TC Unterhaltungselektronik AktiengesellschaftKoblenzHalbjahresfinanzbericht nach WpHG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 30.06.2023Zwischenbilanz
zum 30.06.2023
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AKTIVA |
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EUR |
EUR |
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A. Anlagevermögen |
||
I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
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1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
1.383.555,14 |
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II. Sachanlagen |
||
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung |
7.269,44 |
|
III. Finanzanlagen |
||
1. Anteile an verbundenen Unternehmen |
684,53 |
|
Summe Anlagevermögen |
1.391.509,11 |
|
B. Umlaufvermögen |
||
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
||
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1.930,27 |
|
2. sonstige
Vermögensgegenstände
|
362.157,13 |
|
364.087,40 |
||
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
38.529,99 |
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Summe Umlaufvermögen |
402.617,39 |
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C. Rechnungsabgrenzungsposten |
5.923,80 |
|
1.800.050,30 |
PASSIVA |
||
EUR |
EUR |
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A. Eigenkapital |
||
I. Gezeichnetes Kapital |
1.277.288,00 |
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II. Kapitalrücklage |
2.354.733,23 |
|
III. Verlustvortrag |
3.519.929,73 |
|
IV. Jahresfehlbetrag |
44.736,84 |
|
Summe Eigenkapital |
67.354,66 |
|
B. Rückstellungen |
||
1. sonstige Rückstellungen
|
83.739,60 |
|
C. Verbindlichkeiten |
||
1. sonstige Verbindlichkeiten
|
1.648.956,04 |
|
1.800.050,30 |
EUR |
EUR |
|
1. Umsatzerlöse |
131.832,26 |
|
2. Gesamtleistung |
131.832,26 |
|
3. sonstige betriebliche Erträge |
||
a) übrige sonstige betriebliche Erträge |
3.221,82 |
|
4. Personalaufwand |
||
a) Löhne und Gehälter |
66.528,20 |
|
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung |
13.866,45 |
80.394,65 |
5. Abschreibungen |
||
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
3.706,49 |
|
6. sonstige betriebliche Aufwendungen |
||
a) Raumkosten |
14.398,43 |
|
b) Versicherungen, Beiträge und Abgaben |
4.098,49 |
|
c) Reparaturen und Instandhaltungen |
1.245,96 |
|
d) Fahrzeugkosten |
2.983,45 |
|
e) Werbe- und Reisekosten |
2.723,91 |
|
f) Kosten der Warenabgabe |
13,86 |
|
g) verschiedene betriebliche Kosten |
70.225,68 |
|
95.689,78 |
||
7. Ergebnis nach Steuern |
44.736,84- |
|
8. Jahresfehlbetrag |
44.736,84 |
Allgemeines
Die Neuausrichtung der TC Unterhaltungselektronik AG hat
sich lange verzögert und wurde durch die fehlerhafte
HV 2023 erneut unterbrochen. Die Kapitalerhöhung war
Tagesordnungspunkt der letzten HV und konnte nicht wirksam
beschlossen werden, wegen eines Formfehlers in der
Anmeldung (Tagungsort). Der Vorstand schlug den
Aktionären auf der HV zwei Kapitalerhöhungen vor:
eine Barkapitalerhöhung von bis zu 8.000.000 Euro und
eine Sachkapitalerhöhung durch Einbringung der
Digitalwährung YEM im Wert von 10.722.712 Euro. Die
neuen Kapitalerhöhungen sollten der weiteren
Stärkung der Kapitalbasis der Gesellschaft dienen,
waren langfristig vorbereitet und sollten mit
entsprechendem Marketing begleitet werden.
Nach dem Wegfall des bisherigen Hauptkunden in 2021
hatte sich die TCU auf den Bereich Software-Entwicklung in
den Bereichen Datensicherheit, Datentransfer,
Zahlungsprozesse und Kundenverifizierung fokussiert. Diese
Softwarelösungen sollten dann als SaaS (Software as a
Service) vermarktet werden.
Das erste Projekt, eine auf internationale Kunden ausgerichtete KYC (Know Your Customer) Lösung zur Kundenverifizierung, hat den ersten Praxistest mit mehr als 20000 erfolgreichen Verifizierungen erfolgreich bestanden. Durch mehr und mehr nationale und internationale Regelungen wird KYC nicht nur im Bereich der Finanzdienstleistungen, sondern auch in den Bereichen eCommerce und Social Media immer wichtiger. Daraus ergibt sich ein schnell wachsender Markt, der von TCU qualifiziert bedient werden soll.
Zusätzlich sollen die Softwareentwicklungen in den Bereichen Datenspeicherung und Datentransfer zu einer Marktreife weiterentwickelt werden.
Neben der Entwicklungsarbeit für SafeIdent befinden sich mehrere Eigenprojekte im Entwicklungsstadium: Projektmanagement-Software, Kundenbindungssystem (Digital Cashback) und ein Onlineportal für Unternehmensbewertungen. Diese Projekte sollen aufgrund der frühen Phase noch nicht öffentlich kommuniziert werden. Die Umsatzrealisierung von SafeIdent ist in Höhe von ca. TEUR 190 im Frühjahr 2024 zu erwarten.
Geschäftsverlauf
Der Umsatz resultiert im Wesentlichen aus der Berechnung von Lizenzgebühren in Höhe von 120 T€. Die Umsatzerlöse für neue Aufträge im Bereich SafeIdent sind ab Frühjahr 2024 zu erwarten.
Um die finanzielle Situation der TCU weiter zu stabilisieren hat der Vorstand am 11.1.2021 beschlossen, die bereits von den Aktionären genehmigte Kapitalerhöhung durchzuführen und sich auf das Geschäftsfeld der CyberSecurity zu fokussieren. Cyber Security, sicherer Datentransfer und innovative elektronische Bezahlsysteme sind heute gefragt und werden in Zukunft noch wichtiger werden.
Aufgrund des Formfehlers in der Einladung zur letzten HV wurden sämtliche Planungen zunichtegemacht und die Aufarbeitung der dort gemachten Fehler (Haftung, Schadenersatz) ist im Gange.
Ertragslage
Der Umsatz im ersten Halbjahr 2023 betrug 131,8 T€ (in 2022 241 T€). In den Folgejahren kann weiterhin mit Umsätzen von ca. 240 T€ p.a. aus dem Lizenzvertrag gerechnet werden.
Die laufenden Aufwendungen werden noch nicht durch die Umsatzerlöse gedeckt. Als Halbjahresergebnis entstand daher ein Verlust von 44.7 T€ . (Vorjahres Verlust 149,47 T€).
Zukünftig ist aus den beiden aktiv betriebenen
Geschäftsfeldern Inkasso und Lizenzgebühren nicht
mehr als ein ausgeglichenes Ergebnis zu erwarten. Daher
sind sowohl die Kapitalerhöhung als auch die
zukünftigen neuen Geschäftsfelder (s.o.) für
neue Wachstumschancen unabdingbar.
Bei den Personalkosten ist das Minimum erreicht und
weitere Einsparungen sind nicht möglich. Im Gegenteil,
hier wird es Erhöhungen geben, sobald die finanzielle
Situation der Gesellschaft dies zulässt. Bei den
Serverkosten sind durch Neuverhandlungen Einsparungen in
Höhe von 10-20 T€/Jahr möglich.
Die Entwicklung der Umsatzerlöse und Ergebnisse im Zeitverlauf stellt sich wie folgt dar:
in T€ gerundet |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Umsatz |
599 |
659 |
739 |
948,9 |
957,9 |
Gewinn |
220 |
-110 |
-118,4 |
-69,3 |
102,5 |
in T€ gerundet |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
Umsatz |
885,1 |
1271,3 |
745,7 |
704,5 |
699,1 |
Gewinn |
-322,5 |
2,2 |
2,3 |
-24,9 |
4,9 |
in T€ gerundet |
2020 |
2021 |
2022 |
HJ1 23 |
Umsatz |
911,4 |
361,1 |
240,9 |
131,8 |
Gewinn |
224,1 |
-129,7 |
-149,5 |
-44.7 |
Vermögenslage
Das Vermögen der Gesellschaft besteht im Wesentlichen aus entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögen i.H.v. 1.384 T€ (Vorjahr 1.384 T€) bestehend aus der digitalen Währung YEM und aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen i.H.v. 364 T€ (Vorjahr 343,1 T€) und Bankguthaben von 38,5 T€ (Vorjahr 30,2 T€). Der Bestand an digitaler Währung dient i.H.v. 1.300,0 T€ der Sicherung eventueller Forderungen seitens des Finanzamtes. Auf der Passivseite der Bilanz wird eine sonstige Verbindlichkeit in selber Höhe bilanziert, da dieser Betrag zurück an den ehemaligen Hauptkunden zu zahlen ist, wenn er nicht seitens des Finanzamtes fällig wird.
Finanzlage
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt seit der Kündigung des Hauptkunden durch das Inkasso von Forderungen. Darüber hinaus bestehen seit 2004 Verbindlichkeiten gegenüber einem privaten Investor in Höhe von 34,1 T€ (Vorjahr 35,7 T€). Die Verbindlichkeiten sind nicht kurzfristig fällig. Sie werden mit 6 % verzinst.
Der stark eingeschränkte finanzielle Spielraum der Gesellschaft erlaubt derzeit keine weiteren Investitionen in neue Geschäftsfelder oder neue Produkte. Dies soll sich durch die geplante Kapitalerhöhung in 2024 ändern.
Eigenkapital
Das Eigenkapital beträgt 67,3 T€ (Vorjahr Eigenkapital 112,1 T€). Die Gesellschaft verfügt über eine Rangrücktrittserklärung für Verbindlichkeiten in Höhe von 1.300 T€, wodurch die Insolvenzantragspflicht entfällt, sofern kurzfristig ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag entsteht.
Prognosebericht
Die Gesellschaft hat die in sie gesetzten Erwartungen des ehemaligen Auftraggebers der Softwareentwicklung über 15 Jahre erfüllt und alle technischen Entwicklungsziele nicht nur erreicht, sondern übertroffen. Dadurch konnte ein kompetentes Entwicklungsteam aufgebaut werden, das allen zukünftigen Produkten der Gesellschaft zugute kommt und eine gute Ausgangsposition für die Akquisition neuer Aufträge darstellt. Ebenso stellen die Forderungen des Finanzamtes theoretisch einen durchlaufenden Posten dar (nachträgliche Umsatzsteuerpflicht auf bisher steuerfreie Umsätze mit Nicht-EU-Unternehmen). In der Praxis können jedoch insbesondere durch die unterschiedliche Verzinsung von Umsatzsteuer- und Vorsteueransprüchen zukünftig erhebliche Liquiditätsprobleme entstehen.
Risikobericht
Allgemeiner Risikobericht
Die Gesellschaft ist aktuell nicht in der Lage, ihren
Kapitalbedarf durch die operative
Geschäftstätigkeit zu decken und ist daher auf
die Zuführung von weiterem Kapital durch externe
Kapitalgeber angewiesen. Mit dem ehemaligen Hauptkunden
konnte nur der vergleichsweise geringe Anteil für
Lizenzgebühren erwirtschaftet werden. Die
Fortführung des Kunden-Inkassos bis zur Begleichung
der ausstehenden Forderungen mit diesem Kunden sicherte die
Liquidität des Unternehmens. Darüber hinaus wird
derzeit eine Kapitalerhöhung in Höhe von etwa 8
Mio. € vorbereitet, die auf der nächsten
Hauptversammlung, spätestens im Sommer 2024, genehmigt
werden soll.
Inwieweit eine Kapitalerhöhung tatsächlich
die anvisierten Mittel erbringt, lässt sich nicht
sicher einschätzen. Diese Ereignisse und Gegebenheiten
deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit
hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der
Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein
bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322
Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt.
Ein weiteres bestandsgefährdendes Risiko resultiert aus den unten näher erläuterten Forderungen seitens des Finanzamts Koblenz.
Rechtsstreit mit dem Finanzamt
Ein umsatzsteuerlicher Tatbestand aus dem
Auslandsgeschäft des damaligen Hauptkunden, der
bereits seit 2008 zu Gunsten der Gesellschaft geprüft
wurde, wurde ab März 2016 seitens der
Finanzbehörden neu bewertet.
Aufgrund dieser Ermittlungen wurde zunächst ein
vermeintlicher Steueranspruch des Finanzamtes in Höhe
von 924.106,51 € ermittelt und zur Sicherung dieser
Ansprüche am 22. Februar 2016 der dingliche Arrest in
das bewegliche und unbewegliche Vermögen der TC
Unterhaltungselektronik AG angeordnet. Durch Gespräche
mit der Finanzverwaltung konnte zur Abwendung einer
Insolvenz und Sicherung der Zahlungsfähigkeit eine
teilweise Aufhebung der Arrestanordnung in Höhe eines
Teilbetrages von 424.106,51 € erwirkt werden, sodass
seit dem 24. März 2016 nur noch eine reduzierte
Arrestanordnung in Höhe von 500.000,00 € bestand.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurde zudem von
der Finanzverwaltung die Bereitschaft signalisiert, die
Arrestsumme weiter zu reduzieren, wenn Bedarf dazu
bestünde. Sofern keine unerwarteten
größeren Zahlungen auf die Gesellschaft
zukommen, wird die Gesellschaft hiervon jedoch
voraussichtlich keinen Gebrauch machen.
Aus Sicht der Gesellschaft ist der Steueranspruch
der Finanzverwaltung unbegründet. Daher und weil bei
Begründetheit ein Anspruch in gleicher Höhe
gegenüber dem Hauptkunden entstehen würde, wurde
auf die Bildung einer Steuerrückstellung verzichtet.
Vielmehr bestehen Umsatzsteuererstattungsansprüche in
Höhe von 132,7 T€ für die Jahre 2010; 2013
bis 2020, die unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesen werden und
aufgrund der andauernden Ermittlungen bisher nicht zur
Auszahlung kamen (derzeit 136,1 T€).
Die Gefahr einer Insolvenz, sollte die Steuerforderung
der Finanzverwaltung doch durchsetzbar sein, bestünde
dann, wenn die Forderungen aus anderen Gründen nicht
weitergereicht werden können.
Am 28.9.2017 hat die Gesellschaft das erste
Verfahren (einstweiliger Rechtsschutz) gegen das Finanzamt
gewonnen. Weitere Vollstreckungen sind vorerst unterbunden
worden.
Am 27.3.2019 wurde in einem Meeting vom FA Koblenz
eine Verständigung dahingehend angeboten, dass nicht
mehr die Gesellschaft, sondern der Hauptkunde als
Steuerschuldner gegenüber den Endverbrauchern
herangezogen wird. Des Weiteren wird durch das Finanzamt
Koblenz eine Umsatzsteuerpflicht im Jahresabschluss 2017
nicht mehr aufrechterhalten, da entsprechend der
eingereichten Umsatzsteuererklärung festgesetzt wurde.
Am 25.06.2020 (siehe Ad-hoc) hat die Gesellschaft als
Kläger zwei wichtige Rechtsstreite gegen das Finanzamt
Koblenz (Beklagte) vor dem Finanzgericht verloren. Es ging
dabei um die Frage, ob der US-amerikanische Kunde aufgrund
der langjährigen Geschäftsbeziehung eine
"virtuelle" Betriebsstätte in Deutschland
unterhält. Dies konnte zwar in der Verhandlung nicht
bewiesen werden, allerdings hatte der Richter aufgrund
diverser Indizien Zweifel daran, dass dem nicht so sei und
zu Gunsten der Beklagten entschieden. In der Folge sind
alle Rechnungen aus den Jahren 2005-2017 nachträglich
mit Mehrwertsteuer zu belegen. Gegen das am 9.7.20
zugegangene Urteil hat die TCU am 10.8.2020 Revision
eingelegt.
Der betroffene Kunde der TCU hat nach
Urteilsbekanntgabe schriftlich auf die Einrede der
Verjährung verzichtet und der TCU volle
Unterstützung zugesagt. Die Übernahme eventueller
unanfechtbarer Zahlungsverpflichtungen gegenüber den
Finanzbehörden im Zusammenhang mit diesen
Rechtsstreitigkeiten wurde durch den Kunden schriftlich
zugesagt. Die TCU und der Kunde gehen von einem Erfolg der
Revision aus.
Zur Finanzierung der Revisionskosten hat der Vorstand zusammen mit dem Aufsichtsrat am 31.7.2020 einen teilweisen Gehaltsverzicht auf seine Vorstandsbezüge ab August 2020 beschlossen.
Streitfall Urheberrechtsverletzung
Die Fernsehsender VOX Television GmbH, N-TV Nachrichten
Fernsehen GmbH, RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG und
RTL II Fernsehen GmbH & Co. KG haben die Gesellschaft
wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung auf
Unterlassung in Anspruch genommen worden. Darüber
hinaus war im Rahmen eines Feststellungsantrages begehrt
worden, dass sich die Gesellschaft verpflichtet, den
genannten Fernsehsendern alle Schäden zu ersetzen, die
Ihnen im Zusammenhang mit der behaupteten
Urheberrechtsverletzung entstanden sind.
Mit Urteil des Landgerichts München I vom 13.
September 2020 wurde die Gesellschaft verurteilt, im
Verhältnis zu den genannten Fernsehsendern deren
Programm nicht mehr öffentlich zugänglich zu
machen. Gleichzeitig hat das Landgericht München I
festgestellt, den genannten Fernsehsendern alle jeweiligen
Schäden zu ersetzen, die den genannten Fernsehsendern
im Zusammenhang mit der öffentlichen
Zugänglichmachung entstanden sind.
Das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht
München hat mit Urteil vom 18. November 2021 das
erstinstanzliche Urteil des Landgerichtes München
bestätigt und die Berufung vollumfänglich
zurückgewiesen. Hinsichtlich der im Urteil
festgestellten Schadensersatzpflicht wurde diese bislang
nicht beziffert. Es ist auch nicht absehbar, ob ein solcher
Anspruch bezifferbar ist, so dass abzuwarten bleibt, ob die
Gegenseite eventuelle Schadensersatzansprüche
überhaupt der Höhe nach geltend machen wird.
Die vertragliche Zusammenarbeit mit dem
US-amerikanischen Kunden, auf dessen Webseiten die
fraglichen Inhalte vorgehalten wurden, wurde bereits mit
Wirkung zum 28.12.2020 gekündigt.
Personelle Risiken
Das Unternehmen ist auf das Know-how einzelner Mitarbeiter/Programmierer angewiesen. Derzeit bestehen Schwierigkeiten, geeignete Mitarbeiter für die anspruchsvollen Eigenprojekte (u.a. UltraUpload.io) zu finden. Hier ist aufgrund geplanter Gesetzesänderungen ohnehin ein Verkauf dieser Projekte geplant.
Risiken aus aufsichtsrechtlichen Anforderungen
Aufgrund der Zulassung ihrer Aktien zum Regulierten Markt hat die Gesellschaft umfangreiche regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Hieraus ergeben sich rechtliche Risiken.
Chancenbericht
Die Gesellschaft hat seit Februar 2021 eine erste Kapitalerhöhung in Höhe von ca. 600 T€ vorbereitet. Diese wurde wegen Fristablauf (Rechtsunsicherheit, ob das Registergericht diese anerkannt hätte) nicht durchgeführt. Die nächste Barkapitalerhöhung über 8 Mio. € wurde den Aktionären auf der Hauptversammlung im März 2023 vorgestellt und zunächst beschlossen: eine Barkapitalerhöhung von bis zu 8.000.000 Euro und eine Sachkapitalerhöhung durch Einbringung der digitalen Währung YEM im Wert von 10.722.712 Euro. Die Beschlüsse sind aufgrund eines Formfehlers in der Einladung zur Hauptversammlung nichtig.
Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung
Die Gesellschaft hat nach Meinung des Vorstandes weiterhin große Chancen, das Know How gewinnbringend einzusetzen. Die Mitarbeiter von TC haben anspruchsvolle Projekte erfolgreich entwickelt und umgesetzt.
Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2023 ein negatives Jahresergebnis auf dem Niveau des Berichtsjahrs. Die Höhe der vereinnahmten Lizenzgebühren wird sich voraussichtlich nicht verändern. Die geplanten Nachverhandlungen zur Senkung von Serverkosten werden erst ab 2024 greifen. Die Schäden bezüglich der angefochtenen Hauptversammlung 2023 werden wohl von den Verantwortlichen bzw. deren Versicherungen noch nicht erstattet sein, bevor die Zahlungen für die nächste Hauptversammlung fällig sind. Die Gesellschaft wird diese Lücken vermutlich fremdfinanzieren müssen. Mit einem Mitteleingang aus der Kapitalerhöhung rechnen wir in unseren Planungen zur Sicherheit erst für Mitte 2024.
Die Finanzierung des laufenden Geschäfts ist durch die Inkassoübernahme und dem Aufbau von Verbindlichkeiten und Erlösen aus zukünftigen Kapitalerhöhungen sichergestellt.
Internes Kontrollsystem
Das interne Kontrollsystem bezüglich der für
den Jahresabschluss wesentlichen Rechnungslegungsprozesse
beinhaltet vorwiegend den Prozess der Erstellung der
Ausgangsrechnungen und die Überwachung der
Zahlungseingänge. Die Belege werden monatlich an
unseren Steuerberater übergeben, der die monatliche
Finanzbuchhaltung sowie den Jahresabschluss unter
Berücksichtigung der geltenden Regelungen des HGB und
des Steuerrechts erstellt.
Wir als Vorstand überwachen die Richtigkeit der
Rechnungslegung und steuern das Unternehmen durch Reaktion
auf Änderungen in der Ertrags- und
Liquiditätslage. Ein internes Revisionssystem ist
nicht installiert.
Risikomanagementsystem
Vorstand und Aufsichtsrat überwachen die Risiken der Gesellschaft und treffen Maßnahmen, um das entsprechende Risiko zu ermitteln, zu bewerten und zu bewältigen bzw. dessen Auswirkungen zu reduzieren.
Das Risikomanagementsystem ist wegen der Größe und Überschaubarkeit unseres Unternehmens und der Geschäftstätigkeit nicht formalisiert ausgestaltet und nicht dokumentiert. Wir als Vorstand kennen und überwachen die Risiken fortlaufend.
Vergütungsbericht
Das Vergütungssystem für Vorstand und Aufsichtsrat besteht ausschließlich aus erfolgsunabhängigen Bestandteilen. Es bestehen keine Pensionszusagen, Tantiemen, Boni oder aktienbasierte Vergütungen und ähnliche variable Vergütungsbestandteile. Zur Höhe der Vergütungen verweisen wir auf die Ausführungen im Vergütungsbericht 2022 oder im Anhang.
Übernahmerelevante Tatsachen
Das gezeichnete Kapital setzt sich aus 1.277.288 auf Namen lautende Stückaktien mit einem Nennbetrag von € 1,00 zusammen. Beschränkungen in der Stimmrechtsausübung oder Übertragung der Aktien gibt es nicht. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, gibt es nicht.
Stimmrechtsüberschreitungen von 10% des Aktienkapitals:
Frau Petra Bauersachs, Koblenz (Vorstandsmitglied), hält bezogen zum Stichtag 25,01% der Stimmrechte. Herr Guido Ciburski, Koblenz, hält bezogen zum Stichtag 24,60% der Stimmrechte.
Herr Guido Ciburski, Koblenz, hat mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 01.10.2005 die Schwelle von 25% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 23,35% (das entspricht 298.205 Stimmrechten) betragen hat.
Frau Petra Bauersachs, Koblenz, hat mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 27.04.2007 die Schwelle von 25% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 23,80% (das entspricht 304.047 Stimmrechten) betragen hat.
Frau Petra Bauersachs, Koblenz, hat mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil am 22.08.2016 die Schwelle von 25% der
Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 25,11%
(das entspricht 320.777 Stimmrechten) betragen hat.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse
verleihen, gibt es nicht. Kapitalbeteiligungen von
Arbeitnehmern, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar
ausüben, sind keine bekannt. Bezüglich der
Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung von
Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen gelten die
gesetzlichen Vorschriften der §§ 84, 85, 133 und
179 AktG.
Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, bestehen nicht.
Zum 31.12.2011 bestand ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals. Die entsprechende Mitteilung an die Aktionäre erfolgte auf der HV vom 09.08.2012 bzw. in der Bekanntmachung zur HV-Einberufung vom 03.07.2012.
Die letzte Hauptversammlung fand am 9.3.2023 in Winningen bei Koblenz statt.
Die Erklärung gemäß § 161 AktG
haben wir auf unserer Internetseite
https://www.tcu.world/downloads/ee-2023.pdf
öffentlich zugänglich gemacht.
Der Vorstand führt die Geschäfte der TC Unterhaltungselektronik AG nach Maßgabe der Gesetze und der Satzung. Der Vorstand der AG besteht derzeit aus 3 Vorständen, die für jeweils einen Geschäftsbereich verantwortlich sind. Die strategischen und operativen Entscheidungen werden von allen Vorständen gemeinsam getroffen.
Die Zusammensetzung des Vorstandes erfüllt die Voraussetzungen nach § 76 Abs. 4 AktG. Die Gesellschaft hat auf die Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand verzichtet, da es zum einen nur eine Führungsebene gibt und zum anderen der Frauenanteil im Vorstand bereits mehr als 50% beträgt. Auf die Festlegung von Zielgrößen für den Aufsichtsrat wurde verzichtet, da die Kosten und Einschränkungen in den unternehmerischen Möglichkeiten für eine Gesellschaft dieser Größenordnung nicht angemessen erscheinen. Weitere Zielgrößen werden unter Berücksichtigung der Größe der Gesellschaft und der überschaubaren Geschäftstätigkeit nicht definiert.
Gemäß den gesetzlichen Vorschriften und dem
Deutschen Corporate Governance Kodex überwachte der
Aufsichtsrat den Vorstand und beriet diesen bei der
Geschäftsführung und der Leitung des
Unternehmens. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in alle
für das Unternehmen grundlegenden Entscheidungen
unmittelbar eingebunden. Anhand regelmäßiger
mündlicher Berichte wurde der Aufsichtsrat durch den
Vorstand zeitnah und umfassend über die aktuelle
Geschäftslage informiert.
Der Geschäftstätigkeit der TC
Unterhaltungselektronik AG liegen die den gesetzlichen
Anforderungen entsprechenden
Unternehmensführungspraktiken zugrunde.
Der Vorstand, im August 2023
Daniel Settgast, Vorsitzender des Vorstands (CEO)
Petra Bauersachs, Mitglied des Vorstands
Catherine Konopaske, Mitglied des Vorstands
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.
Der Vorstand, im August 2023
Daniel Settgast, Vorstandsvorsitzender (CEO)
Petra Bauersachs, Vorstand
Catherine Konopaske, Vorstand
Allgemeine Angaben
Firma: |
TC Unterhaltungselektronik AG |
Sitz: |
Koblenz |
Registergericht: |
Amtsgericht Koblenz |
Handelsregisternummer: |
HRB 5491 |
Der Jahresabschluss der TC Unterhaltungselektronik AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und den ergänzenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Absatz 3 Satz 2 HGB i. V. m. § 264d HGB aufgestellt, da die von ihr ausgegebenen Aktien an einem organisierten Markt im Sinne des § 2 Absatz 1 S.1 WpHG zugelassen sind.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die Bilanz ist in Kontenform erstellt worden. Die in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die TC Unterhaltungselektronik AG ist gemäß § 290 Abs. 5 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit.
Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Des Weiteren ist in den immateriellen Wirtschaftsgütern eine Sicherheitsleistung der Internet TV, Inc. mit Sitz in den USA im Wert von 1.300 TEUR als Digitalwährung YEM enthalten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nominalwert angesetzt.
Die liquiden Mittel wurden mit dem Nominalwert angesetzt.
Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurde nach § 250 Absatz 1 HGB angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Entstehungszeitpunkt erfasst.
Fremdwährungspositionen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet unter Beachtung des Anschaffungswert- und Realisationsprinzips. Bei einer Laufzeit innerhalb von einem Jahr erfolgt die Umrechnung grundsätzlich zum Bilanzstichtag.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Vermögensgegenstände
Von den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 384 sind TEUR 384 innerhalb eines Jahres fällig. In diesem Betrag ist ein Betrag in Höhe von TEUR 39,4 (Vorjahr TEUR 0) enthalten, welche eine Forderungen gegen den Vorstand darstellt.
Eigenkapital
Das Grundkapital von Euro 1.277.288 setzt sich aus 1.277.288 auf den Inhaber lautende Stammstückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1,00 Euro/Stück zusammen.
Hiervon halten Frau Petra Bauersachs (Vorstand, Gründer, CMO), Koblenz, sowie Herr Guido Ciburski (Leiter Softwareentwicklung, Gründer), Koblenz, zum Stichtag 25,01% bzw. 24,60 % der Stimmrechte.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand wurde auf der Hauptversammlung vom 11. Oktober 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 10 Oktober 2021 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 638.644 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2016/1).
Die Kapitalrücklage beträgt zum Bilanzstichtag Euro 2.354.733,23 und hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 83 (Vorjahr TEUR 64) setzen sich im Wesentlichen aus einer Rückstellung für die Verpflichtung zur Durchführung einer Hauptversammlung in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr TEUR 10), Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr TEUR 15), Rückstellungen i. H. v. TEUR 7 (Vorjahr TEUR 0) für Aufsichtsrat-Bezüge, Rückstellung für sonstige Ausgaben i. H. v. TEUR 11 (Vorjahr TEUR 9) sowie Rückstellungen für Abschlusskosten in Höhe von TEUR 40 (Vorjahr TEUR 25) zusammen.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich zum Stichtag 30. Juni 2023 wie folgt zusammen:
In den sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 1.801 ist ein Darlehen in Höhe von TEUR 34 (Vorjahr TEUR 35) enthalten, davon TEUR 34 (Vorjahr TEUR 35) mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr, TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0) mit einer Restlaufzeit zwischen zwei und fünf Jahren fällig.
Des Weiteren ist in den sonstigen Verbindlichkeiten eine Verbindlichkeit i. H. v. 21 TEUR für Verb. an ein Vorstandsmitglied enthalten.
Aufgliederung der Umsätze nach Tätigkeitsbereichen
Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus:
IT Umsätze Drittländer -TEUR 120; Werbeumsätze TEUR 0,6; Nebengeschäfte TEUR 11.
Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigt durchschnittlich 4 (Vorjahr 3) Personen (ohne Mitglieder des Vorstands).
Vorstand
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:
- Petra Bauersachs; Kauffrau,
- Daniel, Settgast, Vorstandsvorsitzender
- Catherine Konopaske, Kauffrau
Jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Bezüge betrugen insgesamt TEUR 23 (Vorjahr TEUR 46) im gesamten Geschäftsjahr. Die Bezüge sind vollständig erfolgsunabhängig.
Hiervon entfallen auf Frau Bauersachs TEUR 23.
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen
Die Reglungen des § 285 Nr. 21 HGB schreiben vor, Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen im Jahresabschluss darzustellen. Mindestens sind die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenen Geschäfte, soweit sie wesentlich sind, mit nahestehenden Unternehmen und Personen, einschließlich Angaben zu Art der Beziehungen, zum Wert der Geschäfte, sowie weitere Angaben, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind zu erbringen.
Im Geschäftsjahr 2023 wurden folgende wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Personen getätigt:
Art der Beziehung |
Forderungen gegenüber Vorstandsmitgliedern |
Mitglieder des Vorstands |
17.572 EUR |
Es handelt sich um kurzfristige Forderungen (Verrechnungskonten), die sich unterjährig durch Zahlungen der Vorstände für die Gesellschaft, sowie Zahlungen der Gesellschaft an die Vorstände verändert haben.
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehörten am im Geschäfts Jahr 2023 folgende Personen an:
Herr Thomas Nachtigahl, Werbekaufmann, Aufsichtsratsvorsitzender
Herr Dirk Peters, Kaufmann, stellvertretender Vorsitzender
Herr Alfred Peetz, Kaufmann.
Die Bezüge des Aufsichtsrats betrugen insgesamt 8.890 EUR im gesamten Geschäftsjahr.
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.
Der Vorstand, im Juni 2023
Petra Bauersachs, Daniel Settgast, Katharina Konopaske