ThyssenKrupp Steel Europe AG

Duisburg

Befreiung von der Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses sowie Verzicht auf die Aufstellung eines Lageberichtes zum 30. September 2012

Die Hauptversammlung der ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg, hat am 19.12.2011 folgenden Beschluss gefasst:

"Wir stimmen zu, dass die Gesellschaft gem. § 264 Abs. 3 HGB auf die Aufstellung eines Lageberichtes sowie auf die Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2011/12 verzichtet."

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe b HGB und unter Angabe unseres Mutterunternehmens ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zum Erstellen eines Lageberichts sowie zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.

 

Duisburg, im Juli 2012

Der Vorstand