thyssenkrupp Industrial Solutions AGEssenAbschluss des Geschäftsjahres zum 30. September 2023 Die ordentliche Hauptversammlung der thyssenkrupp Industrial Solutions AG hat am 17.01.2023 folgenden Beschluss gefasst: „Es wird zugestimmt, dass die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf das Erstellen eines Lageberichtes sowie auf die Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen für das Geschäftsjahr 2022/2023 verzichtet.“ Wir bestätigen, dass zwischen unserer Gesellschaft und unserer Muttergesellschaft thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen eine durchgehende Kette von Unternehmensverträgen nach § 291 ff AktG besteht, die jeweils eine Verlustausgleichsverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben. Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 HGB und unter Angabe unseres Mutterunternehmens thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit betreffend die Pflicht zum Erstellen eines Lageberichtes sowie zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.
Essen, im Februar 2023 Der Vorstand |