TAKKT AG
Stuttgart
Wertpapier-Kenn-Nr. 744 600
ISIN DE 000 744 600 7
Einladung zur 26. ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionärinnen und Aktionäre der TAKKT AG werden zur 26. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 21. Mai
2025, 10:00 Uhr (mitteleuropäische Sommerzeit – MESZ), eingeladen. Die Hauptversammlung wird auf Grundlage von § 11 Absatz
7 der Satzung der TAKKT AG in Verbindung mit § 118a Aktiengesetz (AktG) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der StimmrechtsvertreterInnen der Gesellschaft)
abgehalten.
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes sind die Geschäftsräume der TAKKT AG im Gebäude Presselstr. 10, 70191
Stuttgart.
Bitte beachten Sie, dass Aktionärinnen und Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten die virtuelle Hauptversammlung NICHT vor
Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können.
Die virtuelle Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre über das unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
erreichbare InvestorPortal live im Internet in Bild und Ton übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im
Wege der Briefwahl (auch im Wege elektronischer Kommunikation) oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft
benannten StimmrechtsvertreterInnen. Die Aktionärinnen, Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können ihre Rechte – wie unter
Ziffer II. dieser Einladung im Einzelnen beschrieben – über das InvestorPortal ausüben und auf diese Weise an der Hauptversammlung
teilnehmen. Das InvestorPortal ist über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
erreichbar.
1.
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Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die
TAKKT AG und den TAKKT-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Satz
1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
Die vorstehenden Unterlagen können ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung im Internet unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
eingesehen und heruntergeladen werden. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in Abschnitt II.12 dieser Einladung.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG
am 26. März 2025 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung des Jahresabschlusses
durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Lagebericht für die TAKKT AG
und den TAKKT-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Satz 1 HGB sowie
der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf,
zugänglich zu machen.
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2.
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Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2024.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der TAKKT AG zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen
Bilanzgewinn von Euro 102.934.468,70 wie folgt zu verwenden:
(1)
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Zahlung einer Dividende von Euro 0,60 je Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital an die Aktionärinnen und Aktionäre,
insgesamt also Ausschüttung von Euro 38.415.213,00.
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(2)
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Der verbleibende Bilanzgewinn von Euro 64.519.255,70 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
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Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt 1.584.976 eigene Aktien, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses
durch den Vorstand unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehalten wurden und die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt
sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der gewinnberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter
Ausschüttung von Euro 0,60 je gewinnberechtigter Stückaktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag
über die Gewinnverwendung unterbreitet.
Die Dividende ist am 26. Mai 2025 fällig.
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3.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2024 für diesen Zeitraum zu entlasten.
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4.
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Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2024 für diesen Zeitraum zu entlasten.
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5.
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Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für die TAKKT AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine
die Auswahlmöglichkeiten beschränkende vertragliche Klausel im Sinne des Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
(EU) 537/2014 auferlegt wurde.
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6.
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Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts.
Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 AktG einen Bericht über die im Geschäftsjahr 2024 den Mitgliedern des Vorstands
und des Aufsichtsrats gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Absatz 4 AktG zur
Billigung vorgelegt wird. Der Vergütungsbericht wurde durch den Abschlussprüfer der TAKKT AG geprüft und mit einem Prüfungsvermerk
versehen.
Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 und den Vermerk über dessen Prüfung durch den Abschlussprüfer finden Sie
im Internet unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.
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7.
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Beschlussfassung über Billigung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands.
Gemäß § 120a Absatz 1 Satz 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Aktiengesellschaft bei jeder wesentlichen
Änderung des Vergütungssystems, mindestens jedoch alle vier Jahre über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems
für die Vorstandsmitglieder zu beschließen. Das von der Hauptversammlung am 17. Mai 2024 gemäß § 120a Absatz 1 Satz 1 AktG
gebilligte System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder soll geändert werden. Daher soll das geänderte System zur Vergütung
der Vorstandsmitglieder der Hauptversammlung erneut zur Billigung vorgelegt werden.
Am 26. März 2025 hat der Aufsichtsrat das geänderte Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder beschlossen. Das geänderte
Vergütungssystem ist von der Einberufung der Hauptversammlung an unter der Internetadresse
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
zugänglich.
Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass die grundsätzliche Ausgestaltung des bestehenden Vergütungssystems für die Mitglieder
des Vorstands die regulatorischen Anforderungen erfüllt und weiterhin die Umsetzung der Unternehmensstrategie unterstützt
sowie die langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung fördert. Das Vergütungssystem soll stärker auf die Interessen
der Aktionärinnen und Aktionäre ausgerichtet und an einzelnen Stellen an die Marktpraxis angepasst werden. Die wesentlichen
Anpassungen im zur Billigung vorgeschlagenen Vergütungssystem sind:
–
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Auflage eines neuen Long-Term Performance Share Plans (LTIP)
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Starke Aktienkursorientierung durch einen mehrjährigen Performance Share Plan und Auszahlung in Aktien
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•
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Strategieabgeleitete finanzielle und nicht-finanzielle (ESG-Ziele) Leistungskriterien
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Anpassung des Short-Term Incentive Plans (STI):
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Stärkerer Fokus auf den Cashflow durch angepasste Gewichtung der Leistungskriterien bei der Ermittlung der Zielerreichung:
EBITA 50% / UFCF (Unlevered Free Cashflow) 50%
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Angepasste Definition des Cashflow Leistungskriteriums: OFCF (Operating Free Cashflow) wird ersetzt durch UFCF (Unlevered
Free Cashflow).
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•
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Fokus auf objektive Kriterien sowie Umsetzung und Ergebnisse
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Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, das vom Aufsichtsrat am 26. März 2025 beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder
zu billigen.
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8.
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Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG sowie § 7 Absatz 1 der Satzung
der Gesellschaft aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Gemäß § 102 Absatz 1 AktG sowie gemäß § 7 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft werden die Aufsichtsratsmitglieder bis zur
Beendigung derjenigen ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit des jeweiligen Aufsichtsratsmitglieds beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird
nicht mitgerechnet (§ 102 Absatz 1 Satz 2 AktG, § 7 Absatz 2 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft). Gemäß § 7 Absatz 2 Satz
3 der Satzung der Gesellschaft kann die Hauptversammlung bei der Wahl eine kürzere Amtszeit beschließen, wobei das Amtszeitende
aller Aufsichtsratsmitglieder auf denselben Zeitpunkt fallen muss.
Die Amtszeit aller gegenwärtig von der Hauptversammlung bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats endet regulär mit Beendigung
der Hauptversammlung 2027, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2026 beschließt.
Der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats Dr. Johannes Haupt wird sein Amt vorzeitig zum Ende der Hauptversammlung
am 21. Mai 2025 niederlegen.
Damit ist ein neues Aufsichtsratsmitglied von der Hauptversammlung zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Hendrikus Derksen, Nijmegen, Niederlande, Chief Financial Officer und Mitglied der Geschäftsführung der Franz Haniel
& Cie. GmbH,
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, dass die Wahl des neuen Aufsichtsratsmitglieds gemäß § 7 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft
für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds erfolgt. Die Wahl erfolgt demnach bis zur Beendigung der ordentlichen
Hauptversammlung im Jahr 2027.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Hendrikus Derksen vergewissert, dass er den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.
Herr Hendrikus Derksen verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung und erfüllt damit die
Voraussetzungen des § 100 Absatz 5 AktG. Er ist mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
Ein Lebenslauf des Kandidaten ist der Einladung als
Anlage
beigefügt. Die Anlage ist Bestandteil dieser Einladung.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Mit Blick auf die Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex erklärt der Aufsichtsrat: Herr Hendrikus Derksen
ist derzeit als Mitglied der Geschäftsführung und Chief Financial Officer (CFO) bei der Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft,
der Franz Haniel & Cie. GmbH mit Sitz in Duisburg, tätig. Darüber hinaus unterhält nach Einschätzung des Aufsichtsrats Herr
Hendrikus Derksen keine weiteren nach der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen
oder geschäftlichen Beziehungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten
Aktionär.
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9.
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Beschlussfassung über das Vergütungssystem und die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats sowie über die entsprechende
Änderung von § 10 Absatz 4 der Satzung
Nach § 10 der Satzung, der zuletzt durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2024 angepasst wurde, erhalten
die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer Auslagen für jedes Geschäftsjahr eine feste Vergütung von jährlich
EUR 58.000,00. Der Vorsitz wird doppelt vergütet; der stellvertretende Vorsitz mit weiteren EUR 25.000,00 (§ 10 Absatz 1 der
Satzung). Die Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss wird zusätzlich mit EUR 10.000,00 für jedes Geschäftsjahr vergütet. Der
Vorsitz wird doppelt vergütet; der stellvertretende Vorsitz eineinhalbfach (§ 10 Absatz 2 der Satzung). Die Mitgliedschaft
in anderen Ausschüssen des Aufsichtsrats wird zusätzlich mit EUR 3.000,00 für jedes Geschäftsjahr vergütet. Der Vorsitz wird
doppelt vergütet; der stellvertretende Vorsitz eineinhalbfach (§ 10 Absatz 3 der Satzung). Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
für ein Kalenderjahr ist unmittelbar nach Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die auf dieses Jahr folgt, zahlbar.
Eine etwaige auf die Vergütung und den Auslagenersatz zu zahlende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von
der Gesellschaft erstattet. Bei nur zeitweiser Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat bzw. eines Ausschusses während eines Geschäftsjahres
vermindert sich die Vergütung zeitanteilig entsprechend. Dasselbe gilt für einen nur zeitweisen Vorsitz oder stellvertretenden
Vorsitz im Aufsichtsrat oder seinen Ausschüssen (§ 10 Absatz 4 der Satzung). Eine variable Vergütung, die vom Erreichen bestimmter
Erfolge bzw. Ziele abhängt, ist für die Aufsichtsratsmitglieder nicht vorgesehen.
Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des Vergütungssystems der Mitglieder des Aufsichtsrats sind Vorstand und Aufsichtsrat
zu dem Ergebnis gelangt, dass die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Interesse der Gesellschaft und ihrer
Aktionäre angemessen ist. Die Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll gegenüber der bisherigen Regelung unverändert
bleiben. Allerdings sollen die bestehenden Auszahlungsmodalitäten angepasst werden. Daher wird der Hauptversammlung vom 21.
Mai 2025 eine Anpassung der Auszahlungsweise der Aufsichtsratsvergütung vorgeschlagen.
Die Auszahlung soll mit Wirkung ab dem Beginn des Geschäftsjahrs 2025 auf eine vierteljährliche Zahlungsweise umgestellt werden.
Auf der Grundlage eines entsprechenden neuen Systems für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß untenstehender Ziffer
9.1 soll § 10 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft neu gefasst werden. Die nachfolgende Neufassung von § 10 Absatz 4 der
Satzung der Gesellschaft unter Ziffer 9.2 gilt nach ihrem Wirksamwerden, d. h. mit Eintragung der Änderungen im Handelsregister
der Gesellschaft, erstmals für das Geschäftsjahr 2025.
Das System der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist von der Einberufung der Hauptversammlung an unter der Internetadresse
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
zugänglich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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9.1.
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Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der TAKKT AG, wie auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht, wird beschlossen.
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9.2.
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Änderung von § 10 Absatz 4 der Satzung
§ 10 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„(4) Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist zeitanteilig nach Ablauf eines jeden Quartals zahlbar. Eine etwaige auf
die Vergütung und den Auslagenersatz zu zahlende Umsatzsteuer wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats von der Gesellschaft
erstattet. Bei nur zeitweiser Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat bzw. einem Ausschuss während eines Geschäftsjahres vermindert
sich die Vergütung gemäß Abs. 1 bis 3 zeitanteilig entsprechend. Dasselbe gilt für einen nur zeitweisen Vorsitz oder stellvertretenden
Vorsitz im Aufsichtsrat oder seinen Ausschüssen.“
Die Änderung von § 10 Absatz 4 der Satzung findet erstmals für das am 01. Januar 2025 begonnene Geschäftsjahr 2025 Anwendung.
Die derzeit gültige Satzung der TAKKT AG ist über unsere Internetseite unter
https://www.takkt.de/investoren
zu finden und dort auch während der Hauptversammlung abrufbar.
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II.
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Weitere Angaben zur Einberufung
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1.
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Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts
Der Vorstand hat beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 11 Absatz 7 Satzung der TAKKT AG in Verbindung mit § 118a AktG
als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme
der StimmrechtsvertreterInnen der Gesellschaft) abzuhalten. Die Hauptversammlung findet unter Anwesenheit der Mitglieder des
Vorstands und des Aufsichtsrats sowie einer mit der Niederschrift beauftragten Notarin in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
im Gebäude Presselstr. 10, 70191 Stuttgart statt.
Für die Aktionärinnen und Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung im Internet über das
passwortgeschützte InvestorPortal, das unter der Internetadresse
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
erreichbar ist. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich über Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die von der
Gesellschaft benannten StimmrechtsvertreterInnen. Vor der Hauptversammlung können zudem ordnungsgemäß angemeldete Aktionärinnen
und Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation Stellungnahmen einreichen. Während der Hauptversammlung wird Aktionärinnen
und Aktionären, die elektronisch zu der Versammlung zugeschaltet sind, ein Rederecht in der Versammlung im Wege der Videokommunikation
eingeräumt. Ebenfalls sind diese berechtigt, als Teil ihres Rederechts im Wege der Videokommunikation in der Versammlung Anträge
und Wahlvorschläge zu stellen und Auskunft vom Vorstand zu verlangen sowie im Wege der elektronischen Kommunikation Widerspruch
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift zu erklären.
Es können nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen, insbesondere die gesamte
Hauptversammlung im Internet verfolgen und ihr Stimmrecht ausüben, die sich in Textform (§ 126b BGB) zur Hauptversammlung
angemeldet haben.
Die Aktionärinnen und Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch den Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 AktG aus. Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien
kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen Einreichung der Aktien ausgestellt werden. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes muss sich nach § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG und § 12 Absatz 2 Satz 3 der Satzung auf den Geschäftsschluss des
22. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 29. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), beziehen.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Sie müssen der Gesellschaft
bis spätestens 14. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Adresse zugehen:
TAKKT AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
D-92289 Ursensollen
E-Mail: Anmeldestelle@c-hv.com
Nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre oder deren Bevollmächtigte eine Anmeldebestätigung
mit Zugangsdaten für die Anmeldung zum elektronischen InvestorPortal, das unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
erreichbar ist, sowie schriftliche Vollmachts- und Briefwahlunterlagen zugesandt. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten,
sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges depotführendes Institut oder den Letztintermediär gemäß § 67c Absatz 3 AktG zu
wenden, um ihre Anmeldung zur Hauptversammlung zu veranlassen.
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2.
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Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt bezüglich der Hauptversammlung oder für die Ausübung
des Stimmrechts als AktionärIn nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Das bedeutet, dass
Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Record Date erworben haben, mit diesen Aktien nicht im eigenen
Namen an der Hauptversammlung teilnehmen können und insoweit nicht stimmberechtigt sind. Veränderungen im Aktienbestand nach
dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung der Rechte der angemeldeten Aktionärin oder des angemeldeten Aktionärs
keine Bedeutung. Aktionärinnen und Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch
dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record
Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum
für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
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3.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 65.610.331 auf den Inhaber lautende
Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
1.584.976 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung somit 64.025.355 Stück.
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4.
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Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionärinnen und Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege der elektronischen Kommunikation abgeben (Briefwahl).
Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig
und ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts rechtzeitig und ordnungsgemäß nachgewiesen haben (vgl. oben unter II.1.).
Für die elektronische Briefwahl ist das InvestorPortal der Gesellschaft unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
erreichbar. Zugangsdaten zum InvestorPortal und Briefwahlformulare erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre oder deren Bevollmächtigte
nach der Anmeldung zugesandt. Die Stimmabgabe im Wege der elektronischen Briefwahl über das InvestorPortal ist auch noch während
der Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zu dem vom Versammlungsleiter im Rahmen der Abstimmungen festgelegten
Zeitpunkt vorgenommen sein.
Alternativ können die Aktionärinnen und Aktionäre für die Briefwahl auch das nach der Anmeldung zugesandte Formular benutzen.
Die per schriftlicher Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis einschließlich 20. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft
unter der folgenden Adresse in Textform eingegangen sein:
Per Post: TAKKT AG, c/o C-HV AG, Gewerbepark 10, 92289 Ursensollen
Per E-Mail: Anmeldestelle@c-hv.com
Nach Ablauf dieser Frist kann die Briefwahl bis zur Schließung der Abstimmung durch den Versammlungsleiter in der Hauptversammlung
nur noch über das InvestorPortal der Gesellschaft ausgeübt werden. Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen,
StimmrechtsberaterInnen und diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Personen können sich der Briefwahl bedienen.
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5.
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Stimmrechtsvertretung
Aktionärinnen und Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die an der virtuellen Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen
und/oder ihr Stimmrecht nicht persönlich durch Briefwahl ausüben möchten, können ihre Rechte auch durch eine Bevollmächtigte
oder einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige Person ausüben
lassen. Auch in diesem Fall ist für eine form- und fristgemäße Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes durch die Aktionärin,
den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen (vgl. oben unter II.1.). Auch diese Bevollmächtigten können das Stimmrecht
in der Hauptversammlung nur durch Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
ausüben.
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform oder können elektronisch erfolgen und übermittelt werden, indem das unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
erreichbare InvestorPortal genutzt wird. Zugangsdaten zum InvestorPortal und Vollmachtsformulare erhalten die Aktionärinnen
und Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nach der Anmeldung zugesandt.
Die Nutzung des InvestorPortals durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten setzt voraus, dass die/der Bevollmächtigte
vom Vollmachtgeber die mit der Anmeldebestätigung versandten Zugangsdaten erhält, sofern die Zugangsdaten nicht direkt an
die Bevollmächtigte/den Bevollmächtigten versandt wurden. Die Nutzung der Zugangsdaten durch die Bevollmächtigte/den Bevollmächtigten
gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, StimmrechtsberaterInnen und diesen durch das AktG gleichgestellte Personen können im
Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135 AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu erteilenden
Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionärinnen, Aktionären und deren Bevollmächtigten an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts
durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene StimmrechtsvertreterInnen vertreten zu lassen. Soweit Aktionärinnen
und Aktionäre die von der Gesellschaft benannten StimmrechtsvertreterInnen bevollmächtigen, müssen sie diesen neben der Vollmacht
in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Die StimmrechtsvertreterInnen der Gesellschaft sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Vollmachten und Weisungen an die
von der Gesellschaft benannten StimmrechtsvertreterInnen können elektronisch über das InvestorPortal der Gesellschaft, das
unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
erreichbar ist, erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung über die Tagesordnungspunkte in der
Hauptversammlung. Alternativ können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten StimmrechtsvertreterInnen
unter Verwendung der von der Gesellschaft nach der Anmeldung versandten Vollmachtsformulare erteilt werden.
Ausgefüllte Vollmachtsformulare müssen spätestens bis einschließlich 20. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft
unter der folgenden Adresse eingegangen sein:
Per Post: TAKKT AG, c/o C-HV AG, Gewerbepark 10, 92289 Ursensollen
Per E-Mail: Anmeldestelle@c-hv.com
Nach Ablauf dieser Frist können Vollmachten und Weisungen an die StimmrechtsvertreterInnen der Gesellschaft bis zum Beginn
der Abstimmung über die Tagesordnungspunkte in der Hauptversammlung nur noch über das InvestorPortal der Gesellschaft erteilt
werden.
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6.
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Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von
Euro 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens dreißig Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs
nicht mitzurechnen ist, also bis zum 20. April 2025, 24:00 Uhr (MESZ), schriftlich unter der nachfolgend angegebenen Adresse
zugegangen sein.
Adresse: TAKKT AG, Corporate Legal & Compliance, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart
Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. AntragstellerInnen haben
nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens InhaberIn der Aktien sind und dass
sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. § 121 Absatz 7 AktG ist entsprechend anzuwenden.
Bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit ist § 70 AktG zu beachten.
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7.
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Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge gemäß §§ 126 und 127 AktG
Darüber hinaus ist jede Aktionärin und jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der Tagesordnung (§ 126 AktG) oder
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern (§ 127 AktG) zu übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein.
Gegenanträge gemäß § 126 AktG oder Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an
folgende Adresse zu richten:
Per Post: TAKKT AG, Corporate Legal & Compliance, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart
Per E-Mail: legal@takkt.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären einschließlich des Namens
der Aktionärin oder des Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen auf unserer Internetseite
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
veröffentlichen. Dabei werden die bis zum 06. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), bei der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge
und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zu solchen Anträgen
können ebenfalls unter der genannten Internetadresse eingesehen werden.
Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären nach § 127 AktG werden nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten
Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft
in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG zugänglich zu machen sind,
gelten nach § 126 Absatz 4 AktG als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß zur
Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre das Stimmrecht ausüben. Sofern die oder der den Antrag stellende
oder Wahlvorschlag unterbreitende AktionärIn nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Gegenantrag
oder Wahlvorschlag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie sonstige Anträge können darüber hinaus auch während der Hauptversammlung im Wege der
Videokommunikation, also im Rahmen des Rederechts (dazu unter II.10.), gestellt werden. Zu diesen Anträgen können ordnungsgemäß
zur Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre das Stimmrecht während der Hauptversammlung ausüben.
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8.
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Recht zur Einreichung von Stellungnahmen gemäß § 130a Absatz 1 bis 4 AktG
Ordnungsgemäß zu der Hauptversammlung angemeldete Aktionärinnen und Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten haben das Recht,
bis spätestens fünf Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen
sind, also bis zum 15. Mai 2025, 24:00 Uhr (MESZ), Stellungnahmen zu den Gegenständen der Tagesordnung einzureichen.
Aktionärinnen und Aktionäre können der Gesellschaft ihre Stellungnahme in Textform oder als Video übermitteln. Die Übermittlung
hat elektronisch über das InvestorPortal der Gesellschaft in deutscher Sprache zu erfolgen. Der Umfang eines Beitrages soll
10.000 Zeichen bzw. – im Fall von Video-Beiträgen – zwei Minuten nicht überschreiten. Beiträge per Video sind nur zulässig,
wenn die Aktionärin, der Aktionär oder ein Bevollmächtigter darin selbst auftritt und spricht.
In den eingereichten Beiträgen enthaltene Anträge, Wahlvorschläge, Fragen von Aktionärinnen und Aktionären oder Widersprüche
gegen Beschlüsse der virtuellen Hauptversammlung werden nicht berücksichtigt. Diese sind jeweils ausschließlich in den unter
den Ziffern II.7., II.9. bis II.11. beschriebenen Wegen einzureichen.
Ordnungsgemäß eingereichte Stellungnahmen werden spätestens vier Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum 16. Mai 2025,
24:00 (MESZ), im InvestorPortal, das unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
erreichbar ist, unter Nennung des Namens der einreichenden Aktionärin oder des einreichenden Aktionärs zugänglich gemacht.
Stellungnahmen werden nicht zugänglich gemacht, wenn deren Umfang 10.000 Zeichen bzw. – im Fall von Video-Beiträgen – zwei
Minuten überschreitet, soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, wenn die Stellungnahme in
wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder Beleidigungen enthält, oder wenn die einreichende
Aktionärin oder der einreichende Aktionär zu erkennen gibt, dass sie oder er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und
sich nicht vertreten lassen wird (§ 130a Absatz 3 Satz 4 AktG in Verbindung mit § 126 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1, Nr. 3 oder Nr.
6 AktG).
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9.
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Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 4, 131 Absatz 1 AktG
Jeder Aktionärin und jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und
kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Es ist vorgesehen, dass der Versammlungsleiter gemäß § 131 Absatz 1f AktG anordnen wird, dass das vorgenannte Auskunftsrecht
nach § 131 Absatz 1 AktG in der Hauptversammlung ausschließlich im Wege der Videokommunikation, also im Rahmen der Ausübung
des Rederechts (dazu unter II.10.), ausgeübt werden darf. Eine anderweitige Einreichung von Fragen im Wege der elektronischen
oder sonstigen Kommunikation ist weder vor noch während der Hauptversammlung vorgesehen.
Der Vorstand darf die Auskunft aus den in § 131 Absatz 3 AktG aufgeführten Gründen verweigern. Wird einer Aktionärin oder
einem Aktionär eine Auskunft verweigert, so kann diese oder dieser gemäß § 131 Absatz 5 AktG die Aufnahme der Frage und des
Grundes für die Auskunftsverweigerung in die notarielle Niederschrift über die Hauptversammlung verlangen.
Zu allen vom Vorstand gegebenen Antworten steht den Aktionärinnen und Aktionären in der Hauptversammlung gemäß § 131 Absatz
1d AktG ein Nachfragerecht zu.
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10.
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Rederecht gemäß §§ 118a Absatz 1 Satz 2 Nr. 7, 130a Absatz 5 und 6 AktG
Aktionärinnen, Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten, die elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltet sind, haben in
der Versammlung ein Rederecht, das im Wege der Videokommunikation ausgeübt wird. Anträge und Wahlvorschläge nach § 118a Absatz
1 Satz 2 Nr. 3 AktG sowie alle Arten von Auskunftsverlangen nach § 131 AktG dürfen Bestandteil des Redebeitrags sein.
Redebeiträge sind während der Hauptversammlung nach Aufforderung durch den Versammlungsleiter über das InvestorPortal der
Gesellschaft, das unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
erreichbar ist, anzumelden.
Gemäß § 13 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft kann der Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht der Aktionärin oder
des Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. Er kann insbesondere bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den
zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie
für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festsetzen.
Aktionärinnen, Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten benötigen für die Ausübung des Rederechts ein internetfähiges Endgerät
(PC, Laptop, Tablet oder Smartphone), welches über eine Kamera und ein Mikrofon verfügt, auf die jeweils vom Browser aus zugegriffen
werden kann.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Funktionsfähigkeit der Videokommunikation zwischen AktionärIn bzw. Bevollmächtigtem
und Gesellschaft in der Hauptversammlung und vor dem Redebeitrag zu überprüfen und diesen zurückzuweisen, sofern die Funktionsfähigkeit
nicht sichergestellt ist.
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11.
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Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
Ordnungsgemäß angemeldete und elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionärinnen und Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten,
haben das Recht, Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation gemäß § 118a Absatz
1 Satz 2 Nr. 8 AktG zu erklären. Entsprechende Erklärungen sind der Gesellschaft über das InvestorPortal der Gesellschaft,
das unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
erreichbar ist, zu übermitteln. Erklärungen sind ab dem Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
möglich.
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12.
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Veröffentlichungen auf der Internetseite/Ergänzende Informationen zur Übertragung der virtuellen Hauptversammlung und zur
Nutzung des InvestorPortal
Folgende Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
zur Verfügung:
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Der Inhalt dieser Einberufung,
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eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll,
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die zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere
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der Konzernabschluss der TAKKT AG,
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der Jahresabschluss der TAKKT AG,
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der zusammengefasste Lagebericht für die TAKKT AG und den TAKKT-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a HGB für 2024,
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der Bericht des Aufsichtsrats,
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der Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG,
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das Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands (Tagesordnungspunkt 7),
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das Vergütungssystem für Mitglieder des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt 9),
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die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung,
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Hinweise zu den Rechten der Aktionärinnen und Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, sowie Gegenanträge beziehungsweise Wahlvorschläge,
Auskunftsrecht und Widerspruchsrecht.
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Nach der Hauptversammlung werden die festgestellten Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
veröffentlicht.
Aktionärinnen und Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, können die gesamte Hauptversammlung (live) im
Internet im InvestorPortal, das unter
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
erreichbar ist, verfolgen. Die Zugangsdaten für die Anmeldung im InvestorPortal sowie Vollmachts- und Briefwahlformulare werden
nach Anmeldung zur Hauptversammlung an die Aktionärinnen und Aktionäre versandt.
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13.
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Hinweis zum Datenschutz
Wenn sich Aktionärinnen und Aktionäre zur Hauptversammlung anmelden und/oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, verarbeitet
die TAKKT AG als verantwortliche Stelle personenbezogene Daten von Aktionärinnen und Aktionären und/oder bevollmächtigten
Dritten. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung. Einzelheiten
zum Umgang mit personenbezogenen Daten und den Rechten der Betroffenen finden Sie auf unserer Webseite zur Hauptversammlung
unter
https://www.takkt.de/datenschutz-hv
Wer die Datenschutzerklärung zusätzlich in Papierform wünscht, wendet sich bitte an folgende Adresse.
Per Post: TAKKT AG, Corporate Legal & Compliance, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart
Per E-Mail: legal@takkt.com
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14.
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Weitere Informationen
Nähere Einzelheiten zur Hauptversammlung, zur Briefwahl und zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionärinnen
und Aktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung zugesendet und werden auf
https://www.takkt.de/investoren/hauptversammlung/
zur Verfügung gestellt.
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Stuttgart, im März 2025
Der Vorstand
Anlage:
Lebenslauf des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 8)
Anlage: Lebenslauf des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat
Hendrikus Derksen
Chief Financial Officer und Mitglied der Geschäftsführung der Franz Haniel & Cie. GmbH seit 01. Oktober 2023
Persönliche Daten:
Geboren am: 18.01.1969
Ausbildung:
Studium Masterabschluss der Universität Arnheim in Accounting, Business Administration and Tax
Registrierter Controller an der Tias Business School in den Niederlanden
Beruflicher Werdegang:
Seit 01. Oktober 2023:
Chief Financial Officer (CFO) und Mitglied der Geschäftsführung bei Franz Haniel & Cie. GmbH
2021 bis 2023:
Executive Vice President und Chief Financial Officer bei VIAVI Solutions
2012 bis 2021:
Chief Financial Officer (CFO) von Belden Inc.
2000 bis 2012:
Tätigkeit bei Belden Inc., verschiedene leitende Positionen in den Bereichen Corporate Finance,
Treasury sowie Finanzplanung und -analyse
1998 bis 2000:
Vice President und Controller von Plukon, einem lebensmittelverarbeitenden Unternehmen
1995 bis 2000
Tätigkeiten als Wirtschaftsprüfer bei PriceWaterhouseCoopers und Baker Tilly
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