Tuff Group AGMünchenHalbjahresfinanzbericht zum 30.06.2021BRIEF DES VORSTANDSVORSITZENDEN ZUM HALBJAHRESBERICHT 2021Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte
Aktionäre,
wir begannen das Jahr mit der Angebotsabgabe für
ein FPSO-Projekt in der SEA-Region. Nach der erfolgreichen
Angebotsabgabe von Saipem und NOC im Jahr 2020 setzten
unsere Ingenieure ihre gute Arbeit auch bei diesem Projekt
fort. Wir sind einer der Konsortialpartner für dieses
Projekt. Wir haben auch ein Angebot für ein
FSRU-Verankerungssystem in der Region Südasien
eingereicht. Der Zuschlag für diese Projekte wird
für das 4. Quartal 2021 erwartet.
Im Bereich Infrastruktur haben wir uns mit einem
etablierten Bauunternehmen in Singapur zusammengetan und
ein Angebot für ein EPC-Projekt zum Bau einer
Schiffswerft abgegeben.
Wir haben auch einen neuen Kunden für technische
Arbeiten in Singapur gewonnen. Dabei handelt es sich vor
allem um unterstützende technische Arbeiten für
Wartungsprojekte.
Die Auswirkungen von COVID wurden im Jahr 2021
deutlicher als 2020. Es gab viele Verschiebungen und
Stornierungen von Projekten weltweit. Doch allmählich
begannen die Regierungen auf der ganzen Welt, die
Wirtschaft zu öffnen, da die hochgradig
übertragbare Delta-Variante in den Ländern
endemisch wird, was sich positiv auf die Wirtschaft und die
Geschäftsaussichten auswirken wird.
Der Ölpreis steigt ebenfalls langsam an und liegt
jetzt bei über 60 US$/Barrel. Da sich die
Volkswirtschaften öffnen, nimmt die Nachfrage nach
Öl allmählich zu. Die gelagerten
Ölvorräte werden zuerst verbraucht und die
Marktprognosen sehen einen Anstieg der Produktion vor, aber
es wird nicht einfach sein, die unmittelbare Nachfrage zu
befriedigen, bis hin zu einer Periode mit starker
Ölknappheit, die wiederum zu einer Nachfrage nach
Öl- und Gasprojekten und -anlagen führen wird. Zu
dieser Voraussicht kommt noch hinzu, dass seit dem Jahr
2014 nicht mehr viel in Öl- und Gasprojekte investiert
wurde. Auch gibt es derzeit kaum neue Explorationen, was
die Volatilität auf dem Ölmarkt noch
verstärkt. Diese Aussichten können sich zu einer
Krise, aber auch zu einer Chance entwickeln. Ungeachtet
dieser positiven Aussichten im Öl- und Gassektor
versucht TUFF mit der Zeit zu gehen und seine Kompetenzen
im Bereich der erneuerbaren Energien auszubauen.
AusblickAls Gruppe haben wir Vorschläge und Angebote
für die folgenden Projekte unterbreitet und stehen gut
da, um bei den meisten Angeboten aufgrund der realistischen
und günstigen Lösungen von TUFF ein positives
Ergebnis zu erzielen. Aufgrund der sich ständig
ändernden Rahmenbedingungen, die auf die
COVID-Situation zurückzuführen sind, haben sich
die Entscheidungen über die Auftragsvergabe jedoch
verzögert, aber TUFF hofft, bis Ende 2021 mindestens
einen größeren Auftrag an Land ziehen zu
können.
Projektausblick für den Bereich Öl und Gas:1. FPSO-Auftrag in der SEA-Region, Tuff ist der
technische Partner und Minderheitspartner
2. Ein FPSO-Projekt in Asien.
3. Ausschreibungen für Ingenieurleistungen bei
großen Ölkonzernen in Europa, Nord- und
Südamerika und im Nahen Osten.
Projektausblick für den Bereich Energie und Infrastruktur:1. EPC-Projekt in Singapur mit einem lokalen Partner.
Die Schätzungen der Öl- und Gasnachfrage
für die nächsten fünf Jahre beruhen auf der
Tatsache, dass die Welt in der Zeit vor der COVID-Krise 90
Millionen Barrel pro Tag verbrauchte, während der
Verbrauch in der jetzigen Pandemieperiode um zwei Drittel
gesunken ist. Um sich auf die geringere Nachfrage
einzustellen, haben die weltweit tätigen Unternehmen
ihre Produktion gedrosselt und die Förderung von
Öl und Gas in vielen Feldern, die unwirtschaftlich
geworden sind, eingestellt.
Der Jahresbericht 2020 wird Mitte Oktober 2021
veröffentlicht. Aufgrund der Einschränkungen, die
sich aus der Fernprüfung ergeben und der durch COVID
noch immer behinderten Reisetätigkeit musste die
Gruppe den Jahresbericht später als üblich
veröffentlichen. Die Verzögerung beim Bericht
für 2019 hatte einen Dominoeffekt auf den Bericht
für 2020. Die Berichte für die Folgejahre werden
jedoch pünktlich vorgelegt.
Im Namen des Vorstands möchte ich diese Gelegenheit
nutzen, um allen Aktionären, Partnern und anderen
Beteiligten für ihre kontinuierliche
Unterstützung zu danken. Der Vorstand möchte auch
dem Management und allen Mitarbeitern von TUFF seine
Anerkennung für ihre Geduld, ihre Ausdauer und ihr
Engagement aussprechen, um unser Unternehmen in diesen
extrem schwierigen Zeiten im Einklang mit unseren Werten
weiterzuentwickeln.
Mit freundlichen Grüßen
Natarajan Paulraj
Konzernzwischenlagebericht zum 30. Juni 2021Analyse der Konzern-Vermögens-, Finanz- und ErtragslageErtragslageIm ersten Halbjahr 2021 wurde lediglich ein Umsatz von
13 TEUR erzielt. TUFF erbringt zurzeit Planungsarbeiten
für Angebote und steht in Vertragsverhandlungen
für mehrere große Projekte; als Umsatz zu
realisierende Leistungsanteile sind allerdings noch nicht
angefallen. Die im Vorjahr durchgeführten kleineren
Projekte und Analysen wurden noch in 2020 abgeschlossen.
Entsprechend dem Umsatzrückgang sind auch die
Aufwendungen für Fremdleistungen deutlich um 1,2 Mio
EUR zurückgegangen. In diesen Aufwendungen sind im
Wesentlichen Kosten für Ingenieurleistungen enthalten;
sie betreffen im 1. Halbjahr 2021 überwiegend
Vorarbeiten für die in Aussicht stehenden neuen
Projekte.
Auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich
um 0,3 Mio EUR gegenüber dem Vergleichszeitraum um
mehr als die Hälfte reduziert; der Rückgang
betrifft einerseits projektbezogene Aufwendungen,
andererseits administrative und Rechtsberatungskosten.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
Verminderungen der Wertberichtigung auf Forderungen (137
TEUR) sowie Erträge aus dem Verzicht zweier
Aufsichtsratsmitglieder auf ihre
Tätigkeitsvergütung für die Jahre 2019 und
2020 (72 TEUR) enthalten.
Durch die Aufwandsreduzierungen konnte trotz des hohen
Umsatzrückgangs eine Verminderung des Verlusts vor
Steuern gegenüber dem Vergleichszeitraum um 0,2 Mio.
EUR auf -0,6 Mio. EUR erreicht werden.
VermögenslageInsgesamt reduzierte sich die Bilanzsumme vom Jahresende
2020 bis zur Jahresmitte 2021 um 0,9 Mio. EUR auf 1,9 Mio.
EUR.
Kurzfristige VermögenswerteInnerhalb der kurzfristigen Vermögenswerte
reduzierten sich die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstigen Forderungen im 1. Halbjahr 2021 um
0,8 Mio. EUR auf 0,4 Mio. EUR. Dies betraf vor allem
Zahlungseingänge auf in 2020 fertiggestellten
Projekte; entsprechend konnten die Abwertungen auf
Forderungen reduziert werden.
Langfristige VermögenswerteDie langfristigen Vermögenswerte umfassen das
Sachanlagevermögen, im Wesentlichen die im
Erbpachteigentum stehende Betriebsimmobilie in Singapur.
Investitionen erfolgten im 1. Halbjahr 2021 nicht; die
planmäßigen Abschreibungen wurden durch
Währungsumrechnungseffekte kompensiert.
FinanzlageKapitalstrukturDie Eigenkapitalquote ist aufgrund des negativen
Konzerneigenkapitals ebenfalls negativ; sie beträgt
zum 30. Juni 2021 -86,6% gegenüber -37,0% zum
31.12.2020.
Derzeit gibt es keine Betriebsmittelfinanzierung. Der
Bedarf an Betriebskapital wird durch die
Projektfinanzierung gedeckt. Die Kreditwürdigkeit wird
durch die Projekterträge und die Auslastung der
Anlagen bei Projekten bestimmt. Dementsprechend wird der
Konzern überwiegend aus Rückstellungen und
operativen Verbindlichkeiten finanziert.
Der Gesamtbetrag der kurzfristigen Verbindlichkeiten
sank von 3,9 Mio. EUR zum 31. Dezember 2020 auf 3,6 Mio.
EUR zum Ende des 1. Halbjahres 2021.
Liquide MittelInfolge der niedrigen Umsätze hat TUFF im
Berichtshalbjahr mit -115 TEUR (1. Berichtshalbjahr 2020:
+53 TEUR) einen negativen Cash Flow aus der laufenden
Geschäftstätigkeit erzielt. Investitionen und
Veränderungen der von einem Vorstandsmitglied und
einem Aufsichtsratsmitglied gewährten Darlehen sind im
1. Halbjahr 2021 nicht angefallen; daher hat dieser
Nettomittelabfluss direkt den Bestand der Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente zum Halbjahresende
vermindert.
In den Finanzmittelfonds sind Kassenbestände und
Bankguthaben (30. Juni 2021: 29 TEUR) sowie die jederzeit
fälligen Bankverbindlichkeiten (30. Juni 2021: 13
TEUR) einbezogen.
Finanzielle LeistungsindikatorenDie beiden wichtigsten Leistungskennzahlen (KPI), die
zur Messung der Performance verwendet wird, sind Umsatz und
Bruttomarge. Umsatzerlöse sind die von der
Gesellschaft während des Geschäftsjahres
vereinnahmten Erträge aus der Erbringung von
Dienstleistungen. Die Rohertragsmarge spiegelt die
Kernrentabilität des Unternehmens wider und errechnet
sich aus der Division des Rohertrags durch die
Umsatzerlöse der Periode.
Das Management strebt eine Bruttomarge von mindestens
50% an. Bei dem in den vergangenen Jahren erzielten Niveau
der Umsatzerlöse ist dies notwendig, um die
allgemeinen und administrativen sowie die finanziellen
Aufwendungen zu decken und ein ausreichendes Nettoergebnis
zu erzielen.
Diese KPI-Ziffer ist im ersten Halbjahr 2021 aufgrund
des geringen Umsatzes und der höheren Aufwendungen
für Fremdleistungen negativ; im 1. Halbjahr 2020
konnten nur 17,5% erzielt werden.
Unterschrift der gesetzlichen VertreterFrankfurt am Main, den 30. September 2021
Der Vorstand
scrollen
Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß
den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für
die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss
zum 30. Juni 2021 der Tuff Group AG ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns
vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht zum 30. Juni
2021 der Tuff Group AG der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die
Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken
der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben
sind.
Frankfurt am Main, den 30. September 2021
Der Vorstand
scrollen
Konzernbilanz
|
| Anm. | 30.06.2021 | 31.12.2020 | |
| EUR | EUR | ||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 4 | 1.491.340 | 1.490.907 |
| 1.491.340 | 1.490.907 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und | |||
| sonstige Forderungen | 5 | 415.803 | 1.185.563 |
| Geleistete Anzahlungen | 8.949 | 5.815 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 6 | 29.206 | 129.351 |
| 453.958 | 1.320.729 | ||
| Summe Aktiva | 1.945.298 | 2.811.636 |
| Anm. | 30.06.2021 | 31.12.2020 | |
| EUR | EUR | ||
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 7 | 58.974 | 58.974 |
| Bilanzverlust / Gewinnrücklagen | (1.761.432) | (1.138.088) | |
| Rücklage für Währungsumrechnung | 8 | 29.643 | 50.768 |
| Rücklage für den umgekehrten Unternehmenserwerb | 9 | (11.755) | (11.755) |
| Eigenkapital insgesamt | (1.684.570) | (1.040.101) | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 13.074 | - | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und | |||
| sonstige Verbindlichkeiten | 11 | 2.774.618 | 2.997.736 |
| Sonstige Rückstellungen | 10 | 824.679 | 844.078 |
| Steuerrückstellungen | 17.497 | 9.923 | |
| 3.629.868 | 3.851.737 | ||
| Summe Passiva | 1.945.298 | 2.811.636 |
| Januar bis Juni 2021 | Januar bis Juni 2020 | ||
| EUR | EUR | ||
| Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit | |||
| Ergebnis vor Ertragsteuern | (612.828) | (804.963) | |
| Anpassungen für: | |||
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 4 | 47.459 | 60.537 |
| Wertminderung (-aufholung) für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (137.343) | - | |
| Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Verbindlichkeiten | (72.000) | - | |
| Zinserträge und -aufwendungen | 7.772 | 26.336 | |
| Operativer Cashflow vor Änderungen im Nettoumlaufvermögen | (766.940) | (718.090) | |
| Veränderungen des Nettoumlaufvermögens: | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 933.300 | 361.264 | |
| Anzahlungen | (2.904) | (2.742) | |
| Sonstige Rückstellungen | 10 | (46.243) | 162.549 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | (221.528) | 307.468 | |
| Erhaltene Zinsen | 4 | 235 | |
| Gezahlte Zinsen | (7.776) | (26.571) | |
| Mittelzufluss/(abfluss) aus der laufenden Geschäftstätigkeit | (112.087) | 84.113 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | (3.365) | (31.136) | |
| Nettomittelzufluss/(abfluss) aus der laufenden Geschäftstätigkeit | (115.452) | 52.977 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | |||
| Erwerb von Sachanlagen | 4 | - | (5.819) |
| Netto-Cashflows aus Investitionstätigkeiten | - | (5.819) | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | |||
| Aufnahme von Darlehen nahestehender Personen | 11 | - | 106.163 |
| Tilgung von Darlehen nahestehender Personen | - | (123.762) | |
| Nettomittelzufluss/(abfluss) aus Finanzierungstätigkeit | - | (17.599) | |
| Nettoabnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | (115.452) | 29.559 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode | 129.351 | 254.957 | |
| Effekte von Umrechnungsdifferenzen in Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | 2.233 | (363) | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 6 | 16.132 | 284.153 |
| Anm. | Januar bis Juni 2021 | Januar bis Juni 2020 | |
| EUR | EUR | ||
| Umsatzerlöse | 12 | 13.295 | 1.604.013 |
| Sonstige Ertragsposten | |||
| Sonstige Erträge | 231.215 | 1.967 | |
| Betriebliche Aufwandsposten | |||
| Aufwendungen für Fremdleistungen | (131.287) | (1.323.201) | |
| Personalaufwendungen | (404.113) | (434.605) | |
| Abschreibung auf Sachanlagen | 4 | (47.459) | (60.537) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (266.707) | (566.264) | |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern | (605.056) | (778.627) | |
| Zinserträge | 4 | 235 | |
| Finanzierungsaufwendungen | (7.776) | (26.571) | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | (612.828) | (804.963) | |
| Ertragsteueraufwand | (10.516) | (27.929) | |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | (623.344) | (832.892) | |
| Sonstiges Ergebnis: | |||
| Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung | |||
| umgegliedert werden dürfen | |||
| Währungsumrechnung | 8 | (21.125) | (20.368) |
| Sonstiges Ergebnis, nach Steuern | (21.125) | (20.368) | |
| Gesamtergebnis | (644.469) | (853.260) | |
| Ergebnis entfallend auf: | |||
| Aktionäre der Muttergesellschaft | (623.344) | (832.892) | |
| Gesamtergebnis entfallend auf: | |||
| Aktionäre der Muttergesellschaft | (644.469) | (853.260) | |
| Ergebnis je Aktie (verwässert/unverwässert) | |||
| bezogen auf die Aktien der Tuff Group AG | 7 | (0,02) | (0,02) |
| Gezeichnetes Kapital | Bilanzverlust/ Gewinnrücklagen/ | Rücklage für Währungsumrechnung | Rücklage für den umgekehrten Unternehmenserwerb | Eigenkapital insgesamt | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Stand am 1. Januar 2020 | 58.974 | 32.745 | 32.896 | (11.755) | 112.860 |
| Gesamtergebnis | - | (832.892) | (20.368) | - | (853.260) |
| Stand am 30. Juni 2020 | 58.974 | (800.147) | 12.528 | (11.755) | (740.400) |
| Stand am 1. Januar 2021 | 58.974 | (1.138.088) | 50.768 | (11.755) | (1.040.101) |
| Gesamtergebnis | - | (623.344) | (21.125) | - | (644.469) |
| Stand am 30. Juni 2021 | 58.974 | (1.761.432) | 29.643 | (11.755) | (1.684.570) |
Die Tuff Group AG, Frankfurt am Main (im Folgenden als
die "Gesellschaft" bezeichnet") ist im Juli 2018 aus der
Umfirmierung der Aktiengesellschaft "Ad Acta" 182.
Vermögensverwaltung entstanden, die im Jahr 2015 als
Vorratsgesellschaft gegründet wurde. Die Gesellschaft
ist seit der Umfirmierung und dem Erwerb der Anteile an der
Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. als
geschäftsleitende Holding tätig.
Die Gesellschaft hat seit dem 16. Juli 2018 ihren Sitz
in Frankfurt am Main. Sie ist beim Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 113072
eingetragen. Die Geschäftsadresse lautet Marienplatz
2, 80331 München
Berichtswährung ist der Euro (EUR). Die Angaben im
Anhang erfolgen entsprechend der jeweiligen Information in
Euro (EUR). Das Geschäftsjahr entspricht dem
Kalenderjahr.
Die Hauptgeschäftstätigkeiten des Konzerns
umfassen Engineeringleistungen und die Tätigkeit als
Generalunternehmer für Infrastrukturprojekte. Neben
dem bisherigen Hauptgeschäftsfeld in der maritimen
Öl- und Gasförderung mit dem Bau bzw. Umbau von
schwimmenden Produktions-, Lager- und Umschlageinheiten
wurde die Tätigkeit des Konzerns in den vergangenen
Jahren auf landgebundene Infrastrukturprojekte erweitert.
Der Konzernzwischenabschluss zum 30.Juni 2021wurde vom
Vorstand der Tuff Group AG aufgestellt und am 30. September
2021 zur Veröffentlichung freigegeben.
Der Konzernzwischenabschluss der Tuff Group AG zum 30.
Juni 2021 wurde unter Beachtung der International Financial
Reporting Standards ("IFRS"), wie sie in der
Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, aufgestellt.
Der Konzernzwischenabschluss wurde in Übereinstimmung
mit IAS 34 erstellt und enthält einen gegenüber
dem Konzernabschluss verkürzten Umfang.
Die vom IASB neu herausgegebenen und ab dem
Geschäftsjahr 2021 erstmalig verpflichtend
anzuwendenden Änderungen an bestehenden Standards
Änderungen an IFRS 4 "Versicherungsverträge -
Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von
der Anwendung von IFRS 9
Änderungen an IFRS 9 "Finanzinstrumente"; IAS 39
"Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung", IFRS 7
"Finanzinstrumente: Angaben", IFRS 4
"Versicherungsverträge" und IFRS 16
"Leasingverhältnisse" - Interest Rate Benchmark Reform
- Phase 2
haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung
des Konzernzwischenabschlusses.
Eine frühzeitige Anwendung herausgegebener, aber
für das Geschäftsjahr 2021 noch nicht
verpflichtend anzuwendender Standards oder Interpretationen
hat nicht stattgefunden.
Eine prüferische Durchsicht des
Konzernzwischenabschlusses zum 30. Juni 2021 wurde nicht
durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses
2020 ist noch nicht abgeschlossen; demzufolge sind auch die
in diesem Halbjahresabschluss wiedergegebenen
Vorjahresangaben zum 31.12.2020 und für das
Geschäftsjahr 2020 noch ungeprüft.
Die Tuff Group AG verfügte bis Mitte Juli 2018
über ein gezeichnetes Kapital von 50.000 EUR. Die
Hauptversammlung der Tuff Group AG hat am 16.07.2018 den
Vorstand ermächtigt, das Grundkapitel der Gesellschaft
um bis zu 39.950.000 EUR von 50.000 EUR auf 40.000.000 EUR
durch Ausgabe von 39.950.000 auf den Inhaber lautenden
Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand hat mit
Zustimmung des Aufsichtsrates am 2. Oktober 2018
beschlossen, das Grundkapital um 39.950.000 EUR im Wege
einer Sacheinlage zu erhöhen. Berechtigt zum Bezug
aller neuen Aktien war Herr Ganesh Paulraj, Singapur, der
im Gegenzug 100% der Anteile an der Tuff Offshore
Engineering Services Pte. Ltd. ("Tuff Offshore"), Singapur,
an die Tuff Group AG übertragen hat. Die
Kapitalerhöhung wurde durch Eintragung in das
Handelsregister am 4. Februar 2019 abgeschlossen. Mit der
Übernahme wurde die Gesellschaft in rechtlicher Sicht
zur Muttergesellschaft der Tuff Offshore Engineering
Service Pte. Ltd.
Diese Transaktion wurde vom Vorstand nicht als
Unternehmenszusammenschluss im Sinne von IFRS 3 angesehen,
da eine Mantelgesellschaft kein Unternehmen im Sinne von
IFRS 3 und den Anwendungsrichtlinien darstellt. In der
Folge wurde die Tuff Offshore als wirtschaftlicher Erwerber
identifiziert und der Konzernzwischenabschluss ist somit
eine Fortsetzung der Bilanzierung der Tuff Offshore.
Die vom Vorstand gewählte Bilanzierung nach IFRS 2
stellt den wirtschaftlichen Wert der Transaktion zutreffend
dar, da die Gesellschafter der Tochtergesellschaft durch
die Transaktion 99,875 % des Grundkapitals der Tuff Group
AG erworben haben. Dementsprechend werden die
Vermögenswerte und Schulden des rechtlichen
Tochterunternehmens ohne Neuberechnung der beizulegenden
Werte zum Buchwert in den Konzernabschluss übernommen.
Nach Abschluss des umgekehrten Unternehmenserwerbs
besteht der Konzern aus:
i. Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd.,
Singapur, und
ii. Tuff Group AG, Frankfurt am Main.
Zum 30. Juni 2021 und bis heute ist die Tuff Group AG
unverändert zu 100 % an der Tuff Offshore Engineering
Services Pte. Ltd. beteiligt.
Die Konzernbilanz, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung,
die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und die
Konzern-Kapitalflussrechnung des Konzernzwischenabschlusses
zum 30. Juni 2021 und die entsprechenden Vorjahreszahlen
stellen die Fortführung der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Tuff Offshore Engineering Services Pte.
Ltd. (bis zum 2. Oktober 2018) dar.
Der Konzernabschluss umfasst den Einzelabschluss der
Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaft zum Ende der
Berichtsperiode. Der Einzelabschluss der
Tochtergesellschaft wurde zum gleichen Stichtag wie der
Konzernabschluss aufgestellt. Für gleichartige
Geschäftsvorfälle und Ereignisse unter
gleichartigen Umständen werden einheitliche
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet.
Alle konzerninternen Salden, Erträge und
Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus
konzerninternen Geschäftsvorfällen werden
vollständig eliminiert.
Tochtergesellschaften werden zum Erwerbszeitpunkt
konsolidiert. Das ist der Zeitpunkt, an dem der Konzern
direkt oder indirekt die Beherrschung erlangt. Die
Konsolidierung endet an dem Zeitpunkt, an dem keine
Beherrschung mehr ausgeübt wird.
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der
Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines
erworbenen Tochterunternehmens bemessen sich nach dem
beizulegenden Zeitwert der übertragenen Gegenleistung,
d. h. der Summe aus hingegebenen Vermögenswerten,
übernommenen Schulden und ausgegebenen
Eigenkapitalinstrumenten. Anschaffungsnebenkosten werden in
der Periode aufwandswirksam erfasst, in der sie angefallen
sind und die Leistungen eingegangen sind. Die im Rahmen
eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen
identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen
Schulden werden zum Erwerbszeitpunkt zunächst mit
ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Ein verbleibender
positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäftswert
aktiviert; dieser Geschäftswert wird nicht
planmäßig abgeschrieben; er wird jährlich
einem Wertminderungstest unterzogen. Ein verbleibender
negativer Unterschiedsbetrag wird unmittelbar
ergebniswirksam aufgelöst.
Eine vom Erwerber zu erbringende bedingte Gegenleistung
wird zum Erwerbszeitpunkt mit dem beizulegenden Zeitwert
erfasst. Nachfolgende Änderungen des beizulegenden
Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die als
Vermögenswert oder Schuld behandelt wird, werden
ergebniswirksam erfasst.
Der Jahresabschluss wird in Euro dargestellt, der auch
die funktionale Währung der Tuff Group AG ist. Jede
Konzerngesellschaft bestimmt ihre funktionale Währung
selbst. Die Abschlussposten jeder Gesellschaft werden
zunächst anhand dieser funktionalen Währung
bewertet.
Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden
mit der funktionalen Währung der Gesellschaft bewertet
und beim erstmaligen Ansatz in der funktionalen
Währung zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls
geltenden Wechselkurs erfasst. Monetäre
Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in
Fremdwährung werden zum Stichtagskurs umgerechnet.
Nicht monetäre Posten, die nach dem
Anschaffungskostenprinzip in einer Fremdwährung
bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des
Geschäftsvorfalls umgerechnet. Nicht monetäre
Posten, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer
Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs
umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des
beizulegenden Zeitwerts gültig war.
Umrechnungsdifferenzen aus der Abwicklung oder
Umrechnung monetärer Posten im Berichtszeitraum werden
ergebniswirksam erfasst.
Vermögenswerte und Schulden von
Geschäftsbetrieben mit einer von EUR abweichenden
funktionalen Währung werden für die
Konsolidierung mit dem Kurs zum Ende der Berichtsperiode in
EUR umgerechnet. Gewinne oder Verluste werden mit den
Kursen am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet.
Fremdwährungsdifferenzen aus der Umrechnung werden im
sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Veräußerung
eines solchen Geschäftsbetriebs wird der Bestandteil
des sonstigen Ergebnisses, der sich auf diesen bestimmten
Geschäftsbetrieb bezieht, ergebniswirksam erfasst.
In der folgenden Tabelle sind die im Konzern
angewendeten Umrechnungskurse für die wesentlichen
Währungen angegeben.
| Abschlussstichtag 30.06.2021 | Jahresdurchschnitt 1.1.-30.6.2021 | Abschlussstichtag 31.12.2020 | Jahresdurchschnitt 1.1.-30.6.2020 | |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| 1 Euro entspricht: | ||||
| US Dollar (USD) | 1,18840 | 1,20492 | 1,22710 | 1,10141 |
| Singapore Dollar (SGD) | 1,59760 | 1,60566 | 1,62180 | 1,54038 |
Alle Sachanlagen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit
ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfasst. Zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlagen
gehören der Erwerbspreis und alle direkt zurechenbaren
Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert zu dem
Standort und in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand
zu bringen. Kosten für den Abbruch, die Beseitigung
oder Wiederherstellung sind in den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten der Sachanlagen enthalten, wenn die
Verpflichtung zum Abbruch, zur Beseitigung oder
Wiederherstellung als Folge des Erwerbs oder der Nutzung
der Sachanlagen entstanden ist. Im weiteren Verlauf werden
die Sachanlagen mit den fortgeführten Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren erzielbaren
Betrag bewertet.
Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear
über die geschätzte wirtschaftliche
Nutzungsdauer.
Die geschätzte Nutzungsdauer beträgt
für wesentliche Anlageklassen:
| Nutzungsdauer | |
| Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden | 43 Jahre |
| Einbauten | 5 Jahre |
| Computer und Peripheriegeräte | 5 Jahre |
| Geschäftsausstattung | 3 Jahre |
| Betriebsausstattung | 5 Jahre |
Die Buchwerte von Sachanlagen werden immer dann auf ihre
Werthaltigkeit überprüft, wenn Ereignisse oder
Änderungen der Umstände eintreten, die darauf
hinweisen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht
werthaltig sein könnte.
Am Ende des jeweiligen Berichtszeitraums werden
Nutzungsdauer, Restwert und Abschreibungsmethode
überprüft und prospektiv gegebenenfalls
geändert.
Eine Sachanlage wird bei Veräußerung
ausgebucht oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen
von ihrer Nutzung oder ihrem Abgang zu erwarten ist. Ein
Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung des
Vermögenswerts wird im Jahr der Ausbuchung
ergebniswirksam erfasst.
Leasingverhältnisse sind Vereinbarungen, bei denen
der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Recht auf Nutzung
eines identifizierten Vermögenswerts für einen
festgelegten Zeitraum und gegen Zahlung eines Entgelts
überträgt. Leasingverhältnisse werden
grundsätzlich nach IFRS 16 Leasing mit dem Barwert der
für die Grundmietzeit des Leasingobjekts anfallenden
Leasingraten sowie der mit der Einrichtung und dem
Rückbau oder der Rückgabe des Leasingobjekts
anfallenden Kosten als Nutzungsrecht aktiviert und
über die Grundmietzeit abgeschrieben; die
Verbindlichkeiten aus den zukünftigen Leasingzahlungen
werden mit ihrem Barwert passiviert.
Die Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. hat
Erbbaurechte an selbstgenutzten Geschäftsräumen
in Singapur, die als Leasingverhältnis nach IFRS 16
einzustufen sind. Da der Erwerb gegen Einmalzahlung
erfolgte; war für zukünftig fällige
Leasingverbindlichkeiten kein Barwert zu bilden. Die
wirtschaftliche Nutzungsdauer wurde entsprechend der beim
Erwerbszeitpunkt verbleibenden Laufzeit des Erbbaurechts
angesetzt.
Im Übrigen gab es im Konzern im Berichtszeitraum
und in der Vorjahresperiode nur kurzfristige
Leasingverhältnisse für Geschäftsräume
und Lagerflächen mit einer anfänglichen
Grundmietzeit von bis zu einem Jahr. Der Konzern nimmt die
Erleichterungsmöglichkeit wahr, für kurzfristige
Leasingverhältnisse mit einer Mietzeit bis zu einem
Jahr auf die Aktivierung und Passivierung zu verzichten.
Die Leasingraten für kurzfristige
Leasingverhältnisse werden in der Periode der Nutzung
als Aufwand in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen
erfasst.
Der Konzern prüft an jedem Bilanzstichtag, ob ein
Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, d.h. ob
der erzielbare Betrag den Buchwert eines
Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden
Einheit unterschreitet. Liegt ein Anhaltspunkt hierfür
vor, oder wird von einem Standard eine jährliche
Werthaltigkeitsprüfung eines Vermögenswerts
verlangt, dann schätzt der Konzern den erzielbaren
Betrag des Vermögenswerts.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder
einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der
höhere der beiden Beträge aus beizulegendem
Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung
und Nutzungswert. Er wird für einen einzelnen
Vermögenswert bestimmt, es sei denn, der
Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die
weitestgehend unabhängig von denen anderer
Vermögenswerte oder anderer Gruppen von
Vermögenswerten sind. Wenn der Buchwert eines
Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden
Einheit höher ist als der erzielbare Betrag, gilt der
Vermögenswert als wertgemindert und wird auf seinen
erzielbaren Betrag abgeschrieben.
Wertminderungsaufwendungen werden in der Gewinn- und
Verlustrechnung erfasst.
Eine Wertaufholung wird nur vorgenommen, wenn sich seit
der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine
Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei
der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden.
Wenn dies der Fall ist, wird der Buchwert des
Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag
erhöht. Der erhöhte Buchwert darf nicht den
Buchwert übersteigen, der sich abzüglich
Abschreibungen ergeben hätte, wenn zuvor kein
Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Diese
Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte werden
ausschließlich in dem Zeitpunkt angesetzt, wenn das
Unternehmen Vertragspartei der Regelungen des
Finanzinstruments wird. Sie umfassen u.a. Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, sowie
derivative finanzielle Vermögenswerte.
Beim erstmaligen Ansatz bewertet der Konzern einen
finanziellen Vermögenswert zum beizulegenden Zeitwert
sowie bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht als
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
(FVPL), zuzüglich Transaktionskosten, die direkt dem
Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen
sind. Transaktionskosten finanzieller Vermögenswerte,
die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
werden, werden aufwandswirksam erfasst.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in
Höhe des Transaktionspreises bewertet, auf die der
Konzern im Austausch für die auf einen Kunden zu
übertragenden Güter oder Dienstleistungen
Anspruch hat, ohne die für einen Dritten vereinnahmten
Beträge. Wenn die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen beim erstmaligen Ansatz eine signifikante
Finanzierungskomponente enthält, erfolgt der Ansatz
zum Zeitwert.
Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten hängt
davon ab, nach welchem Geschäftsmodell der Konzern den
Vermögenswert und die vertraglichen
Zahlungsströme des Vermögenswerts verwaltet. Die
drei Bewertungskategorien zur Klassifizierung von
Schuldinstrumenten sind fortgeführte
Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden
Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) und als
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVPL).
Der Konzern hat nur Schuldinstrumente, die zu
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind.
Finanzielle Vermögenswerte, die zur Vereinnahmung
vertraglicher Zahlungsströme gehalten werden, die
ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen
darstellen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet. Die finanziellen Vermögenswerte werden zu
fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der
Effektivzinsmethode, abzüglich Wertminderungen
bewertet. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam
erfasst, wenn die Vermögenswerte ausgebucht werden
oder wertgemindert sind sowie bei planmäßiger
Abschreibung.
Beim erstmaligen Ansatz einer Finanzinvestition in
Eigenkapitalinstrumenten, die nicht zu Handelszwecken
gehalten werden, kann der Konzern unwiderruflich
entscheiden, Folgeänderungen am beizulegenden Zeitwert
im sonstigen Ergebnis ausweisen, die nicht ergebniswirksam
umgegliedert werden. Dividenden aus diesen
Finanzinvestitionen werden mit dem Entstehen eines
Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung ergebniswirksam
erfasst. Bei Finanzinvestitionen in
Eigenkapitalinstrumenten, bei denen der Konzern
Folgeänderungen am beizulegenden Zeitwert nicht im
sonstigen Ergebnis ausweist, werden Änderungen des
beizulegenden Zeitwerts ergebniswirksam erfasst.
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht,
wenn das vertragliche Anrecht auf Zahlungsströme aus
dem Vermögenswert ausgelaufen ist. Bei der
vollständigen Ausbuchung eines finanziellen
Vermögenswerts wird der Unterschiedsbetrag zwischen
dem Buchwert und der Summe der erhaltenen Gegenleistung
sowie kumulative Gewinne oder Verluste, die für
Schuldinstrumente im sonstigen Ergebnis angesetzt worden
waren, ergebniswirksam erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden
ausschließlich in dem Zeitpunkt angesetzt, wenn der
Konzern Vertragspartei wird. Der Konzern legt die
Einstufung der finanziellen Verbindlichkeiten bei ihrem
erstmaligen Ansatz fest.
Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden zunächst
zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Fall von
finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht
ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden,
erfolgt die Bewertung zuzüglich direkt zurechenbarer
Transaktionskosten.
Die Folgebewertung nach dem erstmaligen Ansatz
finanzieller Verbindlichkeiten, die nicht ergebniswirksam
zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, erfolgt zu
fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der
Effektivzinsmethode. Gewinne und Verluste werden
ergebniswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten
ausgebucht werden sowie bei planmäßiger
Abschreibung.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn
die Verpflichtung daraus erfüllt oder aufgehoben ist
oder ausläuft. Bei der Ausbuchung wird der
Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und der gezahlten
Gegenleistung ergebniswirksam erfasst.
Der Konzern erfasst eine Wertberichtigung für
erwartete Kreditverluste (expected credit losses -ECL) auf
alle Schuldinstrumente, die nicht als ergebniswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet gehalten werden. Erwartete
Kreditverluste beruhen auf dem Unterschied zwischen den
Zahlungsströmen, die vertraglich fällig werden
und sämtlichen Zahlungsströmen, mit deren Eingang
der Konzern rechnet und die mit dem näherungsweise
ermittelten ursprünglichen effektiven Zinssatz
abgezinst werden. Die erwarteten Zahlungsströme
enthalten Zahlungsströme aus der
Veräußerung gehaltener Sicherheiten oder anderer
Kreditbesicherungen, die integraler Bestandteil der
Vertragsbestimmungen sind.
Erwartete Kreditverluste werden in zwei Stufen erfasst.
Bei Kreditengagements ohne signifikant erhöhtes
Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz wird für
erwartete Kreditverluste eine Wertberichtigung in Höhe
des erwarteten 12-Monats-Kreditverlusts gebildet. Bei
Kreditengagements mit einem signifikant erhöhten
Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz wird für die
über die gesamte Laufzeit erwarteten Kreditverluste,
unabhängig vom Ausfallzeitpunkt, eine Wertberichtigung
gebildet.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
kommt bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste eine
vereinfachte Vorgehensweise zum Tragen. Deshalb verfolgt
der Konzern keine Änderungen im Ausfallrisiko, sondern
erfasst zu jedem Bilanzstichtag eine Wertberichtigung
anhand der über die Laufzeit erwarteten
Kreditverluste. Der Konzern hat eine Matrix auf der
Grundlage vergangener Kreditausfälle erstellt und sie
um zukunftsbezogene Faktoren ergänzt, die für die
Schuldner und das wirtschaftliche Umfeld, das die
Zahlungsfähigkeit der Schuldner beeinflussen kann,
relevant sind.
Im Konzern gelten finanzielle Vermögenswerte als
ausfallgefährdet, wenn die vertragliche Zahlung 60
Tage überfällig ist. In bestimmten Fällen
gilt im Konzern jedoch auch ein finanzieller
Vermögenswert als ausgefallen, wenn interne oder
externe Informationen darauf hindeuten, dass die offenen
vertraglichen Zahlungen, ohne Berücksichtigung der
Kreditbesicherungen des Konzerns, voraussichtlich nicht
mehr eingehen.
Ein finanzieller Vermögenswert wird
vollständig abgeschrieben, wenn nicht mehr hinreichend
sicher erwartet werden kann, dass die vertraglichen
Zahlungsströme eingehen.
Dieser Posten umfasst den Kassenbestand und kurzfristige
Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von
bis zu drei Monaten, die nur unwesentlichen
Wertschwankungen unterliegen.
Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern
aufgrund eines Ereignisses der Vergangenheit eine
gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung
hat, wahrscheinlich ein Abfluss von Ressourcen mit
wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der
Verpflichtung erforderlich ist und die Höhe der
Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.
Rückstellungen werden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken und Unsicherheiten zum
voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet.
Am Ende des jeweiligen Berichtszeitraums werden die
Rückstellungen überprüft und nach
Berücksichtigung der aktuell bestmöglichen
Schätzung geändert. Ist ein Abfluss
wirtschaftlicher Ressourcen zur Erfüllung der
Verpflichtung wahrscheinlich nicht mehr notwendig, wird die
Rückstellung aufgelöst. Bei einem wesentlichen
Zinseffekt werden die Rückstellungen mit einem
Zinssatz auf Vorsteuerbasis abgezinst, der die Laufzeit und
Risiko (soweit nicht bereits bei Ermittlung des
Erfüllungsbetrags berücksichtigt) der
Verpflichtung widerspiegelt. Nach einer Abzinsung wird der
Anstieg der Rückstellung durch Zeitablauf als
Zinsaufwand erfasst.
Die Umsatzerlöse enthalten alle Erlöse, die
aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der
Tuff Group resultieren. Die gewöhnliche
Geschäftstätigkeit beschränkt sich dabei
nicht nur auf das Kerngeschäft, sondern umfasst auch
sonstige wiederkehrende Lieferungen und Leistungen und
Nebenerlöse. Umsatzerlöse werden in Höhe der
Gegenleistung bewertet, auf die der Konzern im Austausch
für die auf einen Kunden zu übertragenden
Güter oder Dienstleistungen Anspruch hat, ohne die
für einen Dritten vereinnahmten Beträge.
Umsatzerlöse werden erfasst, wenn der Konzern durch
Übertragung einer vereinbarten Ware oder
Dienstleistung auf den Kunden eine Leistungsverpflichtung
erfüllt. Der Vermögenswert oder die
Dienstleistung ist übergegangen, wenn der Kunde die
Verfügungsgewalt darüber erlangt. Eine
Leistungsverpflichtung kann zeitpunktbezogen oder
zeitraumbezogen erfüllt werden. Die Höhe der
erfassten Umsatzerlöse entspricht dem der
erfüllten Leistungsverpflichtung zugerechneten Betrag.
Der Konzern errichtet Infrastruktur- und andere
technische Anlagen im Rahmen langfristiger
Kundenaufträge. Diese Verträge werden vor
Baubeginn abgeschlossen. Im Rahmen dieser Verträge
unterliegt der Konzern dem vertraglichen Verbot, erbrachte
Leistungen an einen anderen Kunden weiterzuleiten, und hat
ein einklagbares Recht auf die Bezahlung der geleisteten
Arbeit. Umsatzerlöse aus der Auftragsfertigung werden
somit zeitraumbezogen erfasst, d.h. der Fertigstellungsgrad
wird anhand des Verhältnisses der bisher angefallenen
Kosten zu den Gesamtkosten des Fertigungsauftrags
ermittelt. Der Geschäftsleitung zufolge ist diese
inputbasierte Methode geeignet, den Leistungsfortschritt
gegenüber der vollständigen Erfüllung dieser
Leistungsverpflichtungen zu bestimmen.
Im Zusammenhang mit den langfristigen
Kundenaufträgen werden Vertragsstrafen für
verspätete Erfüllung der Leistungen vereinbart,
außerdem entstehen Verpflichtungen aus Nicht- oder
Schlechterfüllung von Leistungen sowie für
branchenübliche Gewährleistungen. Die aus diesen
Vertragsbedingungen resultierenden Verpflichtungen und
Risiken werden von der Geschäftsleitung bei der
Beurteilung des Leistungsfortschritts und der Bewertung der
Kundenaufträge einbezogen.
Beratungsleistungen werden je nach der
Vertragsgestaltung mit den Kunden zeitpunktbezogen oder
zeitraumbezogen erfasst. Umsatzerlöse werden in der
Periode erfasst, in der die Dienstleistungen vom Konzern
erbracht werden.
Staatliche Beihilfen werden erfasst, wenn es hinreichend
sicher ist, dass die Beihilfe vereinnahmt wird und
sämtliche damit verbundenen Bedingungen erfüllt
wurden. Ertragsbezogene Zuwendungen werden erfolgswirksam
entweder separat oder unter einem allgemeinen Posten wie
"sonstige Erträge" erfasst. Alternativ werden sie von
den entsprechenden Aufwendungen direkt abgesetzt.
Die Gesellschaft leistet für seine in Singapur
beschäftigten Arbeitnehmer gesetzliche
Pflichtbeiträge in einen öffentlichen
Alterssicherungsfonds (Central Provident Fund). Der Fonds
gewährt den Versicherten Pensionsansprüche sowie
Krankenversorgungs- und Pflegeleistungen im Alter.
Nachschusspflichten der Arbeitgeber bestehen nicht. Die
Beiträge zu beitragsorientierten
Alterssicherungsplänen werden in der Periode der
entsprechenden Dienstzeit des Arbeitnehmers aufwandswirksam
erfasst.
Tatsächliche Ertragsteueransprüche und
Ertragsteuerschulden für die laufende Periode und
frühere Perioden sind anzusetzen, wenn sie
wahrscheinlich sind und mit dem Betrag zu bewerten, in
dessen Höhe eine Erstattung von den
Steuerbehörden oder eine Zahlung an diese erwartet
wird. Als Grundlage gelten dabei die Steuersätze und
Steuervorschriften, die am Abschlussstichtag gültig
oder wirksam beschlossen sind.
Tatsächliche Ertragsteuern werden ergebniswirksam
erfasst, soweit sie keine ergebnisneutralen Positionen
betreffen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt
im Eigenkapital erfasst sind. Die Geschäftsleitung
beurteilt regelmäßig die in den
Steuererklärungen ausgewiesenen Positionen im Hinblick
darauf, ob es für die geltenden Steuervorschriften
eine Auslegungsmöglichkeit gibt, und bildet
gegebenenfalls Rückstellungen.
Latente Steuern werden unter Anwendung der
Verbindlichkeitsmethode für alle temporären
Differenzen am Abschlussstichtag angesetzt, die zwischen
dem Steuerwert der Vermögenswerte und Schulden und
ihrem Buchwert für die Zwecke der
Finanzberichterstattung entstehen.
Latente Steueransprüche werden für alle
abzugsfähigen temporären Differenzen und für
den Vortrag noch nicht genutzter Steuergutschriften und
steuerlicher Verluste in dem Umfang bilanziert, in dem es
wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis
verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige
temporäre Differenz und die noch nicht genutzten
Steuergutschriften und steuerlichen Verluste verwendet
werden können.
Beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder
Verbindlichkeiten in einer Transaktion, die kein
Unternehmenszusammenschluss ist und weder das Ergebnis in
der Handelsbilanz noch in der Steuerbilanz berührt,
werden für temporäre Differenzen keine latenten
Steueransprüche erfasst.
Der Wertansatz der latenten Steuerposten erfolgt mit den
Steuersätzen, die für den voraussichtlichen
Zeitpunkt der Auflösung der Differenz bzw.
Inanspruchnahme der Verlustverrechnung gültig sind.
Für die Berechnung der rechnerischen Steuerbelastung
des Ergebnisses vor Steuern in der
Steuerüberleitungsrechnung wird der
Körperschaftsteuersatz von 17% von Singapur angesetzt,
da in diesem Land das wesentliche steuerpflichtige Ergebnis
des Konzerns erzielt wird.
Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte
werden ohne Umsatzsteuer erfasst, mit folgenden Ausnahmen:
| ― |
die Umsatzsteuer aus dem Erwerb von Vermögenswerten oder Dienstleistungen wird von den Steuerbehörden nicht erstattet; in diesem Fall wird die Umsatzsteuer entweder als Teil der Anschaffungskosten für den Vermögenswert oder des Aufwandspostens erfasst; |
| ― |
Forderungen und Verbindlichkeiten werden mit der Umsatzsteuer ausgewiesen. |
Die erstattungsfähige oder abzuführende
Umsatzsteuer ist als Nettobetrag innerhalb der Forderungen
oder Verbindlichkeiten bilanziert.
Einnahmen aus der Ausgabe von Stammaktien werden im
Eigenkapital als gezeichnetes Kapital erfasst, soweit sie
der auf diese Aktien entfallenden
Nominalkapitalerhöhung entsprechen. Die über
diesen Betrag hinausgehenden Ausgabebeträge werden in
der Kapitalrücklage erfasst. Unmittelbar der Ausgabe
von Stammaktien zurechenbare Mehrkosten werden von der
Kapitalrücklage direkt abgesetzt.
Eine Eventualverbindlichkeit ist:
(a) eine mögliche Verpflichtung aus Ereignissen in
der Vergangenheit, die durch das Eintreten oder
Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer
künftiger Ereignisse bedingt sind, die nicht
vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens
stehen;
(b) eine gegenwärtige Verpflichtung aus Ereignissen
in der Vergangenheit, die nicht angesetzt wird, weil:
(i) ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem
Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung nicht
wahrscheinlich ist oder
(ii) die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend
verlässlich geschätzt werden kann.
Eine Eventualforderung ist ein möglicher Anspruch
aus Ereignissen in der Vergangenheit, die durch das
Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer
unsicherer künftiger Ereignisse bedingt sind, die
nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens
stehen.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses verlangt
Bilanzierungsentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
der Geschäftsleitung, die sich auf den Ausweis der
Umsatzerlöse, Aufwendungen, Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten und die Angabe von
Eventualverbindlichkeiten am Ende des Berichtszeitraums
auswirken. Unsicherheiten bei diesen Annahmen und
Schätzungen können Ergebnisse nach sich ziehen,
die eine wesentliche Anpassung des Buchwerts des jeweiligen
Vermögenswerts oder der jeweiligen Verbindlichkeit in
zukünftigen Perioden erfordern.
In den folgenden Abschnitten werden die wesentlichen
Annahmen über die Zukunft und andere wichtige Quellen
zur Schätzung bei Unsicherheiten am Ende des
Berichtszeitraums erläutert. Der Konzern stützt
seine Annahmen und Schätzungen auf die bei der
Abschlusserstellung verfügbaren Informationen.
Umstände und Annahmen zu künftigen Entwicklungen
können sich jedoch je nach Veränderungen im Markt
oder durch Umstände jenseits der Verfügungsgewalt
des Konzerns ändern. Diese Veränderungen werden
in den Annahmen berücksichtigt, sobald sie auftreten.
Aufgrund der unverändert nicht absehbaren Folgen
der weltweiten Covid-19-Pandemie unterliegen die
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
einer erhöhten Unsicherheit. Die sich tatsächlich
ergebenden Beträge können hiervon abweichen; die
Veränderungen können einen wesentlichen Einfluss
auf den Konzernzwischenabschluss haben.
Der Konzern bewertet Fremdwährungsgeschäfte in
der jeweiligen funktionalen Währung der Gesellschaft
und ihrer Tochtergesellschaft. Bei der Bestimmung der
funktionalen Währung der Konzerngesellschaften wird
eine Ermessensentscheidung darüber verlangt, welche
Währung die Verkaufspreise für Güter und
Dienstleistungen hauptsächlich beeinflusst und welches
Land mit seinen Wettbewerbskräften und Regulierungen
die Verkaufspreise seiner Güter und Dienstleistungen
hauptsächlich bestimmt. Die funktionale Währung
der Konzerngesellschaften wird danach bestimmt, wie die
Geschäftsleitung beurteilt, in welchem
wirtschaftlichen Umfeld die Konzerngesellschaften
tätig sind und wie sie die Verkaufspreise festlegen.
Sachanlagen und im Rahmen von Leasingverhältnissen
aktivierte Nutzungsrechte für Sachanlagen werden
über ihre geschätzte Nutzungsdauer nach
Berücksichtigung ihrer geschätzten Restwerte
abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer
berücksichtigt die Schätzungen der
Geschäftsleitung zu dem Zeitraum, in dem der Konzern
beabsichtigt, künftigen wirtschaftlichen Nutzen aus
der Nutzung seiner Sachanlagen zu ziehen. Der Restwert
berücksichtigt den von der Geschäftsleitung
geschätzten Betrag, den der Konzern aktuell aus der
Veräußerung des Vermögenswerts nach Abzug
der geschätzten Veräußerungskosten erhalten
würde, so als wäre der Vermögenswert bereits
in einem Alter und Zustand, den man am Ende der
Nutzungsdauer erwarten würde. Änderungen im
erwarteten Grad der Nutzung und technologischen Entwicklung
können den wirtschaftlichen Nutzen, die Nutzungsdauer
und Restwerte dieser Vermögenswerte
beeinträchtigen, was sich wiederum auf den
künftigen Abschreibungsaufwand auswirken würde.
Der Konzern verwendet zur Feststellung des
Fertigungsgrades und der zeitraumbezogenen Realisierung die
cost to cost-Methode als inputorientierte Methode. Die
voraussichtlichen Gesamtkosten des Auftrags werden zu jedem
Abschlussstichtag überprüft und anhand einer
Projektbeurteilung fortgeschrieben. In die Beurteilung
fließt eine kaufmännische und technische Analyse
des Auftrags ein; hierbei werden die Erfahrungen des
Managements aus früheren, gleichartigen Aufträgen
berücksichtigt.
Der Konzern verwendet eine Bewertungsmatrix zur
Berechnung erwarteter Kreditverluste aus Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen. Die Höhe der Abwertung
richtet sich nach der Überfälligkeit
zusammengefasster Kundensegmente mit ähnlichen
Ausfallmustern.
Im ersten Schritt orientiert sich die Bewertungsmatrix
an den vom Konzern in der Vergangenheit beobachteten
Ausfallquoten. Durch Ergänzung der historischen
Kreditausfallerfahrung um zukunftsgerichtete Angaben wird
die Matrix verfeinert. Zu jedem Abschlussstichtag werden
die historischen Ausfallquoten aktualisiert und die
Änderungen in den zukunftsbezogenen Schätzungen
analysiert.
Die Beurteilung der Korrelation zwischen beobachteten
Ausfallquoten der Vergangenheit, der prognostizierten
wirtschaftlichen Lage und den erwarteten Kreditverlusten
stellt eine signifikante Schätzung dar. Die Höhe
der erwarteten Kreditverluste hängt stark von
veränderten Umständen und den prognostizierten
wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Die historische
Kreditausfallerfahrung und die Prognosen der
wirtschaftlichen Lage sind nicht unbedingt
repräsentativ für die tatsächlichen
Ausfälle des Kunden in der Zukunft.
Die Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd. nutzt
seit Juli 2018 in Singapur Geschäftsräume in
einem Geschäftsgebäude, die sie als Erbbaurecht
erworben hat. Der Erwerb erfolgte gegen Einmalzahlung; ein
Barwert für Leasingverbindlichkeiten war daher nicht
zu bilden. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 43 Jahren
entspricht dem Zeitraum bis zum Ende des Erbbaurechts am
30. Juni 2061.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
unbesichert, unverzinslich und werden grundsätzlich
nach 30 Tagen fällig (2020: 30 Tage).
Die Wertberichtigung für überfällige und
wertgeminderte Forderungen wurde zum 30. Juni entsprechend
der Forderungsstruktur weitergeführt.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
sind kurzfristig fällig und verfügbar. Sie lauten
unverändert im Wesentlichen auf USD.
Das in der Konzernbilanz ausgewiesene gezeichnete
Kapital der wirtschaftlichen Konzernobergesellschaft
besteht unverändert zum Vorjahr aus 100.002 ausgegeben
und voll eingezahlten Stammaktien.
Das Grundkapital der rechtlichen Konzernobergesellschaft
Tuff Group AG besteht unverändert seit dem 4. Februar
2019 aus 40.000.000 auf den Inhaber lautenden
Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von 1 EUR je
Aktie.
Alle Inhaber von Stammaktien der Gesellschaft sind auf
der Grundlage eines Gewinnausschüttungsbeschlusses der
Hauptversammlung dividendenberechtigt. Die Stammaktien sind
mit jeweils einem Stimmrecht ohne Einschränkungen
ausgestattet. Die Stammaktien sind nennwertlos.
In der Hauptversammlung vom 20. Februar 2019 wurde der
Vorstand mit Genehmigung des Aufsichtsrats ermächtigt,
das Grundkapital bis zum 19. Februar 2024 ein- oder
mehrmals um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis
zu 20.000.000 Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital 2019). Das Bezugsrecht der Altaktionäre kann
ausgeschlossen werden,
(a) um eine Sachkapitalerhöhung zum Erwerb von
Unternehmen, Unternehmensteilen, Unternehmensbeteiligungen
oder sonstigen Vermögensgegenständen zu
ermöglichen, wenn dieser Erwerb im Interesse des
Unternehmens liegt;
(b) um den Einstieg eines strategischen Investors zu
ermöglichen, wenn dies im Interesse des Unternehmens
liegt,
(c) bei einer Kapitalerhöhung bis zu 10 % des zuvor
bestehenden Grundkapitals, wenn der Ausgabebetrag nicht
wesentlich unter dem dann aktuellen Börsenkurs liegt,
(d) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen.
Die Hauptversammlung vom 20. Februar 2019 hat weiterhin
eine bedingte Kapitalerhöhung bis zu EUR 16.000.000,00
durch Ausgabe von bis zu 16.000.000 Stückaktien
beschlossen (Bedingtes Kapital I/2019). Diese
Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien
bei der Ausübung von Wandlungs- und Optionsrechten aus
Anleihen, die von der Gesellschaft bis zum 19. Februar 2024
aufgrund eines Ermächtigungsbeschlusses derselben
Hauptversammlung zur Ausgabe von Options- und
Wandelanleihen ausgegeben werden. Die Kapitalerhöhung
wird nur in dem Umfang durchgeführt, der zur
Erfüllung der ausgeübten Umwandlungs- und
Optionsrechte oder der erfüllten Umwandlungs- oder
Optionspflichten von Anleihegläubigern erforderlich
ist, oder soweit Rückzahlungspflichten aus diesen
Anleihen durch Ausgabe von Aktien erfüllt werden und
dies nicht durch Ausgabe eigener Aktien oder Aktien aus
einem genehmigten Kapital erfolgt. Die Hauptversammlung vom
20. Februar 2019 hat außerdem eine bedingte
Kapitalerhöhung bis zu EUR 2.000.000,00 durch Ausgabe
von bis zu 2.000.000 Stückaktien beschlossen
(Bedingtes Kapital II/2019). Dieses bedingte Kapital dient
ausschließlich der Sicherung von Bezugsrechten von
Mitgliedern der Geschäftsleitung und
Beschäftigten der Tuff Group AG oder ihrer verbundenen
Unternehmen aus einem Aktienoptionsprogramm. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt,
wie Bezugsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber
hiervon Gebrauch machen und die Gesellschaft diese
Bezugsrechte nicht durch Ausgabe eigener Aktien oder durch
Barausgleich erfüllt.
Für das Ergebnis je Aktie sind die ausgegebenen
Aktien der Tuff Group AG herangezogen worden. Die
Kapitalerhöhung durch Sacheinlage wurde zum Zeitpunkt
des wirtschaftlichen Erwerbs (Kontrollübergang) der
Sacheinlage berücksichtigt. Die für die
Berechnung ermittelte Aktienanzahl beträgt daher
für den Zwischenabschluss sowie für die
Vergleichsperiode jeweils 40.000.000 Stück.
Die Rücklage für Währungsumrechnung
stellt die Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der
ausländischen Einzelabschlüsse dar, deren
funktionale Währung sich von der Berichtswährung
des Konzerns unterscheidet.
Die Rücklage für den umgekehrten
Unternehmenserwerb stellt den Unterschiedsbetrag zwischen
der rechtlichen Tochtergesellschaft als bilanzieller
Erwerber und der rechtlichen Muttergesellschaft als
bilanziell erworbenem Unternehmen dar (siehe Anm. 2.2 a).
Aus dem im Jahr 2019 beendeten Auftrag zum Flughafenbau
auf der Insel Maafaru / Malediven bestehen streitige
Vergütungsansprüche mehrerer Subunternehmer. Zum
Umfang und zu Minderungsansprüchen aufgrund von
Erfüllungsmängeln bestehen Auseinandersetzungen;
deren Ausgang ist auch vom Ergebnis des
Schiedsgerichtsverfahrens (Anmerkung 15) zwischen dem
Konzern und der Regierung der Malediven als Auftraggeber
des Flughafenprojekts abhängig ist. Zu welchem
Zeitpunkt diese Auseinandersetzungen abgeschlossen sein
werden und die Verpflichtungen zahlungswirksam werden, kann
gegenwärtig nicht beurteilt werden. Die
Rückstellung hat sich zum 30. Juni 2021 durch
Teilzahlungen sowie durch Geltendmachung weiterer
Vergütungsansprüche verändert.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind unverzinslich und werden grundsätzlich nach 30
Tagen fällig (31. Dezember 2020: 30 Tage).
Die von einem Vorstandsmitglied und von einem Mitglied
des Aufsichtsrats gewährten Darlehen an die Tuff
Offshore Engineering Pte. Ltd. sind unbesichert, zinslos
und erst auf Anforderung zur Rückzahlung fällig.
Im ersten Halbjahr 2021 erfolgten keine Zuführungen
oder Tilgungen.
Im ersten Halbjahr erzielte der Konzern in geringem
Umfang Umsätze aus kleineren Projekten.
Der Kundenauftrag zum Bau eines Flughafens auf der Insel
Maafaru / Malediven war im Jahr 2019 beendet worden. Die
Regierung der Malediven als Auftraggeber hat eine
Vertragsstrafe für Projektverzögerungen geltend
gemacht, die im Wesentlichen durch Inanspruchnahme von
verpfändeten Bankguthaben beglichen wurde. Zu diesem
Kundenauftrag läuft ein Schiedsgerichtsverfahren
zwischen dem Konzern und der Regierung der Malediven.
Gegenstand dieses Verfahrens sind der Umfang noch
ausstehender Vergütungen für erbrachte Leistungen
des Konzerns sowie Gegenansprüche aufgrund der seitens
des Auftraggebers geltend gemachten Leistungsmängel.
Zum Zeitpunkt der Konzernabschlusserstellung sind die
Verfahren und Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Aus
dem Auftrag bestehen noch Forderungen gegen den
Auftraggeber. Bei der Bewertung dieser Forderungen hat die
Geschäftsleitung die Unsicherheiten aus dem Ausgang
des Schiedsgerichtsverfahrens berücksichtigt.
Mitglieder des Vorstands sind
| ― |
Natarajan Paulraj, Ingenieur, Singapur (Vorsitzender) |
| ― |
Ganesh Paulraj, Ingenieur, Singapur (stellvertretender Vorsitzender) |
| ― |
Vinodkumar Bhaskaran Pillai, Angestellter, Bangalore / Indien |
Mitglieder des Aufsichtsrats sind
| ― |
Mahalakshmi d/o Mahalingam, kaufmännische Leiterin der Tuff Offshore Engineering Services Pte. Ltd., Singapur (Aufsichtsratsvorsitzende) |
| ― |
Govindarajan Paulraj, Rechtsanwalt, Chennai / Indien (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) |
| ― |
Carlo Arachi, Rechtsanwalt, Köln |
Der Verlauf der COVID 19 - Pandemie hat sich auch im
zweiten Halbjahr 2021 fortgesetzt. Unverändert muss
die Tuff Group AG in den Regionen des ostasiatischen Raums,
in denen ihre Hauptgeschäftstätigkeit
stattfindet, mit kurzfristig entstehenden
Beschränkungen für ihre geschäftlichen
Aktivitäten rechnen.
Hierdurch verzögert sich die Anbahnung neuer
Projektaufträge in allen Geschäftsbereichen. Es
ist weiterhin mit Mehrkosten in der Projektausführung
oder durch Stillstandszeiten zu rechnen, die nicht in
vollem Umfang an die Auftraggeber weiterbelastet werden
können. Eine Abschätzung dieser finanziellen
Auswirkungen ist derzeit noch nicht möglich.
Frankfurt am Main, den 30. September 2021
Der Vorstand
| Natarajan Paulraj | Ganesh Paulraj | Vinodkumar Bhaskaran Pillai |