![]() Talanx AktiengesellschaftHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Talanx AG auf einen BlickKENNZAHLENscrollen
1 Aufwendungen für Versicherungsfälle
für eigene Rechnung im Verhältnis zu den
verdienten Beiträgen für eigene Rechnung
Aus rechnerischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen von +/- einer Einheit auftreten. Monetäre Beträge, die kleiner als 0,5 oder -0,5 TEUR/Mio. EUR sind, werden mit einer 0 oder -0 dargestellt. Angaben, soweit sie für die Gesellschaft nicht vorhanden sind, werden mit einem "-" gekennzeichnet. Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren,der Aufsichtsrat ist auch im Geschäftsjahr 2024 seinen Aufgaben und Pflichten gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung in vollem Umfang nachgekommen. Wir befassten uns eingehend mit der wirtschaftlichen Lage und der Risikosituation auf Ebene der Talanx AG sowie ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften im Inland und in den wichtigsten ausländischen Märkten. Wir berieten den Vorstand in allen für das Unternehmen wichtigen Belangen, überwachten kontinuierlich seine Geschäftsführung und waren in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung unmittelbar eingebunden. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Berichterstattung an den Aufsichtsrat bildete in diesem Jahr erneut die Geschäftsentwicklung unter Berücksichtigung der Großschadenbelastungen durch Naturkatastrophen und Man-made-Schäden. ÜberblickIm Berichtsjahr kamen wir zu vier ordentlichen Sitzungen sowie einer konstituierenden Sitzung im Anschluss an die Neuwahl der Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats zusammen. Die ordentlichen Sitzungen und die konstituierende Sitzung fanden jeweils als Präsenzsitzungen statt. An der ordentlichen Sitzung am 12. November 2024 nahmen routinemäßig zwei Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht teil. Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats trat zu fünf ordentlichen Sitzungen zusammen, von denen vier Sitzungen als Präsenzsitzungen und eine Sitzung als Videokonferenz abgehalten wurden. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten trat zu zwei Sitzungen zusammen, die jeweils als Präsenzsitzungen abgehalten wurden. Sitzungen des Nominierungsausschusses und des nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes gebildeten Vermittlungsausschusses gab es im Jahr 2024 nicht. Der Gesamtaufsichtsrat wurde in seinen Sitzungen jeweils über die Arbeit der Ausschüsse informiert. Eine Übersicht über die individuelle Sitzungsteilnahme der Aufsichtsratsmitglieder ist diesem Bericht zu entnehmen. Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand auf Basis der Quartalsmitteilungen und des Halbjahresabschlusses schriftlich und mündlich über den Gang der Geschäfte sowie die Lage des Unternehmens und des Konzerns unterrichten. Zu keinem Zeitpunkt im Berichtsjahr sahen wir uns veranlasst, Prüfungsmaßnahmen nach § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG durchzuführen. Die Vorsitzenden von Aufsichtsrat und Vorstand tauschten sich regelmäßig über wesentliche Entwicklungen und Geschäftsvorfälle im Unternehmen und innerhalb des Talanx Konzerns aus und berieten Fragen der Strategie, Planung, Geschäftsentwicklung und Risikolage sowie des Chancen- und Risikomanagements und der Compliance. Insgesamt haben wir uns im Rahmen unserer gesetzlichen und satzungsmäßigen Zuständigkeit von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Vorstandsarbeit überzeugt. Der Vorstand unterrichtete uns regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäfts- und Finanzlage, das Risikomanagement sowie über wichtige Investitionsvorhaben und grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik. Er berichtete ausgiebig über die Auswirkungen von Naturkatastrophen und sonstigen Großschäden, den Stand wesentlicher Rechtsstreitigkeiten sowie weitere wichtige Entwicklungen in der Gesellschaft, im Konzern und im regulatorischen Umfeld. In unseren Sitzungen haben wir uns intensiv mit den Berichten des Vorstands befasst und haben Anregungen und Optimierungsvorschläge eingebracht. Der Aufsichtsrat hat regelmäßig, u. a. zu Personalangelegenheiten des Vorstands sowie zu internen Angelegenheiten des Aufsichtsrats, auch ohne den Vorstand getagt. Die aufgrund von Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zustimmungspflichtigen Geschäfte und Maßnahmen haben wir nach Prüfung und Erörterung mit dem Vorstand verabschiedet. Schwerpunkte der Beratungen im PlenumDie Geschäftsentwicklung der Gesellschaft und der Geschäftsbereiche im laufenden Geschäftsjahr, die strategische Ausrichtung in einzelnen Geschäftsbereichen, mögliche Akquisitionsvorhaben im Ausland sowie die Planung für das Jahr 2025 standen im Mittelpunkt der Berichterstattung und der Beratungen und wurden ausgiebig in unseren Sitzungen behandelt. Der Aufsichtsrat hat sich zudem ausführlich mit den strategischen Zielvorgaben für den Konzern befasst und diese verabschiedet. In seiner Sitzung am 19. März 2024 behandelte der Aufsichtsrat den testierten Jahres- und Konzernabschluss sowie den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023. Der Abschlussprüfer stellte fest, dass der Bestätigungsvermerk für den Einzel- und den Konzernabschluss jeweils uneingeschränkt erteilt wurde. In dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat auch ausführlich mit dem Bericht des Vorstands über die nichtfinanzielle Konzernerklärung für das Jahr 2023. Die beauftragte Prüfungsgesellschaft hat hierfür eine Prüfung mit dem Maßstab "Limited Assurance" (Erlangung begrenzter Sicherheit) durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die Tagesordnung und die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung, die erneut im virtuellen Format durchgeführt wurde, verabschiedet. Er befasste sich in dieser Sitzung ausführlich mit der Übernahme der Liberty-Mutual-Gesellschaften in Lateinamerika. Der Aufsichtsrat behandelte daneben verschiedene Vorhaben und berichtspflichtige Vorgänge und beschloss die Verlängerung einer externen Kreditlinie. Außerdem ließ er sich ausführlich über die Nachhaltigkeitsstrategie des Konzerns berichten. Daneben beschäftigte sich der Aufsichtsrat turnusmäßig mit der Vergütung der Vorstandsmitglieder und legte die variablen Vergütungen für das Geschäftsjahr 2023 fest. Außerdem stimmte er Anpassungen in der Geschäftsverteilung für den Vorstand zu. Nach den Neuwahlen der Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats wurde in einer konstituierenden Sitzung am 7. Mai 2024 unmittelbar nach der Hauptversammlung der Gesellschaft Frau Hammer zu der nach dem Mitbestimmungsgesetz zu wählenden ersten Stellvertreterin des Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt, nachdem Herr Rieger, der diese Funktion bis dahin innehatte, nicht mehr zur Wiederwahl in den Aufsichtsrat zur Verfügung gestanden hatte. Daneben führte der Aufsichtsrat in dieser Sitzung auch die Nachwahlen zur Besetzung des Finanz- und Prüfungsausschusses und des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten durch. Im zweiten Teil der Sitzung erhielten die Aufsichtsratsmitglieder durch interne Referenten aus dem Bereich Group Risk Management der Talanx eine Schulung zum internen Risikomodell der Gruppe. In der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am 14. Mai 2024 berichtete der Vorstand über die Ergebnisse des ersten Quartals 2024 und gab einen Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich mit der Beendigung eines bestehenden Joint Ventures der Hannover Rück und der E+S Rück mit der Münchener Rück und fasste hierüber Beschluss. Als weiteren Schwerpunkt ließen wir uns über den aktuellen Stand der strategischen Ausrichtung des Geschäftsbereichs Privat- und Firmenversicherung Deutschland informieren. Auch ein Update zur IT-Strategie des Talanx Konzerns wurde uns dargestellt und mit dem Vorstand erörtert. Wir besprachen und beschlossen außerdem eine interne Rekapitalisierungsmaßnahme für unsere Konzerngesellschaft LPV Lebensversicherung AG. Die Sitzung des Aufsichtsrats am 2. und 3. September 2024 hielten wir in Rom bei unseren dortigen Konzerneinheiten ab und ließen uns ausführlich über die aktuelle und die erwartete Geschäftsentwicklung der beiden Einheiten berichten. In verschiedenen Workshops ließen wir uns ferner die Bereiche People & Culture, Agency Management sowie Claims und Fraud Management der lokalen Gesellschaften vertieft darstellen. In der Aufsichtsratssitzung berichtete der Vorstand zudem über die Halbjahresergebnisse und die Erwartung für die Jahresabschlüsse 2024 der Talanx AG und des Konzerns. Der Aufsichtsrat nahm ferner den jährlichen Bericht über die Kostenquoten im Wettbewerbsvergleich sowie den Bericht zu den Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen entgegen und erörterte ausführlich die Risikoberichterstattung. Turnusgemäß wurden die Ergebnisse der von den Aufsichtsratsmitgliedern entsprechend den Vorgaben der Versicherungsaufsicht durchgeführten jährlichen Selbsteinschätzungen über ihre Kenntnisse in den für den Konzern wesentlichen Themenfeldern erörtert; demnach verfügt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit auch weiterhin über die zur Überwachung des Vorstands erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 12. November 2024 informierte der Vorstand über die Ergebnisse des dritten Quartals und gab einen Ausblick auf die Jahresabschlüsse 2024 der Talanx AG und des Konzerns. Der Aufsichtsrat befasste sich ausgiebig mit der Planung für das Geschäftsjahr 2025 und beschäftigte sich mit einem Status-Update zur Integration der Liberty-Mutual-Gesellschaften in Lateinamerika. Außerdem befasste er sich erneut mit dem aktuellen Stand der Strategie des Geschäftsbereichs Privat- und Firmenversicherung Deutschland. Der Aufsichtsrat ließ sich zudem über eine Reihe von Vorhaben und berichtspflichtigen Vorgängen informieren und nahm die turnusmäßigen Berichterstattungen zum Risikomanagement (sogenannter ORSA-Report) und über die anhängigen Rechtsstreitigkeiten entgegen. Des Weiteren behandelte er das Thema künstliche Intelligenz und erörterte ausgiebig dessen Bedeutung für und die Auswirkungen auf den Konzern. Er befasste sich ferner mit der strategischen Partnerschaft zwischen der Talanx AG und der Meiji Yasuda Life Insurance Company und beschloss, diese zum Ende des Jahres 2025 zu beenden. Der Aufsichtsrat beschloss ferner die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und erörterte die Ergebnisse der im Jahr 2024 neu eingeführten Engagement Survey, die den bisher jährlich durchgeführten sogenannten Organizational Health Check als Mitarbeiterbefragung abgelöst hat. Schließlich wurde in der Sitzung ein ausführliches Update zum CSRD-Programm der Gruppe (Corporate Sustainability Reporting Directive) behandelt und eine Schulung zum Thema CSRD durch interne und externe Referenten abgehalten. Arbeit der AusschüsseZur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat verschiedene Ausschüsse gebildet: den Finanz- und Prüfungsausschuss mit sechs Mitgliedern, den Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten und den Vermittlungsausschuss mit jeweils vier Mitgliedern sowie den Nominierungsausschuss mit drei Mitgliedern. Die Ausschüsse bereiten die Beratung und Beschlussfassung im Plenum vor. Darüber hinaus sind den Ausschüssen auch eigene Beschlusszuständigkeiten übertragen. Die Niederschriften über die Sitzungen des Finanz- und Prüfungsausschusses werden auch den Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt, die nicht diesem Ausschuss angehören. Wie sich die Ausschüsse zusammensetzen, ist im Geschäftsbericht auf Seite 36 dargestellt. Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats behandelte - neben der Vorbereitung der Beratungen und der Beschlussfassungen im Plenum - in vertiefter Form den Jahres- und Halbjahresabschluss, die Quartalsmitteilungen mit den Abschlussbestandteilen und Kennzahlen der Gesellschaft und des Konzerns sowie das Ergebnis der prüferischen Durchsicht für den Halbjahresabschluss durch die Abschlussprüfer. Des Weiteren wurden im Finanz- und Prüfungsausschuss die Ergebnisse der jährlichen internen und externen aktuarischen Prüfung der Brutto- und Nettoschadenreserven für das Nicht-Lebensversicherungsgeschäft im Konzern erörtert. Der Ausschuss beschäftigte sich ausgiebig mit der Planung für das kommende Geschäftsjahr und erörterte strategische Weichenstellungen in einzelnen Geschäftsbereichen des Konzerns. Routinemäßig behandelten wir zudem die Risikoberichte und nahmen einen Bericht der Wirtschaftsprüfer zur Prüfungsplanung entgegen. Der Ausschuss ließ sich berichten über die gemäß "Whitelist" zulässigen Nichtprüfungsleistungen des Abschlussprüfers und beschäftigte sich ferner ausführlich mit dem aktuellen Umsetzungsstand der Einführung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 17/9. Der Ausschuss nahm außerdem die Jahresberichte der vier Schlüsselfunktionen (Risikomanagement, Versicherungsmathematik, Revision und Compliance) entgegen, die jeweils von den verantwortlichen Leitern dieser Funktionen vorgetragen und auf entsprechende Fragen der Ausschussmitglieder näher erläutert wurden. Der Finanz- und Prüfungsausschuss befasste sich regelmäßig mit Fragen der Rechnungslegung, der Abschlussprüfung und des internen Kontrollsystems. Er hat mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse erörtert. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat sich regelmäßig mit dem Abschlussprüfer über den Fortgang der Prüfung ausgetauscht und dem Ausschuss hierüber berichtet. Der Finanz- und Prüfungsausschuss tagte dabei zu einzelnen Tagesordnungspunkten auch ohne Anwesenheit von Vorstandsmitgliedern. Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten hat sich auch im Jahr 2024 - neben der Vorbereitung der Beratungen und der Beschlussfassungen im Plenum - wieder ausgiebig mit der Nachfolgeplanung für den Vorstand der Gesellschaft befasst. Er hat sich ferner mit der Frage der Angemessenheit der Vergütungshöhen für die Vorstandsmitglieder auseinandergesetzt und dazu auch horizontale und vertikale Vergütungsvergleiche herangezogen. Außerdem wurden im Zuge der turnusmäßig anstehenden Überprüfungen der Vorstandsgehälter, der Festlegung der variablen Vorstandsvergütungskomponenten und der Bestimmung der Zielvorgaben für die Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2025 Empfehlungen an das Aufsichtsratsplenum ausgesprochen. Die individuelle Sitzungsteilnahme der Aufsichtsrats- und Ausschussmitglieder im Jahr 2024 kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden. INDIVIDUALISIERTE OFFENLEGUNG DER SITZUNGSTEILNAHMEscrollen
Arbeit der Experten für NachhaltigkeitDie vom Aufsichtsrat benannten Experten für Nachhaltigkeit, Frau Dr. Reich, Herr Prof. Schubert und Herr Steiner, setzten sich eingangs des Geschäftsjahres intensiv mit den Entwürfen der nichtfinanziellen Erklärung als Teil des Konzerngeschäftsberichts und dem anschließend folgenden Nachhaltigkeitsbericht auseinander. Im Zentrum der weiteren Tätigkeit stand dann die Vorbereitung der erstmaligen Berichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive für das Geschäftsjahr 2024. Dazu trafen die Nachhaltigkeitsexperten in vier Sitzungen mit dem für die Einführung verantwortlichen Team der Talanx zusammen. Behandelt wurde zunächst die Durchführung der neu erstellten Wesentlichkeitsanalyse. In der Folge ging es darum, das Verfahren in Bezug auf die Einführung des neuen Berichtssystems sowie die Bewertung der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse nachzuvollziehen und zu diskutieren. Dementsprechend waren die Nachhaltigkeitsexperten u. a. in die inhaltliche Vorbereitung der CSRD-Schulung des Gesamtaufsichtsrats einbezogen und stellten den Informationsfluss vom Expertenkreis zum Gesamtgremium sicher. EntsprechenserklärungDie Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) wurde am 12. November 2024 verabschiedet. In der aktuellen Entsprechenserklärung der Talanx AG wurde keine Abweichung von den Empfehlungen des DCGK erklärt, da allen Kodex-Empfehlungen entsprochen wird. Weitere Informationen zum Thema Corporate Governance sind auf der Internetseite der Talanx AG zugänglich. Jahres- und KonzernabschlussprüfungDer vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss der Talanx AG, der Abschluss des Talanx Konzerns, der nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards, IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt wurde, sowie die entsprechenden Lageberichte wurden unter Einbeziehung der Buchführung von der PricewaterhouseCoopers (PwC) GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft. Die Bestellung der Abschlussprüfer erfolgte durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Mai 2024; der Finanz- und Prüfungsausschuss erteilte den konkreten Prüfungsauftrag und bestimmte - neben den üblichen Prüftätigkeiten - als Schwerpunkt für die Abschlussprüfung die prüferische Begleitung der IFRS-17/9-Umsetzung. Ferner waren die Prüfungsschwerpunkte der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) Gegenstand der Prüfungshandlungen der Abschlussprüfer. Die Prüfungen der Abschlussprüfer ergaben keinen Anlass zu Beanstandungen. In den erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerken erklärten die Abschlussprüfer, dass die Buchführung sowie der Jahres- und der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln und die Lageberichte im Einklang mit dem Jahres- bzw. dem Konzernabschluss stehen. Die Abschlussunterlagen und die PwC-Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig im Vorfeld zugeleitet. Sie wurden im Finanz- und Prüfungsausschuss am 17. März 2025 und in der Aufsichtsratssitzung am 18. März 2025 ausführlich behandelt. Der Abschlussprüfer nahm jeweils an den Beratungen des Finanz- und Prüfungsausschusses und des Gesamtaufsichtsrats über den Jahres- und den Konzernabschluss teil und berichtete über die Durchführung der Prüfungen. Dabei stand er uns für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer eigenen Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der entsprechenden Lageberichte einschließlich der Nachhaltigkeitserklärung, die gleichzeitig die Anforderungen an die nichtfinanzielle Konzernerklärung erfüllt, und der Prüfungsberichte der Abschlussprüfer haben wir uns jeweils deren Urteil angeschlossen und den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Den in den Lageberichten getroffenen Aussagen zur weiteren Unternehmensentwicklung stimmen wir zu. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands schließen wir uns nach Prüfung aller insoweit zu beachtenden Aspekte an. Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG erstellte Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen wurde gleichfalls von der PwC GmbH geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Wir haben den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Dabei kommen wir zum gleichen Ergebnis wie die Abschlussprüfer und haben keine Einwendungen gegen die in diesem Bericht wiedergegebene Erklärung. NachhaltigkeitserklärungDer Finanz- und Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat befassten sich ausführlich mit dem Bericht des Vorstands über die Nachhaltigkeitserklärung (vgl. Seite 86 ff. des Konzernlageberichts). Der Vorstand erläuterte den Bericht in den Sitzungen des Finanz- und Prüfungsausschusses am 17. März 2025 und des Aufsichtsrats am 18. März 2025. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an beiden Sitzungen teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC GmbH hat hierfür eine Prüfung mit dem Maßstab "Limited Assurance" (Erlangung begrenzter Sicherheit) durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. Auch aufgrund eigener Prüfung der Nachhaltigkeitserklärung durch den Aufsichtsrat wurden keine Einwendungen erhoben und das Ergebnis der Prüfung der PwC GmbH zustimmend zur Kenntnis genommen. Besetzung von Aufsichtsrat und VorstandMit dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2024 endete die Amtszeit der Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats. Frau Hammer, Herr Bock-Wehr, Herr Gascard, Herr Meister und Herr Prof. Schubert wurden von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in ihrem Amt bestätigt. Neu in den Aufsichtsrat gewählt wurden Frau Bani Ardalan sowie die Herren Rickel und Seidel, während die Mandate von Herrn Rieger, Frau Bierstedt und Frau Mück mit Ablauf der Hauptversammlung am 7. Mai 2024 endeten. Der Aufsichtsrat hat Herrn Rieger als erstem stellvertretenden Vorsitzenden sowie Frau Bierstedt und Frau Mück für ihre stets wertvolle Arbeit und die vertrauensvolle Zusammenarbeit seinen Dank ausgesprochen. In der Zusammensetzung des Vorstands der Gesellschaft gab es im Berichtsjahr keine Veränderungen. In der Aufsichtsratssitzung am 12. November 2024 wurde beschlossen, den auslaufenden Vertrag von Jean-Jacques Henchoz auf dessen persönlichen Wunsch nicht zu verlängern; Herr Henchoz wird zum 31. März 2025 aus dem Vorstand der Talanx AG ausscheiden. Der jetzige Finanzvorstand und designierte Vorstandsvorsitzende der Hannover Rück SE, Clemens Jungsthöfel, wurde mit Wirkung ab dem 1. April 2025 als Nachfolger für Herrn Henchoz zum Vorstandsmitglied der Talanx AG bestellt und verantwortet dort künftig den Geschäftsbereich Rückversicherung. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Henchoz für dessen überaus erfolgreiche Arbeit im Vorstand der Gesellschaft. Dank an Vorstand und MitarbeiterFür das Geschäftsjahr 2024 wurde erneut ein außerordentlich gutes Konzernergebnis erwirtschaftet. Dieses Ergebnis verdanken wir der hohen Motivation und dem unermüdlichen Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihnen und dem Vorstand gilt unser besonderer Dank.
Hannover, 18. März 2025 Für den Aufsichtsrat Herbert Haas, Vorsitzender LageberichtNach § 315 Abs. 5 HGB wurden der Lagebericht der Talanx AG und der Talanx Konzernlagebericht zusammengefasst und im Konzern-Geschäftsbericht 2024 veröffentlicht. Der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasste Lagebericht der Talanx AG und der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 werden beim Bundesanzeiger eingereicht und dort veröffentlicht. Der Jahresabschluss der Talanx AG und der Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2024 stehen unter https://www.talanx.com/de/ investor_relations/ergebnisse_-_berichte/finanzberichte auch im Internet zur Verfügung. Bilanz zum 31. Dezember 2024AKTIVA scrollen
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024scrollen
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Gesetzes über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz, VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (Rech-VersV) in ihrer zum Bilanzstichtag gültigen Fassung aufgestellt. Die Talanx AG mit Sitz in Hannover ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hannover eingetragen (HRB 52546). Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAktivaImmaterielle VermögensgegenständeImmaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von vier Jahren, angesetzt. Ausnahmen sind die CO 2 -Zertifikate. Diese wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert und werden nicht abgeschrieben. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten, abzüglich eventueller Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 341b Abs. 1 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB, bilanziert. Ausleihungen an verbundene Unternehmen, wurden gemäß § 341c Abs. 3 HGB mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Dabei wurden die Kapitalanlagen bei Erwerb mit dem Kaufkurs angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zum Rückzahlungsbetrag wurde unter Anwendung der Effektivzinsmethode amortisiert. Notwendige Abschreibungen wurden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip vorgenommen. Sonstige KapitalanlagenAktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden, sofern sie nach den Grundsätzen des Umlaufvermögens geführt werden, nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten oder den darunterliegenden Börsen- oder Marktwerten am Bilanzstichtag angesetzt. Das Wertaufholungsgebot wurde beachtet (§ 341b Abs. 2 HGB in Verbindung mit §§ 255 Abs. 1 und 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 sowie Abs. 5 HGB). Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet (§ 341b Abs. 2 zweiter Halbsatz HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5 HGB). Dauerhafte Wertminderungen wurden erfolgswirksam abgeschrieben. Zur Beurteilung des Vorliegens einer dauerhaften Wertminderung in Bezug auf Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie bei über Fonds gehaltene Schuldtitel, die wie Anlagevermögen bilanziert werden, wurden Bonitätsprüfungen der Emittenten sowie die Entwicklungen der Ratings hinzugezogen. Zur Feststellung des Vorliegens einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung insbesondere öffentlich gehandelter Aktien, Anteile oder in Aktien investierender Investmentvermögen wurden die vom Versicherungsfachausschuss des IDW empfohlenen Aufgreifkriterien verwendet. Demzufolge kann eine dauerhafte Wertminderung immer dann vorliegen, wenn der Zeitwert eines Wertpapiers in den dem Bilanzstichtag vorangehenden sechs Monaten permanent um mehr als 20 % unter dem Buchwert liegt sowie für den Fall, dass der Durchschnittswert der täglichen Börsenkurse in den letzten zwölf Monaten um mehr als 10 % unter dem Buchwert liegt. Die Beurteilung der voraussichtlichen Dauerhaftigkeit einer Wertminderung für Anteile oder Aktien an Investmentvermögen bei einer zum Abschlussstichtag vorliegenden stillen Last auf dem Investmentanteil richtet sich nach den im Fonds gehaltenen Vermögensgegenständen (look-through-approach). Bei über oder unter Nennwert erworbenen Wertpapieren wurde der Differenzbetrag mithilfe der Effektivzinsmethode über die Laufzeit amortisiert. Derivate wurden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Im Fall negativer Marktwerte zum Bilanzstichtag wurden Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Es befinden sich strukturierte Produkte in der Anlageform von Inhaberschuldverschreibungen, Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen im Bestand. Sie wurden entsprechend dem Bilanzposten, in dem sie geführt werden, angesetzt und bewertet. Bei den im Bestand befindlichen strukturierten Produkten handelt es sich um Finanzinstrumente, bei denen das Basisinstrument in Form eines Fixed-Income-Kassainstrumentes mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist. Die Bilanzierung erfolgte, sofern die Voraussetzungen nach IDW RS HFA 22 vorlagen, grundsätzlich einheitlich zu fortgeführten Anschaffungskosten nach den Vorschriften der wie Anlagevermögen bilanzierten Kapitalanlagen gemäß dem gemilderten Niederstwertprinzip (§ 341b Abs. 1 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB). Einlagen bei Kreditinstituten und Depotforderungen wurden mit den Nominalbeträgen angesetzt. ForderungenAbrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft und sonstige Forderungen wurden mit den Nominalbeträgen angesetzt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko in den Abrechnungsforderungen gegenüber fremden Dritten wurde durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % Rechnung getragen. Sonstige VermögensgegenständeDie Sachanlagen und Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten aktiviert und um Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer gemindert. Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode; die Nutzungsdauer beträgt drei bis 15 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 800 EUR wurden aktiviert und im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 250 EUR werden sofort als betriebliche Aufwendungen angesetzt. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand wurden mit dem Nominalwert in Ansatz gebracht. RechnungsabgrenzungspostenDie in die aktive Rechnungsabgrenzung einzubeziehenden Positionen wurden zum Nennwert angesetzt. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungDer Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" stellt den übersteigenden Betrag dar, der nach einzelvertraglicher Saldierung der Altersversorgungsverpflichtungen mit den diese bedeckenden Vermögensgegenständen (im Wesentlichen Rückdeckungslebensversicherungen) verbleibt. PassivaEigenkapitalDas gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen im Eigenkapital wurden zum Nennwert angesetzt. Nachrangige VerbindlichkeitenDie nachrangigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Nennbetrag bilanziert. Versicherungstechnische RückstellungenVersicherungstechnische Rückstellungen wurden nach handelsrechtlichen Grundsätzen - grundsätzlich anhand der Angaben der Zedenten, teilweise über angemessene Zuschläge - gebildet. In allen Fällen haben wir dabei berücksichtigt, dass die dauernde Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus dem Rückversicherungsgeschäft sichergestellt ist. Die Bemessungsgrundlage für die Beitragsüberträge ist nach dem Erlass des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Mai 1974 der Rückversicherungsbeitrag nach Abzug von 92,5 % der Rückversicherungsprovisionen. Die Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden entsprechend den Zedentenaufgaben und gegebenenfalls erforderlichen Zuschlägen entsprechend dem als realistisch eingeschätzten künftigen Erfüllungsbetrag ermittelt. Erfahrungen der Vergangenheit und Annahmen in Bezug auf die weitere Entwicklung wurden berücksichtigt und geeignete versicherungsmathematische Methoden angewendet. Für am Bilanzstichtag noch nicht bekannt gewordene Versicherungsfälle wurden entsprechende Spätschadenrückstellungen mittels geeigneter mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt. Bei der Berechnung der Schwankungsrückstellung wurden die Vorschriften gemäß § 29 RechVersV und der Anlage zu § 29 der Rech-VersV sowie Vorschriften der Versicherungsberichterstattungs -Verordnung angewendet. Andere RückstellungenVerpflichtungen aus Pensionen wurden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem von der Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) zum 30. September 2024 veröffentlichten und auf den 31. Dezember 2024 prognostizierten durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren abgezinst. Die Grundsätze des IDW RH FAB 1.021 finden bei der Bewertung der Rückstellungen für rückgedeckte Direktzusagen Anwendung. Die Pensionsrückstellungen für nicht rückgedeckte arbeitgeberfinanzierte Zusagen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt, bei den rückgedeckten arbeitgeberfinanzierten Zusagen werden das Aktivprimat und das Deckungskapitalverfahren gewählt. Die Pensionsrückstellungen für nicht wertpapiergebundene arbeitnehmerfinanzierte Zusagen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt, soweit die Leistungen nicht durch eine Rückdeckungsversicherung gedeckt sind. Für die rückgedeckten Leistungen entspricht der Erfüllungsbetrag dem Zeitwert des Deckungskapitals des Lebensversicherungsvertrags zuzüglich Überschussbeteiligung. Die Leistungsanpassung bei Zusagen aus Entgeltumwandlung aufgrund der künftig zu erwartenden Überschussbeteiligung der Rückdeckungsversicherungen wurde vertragsindividuell berücksichtigt. Die Bewertung basiert auf den Ausscheidewahrscheinlichkeiten der Heubeck-Richttafeln 2018G, die entsprechend dem im Bestand beobachteten Risikoverlauf verstärkt wurden. Weitere Angaben zu Trendannahmen, Diskontierungszinssatz sowie Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB werden unter dem Berichtsabschnitt D. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen. Die für die Bewertung der rückgedeckten Direktzusagen erforderliche Gesamtverzinsungserwartung beträgt abhängig vom Lebensversicherer 3,30 % bis 3,60 %. Bei den wertpapiergebundenen arbeitnehmerfinanzierten Zusagen handelt es sich ausschließlich um leistungskongruent rückgedeckte Versorgungszusagen, deren Bewertung gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB erfolgt. Für diese Zusagen entspricht der Erfüllungsbetrag mithin mindestens dem Zeitwert des Deckungskapitals des Lebensversicherungsvertrags zuzüglich Überschussbeteiligung. Die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt nach den gleichen Grundsätzen wie die der Pensionsverpflichtungen. Dabei kommen die gleichen Annahmen für die Berücksichtigung von Gehaltstrends, Biometrie und Fluktuationswahrscheinlichkeiten zum Ansatz. Lediglich der Diskontierungszinssatz wird abweichend mit einem durchschnittlichen Mittel aus den vergangenen sieben Jahren (auf Basis der Marktverhältnisse zum 30. September 2024 prognostizierter Stichtagszins zum 31. Dezember 2024) ermittelt und mit 1,96 (1,75) % angesetzt. Bei der Berechnung der Rückstellung für Altersteilzeit wurden alle Mitarbeiter der Gesellschaft berücksichtigt, die die Altersteilzeit in Anspruch genommen haben. Die Berechnungen wurden mithilfe der modifizierten Heubeck-Richttafeln 2018G durchgeführt, wie sie für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen zum Ansatz kommen. Es wurde die Ausscheideordnung der Aktiven zugrunde gelegt. Dabei wurde unter der Annahme einer mittleren Restlaufzeit von zwei Jahren ein auf Basis der Marktverhältnisse zum 30. September 2024 prognostizierter Stichtagszins zum 31. Dezember 2024 von 1,48 (1,05) % angesetzt. Als Gehaltstrend wurden 3,50 (3,50) % angenommen. Die Rückstellung ist gemäß § 253 HGB mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie setzt sich zusammen aus der Rückstellung für rückständiges Arbeitsentgelt, der Rückstellung für Aufstockungsbeträge, der Rückstellung für den zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Rückstellung für Abfindung. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet worden. Verpflichtungen aus den Talanx Performance Shares haben im Wesentlichen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und wurden zum Zeitwert angesetzt. Die übrigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst, der von der Deutschen Bundesbank in Übereinstimmung mit der RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben wird. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen VersicherungsgeschäftDepotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert. Andere VerbindlichkeitenDie anderen Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen an gesetzt. RechnungsabgrenzungspostenUnter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. WährungsumrechnungWenn Fremdwährungspositionen vorlagen, erfolgte die Umrechnung zum Bilanzstichtag für Posten der Bilanz zum Stichtagskurs (Devisenkassamittelkurs) und für Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zum Durchschnittskurs. Bei monatlicher Fremdwährungsberechnung erfolgte die Umrechnung der Bestandspositionen zum jeweiligen Stichtagskurs zum Monatsende. Der Umrechnungskurs für die monatliche Bewertung der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung war der jeweilige Ultimokurs des Vormonats. Diese Posten wurden in einem rollierenden Verfahren bewertet. Durch die Addition der umgerechneten Einzelwerte ergab sich faktisch eine Umrechnung nach Durchschnittskursen. Erläuterungen zur BilanzAktivaENTWICKLUNG DER AKTIVPOSTEN A. UND B. I. BIS B. II. IM GESCHÄFTSJAHR 2024scrollen
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Für immaterielle Vermögensgegenstände wurde der Zeitwert in Höhe des Buchwertes angesetzt. Unter Anwendung des § 341b Abs. 2 HGB wurden bei den wie Anlagevermögen bilanzierten Kapitalanlagen Abschreibungen in Höhe von 7.577 (10.074) TEUR vermieden. Hierbei handelt es sich nach unserer Einschätzung um vorübergehende Wertminderungen. Der Posten B. II. 1. beinhaltet Anteile an inländischen Investmentvermögen (im Vorjahr zuzüglich an EU-Investmentvermögen), an denen die Talanx AG jeweils über 10 % der Anteile hält. Namentlich handelt es sich hierbei um den Rentenfonds Ampega BasisPlus Rentenfonds I (a) (im Vorjahr zuzüglich Mischfonds Assenagon Balanced EquiVol I). Es bestehen keine Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. Die Buchwerte betragen zum Stichtag 10.000 (17.012) TEUR und die Zeitwerte 10.049 (16.948) TEUR. Daraus resultierten eine stille Reserve von 49 (177) TEUR sowie im Vorjahr eine stille Last von 241 TEUR. Im Geschäftsjahr wurden Ausschüttungen von insgesamt 160 (179) TEUR vereinnahmt. Die Ermittlung der Zeitwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte grundsätzlich gemäß § 56 RechVersV. Der Zeitwert der in den verbundenen Unternehmen ausgewiesenen Holdinggesellschaften wurde im Rahmen einer sogenannten "Sum-of-the-Parts"-Bewertung bestimmt, innerhalb derer die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit den jeweiligen Zeitwerten angesetzt wurden. Bei der Ermittlung der Zeitwerte der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden die mit dem Ertragswertverfahren bewerteten Unternehmen standardmäßig mit dem Barwert der künftigen ausschüttbaren finanziellen Überschüsse (Ertragswert) angesetzt. Die Zeitwerte der Ausleihungen an verbundene Unternehmen, der Namensschuldverschreibungen und der Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden über ein Barwertverfahren mithilfe von produkt- und ratingspezifischen Renditekurven ermittelt. Bei den verwendeten Spread-Aufschlägen wurden spezielle Ausgestaltungen wie z. B. Einlagensicherung, Gewährträgerhaftung oder Nachrangigkeit berücksichtigt. Die Zeitwertermittlung bei Zero-Namensschuldverschreibungen und Zero-Schuldscheinforderungen beruht auf eigenen Berechnungen der Gesellschaft nach finanzmathematischen Methoden. Die Zeitwertermittlung der sonstigen Kapitalanlagen erfolgte grundsätzlich auf Basis des Freiverkehrswertes gemäß § 56 RechVersV. Für Kapitalanlagen, die einen Markt- oder Börsenpreis haben (Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere), galt als Zeitwert der Wert zum Bilanzstichtag bzw. zum letzten diesem Zeitpunkt vorausgehenden Tag, für den ein Markt- oder Börsenpreis feststellbar war. In Fällen, in denen keine Börsennotierungen vorlagen, wurden Renditekurse auf Basis an Finanzmärkten etablierter Preisbildungsverfahren eingesetzt. Kapitalanlagen wurden höchstens mit ihrem voraussichtlich realisierbaren Wert unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vorsicht bewertet. Die Zeitwerte der im Bestand befindlichen Spezialfonds entsprachen dem ermittelten Rücknahmekurs. Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgte für wie Anlagevermögen bilanzierte, öffentlich gehandelte Aktien und Aktienfonds mittels des EPS-Verfahrens (EPS = earnings per share), eines Ertragswertverfahrens je Aktie auf Basis der von unabhängigen Analysten geschätzten jährlichen Gewinnerwartungen oder der darüberliegenden Marktwerte. Sofern der EPS-Wert über 120 % des Marktwertes lag, erfolgte eine Deckelung bei diesen 120 %. Bei der Ermittlung des beizulegenden Wertes für wie Anlagevermögen bilanzierte, über Spezialfonds gehaltene Rententitel wurden die Renten zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, sofern sich keine Indizien für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung ergaben. Hierzu wurde die Bonität des Emittenten sowie die Entwicklung der Ratings herangezogen. Bei Default-Titeln und Titeln, deren Marktwert kleiner 50 % des Nominals ist, wurde grundsätzlich der niedrigere Marktwert herangezogen. Für wie Anlagevermögen bilanzierte gemischte Fonds und Spezialfonds erfolgte die Ermittlung des beizulegenden Wertes separat für die einzelnen Bestandteile wie Aktien und Renten nach den oben genannten Verfahren. In den beizulegenden Wert der beschriebenen Fonds gingen zusätzlich die übrigen Konstituenten des Fonds wie z. B. liquide Mittel (Nominalwert), Zinsabgrenzungen, Forderungen und Verbindlichkeiten (Buchwert) ein. Die Zeitwertermittlung der als Beteiligungen oder Anteile oder Aktien an Investmentvermögen ausgewiesenen Private-, Equity-, Infrastruktur- und Real-Estate-Fonds erfolgte auf Basis des letzten durch den General Partner gemeldeten Net Asset Value (Capital Account), der bis zum Stichtag im Hinblick auf zwischenzeitlich erfolgte Abrufe und Ausschüttungen fortgeschrieben wurde. B. I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen1. ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN IM INLANDscrollen
2. ANTEILE AN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN IM AUSLANDscrollen
3. BETEILIGUNGENscrollen
4. BETEILIGUNGEN AN GROSSEN KAPITALGESELLSCHAFTEN, BEI DENEN DIE BETEILIGUNG 5% DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITETscrollen
1 Die Anteilsquote ergibt sich aus der Addition
aller direkt und indirekt gehaltenen Anteile nach
Maßgabe des § 16 Abs. 2 und 4 AktG
B. III. Depotforderungen aus dem in Rückdeckung übernommenen VersicherungsgeschäftZum 31. Dezember 2024 weist die Talanx AG eine Depotforderung in Höhe von 30 (45) Mio. EUR aus. Es handelt sich hierbei um ein Saldendepot, das sich im Wesentlichen aus zwei Rückversicherungsverträgen zusammensetzt. C. II. Sonstige Forderungenscrollen
Die Forderungen an verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von 893.041 (570.366) TEUR. Die Forderungen aus Rückdeckungsversicherungsansprüchen bestehen in Höhe von 296 (146) TEUR gegen verbundene Unternehmen. In dem Posten Sonstige Forderungen in Höhe von 1.052.470 (841.112) TEUR sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 3.644 (3.599) TEUR enthalten. D. I. Sachanlagen und Vorrätescrollen
E. I. Abgegrenzte Zinsen und MietenDie periodengerechte Erfolgsabgrenzung erfolgte ausschließlich für Zinsen in Höhe von 31.203 (27.933) TEUR. E. II. Sonstige Rechnungsabgrenzungspostenscrollen
Unter Verschiedenes werden im Wesentlichen Versicherungsbeiträge, deren Leistungszeitraum nach dem Stichtag liegt, ausgewiesen. F. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der VermögensverrechnungDer Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge nach § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB beläuft sich auf 12 (66) TEUR. Der Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" stellt den übersteigenden Betrag dar, der nach einzelvertraglicher Saldierung der Altersversorgungsverpflichtungen mit den diese bedeckenden Vermögensgegenständen (im Wesentlichen Rückdeckungslebensversicherungen) verbleibt. PassivaA. I. Gezeichnetes KapitalGezeichnetes Kapital und Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien Das Grundkapital beträgt 322.786 (322.786) TEUR und ist eingeteilt in 258.228.991 (258.228.991) auf den Namen lautende Stückaktien; es ist vollständig eingezahlt. Der rechnerische Wert je Aktie beträgt 1,25 EUR. Vom Aktienkapital an der Talanx AG entfallen zum 31. Dezember 2024 76,74 (76,74) % auf den HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V. a. G. Die restlichen Aktien befinden sich im Streubesitz. Bedingtes KapitalIn der Hauptversammlung vom 5. Mai 2022 wurde beschlossen, das Grundkapital um bis zu 94 Mio. EUR, eingeteilt in bis zu 75.000.000 neue Stückaktien, bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stückaktien an die Gläubiger von Namensschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss auf derselben Hauptversammlung bis zum 4. Mai 2027 von der Talanx AG oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG gegen Bareinlage ausgegeben werden, bei Erfüllung der bedingten Wandlungspflicht. In derselben Hauptversammlung wurde beschlossen, das Grundkapital um bis zu 63 Mio. EUR durch Ausgabe von bis zu 50.000.000 neuen Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Stückaktien an die Gläubiger von Schuldverschreibungen (Wandlungs- und Optionsanleihen) und Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten mit Wandlungs- oder Optionsrechten oder (bedingten) Wandlungspflichten und/oder nachrangigen (hybriden) Finanzinstrumenten zur Schaffung von Eigenmittelbestandteilen im Sinne des § 89 VAG (bzw. einer Nachfolgeregelung) bzw. im Sinne der Solvency-2-Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG) und darauf bezogener nationaler oder von der Europäischen Union beschlossener Umsetzungsmaßnahmen in ihrer jeweils geltenden Fassung, soweit ihre Begebung etwa wegen einer gewinnabhängigen Verzinsung, der Ausgestaltung der Verlustteilnahme oder aus anderen Gründen der Zustimmung der Hauptversammlung nach § 221 AktG bedarf, die von der Talanx AG oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG aufgrund des in derselben Hauptversammlung gefassten Ermächtigungsbeschlusses im Zeitraum vom 5. Mai 2022 bis zum 4. Mai 2027 ausgegeben werden. Die Satzungsänderungen wurden am 2. Juni 2022 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Genehmigtes KapitalIn der Hauptversammlung vom 5. Mai 2022 wurde beschlossen, das genehmigte Kapital nach § 7 Abs. 1 der Satzung der Talanx AG zu erneuern und einen neuen § 7 Abs. 1 einzufügen, der den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital in der Zeit bis zum 4. Mai 2027 durch die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 152 Mio. EUR, gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Zur Begebung von Mitarbeiteraktien können davon 2,2 Mio. EUR - nach Zustimmung des Aufsichtsrats - verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für bestimmte enumerativ aufgelistete Zwecke bei Barkapitalerhöhungen auszuschließen. Bei Sachkapitalerhöhungen kann das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden, wenn der Ausschluss im überwiegenden Interesse der Gesellschaft liegt. Die Summe der Aktien, die aufgrund der Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, darf einen anteiligen Betrag von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen. Die Satzungsänderung wurde am 2. Juni 2022 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung der Talanx AG vom 7. Mai 2024 wurde für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende in Höhe von 2,35 EUR je Aktie, insgesamt 607 Mio. EUR, an die Aktionäre ausgeschüttet. MitarbeiteraktienprogrammFür das Jahr 2024 wurde ein Mitarbeiteraktienprogramm aufgelegt, bei dem die volljährigen Auszubildenden/Mitarbeiter der Talanx AG bis zu 120 subventionierte Aktien der Talanx AG erwerben konnten. Der Ausübungspreis richtete sich nach dem niedrigsten Tageskurs an den Börsen Frankfurt/XETRA und Hannover am 27. September 2024 und betrug 74,55 EUR abzüglich der Subventionierung von 7,50 oder 15 EUR pro Aktie. Die Aktien wurden durch Rückkauf zu einem Durchschnittskurs von 77,03 EUR über XETRA erworben. Insgesamt wurden 151.888 Aktien durch Mitarbeiter gezeichnet. Auswirkungen auf das Eigenkapital ergeben sich durch das Mitarbeiteraktienprogramm nicht. Durch die Transaktion entstand der Talanx AG ein Personalaufwand in Höhe von 25 (27) TEUR. Die übrigen unter diesem Programm entstandenen Personalaufwendungen werden von den jeweiligen personalführenden Gesellschaften getragen. Die Mitarbeiteraktien unterliegen einer Sperrfrist, die am 30. November 2026 endet. A. II. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2024 unverändert zum Vorjahr 1.708.847 TEUR. A. III. GewinnrücklagenDer Posten betrifft unverändert zum Vorjahr in Höhe von 2.901.819 TEUR andere Gewinnrücklagen. Der ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt -7.304 (10.877) TEUR. Da der Unterschiedsbetrag im Geschäftsjahr negativ ist, entfällt die Ausschüttungssperre. Eine Verrechnung mit anderen ausschüttungsgesperrten Beträgen ist jedoch nicht zulässig. Zur Ermittlung des Unterschiedsbetrags wurde der mit dem durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn Jahre abgezinste und bilanzierte Verpflichtungsbetrag dem Betrag gegenübergestellt, der sich bei Abzinsung mit dem durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre ergeben hätte. Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge nach § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB beläuft sich auf 6 (1) TEUR, dieser resultiert aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Wert. Die frei verfügbaren Rücklagen übersteigen diesen Betrag. A. IV. BilanzgewinnDieser Posten setzt sich zusammen aus 794.099 TEUR des Bilanzgewinns 2023, der aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 7. Mai 2024 auf neue Rechnung vorgetragen wurde, und aus dem Jahresüberschuss des laufenden Jahres in Höhe von 839.602 TEUR. B. Nachrangige VerbindlichkeitenDer Posten weist 1.250 (2.000) Mio. EUR nachrangige Schuldverschreibungen aus. Die Talanx AG hat im Berichtsjahr eine nachrangige Schuldverschreibung mit einem Gesamtnennbetrag von 750 Mio. EUR bei Fälligkeit zurückgezahlt. Die Talanx AG hat am 1. Dezember 2021 nachrangige Schuldverschreibungen begeben. Die Schuldverschreibungen haben einen Gesamtnennbetrag von 500 Mio. EUR bei einer Laufzeit von 21 Jahren und können erstmals nach elf Jahren gekündigt werden. Die Talanx AG hat am 5. Dezember 2017 nachrangige Schuldverschreibungen begeben. Die Schuldverschreibungen haben einen Gesamtnennbetrag von 750 Mio. EUR bei einer Laufzeit von 30 Jahren und können erstmals nach zehn Jahren gekündigt werden. C. Versicherungstechnische Bruttorückstellungen insgesamtscrollen
C. II. Bruttorückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfällescrollen
C. III. Schwankungsrückstellung und ähnliche Rückstellungenscrollen
D. I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungenscrollen
Der Erfüllungsbetrag der arbeitgeberfinanzierten Pensionsrückstellung betrug 960.482 (1.007.585) TEUR. Der Zeitwert der zu dessen Bedeckung abgeschlossenen Versicherungen betrug 8.576 (8.963) TEUR zum 31. Dezember 2024. Der Erfüllungsbetrag der arbeitnehmerfinanzierten Pensionsrückstellung betrug 1.068 (1.168) TEUR. Der Zeitwert der zu dessen Bedeckung abgeschlossenen Versicherungen betrug 779 (867) TEUR zum 31. Dezember 2024. FLUKTUATIONSWAHRSCHEINLICHKEITEN IN %scrollen
Für einen großen über einen Schuldbeitrittsvertrag übernommenen Verpflichtungsbestand der Talanx AG bestanden im Vorjahr Ansprüche auf zukünftige Erstattung bereits zugeführter BilMoG-Unterschiedsbeträge gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB. Aufgrund der im Vertrag getroffenen Regelungen bestanden daraus im Vorjahr noch nicht fällige Forderungen in Höhe von 403 TEUR, die bei der Bewertung rückstellungsmindernd berücksichtigt wurden. Zum Stichtag bestehen keine Forderungen mehr. Das Deckungsvermögen wurde zum beizulegenden Zeitwert gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB angesetzt. Im Berichtsjahr wurden Erträge aus Deckungsvermögen für Pensionsverpflichtungen von 20 (18) TEUR mit Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen von 18.532 (17.211) TEUR saldiert. D. III. Sonstige Rückstellungenscrollen
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Berichtsjahr Erträge aus Deckungsvermögen für Rückstellungen für Altersteilzeit von 8 (24) TEUR mit Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückstellung für Altersteilzeit von 6 (5) TEUR saldiert. Die Zinsanteile aus den Rückstellungen beinhalten im Berichtsjahr 23.765 (-) TEUR aus der Freistellung eines verbundenen Unternehmens für ggf. anfallende Aussetzungszinsen auf angefochtene steuerliche Nachforderungsbescheide. Aus Körperschaft- und Gewerbesteuer entfallen in Höhe von 4.067 (2.274) TEUR auf Zinsanteile nach § 233a AO und in Höhe von 459 (1.935) TEUR auf die Abzinsung nach § 253 Abs. 2 HGB. Im Rahmen des anteilsbasierten Vergütungssystems wurden dem Vorstand im Berichtsjahr 61.762 (82.650) virtuelle Aktien aus dem Talanx Performance-Share-Programm mit einem Zeitwert in Höhe von 4.302 (3.576) TEUR zugeteilt. Im Rahmen des anteilsbasierten Vergütungssystems wurden den Führungskräften im Berichtsjahr 13.494 (14.961) virtuelle Aktien aus dem Talanx Performance-Share-Programm mit einem Zeitwert in Höhe von 953 (636) TEUR zugeteilt. Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitrückstellung, enthalten in Übrige Rückstellungen, betrug 438 (461) TEUR. Der Zeitwert der zu dessen Bedeckung gehaltenen Fonds betrug 193 (120) TEUR zum 31. Dezember 2024. Die historischen Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände betragen 187 (185) TEUR. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens entspricht dem Marktpreis. F. II. AnleihenHier werden erstrangige Anleihen in Höhe von 2.500 (1.750) Mio. EUR ausgewiesen. Die Talanx AG hat am 23. Juli 2014 eine erstrangige unbesicherte Anleihe mit einem Volumen von 500 Mio. EUR platziert. Die Anleihe ist am 23. Juli 2026 fällig. Darüber hinaus hat die Talanx am 25. Oktober 2022 zwei erstrangige Anleihen mit einem Gesamtnennbetrag von 1.250 Mio. EUR und einer Laufzeit von sieben Jahren begeben. Am 15. April 2024 hat die Talanx zudem eine erstrangige Anleihe mit einem Volumen von 750 Mio. EUR platziert. Die Anleihe ist am 23. Juli 2026 fällig. Die Anleihen haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und unter fünf Jahren in Höhe von 2.500 (500) Mio. EUR sowie im Vorjahr von mehr als fünf Jahren in Höhe von 1.250 TEUR. F. IV. Sonstige Verbindlichkeitenscrollen
Die Talanx AG hat im Berichtsjahr mit drei Konzerngesellschaften jeweils eine unbefristete Vereinbarung über ein Sicherungsgeschäft zur Vermeidung eines Zinsrisikos im Rahmen von angefochtenen steuerlichen Nachforderungsbescheiden abgeschlossen. Daraus bestehen zum Stichtag Verbindlichkeiten in Höhe von 137.350 (-) TEUR. Zu den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zählen im Weiteren konzerninterne Liquiditäts-Kontokorrente in Höhe von 63.500 (100.000) TEUR. Ausstehende Zinsen aus von verbundenen Unternehmen gezeichneten Anleihen betrugen zum Stichtag 13.790 (6.545) TEUR. Die Verbindlichkeiten aus Steuern betreffen in Höhe von 2.000 (-) TEUR die globale Mindestbesteuerung. Sie bestehen in voller Höhe gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Position Verschiedenes beinhaltet in Höhe von 8.407 (5.294) TEUR erhaltene Vorschüsse auf künftig entstehende Erträge aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften. G. RechnungsabgrenzungspostenDas Vorjahr enthielt in Höhe von 520 TEUR abgegrenzte Zinsen sowie Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Erträge für das Folgejahr sind. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungI. 1. a) Gebuchte Bruttobeiträgescrollen
HERKUNFT DER GEBUCHTEN BRUTTOBEITRÄGE DES IN RÜCKDECKUNG ÜBERNOMMENEN VERSICHERUNGSGESCHÄFTSscrollen
I. 1. Verdiente Bruttobeiträgescrollen
I. 2. Bruttoaufwendungen für Versicherungsfällescrollen
I. 3. a) Bruttoaufwendungen für den Versicherungsbetriebscrollen
I. 7. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnungscrollen
Abwicklungsergebnis für eigene RechnungIm Geschäftsjahr wurde ein Abwicklungsergebnis für eigene Rechnung in Höhe von -85.262 (-126.495) TEUR ausgewiesen. Abwicklungsverluste ergaben sich im Wesentlichen aus der Nachreservierung eines Loss-Portfolio-Transfers für das Jahr 2017. Zudem kam es im Property-Geschäft und Motorhaftpflichtgeschäft bei mehreren Zedenten zu Abwicklungsverlusten. Aufwendungen für Personalscrollen
Die Aufwendungen für Altersversorgung reduzierten sich im Berichtsjahr in Folge einer Absenkung des angenommenen langfristigen Rententrends sowie eines gestiegenen Bewertungszinssatzes. II. 1./2. KapitalanlageergebnisDas Kapitalanlageergebnis hat sich im Berichtsjahr von 984.161 TEUR um 455.006 TEUR auf 1.439.167 TEUR erhöht. Die Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von 1.441.200 (1.029.079) TEUR waren durch Erträge aus Gewinnabführungsverträgen von 906.153 (581.429) TEUR sowie Erträge aus Beteiligungen von 436.059 (363.410) TEUR geprägt. Diesen Erträgen stehen Aufwendungen für Kapitalanlagen in Höhe von 2.033 (44.918.) TEUR gegenüber. Das Vorjahr enthielt Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen in Höhe von 39.589 TEUR. II. 3. Sonstige Erträgescrollen
Die Erträge aus Zinsen und ähnliche Erträge resultieren in Höhe von 16.097 (8.198) TEUR aus der Geldanlage bei Kreditinstituten. Das Vorjahr beinhaltete Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 9.161 TEUR durch den Entfall steuerlicher Risiken für die Veranlagungsjahre 2010 bis 2014. II. 4. Sonstige Aufwendungenscrollen
Die Position Aufwendungen aus Sicherungsgeschäften beinhaltet im Berichtsjahr Aufwendungen in Höhe von 246.608 (-) TEUR aus dem Abschluss einer jeweils unbefristeten Vereinbarung über ein Sicherungsgeschäft zur Vermeidung eines Zinsrisikos im Rahmen von angefochtenen steuerlichen Nachforderungsbescheiden zwischen der Talanx AG und drei Konzerngesellschaften. Die Zinsaufwendungen enthalten 23.765 (-) TEUR aus der Freistellung eines verbundenen Unternehmens für ggf. anfallende Aussetzungszinsen sowie 23 (202) TEUR aus Aufzinsungen. II. 6. Steuern vom Einkommen und vom ErtragBei einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von 932 (754) Mio. EUR wird ein Steueraufwand von 92 (11) Mio. EUR ausgewiesen. Im Geschäftsjahr waren wesentliche Erträge nahezu steuerfrei zu vereinnahmen. Bei der Talanx AG inklusive ihrer Organgesellschaften werden latente Steuern mit einem Körperschaftsteuersatz (inklusive Solidaritätszuschlag) von unverändert 15,83 % und einem Gewerbesteuersatz von 16,31 % bewertet. Passive latente Steuern, die insbesondere in den Bilanzposten Anteile an verbundenen Unternehmen (wegen abweichender Bilanzansätze von Anteilen an Personengesellschaften) bestehen, wurden mit aktiven latenten Steuern insbesondere aus dem Bilanzposten Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle verrechnet. Über diese Saldierung hinausgehende aktive Steuerlatenzen werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. Ein Überhang passiver latenter Steuern ergab sich nicht. Einführung der globalen MindestbesteuerungDie Talanx AG fällt vor dem Hintergrund der Gruppenzugehörigkeit zum HDI V. a. G. als im Teileigentum stehende Muttergesellschaft in den Anwendungsbereich des mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in Deutschland in Kraft getretenen Mindeststeuergesetzes sowie ausländischer Mindeststeuergesetze. Im Berichtsjahr resultierte eine tatsächliche Ertragsteuerbelastung in Höhe von 2 Mio. EUR aus den neuen Rechtsvorschriften. Sonstige AngabenMitarbeiterscrollen
Organe der GesellschaftAUFSICHTSRATscrollen
AUFSICHTSRATscrollen
1 Arbeitnehmervertreter
AUFSICHTSRATSAUSSCHÜSSEscrollen
VORSTANDscrollen
VORSTANDscrollen
Bezüge der OrganeDie Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr 16.233 (13.881) TEUR. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Berichtsjahr 2.263 (2.278) TEUR. Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstände und ihrer Hinterbliebenen betrugen 1.953 (2.314) TEUR. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen wurden 68.807 (71.037) TEUR zurückgestellt. Wichtige VerträgeBeherrschungs- und ErgebnisabführungsverträgeEs bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge zwischen der Talanx AG und scrollen
Rahmenvereinbarung mit dem HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V. a. G.Die Talanx AG hat am 16. Dezember 2021 mit dem HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V. a. G. eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, für die Laufzeit von fünf Jahren und in einem Volumen von bis zu 750 Mio. EUR dem HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V. a. G. nachrangige Schuldverschreibungen auf revolvierender Basis zur Zeichnung anzudienen. Die Talanx AG ist verpflichtet, die Schuldverschreibungen im Falle einer Bezugsrechtskapitalerhöhung in stimmberechtigte Stückaktien zu wandeln. Mit der Wandlung der Schuldverschreibungen verzichtet der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V. a. G. auf Bezugsrechte aus der zur Wandlung führenden Kapitalerhöhung für eine Anzahl von neuen Aktien der Talanx AG, die der Anzahl der Talanx Aktien entspricht, die er im Zuge der Pflichtwandlung der Schuldverschreibung erhalten wird, d. h. nur sofern und soweit neue Aktien aus der Kapitalerhöhung durch Aktien aus der Wandlung ersetzt werden. Verpflichtung zur Gewährung von DarlehenDie Talanx AG hat sich durch Vereinbarung vom 19. Mai 2017 gegenüber der HDI Lebensversicherung AG verpflichtet, der HDI Lebensversicherung AG bis zum 31. Dezember 2032 auf Einforderung jederzeit ein Nachrangdarlehen in Höhe von 100 Mio. EUR zu gewähren. Beziehungen zu nahe stehenden PersonenIm Berichtsjahr bestanden keine für die Beurteilung der Vermögens- oder Ertragslage wesentlichen Geschäfte mit nahe stehenden Personen zu marktunüblichen Konditionen. Gesamthonorare des AbschlussprüfersDas Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beinhaltet vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen, die Prüfung des Vergütungsberichts, die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts sowie Jahresabschlussprüfungen und Prüfungen der Solvabilitätsübersichten der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen umfassen das Honorar für die CSRD-Prüfung, betriebswirtschaftliche Prüfungen auf Grundlage des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) sowie Untersuchungshandlungen auf Grundlage des International Standard on Related Services (ISRS) 4400 und die Erteilung von Comfort Lettern. Die Angaben zum Honorar für den Abschlussprüfer gemäß § 285 Nr. 17 HGB für Leistungen an die Talanx AG sind im Anhang des Konzernabschlusses des Talanx Konzerns enthalten. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenDie HDI Global SE hat lediglich im Innenverhältnis die Verpflichtung aus der Altersversorgung der aktiven und ehemaligen Mitarbeiter, Geschäftsführer und Vorstände im Wege des Schuldbeitritts übernommen und haftet für die Erfüllung dieser Verbindlichkeiten. Aus diesen Versorgungsversprechen besteht für die Gesellschaft noch eine Mithaftung, deren Höhe am Ende des Geschäftsjahres 7 (7) Mio. EUR betrug. Der Fehlbetrag wegen nicht bilanzierter Versorgungsverpflichtungen im Sinne von Artikel 28 Abs. 2 EGHGB beläuft sich auf 1 (1) Mio. EUR. Als Trägerunternehmen für die Gerling Versorgungskasse VVaG haftet die Gesellschaft anteilig für eventuelle Fehlbeträge der Gerling Versorgungskasse. Die Talanx AG hat Bürgschaften für Rückbauverpflichtungen von konzerneigenen Windparks in Höhe von 7 (7) Mio. EUR übernommen. Für die Talanx AG besteht als Kommanditist einer Beteiligungsgesellschaft ein latentes Rückzahlungsrisiko in Höhe von 7 (11) Mio. EUR. Konkrete Anhaltspunkte, dass eine Rückzahlungsverpflichtung tatsächlich eintreten wird, bestehen derzeit nicht. Für die Talanx AG bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus offenen Einzahlungsverpflichtungen ("Commitments") in Höhe von 8 (12) Mio. EUR, die aus einem Investitionsprogramm mit einem Zeichnungsvolumen von insgesamt unverändert zum Vorjahr 15 Mio. TEUR resultieren. Nach Einschätzung des Vorstands unserer Gesellschaft ist die Inanspruchnahme von Verpflichtungen, die aus den genannten Haftungsverhältnissen resultieren, als unwahrscheinlich einzuschätzen. Die Gesamtsumme der sonstigen finanziellen Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse beläuft sich auf 29 (36) Mio. EUR. Davon entfallen auf Verpflichtungen für Altersvorsorge 8 (8) Mio. EUR und auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen 8 (8) Mio. EUR. Stimmrechtsmitteilung nach WpHGMitteilung der Meiji Yasuda Life Insurance Company vom 17. Juli 2015Talanx Aktiengesellschaft 17. Juli 2015 Die Meiji Yasuda Life Insurance Company, Tokio, Japan, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 17. Juli 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Talanx Aktiengesellschaft, Hannover, Deutschland, am 15. Juli 2015 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte unterschritten hat. Mitteilung des HDI V. a. G. vom 1. Oktober 2012Talanx Aktiengesellschaft 4. Oktober 2012 Veröffentlichung von Stimmrechtsmitteilungen nach § 26 Abs. 1, § 21 Abs. 1a WpHG (Mitteilung zur Erstzulassung)Der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, HDI-Platz 1, 30659 Hannover, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Talanx Aktiengesellschaft, HDI-Platz 1, 30659 Hannover, Deutschland, am 1. Oktober 2012, dem Datum der erstmaligen Zulassung der Aktien der Talanx Aktiengesellschaft zum Handel an den Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main und Hannover, mehr als 75 % beträgt. KonzernabschlussDie Gesellschaft ist Konzerngesellschaft des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Hannover (HDI V. a. G.). Der HDI V. a. G. (Mutterunternehmen) stellt nach § 341i HGB in Verbindung mit § 290 HGB einen Konzernabschluss auf (größter Kreis), in den die Gesellschaft einbezogen wird. Für die Talanx AG als Mutterunternehmen des Talanx Konzerns ergibt sich daneben die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses aus § 341i HGB in Verbindung mit § 290 HGB (kleinster Kreis), der auf der Grundlage von § 315e Abs. 1 HGB gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, erstellt wird. Die Konzernabschlüsse werden im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Entsprechenserklärung nach § 161 AktGDie nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und den Aktionären, wie in der Erklärung des Vorstands zur Unternehmensführung im Konzernlagebericht (Kapitel "Corporate Governance") beschrieben, dauerhaft auf der Internetseite der Talanx AG zugänglich gemacht: https://www.talanx.com/de/talanx_gruppe/ corporate_governance/entsprechenserklaerung. GewinnverwendungsvorschlagVorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den zum 31. Dezember 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Talanx AG in Höhe von 1.633.701.000,00 EUR wie folgt zu verwenden: scrollen
Aufgestellt und damit zur Veröffentlichung freigegeben am 4. März 2025 in Hannover.
Talanx Aktiengesellschaft Der Vorstand Torsten Leue, Vorsitzender Jean-Jacques Henchoz Dr. Wilm Langenbach Dr. Edgar Puls Caroline Schlienkamp Jens Warkentin Dr. Jan Wicke Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Talanx AG, HannoverVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Talanx AG, Hannover, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Talanx AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scrollen
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung 1 Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: 1 Sachverhalt und Problemstellung 2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3 Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: 1 Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen1 Im Jahresabschluss der Talanx AG zum 31. Dezember 2024 werden unter den Kapitalanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 8.735,2 Mio (65,2 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegendem Wert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für alle Sachversicherungsgesellschaften im Erstversicherungsbereich anhand des Ertragswertverfahrens. Im Fall von Lebensversicherungsgesellschaften im Erstversicherungsbereich erfolgt eine Ermittlung des beizulegenden Werts durch ein modifiziertes Ertragswertverfahren in Anlehnung an IDW S 1 in Verbindung mit IDW RS HFA 10. Für die Tochtergesellschaft im Rückversicherungsbereich ergibt sich der Zeitwert aus dem Börsenkurs zum 31. Dezember 2024. Die für das Ertragswertverfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen im Grundsatz auf beteiligungsindividuellen Planungen für die nächsten fünf Jahre, die unter anderem mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der jeweilige Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme sowie die jeweiligen Kapitalisierungszinssätze und Wachstumsraten einschätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Ertragslage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen sachgerecht mittels Ertragswertverfahren bzw. modifiziertem Ertragswertverfahren unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Hierzu haben wir unsere internen Bewertungsspezialisten hinzugezogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sachgerecht vorzunehmen. 3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in den Erläuterungen in den Abschnitten "Angaben zur Bilanzierung und Bewertung" sowie "Erläuterungen zur Bilanz - Aktiva" des Anhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts scrollen
Die sonstigen Informationen umfassen zudem alle übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scrollen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei Talanx_AG_JA+LB_ESEF-2024-12-31_de.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scrollen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 7. Mai 2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. August 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Talanx AG, Hannover, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der "Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB" und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Martin Eibl.
Hannover, den 17. März 2025 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Martin Eibl, Wirtschaftsprüfer ppa. Philipp Rütter, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hannover, den 4. März 2025 Talanx Aktiengesellschaft Der Vorstand Torsten Leue, Vorsitzender Jean-Jacques Henchoz Dr. Wilm Langenbach Dr. Edgar Puls Caroline Schlienkamp Jens Warkentin Dr. Jan Wicke KontaktTalanx AG HDI-Platz 1 30659 Hannover Telefon +49 511 3747-0 Telefax +49 511 3747-2525 www.talanx.com Group CommunicationsAndreas Krosta Telefon +49 511 3747-2020 andreas.krosta@talanx.com Investor RelationsBernd Sablowsky Telefon +49 511 3747-2793 Telefax +49 511 3747-2286 bernd.sablowsky@talanx.com Veröffentlicht am: 19. März 2025 Dieser Geschäftsbericht erscheint auch auf Englisch. Konzernstruktur![]() Nur die wesentlichen Beteiligungen Main participations only Stand/As at: 31.12.2024 |
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