ThyssenKrupp Steel Europe AG

Duisburg

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010

Die Hauptversammlung der ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg, hat am 08.12.2009 folgenden Beschluss gefasst:

"Wir stimmen zu, dass die Gesellschaft gem. § 264 Abs. 3 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes sowie auf die Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2009/10 verzichtet."

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe b HGB und unter Angabe unseres Mutterunternehmens ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zum Erstellen eines Lageberichts sowie zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.

 

Duisburg, im Dezember 2009

Der Vorstand