TUI AGBerlin/HannoverJahresabschluss 2011/12INHALTSVERZEICHNISJahresabschluss zum 30. September 2012 Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Entwicklung des Anlagevermögens Anhang Bilanzierung und Bewertung Erläuterungen zur Bilanz Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Erläuterungen Corporate Governance Corporate Governance-Bericht/ Bericht zur Unternehmensführung Versicherung der gesetzlichen Vertreter Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Aufsichtsrat und Vorstand Aufsichtsrat Vorstand Bericht des Aufsichtsrats Fünfjahresübersicht Der Jahresabschluss und der Lagebericht der TUI AG für das Geschäftsjahr 2011/12 werden im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgegeben. Der Lagebericht der TUI AG ist mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst und im TUI Geschäftsbericht 2011/12 veröffentlicht. JAHRESABSCHLUSS ZUM 30. SEPTEMBER 2012Bilanz zum 30.9.2012der TUI AGAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung der TUI AG für die Zeit vom 1.10.2011 bis zum 30.9.2012 (Vorjahr 1.10.2010 bis 30.9.2011)scroll
Entwicklung des Anlagevermögens der TUI AG vom 1.10.2011 bis zum 30.9.2012scroll
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Einschließlich an/von konsolidierte/-n Unternehmen AnhangBilanzierung und BewertungAnhang der TUI AG für das Geschäftsjahr 2011/12Der Jahresabschluss der TUI AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung der TUI AG sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst; diese Posten werden mit den erforderlichen Erläuterungen im Anhang gesondert ausgewiesen. Bilanzierung und BewertungDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Gliederung des Vorjahres sind im Geschäftsjahr unverändert beibehalten worden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren und von bis zu zehn Jahren für Markenrechte abgeschrieben. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige Abschreibungen. Für Zugänge seit dem Geschäftsjahr 2009/10 kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Für bewegliche Vermögensgegenstände des abnutzbaren Sachanlagevermögens wurden in den Jahren davor für die Bemessung der Abschreibungen die damals jeweils gültigen steuerrechtlichen Regelungen zugrunde gelegt. Für abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von 150 € bis 1.000 € erfolgt die Bildung jahresbezogener Sammelposten, die über fünf Jahre abgeschrieben werden. Die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde liegenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern orientieren sich an den steuerlichen AfA-Tabellen. Ist den Gegenständen des Anlagevermögens am Bilanzstichtag ein voraussichtlich dauerhaft niedrigerer Wert beizulegen, werden in Höhe der Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen verrechnet. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie die übrigen Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Unverzinsliche bzw. niedrigverzinsliche Ausleihungen werden mit ihrem Barwert bilanziert. Dem Wertaufholungsgebot wird durch Zuschreibungen Rechnung getragen. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Marktwert am Bilanzstichtag. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Bei diesen Posten wird allen erkennbaren Einzelrisiken durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Kursgesicherte Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Sicherungskurses angesetzt. Kurzfristige ungesicherte Währungspositionen sind zum Devisenkurs am Bilanzstichtag bilanziert. Langfristige ungesicherte Währungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Entstehungstag umgerechnet, soweit nicht bei Forderungen ein niedrigerer Stichtagskurs bzw. bei Verbindlichkeiten ein höherer Stichtagskurs zur Anwendung kommt. Soweit Verpflichtungen aus Altersversorgung oder Altersteilzeitguthaben durch insolvenzgeschützte Rückdeckungsversicherungen oder Fondsanlagen gedeckt und somit dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sind, werden die beizulegenden Zeitwerte des Deckungsvermögens mit den dazugehörenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen ausgewiesen. Der ausgewiesene Sonderposten mit Rücklageanteil basiert auf der in früheren Geschäftsjahren vor Umstellung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) genutzten Möglichkeit, Buchgewinne zu übertragen, und enthält damit Unterschiedsbeträge zwischen steuer- und handelsrechtlichen Abschreibungen gemäß § 6b EStG. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit Credit Methode“) auf der Grundlage der biometrischen Rechnungsgrundlagen der „Richttafeln 2005 G“, der sog. Generationstafeln, von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Zukünftig erwartete Entgelt- und Rentensteigerungen werden in den versicherungsmathematischen Berechnungen und Annahmen angemessen berücksichtigt. Dabei wird für den überwiegenden Teil der Verpflichtungen von jährlichen Erhöhungen um 2,5% bei den Entgelten und 2,17% bei den Renten ausgegangen; bei den Anwartschaften wird ein Fluktuationsabschlag nach alters- und geschlechtsspezifischen Tabellenwerken vorgenommen. Als Abzinsungssatz für die Verpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung zu erwartender Kosten- und Preissteigerungen. Falls kein Zinsanteil einzubeziehen ist, werden die übrigen Rückstellungen zum Nennbetrag angesetzt. Sofern ein Zinsanteil zu berücksichtigen ist, sind die übrigen Rückstellungen zum Barwert bewertet. Die Ermittlung der latenten Steuern bei der TUI AG umfasst auch die Steuerabgrenzungen der ertragsteuerlichen Organtöchter. Der für die Bewertung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz beträgt 31,5% und bezieht sich auf die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag. Für den sich insgesamt ergebenden aktiven latenten Steuerposten wird vom Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Für negative beizulegende Werte derivativer Finanzinstrumente werden Rückstellungen gebildet, sofern diesen keine gleichartigen Geschäfte mit positiven Marktwerten sowie mit entsprechenden Betrags- und Fristenkongruenzen gegenüberstehen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für optionale derivative Finanzinstrumente basiert auf dem Modell von „Black & Scholes“. Für Festpreisgeschäfte erfolgt die Bewertung auf Basis ihrer diskontierten Cashflows. Zur Derivatebewertung werden laufzeitadäquate Zins-, Preis- und Volatilitätskurven zum Bilanzstichtag herangezogen. Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt systemgestützt mittels anerkannter IT-Systeme; zur Qualitätssicherung werden für konzernextern abgeschlossene Geschäfte die ermittelten Werte zum Stichtag mit von externen Kontrahenten bereitgestellten Werten abgeglichen und abgestimmt. Es handelt sich bei den eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten ausschließlich um Festpreis- oder optionale Over the Counter (OTC-) Geschäfte, für die kein Börsenpreis zu ermitteln ist. Die derivativen Treibstoff-Sicherungsgeschäfte werden per Barausgleich, als Differenz zwischen Markt- und Sicherungspreis, erfüllt. Eine physische Lieferung findet nicht statt. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist der Bilanz beigefügt. Eine vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes ist Bestandteil des Anhangs. FinanzanlagenDie Zugänge bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen betreffen mit 18,8 Mio. € Aktien der TUI Travel PLC. Weitere Veränderungen resultieren aus vorzunehmenden Zuschreibungen in Höhe von 25,8 Mio. € im Wesentlichen aus der Bewertung von Hotelgesellschaften zum Bilanzstichtag, denen eine bei einer Hotel-Projektgesellschaft in annähernd gleicher Höhe zu berücksichtigende Abschreibung gegenübersteht. Darüber hinaus führen kursbedingt erforderliche Zuschreibungen in Höhe von 83,2 Mio. € insbesondere der von TUI Travel PLC begebenen Wandelanleihe zu einem Anstieg der „Wertpapiere des Anlagevermögens“, nachdem in früheren Jahren entsprechende Wertberichtigungen zu erfassen waren. (2) VorräteDie Vorräte betreffen fast ausschließlich Heizungsbrennstoffe. (3) Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind zum jeweiligen Bilanzstichtag in geringem Umfang Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert. Die Reduzierung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus geleisteten Rückzahlungen einer Gesellschafterfinanzierung der TUI-Hapag Beteiligungs GmbH, in der die TUI AG ihr gesamtes Engagement an der Containerschifffahrtsgruppe gebündelt hat. Im Zuge eines Teilverkaufs einer Forderungsposition gegen Hapag-Lloyd sowie einer Teilrückzahlung einer Forderungsposition seitens Hapag-Lloyd konnte die Gesellschaft mit den hieraus erzielten Erlösen in Höhe von 225 Mio. € ihre Verbindlichkeiten gegenüber der TUI AG reduzieren. Sonstige Vermögensgegenstände, die als insolvenzgeschützte Anlagen bei Rückdeckungsversicherungen ausschließlich der Sicherung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden in Höhe ihres beizulegenden Zeitwerts, der den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht, zum 30. September 2012 in im Vergleich zum Vorjahr nahezu unveränderter Höhe von 57,9 Mio. € mit den ihnen zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. (4) Kassenbestand und Guthaben bei KreditinstitutenDer Posten entfällt fast ausschließlich auf Guthaben bei Kreditinstituten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind der TUI AG insbesondere durch die Reduzierung des Engagements in der Containerschifffahrt indirekt 700,0 Mio. € zugeflossen. Dem standen unter anderem Rückführungen von Anleiheverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 434,9 Mio. € gegenüber. Der Anstieg der Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 303,7 Mio. € ist im Wesentlichen auf diese beiden Effekte zurückzuführen. (5) RechnungsabgrenzungspostenRechnungsabgrenzungspostenscroll
Der Rückgang der anderen Rechnungsabgrenzungsposten ist auf geringere zu aktivierende Prämien für Zinssicherungen sowie verminderte abzugrenzende Mietzahlungen für Operating Lease-Verträge für von fremden Dritten geleaste Flugzeuge zurückzuführen. Darüber hinaus sind Vorauszahlungen für Sportsponsoringverträge ausgewiesen. (6) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der TUI AG besteht aus nennwertlosen Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt rund 2,56 €. Bei den Aktien handelt es sich seit der Umstellung im Juli 2005 um Namensaktien, deren Inhaber namentlich im Aktienregister geführt werden. Das in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg und Hannover eingetragene gezeichnete Kapital der TUI AG stieg infolge der Begebung von Belegschaftsaktien sowie aufgrund von Wandlungen aus den Wandelanleihen 2009/2014 und 2011/16 insgesamt um 1,5 Mio. € auf rund 644,9 Mio. €. Zum Ende des Geschäftsjahres setzt sich das gezeichnete Kapital damit aus 252.273.710 Aktien zusammen. Bedingtes KapitalDas bedingte Kapital über 100,0 Mio. € aus 2006 wurde nach vorzeitiger Tilgung des noch ausstehenden Betrags der in 2007 begebenen Wandelanleihe über 694,0 Mio. € im Dezember 2011 aufgehoben. Auf den Hauptversammlungen am 7. Mai 2008 sowie am 13. Mai 2009 wurden bedingte Kapitalien zur Ausgabe von Schuldverschreibungen in Höhe von jeweils 100 Mio. € geschaffen, die bis zum 6. Mai 2013 bzw. 12. Mai 2014 Gültigkeit haben. Die Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten sowie Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (mit und ohne Laufzeitbegrenzung) gemäß den beiden vorgenannten Ermächtigungen ist insgesamt auf einen Nominalbetrag von 1,0 Mrd. € beschränkt. Unter Verwendung des bedingten Kapitals vom 13. Mai 2009 hat die TUI AG am 17. November 2009 eine unbesicherte, nicht nachrangige Wandelanleihe über 217,8 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 17. November 2014 begeben. Die Stückelung der Anleihe erfolgte zu einem Nennbetrag von je 56,30 €. Der Wandlungspreis beträgt 5,63 € je Stückaktie; somit kann die Wandelanleihe in maximal 38.683.730 Aktien gewandelt werden. Die Begebung der Schuldverschreibungen, die mit einem Zinskupon von 5,50% p.a. ausgestattet sind, erfolgte zu pari. Die Anleihe wird an vier deutschen Börsen gehandelt. Bis zum 30. September 2012 wurden 46.874 Schuldverschreibungen in 468.740 neue Aktien der TUI AG gewandelt (davon in diesem Geschäftsjahr 417.470 Aktien). Unter Verwendung des bedingten Kapitals vom 7. Mai 2008 hat die TUI AG am 24. März 2011 eine unbesicherte, nicht nachrangige Wandelanleihe über 339,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 24. März 2016 begeben. Die Stückelung der Anleihe erfolgte zu einem Nennbetrag von je 59,26 €. Der Wandlungspreis beträgt 11,8506 € je Stückaktie; somit kann die Wandelanleihe in maximal 28.599.735 Aktien gewandelt werden. Die Begebung der Schuldverschreibungen, die mit einem Zinskupon von 2,75% p.a. ausgestattet sind, erfolgte zu pari. Die Anleihe wird an fünf deutschen Börsen gehandelt. In diesem Geschäftsjahr wurde bis zum 30. September 2012 eine Schuldverschreibung in fünf neue Aktien der TUI AG gewandelt. Ein weiteres bedingtes Kapital zur Ausgabe von Schuldverschreibungen in Höhe von 120 Mio. € mit Gültigkeit bis zum 14. Februar 2017 wurde auf der Hauptversammlung am 15. Februar 2012 beschlossen. Die Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten sowie Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (mit und ohne Laufzeitbegrenzung) ist auf einen Nominalbetrag von 1,0 Mrd. € beschränkt. Insgesamt verfügt die TUI AG zum 30. September 2012 unter Berücksichtigung der erfolgten Wandlungen über ein bedingtes Kapital von rund 318,8 Mio. €. Genehmigtes KapitalDie Hauptversammlung vom 7. Mai 2008 hatte die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen um insgesamt höchstens 64,0 Mio. € beschlossen. Diese Ermächtigung hat eine Gültigkeit bis zum 6. Mai 2013. Das ebenfalls auf der Hauptversammlung vom 7. Mai 2008 zur Ausgabe von Belegschaftsaktien beschlossene genehmigte Kapital beträgt zum Bilanzstichtag noch rund 8,6 Mio. €. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 159.490 neue Belegschaftsaktien ausgegeben. Der Vorstand der TUI AG ist ermächtigt, dieses genehmigte Kapital bis zum 6. Mai 2013 einmal oder mehrmals durch Ausgabe von Belegschaftsaktien gegen Bareinlage zu nutzen. Zusätzlich ist auf der Hauptversammlung am 9. Februar 2011 ein Beschluss zur Schaffung eines genehmigten Kapitals zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen in Höhe von 246,0 Mio. € gefasst worden. Die Ermächtigung für dieses genehmigte Kapital endet am 8. Februar 2016. Damit beträgt zum Bilanzstichtag die Summe der Ermächtigungen für noch nicht genutztes genehmigtes Kapital rund 318,6 Mio. € (zum 30. September 2011 rund 319,0 Mio. €). (7) KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält Einstellungen aus Aufgeldern. Darüber hinaus sind Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungs- und Optionsrechte zum Erwerb von Aktien der TUI AG erzielt wurden, enthalten. Ebenso wurden Aufgelder im Falle der Ausübung von Wandel- und Optionsrechten der Kapitalrücklage zugeführt. Im Geschäftsjahr erhöhte sich die Kapitalrücklage infolge der Ausgabe von Belegschaftsaktien sowie durch Wandlung von Anleihestücken in Aktien um insgesamt 1,3 Mio. €. (8) GewinnrücklagenBei den Gewinnrücklagen handelt es sich ausschließlich um andere Gewinnrücklagen. Es bestehen keine satzungsmäßigen Bestimmungen zur Bildung von Rücklagen. Im Geschäftsjahr sind den Gewinnrücklagen 118.470.000,00 € zugeführt worden, davon auf Grundlage von § 58 Abs. 2a AktG der Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 108.994.732,95 € sowie gemäß § 58 Abs. 2 AktG ein Teil des Jahresüberschusses in Höhe von 9.475.267,05 €. (9) BilanzgewinnDer Jahresüberschuss beträgt 127.946.061,75 €. Nach Einstellung eines Betrags in Höhe von 118.470.000,00 € in die anderen Gewinnrücklagen und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 107.141.591,53 € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 116.617.653,28 €. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. (10) Sonderposten mit RücklageanteilDer bei der erstmaligen Anwendung der BilMoG-Vorschriften beibehaltene, noch verbliebene Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe von 0,6 Mio. € umfasst steuerliche Wertberichtigungen aus früheren Jahren, die auf das Anlagevermögen gemäß § 6b EStG vorgenommen wurden. (11) Übrige RückstellungenÜbrige Rückstellungenscroll
Die Steuerrückstellungen bestehen für in- und ausländische Ertrag- und Umsatzsteuern. Die sonstigen Rückstellungen enthalten erhöhte Vorsorgen für Prozessrisiken, denen verringerte Rückstellungen insbesondere für übrige betriebliche Risiken sowie für Instandhaltungsmaßnahmen für an die TUI Travel-Gruppe weitervermietete, von fremden Dritten geleaste Flugzeuge infolge von Übertragungen von Flugzeugleasingverträgen auf die TUI Travel-Gruppe gegenüberstehen. Daneben sind zum Bilanzstichtag Rückstellungen für Personalkosten sowie in geringem Umfang für Sicherungsgeschäfte im Auftrage touristischer Gesellschaften bilanziert. Insolvenzgeschützte Wertpapiere des Anlagevermögens zur Sicherung von Altersteilzeitwertguthaben sind mit dem Zeitwert in Höhe von 1,9 Mio. € mit den entsprechenden Rückstellungen verrechnet. Übrige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Anwendung laufzeitadäquater, durchschnittlicher Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre abgezinst, soweit die Wertansätze nicht bei der Umstellung auf BilMoG beizubehalten waren. Der zum 30. September 2012 noch verbleibende Unterschiedsbetrag aus Nenn- und Barwerten beläuft sich auf 0,6 Mio. €. Von den übrigen Rückstellungen weisen rund 35% (im Vorjahr rund 29%) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. (12) VerbindlichkeitenVerbindlichkeitenscroll
Die unter den Anleiheverbindlichkeiten ausgewiesenen „Senior Fixed Rate Notes“ mit einem Emissionsvolumen von 450,0 Mio. € sind mit einem Nominalzinssatz von 5,125% p.a. festverzinslich und am 10. Dezember 2012 zurückzuzahlen. Diese Schuldverschreibung unterliegt einer Stückelung von je mindestens 50.000,00 €, höhere Beträge darüber hinaus in glatten Tausenderschritten. Die TUI AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr Teile dieser Anleihe im Nennwert von 18,2 Mio. € vorzeitig zurückerworben, so dass zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Rückkäufe aus den Vorjahren ein verbleibendes Anleihevolumen in Höhe von 233,0 Mio. € aussteht. Die nachrangige Hybridanleihe mit einem Volumen von 300,0 Mio. € hat eine unbefristete Laufzeit. In Abhängigkeit von der Beschlussfassung für die Dividendenzahlung auf der Hauptversammlung ist sie bis zum Januar 2013 mit einer festen Vergütung von 8,625% p.a. und danach einer variablen Verzinsung (3-Monats-EURIBOR +7,30% p.a.) ausgestattet. Die Hybridanleihe ist zu je 1.000,00 € gestückelt. Unter den konvertiblen Anleihen ist eine am 17. November 2009 mit einer fünfjährigen Laufzeit begebene Wandelanleihe nach Berücksichtigung erfolgter Wandlungen in Aktien mit 215,2 Mio. € ausgewiesen. Diese Wandelanleihe unterliegt einer jährlichen Verzinsung von 5,5%. Des Weiteren ist hier die am 24. März 2011 begebene Wandelanleihe mit ebenfalls fünfjähriger Laufzeit nach Berücksichtigung von Wandlungen in Aktien mit 339,0 Mio. € gezeigt. Diese Wandelanleihe unterliegt einer jährlichen Verzinsung von 2,75%. Der nach vorzeitigen Rückkäufen im Geschäftsjahr 2010/11 noch ausstehende Nominalbetrag in Höhe von 193,0 Mio. € der am 1. Juli 2007 begebenen Wandelanleihe wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr ebenfalls vorzeitig zurückerworben, so dass das erworbene Gesamtvolumen über 694,0 Mio. € daraufhin getilgt wurde. Im Januar 2008 wurde eine als Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten auszuweisende Finanzierung in Höhe von 450,0 Mio. € im Zusammenhang mit der Begebung einer Umtauschanleihe auf Aktien der TUI Travel PLC durch Nero Finance Ltd., eine von TUI unabhängige Finanzierungsgesellschaft, aufgenommen. Zur Absicherung des Umtauschrechts hat die TUI AG mittelbar rund 10,7% TUI Travel PLC-Aktien an Nero Finance Ltd. verkauft, wobei das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien, insbesondere Stimm- und Dividendenbezugsrechte, unverändert bei der TUI AG verblieben ist. Über reinvestierte Dividendenerträge hat Nero Finance Ltd. bis zum Bilanzstichtag den der TUI AG zuzurechnenden Anteil an TUI Travel PLC-Aktien auf 13,1% erhöht. Sofern die Inhaber der Umtauschanleihe ihr Umtauschrecht nicht ausüben, hat die TUI AG die Verpflichtung, bei Fälligkeit der Umtauschanleihe die TUI Travel PLC-Aktien der Nero Finance Ltd. zurückzuerwerben. Bei Ausübung des Umtauschrechts hingegen hat die TUI AG das Recht, über eine Barausgleichsoption die TUI Travel PLC-Aktien zurückzukaufen. Die Rückzahlung der noch bestehenden Finanzschuld ist zum 15. April 2013 geplant, wobei die TUI AG durch Erwerb von Teilen der Umtauschanleihe in Nominalbeträgen von 20,0 Mio. € im Jahr 2009 und 223,7 Mio. € im abgelaufenen Geschäftsjahr die Finanzschuld bereits auf einen verbleibenden Nominalbetrag in Höhe von 206,3 Mio. € reduziert hat. Die Verzinsung dieser Verbindlichkeit beträgt 4,5% p.a. Im April 2010 hat die TUI AG aus ihrem Bestand einen 7,8%-Aktienanteil der TUI Travel PLC an die Deutsche Bank verkauft, die diese Aktien an Antium Finance Ltd., eine von TUI unabhängige Einzweckgesellschaft, weitergeleitet hat. Antium Finance Ltd. hat Wandelanleihen der TUI Travel PLC vom April 2010 mit einem Nominalvolumen von 200,0 Mio. GBP erworben. Antium Finance Ltd. wird zeitgleich in dem Umfang Wandelschuldverschreibungen in TUI Travel PLC-Aktien wandeln, in dem andere Investoren ihre Wandelrechte ausüben. Die TUI AG hat mit der Deutschen Bank einen Vertrag geschlossen, nach dem die von Antium Finance Ltd. rechtlich gehaltenen Stimmrechte der veräußerten TUI Travel PLC-Aktien zuzüglich der aus etwaigen Wandlungen entstehenden weiteren TUI Travel PLC-Aktien im Sinne der TUI AG ausgeübt werden. Bis Juli 2014 hat die TUI AG das Recht, über die Deutsche Bank zum Preis von 450,0 Mio. GBP das Vermögen der Antium Finance Ltd., bestehend aus den TUI Travel-Aktien und Wandelschuldverschreibungen der TUI Travel PLC, zu erwerben; bis dahin erhält die TUI AG die Dividendenberechtigung an diesen Aktien sowie die Kuponberechtigung auf die von Antium Finance Ltd. erworbenen Wandelschuldverschreibungen. Handelsbilanziell sind sowohl die verkauften Aktien als auch die Wandelanleihe der TUI AG zuzuordnen und damit von der TUI AG zu bilanzieren. Die TUI AG hat von dem Kaufpreis (450,0 Mio. GBP) bis zum Bilanzstichtag einen Teilbetrag in Höhe von 300 Mio. GBP bereits angezahlt. Der Restbetrag (150,0 Mio. GBP; umgerechnet 189,8 Mio. €) ist von der TUI AG zu verzinsen (3-Monats-GBP-LIBOR +4,75% p.a.). Das im September 2010 emittierte Schuldscheindarlehen im Volumen von 100,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 31. August 2014 unterliegt einer variablen Verzinsung, die auf maximal 15,0% p.a. begrenzt ist. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben sich insbesondere durch bei der TUI AG angelegte Liquiditätszuflüsse der TUI-Hapag Beteiligungs GmbH, einer Konzerngesellschaft, in der die TUI AG ihr gesamtes Engagement an der Containerschifffahrtsgruppe gebündelt hat, im Zuge der Veräußerung eines Anteils von 17,4% an Hapag-Lloyd erhöht. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten zum jeweiligen Bilanzstichtag in geringem Umfang Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 300,0 Mio. € (Vorjahr 300,0 Mio. €) und betreffen die Hybridanleihe. Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag keine Sicherheiten in Form von Pfandrechten oder ähnlichen Rechten gewährt. (13) RechnungsabgrenzungspostenRechnungsabgrenzungspostenscroll
Die passiven Rechnungsabgrenzungen betreffen ausschließlich fremde Dritte (im Vorjahr mit 1,0 Mio. € verbundene Unternehmen). (14) HaftungsverhältnisseHaftungsverhältnissescroll
Die TUI AG hat für Tochterunternehmen und Dritte Bürgschaften und Garantien übernommen, die im Wesentlichen der Abwicklung laufender Geschäfte und der Kreditsicherung dienen. Die Erhöhung der Haftungszusagen der TUI AG für verbundene Unternehmen resultiert ursächlich aus einer Bürgschaft unter einem neuen Chartervertrag der Hapag-Lloyd Kreuzfahrten GmbH. Dem steht eine Reduzierung der Haftungszusagen der TUI AG als Gesellschafter der TUI Cruises GmbH sowie gegenüber der Hapag-Lloyd AG im Zuge planmäßiger Kreditrückführungen von Schiffsfinanzierungen bei diesen Gesellschaften gegenüber. Aus den von der TUI AG übernommenen Bürgschaften und Garantien werden Inanspruchnahmen nicht erwartet, da davon ausgegangen wird, dass die Unternehmen die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten erfüllen werden. (15) Sonstige finanzielle VerpflichtungenSonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Die Verpflichtungen aus den Miet-, Pacht- und Leasingverträgen enthalten im Wesentlichen künftige Mietzahlungen für das Verwaltungsgebäude. Ursache für den Rückgang sind insbesondere durch Übertragungen von Verträgen auf die TUI Travel-Gruppe verminderte Verpflichtungen aus Mietvereinbarungen mit fremden Dritten für bei Fluggesellschaften der TUI Travel-Gruppe eingesetzte Flugzeuge. In den übrigen finanziellen Verpflichtungen ist zum Bilanzstichtag hauptsächlich eine voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Jahre zu leistende Bareinlageverpflichtung gegenüber der TUI Cruises GmbH enthalten. (16) Derivative FinanzinstrumenteDerivative Finanzinstrumente zum 30.9.2012scroll
Die eingesetzten Treibstoffsicherungen betreffen den Bunkerbedarf von Kreuzfahrtschiffen. Vorsorgen für negative Marktwerte in den sonstigen Rückstellungenscroll
Bei den Treibstoffsicherungen standen den negativen Marktwerten von 2,3 Mio. € betrags- und fristengleiche Geschäfte mit positiven Marktwerten von 2,3 Mio. € gegenüber (Bewertungseinheiten). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(17) Umsatzerlöse nach geografischen RegionenUmsatzerlöse nach geografischen Regionenscroll
Die Umsatzerlöse resultieren im Geschäftsjahr 2011/12 fast ausschließlich aus der Weitervermietung von angemieteten Flugzeugen an konzerneigene Fluggesellschaften der TUI Travel-PLC. Sie verringerten sich durch Übertragungen von Verträgen auf die TUI Travel Gruppe. (18) Sonstige betriebliche ErträgeSonstige betriebliche Erträgescroll
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Zuschreibungen auf Finanzanlagen infolge gestiegener Börsennotierungen und verbesserter Ertragsaussichten zum Bilanzstichtag sowie im Wesentlichen Kursgewinne in Höhe von 52,3 Mio. € (im Vorjahr 88,3 Mio. €). Darüber hinaus haben sich Auflösungen nicht mehr benötigter Rückstellungen ausgewirkt. (19) MaterialaufwandMaterialaufwandscroll
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen Aufwendungen aus Flugzeugmietverträgen mit Dritten, die sich entsprechend den Umsatzerlösen durch Vertragsübertragungen verminderten. (20) PersonalaufwandPersonalaufwandscroll
Die Personalkosten stiegen im laufenden Geschäftsjahr im Wesentlichen infolge von höheren Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen sowie, bedingt durch Kurssteigerungen, zu den Rückstellungen für langfristige, aktienbasierte Anreizprogramme. Außerdem wirkten sich Abfindungszahlungen sowie tarifliche Gehaltssteigerungen bei einem leichten Anstieg der Beschäftigten aus. Zuführungen zu den Pensions- und sonstigen längerfristigen Personalrückstellungen resultieren in Höhe von 9,5 Mio. € (im Vorjahr von 9,7 Mio. €) aus der Aufzinsung dieser Rückstellungen und sind demzufolge im Zinsergebnis erfasst. (21) AbschreibungenAbschreibungenscroll
(22) Sonstige betriebliche AufwendungenSonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Der Posten umfasst insbesondere Aufwendungen für Kursverluste in Höhe von 73,3 Mio. € (im Vorjahr 87,6 Mio. €), denen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen wirtschaftlich Kursgewinne gegenüberstehen. Darüber hinaus sind vor allem Aufwendungen für die Bildung sonstiger Rückstellungen, für Gebühren, Honorare, Dienstleistungen und sonstige Verwaltungskosten angefallen. (23) BeteiligungsergebnisBeteiligungsergebnisscroll
Die Erträge aus Beteiligungen enthalten im Geschäftsjahr und im Vorjahr im Wesentlichen Ausschüttungen der TUI Travel PLC und der Hotelgesellschaften, insbesondere RIUSA II S.A. In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind Ergebnisübernahmen von Tochterunternehmen sowie darauf entfallende weiterberechnete Steuerumlagen enthalten. (24) Abschreibungen auf FinanzanlagenDer erfasste Aufwand entfällt auf den Wertberichtigungsbedarf bei einer Hotel-Projektgesellschaft sowie einem Beteiligungsunternehmen. (25) ZinsergebnisZinsergebnisscroll
Das im Jahresvergleich verbesserte Zinsergebnis resultiert vor allem aus geringeren Zinsaufwendungen infolge der vorgenommenen Tilgungen von Finanzschulden gegenüber Banken und Anleihegläubigern. Die Zinserträge aus verbundenen Unternehmen sind insbesondere im Zusammenhang mit Rückzahlungen zinstragender Forderungen von Konzerngesellschaften zurückgegangen. In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung insbesondere von Pensions- und längerfristigen übrigen Rückstellungen in Höhe von 15,3 Mio. € (im Vorjahr 15,8 Mio. €) enthalten. Darin sind Zinserträge in Höhe von 2,8 Mio. € aus Rückdeckungsversicherungen verrechnet. (26) SteuernSteuernscroll
Latente Steuern sind im Ertragsteueraufwand nicht enthalten. Aus Forderungen resultiert zunächst eine latente Steuerbelastung, die aber in voller Höhe mit latenten Steueransprüchen aus sonstigen Rückstellungen verrechnet wird. Über den Saldierungsbereich hinausgehende aktive Steuerlatenzen werden in Übereinstimmung mit dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. Periodenfremde Aufwendungen und ErträgeErträge in Höhe von 0,9 Mio. € bzw. Aufwendungen von 0,7 Mio. € sind anderen Geschäftsjahren zuzuordnen; sie sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen ausgewiesen. Sonstige ErläuterungenMitarbeiterMitarbeiter im Durchschnitt des Geschäftsjahres (ohne Auszubildende)scroll
AktionärsstrukturDie TUI AG hat im Geschäftsjahr 2011/12 bzw. in den Vorjahren Meldungen gemäß § 21 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu Veränderungen hinsichtlich der von Dritten gehaltenen Stimmrechtsanteile am Aktienkapital erhalten und gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG veröffentlicht und an das Unternehmensregister übermittelt. Im Folgenden werden Meldungen in verkürzter Form wiedergegeben, die zum 30. September 2012 noch Gültigkeit haben. Alexey Mordashov Alexey Mordashov, Russland, hat am 5. März 2012 mit den ihm zuzurechnenden Stimmrechtsanteilen an der TUI AG die 25%-Schwelle überschritten; zu diesem Datum sind ihm Stimmrechtsanteile in Höhe von 25,29% über die S-Group Travel Holding GmbH, Frankfurt, Deutschland, die Artcone Ltd., Limassol, Zypern, sowie die Sungrebe Investments Ltd., Tortola, British Virgin Islands, zuzurechnen. John Fredriksen John Fredriksen, Zypern, hat am 30. Juni 2008 die 15%-Schwelle mit den ihm zuzurechnenden Stimmrechtsanteilen an der TUI AG überschritten; ihm sind zu diesem Zeitpunkt 15,01% der Stimmrechtsanteile über die Monteray Enterprises Ltd., Limassol, Zypern, sowie über die Geveran Holdings S.A., Monrovia, Liberia, zuzurechnen. Riu Hotels S.A. Riu Hotels S.A., Palma de Mallorca, Spanien, hat am 29. März 2005 mit 5,1% der Stimmrechtsanteile an der TUI AG die 5%-Schwelle überschritten. Caisse de Dépôt et de Gestion Die Caisse de Dépôt et de Gestion, Rabat, Marokko, hat am 15. November 2010 die 5%-Schwelle mit den ihr zuzurechnenden Stimmrechtsanteilen an der TUI AG unterschritten; ihr sind zu diesem Datum Stimmrechtsanteile in Höhe von 4,9983% über die Teck Capital Management, Tanger, Marokko, und Fipar International, Tanger, Marokko, zuzurechnen. Banco CAM Die Banco CAM, S.A.U., Alicante, Spanien, und die Inversiones Cotizadas del Mediterráneo, S.L. – Incomed, Alicante, Spanien, haben am 23. Februar 2012 die Schwellen von 5% und 3% der Stimmrechtsanteile an der TUI AG unterschritten und hielten zu diesem Zeitpunkt keine Aktien mehr. Baillie Gifford Overseas Limited Die Baillie Gifford Overseas Limited, Edinburgh, Vereinigtes Königreich, hat am 24. Mai 2012 mit 2,95% der Stimmrechtsanteile an der TUI AG die 3%-Schwelle unterschritten. Sämtliche Stimmrechte sind ihr gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Baillie Gifford & Co Die Baillie Gifford & Co, Edinburgh, Vereinigtes Königreich, hat am 24. Mai 2012 die Schwelle von 3% unterschritten und hielt zu diesem Zeitpunkt 2,88% der Stimmrechtsanteile an der TUI AG. 0,09% der Stimmrechte sind der Baillie Gifford & Co, Edinburgh, Vereinigtes Königreich, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. 2,79% der Stimmrechte sind der Baillie Gifford & Co, Edinburgh, Vereinigtes Königreich, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG (über die Baillie Gifford Overseas Limited) zuzurechnen. BlackRock Inc. Die BlackRock Financial Management, Inc., New York, USA, die BlackRock Holdco 2, Inc., Wilmington, USA, und die BlackRock, Inc., New York, USA, haben am 20. September 2012 die Schwelle von 3% überschritten und hielten zu diesem Zeitpunkt 3,03% der Stimmrechtsanteile an der TUI AG. Sämtliche Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Weitere Detailinformationen sind auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht (www.tui-group.com). VergütungsberichtDer Aufsichtsrat setzt auf Vorschlag des Präsidiums die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest; er beschließt und überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in deutschen Unternehmen gilt. Außerdem wird die Vergütung so bemessen, dass sie am Markt für hochqualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist. Für Vorstandsmitglieder mit Dienstsitz in Deutschland wurde im Geschäftsjahr 2009/10 ein neues Vergütungssystem entwickelt, das auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Dieses Vergütungssystem findet Anwendung bei dem Abschluss neuer bzw. der Änderung bestehender Dienstverträge. Die Hauptversammlung der TUI AG hat dieses neue Vergütungssystem am 17. Februar 2010 gebilligt. Der Dienstvertrag von Herrn Dr. Frenzel wurde nach Beendigung der bis März 2012 laufenden Dienstvertragsperiode angepasst. Bei Herrn Long mit Dienstsitz in England wird die Vergütung durch das Remuneration Committee der TUI Travel PLC festgelegt. Bezüge des Vorstands im Geschäftsjahr 2011/12Die für das Geschäftsjahr 2011/12 gewährte Vergütung der Vorstandsmitglieder der TUI AG setzt sich aus Festbezügen und variablen Bestandteilen zusammen. Daneben haben Vorstandsmitglieder Anspruch auf die Gestellung eines Dienstwagens mit Fahrer sowie auf Reisevergünstigungen. Die variablen Komponenten bestehen aus einer Jahreserfolgsvergütung sowie einer über einen Zeitraum von vier Jahren zu bemessenden Mehrjahreserfolgsvergütung (langfristiges Anreizprogramm). Die Jahreserfolgsvergütung ist abhängig vom Grad der Erreichung des Erfolgsziels und der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds. Erfolgsziel ist seit dem 1. Oktober 2010 das berichtete Konzernergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (berichtetes EBITA). Bei einem Zielerreichungsgrad unterhalb von 50% wird keine Jahreserfolgsvergütung gewährt. Bei einem Zielerreichungsgrad oberhalb von 50% wird der im Dienstvertrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds festgelegte Zielbetrag mit dem Zielerreichungsgrad multipliziert bis zu einer Obergrenze von 150%. Der so ermittelte Betrag (Jahreserfolgsvergütung) wird durch den Aufsichtsrat zur Berücksichtigung der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds mit einem Faktor zwischen 0,8 und 1,2 angepasst. Die Jahreserfolgsvergütung für das Geschäftsjahr 2011/12 wird zu 50% nach der Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft ausgezahlt. Die verbleibenden 50% der Jahreserfolgsvergütung werden zu gleichen Teilen auf die beiden nachfolgenden Jahre vorgetragen und in Abhängigkeit vom Zielerreichungsgrad und von der individuellen Leistung in diesen Jahren in der Höhe angepasst. Die aus dem Geschäftsjahr 2009/10 und 2010/11 vorgetragenen Beträge wurden angepasst und ausgezahlt. Dies ist in der nachstehenden Tabelle als Vergütung des Jahres 2011/12 ausgewiesen. Für Herrn Dr. Frenzel und Herrn Dr. Engelen wurde die Jahreserfolgsvergütung für das Geschäftsjahr 2011/12 auf der Basis der verabschiedeten Jahresplanung ermittelt und in der jeweiligen Ausscheidensvereinbarung vertraglich fixiert. Das langfristige Anreizprogramm besteht aus einem auf virtuellen Aktien beruhenden Programm mit einer Laufzeit von vier Jahren. Für Vorstandsmitglieder ist ein individueller Zielbetrag im Dienstvertrag festgelegt, der jährlich auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der TUI AG der zwanzig Tage vor Beginn des Geschäftsjahres in virtuelle Aktien umgerechnet wird. Ein Anspruch entsteht für den Berechtigten nach Ablauf des vierjährigen Leistungszeitraums. Nach Ablauf von vier Jahren wird ein Zielerreichungsgrad ermittelt durch einen Vergleich der Entwicklung der Kennzahl Total Shareholder Return (TSR) der TUI AG mit der Entwicklung des Dow Jones Stoxx 600 Travel & Leisure. Liegt der Zielerreichungsgrad unterhalb von 25% des Vergleichswerts, werden keine virtuellen Aktien vergütet. Oberhalb von 25% wird der Zielerreichungsgrad mit der Anzahl der gewährten virtuellen Aktien – jedoch nicht mehr als 175% – multipliziert. Die so ermittelte Anzahl der virtuellen Aktien wird mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der TUI AG am Ende des vierjährigen Leistungszeitraums multipliziert und der sich ergebende Betrag wird in bar ausgezahlt. Der maximale Auszahlungsbetrag ist auf das Dreifache des individuellen Zielbetrags begrenzt. Als Vergütung für das laufende Geschäftsjahr wird der beizulegende Zeitwert zum 30. September 2012 für die in diesem Jahr gewährten virtuellen Aktien auf der Basis eines angenommenen Zielerreichungsgrads von 100% gezeigt. Ein Anspruch auf eine Auszahlung in bar entsteht daraus aber erst nach Ablauf des vierjährigen Leistungszeitraums im Monat nach der Feststellung des Jahresabschlusses der TUI AG zum 30. September 2015 und ist allein abhängig von dem zukünftigen Zielerreichungsgrad für die Zeit vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2015. Die in bar auszuzahlenden Beträge aus den seit dem Geschäftsjahr 2009/10 gewährten virtuellen Aktien werden in den Vergütungsberichten – beginnend mit dem Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2012/13 – im Einzelnen dargestellt werden. Für Herrn Dr. Frenzel wurde der Anspruch aus langfristiger Vergütung für das Geschäftsjahr 2011/12 auf der Basis der verabschiedeten Jahresplanung ermittelt und in der Ausscheidensvereinbarung vertraglich fixiert. Die Ende August ausgezahlten Ansprüche von Herrn Dr. Engelen aus dem laufenden Jahr und aus den beiden Vorjahren wurden auf Basis eines Zielerreichungsgrads von 100% ermittelt. Für die Ansprüche aus dem langfristigen Anreizprogramm der TUI AG bestehen Rückstellungen in Höhe von 3.512 Tsd. € (Vorjahr 2.700 Tsd. €). Entwicklung der Stückzahl der virtuellen Aktien der TUI AGscroll
Individuelle Vergütung des Vorstandsscroll
Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2011/12 wie im Vorjahr keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Leistungen für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit1. RuhegehaltsansprücheRuhegehälter werden an frühere Vorstandsmitglieder gezahlt, die entweder die vorgesehene Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft arbeitsunfähig sind. Nach der erfolgten Anpassung der Dienstverträge zum 1. Januar 2010 haben die aktiven Mitglieder des Vorstands nach Ausscheiden aus dem Vorstand keinen Anspruch auf Übergangsbezüge. Mitglieder des Vorstands, deren Dienstverträge in 2010 angepasst wurden, erhalten jährlich einen im Dienstvertrag vereinbarten Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung. Der Versorgungsbeitrag beträgt 22,5% der Zielbarvergütung im Beitragsjahr. Die Ansprüche aus der bis 2009 geltenden Versorgungsregelung wurden durch einen einmaligen Startbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung abgelöst. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung werden mit einem in der Versorgungszusage festgelegten Prozentsatz verzinst; der Zinssatz beträgt zurzeit 5%. Als reguläre Altersgrenze ist die Vollendung des 60. Lebensjahres vorgesehen. Die Auszahlung erfolgt nach Wahl des Bezugsberechtigten als Einmal-, Raten- oder Rentenzahlung. Beiträge zur betrieblichen Altersversorgungscroll
Basis für die Berechnung des Ruhegehalts von Herrn Dr. Frenzel ist ein ruhegehaltsfähiges Gehalt, das sich an seiner erfolgsunabhängigen Vergütung orientiert. Der Ruhegehaltsanspruch von Herrn Dr. Frenzel beträgt 800,0 Tsd. € pro Jahr. Witwen von Vorstandsmitgliedern erhalten unter bestimmten Bedingungen bis zu ihrem Lebensende oder ihrer Wiederverheiratung ein Witwengeld von 60% des Ruhegehalts. Kinder von Vorstandsmitgliedern erhalten bis maximal zur Vollendung des 27. Lebensjahres ein Waisengeld von 20% des Ruhegehalts für Halbwaisen und von 25% für Vollwaisen. 2. Change of Control-VereinbarungFür den Fall des durch eine Änderung der Mehrheitsverhältnisse bedingten Verlusts des Vorstandsamts oder der Wahrnehmung des für diesen Fall eingeräumten Rechts zur Niederlegung des Amts und Kündigung des Vorstandsdienstvertrags haben die Vorstandsmitglieder einen Anspruch auf Abgeltung der finanziellen Ansprüche für die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags, maximal für einen Zeitraum von drei Jahren. Die erfolgsabhängige Vergütung und die Zuteilung virtueller Aktien für die Restlaufzeit des Dienstvertrags richten sich dabei nach dem Durchschnitt der für die letzten drei Geschäftsjahre gewährten Bezüge. Gleiches gilt für die bislang von Konzerngesellschaften erhaltene Vergütung für Aufsichtsratstätigkeiten. 3. Regelungen im Rahmen der Beendigung der Vorstandstätigkeit und AbfindungenZur Sicherstellung einer frühzeitigen Nachfolgeregelung wird Herr Dr. Frenzel mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Februar 2013 als Vorsitzender aus dem Vorstand der TUI AG ausscheiden. Der Aufsichtsrat hat Ende Juli 2012 sein Einverständnis zur vorzeitigen Beendigung der Vorstandsbestellung und seiner Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden sowie der Beendigung seines Dienstvertrags mit Ablauf des Tages der ordentlichen Hauptversammlung 2013 der TUI AG gegeben. Als Ausgleich für die vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses zahlt die Gesellschaft Herrn Dr. Frenzel am 14. Februar 2013 eine Abfindung in Höhe der Festvergütung (monatlich 104,2 Tsd. €) ab dem 14. Februar 2013 bis zum regulären Ende seines Dienstvertrags am 31. März 2014 als Einmalbetrag. Am 14. Februar 2013 erhält Herr Dr. Frenzel die im Abschnitt „Vergütung des Vorstands“ angegebene Jahreserfolgsvergütung für das Geschäftsjahr 2011/12 und eine ebenfalls auf Basis der Planzahlen festgelegte Jahreserfolgsvergütung für das Geschäftsjahr 2012/13 in Höhe von 3.369,3 Tsd. € (unter Berücksichtigung einer Abzinsung von 4,0% p.a.). Für das Geschäftsjahr 2013/14 erhält Herr Dr. Frenzel Ende Dezember 2014 eine zeitanteilige Jahreserfolgsvergütung in Höhe der Zielerreichung bei der Annahme der Erfüllung des Budgets in Höhe von voraussichtlich 1.540,2 Tsd. €. Herrn Dr. Frenzel ist es untersagt, für die Dauer von zwei Jahren in irgendeiner Weise für ein Unternehmen tätig zu werden oder sich daran zu beteiligen, das mit der TUI AG im Wettbewerb steht oder mit einem Wettbewerbsunternehmen verbunden ist. Die Abfindung zum Ausgleich der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses und die Jahreserfolgsvergütungen anteilig für die Geschäftsjahre 2012/13 und 2013/14 gelten als Karenzentschädigung für dieses Wettbewerbsverbot. Herr Dr. Frenzel hat einen unverfallbaren Anspruch auf betriebliche Altersversorgung erworben mit der Maßgabe, dass Herr Dr. Frenzel Ruhegehaltsleistungen und seine Hinterbliebenen Hinterbliebenenleistungen frühestens ab dem 1. April 2014 in Anspruch nehmen können. Der Ruhegehaltsanspruch von Herrn Dr. Frenzel beträgt 800,0 Tsd. € pro Jahr. Die TUI AG stellt Herrn Dr. Frenzel bis zum 31. Dezember 2016 für die Ausübung seiner Ämter als Chairman des World Travel & Tourism Council (WTTC) und als Präsident des Bundesverbands der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) nach Beendigung seines Vorstandsamts ein angemessenes Büro und einen Dienstwagen zu den bisherigen Konditionen zur Nutzung zur Verfügung. Für die Ausübung dieser Ämter räumt die TUI AG Herrn Dr. Frenzel ein betraglich bestimmtes jährliches Budget zur Erstattung der nachgewiesenen angefallenen Kosten ein. Die TUI AG gewährt Herrn Dr. Frenzel für während der regulären Laufzeit seines Dienstvertrags bis zum 31. März 2014 angetretene Reisen und Flüge die vertraglichen Reisevergünstigungen des Dienstvertrags. Für die von Herrn Dr. Frenzel für die TUI AG nach der Beendigung des Dienstvertrags weitergeführten Ämter in konzerninternen Gremien bei der TUI Travel Plc, der TUI Deutschland GmbH, der TUIfly GmbH und der TUI Cruises GmbH erhält Herr Dr. Frenzel keine gesonderte Vergütung und keine Erstattung von Aufwendungen von der TUI AG. Herr Dr. Frenzel führt etwaige Vergütungen aus diesen Ämtern an die TUI AG ab. In dem Dienstvertrag von Herrn Baier ist die Zahlung einer Abfindung bei vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrags durch die Gesellschaft ohne wichtigen Grund auf den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt. 4. PensionsverpflichtungenPensionsverpflichtungen für aktive Vorstandsmitglieder bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 23.967,2 Tsd. € (Vorjahr 23.289,4 Tsd. €). Für ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen betrugen die Pensionsverpflichtungen am Bilanzstichtag 44.698,4Tsd. € (Vorjahr 45.711,3 Tsd. €). Die Rückstellungen wurden mit einem Zinssatz von 5,08% abgezinst. Die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen für inländische Anspruchsberechtigte erfolgt über den Abschluss von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen. Da die Rückdeckungsversicherung die Verpflichtungen aus den Pensionszusagen für ehemalige und aktive Vorstandsmitglieder vollumfänglich abdeckt, wurde die Versicherung als Vermögenswert von den Pensionsverpflichtungen abgesetzt. Für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich die Gesamtbezüge im Geschäftsjahr 2011/12 auf 3.992,6 Tsd. € (Vorjahr 4.409,0 Tsd. €). 5. Leistungen, die Herrn Dr. Engelen im Zusammenhang mit der Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres 2011/12 gewährt worden sindDer Aufsichtsrat hat im Mai 2012 sein Einverständnis zur vorzeitigen Beendigung der Vorstandsbestellung und des ansonsten bis Ende August 2013 laufenden Dienstvertrags mit Ablauf des 31. August 2012 gegeben. Als Ausgleich für die vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses hat die TUI AG an Herrn Dr. Engelen eine Abfindung in Höhe von 2.030,0Tsd. € am 31. August 2012 gezahlt. Herr Dr. Engelen hat einen unverfallbaren Anspruch auf betriebliche Altersversorgung erworben. Die Höhe der unverfallbaren Anwartschaft auf Altersrente entspricht der bis zum Ausscheiden erreichten Anwartschaft auf Leistungen aus den bis dahin gewährten Versorgungsbeiträgen und Zinsgutschriften. Dem erreichten Stand des Versorgungskontos von Herrn Dr. Engelen werden darüber hinaus so viele Versorgungsbeiträge hinzugerechnet, wie er erhalten hätte, wenn er bis zum Erreichen des normalen Pensionierungstages weiterbeschäftigt worden wäre. Auch diese Versorgungsbeiträge werden – wie auch der erreichte Stand des Versorgungskontos – entsprechend der getroffenen Regelung mit 5,0% p.a. weiterverzinst. Der Stand des Versorgungskontos wird sich bei Hinzurechnung der Versorgungsbeiträge und unter Berücksichtigung der Verzinsung im Zeitpunkt des Erreichens des normalen Pensionierungstages von Herrn Dr. Engelen auf 8.436,6 Tsd. € belaufen (1. Oktober 2016). Das damit in Höhe des Versorgungsguthabens erreichte Alterskapital wird grundsätzlich in zehn Jahresraten unter Berücksichtigung einer weiteren Verzinsung in Höhe von 5,0% p.a. zur Auszahlungkommen. Die TUI AG wird sich bemühen („best effort“), auf Wunsch von Herrn Dr. Engelen im Jahre 2014 aufgelaufene Beträge für die Altersversorgung auszuzahlen. Kommt es im Jahr 2014 zu einer solchen Entscheidung, dann wird mindestens ein Volumen von 50% ausgezahlt werden. Bezüge des AufsichtsratsDie Bezüge des Aufsichtsrats bestehen aus einer festen sowie variablen Komponenten. Sie bestimmen sich aus § 18 der Satzung der TUI AG, die der Öffentlichkeit im Internet dauerhaft zugänglich ist. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von 40,0 Tsd. €. Für Teile eines Geschäftsjahres oder Rumpfgeschäftsjahre wird die Vergütung anteilig gezahlt. Der Aufsichtsrat erhält ferner eine am kurzfristigen Erfolg des Unternehmens orientierte Vergütung in Höhe von 100 € je 0,01 € des für das abgelaufene Geschäftsjahr ausgewiesenen Ergebnisses je Aktie (Gewinn pro Aktie). Außerdem erhält der Aufsichtsrat eine auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens bezogene Vergütung. Die langfristige variable Vergütung besteht aus einem Basisbetrag von 20,0 Tsd. € pro Jahr. Dieser Basisbetrag kommt nach Ablauf des dritten der Gewährung folgenden Geschäftsjahres zur Auszahlung und erhöht oder verringert sich in dem Ausmaß, wie sich der Gewinn pro Aktie des dritten der Gewährung folgenden Jahres gegenüber dem Geschäftsjahr, für das der Betrag gewährt wurde, verändert. Dabei zieht eine Veränderung des Gewinns pro Aktie um 0,01 € eine Erhöhung oder Verminderung des Basisbetrags um 100 € nach sich. Der zur Auszahlung kommende Betrag darf jedoch in keinem Fall 250% des Basisbetrags überschreiten. Der Vorsitzende erhält das Dreifache der Beträge, sein Stellvertreter sowie die weiteren Mitglieder des Präsidiums das Eineinhalbfache. Die Mitgliedschaft und der Vorsitz in Ausschüssen werden gesondert vergütet. Vergütung des Aufsichtsratsscroll
Außerdem wurden Reisekosten und Auslagen in Höhe von 443,2 Tsd. € (Vorjahr 148,9 Tsd. €) erstattet. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich danach auf 1.745,2 Tsd. € (Vorjahr 1.464,9 Tsd. €). Individuelle Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/12scroll
Frau Gifford hat aufgrund von Absprachen mit ihrem Arbeitgeber darauf verzichtet, für die Wahrnehmung ihres Aufsichtsratsmandats bei der TUI AG eine Vergütung gemäß § 18 der Satzung der TUI AG in Anspruch zu nehmen. Frau Gifford wurden im Geschäftsjahr 2011/12 Reisekosten und Auslagen erstattet. Die Ansprüche der Mitglieder des Aufsichtsrats aus der langfristigen Vergütungsregelung sind durch eine Rückstellung abgedeckt. Abgesehen von den im Rahmen der Anstellungsverträge erbrachten Arbeitsleistungen der Arbeitnehmervertreter haben Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2011/12 keine persönlichen Leistungen, wie zum Beispiel Beratung oder Vermittlung für die TUI AG oder deren Tochtergesellschaften, erbracht und dementsprechend auch keine Vergütung erhalten. Aufstellung des Anteilsbesitzes der TUI AG gemäß § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGBKonsolidierte verbundene UnternehmenTouristik – TUI Travelscroll
Touristik – TUI Hotels & Resortsscroll
Touristik – Kreuzfahrtenscroll
Zentralbereichscroll
Nicht konsolidierte verbundene UnternehmenTouristik – TUI Travelscroll
Touristik – TUI Hotels & Resortsscroll
Touristik – Kreuzfahrtenscroll
Zentralbereichscroll
At Equity zu bewertende UnternehmenTouristik – TUI Travelscroll
Touristik – TUI Hotels & Resortsscroll
Touristik – Kreuzfahrtenscroll
Zentralbereichscroll
Sonstige BeteiligungsgesellschaftenTouristik – TUI Travelscroll
Touristik – TUI Hotels & Resortsscroll
Zentralbereichscroll
Bemerkungen
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EAV mit Muttergesellschaft Offenlegung der Komplementärstellung im TUI Konzern zum 30.9.2012 Angaben gem. § 285 Nr. 11a HGBscroll
FÜNFJAHRESÜBERSICHTBilanzscroll
Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Gewinnverwendungscroll
Kursentwicklung der TUI Aktiescroll
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hannover, 17. Dezember 2012 Der Vorstand Baier Joussen Long BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die TUI AG, Berlin und Hannover Vermerk zum JahresabschlussWir haben den beigefügten Jahresabschluss der TUI AG, Berlin und Hannover, – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 geprüft. Verantwortung des Vorstands für den JahresabschlussDer Vorstand der TUI AG, Berlin und Hannover, ist verantwortlich für die Buchführung und die Aufstellung dieses Jahresabschlusses. Diese Verantwortung umfasst, dass dieser Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt wird und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Der Vorstand ist auch verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Verantwortung des AbschlussprüfersUnsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Urteil zu diesem Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Danach haben wir die Berufspflichten einzuhalten und die Abschlussprüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Abschlussprüfung umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschlussprüfers. Dies schließt die Beurteilung der Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Abschlussprüfer das interne Kontrollsystem, das relevant ist für die Aufstellung eines Jahresabschlusses, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Ziel hierbei ist es, Prüfungshandlungen zu planen und durchzuführen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Eine Abschlussprüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der von dem Vorstand ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. PrüfungsurteilGemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des Jahresabschlusses zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2012 sowie der Ertragslage für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr. Vermerk zum LageberichtWir haben den beigefügten Lagebericht der TUI AG, Berlin und Hannover, der mit dem Lagebericht des Konzerns zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 geprüft. Der Vorstand der TUI AG, Berlin und Hannover, ist verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 2 HGB und unter Beachtung der für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Danach ist die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der zusammengefasste Lagebericht mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung des zusammengefassten Lageberichts zu keinen Einwendungen geführt hat. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung des Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts gewonnenen Erkenntnisse steht der zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hannover, den 17. Dezember 2012 PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prof. Dr. Norbert Winkeljohann, Wirtschaftsprüfer Sven Rosorius, Wirtschaftsprüfer |
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