ThyssenKrupp Steel Europe AG

Duisburg

Abschluss des Geschäftsjahres zum 30. September 2023

Die ordentliche Hauptversammlung der thyssenkrupp Steel Europe AG hat am 14.02.2023 folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Verzicht der Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 3 HGB auf die Offenlegung der in § 325 Abs. 1 HGB bezeichneten Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2022/2023 wird zugestimmt. Auf eine Offenlegung des gemäß § 6b des Energiewirtschaftsgesetzes zu erstellenden Lageberichts wird somit ebenfalls verzichtet.“

Wir bestätigen, dass zwischen unserer Gesellschaft und unserer Muttergesellschaft thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen eine durchgehende Kette von Unternehmensverträgen nach § 291 ff AktG besteht, die jeweils eine Verlustausgleichsverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben.

Unter Bezugnahme auf § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 HGB und unter Angabe unseres Mutterunternehmens thyssenkrupp AG, Duisburg und Essen, teilen wir mit, dass wir von der Befreiungsmöglichkeit zur Offenlegung der in § 325 HGB bezeichneten Unterlagen Gebrauch machen.

 

Duisburg, im Juni 2023

Der Vorstand