![]() ThyssenKrupp AGDuisburg und EssenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015Konzernlagebericht – mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst -VORBEMERKUNGEN Zusammengefasster Lagebericht Der vorliegende Lagebericht fasst den Konzernlagebericht und den Lagebericht der thyssenkrupp AG zusammen. Dieser zusammengefasste Lagebericht wird anstelle des Konzernlageberichts im Geschäftsbericht des thyssenkrupp Konzerns veröffentlicht. Wir berichten darin über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie über die Lage und die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns und der thyssenkrupp AG. Die Informationen zur thyssenkrupp AG sind im Wirtschaftsbericht in einem eigenen Abschnitt mit Angaben nach HGB enthalten. Der Deutsche Rechnungslegungsstandard 20 (DRS 20) „Konzernlagebericht“ wurde angewendet. GRUNDLAGEN DES KONZERNS PROFIL UND ORGANISATION Wir entwickeln mit viel Leidenschaft und umfassendem Technologie-Know-how hochwertige Produkte und intelligente industrielle Verfahren und Dienstleistungen für nachhaltige Infrastruktur und Ressourceneffizienz. Unsere Ingenieurkompetenz verbinden wir mit traditionell hoher Werkstoffkompetenz. So schaffen wir weltweit Mehrwert für unsere Kunden und können die vielfältigen Chancen in den Märkten von morgen erfolgreich nutzen. Ingenieurkunst, hohe Synergiepotenziale (Verbundkraft), Vielfalt und globale Vernetzung zeichnen thyssenkrupp aus. Wir handeln unternehmerisch und leistungsorientiert. Den hohen Anspruch an uns selbst und unsere gemeinsamen Werte haben wir in unserem Leitbild festgehalten; Sie finden es auf unserer Website. Leistungsprofil Unsere Technologien und Innovationen sind für uns die Schlüssel, um mit der Verbundkraft des Konzerns Produkte und Lösungen für die aktuellen und zukünftigen Kunden- und Marktbedürfnisse weltweit anzubieten, auf den Zukunftsmärkten zu wachsen sowie hohe und stabile Ergebnis-, Cash- und Wertbeiträge zu erwirtschaften. Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir in den Anwendungsfeldern „Mechanik“, „Anlagenbau“ und „Werkstoffe“ wettbewerbsfähige Lösungen für die Herausforderungen der Zukunft. Wir ermöglichen unseren Kunden, dank unseres umfassenden Leistungsspektrums, innovative Produkte wirtschaftlich und ressourcenschonend herzustellen und so Vorteile im weltweiten Wettbewerb zu erzielen. In unserem Anwendungsfeld „Mechanik“ entwickeln und fertigen wir hochwertige Komponenten für die Automobilindustrie sowie die Maschinenbau-, Energie- und Baubranche. Außerdem produzieren wir innovative Technologiegüter, wie moderne Aufzugsysteme, die zum Beispiel im One World Trade Center in New York zum Einsatz kommen. Das Anwendungsfeld „Anlagenbau“ reicht von Engineering, Planung und Bau kompletter Industrieanlagen sowie Instandhaltung durch unser weltweites Servicenetzwerk bis hin zu moderner Marinetechnik. Unsere Leistungen im Anwendungsfeld „Werkstoffe“ umfassen kundenspezifische Werkstoff-lösungen, effiziente Werkstoffherstellung und -verarbeitung sowie Materialdienstleistungen. Organisations- und Führungsstruktur Unsere Geschäftsaktivitäten sind in sechs Business Areas gebündelt: Components Technology, Elevator Technology, Industrial Solutions, Materials Services, Steel Europe und Steel Americas. Die Business Areas untergliedern sich in Business Units und Operating Units. 497 Tochterunternehmen sowie 23 Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, werden in den Konzernabschluss einbezogen – dabei konsolidieren wir Gesellschaften aus 77 Ländern. ![]() Die strategische Führung des Konzerns obliegt der thyssenkrupp AG. Sie wurde 1999 als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht gegründet und hat einen Doppelsitz in Essen und Duisburg. In Essen befindet sich mit dem thyssenkrupp Quartier die Konzernzentrale. Der Vorstand der thyssenkrupp AG legt die Strategie für die Konzernentwicklung fest und steuert die Business Areas, die Konzernfunktionen, die Regionen und die Service-Einheiten. Regionale Zentralen befinden sich in Nord- und Südamerika, China, Indien und in der Region Asien/Pazifik. Darüber hinaus befindet sich derzeit eine regionale Zentrale für den Nahen Osten & Afrika im Aufbau. ![]() Die Strategische Weiterentwicklung des Konzerns setzt zum einen auf konkrete Einzelziele für die Business Areas, zum anderen auf eine noch stärkere, weltweite Vernetzung und Zusammenarbeit. Daher agieren wir in einer mehrdimensionalen Managementstruktur (Netzwerkorganisation) aus operativen Geschäften, Konzernfunktionen, Regionen und Service-Einheiten. Innerhalb dieser Organisation wurden Rollen und Verantwortlichkeiten, Regeln und Standards für die Zusammenarbeit sowie Prozesse und Berichtslinien festgelegt. Die neue effiziente Managementstruktur sowie die Prozesse werden derzeit in den Business Areas, in den Regionen sowie in den Service-Einheiten umgesetzt. Die weltweit aufgestellte Service-Einheit „Global Shared Services“ bündelt wesentliche, dezentral ausgeführte Funktionen in konzerninternen Servicecentern und organisiert diese so, dass sie wettbewerbsfähig sind. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die grundsätzlich standortunabhängig erbracht werden können, wie etwa Teilprozesse im Rechnungswesen, in der IT, im Immobilienservice und im Personalwesen. Neben dem zentralen Servicecenter in Essen sind bereits Center in Bochum (Deutschland), in Danzig (Polen) und in Porto Alegre (Brasilien) aktiv. Weitere der insgesamt sechs vorgesehenen Servicecenter werden in China und Indien 2016 aufgebaut. Die Konzernorganisation wird regelmäßig im Rahmen des jährlichen Strategieprozesses überprüft und bei Bedarf angepasst. Damit stellen wir sicher, dass wir uns der aktuellen Umfeldsituation entsprechend wettbewerbsfähig aufstellen. Im Zuge der stärkeren konzernweiten Integration und Harmonisierung wird die Zahl der rechtlich selbstständigen Gesellschaften im gesamten Konzern dabei weiter reduziert werden. STRATEGIE Positionierung als diversifizierter Industriekonzern Mit unserer Positionierung als diversifizierter Industriekonzern verbinden wir den Anspruch, hohe und stabile Ergebnis-, Cash- und Wertbeiträge zu erwirtschaften. Wir diversifizieren unser Geschäft entlang mehrerer Dimensionen: mit einer globalen Präsenz, einer breiten Kundenbasis und unterschiedlichen Geschäftsmodellen unserer Business Areas in verschiedenen Branchen mit verschiedenen Zyklen. Diversifizierung ist für uns dabei kein Selbstzweck. Vielmehr ermöglicht sie uns, vielfältige Wachstumschancen wahrzunehmen und gleichzeitig die Stabilität unseres Geschäftes in einem volatilen Umfeld zu erhöhen. Für die deutliche Verbesserung unserer Ertragsstärke setzen wir den Hebel an zwei Punkten an: Wir steigern konsequent die Ertragskraft in den Business Areas und wachsen dort profitabel. Zugleich nutzen wir durch gezielte übergreifende Initiativen konsequent und systematisch die Verbundkraft des Konzerns. Alle Geschäfte in unserem Portfolio haben klare Mindestanforderungen zu erfüllen oder einen überzeugenden Geschäftsplan für deren Erreichung umzusetzen: Alle Geschäftseinheiten müssen nachhaltig ein positives Ergebnis, einen positiven Cashflow und im Durchschnitt über den jeweiligen Branchenzyklus hinweg einen positiven Wertbeitrag (thyssenkrupp Value Added) erwirtschaften sowie bei der Profitabilität im Branchenvergleich zu den Besten gehören oder dorthin aufschließen. Die Freisetzung und Realisierung der Verbundkraft erreichen wir durch die funktions-, geschäfts- und regionenübergreifende Zusammenarbeit etwa bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen von InCar®plus oder beim Transfer von Fertigungs-Know-how von unserem Komponentengeschäft in die Aufzugssparte. Große Synergien und Prozessverbesserungen ergeben sich weiterhin aus den übergreifenden Initiativen, z.B. der professionellen Steuerung und Bündelung im Zuge der Umsetzung unserer Einkaufs- und Materialkostensenkungsinitiative „synergize+“, der konzernweit vereinheitlichten IT-Infrastruktur, der Daten- und Prozessharmonisierung sowie der Einführung von Global Shared Services. Unsere Positionierung als diversifizierter Industriekonzern geht einher mit einer zunehmenden strategischen Ausrichtung auf ertragsstarke Industriegüter- und Dienstleistungsgeschäfte, die im Vergleich zu unseren Werkstoffgeschäften geringere Volatilität und Kapitalintensität aufweisen, sowie auf die weltweiten Wachstumsregionen und -branchen. Den Anteil der volatileren und kapitalintensiven Geschäfte haben wir durch Portfoliomaßnahmen deutlich gesenkt; zum Ende des Berichtsjahres lag der Anteil der stahlproduzierenden Geschäfte am Umsatz der Business Areas bereits unter 30 % und der Anteil des Industriegüter- und Dienstleistungsgeschäfts bei gut 70 %. Die Ausrichtung auf die Wachstumsregionen in Asien, Südamerika, den USA und Naher Osten & Afrika treiben wir durch unsere Regionalorganisation mit effizienten Strukturen und einem einheitlichen Marktauftritt voran. Ausrichtung entlang globaler Megatrends Geschäftschancen ergeben sich für thyssenkrupp aufgrund globaler Megatrends, die sowohl „mehr“ als auch „besseres“ Wachstum hervorrufen: Die demografische Entwicklung, das rasante Wachstum der Megastädte infolge zunehmender Urbanisierung, die Globalisierung der Warenströme und die Digitalisierung führen dazu, dass die weltweite Nachfrage kontinuierlich steigt. Menschen und Unternehmen benötigen immer „mehr“ Konsum- und Investitionsgüter, Infrastruktur, Energie, Rohstoffe sowie digitale Dienste. Dieser wachsenden Nachfrage steht jedoch die Endlichkeit natürlicher Ressourcen gegenüber. Der Schutz von Umwelt und Klima sowie strengere politische Vorgaben erfordern „bessere“ Lösungen. Ressourcen müssen effizienter genutzt, Konsum- und Industriegüter umweltschonender produziert sowie eine nachhaltigere Infrastruktur aufgebaut werden. Zudem erfordert eine sowohl physisch als auch digital zunehmend vernetzte Welt intelligente Produkte und ganzheitliche Lösungen. Diese Zusammenhänge sind in der folgenden Grafik noch einmal dargestellt. ![]() Für diese aktuellen und zukünftigen Kunden- und Markterfordernisse streben wir mit unserer Ingenieur-kompetenz nach technologischen und geschäftlichen Lösungen, um den Bedarf nach „mehr“ auf „bessere“ Weise zu erfüllen. Dies tun wir mit unseren Technologien, Werkstoffen, industriellen Verfahren und Dienstleistungen auf zahlreichen Gebieten – in den Industrieländern ebenso wie in den aufstrebenden Märkten. So schaffen wir mit unseren Kunden Mehrwert und damit für uns klare Wettbewerbsvorteile. Erfolgreiche Umsetzung der Strategischen Weiterentwicklung Unser ganzheitliches Programm für die Positionierung von thyssenkrupp als diversifizierter Industriekonzern ist die Strategische Weiterentwicklung, die wir seit Mai 2011 konsequent umsetzen. In den letzten Geschäftsjahren haben wir uns insbesondere auf die Stärkung unserer Finanzkennzahlen und unserer nachhaltigen Wertperspektive sowie die solide Finanzierung konzentriert. Darüber hinaus legen wir besonderen Fokus auf Kultur- und Organisationswandel, eine erfolgreiche Personalstrategie, stärkere Leistungsorientierung sowie auf unsere Kunden und Märkte. Zu den vier Handlungsfeldern im Einzelnen: • Kulturwandel: Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Unternehmenskultur und Zusammenarbeit zu stärken. Damit schaffen wir die Grundlage, um die operative Leistungsfähigkeit des Konzerns deutlich und nachhaltig zu steigern und Risiken zu minimieren. Die Pfeiler unserer Unternehmenskultur sind: konzernweite Kooperation, stärkere Kunden- und Leistungsorientierung, klar definierte Prozesse sowie mehr Transparenz, Offenheit, Ehrlichkeit und gegenseitige Wertschätzung. Wir arbeiten in einer Netzwerkstruktur und haben mit unserem Leitbild hohe Ansprüche an uns selbst formuliert. Diese beinhalten auch ein Höchstmaß an Compliance und exzellente Governance. • Personalstrategie: Unsere Personalarbeit richten wir konsequent an der Strategischen Weiterentwicklung und unserer Positionierung als diversifizierter Industriekonzern aus. Unsere Maßnahmen stärken Zusammenarbeit und Vertrauen, Qualifizierung und Talententwicklung sowie Vielfalt bei und Austausch zwischen Mitarbeitern und Führungskräften. Die besondere Relevanz gerade dieser Themen wurde auch durch die erste konzernweite Mitarbeiterbefragung Ende 2014 noch einmal bestätigt: mit ihr ist es uns gelungen, Rückmeldung von über 105.000 Mitarbeitern weltweit einzuholen. Basierend auf den Ergebnissen wird derzeit an allen Standorten an konkreten Folgemaßnahmen gearbeitet. Als konzernweite Handlungsfelder wurden „Vertrauen und Zusammenarbeit“ sowie die „bessere Vermittlung der Unternehmensziele“ definiert. • Leistungsorientierung: Um die Leistungsorientierung im Konzern weiter zu stärken, haben wir im Berichtsjahr erneut in zahlreichen Geschäftsbereichen Benchmarking-Projekte durchgeführt. Mittels strukturierter Vergleiche wollen wir die Lücken zu den Besten im Wettbewerb erkennen und Maßnahmen definieren und umsetzen, um diese Lücken zu schließen. Als Grundlage für die Leistungsbeurteilung und Portfolio-Entscheidungen verwenden wir die Kenngrößen Ergebnis, Cashflow und Wertbeitrag. In unserem konzernweiten Effizienzprogramm „impact“ bündeln wir Initiativen und Maßnahmen zur Verbesserung dieser Kenngrößen. Dadurch konnten wir von 2012/2013 bis einschließlich 2014/2015 einen positiven EBIT-Effekt aus Performance-Maßnahmen von kumuliert 2,7 Mrd € erzielen und das ursprünglich gesteckte Ziel auf vergleichbarer Basis um 400 Mio € übertreffen. Auch das zu Beginn des Berichtsjahres formulierte „impact“-Ziel für 2014/2015 von 850 Mio € haben wir mit 1,1 Mrd € erneut deutlich übererfüllt. Die Methodik und Systematik von „impact“ sind mittlerweile als integraler Bestandteil unserer Leistungskultur fest etabliert; für 2015/2016 streben wir EBIT-Effekte von 850 Mio € an. • Kunden & Märkte: Kunden- und Marktorientierung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor im Wettbewerb. Wir wollen noch näher an unsere Kunden rücken, sie voranbringen und passgenaue technologische Lösungen hierfür anbieten. Dabei nutzen wir gezielt die integrierte Kraft des Konzerns. Eine wesentliche Initiative dabei ist die Stärkung unseres Markenversprechens und unserer Marke: Mit einem einheitlichen Markt- und Markenauftritt werden wir unsere Kunden noch besser von unseren Produkten und Lösungen überzeugen können. Gleichzeitig wirkt das Kundenversprechen nach innen wie ein Katalysator für den Kulturwandel hin zu mehr Leistungs- und Kundenorientierung. Darüber hinaus arbeiten wir an Initiativen und Projekten zu strukturierten Kundenbefragungen, zum Ausbau der Kundenbeziehungen und der Vertriebswege, zum systematischen Austausch von Industrie- und Marktwissen im gesamten Konzern und zur erweiterten Nutzung von Kundenmanagement-Systemen. ![]() Indem wir diese vier strategischen Handlungsfelder konsequent bearbeiten, können wir die finanzielle Situation unseres Konzerns weiter verbessern. Das wiederum eröffnet uns strategische Freiräume für Investitionen und Forschung und Entwicklung und damit für Wachstum. In den kommenden Jahren wollen wir sowohl in den aufstrebenden Wachstumsregionen als auch in den Industrieländern weiter profitabel expandieren. Mehr über die Fortschritte in den vier strategischen Handlungsfeldern finden Sie im Wirtschaftsbericht im Abschnitt „Geschäftsverlauf in den Business Areas“ sowie in den Kapiteln „Compliance“ und „Mitarbeiter“. Mehr über die Stärkung der strategisch wichtigen Wachstumsfelder sowie über unsere Forschungs- und Entwicklungstätigkeit erfahren Sie im Wirtschaftsbericht im Abschnitt „Investitionen“ sowie im Kapitel „Technologie und Innovationen“. UNTERNEHMENSSTEUERUNG Unsere konzernweit verwendeten Leistungsindikatoren für Profitabilität, Wertbeitrag und Liquidität bilden die Grundlage für die operativen und strategischen Managemententscheidungen bei thyssenkrupp. Wir verwenden sie, um Ziele zu setzen, Erfolg zu messen und die variable Vergütung der Führungskräfte festzulegen. Die für uns bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren – also die Kernsteuerungsgrößen im Sinne des Deutschen Rechnungslegungsstandards 20 (DRS 20) – sind das Bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Bereinigtes EBIT), der thyssenkrupp Value Added (tkVA) und der Free Cashflow vor Desinvestitionen (FCF vor Desinvest) bzw. ab dem Geschäftsjahr 2015/2016 der Free Cashflow vor M&A (FCF vor M&A). Im Zuge des jährlichen Strategieprozesses definieren wir auch für die Business Areas langfristige Ziele. Aus diesen leitet die Unternehmensführung kurz- und mittelfristige finanzielle Ziele für die Budget- und Mittelfristplanung ab, die alle Einheiten erstellen müssen. ![]() Bereinigtes EBIT Das EBIT steht für die Profitabilität der betrachteten Einheiten. Es enthält alle Bestandteile der Gewinn- und Verlustrechnung, die sich auf die operative Leistung beziehen. Hierzu gehören auch die Erträge und Aufwendungen aus den Teilen des Finanzergebnisses, die als operativ charakterisiert werden können; u.a. sind das Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen, die das Unternehmen dauerhaft halten will. Das Bereinigte EBIT ist das EBIT vor Berücksichtigung von Sondereffekten – also ohne Veräußerungsverluste und -gewinne, Restrukturierungsaufwendungen, Wertminderungsaufwendungen/Zuschreibungen sowie weitere nicht operative Aufwendungen und Erträge. Es ist besser als das EBIT dazu geeignet, die operative Leistung über mehrere Perioden hinweg zu vergleichen. Das Konzern-EBIT, das EBIT der Business Areas und die Bereinigung um Sondereffekte erläutern wir ausführlich in den Abschnitten „Geschäftsentwicklung im Konzern“ und „Geschäftsverlauf in den Business Areas“ des Wirtschaftsberichts. tkVA Der tkVA ist der in einer Berichtsperiode geschaffene Wert. Diese Kennzahl ermöglicht einen Vergleich des finanziellen Erfolgs von Geschäften mit unterschiedlicher Kapitalintensität. Der tkVA errechnet sich aus dem EBIT ab- bzw. zuzüglich der Kapitalkosten für das im operativen Geschäft gebundene Kapital – das Capital Employed. Zur Ermittlung der Kapitalkosten wird das Capital Employed mit dem Kapitalkostensatz (WACC) multipliziert: Dieser setzt sich aus dem gewichteten Eigen- und Fremdkapitalkostensatz sowie dem Zinssatz für Pensionsrückstellungen zusammen. Über die Entwicklung des tkVA im Berichtsjahr informieren wir ebenfalls im Abschnitt „Geschäftsentwicklung im Konzern“. FCF vor Desinvest und Weiterentwicklung zu FCF vor M&A ab Geschäftsjahr 2015/2016 Der FCF vor Desinvest ermöglicht eine Beurteilung des Geschäftserfolgs einer Periode unter Liquidi-tätsgesichtspunkten. Er beziffert den Mittelzufluss oder -abfluss aus operativer Tätigkeit nach Berücksichtigung von Auszahlungen für Investitionen. Entsprechend wird er aus dem Operating Cashflow abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit ohne Mittelzuflüsse aus Desinvestitionen hergeleitet. Auch dies sorgt für einen direkteren Bezug zum laufenden Geschäft und eine bessere Vergleichbarkeit bei mehrperiodischen Betrachtungen. Details zur Entwicklung des FCF vor Desinvest enthält der Abschnitt „Geschäftsentwicklung im Konzern“. Um beim Cashflow die operative Leistungsfähigkeit des Konzerns, d.h. vor Zahlungsmittelzu- und -abflüssen aus Portfoliomaßnahmen, noch besser abzubilden, haben wir die liquiditätsorientierte Kernsteuerungsgröße weiterentwickelt: Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2015/2016 verwenden wir den FCF vor M&A. Dabei wird bei Investitionen und Desinvestitionen zwischen M&A-Transaktionen und sonstigen Sachinvestitionen oder Verkäufen differenziert. Desinvestitionen, die nicht aus M&A-Transaktionen resultieren, können z.B. der Verkauf von Immobilien oder gebrauchter Maschinen sein. Der FCF vor M&A wird aus dem Operating Cashflow abzüglich des Cashflows aus Investitionstätigkeit ohne Mittelzu- oder -abflüsse aus wesentlichen M&A-Transaktionen ermittelt. Der FCF vor M&A enthält somit weder Mittelzuflüsse aus Desinvestitionen noch Mittelabflüsse aus Akquisitionen, die aus wesentlichen M&A-Transaktionen resultieren. Der FCF vor M&A für das Berichtsjahr 2014/2015 beträgt 115 Mio €. Anpassung der Kapitalkostensätze ab 2015/2016 Beginnend mit dem neuen Geschäftsjahr wird der gewichtete Kapitalkostensatz des Konzerns auf 8,0 % (Vorjahr: 9,0 %) gesenkt. Hauptgrund für diese Anpassung ist, dass die Kosten für Fremdkapital und Pensionsrückstellungen, die einen relativ hohen Anteil am Gesamtkapital ausmachen, gesunken sind. Die Berechnung der Kapitalkostensätze des Konzerns und der Business Areas unterscheidet sich grundsätzlich lediglich durch die bereichsspezifischen Risiken. Eine Übersicht zu den angepassten Kapitalkostensätzen (WACCs) für den Konzern und die Business Areas sowie eine pro forma-Darstellung der entsprechenden Wertbeiträge (tkVA) enthält folgende Tabelle.
Definitionsänderungen ab 2014/2015 Mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2014/2015 hatten wir die Definitionen von EBIT, Bereinigtem EBIT und Capital Employed angepasst. Dies betrifft zum einen die Behandlung von aktivierten Bauzeitzinsen: Im EBIT und Bereinigten EBIT werden die Abschreibungen auf aktivierte Bauzeitzinsen nicht mehr zurückgenommen. Analog werden die aktivierten Bauzeitzinsen wieder Bestandteil des Capital Employed. Zweitens wenden wir seit dem Geschäftsjahr 2014/2015 beim Capital Employed Korrekturfaktoren an, die die Leistungsanforderungen an einen positiven Wertbeitrag erhöhen. Drittens erhöhen wir das EBIT der Business Areas – insbesondere bei solchen mit langfristigen Fertigungsaufträgen – nicht mehr um einen kalkulatorischen Ergebnisbeitrag, der sich aus Anzahlungsüberschüssen bzw. den zugehörigen Zins- und Finanzierungseffekten ableitet. Somit werden die Anzahlungsüberschüsse auch bei der Ermittlung des Capital Employed nicht mehr berücksichtigt. ZIELE Wie die Entwicklung unserer Kernsteuerungsgrößen in den vergangenen Jahren belegt, zeigen die Maßnahmen im Rahmen der Strategischen Weiterentwicklung spürbar Wirkung. Doch obgleich wir das Bereinigte EBIT im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut deutlich steigern konnten, haben wir unseren nachhaltigen Mindestanspruch noch nicht erreicht. Daher sind anspruchsvolle Ziele für unsere finanziellen Steuerungsgrößen sowie die zielgerichtete Verbesserung strategischer Bereiche auch über indirekt finanzielle Größen wichtige Bestandteile der Strategischen Weiterentwicklung. Finanzielle Ziele Mit Nachdruck arbeiten wir daran, wieder einen deutlich und dauerhaft positiven Free Cashflow zu erwirtschaften, um die nötigen Mittel für den Ausbau unserer Wachstumsgeschäfte bereitstellen und unseren Aktionären eine solide Dividende auszahlen zu können. Dazu benötigen wir ein EBIT von mindestens 2 Mrd €. Wir sind überzeugt, das für diesen Mindestanspruch erforderliche Ergebniswachstum – und mehr – erreichen zu können, wenn wir unser Programm der Strategischen Weiterentwicklung in allen Business Areas konsequent fortführen. Hierfür haben wir klare Ziele definiert: • Components Technology – Profitables Wachstum bei mittel- bis langfristiger Rückkehr zu EBIT-Margen von 6 % bis 8 % durch den erfolgreichen Hochlauf der neuen Werke sowie Fortsetzung der Effizienz- und Restrukturierungsmaßnahmen • Elevator Technology – Profitables Wachstum sowie Effizienz- und Restrukturierungsmaßnahmen für eine anhaltende Verbesserung der EBIT-Marge um jährlich 0,5 % bis 0,7 %-Punkte auf langfristig 15 % und einen EBIT-Beitrag von über 1 Mrd € • Industrial Solutions – Umsatzsteigerung um langfristig durchschnittlich rund 5 % pro Jahr auf 8 Mrd €, bei einer nachhaltigen EBIT-Marge von 6 % bis 7 %, durch Umsetzung der neuen Wachstumsstrategie • Materials Services – Rückkehr zu einem höheren Margenniveau bei Erholung der Werkstoffmärkte und durch erfolgreiche Restrukturierung von AST • Steel Europe – EBIT-Verbesserung durch Effizienzmaßnahmen und Differenzierungsinitiativen, um über den Branchenzyklus hinweg nachhaltig mehr als die Kapitalkosten zu verdienen • Steel Americas – Weitere operative Verbesserung mit positiven EBIT-Beiträgen Wir erwarten, dass unsere Kernsteuerungsgrößen insgesamt auch im Geschäftsjahr 2015/2016 die weiteren Fortschritte bei unserer Strategischen Weiterentwicklung widerspiegeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eingetrübt und die Unsicherheiten zugenommen haben. Insbesondere unsere Werkstoffgeschäfte sind beträchtlichen Außenhandelsrisiken ausgesetzt, da die wachsende chinesische Überproduktion massiv in Exporte umgelenkt wird, was zu regionalen Angebotsüberhängen und weltweiten Preisstürzen führte. Trotz dieser Herausforderungen und der Tatsache, dass weite Teile unserer Werkstoff- und Komponentengeschäfte im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld nicht wesentlich über ein Quartal hinaus verlässlich geplant werden können, erwarten wir einen deutlichen Anstieg des tkVA, einen FCF vor M&A auf Vorjahresniveau sowie ein Bereinigtes EBIT zwischen 1,6 – 1,9 Mrd €. Mehr zu unseren Kernsteuerungsgrößen finden Sie in diesem Kapitel im Abschnitt „Unternehmenssteuerung“, Details zur Prognose für das angelaufene Geschäftsjahr entnehmen Sie bitte dem Prognosebericht. Indirekt finanzielle Ziele Die kurz-, mittel- und langfristig positive Entwicklung unserer finanziellen Steuerungsgrößen setzt auch voraus, dass wir die operative Leistung in wichtigen, indirekt finanziellen Größen konsequent verbessern. Folglich hat sich thyssenkrupp in den Bereichen Technologie und Innovationen, Umwelt, Klima, Energie, Einkauf und Mitarbeiter sogenannte indirekt finanzielle Ziele (IFTs) gesetzt. Unsere Fortschritte beim Erreichen dieser Ziele überprüft jährlich das Sustainability Committee von thyssenkrupp, dem der Konzernvorstand, die Vorstandsvorsitzenden der Business Areas und Leiter von Konzernfunktionen angehören. Über die einzelnen bereits erreichten Verbesserungen, den Stand der Zielerreichung und die damit verbundenen Managementprozesse wird in den entsprechenden Kapiteln und auf unserer Website berichtet. Technologie und Innovationen • Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E) haben wir in den vergangenen Jahren signifikant auf ein effizientes Niveau gesteigert. Durch eine F&E-Quote von nachhaltig rund 2,5 % (bereinigt um Handels- und Distributionsgeschäfte) sollen die kontinuierliche Innovationskraft und die Effizienz der Forschungsausgaben sichergestellt werden. Umwelt, Klima, Energie • Durch systematische Ermittlung und Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in den operativen Einheiten wollen wir bis zum Geschäftsjahr 2019/2020 die Energieeffizienz nachhaltig um 3,5 TWh erhöhen (Vergleichsbasis: 2012/2013). • Auch das operative Umwelt- und Energiemanagement verbessern wir Zug um Zug. Unser Ziel lautet hier, bis zum Geschäftsjahr 2019/2020 für alle Aktivitäten mit relevantem Energieverbrauch ein Energiemanagement gemäß ISO 50001 und für alle umweltrelevanten Aktivitäten ein betriebliches Umweltmanagement gemäß ISO 14001 zu implementieren. Einkauf • Um Reputations- und Ausfallrisiken zu vermeiden und die Lieferantenperformance zu verbessern, haben wir unsere Nachhaltigkeitsanforderungen an Lieferanten im „thyssenkrupp Supplier Code of Conduct“ (Verhaltenskodex für Lieferanten) dokumentiert. Dessen Einhaltung soll durch jährlich 100 Lieferanten-Audits überprüft werden. Mitarbeiter • Damit thyssenkrupp auch künftig in der Belegschaft und der Führungsmannschaft auf ein Höchstmaß an Motivation, Qualifikation und Leistungsstärke bauen kann, streben wir mehr Vielfalt, vor allem in Bezug auf Alter, Geschlecht und Herkunft an. In einem ersten Schritt wollen wir den Anteil von Frauen in Führungspositionen bis zum Geschäftsjahr 2019/2020 auf 15 % erhöhen. • Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz haben bei thyssenkrupp dauerhaft höchste Priorität. Daher haben wir das Ziel zur Reduzierung der Unfallhäufigkeit im Berichtsjahr in ein kontinuierliches Ziel umgewandelt: Die Unfallrate pro 1 Mio Arbeitsstunden soll jedes Jahr um mindestens 10 % gegenüber dem Vorjahr gesenkt werden. WIRTSCHAFTSBERICHT MAKRO- UND BRANCHENUMFELD Weltkonjunktur 2015 durch Schwellenländer gebremst – Entwicklung 2016 mit hohen Unsicherheiten Nachdem die Weltwirtschaft bereits im vergangenen Jahr nur unterdurchschnittlich wuchs, zeichnet sich auch für dieses Jahr ein schwaches Bild für die weltweite Konjunktur ab. Aktuelle Indikatoren deuten darauf hin, dass sich die konjunkturelle Dynamik 2015 sogar leicht verringern und die Weltwirtschaft mit knapp 3 % etwas weniger stark als im Vorjahr wachsen wird. Dabei verlagern sich die Antriebskräfte weiter von den Schwellenländern hin zu den Industrieländern; hier dürfte insbesondere die nach wie vor sehr expansive Geldpolitik die durchschnittliche Wachstumsrate auf rund 2 % ansteigen lassen. In den Schwellenländern – die sich derzeit größtenteils einem sehr schwachen, zum Teil sogar rezessiven Konjunkturverlauf ausgesetzt sehen – wird das Wirtschaftswachstum 2015 dagegen mit knapp 4 % voraussichtlich spürbar geringer ausfallen als im vergangenen Jahr. Insgesamt kommt den Industrieländern und einigen Schwellenländern der niedrige Ölpreis zugute; im Euro-Raum stützt zusätzlich der relativ schwache Euro-Kurs die Konjunktur. Für 2016 rechnen wir hinsichtlich des globalen Konjunkturverlaufs mit einer heterogenen Entwicklung; im Saldo erwarten wir – nachdem die Prognosen im Trend der vergangenen Wochen zurückgenommen wurden – bei hohen Unsicherheiten bestenfalls eine moderate globale Wachstumssteigerung auf 3,3 %. Ein breit angelegter und selbsttragender Aufschwung ist nicht zuletzt aufgrund zahlreicher Wachstumsrisiken kaum zu erwarten. Risiken für die Weltwirtschaft ergeben sich nach wie vor aufgrund zahlreicher geopolitischer Unsicherheiten, beispielsweise aus der Ukraine-Krise und den Konflikten im Nahen Osten, sowie aus der europäischen Verschuldungsproblematik und der absehbaren Zinswende in den USA. Spürbar negativ könnte es sich auch auswirken, wenn es in China nach den hohen Volatilitäten im Finanzsektor zu einer weiteren deutlichen konjunkturellen Abschwächung käme. Die Konjunktur im Euro-Raum hat im bisherigen Jahresverlauf 2015 nur leicht an Dynamik gewonnen. Perspektivisch dürfte der private Konsum von einer langsam ansteigenden Beschäftigungsquote, etwas höheren Lohneinkommen und energiepreisbedingten Kaufkraftzuwächsen profitieren. Die Investitionsausgaben sollten infolge verbesserter Finanzierungsbedingungen und günstigerer Absatzperspektiven, aber auch als Folge des relativ niedrigen Euro-Dollar-Kurses, ebenfalls allmählich zunehmen, wobei allerdings wachsende Unsicherheiten bezüglich der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Investitionsneigung schmälern. Überschattet wird der Wachstumsausblick auch von der Notwendigkeit zahlreicher struktureller Reformen, die zum Teil nur zaghaft in Angriff genommen werden. Nach einem Plus von 1,6 % im laufenden Jahr wird für 2016 eine marginal höhere Wachstumsrate von 1,7 % erwartet. In Deutschland hat die Konjunktur seit Jahresbeginn 2015 leicht angezogen. Positive Impulse kamen von den privaten und staatlichen Konsumausgaben, von den Investitionen und auch vom Außenhandel. Für 2015 wird eine BIP-Zuwachsrate von 1,7 % erwartet. 2016 ist bestenfalls mit einem leichten Anstieg auf 1,9 % zu rechnen, sofern sich die Weltkonjunktur verbessert. Die US-Konjunktur hat nach einem schwachen Auftakt im Jahresverlauf 2015 an Dynamik gewonnen. Angesichts der Fortschritte, die bei der Konsolidierung der privaten Haushalte erzielt wurden, sowie der fortlaufenden Verbesserung der Arbeitsmarktlage wird der private Konsum weiterhin zunehmen. Auch die Unternehmensinvestitionen sollten angesichts dieser Rahmenbedingungen wieder stärker steigen. Insgesamt dürfte die US-Wirtschaft 2015 um 2,3 % und 2016 um 2,8 % expandieren. Von den BRIC-Staaten dürfte lediglich die Wirtschaft Indiens in den Jahren 2015 und 2016 mit einem voraussichtlichen Wachstum von 7,5 % bzw. 8 % weiter Fahrt aufnehmen; hierfür sprechen die positiven Geschäftsaussichten der Unternehmen und eine weitere Umsetzung bereits laufender Infrastrukturprojekte. In China wird das Wirtschaftswachstum – nach einem Plus von 7,3 % im Vorjahr – 2015 vermutlich an Dynamik verlieren und lediglich knapp 7 % erreichen. Der angestrebte Wandel zu einem Wachstum, das stärker vom privaten Verbrauch und dem Dienstleistungssektor getragen wird, wird noch nicht genügend Wirkung zeigen, um die geringere Investitionsdynamik auszugleichen. Für 2016 ist in diesem Kontext mit einer weiteren Abschwächung und einer Wachstumsrate von schätzungsweise 6,5 % zu rechnen. Das BIP Brasiliens, das 2014 stagnierte, wird aufgrund der niedrigen Rohstoffpreise und der fortdauernden strukturellen und politischen Probleme 2015 voraussichtlich um 2,7 % und 2016 um 0,6 % zurückgehen. Für Wachstum braucht Brasilien vor allem günstigere Rahmenbedingungen für Investitionen, etwa durch den Abbau von Bürokratie, die Vereinfachung des Steuersystems und den Ausbau der Infrastruktur. Die Wirtschaft Russlands wird 2015 aufgrund des niedrigen Ölpreises und des weiterhin ungelösten Ukraine-Konflikts bei einem Minus von 4,5 % sogar deutlich schrumpfen und 2016 im Rahmen einer moderat aufwärtsgerichteten Weltkonjunktur bestenfalls stagnieren. ![]() Industriekonjunktur regional sehr heterogen und mit hohen Unsicherheiten Automobilbau – Die weltweite Nachfrage nach Pkw und leichten Nutzfahrzeugen wächst insgesamt weiter. In den USA stieg der Absatz im Zeitraum Januar bis September 2015 auf 13,0 Mio Einheiten, das sind 5 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Der gesamteuropäische Markt entwickelte sich von Januar bis September besser als erwartet: Der Pkw-Absatz belief sich auf 12,5 Mio Einheiten, das entspricht einem Plus von 4 % gegenüber dem Vorjahreswert. Die Entwicklung war allerdings regional sehr unterschiedlich: Der deutsche Markt verzeichnete 2,4 Mio Neuzulassungen und wuchs somit um 6 %. Einige andere Märkte konnten noch stärker zulegen: Die Steigerungsraten bei den Absatzzahlen in Spanien, Schweden, Portugal, Irland, Dänemark und Italien waren allesamt zweistellig. In anderen Ländern gingen die Neuzulassungen teils deutlich zurück. Den stärksten Rückgang der Neuzulassungen in Europa verzeichnete Russland: Im Zeitraum Januar bis September 2015 gab es dort 1,2 Mio Neuzulassungen und damit 33 % weniger als im Vorjahr. In den übrigen BRIC-Staaten waren sehr unterschiedliche Entwicklungen zu beobachten: In China stieg der Pkw-Absatz aufgrund der stark nachlassenden Dynamik um nur noch 5 % auf 13,7 Mio Einheiten. Für 2015 wurde Anfang des Jahres noch ein Wachstum von 6 % erwartet, mittlerweile geht man von 4 % aus. Im Schwellenmarkt Brasilien verbesserte sich die Absatzlage in den ersten 9 Monaten nicht: Hier wurden von Januar bis September 1,9 Mio Pkw und leichte Nutzfahrzeuge verkauft; das bedeutet einen weiteren Rückgang um 22 % gegenüber dem Vorjahr. In Indien hingegen legte der Pkw-Absatz um 6 % auf 2,0 Mio Einheiten zu und übertraf damit die Wachstumserwartungen vom Jahresanfang, als noch von 5 % ausgegangen wurde. Für die weltweite Automobilproduktion erwarten wir im laufenden Jahr nur noch einen sehr moderaten Anstieg um 0,4 % auf 85,3 Mio Pkw und leichte Nutzfahrzeuge; für 2016 wird derzeit noch – allerdings bei hohen Unsicherheiten – eine stärkere Zunahme um knapp 3 % (und damit auf 87,7 Mio Einheiten) prognostiziert. Regional bleibt die Entwicklung sehr unterschiedlich. Für China ist – bei im Trend jedoch rückläufigen Prognosen – mit einem Wachstum von 4 % auf 23,8 Mio Einheiten zu rechnen. Chancen könnten sich durch staatliche Kaufanreizprogramme ergeben. In den USA lauten die Prognosen auf ein stabiles Wachstums von knapp unter 4 %. Für die brasilianische Automobilfertigung erwarten Beobachter nach dem erneuten starken Rückgang von über 20 % in diesem Jahr ein weiteres Minus von knapp 5 % im kommenden Jahr. In Deutschland ist für 2015 mit leichtem Wachstum zu rechnen, für 2016 bei stark zunehmender Unsicherheit bestenfalls mit einer Seitwärtsbewegung. In Westeuropa insgesamt dürfte die Produktion 2015 etwas stärker zulegen als in Deutschland, 2016 um knapp 3 %.
1) Prognose Maschinenbau – Der weltweite Maschinenbau wird 2015 deutlich langsamer wachsen als im Vorjahr. In China wird die Maschinenproduktion dieses Jahr infolge der Wachstumsschwäche nur noch um rund 3,5 % expandieren und 2016 mit 4,5 % nur geringfügig stärker zulegen. Ähnlich in Japan: Hier wird das Wachstum der Branche im laufenden Jahr wie auch 2016 mit nur noch 3 % bzw. 4,5 % deutlich an Dynamik verlieren. Auch der US-Maschinenbau wächst nur mit mäßigem Tempo: Lag die Wachstumsrate im vergangenen Jahr bei 7 %, wird sie 2015 und 2016 nur noch rund 1 % betragen – was vor allem auf niedrigere Investitionen zurückgeht. Unter anderem wirkt sich der stark gefallene Ölpreis negativ auf Explorations- und Fracking-projekte aus. Exportorientierten Industriezweigen macht der starke US-Dollar zu schaffen. Schließlich dürften auch in Westeuropa die meisten Länder 2015 aufgrund im Rahmen der abgeschwächten weltweiten Konjunkturdynamik kaum Zuwächse verzeichnen. Ähnliches gilt für 2016. Der exportorientierte deutsche Maschinenbau konnte seine Produktion im Jahr 2014 nur um 1,3 % erhöhen. Ursächlich war hier insbesondere der schwache Konjunkturverlauf in vielen Schwellenländern – speziell in Russland und Lateinamerika – sowie die nur mäßige Entwicklung der Ausrüstungsinvestitionen in Deutschland bzw. der EU. Auch die Nachfrage in diesem Jahr war bisher sehr mäßig: Die Auftragseingänge stiegen nur leicht, die Produktion lief sogar ins Minus. Nachdem das Statistische Bundesamt die Produktionsindizes für den Maschinenbau deutlich korrigiert hatte, wurde die Prognose für 2015 auf Stagnation abwärts revidiert. Auch 2016 dürfte die Branche nicht über ein Nullwachstum hinauskommen. Bauwirtschaft – Für die Bautätigkeit im Euro-Raum ist in den Jahren 2015 und 2016 mit einem Wachstum von rund 1 % bzw. 1,5 % zu rechnen. Die deutsche Produktion im Bauhauptgewerbe erhöhte sich 2014 um 5,3 %, im bisherigen Jahresverlauf 2015 war lediglich ein knappes Plus gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Die anhaltend hohe Zuwanderung nach Deutschland, ein solider Arbeitsmarkt – verbunden mit steigenden Realeinkommen der privaten Haushalte – und ein weiterhin niedriges Hypothekenzinsniveau dürften den deutschen Wohnungsbau auch künftig stützen. Insgesamt aber wird sich die deutsche Baukonjunktur 2015 und auch 2016 bei einem Zuwachs von 1 % bzw. 1,5 % merklich abkühlen. Auch in China wird das Produktionswachstum in der Bauwirtschaft in diesem und im nächsten Jahr aufgrund der geringeren gesamtwirtschaftlichen Dynamik niedriger ausfallen als in den Vorjahren: Die Wachstumsraten werden 4 % bzw. 3 % voraussichtlich nicht übersteigen. Der US-Immobilienmarkt scheint sich hingegen weiter zu erholen: Sowohl die Anzahl der Baugenehmigungen als auch die der Baubeginne zogen gegenüber dem Vorjahr deutlich an, die Immobilienpreise legten bis Juli 2015 um rund 5 % zu. Die US-Bauproduktion dürfte 2015 um 5 % und 2016 um gut 6,5 % expandieren. Stahlmarkt – Der Rückgang der Stahlnachfrage in China, der bereits seit 2014 andauert, bestimmte im Berichtsjahr wesentlich die Entwicklung der internationalen Stahlindustrie sowie der relevanten Rohstoffmärkte. Doch auch in vielen anderen Schwellen- und Industrieländern sank die Stahlnachfrage seit Jahresbeginn 2015, so dass sich derzeit ein weltweiter Rückgang abzeichnet. Vor allem die wachsende chinesische Überproduktion wurde massiv in Exporte umgelenkt, was zu regionalen Angebotsüberhängen führte und weltweit stark auf die Preise drückte. In der EU war die Nachfrage nach Qualitätsflachstahl bis einschließlich August 2015 um rund 4 % höher als in der Vorjahresperiode. Zu verdanken war dies einer im Branchendurchschnitt soliden Konjunktur in der Stahlverarbeitung. Insbesondere der Bedarf der Automobilindustrie erhöhte sich deutlich. Im ersten Quartal kamen notwendige Lagerergänzungen hinzu; diese Nachfragekomponente verlor jedoch in den Folgemonaten bei ausreichender Materialverfügbarkeit und kurzen Lieferzeiten an Gewicht. Von der leichten Markterholung profitierten die europäischen Flachstahlhersteller allerdings nur eingeschränkt – ihr Versand in die EU nahm nur um 2 % zu. Erhebliche Zuwächse verzeichneten hingegen die Anbieter aus Drittländern – und dies trotz des schwachen Euros. Die Flachstahlimporte der EU erhöhten sich um 19 %; dabei nahmen allein die Einlieferungen aus China, die 29 % der Gesamtimporte ausmachten, um 37 % zu. Doch auch die GUS-Länder, begünstigt durch Währungsabwertungen, weiteten ihre Exporte in die EU spürbar aus. Anders als in Nordamerika und in Asien, wo die Stahlpreise im ersten Halbjahr deutlich zurückgegangen waren, blieben sie in Europa zunächst vergleichsweise stabil. Fallende Rohstoffpreise, verbunden mit einem latenten Überangebot auch infolge hoher Importe, setzten aber auch hier die Spotpreise ab Jahresmitte erneut unter Druck. In erster Linie waren davon die südeuropäischen Länder betroffen, da sie der niedrigpreisigen Importkonkurrenz besonders stark ausgesetzt sind. Der US-amerikanische Stahlmarkt, der 2014 ein außerordentlich starkes konjunkturelles und lagerzyklisches Wachstum verzeichnet hatte, wird im laufenden Jahr durch einen Lagerabbau und den schwachen Energiesektor gebremst. Brasilien erlebt derzeit die schwerste Rezession seit einem Vierteljahrhundert, die Stahlnachfrage geht daher merklich zurück. Im kommenden Jahr dürfte sich die weltweite Stahlnachfrage stabilisieren. China wird jedoch weiter belasten, hier erwarten wir nochmals einen Rückgang. Allerdings dürften eine Stabilisierung in anderen Schwellenländern und die fortgesetzt kräftige Expansion des indischen Stahlmarktes die Rückgänge in China kompensieren. In den Industrieländern ist von einer leichten Mengenerholung auszugehen. In der EU könnte, sofern sich das Investitionsumfeld verbessert, die Stahlnachfrage mit 2 % wieder etwas schneller wachsen als in diesem Jahr (+1 %). Die außenwirtschaftlichen Risiken für die EU bleiben indes bestehen; der Importdruck aus Asien und anderen Regionen dürfte weiterhin hoch bleiben. ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG DURCH DEN VORSTAND In einem weiterhin anspruchsvollen gesamtwirtschaftlichen Umfeld zeigt die Entwicklung unserer Kern-steuerungsgrößen und Bilanzkennzahlen auch im Berichtsjahr insgesamt deutlich, dass die eingeleiteten Maßnahmen zur Strategischen Weiterentwicklung des Konzerns weiterhin ihre Wirkung entfalten. Das Leistungsprofil von thyssenkrupp hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut erheblich verbessert, das Risikoportfolio konnte weiter reduziert werden. Die zu Beginn des Berichtsjahres formulierten finanziellen Ziele für die Entwicklung von Effizienz, Ergebnis, Cashflow und Bilanz des Konzerns haben wir erneut voll erreicht oder übertroffen und bei diesen Zielgrößen des Konzerns Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr erzielt. Mehr dazu können Sie auch dem Abschnitt „Prognose-Ist-Vergleich“ entnehmen. Meilensteine erneut erreicht, Bilanzkennziffern weiter verbessert Im Berichtsjahr haben wir das Bereinigte EBIT im Vergleich zum Vorjahr um 26 % gesteigert und den Jahresüberschuss um 37 % gegenüber dem Vorjahr verbessert. Zum dritten Mal in Folge erzielten wir einen deutlich positiven Free Cashflow, zum ersten Mal seit Geschäftsjahr 2005/2006 wieder einen positiven Free Cashflow vor Desinvest. Ferner haben wir den Buchwert des Eigenkapitals weiter gesteigert, die Netto-Finanzschulden weiter zurückgeführt und das Gearing im Berichtsjahr auf 103,2 % reduziert. Mit flüssigen Mitteln und freien zugesagten Kreditlinien von insgesamt 8,3 Mrd € zum 30. September 2015 und einem ausgewogenen und verlängerten Fälligkeitenprofil ist thyssenkrupp solide finanziert. Risiken weiter reduziert Nachdem wir das Risikoprofil des Konzerns bereits im Geschäftsjahr 2013/2014 mit wichtigen Portfolio- und Finanzierungsmaßnahmen deutlich verbessert hatten, konnten wir die Risiken im Konzern auch im Berichtsjahr weiter erheblich reduzieren. Hier insbesondere durch die Einstellung des Kartellverfahrens gegen thyssenkrupp im Bereich „Autostahl“. Das Bundeskartellamt hatte in seiner Pressemitteilung zur Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts die im Verfahren erfolgte Kooperation von thyssenkrupp ausdrücklich hervorgehoben. Ferner haben wir durch die Veräußerung der VDM-Gruppe bei den Netto-Finanzschulden und Pensionsverpflichtungen einen positiven Effekt in Höhe eines mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrages erzielt und gleichzeitig den Anteil der volatilen Werkstoffgeschäfte weiter reduziert. Wir setzen die Transformation von thyssenkrupp in einen schlagkräftigen, ertragsstarken und wertschaffenden diversifizierten Industriekonzern somit auf einer soliden finanziellen Basis und mit deutlich reduziertem Risikoportfolio fort. Einzelheiten zu den Chancen und Risiken enthält der Chancen- und Risikobericht. Die wichtigsten Kennzahlen zur Entwicklung des Gesamtkonzerns sowie der fortgeführten Aktivitäten im Vergleich zum Vorjahr fasst die folgende Tabelle zusammen:
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). 2) Der Vorjahresausweis wurde durch die Definitionsänderung ab dem Geschäftsjahr 2014/2015 angepasst (vgl. die Ausführungen im Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Unternehmenssteuerung“). 3) Vorschlag an die Hauptversammlung
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). 2) Der Vorjahresausweis wurde durch die Definitionsänderung ab dem Geschäftsjahr 2014/2015 angepasst (vgl. die Ausführungen im Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Unternehmenssteuerung“). 3) Vorschlag an die Hauptversammlung PROGNOSE-IST-VERGLEICH Die zu Beginn des Berichtsjahres formulierten finanziellen Ziele für die Entwicklung von Effizienz, Ergebnis, Cashflow und Bilanz des Konzerns haben wir erneut voll erreicht oder übertroffen. Bei diesen Zielgrößen des Konzerns konnten wir zudem Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr erzielen – trotz einer Reihe ungünstiger Rahmenbedingungen, die auch dazu geführt haben, dass die Ziele für das Bereinigte EBIT in einzelnen Business Areas und für den tkVA des Konzerns nur knapp oder nicht erreicht wurden. Dazu zählten bei Industrial Solutions die nach wie vor zögerliche Vergabe von Großprojekten durch unsere Kunden, bei Materials Services die negativen Auswirkungen des Streiks bei AST und bei Steel Americas die temporären Produktionsengpässe sowie die deutlich negativen Stichtagseffekte aus Wechselkursen. Der tkVA des Konzerns blieb abweichend zu unserer ursprünglichen Erwartung infolge hoher Sondereffekte unterhalb des Vorjahresniveaus: die Sondereffekte fielen vor allem im Rahmen von Restrukturierungen, Portfoliomaßnahmen und der Abwicklung einer nicht operativ tätigen US amerikanischen Gesellschaft an. Hieraus resultierten deutlich gegenläufige Steuereffekte, so dass die operativen Fortschritte im Jahresüberschuss weiterhin klar erkennbar blieben. Anders als erwartet, ist der Umsatz des Konzerns auf vergleichbarer Basis nicht im einstelligen Prozentbereich gewachsen, sondern bewegte sich auf Vorjahresniveau. Diese Entwicklung reflektiert insbesondere auch die rückläufigen Werkstoffpreise bei Materials Services sowie niedrigere Rohstoffpreise bei den Stahlgeschäften. Das Erreichen oder Übertreffen der Ergebnis- und Cashflow-Ziele des Konzerns in einem anspruchsvollen Umfeld und trotz der beschriebenen zusätzlichen Herausforderungen geht nicht zuletzt auf die Effizienzsteigerungsmaßnahmen aus dem Programm „impact“ zurück. Das „impact“-Ziel von 850 Mio €, das wir zu Beginn des Berichtsjahres für 2014/2015 formuliert hatten, konnten wir mit 1,1 Mrd € erneut deutlich übertreffen. Mehr Informationen zu den Faktoren, die die Ergebnisentwicklung beeinflusst haben, enthalten die Abschnitte „Geschäftsentwicklung im Konzern“ und „Geschäftsentwicklung in den Business Areas“. Die folgende Tabelle enthält Details zu den Prognosen, die bei Veröffentlichung der Zwischenberichte über das 1. Halbjahr sowie die ersten neun Monate des Berichtsjahres jeweils aktualisiert wurden, und zum Ist 2014/2015:
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). 2) Der Vorjahresausweis wurde durch die Definitionsänderung ab dem Geschäftsjahr 2014/2015 angepasst (vgl. die Ausführungen im Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Unternehmenssteuerung“). GESCHÄFTSENTWICKLUNG IM KONZERN Geschäftsverlauf Industriegütergeschäfte treiben Umsatzwachstum thyssenkrupp hat sich im Geschäftsjahr 2014/2015 in einem weiterhin anspruchsvollen gesamtwirtschaftlichen Umfeld gut behauptet. Treibende Kräfte des Umsatzwachstums waren erneut die soliden Marktpositionen und die globale Aufstellung bei den Industriegütergeschäften mit entsprechend positiven Wechselkurseffekten. Der Auftragseingang aus fortgeführten Aktivitäten belief sich auf 41,3 Mrd € und lag damit auf Vorjahres-niveau. Auf vergleichbarer Basis, d.h. währungs- und portfoliobereinigt, war der Auftragseingang gegenüber dem Vorjahr um 5 % rückläufig. Der Auftragseingang des Vorjahres hatte von einem Großauftrag bei Industrial Solutions profitiert. Von den drei Industriegütergeschäften konnten Components Technology und Elevator Technology das Vorjahresniveau beim Auftragseingang deutlich übertreffen. In der Business Area Industrial Solutions hingegen war dieser rückläufig. Zu großen Teilen ist dies dem vorgenannten Großauftrag aus dem Vorjahr für Marine Systems zuzuschreiben; darüber hinaus zeigten sich die Kunden angesichts volatiler und rückläufiger Öl- und Rohstoffpreise zurückhaltend. Dennoch konnten wir im Berichtsjahr zahlreiche Aufträge gewinnen: Der Bereich Process Technologies beispielsweise profitierte von einer guten Nachfrage nach Elektrolyseanlagen. Resource Technologies konnte neben größeren Zementaufträgen mehrere Bestellungen für Brecher-Band-Systeme verbuchen, System Engineering die lebhafte Nachfrage nach Produktionssystemen für die Automobilindustrie nutzen und Marine Systems Aufträge für zwei U-Boote und Korvetten notieren. Die Business Areas Components Technology und Elevator Technology erzielten beim Auftragseingang – zum Teil gestützt durch Wechselkurseffekte – zweistellige Zuwachsraten (11 % bzw. 13 %). Der Zuwachs im Komponentengeschäft geht auf den Hochlauf neuer Produkte und Werke, eine wachsende Nachfrage nach der Montage von Achsmodulen und deutlich positive Translationseffekte zurück. Die Dynamik im Auftragseingang ließ jedoch im 2. Halbjahr nach. Insbesondere im 4. Quartal ging in China die Nachfrage nach Komponenten für Pkw und schwere Nutzfahrzeuge zurück. Das Geschäft mit Komponenten für die Windenergie entwickelte sich hingegen im Berichtsjahr insbesondere in China, Brasilien und Indien erfreulich. Das Geschäft mit Baumaschinenkomponenten blieb schwach. Der Auftragseingang in der Business Area Elevator Technology erreichte einen neuen Höchstwert. Neben positiven Wechselkurseffekten verdanken wir dies einer weiter gestiegenen Nachfrage im Neuanlagengeschäft speziell in den USA, Südkorea und dem Nahen Osten. Der Auftragsbestand im Aufzugsgeschäft beträgt mit 4,9 Mrd € nahezu Rekordniveau. Zusammen mit dem Auftragsbestand von Industrial Solutions addiert er sich auf über 17 Mrd € – eine solide Grundlage für die angestrebte profitable Umsatzentwicklung in unseren Aufzugs- und Projektgeschäften. Bei den Werkstoffaktivitäten lag der Auftragseingang nur leicht unter dem Vorjahresniveau und profitierte dabei von positiven Währungseffekten sowie insgesamt positiven Portfolioeffekten. Die Beiträge der von OTK übertragenen VDM- und AST-Gruppe, die seit 1. März 2014 zu Materials Services gehören, sind beide bis zum Verkauf der VDM-Gruppe Ende Juli 2015 enthalten. Auf vergleichbarer Basis hingegen war der Auftragseingang in allen Bereichen deutlich rückläufig, im Wesentlichen aufgrund niedrigerer Werkstoffpreise bei Materials Services sowie niedrigerer Rohstoffpreise bei unseren Stahlgeschäften. Bei Materials Services erhöhte sich der Auftragseingang gegenüber dem Vorjahr um 2 %; auf vergleichbarer Basis ging er um 5 % zurück. Einerseits konnte das weltweite Werkstoffstreckengeschäft insbesondere in den ersten beiden Geschäftsquartalen ausgeweitet werden, und das Lager- und Servicegeschäft in Nordamerika entwickelte sich – auch wechselkursbedingt – sehr gut. Andererseits jedoch wurden das Werkstofflagergeschäft in Russland sowie die Gleistechnikaktivitäten eingestellt und die Dienstleistungsaktivitäten der RIP-Gruppe veräußert. Die Auftragseingänge bei Steel Europe waren im Berichtsjahr bei anhaltend hohem Preisdruck rückläufig. Die Bestellmengen blieben mit 11,2 Mio t um 3 % unter dem Vorjahreswert. Bei Steel Americas lag der Auftragseingang – auch aufgrund der Veräußerung der thyssenkrupp Steel USA sowie von Engpässen in der Produktion – deutlich unter dem Vorjahreswert. Ab dem 2. Quartal machte sich zusätzlich ein wachsender Preisdruck bemerkbar. Der Stahlmarkt in Brasilien blieb durch einen weiter rückläufigen Verbrauch gekennzeichnet.
1) Währungs- und portfoliobereinigt 2) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Der Umsatz der fortgeführten Aktivitäten lag mit 42,8 Mrd €, auch wechselkursbedingt, in nahezu allen Business Areas auf oder über dem Niveau des Vorjahres. Elevator Technology erzielte auch hier einen neuen Höchstwert. Ausnahmen waren lediglich die Stahlgeschäfte: Bei Steel Europe war der leicht rückläufige Umsatz auf geringere Nettoerlöse zurückzuführen, bei Steel Americas machte sich zusätzlich der Verkauf von thyssenkrupp Steel USA bemerkbar. Auf vergleichbarer Basis blieb der Umsatz der fortgeführten Aktivitäten leicht unter Vorjahresniveau – hauptsächlich wegen zurückgehender Werkstoffgeschäfte, vor allem bedingt durch rückläufige Werkstoffpreise bei Materials Services sowie niedrigere Rohstoffpreise bei den Stahlgeschäften. Deutlich stabilisierend wirkte das organische Wachstum im Komponenten- und Aufzugsgeschäft. Auftragseingang und Umsatz des Gesamtkonzerns entwickelten sich wie die der fortgeführten Aktivitäten: Wie im Vorjahr bildeten die nicht fortgeführten Aktivitäten lediglich nachlaufende Aufwendungen und Erträge ab und trugen weder zum Auftragseingang noch zum Umsatz bei.
1) Währungs- und portfoliobereinigt 2) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Der bedeutendste Absatzmarkt für thyssenkrupp blieb – bei allerdings weiter rückläufigem Umsatzanteil – 2014/2015 wiederum Deutschland. An Bedeutung gewann hingegen das Geschäft mit Kunden in Nord- und Mittelamerika, Asien/Pazifik und Afrika. Das Geschäft in Nordamerika, hier vor allem in den USA, und Asien, hier insbesondere in China, konnte – auch begünstigt durch positive Wechselkurseffekte – in nahezu allen Business Areas ausgeweitet werden. Der Anstieg in Afrika geht weit überwiegend auf die Umsatzausweitung im Bereich Industrial Solutions zurück.
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Die Automobilindustrie blieb mit einem Umsatzanteil von 23 % die wichtigste Kundengruppe des Konzerns und hat insbesondere eine hohe Bedeutung für unser Komponenten- und Stahlgeschäft. Es folgen die Stahl- und stahlnahe Verarbeitung sowie der Handel mit hohen Anteilen im Konzernumsatz insgesamt sowie am Umsatz unserer Werkstoffgeschäfte. Die Bauwirtschaft repräsentiert 10 % des Konzernumsatzes und rund die Hälfte des Geschäfts unserer Aufzugssparte. ![]() Bereinigtes EBIT dank „impact“ weiter gesteigert In einem anspruchsvollen gesamtwirtschaftlichen und wettbewerbsintensiven Umfeld konnten wir das Bereinigte EBIT aus unseren fortgeführten Aktivitäten deutlich steigern. Dies reflektiert in erster Linie unsere umfangreichen Effizienzsteigerungsmaßnahmen. Das zu Beginn des Berichtsjahres formulierte „impact“-Ziel für 2014/2015 von 850 Mio € haben wir mit 1,1 Mrd € erneut deutlich übertroffen. Alle Industriegütergeschäfte haben das Bereinigte EBIT und die Bereinigte EBIT-Marge gesteigert. Components Technology profitierte weiterhin von den Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Restrukturierung und konnte das Bereinigte EBIT um 17 % und die Marge um 0,3 Prozentpunkte verbessern. Bei Elevator Technology ist die Ergebnissteigerung neben einer erfreulichen operativen Geschäftsentwicklung einmal mehr den „impact“-Maßnahmen zur Leistungsoptimierung und Restrukturierung zu verdanken; das Bereinigte EBIT stieg im Berichtsjahr um 18 %, die Marge um 0,5 Prozentpunkte. Im 4. Quartal 2014/2015 übertrafen das Bereinigte EBIT und die Bereinigte-EBIT-Marge bereits zum zwölften Mal in Folge den Wert des Vorjahresquartals. Bei Industrial Solutions lag das Bereinigte EBIT im Geschäftsjahr 2014/2015 aufgrund leicht verbesserten Margen knapp über dem Vorjahreswert. Auch bei den Werkstoffgeschäften lag das Bereinigte EBIT insgesamt über dem Vorjahreswert. Bei Materials Services erreichte es knapp das Vorjahresniveau – trotz überwiegend streikbedingter Verluste bei AST in Italien im 1. Quartal sowie eines Umfeldes, das durch intensiven Wettbewerb und starken Preisdruck gekennzeichnet war. Deutlich stabilisierend wirkten zahlreiche Effizienzsteigerungsmaßnahmen und Vertriebsinitiativen aus dem Programm „impact“ und Fortschritte bei der Umsetzung der neuen Geschäftspläne für AST und VDM, die insgesamt positiv zum Bereinigten EBIT beigetragen haben. Auch bei den Stahlgeschäften zeigten die „impact“-Maßnahmen weiter Wirkung: Steel Europe konnte das Bereinigte EBIT und die Bereinigte EBIT-Marge in allen Quartalen deutlich gegenüber dem Vorjahr steigern und insgesamt mehr als verdoppeln. Das Bereinigte EBIT von Steel Americas blieb – trotz des stark erhöhten Preis- und Margendrucks sowie Produktionsengpässen auch infolge der Wasserknappheit in Brasilien – lediglich aufgrund deutlich negativer Wechselkurseffekte auf Vorsteuerguthaben bei thyssenkrupp CSA negativ. Der Vorjahreswert wurde unterschritten (wobei dieser von einer Versicherungsgutschrift profitiert hatte); doch konnte der Bereich erstmals einen ausgeglichenen Business Cashflow erwirtschaften. Das Bereinigte EBIT des Gesamtkonzerns entwickelte sich wie die Werte aus fortgeführten Aktivitäten, da die nachlaufenden Aufwendungen und Erträge aus den nicht fortgeführten Aktivitäten als Sondereffekte berücksichtigt wurden.
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Definitionsänderung ab dem Geschäftsjahr 2014/2015 angepasst (vgl. die Ausführungen im Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Unternehmenssteuerung“). 2) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Ergebnis durch Sondereffekte belastet Das EBIT aus fortgeführten Aktivitäten war im Berichtsjahr mit Sondereffekten in Höhe von insgesamt 615 Mio € belastet. Davon entfielen insgesamt 244 Mio € auf Materials Services und betrafen im Wesentlichen desinvestitions- und restrukturierungsbedingte Aufwendungen. Hierin enthalten sind Effekte aus der Veräußerung der VDM-Gruppe in Höhe von 173 Mio €; nach Steuern ergibt sich ein Abgangsverlust von 127 Mio €. Weitere Sondereffekte ergaben sich bei Materials Services im Zusammenhang mit der Restrukturierung von AST, des Geschäfts in Spanien und China sowie im Rahmen der Veräußerung der Dienstleistungsaktivitäten in Brasilien. Bei Corporate wurden Sondereffekte in Höhe von insgesamt 235 Mio € berücksichtigt. Diese resultierten insbesondere aus der Erhöhung einer Rückstellung im Zusammenhang mit einem Vergleich mit der in Abwicklung befindlichen, nicht operativ tätigen US-amerikanischen Gesellschaft The Budd Company. Die entsprechende Anpassung der Rückstellung wird weitgehend durch die daraus resultierenden gegenläufigen Steuereffekte kompensiert und ist im Ergebnis nach Steuern lediglich mit einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag enthalten (vgl. auch Anhang-Nr. 16). Weitere Sondereffekte bei Corporate entfielen vor allem auf Restrukturierungen. Bei Elevator Technology fielen Sondereffekte von insgesamt 132 Mio € an, die in erster Linie aus Restrukturierungsmaßnahmen in Europa und Amerika resultierten. Bei Components Technology enthielt das EBIT Sonderaufwendungen in Höhe von 19 Mio € für Restrukturierungsmaßnahmen im Lenkungsgeschäft sowie Wertminderungen im Bereich Kurbelwellen. Bei Steel Americas beliefen sich die Sondereffekte auf insgesamt 9 Mio €; sie resultierten im Wesentlichen aus der aktualisierten Bewertung eines langfristigen Frachtvertrags. Bei Steel Europe waren im Saldo positive Sondereffekte von insgesamt 22 Mio € zu verbuchen, da Belastungen aus Restrukturierungsmaßnahmen durch einen Ertrag aus der Veräußerung einer Beteiligung überkompensiert wurden.
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). 2) Der Vorjahresausweis wurde durch die Definitionsänderung ab dem Geschäftsjahr 2014/2015 angepasst (vgl. die Ausführungen im Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Unternehmenssteuerung“). Auf die nicht fortgeführten Aktivitäten entfielen im Berichtsjahr Sondereffekte in Höhe von 11 Mio €. Es handelt sich dabei um Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit Personalmaßnahmen. In Summe – unter Berücksichtigung fortgeführter, wie auch nicht fortgeführter Aktivitäten – ergaben sich somit für den Gesamtkonzern Sondereffekte in Höhe von insgesamt 626 Mio €. Im vorherigen Geschäftsjahr hatten sie 184 Mio € betragen und waren in erster Linie auf Restrukturierungsaufwendungen bei Elevator Technology und Materials Services sowie auf Veräußerungsverluste bei Corporate zurückzuführen gewesen. Positiv hatte im Vorjahr auch ein Ertrag aus der Veräußerung von thyssenkrupp Steel USA zu Buche geschlagen, ebenso – bei den nicht fortgeführten Aktivitäten – Erträge aus dem Wegfall potenzieller Ausgleichsverpflichtungen aus fusionskontrollrechtlichen Auflagen. Jahresüberschuss erneut höher als im Vorjahr Auf dieser Basis erwirtschaftete der Konzern einen Jahresüberschuss in Höhe von 268 Mio € – dies trotz des negativen Abgangsergebnisses aus der Veräußerung der VDM-Gruppe und der Belastungen aus Restrukturierungsmaßnahmen. Der Jahresüberschuss lag zudem um 73 Mio € über dem Vorjahreswert. Und dies, obwohl das Berichtsjahr deutlich stärker durch Sondereffekte belastet war. Das Ergebnis je Aktie verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,17 € auf 0,55 €. thyssenkrupp Value Added (tkVA) aufgrund von Sondereffekten unter Vorjahreswert Im Geschäftsjahr 2014/2015 erwirtschaftete der Konzern einen tkVA von −399 Mio € und lag damit aufgrund von Sondereffekten unter dem Vorjahreswert von −282 Mio €. Deutlich verbessern konnten sich hingegen vor allem die Business Areas Elevator Technology und Steel Europe. Letztere erreichte dank umfassender operativer Ergebnisverbesserungen die höchste Steigerung und erzielte erstmals seit drei Jahren wieder einen positiven Wertbeitrag. Der größte Rückgang und auch ein deutlich negativer Wertbeitrag waren bei Materials Services zu verzeichnen, wo vor allem die hohen desinvestitions- und restrukturierungsbedingten Sonderaufwendungen negativ zu Buche schlugen. Steel Americas blieb bei rückläufiger Mittelbindung ebenfalls deutlich negativ, was auch durch negative Stichtagseffekte aus Wechselkursen bedingt war. Den größten positiven Wertbeitrag mit dem höchsten EBIT und deutlichen operativen Verbesserungen generierte Elevator Technology. Fast gleichauf folgte Industrial Solutions mit einem hohen EBIT und der geringsten Kapitalintensität: Der Rückgang im Wertbeitrag spiegelt hier vor allem die höhere bzw. weniger negative Mittelbindung wider. Einzelheiten zum Wertbeitrag und seinen wesentlichen Komponenten zeigt die folgende Tabelle.
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Definitionsänderung ab dem Geschäftsjahr 2014/2015 angepasst (vgl. die Ausführungen im Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Unternehmenssteuerung“). 2) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). 3) Der Vorjahresausweis der WACCs wurde zu Vergleichszwecken an die ab dem Geschäftsjahr 2014/2015 geltenden Sätze angepasst. Mehr zur Bedeutung von tkVA und EBIT für die Unternehmenssteuerung erfahren Sie im Kapitel „Grundlagen des Konzerns“, Abschnitt „Unternehmenssteuerung“. Investitionen Kapitalallokation weiter verbessert, Anteil der Industriegütergeschäfte im Investitionsmix weiter gestärkt thyssenkrupp hat im Berichtsjahr insgesamt 1.235 Mio € investiert, 2 % weniger als im Vorjahr. Der Anteil der Industriegütergeschäfte an den Gesamtinvestitionen stieg jedoch auf 41 %. Wenn man die Effekte herausrechnet, die sich aus der Übernahme von Zahlungsmitteln im Rahmen der Anteilserhöhung an Marohn Elevator bei Elevator Technology und der Erstkonsolidierung von thyssenkrupp Uhde Chlorine Engineers bei Industrial Solutions ergaben, betrugen die Investitionen 1.335 Mio €, lagen damit 6 % über dem Vorjahr und hatten einen Anteil der Industriegütergeschäfte von 45 %.
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Components Technology – Die Business Area investierte im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 392 Mio €. Wesentliche Investitionsmittel flossen in die Erweiterung der Fertigungskapazitäten für Nockenwellentechnologie in Deutschland und China. Darüber hinaus schreitet der Ausbau der Produktion für elektrische Lenksysteme international voran; in Mexiko beispielsweise haben wir die letzte Ausbaustufe eines neuen Werks für Lenkungskomponenten eröffnet. Auch die Kurbelwellenproduktion in Europa haben wir ausgebaut. Damit setzt die Business Area ihre Strategie der regionalen Diversifizierung und Profitabilitätssteigerung im Automobilsektor konsequent weiter fort. Details dazu erfahren Sie im Abschnitt „Geschäftsverlauf in den Business Areas“. Elevator Technology – Bei Elevator Technology beliefen sich die Investitionen im Berichtsjahr auf 89 Mio €. Hier setzen wir derzeit ein umfangreiches Wachstumskonzept um; im Zuge dessen investierten wir weiter in den internationalen Ausbau des Servicenetzes und unserer Produktionsstätten; u.a. erwarben wir die Lift & Engineering Services Ltd. in Großbritannien und erhöhten unsere Anteile an Marohn Elevator Co. Ltd., Shanghai (China), von 25 % auf 51 %. Vor Einzahlungen aus der Übernahme von Zahlungsmitteln beim Erwerb konsolidierter Gesellschaften im Zusammenhang mit der Anteilserhöhung an Marohn Elevator lagen die Investitionen insgesamt bei 136 Mio € und damit deutlich über dem Vorjahreswert. Details zum Wachstumskonzept können Sie dem Abschnitt „Geschäftsverlauf in den Business Areas“ entnehmen. Industrial Solutions – Im Geschäftsjahr 2014/2015 investierte die Business Area 22 Mio €. Vor Ein-zahlungen aus der Übernahme von Zahlungsmitteln aus der Erstkonsolidierung von thyssenkrupp Uhde Chlorine Engineers betrugen die Investitionen 75 Mio € und lagen damit über dem Vorjahreswert. Im Fokus der Investitionen standen die Stärkung unseres Technologieportfolios und der weitere Ausbau unseres Servicegeschäfts. Beispielsweise hat der Bereich Process Technologies von Inventa (Singapur) Technologien für die Produktion von Spezialchemikalien auf Basis nachwachsender Rohstoffe erworben, die u.a. bei der Herstellung von Nahrungsmitteln und Kosmetika eingesetzt werden. Resource Technologies investierte in den Aufbau von Servicecentern in Chile und Brasilien; ferner erwarb der Bereich die australische Maxx Engineering Pty. und stärkte damit in Pilbara im Nordwesten des Landes – einer der größten Eisenerzregionen der Welt – seine Marktposition im Servicegeschäft. Marine Systems schließlich setzte die Investitionen in die Werftinfrastruktur fort. Materials Services – Die Investitionen von Materials Services erreichten im Berichtsjahr eine Gesamthöhe von 115 Mio €. Vorwiegend handelte es sich dabei um Ersatz- und Modernisierungsinvestitionen in den Bereichen Lager, Anarbeitung und Logistik. Rund ein Drittel entfiel auf VDM und AST: Hier mussten zur Sicherung und Ausweitung der Produktion einige Anlagen erneuert oder ergänzt werden; hinzu kamen Verbesserungen in puncto Umweltschutz und Arbeitssicherheit. Steel Europe – Die Investitionsausgaben bei Steel Europe beliefen sich im Berichtszeitraum auf 458 Mio €. Nach der Zustellung des Hochofens 2 in Duisburg Schwelgern stellten die Maßnahmen im Nachgang zum Hochofenstillstand ab Oktober 2014 einen Investitionsschwerpunkt dar. Auch die Stranggießanlage 1 in Beeckerwerth wurde nach umfangreicher Modernisierung wieder in Betrieb genommen. Maßgebliche Investitionen zur Modernisierung und Qualitätsverbesserung wurden ebenfalls in die Warmbandwerke 2 und 3 und in die Gießwalzanlage vorgenommen. Darüber hinaus wurde das Coil-Zentrum ADC in Antwerpen erworben: Mit dem Betrieb einer eigenen leistungsstarken Warmbandquerteilanlage stärken wir die Geschäftseinheit Grobblech und ermöglichen ihr, das Lieferprogramm hin zu deutlich attraktiveren Produkten im Bereich der höherwertigen Premium-Bandbleche zu entwickeln. Eine Großinvestition in die Zukunftsfähigkeit ist die laufende Erneuerung der IT-Infrastruktur, die auf die Harmonisierung der Systemlandschaft abzielt. Ebenso investiert Steel Europe kontinuierlich in die Verbesserung des Umweltschutzes, beispielsweise sind an der Sinteranlage gleich mehrere Großinvestitionsprojekte zur Senkung der Staubemissionen gestartet. Steel Americas – Steel Americas investierte im Berichtsjahr insgesamt 86 Mio €. Im Hüttenwerk in Brasilien lag der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit auf der weiteren Verbesserung des Umweltschutzes und der fortgesetzten technischen Optimierung der Anlagen. Corporate – Bei Corporate wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr 76 Mio € in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte investiert. Ein Großteil der Summe entfiel auf IT-Ausgaben, etwa für die Vereinheitlichung der IT-Infrastruktur, die Daten- und Prozessharmonisierung und den zentralen Einkauf von Softwarelizenzen, z.B. von SAP und Microsoft. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten Immobilieninvestitionen, die für den gesamten Konzern beim Asset Management gebündelt sind. Derzeit wird beispielsweise für die Business Area Elevator Technology in Neuhausen ein Multifunktionsgebäude mit angeschlossener Logistikhalle und in Rottweil ein Test- und Entwicklungsturm für Aufzüge errichtet. Finanzierung Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Für die Finanzierung des Konzerns ist grundsätzlich die thyssenkrupp AG zentral verantwortlich. Eine mehr-jährige Finanzplanung sowie eine monatlich rollierende Liquiditätsplanung mit einem Planungszeitraum von bis zu einem Jahr bilden dafür die Basis. Wichtigste Liquiditätsquelle sind die Mittelzuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Dank unserer Cash-Management-Systeme können Konzerngesellschaften die Liquiditätsüberschüsse anderer Unternehmenseinheiten nutzen, um ihren Liquiditätsbedarf zu decken. Dies verringert das Fremdfinanzierungsvolumen und somit den Zinsaufwand. Um das benötigte Fremdfinanzierungsvolumen zu beschaffen, nutzen wir Geld- und Kapitalmarktinstrumente wie Anleihen, Schuldscheindarlehen oder Commercial Paper. Ferner nehmen wir fest zugesagte Kreditlinien in unterschiedlichen Währungen und mit unterschiedlichen Laufzeiten in Anspruch; selektiv nutzen wir auch außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente wie Forderungsverkaufsprogramme oder Operating Leases. Einzelheiten zu den frei verfügbaren Kreditlinien sind unter Anhang-Nr. 17 zu finden. Die zentrale Finanzierung ermöglicht uns einen einheitlichen Auftritt auf den Kapitalmärkten. Das stärkt unsere Verhandlungsposition gegenüber den Banken und anderen Marktteilnehmern und macht es uns leichter, Kapital zu bestmöglichen Konditionen aufzunehmen oder anzulegen. Cashflow und Netto-Finanzschulden Im Geschäftsjahr 2014/2015 haben wir erneut einen deutlich positiven Free Cashflow erwirtschaftet und im Hinblick auf unser Ziel, die Netto-Finanzschulden abzubauen und das Gearing zu reduzieren, Fortschritte gemacht. Auch beim Free Cashflow vor Desinvestitionen haben wir uns im Jahresvergleich erneut deutlich verbessert und mit 65 Mio € zum ersten Mal seit Geschäftsjahr 2005/2006 wieder einen positiven Wert erzielt. Dabei wurden Belastungen aufgrund von Zahlungsverschiebungen und eines niedrigeren Auftragseingangs im Anlagen- und Schiffbau durch stark verbesserte Cashflow-Beiträge aus allen anderen Business Areas überkompensiert. Aus Desinvestitionen gingen uns Mittel in Höhe von 597 Mio € zu, denen im Konzern Investitionen von 1.235 Mio € gegenüberstanden. Veräußert haben wir neben der VDM-Gruppe und der RIP-Gruppe bei Materials Services auch eine Beteiligung an einem Logistikunternehmen bei Steel Europe sowie eine Beteiligung und nicht betriebsnotwendige Vermögenswerte bei Corporate. Die folgende Grafik zeigt, welche Faktoren im Einzelnen die Entwicklung unserer Netto-Finanzschulden im Berichtsjahr geprägt haben. ![]() Die Netto-Finanzschulden berechnen sich aus dem Saldo der bilanzierten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, zuzüglich der kurzfristigen zur Veräußerung verfügbaren sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie der langfristigen und kurzfristigen Finanzschulden. Dabei sind auch die entsprechenden zur Veräußerung vorgesehenen Werte der Disposal Groups zu berücksichtigen. Die Netto-Finanzschulden des Gesamtkonzerns beliefen sich zum 30. September 2015 auf 3.414 Mio €, damit liegen sie unter dem Stand zum 30. September 2014 (3.677 Mio €). Unter Berücksichtigung der flüssigen Mittel und der freien, zugesagten Kreditlinien sowie der ausgewogenen Fälligkeitenstruktur ist thyssenkrupp solide finanziert. Die thyssenkrupp AG hat Vereinbarungen mit Banken, die bestimmte Bedingungen für den Fall vorsehen, dass das Verhältnis von Netto-Finanzschulden zum Eigenkapital (Gearing) im Konzernabschluss 150 % zum jeweiligen Bilanzstichtag (30. September) überschreitet. Zum 30. September 2015 lag das Gearing bei 103,2 %; somit wurde die in einigen Kreditverträgen vereinbarte Obergrenze zum Bilanzstichtag eingehalten. Die freie Liquidität des Konzerns belief sich zum besagten Stichtag auf 8,3 Mrd €. Sie umfasste flüssige Mittel in Höhe von 4,5 Mrd € und freie, zugesagte Kreditlinien von 3,8 Mrd €. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten standen uns über ein Commercial-Paper-Programm mit einem maximalen Emissionsvolumen von 1,5 Mrd € zur Verfügung. Commercial Paper sind Schuldverschreibungen, die im Rahmen unseres Programms mit einer Laufzeit von bis zu 364 Tagen abhängig von der Investorennachfrage begeben werden können. Das Programm war zum 30. September 2015 nicht in Anspruch genommen. Die freie Liquidität bietet ausreichend Spielraum zur Deckung anstehender Fälligkeiten in den Brutto-Finanzschulden. Die Fälligkeiten in den Brutto-Finanzschulden im Geschäftsjahr 2015/2016 belaufen sich auf 1,6 Mrd €. Die Finanzierung und Liquidität des Konzerns waren im Berichtsjahr stets gesichert. Finanzierungsmaßnahmen Anleihe platziert – Die thyssenkrupp AG hat am 18. Februar 2015 im Rahmen ihres 10-Mrd-€-Debt-Issuance-Programms eine Dual Tranche-Anleihe im Gesamtvolumen von 1,35 Mrd € begeben. Die Anleihe wurde in zwei Tranchen mit einer Laufzeit von fünf Jahren und neun Monaten sowie zehn Jahren emittiert. Die Tranche über fünf Jahre und neun Monate hat ein Volumen von 750 Mio €. Der Zinscoupon beträgt 1,75 % p.a. bei einem Emissionserlös von 99,328 %. Die Tranche über zehn Jahre hat ein Volumen von 600 Mio €. Der Zinscoupon beträgt 2,50 % p.a. bei einem Emissionserlös von 98,818 %. Mit einem Orderbuch von über 5,7 Mrd € wurde die Anleihe sehr gut vom Kapitalmarkt aufgenommen. Mit der Emission nutzten wir das vorteilhafte Marktumfeld und erzielten den bislang günstigsten Zinscoupon seit Bestehen des Unternehmens. Zudem konnten wir das Fälligkeitenprofil unserer Finanzschulden verlängern und den Kapitalmarktanteil im Finanzierungsmix stärken. Syndizierte Kreditlinie verlängert – Im März 2015 konnte die syndizierte Kreditlinie mit einem Volumen von 2,0 Mrd € erfolgreich um ein Jahr vollständig verlängert werden. Die neue Laufzeit endet somit am 28. März 2018. Rating Wir verfügen seit 2001 über Emittenten-Ratings der Rating-Agenturen Moody’s und Standard & Poor’s sowie seit 2003 von Fitch. Aktuell befinden sich unsere Ratings unterhalb der Grenze zum Investment Grade. Im Dezember 2014 haben S&P und Fitch den Ausblick des gegenwärtigen BB bzw. BB+ Ratings von „Negativ“ auf „Stabil“ angehoben. Moody’s bestätigte unser Ba1 Rating mit negativem Ausblick. Der negative Ausblick eines Ratings besagt, dass die Agentur die Rating-Einschätzung einem genaueren Monitoring unterzieht und üblicherweise innerhalb eines Zeitraums von 12 bis 18 Monaten über diese erneut entscheidet.
GESCHÄFTSVERLAUF IN DEN BUSINESS AREAS Components Technology
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Definitionsänderung ab dem Geschäftsjahr 2014/2015 angepasst (vgl. die Ausführungen im Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Unternehmenssteuerung“). Die Business Area Components Technology produziert und vermarktet weltweit Hightech-Komponenten für die Automobilindustrie und den Maschinenbau. Im Automobilgeschäft umfasst die Produktpalette im Bereich Powertrain gebaute Nockenwellen, Zylinderkopfmodule mit integrierten Nockenwellen und Kurbelwellen sowie im Bereich Chassis gefertigte Lenkungs- und Dämpfersysteme, Federn und Stabilisatoren; hinzu kommt die Montage von Achsmodulen. Im Industriegeschäft liefert die Business Area hochwertige Komponenten für Baumaschinen und Windkraftanlagen sowie für zahlreiche Anwendungen des allgemeinen Maschinenbaus. Das Fundament für dieses breite Produktspektrum ist unsere langjährige Erfahrung mit innovativen Werkstoffen und Massivumformungsverfahren. Components Technology deckt die gesamte Wertschöpfungskette ab: von der Entwicklung und Fertigung von Hochleistungskomponenten über die mechanische Bearbeitung bis zum Zusammenbau hochkomplexer Systeme. Eine immer wichtigere Rolle spielen dabei mechatronische Lösungen mit Elektronik und Software aus Eigenentwicklung. Unser umfassendes technisches Fachwissen und unsere weltweite Marktpräsenz haben uns zu einem verlässlichen Partner für unsere Kunden gemacht, der ihnen einen echten Mehrwert bietet. Auftragseingang und Umsatz über Vorjahresniveau Im Geschäftsjahr 2014/2015 entwickelte sich Components Technology insgesamt erfreulich: Auftragseingang und Umsatz stiegen gegenüber dem Vorjahr um 11 % bzw. 9 %. Zu verdanken war dies dem Serienhochlauf neuer Produkte, dem Hochlauf neuer Werke sowie einer erhöhten Nachfrage nach der Montage von Achsmodulen; hinzu kamen positive Translationseffekte vor allem aus der Währungsumrechnung des US-Dollars und des chinesischen Yuan in Euro. Auf vergleichbarer Basis – also währungs- und portfoliobereinigt – lagen Auftragseingang und Umsatz um 4 % bzw. 2 % über dem Vorjahreswert. Im zweiten Halbjahr verlief die Geschäftsentwicklung weniger dynamisch. In China ging insbesondere im 4. Quartal die Nachfrage nach Komponenten für Pkw und schwere Nutzfahrzeuge (>6 t) zurück; hinzu kamen die schwache Marktentwicklung in Brasilien und Russland. Im europäischen und US-amerikanischen Markt für Pkw und Nutzfahrzeuge hingegen blieb das Nachfragewachstum robust. Um unser profitables Wachstum fortzusetzen und unsere weltweite Präsenz in der Automobilkomponentenfertigung weiter auszubauen, haben wir im Geschäftsjahr vor allem in China und im NAFTA-Raum neue Werke eröffnet. Im Bereich Powertrain beispielsweise lief zu Beginn des Geschäftsjahres in Changzhou die Fertigung von Zylinderkopfhaubenmodulen an. Ein weiteres Werk für die Produktion dieser Module ist in Mexiko, am Standort San Miguel de Allende, geplant: Von hier sollen die Module ab 2017 hauptsächlich an US-amerikanische Kunden ausgeliefert werden. Die große weltweite Nachfrage und das hohe Wachstums-potenzial beruhen auf der Weiterentwicklung unserer Nockenwellentechnologie sowie einem verbesserten Fertigungsverfahren. Wir beliefern Kunden mit kompletten Nockenwellenmodulen und bieten ihnen damit Systeme von höchster Qualität und Funktionalität mit einem sehr attraktiven Kosten-Nutzen-Verhältnis: Unsere Nockenwellenmodule ermöglichen eine effizientere Motorenmontage, Gewichtseinsparungen von bis zu 30 %, einen reduzierten Kraftstoffverbrauch und geringere Schadstoffemissionen. Auch im Bereich Chassis haben wir im Februar einen neuen Zulieferstandort in Mexiko, am Standort in Puebla, in Betrieb genommen. Hier werden Vorderachsen montiert. Eine Reihe von Neuaufträgen machte diese Kapazitätserweiterung notwendig. Zusätzlich haben wir in Puebla im April ein neues Werk für Lenkungskomponenten eröffnet, um besser am Wachstum des nordamerikanischen Marktes teilhaben zu können. Im Geschäft mit Industriekomponenten konnten wir unseren Umsatz um 7 % steigern; auf vergleichbarer Basis lag der Wert leicht unter dem Vorjahresniveau. Erfreulich entwickelte sich vor allem der Absatz von Komponenten für die Windenergie, speziell in China, Brasilien und Indien; das Geschäft mit Baumaschinenkomponenten hingegen blieb schwach. Höheres Ergebnis dank Effizienzsteigerungsmaßnahmen Das Bereinigte EBIT von Components Technology belief sich im Berichtsjahr auf 313 Mio € und legte damit gegenüber dem Vorjahreswert (268 Mio €) deutlich zu. Neben der guten Geschäftsentwicklung bei Industriekomponenten war dies auf umfangreiche Effizienzsteigerungsmaßnahmen, u.a. aus dem Konzernprogramm „impact“, sowie auf Kostensenkungen aus abgeschlossenen Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen; ferner haben wir von positiven Effekten aus der Währungsumrechnung profitiert. Auch die Bereinigte-EBIT-Marge der Business Area erhöhte sich, und zwar auf 4,6 % – dies trotz höherer Logistikkosten beim Serienhochlauf neuer Produkte, Kostennachteilen aus der Aufwertung des Schweizer Franken sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Großreparatur im Bereich Kurbelwellen. Dass das EBIT deutlich höher ausfiel als im Vorjahr, lässt sich zum einen auf operative Verbesserungen zurückführen, zum anderen auf geringere Sonderaufwendungen, die im aktuellen Geschäftsjahr für Restrukturierungsmaßnahmen im Lenkungsbereich sowie Wertminderungen im Bereich Kurbelwellen anfielen. Elevator Technology
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Definitionsänderung ab dem Geschäftsjahr 2014/2015 angepasst (vgl. die Ausführungen im Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Unternehmenssteuerung“). Die Business Area Elevator Technology trägt mit innovativer Technik zu einer effizienten urbanen Mobilität bei. Das Produktprogramm umfasst Personen- und Lastenaufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige, Fluggastbrücken, Treppen- und Plattformlifte sowie den Service für die gesamte Produktpalette. Ein dichtes Servicenetz mit kompetenten Mitarbeitern an über 900 Standorten bietet kundennah individuelle und intelligente sowie zuverlässige und sichere Lösungen und Leistungen für die Personenbeförderung. Damit liefern wir unseren Kunden einen greifbaren Mehrwert und stärken das Vertrauen in unsere Marke. Erneut Höchstwerte bei Auftragseingang und Umsatz Der Auftragseingang der Business Area belief sich im Geschäftsjahr 2014/2015 auf 7,7 Mrd €, eine Steigerung um 13 % gegenüber dem Vorjahr. Auf vergleichbarer Basis, d.h. vor allem ohne positive Wechselkurseffekte, betrug das Wachstum 3 %. Neben den Währungsumrechnungseffekten profitiert der Bereich weiterhin von einem Nachfragezuwachs im Neuanlagengeschäft, speziell in den USA, Südkorea und dem Nahen Osten. Auch in China konnten wir mehrere Aufträge für die Ausstattung größerer Projekte mit Aufzügen und Fahrtreppen gewinnen. Das Neuanlagengeschäft in Europa befindet sich nahezu auf dem Niveau des Vorjahres; das für Europa wichtige Servicegeschäft verzeichnet ein leichtes Wachstum. Der Auftragsbestand erreichte im Berichtsjahr neue Höchstwerte und betrug am 30. September 2015 4,9 Mrd €, was einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 19 % entspricht. Der Umsatz von Elevator Technology lag im Geschäftsjahr 2014/2015 bei 7,2 Mrd € und damit 12 % über dem Vorjahreswert. Diese erfreuliche Entwicklung resultiert aus einer starken Nachfrage im Neuanlagen-geschäft sowie aus positiven Wechselkurseffekten. Auf vergleichbarer Basis betrug der Anstieg 3 %. Deutliche Wachstumsraten beim Umsatz verzeichnete Elevator Technology in den USA, China und Südkorea; im europäischen Raum blieb er leicht unter Vorjahresniveau. Im Zuge der Umsetzung unseres umfassenden Wachstumskonzepts hat die Business Area im Geschäftsjahr 2014/2015 weiterhin in den internationalen Ausbau unseres Servicenetzes und unserer Produktionsstätten investiert. Ein weiterer Schritt war der Erwerb von Lift & Engineering Services Ltd. in Großbritannien im Dezember 2014, der dazu beiträgt, unsere Kundennähe in der Region zu verbessern. Außerdem haben wir den Anteil an Marohn Elevator Co. Ltd., Shanghai (China), im 4. Geschäftsquartal von 25 % auf 51 % erhöht. Marohn, ein Hersteller von Aufzügen und Fahrtreppen, begleitet die fortschreitende Urbanisierung in China. Elevator Technology ergänzt damit sein Produktprogramm und stärkt durch Erschließung weiterer Kundengruppen den Zugang zum chinesischen Markt. Des Weiteren schreitet der Bau des Testturms für Aufzugsinnovationen in Rottweil, der eine Gesamthöhe von 246 Metern haben wird, planmäßig voran. Nach Fertigstellung Ende 2016 soll hier u.a. der innovative MULTI-Aufzug getestet und zertifiziert werden. Mit mehreren Kabinen im gleichen Schacht, die sich ohne Seil vertikal und erstmals auch horizontal bewegen können, ermöglicht MULTI völlig neue Höhen, Formen und Gebäudenutzungskonzepte. MULTI entstand durch gezielte Zusammenarbeit der Business Areas Elevator Technology, Components Technology und Industrial Solutions unter Koordination der Konzernfunktion Technology, Innovation & Sustainability und ist ein Beispiel, wie wir die Verbundkraft des Konzerns für relevante Innovationen nutzen. Ergebnis und Marge weiter gesteigert Elevator Technology hat im Geschäftsjahr 2014/2015 das Bereinigte EBIT im Vergleich zum Vorjahr umsatz- und margenbedingt um 18 % auf 794 Mio € gesteigert. Das Ergebnis- und Margenwachstum spiegelt vor allem die erfreuliche operative Geschäftsentwicklung sowie die begleitenden Maßnahmen zur Leistungsoptimierung und Restrukturierung im Zuge der Umsetzung des Konzernprogramms „impact“ wider. Zusätzlich trugen Wechselkurseffekte zur positiven Entwicklung bei. Die Bereinigte-EBIT-Marge verbesserte sich im Vergleich zum Vorjahr – trotz der weiterhin schwierigen Marktsituation in Europa – um 0,5 %-Punkte auf 11,0 %. Im 4. Quartal 2014/2015 konnten wir unser Bereinigtes EBIT das zwölfte Mal in Folge gegenüber dem Vorjahresquartal steigern. Das EBIT betrug 662 Mio €. Darin sind Aufwendungen aus Sondereffekten in Höhe von 132 Mio € enthalten, die sich in erster Linie aus Restrukturierungsmaßnahmen in Europa und Amerika ergaben. Im April beschloss die Leitung von Elevator Technology, die organisatorische Struktur der Business Area zu straffen, um künftig noch effizienter am Markt agieren zu können. Als Folge wird es mit Beginn des Geschäftsjahres 2015/2016 nur noch drei statt vier regionale operativ führende Einheiten geben; das Europageschäft wird dabei künftig aus einer Hand gesteuert. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, die Neu- und Weiterentwicklung von Technologien effizienter zu gestalten und unser Produktportfolio zu straffen. Auch werden wir mit der neuen homogenen Organisationsstruktur noch besser auf die treibenden Kräfte in den regionalen Märkten reagieren können. Industrial Solutions
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Definitionsänderung ab dem Geschäftsjahr 2014/2015 angepasst (vgl. die Ausführungen im Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Unternehmenssteuerung“). Die Business Area Industrial Solutions umfasst vier Business Units mit einem breiten Leistungsspektrum im Projektgeschäft: Process Technologies baut Chemie- und Raffinerieanlagen; Resource Technologies stellt innovative Lösungen zur Rohstoffgewinnung und -weiterverarbeitung bereit und baut Anlagen für die Mining- und Zementindustrie; System Engineering liefert Produktionssysteme für die Automobilindustrie; Marine Systems steht für den Marineschiffbau. Im Rahmen der Strategischen Weiterentwicklung des Konzerns haben wir durch Integration und Regionalisierung wesentliche Voraussetzungen geschaffen, um unsere Wachstumsziele zu erreichen und unsere Effizienz zu steigern. Als weltweit präsenter integrierter Anlagenbauer mit hoher technologischer Kompetenz treibt Industrial Solutions die strategische Entwicklung seiner Märkte, die Nähe zu seinen Kunden in den Regionen und das Geschäft mit Service-Leistungen voran. Gleichzeitig fördern wir den weltweiten Wissensaustausch und die Weitervermittlung von Engineering- und Abwicklungskompetenzen über alle Geschäftseinheiten hinweg. Führende Technologien und eine sichere und verlässliche Projektausführung bilden das Fundament unserer nachhaltigen Engineering-Lösungen. Auftragseingang rückläufig, Umsatz stabil Im Geschäftsjahr 2014/2015 verzeichnete Industrial Solutions mit 4,9 Mrd € erwartungsgemäß einen niedrigeren Auftragseingang als im Vorjahr, das stark von Großaufträgen bei Marine Systems und Resource Technologies profitiert hatte. Angesichts volatiler und rückläufiger Öl- und Rohstoffpreise zeigten sich die Kunden bei der Auftragsvergabe zurückhaltend. Die Business Unit Process Technologies konnte beim Auftragseingang den Vorjahreswert nicht erreichen. Die Projektpipeline bleibt jedoch stabil. Da allgemein von weiterhin attraktiven Gaspreisen in den USA und Kanada ausgegangen wird, sehen wir weiterhin Chancen auf Folgeaufträge auch für Düngemittelanlagen. Ebenso sehen wir in der Region Naher Osten & Afrika zukünftige Wachstumspotenziale, von denen wir durch unsere fortschrittlichen Technologien und unsere Kundennähe profitieren können. Mit einem Innovations-programm ist es uns gelungen, die Energieeffizienz unserer Ammoniakanlagen deutlich zu steigern und damit unsere Wettbewerbsvorteile weiter auszubauen. Die Nachfrage nach Elektrolyseanlagen entwickelte sich im Berichtsjahr positiv, u.a. konnten wir Aufträge für Anlagen in Frankreich, Kuba und China gewinnen. Im 3. Quartal ist die Gründung eines Joint Ventures mit Industrie De Nora, Italien, vollzogen worden. Durch die Zusammenführung der Aktivitäten im Bereich Planung, Beschaffung und Errichtung von Elektrolyse-anlagen erweitern beide Partner ihre technologische Plattform und erhöhen die Kundennähe sowie die globale Präsenz. Ferner sind wir eine strategische Partnerschaft mit McPhy Energy auf dem Gebiet der elektrochemischen Wasserstofferzeugung eingegangen. Wir haben mit dieser Kooperation unsere Position im wachsenden Markt für die Speicherung erneuerbarer Energien weiter gestärkt. Resource Technologies verzeichnete im vergangenen Geschäftsjahr trotz eines starken 4. Quartals eine rückläufige Nachfrage, die im Vorjahr u.a. von einem Großauftrag für eine Zementanlage in Algerien profitiert hatte. Wir konnten im Berichtsjahr u.a. größere Zementaufträge in Kanada und Kolumbien sowie Aufträge zur Lieferung von Brecher-Band-Systemen an Kunden in Russland, Peru und Kasachstan gewinnen. Im Zementbereich schätzen die Kunden unser umfassendes Angebotsspektrum, das von der technischen Planung über die Beschaffung bis hin zur Konstruktion schlüsselfertiger Zementlinien reicht, sowie unsere technologische Flexibilität hinsichtlich der eingesetzten Brennstoffe. Diese ermöglicht es den Kunden, auf Preisentwicklungen im Energiebereich zu reagieren und die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu steigern. Im Mining-Geschäft, das weiterhin unter einer schwachen Investitionstätigkeit leidet, war der Auftragseingang im Vergleich zum Vorjahr leicht rückläufig. Um unser Geschäft noch breiter und weniger zyklisch aufzustellen, stärken wir weltweit unser Servicenetz. Dadurch bauen wir unsere globale Präsenz weiter aus, erreichen eine noch engere Kundenbindung und erweitern den adressierbaren Kundenkreis. In Chile wurde im Berichts-zeitraum ein neues Servicecenter für die Mining- und Rohstoffindustrie eröffnet. In Peru ist der Bau eines zusätzlichen Servicestandorts geplant. Insgesamt versprechen der hohe Auftragsbestand, das ausgewogene Produktportfolio mit einem wachsenden Anteil des Reparatur- und Servicegeschäfts sowie aussichtsreiche Verhandlungen über geplante Projekte im Zementbereich auch weiterhin eine stabile Geschäftsentwicklung. System Engineering verbuchte im Geschäftsjahr 2014/2015 einen Anstieg des Auftragseingangs, der vor allem einer lebhaften Nachfrage nach Produktionssystemen für die Automobilindustrie zu verdanken war. Darüber hinaus konnten wir durch verschiedene erfolgreich abgeschlossene und neu gewonnene Aufträge sowie kontinuierliche Forschung und Entwicklung im Bereich innovativer Energiespeicherlösungen unsere Position im wachsenden Markt der Elektromobilität weiter stärken. Unser umfassendes, im Lauf der Jahrzehnte erworbenes Prozess- und Technologie-Know-how im Automobilbereich übertragen wir zudem zunehmend auf zukunftsorientierte Montage- und Automatisierungslösungen im Flugzeugbau. Marine Systems verzeichnete im Berichtsjahr Auftragseingänge für zwei U-Boote sowie für Korvetten, blieb jedoch unter dem Wert des Vorjahres, der durch einen Großauftrag gekennzeichnet war. Im Zuge der Fokussierung der Schiffbauaktivitäten auf den Über- und Unterwasserschiffbau wurden die Emder Werft und Dockbetriebe im Rahmen eines Asset Deals veräußert. Der weiterhin hohe Auftragsbestand der Business Area Industrial Solutions von 12,3 Mrd € ermöglicht uns eine langfristige Planung für die nächsten zwei bis drei Jahre. Um das angestrebte dauerhaft profitable Umsatzwachstum zu erreichen, konzentriert sich das Führungsteam strategisch auf die konsequente Ausweitung des adressierbaren Marktes. Dieses Ziel soll durch eine intensivere Entwicklung und Vermarktung neuer technischer Lösungen, die Ausweitung des Dienstleistungsgeschäfts, den Ausbau der regionalen Präsenz und Kundennähe sowie eine Business-Area-übergreifende Marktbearbeitung erreicht werden. Der Umsatz von Industrial Solutions blieb mit 6,3 Mrd € auch währungskursbedingt insgesamt stabil, trotz der Veräußerung der schwedischen Aktivitäten von Marine Systems gegen Ende des Vorjahres. Auf vergleichbarer Basis ergab sich ein leichter Rückgang um 2 %. Bei Process Technologies bewirkten die geringeren und teilweise später als erwartet verbuchten Auftragseingänge des Vorjahres im Berichtsjahr rückläufige Umsätze. Der Umsatz bei Resource Technologies bewegte sich auf Vorjahresniveau. Marine Systems verzeichnete portfoliobedingt einen geringfügigen Umsatzrückgang; u.a. konnte jedoch mit der Schiffstaufe der „Nordrhein-Westfalen“, der zweiten Fregatte der Klasse F125, im April 2015 ein weiterer wichtiger Meilenstein in diesem Bauprogramm für die deutsche Marine erreicht werden. Bei System Engineering setzte sich der deutlich positive Umsatztrend weiter fort. Ergebnis und Marge leicht über Vorjahreswert Das Bereinigte EBIT lag bei leicht verbesserten Margen mit 424 Mio € im Berichtsjahr leicht über dem Vorjahreswert. Die Bereinigte-EBIT-Marge lag zudem weiterhin im Zielbereich von 6 % bis 7 %, gestützt durch umfangreiche „impact“-Maßnahmen insbesondere durch Synergien im Rahmen der Integration des Anlagenbaugeschäfts, durch die Optimierung der Einkaufsprozesse und ein neu aufgelegtes Kosten-senkungsprogramm. Das EBIT war im Berichtszeitraum nur geringfügig durch Sondereffekte beeinflusst. Materials Services
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Definitionsänderung ab dem Geschäftsjahr 2014/2015 angepasst (vgl. die Ausführungen im Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Unternehmenssteuerung“). Die Business Area Materials Services bietet ihren Kunden eine breite Palette von Roh- und Werkstoffen, verbunden mit umfangreichen Dienstleistungen zur Optimierung ihrer Wertschöpfungskette. Unsere Services reichen von der Materialanarbeitung über verschiedene Logistikdienstleistungen bis hin zu innovativen Supply-Chain-Lösungen. Materials Services tritt dabei als effizienter und zuverlässiger Partner der Kunden auf. Eckpfeiler unseres Geschäfts sind unsere genaue Marktkenntnis, unsere internationale Aufstellung mit rund 480 Standorten in mehr als 40 Ländern und nicht zuletzt unsere engagierten und motivierten Mitarbeiter. Ab 1. März 2014 sind die Gesellschaften und Bereiche der VDM- und der AST-Gruppe in den Finanzkennziffern der Business Area – im Wesentlichen im Bereich Special Materials – enthalten. Die VDM-Gruppe wurde inzwischen mit Wirkung zum 31. Juli 2015 veräußert. Dadurch sind die Kennziffern der Geschäftsjahre nur eingeschränkt miteinander vergleichbar. Umsatz auf vergleichbarer Basis leicht unter Vorjahr Im Geschäftsjahr 2014/2015 erreichten Auftragseingang und Umsatz 13,9 Mrd € bzw. 14,3 Mrd €, ein Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 2 % bzw. 4 %. Auf vergleichbarer Basis – insbesondere angepasst um die Portfolioeffekte bei Special Materials (VDM und AST) sowie bereinigt um Wechselkurseffekte – lagen Auftragseingang und Umsatz um 5 % bzw. 3 % unter dem Vorjahreswert. Zu den positiven Effekten zählten die Ausweitung des weltweiten Werkstoffstreckengeschäfts, insbesondere in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres, des Weiteren die – auch wechselkursbedingt – sehr gute Entwicklung des Lager- und Servicegeschäfts in Nordamerika sowie schließlich der weitere Ausbau des Aerospace-Geschäfts. Mindernd wirkte sich aus, dass zum Ende des vorherigen Geschäftsjahres das Werkstofflagergeschäft in Russland sowie die Gleistechnikaktivitäten eingestellt worden waren. Im 1. Quartal des Berichtsjahres wurden ferner die Dienstleistungsaktivitäten der RIP-Gruppe in Brasilien veräußert. In nahezu allen Produktsegmenten der Werkstoff- und Rohstoffseite prägten kontinuierlich fallende Preise das Bild. Auftragseingang und Umsatz im Bereich Special Materials, der im Vorjahr nur sieben Monate lang in den Kennziffern enthalten war, erreichte 2,4 Mrd € bzw. 2,6 Mrd €. Die Gesellschaften der Business Area Materials Services verkauften im Berichtsjahr insgesamt 12,6 Mio t Werkstoffe und Rohstoffe, 2 % weniger als im Vorjahr. Auf Produktion und Vertrieb von Edelstahlflachprodukten und Hochleistungswerkstoffen (Bereich Special Materials) entfielen zusätzlich 900.000 t. Der Absatz im Lagergeschäft mit metallischen Werkstoffen blieb mit 5,6 Mio t ohne Berücksichtigung des Russlandgeschäfts nahezu konstant. Absatzzuwächse verzeichneten insbesondere die automobilnahen Servicecenter. Während das Osteuropageschäft ohne Russland auf dem Vorjahresniveau blieb, wurden in Deutschland und Westeuropa geringfügig weniger Werkstoffe ab Lager verkauft. Der Absatz im weltweiten Werkstoffstrecken- und Trading-Geschäft lag mit 4,0 Mio t um 10 % über dem Niveau des Vorjahres. Die Verkäufe von Rohstoffen betrugen 3,5 Mio t, 0,2 Mio t weniger als im vorherigen Geschäftsjahr. Insbesondere die Auslieferungen von Koks/Kohle, aber auch von Nickelerzen gingen gegenüber den sehr hohen Vorjahresmengen zurück, während der Absatz von Metallen und Legierungen leicht stieg. Unsere Kunden- und Serviceorientierung, die enge Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern auf der Lieferanten- und Abnehmerseite sowie eine hohe Zuverlässigkeit sind neben dem großen Engagement unserer Mitarbeiter wesentliche Erfolgsfaktoren für unser Geschäft. So sind wir mit unseren Aerospace Service-Aktivitäten nach der Inbetriebnahme der Standorte in Indien und Tunesien nun für unsere Kunden auf allen fünf Kontinenten vertreten und konnten so bereits mehrere Neukunden hinzu-gewinnen und Langfristverträge abschließen. In Mexiko haben wir unsere Anarbeitungskapazitäten für die Automobilindustrie ausgebaut. In unserem Rohstoffgeschäft konnten wir neue Lieferanten in Südamerika und Afrika gewinnen. Darüber hinaus digitalisieren wir unsere Geschäftsprozesse systematisch weiter: Grundsätzlich verfolgen wir eine Geschäftskunden- und auch Endverbraucherstrategie, mit der wir den unterschiedlichen Bedürfnissen unserer Kunden Rechnung tragen. Bereits seit vielen Jahren haben wir in den USA erfolgreich online-basierte Systeme für Kundeninformationen und Kundenservice etabliert, die wir kontinuierlich weiterentwickeln. Diese Webportal- und Shop-Lösungen werden wir mit Beginn des neuen Geschäftsjahres sukzessive in verschiedenen europäischen Ländern einführen und ausbauen. Bereinigtes EBIT auf Vorjahresniveau Materials Services stand im Berichtszeitraum in nahezu allen Produktbereichen unter starkem Wettbewerbs- und Preisdruck, der vor allem auch das Werkstofflagergeschäft in Deutschland beeinträchtigte. Hinzu kamen die – im Wesentlichen streikbedingten – Verluste aus dem 1. Quartal bei AST in Italien sowie die Veräußerung der Dienstleistungsaktivitäten in Brasilien, die sich ebenfalls ergebnismindernd auswirkten. Dennoch erreichte das Bereinigte EBIT im Berichtsjahr mit 206 Mio € nahezu den Vorjahreswert. Deutlich stabilisierend wirkten dabei zahlreiche Effizienzsteigerungsmaßnahmen im Rahmen von „impact“, insbesondere aus dem Einkaufs- und Materialkostensenkungsprogramm „synergize+“. Daneben konnten wir u.a. die Anzahl der rechtlichen Einheiten um über 20 % weiter verringern, im Wesentlichen durch Verschmelzung von Geschäftsaktivitäten in verschiedenen europäischen Ländern. Ferner war die Umsetzung der neuen Geschäftspläne bei AST und VDM sehr erfolgreich; der Bereich Special Materials leistete insgesamt – trotz des hohen streikbedingten Verlustes bei AST im 1. Quartal – einen positiven Beitrag zum Bereinigten EBIT der Business Area. Im Zusammenhang mit der Veräußerung der VDM-Gruppe wurde eine Buchwertberichtigung vorgenommen: Der EBIT-Effekt betrug −173 Mio €, der Effekt nach Steuern −127 Mio €. Insgesamt beliefen sich die primär desinvestitions- und restrukturierungsbedingten Sondereffekte im Geschäftsjahr 2014/2015 auf 244 Mio € und resultierten im Wesentlichen aus der erwähnten Buchwertberichtigung. Weitere Sondereffekte fielen im Zusammenhang mit der Restrukturierung von AST, des Geschäfts in Spanien und China sowie im Rahmen der Veräußerung der Dienstleistungsaktivitäten in Brasilien an. Steel Europe
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). 2) Der Vorjahresausweis wurde durch die Definitionsänderung ab dem Geschäftsjahr 2014/2015 angepasst (vgl. die Ausführungen im Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Unternehmenssteuerung“). Die Business Area Steel Europe bündelt die Qualitätsflachstahlaktivitäten des Konzerns vor allem im europäischen Markt. Sie liefert hochwertigen Flachstahl an die Automobilindustrie sowie an andere Stahl verarbeitende Industriezweige, die hohe Anforderungen an Produkte und Leistungen stellen. Unsere besondere Stärke ist die Erarbeitung kundenspezifischer Lösungen. Grundlagen sind die profunde Kenntnis der Geschäftstätigkeit und somit des Bedarfs unserer Kunden, unser hervorragendes, auf langjährigen Erfahrungen beruhendes technisches Know-how – und nicht zuletzt die Möglichkeit, die Vorteile eines starken Konzernverbundes zu nutzen, denn davon profitieren auch die Kunden. Ein kontinuierliches Qualitätsmanagement und umfangreiche Initiativen zu Prozessverbesserungen sind dabei selbstverständlich. Auftragseingang und Umsatz preisbedingt rückläufig Steel Europe verzeichnete im Berichtsjahr 2014/2015 ein niedrigeres Geschäftsvolumen als im Vorjahr. Hauptursache war die anhaltende Schwäche der Stahlpreise auf den europäischen Spotmärkten insbesondere infolge der deutlich niedrigeren Rohstoffpreise, die sich in unseren Geschäftsabschlüssen wider-spiegelte. Die Mengenentwicklung, die im 1. Quartal durch temporäre Engpässe in der Produktion erheblich beeinträchtigt war, normalisierte sich nach dem Jahreswechsel. Unser Auftragseingang erreichte 8,4 Mrd € und war damit um 6 % niedriger als im Vorjahr. Mit wieder stabilerer Produktion und auch saisonal belebter Nachfrage ab dem Jahreswechsel übertraf er im 2. Quartal deutlich das Niveau des 1. Quartals, was jedoch teilweise auf vorgezogene Bestellungen zurückzuführen war. Dies und auch die übliche saisonale Nachfrageberuhigung haben den Auftragseingang in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres wieder gebremst – zumal der Preisdruck im letzten Quartal erneut wuchs, was die Kaufzurückhaltung bei vielen Kunden weiter verstärkte. Im gesamten Berichtszeitraum lagen die Bestellmengen mit 11,2 Mio t um 3 % unter dem Vorjahreswert. Der Umsatz der Business Area ging um 1 % (wechselkursbereinigt um 2 %) auf 8,7 Mrd € zurück, bedingt durch das Absinken der durchschnittlichen Nettoerlöse. Ab dem 2. Quartal des Geschäftsjahres schlug sich zeitverzögert der vorangegangene negative Preistrend im Spotmarkt in überwiegend niedrigeren Preis-abschlüssen mit unseren Kunden nieder. Der Versand belief sich im Gesamtjahr auf 11,7 Mio t und übertraf damit leicht das Vorjahresniveau – trotz der zeitweise schwierigen Vormaterialversorgung. Dabei konnten wir den Export, vor allem außerhalb Europas, deutlich ausweiten; dies betraf insbesondere Warmbandlieferungen an die Rohrindustrie. Auch den Absatz von Verpackungsblech und kornorientiertem Elektroband konnten wir ausweiten. Handel und Servicecenter haben seit Jahresbeginn 2015 im Zuge der leichten konjunkturellen Erholung wieder merklich höhere Mengen abgenommen. Annähernd auf Vorjahreshöhe bewegte sich der Versand an die Automobilindustrie einschließlich Zulieferer, niedriger war der Grobblechabsatz. Die Rohstahlerzeugung, einschließlich der Zulieferungen von den Hüttenwerken Krupp Mannesmann (HKM), erreichte im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Volumen von 12,4 Mio t und übertraf damit die Vorjahresproduktion um 1 %. Temporäre Erzeugungseinschränkungen und Rückstände aus Mindererzeugung konnten im Verlauf des Geschäftsjahres auch dank fortgesetzter Zulieferungen unseres brasilianischen Werks thyssenkrupp CSA teilweise aufgeholt werden. Die Walzstahlproduktion für Kunden erreichte im Berichts-zeitraum mit 11,9 Mio t wieder die Vorjahresmenge. „Best-in-Class Reloaded“ weiterhin wirkungsvoll: EBIT mehr als verdoppelt Die Business Area Steel Europe wies im aktuellen Geschäftsjahr ein Bereinigtes EBIT von 492 Mio € aus. Damit konnten wir das Vorjahresergebnis von 221 Mio € mehr als verdoppeln. Das Ergebnis lag in allen Quartalen deutlich über den entsprechenden Vorjahreswerten. Die Bereinigte-EBIT-Marge erhöhte sich im Durchschnitt der gesamten Berichtsperiode auf 5,7 % und ist ein Beleg für die Wirksamkeit unserer Effizienzmaßnahmen: Während vor allem das weiter rückläufige Stahlpreisniveau belastete, lieferten die konsequent weitergeführten Maßnahmenprogramme, insbesondere „Best-in-Class Reloaded“, positive Ergebniseffekte. Neben Kostensenkungsmaßnahmen umfasst dieses Programm auch Differenzierungsinitiativen bei Stahlgüten sowie umfangreiche Ansätze zur Optimierung des Vertriebs. Ferner erreichte Electrical Steel dank der erfolgreichen Restrukturierung – und zusätzlich gestützt durch eine Markterholung – nach den hohen Verlusten der Vorjahre erstmals wieder ein ausgeglichenes Ergebnis und trug damit spürbar zur Ergebnisverbesserung der Business Area bei. Darüber hinaus brachten die niedrigeren Rohstoffkosten eine Entlastung, wenngleich diese Kostenvorteile zum Teil durch den schwächeren Eurokurs wieder aufgezehrt wurden. Das EBIT belief sich im Berichtsjahr 2014/2015 auf 514 Mio € – gegenüber 195 Mio € im Vorjahr. Darin sind im Saldo positive Sondereffekte von insgesamt 22 Mio € enthalten, die zum Großteil im 4. Quartal dieses Jahres anfielen und primär durch die Veräußerung einer Beteiligung an einem Logistikunternehmen entstanden. Die breit angelegte Vermarktungsoffensive des konzernübergreifenden Entwicklungsprojektes InCar®plus, das Ende vergangenen Geschäftsjahres vorgestellt wurde, führte Steel Europe im Berichtszeitraum gemeinsam mit Components Technology und Industrial Solutions mit Nachdruck fort. Die Resonanz auf die Offensive ist bei Automobilkunden in Europa, USA und China sehr gut. Im weiteren Jahresverlauf folgen Präsentationen in Südkorea und Japan. Das Projekt wird den Kunden im Rahmen einer weltweiten Technologie-Roadshow direkt an ihren Standorten präsentiert. Es zeigt, wie wir dank unserer detaillierten Kenntnisse der Kundenanforderungen sowie unseres umfassenden technischen Know-hows gemeinsam mit den Kunden innovative, marktorientierte Lösungen zur automobilen Effizienz erarbeiten. Steel Americas
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Definitionsänderung ab dem Geschäftsjahr 2014/2015 angepasst (vgl. die Ausführungen im Kapitel „Grundlagen des Konzerns", Abschnitt "Unternehmenssteuerung“). Vom Stahlwerk in Brasilien (thyssenkrupp CSA) aus beliefert die Business Area Steel Americas insbesondere den US-amerikanischen und den brasilianischen Markt mit hochwertigen Brammen. Neben einem langfristigen Brammenliefervertrag mit einem Konsortium aus ArcelorMittal und Nippon Steel & Sumitomo Metal Corporation (AM/NS), der uns bereits verlässlich über mehrere Jahre eine Mindestauslastung unseres Werkes von 40 % sichert, bearbeitet thyssenkrupp CSA gezielt die Brammenmärkte in Süd- und Nordamerika. Auftragseingang und Umsatz durch Engpässe in der Produktion beeinflusst Im Geschäftsjahr 2014/2015 lagen der Auftragseingang und der Umsatz von Steel Americas bei 1,7 Mrd € bzw. 1,8 Mrd € und damit um 22 % bzw. 14 % unter den entsprechenden Vorjahreswerten. Neben der Veräußerung von thyssenkrupp Steel USA im Vorjahr sind dafür Produktionsengpässe verantwortlich. Sie waren die Folge eines unplanmäßigen Stillstands der Konverter im 1. Quartal, vorübergehend schlechter Rohstoffqualität im 2. Quartal, geplanter Wartungsstillstände sowie schließlich der Wasserknappheit in Brasilien, die zu Einschränkungen bei der Kühlwasserversorgung führte. Hinzu kam ab dem 2. Quartal ein steigender Preisdruck. Der Stahlmarkt in Brasilien war insgesamt durch einen weiter rückläufigen Verbrauch gekennzeichnet. Auf vergleichbarer Basis betrug der Rückgang von Auftragseingang und Umsatz 21 % bzw. 18 %. Das brasilianische Hüttenwerk produzierte im Berichtszeitraum 4,0 Mio t und konnte damit, trotz der vorgenannten Produktionsengpässe durch eine starke operative Steigerung im Schlussquartal den Vorjahreswert nahezu halten. 2,4 Mio t Brammen wurden an das Walz- und Beschichtungswerk von AM/NS in Calvert/Alabama und 0,6 Mio t an Steel Europe geliefert. Bereinigtes EBIT in schwierigem Preisumfeld unter Vorjahresniveau Das Bereinigte EBIT der Business Area Steel Americas betrug –138 Mio €. Es blieb – trotz eines stark gestiegenen Preis- und Margendrucks sowie Engpässen in der Produktion – lediglich aufgrund deutlich negativer Wechselkurseffekte auf Vorsteuerguthaben bei thyssenkrupp CSA negativ und unter dem Vorjahreswert (wobei dieser auch von einer Versicherungsgutschrift profitiert hatte). Steel Americas konnte jedoch erstmals einen ausgeglichenen Business Cashflow erwirtschaften. Das EBIT betrug im Geschäftsjahr 2014/2015 −147 Mio €. Darin sind Sondereffekte in Höhe von insgesamt 9 Mio € enthalten, die im Wesentlichen auf die aktualisierte Bewertung eines langfristigen Frachtvertrags im 1. Quartal zurückgehen. Demgegenüber enthielt der Vorjahreswert einen hohen positiven Sondereffekt, der sich aus der Veräußerung des US-Standortes in Calvert im 2. Quartal 2013/2014 ergab. Bereich Corporate der thyssenkrupp AG Der Konzern wird von der thyssenkrupp AG als Hauptverwaltung zentral geführt. Der Bereich Corporate umfasst die Konzernzentrale einschließlich der Verwaltung für die Regionen, das Asset Management für die konzernweiten Immobilien und die Global Shared Services-Aktivitäten. Im Einklang mit der mehrdimensionalen Führungsstruktur nach operativen Geschäften, Konzernfunktionen, Regionen und Service-Einheiten wurden in Nord- und Südamerika, China, Indien und in der Region Asien/Pazifik regionale Zentralen aufgebaut. Eine weitere regionale Zentrale ist für den Nahen Osten & Afrika vorgesehen. Die weltweit aufgestellte Service-Einheit „Global Shared Services“ bündelt wesentliche, dezentral ausgeführte Funktionen in konzerninternen Servicecentern und organisiert diese so, dass sie wettbewerbsfähig sind. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die grundsätzlich standortunabhängig erbracht werden können, wie etwa Teilprozesse im Rechnungswesen, in der IT, im Immobilienservice und im Personalwesen. Neben dem zentralen Servicecenter in Essen sind bereits Center in Bochum (Deutschland), in Danzig (Polen) und in Porto Alegre (Brasilien) aktiv. Weitere der insgesamt sechs vorgesehenen Servicecenter werden in China und Indien 2016 aufgebaut. Der Umsatz, den Corporate-Gesellschaften mit marktgängigen Dienstleistungen für Konzernunternehmen und externe Kunden erbringen, belief sich im Berichtsjahr auf 194 Mio € und übertraf damit den Vorjahreswert um 17 Mio €. Das Bereinigte EBIT von Corporate betrug –414 Mio € und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 12 Mio € verbessert. Die Verbesserung resultiert im Wesentlichen aus geringeren Verwaltungskosten und höheren Effizienzen bei den Shared Services-Aktivitäten. Demgegenüber sind die Projektkosten für die weltweite Konsolidierung und Modernisierung der IT-Infrastruktur sowie für die erweiterte Einführung einheitlicher Datenerfassungs-Systeme gestiegen. Das EBIT betrug –649 Mio € und beinhaltete Sondereffekte in Höhe von insgesamt 235 Mio €. Diese resultierten insbesondere aus der Erhöhung einer Rückstellung im Zusammenhang mit einem Vergleich mit der in Abwicklung befindlichen, nicht operativ tätigen US-amerikanischen Gesellschaft The Budd Company. Die entsprechende Anpassung der Rückstellung wird weitgehend durch die daraus resultierenden gegenläufigen Steuereffekte kompensiert und ist im Ergebnis nach Steuern lediglich mit einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag enthalten (vgl. auch Anhang-Nr. 16). Weitere Sondereffekte bei Corporate entfielen vor allem auf Restrukturierungen. Im Vorjahr betrug das EBIT –563 Mio € und war ebenfalls durch Sondereffekte belastet; der Verlust aus der Veräußerung der OTK-Beteiligung konnte dabei durch den Ertrag aus der im Vorjahr erfolgten Entkonsolidierung von The Budd Company teilweise kompensiert werden. Stainless Global (nicht fortgeführte Aktivität) Am 28. Dezember 2012 wurde der Zusammenschluss der Business Area Stainless Global mit dem finnischen Unternehmen OTK abgeschlossen. Nach dem Abgang fallen noch nachlaufende Aufwendungen und Erträge an, die mit dem Verkauf von Stainless Global in direktem Zusammenhang stehen und die nicht fortgeführte Aktivitäten darstellen. Der in 2014/2015 entstandene Aufwand von 11 Mio € resultiert im Wesentlichen aus Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit Personalmaßnahmen. Die in 2013/2014 ausgewiesenen nachlaufenden Erträge und Aufwendungen führten im Saldo zu einem EBIT von 186 Mio €. Im Wesentlichen stammen sie aus dem 1. Quartal 2013/2014 und ergaben sich aus der Auflösung von Rückstellungen, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Inoxum an OTK standen: Zweck war der Ausgleich etwaiger finanzieller Konsequenzen für OTK aufgrund fusionskontrollrechtlicher Auflagen gewesen. ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE Im nachfolgenden Abschnitt erfolgen im Wesentlichen die Analyse der Ertragslage anhand der Gewinn- und Verlustrechnung, die Liquiditätsanalyse anhand der Kapitalflussrechnung sowie die Analyse der Bilanzstruktur. Angaben zur Finanzierung und zu Investitionen finden Sie hingegen im Abschnitt "Geschäftsentwicklung im Konzern". Analyse der Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse der fortgeführten Aktivitäten lagen im Geschäftsjahr 2014/2015 mit 42.778 Mio € um 1.566 Mio € oder 4 % über dem Vorjahreswert. Verantwortlich für den Anstieg waren insbesondere die Geschäftsausweitung im Komponenten- und Aufzugsgeschäft sowie Wechselkurseffekte. Ferner wirkten sich auch die im Berichtsjahr mit zwölf Monaten enthaltenen Umsätze der AST-Gruppe und die bis zu ihrem Verkauf mit 10 Monaten enthaltenen Umsätze der VDM-Gruppe aus; im Vorjahr waren die Umsätze dieser Gruppen erst ab dem 1. März 2014 berücksichtigt gewesen. Die Umsatzkosten der fortgeführten Aktivitäten erhöhten sich um 897 Mio € oder 3 % und damit unterproportional zur Umsatzentwicklung. Wesentliche Ursachen für den Anstieg waren höhere Material- und Personalaufwendungen sowie im 2. Quartal des Berichtsjahres erfasste Wertminderungsaufwendungen im Zusammenhang mit dem im Juli 2015 abgeschlossenen Verkauf der VDM-Gruppe. Das Bruttoergebnis vom Umsatz der fortgeführten Aktivitäten verbesserte sich um 669 Mio € auf 6.874 Mio €, die Brutto-Umsatzmarge stieg auf 16 %. Die Vertriebskosten der fortgeführten Aktivitäten erhöhten sich um 145 Mio €, die allgemeinen Verwaltungskosten der fortgeführten Aktivitäten um 82 Mio €. Gründe waren insbesondere jeweils höhere Personal- und Beratungsaufwendungen sowie die Tatsache, dass die Zahlen von VDM und AST im Vorjahr nur mit sieben Monaten einbezogen gewesen waren. Der Anstieg der sonstigen Aufwendungen der fortgeführten Aktivitäten um 136 Mio € resultierte im Wesentlichen aus der im Berichtsjahr erfolgten Erhöhung einer Rückstellung im Zusammenhang mit einem Vergleich mit der in Abwicklung befindlichen, nicht operativ tätigen US-amerikanischen Gesellschaft The Budd Company. Auf die fortgeführten Aktivitäten entfielen insgesamt sonstige Verluste in Höhe von 223 Mio €; im Vorjahr ergaben sich demgegenüber insgesamt sonstige Gewinne von 235 Mio €. Hauptursachen für die Verschlechterung um 458 Mio € waren insbesondere die nur im Vorjahr enthaltenen Gewinne aus der Entkonsolidierung der nicht operativ tätigen US-amerikanischen Gesellschaft The Budd Company und aus der Veräußerung von thyssenkrupp Steel USA; hinzu kamen höhere Verluste aus der Währungsumrechnung von Erstattungsansprüchen im Zusammenhang mit ertragsunabhängigen Steuern. Die Finanzierungserträge der fortgeführten Aktivitäten stiegen um 418 Mio € an. Zurückzuführen war dies in erster Linie auf erhöhte Wechselkursgewinne im Zusammenhang mit Finanztransaktionen. Die insgesamt eingetretene leichte Zunahme der Finanzierungsaufwendungen der fortgeführten Aktivitäten um 18 Mio € enthielt deutlich gestiegene Währungsverluste im Zusammenhang mit Finanztransaktionen. Mindernd wirkten sich insbesondere der Wegfall der im Vorjahr enthaltenen Verluste aus dem Abgang der Beteiligung an der Outokumpu Oyj sowie rückläufige Zinsaufwendungen für Finanzschulden und gesunkene Nettozinsaufwendungen bei den Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen aus. Im Berichtsjahr ergab sich bei einem Gewinn vor Steuern aus fortgeführten Aktivitäten von 496 Mio € ein Steueraufwand der fortgeführten Aktivitäten von 217 Mio €, der durch steuerlich wirkungslose Verluste aus der Währungsumrechnung sowie wie schon im Vorjahr durch Wertberichtigungen aktiver latenter Ertragsteuern erhöht wurde. Gegenläufig wirkte sich der erwähnte Vergleich mit der US-amerikanischen Gesellschaft The Budd Company aus. Nach Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belief sich der Gewinn der fortgeführten Aktivitäten auf 279 Mio € und war damit 270 Mio € höher als im Vorjahr. Aus den nicht fortgeführten Aktivitäten resultierte im Berichtsjahr ein Verlust von 11 Mio € nach einem Gewinn von 186 Mio € im Vorjahr. Wesentliche Ursache für die Verschlechterung um 197 Mio € war die im Vorjahr erfolgte Auflösung einer Rückstellung für mögliche Auswirkungen aus fusionskontrollrechtlichen Auflagen im Zusammenhang mit der Abgabe von Inoxum an Outokumpu. Im Berichtsjahr erzielten wir bezogen auf den Jahresüberschuss von 309 Mio €, der auf die Aktionäre der thyssenkrupp AG entfällt, einen Gewinn je Aktie in Höhe von 0,55 €; dies sind 0,17 € mehr als im Vorjahr. Auf die fortgeführten Aktivitäten entfiel ein Gewinn je Aktie von 0,57 € – eine Verbesserung um 0,52 €.
Siehe auch die begleitenden Erläuterungen im Konzern-Anhang. 1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Analyse der Kapitalflussrechnung Der in der Kapitalflussrechnung insgesamt betrachtete Zahlungsmittelfonds entspricht der Bilanzposition „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ und enthält bis zu ihrer tatsächlichen Veräußerung auch die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der Veräußerungsgruppen. Im Berichtsjahr ergab sich ein Mittelzufluss aus der operativen Geschäftstätigkeit von insgesamt 1.300 Mio €. Dabei konnten die fortgeführten Aktivitäten eine Verbesserung um 408 Mio € auf einen Mittelzufluss von 1.311 Mio € verzeichnen. Einem deutlich verbesserten Jahresüberschuss vor Abschreibungen, latenten Steuern und Ergebnis aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten stand hier eine insgesamt erhöhte Mittelbindung bei den operativen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten gegenüber. Unsere Investitionstätigkeit führte im Berichtsjahr insgesamt zu einem Mittelabfluss von 638 Mio €, der ausschließlich auf die fortgeführten Aktivitäten entfiel. Die gegenüber dem Vorjahr eingetretene Erhöhung um 432 Mio € resultierte hauptsächlich aus gesunkenen Einzahlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von konsolidierten Gesellschaften. Hier standen insbesondere dem Wegfall der im Vorjahr erfassten Einzahlungen aus der Veräußerung von thyssenkrupp Steel USA geringere Einzahlungen im Berichtjahr gegenüber, die hauptsächlich den Verkauf der VDM-Gruppe betrafen. Gegenläufig wirkte der Wegfall der im Vorjahr berücksichtigten Abgabe von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten im Zusammenhang mit der Abwicklung der nicht operativ tätigen US-amerikanischen Gesellschaft The Budd Company in einem Chapter-11-Verfahren. Im Berichtsjahr erzielten wir insgesamt einen positiven Free Cashflow von 662 Mio €, der auf Vorjahresniveau lag und nahezu ausschließlich die fortgeführten Aktivitäten betraf. Die Finanzierungstätigkeit führte insgesamt zu einem Mittelabfluss von 78 Mio €, nach 558 Mio € im Vorjahr. Wesentlicher Grund für den Rückgang des Mittelabflusses um 480 Mio € war die Aufnahme von Finanzschulden in Höhe von 313 Mio € im Berichtsjahr, der im Vorjahr eine Rückführung der Finanzschulden um 1.428 Mio € gegenüberstand. Gegenläufig wirkten neben höheren Dividendenzahlungen insbesondere der Wegfall der Einzahlungen aus der im Dezember 2013 durchgeführten Kapitalerhöhung in Höhe von 878 Mio € sowie gestiegene, in den sonstigen Finanzierungsvorgängen enthaltene Auszahlungen aus Devisen- und Cross Currency-Swaps im Zusammenhang mit der Konzernfinanzierung.
Siehe Anhang Nr. 35 im Konzern-Anhang. 1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Analyse der Bilanz Die Bilanzsumme verminderte sich gegenüber dem 30. September 2014 um 736 Mio € auf 35.694 Mio € – trotz einer umrechnungsbedingten Erhöhung von 673 Mio €, insbesondere als Folge der im Berichtsjahr insgesamt starken Aufwertung des US Dollars gegenüber dem Euro. Die langfristigen Vermögenswerte lagen 237 Mio € über dem Wert am 30. September 2014. Aus der Währungsumrechnung resultierte hier eine Zunahme um 485 Mio €, die hauptsächlich die in den immateriellen Vermögenswerten enthaltenen Firmenwerte sowie die Sachanlagen betraf. Weitere Erhöhungen bei den immateriellen Vermögenswerten ergaben sich aus Unternehmenszusammenschlüssen in den Business Areas Elevator Technology und Industrial Solutions. Darüber hinaus stiegen die latenten Steuern insbesondere als Folge der Erhöhung einer Rückstellung im Zusammenhang mit einem Vergleich mit der US-amerikanischen Gesellschaft The Budd Company an. Mindernd wirkten insbesondere über den Zugängen liegende Abschreibungen bei den Sachanlagen sowie rückläufige Erstattungsansprüche im Zusammenhang mit ertragsunabhängigen Steuern, die in den sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerten enthalten sind. Die kurzfristigen Vermögenswerte gingen insgesamt um 973 Mio € zurück. Hauptursachen waren die unter Berücksichtigung kursbedingter Zunahmen insgesamt starken Rückgange bei den Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die auch den Verkauf der VDM-Gruppe betrafen. Dem stand im Wesentlichen ein Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 505 Mio € auf 4.535 Mio € gegenüber, hauptsächlich weil wir im Berichtjahr einen Free Cashflow von 662 Mio € erzielten. Das Eigenkapital erhöhte sich zum 30. September 2015 gegenüber dem Vorjahr um 108 Mio € auf 3.307 Mio €. Hauptursachen waren der im Berichtsjahr erzielte Jahresüberschuss von 268 Mio € und die im sonstigen Ergebnis berücksichtigten Gewinne aus der Währungsumrechnung in Höhe von 124 Mio €. Weitere Zunahmen standen im Zusammenhang mit der Erstkonsolidierung der thyssenkrupp Uhde Chlorine Engineers in der Business Area Industrial Solutions. Gegenläufig wirkten die ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfassten Verluste (nach Steuern) von 276 Mio € aus der Neubewertung der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen sowie Dividendenausschüttungen von 125 Mio €. Die Eigenkapitalquote verbesserte sich auf 9,3 %. Die langfristigen Verbindlichkeiten lagen mit 15.344 Mio € auf Vorjahresniveau. Die Zunahme der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen um 164 Mio € resultierte im Wesentlichen aus der Neubewertung, der insbesondere ein Rückgang aufgrund der Abgabe der VDM-Gruppe gegenüberstand. Der Anstieg der langfristigen sonstigen Rückstellungen betraf hauptsächlich den erwähnten Vergleich mit der in Abwicklung befindlichen, nicht operativ tätigen US-amerikanischen Gesellschaft The Budd Company. Gegenläufig wirkten die um 266 Mio € niedrigeren langfristigen Finanzschulden. Umgliederungen in die kurzfristigen Finanzschulden, die im Wesentlichen mit 997 Mio € eine im Februar 2016 fällige Anleihe und mit 361 Mio € im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2015/2016 fällige Schuldscheindarlehen betrafen, sowie Rückzahlungen von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stand vor allem die Begebung einer Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 1.350 Mio € im Februar 2015 gegenüber. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten nahmen insgesamt um 869 Mio € ab. Dieser Rückgang betraf allein mit 1.269 Mio € die kurzfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten, hauptsächlich als Folge deutlich verminderter Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Fertigungsaufträgen sowie gesunkener erhaltener Anzahlungen. Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten gingen, im Wesentlichen als Folge des Verkaufs der VDM-Gruppe, um 104 Mio € zurück. Darüber hinaus verminderten sich die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen insbesondere durch Inanspruchnahmen im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen. Gegenläufig wirkte hingegen die Zunahme der kurzfristigen Finanzschulden um 499 Mio €. Der Anstieg betraf im Wesentlichen die angesprochenen Umgliederungen aus den langfristigen Finanzschulden, denen die Rückzahlung einer Anleihe mit einem Volumen von 750 Mio € im März 2015 gegenüber stand. Konzern-BilanzAktiva
Siehe auch die begleitenden Erläuterungen im Konzern-Anhang.1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Nichtbilanziertes Vermögen und außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente Neben dem in der Bilanz ausgewiesenen Vermögen nutzt der Konzern nicht bilanzierungsfähige Vermögenswerte. Es handelt sich im Wesentlichen um geleaste, gepachtete oder gemietete Güter (Operating Lease). Einzelheiten können Sie unter der Anhang-Nr. 21 nachlesen. Zu unseren außerbilanziellen Finanzierungs-instrumenten zählen zudem Forderungsverkaufsprogramme. Dazu finden Sie Näheres unter der Anhang-Nr. 10. Für den Fall, dass derartige Finanzierungsinstrumente in der Zukunft nicht mehr verfügbar sein sollten, haben wir ausreichend freie Kreditlinien. Dies gilt auch für den regresslosen Verkauf von Forderungen, die der Konzern im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs zum Stichtag in Höhe von 1,5 Mrd € veräußert hat; im Vorjahr waren es 1,4 Mrd €. THYSSENKRUPP AG Die thyssenkrupp AG ist die Obergesellschaft des thyssenkrupp Konzerns. Der Vorstand der thyssenkrupp AG ist für die Leitung der Gesellschaft und des Konzerns verantwortlich. Hierzu gehören vor allem die Festlegung der Konzernstrategie und der Ressourcenverteilung sowie die Führungskräfte-entwicklung und das Finanzmanagement. Der Jahresabschluss der thyssenkrupp AG wurde nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt, der Lagebericht ist mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst; dieser wie auch der Konzernabschluss wurden gemäß § 315a HGB nach den internationalen Rechnungslegungsregeln IFRS aufgestellt. Wichtigstes Ziel im Einzelabschluss ist die Sicherstellung der nachhaltigen Ausschüttungsfähigkeit durch Darstellung eines entsprechenden Bilanzgewinns über einen im Durchschnitt mehrerer Perioden deutlich positiven handelsrechtlichen Jahresüberschuss. Geschäftsverlauf, künftige Entwicklung und Risikolage Geschäftsverlauf 2014/2015 Die Geschäftsentwicklung und -lage der thyssenkrupp AG wird wesentlich durch die geschäftliche Entwicklung und den Erfolg des Konzerns bestimmt. Darüber berichten wir ausführlich in den Abschnitten „Geschäftsentwicklung im Konzern“, „Geschäftsverlauf in den Business Areas“ sowie „Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage“. Voraussichtliche Entwicklung 2015/2016 mit wesentlichen Chancen und Risiken Auch die voraussichtliche Entwicklung der thyssenkrupp AG im Geschäftsjahr 2015/2016 hängt wesentlich von der Entwicklung des Gesamtkonzerns und dessen Chancen- und Risikolage ab. Diese ist Gegenstand des Prognose-, Chancen- und Risikoberichts des Konzerns. Soweit gelten die dort gemachten Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung sowie der Risikolage des Konzerns auch für die künftige Entwicklung und die Risikolage der thyssenkrupp AG. Als Obergesellschaft des Konzerns erhält die thyssenkrupp AG Erträge insbesondere von ihren Beteiligungsgesellschaften. Das Beteiligungsergebnis setzt sich aus Ergebnisabführungen bzw. Verlustübernahmen inländischer sowie Ausschüttungen ausländischer Tochtergesellschaften zusammen. Demnach sollte sich die für 2015/2016 erwartete positive Geschäftsentwicklung im Konzern auch auf das Ergebnis der thyssenkrupp AG auswirken. Insgesamt erwarten wir 2015/2016 bei der thyssenkrupp AG einen Bilanzgewinn, der es ermöglicht, unsere Aktionäre angemessen an der Ergebnisentwicklung des Konzerns zu beteiligen. Investitionen Im Geschäftsjahr 2014/2015 hat die thyssenkrupp AG in ihr Anlagevermögen 1.717 Mio € investiert. Bei den immateriellen Vermögensgegenständen entfielen davon 15 Mio € auf die Neuausrichtung der SAP-Systeme für die Daten- und Prozessharmonisierung sowie Softwarelizenzen. Die Zugänge im Sachanlagevermögen von 24 Mio € betrafen größtenteils das thyssenkrupp Quartier in Essen, wovon 16 Mio € auf Sachanlagen im Bau entfielen. Bei den Zugängen von 1.678 Mio € in den Finanzanlagen entfielen 1.665 Mio € auf Anteile an verbundenen Unternehmen. Im Wesentlichen betraf dies die Kapitalerhöhungen bei der thyssenkrupp North America, Inc. (883 Mio €), der ThyssenKrupp Nederland Holding B.V. (116 Mio €) und der ThyssenKrupp Austria GmbH & Co. KG (16 Mio €). Des Weiteren wurden durch die Verschmelzung der thyssenkrupp Real Estate GmbH und der thyssenkrupp IT Services GmbH auf die thyssenkrupp Business Services GmbH 647 Mio € realisiert. Weitere 7 Mio € entfielen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen auf Grund einer langfristigen Darlehens-gewährung an die ThyssenKrupp France S.A.S. Der Nettobuchwert der Abgänge von 1.478 Mio € bei den Anteilen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen resultierte mit 647 Mio € aus der Verschmelzung der thyssenkrupp Real Estate GmbH und der thyssenkrupp IT Services GmbH auf die thyssenkrupp Business Services GmbH sowie mit 830 Mio € aus der Rückzahlung von konzerninternen Darlehen durch die thyssenkrupp Finance USA, Inc. sowie die thyssenkrupp Electrical Steel GmbH. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2014/2015 erzielte die thyssenkrupp AG einen Jahresfehlbetrag von 122 Mio €, während im Vorjahr ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.535 Mio € erzielt wurde. Das Beteiligungsergebnis verringerte sich hierbei um 397 Mio € auf −112 Mio €. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen fielen dabei um 294 Mio € auf 283 Mio €. Zusätzlich stiegen die Aufwendungen aus Verlustübernahmen um 342 Mio € auf 635 Mio €. Treiber dieser Entwicklung war die thyssenkrupp Technologies Beteiligungen GmbH, deren letztjähriges positives Ergebnis (311 Mio €) ins Negative (−284 Mio €) drehte. Zudem kam es zu einem Anstieg der Aufwendungen aus Verlustübernahmen bei der thyssenkrupp Regional Services Germany GmbH um 85 Mio € auf 155 Mio €. Gegenläufig dazu zeigte sich die Thyssen Stahl GmbH, deren Ergebnis sich um 57 Mio € auf 208 Mio € erhöhte. Zusätzlich konnte ein Beteiligungsertrag in Höhe von 239 Mio € aufgrund einer Dividendenausschüttung der ThyssenKrupp China Ltd. vereinnahmt werden. Die Verringerung der sonstigen betrieblichen Erträge um 1.202 Mio € resultierte vor allem aus den Abgängen von Finanzanlagen im Vorjahr. Im Wesentlichen betraf dies die Einbringung der thyssenkrupp Elevator AG in die thyssenkrupp Technologies Beteiligungen GmbH. Im Geschäftsjahr 2014/2015 ergaben sich sonstige betriebliche Erträge aus Zuschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 739 Mio €. Zudem ergaben sich Erträge aus der Weiterberechnung gemäß Corporate-Design-, Firmierungs- und Markenrichtlinie für die Konzernmarke sowie Nutzungsgebühren für Konzernlizenzen und andere konzerninterne Dienstleistungen in Höhe von 242 Mio € (Vorjahr: 213 Mio €). Im Geschäftsverlauf 2014/2015 wurden Abschreibungen auf Finanzanlagen für die Anteile der thyssenkrupp Regional Services Germany GmbH in Höhe von 21 Mio € vorgenommen (Vorjahr: 0 Mio €). Die allgemeinen Verwaltungskosten sind im Vergleich zum Vorjahr um 111 Mio € auf 633 Mio € angestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf Aufwendungen für IT-Beratung (Anstieg um 40 Mio €), sowie Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen (Anstieg um 41 Mio €) zurückzuführen. Es ergab sich ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von −157 Mio € (Vorjahr:1.529 Mio €). Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrafen einen Ertrag für Vorjahre sowie die Steuern des Berichtszeitraums. Latente Steuern sind im Steueraufwand auf Grund der Inanspruchnahme des Bilanzierungswahlrechts für einen Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern nicht enthalten. Nach Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ergab sich ein Jahresfehlbetrag von 122 Mio € (Vorjahr: Jahresüberschuss von 1.535 Mio €). Finanz- und Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 982 Mio € auf 38.768 Mio €. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme war zum 30. September 2015 mit 68 % um 1 %-Punkt höher als im Vorjahr. Das Anlagevermögen stieg um 897 Mio € auf 26.315 Mio €. Während sich die Ausleihungen an verbundene Unternehmen deutlich reduziert haben (Rückgang um 823 Mio €), kam es gegenläufig zu einem Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen (Anstieg um 1.735 Mio €). Der Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen auf 22.787 Mio € ist zum einen auf Kapitalerhöhungen bei der thyssenkrupp North America, Inc. (883 Mio €), der ThyssenKrupp Nederland Holding B.V. (116 Mio €) und zum anderen auf Zuschreibungen in Höhe von insgesamt 739 Mio € zurückzuführen. Die Anteile der thyssenkrupp North America, Inc. wurden um 579 Mio € und die Anteile der ThyssenKrupp UK Plc. um 160 Mio € zugeschrieben. Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stellen wesentliche Posten der Bilanz der thyssenkrupp AG dar. Sie spiegeln die zentrale Bedeutung der thyssenkrupp AG im Rahmen des Konzernfinanzverkehrs wider. Zum 30. September 2015 ergab sich im Vergleich zum Vorjahr ein Abgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um 272 Mio € auf 8.879 Mio €. Der Abgang betraf im Wesentlichen die Sonstigen Forderungen aus Gewinnabführungsverträgen (296 Mio €). Gegenläufig wirkte eine Erhöhung der Salden der Konzernfinanzkonten um 25 Mio €. Die thyssenkrupp AG haftet aus im Innenverhältnis übertragenen Pensionsverpflichtungen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr verringerten sich diese Verpflichtungen unter den sonstigen Vermögensgegenständen um 27 Mio € auf 593 Mio €. Korrespondierend wurde dieser Sachverhalt innerhalb der Pensionsverpflichtungen ausgewiesen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten stiegen zum 30. September 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 409 Mio € auf 2.883 Mio €. Das Eigenkapital verringerte sich zum 30. September 2015 um 184 Mio € auf 5.767 Mio €. Diese Verringerung resultierte aus dem Jahresfehlbetrag in Höhe von 122 Mio € und der Dividendenzahlung in Höhe von 62 Mio €. Die Eigenkapitalquote sank somit auf 15 % (Vorjahr: 16 %). In der Veränderung der Pensionsrückstellungen in Höhe von 33 Mio € sind Zuführungen und Aufzinsungen in Höhe von 78 Mio €, Inanspruchnahmen in Höhe von 21 Mio €, erhaltene Vermögensübertragungen in Höhe von 2 Mio € und die bereits angesprochenen im Innenverhältnis übertragenen Pensionsverpflichtungen enthalten. Im Februar 2015 wurde im Rahmen des 10-Mrd-€-Debt-Issuance-Programms eine Dual Tranche-Anleihe im Gesamtvolumen von 1,35 Mrd € begeben. Die Anleihe wurde in zwei Tranchen von 750 Mio € (Zinscoupon 1,75 %) und 600 Mio € (Zinscoupon 2,5 %) mit Laufzeiten von fünf Jahren und neun Monaten bzw. zehn Jahren emittiert. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich hauptsächlich um Geldanlagen der Tochtergesellschaften im Rahmen des zentralen Konzern-Finanzclearing. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 554 Mio € auf 25.208 Mio € an. Der Anstieg war insbesondere auf die Erhöhung der übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 297 Mio € zurückzuführen, hauptsächlich auf Grund von gestiegenen Verbindlichkeiten aus Verlustübernahmen. Darüber hinaus erhöhten sich die Konzernfinanzkontenverbindlichkeiten um 221 Mio €. Weitergehende Informationen zur Finanz- und Vermögenslage der thyssenkrupp AG sind im Anhang des Einzelabschlusses enthalten. Bilanzgewinn und Gewinnverwendungsvorschlag Die rechtliche Basis für eine Ausschüttung bildet der nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ermittelte Bilanzgewinn der thyssenkrupp AG. Der Jahresabschluss weist einen Bilanzgewinn von 1.351 Mio € aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014/2015 in Höhe von 1.351 Mio € wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 0,15 € je dividendenberechtigter Stückaktie und Vortrag des verbleibenden Teils auf neue Rechnung. Kurzfassung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der thyssenkrupp AG Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnungder thyssenkrupp AG
COMPLIANCE thyssenkrupp räumt dem Thema Werte und Compliance einen hohen Stellenwert ein. Unsere Unternehmenskultur setzt die Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Regeln als selbstverständlich voraus. Compliance schafft den Rahmen für unternehmerisches Handeln und dient der nachhaltigen Absicherung des Geschäftserfolgs. Im Geschäftsjahr 2014/2015 lag der Schwerpunkt der Compliance-Arbeit auf der weiteren Ausarbeitung und der Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus der Compliance-Strategie 2020 ableiten. Die Grundlage: Unsere Unternehmenskultur Die Wertekultur spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung strategischer Compliance-Maßnahmen: Es gilt, den gesamten Konzern thyssenkrupp mit einer Wertekultur zu durchdringen, in der Verlässlichkeit, Aufrichtigkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität die Eckpfeiler unseres Handelns sind. Diese Wertekultur muss von allen Mitarbeitern gemeinsam getragen und von den Führungskräften konsequent vorgelebt werden. Compliance ist eine Frage der Haltung. In diesem Sinne wollen wir Vorbilder sein – für unsere Mitarbeiter ebenso wie für unsere Lieferanten, Kunden und andere Stakeholder – und so das Bewusstsein dafür stärken, dass unsere Wertekultur und die strikte Einhaltung unserer Compliance-Regeln richtig und wichtig sind. Dazu gehört auch das klare Bekenntnis, dass thyssenkrupp für saubere Geschäfte steht. Lieber verzichten wir auf ein Geschäft und auf das Erreichen interner Ziele, als gegen Gesetze zu verstoßen. Zugleich wollen wir aber auch die unternehmermische Gestaltungs- und Wagnisbereitschaft innerhalb klar definierter Rahmenbedingungen fördern, also die Bereitschaft, zum Zweck der Realisierung von Geschäftschancen berechenbare unternehmerische Risiken (keine Compliance-Risiken) einzugehen, dabei durchaus einmal Fehler machen zu dürfen und diese auch bei anderen zu akzeptieren. Die Compliance-Funktion wird als strategischer Partner frühzeitig in relevante strategische Entscheidungen der Geschäftseinheiten einbezogen. Strategie „Compliance 2020“ Ausgehend von unserem ganzheitlichen Verständnis des Themas Compliance wurde bereits im Geschäftsjahr 2013/2014 die Strategie „Compliance 2020“ ins Leben gerufen: Es geht darum, Compliance noch umfassender und nachhaltiger im gesamten Konzern zu verankern. Dies soll mithilfe zahlreicher Maßnahmen erreicht werden – darunter die Weiterentwicklung unserer weltweiten Schulungskonzepte, die detaillierte Umsetzung der Compliance in unseren Geschäftsprozessen sowie eine zielgruppengerechte Kommunikation. Im Berichtszeitraum bildeten die Integration bzw. der Aufbau der Bereiche Geldwäschebekämpfung, Datenschutz und italienisches Compliance-Gesetz 231/01 einen Schwerpunkt der Compliance-Aktivitäten. Bei anderen Themen – etwa Arbeitssicherheit oder Umweltschutz – hat die Konzernfunktion Compliance eine beratende, koordinierende und konsolidierende Rolle übernommen: Die inhaltliche Verantwortung bleibt stets bei der jeweils zuständigen Konzernfunktion bzw. Business Area; das Compliance-Team unterstützt und berät diese und sorgt für eine einheitliche Berichterstattung an den Vorstand. Compliance-Programm risikobasiert weiterentwickelt Die Compliance Officer und Regional Compliance Officer beraten, informieren und schulen die Mitarbeiter weltweit zu den relevanten gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien. Sie haben dabei Zugriff auf ein Netzwerk von über 330 Compliance-Managern, die (in der Regel) als Geschäftsführer eines Konzern-unternehmens für die operative Umsetzung des Compliance-Programms in ihrem Verantwortungsbereich sorgen. Im Geschäftsjahr 2013/2014 hatten wir auf Ebene der Konzernunternehmen eine konzernweite Risiko-erhebung durchgeführt: Mittels eines detaillierten Fragebogens erfasste das Compliance-Team die objektiven Risiken in den Konzernunternehmen, vor allem in den Bereichen Kartellrecht und Korruptions-prävention, und prüfte den Umsetzungsgrad des Compliance-Programms. In einem zweiten Schritt fanden in über 100 Konzernunternehmen Workshops statt, in denen konkrete Maßnahmen zum Umgang mit den erkannten Risiken und zu deren Reduzierung entwickelt wurden. Die Ergebnisse der Risikoanalyse ermöglichen eine sehr präzise und effiziente Steuerung der Compliance-Aktivitäten, sowohl auf Konzernebene als auch in den Regionen: Die Business Areas können die Ergebnisse der Analyse in ihre strategische Entwicklung einfließen lassen und ihre geschäftlichen Aktivitäten risiko-orientiert steuern. Die operativ Verantwortlichen können im Tagesgeschäft stärker auf Risikoaspekte achten und Compliance-Risiken reduzieren. Über die Ergebnisse der Risikoerhebung haben wir im Berichtsjahr sämtliche erfassten Einheiten sowie Business Areas und Regionen detailliert informiert. Die Compliance-Funktion hat zudem die Umsetzung der daraus abgeleiteten Maßnahmen zur Risikominimierung weiterhin unterstützt. Schulungen und Beratung im Mittelpunkt der etablierten Compliance-Aktivitäten Die bereits etablierten Compliance-Aktivitäten wurden im Berichtszeitraum fortgeführt. Wesentlichen Raum nahmen dabei Schulungen zu den Themen Kartellrecht und Korruptionsprävention ein, die innerhalb des Compliance-Programms ein Bestandteil der Säule „Informieren” sind: Hier unterrichten Compliance Officer die Mitarbeiter über Compliance-Anforderungen, Risiken und mögliche Sanktionen. Im Berichtsjahr nahmen weltweit über 9.700 Mitarbeiter an Präsenzschulungen teil. Bei unserem Compliance-E-Learning haben von August 2012 bis Ende des Berichtsjahres nahezu 47.000 Mitarbeiter die Korruptions- und fast 41.000 Mitarbeiter die Kartellrechtskurse erfolgreich absolviert. Ein weiteres wesentliches Element unserer Aktivitäten ist die individuelle Compliance-Beratung: Hier begleiten wir wichtige Geschäftsvorgänge, u.a. bei der Abwicklung von Großprojekten und M&A-Projekten oder bei der Einbindung von Vertriebsmittlern. Den Mitarbeitern stehen dafür die Compliance Officer der Business Areas, der Regionen und des Bereichs Corporate zur Verfügung; zusätzlich können sie sich an die zentrale Beratungshotline wenden. Darüber hinaus beraten die Compliance Officer auch die Verantwortlichen operativer Einheiten bei der Integration von Compliance in die Geschäftsprozesse. Kernelement der Säule „Identifizieren“ innerhalb des Compliance-Programms ist die regelmäßige Überprüfung kritischer Geschäftsaktivitäten in einem risikoorientierten, strukturierten Audit-Ansatz. Ein weiteres wesentliches Element zur frühzeitigen Erkennung von Compliance-Risiken ist das sogenannte Whistleblower-System: Mitarbeiter können neben dem direkten Kontakt zum Vorgesetzten oder zur Compliance-Abteilung diesen zusätzlichen Kanal nutzen, um mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße – auch ohne Offenlegung ihrer Identität – zu melden. Die dritte Säule des Compliance-Programms, „Berichten und Handeln“, umfasst eine intensive Compliance-Berichterstattung in allen drei Dimensionen unserer Netzwerkorganisation. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen das Kartellrecht oder die Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung greift unsere „Null Toleranz“-Leitlinie: Gegen die betroffenen Mitarbeiter werden konsequent Sanktionen verhängt. Kartellverfahren gegen thyssenkrupp im Bereich „Autostahl“ eingestellt Das Bundeskartellamt hat am 11. Dezember 2014 das Kartellermittlungsverfahren im Bereich „Autostahl“ mangels Tatverdachts eingestellt. Das Verfahren war Ende Februar 2013 mit einer Durchsuchung bei drei Unternehmen der Stahlbranche eingeleitet worden, darunter auch thyssenkrupp. Die Behörde war dem Verdacht auf Preisabsprachen bei der Lieferung bestimmter Stahlprodukte an die deutsche Automobilindustrie im Zeitraum bis zurück ins Jahr 1998 nachgegangen. Das Bundeskartellamt hatte in seiner Presse-mitteilung zur Einstellung des Verfahrens die Kooperation von thyssenkrupp im Verfahren unterstrichen. MITARBEITER Zum 30. September 2015 waren bei thyssenkrupp weltweit 154.906 Mitarbeiter beschäftigt, 7.466 (4,6 %) weniger als ein Jahr zuvor. Dieser Reduzierung liegt hauptsächlich der Verkauf der RIP Serviços Industriais Ltda. (Brasilien) mit 7.121 Mitarbeitern und der RIP Comercio Ltda. (Brasilien) mit 85 Mitarbeitern im Dezember 2014 zugrunde sowie der Verkauf der VDM-Gruppe mit 2.053 Mitarbeitern Ende Juli 2015 (alle Business Area Materials Services). Zugänge aus Portfoliomaßnahmen betrugen insgesamt ca. 300 Mitarbeiter, davon entfielen knapp 200 Mitarbeiter auf die Erstkonsolidierung von thyssenkrupp Uhde Chlorine Engineers bei Industrial Solutions. Operativ ergab sich ein Aufbau von ca. 1.700 Mitarbeitern: Bei unseren wachstumsstarken Industriegütergeschäften kamen insbesondere im Ausland im Zusammenhang mit der Erschließung neuer Kunden und Märkte in Amerika und Asien ca. 2.600 Mitarbeiter hinzu. Bei Industrial Solutions reflektiert dies neben dem Ausbau des Servicegeschäftes und der stärkeren Regionalisierung zudem die hohe Auslastung bei Marine Systems. Der Anstieg bei Steel Americas erklärt sich vor allem durch die Reduzierung von Fremddienstleistungen sowie den Aufbau der Vertriebsorganisation. Bei Materials Services und Steel Europe hingegen war die Personalstärke um ca. 900 Mitarbeiter rückläufig, vor allem aufgrund verschiedener Maßnahmen und Initiativen im Rahmen des Konzernprogramms „impact“ und flankiert durch entsprechende sozialverträgliche Instrumente.
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). In Deutschland sank die Mitarbeiterzahl im Vergleich zum 30. September 2014 um 1.604 auf 59.806, Deutschland blieb jedoch mit einem Anteil von 38,6 % an der Belegschaft wichtigste Region. 19,6 % aller Mitarbeiter waren zum 30. September 2015 im europäischen Ausland beschäftigt, 18,3 % im Raum Asien/Pazifik – insbesondere in China und Indien –, 13,8 % im NAFTA-Raum, in Südamerika 8,7 % sowie rund 1 % in Afrika.
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01).
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). 2) Ohne anteilig in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen 3) In Deutschland Personalstrategie Die Personalstrategie „HR Global 2020“ ist ein Element der Strategischen Weiterentwicklung von thyssenkrupp. Die darin definierten Ziele und Maßnahmen stärken unsere Positionierung als diversifizierter Industriekonzern und unsere Attraktivität als Arbeitgeber. Vor dem Hintergrund des stetigen Wandels von thyssenkrupp und des für die Personalstrategie relevanten großen Trends der Digitalisierung, Vielfalt und Demografie sind die verzeichneten Erfolge in den folgenden Bereichen maßgeblich: Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement zeigen Fortschritte Die Sicherheit und die Gesundheit unserer Mitarbeiter stehen für uns an erster Stelle und sind die Basis für unseren Unternehmenserfolg. Im Berichtszeitraum konnte die Unfallzahl um 4,2 % auf 4,6 Unfälle pro 1 Mio Arbeitsstunden gesenkt werden. Dies zeigt eine signifikante Verbesserung, auch wenn das selbstgesteckte Ziel von 3,8 Unfällen pro 1 Mio Arbeitsstunden damit noch nicht erreicht wurde. Wir arbeiten weiter an einer kontinuierlichen Verbesserung: Bis zum Jahr 2020 soll die Unfallrate pro 1 Mio Arbeitsstunden im Vergleich zum Vorjahr jeweils um mindestens 10 % gesenkt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, stärken wir das Bewusstsein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement aller Mitarbeiter und arbeiten an einer konzernweit systematischen Umsetzung und Messung von Aktivitäten durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement. In Anlehnung an unser Leitbild haben wir eine Arbeitssicherheits- und Gesundheitspolitik verabschiedet, ein konzernweites Steuerungsgremium etabliert und das Controlling um Kennzahlen zum Gesundheitsmanagement erweitert. So erhebt thyssenkrupp beispielsweise Angebote und Teilnehmerzahlen von Gesundheitsförderprogrammen, der Ersthelfersituation und der psychosozialen Unterstützung an den verschiedenen Standorten. Anlässlich des „Welttages für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ am 28. April 2015 hat thyssenkrupp außerdem mit großem Erfolg zur konzernweiten „WE Care“-Kampagne aufgerufen: In knapp 70 Ländern wurden dabei mehr als 150.000 thyssenkrupp-Mitarbeiter und Mitarbeiter von Subunter-nehmern angesprochen. Unternehmenskultur: erste konzernweite Mitarbeiterbefragung durchgeführt Als diversifizierter Industriekonzern stärken wir unsere Arbeitgeber-Attraktivität in den für uns wichtigen Mitarbeiter- und Bewerbergruppen. Eine Unternehmenskultur mit gemeinsamen Werten wie Teamgeist, gute Kommunikation, Leistungsbereitschaft, Erfolgsorientierung und einem respektvollen Umgang mit Kollegen, Kunden, Investoren und Wettbewerbern ist dabei ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Diese Werte haben wir 2011 in unserem Leitbild festgeschrieben. Die Meinung unserer Mitarbeiter ist unser wichtigstes Instrument, um diese Kultur weiterzuentwickeln. Mit der ersten konzernweiten Mitarbeiterbefragung im Jahr 2014 haben wir Rückmeldungen von mehr als 105.000 Mitarbeitern weltweit erhalten. Die hohe Rücklaufquote von 75 % belegt das solide Fundament unserer Kultur. Gut ein Jahr nach Abschluss der Mitarbeiterbefragung 2014 sind auch die Folgearbeiten in vollem Gange: Seit März 2015 liegen detaillierte Teamberichte in 24 Sprachen vor; in über 4.800 Workshops sind diese besprochen worden; tausende Verbesserungsmaßnahmen werden derzeit vor Ort umgesetzt. Mit einem besonderen Fokus auf die konzernweit definierten Handlungsfelder „Vertrauen und Zusammenarbeit“ und „bessere Vermittlung der Unternehmensziele“ arbeiten wir auch gemeinsam weiter an unserer Unternehmenskultur. Die nächste Mitarbeiterbefragung ist für den Herbst 2016 vorgesehen. Weiterentwicklung bei Qualifizierung und Talententwicklung ausgehend von hohem Niveau Hervorragend qualifizierte Fachkräfte sind die Grundlage für unsere hohe Lösungskompetenz. Dafür arbeiten wir an systematischer Nachwuchsförderung und Bewerbermanagement, passgenauen Qualifikations-angeboten und einer konzernweiten Talententwicklung. Wir entwickeln unsere Ausbildung ausgehend von einem hohen qualitativen Niveau kontinuierlich weiter und investieren nachhaltig in diesen Bereich, beispielsweise durch den Aufbau weiterer Ausbildungszentren. Wir haben unsere Kooperationen mit Universitäten gestärkt und ein weltweit einheitliches Bewerbermanagement-System eingeführt. Um die persönliche und berufliche Entwicklung unserer Mitarbeiter zu unterstützen, bauen wir unser Talentmanagement aus. Regionale Talentpools erweitern den Blick auf Talente in weiteren Ebenen und Regionen. Neben der Entwicklung von Nachwuchsführungskräften qualifizieren wir unsere Experten spezifisch und schaffen Transparenz über die vielfältigen Beschäftigungsmöglichkeiten im Konzern. Unter dem Dach der thyssenkrupp Academy wurden beispielsweise Lernangebote für funktionale Experten geschaffen. Sie unterstützen die Neuausrichtung der Funktionsbereiche, indem sie neue Arbeitsweisen und aktuelles Fachwissen vermitteln. Der 2014 aufgebaute konzerninterne Arbeitsmarkt JOBCOMPASS hat sich inzwischen etabliert und bietet allen Mitarbeitern, die sich aktiv weiterentwickeln oder verändern wollen, neue Beschäftigungsmöglichkeiten. Vielfalt und Austausch gestärkt Der Erfolg unserer Netzwerkorganisation beruht unter anderem auf der erfolgreichen Zusammenarbeit über Bereichsgrenzen hinweg. Seit Sommer 2015 können unsere Mitarbeiter deshalb im Zuge eines „Job Swap“ ihren Arbeitsplatz für einen bestimmten Zeitraum mit einem Kollegen tauschen. Auch den Austausch unter unseren Potenzialträgern bauen wir systematisch aus: Im Rahmen von Entwicklungsprogrammen können sie über strategische Herausforderungen des Unternehmens diskutieren und ebenfalls ihr Netzwerk ausbauen. Die Zusammenarbeit in der Netzwerkorganisation ist ein Ansatz, wie wir Vielfalt fördern. Ein weiterer ist das systematische Diversity & Inclusion-Management. Eines unserer Ziele in diesem Bereich ist, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen: Bis zum Geschäftsjahr 2019/2020 wollen wir hier einen Frauenanteil von weltweit 15 % erreichen. Dazu wenden wir unter anderem durchgängig neu definierte Besetzungsprozesse für die Top-Führungspositionen an. Unsere Maßnahmen zeigen Wirkung: Im abgelaufenen Geschäftsjahr stieg der Frauenanteil in Führungspositionen bereits um 1,4 Prozentpunkte auf 10,2 % (Vorjahr: 8,8 %). Weitere Informationen zur Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst finden sich in der Erklärung zur Unternehmensführung. Führungskompetenzen kontinuierlich weiterentwickelt Basierend auf dem etablierten Führungskräfteentwicklungs- und -bewertungssystem thyssenkrupp PerspActive unterstützt die thyssenkrupp Academy die Führungskräfte dabei, die Führungskultur entlang gemeinsamer Werte weiterzuentwickeln. Auch hier prägen Netzwerkgedanke, Vielfalt und Austausch die Angebote. In der Leadership Academy haben sich im Berichtsjahr ca. 700 thyssenkrupp-Führungskräfte vernetzt. Auch bei strategischen und kulturellen Veränderungsprojekten unterstützt die Leadership Academy, so zum Beispiel bei den Folgearbeiten aus der Mitarbeiterbefragung. Harmonisierung der Vergütungssystematik fortgesetzt Einen weiteren Schritt in Richtung einheitlicher Personalprozesse hat thyssenkrupp in der Vergütungs-systematik gemacht: Im Berichtsjahr wurde die Einführung der einheitlichen Vergütungssystematik für die Führungskräfte der Managementebenen direkt unterhalb der Vorstände der Business Areas fortgesetzt. Ergänzend wurde auch die langfristige Vergütungskomponente Long-Term-Incentive-Plan (LTI) für die weiteren ausgewählten Führungskräfte angepasst. Die neuen Planparameter wurden an die des LTI-Programms für den Vorstand der thyssenkrupp AG angeglichen. Damit ist die Plangestaltung nun für alle berechtigten Ebenen einheitlich. TECHNOLOGIE UND INNOVATIONEN Innovationsstrategie Um künftige Geschäftsfelder für thyssenkrupp zu erschließen, identifizieren wir die Bedürfnisse des Marktes und unserer Kunden frühzeitig und beziehen sie bereits in die ersten Schritte bei der Entwicklung neuer Lösungen ein. Wir verfolgen einen systemischen Innovationsansatz, indem wir innerhalb des Konzerns über klassische Branchen- und Technologiegrenzen hinweg miteinander kooperieren und konzernweit grundlegende Innovations- und Fertigungsprozesse vereinheitlichen. Dadurch nutzen wir gezielt unsere Verbundkraft als diversifizierter Industriekonzern. Grundlage unserer Innovationskraft ist ein weltweites Forschungs- und Entwicklungsnetz (F&E-Netzwerk) mit mehr als 3.000 Mitarbeitern an über 100 Standorten. Wir ergänzen dieses F&E-Netzwerk, indem wir mit externen Partnern, etwa Universitäten und Forschungsinstituten, zusammenarbeiten. Ein Beleg für unsere Innovationskraft sind die rund 2.000 gewerblichen Schutzrechte, die wir im Berichtszeitraum neu angemeldet haben. Damit umfasst das thyssenkrupp Patentportfolio nun etwa 17.000 Patente und Gebrauchsmuster. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung beliefen sich im Berichtsjahr auf 735 Mio €; das entspricht einer Steigerung um 4 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2013/2014. Die bereinigte F&E-Quote – der Anteil der F&E-Kosten am Umsatz ohne Handel und Distribution – lag bei 2,3 %. Dabei haben wir unser eigenes Projektvolumen weiter deutlich gesteigert. Die kundenauftragsbezogenen Entwicklungskosten waren hingegen leicht rückläufig; dies reflektiert vor allem den geringeren Auftragseingang bei Industrial Solutions. Unser Ziel ist eine bereinigte F&E-Quote von nachhaltig rund 2,5 %.
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurden Entwicklungskosten in Höhe von 18 Mio € aktiviert; 2013/2014 waren es 16 Mio €. Der Anteil aktivierter Kosten an den gesamten Forschungs- und Entwicklungskosten – die Aktivierungsquote – stieg leicht auf 5,2 % gegenüber 5,0 % im vorangegangenen Geschäftsjahr. Entwicklungsschwerpunkte thyssenkrupp steht für hochwertige Produkte und intelligente industrielle Verfahren und Dienstleistungen mit einem überzeugenden Kosten-Nutzen-Verhältnis für unsere Kunden. Unsere Ingenieur- und Werkstoffkompetenz trägt dazu bei, die steigenden Anforderungen, die sich aus einer wachsenden Nachfrage bei gleichzeitiger Verknappung der Ressourcen ergeben, zu erfüllen („Mehr & Besser“). Produktlebenszyklusmanagement Dies gilt auch für die Einführung eines konzernweiten Prozesses über den Produktlebenszyklus (Product Lifecycle Management/PLM), mit der wir im Berichtszeitraum begonnen haben. Ziele sind die nahtlose Integration und die Echtzeit-Verfügbarkeit aller Informationen, die während eines Produktlebenszyklus entstehen. Der PLM-Prozess umfasst sowohl den Innovationsprozess mit Ideenfindung, Portfoliomanagement und frühzeitiger Integration von Kunden- und Marktbedürfnissen als auch Engineering, Produktion und After-Sales-Service sowie schließlich das Ende des Produktlebenszyklus, wenn wir das Produkt vom Markt nehmen. Unsere konzernweit verbindlichen Vorgaben für das PLM gelten künftig für alle Produkte, Lösungen und Services von thyssenkrupp; sie werden von den Business Areas an ihre spezifischen Bedürfnisse angepasst. Mit diesem Rahmen ist ein Prozess vorgegeben, mit dem wir die Stufen des Produktlebens-zyklus harmonisieren und steuern. Es bildet damit die Grundlage für Spitzenleistungen in allen Phasen der Produktentwicklung, des Engineering, der Fertigung und Vermarktung. Unter anderem erhalten unsere Kunden dadurch exakt auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Produkte und Dienstleistungen. Digitalisierung PLM ist auch Teil der digitalen Transformation von thyssenkrupp und einer der Referenzprozesse innerhalb des Konzernprogramms „daproh“ zur konzernweiten Daten- und Prozessharmonisierung. Ziele von „daproh“ sind automatisierte, effiziente und sichere Geschäftsprozesse auf der Basis einer integrierten, zentral definierten Systemarchitektur. Wir wollen damit kundenorientierter arbeiten, Prozesse noch schlanker machen, Wissen und Kompetenzen effektiver innerhalb des Unternehmens nutzen sowie Daten jederzeit weltweit abrufbar machen. Das Programm verbessert die Transparenz innerhalb des Konzerns, verringert die Komplexität und unterstützt die operative Steuerung der Geschäfte. Industrie 4.0 Zugleich ist PLM – neben dem werksübergreifenden Datenaustausch und der Kontrolle sämtlicher Produktionsdaten, die ebenfalls auf „daproh“ abgestimmt sind – eines der drei Hauptelemente der Implementierung von Industrie 4.0 bei thyssenkrupp. Durch die Vernetzung aller an der Wertschöpfung beteiligten Instanzen sind damit alle relevanten Informationen jederzeit verfügbar. thyssenkrupp hat bereits zahlreiche Industrie-4.0-Lösungen in seinen Business Areas eingeführt. Beispielsweise gibt es in der Liefer- und Vertriebslogistik für Stahl am Standort Hagen-Hohenlimburg ein kunden-, produzenten- und lieferantenübergreifendes Datennetzwerk: Bei dieser Lösung haben Kunden direkten Zugang zu den Produktionsdaten und können die gewünschten Produkteigenschaften bis kurz vor der Fertigung nach ihren Wünschen verändern. In der Nockenwellenproduktion am Standort Ilsenburg sind Maschinen und Werkstücke miteinander vernetzt und kommunizieren selbsttätig Fertigungsinformationen. Der Standort steigert dadurch die Qualität und Flexibilität in der Produktion und verringert gleichzeitig die Kosten. Bei Elevator Technology kommen vernetzte Aufzugssensoren zum Einsatz, die ihre Daten direkt in die Cloud senden. Diese Daten werden aufbereitet und den Servicetechnikern zur Verfügung gestellt. Das ermöglicht eine vorausschauende Wartung und Instandhaltung und damit eine deutliche Verbesserung des Servicegeschäfts der Business Area. Innovation-Foresight-Prozess thyssenkrupp hat im Berichtszeitraum ferner einen sogenannten Innovation-Foresight-Prozess initiiert, aus dem zukünftige Kunden- und Marktanforderungen abgeleitet werden können. Dieser Prozess wird dauerhaft im Konzern etabliert. Damit wollen wir künftig regelmäßig Zukunftsszenarien über mehr als 20 Jahre entwickeln, auf die wir unsere langfristige Forschungs- und Entwicklungsstrategie ausrichten können. Innovation Foresight ist eine zuverlässige und etablierte Methode der Zukunftsforschung, Carbon2Chem In unserem branchenübergreifenden Verbundprojekt Carbon2Chem wollen wir langfristig die Hüttengase aus unserem Stahlwerk in Duisburg als Ausgangsstoff für die Chemieproduktion verwenden. Dies umfasst, neben Kohlenmonoxid (CO), Wasserstoff und Methan auch das in den Hüttengasen enthaltene Kohlenstoffdioxid (CO2). Als Energiequelle für die chemischen Prozesse soll überschüssiger Strom aus erneuerbaren Quellen dienen. Beteiligt sind neben dem Max-Planck-Institut für chemische Energiekonversion in Mülheim an der Ruhr weitere Forschungseinrichtungen sowie führende Unternehmen aus der Chemieindustrie und der Energiewirtschaft. Auch das Land Nordrhein-Westfalen wird sich in diesem langfristig angelegten Projekt engagieren. Das Projekt hat das Potenzial, sowohl zum Gelingen der Energiewende als auch zur Reduktion der kumulierten CO2-Emissionen des industriellen Verbunds nachhaltig beizutragen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde auf dem Gelände von thyssenkrupp Steel Europe ein Grundstück für den Bau eines Technikums vorbereitet. Hier sollen u.a. Betriebserfahrungen mit echten Hüttengasen gesammelt, die Reinigung von großen Mengen an Hüttengasen erprobt und unterschiedliche Katalysatoren untersucht werden. Innovationen in den Business Areas Für das Verbundprojekt InCar®plus, an dem die Business Areas Components Technology, Steel Europe und Industrial Solutions beteiligt sind, haben wir im abgelaufenen Geschäftsjahr die weltweite Vermarktungsoffensive fortgeführt. InCar®plus ist das derzeit größte herstellerunabhängige Entwicklungsprojekt eines Automobilzulieferers. thyssenkrupp bündelt hier das gesamte automobile Know-how des Konzerns. Nachdem zunächst Automobilhersteller in Europa im Rahmen einer Technologie-Roadshow über die Ergebnisse und Potenziale des Projekts informiert wurden, folgten weitere Kundenpräsentationen bei Automobilproduzenten in den USA und in China. Die Rückmeldungen der Kunden sind positiv, erste Aufträge für InCar®plus-Lösungen liegen vor. Im Geschäftsbereich für Industriekomponenten hat Components Technology in Lippstadt eines der weltweit modernsten Prüf- und Entwicklungszentren für Großwälzlagertechnologie in Betrieb genommen. Hier werden Großwälzlager für Windkraftanlagen mit bis zu 10 MW Leistung getestet. Damit stärkt thyssenkrupp seine Entwicklungskompetenz im Bereich Großwälzlager für seine Kunden aus der Windindustrie und dem allgemeinen Maschinenbau. Elevator Technology hat im spanischen Gijón ein voll funktionsfähiges Modell des neuen MULTI-Aufzugs im Maßstab 1:3 vorgestellt. Basierend auf der Technologie des Transrapids entwickelten wir ein seilloses Aufzugsystem, in dem sich Fahrgastkabinen nicht mehr nur vertikal bewegen, sondern auch horizontal. In einem Schacht fahren mehrere Kabinen unabhängig voneinander. Dadurch erhöht sich die Beförderungskapazität in einem Schacht um bis zu 50 %. Der Platzbedarf des Aufzugs im Gebäude kann um die gleiche Größenordnung reduziert werden. Ebenfalls auf der Linearmotor-Technologie des Transrapids beruht der Fahrsteig ACCEL. Das Beförderungssystem überzeugt mit Kapazität und hoher Geschwindigkeit – auch auf kurzen Strecken, ohne Wartezeiten für Passagiere. ACCEL transportiert bis zu 30 % mehr Personen als konventionelle Fahrsteige und kann die Transferzeit zwischen den Terminals eines Flughafens um bis zu ein Drittel verringern. Beide Projekte sind Beispiele für die konsequente Nutzung unserer Verbundkraft als diversifizierter Technologiekonzern. Industrial Solutions hat durch ein Innovationsprogramm die Energieeffizienz von Ammoniakanlagen deutlich gesteigert. Diese Anlagen sind Teil einer Produktionskette zur erdgasbasierten Herstellung von Düngemitteln; in dieser Technologie sind wir weltweit führend. Mit dem neuen Ansatz nutzen wir u.a. den hohen Wirkungsgrad einer Gasturbine als Antrieb von Arbeitsmaschinen. Darüber hinaus wird die ent-stehende Wärme zur Dampferzeugung genutzt. So können wir den spezifischen Energiebedarf zur Herstellung von Harnstoff, der u.a. als Düngemittel eingesetzt wird, signifikant senken. Ab Anfang 2017 soll die von Industrial Solutions entwickelte drucklose Wasserelektrolyse als Energie-speichertechnologie marktfähig sein. Der weltweite Markt für solche Lösungen wächst rapide, weil sich erneuerbare Energien immer mehr am Energiemarkt durchsetzen. Doch die Energiemengen, die sich aus Wind und Sonne gewinnen lassen, unterliegen starken Schwankungen. Energiespeicherlösungen wie Wasserelektrolyse können Phasen mit geringer Erzeugung ausgleichen. Bei dieser Technologie wird Wasser mithilfe von Elektrizität in Wasserstoff und Sauerstoff zerlegt. Der Wasserstoff lässt sich als Energieträger lagern, bei Bedarf wieder verstromen, für Brennstoffzellen-Antriebe nutzen oder für die Herstellung anderer Chemikalien einsetzen. Bei der Entwicklung der drucklosen Wasserelektrolyse hilft uns unsere langjährige Erfahrung mit der Chloralkali-Elektrolyse, für die ganz ähnliche Komponenten gebraucht werden. Ein weiterer Entwicklungsschwerpunkt im Bereich Energiespeichersysteme sind Redox-Flow-Batterien. Bei der Technologie wird Strom als chemische Energie in zwei Tanks gespeichert, die anorganische Säuren enthalten, in denen Salze gelöst sind. Die beiden Tanks sind mit elektrochemischen Zellen verbunden, die den Strom in chemische Energie beziehungsweise chemische Energie in Strom umwandeln. Redox-Flow-Batterien können sehr schnell auf die jeweilige Versorgungssituation reagieren und in Sekundenbruchteilen von Speichern auf Entladen umstellen. Ein weiterer Vorteil: Die speicherbare Strommenge ist frei skalierbar. Je größer die Tanks, desto mehr Strom kann gespeichert werden. Die Leistung der Batterien hängt von der Größe der aktiven Fläche der elektrochemischen Zellen, also der Elektroden ab. Bisher liegt die aktive Zellfläche in der Praxis bei etwa 0,4 m2. Industrial Solutions hat sich zum Ziel gesetzt, eine Zellfläche von mehr als 2,5 m2 zu erreichen. Damit ließe sich ein industriell nutzbarer Speicher mit einer Leistung von 20 MW und einer Kapazität von 200 MWh bauen. Gleichzeitig würden sich die leistungsbezogenen Kosten für die Energiespeicherung auf mindestens ein Drittel verringern. Nachfrage und Verbreitung von Online-Handel nehmen stetig zu. Materials Services gestaltet diesen Wandel aktiv mit und bietet seinen Kunden ausgereifte digitale Lösungen. Bereits 2007 wurde in den USA mit „Online Metals“ erfolgreich ein Online-Shop gestartet. Dieses erfolgreiche Konzept wird jetzt auch in Europa umgesetzt. Mit seiner digitalen Business-Strategie ergänzt Materials Services konsequent seine bestehenden Vertriebsstrukturen: Die Business Area verfolgt dabei einen dualen Ansatz in Richtung bestehender und neuer Kundengruppen. So stehen den Kunden bereits Online-Portale für Werkstoffe in Deutschland sowie auch für Kunststoffe zur Verfügung. Der nächste Schritt ist der Start einer Shop-Lösung für Kleinbetriebe und Endkunden in ausgewählten europäischen Ländern. Materials Services unterstreicht damit seine Vorreiterrolle in der Branche und ergänzt sein Angebot und seine Infrastruktur um weitere digitale Vertriebskanäle. Eine effiziente Logistik ist dabei wesentlich: Mit eigenen Lager- und Service-Centern können auch individuelle Kundenwünsche bedarfsgerecht erfüllt werden. Materials Services will mit seinen digitalen Angeboten stärker als der Markt wachsen. Mit dem Werkstoffverbund TriBond® hat im Berichtsjahr eine wegweisende Innovation von Steel Europe den Serienstatus erreicht. Der dreilagige Werkstoff besteht aus einem Kern aus höchstfestem Stahl, der von gut umformbaren Stahlschichten umschlossen ist. So können unterschiedliche, teils konträre Eigenschaftsprofile realisiert werden, die mit homogenen Werkstoffen nicht darstellbar wären: hohe Umformbarkeit und maximale Festigkeit in einem Produkt. Durch TriBond® wird mehr Sicherheit im Fahrzeug erreicht, verbunden mit einer Gewichtsreduktion, die die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeugs erhöht. thyssenkrupp ist der einzige Automobilzulieferer, der maßgeschneiderte Werkstoffverbunde dieser Bauart serienreif anbieten kann. Zur besseren Nutzung der Windkraft hat Steel Europe unter dem Projektnamen „TetraFlex“ ein innovatives Konzept für Windkrafttürme mit Nabenhöhen von 120 bis 200 m entwickelt. In größeren Höhen herrschen stärkere und konstantere Winde, die eine deutliche Steigerung des Stromertrags ermöglichen. Im Mittelpunkt des Konzepts steht eine erhebliche Kostensenkung bei Produktion, Transport sowie Auf- und Abbau der Türme. TetraFlex setzt auf spiralnahtgeschweißte Rohre und innovative Knotenpunkte für deren Verbindung. Deutliche Gewichtseinsparungen im Vergleich zu konventionellen Türmen erzielen wir unter anderem dadurch, dass wir die geschlossene Struktur des unteren Konstruktionsbereichs aufgebrochen und durch Ständer aus vier Rohrprofilen ersetzt haben. Derzeit wird die Zusammenarbeit mit Herstellern aus der Windenergiebranche geprüft. UMWELT, KLIMA UND ENERGIE thyssenkrupp entwickelt sein Umwelt- und Energiemanagement kontinuierlich weiter, um die Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern und Umweltbelastungen möglichst gering zu halten. Dabei stellen wir höchste Ansprüche an uns selbst. Betrieblicher Umwelt- und Klimaschutz An unseren Standorten setzen wir weltweit modernste Umweltschutztechnologien nach dem jeweils besten verfügbaren Standard ein. Wir investieren regelmäßig in Anlagen wie Staubfilter, Abwasseraufbereitung oder Ölabscheider und optimieren unsere Fahrzeugflotten in puncto Emissionen. Im Berichtsjahr fielen laufende Aufwendungen für Luftreinhaltung und Abfallwirtschaft sowie für Gewässer-, Lärm-, Boden- und Naturschutz in Höhe von 486 Mio € an. Verbindliches Ziel für den betrieblichen Umweltschutz ist, dass alle Konzernunternehmen mit umwelt-relevanten Aktivitäten ihr Umweltmanagement bis zum Geschäftsjahr 2019/2020 am internationalen Standard ISO 14001 ausgerichtet haben. Das heißt, dass der betriebliche Umweltschutz an unseren Standorten – entsprechend den Regelungen dieser Norm – laufend weiterentwickelt wird. Die interne Zielvorgabe betrifft derzeit über 70 Unternehmen. Mehr als drei Viertel davon erfüllen die Norm schon heute. Damit wird das Umweltmanagement bei thyssenkrupp, bezogen auf die Belegschaft, bereits zu über 50 % nach ISO 14001 gehandhabt. Regelmäßige Audits und Prüfungen stellen zudem sicher, dass auch sonstige relevante Anforderungen und geltende Rechtsvorschriften eingehalten werden. Im Hinblick auf den EU-Emissionshandel (ETS) wurden an den betroffenen Standorten umfangreiche CO2-Monitoring-Systeme eingerichtet. Im Kalenderjahr 2014 summierten sich die CO2-Emissionen, die unter den Emissionshandel fielen, auf rund 18,9 Mio t. Die zugeteilten Zertifikate für den gleichen Zeitraum umfassten rund 18,7 Mio t. Energieeffizienz Der effiziente Umgang mit Ressourcen und Energie ist für thyssenkrupp ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Mit dem konzernweiten Programm GEEP (Group-wide Energy Efficiency Programme) wollen wir bis zum Geschäftsjahr 2019/2020 nachhaltige Effizienzsteigerungen von 3,5 TWh erreichen. Seit Beginn des Programms im Jahr 2013/2014 wurden davon bereits 2,2 TWh durch standortbezogene Projekte realisiert, u.a. durch bessere Nutzung von Abwärme, Reduzierung von Stand-by-Zeiten oder Erneuerung von Anlagenkomponenten. Einen wesentlichen Beitrag leisteten die Business Areas Steel Americas und Steel Europe: Mit den erzielten Effizienzgewinnen können wir CO2-Emissionen von rund 0,8 Mio t pro Jahr vermeiden. Um diese kontinuierliche Verbesserung zusätzlich zu unterstützen, werden im Rahmen von GEEP laufend Effizienz- und Benchmarking-Analysen durchgeführt und Experten-Workshops abgehalten, etwa im Rahmen der jährlichen Energy Efficiency Days. Basis und Voraussetzung für die genannten Effizienzsteigerungen ist ein systematisches Energiemanagement in den Produktions- und Serviceprozessen. Konzernunternehmen mit relevantem Energieverbrauch müssen daher zusätzlich ihr Energiemanagement an den ambitionierten Anforderungen des Standards ISO 50001 ausrichten – Zieldatum ist auch hier das Geschäftsjahr 2019/2020. Von mehr als 50 betroffenen Unternehmen hatte im Berichtsjahr bereits ein Viertel die Vorgaben erfüllt. Bezogen auf den jährlichen Energieverbrauch ist ISO 50001 zu etwa zwei Dritteln umgesetzt. Weitere Informationen zu Umwelt, Klima und Energie finden Sie im Chancen- und Risikobericht sowie auf unserer Website.
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). EINKAUF In den vergangenen drei Geschäftsjahren haben wir mit „synergize+“, der Konzerninitiative zur Senkung der Materialkosten, eine durchgängige Organisation für die Beschaffung über Geschäfte, Funktionen und Regionen hinweg etabliert. Auf diese Weise stellen wir eine konzernweit einheitliche strategische Ausrichtung der Beschaffung sicher und steuern unser globales Einkaufsvolumen effektiv. Konzerninitiative „synergize+“ Über drei Geschäftsjahre hinweg, von 2012/2013 bis einschließlich 2014/2015, hat „synergize+“ rund die Hälfte der gesamten EBIT-Effekte des Konzernprogramms „impact“ erwirtschaftet. Wir erwarten, dass „synergize+“ auch in den kommenden Jahren Beiträge in vergleichbarer Größenordnung erzielen wird. Ein Schwerpunkt der Initiative ist das strategische Cluster Management, bei dem die Einkaufsvolumina des Konzerns über Cluster gesteuert werden. Im Berichtsjahr haben wir durch den systematischen Ausbau des strategischen Cluster Managements den Anteil des Einkaufsvolumens, den wir gemeinschaftlich steuern, von 65 % auf 84 % erhöht. Im Cluster Management nutzen wir konsequent Bündelungseffekte über Geschäfte, Regionen und Funktionen hinweg, setzen modernste Beschaffungsinstrumente wie E-Sourcing und E-Auctions sowie kaufmännische Methoden, beispielsweise die Beschaffungsmarktanalyse, ein. Zukünftig werden Ergebnis-effekte aus kaufmännischen Stellhebeln zunehmend durch technische ergänzt. Dazu werden wir gemeinsam mit anderen Fachbereichen (z.B. Engineering) noch stärker technische Methoden wie Design-to-Cost nutzen. Mit ausgewählten Lieferanten haben wir bereits bereichsübergreifend Redesign- und Innovationsworkshops durchgeführt und damit nicht nur Kosteneinsparungen, sondern auch technologische Verbesserungen erzielt. Zum Beispiel konnten wir durch Verwendung von Form- anstelle von Gussteilen bei der Produktion von Komponenten für die Automobilindustrie die Fertigungszeit eines Produkts um ca. 75 % reduzieren, was eine deutlich verkürzte Lieferzeit bzw. eine höhere Flexibilität bei Änderungswünschen für den Kunden bedeutet. In der Verbundkraft des Konzerns und der stärkeren internen und externen Vernetzung sehen wir auch künftig hohe Synergiepotenziale. Materialaufwand Der Materialaufwand des Konzerns ist gegenüber dem Vorjahr um 3 % auf 26,8 Mrd € gestiegen. Gleich-zeitig nahm der Anteil des Materialaufwands am Konzernumsatz von 63,4 % auf 62,8 % leicht ab. Die Quoten der Business Areas lagen bedingt durch das Geschäftsmodell zwischen 37 % bei Elevator Technology und 83 % bei Materials Services, wie aus der folgenden Grafik hervorgeht: ![]() Auch im Berichtsjahr hat unser weltweiter Einkauf die Werke mit ausreichend Materialien versorgt. Weitere Informationen finden Sie im Chancen- und Risikobericht unter „Beschaffungsrisiken“.
1) Der Vorjahresausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Nachhaltigkeit im Lieferantenmanagement Wir arbeiten künftig nur noch mit Lieferanten zusammen, die unseren Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) unterzeichnet haben und sich nach den darin festgelegten Grundsätzen und Anforderungen richten. Jedes Jahr überprüfen wir in Audits bei mindestens 100 Lieferanten, ob diese die Grundsätze zuverlässig beachten und die Anforderungen nachhaltig erfüllen; bei der Auswahl der Lieferanten legen wir unseren Schwerpunkt auf Lieferanten aus Ländern mit erhöhtem Beschaffungsrisiko. Im Berichtsjahr haben wir 135 Lieferantenaudits durchgeführt. Im Anschluss an die Audits überprüfen wir, ob die beschlossenen Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Damit unterstützen wir die Lieferantenentwicklung und minimieren Risiken. NACHTRAGSBERICHT Zwischen dem Stichtag des Berichtsjahres (30. September 2015) und der Freigabe des Berichts zur Veröffentlichung (17. November 2015) sind keine berichtspflichtigen Ereignisse eingetreten. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT PROGNOSE 2015/2016 Gesamtaussage des Vorstands Wir erwarten, dass unsere Kernsteuerungsgrößen insgesamt auch im Geschäftsjahr 2015/2016 die weiteren Fortschritte bei unserer Strategischen Weiterentwicklung widerspiegeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch hohe Unsicherheiten gekennzeichnet und weite Teile unserer Werkstoff- und Komponentengeschäfte daher aktuell nicht wesentlich über ein Quartal hinaus verlässlich planbar sind. Sorge bereitet insbesondere der Importdruck auf den Werkstoffmärkten vor allem aus Asien. Angesichts der volatilen Energie- und Rohstoffpreise zeigen sich unsere Kunden im Anlagenbau zudem nach wie vor zurückhaltend bei der Vergabe von Großprojekten. Die VW-Abgaskrise hat derzeit keine deutlich negativen Auswirkungen auf die Volumen der bei uns abgerufenen Automobilkomponenten oder Werkstoffe; der Preisdruck dürfte infolge der bereits öffentlich angekündigten Kostensenkungsprogramme hingegen zunehmen, lässt sich jedoch noch nicht eingrenzen. Insgesamt halten wir einen vorsichtigen Blick auf die Geschäftsentwicklung 2015/2016 für geboten. Wir erwarten einen deutlichen Anstieg bei Jahresüberschuss und tkVA, einen FCF vor M&A auf Vorjahresniveau sowie ein Bereinigtes EBIT zwischen 1,6 – 1,9 Mrd €. Aufgrund der hohen Unsicherheiten auf den Werkstoffmärkten mit einem unseres Erachtens aktuell nicht nachhaltigen Importdruck halten wir beim Bereinigten EBIT einen Prognosekorridor für angemessen. Entscheidend für die Zielerreichung im angelaufenen Geschäftsjahr werden wiederum die Effizienzsteigerungsmaßnahmen im Rahmen von „impact“ sein: für 2015/2016 streben wir erneut EBIT-Effekte aus „impact“ von 850 Mio € an, die den beschriebenen Markteffekten entgegenwirken, die Basis für das profitable Wachstum im Aufzugsgeschäft bilden sowie Freiräume für notwendige Maßnahmen schaffen, um unsere IT-Infrastruktur und Prozesslandschaft zukunftsfähig zu machen. Wesentliche Annahmen Wichtige Voraussetzung für die erwartete Entwicklung unserer Kernsteuerungsgrößen ist die Annahme, dass es zu keiner weiteren Eskalation der geopolitischen Krisen kommt und die schwache konjunkturelle Dynamik in den Schwellenländern keine stärkeren Rückschläge und Wachstumseinbrüche erfährt, die sich spürbar negativ auf die Konjunktur der Weltwirtschaft auswirken würden. Für das angelaufene Geschäftsjahr unterstellen wir die Fortsetzung der derzeitigen Trends: eine bestenfalls moderat aufwärts gerichtete Entwicklung im Euro-Raum, eine im Saldo schwache Wachstumsdynamik in den Schwellenländern und eine stabile konjunkturelle Entwicklung in den USA. Weltweit wird sich die Stahlnachfrage voraussichtlich stabilisieren; sowohl in Europa als auch in den USA dürfte sie moderat im niedrigen einstelligen Prozentbereich wachsen. In Brasilien wird eine Bodenbildung bei der Marktversorgung auf niedrigem Niveau, in China nochmals ein Rückgang erwartet. Der Importdruck vor allem aus Asien wird den europäischen Stahlmarkt vermutlich stark belasten. Wir nehmen an, dass es keine weiteren größeren Verwerfungen auf den Rohstoffmärkten geben wird und dass der Wettbewerb intensiv bleibt. Die weltweite Automobilproduktion dürfte bei hohen Unsicherheiten weiter wachsen. In China sollten die Stückzahlen, nach sehr moderatem Wachstum in 2015 und auch gestützt durch staatliche Kaufanreizprogramme wieder etwas stärker steigen. In den USA und in Westeuropa insgesamt wird sich die Produktion vermutlich ebenfalls erhöhen. Für Deutschland erwarten wir eine seitwärts gerichtete Entwicklung. Die Automobilfertigung in Brasilien dürfte nach einem erneuten starken Rückgang 2015 auch im Prognosezeitraum – allerdings bei geringeren Raten – weiter rückläufig sein. Aus der VW-Abgaskrise erwarten wir derzeit keine deutlich negativen Auswirkungen auf den Absatz unserer Automobilkomponenten oder Werkstoffe; der Preisdruck dürfte infolge der bereits öffentlich angekündigten Kostensenkungsprogramme hingegen zunehmen. Der hohe Auftragsbestand mit guter Ergebnisqualität bei Elevator Technology und Industrial Solutions deckt die Umsatzentwicklung in unseren Aufzugs- und Projektgeschäften bereits weit ins neue Geschäftsjahr hinein ab. Mehr zu den künftig erwarteten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen finden Sie im Wirtschaftsbericht im Abschnitt „Makro- und Branchenumfeld“. Erwartung 2015/2016: Deutlicher Anstieg bei Jahresüberschuss und tkVA; Bereinigtes EBIT zwischen 1,6 – 1,9 Mrd €; FCF vor M&A auf Vorjahresniveau Nachfolgend beschreiben wir die Geschäftsentwicklung für thyssenkrupp im Geschäftsjahr 2015/2016, die wir vor dem Hintergrund der beschriebenen Annahmen erwarten. Die Prognose und der Pro-forma-Vorjahresvergleichswert für den tkVA basieren dabei bereits auf dem aktualisierten Kapitalkostensatz für den Konzern. Zudem verwenden wir nun als liquiditätsorientierte Kernsteuerungsgröße den FCF vor M&A. Mehr zur Anpassung der Kapitalkostensätze sowie zu den Kernsteuerungsgrößen finden Sie im Kapitel „Grundlagen des Konzerns“, Abschnitt „Unternehmenssteuerung“. Der Konzernumsatz sollte auf vergleichbarer Basis auf Vorjahresniveau liegen (Vorjahr: 42,8 Mrd €). Dabei erwarten wir in den Industriegütergeschäften ein organisches Wachstum bei Components Technology und Elevator Technology im einstelligen Prozentbereich sowie eine weitgehend seitwärts gerichtete Entwicklung bei Industrial Solutions. In den Werkstoffgeschäften dürfte bei hohem Importdruck der Umsatz schwächer ausfallen. Das Bereinigte EBIT des Konzerns wird voraussichtlich zwischen 1,6 – 1,9 Mrd € liegen (Vorjahr: 1.676 Mio €). Aufgrund der hohen Unsicherheiten auf den Werkstoffmärkten mit einem unseres Erachtens aktuell nicht nachhaltigen Importdruck halten wir einen Prognosekorridor für angemessen. 850 Mio € geplante EBIT-Effekte aus „impact“ wirken den beschriebenen Markteffekten entgegen, bilden die Basis für das profitable Wachstum im Aufzugsgeschäft und schaffen Freiräume für notwendige Maßnahmen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Konzerns. • Industriegütergeschäfte - Bei Components Technology erwarten wir infolge des weiteren Hochlaufs der neuen Werke und der Effizienzsteigerungsprogramme trotz eines hohen Preis- und Margendrucks ein Bereinigtes EBIT mindestens auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 313 Mio €). - Bei Elevator Technology rechnen wir mit einer Verbesserung des Bereinigten EBIT aus dem Umsatzwachstum und einer Erhöhung der Bereinigte-EBIT-Marge um 0,5 bis 0,7 Prozentpunkte aus Restrukturierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen (Vorjahr: 794 Mio €; 11,0 %). - Bei Industrial Solutions werden Umsatz, Marge und damit das Bereinigte EBIT voraussichtlich auf Vorjahresniveau liegen (Vorjahr: 424 Mio €). • Werkstoffgeschäfte - Bei Materials Services streben wir ein Bereinigtes EBIT auf Vorjahresniveau an (Vorjahr: 206 Mio €); Belastungen aus dem Streik bei AST im Vorjahr, die im neuen Geschäftsjahr nicht anfallen, sowie Fortschritte bei den Restrukturierungs- und Effizienzsteigerungsprogrammen und den Vertriebsinitiativen sollten dem Margendruck auf den Werkstoffmärkten entgegenwirken und die entfallenden Ergebnisbeiträge der veräußerten Aktivitäten kompensieren. - Bei Steel Europe streben wir in einem von hohem Import- und Margendruck gekennzeichneten Stahlumfeld ein Ergebnis auf Vorjahresniveau an, konsequent weiter geführte Effizienzmaßnahmen und Differenzierungsinitiativen wirken den erheblichen negativen Markteffekten entgegen (Vorjahr: 492 Mio €). - Bei Steel Americas streben wir in einem schwachen brasilianischen Stahlmarkt und einem schwierigen Preisumfeld aufgrund operativer Fortschritte und durch Effizienzprogramme ein Bereinigtes EBIT auf Vorjahresniveau an, soweit Stichtagseffekte aus Wechselkursen dem nicht entgegenlaufen (Vorjahr: –138 Mio €). Unser Ziel ist weiterhin, mit deutlich positiven Jahresüberschüssen das Eigenkapital zu stärken; für das Geschäftsjahr 2015/2016 erwarten wir – auch infolge geringerer Belastungen aus Sondereffekten – erneut eine deutliche Steigerung gegenüber dem Vorjahr (Vorjahr: 268 Mio €). Der tkVA des Konzerns sollte sich dementsprechend ebenfalls deutlich erhöhen (Vorjahr: –238 Mio €). Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Mittelfreisetzung aus operativer Leistung nachhaltig zu verbessern; in einem eingetrübten Umfeld sollte der FCF vor M&A auf Vorjahresniveau liegen (Vorjahr: 115 Mio €). Die Investitionen des Konzerns werden sich im angelaufenen Geschäftsjahr voraussichtlich auf rund 1,5 Mrd € belaufen (Vorjahr: 1.235 Mio €; vor Übernahme von Zahlungsmitteln im Rahmen der Anteilserhöhung an Marohn Elevator bei Elevator Technology und der Erstkonsolidierung von thyssenkrupp Uhde Chlorine Engineers bei Industrial Solutions betrugen die Investitionen 1.335 Mio €). Die Entwicklung unserer Kernsteuerungsgrößen sowie die Fortschritte bei der Umsetzung der Strategischen Weiterentwicklung werden wir – auch unter Beachtung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit – bei unserem Dividendenvorschlag an die Hauptversammlung berücksichtigen. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Chancen Gesamtaussage des Vorstands: thyssenkrupp mit Chancen als diversifizierter Industriekonzern Für den diversifizierten Industriekonzern thyssenkrupp ergeben sich erhebliche Chancen aus der zunehmenden Ausrichtung auf ertragsstarke Industriegüter- und Dienstleistungsgeschäfte mit im Vergleich zu unseren Werkstoffgeschäften geringerer Volatilität und Kapitalintensität sowie auf die weltweiten Wachstumsregionen und -branchen. Darüber hinaus ergeben sich signifikante Chancen aus der Umsetzung der „impact“-Maßnahmen und profitablem Wachstum in den Business Areas. Zugleich ergeben sich für uns große Chancen durch gezielte übergreifende Initiativen und der konsequenten und systematischen Nutzung der Verbundkraft des Konzerns. Definitionen Unter Chancen verstehen wir bei thyssenkrupp Ereignisse oder Entwicklungen mit wesentlicher positiver Wirkung auf die Möglichkeiten, die Unternehmensziele zu übertreffen. Chancenmanagement umfasst entsprechend die Gesamtheit aller Maßnahmen, die den systematischen und transparenten Umgang mit Chancen fördern. Durch die integrale Verknüpfung der Planungs- und Reportingprozesse im Controlling mit den Strategieprozessen ist das Chancenmanagement ein wichtiger Bestandteil der strategischen und wertorientierten Unternehmensführung. Chancenmanagement-Prozess Im strukturierten und konzernweit standardisierten Prozess des sogenannten „Strategischen Dialogs“ bei thyssenkrupp werden jährlich in allen Business Areas die Strategien, inklusive der Chancen und Risiken aus relevanten Markt- und Techniktrends, systematisch und ganzheitlich diskutiert. Die enge Verzahnung mit dem „Strategischen Dialog“ führt dazu, dass auch die Chancen im Wesentlichen strategischen Charakter haben, mittel- bis langfristig orientiert sind und ihre Relevanz somit über den Prognosezeitraum teilweise weit hinausreicht. Im Anschluss an den „Strategischen Dialog“ erfassen alle Business Areas in der operativen Planung und in der monatlichen Berichterstattung Chancen und Risiken, um die aktuelle Ergebnis- und Liquiditätssituation der einzelnen Geschäfte noch besser in Bandbreiten einschätzen zu können. Wie diese Berichtselemente in das Standardreporting eingebettet sind, können Sie der Grafik „Chancen- und Risikoreporting bei thyssenkrupp“ im Risikobericht entnehmen. Darüber hinaus analysieren wir systematisch, in welchen Regionen für thyssenkrupp die größten Chancen für die Zukunft bestehen. Dort forcieren und bündeln wir unsere geschäftsübergreifenden regionalen Aktivitäten. In das Management unserer Chancen sind alle Entscheidungsträger des Konzerns eingebunden – vom Vorstand der thyssenkrupp AG über die Vorstände der Business Areas und Geschäftsführungen der Konzernunternehmen bis hin zu den regional Verantwortlichen und den Projektleitern mit Marktverantwortung. Die Rollen und Verantwortlichkeiten innerhalb der thyssenkrupp Netzwerkorganisation sind klar definiert und voneinander abgegrenzt. Diese strukturierte Einbindung einer Vielzahl von Experten in die Entscheidungsfindung im Konzern gewährleistet, dass Chancen zuverlässig erkannt und systematisch genutzt werden. Strategische Chancen für den Konzern Neben internen Verbesserungen sind die Faktoren, die aktuell und künftig das weltweite Wachstum vorantreiben, die Basis für die Strategische Weiterentwicklung des Konzerns. In einem volatilen Umfeld entwickeln wir unser Unternehmen kontinuierlich weiter, um den globalen Herausforderungen auch künftig mit wettbewerbsfähigen Lösungen begegnen zu können. Wir richten uns bei unseren Entscheidungen danach, wo der Konzern von den globalen Trends Demografie, Urbanisierung, Globalisierung und Digitalisierung profitieren kann und berücksichtigen dabei auch Restriktionen wie die Endlichkeit natürlicher Ressourcen. Neben der Optimierung der Leistungsfähigkeit jeder unserer sechs Business Areas sehen wir als Konzern Chancen insbesondere in Verbundeffekten, die im Zusammenspiel zwischen den Business Areas, unseren Regionen und den Konzernfunktionen entstehen. Das gilt nicht nur für die gemeinsame Erschließung von Regionen oder Kundenbranchen, für Effizienzthemen wie den Einkauf, die Harmonisierung von Geschäftsprozessen oder die Vereinheitlichung unserer IT-Infrastruktur, sondern auch für die integrierte Steuerung der Forschung und Entwicklung. Das oberste Ziel und die größte Chance gleichermaßen besteht darin, neue Produkte auf der Basis eines genauen Verständnisses der Kundenbedürfnisse zu entwickeln und so einen echten Mehrwert mit einem attraktiven Kosten-Nutzen-Verhältnis für uns und unsere Partner zu schaffen. Durch die fortschreitende Digitalisierung werden bislang getrennte Wertschöpfungsketten immer stärker miteinander verzahnt. Es entstehen neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle, die sich am besten in einem Verbund aus verschiedenen Kompetenzen entwickeln lassen. thyssenkrupp mit seiner Vielfalt an Technologien hat hier einen strukturellen Vorteil. Aktuelle Verbundinnovationen wie „MULTI“, das neue Standards in der Aufzugstechnik setzt, oder das branchenübergreifende Projekt „Carbon2Chem“ sind in dieser Form nur dank der unterschiedlichen bei thyssenkrupp gebündelten Kompetenzen möglich. Über diese und andere Innovationen berichten wir ausführlich im Kapitel „Technologie und Innovationen“. Unser Konzernprogramm „impact“ schafft auch weiterhin den Rahmen für unsere „Strategische Weiterentwicklung“ und trägt wesentlich und nachhaltig – zusammen mit geschäfts- und themenspezifischen Programmen – dazu bei, über alle Business Areas und Konzernfunktionen hinweg die Effizienz des Konzerns zu steigern und die Kosten zu senken. Über unsere Unternehmensstrategie einschließlich „impact“ informieren wir Sie umfassend im Kapitel „Grundlagen des Konzerns“, Abschnitt „Strategische Weiterentwicklung“. Bei unseren Entwicklungsprojekten berücksichtigen wir immer auch die finanziellen Handlungsmöglichkeiten des Konzerns. Ungünstige konjunkturelle Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass wir bestehende Chancen nur verzögert oder nicht in vollem Umfang nutzen können. Ausführliche Informationen dazu und zu anderen Risiken finden Sie im Risikobericht. Operative Chancen der Business Areas Components Technology – Der weltweit steigende Bedarf im Hinblick auf individuelle Mobilität und Gütertransport ist der bestimmende Faktor für die zukünftige Geschäftsentwicklung der Business Area. Für uns als großer Entwicklungspartner sowie Komponenten- und Modullieferant der Automobilindustrie ergeben sich daraus weltweit Wachstumschancen. Das gilt insbesondere für die aufstrebenden Märkte in Asien und Amerika. Mit neuen Produktionsstätten haben wir uns in diesen Märkten gut aufgestellt. Den globalen Trend einer möglichst effizienten und umweltfreundlichen Mobilität können wir mit unseren Produkten nachhaltig begleiten. Die weltweit anspruchsvollen politischen Vorgaben zur CO2-Reduktion im Automobilsektor verstärken diese Entwicklung zusätzlich. Bei den dafür relevanten Themen wie Leichtbau oder Optimierung der Verbrennungsmotoren bieten wir unseren Kunden im Automobil- und Nutzfahrzeugbau Lösungen auf dem neuesten Stand der Technik und arbeiten daran, unseren Vorsprung stetig auszubauen. Die Windindustrie hat ein enormes Wachstumspotenzial sowohl im Onshore- als auch im Offshore-Bereich: Die Windkraft gehört weltweit zu den am schnellsten und nachhaltigsten wachsenden erneuerbaren Energien. In Europa wird dieser Trend durch die verpflichtenden Ziele der EU-Mitgliedstaaten zum Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt. Die technologische Entwicklung hin zu immer größeren und effizienteren Windkraftanlagen verstärkt den Bedarf nach leistungsfähigen Komponenten, den wir mit unserem weltumspannenden Produktionsnetz bedienen. Sollten sich das relevante Markt- und Branchenumfeld – insbesondere die Automobilmärkte –, die Effizienzsteigerungs- oder Wachstumsprogramme oder der Hochlauf unserer neuen Werke besser als erwartet entwickeln, besteht die Chance, unsere Prognose für die Kernsteuerungsgrößen moderat zu übertreffen. Elevator Technology – Die Business Area Elevator Technology zählt zu den weltweit führenden Anbietern für Personenbeförderungsanlagen. Die Märkte für Aufzüge, Fahrtreppen, Fahrsteige, Fluggastbrücken sowie Treppen- und Plattformlifte bieten in Zeiten zunehmender Globalisierung und Urbanisierung attraktive Wachstums- und Gewinnchancen. Durch die breitgefächerte Produktpalette, die sowohl Standardanlagen und individuelle Kundenlösungen als auch umfassende Service- und Modernisierungspakete umfasst, und die lokale Präsenz durch ca. 50.000 Mitarbeiter an über 900 Standorten kann die Business Area weltweit neue Markt- und Kundenpotenziale erschließen. Durch innovative Produkte erfüllen wir höchste technische und ökologische Kundenansprüche. Die Umsetzung der im Rahmen von „impact“ definierten Maßnahmen führt zudem zu einer kontinuierlichen Effizienzverbesserung sowie einer weiteren Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Elevator Technology. Sollten sich die Weltwirtschaft – insbesondere die Bauindustrie –, die Effizienzsteigerungs- oder Wachstumsprogramme besser als erwartet entwickeln, besteht die Chance, unsere Prognose für die Kernsteuerungsgrößen moderat zu übertreffen. Industrial Solutions – Für die Business Area Industrial Solutions sehen wir – trotz eines durch den aktuell gesunkenen Ölpreis eingetrübten Investitionsklimas, einer Zunahme der Wettbewerbsintensität und bestehender politischer Unsicherheiten auf den relevanten Märkten – weltweite Wachstumschancen im schlüsselfertigen Anlagenbau und bei Serviceleistungen, wenn wir unsere innovativen Technologien weiter fördern. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und die globalen Wachstumschancen auf unseren Märkten konsequenter zu nutzen, treiben wir die Regionalisierung unseres Geschäfts weiter voran. Wir standardisieren und optimieren unsere Methoden in der Auftragsabwicklung kontinuierlich. Im Marinebereich sorgen insbesondere Exportprojekte für eine anhaltend gute Marktperspektive bei U-Booten. Dabei gibt uns der hohe Auftragsbestand weiterhin die Möglichkeit, unsere Kernprodukte bei guter Auslastung kontinuierlich weiterzuentwickeln. Sollten sich das relevante Markt- und Branchenumfeld, die Effizienzsteigerungs- oder Wachstumsprogramme, die Investitionsneigung unserer Kunden oder die Auftragsabwicklung besser als erwartet entwickeln, besteht die Chance, unsere Prognose für die Kernsteuerungsgrößen moderat zu übertreffen. Materials Services – Für die Geschäftsaktivitäten von Materials Services gewinnen Dienstleistungen weiter an Bedeutung, weil Produzenten und Verarbeiter sich stärker auf ihre originären Aufgaben konzentrieren. Höhere Dienstleistungsanteile bieten Materials Services in der Regel auch eine höhere Rentabilität in einem volatilen Roh- und Werkstoffmarkt. Chancen für die Business Area ergeben sich daher durch gelebte Kundenorientierung, spezielles Markt- und Branchenwissen, weltweite Verbindungen sowie ein breites Know-how im Projektmanagement. Im Rahmen von „impact“ hat Materials Services umfassende Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Kostensituation definiert. Operative Chancen ergeben sich durch die konsequente Umsetzung der entsprechenden Vertriebs- und Serviceinitiativen sowie die systematische Digitalisierung der Geschäftsabwicklung bis hin zum Aufbau und Betrieb von Onlineshops für unterschiedliche Zielgruppen. Darüber hinaus wird die weitere Umsetzung der Restrukturierungs- und Optimierungsprogramme für AST in Bezug auf Produktion, Einkauf, Unternehmensstruktur, Personal und Vertrieb von wesentlicher Bedeutung für die Business Area sein. Im Berichtsjahr waren bereits deutliche Erfolge sichtbar. Zusätzliche Chancen ergeben sich aus mehreren neuen Initiativen zur besseren Ausschöpfung der Marktpotenziale. Sollten sich das relevante Werkstoffumfeld, die Effizienzsteigerungs- und Restrukturierungsprogramme oder Vertriebsinitiativen besser als erwartet entwickeln, besteht die Chance, unsere Prognose für die Kern-steuerungsgrößen moderat zu übertreffen. Steel Europe – Die Business Area Steel Europe ist auf das Marktsegment des hochwertigen Qualitätsflachstahls fokussiert, dessen Entwicklung wesentlich von der konjunkturellen Entwicklung in Europa abhängt. Die bereits seit mehreren Jahren erfolgreich umgesetzten Effizienzmaßnahmen und Differenzierungs-initiativen zur Absicherung und Verbesserung der Ertragskraft werden nachdrücklich weitergeführt. Darüber hinaus werden die technischen Fähigkeiten der Business Area durch gezielte Investitionen weiter gestärkt und so eine Optimierung des Produkt- und Kundenportfolios ermöglicht. Insgesamt ist die Business Area damit auch in einem schwierigen Marktumfeld gut aufgestellt, um an den wesentlichen weltweiten Trends der Urbanisierung, der steigenden Mobilität und dem effizienteren Einsatz knapper Ressourcen – die den Einsatz intelligenter Stahlprodukte erfordern – nachhaltig teilzuhaben. Sollten sich die Effizienzmaßnahmen oder Differenzierungsinitiativen oder das relevante Stahlmarktumfeld besser als erwartet entwickeln und sich insbesondere der Importdruck abschwächen, besteht die Chance, unsere Prognose für die Kernsteuerungsgrößen moderat zu übertreffen. Steel Americas – Wir sind zuversichtlich, dass der Trend zur Stabilisierung der operativen Prozesse in der Business Area auch im kommenden Jahr anhalten wird und hierdurch operative Risiken weiter reduziert werden können. Die weitere Optimierung der Vertriebsaktivitäten dürfte zu einer tieferen Durchdringung des brasilianischen und internationalen Brammenmarktes und somit zu weiteren Absatzchancen und einer schrittweisen Erhöhung der Produktion auf dem Weg zur Nennkapazität führen. Das Konzern-Performanceprogramm „impact“ mit seinen vielen Effizienzmaßnahmen und das Konzerneinkaufsprogramm „synergize+“ werden bei CSA in Brasilien nachdrücklich vorangetrieben, sodass sich der Trend zur weiteren Verbesserung der operativen Leistung auch im kommenden Jahr fortsetzen sollte. Darüber hinaus werden positive Effekte aus einer nochmals verstärkten technischen Zusammenarbeit mit der Business Area Steel Europe erwartet. Sollten sich das relevante Stahlmarktumfeld – insbesondere die Warmbandpreise in den USA und die globalen und brasilianischen Brammenpreise – die operative Leistungssteigerung oder die Wechselkurse besser als erwartet entwickeln, besteht die Chance, unsere Prognose für die Kernsteuerungsgrößen moderat zu übertreffen. Risiken Gesamtaussage des Vorstands: Risiken bei thyssenkrupp weiter reduziert, Bestand des Konzerns gesichert Im Berichtsjahr hat sich das Risikoprofil des Konzerns weiter verbessert; dazu hat die Einstellung des Kartellermittlungsverfahrens im Bereich „Autostahl“ erheblich beigetragen. Unser transparentes und systematisches Risikomanagement hat mit seinen strukturierten Prozessen für eine effiziente Steuerung der Gesamtrisiken im Konzern gesorgt. Aus heutiger Sicht sind die Konzernrisiken begrenzt und es liegen keine den Bestand gefährdenden Risiken vor. Definitionen Unter Risiken verstehen wir bei thyssenkrupp allgemein drohende Ereignisse oder Entwicklungen mit wesentlicher negativer Wirkung auf die Möglichkeiten, die Unternehmensziele zu erreichen. Risikomanagement umfasst damit die Gesamtheit aller Maßnahmen für einen systematischen und transparenten Umgang mit Risiken. Durch seine integrale Verknüpfung mit den Planungs- und Reportingprozessen im Controlling ist Risikomanagement ein bedeutender Bestandteil der wertorientierten Unternehmensführung und geht weit über die gesetzlich geforderte Risikofrüherkennung hinaus. Ein effizientes, vorausschauendes Risiko-management dient somit zusätzlich den Interessen der Kapitalgeber und anderer Anspruchsgruppen. Wir entwickeln das Risikomanagementsystem des Konzerns kontinuierlich weiter, indem wir uns am international anerkannten COSO-Modell orientieren und es mit dem internen Kontrollsystem verzahnen. Dabei setzen wir zeitnah Vorgaben und Anregungen des Vorstands und des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats um. Die standardisierten Risikomanagement-Prozesse stellen sicher, dass Vorstand und Aufsichtsrat zeitnah und strukturiert über die aktuelle Risikosituation des Konzerns informiert werden. Trotz umfassender Analyse von Risiken kann deren Eintreten aber nicht systematisch ausgeschlossen werden. Risikostrategie und Risikopolitik In der im Juni 2015 vom Vorstand verabschiedeten „Governance, Risk and Compliance (GRC) Policy“ hat thyssenkrupp die Grundlagen für die Unternehmensführung und Risikosteuerung festgelegt. Hier sind auch die allgemeingültigen und übergreifenden risikopolitischen Grundsätze des Konzerns als Rahmenbedingungen zur Erfüllung der Anforderungen an ein ordnungsgemäßes, konzernweit einheitliches sowie proaktives Risikomanagement beschrieben. Die Grundsätze orientieren sich am Leitbild des thyssenkrupp Konzerns und an den strategischen Zielen für die einzelnen Geschäftsmodelle; sie dienen als Leitlinien für einen sachgerechten und verantwortungsvollen Umgang mit Risiken. Unsere Risikostrategie ist darauf ausgerichtet, den Bestand des Unternehmens zu sichern und darüber hinaus den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Unternehmerischer Erfolg setzt voraus, dass Chancen wahrgenommen und damit verbundene Risiken erkannt und bewertet werden. Chancen sollen optimal genutzt und unternehmerische Risiken bewusst und eigenverantwortlich getragen sowie proaktiv gesteuert werden, sofern damit eine angemessene Wertsteigerung erzielt werden kann. Bestandsgefährdende Risiken sind zu vermeiden. Ziel des Risikomanagements bei thyssenkrupp ist, auf allen Unternehmensebenen das Risikobewusstsein zu erhöhen und eine wertorientierte Risikokultur zu etablieren. Risiken und Chancen werden im Konzern transparent aufbereitet und systematisch in unternehmerische Entscheidungen einbezogen. Risikomanagement-Prozess thyssenkrupp hat folgende konzernweit einheitliche Teilprozesse des Risikomanagements definiert: Risiken frühzeitig erkennen und berichten, Risiken einheitlich bewerten, Risiken steuern und Maßnahmen entwickeln sowie Risiken überwachen und die Umsetzung der Maßnahmen verfolgen. Die effiziente Ausgestaltung unserer verschiedenen Risikomanagement-Instrumente sorgt dafür, dass die Teilprozesse in einen kontinuierlichen Risikomanagement-Kreislauf integriert sind und alle Risikoverantwortlichen angemessen in den Risikomanagement-Prozess eingebunden werden. Unsere Methoden und Werkzeuge für die Identifizierung, Bewertung, Steuerung und Berichterstattung von Risiken verbessern wir fortlaufend. Die organisatorische Verankerung des Konzern-Risikomanagements im operativ und strategisch ausgerichteten Controlling ermöglicht eine in die Planungs- und Reportingprozesse integrierte, aktive und ganzheit-liche Ausgestaltung des Risikomanagementsystems. Das Hauptaugenmerk bei unseren Risikomanagement-Instrumenten liegt daher auch auf Abweichungen in den Kernsteuerungsgrößen „Bereinigtes EBIT“ und „Free Cashflow vor Desinvest“ (ab dem Geschäftsjahr 2015/2016 auf dem „Free Cashflow vor M&A“). Die folgende Grafik skizziert unsere verschiedenen Ansätze: ![]() Die nicht in der monatlich aktualisierten Hochrechnung bzw. im Budget berücksichtigten Chancen und Risiken sind Teil der Standardberichterstattung der Business Areas und leisten einen wesentlichen Beitrag zur integrierten unterjährigen Geschäftssteuerung und zur Unternehmensplanung. Bei Letzteren betrachten wir Bandbreiten bei den Kernsteuerungsgrößen bezogen auf das aktuelle und das folgende Geschäftsjahr. Im Planungsprozess und bei besonderen Anlässen betrachten wir darüber hinaus gesamtwirtschaftliche Klumpenrisiken; die Grundlage hierfür sind konzernweite Risikoszenarien unter Berücksichtigung zentral vorgegebener Wirkungszusammenhänge und Risikoprämissen. Diese Risikoszenarien befassen sich vor allem mit Wachstumseinbrüchen in wesentlichen Volkswirtschaften sowie mit anderen exogenen Schocks und ihren Auswirkungen auf thyssenkrupp. Eine weltweit in allen Konzernunternehmen eingeführte IT-Risikomanagement-Anwendung zur Durchführung einer integrierten Risikoinventur stellt sicher, dass Ergebnis- und Cash-Risiken dezentral durch die operativen Risikoverantwortlichen erfasst und im Rahmen von Freigabe- und Aggregationsprozessen über die Vorstände der Business Areas bis zur Konzernspitze gemeldet werden. Alle konsolidierten Konzerneinheiten sind verpflichtet, im Zuge der Risikoinventur Maßnahmen zur Steuerung der einzelnen identifizierten und im dreijährigen Planungszeitraum bewerteten Risiken zu formulieren und anschließend deren Umsetzung systematisch nachzuverfolgen. Der Betrachtungszeitraum im Rahmen der Risikoinventur geht somit über den Betrachtungszeitraum der Prognose hinaus und gewährleistet eine umfassende Transparenz über die dezentralen Risikoeinschätzungen. Durch die regelmäßige Bottom-up-Erhebung und Aktualisierung der Risiken stellen wir darüber hinaus sicher, dass das Risikobewusstsein im Konzern flächendeckend auf einem hohen Niveau bleibt. Auch die bereits über Rückstellungen bilanziell berücksichtigten Risiken sind Bestandteil standardisierter Analysen und der Berichterstattung im Konzern-Risikomanagement. Damit stellen wir auch für diese Risiken eine systematische Risikosteuerung sicher. Über auftretende Risiken aus besonderem Anlass werden die Risikomanagement-Verantwortlichen unverzüglich informiert. Diese Risiken werden zusätzlich über die etablierten Berichtswege dokumentiert. Rollen und Verantwortlichkeiten Risikomanagement bei thyssenkrupp ist ein kombinierter Top-down-/Bottom-up-Prozess. Die verbindlichen Systemvorgaben werden vom Konzern top-down formuliert und gelten für alle operativen Einheiten. Die originäre Risikoverantwortung, -erfassung und -steuerung entlang der Wertschöpfungskette liegt bottom-up bei den fachlich Verantwortlichen in den operativen Einheiten. ![]() Die materiellen Konzernrisiken, die sich aus der Risikoinventur ableiten lassen, sowie die Analyseergebnisse aus Risikoszenarien und zu Risikorückstellungen präsentieren und plausibilisieren wir einmal pro Quartal im interdisziplinär besetzten „Risk and Internal Control Committee“ (RICC) unter Leitung des Finanzvorstands. Dies ist zugleich die Vorbereitung für die anschließende Risiko-Berichterstattung an Vorstand und Prüfungsausschuss. An den Sitzungen des RICC nehmen alle Governance- bzw. Risiko- und Compliance-Konzernverantwortlichen teil. Durch diese Disziplinenverzahnung auf Gremienebene leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Corporate-Governance-Prozesse im Konzern. Das Konzern-Risikomanagement hat die Aufgabe, das Risikomanagementsystem kontinuierlich in Richtung Best Practice weiterzuentwickeln und bei Bedarf neuen Erkenntnissen und Anforderungen anzupassen. In der Konzernrichtlinie Risikomanagement haben wir alle verbindlichen Vorgaben für den Risikomanagement-Prozess formuliert und die einzelnen Risikomanagement-Instrumente konzernweit einheitlich definiert. Grundsätzlich sind alle operativen Einheiten verpflichtet, im Rahmen der vom Konzern definierten verbindlichen Vorgaben zum Risikomanagementsystem ein angemessenes Risikomanagement im jeweiligen Verantwortungsbereich zu etablieren und eine angemessene Risikosteuerung sicherzustellen. Alle operativen Einheiten benennen Risikomanagementverantwortliche und -beauftragte. Darüber hinaus ist jeder Mitarbeiter zu einem bewussten und selbstverantwortlichen Umgang mit Risiken und Chancen im Rahmen seiner Kompetenzen aufgefordert. Die Verhaltensgrundsätze und Konzernrichtlinien sind Bestandteil der Risikopolitik und müssen von jedem Mitarbeiter eingehalten werden. Angelehnt an die in der Netzwerkorganisation des Konzerns definierten Aufgaben übernehmen die Konzernfunktionen und Regionen im Risikomanagementprozess eine unterstützende und koordinierende Rolle. Die Konzernfunktionen fungieren darüber hinaus als Risikokategorie-Verantwortliche und sind in dieser Rolle für Governance-Vorgaben in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zuständig. Die mit dem Risikomanagement betrauten Mitarbeiter werden regelmäßig zu den einzelnen Instrumenten geschult; wir nutzen u.a. unsere konzernweite internetbasierte Risikomanagement-Anwendung, um ihnen gezielt und breit Informationen und Schulungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden von Internal Auditing als Baustein für die risikoorientierte Prüfungsplanung verwendet. Die darauf aufbauenden Revisionsprüfungen tragen zur effizienten Überwachung des Risikomanagementsystems bei und liefern Erkenntnisse, mit denen wir die Qualität der Informationsinhalte erhöhen und den Umgang mit Risiken im Konzern weiter verbessern können. Risikobewertung Erkannte Risiken werden nach Vorgaben des Konzern-Risikomanagements wie folgt einheitlich bewertet: Auf Basis von Eintrittswahrscheinlichkeiten und Schadenshöhen im Planungszeitraum leiten wir gemäß der folgenden Grafik Risikoklassen ab. Die wesentlichen Einzelrisiken in definierten Risikokategorien, auf die wir in den folgenden Abschnitten eingehen, ordnen wir gemäß dieser Systematik in die Kategorien hoch, mittel oder gering ein: ![]() Risikosteuerung Die Risikosteuerung als wesentlicher Teilprozess im Risikomanagement ist eine wichtige Aufgabe der operativen Risikoverantwortlichen. Der Einsatz verschiedener Risikosteuerungsmaßnahmen ist ein zentraler Bestandteil des verantwortungsbewussten Risikomanagements vor Ort. Bilanzielle Risikovorsorgen stellen dabei sicher, dass die im Konzern eingegangenen Risiken in erforderlichem Maße abgedeckt sind und nachgehalten werden. Die Risikodarstellung bei thyssenkrupp folgt der Nettomethode, d.h. unter Berücksichtigung bestehender Maßnahmen zur Risikosteuerung, die das Bruttorisiko reduzieren. Dies wird in der folgenden Grafik veranschaulicht: ![]() Wir verhindern Risiken, indem wir unsere risikopolitischen Grundsätze anwenden und keine Geschäfte tätigen, wenn sie gegen thyssenkrupp Verhaltensgrundsätze und Konzernrichtlinien verstoßen. Dazu gehören in erster Linie das Null-Toleranz-Prinzip bei Compliance-Sachverhalten sowie das Spekulationsverbot gemäß unserer Konzernrichtlinie Corporate Finance. Wir übertragen Risiken, wenn durch zentrale Maßnahmen wie den Abschluss von Versicherungen das finanzielle Risiko minimiert werden kann. Näheres können Sie dem nachfolgenden Abschnitt zum Risikotransfer entnehmen. Wir reduzieren Risiken, indem wir geeignete Maßnahmen zielgerichtet umsetzen. Näheres zu den einzelnen Initiativen entnehmen Sie dem Abschnitt „Operative Risiken der Business Areas“. Risikotransfer durch zentralen Dienstleister thyssenkrupp Risk and Insurance Services hat auch im Berichtsjahr als zentraler Dienstleister konzernweit Risiken auf Versicherer transferiert. Umfang und Gestaltung des Versicherungsschutzes leiten sich aus strukturierten Risikobewertungen ab, durch die in den Konzernunternehmen versicherbare Risiken identifiziert, bewertet und durch spezifische Schutzkonzepte reduziert bzw. beseitigt werden. Abgestimmt auf die Risikotragfähigkeit des Konzerns, vereinbaren wir für die einzelnen Versicherungssparten angemessene Selbstbehalte. Für alle Konzernunternehmen bestehen verbindliche Standards, um die Risikoprävention auf einem nachhaltigen und angemessen hohen Niveau zu halten. Diese Standards wurden von Experten aus allen Teilen des Konzerns unter Leitung von thyssenkrupp Risk and Insurance Services entwickelt; sie werden laufend ergänzt. Interne und externe Auditoren prüfen regelmäßig ihre Einhaltung. Das Risiko eines insolvenzbedingten Ausfalls von Versicherern verringern wir, indem wir es streuen und mit mehreren Anbietern zusammenarbeiten; dabei berücksichtigen wir die Ratings anerkannter Agenturen für diese Versicherer. Internes Kontrollsystem im Konzernrechnungslegungsprozess Das interne Kontrollsystem ist die Gesamtheit aller systematisch definierten Kontrollen und Überwachungsaktivitäten, die das Ziel haben, die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und die Übereinstimmung aller Aktivitäten mit Gesetzen und Richtlinien zu gewährleisten. Die Schaffung eines effektiven und effizienten internen Kontrollsystems ist eine wichtige Maßnahme für die Steuerung von prozessualen Risiken. Im Zuge der Harmonisierung der Geschäftsprozesse bei thyssenkrupp entwickeln wir konzernweit auch die Anforderungen an das interne Kontrollsystem kontinuierlich weiter und nutzen dafür eine standardisierte Risiko-Kontroll-Matrix und einen strukturierten Selbstbewertungsprozess. Zur Stärkung des internen Kontrollsystems haben wir im Berichtszeitraum ein Projekt umgesetzt, um ein systematisches Management prozessualer Risiken sicherzustellen und – überall, wo dies möglich ist – automatisierte interne Kontrollen in den Geschäftsprozessen zu implementieren. Im Rechnungslegungsprozess tragen verschiedene Überwachungsmaßnahmen dazu bei, dass implementierte Kontrollen trotz möglicher Risiken einen regelungskonformen Konzernabschluss ermöglichen. Eine einheitliche, regelmäßig aktualisierte Bilanzierungsrichtlinie für den Konzernabschluss steht allen eingebundenen Mitarbeitern auf einer konzerninternen Internetplattform zur Verfügung. Für die Konsolidierung nutzen wir ein Konzernsystem, das auf Standardsoftware basiert. So sichern wir eine einheitliche Vorgehensweise und minimieren das Risiko von Falschaussagen in der Konzernrechnungslegung und der externen Berichterstattung. thyssenkrupp hat die Teilprozesse der Finanzberichterstattung eindeutig definiert und mit klaren Verantwortlichkeiten belegt. Eine angemessene Funktionstrennung und die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips reduzieren das Risiko von dolosen Handlungen. Die Konzernfunktion Controlling, Accounting & Risk ist fachlich für die Erstellung des Konzernabschlusses verantwortlich und formuliert verbindliche inhaltliche und terminliche Vorgaben für die dezentralen Einheiten. Dadurch gewährleisten wir konzerneinheitliche Rechnungslegungspraktiken mit möglichst geringen Ermessensspielräumen bei Ansatz, Bewertung und Ausweis von Bilanzpositionen. Konzerneigene Shared-Service-Center unterstützen die dezentralen Einheiten bei der Erstellung von lokalen Abschlüssen. Für alle in den Rechnungslegungsprozess eingebundenen Mitarbeiter finden regelmäßige Schulungen statt. Wir führen bei unseren relevanten IT-Systemen im Konsolidierungsprozess auf zentraler Ebene regelmäßig Systemsicherungen durch, um Datenverluste und Systemausfälle möglichst zu vermeiden. Zum Sicherungskonzept gehören darüber hinaus systemtechnische Kontrollen, manuelle Stichprobenprüfungen durch erfahrene Mitarbeiter sowie maßgeschneiderte Berechtigungen und Zugangsbeschränkungen. Internal Auditing prüft regelmäßig die Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems und ist somit in den Gesamtprozess eingebunden. Durch diese aufeinander abgestimmten Prozesse, Systeme und Kontrollen stellen wir hinreichend sicher, dass der Konzernrechnungslegungsprozess im Einklang mit den IFRS, dem HGB sowie anderen rechnungslegungsrelevanten Regelungen und Gesetzen abläuft und zuverlässig ist. Risiken der künftigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Unsere aktuelle Konjunktureinschätzung ist ausführlich im Abschnitt „Makro- und Branchenumfeld“ dargestellt. Wenn positive Impulse aus der Weltwirtschaft und den für thyssenkrupp relevanten Märkten ausbleiben, bestehen für den Konzern konjunkturelle Risiken. Geringere Wachstumsraten in China, eine Rezession in Brasilien, ungelöste Schuldenkrisen im Euro-Raum oder exogene Schocks wie weitere Gewalteskalationen in Krisenregionen können einen großen Einfluss auf die Weltkonjunktur haben; ihnen könnte sich auch thyssenkrupp nicht entziehen. Die entsprechenden länderspezifischen Rahmenbedingungen verfolgen wir kontinuierlich. Wir simulieren in konzernweiten Risikoszenarien die Effekte für unsere Geschäftsmodelle, um bei Bedarf frühzeitig Maßnahmen zur Risikominimierung einleiten zu können. Bei einer starken Ausprägung eines möglichen exogenen Schocks sind die einzelnen Konjunkturrisiken als mittel einzuschätzen. Finanzwirtschaftliche Risiken Zu den zentralen Aufgaben der thyssenkrupp AG als Konzernführungsgesellschaft zählt es, den Finanzbedarf innerhalb des Konzerns zu koordinieren, zu lenken und die finanzielle Unabhängigkeit des Gesamtunter-nehmens sicherzustellen. Dazu optimieren wir die Konzernfinanzierung und begrenzen die finanzwirtschaftlichen Risiken. Die in dieser Risikokategorie identifizierten Einzelrisiken sind gering. Ausfallrisiko – Wir schließen Finanzinstrumente im Finanzierungsbereich grundsätzlich nur mit solchen Kontrahenten ab, die über eine sehr gute Bonität verfügen bzw. einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. Dabei werden Geschäfte nur im Rahmen vorgegebener Kontrahentenlimite getätigt. Im Liefer- und Leistungsgeschäft werden Außenstände und Ausfallrisiken von den Konzernunternehmen fortlaufend überwacht; teilweise sind sie zusätzlich über Warenkreditversicherungen abgesichert. Besonders intensiv beobachten wir die Bonität von Großkunden. Liquiditätsrisiko – Um jederzeit die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicherstellen zu können, halten wir auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung sowie einer monatlich rollierenden Liquiditätsplanung langfristige Kreditlinien und liquide Mittel vor. Das Cash-Pooling sowie externe Finanzierungen konzentrieren sich vorwiegend auf die thyssenkrupp AG sowie spezielle Finanzierungsgesellschaften. Im Rahmen des Cash-Poolings werden die Mittel bedarfsgerecht intern an Konzerngesellschaften weitergeleitet. Die thyssenkrupp AG hat Vereinbarungen mit Banken abgeschlossen, die vorsehen, dass das Verhältnis der Netto-Finanzschulden zum Eigenkapital (Verschuldungsgrad oder „Gearing“) im Konzernabschluss 150 % zum jeweiligen Bilanzstichtag (30. September) nicht überschreitet. Zum 30. September 2015 lag das Gearing bei 103,2 % und konnte damit gegenüber dem 30. September 2014 um 11,7 Prozentpunkte weiter reduziert werden. Ursache für die Verbesserung des Gearings gegenüber dem Wert vom 30. September 2014 war die Reduzierung der Netto-Finanzschulden durch den positiven Free Cashflow sowie der Anstieg des Eigenkapitals durch den positiven Jahresüberschuss. Per 30. September 2015 belief sich die freie Liquidität des Konzerns auf 8,3 Mrd €, bestehend aus 4,5 Mrd € flüssigen Mitteln und 3,8 Mrd € freien, zugesagten Kreditlinien. Die freie Liquidität bietet ausreichend Spielraum, um die anstehenden Fälligkeiten in den Brutto-Finanzschulden zu decken. Die Fälligkeiten in den Brutto-Finanzschulden im Geschäftsjahr 2015/2016 belaufen sich auf 1,6 Mrd €. Marktrisiko – Eine Reihe von Kontrollmaßnahmen begrenzen die Schwankungen der Zeitwerte oder künftiger Zahlungsströme aus Finanzinstrumenten wegen Marktänderungen oder schalten diese ganz aus. Hierzu gehören im Wesentlichen außerhalb der Börse gehandelte Devisentermingeschäfte, Zinsswaps, Zins-/Währungsswaps und Warentermingeschäfte mit Banken und Handelspartnern. Die Warenpreise werden darüber hinaus auch durch börsengehandelte Futures abgesichert. Außerdem überwachen wir umfassend den Einsatz derivativer Finanzinstrumente. Die Kontrollen basieren auf verschiedenen Richtlinien und finden im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung statt. Währungsrisiko – Um die Risiken aus der Vielzahl unserer Zahlungsströme in unterschiedlichen Währungen – vor allem in US-Dollar – zu begrenzen, haben wir konzerneinheitliche Richtlinien für das Devisenmanagement entwickelt. Grundsätzlich müssen alle Gesellschaften des Konzerns Fremdwährungspositionen im Zeitpunkt ihrer Entstehung sichern, Unternehmen mit Sitz im Euro-Raum nutzen dazu unsere zentrale Clearingstelle. Translationsrisiken, also Bewertungsrisiken für Bilanzbestände aus der Umrechnung von Fremdwährungspositionen, werden grundsätzlich nicht abgesichert. Zinsrisiko – Um unseren Kapitalbedarf zu decken, haben wir Liquidität an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen und mit unterschiedlichen Laufzeiten aufgenommen. Teilweise sind die hieraus resultierenden Finanzschulden sowie unsere Geldanlagen dem Risiko ausgesetzt, dass sich die Zinsen ändern. Für die Steuerung erstellen wir deshalb regelmäßig Zinsanalysen, deren Ergebnisse in unser Risikomanagementsystem einfließen. Risiken aus Verkäufen, Erwerben und Restrukturierungen Aktives Portfoliomanagement ist einer der Eckpfeiler unserer „Strategischen Weiterentwicklung“. Unternehmensverkäufe und -käufe sowie Restrukturierungen innerhalb unserer bestehenden Geschäftsaktivitäten sind mit Abwicklungsrisiken verbunden. Die in dieser Kategorie identifizierten Risiken, die wir jeweils als gering bewerten, überwachen wir kontinuierlich und bilden bei Bedarf bilanzielle Vorsorge. Mit der Veräußerung der VDM-Gruppe im Berichtsjahr haben wir den Anteil der volatilen Werkstoffgeschäfte reduziert und damit die Positionierung von thyssenkrupp als diversifizierter Industriekonzern unterstützt. Ebenso haben wir mit der Transaktion einen positiven Effekt in Höhe eines mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrags bei den Netto-Finanzschulden und Pensionsverpflichtungen erzielt. Beschaffungsrisiken Um unsere qualitativ hochwertigen Produkte herstellen zu können, beschaffen wir Rohstoffe und andere Vormaterialien aber auch Energie sowie Frachtkapazitäten. Die Einkaufspreise können dabei je nach Marktsituation erheblich schwanken und unsere Kostenstrukturen belasten. Ebenso können Lieferanten ausfallen, was wiederum unsere Produktion und die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden gefährden kann. Die in dieser Kategorie identifizierten Einzelrisiken sind gering ausgeprägt. Zur Sicherung unserer Wettbewerbsfähigkeit wirken wir den Risiken möglichst durch Maßnahmen zur Margensicherung und alternative Beschaffungsquellen entgegen. Zur Absicherung von Risiken aus schwankenden Rohstoffpreisen setzen wir auch derivative Finanz-instrumente ein, im Wesentlichen Warentermingeschäfte. Für den Abschluss solcher Finanzinstrumente gelten strenge Richtlinien. Details zu diesen Risikofeldern finden Sie unter Anhang-Nr. 22. Dem Risiko steigender Energiepreise begegnen wir durch eine strukturierte Energiebeschaffung. Wir wirtschaften nachhaltig und arbeiten konzernweit daran, Energie einzusparen und Reststoffe zu verwerten. Weitere Einzelheiten zu den Beschaffungsrisiken können Sie auch dem Abschnitt „Operative Risiken der Business Areas“ entnehmen. Produktionsrisiken In unseren Werken kann es bei ungünstigen Konstellationen und Entwicklungen zu Betriebsunterbrechungen und Sachschäden kommen. Neben den Kosten für die Schadensbeseitigung besteht vor allem das Risiko, dass eine Betriebsunterbrechung zu Produktionsausfällen führt und in der Konsequenz die Einhaltung unserer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden gefährdet. Wir begegnen diesen Risiken mit laufender vorbeugender Instandhaltung sowie mit Modernisierungen und Investitionen in unsere Maschinen und Produktionsanlagen. In enger Abstimmung mit unserem zentralen Dienstleister thyssenkrupp Risk and Insurance Services schließen wir in angemessenem Umfang Versicherungen ab und transferieren so Risiken auf externe Dienstleister. Die verbleibenden finanziellen Risiken aus dieser Risikokategorie schätzen wir als mittel ein. In unseren produzierenden Werken entsteht teilweise verfahrensbedingt das Risiko, dass Luft und Wasser verunreinigt werden. Darüber hinaus können auf konzerneigenen, heute nicht mehr genutzten Grundstücken durch frühere Geschäftsaktivitäten Risiken aus Altlasten und Bergschäden auftreten. thyssenkrupp investiert kontinuierlich und nachhaltig in Umweltschutz sowie planmäßige Sanierungsarbeiten und steht in engem Dialog mit Behörden, Nachbarschaft und Politik, um Risiken in diesem Zusammenhang zu minimieren. Für Altlasten bilden wir im bilanziell erforderlichen Ausmaß Rückstellungen. Weitere Einzelheiten zu Produktionsrisiken können Sie ebenfalls dem Abschnitt „Operative Risiken der Business Areas“ entnehmen. Absatzrisiken Die im Abschnitt „Risiken der künftigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung“ beschriebenen konjunkturellen Risiken können unsere Marktperspektiven einschränken und somit zu Absatzrisiken führen. Bei nachhaltigen Entwicklungen ist als Risikosteuerungsmaßnahme auch eine marktorientierte Anpassung oder Verlagerung von Kapazitäten denkbar. Absatzrisiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Märkten und Branchen wirken wir durch eine konsequente Ausrichtung auf die Märkte der Zukunft entgegen. Als diversifizierter Industriekonzern mit führender Ingenieurkompetenz ist thyssenkrupp weltweit vertreten, pflegt gute und langjährige Kundenbeziehungen und forciert eine aktive strategische Markt- und Kundenentwicklung. Unser hoher Diversifikationsgrad mit vielschichtigen Produkt- und Kundenstrukturen trägt dazu bei, dass thyssenkrupp weitgehend unabhängig von regionalen Krisen auf Absatzmärkten ist. Aus der VW-Abgaskrise erwarten wir derzeit keine deutlich negativen Auswirkungen auf den Absatz unserer Automobilkomponenten oder Werkstoffe; der Preisdruck dürfte infolge der bereits öffentlich angekündigten Kostensenkungsprogramme hingegen zunehmen und führt dazu, dass wir die einzelnen Absatzrisiken als mittel einschätzen. Weitere Einzelheiten zu Absatzrisiken sowie zu unserem professionellen Debitorenmanagement zur Begrenzung von Forderungsausfällen können Sie auch dem Abschnitt „Operative Risiken der Business Areas“ entnehmen. Auftragsrisiken Die Abwicklung von hochkomplexen Großaufträgen mit langer Projektlaufzeit ist eine Kernherausforderung in der Business Area Industrial Solutions. Kosten- und/oder Terminüberschreitungen in einzelnen Auftragsphasen sind dabei nicht auszuschließen. Einzelne identifizierte Auftragsrisiken sind aktuell mittel ausgeprägt. Um diese Risiken zu minimieren, entwickeln wir unsere Steuerungsinstrumente kontinuierlich weiter, sind so jederzeit über den aktuellen Auftragsstand informiert und können bei Bedarf zeitnah notwendige Maßnahmen ergreifen. Vor Vertragsabschluss überprüfen wir die Bonität unserer Kunden sorgfältig und setzen für die anschließende Auftragsabwicklung erfahrene Projektmanager ein. Durch die transparente Aufbereitung des jeweils aktuellen Auftragsstandes stellen wir zudem sicher, dass Zahlungen gemäß dem Auftragsfortschritt getaktet sind und Zahlungsausfälle minimiert werden. Risiken aus Handelsbeschränkungen Wegen der weltweiten Ausrichtung der Geschäftstätigkeit ist thyssenkrupp Risiken ausgesetzt, die sich aus Handelsbeschränkungen wie Zöllen, Exportbeschränkungen, besonderen Zollbestimmungen, Embargomaßnahmen, weitreichenden Wirtschaftssanktionen gegen bestimmte Länder, Personen, Unternehmen und Organisationen sowie anderen protektionistisch oder politisch motivierten Hemmnissen ergeben können. Diese Beschränkungen können nicht nur unsere Geschäftsaktivitäten in einzelnen nationalen Märkten beeinträchtigen, sondern bei Verstößen zu teilweise erheblichen Strafen, Sanktionen sowie Reputationsschäden und Schadensersatzansprüchen führen. Wir achten deshalb konsequent darauf, die zoll- und exportkontrollrechtlichen Bestimmungen wie auch die sonstigen Handelsbeschränkungen einzuhalten. Beispielsweise hatte der Vorstand parallel zu den im Jahr 2010 gegen den Iran erlassenen Sanktionen der EU, Deutschlands und der USA die Einstellung aller Geschäftsbeziehungen zum Iran beschlossen. Seither sind bewusst keine neuen Geschäfte mehr mit iranischen Kunden und Lieferanten oder dem Bestimmungsland Iran abgeschlossen worden. Die laufenden Verhandlungen über Lockerungen der Iransanktionen werden von uns intensiv verfolgt und unsere Position gegebenenfalls entsprechend angepasst. Prozessrisiken Risiken können sich aus passiven anhängigen oder bevorstehenden Rechtsstreitigkeiten oder aus passiven behördlichen oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen thyssenkrupp ergeben (Prozessrisiken). Im thyssenkrupp Konzern werden Prozessrisiken systematisch vierteljährlich mittels eines Softwaretools erfasst, kategorisiert, ausgewertet und im Rahmen des internen Risikomanagements an den Vorstand und den Prüfungsausschuss berichtet. Bei Ansprüchen, die Dritte geltend machen, prüfen wir sorgfältig, ob sie begründet sind. Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten werden von eigenen Juristen begleitet; bei Bedarf werden externe Anwälte mandatiert. Nach den geltenden Risikomaßstäben bestehen nach derzeitiger Einschätzung keine Prozessrisiken, die im Einzelfall oder kumuliert als hohes Risiko einzustufen sind. Unter den kumulierten Prozessrisiken sind Risiken aus Rechtsstreitigkeiten von mehreren Anspruchstellern/Klägern und aus behördlichen Verfahren gegen thyssenkrupp zusammengefasst, die auf dem gleichen Sachverhalt beruhen und als einheitliches Prozess-risiko klassifiziert werden können. Über weitere Prozessrisiken, für die wir eine Rückstellung gebildet haben oder die als Eventualverbindlichkeit zu klassifizieren sind, berichten wir im Anhang (Anhang-Nr. 16 und 21). Compliance-Risiken Durch unser striktes Compliance-Programm begegnen wir insbesondere dem Risiko von Kartell- und Korruptionsverstößen. Dieser Fokus ist durch das enorme Schadenspotenzial – sowohl in Bezug auf finanzielle Schäden als auch auf Reputationsschäden – bei diesen Delikten begründet. Compliance-Risiken stufen wir daher allgemein als hoch ein. Das Bundeskartellamt hat am 11. Dezember 2014 das laufende Kartellermittlungsverfahren im Bereich „Autostahl“ mangels Tatverdacht eingestellt. Das Verfahren war Ende Februar 2013 mit einer Durch-suchung bei drei Unternehmen der Stahlbranche eingeleitet worden, darunter auch thyssenkrupp. Die Behörde war dem Verdacht auf Preisabsprachen bei der Lieferung bestimmter Stahlprodukte an die deutsche Automobilindustrie im Zeitraum bis zurück ins Jahr 1998 nachgegangen. Das Bundeskartellamt hatte in seiner Pressemitteilung zur Einstellung des Verfahrens die Kooperation von thyssenkrupp im Verfahren unterstrichen. Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelt seit 2013 u.a. gegen (ehemalige) Verantwortliche der Atlas Elektronik GmbH (Atlas) wegen des Verdachts der Bestechung ausländischer Amtsträger und Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Provisionszahlungen an einen Vertriebsmittler bei Marineprojekten in Griechenland. Atlas ist ein Gemeinschaftsunternehmen von thyssenkrupp und Airbus. Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile in diesem Zusammenhang gegen Atlas als juristische Person ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das als Basis für eine Unternehmensgeldbuße dienen soll. Auch die griechische Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen Atlas und beteiligte natürliche Personen aufgenommen. Im Rahmen dieses Strafverfahrens hat der griechische Staat im Februar 2015 zivilrechtliche Schadensersatzansprüche in Höhe eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags gegen Atlas als Unternehmen gerichtlich geltend gemacht bzw. angekündigt. Atlas kooperiert vollumfänglich mit den Behörden und wirkt in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Bremen durch eine eigene interne Untersuchung an der weiteren Aufarbeitung des Sachverhalts mit. Das laufende behördliche Verfahren und die interne Untersuchung werden von den Eigentümern eng begleitet. Regulatorische Risiken Neue Gesetze und andere veränderte rechtliche Rahmenbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene können Risiken für unsere Geschäftsaktivitäten bedeuten, wenn sie im Vergleich zu unseren Wettbewerbern mit höheren Kosten oder sonstigen Nachteilen für thyssenkrupp direkt oder im Hinblick auf unsere Wertschöpfungskette verbunden sind. Als energieintensiver Industrie- und Dienstleistungskonzern sehen wir Risiken für die Ertragslage, wenn wir im internationalen Wettbewerb die zusätzlichen Kosten nicht oder nicht in vollem Umfang an unsere Kunden weitergeben können. thyssenkrupp unterstützt zielführende Klimaschutzbemühungen und eine nachhaltige Energiewende, in der Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gleichberechtigte Ziele sind. Wir begleiten die relevanten Diskussionsprozesse zu Regulierungsbestrebungen durch enge Arbeitskontakte zu den relevanten Institutionen und arbeiten auch über die lokalen Wirtschaftsverbände daran, mögliche Risiken, wie weiter steigende Energiekosten, zu reduzieren. Solche Risiken könnten sich beispielsweise in Deutschland aus der für 2017 angekündigten Evaluierung der Behandlung von Eigenstrom ergeben. Für den EU-Emissionshandel besteht langfristig weiterhin ein erhebliches Risiko bezüglich höherer Kosten für Emissionsberechtigungen, falls die CO2-Zertifikatskosten für thyssenkrupp, wie politisch teilweise gewollt, in der vierten Handelsperiode (ab 2021) tatsächlich deutlich steigen sollten. Der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission lässt erhebliche Belastungssteigerungen vermuten, allerdings ist die endgültige Ausgestaltung der Regelung momentan nicht abzuschätzen. Auf globaler Ebene können sich aus der internationalen Klimapolitik und dem Prozess zur nationalen Umsetzung der erwarteten Ergebnisse der Internationalen Klimakonferenz im Dezember 2015 Risiken für unsere Geschäfte in den betroffenen Regionen ergeben. Zur Risikominimierung werden entsprechende Aktivitäten auf Konzernebene koordiniert und durch weltweite Netzwerke und enge Einbeziehung der regionalen Zentralen von thyssenkrupp gestärkt. Weitere regulatorische Risiken können sich aus steuerlichen Rahmenbedingungen ergeben, die sich im Zeitablauf verändern. Beispielsweise werden derzeit in Brasilien auf Ebene der Bundesstaaten gewährte steuerliche Vergünstigungen, von denen auch thyssenkrupp CSA profitiert, verfassungsrechtlich überprüft. Sollte es aufgrund der gerichtlichen Verfahren zu einer Aufhebung und/oder Einschränkung der Vergünstigungen kommen, sind hohe Risiken in Form erheblicher Steuernachzahlungen plus etwaiger Nebenleistungen in Brasilien nicht auszuschließen. Risiken der Informationssicherheit Unsere IT-gestützten Geschäftsprozesse sind verschiedenen Risiken der Informationssicherheit ausgesetzt, die wir als mittel bewerten. Aus menschlichen Fehlern, organisatorischen oder technischen Verfahren und/oder Sicherheitslücken bei der Informationsverarbeitung können Risiken entstehen, die die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Informationen gefährden. Wir überprüfen daher kontinuierlich unsere Prozesse und Technologien. Die Systeme werden bei Bedarf unmittelbar aktualisiert und Prozesse angepasst. Die IT-gestützte Integration unserer Geschäftsprozesse setzt zwingend voraus, dass die mit ihr verbundenen Risiken für unsere Konzernunternehmen und Geschäftspartner kontinuierlich minimiert werden. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir Maßnahmen getroffen, um unser Informationssicherheitsmanagement und die eingesetzten Sicherheitstechnologien weiterzuentwickeln. Bei der frühzeitigen Erkennung aktueller Risiken wirkt eine für den Konzern kontinuierlich weiter ausgebaute Gruppe von EDV-Sicherheitsfachleuten unterstützend. Um die Nachhaltigkeit der umgesetzten und geplanten Maßnahmen sicherzustellen, sind die Konzernunternehmen verpflichtet, regelmäßig den Reifegrad ihres etablierten Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nachzuweisen. Die Sensibilisierung unserer Mitarbeiter im Umgang mit allen geschäftsrelevanten Informationen ist für uns ein sehr wichtiges Thema. In diesem Zusammenhang werden Kommunikationskampagnen durchgeführt und die technische Unterstützung sichergestellt. Regelmäßig findet ein internationaler Austausch von Informationen und Erfahrungen hinsichtlich proaktiver Maßnahmen zur Informationssicherheit und Risikobehandlung statt. Darüber hinaus haben Geschäftsprozesse und Rechenzentren in ausgewählten Konzernunternehmen Sicherheitszertifikate erhalten, die den erreichten Stand vor allem unseren Kunden gegenüber dokumentieren. Zusätzlich wird in Begleitung des Teams „IT Sicherheit“ regelmäßig mit externer Unterstützung die Sicherheit der Infrastruktur durch Schwachstellenanalysen verifiziert und gegebenenfalls nachgebessert. Gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten des Konzerns stellen unsere Experten sicher, dass in der Informationsverarbeitung personenbezogene Daten nur gemäß den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden. Alle diese Maßnahmen werden es weiterhin ermöglichen, die Geschäftsinformationen des Konzerns sowie die Privatsphäre unserer Geschäftspartner und Mitarbeiter zu schützen und angemessen auf mögliche neue Risiken zu reagieren. Personalrisiken thyssenkrupp als diversifizierter Industriekonzern mit führender Ingenieurkompetenz strebt an, nachhaltig erfolgreich zu sein. Dazu benötigen wir engagierte und hochqualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte in allen Geschäftseinheiten. Es besteht dabei das Risiko, solche Leistungsträger für offene Stellen nicht im ausreichenden Maße zu finden oder kompetente Stelleninhaber zu verlieren, wobei wir die Ausprägung der einzelnen Personalrisiken als mittel einstufen. thyssenkrupp positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber und fördert eine langfristige Bindung der Mitarbeiter an den Konzern. Dazu gehören eine konsequente Managemententwicklung, Karriere-perspektiven und attraktive Anreizsysteme. Wir beraten unsere Mitarbeiter zielgruppenorientiert, informieren interessierte Jugendliche frühzeitig über die Berufschancen bei thyssenkrupp und begleiten Auszubildende bei ihren ersten Schritten im Arbeitsleben. Durch Zusammenarbeit mit Schwerpunktuniversitäten nehmen wir frühzeitig Kontakt mit qualifizierten Studenten auf, um für unsere Belegschaft den notwendigen Nachwuchs zu gewinnen. Risiken aus Pensionsverpflichtungen Das zur Deckung von Pensionsverbindlichkeiten bestimmte Fondsvermögen ist Kapitalmarktrisiken ausgesetzt. Um diese Risiken möglichst gering zu halten, werden die einzelnen Anlageformen auf Basis von Studien unabhängiger Experten ausgewählt und gewichtet. Die Kapitalanlagen werden so ausgerichtet, dass sich die zugehörigen Pensionsverpflichtungen im Hinblick auf die gegenwärtigen und zukünftigen Erträge der Anlagen dauerhaft erfüllen lassen. Bei Pensionsverpflichtungen bestehen Risiken aufgrund der höheren Lebenserwartung von Versorgungsberechtigten sowie aufgrund von Verpflichtungen, die Rentenhöhe regelmäßig anzupassen. Außerdem könnten in einigen Ländern künftig die Zahlungen an Pensionsfonds aufgrund verschärfter gesetzlicher Anforderungen beachtlich steigen. In Einzelfällen kann bei vorzeitiger Auflösung eines Pensionsplans eine zusätzliche Zuführung erforderlich werden. Insgesamt siedeln wir die Risiken aus den Pensionsverpflichtungen im mittleren Bereich an. Operative Risiken der Business Areas Components Technology – Die Business Area Components Technology ist als Zulieferer im Bereich der Automobil- und Industriekomponenten weltweit vertreten und ist daher sowohl von der internationalen Konjunkturentwicklung abhängig als auch in den unterschiedlichen Geschäftsfeldern verschiedenen allgemeinen Risiken ausgesetzt. Für die Kernmärkte von Components Technology erwarten wir weiterhin ein Wachstum in allen Produktsegmenten. Allerdings ist dieses mit einer hohen Prognoseunsicherheit belastet. Geringe Wachstumsraten in den Schwellenländern, eine nachlassende Dynamik der Märkte in China und Brasilien sowie anhaltend hohe Haushaltsdefizite in Westeuropa und den USA können unsere Marktperspektiven gefährden. Mit einer Ausweitung der Kundenbasis sowie einer weiteren Verstärkung der internationalen Präsenz wirkt die Business Area der Abhängigkeit von Teilmärkten entgegen. Darüber hinaus hat die Business Area umfangreiche Frühwarnindikatoren installiert, um einer möglichen Konjunkturabschwächung entgegenwirken zu können. Neben den konjunkturellen Risiken stellen sowohl der Konzentrationsprozess in der Automobilzulieferindustrie als auch der weiter zunehmende Preisdruck, verstärkt durch die Sparprogramme der Automobilhersteller, Risiken dar. Hinzu kommen Preis- und Strukturrisiken in China. Aus der VW-Abgaskrise erwarten wir derzeit keine deutlich negativen Auswirkungen auf den Absatz unserer Automobilkomponenten; der Preisdruck dürfte infolge der bereits öffentlich angekündigten Kostensenkungsprogramme hingegen zunehmen. Risiken bestehen in Verschiebungen in der Antriebstechnik zu Lasten der Dieseltechnologie, was die Nachfrage nach einem insgesamt überschaubaren Teil Dieselspezifischer Komponenten in unserem Bereich Powertrain bei Components Technology belasten könnte. Generelle Risiken im Windenergiesektor liegen grundsätzlich in der Abhängigkeit von nationalen Fördersystemen. In Deutschland bestehen weiterhin Unsicherheiten bezüglich der Netzanbindung und Finanzierung von weiteren Offshore-Projekten. Diesem Risiko begegnen wir mit neuen Technologien und Innovationen zur Erschließung neuer Anwendungsgebiete. Gleichzeitig drückt die hohe Wettbewerbsintensität hier weiterhin auf die Absatzpreise. Diesem Preisdruck begegnen wir mit Optimierungen und Effizienzsteigerungen im Rahmen des Konzernprogramms „impact“. Auf der Beschaffungsseite ergeben sich Risiken aus steigenden Vormaterialpreisen, die nicht in vollem Umfang oder nur zeitverzögert an die Kunden weitergegeben werden können. Durch eine entsprechende Gestaltung der Kundenverträge wirken wir diesem Risiko entgegen. Weitere allgemeine Risiken der Business Area betreffen die Auswirkungen von veränderten Wechselkurs-relationen auf Umsatz und Ergebnis, sowohl bezogen auf Translations- als auch Transaktionseffekte. Darüber hinaus sind im Hinblick auf laufende technologische Neu- und Weiterentwicklungen Risiken durch ungeplante Ergebnisbelastungen nicht auszuschließen. Hinzu kommen Risiken aufgrund unerwarteter Ausbringungs- und Qualitätsprobleme sowie der sich hieraus ergebenden Gewährleistungsverpflichtungen. Die Business Area ergreift umfangreiche Maßnahmen im Rahmen von Produktions- und Qualitäts-sicherungssystemen, um derartige Risiken weitgehend zu vermeiden oder zu begrenzen. Elevator Technology – Die Risikostruktur von Elevator Technology wird im Wesentlichen durch zwei Parameter bestimmt: durch die unterschiedlichen Geschäftsfelder und durch die Internationalität der Geschäftsaktivitäten. Sowohl das Service- als auch das Modernisierungsgeschäft sind vergleichsweise unabhängig von konjunkturellen Schwankungen. Um möglichen Verlusten von Wartungseinheiten entgegenzuwirken, greifen entsprechende Kundenbindungsstrategien. Zudem werden kontinuierlich Effizienzprogramme umgesetzt, um steigende Personal- und Beschaffungskosten zu kompensieren. Demgegenüber kann das Neuanlagengeschäft aufgrund seiner Verzahnung mit dem Bausektor durchaus größeren Schwankungen unterliegen. Durch längere Projektlaufzeiten in diesem Geschäftsfeld sind derartige Rückgänge jedoch weitgehend antizipierbar; deshalb können wir hier frühzeitig Gegenstrategien entwerfen und Kapazitätsanpassungen vornehmen. Vor allem bei der Abwicklung komplexer Großprojekte bestehen inhärente Risiken, denen wir mit Projektsteuerungsmaßnahmen begegnen. Risiken aus möglichen Materialpreissteigerungen werden durch Effizienzsteigerungen im Produktionsprozess und optimierte Beschaffungsstrategien kompensiert. Bei der Installation, Wartung und Nutzung der Produkte können Unfallrisiken nicht vollständig ausgeschlossen werden. Eine sicherheitsorientierte Unternehmenskultur, die Auswahl von Mitarbeitern und entsprechende Personalschulungsprogramme zum sicheren Verhalten vor Ort unter der Maxime „Safety First“ minimieren die Unfallrisiken unserer Mitarbeiter. Wir wählen unsere Installations- und Servicemitarbeiter sorgfältig aus und schulen sie so, dass eine größtmögliche Sicherheit und Qualität der von uns installierten bzw. gewarteten Anlagen gegeben ist und Nutzer bestmöglich geschützt werden. Elevator Technology verfolgt das Ziel, derartige Unfälle weitestgehend auszuschließen, auch um die Reputation nicht zu beeinträchtigen. Potenzielle Risiken aus den zunehmenden Geschäftsaktivitäten auf den stärker vom Neuanlagengeschäft und damit von der Baukonjunktur abhängigen asiatischen Märkten können wir durch erfolgreiche Präsenz auch auf den etablierten Märkten in Europa und Amerika weitgehend ausgleichen. Den möglichen konjunkturellen Risiken in den Schwellenländern begegnen wir durch den Ausbau des Modernisierungs- und Servicegeschäfts sowie konsequente Effizienzverbesserungen. Resultierende Wechselkursrisiken aus der Internationalität des Geschäfts reduzieren wir weitestgehend durch lokale Wertschöpfung und sichern die Risiken mit finanzwirtschaftlichen Instrumenten ab. Die weiterhin unsichere Lage der Weltwirtschaft birgt weitere Risikopotenziale, die sich bei Elevator Technology vor allem in Forderungsausfällen und Projektverzögerungen niederschlagen können. Als sekundärer Effekt könnte die Wettbewerbsintensität auf allen Märkten zunehmen und zu verschärftem Preisdruck führen. Die Business Area wirkt diesen Tendenzen durch professionelles Projektmanagement in Verbindung mit umfassenden Bonitätsprüfungen der Kunden entgegen. Schutz vor starkem Preisdruck bieten zudem Kundenbindungsstrategien, eine hohe Servicequalität, Effizienzprogramme und nicht zuletzt innovative und nachhaltige Produktlösungen. Industrial Solutions – Ein wesentlicher Risikofaktor für die Business Area ist die Unsicherheit darüber, wie sich die weltweite Konjunktur entwickelt, wie stabil das Wachstum in den USA ist und wie sich andere große Volkswirtschaften wie China, Indien oder Brasilien entwickeln werden. Weitere Risiken bestehen u.a. aufgrund gesunkener Öl- und Rohstoffpreise in der geringeren Nachfrage nach Investitionsgütern von Kunden aus der Öl- und Gasindustrie sowie aus dem Bergbau. Neben der rückläufigen Entwicklung der Rohstoffpreise und des Ölpreises können insbesondere auch politische Entwicklungen in wichtigen Absatzregionen (beispielsweise in der Region Naher Osten & Afrika und im Bereich Russland/Ukraine) die Projektlage in der Business Area Industrial Solutions negativ beeinflussen und zu Projektverschiebungen oder -stornierungen führen. Besondere technologische Risiken bestehen bei „First of its kind“-Aufträgen. Den speziellen Risiken in der Abwicklung von langfristigen Großaufträgen und technisch komplexen Aufträgen begegnen wir durch professionelles und ergebnisorientiertes Projekt- und Claims-Management, intensives Projektcontrolling sowie durch den verstärkten Einsatz von Projektsteuerungsmaßnahmen. Im Anlagenbau kann sich zudem der zunehmende Preis- und Konditionenwettbewerb, etwa durch asiatische Anbieter, negativ auf die Margenqualität auswirken. Materials Services – Das weltweite Werkstoff-, Rohstoff- und Dienstleistungsgeschäft von Materials Services unterliegt – teilweise stärker als andere Geschäftszweige – konjunkturell bedingten Nachfrage- und Preisschwankungen auf der Beschaffungs- wie auch auf der Absatzseite. Dies beeinflusst in erheblichem Maße unser Netto-Umlaufvermögen. Schnellstmögliche Lieferfähigkeit bei möglichst geringem Kapitaleinsatz ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor unseres Geschäftsmodells. Deshalb arbeiten wir permanent an der Optimierung unserer Logistik und der gesamten Wertschöpfungskette, u.a. indem wir als eine der marktführenden Unternehmensgruppen in Europa unsere Einkaufsaktivitäten weiter bündeln und zentral koordinieren. Kostensenkungsmaßnahmen, die im Rahmen von „impact“ entwickelt wurden, steigern die Effizienz und erhöhen die Wirtschaftlichkeit. Mit unserem systematisch weiterentwickelten Management des Netto-Umlaufvermögens optimieren wir die Bestände und minimieren die Risiken eines Forderungsausfalls effektiv. Gleichzeitig intensivieren wir unsere Dienstleistungsaktivitäten rund um die Werkstoffe. Zusätzlich reduzieren wir konjunkturell bedingte Risiken durch unsere Präsenz auf allen Kontinenten, unsere breite Kundenbasis und den hohen Diversifizierungsgrad. Daraus ergibt sich eine signifikante Risikostreuung. In den Produktionsstandorten unserer Einheit AST kann es zu Betriebsunterbrechungen und Produktionsausfällen kommen. Wir begegnen diesen Risiken im Wesentlichen mit vorbeugender Instandhaltung sowie Modernisierungen und Investitionen. Steel Europe – Zu den Risiken der künftigen Entwicklung der Business Area Steel Europe zählen insbesondere Marktunsicherheiten auf der Absatz- und Beschaffungsseite, Ergebnis- und Margenrisiken durch einen hohen Importdruck und weltweite Überkapazitäten, Risiken aus Wechselkursschwankungen sowie Risiken aus dem Emissionshandel und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Im Falle einer Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage steigt das Risiko aus Kundeninsolvenzen. Dem Risiko einer konjunkturell bedingt schwankenden Nachfrage begegnet die Business Area mit Kostenoptimierungen in allen Bereichen, rechtzeitigen Produktionsanpassungen und der Konzentration auf anspruchsvolle Marktsegmente mit geringerer Zyklizität. Das Risiko aus Kundeninsolvenzen reduziert die Business Area durch ein intensiveres Monitoring, das Ausschöpfen der Möglichkeiten zur Absicherung über Warenkreditversicherungen und andere geeignete Instrumente sowie durch angepasste Zahlungsbedingungen. Qualitäts- und Lieferterminrisiken werden über die stetige Optimierung der Wertschöpfungsketten minimiert. Aus der VW-Abgaskrise erwarten wir derzeit keine deutlich negativen Auswirkungen auf den Absatz unserer Werkstoffe; der Preisdruck dürfte infolge der bereits öffentlich angekündigten Kostensenkungsprogramme hingegen zunehmen. Der Wettbewerbsintensität auf dem Markt für Qualitätsflachstahlerzeugnisse begegnet Steel Europe weiterhin durch systematische Stärken in der Technologiekompetenz und einer noch intensiveren Kundenorientierung, die es der Business Area ermöglicht, sich vom Wettbewerb zu differenzieren. Hierzu zählen konsequente Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit dem Ziel, innovative Produkte und Kundenlösungen zu entwickeln und diese zeitnah auf den Markt zu bringen. Darüber hinaus stellt die Neugestaltung des Qualitätsmanagements die Produktqualität noch stärker in den Fokus. Die Business Area hat ein sachversicherungsbezogenes wirtschaftliches und technisches Risikocontrolling als festen Bestandteil in den eigenen Risikomanagement-Prozess integriert. Zur weiteren Optimierung des vorbeugenden Brandschutzes werden zusätzliche Investitions- und Instandhaltungsbudgets bereitgestellt. Die Risiken für sonstige Betriebsunterbrechungen werden durch die laufende vorbeugende Instandhaltung sowie Modernisierungen und Investitionen reduziert. Für den Fall einer Betriebsunterbrechung existieren Notfall- und Krisenpläne, in denen Maßnahmen für die Schadensbeseitigung festgelegt sind. Zudem stellt die Energiewende in Deutschland hin zu einem regenerativ dominierten Energiesystem die energieintensive Industrie im Allgemeinen und die Stahlindustrie im Besonderen vor große Herausforderungen. Mögliche Einschnitte des Bestandsschutzes für Eigenstromversorger in der kommenden Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes stellen eine erhebliche Bedrohung für das Unternehmen dar. Hinzu kommen weitere kostentreibende Entwicklungen durch die Integration erneuerbarer Energien, wie der erforderliche Ausbau der Stromnetze sowie die Vorhaltung von Reservekapazitäten zur Sicherstellung der Versorgungsicherheit. Regulatorische Anforderungen an die Strom- und Gasnetze unserer großen Produktionsstandorte sowie an unsere Kraftwerke können zu weiteren Kostenbelastungen führen. Das Risiko steigender Großhandelspreise für Strom wird durch eine weitreichende Versorgung mit Strom aus eigener Erzeugung beschränkt. Hinsichtlich der Risiken aus der Preisentwicklung von Erdgas verfolgt der Konzern eine zentral festgelegte Preisabsicherungsstrategie. Aus dem EU-Emissionshandel in der dritten Handelsperiode, die sich von 2013 bis 2020 erstreckt, können uns weitere Kosten für Emissionsrechte erwachsen. Risikomindernd wirken sich jedoch im Bestand gehaltene Emissionsrechte und Sicherungsgeschäfte aus. Erhebliche Risiken ergeben sich aus den zurzeit auf europäischer Ebene diskutierten Modellen zur Fortführung des Emissionshandels nach 2020. Ein möglicherweise deutlich höherer Zukaufbedarf an Emissionszertifikaten könnte auf erheblich steigende Zertifikatpreise treffen, wodurch die europäische Stahlindustrie im internationalen Wettbewerb stark belastet würde. Dem Risiko steigender Rohstoffpreise begegnen wir durch Nutzung alternativer Beschaffungsquellen, risikomindernde Beschaffungsstrategien und ein aktives Risikomanagement und/oder durch Maßnahmen zur Margensicherung. Steel Americas – Den produktionstechnischen Risiken im Hüttenwerk in Brasilien, die noch im ersten Halbjahr des abgelaufenen Geschäftsjahres vor allem in der Roheisenerzeugung und im Stahlwerk zu Betriebsunterbrechungen führten, konnten wir durch eine Neuorganisation und -ausrichtung der Instandhaltungsaktivitäten sowie weitere Prozessoptimierungen effektiv entgegenwirken, was sich auch in einer deutlich besseren operativen Performance im zweiten Halbjahr niederschlug. Zu den branchentypischen Risiken zählt die zukünftige Entwicklung der Marktpreise für Roh- und Einsatzstoffe (insbesondere Eisenerz und Kokskohle) auf der Einkaufsseite und für Stahl (insbesondere in Brasilien und den USA) auf der Absatzseite. Einer günstigen Entwicklung der Rohstoffpreise stand im abgelaufenen Geschäftsjahr ein deutlicher Rückgang der Stahlpreise und damit verbunden auch der Marge gegenüber. Diese hat sich nun, wenn auch auf niedrigem Niveau, stabilisiert. Der Aufbau eines eigenen Vertriebs in Brasilien schreitet gut voran. Wir konnten bereits langfristig vielversprechende Kundenbeziehungen auf dem internationalen Markt aufbauen. Auf dem lokalen Markt blieb die Nachfrage jedoch aufgrund der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage Brasiliens unter den Erwartungen; eine nachhaltige Erholung ist hier noch nicht abzusehen. Die starke Abwertung des brasilianischen Reals zog zudem auch eine Abwertung der in Real geführten, aber in Dollar bilanzierten Vorsteuerguthaben nach sich, bewirkte jedoch auch wechselkursbedingte Kostenvorteile im laufenden operativen Geschäft. Kurz- und mittelfristig werden Risiken aus Wechselkurschwankungen des brasilianischen Reals gegenüber dem Dollar durch Kurssicherungsderivate im Rahmen der Regelungen der thyssenkrupp Konzernrichtlinie Corporate Finance minimiert. Das Risiko der Strompreisentwicklung in Brasilien hat sich zuletzt aufgrund sinkender Preise und eines von den Behörden eingeführten Caps auf den Strompreis deutlich reduziert. Im Kraftwerk konnte zudem Dampf- und Gaserzeugung optimiert werden, was letztendlich zu einer deutlich stabileren und höheren Eigen-stromproduktion des Hüttenwerks führte und die Kosten des Energiezukaufs und die Abhängigkeit vom Strommarkt deutlich reduziert hat. Weitere landestypische Risiken ergeben sich aus der sich rasch ändernden Rechtsprechung in Brasilien. Insbesondere auf neue Vorschriften in der Steuergesetzgebung müssen wir stets schnell und sorgfältig reagieren. Um solchen Fiskalrisiken frühzeitig zu begegnen, stimmen sich das Hüttenwerk und die Steuerabteilung der regionalen Zentrale in Südamerika eng ab. RECHTLICHE ANGABEN ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Sie umfasst die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen und die Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gemäß § 161 AktG verpflichtet, zumindest einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Vorstand und Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG haben die folgende Erklärung abgegeben, die am 1. Oktober 2015 auf der Website der Gesellschaft unter www.thyssenkrupp.com veröffentlicht wurde: EntsprechenserklärungErklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der ThyssenKrupp AG zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gem. § 161 AktG Die ThyssenKrupp AG entspricht sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 12. Juni 2015 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 5. Mai 2015 und wird diesen auch zukünftig entsprechen. Ferner hat die ThyssenKrupp AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 10./19. November 2014 sämtlichen Empfehlungen der vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 30. September 2014 bekannt gemachten Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 24. Juni 2014 sowie, seit deren Veröffentlichung im Bundesanzeiger, in der Fassung vom 5. Mai 2015 entsprochen.
Duisburg/Essen, 1. Oktober 2015 Für den Aufsichtsrat Lehner Für den Vorstand Hiesinger Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Umsetzung der Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex Die thyssenkrupp AG führt regelmäßig eine Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen und der Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex durch. Sie erfüllt freiwillig auch dessen Anregungen. Compliance-Programm Compliance als Gesamtheit der konzernweiten Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien ist bei thyssenkrupp eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Der Vorstand der thyssenkrupp AG hat seine ablehnende Haltung zu Kartell- und Korruptionsverstößen im sogenannten thyssenkrupp Compliance Commitment unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Zur Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Richtlinien gibt es ein klares Bekenntnis: Verstöße, insbesondere Kartell- oder Korruptionsverstöße, werden im Sinne von „null Toleranz“ nicht geduldet. Sämtlichen Hinweisen auf Fehlverhalten wird nachgegangen. Zur Umsetzung des Compliance Commitments wird eine transparente und am Konzernleitbild orientierte Führungskultur kontinuierlich weiterentwickelt. Informationen zum Leitbild sind auf unserer Website abrufbar. Das Compliance-Programm zur Korruptionsbekämpfung und zum Kartellrecht mit seinen drei Säulen „Informieren“, „Identifizieren“ sowie „Berichten und Handeln“ wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 weiter konsequent umgesetzt und um die Bereiche Datenschutz und Geldwäschebekämpfung erweitert. Zudem wurden im Rahmen unserer Compliance-Strategie für die nächsten Jahre bis 2020 zahlreiche Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Programms beschlossen und teilweise bereits realisiert. Mehr zu Compliance bei thyssenkrupp inklusive Informationen über das Compliance-Programm, die Organisation, Zahlen und Fakten erfahren Sie auf unserer Website. Konzernleitbild als Orientierungsrahmen für eine nachhaltige Unternehmenskultur Mit dem Konzernleitbild haben wir das Selbstverständnis unseres Konzerns formuliert – ein „WIR sind thyssenkrupp“. Es stärkt die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen, gibt Orientierung und dient als Grundlage unseres Handelns. Somit spielt es auch eine wichtige Rolle im konzernweiten Kulturwandel, der uns unseren im Leitbild ausformulierten Ansprüchen näherbringt. Das Konzernleitbild wurde von Mitarbeitern weltweit entwickelt. Gemeinsam haben sie die Ansprüche von thyssenkrupp auf dem Weg zu einem diversifizierten Industriekonzern definiert. Weitere wesentliche Unternehmensgrundsätze Während das Konzernleitbild Auskunft über unsere Ziele und Ansprüche gibt, sind die konkreten Prinzipien und Grundregeln für unser Handeln sowie unser Verhalten gegenüber Geschäftspartnern und Öffentlichkeit im thyssenkrupp Verhaltenskodex zusammengefasst. Dieser bietet Mitarbeitern, Führungskräften und Vorstand gleichermaßen einen Orientierungsrahmen zu Themen wie Einhaltung von Recht und Gesetz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umwelt- und Klimaschutz sowie Datenschutz und Informationssicherheit. Anforderungen an Lieferanten sind im thyssenkrupp Verhaltenskodex für Lieferanten festgehalten. Zudem hat thyssenkrupp den Global Compact der Vereinten Nationen, die BME-Verhaltensrichtlinie und die Charta der Vielfalt unterzeichnet. All diese Grundsätze werden mithilfe der bestehenden Programme und Managementsysteme sowie der indirekt finanziellen Ziele umgesetzt. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf unserer Website sowie im Kapitel „Grundlagen des Konzerns“ in den Abschnitten „Profil und Organisation“, „Strategische Weiterentwicklung“ und „Ziele“ wird hierüber ausführlich informiert. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen Die Zusammensetzung des Vorstands ergibt sich aus dem Kapitel „Vorstand“. Der Vorstand hat keine Ausschüsse gebildet. Die Arbeitsweise des Vorstands ist in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt, einsehbar auf unserer Website. Die Verteilung der Ressorts auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands ergibt sich aus einem Geschäftsverteilungsplan, der Bestandteil der Geschäftsordnung ist. Die Informationsversorgung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse durch den Vorstand sowie dessen Berichterstattung sind ausführlich in einer gesonderten Informationsordnung enthalten, die ebenfalls Bestandteil der Geschäftsordnung für den Vorstand ist. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der thyssenkrupp AG ist gesetzlich vorgegeben und im Einzelnen in § 9 der Satzung geregelt; die Satzung ist ebenfalls auf unserer Website zu finden. Zudem hat der Aufsichtsrat Ziele für seine Zusammensetzung festgelegt, die im Corporate-Governance-Bericht dargestellt sind. Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist im Kapitel „Aufsichtsrat“ dargestellt. Dort findet sich auch die aktuelle Zusammensetzung der sechs Ausschüsse des Aufsichtsrats. Als unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG ist Prof. Dr. Bernhard Pellens Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Die Arbeitsweise des Aufsichtsrats ist in einer Geschäftsordnung geregelt, die auf unserer Website eingesehen werden kann. Die Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse und ihre Arbeitsweise sind in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat bzw. mit Ausnahme des Vermittlungs- und des Nominierungsausschusses in den jeweiligen Geschäftsordnungen der übrigen Ausschüsse beschrieben. Weitere Details zur Arbeit von Vorstand, Aufsichtsrat und dessen Ausschüssen ergeben sich aus dem Kapitel „Aufsichtsrat“. Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 des Aktiengesetzes thyssenkrupp verfolgt bereits seit 2013 eine konzernweite Strategie zur Förderung der Vielfalt (Diversity). Wir streben u.a. an, bis 2020 einen Frauenanteil von 15 % in Führungspositionen zu erreichen. Im Kapitel „Mitarbeiter“ wird über diese Strategie und die Fortschritte bei ihrer Umsetzung berichtet. Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom Mai 2015 sind in Deutschland bestimmte Gesellschaften verpflichtet, erstmals Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Die betroffenen Gesellschaften müssen ihre Zielgrößen nebst Umsetzungsfristen bis zum 30. September 2015 beschlossen haben. Dabei darf bei der erstmaligen Festlegung die Umsetzungsfrist gesetzlich nicht über den 30. Juni 2017 hinausgehen. Bei der nächsten Festlegung einer Umsetzungsfrist kann der Zeitraum bis zu fünf Jahre betragen. Eine Ausnahme sieht das Gesetz für den Frauenanteil im Aufsichtsrat börsennotierter und zugleich mitbestimmter Gesellschaften wie der thyssenkrupp AG vor: Hier gilt bereits ein gesetzlicher Mindestanteil von jeweils 30 % Frauen und 30 % Männern für Neubesetzungen von frei werdenden Aufsichtsratsmandaten ab dem 1. Januar 2016. Der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG hat am 9. September 2015 für den Frauenanteil im Vorstand der thyssenkrupp AG eine Zielgröße von 0 % und eine Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2017 beschlossen. Damit wird der aktuelle Stand festgehalten. Für die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der thyssenkrupp AG eine Zielgröße von 8 % und eine Umsetzungsfrist bis zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen. Für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand der thyssenkrupp AG eine Zielgröße von 23 % und eine Umsetzungsfrist bis zum Ablauf des 30. Juni 2017 beschlossen. Die Zielgröße für die erste Führungsebene bedeutet eine Steigerung des Frauenanteils, der derzeit bei 5 % liegt. Die Zielgröße für die zweite Führungsebene wahrt den aktuellen Stand. Dies schließt eine Steigerung des Frauenanteils auf dieser Führungsebene selbstverständlich nicht aus. Die Umsetzungsfrist schöpft den zulässigen Rahmen für die erstmalige Festlegung der Umsetzungsfrist aus. Für alle weiteren im thyssenkrupp Konzern betroffenen Gesellschaften sind die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, der Geschäftsleitung und deren beiden nachfolgenden Führungsebenen sowie Umsetzungsfristen rechtzeitig zum 30. September 2015 festgelegt worden. VERGÜTUNGSBERICHT Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Leistungsbezogenes Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder Seit dem Geschäftsjahr 2014/2015 gilt für die Mitglieder des Vorstands der thyssenkrupp AG ein weiterentwickeltes Vergütungssystem. Es wurde am 30. Januar 2015 von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 98,79 % des vertretenen Kapitals gebilligt. Danach setzt sich die Vergütung für die Vorstandsmitglieder aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Erstere bestehen aus dem Fixum und Nebenleistungen sowie Pensionszusagen, Letztere aus der Tantieme (Short-Term-Incentive-Plan – STI) sowie dem Long-Term-Incentive-Plan (LTI). Diese Komponenten werden in den folgenden Abschnitten näher erläutert. Der in den Vorjahren zusätzlich gewährte Bonus auf Basis der Kennzahl Funds From Operations/Total Debt (FFO/TD) sowie die Umwandlung eines Teils der Tantieme in Wertrechte der thyssenkrupp AG werden seit dem Geschäftsjahr 2014/2015 nicht mehr fortgeführt. Festgelegt wird die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat, nach Vorbereitung durch den Personalausschuss. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung sind sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Dabei bemessen sich die erfolgsbezogenen Komponenten überwiegend nach der Entwicklung über mehrere Jahre; sie setzen damit langfristige Verhaltensanreize, wodurch die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Im Falle außerordentlicher Leistungen oder Erfolge kann der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen eine zusätzliche Sondervergütung gewähren. Sämtliche Vorstandsverträge sehen eine Ausgleichszahlung für den Fall vor, dass die Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund vorzeitig endet. Sie ist auf maximal zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen begrenzt (Abfindungs-Cap) und vergütet nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change-of-Control-Regelung) bestanden für das Geschäftsjahr 2014/2015 nicht; sie wurden jedoch mit Dr. Heinrich Hiesinger, Guido Kerkhoff und Oliver Burkhard im Rahmen der in diesem Geschäftsjahr beschlossenen Wiederbestellungen für die zweite Bestellperiode vereinbart. Den vollständigen Inhalt der Change-of-Control-Regelung finden Sie im Kapitel „Rechtliche Angaben“ im Abschnitt „Übernahmerechtliche Angaben“ im zusammengefassten Lagebericht. Fixum und Nebenleistungen Die erfolgsunabhängige Grundvergütung (Fixum) wird monatlich anteilig als Gehalt gezahlt. Seit der letzten Überprüfung zum 1. Oktober 2014 beträgt sie für ein ordentliches Vorstandsmitglied 700.000 € pro Jahr und für den Vorstandsvorsitzenden 1.340.000 € pro Jahr. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen; dies sind im Wesentlichen der Dienstwagen, Sicherheits-leistungen sowie Versicherungsprämien. Prinzipiell stehen sie allen Vorstandsmitgliedern gleichermaßen zu; die Höhe variiert je nach der persönlichen Situation. Tantieme Die erste Komponente der erfolgsbezogenen Vergütung ist die Tantieme. Ihre Höhe bemisst sich nach der Entwicklung dreier zentraler Erfolgsgrößen des Konzerns: Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie der Free Cashflow (FCF vor Desinvest; ab dem Geschäftsjahr 2015/2016 FCF vor M&A) werden jeweils mit 40 % gewichtet, die Gesamtkapitalrentabilität (ROCE) ist für die übrigen 20 % maßgeblich. Die Zielwerte für diese Erfolgsgrößen werden aus der Unternehmensplanung (Budget) abgeleitet; zusätzlich werden für alle drei genannten Größen Schwellenwerte definiert, oberhalb bzw. unterhalb derer eine weitere Verbesserung bzw. Verschlechterung des erzielten Ergebnisses keine Auswirkung mehr auf die Höhe der Zielerreichung hat. Der Aufsichtsrat überprüft die Ziel- und Schwellenwerte jährlich im Hinblick auf eine anspruchsvolle Zielsetzung und passt sie gegebenenfalls an. Zusätzlich zu den drei gewichteten Erfolgsgrößen fließt ein multiplikativer Korrekturfaktor mit in die Berechnung ein. Dieser erlaubt es dem Aufsichtsrat, die Gesamtzielerreichung in einer Spannweite von +/− 20 % anzupassen und individuell zu differenzieren. Der Korrekturfaktor berechnet sich jeweils zur Hälfte aus einem Nachhaltigkeitsmultiplikator und aus einem diskretionären Faktor. Der Nachhaltigkeitsmultiplikator basiert auf indirekt finanziellen Zielen aus den Bereichen Mitarbeiter, Innovationen, Umwelt und Lieferanten. Den diskretionären Faktor legt der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen zur Bewertung der Gesamtleistung fest. Die Auszahlung ist auf maximal 200 % des Zielwertes begrenzt, eine Mindesttantieme gibt es nicht. Long-Term-Incentive-Plan (LTI) Die zweite Komponente der erfolgsbezogenen Vergütung ist der LTI, der eine langfristige Anreizwirkung hat. Bestimmende Faktoren sind hier die Wertgenerierung – gemessen am thyssenkrupp Value Added (tkVA) – sowie die Entwicklung des Aktienkurses. Den Vorstandsmitgliedern werden für einen im Rahmen der individuellen Vergütungszusagen festgelegten Ausgangswert (in Euro) sogenannte Wertrechte (virtuelle Aktien) gewährt. Deren Anzahl ergibt sich aus dem Ausgangswert, dividiert durch den durchschnittlichen Aktienkurs im 1. Quartal des Performance-Zeitraums, der jeweils drei Jahre umfasst, beginnend zum 1. Oktober des Geschäftsjahres, in dem die Wertrechte gewährt wurden. Die Anzahl der Wertrechte wird am Ende des Performance-Zeitraums angepasst – abhängig davon, wie sich der durchschnittliche tkVA in diesen drei Jahren gegenüber einem vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwert entwickelt hat: Pro 20 Mio €, die der durchschnittliche tkVA den Zielwert übersteigt, erhöht sich die Anzahl der Wertrechte um 1 %; pro 10 Mio € unterhalb des Zielwerts vermindert sie sich um 1 %. Die Höhe der Auszahlung berechnet sich dann aus dieser angepassten Anzahl sowie aus dem Durchschnittskurs der thyssenkrupp Aktie im 1. Quartal des Geschäftsjahres, das dem Performance-Zeitraum unmittelbar folgt. Bei positiver Entwicklung von tkVA und Aktienkurs kann sie maximal 250 % vom Ausgangswert betragen; bei stark negativer Entwicklung kann sich die Anzahl der Wertrechte auf 0 reduzieren, sodass keine Auszahlung stattfindet. Für die LTI-Tranche, die den Vorständen im Januar 2015 gewährt wurde, hat der Aufsichtsrat einen tkVA von null als Zielwert festgelegt. Er bezieht sich auf den Performance-Zeitraum 2014/2015 bis einschließlich 2016/2017. Der Aufsichtsrat wird auch beim LTI die Ziel- und Schwellenwerte für eine anspruchsvolle Zielsetzung regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Höchstgrenzen der Vergütung Gemäß der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziff. 4.2.3 Abs. 2 S. 6) sind für die Vergütung des Vorstands – sowohl insgesamt als auch für die variablen Vergütungsteile – betragsmäßige Höchstgrenzen festzulegen. thyssenkrupp hat daher (zusätzlich zu den Höchstgrenzen, die für die erfolgsbezogenen Vergütungsbestandteile gelten) die Gesamtvergütung eines ordentlichen Vorstandsmitglieds auf 4 Mio € pro Geschäftsjahr und die des Vorstandsvorsitzenden auf 8 Mio € pro Geschäftsjahr begrenzt. Pensionen Pensionen werden an frühere Vorstandsmitglieder gezahlt, die entweder die Pensionsgrenze erreicht haben oder dauerhaft arbeitsunfähig sind. Ein Übergangsgeld bei vorzeitiger Beendigung oder Nichtverlängerung des Anstellungsvertrags gewährt thyssenkrupp nicht. Die Pension der vor dem 30. September 2012 bestellten Vorstandsmitglieder (Dr. Heinrich Hiesinger und Guido Kerkhoff), entsprach ursprünglich einem bestimmten Prozentsatz des letzten Festgehalts vor Beendigung des Anstellungsvertrags. Dieser Prozentsatz erhöhte sich mit der Bestelldauer als Vorstandsmitglied und betrug grundsätzlich 30 % mit Beginn der ersten, 50 % mit Beginn der zweiten und 60 % mit Beginn der dritten fünfjährigen Bestellperiode; mit Dr. Heinrich Hiesinger wurde bereits zu Beginn der ersten Bestellperiode ein Pensionsanspruch von 50 % des letzten Festgehalts vor Beendigung des Anstellungsvertrags vereinbart. Als der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2014/2015 die Wiederbestellung beider Herren beschloss, wurde mit ihnen vereinbart, den Pensionsanspruch ab Beginn der neuen Bestellperioden auf jeweils 50 % des aktuellen Festgehalts (Stand: Geschäftsjahr 2014/2015) zu fixieren – somit ist ihre Pension künftig nicht mehr an die Bestelldauer und die Entwicklung des Festgehalts gekoppelt. Laufende Pensionen werden jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex angepasst. Für die Vorstandsmitglieder, die nach dem 30. September 2012 bestellt wurden (Oliver Burkhard und Dr. Donatus Kaufmann) wurde die endgehaltsbezogene Pensionsregelung durch eine beitragsorientierte Regelung ersetzt; dabei beträgt der jährliche Versorgungsbeitrag (Baustein) zurzeit 40 % des jährlichen Festgehalts. Bei der im Geschäftsjahr 2014/2015 beschlossenen Wiederbestellung wurde mit Oliver Burkhard zusätzlich vereinbart, den Pensionsanspruch ab Beginn der neuen Bestellperiode auf 50 % des aktuellen Festgehalts im Geschäftsjahr 2014/2015 zu begrenzen und den Versorgungsbeitrag auf 40 % des aktuellen Festgehalts im Geschäftsjahr 2014/2015 zu fixieren. Bei Dr. Donatus Kaufmann wird der Pensionsanspruch grundsätzlich in Form eines Einmalkapitals ausgezahlt. Die Hinterbliebenenversorgung sieht eine Zahlung von 60 % der Pension für den Partner und von 20 % für jedes unterhaltsberechtigte Kind vor; sie beträgt insgesamt maximal 100 % der Pension. Im Falle von Dr. Donatus Kaufmann erhalten Hinterbliebene den Stand der verzinsten Versorgungsbeiträge zum Eintritt des Leistungsfalls. Gesamtvergütung des Vorstands 2014/2015 Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder weisen wir seit dem Geschäftsjahr 2013/2014 so aus, wie es der Deutsche Corporate Governance Kodex und die dort enthaltenen Mustertabellen (in jeweils geltender Fassung) empfehlen. Wesentliches Merkmal dieser Mustertabellen ist, dass die gewährten Zuwendungen (Tabelle 1) und der tatsächliche Zufluss (Tabelle 2) separat dargestellt werden. Die Übersicht über die Zuwendungen enthält zudem die jeweiligen Zielwerte (Auszahlung bei 100 % Zielerreichung) sowie die Minimal- und Maximalwerte. Weiterhin weisen wir die aktienbasierte Vergütung gesondert aus (Tabelle 3).
1) Für die im Vorjahr gewährten Tantiemen und Boni (jeweils in Wertrechten) sind die Zielwerte angegeben. Die beizulegenden Zeitwerte zum Zeitpunkt der Gewährung betrugen im Vorjahr für die Tantieme in Wertrechten für Dr. Heinrich Hiesinger 511 Tsd €, für Guido Kerkhoff 255 Tsd €, für Oliver Burkhard 255 Tsd € und für Dr. Donatus Kaufmann 170 Tsd €. Für den Bonus in Wertrechten betrugen die beizulegenden Zeitwerte zum Zeitpunkt der Gewährung im Vorjahr für Dr. Heinrich Hiesinger 428 Tsd €, für Guido Kerkhoff 214 Tsd €, für Oliver Burkhard 214 Tsd € und für Dr. Donatus Kaufmann 143 Tsd €. 2) Zusätzlich zu den in der Spalte „Maximum“ angegebenen Einzelcaps ist die jährliche Gesamtvergütung summarisch auf 8,0 Mio € (Vorstandsvorsitzender) und 4,0 Mio € (ordentliches Vorstandsmitglied) begrenzt. Bei unterjährigem Ein- und Austritt gelten die Begrenzungen zeitanteilig. 3) Alle Werte nach IFRS. Die Dienstzeitaufwendungen nach HBG betragen für Dr. Heinrich Hiesinger 1.333 Tsd € (Vorjahr: 908 Tsd €), für Guido Kerkhoff −152 Tsd € (Vorjahr: 329 Tsd €), für Oliver Burkhard 405 Tsd € (Vorjahr: 401 Tsd €) und für Dr. Donatus Kaufmann 195 Tsd € (Vorjahr: 135 Tsd €). Die Barwerte der Verpflichtungen betragen für Dr. Heinrich Hiesinger 8.893 Tsd € (IFRS)/6.557 Tsd € (HGB) (Vorjahr: 6.391 Tsd € (IFRS)/3.902 Tsd € (HGB)), für Guido Kerkhoff 2.308 Tsd € (IFRS)/1.520 Tsd € (HGB) (Vorjahr: 2.347 Tsd € (IFRS)/1.250 Tsd € (HGB)), für Oliver Burkhard 2.733 Tsd € (IFRS)/ 1.723 Tsd € (HGB) (Vorjahr: 1.322 Tsd € (IFRS)/691 Tsd € (HGB)) und für Dr. Donatus Kaufmann 439 Tsd € (IFRS)/398 Tsd € (HGB) (Vorjahr: 164 Tsd € (IFRS)/135 Tsd € (HGB)). Zur Ermittlung vgl. Fußnote 4. 4) Um eine bessere Vergleichbarkeit zwischen der endgehaltsbezogenen und der beitragsorientierten Pensionsregelung sowie zu den Vorjahresangaben zu gewährleisten, sind Dienstzeitaufwand und Barwert zeitanteilig für die im Geschäftsjahr erbrachte Vorstandstätigkeit abgegrenzt. Zur Berücksichtigung der Unverfallbarkeit der vertraglichen Ansprüche aus den Pensionszusagen der Vorstandsmitglieder sind in der Vergangenheit für Dr. Heinrich Hiesinger und Guido Kerkhoff weitere Beträge zurückgestellt worden. Unter deren Berücksichtigung und ohne zeitanteilige Abgrenzung betragen die Dienstzeitaufwendungen für Dr. Heinrich Hiesinger −355 Tsd € (IFRS)/199 Tsd € (HGB) (Vorjahr: 5 Tsd € (IFRS)/4 Tsd € (HGB)) und für Guido Kerkhoff −377 Tsd € (IFRS)/37 Tsd € (HGB) (Vorjahr: 3 Tsd € (IFRS)/2 Tsd € (HGB)). Die Barwerte der Verpflichtungen betragen dann für Dr. Heinrich Hiesinger 16.474 Tsd € (IFRS)/12.132 Tsd € (HGB) (Vorjahr: 14.568 Tsd € (IFRS)/8.855 Tsd € (HGB)) und für Guido Kerkhoff 4.597 Tsd € (IFRS)/3.010 Tsd € (HGB) (Vorjahr: 4.364 Tsd € (IFRS)/2.159 Tsd € (HGB)). 5) Gegenüber der bisherigen Ausgestaltung der Versorgungszusage mit den jeweils zugrunde gelegten Bewertungsannahmen ergibt sich bei Guido Kerkhoff durch die oben beschriebene Fixierung des Pensionsanspruchs auf 50 % des aktuellen Festgehalts eine Reduktion des zeitanteilig abgegrenzten Barwerts der Verpflichtung. Die Korrektur der Bewertung erfolgt einmalig über negative Past Service Costs, die für das Berichtsjahr zu einem insgesamt negativen Versorgungsaufwand führen. 6) Gesamtvergütung nach HGB. In dieser sind, abweichend von den oben gezeigten Beträgen, für Bar-Tantiemen und -Boni die Auszahlungsbeträge gemäß Tabelle 2 berücksichtigt, für Tantiemen und Boni in Wertrechten die beizulegenden Zeitwerte zum Zeitpunkt der Gewährung (vgl. Fußnote 1). Der Versorgungsaufwand wird gemäß HGB nicht einbezogen.
1) Zur Bewertung des Versorgungsaufwands vgl. Fußnoten 3, 4 und 5 zur Tabelle 1.
Die Gesamtbezüge der im jeweiligen Geschäftsjahr aktiven Vorstandsmitglieder nach HGB für die Tätigkeit im Berichtsjahr betrugen 12,2 Mio €. Der entsprechende Vorjahreswert lag bei 12,6 Mio €. Bei der Festlegung der individuellen erfolgsbezogenen Vergütung wurde auch das Angemessenheitserfordernis berücksichtigt. Keinem der Vorstandsmitglieder wurden weitere Leistungen zugesagt für den Fall, dass es seine Tätigkeit beendet. Auch ist thyssenkrupp nicht bekannt, dass ein Vorstandsmitglied im Berichtsjahr von einem Dritten entsprechende Zusagen mit Bezug auf die Vorstandstätigkeit erhalten hätte. Wie in den vergangenen Jahren wurden Vorstandsmitgliedern im Berichtsjahr weder Kredite oder Vorschüsse gewährt, noch ist thyssenkrupp zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen. Im Berichtsjahr wurde die 2. Tranche des LTI fällig. Diese führte aufgrund der über den maßgeblichen Performance-Zeitraum 2011/2012 – 2013/2014 erreichten Stabilisierung des durchschnittlichen tkKVA – erstmals seit 2008/2009 – zu einer Auszahlung, deren Höhe sich auf gut 75 % vom jeweiligen Ausgangswert belief. Somit wurden an Dr. Heinrich Hiesinger 750.053 € und an Guido Kerkhoff 375.016 € ausbezahlt. Oliver Burkhard und Dr. Donatus Kaufmann erhielten keine Zahlungen aus dieser Tranche, da sie dem Vorstand im Geschäftsjahr 2011/2012 noch nicht angehört hatten. Im Januar 2015 wurden den Vorstandsmitgliedern neue Wertrechte aus der 5. Tranche des LTI gewährt. Insgesamt verfügen die aktiven und früheren Vorstandsmitglieder nun aus der 3. bis 5. Tranche des LTI über insgesamt 554.327 gewährte, aber noch nicht auszahlungsreife Wertrechte. Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 17,4 Mio € (Vorjahr: 17,7 Mio €). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden nach IFRS 261,6 Mio € (Vorjahr: 267,7 Mio €) bzw. nach HGB 205,2 Mio € (Vorjahr: 196,9 Mio €) zurückgestellt. Aktienkursorientierte Vergütung für weitere Führungskräfte Neben dem Vorstand erhalten auch weitere ausgewählte Führungskräfte des Konzerns weltweit einen Teil ihrer Bezüge in Form einer aktienkursorientierten Vergütung (LTI). Diese entspricht seit dem Geschäftsjahr 2014/2015 in Ausgestaltung und Funktionsweise dem oben beschriebenen LTI des Vorstands, jedoch mit entsprechend angepassten Ausgangswerten. thyssenkrupp setzt dieses langfristig orientierte Vergütungsinstrument ein, um die Identifikation der Führungskräfte mit thyssenkrupp und deren Bindung an das Unternehmen zu stärken. Da die Höhe des LTI nicht nur an die Entwicklung des Aktienkurses, sondern auch an die des tkVA gekoppelt ist, fördert er ein wertorientiertes, an den Unternehmenszielen ausgerichtetes Verhalten. Im Berichtsjahr beliefen sich die aus dem LTI für die weiteren Führungskräfte resultierenden Aufwendungen auf insgesamt 29,5 Mio € (Vorjahr: 67,8 Mio €). Ausgewählte Führungskräfte erhalten zudem einen weiteren aktienkursorientieren Vergütungsbestandteil in der Form, dass 20 % der kurzfristigen variablen Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr in Wertrechte der thyssenkrupp AG umgewandelt werden, die an den Kurs der thyssenkrupp Aktie gekoppelt sind. Diese Wertrechte werden erst nach Ablauf von drei Geschäftsjahren in bar ausgezahlt; dabei richtet sich die Höhe der Auszahlung nach dem Durchschnittskurs der thyssenkrupp Aktie im 4. Quartal des dritten Geschäftsjahres. Aufsichtsratsvergütung Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung geregelt. Neben der Erstattung ihrer Auslagen und einem Sitzungsgeld von 500 € erhalten die Aufsichtsratsmitglieder eine jährliche Grundvergütung in Höhe von 50.000 €. Für den Aufsichtsratsvorsitzenden beträgt die jährliche Vergütung 200.000 € und für seinen Stellvertreter 150.000 €. Damit ist auch die Übernahme von Mitgliedschaften und Vorsitzen in Ausschüssen abgegolten. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten für den Vorsitz bzw. die Tätigkeit in bestimmten Ausschüssen Zuschläge, die ebenfalls in § 14 der Satzung festgelegt sind. Aufsichtsratsmitglieder, die nur einen Teil des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehören, erhalten eine zeitanteilige Vergütung. Für das Berichtsjahr erhalten die Aufsichtsratsmitglieder einschließlich des Sitzungsgeldes eine Vergütung von insgesamt 1,74 Mio € (Vorjahr: 1,76 Mio €). Darin enthalten sind Vergütungen von Aufsichtsratsmitgliedern für Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften in Höhe von 77.202 € (Vorjahr: 80.992 €). Die nachfolgende Tabelle listet die auf die einzelnen Mitglieder entfallende Vergütung auf:
1) Beträge des Vorjahres in Klammern 2) Gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung durch die feste Vergütung abgegolten Die gewerkschaftsangehörigen Arbeitnehmervertreter haben erklärt, ihre Vergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen. Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsrats-mitgliedern wurden wie in den Vorjahren weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN Im Folgenden sind die nach § 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben zum 30. September 2015 dargestellt. Tatbestände der § 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, die bei thyssenkrupp nicht erfüllt sind, werden nicht erwähnt. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der thyssenkrupp AG beträgt 1.448.801.144,32 € und ist in 565.937.947 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme. 10 % der Stimmrechte überschreitende direkte und indirekte Kapitalbeteiligungen Zum Aufstellungsstichtag bestehen folgende Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten: • Direkte Beteiligung der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, Essen, in Höhe von 23,03 % der Stimmrechtsanteile an der thyssenkrupp AG; • Indirekte Beteiligung der Cevian Capital II GP Limited, St. Helier, Jersey, in Höhe von 15,08 % der Stimmrechtsanteile. Dabei werden ihr Stimmrechte der von ihr kontrollierten Cevian Capital II Master Fund LP, Cayman Islands, zugerechnet, die eine direkte Beteiligung in Höhe von 12,23 % der Stimmrechtsanteile an der thyssenkrupp AG hält. Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder, Satzungsänderungen Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der thyssenkrupp AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 AktG und § 31 MitbestG in Verbindung mit § 6 der Satzung. Die Änderung der Satzung wird von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen; die §§ 179 ff. AktG sind anwendbar. Nach § 11 Abs. 9 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Falls das in § 5 Abs. 5 der Satzung geregelte genehmigte Kapital bis zum 16. Januar 2019 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, kann er die Fassung des § 5 ebenfalls anpassen. Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe und zum Ausschluss des Bezugsrechts Genehmigtes Kapital – Gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 16. Januar 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 370 Mio € durch Ausgabe von bis zu 144.531.250 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Er kann das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats in folgenden Fällen ausschließen: • Zum Ausgleich von Spitzenbeträgen • Soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern oder im Fall von Namenspapieren den Gläubigern der von der thyssenkrupp AG oder deren Konzerngesellschaften ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten oder Wandlungspflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte oder nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde • Wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Aktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet und die ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreiten. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf eigene Aktien entfällt, die ab Wirksamwerden dieser Ermächtigung in unmittelbarer bzw. sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußert werden, sowie derjenige anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, auf die sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten aus Schuld-verschreibungen beziehen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Januar 2014 ab Wirksamwerden dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG begeben werden • Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen Die insgesamt aufgrund der vorstehenden Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen gegen Bar- und/oder Sacheinlagen ausgegebenen Aktien dürfen 20 % des Grund-kapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung überschreiten. Auf die vorgenannte 20 %-Grenze sind bis zur bezugsrechtsfreien Ausgabe der Aktien anzurechnen (i) unter Bezugsrechtsausschluss veräußerte eigene Aktien sowie (ii) Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17. Januar 2014 unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben worden sind. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Bedingtes Kapital – Nach § 5 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft ist das Grundkapital um bis zu 250.000.000,- € eingeteilt in bis zu Stück 97.656.250 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung Verpflichteten aus gegen Bareinlage ausgegebenen Options- oder Wandelanleihen, die von der Gesellschaft oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Januar 2014 bis zum 16. Januar 2019 ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung erfüllen oder, soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren, soweit nicht jeweils ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie entstehen, am Gewinn teil. Soweit rechtlich zulässig, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Gewinnbeteiligung neuer Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festlegen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Befugnisse des Vorstands zum Aktienrückkauf Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Januar 2015 wurde die Gesellschaft bis zum 29. Januar 2020 ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals in Höhe von 1.448.801.144,32 € oder – falls dieser Wert niedriger ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkung zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch ein von der Gesellschaft abhängiges oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen oder durch von der Gesellschaft oder von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen beauftragte Dritte ausgeübt werden. Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder durch Abgabe von Andienungsrechten an die Aktionäre oder unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten (Put- oder Call-Optionen oder einer Kombination aus beiden) erfolgen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines Kaufangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses vom gebotenen Kaufpreis oder den Grenzwerten der Kaufpreisspanne, so kann das Angebot angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung abgestellt und die 10 %-Grenze für das Über- oder Unterschreiten auf diesen Betrag angewendet. Das Volumen des öffentlichen Kaufangebots kann begrenzt werden. Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot das Volumen der angebotenen Aktien das vorhandene Rückkaufvolumen überschreitet, kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) statt nach dem Verhältnis der Beteiligung der andienenden Aktionäre an der Gesellschaft (Beteiligungsquote) erfolgen. Darüber hinaus können unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten vorgesehen werden. Erfolgt der Erwerb mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, legt die Gesellschaft eine Kaufpreisspanne je Aktie fest, innerhalb derer Verkaufsangebote abgegeben werden können. Die Kaufpreisspanne kann angepasst werden, wenn sich während der Angebotsfrist erhebliche Kursabweichungen vom Kurs zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten ergeben. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten), den die Gesellschaft aufgrund der eingegangenen Verkaufsangebote ermittelt, darf den Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den drei Börsenhandelstagen vor dem nachfolgend beschriebenen Stichtag um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Stichtag ist der Tag, an dem der Vorstand der Gesellschaft endgültig formell über die Veröffentlichung der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder deren Anpassung entscheidet. Das Volumen der Annahme kann begrenzt werden. Sofern von mehreren gleichartigen Verkaufsangeboten wegen der Volumenbegrenzung nicht sämtliche angenommen werden können, kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts der Erwerb nach dem Verhältnis der Andienungsquoten statt nach Beteiligungsquoten erfolgen. Darüber hinaus können unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgesehen werden. Erfolgt der Erwerb mittels den Aktionären zur Verfügung gestellter Andienungsrechte, so können diese pro Aktie der Gesellschaft zugeteilt werden. Gemäß dem Verhältnis des Grundkapitals der Gesellschaft zum Volumen der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien berechtigt eine entsprechend festgesetzte Anzahl Andienungsrechte zur Veräußerung einer Aktie der Gesellschaft an diese. Andienungsrechte können auch dergestalt zugeteilt werden, dass jeweils ein Andienungsrecht pro Anzahl von Aktien zugeteilt wird, die sich aus dem Verhältnis des Grundkapitals zum Rückkaufvolumen ergibt. Bruchteile von Andienungsrechten werden nicht zugeteilt; für diesen Fall werden die entsprechenden Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Der Preis oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten), zu dem bei Ausübung des Andienungsrechts eine Aktie an die Gesellschaft veräußert werden kann, wird nach Maßgabe der Regelungen im vorstehenden Absatz bestimmt, wobei maßgeblicher Stichtag derjenige der Veröffentlichung des Rückkaufangebots unter Einräumung von Andienungsrechten ist, und gegebenenfalls angepasst, wobei maßgeblicher Stichtag derjenige der Veröffentlichung der Anpassung ist. Die nähere Ausgestaltung der Andienungsrechte, insbesondere ihr Inhalt, die Laufzeit und gegebenenfalls ihre Handelbarkeit, bestimmt der Vorstand der Gesellschaft. Wird der Erwerb von Aktien der Gesellschaft unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten (Put-Optionen, Call-Optionen sowie Kombinationen aus Put- und Call-Optionen sowie Terminkaufverträge) durchgeführt, müssen die Eigenkapitalderivate mit einem oder mehreren Kreditinstitut(en), einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen oder einer Gruppe oder einem Konsortium von Kreditinstituten und/oder solchen Unter-nehmen abgeschlossen werden. Sie sind so auszugestalten, dass sichergestellt ist, dass die Eigenkapitalderivate nur mit Aktien beliefert werden, die unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes der Aktionäre erworben wurden; dem genügt der Erwerb der Aktien über die Börse. Die Laufzeit der einzelnen Eigenkapitalderivate darf jeweils höchstens 18 Monate betragen, muss spätestens am 29. Januar 2020 enden und muss so gewählt werden, dass der Erwerb der Aktien in Ausübung oder Erfüllung der Eigenkapitalderivate nicht nach dem 29. Januar 2020 erfolgen kann. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, einmalig oder in mehreren, auch unterschiedlichen Transaktionen durch die Gesellschaft, aber auch durch ein von der Gesellschaft abhängiges oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen oder durch von der Gesellschaft oder von der Gesellschaft abhängige oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen beauftragte Dritte ausgenutzt werden. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten sind dabei auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals in Höhe von 1.448.801.144,32 € oder – falls dieser Betrag geringer ist – des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschränkt. Werden eigene Aktien unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten unter Beachtung der Regelungen der Ermächtigung erworben, ist ein etwaiges Recht der Aktionäre, solche Eigenkapitalderivate mit der Gesellschaft abzuschließen, sowie ein etwaiges Andienungsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Insbesondere kann er die Aktien einziehen, in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre sowie gegen Sachleistung veräußern, sie zur Erfüllung von Optionsrechten und/oder Wandlungsrechten/-pflichten aus von der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen begebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen verwenden, den Inhabern solcher Options- und/oder Wandelanleihen ein Bezugsrecht auf die Aktien in dem Umfang gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde und sie Mitarbeitern der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen zum Erwerb anbieten. Mit Ausnahme der Einziehung ist in den genannten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand im Falle der Veräußerung der eigenen Aktien durch Angebot an alle Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausschließen. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieser Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Januar 2014 wurde der Vorstand bis zum 16. Januar 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats folgende Maßnahmen zu ergreifen: • auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 2 Mrd € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung einmalig oder mehrmals zu begeben und den Inhabern oder Gläubigern von Options-anleihen Optionsrechte oder den Inhabern oder Gläubigern von Wandelanleihen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 250 Mio € nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen können auch durch ein nachgeordnetes Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegeben werden; für diesen Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern oder Gläubigern dieser Schuldverschreibungen Optionsrechte oder Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren oder aufzuerlegen. • Die Schuldverschreibungen werden in Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Im Falle der Ausgabe von Optionsschuldverschreibungen werden jeder Teilschuldverschreibung ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber oder Gläubiger nach näherer Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft berechtigen. Die Optionsbedingungen können vorsehen, dass der Optionspreis auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Soweit sich Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile nach Maßgabe der Options- oder Anleihebedingungen, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden können. • Im Falle der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen erhalten bei auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen die Inhaber, ansonsten die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen, das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen gemäß den vom Vorstand festgelegten Wandelanleihebedingungen in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft zu wandeln. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft und kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner können eine in bar zu leistende Zuzahlung und die Zusammenlegung oder ein Ausgleich für nicht wandlungsfähige Spitzen festgesetzt werden. Die Anleihebedingungen können ein variables Wandlungsverhältnis und eine Bestimmung des Wandlungspreises (vorbehaltlich des nachfolgend bestimmten Mindestpreises) innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Kurses der Stückaktien der Gesellschaft während der Laufzeit der Anleihe vorsehen. • Die Anleihebedingungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Falle der Wandlung oder Optionsausübung nicht neue Stückaktien zu gewähren, sondern einen Geldbetrag zu zahlen, der für die Anzahl der anderenfalls zu liefernden Aktien dem volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stückaktien der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während einer in den Anleihebedingungen festzulegenden Frist entspricht. Die Anleihebedingungen können auch vorsehen, dass die Schuldverschreibung, die mit Optionsrechten oder Wandlungsrechten oder -pflichten verbunden ist, nach Wahl der Gesellschaft statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in bereits existierende Aktien der Gesellschaft oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft gewandelt wird, oder das Optionsrecht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann. Die Anleihebedingungen können auch eine Kombination dieser Erfüllungsformen vorsehen. • Die Anleihebedingungen können auch das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibung, die mit Optionsrechten oder Wandlungsrechten oder -pflichten verbunden ist (dies umfasst auch eine Fälligkeit wegen Kündigung), den Inhabern oder Gläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zu gewähren. • Die Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit (oder zu einem früheren Zeitpunkt oder einem bestimmten Ereignis) vorsehen. Die Gesellschaft kann in den Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen berechtigt werden, eine etwaige Differenz zwischen dem Nennbetrag oder einem etwaigen niedrigeren Ausgabebetrag der Wandelschuldverschreibung und dem Produkt aus Wandlungspreis und Umtauschverhältnis ganz oder teilweise in bar auszugleichen. • Der jeweils festzusetzende Options- oder Wandlungspreis für eine Stückaktie der Gesellschaft muss mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Ersetzungsbefugnis oder eine Wandlungspflicht vorgesehen ist, mindestens 80 % des volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurses der Stückaktien der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 10 Börsentagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Ausgabe der Schuldverschreibung, die mit Options- oder Wandlungsrechten oder Wandlungspflichten ausgestattet ist, betragen oder – für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts – mindestens 80 % des volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurses der Stückaktien der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während der Bezugsfrist mit Ausnahme der Tage der Bezugsfrist, die erforderlich sind, damit der Options- oder Wandlungspreis gemäß § 186 Abs. 2 S. 2 AktG fristgerecht bekannt gemacht werden kann, betragen. § 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt. • In den Fällen der Ersetzungsbefugnis und der Wandlungspflicht muss der Options- oder Wandlungspreis nach näherer Maßgabe der Anleihebedingungen mindestens entweder den oben genannten Mindestpreis betragen oder dem volumengewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Stückaktien der Gesellschaft im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse während der 10 Börsentage vor dem Tag der Endfälligkeit oder dem anderen festgelegten Zeitpunkt entsprechen, auch wenn dieser Durchschnittskurs unterhalb des oben genannten Mindestpreises (80 %) liegt. § 9 Abs. 1 AktG und § 199 AktG bleiben unberührt. • Der Options- oder Wandlungspreis kann unbeschadet des § 9 Abs. 1 AktG aufgrund einer Verwässerungsschutzklausel nach näherer Bestimmung der Bedingungen dann ermäßigt werden, wenn die Gesellschaft während der Options- oder Wandlungsfrist durch (i) eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln das Grundkapital erhöht oder (ii) unter Einräumung eines ausschließlichen Bezugsrechts an ihre Aktionäre das Grundkapital erhöht oder eigene Aktien veräußert oder (iii) unter Einräumung eines ausschließlichen Bezugsrechts an ihre Aktionäre weitere Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrecht oder -pflicht begibt, gewährt oder garantiert, und in den Fällen (ii) und (iii) den Inhabern schon bestehender Options- oder Wandlungsrechte oder -pflichten hierfür kein Bezugsrecht eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde. Die Ermäßigung des Options- oder Wandlungspreises kann auch durch eine Barzahlung bei Ausübung des Options- oder Wandlungsrechts oder bei der Erfüllung einer Wandlungspflicht bewirkt werden. Die Bedingungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer Maßnahmen oder Ereignisse, die mit einer wirtschaftlichen Verwässerung des Wertes der Optionsrechte oder Wandlungsrechte oder -pflichten verbunden sind (z.B. Dividenden, Kontrollerlangung durch Dritte), eine Anpassung der Options- oder Wandlungsrechte oder Wandlungspflichten vorsehen. • Soweit den Aktionären nicht der unmittelbare Bezug der Schuldverschreibungen ermöglicht wird, wird ihnen das gesetzliche Bezugsrecht in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden die Schuldverschreibungen von einem nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Gesellschaft nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen. • Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen auszuschließen: - Zum Ausgleich von Spitzenbeträgen - Soweit dies erforderlich ist, um Inhabern oder im Fall von Namenspapieren den Gläubigern von durch die thyssenkrupp AG oder ihren Konzerngesellschaften bereits zuvor ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten oder Wandlungspflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte oder nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionären zustehen würde - Bei gegen Barzahlung ausgegebenen Schuldverschreibungen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt jedoch nur für Schuldverschreibungen, die mit Optionsrecht oder Wandlungsrecht oder -pflicht ausgegeben werden, mit einem Options- oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung. Auf diese Höchstgrenze von 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag des Grundkapitals anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die seit Erteilung dieser Ermächtigung bis zur unter Ausnutzung dieser Ermächtigung nach § 186 Abs. 3 S. 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- und/oder Optionsrecht bzw. Wandlungspflicht unter Bezugsrechtsausschluss entweder aufgrund einer Ermächtigung des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer bzw. sinngemäßer Anwendung von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG ausgegeben oder als erworbene eigene Aktien in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußert worden sind • Die insgesamt unter den vorstehenden Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts auszugebenden Schuldverschreibungen sind auf diejenige Anzahl von Schuldverschreibungen mit einem Options- oder Wandlungsrecht oder einer Wandlungspflicht auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grund-kapitals, der insgesamt 20 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der vorliegenden Ermächtigung, beschränkt. Auf die vorgenannte 20%-Grenze werden angerechnet (i) eigene Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder -pflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden, sowie (ii) diejenigen Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder -pflicht aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden. • Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Options- oder Wandlungszeitraum sowie im vorgenannten Rahmen den Wandlungs- und Optionspreis, zu bestimmen oder im Einvernehmen mit den Organen des die Options- oder Wandelanleihe begebenden Konzernunternehmens der Gesellschaft festzulegen. Wesentliche konditionierte Vereinbarungen Die thyssenkrupp AG ist Vertragspartei folgender Vereinbarungen, die bestimmte Bedingungen für den Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots beinhalten: • Die Gesellschaft hat mit einem Bankenkonsortium einen Vertrag über eine fest zugesagte Kreditlinie in Höhe von 2,0 Mrd € abgeschlossen. Jedes Mitglied des Bankenkonsortiums hat unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, seinen Anteil an der Kreditlinie sowie seinen jeweiligen Anteil an ausstehenden Krediten zu kündigen und deren Rückzahlung zu verlangen, wenn ein Aktionär oder Aktionäre, die ihr Verhalten in Bezug auf die thyssenkrupp AG mit anderen Aktionären als der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung abstimmen, gemeinsam mehr als 50 % der Stimmrechte bzw. des Grundkapitals der thyssenkrupp AG halten. • Die Gesellschaft hat in den Geschäftsjahren 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014 und 2014/2015 Anleihen und Privatplatzierungen im Volumen von insgesamt 5,6 Mrd € begeben. Sie ist ferner Garantin der 2008/2009 begebenen Anleihe ihrer Tochtergesellschaft ThyssenKrupp Finance Nederland B.V. im Volumen von 1 Mrd €. Ein Kontrollwechsel, d.h. der Erwerb oder das Halten von mehr als 50 % des Grundkapitals bzw. mehr als 50 % der stimmberechtigten Aktien der thyssenkrupp AG durch einen Dritten oder Dritte, die ihr Verhalten in Bezug auf die thyssenkrupp AG abstimmen, kann unter bestimmten Voraussetzungen zur vorzeitigen Tilgung der Rückzahlungsbeträge einschließlich Zinsen führen. • Die Gesellschaft ist Partei einer Gesellschaftervereinbarung bezüglich der Atlas Elektronik GmbH (Joint Venture), die eine Call-Option zugunsten des Mitgesellschafters Airbus Defence and Space GmbH auf bestimmte Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Joint Ventures zum Marktpreis für den Fall vorsieht, dass ein Wettbewerber des Joint Ventures oder des Mitgesellschafters direkt oder indirekt ein „controlling interest“ an der Gesellschaft erwirbt. Wird die Call-Option ausgeübt, besteht ein Recht auf Übernahme aller Anteile des Mitgesellschafters am Joint Venture durch die thyssenkrupp Technologies AG (heute firmierend als thyssenkrupp Technologies Beteiligungen GmbH) zum Marktpreis plus 5 % Aufschlag. Wird die Call-Option nicht ausgeübt, hat der Mitgesellschafter seinerseits eine Put-Option auf die Anteile des Joint Ventures zu den genannten Kaufpreiskonditionen. • Anlässlich der in diesem Geschäftsjahr beschlossenen Wiederbestellungen der Mitglieder des Vorstands der thyssenkrupp AG – Dr. Hiesinger, Kerkhoff und Burkhard – sind in den Vorstandsdienstverträgen mit Wirkung ab der zweiten Bestellperiode Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahme-angebots getroffen worden (sog. Change-of-Control-Regelung). Danach haben die genannten Vorstandsmitglieder im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht, das eine Ausgleichszahlung in Höhe der Summe von zwei Jahresfestgehältern und zwei Jahrestantiemen, aber nicht mehr als die zu erwartende Vergütung für die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags auslöst. Die Tranchen des Long- Term-Incentive-Plans (LTI) verfallen bei Ausübung des Sonderkündigungsrechts nicht. Gleiches gilt, wenn der Vorstandsdienstvertrag in zeitlichem Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel einvernehmlich beendet wird. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn (i) ein Aktionär durch das Halten von mindestens 30 % der Stimmrechte an der Gesellschaft die Kontrolle im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahme-gesetzes (WpÜG) erworben hat, (ii) mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Unter-nehmensvertrag nach § 291 AktG geschlossen wurde oder (iii) die Gesellschaft gemäß § 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen konzernfremden Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Wertes der Gesellschaft. KonzernabschlussKonzernbilanzAktiva
Siehe auch die begleitenden Erläuterungen im Konzern-Anhang. 1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Siehe auch die begleitenden Erläuterungen im Konzern-Anhang. 1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Siehe auch die begleitenden Erläuterungen im Konzern-Anhang. 1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Siehe auch die begleitenden Erläuterungen im verkürzten Anhang. 1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Konzern-Kapitalflussrechnung
Siehe Anhang-Nr. 35 im Konzern-Anhang. 1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Konzern-AnhangUnternehmensinformation Die thyssenkrupp Aktiengesellschaft („thyssenkrupp AG“ oder „Gesellschaft“) ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft mit Sitz in Duisburg und Essen in Deutschland. Der vorliegende Konzernabschluss der thyssenkrupp AG und ihrer Tochtergesellschaften („Konzern“) zum 30. September 2015 wurde mit Beschluss des Vorstands vom 17. November 2015 zur Veröffentlichung freigegeben. Grundlagen der Berichterstattung Der vorliegende Konzernabschluss wurde unter Anwendung von § 315a HGB („Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards“) im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den diesbezüglichen Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. 01 GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG Der Konzernabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, da dies die Währung ist, in der die Mehrzahl der Transaktionen des Konzerns durchgeführt wird. Alle Beträge werden, soweit nicht anders dargestellt, in Millionen Euro (Mio €) angegeben. Es können sich Abweichungen zu den ungerundeten Beträgen ergeben. Konsolidierung In den Konzernabschluss sind die thyssenkrupp AG sowie alle wesentlichen Unternehmen einbezogen, die die thyssenkrupp AG mittelbar oder unmittelbar beherrscht (Tochterunternehmen). Beherrschung besteht dann, wenn die thyssenkrupp AG die Verfügungsgewalt hat, an positiven und negativen variablen Rückflüssen einer Gesellschaft zu partizipieren und diese Rückflüsse durch ihre Verfügungsgewalt beeinflussen kann. Dies ist in der Regel gegeben, wenn die thyssenkrupp AG über mehr als die Hälfte der Stimmrechte einer Gesellschaft verfügt. Bei strukturierten Unternehmen resultiert die Beherrschungsmöglichkeit nicht aus einer Stimmrechtsmehrheit, sondern aus vertraglichen Vereinbarungen. Die Abschlüsse werden vom Tag der Erlangung der Beherrschung bis zur Beendigung der Beherrschung in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei werden im Rahmen der Kapitalkonsolidierung die Beteiligungsbuchwerte mit dem anteiligen Eigenkapital verrechnet. Bei einem Unternehmenserwerb werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens zu beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag bewertet. Anteile von anderen Gesellschaftern (Nicht beherrschende Anteile) werden entsprechend ihrer Anteile an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Alle Forderungen und Verbindlichkeiten, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse zwischen Konzernunternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Gemeinsame Vereinbarungen (Joint Arrangements), bei denen zwei oder mehr Parteien gemeinschaftliche Führung über eine Aktivität ausüben, sind entweder als gemeinschaftliche Tätigkeiten (Joint Operations) oder als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) zu klassifizieren. Gemeinschaftliche Führung liegt vor, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der beteiligten Parteien erfordern. Bei gemeinschaftlichen Tätigkeiten handelt es sich um eine gemeinschaftliche Vereinbarung, bei der die gemeinschaftlich führenden Parteien Rechte an den Vermögenswerten besitzen und Verpflichtungen für die Verbindlichkeiten der Vereinbarung eingehen. Hierbei werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die zugehörigen Aufwendungen und Erträge anteilig in den Konzernabschluss der thyssenkrupp AG einbezogen. Bei Gemeinschaftsunternehmen haben die Parteien, die gemeinschaftlich führen, Rechte am Nettovermögen der Gesellschaft. Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Soweit der Konzern Transaktionen mit einer gemeinschaftlichen Tätigkeit oder einem Gemeinschaftsunternehmen durchführt, werden daraus resultierende nicht realisierte Gewinne oder Verluste entsprechend dem Anteil des Konzerns eliminiert. Assoziierte Unternehmen werden ebenfalls nach der Equity-Methode bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern durch Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung ausüben kann. Maßgeblicher Einfluss wird grundsätzlich angenommen, wenn der Konzern einen Stimmrechtsanteil von 20 % oder mehr hält (assoziierte Unternehmen). Soweit ein Konzernunternehmen mit einem assoziierten Unternehmen Transaktionen durchführt, werden daraus resultierende nicht realisierte Gewinne oder Verluste entsprechend dem Anteil des Konzerns an dem assoziierten Unternehmen eliminiert. Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Tätigkeiten, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, werden zum beizulegenden Zeitwert oder, sofern sich dieser für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente nicht hinreichend verlässlich ermitteln lässt, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und innerhalb der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte ausgewiesen. Ein aus einem Unternehmenserwerb resultierender Firmenwert repräsentiert den Betrag, um den die Anschaffungskosten den Konzernanteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des Tochterunternehmens, der gemeinschaftlichen Tätigkeit, des Gemeinschaftsunternehmens oder assoziierten Unternehmens zum Erwerbsstichtag übersteigen. Der Firmenwert wird als Vermögenswert bilanziert und jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen, sofern nicht darüber hinaus zu weiteren Zeitpunkten Hinweise bestehen oder Ereignisse eintreten, die eine Wertminderung vermuten lassen. Firmenwerte, die aus dem Erwerb eines Gemeinschaftsunternehmens oder eines assoziierten Unternehmens entstehen, sind in den fortgeführten Beteiligungsbuchwerten der Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen enthalten. Firmenwerte, die aus dem Erwerb eines Tochterunternehmens oder einer gemeinschaftlichen Tätigkeit resultieren, werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Im Falle der Veräußerung eines Tochterunternehmens, einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, eines Gemeinschaftsunternehmens oder eines assoziierten Unternehmens wird der zurechenbare Anteil des Firmenwertes bei der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses berücksichtigt. Währungsumrechnung Die funktionale Währung und die Berichtswährung der thyssenkrupp AG und der relevanten europäischen Tochtergesellschaften ist der Euro (€). Transaktionen in Fremdwährung werden zum Zeitpunkt der Transaktion mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Wechselkurs erfasst. Nominal in Fremdwährung gebundene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden jeweils mit dem Kurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Dabei entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden auf Basis ihrer funktionalen Währung, welche in der Regel der Landeswährung entspricht, in die Konzernwährung Euro umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt nach der Stichtagskursmethode, nach welcher die Bilanzen von der funktionalen Währung in die Berichtswährung mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag, die Gewinn- und Verlustrechnungen mit den Durchschnittskursen der Berichtsperiode umgerechnet werden. Nettogewinne oder -verluste aus der Währungsumrechnung werden zusammengefasst und innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Solche Umrechnungsdifferenzen werden in der Periode, in der das betreffende Tochterunternehmen veräußert wird, ergebniswirksam erfasst. Bei Gesellschaften, die ihre Absatz- und Beschaffungsgeschäfte sowie ihre Finanzierung im Wesentlichen nicht in der Landeswährung abwickeln, ist die funktionale Währung die Währung des primären Wirtschaftsumfeldes der Gesellschaft. Die Umrechnung der in Landeswährung aufgestellten Abschlüsse in die funktionale Währung erfolgt in diesen Fällen nach der Zeitbezugsmethode. Danach werden alle nicht monetären Vermögenswerte (z.B. Sachanlagen) einschließlich der hierauf entfallenden Abschreibungen und das Eigenkapital mit den Durchschnittskursen des jeweiligen Zugangsjahres in die funktionale Währung umgerechnet. Alle übrigen Bilanzpositionen werden mit Stichtagskursen und alle übrigen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung mit Durchschnittskursen der Berichtsperiode umgerechnet. Entstehende Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen erfasst. Anschließend werden die Abschlüsse in der funktionalen Währung nach der Stichtagskursmethode in die Berichtswährung umgerechnet. Die Wechselkurse der für den thyssenkrupp Konzern wesentlichen Währungen haben sich wie folgt entwickelt:
Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und abhängig von ihrer geschätzten Nutzungsdauer planmäßig über einen Zeitraum von in der Regel 3 bis 15 Jahren linear abgeschrieben. Technologie aus dem Erwerb der Howaldtswerke-Deutsche Werft GmbH (HDW) wird über 40 Jahre abgeschrieben. Die Nutzungsdauer wird jährlich überprüft und gegebenenfalls entsprechend den zukünftigen Erwartungen angepasst. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden überwiegend in den Umsatzkosten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Firmenwerte werden zu Anschaffungskosten bilanziert und jährlich auf Werthaltigkeit überprüft sowie zusätzlich, wenn zu anderen Zeitpunkten Hinweise auf eine mögliche Wertminderung vorliegen. Wertminderungsaufwendungen werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Sachanlagen Abnutzbare Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Aktivierte Herstellungskosten für selbst erstellte Sachanlagen umfassen neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten. Ist für die Herstellung eines Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustandes als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswertes aktiviert. Verwaltungskosten werden nur aktiviert, sofern ein direkter Herstellungsbezug besteht. Laufende Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen werden sofort als Aufwand erfasst. Kosten für den Ersatz von Komponenten oder für Generalüberholungen von Sachanlagen werden aktiviert, sofern es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließt und die Kosten verlässlich ermittelt werden können. Sofern abnutzbare Sachanlagen aus wesentlichen identifizierbaren Komponenten mit jeweils unterschiedlichen Nutzungsdauern bestehen, werden diese Komponenten separat über ihre jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Abnutzbare Sachanlagen werden planmäßig linear über ihre betriebsübliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Verkauf oder Stilllegung werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und die entsprechenden kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen der Anlagen aus der Bilanz ausgebucht; dabei entstehende Gewinne oder Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. Für die Abschreibungen werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien umfassen Grundstücke und Gebäude, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten und nicht für die eigene Produktion, für die Lieferung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen, für Verwaltungszwecke oder für den Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit genutzt werden. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Die beizulegenden Zeitwerte dieser Immobilien sind unter Anhang-Nr. 06 dargestellt. Wertminderungen Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien dahingehend, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes ermittelt, um den Umfang einer gegebenenfalls vorzunehmenden Wertberichtigung zu bestimmen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der erwarteten Cashflows. Als Diskontierungszinssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz verwendet. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (Cash Generating Unit) bestimmt, der der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann. Aus Unternehmenserwerben resultierende Firmenwerte werden den identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (Cash Generating Units) zugeordnet, die aus den Synergien des Erwerbs Nutzen ziehen sollen. Solche Gruppen stellen die niedrigste Berichtsebene im Konzern dar, auf der Firmenwerte durch das Management für interne Steuerungszwecke überwacht werden. Der erzielbare Betrag einer Cash Generating Unit, die einen Firmenwert enthält, wird regelmäßig jährlich zum 30. September auf Werthaltigkeit überprüft und zusätzlich, wenn zu anderen Zeitpunkten Hinweise für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Ausführungen unter Anhang-Nr. 04. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertberichtigung des Vermögenswertes. Im Falle von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit Cash Generating Units, die einen Firmenwert enthalten, werden zunächst bestehende Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Firmenwertes, wird die Differenz in der Regel proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der Cash Generating Units verteilt. Ergibt sich nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag des Vermögenswertes oder der Cash Generating Unit, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe des erzielbaren Betrages. Die Wertaufholung ist begrenzt auf den fortgeführten Buchwert, der sich ohne die Wertberichtigung in der Vergangenheit ergeben hätte. Die vorzunehmende Zuschreibung erfolgt ergebniswirksam. Wertaufholungen von vorgenommenen Wertberichtigungen auf Firmenwerte sind nicht zulässig. Leasing Leasingtransaktionen sind beim erstmaligen Ansatz entweder als Finance Lease oder als Operating Lease zu klassifizieren. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer alle wesentlichen Chancen und Risiken trägt, die mit dem Eigentum verbunden sind, werden als Finance Lease behandelt. Dementsprechend aktiviert der Konzern das Leasingobjekt zum niedrigeren Wert aus beizulegendem Zeitwert und Barwert der Mindestleasingraten und schreibt den Leasinggegenstand in der Folge über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit ab. Zugleich wird eine entsprechende Verbindlichkeit angesetzt, die in der Folgezeit nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben wird. Alle übrigen Leasingvereinbarungen, bei denen der Konzern als Leasingnehmer auftritt, werden als Operating Lease behandelt. In diesem Fall werden die Leasingzahlungen linear als Aufwand erfasst. Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist und alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt, werden beim Leasinggeber als Verkaufs- und Finanzierungsgeschäft bilanziert. In Höhe des Nettoinvestitionswertes aus dem Leasingverhältnis wird eine Forderung angesetzt und die Zinserträge werden erfolgswirksam erfasst. Alle übrigen Leasingtransaktionen, bei denen der Konzern Leasinggeber ist, werden als Operating Lease erfasst. In diesem Fall verbleibt der verleaste Gegenstand in der Konzernbilanz und wird planmäßig abgeschrieben. Die Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Ertrag erfasst. Vorräte Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem geschätzten, im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich geschätzter Fertigstellungs- und Vertriebskosten. In der Regel werden Vorräte nach der Durchschnittskostenmethode bewertet. Die Herstellungskosten umfassen neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch auf Basis einer üblichen Kapazitätsauslastung zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten. Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswertes und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald thyssenkrupp Vertragspartei des Finanzinstrumentes wird. Wenn Handelstag und Erfüllungstag auseinanderfallen, ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung bzw. den bilanziellen Abgang bei originären Finanzinstrumenten der Erfüllungstag maßgeblich; bei derivativen Finanzinstrumenten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen; sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes Für Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert grundsätzlich dem Betrag, den der Konzern erhalten bzw. zahlen würde, wenn er die Finanzinstrumente am Bilanzstichtag tauschen bzw. begleichen wollte. Sofern Marktpreise an Märkten für Finanzinstrumente quotiert werden, werden diese verwendet. Dies betrifft insbesondere Finanzinstrumente, die als zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte eingestuft sind. Ansonsten werden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Marktkonditionen – Zinssätze, Devisenkurse, Warenpreise – unter Verwendung der Mittelkurse berechnet. Dabei werden die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet, wie z.B. des Optionspreismodells für Devisen- und Zinsoptionen oder der Discounted-Cashflow-Methode für Zinsswaps. Bei einigen Derivaten basiert der beizulegende Zeitwert auf externen Bewertungen unserer Finanzpartner. Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, derivative finanzielle Vermögenswerte sowie gehaltene Eigenkapitalinstrumente und Gläubigerpapiere. Der erstmalige Ansatz von finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dabei werden bei allen finanziellen Vermögenswerten, die in Folgeperioden nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten berücksichtigt. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere kurzfristige Forderungen Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigungen ausgewiesen. Die Wertminderungen, welche in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden, tragen dem Ausfallrisiko hinreichend Rechnung. Objektive Ausfälle führen zu einer Ausbuchung der betreffenden Forderung. Forderungen, die für sich gesehen unbedeutsam sind, sowie Forderungen mit einem ähnlichen Ausfallrisiko werden in Gruppen zusammengefasst und gemeinsam auf einen Wertberichtigungsbedarf anhand von Erfahrungswerten untersucht. Wertberichtigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden teilweise unter Verwendung von Wertberichtigungskonten vorgenommen. Ob ein Ausfallrisiko über ein Wertberichtigungskonto oder direkt mittels Ausbuchung der Forderung erfasst wird, hängt davon ab, wie hoch die Wahrscheinlichkeit eines Forderungsausfalls geschätzt wird und wie verlässlich das Ausfallrisiko beurteilt werden kann. Un- oder unterverzinsliche Forderungen mit einer erwarteten Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Der Diskontierungsbetrag wird ratierlich bis zur Fälligkeit der Forderung im Zinsertrag vereinnahmt. Der Konzern verkauft ausgewählte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Wechsel auf revolvierender oder einmaliger Basis an nicht konsolidierungspflichtige strukturierte Unternehmen und andere Finanzinstitute. Auf diese Weise verkaufte Finanzaktiva werden zum Zeitpunkt des Verkaufs aus der Konzernbilanz ausgebucht, soweit im Wesentlichen alle Chancen und Risiken auf den Erwerber übertragen werden und die Durchleitung der mit diesen Finanzaktiva verbundenen Cashflows sichergestellt ist. Wenn im Wesentlichen alle Chancen und Risiken weder übertragen noch behalten werden, werden die Finanzaktiva zum Zeitpunkt des Verkaufs nur dann aus der Konzernbilanz ausgebucht, wenn sichergestellt ist, dass die aus den Finanzaktiva resultierenden Cashflows an den Erwerber durchgeleitet werden und der Erwerber die Kontrolle über die Finanzaktiva erhalten hat. Soweit im Wesentlichen alle Chancen und Risiken beim Konzern verbleiben, werden die Finanzaktiva als Sicherung einer passivierten Verbindlichkeit weiterhin in der Bilanz ausgewiesen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen; sie sind zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte Derivative Finanzinstrumente, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden sind, sind zwingend dieser Kategorie zuzuordnen, sofern der beizulegende Zeitwert zum Stichtag positiv ist. Ein Gewinn oder Verlust aus der Änderung des beizulegenden Zeitwertes wird ergebniswirksam erfasst. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind jene nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die nicht in eine der vorstehend beschriebenen Kategorien (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere kurzfristige Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte) eingeordnet sind. Diese Kategorie enthält im Wesentlichen Eigenkapitalinstrumente und Gläubigerpapiere, welche grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Ein Gewinn oder Verlust aus der Bewertung eines zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswertes wird direkt im Eigenkapital erfasst, mit Ausnahme von Wertberichtigungen und Effekten aus der Währungsumrechnung. Bei Abgang der finanziellen Vermögenswerte werden die bis dahin direkt im Eigenkapital berücksichtigten kumulierten Gewinne oder Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung der laufenden Periode erfasst. Lässt sich für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente der Zeitwert nicht hinreichend verlässlich ermitteln, werden diese zu Anschaffungskosten bewertet. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Der Konzern macht von dem Wahlrecht, finanzielle Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz in diese Kategorie einzustufen, keinen Gebrauch. Wertminderung finanzieller Vermögenswerte Zu jedem Bilanzstichtag werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, daraufhin untersucht, ob objektive Hinweise darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung vorliegt. Objektive Hinweise können z.B. erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, der Wegfall eines aktiven Marktes sowie signifikante Änderungen des technologischen, marktbezogenen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeldes sein. Bei Eigenkapitalinstrumenten ist eine signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwertes ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Die Höhe der Wertberichtigung auf einen finanziellen Vermögenswert, der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert wird, ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes. Der Wertminderungsaufwand wird erfolgswirksam erfasst. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in Folgeperioden aufgrund von Ereignissen, die objektiv nach dem Zeitpunkt der Erfassung der Wertberichtigung eingetreten sind, wird die Wertminderung in entsprechendem Umfang erfolgswirksam zurückgenommen. Wurde der Rückgang des beizulegenden Zeitwertes eines zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswertes bisher direkt im Eigenkapital erfasst, werden diese ermittelten Wertminderungen aus dem Eigenkapital ergebniswirksam ausgebucht, sobald ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung besteht. Die Höhe der Wertminderung entspricht der Differenz zwischen den Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen) und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger, bereits früher ergebniswirksam erfasster Wertberichtigungen des finanziellen Vermögenswertes. Ergebniswirksam erfasste Wertberichtigungen für Eigenkapitalinstrumente, die als zur Veräußerung verfügbar eingestuft sind, werden nicht erfolgswirksam, sondern nur über das Eigenkapital rückgängig gemacht. Wertaufholungen bei Fremdkapitalinstrumenten, die objektiv nach dem Zeitpunkt der Erfassung der Wertberichtigung eingetreten sind, werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten begründen eine Verpflichtung, die in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert zu begleichen ist. Hierunter fallen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, derivative finanzielle Verbindlichkeiten sowie die Bestandteile der Finanzschulden, im Wesentlichen Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen. Der erstmalige Ansatz von finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dabei werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in Folgeperioden nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten berücksichtigt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Bei Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden die Finanzierungskosten einschließlich Agio, welches im Rahmen von Tilgungen oder Rückzahlungen zu erstatten ist, periodisch nach der Effektivzinsmethode abgegrenzt und erhöhen den Buchwert der Verbindlichkeit, soweit sie nicht bereits in der Periode des Anfalls bezahlt wurden. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Der Konzern macht von dem Wahlrecht, finanzielle Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz in diese Kategorie einzustufen, keinen Gebrauch. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten Derivative Finanzinstrumente, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden sind, sind zwingend als „zu Handelszwecken gehalten“ einzustufen und damit erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu erfassen. Sind die beizulegenden Zeitwerte negativ, erfolgt ein Ausweis als „zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten“. Derivative Finanzinstrumente Der Konzern setzt grundsätzlich derivative Finanzinstrumente ein, um Risiken aus Fremdwährungs-, Zins- und Rohstoffpreisänderungen entgegenzuwirken, die im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit sowie im Rahmen von Investitions- und Finanztransaktionen entstehen können. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Absicherung bestehender oder geplanter Grundgeschäfte eingesetzt. Solche derivative Finanzinstrumente und sogenannte eingebettete derivative Finanzinstrumente, die integraler Bestandteil von bestimmten Verträgen sind und gesondert ausgewiesen werden müssen, werden sowohl bei erstmaliger Bilanzierung als auch in Folgeperioden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Gewinne oder Verluste aus Zeitwertschwankungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Wenn derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Risiken aus zukünftigen Zahlungsströmen und zur Sicherung von Bilanzposten eingesetzt werden, ermöglicht IAS 39 bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Anwendung der Spezialvorschriften zum Hedge Accounting. Hierdurch kann die Volatilität in der Gewinn- und Verlustrechnung reduziert werden. Es wird nach der Art des abgesicherten Grundgeschäftes zwischen einem Fair-Value-Hedge, einem Cashflow-Hedge und einem Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation unterschieden. Bei einem Fair-Value-Hedge, der der Absicherung von bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder nicht bilanzierten festen vertraglichen Verpflichtungen dient, wird das Sicherungsinstrument zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und diesbezügliche Zeitwertänderungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der abgesicherten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder festen vertraglichen Verpflichtungen, die aus dem abgesicherten Risiko resultieren, werden ebenso ergebniswirksam erfasst. Im Falle eines perfekten Hedge gleichen sich die ergebniswirksam erfassten Zeitwertschwankungen des Grund- und des Sicherungsgeschäftes nahezu aus. Wird der Vermögenswert oder die Verbindlichkeit nach den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, ist der Buchwert um die kumulierten Änderungen des beizulegenden Zeitwertes, die aus dem abgesicherten Risiko resultieren, anzupassen. Wird jedoch das Grundgeschäft (z.B. zur Veräußerung verfügbare Wertpapiere) zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, ohne nach den allgemeinen Bilanzierungsvorschriften die Gewinn- und Verlustrechnung zu berühren, werden die Zeitwertänderungen, die aus dem abgesicherten Risiko resultieren, entgegen den allgemeinen Vorschriften ergebniswirksam erfasst. Bei einem Cashflow-Hedge werden künftige Zahlungsstromschwankungen aus in der Bilanz angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, aus erwarteten mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen oder aus Währungsrisiken einer festen vertraglichen Verpflichtung abgesichert. Der effektive Teil der Zeitwertschwankungen wird ergebnisneutral sofort innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Die Umgliederung aus dem Eigenkapital in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in der Periode, in der das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Sofern die Absicherung später im Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswertes (z.B. Sachanlagen oder Vorräte) resultiert, verändern zu dessen Zugangszeitpunkt die bislang im Eigenkapital erfassten Zeitwertschwankungen den Wertansatz des nicht finanziellen Vermögenswertes. Der aus der Bestimmung der Effektivität des Sicherungszusammenhangs aus Grund- und Sicherungsgeschäft verbleibende ineffektive Teil des Derivates sowie Anpassungen aufgrund von Zinseffekten werden sofort in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Bei Währungsrisiken wird für die Beurteilung der Effektivität die Wertänderung aufgrund von Kassakursänderungen als gesichertes Risiko einbezogen und die Zinskomponente außen vorgelassen. Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft, verkauft, beendet oder ausgeübt wird oder der Sicherungszusammenhang nicht mehr besteht, aber trotzdem erwartet wird, dass das geplante Grundgeschäft eintritt, verbleiben sämtliche bis dahin aus diesem Sicherungsgeschäft aufgelaufenen, nicht realisierten Gewinne oder Verluste innerhalb des Eigenkapitals und werden gemäß obiger Ausführungen ergebniswirksam, wenn das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam wird. Falls der Eintritt des ursprünglich abgesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wird, werden die bis dahin innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesenen kumulierten, nicht realisierten Gewinne oder Verluste sofort in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Um Risiken aus Fremdwährungs-, Zins- und Rohstoffpreisänderungen abzusichern, wendet der Konzern überwiegend Cashflow-Hedges an. Zusätzlich führt das Unternehmen auch Sicherungsmaßnahmen gemäß den Grundsätzen des Risikomanagements durch, welche ökonomisch zur Sicherung bestehender Risiken beitragen, jedoch nicht die strengen Anforderungen des IAS 39 für Hedge Accounting erfüllen. Für Währungsderivate, die zur Absicherung von Währungsrisiken aus monetären Bilanzpositionen abgeschlossen wurden, wendet der Konzern kein Hedge Accounting an. Die ergebniswirksam erfassten Effekte aus der Umrechnung der Bilanzpositionen stehen so den ebenfalls ergebniswirksam zu erfassenden Zeitwertschwankungen der Derivate gegenüber. Die Sicherung einer Nettoinvestition in eine ausländische Einheit durch einen Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation wird derzeit im Konzern nicht angewendet. Weitere Ausführungen zu den derivativen Finanzinstrumenten enthält Anhang-Nr. 22. Latente Steuern Latente Steuern werden nach der Bilanz-Ansatz-Methode auf zeitlich befristete Differenzen zwischen Wertansätzen in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz sowie auf steuerliche Verlustvorträge und für anrechenbare Steuern angesetzt. Auf diese Weise ermittelte Differenzen werden grundsätzlich immer berücksichtigt, wenn sie zu passiven latenten Steuern führen. Aktive latente Steuern werden nur dann berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuervorteile auch realisiert werden. Aktive und passive latente Steuern werden auch auf temporäre Differenzen angesetzt, die im Rahmen von Unternehmenserwerben entstehen, mit der Ausnahme von temporären Differenzen auf Firmenwerte, sofern diese steuerlich unberücksichtigt bleiben. Zur Berechnung latenter Steuern werden die Steuersätze zukünftiger Jahre herangezogen, soweit sie bereits gesetzlich festgeschrieben sind bzw. der Gesetzgebungsprozess im Wesentlichen abgeschlossen ist. Veränderungen der latenten Steuern in der Bilanz führen grundsätzlich zu latentem Steueraufwand bzw. -ertrag. Soweit Sachverhalte, die eine Veränderung der latenten Steuern nach sich ziehen, direkt im sonstigen Ergebnis innerhalb des Eigenkapitals erfasst werden, wird auch die Veränderung der hierauf entfallenden latenten Steuern direkt im Eigenkapital berücksichtigt. Kumuliertes sonstiges Ergebnis In dieser Position werden erfolgsneutrale Veränderungen des Eigenkapitals ausgewiesen, soweit sie nicht auf Kapitaltransaktionen mit Anteilseignern (z.B. Kapitalerhöhungen oder Ausschüttungen) beruhen. Hierzu zählen der Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung, unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Zeitbewertung von zur Veräußerung verfügbaren Vermögenswerten und von derivativen Finanzinstrumenten sowie der Anteil am sonstigen Ergebnis, der auf assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entfällt, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Die Neubewertungskomponente der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen wird in der Periode, in der sie als sonstiges Ergebnis erfasst wird, unter den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Für leistungsorientierte Pensionspläne zu bildende Pensionsrückstellungen sowie Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen sind zum Bilanzstichtag nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) bewertet. Quartalsweise erfolgt eine Neubewertung der Rückstellungen für Pensionen und Gesundheitsfürsorgeverpflichtungen auf Basis aktualisierter Zinssätze und Marktwerte des Planvermögens. Soweit ein zur Refinanzierung von Pensionsverpflichtungen und ähnlichen Verpflichtungen aufgebautes Fondsvermögen die Verpflichtungen übersteigt, ist die Aktivierung des Überhangs begrenzt. Soweit im Zusammenhang mit Fondsvermögen Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Mindestdotierungsvorschriften für bereits erdiente Leistungen bestehen, kann dies auch zum Ansatz einer zusätzlichen Rückstellung führen, wenn der wirtschaftliche Nutzen eines sich unter Berücksichtigung der noch zu leistenden Mindestdotierungen ergebenden Finanzierungsüberhanges für das Unternehmen begrenzt ist. Determinanten für die Begrenzung sind noch unberücksichtigter Dienstzeitaufwand aus rückwirkenden Planänderungen sowie der Barwert von künftigen Rückerstattungen aus dem Plan oder von Minderungen zukünftiger Beitragszahlungen (asset ceiling). Im Rahmen der Bilanzierung der leistungsorientierten Pensionspläne werden mit Ausnahme des Nettozinsaufwands sämtliche Aufwendungen und Erträge innerhalb des betrieblichen Ergebnisses ausgewiesen. Der in den Netto-Pensionsaufwendungen enthaltene Nettozinsaufwand wird im Finanzergebnis der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Verpflichtungen des Konzerns aus beitragsorientierten Versorgungsplänen werden ergebniswirksam innerhalb des betrieblichen Ergebnisses erfasst. Wertänderungen aus der Neubewertung der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen werden in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Diese setzen sich aus den versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, dem Ertrag aus dem Planvermögen und den Veränderungen der Auswirkungen der Vermögensobergrenze (asset ceiling) abzüglich der bereits jeweils im Nettozinsaufwand enthaltenen Beträge zusammen. Latente Steuern auf die Wertänderungen aus der Neubewertung werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis erfasst. Der Konzern verfügt auch über Pensionspläne, die gemeinschaftlich mit nicht verbundenen Unternehmen unterhalten werden (multi-employer-plans). Dabei handelt es sich im Grundsatz sowohl um leistungs- als auch um beitragsorientierte Versorgungspläne. Soweit im Zusammenhang mit gemeinschaftlich unterhaltenen leistungsorientierten Versorgungsplänen die erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen, werden diese Pläne wie jeder andere leistungsorientierte Plan bilanziert, andernfalls wie beitragsorientierte Pläne. Insbesondere in den USA, Schweden und den Niederlanden gibt es gemeinschaftlich unterhaltene leistungsorientierte Versorgungspläne, die wie beitragsorientierte Pläne bilanziert werden, da eine Zuordnung der Pensionsverpflichtungen und des Planvermögens zu den teilnehmenden Unternehmen nicht möglich ist. Sonstige Rückstellungen Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige Verpflichtung hat, diese Verpflichtung wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führen wird und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann. Die Rückstellungshöhe entspricht der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der gegenwärtigen Verpflichtung zum Bilanzstichtag, wobei erwartete Erstattungen Dritter nicht saldiert, sondern als separater Vermögenswert angesetzt werden, sofern die Realisation so gut wie sicher ist. Ist der Zinseffekt wesentlich, wird die Rückstellung mit dem Marktzins abgezinst. Rückstellungen für Gewährleistungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der betreffenden Waren oder der Erbringung der entsprechenden Dienstleistungen gebildet. Die Höhe der Rückstellung basiert auf der historischen Entwicklung von Gewährleistungen sowie einer Betrachtung aller zukünftig möglichen, mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichteten Gewährleistungsfälle. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, soweit ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und den betroffenen Parteien mitgeteilt worden ist. Rückstellungen für drohende Verluste aus ungünstigen Verträgen werden gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidbaren Kosten. Aktienbasierte Vergütung Der Konzern verfügt über Incentivepläne, in deren Rahmen ausgewählten Führungskräften Wertrechte gewährt werden. Der beizulegende Zeitwert dieser Rechte wird zum Zeitpunkt der Gewährung (grant date) und zu jedem Bilanzstichtag berechnet und als Aufwand linear über den Erdienungszeitraum (vesting period) verteilt sowie eine entsprechende Rückstellung ausgewiesen. Weiterhin wurde den Mitgliedern des Vorstands der thyssenkrupp AG bis einschließlich 2013/2014 und wird noch weiteren ausgewählten Führungskräften ein Teil der variablen Vergütung in Wertrechten gewährt. Die Rückstellungen für beide Vergütungsformen werden zu jedem Bilanzstichtag und zum Zeitpunkt der Auszahlung neu bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes der Rückstellung werden innerhalb des betrieblichen Ergebnisses berücksichtigt. Hierzu wird auch auf die Ausführungen unter Anhang-Nr. 14 verwiesen. Umsatzrealisierung Umsätze aus Warenverkäufen werden ausgewiesen, sobald die wesentlichen Chancen und Risiken des Eigentums auf den Käufer übergegangen sind und die Höhe der realisierbaren Umsätze verlässlich ermittelt werden kann. Umsätze aus Dienstleistungen werden erfasst, sobald die Leistung erbracht wurde. Keine Umsätze werden ausgewiesen, wenn wesentliche Risiken bezüglich des Erhalts der Gegenleistung oder einer möglichen Warenrückgabe bestehen. Im Übrigen werden Umsätze unter Abzug von Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti oder Rabatte ausgewiesen. Umsätze und Aufwendungen aus Fertigungsaufträgen werden nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen werden. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Auftragskosten zu den insgesamt zum Stichtag geschätzten Auftragskosten. Ist für die Abwicklung eines Fertigungsauftrages ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich, umfassen die Auftragskosten auch direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten. Aufträge, bei denen der Konzern Generalunternehmer- oder Engineeringleistungen erbringt, werden ebenfalls wie Fertigungsaufträge behandelt. Nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanzierte Fertigungsaufträge werden entsprechend den zum Stichtag aufgelaufenen Auftragskosten zuzüglich des sich aus dem erreichten Fertigstellungsgrad ergebenden anteiligen Gewinns bewertet. In der Bilanz werden diese Umsatzerlöse abzüglich erhaltener Anzahlungen in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfasst. Auftragsänderungen und Nachforderungen werden berücksichtigt, sofern sie wahrscheinlich vom Kunden akzeptiert werden und ihre Höhe verlässlich ermittelt werden kann. Verlässlich bewertbare Leistungsprämien werden berücksichtigt, wenn die Erreichung oder Überschreitung der Leistungsanforderungen wahrscheinlich ist. Wenn das Ergebnis eines Fertigungsauftrages nicht verlässlich schätzbar ist, werden wahrscheinlich erzielbare Umsätze bis zur Höhe der angefallenen Kosten erfasst. Auftragskosten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand ausgewiesen. Ist absehbar, dass die gesamten Auftragskosten die Auftragserlöse übersteigen, wird der erwartete Verlust unmittelbar als Aufwand ausgewiesen. Umsatzerlöse aus Verträgen, die mehrere Vertragselemente (z.B. Warenverkäufe in Kombination mit Dienstleistungen) beinhalten, werden erfasst, wenn das jeweilige Vertragselement geliefert oder erbracht worden ist. Die Umsatzrealisierung erfolgt auf Basis objektiv nachvollziehbarer, relativer beizulegender Zeitwerte der einzelnen Vertragselemente. Zinserträge werden unter Berücksichtigung des ausstehenden Kapitalbetrages und des geltenden Zinssatzes zeitanteilig vereinnahmt. Dividendenerträge aus Kapitalanlagen werden erfasst, wenn der Anspruch auf Zahlung rechtlich entstanden ist. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Investitionszuwendungen werden als Reduzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte erfasst und führen zu einer entsprechenden Reduzierung der planmäßigen Abschreibungen in Folgeperioden. Zuwendungen, die nicht auf Investitionen bezogen sind, werden als sonstige betriebliche Erträge in den Zeiträumen erfasst, in denen die Aufwendungen anfallen, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung Aufwendungen für Forschung werden sofort ergebniswirksam erfasst. Entwicklungsaufwendungen, die auf eine wesentliche Weiterentwicklung eines Produktes oder Prozesses abzielen, werden aktiviert, wenn das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, die Absicht besteht, die Entwicklung fertigzustellen, die Entwicklung vermarktbar ist, die Aufwendungen zuverlässig bewertbar sind und der Konzern über ausreichende Ressourcen zur Fertigstellung des Entwicklungsprojektes verfügt. Alle übrigen Entwicklungsaufwendungen werden sofort ergebniswirksam erfasst. Aktivierte Entwicklungsaufwendungen abgeschlossener Projekte werden zu Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Dabei umfassen die Herstellungskosten neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch zurechenbare Material- und Fertigungsgemeinkosten. Ist für die Herstellung eines Vermögenswertes ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchsfertigen Zustand zu versetzen, werden direkt zurechenbare Fremdkapitalkosten bis zur Erlangung des gebrauchsfertigen Zustandes als Teil der Herstellungskosten aktiviert. Verwaltungskosten werden nur aktiviert, sofern ein direkter Herstellungsbezug besteht. Solange ein Entwicklungsprojekt nicht abgeschlossen ist, erfolgt eine jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit der aufgelaufenen aktivierten Beträge, soweit nicht darüber hinaus zu weiteren Zeitpunkten Hinweise darauf bestehen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. Ergebnis je Aktie Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (basic earnings per share) ergibt sich aus der Division des auf die Aktionäre der thyssenkrupp AG entfallenden Anteils am Periodenergebnis durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der ausgegebenen Aktien. Während einer Periode neu ausgegebene oder zurückgekaufte Aktien werden zeitanteilig für den Zeitraum, in dem sie sich im Umlauf befinden, berücksichtigt. Segmentberichterstattung Die Segmentberichterstattung des thyssenkrupp Konzerns ist gemäß dem sogenannten „Management Approach“ an der internen Organisations- und Berichtsstruktur ausgerichtet. Die der Ermittlung der internen Steuerungsgrößen zugrunde liegenden Daten werden aus dem nach IFRS aufgestellten Konzernabschluss abgeleitet. Einzelne zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen (Disposal Groups) und nicht fortgeführte Aktivitäten (Discontinued Operations) Ein einzelner langfristiger Vermögenswert wird als zur Veräußerung vorgesehen eingestuft, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Der Konzern weist Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als Veräußerungsgruppe aus, wenn diese als Gruppe in einer Transaktion verkauft oder auf andere Weise abgegeben werden sollen und insgesamt die in IFRS 5 „Non-current Assets held for Sale and Discontinued Operations“ definierten Kriterien erfüllen. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppe werden in der Bilanz gesondert in den Zeilen „Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte“ und „Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten“ ausgewiesen. Die Aufwendungen und Umsätze einer Veräußerungsgruppe sind bis zur Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten enthalten, es sei denn, die Veräußerungsgruppe qualifiziert sich für die Berichterstattung als eine „Nicht fortgeführte Aktivität“ (Discontinued Operation). Der Konzern weist die Ergebnisse einer Veräußerungsgruppe, die die Voraussetzungen für eine sogenannte Komponente des Konzerns (Component of the Group) erfüllt, als nicht fortgeführte Aktivitäten aus, wenn diese einen wesentlichen Geschäftszweig repräsentiert oder sämtliche Aktivitäten einer geografischen Region beinhaltet. Ergebnisse aus nicht fortgeführten Aktivitäten werden in der Periode berücksichtigt, in der sie anfallen, und gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung als „Nicht fortgeführte Aktivitäten (nach Steuern)“ ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Vorperiode wird entsprechend angepasst, indem die Ergebnisse der Komponente des Konzerns in den nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen werden. In der Kapitalflussrechnung werden die Cashflows der nicht fortgeführten Aktivitäten getrennt von den Cashflows der fortgeführten Aktivitäten dargestellt und der Ausweis der Vorperiode wird entsprechend angepasst. Um die Ergebnisanteile der nicht fortgeführten Aktivitäten darzustellen, werden die aus konzerninternen Transaktionen stammenden Umsätze und Aufwendungen berücksichtigt, sofern diese nach dem Abgang der nicht fortgeführten Aktivitäten nicht weiterhin anfallen. Bei erstmaliger Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden langfristige Vermögenswerte zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, eine planmäßige Abschreibung wird nicht mehr vorgenommen. Eine Veräußerungsgruppe wird zunächst nach den für sie einschlägigen IFRS-Standards bewertet und danach wird der sich daraus ergebende Buchwert der Gruppe dem Nettozeitwert gegenübergestellt, um den niedrigeren anzusetzenden Wert zu bestimmen. Wertminderungen aufgrund der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden ebenso wie spätere Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen bis zur Höhe des kumulierten Wertminderungsaufwands in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Führt die Änderung eines Veräußerungsplans dazu, dass die Kriterien für eine Einstufung als nicht fortgeführte Aktivität nicht mehr erfüllt werden, ist die entsprechende Veräußerungsgruppe gemäß IFRS 5 wieder als fortgeführte Aktivität zu behandeln. Dies hat zur Folge, dass die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung sowohl für das Berichtsjahr als auch für das Vorjahr so anzupassen ist, dass die Aufwendungen und Erträge der Veräußerungsgruppe wieder im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten enthalten sind. Analog werden in der Kapitalflussrechnung die Ein- und Auszahlungen der Veräußerungsgruppe für beide Berichtsjahre wieder den fortgeführten Aktivitäten zugeordnet. Der separate Bilanzausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppe in den Zeilen „Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte“ bzw. „Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten“ wird hingegen für das Vorjahr trotz geänderter Einstufung unverändert beibehalten und es erfolgt nur für das Berichtsjahr ein Wiederausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppe in den einzelnen Bilanzpositionen. Dabei ist die nicht mehr als zur Veräußerung gehalten eingestufte Veräußerungsgruppe mit dem niedrigeren Wert aus fortgeführten Anschaffungskosten und erzielbarem Betrag zu bewerten. Abschlussgliederung Einzelne Posten in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung sind zusammengefasst. Sie werden im Anhang gesondert ausgewiesen. Der Vorperiodenausweis der gekennzeichneten Posten wurde an den Ausweis der Berichtsperiode angepasst. In der Regel klassifiziert der Konzern Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als kurzfristig, wenn diese voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert oder ausgeglichen werden. Konzernunternehmen, deren normaler Geschäftszyklus mehr als zwölf Monate umfasst, weisen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als kurzfristig aus, wenn diese innerhalb des normalen Geschäftszyklus realisiert oder ausgeglichen werden. Schätzungen Zur Erstellung des Konzernabschlusses muss der Vorstand Beurteilungen und Schätzungen vornehmen sowie Annahmen treffen, die die Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen im Konzern und den Ausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie der Erträge und Aufwendungen beeinflussen. Die tatsächlichen Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Anpassungen bezüglich der für die Rechnungslegung relevanten Schätzungen werden in der Periode der Änderung berücksichtigt, sofern die Änderung nur diese Periode betrifft. Eine Änderung wird in der Periode der Änderung und in späteren Perioden berücksichtigt, sofern die Änderung sowohl die Berichtsperiode als auch spätere Perioden betrifft. Schätzungen und Ermessensausübungen des Vorstands in der Anwendung der IFRS, die einen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss haben, werden unter Anhang-Nr. 25 dargestellt. Erstmalig angewendete Rechnungslegungsvorschriften Im Geschäftsjahr 2014/2015 hat thyssenkrupp die nachfolgenden Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards erstmalig angewendet: Im Mai 2011 hat das IASB mit IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“, IFRS 11 „Joint Arrangements“ und IFRS 12 „Disclosure of Interests in Other Entities“ drei neue Standards zur Bilanzierung von Unternehmensverbindungen veröffentlicht. Gleichzeitig wurden mit IAS 27 „Separate Financial Statements“ (2011) und IAS 28 „Investments in Associates and Joint Ventures“ (2011) angepasste Versionen der bisherigen Standards veröffentlicht. Die neuen sowie die angepassten Standards sind verpflichtend retrospektiv anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Im Rahmen der Übernahme in das EU-Recht wurde die verpflichtende retrospektive Anwendung auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, verschoben; von der Möglichkeit einer früheren Anwendung hatte thyssenkrupp keinen Gebrauch gemacht. IFRS 10 führt eine einheitliche Definition für den Begriff der Beherrschung für sämtliche Unternehmen ein und schafft damit eine einheitliche Grundlage für die Bestimmung des Vorliegens einer Mutter-Tochter-Beziehung und die hiermit verbundene Einbeziehung in den Konsolidierungskreis. Der Standard enthält umfassende Anwendungsleitlinien zur Bestimmung eines Beherrschungsverhältnisses. Der neue Standard ersetzt SIC-12 „Consolidation – Special Purpose Entities“ vollständig sowie IAS 27 „Consolidated and Separate Financial Statements“ teilweise. Die Anwendung von IFRS 10 führte zu keinen wesentlichen Änderungen des Konsolidierungskreises. IFRS 11 regelt die Bilanzierung von Sachverhalten, in denen ein Unternehmen gemeinschaftliche Führung über ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) oder eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) ausübt. Der neue Standard ersetzt IAS 31 „Interests in Joint Ventures“ und SIC-13 „Jointly Controlled Entities – Non-Monetary Contributions by Venturers“. Die retrospektive Anwendung von IFRS 11 führte dazu, dass das bisher nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogene Gemeinschaftsunternehmen Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH nicht mehr als Joint Venture, sondern als Joint Operation zu klassifizieren ist, mit der Folge, dass die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die zugehörigen Aufwendungen und Erträge anteilig in den Konzernabschluss einbezogen werden. Die Auswirkungen der erstmaligen retrospektiven Anwendung von IFRS 11 auf den Konzernabschluss sind nachfolgend dargestellt:
IFRS 12 fasst alle Anhangangaben in einem Standard zusammen, die ein Unternehmen mit Anteilen an bzw. einem Engagement in anderen Unternehmen erfüllen muss; hierzu gehören Anteile an Tochtergesellschaften, Anteile an assoziierten Unternehmen, Anteile an gemeinschaftlichen Vereinbarungen (Joint Arrangements) sowie Anteile an strukturierten Unternehmen. Der neue Standard ersetzt die bisherigen Vorschriften zu den Anhangangaben in IAS 27 „Consolidated and Separate Financial Statements“, IAS 28 „Investments in Associates“, IAS 31 „Interests in Joint Ventures“ und SIC-12 „Consolidation – Special Purpose Entities“. Die Anwendung von IFRS 12 führt zu erweiterten Anhangangaben. Der angepasste IAS 27 enthält nur noch Regelungen zur Bilanzierung und zu Anhangangaben von Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, die für einen nach IFRS erstellten Einzelabschluss relevant sind. Für den Konzernabschluss ergeben sich aus dem angepassten Standard keine Auswirkungen. Der angepasste IAS 28 regelt die Rechnungslegung für Anteile an assoziierten Unternehmen sowie die Anforderungen für die Anwendung der Equity-Methode bei der Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen. Für den Konzernabschluss ergeben sich aus dem angepassten Standard keine wesentlichen Änderungen. Im Dezember 2011 hat das IASB eine Änderung zu IAS 32 „Financial Instruments: Presentation“ veröffentlicht, welche die Voraussetzungen für die Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz klarstellt, um derzeit bestehende Inkonsistenzen bei der praktischen Handhabung zu beseitigen. Die Ergänzung ist verpflichtend retrospektiv anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen; von der Möglichkeit einer früheren Anwendung hat thyssenkrupp keinen Gebrauch gemacht. Die Ergänzung hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse. Im Juni 2012 hat das IASB mit „Consolidated Financial Statements, Joint Arrangements and Disclosure of Interests in Other Entities: Transition Guidance“ Änderungen zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 veröffentlicht. Die Änderungen beinhalten Klarstellungen und Erleichterungen im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung der vorgenannten Standards. Die Änderungen sind – analog zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 – erstmalig anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Im Rahmen der Übernahme in das EU-Recht wurde die verpflichtende Anwendung auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, verschoben; von der Möglichkeit einer früheren Anwendung hat thyssenkrupp keinen Gebrauch gemacht. Im Oktober 2012 hat das IASB mit „Investment Entities“ Änderungen zu IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 veröffentlicht, die die Bilanzierung von Investmentgesellschaften betreffen. Die Änderungen beinhalten eine Definition von Investmentgesellschaften und nehmen derartige Investmentgesellschaften grundsätzlich von der Verpflichtung zur Konsolidierung von Tochtergesellschaften nach IFRS 10 aus; diese sind stattdessen erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Zusätzlich sind Anhangangaben für Investmentgesellschaften erforderlich. Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen; von der Möglichkeit einer früheren Anwendung hat thyssenkrupp keinen Gebrauch gemacht. Die Änderungen sind für thyssenkrupp nicht von Relevanz. Im Mai 2013 hat das IASB mit IFRIC 21 „Levies“ eine Interpretation zu IAS 37 „Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets“ veröffentlicht. Die Interpretation regelt die Bilanzierung öffentlicher Abgaben, die keine Ertragsteuern nach IAS 12 darstellen, und klärt insbesondere, wann eine Verpflichtung zur Zahlung derartiger Abgaben als Verbindlichkeit zu bilanzieren ist. Die Interpretation ist anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen; von der Möglichkeit einer früheren Anwendung hat thyssenkrupp keinen Gebrauch gemacht. Die Interpretation hat keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse. Im Mai 2013 hat das IASB mit „Recoverable Amount for Disclosures for Non-Financial Assets (Amendments to IAS 36)“ Änderungen zu den Angabevorschriften des IAS 36 veröffentlicht. Mit diesen Änderungen setzt das IASB seine ursprüngliche Absicht um, dass Angaben über den erzielbaren Betrag, der auf Grundlage des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt wurde, nur für die nicht finanziellen Vermögenswerte zu machen sind, für die in der laufenden Berichtsperiode eine Wertminderung oder eine Wertaufholung erfasst wurde. Zusätzlich wurden die Anhangangaben angepasst, die zu machen sind, wenn der erzielbare Betrag auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten bestimmt wurde. Die Änderungen sind rückwirkend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen; von der Möglichkeit einer früheren Anwendung hat thyssenkrupp keinen Gebrauch gemacht. Die Änderungen haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse. Im Juni 2013 hat das IASB mit „Novation of Derivatives and Continuation of Hedge Accounting (Amendments to IAS 39)“ Änderungen zu IAS 39 „Financial Instruments“ veröffentlicht. Durch die Änderung wird erreicht, dass ein Wechsel der Vertragspartei eines Sicherungsinstruments zu einer zentralen Gegenpartei infolge von rechtlichen oder regulatorischen Anforderungen unter bestimmten Voraussetzungen keine Beendigung einer Sicherungsbeziehung auslöst. Die Änderungen sind rückwirkend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen; von der Möglichkeit einer früheren Anwendung hat thyssenkrupp keinen Gebrauch gemacht. Die Änderungen haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse. Veröffentlichte, aber 2014/2015 noch nicht anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften Das IASB hat die nachfolgend dargestellten Standards, Interpretationen und Änderungen herausgegeben, deren Anwendung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verpflichtend ist und deren Anwendbarkeit teilweise noch die Übernahme in das EU-Recht („Endorsement“) erfordert: Im November 2009 hat das IASB den neuen Standard IFRS 9 „Financial Instruments“ zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten veröffentlicht. Dieser Standard ist der erste Teil des dreiteiligen Projekts zur vollständigen Ablösung von IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“. Gemäß der Methodik von IFRS 9 sind finanzielle Vermögenswerte entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Zuordnung zu einer der beiden Bewertungskategorien hängt davon ab, wie das Unternehmen seine Finanzinstrumente steuert (sog. Geschäftsmodell) und welche Produktmerkmale die einzelnen finanziellen Vermögenswerte haben. Im Oktober 2010 hat das IASB Vorschriften zur Bilanzierung finanzieller Verbindlichkeiten veröffentlicht, die den IFRS 9 „Financial Instruments“ ergänzen und die Phase zur Klassifizierung und Bewertung des IASB-Projekts zur Ablösung von IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ abschließen. Nach den neuen Vorschriften hat ein Unternehmen, das für die Bilanzierung seiner Finanzverbindlichkeiten die Fair-Value-Option gewählt hat, den Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts, der aus der Änderung des eigenen Kreditrisikos resultiert, im sonstigen Ergebnis innerhalb des Eigenkapitals und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Durch die im Dezember 2011 veröffentlichten Änderungen zu IFRS 9 „Financial Instruments“ und IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“ hat das IASB den verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkt von IFRS 9 vom 1. Januar 2013 auf den 1. Januar 2015 verschoben und zusätzlich die Verpflichtung zur Angabe von angepassten Vorjahreszahlen im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 9 erlassen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Stattdessen werden in IFRS 7 zusätzliche Anhangangabepflichten eingefügt, die es den Adressaten der Abschlüsse ermöglichen sollen, die Effekte zu beurteilen, die die Erstanwendung von IFRS 9 auf den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten hat. Im November 2013 hat das IASB Ergänzungen zu IFRS 9 „Financial Instruments“ (Hedge Accounting and Amendments to IFRS 9; IFRS 7 and IAS 39) veröffentlicht. Die Ergänzungen an IFRS 9 umfassen eine grundsätzliche Überarbeitung der Regelungen zum Hedge Accounting, durch die es den Unternehmen ermöglicht werden soll, ihre Risikomanagementaktivitäten im Abschluss besser darstellen zu können. Zusätzlich werden umfangreiche Angabepflichten gefordert. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, den erfolgsneutralen Ausweis von bonitätsbedingten Marktwertänderungen für Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, vorzeitig anzuwenden, ohne die vollständigen Regelungen von IFRS 9 anzuwenden. Des Weiteren wurde der bisher in IFRS 9 enthaltene verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt ab dem 1. Januar 2015 aufgehoben; ein neuer Erstanwendungszeitpunkt wird erst festgelegt, wenn das gesamte IFRS-9-Projekt kurz vor der Vollendung steht. Im Juli 2014 hat das IASB die finale Version von IFRS 9 „Financial Instruments“ veröffentlicht. Die neue Version beinhaltet überarbeitete Vorgaben zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und erstmals Vorschriften zur Wertminderung von Finanzinstrumenten; das neue „expected loss model“ zieht den Ansatz von Verlusten vor, indem sowohl eingetretene als auch in der Zukunft erwartete Verluste erfasst werden. Die neuen Regelungen sind verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen, jedoch werden diverse Vereinfachungsoptionen gewährt; eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Übernahme der Änderungen durch die EU steht noch aus. Der Konzern kann derzeit noch nicht abschließend beurteilen, welche Auswirkungen die Erstanwendung des Standards haben wird, sofern der Standard von der EU in dieser Form übernommen wird. Im November 2013 hat das IASB eng begrenzte Änderungen zu IAS 19 „Employee Benefits“ mit dem Titel „Defined Benefit Plans: Employee Contributions (Amendments to IAS 19)“ veröffentlicht. Die Änderungen sind anzuwenden auf die Erfassung von Beiträgen von Arbeitnehmern oder Dritten zu leistungsorientierten Pensionsplänen. Hierdurch ist es gestattet, die Beiträge von Arbeitnehmern oder Dritten in der Periode als Reduktion des laufenden Dienstzeitaufwands zu erfassen, in der die zugehörige Arbeitsleistung erbracht wurde, sofern die Beiträge unabhängig von der Anzahl der Dienstjahre sind. Die Änderungen des IAS 19 sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Im Rahmen der Übernahme in das EU-Recht wurde die verpflichtende Anwendung verschoben auf Geschäftsjahre, die nach dem 1. Februar 2015 beginnen; von der Möglichkeit einer früheren Anwendung hat thyssenkrupp keinen Gebrauch gemacht. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Änderungen einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben werden. Im Dezember 2013 hat das IASB im Rahmen des Annual-Improvements-Process-Projekts die jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2010-2012 und für den aktuellen Zyklus 2011-2013 veröffentlicht. Im Rahmen des Zyklus 2010-2012 erfolgen Klarstellungen bzw. kleinere Änderungen an sieben Standards: IFRS 2 „Share-based Payment“, IFRS 3 „Business Combinations“, IFRS 8 „Operating Segments“, IFRS 13 „Fair Value Measurement“, IAS 16 „Property, Plant and Equipment“, IAS 24 „Related Party Disclosures“ sowie IAS 38 „Intangible Assets“. Im Rahmen des Zyklus 2011-2013 erfolgen Klarstellungen bzw. kleinere Änderungen an vier Standards: IFRS 1 „First-time Adoption of IFRS”, IFRS 3 „Business Combinations“, IFRS 13 „Fair Value Measurement“ und IAS 40 „Investment Property“. Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Im Rahmen der Übernahme in das EU-Recht wurde die verpflichtende Anwendung verschoben und zwar für den Zyklus 2010-2012 auf Geschäftsjahre, die nach dem 1. Februar 2015 beginnen, und für den Zyklus 2011-2013 auf Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2015 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Änderungen einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben werden. Im Mai 2014 hat das IASB Ergänzungen zu IFRS 11 „Joint Arrangements“ veröffentlicht. Hierdurch wird klargestellt, dass sowohl der erstmalige Erwerb als auch der Hinzuerwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (Joint Operation), welche einen Geschäftsbetrieb darstellt, unter Anwendung der Regelungen zur Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen in IFRS 3 zu bilanzieren ist, es sei denn, diese stehen im Widerspruch zu Regelungen des IFRS 11. Zudem sind auch die Angabepflichten des IFRS 3 zu erfüllen. Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Übernahme der Änderungen durch die EU steht noch aus. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Änderungen, sofern sie von der EU in dieser Form übernommen werden, einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben werden. Im Mai 2014 hat das IASB Änderungen zu IAS 16 „Property, Plant and Equipment“ und IAS 38 „Intangible Assets“ veröffentlicht. Mit diesen Änderungen stellt das IASB weitere Leitlinien zur Festlegung einer akzeptablen Abschreibungsmethode zur Verfügung. Demnach sind umsatzbasierte Abschreibungsmethoden für Sachanlagen nicht und für immaterielle Vermögenswerte lediglich in bestimmten Ausnahmefällen sachgerecht. Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Übernahme der Änderungen durch die EU steht noch aus. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Änderungen, sofern sie von der EU in dieser Form übernommen werden, einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben werden. Im Mai 2014 hat das IASB den neuen Standard IFRS 15 „Revenue from Contracts with Customers“ veröffentlicht. Zielsetzung des neuen Standards zur Umsatzrealisierung ist es, die Vielzahl der bisher in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zusammenzuführen. Gleichzeitig werden einheitliche Grundprinzipien festgelegt, die für alle Branchen und für alle Arten von Umsatztransaktionen anwendbar sind. Die Fragen, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt bzw. über welchen Zeitraum Umsatz zu realisieren ist, sind mit Hilfe des 5-Stufen-Modells zu beantworten. Daneben enthält der Standard eine Reihe von weiteren Regelungen zu Detailfragestellungen sowie eine Ausweitung der erforderlichen Anhangangaben. Durch die im September 2015 veröffentlichte Änderung des IFRS 15 wurde der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt vom 1. Januar 2017 verschoben auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Erstanwendung hat grundsätzlich retrospektiv zu erfolgen, jedoch werden diverse Vereinfachungsoptionen gewährt; eine frühere Anwendung ist weiterhin zulässig. Die Übernahme des Standards einschließlich der Änderung durch die EU steht noch aus. Der Konzern kann derzeit noch nicht abschließend beurteilen, welche Auswirkungen die Erstanwendung des Standards haben wird, sofern der Standard von der EU in dieser Form übernommen wird. Im September 2014 hat das IASB Änderungen an IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“ und IAS 28 „Investments in Associates and Joint Ventures (2011)“ veröffentlicht. Die Änderungen adressieren eine bekannte Inkonsistenz zwischen den beiden Standards bei der Bilanzierung der Veräußerung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. Einbringung in sein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen. Sofern die Transaktion einen Geschäftsbetrieb nach IFRS 3 betrifft, hat eine vollständige Erlöserfassung beim Investor zu erfolgen, betrifft die Transaktion nur die Veräußerung von Vermögenswerten, welche keinen Geschäftsbetrieb darstellen, so ist eine Teilerfolgserfassung vorzunehmen. Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Übernahme der Änderungen durch die EU steht noch aus. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Änderungen, sofern sie von der EU in dieser Form übernommen werden, einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben werden. Im September 2014 hat das IASB im Rahmen des Annual-Improvements-Process-Projekts die jährlichen Verbesserungen für den Zyklus 2012-2014 veröffentlicht. Es erfolgen Änderungen an vier Standards: IFRS 5 „Non-current Assets held for Sale and Discontinued Operations” IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“, IAS 19 „Employee Benefits“ und IAS 34 „Interim Financial Reporting“. Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen in Abhängigkeit von der jeweiligen Änderung prospektiv oder retrospektiv; eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Übernahme der Änderungen durch die EU steht noch aus. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Änderungen, sofern sie von der EU in dieser Form übernommen werden, einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Abschlüsse haben werden. Im Dezember 2014 hat das IASB Änderungen an IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ veröffentlicht. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen Klarstellungen hinsichtlich der Beurteilung der Wesentlichkeit von Anhangangaben, Erläuterungen zur Aggregation und Disaggregation von Posten in der Bilanz und der Gesamtergebnisrechnung, der Struktur von Anhangangaben und der Darstellung der maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden. Die Änderungen sind anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Übernahme der Änderungen durch die EU steht noch aus. Der Konzern geht derzeit davon aus, dass die Änderungen, sofern sie von der EU in dieser Form übernommen werden, einen Einfluss auf die Darstellung der Anhangangaben haben werden. Im Dezember 2014 hat das IASB den Änderungsstandard „Investment Entities: Applying the Consolidation Exception (Amendments to IFRS 10, IFRS 12 and IAS 28)“ veröffentlicht. Der Standard klärt Fragestellungen in Bezug auf die Anwendung der Ausnahme von der Konsolidierungspflicht nach IFRS 10 auf Mutterunternehmen und deren Tochtergesellschaften, die die Definition einer „Investmentgesellschaft“ erfüllen. Ergänzt wurden zudem Änderungen an IFRS 12, die klarstellen, dass eine Investmentgesellschaft, die sämtliche Tochtergesellschaften zum beizulegenden Zeitwert bewertet, dennoch in den Anwendungsbereich von IFRS 12 fällt. Ergänzt wird auch IAS 28 um die Anwendbarkeit der Equity-Methode durch einen Nicht-Investmentgesellschaft-Investor auf ein Investmentgesellschaft-Beteiligungsunternehmen. Der Änderungsstandard ist anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine frühere Anwendung ist zulässig. Die Übernahme der Änderungen durch die EU steht noch aus. Der Konzern geht derzeit nicht davon aus, dass die Änderungen, sofern sie von der EU in dieser Form übernommen werden, für thyssenkrupp von Relevanz sind. 02 KONSOLIDIERTE UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGEN Zusammensetzung des Konsolidierungskreises Die nachfolgende Tabelle stellt die Veränderung des Konsolidierungskreises in den Geschäftsjahren 2013/2014 und 2014/2015 dar:
1) Einschließlich der Joint Operation Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH aus der Erstanwendung von IFRS 11. Die Zugänge in 2014/2015 resultieren im Wesentlichen aus 9 Erwerben, während von den Abgängen 33 auf konzerninterne Verschmelzungen zurückzuführen sind. Zu den Auswirkungen auf die Bilanz und zu weiteren Details vgl. die nachfolgenden Ausführungen unter „Erwerbe und Abgänge“ in dieser Anhang-Nr. 9 (Vorjahr: 11) Tochterunternehmen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, werden nicht konsolidiert; ihr Umsatz beträgt 0,01 % des gesamten Konzernumsatzes, ihr Ergebnis 0,16 % des gesamten Konzernergebnisses (vor Steuern) und ihr Eigenkapital 0,01 % des Konzerneigenkapitals. 10 (Vorjahr: 10) assoziierte Unternehmen und 13 (Vorjahr: 20) Joint Ventures werden im Konzern nach der Equity-Methode bewertet. Darüber hinaus werden 11 (Vorjahr: 11) assoziierte Unternehmen wegen der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht nach der Equity-Methode bewertet; das anteilige Ergebnis dieser assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung beträgt 0,43 % des gesamten Konzernergebnisses (vor Steuern) und ihr anteiliges Eigenkapital 0,34 % des Konzerneigenkapitals. Die vollständige Aufstellung über den Anteilsbesitz des Konzerns ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und auf der thyssenkrupp-Website unter www.thyssenkrupp.com wiedergegeben. Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen Ein Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen ist die thyssenkrupp Companhia Siderúrgica do Atlantico (CSA) mit Sitz in Rio de Janeiro, Brasilien. Die Beteiligungsquote der nicht beherrschenden Anteile beträgt 26,87 %; sie ist mit der Stimmrechtsquote identisch. In 2014/2015 wurde den nicht beherrschenden Anteilen ein Ergebnisanteil von –102 (Vorjahr: –63) Mio € zugeordnet. Wie in 2013/2014 erfolgten auch in 2014/2015 keine Dividendenzahlungen an die nicht beherrschenden Anteile von CSA. Zum 30. September 2015 beliefen sich die kumulierten nicht beherrschenden Anteile von CSA in der Konzernbilanz auf –349 (Vorjahr: –213) Mio €. Die nachfolgende Tabelle enthält die zusammengefassten Finanzinformationen für CSA:
Die Inhaber der nicht beherrschenden Anteile von CSA haben gewisse Schutzrechte, die thyssenkrupp daran hindern, wesentliche operative und finanzielle Grundlagen der CSA ohne deren Zustimmung zu verändern. Strukturierte Unternehmen thyssenkrupp bezieht 4 (Vorjahr: 6) strukturierte Unternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss ein. Bei einem dieser strukturierten Unternehmen handelt es sich um die Betreibergesellschaft einer zur Produktion von Koks gemieteten Anlage. Diese Betreibergesellschaft ist Leasingnehmer im Rahmen eines Operating-Lease-Verhältnisses, so dass die Verpflichtungen aus den künftigen Mindestmietzahlungen Bestandteil der im Konzernabschluss enthaltenen sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind. Das maximale Verlustrisiko des Konzerns aus dieser Anlage beläuft sich auf 61 Mio € und resultiert aus der im Wesentlichen durch Dritte übernommenen Restwertgarantie für die Anlage zum Ende des Mietvertrages (vgl. Anhang-Nr. 21). Bei dem anderen strukturierten Unternehmen handelt es sich um eine Leasingobjektgesellschaft, die zur Realisierung des zweiten Bauabschnittes des thyssenkrupp Quartiers gegründet wurde. Das Leasingobjekt und die entsprechenden Verbindlichkeiten sind im Konzernabschluss enthalten. Verpflichtungen zur finanziellen Unterstützung bestehen nicht. Die beiden anderen strukturierten Unternehmen sind von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Darüber hinaus unterhält thyssenkrupp vertragliche Beziehungen zu 6 (Vorjahr: 4) nicht beherrschten strukturierten Unternehmen. Hieran hält der Konzern maximal Anteile in Höhe von 1 %. Bei einem dieser Unternehmen handelt es sich um die Eigentümergesellschaft und den Operating-Lease-Geber der vom thyssenkrupp Konzern zur Produktion von Koks gemieteten Anlage. Im Rahmen von Forderungsverkaufsprogrammen bestehen vertragliche Beziehungen zu einem strukturierten Unternehmen, an dem der Konzern keine Anteile hält. Zwischen den weiteren, nicht beherrschten strukturierten Unternehmen bestehen Liefer- bzw. Dienstleistungsverträge mit einzelnen Konzernunternehmen. Aus diesen Verträgen potenziell entstehende Verluste sind bereits in den unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen angegebenen Abnahmeverpflichtungen enthalten (vgl. Anhang-Nr. 21). Erwerbe und Abgänge Geschäftsjahr 2014/2015 Im Geschäftsjahr 2014/2015 konsolidierte der Konzern erstmals das Elektrolyse-Joint-Venture thyssenkrupp Uhde Chlorine Engineers sowie die Marohn Elevator Co. in Shanghai und tätigte weitere kleinere Erwerbe, die jeder für sich genommen nicht wesentlich waren und die sich in Summe auf Basis der Werte zum jeweiligen Erwerbszeitpunkt wie folgt auf den Konzernabschluss auswirkten:
Darüber hinaus erfolgten im Rahmen der Portfoliooptimierung im Geschäftsjahr 2014/2015 der Verkauf der RIP-Gruppe und der VDM-Gruppe sowie weitere kleinere Verkäufe, die jeder für sich genommen nicht wesentlich waren und die sich in Summe auf Basis der Werte zum jeweiligen Abgangszeitpunkt wie folgt auf den Konzernabschluss auswirkten:
Geschäftsjahr 2013/2014 Im Zuge der notwendigen Refinanzierungsmaßnahmen von Outokumpu (OTK) hat die thyssenkrupp AG am 29. November 2013 einen Vertrag mit OTK unterzeichnet, der u.a. die Übertragung von jeweils 100 % der Anteile an VDM und AST sowie weiterer kleinerer Aktivitäten im Bereich Edelstahl-Service-Center an thyssenkrupp vorsieht. Am 28. Februar 2014 wurde dieser Transfer abgeschlossen. Die VDM-Gruppe mit Sitz in Deutschland produziert Hochleistungswerkstoffe, die u.a. in der Luftfahrt und in der Energieerzeugung eingesetzt werden. Die AST-Gruppe mit Sitz in Italien ist Hersteller von Edelstahl. Hinzu kommen die italienischen Service-Center sowie weitere Edelstahl-Service-Center in Willich (Deutschland), Tours (Frankreich), Barcelona (Spanien) und Gebze (Türkei). Neben den Unternehmensanteilen wurden Finanz-forderungen in Höhe von 303 Mio € erworben, die OTK gegenüber der VDM- und AST-Gruppe gehalten hat. Die erworbenen Unternehmen wurden in die Business Area Materials Services eingegliedert, um von der Marktpräsenz des bestehenden Distributionsnetzwerks bestmöglich zu profitieren, nachdem in den Monaten zuvor für VDM und AST jeweils ein umfassender neuer Geschäftsplan entwickelt worden war. Für AST sah dieser neben einer deutlichen Intensivierung und Neustrukturierung des Vertriebs für kaltgewalzte Produkte auch weitreichende Restrukturierungsmaßnahmen in Produktion und Verwaltung mit erheblichem Personalabbau vor. Bei VDM ging es um die Intensivierung und Flankierung der bereits identifizierten Restrukturierungsprogramme, ebenfalls mit nennenswertem Personalabbau, sowie um Wachstumsinitiativen. Mit Wirkung zum 31. Juli 2015 wurde die gesamte VDM-Gruppe zwischenzeitlich wieder veräußert. Der Kaufpreis betrug 953 Mio € zum Zeitpunkt des Closings und wurde durch die Übertragung der im Rahmen des Inoxum-Verkaufs entstandenen Finanzforderung von thyssenkrupp an OTK beglichen. Die Finanzforderung wurde zum 31. Dezember 2013 mit 969 Mio € bilanziert und im 2. Quartal 2013/2014 zur Anpassung an den Kaufpreis um 16 Mio € abgewertet. Im Rahmen der vertraglich festgelegten Anpassungsmechanismen hat OTK im 3. Quartal 2013/2014 eine Ausgleichszahlung in Höhe von 41 Mio € geleistet, die als nachträgliche Kaufpreisanpassung erfolgsneutral erfasst wurde. Zum 28. Februar 2014 wurde die nachfolgende Aufteilung des Kaufpreises vorgenommen. Gegenüber den vorläufigen Werten zum Erwerbszeitpunkt gab es Abweichungen bei den immateriellen Vermögenswerten, den Sachanlagen, den kurzfristigen Rückstellungen sowie bei den latenten Steuern. Insgesamt ergab sich ein Erwerb zu einem Preis, der um 34 Mio € unter dem Marktwert lag; dieser Betrag wird als Gewinn in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Zum Zeitpunkt des durch eine EU-Auflage gebotenen Verkaufs durch OTK bestand die Notwendigkeit für umfangreiche Restrukturierungen beim Verkaufsobjekt, ohne dass die Voraussetzungen für die Bildung von Restrukturierungsrückstellungen zu diesem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.
1) ohne Kaufpreis für Finanzforderungen Seit der Zugehörigkeit zum Konzern mit Wirkung zum 28. Februar 2014 haben die neu erworbenen Gesellschaften in 2013/2014 Umsätze von rund 1,7 Mrd € und einen Verlust vor Steuern von 55 Mio € generiert, die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für 2013/2014 enthalten sind. Hätte der Erwerb stattdessen bereits zum 1. Oktober 2013 stattgefunden, so hätten die Gesellschaften von VDM, AST und den neuen Service-Centern in 2013/2014 mit Umsätzen von rund 3,0 Mrd € und einem Verlust vor Steuern von rund 124 Mio € zum Konzernergebnis beigetragen. Darüber hinaus tätigte der Konzern im Geschäftsjahr 2013/2014 weitere kleinere Erwerbe, die jeder für sich genommen nicht wesentlich waren und die sich in Summe auf Basis der Werte zum jeweiligen Erwerbszeitpunkt wie folgt auf den Konzernabschluss auswirkten:
Nachdem zum 30. September 2012 im Rahmen der Strategischen Weiterentwicklung die Veräußerung der Business Area Steel Americas eingeleitet worden war, führte die zum 30. September 2013 eingetretene Änderung des Veräußerungsplans dazu, dass nur noch der Teilbereich thyssenkrupp Steel USA die Voraussetzungen für einen Ausweis als Veräußerungsgruppe erfüllte. Am 26. Februar 2014 wurde der Verkauf von thyssenkrupp Steel USA an ein Konsortium aus ArcelorMittal und Nippon Steel & Sumitomo Metal Corporation abgeschlossen. Diese Veräußerung, der Abgang der nicht operativ tätigen US-amerikanischen Gesellschaft The Budd Company im Rahmen der Abwicklung in einem Chapter-11-Verfahren Ende März 2014 und weitere kleinere Verkäufe haben sich in Summe auf Basis der Werte zum jeweiligen Abgangszeitpunkt wie folgt auf den Konzernabschluss ausgewirkt:
03 NICHT FORTGEFÜHRTE AKTIVITÄTEN (DISCONTINUED OPERATIONS), VERÄUßERUNGSGRUPPEN (DISPOSAL GROUPS) Im Rahmen des Programms zur Portfoliooptimierung und des beschlossenen Konzepts zur Strategischen Weiterentwicklung hatte der Konzern den Verkauf einiger Bereiche eingeleitet. Bis auf die Veräußerung der ehemaligen Business Area Stainless Global und die damit in direktem Zusammenhang stehenden nachlaufenden Aufwendungen und Erträge erfüllten diese Transaktionen nicht die Voraussetzungen von IFRS 5 für den Ausweis einer nicht fortgeführten Aktivität. Damit wurden die Aufwendungen und Erträge bis zum Zeitpunkt der Veräußerung weiterhin im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Sofern ein Verkauf zum 30. September des jeweiligen Geschäftsjahres noch nicht abgeschlossen ist, werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppen und der nicht fortgeführten Aktivität in der Bilanz zum 30. September dieses Geschäftsjahres separat in den Zeilen „Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte“ bzw. „Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten“ ausgewiesen. Die ehemalige Business Area Stainless Global erfüllte die Voraussetzung für den Ausweis als nicht fortgeführte Aktivität seit dem 30. September 2011 bis zum Vollzug des Zusammenschlusses mit dem finnischen Unternehmen OTK am 28. Dezember 2012. Somit wurden für die Business Area Stainless Global alle Aufwendungen und Erträge bis zum 28. Dezember 2012 sowie werden darüber hinaus die nachlaufenden Aufwendungen und Erträge, die in direktem Zusammenhang mit dem Verkauf stehen, separat in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Zeile „Nicht fortgeführte Aktivitäten (nach Steuern)“ ausgewiesen. Veräußerungsgruppen 30. September 2014 Im September 2012 wurde in der Business Area Steel Europe der Verkauf der Tailored-Blanks-Gruppe eingeleitet. Tailored Blanks ist Systempartner im Karosserie- und Fahrzeugbau für die Automobilindustrie, der maßgeschneiderte Platinen aus Stahlblech herstellt. Nach der Zustimmung durch die zuständigen Regulierungsbehörden wurde der Verkauf an den chinesischen Stahlproduzenten Wuhan Iron and Steel Corporation (WISCO) mit Ausnahme der Changchun-Gesellschaften am 31. Juli 2013 vollzogen. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Changchun-Gesellschaften in China, die die Veräußerungsgruppe zum 30. September 2014 umfasst, sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Die Veräußerung wurde zwischenzeitlich vollzogen. Im September 2012 war in der Business Area Components Technology der Verkauf der Berco-Gruppe eingeleitet worden. Im Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verkauf entstanden aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten Wertminderungsaufwendungen auf immaterielle Vermögenswerte von 4 Mio € und auf Sachanlagen von 131 Mio €, die in den Umsatzkosten im 4. Quartal 2011/2012 ausgewiesen wurden; gleichzeitig wurden latente Steuern von 1 Mio € aktiviert. Die in IFRS 5 grundsätzlich vorgeschriebene Ein-Jahres-Frist hat sich durch unvorhergesehene Restrukturierungsnotwendigkeiten, die nur unter Mitwirkung der Arbeitnehmervertreter und der Politik umgesetzt werden konnten, über den 30. September 2013 hinaus verzögert, ohne dass hierdurch die bestehenden Veräußerungsmöglichkeiten beeinträchtigt wurden. Infolge eines in dieser Form nicht vorhergesehenen, starken Einbruchs der Nachfrage durch die Hauptabnehmer aus den Bereichen Minenausrüstung und Baumaschinen ist eine Veräußerung zu einem angemessenen Wert in der näheren Zukunft nicht mehr zu erwarten. Daher wurden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Berco-Gruppe erstmals zum 31. März 2014 nicht mehr als Veräußerungsgruppe ausgewiesen, d.h. sie sind zum 30. September 2014 nicht mehr in den Zeilen „Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte“ bzw. „Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten“ enthalten, sondern sind stattdessen wieder den einzelnen Bilanzpositionen zugeordnet. Mit der Rückgliederung der Berco-Gruppe zum 31. März 2014 waren die im Rahmen der Klassifizierung als Veräußerungsgruppe ab dem 1. Oktober 2012 ausgesetzten planmäßigen Abschreibungen in Höhe von insgesamt 6 Mio € nachzuholen; hiervon entfallen 4 Mio € auf 2012/2013 und 2 Mio € auf das 1. Halbjahr 2013/2014. Die zum 30. September 2013 in der Business Areas Steel Americas eingetretene Änderung des Veräußerungsplans führte dazu, dass nicht mehr die gesamte Business Area als nicht fortgeführte Aktivität bzw. Veräußerungsgruppe einzustufen war, sondern nur noch der Teilbereich thyssenkrupp Steel USA die Voraussetzungen für einen Ausweis als Veräußerungsgruppe erfüllt. Die Veräußerungsgruppe thyssenkrupp Steel USA, die letztmalig zum 31. Dezember 2013 als solche ausgewiesen wurde, umfasste das Walz- und Beschichtungswerk thyssenkrupp Steel USA in Calvert/Alabama. Am 29. November 2013 hat thyssenkrupp mit einem Konsortium aus ArcelorMittal und Nippon Steel & Sumitomo Metal Corporation einen Vertrag über den Verkauf der Veräußerungsgruppe unterzeichnet. Anfang Februar 2014 lag die Zustimmung der relevanten Wettbewerbsbehörden vor. Mit dem Vollzug der Transaktion am 26. Februar 2014 erhielt thyssenkrupp einen Kaufpreis von 1,55 Mrd US-Dollar; hinzu kamen vorläufige Kaufpreisanpassungen insbesondere für ein gestiegenes Net Working Capital. Gleichzeitig wurde ein werthaltiger Brammenliefervertrag abgeschlossen, in dem vereinbart wurde, dass das Konsortium bis 2019 jährlich 2 Mio Tonnen Brammen aus der Produktion von thyssenkrupp CSA bezieht. Im Rahmen des Verkaufs wurde ein Abgangsgewinn vor Steuern in Höhe von 141 Mio € realisiert. Nicht fortgeführte Aktivität: ehemalige Business Area Stainless Global Die ehemalige Business Area Stainless Global wurde bis zum Verkauf am 28. Dezember 2012 als nicht fortgeführte Aktivität klassifiziert. Die nachfolgende Tabelle enthält die nachlaufenden Erträge und Aufwendungen, die in direktem Zusammenhang mit dem Verkauf von Stainless Global stehen und deshalb ebenfalls als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen sind. Der in 2014/2015 entstandene Aufwand resultiert im Wesentlichen aus Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit Personalmaßnahmen, während der in 2013/2014 ausgewiesene Ertrag im Wesentlichen aus der Rückstellungsauflösung nach dem Wegfall der Verpflichtung zum Ausgleich gegebenenfalls eintretender negativer finanzieller Konsequenzen für OTK aus den fusionskontrollrechtlichen Auflagen stammt.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ 04 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE Die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns entwickelten sich wie folgt:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Wertminderungen auf Firmenwerte Wertminderungsaufwendungen auf Firmenwerte werden in den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Wertminderungen auf übrige immaterielle Vermögenswerte Wertminderungsaufwendungen auf die übrigen immateriellen Vermögenswerte sind in den Umsatzkosten enthalten. In 2014/2015 wurde in der Business Area Materials Services im 2. Quartal der Verkauf der VDM-Gruppe eingeleitet und im 4. Quartal vollzogen. Im Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verkauf entstanden aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten Wertminderungsaufwendungen nach IFRS 5 auf übrige immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 21 Mio €, die aufgrund des nur unterjährigen Ausweises als Veräußerungsgruppe in der oben dargestellten Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte in der Zeile „Wertminderungsaufwendungen“ enthalten sind. Davon betreffen 10 Mio € Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und ähnliche Rechte und Werte sowie 11 Mio € Entwicklungskosten. Die Aufwendungen von 21 Mio € sind in den Umsatzkosten ausgewiesen. Gleichzeitig wurden aktive latente Steuern von 7 Mio € angesetzt. Firmenwerte Die Firmenwerte (ohne Firmenwerte für nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen) sind den Cash Generating Units (CGUs) der Business Areas zugeordnet. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags einer CGU erfolgt durch Ermittlung des Nutzungswertes mithilfe der Discounted-Cashflow-Methode. Dabei werden die geplanten Nach-Steuer-Cashflows aus der bottom-up erstellten und vom Management der thyssenkrupp AG genehmigten Dreijahresplanung verwendet. Das letzte Planjahr wird grundsätzlich auch für die Cashflows jenseits der Planungsperiode angenommen und unter Berücksichtigung weiterer Annahmen für die ewige Rente modifiziert. Eine geschäftsspezifische, nachhaltige Wachstumsrate wird berücksichtigt; diese beträgt in der Regel 1,5 %. Der zur Diskontierung verwendete Gesamtkapitalkostensatz basiert auf dem risikofreien Zinssatz in Höhe von 1,5 % sowie auf einer Marktrisikoprämie von 6,0 %. Darüber hinaus werden der Beta-Faktor, die Fremdkapitalkosten sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt, die jeweils individuell für jede CGU auf Basis einer entsprechenden Peer-Group abgeleitet wurden. Zusätzlich werden CGU-spezifische Steuersätze und Länderrisikoprämien angesetzt. Zur Diskontierung der Cashflows werden Nach-Steuer-Diskontierungssätze zugrunde gelegt, aus denen anschließend auf Basis einer iterativen Berechnung die nachfolgend dargestellten Vor-Steuer-Diskontierungssätze ermittelt werden:
Zur Ermittlung des Nutzungswertes für die CGUs werden sowohl Vergangenheitsdaten als auch die erwartete Marktperformance herangezogen. Die den wesentlichen Annahmen zugewiesenen Werte stimmen dabei grundsätzlich mit externen Informationsquellen überein. Im thyssenkrupp Konzern wurden 24 CGUs identifiziert. Davon ist 18 CGUs ein Firmenwert zugeordnet. Der Gesamtfirmenwert beträgt zum 30. September 2015 3.740 Mio €. 67 % dieses Firmenwertes entfallen auf die CGUs Steel Europe, Americas, Process Technologies und Marine Systems, die in der folgenden Tabelle dargestellt werden:
Aus dem jährlich durchgeführten Firmenwert-Impairment-Test ergab sich bei keiner CGU ein Wertminderungsbedarf, da der erzielbare Betrag in allen Fällen über dem Buchwert der CGU lag. Weiterhin liegt bei allen CGUs der erzielbare Betrag mehr als 10 % über dem Buchwert. Die Nettowerte der Firmenwerte (ohne Firmenwerte für nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen) veränderten sich wie folgt:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). 2) Ohne Firmenwerte für nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen. 05 SACHANLAGEN Die Sachanlagen des Konzerns entwickelten sich wie folgt:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01).
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Wertminderungsaufwendungen auf Sachanlagen werden zum größten Teil in den Umsatzkosten ausgewiesen und in geringerem Umfang in den Vertriebs- und Verwaltungskosten. In 2014/2015 wurde in der Business Area Materials Services im 2. Quartal der Verkauf der VDM-Gruppe eingeleitet und im 4. Quartal vollzogen. Im Zusammenhang mit dem eingeleiteten Verkauf entstanden aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten Wertminderungsaufwendungen nach IFRS 5 auf Sachanlagen in Höhe von 153 Mio €, die aufgrund des nur unterjährigen Ausweises als Veräußerungsgruppe in der oben dargestellten Entwicklung der Sachlagen in der Zeile „Wertminderungsaufwendungen“ enthalten sind. Davon betreffen 56 Mio € Grundstücke und Bauten, 77 Mio € technische Anlagen und Maschinen, 15 Mio € andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung, 1 Mio € geleaste Sachanlagen sowie 4 Mio € Anlagen im Bau. Die Aufwendungen von 153 Mio € sind in den Umsatzkosten ausgewiesen. Gleichzeitig wurden aktive latente Steuern von 48 Mio € angesetzt. Zum Bilanzstichtag 30. September 2013 wurde im Rahmen der geänderten Einstufung der Business Area Steel Americas als fortgeführte Aktivität und des damit verbundenen Wiederausweises der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Teilbereichs thyssenkrupp CSA der Business Area in den einzelnen Bilanzpositionen aufgrund von IFRS 5 eine Bewertung zum niedrigeren erzielbaren Betrag nach IAS 36 erforderlich (vgl. hierzu Anhang-Nr. 03). Hieraus ergaben sich Wertminderungsaufwendungen in Höhe von 249 Mio €. Davon betreffen 26 Mio € Grundstücke und Bauten und 223 Mio € technische Anlagen und Maschinen. Die für die Bestimmung des jeweiligen Wertminderungsaufwands relevanten erzielbaren Beträge entsprechen jeweils den Nutzungswerten, zu deren Berechnung ein Diskontierungssatz von 11,1 % angesetzt wurde. Die Sachanlagen enthalten auch geleaste Bauten, technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, bei denen dem Konzern als Leasingnehmer das wirtschaftliche Eigentum zuzurechnen ist, da er alle wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasinggegenstandes trägt.
Sachanlagen dienen zur Besicherung von Finanzschulden in Höhe von 213 Mio € (Vorjahr: 235 Mio €). 06 ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIEN Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien des Konzerns entwickelten sich wie folgt:
Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien des Konzerns wird unter Anwendung verschiedener international anerkannter Bewertungsmethoden ermittelt. Hierzu zählen das Ertragswertverfahren, das Discounted-Cashflow-Verfahren, das Sachwertverfahren und der Vergleich mit aktuellen Marktwerten vergleichbarer Immobilien. Die beizulegenden Zeitwerte der in Deutschland gelegenen, als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden primär anhand von intern erstellten Gutachten nach dem Ertragswertverfahren auf Grundlage der in Deutschland geltenden „Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)“ bewertet. Außerhalb von Deutschland gelegene, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden grundsätzlich von externen Gutachtern bewertet. Zum 30. September 2015 beträgt der beizulegende Zeitwert der von thyssenkrupp als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 303 Mio € (Vorjahr: 351 Mio €); davon wurden 51 Mio € (Vorjahr: 44 Mio €) nach Bewertungsmethoden, die Level 2 und 252 Mio € (Vorjahr: 307 Mio €) nach Bewertungsmethoden, die Level 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen sind, ermittelt. Vom beizulegenden Zeitwert basieren 20 Mio € (Vorjahr: 20 Mio €) auf einer Bewertung durch externe Gutachter. In den in den Bruttowerten ausgewiesenen Zugängen sind wie im Vorjahr keine nachträglichen Anschaffungskosten enthalten. Aus der Vermietung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien resultieren Mieterträge von 12 Mio € (Vorjahr: 12 Mio €) sowie direkt zurechenbare betriebliche Aufwendungen von 4 Mio € (Vorjahr: 5 Mio €). Weitere 7 Mio € (Vorjahr: 8 Mio €) direkt zurechenbare betriebliche Aufwendungen betreffen als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, mit denen keine Mieterträge erzielt werden. 07 NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE BETEILIGUNGEN Die nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen sind alle einzeln für sich genommen nicht wesentlich. Die Buchwerte der assoziierten Unternehmen belaufen sich auf 36 Mio € (Vorjahr: 36 Mio €) und die der Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) auf 267 Mio € (Vorjahr: 363 Mio €). Nachfolgend werden die aggregierten Finanzinformationen der nach der Equity-Methode bilanzierten nicht wesentlichen Beteiligungen dargestellt, wobei sich die Werte jeweils auf den Konzernanteil beziehen:
In 2014/2015 gab es anteilige Verluste von nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 24 Mio € (Vorjahr: 9 Mio €), die nicht erfasst wurden; kumuliert gab es nicht erfasste Verluste von 44 Mio € (Vorjahr: 20 Mio €). Die assoziierten Unternehmen und die Gemeinschaftsunternehmen sind in der Aufstellung über den Anteilsbesitz des Konzerns enthalten, die im Bundesanzeiger veröffentlicht ist und auf der thyssenkrupp-Website unter www.thyssenkrupp.com wiedergegeben wird. 08 VERMIETETE GEGENSTÄNDE (OPERATING LEASE) Der Konzern vermietet als Leasinggeber unter Operating Lease im Wesentlichen gewerblich genutzte Immobilien. Die zukünftigen Mindestmieterträge aus unkündbaren Operating-Lease-Verträgen betragen zum Stichtag:
Die Angabe zu den zukünftigen Mieterträgen beinhaltet keine variablen Mietanteile (Contingent Rentals). Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine variablen Mieterträge aus solchen Contingent-Rentals-Verträgen vereinnahmt. 09 VORRÄTE
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Von den Vorräten haben 23 Mio € (Vorjahr: 4 Mio €) eine Lagerdauer von mehr als einem Jahr. Vorräte in Höhe von 35.904 Mio € (Vorjahr: 35.007 Mio €) sind als Umsatzkosten des Berichtsjahres erfasst worden. Wertminderungen von Vorräten von 87 Mio € (Vorjahr: 75 Mio €) erhöhten die insgesamt erfassten Umsatzkosten. 10 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 238 Mio € (Vorjahr: 574 Mio €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Zum 30. September 2015 bestehen Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen von insgesamt 390 Mio € (Vorjahr: 354 Mio €). Zum Bilanzstichtag stellen sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar: Strukturanalyse
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Die aus der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen resultierenden Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Für erhaltene Anzahlungen wurden Vermögenswerte in Höhe von 246 Mio € (Vorjahr: 233 Mio €) sicherungsübereignet. In der Berichtsperiode wurden Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen in Höhe von 9.155 Mio € (Vorjahr: 8.796 Mio €) erfasst. Der Konzern verkauft im Wesentlichen kreditversicherte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen von bestehenden Programmen revolvierend sowie in Form von Einmaltransaktionen. Per 30. September 2015 wurden Forderungen mit einem Nominalwert von 226 Mio € (Vorjahr: 260 Mio €) verkauft, die zu einer Ausbuchung aus der Bilanz führten; hieraus erzielte der Konzern einen Verkaufserlös von 224 Mio € (Vorjahr: 258 Mio €). Im Rahmen dieser Forderungsverkäufe behält der Konzern in einigen Fällen Rechte und unwesentliche Pflichten zurück; hierzu zählen vor allem die Erbringung von Abwicklungsdienstleistungen sowie das Stellen von begrenzten Forderungsausfallreserven. Die bilanzierten Vermögenswerte sowie die gegebenen Garantien, die als Forderungsausfallreserve dienen, betrugen 0,3 Mio € (Vorjahr: 1 Mio €) zum 30. September 2015. 11 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Sonstige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 54 Mio € (Vorjahr: 60 Mio €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Zum 30. September 2015 bestehen Wertberichtigungen von insgesamt 18 Mio € (Vorjahr: 23 Mio €) für kurzfristige und 71 Mio € (Vorjahr: 71 Mio €) für langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte. Zum Bilanzstichtag stellen sich die sonstigen finanziellen Vermögenswerte wie folgt dar: Strukturanalyse
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). 12 Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 343 Mio € (Vorjahr: 1.126 Mio €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Zum 30. September 2015 bestehen Wertberichtigungen von insgesamt 22 Mio € (Vorjahr: 24 Mio €) für kurzfristige und 257 Mio € (Vorjahr: 229 Mio €) für langfristige sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte. 13 Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Zum 30. September 2015 ist das gezeichnete Kapital unverändert gegenüber dem Vorjahresbilanzstichtag in 565.937.947 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die Aktien sind alle ausgegeben und voll eingezahlt; zum Bilanzstichtag befanden sich wie im Vorjahr 565.937.947 Aktien im Umlauf. Rechnerisch entfällt auf jede Aktie ein Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von 2,56 €. Am 2. Dezember 2013 hatte der Vorstand der thyssenkrupp AG mit Zustimmung des Präsidiums des Aufsichtsrats beschlossen, entsprechend der Ermächtigung gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung das Grundkapital der thyssenkrupp AG um 10 % gegen Ausgabe von 51.448.903 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft zu erhöhen und das Bezugsrecht auszuschließen. Am 3. Dezember 2013 wurde die angekündigte Erhöhung des Grundkapitals in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren erfolgreich abgeschlossen. Die neu ausgegebenen 51.448.903 Stückaktien der thyssenkrupp AG sind zu einem Preis von 17,15 € pro Stückaktie bei deutschen und internationalen institutionellen Investoren platziert worden. Die Platzierung führte zu einem Bruttoerlös von 882 Mio €; die dabei entstandenen Transaktionskosten wurden erfolgsneutral als Abzug vom Eigenkapital bilanziert. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der beschlossenen Dividenden berechtigt und verfügen auf der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage enthält die Effekte aus der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses von Thyssen und Krupp sowie Agien aus Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften, bei denen nicht beherrschende Anteile bestehen. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Konzernergebnisse, soweit diese nicht ausgeschüttet worden sind. Darüber hinaus beinhaltet diese Position die Neubewertungskomponente der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen. Angaben zum Kapitalmanagement Zum 30. September 2015 lagen die Eigenkapitalquote bei 9,3 % (Vorjahr: 8,8 %) und das Gearing bei 103,2 % (Vorjahr: 114,9 %). Damit wurde das in einigen Kreditverträgen vereinbarte Gearing von 150 % zum 30. September 2015 wie im Vorjahr eingehalten. Zu den wichtigsten finanzwirtschaftlichen Zielen des thyssenkrupp Konzerns zählen die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes und die Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit. Große Bedeutung in diesem Zusammenhang hat die Schaffung von ausreichenden Liquiditätsreserven. Die Beurteilung der finanzwirtschaftlichen Risiken des thyssenkrupp Konzerns ergibt sich aus den Einstufungen der Ratingagenturen:
Aktuell befinden sich alle Ratings unterhalb der Grenze zum Investment-Grade. Im Dezember 2014 haben Standard & Poor’s und Fitch den Ausblick des gegenwärtigen „BB“- bzw. „BB+“-Ratings von „negativ“ auf „stabil“ angehoben. Moody’s bestätigte das Ba1-Rating mit negativem Ausblick. Der Investment-Grade-Status bei allen Ratingagenturen hat hohe Priorität für thyssenkrupp. Für die Finanzierung des thyssenkrupp Konzerns führt ein Investment-Grade-Rating in den Kategorien des „BBB“-Bereichs zum Optimum der Kapitalkosten. Aber auch in der aktuellen Ratingsituation konnte thyssenkrupp durch die Begebung einer Anleihe über insgesamt 1,35 Mrd € (Februar 2015) mit historisch günstigem Zinscoupon den Zugang zu einer breiten Investorenbasis unter Beweis stellen. Das Kapitalmanagement basiert bei thyssenkrupp auf den durch die Ratingagenturen publizierten Verschuldungskennziffern. Satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen unterliegt thyssenkrupp nicht. Ermächtigungen Durch die Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 30. Januar 2015 ist der Vorstand der thyssenkrupp AG bis zum 29. Januar 2020 ermächtigt, zu den in dem Ermächtigungsbeschluss ausdrücklich genannten sowie zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder, falls dieser Wert niedriger ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und zu verwenden. Der Vorstand ist ermächtigt, bei dem Erwerb eigener Aktien das Andienungsrecht und bei der Verwendung eigener Aktien das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Die Beschlussfassung umfasst auch die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten (Put-Optionen, Call-Optionen oder einer Kombination aus beiden) im Rahmen des Erwerbs sowie zum Ausschluss des Andienungs- und Bezugsrechts. Der Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG kann seine Zustimmung für Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieser Hauptversammlungsbeschlüsse vorsehen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Januar 2014 wurden die nachfolgenden Ermächtigungen erteilt: Unter Aufhebung der von der Hauptversammlung am 20. Januar 2012 erteilten, teilweise ausgenutzten Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 16. Januar 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrates um bis zu 370 Mio € durch Ausgabe von bis zu 144.531.250 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen, wobei die Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss auf insgesamt 20 % des Grundkapitals beschränkt ist. § 5 Absatz 5 der Satzung der thyssenkrupp AG wurde entsprechend neu gefasst. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu 2 Mrd € mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern oder Gläubigern von Optionsanleihen Optionsrechte oder den Inhabern oder Gläubigern von Wandelanleihen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Stückaktien der thyssenkrupp AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 250 Mio € nach näherer Maßgabe der Bedingungen dieser Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzulegen. Die Ermächtigung gilt bis zum 16. Januar 2019. Der Vorstand ist dabei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Options- oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen. Darüber hinaus wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um bis zu 250 Mio € durch die Ausgabe von bis zu 97.656.250 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, bei Erfüllung entsprechender Wandlungspflichten oder bei Ausübung eines Wahlrechts der thyssenkrupp AG an die Inhaber oder Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 17. Januar 2014 bis zum 16. Januar 2019 von der thyssenkrupp AG oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- oder Wandlungspreis. Der Satzung der thyssenkrupp AG wurde in § 5 ein entsprechender Absatz 6 eingefügt. Dividende Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, aus dem nach den Grundsätzen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) ermittelten Bilanzgewinn der thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr 2014/2015 eine Dividende von 0,15 € je dividendenberechtigter Aktie auszuschütten und den verbleibenden Teil auf neue Rechnung vorzutragen. Hieraus würde sich eine Dividendenausschüttung von insgesamt 85 Mio € ergeben. Für das Geschäftsjahr 2013/2014 wurde eine Dividende von 0,11 € (2012/2013: 0) gezahlt. 14 Aktienbasierte Vergütung Management Incentivepläne Im Geschäftsjahr 2010/2011 wurde als langfristig orientierte Vergütungskomponente der Long Term Incentiveplan (LTI) implementiert, in dessen Rahmen Wertrechte an die Begünstigten ausgegeben werden. Zum Geschäftsjahr 2014/2015 erfolgte eine leichte Veränderung des LTI-Plandesigns. Zum Teilnehmerkreis gehören neben den Vorstandsmitgliedern weitere ausgewählte Führungskräfte des Konzerns. Zum 30. September 2015 sind für den LTI in der 3. Tranche 1.812.924 Wertrechte, in der 4. Tranche 1.775.369 Wertrechte und in der 5. Tranche 2.117.648 Wertrechte ausgegeben. Für die bis einschließlich des Geschäftsjahres 2013/2014 gewährten Tranchen des LTI wird die Anzahl der auf Basis individuell festgelegter Euro-Ausgangswerte ausgegebenen Wertrechte am Ende des jeweiligen Performance-Zeitraums auf Basis eines Vergleichs des durchschnittlichen thyssenkrupp Value Added (tkVA) des dreijährigen Performance-Zeitraums – beginnend mit dem 1. Oktober des Geschäftsjahres, in dem die Wertrechte gewährt wurden – mit dem durchschnittlichen tkVA der vorangegangenen drei Geschäftsjahre angepasst. Für die im Geschäftsjahr 2014/2015 gewährte Tranche des LTI wird die Anzahl der ausgegebenen Wertrechte am Ende des Performance-Zeitraums auf Basis eines Vergleichs des durchschnittlichen tkVA des dreijährigen Performance-Zeitraums mit einem im Vorhinein festgelegten tkVA-Zielwert angepasst. Am Ende eines Performance-Zeitraums erfolgt eine Vergütung der gewährten Wertrechte auf Basis des Durchschnittskurses der thyssenkrupp Aktie, der sich aus dem Kursverlauf in den ersten drei Monaten nach Ende des Performance-Zeitraums ergibt. Zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Wertrechte, die die Grundlage für die Ermittlung der zeitanteiligen Rückstellung zum Bilanzstichtag sind, werden Forward-Preise der thyssenkrupp Aktie unter Berücksichtigung der bestehenden Deckelungen berechnet. Die Forward-Ermittlung erfolgt für im Voraus definierte Perioden (Mittelungsperioden) unter Berücksichtigung des Aktienkurses der thyssenkrupp Aktie und der Euro-Zinsstrukturkurve zum Stichtag sowie der angenommenen Dividendenzahlungen der thyssenkrupp AG bis zur Fälligkeit der Wertrechte. Folgende Parameter sind in die Berechnung eingegangen:
Im 2. Quartal 2014/2015 ist die 2. Tranche des Long-Term-Incentive-Plans LTI mit einer Zahlung von 19,86 € je Wertrecht bzw. einer Gesamtzahlung von 21,9 Mio € abgerechnet worden, nachdem im 2. Quartal 2013/2014 die im Rahmen der 1. Tranche des LTI gewährten Wertrechte aufgrund des starken Rückganges des durchschnittlichen thyssenkrupp Value Added (tkVA) im dreijährigen Performance-Zeitraum im Vergleich zum durchschnittlichen tkVA der vorangegangenen drei Geschäftsjahre ohne die Zahlung einer Vergütung verfallen sind. Gleichzeitig wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 dem Vorstand und weiteren Führungskräften die 5. Tranche des LTI gewährt. Insgesamt enthält das Ergebnis 2014/2015 Aufwendungen für die Incentivepläne in Höhe von 31,2 Mio € (Vorjahr: 71,9 Mio €). Zum 30. September 2015 beträgt die aus dem LTI resultierende Verpflichtung 118,7 Mio € (Vorjahr: 109,4 Mio €). Für die Geschäftsjahre 2009/2010 bis 2013/2014 wurden 25 % der für das jeweilige Geschäftsjahr gewährten Tantieme verpflichtend in Wertrechte der thyssenkrupp AG umgewandelt und erst nach einer dreijährigen Sperrfrist vergütet. Die Anzahl der Wertrechte ergab sich durch die Division von 25 % der Tantieme durch den Durchschnittskurs der thyssenkrupp Aktie im 4. Quartal des Geschäftsjahres, für welches die Tantieme gewährt wurde. Nach Ablauf von drei Geschäftsjahren berechnet sich die Höhe der Vergütung durch die Multiplikation der Anzahl der Wertrechte mit dem Durchschnittskurs der thyssenkrupp Aktie im 4. Quartal des 3. Geschäftsjahres. Zusätzlich wird pro Wertrecht der Dividendenbetrag ausgezahlt, der für diese drei Geschäftsjahre sonst ausgeschüttet worden wäre. Sofern den Vorstandsmitgliedern der thyssenkrupp AG wie in den Geschäftsjahren 2009/2010 bis 2013/2014 neben der Tantieme ein Bonus gewährt wurde, wurden von diesem Bonus 55 % ebenfalls verpflichtend in Wertrechte umgewandelt und gemäß dem Tantiemenmodell behandelt. Zum Geschäftsjahr 2010/2011 wurde die Ausgestaltung der variablen Vergütung für weitere ausgewählte Führungskräfte in der Form angepasst, dass 20 % der für das jeweilige Geschäftsjahr gewährten Tantieme verpflichtend in Wertrechte der thyssenkrupp AG umgewandelt werden und erst nach Ablauf von drei Geschäftsjahren auf Basis des Durchschnittskurses der thyssenkrupp Aktie im 4. Quartal des 3. Geschäftsjahres in bar ausgezahlt werden. Mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2014/2015 wurde das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstandes der thyssenkrupp AG dahingehend angepasst, dass keine Gewährung von Anteilen der kurzfristigen variablen Vergütung mehr in Wertrechten erfolgt. Das Ergebnis 2014/2015 enthält aus dieser Vergütungskomponente keine Ergebnisauswirkung (Vorjahr: 6 Mio € Aufwand); die daraus zum 30. September 2015 resultierende Verpflichtung beträgt 13 Mio € (Vorjahr: 15 Mio €), nachdem in 2014/2015 eine Auszahlung der in 2010/2011 gewährten Wertrechte in Höhe von 2 Mio € (Vorjahr: 2 Mio €) erfolgte. Belegschaftsaktienprogramm Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurden wie in 2013/2014 keine Belegschaftsaktien angeboten. 15 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Pensionen thyssenkrupp gewährt betriebliche Altersversorgung in Form von leistungs- oder beitragsorientierten Plänen im Wesentlichen an Arbeitnehmer in Deutschland, in den USA, Großbritannien und Liechtenstein, deren Verpflichtungen ca. 95 % der insgesamt auf den thyssenkrupp Konzern entfallenden Pensionsverpflichtung darstellen, sodass die nachstehenden Informationen hauptsächlich auf die vorgenannten Länder Anwendung finden. In einigen anderen Ländern erhalten berechtigte Arbeitnehmer ebenfalls Leistungen nach den jeweiligen landesspezifischen Gegebenheiten. In Deutschland bestehen aufgrund historischer Gegebenheiten verschiedenste Versorgungssysteme auf Basis freiwilliger Pensionszusagen (Leistungszusagen – defined benefit plans (DB Plans)), welchen unterschiedliche Risikoprofile zugrunde liegen. Die Versorgungspläne sehen regelmäßig Leistungen bei Eintritt eines Invaliditäts- und / oder Todesfalls sowie bei Erreichen der spezifischen Altersgrenze vor und basieren ausschließlich auf individuellen oder kollektivrechtlichen Regelungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung gibt es in Deutschland nicht. In der Vergangenheit wurden die im Wesentlichen arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen in Deutschland regelmäßig in Form einer lebenslangen Rentenzahlung auf Basis eines definierten Leistungsversprechens erteilt. Die Leistung wurde überwiegend in Abhängigkeit der Dienstzugehörigkeit sowie des letzten Entgeltes oder aber auf Basis einer karrieredurchschnittlichen Vergütung bzw. eines Fixbetrages definiert. Zudem erfolgt im Leistungsbezug eine regelmäßige Anpassung an die Inflationsentwicklung. Da entsprechende Versorgungssysteme teilweise schon vor vielen Jahren geschlossen wurden, sind im Wesentlichen ausgeschiedene Mitarbeiter mit unverfallbaren Ansprüchen und Rentner von diesen Zusagen erfasst. Für neu in den Konzern eintretende Mitarbeiter ist eine Erteilung dieser Zusagen nicht mehr möglich. Die Ende der 1990er Jahre bzw. Anfang des neuen Jahrtausends eingeführten und aktuell für Neueintritte geöffneten Versorgungssysteme bei thyssenkrupp in Deutschland sehen hingegen eine beitragsorientierte Versorgungsleistung mit risikooptimierter Auszahlungsform vor. Die Zahlungen erfolgen entweder in Kapital- oder Ratenzahlung oder in Form einer lebenslangen Rente, welche jedoch einer risikoreduzierten, fixierten Dynamisierung in Höhe von 1 % p.a. unterliegt. Alle Arbeitnehmer haben darüber hinaus die Möglichkeit, an beitragsorientierten, mitarbeiterfinanzierten Versorgungssystemen in Form von Direktversicherungen oder Direktzusagen teilzunehmen, sodass die Arbeitnehmer eine deutlich höhere Eigenverantwortung hinsichtlich einer adäquaten Versorgung im Alter tragen. Die Entgeltverzichte werden derzeit mit einem Zinssatz von 4 % oder 6 % verzinst. Das Risiko der gewährten Verzinsungshöhe wird durch regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Zinssätze sowie durch die teilweise Begrenzung der maximal möglichen Umwandlungsbeträge limitiert. Grundsätzlich besteht keine gesetzliche oder regulatorische Mindestdotierungsverpflichtung für Versorgungszusagen in Deutschland. Insoweit sind die inländischen arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten Zusagen in Form von DB Plans bei thyssenkrupp nur zu einem geringen Anteil mit saldierungspflichtigen Vermögenswerten über die Bereitstellung treuhänderisch verwalteter Assets im Wege eines Contractual Trust Arrangement (CTA) hinterlegt. Daher unterliegt thyssenkrupp diesbezüglich nur einem geringfügigen Investitionsrisiko, welchem durch die Vorgabe einer Anlagerichtlinie sowie breiter Mischung und Streuung in unterschiedliche Anlageklassen zudem Rechnung getragen wird. Hintergrund der geringen Ausfinanzierungsquote der auf Deutschland entfallenden Verpflichtungen ist die Zielsetzung der Treuhandkonstruktion, welche nicht auf die Finanzierung der gesamten Leistungen abzielt, sondern ausschließlich eine auf den Insolvenzfall gerichtete Absicherung der nicht durch den Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) geschützten Leistungen verfolgt. Beitragszusagen (defined contribution plans (DC Plans)) liegen in Deutschland im Wesentlichen in Form von arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherungen vor, deren Anteil im Vergleich zu den Leistungszusagen jedoch nicht materiell ist. Die Konzerngesellschaften außerhalb Deutschlands gewähren ihren Mitarbeitern größtenteils ebenfalls Zusagen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Diese Zusagen beruhen zum Teil auf gesetzlichen Verpflichtungen oder tarifvertraglichen Regelungen, teilweise wurden diese aber auch freiwillig durch die Konzernunternehmen erteilt. Das Leistungsspektrum der Zusagen ist je nach länderspezifischer Ausgestaltung und Grundlage sehr unterschiedlich und reicht von Beitragszusagen (DC Plans) bis hin zu endgehaltsabhängigen Leistungszusagen mit laufender Rentenzahlung. In den USA erhalten auf Stundenbasis bezahlte Arbeitnehmer Rentenzusagen auf Basis von Festbeträgen pro Dienstjahr. Arbeitnehmer mit festen Bezügen erhalten Leistungen in der Regel in Abhängigkeit von ihrer Dienstzeit und den während ihrer Dienstzeit erzielten Bezügen. Die wesentlichen DB Plans in den USA sind in Bezug auf die zukünftigen Dienstzeiten eingefroren, sodass die Mitarbeiter (bis auf wenige Ausnahmen, z.B. Teile der tarifvertraglich geregelten Arbeitsverhältnisse) Ansprüche auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hauptsächlich im Rahmen von DC Plans erwerben. In Großbritannien erhalten Arbeitnehmer Rentenleistungen in Abhängigkeit von ihren Dienstjahren und dem Endgehalt bei Pensionierung. In diesem Land spielen DB Plans aus personalpolitischer Sicht inzwischen eine untergeordnete Rolle, da alle aktiven Mitarbeiter über die letzten Jahre in DC Plans überführt worden sind. Das Risiko aus DB Plans erstreckt sich insoweit ausschließlich auf die Ansprüche unverfallbar ausgeschiedener Mitarbeiter, welche zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen werden, bzw. auf die laufenden Rentenzahlungen. In Liechtenstein besteht im weitesten Sinne eine gesetzliche Verpflichtung zum Angebot einer beitragsorientierten betrieblichen Altersversorgung für alle sozialversicherungsrechtlich pflichtversicherten Mitarbeiter, zu deren Durchführung eine betriebliche Versorgungseinrichtung in Form einer Pensionskasse genutzt wird. Die Zusagen außerhalb Deutschlands sind zur Sicherstellung der Zahlungsverpflichtung, teilweise bedingt durch rechtliche Mindestfinanzierungsvorschriften, zu einem wesentlich größeren Ausmaß durch extern separierte Vermögenswerte hinterlegt. Mindestfinanzierungsvorschriften für die betriebliche Altersvorsorge außerhalb Deutschlands sind u.a. durch den „Employee Retirement Income Security Act of 1974“ i.V.m. dem „Pension Protection Act of 2006“ in den USA, den „Pension Act 1995“ i.V.m. dem „Pension Act 2004“ in Großbritannien sowie das „Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG)“ in Liechtenstein geregelt und sehen beispielsweise eine vollständige Ausfinanzierung der Verpflichtung bzw. eine Finanzierung im Kapitaldeckungsverfahren vor. Für weitere Informationen zur Zusammensetzung und Anlagestrategie des Planvermögens verweisen wir auf die Ausführungen zum Planvermögen. Wesentliche, mit den Versorgungszusagen in unterschiedlicher Konstellation verbundene Risiken sind, neben vor allem finanziellen Risiken, regelmäßig im Bereich der Inflation sowie der Biometrie zu finden. Mögliche Inflationsrisiken, die zu einem Anstieg der leistungsorientierten Verpflichtungen führen können, bestehen, da es sich bei einigen Plänen um (end-)gehaltsabhängige Zusagen handelt bzw. jährliche Versorgungsbausteine unmittelbar an die aktuellen Gehälter gekoppelt sind (beitragsorientierte Zusagen). Ein Anstieg der Gehälter oberhalb des bei der Bewertung der Verpflichtung unterstellten Gehalts-/Karrieretrends würde insoweit auch eine direkte Erhöhung der Rückstellungen (Past-Service-Effekt bei (End-)Gehaltsbezug) oder der künftigen Dienstzeitaufwendungen (beitragsorientierte Zusagen) bedingen. Zum anderen können zusätzliche Belastungen aus der Notwendigkeit eines über dem unterstellten Rententrend liegenden tatsächlichen Inflationsausgleichs während der Rentenzahlungsphase resultieren, welche zu einer sofortigen Erhöhung der Rückstellung führen. Eine entsprechende Verpflichtung zum Ausgleich des Kaufkraftverlustes besteht auf Basis einer gesetzlichen Regelung bei wesentlichen Teilen der Versorgungszusagen in Deutschland. Die Verpflichtung zum Inflationsausgleich kann aber auch durch (tarif-) vertragliche Vereinbarungen geregelt sein oder freiwillig bzw. diskretionär getroffen werden. Biometrische Risiken können hingegen entweder durch vorzeitige Versorgungsfälle (Bilanzsprungrisiko nach Tod bzw. Invalidität) oder die Unterschätzung der unterstellten Lebenserwartung bei Rentenzusagen (Langlebigkeitsrisiko) ausgelöst werden und führen ebenfalls zu einer Belastung des Unternehmens aufgrund unerwarteter Rückstellungserhöhungen sowie gegebenenfalls vorzeitiger Mittelabflüsse. Risiken aus der Veränderung des Rechnungszinssatzes sind rein bilanziell, d.h. es erfolgt eine erfolgsneutrale Anpassung der Rückstellungen gegen das Eigenkapital. Die Mittelabflüsse bleiben hiervon jedoch unberührt. Die Pensionszusagen in Deutschland berücksichtigen in Teilen eine mehrfache Zählung einzelner Begünstigter aufgrund von Anwartschaften in unterschiedlichen Bausteinen der Versorgungssysteme. Die Gesamtzahl der Pensionszusagen teilt sich wie folgt auf Aktive, mit unverfallbaren Ansprüchen ausgeschiedene Mitarbeiter und Rentner auf:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Veränderung des Anwartschaftsbarwerts und des Planvermögens Die Veränderung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen sowie des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens stellt sich wie folgt dar:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Zum 30.09.2015 betrifft der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand im Wesentlichen einen Plan in Liechtenstein. Durch die Anpassung des Faktors zur Umrechnung der eingezahlten Beiträge in eine lebenslange Rente zum Zeitpunkt des Renteneintritts hat sich der Anwartschaftsbarwert reduziert. Vom Anwartschaftsbarwert am Endes des Geschäftsjahres in Höhe von insgesamt 9.680 Mio € (Vorjahr: 9.540 Mio €) beziehen sich 6.422 Mio € (Vorjahr: 6.479 Mio €) auf Pläne, die nicht über einen Fonds finanziert werden, und 3.258 Mio € (Vorjahr: 3.061 Mio €) auf Pläne, die ganz oder teilweise aus einem Fonds finanziert werden. Veränderung der Nettoschuld und des Asset Ceiling Die Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen hat sich wie folgt entwickelt:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Der nach den Regelungen zur Begrenzung eines Vermögenswertes (Asset Ceiling) und aufgrund von Mindestdotierungsvorschriften für bereits erdiente Leistungen zu ermittelnde Betrag hat sich wie folgt entwickelt:
Netto-Pensionsaufwendungen Die Netto-Pensionsaufwendungen für leistungsorientierte Pläne setzen sich wie folgt zusammen:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Bewertungsannahmen Die Ansätze für die Diskontierungssätze, die Gehaltssteigerungsraten und den Rententrend, die der Berechnung des Verpflichtungsumfangs zugrunde liegen, wurden nach einheitlichen Grundsätzen abgeleitet und pro Land in Abhängigkeit von den jeweiligen ökonomischen Gegebenheiten festgesetzt. Zur Ableitung der jeweiligen Diskontierungssätze wird dabei grundsätzlich auf Renditen festverzinslicher, laufzeit- und währungsadäquater Unternehmensanleihen zurückgegriffen, die von den Ratingagenturen mit einem Rating von „AA“ bewertet werden. Unter anderem das im Januar 2015 angekündigte Anleihekaufprogramm der EZB („QE“) führte unterjährig zu einer starken Volatilität der Finanzmärkte. Zum 30. September 2015 lag der Diskontierungssatz bei den Pensionsverpflichtungen in Deutschland bei 2,50 % im Vergleich zu 2,60 % im Vorjahr. Bei der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurden folgende Annahmen (= gewichteter Durchschnitt) zugrunde gelegt:
Die Bewertung der deutschen Pensionsverpflichtungen beruht im Grundsatz auf den „Richttafeln 2005 G“ von Prof. Dr. Klaus Heubeck, wobei für bestimmte Begünstigtengruppen Modifikationen zur Berücksichtigung einer verlängerten Lebenserwartung vorgenommen werden. In den übrigen Ländern wurden im Wesentlichen folgende biometrische Rechnungsgrundlagen verwendet: USA: modifizierte Version des RP-2014 Mortality Base Table and MP-2014 Mortality Projection Scale; Großbritannien: Series Tables teilweise modifiziert; Liechtenstein: BVG2010 Gen. Alternative Annahmen (jeweils gewichteter Durchschnittssatz über sämtliche in- und ausländische Pensionsverpflichtungen) würden zu den in der folgenden Übersicht dargestellten Veränderungen des Anwartschaftsbarwertes und damit zu entgegengesetzten Veränderungen des Eigenkapitals führen. Bei der Darstellung der Effekte ist jeweils die Änderung einer Annahme bei Konstanz aller weiteren Annahmen unterstellt:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Zur Untersuchung der Sensitivität des Anwartschaftsbarwertes gegenüber einer Veränderung der angenommenen Sterblichkeit bzw. Lebenserwartung wurden die Sterbewahrscheinlichkeiten für das Alter ab Rentenbeginn in einer Vergleichsberechnung um 10 % abgesenkt. Dies entspricht für heute 63- bis 65-jährige Leistungsempfänger etwa einer Erhöhung der Lebenserwartung bei Übergang in den Ruhestand um ein Jahr. Planvermögen Die Mehrzahl der fondsfinanzierten Pensionspläne des Konzerns befindet sich in den USA, in Großbritannien und zu einem geringeren Umfang in Deutschland sowie einigen anderen europäischen Ländern. Das Planvermögen ist in diversifizierte Portfolios investiert, die jeweils verschiedene Anlageklassen umfassen. Hiermit soll eine unter Risiko- und Renditeaspekten optimale Aufteilung der Anlageklassen erreicht werden. Die Anlageklassen der Fonds umfassen im Wesentlichen nationale und internationale Aktien, festverzinsliche Wertpapiere staatlicher und nichtstaatlicher Emittenten, Immobilienvermögen sowie Anteile an hochdiversifizierten Fonds. Das Planvermögen der Pensionspläne enthält keine Gläubigerpapiere oder Aktien sowie kein Immobilienvermögen von thyssenkrupp. Bei der Anlage des Planvermögens bedient sich der Konzern professioneller Investmentmanager, die auf Basis spezifischer Anlagerichtlinien agieren. Die Anlageausschüsse des jeweiligen Plans setzen sich aus leitenden Mitarbeitern des Finanzbereichs und anderen qualifizierten Führungskräften zusammen. Sie tagen regelmäßig, um die Risiken und die Performance wesentlicher Pensionsfonds zu überprüfen; darüber hinaus bewilligen sie die Auswahl bzw. die Vertragsverlängerung externer Fondsmanager. Für die wesentlichen Pensionsfonds des Konzerns werden des Weiteren regelmäßig Asset-Liability-Studien durchgeführt. Hierbei wird die Struktur der Pensionsverpflichtungen durch Aktuare im Detail analysiert (u.a. im Hinblick auf Altersstruktur, Duration, mögliche Zins-/Inflationsrisiken) und daraus die jeweilige Anlagestrategie sowie das Zielportfolio des Fonds abgeleitet bzw. aktualisiert. Durch die oben erläuterten, etablierten Prozesse zur Steuerung und Überwachung des Planvermögens wird den im Zusammenhang mit der Vermögensanlage am Kapitalmarkt üblichen Risiken – Kontrahenten-, Liquiditäts-/Markt- und sonstigen Risiken – begegnet. Wie oben beschrieben, bestehen die wesentlichen Pensionszusagen in den Ländern Deutschland, USA, Großbritannien und Liechtenstein. Das Planvermögen dieser Länder beträgt zum Stichtag 87 % (Vorjahr: 89 %) des gesamten Planvermögens. Das Portfolio dieser Pensionsfonds umfasst zum Bilanzstichtag folgende Anlageklassen:
Im Vorjahr setzte sich das Portfolio der wesentlichen Pensionsfonds wie folgt zusammen:
Grundsätzlich dotiert der Konzern die Pensionsfonds in Höhe des Betrages, der erforderlich ist, um die gesetzlichen Minimalzuführungserfordernisse des jeweiligen Landes, in dem der Fonds ansässig ist, zu erfüllen. In den USA richtet sich die Minimaldotierung einiger Fonds nach gewerkschaftlichen Regelungen. Darüber hinaus leistet der Konzern von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen zusätzliche Zuführungen. Für das Geschäftsjahr 2015/2016 erwartet thyssenkrupp Bar-Dotierungen zu den fondsfinanzierten Pensionsplänen durch den Arbeitgeber in Höhe von 66 Mio € (Vorjahr: 53 Mio €). Pensionszahlungen Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurden Pensionszahlungen für Pläne in Deutschland von 417 Mio € (Vorjahr: 406 Mio €) im Wesentlichen aus den Rückstellungen und für Pläne in den übrigen Ländern von 142 Mio € (Vorjahr: 137 Mio €) im Wesentlichen aus dem Planvermögen geleistet. In den kommenden zehn Geschäftsjahren werden aus den Pensionsplänen folgende Zahlungen erwartet:
Die durchschnittliche gewichtete Laufzeit der leistungsorientierten Pläne beträgt in Deutschland wie im Vorjahr 12 Jahre und für die übrigen Länder 15 Jahre (Vorjahr: 14 Jahre). Beitragsorientierte Pläne (defined contribution plans – DC Plans) Darüber hinaus gewährt der Konzern im In- und Ausland Beitragszusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung über Pensionskassen und vergleichbare Versorgungseinrichtungen. Der Konzern erbringt für diese Pläne Beitragsleistungen in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes vom Einkommen der Mitarbeiter oder in Abhängigkeit von der Höhe der Beitragsleistungen der Mitarbeiter. Der Gesamtaufwand aus als beitragsorientierte Pläne bilanzierten Pensionszusagen betrug im Geschäftsjahr 143 Mio € (Vorjahr: 124 Mio €). Zusätzlich wurden Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger von 574 Mio € (Vorjahr: 544 Mio €) gezahlt. Gesundheitsfürsorgeverpflichtungen In den USA gewährt der Konzern Gesundheitsfürsorgeleistungen und Lebensversicherungsleistungen an Pensionäre, die bestimmte Mindestanforderungen hinsichtlich ihres Lebens- und Dienstalters erfüllen. Bis zum 31. März 2014 bestanden wesentliche Gesundheitsfürsorgeverpflichtungen bei der The Budd Company Inc. gegenüber ehemaligen Mitarbeitern. The Budd Company Inc. ist eine inaktive Gesellschaft des thyssenkrupp Konzerns, die u.a. im Bereich der Automobilzulieferung tätig war. Zum 31. März 2014 hat die Gesellschaft einen Insolvenzantrag nach Chapter 11 gestellt. The Budd Company Inc. und ihre Gesundheitsfürsorgeverpflichtungen sind damit außerhalb der Verantwortung des thyssenkrupp Konzerns und ab diesem Zeitpunkt nicht mehr im Konzernabschluss enthalten. Veränderung des Anwartschaftsbarwertes Die Veränderung des Anwartschaftsbarwertes der Gesundheitsfürsorgeverpflichtungen stellt sich wie folgt dar:
Der Barwert der Gesundheitsfürsorgeverpflichtungen entspricht der bilanzierten Rückstellung. Netto-Aufwendungen für Gesundheitsfürsorgeleistungen Die Netto-Aufwendungen für die Gesundheitsfürsorgeleistungen für Pensionäre setzen sich wie folgt zusammen:
Bewertungsannahmen Bei der Berechnung der Gesundheitsfürsorgeverpflichtungen wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt (= gewichteter Durchschnitt):
Sonstige pensionsähnliche Verpflichtungen Insbesondere bei deutschen Gesellschaften bestehen Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen. Hierbei erbringt der Arbeitnehmer Vorleistungen durch Mehrarbeit, die nach dem Ausscheiden durch ratierliche Zahlungen entgolten werden. Zusätzlich wird den Mitarbeitern eine Aufstockung auf die gezahlten Entgelte gewährt. Für die Verpflichtungen wurden Rückstellungen nach IAS 19 „Employee Benefits“ in Höhe von 163 Mio € (Vorjahr: 164 Mio €) angesetzt. 16 RÜCKSTELLUNGEN FÜR LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER UND SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Vom Gesamtbetrag der Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer und der sonstigen Rückstellungen zum 30. September 2015 sind 1.428 Mio € (Vorjahr: 1.508 Mio €) kurzfristig und 1.245 Mio € (Vorjahr: 1.116 Mio €) langfristig. Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer und sonstige Rückstellungen in Höhe von 1.286 Mio € (Vorjahr: 1.195 Mio €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Mit den Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden vor allem Jubiläumszuwendungen und Verpflichtungen aus den Management Incentiveplänen erfasst, während Sozialplan- und ähnliche Aufwendungen in der Rückstellung für Restrukturierungen innerhalb der Personalstrukturmaßnahmen berücksichtigt sind. Pensionsähnliche Verpflichtungen wie Altersteilzeit- und Vorruhestandsregelungen, die zum Teil auch im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen entstanden sind, sind Bestandteil der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Die Rückstellung für Gewährleistungs- und Produkthaftungsverpflichtungen umfasst sowohl die Haftung des Konzerns für die einwandfreie Funktionalität der verkauften Produkte (Gewährleistung) als auch die Verpflichtung, dem Käufer durch den Gebrauch der Produkte entstandene Schäden zu ersetzen (Produkt-haftung). Die Rückstellung für sonstige absatz- und beschaffungsmarktbezogene Risiken besteht im Wesentlichen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Die Restrukturierungsrückstellung umfasst neben den rückstellungsfähigen Personalstrukturmaßnahmen auch Rückstellungen für Sachstrukturmaßnahmen, die im Rahmen der Aufgabe von betrieblichen Bereichen für Kosten gebildet werden, die aus Maßnahmen resultieren, die keinen zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen generieren. Mit Ausnahme von Steel Americas werden in allen Business Areas Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt. Von den im Berichtsjahr erfassten Zuführungen zu Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 164 Mio € entfallen 82 Mio € auf die Business Area Elevator Technology, 42 Mio € auf die Business Area Materials Services, 22 Mio € auf Corporate und 12 Mio € auf die Business Area Components Technology. Die Rückstellung für Entfernungsverpflichtungen besteht im Wesentlichen aus Verpflichtungen zur Sicherung entstandener Bergschäden und für Rekultivierungsmaßnahmen. Die Abwicklung von Bergschäden und Rekultivierungsverpflichtungen erstreckt sich typischerweise über lange Zeiträume von teilweise mehr als 30 Jahren. Die technischen Rahmenbedingungen sind als sehr komplex einzuschätzen. Entsprechend bestehen Unsicherheiten über den zeitlichen Anfall und die konkrete Höhe der Aufwendungen. Die Rückstellungen für Umweltschutzverpflichtungen betreffen vor allem die Beseitigung von Altlasten sowie Sanierungs- und Gewässerschutzmaßnahmen. Nachfolgende Sachverhalte sind in den Rückstellungen für Prozessrisiken sowie in den sonstigen Risiken enthalten: Im Zusammenhang mit dem Elevator-Kartell haben potenziell Geschädigte gegen die thyssenkrupp AG und Unternehmen des thyssenkrupp Konzerns Schadensersatzansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend gemacht. Ein Teil der geltend gemachten Ansprüche ist noch nicht beziffert worden. Die Gerichtsverfahren sind in Deutschland, Belgien, Österreich und den Niederlanden anhängig und befinden sich in unterschiedlichen Verfahrensstadien; teilweise sind Verfahren bereits vergleichsweise oder sonst erledigt worden. Für den Teil der geltend gemachten Ansprüche, die nach Einschätzung von thyssenkrupp wahrscheinlich zu Mittelabflüssen führen werden, hat thyssenkrupp eine Risikovorsorge durch Rückstellungen im oberen zweistelligen Millionenbereich getroffen. Für die Bemessung der Rückstellungshöhe ist eine gesamtschuldnerische Haftung von thyssenkrupp mit anderen Kartellteilnehmern berücksichtigt worden. Im Zusammenhang mit dem Schienenkartell, in dem es um verbotene Kartellabsprachen im Zeitraum von 2001-2011 bei der Lieferung von Schienen, Schwellen und Weichen an private Unternehmen ging, zu denen Bauunternehmen sowie Unternehmen, die Privatbahnen unterhalten, und kommunale Verkehrsbetriebe (sogenannter „Privatmarkt“) zählen, haben verschiedene Unternehmen, insbesondere kommunale Verkehrsbetriebe als potenziell Geschädigte des Schienenkartells, Schadenersatzforderungen gerichtlich oder zumeist außergerichtlich geltend gemacht. thyssenkrupp hat für die Schadenersatzforderungen Risikovorsorge durch Rückstellung getroffen. In den USA macht die inoperative frühere Konzerngesellschaft The Budd Company im Rahmen des von dieser Gesellschaft 2014 eingeleiteten Verfahrens zur Restrukturierung ihrer Verbindlichkeiten und Liquidation verschiedene angebliche Ansprüche gegen thyssenkrupp Unternehmen in Höhe dreistelliger Millionenbeträge geltend. Mit der Gesellschaft wurde Einigkeit über einen vom zuständigen U.S. Gericht im Rahmen des Restrukturierungsplans noch zu genehmigenden Vergleich erzielt. Die danach von thyssenkrupp ratierlich über mehrere Jahre zu leistenden Zahlungen dienen vor allem der Finanzierung der Gesundheitsversorgungspläne (Health Care) für ehemalige Mitarbeiter der Gesellschaft. Für diese Zahlungspflicht war zu einem kleineren Teil bereits Vorsorge durch Rückstellung gebildet. Die Anpassung der Rückstellung durch Vergleich wird weitgehend durch die daraus resultierenden Steuereffekte kompensiert und belastet das Ergebnis nach Steuern mit einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag. Darüber hinaus sind Rückstellungen für eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsstreitigkeiten gebildet worden, die in der Regel eine geringe Auswirkung haben. 17 FINANZSCHULDEN
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Die kurzfristigen Finanzschulden beinhalten Finanzschulden mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, während die langfristigen Finanzschulden eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Finanzschulden in Höhe von 213 Mio € (Vorjahr: 235 Mio €) sind durch Grundpfandrechte besichert. Per 30. September 2015 sind von den Finanzschulden insgesamt Disagien in Höhe von 37 Mio € (Vorjahr: 28 Mio €) abgesetzt und Agien in Höhe von 0 (Vorjahr: 1 Mio €) aufgeschlagen. Die Verrechnung der Disagien und Agien ist im Finanzergebnis enthalten. Im Rahmen des Vorjahresausweises von Veräußerungsgruppen wurden keine Finanzschulden in die Bilanzposition „Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten“ umgegliedert. Anleihen und Schuldscheindarlehen
Im Februar 2015 hat die thyssenkrupp AG eine Dual-Tranche-Anleihe im Gesamtvolumen von 1,35 Mrd € begeben. Die Anleihe wurde in zwei Tranchen von 750 Mio € und 600 Mio € mit Laufzeiten von 5 Jahren und 9 Monaten bzw. von 10 Jahren emittiert. Die thyssenkrupp AG hat für die Anleihe der ThyssenKrupp Finance Nederland B.V. eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie für die Zahlungsverpflichtungen gemäß den Anleihebedingungen übernommen. Per 30. September 2015 stellt sich die Finanzierungsstruktur der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, der Commercial Paper und der sonstigen Darlehen wie folgt dar: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Commercial Paper und sonstige Darlehen
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Aus einer syndizierten Kreditfazilität (Multi-Currency-Facility-Agreement) stehen thyssenkrupp variabel verzinsliche Mittel in Höhe von 2,0 Mrd € zur Verfügung. Die Fazilität wurde im März 2014 abgeschlossen und im März 2015 erfolgreich um ein Jahr vollständig verlängert. Sie hat damit derzeit eine Laufzeit bis zum 28. März 2018. Zum Ende des zweiten Jahres (März 2016) besteht erneut die Möglichkeit, die Kreditlinie mit Zustimmung der Kreditgeber um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Kreditfazilität war am Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen. Zusätzlich zur syndizierten Kreditfazilität hat die thyssenkrupp AG mit ihren Finanzpartnern bilaterale Kreditvereinbarungen über insgesamt 1,8 Mrd € getroffen, denen zufolge sie, aber auch teilweise die thyssenkrupp Finance USA, Inc. oder die ThyssenKrupp Finance Nederland B.V. Kredite in Euro oder wahlweise in US-Dollar oder Britischen Pfund revolvierend in Anspruch nehmen kann (Roll-Over-Finanzierungen). Die bilateralen Kreditvereinbarungen waren am Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommen. Damit verfügt der Konzern insgesamt über ungenutzte und fest zugesagte Kreditlinien in Höhe von 3,8 Mrd €. Darüber hinaus verfügt der Konzern über weitere Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen eines Commercial Paper Programms mit einem maximalen Emissionsvolumen von 1,5 Mrd €. Commercial Paper sind Schuldverschreibungen, die im Rahmen unseres Programms mit einer Laufzeit von bis zu 364 Tagen abhängig von der Investorennachfrage begeben werden können. Das Programm war zum 30. September 2015 nicht in Anspruch genommen. Für Finance-Lease-Verträge betragen die zukünftigen Mindestzahlungen zum Stichtag:
Die Fälligkeiten der Finanzschulden verteilen sich wie folgt auf die nächsten fünf Jahre und die Zeit danach:
18 VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 137 Mio € (Vorjahr: 263 Mio €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 19 SONSTIGE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 12 Mio € (Vorjahr: 139 Mio €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. 20 SONSTIGE NICHT FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 972 Mio € (Vorjahr: 3.427 Mio €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die aus der Bilanzierung von Fertigungsaufträgen resultierenden Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
21 EVENTUALVERBINDLICHKEITEN, SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND ANDERE RISIKEN Eventualverbindlichkeiten Die thyssenkrupp AG sowie in Einzelfällen auch Tochtergesellschaften haben Bürgschaften oder Garantien zugunsten von Geschäftspartnern ausgestellt bzw. ausstellen lassen. Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Verpflichtungen zeigen Haftungsverhältnisse, bei denen der Hauptschuldner kein konsolidiertes Unternehmen ist:
In den Bürgschaften und Garantien sind Eventualverbindlichkeiten für Joint Ventures von 328 Mio € (Vorjahr: 407 Mio €) enthalten. Von den Eventualverbindlichkeiten für Joint Ventures betreffen 161 Mio € (Vorjahr: 196 Mio €) die Anteile der anderen Joint-Venture-Partner. Die Laufzeiten variieren je nach Art der Garantie von drei Monaten bis zu zehn Jahren (z.B. bei Miet- und Pachtgarantien). Grundlage für eine mögliche Inanspruchnahme durch den Begünstigten ist die nicht vertragskonforme Erfüllung von vertraglich eingegangenen Verpflichtungen durch den Hauptschuldner, wie z.B. nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Lieferung, Nichteinhaltung von zugesicherten Leistungsparametern oder nicht ordnungsgemäße Rückzahlung von Krediten. Alle durch die thyssenkrupp AG oder durch die Tochtergesellschaften ausgestellten oder in Auftrag gegebenen Bürgschaften oder Garantien erfolgen im Auftrag und unter Rückhaftung des jeweiligen, aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis entsprechend verpflichteten Unternehmens (Hauptschuldner). Besteht die Rückhaftung gegen einen Hauptschuldner, an dem ganz oder teilweise ein konzernfremder Dritter beteiligt ist, so wird mit diesem grundsätzlich die Stellung zusätzlicher Sicherheiten in entsprechender Höhe vereinbart. thyssenkrupp haftet aus Beteiligungen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Personengesellschaften und Arbeitsgemeinschaften gesamtschuldnerisch. thyssenkrupp hat Eventualverbindlichkeiten bei folgenden wesentlichen Rechtsstreitigkeiten: Ehemalige Aktionäre von Thyssen und von Krupp haben die gerichtliche Überprüfung der Umtauschverhältnisse aus der Verschmelzung der Thyssen AG und der Fried. Krupp AG Hoesch-Krupp zur thyssenkrupp AG nach § 305 UmwG (alter Fassung) beantragt. Das erstinstanzliche Gericht hat die Anträge im August 2015 zurückgewiesen und festgestellt, dass das Umtauschverhältnis nicht zu niedrig bemessen gewesen ist. Einige Antragsteller haben gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt. thyssenkrupp geht weiterhin davon aus, dass die Ansprüche unbegründet sind. Im Zusammenhang mit der früheren Mehrheitsbeteiligung der Business Area Industrial Solutions an der griechischen Werft Hellenic Shipyards (HSY) und dem Bau von U-Booten für die griechische Marine verlangt die griechische Regierung (schieds-)gerichtlich Schadenersatz in Höhe von 2,1 Mrd € sowie Erstattung einer Teilzahlung von 115 Mio € von der thyssenkrupp Industrial Solutions AG und der thyssenkrupp Marine Systems GmbH sowie von HSY und den jetzigen Mehrheitsgesellschaftern von HSY. Bislang hat die griechische Regierung lediglich Ansprüche in Höhe eines zweistelligen Millionen-Euro-Betrages konkretisiert, die ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen ihr und HSY betreffen. Die gegen die thyssenkrupp Unternehmen geltend gemachten Ansprüche erscheinen unbegründet. Alle vertraglichen Verpflichtungen von thyssenkrupp Marine Systems und anderen thyssenkrupp Gesellschaften gegenüber der griechischen Regierung sind seit 2010 erfüllt. Darüber hinaus sind gegen thyssenkrupp Konzernunternehmen weitere gerichtliche und schiedsgerichtliche Verfahren und behördliche Untersuchungen und Verfahren sowie Ansprüche geltend gemacht worden oder können zukünftig eingeleitet oder geltend gemacht werden. Hierzu zählen beispielsweise gerichtliche, schiedsgerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen sowie behördliche Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Bau, den gewährten steuerlichen Vergünstigungen sowie dem laufenden Betrieb des Stahlwerks in Brasilien, die zu Schadenersatz und Geldstrafen oder zu steuerlichen Belastungen führen können. Aus dem Erwerb oder der Veräußerung von Unternehmen oder Unternehmensteilen ergeben sich Auseinandersetzungen, die zur Rückerstattung von Teilen des Kaufpreises oder zur Leistung von Schadenersatz oder zu steuerlichen Belastungen führen können. Ferner werden beispielsweise aus verschiedenen Verträgen wie Bau-, Anlagenbau-, Liefer- und Leistungsverträgen von Vertragspartnern, Kunden, Konsortialpartnern oder Subunternehmern Ansprüche erhoben. Prognosen zum Verlauf und zu den Ergebnissen von Rechtsstreitigkeiten sind mit erheblichen Schwierigkeiten und Unsicherheiten verbunden. Negative, gegebenenfalls auch wesentliche künftige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind daher auch bei den nicht separat dargestellten Rechtsstreitigkeiten, behördlichen Untersuchungen und Verfahren sowie Ansprüchen einzeln wie auch zusammen mit anderen Rechtsstreitigkeiten, behördlichen Untersuchungen und Verfahren sowie Ansprüchen möglich. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erwartet thyssenkrupp jedoch aus den in diesem Abschnitt nicht separat ausgeführten Rechtsstreitigkeiten, behördlichen Untersuchungen und Verfahren sowie Ansprüchen keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere Risiken Im Rahmen von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen, die als Operating Lease zu qualifizieren sind, least der Konzern Sachanlagen. Hieraus resultieren im Saldo Aufwendungen von 336 Mio € (Vorjahr: 322 Mio €), die sich folgendermaßen zusammensetzen:
Die künftigen (nicht abgezinsten) Mindestmietzahlungen aus solchen unkündbaren Verträgen, die zum Stichtag eine ursprüngliche oder verbleibende Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, betragen:
Im Gesamtbetrag der künftigen Mindestmietzahlungen sind die künftigen Mindestmieteinnahmen aus unkündbaren Untermietverträgen in Höhe von 2 Mio € (Vorjahr: 2 Mio €) nicht berücksichtigt. Das Bestellobligo für Investitionsvorhaben beläuft sich zum 30. September 2015 auf 322 Mio € (Vorjahr: 430 Mio €) und betrifft im Wesentlichen Sachanlagen in den Business Areas Components Technology, Steel Europe und Steel Americas. Gegenüber Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bestehen Einzahlungsverpflichtungen und Nachschusspflichten von zusammen 0 (Vorjahr: 13 Mio €). Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 3.282 Mio € (Vorjahr: 2.967 Mio €). Diese betreffen im Wesentlichen die Abnahmeverpflichtungen aus langfristigen Koks-, Kohle- und Kalklieferverträgen und Verpflichtungen aus Schiffscharterverträgen in den Business Areas Steel Europe und Steel Americas sowie die Abnahmeverpflichtungen aus Strom- und Gaslieferverträgen im Konzern. Daneben bestehen in den Business Areas Steel Europe und Steel Americas langfristige Lieferverträge für Eisenerz und Eisenerz-Pellets, aus denen Abnahmeverpflichtungen für einen Zeitraum von bis zu neun Jahren resultieren. Aufgrund der hohen Volatilität der Preisentwicklung für Eisenerz wurden für die Bewertung der gesamten Abnahmeverpflichtungen die zum Berichtszeitpunkt gültigen Erzpreise zugrunde gelegt; hieraus ergeben sich Abnahmeverpflichtungen von 5.448 Mio € (Vorjahr: 9.067 Mio €). Abgestellt auf die Risikotragfähigkeit des Konzerns bzw. der einzelnen Konzernunternehmen bestehen in den verschiedenen Versicherungssparten angemessene Selbstbeteiligungen. Der Eintritt eines oder mehrerer Schadensfälle kann zu einer Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns führen. 22 FINANZINSTRUMENTE In der nachfolgenden Tabelle sind die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten nach Bewertungskategorien und Klassen dargestellt. Dabei werden auch die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finance Lease sowie die Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung berücksichtigt, obwohl sie keiner Bewertungskategorie des IAS 39 angehören.
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01).
Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert von Ausleihungen ergibt sich als Barwert der zukünftig erwarteten Cashflows. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Eigenkapitalinstrumente und Gläubigerpapiere. Sie werden grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert bewertet; dieser basiert, soweit vorhanden, auf Börsenkursen zum Bilanzstichtag. Liegen keine auf einem aktiven Markt notierten Preise vor und kann der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden, erfolgt eine Bewertung der Eigenkapitalinstrumente zu Anschaffungskosten. Der beizulegende Zeitwert von Devisentermingeschäften errechnet sich auf Basis des am Bilanzstichtag geltenden Devisenkassamittelkurses unter Berücksichtigung der Terminaufschläge und -abschläge für die jeweilige Restlaufzeit des Kontraktes im Vergleich zum kontrahierten Devisenterminkurs. Bei Devisenoptionen werden anerkannte Modelle zur Ermittlung des Optionspreises angewandt. Der beizulegende Zeitwert einer Option wird neben der Restlaufzeit der Option zusätzlich durch weitere Bestimmungsfaktoren, wie z.B. die aktuelle Höhe und die Volatilität des zugrunde liegenden jeweiligen Wechselkurses oder der zugrunde liegenden Basiszinsen, beeinflusst. Bei Zinsswaps und Zins-/Währungsswaps erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert durch die Abzinsung der zukünftig zu erwartenden Cashflows. Dabei werden die für die Restlaufzeit der Kontrakte geltenden Marktzinssätze zugrunde gelegt. Daneben werden bei Zins-/Währungsswaps die Wechselkurse der jeweiligen Fremdwährungen einbezogen, in denen die Cashflows stattfinden. Der beizulegende Zeitwert von Warentermingeschäften basiert auf offiziellen Börsennotierungen. Die Bewertungen werden sowohl intern als auch von externen Finanzpartnern zum Bilanzstichtag vorgenommen. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert von festverzinslichen Verbindlichkeiten ergibt sich als Barwert der zukünftig erwarteten Cashflows. Die Abzinsung erfolgt auf Basis der am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze. Bei Verbindlichkeiten mit variabel verzinslichem Charakter entsprechen die Buchwerte den beizulegenden Zeitwerten. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, lassen sich in die folgende dreistufige Bewertungshierarchie einordnen:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01).
Die Bewertungshierarchie spiegelt die Bedeutung der bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte einbezogenen Faktoren wider. In Level 1 werden die Finanzinstrumente erfasst, deren beizulegender Zeitwert anhand von quotierten Marktpreisen auf aktiven Märkten ermittelt wird. Beizulegende Zeitwerte in Level 2 werden aufgrund von beobachtbaren Marktdaten, z.B. anhand von Währungskursen, ermittelt. In Level 3 werden die Finanzinstrumente erfasst, deren beizulegender Zeitwert anhand von nicht beobachtbaren Marktdaten bewertet wird. Nachfolgend ist die Entwicklung der in Level 3 erfassten Finanzinstrumente dargestellt:
Die auf individuellen Bewertungsparametern basierende und zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Verbindlichkeit beinhaltet ein Frachtderivat, das unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Mindestmenge auf Basis anerkannter finanzmathematischer Modelle sowie unter Berücksichtigung der zum Bilanzstichtag vorliegenden Marktdaten bewertet wurde. Der aus der Bewertung resultierende ergebniswirksame Effekt wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in der Position „Sonstige Aufwendungen“ ausgewiesen. Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten Die beiden nachfolgenden Tabellen zeigen, in welchem Maße finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten die Aufrechnungskriterien des IAS 32 erfüllen und in der Bilanz saldiert werden und in welchem Maße Globalverrechnungsverträge bzw. Rahmenverträge bestehen, welche jedoch die Saldierungskriterien nicht erfüllen. Im thyssenkrupp Konzern bestehen grundsätzlich Rahmenverträge mit Aufrechnungsvereinbarungen nur für derivative Finanzinstrumente. Ausgenommen hiervon sind eingebettete Derivate. 30.09.2014: Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die Rahmenverträgen mit Aufrechnungsvereinbarungen unterliegen 1)
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). 30.09.2015: Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die Rahmenverträgen mit Aufrechnungsvereinbarungen unterliegen)
Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente im Wesentlichen auf Basis von Rahmenverträgen ab, die jedoch die Aufrechnungskriterien des IAS 32 entweder ganz oder zum Teil nicht erfüllen; ein Aufrechnungsanspruch ist in diesen Fällen lediglich bei Beendigung des Vertrages aufgrund einer wesentlichen Vertragsverletzung oder Insolvenz eines der Vertragspartner durchsetzbar. Daher werden die Bruttowerte dieser Derivate separat in der Bilanz dargestellt. Eine Ausnahme hiervon bilden die sogenannten Futures, für die ein täglicher Ausgleich von Marktwerten im Rahmen von Margin Calls vorgenommen wird. Diese Derivate erfüllen die Aufrechnungskriterien des IAS 32 und werden somit saldiert in der Bilanz ausgewiesen. Die folgende Tabelle stellt die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien dar. Hierin sind keine Ergebniseffekte aus Finance Lease und aus Derivaten mit bilanzieller Sicherungsbeziehung berücksichtigt, da diese keiner Bewertungskategorie des IAS 39 angehören.
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Das Nettoergebnis aus der Kategorie „Kredite und Forderungen“ resultiert im Wesentlichen aus Zinserträgen aus finanziellen Forderungen, Kursgewinnen und Kursverlusten aus Fremdwährungsforderungen sowie aus Wertberichtigungen. In der Kategorie „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ sind im Wesentlichen die Aufwendungen aus dem Abgang von Beteiligungen sowie die laufenden Erträge aus Eigenkapitalinstrumenten und Gläubigerpapieren enthalten. Die Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Währungs-, Zins- und Warenderivaten, die nicht die Anforderungen des IAS 39 für Hedge Accounting erfüllen, sind in der Kategorie „Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung“ enthalten. Die Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ umfasst im Wesentlichen die Zinsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten sowie Kursgewinne und Kursverluste aus Fremdwährungsverbindlichkeiten. In den Nettogewinnen und -verlusten aus Finanzinstrumenten sind insgesamt Umrechnungsdifferenzen in Höhe von –42 Mio € (Vorjahr: 80 Mio €) enthalten. Derivative Finanzinstrumente Der Konzern setzt verschiedene derivative Finanzinstrumente ein, darunter Devisentermingeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte, Zinsswaps, Zins-/Währungsswaps und Warentermingeschäfte. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente erfolgt grundsätzlich zur Absicherung bestehender oder geplanter Grundgeschäfte und dient der Reduzierung von Fremdwährungs-, Zins- und Warenpreisrisiken. Die nachfolgende Tabelle stellt die Nominalwerte und beizulegenden Zeitwerte der im Konzern eingesetzten derivativen Finanzinstrumente dar:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). 2) Inklusive Zins-/Währungsderivate 3) Inklusive Frachtderivate Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung Bilanzielle Sicherungsbeziehungen gem. IAS 39 (Hedge Accounting) bestehen vor allem zur Absicherung von Währungsrisiken aus festen vertraglichen Verpflichtungen in Fremdwährung sowie zukünftiger Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten, zur Absicherung von Warenpreisrisiken aus Absatz- und Beschaffungsgeschäften und zur Absicherung von Zins- bzw. Währungsrisiken aus langfristigen Finanzierungen. Cashflow-Hedges Cashflow-Hedges bestehen vor allem zur Absicherung künftiger Zahlungsströme gegenüber Fremdwährungs- und Warenpreisrisiken aus zukünftigen Umsätzen und Beschaffungsgeschäften sowie Zins- bzw. Währungsrisiken aus langfristigen Finanzierungen. Diese Derivate werden zu beizulegenden Zeitwerten bilanziert, welche in einen effektiven und in einen ineffektiven Teil zerlegt werden. Der effektive Teil der Schwankungen der beizulegenden Zeitwerte dieser Derivate wird bis zum Realisationszeitpunkt des gesicherten Grundgeschäftes direkt im Eigenkapital im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst. Der ineffektive Teil hingegen wird ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung vereinnahmt. Bei Realisierung der zukünftigen Transaktionen (Grundgeschäfte) werden die im Eigenkapital kumulierten Effekte erfolgswirksam aufgelöst. Zum 30. September 2015 waren Sicherungsinstrumente in Höhe von 18 Mio € (Vorjahr: 24 Mio €) mit positiven beizulegenden Zeitwerten und in Höhe von 128 Mio € (Vorjahr: 164 Mio €) mit negativen beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Für das Geschäftsjahr 2014/2015 ist im kumulierten sonstigen Ergebnis im Eigenkapital ein unrealisiertes Ergebnis in Höhe von 84 Mio € (Vorjahr: 94 Mio €) (vor Steuern) berücksichtigt. Die maximale Zeitdauer, für die Cashflows aus zukünftigen Transaktionen gesichert werden, beträgt 68 Monate. Im Berichtsjahr wurden infolge der unterjährigen Realisation von Grundgeschäften –27 Mio € (Vorjahr: 0) aus dem kumulierten sonstigen Ergebnis im Eigenkapital ergebniswirksam in die Umsatzerlöse umgegliedert. Zusätzlich wurden 36 Mio € (Vorjahr: 1 Mio €) anschaffungskostenerhöhend aus dem kumulierten sonstigen Ergebnis in die Vorräte umgegliedert, da die gesicherten Rohstoffe bilanziert wurden, aber noch keine ergebniswirksame Realisation des Grundgeschäftes stattgefunden hatte. Hieraus resultierte eine Erhöhung der Aufwendungen in Höhe von 24 Mio € in 2014/2015. Darüber hinaus wurden 6 Mio € (Vorjahr 0) anschaffungskostenerhöhend aus dem kumulierten sonstigen Ergebnis in die Anschaffungskosten der Sachanlagen umgegliedert. Hiervon wurden Aufwendungen in Höhe von 0 Mio € 2014/2015 ergebniswirksam. Darüber hinaus werden insgesamt Aufwendungen von 12 Mio € in 2015/2016 und Aufwendungen von 6 Mio € in den folgenden Geschäftsjahren ergebniswirksam. Zum 30. September 2015 resultiert aus ineffektiven Bestandteilen der als Cashflow-Hedges klassifizierten derivativen Finanzinstrumente ein Nettoergebnis in Höhe von –21 Mio € (Vorjahr: –18 Mio €). Der Abbruch von Cashflow-Hedges führte im laufenden Geschäftsjahr durch Umgliederung aus den kumulierten erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen in die Gewinn- und Verlustrechnung zu einem Ergebnis von –13 Mio € (Vorjahr: 0). Diese ursprünglich ergebnisneutral behandelten Schwankungen der beizulegenden Zeitwerte von Derivaten wurden zu dem Zeitpunkt ergebniswirksam realisiert, als die Durchführung der abgesicherten zukünftigen Transaktionen in Form währungsgesicherter Umsatzerlöse und Investitionen in das Anlagevermögen nicht länger als wahrscheinlich angesehen wurde. Die im folgenden Geschäftsjahr erwarteten Aufwendungen aus den zum Stichtag in den kumulierten erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen enthaltenen Schwankungen der beizulegenden Zeitwerte von Derivaten betragen 31 Mio €. Im Geschäftsjahr 2016/2017 werden Aufwendungen in Höhe von 31 Mio €, im Geschäftsjahr 2017/2018 Aufwendungen in Höhe von 2 Mio € und in den nachfolgenden Geschäftsjahren Aufwendungen in Höhe von 20 Mio € erwartet. Fair-Value-Hedges Fair-Value-Hedges bestehen vor allem zur Absicherung der beizulegenden Zeitwerte von festen vertraglichen Verpflichtungen und von Vorratsbeständen gegenüber Preisrisiken sowie zur Absicherung von Zinsrisiken. Diese Waren- und Zinsderivate werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Buchwerte der zugeordneten Grundgeschäfte werden um die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der abgesicherten Risiken angepasst. Zum 30. September 2014 sowie zum 30. September 2015 waren diese Sicherungsinstrumente nicht eingesetzt. Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung Werden die Voraussetzungen für die Anwendung der Spezialvorschriften zum Hedge Accounting gemäß IAS 39 nicht erfüllt oder ist die Anwendung von Hedge Accounting ökonomisch nicht sinnvoll, erfolgt ein Ausweis der derivativen Finanzinstrumente als Derivate ohne bilanzielle Sicherungsbeziehung. Die hieraus resultierenden Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sind in der Tabelle zu den Nettoergebnissen aus Finanzinstrumenten nach Bewertungskategorien dargestellt. In dieser Position sind auch die eingebetteten Derivate enthalten. Sie bestehen im thyssenkrupp Konzern grundsätzlich in der Ausprägung, dass gewöhnliche Lieferungs- und Leistungsbeziehungen zu Lieferanten und Kunden im Ausland nicht in der funktionalen Währung (Landeswährung) eines der beiden Vertragspartner geschlossen wurden. Finanzwirtschaftliche Risiken Der Vorstand der thyssenkrupp AG hat ein Risikomanagementsystem implementiert, das vom Aufsichtsrat überwacht wird. In den Grundsätzen für das Risikomanagement sind die Rahmenbedingungen zur Erfüllung der Anforderungen an ein ordnungsmäßiges und zukunftsgerichtetes Risikomanagement im Konzern formuliert. Die Grundsätze verfolgen das Ziel, alle Mitarbeiter im Konzern zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Risiken zu veranlassen sowie einen nachhaltigen Prozess zur Förderung des Risikobewusstseins zu begleiten. In der Konzernrichtlinie zum Risikomanagement und in weiteren Konzernrichtlinien sind die Prozesse des Risikomanagements, einzuhaltende Limitierungen sowie der Einsatz von Finanzinstrumenten konkret geregelt. Das Risikomanagementsystem ist darauf ausgerichtet, die Risiken zeitnah konzernweit zu identifizieren, zu analysieren, zu steuern, zu überwachen und zu kommunizieren. Insbesondere durch eine mindestens zweimal jährlich durchgeführte Risikoinventur in allen Konzernunternehmen wird die Risikolandschaft im thyssenkrupp Konzern aktualisiert. Über die Ergebnisse des Risikoinventurprozesses werden sowohl der Vorstand der thyssenkrupp AG als auch der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates informiert. Das Risikomanagement-Reporting ist ein kontinuierlicher Prozess, der in das regelmäßige Konzernreporting eingebettet ist. Sowohl die Konzernrichtlinien als auch die Informationssysteme werden regelmäßig überprüft und an aktuelle Entwicklungen angepasst. Zudem überprüft die Konzernfunktion Internal Auditing regelmäßig, ob die Konzernunternehmen die Vorgaben des Risikomanagementsystems einhalten. thyssenkrupp ist als weltweit agierender Konzern im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken und Marktrisiken (Währungsrisiken, Zinsrisiken und Warenpreisrisiken) ausgesetzt. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, die aus den operativen Geschäften sowie den daraus resultierenden Finanzierungserfordernissen entstehenden Risiken durch den Einsatz ausgewählter derivativer und nicht derivativer Sicherungsinstrumente zu begrenzen. Kreditrisiko (Ausfallrisiko) Der Konzern ist bei Finanzinstrumenten einem Ausfallrisiko ausgesetzt, das aus der möglichen Nichterfüllung einer Vertragspartei resultiert und daher maximal in Höhe des positiven beizulegenden Zeitwertes des betreffenden Finanzinstrumentes besteht. In Krisenzeiten steigt die Bedeutung des Ausfallrisikos; wir steuern es durch unsere Geschäftspolitik mit besonderer Vorsicht. Zur Minimierung der Ausfallrisiken werden bei thyssenkrupp grundsätzlich Finanzinstrumente im Finanzierungsbereich nur mit solchen Kontrahenten abgeschlossen, die über eine sehr gute Bonität verfügen bzw. einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind. Dabei werden zur weiteren Risikominimierung Geschäfte nur im Rahmen vorgegebener Kontrahentenlimite getätigt. Im operativen Bereich werden die Außenstände und Ausfallrisiken von den Konzerngesellschaften fortlaufend überwacht und teilweise über Warenkreditversicherungen abgesichert. Die Risiken aus Warenlieferungen an Großkunden unterliegen einer besonderen Bonitätsüberwachung. Zusätzlich werden für die Absicherung von Forderungen gegenüber Großkunden Akkreditive und Ausfallbürgschaften eingesetzt. Die Forderungen gegenüber diesen Vertragspartnern sind jedoch nicht so hoch, als dass sie außerordentliche Risikokonzentrationen begründen würden. Den Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko für den Konzern besteht darin, dass aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln bestehenden oder zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen werden kann. Das Management des Liquiditätsrisikos, somit die Ressourcenallokation und die Sicherung der finanziellen Unabhängigkeit des Konzerns zählen zu den zentralen Aufgaben der thyssenkrupp AG. Um jederzeit die Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicherstellen zu können, werden auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung sowie einer monatlich rollierenden Liquiditätsplanung langfristige Kreditlinien und liquide Mittel vorgehalten. Auch im nächsten Geschäftsjahr steht die Finanzierung auf einer gesicherten Basis. Die in einigen Kreditverträgen vereinbarte Gearing-Obergrenze von 150 % wurde zum 30. September 2015 eingehalten. Vgl. hierzu auch die Ausführungen unter Anhang-Nr. 13 im Abschnitt „Angaben zum Kapitalmanagement“. Das Cash-Pooling sowie externe Finanzierungen sind im Wesentlichen auf die thyssenkrupp AG sowie spezielle Finanzierungsgesellschaften konzentriert. Die Mittel werden bedarfsgerecht intern den Konzerngesellschaften zur Verfügung gestellt. Die folgende Tabelle zeigt die künftigen undiskontierten vertraglich vereinbarten Zahlungsmittelabflüsse aus finanziellen Verbindlichkeiten:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01).
Den Zahlungsmittelflüssen aus derivativen Finanzinstrumenten stehen Zahlungsmittelflüsse aus den gesicherten Grundgeschäften gegenüber, die in der Fälligkeitsanalyse nicht berücksichtigt wurden. Bei Berücksichtigung auch der Zahlungsmittelflüsse aus den gesicherten Grundgeschäften würden die in der Übersicht gezeigten Zahlungsmittelflüsse entsprechend geringer ausfallen. Marktrisiken Als Marktrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass die beizulegenden Zeitwerte oder künftigen Zahlungsströme eines originären oder derivativen Finanzinstrumentes aufgrund von Änderungen der Risikofaktoren schwanken. Zu den für thyssenkrupp relevanten Marktrisiken zählen das Währungsrisiko, das Zinsrisiko sowie das Warenpreisrisiko, insbesondere das Rohstoffpreisrisiko. Aus diesen Risiken können Ergebnis-, Eigenkapital- und Cashflow-Schwankungen resultieren. Ziel des Risikomanagements ist es, die entstehenden Risiken durch geeignete Maßnahmen, insbesondere den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten, zu eliminieren bzw. zu begrenzen. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten unterliegt strengen Kontrollen, die auf Basis von Richtlinien im Rahmen des regelmäßigen Reporting erfolgen. Es werden im Wesentlichen außerhalb der Börse (d.h. OTC) gehandelte Devisentermingeschäfte, Zinsswaps sowie Zins-/Währungsderivate und Warentermingeschäfte mit Banken und Handelspartnern abgeschlossen. Zur Warenpreisabsicherung werden darüber hinaus auch börsengehandelte Futures eingesetzt. Die nachstehend beschriebene Analyse sowie die mithilfe von Sensitivitätsanalysen ermittelten Beträge stellen hypothetische, zukunftsorientierte Angaben dar, die sich aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen an den Finanzmärkten von den tatsächlichen Ereignissen unterscheiden können. Zudem sind hier nicht die Risiken berücksichtigt, die nicht finanzieller Natur oder nicht quantifizierbar sind, wie z.B. Geschäftsrisiken. Währungsrisiken Die Internationalität unserer Geschäftstätigkeit bringt eine Vielzahl von Zahlungsströmen in unterschiedlichen Währungen – vor allem in US-Dollar – mit sich. Die Absicherung der hieraus resultierenden Wechselkursrisiken ist wesentlicher Bestandteil unseres Risikomanagements. Konzerneinheitliche Richtlinien bilden die Vorgabe für das Devisenmanagement des thyssenkrupp Konzerns. Grundsätzlich besteht für alle Konzerngesellschaften Sicherungspflicht von Fremdwährungspositionen im Zeitpunkt ihrer Entstehung. Die im Gebiet der Europäischen Währungsunion ansässigen verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich verpflichtet, alle offenen Positionen aus Waren- und Leistungsgeschäften in den wesentlichen Transaktionswährungen einer zentralen Sicherungsstelle anzudienen. Die angedienten Positionen werden laufzeitkongruent in Abhängigkeit vom Sicherungszweck der Derivate und der damit verbundenen Art der bilanziellen Behandlung entweder im Rahmen eines Portfolio-Hedge-Ansatzes abgesichert oder in direkter Zuordnung an Banken durchgeleitet. Die Absicherung von Finanztransaktionen sowie von Geschäften unserer Tochterunternehmen außerhalb der Europäischen Währungsunion erfolgt in enger Abstimmung mit der Konzernleitung. Die Einhaltung der zentralen Vorgaben wird regelmäßig durch die Konzernfunktion Internal Auditing überprüft. Zielsetzung bei der Währungsabsicherung ist das Festschreiben von Preisen auf Basis von Sicherungskursen zum Schutz vor zukünftigen ungünstigen Währungsschwankungen. Die Sicherungszeiträume richten sich grundsätzlich nach der Laufzeit des Grundgeschäfts. Die Laufzeit der abgeschlossenen Devisenderivate beträgt in der Regel bis zu 12 Monate und kann in einzelnen Ausnahmefällen bis zu 60 Monate betragen. Als relevante Risikovariablen für die Sensitivitätsanalyse im Sinne von IFRS 7 findet ausschließlich der US-Dollar Berücksichtigung, da der weitaus größte Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung in US-Dollar abgewickelt wird. Da die Sicherungsgeschäfte grundsätzlich zur Absicherung von Grundgeschäften eingesetzt werden, gleichen sich die gegenläufigen Effekte der Grund- und Sicherungsgeschäfte über die Totalperiode nahezu aus. Das hier dargestellte Fremdwährungsrisiko resultiert somit aus Sicherungsbeziehungen mit bisher noch bilanzunwirksamen Grundgeschäften, d.h. Sicherungen von festen vertraglichen Verpflichtungen sowie von Planumsätzen. Analysiert man das US-Dollar-Währungsrisiko, ergibt sich zum 30. September 2015 folgendes Bild: Wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar am 30. September 2015 um 10 % stärker gewesen wäre, wären die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und der beizulegende Zeitwert der relevanten Währungsderivate um 11 Mio € (Vorjahr: 20 Mio €) niedriger und das Ergebnis aus der Stichtagsbewertung um 8 Mio € (Vorjahr: 64 Mio €) höher gewesen. Wäre der Euro gegenüber dem US-Dollar am 30. September 2015 um 10 % schwächer gewesen, wären die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und der beizulegende Zeitwert der relevanten Währungsderivate um 13 Mio € (Vorjahr: 25 Mio €) höher und das Ergebnis aus der Stichtagsbewertung um 12 Mio € (Vorjahr: 80 Mio €) geringer gewesen. Zinsrisiko Aufgrund der internationalen Ausrichtung unserer Geschäftsaktivitäten findet die Liquiditätsbeschaffung zur Deckung unseres Kapitalbedarfs an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten in verschiedenen Währungen und mit unterschiedlichen Laufzeiten statt. Die hieraus resultierenden Finanzschulden sowie unsere Geldanlagen sind zu Teilen einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Aufgabe unseres zentralen Zinsmanagements ist es, dieses Zinsänderungsrisiko zu steuern und zu optimieren. Hierzu werden im Rahmen des Zinsmanagements regelmäßig Zinsanalysen erstellt. Zur Absicherung des Zinsrisikos werden fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Diese Instrumente werden mit dem Ziel abgeschlossen, die Zinsvolatilitäten und Finanzierungskosten der zugrunde liegenden Grundgeschäfte zu minimieren. Per 30. September 2015 sind wie zum Vorjahresstichtag sämtliche Zinsderivate in Form eines Cashflow-Hedges direkt und unmittelbar bestimmten Finanzierungen zugeordnet. Somit bestehen zu den Stichtagen ausschließlich Zinsderivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung. Zins-/Währungsswaps wurden im Zusammenhang mit der Finanzierung der US-Dollar-Aktivitäten abgeschlossen. Bei Zinsinstrumenten ergeben sich Cashflow-Risiken, Opportunitätseffekte sowie bilanz- und ergebniswirksame Zinsrisiken. Refinanzierungen sowie variable Finanzinstrumente unterliegen einem Cashflow-Risiko, das die Unsicherheit bezüglich zukünftiger Zinszahlungen zum Ausdruck bringt. Die Messung des Cashflow-Risikos erfolgt mit einer Cashflow-Sensitivität. Opportunitätseffekte ergeben sich bei originären Finanzinstrumenten, da diese im Gegensatz zu Zinsderivaten nicht zum beizulegenden Zeitwert, sondern zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden. Dieser Unterschiedsbetrag, der sogenannte Opportunitätseffekt, schlägt sich weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung nieder. Bilanzwirksame Zinsrisiken, die sich im Eigenkapital auswirken, ergeben sich aus der Bewertung von als Cashflow-Hedge abgeschlossenen Zinsderivaten. Ergebniswirksame Zinsrisiken resultieren aus nicht im Hedge Accounting bilanzierten Zinsderivaten. Opportunitätseffekte sowie bilanz- und ergebniswirksame Zinsrisiken werden mit einer Sensitivitätsberechnung der beizulegenden Zeitwerte und deren Veränderung ermittelt. Die Zinsanalyse unterstellt zum 30. September 2015 eine Parallelverschiebung der Zinskurven für alle Währungen um +100/–20 Basispunkte. Die Parallelverschiebung nach unten wurde erstmals im Geschäftsjahr 2008/2009 auf –20 Basispunkte begrenzt, um dem im Zusammenhang mit der Finanzkrise reduzierten Zinsniveau Rechnung zu tragen und negative Zinsen zu vermeiden. Vor dem Hintergrund des derzeit sehr niedrigen Zinsniveaus wird dieser Ansatz auch bei der aktuellen Analyse beibehalten, wobei negative Zinssätze in der Analyse annahmegemäß nicht berücksichtigt werden. Es ergeben sich die in der folgenden Tabelle dargestellten Chancen (positive Werte) und Risiken (negative Werte):
Im Vorjahr ergab die Analyse die in der folgenden Tabelle dargestellten Chancen (positive Werte) und Risiken (negative Werte):
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Wenn alle Zinskurven am 30. September 2015 um 100 Basispunkte höher gewesen wären, wären die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und der beizulegende Zeitwert der relevanten Zinsderivate um 1 Mio € (Vorjahr: 2 Mio €) niedriger und das Ergebnis aus der Stichtagsbewertung um 35 Mio € (Vorjahr: 30 Mio €) höher gewesen. Wären die Zinskurven am 30. September 2015 um 20 Basispunkte niedriger gewesen, wären die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und der beizulegende Zeitwert der relevanten Zinsderivate um 4 Mio € (Vorjahr: 1 Mio €) höher und das Ergebnis aus der Stichtagsbewertung um 4 Mio € (Vorjahr: 5 Mio €) niedriger gewesen. Warenpreisrisiken Der Konzern benötigt verschiedene NE-Metalle sowie Rohstoffe wie z.B. Erze, Kohle, Koks und Energie für die verschiedenen Produktionsprozesse. Darüber hinaus werden umfangreiche Frachtkapazitäten benötigt. Die Einkaufspreise für Rohstoffe, Energie und Frachtkapazitäten können je nach Marktsituation erheblich schwanken. Daher besteht ein Warenpreisrisiko, das Einfluss auf die Ergebnis-, Eigenkapital- sowie Cashflow-Situation haben kann. Wir reagieren mit angepassten Verkaufspreisen und möglichst alternativen Beschaffungsquellen zur Sicherung unserer Wettbewerbsfähigkeit. Um die Risiken aus Rohstoffpreisvolatilitäten zu minimieren, setzt der Konzern zusätzlich auch derivative Finanzinstrumente, insbesondere für Kupfer, Nickel, Zink und Zinn, ein. Der Abschluss von Finanzderivaten in diesen Bereichen unterliegt strengen Richtlinien, deren Einhaltung durch Internal Auditing überprüft wird. Die Sicherung von NE-Metallen erfolgt grundsätzlich über eine zentrale Sicherungsplattform, wobei ausschließlich marktgängige Instrumente verwendet werden. Dies sind im Wesentlichen Warentermingeschäfte. Die Warentermingeschäfte sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Die Schwankungen der beizulegenden Zeitwerte werden überwiegend ergebniswirksam im betrieblichen Ergebnis erfasst. Einige Warenderivate sind in Form eines Cashflow-Hedges direkt und unmittelbar einer bestimmten festen Verpflichtung zugeordnet. Zusätzlich werden in einigen Fällen die beizulegenden Zeitwerte von bestimmten festen Verpflichtungen und Vorratsbeständen in Form von Fair-Value-Hedges abgesichert. Die aus den steigenden Energiepreisen resultierenden Risiken werden durch eine strukturierte Beschaffung auf dem Strommarkt sowie durch den Abschluss bzw. die Weiterführung langfristiger Erdgasverträge begrenzt. Diese Verträge fallen unter die sogenannte „own use exemption“ und werden daher nicht als derivative Finanzinstrumente bilanziert. Um die Risiken aus schwankenden Frachtpreisen zu minimieren, setzt der Konzern u.a. langfristige Festpreisverträge ein, wovon ein Vertrag als Warentermingeschäft mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert wird. In die nach IFRS 7 für Finanzinstrumente geforderte Szenarioanalyse fließen nur hypothetische Veränderungen der Marktpreise für derivative Finanzinstrumente ein. Die gegenläufigen Effekte aus den Grundgeschäften sind nicht berücksichtigt und würden den Effekt deutlich verringern. Die Szenarioanalyse für Warenpreisrisiken unterstellt zum 30. September 2015 eine Preisvarianz der NE-Metalle sowie der Frachtraten um +20 %/–20 %. Wird ein Preisanstieg der jeweiligen NE-Metalle sowie der Frachtraten um +20 % angenommen, beträgt der geschätzte hypothetische Effekt aus der Stichtagsbewertung auf die Gewinn- und Verlustrechnung 16 Mio € (Vorjahr: 2 Mio €) und auf das Eigenkapital 9 Mio € (Vorjahr: 10 Mio €). Wird ein Preisrückgang der jeweiligen NE-Metalle sowie der Frachtraten um –20 % angenommen, beträgt der geschätzte hypothetische Effekt aus der Stichtagsbewertung auf die Gewinn- und Verlustrechnung –2 Mio € (Vorjahr: 9 Mio €) und auf das Eigenkapital –22 Mio € (Vorjahr: –19 Mio €). 23 BEZIEHUNGEN ZU NAHE STEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN (RELATED PARTIES) Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ist gemäß Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG vom 3. Dezember 2013 mit 23,03 % an der thyssenkrupp AG beteiligt; gemäß freiwilliger Mitteilung der Stiftung vom 13. Oktober 2015 ist per 30. September 2015 die Beteiligungshöhe unverändert. Über die in der Satzung (§ 21) festgelegten Leistungen und Gegenleistungen hinaus bestanden keine wesentlichen Liefer- und Leistungsbeziehungen. In den Geschäftsjahren 2013/2014 und 2014/2015 hatte der Konzern Geschäftsbeziehungen mit nicht konsolidierten Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Joint Ventures. Transaktionen mit diesen nahe stehenden Unternehmen resultieren grundsätzlich aus dem normalen Lieferungs- und Leistungsaustausch; der Umfang der Geschäftsbeziehungen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden Unternehmen
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01).
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Vergütung des aktiven Vorstands und Aufsichtsrates Die gemäß IAS 24 angabepflichtige Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und Aufsichtsrates. Die aktiven Mitglieder des Vorstands wurden wie folgt vergütet:
Als Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden der aus den Pensionsrückstellungen für die aktiven Vorstandsmitglieder resultierende Dienstzeitaufwand (service cost) und der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand (past service cost) ausgewiesen. Die Angabe der aktienbasierten Vergütung bezieht sich auf den beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung. Zu weiteren Details der Vorstandsvergütung vgl. den im Corporate-Governance-Bericht dargestellten Vergütungsbericht, der Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts ist. Zum 30. September 2015 sind Vorstandsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden; ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen. Die aktiven Mitglieder des Aufsichtsrates wurden wie folgt vergütet:
Darüber hinaus wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates der thyssenkrupp AG für Aufsichtsratsmandate bei Konzerngesellschaften für das Geschäftsjahr 2014/2015 Vergütungen von 77 Tsd € (Vorjahr: 81 Tsd €) gewährt. Zum 30. September 2015 sind Aufsichtsratsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden; ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern eingegangen. Zur Individualisierung sowie zu weiteren Details der Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder vgl. die Ausführungen im geprüften Vergütungsbericht des Corporate-Governance-Kapitels des Geschäftsberichts. Vergütung ehemaliger Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen beliefen sich auf 17,4 Mio € (Vorjahr: 17,7 Mio €). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden nach IFRS 261,6 Mio € (Vorjahr: 267,7 Mio €) zurückgestellt. 24 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG thyssenkrupp ist in die nachfolgend beschriebenen operativen Business Areas gegliedert, die die Konzernaktivitäten rund um Industriegüter und Werkstoffe bündeln. Die Business Areas entsprechen der internen Organisations- und Berichtsstruktur und stellen die Segmente gemäß IFRS 8 dar. Dabei wird die Business Area Stainless Global als nicht fortgeführte Aktivität eingestuft; nach dem Abgang zum Ende des 1. Quartals 2012/2013 fallen hier noch nachlaufende Erträge und Aufwendungen an, die in direktem Zusammenhang mit dem Verkauf von Stainless Global stehen. Components Technology Die Business Area bietet leistungsfähige und innovative Komponenten für die Automobilindustrie, Baumaschinen, Maschinenbau und Windkraftanlagen an. Elevator Technology Die Business Area betreibt den Neubau, die Modernisierung sowie den Service von Aufzügen, Fahrtreppen, Fahrsteigen, Treppen- und Plattformliften sowie Fluggastbrücken. Das Leistungsspektrum umfasst die gesamte Produktpalette von Anlagen für den Volumenmarkt bis zu kundenindividuellen Lösungen nach Maß. Industrial Solutions Industrial Solutions ist ein international führender Anbieter im Spezial- und Großanlagenbau sowie im Marineschiffbau. Materials Services Die Business Area betreibt den weltweiten Handel von Werk- und Rohstoffen sowie technische und infrastrukturelle Dienstleistungen für produzierende und verarbeitende Unternehmen. Im Rahmen der Entflechtung aller finanziellen Verbindungen mit OTK wurden der Business Area mit Wirkung zum 28. Februar 2014 die gesamte VDM-Gruppe, die AST-Gruppe mit ihren Werken und dem italienischen Service-Center sowie weitere Edelstahl-Service-Center in Deutschland, Frankreich, Spanien und der Türkei zugeordnet; die gesamte VDM-Gruppe wurde mit Wirkung zum 31. Juli 2015 wieder veräußert. Steel Europe In der Business Area sind die Aktivitäten für hochwertige Qualitätsflachstahlprodukte zusammengefasst, die von intelligenten Werkstofflösungen bis zum fertigen Bauteil reichen. Steel Americas Diese Business Area umfasst die Produktion, Weiterverarbeitung und Vermarktung von hochwertigen Qualitätsstählen in Nord- und Südamerika. Sie beinhaltet hauptsächlich die Stahl- und Weiterverarbeitungswerke in Brasilien und bis zum Verkauf am 26. Februar 2014 in den USA. Corporate Corporate umfasst die Konzernzentrale einschließlich der Verwaltung für die Regionen, das Asset Management für die konzernweiten Immobilien und die Global Shared-Services-Aktivitäten. Diese bündeln wesentliche, dezentral ausgeführte Funktionen in konzerninternen Servicecentern. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die grundsätzlich standortunabhängig erbracht werden können, wie etwa Teilprozesse im Rechnungswesen, in der IT, im Immobilienservice und im Personalwesen. Zu der Konzernzentrale gehören ferner jene Gesellschaften, die den operativen Geschäften der einzelnen Business Areas nicht zugeordnet werden können. Das Ergebnis vor Steuern und Zinsen von Corporate setzt sich folgendermaßen zusammen:
1) Der Ausweis wurde durch die Definitionsänderung angepasst. Stainless Global Die ehemalige Business Area war Anbieter von Edelstahl-Rostfrei-Flachprodukten sowie Hochleistungswerkstoffen wie Nickellegierungen und Titan. Dieses Segment wurde bis zum Abgang am 28. Dezember 2012 als nicht fortgeführte Aktivitäten eingestuft; nach dem Abgang zum Ende des 1. Quartals 2012/2013 fallen hier noch nachlaufende Erträge und Aufwendungen an, die in direktem Zusammenhang mit dem Verkauf von Stainless Global stehen. Konsolidierung Die Konsolidierung umfasst im Wesentlichen die Eliminierung von Zwischengewinnen im Vorratsvermögen sowie die Rücknahme konzerninterner Zinsverrechnungen. Die Rechnungslegungsgrundsätze für die Segmente sind die gleichen, wie sie für den Konzern in den Grundsätzen der Rechnungslegung beschrieben sind. Gemäß dem für die Segmentberichterstattung relevanten sogenannten „Management Approach“ erfolgen alle Angaben einschließlich der als Veräußerungsgruppen bzw. als nicht fortgeführte Aktivitäten klassifizierten Einheiten. Das Maß für die Ertragskraft der einzelnen Segmente ist die Ertragskennzahl EBIT (Ergebnis vor Steuern und Zinsen) bzw. Bereinigtes EBIT. Die Abgrenzung des EBIT richtet sich nach wirtschaftlichen Kriterien und ist unabhängig von den IFRS-Vorschriften. Faktoren, die sich nur im Konzernverbund optimieren und beurteilen lassen – im Wesentlichen sind dies das operative Finanzergebnis und die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag –, bleiben bei der Beurteilung der operativen Einheiten außer Betracht. Das EBIT enthält vom Finanzergebnis lediglich die Bestandteile, die operativen Charakter haben. Nicht operativen Charakter haben grundsätzlich die Finanzierungserträge und die Finanzierungsaufwendungen; eine Ausnahme stellen insbesondere die Erträge und Aufwendungen aus Beteiligungen dar. Die nach der Veräußerung von Stainless Global von thyssenkrupp gehaltene 29,9%ige Beteiligung an OTK wurde bis zur Ankündigung des vollständigen Verkaufs am 29. November 2013 nach der Equity-Methode bilanziert und die Equity-Ergebnisse wurden aufgrund des fehlenden operativen Charakters als Finanzbeteiligung dem Bereich Corporate zugeordnet und waren nicht im EBIT enthalten; der Vollzug des vollständigen Verkaufs erfolgte am 28. Februar 2014. Das Bereinigte EBIT ist das EBIT unter Berücksichtigung von Sondereffekten. Im Vergleich zum EBIT gewährleistet es eine verbesserte Vergleichbarkeit bei mehrperiodischen Betrachtungen. Zu den Sondereffekten gehören Veräußerungsverluste und -gewinne, Restrukturierungsaufwendungen, Wertminderungsaufwendungen sowie weitere nicht operative Aufwendungen und Erträge. Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurden die Definitionen von EBIT und Bereinigtem EBIT bezüglich der Behandlung von aktivierten Bauzeitzinsen dahingehend angepasst, dass die Abschreibungen auf aktivierte Bauzeitzinsen nicht mehr zurückgenommen werden. Außerdem wird das EBIT auf Segment- bzw. Business-Area-Ebene, insbesondere bei Business Areas mit langfristigen Fertigungsaufträgen, nicht mehr um einen aus Anzahlungsüberschüssen bzw. aus den damit erzielbaren Zins- und Finanzierungseffekten abgeleiteten kalkulatorischen Ergebnisbeitrag erhöht. Die Werte der Vorjahresperiode sind entsprechend angepasst. Die Umsätze zwischen den Segmenten werden zu marktüblichen Verrechnungspreisen vorgenommen. Segmentinformationen 30.09.2014
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). 2) Nicht fortgeführte Aktivität 3) Der Ausweis wurde durch die Definitionsänderung angepasst.
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). 2) Nicht fortgeführte Aktivität 3) Der Ausweis wurde durch die Definitionsänderung angepasst. Segmentinformationen 30.09.2015
1) Nicht fortgeführte Aktivität Nachfolgend wird die Überleitungsrechnung der Ertragskennzahl EBIT zum EBT gemäß der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 (vgl. Anhang-Nr. 01) und die Definitionsänderung angepasst. Bei der nachfolgenden Darstellung der Informationen nach Regionen erfolgt die Länderzuordnung der Umsätze nach dem Sitz des Kunden, während die Zuordnung des Segmentvermögens und der Investitionen nach dem jeweiligen Standort vorgenommen wird. Die Bestimmung der Investitionen erfolgt nach der für die Kapitalflussrechnung geltenden Abgrenzung. Es gab keine Beziehungen zu einzelnen Kunden, deren Umsatzanteil gemessen am Konzernumsatz wesentlich ist.
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01).
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). 2) Inklusive Veräußerungsgruppen 25 SCHÄTZUNGEN UND ERMESSENSAUSÜBUNGEN IM RAHMEN DER RECHNUNGSLEGUNG Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert die Vornahme von Schätzungen sowie das Treffen von Annahmen durch das Management, wodurch die Höhe der berichteten Beträge und die diesbezüglichen Anhangangaben beeinflusst werden. Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Bilanzierung von Erwerben Als Folge von Akquisitionen werden Firmenwerte in der Bilanz des Konzerns ausgewiesen. Bei der Erstkonsolidierung eines Erwerbs werden alle identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zu beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag angesetzt. Eine der wesentlichsten Schätzungen bezieht sich dabei auf die Bestimmung der zum Erwerbsstichtag jeweils beizulegenden Zeitwerte dieser Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Grundstücke, Gebäude und Geschäftsausstattung werden in der Regel auf Basis unabhängiger Gutachten bewertet, während marktgängige Wertpapiere zum Börsenpreis angesetzt werden. Falls immaterielle Vermögenswerte identifiziert werden, wird in Abhängigkeit von der Art des immateriellen Vermögenswertes und der Komplexität der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts entweder auf das unabhängige Gutachten eines externen Bewertungsgutachters zurückgegriffen oder der beizulegende Zeitwert wird intern unter Verwendung einer angemessenen Bewertungstechnik ermittelt, deren Basis üblicherweise die Prognose der insgesamt erwarteten künftigen Cashflows ist. Diese Bewertungen sind eng mit den Annahmen verbunden, die das Management bezüglich der künftigen Wertentwicklung der jeweiligen Vermögenswerte getroffen hat, sowie mit den unterstellten Veränderungen des anzuwendenden Diskontierungszinssatzes. Firmenwert Wie in den Grundsätzen der Rechnungslegung unter Anhang-Nr. 01 dargestellt, überprüft der Konzern jährlich und sofern irgendein Anhaltspunkt dafür vorliegt, ob eine Wertminderung der Firmenwerte eingetreten ist. Dann ist der erzielbare Betrag der Cash Generating Unit zu schätzen. Dieser entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Die Bestimmung des Nutzungswertes beinhaltet die Vornahme von Anpassungen und Schätzungen bezüglich der Prognose und Diskontierung der künftigen Cashflows (vgl. Anhang-Nr. 04). Obwohl das Management davon ausgeht, dass die zur Berechnung des erzielbaren Betrages verwendeten Annahmen angemessen sind, könnten etwaige unvorhersehbare Veränderungen dieser Annahmen zu einem Wertminderungsaufwand führen, der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachteilig beeinflussen könnte. Werthaltigkeit der Vermögenswerte Zu jedem Bilanzstichtag hat der Konzern einzuschätzen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Buchwert einer Sachanlage, einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie oder eines immateriellen Vermögenswertes wertgemindert sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes geschätzt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert von beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes sind die diskontierten künftigen Cashflows des betreffenden Vermögenswertes zu bestimmen. Die Schätzung der diskontierten künftigen Cashflows beinhaltet wesentliche Annahmen, insbesondere bezüglich der künftigen Verkaufspreise und Verkaufsvolumina, der Kosten und der Diskontierungszinssätze (vgl. Anhang-Nr. 03 und 05). Obwohl das Management davon ausgeht, dass die Schätzungen der relevanten erwarteten Nutzungsdauern, die Annahmen bezüglich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung der Industriezweige, in denen der Konzern tätig ist, sowie die Einschätzungen der diskontierten künftigen Cashflows angemessen sind, könnte durch eine Veränderung der Annahmen oder Umstände eine Veränderung der Analyse erforderlich werden. Hieraus könnten in der Zukunft zusätzliche Wertminderungen oder Wertaufholungen resultieren, falls sich die vom Management identifizierten Trends umkehren oder sich die Annahmen und Schätzungen als falsch erweisen sollten. Sonstige Rückstellungen Der Ansatz und die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgten auf Basis der Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Nutzenabflusses sowie anhand von Erfahrungswerten und den zum Bilanzstichtag bekannten Umständen. Der später tatsächlich eintretende Nutzenabfluss kann insofern von den sonstigen Rückstellungen abweichen, vgl. die Ausführungen unter Anhang-Nr. 16. Bewertung einzelner zur Veräußerung gehaltener langfristiger Vermögenswerte, von Veräußerungsgruppen (Disposal Groups) und nicht fortgeführter Aktivitäten (Discontinued Operations) Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte sowie Veräußerungsgruppen und nicht fortgeführte Aktivitäten werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt. Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten kann auf Schätzungen und Annahmen des Managements basieren, die mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sind. Die Schätzannahmen sind unter Anhang-Nr. 03 beschrieben. Umsatzrealisierung aus Fertigungsaufträgen Bestimmte Konzerngesellschaften, insbesondere in den Business Areas Elevator Technology und Industrial Solutions, tätigen einen Teil ihrer Geschäfte als Fertigungsaufträge, die nach der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert werden, wonach die Umsätze entsprechend dem Fertigstellungsgrad auszuweisen sind. Diese Methode erfordert eine exakte Schätzung des Ausmaßes des Auftragsfortschrittes. In Abhängigkeit von der Methode zur Bestimmung des Fertigstellungsgrades umfassen die wesentlichen Schätzungen die gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch anfallenden Kosten, die gesamten Auftragserlöse, die Auftragsrisiken und andere Beurteilungen. Das Management der operativen Einheiten überprüft kontinuierlich alle Schätzungen, die im Rahmen der Fertigungsaufträge erforderlich sind, und passt diese gegebenenfalls an. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Da der Konzern in zahlreichen Ländern operativ tätig ist und Einkünfte erzielt, unterliegt er in einer Vielzahl von Steuerhoheiten den unterschiedlichsten Steuergesetzen. Um die weltweiten Steuerverbindlichkeiten des Konzerns zu bestimmen, sind daher wesentliche Beurteilungen erforderlich. Obwohl das Management davon ausgeht, eine vernünftige Einschätzung steuerlicher Unwägbarkeiten getroffen zu haben, kann nicht zugesichert werden, dass sich der tatsächliche Ausgang solcher steuerlicher Unwägbarkeiten mit der ursprünglichen Einschätzung deckt. Etwaige Unterschiede könnten in der jeweiligen Periode, in der die Angelegenheit endgültig entschieden wird, Auswirkungen auf die Steuerverbindlichkeiten und die latenten Steuern haben. Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Dies erfordert vom Management u.a. die Beurteilung der Steuervorteile, die sich aus den zur Verfügung stehenden Steuerstrategien und dem künftigen zu versteuernden Einkommen ergeben, sowie die Berücksichtigung weiterer positiver und negativer Faktoren. Die ausgewiesenen aktiven latenten Steuern könnten sich verringern, falls die Schätzungen der geplanten steuerlichen Einkommen und die durch zur Verfügung stehende Steuerstrategien erzielbaren Steuervorteile gesenkt werden oder falls Änderungen der aktuellen Steuergesetzgebung den zeitlichen Rahmen oder den Umfang der Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile beschränken. Für weitere Informationen zu potenziellen Steuervorteilen, für die keine aktiven latenten Steuern angesetzt worden sind, vgl. die Ausführungen unter Anhang-Nr. 32. Leistungen an Arbeitnehmer Die Bilanzierung von Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Bewertungen. Diese Bewertungen beruhen auf statistischen und anderen Faktoren, um auf diese Weise künftige Ereignisse zu antizipieren. Diese Faktoren umfassen u.a. versicherungsmathematische Annahmen wie Diskontierungszinssatz, erwartete Gehaltssteigerungen, Sterblichkeitsraten und Steigerungsraten für Gesundheitsfürsorgekosten. Diese versicherungsmathematischen Annahmen können aufgrund von veränderten Markt- und Wirtschaftsbedingungen erheblich von den tatsächlichen Entwicklungen abweichen und deshalb zu einer wesentlichen Veränderung der Pensions- und ähnlichen Verpflichtungen, des Eigenkapitals sowie des zugehörigen künftigen Aufwands führen (vgl. Anhang-Nr. 15 bezüglich weiterer Informationen für Leistungen an Arbeitnehmer). Rechtliche Risiken Wie unter Anhang-Nr. 21 dargestellt, sind thyssenkrupp Unternehmen in einigen Fällen Parteien in Rechtsstreitigkeiten. Der Ausgang dieser Fälle könnte einen wesentlichen Effekt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Management analysiert regelmäßig die aktuellen Informationen zu diesen Fällen und bildet Rückstellungen für wahrscheinliche Verpflichtungen einschließlich der geschätzten Rechtskosten. Für die Beurteilung werden interne und externe Rechtsanwälte eingesetzt. Im Rahmen der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Rückstellung berücksichtigt das Management die Wahrscheinlichkeit eines ungünstigen Ausgangs und die Möglichkeit, die Höhe der Verpflichtung ausreichend verlässlich zu schätzen. Die Erhebung einer Klage oder die formale Geltendmachung eines Anspruchs gegen thyssenkrupp Unternehmen oder die Angabe eines Rechtsstreits im Anhang bedeuten nicht automatisch, dass eine Rückstellung für das betreffende Risiko angemessen ist. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 26 UMSATZERLÖSE Die Umsatzerlöse enthalten Dienstleistungsumsätze in Höhe von 5.193 Mio € (Vorjahr: 5.277 Mio €) sowie Umsatzerlöse aus Fertigungsaufträgen in Höhe von 9.155 Mio € (Vorjahr: 8.796 Mio €). 27 SONSTIGE ERTRÄGE
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Die übrigen sonstigen Erträge enthalten 2013/2014 einen Gewinn von 34 Mio € aus dem Erwerb der Anteile von VDM und AST. Darüber hinaus ist in dieser Position eine Vielzahl von betragsmäßig geringen Einzelsachverhalten der 497 (Vorjahr: 547) konsolidierten Unternehmen enthalten. 28 SONSTIGE AUFWENDUNGEN
Die übrigen sonstigen Aufwendungen enthalten eine Vielzahl von betragsmäßig geringen Einzelsachverhalten der 497 (Vorjahr: 547) konsolidierten Unternehmen enthalten. 29 SONSTIGE GEWINNE UND VERLUSTE
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Die übrigen sonstigen Gewinne und Verluste beinhalten im Wesentlichen Verluste aus der Währungsumrechnung von Erstattungsansprüchen im Zusammenhang mit ertragsunabhängigen Steuern. 2013/2014 beinhaltet das Ergebnis aus dem Verkauf von konsolidierten Gesellschaften Erträge in der Business Area Steel Americas aus dem Verkauf von thyssenkrupp Steel USA und im Bereich Corporate Erträge aus dem Abgang der nicht operativ tätigen US-amerikanischen Gesellschaft The Budd Company. 30 ZUWENDUNGEN DER ÖFFENTLICHEN HAND Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Zuwendungen der öffentlichen Hand zur Erstattung von Aufwendungen des Konzerns in Höhe von 11 Mio € (Vorjahr: 17 Mio €) erfasst. Die Gewährung der dargestellten Zuwendungen der öffentlichen Hand ist mit bestimmten Auflagen verbunden, von deren Erfüllung derzeit ausgegangen wird. 31 FINANZERGEBNIS
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Im Vorjahr enthält das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen die im 1. Halbjahr 2013/2014 entstandenen Aufwendungen aus der nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligung an OTK in Höhe von 52 Mio €; dies waren sowohl die im 1. Quartal 2013/2014 entstandenen anteiligen Verluste von OTK vom 1. Oktober 2013 bis 29. November 2013 als auch die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert. Darüber hinaus enthalten die Aufwendungen aus Beteiligungen in 2013/2014 Verluste von 235 Mio € aus dem Abgang der Beteiligung an OTK. Zu den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen vgl. auch Anhang-Nr. 07. In den sonstigen Finanzierungserträgen sind Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, in Höhe von 20 Mio € (Vorjahr: 75 Mio €) bzw. in den sonstigen Finanzierungsaufwendungen Zinsaufwendungen aus finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, in Höhe von 26 Mio € (Vorjahr: 117 Mio € enthalten. In der Periode wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 10 Mio € (Vorjahr: 19 Mio €) aktiviert; hierdurch verbesserten sich die Zinsaufwendungen aus Finanzschulden entsprechend. Soweit einer bestimmten Investition eine Finanzierung konkret zugerechnet werden kann, werden die tatsächlichen Fremdfinanzierungskosten aktiviert. Sofern kein direkter Bezug hergeleitet werden kann, wird der durchschnittliche Fremdkapitalzinssatz des Konzerns der laufenden Periode berücksichtigt; dieser lag für 2014/2015 bei 4,9 % (Vorjahr: 5,5 %). 32 STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAG Die Ertragsteuern des Konzerns teilen sich wie folgt auf:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Das im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014/2015 anzuwendende deutsche Körperschaftsteuerrecht sieht einen gesetzlichen Steuersatz von 15 % (Vorjahr: 15 %) zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 % vor. Die durchschnittliche Gewerbesteuerbelastung der Gesellschaften des Konzerns beträgt 15,8 % (Vorjahr: 15,7 %). Daher werden latente Steuern inländischer Gesellschaften zum 30. September 2015 mit einem Gesamtsteuersatz (einschließlich Solidaritätszuschlag) von 31,6 % (Vorjahr: 31,5 %) bewertet. Die für ausländische Gesellschaften zugrunde gelegten jeweiligen landesspezifischen Ertragsteuersätze liegen zwischen 5,7 % und 38,0 % (Vorjahr: 5,7 % und 38,0 %). Im Ausland führten Steuersatzänderungen im Geschäftsjahr 2014/2015 zu einem latenten Steueraufwand in Höhe von 3 Mio € (Vorjahr: 7 Mio €). Die im Eigenkapital berücksichtigten Steuern verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Bereiche:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Im Inland bestehen im Konzern zum 30. September 2015 Verlustvorträge in Höhe von 1.658 Mio € (Vorjahr: 1.410 Mio €) für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag, Verlustvorträge in Höhe von 697 Mio € (Vorjahr: 473 Mio €) für Gewerbesteuer sowie Zinsvorträge in Höhe von 840 Mio € (Vorjahr: 717 Mio €). Darüber hinaus bestehen im Ausland steuerliche Verlustvorträge in Höhe von insgesamt 7.247 Mio € (Vorjahr: 6.833 Mio €), unter anderem 2.974 Mio € (Vorjahr: 2.660 Mio €) in Brasilien, 2.078 Mio € (Vorjahr: 2.299 Mio €) in den USA und 891 Mio € (Vorjahr: 739 Mio €) in Italien, sowie Steuergutschriften in Höhe von 65 Mio € (Vorjahr: 49 Mio €). Im Zusammenhang mit steuerlichen Verlustvorträgen, Zinsvorträgen und ausländischen Steuergutschriften ergab sich im Geschäftsjahr 2014/2015 ein latenter Steueraufwand von 48 Mio € (Vorjahr: 138 Mio € latenter Steuerertrag). Aktive latente Steuern werden nur dann angesetzt, wenn die Realisierbarkeit dieser Steuervorteile wahrscheinlich ist. Zur Bestimmung entsprechender Wertberichtigungen werden alle zurzeit bekannten positiven und negativen Einflussfaktoren auf die zukünftigen steuerlichen Ergebnisse berücksichtigt. Die dabei vorzunehmende Einschätzung kann sich durch zukünftige Entwicklungen verändern. Zum 30. September 2015 werden u.a. aktive latente Steuern für steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge der steuerlichen Organschaft im Inland in Höhe von 377 Mio € (Vorjahr: 316 Mio €) sowie für steuerliche Verlustvorträge und Tax Credits der Tax Group in den USA in Höhe von 824 Mio € (Vorjahr: 823 Mio €) angesetzt, weil für die Aktivierung substanzielle Hinweise auf ausreichende künftige zu versteuernde Ergebnisse vorliegen. Zum 30. September 2015 werden für im Konzern bestehende steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 6.022 Mio € (Vorjahr: 4.951 Mio €) keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Von diesen steuerlichen Verlustvorträgen ist ein Teilbetrag von 5.893 Mio € (Vorjahr: 4.785 Mio €) nach der bestehenden Rechtslage zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähig, während Verlustvorträge in Höhe von 129 Mio € (Vorjahr: 166 Mio €) innerhalb der nächsten 20 Jahre verfallen, soweit sie nicht genutzt werden. Die nicht angesetzten aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge belaufen sich zum 30. September 2015 auf 1.611 Mio € (Vorjahr: 1.360 Mio €). Darüber hinaus werden zum 30. September 2015 für ausländische Steuergutschriften in Höhe von 4 Mio € (Vorjahr: 10 Mio €) sowie für abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 2.016 Mio € (Vorjahr: 2.604 Mio €) keine aktiven latenten Steuern angesetzt. Im Geschäftsjahr 2014/2015 hat sich der Steueraufwand des Konzerns durch die Nutzung nicht angesetzter aktiver latenter Steuern für steuerliche Verlustvorträge, Zinsvorträge und ausländische Steuergutschriften sowie abzugsfähige temporäre Differenzen um 18 Mio € (Vorjahr: 25 Mio €) verringert. Zum 30. September 2015 belaufen sich die zu versteuernden temporären Differenzen aus thesaurierten Gewinnen von Tochtergesellschaften im Konzern, für die keine passiven latenten Steuern gebildet werden, da diese Gewinne in absehbarer Zeit nicht ausgeschüttet werden sollen, auf 500 Mio € (Vorjahr: 494 Mio €). Die aktiven und passiven latenten Steuern verteilen sich auf folgende Positionen:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, soweit sie künftigen Belastungen oder Minderungen desselben Steuerpflichtigen gegenüber derselben Steuerbehörde zuzuordnen sind. Auf Konsolidierungssachverhalte entfallen zum 30. September 2015 aktive latente Steuern in Höhe von 77 Mio € (Vorjahr: 100 Mio €). Der ausgewiesene Steueraufwand des Geschäftsjahres 2014/2015 in Höhe von 217 Mio € (Vorjahr: 234 Mio €) ist um 60 Mio € (Vorjahr: 158 Mio €) höher als der erwartete Steueraufwand in Höhe von 157 Mio € (Vorjahr: 76 Mio €), der sich bei Anwendung des inländischen Gesamtsteuersatzes von 31,6 % (Vorjahr: 31,5 %) auf das Ergebnis vor Steuern ergäbe. Die Überleitung vom erwarteten Steueraufwand zum ausgewiesenen Steueraufwand ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). 33 ERGEBNIS JE AKTIE Das Ergebnis je Aktie (basic earnings per share) berechnet sich wie folgt:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Ermittlung der für die Kalkulation des Ergebnisses je Aktie relevanten Aktienanzahl Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Aktionären der thyssenkrupp AG zurechenbaren Jahresüberschusses/(-fehlbetrags) durch die Anzahl der durchschnittlich im Umlauf befindlichen Aktien. Neu ausgegebene oder zurückgekaufte Aktien während einer Periode werden zeitanteilig für den Zeitraum berücksichtigt, in dem sie sich in Umlauf befinden. Bedingt durch die Anfang Dezember 2013 durchgeführte Kapitalerhöhung stieg der gewichtete Durchschnitt der Aktien 2014/2015 im Vergleich zu 2013/2014 (vgl. Anhang-Nr. 13). In den dargestellten Berichtsperioden gab es keine Verwässerungseffekte. 34 ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Folgender Personalaufwand ist in den Aufwandspositionen der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). 2) Ohne Nettozinsaufwand, der in den Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen wird. Im Jahresdurchschnitt waren im Konzern beschäftigt:
1) Der Ausweis wurde durch die Erstanwendung von IFRS 11 angepasst (vgl. Anhang-Nr. 01). Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers Für die erbrachten Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Gesellschaften des weltweiten PwC-Verbundes sind folgende Honorare (einschließlich Auslagen) als Aufwand erfasst worden:
Die Abschlussprüfungs- und die Prüfungsleistungen beinhalten vor allem die Honorare für die Konzernabschlussprüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der thyssenkrupp AG und der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen. Die Honorare für andere Bestätigungsleistungen umfassen im Wesentlichen die prüferische Durchsicht der Zwischenabschlüsse sowie die Honorare für Due-Diligence-Leistungen im Zusammenhang mit Akquisitionen und Desinvestitionen. In den Honoraren für Steuerberatungsleistungen sind insbesondere Honorare für die Steuerberatung bei laufenden und geplanten Transaktionen, für die Erstellung von Steuererklärungen, für steuerliche Due-Diligence-Leistungen, für Steuerberatung im Zusammenhang mit Projekten und konzerninternen Reorganisationen sowie die steuerliche Beratung von ins Ausland entsandten Mitarbeitern enthalten. Die Honorare für sonstige Leistungen umfassen überwiegend die Honorare für projektbezogene Beratungsleistungen. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG 35 ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG Der in der Kapitalflussrechnung betrachtete Zahlungsmittelfonds entspricht der Bilanzposition „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“ unter Berücksichtigung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die die Veräußerungsgruppen einschließlich der nicht fortgeführten Aktivitäten betreffen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 59 Mio € stammen per 30. September 2015 (Vorjahr: 51 Mio €) von der Joint Operation HKM. Nicht zahlungswirksame Investitionstätigkeiten Im Geschäftsjahr 2014/2015 ergab sich aus dem Erwerb und der Erstkonsolidierung von Gesellschaften ein Zugang von langfristigen Vermögenswerten in Höhe von 214 Mio € (Vorjahr: 730 Mio €). Der zahlungsunwirksame Zugang von Vermögenswerten aus Finance Lease im Geschäftsjahr 2014/2015 beträgt 3 Mio € (Vorjahr: 8 Mio €). Im Zusammenhang mit dem zweiten Bauabschnitt des thyssenkrupp Quartiers in Essen ergab sich im Geschäftsjahr 2013/2014 ein nicht zahlungswirksamer Zugang von Sachanlagen von 44 Mio €. Nicht zahlungswirksame Finanzierungstätigkeiten Im Geschäftsjahr 2014/2015 erfolgte durch den Erwerb und die Erstkonsolidierung von Gesellschaften ein Zugang von Brutto-Finanzschulden von 19 Mio € (Vorjahr: 313 Mio €). Im Zusammenhang mit dem zweiten Bauabschnitt des thyssenkrupp Quartiers in Essen ergab sich im Geschäftsjahr 2013/2014 ein nicht zahlungswirksamer Zugang von Finanzschulden von 44 Mio €. BESONDERE EREIGNISSE NACH DEM STICHTAG 36 BESONDERE EREIGNISSE NACH DEM STICHTAG Es lagen keine berichtspflichtigen Ereignisse vor. SONSTIGE ANGABEN 37 ERKLÄRUNGEN ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX NACH § 161 AKTG Vorstand und Aufsichtsrat haben die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären am 1. Oktober 2015 auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Die Entsprechenserklärung der börsennotierten Tochtergesellschaft Eisen- und Hüttenwerke AG ist am 1. Oktober 2015 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht worden. 38 INANSPRUCHNAHME VON BEFREIUNGSVORSCHRIFTEN Nachfolgende inländische Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft bzw. Personengesellschaft im Sinne des § 264a HGB haben in Teilen von der Befreiungsvorschrift gemäß § 264 Abs. 3 und § 264b HGB Gebrauch gemacht:
Nachfolgende niederländische Tochterunternehmen haben von der Befreiungsvorschrift gemäß Artikel 2:403 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Civil Code of the Netherlands) Gebrauch gemacht:
39 AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZES Die vollständige Aufstellung über den Anteilsbesitz des Konzerns ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird auf der Website der Gesellschaft wiedergegeben unter www.thyssenkrupp.com. ANTEILSBESITZ THYSSENKRUPP KONZERN 30.09.2015
1) Jahresabschluss nicht 30.9. 2) nach IFRS-Vorschriften einbezogen 3) Splitteranteil nach der 4. Kommastelle 4) Konzernmutter ANTEILSBESITZ THYSSENKRUPP KONZERN 30.09.2015
1) Jahresabschluss nicht 30.9. 2) nach IFRS-Vorschriften einbezogen 3) Splitteranteil nach der 4. Kommastelle 4) Konzernmutter ANTEILSBESITZ THYSSENKRUPP KONZERN 30.09.2015
1) Jahresabschluss nicht 30.9. 2) nach IFRS-Vorschriften einbezogen 3) Splitteranteil nach der 4. Kommastelle 4) Konzernmutter ANTEILSBESITZ THYSSENKRUPP KONZERN 30.09.2015
1) Jahresabschluss nicht 30.9. 2) nach IFRS-Vorschriften einbezogen 3) Splitteranteil nach der 4. Kommastelle 4) Konzernmutter ANTEILSBESITZ THYSSENKRUPP KONZERN 30.09.2015
1) Jahresabschluss nicht 30.9. 2) nach IFRS-Vorschriften einbezogen 3) Splitteranteil nach der 4. Kommastelle 4) Konzernmutter ANTEILSBESITZ THYSSENKRUPP KONZERN 30.09.2015
1) Jahresabschluss nicht 30.9. 2) nach IFRS-Vorschriften einbezogen 3) Splitteranteil nach der 4. Kommastelle 4) Konzernmutter ANTEILSBESITZ THYSSENKRUPP KONZERN 30.09.2015
1) Jahresabschluss nicht 30.9. 2) nach IFRS-Vorschriften einbezogen 3) Splitteranteil nach der 4. Kommastelle 4) Konzernmutter ANTEILSBESITZ THYSSENKRUPP KONZERN 30.09.2015
1) Jahresabschluss nicht 30.9. 2) nach IFRS-Vorschriften einbezogen 3) Splitteranteil nach der 4. Kommastelle 4) Konzernmutter ANTEILSBESITZ THYSSENKRUPP KONZERN 30.09.2015
1) Jahresabschluss nicht 30.9. 2) nach IFRS-Vorschriften einbezogen 3) Splitteranteil nach der 4. Kommastelle 4) Konzernmutter ANTEILSBESITZ THYSSENKRUPP KONZERN 30.09.2015
1) Jahresabschluss nicht 30.9. 2) nach IFRS-Vorschriften einbezogen 3) Splitteranteil nach der 4. Kommastelle 4) Konzernmutter ANTEILSBESITZ THYSSENKRUPP KONZERN 30.09.2015
1) Jahresabschluss nicht 30.9. 2) nach IFRS-Vorschriften einbezogen 3) Splitteranteil nach der 4. Kommastelle 4) Konzernmutter ANTEILSBESITZ THYSSENKRUPP KONZERN 30.09.2015
1) Jahresabschluss nicht 30.9. 2) nach IFRS-Vorschriften einbezogen 3) Splitteranteil nach der 4. Kommastelle 4) Konzernmutter Vorschlag zur GewinnverwendungDie rechtliche Basis für eine Ausschüttung bildet der nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften ermittelte Bilanzgewinn der thyssenkrupp AG. Der Jahresabschluss der thyssenkrupp AG weist für das Geschäftsjahr 2014/2015 einen Bilanzgewinn von 1.350.353.852,45 € aus. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014/2015 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer Dividende von 0,15 € je dividendenberechtigter Stückaktie 84.890.692,05 € Vortrag auf neue Rechnung 1.265.463.160,40 € Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die thyssenkrupp AG, Duisburg und EssenVermerk zum Konzernabschluss Wir haben den beigefügten Konzernabschluss der thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, und ihrer Tochtergesellschaften – bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Gesamtergebnisrechnung, Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzern-Kapitalflussrechnung und Konzernanhang für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis zum 30. September 2015 geprüft. Verantwortung des Vorstands für den Konzernabschluss Der Vorstand der thyssenkrupp AG ist verantwortlich für die Aufstellung dieses Konzernabschlusses. Diese Verantwortung umfasst, dass dieser Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften aufgestellt wird und unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Der Vorstand ist auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Konzernabschluss abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Abschlussprüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Konzernabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung eines Konzernabschlusses, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der von dem Vorstand ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des Konzernabschlusses zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2015 sowie der Ertragslage für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr. Vermerk zum Konzernlagebericht Wir haben den beigefügten Konzernlagebericht der thyssenkrupp AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 geprüft. Der Vorstand der thyssenkrupp AG ist verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach ist die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der zusammengefasste Lagebericht mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des zusammenfassten Lageberichts zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung des Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts gewonnenen Erkenntnisse steht der zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Essen, den 17. November 2015 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Prof. Dr. Norbert Winkeljohann, Wirtschaftsprüfer Volker Linke, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Essen, den 17. November 2015 thyssenkrupp AG Der Vorstand Hiesinger Burkhard Kaufmann Kerkhoff Bericht des AufsichtsratsSEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE, nachfolgend möchte ich Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014/2015 informieren: Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2014/2015 die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Wir konnten uns dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung (Follow-up-Berichterstattung). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich in den Ausschüssen bzw. im Plenum mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Als Folge einer Analyse der Wertpotenziale der Konzerngeschäfte sowie der Chancen und Risiken strategischer Schritte wurden dem Aufsichtsrat kritische operative Themen klar und differenziert vorgelegt. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Der Aufsichtsratsvorsitzende und die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses sowie des Strategie-, Finanz- und Investitionsausschusses haben auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand gestanden und sich über wesentliche Entwicklungen informiert. Über wichtige Erkenntnisse haben die Vorsitzenden von Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss sowie Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss spätestens in der folgenden Aufsichtsrats- bzw. Ausschusssitzung berichtet. Die Anteilseigner- und die Arbeitnehmervertreter haben die Tagesordnungspunkte der Plenumssitzungen in getrennten Vorgesprächen beraten. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Haupt-versammlung informiert werden soll, hat es nicht gegeben. Sitzungen des Aufsichtsrats Im Berichtsjahr fanden fünf Sitzungen des Aufsichtsrats statt, davon vier ordentliche und eine konstituierende. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lag bei durchschnittlich 97,8 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen. Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte. In der ersten Sitzung im Berichtsjahr, am 19. November 2014, haben wir uns zunächst intensiv mit der Geschäftslage sowie der Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr 2013/2014 nebst ersten Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung befasst. Als weiterer Tagesordnungspunkt standen der Jahres- und der Konzernabschluss zum 30. September 2014 im Vordergrund. Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und nach Erörterung mit dem Abschlussprüfer billigten wir den Konzern- und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013/2014. Ferner wurde die Unternehmens- und Investitionsplanung für das Geschäftsjahr 2014/2015 verabschiedet. Zudem haben wir die Tagesordnung für die Hauptversammlung am 30. Januar 2015 diskutiert und verabschiedet. Zu den weiteren Schwerpunkten der Sitzung gehörten die Geschäftsaktivitäten sowie die Strategie der Business Area Components Technology, mit denen wir uns auf der Grundlage eines ausführlichen Berichts ihres Vorstandsvorsitzenden, Dr. Karsten Kroos, beschäftigt haben. Ferner haben wir uns mit dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen sowie Fragen der Compliance und Vorstandsangelegenheiten befasst. Wir haben zudem die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat in Bezug auf die Altersregelung an den Zielkatalog für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats angepasst und die Abgabe einer uneingeschränkten Entsprechenserklärung beschlossen. Abschließend haben wir die Ergebnisse der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats diskutiert, und zwar insbesondere, mit welchen Maßnahmen die Sitzungsvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung verbessert werden können. Diese Maßnahmen wurden anschließend umgesetzt. Im Rahmen der Effizienzprüfung wurde ferner vereinbart, dass die Vorstandsvorsitzenden ihre Business Area jeweils direkt im Aufsichtsrat präsentieren und deren Strategie vorstellen sollen und dass künftig auch die Leiter der Konzernfunktionen deren jeweilige Entwicklungen im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG präsentieren sollen. Am Tag vor der Hauptversammlung, am 29. Januar 2015, kamen die Mitglieder des Aufsichtsrats zu einer Sitzung zusammen, in der der Vorstand zunächst über die Lage des Konzerns und die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragung berichtete. Weitere Themen waren die nachfolgende Hauptversammlung, die Entwicklung einer neuen Markenstrategie, der Compliance-Bericht und Fragen der Vorstandsvergütung. Zudem erstattete der Vorstandsvorsitzende der Business Area Industrial Solutions, Dr. Hans Christoph Atzpodien, einen ausführlichen Bericht über die Geschäftsaktivitäten und die Strategie seiner Business Area, den wir anschließend im Plenum erörterten. Unmittelbar nach der Hauptversammlung am 30. Januar 2015 fand mit den neu gewählten und neu entsandten Anteilseignervertretern eine konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats statt, in der Prof. Dr. Ulrich Lehner zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wiedergewählt wurde. Die Ausschüsse wurden auf Seiten der Anteilseignervertreter neu besetzt. Erneut wurden Prof. Dr. Bernhard Pellens zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und Dr. Lothar Steinebach zum Vorsitzenden des Strategie-, Finanz- und Investitionsausschusses gewählt. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 13. Mai 2015 haben wir auf der Grundlage eines umfassenden Berichts des Vorstands zunächst die wirtschaftliche Lage und die Strategische Weiterentwicklung des Konzerns erörtert. In diesem Zusammenhang haben wir uns auch mit einem Fortschrittsbericht zur Mitarbeiter-befragung befasst. Ein weiteres Schwerpunktthema dieser Sitzung waren die Geschäftsaktivitäten sowie die Strategie der Business Area Materials Services, mit denen wir uns auf der Grundlage eines ausführlichen Berichts ihres Vorstandsvorsitzenden, Joachim Limberg, beschäftigt haben. In der Sitzung haben wir uns ferner im Rahmen der zustimmungspflichtigen Geschäftsvorfälle insbesondere mit dem Verkauf der VDM-Gruppe an Lindsay Goldberg befasst. Weitere Themen waren die EMIR-Pflichtprüfung 2014 gemäß § 20 WpHG, das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen und dessen Umsetzung im thyssenkrupp Konzern, Fragen der Compliance sowie Vorstandsangelegenheiten. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 9. September 2015 standen erneut die operative Lage und die Strategische Weiterentwicklung des Konzerns unter besonderer Berücksichtigung der strategischen Schwerpunkte in den Regionen im Vordergrund. Schwerpunktthemen waren daneben die neue Marken-strategie von thyssenkrupp, die wir zustimmend zur Kenntnis genommen haben, und die Geschäftsaktivitäten sowie die Strategie der Business Areas Steel Europe und Steel Americas. Der Vorstandsvorsitzende der beiden Business Areas, Andreas Goss, erstattete hierzu einen ausführlichen Bericht, den wir anschließend im Plenum diskutiert haben. Ein weiteres Thema war die Verlängerung des Rahmenvertrags mit dem Wirtschaftsprüfer PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen (PwC). Die Umsetzung des neuen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen wurde vom Vorstand erläutert. Der Aufsichtsrat hat eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der thyssenkrupp AG festgelegt sowie die beschlossenen konkreten Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nebst ihrer Umsetzung und Aktualisierung überprüft. Wie in den Vorjahren waren aktuelle Entwicklungen der Corporate Governance auch in der diesjährigen September-Sitzung ein Thema. Nach Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen und Anregungen des Kodex haben wir die Abgabe einer uneingeschränkten Entsprechenserklärung beschlossen. Außerdem haben wir die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat angepasst und uns mit Compliance-Themen befasst. Im Anschluss an die Sitzung hielt Prof. Christian Strenger, Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, im Zuge der Fortbildungsmaßnahmen für den Aufsichtsrat einen Gastvortrag zum Thema „Effektive Aufsichtsratsarbeit“. Über die Inhalte dieses Vortrags haben wir anschließend diskutiert. Bericht über die Arbeit der Ausschüsse Die sechs Ausschüsse des Aufsichtsrats haben primär die Aufgabe, Entscheidungen und Themen für die Sitzungen des Plenums vorzubereiten. Soweit gesetzlich zulässig, hat der Aufsichtsrat Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Die Befugnisse der Ausschüsse sowie die Anforderungen an die Ausschussmitglieder sind in den jeweiligen Geschäftsordnungen der Ausschüsse, für den Vermittlungs- und den Nominierungsausschuss in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat geregelt. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichteten dem Aufsichtsrat regelmäßig und ausführlich über die Ausschussarbeit. Mit Ausnahme des Prüfungsausschusses und des Strategie-, Finanz- und Investitionsausschusses hat der Aufsichtsratsvorsitzende auch den Vorsitz in den einzelnen Ausschüssen inne. Die personelle Zusammensetzung der sechs Ausschüsse ist in der Anlage dargestellt. Das Präsidium ist im vergangenen Geschäftsjahr zu fünf Sitzungen zusammengekommen. Neben der Vorbereitung der Sitzungen des Aufsichtsrats standen die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns, die strategische Weiterentwicklung der einzelnen Business Areas sowie die konzernweiten Projekte zur Optimierung der Effektivität, Effizienz und Leistungsfähigkeit im Mittelpunkt der Beratungen. Des Weiteren haben wir die Effizienzprüfung des Aufsichtsrats vorbereitet. Als Ausschussvorsitzender habe ich zur Abstimmung besonderer Projekte auch außerhalb der Sitzungen in engem Kontakt mit den übrigen Mitgliedern des Präsidiums gestanden. Der Personalausschuss bereitete im Geschäftsjahr 2014/2015 in vier Sitzungen die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor. Soweit erforderlich, wurden Beschlüsse gefasst oder dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Beschlussfassung gegeben. Gegenstand der Sitzungen waren insbesondere Fragen zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sowie Beratungen über die Wiederbestellung von Vorstandsmitgliedern der thyssenkrupp AG und – in Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten – die Nachfolgeplanung. Des Weiteren wurden Vorschläge zur Festsetzung von Tantieme und Bonus und zur Ausgestaltung der Pensionen für die Mitglieder des Vorstands behandelt. Einzelheiten zur Vorstandsvergütung können dem Vergütungsbericht entnommen werden. Der Prüfungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2014/2015 zu fünf Sitzungen zusammengekommen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses hat auch zwischen den Sitzungen in einem regelmäßigen Informationsaustausch mit den Abschlussprüfern gestanden. Neben Mitgliedern des Vorstands nahmen nach der Wahl von PwC zum Abschlussprüfer durch die Hauptversammlung 2015 und der anschließenden Bestellung durch den Prüfungsausschuss auch Vertreter von PwC an den Sitzungen teil. Zu einzelnen Tagesordnungspunkten standen auch Leiter der Konzernfunktionen in den Ausschusssitzungen für Berichte und Fragen zur Verfügung. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Prüfungsausschuss erklärt, dass keine Umstände vorliegen, die dazu Anlass geben, seine Befangenheit anzunehmen. Der Prüfungsausschuss hat die erforderliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt, dessen Qualifikation überprüft und die Honorarvereinbarung abgeschlossen sowie die Prüfungsschwerpunkte festgelegt. Des Weiteren wurde eine konzernweite Befragung zur Prüfungsqualität initiiert und die Ergebnisse wurden im Prüfungsausschuss diskutiert. Schwerpunkte der Ausschussarbeit waren die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses 2014/2015 nebst zusammengefasstem Lagebericht, Gewinnverwendungsvorschlag und den Berichten des Abschluss-prüfers sowie die Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats zu diesen Punkten. Darüber hinaus wurden im Ausschuss auch die Zwischenfinanzberichte (Halbjahres- und Quartalsberichte) unter Berücksichtigung des Berichts des Abschlussprüfers über die prüferische Durchsicht ausführlich diskutiert und verabschiedet. Der Prüfungsausschuss hat sich ferner mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie mit Fragen der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems befasst. Zudem hat sich der Ausschuss mit den wesentlichen Rechtsstreitigkeiten und Compliance im Konzern beschäftigt. So wurde regelmäßig über den Stand der Weiterentwicklung und die Umsetzung der Compliance-Strategie 2020 berichtet. Ferner hat der Prüfungsausschuss die Verlängerung des Rahmenvertrags mit dem Abschlussprüfer PwC vorbereitet. Darüber hinaus hat der Ausschuss mit dem Abschlussprüfer die neben der Abschlussprüfung von PwC zusätzlich erbrachten Leistungen diskutiert und sich im Beisein des Leiters der Konzernrevision mit deren Prüfungsergebnissen, deren Prüfungsprozessen und deren Prüfungsplanung für das Geschäftsjahr 2015/2016 auseinandergesetzt. Weitere Schwerpunktthemen waren die Steuerung des Nettoumlaufvermögens, die EMIR-Pflichtprüfung 2014 gemäß § 20 WpHG, der Stand der steuerlichen Betriebsprüfung sowie die Initiative des Managements zur Weiterentwicklung der Struktur des Internen Kontrollsystems. In einer zusätzlichen Sitzung im September 2015 haben sich die Ausschussmitglieder ausführlich mit aktuellen Rechts- und Rechnungslegungsentwicklungen, einem Update zum Vertragsmanagement und insbesondere mit dem Umsetzungsstand der Konzerninitiativen daproh, unITe und GSS beschäftigt. Der Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss ist im Geschäftsjahr 2014/2015 fünfmal zusammen-getreten. Im Mittelpunkt der Beratungen stand die strategische Weiterentwicklung des Geschäftsmodells von thyssenkrupp. Der Ausschuss erörterte zudem detailliert die vorher jeweils im Aufsichtsrat präsentierten Berichte zu den Geschäftsaktivitäten und zur Strategie der einzelnen Business Areas. Ferner wurden den Ausschussmitgliedern einzelne Konzernfunktionen und der aktuelle Stand der Konzerninitiativen daproh, unITe und GSS näher vorgestellt. Außerdem sprach der Ausschuss dem Aufsichtsrat Empfehlungen in Bezug auf die dort zu behandelnden Unternehmenserwerbe und -verkäufe (M&A-Transaktionen) aus. Zudem wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Rating-Situation und der Finanzlage des Konzerns die Unternehmens- und Investitionsplanung für das Berichtsjahr erörtert sowie entsprechende Beschlüsse des Aufsichtsrats vorbereitet. Die Mitglieder des Nominierungsausschusses sind im abgelaufenen Geschäftsjahr zu fünf Sitzungen zusammengekommen. Ein Schwerpunkt der Beratungen war die Vorbereitung der Neuwahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat in der Hauptversammlung am 30. Januar 2015. Bei der Erstellung von Kandidatenvorschlägen hat der Nominierungsausschuss neben der Qualifikation der einzelnen Kandidaten auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie die vom Aufsichtsrat festgelegten Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung berücksichtigt. Weitere Schwerpunkte im Nominierungsausschuss waren die Befassung mit den Auswirkungen des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen auf den Aufsichtsrat von thyssenkrupp und die Fortentwicklung der Ziele des Aufsichtsrats hinsichtlich seiner künftigen Zusammensetzung. Für eine Sitzung des gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildeten Vermittlungsausschusses bestand auch in diesem Berichtsjahr kein Anlass. Corporate Governance und Entsprechenserklärung Vorstand und Aufsichtsrat haben im Berichtsjahr zwei Entsprechenserklärungen nach § 161 AktG abgegeben. Zum einen hat der Aufsichtsrat am 19. November gemeinsam mit dem Vorstand, der die Abgabe bereits am 10. November 2014 beschlossen hatte, eine Entsprechenserklärung abgegeben, die sich auf die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültige und im elektronischen Bundesanzeiger am 30. September 2014 bekannt gemachte Fassung des Kodex vom 24. Juni 2014 bezieht. Vorstand und Aufsichtsrat haben unter Berücksichtigung der Kodex-Änderungen vom 5. Mai 2015 eine weitere Entsprechenserklärung abgegeben, die seit dem 1. Oktober 2015 auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung steht. Darüber hinaus berichtet der Vorstand im Corporate-Governance-Bericht und in der Erklärung zur Unternehmensführung zugleich auch für den Aufsichtsrat über die Corporate Governance bei thyssenkrupp. Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss Die von der Hauptversammlung am 30. Januar 2015 zum Prüfer der Abschlüsse des Geschäftsjahres 2014/2015 gewählte PwC hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 und den Lagebericht der thyssenkrupp AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Konzernabschluss der thyssenkrupp AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 und der Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, wurden gemäß § 315a HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Sowohl der Konzernabschluss als auch der zusammengefasste Lagebericht erhielten ebenfalls einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk von PwC. Der Abschlussprüfer hat ferner festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das in seiner Konzeption und Handhabung geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Mit Beschluss des Prüfungsausschusses vom 12. Februar 2015 hat der Aufsichtsrat den Abschlussprüfer für das Berichtsjahr mit folgendem Prüfungsschwerpunkt beauftragt: „Prüfung des Managements von vertraglichen Leistungsverpflichtungen aus langfristigen Fertigungsaufträgen des Anlagebaus in den Business Units Process Technologies und Ressource Technologies“. Die Abschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden in den Sitzungen des Prüfungsausschusses am 13. November 2015 sowie des Aufsichtsrats am 18. November 2015 umfassend diskutiert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Er informierte ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungsprozess und stand für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss hat dessen Vorsitzender in der Plenumssitzung ausführlich berichtet. Nach unserer Prüfung und Diskussion des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts im Aufsichtsrat waren keine Einwendungen zu erheben. Wir haben sodann gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Nach Abschluss unserer Prüfung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Einwendungen zu erheben sind, und haben den Jahresabschluss der thyssenkrupp AG festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung haben wir uns nach eigener Prüfung sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzlage angeschlossen. Gemeinsam mit dem Vorstand schlagen wir der Hauptversammlung vor, für das Geschäftsjahr 2014/2015 eine Dividende von 0,15 € je Stückaktie auszuschütten. Personelle Veränderungen in Aufsichtsrat und Vorstand Im Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG hat es drei personelle Veränderungen gegeben, davon zwei auf Seiten der Anteilseignervertreter und eine auf Seiten der Arbeitnehmervertreter. Im Zuge der Neuwahl der Anteilseignervertreter durch die Hauptversammlung schieden mit Ablauf der Hauptversammlung am 30. Januar 2015 Christian Streiff und Jürgen Thumann nach langjähriger Tätigkeit aus dem Aufsichtsrat aus. Ihre Nachfolger sind Dr. Ingrid Hengster und Jens Tischendorf. Mit Ablauf des 31. Januar 2015 schied zudem Klaus Preußler, der Vertreter der leitenden Angestellten, aus dem Aufsichtsrat aus. Seine Nach-folgerin ist Isolde Würz. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Herren Preußler, Streiff und Thumann ihren Dank für die gute langjährige Zusammenarbeit ausgesprochen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat die Wiederbestellungen von drei Vorstandsmitgliedern für jeweils fünf weitere Jahre beschlossen: In seiner Sitzung am 19. November 2014 hat er Dr. Heinrich Hiesinger bis zum 30. September 2020 zum Mitglied und Vorsitzenden des Vorstands der thyssenkrupp AG bestellt. In der Sitzung am 13. Mai 2015 hat er Guido Kerkhoff bis zum 31. März 2021 zum Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp AG sowie Oliver Burkhard bis zum 31. Januar 2021 zum Mitglied des Vorstands und Arbeitsdirektor der thyssenkrupp AG bestellt. Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern, allen Mitarbeitern des Konzerns weltweit und den Arbeitnehmervertretungen aller Konzerngesellschaften für die im Geschäftsjahr 2014/2015 erbrachten Anstrengungen und Leistungen.
Essen, 18. November 2015 Der Aufsichtsrat Prof. Dr. Ulrich Lehner, Vorsitzender ANLAGE: AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS Präsidium Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender) Prof. Dr. Hans-Peter Keitel Dr. Sabine Maaßen Wilhelm Segerath Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender) Prof. Dr. Hans-Peter Keitel Dr. Sabine Maaßen Wilhelm Segerath Personalausschuss Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender) Prof. Dr. Hans-Peter Keitel Dr. Sabine Maaßen Wilhelm Segerath Prüfungsausschuss Prof. Dr. Bernhard Pellens (Vorsitzender) Markus Grolms Susanne Herberger Prof. Dr. Ulrich Lehner Dr. Ralf Nentwig Wilhelm Segerath Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss Dr. Lothar Steinebach (Vorsitzender) Markus Grolms Susanne Herberger Prof. Dr. Hans-Peter Keitel Prof. Dr. Ulrich Lehner Dr. Sabine Maaßen Peter Remmler Jens Tischendorf Nominierungsausschuss Prof. Dr. Ulrich Lehner (Vorsitzender) Prof. Dr. Hans-Peter Keitel Dr. Ralf Nentwig Prof. Dr. Bernhard Pellens |
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