![]() TUI AGHannover und BerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015Geschäftsbericht 2014/15TUI GROUP IN ZAHLENscroll
Differenzen durch Rundungen möglich.
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Zur Erläuterung und Bewertung der operativen
Geschäftsentwicklung in den Segmenten wird nachfolgend auf das um
Sondereinflüsse bereinigte Ergebnis (bereinigtes EBITA) abgestellt.
Das bereinigte Ergebnis ist um Abgangsergebnisse von Finanzanlagen,
Restrukturierungsaufwendungen nach IAS 37, sämtliche Effekte aus Kaufpreisallokationen,
Anschaffungsnebenkosten und bedingten Kaufpreiszahlungen sowie andere
Aufwendungen und Erträge aus Einzelsachverhalten korrigiert worden. AN UNSERE AKTIONÄREAufsichtsrat und VorstandAnlage zum Konzernanhangscroll
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Vertreter der Arbeitnehmer. Anlage zum Konzernanhangscroll
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Alle Angaben beziehen sich auf den 30.9.2015
bzw. auf den Zeitpunkt des Austritts aus dem Vorstand im Geschäftsjahr
2014/15. CORPORATE GOVERNANCECorporate Governance Bericht / Erklärung zur Unternehmensführung (Teil des Lageberichts)Die Grundsätze verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der TUI AG. In diesem Kapitel berichten Vorstand und Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex bzw. § 289a HGB über die Corporate Governance im Unternehmen. Entsprechenserklärung gem. § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat haben sich im Geschäftsjahr 2014/15 umfangreich mit Themen der Corporate Governance beschäftigt und im Dezember 2015 gemeinsam die Entsprechenserklärung 2015 gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung wurde der Öffentlichkeit auf der Internetseite der TUI AG im Dezember 2015 dauerhaft zugänglich gemacht. WORTLAUT DER ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2015"Vorstand und Aufsichtsrat der TUI AG erklären gemäß § 161 AktG: Den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 wurde seit Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung im Dezember 2014 entsprochen. Künftig wird allen Empfehlungen des Kodex in der neuen Fassung vom 5. Mai 2015 entsprochen." + Die aktuelle sowie alle bisherigen Entsprechenserklärungen sind im Internet dauerhaft zugänglich unter: www.tuigroup.com/de-de/ueberuns/compliance UK CORPORATE GOVERNANCE CODEErstmals berichten Vorstand und Aufsichtsrat hier auch zum Corporate Governance Code des Vereinigten Königreichs (UK-Kodex). Die TUI Travel PLC (TUI Travel) und die TUI AG hatten im Rahmen ihrer Ankündigungen zum Zusammenschluss erklärt, in praktikablem Umfang auch dem UK-Kodex zu entsprechen. Überdies gelten durch die Notierung an der Londoner Börse verschiedene zwingende Vorschriften des Vereinigten Königreichs (z. B. die Listing Rules und die Disclosure and Transparency Rules) direkt auch für ausländische Unternehmen wie die TUI AG und deren Geschäftsbericht. + Deutscher Corporate Governance Kodex: www.dcgk.de + Corporate Governance Code des Vereinigten Königreichs: www.frc.org.uk Entsprechend Listing Rule 9.8.7R in Verbindung mit Listing Rule 9.8.6R Abs. 6 erklären Vorstand und Aufsichtsrat daher wie folgt: UK Corporate Governance-Erklärung"Abgesehen von den nachstehend genannten und erläuterten Abweichungen hat die Gesellschaft die Bestimmungen des UK-Kodex einschließlich seiner wesentlichen Grundsätze über den gesamten Berichtszeitraum eingehalten. Die TUI AG hat in den Dokumenten, die zum Zusammenschluss der TUI AG und der TUI Travel PLC vorab an die Aktionäre versandt wurden, ihre Absicht erklärt, sowohl die Bestimmungen des UK-Kodex als auch die des Deutschen Corporate Governance Kodex (Deutscher Kodex) einzuhalten, soweit dies praktikabel ist. Während des Berichtszeitraums wurde geprüft, inwieweit dem UK-Kodex und dem Deutschen Kodex entsprochen wird; dabei fand auch der Umstand Berücksichtigung, dass die TUI eine deutsche Gesellschaft ist, die dem deutschen Recht unterworfen ist. Die Anforderungen beider Kodizes sind in vielerlei Hinsicht ähnlich. Es gibt aber Gesichtspunkte, die inkompatibel sind (in manchen Fällen wegen des unterschiedlichen Rechts in Deutschland und dem Vereinigten Königreich). Aus diesem Grund wurde in manchen Punkten von der so genannten Best Practice in Großbritannien abgewichen. Das deutsche Aktiengesetz, das für die TUI AG gilt, schreibt zwingend ein dualistisches Board-System vor (wie in der Zusammenschlussdokumentation erläutert). Von Gesetzes wegen müssen daher zwingend zwei getrennte Organe gebildet werden:
Dieses dualistische System unterscheidet sich vom monistischen System in Großbritannien, auf dem der UK-Kodex beruht. Auch einige Grundsätze zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Organe einer deutschen Aktiengesellschaft unterscheiden sich von denen einer britischen Gesellschaft (es gibt z. B. die Funktion des so genannten Company Secretary nicht). Die Gesellschaft hat daher nachstehend dargelegt, in welchen Fällen sie ihres Erachtens nicht entspricht. Überdies hat die Gesellschaft erklärt, wo sie dem UK-Kodex zwar in seinem rechtlichen Sinne nicht entspricht, allerdings überzeugt ist, dem Geiste der entsprechenden Regelung zu entsprechen. In diesen Fällen hat sie zum besseren Verständnis der Investoren auch dargelegt, warum sie dieser Ansicht ist. Unterüberschriften beziehen sich zur besseren Orientierung der Aktionäre auf die Abschnitte des UK-Kodex. BESTIMMUNG EINES SENIOR INDEPENDENT DIRECTOR (A1.2)Nach deutschem Recht und Deutschem Kodex ist die Funktion eines so genannten Senior Independent Director nicht vorgesehen. Stattdessen können Aktionäre sämtliche Anliegen in der Hauptversammlung ansprechen. In der Hauptversammlung stehen der Vorstand sowie zu bestimmten Themen auch der Aufsichtsratsvorsitzende für Fragen zur Verfügung und beide sind gesetzlich verpflichtet, angemessen zu antworten. Auch außerhalb der Hauptversammlung können sich Aktionäre an den Vorstand, insbesondere an den Vorstandsvorsitzenden oder den Finanzvorstand, in angezeigten Fällen ferner an den Aufsichtsratsvorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter wenden. Sir Michael Hodgkinson, der vor dem Zusammenschluss Deputy Chairman und Senior Independent Director der TUI Travel PLC war, wurde im Februar 2015 zum zweiten stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesellschaft neben Frank Jakobi gewählt (dem ersten stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, der gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz ein Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer sein muss). Die Funktion des zweiten stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden wurde nach dem Zusammenschluss eingeführt und bleibt bis auf Weiteres bestehen. AUFTEILUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN - AUFSICHTSRATSVORSITZENDER UND VORSTANDSVORSITZENDE(R) (A2.1)Die Funktionen des Aufsichtsratsvorsitzenden (Prof. Dr. Klaus Mangold) und der beiden Co-Vorstandsvorsitzenden (Friedrich Joussen und Peter Long) sind im deutschen Recht im Rahmen des dualistischen Systems eindeutig getrennt. Es ist nicht erforderlich, darüber hinaus festzulegen, wie die Zuständigkeiten aufgeteilt sind. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Ansicht, dass die Gesellschaft insofern dem Sinn des UK-Kodex entspricht. UNABHÄNGIGKEIT DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER (B1.1)Nach dem UK-Kodex muss das Board in seinem jährlichen Bericht für jeden Non-Executive Director angeben, ob er ihn als "unabhängig" im Sinn des UK-Kodex ansieht. Wie erläutert sind die Aufsichtsratsmitglieder als Non-Executive Directors im Sinn des UK-Kodex einzuordnen. Nach dem UK-Kodex sind Personen "unabhängig", wenn sie aufgrund ihrer Persönlichkeit und in ihrem Urteil unabhängig sind und es keine Beziehungen oder Umstände gibt, die ihr Urteil beeinflussen oder beeinflussen könnten. Allerdings kennt der UK-Kodex kein Konzept von Arbeitnehmervertretern als so genannte Non-Executive Directors im Board. Deshalb bezieht die Gesellschaft ihre Erklärung bezüglich der Unabhängigkeit nicht auf die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat (für eine genauere Beschreibung von Arbeitnehmer- und Anteilseignervertretern und den zu Grunde liegenden Erwägungen s. u.). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind sieben seiner neun Mitglieder auf Anteilseignerseite (der Aufsichtsratsvorsitzende ist nach dem UK-Kodex nicht zu berücksichtigen) unabhängig im Sinn des UK-Kodex; zudem war der Aufsichtsratsvorsitzende bei seiner Wahl zum Vorsitzenden im Jahr 2011 unabhängig und ist es immer noch (auch bei seiner Wahl in den Aufsichtsrat im Januar 2010 war Prof. Mangold als unabhängig zu erachten). Die als unabhängig erachteten Anteilseignervertreter sind: Prof. Dr. Edgar Ernst, Val Gooding, Sir Michael Hodgkinson, Janis Kong, Coline McConville, Minnow Powell und Prof. Christian Strenger. Die nach dem UK-Kodex als nicht unabhängig angesehenen Aufsichtsratsmitglieder sind Carmen Riu Güell und Maxim Shemetov. Bei seiner Einschätzung hat der Aufsichtsrat insbesondere die nachfolgend genannten Gesichtspunkte berücksichtigt. LEISTUNGSBEZOGENE VERGÜTUNGAlle Aufsichtsratsmitglieder erhalten derzeit neben ihrer Festvergütung zusätzlich eine leistungsbezogene Vergütung. Dieser variable Vergütungsbestandteil wurde von den Aktionären in der ordentlichen Hauptversammlung 2013 beschlossen. Er entsprach zum damaligen Zeitpunkt einer Empfehlung des Deutschen Kodex. Praktisch ist der variable Vergütungsbestandteil im Vergleich zur Höhe der Festvergütung nicht erheblich (zu weiteren Einzelheiten siehe Seite 70 des Vergütungsberichts). Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass der variable Vergütungsbestandteil die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder im Sinn des UK-Kodex nicht beeinträchtigt. Da die Empfehlung des Deutschen Kodex inzwischen gestrichen wurde und auch eine Tendenz bei deutschen Unternehmen erkennbar wird, dass Aufsichtsratsmitglieder nur noch eine Festvergütung erhalten, soll außerdem der ordentlichen Hauptversammlung 2016 vorgeschlagen werden, zu beschließen, den leistungsbezogenen Vergütungsbestandteil durch eine reine Festvergütung zu ersetzen und dadurch den britischen Standards "guter Corporate Governance" zu entsprechen. ANTEILSEIGNER- UND ARBEITNEHMERVERTRETERDer Aufsichtsrat der TUI AG besteht aus zehn Mitgliedern, die von den Aktionären in Hauptversammlungen gewählt werden ("Anteilseignervertreter"), und zehn Mitgliedern, die die Arbeitnehmer der TUI AG vertreten ("Arbeitnehmervertreter"). Das unterscheidet sich von der Praxis in Großbritannien: Dort werden typischerweise nur Aufsichtsratsmitglieder, die Großaktionäre vertreten, als "Anteilseignervertreter" bezeichnet, und nur solche "Anteilseignervertreter" gelten aufgrund ihrer Verbindung zu einem Großaktionär als nicht unabhängig im Sinn des UK-Kodex. Bei der TUI AG sind nur Carmen Riu Güell und Maxim Shemetov mit großen Aktionären verbunden, nämlich mit Riu Hotels (ca. 3,4 %) und Alexey Mordashov (ca. 15,0 %). Zudem bestehen Gemeinschaftsunternehmen der TUI AG mit Riu Hotels sowie TUI Russia (wobei Letzteres von Herrn Mordashov mehrheitlich kontrolliert wird) (näher dazu Seite 157 des Geschäftsberichts). Weder Carmen Riu Güell noch Maxim Shemetov sind daher als "unabhängig" im Sinn des UK-Kodex anzusehen. Sir Michael Hodgkinson war vor dem Zusammenschluss mit der TUI AG Non-Executive Director der TUI Travel PLC. Seit 2004 war er ferner Mitglied des so genannten Board der First Choice Holidays PLC (die sich 2007 mit dem Geschäftsbereich Touristik der TUI AG zusammenschloss, wodurch die TUI Travel PLC entstand). Diese Board-Mitgliedschaften bestanden aber in rechtlich unterschiedlichen Organen. Die betreffenden Organe waren zudem nur für einen Teil des derzeitigen Konzerns zuständig. Diese Board-Mitgliedschaften werden daher bei der Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat der TUI AG nicht berücksichtigt. Im Übrigen wurde Sir Michael Hodgkinson von den Aktionären im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss in den Aufsichtsrat gewählt. Die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats werden von der Belegschaft der TUI AG gewählt. Drei Arbeitnehmervertreter werden von einer deutschen Gewerkschaft vorgeschlagen (ver.di). Nach dem UK-Kodex wären so genannte Directors, die im Konzern angestellt sind oder in den vergangenen fünf Jahren angestellt waren oder die an der betrieblichen Altersvorsorge des Konzerns teilnehmen, grundsätzlich nicht als unabhängig zu erachten. In Großbritannien sind angestellte Directors in der Regel aktuelle oder ehemalige Führungskräfte ("Executives"). Im Gegensatz dazu müssen nach deutschem Recht Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Arbeitnehmer des Konzerns sein und von den Arbeitnehmern ohne Einflussnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat gewählt werden. Zudem darf der Anstellungsvertrag von Arbeitnehmervertretern nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Die Arbeitnehmervertreter können ferner ebenso wie andere Arbeitnehmer an Altersvorsorgeplänen des Konzerns teilnehmen. Gewerkschaftsvertreter werden zwar von der Gewerkschaft vorgeschlagen und sind bei der Gewerkschaft beschäftigt, sind aber als Arbeitnehmervertreter einzuordnen. Die Gewerkschaftsvertreter werden von der Gewerkschaft vorgeschlagen und können nur von ihrer jeweiligen Gewerkschaft aus dem Aufsichtsrat abberufen werden. Weder Vorstand noch Aufsichtsrat sind an der Bestellung oder Abberufung von Gewerkschaftsvertretern beteiligt. DIE HÄLFTE DES BOARD SOLLEN UNABHÄNGIGE NON-EXECUTIVE DIRECTORS SEIN (B1.2)Da im Lichte des UK-Kodex ausschließlich die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat betrachtet werden, ist mehr als die Hälfte der Mitglieder als unabhängig zu erachten. NOMINATION COMMITTEE - ZUSAMMENSETZUNG UND AUFGABEN (B2.1)Die Funktion des Nomination Committee einer typischen britischen Gesellschaft wird in der TUI AG von zwei Ausschüssen des Aufsichtsrats erfüllt: Nach den Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und für seine Ausschüsse (die den "Terms of Reference" einer britischen Kapitalgesellschaft entsprechen) erwägt der Nominierungsausschuss geeignete Kandidaten für die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und schlägt diese zur Wahl vor. Das Präsidium definiert die Anforderungen für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie deren Vergütung und empfiehlt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten. Auf dieser Grundlage bestellt sodann der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Dieses Vorgehen unterscheidet sich von dem in Großbritannien, wo alle so genannten Directors von den Aktionären während der Hauptversammlung gewählt werden. Allerdings haben die Aktionäre in Deutschland in jeder ordentlichen Hauptversammlung darüber zu entscheiden, ob sie die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr entlasten. In der ordentlichen Hauptversammlung 2015, der ersten nach dem Zusammenschluss, hat die Gesellschaft das Verfahren bei der Entscheidung über die Entlastung geändert, damit - wie in Großbritannien üblich - über die Entlastung jedes einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds eigenständig abgestimmt werden konnte. Die Gesellschaft beabsichtigt, diese Praxis fortzusetzen. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass die Gesellschaft dem UK-Kodex dem Sinne nach entspricht, soweit er praktikabel ist. Weder nach deutschem Recht noch nach Deutschem Kodex ist es erforderlich, dass die Mehrheit der Mitglieder des Nominierungsausschusses "unabhängig" ist. Zwei der vier Mitglieder des Nominierungsausschusses sind Vertreter großer Aktionäre (Carmen Riu Güell und Maxim Shemetov) und daher nicht unabhängig im Sinn des UK-Kodex. Die verbleibenden beiden Mitglieder, Sir Michael Hodgkinson und Prof. Dr. Klaus Mangold (Aufsichtsratsvorsitzender), sind unabhängig. Die TUI AG erfüllt daher nicht die Anforderung des UK-Kodex, dass die Mehrheit der Mitglieder des Nominierungsausschusses unabhängig sein soll. Die TUI AG ist aber der Ansicht, dass die aktuelle Besetzung des Nominierungsausschusses eine zuverlässige und auf Erfahrung basierende Vorauswahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite sicherstellt und gleichzeitig eine überschaubare Größe behält. Die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse werden derzeit überarbeitet. Die Überarbeitung wird im 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2015/16 abgeschlossen sein. Der Aufsichtsrat wird anschließend entscheiden, ob er die Geschäftsordnungen öffentlich zugänglich machen wird. Die TUI AG entspricht daher derzeit insofern nicht dem UK-Kodex (und auch nicht C3.3, soweit die Veröffentlichung der Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses betroffen ist). AMTSZEIT DER NON-EXECUTIVE DIRECTORS (B2.3)Im Einklang mit deutschem Recht und der gängigen Praxis werden die Anteilseignervertreter grundsätzlich für Amtszeiten von fünf Jahren gewählt. Arbeitnehmervertreter werden ebenfalls grundsätzlich für Amtszeiten von fünf Jahren gewählt. Weder die Vorstands- noch die Aufsichtsratsmitglieder werden daher jährlich neu von den Aktionären bestellt. Die TUI AG entspricht dieser Bestimmung des UK-Kodex daher nicht. Nach dem UK-Kodex würde jede Amtszeit von mehr als sechs Jahren einer strengen Überprüfung unterzogen und nach neun Jahren könnte ein Non-Executive Director seine Unabhängigkeit verlieren. Nach deutscher Corporate Governance sind längere Amtszeiten aber durchaus üblich, da Aufsichtsratsmitglieder typischerweise für fünf Jahre gewählt und regelmäßig wiedergewählt werden. JÄHRLICHE WIEDERWAHL DURCH DIE AKTIONÄRE IN DER HAUPTVERSAMMLUNG (B7.1)Kein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied wird jährlich neu gewählt. Wie vorstehend bereits erläutert, lässt die Gesellschaft aber im Hinblick auf den UK-Kodex über die Entlastung jedes Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds für das der Hauptversammlung jeweils vorangegangene Geschäftsjahr freiwillig im Weg der Einzelentlastung beschließen und die Gesellschaft beabsichtigt, diese Praxis fortzusetzen. Mit Ablauf der Hauptversammlung 2016 auslaufende Bestellungen von Aufsichtsratsmitgliedern sind der Tabelle "Vorstand und Aufsichtsrat (Anlage zum Konzernanhang)" auf S. 36 zu entnehmen. In Bezug auf die Anteilseignervertreter schlägt der Aufsichtsrat die Wiederwahl von Prof. Dr. Klaus Mangold, Sir Michael Hodgkinson, Carmen Riu Güell und Prof. Dr. Edgar Ernst vor. Herr Peter Long und Frau Angelika Gifford werden zur Wahl durch die Anteilseigner vorgeschlagen. Herr Maxim Shemetov hat seine Absicht zur Niederlegung seines Aufsichtsratsmandats für den Fall erklärt, dass Herr Alexey Mordashov von der Hauptversammlung 2016 in den Aufsichtsrat gewählt wird. ABSCHNITT ÜBER DEN NOMINIERUNGSAUSSCHUSS IM GESCHÄFTSBERICHT (B2.4)Zu den Tätigkeiten des Nominierungsausschusses siehe Seite 30, die Teil des Schreibens des Aufsichtsratsvorsitzenden an die Aktionäre ist. Während des Berichtszeitraums wurden weder ein Personalberatungsdienstleister beauftragt noch wurden Anzeigen veröffentlicht, um potenzielle Aufsichtsratsmitglieder zu suchen. Die Vorschläge für neue Aufsichtsratsmitglieder waren Teil der Zusammenschlussbedingungen und sollten ein ausgewogenes Verhältnis der Interessen und Kenntnisse in der neuen Gruppe sowie eine angemessene Diversität sicherstellen. Die Nachfolgeplanung für Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene betreibt der Vorstand. Das Präsidium ist nur für die Nachfolgeplanung im Vorstand zuständig. Es erhielt während des Berichtszeitraums eine Darstellung zur Förderung geeigneter Kandidaten und zur Nachfolgeplanung. REGELN FÜR DIE BESTELLUNG VON NON-EXECUTIVE DIRECTORS (B3.2)Aufsichtsratsmitglieder werden im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes und der Satzung der Gesellschaft bestellt. Die Satzung ist auf der Website www.tuigroup.com/de-de/investoren/corporate-governance/ zugänglich. EXTERNE NON-EXECUTIVE-/CHAIRMAN-FUNKTIONEN (B3.3)Peter Long wurde mit Wirkung zum 8. Juni 2015 als Non-Executive Director und designierter Chairman der Royal Mail PLC bestellt. Die Bestellung wurde am 23. Juli 2015 von der Hauptversammlung der Royal Mail PLC genehmigt. Er übernahm das Amt des Chairman mit Wirkung zum 1. September 2015. Diese Bestellung überschneidet sich kurzfristig mit seiner Position als Co-Vorstandsvorsitzender der TUI AG und verstößt daher gegen den UK-Kodex. Peter Long beabsichtigt jedoch, sein Amt als Co-Vorstandsvorsitzender mit Wirkung zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Februar 2016 niederzulegen. Über seine vorgeschlagene Bestellung als Aufsichtsratsmitglied entscheidet die Hauptversammlung. BERATUNG UND DIENSTE DES COMPANY SECRETARY (B5.2)In deutschen Unternehmen gibt es die Funktion des "Company Secretary" nicht. Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder erhalten aber vom so genannten Board Office (das Mitarbeiter aus Deutschland und Großbritannien hat) Beratung oder andere benötigte Dienstleistungen. Das Board Office fungiert als Schnittstelle für Unternehmensangelegenheiten von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern und stellt sicher, dass Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen regelkonform ablaufen (d. h. Vorbereitung von Tagesordnungen, Protokollierung der Sitzungen und Sicherstellung der Beachtung der jeweils einschlägigen deutschen und britischen Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur Corporate Governance). Das Board Office unterstützt ferner den Aufsichtsratsvorsitzenden, die Co-Vorstandsvorsitzenden, den Finanzvorstand und den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder können zudem über den Group Legal Director und das Board Office rechtlichen Rat einholen. Der Aufsichtsrat kann sich zudem mit Fragen zu sämtlichen Angelegenheiten direkt an den Vorstand wenden. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Ansicht, dass die Gesellschaft insofern dem Geiste des UK-Kodex entspricht. BEWERTUNG DER LEISTUNG DES BOARD (B6)Die Leistung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds wird vom Aufsichtsrat jährlich mit Blick auf die Jahreserfolgsvergütung bewertet. Im Rahmen dieser Bewertung prüft der Aufsichtsrat auch die individuelle Gesamtleistung als Teil des Gesamtvorstands. Eine externe Leistungsbewertung des Vorstands wird jedoch nicht eingeholt; das wäre ein in Deutschland äußerst ungewöhnliches Vorgehen. Die Effizienz des Aufsichtsrats wird üblicherweise nicht jährlich überprüft. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann dem Aufsichtsratsvorsitzenden, dem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden oder dem Aufsichtsratsplenum Rückmeldung geben, wann und wie immer es zweckmäßig oder erforderlich ist. Eine externe Bewertung ist auf Aufsichtsratsmitglieder beschränkt und wird mit Hilfe individueller Gespräche und anonymisierter Rückmeldungen vorgenommen. Die Gesamtergebnisse werden im Aufsichtsratsplenum vorgestellt, und es werden gegebenenfalls zweckmäßige Maßnahmen vorgeschlagen und erörtert. Die letzte externe Prüfung des Aufsichtsrats wurde im Jahr 2013 von Board Consultants International durchgeführt. Die laufende externe Prüfung begann im September 2015. Board Consultants International hat keine sonstigen Verbindungen zur Gesellschaft. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird im Rahmen des externen Bewertungsverfahrens bewertet. Vorstandsmitglieder können sich am externen Bewertungsverfahren beteiligen. ZUTREFFENDER, AUSGEWOGENER UND VERSTÄNDLICHER JAHRESABSCHLUSS UND GESCHÄFTSBERICHT (C1.1)Die Aufstellung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht einer deutschen Aktiengesellschaft obliegt allein dem Vorstand. Gemäß § 243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein und einen realistischen Überblick über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft vermitteln. Das entspricht insoweit den Anforderungen des UK-Kodex, nach dem Jahresabschluss und Geschäftsbericht zutreffend, ausgewogen und verständlich sein müssen, und der Vorstand ist - obgleich die Bewertung nicht dem Prüfungsausschuss übertragen wurde (vgl. C3.4) - vor diesem Hintergrund überzeugt, dass der vorgelegte Geschäftsbericht beiden Anforderungen genügt. EINSETZUNG UND ARBEITSWEISE DES REMUNERATION COMMITTEE (D2), VERGÜTUNG (D1)In der deutschen Governance-Struktur gibt es kein gesondertes Remuneration Committee. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat auf Grundlage der Empfehlungen des Präsidiums festgesetzt. Zuständigkeit und Aufgaben des Präsidiums werden in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt. Die Vergütung der Aufsichtsrats- und der Ausschussmitglieder wird von den Aktionären in der Hauptversammlung beschlossen und ist in der Satzung geregelt. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine Rückforderungs- oder Malusregelungen mit einer im Vereinigten Königreich bekannten Funktionsweise. Solche Regelungen wären in Deutschland ungewöhnlich. Es gibt jedoch verschiedene vertragliche und gesetzliche Bestimmungen, nach denen Vergütungskomponenten verringert oder verwirkt werden können oder die es der Gesellschaft ermöglichen, gegenüber Vorstandsmitgliedern Schadensersatz geltend zu machen. Erstens sehen die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder vor, dass die Jahreserfolgsvergütung und der LTIP verwirkt werden, wenn die Gesellschaft den Dienstvertrag - im Fall der Jahreserfolgsvergütung - vor Ablauf des einjährigen Leistungszeitraums oder - im Fall des LTIP - vor Ablauf des betreffenden Leistungszeitraums außerordentlich fristlos kündigt. Zweitens kann der Aufsichtsrat die Vergütung der Vorstandsmitglieder unter bestimmten außerordentlichen Umständen im Fall einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft herabsetzen. Drittens können Vorstandsmitglieder im Fall einer Verletzung ihrer Sorgfalts- und Treuepflichten nach deutschem Aktienrecht auf Schadensersatz haften. Sämtliche Details der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind den S. 50 ff. des Vergütungsberichts zu entnehmen. ABFINDUNGSZUSAGEN IN DEN DIENSTVERTRÄGEN DER EXECUTIVE DIRECTORS (D1.4)Die für ausscheidende Vorstandsmitglieder geltenden Grundsätze sind im Einzelnen im Vergütungsbericht aufgeführt (siehe Seite 62). Die Bedingungen sind in den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder vereinbart, die der Aufsichtsrat abgeschlossen und dabei die verschiedenen Umstände berücksichtigt hat, unter denen ein Vorstandsmitglied ausscheiden kann. Es sind Höchstgrenzen für die im Fall des Ausscheidens zu zahlenden Beträge vereinbart. Da Vorstandsdienstverträge in Deutschland für einen festgelegten Zeitraum abgeschlossen werden, können Abfindungszahlungen höher sein und einen längeren Zeitraum betreffen als das im UK-Kodex empfohlene eine Jahr. Grundsätzlich (und u. a. durch Berücksichtigung des UK-Kodex) beträgt die Höchstgrenze für nach dem Zusammenschluss neu abgeschlossene Dienstverträge im Fall des Ausscheidens zwei Jahresvergütungen. Für Vorstandsmitglieder außer Herrn Joussen und Herrn Baier reduziert sich die Höchstgrenze nach einem Jahr Vertragslaufzeit auf den Wert von einer Jahresvergütung. In keinem Fall beträgt die Höchstgrenze aber mehr als die Restlaufzeit des Vertrags zum Beendigungszeitpunkt. KÜNDIGUNGSFRISTEN FÜR EXECUTIVE DIRECTORS (D1.5)Vorstandsmitglieder werden in der Regel für drei bis fünf Jahre bestellt. Das entspricht nicht der UK-Kodex-Empfehlung, der zufolge Kündigungsfristen oder Vertragslaufzeiten ein Jahr oder weniger betragen sollen. Die Dienstverträge enthalten jedoch Höchstgrenzen für die im Fall des Ausscheidens zahlbaren Beträge (siehe Vergütungsbericht ab Seite 57). DIALOG MIT AKTIONÄREN (E1.1)Wenn sich der Aufsichtsratsvorsitzende, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende (Anteilseignervertreter) oder Vorstandsmitglieder mit Großaktionären treffen, berichten sie anschließend dem Aufsichtsratsplenum von diesen Treffen. Im am 30. September 2015 beendeten Geschäftsjahr fanden folgende Treffen zwischen dem Management und Investoren statt (dabei nahmen der Vorstandsvorsitzende und / oder der Finanzvorstand und gegebenenfalls Mitarbeiter der Investor Relations-Abteilung teil): DIALOG MIT AKTIONÄRENscroll
Legende: Friedrich Joussen (FJ), Peter Long (PJL), Horst Baier (HB) Bei den Treffen zwischen Aktionären und Vorstandsmitgliedern wurden u. a. folgende Schwerpunktthemen erörtert:
Zudem fanden die folgenden Treffen zwischen Sir Michael Hodgkinson und den fünf größten früheren TUI Travel-Investoren statt, um die Corporate Governance, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss, zu besprechen, und zwar vor allem bezüglich der Abstimmung der britischen und deutschen Corporate Governance-Anforderungen. Bei diesen Treffen waren auch Mitarbeiter der Investor Relations-Abteilung der TUI AG dabei:
Weitere Mitteilungen:
In deutschen Unternehmen gehört es nicht zur üblichen Praxis, dass Aufsichtsratsmitglieder für Treffen mit Großaktionären zur Verfügung stehen. Auf diese Weise wird die Trennung der Aufgaben von Aufsichtsrat und Vorstand aufrechterhalten und verhindert, dass Informationen ungleich verbreitet sind. Die Hauptversammlung ist der richtige Ort, an dem die Aktionäre alle Anliegen ansprechen können. Zur Funktion von Sir Michael Hodgkinson als zweitem stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden siehe jedoch vorstehend S. 40. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass die Gesellschaft insofern dem Sinn des UK-Kodex entspricht. VERSTÄNDNIS DER AKTIONÄRSBELANGE DURCH DIE NON-EXECUTIVE DIRECTORS (E1.2)Die Aufsichtsratsmitglieder werden regelmäßig über Treffen zwischen Vorstandsmitgliedern und Aktionären unterrichtet, damit sie über die Einschätzung zum Markt und zur Branche informiert sind. Dabei werden den Aufsichtsratsmitgliedern auch Einschätzungen von Analysten zur Marktposition der TUI AG mitgeteilt. Ein Investor Relations-Bericht sowie Broker News werden den Aufsichtsratsmitgliedern elektronisch zur Verfügung gestellt. Ggf. erhalten Aufsichtsratsmitglieder separate Berichte. HAUPTVERSAMMLUNGSBESCHLUSS ZUM JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS (E2.1)In Deutschland ist es nicht üblich, dass die Hauptversammlung über die Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses beschließt. Die ordentliche Hauptversammlung 2015 beschloss daher nicht über die Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses und es ist auch nicht beabsichtigt, dass die ordentliche Hauptversammlung 2016 über die Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses beschließt. Der erste Tagesordnungspunkt der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ist jedoch - wie nach deutschem Recht erforderlich - die Vorlage des Jahres- und Konzernabschlusses. Unter diesem Tagesordnungspunkt werden der Vorstand den Jahres- und Konzernabschluss und der Aufsichtsratsvorsitzende insbesondere den Bericht des Aufsichtsrats (einschließlich dieser Erklärung zur UK Corporate Governance) erläutern. Aktionäre werden Gelegenheit haben, ihre Fragen zu stellen. Üblicherweise werden in Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften Fragen gestellt und nach deutschem Recht müssen sie grundsätzlich auch beantwortet werden. Das entspricht der Praxis deutscher Aktiengesellschaften und zudem vollständig dem Deutschen Kodex. Obwohl es nicht dem UK-Kodex entspricht, dass die Hauptversammlung keinen Beschluss zu Jahresabschluss und Geschäftsbericht fasst, ist die Gesellschaft der Ansicht, dass dieses Vorgehen den Aktionären ausreichend Gelegenheit bietet, im Rahmen der Hauptversammlung Fragen oder Bedenken zu äußern, die sie möglicherweise in Bezug auf Jahresabschluss und Geschäftsbericht haben, und darauf Antworten zu erhalten. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Ansicht, dass die Gesellschaft - soweit umsetzbar - dem Geiste des UK-Kodex entspricht. VERSENDUNG DER UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG AN DIE AKTIONÄRE (E2.4)Die Hauptversammlung 2015 fand am 10. Februar 2015 statt. Entsprechend den deutschen Rechtsvorschriften wurde die Einladung zur Hauptversammlung 2015 (einschließlich ihrer Agendapunkte und Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat) am 30. Dezember 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bis 30 Tage vor der Hauptversammlung hatten Aktionäre sodann das Recht, zusätzliche Agendapunkte zu beantragen. Nach dem Verstreichen dieser Frist - und im Einklang mit den deutschen Gepflogenheiten - wurde die kombinierte Einladung zur Hauptversammlung mit Erläuterungen am 19. Januar 2015 an die Aktionäre versandt, was allerdings zu einer Unterschreitung der 20-Tage-Frist nach dem UK Kodex führte (obgleich es mehr als die nach deutschem Recht geforderten 20 Tage waren). Allerdings wurde neben die Einladung zur Hauptversammlung neben der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 30. Dezember 2014 auch auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Da überdies keine zusätzlichen Agendapunkte durch Aktionäre verlangt wurden, entsprach diese Veröffentlichung auch der Einladung, die letztendlich an die Aktionäre versandt wurde. Darüber hinaus hat die Gesellschaft ihren Geschäftsbericht für das am 30. September 2014 zu Ende gegangene Geschäftsjahr bereits am 10. Dezember 2014 und somit deutlich früher als 20 Tage vor der Hauptversammlung 2015 veröffentlicht. Insoweit ist die Gesellschaft überzeugt, dem Geist des UK-Kodex in praktikablem Umfang entsprochen zu haben. Einem vergleichbaren Zeitplan wird auch für die Hauptversammlung 2016 gefolgt werden." Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratDie TUI AG ist eine Gesellschaft deutschen Rechts. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das dualistische Führungssystem, das dem Vorstand die Leitung und dem Aufsichtsrat die Kontrolle des Unternehmens zuweist. Vorstand und Aufsichtsrat der TUI AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen, wobei die Gremien sowohl hinsichtlich der Mitgliedschaft als auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt sind. Beide Organe sind verpflichtet, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Der Vorstand der TUI AG bestand zum Bilanzstichtag 30. September 2015 aus sechs Mitgliedern. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung im Interesse des Unternehmens. Die Zuständigkeitsbereiche des Vorstands sind in einer gesonderten Übersicht angegeben. Am 31. Juli 2015 hat der Aufsichtsrat Frau Dr. Elke Eller mit Wirkung zum 15. Oktober 2015 zum Mitglied des Vorstands bestellt. Frau Dr. Eller wird das Ressort Personal verantworten und wird zudem Arbeitsdirektorin. → Ressorts siehe Abschnitt Vorstand und Aufsichtsrat ab Seite 36 Der Aufsichtsrat bestand zum Bilanzstichtag 30. September 2015 nach Gesetz und Satzung aus 20 Mitgliedern. Vom 1. Oktober 2014 bis zum Vollzug des Zusammenschlusses der TUI AG und der TUI Travel am 12. Dezember 2014 bestand der Aufsichtsrat aus lediglich 16 Mitgliedern. → Details zur Arbeit des Aufsichtsrats siehe dessen Bericht ab Seite 23 Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er ist in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge - wie die Festlegung der Jahresplanung, größere Akquisitionen und Desinvestitionen - beinhaltet die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Für ihre Arbeit haben sich der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss eine Geschäftsordnung gegeben, die aktuell in Überarbeitung ist. Zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen tagen die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer auch getrennt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Strategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements sowie über die Compliance. Die Arbeit des Vorstands erfolgt auf Grundlage einer vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung, die sich aktuell ebenfalls in Überarbeitung befindet. Die TUI AG hat für alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt abgeschlossen. Der Selbstbehalt beträgt 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung. ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATSZum Bilanzstichtag 30. September 2015 gehörten dem Aufsichtsrat der TUI AG 20 Mitglieder an. Gemäß § 8 der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der TUI AG und im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex war der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2014/15 so zusammengesetzt, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung verfügten. Als Ziele für seine Zusammensetzung hat sich der Aufsichtsrat insbesondere umfassende Branchenkenntnisse, Internationalität und Vielfalt (Diversity) und eine angemessene Beteiligung von Frauen gesetzt. Diese Ziele werden im Rahmen der Überarbeitung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats aktuell geprüft und ggf. weiterentwickelt. Diese Überprüfung soll im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2015/16 abgeschlossen sein. + Die aktuelle Besetzung der Organe siehe: www.tuigroup.com/de-de/ueberuns/management Zwölf Mitglieder des Aufsichtsrats verfügten über große internationale Erfahrungen. Aufgrund der unterschiedlichen Werdegänge der Mitglieder war die Zusammensetzung des Aufsichtsrats insgesamt durch eine große Vielfalt von relevanten Erfahrungen, Fähigkeiten und Branchenkenntnissen geprägt. Dem Aufsichtsrat gehörten auf Anteilseignerseite keine Mitglieder an, die in einer geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft, zu deren Vorstand oder Dritten stehen, was einen wesentlichen Interessenkonflikt begründen kann. Acht Vertreter der Anteilseigner sind unabhängig. Entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex wurden die ursprünglichen Vertreter der Anteilseigner bei der Wahl zum Aufsichtsrat in der Hauptversammlung 2011 einzeln für fünf Jahre gewählt. Alle im Berichtszeitraum neu gewählten Anteilseignervertreter wurden von der außerordentlichen Hauptversammlung am 28. Oktober 2014 bzw. der Hauptversammlung am 10. Februar 2015 einzeln gewählt. Vom Amtsgericht Hannover wurden Herr Wilfried H. Rau, Herr Dr. Dierk Hirschel und Herr Marcell Witt als Vertreter der Arbeitnehmer bestellt. Bei seiner Wahl als Aufsichtsratsmitglied war lediglich Sir Michael Hodgkinson älter als 68 Jahre. Der Aufsichtsrat hielt in diesem Fall ein Abweichen von seiner Regelaltersgrenze für geboten, um die umfangreiche Erfahrung von Sir Michael Hodgkinson für das Unternehmen im Rahmen des anstehenden Integrationsprozesses und zur Sicherung der Kontinuität zu nutzen. Ehemalige Vorstandsmitglieder der TUI AG waren im Geschäftsjahr 2014/15 nicht im Aufsichtsrat vertreten. Am 23. September 2015 hat der Aufsichtsrat entsprechend Ziff. 5.4.1 Abs. 2 S. 2 DCGK überdies eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat festgelegt. AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS UND ZUSAMMENSETZUNGZum Bilanzstichtag 30. September 2015 hatte der Aufsichtsrat mit dem Präsidium, dem Prüfungsausschuss, dem Nominierungsausschuss und dem Integrationsausschuss vier Ausschüsse zu seiner Unterstützung gebildet. Der von September 2014 bis zum Vollzug des Zusammenschlusses bestehende Galaxy-Ausschuss ist im Dezember 2014 im neu eingerichteten Integrationsausschuss aufgegangen. Überdies bestand der gem. § 27 Abs. 3 MitbestG einzurichtende Ausschuss. Präsidium und Prüfungsausschuss bestehen aus bis zu acht Mitgliedern und sind dann paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Das Präsidium bereitet insbesondere die Bestellung von Vorstandsmitgliedern einschließlich der Bedingungen der Anstellungsverträge und der Vorschläge für deren Vergütung vor. Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es, den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion zu unterstützen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist unabhängiger Finanzexperte und verfügt aus seiner beruflichen Praxis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Der Nominierungsausschuss ist entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt. Seine Aufgabe ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Der Integrationsausschuss wurde durch den vorsorglichen Beschluss des Aufsichtsrats am 10. Juli 2014 für den Fall des Zusammenschlusses für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet. Seine Aufgaben sind die Beratung und Überwachung des Vorstands bei dem nach Vollzug des Zusammenschlusses anstehenden Integrationsprozess. Für den Aufsichtsrat erarbeitet er Beschlussempfehlungen, hat allerdings keine Befugnis, für ihn Entscheidungen zu treffen. Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Unternehmensinteresse der TUI AG verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014/15 traten keine Interessenkonflikte auf, die dem Aufsichtsrat offenzulegen waren. Von den Mitgliedern des Vorstands hielt lediglich Herr Long mehr als drei Aufsichtsratsmandate bei nicht zum Konzern gehörenden börsennotierten Aktiengesellschaften oder in Aufsichtsgremien von konzernexternen Gesellschaften, die vergleichbare Anforderungen stellen. Festlegungen nach §§ 76 Absatz 4, 111 Absatz 5 des AktiengesetzesDem Aufsichtsrat gehören zum Bilanzstichtag sowohl mindestens 30 % weibliche als auch mindestens 30 % männliche Mitglieder an, sodass die Anforderungen gem. § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG erfüllt sind. Weder die Seite der Anteilseigner noch der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat der Gesamterfüllung gem. § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG widersprochen. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum gem. § 111 Abs. 5 AktG beschlossen, dass eine Frau Mitglied des Vorstands sein soll. Dieses Ziel soll bis zum 31. Oktober 2015 erreicht werden und ist mit dem Eintritt von Frau Dr. Eller in den Vorstand zum 15. Oktobe 2015 bereits erreicht worden. Der Vorstand seinerseits hat im Berichtszeitraum gem. § 76 Abs. 4 AktG beschlossen, dass der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 20 % und in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands 30 % betragen soll. Beide Zielgrößen sollen zum 30. Juni 2017 erreicht werden. Weitere Angaben zur Corporate GovernanceAKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNGDie Aktionäre der TUI AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der TUI AG eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Den Aktionären ist es außerdem möglich, ihre Stimme im Vorfeld der Hauptversammlung per Internet an die Stimmrechtsvertreter der TUI AG abzugeben. Zudem können sich die Aktionäre für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registrieren lassen. + Informationen zur Hauptversammlung unter: www.tuigroup.com/de-de/investoren/hauptversammlungen Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen werden gemäß aktienrechtlicher Vorschriften veröffentlicht und auf der Internetseite der TUI AG in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Während der Hauptversammlung können die Vorträge des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstands zeitgleich im Internet verfolgt werden. RISIKOMANAGEMENTDer verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Dem Vorstand der TUI AG und dem Management im TUI Konzern stehen umfassende konzernübergreifende und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt, den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst und von den Abschlussprüfern überprüft. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, einschließlich der Berichterstattung, der Wirksamkeit des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Einzelheiten zum Risikomanagement im TUI Konzern sind im Risikobericht dargestellt. Hierin ist der gemäß Handelsgesetzbuch (§§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) geforderte Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem enthalten. → Risikobericht siehe Seite 97 TRANSPARENZDie TUI AG setzt die Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit unverzüglich, regelmäßig und zeitgleich über die wirtschaftliche Lage des Konzerns und neue Tatsachen in Kenntnis. Der Geschäftsbericht sowie die Zwischenberichte werden im Rahmen der dafür vorgegebenen Fristen veröffentlicht. Über aktuelle Ereignisse und neue Entwicklungen informieren Pressemeldungen und gegebenenfalls Ad-hoc-Mitteilungen. Die Internetseite www.tuigroup.com bietet darüber hinaus umfangreiche Informationen zum TUI Konzern und zur TUI Aktie. Die geplanten Termine der wesentlichen wiederkehrenden Ereignisse und Veröffentlichungen - wie Hauptversammlung, Geschäftsbericht und Zwischenberichte - sind in einem Finanzkalender zusammengestellt. Der Kalender wird mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf veröffentlicht und ist auf der Internetseite der TUI AG abrufbar. + Finanzkalender online: www.tuigroup.com/de-de/investoren AKTIEN UND AKTIENGESCHÄFTE DER ORGANMITGLIEDERMeldepflichtige Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte von Aktien der TUI AG oder von sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten durch Organmitglieder (Directors' Dealings) sind der TUI AG im Geschäftsjahr 2014/15 von Herrn William Waggott bekanntgemacht worden. Für entsprechende Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte der Organmitglieder findet der vom Vorstand am 16. Dezember 2014 für den TUI Konzern beschlossene TUI Share Dealing Code Anwendung. + Directors' Dealings online: www.tuigroup.com/de-de/investoren/corporate-governance/directors-dealings Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats hält Aktien der TUI AG und darauf bezogene Optionen oder sonstige Derivate, die 1 % des Grundkapitals oder mehr repräsentieren. Darüber hinaus beträgt auch der Gesamtbesitz an Aktien der TUI AG und sich darauf beziehender Finanzierungsinstrumente aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder weniger als 1 % der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktien. RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNGDie TUI AG stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Jahresabschluss der TUI AG wird gemäß deutschem Handelsrecht (HGB) erstellt. Der Konzernabschluss wird vom Vorstand aufgestellt, vom Abschlussprüfer testiert und vom Aufsichtsrat gebilligt. Die Zwischenberichte werden vor der Veröffentlichung vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert. Der Konzern- sowie der Jahresabschluss der TUI AG wurden von dem durch die Hauptversammlung 2015 gewählten Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft. Die Prüfungen erfolgten nach deutschen Prüfungsvorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung; ergänzend wurden die International Standards on Auditing beachtet. Die Prüfungen umfassten auch das Risikomanagement und die Einhaltung der Berichtspflichten zur Corporate Governance nach § 161 AktG sowie der Listing Rule 9.8.7. R und der Listing Rule 9.8.10. → Siehe Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Seite 304 Die verkürzten Konzernzwischenabschlüsse sowie -lageberichte zum 31. Dezember 2014 sowie zum 31. März 2015 und 30. Juni 2015 wurden einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Mit dem Abschlussprüfer wurde vertraglich vereinbart, dass er den Aufsichtsrat umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse während der Prüfung unterrichtet. Hierzu gab es im Rahmen der Prüfungen für das Geschäftsjahr 2014/15 keinen Anlass. ComplianceDas Compliance Management-System im TUI Konzern ist elementarer Baustein unseres Bekenntnisses zu unternehmerischem, ökologischem und sozialem Handeln und Wirtschaften. Es wird durch Mitgliedschaften in Vereinigungen wie dem UN Global Compact sowie dem Business Integrity Forum von Transparency International unterstrichen und ist damit sowohl unverzichtbares Element der Unternehmenskultur im TUI Konzern als auch unserer Corporate Governance-Aktivitäten. VERHALTENSKODEX / LIEFERANTENKODEXDer für die gesamte TUI Group gültige Verhaltenskodex dient dem Vorstand, den Geschäftsführungen, den Führungskräften sowie den Mitarbeitern gleichermaßen als Leitbild. In ihm sind Mindeststandards festgehalten, die in der täglichen Arbeit und in Konfliktsituationen richtungsweisend sind. + Compliance online: www.tuigroup.com/de-de/ueberuns/compliance Das Gegenstück zum TUI Verhaltenskodex ist der Verhaltenskodex für Lieferanten. In ihm sind unsere ethischen, sozialen und rechtlichen Erwartungen an unsere Geschäftspartner detailliert festgehalten. Nachfolgend an die Kommunikation des Verhaltenskodex für Lieferanten wurden unsere Geschäftspartner insbesondere auf die Einhaltung aller auf die Lieferantenbeziehung anwendbaren nationalen und internationalen Antikorruptionsgesetze vertraglich verpflichtet. Die Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern sind damit auf ein solides rechtliches und soziales Fundament gestellt. COMPLIANCE-REGELWERKDaneben werden die im Verhaltenskodex festgelegten Prinzipien in unterschiedlichen Richtlinien und Anweisungen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen ausgestaltet. Hilfestellungen für ein regelkonformes Arbeiten und Handeln finden sich unter anderem in den Richtlinien zur Korruptionsprävention bzw. zum Umgang mit Geschenken und Einladungen, zum Datenschutz und zu Handelssanktionen. Damit werden allen Beschäftigtengruppen die für ihre tägliche Arbeit notwendigen Leitlinien an die Hand gegeben. COMPLIANCE MANAGEMENT-SYSTEMDas Compliance Management-System der TUI baut auf den Säulen Prävention, Aufdeckung und Reaktion auf, die sich wiederum aus einer Vielzahl unternehmensinterner Maßnahmen und Prozesse zusammensetzen: COMPLIANCE MANAGEMENT-PROZESSEscroll
Das zurückliegende Geschäftsjahr war davon geprägt, zwei bewährte und auf die Bedürfnisse der Tourismusindustrie maßgeschneiderte Compliance Management-Systeme miteinander zu harmonisieren. In einem ersten Schritt wurden die Schnittmengen der Compliance Management-Systeme der TUI Travel und der TUI AG herausgearbeitet. Sichtbar wurde dadurch, dass teilweise unterschiedliche Ansätze vorhanden waren, aber beide Compliance Management-Systeme über vergleichbare Strukturen verfügen. Auf diesem Ergebnis aufbauend, wird seither das Beste aus beiden Systemen schrittweise in einem neuen Compliance Management-System zusammengeführt. Strategisches Ziel unseres Compliance Management-Systems bei TUI ist es, Fehlverhalten vorzubeugen. Neben einem Bündel von compliance-spezifischen Maßnahmen erfordert ein verantwortliches Handeln, dass Führungskräfte und Mitarbeiter angemessene Hilfestellung erhalten. Dafür wurde der Prozess des konzernweiten Richtlinienmanagements nach dem Zusammenschluss der TUI AG und der TUI Travel PLC an die Group Compliance übertragen, um ein harmonisiertes Richtlinienset zu schaffen, das unseren Anspruch auf Vollständigkeit und Verständlichkeit gerecht wird. COMPLIANCE-PROGRAMMDie thematischen Schwerpunkte des Compliance-Programms lagen in diesem Geschäftsjahr unter anderem auf der Korruptionsprävention, dem Schutz des freien und fairen Wettbewerbs, dem Datenschutz und dem Umgang mit Handelssanktionen. Weitere identifizierte Themengebiete werden fortlaufend auf ihre Bedeutung für die TUI Group durch einen Prozess zur Risikoidentifizierung beobachtet und ab dem kommenden Geschäftsjahr automatisiert erfasst. COMPLIANCE-ORGANISATIONDie Compliance-Organisation in der TUI Group unterstützt die Verantwortlichen darin, die Werte und Regularien in die Konzernstruktur hinein zu vermitteln und zu verankern. Sie sorgt dafür, dass die Compliance-Anforderungen konzernweit in den verschiedenen Ländern und Kulturkreisen umgesetzt werden. Unter der Führung des Chief Compliance Officer nimmt Group Compliance mit dezentralen Compliance-Beauftragten auf verschiedenen Managementebenen folgende Aufgaben wahr: + Compliance online: www.tuigroup.com/de-de/ueberuns/compliance 1. Sensibilisierung für das Thema Compliance 2. Implementierung der Ziele des Verhaltenskodex sowie des Compliance-Regelwerks 3. Durchführung von Schulungen 4. Beratung von Führungskräften und Mitarbeitern 5. Sicherstellung des erforderlichen Informationsaustauschs 6. Monitoring von nationalen und internationalen Gesetzesinitiativen 7. Regelmäßige Berichterstattung COMPLIANCE-SCHULUNGCompliance-Schulungen sind ein Schlüsselelement des auf Prävention von Fehlverhalten ausgerichteten TUI Compliance Management-Systems. Auf der Grundlage eines abgestuften Schulungskonzepts für Führungskräfte und Mitarbeiter wurden Präsenz- und Online-Schulungen durchgeführt sowie die Schulungsbroschüre "Compliance Kompass" eingesetzt. Damit können Führungskräfte und Mitarbeiter hierarchieübergreifend und ortsunabhängig mit dem Thema Compliance und den zugrunde liegenden Unternehmenswerten vertraut gemacht werden. Im Bewusstsein der Bedeutung von Trainings für eine Compliance-Kultur in Unternehmen, wurde im zurückliegenden Geschäftsjahr das Online-Schulungsangebot um einen Auffrischungskurs zum TUI Verhaltenskodex erweitert. Darüber hinaus wurden in einzelnen Gesellschaften und Bereichen der TUI thematische Schwerpunktschulungen durchgeführt, um so bedarfsorientiert für die jeweiligen Herausforderungen zu sensibilisieren. HINWEISGEBERSYSTEMIn Übereinkunft mit den verschiedenen Interessengruppen bietet die TUI den Führungskräften und Mitarbeitern konzernweit die Möglichkeit, anonym und repressionsfrei Hinweise auf schwerwiegende Verstöße gegen die im TUI Verhaltenskodex verankerten Unternehmenswerte abzugeben. Dieses Hinweisgebersystem steht Mitarbeitern in derzeit 47 Ländern der Erde zur Verfügung. Hinweisen wird im Interesse aller Stakeholder und des Unternehmens konsequent nachgegangen. Vertraulichkeit und Diskretion stehen dabei an oberster Stelle. Alle Angelegenheiten, die aus dem Gebrauch des Hinweisgebersystems resultieren, werden von Group Compliance in Abstimmung mit Group Audit Services untersucht und aufgearbeitet. Verstößen wird im Interesse aller Interessengruppen und des Unternehmens auf den Grund gegangen. + Vorstand der TUI AG: www.tuigroup.com/de-de/ueberuns/management VergütungsberichtEinleitungDer Vergütungsbericht erläutert die allgemeinen Grundsätze für die Festlegung der Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der TUI AG und stellt Struktur und Höhe der Vergütung der Vorstandsmitglieder dar. Zudem enthält der Vergütungsbericht die allgemeinen Grundsätze für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder sowie deren Höhe. Dieser Abschnitt orientiert sich insbesondere an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), den Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuchs und des deutschen Aktiengesetzes und, falls möglich, den Anforderungen des UK Corporate Governance Code (UK-Kodex). Da die TUI AG auch an der London Stock Exchange gelistet ist, bezieht sich dieser Bericht ggf. auch auf die Empfehlungen des UK-CGC. Soweit allerdings Aspekte der Führungsstruktur und der rechtlichen Vorgaben einer deutschen Gesellschaft betroffen sind, die verbindlichen deutschen Regeln unterliegen, werden diese in diesem Bericht mit Verweis auf die deutsche Führungsstruktur und die deutschen Regeln dargestellt. Die Anforderungen des UK-Kodex werden zwar so weit wie möglich berücksichtigt. Im Einklang mit der gegenwärtigen deutschen Rechtslage ist aber nicht vorgesehen, die Aktionäre mit bindender Wirkung über das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder beschließen zu lassen. Zudem enthält das Vergütungssystem derzeit keine Malus- oder Rückzahlungsklauseln. Dieser Aspekt wird fortwährend überprüft. Auf Empfehlung des Präsidiums (zu weiteren Zuständigkeiten s. S. 27) setzt der Aufsichtsrat die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) fest. Zudem überprüft und beschließt der Aufsichtsrat regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand. Vergütung des VorstandsI. BESTÄTIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DURCH DIE AKTIONÄREIm Geschäftsjahr 2009/10 wurde für Vorstandsmitglieder der TUI AG ein neues Vergütungssystem entwickelt und von den Aktionären der TUI AG am 17. Februar 2010 gebilligt. Das Vergütungssystem soll durch Anreize für die Vorstandsmitglieder nachhaltiges Wachstum und robuste Finanzergebnisse in der TUI Gruppe fördern und belohnen. II. REGELMÄSSIGE INTERNE UND EXTERNE ÜBERPRÜFUNGPräsidium und Aufsichtsrat haben während ihrer Sitzungen am 21. Oktober 2015 - wie in jedem Jahr - die Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2014/15 am Maßstab des § 87 Abs. 1 AktG überprüft. Sie sind dabei zum Ergebnis gekommen, dass die Vergütung des Vorstands den Anforderungen des § 87 Abs. 1 AktG entspricht. Das Präsidium und der Aufsichtsrat können zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung von Zeit zu Zeit externe Beratung in Bezug auf die Vergütung in Anspruch nehmen. Die Beratung gewährleistet insbesondere eine externe Perspektive hinsichtlich der Angemessenheit und Höhe der Vergütung innerhalb der Gesellschaft (vertikales Benchmarking) und zudem horizontale Benchmarking-Daten vergleichbarer DAX- und MDAX-Unternehmen zur Höhe der Vergütung sowie zu lang- und kurzfristigen Anreizen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2014/15 das Beratungsunternehmen hkp Group AG mit der Erstellung eines Gutachtens über die Angemessenheit der Vergütungshöhe für Vorstandsmitglieder beauftragt. Das Gesamtergebnis untermauerte die Beurteilung des Aufsichtsrats, dass die Höhe der Vorstandsvergütung mit den Vorgaben des § 87 Abs. 1 AktG sowie den Empfehlungen des DCGK übereinstimmt. III. WESENTLICHE ASPEKTE DES ZUSAMMENSCHLUSSESAm 12. Dezember 2014 wurde der Zusammenschluss zwischen der TUI AG und der ehemaligen TUI Travel PLC ("TUI Travel"; jetzt firmierend als TUI Travel Limited) wirksam ("Zeitpunkt des Zusammenschlusses"). Bis zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses bestand der Vorstand der TUI AG aus Herrn Joussen, Herrn Baier und Herrn Long. Als Teil des Zusammenschlusses wurde der Vorstand der TUI AG erweitert und Herr Ebel, Herr Lundgren und Herr Waggott wurden als weitere Vorstandsmitglieder bestellt. Herr Long, Herr Lundgren und Herr Waggott waren vor Wirksamwerden des Zusammenschlusses so genannte Executive Directors der ehemaligen TUI Travel PLC. Bis zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses erhielten Herr Long, Herr Lundgren und Herr Waggott ihre Vergütung ausschließlich von TUI Travel. Ihre Vergütung wurde vom Vergütungsausschuss der TUI Travel genehmigt, der sich aus unabhängigen so genannten Non-Executive Directors zusammensetzte. Durch den Zusammenschluss wurden die Dienstverträge von Herrn Long, Herrn Lundgren und Herrn Waggott mit TUI Travel beendet und neue Dienstverträge zwischen der TUI AG und Herrn Joussen, Herrn Long, Herrn Baier, Herrn Ebel, Herrn Lundgren und Herrn Waggott sind in Kraft getreten. Das von den Aktionären 2010 gebilligte Vergütungssystem findet auf alle diese Dienstverträge Anwendung. Das Vergütungssystem wird auch beim Abschluss oder bei der Änderung von Dienstverträgen nach dem Zeitpunkt des Zusammenschlusses angewendet und gilt somit auch für die Dienstverträge von Herrn Burling und Frau Dr. Eller. IV. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZESystem und Höhe der Vorstandsvergütung werden vom gesamten Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft, wobei die folgenden Grundsätze berücksichtigt werden:
V. BEZÜGE DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2014/15Im Geschäftsjahr 2014/15 besteht die Vergütung der Vorstandsmitglieder der TUI AG aus: (1) einer Festvergütung; (2) einer leistungsabhängigen Jahreserfolgsvergütung ("JEV"); (3) virtuellen Aktien der TUI AG im Rahmen des Long-Term Incentive Plan ("LTIP") der Gesellschaft; (4) Nebenleistungen; (5) Ruhegehaltsansprüchen; und (6) einer möglichen zusätzlichen Vergütung in bar oder in Form von virtuellen Aktien ("diskretionärer Bonus"). Einzelheiten der verschiedenen Vergütungselemente werden nachfolgend dargestellt: 1. FESTVERGÜTUNGZIEL UND BEZUG ZUR UNTERNEHMENSSTRATEGIEFür die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie sollen dafür erforderliche hoch qualifizierte Vorstandsmitglieder gewonnen und gehalten werden. Die Vergütung soll den Fähigkeiten, der Erfahrung und der Rolle des einzelnen Vorstandsmitglieds entsprechen. VORGEHENBei der Festsetzung der Festvergütung hat der Aufsichtsrat insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:
Die Festvergütung wird in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils am Monatsende ausbezahlt. Beginnt oder endet der Dienstvertrag im Verlauf des für die Zahlung der Vergütung maßgeblichen Jahres, wird die Festvergütung für dieses Jahr zeitanteilig bezahlt. Die Bezüge werden generell überprüft, wenn Dienstverträge von Vorstandsmitgliedern verlängert werden, und für die Laufzeit des neuen Dienstvertrags festgesetzt. Die Bezüge können ferner überprüft werden, wenn sich die Aufgaben oder die Verantwortung eines Vorstandsmitglieds ändert. LEISTUNGSMASSSTÄBEDie persönliche Leistung und die Lage der Gesellschaft werden bei der Festsetzung der Festvergütung berücksichtigt. 2. LEISTUNGSABHÄNGIGE JAHRESERFOLGSVERGÜTUNG ("JEV")ZIEL UND BEZUG ZUR UNTERNEHMENSSTRATEGIEDie JEV soll Vorstandsmitglieder dazu motivieren, während eines Geschäftsjahres anspruchsvolle und herausfordernde finanzielle und strategische Erfolgsziele zu erreichen. Die Erfolgsziele spiegeln die Unternehmensstrategie wider und sind darauf gerichtet, den Unternehmenswert zu steigern. VORGEHENDie JEV wird auf Grundlage einer Konzernkennzahl und der persönlichen Leistung des Vorstandsmitglieds bemessen. Der Leistungszeitraum ist das Geschäftsjahr der TUI AG. Für jedes Vorstandsmitglied ist ein individueller Zielbetrag ("Zielbetrag") im Dienstvertrag vereinbart. Erfolgsziel ist seit dem 1. Oktober 2010 das berichtete Konzernergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte ("Berichtetes Konzern-EBITA"). Der Zielwert für den einjährigen Leistungszeitraum für das Erfolgsziel "Berichtetes Konzern-EBITA" wird vom Aufsichtsrat jeweils jährlich festgelegt. Zur Leistungsmessung wird das geplante Berichtete Konzern-EBITA mit dem entsprechenden Istwert des Berichteten Konzern-EBITA verglichen, das sich unmittelbar aus dem geprüften Konzernabschluss der TUI AG ergibt. Der Zielerreichungsgrad errechnet sich wie folgt:
Bei einem berichteten Konzern-EBITA zwischen 50 % unter Zielwert und dem Zielwert wird die Zielerreichung zwischen 0 % und 100 % und bei einem berichteten Konzern-EBITA zwischen dem Zielwert und 50 % über Zielwert zwischen 100 % und 187,5 % linear interpoliert. Der Zielerreichungsgrad wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Der Zielerreichungsgrad für das Erfolgsziel "Berichtetes Konzern-EBITA" kann auf Basis einer diskretionären Entscheidung des Aufsichtsrats in Abhängigkeit von der Erreichung individueller Leistungsziele des Berechtigten und sonstiger Leistungsindikatoren wie zum Beispiel Kundenzufriedenheit und / oder Mitarbeiterzufriedenheit mit einem Faktor zwischen 0,8 und 1,2 multipliziert werden. Der sich aus der Multiplikation des Zielwerts mit dem Zielerreichungsgrad für das berichtete Konzern-EBITA und dem diskretionären Multiplikator ergebende Betrag wird im Monat nach der Feststellung des Jahresabschlusses der TUI AG für das Jahr der Gewährung durch den Aufsichtsrat der TUI AG in bar ausbezahlt. Beginnt oder endet der Dienstvertrag im Verlauf des für die Gewährung der JEV maßgeblichen Jahres, bemisst sich der Anspruch auf Zahlung der JEV grundsätzlich zeitanteilig. OBERGRENZEEs besteht eine jährliche Obergrenze und der maximale Auszahlungsbetrag aus der JEV ist wie folgt begrenzt:
Der Aufsichtsrat ist im Übrigen gemäß § 87 Abs. 1 Satz 3 AktG berechtigt, die JEV der Höhe nach zu begrenzen, um außerordentlichen Entwicklungen (z. B. Unternehmensübernahme, Veräußerung von Unternehmensteilen, Hebung stiller Reserven, externe Einflüsse) Rechnung zu tragen. Herr Lundgren hat die JEV bis zum 31. Mai 2015 zeitanteilig erhalten. LEISTUNGSMASSSTÄBEDie JEV ist abhängig vom Zielerreichungsgrad und von der individuellen Leistung des Vorstandsmitglieds. Der Zielerreichungsgrad und die persönliche Leistung bestimmen die Höhe der möglichen JEV bis zur Obergrenze. 3. VIRTUELLE AKTIEN IM RAHMEN DES LONG-TERM INCENTIVE PLAN ("LTIP")3.1 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEZIEL UND BEZUG ZUR UNTERNEHMENSSTRATEGIEDer Unternehmenswert und der Wert für die Aktionäre (so genannter Shareholder Value) sollen langfristig gesteigert werden, indem ehrgeizige Ziele festgelegt werden, die eng mit dem Ertrag des Unternehmens, der Aktienkursentwicklung und der Dividende verknüpft sind. VORGEHENDer LTIP besteht aus einem auf virtuellen Aktien beruhenden Programm und wird über eine Laufzeit von vier Jahren ("Leistungszeitraum") bewertet. Für die Vorstandsmitglieder ist ein jeweils individueller Zielbetrag ("Zielbetrag") im Dienstvertrag festgelegt. Zu Beginn jedes Geschäftsjahres wird dem Zielbetrag entsprechend eine vorläufige Anzahl virtueller Aktien festgelegt. Diese stellt den Ausgangswert für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende des Leistungszeitraums dar. Zur Festlegung dieser Anzahl wird der Zielbetrag durch den durchschnittlichen XETRA-Aktienkurs der TUI AG der vorangegangenen 20 Börsentage geteilt. Ein Zahlungsanspruch entsteht erst mit Ablauf des Leistungszeitraums und ist davon abhängig, ob das entsprechende Leistungsziel erreicht wurde oder nicht. Das Erfolgsziel zur Feststellung der Höhe des Auszahlungsbetrags nach Ablauf des Leistungszeitraums ist die Entwicklung des Total Shareholder Return ("TSR") der TUI AG relativ zur Entwicklung des TSR des Dow Jones Stoxx 600 Travel & Leisure. Dabei wird der Rang des TSR der TUI AG im Vergleich zu den Unternehmen des Dow Jones Stoxx 600 Travel & Leisure über den gesamten Leistungszeitraum betrachtet. Der TSR stellt dabei die Summe aller Aktienkurssteigerungen plus die im Leistungszeitraum gezahlten Bruttodividenden dar. Für die Feststellung der Entwicklung der TSR-Werte für die TUI AG bzw. den Dow Jones Stoxx 600 Travel & Leisure wird auf Daten eines anerkannten Datenproviders zurückgegriffen (z. B. Bloomberg, Thomson Reuters). Die Referenz für die Festlegung der Ränge ist die Zusammensetzung des "Dow Jones Stoxx 600 Travel & Leisure" am letzten Tag des Bezugszeitraums. Die Werte für jene Unternehmen, die nicht während des gesamten Leistungszeitraums an einer Börse gelistet waren, werden zeitanteilig berücksichtigt. Der Zielerreichungsgrad wird in Abhängigkeit des TSR-Rangs der TUI AG im Vergleich zu den TSR-Werten der Unternehmen des "Dow Jones Stoxx 600 Travel & Leisure" festgelegt.
Zwischen dem drittletzten und dem 3. Rang wird die Zielerreichung zwischen 25 % und 175 % entsprechend linear interpoliert. Der Zielerreichungsgrad wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Zur Ermittlung der finalen Anzahl virtueller Aktien wird der Zielerreichungsgrad zum Datum des Ablaufs des Leistungszeitraums mit der vorläufigen Anzahl virtueller Aktien multipliziert ("Finale Anzahl virtueller Aktien"). Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch die Multiplikation der finalen Anzahl virtueller Aktien mit dem durchschnittlichen XETRA-Aktienkurs der TUI AG der 20 Börsentage vor Ablauf des Leistungszeitraums. Der so ermittelte Auszahlungsbetrag wird im Monat nach der Feststellung des Jahresabschlusses der TUI AG für das vierte Geschäftsjahr des Leistungszeitraums in bar ausbezahlt. Beginnt oder endet der Dienstvertrag im Verlauf des für die Gewährung des LTIP maßgeblichen Jahres, bemisst sich der Anspruch auf Zahlung des LTIP grundsätzlich zeitanteilig. OBERGRENZEDie Zahlungen aus dem LTIP und der maximale Bruttoauszahlungsbetrag in bar sind je Leistungszeitraum wie folgt begrenzt:
LEISTUNGSMASSSTÄBEDer LTIP beruht auf den Geschäftsergebnissen während einer Laufzeit von vier Jahren. Dabei wird ein Zielerreichungsgrad durch einen Vergleich der Entwicklung des TSR der TUI AG mit der Entwicklung des TSR von Unternehmen des "Dow Jones Stoxx 600 Travel & Leisure" ermittelt. 3.2 ENTWICKLUNG DER STÜCKZAHL DER VIRTUELLEN AKTIEN DER AKTIVEN VORSTANDSMITGLIEDER TUI AG (INKL. VIERJAHRESMODELL)scroll
Am 30. September 2015 hielten ehemalige Vorstandsmitglieder, die vor dem Zeitpunkt des Zusammenschlusses Vorstandsmitglieder der TUI AG waren, keine virtuellen Aktien der TUI AG (Vorjahr: keine virtuellen Aktien). Für die Ansprüche aus dem LTIP der TUI AG für Vorstandsmitglieder bestehen Rückstellungen in Höhe von 5.417,9 Tsd. € (Vorjahr 2.660,8 Tsd. €) und Verbindlichkeiten in Höhe von 1.530,0 Tsd. € (Vorjahr 1.839,2 Tsd. €). Diese Rückstellungen decken nur Verbindlichkeiten aus dem LTIP der TUI AG. Verbindlichkeiten, die die TUI AG von der TUI Travel übernommen hat, sind in den Rückstellungen nicht enthalten. Der Gesamtaufwand für aktienbasierte Vergütungen sowie der auf jedes Vorstandsmitglied entfallende Betrag sind in der Tabelle "Individuelle Vergütung des Vorstands" ausgewiesen. Die TUI Travel hat für das virtuelle Aktienprogramm der ehemaligen Executive Directors der TUI Travel, die jetzt Vorstandsmitglieder der TUI AG sind, Rückstellungen in Höhe von 2.030,0 Tsd. € gebildet. Die TUI AG hat diese Rückstellungen übernommen. Diese Rückstellungen erhöhen die im vorigen Absatz erwähnten Rückstellungen entsprechend. Andere übernommene aktienbasierte Vergütungsprogramme sind im Konzernabschluss weiterhin mit eigenen Aktien unterlegt. 4. NEBENLEISTUNGENZIEL UND BEZUG ZUR UNTERNEHMENSSTRATEGIEDie Nebenleistungen sollen am Markt für hoch qualifizierte Vorstandsmitglieder wettbewerbsfähig sein. Nebenleistungen können auch dem Erhalt von Gesundheit und Wohlbefinden der Vorstandsmitglieder dienen. Nebenleistungen umfassen die Gestellung eines Dienstwagens mit Fahrer, Reisevergünstigungen und Versicherungsleistungen. VORGEHENVorstandsmitglieder erhalten die folgenden Nebenleistungen:
Versicherungsschutz wird gemäß den in Deutschland und im Vereinigten Königreich geltenden Vereinbarungen gewährt und wird wie folgt angeboten. Die TUI AG gewährt Herrn Joussen, Herrn Baier und Herrn Ebel Unfall- und Lebensversicherungen im üblichen Rahmen und zahlt die entsprechenden Versicherungsbeiträge während der Laufzeit ihrer Dienstverträge. Die Deckungssummen betragen 1.500,0 Tsd. € im Todesfall und 3.000,0 Tsd. € im Fall der Invalidität. Ferner erhalten Herr Joussen, Herr Baier und Herr Ebel einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Höhe, wie er bei einem abhängig Beschäftigten zu zahlen wäre, maximal jedoch die Hälfte der jeweiligen Versicherungsprämie. Für Herrn Long, Herrn Burling und Herrn Waggott werden private Krankenversicherungen sowohl für sie selbst als auch für ihre Ehe- / Lebenspartner und schulpflichtigen Kinder abgeschlossen. Ferner erhalten sie eine Lebensversicherung, die ein Mehrfaches ihres Grundgehalts abdeckt, sowie eine im Vereinigten Königreich übliche Versicherung, die Arbeitsentgeltersatzleistungen bei längerer Erkrankung erbringt. Diese Leistungen werden als Teil der bestehenden Mitarbeiterprogramme für Angestellte im Vereinigten Königreich von der TUI AG gewährt und gezahlt. Herr Lundgren hat die Nebenleistungen bis zum 31. Mai 2015 zeitanteilig erhalten. BETRAGDer Wert für einen Dienstwagen, für die kostenlosen Reisen sowie für die Versicherungsleistungen, die ein einzelnes Vorstandsmitglied jährlich erhält, überschreiten regelmäßig nicht den Betrag von 100,0 Tsd. €. LEISTUNGSMASSSTÄBEDas Geschäftsergebnis und / oder die persönliche Leistung werden bei der Gewährung der Nebenleistungen nicht berücksichtigt. 5. RUHEGEHALTSANSPRÜCHEZIEL UND BEZUG ZUR UNTERNEHMENSSTRATEGIEFür die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie sollen dafür erforderliche hoch qualifizierte Vorstandsmitglieder gewonnen und gehalten werden. Die Ruhegehaltsansprüche sollen am Markt für hoch qualifizierte Vorstandsmitglieder wettbewerbsfähig sein und ihnen im Ruhestand ein entsprechendes Versorgungsniveau bieten. VORGEHENRuhegehälter werden an frühere Vorstandsmitglieder gezahlt, die entweder die vorgesehene Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft arbeitsunfähig sind. Die Vorstandsmitglieder haben nach Ausscheiden aus dem Vorstand keinen Anspruch auf Übergangsbezüge. Ausgenommen hiervon ist Herr Ebel, dem gemäß einem Altvertrag Übergangsbezüge zustehen. Im Hinblick auf Ruhegehaltsansprüche gelten für Herrn Joussen, Herrn Baier und Herrn Ebel einerseits und für Herrn Long, Herrn Burling, Herrn Lundgren und Herrn Waggott andererseits aufgrund der in Deutschland und dem Vereinigten Königreich bestehenden Systeme unterschiedliche Grundsätze. Herr Joussen, Herr Baier und Herr Ebel haben Anspruch auf Ruhegehaltsleistungen gemäß den Versorgungszusagen für Vorstandsmitglieder der TUI AG ("TUI AG Altersversorgungsplan"). Diese Vorstandsmitglieder erhalten jährlich einen vertraglich vereinbarten Betrag, der in einen für das jeweilige Vorstandsmitglied bestehenden Altersversorgungsplan eingezahlt wird. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung werden mit einem in der Versorgungszusage festgelegten Prozentsatz verzinst. Der Zinssatz beträgt derzeit 5 % p. a. Die Auszahlung erfolgt nach Wahl des Bezugsberechtigten als Einmal-, Raten- oder Rentenzahlung. Die in den Dienstverträgen zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses vereinbarten und seit diesem Datum geltenden Beträge sind:
Scheiden Vorstandsmitglieder vor dem normalen Pensionierungstag wegen dauernder Berufsunfähigkeit aus der TUI AG aus, erhalten sie eine Berufsunfähigkeitsrente bis zur Wiedererlangung der Berufsfähigkeit, längstens bis zum Erreichen des normalen Pensionierungstags. Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten verstorbener Vorstandsmitglieder erhalten unter bestimmten Bedingungen bis zu ihrem Lebensende oder ihrer Wiederverheiratung eine Hinterbliebenenrente von 60 % des Ruhegehalts. Kinder von Vorstandsmitgliedern erhalten ein Waisengeld bis maximal zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Halbwaisen erhalten 20 % des Ruhegehalts und Vollwaisen erhalten 25 %. Herr Long, Herr Burling und Herr Waggott erhalten einen festen jährlichen Betrag für die Altersversorgung. Dieser Betrag kann, sofern möglich, in einen betrieblichen Altersversorgungsplan eingezahlt oder zweckgebunden in bar ausgezahlt werden, wenn er aus steuerlichen Gründen nicht in einen Altersversorgungsplan eingezahlt werden darf. Die in den Dienstverträgen vereinbarten Beträge sind:
Herr Waggott hat einen aufgeschobenen Rentenanspruch gemäß den Regelungen der so genannten Final Salary Section im so genannten TUI UK Scheme. Seit dem 3. September 2007 (Ernennung von Herrn Waggott als Executive Director der TUI Travel) wird dieser Plan allerdings nicht mehr bedient, sodass auch während des Geschäftsjahres keine entsprechenden Beiträge eingezahlt wurden. Herr Burling hat einen aufgeschobenen Rentenanspruch gemäß den Regelungen der Final Salary Section im TUI UK Scheme. Er ist seit dem 31. März 2014 nicht mehr aktives Mitglied, sodass während des Geschäftsjahres keine entsprechenden Beiträge eingezahlt wurden. Herr Lundgren hat den für die Altersversorgung vorgesehenen Betrag bis zum 31. Mai 2015 zeitanteilig erhalten. LEISTUNGSMASSSTÄBERuhegehaltsansprüche sind nicht vom Geschäftsergebnis und / oder von der persönlichen Leistung abhängig. RUHEGEHÄLTER DER AKTUELLEN VORSTANDSMITGLIEDER UNTER DEM ALTERSVERSORGUNGSPLAN DER TUI AGscroll
Die Pensionsverpflichtungen für aktive Vorstandsmitglieder nach IAS 19 betrugen zum 30. September 2015 10.714,7 Tsd. € (zum Vorjahresstichtag 6.860,2 Tsd. €) und nach handelsrechtlichen Vorschriften 9.233,1 Tsd. € (zum Vorjahresstichtag 6.371,9 Tsd. €). Die Rückstellung hat sich nach IAS 19 im Berichtsjahr um 3.854,5 Tsd. € erhöht (im Vorjahr Verminderung um 13.627,4 Tsd. €) und nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches um 2.861,2 Tsd. € erhöht (im Vorjahr Verminderung um 11.692,3 Tsd. €). Die Pensionsverpflichtungen für Anspruchsberechtigte werden - soweit für die Pensionsverpflichtungen in der vorstehenden Tabelle ein Wert ausgewiesen wird - über den Abschluss von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen finanziert. Da die Rückdeckungsversicherung die Verpflichtungen aus den Pensionszusagen für ehemalige und aktive Vorstandsmitglieder vollumfänglich abdeckt, wurde die Versicherung als Vermögenswert von den Pensionsverpflichtungen abgesetzt. Die Angaben zu Ansprüchen aus Altersversorgung erfolgen im Geschäftsjahr 2014/15, anders als im Vorjahr, unsaldiert zum Deckungsvermögen in Höhe des versicherungsmathematischen Barwerts. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepasst. 6. MÖGLICHE ZUSATZVERGÜTUNG IN BAR ODER IN FORM VIRTUELLER AKTIEN (SOG. "DISKRETIONÄRER BONUS")ZIEL UND BEZUG ZUR UNTERNEHMENSSTRATEGIEDie mögliche Zusatzvergütung soll außergewöhnliche Leistungen der Vorstandsmitglieder abgelten. VORGEHENIn Ausnahmesituationen, wie z. B. der außergewöhnlich hohen Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von TUI AG und TUI Travel oder einer über das geplante Niveau hinausgehenden Hebung von Synergien von mehr als 20 % über Budget, kann der Aufsichtsrat eine Zusatzvergütung in bar oder in Form virtueller Aktien gewähren. Der Aufsichtsrat beschließt, ob und in welcher Höhe eine solche Zusatzvergütung gezahlt wird. OBERGRENZEEs gilt eine jährliche Obergrenze und der Barwert der Zusatzvergütung ist begrenzt auf maximal:
LEISTUNGSMASSSTÄBEDie persönliche Leistung und das Geschäftsergebnis werden bei der Festsetzung der Zusatzvergütung berücksichtigt. 7. VERGÜTUNGSOBERGRENZENFür die Vergütung der Vorstandsmitglieder (Vergütungsbestandteile und Gesamtvergütung) für ein Geschäftsjahr gelten folgende Obergrenzen: VERGÜTUNGSOBERGRENZENscroll
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Darstellung auf Ganzjahresbasis entsprechend
der aktuellen Dienstverträge. VI. ÜBERNOMMENE SHARE AWARDSWährend ihrer Dienstzeit als so genannte Executive Directors von TUI Travel erhielten Herr Long, Herr Lundgren und Herr Waggott eine langfristige variable Vergütung (LTI) auf jährlicher Basis in Form von TUI Travel-Aktien mit einem Bemessungszeitraum von drei Jahren. Herr Burling erhielt diese langfristige variable Vergütung auf Basis seines Anstellungsverhältnisses mit TUI Travel ebenfalls. Aufgrund des dreijährigen Bemessungszeitraums sind einige Tranchen noch nicht zugeteilt. Nach dem Vollzug des Zusammenschlusses im Dezember 2014 und dem anschließenden Delisting von TUI Travel wurde vereinbart, dass die ausstehenden Share Awards von der TUI AG übernommen werden. Diese ausstehenden Share Awards bleiben bestehen und werden gemäß dem bisherigen Bemessungszeitraum von drei Jahren in Aktien umgewandelt. Am Stichtag werden alle Share Awards in eine entsprechende Anzahl Aktien der TUI AG umgewandelt. Die für die Share Awards geltenden Leistungsbedingungen bleiben wie folgt bestehen: Grundlage für die Umwandlung sind das Ergebnis je Aktie (wie in den Leistungsbedingungen festgelegt), die Aktienrendite (Total Shareholder Return - TSR) und die Rendite des investierten Kapitals (Return on Invested Capital - ROIC) über einen Zeitraum von drei Jahren. Dabei werden das Ergebnis je Aktie mit 50 %, der TSR mit 25 % und das ROIC mit 25 % gewichtet. Nach dem Zusammenschluss wurde vom Aufsichtsrat entschieden, dass die Entwicklung bis zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses anhand der Entwicklung von TUI Travel gemessen wird und ab dem Zeitpunkt des Zusammenschlusses anhand der Entwicklung der TUI AG. Die Gesamtentwicklung wird dann jeweils für den zugrunde liegenden Gesamtzeitraum von drei Jahren bewertet. Für Boni aus vor dem Zusammenschluss liegenden Zeiträumen mit verzögerter Auszahlung (so genannte Deferred Bonus Awards DABS) gelten keine weiteren Leistungsbedingungen, da es sich bei den DABS um zurückbehaltene jährliche Bonusbeträge handelt, die in vor dem Zusammenschluss liegenden Zeiträumen bereits erdient wurden. Herr Long, Herr Burling, Herr Lundgren und Herr Waggott haben sowohl gemäß dem DABS-Plan als auch gemäß dem Aktien-Performance-Plan (PSP) der TUI Travel aktienbasierte Zuteilungen erhalten. Die folgenden Tranchen stehen derzeit noch aus: EHEMALIGE EXECUTIVE DIRECTORS TUI TRAVEL PLCAUSSTEHENDE DABS / DABLIS SHARE AWARDS ZUM 30. SEPTEMBER 2015 (GEWÄHRT VON TUI TRAVEL PLC)TUI AG SCHLUSSKURS ZUM 30. SEPTEMBER 2015 (GBP): 12,18scroll
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Alle ausstehenden Share Awards sind zunächst als TUI Travel Aktien dargestellt. Am Umwandlungstag wird jede TUI Travel Aktie mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses in den Dienstvereinbarungen der TUI Travel PLC (1: 0,399) in TUI AG Aktien umgerechnet.
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DABS / DABLIS deferred award: zurückbehaltener
jährlicher Bonusbetrag, verfällt bei grobem Fehlverhalten, Insolvenz
oder bei anderen in den Vereinbarungen aufgeführten Umständen. EHEMALIGE EXECUTIVE DIRECTORS TUI TRAVEL PLCAUSSTEHENDE PSP AWARDS ZUM 30. SEPTEMBER 2015 (GEWÄHRT VON TUI TRAVEL PLC)TUI AG SCHLUSSKURS ZUM 30. SEPTEMBER 2015 (GBP): 12,18scroll
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Die Gewährung von PSP unterliegt der Bedingung durchgängiger Beschäftigung bis zum Ausgabezeitpunkt und den Leistungsbedingungen der TUI Travel PLC über Bemessungszeitraum von 3 Jahren. Alle ausstehenden Share Awards sind zunächst als TUI Travel Aktien dargestellt. Zum Umwandlungstag wird jede TUI Travel Aktie mit dem Kurs zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses (1 : 0,399) in TUI AG Aktien umgerechnet. VII. LEISTUNGEN FÜR DEN FALL DER VORZEITIGEN BEENDIGUNG DER VORSTANDSTÄTIGKEIT1. ALLGEMEINE VERTRAGLICHE RAHMENBEDINGUNGENDie bei vorzeitiger Beendigung seines Dienstvertrags ohne wichtigen Grund an ein Vorstandsmitglied geleisteten Zahlungen sind grundsätzlich auf den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt ("Abfindungs-Cap"). Sie gelten in jedem Fall nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags ab. Der Abfindungs-Cap wird auf der Grundlage der Zieldirektvergütung (feste Vergütung, Zielbetrag der JEV und Zielbetrag des LTIP) des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls der voraussichtlichen Zieldirektvergütung für das laufende Geschäftsjahr berechnet. Wird der Dienstvertrag außerordentlich gekündigt, erhalten Vorstandsmitglieder keine Leistungen. Bei vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrags werden die JEV und die Zahlungen aus dem LTIP wie folgt geregelt:
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten keine so genannten Change of Control-Klauseln. Der Dienstvertrag von Herrn Joussen enthält ein Sonderkündigungsrecht. Sollte Herr Joussen an dem auf die Hauptversammlung 2016 der Gesellschaft folgenden Tag nicht alleiniger Vorstandsvorsitzender der TUI AG sein, ist er gemäß besagtem Sonderkündigungsrecht berechtigt, mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende sein Amt als Mitglied des Vorstands aus wichtigem Grund niederzulegen und den Dienstvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht kann erst nach Ablauf von sechs Monaten nach der Hauptversammlung 2016 binnen einer Frist von drei Monaten ausgeübt werden. Es entfällt, wenn Herr Joussen noch vor Ausübung des Sonderkündigungsrechts zum alleinigen Vorstandsvorsitzenden der TUI AG ernannt wird. Macht Herr Joussen von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, erhält er eine Abfindung in Höhe des vorstehend beschriebenen Abfindungs-Caps. Sämtliche Ansprüche von Herrn Joussen auf die JEV für den betreffenden Leistungszeitraum sowie alle Ansprüche aus dem LTIP für alle noch nicht ausgezahlten Tranchen virtueller Aktien verfallen in einem solchen Fall nicht. 2. LEISTUNGEN FÜR DEN FALL DER VORZEITIGEN BEENDIGUNG DER VORSTANDSTÄTIGKEIT IM GESCHÄFTSJAHR 2014/15Herr Lundgren hat sein Amt als Vorstandsmitglied der TUI AG mit Wirkung zum 31. Mai 2015 niedergelegt. Die TUI AG und Herr Lundgren haben in diesem Zusammenhang vereinbart, dass das Dienstverhältnis mit Wirkung zum 31. Mai 2015 einvernehmlich endet. Herr Lundgren hat sein Festgehalt, die Nebenleistungen, die Fahrzeugpauschale und die Versorgungsleistung zeitanteilig vom 12. Dezember 2014 bis zum Zeitpunkt der Beendigung erhalten. Herr Lundgren hat zudem gemäß den Bestimmungen seines Dienstvertrags die JEV zeitanteilig vom 1. Oktober 2014 bis zum Zeitpunkt der Beendigung erhalten. Herr Lundgren hat ferner Sekretariatsunterstützung bis zum Ablauf des 30. September 2015 erhalten. Die zeitanteilige JEV wurde am Zeitpunkt der Beendigung unter Berücksichtigung des berichteten Konzern-EBITA gemäß der auf der Aufsichtsratssitzung am 12. Mai 2015 vorgelegten Prognose und eines individuellen Leistungsfaktors von 1,0 festgesetzt und am 1. Juli 2015 fällig. Herr Lundgren hat keine Ansprüche auf Leistungen im Rahmen des LTIP der TUI AG. Etwaige gewährte virtuelle Aktien sind vollständig verfallen. Sämtliche Share Awards, die Herrn Lundgren von TUI Travel vor dem Geschäftsjahr 2014/15 gewährt und die von der TUI AG übernommen wurden, werden entsprechend der vereinbarten Pläne behandelt. Im Aufhebungsvertrag wurde ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für die Zeit vom 1. Juni 2015 bis zum 30. September 2016 vereinbart. Für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zahlt die TUI AG Herrn Lundgren eine Karenzentschädigung von insgesamt 2.318,8 Tsd. € Dementsprechend sind über einen Zeitraum von 16 Monaten am Ende jedes Monats monatliche Raten von jeweils € 144.927,06 zu zahlen. Die Herrn Lundgren im Geschäftsjahr 2014/15 infolge der Beendigung seines Dienstvertrags gezahlten Beträge belaufen sich auf insgesamt 1.108,9 Tsd. € (monatliche Karenzentschädigung, zeitanteilige JEV, zeitanteilige Pensionsbeiträge). 3. ZAHLUNGEN AN EHEMALIGE VORSTANDSMITGLIEDER, DIE VOR DEM GESCHÄFTSJAHR 2014/15 AUSGESCHIEDEN SINDÜber die vorstehend beschriebenen Zahlungen hinaus wurden im Geschäftsjahr 2014/15 keine weiteren Zahlungen an Vorstandsmitglieder, deren Vertrag vorzeitig endete, geleistet (Vorjahr: 2.451,0 Tsd. €). Soweit diese Vorstandsmitglieder Pensionszahlungen erhalten haben, sind diese in Ziff. VIII dieses Vergütungsberichts berücksichtigt. VIII. PENSIONSZAHLUNGEN AN AUSGESCHIEDENE VORSTANDSMITGLIEDERFür ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich die gesamten Pensionszahlungen im Geschäftsjahr 2014/15 auf 4.891,1 Tsd. € (Vorjahr 4.455,8 Tsd. €). Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich am Bilanzstichtag, bewertet nach IAS 19, auf 79.754,3 Tsd. € (Vorjahr 69.626,6 Tsd. €) und bewertet nach handelsrechtlichen Vorschriften auf 68.170,1 Tsd. € (Vorjahr 63.193,0 Tsd. €). Die Verpflichtungen für diesen Personenkreis sanken im Geschäftsjahr 2014/15 nach IAS 19 um 610,1 Tsd. € (im Geschäftsjahr 2013/14 stiegen sie um 20.038,9 Tsd. €) und stiegen nach den handelsrechtlichen Bestimmungen um 3.088,6 Tsd. € (im Vorjahr um 11.559,3 Tsd. €). IX. ÜBERBLICK: INDIVIDUELLE VERGÜTUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER1. INDIVIDUELLE VERGÜTUNG DER VON DER TUI AG DIREKT VERGÜTETEN VORSTANDSMITGLIEDER FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014/15INDIVIDUELLE VERGÜTUNG DER VORSTANDSMITGLIEDER FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014/15 (GEMÄSS § 314 ABS. 6 BUCHSTABE A HGB)scroll
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Inkl. Nebenleistungen (ohne Versicherungen
aus Gruppenverträgen). Zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem Zeitpunkt des Zusammenschlusses war Herr Long Vorstandsmitglied der TUI AG, erhielt jedoch seine Vergütung von der TUI Travel auf der Grundlage eines Beschlusses des so genannten Remuneration Committee (Vergütungsausschuss) der TUI Travel. Die unten dargestellte Vergütung wird lediglich zu Informationszwecken angegeben. Sie basiert auf den Bedingungen von Herrn Longs Dienstvertrag mit TUI Travel und enthält den im Dezember 2014 zahlbaren Bonus für das Geschäftsjahr 2013/14 sowie Zahlungen aufgrund der von TUI Travel im Dezember 2011 gewährten Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung, die im Dezember 2014 in Zahlungsansprüche umgewandelt wurde. Während dieses Zeitraums erzielte TUI Travel äußerst positive Ergebnisse, wodurch sich u. a. die Marktkapitalisierung mehr als verdoppelte und sich der Aktienkurs und damit der Wert der zugeteilten Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung, die in Zahlungsansprüche umgewandelt wurde, deutlich steigerten. Diese Umstände spiegeln die Zahlungen, die aufgrund der Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung geleistet wurden, wider. Die vom Remuneration Committee von TUI Travel festgelegte Festvergütung von Herrn Long für das Geschäftsjahr 2014/15 betrug vom 1. Oktober 2014 bis zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses 272,0 Tsd. €. Darüber hinaus erhielt Herr Long im Berichtszeitraum vom Remuneration Committee der TUI Travel für Vorjahre festgelegte Vergütungen in Höhe von 19.508,2 Tsd. €, wovon 13.673,8 Tsd. € auf Boni und 5.834,4 Tsd. € auf Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung entfielen. Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2014/15 wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Mit den beiden nachfolgenden Tabellen (gewährte Zuwendungen und Zufluss) werden die von der TUI AG bereits gewährten Zuwendungen und die Zuflüsse, die die einzelnen Vorstandsmitglieder erhielten, gezeigt. 2. GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN (GEMÄSS 4.2.5, ANLAGE TABELLE 1 DCGK)GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN (GEMÄSS 4.2.5, ANLAGE TABELLE 1 DCGK)scroll
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Beginn der Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender
der TUI AG; Vorstandsmitglied seit 15. Oktober 2012. 3. ZUFLUSS (GEMÄSS 4.2.5, ANLAGE TABELLE 2 DCGK)ZUFLUSS (GEMÄSS 4.2.5, ANLAGE TABELLE 2 DCGK)scroll
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ZUFLUSS (GEMÄSS 4.2.5, ANLAGE TABELLE 2 DCGK)scroll
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Beginn der Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender
der TUI AG; Vorstandsmitglied seit 15. Oktober 2012. Der Zufluss für das abgelaufene Geschäftsjahr zeigt die Barauszahlung für den Leistungszeitraum "LTIP 2011/12 - 2014/15" für Herrn Baier. Mit Herrn Joussen wurde eine vertragliche Vorauszahlung in Höhe von 1.280,0 Tsd. € für den Leistungszeitraum "LTIP 2013/14 - 2016/17" vereinbart, zahlbar nach Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013/14. Die vertragliche Vorauszahlung wird als Zufluss gezeigt und mit dem am Ende des Leistungszeitraums "LTIP 2013/14 - 2016/17" tatsächlich entstandenen Anspruch verrechnet. In dem zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses in Kraft getretenen neuen Dienstvertrag haben die TUI AG und Herr Joussen vereinbart, dass jegliche Ansprüche von Herrn Joussen auf vertragliche Vorauszahlungen als Teil des LTIP wegfallen. Demzufolge wird Herr Joussen weder weitere Vorauszahlungen in Höhe von jeweils 100 Tsd. € für die Leistungszeiträume "LTIP 2012/13 - 2015/16" und "LTIP 2013/14 - 2016/17" erhalten noch hat er Vorauszahlungen für den Leistungszeitraum "LTIP 2014/15 - 2017/18" erhalten noch wird er für nachfolgende Leistungszeiträume Vorauszahlungen erhalten. X. REKRUTIERUNG NEUER VORSTANDSMITGLIEDER1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEWird ein neues Vorstandsmitglied "von außerhalb" angeworben oder wird ein Mitarbeiter der TUI Gruppe zum Vorstandsmitglied befördert, wird der Aufsichtsrat ein Paket anbieten, das einerseits ausreicht, um die für die Position passende Person zu halten und zu motivieren bzw. neu zu gewinnen, er wird aber andererseits gleichzeitig stets bestrebt sein, nicht mehr als notwendig zu zahlen. Bei der Ermittlung eines angemessenen Vergütungspakets wird der Aufsichtsrat alle relevanten Gesichtspunkte berücksichtigen; dazu gehören unter anderem die Auswirkungen auf andere, bereits bestehende Vergütungsvereinbarungen, der Standort und die Erfahrung des Kandidaten, externe Markteinflüsse und internes Gehaltsgefüge. Üblicherweise wird die Vergütung eines neu bestellten Vorstandsmitglieds den aus den vorstehenden Tabellen ersichtlichen Grundsätzen entsprechen oder an diese Grundsätze angepasst werden. Andere Vergütungselemente wird der Aufsichtsrat nur vereinbaren, sofern sie nach seiner Auffassung im Gesellschaftsinteresse sind. 2. ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER VERGÜTUNGSGRUNDSÄTZE FÜR VORSTANDSMITGLIEDERDie Vergütungsvereinbarungen der Gesellschaft sind so gestaltet, dass ein erheblicher Teil der Vergütung von der Erreichung anspruchsvoller kurz- und langfristiger Leistungsziele abhängig ist. Im Rahmen dieses Prozesses wird der Aufsichtsrat die Auswirkungen unterschiedlicher Leistungsszenarien auf die mögliche zu erreichende Vergütung und die an Vorstandsmitglieder zu leistenden Auszahlungen regelmäßig prüfen. Die Diagramme zeigen hypothetische Werte des Vergütungspakets für Vorstandsmitglieder auf der Basis von drei angenommenen Leistungsszenarien:
Diese Diagramme dienen lediglich der Veranschaulichung; die tatsächlichen Ergebnisse können von den dargestellten abweichen. FRIEDRICH JOUSSENscroll
PETER LONGscroll
HORST BAIERscroll
DAVID BURLINGscroll
SEBASTIAN EBELscroll
WILLIAM WAGGOTTscroll
AnmerkungenDiese Illustrationen zur Anwendung der Vergütungspolitik für Vorstandsmitglieder zeigen die mögliche zu erreichende Vergütung für Vorstandsmitglieder ab dem 1. Oktober 2015. Die Gesamtvergütung für die Mindestleistung ("Festvergütung") setzt sich aus dem Gehalt, der Fahrzeugpauschale und der Altersversorgung zusammen. Die Gesamtvergütung für Leistung entsprechend der Erwartungen setzt sich aus Festvergütung, Zielwert der Jahreserfolgsvergütung und Zielwert der mehrjährigen variablen Vergütung zusammen. Die Gesamtvergütung für maximale Leistung setzt sich aus Festvergütung, dem Cap für die Jahreserfolgsvergütung und dem Cap der mehrjährigen variablen Vergütung inkl. Kurssteigerung zusammen. Vertraglich festgelegte Obergrenze der Gesamtvergütung wo anwendbar. Mitarbeiteraktien-Programme sind nicht enthalten. Bezüge des AufsichtsratsDie Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder bestehen aus festen Bestandteilen sowie einer langfristigen variablen Komponente. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied während des Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus oder tritt ein Aufsichtsratsmitglied während des Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat ein, wird die Vergütung für das betreffende Geschäftsjahr zeitanteilig gezahlt. Die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder ergeben sich aus § 18 der Satzung der TUI AG, die der Öffentlichkeit im Internet dauerhaft zugänglich ist. ZIEL UND BEZUG ZUR UNTERNEHMENSSTRATEGIEEs sollen hoch qualifizierte Aufsichtsratsmitglieder gewonnen und gehalten werden. VORGEHENDie Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von 50,0 Tsd. €. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, seine Stellvertreter erhalten das Eineinhalbfache der festen und langfristigen variablen Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds. Für die Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats (Präsidium, Prüfungsausschuss und Integrationsausschuss, nicht aber Nominierungsausschuss) wird zusätzlich eine feste Vergütung in Höhe von 40,0 Tsd. € gezahlt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache der Vergütung der gewöhnlichen Prüfungsausschussmitglieder. Die Festvergütung wird am Ende des jeweiligen Geschäftsjahrs gezahlt. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten keine JEV und keine Nebenleistungen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten - erstmals für das Geschäftsjahr 2012/13 - ferner eine auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens bezogene Vergütung. Sie beträgt 400 € je 0,01 € des Durchschnitts des in den Konzernabschlüssen für die jeweils letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre ausgewiesenen unverwässerten Ergebnisses je Aktie (Gewinn pro Aktie). Die langfristige variable Vergütung ist erstmals zahlbar nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das dritte abgelaufene Geschäftsjahr entscheidet (Februar 2016 für das Geschäftsjahr 2014/15). Der zur Auszahlung kommende Betrag soll eine Obergrenze von 50,0 Tsd. € nicht überschreiten. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Ausschüsse erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld von 1,0 Tsd. € je Sitzung. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten zudem notwendige Reisekosten und Auslagen, die im Zusammenhang mit ihrer Amtstätigkeit anfallen, erstattet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (so genannte D&O-Versicherung) für Organe und bestimmte Führungskräfte einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex besteht ein Selbstbehalt, in dessen Höhe sich die Aufsichtsratsmitglieder aber selbst privat versichern können. Die Aufsichtsratsvergütung wird in angemessenen Zeitabständen überprüft. Dabei werden der für die Amtstätigkeit zu erwartende Zeitaufwand und die Praxis in Unternehmen vergleichbarer Größe, Branche und Komplexität berücksichtigt. OBERGRENZEDie maximale Gesamtvergütung eines gewöhnlichen Aufsichtsratsmitglieds auf Grundlage des derzeitigen Vergütungssystems einschließlich der langfristigen variablen Vergütung (unter Anwendung der vorstehenden Obergrenze), aber ohne die Mitgliedschaft in Ausschüssen, Sitzungsgelder sowie erstattete Reisekosten und Auslagen beträgt 100,0 Tsd. €. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird von der Hauptversammlung in der Satzung festgelegt. In der Aufsichtsratssitzung am 23. September 2015 wurde beschlossen, den Aktionären in der ordentlichen Hauptversammlung 2016 vorzuschlagen, die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder umzustellen. Der Vorschlag an die Aktionäre sieht vor, dass die Aufsichtsratsmitglieder keine am langfristigen Erfolg orientierte variable Vergütung mehr erhalten. Einzelheiten werden in der Einladung zu der vorstehenden Hauptversammlung veröffentlicht. I. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS INSGESAMTVERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS INSGESAMTscroll
Außerdem wurden Reisekosten und Auslagen in Höhe von 421,6 Tsd. € (Vorjahr 362,1 Tsd. €) erstattet. Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich danach zusammen mit dem Reisekosten- und Auslagenersatz auf 3.250,6 Tsd. € (Vorjahr 2.386,6 Tsd. €). II. INDIVIDUELLE VERGÜTUNG DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014/15INDIVIDUELLE VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014/15scroll
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Herr Powell hat erklärt, auf seine langfristige
variable Vergütung zu verzichten. Die im Laufe des Geschäftsjahres ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder erhalten ihre langfristige variable Vergütung zeitanteilig nach der Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr ausbezahlt, in dem das Ausscheiden erfolgte. Die Ansprüche der Mitglieder des Aufsichtsrats aus der Regelung zur langfristigen variablen Vergütung sind durch eine zeitanteilige Rückstellung abgedeckt. Abgesehen von den Arbeitsleistungen, die die Arbeitnehmervertreter im Rahmen ihrer Anstellungsverträge erbrachten, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014/15 keine persönlichen Leistungen, wie zum Beispiel Beratungs- oder Vermittlungsdienstleistungen für die TUI AG oder deren Tochtergesellschaften, erbracht und daher auch keine zusätzliche Vergütung aufgrund solcher Leistungen erhalten. 02 LAGEBERICHT*Darüber hinaus sind der Vergütungsbericht und die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Zweijahresübersicht Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. GRUNDLAGEN DER TUI GROUPStruktur, Geschäftsmodell und MarktumfeldTUI GROUPscroll
TUI GroupDie TUI Group ist der führende Touristikkonzern der Welt. Unter dem Dach des Konzerns bündeln wir das große Portfolio starker Veranstalter, 1.800 Reisebüros und führende Online-Portale, fünf Veranstalter-Airlines mit mehr als 140 Flugzeugen, rund 310 Hotels mit 214.000 Betten, 13 Kreuzfahrtschiffe sowie Zielgebietsagenturen in allen wesentlichen Urlaubsländern rund um den Globus. Mit diesem integrierten Angebot können wir unseren 20 Millionen Gästen unvergleichliche Urlaubserlebnisse in 180 Zielgebieten der Erde bieten. Struktur TUI AGDie TUI AG ist die Obergesellschaft des Konzerns und hat ihren Geschäftssitz in Hannover. Sie hält direkt oder indirekt über Beteiligungsgesellschaften Anteile an den wesentlichen Konzerngesellschaften, die das operative Geschäft des Konzerns in den einzelnen Ländern betreiben. Insgesamt gehörten am Bilanzstichtag 532 unmittelbare und mittelbare Tochterunternehmen zum Konsolidierungskreis der TUI AG, davon waren 45 inländische Gesellschaften, 487 hatten ihren Sitz im Ausland. Zudem wurden 19 assoziierte Unternehmen und 33 Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss der TUI AG einbezogen. ORGANISATION UND LEITUNGDie TUI AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, deren Grundprinzip das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat ist. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng zusammen. Dabei trägt der Vorstand die Gesamtverantwortung für die Leitung des Unternehmens. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach §§ 84 f. AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG. Satzungsänderungen erfolgen nach den Regelungen der §§ 179 ff. AktG in Verbindung mit § 24 der Satzung der TUI AG. VORSTAND UND GROUP EXECUTIVE COMMITTEEDer Vorstand der TUI AG bestand zum Bilanzstichtag aus den beiden Co-Vorstandsvorsitzenden sowie vier weiteren Vorstandsmitgliedern. → Vorstandsressorts siehe Seite 38 Für die strategische und operative Führung der TUI AG ist ein Group Executive Committee eingerichtet. Es bestand zum 30. September 2015 aus zwölf Mitgliedern und tagt unter der Leitung der Co-Vorstandsvorsitzenden Friedrich Joussen und Peter Long. BERICHTSSTRUKTURNach dem erfolgten Zusammenschluss der TUI AG und der TUI Travel PLC wurde die Berichtsstruktur nach IFRS 8 ab dem 31. März 2015 an das veränderte Steuerungskonzept der neuen TUI Group angepasst. An die Stelle der im Vorjahr ausgewiesenen Sparten Travel, Hotels & Resorts und Kreuzfahrten sind die folgenden Berichtssegmente getreten: Das Veranstaltergeschäft der TUI Group gliedert sich in drei Regionen mit jeweils quellmarktbezogener Ausrichtung. Die drei Regionen bilden zusammen mit den Segmenten Hotels & Resorts, Kreuzfahrten und Übrige Touristik das Geschäftsfeld Touristik. Region NordDas Segment Region Nord enthält die Veranstalter und Fluggesellschaften sowie das Kreuzfahrtgeschäft in Großbritannien, Irland und den nordischen Ländern. Daneben wurden diesem Segment die strategische Beteiligung Sunwing in Kanada und das Gemeinschaftsunternehmen TUI Russia zugeordnet. Region MitteDas Segment Region Mitte umfasst die Veranstalter und Fluggesellschaften in Deutschland sowie die Veranstalter in Österreich, der Schweiz und Polen. Region WestDem Segment Region West werden die Veranstalter und Fluggesellschaften in Belgien und den Niederlanden sowie die Veranstalter in Frankreich zugeordnet. Hotels & ResortsDas Segment Hotels & Resorts umfasst alle eigenen Hotels und Hotelbeteiligungen der TUI Group. Die Hotelaktivitäten der ehemaligen Sparte Travel werden ebenfalls dem Segment Hotels & Resorts zugeordnet. Das Segment enthält Hotelgesellschaften, an denen Mehrheitsbeteiligungen bestehen, Joint Ventures mit lokalen Partnern, Gesellschaften, an denen Beteiligungen mit einem maßgeblichen Einfluss gehalten werden, sowie Hotels, für die Managementverträge abgeschlossen wurden. Im Geschäftsjahr 2014/15 umfasste das Segment Hotels & Resorts insgesamt 310 Hotels mit 214.066 Betten. Mit 272 Häusern gehört die Mehrzahl zu den Vier- oder Fünf-Sterne-Hotels. 46 % wurden im Rahmen von Management-Verträgen betrieben, 36 % befanden sich im Eigentum der jeweiligen Hotelgesellschaft, 15 % waren gepachtet und 3 % der Anlagen wurden über Franchise-Vereinbarungen geführt. HOTELS & RESORTSscroll
Stand: 30. September 2015 RIURiu ist die größte Hotelgesellschaft im Portfolio von Hotels & Resorts. Das Unternehmen mit Sitz auf Mallorca hat einen hohen Stammkundenanteil und steht für Professionalität und exzellenten Service. Die Hotels gehören hauptsächlich dem Premium- und Komfortsegment an und befinden sich im Wesentlichen in Spanien, Mexiko und in der Karibik. ROBINSONRobinson, der führende Anbieter für Cluburlaub im Premiumsegment, zeichnet sich durch sein professionelles Sport-, Entertainment- und Eventangebot aus. Die Clubs bieten darüber hinaus hochwertige Hotelleistungen, erstklassigen Service und großzügige Architektur. Die Hauptstandorte sind in Spanien, Griechenland, der Türkei sowie in der Schweiz und in Österreich. Einen hohen Anspruch haben die Anlagen auch im Hinblick auf ihr Engagement für nachhaltige Entwicklung sowie bei der Erfüllung spezifischer Umweltnormen. IBEROTELDie Iberotel-Anlagen bieten umfassenden Hotelkomfort und eine ausgezeichnete Gastronomie. Die überwiegend in Ägypten und in der Türkei gelegenen Premiumhotels bieten ein hohes Produktniveau durch die Einhaltung entsprechender Qualitäts-, Sicherheits- und Umweltstandards. ÜBRIGE HOTELBETEILIGUNGENZu den übrigen Hotelbeteiligungen gehören neben Grupotel mit Sitz auf Mallorca, weitere Marken wie Jaz oder Magic Life, die Clubmarke für familienfreundliche Resorts und vielseitige Sport- und Unterhaltungsprogramme. KreuzfahrtenDie Sparte Kreuzfahrten umfasst Hapag-Lloyd Kreuzfahrten und das Gemeinschaftsunternehmen TUI Cruises. HAPAG-LLOYD KREUZFAHRTENHapag-Lloyd Kreuzfahrten hat ihren Sitz in Hamburg und nimmt mit ihrer Flotte von vier Kreuzfahrtschiffen in den Segmenten Luxus- und Expeditionskreuzfahrten eine führende Position im deutsch-sprachigen Markt ein. Flaggschiffe sind die 5-Sterne-Plus-Schiffe Europa und Europa 2. Sie erhielten diese Auszeichnung des Berlitz Cruise Guide als einzige Schiffe weltweit; die Europa dabei zum sechzehnten Mal in Folge. Die Europa geht vorwiegend auf Weltreisen, während das Routenkonzept des Schwesterschiffs Europa 2 kürzere, aber kombinierbare Reisen vorsieht. Die Hanseatic unternimmt unter anderem Expeditionskreuzfahrten in die Arktis und Antarktis. Sie ist das weltweit einzige 5-Sterne-Passagierschiff, das mit der höchsten Eisklasse ausgestattet ist. Die Bremen, ein 4-Sterne-Schiff - ebenfalls mit höchster Eisklasse, steuert als zweites Expeditionsschiff ähnliche Reiseziele an. Drei der Schiffe befanden sich im Eigentum und eins war gechartert. TUI CRUISESTUI Cruises ist ein 2008 gegründetes Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Hamburg, an dem die TUI AG und die US-amerikanische Reederei Royal Caribbean Cruises Ltd. je zur Hälfte beteiligt sind. TUI Cruises nimmt mit ihren bislang vier Schiffen eine Spitzenposition im Premiumsegment für Kreuzfahrten im deutschsprachigen Raum ein: Der Berlitz Cruise Guide hat die Mein Schiff 4 zum besten Schiff der Welt in der Kategorie "Große Schiffe" gewählt. Den zweiten Platz belegte das Schwesterschiff Mein Schiff 3. Um die sich bietenden Wachstumschancen wahrzunehmen und um die Marktposition auszubauen, wurden im September 2015 die Neubestellungen für Mein Schiff 7 und Mein Schiff 8 beschlossen. Diese für 2018 und 2019 geplanten Neubauten werden die Mein Schiff 1 und Mein Schiff 2 sukzessive ersetzen. Die ersten beiden Schiffe von TUI Cruises sollen innerhalb der TUI Group an Thomson Cruises übergeben werden, die bislang in der Region als Teil der britischen Reiseveranstalter geführt wird. Übrige TouristikIn dem Segment Übrige Touristik werden neben der französischen Fluggesellschaft Corsair insbesondere zentrale Funktionen der Touristik wie Flugsteuerung und Informationstechnologie der TUI Group ausgewiesen. Specialist TravelDie Segmente Specialist Group und Hotelbeds Group bilden das Geschäftsfeld Specialist Travel. SPECIALIST GROUPDas Segment Specialist Group beinhaltet die vormals unter der Bezeichnung Specialist & Activity geführten Spezialreiseveranstalter. Das Segment bündelt über 100 Spezial- und Erlebnisreiseveranstalter in Europa, Nordamerika und Australien und untergliedert sich in die fünf Einheiten Adventure, Education, North American Specialist, Events und Specialist Holiday Group. Hierin sind unter anderem marktführende Veranstalter für Erlebnis- und Abenteuerreisen, Veranstalter für Studentenreisen und Sprachkurse, Anbieter für Charteryachten, Premiumanbieter sowie Anbieter für Ski- und andere Sportreisen zusammengefasst. HOTELBEDS GROUPDas Segment Hotelbeds Group war bisher in der Sparte Accommodation & Destinations enthalten und umfasst die B2B-Hotelportale und die Zielgebietsagenturen. Innerhalb der B2B-Hotelportale werden weltweit eingekaufte Hotelbettenkapazitäten über verschiedene Internetportale an Großabnehmer, wie Reisebüros und Reiseveranstalter, vermittelt. In der Einheit Inbound Services werden die regional tätigen Zielgebietsagenturen geführt, die Zielgebietsleistungen für Reiseveranstalter, wie den Transfer und die Betreuung von Urlaubsgästen, erbringen. Darüber hinaus umfasst diese Einheit weitreichende Dienstleistungen für die Kreuzfahrtindustrie. Übrige SegmenteNeben den obigen Segmenten wird das Segment "Alle übrigen Segmente" ausgewiesen, in dem insbesondere die Corporate Center-Funktionen der TUI AG und der Zwischenholdings sowie die Immobiliengesellschaften des Konzerns zusammengefasst sind. Die bisher in der Sparte Travel enthaltenen Corporate Center-Funktionen der TUI Travel PLC wurden ebenfalls diesem Segment zugeordnet. Das Segment der britischen LateRooms Group wird als aufgegebener Geschäftsbereich geführt. Im Oktober 2015 wurde das Online-Portal verkauft. Die Finanzbeteiligung von rund 13,9 % (per 30. September 2015) an der Hapag-Lloyd Containerschifffahrt wurde ab dem dritten Quartal 2013/14 als zur Veräußerung bestimmter Vermögenswert nach IFRS 5 geführt. Markt- und Wettbewerbsumfeld in der TouristikUnser Kerngeschäft ist die Touristik. Seit dem Zusammenschluss der TUI AG mit der TUI Travel PLC haben wir das weltweit führende Touristikunternehmen geschaffen. Gemessen an der Kapazität betrachten wir uns auch als Europas größter Ferienhotelier. In der Touristik betreiben wir darüber hinaus drei Kreuzfahrtgesellschaften: TUI Cruises, Hapag-Lloyd Kreuzfahrten und Thomson Cruises. TOURISTIKGemäß der Definition der Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen (UNWTO) bezeichnet Tourismus die Aktivitäten von Personen, die an Orte außerhalb ihrer gewohnten Umgebung reisen und sich dort zu Freizeit-, Geschäfts- oder bestimmten anderen Zwecken nicht länger als ein Jahr aufhalten. Die wichtigsten Kenngrößen zur Messung der Größe des Touristikmarkts sind die Zahl internationaler Ankünfte und die internationalen Einnahmen in der Touristik. 2014 beliefen sich die Einnahmen durch internationale Touristen auf 1,2 Billionen USD. Damit ist die Touristik eine der wichtigsten Branchen der Weltwirtschaft. Die internationale Touristik (Reiseverkehr und Personenbeförderung) macht 9 % des BIP und 30 % der weltweiten Dienstleistungsexporte sowie 6 % der Gesamtexporte von Waren und Dienstleistungen aus. Als weltweite Exportkategorie rangiert die Touristik auf dem fünften Platz hinter Treibstoffen, Chemikalien, Nahrungsmitteln und Automobilprodukten. In vielen Entwicklungsländern liegt sie auf dem ersten Platz (UNWTO, Tourism Highlights, Ausgabe 2015). Es wird erwartet, dass die Zahl internationaler Ankünfte von Touristen von 2010 bis 2030 um 3,3 % jährlich anwachsen wird und sich bis 2030 auf 1,8 Mrd. belaufen wird (UNWTO, Tourism Towards 2030). Freizeit-, Erholungs- und Urlaubsreisen machen gut die Hälfte aller internationalen Ankünfte (53 %) aus. Geschäftsreisen machen etwa 14 % aller Reisen aus und weitere 27 % aller Reisen dienen speziellen Zwecken wie dem Besuch von Freunden und Verwandten oder erfolgen aus gesundheitlichen Gründen. Die verbleibenden 6 % der Reisen erfolgen aus nicht näher bezeichneten Gründen (UNWTO, Tourism Highlights, Ausgabe 2015). Europa ist der größte und am weitesten entwickelte Touristikmarkt der Welt. 2014 entfielen 51% aller internationalen Ankünfte und 41 % der Touristikeinnahmen auf Europa. Der asiatisch-pazifische Raum machte 2014 17 % der internationalen Ankünfte aus. Mit einem durchschnittlichen jährlichen Zuwachs von 4 % ist die Gesamtzahl von 1990 bis 2014 auf 1.133 Mio. Touristen angewachsen. Fünf europäische Länder (Frankreich, Spanien, Italien, Großbritannien und Deutschland) zählten 2014 zu den zehn führenden weltweiten Destinationen in der Touristik. Gemessen an den internationalen Touristikausgaben gehörten unsere drei wichtigsten Quellmärkte zu den weltweit führenden sechs Quellmärkten. Mit internationalen Touristikausgaben von etwa 92,2 Mrd. USD im Jahr 2014 ist Deutschland weiterhin der drittgrößte Quellmarkt der Welt nach China (etwa 164,9 Mrd. USD) und den USA (etwa 110,8 Mrd. USD). Gemessen an den Pro-Kopf-Ausgaben rangiert Deutschland weltweit auf dem ersten Platz mit Ausgaben von etwa 1.137 USD im Jahr 2014 (Quelle: UNWTO, Tourism Highlights, Ausgabe 2015). Die Hauptakteure im deutschen Touristikmarkt sind TUI Deutschland, Thomas Cook, DER Touristik, FTI und Alltours (FVW, Dossier, Deutsche Veranstalter, 2013). Großbritannien ist der viertgrößte Quellmarkt der Welt. Hier wurden 2014 etwa 52,7 Mrd. USD für Touristik ausgegeben. Die durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben lagen in diesem Zeitraum bei 893 USD (Quelle: UNWTO, Tourism Highlights, Ausgabe 2015). Der britische Touristikmarkt ist durch einen hohen Konzentrationsgrad mit zwei Hauptakteuren gekennzeichnet: TUI Group und Thomas Cook (Mintel, European Leisure Travel Industry, September 2013). Frankreich war im Jahr 2014 der sechstgrößte Quellmarkt mit internationalen Touristikausgaben von etwa 42,9 Mrd. USD (Quelle: UNWTO, Tourism Highlights, Ausgabe 2015). Mit seinen beiden wichtigsten Veranstaltermarken Nouvelles Frontières und Marmara ist TUI Marktführer in Frankreich. Thomas Cook liegt auf dem französischen Veranstaltermarkt auf Platz zwei (Mintel, European Leisure Travel Industry, September 2013). Frankreich ist der größte Zielmarkt weltweit mit mehr als 83,7 Mio. Touristen im Jahr 2014. HOTELMARKTDer gesamte Hotelmarkt weltweit belief sich im Jahr 2014 auf 385,5 Mrd. € (Geschäfts- und Privatreisen). Bis 2018 wird ein durchschnittlicher jährlicher Zuwachs von 6,4 % erwartet (Euromonitor; Juni 2015). Der Hotelmarkt teilt sich in die Ferien- und Geschäftshotellerie auf. Ferienhotels unterscheiden sich in diversen Merkmalen von Geschäftshotels, so beispielsweise durch eine längere durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste. Auch die Standorte der Hotels (z. B. Städte versus Freizeitresorts), Ausstattung und Dienstleistungsanforderungen der Hotels unterscheiden sich. Aus Nachfragesicht unterteilt sich der Ferienhotelmarkt in Europa in mehrere kleinere Teilmärkte, die auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Gäste zugeschnitten sind. Diese Teilmärkte umfassen Premium-, Komfort- und Budgethotels sowie Familien- / Apartmenthotels und Club- oder Resorthotels. Hotelgesellschaften können in verschiedenen Marktsegmenten unterschiedliche Hotels bieten, weil sie sich häufig über das jeweilige Preissegment, die Sternebewertung, Exklusivität oder Ausstattung definieren. Die Verbraucher in unseren drei wichtigsten Quellmärkten bevorzugen folgende Destinationen. Deutschland: Die beliebtesten Reiseziele in der Ferienhotellerie der Gäste aus dem Quellmarkt Deutschland sind Spanien, Italien, Türkei, Österreich, Kroatien, Frankreich, Polen und Griechenland (Quelle: Mintel, European Leisure Travel Industry, September 2013). Hier wird die Türkei mit einem durchschnittlichen jährlichen Zuwachs von 13,6 % bis 2018 als größter Wachstumsmarkt eingeschätzt, während Italien der größte Markt, gemessen am Volumen, mit einem Wert von 22,9 Mrd. € im Ferienreisemarkt ist (Euromonitor, Juni 2015). Großbritannien: Für Kunden in Großbritannien sind die beliebtesten Reiseziele in der Ferienhotellerie Spanien, Frankreich, die USA, Italien, Griechenland, Portugal und die Türkei (Mintel, European Leisure Travel Industry, September 2013). Frankreich: Die beliebtesten Reiseziele in der Ferienhotellerie der Kunden aus dem Quellmarkt Frankreich sind Spanien, Tunesien, Marokko, Griechenland und die Türkei (Mintel, European Leisure Travel Industry, September 2013). Grundsätzlich lassen sich in der Hotellerie folgende Betriebsmodelle unterscheiden: (i) Eigentümer der Vermögenswerte, deren Hauptgeschäft in dem Besitz von Immobilien besteht, (ii) Inhaber von Marken und Betreiber, die typischerweise Hotels selbst managen oder Franchise-Vereinbarungen mit unabhängigen Betreibern abschließen, die wiederum die Hotelimmobilie managen, und (iii) unabhängige Betreiber, die die Aufgaben der Besitzer, Markeninhaber und Betreiber kombinieren, indem sie verschiedene Hotels unter unterschiedlichen Marken, häufig im Rahmen von Franchise-Vereinbarungen, managen. Das obere Segment des Ferienhotelleriemarkts zeichnet sich durch sehr anspruchsvolle und spezialisierte Häuser aus, die durch große, internationale Unternehmen und Investoren betrieben werden. Insbesondere in Europa gibt es auch eine Reihe kleiner, häufig familiengeführter Häuser, die weniger gehoben sind und über weniger finanzielle Mittel verfügen. Die meisten familiengeführten Hotels werden nicht unter einer Marke geführt und typischerweise können die Gäste diese Hotels nicht über globale Vertriebssysteme buchen. Angesichts der Vielzahl von Eigentums- und Betriebsmodellen in der Ferienhotellerie und des fragmentierten Wettbewerbsumfelds, das zumindest in Europa nicht durch große Hotelketten dominiert wird, unterscheidet sich das Wettbewerbsumfeld von einem Standort zum nächsten erheblich. KREUZFAHRTMARKTDie globale Kreuzfahrtbranche erwartet, in 2015 Umsätze in Höhe von etwa 39,6 Mrd. USD zu erzielen - ein Zuwachs um 6,9 % gegenüber 2014, mit 22,2 Mio. Passagieren auf annualisierter Basis (Cruise Market Watch Website, www.cruisemarketwatch.com/market-share/). Der nordamerikanische Markt ist bei weitem der größte und am weitesten entwickelte Markt für Kreuzfahrten weltweit mit etwa 13 Mio. Gästen in 2015 und einer hohen Penetrationsrate mit einem Anteil der Kreuzfahrtpassagiere an der Gesamtbevölkerung von 3,4 % in 2014. Dagegen wiesen die Kreuzfahrtmärkte Europas 2014 etwa 6,4 Mio. Kreuzfahrtpassagiere und eine durchschnittliche Penetrationsrate von nur 1,0 % auf. Die Marktpenetration wies von Land zu Land signifikante Unterschiede auf (CLIA Europe Statistics and Markets, 2014). Großbritannien, Frankreich und Deutschland zählen zu den fünf größten Kreuzfahrtmärkten in Europa (Mintel, Cruises - International, Juni 2014). Deutschland ist der größte Kreuzfahrtmarkt in Europa. 2014 lag das Passagieraufkommen bei 1,8 Mio. Die Penetrationsrate lag bei 2,2 % und war damit niedriger als in Großbritannien (CLIA Europe Statistics and Markets, 2014). Großbritannien sind der zweitgrößte Kreuzfahrtmarkt in Europa. 2014 belief sich die Zahl der Kreuzfahrtpassagiere auf etwa 1,6 Mio. Die Penetrationsrate ist hier am höchsten (2014 nahmen 2,4 % der britischen Gesamtbevölkerung an einer Kreuzfahrt teil; damit lag der Anteil erheblich über dem europäischen Durchschnitt) (CLIA Europe Statistics and Markets, 2014). Frankreich, der viertgrößte Kreuzfahrtmarkt in Europa, verzeichnete 2014 etwa 0,6 Mio. Kreuzfahrtpassagiere. Der französische Kreuzfahrtmarkt zeichnet sich durch eine niedrigere Penetrationsrate aus. Nur 0,9 % der Gesamtbevölkerung nahmen 2014 an einer Kreuzfahrt teil (CLIA Europe Statistics and Markets, 2014). Der europäische Kreuzfahrtmarkt teilt sich in Teilmärkte auf, die eine Vielzahl unterschiedlicher Kundensegmente bedienen: die Segmente Budget, Discovery, Premium und Luxus. Kreuzfahrtgesellschaften nutzen verschiedene Formate, um diese Teilmärkte und die speziellen Bedürfnisse ihrer Kunden zu bedienen. So sind beispielsweise Hapag-Lloyd Kreuzfahrten, Deilmann und Phoenix allesamt im Premiummarktsegment tätig, wogegen Compagnie du Ponant Cruises den französischen Teilmarkt für Luxuskreuzfahrten bedient und Hapag-Lloyd Kreuzfahrten exklusiv das Segment der Luxuskreuzfahrten in Deutschland besetzt. Abgesehen von traditionellen Formaten bieten die Gesellschaften auch Clubschiffkreuzfahrten (wie die AIDA) oder stärker zeitgemäß orientierte Kreuzfahrten (wie TUI Cruises) im Premiumsegment an. Da ein Kreuzfahrtschiff häufig als eine eigene Destination betrachtet wird, konkurrieren die Kreuzfahrtgesellschaften insbesondere im Luxus- und Premiumsegment mit anderen Destinationen wie führenden Hotels und Resorts. MarkeDie TUI Group verfügt in allen Sparten über starke Marken. Aus unserer Sicht bietet uns die Stärke unserer Marken in allen touristischen Quellmärkten in Europa und unseren Zielgebietsmärkten einen erheblichen Vorteil gegenüber unseren Mitbewerbern. In einer 2015 durchgeführten Umfrage wurde TUI erneut als die Reisemarke in Deutschland und Österreich eingestuft, der am meisten Vertrauen entgegengebracht wird (Quelle: Reader's Digest Trusted Brands 2015). Die TUI hat außerdem den größten Markenwertzuwachs aller in einer Studie erfassten Unternehmen erzielt, die 2015 von der international renommierten Markenberatungsgesellschaft Interbrand durchgeführt wurde, um ein Ranking der wertvollsten deutschen Marken zu erstellen. Der Markenwert der TUI stieg um 43 % auf 1,4 Mrd. €. Die Interbrand-Markenexperten betonten bei ihrer Analyse die Tatsache, dass die TUI Group eine größere Präsenz erzielen wird und aufgrund der anhaltenden Bündelung aller Dienste und Teilmarken in der Marke TUI Kontinuität erreichen wird. Ziele und StrategienZusammenschluss der TUI AG und der TUI Travel PLCDurch den Zusammenschluss der TUI AG mit der TUI Travel PLC im Dezember 2014 ist der weltweit führende Touristikkonzern entstanden. Er bündelt die Premiummarken für Urlaubshotels und Kreuzfahrten der TUI AG mit den starken Marketing- und Vertriebskapazitäten, der modernen und effizienten Flugzeugflotte, dem Zielgebietsagenturnetzwerk sowie den einzigartigen Urlaubskonzepten der ehemaligen TUI Travel. Von einem überwiegend veranstaltergeprägten Geschäftsmodell haben wir uns erfolgreich zu einem vertikal integrierten Touristikkonzern gewandelt, dessen Kern eine Konsumgütermarke mit starkem Fokus auf ein exklusives Hotel- und Kreuzfahrtangebot bildet. Wir wollen bei Wachstum, Qualität und Markenversprechen neue Maßstäbe in unserer Branche setzen und für unsere Anteilseigner, Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter erhebliche Chancen schaffen. Unseren Kunden bieten wir ein einzigartiges Leistungsspektrum, unsere Aktionäre profitieren von einem höheren Unternehmenswert. Unser Geschäftsmodell differenziert uns vom Wettbewerb aufgrund unserer Größe und unserer führenden Positionen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette: Marketing & Vertrieb, Flug, Zielgebietsdienstleistungen sowie Hotels & Kreuzfahrten. Dieses Modell und die Kombination von TUI Power Brand, unseren lokalen Wurzeln und unserer lokalen Marktexpertise sowie einer starken zentralen IT-Plattform verleiht uns unsere Einzigartigkeit. Die Vorteile eines vertikal integrierten Modells liegen auf der Hand:
Unsere OrganisationsstrukturDie Integration nach dem Zusammenschluss verläuft reibungslos und schneller als erwartet. Wir haben daher das Tempo unseres organisatorischen Wandels forciert. Mit der Einführung flacher Strukturen können wir Entscheidungsprozesse beschleunigen und gleichzeitig unsere Touristik klar von unseren übrigen Geschäftsfeldern (Specialist Travel und Hapag-Lloyd AG, die als Finanzanlage zur Veräußerung gehalten wird) trennen. TUI GROUPscroll
Mit dieser Struktur konzentrieren wir uns auf das Wachstum unseres integrierten Touristikgeschäfts und können zugleich den Bereich Specialist Travel mit Blick auf Wachstum und Wertsteigerung separat führen. Die Struktur unseres Touristikgeschäfts schafft ein Gleichgewicht zwischen dem lokalen Management, das den unterschiedlichen Merkmalen unserer drei Regionen und der Bereiche Hotels & Resorts, Kreuzfahrten und Zielgebietsdienstleistungen gerecht wird, und der Größe und Effizienz, die wir mit unseren globalen Plattformen erzielen wollen. Die nächste Stufe: TUI - der weltweit führende TouristikkonzernUNSERE WACHSTUMSTREIBERDie folgenden Wachstumshebel bilden die Grundlage für die Erreichung höherer Renditen für unsere Anteilseigner:
Wachstum generierenMARKETING & VERTRIEBUnsere Quellmarkt-Organisationen (inkl. unserer Joint Ventures) betreuen jährlich mehr als 20 Mio. Gäste, die ihren Urlaub bei uns buchen. Unser Ziel ist es, profitabel und schneller als der Markt zu wachsen. Im Geschäftsjahr 2014/15 haben wir einen Anstieg von 2 % bei den Quellmarkt-Gästezahlen erreicht. Großbritannien und Belgien haben Zuwächse von rund 5 % erzielt, diese wurden durch Kapazitätskürzungen in den Nordischen Ländern und Belgien sowie eine niedrigere Wachstumsrate in Deutschland teilweise ausgeglichen. Die Stärken der Marke TUI wollen wir global nutzen. Ein weltweites Markenerlebnis und ein weltweiter Markenauftritt bieten viele Vorteile für unsere Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter. Die Strahlkraft der Marke TUI mit ihrem "Smile", dem lächelnden Logo, ist äußerst hoch. Unsere Marke bietet ein erhebliches Wachstumspotential und steht für ein durchgängiges Kundenerlebnis, digitale Präsenz, operative Effizienz und Wettbewerbsstärke. Langfristig wollen wir einen weltweit einheitlichen Markenauftritt schaffen, ohne dabei unsere lokalen Wurzeln zu vernachlässigen. Im Oktober 2015 haben wir die Marke TUI erfolgreich in den Niederlanden ausgerollt - die ungestützte Markenbekanntheit in diesem Quellmarkt hat bereits deutlich zugenommen. Unsere Marke wird ebenfalls in Frankreich eingeführt; Belgien, die Nordischen Länder und Großbritannien werden in den nächsten Jahren folgen. Die Stärkung unseres Vertriebs bleibt ein zentrales Element unserer Marketing- und Vertriebsstrategie - alle Quellmärkte haben das Ziel, den Anteil des Direkt- und Online-Vertriebs zu steigern. Im Geschäftsjahr 2014/15 stieg der Eigenvertrieb um 2 Prozentpunkte auf 70 %. Der Online-Vertrieb wuchs um 3 Prozentpunkte auf 41 %. Alle Quellmärkte trugen zu diesem Fortschritt bei. Um schneller als der Markt zu wachsen, erweitern wir unser Angebot in bestehenden Quellmärkten. So erhöhen wir die Kapazitäten auf der Langstrecke und bieten mehr Flexibilität bei Flugzeiten und Aufenthaltsdauer bei unserem Unique Holidays-Angebot. Die Anzahl unserer Fernreiseveranstaltergäste stieg in 2014/15 um 8 %. Wir wollen durch die Erschließung neuer Quellmärkte weiterwachsen; skalierbare IT-Plattformen bieten uns dabei die Möglichkeit, die Auslastung in den konzerneigenen Hotels zu steigern. In Spanien ermöglicht uns die neue Plattform bereits den direkten Marktzugang, Portugal und Brasilien werden demnächst folgen. Weiterhin konzentrieren wir uns darauf, unser Ergebnis in Märkten zu steigern, die hinter der Marktentwicklung zurückbleiben, und insgesamt unsere operative Effizienz zu verbessern. FLUGDie rund 140 von unseren fünf Charterfluggesellschaften in unseren Quellmärkten betriebenen Flugzeuge befördern etwa 13 Mio. Kunden pro Jahr. Die Airlines sind bislang separat geführt worden, diese Struktur werden wir jetzt ändern. Aufgrund unseres integrierten Modells wären unsere Fluggesellschaften zusammengenommen Europas siebtgrößte Fluglinie mit hohen Auslastungsquoten. Um unsere Fluggesellschaften zukunftssicher aufzustellen, wollen wir potenzielle Skaleneffekte heben. Zukünftig werden wir den Betrieb unserer fünf Fluggesellschaften weiter optimieren, indem wir eine wettbewerbsfähige zentrale Plattform für den Flugbereich aufbauen. Wir kreieren eine virtuelle Fluglinie, d. h., wir wollen länderübergreifend als "eine" Airline agieren, soweit dies sinnvoll ist. Dabei belassen wir regionale Unterschiede dort, wo die Vorteile der Differenzierung den Nutzen der Harmonisierung übersteigen. Organisationsstruktur, Geschäftsmodell und Skaleneffekte sind die Kernelemente unserer zentralen Plattform. Wir erwarten beispielsweise Vorteile bei Kauf und Finanzierung von Flugzeugen, bei Technik- und Wartungsfunktionen, durch eine gemeinsame IT, gemeinsame Langstreckenplanung oder auch gemeinsamen Einkauf. Wir sind die einzige Ferienfluggesellschaft, deren Flotte Maschinen des Typs Boeing B787, dem so genannten Dreamliner, umfasst. Dies verschafft uns ein Alleinstellungsmerkmal auf der Langstrecke. Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Vorteile aus der Nutzung der B787 werden wir weitere Dreamliner in unsere Flotte aufnehmen. Ein Flug mit einer B787 wertet das Kundenerlebnis auf und ist zugleich kosteneffizient, da Dreamliner weniger Treibstoff verbrauchen als andere Flugzeuge ähnlicher Größe. Daher ermöglicht die B787 es uns, neue Destinationen anzusteuern, und erweitert somit unsere signifikante und wachsende Präsenz auf der Langstrecke. ZIELGEBIETSDIENSTLEISTUNGENUnsere einzigartigen Zielgebietsdienstleistungen bringen unsere Marke zum Leben. Wir haben ein einheitliches Serviceteam und eine gemeinsame strategische Kundenplattform für sämtliche Touristikaktivitäten innerhalb der TUI Group geschaffen. Mit ihren mehr als 6.500 Mitarbeitern operieren die Zielgebietsdienstleister derzeit in mehr als 100 Destinationen und haben Zugang zu etwa 11 Mio. Kunden. Ab 2015/16 wird das Geschäft der Zielgebietsdienstleistungen in unsere Touristik integriert. Wir setzen unsere Differenzierungsstrategie in allen Destinationen um. Wir werten das Kundenerlebnis weiter auf, verbessern unsere Umsätze, Margen und das Engagement unserer Mitarbeiter und reduzieren zugleich die Umsatz- und Gemeinkosten. So erzielen wir ein besseres Margenprofil. Als integralen Bestandteil unseres Ansatzes, ein durchgängiges Urlaubserlebnis auf der Basis von Kundenplattformen auf Weltklasseniveau zu schaffen, bieten wir gemeinsame Transfer-, Management- und Transportleistungen, zugleich jedoch auch differenzierte, lokale Erlebnisausflüge. WACHSTUM BEI HOTELS & KREUZFAHRTEN - CONTENT ALS WESENTLICHES ALLEINSTELLUNGSMERKMALDie Zahl unserer Gäste in unseren eigenen Hotels und Kreuzfahrtschiffen beläuft sich zurzeit auf mehr als 7 Mio. jährlich. Unser Wachstum in diesem Bereich wird ein wesentlicher Treiber für profitables Ergebniswachstum sein und drei Elemente umfassen: Wachstum bei unseren starken Hotel- und Club-Marken, Wachstum bei unseren leistungsfähigen und exklusiven internationalen Hotelkonzepten sowie profitables Wachstum im Bereich Kreuzfahrten. WACHSTUM BEI HOTELS & KREUZFAHRTEN - HOTELS UND INTERNATIONALE KONZEPTEWir sehen weiteres Wachstumspotenzial in der Internationalisierung unserer eigenen und von TUI im Eigenvertrieb vermarkteten Hotelmarken sowie unserer exklusiven Hotelkonzepte. Außerdem sollen neue exklusive Hotelprojekte in erstklassigen Lagen entwickelt und betrieben werden. Unser strategischer Schwerpunkt bei Hotels & Resorts liegt auf einer weiteren Stärkung unserer Differenzierung und Optimierung unseres Portfolios an eigenen Hotels und der Schärfung unseres Markenprofils. Die Kernmarken werden Riu, Robinson, Magic Life und unsere neue Hotelmarke TUI Blue sein. Unser Angebot wird durch die Internationalisierung von drei Hotelkonzepten abgerundet: Sensatori, Sensimar und Family Life. Der Unterschied zwischen den Hotelmarken und Hotelkonzepten liegt darin, dass die Marken von TUI als Hotelbetreiber geführt werden, während die Hotelkonzepte auch von anderen Hotelbetreibern für ihre Häuser übernommen werden können. Für unsere Hotelaktivitäten planen wir, das Volumen unseres Content stark auszubauen. Bis zum Geschäftsjahr 2018/19 soll das Portfolio um rund 60 neue Häuser erweitert werden. Riu ist unsere größte Hotelmarke. Sie steht für exzellenten Service, erstklassige Lage und Topqualität. Wir wollen diese hochprofitable Marke weiter stärken. Zusätzlich zu unserem attraktiven Portfolio von mehr als 100 Hotels haben wir in 2014/15 drei neue Anlagen in Aruba, Bulgarien und Deutschland und ein neues Resort auf Mauritius eröffnet. Ein wichtiger Wachstumstreiber wird die Aufnahme neuer Destinationen insbesondere an Fernzielen darstellen. Neben der bestehenden Präsenz von Riu auf der Langstrecke werden vier weitere Hotels 2015/16 und 2016/17 in der Dominikanischen Republik, auf Sri Lanka und Jamaika sowie in Mexiko eröffnet. Weiteres Wachstum wird durch ständige Portfoliooptimierung und Renovierungsarbeiten erzielt. TUI Blue ist unsere neue Hotelmarke, die sich auf Differenzierung und Qualität fokussiert. Als einzigartiges Leistungsangebot bietet sie ein Premium-All-Inclusive-Konzept. Neben Neubauten wird der Aufbau der Marke auch auf einem Rebranding bestehender schwächerer Hotelmarken basieren, um einen Turnaround zu erzielen. Wir haben im Sommer 2015 die Neupositionierung eines ehemaligen Iberotel in Sarigerme getestet. Dieses und ein weiteres Hotel, das bereits Teil unseres Portfolios ist, werden im Mai 2016 offiziell unter der Marke TUI Blue eröffnet. Zum Ende des Kalenderjahres 2016 folgt die Eröffnung eines Resorts in der Toskana. Weitere zwölf Anlagen werden zurzeit hinsichtlich einer Eröffnung in 2015/16 geprüft. Im Bereich Cluburlaub konzentriert sich unser Wachstum auf Robinson und Magic Life. Robinson steht für unser Angebot an professionellen Sport- und Unterhaltungsprogrammen und Events. Robinsons zentrale Wachstumshebel sind die Stärkung des Quellmarktvertriebs und des globalen Direktvertriebs sowie die internationale Expansion. Im Geschäftsjahr 2014/15 haben wir einen neuen Club in Tunesien eröffnet. Für 2015/16 und 2016/17 sind mit der Türkei, Griechenland und den Malediven weitere vier Eröffnungen geplant. Zahlreiche weitere Optionen werden zurzeit verhandelt. Magic Life steht für familienfreundliche Feriendörfer sowie vielseitige Sport- und internationale Unterhaltungsprogramme. Eine starke Integration mit den Quellmärkten hat bereits zu erheblichen Auslastungssteigerungen geführt. Das zukünftige Wachstum bei Magic Life wird durch eine weitere Internationalisierung des Konzepts über die Quellmärkte sowie eine globale Stärkung des Vertriebs getrieben. Im Sommer 2015 wurden neue Clubs auf Ibiza und Rhodos eröffnet. Auch bei unseren starken und exklusiven Hotelkonzepten setzen wir auf Wachstum durch Internationalisierung. Sensatori, Sensimar und Family Life sind unsere Marken für herausragende internationale Hotelkonzepte, die für spezifische Kundensegmente entwickelt worden sind. Diese Marken umfassen mehr als 100 Hotels und bilden somit eine stabile Basis, die unserem Angebot in den lokalen Märkten einen Wettbewerbsvorsprung verschafft. Die Internationalisierung der Marken Sensatori und Sensimar sowie die Einführung von Family Life starten 2016. In 2015 haben wir zwei neue Sensatoris und zwei neue Sensimars eröffnet, die von Hotelgesellschaften der TUI Group betrieben werden. WACHSTUM BEI HOTELS & KREUZFAHRTEN - KREUZFAHRTENWir erwarten, dass die geplante Expansion unserer Flotte es uns ermöglicht, zu einer der führenden Kreuzfahrtgesellschaften Europas zu werden. TUI Cruises operiert zur Zeit mit vier Schiffen in dem wachstumsstarken deutschen Premiummarkt, der bislang eine geringe Marktdurchdringung aufweist. Mit der Auslieferung je eines weiteren Schiffes in jedem der vier folgenden Jahre sichern wir uns zusätzliche Kapazitäten und verschaffen wir uns so einen starken Wettbewerbsvorteil. In Großbritannien operiert Thomson Cruises eine Flotte von fünf Kreuzfahrtschiffen, die in den nächsten Jahren komplett modernisiert werden soll, beginnend mit der Inbetriebnahme der neuen Thomson Discovery im Q2 2016. Darüber hinaus beabsichtigen wir, mit der Auslieferung der Mein Schiff 7 und der Mein Schiff 8 die Mein Schiff 1 und die Mein Schiff 2 an Thomson Cruises zu überführen, die dann über eine moderne Flotte von sechs Schiffen verfügen wird. Bei Hapag-Lloyd Kreuzfahrten setzen wir weiterhin auf Luxus- und Expeditionskreuzfahrten. Die erfolgreiche Neupositionierung der Marke ist abgeschlossen, den Turnaround haben wir in diesem Jahr erreicht. INTEGRIERTE PLATTFORMEN, INTEGRIERTES MANAGEMENTDie Entwicklung unserer Plattformen fokussiert sich auf das Kundenerlebnis, das wiederum profitables Ergebniswachstum treibt. Unsere zentralen Mobilitäts- und Online-Plattformen werden weiterentwickelt. Außerdem setzen wir eine SAP-basierte zentrale Kundenplattform um, die sämtliche Informationen zu unseren Kunden über die gesamte Reise hinweg erhebt und so eine einheitliche Sicht auf den Kunden bietet. Darüber hinaus implementieren wir unsere eCRM-Plattform, die ein strategisches Marketing unterstützt. Wir haben ein starkes und erfahrenes Managementteam. Durch die Integration unseres Führungsteams treffen wir geschäftsübergreifend abgestimmte Entscheidungen und sichern die Umsetzung unseres gemeinsamen Ziels, ein profitables Ergebniswachstum zu erreichen. Maximierung des Wachstums und Werts des Bereichs Specialist TravelMAXIMIERUNG DES WACHSTUMS UND WERTS DER HOTELBEDS GROUP UND DER SPECIALIST GROUPAufgrund ihrer unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Strategien werden die Hotelbeds Group und die Specialist Group separat von der Touristik unter dem Dach der Specialist Travel geführt. Dadurch können wir uns gezielter darauf konzentrieren, ihren Wert und ihr Wachstum zu maximieren. Die Hotelbeds Group ist der weltweit führende B2B-Anbieter und operiert in mehr als 100 Ländern. Diese Marktposition wurde überwiegend durch organisches Wachstum erzielt. Wir entwickeln uns weiterhin besser als der Markt mit einem jährlichen Wachstum des Gesamttransaktionswerts (TTV, Total Transaction Value) von mehr als 20 % in den letzten Jahren. In 2014/15 erreichte das Bettenportal ein Wachstum des TTV-Werts von 26 % und ein Plus von 18 % bei den Übernachtungen. Die Trennung des Bereichs Destination Services wird im Geschäftsjahr 2015/16 abgeschlossen. Nach der Eingliederung der Destination Services in das Touristikgeschäft wird die Hotelbeds Group als eigenständige Einheit geführt. Dadurch erzielen wir maximale Flexibilität und können alle Optionen für die Hotelbeds Group für Wachstum und Wertsteigerung prüfen, inklusive einer möglichen Veräußerung. Bis auf Weiteres streben wir für die nächsten drei Jahre weiterhin einen durchschnittlichen jährlichen Zuwachs beim bereinigten EBITA von mindestens 15-20 % an. Die Specialist Group wird wertorientiert geführt; die Ergebnisse ihres Geschäftsportfolios sollen verbessert werden. Das bereinigte EBITA stieg im Geschäftsjahr 2014/15 um 11 Mio. €, alle Einheiten trugen dazu bei. Im Juli 2015 haben wir gemeinsam mit den Gründern von Intrepid Travel angekündigt, dass wir unsere Partnerschaft PEAK beenden werden, um uns gezielter auf unser Erlebnisreisegeschäft zu konzentrieren. Wir streben für die Specialist Group einen durchschnittlichen jährlichen Zuwachs beim bereinigten EBITA auf Höhe des entsprechenden Wachstums der Touristik für die nächsten drei Jahre an. LATEROOMS GROUPDa die LateRooms Group nicht zu unseren touristischen Kernaktivitäten gehört, hatten wir uns für eine Trennung von diesem Geschäft entschieden. Das operative Geschäft von AsiaRooms wurde im Q2 2014/15 beendet, das von Malapronta im Q3. Der Verkauf von LateRooms wurde im Oktober 2015 abgeschlossen. Synergien aus dem Zusammenschluss realisierenAuch wenn der Kerngedanke des Zusammenschlusses der TUI mit der TUI Travel Wachstum war, können wir gleichzeitig Synergien in signifikantem Umfang realisieren. Die Integration unserer beiden Geschäfte verläuft planmäßig und hat im Berichtsjahr bereits zu ersten Ergebnissen geführt. Unsere Einschätzung der im Rahmen des Zusammenschlusses erwarteten Synergien und Einmalkosten haben wir im Verlauf des Berichtsjahres aktualisiert. Aus der Verschlankung des Unternehmens erwarten wir aufgrund weiterer initiierter Reorganisationsmaßnahmen nunmehr jährliche Kosteneinsparungen von 50 Mio. € (ursprüngliche Einschätzung 45 Mio. €) ab dem Geschäftsjahr 2016/17, hauptsächlich aufgrund der Konsolidierung sich überschneidender Funktionen. In 2014/15 haben wir Einsparungen in Höhe von 10 Mio. € erzielt. Um unser Einsparungsziel zu erreichen, rechnen wir vor dem Hintergrund des aktuellen Umsetzungsstandes aktuell mit einmaligen Integrationskosten von 35 Mio. € (ursprüngliche Einschätzung 45 Mio. €), davon sind 31 Mio. € bereits in 2014/15 angefallen. Unsere vereinheitlichte Eigentumsstruktur ermöglicht eine Steueroptimierung und die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge. Im Februar 2015 genehmigten unsere Anteilseigner den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der TUI AG und der Leibniz-Service GmbH. Dadurch wurde eine sofortige Umstrukturierung zu steuerlichen Zwecken möglich. Infolgedessen fiel der bereinigte effektive Steuersatz der TUI Group auf rund 25 %. Mit der Realisierung dieser Synergieeffekte sind keine Umstrukturierungs- oder Einmalkosten verbunden. Wir erwarten darüber hinaus weitere Synergieeffekte durch ein gemeinsames Auslastungsmanagement der Quellmärkte und eigenen Hotels. Wir erwarten, dass die Auslastung infolge der Integration bis 2016/17 um 5 Prozentpunkte steigt. In 2014/15 betrug die Verbesserung 1,7 Prozentpunkte, dies entspricht einem zusätzlichen bereinigten EBITA von rund 10 Mio. € auf der Basis zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses. Wir erwarten auch in diesem Zusammenhang keine Umstrukturierungs- oder Einmalkosten. Diese Synergieeffekte bergen nur minimale Risiken, wie der Erwerb von Magic Life durch TUI Travel erfolgreich gezeigt hat. Weitere (Netto-) Kosteneinsparungen von mindestens 20 Mio. € jährlich werden infolge der Integration der Zielgebietsdienstleistungen in das Touristikgeschäft erwartet. Unsere Einschätzung der für die Erzielung dieser Einsparungen nötigen einmaligen zahlungswirksame Kosten haben wir aufgrund einer geringeren erwarteten Steuerbelastung aus gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen um rund 6 Mio. € auf etwa 69 Mio. € (einschließlich GuV, Investitionen und Steuern) reduziert. Sie gehen nur mit minimalen Risiken einher - unser Kosteneinsparziel ist bereits risikominimiert. Die Trennung der Rechtseinheiten und IT-Funktionen von Hotelbeds hat mit dem Start des Geschäftsjahres 2015/16 begonnen. Bilanzstärke, Flexibilität unseres Geschäftsmodells und Fokus auf Cash Flow-GenerierungFOKUSSIERUNG AUF EINE STABILE BILANZSITUATION, DIE FLEXIBILITÄT UNSERES GESCHÄFTSMODELLS UND EINEN STARKEN CASH FLOWWir haben klar formulierte strategische Ziele zur Verbesserung des Free Cash Flow und somit zur Realisierung hoher Anlagerenditen für unsere Aktionäre. Diese Ziele spiegeln sich in unserer Wachstumsstrategie wider. Wir stellen die Verbesserung unserer Bilanzkennzahlen und die Generierung des Cash Flow in den Fokus unseres Handelns. Unser langfristiger Wachstumskurs wird durch unsere Bilanzstruktur und unser flexibles Asset Right-Geschäftsmodell unterstützt. Um effizienter zu wirtschaften und den Wert unserer Vermögenswerte zu maximieren, werden wir weiterhin die Eigentumsstruktur bestehender und neuer Hotels und Kreuzfahrtschiffe optimieren. Unsere Asset Right-Strategie ermöglicht uns ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Risiko und Rendite. Die Investitionspläne der TUI Group spiegeln unsere Wachstumsstrategie wider. Dank der nachhaltigen Reduzierung unserer Verschuldung haben wir unsere Finanzstabilität und Flexibilität gestärkt. Wir legen darüber hinaus einen klaren Fokus auf das Management der Einmaleffekte. Wir wollen nach der Hebung der Synergieeffekte und der Umsetzung unserer Wachstumsstrategie unsere Bonitätskennzahlen verbessern. Wir werden uns auf unser Rating konzentrieren und so optimale Finanzierungskonditionen erreichen. Die dazu eingeführten Zielsetzungen sehen eine Verschuldungsdeckung des 3,5- bis 2,75-fachen Ergebnisses vor (3,0-fach in 2014/15) sowie eine Zinsdeckung der 4,5- bis 5,5-fachen Zinsen (4,7-fach in 2014/15). Angesichts des Anstiegs unserer operativen Ertragskraft, des deutlichen Rückgangs der Zinszahlungen aufgrund der Reduzierung der Finanzverschuldung des Konzerns sowie der Aufstellung einer effizienteren steuerlichen Organschaft konzentrieren wir uns auf eine progressive Dividendenpolitik. Wir gehen davon aus, dass die Dividenden analog zu unserem bereinigten EBITA auf Basis konstanter Wechselkurse wachsen, wobei für 2014/15 und 2015/16 eine zusätzliche Steigerung von 10 % auf die Basisdividende erwartet wird, wie zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses dargestellt. Für das Geschäftsjahr 2014/15 schlagen wir daher eine Dividende von 0,56 € vor, die der starken Entwicklung des bereinigten Ergebnisses Rechnung trägt (Vorjahr 44,5 Cents pro Aktie unter Berücksichtigung der von TUI Travel gezahlten Zwischendividende). UNSER ZIEL: DER WELTWEIT FÜHRENDE TOURISTIKKONZERNDie TUI Group ist mit ihrem starken und nachhaltigen Geschäftsmodell und umfassenden Wachstumschancen beim Erreichen der strategischen und wirtschaftlichen Ziele auf Kurs:
Dank unserer Wachstumshebel, unserer Bilanzstärke und der Generierung eines starken freien Cash Flow sind wir überzeugt, dass die TUI Group eine überzeugende Anlagemöglichkeit darstellt, die außerordentlich gute Aussichten auf höhere Renditen für unsere Aktionäre aufweist. Forschung und EntwicklungAls touristischer Dienstleistungskonzern betreibt die TUI Group keine mit produzierenden Unternehmen vergleichbare Forschung und Entwicklung. Daher entfällt dieser Teilbericht. Wertorientierte KonzernsteuerungSteuerungssystem und LeistungsindikatorenAls weltweit führender Touristikkonzern mit einer globalen Marke, einem attraktiven Hotelportfolio, einem wachsenden Kreuzfahrtgeschäft, einer modernen und effizienten Flugzeugflotte und direktem Zugang zu mehr als 20 Mio. Kunden wollen wir unser vertikal integriertes Geschäftsmodell durch ein profitables Wachstum absichern und eine nachhaltige Wertsteigerung der TUI Group erzielen. Zur wertorientierten Steuerung der TUI Group sowie der einzelnen Geschäftsfelder ist ein standardisiertes Steuerungssystem eingerichtet. Das wertorientierte Steuerungssystem ist ein integraler Bestandteil des konzernweit einheitlichen Controlling- und Planungsprozesses. Unsere zentralen Steuerungsgrößen im Zuge der periodischen Wertanalyse sind der Return on Invested Capital (ROIC) und der absolute Wertbeitrag. Dabei werden dem erzielten ROIC die segmentspezifischen Kapitalkosten gegenübergestellt. Der ROIC errechnet sich als Quotient aus dem bereinigten Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (bereinigtes EBITA) und dem durchschnittlich gebundenen verzinslichen Kapital (Invested Capital) des Segments. EBITA definieren wir als Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Nettozinsaufwendungen und Aufwendungen aus der Bewertung von Zinssicherungsinstrumenten sowie außerplanmäßigen Wertminderungen auf Geschäfts- und Firmenwerte. Während planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte im EBITA enthalten sind, wird das at Equity-Ergebnis unserer Beteiligung an der Containerschifffahrt hier nicht erfasst, da es sich bei unserer Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG um eine reine Finanzbeteiligung ohne operativen Charakter handelt. Zur Erläuterung und Bewertung der operativen Geschäftsentwicklung der TUI Group verwenden wir ein um Sondereinflüsse bereinigtes EBITA, das um Abgangsergebnisse von Finanzanlagen, Aufwendungen im Rahmen von Restrukturierungen, im Wesentlichen planmäßige Amortisationen auf immaterielle Vermögenswerte aus Kaufpreisallokationen und andere Aufwendungen und Erträge aus Einzelsachverhalten korrigiert wird. Im Rahmen unserer Wachstumsstrategie wollen wir in den nächsten drei Jahren zu konstanten Wechselkursen einen durchschnittlichen jährlichen Zuwachs unseres bereinigten EBITA um mindestens 10 % erzielen. Zur unterjährigen Verfolgung der Geschäftsentwicklung in den Segmenten monitoren wir neben den finanziellen Größen Umsatz und EBITA auch nicht finanzielle Leistungsindikatoren, wie Gästezahlen unserer Veranstalter sowie Kapazität bzw. Passagiertage, Auslastung und Durchschnittspreise in den Segmenten Hotels & Resorts und Kreuzfahrten. Im Rahmen unserer Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir außerdem eine Zielgröße für den spezifischen CO2 -Ausstoß pro Passagierkilometer unserer Airlines festgelegt, deren Erreichung wir jährlich messen. → Informationen über operative Leistungsindikatoren finden Sie in den Abschnitten Geschäftsentwicklung in den Segmenten (ab Seite 127), Nachhaltigkeit (ab Seite 146) sowie im Prognosebericht (ab Seite 115). KapitalkostenKAPITALKOSTEN (WACC)scroll
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Sparten-Beta auf Basis Peergroup, Konzern-Beta
auf Basis gewichteter Sparten-Betas. Die Kapitalkosten berechnen sich als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC = Weighted Average Cost of Capital). Während die Eigenkapitalkosten die Renditeerwartung eines Anlegers bei einer Investition in die TUI Aktie widerspiegeln, werden für die Fremdkapitalkosten die durchschnittlichen Finanzierungskosten der TUI Group herangezogen. Dabei erfolgt die Betrachtung der Kapitalkosten grundsätzlich vor Steuern des Unternehmens und vor Steuern des Investors. Die so ermittelte Renditeanforderung entspricht der gleichen steuerlichen Ebene wie das in den ROIC eingehende bereinigte Ergebnis. ROIC und WertbeitragDer ROIC errechnet sich als Quotient aus dem bereinigten Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (bereinigtes EBITA) und dem durchschnittlich gebundenen verzinslichen Kapital (Invested Capital) des Segments. Die angesetzte Ergebnisgröße ist definitionsgemäß frei von steuerlichen und finanziellen Einflüssen und bereinigt um einmalige Sondereinflüsse. Das Invested Capital umfasst aus Konzernsicht in seiner passivischen Herleitung das Eigenkapital inklusive Anteilen anderer Gesellschafter am Eigenkapital sowie den Saldo aus verzinslichen Schuldpositionen und zinstragenden Vermögenswerten. Darüber hinaus werden die kumulativen planmäßigen Abschreibungen aus der Kaufpreisallokation dem Invested Capital wieder hinzugerechnet. Neben der relativen Performance-Größe ROIC wird auch der so genannte Wertbeitrag als absolute wertorientierte Erfolgsgröße herangezogen. Der Wertbeitrag errechnet sich aus der Differenz des ermittelten ROIC und den zugehörigen Kapitalkosten, multipliziert mit dem gebundenen verzinslichen Kapital. ROIC UND WERTBEITRAG TUI GROUPscroll
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Anpassung zur Berücksichtigung der saisonalen
Veränderung der Nettofinanzposition. Der ROIC der TUI Group erhöhte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3,7 Prozentpunkte auf 25,1 %. Unter Berücksichtigung der Kapitalkosten in Höhe von 10 % errechnet sich damit ein positiver Wertbeitrag von 643,5 Mio. € (Vorjahr 464,4 Mio. €). RISIKOBERICHTFür den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg unseres Konzerns und das Erreichen unserer strategischen Ziele ist ein erfolgreiches Management bestehender und neu auftretender Risiken entscheidend. Um bestehende Marktchancen nutzen und die hierin liegenden Erfolgspotenziale ausschöpfen zu können, müssen in angemessenem Umfang auch Risiken getragen werden. Daher bildet das Risikomanagement einen wesentlichen Bestandteil der als Grundsätze verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung verstandenen Corporate Governance unseres Konzerns. Nach dem Zusammenschluss der TUI AG und der TUI Travel PLC im Dezember 2014 war das Geschäftsjahr 2014/15 auch in diesem Bereich - wie auch in zahlreichen weiteren Konzernfunktionen und -prozessen - ein Jahr des Übergangs. Da jedoch beide Unternehmen bereits zuvor eine starke Risikomanagementkultur entwickelt hatten, vollzog sich hier kein grundlegender Wandel, sondern eine kontinuierliche Weiterentwicklung. Im Rahmen dieses Entwicklungsprozesses wurden jeweils die Stärken der bereits bestehenden Risikomanagementprozesse identifiziert, um im Rahmen eines einheitlichen Prozesses die konzeptionellen Grundlagen zu schaffen, Best Practice-Grundsätze anzuwenden und die rechtlichen und regulatorischen Erfordernisse sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien zu erfüllen. Unser überarbeitetes Risikomanagementkonzept, das auf unseren Planungszyklus ausgerichtet und auch darin verankert ist, wird nachstehend beschrieben. Konzeptionelle Grundlagen des RisikomanagementsSTRATEGISCHE AUSRICHTUNG UND RISIKOTOLERANZDer Vorstand legt unter Einbeziehung des Aufsichtsrats die strategische Ausrichtung der TUI Group sowie die Art und das Ausmaß der Risiken fest, die der Konzern zur Erreichung seiner strategischen Ziele bereit ist, zu übernehmen. Um sicherzustellen, dass die von dem Unternehmen gewählte Ausrichtung die optimale der verfügbaren strategischen Optionen darstellt, wird der Vorstand durch die Konzern-Funktion Group Strategy unterstützt. Diese Konzern-Funktion soll den Vorstand bei der Einschätzung der Risikolandschaft und Entwicklung potenzieller Strategien zur Steigerung des langfristigen Shareholder Value unterstützen. Group Strategy erstellt jährlich eine detaillierte Datenbasis, die die Marktattraktivität, Wettbewerbsposition und Geschäftsergebnisse nach Geschäftsbereichen und Quellmärkten erfasst. Diese Daten werden verwendet, um Diskussionsgrundlagen zu schaffen, die es dem Vorstand ermöglichen, die Höhe und Art der Risiken zu bestimmen, die er bei der Verfolgung der strategischen Ziele als vertretbar erachtet. Hat der Vorstand die Strategie verabschiedet, wird sie in die Dreijahresplanung des Konzerns eingebunden und trägt dazu bei, die Risikobereitschaft und Erwartungen des Konzerns intern wie auch extern zu kommunizieren. Die Verantwortung für das Risikomanagement des Konzerns trägt der Vorstand. Nach der Festlegung und Kommunikation des angemessenen Risikoniveaus führt der Vorstand ein Risikomanagementsystem, um Risiken zu erkennen, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder sich auf die Erreichung der strategischen Ziele auswirken könnten. Diese Risiken werden als Hauptrisiken des Konzerns bezeichnet. Das Risikomanagementsystem beinhaltet auch die konzernintern veröffentlichte Risikomanagement-Richtlinie, um die Führungsverantwortung für Risiken (im Sinne eines Tone at the Top) durch die Schaffung einer geeigneten Risikokultur im Konzern zu verstärken. Aufgrund dieser Kultur wird von den Mitarbeitern erwartet, sich risiko- und kontrollbewusst zu verhalten. Die Richtlinie bietet die formale Voraussetzung, das Risikomanagement in die Aufbauorganisation des Konzerns einzubinden. Jedem Hauptrisiko ist ein Mitglied des Executive Committee als Risk Sponsor zugeordnet. Dadurch werden klare Verantwortungslinien geschaffen und ein effektives Management der Hauptrisiken wird gewährleistet. Der Vorstand berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über die Gesamtrisikosituation des Konzerns, die Hauptrisiken und das Management dieser Risiken sowie über die Ergebnisse und Effektivität des Risikomanagementsystems insgesamt. Das Risikokomitee (Risk Oversight Committee, ROC) ist im Auftrag des Vorstands dafür verantwortlich, dass geschäftliche Risiken im Konzern gesellschafts- und funktionsübergreifend erkannt, eingeschätzt, gesteuert und überwacht werden. Das ROC tritt mindestens einmal pro Quartal zusammen. Seine Aufgaben umfassen zum einen die Betrachtung der Hauptrisiken im Hinblick auf die Konzernstrategie und zum anderen die Festlegung der Risikotoleranz für jedes dieser Risiken. Weiterhin ist das ROC für die Beurteilung der Effektivität der bestehenden Kontrollen und Maßnahmenpläne zuständig, hat Vorschläge zur weiteren Verbesserung der Kontrollen zu entwickeln und muss zur Beurteilung der Risikolage die durch die Geschäftsbereiche erstellte Bottom up-Risikoberichterstattung überprüfen. Das ROC unterstützt die Einbindung des Risikomanagements in den Planungszyklus des Konzerns und überwacht die durchzuführenden Stresstests für die Cash-Flow-Prognosen. Das Management der wichtigsten Geschäftsbereiche des Konzerns nimmt abwechselnd an den Sitzungen des ROC teil, um das Risiko- und Kontrollkonzept ihres Bereichs vorzustellen. So können die ROC-Mitglieder Fragen zu bestehenden Prozessen und Risiken und zu etwaigen neuen oder sich bereits abzeichnenden Risiken stellen und können beurteilen, ob weiterhin in allen wichtigen Geschäftsbereichen eine angemessene Risikokultur besteht. Der Ausschuss tagt unter dem Vorsitz des Vorstands Finanzen (CFO). Ihm gehören außerdem der Group Director Controlling und der Finanzdirektor Touristik, die Leiter der Ressorts Compliance & Risk, Financial Accounting, Treasury & Insurance, Group Reporting & Analysis, Assurance & M&A, Investor Relations, Group Reward und Vertreter der IT- und Legal Compliance-Funktionen an. Der Bereichsleiter Konzernrevision nimmt ohne Stimmrecht teil, um die Unabhängigkeit seiner Funktion zu wahren. Das ROC berichtet quartalsweise an den Vorstand, um ihn über Veränderungen in der Risikolandschaft sowie Entwicklungen bei der Steuerung der Hauptrisiken zu unterrichten und um regelmäßige Diskussionen innerhalb des Vorstands über Risiken und deren Steuerung zu ermöglichen. Darüber hinaus hat der Vorstand ein Group Risk-Team eingesetzt. Dessen Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass das Risikomanagementsystem effektiv funktioniert und dass die Risikomanagement-Richtlinie konzernweit angemessen umgesetzt wird. Das Group Risk-Team unterstützt den Risikomanagementprozess, indem es dem Management Orientierungshilfen und Unterstützung bietet. Zugleich fungiert es als zentrale Stelle für die konzernweite Risikokoordinierung, -überwachung und -berichterstattung. Das Group Risk-Team ist für die Verwaltung und den Einsatz der Risiko- und Kontrollsoftware verantwortlich, die die Risikoberichterstattungs- und Risikomanagementprozesse des Konzerns IT-technisch unterstützt. Jeder Geschäftsbereich und jeder Quellmarkt des Konzerns hat die Risikomanagement-Richtlinie anzuwenden. Dafür ist entweder jeweils ein eigener Risikoausschuss einzusetzen oder das Thema Risiko ist als ständiger Tagesordnungspunkt für die Sitzungen der Leitungsgremien aufzunehmen, um sicherzustellen, dass diesem Thema die erforderliche Aufmerksamkeit der obersten Führungsebene innerhalb des Geschäftsbereichs zukommt. Außerdem ernennen die Geschäftsbereiche und Quellmärkte jeweils einen Risk Champion, der die Risikomanagement-Richtlinie innerhalb des Geschäftsbereichs einsetzt und für eine effektive Anwendung sorgt. Die Risk Champions stehen in engem Kontakt mit dem Group Risk-Team und gewährleisten so die effiziente Funktionsweise des Risikomanagementsystems sowie die kontinuierliche Verbesserung des Risikomanagements und der Berichterstattung. RISIKOMANAGEMENTPROZESSDas Group Risk-Team verwendet in allen wichtigen Geschäftsbereichen eine durchgängige Risikomanagementmethodik. Sie wird durch eine Risiko- und Kontrollsoftware systemtechnisch unterstützt, die die sprachliche Eindeutigkeit und Transparenz der Risiken sicherstellt und die Kontrollen und Maßnahmen sowie Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten abbildet. Im Rahmen des operativen Tagesgeschäfts der Geschäftsbereiche und Quellmärkte werden Risiken kontinuierlich identifiziert, beurteilt und gesteuert. Darüber hinaus werden die Risiken mindestens quartalsweise auf verschiedenen Konzernebenen zusammengeführt und überprüft. Risikoidentifizierung:Vierteljährlich identifizieren die jeweiligen Linienmanagements die Risiken, die für die Verfolgung der Strategie des Geschäftsbereichs am relevantesten sind. Dabei werden die folgenden vier Risikotypen zugrunde gelegt:
Jedes Risiko wird einem so genannten Risikoverantwortlichen (Risk Owner) zugeordnet, der die Verantwortung für das angemessene Management der Risiken hat. Risikobeschreibungen:Bei der Beschreibung der Risiken werden die zugrunde liegenden Ursachen für das jeweilige Risiko erläutert und die möglichen Faktoren benannt, die zum Eintreten des Risikos führen können. Darüber hinaus werden die möglichen Auswirkungen beschrieben, die sich aus dem Eintreten des Risikos ergeben können. Dies ermöglicht es den Bereichen / Quellmärkten und dem Konzern, das Zusammenwirken der Risiken und potenzielle auslösende Ereignisse und / oder aggregierte Auswirkungen einzuschätzen, um dann geeignete Strategien zur Minimierung der Ursachen und / oder Auswirkungen zu entwickeln. Risikobewertung:Zunächst wird das Bruttorisiko eingeschätzt, das im Wesentlichen dem Worst-Case-Szenario entspricht. Es ergibt sich aus den Auswirkungen eines Risikos in Kombination mit der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos, für den Fall, dass es keine Kontrollen gäbe, um das Risiko zu steuern, zu mindern oder zu überwachen. Das Bruttorisiko zeigt eine potenzielle Risikohöhe auf, die entstünde, falls die Kontrollen komplett ausfallen würden oder nicht eingerichtet worden wären. Die Beurteilung der Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt jeweils auf Basis einer Skala von 1 bis 5 anhand der nachstehend aufgeführten Kriterien. Als nächster Prozessschritt erfolgt die Beurteilung der bestehenden Kontrollen, die zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos und / oder seiner Auswirkungen bei Eintritt beitragen. Die Details der Kontrollen und die jeweiligen Kontrolldurchführenden werden dokumentiert. Unter Berücksichtigung der bestehenden Kontrollen kann dann eine Einschätzung des aktuellen Risikos bzw. Nettorisikos erfolgen, das im Wesentlichen das realistischerweise zu erwartende Szenario darstellt. Es bemisst die Auswirkungen und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos unter Beachtung der festgelegten Kontrollen. Anhand des Nettorisikos können das aktuelle Risikoniveau und die Verlässlichkeit der derzeit durchgeführten Kontrollen eingeschätzt werden. AUSWIRKUNGENscroll
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Geplantes bereinigtes EBITA für das am 30.
September 2015 endende Geschäftsjahr. EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEITscroll
Risikobewältigung:Hat das Management keine Bedenken angesichts der aktuellen Risikobewertung, wird das Risiko akzeptiert, sodass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Die bestehenden Kontrollen werden fortgeführt, und das Management überwacht das Risiko, die Kontrollen und das Risikoumfeld, um sicherzustellen, dass die Risikoeinstufung stabil bleibt und weiterhin der Risikotoleranz des Managements entspricht. Kommt das Management jedoch zu der Einschätzung, dass die aktuelle Risikoeinstufung zu hoch ist, wird ein Maßnahmenplan erarbeitet, um neue oder effizientere Kontrollen einzuführen, die die Auswirkungen und / oder die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos auf ein akzeptables Niveau reduzieren. Dies ist das so genannte Zielrisiko und es fungiert als Parameter für das Management, dass das Risiko im Einklang mit der Gesamtrisikotoleranz des Konzerns gesteuert wird. Der Risikoverantwortliche ist in der Regel jene Person, die die Umsetzung dieses Maßnahmenplans innerhalb einer vereinbarten Frist umzusetzen hat. Jeder Geschäftsbereich / Quellmarkt überprüft weiterhin fortlaufend das jeweilige Risikoinventar anhand der für den Geschäftsbereich festgelegten Gremien, z. B. eines lokalen Risikoausschusses. Der Risikoverantwortliche wird zur Rechenschaft gezogen, wenn Maßnahmenpläne nicht innerhalb der vereinbarten Frist umgesetzt werden. Diese Bottom up-Risikoberichterstattung wird vom ROC zusammen mit den Hauptrisiken des Konzern erörtert. Neue Risiken werden in das Hauptrisikoinventar des Konzerns aufgenommen, wenn sie als signifikant eingestuft werden. So lassen sich Status und Fortschritt wichtiger Maßnahmenpläne entsprechend den Zielen und Erwartungen des Konzerns steuern. AD HOC-RISIKOBERICHTERSTATTUNGAuch wenn ein formaler Prozess zur vierteljährlichen Berichterstattung über Risiken und Risikomanagement installiert ist, werden Risiken fortlaufend identifiziert, beurteilt und durch Gegenmaßnahmen minimiert. Wenn es aufgrund aktueller Ereignisse erforderlich und angemessen ist, können Risiken auch außerhalb des Quartalsprozesses an den Vorstand berichtet werden. Eine solche Ad Hoc-Berichterstattung erfolgt in der Regel durch den Geschäftsbereich oder die Konzernfunktion, in dessen Verantwortung die Steuerung des Risikos liegt, kann aber ggf. auch durch das Group Risk-Team erfolgen. Beispiele für Ad Hoc-Risikoberichterstattung im Geschäftsjahr 2014/15 waren die Beurteilung der Risiken durch den potenziellen Austritt Griechenlands aus der EU (des so genannten Grexit-Risikos) und die Berichterstattung über die Folgen und erforderlichen Maßnahmenpläne im Zuge der tragischen Ereignisse in Tunesien Ende Juni. ENTWICKLUNGSGRAD DES RISIKOMANAGEMENTS UND RISIKOKULTURWährend des Geschäftsjahres 2014/15 haben die Risk Champions mit dem Group Risk-Team eine Beurteilung von Entwicklungsgrad und Risikokultur ihres jeweiligen Unternehmens durchgeführt. Grundlage der Bewertung waren durch die Risk Champions erstellte Selbsteinschätzungsfragebögen, die Validierung durch die lokale Geschäftsführung und die anschließende Diskussion der Antworten mit dem Group Risk-Team. Anhand dieser Einschätzungen hat das Group Risk-Team anschließend den Entwicklungsgrad des Risikomanagements jedes Geschäftsbereichs beurteilt und diese Beurteilung in das Risikoberichterstattungs-Dashboard aufgenommen, das Bestandteil des vierteljährlichen Bottom up-Risikoberichterstattungspakets ist. Dieser Beurteilungsprozess hat sich als zielführend erwiesen und führte im Verständnis ständiger Verbesserungsmöglichkeiten zur Entwicklung von Risikomanagement-Aktionsplänen. Des Weiteren haben wir unsere erste konzernweite Mitarbeiterbefragung seit Abschluss des Zusammenschlusses durchgeführt. Das Feedback, das wir von unseren Mitarbeitern erhalten haben, wird die Grundlage für die Erarbeitung einer einheitlichen Kultur für den Konzern bilden. Dieses Feedback ist für uns ein wichtiger Maßstab, der uns zeigt, wo wir als Unternehmen stehen, über welche Stärken wir verfügen und welche Schwächen wir zu beseitigen haben. BERICHTSKREIS (ENTITY SCOPING)Die Festlegung des zu überprüfenden Berichtskreises (Entity Scoping) erfolgt jährlich im Rahmen eines etablierten Prozesses, um die Konzerneinheiten zu bestimmen, die durch die Risiko- und Kontrollsoftware zu erfassen sind und damit sämtliche Kriterien des Risikomanagementprozesses zu erfüllen haben. Das Scoping geht von den in den Konzern-Abschluss einbezogenen Gesellschaften aus und wendet Wesentlichkeitsschwellen im Hinblick auf Umsatz, Gewinn und Vermögenswerte an. Anhand dieser Kriterien werden die einzubeziehenden Gesellschaften ermittelt. Darüber hinaus werden übergeordnete Berichtsebenen eingeführt, durch die einzelne Einheiten gemeinsam gesteuert werden. Damit wird definiert, welche Einheiten in dem IT-System zu erfassen sind, um eine konzernweite vollständige Bottom up-Risikoberichterstattung zu ermöglichen. So wird sichergestellt, dass die Risiken und Kontrollen auf der Business Management-Ebene, durch die die Risiken gesteuert werden, angemessen erfasst werden können. EFFEKTIVITÄT DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMSMit Unterstützung des ROC und des Group Risk-Teams berichtet der Vorstand regelmäßig an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über die Ergebnisse und die Effektivität des Risikomanagementsystems. Darüber hinaus erhält der Prüfungsausschuss von der Konzernrevision auf der Grundlage ihres Prüfprogramms eine Beurteilung wichtiger Risiken und der für den langfristigen geschäftlichen Erfolg des Konzerns entscheidenden Business Transformation-Initiativen. Schließlich prüfen die Konzernabschlussprüfer die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems gemäß § 317 Abs. 4 HGB. Die Durchführung der oben beschriebenen Prüfungstätigkeiten ergab, dass das Risikomanagementsystem während des Berichtsjahres funktionsfähig war und keine signifikanten Mängel oder Schwächen identifiziert worden sind. Natürlich gibt es stets Verbesserungsspielraum, und wie bereits erwähnt, haben wir bei der Beurteilung des Entwicklungsgrads für jeden unserer wichtigsten Geschäftsbereiche Risikomanagement-Maßnahmenpläne entwickelt, auf die sich die Risk Champions in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich im kommenden Geschäftsjahr im Auftrag der Geschäftsleitung besonders fokussieren werden. Dies betrifft im Wesentlichen die Gewährleistung einer konsistenten Vorgehensweise bei der Beurteilung der Risikoeinstufungen, eine klarere Identifizierung der bestehenden Kontrollen und etwaiger Maßnahmenpläne zur Einführung weiterer Kontrollen sowie die Berücksichtigung der vier Risikokategorien bei der Risikoidentifizierung. Im kommenden Geschäftsjahr erfolgt eine Aktualisierung der Risiko- und Kontrollsoftware, was die Sicherstellung der Durchführung und Überwachung dieser Maßnahmenpläne erleichtern wird. HauptrisikenAlle Bereiche der Touristik sehen sich zwangsläufig einer Reihe wesentlicher Risiken, bezeichnet als Hauptrisiken, ausgesetzt. Intern bezeichnen wir sie als die von uns "überwachten" Risiken - wir haben selbstverständlich Kontrollen, Prozesse und Verfahren eingeführt, die jedes Risiko reduzieren, um entweder die Eintrittswahrscheinlichkeit und / oder die Auswirkungen eines etwaigen Eintritts zu minimieren. Diese Risiken sind in unserem Risikoradar dargestellt und wir überwachen regelmäßig das Risiko, die Kontrollen und das Risikoumfeld, um sicherzustellen, dass die Risikoeinstufung in jedem Einzelfall stabil bleibt und weiterhin unserer Risikotoleranz entspricht. Darüber hinaus wird die Tourismusbranche durch den Eintritt neuer Marktteilnehmer mit neuen Geschäftsmodellen schnelllebiger und wettbewerbsintensiver. Auch die Wirkungen auf das Verhalten der Verbraucher im Hinblick auf deren Empfindungen und Bedürfnisse sind allgegenwärtig. Vor diesem Hintergrund müssen wir unser Geschäftsmodell regelmäßig den veränderten Umfeldbedingungen anpassen. Dieser Prozess der ständigen Veränderungen führt in der Regel zu einer Reihe von Hauptrisiken, die wir aktiv steuern müssen, damit sie im Einklang mit unserer Risikobereitschaft stehen. Die Fusion im Dezember 2014 hat zu einer Neuausrichtung der Konzernstrategie und der damit verbundenen Hauptrisiken im Hinblick auf strategische Risiken und Risiken aus dem geschäftlichen Wandel geführt. Wir haben Maßnahmen entwickelt, um die Kontrollsicherheit für die Risiken zu erhöhen und um somit das Nettorisiko auf den in der Grafik ausgewiesenen Zielwert zu reduzieren. Der Grafik liegen die auf Seite 100 genannten Bewertungskriterien zugrunde. Die quantitative Bewertung basiert auf dem in der Planung festgelegten bereinigten EBITA für das zum 30. September 2015 endende Geschäftsjahr. Sofern sich aus der Risikobezeichnung nichts anderes ergibt, betreffen die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Risiken alle Segmente des Konzerns. Die aufgeführten Risiken sind die Hauptrisiken, denen wir ausgesetzt sind. Die Auflistung ist nicht abschließend. Sie werden zwangsläufig im Laufe der Zeit aufgrund der Dynamik unseres Geschäfts auftreten. Es ist zu beachten, dass durch die in diesem Geschäftsjahr vollzogene Fusion auch die Darstellung der Risiken in diesem Bericht verändert wurde. Die ausgewiesenen Risiken sind im Detail nicht direkt mit den im Risikobericht 2014 aufgeführten Risiken vergleichbar. Hauptrisiken - Inhärent für die Branchescroll
Aktives Management der Hauptrisiken - strategischer Wandel, neu auftretende Veränderungen & Business Changescroll
RISIKEN OHNE WIRKUNG AUF DAS BEREINIGTE EBITAAbwertungsrisiko in Bezug auf die Beteiligung an der Containerschifffahrt (Hapag-Lloyd AG):Der TUI Konzern hält weiterhin eine maßgebliche Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG. Durch die deutliche Verschlechterung des Marktwerts der Beteiligung wurde eine Abwertung erforderlich, die buchhalterisch in der Gewinn- und Verlustrechnung des TUI Konzerns im laufenden Geschäftsjahr 2014/15 zu erfassen war. Obwohl das Risiko der fehlenden Wertbeständigkeit der Beteiligung durch die Abwertung bereits reduziert wurde, bleibt der Wertansatz der Beteiligung aufgrund seiner Höhe weiterhin risikobehaftet. Wir halten an unserem Plan fest, die Beteiligung mittelfristig zu veräußern. Deutsches Gewerbesteuerrisiko:Wie in den Vorjahren dargestellt, haben die deutschen Steuerbehörden festgelegt, wie bestimmte Ausgaben für gewerbesteuerliche Zwecke zu behandeln sind. Der TUI Konzern teilt weiterhin nicht die Auffassung der Finanzverwaltung, sodass voraussichtlich mit einem sich über mehrere Jahre erstreckenden finanzgerichtlichen Verfahren zu rechnen ist. Aufgrund der Verschiedenheit der Verträge ist die Quantifizierung des Risikos mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Nach unserer Einschätzung könnte sich daraus ein wesentliches Risiko für den Gesamtzeitraum ab 2008 ergeben. Nähere Einzelheiten enthält der Abschnitt Haftungsverhältnisse im Anhang zum Konzernabschluss. GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKOSITUATIONDer Zusammenschluss der TUI AG und der TUI Travel PLC im Dezember 2014 hatte durch die Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten Einfluss auf unsere Risikolandschaft. Neue Risiken treten auch bei der Realisierung der damit verbundenen Chancen (z. B. Migration der Marken) und im Zusammenhang mit der Realisierung der erwarteten Synergien auf. Wir freuen uns, dass sich die Integration der Gruppe nach der Fusion so positiv und schneller vollzieht, als zunächst erwartet wurde. Wir sind zuversichtlich, die mit dem Zusammenschluss verbundenen Synergiepotenziale zu realisieren und das integrationsbedingte Restrukturierungsprogramm erfolgreich umzusetzen. Wir glauben, dass wir in der Lage sind, geeignete Fach- und Führungskräfte zu rekrutieren und an das Unternehmen zu binden, wobei dieses Risiko unmittelbar nach großen Unternehmenszusammenführungen grundsätzlich steigt. Die Störung des Geschäftsbetriebs in den Destinationen ist ein inhärentes Risiko, dem alle Anbieter von Urlaubs- und Reiseangeboten ausgesetzt sind. Diese Störung kann vielfältig auftreten, wie beispielsweise durch Naturkatastrophen, Krankheitsausbrüche, soziale Unruhen, Terroranschläge und durch Auswirkungen von Kriegen in Ländern nahe unseren Quellmärkten und Zielgebieten. Leider ist in diesem Geschäftsjahr ein solches Risiko durch die tragischen Ereignisse in Tunesien Ende Juni eingetreten. Während bisher das Risiko der Störung des Geschäftsbetriebs in den Destinationen im Vergleich zu den Vorjahren konstant war, zeigen der Vorfall in Tunesien und die Streichung der Flüge von Großbritannien nach Sharm El-Sheikh in Ägypten, dass sich das Risiko von Störungen des Geschäftsbetriebs in einigen nordafrikanischen Destinationen erhöht. Wir beachten weiterhin die Hinweise der Auswärtigen Ämter in allen Quellmärkten, aus den sich Empfehlungen ergeben, welche Zielgebiete nicht bereist werden sollten. Cyber-Kriminalität ist eine neue Bedrohung, die praktisch alle Industriezweige aufgrund der erhöhten Nutzung des Internets als Vertriebs- und Kommunikationskanal betrifft und in allen modernen Volkswirtschaften auftritt. Durch die Erfassung der Cyber-Sicherheit als Hauptrisiko tragen wir der zunehmenden Bedeutung Rechnung. Schließlich hat sich das Risiko der Verschlechterung des Marktwerts der Beteiligung an der Containerschifffahrt bereits realisiert, eine Wertminderung wurde bereits buchhalterisch erfasst. Während sich durch die Abwertung das Risiko für zukünftige Perioden zwar reduzieren wird, bleibt aber aufgrund der materiellen Höhe der Beteiligung das Risiko grundsätzlich weiterhin bestehen. Der Vorstand sieht keine weiteren wesentlichen als die in dem Bericht erwähnten Risiken. Eine wesentliche Veränderung der Risikolandschaft ist im Konzern nicht eingetreten. FORTBESTEHENSPROGNOSE (VIABILITY STATEMENT)Gemäß der Vorschrift C2.2 des 2014 revidierten UK Corporate Governance Code hat der Vorstand die Zukunftsaussichten der Gesellschaft über einen sich mehr als zwölf Monate erstreckenden Zeitraum unter Einbeziehung der Going-Concern-Prämisse zu beurteilen. Der Vorstand betrachtet jährlich und rollierend auf Basis einer dreijährigen Planung die Geschäftsentwicklung, die bereits im Abschnitt "Strategische Ausrichtung und Risikotoleranz" skizziert ist. Die aktuellste Dreijahresplanung wurde im Oktober 2015 verabschiedet und erstreckt sich auf den Zeitraum bis zum 30. September 2018. Ein Dreijahreshorizont wird für ein schnelllebiges Wettbewerbsumfeld, wie der Tourismus es ist, als angemessen betrachtet. Es wird darauf hingewiesen, dass die jüngste Dreijahresplanung zeitlich über die im Juni 2018 mit 1.535,0 Mio. € fällige revolvierende Kreditfazilität hinausgeht. Die Fazilität wird genutzt, um die Saisonabhängigkeit des Cash Flow und der Liquidität des Konzerns zu steuern. Die Dreijahresplanung berücksichtigt auch die Cash Flow sowie die Einhaltung der in der Kreditfazilität festgelegten Finanzkennzahlen. Wesentliche Annahmen, auf denen die Dreijahresplanung und die damit verbundene Cash Flow-Prognose basieren, sind, dass die Kreditmärkte weiterhin ausreichend Liquidität zur Verfügung stellen, dass die revolvierende Kreditlinie in gleicher Höhe verlängert werden kann und dass die Flugzeugfinanzierung weiterhin sichergestellt ist. Der Vorstand hat eine fundierte Bewertung der Hauptrisiken des Unternehmens unter Einbeziehung zukünftiger Ereignisse, die das Geschäftsmodell, die Solvenz oder die Liquidität gefährden können, durchgeführt. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse werden die möglichen Auswirkungen der Hauptrisiken, wobei sie einzeln oder gemeinsam auftreten können, ermittelt. Das umfasst die Modellierung der Auswirkungen von erheblichen Störungen auf den Cash Flow in einer wichtigen Destination während der Sommersaison. Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage der Gesellschaft, der Hauptrisiken und der oben genannten Sensitivitätsanalyse, hat der Vorstand die begründete Erwartung, dass das Unternehmen in der Lage ist, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und die innerhalb des dreijährigen Betrachtungszeitraums auftretenden Verpflichtungen erfüllen zu können. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 5 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ELEMENTE DES INTERNEN KONTROLL- UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM TUI KONZERNDas interne Kontrollsystem der TUI Group umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Weiterentwicklung des bestehenden internen Kontrollsystems im TUI Konzern in Anlehnung an das international anerkannte Rahmenwerk COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission), das die konzeptionelle Grundlage für das interne Kontrollsystem bildet, fortgesetzt. Das interne Kontrollsystem der TUI Group besteht aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem. Der Vorstand der TUI AG hat hierfür im Rahmen seiner Organfunktion zur Führung der Geschäfte spezifische Konzernfunktionen als Verantwortliche des internen Steuerungssystems im TUI Konzern benannt. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems im TUI Konzern. Neben manuellen Prozesskontrollen - wie beispielsweise dem Vier-Augen-Prinzip - sind auch die automatisierten IT-Prozess-Kontrollen ein wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Weiterhin werden durch Gremien, wie z. B. durch den Risikoüberwachungsausschuss der TUI AG (ROC), sowie durch spezifische Konzernfunktionen prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt. Der Aufsichtsrat der TUI AG, hier insbesondere der Prüfungsausschuss, und die Konzernrevision der TUI AG oder die dezentralen Revisionen in den Konzerngesellschaften sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem in den TUI Konzern eingebunden. Auf Grundlage des § 107 Abs. 3 AktG befasst sich der Prüfungsausschuss der TUI AG vor allem mit der Abschlussprüfung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems. Der Konzernabschlussprüfer gewinnt Einblick in das Kontrollumfeld des TUI Konzerns durch prozessunabhängige Kontrollen. Insbesondere die Prüfung der Konzernabschlüsse durch den Konzernabschlussprüfer bzw. die Prüfung der einbezogenen Formularabschlüsse der Konzerngesellschaften bilden eine wesentliche prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. Das Risikomanagementsystem, das als Enterprise Risk Management-System (ERM-System) als Bestandteil des internen Kontrollsystems eingeführt wurde, ist mit Bezug auf die Konzernrechnungslegung auch auf das Risiko der Falschaussage in der Konzernbuchführung sowie in der externen Berichterstattung ausgerichtet. Im TUI Konzern umfasst das Risikomanagementsystem neben dem operativen Risikomanagement, das auch den Risikotransfer auf Versicherungsgesellschaften durch die Absicherung von Schadens- oder Haftungsrisiken sowie den Abschluss geeigneter Sicherungsgeschäfte zur Begrenzung von Fremdwährungs- und Rohstoffpreisrisiken beinhaltet, konzernweit auch die systematische Risikofrüherkennung, -steuerung und -überwachung. Weitere Erläuterungen zum Risikomanagementsystem werden im Abschnitt "Konzeptionelle Grundlagen des Risikomanagements" dieses Risikoberichts erteilt. 2. EINSATZ VON IT-SYSTEMENDie Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt in den Einzelabschlüssen der Tochterunternehmen der TUI AG im Wesentlichen durch lokale Buchhaltungssysteme der Hersteller SAP und Oracle. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der TUI AG werden durch die Tochterunternehmen die jeweiligen Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen ergänzt, die dann durch sämtliche Konzernunternehmen in das Berichtssystem Oracle Hyperion Financial Management 11.1.2.3 (HFM) eingestellt werden. HFM wird dabei konzernweit als einheitliches Berichts- und Konsolidierungssystem eingesetzt, sodass keine weiteren Schnittstellen zur Erstellung des Konzernabschlusses vorhanden sind. In HFM werden sämtliche Konsolidierungsvorgänge zur Erstellung des Konzernabschlusses der TUI AG, wie z. B. die Kapitalkonsolidierung, die Vermögens- und Schuldenkonsolidierung oder die Aufwands- und Ertragskonsolidierung einschließlich der Equity-Bewertung, generiert und vollständig dokumentiert. Sämtliche Bestandteile des Konzernabschlusses der TUI AG einschließlich der Anhangangaben werden aus dem Konsolidierungssystem HFM entwickelt. HFM stellt auch diverse Module für Auswertungszwecke zur Verfügung, um ergänzende Informationen zur Erläuterung des Konzernabschlusses der TUI AG aufzubereiten. Der im HFM Berichts- und Konsolidierungssystem integrierte Workflow-Prozess stellt sicher, dass nach der Erfassung der Datenpakete durch die Berichtsgesellschaften das System gesperrt wird, um weitere Änderungen zu verhindern. Dies sichert die Datenintegrität innerhalb des Systems und erleichtert die Identifizierung ggf. weiterer notwendiger Änderungen der Berichtspakete. Dieser Workflow-Prozess wurde von der Konzernrevision seit Einführung des Systems mehrfach überprüft und validiert. Durch den Konzernabschlussprüfer der TUI AG werden aus den im Berichts- und Konsolidierungssystem HFM durch die Konzerngesellschaften erfassten Formularabschlüssen nach eigenem Ermessen bestimmte Formularabschlüsse ausgewählt, die dann für Zwecke der Konzernabschlussprüfung geprüft werden. 3. SPEZIFISCHE KONZERNRECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENE RISIKENSpezifische konzernrechnungslegungsbezogene Risiken können z. B. aus ungewöhnlichen oder komplexen Geschäften, insbesondere zeitkritisch zum Ende des Geschäftsjahres, entstehen. Weiterhin sind Geschäftsvorfälle, die nicht routinemäßig verarbeitet werden, mit einem besonderen Risiko behaftet. Aus den Mitarbeitern notwendigerweise eingeräumten Ermessensspielräumen bei Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden können weitere konzernrechnungslegungsbezogene Risiken resultieren. Auch aus der Auslagerung und Übertragung von rechnungslegungsspezifischen Aufgaben auf Servicegesellschaften können sich spezifische Risiken ergeben. Rechnungslegungsbezogene Risiken aus derivativen Finanzinstrumenten werden im Anhang zum Konzernabschluss erläutert. 4. WESENTLICHE REGELUNGS- UND KONTROLLAKTIVITÄTEN ZUR SICHERSTELLUNG DER ORDNUNGSMÄSSIGKEIT UND VERLÄSSLICHKEIT DER KONZERNRECHNUNGSLEGUNGDie auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist gewährleistet, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen beispielhaft die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen anhand spezifischer Kennzahlen. Die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit doloser Handlungen. Die organisatorischen Maßnahmen sind auch darauf ausgerichtet, unternehmens- oder konzernweite Umstrukturierungen oder Veränderungen in der Geschäftstätigkeit einzelner Geschäftsbereiche zeitnah und sachgerecht in der Konzernrechnungslegung zu erfassen. Weiterhin ist beispielsweise sichergestellt, dass bei Veränderungen in den eingesetzten IT-Systemen der zugrunde liegenden Buchführungen in den Konzerngesellschaften eine periodengerechte und vollständige Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des TUI Konzerns und stellt die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung sicher. Die Bilanzierungsvorschriften im TUI Konzern regeln zusammen mit den Vorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den TUI Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen. Sie beinhalten neben allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen und -methoden vor allem Regelungen zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Cash Flow-Rechnung und Segmentberichterstattung. Die TUI Bilanzierungsvorschriften regeln auch konkrete formale Anforderungen an den Konzernabschluss. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises sind auch die durch die Konzerngesellschaften im Konzernberichtssystem HFM monatlich, quartalsweise oder jährlich zu berichtenden Inhalte im Detail festgelegt. Die TUI Bilanzierungsvorschriften enthalten weiterhin z. B. konkrete Vorgaben zur Abbildung, Abstimmung und Abwicklung von Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen und zur Ermittlung des beizulegenden Werts von Vermögenswerten, insbesondere Geschäfts- und Firmenwerten. Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse und gegebenenfalls Korrektur der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern erstellten Berichte und der hierzu mit dem Abschlussprüfer und dem lokalen Management geführten Abschlussbesprechungen. Gegebenenfalls darüber hinausgehende notwendige inhaltliche Anpassungen können, systemseitig abgegrenzt, von einer der nachgelagerten Instanzen vorgenommen werden. Durch die bereits systemtechnisch im HFM-Konsolidierungssystem festgelegten Kontrollmechanismen wird das Risiko der Verarbeitung formal fehlerhafter Abschlüsse reduziert. Bestimmte Parameter werden zentral auf Konzernebene festgelegt und müssen von den Tochtergesellschaften angewendet werden. Dies betrifft u. a. auch die zentrale Festlegung der Parameter für die Bewertung von Pensions- oder sonstigen Rückstellungen sowie die Zinssätze für die Bewertung bestimmter Vermögenswerte im Rahmen von Cash Flow-Modellen. Mit der zentralen Durchführung von Werthaltigkeitstests für so genannte Goodwills wird die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien im Konzernabschluss sichergestellt. 5. EINSCHRÄNKENDE HINWEISEDas interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht durch die im TUI Konzern festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten sowie deren sachgerechte Darstellung in der Konzernrechnungslegung. Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können allerdings der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen werden und führen dann zur eingeschränkten Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems, sodass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme nicht die absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Konzernrechnungslegung gewährleisten kann. Die getroffenen Aussagen beziehen sich nur auf die nach IFRS 10 in den Konzernabschluss der TUI AG einbezogenen Tochterunternehmen. GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS UND PROGNOSEBERICHTscroll
Vergleich der tatsächlichen Geschäftsentwicklung 2014/15 mit der PrognoseIm Geschäftsjahr 2014/15 hat sich die TUI Group besser entwickelt als in unserer ursprünglichen Prognose unterstellt. Das bereinigte EBITA der TUI Group verbesserte sich im Geschäftsjahr 2014/15 um 22,9 % auf 1.069,0 Mio. €. Ohne Berücksichtigung der im diesem Ergebnis enthaltenen positiven Umrechnungseffekte, insbesondere aus dem im Berichtsjahr erfolgten Anstieg des Britischen Pfund im Vergleich zum Euro, entspricht dies unserer kommunizierten Zielsetzung, im Geschäftsjahr 2014/15 unter der Annahme stabiler Wechselkurse ein operatives Ergebnis von rund 1 Mrd. € zu erreichen. Infolge der guten operativen Entwicklung verbesserte sich auch das berichtete EBITA des Konzerns um 11,3 % auf 865,3 Mio. €. Mit einem Plus von 8,0 % stieg der Umsatz des TUI Konzerns im Berichtsjahr insbesondere währungsbedingt deutlich an. Unter der Annahme stabiler Wechselkurse lag der Umsatzanstieg der TUI Group im Berichtsjahr mit 3,6 % ebenfalls am oberen Ende der in unserer ursprünglichen Prognose angegebenen Bandbreite. Die zahlungswirksamen Investitionen in sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen inklusive der Vorauszahlungen auf Flugzeugbestellungen lag mit 826,4 Mio. € leicht über unserer Prognose. Die zum Ende des Geschäftsjahres 2014/15 ausgewiesene Nettoverschuldung von 213,7 Mio. € lag ebenfalls leicht über der von uns erwarteten, nahezu ausgeglichenen Nettofinanzposition der TUI Group. Erwartete Entwicklung der wirtschaftlichen RahmenbedingungenERWARTETE ENTWICKLUNG DES BRUTTOINLANDSPRODUKTSscroll
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook, Oktober 2015 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE SITUATIONDer Internationale Währungsfonds (IWF, World Economic Outlook, Oktober 2015) rechnet für das Kalenderjahr 2015 mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 3,1 %. Für 2016 prognostiziert der IWF ein Wachstum der Weltwirtschaft von 3,6 %. Während für die fortgeschrittenen Volkswirtschaften höhere Zuwachsraten erwartet werden, gehen die Experten von einer schwächeren Entwicklung der Schwellenländer aus, da diese durch niedrige Rohstoffpreise und binnenwirtschaftliche Probleme gebremst werden. MARKTENTWICKLUNG IN TOURISTIKDie UNWTO geht davon aus, dass der internationale Tourismus in dieser Dekade weltweit weiter wachsen wird. Für die kommenden Jahre wird ein durchschnittliches gewogenes Wachstum von rund 3 % pro Jahr prognostiziert (Quelle: UNWTO, Tourism Highlights, 2015 Edition). In den ersten acht Monaten 2015 haben die internationalen Ankünfte um 4,3 % zugenommen, für das Kalenderjahr 2015 rechnet die UNWTO mit einem Wachstum von 3 bis 4 % (Quelle: UNWTO, World Tourism Barometer, Oktober 2015). AUSWIRKUNGEN AUF DEN TUI KONZERNDie TUI Group ist als führender touristischer Anbieter abhängig von der Entwicklung der Konsumnachfrage in den großen Quellmärkten, in denen wir mit unseren Veranstalter- und Hotelmarken vertreten sind. Unsere Planung basiert auf den Annahmen des IWF zur künftigen Entwicklung der Weltwirtschaft. Neben der Entwicklung der Konsumneigung ist die politische Stabilität in den Zielgebieten ein wichtiger Faktor für die Nachfrage nach Urlaubsreisen. Wir gehen davon aus, dass unser Geschäftsmodell flexibel genug ist, die derzeit erkennbaren Herausforderungen zu kompensieren. Das in unserer Planung für das Geschäftsjahr 2015/16 unterstellte Umsatzwachstum unser Veranstalter liegt leicht oberhalb der langfristigen Prognose der UNWTO. Unser strategischer Fokus liegt auf der Vereinheitlichung unseres Markenauftritts in den Quellmärkten, der Erweiterung unseres eigenen Hotelportfolios sowie dem Ausbau unseres Kreuzfahrtgeschäfts, insbesondere unter der Marke TUI Cruises. Erwartete Entwicklung der ErtragslageTUI GROUPDie Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen ausländischer Tochterunternehmen in unserem Konzernabschluss erfolgt zu Monatsdurchschnittskursen. Einen wesentlichen Teil des Konzernumsatzes sowie einen hohen Ergebnis- und Cash Flow-Beitrag erwirtschaftet der TUI Konzern in Nicht-Euro-Währungen, insbesondere in Britischen Pfund, US-Dollar und Schwedischer Krone. Unter Berücksichtigung des saisonalen Geschäftsverlaufs in der Touristik hat die unterjährige Kursentwicklung dieser Währungen gegenüber dem Euro daher einen hohen Einfluss auf die im Konzernabschluss der TUI AG ausgewiesenen finanziellen Kennzahlen. Unsere nachfolgenden Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im Geschäftsjahr 2015/16 basieren auf der Annahme konstanter Wechselkurse des abgelaufenen Geschäftsjahres 2014/15. ERWARTETE ENTWICKLUNG VON UMSATZ, BEREINIGTEM EBITA UND BEREINIGUNGEN DES KONZERNSscroll
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Auf Basis konstanter Wechselkurse, ohne aufgegebenen
Geschäftsbereich. MARKENUMSATZEin wesentlicher Teil unseres zukünftigen Umsatzwachstums soll bei Gemeinschaftsunternehmen entstehen, die at Equity in den Konzernabschluss einbezogen werden. Der Umsatz dieser Unternehmen, zu denen insbesondere TUI Cruises und der kanadische Veranstalter Sunwing gehören, ist daher nicht Teil des TUI Group Konzernumsatzes. Für eine klarere Darstellung der von unseren Gemeinschaftsunternehmen erwirtschafteten Umsätze haben wir daher die neue Kennzahl Markenumsatz eingeführt. Im Geschäftsjahr 2015/16 soll der Markenumsatz auf Basis stabiler Wechselkurse um mindestens 5 % ansteigen. UMSATZIm Geschäftsjahr 2015/16 erwarten wir auf Basis konstanter Wechselkurse eine Steigerung des Umsatzes um mindestens 3 %, die insbesondere auf die erwarteten höheren Gästezahlen unserer Volumenveranstalter durch die Umsetzung unserer Wachstumsstrategie (vgl. Kapitel Ziele und Strategien dieses Berichts) zurückzuführen ist. BEREINIGTES EBITADas bereinigte EBITA im Geschäftsjahr 2015/16 des TUI Konzerns soll auf Basis konstanter Wechselkurse durch die Umsetzung unserer Wachstumsstrategie (vgl. Kapitel Ziele und Strategien dieses Berichts) um mindestens 10 % ansteigen. Risiken bestehen in der Entwicklung der Gästezahlen vor dem Hintergrund eines weiterhin volatilen wirtschaftlichen Umfelds in unseren großen Quellmärkten, der Nachfrage nach unseren eigenen Hotels und Kreuzfahrtschiffen sowie der Erreichung der Synergien aus dem Zusammenschluss. → Details siehe im Risikobericht BEREINIGUNGENFür das kommende Geschäftsjahr 2015/16 rechnen wir mit Kaufpreisallokationen und saldierten Einmalkosten, insbesondere für die Erreichung der Synergien aus dem Zusammenschluss, in Höhe von rund 180 Mio. €, die im Ergebnisausweis zu bereinigen sind. ROIC UND WERTBEITRAGDurch das verbesserte operative Ergebnis rechnen wir im Geschäftsjahr 2015/16 mit einer leichten Verbesserung des ROIC, die in Abhängigkeit von der Entwicklung der Kapitalkosten des TUI Konzerns auch zu einem Anstieg des Wertbeitrags führen soll. ENTWICKLUNG IN DEN SEGMENTENDie unten beschriebene Erwartung basiert auf der aktuellen Buchungslage, unserer Wachstumsstrategie und der relativen Geschäftsentwicklung unserer Segmente im Geschäftsjahr 2014/15. Die zukünftige Entwicklung ist abhängig von der weiteren Entwicklung der Nachfrage in unseren Quellmärkten und Kundensegmenten sowie der Entwicklung unserer Inputkosten. Aus unserer Sicht bietet unser diversifiziertes Geschäftsmodell den Vorteil, dass Entwicklungen in einzelnen Segmenten gegebenenfalls durch gegenläufige Trends in anderen Geschäftsbereichen kompensiert werden können. QUELLMÄRKTEAuf der Basis der aktuellen Buchungslage und unter der Annahme konstanter Wechselkurse erwarten wir im Geschäftsjahr 2015/16 für die Quellmärkte einen Anstieg des bereinigten EBITA um mindestens 10 %. Unter Berücksichtigung der relativen Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014/15 rechnen wir für die Regionen Zentral und West mit einem höheren prozentualen Anstieg des bereinigten Ergebnisses als in der Region Nord. HOTELS & RESORTSNeben dem weiteren Ausbau unserer Kern-Hotel- und -Clubmarken erwarten wir eine weitere Verbesserung der Auslastung unserer Hotels im Geschäftsjahr 2015/16. Unter Berücksichtigung des positiven Einmaleffekts aus dem Verkauf eines Riu Hotels im abgelaufenen Geschäftsjahr wird die Verbesserung des bereinigten EBITA im Geschäftsjahr 2015/16 voraussichtlich am unteren Ende der für den Konzern angegebenen Verbesserung von mindestens 10 % liegen. KREUZFAHRTENDurch den erstmalig ganzjährigen Betrieb der Mein Schiff 4 und die geplante Inbetriebnahme der Mein Schiff 5 im Geschäftsjahr 2015/16 wird der Anstieg des bereinigten EBITA im Segment Kreuzfahrten voraussichtlich deutlich über der für den Konzern angestrebten Verbesserung von mindestens 10 % liegen. SPECIALIST TRAVELDie im Bereich Specialist Travel gebündelten Segmente Specialist Group und Hotelbeds Group sind in verschiedenen Märkten mit unterschiedlichen Entwicklungen tätig. Auf der Basis der aktuellen Buchungslage und unserer Strategie, den Wert der in diesem Bereich gebündelten Geschäfte zu maximieren, soll sich der Bereich Specialist Travel analog zu den Quellmärkten entwickeln. Erwartete Entwicklung der FinanzlageERWARTETE ENTWICKLUNG DER FINANZLAGE DES KONZERNSscroll
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Auf Basis konstanter Wechselkurse. NETTOSACH- UND -FINANZINVESTITIONENAufgrund bereits getroffener Investitionsentscheidungen und geplanter Projekte erwarten wir im TUI Konzern für das Geschäftsjahr 2015/16 einen Nettofinanzmittelbedarf in Höhe von rund 750 Mio. €. Dies beinhaltet Anzahlungen auf Flugzeugbestellungen und Erlöse aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen. Der überwiegende Teil ist für Investitionen in Sachanlagen vorgesehen. Die geplanten Investitionen betreffen insbesondere die Erhaltung und Erweiterung des Hotelportfolios, die Einführung neuer Produktions- und Buchungssysteme und die Anschaffung von Flugzeugersatzteilen und Yachten. NETTOFINANZPOSITIONDie Nettoverschuldung des Konzerns belief sich am Bilanzstichtag auf 213,7 Mio. €. Aufgrund eines höheren Finanzierungsvolumens für Flugzeuge und ein Kreuzfahrtschiff in Großbritannien auf der Basis von Finance Lease-Verträgen gehen wir für das Geschäftsjahr 2015/16 von einem Anstieg der Nettoverschuldung des Konzerns auf rund 0,5 Mrd. € aus. Nachhaltige EntwicklungKLIMASCHUTZ UND EMISSIONENTreibhausgasemissionen und ihr Einfluss auf den Klimawandel sind eine der größten globalen Herausforderungen für die Tourismusindustrie. Die TUI Group hat im September 2015 ihre neue Nachhaltigkeitsstrategie "Better Holidays, Better World" über die Jahre 2015 - 2020 veröffentlicht. Wir haben uns das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die emissionseffizienteste Airlineflotte Europas zu betreiben. Zudem wollen wir die CO2 -Intensität unserer weltweiten Geschäftstätigkeit um insgesamt 10 % reduzieren. So auch im Bereich der TUI Airlines: Wir haben uns vorgenommen, den spezifischen CO2 -Ausstoß (in g CO2 /pkm) um 10 % zu mindern (Basisjahr 2013/14). Gesamtaussage zur aktuellen Lage und zur voraussichtlichen Entwicklung des TUI Konzerns durch den VorstandDie aktuelle wirtschaftliche Lage und die Aussichten der TUI Group für das Geschäftsjahr 2015/16 beurteilen wir zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts (8. Dezember 2015) weiterhin positiv. Die TUI Group ist mit ihrem Finanzprofil, ihrer starken Marke und ihrem Leistungsportfolio gut im Markt aufgestellt. In den ersten Wochen des neuen Geschäftsjahres 2015/16 lag die Geschäftsentwicklung im Rahmen unserer Erwartungen. Gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum erwarten wir im Konzern infolge der verbesserten operativen Geschäftsentwicklung in den Segmenten einen Anstieg des operativen Ergebnisses gegenüber dem Niveau des Vorjahres. Auf Basis konstanter Wechselkurse erwarten wir eine Verbesserung des bereinigten Ergebnisses der TUI Group um mindestens 10 %. Vor dem Hintergrund unserer Wachstumsstrategie haben wir unseren mittelfristigen Ausblick aktualisiert und wollen in den nächsten drei Geschäftsjahren bis 2017/18 einen durchschnittlichen Zuwachs unseres bereinigten EBITA um mindestens 10 % jährlich erzielen. Unsere langfristige Zielgröße für die Bruttoinvestitionen der TUI Group (ohne Anzahlungen auf Flugzeugbestellungen) beträgt 3 % des Konzernumsatzes. ChancenberichtDas Chancenmanagement des TUI Konzerns folgt der Konzernstrategie für das Kerngeschäft Touristik. Die Verantwortung für das systematische Erkennen und die Nutzung sich bietender Chancen liegt bei dem operativen Management der Quellmärkte sowie der Segmente Hotels & Resorts und Kreuzfahrten. Marktszenarien und kritische Erfolgsfaktoren der einzelnen Sparten werden im Rahmen des konzernweiten Planungs- und Steuerungsprozesses analysiert und bewertet. Kernaufgabe des TUI Group Vorstands ist es, das profitable Wachstum des TUI Konzerns durch die Optimierung des Beteiligungsportfolios und die Weiterentwicklung der Konzernstruktur nachhaltig abzusichern. Der TUI Konzern ist insgesamt gut aufgestellt für das Nutzen von Chancen, die aus den wesentlichen Trends in seinen Märkten resultieren. CHANCEN AUS DER ENTWICKLUNG DER RAHMENBEDINGUNGENEine über den Erwartungen verlaufende wirtschaftliche Entwicklung würde sich über die daraus resultierende Erhöhung der Nachfrage nach Reisen positiv auf den TUI Konzern und seine Sparten auswirken. Daneben könnten sich aus einem veränderten Wettbewerbsumfeld in einzelnen Märkten Chancen für den TUI Konzern ergeben. UNTERNEHMENSSTRATEGISCHE CHANCENChancen für weiteres organisches Wachstum sehen wir insbesondere im weiteren Ausbau unseres Hotelportfolios und unseres Kreuzfahrtgeschäfts. Daneben wollen wir als Marktführer langfristig von dem demographischen Wandel und der dadurch erwarteten steigenden Nachfrage nach hochwertigen Urlaubsreisen mit einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren. OPERATIVE CHANCENMit unserem differenzierten Produktangebot und dem weiteren Ausbau des Eigenvertriebs bei TUI Travel, insbesondere über das Internet, wollen wir unsere Wettbewerbsposition weiter verbessern. Operative Chancen sehen wir außerdem in einer verstärkten Integration unseres Content- und unseres Veranstaltergeschäfts. SONSTIGE CHANCENDarüber hinaus sehen wir in einer möglichen Verwertung unseres verbliebenen Engagements in der Containerschifffahrt die Chance für eine weitere Verbesserung der wesentlichen Finanzrelationen des TUI Konzerns. WIRTSCHAFTSBERICHTGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche EntwicklungENTWICKLUNG DES BRUTTOINLANDSPRODUKTSscroll
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook, Oktober 2015 Die Weltwirtschaft hat im Kalenderjahr 2015 ihr moderates Wachstum fortgesetzt. Die Zunahme der Weltproduktion wird gemäß der Prognose des Internationalen Währungsfonds (IWF, World Economic Outlook, Oktober 2015) in diesem Jahr mit einem Plus von 3,1% geringer ausfallen als im Vorjahr. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften nahm die konjunkturelle Dynamik sukzessive zu, in den Schwellenländern blieb der Produktionsanstieg hingegen sehr moderat. Entwicklung in der TouristikVERÄNDERUNG DER INTERNATIONALEN TOURISTISCHEN ANKÜNFTEscroll
Quelle: UNWTO World Tourism Barometer, Oktober 2015 Im Kalenderjahr 2014 haben die internationalen Ankünfte weltweit um 4,2 % auf 1,13 Mrd. zugenommen. Auch in den ersten acht Monaten des Kalenderjahres 2015 setzte sich dieser Trend weiter fort, der Zuwachs betrug in diesem Zeitraum 4,3 %. Europa blieb die am meisten besuchte Region weltweit und legte mit einem Plus an touristischen Ankünften von 5,3 % am stärksten zu. Die Euro-Zone profitierte dabei von der Schwäche ihrer Währung und der allmählichen wirtschaftlichen Erholung. Für das Gesamtjahr 2015 rechnet die UNWTO mit einem Wachstum des weltweiten Reise- und Tourismusmarkts von 3 bis 4 %. Damit hält der in den letzten Jahren stabile Wachstumstrend im Tourismus weiterhin an (UNWTO, World Tourism Barometer, Oktober 2015). Die Gästezahlen in den Quellmärkten der TUI Group sind im Geschäftsjahr 2014/15 im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 1,6 % gestiegen. Der Anstieg war insbesondere auf die positive Entwicklung in Großbritannien zurückzuführen. Dieser Quellmarkt profitierte vom Ausbau des Boeing 787-Langstreckenprogramms sowie vom Wachstum bei unseren TUI unique-Reisen. → Geschäftsverlauf in den Quellmärkten siehe ab Seite 127 Die TUI Konzerngesellschaften sind mit ihren geschäftlichen Aktivitäten weltweit vertreten. Damit ist die TUI Group finanzwirtschaftlichen Risiken durch Veränderungen von Wechselkursen und Rohstoffpreisen ausgesetzt. Die wesentlichen operativen finanzwirtschaftlichen Transaktionsrisiken bestehen in Euro und US-Dollar. Sie entstehen hauptsächlich durch Fremdwährungskostenpositionen der einzelnen Konzerngesellschaften wie beispielweise Kerosin und Bunkeröl oder Schiffshandling sowie im Hoteleinkauf. Die Parität des Britischen Pfund gegenüber dem Euro ist für die Umrechnung der im englischen Markt erzielten Ergebnisse im TUI Konzernabschluss von Bedeutung. Der Jahresdurchschnittskurs des US-Dollar im Vergleich zum Euro verringerte sich im Geschäftsjahr 2014/15 von 1,26 USD / EUR um rund 11,1 % auf 1,12 USD / EUR. Der durchschnittliche Umrechnungskurs des Britischen Pfund ging im Vergleich zum Euro im Berichtszeitraum von 0,78 GBP / EUR um rund 5,1 % auf 0,74 GBP / EUR zurück. Damit haben sich beide Währungen im Vergleich zum Euro stabiler entwickelt. Rohstoffpreisänderungen wirken sich in der TUI Group insbesondere auf die Beschaffung von Treibstoffen wie Kerosin und Bunkeröl aus. Der Ölpreis für die Sorte Brent hat sich im Geschäftsjahr nahezu halbiert und lag zum 30. September 2015 bei 48,37 USD pro Barrel. Risiken aus Wechselkursänderungen und Preisrisiken aus Treibstoffeinkäufen werden in der Touristik überwiegend durch derivative Sicherungsgeschäfte abgesichert. Angaben zu Sicherungsstrategien und Risikomanagement sowie zu Finanzgeschäften und ihrem Umfang am Bilanzstichtag enthalten die Abschnitte Finanzlage und Risikobericht des Lageberichts sowie der Abschnitt Finanzinstrumente im Anhang zum Konzernabschluss. → Finanzlage siehe ab Seite 138 → Risikobericht siehe ab Seite 97 → Finanzinstrumente siehe ab Seite 262 Veränderung rechtlicher RahmenbedingungenIm Geschäftsjahr 2014/15 gab es keine Veränderung rechtlicher Rahmenbedingungen mit wesentlichen Auswirkungen auf die geschäftliche Entwicklung des TUI Konzerns. Ertragslage des KonzernsErläuterungen zur Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungDie Ertragslage der TUI Group hat sich im Geschäftsjahr 2014/15 deutlich positiv entwickelt. Das operative Ergebnis (bereinigtes EBITA) der TUI Group verbesserte sich im Berichtsjahr um 22,9 % auf 1.069,0 Mio. €. Dieser Anstieg war insbesondere auf die sehr gute Geschäftsentwicklung in der Region Nord und in den Segmenten Hotels & Resorts und Kreuzfahrten zurückzuführen. Neben der operativen Verbesserung führten ein verbessertes Zinsergebnis und die im Rahmen des Zusammenschlusses mit TUI Travel verringerte Ertragsteuerbelastung zu einem deutlichen Anstieg des Ergebnisses aus fortzuführenden Geschäftsbereichen auf 448,4 Mio. €. KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER TUI AG FÜR DIE ZEIT VOM 1.10.2014 BIS 30.9.2015scroll
Umsatzerlöse und -kostenUMSATZscroll
Der Umsatz des TUI Konzerns stieg im Geschäftsjahr 2014/15 unter anderem währungsbedingt um 8,0 % auf 20,0 Mrd. €. Bereinigt um Währungseffekte, die insbesondere aus dem Anstieg des Britischen Pfund gegenüber dem Euro resultierten, nahm der Umsatz mit 3,6 % stärker zu als die um 1,6 % über dem Vorjahreswert liegenden Gästezahlen der Quellmärkte. Den Umsatzerlösen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Umsatzkosten gegenübergestellt, die sich im Berichtsjahr um 8,1 % erhöht haben. BRUTTOGEWINNDer Bruttogewinn als Saldogröße aus Umsatzerlösen und -kosten verbesserte sich im Geschäftsjahr 2014/15 um 159,3 Mio. € auf rund 2,4 Mrd. €. VERWALTUNGSAUFWENDUNGENDie Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 181,6 Mio. € gegenüber dem Wert des Vorjahres auf 1.715,4 Mio. €. Der Anstieg der Verwaltungsaufwendungen resultiert im Vorjahresvergleich neben Wechselkurseffekten hauptsächlich aus im Berichtsjahr umgesetzten Reorganisations- und Restrukturierungsmaßnahmen, insbesondere für den Umbau des Corporate Center, die beabsichtigte Integration der Zielgebietsagenturen in die Quellmarktorganisationen und die Zusammenführung der Fluggesellschaften. Die Reorganisationen in den Quellmärkten Deutschland, Benelux und Nordic führten ebenfalls zu höheren Verwaltungsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr. Weitere Aufwendungen betreffen insbesondere Wertberichtigungen auf Vorsteuerforderungen bei einer Tochtergesellschaft in Italien sowie Zuführungen zu Rückstellungen für einen noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreit in Zusammenhang mit dem Erwerb eines türkischen Hotels. SONSTIGE ERTRÄGE UND ANDERE AUFWENDUNGENDie sonstigen Erträge in 2014/15 von 51,2 Mio. € beinhalteten im Wesentlichen Buchgewinne aus dem im Dezember 2014 erfolgten Verkauf eines Hotels der Riu Gruppe (16,9 Mio. €) sowie aus dem Verkauf von zwei griechischen Hotelgesellschaften im Q3 2014/15 (10,1 Mio. €). Außerdem wurden Erträge aus dem Verkauf der Gesellschaften der PEAK Adventure Travel Group (4,4 Mio. €) und dem Verkauf von zwei Hotels der Specialist Group sowie aus Sale and Lease Back-Geschäften mit Flugzeugen realisiert. Weitere Erträge betreffen die Realisierung bisher erfolgsneutral im Eigenkapital erfasster kumulierter Fremdwährungsgewinne im Zuge der Kapitalherabsetzung bei einer Tochtergesellschaft. Die im Vorjahr ausgewiesenen sonstigen Erträge betrafen vor allem Gewinne aus Sale and Lease Back-Geschäften mit Flugzeugen und Buchgewinne aus dem Verkauf von Immobilien. Weitere Erträge resultierten aus dem Verkauf einer Hotelgesellschaft in der Schweiz sowie aus Abgangsgewinnen aus dem Verkauf von Beteiligungen. Die anderen Aufwendungen in 2014/15 in Höhe von 8,0 Mio. € resultieren insbesondere aus Fremdwährungsverlusten in Zusammenhang mit Kapitalherabsetzungen und Liquidationen von Tochtergesellschaften sowie aus Aufwendungen aus Sale and Lease Back-Geschäften mit Flugzeugen. FINANZERGEBNISDas Finanzergebnis verschlechterte sich trotz eines im Berichtsjahr deutlich verringerten Nettozinsaufwands um 68,1 Mio. € auf - 332,2 Mio. €. Die höheren Finanzaufwendungen waren dabei auf die im Berichtsjahr erfolgte Abwertung der als zur Veräußerung verfügbares Finanzinstrument klassifizierten Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG von 147,1 Mio. € zurückzuführen. Der Rückgang der Nettozinsaufwendungen resultiert aus einer veränderten Struktur der Finanzschulden. Alle Wandelanleihen wurden im Geschäftsjahr 2014/15 vollständig gewandelt. Dementsprechend verminderte sich der Zinsaufwand aus Wandelanleihen um 95,9 Mio. €. Weiterhin hat die TUI AG im August 2014 ein Bankdarlehen in Höhe von 100 Mio. € getilgt. Dadurch sank der Zinsaufwand um weitere 12,9 Mio. €. Die neue Finanzierung im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der TUI AG mit der TUI Travel PLC hatte gegenläufige Effekte. Die der TUI Travel gewährte Kreditlinie wurde durch eine der TUI AG gewährte Kreditlinie ersetzt. Die abgegrenzten Ausgabekosten der Kreditlinie der TUI Travel PLC in Höhe von 14,2 Mio. € wurden entsprechend im Q1 2014/15 in vollem Umfang ergebniswirksam. Weiterhin führte die im September 2014 begebene Hochzinsanleihe der TUI AG in Höhe von 300,0 Mio. € zu Zinsaufwendungen von 14,7 Mio. €. Zusätzlich führte der Kauf der Europa 2 zu einem Anstieg der Finanzschulden und einem um 9,3 Mio. € höheren Zinsaufwand. Aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen resultierte ein um 10,2 Mio. € höherer Zinsaufwand. EQUITY-ERGEBNISDas Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen enthält das anteilige Jahresergebnis der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie gegebenenfalls außerplanmäßige Wertberichtigungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte dieser Unternehmen. Im Berichtsjahr betrug das Equity-Ergebnis 144,5 Mio. €, der deutliche Anstieg um 117,7 Mio. € resultierte unter anderem aus dem höheren Ergebnisbeitrag von TUI Cruises. STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM ERTRAGDer geringere Steueraufwand in 2014/15 ist insbesondere auf eine dem Zusammenschluss der TUI AG mit der TUI Travel PLC folgende Neubewertung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge zurückzuführen. ERGEBNIS AUS AUFGEGEBENEM GESCHÄFTSBEREICHDas Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich zeigt das Ergebnis nach Steuern der als aufgegebener Geschäftsbereich klassifizierten LateRooms Group. KONZERNGEWINNDer Konzerngewinn erhöhte sich in 2014/15 um 108,8 Mio. € auf 379,6 Mio. €. ANTEIL DER AKTIONÄRE DER TUI AG AM KONZERNGEWINNDer auf die Aktionäre der TUI AG entfallende Anteil am Konzerngewinn verbesserte sich von 90,4 Mio. € im Vorjahr auf 340,4 Mio. € im Geschäftsjahr 2014/15. Der Anstieg ist neben den generellen Ergebnisverbesserungen des Konzerns darauf zurückzuführen, dass die nicht beherrschenden Anteilseigner an der TUI Travel PLC nur bis zum Zusammenschluss von TUI AG und TUI Travel PLC im Dezember 2015 bestanden. ANTEIL NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER AM KONZERNERGEBNISDer Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am Konzernergebnis betrug im Berichtsjahr 39,2 Mio. €. Er betraf die außenstehenden Aktionäre der TUI Travel PLC bis zum Vollzug des Zusammenschlusses mit der TUI AG und den Gesellschaften des Bereichs Hotels & Resorts. ERGEBNIS JE AKTIEDie Aktionäre der TUI AG hatten nach Abzug der Minderheitsanteile in 2014/15 einen Anteil von 340,4 Mio. € (Vorjahr 90,4 Mio. €) am Konzernergebnis. Dadurch ergab sich ein unverwässertes Ergebnis je Aktie für das Geschäftsjahr 2014/15 von 0,64 € (Vorjahr 0,26 €). EBITA, bereinigtes EBITA und bereinigtes Ergebnis je AktieWesentliche Kennzahlen für die Steuerung der TUI Group sind das EBITA und das bereinigte EBITA. Wir halten die Ergebniskennzahl EBITA für die am besten geeignete Steuerungsgröße zur Erklärung der operativen Geschäftsentwicklung der TUI Group. Das EBITA ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und ohne Einbeziehung der Ergebnisse aus der nach der Equity-Methode bewerteten Containerschifffahrt und ohne Einbeziehung des Ergebnisses aus der Bewertung von Zinssicherungsinstrumenten. ÜBERLEITUNG AUF BEREINIGTES EBITAscroll
Das berichtete Ergebnis (EBITA) der TUI Group stieg aufgrund des guten operativen Geschäftsverlaufs im Geschäftsjahr 2014/15 um 88,1 Mio. € auf 865,3 Mio. € an. EBITAscroll
Zur Erläuterung und Bewertung der operativen Geschäftsentwicklung in den Segmenten wird nachfolgend auf das um Sondereinflüsse bereinigte Ergebnis (bereinigtes EBITA) abgestellt. Dieses Ergebnis ist um Abgangsergebnisse von Finanzanlagen, Restrukturierungsaufwendungen nach IAS 37, sämtliche Effekte aus Kaufpreisallokationen, Anschaffungsnebenkosten und bedingten Kaufpreiszahlungen sowie andere Aufwendungen und Erträge aus Einzelsachverhalten korrigiert worden. Als Einzelsachverhalte werden hier Erträge und Aufwendungen bereinigt, die aufgrund ihrer Höhe sowie der Häufigkeit ihres Eintritts die Beurteilung der operativen Ertragskraft der Unternehmensbereiche und des Konzerns erschweren oder verzerren. Zu diesen Sachverhalten zählen insbesondere wesentliche Reorganisations- und Integrationsaufwendungen, die nicht die Kriterien nach IAS 37 erfüllen, wesentliche Aufwendungen aus Rechtsstreitigkeiten, Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Flugzeugen sowie andere wesentliche Geschäftsvorfälle mit Einmalcharakter. Das um Sondereinflüsse bereinigte operative Ergebnis (bereinigtes EBITA) der TUI Group verbesserte sich im Geschäftsjahr 2014/15 um 199,1 Mio. € auf 1.069,0 Mio. €. BEREINIGTES EBITAscroll
Im Berichtsjahr wurden Erträge von 15,1 Mio. € bereinigt, denen unter Berücksichtigung der Aufwendungen aus Kaufpreisallokationen bereinigte Aufwendungen in Höhe von 218,8 Mio. € gegenüberstanden. Insgesamt standen Einmalaufwendungen in Höhe von 46,6 Mio. € in Verbindung mit dem Zusammenschluss von TUI AG und der ehemaligen TUI Travel PLC. Hiervon entfielen 30,9 Mio. € auf den Umbau des Corporate Center und 15,7 Mio. € auf die beabsichtigte Integration der Zielgebietsagenturen in die Quellmarktorganisationen. Bei den Bereinigungen handelte es sich im Wesentlichen um folgende Sachverhalte: ABGANGSERGEBNISSEIm Geschäftsjahr 2014/15 waren Abgangsergebnisse von 5,2 Mio. € zu bereinigen, die insbesondere Kapitalherabsetzungen bei Tochtergesellschaften betrafen. RESTRUKTURIERUNGSKOSTENIm Geschäftsjahr 2014/15 wurden Restrukturierungskosten von 64,8 Mio. € bereinigt. Dieser Betrag beinhaltete 29,6 Mio. € für den Umbau des Corporate Center und 9,6 Mio. € für die beabsichtigte Integration der Zielgebietsagenturen in die Quellmarktorganisationen. Daneben fielen 9,0 Mio. € für die Zusammenführung der Airlines im Projekt oneAviation an sowie 13,5 Mio. € für Reorganisationen in den Quellmärkten Deutschland, Benelux und Nordic. Weitere 2,8 Mio. € entfielen auf Restrukturierungen im Segment Hotelbeds Group. AUFWENDUNGEN AUS KAUFPREISALLOKATIONENIm Geschäftsjahr 2014/15 waren Aufwendungen aus Kaufpreisallokationen von 76,2 Mio. € zu bereinigen, die insbesondere planmäßige Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte aus in Vorjahren getätigten Akquisitionen betrafen. EINZELSACHVERHALTEDie saldierten Aufwendungen aus Einzelsachverhalten in Höhe von 67,9 Mio. € entfielen in Höhe von 28,3 Mio. € auf die Quellmärkte. Neben Aufwendungen für die Indienststellung neuer Boeing B787 Dreamliner in Höhe von 6,9 Mio. € wurden 3,1 Mio. € Streikkosten bei Corsair in Verbindung mit dem ursprünglich geplanten Verkauf der Gesellschaft bereinigt. Weitere 7,5 Mio. € betrafen Reorganisationen in Deutschland, Belgien und Frankreich. Im Segment Hotels & Resorts wurden 18,6 Mio. € Wertberichtigungen auf Vorsteuerforderungen bei einer Tochtergesellschaft in Italien sowie Rückstellungszuführungen für einen noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreit im Zusammenhang mit dem Erwerb eines türkischen Hotels in Höhe von 15,6 Mio. € bereinigt. Im Segment Hotelbeds Group wurden 6,1 Mio. € Aufwand für die beabsichtigte Integration der Zielgebietsagenturen in die Quellmarktorganisationen bereinigt. Im Segment Alle übrigen Segmente wurden insbesondere Aufwendungen in Höhe von 7,1 Mio. € in Verbindung mit Pensionsverpflichtungen in Großbritannien und bei CP Ships Canada bereinigt. PRO FORMA BEREINIGTES ERGEBNIS JE AKTIEDie unten stehende Tabelle zeigt eine vergleichbare Darstellung des pro forma bereinigten Ergebnisses je Aktie der TUI Group. Die Berechnung basiert auf dem gezeichneten Kapital zum 30. September 2015. Der Effekt aus der unterjährigen Wandlung von Wandelanleihen ist daher ebenso bereinigt wie die Veränderungen von Minderheitenanteilen und der Aktienanzahl im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von der TUI AG und der TUI Travel PLC im Dezember 2014. Die Verbesserung von 32,4 % im pro forma bereinigten Ergebnisses je Aktie resultiert insbesondere aus dem verbesserten bereinigten EBITA und der Verringerung des bereinigten Ertragsteuersatzes auf 25 %. PRO FORMA BEREINIGTES ERGEBNIS JE AKTIE DER TUI GROUPscroll
Geschäftsentwicklung in den SegmentenAktuelle und künftige Buchungsentwicklung in der TouristikIn der Touristik werden Reisen saisonbezogen mit einem unterschiedlich langen zeitlichen Vorlauf gebucht. Die Buchungsfreigabe für einzelne Saisons erfolgt in Abhängigkeit von der Ausgestaltung der jeweiligen Buchungs- und Reservierungssysteme in den einzelnen Quellmärkten zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Die buchbare Kapazität der Veranstalter wird im Saisonverlauf im Rahmen der Auslastungssteuerung zudem an die tatsächliche und erwartete Nachfrage angepasst. Zum Ende des Geschäftsjahres 2014/15 ergaben sich die nachfolgenden Buchungsstände für die die Wintersaison 2015/16 im Verhältnis zum Vorjahresstand. BUCHUNGSENTWICKLUNG1scroll
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Stand: 29. November 2015 (auf Basis konstanter
Wechselkurse). Für die in Großbritannien bereits buchbare Sommersaison 2016 lagen die Buchungen im November 2015 um 11 % über dem Niveau des Vorjahres. Der Durchschnittsreisepreis blieb stabil. Die Buchungslage im Segment Hotels & Resorts entspricht weitgehend der Gästeentwicklung in den Quellmärkten, da ein hoher Anteil der eigenen Hotelbetten durch TUI Veranstalter belegt wird. Im Segment Kreuzfahrten lagen die Vorausbuchungen zum Bilanzstichtag bei einer guten Nachfrage insbesondere durch den im Berichtsjahr erfolgten Flottenausbau bei TUI Cruises über den Vergleichswerten des Vorjahres. Im Rahmen der Quartalsberichterstattung der TUI Group werden regelmäßig aktuelle Angaben zur Buchungsentwicklung auf der TUI Homepage veröffentlicht. + Siehe www.tuigroup.com/de-de/investoren/news In unseren Quellmärkten entwickelten sich die operativen Kennzahlen wie folgt: Quellmärktescroll
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Anteil der über eigene Vertriebskanäle (stationär
und online) verkauften Reisen. Region NordDie Region Nord enthält die TUI Veranstalter, Airlines sowie das Kreuzfahrtgeschäft in Großbritannien, Irland und den nordischen Ländern. Daneben wurden dem Segment die strategische Beteiligung Sunwing in Kanada und die in den GUS-Staaten aktive TUI Russia zugeordnet. KENNZAHLEN REGION NORDscroll
Im Geschäftsjahr 2014/15 nahm die Anzahl der Gäste in der Region Nord insbesondere durch das starke Wachstum von TUI UK im Vergleich zum Vorjahr um 2,4 % zu. Der Umsatz stieg um 13,1 %, währungsbereinigt lag der Anstieg bei 4,6 %. Das bereinigte EBITA in der Region Nord verbesserte sich im Vorjahresvergleich um 132,0 Mio. €. Hierin enthalten waren Belastungen in Höhe von 7 Mio. € durch den Anschlag in Tunesien im Juni 2015 sowie positive Effekte aus Währungsumrechnungen von 49 Mio. €. Die TUI Veranstalter in Großbritannien verzeichneten eine sehr starke Geschäftsentwicklung. Durch den Ausbau des TUI unique-Angebots stiegen die Gästezahlen um 5 % an. In der Wintersaison wurde das neue Sensatori Hotel auf Jamaica erstmals ganzjährig betrieben. Daneben wurde das Angebot in der Sommersaison um zwei neue Sensatori Hotels auf Ibiza und in der Türkei sowie um die Clubmarke Robinson erweitert. Die Erweiterung der Boeing 787-Flotte führte zu einem deutlichen Wachstum in Ferndestinationen um 13 %, insbesondere Mexiko mit einem Plus von 19 % und Jamaika konnten mit 39 % Gästewachstum zulegen. Auf der Kurzstrecke verzeichneten das spanische Festland sowie die Balearen deutliche Zuwächse. Durch die Aufnahme von Flügen mit Dritt-Airlines in das Programm wurden die Flexibilität des Angebots von TUI UK im Hinblick auf Abflugzeiten und Urlaubsdauer erhöht. Von diesem Vorteil profitierten im Geschäftsjahr 2014/15 bereits mehr als 50 Tsd. Kunden. Der Anteil des Direktvertriebs liegt weiterhin bei über 90 % und der Anteil der über das Internet verkauften Reisen konnte um rund 3 Prozentpunkte auf 54 % ausgebaut werden. Auch die Nordischen Länder konnten ihren Ergebnisbeitrag weiter steigern. Hierzu trugen Margenverbesserungen, insbesondere für Reisen auf die Kanaren sowie nach Thailand und Griechenland, ebenso bei wie Kapazitätskürzungen und weitere Effizienzverbesserungen. Bei einem konstanten Anteil des Direktvertriebs von über 90 % konnte der Anteil der über das Internet verkauften Reisen um rund 2 Prozentpunkte auf 72 % gesteigert werden. Auch die strategische Beteiligung Sunwing in Kanada baute ihr differenziertes Produktangebot aus, insbesondere durch die Tochtergesellschaft Blue Diamond Resorts, die Hotels in der Karibik und in Mexiko baut und betreibt. Im Oktober 2015 haben wir unseren Anteil an dem Gemeinschaftsunternehmen in Russland und den GUS-Staaten von 50 % auf 25 % reduziert. Region ZentralDas Segment Region Zentral umfasst die TUI Veranstalter in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Polen sowie die Airline TUIfly. KENNZAHLEN REGION ZENTRALscroll
Die im Geschäftsjahr 2014/15 um 0,7 % höhere Gästezahl in der Region Zentral führte zu einem Umsatzanstieg von 3,2 %. Das bereinigte EBITA in der Region Zentral verminderte sich im Vorjahresvergleich um 59,5 Mio. €. Hierin enthalten waren 1 Mio. € positive Effekte aus Währungsumrechnungen. Der Rückgang war insbesondere auf Deutschland zurückzuführen, wo sich trotz eines leichten Gästeanstiegs von 1 % das wettbewerbsintensive Umfeld auswirkte. Nach Margeneinbußen bei Reisen auf die Kanaren und zu Ferndestinationen in der Wintersaison belastete die gestiegene Flugkapazität für Mallorca die Ergebnisentwicklung im Sommer. Dies wurde verstärkt durch die schwächere Nachfrage nach Griechenlandreisen zu Beginn der Sommersaison und für die Türkei. Auf der Kostenseite wirkten sich gestiegene Vertriebskosten sowie eine Einmalzahlung in Höhe von 8 Mio. € in Verbindung mit der Pensionsregelung bei der Airline TUIfly negativ aus. Der Anteil des Direktvertriebs stieg um 5 Prozentpunkte auf 44 %. Der Anteil der über das Internet verkauften Reisen konnte um rund 3 Prozentpunkte auf 15 % erhöht werden. Region WestDas Segment Region West bündelt die TUI Veranstalter und eigenen Airlines in Belgien und den Niederlanden sowie die Veranstalter in Frankreich. KENNZAHLEN REGION WESTscroll
Trotz der um 1,7 % gestiegenen Gästezahlen verringerte sich der Umsatz in der Region West im Berichtsjahr um 2,2 %. Das bereinigte EBITA in der Region West verminderte sich im Vorjahresvergleich um 12,9 Mio. €. Trotz eines Gästeanstiegs um rund 5 % entwickelte sich das Ergebnis in den Beneluxländern nahezu stabil. Hierin enthalten war eine Belastung in Höhe von 2 Mio. € aus dem Anschlag in Tunesien, Kosten durch die verspätete Inbetriebnahme eines Flugzeugs sowie die ersten Kosten aus der Umstellung der Marke Arke auf die Marke TUI in den Niederlanden. In Frankreich wurde das Produktportfolio weiter auf Mittelmeerdestinationen umgestellt; die Restrukturierung führte zu Einsparungen auf der Kostenseite. Aufgrund der weiterhin stark gedämpften Nachfrage für Nordafrikareisen lag das Ergebnis im Quellmarkt Frankreich allerdings unter dem Vorjahreswert. Hotels & ResortsDas Segment Hotels & Resorts umfasst alle eigenen Hotels und Hotelbeteiligungen der TUI Group inklusive des Hotelgeschäfts der ehemaligen TUI Travel. Hierzu zählen Tochterunternehmen, Joint Ventures mit lokalen Partnern, Gesellschaften, an denen Beteiligungen mit maßgeblichem Einfluss gehalten werden, und Hotels, mit denen Managementverträge bestehen. KENNZAHLEN HOTELS & RESORTSscroll
Der Gesamtumsatz des Segments Hotels & Resorts lag mit 1,3 Mrd. € um 7,5 % über dem Niveau des Vorjahres. Durch eine engere Zusammenarbeit mit den Konzernreiseveranstaltern sowie eine insgesamt gute Nachfrage bei leicht über dem Vorjahr liegenden Kapazitäten konnte die Auslastung gegenüber dem Vorjahreswert gesteigert werden. Der Umsatz mit fremden Dritten stieg im Berichtsjahr 2014/15 um 11,4 % auf 574,8 Mio. €. Das bereinigte Ergebnis von Hotels & Resorts verbesserte sich im Berichtsjahr um 31,8 Mio. € auf 234,6 Mio. €. Hierin enthalten waren ein Buchgewinn in Höhe von rund 16 Mio. € aus dem Verkauf des Hotels Riu Waikiki, Synergien in Höhe von rund 10 Mio. € aus einer verbesserten Auslastung der Hotels nach dem Merger sowie positive Effekte aus Währungsumrechnungen in Höhe von rund 5 Mio. €. Gegenläufig wirkten sich im Ergebnis enthaltene Belastungen in Höhe von insgesamt 43 Mio. € aus den Folgen des Anschlags in Tunesien aus, davon 23 Mio. € Pachtzahlungen für geschlossene Hotels, 3 Mio. € geringere Management Fees und 17 Mio. € Wertberichtigungen auf Vorauszahlungen. Durch die verstärkte Integration der eigenen Hotels mit den TUI Veranstaltern ist es im Berichtsjahr gelungen, die Auslastung der eigenen Hotels um 1,7 Prozentpunkte zu steigern. Auf der Basis der im Rahmen des Zusammenschlusses gemachten Berechnungen entspricht dies einer Verbesserung des bereinigten EBITA um rund 10 Mio. €. HOTELS & RESORTSscroll
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Anzahl Betten der in Eigentum / Pacht befindlichen
Hotels, multipliziert mit Öffnungstagen pro Jahr. RIURiu, eine der führenden spanischen Hotelketten, betrieb im Berichtszeitraum 104 (Vorjahr 103) Häuser. Die Kapazität erreichte im Geschäftsjahr 2014/15 insgesamt 90.187 verfügbare Hotelbetten und lag somit um 0,2 % leicht über dem Niveau des Vorjahres. Die durchschnittliche Auslastung der Riu Hotels verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Prozentpunkte auf 85,9 %. Der im Durchschnitt erzielte Erlös pro Bett konnte signifikant um 13,1 % gesteigert werden. Die durchschnittliche Auslastung der Riu Hotels auf den Kanarischen Inseln reduzierte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 0,7 Prozentpunkte auf 92,5 %. Die Kanaren profitierten weiterhin von einer starken Nachfrage. Dies resultierte in einer überdurchschnittlichen Steigerung der Erlöse pro Bett von durchschnittlich 9,7 %. Die Riu Hotels auf den Balearen verzeichneten mit 82,6 % eine um 3,9 Prozentpunkte über dem Vorjahreszeitraum liegende Auslastung. Der im Durchschnitt erzielte Erlös pro Bett stieg gegenüber dem Vorjahr um 5,5 %. Auf dem spanischen Festland erreichte die durchschnittliche Auslastung der Riu Hotels das Vorjahresniveau von 85,5 %. Der im Durchschnitt erzielte Erlös pro Bett lag um 2,9 % über dem Vorjahresniveau. Bei den Ferndestinationen erzielten die Riu Hotels eine durchschnittliche Auslastung von 82,4 %, die somit um 1,9 Prozentpunkte über dem bereits hohen Niveau des Vorjahres lag. Insbesondere die Riu Hotels in Mexiko und Jamaika registrierten weiterhin eine starke Nachfrage aus den USA. ROBINSONRobinson, der führende Anbieter für Cluburlaub im Premiumsegment, betrieb im Geschäftsjahr 2014/15 wie im Vorjahr insgesamt 24 Clubanlagen mit 14.442 Betten in elf Ländern. Die Kapazität war, bedingt durch die Veräußerung von drei Clubanlagen in der Schweiz und in Österreich, rückläufig. Alle drei Clubanlagen werden als Managementbetriebe unter der Marke Robinson weitergeführt. Die Robinson Clubs in Marokko, Italien und Portugal steigerten die Bettenbelegung gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Die Clubanlagen in der Türkei und auf den Malediven konnten das Vorjahresniveau nicht erreichen. Die Auslastung lag somit für die Robinson Gruppe insgesamt um 1,5 Prozentpunkte unter dem Niveau des Vorjahres. Bereinigt um die Portfolioveränderungen konnte die Auslastung jedoch um 0,4 Prozentpunkte gesteigert werden. Der durchschnittliche Erlös pro Bett verbesserte sich um 2,0 % im Vergleich zum Vorjahr auf 90,67 €. IBEROTELIm Geschäftsjahr 2014/15 verfügte Iberotel wie im Vorjahr über 24 Hotels mit insgesamt 13.406 Betten in Ägypten, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der Türkei sowie in Italien und Deutschland. Die Gesamtauslastung lag mit 67,1 % um 9,0 Prozentpunkte über dem Vorjahreszeitraum. Ursächlich für diese positive Entwicklung waren insbesondere die engere Zusammenarbeit mit den Konzernreiseveranstaltern sowie eine Nachfrageerholung für die Hotels in Ägypten. Die Hotels in der Türkei erreichten eine Auslastung von 99,2 %. Der durchschnittliche Erlös pro Bett nahm im Berichtszeitraum um 5,1 % zu. ÜBRIGE HOTELSDie übrigen Hotels umfassen im Wesentlichen die auf den Balearen ansässige Grupotel Gruppe sowie die ehemals in der Sparte TUI Travel geführten Hotels. KreuzfahrtenDas Segment Kreuzfahrten umfasst neben Hapag-Lloyd Kreuzfahrten das Gemeinschaftsunternehmen TUI Cruises. KENNZAHLEN KREUZFAHRTENscroll
UMSATZ UND ERGEBNISDer Umsatz von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten lag im Geschäftsjahr 2014/15 mit 273,3 Mio. € um 2,7 % unter dem Vorjahreswert. Ursächlich hierfür war das Ausscheiden der Columbus 2 aus der Flotte im April 2014. Für TUI Cruises werden keine Umsätze ausgewiesen, da das Gemeinschaftsunternehmen at Equity im TUI Konzernabschluss bewertet wird. Das bereinigte Ergebnis des Segments Kreuzfahrten verbesserte sich im Geschäftsjahr 2014/15 um 70,8 Mio. € gegenüber dem entsprechenden Vorjahreswert auf 80,5 Mio. €. Neben einer deutlich verbesserten operativen Geschäftsentwicklung bei Hapag-Lloyd Kreuzfahrten trugen auch die geringeren Finanzierungskosten durch den Erwerb der Europa 2 in Höhe von rund 14 Mio. € zu dem insgesamt positiven Abschneiden des Segments bei. TUI Cruises hat mit der erfolgreichen Markteinführung der Mein Schiff 3 im Juni 2014 sowie der Mein Schiff 4 im Juni 2015 ihre Wettbewerbsposition ausgebaut und sich im Berichtszeitraum weiter sehr erfolgreich entwickelt. KREUZFAHRTENscroll
HAPAG-LLOYD KREUZFAHRTENDie positive operative Entwicklung von Hapag-Lloyd Kreuzfahrten hielt im Geschäftsjahr 2014/15 an. Die Auslastung der Flotte verbesserte sich um 8,0 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr und erreichte 76,2 %. Die Durchschnittsrate pro Tag und Passagier stieg deutlich um 19,1 % auf 536 €. Durch die Ausrichtung der Hapag-Lloyd-Flotte auf Luxus- und Expeditionskreuzfahrten und das Ausscheiden der Columbus 2 aus der Flotte per April 2014 gingen die Passagiertage in 2014/15 um 13,2 % im Vergleich zum Vorjahr auf 348.145 zurück. TUI CRUISESDie operativen Kennzahlen von TUI Cruises verbesserten sich im Geschäftsjahr 2014/15 nochmals gegenüber den Vorjahreswerten. Die Auslastung stieg selbst mit der vergrößerten Flotte im Vergleich zum Vorjahreswert um 0,4 % Prozentpunkte auf 102,7 % (gerechnet auf eine Zwei-Bett-Belegung) und dokumentiert ebenso wie die um 1,2 % verbesserte Durchschnittsrate von 173 € pro Tag und Passagier die anhaltend starke Nachfrage nach unseren Kreuzfahrtprodukten. Im Geschäftsjahr 2014/15 erzielte TUI Cruises insgesamt 2.678.464 Passagiertage. Im Juli 2015 hat TUI Cruises ihre Expansionspläne über die bereits bestellten Mein Schiff 5 und Mein Schiff 6 hinaus konkretisiert und die Bestellung von zwei weiteren Kreuzfahrtschiffen bekanntgegeben. Die beiden Neubauten, die ebenfalls in der Meyer Turku Werft in Finnland gebaut werden, vergrößern die TUI Cruises-Flotte ab 2018 bzw. 2019 und stärken die Führungsposition der TUI im Premiumsegment. Es ist geplant, zu diesem Zeitpunkt die Mein Schiff 1 und Mein Schiff 2 an Thomson Cruises zu übertragen und damit deren Flottenmodernisierung fortzusetzen. Specialist TravelUnter dem Dach "Specialist Travel" werden die Segmente Specialist Group sowie Hotelbeds Group zusammengefasst. Diese werden nicht im Verbund mit dem touristischen Geschäft geführt, da ihnen abweichende Geschäftsmodelle zugrunde liegen. SPECIALIST GROUPDas Segment Specialist Group bündelt die Spezial- und Erlebnisreiseveranstalter in Europa, Nordamerika und Australien. KENNZAHLEN SPECIALIST GROUPscroll
Im Berichtsjahr stieg der Umsatz des Segments um 12,9 % auf 1,8 Mrd. €. Die Specialist Group verzeichnete im Geschäftsjahr 2014/15 ein um 10,7 Mio. € höheres operatives Ergebnis von 56,2 Mio. €. Es beinhaltete einen positiven Umrechnungseffekt von 8 Mio. €. Die Verbesserung betraf alle Bereiche der Einheit. Im Juli 2015 haben die TUI Group und der australische Veranstalter Intrepid die in 2011 eingegangene strategische Partnerschaft im Bereich Aktiv- und Abenteuerreisen beendet. Die aus dieser Zusammenarbeit hervorgegangene Peak Adventure Travel Group wurde einvernehmlich aufgelöst. Innerhalb der TUI Group wird zukünftig eine neue Adventure Specialist Division mehrere Premium-Erlebnis- und -Aktivreise-Veranstalter bündeln. Dem geringeren Ergebnisausweis durch die Nichteinbeziehung des Sommergeschäfts von Intrepid in das bereinigte EBITA stehen geringere Ergebnisanteile nicht beherrschender Gesellschafter des Konzerns gegenüber; unter Berücksichtigung dieses Effekts verbesserte sich das bereinigte Ergebnis um 18 %. HOTELBEDS GROUPIm Segment Hotelbeds Group werden die Online-Services und Zielgebietsagenturen geführt. KENNZAHLEN HOTELBEDS GROUPscroll
Der Umsatz des Segments stieg im Berichtsjahr um 22,7 % auf 1,2 Mrd. €. Das bereinigte EBITA der Hotelbeds Group verbesserte sich im Berichtsjahr um 15,1 Mio. € auf 116,8 Mio. €, hierin enthalten war ein positiver Währungseffekt in Höhe von 4 Mio. €. Die B2B-Portale verzeichneten einen Anstieg des Transaktionsvolumens um 26 % und einen Anstieg der verkauften Übernachtungen um 18 % gegenüber dem Vorjahr. Alle Märkte entwickelten sich positiv, insbesondere Europa, Asien / Pazifik, der Nahe Osten und Afrika wiesen gute Wachstumsraten auf. Das Segment beinhaltet im Berichtsjahr noch die Ergebnisse der Zielgebietsagenturen, die ab Ende 2015 oder Anfang 2016 in die Touristik integriert werden. Alle übrigen SegmenteUnter der Bezeichnung "Alle übrigen Segmente" werden insbesondere die Corporate Center-Funktionen der TUI AG und der Zwischenholdings sowie die Immobiliengesellschaften des Konzerns zusammengefasst. KENNZAHLEN ALLE ÜBRIGEN SEGMENTEscroll
Der Aufwand aller übrigen Segmente (bereinigtes EBITA) verringerte sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahreswert um 9,9 Mio. € auf 100,6 Mio. €, hierin enthalten war ein positiver Währungseffekt in Höhe von 2 Mio. €. Ursächlich hierfür war die Realisierung von 10 Mio. € Corporate Streamlining-Synergien, insbesondere durch die Reduzierung der Mitarbeiteranzahl und verminderte Beratungsaufwendungen. Vermögenslage des KonzernsENTWICKLUNG DER VERMÖGENSSTRUKTUR DES KONZERNSscroll
Die Bilanzsumme des Konzerns nahm im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 0,6 % auf 14,1 Mrd. € zu. Vertikale StrukturkennzahlenDie langfristigen Vermögenswerte hatten einen Anteil von 68,2 % am Gesamtvermögen, im Vorjahr betrug er 64,2 %. Die Anlagenintensität (Anlagevermögen zu Gesamtvermögen) nahm von 59,3 % auf 63,2 % zu. Der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte am Gesamtvermögen betrug 31,8 % nach 35,8 % im Vorjahr. Die Finanzmittel des Konzerns nahmen gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert um 585,3 Mio. € auf 1.672,7 Mio. € ab. Sie hatten damit einen Anteil am Gesamtvermögen von 11,9 % nach 16,1 % im Vorjahr. Horizontale StrukturkennzahlenDie langfristigen Vermögenswerte waren am Bilanzstichtag zu 25,1 % durch Eigenkapital gedeckt nach 28,1 % im Vorjahr. Für das Anlagevermögen betrug die Deckung durch Eigenkapital 27,2 % (Vorjahr 30,4 %). Eigenkapital plus langfristige Finanzschulden deckten das Anlagevermögen zu 105,1 %, im Vorjahr waren es 111,9 %. STRUKTUR DER LANGFRISTIGEN VERMÖGENSWERTE DES KONZERNSscroll
Entwicklung der langfristigen Vermögenswerte des KonzernsGESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTEDie Geschäfts- oder Firmenwerte erhöhten sich um 84,2 Mio. € auf 3.220,4 Mio. €. Der Anstieg des Buchwerts ist im Wesentlichen bedingt durch die Umrechnung von Geschäfts- oder Firmenwerten in Euro, die nicht in der Funktionalwährung des TUI Konzerns geführt werden. Die Durchführung der Werthaltigkeitstests führte im Berichtsjahr zu keinen Wertminderungen. SACHANLAGENDer Anstieg der Sachanlagen auf 3.629,6 Mio. € im Berichtsjahr war insbesondere auf den Erwerb des bisher gecharterten Kreuzfahrtschiffs Europa 2 sowie die Aktivierung von sieben Flugzeugen, teilweise im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen, zurückzuführen. Im Sachanlagevermögen sind auch die gemieteten Vermögenswerte enthalten, bei denen Konzerngesellschaften über das wirtschaftliche Eigentum an den Vermögenswerten verfügen. Diese hatten am Bilanzstichtag einen Buchwert von 1.010,0 Mio. €, der sich um 82,6 % gegenüber dem Vorjahr erhöht hat. ENTWICKLUNG DER SACHANLAGENscroll
NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTETE UNTERNEHMENNach der Equity-Methode wurden 19 assoziierte Unternehmen und 33 Gemeinschaftsunternehmen bewertet. Mit 1.077,8 Mio. € nahm ihr Wert am Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr um 19,4 % ab. STRUKTUR DER KURZFRISTIGEN VERMÖGENSWERTE DES KONZERNSscroll
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Inkl. Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten. Entwicklung der kurzfristigen Vermögenswerte des KonzernsVORRÄTEMit 134,5 Mio. € nahmen die Vorräte gegenüber dem Vorjahr um 6,5 % zu. Im Berichtsjahr wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr keine) auf Vorräte vorgenommen, um sie mit dem niedrigeren Nettoveräußerungswert anzusetzen. Weder im abgelaufenen Geschäftsjahr noch im Vorjahr wurden wesentliche Zuschreibungen auf Vorräte vorgenommen. ZUR VERÄUSSERUNG VERFÜGBARE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEDie zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte nahmen um 11,6 % auf 334,9 Mio. € zu. Zum 30. September 2014 waren in der Position kurzfristige sonstige Wertpapiere Geldmarktfondsanteile in Höhe von 300,0 Mio. € ausgewiesen. Diese repräsentieren den Emissionserlös aus der im Rahmen der Fusion begebenen Hochzinsanleihe und wurden nach Vollzug des Zusammenschlusses mit der TUI Travel PLC und dem Wegfall der Verfügungsbeschränkung veräußert. Die kurzfristigen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte enthalten zum 30. September 2015 die verbliebenen Anteile an der Hapag-Lloyd AG in Höhe von 334,9 Mio. €. KURZFRISTIGE FORDERUNGENDie kurzfristigen Forderungen umfassen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, effektive Ertragsteueransprüche sowie Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten. Mit 2.623,1 Mio. € nahmen die kurzfristigen Forderungen um 6,0 % gegenüber dem Vorjahr zu. FINANZMITTELDer Bestand an Finanzmitteln verminderte sich gegenüber dem Vorjahr um 25,9 % auf 1.672,7 Mio. €. ZUR VERÄUSSERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTEDie zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte verminderten sich um 113,7 Mio. € auf 42,2 Mio. €. Der Rückgang beruht insbesondere auf der erfolgten Umgliederung der Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG in die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte. Nicht zu bilanzierendes VermögenFür ihren Geschäftsbetrieb setzten die Konzerngesellschaften Vermögenswerte ein, bei denen sie nach Vorschriften des IASB nicht der wirtschaftliche Eigentümer sind. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um Flugzeuge, Hotelanlagen oder Schiffe, für die branchenübliche Miet-, Pacht- oder Charterverträge abgeschlossen wurden, so genannte Operating Leases. OPERATIVE MIET-, PACHT- UND CHARTERVERTRÄGEscroll
Der beizulegende Wert der finanziellen Verpflichtungen aus operativen Miet-, Pacht- und Charterverträgen nahm um 280,6 Mio. € auf 3.540,6 Mio. € ab. Mit 55,8 % machten Flugzeuge den größten Anteil aus, auf Hotelanlagen entfielen 20,6 %. Weitere Erläuterungen sowie die Struktur der Restlaufzeiten der finanziellen Verpflichtungen aus operativen Miet-, Pacht- und Charterverträgen enthält der Abschnitt Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Anhang zum Konzernabschluss. Informationen zu sonstigen immateriellen, nicht bilanzierten Werten im Sinne von Marken, Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie Organisations- und Prozessvorteilen finden sich in dem Abschnitt Der TUI Konzern; Investoren- und Kapitalmarktbeziehungen werden im Kapitel TUI Aktie erläutert. → Grundlagen der TUI Group, ab Seite 80 → Die TUI Aktie, ab Seite 73 Finanzlage des KonzernsGrundsätze und Ziele des FinanzmanagementsGRUNDSÄTZEDas Finanzmanagement in der TUI Group erfolgt grundsätzlich zentral durch die TUI AG, die dabei die Rolle als interne Bank des Konzerns wahrnimmt. Das Finanzmanagement schließt alle Konzernunternehmen ein, an denen die TUI AG direkt oder indirekt eine Beteiligung von mehr als 50 % hält. Das Finanzmanagement erfolgt nach Richtlinien, die sich auf sämtliche zahlungsstromorientierten Aspekte der Geschäftstätigkeit des Konzerns erstrecken. Im Zuge einer grenzüberschreitenden Organisation hat die TUI AG einen Teil der operativen Finanztätigkeiten an First Choice Holidays Finance Ltd., die ehemalige Finanzierungsgesellschaft der TUI Travel, ausgelagert. Die operativen Finanztätigkeiten erfolgen jedoch koordiniert zentralisiert. ZIELEDie Ziele des Finanzmanagements der TUI umfassen die ausreichende Liquiditätsversorgung der TUI AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Begrenzung von finanzwirtschaftlichen Risiken aus den Schwankungen von Währungen, Rohstoffpreisen und Zinsen. LIQUIDITÄTSSICHERUNGDie Liquiditätssicherung des Konzerns besteht aus zwei Komponenten:
BEGRENZUNG FINANZWIRTSCHAFTLICHER RISIKENDie Konzerngesellschaften sind mit ihren geschäftlichen Aktivitäten weltweit vertreten. Damit ist die TUI Group finanzwirtschaftlichen Risiken durch Veränderungen von Wechselkursen, Rohstoffpreisen und Zinssätzen ausgesetzt. Die wesentlichen operativen finanzwirtschaftlichen Transaktionsrisiken bestehen in Euro, US-Dollar und Britischen Pfund sowie in sich ändernden Treibstoffpreisen. Sie entstehen hauptsächlich durch Fremdwährungskostenpositionen der einzelnen Konzerngesellschaften wie z. B. im Hoteleinkauf, Rechnungen für Kerosin und Bunkeröl oder Schiffshandlingkosten. Zur Begrenzung von Risiken aus Wechselkursänderungen für die Grundgeschäfte werden derivative Sicherungsgeschäfte in verschiedenen Fremdwährungen getätigt. Rohstoffpreisänderungen wirken sich in der TUI Group insbesondere auf die Kosten der Beschaffung von Treibstoffen wie Kerosin und Bunkeröl aus. Diese Preisrisiken aus Treibstoffeinkäufen werden überwiegend durch derivative Sicherungsgeschäfte abgesichert. Sofern es möglich ist, solche Preissteigerungen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen an Kunden weiterzugeben, fließt dieses in das Sicherungsverhalten ebenfalls ein. Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken, die durch die Liquiditätsbeschaffung an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten sowie die Anlage von flüssigen Mitteln entstehen, werden im Rahmen des Zinsmanagements fallweise derivative Zinssicherungsinstrumente eingesetzt. Der Einsatz von derivativen Sicherungsgeschäften erfolgt grundgeschäftsbezogen; eingesetzte Derivate dienen nicht der Spekulation. Weitere Angaben zu Sicherungsstrategien und Risikomanagement sowie zu Finanzgeschäften und ihrem Umfang am Bilanzstichtag enthalten der Risikobericht des Lageberichts und der Abschnitt Finanzinstrumente im Anhang zum Konzernabschluss. → Siehe ab Seite 97 bzw. 262 KapitalstrukturKAPITALSTRUKTUR DES KONZERNSscroll
KAPITALRELATIONENscroll
Insgesamt nahm das langfristig zur Verfügung stehende Kapital um 2,0 % auf 6.387,5 Mio. € ab, relativ zur Bilanzsumme betrug es 45,3 % (Vorjahr 46,5 %). Die Eigenkapitalquote betrug 17,2 % (Vorjahr 18,1%). Eigenkapital und langfristige Finanzschulden machten am Bilanzstichtag 28,9 % (Vorjahr 30,5 %) der Bilanzsumme aus. Das Verhältnis der durchschnittlichen Nettofinanzschulden zum durchschnittlichen Eigenkapital (Gearing) erhöhte sich auf 48,7 %, im Vorjahr betrug es 44,5 %. EIGENKAPITALZUSAMMENSETZUNG DES EIGENKAPITALSscroll
Das gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklage erhöhten sich im Berichtsjahr insbesondere infolge der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der TUI AG mit der TUI Travel PLC. Gegenläufig verminderten sich die Gewinnrücklagen im Berichtsjahr um 4.095,6 Mio. € auf - 3.773,9 Mio. €. Die im Eigenkapital des Vorjahres enthaltene Hybridanleihe wurde im Berichtsjahr zurückgezahlt. Andere Gesellschafter hielten einen Anteil von 503,9 Mio. € am Eigenkapital. RÜCKSTELLUNGENDie Rückstellungen bestehen überwiegend aus Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, effektiven und latenten Ertragsteuerrückstellungen sowie Rückstellungen für betriebstypische Risiken, die je nach Eintrittserwartung als kurzfristig oder langfristig klassifiziert wurden. Sie ergaben am Bilanzstichtag insgesamt 2.356,6 Mio. € und lagen damit um 9,5 Mio. € bzw. 0,4 % über dem Wert des Vorjahres. FINANZSCHULDENZUSAMMENSETZUNG DER FINANZSCHULDENscroll
STRUKTURELLE VERÄNDERUNGEN DER FINANZSCHULDENDie Finanzschulden des Konzerns nahmen um insgesamt 79,2 Mio. € auf 1.886,4 Mio. € ab. Die Struktur der Finanzschulden hat sich insbesondere dadurch verändert, dass im abgelaufenen Geschäftsjahr die Anleiheverbindlichkeiten durch die Rückführung von Wandelanleihen der TUI AG und der TUI Travel reduziert wurden. Im Gegenzug stiegen die Bankverbindlichkeiten insbesondere aufgrund einer Schiffsfinanzierung sowie die Finanzierungsleasingverbindlichkeiten aufgrund weiterer Flugzeugfinanzierungen an. WANDLUNGEN UND RÜCKZAHLUNGEN UNTER DER 217,8 MIO. €-WANDELANLEIHE DER TUI AGNachdem in den Vorjahren bereits 192,3 Mio. € der 217,8 Mio. €-Wandelanleihe der TUI AG in neue Aktien der TUI AG gewandelt wurden, führten weitere Wandlungen im Geschäftsjahr 2014/15 zu einem verbleibenden Nominalvolumen von 2,4 Mio. €, das zur Endfälligkeit am 17. November 2014 zurückgezahlt wurde. WANDLUNGEN UND RÜCKZAHLUNGEN UNTER DER 339,0 MIO. €-WANDELANLEIHE DER TUI AGDie von der TUI AG am 24. März 2011 platzierte Wandelanleihe im Nennwert von 339,0 Mio. € wurde im Geschäftsjahr 2014/15 vorzeitig gekündigt und bis zum Ablauf der Wandlungsfrist am 20. März 2015 nahezu vollständig gewandelt. Die verbleibenden Anleihestücke über 2,4 Mio. € wurden am 7. April 2015 zum Nennwert zuzüglich Zinsen zurückgezahlt. WANDLUNGEN UND RÜCKZAHLUNGEN EINER 400,0-MlO.- BRITISCHE-PFUND-WANDELANLEIHE DER TUI TRAVEL LIMITEDDer von Drittinvestoren gehaltene Anteil in Höhe von 200,0 Mio. Britischen Pfund an der von der TUI Travel Limited am 22. April 2010 begebenen Wandelanleihe im Nennwert von 400,0 Mio. Britischen Pfund wurde im Geschäftsjahr 2014/15 fast vollständig gewandelt. Im Zuge des Zusammenschlusses der TUI AG mit der TUI Travel Limited wurde den Gläubigern dieser Anleihe ein besonderes Kündigungsrecht eingeräumt, das daraufhin von einem Großteil der Anleihegläubiger zur Wandlung genutzt wurde. Der verbliebene Teil der Anleihe wurde am 3. März 2015 von der TUI Travel Limited vorzeitig gekündigt. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist am 17. April 2015 wurden daraufhin alle noch ausstehenden Anleihestücke von den Gläubigern gewandelt. ÜBERNAHME EINER 211,0 MIO. €-SCHIFFSFINANZIERUNGIm Januar 2015 wurde das Kreuzfahrtschiff Europa 2 aus einem Chartervertrag in ein Eigentumsverhältnis überführt. In Anrechnung auf die Kaufpreiszahlung wurde der Bankkredit, den der bisherige Eigentümer als besicherte Schiffsfinanzierung abgeschlossen hatte, auf die TUI übertragen. Der Bankkredit hat eine Laufzeit bis zum April 2025; er valutierte zum Übertragungszeitpunkt mit 211,0 Mio. € und wird in halbjährlichen Raten über die Laufzeit getilgt. NEUE FINANZIERUNGSLEASINGVEREINBARUNGENIm abgelaufenen Geschäftsjahr wurden unter anderem sechs neue Flugzeuge des Typs Boeing erworben (vier Boeing 787-8 und zwei Boeing 738-800), die mittels Sale and Lease Back-Konstruktionen über Finanzierungsleasingvereinbarungen refinanziert wurden. ÜBERSICHT ÜBER DIE BÖRSENNOTIERTEN ANLEIHEN DER TUIDie nachfolgenden Übersichten zeigen die Fälligkeiten, die Nominalvolumina sowie die jährliche Verzinsung der börsennotierten Anleihen auf. Die Hybridanleihe über 300,0 Mio. € wurde gemäß den Regelungen des IAS 32 bis zum Kündigungsbeschluss nicht unter den Finanzschulden ausgewiesen, sondern im Eigenkapital abgebildet. BÖRSENNOTIERTE ANLEIHENscroll
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Volumensangaben in Mio. € bzw. Mio. Britische Pfund
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Variabel (Stand 31. März 2015). EMISSION EINER 300,0 MIO. €-ANLEIH E DER TUI AGIm September 2014 hat die TUI AG eine unbesicherte Anleihe in Höhe von 300,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 1. Oktober 2019 begeben. Mit dem Vollzug des Zusammenschlusses zwischen der TUI AG und der TUI Travel PLC wurde die Bedingung erfüllt, dass der Mittelzufluss aus der Anleihe aus der treuhänderischen Verwahrung an die TUI AG überführt wurde. RÜCKZAHLUNG EINER 300,0 MIO. €-HYBRIDANLEIHE DER TUI AGMit Wirkung zum 30. April 2015 hat die TUI AG ihre nachrangige Schuldverschreibung ohne Fälligkeitstag ("Hybridanleihe") zum Nominalwert von 300,0 Mio. € gekündigt. Aufgrund der Kündigung wurde im März 2015 die Hybridanleihe aus dem Eigenkapital in die Finanzschulden umgegliedert. Die Rückzahlung erfolgte Ende April 2015 zum Nominalwert inklusive aufgelaufener Zinsvergütung. WEITERE BANKKREDITENeben diesen Anleihen und der beschriebenen Schiffsfinanzierung wurden insbesondere im Segment Hotels & Resorts wie auch in anderen Segmenten separate Bankkredite aufgenommen, um vornehmlich Investitionstätigkeiten dieser Gesellschaften zu finanzieren. Weitere Informationen, insbesondere zu den Restlaufzeiten, enthält die Position Finanzschulden im Anhang zum Konzernabschluss. → Siehe Konzernanhang Seite 252 SONSTIGE VERBINDLICHKEITENDie sonstigen Verbindlichkeiten lagen mit 7.394,7 Mio. € um 230,4 Mio. € bzw. 3,2 % über dem Vorjahr. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente und wesentliche KreditfazilitätenOPERATING LEASESDie Entwicklung der operativen Miet-, Pacht- und Charterverträge ist im Abschnitt Vermögenslage des Lageberichts dargestellt. → Siehe Seite 135 Weitere Erläuterungen sowie die Struktur der Restlaufzeiten der finanziellen Verpflichtungen hieraus enthält der Abschnitt Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Anhang zum Konzernabschluss. Haftungsverhältnisse gegenüber Zweckgesellschaften bestanden nicht. SYNDIZIERTE KREDITFAZILITÄTEN DER TUI AG UND DER TUI TRAVEL PLCIm Zusammenhang mit der Vorbereitung des geplanten Zusammenschlusses zwischen der TUI AG und der TUI Travel PLC hat die TUI AG im September 2014 eine syndizierte Kreditfazilität über 1,75 Mrd. € mit Laufzeit bis Juni 2018 unterzeichnet. Diese Kreditfazilität hat die Kreditfazilität der TUI Travel PLC über 1,4 Mrd. Britische Pfund zum Vollzug des Zusammenschlusses zwischen der TUI AG und der TUI Travel PLC am 11. Dezember 2014 abgelöst. Diese syndizierte Kreditfazilität dient der allgemeinen Unternehmensfinanzierung (insbesondere in den Wintermonaten). Die Verzinsung ist variabel und abhängig vom kurzfristigen Zinsniveau (EURIBOR oder LIBOR) zuzüglich einer Marge. Zum Bilanzstichtag war diese Kreditfazilität mit 135,7 Mio. € mittels der Inanspruchnahme von Bankavalen ausgenutzt. BILATERALE AVALLINIEN DER TUI AG MIT VERSICHERUNGSGESELLSCHAFTENIm abgelaufenen Geschäftsjahr hat die TUI AG mehrere bilaterale Avallinien mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften in einem Gesamtvolumen von 112,5 Mio. Britischen Pfund abgeschlossen. Diese Avallinien werden im Rahmen der Erbringung touristischer Dienstleistungen benötigt, damit Konzerngesellschaften insbesondere Anforderungen von europäischen Kontroll- und Regulierungsbehörden zur Stellung von Garantien und Bürgschaften erfüllen können. Die ausgestellten Avale haben in der Regel eine Laufzeit von 12 bis 18 Monaten. Für die herausgelegten Avale wird eine Provision in Höhe eines fest vereinbarten Prozentsatzes, bezogen auf den maximalen Garantiebetrag, erhoben. Zum Bilanzstichtag waren diese Avallinien mit 70,2 Mio. Britischen Pfund in Anspruch genommen. Verpflichtungen aus FinanzierungsvereinbarungenDie Anleihe über 300 Mio. € sowie die Kreditfazilitäten und Avallinien der TUI AG enthalten eine Reihe von Verpflichtungen. Die TUI AG unterliegt aus ihrer syndizierten Kreditfazilität über 1,75 Mrd. € und wegen einiger bilateraler Avallinien der Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen, so genannter Financial Covenants (jeweils wie in den Verträgen definiert), die (a) die Einhaltung einer EBITDAR-zu-Nettozinsaufwand-Relation, die die relative Belastung der TUI Group aus dem Zinsergebnis sowie aus den Miet- und Pachtaufwendungen bemisst, und (b) die Einhaltung einer Nettoschulden-zu-EBITDA-Relation, die die relative Belastung des TUI Konzerns mit Finanzverbindlichkeiten ermittelt, erfordern. Die EBITDAR-zu-Nettozinsaufwand-Relation muss mindestens einen 1,5-fachen Deckungsgrad aufweisen; die Nettoschulden dürfen das 3,0-Fache des EBITDA nicht überschreiten. Die Finanzkennzahlen werden halbjährlich ermittelt. Daneben wird unter anderem die Möglichkeit der TUI beschränkt, Vermögensgegenstände zu belasten oder zu veräußern, andere Unternehmen oder Beteiligungen zu erwerben oder Verschmelzungen durchzuführen. Die Anleihe über 300 Mio. € sowie die Kreditfazilitäten und Avallinien der TUI AG enthalten darüber hinaus Vertragsklauseln, die für Finanzierungsinstrumente dieser Art typisch sind. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen führt dazu, dass die entsprechenden Finanzierungen oder Fazilitäten durch die Kreditgeber gekündigt und die jeweiligen Valutierungen sofort fällig gestellt werden können. Ratings durch Standard & Poor's und Moody'sRATINGS DER TUI AGscroll
Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss mit der TUI Travel PLC haben beide Ratingagenturen die hieraus angestrebten Synergien sowie die Vereinfachung der Konzernstruktur honoriert. Im Dezember 2014 hat Moody's das Corporate Rating von "B2" auf "Ba3" und Standard & Poor's von "B+" auf "BB-" erhöht. Im August 2015 hat Moody's aufgrund einer verbesserten operativen Entwicklung sowie einer geänderten Kennzahlenmethodik den Ausblick auf "positiv" angehoben. Die 300,0 Mio. €-Anleihe der TUI AG wird von Standard & Poor's mit "BB-" und von Moody's mit "Ba3" bewertet. Die 1,75 Mrd. €-syndizierte Kreditfazilität der TUI AG wird von Standard & Poor's mit "BB-" bewertet. Zielsetzungen zur finanziellen StabilitätTUI sieht als Voraussetzung für die weitere Unternehmensentwicklung ein stabiles Credit Rating. Im Zuge des Zusammenschlusses zwischen der TUI AG und der TUI Travel PLC haben Standard & Poor's und Moody's ihre Einstufungen der TUI-Ratings angehoben. Hier streben wir eine weitere Verbesserung an, um auch in angespannten gesamtwirtschaftlichen Situationen einen besseren Zugang zu den Fremdkapitalmärkten zu gewährleisten. Als finanzielle Stabilitätsgrößen haben wir einen Schuldendeckungsgrad (Leverage Ratio) und einen Zinsdeckungsgrad (Coverage Ratio) in folgender grundsätzlicher Form definiert: Leverage Ratio = (brutto Finanzschulden + beizulegender Zeitwert der finanziellen Verpflichtungen aus operativen Miet-, Pacht- und Charterverträgen + Pensionsrückstellungen) / (berichtetes EBITDA + langfristige Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen) Coverage Ratio = (berichtetes EBITDA + langfristige Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen) / (Zinsergebnis + 1/3 der langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen) Diese grundsätzlichen Definitionen unterliegen spezifischen Anpassungen, um aktuellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug die Leverage Ratio 3,0(x) sowie die Coverage Ratio 4,7(x). In unserer Unternehmensentwicklung sehen wir eine kontinuierliche Verbesserung dieser Kennzahlen, sodass wir für das Geschäftsjahr 2015/16 eine Leverage Ratio zwischen 3,50(x) und 2,75(x) und eine Coverage Ratio zwischen 4,50(x) und 5,50(x) anstreben. Für die nachfolgenden Geschäftsjahre sehen wir weitere Anpassungen dieser Zielkorridore vor, die unsere Zielsetzung einer Ratingverbesserung unterstützen. Zinsen und FinanzierungsumfeldDie kurzfristigen Zinsen lagen im Berichtsjahr weiterhin im historischen Vergleich auf einem äußerst niedrigen Niveau. In einigen Währungsräumen lag das Zinsniveau gar im negativen Bereich. Entsprechend waren die Auswirkungen auf Erträge aus Geldmarktanlagen, aber auch auf die Referenzzinssätze bei variabel verzinslichen Verschuldungen. Die quotierten Kreditmargen (CDS-Niveaus) für Unternehmen im so genannten High Yield-Bereich sind unter teilweise hohen Schwankungen im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Bei insgesamt abnehmender Nachfrage nach CDS-Papieren bewegen sich die Quotierungen für die TUI AG auf einem absolut sehr niedrigen Niveau. Refinanzierungsmöglichkeiten waren vor dem Hintergrund des aufnahmefähigen Kapitalmarktumfelds vorhanden. Im Zuge des Zusammenschlusses der TUI AG und der TUI Travel PLC hat die TUI AG zur Ablösung von Finanzierungen der TUI Travel bereits im September 2014 sowohl eine fünfjährige Anleihe über 300,0 Mio. € begeben als auch eine syndizierte Kreditfazilität über 1,75 Mrd. € mit einer Laufzeit bis Juni 2018 unterzeichnet. Die Übernahme einer 211,0 Mio. €-Schiffsfinanzierung erfolgte zu deren bereits bestehenden Konditionen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden neben besicherten Flugzeugfinanzierungen darüber hinaus keine neuen großvolumigen Finanzierungen aufgenommen. LiquiditätsanalyseLIQUIDITÄTSRESERVEDie Zahlungsfähigkeit des TUI Konzerns war im abgelaufenen Geschäftsjahr durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem laufenden Geschäft, Bestände an flüssigen Mitteln sowie bilaterale und syndizierte Kreditvereinbarungen mit Banken jederzeit gegeben. Zum Bilanzstichtag betrug der Finanzmittelbestand der TUI AG als Obergesellschaft des TUI Konzerns 833,7 Mio. €. BESCHRÄNKUNGEN DES TRANSFERS VON FLÜSSIGEN MITTELNBeschränkungen des Transfers von flüssigen Mitteln innerhalb des Konzerns, die eine erhebliche Bedeutung für seine Liquidität haben könnten, wie zum Beispiel Kapitalverkehrsbeschränkungen oder Beschränkungen aufgrund abgeschlossener Kreditvereinbarungen, bestanden am Bilanzstichtag mit rund 0,2 Mrd. €. KONTROLLWECHSELWesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, finden sich im Kapitel Übernahmerechtliche Angaben. → Siehe Kapitel Übernahmerechtliche Angaben ab Seite 157 KapitalflussrechnungZUSAMMENGEFASSTE KAPITALFLUSSRECHNUNGscroll
In der Kapitalflussrechnung wird die Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Auswirkungen infolge der Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert. NETTOZUFLUSS AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEITAus laufender Geschäftstätigkeit flossen im Berichtsjahr 790,5 Mio. € (Vorjahr 1.074,5 Mio. €) zu. Im Berichtszeitraum sind insgesamt 18,6 Mio. € Zinsen und 84,3 Mio. € Dividenden zugeflossen. Ertragsteuerzahlungen führten zu Mittelabflüssen von 148,4 Mio. €. NETTOABFLUSS/NETTOZUFLUSS AUS INVESTITIONSTÄTIGKEITAus der Investitionstätigkeit sind im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 216,8 Mio. € (Vorjahr 586,3 Mio. €) abgeflossen. Einzahlungen, insbesondere aus dem Verkauf der im Vorjahr erworbenen Anteile an einem Geldmarktfonds, die nach dem Vollzug des Zusammenschlusses mit der TUI Travel PLC verkauft worden sind, standen insbesondere Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte gegenüber. Diese entfielen auf Veranstalter und Fluggesellschaften in Höhe von 462,1 Mio. €, auf Hotels & Resorts in Höhe von 173,3 Mio. €, auf das Segment Kreuzfahrten in Höhe von 88,5 Mio. € und auf die Einheit Specialist Travel in Höhe von 85,3 Mio. €. Die Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und in das immaterielle Anlagevermögen bzw. die Einzahlungen aus entsprechenden Veräußerungen decken sich nicht mit den bei der Entwicklung des Anlagevermögens gezeigten Zugängen bzw. Abgängen. Diese enthalten auch die nicht zahlungswirksamen Investitionen und Abgänge. NETTOABFLUSS AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEITIm Berichtsjahr erhöhte sich der Zahlungsmittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr um 797,9 Mio. € auf 1.116,7 Mio. €. Wesentliche Auszahlungen resultierten aus der Rückführung einer Finanzierung in Zusammenhang mit einer Wandelanleihe der ehemaligen TUI Travel PLC (195,3 Mio. €), der Kündigung und Rückzahlung der Hybridanleihe der TUI AG (300,0 Mio. €), Auszahlungen für Dividenden an die Hybridgläubiger und die Aktionäre der TUI AG (109,3 Mio. €) und an Minderheitsaktionäre, im Wesentlichen der ehemaligen TUI Travel PLC und der RIUSA II S.A. (197,0 Mio. €), sowie aus Zinszahlungen (92,0 Mio. €). ENTWICKLUNG DES FINANZMITTELBESTANDSscroll
Der Finanzmittelbestand umfasst alle flüssigen Mittel, d. h. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Er verminderte sich gegenüber dem Vorjahr um 25,9 % auf 1.682,2 Mio. €. Vom Finanzmittelbestand sind 9,5 Mio. € im Bilanzposten zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte enthalten. Die detaillierte Kapitalflussrechnung und weitere Erläuterungen hierzu enthalten der Konzernabschluss sowie der Abschnitt Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung im Anhang zum Konzernabschluss. → Siehe Seite 168 bzw. 282 InvestitionsanalyseDie Entwicklung des Anlagevermögens, einschließlich der Entwicklung der Sachanlagen und des immateriellen Vermögens sowie der Beteiligungen und der sonstigen Finanzanlagen, ist im Abschnitt Vermögenslage des Lageberichts dargestellt, weitere Erläuterungen hierzu enthält der Anhang zum Konzernabschluss. ZUGÄNGE ZUM SACHANLAGEVERMÖGENIn der nachfolgenden Tabelle sind die zahlungswirksamen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen dargestellt. Finanzierungsvorgänge, wie die Aufnahme von Darlehen und Finanzierungsleasingvereinbarungen, werden bei dieser Kennzahl nicht berücksichtigt. INVESTITIONEN NACH SEGMENTENscroll
Die Investitionen in sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betrugen im Berichtsjahr 594,3 Mio. € und lagen damit um 54,1 % über dem Wert des Vorjahres. Die Investitionen betrafen im Berichtsjahr insbesondere die Entwicklung und Einführung neuer Buchungs- und Reservierungssysteme, geleistete Anzahlungen auf bestellte Flugzeuge sowie den Erwerb der Europa 2. Wesentliche Investitionen bei TUI Hotels & Resorts betrafen insbesondere die Errichtung von Hotels auf Jamaica, Mauritius und in der Toskana. Ferner wurden Investitionen in die Renovierung und Instandhaltung bestehender Hotelanlagen getätigt. Nachfolgend werden die Investitionen auf die Zugänge zu sonstigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen für die TUI Group übergeleitet. ÜBERLEITUNG INVESTITIONENscroll
ABSCHREIBUNGEN AUF SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEN NACH SPARTENscroll
InvestitionsverpflichtungenBESTELLOBLIGOSAm Bilanzstichtag bestanden aufgrund von Vereinbarungen, die im Geschäftsjahr 2014/15 oder in Vorjahren abgeschlossen wurden, Bestellobligos für Investitionen in Höhe von insgesamt 3.927,7 Mio. €, davon betrafen 275,1 Mio. € geplante Auslieferungen im Geschäftsjahr 2015/16. Zum Bilanzstichtag bestand das Orderbuch für Flugzeuge aus 64 Flugzeugen (vier B787 sowie 60 B737), die bis zum Ende des Geschäftsjahres 2022/23 ausgeliefert werden sollen. Für das Geschäftsjahr 2015/16 ist die Auslieferung von einem Flugzeug vorgesehen. → Weitere Erläuterungen enthält der Abschnitt Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Anhang zum Konzernabschluss. Nachhaltige EntwicklungEngagement für Nachhaltigkeit: Verantwortung für Umwelt, Gesellschaft und MitarbeiterNachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist für die TUI Group ein wesentliches Grundprinzip der Unternehmensführung und ein Eckpfeiler unserer Strategie zur kontinuierlichen Steigerung des Unternehmenswerts. So sichern wir die Voraussetzungen für einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg und übernehmen Verantwortung für künftige Generationen. Im September 2015 hat die TUI Group ihre neue Nachhaltigkeitsstrategie für die kommenden Jahre vorgestellt. Unter dem Titel "Better Holidays, Better World" umfasst das nachhaltige Engagement des weltweit führenden Touristikkonzerns drei große Handlungsfelder: "step lightly", "make a difference" und "lead the way". → Mehr zur TUI Nachhaltigkeitsstrategie unter www.tuigroup.com/BHBWstrategie Unser Ziel ist es, positive Beiträge zu einer nachhaltigen Entwicklung in ökologischer, sozialer und gesellschaftlicher Hinsicht sowohl in den gastgebenden Ländern als auch an unseren Standorten zu leisten. Gleichzeitig arbeiten wir konsequent an der Vermeidung und Reduzierung von negativen Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die natürliche und soziale Umwelt. Um die Zukunft des nachhaltigen Tourismus aktiv mitzugestalten, investiert die TUI in junge Menschen, in Kompetenzen und in die Tourismusausbildung und kooperiert mit den Urlaubsländern. Ausführlich berichtet die TUI Group im begleitenden Unternehmensmagazin über die Ziele, Aktivitäten, Fortschritte und Kennzahlen im Bereich Nachhaltigkeit. Aktuelle Projektentwicklungen und Initiativen werden darüber hinaus kontinuierlich auf unserer Website www.tui-nachhaltigkeit.com veröffentlicht. Des Weiteren berichten die TUI Konzerngesellschaften ausführlich über Nachhaltigkeitsaktivitäten auf ihren lokalen Websites. + TUI Magazin online unter geschaeftsbericht2014-15.tui-group.com + Details zur Nachhaltigkeit in der TUI Group: www.tui-nachhaltigkeit.com Die TUI AG notiert ab dem 21. September 2015 als einziger Touristikkonzern im renommierten Dow Jones Sustainability Index Europe. Besonders hohe Bewertungen erzielte das Unternehmen bei der diesjährigen Überprüfung der Indexzusammensetzung in den Kategorien Klimastrategie und Corporate Citizenship. Darüber hinaus ist die TUI AG in den Nachhaltigkeitsindizes FTSE4Good, dem STOXX Global ESG Leaders Index, dem Ethibel Excellence Index und dem ECPI Ethical Index €uro vertreten. Die TUI ist im Climate Disclosure Leadership Index (CDLI) in England und in Deutschland gelistet. UmweltDie Umweltverträglichkeit der Produkte, Dienstleistungen und Prozesse ist Bestandteil unserer Qualitätsstandards. Ein schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen und die Verringerung von negativen Umweltauswirkungen sichern den Erfolg der TUI. Thematische Schwerpunkte setzen wir in den Bereichen Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Erhalt der biologischen Vielfalt. KONZERNWEITES UMWELTMONITORINGIm Berichtsjahr 2014/15 wurden die Prozesse des konzernweiten Monitorings der Umweltleistung sowie die Ermittlung aussagekräftiger Kennzahlen fortgeführt. Orientierung geben international anerkannte Standards wie das Treibhausgasprotokoll sowie die Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI). Das konzernweite Monitoring fokussiert die umweltrelevanten Geschäftstätigkeiten und dient als Steuerungsgröße zur Verbesserung der Umweltleistung. → Weitere Informationen zum ökologischen Fußabdruck des TUI Konzerns im begleitenden Magazin Zur Ermittlung der relevanten Kennzahlen berichten die Beteiligungsgesellschaften jährlich über ein internes System ihre Verbrauche und durchgeführten Aktivitäten. Die quantitativen Informationen werden anschließend auf Konzernebene konsolidiert und zu Kennzahlen verdichtet. Im Berichtsjahr kam hierzu erstmals übergreifend ein webbasiertes System zum Einsatz, um die Datenqualität weiter zu erhöhen und den Erfassungsprozess für die beteiligten Gesellschaften effizienter zu gestalten. IM FOKUS: KLIMASCHUTZ UND EMISSIONENEin spezielles Augenmerk gilt der Entwicklung der Kohlendioxidemissionen. Besonders betrachten wir den Flugbereich der TUI Group, der einen Großteil der CO2 -Emissionen beinhaltet. KOHLENDIOXIDEMISSIONEN (CO2)scroll
Im Geschäftsjahr 2014/15 sind die Gesamtemissionen der TUI Group gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. Dies resultiert maßgeblich aus einer verstärkten Aktivität im Bereich Airlines & Flug. Der Anstieg der absoluten CO2 -Emissionen im Kreuzfahrtbereich um 10,8 % beruht vornehmlich auf der Inbetriebnahme der TUI Cruises Mein Schiff 4. Klimaschutz bei den TUI AirlinesDie TUI Airlines haben über 30 Maßnahmen getroffen, die die Effizienz der Flugzeuge stetig steigern und die Emissionen senken. Dazu gehört auch die kontinuierliche Erneuerung der Flugzeugflotte, die regelmäßige Wäsche der Turbinen und die Anbringung von so genannten Winglets. Flugzeuge der TUI Airlines werden fortlaufend mit Split Scimitar Winglets ausgestattet. Dadurch wird die Aerodynamik des Flugzeugs weiter verbessert. Die Reduzierung des Fluggewichts in der TUI Flotte trägt ebenfalls dazu bei, den Treibstoffverbrauch und dementsprechend die CO2 -Emissionen zu reduzieren. Mit der Indienststellung der Boeing 787 Dreamliner bei Thomson Airways, Arkefly und Jetairfly die durch die Verwendung von kohlenstoffverstärktem Kunststoff bei der Flugzeughülle leichter und aerodynamischer sind, wurde der Kerosinverbrauch gesenkt. Auch der Einsatz leichterer Flugzeugausstattung, z. B. Sitze und Trolleys, wirkt sich günstig auf das Fluggewicht, den Kerosinverbrauch und damit die Emissionen aus. Das Ziel der TUI Airlines, den absoluten und spezifischen CO2 -Ausstoß gegenüber dem Stand 2007/08 um 9 % bis zum Jahr 2014 zu senken, ist vorzeitig erreicht worden. Die TUI Group hat im September 2015 ihre neue Nachhaltigkeitsstrategie "Better Holidays, Better World" über die Jahre 2015 - 2020 veröffentlicht. Wir haben uns das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 unsere Position als die emissionseffizienteste Airlineflotte Europas zu verteidigen. Zudem wollen wir die CO2 -Intensität unserer weltweiten Geschäftstätigkeit um insgesamt 10 % reduzieren. So auch im Bereich der TUI Airlines: Wir haben uns vorgenommen, den spezifischen CO2 -Ausstoß (in g CO2 / pkm) um 10 % zu mindern (Basisjahr 2013/14). TUI AIRLINES - TREIBSTOFFVERBRAUCH UND RESTULTIERENDE EMISSIONENscroll
Durch eine Vielzahl technischer Maßnahmen und eine weiterhin hohe Auslastung und Flugleistung sanken der spezifische Treibstoffverbrauch und die spezifischen CO2 -Emissionen. Auch der Rückgang anderer Emissionen ist dadurch begründet sowie durch den kontinuierlichen Flottenaustausch und den damit einhergehenden Einsatz effizienterer Flugzeuge. TUI AIRLINES - CO2-INTENSITÄTscroll
PwC (Abschlussprüfer der Gesellschaft) hat die Daten in der Tabelle "TUI Airlines - CO2 -Intensität" überprüft. Das vollständige Dokument zur Methodik der Kennzahlenbildung von Airline CO2 -Daten sowie den Prüfungsbericht von PwC finden Sie unter www.tuigroup.com/de-de/nachhaltigkeit/berichterstattung
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Seit dem Geschäftsjahr 2014/15 wendet die
TUI Group den Europäischen Standard (EN 16258-2012) zur Berechnung
an, um den Anforderungen aus dem Europäischen Emissionshandelsystem
zu entsprechen. Die Werte des Geschäftsjahres 2013/14 werden entsprechend
neu ausgewiesen. Zur weiteren Information erfolgt der Ausweis der spezifischen Emissionen zusätzlich in CO2 -Äquivalenten (CO2 e). Diese berücksichtigen neben Kohlendioxid (CO2 ) die weiteren fünf klimawirksamen Treibhausgase des Kyoto-Protokolls: Methan (CH4 ), Distickstoffoxid (N2 O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF6 ). MitarbeiterEntwicklung der MitarbeiterkennzahlenZum 30. September 2015 beschäftigte der TUI Konzern weltweit 76.036 Mitarbeiter und damit 1,3 % weniger als zum Ende des Geschäftsjahres 2013/14. Die Mitarbeiteranzahl im Berichtsjahr war stark durch die Saisonalität des touristischen Geschäftsverlaufs geprägt, insbesondere bei den Hotelgesellschaften und den Zielgebietsagenturen. Den größten Teil der Konzernmitarbeiter stellt die Touristik. MITARBEITER NACH SEGMENTENscroll
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Vorjahreswerte angepasst aufgrund der Erstkonsolidierung
zweier Einheiten. TOURISTIKIn der Touristik blieb die Anzahl der Mitarbeiter zum Ende des Geschäftsjahres 2014/15 mit 58.090 nahezu auf Vorjahresniveau. Die Entwicklung der Mitarbeiterstärke war dabei in den einzelnen Segmenten unterschiedlich. REGION NORDIn der Region Nord nahm die Mitarbeiterzahl zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr um 5,2 00 auf 14.102 ab. Dies resultierte primär aus der Reduzierung des stationären Vertriebs in Großbritannien sowie aus geringeren Beschäftigtenzahlen in den Zielgebieten. REGION ZENTRALIn der Region Zentral erhöhte sich die Anzahl der Beschäftigten zum Bilanzstichtag um 1,7 % auf 12.247 im Vergleich zum Vorjahr. Der Zuwachs im Retailbereich in Deutschland sowie bei TUI Service führte zu einem Anstieg der Belegschaft. Dem gegenüber standen geringere Beschäftigungszahlen in Österreich sowie beim Veranstalter in Deutschland durch die Fortführung von Restrukturierungsprogrammen. REGION WESTDer Anstieg der Mitarbeiter in der Region West um 3,6 % auf 5.700 war primär auf die Einbeziehung von weiteren Einheiten zurückzuführen. HOTELS & RESORTSDie Anzahl der Mitarbeiter im Segment Hotels & Resorts lag zum Bilanzstichtag mit 24.373 Mitarbeitern um 1,6 % über Vorjahresniveau. Wesentliche Faktoren waren die Inbetriebnahme von neuen Hotelanlagen und die Optimierung des Hotelportfolios. Zu dem Wachstum trug insbesondere die größte Hotelgesellschaft im Portfolio, die Riu Hotels, mit einem Anstieg der Mitarbeiter um 2,7 % auf 10.829 bei. Auch die Neuakquisitionen bei Robinson führten zu einem Anstieg um 7,6 auf 3.385. Im Geschäftsjahr 2015/16 wird sich der Mitarbeiterstand im Hotelbereich aufgrund der Wachstumsstrategie insbesondere durch die Einführung von Hotelanlagen der neuen Marke TUI Blue deutlich erhöhen. KREUZFAHRTENIm Segment Kreuzfahrten nahm die Anzahl der Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr um 1,8 % auf 232 zu. Die Erhöhung war auf die Rückkehr von ruhenden Beschäftigten zurückzuführen. SPECIALIST TRAVELIm Segment Specialist Group nahm die Anzahl die Mitarbeiter um 29,7 % auf 4.267 ab. Dies war primär bedingt durch die Veräußerung von Peak Travel. Die Hotelbeds Group verzeichnete insbesondere durch den Aufbau bei Intercruises, dem Dienstleister für Kreuzfahrtabfertigung, einen Anstieg um 8,7 % auf 12.342 Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr. ALLE ÜBRIGEN SEGMENTEDie übrigen Segmente verzeichneten einen Anstieg der Mitarbeiterzahl um 9 % auf 1.071 im Vergleich zum Vorjahr. In der TUI AG erhöhte sich die Anzahl der Beschäftigten insbesondere durch den Aufbau neuer Funktionen um 18,9 % auf 126 Mitarbeiter. Darüber hinaus resultierte der erhöhte Personalstand in den übrigen Segmenten auch aus der erstmaligen Berücksichtigung der TUI Spain mit 103 Beschäftigten. Dem gegenüber stand die Fortführung der Restrukturierungsmaßnahmen bei der Immobiliengesellschaft. MITARBEITER WELTWEITMITARBEITER NACH REGIONENscroll
Als global tätiger Konzern ist die TUI Group mit über 76.000 Mitarbeitern in 57 Ländern vertreten. Die Anzahl der in Deutschland Beschäftigten stieg um 1,8 % auf 10.094. Innerhalb Europas nahm die Anzahl der Mitarbeiter um 0,8 % auf 56.361 ab. Dies entspricht 74,4 % der Gesamtbeschäftigten. Durch die Reduzierung der Mitarbeiterzahlen in den übrigen Regionen verringerte sich der Anteil der außerhalb Europa beschäftigten Mitarbeiter um 1,8 % auf 19.409. Dies entspricht 25,6 % der Gesamtbelegschaft. Zurückzuführen sind die Entwicklungen auf die Reduzierungen der Beschäftigten in Großbritannien sowie auf den Verkauf von PEAK Travel. Mixed LeadershipZum Bilanzstichtag 30. September 2015 stieg der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft konzernweit um rund 1 Prozentpunkt auf 56,2 %. Der Frauenanteil in Führungspositionen erhöhte sich leicht von 29,5 % auf 31,3 %. Der Frauenanteil in unseren deutschen Aufsichtsratsgremien hat sich im Berichtszeitraum weiterhin positiv entwickelt. Zum Bilanzstichtag 30. September 2015 konnten wir einen Frauenanteil von 29,8 % vorweisen, der somit um rund 2 Prozentpunkte über dem des Vorjahrs lag. In der TUI AG lag der Frauenteil im Aufsichtsrat bereits bei 30 %. In Deutschland wurden im abgeschlossenen Geschäftsjahr im Rahmen der Selbstverpflichtung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des AktG und GmbHG konkrete Zielgrößen für die TUI AG, TUI Deutschland und TUIfly festgelegt - nun gilt es, sie bis zum 30. Juni 2017 zu erreichen. FRAUENANTEIL IN FÜHRUNGSPOSITIONEN (30.9.2015)scroll
Weitere PersonalkennzahlenRund zwei Drittel der im Konzern beschäftigten Mitarbeiter waren zwischen 21 und 40 Jahre alt, wobei erste Anzeichen des demografischen Wandels allmählich sichtbar werden. Im Konzern nahm die Altersgruppe der bis 30-jährigen Mitarbeiter um 0,6 Prozentpunkte auf 34,7 % ab. In der mittleren Altersgruppe zwischen 31 und 50 sank die Anzahl der Beschäftigten um 0,7 Prozentpunkte auf 51 %. Einzig die Gruppe der über 50-Jährigen erhöhte sich konzernweit um 1,3 Prozentpunkte auf 14,3 Im Vergleich hierzu fallen 20,1 % der deutschen Mitarbeiter in die Altergruppe 50+. Rund 57 % hat eine Betriebszugehörigkeit von bis zu fünf Jahren. Mit 33 % dieser Gruppe fiel der Anteil der Mitarbeiter in Deutschland deutlich geringer aus. Demgegenüber standen konzernweit 17,8 % mit einer Betriebszugehörigkeit von 11 bis 20 Jahren, während es in Deutschland in dieser Gruppe 32,5 % waren. In den Anstellungsarten der Mitarbeiter spiegelten sich die saisonalen Beschäftigungsstrukturen wider. Zum Bilanzstichtag waren konzernweit rund 31 % der Belegschaft in befristeten Arbeitsverhältnissen tätig, während in Deutschland dieser Anteil nur bei 16 % lag. PersonalaufwandDas Vergütungspaket der TUI Group berücksichtigt Angemessenheit und Marktüblichkeit. Es besteht aus unterschiedlichen Bestandteilen, die sich an länder- und gesellschaftsspezifischen Rahmenbedingungen anlehnen. Je nach Funktion gehören neben einem fixen Grundgehalt auch variable Bestandteile dazu. Die TUI Group fördert durch die variablen Vergütungsbestandteile die Ausrichtung der Mitarbeiter an den strategischen und langfristigen Unternehmenszielen. Hierbei ist besonders die Honorierung von Leistung und die nachhaltige Beteiligung der Mitarbeiter ein wesentlicher Bestandteil. Darüber hinaus hat das Senior Management Aktienoptionsmöglichkeiten und kann somit direkt an der Wertsteigerung des Unternehmens partizipieren. Zudem gewährt die TUI auch Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung oder Gesundheitsvorsorge. Der Personalaufwand des TUI Konzerns erhöhte sich im Berichtszeitraum um 11 % auf 2.715,6 Mio. €. Der Anstieg der Aufwendungen für Löhne und Gehälter im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen neben Wechselkurseffekten insbesondere aus Aufwendungen in Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen. Die Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung waren im Vorjahr durch einen Ertrag in Höhe von 81,0 Mio. € aus der Änderung von Pensionsplänen gemindert, der in den Umsatzkosten ausgewiesen war. Neben diesem Effekt sowie im Geschäftsjahr 2014/15 entstandenen Restrukturierungsaufwendungen führte zudem insbesondere die Entwicklung des Euro-Wechselkurses zu umrechnungsbedingt erhöhten Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr. PERSONALAUFWANDscroll
ALTERSVORSORGEIm Rahmen der Vergütungssysteme werden den Beschäftigten Leistungen der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung zugesagt. Zum Aufbau einer eigenfinanzierten Altersversorgung stehen u. a. Pensionskassen, Direktversicherungen sowie Direktzusagen zur Verfügung. Auf diesem Weg können steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fördermöglichkeiten genutzt werden. Zur Umwandlung von Bruttoarbeitsentgelten für die private Altersvorsorge, die Entgeltumwandlung, hat die TUI AG mit einem etablierten Versicherungsunternehmen vorteilhafte Gruppenverträge abgeschlossen, die von allen Mitarbeitern in Deutschland genutzt werden können. ALTERSTEILZEITAls zusätzliche Flexibilisierung für die betriebliche Personal- und Nachfolgeplanung bietet den deutschen Konzerngesellschaften das Altersteilzeitgesetz ein Instrument des gleitenden Übergangs von der Berufstätigkeit in den Ruhestand. Für die erforderliche Absicherung der im Blockmodell angesparten Wertguthaben gegen eine etwaige Insolvenz des Arbeitgebers wurden zum Bilanzstichtag für 183 Mitarbeiter in Altersteilzeit 9,4 Mio. € im Rahmen eines Kapitalanlagemodells bereitgestellt. JAHRESABSCHLUSS DER TUI AGKurzfassung nach HGBErtragslage der TUI AGDer Jahresabschluss der TUI AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt und vom Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft. Er wird im elektronischen Bundesanzeiger bekanntgemacht. Der Jahresabschluss ist im Internet dauerhaft verfügbar unter www.tuigroup.com und kann als Sonderdruck bei der TUI AG angefordert werden. + Jahresabschluss TUI AG 2014/15 online www.tuigroup.com/de-de/investoren Im vorliegenden Geschäftsbericht ist der Lagebericht der TUI AG mit dem Lagebericht der TUI Group zusammengefasst. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER TUI AGscroll
Die Ertragslage der TUI AG als Obergesellschaft des Konzerns bestimmt sich maßgeblich aus der Ergebnisverwendung ihrer Konzerngesellschaften, die direkt über Ergebnisabführungsverträge mit ihr verbunden sind oder ihre Gewinne aufgrund von Beschlüssen an sie ausschütten. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDer Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge war im Wesentlichen auf gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhte Erträge aus Kursgewinnen zurückzuführen. Diesen Erträgen standen Aufwendungen aus Kursverlusten in ähnlicher Höhe gegenüber, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurden. Neben der Erhöhung der Erträge aus Kursgewinnen resultierte der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge aus der erstmalig durchgeführten konzerninternen Verrechnung von Dienstleistungen, denen aus anderen Konzernunternehmen an die TUI AG weiterbelastete Aufwendungen in nahezu identischer Höhe gegenüberstanden, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gezeigt wurden. Konzerninterne Abgangsgewinne von Beteiligungen sowie Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens waren ebenfalls in dieser Position enthalten. PERSONALAUFWAND UND SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGENDie Personalkosten erhöhten sich im Geschäftsjahr 2014/15 im Wesentlichen infolge des abgeschlossenen Tarifvertrags, leicht erhöhter Restrukturierungskosten und Neueinstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassten insbesondere Aufwendungen für den Finanz- und Geldverkehr, Honorare, Gebühren, Dienstleistungen, Zuführungen zu Wertberichtigungen und sonstige Verwaltungskosten sowie Aufwendungen aus Kursverlusten. Neben den oben beschriebenen gestiegenen Aufwendungen aus Kursverlusten führten die ebenfalls oben genannten Aufwendungen aus der konzerninternen Verrechnung von Dienstleistungen zu erhöhten sonstigen betrieblichen Aufwendungen. BETEILIGUNGSERGEBNISDas Beteiligungsergebnis war im Geschäftsjahr insbesondere durch die gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöhte Gewinnausschüttung der TUI Travel Ltd. (vormals TUI Travel PLC) geprägt. Daneben schüttete die TUI Cruises GmbH im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmals Gewinne aus. Des Weiteren enthielt das Beteiligungsergebnis Erträge aus Ergebnisübernahmen von Hotelunternehmen sowie von Gesellschaften, die dem Zentralbereich zuzuordnen waren. Das Beteiligungsergebnis umfasste darüber hinaus Aufwendungen aus Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen, die zu einer entsprechenden Minderung des Beteiligungsergebnisses führten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wirkte sich insbesondere der von der TUI-Hapag Beteiligungs GmbH übernommene Verlust aus der Abwertung der Anteile an der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft negativ aus. ABSCHREIBUNGEN AUF FINANZANLAGENDie Abschreibungen auf Finanzanlagen betrafen im Berichtsjahr insbesondere Anteile an der TUI Beteiligungs GmbH sowie Abwertungen von Hotelbeteiligungen. ZINSERGEBNISAufgrund der nach dem Zusammenschluss mit der TUI Travel PLC übernommenen konzerninternen Finanzierungsfunktion wurden im Geschäftsjahr höhere Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen generiert. Weiterhin resultierte die Verbesserung des Zinsergebnisses aus geringeren Zinsaufwendungen infolge vorgenommener Rückführungen von Anleihen und Bankdarlehen. STEUERNDie Steuern des Geschäftsjahres betrafen Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie sonstige Steuern. Latente Steuern waren nicht enthalten. Die Steuern des Vorjahres waren von der Auflösung nicht in Anspruch genommener Steuerrückstellungen beeinflusst. JAHRESERGEBNISFür das Geschäftsjahr 2014/15 ergab sich ein Jahresüberschuss der TUI AG von 1.256,7 Mio. €. Vermögens- und Finanzlage der TUI AGDie Vermögens- und Finanzlage der TUI AG und ihre Bilanzstrukturen sind durch ihre Funktion als Obergesellschaft des TUI Konzerns geprägt. Die Bilanzsumme erhöhte sich im Geschäftsjahr 2014/15 um 41,9 % auf 7,4 Mrd. €. KURZBILANZ DER TUI AG (HGB-ABSCHLUSS)scroll
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENSDas Anlagevermögen bestand am Bilanzstichtag nahezu vollständig aus Finanzanlagen. Der Anstieg der Finanzanlagen ist im Wesentlichen auf den Erwerb der Leibniz Service GmbH sowie den Zusammenschluss von der TUI AG und der TUI Travel PLC zurückzuführen. Dieser Zusammenschluss erfolgte durch den Erwerb der ausstehenden Minderheiten an der TUI Travel PLC durch die TUI AG. Dabei erhielten die Anteilseigner an der TUI Travel PLC - mit Ausnahme der TUI AG - für jede Aktie der TUI Travel PLC 0,399 neue Aktien der TUI AG. Gegenläufig wirkten sich der Verkauf von Beteiligungen, eine Kapitalherabsetzung, die Rückzahlung der TUI Travel Wandelanleihe sowie außerplanmäßige Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen aus. ENTWICKLUNG DES UMLAUFVERMÖGENSDer Anstieg der Forderungen im Geschäftsjahr 2014/15 resultierte im Wesentlichen aus der im Zuge des Zusammenschlusses zwischen der TUI AG und der TUI Travel PLC übernommenen konzerninternen Finanzierungsfunktion für die TUI Travel-Konzerngesellschaften. Bedingt durch die Auszahlung des im Vorjahr in den Wertpapieren des Umlaufvermögens ausgewiesenen Geldmarktfonds erhöhten sich die Finanzmittel im abgelaufenen Geschäftsjahr. ENTWICKLUNG DER KAPITALSTRUKTUR DER TUI AGEIGENKAPITALDas Eigenkapital der TUI AG erhöhte sich um 2.203,8 Mio. € auf 4.995,4 Mio. €. Das gezeichnete Kapital der TUI AG besteht aus nennwertlosen Stückaktien, die jeweils in gleichem Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt rund 2,56 €. Das gezeichnete Kapital der TUI AG zum Ende des Geschäftsjahres 2014/15 stieg infolge der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss zwischen der TUI AG und der TUI Travel PLC, der Begebung von Belegschaftsaktien sowie aufgrund von Wandlungen aus den Wandelanleihen 2009/2014 und 2011/2016 und aus einer von der TUI Travel PLC emittierten Wandelanleihe insgesamt um 767,0 Mio. € auf rund 1.499,6 Mio. €. Zum Ende des Geschäftsjahres setzte sich das gezeichnete Kapital damit aus 586.603.217 Aktien zusammen. Die Kapitalrücklage erhöhte sich im Geschäftsjahr 2014/15 durch Wandlung von Anleihestücken in Aktien sowie infolge der Ausgabe von Belegschaftsaktien um insgesamt 274,7 Mio. €. Bei den Gewinnrücklagen handelte es sich ausschließlich um andere Gewinnrücklagen. Es bestanden keine satzungsmäßigen Bestimmungen zur Bildung von Rücklagen. Im Geschäftsjahr wurde den Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 2 AktG ein Teil des Jahresüberschusses in Höhe von 314,0 Mio. € zugeführt. Der Jahresüberschuss betrug 1.256,7 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Einstellung in die Gewinnrücklagen (314,0 Mio. €) und eines Gewinnvortrags von 66,7 Mio. € ergab sich ein Bilanzgewinn von 1.009,4 Mio. €. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres für die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,56 € je Stückaktie zu verwenden und den nach Abzug der Dividendensumme von 328,5 Mio. € verbleibenden Betrag von 680,9 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen. Die Eigenkapitalquote stieg auf 67,3 % (Vorjahr 53,4 %). RÜCKSTELLUNGENDie Rückstellungen nahmen um 6,3 Mio. € auf 405,6 Mio. € zu. Sie setzten sich aus Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 139,0 Mio. € (Vorjahr 131,7 Mio. €) und übrigen Rückstellungen in Höhe von 266,6 Mio. € (Vorjahr 267,6 Mio. €) zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr verringerten sich die übrigen Rückstellungen insbesondere aufgrund der Inanspruchnahme von im Vorjahr gebildeten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Daneben trugen die Auflösung einer für betriebstypische Risiken gebildeten Rückstellung, die Anpassung der Versicherungssteuer sowie die Bewertung von Sicherungsgeschäften im Auftrag touristischer Gesellschaften zu einem im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Rückstellungsbetrag bei. Der Rückgang wurde teilweise kompensiert durch Zuführungen bei den Rückstellungen für die Mitglieder des Vorstands. VERBINDLICHKEITENDie Verbindlichkeiten der TUI AG betrugen 2.021,5 Mio. € und nahmen um 17,6 Mio. € bzw. 0,9 % ab. Im September 2014 begab die TUI AG eine unbesicherte Anleihe in Höhe von 300,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 1. Oktober 2019. Aufgrund der Rückzahlung der TUI Travel Wandelanleihe sowie der Wandlung von Anleihestücken in Aktien der TUI AG gingen die Verbindlichkeiten aus Anleihen gegenüber dem Vorjahr signifikant zurück. Der Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten stand ebenfalls im Zusammenhang mit der Übernahme der konzerninternen Finanzierung und war somit wesentlich geprägt von erhöhten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Nettofinanzposition verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich und war im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 533,7 Mio. € positiv. KAPITALBEVORRATUNGSBESCHLÜSSEAngaben zu neuen und bestehenden Kapitalbevorratungsbeschlüssen der Hauptversammlungen sind im Kapitel Übernahmerechtliche Angaben zu finden. → Siehe Kapitel Übernahmerechtliche Angaben ab S. 157 ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABENgemäß § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB und erläuternder BerichtZusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas gezeichnete Kapital der TUI AG besteht aus nennwertlosen Stückaktien, die jeweils in gleichem Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der auf die einzelne Aktie rechnerisch entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt rund 2,56 €. Das in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg und Hannover eingetragene gezeichnete Kapital der TUI AG setzte sich zum Ende des Geschäftsjahres 2014/15 aus 586.603.217 Aktien zusammen (Vorjahr 286.561.143 Aktien) und betrug insgesamt 1.499.627.312 €. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFENBeschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der TUI AG nicht bekannt. BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITENFolgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, sind dem Vorstand der TUI AG gemeldet worden: Alexey Mordashov, Russland, hat uns in einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG bekannt gegeben, dass ihm am 19. Dezember 2014 13,72 % (73.222.346 Stimmrechte) an der TUI AG zuzurechnen waren. Darüber hinaus hat er uns in einer Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG bekannt gegeben, dass ihm am 20. März 2015 12,84 % (74.967.030 Stimmrechte) der Stimmrechtsanteile an der TUI AG zuzurechnen waren. Zum Ende des Geschäftsjahres 2014/15 befanden sich rund 87 % der TUI Aktien im Streubesitz. Etwa 6 % aller TUI Aktien entfielen auf Privataktionäre, rund 78 % auf institutionelle Investoren sowie Finanzinstitute und etwa 16 % lagen in den Händen von strategischen Investoren. Nach Auswertung des Aktienregisters liegen die Aktien überwiegend bei Investoren im EU-Raum. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestanden und bestehen nicht. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausübenSoweit die TUI AG im Rahmen ihres Mitarbeiteraktienprogramms Aktien an die Mitarbeiter ausgibt, werden den Mitarbeitern die Aktien mit einer Sperrfrist unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben. Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und Änderung der SatzungDie Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach §§ 84 f. AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG. Satzungsänderungen erfolgen nach den Regelungen der §§ 179 ff. AktG in Verbindung mit § 24 der Satzung der TUI AG. Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe oder zum AktienrückkaufDie Hauptversammlung vom 10. Februar 2015 hat den Vorstand der TUI AG ermächtigt, eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung ist bis zum 9. August 2016 befristet. Die Möglichkeit, eigene Aktien zu erwerben, wurde bisher nicht genutzt. Auf der Hauptversammlung am 28. Oktober 2014 ist ein Beschluss zur Schaffung eines genehmigten Kapitals zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen in Höhe von 18,0 Mio. € gefasst worden, um Ansprüche auf Anteile der TUI Travel, die TUI Travel ihren Mitarbeitern gewährt hat, durch Ausgabe neuer Aktien der TUI AG entsprechen zu können. Die Ermächtigung für dieses genehmigte Kapital endet am 27. Oktober 2019. In der Hauptversammlung vom 13. Februar 2013 wurden zwei Ermächtigungen zur Erhöhung des Grundkapitals über insgesamt 74,5 Mio. € bis zum 12. Februar 2018 beschlossen. Hierin enthalten ist ein genehmigtes Kapital zur Ausgabe neuer Aktien mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses in Höhe von 64,5 Mio. € sowie ein genehmigtes Kapital zur Ausgabe von Belegschaftsaktien in Höhe von 10 Mio. €. Die Hauptversammlung vom 15. Februar 2012 hat ein bedingtes Kapital in Höhe von 120 Mio. € beschlossen, das bis zum 14. Februar 2017 die Ausgabe von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten sowie Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen bis zu einem Nominalbetrag von 1,0 Mrd. € ermöglicht. Diese Ermächtigung wurde bisher nicht genutzt. In der Hauptversammlung vom 9. Februar 2011 wurde ein Beschluss zur Schaffung eines genehmigten Kapitals zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen in Höhe von 246 Mio. € bis zum 8. Februar 2016 gefasst. Die beiden in 2008 und 2009 beschlossenen bedingten Kapitalien über jeweils 100 Mio. € haben sich im aktuellen Geschäftsjahr durch Wandlung bzw. Rückzahlung der beiden auf Basis dieser bedingten Kapitalien in 2009 und 2011 begebenen Wandelanleihen über rund 218 Mio. € und 339 Mio. € erledigt. Ebenfalls erledigt hat sich das bedingte Kapital 2014 über rund 62 Mio. €, das im Tausch gegen entsprechende Bezugsanteile der TUI Travel PLC für die Ausgabe von TUI Aktien an Inhaber der in 2010 von TUI Travel PLC ausgegebenen Wandelanleihe Verwendung gefunden hatte. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden WirkungenDie ausstehenden Finanzierungsinstrumente enthalten zum Teil Klauseln für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control). Ein Kontrollwechsel liegt insbesondere dann vor, wenn ein Dritter direkt oder indirekt die Kontrolle über mindestens 50 % oder die Mehrheit der stimmberechtigten Aktien der TUI AG erwirbt. Im Falle eines Kontrollwechsels muss den Gläubigern der festverzinslichen Anleihe mit einem ausstehenden Volumen von 300,0 Mio. € der Rückkauf angeboten werden. Für die syndizierte Kreditfazilität in Höhe von 1,75 Mrd. €, die zum Bilanzstichtag mit 135,7 Mio. € mittels der Inanspruchnahme von Bankavalen ausgenutzt war, ist im Falle des Kontrollwechsels ein Kündigungsrecht seitens der Kreditgeber vorgesehen. Entsprechendes gilt auch für mehrere bilaterale Avallinien in einem Gesamtvolumen von 112,5 Mio. Britische Pfund, die mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften abgeschlossenen wurden und mit 70,2 Mio. Britische Pfund zum Bilanzstichtag in Anspruch genommen waren. Darüber hinaus bestehen keine Vereinbarungen in Garantien, Leasing-, Options- und anderen Finanzierungsverträgen, die umfangreiche vorzeitige Rückzahlungsverpflichtungen auslösen könnten, die für die Liquidität des Konzerns von erheblicher Bedeutung wären. Neben den vorgenannten Finanzierungsinstrumenten beinhaltet eine Rahmenvereinbarung zwischen der Familie Riu und der TUI AG eine Klausel für den Fall eines Kontrollwechsels bei der TUI AG. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn eine definierte Hauptversammlungspräsenzmehrheit einer Aktionärsgruppe besteht bzw. wenn ein Drittel der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat einer Aktionärsgruppe zuzurechnen ist. Im Falle des Kontrollwechsels hat die Familie Riu das Recht, von TUI mindestens 20 % und maximal sämtliche von TUI gehaltenen Anteile an der RIUSA II S.A. zu erwerben. Eine entsprechende Vereinbarung hinsichtlich eines Kontrollwechsels bei der TUI AG besteht mit der El Chiaty Group. Ein Kontrollwechsel liegt auch hier vor, wenn eine definierte Hauptversammlungspräsenzmehrheit einer Aktionärsgruppe besteht bzw. wenn ein Drittel der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat einer Aktionärsgruppe zuzurechnen ist. Die El Chiaty Group hat in diesem Fall das Recht, von TUI jeweils mindestens 15 % und maximal alle von TUI gehaltenen Anteile an den gemeinsamen Hotelgesellschaften in Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten zu erwerben. Für das Joint Venture TUI Cruises zwischen Royal Caribbean Cruises Ltd. und der TUI AG wurde ebenfalls eine Vereinbarung für den Fall eines Kontrollwechsels bei der TUI AG getroffen. Sie beinhaltet für den Partner das Recht, eine Auflösung des Joint Venture zu verlangen und für den Erwerb des Anteils der TUI AG einen gegenüber dem Verkaufspreis für den eigenen Anteil reduzierten Kaufpreis zu dotieren. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines ÜbernahmeangebotsCHANGE OF CONTROL-VEREINBARUNGFür den Fall des durch eine Änderung der Mehrheitsverhältnisse bedingten Verlusts des Vorstandsamts oder der Wahrnehmung des für diesen Fall eingeräumten Rechts zur Niederlegung des Amts und Kündigung des Vorstandsdienstvertrags haben die Vorstandsmitglieder einen Anspruch auf Abgeltung der finanziellen Ansprüche für die Restlaufzeit des Vorstandsdienstvertrags, maximal für einen Zeitraum von zwei bzw. drei Jahren. Die Jahreserfolgsvergütung und die Ansprüche aus dem langfristigen Anreizprogramm für die Restlaufzeit des Dienstvertrags richten sich dabei nach dem Durchschnitt der für die letzten zwei Geschäftsjahre für Herrn Joussen und dem Durchschnitt der für die letzten drei Geschäftsjahre für Herrn Baier gewährten Bezüge. NACHTRAGSBERICHTAm 6. Oktober 2015 hat die TUI einen Vertrag zum Verkauf der LateRooms Ltd. für einen Kaufpreis von 8,5 Mio. Britische Pfund (11,6 Mio. €) geschlossen. Der Vollzug des Verkaufs erfolgte am 6. Oktober 2015. Die Transaktion bedarf keiner regulatorischen Genehmigung. Zum 30. September 2015 wurde das Segment LateRooms als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen. Am 23. Oktober wurden mit der Oscrivia Limited vertragliche Vereinbarungen zur Reorganisation des Eigenkapitals der Togebi Holdings Limited getroffen. Unter anderem wurde eine Barkapitalerhöhung um 20 Mio. US-Dollar vereinbart, an der die TUI mit einer Zahlung von 3 Mio. US-Dollar teilnimmt. Mit dem Ende Oktober erfolgten Vollzug der Vereinbarungen reduzierte sich der Anteil des TUI Konzerns an der zum Segment Region Nord gehörenden Togebi Holdings Limited von 49 % auf 25 %. Im Gegenzug erhöhte die Oscrivia Limited ihre Beteiligung von 51 % auf 75 %. Darüber hinaus wurde der Joint Venture-Vertrag aus dem Jahr 2009 an die neuen Stimmrechtsverhältnisse angepasst. Aufgrund dieser Änderungen werden die relevanten Aktivitäten der Togebi Holdings Limited weiterhin gemeinschaftlich von der TUI und der Oscrivia Limited bestimmt, sodass die Togebi Holdings Limited unverändert als Gemeinschaftsunternehmen einzustufen ist. Am 6. November 2015 erfolgte der Börsengang der Hapag-Lloyd AG. Der Bruttoemissionserlös der Hapag-Lloyd AG aus der Platzierung von insgesamt 13.228.677 neuen Aktien zu einem Erstausgabepreis von 20,00 € je neuer Aktie betrug rd. 265,0 Mio. €. Die Aktien der Hapag-Lloyd AG werden seitdem im regulierten Markt (Prime Standard) der Börse Frankfurt gehandelt. Infolge dieser Kapitalerhöhung reduziert sich der Anteil des TUI Konzerns am Kapital der Hapag-Lloyd AG von 13,9 % auf 12,3 Wäre die Beteiligung entgegen IFRS 13 zum Bilanzstichtag mit dem Erstausgabepreis von 20,00 € je Aktie bewertet worden, hätte sich eine zusätzliche Wertminderung von 43,7 Mio. € ergeben. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligung an zukünftigen Bewertungsstichtagen ist der Börsenkurs der Hapag-Lloyd Atie als Inputfaktor des Level 1 maßgeblich. Durch eine mondartige Vulkanlandschaft und fremde Vegetation den Pico del Teide besteigen - das ist Teneriffa hautnah. Nicht nur auf den Kanarischen Inseln sondern weltweit ermöglicht die TUI ihren Gästen ihre Reiseziele auf vielfältige und authentische Weise kennenzulernen. » MEHR ÜBER TUI AUF TENERIFFA LESEN SIE IM MAGAZIN UNTER "AUS DEM KOFFER" 03 KONZERNABSCHLUSS UND- ANHANGKonzernabschlussKONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER TUI AG FÜR DIE ZEIT VOM 1.10.2014 BIS 30.9.2015scroll
ERGEBNIS JE AKTIEscroll
GESAMTERGEBNISRECHNUNG DES TUI KONZERNS FÜR DIE ZEIT VOM 1.10.2014 BIS 30.9.2015scroll
KONZERNBILANZ ZUM 30.9.2015DER TUI AGAktiva scroll
EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG DES TUI KONZERNS VOM 1.10.2014 BIS 30.9.2015scroll
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KAPITALFLUSSRECHNUNGscroll
KonzernanhangErläuterungen zu Grundlagen und Methoden des KonzernabschlussesAllgemeine ErläuterungenDer TUI Konzern ist mit seinen wesentlichen Tochterunternehmen und Beteiligungen in der Touristik tätig. Die TUI AG mit Sitz in Hannover, Karl-Wiechert-Allee 4, ist die Muttergesellschaft des TUI Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Die Gesellschaft ist in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg (HRB 321) und Hannover (HRB 6580) eingetragen. Die Aktien der Gesellschaft werden an der London Stock Exchange und an den Wertpapierbörsen in Hannover und Frankfurt am Main gehandelt. Der vorliegende Konzernabschluss der TUI AG bezieht sich auf das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015. Sofern bei Tochtergesellschaften abweichende Geschäftsjahre bestehen, wurden zum Zwecke der Einbeziehung dieser Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss der TUI AG Abschlüsse auf den 30. September erstellt. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie deren weitere Mandate sind im Lagebericht im Abschnitt "Corporate Governance" benannt. Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und der Öffentlichkeit auf der Internetseite des Unternehmens (www.tuigroup.com) dauerhaft zugänglich gemacht. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 8. Dezember 2015 vom Vorstand der TUI AG zur Veröffentlichung freigegeben. Grundlagen der RechnungslegungÜBEREINSTIMMUNGSERKLÄRUNGDer Konzernabschluss der TUI AG zum 30. September 2015 wurde gemäß der Verordnung 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Darüber hinaus wurden die nach § 315a Abs. 1 HGB zusätzlich zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften und die Offenlegungs- und Transparenzvorschriften der britischen Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Erstellung berücksichtigt. Der Bilanzierung und Bewertung sowie den Erläuterungen und Angaben zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014/15 liegen grundsätzlich dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde, die dem Konzernabschluss 2013/14 zugrunde lagen. Ausnahmen von diesem Grundsatz bilden die zum 1. Oktober 2014 erstmals anzuwendenden Standards und Interpretationen. NEUE SEGMENTSTRUKTURAufgrund des Zusammenschlusses mit der TUI Travel PLC hat der TUI Konzern seine Organisationsstruktur neu aufgestellt. Zum 31. März 2015 wurde die bislang verwendete Berichtsstruktur nach IFRS 8 an das veränderte Steuerungskonzept des TUI Konzerns angepasst. Die neue Segmentstruktur ist in der Segmentberichterstattung innerhalb dieses Berichts dargestellt und erläutert. NEU ANGEWENDETE STANDARDSBeginnend mit dem Geschäftsjahr 2014/15 waren die folgenden durch das IASB überarbeiteten bzw. neu herausgegebenen Standards und Interpretationen verpflichtend anzuwenden:
Darüber hinaus werden, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2014/15, die folgenden durch das IASB geänderten Standards, die von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen wurden, vorzeitig angewendet:
Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund der Erstanwendung der IFRS 10 und IFRS 11 einschließlich der Übergangsbestimmungen sowie aufgrund der Änderungen des IAS 28 angepasst. Die Anpassungen sind im Abschnitt "Änderung von Vorjahreswerten" dargestellt. Aus den übrigen Verlautbarungen ergaben sich keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des TUI Konzerns. IFRS 10: KONZERNABSCHLÜSSEMit dem IFRS 10 werden die konzernabschlussrelevanten Vorschriften des IAS 27 "Konzern- und Einzelabschlüsse" sowie des SIC-12 "Konsolidierung - Zweckgesellschaften" durch ein einheitliches Modell zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises ersetzt, das auf die Beherrschung des Tochterunternehmens durch das Mutterunternehmen abstellt. Beherrschung liegt nach IFRS 10 vor, wenn ein Unternehmen Verfügungsmacht über die maßgeblichen Aktivitäten eines Beteiligungsunternehmens hat, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist und infolge der Verfügungsmacht die Höhe der variablen Rückflüsse beeinflussen kann. Mit der Erstanwendung werden zwei Gesellschaften von der Vollkonsolidierung auf die Equity-Methode umgestellt, da die anderen Anteilseigner über Geschäftsführungs- bzw. Aufsichtsgremien Mitspracherechte bezüglich der Festlegung und Ausübung der relevanten Tätigkeiten haben. Die Auswirkungen der Neuzuordnung sind nicht wesentlich für den TUI Konzern. IFRS 11: GEMEINSAME VEREINBARUNGENIFRS 11 ersetzt SIC-13 "Gemeinschaftlich geführte Einheiten - Nicht-monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen" sowie den bisherigen IAS 31 "Anteile an Gemeinschaftsunternehmen". Der Standard regelt die Klassifizierung und Bilanzierung von gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Operations) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures). Die Klassifizierung als gemeinsame Vereinbarung erfolgt subsidiär zur Beherrschung nach IFRS 10. Im Falle einer gemeinsamen Vereinbarung erfolgt die weitere Klassifizierung als gemeinschaftliche Tätigkeit oder als Gemeinschaftsunternehmen auf Basis der Rechte und Pflichten der Partner. Die Bilanzierung gemeinschaftlich beherrschter Vermögenswerte fällt unter die Regelungen zu den gemeinschaftlichen Tätigkeiten und wird damit weiterhin beteiligungsproportional erfasst. Dagegen entfällt nach IFRS 11 die früher zulässige Quotenkonsolidierung für Gemeinschaftsunternehmen, die nun ausschließlich nach der Equity-Methode einbezogen werden müssen. Die Anwendung des IFRS 11 führt nur zu unwesentlichen Änderungen im Konzernabschluss. Infolge der Erstanwendung werden drei Gesellschaften neu den Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) zugeordnet. Davon wurde eine Gesellschaft bereits nach der Equity-Methode bilanziert. Die Abschaffung der Quotenkonsolidierung für Gemeinschaftsunternehmen wirkt sich nicht auf den TUI Konzern aus, da diese bereits in der Vergangenheit nach der Equity-Methode in den TUI Konzernabschluss einbezogen wurden. IFRS 12: ANGABEN ZU BETEILIGUNGEN AN ANDEREN UNTERNEHMENIn diesem neuen Standard werden die Angabepflichten bezüglich gehaltener Anteile an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen sowie nicht konsolidierter strukturierter Einheiten zusammengefasst. Die von IFRS 12 geforderten Angaben gehen zum Teil deutlich über die bisherigen Angabepflichten hinaus. Insbesondere sollen die Art der Beteiligung, die im Zusammenhang mit der Beteiligung bestehenden Risiken sowie deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns deutlich werden. Die Erstanwendung von IFRS 12 führt zu erweiterten Anhangangaben. ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN ZU IFRS 10, IFRS 11 UND IFRS 12Die im Juni 2012 veröffentlichten Übergangsvorschriften enthalten Erleichterungen bei der erstmaligen Anwendung der neuen Standards. Angepasste Vergleichsinformationen sind nunmehr lediglich für die direkt vorangegangene Vergleichsperiode anzugeben. Die Pflicht zur Angabe von Vergleichsinformationen bei nicht konsolidierten, strukturierten Gesellschaften für Perioden vor der erstmaligen Anwendung des IFRS 12 entfällt. ÄNDERUNGEN DER IFRS 10, IFRS 12 UND IAS 27: INVESTMENTGESELLSCHAFTENMit den im Oktober 2012 veröffentlichten Änderungen werden viele Investmentgesellschaften von der zukünftigen Verpflichtung befreit, die von ihnen beherrschten Tochterunternehmen in ihrem Konzernabschluss zu konsolidieren. Stattdessen bewerten sie die zu Investitionszwecken gehaltenen Beteiligungen zum beizulegenden Zeitwert. Daneben werden neue Angabepflichten für Investmentgesellschaften vorgeschrieben. Für den TUI Konzern sind diese Änderungen nicht relevant. ÄNDERUNGEN DES IAS 27: EINZELABSCHLÜSSEDie Neufassung des IAS 27 regelt ausschließlich die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie die dazugehörigen Anhangangaben im Einzelabschluss des Anteilseigners. Die zuvor enthaltenen Regelungen zur Konsolidierung finden sich nun im neu veröffentlichten IFRS 10. Da kein IFRS-Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB erstellt wird, haben die Änderungen keine Auswirkung auf den TUI Konzern. ÄNDERUNG DES IAS 28: ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND JOINT VENTURESDie Änderungen von IAS 28 wurden im Juni 2011 veröffentlicht und schreiben die Anwendung der Equity-Methode für die Bilanzierung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen vor. Das entspricht der bisherigen Bilanzierung im TUI Konzern. Daneben wird vorgeschrieben, dass bei Teilveräußerungen nur der Anteil einer Beteiligung als zur Veräußerung bestimmt ausgewiesen werden kann, der tatsächlich veräußert wird. Auf den verbleibenden Anteil ist die Equity-Methode bis zu dem Zeitpunkt anzuwenden, an dem die Beteiligung nicht mehr die Form eines assoziierten Unternehmens hat. Die Erstanwendung dieser Änderungen führt zu einer geänderten Bilanzierung der Beteiligung an der Containerreederei Hapag-Lloyd AG, da nunmehr rückwirkend für das Geschäftsjahr 2013/14 die Beteiligung nur zu 30 % das Kriterium "zur Veräußerung bestimmt" erfüllte. ÄNDERUNGEN DES IAS 32: FINANZINSTRUMENTE - DARSTELLUNGDie im Dezember 2011 veröffentlichten Änderungen an IAS 32 stellen klar, dass eine Aufrechnung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten in der Bilanz nur dann erfolgen darf, wenn der gegenwärtige Anspruch auf Saldierung nicht von einem Ereignis in der Zukunft abhängig und sowohl im ordentlichen Geschäftsverlauf als auch bei Ausfall, Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit einer Vertragspartei durchsetzbar ist. Des Weiteren wird bestimmt, dass Bruttoaufrechnungsmechanismen einer Nettoaufrechnung gleichzusetzen sind, wenn keine Kredit- und Liquiditätsrisiken verbleiben und die Forderungen und Verbindlichkeiten in einem Abrechnungsprozess verarbeitet werden. Die Änderungen haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung des Abschlusses. IFRIC 21: ABGABENDiese im Mai 2013 vom IFRIC veröffentlichte Interpretation regelt, wie und wann Verpflichtungen zur Zahlung öffentlicher Abgaben, die keine Ertragsteuern nach IAS 12 darstellen, zu bilanzieren sind. Es wird klargestellt, dass eine Verpflichtung zur Zahlung einer Abgabe dann anzusetzen ist, sobald das gesetzlich festgelegte Ereignis, an das die Zahlungsverpflichtung anknüpft, eintritt. Die Interpretation hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss. ÄNDERUNGEN DES IAS 19: LEISTUNGSORIENTIERTE PLÄNE - MITARBEITERBEITRÄGEMit diesen im November 2013 veröffentlichten Änderungen wird klargestellt, dass Beiträge, die Mitarbeiter (oder dritte Parteien) selbst für leistungsorientierte Pensionszusagen entrichten und die nicht an die Anzahl der Dienstjahre gekoppelt sind, vereinfachend von dem Dienstzeitaufwand der Periode abgesetzt werden dürfen, in der die korrespondierende Arbeitsleistung erbracht wurde. Hierzu zählen beispielsweise Beiträge, die als fixer Prozentsatz vom Jahresgehalt festgelegt werden. Die Änderung hat keine wesentliche Auswirkung auf den Abschluss. JÄHRLICHES VERBESSERUNGSPROJEKT 2010-2012Im Dezember 2013 wurden Regelungen aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt veröffentlicht, die Änderungen an den folgenden sieben Standards enthalten: IFRS 2, IFRS 3, IFRS 8, IFRS 13, IAS 16, IAS 38 und IAS 24. Die Vorschriften betreffen neben geringfügigen inhaltlichen Änderungen im Wesentlichen Klarstellungen zum Ansatz, zum Ausweis und zur Bewertung. Die Änderungen haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung des Abschlusses. JÄHRLICHES VERBESSERUNGSPROJEKT 2011-2013Im Dezember 2013 wurden Regelungen aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt veröffentlicht, die Änderungen an vier Standards enthalten, darunter IFRS 3, IFRS 13 und IAS 40. Die Vorschriften betreffen neben geringfügigen inhaltlichen Änderungen im Wesentlichen Klarstellungen zum Ansatz, zum Ausweis und zur Bewertung. Die Änderungen haben keinen Einfluss auf den Abschluss. NOCH NICHT ZU BERÜCKSICHTIGENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONENDie folgende Tabelle enthält eine Übersicht der neuen Standards bzw. Änderungen an bestehenden Standards, die vom TUI Konzern für den vorliegenden Abschluss noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. ZUSAMMENFASSUNG NEUER, NOCH NICHT ANGEWENDETER BZW. ANZUWENDENDER STANDARDSscroll
Die TUI beabsichtigt grundsätzlich nicht, diese Standards bzw. die hieraus resultierenden Änderungen freiwillig vor dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden. Ausführungen zum Inhalt und zu möglichen Auswirkungen auf zukünftige Perioden werden unter den sonstigen Erläuterungen in Textziffer 55 dargestellt. GOING CONCERN-BERICHTERSTATTUNG NACH UK CORPORATE GOVERNANCE KODEXDer Vorstand schätzt die Ausstattung mit liquiden Mitteln und die langfristige Fremdfinanzierung weiterhin als zufriedenstellend ein. Zum 30. September 2015 bestehen die folgenden wesentlichen Finanzverbindlichkeiten und Kreditlinien:
Die Gewährung der Kreditlinie unterliegt der Einhaltung bestimmter finanzieller Zielgrößen, die zum Bilanzstichtag vollständig eingehalten waren. In Übereinstimmung mit der Vorschrift 1.3 des UK Corporate Governance Kodex von 2014 bestätigt der Vorstand, dass es aus seiner Sicht angemessen ist, den Konzernabschluss unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufzustellen. Änderung von VorjahreswertenFolgende Anpassungen erfolgten für das Geschäftsjahr 2013/14. ANPASSUNG IFRS 10 UND IFRS 11Bei der Erstanwendung wurden entsprechend den Übergangsbestimmungen die Vorjahreswerte der durch die Umstellungen betroffenen Posten im Abschluss durchgängig angepasst. ANPASSUNG ÄNDERUNGEN DES IAS 28Aufgrund der Änderungen des IAS 28 haben sich zum 30. September 2014 die zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte um 327,4 Mio. € reduziert. Dies entspricht dem Anteil von 70 % der Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG, der nach den Regelungen zu Teilveräußerungen rückwirkend mittels der Equity-Methode zu bilanzieren ist. Ein Anteil von 30 % der Beteiligung bzw. von 140,2 Mio. € ist unverändert in den zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten auszuweisen. Korrespondierend erhöhen sich zum 30. September 2014 die nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen um 344,4 Mio. €. Die Gewinnrücklagen zum 30. September 2014 waren um das Gesamtergebnis aus der Equity-Bewertung ab April 2014 um 17,0 Mio. € anzupassen. Die Vorjahreswerte in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung wurden um die Ergebnisbeiträge des rückwirkend nach der Equity-Methode zu bewertenden Anteils der Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG im Zeitraum ab 29. April 2014 bis zum 30. September 2014 angepasst. AUFGEGEBENER GESCHÄFTSBEREICHAufgrund der geplanten Veräußerung des Segments LateRooms Group im Oktober 2015 wurde das Segment entsprechend den Vorschriften des IFRS 5 zum 30. September 2015 als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird das Ergebnis aus diesem aufgegebenen Geschäftsbereich in einer separaten Zeile als Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen gesondert ausgewiesen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres wurde entsprechend angepasst. In den nachfolgenden Tabellen sind die Anpassungen dargestellt. Die Vorjahreswerte änderten sich wie folgt. BETROFFENE POSTEN DER KONZERN-GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG DES TUI KONZERNS FÜR DIE ZEIT VOM 1.10.2013 BIS ZUM 30.9.2014scroll
BETROFFENE POSTEN DER GESAMTERGEBNISRECHNUNG DES TUI KONZERNS FÜR DIE ZEIT VOM 1.10.2013 BIS ZUM 30.9.2014scroll
BETROFFENE POSTEN DER BILANZ DES TUI KONZERNS ZUM 1.10.2013 UND ZUM 30.9.2014scroll
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Wie im Geschäftsbericht zum 30.9.2014 berichtet. BETROFFENE POSTEN DER BILANZ DES TUI KONZERNS ZUM 1.10.2013 UND ZUM 30.9.2014scroll
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Wie im Geschäftsbericht zum 30.9.2014 berichtet. Die Auswirkungen auf die Eigenkapitalpositionen sind im Detail direkt in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. BETROFFENE POSTEN DER KAPITALFLUSSRECHNUNG DES TUI KONZERNS FÜR DIE ZEIT VOM 1.10.2013 BIS ZUM 30.9.2014scroll
Konsolidierungsgrundsätze und -methodenGRUNDSÄTZEIn den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, die von der TUI AG mittelbar oder unmittelbar beherrscht werden. Beherrschung liegt vor, wenn die TUI AG Verfügungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten hat, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihr Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und sie infolge der Verfügungsmacht die Höhe der variablen Rückflüsse beeinflussen kann. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit. Soweit der TUI Konzern bei Beteiligungsunternehmen weniger als die Mehrheit der Stimmrechte hält, kann aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder Ähnlichem eine Beherrschungsmöglichkeit bestehen. Bei der Beurteilung, ob Kontrolle vorliegt, werden die Existenz und Auswirkung substanzieller potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind, berücksichtigt. Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, an dem die TUI die Beherrschung erlangt. Endet die Beherrschung, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus. Basis für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die Einzel- oder Gruppenabschlüsse der TUI AG und ihrer Tochterunternehmen, die nach einheitlichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden aufgestellt und in der Regel ausschließlich von Wirtschaftsprüfern geprüft bzw. einer prüferischen Durchsicht unterzogen sind. Assoziierte Unternehmen, auf die der TUI Konzern durch seine Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik die Möglichkeit hat, maßgeblichen Einfluss auszuüben, werden nach der Equity-Methode bilanziert. In der Regel wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn die TUI AG direkt oder indirekt einen Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 % besitzt. Ebenfalls nach der Equity-Methode bilanziert werden Anteile an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures). Ein Gemeinschaftsunternehmen liegt vor, wenn der TUI Konzern auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung eine Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem oder mehreren Partnern führt und die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Gesellschaft besitzen. Zu den Gemeinschaftsunternehmen werden auch Gesellschaften gerechnet, bei denen der TUI Konzern zwar über eine Mehrheit oder Minderheit der Stimmrechte verfügt, bei denen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen die Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten jedoch nur einstimmig getroffen werden können. Die Bestimmung der Zeitpunkte, zu denen assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in den Kreis der nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen aufgenommen werden bzw. aus ihm ausscheiden, erfolgt analog zu den für Tochterunternehmen geltenden Grundsätzen. Die Fortschreibung der Equity-Bewertung basiert auf dem letzten verfügbaren Jahresabschluss beziehungsweise auf den Zwischenabschlüssen zum 30. September, sofern die Bilanzstichtage abweichend vom Bilanzstichtag der TUI AG sind. Dies betrifft 33 Unternehmen mit einem Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember, vier Gesellschaften mit einem Geschäftsjahr vom 1. November bis 31. Oktober des Folgejahres und zwei Gesellschaften mit einem Geschäftsjahr vom 1. April bis 31. März des Folgejahres. KONSOLIDIERUNGSKREISIn den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2014/15 wurden neben der TUI AG insgesamt 532 Tochterunternehmen einbezogen. Nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden 77 Tochterunternehmen. Diese Gesellschaften sind auch bei zusammengefasster Betrachtung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung. ENTWICKLUNG DES KONSOLIDIERUNGSKREISES* UND DER NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTETEN GESELLSCHAFTENscroll
Aufgrund der Erstanwendung der IFRS 10 und IFRS 11 ab dem 1. Oktober 2014 wurde die zum 30. September 2014 berichtete Anzahl der konsolidierten und der nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften rückwirkend geändert. Mit der Erstanwendung waren zwei bisher konsolidierte Gesellschaften als Gemeinschaftsunternehmen einzustufen und werden daher nunmehr nach der Equity-Methode bewertet und nicht mehr konsolidiert. Außerdem wurde ein bisheriges assoziiertes Unternehmen nunmehr als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert, was zu einem Abgang bei den assoziierten und einem weiteren Zugang bei den Gemeinschaftsunternehmen geführt hat. Neben den rückwirkenden Änderungen aus der Erstanwendung der IFRS 10 und IFRS 11 wurden seit dem 1. Oktober 2014 insgesamt 21 Gesellschaften neu in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Davon wurden 14 Gesellschaften neu gegründet, vier Gesellschaften aufgrund weiterer Anteilserwerbe und drei Gesellschaften infolge der Ausweitung ihrer Geschäftstätigkeit in den Konsolidierungskreis einbezogen. Aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden sind seit dem 1. Oktober 2014 (geändert) insgesamt 109 Gesellschaften. Davon wurden 58 Gesellschaften liquidiert, 41 Gesellschaften verkauft und fünf Gesellschaften verschmolzen. Außerdem wurden fünf Gesellschaften infolge der Einstellung der Geschäftstätigkeit nicht mehr konsolidiert. Von den Unternehmensverkäufen entfallen 38 Gesellschaften auf die PEAK Gruppe. Zu weiteren Informationen über den Verkauf der PEAK Gruppe wird auf den Abschnitt "Akquisitionen - Desinvestitionen - aufgegebene Geschäftsbereiche" verwiesen. Nach der Equity-Methode werden zum Bilanzstichtag 19 assoziierte Unternehmen und 33 Gemeinschaftsunternehmen bewertet. Die Anzahl der nach der Equity-Methode bewerteten assoziierten Unternehmen verringerte sich seit dem 1. Oktober 2014 (geändert) um zwei Gesellschaften infolge eines Verkaufs und der Aufnahme einer Gesellschaft in den Konsolidierungskreis. Die Anzahl der nach der Equity-Methode bewerteten Gemeinschaftsunternehmen reduzierte sich seit dem 1. Oktober 2014 (geändert) nach einem Zugang durch Neugründung und sechs Abgängen um insgesamt fünf Gesellschaften. Von den Abgängen wurden drei Gemeinschaftsunternehmen verkauft und weitere drei Unternehmen infolge weiterer Anteilserwerbe nunmehr konsolidiert. Die wesentlichen unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der TUI AG sind unter den sonstigen Erläuterungen - Aufstellung des Anteilsbesitzes des TUI Konzerns - aufgeführt. Nachfolgend werden die Auswirkungen der Veränderungen des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2014/15 auf die Jahre 2014/15 und 2013/14 dargestellt. Während Bilanzwerte von im Geschäftsjahr 2014/15 entkonsolidierten Gesellschaften zum Stichtagswert der Vorperiode angegeben werden, erfolgt für Posten der Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von zeitanteiligen Effekten ein Ausweis auch für das Geschäftsjahr 2014/15. AUSWIRKUNGEN DER ZU- UND ABGÄNGE DES KONSOLIDIERUNGSKREISES AUF DIE KONZERNBILANZscroll
AUSWIRKUNGEN DER VERÄNDERUNGEN DES KONSOLIDIERUNGSKREISES AUF DIE KONZERN-GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNGscroll
ZUSAMMENSCHLUSS VON TUI AG UND TUI TRAVEL PLCAm 28. Oktober 2014 haben die Aktionäre der TUI AG und die Minderheitsaktionäre der TUI Travel PLC auf Gesellschafterversammlungen in Hannover und in London die wesentlichen Voraussetzungen für den Zusammenschluss der beiden Unternehmen geschaffen. Die von der Hauptversammlung der TUI AG beschlossene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen wurde am 11. Dezember 2014 mit Eintragung in die Handelsregister Berlin und Hannover rechtswirksam. Die Ausgabe von 242.764.546 neuen Aktien führte bei einem anteiligen Betrag am Grundkapital von rund 2,56 € zu einem Anstieg des gezeichneten Kapitals um 620,6 Mio. €. Im IFRS-Konzernabschluss war die Differenz aus dem Wert dieser Aktien, gemessen am Börsenkurs am Tag der Eintragung in das Handelsregister, und dem anteiligen Betrag am Grundkapital als Aufgeld in Höhe von 2.693,1 Mio. € in die Kapitalrücklage einzustellen. Die entstandenen Kapitalbeschaffungskosten nach Steuern von 16,3 Mio. € wurden mit der Zuführung zur Kapitalrücklage verrechnet. Der Zusammenschluss von TUI AG und TUI Travel PLC erfolgte durch den Erwerb der ausstehenden Minderheiten an der TUI Travel PLC durch die TUI AG. Dabei erhielten die Anteilseigner an der TUI Travel PLC mit Ausnahme der TUI AG für jede Aktie der TUI Travel PLC 0,399 neue Aktien der TUI AG. Da es sich bei diesem Aktientausch um eine Transaktion mit nicht beherrschenden Gesellschaftern im Sinne der IFRS handelte, waren die auf diese entfallenden negativen Anteile am Eigenkapital in Höhe von 606,2 Mio. € mit den Gewinnrücklagen zu verrechnen. Mit Wirkung zum 19. Januar 2015 wurde die Rechtsform der TUI Travel von einer Public Limited Company (PLC) in eine Private Limited Company (Limited) umgewandelt. Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf das Eigenkapital der TUI AG vor nicht beherrschenden Anteilen in der Berichtsperiode. VERÄNDERUNG DES EIGENKAPITALS VOR NICHT BEHERRSCHENDEN ANTEILENscroll
Infolge dieser Transaktionen hält die TUI AG nunmehr wirtschaftlich sämtliche Anteile an der TUI Travel PLC. Mit Beschluss der Hauptversammlung der TUI AG vom 28. Oktober 2014 wurde ein bedingtes Kapital geschaffen, um die Einbringung von Anteilen der TUI Travel PLC zu ermöglichen, die aus Wandlungen von Wandelanleihen der TUI Travel PLC entstehen. Aus den zwischenzeitlich erfolgten Wandlungen der Wandelanleihen der TUI Travel PLC entstanden daher 23.640.450 neue Aktien der TUI AG. Des Weiteren wurde ein genehmigtes Kapital beschlossen, um die Gewährung der in den Jahren 2012 und 2013 zugesagten aktienbasierten Vergütungsformen in der ehemaligen Sparte Travel sicherzustellen. Die Hauptversammlung der TUI Travel PLC am 28. Oktober 2014 hat eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen, nach der sämtliche aus diesen Transaktionen zukünftig entstehenden Anteile an der TUI Travel PLC im Umtauschverhältnis von 1 : 0,399 in Anteile der TUI AG umgetauscht werden müssen. Ausgenommen von diesen Regelungen waren Wandelanleihen der TUI Travel PLC im Volumen von 200,0 Mio. Britischen Pfund, die von der Deutschen Bank im Jahr 2010 erworben wurden. Diese Anleihen wurden mittels einer Finanzierung wirtschaftlich von der TUI AG kontrolliert. Im Zusammenhang mit dem Vollzug des Zusammenschlusses hatten die Deutsche Bank und die TUI AG im Dezember 2014 vereinbart, diese Finanzierung vorzeitig abzulösen. Es wurde vereinbart, den Restbetrag von 150,0 Mio. Britischen Pfund in zwei Schritten zu tilgen. Entsprechend erfolgte im Dezember eine Zahlung in Höhe von 83,3 Mio. Britischen Pfund (umgerechnet: 105,8 Mio. €). Am 27. Januar 2015 hat die TUI AG im Gegenzug für die Übertragung der Anleihen den dann noch ausstehenden Betrag von 66,7 Mio. Britischen Pfund (umgerechnet: 89,4 Mio. €) und eine Vorfälligkeitsentschädigung von rund 3 Mio. Britischen Pfund gezahlt. Im März 2015 hat die TUI Travel Limited dann die Wandelanleihen durch Zahlung von 200,0 Mio. Britischen Pfund an die TUI AG vorzeitig getilgt. Im Zuge des Zusammenschlusses wurde auch die Finanzierung des Konzerns neu gestaltet. Dabei wurde die zuvor der TUI Travel PLC gewährte Kreditlinie abgelöst und durch entsprechende Finanzierungsvereinbarungen der TUI AG ersetzt. Die neu verhandelte Finanzierung besteht aus einer revolvierenden Kreditlinie von 1.535,0 Mio. € sowie einer Linie zur Gewährung von Bankbürgschaften von 215,0 Mio. € und hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2018. Für die Finanzierung sind Kosten in Höhe von insgesamt 16,8 Mio. € entstanden, die als Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz erfasst wurden und linear über die Vertragslaufzeit aufwandswirksam verteilt werden. Ferner entfielen mit Vollzug des Zusammenschlusses die Verfügungsbeschränkungen über den Emissionserlös von 300,0 Mio. € aus der Begebung einer Hochzinsanleihe im September 2014. Diese Mittel waren im Vorjahr treuhänderisch für die TUI AG in einen Geldmarktfonds investiert worden. Entsprechend verringerten sich die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte durch den Verkauf der Geldmarktfondsanteile um 300,0 Mio. €. AKQUISITIONEN - DESINVESTITIONEN - AUFGEGEBENE GESCHÄFTSBEREICHEAKQUISITIONENIm Geschäftsjahr 2014/15 wurden elf Reisebüros im Zuge von Asset Deals erworben. Weiterhin wurden weitere Anteile an den bislang nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften aQi Hotel Schladming GmbH und aQi Hotelmanagement GmbH erworben. Durch den Erwerb hält der TUI Konzern jeweils 100 % der Anteile. Die übertragenen Gegenleistungen für sämtliche Erwerbe durch den TUI Konzern umfassen ausschließlich bezahlte Kaufpreise und belaufen sich auf 3,4 Mio. €. Die Erwerbe hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Umsatzerlöse und das Konzernergebnis der laufenden Periode. Nach dem Bilanzstichtag wurden keine wesentlichen Unternehmenserwerbe durchgeführt. Im vorliegenden Abschluss wurden die Kaufpreisallokationen der folgenden im Geschäftsjahr 2013/14 erworbenen Gesellschaften und Geschäfte entsprechend den Vorschriften des IFRS 3 innerhalb der vorgeschriebenen zwölf Monate ohne wesentliche Auswirkungen auf die Konzernbilanz abgeschlossen:
DESINVESTITIONENIm Mai 2015 wurde beschlossen, das in der australischen Tochtergesellschaft PEAK Adventure Travel Group Ltd. gebündelte Angebot an Abenteuerreisen zwischen den derzeitigen nicht beherrschenden Gesellschaftern an PEAK und der TUI AG aufzuteilen. Am 31. Juli 2015 wurde eine entsprechende Vereinbarung mit den nicht beherrschenden Anteilseignern vollzogen, gemäß derer insbesondere die Aktivitäten in Europa und Nordamerika im Konzern verbleiben und das übrige Geschäft an die nicht beherrschenden Anteilseigner abgegeben wurde. Mit Vollzug waren die abzugebenden Gesellschaften, die bisher im Segment Specialist Group ausgewiesen wurden, nicht mehr zu konsolidieren. Als Gegenleistung hat die TUI AG die nicht beherrschenden Anteile der im Konzern verbleibenden Gesellschaften erhalten. Aus der Transaktion resultierte ein Gewinn von 4,4 Mio. €, der in den sonstigen Erträgen ausgewiesen wird. Dieser Gewinn enthält aus dem Eigenkapital umgegliederte Beträge. Die Auswirkungen der übrigen Desinvestitionen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des TUI Konzerns waren nicht wesentlich. AUFGEGEBENER GESCHÄFTSBEREICHDie TUI AG hat beschlossen, sich von dem Segment LateRooms Group zu trennen. Die LateRooms Group besteht aus den Online-Hotelportalen LateRooms, AsiaRooms und MalaPronta, über die Unterkunftsleistungen an Endkunden insbesondere in Großbritannien, Asien und Brasilien vermittelt werden. Das operative Geschäft von AsiaRooms wurde im zweiten Quartal 2014/15 eingestellt. Im Zusammenhang mit der Schließung sind Aufwendungen in Höhe von 17,2 Mio. € entstanden. Die Einstellung des operativen Geschäfts von MalaPronta erfolgte im vierten Quartal 2014/15, hierfür sind Aufwendungen von 5,4 Mio. € angefallen. Am 6. Oktober 2015 wurde LateRooms veräußert. Aus der Bewertung der LateRooms zum 30. September 2015 anhand des vereinbarten Kaufpreises abzüglich Veräußerungskosten ergab sich ein Wertminderungsaufwand von 36,0 Mio. €. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird das Ergebnis aus diesem aufgegebenen Geschäftsbereich getrennt von den Erträgen und Aufwendungen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen erfasst und in einer separaten Zeile als Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres wurde entsprechend angepasst. GEWINN-UND-VERLUST-RECHNUNG DES AUFGEGEBENEN GESCHÄFTSBEREICHS LATEROOMS GROUP FÜR DIE ZEIT VOM 1.10.2014 BIS 30.9.2015scroll
Das im Vergleich zum Vorjahr verminderte laufende Ergebnis vor Ertragsteuern des Geschäftsjahres 2014/15 ist auf die Aufwendungen im Zusammenhang mit der erfolgten Schließung von AsiaRooms und MalaPronta zurückzuführen. Im Ergebnis aus der Bewertung des aufgegebenen Geschäftsbereichs anhand des vereinbarten Kaufpreises abzüglich Veräußerungskosten sind keine Ertragsteuern enthalten. In der Konzernbilanz erfolgt ein separater Ausweis der Vermögenswerte und Schulden unter "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" bzw. "Schulden i. Z. m. zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten". In der folgenden Tabelle werden die Hauptgruppen der Vermögenswerte und Schulden des aufgegebenen Geschäftsbereichs dargestellt. VERMÖGENSWERTE UND SCHULDEN DES AUFGEGEBENEN GESCHÄFTSBEREICHS LATEROOMS GROUP ZUM 30.9.2015scroll
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Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber den fortzuführenden Bereichen des Konzerns sind in der konsolidierten Konzernbilanz eliminiert und damit nicht in der Position "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" bzw. "Schulden i. Z. m zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten" enthalten. ÜBERLEITUNG ZU DEN ZUR VERÄUSSERUNG BESTIMMTEN VERMÖGENSWERTEN IN DER KONZERNBILANZ DER TUI AG ZUM 30.9.2015scroll
ÜBERLEITUNG ZU DEN SCHULDEN I.Z.M. ZUR VERÄUSSERUNG BESTIMMTEN VERMÖGENSWERTEN IN DER KONZERNBILANZ DER TUI AG ZUM 30.9.2015scroll
In der Konzernkapitalflussrechnung werden die Zahlungsflüsse des Gesamtkonzerns inklusive des aufgegebenen Geschäftsbereichs gezeigt. Eine separate Darstellung der Zahlungsflüsse des aufgegebenen Geschäftsbereichs erfolgt in der folgenden Tabelle. VERKÜRZTE KAPITALFLUSSRECHNUNG DES AUFGEGEBENEN GESCHÄFTSBEREICHS LATEROOMS GROUPscroll
WÄHRUNGSUMRECHNUNGFremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ausgenommen hiervon sind Gewinne und Verluste, die als qualifizierte Sicherungsgeschäfte zur Absicherung zukünftiger Zahlungsströme (Cash Flow Hedges) im Eigenkapital zu erfassen sind. Jahresabschlüsse sind in der funktionalen Währung der jeweiligen Gesellschaft erstellt. Als funktionale Währung einer Gesellschaft wird die Währung des wirtschaftlichen Umfelds bezeichnet, in dem die Gesellschaft primär tätig ist. Mit Ausnahme von wenigen Gesellschaften stimmt die Funktionalwährung der Tochtergesellschaften mit der Währung des Landes überein, in dem die jeweilige Tochtergesellschaft ihren Sitz hat. Sofern Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in anderen Funktionalwährungen erstellt werden als dem Euro, der Berichtswährung des Konzerns, erfolgt die Umrechnung von Vermögenswerten, Schulden und Bilanzvermerken zum Mittelkurs am Bilanzstichtag (Stichtagskurs). Diesen Gesellschaften zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwerte und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und ebenso zum Stichtagskurs umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und damit das in der Erfolgsrechnung ausgewiesene Jahresergebnis werden grundsätzlich mit demjenigen Monatsdurchschnittskurs umgerechnet, in dessen Periode der zugehörige Geschäftsvorfall fällt. Differenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral behandelt und im Konzerneigenkapital als Unterschiede aus der Währungsumrechnung gesondert ausgewiesen. Wenn ein ausländisches Unternehmen oder ein ausländischer Geschäftsbetrieb veräußert wird, werden bislang im sonstigen Ergebnis erfasste Währungsdifferenzen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des Gewinns bzw. Verlusts aus der Veräußerung erfasst. Umrechnungsdifferenzen bei nicht monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam verrechnet werden (z. B. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente), sind in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Demgegenüber sind Umrechnungsdifferenzen bei nicht monetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts im Eigenkapital berücksichtigt werden (z. B. als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Eigenkapitalinstrumente), innerhalb der Gewinnrücklagen erfasst. Im TUI Konzern gibt es im Berichts- und im Vorjahr kein Tochterunternehmen, das seine Geschäfte in einer hochinflationären Volkswirtschaft betreibt. Bei der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, finden für die Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts sowie die Umrechnung der Geschäfts- oder Firmenwerte grundsätzlich die gleichen Grundsätze Anwendung wie bei konsolidierten Tochterunternehmen. NETTOINVESTITION IN EINEN AUSLÄNDISCHEN GESCHÄFTSBETRIEBMonetäre Posten in Form von ausstehenden Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Abwicklung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellen einen Teil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung dieser monetären Posten werden im sonstigen Ergebnis, d. h. erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. WECHSELKURSE VON FÜR DEN TUI KONZERN BEDEUTENDEN WÄHRUNGENscroll
KONSOLIDIERUNGSMETHODENDie Bilanzierung des Nettovermögens erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei wird zunächst ungeachtet von bestehenden nicht beherrschenden Anteilen eine vollständige Zeitwertbewertung aller identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Anschließend wird die zum Zeitwert bewertete Gegenleistung für den Erwerb des Beteiligungsanteils mit dem auf den erworbenen Anteil entfallenden neu bewerteten Eigenkapital verrechnet. Von dem einzelfallweise ausübbaren Wahlrecht zur Bewertung der nicht beherrschenden Anteile zu ihrem beizulegenden Zeitwert (Full Goodwill-Methode) wurde wie im Vorjahr kein Gebrauch gemacht. Aktive Unterschiedsbeträge aus Unternehmenserwerben werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert und entsprechend den Vorschriften des IFRS 3 als Vermögenswert der erworbenen Tochtergesellschaft bilanziert. Passive Unterschiedsbeträge werden zum Zeitpunkt der Entstehung sofort ergebniswirksam aufgelöst, wobei der Effekt der Auflösung als sonstiger Ertrag ausgewiesen wird. Bei Anteilszukäufen nach Kontrollerlangung (Aufstockung der Anteile) werden Unterschiedsbeträge zwischen dem Kaufpreis und dem Buchwert von erworbenen Anteilen direkt im Eigenkapital erfasst. Analog werden die Effekte aus Anteilsverkäufen ohne Kontrollverlust, ebenfalls direkt im Eigenkapital verbucht. Kommt es hingegen zu einer Kontrollerlangung bzw. einem Kontrollverlust, findet eine ergebniswirksame Gewinn- oder Verlustrealisierung statt. Diese Ergebniswirkung entsteht bei sukzessiven Unternehmenserwerben (Transaktionen mit Kontrollerlangung), indem der zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt beizulegenden Zeitwert neu bewertet wird. Bei Transaktionen mit Kontrollverlust umfasst der Gewinn oder Verlust nicht nur den Unterschied zwischen den Buchwerten der abgehenden Anteile und der erhaltenen Gegenleistung, sondern auch das Ergebnis aus der Neubewertung der verbleibenden Anteile. Bei Verlust der Beherrschung wird das in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende Ergebnis berechnet als Differenz zwischen dem Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung zuzüglich des Zeitwerts einer eventuell zurückbehaltenen Beteiligung an dem Tochterunternehmen und dem anteiligen Buchwerts des Tochterunternehmens. Bis dahin erfolgsneutral erfasste Unterschiede aus der Währungsumrechnung, der Rücklage für Wertänderungen von Finanzinstrumenten sowie eliminierten Zwischenergebnissen werden zum Zeitpunkt der Veräußerung zusätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei der Veräußerung wird der diesen Tochtergesellschaften zurechenbare Geschäfts- oder Firmenwert in die Bestimmung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Veräußerung einbezogen. Im Konzern werden die wesentlichen assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode bilanziert und zum Zeitpunkt des Erwerbs mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Beteiligungsansatz des Konzerns an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen umfasst dabei den beim Erwerb jeweils entstehenden Geschäfts- oder Firmenwert. Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis aus der nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen) und der Anteil der Veränderung der Rücklagen in den Gewinnrücklagen des Konzerns erfasst. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden im Beteiligungsbuchwert gezeigt. Wenn der Verlustanteil an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen dem ursprünglichen Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen, inklusive anderer ungesicherter Forderungen, entspricht bzw. diesen übersteigt, werden grundsätzlich keine weiteren Verluste erfasst. Darüber hinausgehende Verluste werden nur erfasst, sofern für das assoziierte Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen Verpflichtungen eingegangen oder für das Unternehmen Zahlungen geleistet wurden. Abweichungen zwischen den von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und den konzerneinheitlichen Rechnungslegungsvorschriften werden grundsätzlich angepasst. Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert. Konzerninterne Umsatzerlöse und andere Erträge sowie die entsprechenden Aufwendungen werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden unter Berücksichtigung latenter Ertragsteuern ergebniswirksam zurückgenommen. Zwischenverluste werden jedoch gegebenenfalls als Indikator zur Notwendigkeit der Durchführung eines Wertminderungstests für den übertragenen Vermögenswert betrachtet. Zwischengewinne aus Transaktionen mit nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an den Unternehmen eliminiert. Konzerninterne Lieferungen und Leistungen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Konzernabschluss ist auf Basis des Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzips erstellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, bspw. zu Handelszwecken gehaltene oder zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und Derivate sowie das Planvermögen aus extern finanzierten leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss der TUI AG einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Wertansätze im Konzernabschluss werden unbeeinflusst von steuerlichen Vorschriften allein von der wirtschaftlichen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der Regelungen des IASB bestimmt. ERTRAGSREALISIERUNGDie Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung. Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer, Retouren, Rabatte und Preisnachlässe und nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen. Die Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Leistung bzw. Lieferung der Vermögenswerte und damit mit dem Gefahrenübergang. Die von Reisebüros erzielten Provisionserlöse für die Vermittlung von Pauschalreisen werden realisiert, wenn die Reisebüros ihre vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Veranstalter erfüllt haben. Dies ist in der Regel bei Zahlung des Kunden, spätestens jedoch bei Abreise, gegeben. Die Leistung des Reiseveranstalters besteht im Wesentlichen aus der Organisation und Koordination einer Pauschalreise. Deshalb werden Umsatzerlöse aus der Veranstaltung von Pauschalreisen vollständig bei Reiseantritt realisiert. Die Realisierung von Umsatzerlösen aus einzelnen Reisebausteinen, die durch Kunden direkt bei Flug- oder Hotelgesellschaften oder bei Zielgebietsagenturen gebucht werden, erfolgt zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung durch den Reisenden. Erlöse für noch nicht beendete Kreuzfahrten werden anteilig gemäß Fertigstellungsgrad am Bilanzstichtag realisiert. Dabei bestimmt sich der Fertigstellungsgrad aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag vergangenen Reisetage zu den Gesamtreisetagen. Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Dividenden werden vereinnahmt, wenn der Anspruch rechtlich entstanden ist. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE UND SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, bei denen es sich überwiegend um Software zum Zwecke der Eigennutzung handelt, werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, sofern der Zufluss eines Nutzens für den Konzern wahrscheinlich ist und verlässlich bewertet werden kann. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten und den direkt zurechenbaren Gemeinkosten zusammen. Sofern immaterielle Vermögenswerte nur über einen begrenzten Zeitraum nutzbar sind, erfolgt eine planmäßige lineare Abschreibung über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Durch Unternehmenszusammenschlüsse erworbene immaterielle Vermögenswerte - wie gebuchte Reisen (Order Book), Kundenstamm und Markenrechte - werden mit dem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt angesetzt und ebenfalls planmäßig linear abgeschrieben. WIRTSCHAFTLICHE NUTZUNGSDAUERN VON IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTENscroll
Sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wertminderung anzeigen, wird der fortgeführte Buchwert des immateriellen Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Wertverlusten, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch die Erfassung außerplanmäßiger Wertminderungen Rechnung getragen. Abhängig von der funktionellen Zuordnung des immateriellen Vermögenswerts werden die planmäßigen Abschreibungen und die außerplanmäßigen Wertminderungen in den Umsatzkosten oder den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen. Sind die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Wertminderungen entfallen, werden zu Gunsten der sonstigen Erträge entsprechende Zuschreibungen erfasst. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (Impairment Test). Darüber hinaus erfolgen Überprüfungen, sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine mögliche Wertminderung der Vermögenswerte anzeigen. Bei den immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer des TUI Konzerns handelt es sich ausschließlich um Geschäfts- oder Firmenwerte. Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wird auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGUs) durchgeführt. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten sind nach den Regelungen des IASB definiert als kleinste identifizierbare Einheiten, die weitestgehend unabhängig von anderen Vermögenswerten in der Lage sind, Mittelzuflüsse aus einer fortgesetzten Nutzung zu erzielen. Außerplanmäßige Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der Buchwert der getesteten Einheiten zuzüglich der zurechenbaren Geschäfts- oder Firmenwerte höher ist als der zukünftig erzielbare Betrag. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Fair Value less Costs of Disposal) und dem Barwert der künftigen Zahlungsströme der getesteten Einheit bei fortgeführter Nutzung im Unternehmen (Nutzungswert bzw. Value in Use). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem Betrag, der in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Aufgrund der Restriktionen bei Ermittlung der Zahlungsströme zur Ableitung des Nutzungswerts, wie zum Beispiel keine Berücksichtigung von Ergebniseffekten aus Erweiterungsinvestitionen oder aus Restrukturierungen, für die keine Rückstellung nach IAS 37 gebildet wurde, übersteigt der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten in der Regel den Nutzungswert und stellt somit den erzielbaren Betrag dar. Vorzunehmende Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung separat ausgewiesen. Zuschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sind gemäß IAS 36 nicht zulässig. SACHANLAGENDas Sachanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Die Anschaffungskosten umfassen alle Gegenleistungen, die aufgebracht wurden, um einen Vermögenswert zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten werden auf Basis von Einzelkosten sowie direkt zurechenbaren Gemeinkosten und Abschreibungen ermittelt. Fremdkapitalkosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten stehen, werden für den Zeitraum bis zur Herstellung des betriebsbereiten Zustands des Vermögenswerts in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Vermögenswerte einbezogen. Der zugrunde gelegte Finanzierungskostensatz beträgt 4,00 % p. a. für das Geschäftsjahr 2014/15 und 6,00 % p. a. für das Vorjahr. Im Geschäftsjahr 2014/15 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 8,8 Mio. € (Vorjahr 10,1 Mio. €) als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Andere Fremdkapitalkosten werden als laufender Aufwand erfasst. Der Finanzierungskostensatz ermittelt sich auf Basis der spezifischen Finanzierungskosten bei speziell für die Beschaffung eines qualifizierten Vermögenswerts aufgenommenen Fremdmitteln und ansonsten als gewogener Durchschnitt der Fremdkapitalkosten der aufgenommenen Fremdfinanzierung. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen werden nach der linearen Methode vorgenommen und richten sich nach den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Den nutzungsbedingten planmäßigen Abschreibungen liegen die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde. WIRTSCHAFTLICHE NUTZUNGSDAUERN SACHANLAGEVERMÖGENscroll
Des Weiteren wird die Höhe der planmäßigen Abschreibungen durch die zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Vermögenswerts erzielbaren Restwerte bestimmt. Bei Kreuzfahrtschiffen und deren Hotelbereichen wird bei erstmaliger Bilanzierung von einem Restwert in Höhe von 30 % der Anschaffungskosten ausgegangen. Die Bestimmung der planmäßigen Abschreibung von Flugzeugrümpfen, -triebwerken und -ersatzteilen bei erstmaliger Bilanzierung erfolgt unter Berücksichtigung eines Restwerts von 20 % der Anschaffungskosten. Sowohl wirtschaftliche Nutzungsdauern als auch angenommene Restwerte werden einmal jährlich im Rahmen der Jahresabschlusserstellung überprüft. Die Überprüfung der Restwerte erfolgt auf Basis von vergleichbaren Vermögenswerten am Ende ihrer Nutzungsdauer zum heutigen Zeitpunkt. Vorzunehmende Anpassungen werden als Korrektur der planmäßigen Abschreibungen über die Restnutzungsdauer des Vermögenswerts vorgenommen. Die Anpassung der planmäßigen Abschreibung erfolgt rückwirkend für das gesamte Geschäftsjahr, in dem die Überprüfung stattgefunden hat. Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des erzielbaren Restwerts, sodass dieser den verbliebenen Nettobuchwert des Vermögenswerts übersteigt, werden die planmäßigen Abschreibungen ausgesetzt. Zuschreibungen werden in diesem Fall nicht vorgenommen. Wertverlusten, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch die Erfassung von außerplanmäßigen Wertminderungen Rechnung getragen. Sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wertminderung anzeigen, wird im Rahmen der dann durchzuführenden Werthaltigkeitstests der Buchwert eines Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Barwert der künftigen, dem Vermögenswert zuzuordnenden Zahlungsströme (Nutzungswert). Erhaltene Investitionszuschüsse werden als Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gezeigt, sofern diese Zuschüsse direkt einzelnen Posten des Sachanlagevermögens zuzuordnen sind. Kann eine direkte Zuordnung nicht vorgenommen werden, so werden die erhaltenen Zuschüsse und Zulagen als passiver Rechnungsabgrenzungsposten unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und entsprechend der Nutzung des Investitionsprojekts aufgelöst. LEASINGVERHÄLTNISSEFINANZIERUNGSLEASINGGemietete Sachanlagen, bei denen der TUI Konzern gemäß den Kriterien des IAS 17 alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt, werden aktiviert. Die Aktivierung erfolgt dabei zum beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts oder zum Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Die Abschreibung erfolgt planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrags. Dabei wird die Abschreibungsmethode herangezogen, die auch für vergleichbare erworbene bzw. hergestellte Vermögenswerte Anwendung findet. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind als Verbindlichkeit passiviert, wobei der zukünftige Zinsaufwand jedoch unberücksichtigt bleibt. Jede Leasingrate wird in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt, so dass die Leasingverbindlichkeit konstant verzinst wird. Der Zinsanteil wird ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn Gesellschaften des TUI Konzerns als Leasinggeber eines Finanzierungsleasings auftreten, werden Forderungen in Höhe des Nettoinvestitionswerts aus den Leasingverhältnissen erfasst. Die periodische Verteilung der Erträge aus den Finanzierungsleasingverträgen ergibt eine im Zeitablauf konstante Verzinsung des ausstehenden Nettoinvestitionswerts aus den Leasingverhältnissen. OPERATIVES LEASINGSowohl Aufwendungen als auch Erträge aus operativen Leasingverträgen werden linear über die Laufzeit der entsprechenden Verträge in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. SALE AND LEASE BACK-TRANSAKTIONENGewinne aus Sale and Lease Back-Transaktionen, die zu einem Finanzierungsleasing führen, werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt. Führt eine Sale and Lease Back-Transaktion zu einem operativen Leasing, wird ein Gewinn oder Verlust grundsätzlich sofort vereinnahmt, wenn die Transaktion nachweislich zu Marktwerten durchgeführt wurde. Wird ein entstandener Verlust durch zukünftige, unter dem Marktpreis liegende Leasingraten ausgeglichen, so wird dieser Verlust über die Laufzeit des Leasingvertrags abgegrenzt. Übersteigt der vereinbarte Verkaufspreis den beizulegenden Zeitwert, so wird der Gewinn aus der Differenz zwischen diesen beiden Werten ebenfalls abgegrenzt. ALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIENImmobilien, die nicht betrieblich genutzt werden und ausschließlich zur Erzielung von Mieteinnahmen und Gewinnen aus Wertsteigerungen dienen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die planmäßige Abschreibung dieser Immobilien erfolgt linear über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren. FINANZINSTRUMENTEFinanzinstrumente sind vertraglich vereinbarte Ansprüche oder Verpflichtungen, die zu einem Ab- oder Zufluss von finanziellen Vermögenswerten oder zur Ausgabe von Eigenkapitalrechten führen werden. Sie umfassen auch die aus originären Vermögenswerten abgeleiteten (derivativen) Ansprüche oder Verpflichtungen. Nach IAS 39 werden Finanzinstrumente in folgende Bewertungskategorien unterteilt: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten (at fair value through profit and loss), Kredite und Forderungen (loans and receivables), zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (available for sale), bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte (held to maturity) sowie sonstige Verbindlichkeiten (other liabilities). Finanzinstrumente, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bestehen im TUI Konzern in Form von derivativen Finanzinstrumenten, die hauptsächlich deshalb als zu Handelszwecken gehalten einzustufen sind (held for trading), weil sie nicht die bilanziellen Kriterien als Sicherungsgeschäfte im Rahmen einer Sicherungsbeziehung erfüllen. Auf eine Ausübung der Fair Value-Option wird verzichtet. Des Weiteren bestehen im TUI Konzern finanzielle Vermögenswerte der Kategorie Kredite und Forderungen und zur Veräußerung verfügbar. Hingegen bestehen im vorliegenden Abschluss keine bis zur Endfälligkeit gehaltenen finanziellen Vermögenswerte. Im Geschäftsjahr 2014/15 gab es wie im Vorjahr keine wesentlichen Umklassifizierungen innerhalb der Bewertungskategorien. ORIGINÄRE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND FINANZIELLE VERBINDLICHKEITENOriginäre finanzielle Vermögenswerte werden mit dem Wert zum Handelstag angesetzt, an dem sich der Konzern zum Kauf des Vermögenswerts verpflichtet. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz als Kredite und Forderungen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte kategorisiert. Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet. Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglich vereinbarten fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die an keinem aktiven Markt notiert sind. Diese werden in der Bilanz unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen und als kurzfristig klassifiziert, soweit deren Fälligkeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag liegt. Kredite und Forderungen werden im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Für erkennbare Einzelrisiken werden Wertberichtigungen gebildet. Liegt ein objektiver Hinweis auf Wertminderungen vor, wie zum Beispiel erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Gegenpartei, der Verzug von Zahlungen oder nachteilige Veränderungen in den regionalen Branchenbedingungen, die sich erfahrungsgemäß auf den Kreditnehmer des Konzerns auswirken, werden Wertberichtigungen in dem Umfang vorgenommen, der dem erwarteten Nutzungsausfall entspricht. Wertminderungen und Wertaufholungen werden dem sachlichen Hintergrund entsprechend in den Umsatzkosten, den Verwaltungsaufwendungen oder den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie im Einzelnen ausdrücklich zugeordnet wurden oder keiner anderen Kategorie finanzieller Vermögenswerte zugeordnet werden konnten. Im TUI Konzern handelt es sich dabei um gehaltene Anteile an Gesellschaften und um Wertpapiere. Sie werden den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern nicht die Absicht vorliegt, diese innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden bis zum Abgang der Vermögenswerte erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, erfolgt diese erfolgswirksam. Objektive Hinweise können insbesondere erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Gegenpartei sowie bedeutende Veränderungen des technologischen, marktbezogenen, rechtlichen oder ökonomischen Umfelds sein. Bei gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten sind daneben ein signifikanter oder ein dauerhafter Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten objektive Hinweise auf eine Wertminderung. Der TUI Konzern geht von einem signifikanten Rückgang aus, wenn der beizulegende Zeitwert um mehr als 20 % unter die Anschaffungskosten sinkt. Als dauerhaft wird ein Rückgang eingestuft, wenn der beizulegende Zeitwert länger als zwölf Monate unter den Anschaffungskosten liegt. Im Fall einer späteren Wertaufholung wird die erfolgswirksam erfasste Wertminderung bei Eigenkapitalinstrumenten nicht rückgängig gemacht, sondern erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Liegt für gehaltene Anteile an Gesellschaften kein auf einem aktiven Markt notierter Marktpreis vor und sind andere Methoden zur Ermittlung eines objektivierbaren Marktwerts nicht anwendbar, werden die Eigenkapitalinstrumente zu Anschaffungskosten bewertet. Eine Ausbuchung der Vermögenswerte erfolgt insbesondere zum Zeitpunkt des Erlöschens bzw. der Übertragung der Rechte auf Zahlungen aus dem Vermögenswert und somit zum Zeitpunkt, zu dem im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen wurden. Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn eine Verpflichtung besteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären Verbindlichkeit erfolgt zu deren beizulegendem Zeitwert. Bei aufgenommenen Krediten wird der Nominalbetrag um einbehaltene Disagios und gezahlte Kapitalaufnahmekosten gekürzt. Die Folgebewertung originärer finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND HEDGINGDerivative Finanzinstrumente werden im Rahmen der Zugangsbewertung zu ihrem beizulegenden Zeitwert am Tag des Vertragsabschlusses bewertet. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zu dem am jeweiligen Bilanzstichtag geltenden beizulegenden Zeitwert. Soweit derivative Finanzinstrumente nicht Bestandteil einer Sicherungsbeziehung (Hedge Accounting) sind, werden diese entsprechend IAS 39 als zu Handelszwecken gehalten (held for trading) klassifiziert. Die Methode zur Erfassung von Gewinnen und Verlusten ist davon abhängig, ob das derivative Finanzinstrument als Sicherungsinstrument klassifiziert wurde, und abhängig von der Art des abgesicherten Grundgeschäfts. Liegt keine Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird dieser Sicherungszusammenhang als solcher bilanziert. Der TUI Konzern wendet die Vorschriften zum Hedge Accounting zur Sicherung von Bilanzposten und künftigen Zahlungsströmen an. Nach Art des abgesicherten Grundgeschäfts werden derivative Finanzinstrumente entweder zur Sicherung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld (Fair Value Hedge) oder zur Sicherung der Risiken schwankender Zahlungsströme aus mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden zukünftigen Transaktionen (Cash Flow Hedge) eingesetzt. Bei Abschluss der Transaktion werden die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, das Ziel des Risikomanagements sowie die zugrunde liegende Strategie dokumentiert. Darüber hinaus wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung und fortlaufend überwacht und dokumentiert, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Zahlungsströme der Grundgeschäfte hocheffektiv kompensieren. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die als Fair Value Hedge für eine Besicherung des beizulegenden Zeitwerts bilanzierter Vermögenswerte oder Schulden eingesetzt werden, werden ergebniswirksam erfasst. Zudem erfolgt eine ergebniswirksame Anpassung der Buchwerte des abgesicherten Grundgeschäfts um die aus dem besicherten Risiko resultierenden Gewinne oder Verluste. Der effektive Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die als Cash Flow Hedge für eine Absicherung von Zahlungsströmen bestimmt sind, wird im Eigenkapital erfasst. Der etwaige ineffektive Teil derartiger Wertänderungen wird dagegen ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Im Eigenkapital abgegrenzte Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht und als Ertrag bzw. Aufwand erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Wenn ein Sicherungsgeschäft ausläuft, veräußert wird oder nicht mehr die Kriterien zur Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllt, verbleibt der bis dahin im Eigenkapital kumulierte Gewinn bzw. Verlust im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die ursprünglich gesicherte, zukünftige Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, werden die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne bzw. Verluste sofort ergebniswirksam vereinnahmt. VORRÄTEVorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen variablen Vertriebskosten angesetzt. Bei allen Vorräten sind individuelle Bewertungsabschläge zu berücksichtigen, sofern die Nettoveräußerungswerte niedriger sind als die Buchwerte der Vorräte. Wenn zu einer Abwertung der Vorräte führende Gründe nicht länger bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen. Die Bewertung für gleichartige Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt nach der Durchschnittsmethode. FINANZMITTELFinanzmittel umfassen Bargeld, Sichteinlagen, andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten und Kontokorrentguthaben. Ausgenutzte Kontokorrentkredite werden als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen. ZUR VERÄUSSERUNG BESTIMMTE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTELangfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden wird. Die Bewertung erfolgt zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten. Planmäßige Abschreibungen und at-Equity-Bewertungen sind auszusetzen. Wertminderungen auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten sind erfolgswirksam zu erfassen, wobei ein späterer Anstieg zu einer Gewinnrealisierung bis zur Höhe des kumulativen Wertminderungsaufwands führt. EIGENKAPITALStammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Wandelrechten zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. EIGENE AKTIENEigene Aktien werden zu Anschaffungskosten, einschließlich direkt zuordenbarer Anschaffungsnebenkosten, als Verringerung des Eigenkapitals ausgewiesen. Eigene Aktien werden von einem Employee Benefit Trust der TUI Travel Ltd. gehalten. Beim Erwerb oder Verkauf von Anteilen durch den Employee Benefit Trust wird kein Gewinn oder Verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Etwaige Unterschiede zwischen den Einnahmen aus dem Verkauf und den Anschaffungskosten werden in den Rücklagen erfasst. RÜCKSTELLUNGENSonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert, und es darüber hinaus wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden konnte. Restrukturierungsrückstellungen umfassen Abfindungszahlungen an Mitarbeiter sowie Zahlungen für die vorzeitige Kündigung von Mietverhältnissen. Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen, insbesondere für die Beseitigung von Industriealtlasten, werden angesetzt, wenn zukünftige Mittelabflüsse zur Erfüllung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zur Durchführung von Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen wahrscheinlich sind, die Kosten dieser Maßnahmen hinreichend zuverlässig geschätzt werden können und die Maßnahmen keinen zukünftigen Nutzenzufluss erwarten lassen. Rückstellungen für drohende Verluste werden gebildet, wenn die unvermeidlichen Kosten der Erfüllung von vertraglichen Pflichten den erwarteten wirtschaftlichen Nutzen übersteigen. Bevor eine solche Rückstellung angesetzt wird, werden gegebenenfalls betroffene Vermögenswerte wertgemindert. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen erfasst. Wenn eine Vielzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen ermittelt. Eine Rückstellung wird auch dann passiviert, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung in Bezug auf eine einzelne, in dieser Gruppe enthaltene Verpflichtung gering ist. Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wobei ein Vorsteuerzinssatz verwendet wird, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Bereits in den Schätzungen zukünftiger Zahlungsströme berücksichtigte Risiken haben keine Auswirkung auf den Abzinsungssatz. Aus der Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam als Zinsaufwendungen erfasst. Die angesetzte Pensionsrückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Die Bewertung dieser Vermögenswerte ist auf den Barwert des wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder der Minderung künftiger Beitragszahlungen beschränkt. Die DBO wird jährlich von unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Der Barwert der DBO wird berechnet, indem die erwarteten künftigen Mittelabflüsse mit einem Zinssatz, basierend auf Zinssätzen von erstrangigen Industrieanleihen, abgezinst werden. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst. Neubewertungen (insbesondere versicherungsmathematische Gewinne und Verluste) aus der regelmäßig durchzuführenden Anpassung von versicherungsmathematischen Parametern werden zum Entstehungszeitpunkt sofort und in voller Höhe erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Bei beitragsorientierten Plänen leistet der Konzern aufgrund einer gesetzlichen, einer vertraglichen oder einer freiwilligen Verpflichtung Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne. Der Konzern hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. VERBINDLICHKEITENVerbindlichkeiten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Kapitalaufnahme- und Transaktionskosten angesetzt. Im Zeitablauf werden die Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei der Ausgabe von Anleihen, die sowohl eine reine Fremdkapitalkomponente als auch eine zweite Komponente in Form von Wandel- oder Optionsrechten umfassen, werden die für den jeweiligen Bestandteil zugeflossenen finanziellen Mittel ihrem Charakter entsprechend bilanziert. Zum Emissionszeitpunkt wird die Fremdkapitalkomponente als Anleihe mit einem Wert angesetzt, der für die Ausgabe dieses Fremdkapitalinstruments ohne entsprechende Wandel- oder Optionsrechte auf Grundlage der bestehenden Marktbedingungen erzielt worden wäre. Sofern die Wandel- oder Optionsrechte als Eigenkapitalinstrument zu klassifizieren sind, wird die Differenz zum erzielten Emissionserlös unter Berücksichtigung latenter Steuern in die Kapitalrücklage eingestellt. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich als Korrektur zu den Umsatzkosten erfasst. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Verbindlichkeiten, die nicht im Rahmen des normalen Leistungsprozesses anfallen, werden entsprechend dem Charakter der zugrunde liegenden Verbindlichkeit entweder unter den sonstigen Erträgen / anderen Aufwendungen, den Finanzaufwendungen / -erträgen oder den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen. LATENTE STEUERNDie Ermittlung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode. Danach werden für temporäre Differenzen zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden zukünftig wahrscheinlich eintretende Steuerent- und -belastungen bilanziert. Erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen werden aktiviert. Unabhängig von der weiterhin bestehenden unbeschränkten Vortragsfähigkeit inländischer Verlustvorträge wird die jährliche Nutzung in Deutschland jedoch durch die Mindestbesteuerung beschränkt. Für ausländische Verlustvorträge bestehen oftmals länderspezifische zeitliche Begrenzungen der Vortragsfähigkeit und Beschränkungen der Nutzung für Gewinne aus der betrieblichen Tätigkeit, die bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt worden sind. Ertragsteuern werden unmittelbar dem Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben, wenn sich die Steuer auf Posten bezieht, die in der gleichen oder einer anderen Periode unmittelbar dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet werden. Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass zukünftig ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die temporäre Differenz oder ein noch nicht genutzter steuerlicher Verlust verwendet werden kann. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder gesetzlich verabschiedet worden sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. TATSÄCHLICHE ERTRAGSTEUERNDie deutschen Gesellschaften des TUI Konzerns unterliegen einem Gewerbesteuersatz von 15,2 % (im Vorjahr abhängig vom anzuwendenden Gewerbesteuerhebesatz 15,2 % bzw. 15,7 %). Der Körperschaftsteuersatz beträgt unverändert zum Vorjahr 15,0 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen. Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren von 0,0 % bis zu 40,0 %. Latente und tatsächliche Ertragsteuerverbindlichkeiten werden mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert, wenn sie in demselben Steuerhoheitsgebiet bestehen und hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig sind. ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGENBei den im Konzern existierenden anteilsbasierten Vergütungsplänen handelt es sich um Vergütungspläne, die in bar oder auch durch Eigenkapitalinstrumente abgegolten werden. Für Transaktionen mit Barausgleich wird zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch den Anspruchsberechtigten die daraus resultierende Schuld des Konzerns zu ihrem beizulegenden Zeitwert aufwandswirksam angesetzt. Bis zur Begleichung der Schuld wird der beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Berichtsstichtag neu bemessen und alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Für Transaktionen mit Eigenkapitalausgleich wird der beizulegende Zeitwert der gewährten Optionen als Personalaufwand mit einer korrespondierenden direkten Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird zum Zeitpunkt der Gewährung der Optionen ermittelt und über den Zeitraum verteilt, in dem die Mitarbeiter die Bezugsberechtigung für die Optionen erdienen. Der beizulegende Zeitwert der gewährten Optionen wird auf der Grundlage der Konditionen der Optionsgewährung unter Anwendung von Optionspreismodellen ermittelt. Der als Personalaufwand erfasste Betrag wird so angepasst, dass er auf der Anzahl der letztendlich ausübbaren Optionen beruht, mit der Ausnahme von Optionen, die allein deshalb verfallen, weil im Hinblick auf Marktbedingungen nicht die für die Ausübbarkeit erforderlichen Schwellenwerte erreicht werden. ZUSAMMENFASSUNG AUSGEWÄHLTER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENIn der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des TUI Konzerns zusammengefasst. ZUSAMMENFASSUNG AUSGEWÄHLTER BEWERTUNGSMETHODENscroll
Wesentliche Annahmen und SchätzungenDie Darstellung der im Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rückstellungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ist von Schätzungen und Annahmen abhängig. Bestehende Unsicherheiten werden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt. Sämtliche Schätzungen und Annahmen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte zukünftige wirtschaftliche Umfeld in den Geschäftsfeldern und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Annahmen und Schätzungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden im TUI Konzern haben können, beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden bilanziellen Sachverhalte:
Weitere Annahmen und Schätzungen betreffen die Bestimmung des erzielbaren Betrags im Rahmen von Werthaltigkeitsprüfungen von nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen sowie die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten, insbesondere der Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG. Einzelheiten der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG und eine Sensitivitätsanalyse befinden sich in Textziffer 44. Einzelheiten zu der Wertminderung sind in Textziffer 19 dargestellt. Trotz sorgfältiger Schätzung kann die tatsächliche Entwicklung von den Schätzwerten abweichen. In solchen Fällen werden die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Änderungen von Schätzungen werden grundsätzlich im Geschäftsjahr der Änderung und in den zukünftigen Perioden berücksichtigt. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTEZum 30. September 2015 beträgt der Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte 3.220,4 Mio. € (Vorjahr 3.136,2 Mio. €). Nach dem Zusammenschluss von TUI AG und TUI Travel PLC wurde der Geschäfts- oder Firmenwert, der der vormaligen Sparte TUI Travel zugeordnet war, den neu entstandenen Segmente zugeordnet. Bei der Neuzuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts wurden Annahmen hinsichtlich der Methodik und der Bewertungsparameter zur Bestimmung der relativen Werte der neu geschaffenen Segmente getroffen. Die Ermittlung des erzielbaren Werts einer CGU für die Durchführung des jährlichen Impairment Test erfordert Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der zugrunde liegenden Methodik sowie der Prämissen, die einen erheblichen Einfluss auf den erzielbaren Wert und die Höhe einer möglichen Wertminderung haben können. Diese betreffen insbesondere den der Abzinsung zugrunde liegenden gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern (WACC), die Wachstumsrate der ewigen Rente sowie die auf der Unternehmensplanung basierenden Prognosen hinsichtlich zukünftiger Zahlungsströme einschließlich der zugrundeliegenden Planungsannahmen. Änderungen dieser Annahmen können einen erheblichen Einfluss auf den erzielbaren Wert und die Höhe einer möglichen Wertminderung haben. Detaillierte Angaben über die Neuzuordnung des Geschäfts- oder Firmenwertes der ehemaligen Sparte TUI Travel und die Durchführung des Impairment Test und die verwendeten Methoden und Annahmen befinden sich im Abschnitt "Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte" des Kapitels "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden." UNTERNEHMENSERWERBE UND IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEIm Rahmen der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen sind die identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dabei werden regelmäßig Cash-Flow-basierte Verfahren eingesetzt, die in Abhängigkeit von den zugrunde gelegten Annahmen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere die Einschätzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Eventualschulden sind mit gewissen Unsicherheiten und Annahmen verbunden. Einzelheiten zu den Unternehmenserwerben bzw. den Nutzungsdauern immaterieller Vermögenswerte sind im Abschnitt "Akquisitionen - Desinvestitionen" des Kapitels "Konsolidierungsgrundsätze und -methoden" und im Abschnitt "Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte" des Kapitels "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" dargestellt. SACHANLAGEVERMÖGENDie Bewertung der abnutzbaren Vermögenswerte des Sachanlagevermögens ist mit Schätzungen verbunden. Der Buchwert des Sachanlagevermögens zum 30. September 2015 beträgt 3.629,6 Mio. € (Vorjahr 2.836,0 Mio. €). Zur Überprüfung der Wertansätze wird jährlich eingeschätzt, ob ein Anhaltspunkt für eine mögliche Wertminderung gegeben ist. Diese Anhaltspunkte betreffen zahlreiche Bereiche und Faktoren wie z. B. das marktbezogene oder technische Umfeld, aber auch den physischen Zustand. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, muss das Management den erzielbaren Betrag auf der Basis von erwarteten Zahlungsströmen und angemessenen Zinssätzen schätzen. Darüber hinaus beziehen sich wesentliche Annahmen und Schätzungen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern sowie erzielbarer Restwerte von Gegenständen des Sachanlagevermögens. Einzelheiten zu Nutzungsdauern und Restwerten von Gegenständen des Sachanlagevermögens sind im Abschnitt "Sachanlagevermögen" des Kapitels "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" dargestellt. PENSIONSRÜCKSTELLUNGENZum 30. September 2015 beträgt der Buchwert der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 1.146,9 Mio. € (Vorjahr 1.274,5 Mio. €). Für Pensionspläne, deren Fondsvermögen die Verpflichtung übersteigt, werden zum 30. September 2015 sonstige Vermögenswerte in Höhe von 15,2 Mio. € (Vorjahr keine) ausgewiesen. Für die Ermittlung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen werden versicherungsmathematische Berechnungen herangezogen, die auf den zugrunde gelegten Annahmen hinsichtlich der Lebenserwartung und des Abzinsungssatzes beruhen. Bezüglich der Schätzung des Abzinsungssatzes wurde zum 30. September 2015 eine Änderung vorgenommen, die im Abschnitt "Änderung von Schätzungen" beschrieben ist. Das Planvermögen zum Bilanzstichtag beträgt 2.302,1 Mio. € (Vorjahr 1.980,0 Mio. €). Da als Planvermögen klassifizierte Vermögenswerte grundsätzlich nicht zur kurzfristigen Veräußerung bestimmt sind, können sich die Marktwerte des Fondsvermögens bis zur Realisierung signifikant verändern. Zur Bestimmung der Zinserträge auf Planvermögen wird der gleiche Zinssatz verwendet wie zur Abzinsung der Verpflichtung. Detailinformationen zu den versicherungsmathematischen Annahmen sind bei den Erläuterungen zu den bilanzierten Pensionsrückstellungen unter Ziffer 32 beschrieben. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENZum 30. September 2015 werden sonstige Rückstellungen in Höhe von 1.209,7 Mio. € (Vorjahr 1.072,6 Mio. €) ausgewiesen. Im Rahmen des Ansatzes und der Bewertung von Rückstellungen müssen in erheblichem Umfang Annahmen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit, der Fälligkeit und der Höhe des Risikos getroffen werden. Rückstellungen werden gebildet, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung entstanden ist, der Abfluss von Vermögenswerten zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Der Beurteilung, ob eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, liegen in der Regel Einschätzungen interner oder externer Sachverständiger zugrunde. Die Höhe der Rückstellungen basiert auf den erwarteten Aufwendungen, die auf Basis der Sachverhaltsbeurteilung im Einzelfall anhand von Erfahrungswerten, Ergebnissen vergleichbarer Sachverhalte bzw. Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen bestimmt oder durch Sachverständige geschätzt werden. Aufgrund der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheit können die tatsächlichen Aufwendungen von den Schätzungen abweichen und damit zu unerwarteten Belastungen führen. Einzelheiten zu den sonstigen Rückstellungen befinden sich bei den Erläuterungen zur Bilanz unter Ziffer 33. LATENTE ERTRAGSTEUERANSPRÜCHEZum 30. September 2015 werden 330,7 Mio. € (Vorjahr 235,9 Mio. €) aktive latente Steuern ausgewiesen. Vor der Saldierung mit passiven latenten Steuern betragen die aktiven latenten Steuern 682,7 Mio. €, wovon 239,4 Mio. € (Vorjahr 135,0 Mio. €) auf aktivierte Verlustvorträge entfallen. Die Einschätzung der Nutzbarkeit aktiver latenter Steuern beruht auf Annahmen hinsichtlich der Fähigkeit der jeweiligen Konzerngesellschaft, ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zu generieren. Die TUI beurteilt deshalb zu jedem Bilanzstichtag, ob die Realisierbarkeit zukünftig erwarteter Steuerersparnisse für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Bei der Beurteilung werden unter anderem unternehmensinterne Prognosen über die zukünftige steuerliche Ertragssituation der Konzerngesellschaft herangezogen. Ändert sich die Beurteilung der Realisierbarkeit zukünftiger latenter Ertragsteueransprüche, werden gegebenenfalls Wertberichtigungen auf die aktivierten latenten Steuern vorgenommen. Einzelheiten zu den latenten Ertragsteueransprüchen befinden sich bei den Erläuterungen zur Bilanz unter Ziffer 22. TATSÄCHLICHE ERTRAGSTEUERNDer TUI Konzern ist in verschiedenen Ländern ertragsteuerpflichtig. Zur Ermittlung der Ertragsteuerschulden sind wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit, den Zeitpunkt und die Beträge zu zahlender Steuern erforderlich. Es gibt Geschäftsvorfälle und Berechnungen, deren endgültige Besteuerung während des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs nicht abschließend ermittelt werden kann. Rückstellungen oder Eventualverbindlichkeiten für unsichere Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung angemessener externer Beratung basierend auf der wahrscheinlichen oder möglichen Höhe der gegebenenfalls eintretenden zusätzlichen Steuerzahlungen angesetzt bzw. angegeben. Die Höhe der Verpflichtung für erwartete Steuerprüfungen basiert auf Schätzungen, ob und in welcher Höhe zusätzliche Ertragsteuern fällig werden. In der Periode der endgültigen Ermittlung der Besteuerung werden getroffene Schätzungen gegebenenfalls korrigiert. Einzelheiten zur Gewerbesteuereventualverbindlichkeit in Deutschland befinden sich in den Erläuterungen zur Bilanz unter Textziffer 40. ERZIELBARE BETRÄGE DER TOURISTISCHEN VORAUSZAHLUNGENDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerte zum 30. September 2015 enthalten touristische Vorauszahlungen in Höhe von 966,6 Mio. € (Vorjahr 895,8 Mio. €). Die Beurteilung der erzielbaren Beträge touristischer Vorauszahlungen an Hoteliers erfordert Annahmen über das Volumen des zukünftigen Handels mit dem Hotelier und der Kreditwürdigkeit dieser Hoteliers. Um die Werthaltigkeit der touristischen Vorauszahlungen zu beurteilen, berücksichtigt TUI die Finanzstärke der Hoteliers, die Qualität der Hotels sowie die Nachfrage für jedes Hotel und das touristische Zielgebiet während der vergangen und für kommende Saisons. ÄNDERUNG VON SCHÄTZUNGENZur Ermittlung des Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellungen wird von einem Index für hochwertige Industrieanleihen ausgegangen. Die sich auf Basis dieses Index ergebende Zinsstruktur wurde bislang auf Basis der Zinsstrukturkurven verschiedener nahezu risikoloser Anleihen unter Berücksichtigung eines angemessenen Risikoaufschlags entsprechend der Laufzeit der Verpflichtung extrapoliert. Bei den risikolosen Anleihen handelte es sich um Bundesanleihen und Nullkupon-Euro-Zinsswapanleihen. Vor dem Hintergrund sich im Berichtszeitraum stark unterschiedlich entwickelnder Zinssätze im Euro-Raum weichen die Zinsstrukturen dieser Anleihen inzwischen stark voneinander ab. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der weit überwiegende Teil der Pensionsverpflichtungen innerhalb des Euro-Raums jedoch in Deutschland besteht, werden ab dem 30. September 2015 zur Extrapolation der Zinsstruktur nunmehr lediglich Bundesanleihen zugrunde gelegt. Die Änderung dieser Schätzung führt zu einem um 25 Basispunkte höheren Abzinsungssatz. In der Folge ergibt sich für den TUI Konzern eine um 30,6 Mio. € niedrigere Rückstellung für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen. Gegenläufig resultieren um 9,5 Mio. € niedrigere latente Steueransprüche und eine erfolgsneutrale Erhöhung des Eigenkapitals um 21,1 Mio. €. Der Nettozinsaufwand aus leistungsorientierten Pensionsplänen wird sich im Folgejahr aufgrund des höheren Zinssatzes ebenfalls erhöhen. Unter Anwendung des bisherigen Schätzungsverfahrens würde im Geschäftsjahr 2015/16 für die betroffenen Pläne ein Zinsaufwand von 12,7 Mio. € entstehen, während nach der neuen Ermittlungslogik für das kommende Geschäftsjahr nunmehr ein Zinsaufwand von 13,9 Mio. € erwartet wird. SegmentberichterstattungErläuterung zu den SegmentenDie Identifizierung von Geschäftssegmenten erfolgt anhand der internen Organisations- und Berichtsstruktur, die im TUI Konzern primär auf Grundlage der unterschiedlichen Produkte und Dienstleistungen sowie einer geografischen Aufteilung aufgebaut ist. Die einzelnen organisatorischen Einheiten werden unabhängig von ihrer gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsstruktur allein nach wirtschaftlichen Kriterien den Geschäftssegmenten zugeordnet. Die Segmente werden eigenständig von Segmentverantwortlichen geführt, an die regelmäßig separate Finanzinformationen für das jeweilige Segment geliefert werden. Diese berichten regelmäßig innerhalb des Group Executive Committee, das aus sieben Vorstandsmitgliedern und fünf weiteren Führungskräften besteht. Die rechtsverbindliche Entscheidung über die Verwendung der Ressourcen trifft der Vorstand. Daher wurde der Vorstand des TUI Konzerns als verantwortliche Unternehmensinstanz (Chief Operating Decision Maker, CODM) gemäß IFRS 8 identifiziert. Aufgrund des Zusammenschlusses der TUI AG mit der TUI Travel PLC hat der TUI Konzern seine Organisationsstruktur im Geschäftsjahr 2014/15 neu aufgestellt. Zum 31. März 2015 wurde die bislang verwendete Berichtsstruktur nach IFRS 8 an das veränderte Steuerungskonzept der neuen TUI Group angepasst. Vor dem Zusammenschluss mit der TUI Travel PLC wurde TUI Travel als ein Segment berichtet, das aus Sicht der TUI Group als separate Einheit geführt wurde. Nach dem Zusammenschluss wurden die Dienstleistungen der TUI AG und der TUI Travel PLC integriert und eine neue Organisationsstruktur wurde aufgestellt. An die Stelle der bisherigen Segmente TUI Travel (bestehend aus den vier Sektoren Mainstream, Specialist & Activity, Accommodation & Destinations und Sonstiges), TUI Hotels & Resorts und Kreuzfahrten treten die folgenden Segmente:
Das Segment Region Nord enthält die Veranstalter und Fluggesellschaften sowie das Kreuzfahrtgeschäft in Großbritannien, Irland und den nordischen Ländern. Daneben wurden diesem Segment die strategische Beteiligung an der kanadischen Sunwing und das Gemeinschaftsunternehmen TUI Russia zugeordnet. Das Segment Region Zentral umfasst die Veranstalter und Fluggesellschaften in Deutschland sowie die Veranstalter in Österreich, Polen und der Schweiz. Das Segment Region West beinhaltet die Veranstalter und Fluggesellschaften in Belgien und den Niederlanden sowie die Veranstalter in Frankreich. Das Segment Hotels & Resorts umfasst alle eigenen Hotels und Hotelbeteiligungen des TUI Konzerns. Die Hotelaktivitäten der ehemaligen Sparte Travel werden ebenfalls dem Segment Hotels & Resorts zugeordnet. Das Segment Kreuzfahrten besteht unverändert aus Hapag-Lloyd Kreuzfahrten und dem Gemeinschaftsunternehmen TUI Cruises. In dem Segment Übrige Touristik werden neben der französischen Linienfluggesellschaft Corsair insbesondere zentrale Funktionen der Touristik, wie Flugsteuerung und Informationstechnologie, ausgewiesen. Das Segment Specialist Group beinhaltet die vormals unter der Bezeichnung Specialist & Activity geführten Spezialreiseveranstalter. Das Segment Hotelbeds Group war bisher in der Sparte Accommodation & Destinations enthalten und umfasst die B2B-Hotelportale und die Zielgebietsagenturen. Neben den obigen Segmenten wird außerdem weiterhin das Segment "Alle übrigen Segmente" ausgewiesen, in dem insbesondere die Corporate Center-Funktionen der TUI AG und der Zwischenholdings sowie die Immobiliengesellschaften des Konzerns zusammengefasst sind. Die bisher in der Sparte Travel enthaltenen Corporate Center-Funktionen der TUI Travel PLC wurden ebenfalls diesem Segment zugeordnet. Die Segmente Region Nord, Region Zentral, Region West, Hotels & Resorts, Kreuzfahrten und übrige Touristik bilden das Geschäftsfeld Touristik. Die Segmente Specialist Group, Hotelbeds Group sowie die übrigen Segmente enthalten andere Geschäftsbereiche, die nicht das Kerngeschäftsfeld Touristik betreffen. Die LateRooms Group vermittelt über die Online-Hotelportale LateRooms, AsiaRooms und MalaPronta Unterkunftsleistungen an Endkunden und wird als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. Zu weiteren Erläuterungen wird auf den Abschnitt "Aufgegebener Geschäftsbereich" in den Grundlagen der Rechnungslegung sowie im Kapitel "Akquisitionen, Desinvestitionen und aufgegebene Geschäftsbereiche" verwiesen. Die Vorjahreszahlen wurden an die neue Segmentstruktur angepasst. Erläuterung zu den SegmentdatenDie Auswahl der angegebenen Segmentdaten basiert auf der regelmäßigen internen Berichterstattung segmentierter finanzieller Kennzahlen an den Vorstand. In der Segmentberichterstattung werden insbesondere die Ergebniskennzahlen EBITA und bereinigtes EBITA angegeben, da diese Kennzahlen für die wertorientierte Unternehmensführung herangezogen werden und somit der Konzernsteuerungsgröße im Sinne des IFRS 8 entsprechen. Der TUI Konzern definiert das EBITA als Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte. Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte sind im EBITA enthalten. Nicht im EBITA enthalten sind Bewertungseffekte auf Zinssicherungsinstrumente sowie Ergebniseffekte aus der Containerschifffahrt, da es sich bei der Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG aus Sicht der TUI AG eher um eine Finanzinvestition als um eine operative Beteiligung handelt. Im Gegensatz zum EBITA ist das bereinigte EBITA um Abgangsergebnisse von Finanzanlagen, Restrukturierungsaufwendungen nach IAS 37, sämtliche Effekte aus Kaufpreisallokationen, Anschaffungsnebenkosten und bedingten Kaufpreiszahlungen sowie andere Aufwendungen und Erträge aus Einzelsachverhalten korrigiert worden. Als Einzelsachverhalte werden hier Erträge und Aufwendungen bereinigt, die aufgrund ihrer Höhe sowie der Häufigkeit ihres Eintritts die Beurteilung der operativen Ertragskraft der Unternehmensbereiche und des Konzerns erschweren oder verzerren. Zu diesen Sachverhalten zählen insbesondere wesentliche Reorganisations- und Integrationsaufwendungen, die nicht die Kriterien nach IAS 37 erfüllen, wesentliche Aufwendungen aus Rechtsstreitigkeiten, Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Flugzeugen sowie andere wesentliche Geschäftsvorgänge mit Einmalcharakter. Neben dieser Steuerungsgröße wird die Segmentberichterstattung freiwillig um die Ergebniskennzahlen EBITDA und EBITDAR ergänzt. Der TUI Konzern definiert das EBITDA als Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern, Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und Ab- und Zuschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Finanzanlagen. Bei den Abschreibungen handelt es sich um den Saldo aus Abschreibungen und Zuschreibungen. Ausgehend vom EBITDA werden zur Überleitung auf die Kennzahl EBITDAR die langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen herausgerechnet. Zudem werden für jedes Segment die internen und externen Umsatzerlöse, Abschreibungen und Wertminderungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte), Sachanlagen und Finanzanlagen sowie das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen angegeben, da diese Beträge in die Bewertung des EBITA einfließen. Geschäftsvorfälle zwischen den Segmenten werden grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen getätigt, wie sie auch bei Geschäften mit fremden Dritten zugrunde liegen. Es gibt keinen externen Kunden, dessen einzelner Anteil an den Umsatzerlösen 10 % oder mehr beträgt. Die Vermögenswerte und Schulden je Segment sind nicht Teil der Berichterstattung an den Vorstand und werden daher in der Segmentberichterstattung nicht angegeben. Die einzige auf Ebene der einzelnen Segmente an den Vorstand berichtete Kennzahl im Hinblick auf die Vermögenswerte sind die Investitionen, die daher ebenfalls Teil dieser Segmentberichterstattung sind. Die angegebenen Beträge stellen die zahlungswirksamen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Übereinstimmung mit der intern berichteten Kennzahl dar. Finanzierungsvorgänge, wie die Aufnahme von Darlehen und Finanzierungsleasingvereinbarungen, werden bei dieser Kennzahl nicht berücksichtigt. Daher stimmen diese Investitionen nicht mit den Zugängen zu sonstigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen überein. Eine Überleitung der Investitionen wird in einer separaten Tabelle dargestellt. Die Abschreibungen und Zuschreibungen beziehen sich auf die nach Regionen aufgeteilten langfristigen Vermögenswerte und enthalten nicht die Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten. Die nach Regionen aufgeteilten langfristigen Vermögenswerte beinhalten sonstige immaterielle Vermögenswerte, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, Sachanlagen sowie nicht als Finanzinstrumente einzustufende sonstige langfristige Vermögenswerte. SegmentkennzahlenUMSATZERLÖSE NACH SEGMENTENscroll
EBITA UND BEREINIGTES EBITA NACH SEGMENTENscroll
ÜBERLEITUNG ZUM ERGEBNIS VOR ERTRAGSTEUERN DER FORTZUFÜHRENDEN GESCHÄFTSBEREICHE DES TUI KONZERNSscroll
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Zur Beschreibung der Bereinigungen wird auf
die Erläuterungen im Lagebericht verwiesen. EBITDA UND EBITDAR NACH SEGMENTENscroll
ÜBRIGE SEGMENTINFORMATIONENscroll
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ÜBERLEITUNG INVESTITIONENscroll
KENNZAHLEN NACH REGIONENscroll
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Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungDie Ertragslage des TUI Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2014/15 deutlich positiv entwickelt. Aus operativer Sicht war der Anstieg insbesondere auf die sehr gute Geschäftsentwicklung in der Region Nord und in den Segmenten Hotels & Resorts und Kreuzfahrten zurückzuführen. Neben der operativen Verbesserung führten auch Währungskursveränderungen, ein verbessertes Zinsergebnis und die im Rahmen des Zusammenschlusses mit der TUI Travel PLC verringerte Ertragsteuerbelastung zu einem deutlichen Anstieg des Ergebnisses aus fortzuführenden Geschäftsbereichen. (1) UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse des Konzerns werden im Wesentlichen aus touristischen Dienstleistungen erzielt. Eine Aufteilung der Umsatzerlöse auf die einzelnen Segmente und Regionen ist in der Segmentberichterstattung dargestellt. (2) Umsatzkosten und VerwaltungsaufwendungenDie Umsatzkosten betreffen die Aufwendungen zur Erbringung der touristischen Dienstleistungen. Neben den anfallenden Aufwendungen für Personal, Abschreibungen, Miete und Leasing gehören hierzu insbesondere sämtliche Kosten des Konzerns in Zusammenhang mit der Vermittlung und Erbringung von Flugdienstleistungen, Hotelübernachtungen und Kreuzfahrten sowie Vertriebskosten. Die Verwaltungsaufwendungen umfassen alle Aufwendungen, die in Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Verwaltungsfunktionen entstehen, und setzen sich wie folgt zusammen: VERWALTUNGSAUFWENDUNGENscroll
Der Anstieg der Verwaltungsaufwendungen im Geschäftsjahr 2014/15 im Vergleich zum Vorjahr resultiert neben Wechselkurseffekten hauptsächlich aus im Berichtszeitraum umgesetzten Reorganisations- und Restrukturierungsmaßnahmen, insbesondere für den Umbau des Corporate Center, die beabsichtigte Integration der Zielgebietsagenturen in die Quellmarktorganisationen und die Zusammenführung der Fluggesellschaften. Die Reorganisationen in den Quellmärkten Deutschland, Benelux und Nordic führten ebenfalls zu höheren Verwaltungsaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr. Weitere Aufwendungen betreffen insbesondere Abschreibungen auf Vorsteuerforderungen bei einer Tochtergesellschaft in Italien sowie Zuführungen zu Rückstellungen für einen noch nicht abgeschlossenen Rechtsstreit in Zusammenhang mit dem Erwerb des Geschäfts einer türkischen Hotelbetreibergesellschaft in Vorjahren. Die Umsatzkosten und Verwaltungsaufwendungen beinhalten folgende Aufwendungen für Miete, Pacht und Leasing, Personal und Abschreibungen: MIET-, PACHT- UND LEASINGAUFWENDUNGENscroll
Stehen die Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen aus operativen Leasingverträgen in unmittelbarem Zusammenhang mit den erzielten Umsatzerlösen, werden diese Aufwendungen unter den Umsatzkosten ausgewiesen. Handelt es sich hingegen um Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen für Verwaltungsgebäude, werden diese entsprechend unter den Verwaltungsaufwendungen gezeigt. Der Anstieg der Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr betrifft im Wesentlichen Leasingaufwendungen für Flugzeuge. Da die Leasingverträge für Flugzeuge in US-Dollar abgeschlossen sind, führt die Wechselkursentwicklung zu einem umrechnungsbedingten Anstieg der Leasingaufwendungen. Zudem sind die Leasingaufwendungen für Flugzeuge aufgrund einer geänderten Zusammensetzung der Flugzeugflotte im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Dieser Anstieg kompensiert den Rückgang der Leasingaufwendungen für Kreuzfahrtschiffe aufgrund des Kaufs der zuvor geleasten Europa 2. PERSONALAUFWANDscroll
Die Aufwendungen für Altersversorgung enthalten unter anderem den Dienstzeitaufwand für leistungsorientierte Versorgungszusagen. Der Nettozinsaufwand auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen wird dem Finanzierungscharakter entsprechend als Finanzaufwand erfasst. Die Darstellung der Pensionszusagen wird detailliert unter der Textziffer 32 erläutert. Der Anstieg der Aufwendungen für Löhne und Gehälter im Vergleich zum Vorjahr resultiert neben Wechselkurseffekten insbesondere aus den in den Erläuterungen zu den Verwaltungsaufwendungen genannten Aufwendungen in Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen. Die Sozialabgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung waren im Vorjahr durch einen Ertrag in Höhe von 81,0 Mio. € aus der Änderung von Pensionsplänen gemindert, der in den Umsatzkosten ausgewiesen war. Neben diesem Effekt und im Geschäftsjahr 2014/15 entstandenen Restrukturierungsaufwendungen führte zudem insbesondere die Entwicklung des Euro-Wechselkurses zu umrechnungsbedingt erhöhten Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Auszubildende) entwickelte sich wie folgt: MITARBEITER IM GESCHÄFTSJAHRESDURCHSCHNITT (OHNE AUSZUBILDENDE)scroll
ABSCHREIBUNGENscroll
Planmäßige Abschreibungen enthalten sowohl Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen als auch Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien. Die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegten konzerneinheitlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern sowie die Grundsätze für außerplanmäßige Wertminderungen sind in den Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung dargestellt. Die außerplanmäßigen Abschreibungen betreffen im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Sachanlagen bei der Tenuta di Castelfalfi S.p.A. in Höhe von 26,4 Mio. €. Wesentliche Wertberichtigungen immaterieller Vermögenswerte ergaben sich in Höhe von 24,9 Mio. € im Bereich Software. Im Vorjahr entfiel ein wesentlicher Bestandteil der außerplanmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens auf die Wertberichtigung auf das Kreuzfahrtschiff Island Escape in Höhe von 18,2 Mio. €. (3) Sonstige Erträge / andere AufwendungenSONSTIGE ERTRÄGE/ANDERE AUFWENDUNGENscroll
Die sonstigen Erträge des Geschäftsjahres 2014/15 resultieren hauptsächlich aus dem Buchgewinn eines im ersten Quartal 2014/15 verkauften Hotels der Riu Gruppe (16,9 Mio. €) sowie aus dem Verkauf von zwei griechischen Hotelgesellschaften im dritten Quartal 2014/15 (10,1 Mio. €). Außerdem wurden Erträge aus dem Verkauf der Gesellschaften der PEAK Adventure Travel Group (4,4 Mio. €) und dem Verkauf von zwei Hotels der Specialist Group sowie aus Sale and Lease Back-Geschäften mit Flugzeugen realisiert. Weitere Erträge betreffen die Realisierung bisher erfolgsneutral im Eigenkapital erfasster kumulierter Fremdwährungsgewinne (Recycling) im Zuge der Kapitalherabsetzung bei einer Tochtergesellschaft. Die im Vorjahr ausgewiesenen sonstigen Erträge betrafen vor allem Gewinne aus Sale and Lease Back-Geschäften mit Flugzeugen und Buchgewinne aus dem Verkauf von Immobilien. Weitere Erträge resultierten aus dem Verkauf einer Hotelgesellschaft in der Schweiz sowie aus Abgangsgewinnen aus dem Verkauf von Beteiligungen. Die anderen Aufwendungen des Geschäftsjahres 2014/15 resultieren insbesondere aus realisierten Fremdwährungsverlusten in Zusammenhang mit Kapitalherabsetzungen und Liquidationen von Tochtergesellschaften sowie aus Buchverlusten aus dem Verkauf von Flugzeugvermögen. (4) Wertminderungen auf Geschäfts- oder FirmenwerteAus der Durchführung der Werthaltigkeitstests nach den Vorschriften des IAS 36 ergab sich im Geschäftsjahr 2014/15 wie auch im Vorjahr kein Wertminderungsbedarf für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des TUI Konzerns. (5) FinanzerträgeFINANZERTRÄGEscroll
(6) FinanzaufwendungenFINANZAUFWENDUNGENscroll
Der Rückgang der übrigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ist auf eine veränderte Struktur der Finanzschulden zurückzuführen. Alle Wandelanleihen wurden im Geschäftsjahr 2014/15 vollständig gewandelt. Dementsprechend verminderte sich der Zinsaufwand aus Wandelanleihen um 95,9 Mio. €. Weiterhin hat die TUI AG im August 2014 ein Bankdarlehen in Höhe von 100,0 Mio. € getilgt. Dadurch sank der Zinsaufwand um weitere 12,9 Mio. €. Die neue Finanzierung im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der TUI AG mit der TUI Travel PLC hatte gegenläufige Effekte. Die der TUI Travel gewährte Kreditlinie wurde durch eine der TUI AG gewährte Kreditlinie ersetzt. Die abgegrenzten Ausgabekosten der Kreditlinie der TUI Travel PLC in Höhe von 14,2 Mio. € wurden entsprechend im ersten Quartal des Geschäftsjahres 2014/15 in vollem Umfang ergebniswirksam. Weiterhin führte die im September 2014 begebene Hochzinsanleihe der TUI AG in Höhe von 300,0 Mio. € zu Zinsaufwendungen von 13,5 Mio. €. Zusätzlich führte der Kauf der Europa 2 zu einem Anstieg der Finanzschulden und einem um 9,9 Mio. € höheren Zinsaufwand. Aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen resultierte ein um 10,3 Mio. € höherer Zinsaufwand. Die Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzinstrumenten beinhalten hauptsächlich die in einer separaten Zeile dargestellte Abwertung der Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG. Zu weiteren Details wird auf die Erläuterungen in Textziffer 19 verwiesen. Im Vorjahr resultierten die Aufwendungen aus der Bewertung von sonstigen Finanzinstrumenten im Wesentlichen aus der Abwertung von Ausleihungen an die TUI Russia. (7) Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten UnternehmenERGEBNIS AUS NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTETEN UNTERNEHMENscroll
Das Equity-Ergebnis enthält das anteilige Jahresergebnis der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Der deutliche Anstieg des Ergebnisses aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen ist auf die im Juni 2014 und Juni 2015 in Dienst gestellten Kreuzfahrtschiffe Mein Schiff 3 und Mein Schiff 4 bei der TUI Cruises sowie die operative Verbesserung der Riu Hotels und der Sunwing Travel Group zurückzuführen. Zudem waren im Vorjahr Verluste von TUI Russia (21,4 Mio. €) und der Containerschifffahrt (38,9 Mio. €) enthalten. Im Geschäftsjahr 2014/15 wurden keine Verluste aus TUI Russia erfasst, da dies zu einem negativen Buchwert der Anteile an der TUI Russia geführt hätte. Die im Vorjahr mit einem negativen Ergebnisanteil enthaltene Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft wird seit dem 2. Dezember 2014 unter den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Im Geschäftsjahr waren im Equity-Ergebnis, wie im Vorjahr, keine Wertminderungen zu erfassen. (8) Steuern vom Einkommen und vom ErtragZUSAMMENSETZUNG DER ERTRAGSTEUERNscroll
Der Anstieg der tatsächlichen Ertragsteueraufwendungen wird in hohem Umfang durch die periodenfremden Ertragsteuern bewirkt. Diese führten im Geschäftsjahr 2014/15 zu einem Steueraufwand in Höhe von 33,0 Mio. €, wohingegen im Vorjahr ein Steuerertrag in Höhe von 39,2 Mio. € anfiel. Der latente Steuerertrag beruht im Wesentlichen auf der Neubewertung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge in Deutschland. Durch den Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags zwischen der Leibniz-Service GmbH und der TUI AG wurde die inländische ertragsteuerliche Organschaft erweitert, wodurch sich die Werthaltigkeit der inländischen Verlustvorträge um 144,9 Mio. € erhöht hat. Ein kompensierender Effekt in Höhe von 30,7 Mio. € ergibt sich aus der Wertberichtigung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge in Großbritannien weitestgehend aufgrund der Neubeurteilung geplanter Reorganisationsmaßnahmen infolge des Zusammenschlusses. Die gesamten Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2014/15 in Höhe von 87,0 Mio. € (Vorjahr 212,5 Mio. €) leiten sich wie folgt von einem "erwarteten" Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes der TUI AG als Mutterunternehmen (zusammengefasster Ertragsteuersatz) auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte: ÜBERLEITUNG DER ERWARTETEN ZU DEN TATSÄCHLICHEN ERTRAGSTEUERNscroll
Die steuerfreien Erträge haben sich insbesondere durch den Anstieg der steuerfreien positiven Equity-Ergebnisse erhöht. Die steuerlich nicht wirksamen Aufwendungen sind insbesondere aufgrund von Einmaleffekten in Deutschland wie der Wertberichtigung der Anteile an der Containerschifffahrt angestiegen. Die Effekte aus Verlustvorträgen resultieren überwiegend aus der Erweiterung des inländischen ertragsteuerlichen Organkreises. Kompensierend wirkt sich die Wertberichtigung der aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge in Großbritannien aus. (9) Ergebnis aus aufgegebenem GeschäftsbereichDas Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich zeigt das Ergebnis nach Steuern der als aufgegebener Geschäftsbereich klassifizierten LateRooms Group. Zu weiteren Erläuterungen wird auf den Abschnitt "Aufgegebener Geschäftsbereich" im Kapitel "Akquisitionen, Desinvestitionen und aufgegebene Geschäftsbereiche" verwiesen. (10) Anteil der Aktionäre der TUI AG am KonzerngewinnDer auf die Aktionäre der TUI AG entfallende Anteil am Konzerngewinn verbesserte sich von 90,4 Mio. € im Vorjahr auf 340,4 Mio. € im Geschäftsjahr 2014/15. Der Anstieg ist neben den generellen Ergebnisverbesserungen des Konzerns darauf zurückzuführen, dass die nicht beherrschenden Anteilseigner an der TUI Travel PLC nur bis zum Zusammenschluss der TUI AG mit der TUI Travel PLC im Dezember 2014 bestanden. (11) Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am KonzerngewinnANTEIL NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER AM KONZERNGEWINNscroll
Mit dem Zusammenschluss der TUI AG mit der TUI Travel PLC im Dezember 2014 bestehen keine Minderheiten mehr am ehemaligen TUI Travel PLC - Teilkonzern. Entsprechend sind im abgelaufenen Geschäftsjahr lediglich die Verluste der Wintersaison in den nicht beherrschenden Anteil am ehemaligen TUI Travel PLC - Teilkonzern enthalten. Die den nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehenden Konzernergebnisse des Segments Hotels & Resorts entfallen vornehmlich auf die RIUSA II Gruppe. (12) Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie wird gemäß IAS 33 als Quotient aus dem den Aktionären der TUI AG zustehenden Konzernjahresüberschuss und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Namensaktien ermittelt. Die durchschnittliche Aktienanzahl ergibt sich aus den Aktien zu Anfang des Geschäftsjahres (286.561.143 Aktien), den Aktien aus der Kapitalerhöhung (zeitanteilig 195.412.121 Aktien) sowie der zeitanteiligen Berücksichtigung der ausgegebenen Belegschaftsaktien (121.251 neue Aktien für 331 Tage) und der Wandlung von Schuldverschreibungen in neue Aktien (zeitanteilig 33.263.465 Aktien). Der zeitanteilige Effekt der von einem Employee Benefit Trust der TUI Travel Limited gehaltenen eigenen Aktien von 2.243.264 Stück wurde hiervon in Abzug gebracht. Die Dividende auf das Hybridkapital wird bis zur Kündigung am 24. März 2015 von dem Anteil der Aktionäre der TUI AG am Konzernergebnis in Abzug gebracht, da das Hybridkapital bis zur Kündigung Eigenkapital, aber keinen Anteil der Aktionäre der TUI AG am Ergebnis darstellt. ERGEBNIS JE AKTIEscroll
VERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIEscroll
Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie tritt grundsätzlich dadurch ein, dass sich die durchschnittliche Aktienanzahl durch Hinzurechnung der Ausgabe potenzieller Aktien erhöht. Diese Effekte stammen im laufenden Geschäftsjahr aus aktienbasierten Vergütungsplänen. Die in den Vorjahren bestehenden Wandlungsrechte sind im Geschäftsjahr 2014/15 vollständig ausgelaufen. Die im Geschäftsjahr 2013/14 grundsätzlich zu berücksichtigenden potenziellen Aktien aus Wandelanleihen hatten im Vorjahr keine verwässernde Wirkung, da sie das Ergebnis je Aktie erhöht hätten. Daher sind im Vorjahr das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie identisch. (13) Den sonstigen Ergebnissen zurechenbare SteuernSTEUEREFFEKT DER SONSTIGEN ERGEBNISSEscroll
Zudem sind im Berichtsjahr erfolgsneutrale Ertragsteuern in Höhe von 17,7 Mio. € (Vorjahr 35,4 Mio. €) entstanden, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden. Erläuterungen zur Konzernbilanz(14) Geschäfts- oder FirmenwerteGESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTEscroll
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Davon keine Abgänge aus Konsolidierungskreisänderungen. Der Anstieg des Buchwertes ist im Wesentlichen bedingt durch die Umrechnung von Geschäfts- oder Firmenwerten in Euro, die nicht in der Berichtswährung des TUI Konzerns geführt werden. Entsprechend den Vorschriften des IAS 21 wurden die den einzelnen Segmenten und Bereichen zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte in der Funktionalwährung der Tochterunternehmen bilanziert und im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses umgerechnet. Differenzen aufgrund von Wechselkursschwankungen zwischen dem Währungskurs zum Erwerbszeitpunkt des Tochterunternehmens und dem Währungskurs zum Bilanzstichtag werden analog zu anderen Differenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen erfolgsneutral behandelt und gesondert im Eigenkapital ausgewiesen. Währungsdifferenzen erhöhten den Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftsjahr 2014/15 um 91,7 Mio. € (im Vorjahr Erhöhung um 135,3 Mio. €). Vor dem Zusammenschluss der TUI AG mit der TUI Travel PLC wurde der vormaligen Sparte TUI Travel insgesamt ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet. Als Folge der Neuorganisation der Berichtsstruktur nach dem Zusammenschluss der TUI AG mit der TUI Travel PLC wurde dieser Geschäfts- oder Firmenwert basierend auf den relativen Werten den neu geschaffenen Segmenten zugeordnet. Als relative Werte wurden die beizulegenden Zeitwerte je neu geschaffenem Segment ins Verhältnis zur Gesamtsumme der beizulegenden Zeitwerte der neu geschaffenen Segmente gesetzt. Die Basis für die Berechnung der beizulegenden Zeitwerte waren die diskontierten Zahlungsmittelzuflüsse, die auf der Grundlage der zum 30. September 2014 aufgestellten Mittelfristplanung der TUI Travel PLC berechnet wurden. Die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die vor dem Merger der TUI AG mit der TUI Travel PLC dem Segment Hotels & Resorts zugeordnet waren, blieben von der Reorganisation der Berichtsstruktur unberührt. Entsprechend blieben die diesen zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte unverändert. Die Aufteilung der Geschäfts- oder Firmenwerte zu Buchwerten auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) stellt sich wie folgt dar: GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERT NACH ZAHLUNGSMITTELGENERIERENDEN EINHEITENscroll
Außerplanmäßige Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der Buchwert der getesteten Einheiten zuzüglich der zurechenbaren Geschäfts- oder Firmenwerte höher ist als der zukünftig erzielbare Betrag. Abweichend von vorangegangenen Geschäftsjahren wurde zum 30. Juni 2015 (Vorjahre: jeweils zum 30. September) eine Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten auf der Ebene einer Gruppe von Zahlungsmittel generierenden Einheiten (CGU) durchgeführt. Dieser geänderte Termin zur Durchführung der Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten liegt in der Neuausrichtung der Organisationstruktur durch den Zusammenschluss mit der TUI Travel PLC begründet. Der erzielbare Betrag wurde bei allen Zahlungsmittel generierenden Einheiten anhand des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wurde über eine Diskontierung der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse ermittelt. Basis hierfür war neben der Planung für das vierte Quartal des laufenden Geschäftsjahres die zum 30. September 2015 aufgestellte Mittelfristplanung der betrachteten Einheit, wobei Ertragsteuerzahlungen in Abzug gebracht wurden. Die budgetierten Umsatzerlöse und EBITA-Margen basieren auf Erfahrungen der vergangenen Geschäftsjahre sowie auf den Erwartungen in Bezug auf die künftige Marktentwicklung. Die Zahlungsmittelzuflüsse jenseits der Planungsperiode werden anhand individueller Wachstumsraten auf Basis langfristiger Geschäftserwartungen bestimmt. Die Diskontierungszinssätze werden als gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensätze unter Berücksichtigung der mit der Zahlungsmittel generierenden Einheit verbundenen Risiken auf Basis von externen Kapitalmarktinformationen berechnet. Die in die Ermittlung eingehenden Eigenkapitalkostensätze stellen die Renditeerwartungen der Aktionäre dar. Die verwendeten Fremdkapitalkostensätze werden aus den langfristigen Finanzierungskonditionen von Vergleichsunternehmen abgeleitet. Die folgende Tabelle gibt je CGU eine Übersicht über die Parameter, die der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zugrunde liegen. Dies betrifft den Zeitraum für die Cashflow-Prognosen, die zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen genutzten Wachstumsraten, die Diskontierungszinssätze und die relevante Bewertungshierarchie nach IFRS 13. Die Tabelle enthält die wesentlichen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Im Vorjahr wurde der beizulegende Zeitwert der vormaligen CGU TUI Travel anhand des Schlusskurses der TUI Travel-Aktie auf dem Hauptmarkt, der Börse in London, bestimmt. PARAMETER ZUR ERMITTLUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTES IM GESCHÄFTSJAHR 2014/15scroll
PARAMETER ZUR ERMITTLUNG DES BEIZULEGENDEN ZEITWERTES IM GESCHÄFTSJAHR 2013/14scroll
Die Überprüfung der fortgeführten Geschäfts- oder Firmenwerte zum 30. Juni 2015 führte nicht zur Erfassung einer Wertminderung. Weder eine Erhöhung des WACC um 50 Basispunkte noch eine Verminderung der Wachstumsrate der ewigen Rente um 50 Basispunkte hätte zu einer Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten geführt. (15) Sonstige immaterielle VermögenswerteSONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEscroll
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Davon Zugänge aus erstmaliger Konsolidierung
vorher nicht konsolidierter Gesellschaften 0,9 Mio. €. Bei der selbsterstellten Software handelt es sich um Computerprogramme für touristische Anwendungen, die ausschließlich konzernintern genutzt werden. Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte, die insbesondere auf Marken sowie auf Kundenstämme entfallen, werden planmäßig über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Die außerplanmäßigen Abschreibungen betreffen in Höhe von 21,8 Mio. € die Wertminderung diverser Module einer Internetplattform zur gemeinsamen Nutzung in den Regionen Nord, West und Zentral. Anhaltspunkt für die Überprüfung des Buchwerts waren strategische Überlegungen, die Internetplattform nicht weiter wie ursprünglich geplant zu nutzen. Da eine externe Vermarktung nicht möglich ist, wurden die zukünftig nicht mehr zu nutzenden Module in voller Höhe abgeschrieben. Die Wertminderungen wurden in den Umsatzkosten erfasst. Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte, die Eigentumsbeschränkungen unterliegen oder als Sicherheit verpfändet sind, beträgt zum Bilanzstichtag 109,1 Mio. € (Vorjahr 112,3 Mio. €). (16) Als Finanzinvestition gehaltene ImmobilienALS FINANZINVESTITION GEHALTENE IMMOBILIENscroll
Die im Konzerneigentum stehenden Immobilien werden grundsätzlich im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit selbst genutzt. Daneben hält der Konzern Gewerbeimmobilien, die als Finanzinvestitionen im Sinne des IAS 40 gelten. Der im Anlagevermögen ausgewiesene Buchwert dieser Immobilien beträgt 7,2 Mio. € (Vorjahr 7,7 Mio. €). Die beizulegenden Zeitwerte von insgesamt 10,1 Mio. € (Vorjahr 11,3 Mio. €) wurden ohne Einschaltung eines externen Gutachters durch die Immobiliengesellschaft des Konzerns mittels vergleichbarer Marktmieten berechnet (Level 3 Bewertung). Aus den als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien wurden insgesamt Erlöse in Höhe von 5,3 Mio. € (Vorjahr 8,5 Mio. €) erzielt. Die mit der Erzielung der Erlöse verbundenen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2014/15 betrugen 4,9 Mio. € (Vorjahr 7,3 Mio. €). Die Umbuchungen des laufenden Jahres beziehen sich auf Immobilien in Bremen und Salzgitter, welche unterjährig verkauft wurden. Die Umbuchungen des Vorjahres betrafen die Immobilien Wissenschaftspark Kiel und einen Gewerbepark in Berlin-Tempelhof, welche unterjährig zunächst in die zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte umgegliedert und dann verkauft wurden. (17) SachanlagenSACHANLAGENscroll
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Davon Zugänge aus erstmaliger Konsolidierung
vorher nicht konsolidierter Gesellschaften 0,3 Mio. €. Das Kreuzfahrtschiff Europa 2 wurde im Berichtsjahr für einen vertraglichen Kaufpreis von 291,7 Mio. € erworben. Nach Abzug bereits vorab geleisteter Leasingraten in Höhe von 13,5 Mio. € belaufen sich die verbleibenden Anschaffungskosten auf 278,2 Mio. €. Die Transaktion löst den bisherigen Charter-Vertrag des 2013 neu in Dienst gestellten Schiffes ab. Des Weiteren sind im Berichtsjahr sieben Flugzeuge in Höhe von 556,6 Mio. € aktiviert worden, wobei es sich um sechs Finanzierungsleasingverträge handelt und um ein im Eigentum stehendes Flugzeug. Zudem wurden geleistete Anzahlungen auf bestellte Flugzeuge in Höhe von 224,4 Mio. € aktiviert. Die außerplanmäßigen Abschreibungen des Berichtsjahres betreffen im Wesentlichen Wertminderungen auf Gebäude und technische Anlagen bei der Tenuta di Castelfalfi S.p.A. im Segment Hotels & Resorts. Eine aufgrund aktualisierter Planungen notwendige Überprüfung des Buchwerts zum Bilanzstichtag führte zu einer Abschreibung in Höhe von 26,4 Mio. €. Die beizulegenden Zeitwerte in Höhe von 28,8 Mio. € wurden anhand von Discounted Cashflow Verfahren auf der Grundlage der aktualisierten Planung mit einem Diskontierungszinssatz von 6,5 % p. a. ermittelt. Die über den Zeitraum der Planung hinausgehenden Zahlungsströme wurden mit einer konstanten jährlichen Wachstumsrate von 0,5 % p. a. extrapoliert. Aufgrund der Verwendung interner Planungsannahmen sind die ermittelten beizulegenden Zeitwerte dem Level 3 der Bewertungshierarchie nach IFRS 13 zuzuordnen. Die außerplanmäßigen Abschreibungen im Vorjahr betrafen im Wesentlichen das Kreuzfahrtschiff Island Escape mit 18,2 Mio. €. Die Wertminderungen wurden in den Umsatzkosten erfasst. Der Buchwert des Sachanlagevermögens, das Eigentumsbeschränkungen unterliegt oder als Sicherheit verpfändet ist, beträgt zum Bilanzstichtag 700,4 Mio. € (Vorjahr 347,3 Mio. €). Im Sachanlagevermögen sind auch die gemieteten Vermögenswerte enthalten, bei denen Konzerngesellschaften über das wirtschaftliche Eigentum an den Vermögenswerten verfügen. ZUSAMMENSETZUNG DER GEMIETETEN VERMÖGENSWERTEscroll
Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind als Verbindlichkeit passiviert, wobei der zukünftige Zinsaufwand im Buchwert der Finanzschulden unberücksichtigt bleibt. Die Summe aller in Zukunft zu leistenden Zahlungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen beträgt 1.216,6 Mio. € (Vorjahr 612,7 Mio. €). Für die geleasten Vermögenswerte haben Konzerngesellschaften wie im Vorjahr keine Restwertgarantien übernommen. ÜBERLEITUNG DER ZUKÜNFTIG ZU LEISTENDEN LEASINGRATEN ZU DEN VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZIERUNGSLEASINGVERTRÄGENscroll
(18) Nach der Equity-Methode bewertete UnternehmenDie folgende Übersicht stellt diejenigen gemeinsamen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen dar, die für den TUI Konzern wesentlich sind. Sämtliche gemeinschaftliche Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen sind der Anteilsbesitzliste in Textziffer 56 zu entnehmen. Bei den gemeinsamen Vereinbarungen handelt es sich ausschließlich um Gemeinschaftsunternehmen und nicht um gemeinschaftliche Tätigkeiten im Sinne des IFRS 12. WESENTLICHE ASSOZIIERTE UND GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMENscroll
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Nicht at equity bewertet, maßgeblicher Einfluss
ging im Dezember 2014 verloren. Alle dargestellten Gesellschaften werden nach der Equity-Methode bewertet. Das Geschäftsjahr der Sunwing Travel Group Inc. und der Blue Diamond Hotels and Resorts Inc. entspricht dem Geschäftsjahr des TUI Konzerns, das Geschäftsjahr der übrigen obigen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen weicht von dem Geschäftsjahr des TUI Konzerns ab und endet am 31. Dezember. Für die Fortschreibung der Equity-Bewertung zum Bilanzstichtag des TUI Konzerns werden für diese Gesellschaften Zwischenabschlüsse zum 30. September erstellt. WESENTLICHE ASSOZIIERTE UNTERNEHMENIm Jahr 2009 ging die Sunwing Travel Group eine Partnerschaft mit dem TUI Konzern ein. Sunwing Travel Group Inc. ist ein vertikal integriertes Reiseunternehmen, das Veranstaltergeschäft, eine Fluglinie und Reisebüroketten umfasst. Die Gesellschaft hat verschiedene Klassen von Aktien. Der TUI Konzern hält 25 % der stimmberechtigten Aktien. Die Blue Diamond Hotels & Resorts Inc., eine Hotelbetriebs- und -entwicklungsgesellschaft, betreibt eine Kette von luxuriösen Strandresorts und -hotels in der Karibik und Mexiko. Die Hapag-Lloyd AG ist eine Containerschifffahrtslinie. Gemäß der vom TUI Konzern im Geschäftsjahr 2014/15 neu anzuwendenden Änderungen des IAS 28 war zum 30. September 2014 ein Anteil von 70 % der Beteiligung -entsprechend 15,4 % Kapitalanteil - rückwirkend als assoziiertes Unternehmen nach der Equity Methode zu bilanzieren. Der andere Anteil von 30 % der Beteiligung - entsprechend einem Kapitalanteil von 6,6 % und einem Buchwert von 140,2 Mio. € - war aufgrund der erwarteten Fusion der Hapag-Lloyd AG mit der Compania Sud Americana de Vapores S.A. (CSAV) und der damit verbundenen Verringerung der Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG auf 15,4 % unverändert als zur Veräußerung bestimmter Vermögenswert auszuweisen. Dieser führte zu einer Änderung des Vorjahreswerte. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt "Änderung von Vorjahreswerten". ÄNDERUNGEN DER KONZERNBETEILIGUNGSQUOTE AN WESENTLICHEN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMENIm Vorjahr hielt der TUI Konzern 22,0 % der Hapag-Lloyd AG mit Sitz in Hamburg. Am 2. Dezember 2014 wurde die im April 2014 vertraglich vereinbarte Fusion der Hapag-Lloyd AG mit der Compania Sud Americana de Vapores S.A vollzogen. Im Rahmen dieser Transaktion brachte die CSAV ihre Containerschifffahrtsaktivitäten als Sacheinlage in die Hapag-Lloyd AG ein und erhielt dafür im Gegenzug eine Beteiligung von 30 % an der fusionierten Gesellschaft. Die Beteiligungshöhe des TUI Konzerns an der fusionierten Hapag-Lloyd verringerte sich infolge der Transaktion von 22,0 % auf 15,4 %. Durch die Transaktion verlor die TUI ihren maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft. Entsprechend IAS 28 wurden der nach der Equity Methode bilanzierte Anteil der Beteiligung von 344,4 Mio. € und der als zur Veräußerung bestimmter Vermögenswert ausgewiesene Anteil von 140,2 Mio. € ausgebucht und die verbliebene Beteiligung, deren beizulegender Zeitwert am Vollzugsdatum 481,9 Mio. € betrug, als zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswert erfasst. Die Beteiligungsquote an der Hapag-Lloyd AG sank aufgrund der Nichtteilnahme an einer im Dezember 2014 durchgeführten Barkapitalerhöhung von 15,4 % auf 13,9 %. Zum 30. September 2015 wird die verbleibende Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG weiterhin als zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswert ausgewiesen. WESENTLICHE GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMENDie Riu Hotels S.A. ist eine Hotelgesellschaft, die Hotels im 4- bis 5- Sterne Segment besitzt und betreibt. Die Hotels der im Jahr 1976 gegründeten Gesellschaft liegen insbesondere in Spanien und Mittelamerika. TUI Cruises ist ein 2008 gegründetes Gemeinschaftsunternehmen mit der US-amerikanischen Reederei Royal Caribbean Cruises Ltd. Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg bietet Kreuzfahrten für den gehobenen deutschsprachigen Markt an. Seit Indienststellung der Mein Schiff 4 im Juni 2015 bedient TUI Cruises diesen Markt gegenwärtig mit vier Schiffen. Togebi Holdings Limited ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit der Oscrivia Limited, einer Gesellschaft im Besitz der russischen S-Group Capital Management Limited. Geschäftsgegenstand dieses in 2009 geformten Gemeinschaftsunternehmens ist die Entwicklung des touristischen Veranstaltergeschäfts, insbesondere in Russland und der Ukraine. Es besitzt Veranstaltertochtergesellschaften und Reisebüroketten in diesen Ländern. FINANZINFORMATIONEN ZU ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMENDie folgenden Tabellen enthalten zusammengefasste Finanzinformationen zu den wesentlichen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen. Bei den dargestellten Beträgen handelt es sich um die 100 %-Beträge aus den vorkonsolidierten Teilkonzernabschlüssen der jeweiligen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen und nicht um den Anteil des TUI Konzerns an diesen Beträgen. ZUSAMMENGEFASSTE FINANZINFORMATIONEN WESENTLICHER ASSOZIIERTER UNTERNEHMENscroll
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Ausschließlich aus fortzuführenden Geschäftsbereichen. ZUSAMMENGEFASSTE FINANZINFORMATIONEN WESENTLICHER GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMENscroll
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Ausschließlich aus fortzuführenden Geschäftsbereichen. Der TUI-Konzern hat im Geschäftsjahr 2014/15 von TUI Cruises 35,0 Mio. € und von Riu Hotels 34,3 Mio. € Dividenden vereinnahmt, von den Gemeinschaftsunternehmen insgesamt 76,4 Mio. € (Vorjahr 24,2 Mio. €, darin 9,8 Mio. € von Riu Hotels). Im Geschäftsjahr 2014/15 wurden von den wesentlichen assoziierten Unternehmen keine Dividenden vereinnahmt, von den assoziierten Unternehmen insgesamt 2,6 Mio. € (Vorjahr 12,3 Mio. €, darin 8,4 Mio. € von Sunwing Travel Group). Zusätzlich zu den für den TUI Konzern wesentlichen assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen hält die TUI AG Anteile an weiteren nach der Equity-Methode bewerteten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die einzeln betrachtet als nicht wesentlich anzusehen sind. In den folgenden Tabellen ist neben dem Anteil des TUI Konzerns an den dargestellten Ergebnisgrößen der wesentlichen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen auch der aggregierte Betrag des Anteils am Gewinn bzw. Verlust, am sonstigen Ergebnis und am Gesamtergebnis der unwesentlichen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen dargestellt. ANTEILIGE FINANZINFORMATIONEN WESENTLICHER UND NICHT WESENTLICHER ASSOZIIERTER UNTERNEHMENscroll
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ANTEILIGE FINANZINFORMATIONEN WESENTLICHER UND NICHT WESENTLICHER GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMENscroll
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NETTOVERMÖGENSWERTE DER WESENTLICHEN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMENscroll
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Für die Hapag-Lloyd AG werden die Nettovermögenswerte
zum 2.12.2014 dargestellt. ÜBERLEITUNG AUF DEN BUCHWERT DER ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN IN DER KONZERNBILANZscroll
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Lediglich der Anteil, der zur Equity-Bewertung
berücksichtigt wird. NETTOVERMÖGENSWERTE DER WESENTLICHEN GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMENscroll
ÜBERLEITUNG AUF DEN BUCHWERT DER GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMEN IN DER KONZERNBILANZscroll
NICHT ERFASSTE VERLUSTE VON GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMENDie nicht erfassten kumulierten Verluste in Höhe von 39,9 Mio. € betreffen das in den Quellmärkten Russland und Ukraine tätige Gemeinschaftsunternehmen Togebi Holdings Limited (TUI Russia). Aufgrund bereits in Vorjahren erfasster anteiliger Verluste war der Buchwert bereits im Geschäftsjahr 2013/14 vollständig abgeschrieben. Darüber hinaus gehende Verluste in Höhe von 25,1 Mio. € (Vorjahr 14,8 Mio. €) wurden nicht erfasst, da keine Verpflichtung zur Verlustübernahme seitens des TUI Konzerns besteht. Die Erfassung dieser Verluste hätte zu einer Reduzierung des Buchwerts des Gemeinschaftsunternehmens unter null geführt. RISIKEN IN ZUSAMMENHANG MIT DEN ANTEILEN AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMENZugunsten assoziierter Unternehmen bestehen zum 30. September 2015 keine Eventualschulden (Vorjahr 235,9 Mio. €). Zugunsten von Gemeinschaftsunternehmen bestehen Eventualschulden in Höhe von 125,4 Mio. € (Vorjahr 125,8 Mio. €). Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen bestehen zudem finanzielle Verpflichtungen aus Investitionen in Höhe von 877,2 Mio. € und aus Miet-, Pacht- und Charterverträgen in Höhe von 9,3 Mio. €. (19) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle VermögenswerteIn den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden Anteile an verbundenen, nicht konsolidierten Tochterunternehmen, Beteiligungen und sonstige Wertpapiere erfasst. ZUR VERÄUSSERUNG VERFÜGBARE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEscroll
Zum 30. September 2014 waren in der Position kurzfristige sonstige Wertpapiere Geldmarktfondsanteile in Höhe von 300,0 Mio. € ausgewiesen. Diese repräsentierten den Emissionserlös aus der im Rahmen der Fusion begebenen Hochzinsanleihe und wurden nach Vollzug des Zusammenschlusses mit der TUI Travel PLC und dem Wegfall der Verfügungsbeschränkung veräußert. Die Position Beteiligungen enthält den 13,9 % Anteil an der Hapag-Lloyd AG. Die Beteiligung wird mit ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 334,9 Mio. € am Bilanzstichtag bewertet. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG verweisen wir auf den Abschnitt "Finanzinstrumente in Level 3" unter der Textziffer 44. Die Prüfung der Werthaltigkeit der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte auf objektive Hinweise, dass die Vermögenswerte wertgemindert sein könnten, führte für die Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG zu einem Wertminderungsbedarf in Höhe von 147,1 Mio. €. Nach Einschätzung des Managements war der Rückgang des beizulegenden Zeitwerts gegenüber den Anschaffungskosten der Beteiligung als signifikant einzustufen. Die Beteiligung wurde deshalb erfolgswirksam auf den beizulegenden Zeitwert von 334,9 Mio. € abgeschrieben. Die Wertminderung in Höhe von 147,1 Mio. € wurde in den Finanzaufwendungen erfasst. Darüber hinaus wurden die vormals erfolgsneutral erfassten positiven Wertänderungen gegenüber den Anschaffungskosten in Höhe von 7,1 Mio. € ausgebucht. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2014/15 finanzielle Vermögenswerte, die nach IAS 39 als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert waren, in Höhe von 155,6 Mio. € (Vorjahr 1,9 Mio. €) wertgemindert. Liegt für gehaltene Anteile kein auf einem aktiven Markt notierter Marktpreis vor und liefern andere Methoden zur Ermittlung eines objektivierbaren Marktwertes keine verlässlichen Ergebnisse, werden die Anteile zu Anschaffungskosten bewertet. (20) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige VermögenswerteFORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTEscroll
ALTERSSTRUKTUR DER FINANZINSTRUMENTE AUS DEN FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGEN VERMÖGENSWERTEscroll
Bei finanziellen Vermögenswerten, die weder überfällig noch wertgemindert sind, geht der Konzern von einer guten Bonität des jeweiligen Schuldners aus. Zum 30. September 2015 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte in Höhe von 99,7 Mio. € (Vorjahr 100,3 Mio. €) wertberichtigt. Der folgenden Übersicht ist eine Fälligkeitsanalyse der Wertberichtigungen zu entnehmen. ALTERSSTRUKTURANALYSE DER WERTBERICHTIGUNGEN AUF FINANZINSTRUMENTE DER KLASSE FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTEscroll
Die Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelte sich wie folgt. WERTBERICHTIGUNG AUF VERMÖGENSWERTE DER IFRS 7 KLASSEFORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTEscroll
Im Geschäftsjahr 2014/15 ergaben sich keine Zahlungszuflüsse (Vorjahr 1,5 Mio. €) aus wertgeminderten verzinslichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die herausgelegten Kredite und Forderungen und sonstigen Forderungen und Vermögenswerte umfassen die folgenden Positionen: FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENscroll
HERAUSGELEGTE KREDITE UND FORDERUNGENscroll
Die geleisteten Anzahlungen betreffen hauptsächlich branchenübliche Vorauszahlungen für zukünftige touristische Leistungen, insbesondere vom Veranstalter geleistete Vorauszahlungen für zukünftig zu beziehende Hotelleistungen. SONSTIGE FORDERUNGEN UND VERMÖGENSWERTEscroll
(21) Derivative FinanzinstrumenteDERIVATIVE FINANZINSTRUMENTEscroll
Die derivativen Finanzinstrumente werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Marktwert) angesetzt. Sie dienen im Wesentlichen der Absicherung des zukünftigen operativen Geschäfts und werden innerhalb der Erläuterungen zu den Finanzinstrumenten detailliert dargestellt. (22) Latente und tatsächliche ErtragsteueransprücheDie Ermittlung der latenten und tatsächlichen Ertragsteuern wird im Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" detailliert erläutert. ERTRAGSTEUERANSPRÜCHEscroll
Von den latenten Ertragsteueransprüchen realisieren sich 287,6 Mio. € (Vorjahr 197,9 Mio. €) in mehr als zwölf Monaten. BILANZIERTE AKTIVE UND PASSIVE LATENTE STEUERN NACH SACHVERHALTENscroll
Auf abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 128,2 Mio. € (Vorjahr 110,9 Mio. €) werden keine latenten Steueransprüche angesetzt. Keine latenten Steuerverbindlichkeiten wurden für temporäre Differenzen in Höhe von 49,5 Mio. € (Vorjahr 43,0 Mio. €) zwischen dem Nettovermögen und dem steuerlichen Buchwert von Tochterunternehmen angesetzt, da mit einer Umkehr der temporären Differenzen in näherer Zukunft nicht zu rechnen ist. AKTIVIERTE VERLUSTVORTRÄGE UND VORTRAGSFÄHIGKEIT NICHT AKTIVIERTER VERLUSTVORTRÄGEscroll
Verlustvorträge aus deutschen Gesellschaften enthalten den kumulierten Betrag aus Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Zinsvorträge aus der Zinsschrankenregelung. Potenzielle Steuerersparnisse in Höhe von insgesamt 907,2 Mio. € (Vorjahr 1.037,9 Mio. €) wurden nicht aktiviert, da die Nutzung der zugrundeliegenden Verlustvorträge im Planungszeitraum als nicht wahrscheinlich eingeschätzt wurde. Es ergaben sich im Geschäftsjahr 2014/15 Steuerminderungen von 24,0 Mio. € (Vorjahr 0,0 Mio. €) aus der Nutzung von Verlustvorträgen, die bislang als nicht realisierbar eingeschätzt wurden und für die somit zum 30. September 2014 kein Vermögenswert für die daraus möglichen Steuerersparnisse angesetzt wurde. Wie im Vorjahr wurden keine Steuerminderungen durch Verlustrückträge realisiert. ENTWICKLUNG DER AKTIVEN LATENTEN STEUERN AUS VERLUSTVORTRÄGENscroll
Der aktivierte latente Steueranspruch aus temporären Differenzen und aus als nutzbar eingeschätzten Verlustvorträgen in Höhe von 203,3 Mio. € (Vorjahr 10,5 Mio. €), ist auch bei Gesellschaften, die im Berichtsjahr oder im Vorjahr Verluste erleiden, durch künftig erwartete zu versteuernde Ergebnisse gedeckt. Im Geschäftsjahr 2014/15 resultiert die Werthaltigkeit dieses latenten Steueranspruchs aus der Erweiterung des inländischen ertragsteuerlichen Organkreises. (23) VorräteVORRÄTEscroll
Die sonstigen Vorräte beinhalten mit 16,6 Mio. € in Hotels genutzte Verbrauchsgüter (Vorjahr 16,5 Mio. €). Sowohl im abgelaufenen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr wurden keine wesentlichen Zuschreibungen auf Vorräte vorgenommen. (24) FinanzmittelFINANZMITTELscroll
Die Finanzmittel unterliegen zum 30. September 2015 mit 198,5 Mio. € Verfügungsbeschränkungen (Vorjahr 180,3 Mio. €). Hiervon entfallen 116,3 Mio. € auf erhaltene Barsicherheiten, die im Geschäftsjahr 2012/13 von belgischen Steuerbehörden vor dem Hintergrund eines langjährigen Rechtsstreits über die Erstattung von Umsatzsteuer für die Jahre 2001 bis 2011 ohne Anerkenntnis einer Schuld bei einem belgischen Tochterunternehmen hinterlegt wurden, um den Zinslauf für beide Parteien zu unterbrechen. Zur Absicherung einer etwaigen Rückzahlung wurde dem belgischen Staat eine Bankgarantie eingeräumt. Aufgrund der Bankgarantie ist die Fähigkeit des TUI Konzerns, über die Finanzmittel zu verfügen, eingeschränkt. (25) Zur Veräußerung bestimmte VermögenswerteZUR VERÄUSSERUNG BESTIMMTE VERMÖGENSWERTEscroll
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde das Segment LateRooms Group als aufgegebener Geschäftsbereich in die zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte umgegliedert. Im Zusammenhang mit diesem aufgegebenen Geschäftsbereich bestehen zum 30. September 2015 Vermögenswerte in Höhe von 38,8 Mio. €. Zu weiteren Erläuterungen wird auf den Abschnitt "Aufgegebene Geschäftsbereiche" verwiesen. Entsprechend IFRS 5 wurden die Vermögenswerte und Schulden der im aufgegebenen Geschäftsbereich LateRooms Group enthaltenen LateRooms Ltd. auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung von 11,6 Mio. € abgeschrieben. Dies ist eine nicht-wiederkehrende Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, bei der als nicht beobachtbare Inputparameter aktuelle Kaufangebote potenzieller Erwerber verwendet wurden. Die Bewertung ist deshalb dem Level 3 der Bewertungshierarchie zuzuordnen. Der Wertminderungsaufwand in Höhe von 36,0 Mio. € wurde im Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich erfasst. Die direkt im Eigenkapital erfassten kumulativen Aufwendungen im Zusammenhang mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten belaufen sich auf 5,5 Mio. €. (26) Gezeichnetes KapitalDer Zusammenschluss der TUI AG und der TUI Travel PLC hatte einen wesentlichen Einfluss auf die Eigenkapitalpositionen des Konzerns. Im Einzelnen verweisen wir auf den Abschnitt "Zusammenschluss der TUI AG und der TUI Travel PLC" dieses Berichtes. Das gezeichnete Kapital der TUI AG besteht aus nennwertlosen Stückaktien, die jeweils in gleichem Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt rund 2,56 €. Bei den Aktien handelt es sich seit der Umstellung im Juli 2005 um Namensaktien, deren Inhaber namentlich im Aktienregister geführt werden. Das gezeichnete Kapital der TUI AG ist in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg und Hannover eingetragen. Es stieg im Geschäftsjahr infolge der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der TUI AG mit der TUI Travel PLC um 242.764.546 Aktien. Weiterhin wurden 133.340 Aktien durch Ausgabe von Belegschaftsaktien begeben. Aufgrund von Wandlungen aus den Wandelanleihen 2009/2014 und 2011/2016 der TUI AG sowie aus Wandlungen einer von der TUI Travel PLC emittierten Wandelanleihe entstanden 57.144.188 Aktien. Zum Ende des Geschäftsjahres setzt sich das gezeichnete Kapital damit aus 586.603.217 Aktien zusammen. Es stieg um 767,0 Mio. € auf 1.499,6 Mio. €. Am 30. September 2015 wurden 2.745.990 Aktien der TUI AG von einem Employee Benefit Trust der TUI Travel Limited gehalten. Die Hauptversammlung vom 10. Februar 2015 hat den Vorstand der TUI AG ermächtigt, eigene Aktien bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 9. August 2016. Von der Möglichkeit, eigene Aktien zu erwerben, wurde bisher kein Gebrauch gemacht. BEDINGTES KAPITALAuf den Hauptversammlungen am 7. Mai 2008 sowie am 13. Mai 2009 wurden bedingte Kapitalien in Höhe von jeweils 100 Mio. € geschaffen und die Gesellschaft zur Ausgabe von Schuldverschreibungen ermächtigt. Beide bedingten Kapitalien haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr durch Wandlung bzw. Rückzahlung der 2009 bzw. 2011 begebenen Wandelanleihen erledigt. Unter Verwendung des bedingten Kapitals vom 13. Mai 2009 hatte die TUI AG am 17. November 2009 eine unbesicherte, nicht nachrangige Wandelanleihe über 217,8 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 17. November 2014 begeben. Die Stückelung der Anleihe erfolgte zu einem Nennbetrag von je 56,30 €. Der Wandlungspreis betrug zuletzt aufgrund der am 13. Februar 2014 gezahlten Bardividende 5,5645 € je Stückaktie. Bis zum Ablauf der Wandlungsfrist wurden 3.425.345 Schuldverschreibungen in 38.697.895 neue Aktien der TUI AG gewandelt (davon im abgelaufenen Geschäftsjahr 4.143.061 Stück). Ein verbliebenes Nominalvolumen von 2,4 Mio. € wurde zur Endfälligkeit am 17. November 2014 zurückbezahlt. Unter Verwendung des bedingten Kapitals vom 7. Mai 2008 hatte die TUI AG am 24. März 2011 eine weitere unbesicherte, nicht nachrangige Wandelanleihe über 339,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 24. März 2016 begeben. Die Stückelung der Anleihe erfolgte zu einem Nennbetrag von je 59,26 €. Der Wandlungspreis betrug aufgrund der am 11. Februar 2015 gezahlten Bardividende zuletzt 11,4634 € je Stückaktie. Die Wandelanleihe wurde im aktuellen Geschäftsjahr vorzeitig gekündigt und bis zum Ablauf der Wandlungsfrist wurden 5.680.079 Schuldverschreibungen in 29.362.361 neue Aktien der TUI AG gewandelt (davon im abgelaufenen Geschäftsjahr 29.360.677 Aktien). Ein verbliebenes Nominalvolumen von 2,4 Mio. € wurde zur Endfälligkeit am 7. April 2015 zurückbezahlt. In der Hauptversammlung am 28. Oktober 2014 wurde ein bedingtes Kapital in Höhe von 62,0 Mio. € zur Gewährung von neuen Aktien an die Inhaber einer im April 2010 emittierten Wandelanleihe im Nennwert von 400,0 Mio. Britischen Pfund der TUI Travel PLC geschaffen. Im Rahmen des Zusammenschlusses der TUI AG mit der TUI Travel PLC hatten die Gläubiger dieser Anleihe ein besonderes Kündigungsrecht. Es wurde festgelegt, dass die bei Wandlung entstehenden Aktien der TUI Travel PLC in einem Verhältnis von 1:0,399 in Aktien der TUI AG gewandelt werden. Nachdem ein Großteil der konzernexternen Gläubiger das Kündigungsrecht zur Wandlung genutzt hatte und die konzernintern gehaltenen Anleihestücke getilgt wurden, wurde der verbliebene Teil am 3. März 2015 von der TUI Travel Limited vorzeitig gekündigt. Während der Teil der Wandelanleihe mit einem Nominalvolumen von 200,0 Mio. €, der von der TUI AG gehalten wurde, durch Zahlung getilgt wurde, wurden alle anderen Wandelanleihen gewandelt. Insgesamt entstanden hierdurch 23.640.450 neue Aktien der TUI AG. Ein weiteres bedingtes Kapital zur Ausgabe von Schuldverschreibungen in Höhe von 120,0 Mio. € wurde bereits auf der Hauptversammlung am 15. Februar 2012 beschlossen. Die Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten sowie Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (mit und ohne Laufzeitbegrenzung) ist auf einen Nominalbetrag von 1,0 Mrd. € beschränkt und bis zum 14. Februar 2017 befristet. Insgesamt verfügt die TUI AG zum 30. September 2015 über ein bedingtes Kapital von 120,0 Mio. € (Vorjahr 231,7 Mio. €). GENEHMIGTES KAPITALAuf der Hauptversammlung am 9. Februar 2011 ist ein Beschluss zur Schaffung eines genehmigten Kapitals zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen in Höhe von 246,0 Mio. € gefasst worden. Die Ermächtigung für dieses genehmigte Kapital endet am 8. Februar 2016. Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2013 hat die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen um insgesamt höchstens 64,5 Mio. € beschlossen. Diese Ermächtigung hat eine Gültigkeit bis zum 12. Februar 2018. Ebenfalls auf der Hauptversammlung vom 13. Februar 2013 wurde ein neues genehmigtes Kapital zur Ausgabe von Belegschaftsaktien über 10,0 Mio. € beschlossen. Der Vorstand der TUI AG ist ermächtigt, dieses genehmigte Kapital bis zum 12. Februar 2018 einmal oder mehrmals durch Ausgabe von Belegschaftsaktien gegen Bareinlage zu nutzen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 99.800 neue Belegschaftsaktien ausgegeben, so dass das genehmigte Kapital noch rund 9,4 Mio € beträgt. Auf der Hauptversammlung am 28. Oktober 2014 ist ein Beschluss zur Schaffung eines genehmigten Kapitals zur Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlage in Höhe von 18,0 Mio. € gefasst worden, um Ansprüche auf Anteile der TUI Travel PLC, die TUI Travel PLC ihren Mitarbeitern gewährt hatte, durch neue Aktien der TUI AG entsprechen zu können. Die Ermächtigung für dieses genehmigte Kapital endet am 27. Oktober 2019. Damit beträgt zum 30. September 2015 die Summe der Ermächtigungen für noch nicht genutztes genehmigtes Kapital 337,9 Mio. € (Vorjahr 320,2 Mio. €). (27) KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält Einstellungen aus Aufgeldern. Darüber hinaus sind Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte zum Erwerb von Aktien der TUI AG berechtigen, in die Kapitalrücklage einzustellen, sofern die Wandlungsrechte gemäß IAS 32 als Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren sind. Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien infolge der Ausübung von Wandelrechten werden ebenfalls der Kapitalrücklage zugeführt. Kapitalbeschaffungskosten für die Emission der Wandlungsrechte sowie für die Kapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- bzw. Sacheinlage wurden mit den aus diesen Vorgängen resultierenden Zuführungen zur Kapitalrücklage verrechnet. Die Kapitalrücklage erhöhte sich infolge der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss der TUI AG mit der TUI Travel PLC um 2.676,8 Mio. €. Weiterhin entstanden bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien 1,2 Mio. € und durch Wandlung von Wandelanleihen 453,4 Mio. €. Insgesamt stieg die Kapitalrücklage der TUI AG um 3.131,4 Mio. € auf 4.187,7 Mio. €. (28) GewinnrücklagenDie TUI AG hat an ihre Aktionäre im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Dividende von 0,33 € je Stückaktie, insgesamt rund 94,5 Mio. €, gezahlt. Weiterhin ist die Verzinsung des von der TUI AG begebenen Hybridkapitals gemäß den Vorschriften der IFRS bis zum Zeitpunkt ihrer Kündigung am 24. März 2015 als Dividende auszuweisen. Aus den laufenden Aktienoptionsplänen, die mit Aktien bedient werden, resultierte eine Erhöhung des Eigenkapitals um 26,1 Mio. €. Angaben zu diesen langfristigen Anreizprogrammen werden unter Textziffer 43 im Kapitel "Anteilsbasierte Vergütungen nach IFRS 2" dargestellt. Die Auswirkung aus dem Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen enthält als wesentlichen Erwerb den Zusammenschluss der TUI AG mit der TUI Travel PLC. Die Gegenleistung einschließlich der Nebenkosten für den Erwerb der nicht beherrschenden Anteile belief sich auf 3.359,7 Mio. €, der Buchwert der erworbenen Anteile auf - 606,2 Mio. €. Siehe hierzu auch den Abschnitt "Zusammenschluss der TUI AG und der TUI Travel PLC" in diesem Bericht. Des Weiteren hat ein Employee Benefit Trust der TUI Travel PLC im ersten Quartal Aktien der TUI Travel PLC erworben, um diese für Aktienoptionspläne zu verwenden. Durch die vorgeschriebene Verrechnung der hierfür aufgewendeten Beträge mit den Gewinnrücklagen als Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen sank das Eigenkapital um 85,1 Mio. €. Durch die fast vollständige Ausgabe von Aktien im Rahmen der Aktienoptionspläne blieben die nicht beherrschenden Anteile insgesamt unverändert. Die im Abschnitt "Konsolidierungsgrundsätze- und -methoden" dargestellte Aufteilung der Peak Adventure Travel Group Ltd., Australien, war zum Teil als Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen darzustellen. Die Gegenleistung für den Erwerb belief sich auf 23,4 Mio. €, die erworbenen Anteile nicht beherrschender Gesellschafter auf 42,0 Mio. €. Weiterhin wurden im Geschäftsjahr nicht beherrschende Anteile an der Global Obi S.L., Spanien, an der Wonder Holding AB, Schweden, und an der TUI Leisure airport sales GmbH, Deutschland erworben. Die Gegenleistung für den Erwerb belief sich auf 1,3 Mio. €, die erworbenen Buchwerte der nicht beherrschenden Anteile beliefen sich insgesamt auf 0,6 Mio. €. Unterschiede aus der Währungsumrechnung enthalten Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen sowie aus der Umrechnung von in fremder Währung geführten Geschäfts- oder Firmenwerten. Der Anteil der Gewinne und Verluste aus Sicherungsinstrumenten, der als effektive Absicherung zukünftiger Zahlungsströme ermittelt wird, wird erfolgsneutral innerhalb der sonstigen Ergebnisse im Eigenkapital erfasst. Eine erfolgswirksame Auflösung dieser Rücklage erfolgt in der gleichen Periode, in der auch das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam oder als nicht mehr wahrscheinlich eingeschätzt wird. Die Neubewertung von Pensionsverpflichtungen (insbesondere versicherungsmathematische Gewinne und Verluste) wird ebenfalls erfolgsneutral innerhalb der sonstigen Ergebnisse im Eigenkapital erfasst. Die gemäß IAS 27 alter Fassung gebildete Neubewertungsrücklage aus sukzessive durchgeführten Erwerben von Unternehmen wird bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung des jeweiligen Unternehmens weitergeführt. Gemäß dem prospektiv anzuwendenden geänderten IAS 27 kommt es zu keiner Neubildung von Neubewertungsrücklagen aus Sukzessiverwerben, da die zwischen den jeweiligen Erwerbszeitpunkten entstehenden Zeitwertänderungen von Vermögenswerten und Schulden gemäß der Beteiligungsquote, die noch nicht zu einer Konsolidierung der Gesellschaft führte, erfolgswirksam werden. (29) Verwendung BilanzgewinnNach dem Aktiengesetz beschließt die Hauptversammlung über die Verwendung des im handelsrechtlichen Jahresabschluss der TUI AG ausgewiesenen Bilanzgewinns. Der Jahresüberschuss der TUI AG beträgt 1.256,7 Mio. €. Unter Berücksichtigung einer Einstellung in die Gewinnrücklagen von 314,0 Mio. € und eines Gewinnvortrages von 66,7 Mio. € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 1.009,4 Mio. €. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres für die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,56 € je Stückaktie zu verwenden und den nach Abzug der Dividendensumme von 328,5 Mio. € verbleibenden Betrag von 680,9 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen. Die endgültige Dividendensumme hängt von der Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns durch die Hauptversammlung ab. (30) HybridkapitalDas im Dezember des Geschäftsjahres 2005 durch die TUI AG begebene nachrangige Hybridkapital mit einem Nominalvolumen von 300,0 Mio. € wurde am 24. März 2015 mit Wirkung zum 30. April 2015 gekündigt. Die bei der Ausgabe des Hybridkapitals angefallenen Ausgabekosten wurden bei Tilgung mit den Gewinnrücklagen verrechnet. (31) Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am EigenkapitalDie Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital entfallen hauptsächlich auf die in der folgenden Tabelle dargestellten Gesellschaften. TOCHTERUNTERNEHMEN MIT WESENTLICHEN NICHT BEHERRSCHENDEN ANTEILENscroll
Das Geschäftsjahr der RIUSA II S.A. weicht von dem Geschäftsjahr des TUI Konzerns ab und endet am 31. Dezember. Dieser Stichtag wurde bei Gründung der Gesellschaft festgelegt. Für die Einbeziehung der RIUSA II Gruppe in den Konzernabschluss des TUI Konzerns zum 30. September wird ein Teilkonzernabschluss der RIUSA II Gruppe auf den Bilanzstichtag 30. September erstellt. Das Geschäftsjahr der TUI Travel Ltd. entspricht dem Geschäftsjahr des TUI Konzerns. Die dem Segment Hotel & Resorts zugeordnete RIUSA II Gruppe betreibt eigene, gepachtete und unter Managementverträgen betriebene Hotels in touristischen Zielgebieten des TUI Konzerns. Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und den Rahmenverträgen mit dem TUI Konzern sowie der erheblichen Bedeutung des Veranstaltergeschäfts für den wirtschaftlichen Erfolg der RIUSA II Gruppe ist der TUI Konzern in der Lage, auf die Entscheidungen in den relevantesten Aktivitäten einen bestimmenden Einfluss auszuüben. Deshalb wird die RIUSA II Gruppe vollkonsolidiert, obwohl der TUI Konzern nur 50 % der Kapitalanteile hält. Seit dem Zusammenschluss der TUI AG mit der TUI Travel PLC im Dezember 2015 bestehen keine Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital der TUI Travel Ltd. mehr. Für eine detaillierte Beschreibung der Transaktion wird auf den Abschnitt "Zusammenschluss der TUI AG und der TUI Travel PLC" in den Konsolidierungsgrundsätzen und -methoden verwiesen. Die folgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen zu Tochterunternehmen, für die wesentliche Anteile nicht beherrschender Gesellschafter bestehen. Es werden jeweils die konsolidierten Abschlüsse der Teilkonzerne dargestellt. ZUSAMMENGEFASSTE FINANZINFORMATIONEN ZU TOCHTERUNTERNEHMEN MIT WESENTLICHEN NICHT BEHERRSCHENDEN ANTEILENscroll
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Vorkonsolidierter Teilkonzernabschluss. (32) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenFür die betriebliche Altersversorgung von Mitarbeitern bestehen beitrags- und leistungsorientierte Versorgungszusagen. Die Versorgungszusagen sind dabei abhängig von den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des jeweiligen Landes und basieren in der Regel auf Beschäftigungsdauer und -entgelt der Mitarbeiter. Beitragsorientierte Versorgungszusagen werden immer durch die Zahlung von Prämien an externe Versicherer bzw. Fonds finanziert. In Deutschland besteht eine beitragsorientierte gesetzliche Grundversorgung der Arbeitnehmer, die Rentenzahlungen in Abhängigkeit vom Einkommen und von den geleisteten Beiträgen übernimmt. Daneben bestehen für Gesellschaften des TUI Konzerns weitere branchenspezifische Versorgungseinrichtungen. Mit Zahlung der Beiträge an die staatlichen Rentenversicherungsträger und privatrechtlichen Pensionskassen bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Als eine wesentliche privatrechtliche Pensionskasse betreibt die Aegon Levensverzekering N.V., die beitragsorientierten Pensionspläne für die wesentlichen niederländischen Tochterunternehmen des TUI Konzerns. Die laufenden Beitragszahlungen für beitragsorientierte Pläne werden als Aufwand der Periode erfasst. Im Berichtszeitraum betrug die Summe aller beitragsorientierten Pensionsaufwendungen 85,8 Mio. € (Vorjahr 85,3 Mio. €). Neben diesen beitragsorientierten Versorgungsplänen bestehen im TUI Konzern leistungsorientierte Pensionspläne, die üblicherweise entweder durch die Bildung von Rückstellungen innerhalb des Unternehmens oder durch die Anlage von Finanzmitteln außerhalb des Unternehmens finanziert werden. Innerhalb dieser Gruppe stellt die MER-Pensionskasse VVaG, eine privatrechtliche Pensionskasse, in der deutsche Gesellschaften der Reisebranche organisiert sind, einen gemeinschaftlichen Plan mehrerer Arbeitgeber dar, der als leistungsorientierter Plan zu klassifizieren ist. Die Planteilnehmer und die Arbeitgeber leisten gemäß der Satzung gehaltsabhängige Beiträge an den Plan. Darüber hinaus bestehen keine weiteren satzungsgemäßen Verpflichtungen, eine Nachschusspflicht seitens der Planteilnehmer ist explizit ausgeschlossen. Die eingezahlten Beiträge werden, sofern sie nicht kurzfristig zur Erbringung von Leistungen verwendet werden, entsprechend den Regelungen des Plans angelegt. Diese Anlage geschieht dabei nicht getrennt nach Arbeitgebern, so dass eine Aufteilung des Vermögens auf einzelne Arbeitgeber entsprechend nicht möglich ist. Das Anlagerisiko wird ebenso wie das biometrische Risiko von allen Planteilnehmern gemeinsam getragen. Zudem stellt die Pensionskasse derzeit keine Unterlagen zur Verfügung, die eine Zuordnung eines etwaigen Fehlbetrages oder einer Vermögensüberdeckung und des Anteils des Unternehmens am Pensionsplan ermöglichen. Aus diesem Grund ist eine Bilanzierung des Plans nach den Vorgaben des IAS 19 nicht möglich und der Plan wird wie ein beitragsorientierter Plan erfasst. Im Geschäftsjahr wurden an die MER-Pensionskasse VvaG Beiträge in Höhe von 5,5 Mio. € (Vorjahr 5,6 Mio. €) geleistet. Für das Folgejahr werden Beiträge in gleicher Höhe erwartet. Als leistungsorientierte Versorgungspläne bilanzierte Pensionspläne bestehen im TUI Konzern insbesondere in Deutschland und in Großbritannien. Die mit Abstand größten Versorgungspläne bestehen bei den englischen Reiseveranstaltern des Konzerns und haben zum Bilanzstichtag einen Anteil von 75,3 % (Vorjahr 74,0 %) an der gesamten Verpflichtung des Konzerns. Die deutschen Pläne machen weitere 20,2 % (Vorjahr 21,6 %) der Verpflichtung aus. In Großbritannien bestehen die folgenden wesentlichen Pensionspläne, die Pensionszahlungen in Abhängigkeit von der Höhe des Endgehalts und der Betriebszugehörigkeit vorsehen. Das zu berücksichtigende Endgehalt ist dabei nach oben begrenzt. WESENTLICHE PENSIONSPLÄNE IN GROSSBRITANNIENscroll
Die leistungsorientierten Pläne in Großbritannien sind nahezu ausschließlich über externe Fonds finanziert. Nach englischem Recht besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, diese Fonds finanziell so auszustatten, dass das Planvermögen die zu leistenden Pensionszahlungen und die Verwaltungskosten des Fonds deckt. Die Pensionsfonds werden von eigenständigen Verwaltern (Trustees) betreut. Die Trustees setzen sich neben unabhängigen Mitgliedern auch aus Leistungsberechtigten des Plans und Arbeitgebervertretern zusammen. Die Trustees sind zum einen für die Anlage des Fondsvermögens unter Wahrung der Interessen der Planmitglieder verantwortlich, zum anderen verhandeln die Trustees aber auch die Höhe der vom Arbeitgeber zu leistenden Beitragszahlungen an den Fonds, die somit eine Mindestdotierungsverpflichtung gegenüber dem Fonds darstellt. Zu diesem Zweck erfolgt alle zwei Jahre eine versicherungsmathematische Bewertung durch von den Trustees beauftragte Aktuare. Auf Basis dieser Bewertung wurden zuletzt im Juli 2015 die jährlich zu leistenden Beiträge an den Fonds zum Ausgleich der Unterdeckung festgelegt. Neben einer festen jährlichen Beitragszahlung ist ein bestimmter Prozentanteil des pensionsfähigen Einkommens der Planmitglieder an den Fonds zu leisten. In den Vorjahren gab es zudem ergebnisabhängige Beitragsbestandteile, die in der diesjährigen Vereinbarung durch höhere feste Beitragszahlungen ersetzt wurden. Die leistungsorientierten Pläne in Deutschland sind dagegen durch Rückstellungen finanziert. Die Zusagen sehen Betriebsrentenzahlungen ab dem Eintritt in das gesetzliche Rentenalter vor. Dabei hängt die Höhe der Rentenzahlung üblicherweise von der Höhe des Entgelts zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Mitarbeiters ab. Die zugesagten Leistungen umfassen regelmäßig auch einen Hinterbliebenenschutz sowie Leistungen bei Invalidität. WESENTLICHE PENSIONSPLÄNE IN DEUTSCHLANDscroll
Für leistungsorientierte Pensionszusagen entstand im Konzern in der Berichtsperiode insgesamt ein Aufwand von 90,9 Mio. €. Der Anstieg zum Vorjahr resultiert daraus, dass die regelmäßig anfallenden Aufwendungen für Dienstzeitaufwand und Zinsen im Vorjahr durch Maßnahmen zur Optimierung der Altersversorgung im Konzern nahezu vollständig kompensiert wurden. Im Vorjahr wurde zunächst den Pensionsempfängern und später auch den aktiven Mitgliedern der Pensionspläne in Großbritannien angeboten, auf ihre zukünftigen höheren Rentensteigerungen zugunsten einer sofortig erhöhten Rentenzahlung bei späteren niedrigeren Steigerungen zu verzichten. Aus dieser Maßnahme resultierte insgesamt ein Ertrag in Höhe von 75,9 Mio. €, der als negativer nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand erfasst wurde. ALTERSVERSORGUNGSAUFWAND FÜR LEISTUNGSORIENTIERTE PENSIONSZUSAGENscroll
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungszusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Bildung von Rückstellungen erfolgt dabei ausschließlich für leistungsorientierte Versorgungszusagen, bei denen das Unternehmen den Arbeitnehmern einen bestimmten Versorgungsumfang garantiert. Dies umfasst auch Regelungen zu Vorruhestands- und Überbrückungsgeldern. BILANZIELL ERFASSTE VERPFLICHTUNG AUS LEISTUNGSORIENTIERTEN PENSIONSPLÄNENscroll
Neubewertungen (insbesondere versicherungsmathematische Gewinne und Verluste) werden im Jahr des Entstehens sofort erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet, daher werden die gesamten Pensionsverpflichtungen im TUI Konzern unter Anrechnung der bestehenden Fondsvermögen vollständig in der Bilanz abgebildet. Soweit die leistungsorientierten Altersversorgungszusagen nicht über Rückstellungen finanziert werden, erfolgt die Finanzierung über unabhängig verwaltete Fonds. Diese Form der Finanzierung von Altersversorgungszusagen erfolgt in erheblichem Umfang in Großbritannien. Bei fondsgedeckten Pensionsplänen wird als Rückstellung lediglich die Deckungslücke zwischen dem Planvermögen und dem Anwartschaftsbarwert der Versorgungsverpflichtungen bilanziert. Besteht bei fondsfinanzierten Pensionszusagen unter Einbeziehung eines Unterschiedsbetrages aufgrund von vergangenen Serviceleistungen eine Überdeckung und zugleich ein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Minderung künftiger Beitragszahlungen gegenüber dem Fonds, erfolgt eine Aktivierung unter Berücksichtigung der in IAS 19 festgelegten Obergrenze. ENTWICKLUNG DER VERPFLICHTUNG AUS LEISTUNGSORIENTIERTEN PENSIONSPLÄNENscroll
ENTWICKLUNG DER VERPFLICHTUNG AUS LEISTUNGSORIENTIERTEN PENSIONSPLÄNENscroll
Der Barwert der Versorgungsverpflichtung erhöhte sich im Geschäftsjahr im Wesentlichen durch Währungskurseffekte um 179,3 Mio. € auf 3.433,8 Mio. €. Das Fondsvermögen des TUI Konzerns stieg im laufenden Geschäftsjahr noch deutlicher um 322,1 Mio. €. Neben Währungskurseffekten und erfolgten Einzahlungen seitens eines englischen Tochterunternehmens zur Senkung der bestehenden Unterdeckung sorgten auch eine gute Kursentwicklung des Fondsvermögens für den deutlichen Anstieg. ZUSAMMENSETZUNG DES FONDSVERMÖGENS AM BILANZSTICHTAGscroll
Im Fondsvermögen sind zum Bilanzstichtag wie auch im Vorjahr weder direkte Anlagen in Finanzinstrumenten, die von der TUIAG oder einem in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen begeben wurden, noch im Konzernbesitz stehende Immobilien enthalten. Sofern bei fondsgedeckten Plänen Anlagen in Fonds erfolgen, die Marktindizes abbilden, können im anteiligen Umfang Anlagen in eigenen Finanzinstrumenten enthalten sein. Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen erfolgt durch versicherungsmathematische Berechnungen und Annahmen. Die leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung erwarteter zukünftiger Entgelt- und Rentensteigerungen nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE ANNAHMENscroll
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Zur Ermittlung des für die Abzinsung der Pensionsrückstellung anzuwendenden Zinssatzes wird von einem Index für Industrieanleihen ausgegangen, der zur Erfüllung des von IAS 19 geforderten Hochwertigkeitskriteriums (Anleihen mit einem Rating von AA und höher) um bereits herabgestufte und bei Rating-Agenturen unter Beobachtung stehende Titel sowie um nachrangige Anleihen bereinigt wird. Um einen entsprechend breiten Markt abzudecken, wird ein Index (z. B. iBoxx € Corporates AA 7 - 10 für die Eurozone) basierend auf Anleihen kürzerer Laufzeit zugrunde gelegt. Die sich so ergebende Zinsstruktur wird auf Basis der Zinsstrukturkurven für nahezu risikolose Anleihen unter Berücksichtigung eines angemessenen Risikoaufschlags entsprechend der Laufzeit der Verpflichtung extrapoliert. Bei Pensionsplänen außerhalb Deutschlands liegen der versicherungsmathematischen Berechnung jeweils länderspezifische Parameter zugrunde. Neben den genannten Parametern ist als weitere wesentliche Annahme die Lebenserwartung zu nennen. In Deutschland werden wie im Vorjahr für die Ermittlung der Lebenserwartung die Heubeck Tafeln 2005G zu Grunde gelegt. In Großbritannien finden die S1NxA base tables Anwendung, die auf Basis des CMI 2013 an zukünftig erwartete Steigerungen angepasst werden. Die Rentenanpassungsformeln sind stark von den jeweiligen Versorgungssystemen abhängig. So finden sich neben festen Steigerungsraten auch verschiedene inflationsabhängige Rentenanpassungsmechanismen in unterschiedlichen Ländern. Veränderungen bei den genannten wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen würden zu den unten dargestellten Veränderungen des Verpflichtungsumfangs führen. Die Ermittlung der Sensitivität folgt der gleichen Methodik wie die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtung. Die Annahmen wurden dabei jeweils isoliert verändert, in der Realität bestehende Abhängigkeiten der Annahmen voneinander wurden nicht berücksichtigt. Der Effekt aus einer Erhöhung der Lebenserwartung um ein Jahr wird für die Pensionspläne in Deutschland bedingt durch die Verwendung der Heubeck Tafeln 2005G mit Hilfe einer Senkung der Sterbewahrscheinlichkeit simuliert. In Großbritannien wird der auf Basis der Sterbetafeln ermittelten Lebenserwartung ein Jahr hinzugefügt. AUSWIRKUNG DER VERÄNDERUNG VERSICHERUNGSMATHEMATISCHER ANNAHMEN AUF DIE LEISTUNGSORIENTIERTE VERPFLICHTUNGscroll
Die gewichtete durchschnittliche Duration der leistungsorientierten Verpflichtungen betrug für den Gesamtkonzern 18,5 Jahre (Vorjahr 18,9 Jahre). In Großbritannien lag die gewichtete durchschnittliche Duration bei 19,7 Jahren (Vorjahr 20,7 Jahre), während sie in Deutschland 15,1 Jahre (Vorjahr 15,8 Jahre) betrug. Das Fondsvermögen wird anhand der Marktwerte der angelegten Mittel zum 30. September 2015 bestimmt. Zur Ermittlung der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Zinserträge aus dem Vermögen externer Fonds wird der gleiche Zinssatz wie zur Diskontierung der leistungsorientierten Verpflichtung verwendet. Für das folgende Geschäftsjahr werden von den Gesellschaften des TUI Konzerns Beiträge zu den Pensionsfonds in Höhe von rund 128,5 Mio. € (Vorjahr 108,8 Mio. €) sowie Rentenzahlungen für nicht fondsgedeckte Pläne in Höhe von 32,4 Mio. € (Vorjahr 32,1 Mio. €) erwartet. Bei den fondsgedeckten Pensionsplänen erfolgen die Zahlungen an die Leistungsempfänger in vollem Umfang aus dem Fondsvermögen, so dass dem TUI Konzern hieraus keine finanziellen Mittel abfließen. Die leistungsorientierten Pensionspläne des TUI-Konzerns tragen verschiedene Risiken in sich, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben können. INVESTITIONSRISIKOGerade bei den großen fondsgedeckten Plänen in Großbritannien kommt dem Investitionsrisiko besondere Bedeutung zu. Aktien übertreffen Anleihen zwar üblicherweise unter Renditegesichtspunkten, führen aber auch zu höherer Volatilität der Bilanzposition und zum Risiko einer kurzfristigen Unterdeckung. Um dieses Risiko zu begrenzen, sind die Trustees gehalten, ein ausgewogenes Investitionsportfolio aufzubauen und die Konzentration von Risiken zu begrenzen. ZINSRISIKODer Rechnungszins beeinflusst insbesondere die nicht durch Fonds gedeckten Pläne in Deutschland, da ein Absinken des Rechnungszinses zu einer Erhöhung des Verpflichtungsumfangs führt. Ein Anstieg des Rechnungszinses bewirkt entsprechend eine Verminderung des Verpflichtungsumfangs. Fondsgedeckte Pläne sind von dieser Entwicklung nicht so stark betroffen, da die im Planvermögen enthaltenen zinstragenden Vermögensgegenstände die Effekte durch ihre Wertentwicklung regelmäßig dämpfen. INFLATIONSRISIKOEin Anstieg der Inflationsrate bewirkt regelmäßig eine höhere Leistungsverpflichtung bei endgehaltsbezogenen Pensionsplänen, da durch die Inflation die Bemessungsgrundlage in Form von Gehaltserhöhungen steigt. Zugleich fallen im Plan vorgesehene inflationsbasierte Rentensteigerungen ebenfalls höher aus. Das Inflationsrisiko wird durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten (Caps und Collars) abgemildert. Darüber hinaus halten die großen Pensionsfonds in Großbritannien inflationsgebundene Vermögenswerte, die das Risiko einer stark steigenden Inflation ebenfalls teilweise senken. LANGLEBIGKEITSRISIKOEine steigende Lebenserwartung erhöht die zu erwartende Leistungsdauer aus der Pensionsverpflichtung. Diesem Risiko wird begegnet, indem die aktuellen Sterblichkeitsdaten bei der Berechnung der Barwerte der Verpflichtung verwendet werden. WÄHRUNGSRISIKOFür den TUI Konzern entsteht ein Währungsrisiko aus den Pensionsplänen, da der überwiegende Teil der Pensionspläne in Großbritannien besteht und entsprechend in Britischen Pfund nominiert ist. Das Risiko ist begrenzt, da sich Währungseffekte auf die Verpflichtung und das Vermögen in großen Teilen aufheben. Es bleibt lediglich das Währungsrisiko auf die vorhandene Unterdeckung. (33) Sonstige RückstellungenENTWICKLUNG DER RÜCKSTELLUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2014/15scroll
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Umgliederungen, Übertragungen, Währungsangleichungen
und Konsolidierungskreisänderungen. Die Rückstellungen für externe Instandhaltungen betreffen im Wesentlichen vertragliche Verpflichtungen zur Wartung, Überholung und Reparatur von Flugzeugen, Triebwerken und bestimmter Komponenten aus Flugzeugmietverträgen. Die Bewertung dieser Rückstellungen basiert auf den erwarteten Kosten des jeweils nächsten Wartungsereignisses, die unter Berücksichtigung aktueller Preise, erwarteter Preissteigerungen und Datenblätter der Hersteller geschätzt werden. Entsprechend der einzelvertraglichen Regelung und des Flugzeugmodells erfolgen die Zuführungen ratierlich auf Basis der Flugstunden, der Zahl der Flüge oder der Länge des vollständigen Überholungszyklus. In den Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden unter anderem unvorteilhafte Miet- und Leasingverträge erfasst. Die Abnahme im laufenden Geschäftsjahr resultiert im Wesentlichen aus ihrem bestimmungsgemäßen Verbrauch. Die Restrukturierungsrückstellungen betreffen insbesondere Restrukturierungsprojekte in Großbritannien und in Deutschland, für die detaillierte, formale Restrukturierungspläne erstellt und den betroffenen Parteien mitgeteilt wurden. Die zum Bilanzstichtag bestehenden Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 41,9 Mio. € (Vorjahr 39,4 Mio. €) entfallen zum überwiegenden Teil auf Leistungen gegenüber Arbeitnehmern anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Personalrückstellungen enthalten Rückstellungen für Jubiläumsgelder sowie Rückstellungen für anteilsbasierte Vergütungspläne mit Barausgleich gemäß IFRS 2. Angaben zu diesen langfristigen Anreizprogrammen werden unter Textziffer 43 "Anteilsbasierte Vergütungen nach IFRS 2" dargestellt. Die Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen betreffen vorrangig öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zur Beseitigung von Industriealtlasten aus ehemaligen Bergbau- und Hüttenaktivitäten. Die Schätzung zukünftiger Kosten für die Beseitigung von Industriealtlasten ist mit vielen Unsicherheiten behaftet, die sich auf die Höhe der Rückstellungen auswirken können. Für die Bewertung werden Annahmen hinsichtlich der künftigen Kosten auf der Basis von Erfahrungswerten, Schlussfolgerungen aus Umweltgutachten und der Rechtseinschätzung des Konzerns sowie der erwarteten Dauer der Sanierung getroffen. Die Abwicklung dieser umweltrechtlichen Verpflichtungen erstreckt sich über sehr lange Zeiträume und ist technisch komplex. Dementsprechend bestehen erhebliche Unsicherheiten über den zeitlichen Anfall und die konkrete Höhe der Aufwendungen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Kosten von den angesetzten Rückstellungen abweichen können. Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten bestehen für anhängige Rechtsverfahren. Die Rückstellungen stehen überwiegend im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen des Containerterminals Zeebrügge sowie mit Haftungsklagen aus Hotelverträgen. Jede einzelne Rechststreitigkeit hat für sich keinen signifikanten Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des TUI Konzerns. Die erfolgsneutralen Veränderungen der sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Währungskursdifferenzen sowie Umklassifizierungen innerhalb der sonstigen Rückstellungen. Sofern für die Bewertung einer langfristigen Rückstellung zum Bilanzstichtag der Unterschied zwischen dem Barwert und dem Erfüllungsbetrag der Rückstellung wesentlich ist, muss die Rückstellung gemäß den Vorschriften des IAS 37 mit dem Barwert angesetzt werden. Der für die Abzinsung heranzuziehende Zinssatz sollte die spezifischen Risiken der Rückstellung ebenso berücksichtigen wie zukünftige Preissteigerungen. Die sonstigen Rückstellungen im TUI Konzern enthalten Positionen, auf die dieses Kriterium zutrifft. Die Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen enthalten einen Zinsanteil in Höhe von 4,6 Mio. € (Vorjahr 5,9 Mio. €), der als Zinsaufwand ausgewiesen ist. FRISTIGKEITEN DER SONSTIGEN RÜCKSTELLUNGENscroll
(34) FinanzschuldenFINANZSCHULDENscroll
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Die langfristigen Finanzschulden nahmen zum Bilanzstichtag im Vergleich zum 30. September 2014 um 94,9 Mio. € auf 1.653,3 Mio. € ab. Die Abnahme resultiert im Wesentlichen aus der Wandlung von zwei konvertiblen Anleihen in Höhe von insgesamt 793,5 Mio. €. Dieser Rückgang wird durch eine Erhöhung der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 225,4 Mio. €, sowie einen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing um 459,3 Mio. € auf 913,1 Mio. € zum Teil aufgehoben. Der Anstieg der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf 433,1 Mio. € ergibt sich aus dem Kauf des Kreuzfahrtschiffes Europa 2 sowie aus dem Erwerb eines Flugzeugs. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing resultiert im Wesentlichen aus Flugzeugauslieferungen. Die kurzfristigen Finanzschulden erhöhten sich per 30. September 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 15,9 Mio. € auf 233,1 Mio. €. MARKT- UND BUCHWERTE DER BEGEBENEN ANLEIHEN ZUM 30.9.2015scroll
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Am 17. November 2009 wurde von der TUI AG eine Wandelanleihe mit einer fünfjährigen Laufzeit über 217,8 Mio. € begeben. Diese Anleihe ist mit 5,5 % p. a. festverzinslich. Die Stückelung der Anleihe erfolgte zu einem Nennbetrag von je 56,30 €. Zum Bilanzstichtag 30.09.2014 betrug das ausstehende Nominalvolumen 25,5 Mio. €. In der abgelaufenen Berichtsperiode wurden davon 23,1 Mio. € gewandelt, der Restbetrag in Höhe von 2,4 Mio. € wurde zuzüglich anteiliger Zinsen bei Endfälligkeit am 17. November 2014 zurückgezahlt. Die von der TUI AG am 24. März 2011 platzierte Wandelanleihe im Nennwert von 339,0 Mio. € wurde im aktuellen Geschäftsjahr vorzeitig gekündigt und bis zum Ablauf der Wandlungsfrist am 20. März 2015 nahezu vollständig gewandelt. Die verbliebenen Anleihestücke über 2,4 Mio. € wurden am 7. April 2015 zum Nennwert zuzüglich Zinsen zurückgezahlt. Am 26. September 2014 hat die TUI AG eine Hochzinsanleihe mit einem Kupon in Höhe von 4,5 % p. a. im Nennwert von 300,0 Mio. € platziert. Die Stückelung erfolgte zu einem Nennbetrag von je 100.000 €, die Anleihe ist am 1. Oktober 2019 zur Rückzahlung fällig. Die TUI Travel PLC hat am 1. Oktober 2009 eine Wandelanleihe im Nennwert von 350,0 Mio. Britischen Pfund mit einer festen Verzinsung von 6,0 % p. a. und einem Wandlungspreis von 3,493 Britischen Pfund je Stückaktie emittiert, deren Laufzeit am 5. Oktober 2014 endete. Die Stückelung dieser Anleihe erfolgte zu einem Nennbetrag von je 100.000 Britischen Pfund. Nach Beendigung der Wandlungsfrist betrug das ausstehende Volumen der Anleihe per 30. September 2014 noch 2,3 Mio. Britische Pfund. Die nicht gewandelten Anteile wurden zuzüglich anteiliger Zinsen bei Endfälligkeit zurückgezahlt. Die von der TUI Travel PLC am 22. April 2010 begebene Wandelanleihe im Nennwert von 400,0 Mio. Britischen Pfund wurde fast vollständig im Geschäftsjahr 2014/15 gewandelt. Im Zuge des Zusammenschlusses der TUI Travel PLC mit der TUI AG hatten die Gläubiger dieser Anleihe ein besonderes Kündigungsrecht, das daraufhin von einem Großteil der externen Anleihegläubiger zur Wandlung genutzt wurde. Weitere Wandelanleihen im Nennwert von 200 Mio. Britischen Pfund wurden von der TUI AG zur vorzeitigen Rückzahlung eingereicht. Die TUI AG hatte das rechtliche Eigentum an diesen Anleihestücken bei der vorzeitigen Ablösung einer externen Finanzierung im Januar 2015 erworben. Der unter Berücksichtigung dieser Transaktionen verbliebene Teil der Anleihe wurde am 3. März 2015 von der TUI Travel Limited vorzeitig gekündigt. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist am 17. April 2015 wurden daraufhin alle noch ausstehenden Anleihestücke von den Gläubigern gewandelt. Mit Wirkung zum 30. April 2015 hat die TUI AG ihre nachrangige Schuldverschreibung ohne Fälligkeitstag ("Hybridanleihe") zum Nominalwert von 300,0 Mio. € gekündigt. Aufgrund der Kündigung wurde im März 2015 die Hybridanleihe aus dem Eigenkapital in die Finanzschulden umgegliedert. Die Rückzahlung erfolgte Ende April 2015 zum Nominalwert inklusive aufgelaufener Zinsen. (35) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenVERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENscroll
(36) Derivative FinanzinstrumenteDERIVATIVE FINANZINSTRUMENTEscroll
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Die derivativen Finanzinstrumente werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert (Marktwert) angesetzt. Sie dienen im Wesentlichen der Absicherung des zukünftigen operativen Geschäftes und werden innerhalb der Erläuterungen zu den Finanzinstrumenten detailliert dargestellt. (37) Latente und tatsächliche ErtragsteuerverbindlichkeitenLATENTE UND TATSÄCHLICHE ERTRAGSTEUERVERBINDLICHKEITENscroll
Von den latenten Ertragsteuerverbindlichkeiten realisieren sich 105,5 Mio. € (Vorjahr 119,1 Mio. €) in mehr als zwölf Monaten. (38) Sonstige VerbindlichkeitenSONSTIGE VERBINDLICHKEITENscroll
(39) Schulden in Zusammenhang mit zur Veräußerung bestimmten VermögenswertenIm Berichtsjahr liegen Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerten in Höhe von 31,5 Mio. € vor (im Vorjahr keine). Diese bestehen im Zusammenhang mit dem aufgegebenen Geschäftsbereich LateRooms Group. (40) HaftungsverhältnisseZum 30. September 2015 bestanden Haftungsverhältnisse in Höhe von 364,4 Mio. € (Vorjahr 375,1 Mio. €). Haftungsverhältnisse sind nicht bilanzierte Eventualverbindlichkeiten, die in Höhe des am Bilanzstichtag geschätzten potenziellen Erfüllungsbetrags angegeben werden. Die Haftungsverhältnisse zum 30. September 2015 beinhalten vor allem Eventualverbindlichkeiten im Rahmen der Gewährung von Avalen zugunsten von besicherten Schiffsfinanzierungen für die Hapag-Lloyd AG und die TUI Cruises GmbH. Der Rückgang gegenüber dem 30. September 2014 resultiert im Wesentlichen aus der Rückgabe von Avalen und aus Tilgungszahlen, die die Erhöhung aus neu abgeschlossenen Haftungsverhältnissen überkompensierten. Während des Geschäftsjahres 2011/12 hat die deutsche Finanzverwaltung einen Erlass zur Auslegung des mit Wirkung für das Geschäftsjahr 2008 geänderten Gewerbesteuergesetzes erlassen. Diese nur für die Finanzverwaltung verbindliche Anweisung wird von der Finanzverwaltung so interpretiert, dass Aufwendungen der deutschen Reiseveranstalter für den Einkauf von Hotelbetten bei der Ermittlung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage nicht vollständig abziehbar sind. Der TUI Konzern teilt diese Auffassung insbesondere deshalb nicht, weil es sich bei den Hoteleinkaufsverträgen um so genannte gemischte Verträge handelt, mit denen auch Verpflegung, Reinigung, Animation und andere Leistungen eingekauft werden, die der eingekauften Leistung das Gepräge geben. Die betragsmäßige Abschätzung des Risikos für den Fall, dass sich die Finanzverwaltung mit ihrer Auffassung durchsetzen könnte, ist aufgrund der Verschiedenheit der Verträge sowie der Einheitlichkeit der eingekauften Leistung, mit Unsicherheiten behaftet. Sollte sich der TUI Konzern mit seiner Rechtsauffassung durchsetzen, besteht kein Risiko. Für den gegenteiligen Fall könnte sich ein Risiko von rund 42 Mio. € (Vorjahr rund 113 Mio. €) für den Gesamtzeitraum ab 2008 ergeben. Die Veränderung ergibt sich aus einer Neueinschätzung des Risikos. (41) RechtsstreitigkeitenWeder die TUI AG noch ihre Konzerngesellschaften sind an Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt oder beteiligt gewesen, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage zum 30. September 2015 haben könnten und es sind auch keine solchen Verfahren absehbar. Dies gilt auch für die im Klagewege geltend gemachten Gewährleistungs-, Rückforderungs- und sonstigen Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit in den letzten Jahren erfolgten Verkäufen von Tochtergesellschaften und Geschäftsbereichen. Der Betreiber des Containerterminals im belgischen Zeebrugge hat die - nach wie vor zum TUI Konzern gehörende - CP Ships Ltd. und einige ihrer Tochterunternehmen im Jahre 1999 vor einem Gericht in Brügge wegen angeblichen Vertragsbruchs im Zusammenhang mit dem Wechsel des belgischen Anlaufhafens von Zeebrugge nach Antwerpen auf Schadensersatz verklagt. Nach dem ersten Termin für eine mündliche Verhandlung im September 2013 hat das Gericht im Oktober 2013 ein der Klage gegenüber zwei Tochterunternehmen der CP Ships Ltd. dem Grunde nach stattgebendes Urteil verkündet und die Klage gegen die übrigen Beklagten (einschließlich CP Ships Ltd.) abgewiesen. Hiergegen haben beide Seiten in der Weise Rechtsmittel eingelegt, dass die Klage jetzt nur noch gegen die zwei Tochterunternehmen der CP Ships Ltd. und gegen CP Ships Ltd. selbst anhängig ist. Außerdem hätten die CP Ships Gesellschaften im Falle eines der Klage stattgebenden rechtskräftigen Urteils Rückgriffsansprüche gegenüber solventen Dritten. Für alle eventuellen finanziellen Belastungen aus Gerichts- oder Schiedsverfahren wurden wie in den vergangenen Jahren bei der jeweiligen Konzerngesellschaft in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet, denen zum Teil Leistungen aus Versicherungen gegenüberstehen. Insgesamt werden derartige Belastungen voraussichtlich keinen wesentlichen Einfluss auf die zukünftige finanzielle Lage haben. (42) Sonstige finanzielle VerpflichtungenNOMINAL- UND ZEITWERTE DER SONSTIGEN FINANZIELLEN VERPFLICHTUNGENscroll
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Der beizulegende Zeitwert der sonstigen finanziellen Verpflichtungen wurde durch Diskontierung der zukünftigen Ausgaben auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes von 2,25 % p. a. (Vorjahr 2,25 % p. a.) ermittelt. Das nahezu ausschließlich auf die Touristik entfallende Bestellobligo für Investitionen erhöhte sich zum 30. September 2015 im Vergleich zum 30. September 2014 um 766,8 Mio. €. Ausschlag gebend hierfür waren insbesondere neue Bestellobligos für Kreuzfahrtschiffe aus Finanzierungsleasingverträgen eines Tochterunternehmens mit der TUI Cruises GmbH, einem Gemeinschaftsunternehmen der TUI AG. Aufgrund der Indienststellung weiterer Flugzeuge und Flugzeugausrüstung sowie laufender Anzahlungen sind die Bestellobligos für Flugzeuge im Geschäftsjahr leicht gesunken. Der Rückgang wurde teilweise durch Kurseffekte bei Fremdwährungsverpflichtungen kompensiert. FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN AUS OPERATIVEN MIET-, PACHT- UND CHARTERVERTRÄGENscroll
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Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Charterverträgen wurde durch Diskontierung der zukünftigen Ausgaben auf Basis eines marktüblichen Zinssatzes von 2,25 % p. a. (Vorjahr 2,25 % p. a.) ermittelt. Die Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen betreffen ausschließlich Mietverträge, bei denen die Unternehmen des TUI Konzerns nach den IFRS-Vorschriften nicht der wirtschaftliche Eigentümer der gemieteten Vermögenswerte sind (Operating Lease). Operative Leasingverträge für Flugzeuge enthalten grundsätzlich keine Kaufoption. Die laufenden Leasingraten umfassen in der Regel keine Wartungskosten. Die Grundmietzeit liegt im Durchschnitt bei etwa 8 Jahren. Der Rückgang der Verpflichtungen im Vergleich zum 30. September 2014 resultiert insbesondere aus dem Erwerb der Europa 2, für die bis Januar 2015 ein Leasingvertrag bestand. Gegenläufig hat sich der Anstieg bei den Leasingverpflichtungen für Flugzeuge aufgrund der Indienststellung mehrerer Flugzeuge ausgewirkt. (43) Anteilsbasierte Vergütungen nach IFRS 2MEHRJAHRESERFOLGSVERGÜTUNGDas langfristige Anreizprogramm für Vorstandsmitglieder beruht auf virtuellen Aktien. In jedem Geschäftsjahr beginnt eine neue Periode der Leistungsmessung, die das laufende sowie die drei Folgegeschäftsjahre umfasst. Daraus ergibt sich für jeden Zeitraum der Leistungsmessung eine grundsätzliche Laufzeit von vier Jahren. Für jedes Vorstandsmitglied ist ein individueller Betrag im Dienstvertrag festgelegt, der jeweils einmalig am Anfang eines Zeitraums der Leistungsmessung zu Beginn des Geschäftsjahres auf Basis eines durchschnittlichen Aktienkurses der TUI AG in virtuelle Aktien umgerechnet wird ("vorläufige Anzahl virtueller Aktien"). Der durchschnittliche Aktienkurs wird anhand des Börsenkurses der TUI-Aktie in den 20 Börsentagen vor Beginn des Geschäftsjahres ermittelt. Der Anspruch aus dem langfristigen Anreizprogramm entsteht nach Ablauf des vierjährigen Leistungszeitraums. Nach Ablauf von vier Geschäftsjahren wird die Anzahl vorläufiger virtueller Aktien mit einem Zielerreichungsgrad multipliziert. Der Zielerreichungsgrad ergibt sich aus dem von TUI erreichten Rang der Kennzahl "Total Shareholder Return" (TSR) im Vergleich zu den im "Dow Jones Stoxx 600 Travel & Leisure"-Index erfassten Unternehmen. Der entsprechende Rang wird in einen prozentualen Wert umgerechnet, welcher den Zielerreichungsgrad ergibt. Liegt der Zielerreichungsgrad unterhalb von 25 %, werden keine virtuellen Aktien vergütet. Oberhalb von 25 % wird der Zielerreichungsgrad mit der Anzahl der gewährten virtuellen Aktien - jedoch nicht mehr als 175 % - multipliziert. Die so ermittelte Anzahl der virtuellen Aktien wird mit dem durchschnittlichen Aktienkurs (20 Börsentage) der TUI AG am Ende des vierjährigen Leistungszeitraums bewertet und der sich danach ergebende Betrag wird in bar ausgezahlt. Die maximalen Auszahlungsbeträge aus dem langfristigen Anreizprogramm sind individuell begrenzt. Bei Erfüllung der oben genannten Bedingung und nach Ablauf des Leistungszeitraums werden die Rechte automatisch ausgeübt. Werden die Bedingungen nicht erfüllt, verfallen die Rechte. Im Falle des Ausscheidens eines Planteilnehmers aus dem Unternehmen verkürzt sich der Leistungszeitraum auf das Ende des Dienstverhältnisses, soweit der Dienstvertrag nicht aus wichtigem, vom Planteilnehmer zu vertretenden Grund oder ohne Grund vom Planteilnehmer gekündigt wird. Als Vergütung für das Geschäftsjahr wird der beizulegende Zeitwert für die in diesem Jahr gewährten virtuellen Aktien auf der Basis eines Zielerreichungsgrades von 100 % gezeigt. AKTIENOPTIONSPLANBerechtigten Führungskräften des Konzerns werden Boni gewährt, die ebenfalls auf Basis eines durchschnittlichen Aktienkurses in virtuelle Aktien der TUI AG umgerechnet werden. Für Vorstandsmitglieder wurde der Aktienoptionsplan nach Einführung der Mehrjahresvergütung beendet. Grundlage der Berechnung der Gewährung von virtuellen Aktien ist das Konzernergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (EBITA). Die Umrechnung in virtuelle Aktien erfolgt mit dem durchschnittlichen Börsenkurs der TUI Aktie an den 20 Börsentagen, die der Aufsichtsratssitzung folgen, die den Jahresabschluss feststellt. Somit erfolgt die Ermittlung der Stückzahl der für ein Geschäftsjahr gewährten virtuellen Aktien erst im Folgejahr. Nach einer Sperrfrist von zwei Jahren kann der Anspruch auf Barzahlung aus diesem Bonus innerhalb von drei Jahren ausgeübt werden. Die Ausübung muss in definierten Zeitfenstern nach wesentlichen Unternehmensnachrichten erfolgen. Bei Ausscheiden aus dem Konzern entfällt die Sperrfrist und die Ansprüche müssen im nächsten Zeitfenster ausgeübt werden. Die Höhe der Barzahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Börsenkurs der TUI-Aktie für einen Zeitraum von 20 Börsentagen nach dem Ausübungszeitpunkt. Absolute oder relative Rendite- bzw. Kursziele bestehen nicht. Eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) ist bei außerordentlichen, nicht vorhergesehenen Entwicklungen vereinbart. Da der Ausübungspreis 0,0 € beträgt und das Anreizprogramm keinen Erdienungszeitraum beinhaltet, entspricht der beizulegende Zeitwert dem inneren Wert und daher dem Börsenkurs am Bilanzstichtag. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung ergibt sich dann durch die Anzahl der virtuellen Aktien multipliziert mit dem jeweiligen Stichtagskurs. Die Entwicklung der virtuellen Aktien beider Vergütungspläne stellt sich wie folgt dar: ENTWICKLUNG DER VIRTUELLEN AKTIENscroll
Die Mehrjahreserfolgsvergütung und der Aktienoptionsplan werden als Vergütungen mit Barausgleich bilanziert. Für Ansprüche aus diesen langfristigen Anreizprogrammen bestehen zum 30. September 2015 Rückstellungen in Höhe von 15,2 Mio. € und Verbindlichkeiten in Höhe von 1,5 Mio. € (30. September 2014 13,2 Mio. € Rückstellungen und keine Verbindlichkeiten). Aus dem Aktienoptionsplan sind zum 30. September 2015 182.438 virtuelle Aktien (Gegenwert 3,0 Mio. €) ausübbar. Insgesamt wurde im Geschäftsjahr 2014/15 ein Personalaufwand aufgrund von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich in Höhe von 8,0 Mio. € (Vorjahr 7,8 Mio. €) erfolgswirksam erfasst. BELEGSCHAFTSAKTIENDie TUI AG bietet berechtigten Mitarbeitern in Deutschland und einigen europäischen Ländern Aktien zu günstigen Vorzugskonditionen zum Kauf an. Mit dem Kauf verbunden ist eine unternehmensseitige Veräußerungssperre von 2 Jahren. Im Geschäftsjahr 2014/15 wurden 133.340 im Vorjahr gezeichnete Belegschaftsaktien ausgegeben. Der Zeichnungszeitraum für Belegschaftsaktien im Geschäftsjahr 2014/15 endete am 23. September 2015. Es wurden 181.280 Belegschaftsaktien gezeichnet, die im folgenden Geschäftsjahr ausgegeben werden. Der ergebniswirksam erfasste Personalaufwand als Differenz zwischen dem aktuellen Börsenkurs zum Bilanzstichtag und dem vergünstigten Kaufpreis beträgt 0,9 Mio. €. ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGEN VON TOCHTERUNTERNEHMEN DER TUI AGNach Vollzug des Zusammenschlusses von TUI Travel PLC mit der TUI AG am 11. Dezember 2014 sind für alle Mitglieder des Vorstands neue Dienstverträge in Kraft getreten. Mit Rückwirkung zum 01. Oktober 2014 gilt für alle Mitglieder des Vorstands das eingangs beschriebene System der Mehrjahreserfolgsvergütung. Die nachstehend beschriebenen Vergütungspläne werden für Mitglieder des Vorstands, die vormals Exekutiv-Direktoren der TUI Travel waren folglich seit Geschäftsjahresbeginn nicht mehr gewährt. In der Vereinbarung über den Zusammenschluss hat sich die TUI AG verpflichtet, bestehende Ansprüche auf Basis der anteilsbasierten Vergütung zu erfüllen ("Roll-over"). Insoweit werden nachlaufende Ansprüche auch den betroffenen Mitgliedern des Vorstands auf Basis der vormaligen Anstellungsverträge mit der TUI Travel bei Fälligkeit gewährt. Anteilsbasierte Vergütungspläne mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden in TUI AG Aktien abgegolten. Die Umrechnung erfolgte mit dem in den Bestimmungen zum Zusammenschluss vereinbarten Faktor von 0,399 neuen TUI AG Aktien pro TUI Travel PLC Aktie. Berechtigten Planteilnehmern (mit Ausnahme des Vorstands) stehen weiterhin Vergütungsansprüche aus den nachfolgend beschriebenen Programmen zu. Vor dem Zusammenschluss von TUI Travel PLC und TUI AG erfolgte der Ausgleich von anteilsbasierten Vergütungsansprüchen im Segment TUI Travel durch Eigenkapitalinstrumente. Alle noch ausstehenden Ansprüche werden durch Eigenkapitalinstrumente abgegolten. Alle nach dem Zusammenschluss gewährten Ansprüche werden durch Barausgleich abgegolten. Die drei wesentlichen anteilsbasierten Vergütungspläne zur Koppelung der Vergütung von Führungskräften an die zukünftige Geschäftsentwicklung sind: der Aktien Performance Plan (Performance Share Plan, PSP), der zeitlich versetzte jährliche Bonus Plan (Deferred Annual Bonus Scheme, DABS) und der langfristige Bonusanreizplan (Deferred Annual Bonus long-term Incentive Scheme, DABLIS). Diese Vergütungspläne werden den Teilnehmern kostenlos gewährt und sind sowohl an Sperrfristen als auch an Leistungsbedingungen geknüpft. So werden die Aktienoptionen aller Vergütungsprogramme grundsätzlich nur ausübbar, wenn über einen Zeitraum von 3 Jahren die jährliche durchschnittliche Rendite des investierten Kapitals (Return on invested Capital, ROIC) zumindest genauso hoch ist wie die durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Wenn dieses Kriterium erfüllt ist, wird die Anzahl der ausübbaren Optionen in Abhängigkeit von der Erfüllung der folgenden Leistungsbedingungen bestimmt. PERFORMANCE SHARE PLAN (PSP)Bis zu 50 % dieser gewährten Aktienoptionen werden ausübbar durch den Vergleich der Entwicklung der Ergebnisse pro Aktie (Earnings per Share, EPS) zum britischen Einzelhandelspreisindex (UK Retail Price Index). Die Ausübbarkeit von bis zu 25 % der gewährten Optionen (vor dem 1. Oktober 2011 bis zu 50 %) wird bestimmt durch den Vergleich der Entwicklung der Aktienrendite (Total Shareholder Return, TSR) zu der Rendite anderer kapitalmarktorientierter Reise- und Touristikunternehmen herangezogen. Weiterhin werden bis zu 25 % der Aktienoptionen ausübbar, wenn die durchschnittliche Rendite des investierten Kapitals (Return on invested Capital, ROIC) festgelegte Zielvorgaben erreicht. DEFERRED ANNUAL BONUS SCHEME(DABS)Der früheste Ausübungszeitpunkt der gewährten Aktienoptionen ist nach Ablauf von drei Jahren. Bis zu 50 % der gewährten Aktienoptionen werden ausübbar durch den Vergleich der Entwicklung der Ergebnisse pro Aktie (Earnings per Share, EPS) zum britischen Einzelhandelspreisindex (UK Retail Price Index). Die Ausübbarkeit von 25 % der gewährten Optionen wird bestimmt durch den Vergleich der Entwicklung der Aktienrendite (Total Shareholder Return, TSR) zu der Rendite anderer kapitalmarktorientierter Reise- und Touristikunternehmen herangezogen. Weiterhin werden bis zu 25 % der Optionen ausübbar, wenn die durchschnittliche Rendite des investierten Kapitals (Return on invested Capital, ROIC) bestimmte Zielvorgaben erreicht. DEFERRED ANNUAL BONUS LONG-TERM INCENTIVE SCHEME(DABLIS)Der langfristige Bonusanreizplan (DABLIS) betrifft Führungskräfte (außer dem Vorstand) und verlangt, dass 25 % der jährlichen variablen Vergütung in Aktienoptionen umgewandelt werden. Als zusätzliche Prämie wurden bestimmten Führungskräften weitere Aktienoptionen gewährt. Die maximale Anzahl zusätzlicher Aktien ist auf das Vierfache der aus dem jährlichen Bonus umgewandelten Aktienoptionen beschränkt. Der früheste Ausübungszeitpunkt der gewährten Aktienoptionen ist nach Ablauf von drei Jahren. Bis zu 50 % der Aktienoptionen werden bei Erreichung bestimmter EBITA Ziele ausübbar. Die Ausübbarkeit von je bis zu 25 % der Aktienoptionen wird bestimmt durch den Vergleich der Entwicklung der Ergebnisse pro Aktie (Earnings per Share, EPS) zum britischen Einzelhandelspreisindex (UK Retail Price Index) und der Entwicklung der Aktienrendite (Total Shareholder Return, TSR) zu der Rendite anderer kapitalmarktorientierter Reise- und Touristikunternehmen. Die folgende Aufstellung bezieht sich auf die ausstehenden Aktienoptionen aus den anteilsbasierten Vergütungsprogrammen der TUI Travel und zeigt die ausstehende Anzahl an Aktien nach Umrechnung in TUI AG Aktien. Die Umrechnung erfolgte mit dem in den Bestimmungen zum Zusammenschluss vereinbarten Faktor von 0,399 neuen TUI AG Aktien pro TUI Travel PLC Aktie. Aus diesen Vergütungsprogrammen sind folgende Aktien zum 30. September 2015 ausstehend: VERGÜTUNGSPROGRAMME UND AUSSTEHENDE AKTIENOPTION ENscroll
Die Entwicklung der Anzahl bereits gewährter Aktienoptionen ist wie folgt: ENTWICKLUNG DER ANZAHL VON AKTIENOPTIONENscroll
Der gewichtete durchschnittliche Kurs der TUI Travel PLC Aktie bei der Ausübung lag bei 452 Pence (umgerechnet 5,81 €, Vorjahr 387 Pence bzw. 4,52 €). Die gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit der noch nicht ausgeübten Optionen beträgt zum 30. September 2015 0,61 Jahre (Vorjahr 0,93 Jahre). Zusätzlich zu den oben genannten Aktien sind aus der Umwandlung von variablen Vergütungen in Aktienoptionen noch 558.154 Aktien (zum 30. September 2014 1.122.556 Aktien) ausstehend in Bezug auf den DABS und 799.354 Aktien (zum 30. September 2014 1.781.444 Aktien) ausstehend in Bezug auf den DABLIS. Die Ausübbarkeit dieser Aktienoptionen liegt zwischen dem 6. Dezember 2015 und dem 12. Dezember 2016. Der beizulegende Zeitwert für die im Austausch für Aktienoptionen erhaltenen Dienstleistungen des Geschäftsjahres wurde unter Bezugnahme auf den beizulegenden Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente bemessen. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Zeitpunkt der Gewährung der Aktienoptionen erfolgt normalerweise anhand von Binomialmodellen. Eine Ausnahme dazu bilden Aktienoptionspläne, deren Ausübung zusätzlich an Marktbedingungen geknüpft ist. Diese werden anhand einer Monte Carlo Simulation geschätzt: INFORMATIONEN ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT DER AKTIENOPTIONENscroll
Vor Ausübung haben die Begünstigten keinen Anspruch auf Dividenden. Die erwartete Volatilität basiert auf der historischen Volatilität nach durch öffentlich verfügbare Informationen implizierten Anpassungen im Hinblick auf die künftige Volatilität. Im Geschäftsjahr 2014/15 wurde ein Personalaufwand aufgrund von anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente in Höhe von 20,1 Mio. € (Vorjahr 23,9 Mio. €) erfolgswirksam erfasst. Berechtigte Planteilnehmer erhalten ihre Aktienoptionen durch Barausgleich vergütet. Die Berechnung des Barausgleichs erfolgt nach denselben Kriterien wie die Abgeltung durch Eigenkapitalinstrumente. Im Geschäftsjahr 2014/15 entstand daraus ein Personalaufwand in Höhe von 10,9 Mio. € (Vorjahr 2,7 Mio. €). Für Ansprüche aus diesen langfristigen Anreizprogrammen bestehen zum 30. September 2015 Rückstellungen in Höhe von 11,2 Mio. €. Die Entwicklung der von Tochterunternehmen der TUI AG gewährten virtuellen Aktien stellt sich wie folgt dar: ENTWICKLUNG DER VON TOCHTERUNTERNEHMEN DER TUI AG GEWÄHRTEN VIRTUELLEN AKTIENscroll
(44) FinanzinstrumenteRISIKEN UND RISIKOMANAGEMENTGRUNDSÄTZE RISIKOMANAGEMENTDurch seine Geschäftstätigkeit ist der TUI Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen das Marktrisiko (bestehend aus Währungsrisiko, Zinsrisiko und Marktpreisrisiko), das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Die finanzwirtschaftliche Zielsetzung des Konzerns schreibt unter anderem vor, dass finanzwirtschaftliche Risiken zu begrenzen sind. Daraus abgeleitet sind konzernweit gültige Richtlinien und Vorschriften, die die Entscheidungsgrundlagen, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für alle Finanztransaktionen verbindlich festlegen. Im Zuge des Zusammenschlusses der TUI AG mit der TUI Travel PLC wurde das Cash-Management sowie das finanzwirtschaftliche Risikomanagement auf Konzernebene zusammengeführt. Die Regeln, Kompetenzen und Abläufe sowie die Limits für Transaktionen und Risikopositionen sind in Richtlinien festgelegt. Die Aufgaben von Handel, Abwicklung und Kontrolle sind funktional und organisatorisch getrennt. Die Einhaltung der Richtlinien und Geschäftslimits wird laufend überwacht. Grundlage aller Sicherungsgeschäfte des Konzerns sind grundsätzlich entsprechend bilanzierte oder zukünftige Grundgeschäfte. Für die Erfassung, Bewertung und Berichterstattung sowie die Dokumentation und Prüfung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen der abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte wird anerkannte Standardsoftware eingesetzt. In diesem Zusammenhang erfolgt ein periodischer Abgleich der mit eigenen Systemen ermittelten Marktwerte sämtlicher derivativen Finanzinstrumente mit den Marktwertbestätigungen der externen Vertragspartner. Mindestens einmal pro Jahr werden die Prozesse, die angewendeten Verfahren und die Organisation des Risikomanagements durch die interne Revision und externe Prüfer auf die Einhaltung der Vorgaben geprüft. Im Wesentlichen entstehen im TUI Konzern finanzwirtschaftliche Risiken durch Zahlungsströme in Fremdwährungen, den Bedarf an Treibstoffen (Flugbenzin und Schiffstreibstoffe) und die Finanzierung über den Geld- und Kapitalmarkt. Zur Begrenzung der grundgeschäftsbezogenen Risiken aus Änderungen von Wechselkursen, Marktpreisen und Zinsen setzt TUI derivative Finanzinstrumente ein, die nicht an Börsen gehandelt werden. Dabei handelt es sich überwiegend um Festpreisgeschäfte. Daneben werden auch Optionsgeschäfte sowie strukturierte Produkte kontrahiert. Derivative Finanzinstrumente werden nur im Rahmen intern festgelegter Limits und sonstiger Vorschriften abgeschlossen. Der Abschluss dieser Geschäfte erfolgt zu Marktbedingungen mit Adressen aus dem Finanzsektor, deren Kontrahentenrisiko regelmäßig überwacht wird. Umrechnungsrisiken aus der Konsolidierung der nicht in Euro bilanzierenden Konzerngesellschaften (Translationsrisiken) werden nicht abgesichert. Die Bilanzierung und Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt gemäß IAS 39. MARKTRISIKOAus Marktrisiken resultieren Ergebnis-, Eigenkapital- und Zahlungsstromschwankungen. Zur Begrenzung bzw. Ausschaltung dieser Risiken hat der TUI Konzern verschiedene Sicherungsstrategien entwickelt, die den Einsatz derivativer Finanzinstrumente beinhalten. Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche Auswirkungen hypothetische Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der originären und derivativen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag bezogen werden. Es ist sichergestellt, dass der jeweilige Bestand zum Bilanzstichtag repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Die nachfolgend beschriebenen Analysen der risikoreduzierenden Tätigkeiten des TUI Konzerns sowie die mit Hilfe der Sensitivitätsanalysen ermittelten Beträge stellen hypothetische und somit risikobehaftete und unsichere Angaben dar. Aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen an den weltweiten Finanzmärkten können sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den angeführten Angaben unterscheiden. Die in den Risikoanalysen verwendeten Methoden sind nicht als Prognosen zukünftiger Ereignisse oder Verluste anzusehen, da sich der TUI Konzern ebenfalls Risiken ausgesetzt sieht, die entweder nicht finanziell oder nicht quantifizierbar sind. Diese Risiken beinhalten hauptsächlich Länder-, Geschäfts- und Rechtsrisiken, welche nicht Bestandteil der folgenden Darstellungen sind. WÄHRUNGSRISIKOAus den operativen Geschäften der Unternehmen des TUI Konzerns entstehen Ein- und Auszahlungen in Fremdwährungen, denen nicht immer Zahlungen in derselben Währung mit gleichem Betrag und gleicher Fristigkeit gegenüberstehen. Unter der Ausnutzung möglicher Netting-Effekte (Aufrechnung von Ein- und Auszahlungen derselben Währung mit gleicher oder ähnlicher Fristigkeit) werden im TUI Konzern geeignete Sicherungsgeschäfte mit externen Kontrahenten abgeschlossen, um die Ergebnismarge vor wechselkursbedingten Schwankungen zu schützen. Im TUI Konzern werden Risiken aus Kursschwankungen gesichert, wobei die größten Sicherungsvolumina auf US-Dollar, Euro und Britisches Pfund entfallen. Der Euroraum begrenzt das Währungsrisiko aus Geschäften in den wichtigsten touristischen Zielgebieten auf diejenigen Konzernunternehmen, deren Funktionalwährung nicht der Euro ist. In dem Geschäftsfeld Touristik wirken sich hauptsächlich die Wertänderungen des US-Dollar als auch überwiegend für die Veranstalter aus Großbritannien und den nordischen Ländern die Wertänderungen des Euro aus. Im touristischen operativen Geschäft fallen US-Dollar-Zahlungen hauptsächlich für den Bezug von Leistungen in nicht europäischen Destinationen sowie für den Kauf von Flugzeug- und Schiffstreibstoff als auch für die Anschaffung und Anmietung von Flugzeugen an. Die touristischen Gesellschaften sichern mittels Finanzderivaten ihre geplanten Währungsbedarfe. Ziel ist es, zu Beginn der entsprechenden touristischen Saison die jeweiligen geplanten Währungsbedarfe zwischen 80 % und 100 % abzusichern. Hierbei wird den unterschiedlichen Risikoprofilen der operativ tätigen Konzerngesellschaften Rechnung getragen. Die gesicherten Währungsvolumina werden an geänderte Planbedarfe auf Basis der Berichterstattung der Konzerngesellschaften angepasst. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch monetäre originäre und derivative Finanzinstrumente, deren Ausgabewährung von der funktionalen Währung eines Unternehmens abweicht. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen funktionalen Währungen innerhalb des TUI Konzerns werden nachfolgend die Sensitivitätsanalysen jener Währungen dargestellt, die als relevante Risikovariable identifiziert wurden. Wenn die jeweiligen funktionalen Währungen, im Wesentlichen der Euro und das Britische Pfund, gegenüber den übrigen Währungen um 10 % auf- oder abgewertet würden, ergäben sich folgende Effekte auf die Wertänderungsrücklage und das Ergebnis nach Ertragsteuern. SENSITIVITÄTSANALYSE - WÄHRUNGSRISIKENscroll
ZINSRISIKODer TUI Konzern ist Zinsänderungsrisiken aus variabel verzinslichen originären und derivativen Finanzinstrumenten ausgesetzt. Sofern zinsbedingte Zahlungsströme variabel verzinslicher originärer Finanzinstrumente durch derivative Sicherungsgeschäfte in feste Zahlungsströme gewandelt werden, unterliegen diese keinem Zinsänderungsrisiko. Für festverzinsliche und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente besteht kein Zinsänderungsrisiko. Eine Änderung der Marktzinssätze hat im Wesentlichen Auswirkungen auf variabel verzinsliche originäre Finanzinstrumente sowie auf derivative Finanzinstrumente, die zur Reduzierung von zinssatzabhängigen Zahlungsschwankungen kontrahiert wurden. Die folgende Übersicht stellt die Auswirkungen auf das Eigenkapital und das Ergebnis bei einer angenommenen Erhöhung bzw. Herabsetzung des Marktzinsniveaus am Bilanzstichtag um 50 Basispunkte dar. SENSITIVITÄTSANALYSE - ZINSRISIKOscroll
TREIBSTOFFPREISRISIKODer TUI Konzern ist aufgrund seiner Geschäftstätigkeit Marktpreisrisiken aus der Beschaffung von Treibstoffen für die Flugzeugflotte sowie für die Kreuzfahrtschiffe ausgesetzt. Die touristischen Gesellschaften sichern mittels Finanzderivaten das Preisänderungsrisiko ihrer geplanten Treibstoffverbräuche. Zu Beginn der entsprechenden touristischen Saison beträgt der Zielsicherungsgrad mindestens 80 % des relevanten Bedarfes. Hierbei wird den unterschiedlichen Risikoprofilen der operativ tätigen Konzerngesellschaften, auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Erhebung von Treibstoffzuschlägen, Rechnung getragen. Die Sicherungsvolumina werden auf Basis der Berichterstattung der Konzerngesellschaften an geänderte Planverbräuche angepasst. Wären die den Treibstoffpreissicherungen zugrunde liegenden Rohstoffpreise am Bilanzstichtag um 10 % höher bzw. niedriger, ergäben sich die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Effekte auf das Eigenkapital bzw. das Ergebnis. SENSITIVITÄTSANALYSE - TREIBSTOFFPREISRISIKOscroll
SONSTIGES PREISRISIKONeben den finanziellen Risiken, die aus Veränderungen von Wechselkursen, Rohstoffpreisen und Zinssätzen entstehen können, ist der TUI Konzern aus Einzelsachverhalten noch weiteren Preisrisiken ausgesetzt. Für die Sensitivitätsanalyse dieser Einzelsachverhalte wird auf die Ausführungen zur Wertentwicklung der Finanzinstrumente im Level 3 verwiesen. SENSITIVITÄTSANALYSE - SONSTIGE PREISRISIKENscroll
AUSFALLRISIKODas Ausfallrisiko bei den nicht derivativen Finanzinstrumenten ergibt sich aus dem Risiko, dass Vertragspartner ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Das maximale Ausfallrisiko entspricht insbesondere den bilanzierten Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte (einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit positivem Marktwert). Des Weiteren bestehen Ausfallrisiken aufgrund von Haftungszusagen für die Erfüllung von Verbindlichkeiten. Details zu den am Abschlussstichtag bestehenden Haftungszusagen sind unter Textziffer 40 dargestellt. Dabei werden rechtlich durchsetzbare Aufrechnungsmöglichkeiten zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten berücksichtigt. Ausfallrisiken werden bei Vertragsabschluss eingehend geprüft und danach laufend überwacht, damit zeitnah auf eine Verschlechterung der Bonität des Vertragspartners reagiert werden kann. Hierbei sind grundsätzlich die jeweiligen Gesellschaften des TUI Konzerns für ihre Ausfallrisiken verantwortlich. Da der TUI Konzern in unterschiedlichen Geschäftsfeldern und Regionen tätig ist, sind Konzentrationen bedeutender Ausfallrisiken von Forderungen und Kreditansprüchen gegenüber bestimmten Schuldnern oder Schuldnergruppen nicht zu erwarten; dies gilt auch für nennenswerte länderspezifische Konzentrationen von Ausfallrisiken. Das maximale Ausfallrisiko wird durch gehaltene Sicherheiten und sonstige Kreditverbesserungen in Höhe von 1,1 Mio. € (Vorjahr 1,1 Mio. €) reduziert. Die gehaltenen Sicherheiten bestehen ausschließlich für finanzielle Vermögenswerte der Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Sicherheiten für ausgereichte Finanzforderungen mit Laufzeiten größer einem Jahr und / oder größer 1 Mio. €. Als Sicherheiten kommen u. a. dingliche Rechte, selbstschuldnerische Bürgschaften, Bankbürgschaften oder Patronatserklärungen zum Einsatz. Das erkennbare Ausfallrisiko einzelner Forderungen wird durch entsprechende Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Darüber hinaus werden auf Erfahrungswerte gestützte Wertberichtigungen auf Portfoliobasis vorgenommen. Hinsichtlich der Altersstrukturanalyse der Klasse der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerte wird auf die Angaben unter Textziffer 20 verwiesen. Weder im Geschäftsjahr 2014/15 noch im Geschäftsjahr 2013/14 existieren zum Bilanzstichtag finanzielle Vermögenswerte, die überfällig oder wertgemindert wären, wenn nicht die Vertragskonditionen neu ausgehandelt worden wären. Das Bonitätsmanagement erstreckt sich auch auf die derivativen Finanzinstrumente im TUI Konzern. Bei den abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumenten beschränkt sich das maximale Ausfallrisiko auf die Summe aller positiven Marktwerte dieser Instrumente, da bei Nichterfüllung seitens der Vertragspartner Vermögensverluste nur bis zu dieser Höhe entstehen würden. Ausfallrisiken werden durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente mit unterschiedlichen Schuldnern reduziert. Die kontrahentenspezifischen Ausfallrisiken werden bei den derivativen Finanzinstrumenten im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt. Unabhängig davon wird das Kontrahentenrisiko laufend überwacht und mittels interner Bankenlimits gesteuert. LIQUIDITÄTSRISIKOLiquiditätsrisiken bestehen in möglichen finanziellen Engpässen und dadurch verursachten erhöhten Refinanzierungskosten. Aus diesem Grund bestehen die wesentlichen Ziele des TUI-internen Liquiditätsmanagements in der jederzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und der steten Erfüllung vertraglicher Zahlungsverpflichtungen. Vermögenswerte in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr 3,1 Mio. €) wurden als Sicherheiten für Verbindlichkeiten hinterlegt. Darüber hinaus haften die teilnehmenden Konzerngesellschaften gesamtschuldnerisch für finanzielle Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash Poolings. In die nachfolgende Analyse der vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zahlungsströme wurden alle zum Bilanzstichtag bestehenden originären finanziellen Verbindlichkeiten und derivativen Finanzinstrumente einbezogen. Planzahlungen für zukünftige neue Verbindlichkeiten wurden nicht berücksichtigt. Sofern finanzielle Verbindlichkeiten variabel verzinst sind, wurden zur Ermittlung der zukünftigen Zinszahlungen die am Bilanzstichtag maßgeblichen Forward-Zinssätze verwendet. Jederzeit kündbare finanzielle Verbindlichkeiten werden dem frühesten Laufzeitband zugeordnet. ZAHLUNGSSTRÖME FINANZINSTRUMENTE - FINANZSCHULDEN (30.9.2015)scroll
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ZAHLUNGSSTRÖME FINANZINSTRUMENTE - FINANZSCHULDEN (30.9.2014) (GEÄNDERT)scroll
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ZAHLUNGSSTRÖME DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE (30.9.2015)scroll
ZAHLUNGSSTRÖME DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE (30.9.2014) (GEÄNDERT)scroll
DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND SICHERUNGSGESCHÄFTESTRATEGIE UND ZIELEDer Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist gemäß den Ausführungsbestimmungen des TUI Konzerns erlaubt, wenn ihnen bilanzierte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, vertragliche Ansprüche oder Verpflichtungen (Firm Commitments) bzw. geplante Transaktionen (Forecasted Transactions) zugrunde liegen. Dabei wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach den Regelungen des IAS 39 insbesondere im Rahmen der Sicherung von geplanten Transaktionen angewandt. Sicherungsbeziehungen werden im Berichtsjahr im Wesentlichen zur Absicherung von Zahlungsströmen abgebildet. Zur Begrenzung der Währungs-, Zins- und Treibstoffpreisrisiken werden derivative Finanzinstrumente in Form von Festpreis- und Optionsgeschäften sowie strukturierten Produkten eingesetzt. SICHERUNGSGESCHÄFTE ZUR ABSICHERUNG VON ZUKÜNFTIGEN ZAHLUNGSSTRÖMENZum 30. September 2015 bestanden Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Zahlungsströmen in Fremdwährung mit Laufzeiten bis zu sechs Jahren (Vorjahr bis zu drei Jahre). Die Laufzeiten der Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Preisrisiken bei Treibstoffen betragen bis zu vier Jahre (Vorjahr bis zu vier Jahre). Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von variablen Zinszahlungsverpflichtungen bestehen nicht mehr. Zur Absicherung der variablen Zinszahlungsverpflichtungen der TUI AG im Zusammenhang mit der Finanzierung zum Erwerb eines Teils einer von TUI Travel PLC begebenen Wandelanleihe wurden Zinssicherungen in den Geschäftsjahren 2010/11 und 2012/13 abgeschlossen. Infolge des Zusammenschlusses der TUI AG und der TUI Travel PLC wurden diese Sicherungen beendet. Im Vorjahr existierten Zinssicherungen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Im Falle der Bilanzierung von Derivaten zur Absicherung von Zahlungsströmen wird der effektive Anteil der kumulierten Marktwertänderungen bis zum Eintritt des Grundgeschäfts erfolgsneutral in der Wertänderungsrücklage ausgewiesen und bei Abwicklung des gesicherten Grundgeschäfts erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Aus Fremdwährungssicherungen und derivativen Finanzinstrumenten zur Absicherung von Preisrisiken wurde im Berichtszeitraum ein Aufwand von 580,8 Mio. € (Vorjahr Ertrag von 150,6 Mio. €) in den Umsatzkosten erfasst. Aus Zinssicherungsgeschäften wurde ein Aufwand von 0,3 Mio. € (Vorjahr Aufwand von 0,7 Mio. €) im Finanzergebnis gezeigt. Aus dem ineffektiven Anteil der Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Zahlungsströmen wurde ein Ertrag in Höhe von 0,7 Mio. € (Vorjahr Ertrag in Höhe von 0,1 Mio. €) vereinnahmt. NOMINALWERTE DER EINGESETZTEN DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEscroll
Die Nominalwerte entsprechen der Summe aller den Geschäften zugrundeliegenden Kauf- und Verkaufbeträgen bzw. den jeweiligen Kontraktwerten der Geschäfte. BEIZULEGENDE ZEITWERTE DER DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEDie beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten entsprechen grundsätzlich dem Marktwert. Der für alle derivativen Finanzinstrumente ermittelte Marktpreis ist der Preis, der im Zuge eines geordneten Geschäftsvorfalls unter Marktteilnehmer am Bemessungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswertes vereinnahmt werden könnte, bzw. bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen wäre. Eine Beschreibung der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt im Rahmen der Darstellung der Einstufung der zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente. POSITIVE UND NEGATIVE ZEITWERTE DER ALS FORDERUNGEN BZW. VERBINDLICHKEITEN AUSGEWIESENEN DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEscroll
Finanzinstrumente, die zwar nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zur Sicherung einer Risikoposition abgeschlossen werden, jedoch nicht die strengen Anforderungen des IAS 39 für die Bildung von Sicherungszusammenhängen erfüllen, werden als sonstige derivative Finanzinstrumente ausgewiesen. Hierzu zählen insbesondere Fremdwährungsgeschäfte, die abgeschlossen wurden, um wechselkursinduzierte Wertänderungen von Bilanzposten und Wechselkursschwankungen aus zukünftigen touristischen Aufwendungen abzusichern. FINANZINSTRUMENTE - ZUSÄTZLICHE ANGABENBUCHWERTE UND BEIZULEGENDE ZEITWERTEExistiert für ein Finanzinstrument ein aktiver Markt, vor allem für Aktien und begebene Anleihen, stellt diese Notierung den Markt- oder Börsenpreis am Abschlussstichtag dar. Für nicht börsennotierte Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Schuldscheindarlehen und sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten wird der beizulegende Zeitwert als Barwert der zukünftigen Zahlungsströme unter Berücksichtigung von Zinsstrukturkurven und des jeweils bonitätsabhängigen Kreditrisikoaufschlags (Credit-Spread) ermittelt. Bei Finanzmitteln, kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten sowie kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert aufgrund der kurzen Restlaufzeit näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungsströme unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter, die markt- und partnerbezogene Veränderungen der Konditionen und Erwartungen reflektieren. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen bestehen nicht. BUCHWERTE, WERTANSÄTZE UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE NACH KLASSEN UND BEWERTUNGSKATEGORIEN ZUM 30.9.2015scroll
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BUCHWERTE, WERTANSÄTZE UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE NACH KLASSEN UND BEWERTUNGSKATEGORIEN ZUM 30.9.2014 (GEÄNDERT)scroll
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In den als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifizierten Finanzinstrumenten sind Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften in Höhe von 50,4 Mio. € (Vorjahr 45,4 Mio. €) enthalten, für die kein aktiver Markt existiert. Da die künftigen Zahlungsströme dieser nicht börsennotierten Beteiligungen nicht zuverlässig ermittelt werden können, können die Marktwerte nicht mittels eines Bewertungsmodells bestimmt werden. Die Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten ausgewiesen. Im Berichtszeitraum gab es, wie im Vorjahr, keine wesentlichen Abgänge von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften, die zu Anschaffungskosten bewertet wurden. Der TUI Konzern beabsichtigt nicht, die Anteile an diesen Personen- und Kapitalgesellschaften in näherer Zukunft zu veräußern oder auszubuchen. AGGREGATION NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN DES IAS 39 ZUM 30.9.2015scroll
AGGREGATION NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN DES IAS 39 ZUM 30.9.2014 (GEÄNDERT)scroll
BEWERTUNG ZUM FAIR VALUEDie folgende Übersicht stellt die beizulegenden Zeitwerte der wiederkehrend, nicht wiederkehrend und sonstigen zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumente entsprechend des zugrunde liegenden Bewertungslevels dar. Die einzelnen Bewertungslevel sind entsprechend der Inputfaktoren wie folgt definiert:
EINSTUFUNG DER ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZINSTRUMENTE ZUM 30.9.2015scroll
EINSTUFUNG DER ZUM FAIR VALUE BEWERTETEN FINANZINSTRUMENTE ZUM 30.9.2014 (GEÄNDERT)scroll
Es wird zum Ende jeder Berichtsperiode geprüft, ob es Gründe für eine Umgliederung in oder aus einem Bewertungslevel gibt. Grundsätzlich werden finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten von Level 1 in Level 2 umgegliedert, wenn die Liquidität und die Handelsaktivität nicht mehr länger auf einen aktiven Markt schließen lassen. Dies gilt entsprechend umgekehrt für etwaige Übertragungen von Level 2 in das Level 1. Im Berichtszeitraum fanden keine Übertragungen zwischen dem Level 1 und dem Level 2 statt. Es gab ebenfalls keine Übertragungen aus der oder in die Bewertungsstufe Level 3. Umgliederungen aus dem Level 3 in Level 2 oder Level 1 werden vorgenommen, sobald beobachtbare Marktpreisnotierungen für den betroffenen Vermögenswert oder die Schuld verfügbar werden. TUI erfasst Übertragungen in den und aus dem Level 3 an dem Tag des Ereignisses oder des Anlasses, der die Übertragung verursacht hat. FINANZINSTRUMENTE IN LEVEL 1:Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, für die ein aktiver Markt verfügbar ist, basiert auf der Marktpreisnotierung am Abschlussstichtag. Ein aktiver Markt ist vorhanden, wenn Preisnotierungen von einer Börse, Händlern, Maklern, Preisdienstleistern oder Regulierungsbehörden leicht und regelmäßig verfügbar sind und diese Preise tatsächliche und regelmäßig stattfindende Markttransaktionen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern wiedergeben. Diese Finanzinstrumente werden dem Level 1 zugeordnet. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Nominalwerten multipliziert mit den Kursnotierungen am Abschlussstichtag. Finanzinstrumente des Level 1 beinhalten vor allem als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Aktien börsennotierter Unternehmen und begebene Anleihen der Klasse "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten". FINANZINSTRUMENTE IN LEVEL 2Die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, zum Beispiel Over-the-Counter-Derivate (OTC), werden mittels spezifischer Bewertungstechniken bestimmt. Diese Bewertungstechniken maximieren die Verwendung von beobachtbaren Marktdaten und beruhen so wenig wie möglich auf konzernspezifischen Annahmen. Wenn alle wesentlichen Inputfaktoren zur Zeitwertbestimmung eines Instruments beobachtbar sind, wird das Instrument dem Level 2 zugeordnet. Wenn einer oder mehrere der wesentlichen Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen, wird das Instrument dem Level 3 zugeordnet. Als spezifische Bewertungstechniken zur Bewertung von Finanzinstrumenten werden eingesetzt:
FINANZINSTRUMENTE IN LEVEL 3Die folgende Tabelle zeigt die Wertentwicklung der wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, die dem Level 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet werden. ZUM FAIR VALUE BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE IM LEVEL 3scroll
Die Veränderungen bei den in Level 3 ausgewiesenen Finanzinstrumenten resultieren aus dem Zugang der Anteile an der Hapag-Lloyd AG, die seit Dezember 2014 unter den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen werden. Da die wiederkehrende Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG auf wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren basiert, erfolgte eine Eingliederung in die Bewertungsstufe Level 3. Der Verlust bei den Finanzinstrumenten im Level 3 betrifft die Wertminderung der Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG in Höhe von 147,1 Mio. €. Wir verweisen auf den Abschnitt "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" unter der Textziffer 19. BEWERTUNGSPROZESSDie Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Finanzinstrumente im Level 3 erfolgt mittels Discounted Cash Flow Verfahren durch den Finanzbereich des TUI Konzerns. Dabei werden die für die quartalsweise Bewertung benötigten Marktdaten und Parameter erhoben bzw. validiert. Die nicht beobachtbaren Inputparameter werden anhand der intern verfügbaren Informationen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Die Ergebnisse der Bewertung werden mit Bewertungen von unabhängigen Marktteilnehmern, wie z. B. Analystenstudien, abgeglichen. Diese werden vom Bereich Investor Relations zur Verfügung gestellt. Wenn der mit der gesetzten Bewertungstechnik ermittelte beizulegende Zeitwert außerhalb der Bandbreite externer Einschätzungen liegt, wird das Bewertungsmodell vom Finanzbereich überprüft und mittels alternativer Annahmen verifiziert, die nach vernünftiger Beurteilung möglicherweise von anderen Marktteilnehmern bei der Preisfeststellung zum Quartalsstichtag berücksichtigt werden könnten. Über das Ergebnis der Bewertung der wesentlichen Finanzinstrumente im Level 3 wird dem Finanzvorstand berichtet. BEWERTUNG DER FINANZINSTRUMENTE IM LEVEL 3Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen über die Bewertungsverfahren und die zentralen nicht beobachtbaren Inputfaktoren, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte eingesetzt wurden. ERMITTLUNG VON BEIZULEGENDEN ZEITWERTEN BEI NICHT-BEOBACHTBAREN INPUTFAKTOREN (LEVEL 3)scroll
Die Prognose der geschätzten EBITDA-Marge basiert auf Annahmen zur zukünftigen Entwicklung der Transportmengen, der Frachtraten sowie des USD-Wechselkurses und des Ölpreises. Um die Marktnähe der verwendeten Bewertungsannahmen sicherzustellen, wurden die angenommenen EBITDA-Margen anhand von beobachtbaren EBITDA Multiples börsennotierter Vergleichsunternehmen am Bilanzstichtag plausibilisiert. Mögliche zukünftige Veränderungen dieser Annahmen können sich durch die Entwicklung der makroökomonischen Lage und den anhaltend harten Wettbewerb in der Containerschifffahrtsindustrie ergeben. SENSITIVITÄTSANALYSEDer beizulegende Zeitwert der Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG würde sich signifikant ändern, wenn einer oder mehrere der wesentlichen nicht-beobachtbaren Inputfaktoren durch für möglich gehaltene alternative Annahmen ersetzt würden. Die nachfolgende Tabelle stellt die Sensitivitäten gegenüber einer Änderung der wesentlichen nicht-beobachtbaren Inputfaktoren dar. AUSWIRKUNG DER VERÄNDERUNG NICHT-BEOBACHTBARER INPUTFAKTOREN AUF DEN BEIZULEGENDEN ZEITWERTscroll
Die dargestellten vorteilhaften und nachteiligen Änderungen sind unabhängig voneinander berechnet worden. Bei einer Erhöhung bzw. Reduzierung des ermittelten Unternehmenswertes an NATS um +10 % bzw. -10 % führt dies zum Berichtsstichtag zu einem um 0,4 Mio. € höheren bzw. 0,4 Mio. € niedrigeren Wertansatz des Vermögenswertes im TUI Konzern, der sich erfolgsneutral auf das Ergebnis nach Steuern auswirkt (zum 30. September 2014 + 0,4 Mio. € bzw. - 0,4 Mio. €). Änderungen nicht beobachtbarer Inputfaktoren wirken sich nicht wesentlich auf das Ergebnis aus. ERGEBNISEFFEKTESowohl die Effekte aus der erfolgsneutralen Bewertung der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte als auch die effektiven Anteile der Marktwertänderungen von im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting designierten Derivate sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung aufgeführt. Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 stellen sich wie folgt dar: NETTOERGEBNISSE DER FINANZINSTRUMENTEscroll
Das übrige Nettoergebnis bei den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten enthält die Wertminderung der Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG in Höhe von 147,1 Mio. €. Daneben besteht das Nettoergebnis neben Zinserträgen und Zinsaufwendungen im Wesentlichen aus dem Ergebnis aus Beteiligungen, Veräußerungsgewinnen und -verlusten, Effekten der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sowie Wertberichtigungen. Aus nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten entstanden im Berichtszeitraum 2014/15 wie auch im Vorjahr keine Provisionsaufwendungen. SALDIERUNGDie folgenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind Gegenstand vertraglicher Aufrechnungsvereinbarungen: SALDIERUNG FINANZIELLER VERMÖGENSWERTEscroll
SALDIERUNG FINANZIELLER VERBINDLICHKEITENscroll
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden bilanziell nur dann saldiert, wenn am Abschlussstichtag ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Verrechnung besteht und ein Ausgleich auf Nettobasis beabsichtigt ist. Den Kontrakten auf derivative Finanzinstrumente liegen standardisierte Rahmenverträge für Finanztermingeschäfte (u. a. ISDA Master Agreement, deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte) zugrunde, die einen bedingten Anspruch auf Verrechnung bei Eintritt bestimmter künftiger definierter Ereignisse begründen. Entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen werden in diesem Fall sämtliche mit der entsprechenden Gegenpartei kontrahierten Derivate mit positivem bzw. negativem Marktwert miteinander verrechnet, sodass eine Nettoforderung oder -schuld in Höhe des Saldos verbleibt. Da dieser bedingte Anspruch auf Saldierung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nicht durchsetzbar ist, werden die derivativen finanziellen Vermögenswerte und Schulden am Abschlussstichtag mit ihren Bruttobeträgen in der Bilanz ausgewiesen. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden im Rahmen des Cash Poolings werden saldiert ausgewiesen, wenn ein Anspruch auf Saldierung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr besteht und der Konzern die Absicht hat, einen Ausgleich auf Nettobasis vorzunehmen. (45) Kapital RisikomanagementEine wesentliche Steuerungsgröße im Rahmen des Kapital Risikomanagements ist das Verhältnis zwischen der Konzern-Netto-Verschuldung und dem Konzern-Eigenkapital nach IFRS (Gearing). Unter Risikogesichtspunkten ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Netto-Verschuldung und Eigenkapital anzustreben. Um die Kapitalstruktur aktiv zu steuern, kann das Management des TUI Konzerns die Dividendenzahlung an die Aktionäre verändern, Kapital an die Aktionäre zurückzahlen, neue Aktien ausgeben oder Hybridkapital emittieren. Des Weiteren kann das Management Vermögenswerte verkaufen, um dadurch die Verschuldung des Konzerns zu reduzieren. HERLEITUNG GEARINGscroll
Erläuterungen zur KapitalflussrechnungIn der Kapitalflussrechnung wird die Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Auswirkungen infolge der Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert. Dargestellt ist die Kapitalflussrechnung des fortzuführenden und des aufgegebenen Bereichs. Der Finanzmittelbestand sank im Berichtszeitraum um 575,8 Mio. € auf 1.682,2 Mio. €. Vom Finanzmittelbestand sind 9,5 Mio. € im Bilanzposten "Zur Veräußerung bestimmte Vermögenswerte" enthalten. (46) Mittelzufluss / Mittelabfluss aus der laufenden GeschäftstätigkeitAusgehend vom Konzernergebnis nach Steuern wird der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit nach der indirekten Methode abgeleitet. Aus laufender Geschäftstätigkeit flossen im abgelaufenen Geschäftsjahr 790,5 Mio. € zu (Vorjahr 1.074,5 Mio. €). Im Berichtszeitraum sind insgesamt 18,6 Mio. € Zinsen und 84,3 Mio. € Dividenden zugeflossen. Ertragsteuerzahlungen führten zu Mittelabflüssen von 148,4 Mio. €. (47) Mittelzufluss / Mittelabfluss aus der InvestitionstätigkeitAus der Investitionstätigkeit sind im Geschäftsjahr 2014/15 insgesamt 216,8 Mio. € abgeflossen (Vorjahr 586,3 Mio. €). Aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen - im Wesentlichen Flugzeugvermögen und ein Hotel auf Gran Canaria - sind dem Konzern 341,6 Mio. € zugeflossen. Aus dem Verkauf von konsolidierten Gesellschaften flossen dem Konzern 2,3 Mio. € zu. Dagegen steht der Finanzmittelabgang in Höhe von umgerechnet 29,9 Mio. € aus der Desinvestition der PEAK Adventure Travel Group. Die Einzahlungen aus den Abgängen sonstiger langfristiger Vermögenswerte enthalten 300 Mio. € aus dem Verkauf der im Vorjahr erworbenen Anteile an einem Geldmarktfonds, die nach dem Vollzug des Zusammenschlusses mit der TUI Travel PLC verkauft worden sind. Aus dem Verkauf von Joint Ventures flossen 17,9 Mio. € zu. In den Auszahlungen sind Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte der Veranstalter und Fluggesellschaften in Höhe von 462,1 Mio. €, der Hotels & Resorts in Höhe von 173,3 Mio. €, der Kreuzfahrten in Höhe von 88,5 Mio. € und der Gesellschaften der Specialist Travel in Höhe von 85,3 Mio. € enthalten. Die Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und in das immaterielle Anlagevermögen bzw. die Einzahlungen aus entsprechenden Veräußerungen decken sich nicht mit den bei der Entwicklung des Anlagevermögens gezeigten Zugängen bzw. Abgängen. Diese enthalten auch die nicht zahlungswirksamen Investitionen und Abgänge. Im Geschäftsjahr 2014/15 wurden für Erwerbe von zu konsolidierenden Gesellschaften Zahlungen in Höhe von 5,5 Mio. € geleistet. Hierin sind Zahlungen in Höhe von 1,7 Mio. € enthalten, die Akquisitionen der Vorjahre betreffen. Die durch die Käufe erworbenen Finanzmittel belaufen sich auf 0,4 Mio. €, sodass insgesamt finanzielle Mittel von 5,1 Mio. € abgeflossen sind. In den Auszahlungen für sonstige Vermögenswerte sind 23,8 Mio. € für den Erwerb und für Kapitalerhöhungen bei Gemeinschaftsunternehmen enthalten. (48) Mittelzufluss /-abfluss aus der FinanzierungstätigkeitAus der Finanzierungstätigkeit hat sich der Finanzmittelbestand insgesamt um 1.116,7 Mio. € vermindert (Vorjahr 318,8 Mio. €). Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss von TUI AG und TUI Travel PLC führte die hierfür notwendige Kapitalerhöhung zu Auszahlungen von 10,9 Mio. € und die übrigen Maßnahmen zu Auszahlungen von 38,8 Mio. €. Die TUI Travel PLC hat für 85,1 Mio. € eigene Aktien erworben, um sie für Aktienoptionspläne zu verwenden. Für die Erhöhung der Anteile an bereits konsolidierten Gesellschaften wurden 4,3 Mio. € aufgewandt. Die TUI AG hat als Ersatz für die bisher von der TUI Travel PLC abgeschlossene Kreditlinie entsprechende neue Finanzierungsvereinbarungen geschlossen. Die daraus im laufenden Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Gelder wurden inzwischen vollständig zurückgezahlt. Für die Rückführung einer Finanzierung in Zusammenhang mit einer Wandelanleihe der TUI Travel PLC hat die TUI AG 195,3 Mio. € verwandt. Siehe hierzu auch den Abschnitt "Zusammenschluss von TUI AG und TUI Travel PLC". Auszahlungen in Höhe von je 2,4 Mio. € betreffen den nicht gewandelten Anteil der im November 2014 fällig gewesenen Wandelanleihe der TUI AG in Höhe von ursprünglich 217,8 Mio. € und den nicht gewandelten Anteil der im Geschäftsjahr vorzeitig gekündigten Wandelanleihe der TUI AG in Höhe von ursprünglich 339,0 Mio. €. Die Kündigung der nachrangigen Schuldverschreibung ohne Fälligkeitstag der TUI AG hat zu einer Auszahlung in Höhe von 300,0 Mio. € geführt. Im Segment Hotels & Resorts wurden Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 7,4 Mio. € aufgenommen und 76,8 Mio. € getilgt. Zur Finanzierung eines Flugzeugs wurde ein Kredit in Höhe von 76,7 Mio. € in Anspruch genommen. In Höhe von 57,0 Mio. € wurden Finanzierungsleasingverbindlichkeiten getilgt. Weitere Auszahlungen betreffen die Dividenden für die Hybridgläubiger und die Aktionäre der TUI AG (109,3 Mio. €) und die Dividenden für die Minderheitsaktionäre, im Wesentlichen der TUI Travel PLC und der RIUSA II S.A. (197,0 Mio. €). Für Zinszahlungen sind 92,0 Mio. € verwendet worden. (49) Entwicklung des FinanzmittelbestandsDer Finanzmittelbestand umfasst alle flüssigen Mittel, d. h. Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Da bestimmte Bestände aus einer Cash Pool-Vereinbarung seit dem Vorjahr auch Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition sind, wird der Finanzmittelbestand in der Kapitalflussrechnung des Vorjahres auf die in der Bilanz ausgewiesenen Finanzmittel übergeleitet. Der Effekt in Höhe von 587,5 Mio. € wird als zahlungsunwirksame Veränderung des Finanzmittelbestands gezeigt. Im Übrigen nahm der Finanzmittelbestand wechselkursbedingt um 33,1 Mio. € ab. Zum 30. September 2015 unterlagen Finanzmittelbestände in Höhe von 198,5 Mio. € Verfügungsbeschränkungen. Hiervon entfallen 116,3 Mio. € auf erhaltene Barsicherheiten, die im vergangenen Geschäftsjahr von belgischen Steuerbehörden vor dem Hintergrund eines langjährigen Rechtsstreits über die Erstattung von Umsatzsteuer für die Jahre 2001 bis 2011 ohne Anerkenntnis einer Schuld bei einem belgischen Tochterunternehmen hinterlegt wurden, um den Zinslauf für beide Parteien zu unterbrechen. Zur Absicherung einer etwaigen Rückzahlung wurde dem belgischen Staat eine Bankgarantie eingeräumt. Aufgrund der Bankgarantie ist die Verfügbarkeit dieser Finanzmittel eingeschränkt. Die übrigen Beschränkungen betreffen Finanzmittel, die aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Bestimmungen vorgehalten werden müssen. Sonstige Erläuterungen(50) Wesentliche Ereignisse nach dem BilanzstichtagAm 6. Oktober 2015 hat die TUI einen Vertrag zum Verkauf der LateRooms Ltd. für einen Kaufpreis von 8,5 Mio. Britischen Pfund (11,6 Mio. €) geschlossen. Der Vollzug des Verkaufs erfolgte am 6. Oktober 2015. Die Transaktion bedarf keiner regulatorischen Genehmigung. Zum 30. September 2015 wurde das Segment LateRooms als aufgegebener Geschäftsbereich ausgewiesen. Am 23. Oktober wurden mit der Oscrivia Limited vertragliche Vereinbarungen zur Reorganisation des Eigenkapitals der Togebi Holdings Limited getroffen. Unter anderem wurde eine Barkapitalerhöhung um 20 Mio. USD vereinbart, an der die TUI mit einer Zahlung von 3 Mio. USD teilnimmt. Mit dem Ende Oktober erfolgten Vollzug der Vereinbarungen reduzierte sich der Anteil des TUI Konzerns an der zum Segment Region Nord gehörenden Togebi Holdings Limited von 49 % auf 25 %. Im Gegenzug erhöht die Oscrivia Limited ihre Beteiligung von 51 % auf 75 %. Darüber hinaus wurde der Joint Venture-Vertrag aus dem Jahr 2009 an die neuen Stimmrechtsverhältnisse angepasst. Aufgrund dieser Änderungen werden die relevanten Aktivitäten der Togebi Holdings Limited weiterhin gemeinschaftlich von der TUI und der Oscrivia Limited bestimmt, so dass die Togebi Holdings Limited unverändert als Gemeinschaftsunternehmen einzustufen ist. Am 6. November 2015 erfolgte der Börsengang der Hapag-Lloyd AG. Der Bruttoemissionserlös der Hapag-Lloyd AG aus der Platzierung von insgesamt 13.228.677 neuen Aktien zu einem Erstausgabepreis von 20,00 € je neuer Aktie betrug rd. 265,0 Mio. €. Die Aktien der Hapag-Lloyd AG werden seitdem im regulierten Markt (Prime Standard) der Börse Frankfurt am Main gehandelt. Infolge dieser Kapitalerhöhung reduziert sich der Anteil des TUI Konzerns am Kapital der Hapag-Lloyd AG von 13,9 % auf 12,3 %. Wäre die Beteiligung entgegen IFRS 13 zum Bilanzstichtag mit dem Erstausgabepreis von 20,00 € je Aktie bewertet worden, hätte sich eine zusätzliche Wertminderung von 43,7 Mio. € ergeben. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligung an zukünftigen Bewertungsstichtagen ist der Börsenkurs der Hapag-Lloyd Aktie als Inputfaktor des Level 1 maßgeblich. (51) Dienstleistungen des KonzernabschlussprüfersFür die im Geschäftsjahr 2014/15 erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses - PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - sind insgesamt Aufwendungen in folgender Zusammensetzung erfasst worden: DIENSTLEISTUNGEN DES KONZERNABSCHLUSSPRÜFERSscroll
(52) Bezüge der Vorstands- und AufsichtsratsmitgliederDie gewährten Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr betrugen 2.829,0 Tsd. € (Vorjahr 2.024,5 Tsd. €). Für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich die Gesamtbezüge im Geschäftsjahr auf 4.891,1 Tsd. € (Vorjahr 4.455,8 Tsd. €). Die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen betrugen am Bilanzstichtag 79.754,3 Tsd. € (Vorjahr 69.626,6 Tsd. €). Sämtliche Angaben für den aktiven Vorstand sowie individualisierte Angaben und weitere Einzelheiten zum Vergütungssystem sind im Vergütungsbericht im Lagebericht enthalten. (53) Verzicht auf Offenlegung und Erstellung eines Lageberichts nach § 264 Abs. 3 HGBNachfolgende vollkonsolidierte inländische Tochtergesellschaften haben die gemäß § 264 Abs. 3 HGB erforderlichen Bedingungen erfüllt und sind deshalb von der Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen und Erstellung eines Lageberichts befreit:
Die vollkonsolidierte inländische Tochtergesellschaft Leibniz Service GmbH, Hannover, hat die gemäß § 264 Abs. 3 HGB erforderlichen Bedingungen erfüllt und ist deshalb von der Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen befreit. (54) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenNeben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht die TUI AG in Ausübung ihrer normalen Geschäftstätigkeit in unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen. Nahestehende Unternehmen und Personen, die vom TUI Konzern beherrscht werden oder auf die der TUI Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, sind in der Liste des Anteilsbesitzes verzeichnet, die im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebanz.de) veröffentlicht wird. Zum Kreis der nahestehenden Unternehmen und Personen gehören sowohl reine Kapitalbeteiligungen als auch Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen für Unternehmen des TUI Konzerns erbringen. Finanzielle Verpflichtungen aus Bestellobligos bestehen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen insbesondere im Rahmen des Einkaufs von Hotelleistungen. Daneben hat der TUI Konzern Verpflichtungen aus Bestellobligos gegenüber dem nahestehenden Unternehmen TUI Cruises in Höhe von 877,2 Mio. € (Vorjahr keine). Diese resultieren aus im Geschäftsjahr abgeschlossenen Finanzierungsleasingverträgen für Kreuzfahrtschiffe. Aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen bestehen darüber hinaus Verpflichtungen in Höhe von 15,1 Mio. € (Vorjahr 22,4 Mio. €). TRANSAKTIONEN MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENscroll
TRANSAKTIONEN MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENscroll
Geschäfte mit assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden im Wesentlichen im Geschäftsbereich Touristik abgewickelt. Sie betreffen insbesondere die touristischen Leistungen der Hotelgesellschaften, die von den Veranstaltern des Konzerns in Anspruch genommen werden. Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind auf Grundlage internationaler Preisvergleichsmethoden gemäß IAS 24 zu Bedingungen ausgeführt worden, wie sie auch mit konzernfremden Dritten üblich sind. FORDERUNGEN GEGEN NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONENscroll
VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENscroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen enthalten wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen. Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird in der Segmentberichterstattung je Segment gesondert genannt. Das Gemeinschaftsunternehmen Riu Hotels S.A. hielt am Bilanzstichtag weniger als 5 % der Aktien an der TUI AG. Die Aktienanzahl bestand im Vergleich zum Vorjahr in identischer Höhe, die Reduzierung des prozentualen Anteils stellt lediglich einen Verwässerungseffekt aufgrund des Zusammenschlusses der TUI AG mit der TUI Travel PLC dar. An der Riu Hotels S.A. sind Luis Riu Güell und Carmen Riu Güell (Mitglied im Aufsichtsrat der TUI AG) mit 51 % beteiligt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat stellen als Management in den Schlüsselpositionen des Konzerns nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 dar, deren Vergütungen gesondert anzugeben sind. VERGÜTUNG MANAGER, VORSTAND, AUFSICHTSRATscroll
Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen die Zuführungen bzw. Auflösungen der Pensionsrückstellungen für im Geschäftsjahr aktive Vorstandsmitglieder. Die genannten Aufwendungen entsprechen nicht der Definition von Vergütungen für Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats nach deutschen Bilanzierungsvorschriften. Die Pensionsrückstellungen für aktive Vorstandsmitglieder betragen zum Bilanzstichtag 10,7 Mio. € (Vorjahr 6,9 Mio. €). Aus dem langfristigen Anreizprogramm bestehen darüber hinaus Rückstellungen in Höhe von 5,4 Mio. € (Vorjahr 2,6 Mio. €). (55) International Financial Reporting Standards (IFRS) und Interpretationen (IFRIC)Folgende Standards wurden bereits in EU-Recht übernommen, sind vom TUI Konzern jedoch erst für Jahresabschlüsse nach dem 30. September 2015 verpflichtend anzuwenden. ÄNDERUNGEN DES IAS 16: SACHANLAGEN UND DES IAS 41: LANDWIRTSCHAFTFruchttragende Gewächse, die der Ernte biologischer Vermögenswerte über mehrere Perioden dienen, ohne selbst als landwirtschaftliches Erzeugnis zu dienen, wie z. B. Weinstöcke oder Olivenbäume, können bisher mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die im Juni 2014 veröffentlichten Änderungen stellen klar, dass fruchttragende Gewächse künftig wie Sachanlagen nach IAS 16 mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren sind. Die Früchte der Gewächse sind dagegen weiterhin nach IAS 41 mit dem beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Die Änderungen werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der TUI haben. ÄNDERUNGEN DES IFRS 11: GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMENDie im Mai 2014 veröffentlichten Regelungen schreiben vor, wie der Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (Joint Operation), die einen Geschäftsbetrieb im Sinne des IFRS 3 darstellt, zu bilanzieren ist. Demnach hat der Erwerber identifizierbare Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten, die mit dem Erwerb verbundenen Kosten als Aufwand zu erfassen, latente Steuern anzusetzen und etwaige Residualbeträge als Firmenwert zu aktivieren. Daneben sind die Angabepflichten des IFRS 3 zu beachten. Die Änderungen sind prospektiv anzuwenden. Auf den Abschluss der TUI ergeben sich voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen. ÄNDERUNGEN DER IAS 16: SACHANLAGEN UND DES IAS 38: IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEDie im Mai 2014 veröffentlichten Änderungen regeln, unter welchen Bedingungen die Wahl einer umsatzbasierten Methode für Abschreibungen auf Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte akzeptabel ist. Die Änderungen haben keine Relevanz für die TUI, da von umsatzbasierten Abschreibungsmethoden kein Gebrauch gemacht wird. Vom IASB veröffentlichte, aber bisher nicht in europäisches Recht übernommene Änderungen, Standards und Interpretationen: ÄNDERUNGEN DES IAS 1: DARSTELLUNG DES ABSCHLUSSESDiese im Dezember 2014 veröffentlichten Änderungen im Rahmen der Initiative zur Verbesserung von Angabepflichten (Disclosure Initiative) betreffen die Anwendung von Wesentlichkeit bei der Darstellung aller Abschlussbestandteile. Die Musterstruktur des Anhangs wird gestrichen, so dass sich die Reihenfolge der Anhangangaben nach der unternehmensindividuellen Relevanz richten kann. Es wird klargestellt, dass unwesentliche Anhangangaben nicht zu machen sind. Dies gilt auch, wenn ihre Angabe in anderen Standards explizit gefordert wird. Die Darstellung von Anteilen am Sonstigen Ergebnis von nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen in der Gesamtergebnisrechnung wird klargestellt. Die Auswirkungen der Änderungen auf die Darstellung im Konzernabschluss werden derzeit noch geprüft. ÄNDERUNGEN DES IAS 27: EINZELABSCHLÜSSE - EQUITY-METHODE IN EINZELABSCHLÜSSENMit den im August 2014 veröffentlichten Änderungen wird die Anwendung der Equity-Methode für die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in separaten Einzelabschlüssen zugelassen. Die Möglichkeit, solche Anteile nach IAS 39 oder zu Anschaffungskosten zu bewerten, bleibt erhalten. Für die TUI AG haben die Änderungen keine Relevanz, da kein IFRS-Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB erstellt wird. ÄNDERUNGEN DES IAS 28: ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND JOINT VENTURES UND DES IFRS 10: KONZERNABSCHLÜSSEMit den im September 2014 veröffentlichen Änderungen wird klargestellt, wie die Veräußerung oder Einlage von Vermögenswerten durch einen Investor an ein assoziiertes Unternehmen oder ein Gemeinschaftsunternehmen zu bilanzieren ist. Die Änderungen sollten ursprünglich am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Im Frühjahr 2015 entschied das IASB vorläufig, diesen Zeitpunkt des Inkrafttretens zu verschieben und mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens weiterer vorgesehener Änderungen an IAS 28 abzustimmen. Die Übernahme in europäisches Recht wurde deshalb bis auf Weiteres ausgesetzt. Eine Beurteilung der Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist nicht möglich, weil die Änderungen prospektiv auf zukünftige Transaktionen anzuwenden sind. ÄNDERUNGEN DES IAS 28: ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND JOINT VENTURES, IFRS 10: KONZERNABSCHLÜSSE UND IFRS 12: ANGABEN ZU ANTEILEN AN ANDEREN UNTERNEHMENDie vom IASB im Dezember 2014 unter dem Titel "Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme" veröffentlichten Änderungen stellen klar, welche Tochtergesellschaften von einer Investmentgesellschaft zu konsolidieren sind und welche zum beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren sind. Die Änderungen sind prospektiv anzuwenden und treten am 1. Januar 2016 in Kraft. Für die TUI haben diese Änderungen keine Relevanz. JÄHRLICHES VERBESSERUNGSPROJEKT 2012 - 2014Im September 2014 wurden Regelungen aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt veröffentlicht, die Änderungen an vier Standards enthalten, den IAS 19, IAS 34, IFRS 5 und IFRS 7. Die Vorschriften betreffen neben geringfügigen inhaltlichen Änderungen im Wesentlichen Klarstellungen zum Ansatz, zum Ausweis und zur Bewertung. TUI erwartet aus der Erstanwendung der Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss. IFRS 9: FINANZINSTRUMENTEMit der Veröffentlichung der vierten und finalen Fassung dieses neuen Standards im Juli 2014 hat das International Accounting Standards Board das im Jahr 2008 als Reaktion auf die Finanzkrise begonnene Projekt zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten abgeschlossen. Der neue Standard ersetzt die bisher in IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" enthaltenen Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und enthält neue Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Die Vorschriften zur Ermittlung von Wertminderungen werden durch das so genannte Expected Loss Model ersetzt. Der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt wurde vom IASB auf den 1. Januar 2018 festgelegt. Die TUI prüft derzeit die Auswirkungen des Standards auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. IFRS 15:ERLÖSE AUS VERTRÄGEN MIT KUNDENMit dem im Mai 2014 veröffentlichten Standard werden die bisher in diversen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammengeführt. Gleichzeitig werden einheitliche Grundprinzipien festgesetzt, die branchenübergreifend und für alle Kategorien von Umsatztransaktionen regeln, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt bzw. über welchen Zeitraum Umsatz zu realisieren ist. IFRS 15 ersetzt IAS 18 "Umsatzerlöse" und IAS 11 "Erfassung von Auftragserlösen und Auftragskosten" sowie die Interpretationen IFRIC 13 "Kundenbindungsprogramme", IFRIC 15 "Verträge über die Errichtung von Immobilien", IFRIC 18 "Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden" und SIC 31 "Umsatzerlöse - Tausch von Werbedienstleistungen" Die Änderungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Die Auswirkungen dieses Standards auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des TUI Konzerns werden noch geprüft. Eine Entscheidung über eine Anerkennung dieser Änderungen bzw. dieser neuen Standards durch die EU ist derzeit noch offen. (56) Aufstellung des Anteilsbesitzes des TUI KonzernsDie Aufstellung des Anteilsbesitzes des TUI Konzerns ist eine nach § 313 des deutschen Handelsgesetzbuchs geforderte Angabe und wird daher ohne Vergleichsangaben für das Vorjahr dargestellt. scroll
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Hannover, 8. Dezember 2015 Der Vorstand Friedrich Joussen Peter Long Horst Baier David Burling Sebastian Ebel Dr. Elke Eller William Waggott |
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