AGM Announcements | 18 March 2010 15:51


BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.04.2010 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

BASF SE
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BASF SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.04.2010 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

18.03.2010 15:51
BASF SE

Ludwigshafen am Rhein

Wir berufen hiermit die diesjährige

ordentliche Hauptversammlung

der BASF SE

ein

auf Donnerstag, den 29. April 2010, 10.00 Uhr,



im Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim.





I. Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2009; Vorlage der Lageberichte der BASF SE und der BASF-Gruppe für das Geschäftsjahr 2009 einschließlich der erläuternden Berichte zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch; Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats

  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2009 der BASF SE in Höhe von 2.176.499.635,06 EUR je gewinnbezugsberechtigte Aktie eine Dividende von 1,70 EUR auszuschütten. Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt auf die am Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses (23. Februar 2010) für das Geschäftsjahr 2009 dividendenberechtigten 918.478.694 Aktien eine Dividendensumme von 1.561.413.779,80 EUR.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den danach verbleibenden Gewinnbetrag von 615.085.855,26 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der BASF SE für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der BASF SE für das Geschäftsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.

  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, zum Prüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der BASF SE für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.

  6. Beschlussfassung über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und entsprechende Änderung der Satzung

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:

    (a) Die bei Wirksamwerden der Satzungsänderung unter nachfolgend (b) bestehenden, auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft werden unter Beibehaltung der bisherigen Stückelung in Namensaktien umgewandelt.

    (b) § 5 Ziffer 4 Satz 1 der Satzung wird dahingehend geändert, dass die Worte ,,auf den Inhaber’ durch die Worte ,,auf den Namen’ ersetzt werden, und insgesamt wie folgt neu gefasst:

    • ,, Die Aktien lauten auf den Namen .’



    (c) § 17 Ziffer 1 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

    ‘Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die

    a) rechtzeitig angemeldet und

    b) für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.’

  7. Zustimmung zur Übermittlung von Informationen im Wege der Datenfernübertragung und entsprechende Satzungsänderung

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor:

    (a) Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktionären Informationen auch im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln.

    (b) Die Satzung wird wie folgt geändert:

    (1) Die Überschrift von § 4 wird wie folgt neu gefasst:

    • ,, Bekanntmachung und Informationsübermittlung



    (2) § 4 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

    • ,, Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktionären Informationen auch im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln .’



  8. Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

    Der Aufsichtsrat schlägt folgende Beschlussfassung vor:

    • ,, Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der BASF SE wird gebilligt.



    Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft wird in dem dieser Einberufung beigefügten Bericht erläutert. Es orientiert sich an einem vom Vorstand für alle Mitarbeiter der Gesellschaft entwickelten, leistungsorientierten Vergütungssystem.

  9. Beschlussfassung über die Änderung von §§ 17 Ziffer 2 und 3 und 18 Ziffer 2 der Satzung

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

    (a) § 17 Ziffer 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Ziffer wird entsprechend angepasst.

    (b) § 17 Ziffer 3 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:

    • ,, Der Aktionär kann Stimmrechtsvollmacht erteilen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Einzelheiten für die Erteilung dieser Vollmacht, ihren Widerruf und ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft werden mit der Einberufung bekannt gemacht, in der auch eine Erleichterung der Textform bestimmt werden kann .’



    (c) § 18 Ziffer 2 der Satzung wird um folgenden neuen Satz 4 ergänzt:

    • ,, Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, die vollständige oder teilweise Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zuzulassen .’





II. Weitere Angaben zur Hauptversammlung

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sowie Verfahren der Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 8. April 2010, 00.00 Uhr (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spätestens bis zum Ablauf des 22. April 2010 bei der nachstehend genannten Anmeldestelle eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Für den Nachweis genügt die Textform.

Die Adresse der zuvor genannten Anmeldestelle ist:

BASF SE
c/o Deutsche Bank AG
– General Meetings –
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt/Main
Telefax: +49 / 69 / 12012-86045
E-Mail: WP.HV@Xchanging.com

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Eintrittskarte ist zugleich Vollmachtsformular. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben.

Vollmachten und Weisungen, der Widerruf von Vollmachten und der Nachweis der Bevollmächtigung können auch elektronisch über ein internetgestütztes Vollmachts- und Weisungssystem der Gesellschaft übermittelt werden. Den Zugang dazu erhalten die Aktionäre unter basf.com/hauptversammlung .

Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit dieser Einberufung zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter basf.com/hauptversammlung einsehbar.

2. BASF Bericht und weitere Unterlagen

Die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten Berichte und Abschlüsse sind mit weiteren Unterlagen zur Hauptversammlung 2010 im Internet unter basf.com/hauptversammlung veröffentlicht und sind dort zugänglich.

Eine Abschrift des Berichts 2009 mit dem Jahresabschluss der BASF-Gruppe wird jedem Aktionär auf Verlangen kostenlos zugesandt. Dazu wenden Sie sich bitte an

  • BASF SE
    Mediencenter, GP/MS – D 107
    67056 Ludwigshafen
    Deutschland
    Telefon: +49 / 621 / 60-91827
    Internet: basf.com/broschuerenbestellung

3. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR (das entspricht 390.625 Stückaktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 29. März 2010 zugegangen sein. Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht werden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet unter basf.com/hauptversammlung veröffentlicht und bekannt gemacht.

4. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 Aktiengesetz

Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

  • BASF SE
    Zentralabteilung Recht, ZRR – D 100
    67056 Ludwigshafen
    Deutschland
    Telefax: 49 / 621 / 60-6641475
    oder 49 / 621 / 60-6645002
    E-Mail: HV2010@basf.com

Bis spätestens zum Ablauf des 14. April 2010 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nach dem Aktiengesetz zugänglich zu machen sind, werden im Internet unter basf.com/hauptversammlung unverzüglich veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

5. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt dieser Einberufung sind von den insgesamt ausgegebenen 918.478.694 Stückaktien der Gesellschaft 918.478.694 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.

6. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

7. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter basf.com/hauptversammlung zur Verfügung. Die Einberufung der Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 18. März 2010 veröffentlicht.

III. Erläuterung zu Punkt 8 der Tagesordnung: System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Die Vergütung des Vorstands der BASF SE ist darauf ausgerichtet, eine nachhaltige Unternehmensentwicklung zu fördern. Sie ist durch eine ausgeprägte Variabilität in Abhängigkeit von der Gesamtkapitalrendite der BASF-Gruppe (GKR) und der Leistung des Vorstands gekennzeichnet. Das System und die Höhe der Vorstandsvergütung werden vom Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen überprüft und angepasst.

Das ab 1.1.2010 einheitlich für alle Vorstandsmitglieder geltende System der Vorstandsvergütung wurde auf Vorschlag des Personalausschusses durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 22.10.2009 beschlossen. Es beinhaltet folgende Komponenten:

  1. ein festes Jahresgehalt,

  2. eine variable Vergütung in Form

      a) einer Tantieme und

      b) eines aktienkursbasierten Langfristelements,



  3. Sachbezüge und sonstige Vergütungsbestandteile,

  4. eine betriebliche Altersversorgung sowie

  5. Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats in besonderen Fällen.

Die Vergütungskomponenten stellen sich im Einzelnen wie folgt dar:

  1. Festes Jahresgehalt

    Das feste Jahresgehalt beträgt für ein ordentliches Vorstandsmitglied zur Zeit EUR 550.000. Für den Vorsitzenden des Vorstands gilt der doppelte Wert. Für den Fall, dass ein stellvertretender Vorsitzender nominiert werden sollte, gilt für ihn der 1,33-fache Wert.

  2. Variable Vergütung

    a) Tantieme

    Die Tantieme wird auf der Grundlage der ggf. um Sondereffekte bereinigten Gesamtkapitalrendite der BASF-Gruppe (GKR) und der nachhaltigen Leistung des Gesamtvorstands ermittelt und im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr ausgezahlt. Den einzelnen GKR-Werten ist jeweils eine Ziel-Tantieme zugeordnet. Das Verhältnis von Festvergütung zu Tantieme ist dabei so eingestellt, dass bei Erreichen des langfristigen Renditeziels von derzeit 12% GKR die Ziel-Tantieme das Doppelte des festen Jahresgehalts beträgt (derzeit EUR 1.100.000). Zwischen GKR und Ziel-Tantieme besteht keine lineare Abhängigkeit. Unterhalb einer GKR von 12% nimmt die Ziel-Tantieme überproportional ab. Bei einer höheren GKR ist ihr Anstieg verhältnismäßig geringer.

    Zur Bewertung der nachhaltigen Leistung des Vorstands trifft der Aufsichtsrat mit dem Gesamtvorstand jährlich eine Zielvereinbarung, die primär mittel- und langfristige Ziele beinhaltet. In besonderen Fällen kann die Zielvereinbarung mit einzelnen Mitgliedern des Vorstands auf individueller Basis abgeschlossen werden. Auf der Grundlage der vom Aufsichtsrat festgestellten Zielerreichung wird ein sog. Performancefaktor ermittelt. Der Performancefaktor bewegt sich zwischen 0 bei einer Zielerreichung von ≤ 50% und 1,5 bei einer Zielerreichung von ≥ 125%. Bei einer Zielerreichung von 100% beträgt er 1.

    Die auszuzahlende Tantieme errechnet sich durch Multiplikation des Ziel-Tantiemewertes für die jeweils maßgebliche GKR mit dem Performancefaktor. Die Tantieme für ein Jahr ist auf einen Maximalbetrag begrenzt. Dieser beträgt derzeit EUR 2,0 Mio. Im Falle außerordentlicher, negativer Entwicklungen kann der Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen die Tantieme auf einen angemessenen, niedrigeren Betrag festlegen.

    Für den Vorsitzenden des Vorstands gilt hinsichtlich Ziel-Tantieme und Maximaltantieme jeweils der doppelte, für einen stellvertretenden Vorsitzenden der 1,33-fache Wert.

    b) Aktienkursbasiertes Langfristelement

    Als langfristig wirkendes Element bietet BASF den Mitgliedern des Vorstands ebenso wie allen übrigen Oberen Führungskräften der BASF-Gruppe ein aktienkursbasiertes Vergütungsprogramm (sog. Long-Term-Incentive- oder LTI-Programm) an.

    Dieses Programm sieht die Gewährung von virtuellen Aktienoptionen vor. Den Teilnehmern wird nach Ausübung der Optionsrechte deren rechnerischer Wert in bar ausgezahlt (Cash Settlement). Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Eigeninvestment des Programmteilnehmers in BASF-Aktien. Jeder Teilnehmer muss sich verpflichten, eine bestimmte Anzahl von BASF-Aktien für zwei Jahre ab Optionsgewährung zu halten. Pro eingebrachte Aktie erhält der Teilnehmer vier Optionsrechte. Die Aktienanzahl, mit der der Teilnehmer an dem Programm teilnehmen kann, hängt von seiner variablen Brutto-Vergütung für das jeweilige Vorjahr ab, d.h. bei den Vorstandsmitgliedern von ihrer Tantieme. Der Teilnehmer kann selbst bestimmen, ob und für welchen Betrag zwischen 10% und 30% der variablen Vergütung BASF-Aktien gebunden sein sollen. Dieser Betrag wird zum Börsenkurs der BASF-Aktie an einem bestimmten Stichtag (Basiskurs) in die entsprechende Aktienzahl umgerechnet. Veräußert der Teilnehmer die Aktien während der Haltefrist, verliert er die dafür gewährten Optionsrechte.

    Jedes Optionsrecht enthält zwei Teilrechte (A und B), deren Werthaltigkeit sich an unterschiedlichen Erfolgszielen (Hürden) orientiert: Teilrecht A ist werthaltig, wenn der Kurs der BASF-Aktie gegenüber dem Basiskurs um mehr als 30% gestiegen ist (absolute Hürde). Teilrecht B ist werthaltig, wenn die Performance der BASF-Aktie besser ist als die des MSCI World Chemicals Index SM , berechnet in lokaler Währung (relative Hürde).

    Für die Mitglieder des Vorstands ist die langfristige Ausrichtung des Programms gegenüber den für die übrigen Teilnehmer geltenden Bedingungen deutlich verstärkt. Sie sind verpflichtet, mit mindestens 10% ihrer Bruttotantieme an einem für das jeweilige Jahr angebotenen LTI-Programm teilzunehmen. Dabei gilt im Hinblick auf dieses verpflichtende Eigeninvestment jeweils eine verlängerte Haltefrist von vier Jahren. Die Mitglieder des Vorstands können ihre Optionsrechte frühestens vier Jahre nach ihrer Gewährung ausüben (Wartefrist). Danach ist die Ausübung innerhalb eines Zeitraums von weiteren vier Jahren möglich (Ausübungsphase). Auch während der Ausübungsphase ist innerhalb bestimmter Sperrfristen (Closed Periods) eine Optionsausübung nicht möglich.

    Der Brutto-Ausübungsgewinn, den der Teilnehmer durch die Optionsausübung insgesamt erzielen kann, ist auf das Zehnfache seines Eigeninvestments (in Euro) begrenzt. Der Netto-Ausübungsgewinn (Brutto-Ausübungsgewinn nach Abzug der individuellen Steuern auf das Einkommen) wird dem Teilnehmer in bar ausgezahlt (Cash Settlement).

  3. Sachbezüge und sonstige Vergütungsbestandteile, Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

    Den Mitgliedern des Vorstands werden Verkehrs- und Kommunikationsmittel sowie Sicherheitsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft erstattet die Prämien für eine angemessene Unfallversicherung. Die im Ausland tätigen Mitglieder des Vorstands erhalten Delegationsleistungen in Anlehnung an die Delegationsrichtlinie des Unternehmens.

    Die Mitglieder des Vorstands werden außerdem in eine von der Gesellschaft abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung) zur Absicherung gegen Risiken aus ihrer beruflichen Tätigkeit einbezogen. Dabei gilt mit Wirkung ab 1.7.2010 der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt.

  4. Betriebliche Altersversorgung

    Die betriebliche Altersversorgung für die Mitglieder des Vorstands (‘Performance Pension Vorstand’) sieht Leistungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses nach Vollendung des 60. Lebensjahres (Alterspension) oder auf Grund von Invalidität (Invalidenpension) oder Tod (Hinterbliebenenpension) vor.

    Der Versorgungsanspruch des Vorstandsmitglieds setzt sich aus Rentenbausteinen zusammen, die es im Laufe seiner Mitgliedschaft im Vorstand erworben hat. Die Höhe des jeweiligen jährlichen Rentenbausteins wird durch das feste Jahresgehalt, die GKR und die vom Aufsichtsrat festgestellte Zielerreichung bestimmt.

    Der jährliche Rentenbaustein besteht aus einem fixen auf die Differenz zwischen dem festen Jahresgehalt und der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG) bezogenen Anteil und einem variablen Anteil. Dieser ergibt sich durch Multiplikation des fixen Anteils mit einem GKR-Faktor und einem Performancefaktor, der auch für die Tantieme maßgeblich ist.

    Die einzelnen jährlichen Rentenbausteine werden aufsummiert und ergeben im Versorgungsfall die Versorgungsleistung.

    Übernimmt das Vorstandsmitglied nach dem Ausscheiden eine anderweitige selbständige oder unselbständige Beschäftigung, so ist die Gesellschaft berechtigt, seine Bezüge hieraus bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter auf die Pensionsbezüge anzurechnen. Ausgenommen von dieser Anrechnungsregelung ist die Übernahme von Aufsichtsrats-, Beirats- und vergleichbaren Mandaten sowie wissenschaftlichen Lehrtätigkeiten.

    Die Mitglieder des Vorstands sind daneben Mitglied der BASF Pensionskasse VVaG. Beitragszahlung und Versorgungsleistungen bestimmen sich nach deren für alle Mitarbeiter der BASF SE geltenden Satzung und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

  5. Leistungen bei Beendigung des Vorstandsmandats in besonderen Fällen

    a) Ausscheiden vor dem 60. Lebensjahr

    Scheidet ein Mitglied des Vorstands vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis aus, weil seine Bestellung entweder nicht verlängert oder aus wichtigem Grund widerrufen wurde, ohne dass es durch schuldhaftes Verhalten den Anlass dazu gegeben hat, so erhält es ab diesem Zeitpunkt eine Pension nach Maßgabe der ‘Performance Pension Vorstand’, wenn es zum Zeitpunkt des Ausscheidens bereits 10 Jahre Vorstandsmitglied ist oder der Zeitraum bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters weniger als 10 Jahre beträgt. Die Gesellschaft ist berechtigt, Bezüge aus einer anderweitigen selbständigen oder unselbständigen Beschäftigung bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter anzurechnen.

    b) Ausscheiden im Rahmen eines Kontrollwechsels (‘Change of Control’)

    Ein ,,Change of Control’ im Sinne dieser Regelung liegt vor, wenn ein Aktionär gegenüber BASF den Besitz einer Beteiligung von mindestens 25% oder die Aufstockung einer solchen Beteiligung mitteilt.

    Bei Widerruf der Vorstandsbestellung innerhalb eines Jahres nach Eintritt eines ,,Change of Control’, ohne dass das Vorstandsmitglied durch schuldhaftes Verhalten den Anlass dazu gegeben hat, erhält es folgende Leistungen:

    • eine Einmalzahlung in Höhe des festen Jahresgehalts und der Tantieme, die es bis zum regulären Mandatsablauf erhalten hätte.

    • Bestehende Rechte im Rahmen der LTI-Programme kann das Vorstandsmitglied entweder programmgemäß fortbestehen oder zum Zeitpunkt des Ausscheidens auf Grundlage des ‘Fair Market Value’ abfinden lassen.

    • Für die Ermittlung der Pensionsanwartschaft aus der ,,Performance Pension Vorstand’ wird auch die Zeit bis zum regulären Mandatsablauf berücksichtigt.



    Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund dürfen die Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines ‘Change of Control’ dürfen die Leistungen 150% des Abfindungs-Caps nicht übersteigen.

Ludwigshafen am Rhein, den 18. März 2010
BASF SE
Der Vorstand






18.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de



Sprache: Deutsch
Unternehmen: BASF SE
Carl-Bosch-Straße 38
67056 Ludwigshafen
Deutschland
E-Mail: michael.winter@basf.com
Internet: http://www.basf.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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