ThyssenKrupp Industrial Solutions AG

Essen

Abschluss des Geschäftsjahres zum 30. September 2015

Die ordentliche Hauptversammlung der ThyssenKrupp Industrial Solutions AG hat am 20. Februar 2015 folgenden Beschluss gefasst:

„Es wird zugestimmt, dass die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf das Erstellen eines Lageberichtes sowie auf die Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr 2014/2015 verzichtet.“

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe b HGB und unter Angabe unseres Mutterunternehmens ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zum Erstellen eines Lageberichtes sowie zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.

 

Essen, im Juni 2015

Der Vorstand