ThyssenKrupp Steel Europe AG

Duisburg

Abschluss des Geschäftsjahres zum 30. September 2016

Die Hauptversammlung der thyssenkrupp Steel Europe AG, Duisburg, hat am 28.01.2016 folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Verzicht der Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die Offenlegung der in § 325 Abs. 1 HGB bezeichneten Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2015/2016 wird zugestimmt. Auf eine Offenlegung des gemäß § 6b des Energiewirtschaftsgesetzes zu erstellenden Lageberichts wird somit ebenfalls verzichtet.“

Wir bestätigen, dass zwischen unserer Gesellschaft und unserer Muttergesellschaft thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen eine durchgehende Kette von Unternehmensverträgen nach § 291 ff AktG besteht, die jeweils eine Verlustausgleichsverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben.

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 Nr. 4 Buchstabe b HGB und unter Angabe unseres Mutterunternehmens thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zum Erstellen eines Lageberichts sowie zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.

 

Duisburg, im August 2017

Der Vorstand