Ad-hoc | 20 May 1999 18:57
Ad hoc-Service: BASF AG
Ad hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
——————————————————————————
BASF akzeptiert Vitamin-Vergleich der US-Justiz
Die BASF Aktiengesellschaft, Ludwigshafen, Deutschland, hat heute,
am 20. Mai eine Vereinbarung unterschrieben, mit der sie Verstöße
gegen kartellrechtliche Bestimmungen in den USA einräumt und sich
bereit erklärt, eine Geldstrafe in Höhe von 225 Millionen U.S.
Dollar zu akzeptieren. Das US-Justizministerium (Department of
Justice) hatte gegen eine Reihe von Vitaminherstellern ermittelt.
Mit der jetzigen Vereinbarung ist das Ermittlungsverfahren gegen die
BASF abgeschlossen. Die BASF hat mit dem US-Justizministerium
während der Ermittlungen kooperiert und wird dies auch weiterhin
tun. Gegen die nordamerikanische BASF-Gruppengesellschaft, BASF
Corporation, mit Sitz in Mount Olive, New Jersey, wurde ebenfalls
ermittelt, es wurden aber keine Gesetzesverstöße festgestellt.
Das Unternehmen bedauert die Verstöße und hat nach deren
Bekanntwerden seine Bemühungen verstärkt, weitere Vorfälle dieser
Art zu verhindern. Es zählt zu den Grundsätzen der BASF, die
Rechtsnormen der Länder, in denen das Unternehmen tätig ist, strikt
einzuhalten.
Wie bereits mehrfach öffentlich mitgeteilt, sind in den USA seit
einiger Zeit vor Bundesgerichten und Gerichten einzelner Staaten
auch zivile Sammelklagen (Class Actions) gegen eine ganze Reihe von
Vitaminherstellern, darunter auch die BASF, erhoben worden. Es läßt
sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, ob die Verfahren per
Vergleich beendet werden können und welcher finanzielle Aufwand
dafür erforderlich ist.
Ende der Mitteilung