![]() TELES Aktiengesellschaft InformationstechnologienBerlinKonzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017Lagebericht und Konzernlageberichtder TELES AG InformationstechnologienTELES und der MarktDas Jahr 2017 war eindeutig das Jahr der Cloud Kommunikation. Nachdem in den letzten Jahren viel darüber gesprochen wurde, sind in 2017 tatsächlich auch viele Unternehmen auf Cloud Telefonie umgestiegen. Die Vorteile für den Endkunden liegen auf der Hand:
Diese Vorteile überwiegen in der heutigen sich schnell wandelnden, globalisierten Arbeitswelt, in der Unternehmen vor allem in Bezug auf die Kommunikation flexibel und effizient sein müssen, jenen, die durch die klassische "inhouse" Telefonanlage erzielt werden. Für die Kommunikationsbranche selbst heißt das aber auch, dass sie ihre Dienste entsprechend anbieten müssen und klassische Kommunikationsdienste nicht ausreichend sind. Ein reiner Festnetzdienst, bzw. ein reiner Mobilnetzdienst sind nicht ausreichend. Beide Dienste in einem Unternehmen unabhängig einzusetzen, ist kompliziert und aufwändig. Der Service Provider muss sich daher Gedanken machen, wie er mittelfristig ein Gesamtangebot machen kann, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Dieser Trend ist eindeutig im Markt festzustellen: Es findet gerade hier seit ein paar Jahren eine Konsolidierung der Anbieter statt. Auch im TELES Kundenumfeld haben in 2017 solche Konsolidierungen stattgefunden. Alleine in Österreich wurde der zweitgrößte Festnetzanbieter, die Tele2, vom Mobilfunkanbieter "3" übernommen und der größte Kabelnetzanbieter UPC ist von T-Mobile Austria gekauft worden. In Deutschland hat man das bereits in den Jahren davor mit dem Vodafone-Kabel Deutschland Kauf und dem Kauf der Versatel und der Drillisch AG durch die 1&1 gesehen. Diese Konsolidierung bietet für die TELES Cloud Dienste in mehrerer Hinsicht eine Chance:
Auch auf der Herstellerseite hat es in 2017 wieder Übernahmen gegeben. Prominente Beispiele waren mit Sicherheit die Aquisition der Firma Broadsoft (USA) durch Cisco (USA) und der Kauf von Shoretel (USA) durch Mitel (Kanada). Diese Übernahmen verunsichern natürlich die Kunden dieser Hersteller, da lange nicht klar ist, ob und wie die eingesetzte Lösung weiter entwickelt wird. Diese Tatsache bietet vor allem in unserem Kernmarkt Europa die Chance, sich als europäischer Hersteller weiter zu etablieren. Die Konsolidierungen der Service Provider und der Hersteller werden wir in 2018 verstärkt beobachten. Erste Gespräche mit betroffenen Kunden haben bereits Ende 2017 stattgefunden und waren vielversprechend. Den klaren Trend zu Cloud basierten Unified Communications Diensten bei Geschäftskunden können wir durch starke Zuwächse in den Lizenzverkäufen in 2017 bestätigen. Besonders hervorzuheben ist hier das Wachstum des österreichischen Referenzkunden T-Mobile mit der ersten "All-in Communication" Lösung die Festnetz, Mobilnetz sowie UC Dienste der unterschiedlichsten Technologien nahtlos mittels TELES Technologie zusammenführt. Bei den Bestandskunden erwarten wir auch in 2018 wieder ein entsprechendes Wachstum. Die strategischen Investitionen in Vertrieb in den Regionen Mittlerer Osten und Afrika in 2016 haben 2017 erste Früchte gezeigt. Durch die intensivierten Vertriebsaktivitäten im Mittleren Osten, unterstützt mit begleitenden Marketing Maßnahmen wie regionale Roadshows für Carrier- und Service Provider-Kunden, konnten letztes Jahr wichtige Referenzkunden für die Region gewonnen werden. Zum Beispiel der größte Internet Serviceprovider aus Kuwait mit Hauptfokus auf Regierungs- und Geschäftskunden hat sich für eine TELES Lösung entschieden. Die Transformation seines vorwiegend auf TDM basierten Netzes auf modernste All-IP Technologie werden wir im ersten Halbjahr 2018 gemeinsam durchführen. Neben der State-of-the-Art Technologie des Systems und der langjährigen Erfahrung in Netztransformationen konnte die TELES Lösung durch zusätzliche Services wie z. B. "Hosted Unified Communications/Cloud UC", sowie deren Einsatzmöglichkeit als zentrale Dienste-Plattform im internationalen Konzernumfeld des Kunden punkten. Auch in Afrika wurden in 2017 die Vertriebsaktivitäten fortgesetzt. Neben der Stärkung der Brand Awareness durch Teilnahme an Events und Veranstaltungen konnten im Speziellen, durch die enge Zusammenarbeit mit lokalen Systemintegrationspartnern, vielversprechende Geschäftsmöglichkeiten im Serviceprovider- und Carrier-Umfeld erarbeitet und der Grundstein für mögliche Projektabschlüsse in 2018 gelegt werden. Der 2016 gesetzte Schwerpunkt in der Entwicklung der TELES Lösungen in Hinblick auf "einfach in der Bereitstellung & Integration zu optimieren" wurde konsequent weitergeführt. Besonderes Augenmerk wurde auf die friktionsfreie Ausbringung der immer wichtiger werdenden Applikationen auf Smartphones gelegt. Nur wenn diese auch wirklich immer und überall eine Erreichbarkeit garantieren, werden sie von den Endkunden angenommen und steigern so nachhaltig deren ARPU (durchschnittlicher Umsatz pro Kunde). Mit der Vervollständigung der Produkte in 2017 bieten wir mit einer durchdachten Gesamtlösung unseren Kunden eine "Off the shelf Experience" des sonst so komplexen Zusammenwirkens der Dienste von Google und Apple an. Die Partnerschaft mit einem der weltweiten Marktführer von Sprachaufzeichnungslösungen und die Einführung der damit einhergehenden standardisierten Aufnahmeschnittstelle am Voice Application Server ermöglicht die Erschließung neuer Endkundensegmente für unsere Kunden. Die Hosted Unified Communications Services der TELES Plattform sind somit auch für Kunden aus dem Finanzdienstleistungssektor eine echte Alternative, da sie nun die regulatorischen Branchenanforderungen abdeckt. Referenzen: Referenz ASC "Innerhalb von nur sechs Monaten konnten wir gemeinsam mit TELES eine marktreife Lösung entwickeln, die den individuellen Bedürfnissen unserer Kunden sowie den rechtlichen Anforderungen in vollem Umfang gerecht wird. Genauso stellen wir uns die optimale Zusammenarbeit mit einem zuverlässigen Technologiepartner vor." Dr. Gerald Kromer, CEO ASC Technologies AG Mobiles Arbeiten ist längst keine Ausnahme mehr und auch Finanzdienstleister führen immer mehr Gespräche vom Mobiltelefon aus. Seit Januar 2018 sieht eine EU Regelung (MiFID II) vor, dass alle Beratergespräche - sowohl über Festnetz als auch über Mobilfunk - beweissicher aufgezeichnet und archiviert werden müssen. TELES hat darum gemeinsam mit seinem Partner ASC eine Lösung entwickelt, mit der eine rechtssichere Aufzeichnung aller gewünschten Gespräche erfolgt. ASC ist ein weltweit führender Anbieter für die Aufzeichnung und Analyse von Unternehmenskommunikation. Zu den Zielgruppen gehören alle Unternehmen, die ihre Kommunikation aufzeichnen, insbesondere Contact Center, Finanzdienstleister und Organisationen der öffentlichen Sicherheit. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Deutschland und Tochtergesellschaften in Großbritannien, Frankreich, der Schweiz, den USA, Brasilien, Japan, Singapur, Hongkong und Dubai. Mit der cloudbasierten Recording-Lösung von TELES und ASC setzen Geschäftskunden und Netzbetreiber auf eine sichere und zukunftsfähige Lösung, erfüllen rechtliche Anforderungen und profitieren zudem von dem Vorteil, dass sie in die bereits vorhandene Infrastruktur integriert werden kann. Referenz Zajil "Als einer der größten Anbieter von Telekommunikationslösungen in der Region fordern unsere Kunden von uns modernste, sichere und zukunftsfähige Lösungen. Mit TELES haben wir einen Partner gefunden, der uns die entsprechende Lösung zur Verfügung stellte und von dessen Knowhow aus vergleichbaren Projekten wir profitieren. Wir freuen uns die Partnerschaft mit TELES durch die Installation des TELES Softswitches weiter auszubauen und unseren Kunden dadurch hervorragende Services bieten zu können." Khalifa Alsoulah Managing Director & CEO Zajil, Service Provider aus Kuwait, ist einer der Hauptakteure in der Region im Bereich Telekommunikation. Das Unternehmen wurde 1991 in Kuwait gegründet und hat rechtzeitig auf die Veränderungen im Telekommunikationsmarkt reagiert und in modernste Technologie investiert - darum darf sich Zajil heute führender Anbieter von Cloud Services in der Region nennen. Bereits 2015 installierte Zajil den TELES Voice Application Server und ist nun in der Lage seinen Kunden Cloud und Managed Services anzubieten. Aufgrund der hervorragenden Zusammenarbeit von TELES und Zajil in vergangenen Projekten folgt nun als logischer zweiter Schritt, dass Zajil von seiner bestehenden Interconnect-Lösung auf die TELES Lösung umsteigt. Ein weiterer Vorteil für Zajil ist, dass die vorhandenen Gateways weiterhin genutzt werden können: die zu leistende Investition ist somit äußert gering und die Umstellung auf den TELES Softswitch kann sehr kurzfristig und ohne großen Aufwand vollzogen werden. Mit der Installation des TELES Voice Application Server und dem TELES Softswitch hat sich Zajil für die All-IP Lösung von TELES entschieden - das bedeutet: modernste Technologie, Betriebssicherheit, ein Ansprechpartner und zukunftsfähige Services. Vorteile, die Zajil wiederum an seine Kunden weitergeben kann, um somit seine Stellung als führender Anbieter von Kommunikationslösungen in der Region zu behaupten. SteuerungssystemDas operative Geschäft der Gesellschaft wird im Wesentlichen über die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und EBIT sowie über die weiteren Messgrößen Deckungsbeitrag, Kosten und Auftragseingang gesteuert. Darüber hinaus berücksichtigt die Steuerung auch eine Reihe nicht-finanzieller Kennzahlen. Das EBIT stellt das operative Ergebnis vor Steuern und Finanzergebnis dar. Es ist somit eine zentrale Größe der internen Steuerung und stellt ferner einen guten Indikator zum operativen Cashflow des Unternehmens dar. Wirtschaftliche Lage des TELES-KonzernsTELES-Konzern (nach IFRS) zum 31. Dezember, in Tsd. Euro scroll
Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens hat sich in 2017 positiv entwickelt. Es gab ein Umsatzwachstum von 8 %, der Rohertrag wurde um 7 % und das Ergebnis um 101 % verbessert. Allerdings haben wir unsere im Vorjahr getroffene ambitionierte Prognose bezüglich des Geschäftsjahres 2017 (Umsatzwachstum zwischen 18 und 28 % und ein positives Ergebnis bzw. EBIT) in Bezug auf den Umsatz verfehlt. Ursache dafür war das sehr schwache dritte Quartal 2017. Die Geschäftsentwicklung in den anderen Quartalen war im Vergleich zum Vorjahr deutlich besser. Unsere softwarebasierten UC-Lösungen waren in 2017 der Wachstumstreiber. Herausragend ist hier wieder die T-Mobile Austria mit dem größten Wachstum. Aber auch ecotel communication oder Telecom Liechtenstein haben ihre TELES Lösungen ausgebaut. Hervorzuheben ist die Gewinnung eines führenden IT-Dienstleisters im Norden Deutschlands für den Einsatz von cloudbasierten UC-Lösungen. Neben dem deutschsprachigen Markt ist es aber auch gelungen, in Europa und im Mittleren Osten zu wachsen. In der Türkei wurde dem Kunden Istelia Telecom die geplante TELES Mobile Centrex verkauft und geliefert. In Dubai konnten wir einen ersten Systemintegrationspartner für UC-Lösungen im Mittleren Osten gewinnen. In Kuwait hat sich ein weiterer Internet Service Provider für TELES entschieden. Mit rund 3 Mio. Euro Umsatz in 2017 ist und bleibt das Service- und Wartungsgeschäft mit unseren Kunden überaus bedeutend für TELES. Umsatz Mit 7,1 Mio. Euro erhöhte sich der Umsatz im Berichtsjahr um 8 %. Das erste, zweite und insbesondere das vierte Quartal waren besser als die entsprechenden Vorjahresquartale. Im dritten Quartal gab es durch Verzögerungen von Kundenprojekten einen Umsatzrückgang von 35 % auf 1,0 Mio. Euro. Kosten Dank eines gewissenhaften Kostenmanagements ist es gelungen, die Verwaltungsaufwendungen um 10 % auf 1,3 Mio. Euro zu senken. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sind um 8 % auf 2,6 Mio. Euro gestiegen. Die Vertriebs- und Marketingaufwendungen liegen nahezu unverändert bei 1,3 Mio. Euro. Ergebnis Das Betriebsergebnis (EBIT) belief sich am Jahresende auf TEUR 3 (Vorjahr: -0,6 Mio. Euro). Im vierten Quartal konnte ein positives EBIT von 0,6 Mio. Euro erwirtschaftet werden. In der Berichtsperiode ergab sich infolge von Finanzerträgen aus der Folgebewertung des Besserungsscheins in Höhe von TEUR 920 (Vorjahr: 4,0 Mio. Euro) ein positives Ergebnis vor Ertragsteuern von 0,5 Mio. Euro (Vorjahr: 3,1 Mio. Euro). Insgesamt wird im Konzernabschluss der TELES AG ein Jahresüberschuss von 0,5 Mio. Euro ausgewiesen (Vorjahr: Jahresüberschuss von 3,1 Mio. Euro). Eigenkapital und Verbindlichkeiten Die Bilanzsumme des TELES-Konzerns hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 Mio. Euro erhöht. Angesichts des positiven Jahresergebnisses hat sich der Verlustvortrag (Gewinnrücklagen) auf 44,6 Mio. Euro verringert. Die Summe der Verbindlichkeiten hat sich insbesondere durch die Folgebewertung des Besserungsscheins mit 0,9 Mio. Euro (Vorjahr: 4,0 Mio. Euro) verringert. Liquidität und Vermögenswerte Die Liquidität des Unternehmens und des Konzerns bleibt weiter angespannt: Das in 2017 von einer nahen Familienangehörigen einer Person in Schlüsselposition gewährte Darlehen zur Finanzierung des operativen Geschäfts über 0,3 Mio. Euro wurde in 2017 vollständig aufgebraucht. Darüber hinaus wurde von einer Person, die eine Schlüsselposition im Unternehmen bekleidet ein Darlehen über 0,1 Mio. Euro gewährt. Zusammen mit einem Darlehen der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) in Höhe von 0,3 Mio. Euro ergibt sich ein positiver Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 0,7 Mio. Euro. Der Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit hat sich verbessert, ist mit -0,6 Mio. Euro (Vorjahr: -1,3 Mio. Euro) aber noch negativ. Die Aktiva des TELES-Konzerns setzen sich am Jahresende größtenteils aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro), sonstigen Vermögenswerten in Höhe von 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) und liquiden Mitteln von 0,3 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro) zusammen. Der starke Forderungsaufbau ist auf die gute Geschäftsentwicklung im vierten Quartal 2017 zurückzuführen. Zu weiteren detaillierten Ausführungen wird auf das Kapitel "Finanzierung/Going Concern" verwiesen. Wirtschaftliche Lage der TELES AGDie nachfolgenden Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beziehen sich auf den Jahresabschluss der TELES AG. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen zur Wirtschaftlichen Lage des TELES Konzerns verwiesen. Mit 7,1 Mio. Euro erhöhte sich der Umsatz im Berichtsjahr um 8 %. Die Materialaufwandsquote ist auf 43,7 % (Vj. 40,1 %) gestiegen. Der Personalaufwand hat sich nur leicht auf 3,2 Mio. Euro (Vj. 3,1 Mio. Euro) erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten mit 1,7 Mio. Euro (Vj. 1,7 Mio. Euro) stabil gehalten werden. Im Jahresabschluss der TELES AG beläuft sich der Jahresfehlbetrag auf 2,0 Mio. Euro (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 1,5 Mio. Euro). Dieser beinhaltet außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,2 Mio. Euro auf den Beteiligungsansatz an der TELES Communication Systems GmbH, Wien, Österreich. Die Bilanzsumme der TELES AG hat sich im Vergleich zum Vorjahr durch höhere Verbindlichkeiten um 2,8 Mio. Euro erhöht. Die Summe der Verbindlichkeiten ist insbesondere durch Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (+ 2,1 Mio. Euro) sowie sonstige Verbindlichkeiten (+ 0,5 Mio. Euro) angestiegen. Im Jahresabschluss der TELES AG hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrags von 2,0 Mio. Euro der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag auf 7,3 Mio. Euro (Vorjahr: 5,3 Mio. Euro) erhöht. PersonalIm Jahresmittel zählte der TELES-Konzern 58 Mitarbeiter an den Standorten Berlin und in Wien (Vorjahr: 59). Damit ist die Zahl der Beschäftigten auf Jahressicht leicht gesunken. Die Fluktuation ist weiterhin gering. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir außerdem gezielt in die Ausbildung junger Mitarbeiter investiert: Über die 58 Mitarbeiter hinaus beschäftigt TELES Mitarbeiter, die eine Hochschul- oder Berufsausbildung absolvieren. Zum Stichtag 31. Dezember 2017 waren am Hauptsitz in Kooperation mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin zwei Studenten im Rahmen eines Dualen Studiums beschäftigt. Darüber hinaus bildet die TELES AG einen Auszubildenden zum Informatikkaufmann aus. Forschung & EntwicklungTELES fokussiert sich im Bereich Forschung & Entwicklung darauf, neue marktfähige Produkte rasch zu entwickeln und einzuführen, die Entwicklungsprozesse stetig zu optimieren und die Kosten der Entwicklung und Herstellung qualitativ hochwertiger neuer und zuverlässiger Produkte zu senken. Im Geschäftsjahr 2017 spiegeln die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen vor allem das Entwicklungsprojekt für ein Integrated Cloud Communication System als auch die Weiterentwicklung des Softswitches für Mobilnetzbetreiber und virtuelle Mobilnetzbetreiber wider. Chancen- und RisikoberichtDer Telekommunikationsmarkt wird durch eine ganze Reihe an Faktoren, Einflüssen und neuen Anbietern massiv unter Druck gesetzt. Die über Jahrzehnte gewachsene Landschaft der Netzbetreiber und Dienstanbieter wird kräftig durchgepflügt. Der wachsenden Nachfrage nach Bandbreite, der zunehmenden Mobilität der Arbeitswelt, das Aufkommen so genannter OTT-Anbieter (Over-the-top content) oder auch dem Verschmelzen von bislang getrennten Kommunikationskanälen stehen hohe Investitionen bei gleichzeitig sinkenden Umsätzen und Erträgen an. Für TELES bedeutet das neue Chancen für Umsatz und Ergebnis - vor allem auf dem Gebiet der Unified Communications (UC), dem Verschmelzen von Kommunikationsmedien wie Festnetz- und Mobiltelefonie, Fax und Mail in einer einheitlichen Anwendungsumgebung. Netzbetreiber, die auf solche Komfortdienste setzen, schaffen es, sich vom Wettbewerb zu differenzieren und im Markt beispielsweise mit einer besseren Erreichbarkeit von Teilnehmern - beispielsweise von Telearbeitern - zu punkten. Risikobericht Unternehmerisches Handeln ist grundsätzlich auch Risiken ausgesetzt. Beispielsweise geopolitische und -strategische Konflikte können die Nachfrage auch in nicht unmittelbar betroffenen Regionen empfindlich dämpfen. Die Ereignisse auf den Finanzmärkten und die Schieflage von Staatshaushalten, gerade auch in einigen europäischen Ländern, drücken die Konjunktur und beeinträchtigen auch die wirtschaftliche Entwicklung der Unternehmen, und neue Anbieter können die Wettbewerbsposition von TELES gefährden. Bei der Betrachtung der Risiken unterscheiden wir zwischen den Umfeld-, Produkt-, Service- und Technologierisiken, Personal-, regulatorische, Währungs-, Finanz-, Zins- und IT-Risiken sowie sonstigen Risiken. Aktuell erkennt die TELES AG keine verschärfte Risikosituation. Verschlechterungen beispielsweise im makroökonomischen Umfeld, die auch die Umsatz- und Ertragslage des Unternehmens belasten, kann der Vorstand jedoch nicht ausschließen. Sie können ggfs. die Risikolage zusätzlich beschweren und Chancen mindern. Umfeldrisiken Umfeldrisiken für die TELES AG ergeben sich aus konjunkturellen Bedingungen und Nachfrageschwankungen, aus Preisveränderungen und aus der Abhängigkeit von Lieferanten und Auftragsherstellern. Die Unsicherheiten in der EURO-Zone, die labile politische und wirtschaftliche Situation in der europäischen Mittelmeerregion können die Nachfrage in einigen europäischen Heimatmärkten von TELES erheblich schwächen. Aktivitäten in den übrigen Märkten außerhalb vom Kernmarkt DACH und Europa grenzen die Auswirkungen von Nachfrageausfällen auf das Ergebnis zwar ein, können die Risiken aber nicht vollständig abschirmen. Zuverlässige Prognosen für die weitere Entwicklung der TELES AG werden dadurch empfindlich behindert. Der Wettbewerb in einigen Märkten erschwert es gerade kleinen und mittleren Anbietern wie TELES, den Preisdruck vor allem seitens der Netzbetreiber aufzufangen. TELES begegnet dieser Entwicklung mit einzigartigen Diensten, die das Ausweichen auf Wettbewerber einschränken. Preiserhöhungen beispielsweise bei Vorprodukten können nicht immer an Kunden weitergegeben werden und schwächen mitunter die Wettbewerbsposition. Bezugsrisiken wirken wir durch einen abgestimmten Einkauf, durch langfristige Lieferverträge, durch eine enge Abstimmung mit Lieferanten und durch kontinuierliche Verbesserungen im Beschaffungsmanagement entgegen. Gleichwohl kann nicht garantiert werden, dass in Zukunft keine Versorgungsschwierigkeiten auftreten, die Projektabwicklung sich nicht verzögert und die Geschäftsentwicklung dadurch erheblich beeinflusst wird. Zur Absicherung von Entwicklung und Produktion vertraut TELES außerdem auf konkurrierende Zulieferer in Beschaffungsmärkten. In einigen Bereichen ist es allerdings kaum möglich, tatsächlich gleichwertige Produkte über alternative Zulieferer zu beziehen. Das birgt u. a. ein gesteigertes Einkaufs-, Preis- und Vermarktungsrisiko. Produkt-, Service- und Technologierisiken Produkt-, Service- und Technologierisiken gehören zu den bedeutendsten, denen TELES zu begegnen hat. Produktrisiken werden verursacht durch die verspätete Entwicklung, Abnahme und/oder Auslieferung von Produkten und durch Produktfehler. Die Telekommunikationsindustrie ist ungeachtet der Marksättigung durch kurze Innovationszyklen für Dienste geprägt, die Netzbetreiber in die Lage versetzen, neue Kunden zu erschließen. Das erfordert seitens TELES ein starkes Engagement in der Marktbeobachtung, -analyse und in der Entwicklung. Die Ertragslage hängt ganz wesentlich von der Fähigkeit ab, sich den verändernden Märkten und deren Anforderungen anzupassen, neue marktfähige Produkte rasch zu entwickeln und einzuführen, die Entwicklungsprozesse stetig zu optimieren und die Kosten der Entwicklung und Herstellung qualitativ hochwertiger neuer und zuverlässiger Produkte zu senken. Auch die termingerechte Erfüllung zugesagter Installations- und Serviceleistungen in der vereinbarten Güte sind wesentliche Erfolgsfaktoren von TELES. Dies umso mehr, weil Service-Rahmen-Verträge mit unseren Kunden einen bedeutenden Anteil am Umsatz haben und die Nichterfüllung oder Schlechtleistung einen unmittelbaren Schaden durch Entschädigungsforderungen, Nachbesserungen oder Umsatzverluste nach sich ziehen können. Die Servicequalität wird deshalb permanent und zeitnah ausgewertet und, wenn erforderlich, verbessert. Risiken aus Produktmängeln und Haftungsrisiken beugen wir aktiv durch eine sorgfältige Entwicklung und zuverlässige Qualitätskontrollen vor. Zusätzlich können Umsätze und Ergebnisse durch Investitionen in solche Technologien negativ beeinflusst werden, die sich als nicht markt- und funktionsfähig erweisen und nicht rechtzeitig eingeführt werden. Personalrisiken TELES unterliegt wie jedes andere hoch spezialisierte wissens- und entwicklungsintensive Unternehmen besonderen Personalrisiken, die sich aus dem Ausscheiden von Mitarbeitern ergeben. Das Know-how der Mitarbeiter ist in vielen Funktionen ein Kapital von TELES. Das Risiko besteht darin, dass mit dem Verlust von Mitarbeitern auch entsprechendes Wissen und Erfahrung verloren gehen kann und dadurch Prozesse zum Erliegen kommen. Ein besonderes Augenmerk legt das Unternehmen deshalb auf die langfristige Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen, um die Fluktuation niedrig zu halten. Engagierte junge Mitarbeiter rekrutiert TELES außerdem durch die Kooperation mit Hochschulen im Rahmen von Dualen Studiengängen. Regulatorische Risiken Der Telekommunikationssektor ist noch immer in vielen Ländern des relevanten Marktes gesetzlich reguliert. Im Einzelfall können behördliche Bestimmungen oder deren Änderungen die operativen Kosten erheblich steigern und/oder Auswirkungen auf den Umsatz haben. Darüber hinaus könnten Änderungen der steuerlichen Gesetze und Regelungen zu einem höheren Steueraufwand führen und/oder Einfluss auf die aktiven und passiven latenten Steuern haben. Währungsrisiken Weil TELES einen Teil der Umsätze und Materialbeschaffungen außerhalb der Europäischen Währungsunion tätigt, sind Auswirkungen von Währungsschwankungen auf das Ergebnis dann nicht auszuschließen, wenn Zahlungsströme auf eine andere Währung als den Euro lauten. Das Risiko wird dadurch reduziert, dass Geschäftstransaktionen so weit möglich in der funktionalen Währung abgerechnet werden. Für die Fälle, die nicht in funktionaler Währung abgerechnet werden, behält sich TELES vor, Sicherungsinstrumente einzusetzen. Finanz- und Zinsrisiken Zahlungsverzögerungen und ggf. Zahlungsausfälle haben für die ohnehin angespannte Liquidität der TELES AG problematische Auswirkungen. Gleichwohl befindet sich die TELES AG in keiner direkten Abhängigkeit von einzelnen Kunden. Mit dem umsatzstärksten Einzelkunden wurde im Geschäftsjahr 2017 ein Volumen in Höhe von 9 % (Vorjahr: 6 %) des Gesamtabsatzes erlöst. Grundsätzlich bewertet TELES Kunden und Projekte vorab und reduziert finanzielle Risiken über die regelmäßige Vereinbarung von Vorauszahlungen und ggf. mit Hilfe von Zahlungssicherungsinstrumenten. Das Zinsrisiko des Unternehmens TELES resultiert ausschließlich aus zinstragenden Anlagen und aus der Notwendigkeit, Finanzierungen zu hohen Zinsen fortzuführen, welche die Liquidität des Unternehmens erheblich belasten könnten. Innerhalb des nächsten Geschäftsjahres wird kein Zahlungsabfluss aus dem Besserungsschein erwartet. Eine Zahlung wird derzeit frühestens ab 2022 erwartet. IT-Risiken Entwicklung und Qualitätssicherung von Produkten, aber auch alle übrigen Prozesse der TELES AG sind in hohem Maße von IT-Hardware, -software und -systemen, deren Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit abhängig. Auch Daten unterliegen externen Risiken durch Infiltration, durch Schadsoftware, unerlaubte Zugriffe auf TK-Netze und -Server und Raubkopien. Wir begegnen dem durch eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit unserer Systeme, durch redundante Hardware und Zugangsbeschränkungen. Finanzierung/Going ConcernDie Liquidität des Unternehmens und des Konzerns bleibt angespannt: Die Finanzierung von TELES wird weiterhin überwiegend von nahestehenden Personen durch Verlängerung bisher gewährter Darlehen und Stundung der hierauf entfallenden Zinsen und durch Gewährung neuer Darlehen gewährleistet. Das in 2017 von einer nahen Familienangehörigen einer Person in Schlüsselposition gewährte Darlehen zur Finanzierung des operativen Geschäfts über 0,3 Million Euro wurde in 2017 vollständig aufgebraucht. Die im Mai 2017 gegebene Darlehenszusage des Mehrheitsaktionärs über 0,7 Million Euro wurde nicht in Anspruch genommen. Es ist gelungen, in drei von vier Quartalen in 2017 deutliche Steigerungen in der Geschäftsentwicklung im Vergleich zum Vorjahr umzusetzen. Allerdings war das dritte Quartal nicht zufriedenstellend und die Liquiditätssituation war entsprechend angespannt. Um etwaige weitere Finanzierungslücken schließen zu können, ist es gelungen, im März 2018 eine weitere Darlehenszusage über 0,25 Million Euro vom Mehrheitsaktionär zu erhalten. Daneben wurden im März/April 2018 Darlehen mit nahestehenden Unternehmen und Personen (3,4 Million Euro nominal) bis zum 31. Dezember 2019 gestundet. Der Vorstand sieht die zur Verfügung stehenden und vertraglich abgesicherten Finanzmittel (0,9 Million Euro) für ausreichend an, um den voraussichtlichen Finanzmittelbedarf bis mindestens Mitte 2019 abzudecken. TELES fokussiert sich auf das Wachstumsfeld softwarebasierter Lösungen für Netzwerkbetreiber. Mit dem Fokus auf so genannte Tier1-Carrier - die ehemaligen nationalen Telekommunikationsmonopolisten und ggfs. deren größere Wettbewerber -, auf Nischenmärkten für Gateways und auf moderne UC-Lösungen ändern sich auch die Vertriebszyklen: In ihrer Komplexität und Entscheidungsfindung überschaubare Projekte werden abgelöst durch ungleich größere Projekte, die mit langen Ausschreibungs- und Entscheidungsprozessen einhergehen und deren Umsetzung wesentlich mehr Zeit erfordern. Dass sich mit längeren Projektdurchlaufzeiten auch Finanzierungslücken auftun können, ist uns durchaus bewusst und wird als herausfordernd erachtet. Allerdings ist das eine notwendige Begleiterscheinung, um den Sprung zu einem Lösungsanbieter zu meistern, der sich bei international operierenden Carriern erfolgreich ins Gespräch bringt. Die Zukunft der TELES hängt ganz wesentlich davon ab, wie rasch es gelingt, künftig auch mit diesen multinationalen Carriern ins Geschäft zu kommen und deutlich anspruchsvollere Projekte mit einem mittleren bis hohen einstelligen Millionenbetrag in Euro zu realisieren. Die Geschäftsplanung beinhaltet naturgemäß Risiken und Unsicherheiten. Sie basiert auf heutigen Annahmen, Erwartungen, Schätzungen und Projektionen der TELES, die nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung kaufmännischer Grundsätze berücksichtigt wurden. Insofern können Planabweichungen nicht ausgeschlossen werden. Der Fortbestand des Unternehmens hängt davon ab, dass die geplanten Umsätze für die kommenden Monate nicht nachhaltig unterschritten werden und die ausstehenden Finanzmittel aus den Darlehenszusagen in Höhe von 0,9 Million Euro ausreichend sind oder erforderlichenfalls aufgestockt werden. Gesamtaussage zur Risikolage des Konzerns Der Vorstand der TELES AG sieht das Hauptrisiko der TELES Gruppe in der Liquidität und damit einhergehend dem Fortbestand des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe. Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich keine wesentlichen Änderungen der Gesamtrisikolage sowie der aufgeführten Einzelrisiken. PrognoseDie Grundlage unserer Einschätzungen für das Jahr 2018 sind stabile gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen, die Erwartung, dass sich der erkennbare Auftrieb bei der Nachfrage nach modernen Telekommunikationslösungen wie Unified Communications fortsetzt. Die hier skizzierte Entwicklung unterliegt Chancen und Risiken, die im Chancen- und Risikobericht dargestellt sind. Das Jahr 2018 wird herausfordernd: Um die Sichtbarkeit von TELES zu erhöhen und um die Präsenz am Markt auszubauen, werden wir unseren Vertrieb personell verstärken, Vertriebspartnerschaften intensivieren und das Marketing kontinuierlich ausbauen. Gleichwohl wissen wir, dass Vertriebs- und Marketing-Aktivitäten nur langfristig gedeihen können und sichtbar Früchte tragen - insofern werden wir den Erfolg beim Umsatz und Ergebnis nur nach und nach beobachten. Es gibt weiterhin einen wachsenden Bedarf an leistungsfähigen IP-Centrex- und Unified Communications-Lösungen (UC-Lösungen) auch und gerade im Kernmarkt DACH. UC-Lösungen sind eines der wichtigsten Branchenthemen in zahlreichen Studien, Fachkonferenzen und auf Messen. Die günstigen ökonomischen Perspektiven dürften aus heutiger Sicht im Jahr 2018 im Kernmarkt DACH einen weiteren Anstieg der Nachfrage nach UC-Lösungen zur Folge haben. Und auch in den übrigen europäischen Märkten rechnen wir damit, dass sich UC-Lösungen nach und nach bei Carriern durchsetzen, damit sie mit neuen Diensten ihre Marktanteile verteidigen oder ausbauen können. Im neuen Geschäftsjahr werden wir Kontakte zu so genannten Tier1-Carrieren, den früheren Monopolisten, intensivieren und erfolgreich abgeschlossene Projekte stärker bewerben, um das Interesse im Markt zu wecken. Angesichts wachsender personeller und sonstiger Investitionen erwarten wir in 2018 im Vergleich zum Vorjahr für das Unternehmen insgesamt ein Umsatzwachstum zwischen 5 und 11 % und ein positives Ergebnis (EBIT). Kennzahlen TELES Konzern nach IFRSscroll
Kennzahlen TELES AG nach HGBscroll
Internes KontrollsystemGemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB ist die TELES AG verpflichtet, im (Konzern-) Lagebericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Der Umfang und die Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie dessen Anpassung an die spezifischen Anforderungen der TELES AG liegen im Ermessen und in der Verantwortung des Vorstands. Der TELES-Konzern hat deshalb ein in die betrieblichen Abläufe integriertes "Risikomanagement" etabliert. Die Überwachung und Koordinierung des konzernweiten Risikomanagements verantwortet die Konzernführung. Zur Risiko-Berichterstattung an die Konzernführung gehören die regelmäßige und systematische Identifikation, Qualifizierung und Bewertung der jeweils relevanten Risiken und Sicherungssysteme. Im Jahr 2017 hat sich die Bewertung der Risiken noch nicht an der Höhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit potenzieller Schäden orientiert. Diese Änderungen sind für 2018 geplant. Beschreibung des internen Kontrollsystems Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem der TELES AG umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Für die Tochterunternehmen der TELES AG, die allesamt nicht am Markt auftreten bzw. nicht operativ tätig sind, besteht keine separate Risikoberichterstattung. In den Rechnungslegungsprozess sind anhand von Risikoaspekten definierte interne Kontrollen eingebettet. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem umfasst sowohl präventive als auch detektivische Kontrollen, zu denen IT-gestützte und manuelle Abstimmungen, Plausibilitätsprüfungen, die Funktionstrennung, das Vier-Augen-Prinzip, allgemeine IT-Kontrollen, wie z. B. Zugriffberechtigungen in IT-Systemen, gehören. Das interne Kontrollsystem unterstützt im Rahmen der in der TELES AG festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten sowie deren sachgerechte Darstellung in der Konzernrechnungslegung. Die Steuerung der Prozesse zur Rechnungslegung erfolgt durch den Bereich Konzernrechnungslegung. Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich der Relevanz und Auswirkungen auf den Jahresabschluss analysiert. Die Konzerngesellschaften sind für die Einhaltung des ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablaufs ihrer rechnungslegungsbezogenen Prozesse und Systeme verantwortlich und werden dabei vom Bereich Konzernrechnungslegung unterstützt. Ergänzt wird das beschriebene rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem durch Kontrollen auf Unternehmensebene, die von den obersten Entscheidungsgremien durchgeführt werden. Persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerhafte Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können allerdings der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen werden und führen dann zu einer eingeschränkten Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems. Somit kann auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme keine absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Konzernrechnungslegung gewährleisten. RechtsstreitigkeitenDie Gesellschaft ist an Gerichtsverfahren und Rechtsstreitigkeiten beteiligt, die im üblichen Geschäftsverkehr auftreten. Die Gesellschaft bildet grundsätzlich Rückstellungen für entsprechende Fälle, wenn eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und ein Betrag geschätzt werden kann. Auf die Kommentierung des Standes der Patentrechtsstreitigkeiten wird seit 2009 verzichtet, da der Mehrheitsgesellschafter (SSBG = Sigram Schindler Beteiligungsgesellschaft mbH) mit Wirkung vom 1. Januar 2009 die im Zusammenhang mit den Patentrechtsstreitigkeiten stehenden Patente und Kosten übernommen hat. VergütungsberichtDieser Vergütungsbericht ist nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) erstellt und enthält Angaben, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und den International Financial Reporting Standards (IFRS) erforderlich sind. Er ist ein Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Der Vergütungsbericht enthält die Grundsätze des Vergütungssystems für den Vorstand und den Aufsichtsrat und weist die Höhe und Struktur der Vergütung im Einzelnen aus. Vergütung des VorstandsDie Vergütung des Co-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler beschränkt sich bis auf weiteres auf die Zurverfügungstellung eines Dienstfahrzeuges und dessen geldwertem Vorteil. Die Vergütung des Vorstandes für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 setzt sich wie folgt zusammen: scroll
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Vergütung des AufsichtsratesDie Vergütung des Aufsichtsrates besteht aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste jährliche Aufwandsentschädigung. Daneben erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine erfolgsabhängige variable Vergütung in Höhe von 0,15 % eines positiven Konzernergebnisses. Sie ist nach oben auf die Höhe der Grundvergütung begrenzt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Anderthalbfache der Grund- und Zusatzvergütung. Die Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Angaben gem. §§ 289a, 315a HGBZusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das voll einbezahlte Grundkapital setzt sich zusammen aus 23.304.676 nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je € 1,00. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Weitere Aktiengattungen bestehen nicht. Beschränkungen bezüglich Stimmrechte oder Übertragung von Aktien Dem Vorstand der Gesellschaft sind keine Beschränkungen bekannt, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten Die Sigram Schindler Beteiligungsgesellschaft mbH, Berlin, Deutschland, hält zum Bilanzstichtag 57,41 % der Stimmrechte der TELES AG. Die Sigram Schindler Beteiligungsgesellschaft mbH wird zu 100 % von Herrn Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler gehalten, wodurch ihm deren Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden. Ebenso sind ihm die Stimmrechte der Sigram Schindler Stiftung (1,46 %) zuzurechnen. Zusammen mit seinen direkten Stimmrechten hält Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler zum Bilanzstichtag insgesamt 58,93 % der Stimmrechte der TELES AG Informationstechnologien. Darüber hinaus bestehen nach Kenntnis der Gesellschaft keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten. Aktien mit Sonderrechten; Kontrollbefugnisse Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, liegen nicht vor. Stimmrechtskontrolle Eine Stimmrechtskontrolle im Sinne von § 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB findet nicht statt. Vorschriften zur Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung. Gemäß § 6 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Bestimmung der Anzahl im Rahmen der vorgenannten Regelung sowie die Bestellung und der Widerruf der Bestellung erfolgen durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden. Im Übrigen richtet sich die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands nach den §§ 84, 85 AktG. Änderungen der Satzung richten sich nach den §§ 179, 133 AktG, wobei der Aufsichtsrat gemäß § 14 der Satzung ermächtigt ist, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit der Ausgabe bzw. des Rückkaufs von Aktien Genehmigtes Kapital Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. August 2017 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2021 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 11.652.338,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 11.652.338 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. August 2017 wurde das genehmigte Kapital vom 14. Oktober 2015 aufgehoben (Genehmigtes Kapital 2015/I). Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen Derartige Vereinbarungen existieren nicht. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind Derartige Vereinbarungen existieren nicht. Schlusserklärung zum AbhängigkeitsberichtDer Vorstand erklärt gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass in 2017 zwischen der Gesellschaft und dem herrschenden Unternehmen oder einem Dritten keine berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte oder sonstige Maßnahmen, die die Gesellschaft auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen hat, zu verzeichnen waren. Der Vorstand erklärt weiterhin, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, eine angemessene Gegenleistung erhielt. Sonstige berichtspflichtige Maßnahmen im Interesse oder auf Veranlassung des herrschenden Unternehmens, die aufseiten der Gesellschaft zu Nachteilen geführt haben, sind im Geschäftsjahr 2017 nicht getroffen worden. Erklärung zur UnternehmensführungFührungs- und Unternehmensstruktur Die Unternehmensführung der TELES AG als börsennotierter deutscher Aktiengesellschaft wird durch die Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils geltenden Fassung sowie durch die Regelungen der Satzung bestimmt. Entsprechend ihrer Rechtsform verfügt die TELES AG mit ihren Organen Vorstand und Aufsichtsrat über eine zweigeteilte Führungsstruktur, die durch eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungs- und Überwachungsorgan gekennzeichnet ist. Das dritte Organ bildet die Hauptversammlung, in der die Aktionäre ihre Rechte wahrnehmen. Alle drei Organe sind dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. Der von der Hauptversammlung gewählte Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern. Die Amtsperiode des Aufsichtsrats beträgt in der Regel fünf Jahre. Am 8. August 2017 hat die Amtszeit von Prof. Dr. Walter Rust und Prof. Dr. Popescu-Zeletin geendet. Mit Wirkung zum 08. September 2017 wurden Prof. Dr. Walter Rust und Prof. Dr. Popescu Zeletin durch Beschluss des Amtsgerichtes Charlottenburg zum Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung, die Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er diskutiert mit dem Vorstand die Quartals- und Halbjahresberichte vor ihrer Veröffentlichung und verabschiedet die Jahresplanung sowie den Einzel- und Konzernabschluss. Dabei berücksichtigt er die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers. In den Aufgabenbereich des Aufsichtsrats fallen auch die Bestellung der Vorstandsmitglieder sowie die Festlegung der Vorstandsvergütung und deren regelmäßige Überprüfung. Der Vorstand ist das Leitungsorgan des Konzerns und besteht derzeit aus drei Personen. Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung. Es gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h. die Mitglieder des Vorstands tragen unabhängig von der Ressortzuständigkeit gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung. Der Vorstand ist dabei an die Vorgaben der vom Aufsichtsrat genehmigten Geschäftsordnung gebunden. Diese regelt insbesondere die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten und enthält zudem eine Auflistung von Angelegenheiten grundlegender Bedeutung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Der Vorstand entwickelt die Unternehmensstrategie und sorgt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat für deren Umsetzung. Er ist zudem zuständig für die Aufstellung der Quartals- und Jahresabschlüsse sowie für die Besetzung von personellen Schlüsselpositionen im Unternehmen. Die Hauptversammlung ist das Organ der Willensbildung unserer Aktionäre. Auf der Hauptversammlung wird unseren Anteilseignern der Jahresabschluss vorgelegt. Die Aktionäre entscheiden über die Verwendung des Bilanzgewinns und stimmen über weitere durch Gesetz und Satzung festgelegte Themen ab. Jede Aktie besitzt eine Stimme. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind. Unsere Aktionäre können ihre Stimmrechte auf der Hauptversammlung auch durch einen bevollmächtigten Dritten oder einen von der Gesellschaft gestellten, weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Sie können ihre Stimmrechte auch im Wege der Briefwahl ausüben. Steuerungssysteme Die internen Steuerungssysteme unterstützen das Management bei der Überwachung und Steuerung des Konzerns und der Geschäftsfelder. Die Systeme bestehen aus Planungs-, Ist- und Vorschaurechnungen und basieren auf der jährlich überarbeiteten strategischen Planung des Konzerns. Dabei werden insbesondere Marktentwicklungen, technologische Entwicklungen und Trends, deren Einfluss auf die eigenen Produkte und Services sowie die finanziellen Möglichkeiten des Konzerns berücksichtigt. Das Konzern-Berichtswesen umfasst monatliche Ergebnisrechnungen sowie quartalsweise erstellte IFRS-Reportings aller konsolidierten Tochtergesellschaften und stellt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie der Unternehmensbereiche dar. Die Finanzberichterstattung wird durch weitere Detailinformationen ergänzt, die für die Beurteilung und zur Steuerung des operativen Geschäfts notwendig sind. Ein weiterer Bestandteil der Steuerungssysteme sind vierteljährlich erstellte Berichte zu den wesentlichen Risiken des Unternehmens. Die genannten Berichte werden in den Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen diskutiert und stellen wesentliche Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlagen dar. Das operative Geschäft der Gesellschaft wird im Wesentlichen über die Messgrößen Umsatz, Bruttoertrag, EBITDA und EBIT sowie über eine Reihe weiterer wesentlicher nicht-finanzieller Kennzahlen gesteuert. Frauen in Führungspositionen Der Aufsichtsrat hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG für die Erhöhung des Frauenanteils in Vorstand und Aufsichtsrat eine Zielgröße von "Null" bis zum 30. Juni 2021 festgesetzt. Der Vorstand hat gemäß § 76 Abs. 4 AktG die Festlegung von Zielgrößen für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands ebenfalls mit einer Fristsetzung bis zum 30. Juni 2021 getroffen. Dabei wurde für die 1. Ebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von "Null" festgesetzt. Diese spiegeln den Status quo wider. Aufgrund der geringen Größe des Unternehmens mit derzeit stagnierenden Mitarbeiterzahlen, die zu verstärkter Personalunion zwischen verschiedenen Leitungsfunktionen über mehrere Hierarchieebenen hinweg führt, und der aktuellen wirtschaftlichen Situation der TELES ist eine Steigerung der Frauenquote in der derzeitigen Situation bis zum 30. Juni 2021 unwahrscheinlich. Nichtsdestotrotz wird TELES sich bei der Besetzung von vakanten Stellen stets bemühen, bei Vorliegen von gleicher fachlicher Qualifikation Frauen angemessen zu berücksichtigen. Corporate Governance Der Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Vorstand und Aufsichtsrat der TELES AG sehen sich in der Verpflichtung, durch eine verantwortungsbewusste und langfristig ausgerichtete Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Als Leitbild dienen dabei die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils geltenden Fassung. Vorstand und Aufsichtsrat haben nach pflichtgemäßer Prüfung zuletzt im November 2017 die nachfolgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben: Entsprechenserklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der TELES AG Informationstechnologien gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. April 2017 Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Diese Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex ("Kodex") enthält Regelungen unterschiedlicher Bindungswirkung. Neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts enthält er Empfehlungen, von denen die Gesellschaften abweichen können; sie sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offenzulegen. Ferner enthält der Kodex Anregungen, von denen ohne Offenlegung abgewichen werden kann. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf die Kodex-Fassung vom 7. April 2017 (veröffentlicht am 24. April 2017). Vorstand und Aufsichtsrat der TELES AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission des Deutschen Corporate Governance Kodex" mit den unten angegebenen Ausnahmen seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im November 2017 entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird. 1. Kodex-Ziff. 3.8 (Vorstand und Aufsichtsrat - D&O Versicherung) Der Kodex empfiehlt bei Abschluss einer Directors' and Officers' Liability Insurance (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung), einen der gesetzlichen Regelung für Vorstände entsprechenden Selbstbehalt auch für den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu vereinbaren. Die von der TELES vereinbarte D&O-Versicherung sieht für den Aufsichtsrat keinen Selbstbehalt vor. Der Charakter des Aufsichtsratsmandates, der auch in der andersartigen Ausgestaltung der Vergütung deutlich wird, lässt eine Differenzierung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat hinsichtlich der D&O-Versicherung angemessen erscheinen. Zudem wird die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht als geeignet empfunden, die Motivation und das Verantwortungsbewusstsein der Aufsichtsratsmitglieder, die bereits aufgrund ihres Amtes verantwortungsbewusst und im Interesse der Gesellschaft handeln, zusätzlich zu fördern. 2. Kodex-Ziff. 4.2.1 (Vorstand - Ressortzuständigkeit in Geschäftsordnung) In Ergänzung zu § 77 AktG empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex, in der Geschäftsordnung des Vorstandes insbesondere die Ressortzuständigkeiten einzelner Vorstandsmitglieder zu regeln. Der Festlegung der Ressortzuständigkeit in der Geschäftsordnung für den Vorstand bedurfte es nicht, weil sich die Ressortzuständigkeit jeweils unmittelbar aus den einzelnen Dienstverträgen mit den einzelnen Vorstandsmitgliedern ergibt. 3. Kodex-Ziff. 4.2.3 (Vorstand - Vergütung) In Ergänzung zu § 87 Abs.1 AktG empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex, Zahlungen im Falle der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit betragsmäßig zu begrenzen (Abfindungs-Cap), wobei für die Berechnung des Abfindungs-Caps auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden soll. Im Vorstandsdienstvertrag von Herrn Olbrich ist zwar ein Abfindungs-Cap vereinbart, allerdings erfolgt dessen Berechnung lediglich auf Basis des fixen Gehalts. 4. Kodex-Ziff. 5.1.2 (Altersgrenze für Vorstände, Diversity) Der Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festlegen soll. TELES verzichtet auf die Festlegung einer Altersgrenze für den Vorstand, da dem Unternehmen grundsätzlich auch die Expertise erfahrener Vorstandsmitglieder zur Verfügung stehen soll und ein allein altersbedingter Ausschluss dem Vorstand und Aufsichtsrat nicht sachgerecht erscheint. 5. Kodex-Ziff. 5.3 (Aufsichtsrat, Bildung von Ausschüssen) Der Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden soll. Der Aufsichtsrat der TELES AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern und stellt damit ein Kleinstgremium dar. Da sich die Mitglieder in ihrer Gesamtheit - neben ihren sonstigen Pflichten - auch mit den im Kodex genannten Ausschussthematiken auseinandersetzen, wird die Bildung von Ausschüssen nicht als geeignet angesehen, die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit zu steigern und ist daher nicht vorgesehen. Insoweit hat der Aufsichtsratsvorsitzende auch den Vorsitz, wenn sich der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, befasst. 6. Kodex-Ziff. 5.4.1 (Zusammensetzung des Aufsichtsrates, Altersgrenze, Diversity) Der Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennt, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenskonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder i. S. v. Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Konkrete Ziele für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat bisher nicht benannt und sieht dies nach Abwägung der unternehmensspezifischen Situation zunächst auch nicht vor. Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates wird im Interesse der Gesellschaft hauptsächlich auf das Vorhandensein größtmöglicher fachlicher Kompetenzen sowie internationaler Erfahrungen Wert gelegt, erst danach werden weitere Kriterien in Betracht gezogen. Die Gesellschaft verzichtet zudem auf die Festlegung einer Altersgrenze sowie einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer für den Aufsichtsrat, da dem Unternehmen grundsätzlich auch die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen soll und ein allein altersbedingter Ausschluss nicht sachgerecht erscheint. 7. Kodex Ziff. 5.4.3 (Gerichtliche Bestellung Aufsichtsratsmitglied) Der Kodex empfiehlt, dass ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsrates bis zur nächsten Hauptversammlung befristet werden soll. Die Gesellschaft hat mit Antrag vom 08.08.2017 die gerichtliche Bestellung von zwei Aufsichtsräten beantragt. Eine zeitliche Befristung bis zur nächsten Hauptversammlung wurde dabei nicht beantragt, da dem Unternehmen eine Beschränkung bis zur nächsten Hauptversammlung nicht sachgerecht erscheint. 8. Kodex-Ziff. 5.4.5 (Aufsichtsrat - Aus- und Fortbildungsmaßnahmen) Des Weiteren empfiehlt der Kodex, dass die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats bei den für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen soll. Grundsätzlich unterstützt die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats bei angemessenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der satzungsgemäßen Auslagenerstattung. Da ungeklärt ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Unterstützung durch die Gesellschaft im Rahmen dieser Kodex-Empfehlung als angemessen angesehen wird, wird vorsorglich eine Abweichung von der Empfehlung erklärt. 9. Kodex-Ziff. 7.1.2 (Veröffentlichung von Finanzberichten) Nach Empfehlung des Kodex soll der Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und Zwischenberichte binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraumes öffentlich zugänglich sein. Grundsätzlich veröffentlicht die TELES AG den Konzernabschluss und die Zwischenberichte - soweit möglich - innerhalb dieser Fristen. Im Bedarfsfalle behält sie sich jedoch vor, die gesetzlichen Fristen für die Offenlegung auszunutzen.
Berlin, 23. April 2018 TELES AG Informationstechnologien Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler Oliver Olbrich Thomas Haydn Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 der TELES GruppeKonzernbilanzAKTIVA scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscroll
1 Entspricht Betriebsergebnis (2016: -T€ 581; 2017: T€ 3) vor Abschreibungen (2016: T€ 54; 2017: T€ 32) Konzern-Gesamtergebnisrechnungscroll
Entwicklung des Konzerneigenkapitals(in T€, Anzahl der Stammaktien: 23.304.676)scroll
Konzernkapitalflussrechnungscroll
Konzernanhang zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017Erläuterung 1: Allgemeine AngabenDie TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien (im Folgenden "TELES AG") und ihre Tochtergesellschaften (im Folgenden "TELES" oder die "Gesellschaft") sind tätig auf dem Gebiet innovativer Telekommunikationstechniken und -dienstleistungen: TELES ist ein leistungsstarker Anbieter von Ausrüstungen, Lösungen und Dienstleistungen für Festnetz- und Fixed-Mobile Convergence sowie Next-Generation-Network (NGN) Service Provider. Die TELES AG hat ihren eingetragenen Firmensitz in Berlin, Deutschland. Die Aktien der TELES AG sind im Börsensegment des Prime Standard zugelassen und werden an allen deutschen Börsenplätzen gehandelt. Mehrheitsgesellschafter der TELES AG ist die Sigram Schindler Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin. Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr im Jahresmittel 58 Mitarbeiter (im Vorjahr: 59). Die Mitarbeiter sind in den Bereichen Vertrieb und Marketing (10, im Vorjahr: 10), Forschung und Entwicklung (26, im Vorjahr: 27), Beschaffung und Logistik (14, im Vorjahr: 14) und Verwaltung (8, im Vorjahr: 8) tätig. Erläuterung 2: Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungsgrundsätze2.1 Grundsätzliches zur DarstellungDer Konzernabschluss der TELES zum 31. Dezember 2017 ist in Übereinstimmung mit § 315e HGB nach den Vorschriften der am Bilanzstichtag gültigen Richtlinien des International Accounting Standards Board (IASB), London, erstellt. Es wird allen zum 31. Dezember 2017 in der EU verbindlichen IAS bzw. IFRS sowie Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRS IC) entsprochen. 2.2 Unternehmensfortführung, Finanzierung und wesentliche UnsicherheitenAuf Basis der Einschätzung des Managements wurde die Unternehmensfortführung als gegeben angesehen und der Konzernabschluss auf Basis der "going concern"-Annahme erstellt. Derzeit existiert eine Darlehnszusage des Mehrheitsaktionärs aus 2017 über EUR 0,67 Mio. Um etwaige weitere Finanzierungslücken schließen zu können, ist es gelungen im März 2018 eine weitere Darlehenszusage über EUR 0,25 Mio. vom Mehrheitsaktionär zu erhalten. Der Vorstand sieht die zur Verfügung stehenden und vertraglich abgesicherten Finanzmittel (EUR 0,9 Mio.) für ausreichend an, um den voraussichtlichen Finanzmittelbedarf bis mindestens Mitte 2019 abzudecken. Der Fortbestand des Mutterunternehmens und damit des Konzerns hängt davon ab, dass die geplanten Umsätze für die kommenden Monate nicht nachhaltig unterschritten werden und die ausstehenden Finanzmittel aus den Darlehenszusagen in Höhe von EUR 0,9 Mio. ausreichend sind oder erforderlichenfalls aufgestockt werden. Für weitere Informationen zur Bestandsgefährdung der Gesellschaft wird auf den Konzernlagebericht, Abschnitt "Finanzierung/Going Concern", verwiesen. 2.3 Konsolidierungsgrundsätzea) KonsolidierungskreisIn den für das Geschäftsjahr 2017 aufgestellten Konzernabschluss sind neben der TELES AG als Mutterunternehmen sechs ausländische Tochterunternehmen einbezogen. Eine Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen findet sich in Erläuterung 24: Sonstige Angaben. b) KonsolidierungsmethodenIn den Konzernabschluss werden alle Unternehmen einbezogen, bei denen die TELES AG mittelbar oder unmittelbar über die Möglichkeit verfügt, die Finanz- und Geschäftspolitik so zu bestimmen, dass die Konzernunternehmen aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen ziehen. Die Abschlüsse wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die erstmalige Einbeziehung der Unternehmen in den Konzernabschluss erfolgt mit Wirkung des Tages, an dem die TELES AG in das Beherrschungsverhältnis gegenüber dem Tochterunternehmen tritt. Minderheitsgesellschafter betreffende Beträge werden getrennt ausgewiesen. Der Kapitalkonsolidierung liegt die Erwerbsmethode zugrunde. Dabei werden die Anschaffungswerte der Beteiligungen mit dem Konzernanteil am beizulegenden Wert des Eigenkapitals der jeweiligen Gesellschaft aufgerechnet. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden, einschließlich der bei den erworbenen Unternehmen nicht bilanzierten, werden hierbei mit dem Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Nichtbeherrschende Anteile werden zudem den Minderheitsgesellschaftern zuzuordnenden Anteil an den beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Der positive Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Anteil am Nettozeitwert wird als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen und mindestens einmal jährlich einer Prüfung auf dessen Werthaltigkeit unterzogen. Konzerninterne Transaktionen werden eliminiert. Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden gegeneinander aufgerechnet. Zwischenergebnisse werden eliminiert und konzerninterne Erträge mit den korrespondierenden Aufwendungen verrechnet. Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens werden die bis dahin einbezogenen Vermögenswerte und Schulden sowie ein dem Tochterunternehmen zuzuordnender Geschäfts- oder Firmenwert mit dem Veräußerungserlös verrechnet. 2.4 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethodena) SachanlagenDie Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. Neubewertungen werden nicht vorgenommen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über folgende Zeiträume: scroll
Wartungs- und Reparaturkosten werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls ergebniswirksam erfasst. b) Immaterielle VermögenswerteErworbene immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass mit der Nutzung ein zukünftiger wirtschaftlicher Vorteil verbunden ist. Ihre Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und gegebenenfalls außerplanmäßige Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über folgende Zeiträume: scroll
c) Finanzinstrumente, AktivaDie Kategorisierung der Finanzinstrumente erfolgt gemäß IAS 39. Mögliche Kategorien von Finanzinstrumenten (Aktiva) sind:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Forderungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden die Forderungen nach ihrer Fälligkeit in Gruppen zusammengefasst und sodann Wertberichtigungen aufgrund der Altersstruktur vorgenommen. Erfordert es jedoch der Sachverhalt, werden für Einzelfälle angemessene Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die Bilanzierung des Erwerbs und der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum Erfüllungstag. d) VorräteVorräte werden mit den durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren Nettoveräußerungswert ausgewiesen. Soweit schwer verkäufliches und überaltertes Vorratsvermögen besteht, werden Wertabschläge vorgenommen. e) Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Gesellschaft betrachtet alle hochliquiden Anlagen mit einer Laufzeit zum Anschaffungszeitpunkt von 90 Tagen oder kürzer als Zahlungsmitteläquivalente. f) EigenkapitalMaßgeblich für das Management des Eigenkapitals sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (v. a. § 272) bzw. des deutschen Aktiengesetzes (v. a. §§ 71 ff., §§ 192 ff.) für den Einzelabschluss der TELES AG sowie die Regelungen gemäß IFRS für das Eigenkapital des TELES Konzerns. Die vorgenannten Gesetze bzw. Regelungen sind die einzigen externen Restriktionen, denen das TELES Eigenkapital unterliegt. Die Gesellschaft erfüllte im abgelaufenen Geschäftsjahr alle externen Mindestkapitalanforderungen. Das im Konzernabschluss ausgewiesene Eigenkapital entspricht dem durch das Management gesteuerten Eigenkapital. g) Finanzinstrumente, PassivaDie Kategorisierung der Finanzinstrumente erfolgt gemäß IAS 39. Mögliche Kategorien von Finanzinstrumenten (Passiva) sind:
Die Sigram Schindler Beteiligungsgesellschaft mbH hat in den vorangegangenen Geschäftsjahren auf Darlehen, die der Gesellschaft gewährt wurden, verzichtet. Die Gesellschaft bilanziert zum 31. Dezember 2016 und zum 31. Dezember 2017 jeweils eine finanzielle Verbindlichkeit, die aus einer im Zusammenhang mit dem Darlehensverzicht getroffenen Besserungsabrede resultiert. Die Erstbewertung der Verbindlichkeit erfolgte zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert wurde mangels marktbezogener Werte mittels eines Discounted-Cash-Flow-Verfahrens festgestellt. Die Fortschreibung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten auf Basis geschätzter zukünftiger Cashflows. Diese ergeben sich als Fortschreibung der Planung des Unternehmens (vgl. Erläuterung 2.5). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bilanziert die Gesellschaft zu fortgeführten Anschaffungskosten. h) RückstellungenRückstellungen werden gebildet, wenn der Gesellschaft aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung entstanden ist, ein Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig geschätzt werden kann. i) Leistungen an ArbeitnehmerDie Gesellschaft bilanziert Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die als leistungsorientierte Pläne ("Defined Benefit Plan") eingestuft werden, gemäß IAS 19. Die gesamten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste der Periode werden in Anwendung des IAS 19 im sonstigen Ergebnis erfasst. Zahlungen für beitragsorientierte Pläne werden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn sie fällig sind. j) Latente SteuernDie Erfassung von Steuerlatenzen erfolgt auf der Grundlage der sog. "Assets and Liability Method": Latente Ertragsteuern werden für alle signifikanten temporären Differenzen zwischen der steuerlichen und der rechnungslegungsrelevanten Bemessungsgrundlage der Vermögenswerte und Schulden sowie für steuerliche Verlustvorträge auf der Basis der gesetzlich geltenden Steuersätze gebildet. Aktive latente Steuern werden um einen Bewertungsabschlag reduziert, sofern es auf Grund der bekannten Umstände wahrscheinlich ist, dass ein Teil oder die gesamten aktiven latenten Steuern nicht genutzt werden können. Steuerlatenzen werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen. k) Wertminderung von VermögenswertenVermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag dahingehend geprüft, ob Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert nicht zu realisieren ist und somit Wertminderungsbedarf besteht. l) Forschungs- und EntwicklungskostenForschungskosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst. Kosten, die im Zusammenhang mit der eigenen Entwicklung von Software für zum Verkauf bestimmte Telekommunikationsgeräte entstehen, werden auf ihre Aktivierbarkeit als selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte untersucht. Neben den allgemeinen Voraussetzungen für die Aktivierung und erstmalige Bewertung müssen für den Ansatz die technische und kommerzielle Realisierbarkeit nachgewiesen und die zurechenbaren Ausgaben verlässlich bewertbar sein. Ferner muss es wahrscheinlich sein, dass der immaterielle Vermögenswert zu einem künftigen wirtschaftlichen Nutzen führt, eindeutig identifizierbar ist und einem spezifischen Produkt zugeordnet werden kann. Kann die Forschungsphase nicht klar von der Entwicklungsphase unterschieden werden, so werden die Kosten insgesamt als Forschungskosten behandelt. m) LeasingverhältnisseLeasingverhältnisse, die die Gesellschaft eingegangen ist, werden als Operating Lease eingestuft, soweit die Gesellschaft nicht als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen ist. Die Leasingraten werden periodengerecht ergebniswirksam erfasst. Geleaste Gegenstände, die der Gesellschaft als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen sind, werden aktiviert und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. über die ggf. kürzere Dauer des Leasingvertrages abgeschrieben. Entsprechend wird die Verbindlichkeit, die aus dem Leasingverhältnis entsteht, passiviert und um den Tilgungsanteil der geleisteten Leasingraten gemindert. n) Umrechnung von FremdwährungenDie Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das einzelne Konzernunternehmen tätig ist, wird als "funktionale" Währung angesehen. Diese entspricht bei den Tochterunternehmen der TELES AG der jeweiligen Landeswährung der Unternehmen. Entsprechend wurden alle Aktiva und Schulden mit dem aktuellen Wechselkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Umrechnung der Erträge und Aufwendungen erfolgt mit den durchschnittlichen monatlichen Wechselkursen des Jahres. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung der Abschlüsse der Konzernunternehmen werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung sondern innerhalb der Sonstigen Veränderungen des Eigenkapitals erfasst. Gewinne und Verluste aus Fremdwährungstransaktionen werden bei der Ermittlung des Jahresergebnisses miteinbezogen. o) Grundsätze der UmsatzerlösrealisierungProdukte Die Gesellschaft realisiert Umsatzerlöse aus Produktverkäufen, insbesondere Software und Lizenzen, auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages, sobald das Produkt geliefert wurde, der Verkaufspreis fest oder bestimmbar ist und keine wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Kunden bestehen sowie die Einbringung der Forderungen als wahrscheinlich gilt. Die Gesellschaft bildet Rückstellungen für alle potenziellen Kosten durch Produktrücknahmen, Garantieleistungen und sonstige Kosten nach Erfahrungswerten. Dienstleistungen Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen werden realisiert, wenn diese im Wesentlichen vollständig erbracht und fakturierbar sind. Die Gesellschaft erbringt sowohl Dienstleistungen, die innerhalb einer Periode abgeschlossen werden als auch Dienstleistungen, bei denen sich die Leistungserbringung über mehrere Perioden erstreckt. Dauern die vertraglich vereinbarten Leistungen über den Bilanzstichtag hinaus an, werden bereits abgerechnete, jedoch noch nicht erbrachte bzw. erbrachte, jedoch noch nicht abgerechnete Leistungen abgegrenzt. Weiterbelastete Transport- und Versandkosten Die Gesellschaft weist weiterberechnete Versandkosten in den Umsätzen und die zugehörigen Kosten in den Gestehungskosten aus. p) GestehungskostenDie Gestehungskosten der verkauften Erzeugnisse beinhalten neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungskosten die indirekten Gemeinkosten sowie die Abwertungen auf Vorräte. q) Ergebnis pro StammaktieDer unverwässerte Jahresüberschuss je Stammaktie wird auf Basis der gewichteten durchschnittlichen Anzahl von Stammaktien berechnet, die während des Berichtszeitraums im Umlauf sind. Eigene Aktien verringern die Anzahl der umlaufenden Stammaktien. Der verwässerte Jahresüberschuss je Stammaktie wird auf Basis der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien und verwässerten stammnahen Aktien berechnet, die während des Berichtszeitraums im Umlauf sind. r) Zuwendungen der öffentlichen HandZuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als sonstiger betrieblicher Ertrag über den Zeitraum erfasst, über den die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, verbucht werden. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam erfasst. 2.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und AnnahmenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses muss der Vorstand entsprechend den allgemein anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, die die ausgewiesenen Beträge in den Konzernabschlüssen und Erläuterungen beeinflussen. Die Sigram Schindler Beteiligungsgesellschaft mbH hat in vorangegangenen Geschäftsjahren auf die Darlehen, die der Gesellschaft gewährt wurden, in Höhe von EUR 15,0 Millionen verzichtet. Für die Bilanzierung dieses Verzichts verweisen wir auch auf die Erläuterung 9.4. Kapitalrücklage und die Erläuterung 15 Finanzinstrumente. Die Gesellschaft bilanziert zum 31. Dezember 2017 eine finanzielle Verbindlichkeit, die aus den im Zusammenhang mit den Darlehensverzichten in den Geschäftsjahren 2009, 2010 und zuletzt in 2011 getroffenen Besserungsabreden resultiert. Das Wiederaufleben der Verbindlichkeit ist an ein positives Ergebnis (EBITDA) geknüpft. Mit Wiederaufleben bestimmter Beträge sind mindestens 30 % des vertraglich definierten "free cash flows" zu deren Tilgung zu verwenden. Der "free cash flow" ergibt sich hierbei aus dem EBITDA abzüglich kalkulatorischer Ertragsteuern (10 %) sowie abzüglich aller fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten. Die Gesellschaft hat das Recht, einen höheren Anteil des "free cash flows" zur Rückzahlung zu verwenden. Bis zur vollständigen Zahlung der aufgelebten Beträge werden diese mit 12 % verzinst. Die Erstbewertung der Verbindlichkeit erfolgte zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert wurde - mangels marktbezogener Werte - mittels eines Discounted-Cash-Flow-Verfahrens festgestellt. Die Fortschreibung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Heranziehung des ursprünglichen und unveränderlichen Effektivzinssatzes und der erwarteten Zahlungsströme (IAS 39-AG8) auf Basis der aktuellen vom Aufsichtsrat genehmigten Budgetplanung. Dabei werden die künftigen geschätzten Cashflows mit Hilfe bestimmter Annahmen über die Zeit bis zur vollständigen Rückzahlung der verzichteten Darlehen und der Zinsen hierauf projiziert. Aufgrund der Bewertung mit dem marktnahen Diskontierungszins von 12 % entspricht der Buchwert im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeit. Das Wiederaufleben und schließlich die Zahlbarkeit der Beträge hängen von bestimmten operativen Bedingungen ab. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des zu zahlenden Betrags beruht, gehören daher Annahmen hinsichtlich der Umsatz- bzw. Ertragsentwicklung. Dabei werden ausgehend von der einjährigen Budgetplanung des Unternehmens die künftigen Cashflows für den Zeitraum bis zur theoretischen vollständigen Rückzahlung des Nominalwertes der verzichteten Darlehen (EUR 15,0 Millionen) sowie der hierauf entfallenden Zinsen geschätzt. Die Bewertung unterliegt somit einer hohen Planungs- und Prognoseunsicherheit, da diese von der künftigen Entwicklung von TELES abhängig ist und sich die Unsicherheit durch die zunehmende Verlagerung des geschätzten vollständigen Rückzahlungszeitpunktes in die Zukunft erhöht. Diese Unsicherheiten werden durch einen Risikoabschlag von 40 % (Vorjahr: 40 %) berücksichtigt. Wesentlicher Aufsatzpunkt für die Bewertung ist daher zunächst die Prognose für die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des kommenden Geschäftsjahres (siehe Lagebericht). Sofern sich die Planungen im Folgejahr anders darstellen als die Planungen im aktuellen Geschäftsjahr, ergeben sich im Folgejahr unmittelbar Auswirkungen auf die Bewertung der Besserungsabrede. Aus der Folgebewertung zum 31. Dezember 2017 resultiert ein Ertrag in Höhe von TEUR 920 (Vorjahr: TEUR 4.022). Darin spiegelt sich die aktuelle Budgetplanung wider, wonach im Vergleich zur Planung im Vorjahr aufgrund nachhaltig gesunkener EBITDAs geringere Zahlungsströme für die Zukunft erwartet werden und sich der geschätzte vollständige Rückzahlungszeitraum (Jahr 2177, Vj. Jahr 2101) deutlich verlängert hat. Die Besserungsabrede wird am 31. Dezember 2017 mit einem Barwert von TEUR 3.355 (Vorjahr: TEUR 4.275) bewertet. Würden die Umsätze laut Budgetplanung um 5 % höher bzw. niedriger liegen, dann würde der Barwert um TEUR 1.610 höher bzw. TEUR 1.672 niedriger liegen. Bezüglich der Einschätzung des Managements hinsichtlich Unternehmensfortführung und Finanzierung wird auf Punkt 2.2 in dieser Erläuterung verwiesen. Derzeit wird aus der Besserungsabrede eine Zahlung frühestens ab 2022 erwartet. 2.6 Standards, Interpretationen und Änderungen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmals verbindlich anzuwenden warenDie TELES AG berücksichtigt in Ihrem Konzernabschluss regelmäßig alle ab dem jeweiligen Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsnormen und setzt diese um. Die Änderungen an IAS 7 hatten mit Ausnahme der Darstellung der Überleitungsrechnung im Konzernanhang (siehe Ziffer 15.2.) keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. 2.7 Standards, Interpretationen und Änderungen, die in zukünftigen Berichtsperioden verbindlich anzuwenden sind (veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards)Die nachstehend aufgeführten Verlautbarungen des IASB sind bereits veröffentlicht, wobei die Anwendung noch nicht verpflichtend ist und deren Anwendbarkeit teilweise noch die Übernahme in EU-Recht ("Endorsement") erfordert. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist nicht vorgesehen. scroll
1 Bei noch ausstehender Übernahme in das EU-Recht wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Seiten des IASB abgestellt. IFRS 15 - Umsatzerlöse aus Verträgen mit KundenWie oben in der Tabelle dargestellt, wird die Anwendung von IFRS 15 keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der TELES AG haben. TELES erzielt Umsätze insbesondere aus dem Verkauf von Softwarelizenzen und Service-Verträgen. Wir sind der Auffassung, dass mit dem Verkauf der Softwarelizenzen eine abgrenzbare Leistungsverpflichtung vorliegt, insbesondere, da diese auch ohne Abschluss eines Wartungsvertrages von unseren Kunden genutzt werden. Die Nutzbarkeit der Lizenz ist mit der Übermittlung an den Kunden bzw. der Freischaltung gegeben. Spezifische Updates müssen von den Kunden separat gekauft werden. Unspezifische Updates kann der Kunde durch Abschluss eines Service-Level-Agreements (SLA) erwerben. Es handelt sich somit um statische Softwarelizenzen. Wir halten eine zeitpunktbezogene Umsatzrealisierung auch künftig für sachgerecht. Die von der TELES AG veräußerten Lizenzen sind in ihrer Funktionalität vollständig unabhängig vom Abschluss eines Wartungsvertrages inkl. etwaiger Updates. Es steht vollständig im Ermessen des Kunden, ob dieser einen solchen abschließen will. Daher stellen die SLAs ein vom Verkauf der Softwarelizenzen und Hardware abgrenzbares Bündel von Leistungsverpflichtungen dar. Im Rahmen der IFRS 15 Analyse haben wir keine wesentlichen separat abgrenzbaren Leistungsverpflichtungen identifiziert. In der Gesamtwürdigung sind wir daher der Auffassung, dass es sachgerecht ist, alle Leistungsverpflichtungen des jeweils gültigen SLAs gemeinsam zu betrachten und den diesbezüglichen Umsatz weiterhin zeitraumbezogen, über die Laufzeit des gültigen Vertrags, zu realisieren. IFRS 9 - FinanzinstrumenteDie finale Fassung des IFRS 9 "Finanzinstrumente" wurde im Juli 2014 veröffentlicht und ersetzt IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung". IFRS 9 führt die drei Projektphasen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten "Klassifizierung und Bewertung", "Wertminderung" und "Bilanzierung von Sicherungsgeschäften" zusammen. Der neue Standard gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, eine frühere Anwendung ist zulässig. TELES hat im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Beurteilung der Auswirkungen des IFRS 9 vorgenommen und dabei eine Analyse der drei Projektphasen des neuen Standards durchgeführt. Für den Konzernabschluss werden keine wesentlichen quantitativen Auswirkungen erwartet. Durch die Anwendung von IFRS 9 werden sich die Angabepflichten erweitern. Der TELES Konzern wird IFRS 9 erstmalig für das zum 1. Januar 2018 beginnende Geschäftsjahr anwenden. Die Vorjahresinformationen werden nicht angepasst. IFRS 16 - LeasingverhältnisseIFRS 16 "Leasingverhältnisse" wurde im Januar 2016 veröffentlicht und ersetzt IAS 17 "Leasingverhältnisse" sowie alle die Leasingbilanzierung betreffenden Interpretationen. Der neue Standard legt die Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen fest. Daneben verpflichtet IFRS 16 Leasingnehmer, alle Leasingverhältnisse nach einem einzigen Modell ähnlich der Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen nach IAS 17 zu erfassen. Durch die Implementierung des IFRS 16 werden sich für Leasinggeber bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber des derzeit gültigen IAS 17 ergeben. Der neue Standard ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist grundsätzlich zulässig, jedoch nur dann, wenn auch IFRS 15 angewendet wird. Leasingnehmer können bei der erstmaligen Anwendung des neuen Standards entweder einen vollständigen oder einen modifizierten rückwirkenden Ansatz wählen. TELES analysiert aktuell die Auswirkungen des IFRS 16 auf den Konzernabschluss. Im Konzern bestehen verschiedene Operating-Leasingverhältnisse, die insbesondere Mietflächen und Kraftfahrzeuge beinhalten. Mit der Anwendung des IFRS 16 erwartet TELES eine Erhöhung der Bilanzsumme aufgrund des Ansatzes der Leasingverbindlichkeit und der Aktivierung des Nutzungsrechts. Hieraus resultiert eine Reduktion der Eigenkapitalquote. Zusätzlich werden sich Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung ergeben. Derzeit werden die Aufwendungen aus Operating Leasingverhältnissen in den operativen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Aufgrund der Anwendung des neuen Standards werden künftig in der Gewinn- und Verlustrechnung Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeit ausgewiesen. Darüber hinaus erwartet TELES für die Kapitalflussrechnung eine positive Auswirkung auf den Cashflow aus operativer Tätigkeit, da der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen nach IFRS 16 innerhalb des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit auszuweisen ist. Der TELES Konzern wird den neuen Standard für das zum 1. Januar 2019 beginnende Geschäftsjahr erstmalig anwenden. Die Erstanwendung wird voraussichtlich modifiziert retrospektiv durchgeführt, sodass die Vorjahreszahlen nicht angepasst werden Erläuterung 3: Wesentliche Bestandteile des operativen Ergebnissesscroll
Erläuterung 4: SachanlagenDie Sachanlagen haben sich in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 wie folgt entwickelt: scroll
Erläuterung 5: Immaterielle VermögenswerteDie immateriellen Vermögenswerte beinhalten Softwarelizenzen und haben sich in den Jahren 2016 und 2017 wie folgt entwickelt: scroll
Alle Immateriellen Vermögenswerte besitzen eine begrenzte Nutzungsdauer. Erläuterung 6: VorräteDas Vorratsvermögen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Für das Jahr 2017 wurden Aufwertungen in Höhe von insgesamt T€ 17 vorgenommen. Diese resultieren im Wesentlichen aus dem Abverkauf von zuvor wertberichtigtem Rest-Vorratsbestand des Geschäftsfeldes Access Solutions. Im Vorjahr betrug die Wertaufholung T€ 53. Erläuterung 7: Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten zum 31. Dezember 2017 einen langfristigen Anteil in Höhe von T€ 224 (zum 31. Dezember 2016: T€ 86). Erläuterung 8: Sonstige kurzfristige VermögenswerteDie sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte setzten sich wie folgt zusammen: scroll
Erläuterung 9: EigenkapitalDas voll einbezahlte Grundkapital setzt sich zusammen aus 23.304.676 nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je € 1,00. 9.1 Genehmigtes KapitalMit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. August 2017 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2021 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 11.652.338,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 11.652.338 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 8. August 2017 wurde das genehmigte Kapital vom 14. Oktober 2015 aufgehoben (Genehmigtes Kapital 2015/I). 9.2 Eigene AktienDie Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. 9.3 KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien abzüglich der erfolgsneutralen Verrechnung im Rahmen der zuvor nach US-GAAP nach der Interessenzusammenführungsmethode bilanzierten Unternehmenserwerbe. Jeweils zum 31. Dezember 2017 und 2016 beinhaltet die Kapitalrücklage weiterhin T€ 14.981, resultierend aus der Tilgung einer Darlehensverbindlichkeit aufgrund eines durch den Gesellschafter Sigram Schindler Beteiligungsgesellschaft mbH ausgesprochenen Verzichts, abzüglich T€ 11.626, resultierend aus einer im Zusammenhang mit dem Darlehensverzicht mit dem Gesellschafter getroffenen Besserungsabrede. Für weitere Informationen wird auf Erläuterung 15 verwiesen. 9.4 Bewertung von PensionsverpflichtungenDarüber hinaus wird das Eigenkapital um T€ 27 für versicherungsmathematische Gewinne aus leistungsorientierten Verpflichtungen gemäß IAS 19 erhöht (Vorjahr: Verlust T€ 69). Erläuterung 10: Sonstige langfristige finanzielle VerbindlichkeitenDie Sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten bestehen aus der Besserungsabrede und Darlehen und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Für weitere Informationen wird auf Erläuterung 15 und Erläuterung 22 verwiesen. Erläuterung 11: Abgegrenzte ErträgeDie unter diesem Posten erfassten Beträge betreffen abgegrenzte Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen. scroll
Erläuterung 12: Sonstige kurzfristige VerbindlichkeitenDie sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Position "Personalbezogene Verbindlichkeiten" beinhaltet im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus den Bereichen nicht genommener Urlaub, Abgrenzungen von Provisionen, Abgrenzung variables Gehalt und Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer. Erläuterung 13: Sonstige finanzielle VerbindlichkeitenDie sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die kurzfristigen Darlehen wurden im März/April 2018 inklusive der aufgelaufenen Zinsen bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Die Position "Stichtagsbezogene Verbindlichkeiten" beinhaltet Verbindlichkeiten u. a. aus den Bereichen Miete sowie Jahresabschlusserstellung und -prüfung. Bezüglich der Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen wird auf Erläuterung 22 verwiesen. Erläuterung 14: RückstellungenDie Gesellschaft bilanziert folgende Rückstellungen: scroll
Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Vermögensabfluss wird im Wesentlichen - mit Ausnahme des oben als langfristig dargestellten Betrages - innerhalb des nächsten Geschäftsjahres erwartet. 14.1 Langfristige Rückstellungen - Leistungen an ArbeitnehmerBei den bilanzierten langfristigen Rückstellungen für "Leistungen an Arbeitnehmer" handelt es sich um leistungsorientierte Verpflichtungen gemäß IAS 19. a) AbfertigungsansprücheAufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in Österreich haben Mitarbeiter einer der TELES-Tochtergesellschaften Anspruch auf so genannte Abfertigungszahlungen. Abfertigungszahlungen werden fällig, wenn ein Mitarbeiter aus bestimmten definierten Gründen aus dem Unternehmen ausscheidet. Die Höhe der gesetzlichen Abfertigungsansprüche hängt von der bis zum Ausscheiden zurückgelegten Dienstzeit ab; für Mitarbeiter, die ab dem 1. Januar 2003 eingetreten sind, entfällt die Abfertigungsverpflichtung. b) JubiläumsgeldzahlungDaneben ist TELES aufgrund einer Betriebsvereinbarung verpflichtet, für Mitarbeiter einer ihrer Tochtergesellschaften bei einem Jubiläum (Dauer des Dienstverhältnisses) bestimmte Zahlungen zu leisten. In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Bilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge dargestellt: scroll
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Der versicherungsmathematische Gewinn resultiert vollständig aus Änderungen der finanziellen Annahmen. Für die Ermittlung des Verpflichtungsumfangs wurde das Projected Unit Credit-Verfahren angewandt. Zukünftig zu erwartende Gehaltssteigerungen, die die Höhe des Abfertigungsanspruchs beeinflussen, wurden berücksichtigt. Zur Bestimmung der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation) wurden folgende Prämissen zugrunde gelegt: scroll
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Die Rechengrundlage zur Ermittlung der Abfertigungsansprüche und der Jubiläumsverpflichtung ist die AVÖ 2008-P (Aktuarvereinigung Österreichs), Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung, Pagler&Pagler, Angestellte - Generationentafel. Eine quantitative Sensitivitätsanalyse für die wesentlichen Annahmen zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 wurde wie folgt durchgeführt: scroll
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Die oben stehende Sensitivitätsanalyse wurden, basierend auf einer Methode, die die extrapolierten Auswirkungen auf die Leistungsorientierte Verpflichtungen berücksichtigt, berechnet, als Ergebnis von angemessenen Änderungen der getroffenen Annahmen am Ende des Berichtszeitraums. Die folgenden sind die erwarteten Zahlungen zu der Leistungsorientierte Verpflichtungen in den nächsten Jahren: scroll
14.2 Kurzfristige RückstellungenDie Gesellschaft ist an Gerichtsverfahren und Rechtsstreitigkeiten beteiligt, die im üblichen Geschäftsverkehr auftreten. Die Gesellschaft bildet grundsätzlich Rückstellungen für entsprechende Fälle, wenn eine Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und ein Betrag geschätzt werden kann. ProzessrisikenDie Beurteilung der Prozessrisiken basiert auf den diesbezüglichen Einschätzungen der Gesellschaft. GewährleistungDie Gesellschaft vereinbart mit ihren gewerblichen Kunden beim Verkauf von Telekommunikationsprodukten grundsätzlich eine Gewährleistungspflicht von zwölf Monaten, in Einzelfällen kommt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren zur Anwendung. Geschätzte zukünftige Gewährleistungsverpflichtungen für bestimmte Produkte werden zu dem Zeitpunkt zurückgestellt, zu dem die Umsatzerlöse ausgewiesen werden. Diese Rückstellungen basieren auf historischen Erfahrungen und der Einschätzung zukünftiger Ansprüche. Erläuterung 15: Finanzinstrumente15.1 Bedeutung von FinanzinstrumentenDie Gesellschaft verfügt über Finanzinstrumente folgender Kategorien: scroll
Die Gesellschaft verfügt nicht über Finanzinstrumente anderer Kategorien. a) Kredite und Forderungenscroll
b) Forderungen aus Lieferungen und LeistungenBei den zum 31. Dezember 2017 bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich nahezu ausschließlich um solche aus dem Firmenkundengeschäft (Verträge werden in der Regel mit mittelständischen Unternehmen abgeschlossen). Diese Forderungen werden grundsätzlich einzeln bewertet. Das erste Indiz für das Vorliegen einer Wertminderung ist zunächst der Tatbestand der Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen. Liegt ein Zahlungsverzug vor, werden in einem weiteren Schritt die Gründe evaluiert und eine Einschätzung hinsichtlich ihrer Behebbarkeit getroffen. Darauf basierend werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen individuell wertberichtigt. Aus Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergaben sich folgende ergebniswirksamen Effekte: scroll
Das Wertberichtigungskonto für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelte sich folgendermaßen: scroll
Hinsichtlich der Bonität von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die weder im Verzug noch wertgemindert sind, wird auf die weiter unten stehenden Ausführungen zum Kreditrisiko verwiesen. Die zum Bilanzstichtag bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten solche, bei denen ein Zahlungsverzug vorliegt, die jedoch nicht als wertgemindert angesehen werden: scroll
Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht im Wesentlichen deren Buchwert. Für weitere Informationen wird auf Erläuterung 7 verwiesen. 15.2 Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werdenscroll
Die finanziellen Verbindlichkeiten weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf: scroll
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Darüber hinaus wird für die Besserungsabrede derzeit frühestens ab 2022 eine Zahlung erwartet. Die kurzfristigen Darlehen nahe stehender Unternehmen und Personen wurden im März/April 2018 verlängert bzw. Zinsen gestundet (vgl. Erläuterung 24.1). Die Finanzverbindlichkeiten, deren Einzahlungen und Auszahlungen in der Kapitalflussrechnung im Kapitalfluss aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden, haben sich im Geschäftsjahr 2017 wie folgt entwickelt: scroll
Die übrigen Veränderungen betreffen bei den langfristigen Finanzverbindlichkeiten insbesondere die Neubewertung der Besserungsabrede und bei den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten aufgelaufene Zinsen. a) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie zum Bilanzstichtag erfassten Verbindlichkeiten werden überwiegend innerhalb eines Monats fällig. b) Finanzerträge und -aufwendungennFinanzerträge und -aufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden: scroll
15.3 Risiken aus FinanzinstrumentenTELES bedient sich einer Reihe aufeinander abgestimmter Risikomanagementund Kontrollsysteme; diese dienen u. a. der Identifizierung, Messung und Steuerung von Risiken aus Finanzinstrumenten. Risikopositionen können sich im Wesentlichen ergeben in Form von Kredit- und Liquiditätsrisiko sowie Marktrisiken. a) KreditrisikoDie Ausfallrisiken der Gesellschaft beschränken sich auf ein übliches Geschäftsrisiko, welchem durch die Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen wird. Grundsätzlich wird bei Neukunden und regelmäßig auch bei Bestandskunden deren Bonität anhand von marktüblichen Auskünften geprüft. Darüber hinaus wird - soweit möglich und angezeigt - mit Anzahlungen gearbeitet. Ferner werden im Auslandsgeschäft - insbesondere im außereuropäischen Geschäft - marktübliche Zahlungs-Akkreditive bzw. Zahlungs-Garantien vereinbart. In Einzelfällen - wie zum Beispiel unten im Zusammenhang mit dem Vertriebspartner beschrieben - erfolgen detaillierte Auswertungen der wirtschaftlichen Verhältnisse. Im Geschäftsjahr 2017 erzielte TELES mit dem größten Einzelkunden einen Umsatzanteil von ca. 9 %. Mit den beiden nächstgrößten Kunden wurden insgesamt ca. 9% der Umsätze realisiert. Die weiteren Umsätze bzw. die daraus resultierenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind breit gestreut. In Einzelfällen und soweit dies zum Eingehen derartiger Risk-Exposures/Obligos mit Blick auf die Höhe als auch die Zahlungsziele und deren permanente Bewertung angezeigt war, hat die TELES detaillierte Auswertungen der wirtschaftlichen Verhältnisse auf Basis von aktuellen Ist-Zahlen als auch weitergehenden Informationen der Kunden vorgenommen. Das maximale Ausfallrisiko ergibt sich aus den Buchwerten der Forderungen. Die liquiden Mittel sind im Wesentlichen bei zwei renommierten Finanzinstituten angelegt. Ein Ausfallrisiko besteht in diesem Fall nicht. b) LiquiditätsrisikoZur Überwachung und Steuerung werden konzernweit Finanzsteuerungsinstrumente eingesetzt, vor allem wöchentliche Liquiditätsberichte. Die Liquidität des Unternehmens bleibt angespannt. Die Finanzierung von TELES wird weiterhin überwiegend von nahe stehenden Personen durch Verlängerung bisher gewährter Darlehen und Stundung der hierauf entfallenden Zinsen und durch Gewährung neuer Darlehen gewährleistet. Wir verweisen auf den Abschnitt "Finanzierung/Going Concern" im Konzernlagebericht. c) Marktrisiken1. FremdwährungsrisikenWechselkursschwankungen können unerwünschte und unvorhersehbare Ergebnis- und Cashflow-Volatilitäten hervorrufen. Das Risiko wird dadurch reduziert, dass Geschäftstransaktionen so weit wie möglich in der funktionalen Währung abgerechnet werden. Zukünftige Wechselkursänderungen können Auswirkungen auf Preise für Produkte und Dienstleistungen haben und zu Änderungen der Gewinnmargen führen. Derzeit bilanziert TELES Fremdwährungsforderungen in Höhe von TUSD 139 (Vorjahr: TUSD 108) und -verbindlichkeiten in Höhe von TUSD 219 (Vorjahr: TUSD 215). Wenn der zum Stichtag zugrunde gelegte Wechselkurs sich um 10 % nach oben (unten) verändert, wirkt sich das auf den Bilanzwert der Forderungen mit T€ 10 (T€ 13) vermindernd (erhöhend) aus. 2. ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko der TELES resultiert ausschließlich aus zinstragenden Anlagen. Im Vordergrund der TELES-Anlagestrategie stehen im Wesentlichen Liquiditätsaspekte, das heißt die Rückzahlungsfähigkeit dieser Anlagen. 3. KursrisikoTELES bilanziert gegenwärtig keine börsennotierten Aktienanlagen, insofern ist die Gesellschaft keinem Kursrisiko ausgesetzt. Erläuterung 16: Zusammensetzung der Umsatzerlöse und Gestehungskostenscroll
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Erläuterung 17: Sonstige Erträge und AufwendungenDie Sonstigen Erträge enthalten für das Geschäftsjahr 2017 im Wesentlichen Aufwandszuschüsse der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) in Höhe von T€ 274 sowie eine Forschungsprämie (T€ 81), Erträge aus Kapitallebensversicherungen in Höhe von T€ 146 und Erträge aus Währungsumrechnungsgewinnen (T€ 66). Im Vorjahr beinhalteten die Sonstigen Erträge im Wesentlichen Erträge aus Aufwandszuschüssen der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft. Die Sonstigen Aufwendungen enthalten für das Geschäftsjahr 2017 im Wesentlichen Währungsumrechnungsverluste in Höhe von T€ 79 (Vorjahr: T€ 23). Erläuterung 18: Finanzergebnis und übriges BeteiligungsergebnisDie folgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung der Finanzerträge und -aufwendungen sowie des Übrigen Beteiligungsergebnisses: scroll
Erläuterung 19: ErtragsteuernDas Ergebnis vor Ertragsteuern teilt sich wie folgt auf: scroll
Die Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern enthalten: scroll
Die Gesamtsteuerbelastung der TELES beträgt ca. 30,2 % (Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag 15,8 %; Gewerbesteuer 14,4 %). Die folgende Tabelle zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen dem effektiven Steueraufwand des Konzerns und dem Aufwand nach deutschem Steuerrecht bei einem effektiven Steuersatz von ca. 30,2 %: scroll
Die Steuereffekte der temporären Differenzen, die latente Steuern verursachen, sind: scroll
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Verlustvorträge von aktiven Gesellschaften, für die eine Bilanzierung des latenten Steueranspruchs unterblieb, betreffen mit T€ 74.993 (Vorjahr: T€ 74.165) Körperschaftsteuer und mit T€ 80.638 (Vorjahr: T€ 79.994) Gewerbesteuern in Deutschland sowie mit T€ 7.154 (Vorjahr: T€ 7.479) Unternehmenssteuern im Ausland, da diese nicht realisierbar sind. Die Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt nutzbar. Darüber hinaus unterblieb die Bilanzierung eines latenten Steueranspruchs auf Verlustvorträge bei nicht aktiven Gesellschaften in Höhe von ca. T€ 10.443, da diese ebenfalls nicht für realisierbar gehalten werden. Davon sind T€ 6.869 unbegrenzt und T€ 3.574 nur zeitlich begrenzt nutzbar. Erläuterung 20: Ergebnis je AktieDie folgende Tabelle zeigt die Berechnung des unverwässerten und verwässerten Ergebnisses je Stammaktie, das auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfällt: scroll
Erläuterung 21: Verfügungsbeschränkungen und sonstige finanzielle Verpflichtungen21.1 VerfügungsbeschränkungenIn Höhe von T€ 101 (Vorjahr: T€ 148) unterliegen liquide Mittel der Gesellschaft zum Bilanzstichtag einer Verfügungsbeschränkung (Mietsicherheit). 21.2 Miet- und Leasing-VerpflichtungenDas Unternehmen mietet Gebäude, Fahrzeuge, Lagerräume und bestimmte Büroausstattungen im Rahmen von nicht kündbaren Leasing-Verträgen ohne Kaufoption. Der Mietvertrag für die Büroräume am Ernst-Reuter-Platz ist zum 31. Januar 2018 gekündigt. Die neuen Büroräume in der Ordensmeisterstraße haben eine feste Laufzeit bis zum 31. Januar 2023. Die Kosten für Mietverträge (Operating Lease) betrugen T€ 468 bzw. T€ 559 für die am 31. Dezember 2017 bzw. 2016 endenden Geschäftsjahre. Die Büroräume werden teilweise an den Mehrheitsgesellschafter untervermietet. Künftige Mindestzahlungen im Rahmen der nicht kündbaren Mietverträge mit Anfangslaufzeiten von einem Jahr oder länger belaufen sich auf: scroll
21.3 Finanzielle Verpflichtungen aus sonstigen VerträgenKünftige Mindestzahlungen aufgrund rechtswirksamer Vereinbarungen belaufen sich auf: scroll
Erläuterung 22: Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und PersonenZwischen dem Konzern und nahe stehenden Unternehmen und Personen fanden folgende wesentliche Geschäftsvorfälle statt: 22.1 Beherrschendes Unternehmen, Unternehmen unter gemeinsamer BeherrschungDarlehen der Sigram Schindler Beteiligungsgesellschaft mbHDie Sigram Schindler Beteiligungsgesellschaft mbH hat in vorangegangenen Geschäftsjahren auf Darlehen, die der Gesellschaft gewährt wurden, mit einem Nominalbetrag von insgesamt 15,0 Mio. Euro verzichtet. Die Gesellschaft bilanziert zum 31. Dezember 2017 eine finanzielle Verbindlichkeit, die aus den im Zusammenhang mit den Darlehensverzichten in den Geschäftsjahren 2009, 2010 und 2011 getroffenen Besserungsabreden resultiert. Die Erstbewertung der Verbindlichkeit erfolgte zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert wurde - mangels marktbezogener Werte - mittels eines Discounted-Cash-Flow-Verfahrens festgestellt. Die Fortschreibung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Das Wiederaufleben der Verbindlichkeit ist im Wesentlichen an ein positives Ergebnis (EBITDA) geknüpft sowie der Verfügbarkeit eines definierten "free cash flows". Von diesen sind mindestens 30 % zur Tilgung zwingend zu verwenden. Bei Wiederaufleben der Besserungsabrede werden die bisher gestundeten Beträge bis zu ihrer Bezahlung mit 12 % verzinst. Für weitere Informationen wird auf Erläuterung 2.5 verwiesen. Inanspruchnahme DarlehenUm Finanzierungslücken zu überbrücken, hat ein naher Familienangehöriger einer Person in Schlüsselposition im April 2017 eine Darlehenszusage über T€ 330 gegeben. Dieser Betrag ist im Geschäftsjahr vollständig in Anspruch genommen worden. Das Darlehen ist im Bilanzausweis ‚Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten' enthalten. Weiterhin ist es gelungen, im Mai 2017 eine Darlehenszusage über T€ 670 von dem Mehrheitsaktionär zu erhalten. Dieser Betrag wurde im Geschäftsjahr 2017 nicht in Anspruch genommen. Daneben bestehen zwischen der Gesellschaft und dem Mehrheitsaktionär und anderen nahestehenden Personen kurzfristige Darlehen, die in diesem und früheren Geschäftsjahren regelmäßig zu den Ursprungskonditionen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Sie sind unbesichert und werden zwischen 10 % und 12 % verzinst. GeschäftsbesorgungsvertragIm Rahmen eines mit der Sigram Schindler Beteiligungsgesellschaft mbH geschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrags erbringt die TELES AG für die Sigram Schindler Beteiligungsgesellschaft mbH, für mit ihr verbundenem Unternehmen (TELES Patent Rights International GmbH, Berlin) sowie für die Sigram Schindler Stiftung verschiedene Dienstleistungen. Im Geschäftsjahr 2017 hat die TELES AG insbesondere Büroräume in Berlin an die SSBG untervermietet. Es wurden die Mietkosten inklusive Nebenkosten in Höhe von T€ 265 (Vorjahr: T€ 232) an die SSBG weiterberechnet und als Ertrag vereinnahmt. Zum Bilanzstichtag bilanziert die Gesellschaft Forderungen in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€ 23) gegen die Sigram Schindler Beteiligungsgesellschaft mbH und mit ihr verbundenen Unternehmen; die Forderungen wurden im Geschäftsjahr 2018 ausgeglichen. Für weitere Informationen wird auf Erläuterung 8 verwiesen. 22.2 Vorstand, AufsichtsratVorstandsbezüge:scroll
Herr Prof. Dr.-Ing. Schindler erhielt Vergütungen in Höhe von T€ 37 (Vorjahr: T€ 39), die dem geldwerten Vorteil aus der Kfz-Gestellung entsprechen. Aktienbestand und Bezugsrechte der Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2017:scroll
Aktienbestand und Bezugsrechte der Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2016:scroll
Herr Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler hält zum 31. Dezember 2017 direkt und indirekt unverändert 58,93 % der Anteile an der TELES AG: 57,41 % der Anteile werden von der Sigram Schindler Beteiligungsgesellschaft mbH gehalten, 1,46 % der Anteile von der Sigram Schindler Stiftung und weitere 0,06 % werden direkt durch Herrn Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler gehalten. Aufsichtsratsvergütung:Die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Aufsichtsrates beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf T€ 75,0 (Vorjahr: T€ 75,0). scroll
Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen:scroll
Zinsaufwendungen gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen: scroll
Erläuterung 23: SegmentinformationenSeit dem Geschäftsjahr 2015 ist TELES nur noch dem Geschäftsfeld Core Solutions tätig. Core Solutions stellt das einzige Geschäftsfeld dar und entspricht damit dem Gesamtunternehmen. Information über geografische Gebiete Die Umsätze nach Absatzmärkten des Unternehmens stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Zuordnung der Umsätze erfolgt entsprechend dem Herkunftsland des Kunden. Langfristige VermögenswerteDie langfristigen Vermögenswerte entfallen wie folgt auf die Regionen: scroll
Die Zuordnung der langfristigen Vermögenswerte erfolgt entsprechend dem Sitz der jeweiligen Konzerngesellschaft. Erläuterung 24: Sonstige Angaben24.1 Ereignisse nach dem BilanzstichtagIm März 2018 wurde eine weitere Fremdkapitalmaßnahme umgesetzt. Es wurde am 23. März 2018 mit einer Person in Schlüsselposition eine Darlehenszusage über T€ 250 abgeschlossen. Das unbesicherte Darlehen wird mit 10 % verzinst und ist am 31. Dezember 2019 zur Rückzahlung fällig. Daneben wurden im März/April 2018 Darlehen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen (T€ 3.426 nominal) bis zum 31. Dezember 2019 gestundet. Ansonsten liegen keine weiteren besonderen Vorgänge nach Schluss des Geschäftsjahres vor. 24.2 Leistungen der WirtschaftsprüfungsgesellschaftDas Honorar der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 beträgt für die Abschlussprüfung T€ 110 (einschließlich Reisekosten und Auslagen) und T€ 19 für sonstige Leistungen. 24.3 Konsolidierte GesellschaftenDie konsolidierten Jahresabschlüsse beinhalten die Abschlüsse der TELES AG und die der folgenden Gesellschaften, die alle 100%ige Tochtergesellschaften der TELES AG sind, sofern es nicht anders ausgewiesen ist: scroll
24.4 Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der TELES AG haben eine Entsprechenserklärung gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG) abgegeben, die auf der Internetseite der TELES AG im November 2017 bekannt gemacht wurde (www.teles.de). 24.5 VorstandWährend des vergangenen Jahres gehörten dem Vorstand der TELES AG folgende Personen an:
Die Mitglieder des Vorstandes nahmen folgende konzerninterne Aufsichtsratsmandate bzw. Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien wahr: Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler TELES Communications Corp. 24.6 AufsichtsratWährend des vergangenen Jahres gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft folgende Personen an:
Die folgenden Aufsichtsratsmitglieder nehmen weitere Aufsichtsratsmandate bzw. Mandate in vergleichbaren Kontrollgremien wahr:
Berlin, den 23. April 2018 TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Der Vorstand Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler Oliver Olbrich Thomas Haydn Abkürzungsverzeichnisscroll
Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten OrgansNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für den Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, 23. April 2018 TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Der Vorstand Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler Oliver Olbrich Thomas Haydn BestätigungsvermerkWir haben den Konzernabschluss der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir weisen auf die Ausführungen des Vorstandes in den Abschnitten "Wirtschaftliche Lage / Liquidität und Vermögenswerte" sowie "Finanzierung / Going Concern" des Berichtes über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns hin. Dort ist ausgeführt, dass die Liquidität des Unternehmens weiter angespannt bleibt und die Gesellschaft zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit Darlehenszusagen über insgesamt EUR 0,9 Mio. erhalten hat. Der Fortbestand des Mutterunternehmens und damit des Konzerns hängt davon ab, dass die geplanten Umsatzziele nicht nachhaltig unterschritten werden und die ausstehenden Finanzmittel aus den Darlehenszusagen in Höhe von EUR 0,9 Mio. ausreichend sind oder erforderlichenfalls aufgestockt werden. Damit wird auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hingewiesen, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unser Prüfungsurteil ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir den unten beschriebenen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist. Bewertung der finanziellen Verbindlichkeit aus dem Besserungsschein mit der Sigram Schindler Beteiligungsgesellschaft mbH Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt Der TELES Konzern bilanziert die Verpflichtung im Zusammenhang mit den mit der Sigram Schindler Beteiligungsgesellschaft mbH (SSBG) getroffenen Besserungsabreden als finanzielle Verbindlichkeit gemäß IAS 39.AG8. Das Wiederaufleben der Verbindlichkeit ist an ein positives EBITDA geknüpft. Mit Wiederaufleben bestimmter Beträge sind mindestens 30 % des vertraglich definierten "free cash flows" zu deren Tilgung zu verwenden. Der "free cash flow" ergibt sich hierbei aus dem EBITDA abzüglich kalkulatorischer Ertragsteuern (10 %) sowie abzüglich aller fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten. Die Gesellschaft hat das Recht, einen höheren Anteil des "free cash flows" zur Rückzahlung zu verwenden. Die Bewertung der Verbindlichkeit erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels eines Discounted-Cashflow-Verfahrens unter Heranziehung des ursprünglichen und unveränderlichen Effektivzinssatzes und der erwarteten Zahlungsströme. Die Bewertung unterliegt somit einer hohen Planungs- und Prognoseunsicherheit, da diese von der künftigen Entwicklung von TELES abhängig ist und sich die Unsicherheit durch die zunehmende Verlagerung des geschätzten vollständigen Rückzahlungszeitpunktes in die Zukunft erhöht. Diese Unsicherheiten werden durch einen Risikoabschlag berücksichtigt. Bei der Schätzung der Zahlungsströme und der Wahrscheinlichkeit des Wiederauflebens der Verbindlichkeit besteht somit erheblicher Ermessensspielraum. Gewinne bzw. Verluste aus Anpassungen des Buchwertes der finanziellen Verbindlichkeit werden erfolgswirksam erfasst. Aufgrund der Materialität des Besserungsscheins für den Konzernabschluss sowie der Ermessensbehaftung zentraler Annahmen für die Ermittlung der Zahlungsströme und der Wahrscheinlichkeit des Wiederauflebens erachten wir die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeit aus dem Besserungsschein als einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches Vorgehen Zu unseren Prüfungshandlungen gehörten die Beurteilung der Angemessenheit des verwendeten Bewertungsmodells sowie die Konsistenz der Modellannahmen mit der Finanzplanung des Konzerns. Unsere Prüfungshandlungen beinhalten weiterhin eine Analyse der Angemessenheit der Annahmen, die zur Bewertung des Besserungsscheins herangezogen wurden, einschließlich der erwarteten Zahlungsströme im Detailplanungszeitraum. Darüber hinaus haben wir alle wesentlichen Annahmen, insbesondere zur Umsatz- und Ertragsentwicklung sowie den verwendeten Risikoabschlag, mit dem Management diskutiert. Die Verlässlichkeit der Planungen wurde anhand einer retrospektiven Beurteilung der Richtigkeit der Projektionen des Konzerns überprüft. Wir haben auch die Angemessenheit der entsprechenden Angaben im Konzernabschluss nachvollzogen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen zur Bewertung der finanziellen Verbindlichkeit aus dem Besserungsschein mit der Sigram Schindler Beteiligungsgesellschaft mbH ergeben. Verweis auf zugehörige Angaben Zu den bezüglich der Folgebewertung des Besserungsscheins angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gesellschaft im Konzernanhang in Textziffer 2.5. (Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen). Sonstige Informationen Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich, Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam für die in der Erklärung zur Unternehmensführung enthaltene Erklärung gemäß § 161 AktG. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Bericht zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns enthaltene "Erklärung zur Unternehmensführung", ferner die übrigen Bestandteile des "Berichts zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht", mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks insbesondere:
Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erhalten. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Mutterunternehmens und damit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (System), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 8. August 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. November 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012 als Konzernabschlussprüfer der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben keine Leistungen erbracht, die nicht im Konzernabschluss oder im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns angegeben wurden. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Eckehard Schepers.
Berlin, 23. April 2018 Ernst & Young GmbH Schepers, Wirtschaftsprüfer Klemm, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017Beratungsschwerpunkte 2017Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017 hat der Aufsichtsrat gemäß Gesetz und Satzung den Vorstand der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und überwacht. Er hat sich regelmäßig schriftlich und mündlich über die Entwicklung des Unternehmens und des Konzerns unter Berücksichtigung aller wesentlichen Geschäftsvorgänge informieren lassen. In wesentliche Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Unternehmen war er eingebunden. In sechs Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat anhand der schriftlichen und mündlichen Berichterstattung des Vorstandes eingehend über die Strategie und den Stand der Umsetzung, den Geschäftsverlauf, die Ertragslage des Unternehmens und deren Tochtergesellschaften sowie über bedeutsame Geschäftsvorfälle unterrichten lassen. Schwerpunktmäßig wurde insbesondere die künftige Ausrichtung des Unternehmens und seine Struktur diskutiert. Die Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr weiterhin auf ihr ursprüngliches Kerngeschäft (Carrier Solutions und Enterprise Solutions) konzentriert. Die Geschäftsentwicklung im Jahr 2017 stabilisierte sich auf niedrigem Niveau. Der Umsatz der TELES-Gruppe erhöhte sich auf 7,1 Mio. EUR (+8 %). Die Kosten konnten hinsichtlich der Vertriebs- und Marketingaufwendungen auf 1,3 Mio. EUR (-3 %) gesenkt werden, die Verwaltungsaufwendungen auf 1,3 Mio. EUR (-10 %). Das Betriebsergebnis (EBIT) belief sich am Jahresende auf T€ 3 (Vorjahr: -0,6 Mio. EUR). Im vierten Quartal konnte ein positives EBIT in Höhe von 0,6 Mio. EUR erwirtschaftet werden. Die Eigenkapitalsituation sowie die Liquidität sind nach wie vor unbefriedigend. Die Gesellschaft ist zum Stichtag bilanziell überschuldet. Die Liquidität des Unternehmens wurde durch entsprechende Darlehensverträge mit dem Mehrheitsaktionär abgesichert. Nach wie vor bleibt die Gesellschaft von Darlehenszusagen abhängig. Erörtert wurden auch die nach wie vor bestehenden Risiken. Hierzu zählen u. a. Verfehlung von Umsatzerlöserwartungen mit Auswirkungen auf die Liquidität. Bestandsgefährdende Tatsachen wurden vom Vorstand berichtet und bewertet. Mit dem Vorstand wurde die Leitung des Konzerns, das konzerninterne Risiko-Managements und Compliance-Fragen regelmäßig erörtert. Der Aufsichtsrat wird regelmäßig über die einzelnen Segmente des Konzerns unterrichtet, sowohl im Hinblick auf Planabweichungen, als auch im Hinblick auf die jeweils erwartete künftige Entwicklung in den betreffenden Segmenten. Die Entwicklung und die Unternehmensplanung waren jeweils quartalsmäßig Gegenstand der Erörterung von Vorstand und Aufsichtsrat. Über die Liquidität wurde dem Aufsichtsrat regelmäßig berichtet. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat von seinem Recht Gebrauch gemacht, Einsicht in die Bücher und Schriften der Gesellschaft zu nehmen, auch unabhängig von ihrer Zustimmungspflichtigkeit. Gegenstand der Prüfung des Jahresabschlusses waren insbesondere auch konkrete Wertansätze, die mit Vorstand und Abschlussprüfer im Einzelnen erörtert wurden. Die wirtschaftliche Entwicklung der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien und ihrer Beteiligungen wurde ausführlich erörtert. Geschäfte, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Genehmigung des Aufsichtsrates bedürfen, hat der Aufsichtsrat geprüft und über seine Zustimmung entschieden. Darüber hinaus stand der Vorsitzende des Aufsichtsrates in ständigem Kontakt mit den Mitgliedern des Vorstandes. Dabei wurden Fragen der Unternehmensstrategie, Geschäftsentwicklung, Vertrieb und Marketing besprochen. Außerdem hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand wichtige strategische Projekte erörtert. Gegenstand waren vor allem die notwendigen Schritte zur Konsolidierung sowie zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und Konzepte für das künftige Wachstum des Unternehmens. Bei einer der sechs Aufsichtsratssitzungen waren Mitglieder des Aufsichtsrates nicht vollzählig anwesend. Auf dieser Sitzung standen keine Beschlüsse an, die entschuldigt fehlenden Mitglieder wurden vor und nach den Sitzungen informiert. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet. Jahres- und Konzern-AbschlussDer Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2017 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte Ernst & Young GmbH, Berlin, erteilt. Der Aufsichtsrat hat sich von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überzeugt. Der Prüfungsauftrag umfasste die Aufgabe, den Jahresabschluss inklusive Lagebericht nach den Vorschriften des HGB und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu prüfen. Die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (KAMs) wurden mit dem Abschlussprüfer abgestimmt. Zu den weiteren Prüfungsschwerpunkten gehörte auch das Risikofrüherkennungssystem des Unternehmens, das Forderungsmanagement des Konzerns und die Bewertung von Forderungen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und der Lagebericht über das Geschäftsjahr 2017 sowie der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 und der dazugehörige Lagebericht als auch die Buchführung sind von Ernst & Young GmbH, Berlin, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Beurteilung der Lage des Konzerns im Hinblick auf den Fortbestand, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierungserfordernisse infolge von Umsatzplanverfehlungen sind vom Vorstand plausibel dargestellt worden. Im Hinblick auf die verbleibende Unsicherheit wird im Testat des Abschlussprüfers auf die Ausführungen des Vorstands im Konzernlagebericht (Abschnitt "Finanzierung/Going Concern") hingewiesen, wonach zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit eine weitere Kreditvereinbarung abgeschlossen wurde, der Fortbestand des Unternehmens gefährdet sei und davon abhinge, dass die Umsatzziele erreicht würden sowie ein Zuschuss für eine Forschungsförderung erlangt wird und ausreichend finanzielle Mittel als Darlehen zur Verfügung gestellt würden. Der Aufsichtsrat schließt sich dieser Beurteilung an. Allen Aufsichtsratsmitgliedern haben die Abschlüsse, Lageberichte sowie die Prüfungsberichte fristgerecht zur Prüfung vorgelegen. An der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates am 24. April 2018 hat der Abschlussprüfer teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Abschlussprüfer hat die Fragen des Aufsichtsrates beantwortet und weitere Erläuterungen gegeben. Der Aufsichtsrat ist nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 und der Lagebericht über das Geschäftsjahr 2017 sowie der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 und der dazugehörige Lagebericht als auch die Buchführung sowie der Abhängigkeitsbericht zu keinen Einwendungen Anlass geben. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrates bestehen keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen. Nach den Feststellungen des Abschlussprüfers waren die Leistungen der Gesellschaft bei den Rechtsgeschäften mit dem herrschenden Unternehmen, die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, nicht unangemessen hoch. Der Bestätigungsvermerk gem. § 313 Abs. 3 Satz 1 AktG lautet: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 31. Mai 2017 den von der Gesellschaft aufgestellten und von Ernst & Young GmbH geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 festgestellt. Der Aufsichtsrat hat außerdem mit Beschluss vom 24. April 2018 den von der Gesellschaft aufgestellten und von Ernst & Young GmbH geprüften Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 gebilligt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren großen persönlichen Einsatz und die im Geschäftsjahr 2017 geleistete Arbeit.
Berlin, 24. April 2018 Der Aufsichtsrat Prof. Dr. Walter Rust, Vorsitzender |
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