TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft

Koblenz

Halbjahresfinanzbericht nach WpHG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023

Zwischenbilanz zum 30.06.2023
TC Unterhaltungselektronik AG Handel u. Prod. v. Unterhaltungselektronik, Kobern-Gondorf

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AKTIVA

EUR

EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

1.383.555,14

II. Sachanlagen

1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

7.269,44

III. Finanzanlagen

1. Anteile an verbundenen Unternehmen

684,53

Summe Anlagevermögen

1.391.509,11

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

1.930,27

2. sonstige Vermögensgegenstände
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 17.572,16

362.157,13

364.087,40

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

38.529,99

Summe Umlaufvermögen

402.617,39

C. Rechnungsabgrenzungsposten

5.923,80

1.800.050,30

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PASSIVA

EUR

EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

1.277.288,00

II. Kapitalrücklage

2.354.733,23

III. Verlustvortrag

3.519.929,73

IV. Jahresfehlbetrag

44.736,84

Summe Eigenkapital

67.354,66

B. Rückstellungen

1. sonstige Rückstellungen

83.739,60

C. Verbindlichkeiten

1. sonstige Verbindlichkeiten
- davon aus Steuern EUR 47.697,46
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 14.622,39
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.614.911,09
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 34.044,95

1.648.956,04

1.800.050,30

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 30.06.2023
TC Unterhaltungselektronik AG Handel u. Prod. v. Unterhaltungselektronik, Kobern-Gondorf

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EUR

EUR

1. Umsatzerlöse

131.832,26

2. Gesamtleistung

131.832,26

3. sonstige betriebliche Erträge

a) übrige sonstige betriebliche Erträge

3.221,82

4. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

66.528,20

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

13.866,45

80.394,65

5. Abschreibungen

a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen

3.706,49

6. sonstige betriebliche Aufwendungen

a) Raumkosten

14.398,43

b) Versicherungen, Beiträge und Abgaben

4.098,49

c) Reparaturen und Instandhaltungen

1.245,96

d) Fahrzeugkosten

2.983,45

e) Werbe- und Reisekosten

2.723,91

f) Kosten der Warenabgabe

13,86

g) verschiedene betriebliche Kosten

70.225,68

95.689,78

7. Ergebnis nach Steuern

44.736,84-

8. Jahresfehlbetrag

44.736,84

Lagebericht für das erste Geschäftshalbjahr 2023

Grundlagen der Gesellschaft

Allgemeines

Die Neuausrichtung der TC Unterhaltungselektronik AG hat sich lange verzögert und wurde durch die fehlerhafte HV 2023 erneut unterbrochen. Die Kapitalerhöhung war Tagesordnungspunkt der letzten HV und konnte nicht wirksam beschlossen werden, wegen eines Formfehlers in der Anmeldung (Tagungsort). Der Vorstand schlug den Aktionären auf der HV zwei Kapitalerhöhungen vor: eine Barkapitalerhöhung von bis zu 8.000.000 Euro und eine Sachkapitalerhöhung durch Einbringung der Digitalwährung YEM im Wert von 10.722.712 Euro. Die neuen Kapitalerhöhungen sollten der weiteren Stärkung der Kapitalbasis der Gesellschaft dienen, waren langfristig vorbereitet und sollten mit entsprechendem Marketing begleitet werden.
Nach dem Wegfall des bisherigen Hauptkunden in 2021 hatte sich die TCU auf den Bereich Software-Entwicklung in den Bereichen Datensicherheit, Datentransfer, Zahlungsprozesse und Kundenverifizierung fokussiert. Diese Softwarelösungen sollten dann als SaaS (Software as a Service) vermarktet werden.

Das erste Projekt, eine auf internationale Kunden ausgerichtete KYC (Know Your Customer) Lösung zur Kundenverifizierung, hat den ersten Praxistest mit mehr als 20000 erfolgreichen Verifizierungen erfolgreich bestanden. Durch mehr und mehr nationale und internationale Regelungen wird KYC nicht nur im Bereich der Finanzdienstleistungen, sondern auch in den Bereichen eCommerce und Social Media immer wichtiger. Daraus ergibt sich ein schnell wachsender Markt, der von TCU qualifiziert bedient werden soll.

Zusätzlich sollen die Softwareentwicklungen in den Bereichen Datenspeicherung und Datentransfer zu einer Marktreife weiterentwickelt werden.

Neben der Entwicklungsarbeit für SafeIdent befinden sich mehrere Eigenprojekte im Entwicklungsstadium: Projektmanagement-Software, Kundenbindungssystem (Digital Cashback) und ein Onlineportal für Unternehmensbewertungen. Diese Projekte sollen aufgrund der frühen Phase noch nicht öffentlich kommuniziert werden. Die Umsatzrealisierung von SafeIdent ist in Höhe von ca. TEUR 190 im Frühjahr 2024 zu erwarten.

Geschäftsverlauf

Der Umsatz resultiert im Wesentlichen aus der Berechnung von Lizenzgebühren in Höhe von 120 T€. Die Umsatzerlöse für neue Aufträge im Bereich SafeIdent sind ab Frühjahr 2024 zu erwarten.

Um die finanzielle Situation der TCU weiter zu stabilisieren hat der Vorstand am 11.1.2021 beschlossen, die bereits von den Aktionären genehmigte Kapitalerhöhung durchzuführen und sich auf das Geschäftsfeld der CyberSecurity zu fokussieren. Cyber Security, sicherer Datentransfer und innovative elektronische Bezahlsysteme sind heute gefragt und werden in Zukunft noch wichtiger werden.

Aufgrund des Formfehlers in der Einladung zur letzten HV wurden sämtliche Planungen zunichtegemacht und die Aufarbeitung der dort gemachten Fehler (Haftung, Schadenersatz) ist im Gange.

Lage des Unternehmens

Ertragslage

Der Umsatz im ersten Halbjahr 2023 betrug 131,8 T€ (in 2022 241 T€). In den Folgejahren kann weiterhin mit Umsätzen von ca. 240 T€ p.a. aus dem Lizenzvertrag gerechnet werden.

Die laufenden Aufwendungen werden noch nicht durch die Umsatzerlöse gedeckt. Als Halbjahresergebnis entstand daher ein Verlust von 44.7 T€ . (Vorjahres Verlust 149,47 T€).

Zukünftig ist aus den beiden aktiv betriebenen Geschäftsfeldern Inkasso und Lizenzgebühren nicht mehr als ein ausgeglichenes Ergebnis zu erwarten. Daher sind sowohl die Kapitalerhöhung als auch die zukünftigen neuen Geschäftsfelder (s.o.) für neue Wachstumschancen unabdingbar.
Bei den Personalkosten ist das Minimum erreicht und weitere Einsparungen sind nicht möglich. Im Gegenteil, hier wird es Erhöhungen geben, sobald die finanzielle Situation der Gesellschaft dies zulässt. Bei den Serverkosten sind durch Neuverhandlungen Einsparungen in Höhe von 10-20 T€/​Jahr möglich.

Die Entwicklung der Umsatzerlöse und Ergebnisse im Zeitverlauf stellt sich wie folgt dar:

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in T€ gerundet

2010

2011

2012

2013

2014

Umsatz

599

659

739

948,9

957,9

Gewinn

220

-110

-118,4

-69,3

102,5

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in T€ gerundet

2015

2016

2017

2018

2019

Umsatz

885,1

1271,3

745,7

704,5

699,1

Gewinn

-322,5

2,2

2,3

-24,9

4,9

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in T€ gerundet

2020

2021

2022

HJ1 23

Umsatz

911,4

361,1

240,9

131,8

Gewinn

224,1

-129,7

-149,5

-44.7

Vermögenslage

Das Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögen i.H.v. 1.384 T€ (Vorjahr 1.384 T€) bestehend aus der digitalen Währung YEM und aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen i.H.v. 364 T€ (Vorjahr 343,1 T€) und Bankguthaben von 38,5 T€ (Vorjahr 30,2 T€). Der Bestand an digitaler Währung dient i.H.v. 1.300,0 T€ der Sicherung eventueller Forderungen seitens des Finanzamtes. Auf der Passivseite der Bilanz wird eine sonstige Verbindlichkeit in selber Höhe bilanziert, da dieser Betrag zurück an den ehemaligen Hauptkunden zu zahlen ist, wenn er nicht seitens des Finanzamtes fällig wird.

Finanzlage

Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt seit der Kündigung des Hauptkunden durch das Inkasso von Forderungen. Darüber hinaus bestehen seit 2004 Verbindlichkeiten gegenüber einem privaten Investor in Höhe von 34,1 T€ (Vorjahr 35,7 T€). Die Verbindlichkeiten sind nicht kurzfristig fällig. Sie werden mit 6 % verzinst.

Der stark eingeschränkte finanzielle Spielraum der Gesellschaft erlaubt derzeit keine weiteren Investitionen in neue Geschäftsfelder oder neue Produkte. Dies soll sich durch die geplante Kapitalerhöhung in 2024 ändern.

Eigenkapital

Das Eigenkapital beträgt 67,3 T€ (Vorjahr Eigenkapital 112,1 T€). Die Gesellschaft verfügt über eine Rangrücktrittserklärung für Verbindlichkeiten in Höhe von 1.300 T€, wodurch die Insolvenzantragspflicht entfällt, sofern kurzfristig ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag entsteht.

Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

Prognosebericht

Die Gesellschaft hat die in sie gesetzten Erwartungen des ehemaligen Auftraggebers der Softwareentwicklung über 15 Jahre erfüllt und alle technischen Entwicklungsziele nicht nur erreicht, sondern übertroffen. Dadurch konnte ein kompetentes Entwicklungsteam aufgebaut werden, das allen zukünftigen Produkten der Gesellschaft zugute kommt und eine gute Ausgangsposition für die Akquisition neuer Aufträge darstellt. Ebenso stellen die Forderungen des Finanzamtes theoretisch einen durchlaufenden Posten dar (nachträgliche Umsatzsteuerpflicht auf bisher steuerfreie Umsätze mit Nicht-EU-Unternehmen). In der Praxis können jedoch insbesondere durch die unterschiedliche Verzinsung von Umsatzsteuer- und Vorsteueransprüchen zukünftig erhebliche Liquiditätsprobleme entstehen.

Risikobericht

Allgemeiner Risikobericht

Die Gesellschaft ist aktuell nicht in der Lage, ihren Kapitalbedarf durch die operative Geschäftstätigkeit zu decken und ist daher auf die Zuführung von weiterem Kapital durch externe Kapitalgeber angewiesen. Mit dem ehemaligen Hauptkunden konnte nur der vergleichsweise geringe Anteil für Lizenzgebühren erwirtschaftet werden. Die Fortführung des Kunden-Inkassos bis zur Begleichung der ausstehenden Forderungen mit diesem Kunden sicherte die Liquidität des Unternehmens. Darüber hinaus wird derzeit eine Kapitalerhöhung in Höhe von etwa 8 Mio. € vorbereitet, die auf der nächsten Hauptversammlung, spätestens im Sommer 2024, genehmigt werden soll.
Inwieweit eine Kapitalerhöhung tatsächlich die anvisierten Mittel erbringt, lässt sich nicht sicher einschätzen. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.

Ein weiteres bestandsgefährdendes Risiko resultiert aus den unten näher erläuterten Forderungen seitens des Finanzamts Koblenz.

Rechtsstreit mit dem Finanzamt

Ein umsatzsteuerlicher Tatbestand aus dem Auslandsgeschäft des damaligen Hauptkunden, der bereits seit 2008 zu Gunsten der Gesellschaft geprüft wurde, wurde ab März 2016 seitens der Finanzbehörden neu bewertet.
Aufgrund dieser Ermittlungen wurde zunächst ein vermeintlicher Steueranspruch des Finanzamtes in Höhe von 924.106,51 € ermittelt und zur Sicherung dieser Ansprüche am 22. Februar 2016 der dingliche Arrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der TC Unterhaltungselektronik AG angeordnet. Durch Gespräche mit der Finanzverwaltung konnte zur Abwendung einer Insolvenz und Sicherung der Zahlungsfähigkeit eine teilweise Aufhebung der Arrestanordnung in Höhe eines Teilbetrages von 424.106,51 € erwirkt werden, sodass seit dem 24. März 2016 nur noch eine reduzierte Arrestanordnung in Höhe von 500.000,00 € bestand. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurde zudem von der Finanzverwaltung die Bereitschaft signalisiert, die Arrestsumme weiter zu reduzieren, wenn Bedarf dazu bestünde. Sofern keine unerwarteten größeren Zahlungen auf die Gesellschaft zukommen, wird die Gesellschaft hiervon jedoch voraussichtlich keinen Gebrauch machen.
Aus Sicht der Gesellschaft ist der Steueranspruch der Finanzverwaltung unbegründet. Daher und weil bei Begründetheit ein Anspruch in gleicher Höhe gegenüber dem Hauptkunden entstehen würde, wurde auf die Bildung einer Steuerrückstellung verzichtet. Vielmehr bestehen Umsatzsteuererstattungsansprüche in Höhe von 132,7 T€ für die Jahre 2010; 2013 bis 2020, die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen werden und aufgrund der andauernden Ermittlungen bisher nicht zur Auszahlung kamen (derzeit 136,1 T€).

Die Gefahr einer Insolvenz, sollte die Steuerforderung der Finanzverwaltung doch durchsetzbar sein, bestünde dann, wenn die Forderungen aus anderen Gründen nicht weitergereicht werden können.
Am 28.9.2017 hat die Gesellschaft das erste Verfahren (einstweiliger Rechtsschutz) gegen das Finanzamt gewonnen. Weitere Vollstreckungen sind vorerst unterbunden worden.
Am 27.3.2019 wurde in einem Meeting vom FA Koblenz eine Verständigung dahingehend angeboten, dass nicht mehr die Gesellschaft, sondern der Hauptkunde als Steuerschuldner gegenüber den Endverbrauchern herangezogen wird. Des Weiteren wird durch das Finanzamt Koblenz eine Umsatzsteuerpflicht im Jahresabschluss 2017 nicht mehr aufrechterhalten, da entsprechend der eingereichten Umsatzsteuererklärung festgesetzt wurde. Am 25.06.2020 (siehe Ad-hoc) hat die Gesellschaft als Kläger zwei wichtige Rechtsstreite gegen das Finanzamt Koblenz (Beklagte) vor dem Finanzgericht verloren. Es ging dabei um die Frage, ob der US-amerikanische Kunde aufgrund der langjährigen Geschäftsbeziehung eine "virtuelle" Betriebsstätte in Deutschland unterhält. Dies konnte zwar in der Verhandlung nicht bewiesen werden, allerdings hatte der Richter aufgrund diverser Indizien Zweifel daran, dass dem nicht so sei und zu Gunsten der Beklagten entschieden. In der Folge sind alle Rechnungen aus den Jahren 2005-2017 nachträglich mit Mehrwertsteuer zu belegen. Gegen das am 9.7.20 zugegangene Urteil hat die TCU am 10.8.2020 Revision eingelegt.
Der betroffene Kunde der TCU hat nach Urteilsbekanntgabe schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet und der TCU volle Unterstützung zugesagt. Die Übernahme eventueller unanfechtbarer Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Finanzbehörden im Zusammenhang mit diesen Rechtsstreitigkeiten wurde durch den Kunden schriftlich zugesagt. Die TCU und der Kunde gehen von einem Erfolg der Revision aus.

Zur Finanzierung der Revisionskosten hat der Vorstand zusammen mit dem Aufsichtsrat am 31.7.2020 einen teilweisen Gehaltsverzicht auf seine Vorstandsbezüge ab August 2020 beschlossen.

Streitfall Urheberrechtsverletzung

Die Fernsehsender VOX Television GmbH, N-TV Nachrichten Fernsehen GmbH, RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG und RTL II Fernsehen GmbH & Co. KG haben die Gesellschaft wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen worden. Darüber hinaus war im Rahmen eines Feststellungsantrages begehrt worden, dass sich die Gesellschaft verpflichtet, den genannten Fernsehsendern alle Schäden zu ersetzen, die Ihnen im Zusammenhang mit der behaupteten Urheberrechtsverletzung entstanden sind.
Mit Urteil des Landgerichts München I vom 13. September 2020 wurde die Gesellschaft verurteilt, im Verhältnis zu den genannten Fernsehsendern deren Programm nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Gleichzeitig hat das Landgericht München I festgestellt, den genannten Fernsehsendern alle jeweiligen Schäden zu ersetzen, die den genannten Fernsehsendern im Zusammenhang mit der öffentlichen Zugänglichmachung entstanden sind.
Das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 18. November 2021 das erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes München bestätigt und die Berufung vollumfänglich zurückgewiesen. Hinsichtlich der im Urteil festgestellten Schadensersatzpflicht wurde diese bislang nicht beziffert. Es ist auch nicht absehbar, ob ein solcher Anspruch bezifferbar ist, so dass abzuwarten bleibt, ob die Gegenseite eventuelle Schadensersatzansprüche überhaupt der Höhe nach geltend machen wird.
Die vertragliche Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Kunden, auf dessen Webseiten die fraglichen Inhalte vorgehalten wurden, wurde bereits mit Wirkung zum 28.12.2020 gekündigt.

Personelle Risiken

Das Unternehmen ist auf das Know-how einzelner Mitarbeiter/​Programmierer angewiesen. Derzeit bestehen Schwierigkeiten, geeignete Mitarbeiter für die anspruchsvollen Eigenprojekte (u.a. UltraUpload.io) zu finden. Hier ist aufgrund geplanter Gesetzesänderungen ohnehin ein Verkauf dieser Projekte geplant.

Risiken aus aufsichtsrechtlichen Anforderungen

Aufgrund der Zulassung ihrer Aktien zum Regulierten Markt hat die Gesellschaft umfangreiche regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Hieraus ergeben sich rechtliche Risiken.

Chancenbericht

Die Gesellschaft hat seit Februar 2021 eine erste Kapitalerhöhung in Höhe von ca. 600 T€ vorbereitet. Diese wurde wegen Fristablauf (Rechtsunsicherheit, ob das Registergericht diese anerkannt hätte) nicht durchgeführt. Die nächste Barkapitalerhöhung über 8 Mio. € wurde den Aktionären auf der Hauptversammlung im März 2023 vorgestellt und zunächst beschlossen: eine Barkapitalerhöhung von bis zu 8.000.000 Euro und eine Sachkapitalerhöhung durch Einbringung der digitalen Währung YEM im Wert von 10.722.712 Euro. Die Beschlüsse sind aufgrund eines Formfehlers in der Einladung zur Hauptversammlung nichtig.

Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Die Gesellschaft hat nach Meinung des Vorstandes weiterhin große Chancen, das Know How gewinnbringend einzusetzen. Die Mitarbeiter von TC haben anspruchsvolle Projekte erfolgreich entwickelt und umgesetzt.

Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2023 ein negatives Jahresergebnis auf dem Niveau des Berichtsjahrs. Die Höhe der vereinnahmten Lizenzgebühren wird sich voraussichtlich nicht verändern. Die geplanten Nachverhandlungen zur Senkung von Serverkosten werden erst ab 2024 greifen. Die Schäden bezüglich der angefochtenen Hauptversammlung 2023 werden wohl von den Verantwortlichen bzw. deren Versicherungen noch nicht erstattet sein, bevor die Zahlungen für die nächste Hauptversammlung fällig sind. Die Gesellschaft wird diese Lücken vermutlich fremdfinanzieren müssen. Mit einem Mitteleingang aus der Kapitalerhöhung rechnen wir in unseren Planungen zur Sicherheit erst für Mitte 2024.

Die Finanzierung des laufenden Geschäfts ist durch die Inkassoübernahme und dem Aufbau von Verbindlichkeiten und Erlösen aus zukünftigen Kapitalerhöhungen sichergestellt.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Internes Kontrollsystem

Das interne Kontrollsystem bezüglich der für den Jahresabschluss wesentlichen Rechnungslegungsprozesse beinhaltet vorwiegend den Prozess der Erstellung der Ausgangsrechnungen und die Überwachung der Zahlungseingänge. Die Belege werden monatlich an unseren Steuerberater übergeben, der die monatliche Finanzbuchhaltung sowie den Jahresabschluss unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen des HGB und des Steuerrechts erstellt.
Wir als Vorstand überwachen die Richtigkeit der Rechnungslegung und steuern das Unternehmen durch Reaktion auf Änderungen in der Ertrags- und Liquiditätslage. Ein internes Revisionssystem ist nicht installiert.

Risikomanagementsystem

Vorstand und Aufsichtsrat überwachen die Risiken der Gesellschaft und treffen Maßnahmen, um das entsprechende Risiko zu ermitteln, zu bewerten und zu bewältigen bzw. dessen Auswirkungen zu reduzieren.

Das Risikomanagementsystem ist wegen der Größe und Überschaubarkeit unseres Unternehmens und der Geschäftstätigkeit nicht formalisiert ausgestaltet und nicht dokumentiert. Wir als Vorstand kennen und überwachen die Risiken fortlaufend.

Sonstige Angaben

Vergütungsbericht

Das Vergütungssystem für Vorstand und Aufsichtsrat besteht ausschließlich aus erfolgsunabhängigen Bestandteilen. Es bestehen keine Pensionszusagen, Tantiemen, Boni oder aktienbasierte Vergütungen und ähnliche variable Vergütungsbestandteile. Zur Höhe der Vergütungen verweisen wir auf die Ausführungen im Vergütungsbericht 2022 oder im Anhang.

Übernahmerelevante Tatsachen

Das gezeichnete Kapital setzt sich aus 1.277.288 auf Namen lautende Stückaktien mit einem Nennbetrag von € 1,00 zusammen. Beschränkungen in der Stimmrechtsausübung oder Übertragung der Aktien gibt es nicht. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, gibt es nicht.

Stimmrechtsüberschreitungen von 10% des Aktienkapitals:

Frau Petra Bauersachs, Koblenz (Vorstandsmitglied), hält bezogen zum Stichtag 25,01% der Stimmrechte. Herr Guido Ciburski, Koblenz, hält bezogen zum Stichtag 24,60% der Stimmrechte.

Herr Guido Ciburski, Koblenz, hat mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 01.10.2005 die Schwelle von 25% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 23,35% (das entspricht 298.205 Stimmrechten) betragen hat.

Frau Petra Bauersachs, Koblenz, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 27.04.2007 die Schwelle von 25% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 23,80% (das entspricht 304.047 Stimmrechten) betragen hat.

Frau Petra Bauersachs, Koblenz, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 22.08.2016 die Schwelle von 25% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 25,11% (das entspricht 320.777 Stimmrechten) betragen hat.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, gibt es nicht. Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmern, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, sind keine bekannt. Bezüglich der Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84, 85, 133 und 179 AktG.

Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht.

Zum 31.12.2011 bestand ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals. Die entsprechende Mitteilung an die Aktionäre erfolgte auf der HV vom 09.08.2012 bzw. in der Bekanntmachung zur HV-Einberufung vom 03.07.2012.

Die letzte Hauptversammlung fand am 9.3.2023 in Winningen bei Koblenz statt.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung gemäß § 161 AktG haben wir auf unserer Internetseite
https:/​/​www.tcu.world/​downloads/​ee-2023.pdf
öffentlich zugänglich gemacht.

Der Vorstand führt die Geschäfte der TC Unterhaltungselektronik AG nach Maßgabe der Gesetze und der Satzung. Der Vorstand der AG besteht derzeit aus 3 Vorständen, die für jeweils einen Geschäftsbereich verantwortlich sind. Die strategischen und operativen Entscheidungen werden von allen Vorständen gemeinsam getroffen.

Die Zusammensetzung des Vorstandes erfüllt die Voraussetzungen nach § 76 Abs. 4 AktG. Die Gesellschaft hat auf die Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand verzichtet, da es zum einen nur eine Führungsebene gibt und zum anderen der Frauenanteil im Vorstand bereits mehr als 50% beträgt. Auf die Festlegung von Zielgrößen für den Aufsichtsrat wurde verzichtet, da die Kosten und Einschränkungen in den unternehmerischen Möglichkeiten für eine Gesellschaft dieser Größenordnung nicht angemessen erscheinen. Weitere Zielgrößen werden unter Berücksichtigung der Größe der Gesellschaft und der überschaubaren Geschäftstätigkeit nicht definiert.

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften und dem Deutschen Corporate Governance Kodex überwachte der Aufsichtsrat den Vorstand und beriet diesen bei der Geschäftsführung und der Leitung des Unternehmens. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in alle für das Unternehmen grundlegenden Entscheidungen unmittelbar eingebunden. Anhand regelmäßiger mündlicher Berichte wurde der Aufsichtsrat durch den Vorstand zeitnah und umfassend über die aktuelle Geschäftslage informiert.
Der Geschäftstätigkeit der TC Unterhaltungselektronik AG liegen die den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Unternehmensführungspraktiken zugrunde.

 

Der Vorstand, im August 2023

Daniel Settgast, Vorsitzender des Vorstands (CEO)

Petra Bauersachs, Mitglied des Vorstands

Catherine Konopaske, Mitglied des Vorstands

Bilanzeid

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

 

Der Vorstand, im August 2023

Daniel Settgast, Vorstandsvorsitzender (CEO)

Petra Bauersachs, Vorstand

Catherine Konopaske, Vorstand

Anhang

Allgemeine Angaben

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Firma:

TC Unterhaltungselektronik AG

Sitz:

Koblenz

Registergericht:

Amtsgericht Koblenz

Handelsregisternummer:

HRB 5491

Der Jahresabschluss der TC Unterhaltungselektronik AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und den ergänzenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Absatz 3 Satz 2 HGB i. V. m. § 264d HGB aufgestellt, da die von ihr ausgegebenen Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Absatz 1 S.1 WpHG zugelassen sind.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontenform erstellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die TC Unterhaltungselektronik AG ist gemäß § 290 Abs. 5 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit.

Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Des Weiteren ist in den immateriellen Wirtschaftsgütern eine Sicherheitsleistung der Internet TV, Inc. mit Sitz in den USA im Wert von 1.300 TEUR als Digitalwährung YEM enthalten.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nominalwert angesetzt.

Die liquiden Mittel wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurde nach § 250 Absatz 1 HGB angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Entstehungszeitpunkt erfasst.

Fremdwährungspositionen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet unter Beachtung des Anschaffungswert- und Realisationsprinzips. Bei einer Laufzeit innerhalb von einem Jahr erfolgt die Umrechnung grundsätzlich zum Bilanzstichtag.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Vermögensgegenstände

Von den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 384 sind TEUR 384 innerhalb eines Jahres fällig. In diesem Betrag ist ein Betrag in Höhe von TEUR 39,4 (Vorjahr TEUR 0) enthalten, welche eine Forderungen gegen den Vorstand darstellt.

Eigenkapital

Das Grundkapital von Euro 1.277.288 setzt sich aus 1.277.288 auf den Inhaber lautende Stammstückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 Euro/​Stück zusammen.

Hiervon halten Frau Petra Bauersachs (Vorstand, Gründer, CMO), Koblenz, sowie Herr Guido Ciburski (Leiter Softwareentwicklung, Gründer), Koblenz, zum Stichtag 25,01% bzw. 24,60 % der Stimmrechte.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde auf der Hauptversammlung vom 11. Oktober 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 10 Oktober 2021 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/​oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 638.644 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2016/​1).

Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag Euro 2.354.733,23 und hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 83 (Vorjahr TEUR 64) setzen sich im Wesentlichen aus einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Durchführung einer Hauptversammlung in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10), Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr TEUR 15), Rückstellungen i. H. v. TEUR 7 (Vorjahr TEUR 0) für Aufsichtsrat-Bezüge, Rückstellung für sonstige Ausgaben i. H. v. TEUR 11 (Vorjahr TEUR 9) sowie Rückstellungen für Abschlusskosten in Höhe von TEUR 40 (Vorjahr TEUR 25) zusammen.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten setzen sich zum Stichtag 30. Juni 2023 wie folgt zusammen:

In den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 1.801 ist ein Darlehen in Höhe von TEUR 34 (Vorjahr TEUR 35) enthalten, davon TEUR 34 (Vorjahr TEUR 35) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr, TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0) mit einer Restlaufzeit zwischen zwei und fünf Jahren fällig.

Des Weiteren ist in den sonstigen Verbindlichkeiten eine Verbindlichkeit i. H. v. 21 TEUR für Verb. an ein Vorstandsmitglied enthalten.

Aufgliederung der Umsätze nach Tätigkeitsbereichen

Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus:

IT Umsätze Drittländer -TEUR 120; Werbeumsätze TEUR 0,6; Nebengeschäfte TEUR 11.

Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigt durchschnittlich 4 (Vorjahr 3) Personen (ohne Mitglieder des Vorstands).

Vorstand

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:

- Petra Bauersachs; Kauffrau,

- Daniel, Settgast, Vorstandsvorsitzender

- Catherine Konopaske, Kauffrau

Jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Bezüge betrugen insgesamt TEUR 23 (Vorjahr TEUR 46) im gesamten Geschäftsjahr. Die Bezüge sind vollständig erfolgsunabhängig.

Hiervon entfallen auf Frau Bauersachs TEUR 23.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen

Die Reglungen des § 285 Nr. 21 HGB schreiben vor, Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen im Jahresabschluss darzustellen. Mindestens sind die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahestehenden Unternehmen und Personen, einschließlich Angaben zu Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte, sowie weitere Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind zu erbringen.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt:

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Art der Beziehung

Forderungen gegenüber Vorstandsmitgliedern

Mitglieder des Vorstands

17.572 EUR

Es handelt sich um kurzfristige Forderungen (Verrechnungskonten), die sich unterjährig durch Zahlungen der Vorstände für die Gesellschaft, sowie Zahlungen der Gesellschaft an die Vorstände verändert haben.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehörten am im Geschäfts Jahr 2023 folgende Personen an:

Herr Thomas Nachtigahl, Werbekaufmann, Aufsichtsratsvorsitzender

Herr Dirk Peters, Kaufmann, stellvertretender Vorsitzender

Herr Alfred Peetz, Kaufmann.

Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen insgesamt 8.890 EUR im gesamten Geschäftsjahr.

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

 

Der Vorstand, im Juni 2023

Petra Bauersachs, Daniel Settgast, Katharina Konopaske