EVISCO AG
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
141.750,00 |
196.121,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
593,00 |
1.091,00 |
| II. Sachanlagen |
141.157,00 |
195.030,00 |
| B. Umlaufvermögen |
4.672.417,84 |
4.870.980,17 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
3.184.982,10 |
2.779.704,82 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
1.487.435,74 |
2.091.275,35 |
| Aktiva |
4.814.167,84
|
5.067.101,17 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
3.324.317,71 |
3.255.281,84 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II. Gewinnrücklagen |
30.000,00 |
30.000,00 |
| III. Bilanzgewinn |
2.994.317,71 |
2.925.281,84 |
| davon Gewinnvortrag |
2.571.281,84 |
2.419.509,92 |
| B. Rückstellungen |
105.180,00 |
97.898,00 |
| C. Verbindlichkeiten |
1.384.670,13 |
1.713.921,33 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.384.066,06 |
1.713.101,39 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
604,07 |
819,94 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
252.000,00 |
252.000,00 |
| Passiva |
4.814.167,84 |
5.067.101,17 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben einschließlich der Angaben zum Unternehmen
Der Jahresabschluss der EVISCO AG, München (Amtsgericht München, HRB 130438) wurde
nach den §§ 242 ff., 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen
um eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden die größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften teilweise in Anspruch genommen. Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie in Vorjahren – nach dem Gesamtkostenverfahren
nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln
bewertet. Zur besseren Darstellung werden die in der Bilanz anzugebenden Davon-Vermerke in den
Anhang aufgenommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich deren Abweichungen Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten
Methoden. Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums
mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer
und ggf. außerplanmäßig abgeschrieben. Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt.
Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht
§ 255 Abs. 1 HGB. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear oder degressiv über
voraussichtliche Nutzungsdauern von einem bis 20 Jahren vorgenommen. Im Jahr des Zugangs
erfolgt die Abschreibung zeitanteilig (pro-rata-temporis). Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800 werden
im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Gesellschaft nimmt das Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB nicht in Anspruch
und aktiviert keine selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Das Vorratsvermögen besteht aus Handelswaren, welche zu Anschaffungskosten bewertet sind. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder mit ihren Anschaffungskosten angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko
bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden durch eine Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen. Sind die Gründe für die Vornahme einer in der Vergangenheit berücksichtigten
Wertberichtigung weggefallen, ist die Wertberichtigung aufzulösen (Wertaufholung). Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt nach § 272 HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Bestimmungen der Satzung
und zum Abschlussstichtag vorliegenden Beschlüsse. Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet
und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang
erfolgt ist. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen
im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt,
wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen im Berichtsjahr sind
dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Zinsen für Fremdkapital werden bei keinem Posten
des Anlagevermögens aktiviert. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind solche aus Steuern in Höhe von EUR
109.828,00 (Vorjahr EUR 184,04) ausgewiesen.
3. Eigenkapital Der Bilanzgewinn hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
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EUR
|
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Bilanzgewinn am Anfang des Jahres
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2.925.281,84
|
+
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Jahresüberschuss
|
423.035,87
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-
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Einstellung in die gesetzlichen Rücklagen i.S.d. § 150 Abs. 2 AktG
|
0,00
|
-
|
Ausschüttungen
|
354.000,00
|
=
|
Bilanzgewinn am Ende des Jahres
|
2.994.317,71
|
Die gesetzliche Rücklage gem. § 150 Abs. 2 AktG hat bereits zum 31. Dezember 2016
den gesetzlich geforderten zehnten Teil (10 %) des Grundkapitals, das sind TEUR 30,
erreicht. Angaben zu Zahl und Nennbetrag der Aktien nach § 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG: Das Grundkapital der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 beträgt EUR 300.000,00 (Vorjahr:
EUR 300.000,00). Es ist eingeteilt in 300.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien
mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00. Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 2.571.281,84 (Vorjahr: EUR 2.419.509,92)
enthalten.
4. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen abgegrenzte Urlaub- und Mehrarbeitsansprüche
der Mitarbeiter, Kosten für die Archivierung von Geschäftsunterlagen sowie die Kosten
der Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen 2023. 5. Verbindlichkeiten Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 253.648,22 (Vorjahr: EUR 252.819,94), aus Steuern
in Höhe von EUR 221.824,79 (Vorjahr: EUR 390.937,45) und im Rahmen des sozialen Sicherheit
in Höhe von EUR 2.392,90 (Vorjahr: EUR 19.952,52) ausgewiesen. Wie im Vorjahr sind sämtliche Verbindlichkeiten nicht besichert und haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
IV. Sonstige Angaben 1. Mitarbeiter Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 43 Mitarbeiter (Vorjahr: 43 Mitarbeiter) beschäftigt.
2. Angaben zu den Organen Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung wahrgenommen durch
den Vorstand, der sich wie folgt zusammengesetzt hat: Herr Jürgen Hausmann, München, Diplom-Informatiker Herr Götz Schulz-Temmel, München, Diplom-Kaufmann Im Berichtszeitraum 2023 waren folgende Personen Mitglieder des Aufsichtsrats: Herr Dr. Martin Imbeck (Vorsitz), München, Jurist Herr Dr. Christian Rockstroh, Rüschlikon/CH, Volkswirt Herr Florian Wurm, Wolfratshausen, Jurist Im Berichtsjahr wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands und
des Aufsichtsrats gewährt. 3. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Nach dem Abschlussstichtag sind keine Vorgänge eingetreten, die für die Gesellschaft
eine i. S. d. § 285 Nr. 33 HGB besondere Bedeutung haben.
München, den 16. April 2024
EVISCO AG
gez. Götz Schulz-Temmel, Vorstand
gez. Jürgen Hausmann, Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2024 festgestellt.
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