TTL Information Technology AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz zum 31. Dezember 2016Aktivseite scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2016Allgemeine GrundsätzeDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß § 242 ff. und § 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 wendet die Gesellschaft erstmals die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz („BilRUG") eingeführten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften an. Demzufolge wurde insbesondere die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung an die geänderten Vorschriften angepasst. Im Übrigen wurde die Form und Darstellung im Jahresabschluss gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Mit Schreiben vom 27. Oktober 2016 hat die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung festgestellt, dass im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 die Bilanzposten Sonstige Vermögensgegenstände sowie Kapitalrücklage um jeweils TEUR 150 zu hoch ausgewiesen sind, da die Voraussetzungen für den Ansatz einer Forderung sowie die Zuzahlung in die Kapitalrücklage nicht vorliegen. Die Forderung in Höhe von TEUR 150 wurde in 2016 vollständig beglichen. Insoweit ergab sich zum 31. Dezember 2016 kein Anpassungsbedarf. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes. Latente Steuern werden auf zeitliche Unterschiede zwischen den handelsbilanziellen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlustvorträgen, insofern eine Verrechnung mit steuerpflichtigen Einkommen innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von fünf Jahren gewährleistet ist. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des unternehmensindividuellen Steuersatzes, der im Zeitpunkt des Abbaus der Differenz besteht. Dieser beträgt für die ITL Information Technology AG 32,98 %. Sich ergebende aktive und passive latente Steuern werden gem. § 274 Abs. 1 HGB saldiert. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Aktiva Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu ihren Anschaffungskosten nach § 255 HGB aktiviert und nach der linearen Methode über ihre Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgten nach der linearen Methode. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Die Finanzanlagen sind zu den aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, falls eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Pauschale Wertberichtigungen waren zum Bilanzstichtag nicht erforderlich. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben, die Aufwand nach dem Stichtag darstellen. Diese sind mit dem Nennbetrag bilanziert. Das Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern für die sich ggf. insgesamt ergebene Steuerentlastung wird nicht ausgeübt. Passiva Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt. Anlagespiegel zum 31. Dezember 2016scroll
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Nach § 285 Nr. 11 HGB erfolgen nachfolgende Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen: scroll
Umlaufvermögen Die sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, sämtlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 6.550.000,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 6.550.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien in Form von Stückaktien und voll einbezahlt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. In der ordentlichen Hauptversammlung der TTL Information Technology AG, München, vom 04. August 2016 wurde ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 3.275.000,00 geschaffen. Danach ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 01. August 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlage um bis zu insgesamt EUR 3.275.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Die Gesellschaft hat im Rahmen eines Sanierungskonzeptes und nach entsprechender Genehmigung der BaFin das Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre um EUR 1.250.000,00 erhöht. Die Kapitalerhöhung erfolgte durch die AR Holding GmbH im Wege der Sacheinlage eines 12,5%-igen Geschäftsanteils an der DIC Capital Partners (Europe) GmbH in Höhe von EUR 27.950,00. Die Sacheinlage wurde mit Einbringungsvertrag vom 21. Dezember 2016 an diesem Tag erbracht. Bis zum Wirksamwerden der Sachkapitalerhöhung am 09. Januar 2017 (Eintragung im Handelsregister) wird der auf das gezeichnete Kapital entfallende Betrag der Sacheinlage in Höhe von EUR 1.250.000,00 als zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleisteten Einlage innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen. Im Rahmen eines Ertragswertverfahrens wurde diese Beteiligung mit EUR 4.878.909,72 bewertet. Der den Ausgabebetrag der neuen Aktien von insgesamt EUR 1.250.000 übersteigende Wert der Sacheinlage von EUR 3.628.909,72 wurde der Kapitalrücklage zugeführt. In den Geschäftsjahren 2012 bis 2016 erfolgten bereits Zuführungen zur Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 1.413 aufgrund bedingter Forderungsverzichte von (mittelbaren) Anteilseignern der Gesellschaft. Die verzichteten Darlehensforderungen leben nach den vertraglichen Regelungen (Besserungsabrede) wieder auf, sofern und soweit in den Folgeperioden im Jahresabschluss ein bestimmtes Eigenkapital (Eigenkapitalschwelle) überschritten wird. Dabei ist bei der Berechnung des maßgeblichen Eigenkapitals der Rückzahlungsanspruch nicht zu berücksichtigen. Die Forderungsverzichte sowie die Entwicklung der Eigenkapitalschwelle sind nachfolgend dargestellt (und im Rahmen der Kapitalerhöhung angepasst): scroll
Die Kapitalrücklage hat sich somit wie folgt entwickelt: scroll
Der Bilanzverlust hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Kosten der noch durchzuführenden Hauptversammlung und Jahresabschlusskosten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den sonstigen Verbindlichkeiten bestehen gegenüber der Anteilseignerin AR Holding GmbH TEUR 0 (Vj. TEUR 50). Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus einer Patronatserklärung der Gesellschaft gegenüber dem verbundenen Unternehmen .1 lL Consult IT GmbH von bis zu TEUR 7 (Vj. TEUR 15) bestehen bürgschaftsähnliche Verbindlichkeiten gegenüber diesem Unternehmen in Höhe von TEUR 7 (Vj. TEUR 15). Mit einer Inanspruchnahme in Höhe der laufenden Kosten wird gerechnet. Dementsprechend ist eine entsprechende Rückstellung passiviert. Verbindlichkeiten gegenüber der TR Asset Management GmbH leben bis zu einem Betrag von TEUR 1.311 insoweit wieder auf, als das Eigenkapital der Gesellschaft im Sinne von § 266 Abs. 3, A. HGB in zukünftigen Perioden einen Betrag von TEUR 8.000 überschreitet (Besserungsabrede). Darüber hinaus leben Verbindlichkeiten gegenüber der AR Holding GmbH in Höhe von TEUR 102 insoweit wieder auf, als das bilanzielle Eigenkapital der Gesellschaft im Sinne von § 266 Abs. 3, A. HGB in künftigen Perioden einen Betrag von TEUR 8.000 überschreitet. Der Vorstand geht aufgrund der Planung der Entwicklung des Eigenkapitals der Gesellschaft davon aus, dass eine Inanspruchnahme aus den Besserungsvereinbarungen in absehbarer Zeit höchst unwahrscheinlich ist. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gesellschaft hat die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 2 (Vj. TEUR 5) und der Reduzierung einer Verbindlichkeit aus einer Patronatserklärung TEUR 8 (Vj. TEUR 0). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus der Einzelwertberichtigung auf Forderungen TEUR 259 (Vj. TEUR 247) sowie die laufenden Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 249 (Vj. TEUR 126). Die Zinserträge resultieren aus der Verzinsung der Forderung gegenüber der lst DATA GmbH von TEUR 253 (Vj. TEUR 241). Die Zinsaufwendungen betragen TEUR 0 (Vj. TEUR 0). Sonstige AngabenMitarbeiter Im Geschäftsjahr 2016 waren wie auch im Vorjahr keine Arbeitnehmer beschäftigt. Konzernzugehörigkeit Die ITL Information Technology AG stellt als Mutterunternehmen gemäß § 315a HGB einen Konzernabschluss nach den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf. Der Jahresabschluss der TTL AG ist in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und anschließend im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Angaben nach § 285 Nr. 21 HGB Die TR Asset Management GmbH, Frankfurt am Main, ist unmittelbar und über die AR Holding GmbH, Frankfurt am Main, mittelbar an der T1L Information Technology AG beteiligt. Die TR Asset Management GmbH hat in den Vorjahren auf Forderungen in Höhe von TEUR 1.363 auflösend bedingt auf den Eintritt einer Besserungsabrede verzichtet. Die AR Holding GmbH, Frankfurt am Main, ist unmittelbar an der TTL Information Technology AG beteiligt. Die AR Holding GmbH hat in 2014 auf TEUR 52 und im Januar 2016 auf TEUR 51 auflösend bedingt auf den Eintritt einer Besserungsabrede verzichtet. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Nach § 21 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind börsennotierte Gesellschaften dazu verpflichtet, der Öffentlichkeit genaue Angaben über die Zusammensetzung der Aktionärskreise zur Verfügung zu stellen. Diese Publizitätsregelungen dienen dazu, die Transparenz im Wertpapierhandel zu fördern. Neben den nachfolgend genannten Mitteilungen hatten wir in den Vorjahren weitere Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG hinsichtlich des Bestehens eines mindestens 3%-igen Stimmrechtsanteils erhalten, zu denen wir bis zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung keine abweichenden Mitteilungen erhalten haben. Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Nach § 21 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind börsennotierte Gesellschaften dazu verpflichtet, der Öffentlichkeit genaue Angaben über die Zusammensetzung der Aktionärskreise zur Verfügung zu stellen. Diese Publizitätsregelungen dienen dazu, die Transparenz im Wertpapierhandel zu fördern. Neben den nachfolgend genannten Mitteilungen hatten wir in den Vorjahren weitere Mitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG hinsichtlich des Bestehens eines mindestens 3%-igen Stimmrechtsanteils erhalten, zu denen wir bis zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung keine abweichenden Mitteilungen erhalten haben. Am 13. April 2017 wurde durch die Gesellschaft folgendes veröffentlicht: „Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung nach § 21, 24 WpHG (Konzernmitteilung) vom 29.03.2017 teile ich Ihnen im eigenen Namen und zugleich auch im Namen jeweils der GCS Verwaltungs GmbH, GR Capital GmbH, TR Asset Management GmbH und AR Holding GmbH (zusammen die 'Meldepflichtigen') gemäß § 27a Abs. 1, WpHG Folgendes mit:
Soweit Stimmrechte durch die AR Holding GmbH erworben wurden, teilen wir gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass hierfür Eigenmittel verwendet wurden. Bei den übrigen Meldepflichtigen erfolgte der Erwerb der Stimmrechte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 WpHG, so dass zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte insoweit weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet wurden. Gerhard Schmidt" Herr Klaus W. Schäfer, Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft, hat uns am 03. April 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der TTL Information Technology AG, München, Deutschland, am 09. Januar 2017 9,800 % (764.640 Stimmrechte) betrug. Am 31. März 2017 wurde die Mitteilung der WARBURG Invest LUXEMBOURG S.A., Luxemburg vom 29. März 2017 korrigiert und festgestellt, dass die Schwellenberührung schon am 27. März 2017 erfolgt ist. Wilhelm Konrad Thomas Zours, Heidelberg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der TTL Information Technology AG, München, Deutschland, am 27. März 2017 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,80 % (266.532 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche Stimmrechte sind Wilhelm Konrad Thomas Zours gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von Wilhelm Konrad Thomas Zours kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der TTL Information Technology AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, VV Beteiligungen Aktiengesellschaft sowie Deutsche Balaton Aktiengesellschaft. Die WARBURG Invest LUXEMBOURG S.A., Luxemburg, hat uns am 29. März 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TTL Information Technology AG, München, Deutschland, am 28. März 2017 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und an diesem Tag 4,61 % (439.816 Stimmrechte) betrug. Die AR Holding GmbH, Frankfurt, hat uns am 29. März 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ITL Information Technology AG, München, Deutschland, am 27. März 2017 2017 verändert wurde und an diesem Tag 56,78 % (5.412.563 Stimmrechte) betrug. Am 28. März 2017hat uns Herr Klaus W. Schäfer (Mitglied des Aufsichtsrates) mitgeteilt, dass er durch Ausübung von Bezugsrechten aus der Kapitalerhöhung am 27. März 2017 100.000 Aktien zu einem Preis von je 1,00 EUR erworben hat. Am 28. März 2017hat uns Herr Klaus Kirchberger (Vorsitzender des Aufsichtsrates) mitgeteilt, dass er durch Ausübung von Bezugsrechten aus der Kapitalerhöhung am 27. März 2017 7.450,00 Aktien zu einem Preis von je 1,00 EUR erworben hat. Am 27. März 2017 wurde durch die Gesellschaft folgendes veröffentlicht: Durch Ausgabe von Aktien gemäß §26a Abs. 1 WpHG beträgt die neue Anzahl von Stimmrechten 9.533.333,00. Am 24. März 2017 wurde durch die Gesellschaft folgendes veröffentlicht: „Die TTL Information Technology AG (DE0007501009) ("TTL") teilt mit, dass sämtliche 1.733.333 Stück neuen Aktien aus der am 03. März 2017 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossenen Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre bezogen bzw. im Rahmen des Überbezugs wie angekündigt von der AR Holding GmbH und anderen Aktionären übernommen wurden und die Kapitalerhöhung daher in vollem Umfang durchgeführt wird. Das Grundkapital wird sich durch die Kapitalerhöhung nach Eintragung der Durchführung im Handelsregister auf EUR 9.533.333,00 erhöhen. Insgesamt wurden von den Aktionären Bezugsrechte für 958.861 neue Aktien ausgeübt. Für weitere 900.620 neue Aktien wurden Bezugswünsche im Rahmen des gewährten Überbezugs angemeldet. Aufgrund der Nachfrage wurden die Angebote zum Bezug weiterer neuer Aktien im Rahmen des Überbezugs repartiert. Diejenigen Aktionäre, die Überbezugswünsche angemeldet und den Bezugspreis rechtzeitig gezahlt haben, werden durch ihre Depotbank kurzfristig über die verhältnismäßige Zuteilung benachrichtigt. Die 1.733.333 Stück neuen Aktien waren den Aktionären zu einem Preis von EUR 1,00 je Aktie im Verhältnis 9:2 zum Bezug angeboten worden. Die Bezugsfrist lief vom 09. März 2017 bis 23. März 2017 (jeweils einschließlich). An der Kapitalerhöhung konnten sich nur die bestehenden Aktionäre beteiligen; ein börslicher Bezugsrechtshandel fand nicht statt. Die neuen Aktien werden nach derzeit noch ausstehender Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister voraussichtlich am 30. März 2017 in die bestehende Notierung einbezogen. Danach werden die neuen Aktien denjenigen Aktionären, die Bezugsrechte ausgeübt haben bzw. denen neue Aktien im Rahmen des Überbezugs zugeteilt wurden, im Girosammelverkehr durch Depotgutschrift zur Verfügung gestellt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 gewinnberechtigt." Die Finanzkontor Zürich AG, Risch, hat uns am 07. März 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ITL Information Technology AG, München, Deutschland, am 300. Januar 2017 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,70 % (177.100 Stimmrechte) betrug. Am 3. März 2017 wurde durch die Gesellschaft folgendes veröffentlicht: „Der Vorstand der 1 1L Information Technology AG ("'1`1L") hat heute beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals durch Ausgabe von bis zu 1.733.333 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) von zurzeit EUR 7.800.000,00 um bis zu EUR 1.733.333,00 auf insgesamt bis zu EUR 9.533.333,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft muss der Kapitalerhöhung noch zustimmen, was voraussichtlich zeitnah erfolgen wird. Die neuen Aktien sollen den Aktionären der Gesellschaft durch die quirin Bank AG im Verhältnis 9:2 im Wege des mittelbaren Bezugsrechts vorbehaltlich und nach näherer Maßgabe des voraussichtlich am 06. März 2017 im Bundesanzeiger erscheinenden Bezugsangebots zum Bezug angeboten werden. Jeder Aktionär ist somit berechtigt, über das mittelbare Bezugsrecht für neun alte Aktien zwei neue Aktien zu beziehen. Der Bezugspreis beträgt EUR 1,00 je neuer Aktie. Um ein glattes Bezugsverhältnis zu gewährleisten, wird für einen Spitzenbetrag das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Außerdem wird den bezugsberechtigten Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit gegeben, über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus weitere neue Aktien, für die Bezugsrechte in der Bezugsfrist nicht ausgeübt wurden, zu beziehen. Verbindliche Angebote für einen solchen Überbezug können innerhalb der Bezugsfrist abgegeben werden. Ein organisierter Handel der Bezugsrechte ist nicht vorgesehen. Die Bezugsfrist läuft voraussichtlich vom 09. März 2017 bis 23. März 2017 (jeweils einschließlich). Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2017 gewinnberechtigt. Im Zusammenhang mit dem Bezugsangebot wird kein Wertpapierprospekt nach den Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) veröffentlicht. Das Bezugsangebot und die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) werden gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 WpPG prospektfrei durchgeführt. Die maßgeblich an der Gesellschaft beteiligte Aktionärin AR Holding GmbH, Frankfurt am Main, hat sich gegenüber der Gesellschaft unwiderruflich verpflichtet, für sämtliche neuen Aktien, für die von 2 den Aktionären aufgrund des Bezugsangebots innerhalb der Bezugsfrist keine Bezugsrechte ausgeübt wurden, einen Überbezug zum Bezugspreis zu erklären. Die Gesellschaft beabsichtigt, die ihr aus der Kapitalerhöhung zufließenden Mittel zur Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis und Liquidität sowie Finanzierung ihres weiteren Wachstums zu nutzen. Am 27. Januar 2017 wurde durch die Gesellschaft eine Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG veröffentlicht: „Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung nach § 21, 24 WpHG (Konzernmitteilung) von Prof. Dr. Gerhard Schmidt vom 09.01.2017 teile ich Ihnen im eigenen Namen und zugleich auch im Namen jeweils der GCS Verwaltungs GmbH, GR Capital GmbH, TR Asset Management GmbH und AR Holding GmbH (zusammen die 'Meldepflichtigen') gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mit:
Soweit Stimmrechte durch die AR Holding GmbH erworben wurden, teilen wir gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass hierfür Eigenmittel verwendet wurden. Bei den übrigen Meldepflichtigen erfolgte der Erwerb der Stimmrechte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 WpHG, so dass zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte insoweit weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet wurden. Prof. Dr. Gerhard Schmidt" Die AR Holding GmbH, Frankfurt, hat uns am 10. Januar 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ITL Information Technology AG, München, Deutschland, am 09. Januar 2017 verändert wurde und an diesem Tag 37,00 % (2.886.371 Stimmrechte) betrug. Am 9. Januar 2017 wurde durch die Gesellschaft folgendes veröffentlicht: Durch Ausgabe von Bezugsaktien gemäß § 26a Abs. 2 WpHG beträgt die neue Anzahl von Stimmrechten 7.800.000,00. Am 5. November 2016 wurde durch die Gesellschaft folgendes veröffentlicht: „Die Gesellschaft hat sich mit der AR Holding GmbH auf eine Vereinbarung zur Refinanzierung und bilanziellen Sanierung der 'ITL Information Technology AG (DE0007501009) ("TTL") verständigt. Danach hat sich die AR Holding GmbH verpflichtet, im Rahmen einer geplanten Sachkapitalerhöhung der 'ITL aus genehmigtem Kapital um EUR 1,25 Mio. unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 1,25 Mio. neue Aktien der TTL zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie zu zeichnen. Als Sacheinlage soll eine rund 12,5%-ige Beteiligung an der DIC Capital Partners (Europe) GmbH eingebracht werden. Aus dieser Beteiligung erwartet Tlt zukünftig Gewinnausschüttungen in einer Höhe, die sie in die Lage versetzt, ihren Liquiditätsbedarf mittelfristig zu decken. Durch die Sachkapitalerhöhung würde sich das ausgewiesene Eigenkapital der Tlt voraussichtlich auf rd. EUR 4,8 Mio. erhöhen. Daneben wurden die Gewährung eines Darlehens über EUR 1 Mio. durch AR Holding GmbH sowie die Anpassung von Besserungsabreden für Forderungsverzichte aus Altdarlehen zugesagt. Die Sachkapitalerhöhung steht unter dem Vorbehalt noch zu fassender Gremienbeschlüsse der TTL. Die Zeichnungszusage der AR Holding GmbH und die übrigen Sanierungsbeiträge stehen unter dem Vorbehalt einer Befreiung der AR Holding GmbH und ihrer Gesellschafter von der Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebots. Die Zeichnungszusage wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Sachkapitalerhöhung nicht bis 31. Mai 2017 in das Handelsregister eingetragen ist." Betreffend Vorjahre hat die Gesellschaft folgendes veröffentlicht: Wilhelm Konrad Thomas Zours, Heidelberg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der 'ITL Information Technology AG, München, Deutschland, am 17. Dezember 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,08 % (201.532 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche Stimmrechte sind Wilhelm Konrad Thomas Zours gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von Wilhelm Konrad Thomas Zours kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der TTL Information Technology AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, VV Beteiligungen Aktiengesellschaft sowie Deutsche Balaton Aktiengesellschaft. Die DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ITL Information Technology AG, München, Deutschland, am 17. Dezember 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,08 % (201.532 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche Stimmrechte sind der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der TTL Information Technology AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: VV Beteiligungen Aktiengesellschaft und Deutsche Balaton Aktiengesellschaft. Die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ITL Information Technology AG, München, Deutschland, am 17. Dezember 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,08 % (201.532 Stimmrechte) beträgt. Sämtliche Stimmrechte sind der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über die von der VV Beteiligungen Aktiengesellschaft kontrollierte Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, deren Stimmrechtsanteil an der ITL Information Technology AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ITL Information Technology AG, München, Deutschland, am 17. Dezember 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,08 % (201.532 Stimmrechte) beträgt. Die AR Holding GmbH, Frankfurt, Deutschland, hat uns am 17. Juli 2012 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der ITL Information Technology AG, München, Deutschland, am 16. Juli 2012 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 % und 15 % überschritten hat. Im November 2016 betrug der Stimmrechtsanteil 24,98 % und mit der Sachkapitaleinlage im Dezember 2016 37 %. Die WARBURG Invest LUXEMBOURG S.A., Luxemburg, hat uns am 25. Februar 2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TTL Information Technology AG, München, Deutschland, am 23. Februar 2011 die Schwelle von 5 % überschritten hat und an diesem Tag 5,3865 % (352.816 Stimmrechte) betrug. Die Finanzkontor Zürich AG, Risch, Rotkreuz, Schweiz, hat uns am 4. April 2011 (Zugang der Mitteilung) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TTL Information Technology AG, München, Deutschland, am 17. Februar 2011 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,1328 % (205.200 Stimmrechte) betrug. Die M. M. Warburg-Luxlnvest S.A., Luxemburg, Luxemburg, hat uns am 5. August 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TTL Information Technology AG, München, Deutschland, die Schwelle von 3 % überschritten hat und nun 3,4483 % beträgt (entspricht 225.866 Stimmrechten). Herr Marian von Korff, Deutschland, hat uns mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 27. Juli 2007 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 16,67 % betrug; davon waren ihm 9,13 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG über die von ihm kontrollierte FI venture GmbH (Hettenshausener Str. 3, 85304 Ilmmünster) und die von der FI venture GmbH kontrollierte Geld Art AG (Het-tenhausener Str. 3, 85304 Ilmmünster), deren Stimmrechtsanteil an der 'ITL Information Technology AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. Die Geld Art AG, Ilmmünster, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 27. Juli 2007 die Schwelle von 3 % und 5 % wieder überschritten hat und zu diesem Tag 6,19 % betrug. Die FI venture GmbH, Ilmmünster, Deutschland, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 27. Juli 2007 die Schwelle von 3 % und 5 % wieder überschritten hat und zu diesem Tag 7,72 % betrug; davon waren ihr 6,19 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG von der Geld Art AG, deren Stimmrechtsanteil an der ITL Information Technology AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen. Herr Klaus W. Schäfer, Deutschland, hat uns am 11. Juli 2002 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft die Schwelle von 3 %, 5 % und 10 % überschritten hat und 13,05 % beträgt. Abschlussprüferhonorar Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 der Gesellschaft enthalten. Ergebnisverwendung Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag 2016 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Vorstand Im Geschäftsjahr 2016 waren folgende Vorstandsmitglieder für die Gesellschaft tätig:
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2016 TEUR 0 (Vj. TEUR 0). Die Bezüge beinhalten keine erfolgsbezogenen Komponenten oder Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Die Angaben gemäß § 285 Satz 1 Nr. 9a Satz 5 bis 8 HGB finden sich im Vergütungsbericht unter Punkt F. im Lagebericht. Aufsichtsrat Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2016 bestellt:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Jahr 2016 auf TEUR 0 (Vj. TEUR 0). Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2016 in folgenden anderen Gesellschaften im Aufsichtsrat oder anderen Kontrollgremien tätig: Dr. Daniel Schütze:
Weitere Angaben zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder finden sich im Vergütungsbericht unter Punkt F. im Lagebericht. Nachtragsbericht Am 9. Januar 2017 erfolgte die Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister. Damit wurde die Kapitalerhöhung wirksam. Anfang Januar 2017 erfolgte die Auszahlung eines langfristigen Darlehens in Höhe von EUR 1,0 Mio. von der AR Holding GmbH an die Gesellschaft. Ende März 2017 wurden im Rahmen einer Barkapitalerhöhung 1.733.333 Aktien zum Nennwert von EUR 1.733.333,00 durch die Gesellschaft aus dem genehmigten Kapital (Genehmigtes Kapital 2106/1) ausgegeben. Die neuen Aktien wurden am 28. März 2017 zum Handel zugelassen und sind ab dem 1. Januar 2017 gewinnberechtigt. Das Grundkapital beträgt nach Durchführung dieser Maßnahme nunmehr EUR 9.533.333,00, eingeteilt in 9.533.333 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Erklärung zum Corporate Governance Kodex Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zur Einhaltung des deutschen Corporate Governance Kodex wurde von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und auf der Homepage der TTL AG (http://www.td-ag.de/leasing/investoren/entsprechen.cfm) dauerhaft zugänglich gemacht.
München, den 24. April 2017 TTL Information Technology AG Der Vorstand Dr. Wolfgang Gillmaier Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016A. Grundlagen des Unternehmens1. Geschäftsmodell Das Geschäftsmodell der TTL Information Technology AG (TTL AG oder Gesellschaft) sowie ihrer Tochtergesellschaften (zusammen: TTL-Gruppe oder TTL-Konzern) ist die Beteiligung an anderen Unternehmen. Im Zuge der Umsetzung dieses Geschäftsmodells und der bilanziellen Sanierung der TTL AG wurde im Jahr 2016 unter anderem eine rund 12,5%-ige Beteiligung an der DIC Capital Partners (Europe) GmbH, München, erworben. 2. Steuerungssystem Die TTL AG wird, dem Umfang der Geschäftsaktivitäten entsprechend, auf Basis von Ergebnis-und Liquiditätszahlen geführt und gesteuert. Planung und Steuerung greifen eng ineinander. Als wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren wurden dabei das Jahresergebnis sowie die liquiden Mittel definiert. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren sind keine definiert. B. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der kräftige Konsum hat der deutschen Wirtschaft in 2016 das stärkste Wirtschaftswachstum seit fünf Jahren beschert. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) legte um 1,9 Prozent zu. Als entscheidende konjunkturelle Stütze erwies sich der Konsum der privaten Wirtschaft. 2. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2016 hat die TTL AG entsprechend ihres Geschäftsmodells als Beteiligungsgesellschaft keine Umsätze erzielt. Auch die für eine Beteiligungsgesellschaft typischen Zins- oder Beteiligungserträge wurden im Hinblick auf die erst zum Jahresende eingelegte Beteiligung nicht erzielt. Die Gesellschaft hat sich im November 2016 mit der AR Holding GmbH und der TR Asset Management GmbH auf eine Sanierungsvereinbarung zur Refinanzierung und bilanziellen Sanierung der Gesellschaft verständigt. Danach hat sich die AR Holding GmbH verpflichtet, im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung der TTL aus genehmigtem Kapital um 1,25 Mio. € unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre 1,25 Mio. € neue Aktien der TTL zum Ausgabebetrag von 1,00 € je Aktie zu zeichnen. Als Sacheinlage wurde eine 12,56%-ige Beteiligung an der DIC Capital Partners (Europe) GmbH eingebracht. Aus dieser Beteiligung erwartet die TTL zukünftig Gewinnausschüttungen in einer Höhe, die sie in die Lage versetzen wird, ihren Liquiditätsbedarf mittelfristig zu decken. Durch die Sachkapitalerhöhung hat sich das ausgewiesene Eigenkapital der TTL AG um rund 4,88 Mio. € erhöht. Gegenläufig wirkte das negative Jahresergebnis von 0,25 Mio. €. Daneben wurden die Gewährung eines Darlehens über 1,00 Mio. € durch die AR Holding GmbH zugesagt sowie die Anpassung von Besserungsabreden für Forderungsverzichte aus Altdarlehen der AR Holding GmbH sowie der TR Asset Management GmbH vereinbart. Die Auszahlung des Darlehens der AR Holding GmbH erfolgte Anfang Januar 2017 in der zugesagten Höhe von 1,00 Mio. €. Zu den weiteren Vorgängen von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, verweisen wir auf die Angaben im Anhang. 3. Lage a) Ertragslage Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Zinserträge resultieren aus Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die jedoch im Wege der Einzelwertberichtigung wieder neutralisiert wurden. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen und der dadurch höher als im Vorjahr prognostiziert ausfallende Jahresfehlbetrag beruhen auf gestiegenen Abschluss- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der im Dezember 2016 durchgeführten Sachkapitalerhöhung. b) Finanzlage Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr jederzeit ihre fälligen Verpflichtungen erfüllen. Der Finanzmittelbestand beträgt zum Stichtag TEUR 20 (Vj. TEUR 13). scroll
Die Zuflüsse aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von TEUR 150 betreffen eine in 2016 geleistete Zuzahlung der AR Holding GmbH in das Eigenkapital der Gesellschaft. Die im Dezember 2016 beschlossene Kapitalerhöhung erfolgte im Wege der Sacheinlage durch die AR Holding GmbH. Daher sind innerhalb der Finanzierungs- und Investitionstätigkeit keine daraus resultierenden Zuflüsse enthalten. Durch die Auszahlung eines Darlehens der AR Holding GmbH Anfang Januar 2017 flossen der Gesellschaft weitere Mittel in Höhe von 1,0 Mio. € zu. Das erhaltene Darlehen ist marktüblich verzinst und ist auf eine Laufzeit von 5 Jahren angesetzt. Damit ist die Gesellschaft in den kommenden beiden Jahren uneingeschränkt in der Lage, alle Zahlungsverpflichtungen entsprechend dem Liquiditätsplan zu erfüllen. Die AR Holding GmbH hat der Gesellschaft in 2016 ein weiteres Darlehen in Höhe von T€ 100 zugesagt und hierauf auf einen Teilbetrag von TEUR 60 verzichtet. Das Darlehen ist bislang in voller Höhe noch nicht ausbezahlt worden. c) Vermögenslage Das Eigenkapital beträgt zum 31. Dezember 2016 TEUR 4.717 (Vj. TEUR 34) und hat sich aufgrund der Sacheinlage der AR Holding GmbH um TEUR 4.879 erhöht. Gegenläufig wirkt das negative Ergebnis von TEUR 247. Damit hat sich die Kapitalsituation gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Das Vermögen hat sich durch Einlage der Anteile an der DIC Capital Partners (Europe) GmbH entsprechend um TEUR 4.879 erhöht. 4. Gesamtaussage zu Geschäftsverlauf und Lage Durch die von der AR Holding GmbH vorgenommene Sacheinlage und der daraus resultierenden bilanziellen Sanierung der Gesellschaft hat sich die Vermögenslage der Gesellschaft gegenüber dem Vorjahr erheblich verbessert. Das zur Verfügung gestellte Vermögen, insbesondere die Einbringung des Anteils an der DIC Capital Partners (Europe) GmbH wird die TTL AG in die Lage versetzen, künftig Überschüsse zu erwirtschaften. Die Geschäftsentwicklung wird somit insgesamt als zufriedenstellend beurteilt. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht1. Prognosebericht Für das Jahr 2017 rechnet die TTL-Gruppe durch entsprechenden Einsatz der Finanzmittel und Rückflüsse aus der eingebrachten Beteiligung an der DIC Capital Partners (Europe) GmbH mit einem leicht positiven Jahresergebnis. Insbesondere, aber nicht nur, aus der vorgenannten Beteiligung in Höhe von rund 12,5 % an der DIC Capital Partners (Europe) GmbH erwartet die Gesellschaft zukünftig Gewinnausschüttungen in einer Höhe, die sie in die Lage versetzt, nicht nur ihren Liquiditätsbedarf mittel- bis langfristig zu decken, sondern auch wieder ein ihren Gesellschaftern zur Verfügung stehendes Ausschüttungsvolumen zu generieren. Über diese Beteiligung wird es der Gesellschaft zukünftig möglich sein, an den an die DIC Capital Partners (Europe) GmbH aus Beteiligungsunternehmen fließenden Einnahmen durch entsprechende Gewinnausschüttungen zu partizipieren. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die DIC Capital Partners (Europe) GmbH auch in Zukunft Ausschüttungen in entsprechender Größenordnung vornimmt. Damit wird die Gesellschaft über laufende Einnahmen verfügen, mit denen sie in der Lage sein wird, ihren eigenen Liquiditätsbedarf sowie den Liquiditätsbedarf ihrer Tochterunternehmen dauerhaft zu decken. Des Weiteren hat sich durch die damit verbundene Sachkapitalerhöhung das ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft deutlich erhöht, wodurch die finanzielle Basis der Gesellschaft substantiell verbessert und gestärkt wurde. Daneben wird sich durch die renditeorientierte Verwendung eines gewährten Darlehens über EUR 1,0 Mio. durch die AR Holding GmbH sowie die Anpassung von Besserungsabreden für Forderungsverzichte aus Altdarlehen die Liquiditätslage der Gesellschaft zukünftig signifikant verbessern. Die vorstehenden Maßnahmen sind nach Auffassung des Vorstands geeignet, die wirtschaftlich schwierige Situation der Gesellschaft zu beheben und so eine positive Entwicklung zu gewährleisten, die ein positives Reinvermögen und künftige Liquiditätsüberschüsse erwarten lässt. Durch die vorgenannten Maßnahmen werden nach Ansicht des Vorstands sowohl Verlustquellen der Vergangenheit beseitigt als auch bestandsgefährdende Risiken für die Zukunft ausgeschlossen. 2. Risikobericht Risikomanagementsystem Risiko- und Chancenmanagement sind zentraler Bestandteil der Unternehmensführung. Die Risikopolitik leitet sich aus der vorgegebenen Geschäftsstrategie ab. Das Risikomanagementsystem der Gruppe und damit insbesondere die Risikofrüherkennung, Risikoidentifikation sowie die Risikoanalyse und -kommunikation sind an der gegenwärtigen Situation der TTL-Gruppe ausgerichtet. Dabei wird zukünftig insbesondere die Überwachung der Geschäfts- und damit der Wertentwicklung der eingegangenen Beteiligung in den Fokus des Vorstands rücken. Der Vorstand kontrolliert und überwacht in regelmäßigen Abständen die Liquiditätslage des Unternehmens und er berichtet hierüber dem Aufsichtsrat in dessen Sitzungen. Operative Risiken Die operativen Risiken sind eng verbunden mit der Entwicklung des Beteiligungsunternehmens, da insbesondere fehlende Gewinnausschüttungen dieses Unternehmens sowohl die Ertrags-als auch Finanzlage beeinflussen können. Im derzeitigen Umfeld wird dieses Risiko vom Vorstand als gering beurteilt. Zudem resultieren Risiken aus der Nichteinhaltung von Bilanzierungsregeln sowie der Missachtung formaler Fristen und Termine. Finanzierungsrisiken Die Liquidität der TTL AG wurde durch die durchgeführten Sanierungs- und Kapitalmaßnahmen, deutlich verbessert. Durch den von der AR Holding GmbH gewährten langfristigen Kredit erhielt die Gesellschaft Anfang Januar 2017 Zahlungsmittel in Höhe von 1,0 Mio. €, durch die Ende März 2017 vollzogene Barkapitalerhöhung wurden durch die Aktionäre weitere 1,7 Mio. € in die Gesellschaft eingezahlt. Durch entsprechenden Einsatz dieser Finanzmittel und Rückflüsse aus der eingebrachten Beteiligung an der DIC Capital Partners (Europe) GmbH ist für das Jahr 2017 und die Folgejahre mit Einzahlungsüberschüssen zu rechnen. Aus Besserungsvereinbarungen bestehen Risiken in Höhe von 1,4 Mio. €. Auf Basis der Planung der Entwicklung des Eigenkapitals der Gesellschaft geht der Vorstand allerdings davon aus, dass eine Inanspruchnahme in absehbarer Zeit höchst unwahrscheinlich ist. Die Gesellschaft weist in ihrem Jahresabschluss zum Bilanzstichtag ein positives Eigenkapital von TEUR 4.717 (Vj: TEUR 34) aus. Aufgrund des Ertragspotentials des im Rahmen der Kapitalmaßnahmen zugeführten Vermögens, geht die Gesellschaft davon aus, dass das Eigenkapital auch im nächsten Geschäftsjahr trotz laufender Verwaltungskosten steigen wird. 3. Chancenbericht Chancen der TTL AG bzw. der TTL-Gruppe werden vom Vorstand aufgrund der positiven Effekte der vorstehend beschriebenen Sanierungs- und Kapitalmaßnahmen auch im Bereich der Beteiligungsakquisition gesehen, da versucht wird, weiterhin Beteiligungen mit Unternehmen einzugehen. 4. Gesamtbewertung der Risiko- und Chancensituation Zusammenfassend hat sich die Risiko- und Chancensituation der Gesellschaft aufgrund der positiven Effekte der vorstehend beschriebenen Sanierungs- und Kapitalmaßnahmen deutlich verbessert. D. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von FinanzinstrumentenZu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Finanzanlagen, kurzfristige Kredite und Guthaben bei Kreditinstituten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Maßnahmen ergriffen bzw. Berichtigungen vorgenommen. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. E. Internes Kontroll- und Risikomanagement bezogen auf den Rechnungslegungs-prozessDas rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der TTL-Gruppe beinhaltet bezogen auf das Geschäftsumfeld und das Transaktionsvolumen der Gruppe angemessene Instrumente und Maßnahmen, mit denen rechnungslegungsbezogene Risiken koordiniert verhindert beziehungsweise rechtzeitig erkannt, bewertet und beseitigt werden. Die Gesamtverantwortung für alle Prozesse zur Erstellung des Jahresabschlusses der TTL AG liegt im Ressort des Vorstands der TTL AG, Herrn Dr. Gillmaier. Der Rechnungslegungsprozess der TTL-Gruppe ist auf holdingspezifische Schwerpunkte wie zum Beispiel Bewertung von Beteiligungen und Finanzierungsfunktionen ausgerichtet. Die inhaltliche Verantwortung dieser Themen obliegt ebenfalls dem Vorstand. Wesentliche, für die Rechnungslegung der TTL AG relevante Informationen und Sachverhalte werden vor deren Erfassung in der ausgelagerten Finanzbuchhaltung durch den Vorstand kritisch auf ihre Konformität mit geltenden Rechnungslegungsvorschriften gewürdigt. Zudem werden regelmäßige Überprüfungen der monatlichen Auswertungen vom Vorstand durchgeführt. Zur Vermeidung dieser Risiken wie auch zur Dokumentation der im Rahmen der Einzelabschlusserstellung durchzuführenden Arbeitsabläufe sowie deren zeitlicher Abfolge und der hierfür verantwortlichen (externen) Personen verwendet der Vorstand ein excelbasiertes Planungswerkzeug. F. Vergütungsbericht1. Vergütung des Aufsichtsrats Nach der Satzung der TTL AG erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats grundsätzlich eine fixe Grundvergütung. Variable Vergütungen werden nicht gewährt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte der fixen Grundvergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nicht das gesamte Geschäftsjahr im Amt waren, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung. Die Aufsichtsratsmitglieder haben für das Geschäftsjahr 2016 auf eine Vergütung verzichtet und erhielten demzufolge keine Bezüge. 2. Vergütung des Vorstands Im Geschäftsjahr 2016 war Herr Dr. Gillmaier einziges Vorstandsmitglied der TTL AG. Die Vergütung des Vorstands besteht aus fixen und variablen Bestandteilen. Die variablen Bestandteile können maximal TEUR 30 betragen und liegen im Ermessen des Aufsichtsrats. Für den Fall der vorzeitigen oder regulären Beendigung seiner Tätigkeit wurden dem Vorstand keine Leistungen zugesagt. Der Vorstand hat für das Geschäftsjahr 2016 auf eine Vergütung verzichtet und erhielt demzufolge keine Bezüge. G. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 a HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Homepage der Gesellschaft unter www.ttl-ag.de/Investor Relations/Entsprechenserklärung/Corporate Governance Bericht 2016 veröffentlicht. H. Bericht zur Übernahmesituation und sonstige Angaben nach § 289 Abs. 4 HGBDas gezeichnete Kapital der TTL Information Technology AG besteht zum Stichtag aus 6.550.000 Stück bzw. nach Eintragung der Sachkapitalerhöhung am 9. Januar 2017 aus 7.800.000 Stück auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien. Nach der durchgeführten Barkapitalerhöhung per Ende März 2017 wird sich die Anzahl der auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien auf 9.533.333 Stück erhöhen. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Übertragung der Aktien. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, sind nicht vorhanden. Zum Stichtag bestehen von folgenden Aktionären direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital, die jeweils 10 % der Stimmrechte überschreiten:
Die AR Holding GmbH hältt nach Durchführung der Bar- und Sachkapitalerhöhung insgesamt 5.412.563 Stück auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stückaktien (entsprechend 56,78 % der Stimmrechte) per Ende März 2017. Die AR Holding GmbH wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von der Pflicht zur Abgabe eines Pflichtangebots im Zusammenhang mit der Sanierung der TTL AG befreit. Die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richtet sich nach den §§ 84f AktG. Nach § 7 der Satzung erfolgen die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder, der Abschluss der Anstellungsverträge sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied des Vorstands zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Satzungsänderungen erfolgen nach den Regelungen der §§ 179 ff AktG. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt (§ 20 der Satzung).
München, den 24. April 2017 TTL Information Technology AG Der Vorstand Dr. Wolfang Gillmaier Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Tlt Information Technology AG, München, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der ITL Information Technology AG, München, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
München, den 24. April 2017 Warth & Klein Grant Thornton AG Mauermeier, Wirtschaftsprüfer Schuster, Wirtschaftsprüfer Versicherung des gesetzlichen Vertreters zum Jahresabschluss und Lagebericht Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
München, den 24. April 2017 TTL Information Technology AG Der Vorstand Dr. Wolfgang Gillmaier |
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