TAKKT WFC GmbH

Stuttgart

Gesellschafterbeschluss

Die alleinige Gesellschafterin der im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 780523 eingetragenen TAKKT WFC GmbH, Stuttgart, die TAKKT AG, Stuttgart, vertreten durch zwei gemeinschaftlich vertretungsberechtigte Geschäftsführer, hält hiermit unter Verzicht auf gesetzliche und vertragliche Formen und Fristen für die Ankündigung und Einberufung einer Gesellschafterversammlung eine außerordentliche Gesellschafterversammlung der TAKKT WFC GmbH ab und beschließt folgendes:

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Die TAKKT WFC GmbH wird für das Geschäftsjahr 2022 unter Anwendung von § 264 Absatz 3 HGB von der Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses gemäß §§ 264 ff. HGB sowie zur Offenlegung des Jahresabschlusses (§§ 325 bis 329 HBG) befreit.

Hiernach wird die außerordentliche Gesellschafterversammlung für beendet erklärt.

 

Stuttgart, den 02.01.2023

TAKKT AG

Maria Zesch

Lars Bolscho