Talanx AktiengesellschaftHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Talanx AG auf einen BlickKENNZAHLENscrollen
1 Aufwendungen für Versicherungsfälle
f e. R. im Verhältnis zu den verdienten Beiträgen
f e. R.
Aus rechnerischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen von +/- einer Einheit auftreten. Monetäre Beträge, die kleiner als 0,5 TEUR sind, werden mit einer 0 dargestellt. Angaben, soweit sie für die Gesellschaft nicht vorhanden sind, werden mit einem "-" gekennzeichnet. Die Definitionen der hier aufgeführten Kennzahlen stehen am Schluss dieses Berichts im Kapitel "Glossar und Kennzahlendefinitionen". Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, der Aufsichtsrat ist auch im Geschäftsjahr 2021 den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten uneingeschränkt nachgekommen. Wir befassten uns eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und der Risikosituation auf Ebene der Talanx AG und ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften im Inland und in den wichtigsten ausländischen Märkten. Wir berieten den Vorstand in allen für das Unternehmen wichtigen Belangen, überwachten kontinuierlich seine Geschäftsführung und waren in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung unmittelbar eingebunden. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Berichterstattung an den Aufsichtsrat bildeten in diesem Jahr erneut die Großschadenbelastungen aufgrund von Naturkatastrophen sowie die Auswirkungen der Corona-Krise auf unseren Konzern. ÜberblickIm Berichtsjahr kamen wir zu vier ordentlichen sowie einer außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats zusammen. An der Sitzung am 9. November 2021 nahmen routinemäßig Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teil. Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats trat zu fünf, der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten zu vier Sitzungen zusammen. Sitzungen des Nominierungsausschusses und des nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gebildeten Vermittlungsausschusses waren im Jahr 2021 nicht erforderlich. Der Gesamtaufsichtsrat wurde jeweils über die Arbeit der Ausschüsse informiert. Des Weiteren ließen wir uns vom Vorstand auf Basis der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresabschlusses schriftlich und mündlich über den Gang der Geschäfte sowie die Lage des Unternehmens und des Konzerns unterrichten. Zu keinem Zeitpunkt im Berichtsjahr sahen wir uns veranlasst, Prüfungsmaßnahmen nach § 111 Absatz 2 Satz 1 AktG durchzuführen. Die Vorsitzenden von Aufsichtsrat und Vorstand tauschten sich regelmäßig über wesentliche Entwicklungen und Geschäftsvorfälle im Unternehmen und innerhalb des Talanx Konzerns aus und berieten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, einschließlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie, der Risikolage, des Chancen- und Risikomanagements und der Compliance. Insgesamt haben wir uns im Rahmen unserer gesetzlichen und satzungsmäßigen Zuständigkeit von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Vorstandsarbeit überzeugt. Der Vorstand unterrichtete uns regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäfts- und Finanzlage, das Risikomanagement und die Wahrnehmung von Chancen, über wichtige Investitionsvorhaben und grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik sowie über Geschäfte, die zwar nicht der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen, über die jedoch entsprechend den Regelungen der Geschäftsordnung zu berichten ist, über die Auswirkungen von Naturkatastrophen und sonstigen Großschäden, den Stand wesentlicher Rechtsstreitigkeiten sowie weitere wichtige Entwicklungen in der Gesellschaft, im Konzern sowie im regulatorischen Umfeld. In unseren Sitzungen haben wir die Berichte des Vorstands ausführlich erörtert sowie Anregungen und Optimierungsvorschläge eingebracht. Der Aufsichtsrat hat regelmäßig, u. a. zu Personalangelegenheiten des Vorstands sowie zu internen Angelegenheiten des Aufsichtsrats, auch ohne den Vorstand getagt. Die aufgrund von Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zustimmungspflichtigen Geschäfte und Maßnahmen haben wir nach Prüfung und Erörterung mit dem Vorstand verabschiedet. Schwerpunkte der Beratungen im PlenumDie Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und der einzelnen Geschäftsbereiche im laufenden Geschäftsjahr, einschließlich der Auswirkungen der Corona-Pandemie, Fragen der strategischen Ausrichtung in einzelnen Geschäftsbereichen, mögliche Akquisitionsvorhaben im Ausland sowie die Planungen für das Jahr 2022 standen im Mittelpunkt der Berichterstattung und Beratungen und wurden ausführlich in unseren Sitzungen behandelt. Im Rahmen der Quartalsberichterstattung wurden uns jeweils Gründe für Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den verabschiedeten Plänen und Zielen dargestellt, die von uns entsprechend nachvollzogen wurden. Zu Beginn des Jahres befasste sich der Aufsichtsrat in einer außerordentlichen Sitzung am 5. Februar 2021 mit einem Akquisitionsvorhaben in Italien und fasste hierüber Beschluss. In seiner Sitzung am 12. März 2021 behandelte der Aufsichtsrat ausführlich den testierten Jahres- und Konzernabschluss sowie den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020. Der Abschlussprüfer stellte fest, dass der Bestätigungsvermerk für den Einzel- und den Konzernabschluss jeweils uneingeschränkt erteilt wurde. Der Aufsichtsrat befasste sich mit einer Reihe von Projekten, Vorhaben und berichtspflichtigen Vorgängen, fasste in diesem Zusammenhang Beschluss über die vorgelegte Strategie des Geschäftsbereichs Privat- und Firmenversicherung Deutschland und nahm den 100-Tage-Bericht des verantwortlichen Vorstandsmitglieds für den Geschäftsbereich Privat- und Firmenversicherung International sowie die Gründe für das Nichtzustandekommen des Akquisitionsvorhabens in Italien entgegen. Er ließ sich ferner den Bericht über die Ergebnisse der jährlich konzernweit durchgeführten Mitarbeiterumfrage Organizational Health Check darstellen und erläutern und befasste sich mit der Aktienperformance der Talanx AG seit dem Börsengang. Des Weiteren verabschiedete der Aufsichtsrat die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2021 der Gesellschaft und beschäftigte sich turnusmäßig mit der Angemessenheit und Struktur des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands, zu deren Beurteilung er auch externe Stellungnahmen heranzog; er legte ferner die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 fest. In der Aufsichtsratssitzung am 7. Mai 2021 informierte der Vorstand über die Ergebnisse des ersten Quartals und gab einen Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich ferner mit Refinanzierungsmaßnahmen der Talanx AG und von Tochtergesellschaften und ließ sich über den aktuellen Stand der Umsetzung der IT-Strategie des Konzerns berichten. Darüber hinaus wurden die aktualisierten Corporate-Governance-Grundsätze verabschiedet und einer Änderung eines bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Ampega Investment GmbH und der Ampega Asset Management GmbH zugestimmt. Es wurden auch Fortbildungsmaßnahmen für den Gesamtaufsichtsrat auf der Grundlage der vom Aufsichtsrat durchgeführten Selbsteinschätzung erörtert. In der Sitzung am 10. August 2021 berichtete der Vorstand zunächst über die Halbjahresergebnisse und die Erwartung für die Jahresabschlüsse 2021 der Talanx AG und des Konzerns. Den Schwerpunkt bildeten sodann strategische Themen der Lebensversicherung sowie das in der HDI Global Specialty SE zusammengefasste Versicherungsgeschäft mit Spezialrisiken. Der Aufsichtsrat nahm ferner den jährlichen Bericht über die Kostenquoten im Wettbewerbsvergleich entgegen und ließ sich über aktuelle Projekte, Vorhaben und berichtspflichtige Vorgänge informieren. Zudem nahm der Aufsichtsrat den jährlichen Bericht zu den Geschäften mit nahestehenden Personen zur Kenntnis und erörterte ausführlich die Risikoberichterstattung. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 9. November 2021 informierte der Vorstand über die Ergebnisse des dritten Quartals und gab einen Ausblick auf die Jahresabschlüsse 2021 der Talanx AG und des Konzerns. Der Aufsichtsrat befasste sich ausgiebig mit der Planung für das Geschäftsjahr 2022 und verabschiedete diese. Er ließ sich über eine Reihe von Vorhaben und berichtspflichtigen Vorgängen informieren und nahm die turnusmäßigen Berichterstattungen zum Risikomanagement (sogenannter ORSA-Report) und über die anhängigen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Ausgestaltung der Vergütungssysteme in den Konzerngesellschaften entgegen. Des Weiteren befasste er sich mit der Strategie des Geschäftsbereichs Privat- und Firmenversicherung International und erörterte die Nachhaltigkeitsstrategie; beiden stimmte er zu. Der Aufsichtsrat beriet und beschloss ferner die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und stimmte zudem dem neu aufgelegten Mitarbeiteraktienprogramm zu. Arbeit der AusschüsseZur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat verschiedene Ausschüsse gebildet: den Finanz- und Prüfungsausschuss mit sechs Mitgliedern, den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten und den Vermittlungsausschuss mit jeweils vier Mitgliedern sowie den Nominierungsausschuss mit drei Mitgliedern. Die Ausschüsse bereiten die Beratung und Beschlussfassung im Plenum vor. Darüber hinaus sind den Ausschüssen auch eigene Beschlusszuständigkeiten übertragen. Die Niederschriften über die Sitzungen des Finanz- und Prüfungsausschusses sowie des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten werden auch den Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt, die nicht diesen Ausschüssen angehören. Wie sich die Ausschüsse zusammensetzen, ist im Geschäftsbericht auf Seite 6 dargestellt. Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats behandelte -neben der Vorbereitung der Beratungen und der Beschlussfassungen im Plenum - in vertiefter Form den Halbjahresabschluss und die Quartalsmitteilungen mit den Abschlussbestandteilen und Kennzahlen der Gesellschaft und des Konzerns sowie das Ergebnis der prüferischen Durchsicht für den Halbjahresabschluss durch die Abschlussprüfer. Des Weiteren wurden im Finanz- und Prüfungsausschuss die Ergebnisse der jährlichen externen aktuarischen Prüfung der Brutto- und Nettoschadenreserven für das Nicht-Lebensversicherungsgeschäft im Talanx Konzern sowie die Ergebnisse der Performance-Analyse der in den letzten fünf Jahren erworbenen Konzerngesellschaften erörtert. Ferner beschäftigte sich der Ausschuss mit wesentlichen strategischen Weichenstellungen in einzelnen Geschäftsbereichen des Konzerns sowie mit einer Reihe von bedeutsamen Investitions- und Finanzierungsvorhaben. Routinemäßig behandelten wir zudem die Risikoberichte und nahmen einen Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Prüfungsplanung mit den besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) entgegen. Der Ausschuss ließ sich berichten über die gemäß "Whitelist" zulässigen Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers und beschäftigte sich ferner in mehreren Sitzungen mit den neuen Anforderungen an die Mitglieder von Prüfungsausschüssen nach dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG), die von der Gesellschaft vollumfänglich erfüllt werden, sowie dem hierdurch nochmals erweiterten Aufgabenspektrum des Finanz- und Prüfungsausschusses. Der Ausschuss nahm außerdem die Jahresberichte der vier Schlüsselfunktionen (Risikomanagement, Versicherungsmathematik, Revision und Compliance) entgegen, die jeweils von den verantwortlichen Leitern dieser Funktionen vorgetragen und, auf entsprechende Fragen der Ausschussmitglieder, näher erläutert wurden. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten hat sich im Jahr 2021 -neben der Vorbereitung der Beratungen und der Beschlussfassungen im Plenum - ausgiebig mit der Nachfolgeplanung für den Vorstand der Gesellschaft befasst und in diesem Zusammenhang auch die internen Zielsetzungen für den Anteil von Frauen in Vorstands- und Führungspositionen erörtert. Der Ausschuss hat sich ferner erneut ausführlich mit der Frage der Angemessenheit der Vergütungshöhen für die Vorstandsmitglieder auseinandergesetzt und dazu auch horizontale und vertikale Vergütungsvergleiche herangezogen. Außerdem wurden im Zuge der Verlängerung von Vorstandsmandaten, der Festlegung der variablen Vorstandsvergütungskomponenten sowie der Bestimmung der Zielvorgaben für die Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2022 Empfehlungen an das Aufsichtsratsplenum ausgesprochen. Die individuelle Sitzungsteilnahme der Aufsichtsrats- und Ausschussmitglieder im Jahr 2021 kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.. Individualisierte Offenlegung der SitzungsteilnahmeTEILNAHME IM AUFSICHTSRATSPLENUMscrollen
Corporate Governance und EntsprechenserklärungDie Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat im Jahr 2021 keine Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vorgenommen. Ungeachtet dessen widmeten wir dem Thema Corporate Governance weiter große Aufmerksamkeit. Wir befassten uns ferner mit dem Bericht des Vorstands über die nichtfinanzielle Konzernerklärung (vgl. Seite 78 ff. des Konzernlageberichts). Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) hat eine Prüfung mit dem Maßstab "Limited Assurance" (Erlangung begrenzter Sicherheit) durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Der Vorstand erläuterte den Bericht in den Sitzungen des Finanz- und Prüfungsausschusses am 11. März 2021 und des Aufsichtsrats am 12. März 2021. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an beiden Sitzungen teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Aufgrund eigener Prüfung durch den Aufsichtsrat der nichtfinanziellen Konzernerklärung wurden keine Einwendungen erhoben und das Ergebnis der Prüfung der PwC GmbH zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben ferner - entsprechend den Vorgaben der Versicherungsaufsicht - ihre jährlichen Selbsteinschätzungen über ihre Kenntnisse in einer Reihe von wichtigen Themenfeldern abgegeben. Eine ausführliche Schulung der Aufsichtsratsmitglieder zum neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 17/9 für die europäische Versicherungswirtschaft wurde in der Aufsichtsratssitzung im Mai 2021 abgehalten. Ungeachtet der hohen Bedeutung, die der Aufsichtsrat den im DCGK formulierten Standards einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung beimisst, hat er in seiner Sitzung am 9. November 2021 beschlossen, den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 16. Dezember 2019 in den Abschnitten C.10 Satz 1 und D.4 Satz 2 zum Vorsitz im Prüfungsausschuss nicht zu entsprechen. Die Begründung für die Abweichungen von den Empfehlungen des DCGK findet sich in der Entsprechenserklärung der Gesellschaft nach § 161 AktG, die im Konzerngeschäftsbericht im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung abgedruckt ist. Weitere Informationen zum Thema Corporate Governance sind auf der Internetseite der Talanx AG zugänglich. Jahres- und KonzernabschlussprüfungDer vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss der Talanx AG, der Abschluss des Talanx Konzerns, der nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards, "IFRS"), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt wurde, sowie die entsprechenden Lageberichte wurden unter Einbeziehung der Buchführung von der PricewaterhouseCoopers (PwC) GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft. Die Bestellung der Abschlussprüfer erfolgte durch den Aufsichtsrat; der Finanz- und Prüfungsausschuss erteilte den konkreten Prüfungsauftrag und bestimmte - neben den üblichen Prüftätigkeiten - als Schwerpunkt für die Abschlussprüfung die prüferische Begleitung der IFRS-17-Umsetzung. Ferner waren die Prüfungsschwerpunkte der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) Gegenstand der Prüfungshandlungen der Abschlussprüfer. Die Prüfungen der Abschlussprüfer ergaben keinen Anlass zu Beanstandungen. In den erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerken erklärten die Abschlussprüfer, dass die Buchführung sowie der Jahres- und der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln und die Lageberichte im Einklang mit dem Jahres- bzw. dem Konzernabschluss stehen. Die Abschlussunterlagen und die PwC-Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig im Vorfeld zugeleitet. Sie wurden im Finanz- und Prüfungsausschuss am 10. März 2022 und in der Aufsichtsratssitzung am 11. März 2022 ausführlich behandelt. Der Abschlussprüfer nahm jeweils an den Beratungen des Finanz- und Prüfungsausschusses und des Gesamtaufsichtsrats über den Jahresund den Konzernabschluss teil und berichtete über die Durchführung der Prüfungen. Dabei stand er uns für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der entsprechenden Lageberichte einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung und der Prüfungsberichte der Abschlussprüfer haben wir uns jeweils deren Urteil angeschlossen und den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Den in den Lageberichten getroffenen Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung stimmen wir zu. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands schließen wir uns nach Prüfung aller insoweit zu beachtenden Aspekte an. Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG erstellte Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen wurde gleichfalls von der PwC GmbH geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Wir haben den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Dabei kommen wir zum gleichen Ergebnis wie die Abschlussprüfer und haben keine Einwendungen gegen die in diesem Bericht wiedergegebene Erklärung. Besetzung von Vorstand und AufsichtsratIm Berichtsjahr gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie seiner Ausschüsse. Dank an Vorstand und MitarbeiterFür das Geschäftsjahr 2021 wurde erstmals in der Geschichte des Konzerns ein Jahresüberschuss von mehr als einer Milliarde Euro erwirtschaftet. Dieses Ergebnis verdanken wir der hohen Motivation und dem unermüdlichen Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihnen und dem Vorstand gilt unser besonderer Dank und unsere Anerkennung.
Hannover, 11. März 2022 Für den Aufsichtsrat Herbert Haas, Vorsitzender Verwaltungsorgane der GesellschaftAufsichtsratHerbert K. Haas (seit 8. Mai 2018) Vorsitzender Burgwedel ehem. Vorsitzender des Vorstands Talanx AG Weitere Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien: scrollen
Ralf Rieger * (seit 19. Mai 2006) stv. Vorsitzender Raesfeld Angestellter HDI Vertriebs AG Weitere Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien: scrollen
Dr. Thomas Lindner (seit 27. Juni 2003) stv. Vorsitzender Albstadt Vorsitzender des Aufsichtsrats Groz-Beckert KG Weitere Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien: scrollen
Antonia Aschendorf (seit 1. September 2011) Hamburg Rechtsanwältin Mitglied des Vorstands APRAXA eG Geschäftsführerin 2-Sigma GmbH Weitere Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien: scrollen
Benita Bierstedt * (seit 9. Mai 2019) Hannover Angestellte E+S Rückversicherung AG Weitere Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien: scrollen
Rainer-Karl Bock-Wehr * (seit 9. Mai 2019) Köln Leiter Kompetenzcenter Firmen HDI Kundenservice AG Sebastian Gascard * (seit 9. Mai 2019) Isernhagen Syndikusrechtsanwalt (Haftpflicht-Underwriter) HDI Global SE Weitere Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien: scrollen
Jutta Hammer * (seit 1. Februar 2011) Bergisch Gladbach Angestellte HDI Kundenservice AG Weitere Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien: scrollen
Dr. Hermann Jung (seit 6. Mai 2013) Heidenheim ehem. Mitglied der Geschäftsführung Voith GmbH Weitere Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien: scrollen
Dirk Lohmann (seit 6. Mai 2013) Forch, Schweiz Vorstandsvorsitzender Schroder Capital ILS, Schroder Investment Management (Switzerland) AG Weitere Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien: scrollen
Christoph Meister * (seit 8. Mai 2014) Hannover Mitglied im ver.di-Bundesvorstand Weitere Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien: scrollen
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Jutta Mück * (seit 17. Juni 2009) Diemelstadt Account Manager Vertrieb Industrie HDI Global SE Weitere Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien: scrollen
Dr. Erhard Schipporeit (seit 27. Juni 2003) Hannover selbstständiger Unternehmensberater Weitere Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien scrollen
Prof. Dr. Jens Schubert * (seit 8. Mai 2014) Potsdam AWO Bundesverband e. V. Apl. Professor Leuphana Universität Lüneburg Weitere Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien: scrollen
Norbert Steiner (seit 6. Mai 2013) Baunatal ehem. Vorsitzender des Vorstands K+S AG Weitere Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien: scrollen
Angela Titzrath (seit 8. Mai 2018) Hamburg Vorsitzende des Vorstands Hamburger Hafen und Logistik AG Weitere Mandate in Aufsichtsräten/Kontrollgremien: scrollen
* Arbeitnehmervertreter
AufsichtsratsausschüsseDer Aufsichtsrat hat aus den Reihen seiner Mitglieder vier Ausschüsse gebildet, die dem Gesamtaufsichtsrat zur Seite stehen. Finanz- und Prüfungsausschussscrollen
Ausschuss für Vorstandsangelegenheitenscrollen
Vermittlungsausschussscrollen
Nominierungsausschussscrollen
Aufgaben der AusschüsseFinanz- und Prüfungsausschussscrollen
Ausschuss für Vorstandsangelegenheitenscrollen
Vermittlungsausschussscrollen
Nominierungsausschussscrollen
VorstandTorsten Leue Vorsitzender Hannover Vorsitzender des Vorstands HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V. a. G., Hannover Im Talanx Vorstand verantwortlich für: scrollen
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Jean-Jacques Henchoz Hannover Vorsitzender des Vorstands Hannover Rück SE, Hannover Im Talanx Vorstand verantwortlich für: scrollen
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Dr. Wilm Langenbach Hannover Vorsitzender des Vorstands HDI International AG, Hannover Im Talanx Vorstand verantwortlich für: scrollen
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Dr. Christopher Lohmann Köln Vorsitzender des Vorstands HDI Deutschland AG, Hannover Im Talanx Vorstand verantwortlich für: scrollen
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Dr. Edgar Puls Isernhagen Mitglied des Vorstands HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V. a. G., Hannover Vorsitzender des Vorstands HDI Global SE, Hannover Im Talanx Vorstand verantwortlich für: scrollen
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Dr. Jan Wicke Hannover Mitglied des Vorstands HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V. a. G., Hannover Im Talanx Vorstand verantwortlich für: scrollen
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LageberichtNach § 315 Absatz 5 HGB wurden der Lagebericht der Talanx AG und der Talanx Konzernlagebericht zusammengefasst und im Konzern-Geschäftsbericht 2021 veröffentlicht. Der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Talanx AG und der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 werden beim Bundesanzeiger eingereicht und dort veröffentlicht. Der Jahresabschluss der Talanx AG und der Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2021 stehen unter www.talanx.com/investor_relations/ ergebnisse_-_berichte/finanzberichte auch im Internet zur Verfügung. JahresabschlussBilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021scrollen
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) in ihrer zum Bilanzstichtag gültigen Fassung aufgestellt. Die Talanx AG mit Sitz in Hannover ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hannover eingetragen (HRB 52546). Angaben zur Bilanzierung und BewertungBewertung AktivaImmaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, angesetzt. KapitalanlagenAnteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 341b Absatz 1 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 253 Absatz 3 Satz 5 HGB, bilanziert. Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere und andere Kapitalanlagen wurden, sofern sie nach den Grundsätzen des Umlaufvermögens geführt werden, nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder den darunter liegenden Börsen- oder Marktwerten am Bilanzstichtag angesetzt. Das Wertaufholungsgebot wurde beachtet (§ 341b Abs. 2 HGB in Verbindung mit §§ 255 Abs. 1 und 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 sowie Abs. 5 HGB). Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Dauerhafte Wertminderungen wurden erfolgswirksam abgeschrieben. Zur Beurteilung des Vorliegens einer dauerhaften Wertminderung in Bezug auf Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die wie Anlagevermögen bilanziert wurden, wurden Bonitätsprüfungen der Emittenten sowie die Entwicklungen der Ratings hinzugezogen. Zur Feststellung des Vorliegens einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen wurde das vom Versicherungsfachausschuss des IDW empfohlene 20 %-Aufgreifkriterium verwendet. Demzufolge konnte eine dauerhafte Wertminderung immer dann vorliegen, wenn der Zeitwert eines Wertpapiers in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20 % unter dem Buchwert lag. Bei über oder unter pari erworbenen Wertpapieren wurde der Differenzbetrag mithilfe der Effektivzinsmethode über die Laufzeit amortisiert. Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert (§ 341c Abs. 3 HGB). Dabei wurden die Kapitalanlagen bei Erwerb mit dem Kaufkurs angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zum Rückzahlungsbetrag wurde unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert. Notwendige Abschreibungen wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip vorgenommen (§ 341b Abs. 2 zweiter Halbsatz HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 HGB). Bei den im Bestand befindlichen strukturierten Produkten handelt es sich um Finanzinstrumente, bei denen das Basisinstrument in Form eines Fixed-Income-Kassainstrumentes mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist. Die Bilanzierung erfolgte grundsätzlich einheitlich zu fortgeführten Anschaffungskosten nach den Vorschriften der wie Anlagevermögen bilanzierten Kapitalanlagen. Einlagen bei Kreditinstituten und Depotforderungen wurden mit den Nominalbeträgen angesetzt. ForderungenAbrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft und sonstige Forderungen wurden mit den Nominalbeträgen angesetzt. Sonstige VermögensgegenständeDie Betriebs- und Geschäftsausstattung wurde mit den Anschaffungskosten aktiviert und um Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gemindert. Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode; die Nutzungsdauer beträgt drei bis 13 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 800 EUR wurden aktiviert und im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 EUR werden sofort als betriebliche Aufwendung angesetzt. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand wurden mit dem Nominalwert in Ansatz gebracht. RechnungsabgrenzungspostenDie in die aktive Rechnungsabgrenzung einzubeziehenden Positionen wurden zum Nennwert angesetzt, soweit nicht gegebenenfalls der niedrigere beizulegende Wert anzusetzen wäre. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungDer Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" stellt den übersteigenden Betrag dar, der nach einzelvertraglicher Saldierung der Altersversorgungsverpflichtungen mit den diese bedeckenden Vermögensgegenständen (im Wesentlichen Rückdeckungslebensversicherungen) verbleibt. Bewertung PassivaEigenkapitalDas gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen im Eigenkapital wurden zum Nennwert angesetzt. Nachrangige VerbindlichkeitenDie nachrangigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Nennbetrag bilanziert. Versicherungstechnische RückstellungenVersicherungstechnische Rückstellungen wurden nach handelsrechtlichen Grundsätzen - grundsätzlich anhand der Angaben der Zedenten, teilweise über angemessene Zuschläge - gebildet. In allen Fällen haben wir dabei berücksichtigt, dass die dauernde Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus dem Rückversicherungsgeschäft sichergestellt ist. Die Bemessungsgrundlage für die Beitragsüberträge ist nach dem Erlass des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Mai 1974 der Rückversicherungsbeitrag nach Abzug von 92,5 % der Rückversicherungsprovisionen. Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden entsprechend den Zedentenaufgaben und gegebenenfalls erforderlichen Zuschlägen entsprechend dem als realistisch eingeschätzten künftigen Erfüllungsbetrag ermittelt. Erfahrungen der Vergangenheit und Annahmen in Bezug auf die weitere Entwicklung wurden berücksichtigt und geeignete versicherungsmathematische Methoden angewendet. Für am Bilanzstichtag noch nicht bekannt gewordene Versicherungsfälle wurden entsprechende Spätschadenrückstellungen mittels geeigneter mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt. Bei der Berechnung der Schwankungsrückstellung wurden die Vorschriften gemäß § 29 RechVersV und der Anlage zu § 29 der RechVersV sowie Vorschriften der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung angewendet. Unter den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen wurden im Vorjahr Verpflichtungen aus vertraglichen Gewinnbeteiligungen gegenüber Zedenten ausgewiesen. Andere RückstellungenVerpflichtungen aus Pensionen wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem von der Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) zum 31. Oktober 2021 veröffentlichten und auf den 31. Dezember 2021 prognostizierten durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren abgezinst. Die Pensionsrückstellungen für arbeitgeberfinanzierte Zusagen und für nicht wertpapiergebundene arbeitnehmerfinanzierte Zusagen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die Leistungsanpassung bei Zusagen aus Entgeltumwandlung aufgrund der künftig zu erwartenden Überschussbeteiligung der Rückdeckungsversicherungen wurde vertragsindividuell berücksichtigt. Die Bewertung basiert auf den Ausscheidewahrscheinlichkeiten der Heubeck-Richttafeln 2018G, die entsprechend dem im Bestand beobachteten Risikoverlauf verstärkt wurden. Im Übrigen wurden nachstehende Annahmen der Berechnung zugrunde gelegt: Gehaltsdynamik: 2,90 (2,50) % Rentendynamik: 1,90 (1,64) % Zinssatz: 1,87 (2,31) % Die berücksichtigte Fluktuation entspricht den nach Alter und Geschlecht diversifizierten unternehmensindividuellen Wahrscheinlichkeiten. Bei den wertpapiergebundenen arbeitnehmerfinanzierten Zusagen handelt es sich ausschließlich um leistungskongruent rückgedeckte Versorgungszusagen, deren Bewertung entsprechend IDW RS HFA 30 Rz. 74 nach § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB zu erfolgen hat. Für diese Zusagen entspricht der Erfüllungsbetrag mithin dem Zeitwert des Deckungskapitals des Lebensversicherungsvertrags zuzüglich Überschussbeteiligung. Die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die der Pensionsverpflichtungen. Dabei kommen die gleichen Annahmen für die Berücksichtigung von Gehaltstrends und Fluktuationswahrscheinlichkeiten zum Ansatz. Lediglich der Diskontierungszinssatz wird abweichend mit einem durchschnittlichen Mittel aus den vergangenen sieben Jahren (auf Basis der Marktverhältnisse zum 31. Oktober 2021 prognostizierter Stichtagszins zum 31. Dezember 2021) ermittelt und mit 1,35 (1,61) % angesetzt. Bei der Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeit wurden alle Mitarbeiter der Gesellschaft berücksichtigt, die die Altersteilzeit in Anspruch genommen haben. Die Berechnungen wurden mithilfe der modifizierten Heubeck-Richttafeln 2018G durchgeführt, wie sie für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum Ansatz kommen. Es wurde die Ausscheideordnung der Aktiven zugrunde gelegt. Dabei wurde unter der Annahme einer mittleren Restlaufzeit von zwei Jahren ein auf Basis der Marktverhältnisse zum 31. Oktober 2021 prognostizierter Stichtagszins zum 31. Dezember 2021 von 0,34 (0,48) % angesetzt. Als Gehaltstrend wurden 2,90 (2,50) % angenommen. Die Rückstellung ist gemäß § 253 HGB mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie setzt sich zusammen aus der Rückstellung für rückständiges Arbeitsentgelt, der Rückstellung für Aufstockungsbeträge, der Rückstellung für den zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Rückstellung für Abfindung. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre, der von der Deutschen Bundesbank in Übereinstimmung mit der RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen VersicherungsgeschäftDepotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert. Andere VerbindlichkeitenDie anderen Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. RechnungsabgrenzungspostenUnter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. WährungsumrechnungWenn Fremdwährungspositionen vorlagen, erfolgt die Umrechnung zum Bilanzstichtag für Posten der Bilanz zum Stichtagskurs und für Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zum Durchschnittskurs. Bei monatlicher Fremdwährungsberechnung erfolgte die Umrechnung der Bestandspositionen zum jeweiligen Stichtagskurs zum Monatsende. Der Umrechnungskurs für die monatliche Bewertung der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung war der jeweilige Ultimokurs des Vormonats. Diese Posten wurden in einem rollierenden Verfahren bewertet. Durch die Addition der umgerechneten Einzelwerte ergab sich faktisch eine Umrechnung nach Durchschnittskursen. Erläuterungen zur BilanzAktivaENTWICKLUNG DER AKTIVPOSTEN A. UND B. I. BIS B. II. IM GESCHÄFTSJAHR 2021scrollen
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Unter Anwendung des § 341b Abs. 2 HGB wurden bei den wie Anlagevermögen bilanzierten Kapitalanlagen Abschreibungen in Höhe von 5.441 (163) TEUR vermieden. Hierbei handelt es sich nach unserer Einschätzung um vorübergehende Wertminderungen. Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gemäß § 341b Abs. 2 HGB Kapitalanlagen mit Buchwerten in Höhe von 356.026 (133.037) TEUR dem Anlagevermögen zuzuordnen. Davon entfallen auf Anteile an Investmentvermögen 20.012 (8.000) TEUR und auf Inhaberschuldverschreibungen 336.014 (125.037) TEUR. Der Posten B. II. 1. beinhaltet Anteile an Investmentvermögen (Ampega BasisPlus Rentenfonds I (a)), an dem die Talanx AG über 10 % der Anteile hält. Der Buchwert beträgt zum Stichtag 10.000 (10.000) TEUR und der Zeitwert 9.989 (10.079) TEUR. Daraus resultiert ein Saldo in Höhe von 11 (79) TEUR. Im Geschäftsjahr wurde eine Ausschüttung von 50 (-) TEUR vereinnahmt. Bei Immaterielle Vermögensgegenstände wurde der Zeitwert in Höhe des Buchwertes angesetzt. Die Ermittlung der Zeitwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfolgte grundsätzlich gemäß § 56 RechVersV. Der Zeitwert, der in den verbundenen Unternehmen ausgewiesenen Holdinggesellschaften wurde im Rahmen einer sogenannten "Sum-of-the-Parts"-Bewertung bestimmt, innerhalb derer die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit den jeweiligen Zeitwerten angesetzt wurden. Die Ermittlung der Zeitwerte für die Beteiligungen an operativen Gesellschaften erfolgt bei Kompositversicherungsgesellschaften und Finanzdienstleistern regelmäßig mittels des Ertragswertverfahrens. Bei Lebensversicherungsgesellschaften wird der Marktwert überwiegend mittels des Ertragswertverfahrens ermittelt. Um die Besonderheiten des Lebensversicherungsgeschäfts zu berücksichtigen, werden zudem fallweise auf dem Market Consistent Embedded Value (MVEC) basierende Verfahren zur Plausibilisierung der Werthaltigkeit herangezogen. Für verschiedene Private-Equity- und Grundstücksgesellschaften wurde der Zeitwert anhand des Net Asset Value ermittelt. In begründeten Einzelfällen, insbesondere im Falle von anschaffungsnahen Vorgängen, wurden Gesellschaften mit ihren Buchwerten angesetzt. Der Zeitwert der Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurde mithilfe von produkt- und ratingspezifischen Renditekurven ermittelt. Bei den verwendeten Spread-Aufschlägen werden spezielle Ausgestaltungen, wie zum Beispiel Einlagensicherung, Gewährträgerhaftung oder Nachrangigkeit, berücksichtigt. Die Zeitwertermittlung der sonstigen Kapitalanlagen erfolgte grundsätzlich auf Basis des Freiverkehrswertes gemäß § 56 RechVersV. Für Kapitalanlagen, die einen Markt- und Börsenwert hatten, galt als Zeitwert der Wert zum Bilanzstichtag bzw. zum letzten diesem Zeitpunkt vorausgehenden Tag, für den ein Markt- oder Börsenpreis feststellbar war. In Fällen, in denen keine Börsennotierungen vorlagen, wurden Renditekurse auf Basis an Finanzmärkten etablierter Preisbildungsverfahren eingesetzt. Kapitalanlagen wurden höchstens mit ihrem voraussichtlich realisierbaren Wert unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vorsicht bewertet. Die Zeitwerte der Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden mithilfe von produkt- und ratingspezifischen Renditekurven ermittelt. Bei den verwendeten SpreadAufschlägen wurden spezielle Ausgestaltungen, wie zum Beispiel Einlagensicherung, Gewährträgerhaftung oder Nachrangigkeit, berücksichtigt. B. I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen1. ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN IM INLANDscrollen
2. ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN IM AUSLANDscrollen
3.BETEILIGUNGENscrollen
4. BETEILIGUNGEN AN GROSSEN KAPITALGESELLSCHAFTEN, BEI DENEN DIE BETEILIGUNG 5 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITETscrollen
1 Die Anteilsquote ergibt sich aus der Addition
aller direkt und indirekt gehaltenen Anteile nach
Maßgabe des § 16 Abs. 2 und 4 AktG
B. III. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen VersicherungsgeschäftDie Depotforderungen betragen 24.773 (73.251) TEUR. Hier werden im Wesentlichen das Saldendepot aus einem im Geschäftsjahr neu abgeschlossenen Rückversicherungsvertrag über 24.204 (-) TEUR ausgewiesen. C. I. Abrechnungsforderungen aus dem RückversicherungsgeschäftUnter dieser Position werden sowohl abgerechnete Kontokorrente als auch Rückversicherungsforderungen, die sich aus den Schätz- und Abgrenzungsprozessen ergeben, in Höhe von 312.192 (275.740) TEUR ausgewiesen. Der Anstieg begründet sich durch das planmäßig gesteigerte Geschäftsvolumen im Rückversicherungsgeschäft im Geschäftsjahr. C. II. Sonstige Forderungenscrollen
Die Forderungen an verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 367.043 (180.977) TEUR. Die Forderungen aus Rückdeckungsversicherungsansprüchen bestehen in Höhe von 2.418 (2.418) TEUR gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen setzen sich im Wesentlichen aus offenen Kuponzahlungen zusammen. In dem Posten Sonstige Forderungen in Höhe von 660.573 (420.070) TEUR sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 3.954 (3.635) TEUR enthalten. D. I. Sachanlagen und Vorrätescrollen
D. II. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und KassenbestandDer Bestand zu den laufenden Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand beträgt 479.934 (486.139) TEUR. E. I. Abgegrenzte Zinsen und MietenDie periodengerechte Erfolgsabgrenzung erfolgte ausschließlich für Zinsen in Höhe von 9.530 (8.557) TEUR. E. II. Sonstige Rechnungsabgrenzungspostenscrollen
Bei den abgegrenzten Verwaltungskosten handelt es sich im Wesentlichen um Versicherungsbeiträge, deren Leistungszeitraum nach dem Stichtag liegt. F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungDer Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung stellt den übersteigenden Betrag dar, der nach einzelvertraglicher Saldierung der Altersversorgungsverpflichtungen mit den diese bedeckenden Vermögensgegenständen (im Wesentlichen Rückdeckungslebensversicherungen) verbleibt. PassivaA. I. Gezeichnetes KapitalGezeichnetes Kapital und Anzahl der im Umlauf befindlichen AktienDas Grundkapital beträgt 316 Mio. EUR und ist eingeteilt in 253.100.132 (252.797.634) auf den Namen lautende Stückaktien; es ist vollständig eingezahlt. Der rechnerische Wert je Aktie beträgt 1,25 EUR. Vom Aktienkapital an der Talanx AG entfallen zum 31. Dezember 2021 mit 78,94 % auf den HDI V. a. G. Die restlichen Aktien befinden sich im Streubesitz. Bedingtes KapitalIn der Hauptversammlung vom 11. Mai 2017 wurde beschlossen, das Grundkapital um bis zu 126 Mio. EUR durch Ausgabe von bis zu 101.119.057 neuen Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stückaktien an die Gläubiger von Namensschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss auf derselben Hauptversammlung bis zum 10. Mai 2022 von der Talanx AG oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG gegen Bareinlage ausgegeben werden, bei Erfüllung der bedingten Wandlungspflicht. In derselben Hauptversammlung wurde beschlossen, das Grundkapital um bis zu 32 Mio. EUR durch Ausgabe von bis zu 25.279.760 neuen Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stückaktien an die Gläubiger von Schuldverschreibungen (Wandlungs- und Optionsanleihen) und Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder (bedingten) Wandlungspflichten, die von der Talanx AG oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG aufgrund des in derselben Hauptversammlung gefassten Ermächtigungsbeschlusses im Zeitraum vom 11. Mai 2017 bis zum 10. Mai 2022 ausgegeben werden. Die Satzungsänderungen wurden am 14. Juni 2017 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Genehmigtes KapitalIn der Hauptversammlung vom 11. Mai 2017 wurde beschlossen, das genehmigte Kapital nach § 7 Abs. 1 der Satzung der Talanx AG zu erneuern und einen neuen § 7 Abs. 1 einzufügen, der den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in der Zeit bis zum 10. Mai 2022 durch die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 158 Mio. EUR, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Zur Begebung von Belegschaftsaktien kann davon 1 Mio. EUR - nach Zustimmung des Aufsichtsrats - verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für bestimmte enumerativ aufgelistete Zwecke bei Barkapitalerhöhungen auszuschließen. Bei Sachkapitalerhöhungen kann das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden, wenn der Ausschluss im überwiegenden Interesse der Gesellschaft liegt. Die Summe der Aktien, die aufgrund der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, darf einen anteiligen Betrag von 20 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Die Satzungsänderung wurde am 14. Juni 2017 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Talanx AG vom 6. Mai 2021 wurde für das Geschäftsjahr 2020 eine Dividende in Höhe von 1,50 EUR je Aktie, insgesamt 379 Mio. EUR, an die Aktionäre ausgeschüttet. MitarbeiteraktienprogrammFür das Jahr 2021 wurde ein Mitarbeiteraktienprogramm aufgelegt, bei dem die volljährigen Auszubildenden/Mitarbeiter der Talanx AG bis zu 288 subventionierte Talanx Aktien erwerben konnten. Für das diesjährige Mitarbeiteraktienprogramm wurden durch eine Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals insgesamt 302.498 neue Aktien geschaffen und somit erhöhte sich die Anzahl der Stückaktien auf 253.100.132. Das gezeichnete Kapital erhöhte sich im Rahmen dieser Kapitalerhöhung um 378.122,50 EUR. Der Ausübungspreis richtete sich nach dem niedrigsten Tageskurs an den Börsen Frankfurt und Hannover am 29. Oktober 2021 und betrug 41,04 EUR abzüglich der Subventionierung von 5 bis 15 EUR pro Aktie. Durch die Transaktion entstand der Talanx AG ein Personalaufwand in Höhe von 123 TEUR. Die übrigen unter diesem Programm entstandenen Personalaufwendungen werden von den jeweiligen personalführenden Gesellschaften getragen. Die Mitarbeiteraktien unterliegen einer Sperrfrist, die am 1. Dezember 2023 endet. A. II. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2021 1.406.259 (1.394.233) TEUR. Die Erhöhung von 12.036 TEUR resultiert aus dem diesjährigen Mitarbeiteraktienprogramm. A. III. GewinnrücklagenDer Posten betrifft unverändert zum Vorjahr in Höhe von 2.901.819 TEUR andere Gewinnrücklagen. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt 74.809 (94.163) TEUR. Zur Ermittlung des Unterschiedsbetrags wurde der mit dem durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn Jahre abgezinste und bilanzierte Verpflichtungsbetrag dem Betrag gegenübergestellt, der sich bei Abzinsung mit dem durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre ergeben hätte. Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB beläuft sich auf 24 (32) TEUR, dieser resultiert aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Wert. Die frei verfügbaren Rücklagen übersteigen diesen Betrag. A. IV. BilanzgewinnDieser Posten setzt sich zusammen aus 495.067 TEUR des Bilanzgewinns 2020, der aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Mai 2021 auf neue Rechnung vorgetragen wurde, und aus dem Jahresüberschuss des laufenden Jahres in Höhe von 495.491 TEUR. B. Nachrangige VerbindlichkeitenDer Posten weist 1.750 (1.250) Mio. EUR nachrangige Schuldverschreibungen aus. Die Talanx AG hat am 1. Dezember 2021 nachrangige Schuldverschreibungen begeben. Die Schuldverschreibungen haben einen Gesamtnennbetrag von 500 Mio. EUR bei einer Laufzeit von 21 Jahren und können erstmals nach elf Jahren gekündigt werden. Die Talanx AG hat am 5. Dezember 2017 nachrangige Schuldverschreibungen begeben. Die Schuldverschreibungen haben einen Gesamtnennbetrag von 750 Mio. EUR bei einer Laufzeit von 30 Jahren und können erstmals nach zehn Jahren gekündigt werden. Die Talanx Finanz (Luxemburg) S. A. hat am 4. April 2012 nachrangige Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von 30 Jahren begeben, deren Rückzahlung durch die Talanx AG garantiert wird. Der Erlös aus der Begebung wurde der Talanx AG darlehensweise und ebenfalls nachrangig überlassen. Die Schuld aus diesem Darlehen betrug zum Bilanzstichtag 500 Mio. EUR. Dieses nachrangige Darlehen kann erstmals nach zehn Jahren gekündigt werden. C. Versicherungstechnische Bruttorückstellungen insgesamtscrollen
C. II. Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfällescrollen
C. III. Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungenscrollen
C. IV. Sonstige versicherungstechnische RückstellungenDie sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen -(15.621) TEUR betrafen im Vorjahr die Sparte Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und wurden im Geschäftsjahr aufgelöst. D. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungenscrollen
Der Erfüllungsbetrag der arbeitgeberfinanzierten Pensionsrückstellung betrug 992.074 (937.391) TEUR. Der Zeitwert der zu dessen Bedeckung abgeschlossenen Versicherungen betrug 8.996 (9.199) TEUR zum 31. Dezember 2021. Der Erfüllungsbetrag der arbeitnehmerfinanzierten Pensionsrückstellung betrug 1.317 (1.288) TEUR. Der Zeitwert der zu dessen Bedeckung abgeschlossenen Versicherungen betrug 1.204 (1.210) TEUR zum 31. Dezember 2021. FLUKTUATIONSWAHRSCHEINLICHKEITEN IN %scrollen
Für einen großen über einen Schuldbeitrittsvertrag übernommenen Verpflichtungsbestand der Talanx AG bestanden im Vorjahr Ansprüche auf zukünftige Erstattung bereits zugeführter BilMoG-Unterschiedsbeträge gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB. Diese aufgrund der im Vertrag getroffenen Regelungen noch nicht fälligen Forderungen in Höhe von 1.632 TEUR wurden bei der Bewertung rückstellungsmindernd berücksichtigt. Das Deckungsvermögen wurde zum beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB angesetzt. Im Berichtsjahr wurden Erträge aus Deckungsvermögen für Pensionsverpflichtungen von 371 (383) TEUR mit Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen von 18.683 (21.672) TEUR saldiert. D. III. Sonstige Rückstellungenscrollen
Die Zinsanteile aus den Rückstellungen für Körperschaft- und Gewerbesteuer entfallen in Höhe von 11.771 (15.464) TEUR auf Zinsanteile nach § 233a AO und in Höhe von 7.071 (11.919) TEUR auf die Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB. Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitrückstellung betrug 987 (928) TEUR. Der Zeitwert der zu dessen Bedeckung gehaltenen Fonds betrug 365 (246) TEUR zum 31. Dezember 2021. Die historischen Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände betragen 507 (506) TEUR. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem Marktpreis. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Berichtsjahr das Ergebnis aus Deckungsvermögen für Rückstellungen für Altersteilzeit von 6 (8) TEUR mit Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellung für Altersteilzeit von 3 (4) TEUR saldiert. Im Rahmen des 2011 eingeführten anteilsbasierten Vergütungssystems wurden dem Vorstand für das Berichtsjahr 20.032 virtuelle Aktien aus dem Talanx Share Award-Programm mit einem Zeitwert in Höhe von 729 TEUR zugeteilt. Im Rahmen des 2011 eingeführten anteilsbasierten Vergütungssystems wurden den Führungskräften für das Berichtsjahr 11.921 virtuelle Aktien aus dem Talanx Share Award-Programm mit einem Zeitwert in Höhe von 434 TEUR zugeteilt. F. I. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem RückversicherungsgeschäftDurch die weitere planmäßig gesteigerte Ausweitung des Rückversicherungsgeschäftes und die Retrozession von Prämien und Schäden an die Rückversicherer resultieren entsprechende Abrechnungsverbindlichkeiten. F. II. AnleihenHier werden unverändert zum Vorjahr erstrangige Anleihen in Höhe von 1.358 Mio. EUR ausgewiesen. Die Talanx AG hat am 13. Februar 2013 eine erstrangige Anleihe mit einem Gesamtnennbetrag von 750 Mio. EUR und einer Laufzeit von zehn Jahren begeben. Die Talanx AG hat am 13. Februar 2014 eine erstrangige Anleihe mit einem Gesamtnennbetrag von 108 Mio. EUR und einer Laufzeit bis zum 13. Februar 2023 begeben, die ausschließlich von verbundenen Unternehmen gezeichnet wurde. Weiterhin hat die Talanx AG am 23. Juli 2014 eine erstrangige unbesicherte Anleihe mit einem Volumen von 500 Mio. EUR platziert. Die Anleihe ist am 23. Juli 2026 fällig. Die Anleihen haben gegenüber dem Vorjahr eine veränderte Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und unter fünf Jahren in Höhe von 1.358 Mio. EUR. F. III. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 39 (17) TEUR haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. F. IV. Sonstige Verbindlichkeitenscrollen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen ausstehende Zinsen aus von verbundenen Unternehmen gezeichneten Anleihen in Höhe von 30.993 (31.068) TEUR sowie aus internen Umlagen in Höhe von 139 (34.281) TEUR. Die Abweichung zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus geringeren Intercompany-Umlagen. G. RechnungsabgrenzungspostenHier werden im Wesentlichen abgegrenzte Zinsen in Höhe von 882 (1.889) TEUR ausgewiesen. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungI. 1. a) Gebuchte Bruttobeiträgescrollen
HERKUNFT DER GEBUCHTEN BRUTTOBEITRÄGE DES IN RÜCKDECKUNG ÜBERNOMMENEN VERSICHERUNGSGESCHÄFTSscrollen
I. 1. Verdiente Bruttobeiträgescrollen
I. 2. Bruttoaufwendungen für Versicherungsfällescrollen
I. 3. a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetriebscrollen
Der Anstieg ist im Wesentlichen durch die Ausweitung des Geschäftsvolumens bedingt. I. 6. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene RechnungAbwicklungsergebnis für eigene RechnungIm Geschäftsjahr wurde ein Abwicklungsergebnis f. e. R. ohne Berücksichtigung von Nachverrechnungsprämien in Höhe von -62.775 (-52.987) TEUR ausgewiesen. Die Abwicklung wurde wesentlich durch einen im Jahr 2020 durchgeführten Schadenportfolioeintritt beeinflusst. Aufwendungen für Personalscrollen
II. 1./2. KapitalanlageergebnisDas Kapitalanlageergebnis hat sich im Berichtsjahr von 854.458 TEUR um 61.146 TEUR auf 793.312 TEUR verringert. Die Aufwendungen für Kapitalanlagen in Höhe von 47.208 (223.647) TEUR resultieren im Wesentlichen aus Abschreibungen auf Rentenfonds in Höhe von 40.054 (0) TEUR. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von 840.520 (1.078.106) TEUR gegenüber die im Wesentlichen durch Erträge aus Gewinnabführungsverträgen von 381.908 (195.277) TEUR sowie Erträge aus Beteiligungen von 272.634 (335.027) TEUR geprägt waren. scrollen
II. 3. Sonstige Erträgescrollen
Die Erträge aus Zinsen und ähnliche Erträge resultieren in Höhe von 4.848 (-) TEUR aus der Abzinsung von Rückstellungen. Im Vorjahr betraf diese Position im Wesentlichen Zinsen auf Steuerguthaben in Höhe von 14.157 TEUR. II. 4. Sonstige Aufwendungenscrollen
Die Zinsaufwendungen enthalten 42 (5.671) TEUR aus Aufzinsungen. II. 6. Steuern vom Einkommen und vom ErtragBei einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von 501 (556) Mio. EUR wird ein Steueraufwand von 5 (3) Mio. EUR ausgewiesen. Im Geschäftsjahr waren wesentliche Erträge nahezu steuerfrei zu vereinnahmen. Bei der Talanx AG inklusive ihrer Organgesellschaften werden latente Steuern mit einem Körperschaftsteuersatz (inklusive Solidaritätszuschlag) von unverändert 15,83 % und einem Gewerbesteuersatz von 16,31 % bewertet. Passive latente Steuern, die insbesondere in den Bilanzposten Anteile an verbundenen Unternehmen (wegen abweichender Bilanzansätze von Anteilen an Personengesellschaften) bestehen, wurden mit aktiven latenten Steuern insbesondere aus dem Bilanzposten Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle verrechnet. Über diese Saldierung hinausgehende aktive Steuerlatenzen werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. Ein Überhang passiver latenter Steuern ergab sich nicht. Sonstige AngabenMitarbeiterscrollen
Organe der GesellschaftDie Namen der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands finden sich im Geschäftsbericht unter "Verwaltungsorgane der Gesellschaft". Bezüge der OrganeDie Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 7.276 (8.554) TEUR. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 2.272 (2.185) TEUR. Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstände und ihrer Hinterbliebenen betrugen 2.765 (2.655) TEUR. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen wurden 68.139 (67.098) TEUR zurückgestellt. Wichtige VerträgeBeherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge Es bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge zwischen der Talanx und scrollen
Rahmenvereinbarung mit dem HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V. a. G.Die Talanx AG hat am 16. Dezember 2021 mit dem HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V. a. G. eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, wonach sie die Möglichkeit erhält, für die Laufzeit von fünf Jahren und in einem Volumen von bis zu 750 Mio. EUR dem HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V. a. G. nachrangige Schuldverschreibungen auf revolvierender Basis zur Zeichnung anzudienen. Die Talanx AG ist verpflichtet, die Schuldverschreibungen im Falle einer Bezugsrechtskapitalerhöhung in stimmberechtigte Stückaktien zu wandeln. Mit der Wandlung der Schuldverschreibungen verzichtet der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V. a. G. auf Bezugsrechte aus der zur Wandlung führenden Kapitalerhöhung für eine Anzahl von neuen Aktien der Talanx AG, die der Anzahl der Talanx Aktien entspricht, die er im Zuge der Pflichtwandlung der Schuldverschreibung erhalten wird, d. h. nur sofern und soweit neue Aktien aus der Kapitalerhöhung durch Aktien aus der Wandlung ersetzt werden. Bestehende KreditlinienNach Maßgabe der durch die Talanx AG mit Banken geschlossenen Verträge besteht eine syndizierte variabel verzinsliche Kreditlinie in Höhe von nominal 250 Mio. EUR über eine Laufzeit von fünf Jahren, die der kurz- bis mittelfristigen Unternehmensfinanzierung dienen sollen. Die bestehende syndizierte Kreditlinie kann von den Darlehensgebern gekündigt werden, wenn es zu einem sogenannten Change of Control kommt, d. h., wenn eine andere Person oder eine gemeinsam handelnde andere Gruppe von Personen als der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V. a. G. die direkte oder indirekte Kontrolle über mehr als 50 % der Stimmrechte oder des Aktienkapitals der Talanx AG erwirbt. Verpflichtung zur Gewährung von DarlehenDie Talanx AG hat sich durch Vereinbarung vom 19. Mai 2017 gegenüber der HDI Lebensversicherung AG verpflichtet, der HDI Lebensversicherung AG bis zum 31. Dezember 2032 auf Einforderung jederzeit ein Nachrangdarlehen in Höhe von 100 Mio. EUR zu gewähren. Beziehungen zu nahe stehenden PersonenIm Berichtsjahr bestanden keine für die Beurteilung der Vermögensoder Ertragslage wesentlichen Geschäfte mit nahe stehenden Personen zu marktunüblichen Konditionen. Gesamthonorare des AbschlussprüfersDas Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der PwC GmbH beinhaltet vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen, die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts sowie Jahresabschlussprüfungen und Prüfungen der Solvabilitätsübersichten der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen umfassen betriebswirtschaftliche Prüfungen auf Grundlage des International Standard on Assurance Engagements 3000 (ISAE 3000) sowie Untersuchungshandlungen auf Grundlage des International Standard on Assurance Engagements 4400 (ISAE 4400). In den Honoraren für Steuerberatungsleistungen sind insbesondere Honorare für die steuerliche Beratung zu Einzelsachverhalten enthalten. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen Beratungsleistungen in Verbindung mit Schulungen zu aktuellen Entwicklungen in der Rechnungslegung, qualitätssichernde Unterstützungsleistungen in Verbindung mit der IFRS-17-Einführung und beratende Tätigkeiten im Rahmen eines Transaktionsprojektes. Die Angaben zum Honorar für den Abschlussprüfer gemäß § 285 Nr. 17 HGB für Leistungen an die Talanx AG sind im Anhang des Konzernabschlusses des Talanx Konzerns enthalten. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie HDI Global SE hat lediglich im Innenverhältnis die Verpflichtung aus der Altersversorgung der aktiven und ehemaligen Mitarbeiter, Geschäftsführer und Vorstände im Wege des Schuldbeitritts übernommen und haftet für die Erfüllung dieser Verbindlichkeiten. Aus diesen Versorgungsversprechen besteht für die Gesellschaft noch eine Mithaftung, deren Höhe am Ende des Geschäftsjahres 8 (8) Mio. EUR betrug. Der Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Versorgungsverpflichtungen im Sinne von Artikel 28 Abs. 2 EGHGB beläuft sich auf 2 (1) Mio. EUR. Als Trägerunternehmen für die Gerling Versorgungskasse VVaG haftet die Gesellschaft anteilig für eventuelle Fehlbeträge der Gerling Versorgungskasse. Die Talanx AG hat Bürgschaften für Rückbauverpflichtungen von konzerneigenen Windparks in Höhe von 7 (6) Mio. EUR übernommen. Für die Talanx AG besteht als Kommanditist einer Beteiligungsgesellschaft ein latentes Rückzahlungsrisiko in Höhe von derzeit 10,6 (-) Mio. EUR. Konkrete Anhaltspunkte, dass eine Rückzahlungsverpflichtung tatsächlich eintreten wird, bestehen derzeit nicht. Nach Einschätzung des Vorstands unserer Gesellschaft ist die Inanspruchnahme von Verpflichtungen, die aus den genannten Haftungsverhältnissen resultieren, als unwahrscheinlich einzuschätzen. Die Gesamtsumme der sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse beläuft sich auf 27 (15) Mio. EUR. Davon entfallen auf Verpflichtungen für Altersvorsorge 10 (9) Mio. EUR und auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen 10 (9) Mio. EUR. Stimmrechtsmitteilung nach WpHGMitteilung der Meiji Yasuda Life
Insurance Company vom 17. Juli 2015
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Ausschüttung einer Dividende von 1,60 EUR auf jede gewinnberechtigte Stückaktie: 404.960 TEUR |
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Gewinnvortrag: 585.598 TEUR |
Aufgestellt und damit zur Veröffentlichung freigegeben am 25. Februar 2022 in Hannover.
Talanx Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Torsten Leue, Vorsitzender
Jean-Jacques Henchoz
Dr. Wilm Langenbach
Dr. Christopher Lohmann
Dr. Edgar Puls
Dr. Jan Wicke
An die Talanx AG, Hannover
Wir haben den Jahresabschluss der Talanx AG, Hannover, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Talanx AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen |
Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
(1) Im Jahresabschluss der Talanx AG zum 31. Dezember 2021 werden unter den Kapitalanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 7.900 Mio (73,3 % der Bilanzsumme) ausgewiesen.
Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegendem Wert.
Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für alle Sachversicherungsgesellschaften im Erstversicherungsbereich anhand des Ertragswertverfahrens. Im Fall von Lebensversicherungsgesellschaften im Erstversicherungsbereich erfolgt eine Ermittlung des beizulegenden Werts durch ein modifiziertes Ertragswertverfahren in Anlehnung an IDW S 1 in Verbindung mit IDW RS HFA 10. Für die Tochtergesellschaft im Rückversicherungsbereich ergibt sich der Zeitwert aus dem Börsenkurs zum 30. Dezember 2021. Die für das Ertragswertverfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen im Grundsatz auf beteiligungsindividuellen Planungen für die nächsten fünf Jahre, die unter anderem mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschließlich der erwarteten Auswirkungen der anhaltenden Covid-19 Pandemie sowie die jeweiligen Kapitalisierungszinssätze und Wachstumsraten einschätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(1) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen.
Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen sachgerecht mittels Ertragswertverfahren bzw. modifiziertem Ertragswertverfahren unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Zudem haben wir die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die Geschäftstätigkeit gewürdigt und deren Berücksichtigung bei der Ermittlung der erwarteten Zahlungsströme nachvollzogen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Hierzu haben wir unsere internen Bewertungsspezialisten hinzugezogen.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in den Erläuterungen im Abschnitt "Angaben zur Bilanzierung und Bewertung" des Anhangs enthalten. Daneben verweisen wir auf den Abschnitt "Angaben zur Bilanz -Aktiva" des Anhangs für die Darstellung der Zeitwerte und Bewertungsreserven. Bezüglich der Darstellung des Anteilsbesitzes verweisen wir auf den Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz -Aktiva" des Anhangs.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
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die in Abschnitt "Corporate Governance" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
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die in Abschnitt "Nichtfinanzielle Konzernerklärung" des Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung nach § 315b Abs. 1 HGB |
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
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anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Talanx_AG_JA+LB_ESEF-2021-12-31_de.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
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gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
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beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
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beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden vom Aufsichtsrat am 12. März 2021 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. Mai 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Talanx AG, Hannover, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Florian Möller.
Hannover, den 10. März 2022
PricewaterhouseCoopers
GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Florian Möller, Wirtschaftsprüfer
Janna Brüning, Wirtschaftsprüferin
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hannover, den 25. Februar 2022
Talanx Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Torsten Leue, Vorsitzender
Jean-Jacques Henchoz
Dr. Wilm Langenbach
Dr. Christopher Lohmann
Dr. Edgar Puls
Dr. Jan Wicke
Bank- und Postkooperationen. Partnerschaft zwischen einer Bank/Post und einem Versicherungsunternehmen zum Zweck des Vertriebs von Versicherungsprodukten über die Bank-/Postfilialen. Die Bindung zwischen Versicherer und Bank ist häufig geprägt durch eine Kapitalbeteiligung oder eine langfristige strategische Kooperation beider Parteien.
> Prämie.
Kennziffer, die sich aus der Division des auf die Aktionäre der Talanx AG entfallenden Konzernergebnisses durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl im Umlauf befindlicher Aktien errechnet. Das verwässerte Ergebnis je Aktie bezieht ausgeübte oder noch nicht zur Ausübung stehende Bezugsrechte in die Aktienanzahl mit ein.
Periodengewinn vor außerordentlichem Ergebnis und vor Steuern.
Internationale Rechnungslegungsvorschriften, vormals als IAS (International Accounting Standards) bezeichnet, bei Talanx angewendet seit 2004.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zuzüglich des außerordentlichen Ergebnisses abzüglich Steuern.
Zusammenfassung derjenigen Versicherungsformen, bei denen es im weiteren Sinne um die Risiken der ungewissen Lebensdauer und -planung geht. Dazu gehören Todesfall und Berufsunfähigkeit, Altersversorgung, aber auch Heirat und Ausbildung.
Summe aus dem Kapitalanlageergebnis, dem versicherungstechnischen Ergebnis sowie dem übrigen Ergebnis vor Zinsen für sonstiges zu Finanzierungszwecken aufgenommenes Fremdkapital (Finanzierungszinsen) und vor Steuern (Ertragsteuern).
Vereinbartes Entgelt für die vom Versicherungsunternehmen übernommenen Risiken.
a) Allgemein: Privatkundengeschäft.
b) Ampega: Geschäft mit Investmentfonds, die grundsätzlich für den privaten, nicht institutionellen Anleger konzipiert sind, jedoch auch Investments von Konzerngesellschaften offenstehen.
Aufwendungen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, wie z. B. Personal- und Sachaufwendungen, Abschreibungen, realisierte Verluste aus Kapitalanlagen, Währungskursverluste, Dienstleistungsaufwendungen.
Erträge der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, wie z. B. realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen oder Währungskursgewinne.
Gesetzlich vorgeschriebene, jährlich neu festgelegte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den erwirtschafteten Überschüssen von Lebensversicherungen.
Prüfung und Einschätzung von (Rück-)Versicherungsrisiken zur Festsetzung einer angemessenen Prämie für das jeweilige Risiko. Der Zweck des Underwritings besteht darin, das Versicherungsrisiko so zu streuen, dass es einerseits für den (Rück-)Versicherten recht und billig, andererseits für den (Rück-) Versicherer profitabel ist.
Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte.
HDI-Platz 1
30659 Hannover
Telefon +49 511 3747-0
Telefax +49 511 3747-2525
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Andreas Krosta
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Bernd Sablowsky
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Telefax +49 511 3747-2286
bernd.sablowsky@talanx.com
Veröffentlicht am: 14. März 2022
Dieser Geschäftsbericht erscheint auch auf Englisch.
Nur die wesentlichen Beteiligungen Main participations only
Stand/As at: 31.12.2021