TUI AG

Hannover und Berlin

Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der TUI AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 30.09.2009 fehlerhaft ist:

In der Konzernbilanz sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen um insgesamt 122,5 Mio. € zu hoch ausgewiesen. Hiervon wurden im Rumpfgeschäftsjahr 2009 45,7 Mio. € erfolgswirksam erfasst.

Dies verstößt gegen IAS 1.15 und IAS 8.42 i.V.m. IAS 1.15, wonach Abschlüsse die Vermögens- und Ertragslage entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen darzustellen haben.

Der Konzernabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 30.09.2009 wurde zur Korrektur dieses Fehlers am 29.11.2010 neu aufgestellt und einer Nachtragsprüfung durch den Konzernabschlussprüfer unterzogen.

 

Berlin/Hannover, im Dezember 2010

TUI AG

Der Vorstand