TTL Information Technology AG

München

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

1. Beratung, Überwachung und Prüfung durch den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2009 die Geschäftsführung der TTL Information Technology AG durch den Vorstand regelmäßig und sorgfältig beraten und laufend überwacht. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr über alle wesentlichen Fragen der Unternehmensplanung, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risiken des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements) informiert. Dies geschah regelmäßig und zeitnah durch schriftliche und mündliche Berichterstattung. Die Berichte des Vorstands waren wesentliche Grundlage für die Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat sich über die Lage der TTL Information Technology AG und ihrer verbundenen Unternehmen eingehend unterrichten lassen, die Geschäftsführung der Gesellschaft im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit überwacht und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat sich insbesondere regelmäßig über die Unternehmensplanung, die Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie über die Finanz- und Liquiditätslage berichten und sich laufend Einzelheiten und Hintergründe wesentlicher Ergebnisseinflüsse darlegen lassen.

Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, von guter Corporate Governance und den vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Die vom Vorstand erteilten Berichte und Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin überprüft sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt. Der Aufsichtsrat fasste seine Beschlüsse auf der Grundlage der ausführlichen Informationen des Vorstands. Der Aufsichtsrat hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die Unternehmensführung im Jahr 2009 nicht rechtmäßig, nicht ordnungsgemäß, unzweckmäßig oder unwirtschaftlich war. Solche Anhaltspunkte haben sich auch nicht aus den Gesprächen mit den Abschlussprüfern in der Aufsichtsratssitzung im April 2010 ergeben.

Im Geschäftsjahr 2009 wurden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen durchgeführt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats waren in mehr als der Hälfte der Sitzungen anwesend. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde darüber hinaus vom Vorstand auch zwischen den Sitzungen informiert. Der Vorstand hat an drei Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen.

Der Vorstand erläuterte in allen Sitzungen die Geschäftsentwicklung und die Finanzlage, die anschließend jeweils gemeinsam diskutiert wurden. Dem Aufsichtsrat lagen die Unterlagen jeweils rechtzeitig zur Vorbereitung der Sitzungen vor. Falls notwendig, wurden Entscheidungen im Umlaufverfahren eingeholt.

2. Schwerpunkte der Sitzungen

Im Mittelpunkt der Sitzung am 29.04.2009 stand der Jahresabschluss 2008. Der Jahresabschluss der TTL Information Technology AG für das Geschäftsjahr 2008 wurde festgestellt und dem Konzernabschluss zugestimmt. Ferner wurde die Tagesordnung der Hauptversammlung 2009 diskutiert und verabschiedet.

Gegenstand der drei weiteren Aufsichtsratssitzungen im Juni, Juli und November 2009 war in erster Linie die Finanzlage des Unternehmens, die Geschäftsentwicklung der Beteiligung an der ArchBrook Laguna Holding LLC und die Entwicklung einer Strategie für das Unternehmen.

3. Coperate Governance überprüft und Erklärung aktualisiert

Im Berichtszeitraum hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig mit der Coperate Governance des Unternehmens beschäftigt. Die aktuelle Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen des deutschen Coperate Governance Codex, hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand im Dezember 2009 abgegeben und diese auf der Internetseite zugänglich gemacht.

Dort ist auch die Entsprechenserklärung vollständig wiedergegeben.

4. Jahres- und Konzernabschluss 2009 geprüft und festgestellt

Der Vorstand stellte den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009 sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht auf. Dieser wurde von der SUSAT & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009, den Lagebericht und den Konzernlagebericht geprüft. Hierfür lagen dem Aufsichtsrat die Berichte des Abschlussprüfers vor. Diese wurden in der Aufsichtsratssitzung im April 2010 erörtert und geprüft. Ebenso berichtet der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und beantwortete Nachfragen. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat davon überzeugen, dass die Prüfung durch den Abschlussprüfer ordnungsgemäß durchgeführt und der Prüfungsbericht ordnungsgemäß erstellt worden ist.

Der Aufsichtsrat schloss sich dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers an. Auf der Grundlage seiner eigenen Prüfungen stellte der Aufsichtsrat fest, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat stimmte in seiner Einschätzung der Lage der TTL Information Technology AG und der Lage des TTL Information Technology AG Konzerns auch mit der Einschätzung des Vorstands in dessen Lagebericht und Konzernlagebericht überein. Der Aufsichtsrat billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der TTL Information Technology AG ist damit festgestellt.

5. Ausschüsse

Der Aufsichtsrat der TTL Information Technology AG hat im Geschäftsjahr 2009 keine Ausschüsse gebildet.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und der Mitarbeiterin für ihre geleistete Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr.

 

München, den 1. Juni 2010

Der Aufsichtsrat

Klaus Kirchberger, Vorsitzender

Beschlussfassung des Aufsichtsrats

der TTL Information Technology AG

Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2009
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht zum 31.12.2009

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der TTL Information Technology AG, Herr Klaus Kirchberger, Herr Prof. Dr. Gerhard Schmidt und Herr Klaus W. Schäfer, treten unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Form- und Fristvorschriften für die Einberufung und Durchführung zu einer Sitzung des Aufsichtsrats der TTL Information Technology AG zusammen und fassen folgenden Beschluss:

Der Aufsichtsrat hat den vorgelegten Jahresabschluss mit Lagebericht der TTL AG festgestellt sowie den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht zustimmend zur Kenntnis genommen.

Dem Vorschlag des Vorstands den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen, stimmt der Aufsichtsrat zu.

 

München, den 28.04.2010

Klaus Kirchberger

Prof. Dr. Gerhard Schmidt

Klaus W. Schäfer

Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der TTL Information Technology AG erklären gemäß § 161 AktG i.V. m. § 15 EGAktG:

Die TTL AG entspricht den im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 18. Juni 2009 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:

Ziffer 3.4, dritter Absatz

Der Aufsichtsrat soll die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands näher festlegen.

Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat sind in der Regel in Textform zu erstatten.

Der Vorstand steht in regelmäßigem Kontakt mit den Aufsichtsratsvorsitzenden und berichtet diesem alle relevanten Vorkommnisse.

Ziffer 3.8, zweiter Absatz, letzter Satz

In einer D&O Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.

Für den Aufsichtsrat wurde eine D&O Versicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen.

Die Directors & Officers-Versicherung für den Aufsichtsrat sieht keinen Versicherungsschutz für vorsätzliche Handlungen und Unterlassungen sowie wissentliche Pflichtverletzungen vor. Versicherungsschutz wird nur für fahrlässig begangene Pflichtverletzungen von Aufsichtsratsmitgliedern gewährt.

Ziffer 4.2.1, erster Satz

Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben.

Die Satzung der TTL AG sieht vor, dass der Vorstand aus mindestens einer Person besteht. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. In Einklang mit der Satzung hat der Aufsichtsrat einen Alleinvorstand berufen.

Ziff. 4.2.3, zweiter Absatz, 2. Satz

Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable Bestandteile umfassen.

Bedingt durch die derzeitige Struktur der TTL AG hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass es für das Unternehmen günstiger ist, wenn monatlich eine fixe Vergütung an den Vorstand bezahlt wird.

Ziffer 4.2.3, sechster Absatz

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll die Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung informieren.

Aufgrund der derzeitigen Situation mit einem Alleinvorstand ist die Vergütung an den Vorstand aus dem Jahresabschluss zu entnehmen und erübrigt somit eine zusätzliche Information an die Hauptversammlung.

Ziffer 4.2.5.

Die Offenlegung soll in einem Vergütungsbericht erfolgen, der als Teil des Corporate Governance Berichts auch das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder in allgemein verständlicher Form erläutert.

Die Vergütung des Alleinvorstands besteht derzeit aus einem fixen Anteil und dieser ist dem Jahresabschluss zu entnehmen.

Ziffer 5.1.2, zweiter Absatz, letzter Satz

Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden.

Der Aufsichtsrat wird eventuell künftige Vorstandsmitglieder nach der Eignung in den Vorstand berufen und nicht unter Berücksichtigung des Alters.

Ziffer 5.3.1, erster Satz

Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden.

Der Aufsichtsrat besteht lediglich aus 3 Mitgliedern. Da ein Ausschuss aus mindestens zwei Mitgliedern besteht, würde die Bildung von Ausschüssen nicht zu einer effizienten Tätigkeit des Aufsichtsrats führen.

Ziffer 5.3.2 und 5.2, zweiter Absatz

Es ist ein Prüfungsausschuss (Audit Committee) zu bilden, in dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats nicht den Vorsitz hat.

Die Erklärung ergibt sich bereits aus der Erklärung zu Punkt 5.3.1.

Ziffer 5.3.3

Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.

Die Erklärung ergibt sich bereits aus der Erklärung zu Punkt 5.3.1.

Ziffer 5.4.1, 2. Satz

...eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt werden.

Eventuelle neu zu berufende Mitglieder in den Aufsichtsrat sind nach ihrer Eignung zu beurteilen und nicht nach dem Alter.

Ziffer 5.4.6, zweiter Absatz

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten.

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung festgelegt und enthält lediglich einen fixen Bestandteil.

Ziffer 5.4.6 dritter Absatz

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll im Corporate Governance Bericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden. Auch die vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen der gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, sollen individualisiert im Corporate Governance Bericht gesondert angegeben werden.

lm Konzernanhang werden die gezahlten Aufsichtsratsvergütungen gemäß IAS 24 in Summe dargestellt. Weitere über die satzungsmäßige Vergütung hinausgehende Beratungsentgelte werden nicht ausgewiesen, da hieraus keine kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen ersichtlich werden.

Ziffer 7.1.2, dritter Satz

Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen, nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein.

Der Konzernabschluss wird in den ersten 4 Monaten des Folgejahres veröffentlicht und auf der Internetseite des Unternehmens zugänglich gemacht.

 

München, 18. Dezember 2009