Syzygy AG

Bad Homburg v. d. Höhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

WKN 510 480 /​ ISIN DE0005104806

Dividendenbekanntmachung und Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Juli 2023 hat beschlossen, den im Jahresabschluss der SYZYGY AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 4.849.710,65 EUR wie folgt zu verwenden:

scrollen
Ausschüttung von 0,22 EUR Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie: 2.970.005,72 EUR
Einstellung in die Gewinnrücklagen: 0,00 EUR
Gewinnvortrag: 1.879.704,93 EUR

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 14. Juli 2023 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, durch die depotführenden Kreditinstitute. Hauptzahlstelle ist die Quirin Privatbank AG, Berlin.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamtes oder einen sogenannten Freistellungsauftrag mit ausreichendem Freistellungsvolumen vorgelegt haben.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Eine etwaige Erstattung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag.

 

Bad Homburg v.d.H., im Juli 2023

Syzygy AG

Der Vorstand