![]() TUI AGHannover und BerlinJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018KENNZAHLENscroll
Differenzen durch Rundungen möglich. Der vorliegende Geschäftsbericht der TUI Group bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2018, das den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 umfasst. Die Bezeichnungen der Vorjahre wurden entsprechend angepasst. Im Geschäftsjahr 2018 haben wir unsere Segmentberichterstattung angepasst, um der gestiegenen strategischen Bedeutung der Zielgebietserlebnisse als wesentlichen Teil des Urlaubserlebnisses unserer Gäste Rechnung zu tragen. Das Segment Zielgebietserlebnisse weisen wir daher seit dem Q1 2018 separat im Bereich Urlaubserlebnisse neben Hotels &Resorts und Kreuzfahrten aus. Die weiteren Geschäftstätigkeiten der ehemaligen "Übrigen Touristik" und die bisherige Kategorie "Alle übrigen Segmente" werden noch in "Alle übrigen Segmente" gezeigt, die Gesamtzahlen bleiben unverändert. Die Vorjahreswerte wurden angepasst.
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Zur Erläuterung und Bewertung der operativen Geschäftsentwicklung in den Segmenten
wird nachfolgend auf das um Sondereinflüsse bereinigte Ergebnis (bereinigtes EBITA)
abgestellt. Das bereinigte Ergebnis ist um Abgangsergebnisse von Finanzanlagen, Restrukturierungsaufwendungen
nach IAS 37, sämtliche Effekte aus Kaufpreisallokationen, Anschaffungsnebenkosten
und bedingten Kaufpreiszahlungen sowie andere Aufwendungen und Erträge aus Einzelsachverhalten
korrigiert worden. Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, nachdem wir im letzten Jahr den Abschluss der Integration des Mergers zwischen der TUI AG und der TUI Travel PLC vollzogen hatten, konnten wir auch im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut unter Beweis stellen, dass wir - der Vorstand, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Aufsichtsrat - gemeinsam das Unternehmen strategisch richtig aufgestellt haben. Wir haben ein international agierendes, integriertes Touristikunternehmen mit einem erfolgreichen, nachhaltigen Geschäftsmodell etabliert. So konnten wir erneut trotz der diversen Herausforderungen auf nationaler und internationaler Ebene das EBITA (underlying) um mehr als 10 % gegenüber dem Vorjahr steigern. Damit ist es uns auch gelungen, uns klar von unseren wesentlichen Wettbewerbern abzugrenzen, die zum Teil ihre Prognosen im abgelaufenen Geschäftsjahr korrigieren mussten. Wir haben erneut erfolgreich besondere Herausforderungen gemeistert. Zu nennen sind hier die Insolvenzen von Air Berlin und ihrer Tochtergesellschaft Niki, der langanhaltende, die Reiselust einschränkende außergewöhnlich gute Sommer in Europa sowie auch der Werteverfall der türkischen Lira. Damit bestätigt sich, wie richtig es war, die TUI zu einem integrierten Touristikunternehmen mit einer tiefen Wertschöpfungskette umzubauen. Wir werden uns jetzt nicht auf diesem Erfolg ausruhen, sondern den eingeschlagenen Transformationskurs konsequent fortsetzen. Nach der Hebung von Synergien aus dem Merger und der Transformation des Geschäftsmodells stehen nunmehr weitere gezielte Investitionen, vor allem in den Bereichen Hotels und Schiffe, sowie Steigerungen der Effizienz im Vordergrund. Dabei bildet auch die fortschreitende Digitalisierung einen Schwerpunkt, die der TUI auf allen Ebenen neue Möglichkeiten bietet. Gerade bei unserem breiten Kundenportfolio bieten sich durch die Möglichkeiten von Artificial Intelligence hohe Optimierungschancen. Wir haben uns in unseren Sitzungen fortwährend gemeinsam mit dem Vorstand mit der strategischen Fortentwicklung unseres Geschäftsmodells befasst. Im Rahmen der Umsetzung hat der Aufsichtsrat wichtigen Akquisitionsprojekten nach umfassender Prüfung und Erörterung die Zustimmung erteilt. Zu nennen ist hier insbesondere der Rückerwerb der Zielgebietsagenturen von der Hotelbeds Group, mit dem wir das Angebot in dem Segment Zielgebietserlebnisse von 23 auf 49 Länder erweitern konnten. Durch die weitere Akquisition von Musement wird dieses Segment von einem Offline-Geschäft zu einem vollständig digitalisierten Geschäftsbereich weiterentwickelt. Zudem haben wir der Investition in eine neue Generation von Schiffen für die Flotte von TUI Cruises und ebenfalls dem Bau eines weiteren Expeditionsschiffs für die Flotte von Hapag-Lloyd Cruises zugestimmt. Mit Blick auf die künftigen Herausforderungen bildete die Befassung mit dem Brexit einen weiteren wesentlichen Schwerpunkt unserer Aufsichtsratstätigkeit. Wir haben uns hier über das gesamte Jahr intensiv mit den unterschiedlichen Szenarien und den sich daraus jeweils ergebenden möglichen Auswirkungen auf unser Geschäftsmodell sowie daraus abzuleitenden Maßnahmen befasst. Wie schon jetzt, wird die Beschäftigung mit der Corporate Governance ebenfalls einen weiteren Schwerpunkt bilden. So wurde kürzlich der UK Corporate Governance Code grundsätzlich überarbeitet. Und auch in Deutschland hat die zuständige Kodexkommission eine umfassende Überarbeitung in Aussicht gestellt, die zur Mitte des nächsten Jahres in Kraft treten soll. Auch möchte ich an dieser Stelle im Namen des gesamten Aufsichtsrats Sir Michael Hodgkinson für seine herausragende Tätigkeit und sein hohes Engagement als Aufsichtsratsmitglied der TUI AG unseren Dank aussprechen. Sir Michael Hodgkinson hat sich vor allem beim Merger der beiden TUI Gesellschaften und dem danach folgenden Integrationsmanagement bleibende Verdienste erworben. Dies gilt auch für unseren ehemaligen Finanzvorstand Herrn Baier, der zum Ende des Geschäftsjahres aus dem Vorstand ausgeschieden ist. Er hat den erfolgreichen Kurs des Unternehmens über einen langen Zeitraum aktiv mitgestaltet. Der Dank für beide ist verbunden mit den besten Wünschen für ihre Zukunft. Nach 14 Jahren aktiver Mitwirkung wird Frau Carmen Riu ihr Mandat mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. Februar 2019 niederlegen. Sie hat sich vor allem bei der Neustrukturierung unseres Hotelgeschäfts sehr intensiv in die Strategiediskussion eingebracht und wichtige Akzente gesetzt. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, an ihrer Stelle Herrn Joan Trian Riu zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Herr Joan Trian Riu verfügt über ausgeprägte Kenntnisse und Erfahrungen im TourismusGeschäft und Finanzwesen. Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und VorstandDie Verfassung der Aktiengesellschaft nach dem Aktiengesetz trennt streng und zwingend zwischen der Geschäftsführung als solcher und der Aufsicht über die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung ist dabei ausschließlich dem Vorstand zugewiesen. Dem Aufsichtsrat obliegen die Beratung und die Überwachung der Geschäftsführung durch den Vorstand. In seiner Funktion als Kontrollorgan hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 entsprechend den ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben kontinuierlich beraten und überwacht. Dabei ließ er sich von den Grundsätzen verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung leiten. Schwerpunkte unserer Überwachung waren die Recht- und Ordnungsmäßigkeit, die Zweckmäßigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung und der Konzernleitung. Die einzelnen Beratungs- und Kontrollaufgaben des Aufsichtsrats sind in Geschäftsordnungen geregelt. Danach ist der Aufsichtsrat z. B. eng in die unternehmerische Planung und Erörterung strategischer Projekte und Themen eingebunden. Überdies gilt ein Katalog von Zustimmungsvorbehalten für bestimmte Vorstandsentscheidungen, die eine zum Teil umfangreiche Vorprüfung und Beschäftigung mit komplexen Sachverhalten aus der Aufseher- und Beraterperspektive (eigenes Business Judgement) bedingen. Die TUI AG unterliegt den Gesetzen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG). Der Aufsichtsrat setzt sich daher zu gleichen Teilen aus Vertretern der Anteilseigner und Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Vertreter der Arbeitnehmer im Sinne des MitbestG sind auch ein leitender Angestellter (§ 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz) sowie drei Vertreter der Gewerkschaft. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten und z. B. bei Abstimmungen jeweils eine Stimme. Im Falle von Stimmgleichheit kann auf Basis der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ein zweiter Wahlgang durchgeführt werden, in dem ich als Vorsitzender des Aufsichtsrats ein Doppelstimmrecht habe. Der Vorstand hat uns durch schriftliche und mündliche Berichte innerhalb und außerhalb von Sitzungen regelmäßig, zeitnah und umfassend unterrichtet. Die Berichte beinhalteten alle relevanten Informationen zur Strategieentwicklung, zur Planung, zur unterjährigen Geschäftsentwicklung und Lage des Konzerns, zur Risikosituation und zum Risikomanagement, zur Compliance, aber auch zu Berichten aus den Kapitalmärkten (z. B. von Analysten), der Presse sowie zu aktuellen Ereignissen (z. B. Krisen). Wir haben mit dem Vorstand die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge sowie die Weiterentwicklung des Unternehmens erörtert. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den genehmigten Plänen wurden uns ausführlich erläutert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, rechtzeitig eingebunden. Die nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlichen Beschlüsse haben wir nach eingehender Beratung gefasst. Hierzu haben wir uns regelmäßig anhand von Unterlagen vorbereitet, die der Vorstand dem Aufsichtsrat und den Ausschüssen vorab zur Verfügung stellte. Über eilbedürftige Themen hat der Vorstand den Aufsichtsrat auch zwischen den turnusmäßigen Sitzungen unverzüglich informiert. Als Vorsitzender des Aufsichtsrats habe ich mich zudem auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen vom Vorstand regelmäßig über die aktuelle Geschäftslage und über wesentliche Geschäftsvorgänge im Unternehmen unterrichten lassen. Beratungen im Aufsichtsrat und in seinen AusschüssenVor den Aufsichtsratssitzungen trafen sich die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer jeweils in getrennten Vorbereitungssitzungen. Hieran haben regelmäßig auch Mitglieder des Vorstands teilgenommen. Neben dem Plenum waren im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt vier Ausschüsse eingerichtet, nämlich das Präsidium, der Prüfungsausschuss, der Strategieausschuss und der Nominierungsausschuss. Der gemäß § 27 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes zu bildende Vermittlungsausschuss musste nicht zusammenkommen. Über die Arbeit in den Ausschüssen berichten deren Vorsitzende regelmäßig und ausführlich innerhalb der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen. Wie auch in den vorangegangenen Jahren konnten wir im Geschäftsjahr 2018 bei einer sehr hohen Sitzungsanzahl eine konstant hohe Teilnahmequote bei unseren Beratungen verzeichnen. Die Präsenz in den Plenumssitzungen lag im Durchschnitt bei 92,8 % (Vorjahr 93,8 %) und in den Ausschüssen bei 85,3 % (Vorjahr 97,6 %). Die Vielzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats hat im Geschäftsjahr 2018 an deutlich mehr als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und entsprechend ihren Mitgliedschaften an dessen Ausschüssen teilgenommen. An der Sitzungsteilnahme verhinderte Mitglieder haben im Regelfall durch Stimmbotschaften an den Beschlussfassungen mitgewirkt. Die rechtzeitige Vorabverteilung von Unterlagen zur Sitzungsvorbereitung durch den Vorstand und der nahezu durchgängige Verzicht auf Tischvorlagen haben dabei die Vorbereitung der Sitzungen für die Aufsichtsratsmitglieder maßgeblich erleichtert. Sitzungsteilnahmen der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr 2018scroll
(In Klammern: Anzahl durchgeführter Sitzungen)
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Ausschussvorsitzender. Wesentliche Themen der AufsichtsratsarbeitEs fanden neun Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Zusätzlich wurden zwei Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Folgende Schwerpunkte waren Gegenstand der einzelnen Sitzungen: 1. In der Sitzung am 17. Oktober 2017 hat sich der Aufsichtsrat mit der aktuellen Geschäftsentwicklung befasst. Einen weiteren Schwerpunkt bildete die Befassung mit dem Brexit. Wir haben in diesem Zusammenhang intensiv etwaig zu ergreifende Maßnahmen des Konzerns für den Fall eines so genannten harten Brexit erörtert. Weitere Beratungsgegenstände bildeten das Effizienzprogramm bei TUI fly, die Situation der Air Berlin, die Auswirkungen der EU-Richtlinie "Netzwerk- und Informationssicherheit" sowie die Genehmigung des Diversitätskonzepts für den Aufsichtsrat und den Vorstand. Im Rahmen der Vorstandsangelegenheiten wurde über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu den hinsichtlich der Vergütungsstruktur überarbeiteten Dienstverträgen mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2018 beraten. Außerdem stimmte der Aufsichtsrat dem Budget für das Geschäftsjahr 2018 zu. 2. In der außerordentlichen Sitzung vom 15. November 2017 hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Verhandlung der ab dem Geschäftsjahr 2018 geltenden neuen Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands befasst. Gegenstand dieser ausführlichen Beratungen waren die wesentlichen Rahmenbedingungen und die Definition der Leistungskennzahlen. 3. In seiner Sitzung am 12. Dezember 2017 hat der Aufsichtsrat die jeweils vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Abschlüsse des Konzerns und der TUI AG, den zusammengefassten Lagebericht für den Konzern und die TUI AG, den Bericht des Aufsichtsrats, den Corporate Governance-Bericht und den Vergütungsbericht erörtert. Hierbei war auch der Abschlussprüfer zugegen. Der Prüfungsausschuss befasste sich bereits am Vortag umfassend mit diesen Berichten. Der Aufsichtsrat schloss sich nach seiner eigenen Prüfung dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers an. Wir billigten daraufhin die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse und den zusammengefassten Lagebericht für die TUI AG und den Konzern. Damit war der Jahresabschluss 2018 festgestellt. Des Weiteren billigte der Aufsichtsrat den Bericht des Aufsichtsrats, den Corporate Governance-Bericht und den Vergütungsbericht. Ferner wurden Beschlüsse über die Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2018 und die Beschlussvorlagen an die Hauptversammlung gefasst. Neben dem Personal- und Sozialbericht erhielten wir verschiedene Berichte, unter anderem zu den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung TUIgether 2017 und zur Situation bei Air Berlin und TUI fly. Im Rahmen der Vorstandsangelegenheiten wurden die Kernpunkte des Vergütungssystems der ab dem Geschäftsjahr 2018 gültigen Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands verabschiedet, die Frauenquote für den Vorstand festgelegt und die Bestellung von Herrn Frank Rosenberger vom stellvertretenden zum ordentlichen Mitglied des Vorstands mit Wirkung zum 1. Januar 2018 bestätigt. Schließlich hat der Aufsichtsrat einen Statusbericht zur Erweiterung der Kapazitäten der TUI Cruises GmbH erhalten. 4. In der Sitzung am 12. Februar 2018 befassten wir uns schwerpunktmäßig mit dem Quartalsabschluss und -finanzbericht zum 31. Dezember 2017 sowie der Vorbereitung der Hauptversammlung 2018. Wir erhielten einen Bericht zum Verkaufsprozess einer Unternehmensbeteiligung und Updates zur Überarbeitung des UK Corporate Governance Code sowie zur Geschäftsentwicklung im Quellmarkt Deutschland. Weiterhin wurden mit der Erweiterung der Kapazitäten der TUI Cruises GmbH sowie der potentiellen Ausgabe eines Corporate Bond für die Flugzeugfinanzierung Beschlüsse zu zustimmungspflichtigen Geschäften gefasst. 5. In seiner Sitzung am 13. Februar 2018 hat der Aufsichtsrat aufgrund des Ausscheidens von Sir Michael Hodgkinson aus dem Aufsichtsrat mit Beendigung der Hauptversammlung 2018 am selben Tag mit Herrn Peter Long einen neuen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt. Zudem erfolgte die Nachwahl zu den Ausschüssen des Aufsichtsrats. 6. In der als Telefonkonferenz abgehaltenen außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats am 13. März 2018 haben wir nach intensiver Beratung dem Erwerb des Geschäftsbereichs Destination Management von der Hotelbeds Group zugestimmt. Zudem bestellten wir Frau Birgit Conix zum Mitglied des Vorstands, wobei sie ab dem Geschäftsjahr 2019 die Position des CFO bekleidet. 7. Am 28. März 2018 stimmten wir zu, Herrn Sebastian Ebel für den Zeitraum vom 16. April 2018 bis einschließlich zum 15. Juni 2018 von seinen Pflichten zur Dienstleistung vorübergehend im Rahmen eines Sabbaticals zu befreien. 8. Am 8. Mai 2018 wurden der Abschluss des zweiten Quartals und der Halbjahresfinanzbericht zum 31. März 2018 erörtert. Weiterhin wurden eine Anpassung der Vergütung von Frau Dr. Elke Eller und die Ziele für die leistungsbezogenen Vergütungskomponenten von Frau Birgit Conix beschlossen. Dem Aufsichtsrat wurde anschließend zur Führungskräfteentwicklung unter dem Gesichtspunkt der Nachfolgeplanung für den Vorstand mit der Personalentwicklung für die oberste Führungsebene berichtet. Es folgten Updates zum weiteren Vorgehen in Bezug auf den Brexit, zum Fortschritt der Verhandlungen zum Verkauf der Corsair, zur IT-Sicherheitsstruktur sowie zur Security, Health &Safety-Organisation. Erörtert wurden ferner aktuelle Entwicklungen zur Ausgabe eines Corporate Bond zur Flugzeugfinanzierung. Zudem fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse über zustimmungspflichtige Geschäfte, hier unter anderem zu der Ausgabe von Mitarbeiteraktien, der Erweiterung der Kapazitäten der Hapag-Lloyd Cruises GmbH und einem alternativen Finanzierungsinstrument zur Flugzeugfinanzierung. Zugestimmt wurde außerdem dem Group Manual für den Aktienhandel durch eingeschränkt zum Handel berechtigte Personen. 9. In der außerordentlichen Sitzung am 22. Mai 2018, die als Telefonkonferenz abgehalten wurde, hat sich der Aufsichtsrat mit der Zustimmung zur Änderung des Geschäftsverteilungsplans des Vorstands befasst, um die Organisationsstruktur des Konzerns strategiekonform auszurichten. 10. Am 28. August 2018 hat der Aufsichtsrat im schriftlichen Umlaufverfahren der Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zwecke der Ausgabe von Belegschaftsaktien aus dem Mitarbeiterprogramm oneShare für das Geschäftsjahr 2018 zugestimmt. 11. Während einer dreitägigen Sitzung berieten wir im Rahmen der Strategiesitzung des Aufsichtsrats am 11. und 12. September 2018 intensiv zu den Trends im Tourismusmarkt, den Geschäftsmöglichkeiten in China und Südostasien, den Schwerpunkten der strategischen Fortentwicklung, Perspektiven der Marktkonsolidierung und den Herausforderungen des Brexit. Aber auch eine ausführliche Befassung mit der künftigen strategischen Ausrichtung im Online-Markt durch den Zukauf einer etablierten Online-Plattform erfolgte im Rahmen dieser Sitzung. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen der Sitzung intensiv mit den Mitgliedern des Vorstands unter Einbeziehung der für die dargestellten Themen verantwortlichen Führungskräfte in einem sehr konstruktiven, aber auch offenen Dialog erörtert, wie den Herausforderungen der Zukunft entgegenzutreten ist. Nach der Befassung mit strategischen Themenstellungen beriet der Aufsichtsrat am 13. September 2018 umfassend sowohl zu der konsolidierten 5-Jahres-Planung als auch zu Vorstandsangelegenheiten. Ferner ließen wir uns zur Information Security und zum Fortschritt in der Schaffung einer einheitlichen Einkaufsplattform berichten. Aber auch der aktuelle Stand der Verhandlungen zur Veräußerung der Corsair war Gegenstand der Sitzung. Abschließend beschlossen wir über die Akquisition der Musement S. p. A., also über ein zustimmungspflichtiges Geschäft. Sitzungen des PräsidiumsDas Präsidium ist für Vorstandsangelegenheiten (u. a. Nachfolgeplanung, Bestellung, Bedingungen der Anstellungsverträge, Vergütung, Vorschläge zum Vergütungssystem) zuständig. Darüber hinaus bereitet das Präsidium die Sitzungen des Aufsichtsrats vor. Neben den Mitgliedern des Ausschusses nimmt Dr. Dieter Zetsche seit seiner Wahl in den Aufsichtsrat der TUI AG als regelmäßiger Gast an den Sitzungen des Präsidiums teil. Im Berichtszeitraum fanden zehn Sitzungen statt. Dem Präsidium gehör(t)en an:
1. In der Sitzung am 17. Oktober 2017 hat sich das Präsidium mit Vorstandsangelegenheiten befasst. Dies umfasste die Beratungen zu verschiedenen Themen der Vorstandsvergütung für das abgelaufene Geschäftsjahr und das laufende Geschäftsjahr und zum Geschäftsverteilungsplan des Vorstands. Des Weiteren wurden erste Ergebnisse und Ableitungen aus der Mitarbeiterbefragung TUIgether 2017 erörtert. 2. In seiner außerordentlichen Sitzung am 3. November 2017 befasste sich das Präsidium mit dem aktuellen Stand der Verhandlungen zu neuen Dienstverträgen der Mitglieder des Vorstands im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Vergütungssystems. Darüber hinaus trafen wir Entscheidungen zur variablen Jahresvergütung für das Geschäftsjahr 2017 und diskutierten die durch einen externen Vergütungsberater durchgeführte Prüfung der Angemessenheit der Vorstandsbezüge und Ruhegehälter. Zudem berieten wir über die Nachfolge auf der Position des Finanzvorstands. 3. Am 27. November 2017 hat das Präsidium in seiner außerordentlichen Sitzung nach weiterer Erörterung dem Aufsichtsrat die Bestellung von Dr. Dieter Zetsche zum Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG empfohlen. Zudem wurde erneut über die Nachfolge auf der Position des Finanzvorstands beraten. 4. Am 12. Dezember 2017 hat sich das Präsidium mit Vorstandsangelegenheiten befasst. Diesbezüglich wurde erneut der aktuelle Stand der Verhandlungen zu den neuen Dienstverträgen der Mitglieder des Vorstands sowie zur Suche eines Nachfolgers für die Position des Finanzvorstands diskutiert. Darüber hinaus wurden Entscheidungen, die die bestätigende Bestellung von Herrn Frank Rosenberger als ordentliches Mitglied des Vorstands sowie die Festlegung einer Frauenquote für den Vorstand betrafen, getroffen. 5. In seiner Sitzung am 12. Februar 2018 befasste sich das Präsidium zum einen mit der bestätigenden Festlegung der Bezugsgrößen für die Jahreserfolgsvergütung des Geschäftsjahres 2018 und zum anderen mit der weiteren Nachfolgeplanung für die Position des Finanzvorstands. Abschließend wurde die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats und von dessen Ausschüssen erörtert. 6. In einer außerordentlichen Sitzung am 28. Februar 2018 stellten sich Kandidaten für die potenzielle Nachfolge für die Position des Finanzvorstands vor. Hieran schloss sich die konkrete Beschlussempfehlung an den Aufsichtsrat an. 7. In der als Telefonkonferenz abgehaltenen außerordentlichen Sitzung des Präsidiums am 23. März 2018 hat sich das Präsidium intensiv mit der Beschlussfassung über eine Auszeit von Herrn Sebastian Ebel im Rahmen eines Sabbaticals befasst. 8. Am 7. Mai 2018 haben wir uns mit dem Bericht zur Führungskräfteentwicklung sowie mit Vorstandsangelegenheiten befasst. Dabei wurden insbesondere die vertraglichen Konditionen für Dr. Elke Eller und für den Finanzvorstand beraten. Zudem befassten wir uns mit dem geplanten Ausscheiden des aktuellen Finanzvorstands. 9. In der als Telefonkonferenz abgehaltenen außerordentlichen Sitzung des Präsidiums am 16. Mai 2018 hat sich das Präsidium intensiv mit den Erörterungen zur Änderung des Geschäftsverteilungsplans des Vorstands befasst. 10. In seiner Sitzung am 11. September 2018 befasste sich das Präsidium mit dem Aufhebungsvertrag des Finanzvorstands sowie der Ernennung seiner Nachfolgerin als CFO. PRÜFUNGSAUSSCHUSSDem Prüfungsausschuss gehören an:
Der Prüfungsausschuss trat im Geschäftsjahr zu sieben ordentlichen Sitzungen zusammen. Zu den Aufgaben sowie den Beratungs- und Beschlussgegenständen des Prüfungsausschusses wird auf dessen ausführlichen Bericht auf Seite 22 verwiesen. NOMINIERUNGSAUSSCHUSSDer Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten der Anteilseigner für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung bzw. zur Bestellung durch das Amtsgericht vor. Dem Nominierungsausschuss, der zwei Mal tagte, gehör(t)en an:
1. In der Sitzung am 17. Oktober 2017 beriet der Nominierungsausschuss über die zukünftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats, über die Ausschussbesetzung auf Seiten der Anteilseigner sowie über das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat. 2. In seiner außerordentlichen Sitzung am 27. November 2017 befasste sich der Nominierungsausschuss mit der Beschlussempfehlung an den Aufsichtsrat, der Hauptversammlung 2018 Dr. Dieter Zetsche zur Wahl in den Aufsichtsrat der TUI AG vorzuschlagen. STRATEGIEAUSSCHUSSDer Strategieausschuss wurde am 9. Februar 2016 durch Beschluss des Aufsichtsrats eingerichtet. Seine Aufgabe ist es, den Vorstand bei der Ausarbeitung und Umsetzung der Unternehmensstrategie zu beraten. Der Ausschuss trat im Geschäftsjahr zu insgesamt sechs Sitzungen zusammen. Neben den Mitgliedern des Ausschusses nimmt Dr. Dieter Zetsche seit seiner Wahl in den Aufsichtsrat der TUI AG als regelmäßiger Gast an den Sitzungen des Strategieausschusses teil. Dem Strategieausschuss, der fünf Mal tagte, gehören an:
1. In seiner Sitzung am 18. Oktober 2017 beschäftigte sich der Ausschuss eingehend mit der Airline-Strategie sowie der Geschäftsentwicklung in Südostasien. 2. In seiner Sitzung am 11. Dezember 2017 befasste sich der Ausschuss erneut mit der Airline-Strategie sowie der Geschäftsentwicklung in Südostasien. Zudem wurden Kennzahlen diskutiert, die der Konzernstrategie zugrunde liegen. 3. Auch am 12. Februar 2018 berieten wir über die Airline-Strategie sowie die Geschäftsentwicklung in Südostasien, was insgesamt den Schwerpunkt der diesjährigen Arbeit im Strategieausschuss darstellte. Zudem wurde dem Strategieausschuss aber auch über den Fortschritt der Online-Strategie in unterschiedlichen Quellmärkten berichtet. Schließlich wurden relevante Kennzahlen diskutiert. 4. In seiner außerordentlichen Sitzung am 5. März 2018 erörterte der Ausschuss die strategische Bedeutung des Erwerbs des Geschäftsbereichs Destination Management von der Hotelbeds Group und bereitete eine entsprechende Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat als Gesamtgremium vor. 5. Vom 8. bis zum 12. Mai 2018 befasste sich der Ausschuss im Rahmen einer mehrtägigen Reise in die Volksrepublik China mit den Möglichkeiten des strategischen Aufbaus des Quellmarkts China. Hierzu erfolgte u. a. auch der Austausch mit chinesischen Unternehmen, um Erfahrungen berücksichtigen zu können und über die grundsätzliche Ausrichtung im Hinblick auf strategische Partnerschaften zu beraten. CORPORATE GOVERNANCEDie TUI AG-Aktie hat ihre Erstnotierung an der London Stock Exchange im Vereinigten Königreich. Die Verfassung der TUI AG als Aktiengesellschaft deutschen Rechts bedingt in diesem Zusammenhang naturgemäß die regelmäßige und sehr ausführliche Befassung des Aufsichtsrats mit den Empfehlungen sowohl der deutschen als auch der britischen Corporate Governance. Neben der zwingenden Beachtung von Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG), des MitbestG, der Listing Rules und der Disclosure and Transparency Rules hatte die TUI AG im Rahmen des Zusammenschlusses erklärt, sowohl dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) als auch -in praktikablem Umfang - dem UK Corporate Governance Code (UK CGC) zu entsprechen. Für den in seiner Grundkonzeption u. a. auf dem AktG aufsetzenden DCGK konnten wir mit dem Vorstand die uneingeschränkte Entsprechenserklärung 2018 gemäß § 161 AktG abgeben. Hingegen gibt es vom UK CGC Abweichungen, die ihre Ursache größtenteils im konzeptionellen Unterschied zwischen dem monistischen Führungssystem einer Public Listed Company im Vereinigten Königreich (so genanntes One-Tier Board) und dem dualistischen Führungssystem aus Vorstand und Aufsichtsrat in der Aktiengesellschaft (so genanntes Two-Tier Board) nach deutschem Recht haben. Weitere Informationen zur Corporate Governance, die Entsprechenserklärung 2018 gemäß § 161 AktG und die Erklärung zum UK CGC finden Sie im vom Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam aufgestellten Bericht zur Unternehmensführung in diesem Geschäftsbericht (ab Seite 112) sowie auf der Website der TUI AG. Aufgetretene InteressenkonflikteDer Aufsichtsrat hat das Vorliegen von Interessenkonflikten im laufenden Geschäftsjahr fortlaufend überwacht und festgestellt, dass im Geschäftsjahr 2018 kein Interessenkonflikt aufgetreten ist. Jahres- und KonzernabschlussprüfungDer Aufsichtsrat hat geprüft, ob der Jahres- und Konzernabschluss sowie die weitere Finanzberichterstattung den geltenden Anforderungen entsprechen. Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellte Jahresabschluss der TUI AG, der zusammengefasste Lagebericht der TUI AG und des TUI Konzerns sowie der auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurden von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die genannten Unterlagen, der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers waren allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugeleitet worden. Sie wurden von uns ausführlich in der Prüfungsausschusssitzung am 11. Dezember 2018 sowie in unserer Bilanzsitzung am 12. Dezember 2018, in der uns der Vorstand die Abschlüsse umfassend erläuterte, behandelt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Abschlussprüfer berichteten in diesen Sitzungen über das Ergebnis ihrer Prüfungen, deren Schwerpunkte zuvor mit dem Prüfungsausschuss für das Berichtsjahr festgelegt worden waren. Weder der Abschlussprüfer noch der Prüfungsausschuss haben Schwächen des Risikofrüherkennungs- und internen Kontrollsystems festgestellt. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts hatten wir keinen Anlass, Einwendungen zu erheben, und stimmen daher mit dem Vorstand in seiner Einschätzung der Lage der TUI AG und des TUI Konzerns überein. Wir billigen auf Empfehlung des Prüfungsausschusses die Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2018; der Jahresabschluss der TUI AG ist damit festgestellt. Mit dem Vorstand haben wir den Vorschlag zur Gewinnverwendung ausführlich diskutiert und ihm im Hinblick auf die derzeitige und künftig zu erwartende finanzielle Lage des Konzerns zugestimmt. Besetzung von Vorstand und AufsichtsratDie Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat zum 30. September 2018 ergibt sich aus den Übersichten auf den Seiten 112 für den Aufsichtsrat bzw. Seite 114 für den Vorstand. AUFSICHTSRATMit Ablauf der Hauptversammlung 2018 ist der zweite stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Sir Michael Hodgkinson, aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. In der gleichen Hauptversammlung wurde Dr. Dieter Zetsche für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG gewählt. Zum neuen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden hat der Aufsichtsrat Herrn Peter Long gewählt. PRÄSIDIUMSir Michael Hodgkinson ist mit Ablauf der Hauptversammlung 2018 aus dem Aufsichtsrat und damit auch aus dem Präsidium ausgeschieden. Als vierten Vertreter der Anteilseigner im Präsidium hat der Aufsichtsrat Herrn Peter Long gewählt. NOMINIERUNGSAUSSCHUSSAuch aus dem Nominierungsausschuss ist Sir Michael Hodgkinson mit Ablauf der Hauptversammlung 2018 ausgeschieden. Zur Nachbesetzung wählte der Aufsichtsrat Herrn Peter Long in den Nominierungsausschuss. VORSTANDIn der Sitzung am 13. März 2018 wurde Frau Birgit Conix mit Wirkung vom 15. Juli 2018 für die Dauer von drei Jahren zum Mitglied des Vorstands bestellt. Mit Ablauf des 30. September 2018 ist Herr Horst Baier aus dem Vorstand ausgeschieden. Seine Nachfolge tritt Frau Birgit Conix an. DankDer Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der TUI Group für ihren täglichen Einsatz, der erneut zu einem sehr erfolgreichen Geschäftsjahr geführt hat.
Hannover, 12. Dezember 2018 Für den Aufsichtsrat Prof. Dr. Klaus Mangold, Vorsitzender des Aufsichtsrats BERICHT DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSESSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, als Prüfungsausschuss haben wir die Aufgabe, den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion zu unterstützen, und haben daher im Geschäftsjahr insbesondere Fragen zum Rechnungswesen und zur Finanzberichterstattung der TUI Group behandelt, wie dies aufgrund gesetzlicher Regelungen, des Deutschen Corporate Governance Kodex wie auch des UK Corporate Governance Kodex sowie der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vorgesehen ist. Neben diesen Kernaufgaben haben wir insbesondere die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der internen Revision sowie das Legal Compliance-System zu überwachen. Darüber hinaus ist der Prüfungsausschuss für die Auswahl des externen Wirtschaftsprüfers verantwortlich. Der ausgewählte Wirtschaftsprüfer wird dann vom Aufsichtsrat der Hauptversammlung zur Bestellung vorgeschlagen. Nach der erfolgten Bestellung durch die Hauptversammlung beauftragt der Aufsichtsrat formal den externen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts sowie mit einer etwaigen prüferischen Durchsicht solcher zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen, die den Vorgaben für den Halbjahresfinanzbericht entsprechen. Der Prüfungsausschuss wurde unmittelbar nach der Hauptversammlung 2016 aus den Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt und besteht derzeit aus den folgenden acht Mitgliedern des Aufsichtsrats:
Die Wahl der Ausschussmitglieder gilt für die jeweilige Dauer ihres Aufsichtsratsmandats. Seit der letzten Wahl haben keine personellen Veränderungen in der Zusammensetzung dieses Ausschusses stattgefunden, über die zu berichten wäre. Sowohl der Prüfungsausschussvorsitzende als auch die übrigen Mitglieder des Prüfungsausschusses erfüllen nach Auffassung des Aufsichtsrats das Kriterium der Unabhängigkeit. Neben dem Prüfungsausschussvorsitzenden verfügt mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung sowie Erfahrung in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollsystemen. Der Prüfungsausschuss trifft sich regelmäßig sechsmal im Jahr, zusätzlich kann es themenbezogen weitere Sitzungen geben. Zu diesen themenbezogenen Sitzungen gehört ein Treffen, in dem der Vorstand dem Prüfungsausschuss die wesentlichen Inhalte des Pre-Close Trading Update erläutert, das kurz vor dem Jahresabschlussstichtag veröffentlicht wird. Die übrigen Sitzungstermine und Tagesordnungen orientieren sich insbesondere am Berichtszyklus des Konzerns sowie an den Agenden des Aufsichtsrats. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses berichtet in der jeweils nachfolgenden Aufsichtsratssitzung über die Arbeit und die Vorschläge des Prüfungsausschusses. Außer den Prüfungsausschussmitgliedern nahmen auch der Vorstandsvorsitzende und der Finanzvorstand sowie themenbezogen die Bereichsleiter Group Financial Accounting &Reporting, Group Audit, Group Legal, Group Compliance &Risk sowie Group Treasury &Insurance an den Sitzungen teil. Zu relevanten Themen wurde der Abschlussprüfer zu den Sitzungen eingeladen. Nach Erfordernis wurden weitere Mitglieder des leitenden Managements der TUI Group sowie operativ verantwortliche Führungskräfte der TUI Group oder auch externe Berater hinzugebeten. Sofern dies zur Vertiefung einzelner Themen und Sachverhalte erforderlich erschien, wurden über die Sitzungen des Prüfungsausschusses hinaus auch Einzelgespräche des Prüfungsausschussvorsitzenden mit dem Vorstand, Bereichsleitern oder dem verantwortlichen Partner des Abschlussprüfers geführt. Über wesentliche Ergebnisse aus diesen Gesprächen hat der Prüfungsausschussvorsitzende in der jeweils folgenden Sitzung berichtet. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses haben die Mitglieder wie in der Tabelle auf Seite 17 dargestellt teilgenommen. Einführung der EU-Datenschutz-GrundverordnungSeit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Obwohl nach unserer Auffassung dem Schutz insbesondere von Kundendaten bei der TUI schon immer hohe Priorität eingeräumt wurde, führt die EU-DSGVO doch zu neuen und umfangreicheren Regelungen, die zu beachten sind. Im Rahmen unserer Sitzungen haben wir uns im Geschäftsjahr daher regelmäßig über den Stand des Umsetzungsprozesses in den einzelnen Geschäftsbereichen informieren lassen. Auf dieser Grundlage können wir berichten, dass die Umsetzung der jeweiligen nationalen Vorschriften zeitgerecht erfolgt ist und wir der Überzeugung sind, dass die TUI geeignete Maßnahmen ergriffen hat, die Vorgaben der EU-DSGVO zu erfüllen. Aussagefähigkeit der Finanzberichterstattung und Überwachung des RechnungslegungsprozessesDie Aufstellung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht einer deutschen Aktiengesellschaft obliegt allein dem Vorstand. Gemäß § 243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein und einen realistischen Überblick über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft vermitteln. Das entspricht insoweit den Anforderungen des UK Corporate Governance Codex (UK CGC), nach dem Jahresabschluss und Geschäftsbericht zutreffend, ausgewogen und verständlich sein müssen. Der Vorstand ist - obgleich die Bewertung nicht dem Prüfungsausschuss übertragen wurde -vor diesem Hintergrund überzeugt, dass der vorgelegte Geschäftsbericht den Anforderungen beider Rechtssysteme genügt. Um uns selbst ebenfalls von der Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses und der Zwischenberichterstattung zu überzeugen, haben wir uns in den vier Prüfungsausschusssitzungen, die unmittelbar vor der Veröffentlichung des jeweiligen Abschlusses stattfanden, vom Vorstand ausführlich über die Geschäftsentwicklung und die finanzielle Situation des Konzerns informieren lassen. Die entsprechenden Berichte wurden erörtert. In diesen Sitzungen berichtete auch der Abschlussprüfer detailliert über wesentliche Aspekte des Abschlusses und über die Ergebnisse der Prüfung bzw. der prüferischen Durchsicht. Zur Überwachung der Rechnungslegung haben wir uns intensiv mit Einzelaspekten beschäftigt. Darüber hinaus wurde die bilanzielle Behandlung wesentlicher Bilanzposten, insbesondere der Geschäfts- oder Firmenwerte, touristischer Vorauszahlungen und der sonstigen Rückstellungen, betrachtet. Hierbei haben wir uns in Abstimmung mit dem Abschlussprüfer vergewissert, dass der Bilanzierung zugrunde liegende Annahmen und Schätzungen angemessen waren. Weiterhin wurden wesentliche Rechtsstreitigkeiten sowie sich aus dem operativen Geschäft ergebende wesentliche Aspekte vom Prüfungsausschuss gewürdigt. Im Berichtszeitraum haben wir uns insbesondere mit folgenden Einzelaspekten beschäftigt: Nachdem im Zuge des "OneTUI"-Konzepts die Überführung der bestehenden lokalen Marken in die Marke TUI nun abgeschlossen ist, haben wir uns im Geschäftsjahr über die aus dem Projekt entstandenen Kosten und den daraus resultierenden Nutzen informieren lassen. Auf Basis dieser Informationen halten wir die Kosten des Projekts für angemessen und durch den nachhaltigen Nutzen einer einheitlichen Marke für gerechtfertigt. Darüber hinaus haben wir uns mit dem Ergebnis einer Steuerprüfung bei der Riu-Gruppe befasst, das zu einer Steuernachzahlung im Geschäftsjahr geführt hat. Im vorliegenden Fall wurde von den spanischen Steuerbehörden die Zuordnung der zu versteuernden Ergebnisse auf die in der Vertriebsorganisation der Riu-Gruppe in verschiedenen Ländern beteiligten Unternehmen angezweifelt. Wir haben uns den Sachverhalt ebenso wie die weitere Vorgehensweise im Verfahren darlegen lassen. Zudem haben wir uns bestätigen lassen, dass es keine weiteren derartigen Vertriebskonstruktionen innerhalb der Riu-Gruppe gibt. Jeweils zu den Quartalsabschlüssen haben wir uns zudem über die Risiken aus Garantie- und Vorauszahlungsmechanismen an Konzern- und Fremdhotels in der Türkei und Nordafrika sowie Maßnahmen zur Gegensteuerung berichten lassen, wenngleich die Buchungszahlen für diese Zielgebiete im Geschäftsjahr eine deutliche Erholung zeigten. Ebenso haben wir uns über die Unternehmenstransaktionen des Geschäftsjahres informieren lassen. Darüber hinaus waren auch die Investitionen der TUI in den Bereichen Airlines sowie Hotels &Resorts, Cruises und IT Gegenstand unserer Betrachtung. Wir haben uns die wesentlichen Investitionen innerhalb der Konzernbereiche sowie die Ergebnisbeiträge dieser Investitionen erläutern lassen. Neben diesen Themen wurde u. a. der von der Gesellschaft erstellte Going Concern-Bericht diskutiert, um die betreffenden Aussagen zur Unternehmensfortführung im Halbjahresbericht und im Jahresabschluss zu verifizieren. Auch das unter den Vorschriften der UK CGC abzugebende Viability Statement im Jahresabschluss war Gegenstand der Diskussion. Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2018 sind im Lagebericht Angaben zur Corporate Social Responsibility (CSR) zwingend vorgeschrieben. Die TUI hat entsprechende Angaben bereits im Lagebericht zum Geschäftsjahr 2017 erstmals veröffentlicht. Die Verantwortung für die inhaltliche Überprüfung dieser Angaben liegt beim Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat sich entschlossen, sich bei der Überprüfung der Angaben vom Bereich Group Audit der TUI unterstützen zu lassen. Entsprechend haben wir uns im Geschäftsjahr über die Ergebnisse der Überprüfung durch Group Audit unterrichten lassen und sind der Auffassung, dass die im CSR-Bericht veröffentlichten Angaben sachgerecht und angemessen sind. Zu jedem Quartalsbericht und zum Jahresabschluss ist darüber hinaus die Stetigkeit der Überleitung zur Kennzahl "bereinigtes Ergebnis" und der hier eliminierten wesentlichen Sachverhalte (Bereinigungen) diskutiert worden. Unsere Beurteilung aller diskutierten Aspekte der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung stimmt mit der Einschätzung des Managements und des Abschlussprüfers überein. Wirksamkeit des Kontroll- und RisikomanagementsystemsDer Prüfungsausschuss lässt sich bei seiner gesetzlichen Verpflichtung, sich mit der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems zu befassen, von der Überzeugung leiten, dass ein stabiles und wirksames internes Kontrollsystem unerlässlich ist, um den wirtschaftlichen Erfolg dauerhaft zu sichern. Zur Erfüllung seiner Überwachungsaufgabe lässt sich der Prüfungsausschuss regelmäßig über den Reifegrad der implementierten Kontrollen und auch über die Weiterentwicklung des internen Kontrollsystems informieren. Der Konzern hat sein internes Kontrollsystem auf Basis des COSO-Konzepts beständig weiterentwickelt. Dabei ist die routinemäßige Überprüfung der wesentlichen Finanzkontrollen durch das Management in den größeren Geschäftseinheiten mittlerweile etabliert. In den größten Quellmärkten Großbritannien und Deutschland erfolgt daneben auch die Überprüfung weiterer interner Kontrollen. Die Compliance-Funktion ist im Konzern weiterhin in die Bereiche Finanzen, Recht und IT unterteilt. Diese Aufteilung spielt eine wesentliche Rolle für die Erkennung weiteren Kontrollbedarfs und die permanente Verbesserung der existierenden Kontrollen. Zusätzlich berichtet auch der Abschlussprüfer über von ihm festgestellte Schwächen des internen Kontrollsystems im Konzern, deren zeitnahe Behebung durch das Management nachverfolgt wird. Der Prüfungsausschuss erhält, wie im Risikobericht ab Seite 40 dargestellt, regelmäßig Berichte über die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Das eingerichtete Risk Oversight Committee hat dabei eine entscheidende Bedeutung innerhalb des Konzerns. Wir sind überzeugt, dass damit ein angemessenes Risikomanagementsystem besteht. Die interne Revision stellt die unabhängige Überwachung der implementierten Prozesse und Systeme sowie der wesentlichen Projekte sicher und berichtet in jeder regelmäßigen Sitzung direkt dem Prüfungsausschuss. In der Berichtsperiode sind dem Prüfungsausschuss keine Prüfungsfeststellungen mitgeteilt worden, die auf wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems oder des Risikomanagementsystems hindeuten. Daneben finden regelmäßige Gespräche zwischen dem Prüfungsausschussvorsitzenden und dem Bereichsleiter der internen Revision zur engeren Abstimmung statt. Die für das Folgejahr geplanten Prüfungen der internen Revision wurden dem Prüfungsausschuss ausführlich vorgestellt, diskutiert und zustimmend zur Kenntnis genommen. Durch die regelmäßige Abstimmung sieht der Prüfungsausschuss die Effektivität der internen Revision gewährleistet. Das Legal Compliance-System des TUI Konzerns wurde im Geschäftsjahr anhand von Checklisten und erstmals auch anhand einer Selbsteinschätzung der Unternehmen überprüft. Wir haben uns das konzernweit einheitliche System darstellen und uns über die erfolgte Risikoanalyse sowie die hieraus abzuleitenden Maßnahmen informieren lassen. Neben den Kernelementen des Kontroll- und Risikomanagementsystems waren im Laufe des Jahres auch die Sicherungsgeschäfte des Konzerns Gegenstand der Berichterstattung. Hinweisgebersysteme für Mitarbeiter bei Compliance-VerstößenIm TUI Konzern sind Hinweisgebersysteme eingerichtet, durch die Mitarbeiter auf mögliche Verstöße gegen Compliance-Richtlinien aufmerksam machen können. Im Rahmen der Berichterstattung über das Legal Compliance-System wurde auch über die konzernweite Vereinheitlichung dieser Hinweisgebersysteme berichtet. Zudem wurden uns die wesentlichen Erkenntnisse des laufenden Geschäftsjahres aus diesem System dargestellt. Prüfung der Unabhängigkeit und der Objektivität des AbschlussprüfersFür das Geschäftsjahr 2018 hat der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat empfohlen, der Hauptversammlung die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Deloitte) als Abschlussprüfer vorzuschlagen. Nach der Bestellung von Deloitte als Abschlussprüfer durch die Hauptversammlung im Februar 2018 hat der Aufsichtsrat Deloitte mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 und der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 31. März 2018 beauftragt. Der Prüfungsausschussvorsitzende hat mit Deloitte vorab die Prüfungsplanung für den Jahresabschluss zum 30. September 2018 diskutiert. Dieser Plan umfasst die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte und den Kreis der aus Konzernsicht wesentlichen zu prüfenden Gesellschaften. Der Prüfungsausschuss ist davon überzeugt, dass damit eine angemessene Berücksichtigung der erkennbaren Risiken durch die Abschlussprüfung erfolgt. Zudem sieht er die Unabhängigkeit und Objektivität des Abschlussprüfers als gegeben. Die Prüfungsgebühren wurden mit dem Abschlussprüfer erörtert und wir sind überzeugt, dass diese der Höhe nach angemessen sind. Auf Basis der regelmäßigen Berichterstattung durch den Abschlussprüfer haben wir uns von der Effektivität der externen Abschlussprüfung überzeugt und haben entschieden, dem Aufsichtsrat zu empfehlen, der Hauptversammlung Deloitte auch für das Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer vorzuschlagen. Deloitte wurde von uns in einem öffentlichen Ausschreibungsprozess im Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer ausgewählt und ist seit der ersten Wahl durch die Hauptversammlung im Jahr 2017 ununterbrochen als Abschlussprüfer bestellt. Um die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers zu gewährleisten, sind dem Prüfungsausschuss grundsätzlich sämtliche Aufträge zur Erbringung von Nichtprüfungsleistungen durch den Wirtschaftsprüfer vor der Auftragsvergabe zur Zustimmung vorzulegen. Der Prüfungsausschuss macht dabei von der Möglichkeit Gebrauch, die Zustimmung größenabhängig an die Gesellschaft zu delegieren. Erst bei Überschreitung einer festgelegten Kostengrenze wird der Prüfungsausschussvorsitzende in die Entscheidung einbezogen. Sofern der Abschlussprüfer Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung für den Konzern erbracht hat, wurden diese dem Prüfungsausschuss der Art und Höhe nach erläutert. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der für die Gesellschaft bestehenden Richtlinie zur Genehmigung von Nichtprüfungsleistungen, die die Anforderungen aus den Regelungen des AReG zu verbotenen Nichtprüfungsleistungen und zu Beschränkungen von Nichtprüfungsleistungen der Höhe nach berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2018 betrugen diese Nichtprüfungsleistungen 7 % des Gesamthonorars des Abschlussprüfers, das sich auf 9,8 Mio. € belief. Ich bedanke mich bei den Prüfungsausschussmitgliedern, dem Abschlussprüfer und dem Management für die vertrauensvolle und engagierte Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Hannover, 11. Dezember 2018 Prof. Dr. Edgar Ernst, Vorsitzender des Prüfungsausschusses Zusammengefasster Lagebericht*TUI GROUP STRATEGIE![]()
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21 Mio. Kunden bei Märkte &Airlines + 2 Mio. Kunden aus Kreuzfahrten und JVs aus Kanada
und Russland = 23 Mio. Strategie &GeschäftsmodellIm letzten Jahrzehnt übertraf das Marktwachstum bei Urlaubsreisen konstant den Anstieg der weltweiten Produktionsleistung. Es wird erwartet, dass dieser Markt auch in Zukunft sehr attraktiv bleiben wird. Der traditionelle Reiseveranstalter- und Pauschalreisemarkt bleibt allerdings weiterhin sehr wettbewerbsintensiv. Auch Online-Reisebüros kombinieren jetzt für ihre Kunden Hotel- und Flugangebote durch dynamische Paketierung. Darüber hinaus bieten auch Fluglinienbetreiber die Zusatzleistung von Urlaubsunterkünften an, immer stärker durch den direkten Einkauf gesteuert, um so ihre eigenen Flugkapazitäten höher auszulasten. Zudem ist mit dem Markteintritt weiterer Teilnehmer zu rechnen, zum Beispiel von globalen Technologieunternehmen. Vor diesem Hintergrund hat sich TUI strategisch vom traditionellen Reiseveranstaltermodell wegbewegt und zu einem integrierten Anbieter von Urlaubserlebnissen entwickelt. Wir haben in unser eigenes, kontrolliertes Produktportfolio investiert, um dadurch attraktive Urlaubserlebnisse für unsere Kunden zu schaffen. Dies stellt einen wichtigen Differenzierungsfaktor gegenüber unseren Wettbewerbern dar. Ein TUI Kunde kann sich von der TUI Produktvielfalt inspirieren lassen, bei TUI buchen und kann dann einen TUI Flug, einen TUI Transfer in das Zielgebiet, ein TUI Hotel oder eine TUI Kreuzfahrt sowie TUI Aktivitäten im Zielgebiet als Teil unseres integrierten Produktangebots erleben. Wir bieten unseren Kunden somit einen ganzheitlichen und nahtlosen Urlaub aus einer Hand und erhalten dadurch präzise Informationen darüber, was unseren Kunden im gesamten Urlaubserlebnis wichtig ist. Dies unterstützt uns bei unserem Ziel, die Individualisierung unserer Angebote weiter voranzutreiben. Bei Betrachtung der gesamten Customer Journey stammen rund 70 % unseres bereinigten EBITA aus eigenen und fest kontrahierten, differenzierten Produkten. URLAUBSERLEBNISSETUI betreibt weltweit 380 Hotels und 16 Kreuzfahrtschiffe im Rahmen von Eigentum, JV-, Management-, Lease- oder Franchise-Verträgen und hat mit 150.000 Exkursions- und Aktivitätsangeboten eine starke Position auf dem wachsenden Markt für Touren und Aktivitäten inne. Unser differenziertes Hotel- und Clubmarkenportfolio, unsere attraktiv positionierten deutschen und britischen Kreuzfahrtmarken sowie unser globales Tour- und Ausflugsgeschäft in den Destinationen sind gut diversifiziert, um unsere Risiken zu reduzieren. → Details siehe ab Seite 32. Dank unserer starken und zukünftig vollständig digitalisierten Risikomanagement-Tools in Vertrieb und Einkauf können wir die Auslastung unserer Kapazitäten und den Ertrag optimieren. 23 Mio. Kunden kommen über unsere Märkte (einschließlich Joint Ventures in Kanada und Russland); ergänzt werden sie durch 4 Mio. Kunden, die entweder direkt durch unsere Anbieter von Urlaubserlebnissen oder über Dritte gewonnen werden. Eine optimierte und in der Zukunft vollständig dynamische Allokation von etwa 100 Mio. Bettennächten sowie das Einkaufsvolumen von Drittanbieter-Hotelbetten in Höhe von rund 5 Mrd. € weltweit werden zu unserer Ertragsmaximierung beitragen. Unsere Strategie ist es, weiterhin in das Wachstum und die Diversifikation des Hotel- und Kreuzfahrtportfolios zu investieren. Dies führt zu einer verringerten Saisonalität unseres Geschäfts und verbesserten Margen. Zukünftig hat die Entwicklung eines neuen Hotelclusters in Südostasien strategische Priorität. Darüber hinaus sind für die kommenden Jahre neue Schiffslieferungen vorgesehen. Der weltweit wachsende und überwiegend von Offline-Anbietern geprägte Markt für Touren und Aktivitäten hat ein Volumen von mehr als 150 Mrd. € und ist mit über 300.000 Anbietern stark fragmentiert. Er bietet uns starke Wachstums- und Konsolidierungsmöglichkeiten. Durch den Erwerb der Sparte Destination Management von Hotelbeds und des Technologieplattformspezialisten Musement bauen wir ein führendes, digitalisiertes Zielgebietserlebnis-Geschäft auf. Wir sind in 49 Ländern tätig und haben ab dem Geschäftsjahr 2019 über 150.000 Exkursionen und Aktivitäten in den Destinationen im Bestand für unsere eigenen Kunden und Kunden Dritter. Dies ermöglicht es uns, unseren 27 Mio. Kunden Ausflüge und Aktivitäten anzubieten, insbesondere noch vor ihrer Ankunft am Zielort. Das Vertrauen der Kunden in unsere Marke und unser starker Kundenservice erlauben es uns, die Erwartungen unserer Gäste, von der Buchung bis zur Zahlung, zu erfüllen. MÄRKTE &AIRLINESTUI betreibt europaweit ein kundenorientiertes und diversifiziertes Vertriebs- und Dienstleistungsgeschäft. Wir kombinieren unser großes Markt- und Kundenwissen mit Services, um die Kundenzufriedenheit und -bindung zu steigern. Einkauf und Paketierung werden zunehmend über unsere digitalen Plattformen gesteuert und unsere Fluggesellschaften, gestützt von Drittanbietern, verknüpfen wir passend zur Kundennachfrage mit unseren eigenen sowie dritten, teilweise fest kontrahierten Hotel- und Kreuzfahrtangeboten. Die Verbesserung der Effizienz durch die Harmonisierung dieser regionalen Marktsegmente, inklusive der jeweiligen Fluglinien, ist eine wichtige strategische Priorität. Darüber hinaus beabsichtigen wir, unsere bestehende Marktposition weiter zu diversifizieren. Über unsere touristischen Online-Plattformen LTE verfolgen wir eine risikoarme Einstiegsstrategie. Durch die zusätzliche Nachfrage aus neuen Quellmärkten können wir die Auslastung der Risikokapazitäten unseres Geschäftsbereichs Urlaubserlebnisse verbessern. GROUP-PLATTFORMENDurch unsere Konzernplattforminitiativen, insbesondere im Bereich IT und im digitalisierten Kundenbeziehungsmanagement, können wir die Rendite des Konzerns erhöhen. Die Individualisierung unserer Angebote und die Ermittlung der Next Best Activity für unsere Kunden, ermöglicht durch unser integriertes Produkt- und Distributionsgeschäft, soll die Zufriedenheit unserer Kunden verbessern und gleichzeitig unsere Nebenerträge steigern - eine Win-win-Situation. Beispielsweise können unsere Kunden mit Hilfe des "Select your Room"-Angebots ein spezifisches und bevorzugtes Hotelzimmer buchen. Das heißt, dass bei unserer Preisgestaltung die Bepreisung von Zimmerkategorien von einer individualisierten Zimmerbepreisung abgelöst wird. Wir heben uns durch den integrierten und doppelt diversifizierten Charakter unseres Geschäfts vom Wettbewerb ab. Unser integriertes Geschäftsmodell erweist sich als robust und bietet Flexibilität, um auf externe Herausforderungen in unseren Märkten &Airlines oder Destinationen zu reagieren. Unsere MitarbeiterQualifizierte und engagierte Mitarbeiter sind für die TUI AG eine wichtige Voraussetzung für langfristigen Erfolg. Wir möchten ein attraktiver Arbeitgeber sein, bei dem sich die Mitarbeiter mit Leidenschaft und ihrer Persönlichkeit einbringen. Daher ist ein Schwerpunkt unserer globalen HR-Strategie, Talente zu gewinnen, zu fördern und durch attraktive Arbeitsbedingungen langfristig zu halten. Unser Engagement Index* liegt in 2018 mit 76 um einen Punkt unter dem Wert des Vorjahres. Unser Ziel ist es, das Mitarbeiterengagement bis 2020 auf mehr als 80 Punkte zu steigern, um in diesem Bereich zu den führenden 25 globalen Unternehmen zu gehören. Darüber hinaus stellt auch die digitale Transformation unsere Mitarbeiter vor technische, kulturelle und organisatorische Herausforderungen. Gleichzeitig bietet die Digitalisierung aber auch Chancen für eine individuelle Lebens- und Arbeitsgestaltung. Diesen Anforderungen und dem permanenten Wandel der Arbeitswelten möchten wir aktiv begegnen und die Zukunft gemeinsam gestalten. KapitalallokationWir werden weiterhin innerhalb eines klar definierten und disziplinierten Rahmens für Kapitalallokation operieren. Unsere starke Cash-Generierung ermöglicht es uns, zu investieren, Dividenden zu zahlen und die Bilanz zu stärken. Seit unserem Unternehmenszusammenschluss haben wir Veräußerungserlöse in Höhe von rund 2 Mrd. € erzielt, die wir vorrangig in unsere Geschäfte mit höheren Margen, mit einer verbesserten Saisonalität und mit qualitativ besseren Urlaubserlebnissen reinvestiert haben. Unsere ROIC-Erfolgshürde für Wachstumsinvestitionen beträgt dabei durchschnittlich mindestens 15 %. Darüber hinaus investieren wir über abgegrenzte Joint Ventures, nutzen hocheffiziente Asset Finance- und andere Finanzierungsinstrumente sowie mehr Hotelmanagment-Verträge ohne Kapitalbindung, um den für die Aktionäre verfügbaren Cash Flow zu optimieren. Wir verfolgen weiterhin unsere Strategie zur Gewährleistung der Bilanzstabilität und streben eine Leverage Ratio von 3,0 bis 2,25 und eine Coverage Ratio von 5,75 bis 6,75 an. ZusammenfassungMit Blick auf die Zukunft erwarten wir weiterhin ein starkes jährliches Ergebniswachstum mit einer verbesserten Saisonalität, starker Cash-Konvertierung und attraktiven ROICs. Dies wird durch die Vorteile unserer Digitalisierungsbemühungen, Effizienzmaßnahmen und Differenzierungsstrategien durch den disziplinierten Ausbau eigener Hotel- und Kreuzfahrtangebote sowie durch unsere Zielgebietserlebnisse vorangetrieben werden. → Weitere Informationen finden Sie im Prognosebericht ab Seite 56. Unsere UmweltNachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist für die TUI Group ein wesentliches Grundprinzip der Unternehmensführung und ein Eckpfeiler unserer Strategie zur kontinuierlichen Steigerung des Unternehmenswerts. So sichern wir die Voraussetzungen für einen langfristigen Erfolg und übernehmen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung des Tourismussektors. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie "Better Holidays, Better World" zielt im Handlungsfeld "Step lightly" darauf ab, die Umweltauswirkungen unserer Geschäftsbeziehungen zu reduzieren, und legt klare und ehrgeizige Ziele für Verbesserungen in allen wesentlichen Konzernbereichen fest. Treibhausgasemissionen und ihr Einfluss auf den Klimawandel sind eine der größten globalen Herausforderungen für die Tourismusindustrie. Im Geschäftsjahr 2018 stiegen die absoluten Gesamtemissionen der TUI Group, maßgeblich bedingt durch das Wachstum im Bereich Airlines &Flug, gegenüber dem Vorjahr an. Der spezifische CO2 -Ausstoß unserer Airlines entsprach mit 66,7 g CO2 / Passagierkilometer dem Niveau des Vorjahres. Damit gehören unsere Airlines schon heute zu den emissionseffizientesten Airlines Europas - und wir bemühen uns kontinuierlich um weitere Verbesserungen. Unser Ziel: Wir werden bis 2020 die emissionseffizientesten Airlines Europas betreiben und die CO2 -Intensität unserer Geschäftstätigkeit um 10 % senken (Referenzjahr 2014). GRUNDLAGEN DER TUI GROUPWie wir aufgestellt sind - Konzernstrukturscroll
Dachgesellschaft TUI AGDie TUI AG ist die Dachgesellschaft der TUI Group und hat ihren Geschäftssitz in Hannover und Berlin. Sie hält direkt oder indirekt über Beteiligungsgesellschaften Anteile an den wesentlichen Konzerngesellschaften, die das operative Geschäft des Konzerns in den einzelnen Ländern betreiben. Insgesamt gehörten am Bilanzstichtag 285 unmittelbare und mittelbare Tochterunternehmen zum Konsolidierungskreis der TUI AG. Zudem wurden 17 assoziierte Unternehmen und 27 Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss der TUI AG einbezogen. → Für Details zu den Konsolidierungsgrundsätzen und -methoden sowie zum Anteilsbesitz siehe Seite 161 und 251. ORGANISATION UND LEITUNGDie TUI AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts, deren Grundprinzip das duale Führungssystem mit den Organen Vorstand und Aufsichtsrat ist. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng zusammen. Dabei trägt der Vorstand die Gesamtverantwortung für die Leitung des Unternehmens. Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands richten sich nach §§ 84 f. AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG. Satzungsänderungen erfolgen nach den Regelungen der §§ 179 ff. AktG in Verbindung mit § 24 der Satzung der TUI AG. VORSTAND UND GROUP EXECUTIVE COMMITTEEDer Vorstand der TUI AG bestand zum Bilanzstichtag aus dem Vorstandsvorsitzenden sowie fünf weiteren Vorstandsmitgliedern. → Vorstandsressorts: Siehe Seite 114. Für die strategische und operative Führung der TUI Group ist ein Group Executive Committee eingerichtet. Es bestand zum 30. September 2018 aus zwölf Mitgliedern und tagt unter der Leitung des Vorstandsvorsitzenden Friedrich Joussen. Struktur der TUI GroupDie TUI Group ist seit dem Zusammenschluss der TUI AG mit der TUI Travel PLC im Dezember 2014 ein weltweit führendes Touristikunternehmen. Die Kerngeschäfte der TUI Group, Urlaubserlebnisse und Märkte &Airlines, gliedern sich in die Segmente Hotels &Resorts, Kreuzfahrten und Zielgebietserlebnisse sowie die drei Regionen Nord, Zentral und West. Darüber hinaus gehören Alle übrigen Segmente zur TUI Group. Im Geschäftsjahr 2018 haben wir unsere Segmentberichterstattung angepasst, um der gestiegenen strategischen Bedeutung der Zielgebietserlebnisse als wesentlichem Teil des Urlaubserlebnisses unserer Gäste Rechnung zu tragen. Das Segment Zielgebietserlebnisse weisen wir daher seit dem Q1 2018 separat im Bereich Urlaubserlebnisse neben Hotels &Resorts und Kreuzfahrten aus. Die weiteren Geschäftstätigkeiten der ehemaligen "Übrigen Touristik" und die bisherigen "Alle übrigen Segmente" werden nun in "Alle übrigen Segmente" gezeigt, die Gesamtzahlen bleiben unverändert. Die Vorjahreswerte wurden angepasst. URLAUBSERLEBNISSEUnter der Bezeichnung Urlaubserlebnisse fassen wir unsere Hotel-, Kreuzfahrt- und Zielgebietsaktivitäten zusammen. HOTELS &RESORTSDas Segment Hotels &Resorts umfasst das diversifizierte Portfolio unserer eigenen Hotelmarken und der Hotelbeteiligungen der TUI Group. Das Segment bündelt Hotelgesellschaften, an denen Mehrheitsbeteiligungen bestehen, Joint Ventures mit lokalen Partnern, Gesellschaften, an denen Beteiligungen mit einem maßgeblichen Einfluss gehalten werden, sowie Hotels, für die Managementverträge abgeschlossen wurden. Im Geschäftsjahr 2018 umfasste das Segment Hotels &Resorts insgesamt 330 Hotels mit 241.207 Betten. Mit 306 TUI Hotels &Resorts gehört die Mehrzahl zu den 4- oder 5-Sterne-Hotels. 45 % wurden im Rahmen von Managementverträgen betrieben, 40 % befanden sich im Eigentum der jeweiligen Hotelgesellschaft, 13 % waren gepachtet und 2 % der Anlagen wurden über Franchisevereinbarungen geführt. Darüber hinaus wurden von Dritthoteliers 50 Hotels unter den TUI Konzeptmarken TUI Sensatori, TUI Sensimar und TUI Family Life betrieben, so dass sich die Gesamtzahl inklusive der Hotels von Drittanbietern auf 380 belief. Finanzierungsstruktur Hotels &Resorts in %![]() Eigene Hotelbetten nach Regionen in %![]() Vorjahreswerte in Klammern. Hotelkategorien Hotels & Resortsscroll
Stand: 30. September 2018 Riu ist die größte Hotelgesellschaft im Portfolio von Hotels &Resorts. Das Unternehmen mit Sitz auf Mallorca hat einen hohen Stammkundenanteil und steht für Professionalität, bewährte Qualität und exzellenten Service. Die Hotels gehören hauptsächlich dem Premium- und Komfortsegment an und befinden sich im Wesentlichen in Spanien, Mexiko und der Karibik. Robinson, der Qualitäts- und Marktführer für Cluburlaub im deutschsprachigen Premiumsegment, zeichnet sich durch sein professionelles Sport-, Entertainment- und Event-Angebot aus. Die Clubs bieten darüber hinaus hochwertige Hotelleistungen, erstklassigen Service und großzügige Architektur. Die Hauptstandorte sind in Spanien, Griechenland, der Türkei, auf den Malediven und in Österreich. Einen hohen Anspruch haben die Anlagen auch im Hinblick auf ihr Engagement für nachhaltige Entwicklung sowie bei der Erfüllung spezifischer Umweltnormen. Blue Diamond ist eine der am schnellsten wachsende Hotelkette in der Karibik für Gäste mit höchsten Ansprüchen. Im Segment werden auch 26 Blue Diamond Ressorts gezeigt. Zu den übrigen Hotelbeteiligungen gehören insbesondere die weiteren Kernmarken TUI Magic Life und TUI Blue. Daneben bieten unsere exklusiven internationalen Hotelkonzepte TUI Sensimar, TUI Sensatori und TUI Family Life unseren Kunden Urlaubsaufenthalte in erstklassigen Lagen mit hohen Leistungs-, Qualitäts- und Umweltstandards. KREUZFAHRTENDas Segment Kreuzfahrten umfasst das Gemeinschaftsunternehmen TUI Cruises, Marella Cruises und Hapag-Lloyd Cruises. Die drei Kreuzfahrtlinien bedienen mit ihren insgesamt 16 Schiffen verschiedene Zielgruppen mit unterschiedlichen Dienstleistungskonzepten. Finanzierungsstruktur Kreuzfahrtflottescroll
Stand: 30. September 2018 TUI Cruises ist ein 2008 gegründetes Gemeinschaftsunternehmen mit Sitz in Hamburg, an dem die TUI AG und die US-amerikanische Reederei Royal Caribbean Cruises Ltd. je zur Hälfte beteiligt sind. TUI Cruises nimmt mit ihren sechs Schiffen Spitzenpositionen im Premium-Volumensegment für Kreuzfahrten im deutschsprachigen Raum ein: Der Berlitz Cruise Guide, international wichtigster Gradmesser für die Bewertung von Kreuzfahrtschiffen, hat die Mein Schiff 3, Mein Schiff 4, Mein Schiff 5 und Mein Schiff 6 unter die besten fünf der Welt in der Kategorie "Große Schiffe" gewählt. Marella Cruises, die bis Oktober 2017 als Thomson Cruises firmierte, bietet im britischen Markt mit einer Flotte von sechs Schiffen Kreuzfahrten in unterschiedlichen Segmenten an. Hapag-Lloyd Cruises hat ihren Sitz in Hamburg und nimmt mit ihrer Flotte von vier Kreuzfahrtschiffen in den Segmenten Luxus- und Expeditionskreuzfahrten eine führende Position im deutschsprachigen Markt ein. Der Berlitz Cruise Guide hat die Flaggschiffe Europa und Europa 2 erneut mit 5 Sterne Plus, der höchsten Bewertung, ausgezeichnet. Zu den Expeditionsschiffen gehören die Hanseatic und die Bremen. Die Hanseatic nature und die Hanseatic inspiration ergänzen ab 2019 das Luxus-Expeditionssegment. ZIELGEBIETSERLEBNISSEIm Segment Zielgebietserlebnisse werden Dienstleistungen vor Ort in den weltweiten Urlaubsdestinationen erbracht. TUI ist in 49 Ländern mit eigenen Mitarbeitern präsent und zählt zu den führenden Anbietern von Touren, Aktivitäten und Ausflügen in den Zielgebieten. Mit dem Erwerb des Technologie-Start-ups Musement im Oktober 2018 verfügt TUI über eine Online-Plattform, über die auch kleine und mittelständische Betriebe nach einer Qualitätsprüfung ihre Dienste am Urlaubsort anbieten können. MÄRKTE &AIRLINES (BISLANG VERTRIEB &MARKETING)Wir verfügen mit den drei Region Nord, Zentral und West über gut aufgestellte Vertriebs- und Marketingorganisationen, die jährlich mehr als 23 Mio. Kunden (einschließlich unserer Kunden unserer Joint Ventures in Kanada und Russland) attraktive Urlaubserlebnisse bieten. Der Vertrieb stützt sich dabei auf Online- und Offline-Vertriebskanäle, die gleichermaßen von der starken Marktstellung der TUI profitieren. Die Reisebüros operieren als Eigentumsbetriebe, Joint Ventures oder Fremdbetreibermodelle. Durch unseren direkten Kundenzugang etablieren wir enge Kundenbindungen, die es uns zukünftig noch besser ermöglichen, das gesamte Urlaubserlebnis entsprechend persönlichen Kundenwünschen und -präferenzen zu personalisieren. Damit erreichen wir in der Touristikbranche einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil. Um unseren Kunden eine große Auswahl an Hotelunterkünften anbieten zu können, greifen unsere Quellmarktorganisationen auf ein großes Portfolio eigener Hotels zurück. Sie haben darüber hinaus Zugriff auf zum Teil fest kontrahierte Bettenkapazitäten von Drittanbietern. Unseren eigenen Flugkapazitäten kommt in unserem Geschäftsmodell weiterhin eine wichtige Rolle zu. Durch die Kombination der eigenen Kapazitäten mit denen von Drittanbietern können wir unsere Reiseangebote in den einzelnen Quellmarktregionen marktgerecht zuschneiden und auf Änderungen in den Kundenpräferenzen flexibel reagieren. Durch die abgestimmte Steuerung der Flug- und Hotelkapazitäten sind wir in der Lage, Destinationen zu entwickeln, in denen wir die Margen beider Leistungsträger optimieren können. Unser internes Programm zur Effizienzsteigerung One Aviation haben wir im Geschäftsjahr 2018 fortgesetzt und weitere Skaleneffekte erzielt. Dies ermöglicht es unseren Fluggesellschaften, trotz herausfordernder Marktbedingungen wettbewerbsfähig zu bleiben. Unseren Weg zu einer modernen und treibstoffeffizienten Flotte haben wir im Geschäftsjahr fortgesetzt. In 2018 wurden die ersten Flugzeuge des Typs Boeing 737 Max ausgeliefert. Insgesamt hat die TUI Group 68 Maschinen dieses Typs, das als modernstes Flugzeug in dieser Klasse gilt, bestellt. Diese sollen bis 2023 ausgeliefert werden. Insgesamt gehören mehr als 150 Flugzeuge zur TUI Flotte. REGION NORDDas Segment Region Nord enthält die Veranstalter und Fluggesellschaften in Großbritannien, Irland und den nordischen Ländern. Daneben wurden diesem Segment die strategische Beteiligung Sunwing in Kanada und das Gemeinschaftsunternehmen TUI Russia zugeordnet. REGION ZENTRALDas Segment Region Zentral umfasst die Veranstalter und Fluggesellschaften in Deutschland sowie die Veranstalter in Österreich, der Schweiz und Polen. REGION WESTDem Segment Region West werden die Veranstalter und Fluggesellschaften in Belgien und den Niederlanden sowie die Veranstalter in Frankreich zugeordnet. ALLE ÜBRIGEN SEGMENTEZu "Allen übrigen Segmenten" gehören neben den Geschäftstätigkeiten für die neuen Märkte insbesondere die französische Fluggesellschaft Corsair, die Corporate Center-Funktionen der TUI AG und der Zwischenholdings sowie die Immobiliengesellschaften des Konzerns. Forschung und EntwicklungAls touristischer Dienstleistungskonzern betreibt die TUI Group keine mit produzierenden Unternehmen vergleichbare Forschung und Entwicklung. Daher entfällt dieser Teilbericht. Wertorientierte KonzernsteuerungSteuerungssystem und LeistungsindikatorenZur wertorientierten Steuerung der TUI Group sowie der einzelnen Geschäftsfelder ist ein standardisiertes Steuerungssystem eingerichtet. Das wertorientierte Steuerungssystem ist ein integraler Bestandteil des konzernweit einheitlichen Controlling- und Planungsprozesses. Unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Entwicklung der Ertragslage sind der Umsatz sowie das um Sonderfaktoren bereinigte EBITA. Das EBITA definieren wir als das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Aufwendungen aus der Bewertung von Zinssicherungsinstrumenten sowie Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (bereinigtes EBITA) des Konzerns. Nicht im EBITA und im bereinigten EBITA enthalten sind Bewertungseffekte auf Zinssicherungsinstrumente sowie im Vorjahr Ergebniseffekte aus der Containerschifffahrt. Das bereinigte EBITA ist um Abgangsergebnisse von Finanzanlagen, Restrukturierungsaufwendungen nach IAS 37, sämtliche Effekte aus Kaufpreisallokationen, Anschaffungsnebenkosten und bedingte Kaufpreiszahlungen sowie andere Aufwendungen und Erträge aus Einzelsachverhalten angepasst worden. Als Einzelsachverhalte werden hier Erträge und Aufwendungen herausgerechnet, die aufgrund ihrer Höhe sowie der Häufigkeit ihres Eintritts die Beurteilung der operativen Ertragskraft der Unternehmensbereiche und des Konzerns erschweren oder verzerren. Zu diesen Sachverhalten zählen insbesondere wesentliche Reorganisations- und Integrationsaufwendungen, die nicht die Kriterien nach IAS 37 erfüllen, wesentliche Aufwendungen aus Rechtsstreitigkeiten, Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Flugzeugen sowie andere wesentliche Geschäftsvorfälle mit Einmalcharakter. Für die Entwicklung der Finanzlage des Konzerns im Geschäftsjahr 2018 haben wir die Nettosach- und Finanzinvestitionen und die Nettofinanzposition des TUI Konzerns als die bedeutsamsten Leistungsindikatoren identifiziert. Anstelle der Nettofinanzposition werden wir ab dem Geschäftsjahr 2019 die Leverage Ratio des Konzerns als bedeutsamsten Leistungsindikator für die Finanzlage berichten. Im Zuge der periodischen Wertanalyse betrachten wir den Return on Invested Capital (ROIC) und den absoluten Wertbeitrag als bedeutsamste Leistungsindikatoren. Dabei werden dem erzielten ROIC die segmentspezifischen Kapitalkosten gegenübergestellt. Als bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikator betrachten wir den spezifischen CO2 -Ausstoß (in g CO2 / pkm) unserer Flugzeugflotte. Zur unterjährigen Verfolgung der Geschäftsentwicklung in den Segmenten beobachten wir auch weitere nachrangige nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, wie Gästezahlen unserer Veranstalter sowie Kapazität bzw. Passagiertage, Auslastung und Durchschnittspreise in den Segmenten Hotels &Resorts und Kreuzfahrten. → Informationen über operative Leistungsindikatoren finden Sie in den Abschnitten "Geschäftsverlauf in den Segmenten", Seite 67 und "Umwelt"Seite 86. KapitalkostenKapitalkosten (WACC)scroll
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Sparten-Beta auf Basis Peergroup, Konzern-Beta gemäß Capital IQ-Datenbank. Die Kapitalkosten berechnen sich als gewichteter Durchschnitt der Eigen- und Fremdkapitalkosten (WACC = Weighted Average Cost of Capital). Während die Eigenkapitalkosten die Renditeerwartung eines Anlegers bei einer Investition in die TUI Aktie widerspiegeln, werden für die Fremdkapitalkosten die durchschnittlichen Finanzierungskosten der TUI Group herangezogen. Dabei erfolgt die Betrachtung der Kapitalkosten grundsätzlich vor Steuern des Unternehmens und vor Steuern des Investors. Die so ermittelte Renditeanforderung entspricht der gleichen steuerlichen Ebene wie das in den ROIC eingehende bereinigte Ergebnis. ROIC und WertbeitragDer ROIC errechnet sich als Quotient aus dem bereinigten Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (bereinigtes EBITA) und dem durchschnittlich gebundenen verzinslichen Kapital (Invested Capital) des Segments. Die angesetzte Ergebnisgröße ist definitionsgemäß frei von steuerlichen und finanziellen Einflüssen und bereinigt um einmalige Sondereinflüsse. Das Invested Capital umfasst aus Konzernsicht in seiner passivischen Herleitung das Eigenkapital (inklusive Anteilen anderer Gesellschafter am Eigenkapital) sowie den Saldo aus verzinslichen Schuldpositionen und zinstragenden Vermögenswerten und eine Anpassung zur Berücksichtigung der saisonalen Veränderung der Nettofinanzposition des Konzerns. Darüber hinaus werden die kumulativen planmäßigen Abschreibungen aus der Kaufpreisallokation dem Invested Capital wieder hinzugerechnet. Neben der relativen Performance-Größe ROIC wird auch der so genannte Wertbeitrag als absolute wertorientierte Erfolgsgröße herangezogen. Der Wertbeitrag errechnet sich aus der Differenz zwischen dem ermittelten ROIC und den zugehörigen Kapitalkosten, multipliziert mit dem gebundenen verzinslichen Kapital. Invested Capitalscroll
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Anpassung zur Berücksichtigung der saisonalen Veränderung der Nettofinanzposition. Der ROIC der TUI Group verminderte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 0,57 Prozentpunkte auf 23,04 %. Unter Berücksichtigung der Kapitalkosten in Höhe von 6,37 % errechnet sich ein damit positiver Wertbeitrag von 829,9 Mio. € (Vorjahr 787,0 Mio. €). Im Rahmen des Vorstandsvergütungssystems verwendete KonzernkennzahlenJEV-RELEVANTES KONZERNERGEBNIS AUF BASIS KONSTANTER WECHSELKURSEFür die Bemessung der Jahreserfolgsvergütung des Vorstands (JEV) wird das Konzernergebnis vor Ertragsteuern (Earnings before Taxes - EBT) auf Basis konstanter Wechselkurse gewichtet mit 50 % berücksichtigt. Durch die Verwendung dieser Ergebnisgröße wird das Netto-Finanzergebnis in die Berechnung einbezogen. Die Bereinigung um Währungseffekte erlaubt es, die tatsächliche Managementleistung ohne Verzerrung durch währungsbedingte Translationseffekte zu messen. Das ausgewiesene Konzernergebnis vor Ertragsteuern (Earnings before Taxes - EBT) auf Basis konstanter Wechselkurse hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Überleitung EBTscroll
JEV-RELEVANTER RETURN ON INVESTED CAPITAL (ROIC JEV)Die Konzernkennzahl ROIC fließt mit einer Gewichtung von 25 % in die JEV ein. Für den im Rahmen der JEV verwendeten ROIC des TUI Konzerns werden das EBITA des TUI Konzerns und das durchschnittlich im Geschäftsjahr gebundene verzinsliche Kapital ins Verhältnis gesetzt. Der im Rahmen der JEV verwendete ROIC des TUI Konzerns hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: ROIC JEVscroll
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Durchschnittswert aus Jahresanfangs- und -endbestand. JEV-RELEVANTER CASH FLOWAls dritte Konzernkennzahl wird bei der JEV die Cash Flow-Größe Cash Flow to the Firm berücksichtigt, die mit einer Gewichtung von 25 % in die Berechnung einfließt. Der Cash Flow to the Firm wird für diese Zwecke mit einem vereinfachten Ansatz ermittelt, der sich an die Management Cash Flow-Rechnung anlehnt und die vom Vorstand direkt steuerbaren Liquiditätsgrößen (Abschreibungen, Working Capital, Beteiligungsergebnisse und Dividenden, Nettoinvestitionen) ausgehend vom EBITA des TUI Konzerns erfasst, das für diesen Zweck ebenfalls währungsbereinigt wird. Der im Rahmen der JEV verwendete Cash Flow to the Firm hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Cash Flow to the Firmscroll
Überleitung der Veränderung des Working Capital laut Cash Flow to the Firmscroll
PRO FORMA BEREINIGTES ERGEBNIS JE AKTIE Für die Bemessung der langfristigen Vergütung des Vorstands (Long Term Incentive Plan - LTIP) wird die durchschnittliche Entwicklung des bereinigten Ergebnisses je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen (LTIP-relevantes EPS) mit einer Gewichtung von 50 % berücksichtigt. Die unten stehende Tabelle zeigt das pro forma bereinigte Ergebnis je Aktie der TUI Group. Der in der Berechnung verwendete Netto-Zinsaufwand wurde um im Berichtsjahr vereinnahmte Zinsanteile der Auflösung einer Rückstellung in Höhe von 31,2 Mio. € angepasst. Als normalisierter Konzernsteuersatz wurden 20 % angenommen. Der Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am Konzernergebnis im Berichtsjahr wurde im Hinblick auf den bei der Ermittlung des bereinigten Ergebnisses je Aktie verwendeten normalisierten Steuersatz angepasst. Die Berechnung basiert auf dem gezeichneten Kapital zum Bilanzstichtag. Das pro forma bereinigte Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen (LTIP-relevantes EPS) hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt. Pro forma bereinigtes Ergebnis je Aktie der TUI Groupscroll
RISIKOBERICHTFür den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg unseres Konzerns und das Erreichen unserer strategischen Ziele ist ein erfolgreiches Management bestehender und neu auftretender Risiken entscheidend. Um bestehende Marktchancen nutzen und die hierin liegenden Erfolgspotenziale ausschöpfen zu können, müssen in angemessenem Umfang auch Risiken getragen werden. Daher bildet das Risikomanagement einen wesentlichen Bestandteil der als Grundsätze verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung verstandenen Corporate Governance unseres Konzerns. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde das Risikomanagementkonzept weiter verbessert. In allen größeren Geschäftsbereichen werden nun operative Kontrollen und wichtige Finanzkontrollen regelmäßig getestet. Durch das Zusammenwirken aller Risiko- und Kontrollfunktionen wird ein integrierter Absicherungsprozess zwischen allen Abteilungen, die die zweite Verteidigungslinie bilden, unterstützt. Unser Risikomanagementkonzept wird nachstehend beschrieben. Risiko-GovernanceTUI Group Risikomanagementfunktionen und -verantwortlichkeiten![]() VORSTAND - FÜHREN &SICHERSTELLENDer Vorstand legt unter Einbeziehung des Aufsichtsrats die strategische Ausrichtung der TUI Group sowie die Art und das Ausmaß der Risiken fest, die der Konzern zur Erreichung seiner strategischen Ziele zu übernehmen bereit ist. Um sicherzustellen, dass die von dem Unternehmen gewählte Ausrichtung die optimale der verfügbaren strategischen Optionen darstellt, wird der Vorstand durch die Konzernfunktion Group Strategy unterstützt. Diese Konzernfunktion soll den Vorstand bei der Einschätzung der Risikolandschaft und der Entwicklung potenzieller Strategien zur Steigerung des langfristigen Shareholder Value unterstützen. Group Strategy erstellt jährlich eine detaillierte Datenbasis in gleichbleibendem Format, die die Marktattraktivität, Wettbewerbsposition und Geschäftsergebnisse nach Geschäftsbereichen und Quellmärkten erfasst. Diese Daten werden verwendet, um Diskussionsgrundlagen zu schaffen, die es dem Vorstand ermöglichen, die Höhe und Art der Risiken zu bestimmen, die er bei der Verfolgung der strategischen Ziele als vertretbar erachtet. Hat der Vorstand die Strategie festgelegt, erörtert und verabschiedet, wird diese in die Dreijahresplanung des Konzerns eingebunden und trägt dazu bei, die Risikobereitschaft und die Erwartungen des Konzerns intern wie auch extern zu kommunizieren. Die Verantwortung für das Risikomanagement des Konzerns trägt der Vorstand. Er hat daher ein Risikomanagementsystem eingeführt und umgesetzt, um Risiken zu erkennen, zu bewerten, zu steuern und zu überwachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder sich erheblich auf die Erreichung der strategischen Ziele auswirken könnten. Diese Risiken werden als Hauptrisiken des Konzerns bezeichnet. Das Risikomanagementsystem beinhaltet auch eine konzernintern veröffentlichte Risikomanagement-Richtlinie, um die Führungsverantwortung für Risiken (im Sinne eines Tone from the Top) durch die Schaffung einer geeigneten Risikokultur im Konzern zu verstärken. Aufgrund dieser Kultur wird von den Mitarbeitern erwartet, sich risiko- und kontrollbewusst zu verhalten und "das Richtige zu tun". Die Richtlinie bietet die formale Voraussetzung, das Risikomanagement in die Aufbauorganisation des Konzerns einzubinden. Jedem Hauptrisiko ist ein Mitglied des Executive Committee als Risk Sponsor zugeordnet. Dadurch werden klare Verantwortungslinien geschaffen sowie ein umfassendes Verständnis und effektives Management der Hauptrisiken gewährleistet. Der Vorstand berichtet regelmäßig an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über die Einhaltung der Anforderungen für die Börsenzulassung in Großbritannien und Deutschland, die Gesamtrisikosituation des Konzerns, die einzelnen Hauptrisiken und das Management dieser Risiken sowie über die Ergebnisse und die Effektivität des Risikomanagementsystems insgesamt. RISIKOKOMITEE - ÜBERPRÜFEN &KOMMUNIZIERENDas Risikokomitee (Risk Oversight Committee, ROC), das sich unter anderem aus Mitgliedern des Executive Committee zusammensetzt, ist im Auftrag des Vorstands dafür verantwortlich, dass geschäftliche Risiken im Konzern gesellschafts- und funktionsübergreifend erkannt, eingeschätzt, gesteuert und überwacht werden. Das ROC tritt mindestens einmal pro Quartal zusammen. Seine Aufgaben umfassen zum einen die Betrachtung der Hauptrisiken im Hinblick auf die Konzernstrategie und zum anderen die Festlegung der Risikotoleranz für jedes dieser Risiken. Weiterhin ist das ROC für die Beurteilung der operativen Effektivität der bestehenden Kontrollen zur Steuerung dieser Risiken sowie für Maßnahmenpläne zur weiteren Verbesserung der Kontrollen zuständig und muss zur Beurteilung der Risikolage die durch die Geschäftsbereiche erstellte Bottom up-Risikoberichterstattung überprüfen. Führungskräfte der wichtigsten Geschäftsbereiche des Konzerns nehmen abwechselnd an den Sitzungen des ROC teil, um das Risiko- und Kontrollkonzept ihres Bereichs vorzustellen. So können die ROC-Mitglieder Fragen zu bestehenden Prozessen und Risiken jedes Geschäftsbereichs und zu etwaigen neuen oder sich bereits abzeichnenden Risiken stellen, um zu beurteilen, ob weiterhin in allen wichtigen Geschäftsbereichen eine angemessene Risikokultur besteht. Der Ausschuss tagt unter dem Vorsitz des Vorstands Finanzen (CFO). Ihm gehören außerdem der CEO Aviation, die Bereichsleiter der Ressorts Strategie, Financial Accounting, Treasury &Insurance und Group HR sowie Vertreter aller Funktionen an, die der zweiten Verteidigungslinie zugeordnet sind, darunter Risk, Financial Control, Legal Compliance, IT Security und Health &Safety. Der Bereichsleiter Konzernrevision nimmt ohne Stimmrecht teil, um die Unabhängigkeit seiner Funktion zu wahren. Das ROC berichtet halbjährlich an den Vorstand, um ihn über Veränderungen in der Risikolandschaft sowie Entwicklungen bei der Steuerung der Hauptrisiken zu unterrichten und um regelmäßige fundierte Diskussionen innerhalb des Vorstands über Risiken und deren Steuerung zu ermöglichen. GROUP RISK-TEAM - UNTERSTÜTZEN &BERICHTENDarüber hinaus hat der Vorstand ein Group Risk-Team eingesetzt. Dessen Aufgabe ist es sicherzustellen, dass das Risikomanagementsystem effektiv funktioniert und dass die Risikomanagement-Richtlinie konzernweit angemessen umgesetzt wird. Das Group Risk-Team unterstützt den Risikomanagementprozess, indem es dem Management Orientierungshilfen und Unterstützung bietet und kritische Fragen an das Management richtet. Zugleich fungiert es als zentrale Stelle für die konzernweite Risikokoordinierung, -überwachung und -berichterstattung. Es unterstützt auch das ROC bei der Erfüllung seiner Aufgaben und der Berichterstattung an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat. Das Group Risk-Team ist auch für den Einsatz der Risiko- und Kontrollsoftware verantwortlich, die die Risikoberichterstattungs- und Risikomanagementprozesse des Konzerns IT-technisch unterstützt. GESCHÄFTSBEREICHE &FUNKTIONEN -IDENTIFIZIEREN &BEWERTENJeder Geschäftsbereich und jede Funktion des Konzerns hat die Risikomanagement-Richtlinie anzuwenden. Dafür ist entweder jeweils ein eigener Risikoausschuss einzusetzen oder das Thema Risiko ist als ständiger Tagesordnungspunkt für die Sitzungen der Leitungsgremien aufzunehmen, um sicherzustellen, dass diesem Thema die erforderliche Aufmerksamkeit der obersten Führungsebene innerhalb des Geschäftsbereichs zukommt. Außerdem ernennen die Geschäftsbereiche jeweils einen Risk Champion, der die Risikomanagement-Richtlinie innerhalb des Geschäftsbereichs fördert und für eine effektive Anwendung sorgt. Die Risk Champions stehen in engem Kontakt mit dem Group Risk-Team und gewährleisten so die effiziente Funktionsweise des Risikomanagementsystems und entwickeln eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung des Risikomanagements und der Berichterstattung. RisikoberichterstattungDas Group Risk-Team verwendet konzernweit eine durchgängige Risikomanagementmethodik. Sie wird durch eine Risiko- und Kontrollsoftware systemtechnisch unterstützt, die die sprachliche Eindeutigkeit und Transparenz der Risiken, Kontrollen und Maßnahmen sowie Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten abbildet. Im Rahmen des operativen Tagesgeschäfts der Geschäftsbereiche und Funktionen werden Risiken kontinuierlich identifiziert, beurteilt und bewältigt. Darüber hinaus werden die Risiken mindestens quartalsweise auf verschiedenen Konzernebenen zusammengeführt, berichtet und überprüft. Risikoidentifizierung: Die jeweiligen Linienmanagements identifizieren die Risiken, die für die Verfolgung der Strategie des Geschäftsbereichs relevant sind. Dabei werden die folgenden vier Risikotypen zugrunde gelegt:
Jedes Risiko wird einem so genannten Risikoverantwortlichen (Risk Owner) zugeordnet, der die Verantwortung und Kompetenz für ein angemessenes Management der Risiken hat. Risikobeschreibungen: Im Einklang mit besten Praktiken werden bei der Beschreibung der Risiken die zugrunde liegenden Ursachen für das jeweilige Risiko erläutert und die möglichen Faktoren benannt, die zum Eintreten des Risikos führen können. Darüber hinaus werden die möglichen Auswirkungen beschrieben, die sich aus dem Eintreten des Risikos ergeben können. Dies ermöglicht es den Bereichen / Funktionen und dem Konzern, das Zusammenwirken von Risiken und potenziellen auslösenden Ereignissen und / oder aggregierten Auswirkungen einzuschätzen, um dann geeignete Strategien zur Minimierung der Ursachen und / oder Auswirkungen zu entwickeln. Risikobewertung: Zunächst wird das Bruttorisiko eingeschätzt, das im Wesentlichen dem Worst Case-Szenario entspricht. Es ergibt sich aus den Auswirkungen eines Risikos in Kombination mit der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos für den Fall, dass es keine Kontrollen gäbe, um das Risiko zu steuern, zu mindern oder zu überwachen. Das Bruttorisiko zeigt eine potenzielle Risikohöhe auf, die entstünde, falls die Kontrollen komplett ausfallen würden oder nicht eingerichtet worden wären. Die Beurteilung der Auswirkungen und der Eintrittswahrscheinlichkeit erfolgt jeweils auf Basis einer Skala von 1 bis 5 anhand der nebenstehend aufgeführten Kriterien. Auswirkungenscroll
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Geplantes bereinigtes EBITA für das am 30. September 2018 endende Geschäftsjahr. Eintrittswahrscheinlichkeitscroll
Als nächster Prozessschritt erfolgen die Beurteilung und Dokumentation der bestehenden Kontrollen, die zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos und / oder seiner Auswirkungen bei Eintritt beitragen. Unter Berücksichtigung der bestehenden Kontrollen kann dann eine Einschätzung des aktuellen Risikos bzw. Nettorisikos erfolgen, das im Wesentlichen das realistischerweise zu erwartende Szenario darstellt. Es bemisst die Auswirkungen und die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos unter Beachtung der festgelegten Kontrollen. Anhand des Nettorisikos können das aktuelle Risikoniveau und die Verlässlichkeit der derzeit durchgeführten Kontrollen eingeschätzt werden. Risikobewältigung: Hat das Management keine Bedenken angesichts der aktuellen Risikobewertung, wird das Risiko akzeptiert, sodass keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Die bestehenden Kontrollen werden fortgeführt, und das Management überwacht das Risiko, die Kontrollen und das Risikoumfeld, um sicherzustellen, dass die Risikoeinstufung stabil bleibt und weiterhin der Risikotoleranz des Managements entspricht. Kommt das Management jedoch zu der Einschätzung, dass die aktuelle Risikoeinstufung zu hoch ist, wird ein Maßnahmenplan erarbeitet, um neue oder effizientere Kontrollen einzuführen, die die Auswirkungen und / oder die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos auf ein akzeptables und vertretbares Niveau reduzieren. Dies ist das so genannte Zielrisiko und es fungiert als Parameter für das Management, der gewährleistet, dass das Risiko im Einklang mit der Gesamtrisikotoleranz des Konzerns gesteuert wird. Der Risikoverantwortliche ist in der Regel diejenige Person, die die Umsetzung dieses Maßnahmenplans innerhalb einer vereinbarten Frist zu gewährleisten hat. Jeder Geschäftsbereich und jede Funktion überprüft weiterhin fortlaufend das jeweilige Risikoinventar anhand der für den Geschäftsbereich festgelegten Gremien, z. B. eines lokalen Risikoausschusses. Diese Bottom up-Risikoberichterstattung wird vom ROC zusammen mit den Hauptrisiken des Konzerns erörtert. Neue Risiken werden in das Hauptrisikoinventar des Konzerns aufgenommen, wenn sie als signifikant eingestuft werden. So lassen sich Status und Fortschritt wichtiger Maßnahmenpläne entsprechend den Zielen und Erwartungen des Konzerns steuern. AD-HOC-RISIKOBERICHTERSTATTUNGAuch wenn ein formaler Prozess zur vierteljährlichen Berichterstattung über Risiken installiert ist, werden Risiken fortlaufend identifiziert, beurteilt und durch Gegenmaßnahmen minimiert. Wenn es aufgrund aktueller Ereignisse erforderlich und angemessen ist, können Risiken daher auch außerhalb des Quartalsprozesses an den Vorstand berichtet werden. Eine solche Ad-hoc-Berichterstattung erfolgt im Idealfall durch den Geschäftsbereich oder die Konzernfunktion, in deren Verantwortung die Steuerung des Risikos liegt, kann aber gegebenenfalls auch durch das Group RiskTeam erfolgen. Risikopositionen![]() AKTUELLE RISIKOPOSITIONDarstellung der aktuellen Risikoposition unter Berücksichtigung der bestehenden und funktionsfähigen Kontrollen ANGESTREBTE RISIKOPOSITIONDarstellung des angestrebten Risikoniveaus unter Berücksichtigung einer tolerierbaren und vertretbaren Risikoposition, die noch weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos beinhaltet BERICHTSKREIS (ENTITY SCOPING)Die Festlegung des zu überprüfenden Berichtskreises (Entity Scoping) erfolgt jährlich im Rahmen eines etablierten Prozesses, um die Konzerneinheiten zu bestimmen, die durch die Risiko- und Kontrollsoftware zu erfassen sind und damit sämtliche Kriterien des Risikomanagementprozesses zu erfüllen haben. Das Scoping geht von den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften aus und wendet Wesentlichkeitsschwellen im Hinblick auf Umsatz, Gewinn- und Vermögenswerte an. Anhand dieser Kriterien werden die einzubeziehenden Gesellschaften ermittelt. Aus den derart ermittelten Gesellschaften wird die gemeinsame Business Management-Ebene identifiziert, durch die diese Einheiten gesteuert werden. Damit wird definiert, welche Einheiten in der Risiko- und Kontrollsoftware selbst zu erfassen sind, um eine konzernweite vollständige Bottom up-Risikoberichterstattung zu ermöglichen. So wird sichergestellt, dass die Risiken und Kontrollen auf der Ebene, durch die die Risiken gesteuert werden, angemessen erfasst werden können. EFFEKTIVITÄT DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMSMit Unterstützung des ROC und des Group Risk-Teams berichtet der Vorstand regelmäßig an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats über die Ergebnisse und die Effektivität des Risikomanagementsystems sowie die damit verbundene Einhaltung der Anforderungen für die Börsenzulassung. Darüber hinaus erhält der Prüfungsausschuss von der Konzernrevision auf der Grundlage ihres Prüfprogramms eine Beurteilung ausgewählter Hauptrisiken und für den langfristigen geschäftlichen Erfolg des Konzerns entscheidender Business Transformation-Initiativen. Die Durchführung der oben beschriebenen Prüfungstätigkeiten hat ergeben, dass das Risikomanagementsystem während des Berichtsjahres funktionsfähig war und keine signifikanten Mängel oder Schwächen identifiziert worden sind. Natürlich gibt es stets Verbesserungsspielraum, und die Risk Champions und das Group Risk-Team arbeiten weiterhin gemeinsam an einer Verbesserung der Risikomanagement- und Berichterstattungsprozesse für die Geschäftsbereiche. Dies betrifft im Wesentlichen die Gewährleistung einer einheitlichen Vorgehensweise bei der Beurteilung der Risikoeinstufungen, eine klarere Identifizierung bestehender Kontrollen und etwaiger Maßnahmenpläne zur Einführung weiterer Kontrollen sowie die Berücksichtigung der vier Risikokategorien bei der Risikoidentifizierung. Schließlich prüfen die Jahresabschlussprüfer der TUI AG nach § 317 Abs. 4 HGB, ob das nach § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Risikofrüherkennungssystem seine Aufgaben erfüllen kann. HauptrisikenDie Hauptrisiken des Konzerns werden als "aktiv" bzw. "überwacht" eingestuft. Aktive Hauptrisiken sind Risiken, die wir aktiv steuern müssen, damit sie im Einklang mit unserer Risikobereitschaft stehen. Wir haben Maßnahmenpläne initiiert, um die Kontrollsicherheit für jedes dieser Risiken zu erhöhen und somit das aktuelle Nettorisiko auf den in der nebenstehenden Grafik ausgewiesenen Zielwert zu reduzieren. Überwachte Hauptrisiken sind generelle, der Tourismusbranche immanente Risiken, die alle Gesellschaften in der Branche betreffen. Für diese Risiken haben wir systematische Kontrollen, Prozesse und Verfahren eingeführt, die jedes dieser Risiken reduzieren, um entweder die Eintrittswahrscheinlichkeit und / oder die Auswirkungen eines etwaigen Eintritts zu minimieren. Diese Risiken werden weiterhin in unserem Risikoradar dargestellt und wir überwachen regelmäßig das Risiko, die Kontrollen und das Risikoumfeld, um sicherzustellen, dass die Risikoeinstufung in jedem Einzelfall stabil bleibt und weiterhin unserer Risikotoleranz entspricht. Der Grafik liegen die auf Seite 43 genannten Bewertungskriterien zugrunde. Die quantitative Bewertung basiert auf dem in der Planung festgelegten bereinigten EBITA für das zum 30. September 2018 endende Geschäftsjahr. Hauptrisiken im Geschäftsjahr 2018Aufgrund der formalen Auslösung von Artikel 50 des EU-Vertrags von Lissabon durch die britische Regierung am 29. März 2017 bleibt der Ausstieg Großbritanniens aus der EU ("Brexit") ein aktives Hauptrisiko. Der Brexit wirkt sich auf bestehende Hauptrisiken aus (z. B. gesamtwirtschaftliche Risiken und Inputkostenvolatilität, insbesondere in Großbritannien, aufgrund der mit dem EU-Ausstieg verbundenen größeren Unsicherheit in Bezug auf die Aussichten für künftige Wachstumsraten der britischen Wirtschaft und des Rückgangs des Wechselkurses des Britischen Pfund seit dem Referendum im Jahr 2016) und bildet zugleich aufgrund der direkten Auswirkungen, die er potenziell auf bestimmte Bereiche unseres Geschäftsmodells haben könnte, eine eigene Hauptrisiko-Kategorie. Die wichtigste Frage im Zusammenhang mit dem Brexit ist für uns, ob unsere Airlines weiterhin Zugang zum EU-Luftraum haben werden. Wir werden weiterhin die zuständigen Minister und Vertreter Großbritanniens und der EU auf die Bedeutung einer Sondervereinbarung für den Luftverkehr hinweisen, um die Flugangebote für Verbraucher in beiden Regionen zu schützen, und tauschen uns regelmäßig mit den zuständigen aufsichtsrechtlichen Behörden aus. Aktuell entwickeln wir Szenarien und Minimierungsstrategien für verschiedene Konstellationen, inklusive eines "harten Brexit" - je nach Ausgang der politischen Verhandlungen. Unser Schwerpunkt liegt darauf, mögliche Auswirkungen auf den Konzern zu verringern. Unser Brexit-Lenkungsausschuss verfolgt weiterhin die externen Entwicklungen und koordiniert Maßnahmen, die vor März 2019 ergriffen werden sollen, wenn Großbritannien formell aus der Europäischen Union austritt. Außer in den wöchentlichen Besprechungen auf Ebene der verschiedenen internen Brexit-Arbeitsgruppen wird das Thema regelmäßig (zweiwöchentlich / monatlich) im Group Executive Committee erörtert. Der Aufsichtsrat wurde im Berichtsjahr vierteljährlich informiert. Durch das Inkrafttreten der EU-DSGVO im Mai 2018, durch die etwaige Verstöße gegen die Datensicherheit ein erhebliches Bußgeld nach sich ziehen können, ist das Bruttorisiko des IT-Haupt-risikos gestiegen. Unsere Minimierungsstrategie soll unter anderem sicherstellen, dass das Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen für die Informationssicherheit gestärkt wird. Sie fokussiert sich weiterhin darauf, die Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieses Risikos zu steuern. Da das Markenmigrationsprogramm in allen Märkten erfolgreich abgeschlossen worden ist, wird das damit verbundene Risiko nicht mehr als Hauptrisiko für den Konzern eingestuft. Sofern sich aus der Risikobezeichnung nichts anderes ergibt, betreffen die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Risiken alle Segmente des Konzerns. Die aufgeführten Risiken sind die Hauptrisiken, denen wir ausgesetzt sind. Die Auflistung ist nicht abschließend. Die Risiken werden sich zwangsläufig im Laufe der Zeit aufgrund der Dynamik unseres Geschäfts entwickeln. Aktive Hauptrisikenscroll
Überwachte Hauptrisikenscroll
Fortbestehensprognose (Viability Statement)Gemäß der Vorschrift C2.2 des 2016 revidierten UK Corporate Governance Code beurteilt der Vorstand die Zukunftsaussichten der Gesellschaft über einen sich über mehr als die gemäß der Going Concern-Prämisse geforderten zwölf Monate erstreckenden Zeitraum. Der Vorstand betrachtet jährlich und rollierend auf Basis einer dreijährigen strategischen Planung die Geschäftsentwicklung. Die aktuelle Dreijahresplanung wurde im Oktober 2018 verabschiedet und erstreckt sich über den Zeitraum bis zum 30. September 2021. Ein Dreijahreshorizont wird für ein schnelllebiges Wettbewerbsumfeld, wie der Tourismus es ist, als angemessen betrachtet. Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuelle revolvierende Kreditlinie des Konzerns über 1.535,0 Mio. €, die eine Laufzeit bis Juli 2022 hat, regelmäßig geprüft und genutzt wird, um die Saisonabhängigkeit des Cash Flow des Konzerns zu steuern. Die Dreijahresplanung berücksichtigt die Cash Flows sowie die Einhaltung der in der Kreditfazilität festgelegten Finanzkennzahlen. Wesentliche Annahmen, auf denen die Dreijahresplanung und die damit verbundene Cash Flow-Prognose basieren, sind, dass die Flugzeug- und Kreuzfahrtschifffinanzierung weiterhin gesichert ist und dass die Bedingungen für den Austritt Großbritanniens aus der EU dergestalt sind, dass sämtliche unserer Airlines weiterhin Zugang zum EU-Luftraum haben werden. Der Vorstand hat eine fundierte Bewertung der Hauptrisiken des Unternehmens unter Einbeziehung zukünftiger Ereignisse, die das Geschäftsmodell, die künftigen Ergebnisse, die Solvenz oder die Liquidität gefährden würden, durchgeführt. Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse werden die möglichen Auswirkungen der Hauptrisiken, wobei sie einzeln oder gemeinsam auftreten können, ermittelt. Das umfasst die Modellierung der Auswirkungen von erheblichen Störungen in einer wichtigen Destination während der Sommersaison auf den Cash Flow. Unter Berücksichtigung der aktuellen Lage der Gesellschaft, der Hauptrisiken und der oben genannten Sensitivitätsanalyse hat der Vorstand die begründete Erwartung, dass das Unternehmen in der Lage sein wird, den Geschäftsbetrieb fortzuführen und die innerhalb des dreijährigen Betrachtungszeitraums auftretenden Verpflichtungen zu erfüllen. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN UND ELEMENTE DES INTERNEN KONTROLL- UND DES RISIKOMANAGMENT-SYSTEMS IM TUI KONZERNDas interne Kontrollsystem der TUI Group umfasst alle Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Das international anerkannte Rahmenwerk COSO (Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) bildet die konzeptionelle Grundlage für das interne Kontrollsystem der TUI Group, das aus dem internen Steuerungs- und dem internen Überwachungssystem besteht. Der Vorstand der TUI AG hat im Rahmen seiner Organfunktion zur Führung der Geschäfte spezifische Konzernfunktionen als Verantwortliche des internen Steuerungssystems im TUI Konzern benannt. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Elemente des internen Überwachungssystems im TUI Konzern. Neben manuellen Prozesskontrollen - wie beispielsweise dem 4-Augen-Prinzip - sind auch die automatisierten IT-Prozess-Kontrollen ein wesentlicher Teil der prozessintegrierten Maßnahmen. Weiterhin werden durch Gremien, wie z. B. durch den Risikoüberwachungsausschuss der TUI AG (ROC), sowie durch spezifische Konzernfunktionen prozessintegrierte Überwachungen sichergestellt. Der Aufsichtsrat der TUI AG, hier insbesondere der Prüfungsausschuss, und die Konzernrevision der TUI AG sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Überwachungssystem im TUI Konzern eingebunden. Auf Grundlage des § 107 Abs. 3 AktG befasst sich der Prüfungsausschuss der TUI AG vor allem mit der Abschlussprüfung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksamkeit des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems. Im Bericht des Prüfungsausschusses der TUI AG werden die Aussagefähigkeit der Finanzberichterstattung und die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems erläutert. → Bericht des Prüfungsausschusses: Siehe Seite 22. Der Konzernabschlussprüfer gewinnt Einblick in das Kontrollumfeld des TUI Konzerns. Insbesondere die Prüfung der Konzernabschlüsse durch den Konzernabschlussprüfer bzw. die Prüfung der einbezogenen Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften bilden eine wesentliche prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess. Das Risikomanagementsystem, das als Enterprise Risk Management-System (ERM-System) als Bestandteil des internen Kontrollsystems eingeführt wurde, ist mit Bezug auf die Konzernrechnungslegung auch auf das Risiko der Falschaussage in der Konzernbuchführung sowie in der externen Berichterstattung ausgerichtet. Im TUI Konzern umfasst das Risikomanagementsystem neben dem operativen Risikomanagement, das auch den Risikotransfer auf Versicherungsgesellschaften durch die Absicherung von Schadens- oder Haftungsrisiken sowie den Abschluss geeigneter Sicherungsgeschäfte zur Begrenzung von Fremdwährungs- und Rohstoffpreisrisiken beinhaltet, konzernweit auch die systematische Risikofrüherkennung, -steuerung und -überwachung. Weitere Erläuterungen zum Risikomanagementsystem werden im Abschnitt "Risk-Governance" dieses Risikoberichts erteilt. 2. EINSATZ VON IT-SYSTEMENDie Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt in den Einzelabschlüssen der TUI AG und der Tochterunternehmen der TUI AG im Wesentlichen durch lokale Buchhaltungssysteme der Hersteller SAP und Oracle. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der TUI AG werden durch die Tochterunternehmen die jeweiligen Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen ergänzt, die dann durch sämtliche Konzernunternehmen in das Berichtssystem Oracle Hyperion Financial Management 11.1.2.4 (HFM) eingestellt werden. HFM wird dabei konzernweit als einheitliches Berichts- und Konsolidierungssystem eingesetzt, sodass keine weiteren Schnittstellen zur Erstellung des Konzernabschlusses vorhanden sind. In HFM werden sämtliche Konsolidierungsvorgänge zur Erstellung des Konzernabschlusses der TUI AG, wie z. B. die Kapitalkonsolidierung, die Vermögens- und Schuldenkonsolidierung oder die Aufwands- und Ertragskonsolidierung einschließlich der Equity-Bewertung, generiert und vollständig dokumentiert. Nahezu alle Bestandteile des Konzernabschlusses der TUI AG einschließlich der Anhangangaben werden aus dem Konsolidierungssystem HFM entwickelt. HFM stellt auch diverse Module für Auswertungszwecke zur Verfügung, um ergänzende Informationen zur Erläuterung des Konzernabschlusses der TUI AG aufzubereiten. Der in das Berichts- und Konsolidierungssystem HFM integrierte Workflow-Prozess stellt sicher, dass nach der Erfassung der Datenpakete durch die Berichtsgesellschaften das System gesperrt wird, um weitere Änderungen zu verhindern. Dies sichert die Datenintegrität innerhalb des Systems und erleichtert die Identifizierung etwaiger weiterer notwendiger Änderungen der Berichtspakete. Dieser Workflow-Prozess wurde von der Konzernrevision seit Einführung des Systems mehrfach überprüft und validiert. Durch den Konzernabschlussprüfer der TUI AG werden aus den im Berichts- und Konsolidierungssystem HFM durch die Konzerngesellschaften erfassten Formularabschlüssen nach eigenem Ermessen bestimmte Formularabschlüsse ausgewählt, die dann für Zwecke der Konzernabschlussprüfung geprüft werden. 3. SPEZIFISCHE KONZERNRECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENE RISIKENSpezifische konzernrechnungslegungsbezogene Risiken können z. B. aus ungewöhnlichen oder komplexen Geschäften, insbesondere zeitkritisch zum Ende des Geschäftsjahres, entstehen. Weiterhin sind Geschäftsvorfälle, die nicht routinemäßig verarbeitet werden, mit einem besonderen Risiko behaftet. Aus den Mitarbeitern notwendigerweise eingeräumten Ermessensspielräumen bei Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden können weitere konzernrechnungslegungsbezogene Risiken resultieren. Auch aus der Auslagerung und Übertragung von rechnungslegungsspezifischen Aufgaben auf Servicegesellschaften können sich spezifische Risiken ergeben. Rechnungslegungsbezogene Risiken aus derivativen Finanzinstrumenten werden im Anhang zum Konzernabschluss erläutert. 4. WESENTLICHE REGELUNGS- UND KONTROLL-AKTIVITÄTEN ZUR SICHERSTELLUNG DER ORDNUNGS-MÄSSIGKEIT UND VERLÄSSLICHKEIT DER (KONZERN-)RECHNUNGSLEGUNGDie auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen des internen Kontrollsystems stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Weiterhin ist gewährleistet, dass Vermögensgegenstände und Schulden im Jahres- und Konzernabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Die Regelungsaktivitäten stellen ebenfalls sicher, dass durch die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung umfassen beispielhaft die Analyse von Sachverhalten und Entwicklungen anhand spezifischer Kennzahlen. Die Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit doloser Handlungen. Die organisatorischen Maßnahmen sind auch darauf ausgerichtet, unternehmens- oder konzernweite Umstrukturierungen oder Veränderungen in der Geschäftstätigkeit einzelner Geschäftsbereiche zeitnah und sachgerecht in der Konzernrechnungslegung zu erfassen. Weiterhin ist beispielsweise sichergestellt, dass bei Veränderungen in den eingesetzten IT-Systemen der zugrunde liegenden Buchführungen in den Konzerngesellschaften eine periodengerechte und vollständige Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt. Das interne Kontrollsystem gewährleistet auch die Abbildung von Veränderungen im wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld des TUI Konzerns und stellt die Anwendung neuer oder geänderter gesetzlicher Vorschriften zur Konzernrechnungslegung sicher. Die Bilanzierungsvorschriften im TUI Konzern regeln zusammen mit den Vorschriften zur Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den TUI Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen. Sie beinhalten neben allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen und -methoden vor allem Regelungen zu Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Kapitalflussrechnung. Die TUI Bilanzierungsvorschriften regeln auch konkrete formale Anforderungen an den Konzernabschluss. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises sind auch die durch die Konzerngesellschaften im Konzernberichtssystem HFM monatlich, quartalsweise oder jährlich zu berichtenden Inhalte im Detail festgelegt. Die TUI Bilanzierungsvorschriften enthalten weiterhin z. B. konkrete Vorgaben zur Abbildung, Abstimmung und Abwicklung von Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen und zur Ermittlung des bei zulegenden Werts von Vermögenswerten, insbesondere Geschäfts- oder Firmenwerten. Auf Konzernebene umfassen die spezifischen Kontrollaktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung die Analyse und gegebenenfalls die Korrektur der durch die Konzerngesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern erstellten Berichte und der hierzu mit dem Abschlussprüfer und dem lokalen Management geführten Abschlussbesprechungen. Gegebenenfalls darüber hinausgehende notwendige inhaltliche Anpassungen können, systemseitig abgegrenzt, von einer der nachgelagerten Instanzen vorgenommen werden. Durch die bereits systemtechnisch im Berichts- und Konsolidierungssystem HFM festgelegten Kontrollmechanismen wird das Risiko der Verarbeitung formal fehlerhafter Abschlüsse reduziert. Bestimmte Parameter werden zentral auf Konzernebene festgelegt und müssen von den Tochtergesellschaften angewendet werden. Dies betrifft u. a. auch die zentrale Festlegung der Parameter für die Bewertung von Pensions- oder sonstigen Rückstellungen sowie die Zinssätze für die Bewertung bestimmter Vermögenswerte im Rahmen von Cash Flow-Modellen. Mit der zentralen Durchführung von Werthaltigkeitstests für Geschäfts- oder Firmenwerte wird die Anwendung einheitlicher und standardisierter Bewertungskriterien im Konzernabschluss sichergestellt. 5. EINSCHRÄNKENDE HINWEISEDas interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ermöglicht durch die im TUI Konzern festgelegten Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen die vollständige Erfassung, Aufbereitung und Würdigung von unternehmensbezogenen Sachverhalten sowie deren sachgerechte Darstellung in der Konzernrechnungslegung. Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerbehaftete Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände können allerdings der Natur der Sache nach nicht ausgeschlossen werden und führen dann zur eingeschränkten Wirksamkeit und Verlässlichkeit des eingesetzten internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems, sodass auch die konzernweite Anwendung der eingesetzten Systeme nicht die absolute Sicherheit hinsichtlich der richtigen, vollständigen und zeitnahen Erfassung von Sachverhalten in der Konzernrechnungslegung gewährleisten kann. Die getroffenen Aussagen beziehen sich nur auf die TUI AG und die nach IFRS 10 in den Konzernabschluss der TUI AG einbezogenen Tochterunternehmen. GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDS UND PROGNOSEBERICHTVergleich der tatsächlichen Geschäftsentwicklung 2018 mit der PrognoseDie Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2018 entsprach insgesamt unseren Erwartungen. Stärker als erwartet entwickelte sich der Umsatz der TUI Group, der auf Basis konstanter Wechselkurse um 6,3 % im Vergleich zum Vorjahr anstieg. Bei einem weiteren Ausbau unseres Hotel- und Kreuzfahrtportfolios haben wir anhaltend hohe Auslastungsraten und Erträge erreicht. Zugleich ist die Zahl der Kunden, die ihren Urlaub bei uns buchen, in diesem Sommer trotz der langen Phase warmen Wetters in Nordeuropa in allen wichtigen Märkten gestiegen. Zum vierten Mal in Folge seit dem Zusammenschluss haben wir im Geschäftsjahr 2018 auf Basis konstanter Wechselkurse ein zweistelliges Wachstum unseres bereinigten EBITA erzielt. Das bereinigte EBITA der TUI Group verbesserte sich im Geschäftsjahr 2018 um 4,1 % auf 1.147,0 Mio. €. Auf Basis konstanter Wechselkurse für den Berichts- und Vorjahreszeitraum entspricht dies einer Verbesserung von 10,9 %. Damit konnten wir unsere kommunizierte Zielsetzung, im Geschäftsjahr 2017 auf Basis konstanter Wechselkurse eine Verbesserung des operativen Ergebnisses von mindestens 10 % zu erreichen, übererfüllen. Die im bereinigten EBITA herausgerechneten Sonderbelastungen sind im Berichtsjahr mit 86,8 Mio. € leicht höher als erwartet ausgefallen. Insgesamt verbesserte sich das EBITA des Konzerns damit um 3,3 % auf 1.060,2 Mio. €. Der ROIC der TUI Group verminderte sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 0,57 Prozentpunkte auf 23,04 %, während in der Planung von einer leichten Verbesserung ausgegangen worden war. Unter Berücksichtigung der Kapitalkosten in Höhe von 6,37 % stieg der Wertbeitrag leicht auf 829,9 Mio. € an (Vorjahr 787,0 Mio. €). Die Nettosach- und Finanzinvestitionen des Konzerns lagen mit 827,0 Mio. € unter dem Zielwert von rund 1,2 Mrd. €, was im Wesentlichen auf zeitliche Verschiebungen bei größeren Hotelprojekten zurückzuführen war. Die zum Ende des Geschäftsjahres 2018 ausgewiesene Nettoliquidität von 123,6 Mio. € entwickelte sich leicht besser als in unserer letzten Prognose unterstellt, die noch von einer leichten Nettoverschuldung ausgegangen war. Ursächlich hierfür waren insbesondere die geringeren Nettosach- und Finanzinvestitionen des Konzerns. Erwartete Entwicklung der wirtschaftlichen RahmenbedingungenErwartete Entwicklung der weltweiten Produktionsleistungscroll
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook, Oktober 2018 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE SITUATIONDie stetige Expansion der Weltwirtschaft hat sich im Kalenderjahr 2018 fortgesetzt. Mit einem Plus der globalen Produktionsleistung um 3,7 % erwartet der Internationale Währungsfonds ein Wachstum der Weltkonjunktur auf Vorjahresniveau. Für 2019 prognostiziert der IWF ein Wirtschaftswachstum von ebenfalls 3,7 % (IWF, World Economic Outlook, Oktober 2018). MARKTENTWICKLUNG IN DER TOURISTIKDie UNWTO geht davon aus, dass der internationale Tourismus in dieser Dekade weltweit weiter wachsen wird. Für den Zeitraum 2010 bis 2020 wird ein durchschnittliches gewogenes Wachstum von rund 3,8 % pro Jahr prognostiziert (Quelle: UNWTO, Tourism Highlights, 2018 Edition). In den ersten sechs Monaten 2018 haben die internationalen Ankünfte um 6,1 % zugenommen, für das gesamte Kalenderjahr 2018 rechnet die UNWTO mit einem Wachstum von 4 % bis 5 % (Quelle: UNWTO, World Tourism Barometer, Oktober 2018). AUSWIRKUNGEN AUF DIE TUI GROUPDie TUI Group ist als ein führender touristischer Anbieter abhängig von der Entwicklung der Konsumnachfrage in den großen Quellmärkten, in denen wir mit unseren Hotel-, Kreuzfahrt- und Veranstaltermarken vertreten sind. Unsere Planung basiert auf den Annahmen des IWF zur künftigen Entwicklung der Weltwirtschaft. Neben der Entwicklung der Konsumneigung ist die politische Stabilität in den Zielgebieten ein wichtiger Faktor für die Nachfrage nach Urlaubsreisen. Wir gehen davon aus, dass unser Geschäftsmodell flexibel genug ist, die derzeit erkennbaren Herausforderungen zu kompensieren. Das in unserer Planung für das Geschäftsjahr 2019 unterstellte Umsatzwachstum unserer Veranstalter liegt im Rahmen der langfristigen Prognose der UNWTO. Wir konzentrieren uns darauf, weitere Effizienzsteigerungen durch die Harmonisierung unserer drei regionalen Geschäftsbereiche zu erreichen, die nunmehr unter der Marke TUI in allen drei Regionen einheitlich geführt werden. Erwartete Entwicklung der ErtragslageTUI GROUPDie Umrechnung der Gewinn- und Verlustrechnungen ausländischer Tochterunternehmen in unserem Konzernabschluss erfolgt zu Monatsdurchschnittskursen. Einen wesentlichen Teil des Konzernumsatzes sowie einen hohen Ergebnis- und Cash Flow-Beitrag erwirtschaftet die TUI Group in Nicht-Euro-Währungen, insbesondere in Britischen Pfund, US-Dollar und schwedischen Kronen. Unter Berücksichtigung des saisonalen Geschäftsverlaufs in der Touristik hat die unterjährige Kursentwicklung dieser Währungen gegenüber dem Euro daher einen hohen Einfluss auf die im Konzernabschluss der TUI AG ausgewiesenen finanziellen Kennzahlen. Unsere nachfolgenden Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im Geschäftsjahr 2019 basieren auf der Annahme konstanter Wechselkurse des abgelaufenen Geschäftsjahres 2018. Unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Entwicklung der Ertragslage sind für das Geschäftsjahr 2019 der Umsatz sowie das bereinigte EBITA. → Definition des bereinigten EBITA siehe Wertorientierte Konzernsteuerung auf Seite 35. Für einen aussagefähigen Vergleich der erwarteten Ergebnisentwicklung mit dem abgelaufenen Geschäftsjahr zu konstanten Wechselkursen wurde die Vergleichszahl für das bereinigte EBITA des Geschäftsjahres 2018 in der nachfolgenden Prognose angepasst. Ausgangsgröße für die Prognose ist das rebasierte bereinigte EBITA. Diese rebasierte Größe wurde ermittelt, indem das bereinigte EBITA des Geschäftsjahres 2018 um den zu Ist-Kursen des Geschäftsjahres 2018 umgerechneten negativen Effekt aus der Neubewertung von auf Euro lautenden Darlehen in der Türkei in Höhe von 40 Mio. € erhöht wurden. Im Zuge der periodischen Wertanalyse betrachten wir den Return on Invested Capital (ROIC) und den absoluten Wertbeitrag als bedeutsamste Leistungsindikatoren. Dabei werden dem erzielten ROIC die segmentspezifischen Kapitalkosten gegenübergestellt. Die zukünftige Entwicklung ist abhängig von der weiteren Entwicklung der Nachfrage in unseren Quellmärkten und Kundensegmenten, der Entwicklung unserer Inputkosten sowie den potenziellen Auswirkungen externer Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, wie beispielsweise Streiks, terroristische Anschläge oder Naturkatastrophen. Auch wenn sich derartige Ereignisse auf die einzelnen Segmentergebnisse auswirken können, sind wir aus unserer Sicht dank unseres diversifizierten Portfolios an Märkten und Destinationen gut positioniert, um im Geschäftsjahr 2019 die unten dargestellten Ziele zu erreichen. Erwartete Entwicklung von Umsatz und bereinigtem EBITA des Konzernsscroll
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Steigerung gegenüber Vorjahr in Prozent auf Basis konstanter Wechselkurse und der
aktuellen Konzernstruktur; die Prognose bezieht sich auf die fortzuführenden Geschäftsbereiche.
Für bereinigtes EBITA bezieht sich die erwartete Steigerung auf den rebasierten Wert
von 2018. UMSATZFür das Geschäftsjahr 2019 erwarten wir auf Basis konstanter Wechselkurse eine Steigerung des Umsatzes von rund 3 % ohne Berücksichtigung einer währungsbedingten Kosteninflation. BEREINIGTES EBITADas bereinigte EBITA der TUI Group soll im Geschäftsjahr 2019 auf Basis konstanter Wechselkurse im Vergleich zum rebasierten Vorjahreswert um mindestens 10 % ansteigen. Zur Ermittlung des rebasierten Vorjahreswerts wurde der tatsächliche Vorjahreswert um den Effekt aus der Neubewertung von auf Euro lautenden Darlehen türkischer Hoteleinheiten erhöht. BEREINIGUNGENWir erwarten für das Geschäftsjahr 2019 ein gestiegenes Niveau der Bereinigungen in Höhe von insgesamt 125 Mio. € aus der weiteren Harmonisierung der Geschäfte sowie aus Effizienzsteigerungen bei den Märkten &Airlines. → Für Details zu Zielen und Strategien siehe ab Seite 28; für Details zu Risiken siehe den Risikobericht ab Seite 40. ROIC UND WERTBEITRAGIm Geschäftsjahr 2019 rechnen wir mit einem leichten Rückgang des ROIC. Durch das gestiegene investierte Kapital soll der Wertbeitrag in Abhängigkeit von der Entwicklung der Kapitalkosten der TUI Group gleichwohl weiter ansteigen. Entwicklung in den Segmenten im Geschäftsjahr 2019HOTELS &RESORTSIm Segment Hotels &Resorts werden wir unser Portfolio an Reisezielen mit einer Reihe von geplanten Hoteleröffnungen für das Geschäftsjahr 2019 und darüber hinaus weiter ausbauen. Damit sind wir weiterhin auf einem guten Weg, rund 60 zusätzliche Hotels vom Merger bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019 zu eröffnen. Insgesamt erwarten wir für dieses Segment, dass der Zuwachs beim bereinigten EBITA gegenüber dem rebasierten Wert des Vorjahres geringer ausfallen wird als die Konzernprognose von mindestens 10 % im Geschäftsjahr 2019. Zur Ermittlung des rebasierten Vorjahreswerts wurde der tatsächliche Vorjahreswert um den Effekt aus der Neubewertung von auf Euro lautenden Darlehen türkischer Hoteleinheiten angepasst. KREUZFAHRTENWir werden im Geschäftsjahr 2019 drei Schiffe für unsere Kreuzfahrtmarken in Dienst stellen. Die Buchungen für die neuen Schiffe und die bestehende Flotte entwickeln sich weiterhin gut. Insgesamt erwarten wir daher für dieses Segment einen Zuwachs beim bereinigten EBITA von mehr als 10 % im Geschäftsjahr 2019. ZIELGEBIETSERLEBNISSEMit der Akquisition von Destination Management und Musement bauen wir unser Segment Zielgebietserlebnisse von einem Offline-Geschäft zu einem vollständig digitalisierten Geschäft in 49 Ländern aus. Wir entwickeln darüber hinaus auch unser maßgeschneidertes Angebot von TUI Tours. Unter Berücksichtigung der hierfür erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen für den Ausbau der digitalen Plattformen erwarten wir für dieses Segment einen Zuwachs beim bereinigten EBITA von mehr als 10 % im Geschäftsjahr 2019. MÄRKTE & AIRLINESIn unseren Märkten &Airlines konzentrieren wir uns auf die Harmonisierung der Geschäftsabläufe, insbesondere in Bezug auf Prozesse, Gemeinkosten und den Flugbereich sowie auf die Erzielung von Vorteilen aus der Digitalisierung. Wir erwarten, dass das herausfordernde Marktumfeld weiterhin bestehen bleiben wird, dessen Auswirkungen sich insbesondere im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2019 zeigen werden. Im Geschäftsjahr 2019 erwarten wir für das Ergebnis der Märkte &Airlines insgesamt einen Zuwachs beim bereinigten EBITA auf dem Niveau der Konzernprognose. Erwartete Entwicklung der FinanzlageFür die Entwicklung der Finanzlage des Konzerns im Geschäftsjahr 2019 haben wir die Nettosach- und Finanzinvestitionen und die Leverage Ratio des Konzerns als die bedeutsamsten Leistungsindikatoren identifiziert. Erwartete Entwicklung der Finanzlage des Konzernsscroll
NETTOSACH- UND FINANZINVESTITIONENAufgrund bereits getroffener Investitionsentscheidungen und geplanter Projekte erwarten wir in der TUI Group für das Geschäftsjahr 2019 Nettosach- und Finanzinvestitionen in Höhe von rund 1,0 - 1,2 Mrd. €. Dies beinhaltet Anzahlungen auf Flugzeugbestellungen, ausgenommen sind Flugzeuge, die durch Fremdkapital oder Finanzierungsleasing finanziert werden. Darüber hinaus sind Erlöse aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen enthalten. Die Investitionen in Sachanlagen betreffen insbesondere die Einführung neuer Produktions- und Buchungssysteme bei unseren Veranstaltern, die Erhaltung und Erweiterung des Hotelportfolios und den Erwerb von zwei Kreuzfahrtschiffen. LEVERAGE RATIOBeim Schuldendeckungsgrad (Leverage Ratio) streben wir im Geschäftsjahr 2019 eine Ratio zwischen 3,00(x) und 2,25(x) an. Nachhaltige EntwicklungKLIMASCHUTZ UND EMISSIONENAls bedeutsamsten nichtfinanziellen Leistungsindikator betrachten wir den spezifischen CO2 -Ausstoß (in g CO2 / pkm) unserer Flugzeugflotte. Dieser soll bis 2020 um 10 % gemindert werden. Zudem wollen wir die CO2 -Intensität unserer weltweiten Geschäftstätigkeit im gleichen Zeitraum ebenfalls um insgesamt 10 % reduzieren (Basisgeschäftsjahr 2014). Gesamtaussage zur aktuellen Lage und zur voraussichtlichen Entwicklung des TUI Konzerns durch den VorstandDie aktuelle wirtschaftliche Lage und die Aussichten der TUI Group für das Geschäftsjahr 2019 beurteilen wir zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts (11. Dezember 2018) weiterhin positiv. Die TUI Group ist mit ihrem Finanzprofil, ihrer starken Marke und ihrem Leistungsportfolio gut im Markt aufgestellt. In den ersten Wochen des neuen Geschäftsjahres 2019 lag die leicht unter dem Vorjahr verlaufende Geschäftsentwicklung im Rahmen unserer Erwartungen. Das bereinigte EBITA der TUI Group soll im Geschäftsjahr 2019 auf Basis konstanter Wechselkurse im Vergleich zum rebasierten Vorjahreswert um mindestens 10 % ansteigen. Zur Ermittlung des rebasierten Vorjahreswerts wurde der tatsächliche Vorjahreswert um den Effekt aus der Neubewertung von auf Euro lautenden Darlehen türkischer Hoteleinheiten erhöht. Basierend auf unserer Wachstumsstrategie bestätigen wir unsere Prognose, in den drei Geschäftsjahren bis 2020 einen jährlichen durchschnittlichen Zuwachs unseres bereinigten EBITA um mindestens 10 % erzielen zu wollen.* Unsere langfristige Zielgröße für die Bruttoinvestitionen der TUI Group liegt weiterhin bei 3,5 % des Konzernumsatzes. Prognose für die TUI AGDie zukünftige Geschäftsentwicklung der TUI AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Einflüssen wie die der TUI Group. Aufgrund der Verflechtungen zwischen der TUI AG und ihrer Konzerngesellschaften spiegeln der dargestellte Ausblick, die Chancen sowie die Risiken für die TUI Group somit größtenteils auch die Erwartungen für die TUI AG wider. Daher gelten die Ausführungen für die TUI Group auch für die TUI AG. ChancenberichtDas Chancenmanagement der TUI Group folgt der Konzernstrategie für das Kerngeschäft Touristik. Die Verantwortung für das systematische Erkennen und die Nutzung sich bietender Chancen liegt bei dem operativen Management der Segmente Hotels &Resorts, Kreuzfahrten, Zielgebietserlebnisse und unserer Quellmärkte. Marktszenarien und kritische Erfolgsfaktoren der einzelnen Geschäftsbereiche werden im Rahmen des konzernweiten Planungs- und Steuerungsprozesses analysiert und bewertet. Kernaufgabe des TUI Group Vorstands ist es, das profitable Wachstum der TUI Group durch die Optimierung des Beteiligungsportfolios und die Weiterentwicklung der Konzernstruktur nachhaltig abzusichern. Die TUI Group ist insgesamt gut aufgestellt für das Nutzen von Chancen, die aus den wesentlichen Trends in ihren Märkten resultieren. CHANCEN AUS DER ENTWICKLUNG DER RAHMENBEDINGUNGENEine über den Erwartungen verlaufende wirtschaftliche Entwicklung würde sich über die daraus resultierende Erhöhung der Nachfrage nach Reisen positiv auf die TUI Group und ihre Sparten auswirken. Daneben könnten sich aus einem veränderten Wettbewerbsumfeld in einzelnen Märkten Chancen für die TUI Group ergeben. UNTERNEHMENSSTRATEGISCHE CHANCENChancen für weiteres organisches Wachstum sehen wir insbesondere im weiteren Ausbau unseres Hotelportfolios, unseres Kreuzfahrtgeschäfts und des Angebots unserer Sparte Zielgebietserlebnisse. Daneben wollen wir als Marktführer langfristig von dem demografischen Wandel und der dadurch erwarteten steigenden Nachfrage nach hochwertigen Urlaubsreisen mit einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren. OPERATIVE CHANCENMit unserem differenzierten Produktangebot und dem weiteren Ausbau des Eigenvertriebs in den Quellmärkten, insbesondere über das Internet und über mobile Endgeräte, wollen wir unsere Wettbewerbsposition weiter verbessern. Operative Chancen sehen wir außerdem in einer verstärkten Integration unseres Geschäftsbereichs Urlaubserlebnisse mit unserem Veranstaltergeschäft. WIRTSCHAFTSBERICHTGesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche EntwicklungEntwicklung der weltweiten Produktionsleistungscroll
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF), World Economic Outlook, Oktober 2018 Im Kalenderjahr 2018 lag das Wirtschaftswachstum auf dem Niveau des Vorjahres. Für die Weltproduktion wird gemäß der Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF, World Economic Outlook, Oktober 2018) in diesem Jahr erneut ein Plus von 3,7 % erwartet. Damit wurde die Prognose im Jahresverlauf gesenkt und spiegelt nun die zunehmenden Abwärtsrisiken, wie insbesondere die Handelskonflikte zwischen den beiden weltweit größten Volkswirtschaften USA und China, wider. Entwicklung wesentlicher Wechselkurse und RohstoffpreiseWechselkurs US-Dollar $ / €![]() Wechselkurs Britisches Pfund £ / €![]() Die Darstellung der Wechselkurs-Charts erfolgt in der am Devisenmarkt üblichen "Mengennotiz". Ein Rückgang dieser Notierung bedeutet, dass die dargestellte Währung gegenüber dem Euro an Wert zunimmt. Ein Anstieg dieser Notierung bedeutet, dass die dargestellte Währung gegenüber dem Euro an Wert einbüßt. Ölpreis Sorte Brent ($ / Barrel)![]() Die TUI Konzerngesellschaften sind mit ihren geschäftlichen Aktivitäten weltweit vertreten. Damit ist die TUI Group finanzwirtschaftlichen Risiken durch Veränderungen von Wechselkursen und Rohstoffpreisen ausgesetzt. Die wesentlichen operativen finanzwirtschaftlichen Transaktionsrisiken bestehen in Euro und US-Dollar. Sie entstehen hauptsächlich durch Fremdwährungskostenpositionen der einzelnen Konzerngesellschaften wie beispielsweise Kerosin und Bunkeröl oder Schiffshandling sowie im Hoteleinkauf. Die Parität des Britischen Pfund gegenüber dem Euro ist für die Umrechnung der im englischen Markt erzielten Ergebnisse im TUI Konzernabschluss von Bedeutung. In der Folge des Votums Großbritanniens für ein Ausscheiden aus der EU setzten sich Währungsschwankungen fort, die sich auf die Umrechnung der Ergebnisse unseres Geschäfts in Großbritannien auswirken. Der Umrechnungskurs des Britischen Pfund gegenüber dem Euro lag zum Geschäftsjahresbeginn bei 0,88 £ / € und schloss nach unterjährigen Schwankungen mit 0,89 £ / € zum 30. September 2018 in etwa auf diesem Niveau. Auch der US-Dollar notierte am Bilanzstichtag 2018 mit 1,16 $ / € wieder annähernd auf dem Wert des Geschäftsjahresbeginns von 1,17 $ / €. Rohstoffpreisänderungen wirken sich in der TUI Group insbesondere auf die Beschaffung von Treibstoffen wie Kerosin und Bunkeröl aus. Der Ölpreis für die Sorte Brent lag zum 30. September 2018 bei 82,72 $ pro Barrel und verteuerte sich damit im Verlauf des Geschäftsjahres 2018 um rund 47,4 %. Risiken aus Wechselkursänderungen und Preisrisiken aus Treibstoffeinkäufen werden in der Touristik überwiegend durch derivative Sicherungsgeschäfte abgesichert. Angaben zu Sicherungsstrategien und Risikomanagement sowie zu Finanzgeschäften und ihrem Umfang am Bilanzstichtag enthalten die Abschnitte Finanzlage und Risikobericht des Lageberichts sowie der Abschnitt Finanzinstrumente im Anhang zum Konzernabschluss. → Siehe Finanzlage auf Seite 75, Risikobericht auf Seite 50 und Abschnitt Finanzinstrumente im Anhang auf Seite 225. Markt- und Wettbewerbsumfeld in der TouristikSeit dem Zusammenschluss der TUI AG mit der TUI Travel PLC im Dezember 2014 ist die TUI Group ein weltweit führender Anbieter in der Touristik. Die Entwicklung des internationalen Touristikmarkts hat Einfluss auf alle Geschäftsbereiche der TUI Group. TOURISTIK BLEIBT STABILE WACHSTUMSBRANCHEGemäß der Definition der Welttourismusorganisation der Vereinten Nationen (UNWTO) bezeichnet Tourismus die Aktivitäten von Personen, die an Orte außerhalb ihrer gewohnten Umgebung reisen und sich dort zu Freizeit-, Geschäfts- oder bestimmten anderen Zwecken nicht länger als ein Jahr aufhalten. Wichtige Kenngrößen zur Messung der Größe des Touristikmarkts sind die internationalen Einnahmen in der Touristik sowie die Zahl internationaler Ankünfte. 2017 beliefen sich die Einnahmen durch internationale Touristen auf rund 1.340 Mrd. $. Die internationalen Ankünfte stiegen auf 1,32 Mrd. Der Anstieg betrug 7,0 % und war damit der höchste seit der Finanzkrise in 2009. Es wird erwartet, dass die Zahl internationaler Ankünfte von Touristen in den Jahren von 2010 bis 2020 durchschnittlich um rund 3,8 % jährlich steigen wird. Damit bleibt die Touristik weiterhin eine der wichtigsten Branchen der Weltwirtschaft: Gemessen an der Kennzahl Touristischer Export (Einnahmen durch internationale Touristen plus Passagiertransportleistungen) rangiert der Tourismus weltweit an dritter Stelle (UNWTO, Tourism Highlights, Edition 2018). Veränderung internationale touristische Ankünfte gegenüber Vorjahrscroll
Quelle: UNWTO World Tourism Barometer, Oktober 2018 In der ersten Kalenderjahreshälfte 2018 setzte sich der Wachstumstrend weiter fort, der Anstieg der internationalen touristischen Ankünfte weltweit betrug in diesem Zeitraum 6,1 %. Freizeit-, Erholungs- und Urlaubsreisen machten dabei in der Regel gut die Hälfte aller internationalen Ankünfte aus (UNWTO, World Tourism Barometer, Oktober 2018). → Zum Geschäftsverlauf in den Segmenten ab Seite 67. Internationale touristische Ankünfte und Einnahmen![]() Europa blieb der größte und am weitesten entwickelte Touristikmarkt der Welt. 2017 entfielen 51 % aller internationalen Ankünfte und 39 % der Touristikeinnahmen auf Europa, beide Werte stiegen damit um 8 % an. Mit Frankreich, Spanien, Italien, Großbritannien und Deutschland zählten 2017 fünf europäische Länder zu den zehn führenden weltweiten Destinationen in der Touristik. Gemessen an den internationalen Touristikeinnahmen gehörten mit Deutschland, Großbritannien und Frankreich drei unserer wichtigsten Quellmärkte zu den weltweit führenden fünf Quellmärkten. Die Quellmärkte weisen dabei unterschiedliche Konzentrationsgrade auf. Während auf dem britischen Markt mit TUI und Thomas Cook im Wesentlichen zwei Hauptakteure agieren, sind der deutsche und auch der französische Markt stärker fragmentiert. HOTELMARKTDer gesamte Hotelmarkt für Geschäfts- und Privatreisen weltweit belief sich in 2017 auf 476 Mrd. € (bei konstanten Wechselkursen). Für 2017 bis 2023 wird ein durchschnittlicher jährlicher Zuwachs von 3 % auf Basis konstanter Preise von 2017 erwartet (Euromonitor International Travel, Oktober 2018). Der Hotelmarkt teilt sich in die Ferien- und Geschäftshotellerie auf. Ferienhotels unterscheiden sich in diversen Merkmalen von Geschäftshotels, so beispielsweise durch eine längere durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste. Auch die Standorte, die Ausstattung und die Dienstleistungsanforderungen der Hotels unterscheiden sich. Aus Nachfragesicht unterteilt sich der Ferienhotelmarkt in Europa in mehrere kleinere Teilmärkte, die auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Gäste zugeschnitten sind. Diese Teilmärkte umfassen Premium-, Komfort und Budgethotels sowie Familien- / Apartmenthotels und Club- oder Resorthotels. Hotelgesellschaften können in verschiedenen Marktsegmenten unterschiedliche Hotels bieten, weil sie sich häufig über das jeweilige Preissegment, die Sternebewertung, Exklusivität oder Ausstattung definieren. Das obere Segment des Ferienhotelmarkts zeichnet sich durch sehr anspruchsvolle und spezialisierte Häuser aus, die durch große, internationale Unternehmen und Investoren betrieben werden. Insbesondere in Europa gibt es darüber hinaus eine Reihe kleiner, häufig familiengeführter Häuser, die weniger gehoben sind und über weniger finanzielle Mittel verfügen. Die meisten familiengeführten Hotels werden nicht unter einer Marke geführt. Angesichts der Vielzahl von Eigentums- und Betriebsmodellen in der Ferienhotellerie und des fragmentierten Wettbewerbsumfelds, das zumindest in Europa nicht durch große Hotelketten dominiert wird, unterscheidet sich das Wettbewerbsumfeld von einem Standort zum nächsten erheblich. KREUZFAHRTMARKTDie globale Kreuzfahrtbranche wird nach Schätzungen in 2018 Umsätze in Höhe von etwa 45,6 Mrd. $ erzielen, ein Plus von 4,6 % gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt machen im Kalenderjahr 2018 weltweit geschätzt rund 26 Mio. Gäste eine Hochseekreuzfahrt. Der nordamerikanische Markt (USA, Karibik, Kanada, Mexiko) ist bei weitem der größte und am weitesten entwickelte Markt für Kreuzfahrten weltweit mit rund 14 Mio. Gästen und einer hohen Penetrationsrate mit einem Anteil der Kreuzfahrtpassagiere an der Gesamtbevölkerung von 3,7 % in 2017. Dagegen wiesen die Kreuzfahrtmärkte Europas insgesamt etwa 6,8 Mio. Kreuzfahrtpassagiere und zwischen den Ländern schwankende, aber insgesamt deutlich niedrigere Penetrationsraten auf: Deutschland, Großbritannien und Irland sowie Frankreich zählen zu den fünf größten Kreuzfahrtmärkten Europas. Deutschland ist der größte Kreuzfahrtmarkt in Europa mit einem Passagieraufkommen von 2,1 Mio. Gästen in 2018. Die Penetrationsrate lag bei 2,7 % und war damit niedriger als in Großbritannien und Irland. Großbritannien und Irland sind der zweitgrößte Kreuzfahrtmarkt in Europa mit 2,0 Mio. Kreuzfahrtpassagieren und der europaweit höchsten Penetrationsrate von 3,0 %. (Cruise Market Watch Website, www.cruisemarketwatch.com/market-share, Oktober 2018; CLIA, Cruise Industry Ocean Source Market Report - Australia, 2018) ZIELGEBIETSERLEBNISSEDer Markt für Touren und Aktivitäten in den Destinationen ist auf der Anbieterseite heute noch extrem fragmentiert. Von den über 300.000 Unternehmen sind mehr als 90 % Kleinanbieter mit jährlichen Umsätzen unter 1 Mio. €, die fast ausschließlich von Laufkundschaft leben. Das Segment gehört mit einem weltweiten Umsatz von 150 Mrd. € und einem jährlichen Wachstum von 7 % zu den attraktivsten Feldern des Tourismus. Mit der Übernahme des italienischen Technologie-Start-ups Musement im Geschäftsjahr 2019 und dem Erwerb der Sparte Destination Management von Hotelbeds im Berichtsjahr stärkt die TUI Group ihre Position im Geschäft mit Ausflügen, Touren und Aktivitäten in den Zielgebieten. Eine einheitliche Kundenplattform, kombiniert mit moderner Technologie, ermöglicht es zukünftig, den Kunden schon vor Antritt, aber auch während des Urlaubs maßgeschneiderte Angebote zu unterbreiten. MarkeSTARKE KERNMARKE TUIUnsere Marke mit dem roten "Smile" - dem lächelnden Logo, das sich aus den drei Buchstaben des Markennamens TUI formt - steht für ein durchgängiges Kundenerlebnis, digitale Präsenz und Wettbewerbsstärke. Das rote "Smile" ist genauso bekannt wie das Logo anderer führender Marken. Um die Strahlkraft und Stärke unserer Kernmarke noch besser zu nutzen und das damit verbundene Wachstumspotenzial auszuschöpfen, haben wir in den letzten Jahren einen weltweiten Markenauftritt und ein durchgängiges Markenerlebnis geschaffen. In 2018 zählte TUI in fast allen Märkten zur Champions League globaler Marken. TUI gehört zu den bekanntesten Reisemarken in den europäischen Kernländern. Die Einführung der Marke TUI im Rahmen des Rebrandings lokaler Marken in den letzten Jahren ist sehr erfolgreich verlaufen. Im Geschäftsjahr 2018 wurde im letzten Quellmarkt Großbritannien die dortige große Veranstaltermarke Thomson von TUI abgelöst - auch hier erzielt TUI bereits eine gestützte Markenbekanntheit von 80 %. Ertragslage des KonzernsErläuterungen zur Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungDie Ertragslage der TUI Group hat sich auch im Geschäftsjahr 2018 weiter positiv entwickelt. Das operative Ergebnis (bereinigtes EBITA) der fortzuführenden Geschäftsbereiche der TUI Group verbesserte sich im Berichtsjahr um 4,1 % auf 1.147,0 Mio. €. Auf Basis konstanter Wechselkurse entsprach dies einer Verbesserung um 10,9 % im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Anstieg war insbesondere auf die anhaltend gute operative Geschäftsentwicklung im Geschäftsbereich Urlaubserlebnisse zurückzuführen. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der TUI AG für die Zeit vom 1.10.2017 bis 30.9.2018scroll
UMSATZERLOSE UND -KOSTENUmsatzscroll
Der Umsatz des TUI Konzerns nahm im Geschäftsjahr 2018 um 5,3 % auf 19,5 Mrd. € zu. Bereinigt um Währungseffekte stieg der Umsatz um 6,3 %. Neben den um 4,7 % über dem Vorjahreswert liegenden Gästezahlen der Quellmärkte trugen Kapazitätserweiterungen im Segment Kreuzfahrten, höhere Durchschnittspreise im Segment Hotels &Resorts sowie höhere Preise in Großbritannien zum Umsatzwachstum bei. Den Umsatzerlösen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Umsatzkosten gegenübergestellt, die sich im Berichtsjahr um 6,1 % erhöhten. BRUTTOGEWINNDer Bruttogewinn als Saldogröße aus Umsatzerlösen und -kosten blieb mit rund 2,0 Mrd. € auf dem Niveau des Vorjahres. VERWALTUNGSAUFWENDUNGENDie Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich insbesondere durch gestiegene Personal- und IT-Kosten um 34,1 Mio. € gegenüber dem Wert des Vorjahres auf 1.289,9 Mio. €. FINANZERGEBNISDas Finanzergebnis reduzierte sich um 154,8 Mio. € auf - 81,7 Mio. €. Ursächlich für den Rückgang war im Wesentlichen der im Vorjahr enthaltene Gewinn in Höhe von 172,4 Mio. € aus der Veräußerung der verbliebenen Anteile an der Hapag-Lloyd AG. EQUITY-ERGEBNISDas Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen enthält das anteilige Jahresergebnis der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sowie gegebenenfalls außerplanmäßige Wertberichtigungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte dieser Unternehmen. Im Berichtsjahr betrug das Equity-Ergebnis 297,7 Mio. €. Der deutliche Anstieg um 45,4 Mio. € resultierte insbesondere aus dem höheren Ergebnisbeitrag von TUI Cruises. ERGEBNIS AUS FORTZUFÜHRENDEN GESCHÄFTSBEREICHENDas Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen verminderte sich im Berichtsjahr um 130,7 Mio. € auf 780,2 Mio. €. ERGEBNIS AUS AUFGEGEBENEM GESCHÄFTSBEREICHBeim Verkauf der Hotelbeds Group in 2016 wurde eine Umsatzgarantie zugunsten des Käufers vereinbart. Auf der Basis der in den vergangenen Perioden von der Hotelbeds Group mit dem TUI Konzern getätigten Umsätze wurde die bei Verkauf der Hotelbeds Group gebildete sonstige Verbindlichkeit neu bewertet und verminderte sich um 41,4 Mio. €. Die übrigen Ergebnisse beziehen sich auf die im Vorjahr veräußerte Specialist Group. KONZERNGEWINNDer Konzerngewinn erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 57,5 Mio. € auf 818,9 Mio. €. ANTEIL DER AKTIONÄRE DER TUI AG AM KONZERNGEWINNDer auf die Aktionäre der TUI AG entfallende Anteil am Konzerngewinn erhöhte sich von 644,8 Mio. € im Vorjahr auf 732,5 Mio. € im Geschäftsjahr 2018. Der Anstieg ist außer auf die gute operative Entwicklung des Konzerns auch auf die im Vorjahr enthaltenen Ergebnisanteile der Travelopia zurückzuführen. ANTEIL NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTER AM KONZERNERGEBNISDer Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am Konzernergebnis betrug im Berichtsjahr 86,4 Mio. €. Er betraf vornehmlich die RIUSA-II-Gruppe. ERGEBNIS JE AKTIEDie Aktionäre der TUI AG hatten nach Abzug der Minderheitsanteile im Geschäftsjahr 2018 einen Anteil von 732,5 Mio. € (Vorjahr 644,8 Mio. €) am Konzernergebnis. Dadurch ergab sich ein unverwässertes Ergebnis je Aktie für das Geschäftsjahr 2018 von 1,25 € (Vorjahr 1,10 €). ALTERNATIVE PERFORMANCE-KENNZAHLENWesentliche Kennzahlen für die Steuerung der TUI Group sind das EBITA und das bereinigte EBITA. Das EBITA definieren wir als Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte. Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte sind im EBITA enthalten. Nicht im EBITA enthalten sind Bewertungseffekte auf Zinssicherungsinstrumente sowie im Vorjahr Ergebniseffekte aus der Containerschifffahrt. Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung des Ergebnisses vor Ertragsteuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen auf das bereinigte Ergebnis. Überleitung auf bereinigtes EBITA (fortzuführende Geschäftsbereiche)scroll
Das berichtete Ergebnis (EBITA) der TUI Group stieg aufgrund des guten operativen Geschäftsverlaufs im Geschäftsjahr 2018 um 33,7 Mio. € auf 1.060,2 Mio. € an. EBITAscroll
Zur Erläuterung und Bewertung der operativen Geschäftsentwicklung in den Segmenten wird nachfolgend auf das um Sondereinflüsse bereinigte Ergebnis (bereinigtes EBITA) abgestellt. Dieses Ergebnis ist um Abgangsergebnisse von Finanzanlagen, Restrukturierungsaufwendungen nach IAS 37, sämtliche Effekte aus Kaufpreisallokationen, Anschaffungsnebenkosten und bedingten Kaufpreiszahlungen sowie andere Aufwendungen und Erträge aus Einzelsachverhalten korrigiert worden. Als Einzelsachverhalte werden hier Erträge und Aufwendungen bereinigt, die aufgrund ihrer Höhe sowie der Häufigkeit ihres Eintritts die Beurteilung der operativen Ertragskraft der Unternehmensbereiche und des Konzerns erschweren oder verzerren. Zu diesen Sachverhalten zählen insbesondere wesentliche Reorganisations- und Integrationsaufwendungen, die nicht die Kriterien nach IAS 37 erfüllen, wesentliche Aufwendungen aus Rechtsstreitigkeiten, Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Flugzeugen sowie andere wesentliche Geschäftsvorfälle mit Einmalcharakter. Das um Sondereinflüsse bereinigte operative Ergebnis (bereinigtes EBITA) der TUI Group verbesserte sich im Geschäftsjahr 2018 um 44,9 Mio. € auf 1.147,0 Mio. €. Bereinigtes EBITAscroll
Im Geschäftsjahr 2018 wurden Erträge in Höhe von 12,5 Mio. € aus der Herabsetzung von Pensionsverpflichtungen in Großbritannien und dem Verkauf von Flugzeugvermögen bereinigt. Dem gegenüber standen 31,8 Mio. € Aufwendungen aus Kaufpreisallokationen sowie übrige bereinigte Aufwendungen in Höhe von 67,5 Mio. €. Im Wesentlichen handelte es sich dabei um die folgenden Sachverhalte: ABGANGSERGEBNISSEDie im Geschäftsjahr 2018 bereinigten Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 2 Mio. € betrafen insbesondere die Bewertung einer Beteiligung im Rahmen der Übernahme der Sparte Destination Management von der Hotelbeds Group. RESTRUKTURIERUNGSKOSTENDie im Geschäftsjahr 2018 bereinigten Restrukturierungskosten von 35 Mio. € resultierten in Höhe von rund 13 Mio. € aus der Neuausrichtung des Fluggeschäfts in den Nordischen Ländern. Daneben wurden Aufwendungen in Höhe von rund 9 Mio. € für Restrukturierungen bei TUI fly in Deutschland sowie rund 10 Mio. € für die Integration von Transat in Frankreich bereinigt. AUFWENDUNGEN AUS KAUFP REISALLOKATIONENDie Aufwendungen aus Kaufpreisallokationen enthalten insbesondere planmäßige Abschreibungen immaterieller Vermögenswerte aus in Vorjahren getätigten Akquisitionen. EINZELSACHVERHALTEDie saldierten Aufwendungen aus Einzelsachverhalten in Höhe von 22 Mio. € beinhalten insbesondere Einmalaufwendungen in Höhe von 6 Mio. € im Zusammenhang mit IT-Projekten in den Regionen Nord und West. Weitere Aufwendungen von insgesamt 15 Mio. € entfielen auf Reorganisationen in den Regionen und bei den Zielgebietsagenturen. WEITERE SEGMENTKENNZAHLENÜberleitung auf EBITDAR (fortzuführende Geschäftsbereiche)scroll
EBITDA und bereinigtes EBITDAscroll
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Bereinigungen gemäß Überleitung ab Seite 65 ohne darin enthaltene Ab- und Zuschreibungen. Geschäftsentwicklung in den SegmentenAusblickIm Geschäftsjahr 2018 haben wir im vierten Jahr in Folge seit dem Zusammenschluss ein zweistelliges Wachstum des bereinigten EBITA zu konstanten Wechselkursen erzielt. Die anhaltend starke Performance der TUI Group in einem herausfordernden Marktumfeld zeigt unsere erfolgreiche Transformation als integrierter Anbieter von Urlaubserlebnissen mit einer starken strategischen Positionierung und Diversifizierung über unsere Destinationen und Quellmärkte. Für die Zukunft erwarten wir weiteres Wachstum, getrieben durch die positiven Auswirkungen unserer Maßnahmen zur Digitalisierung, Effizienzmaßnahmen sowie den disziplinierten Ausbau unserer eigenen Hotel-, Kreuzfahrt- und Erlebnisangebote. Im Segment Hotels &Resorts profitieren wir mit unserem diversifizierten Portfolio weiterhin von der wachsenden Nachfrage nach Türkei- und Nordafrika-Reisen, während sich die Nachfrage nach Spanien inklusive der Kanarischen Inseln normalisiert. Auch die Nachfrage nach unseren Ganzjahreszielen wie Mexiko und den Kapverden ist nach wie vor stark. Wir werden unser Portfolio an Zielgebieten mit einer Reihe von geplanten Hoteleröffnungen weiter ausbauen. Damit sind wir weiterhin auf einem guten Weg, rund 60 zusätzliche Hotels seit dem Merger bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019 zu eröffnen. Unsere Kreuzfahrtmarken werden im Geschäftsjahr 2019 drei Kreuzfahrtschiffe in Dienst stellen. Die Buchungen für die neuen Schiffe und die bestehende Flotte sowie die Erträge entwickeln sich weiterhin gut. Mit der Marella Spirit und der Hanseatic von Hapag-Lloyd Cruises haben im Herbst 2018 zwei Schiffe die Flotte verlassen. Um unsere Marktposition im deutschsprachigen Kreuzfahrtmarkt auszubauen, sind bei TUI Cruises und Hapag-Lloyd Cruises fünf weitere Neubauten in Auftrag gegeben worden, deren Auslieferung in den Geschäftsjahren 2020 bis 2026 erfolgen soll. Mit den Akquisitionen von Destination Management und Musement bauen wir unseren Geschäftsbereich Zielgebietserlebnisse von einem Offline-Geschäft zu einem vollständig digitalisierten Geschäft in 49 Ländern aus. Wir entwickeln darüber hinaus auch ein maßgeschneidertes Angebot von TUI Tours. Damit diese strategischen Ziele erreicht werden können, sind im Geschäftsjahr 2019 zusätzliche Investitionen in die digitale Plattform (als Betriebskosten) erforderlich. Im Geschäftsbereich Märkte &Airlines konzentrieren wir uns auf die Harmonisierung von Geschäftsprozessen, von Gemeinkosten und von Fluggesellschaften sowie auf die Erzielung von Vorteilen aus der Digitalisierung. Wir erwarten ein weiterhin herausforderndes Marktumfeld, dessen Auswirkungen sich im Q1 und Q2 des Geschäftsjahres 2019 zeigen werden. Dies unterstreicht die Bedeutung der Transformation der TUI Group von einem traditionellen Reiseveranstalter hin zu einem integrierten Anbieter von Urlaubserlebnissen. Die Vorteile aus der Transformation sollten die Auswirkungen der anhaltenden Marktherausforderungen abmildern. Derzeit sind die Buchungen für den Winter 2018 / 19 um 1% niedriger und die durchschnittlichen Verkaufspreise um 2 % niedriger als im Vorjahr, wobei 60 % des Programms verkauft wurden, 2 % weniger als im Vorjahr.* Wie oben beschrieben, wurde das Programm mit Reisen nach Nordafrika und in die Türkei ausgeweitet, während es für die Kanarischen Inseln reduziert wurde. In den Nordischen Ländern reduzieren wir proaktiv die Flugkapazitäten durch die geplante Schließung von drei Flugstandorten, um die Effizienz unserer Fluggesellschaften weiter zu steigern. Dies erfolgt auch vor dem Hintergrund des anhaltenden heißen Wetters in diesem Sommer, das die Nachfrage weiter gedämpft hat. Wir haben auch unsere Flugkapazitäten im deutschen Markt reduziert, um hier die Effizienz unserer Flugaktivitäten nach den Insolvenzen von Air Berlin und Niki weiter zu verbessern. Die Buchungen für den nächsten Sommer 2019 befinden sich in einem sehr frühen Stadium. Lediglich in Großbritannien ist das Programm bereits zu mehr als 20 % gebucht; die Buchungen liegen damit um 5 % im Plus bei um 1 % niedrigeren Verkaufspreisen. Im Rahmen der Quartalsberichterstattung der TUI Group werden regelmäßig aktuelle Angaben zur Buchungsentwicklung auf der TUI Website veröffentlicht. + Siehe unter: www.tuigroup.com/de_de/investoren UrlaubserlebnisseUrlaubserlebnissescroll
Hotels &Resortsscroll
Die Umsatzgrößen enthalten alle vollkonsolidierten Gesellschaften; alle übrigen Kennzahlen inkl. Equity-Gesellschaften.
1
Anzahl Betten der in Eigentum / Pacht befindlichen Hotels, multipliziert mit Öffnungstagen
pro Quartal.
Kreuzfahrtenscroll
1
Der Umsatz enthält nicht TUI Cruises, da das Joint Venture at Equity im Konzernabschluss
bewertet wird.
Zielgebietserlebnissescroll
Märkte &Airlines (bislang Vertrieb &Marketing)Märkte &Airlinesscroll
1
Der NPS-Wert wird in Fragebögen zur Kundenzufriedenheit nach dem Urlaub erhoben. Er
basiert auf der Frage "Wie wahrscheinlich ist es auf einer Skala von 0 bis 10, dass
Sie die Marke einem Freund, Kollegen oder Verwandten weiterempfehlen würden?", wobei
10 "sehr wahrscheinlich" und 0 "sehr unwahrscheinlich" entspricht. Der Wert bemisst
sich am Anteil der Befürworter (Werte 9 und 10) abzüglich des Anteils der Kritiker
(Werte 0 bis 6).
Region Nordscroll
1
Anteil der über eigene Vertriebskanäle (stationär und online) verkauften Reisen. Die Region Nord umfasst unsere Gesellschaften in Großbritannien und den Nordischen Ländern sowie die Joint Ventures in Kanada und Russland.
Region Zentralscroll
1
Anteil der über eigene Vertriebskanäle (stationär und online) verkauften Reisen. Das Segment Region Zentral umfasst unsere Tätigkeiten in Deutschland und Österreich (als ein Quellmarkt zusammengefasst), in der Schweiz und in Polen.
Region Westscroll
1
Anteil der über eigene Vertriebskanäle (stationär und online) verkauften Reisen. Das Segment Region West umfasst unsere Tätigkeiten in Belgien, den Niederlanden und Frankreich.
Alle übrigen SegmenteAlle übrigen Segmentescroll
In diesem Segment sind neben den Geschäftstätigkeiten für neue Märkte insbesondere die französische Linienfluggesellschaft Corsair, die Corporate Center-Funktionen des Konzerns und der Zwischenholdings sowie die Immobiliengesellschaften des Konzerns zusammengefasst. Der Anstieg des operativen Verlusts war auf Corsair zurückzuführen und war teilweise durch eine planmäßige Flugzeugwartung zu Jahresbeginn und teilweise durch einen Zwischenfall beim Schleppen einer Maschine im Q4 2018 bedingt. Vermögenslage des KonzernsEntwicklung der Vermögensstruktur des Konzernsscroll
Die Bilanzsumme des Konzerns nahm im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 10,1 % auf 15,6 Mrd. € zu. Vertikale StrukturkennzahlenDie langfristigen Vermögenswerte hatten einen Anteil von 68,4 % am Gesamtvermögen, im Vorjahr betrug er 69,6 %. Die Anlagenintensität (Anlagevermögen zu Gesamtvermögen) nahm von 63,9 % auf 63,5 % ab. Der Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte am Gesamtvermögen betrug 31,6 % nach 30,4 % im Vorjahr. Die Finanzmittel des Konzerns nahmen gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert um 31,9 Mio. € auf 2.548,0 Mio. € zu. Sie hatten damit einen Anteil am Gesamtvermögen von 16,3 %, nach 17,7 % im Vorjahr. Horizontale StrukturkennzahlenDie langfristigen Vermögenswerte waren am Bilanzstichtag zu 40,6 % durch Eigenkapital gedeckt, nach 35,8 % im Vorjahr. Für das Anlagevermögen betrug die Deckung durch Eigenkapital 43,7 % (Vorjahr 39,0 %). Eigenkapital plus langfristige Finanzschulden deckten das Anlagevermögen zu 66,4 %, im Vorjahr waren es 58,4 %. Entwicklung der langfristigen Vermögenswerte des KonzernsStruktur der langfristigen Vermögenswerte des Konzernsscroll
GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTEDie Geschäfts- oder Firmenwerte erhöhten sich um 69,1 Mio. € auf 2.958,6 Mio. €. Der Anstieg des Buchwerts ist im Wesentlichen bedingt durch die Akquisition des Geschäftsbereichs Destination Management. Gegenläufig wirkte sich die Umrechnung von Geschäfts- oder Firmenwerten, die nicht in der Berichtswährung des TUI Konzerns geführt werden, in Euro aus. Die Durchführung der Werthaltigkeitstests führte im Berichtsjahr zu keinen Wertminderungen. SACHANLAGENDer Anstieg der Sachanlagen auf 4.899,2 Mio. € im Berichtsjahr war insbesondere auf den Kauf des Kreuzfahrtschiffs Marella Explorer, Investitionen in Hotelanlagen, geleistete Vorauszahlungen für Flugzeugbestellungen sowie die Auslieferung von Flugzeugen zurückzuführen. Im Sachanlagevermögen sind auch die gemieteten Vermögenswerte enthalten, bei denen Konzerngesellschaften über das wirtschaftliche Eigentum an den Vermögenswerten verfügen. Diese hatten am Bilanzstichtag einen Buchwert von 1.290,2 Mio. €, der sich um 11,4 % gegenüber dem Vorjahr erhöht hat. Entwicklung der Sachanlagenscroll
NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTETE UNTERNEHMENNach der Equity-Methode wurden 17 assoziierte Unternehmen und 27 Gemeinschaftsunternehmen bewertet. Mit 1.436,6 Mio. € nahm ihr Wert am Bilanzstichtag gegenüber dem Vorjahr um 10,0 % zu. Entwicklung der kurzfristigen Vermögenswerte des KonzernsStruktur der kurzfristigen Vermögenswerte des Konzernsscroll
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Inklusive Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten und touristischen Anzahlungen. KURZFRISTIGE FORDERUNGENDie kurzfristigen Forderungen umfassen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, effektive Ertragsteueransprüche sowie Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten. Mit 2.257,7 Mio. € nahmen die kurzfristigen Forderungen um 34,2 % gegenüber dem Vorjahr zu. FINANZMITTELDer Bestand an Finanzmitteln erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,3 % auf 2.548,0 Mio. €. Nicht zu bilanzierendes VermögenFür ihren Geschäftsbetrieb setzten die Konzerngesellschaften Vermögenswerte ein, bei denen sie nach Vorschriften des IASB nicht der wirtschaftliche Eigentümer sind. Hierbei handelte es sich hauptsächlich um Flugzeuge, Hotelanlagen oder Schiffe, für die branchenübliche Miet-, Pacht- oder Charterverträge abgeschlossen wurden, so genannte Operating Leases. Operative Miet-, Pacht- und Charterverträgescroll
Weitere Erläuterungen sowie die Struktur der Restlaufzeiten der finanziellen Verpflichtungen aus operativen Miet-, Pacht- und Charterverträgen enthält der Abschnitt Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Konzernanhang. Informationen zu sonstigen immateriellen, nicht bilanzierten Werten im Sinne von Marken, Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie Organisations- und Prozessvorteilen finden sich in dem Abschnitt Grundlagen der TUI Group; Investoren- und Kapitalmarktbeziehungen werden im Kapitel TUI Aktie erläutert. → Grundlagen der TUI Group: Siehe Seite 32; TUI Aktie ab Seite 103. Finanzlage des KonzernsGrundsätze und Ziele des FinanzmanagementsGRUNDSÄTZEDas Finanzmanagement der TUI Group erfolgt grundsätzlich zentral durch die TUI AG, die dabei die Rolle als interne Bank des Konzerns wahrnimmt. Das Finanzmanagement schließt alle Konzernunternehmen ein, an denen die TUI AG direkt oder indirekt eine Beteiligung von mehr als 50 % hält. Das Finanzmanagement erfolgt nach Richtlinien, die sich auf sämtliche zahlungsstromorientierten Aspekte der Geschäftstätigkeit des Konzerns erstrecken. Im Zuge einer grenzüberschreitenden Organisation hat die TUI AG einen Teil der operativen Finanztätigkeiten an First Choice Holidays Finance Ltd., eine britische Konzerngesellschaft, ausgelagert. Die operativen Finanztätigkeiten erfolgen jedoch koordiniert zentralisiert. ZIELEDie Ziele des Finanzmanagements der TUI umfassen die ausreichende Liquiditätsversorgung der TUI AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Begrenzung von finanzwirtschaftlichen Risiken aus den Schwankungen von Währungen, Rohstoffpreisen und Zinsen als auch Ausfallrisiken aus Treasury-Aktivitäten. LIQUIDITÄTSSICHERUNGDie Liquiditätssicherung des Konzerns besteht aus zwei Komponenten:
BEGRENZUNG FINANZWIRTSCHAFTLICHER RISIKENDie Konzerngesellschaften sind mit ihren geschäftlichen Aktivitäten weltweit vertreten. Damit ist die TUI Group finanzwirtschaftlichen Risiken durch Veränderungen von Wechselkursen, Rohstoffpreisen und Zinssätzen ausgesetzt. Die wesentlichen operativen, finanzwirtschaftlichen Transaktionsrisiken bestehen in Euro, US-Dollar und Britischen Pfund sowie in sich ändernden Treibstoffpreisen. Sie entstehen hauptsächlich durch Fremdwährungskostenpositionen der einzelnen Konzerngesellschaften wie z. B. im Hoteleinkauf, Rechnungen für Kerosin und Bunkeröl oder Schiffshandlingkosten. Zur Begrenzung von Risiken aus Wechselkursänderungen für die Grundgeschäfte werden derivative Sicherungsgeschäfte in verschiedenen Fremdwährungen getätigt. Rohstoffpreisänderungen wirken sich in der TUI Group insbesondere auf die Kosten der Beschaffung von Treibstoffen wie Kerosin und Bunkeröl aus. Diese Preisrisiken aus Treibstoffeinkäufen werden überwiegend durch derivative Sicherungsgeschäfte abgesichert. Sofern es möglich ist, solche Preissteigerungen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen an Kunden weiterzugeben, fließt dieses in das Sicherungsverhalten ebenfalls ein. Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken, die durch die Liquiditätsbeschaffung an den internationalen Geld- und Kapitalmärkten sowie die Anlage von flüssigen Mitteln entstehen, werden im Rahmen des Zinsmanagements fallweise derivative Zinssicherungsinstrumente eingesetzt. Zur Begrenzung von Ausfallrisiken aus den Abwicklungszahlungen von Derivaten als auch in der Geldmarktanlage mit Banken sowie in der Anlage in Geldmarktfonds legen die TUI AG sowie die First Choice Holidays Finance Ltd. Bonitätskriterien bei der Auswahl ihrer Kontrahenten fest. Basierend auf der von den wesentlichen Rating-Agenturen vergebenen Credit Ratings werden Handels- und Transaktionslimite festgelegt. Die Credit Ratings sowie die damit korrespondierenden Limite werden regelmäßig überprüft. Im Fall von Marktwertänderungen bei Derivaten oder auch Ratingänderungen wird das Neugeschäft mit diesen Kontrahenten gegebenenfalls temporär eingestellt, bis die Limite wieder adäquat genutzt werden können. Die Festlegung der Limite erfolgt in Abstimmung zwischen dem Finanzvorstand und der Treasury-Abteilung. Der Einsatz von derivativen Sicherungsgeschäften erfolgt grundgeschäftsbezogen; eingesetzte Derivate dienen nicht der Spekulation. Weitere Angaben zu Sicherungsstrategien und Risikomanagement sowie zu Finanzgeschäften und ihrem Umfang am Bilanzstichtag enthalten der Risikobericht und der Abschnitt Finanzinstrumente im Konzernanhang. → Siehe ab Seite 50 bzw. 225. KapitalstrukturKapitalstruktur des Konzernsscroll
Kapitalrelationenscroll
Insgesamt nahm das langfristig zur Verfügung stehende Kapital um 14,0 % auf 8.724,1 Mio. € zu, relativ zur Bilanzsumme betrug es 55,9 % (Vorjahr 53,9 %). Die Eigenkapitalquote betrug 27,8 % (Vorjahr 24,9 %). Eigenkapital und langfristige Finanzschulden machten am Bilanzstichtag 42,2 % (Vorjahr 37,3 %) der Bilanzsumme aus. EIGENKAPITALDas gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklagen stiegen gegenüber den Vorjahreswerten leicht. Das Plus von jeweils 0,1 % war durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien bedingt. Die Gewinnrücklagen erhöhten sich im Berichtsjahr um 751,6 Mio. € auf - 2.005,3 Mio. €. Andere Gesellschafter hielten einen Anteil von 635,5 Mio. € am Eigenkapital. RÜCKSTELLUNGENDie Rückstellungen bestehen überwiegend aus Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, für Instandhaltungen und für sonstige betriebstypische Risiken, die je nach Eintrittserwartung als kurzfristig oder langfristig klassifiziert wurden. Sie ergaben am Bilanzstichtag insgesamt 2.111,2 Mio. € und lagen damit um 167,5 Mio. € bzw. 7,4 % unter dem Wert des Vorjahres. FINANZSCHULDENZusammensetzung der Finanzschuldenscroll
STRUKTURELLE VERÄNDERUNGEN DER FINANZSCHULDENDie Finanzschulden des Konzerns nahmen um insgesamt 509,8 Mio. € auf 2.442,9 Mio. € zu. Strukturell gab es einen leichten Anstieg der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen sowie eine Zunahme der Finanzschulden aus der Emission des Schuldscheindarlehens. ÜBERSICHT ÜBER DIE BÖRSENNOTIERTE ANLEIHE DER TUIDie nachfolgende Übersicht zeigt die Fälligkeit, das Nominalvolumen sowie die jährliche Verzinsung der börsennotierten Anleihe aus 2016 über nominal 300,0 Mio. € mit fünfjähriger Laufzeit auf. Börsennotierte Anleihenscroll
BANKKREDITE UND WEITERE FINANZIERUNGSLEASINGVERPFLICHTUNGENIm Rahmen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung hat die TUI AG, neben der 300,0-Mio.-€-Anleihe, im Juli 2018 ein Schuldscheindarlehen über insgesamt 425,0 Mio. € platziert. Für drei Tranchen mit Laufzeiten von fünf, sieben und zehn Jahren wurde eine Festverzinsung vereinbart, zwei weitere Tranchen über fünf und sieben Jahre werden variabel auf Basis des 6-Monats-EURIBOR zuzüglich einer fixen Marge verzinst. Die daraus resultierenden Zinsänderungsrisiken sind durch den Abschluss von laufzeitkongruenten Zinssicherungsgeschäften aufgehoben. Bei einer durchschnittlichen Laufzeit des Schuldscheindarlehens von knapp 6,5 Jahren belaufen sich die Zinskosten auf rund 1,75 % p. a. Weiterhin wurden in den Segmenten Hotels &Resorts und Kreuzfahrten separate Bankkredite aufgenommen, um vornehmlich Investitionstätigkeiten dieser Gesellschaften zu finanzieren. Die Verpflichtungen aus Finanzierungsleasingverträgen beziehen sich im Wesentlichen auf Finanzierungen von Flugzeugen und eines Kreuzfahrtschiffs. Weitere Informationen, insbesondere zu den Restlaufzeiten, enthält die Position Finanzschulden im Konzernanhang. SONSTIGE VERBINDLICHKEITENDie sonstigen Verbindlichkeiten lagen mit 6.724,1 Mio. € um 284,1 Mio. € bzw. 4,4 % über dem Vorjahr. → Siehe Abschnitt Finanzschulden im Konzernanhang, Seite 217. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente und wesentliche KreditfazilitätenOPERATING LEASESDie Entwicklung der operativen Miet-, Pacht- und Charterverträge ist im Abschnitt Vermögenslage des Lageberichts dargestellt. → Siehe Seite 74. Weitere Erläuterungen sowie die Struktur der Restlaufzeiten der finanziellen Verpflichtungen hieraus enthält der Abschnitt Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Anhang zum Konzernabschluss. Haftungsverhältnisse gegenüber Zweckgesellschaften bestanden nicht. SYNDIZIERTE KREDITFAZILITÄTEN DER TUI AGDie TUI AG hat im September 2014 eine syndizierte Kreditfazilität über 1,75 Mrd. € unterzeichnet. Diese syndizierte Kreditfazilität dient der allgemeinen Unternehmensfinanzierung (insbesondere in den Wintermonaten). Die Verzinsung ist variabel und abhängig vom kurzfristigen Zinsniveau (EURIBOR oder LIBOR) sowie vom Credit Rating der TUI zuzüglich einer Marge. Zum Bilanzstichtag war diese Kreditfazilität mit 102,4 Mio. € mittels der Inanspruchnahme von Bankavalen ausgenutzt. BILATERALE AVALLINIEN DER TUI AG MIT VERSICHERUNGSGESELLSCHAFTEN UND BANKENDie TUI AG hat bilaterale Avallinien mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften in einem Gesamtvolumen von 85,0 Mio. £ und 130,0 Mio. € abgeschlossen. Diese Avallinien werden im Rahmen der Erbringung touristischer Dienstleistungen benötigt, damit Konzerngesellschaften insbesondere Anforderungen von europäischen Kontroll- und Regulierungsbehörden zur Stellung von Garantien und Bürgschaften erfüllen können. Die ausgestellten Avale haben in der Regel eine Laufzeit von 12 bis 18 Monaten. Für die herausgelegten Avale wird eine Provision in Höhe eines fest vereinbarten Prozentsatzes, bezogen auf den maximalen Garantiebetrag, erhoben. Zum Bilanzstichtag waren diese Avallinien mit 27,3 Mio. £ und 30,0 Mio. € in Anspruch genommen. Darüber hinaus hat die TUI AG mit Banken bilaterale Avallinien in einem Gesamtvolumen von 42,5 Mio. € zur Stellung von Bankavalen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit abgeschlossen. Die Avale haben mitunter eine mehrjährige Laufzeit. Für die herausgelegten Avale wird eine Provision in Höhe eines fest vereinbarten Prozentsatzes, bezogen auf den maximalen Garantiebetrag, erhoben. Zum Bilanzstichtag waren diese Avallinien mit 15,8 Mio. € in Anspruch genommen. Verpflichtungen aus FinanzierungsvereinbarungenDas Schuldscheindarlehen über 425,0 Mio. € aus 2018, die Anleihe über 300,0 Mio. € aus 2016 sowie die Kreditfazilitäten und Avallinien der TUI AG enthalten eine Reihe von Verpflichtungen. Die TUI AG unterliegt aus ihrer syndizierten Kreditfazilität über 1,75 Mrd. € und wegen einiger bilateraler Avallinien der Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen, so genannter Financial Covenants (jeweils wie in den Verträgen definiert), die (a) die Einhaltung einer EBITDAR-zu-Nettozinsaufwand-Relation, die die relative Belastung der TUI Group aus dem Zinsergebnis sowie aus den Miet- und Pachtaufwendungen bemisst, und (b) die Einhaltung einer Nettoschulden-zu-EBITDA-Relation, die die relative Belastung des TUI Konzerns mit Finanzverbindlichkeiten ermittelt, erfordern. Die EBITDAR-zu-Nettozinsaufwand-Relation muss mindestens einen 1,5-fachen Deckungsgrad aufweisen; die Nettoschulden dürfen das 3,0-fache des EBITDA nicht überschreiten. Die Finanzkennzahlen werden halbjährlich ermittelt. Daneben wird u. a. die Möglichkeit der TUI beschränkt, Vermögensgegenstände zu belasten oder zu veräußern, andere Unternehmen oder Beteiligungen zu erwerben oder Verschmelzungen durchzuführen. Das Schuldscheindarlehen über 425,0 Mio. €, die Anleihe über 300,0 Mio. € sowie die Kreditfazilitäten und Avallinien der TUI AG enthalten darüber hinaus Vertragsklauseln, die für Finanzierungsinstrumente dieser Art typisch sind. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen führt dazu, dass die entsprechenden Finanzierungen oder Fazilitäten durch die Kreditgeber gekündigt und die jeweiligen Valutierungen sofort fällig gestellt werden können. Ratings durch Standard &Poor's und Moody'sRatings der TUI AGscroll
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Aufgrund einer verbesserten Ausprägung bestimmter Kennziffern und einer kontinuierlichen operativen Verbesserung sowie der Widerstandsfähigkeit gegen geopolitische Ereignisse hat Moody's im Februar 2018 das Corporate Rating von "Ba2" mit einem "positiven Ausblick" versehen. Die 300,0-Mio.-€-Anleihe der TUI AG wird von Standard &Poor's mit "BB" und von Moody's mit "Ba2" bewertet. Die syndizierte Kreditfazilität der TUI AG über 1,75 Mrd. € wird von Standard &Poor's mit "BB" bewertet. Zielsetzungen zur finanziellen StabilitätDie TUI sieht als Voraussetzung für die weitere Unternehmensentwicklung ein stabiles Credit Rating. Die strukturellen Verbesserungen im Zuge des Zusammenschlusses der TUI AG mit der TUI Travel, die beobachtete operative Entwicklung in den vergangenen Jahren sowie eine Stärkung des Geschäftsmodells auch im schwierigen Marktumfeld hat Moody's zum Anlass genommen, seine Einstufung der TUI Ratings mit einem positiven Ausblick zu versehen. Wir streben eine weitere Rating-Verbesserung an, um neben Vorteilen bei den Finanzierungskonditionen auch in angespannten gesamtwirtschaftlichen Situationen einen weiterhin verbesserten Zugang zu den Fremdkapitalmärkten zu gewährleisten. Als finanzielle Stabilitätsgrößen haben wir einen Schuldendeckungsgrad (Leverage Ratio) und einen Zinsdeckungsgrad (Coverage Ratio) in folgender grundsätzlicher Form definiert: Leverage Ratio = (brutto-Finanzschulden + diskontierter Wert der finanziellen Verpflichtungen aus operativen Miet-, Pacht- und Charterverträgen + Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen / (EBITDA + langfristige Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen); Coverage Ratio = (EBITDA + langfristige Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen) / (Nettozinsaufwand + / der langfristigen Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen). Diese grundsätzlichen Definitionen unterliegen spezifischen Anpassungen, um aktuellen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug die Leverage Ratio 2,7(x) sowie die Coverage Ratio 6,7(x). Für das Geschäftsjahr 2019 streben wir eine Leverage Ratio zwischen 3,00(x) und 2,25(x) und eine Coverage Ratio zwischen 5,75(x) und 6,75(x) an. → Siehe Ziffer (37) Kapitalmanagement im Konzernanhang auf Seite 239. Zinsen und FinanzierungsumfeldDie kurzfristigen Zinsen lagen im Berichtsjahr weiterhin im historischen Vergleich auf einem äußerst niedrigen Niveau. In einigen Währungsräumen lag das Zinsniveau anhaltend im negativen Bereich. Entsprechend waren die Auswirkungen auf Erträge aus Geldmarktanlagen, aber auch auf die Referenzzinssätze bei variabel verzinslichen Verschuldungen. Die quotierten Kreditmargen (CDS-Niveaus) für Unternehmen im so genannten Sub-Investment Grade-Bereich haben sich im Vergleich zum Vorjahr wenig verändert. Die Quotierungen bewegten sich für die TUI AG auf einem anhaltend niedrigen Niveau. Refinanzierungsmöglichkeiten waren vor dem Hintergrund des aufnahmefähigen Kapitalmarktumfelds vorhanden, das die TUI AG im Juli 2018 für die Platzierung eines Schuldscheindarlehens über 425,0 Mio. € nutzte. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Schuldscheindarlehen über 425,0 Mio. € platziert. Darüber hinaus wurden für insgesamt sieben neue Flugzeuge Sale and Lease Back-Vereinbarungen getroffen. Diese umfassen Finanzierungsleasingverträge für eine B787-8 sowie zwei B737-8 Max und Operating Lease-Verträge für eine B787-9 und drei B737-8 Max. LiquiditätsanalyseLIQUIDITÄTSRESERVEDie Zahlungsfähigkeit des TUI Konzerns war im abgelaufenen Geschäftsjahr durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem laufenden Geschäft, Bestände an flüssigen Mitteln sowie bilaterale und syndizierte Kreditvereinbarungen mit Banken jederzeit gegeben. Zum Bilanzstichtag betrug der Finanzmittelbestand der TUI AG als Obergesellschaft des TUI Konzerns 889,3 Mio. €. BESCHRÄNKUNGEN DES TRANSFERS VON FLÜSSIGEN MITTELNBeschränkungen des Transfers von flüssigen Mitteln innerhalb des Konzerns, die eine erhebliche Bedeutung für seine Liquidität haben könnten, wie z. B. Kapitalverkehrsbeschränkungen oder Beschränkungen aufgrund abgeschlossener Kreditvereinbarungen, bestanden am Bilanzstichtag mit rund 0,2 Mrd. €. KONTROLLWECHSELWesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, befinden sich im Kapitel Übernahmerechtliche Angaben. → Siehe Kapitel Übernahmerechtliche Angaben. KapitalflussrechnungZusammengefasste Kapitalflussrechnungscroll
In der Kapitalflussrechnung wird die Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Auswirkungen infolge der Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert. Die Kapitalflussrechnung des Vorjahrs zeigt die Kapitalflussrechnung des fortzuführenden und des aufgegebenen Bereichs. Der Finanzmittelbestand stieg im Berichtszeitraum um 31,9 Mio. € auf 2.548,0 Mio. €. NETTOZUFLUSS AUS LAUFENDER GESCHÄFTSTÄTIGKEITAus laufender Geschäftstätigkeit flossen im Berichtsjahr 1.150,9 Mio. € (Vorjahr 1.583,1 Mio. €) zu. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum war bei einer weiterhin positiven operativen Ergebnisentwicklung insbesondere auf einen geringeren Anstieg des Working Capital im Vergleich zum Vorjahr sowie auf eine höhere Einmalzahlung an Pensionsfonds in Großbritannien zurückzuführen. NETTOABFLUSS AUS INVESTITIONSTÄTIGKEITAus der Investitionstätigkeit sind im abgelaufenen Geschäftsjahr insgesamt 845,7 Mio. € abgeflossen (Vorjahr 687,7 Mio. €). Auszahlungen für Sach- und Finanzinvestitionen in Höhe von 956,2 Mio. € standen dabei Einzahlungen aus dem Verkauf von Sach- und Finanzanlagevermögen von 192,4 Mio. € gegenüber. Die Auszahlungen in Höhe von 135,6 Mio. € für den Erwerb von konsolidierten Gesellschaften betreffen fast ausschließlich die Segmente Zielgebietserlebnisse und Hotels &Resorts. Die Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und in das immaterielle Anlagevermögen bzw. die Einzahlungen aus entsprechenden Veräußerungen decken sich nicht mit den bei der Entwicklung des Anlagevermögens gezeigten Zugängen bzw. Abgängen. Diese enthalten auch die nicht zahlungswirksamen Investitionen und Abgänge. NETTOABFLUSS AUS FINANZIERUNGSTÄTIGKEITAus der Finanzierungstätigkeit hat sich der Finanzmittelbestand insgesamt um 236,9 Mio. € vermindert (Vorjahr 733,8 Mio. €). Aus der Aufnahme von unbesicherten Schuldscheinverbindlichkeiten sind der TUI AG nach Abzug von Kapitalbeschaffungskosten 422,9 Mio. € zugeflossen. Gesellschaften der TUI Group haben weitere Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 11,3 Mio. € aufgenommen. 162,7 Mio. € flossen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten ab, darunter 106,5 Mio. € für Finanzierungsleasingverbindlichkeiten. Für Zinszahlungen sind 110,8 Mio. € verwendet worden, für Dividenden an die Aktionäre der TUI AG 381,8 Mio. € und für Dividenden an Minderheitsaktionäre 53,5 Mio. €. Entwicklung des Finanzmittelbestandsscroll
Der Finanzmittelbestand umfasst alle flüssigen Mittel, das heißt Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Die detaillierte Kapitalflussrechnung und weitere Erläuterungen hierzu enthalten der Konzernabschluss sowie der Abschnitt Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung im Konzernanhang. → Siehe Seite 158 bzw. 241. InvestitionsanalyseDie Entwicklung des Anlagevermögens, einschließlich der Entwicklung der Sachanlagen und des immateriellen Vermögens sowie der Beteiligungen und der sonstigen Finanzanlagen, ist im Abschnitt Vermögenslage des Lageberichts dargestellt. Weitere Erläuterungen hierzu enthält der Konzernanhang. ZUGÄNGE ZUM SACHANLAGEVERMÖGENIn der nachfolgenden Tabelle sind die zahlungswirksamen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen dargestellt. Finanzierungsvorgänge, wie die Aufnahme von Darlehen und Finanzierungsleasingvereinbarungen, werden bei dieser Kennzahl nicht berücksichtigt. Nettosach- und Finanzinvestitionenscroll
Die Investitionen in sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen betrugen im Berichtsjahr 793,2 Mio. € und lagen damit um -1,0 % unter dem Wert des Vorjahres. Die Investitionen betrafen im Berichtsjahr insbesondere den Erwerb und die Renovierung der Marella Explorer, die Errichtung von Hotels, insbesondere in Mexiko und auf den Kapverden, sowie den Erwerb zweier Hotels auf Sansibar, die Entwicklung und Einführung von gruppenweiten IT-Plattformen sowie geleistete Anzahlungen auf bestellte Flugzeuge. Ferner wurden in allen Bereichen Investitionen in die Renovierung und Instandhaltung getätigt. Nachfolgend werden die Investitionen auf die Zugänge zu sonstigen immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen für die TUI Group übergeleitet. Überleitung Investitionenscroll
InvestitionsverpflichtungenBESTELLOBLIGOSAm Bilanzstichtag bestanden aufgrund von Vereinbarungen, die im Geschäftsjahr 2018 oder in Vorjahren abgeschlossen wurden, Bestellobligos für Investitionen in Höhe von insgesamt 3.883,3 Mio. €, davon betrafen 1.092,1 Mio. € geplante Auslieferungen im Geschäftsjahr 2018. Zum Bilanzstichtag bestand das Orderbuch für Flugzeuge aus 70 Flugzeugen (zwei B787 sowie 68 B737), die bis zum Ende des Geschäftsjahres 2023 ausgeliefert werden sollen. Für das Geschäftsjahr 2019 ist die Auslieferung von 18 Flugzeugen vom Typ B737 Max vorgesehen. Weitere Erläuterungen enthält der Abschnitt Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Konzernanhang. NettofinanzpositionMit dem Zwischenabschluss zum ersten Halbjahr 2018 haben wir die Definition unserer Nettoverschuldung angepasst. Während sich die Nettoverschuldung bislang als Saldo aus kurz- und langfristigen Finanzschulden und liquiden Mitteln errechnete, berücksichtigen wir zukünftig auch kurzfristige verzinsliche Geldanlagen als Abzugsposition. Der wesentliche Teil dieser Anlagen hat eine Laufzeit zwischen drei und sechs Monaten. Entsprechend den IFRS-Regelungen werden sie in der Konzernbilanz nicht als liquide Mittel, sondern innerhalb der kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Auf das Vorjahr hatte diese Anpassung keinen Einfluss. Die Nettoliquidität der fortzuführenden Geschäftsbereiche zum 30. September 2018 verringerte sich um 459,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahreswert und betrug 123,6 Mio. €. Die Verringerung war insbesondere durch die Reinvestition von im Vorjahr enthaltenen Veräußerungserlösen und höheren Hotelvorauszahlungen bedingt. Nettofinanzpositionscroll
NICHTFINANZIELLE KONZERNERKLÄRUNGgemäß CSR-Richtlinie-UmsetzungsgesetzNachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist für die TUI Group ein wesentliches Grundprinzip der Unternehmensführung und ein Eckpfeiler unserer Strategie zur kontinuierlichen Steigerung des Unternehmenswerts. So sichern wir die Voraussetzungen für einen langfristigen Erfolg und übernehmen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung des Tourismussektors. Im Folgenden berichten wir gemäß der Gesetzgebung zur CSR-Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen, die für ein besseres Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Kontexts und der künftigen Entwicklung unseres Unternehmens förderlich sind. Gemäß § 315b Abs. 1 Satz 3 HGB n. F. wird dabei zu einzelnen Aspekten auch auf an anderer Stelle im Konzernlagebericht enthaltene nichtfinanzielle Angaben verwiesen. Im Rahmen unserer Materialitätsanalyse ermitteln wir nachhaltigkeitsrelevante Chancen und Risiken. Wir haben keine nichtfinanziellen Risiken gemäß der Definition des CSR-RUG identifiziert. Über unser Risikomanagement-System sowie die Hauptrisiken, die mit unserer Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und unseren Dienstleistungen verknüpft sind, berichten wir ausführlich in unserem Risikobericht ab Seite 40. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung wurde vom Aufsichtsrat auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft. Unsere Berichterstattung berücksichtigt die Grundsätze des UN Global Compact. Daneben orientieren wir unser Nachhaltigkeitsengagement auch an den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Diese ermöglichen uns eine Gesamtbetrachtung der Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit im Nachhaltigkeitskontext. Unsere Arbeit trägt insbesondere zu sieben SDGs bei, die zugleich miteinander verknüpft sind. Eine detaillierte Darstellung findet sich regelmäßig im TUI Group Nachhaltigkeitsbericht. GeschäftsmodellDas Geschäftsmodell der TUI Group ist in diesem Geschäftsbericht ab Seite 28 im Sinne des HGB § 289b beschrieben. Nachhaltigkeitsstrategie und ImplementierungTUI Nachhaltigkeitsstrategie 2020![]() Die "Better Holidays, Better World"-Nachhaltigkeitsstrategie der TUI Group umfasst den Fünfjahreszeitraum 2015 - 2020. Sie beinhaltet die folgenden großen Handlungsfelder:
MATERIALITÄTIm Geschäftsjahr 2018 hat die TUI Group eine formale Wesentlichkeitsbeurteilung mit einer Vielzahl von Stakeholder-Gruppen durchgeführt. Anhand qualitativer und quantitativer Methoden wurden die wesentlichsten Aspekte durch eine globale Stakeholder-Umfrage und eine Folgenabschätzung identifiziert und priorisiert. Die nachstehende Grafik stellt die wichtigsten Themenfelder dar, bei denen TUI das bestehende Engagement unter Berücksichtigung der Stakeholdermeinungen ausbauen soll. Für unsere Beurteilung haben wir folgende wesentliche Stakeholder-Gruppen identifiziert:
Matrix wesentlicher Themen![]() Die Ergebnisse dieser Befragung werden aktuell mit den Führungskräften diskutiert. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Weiterentwicklung des strategischen Nachhaltigkeitsansatzes der TUI für die kommenden Jahre. NACHHALTIGKEITSMANAGEMENTIn der TUI Group arbeitet ein Team erfahrener Nachhaltigkeitsexperten eng mit Führungskräften auf Konzern- und Geschäftsbereichsebene zusammen, um sicherzustellen, dass die Geschäfts- und die Nachhaltigkeitsstrategie aufeinander abgestimmt sind. Das Nachhaltigkeitsteam engagiert sich für die nachhaltige Umsetzung der Geschäftstätigkeit im Konzern und entlang der Lieferkette. Die TUI Care Foundation wird bei Projektauswahl und Projektarbeit in den Destinationen beraten. Regelmäßig wird das TUI Group Executive Committee über unsere Ergebnisse bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie sowie weiterer wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen informiert. Diese stehen auch regelmäßig auf der Tagesordnung der Sitzungen der Geschäftsführung der Segmente und Plattformen (z. B. Hotels und Aviation) sowie des Risikokomitees (ROC). Die Konzernzentrale der TUI Group ist erfolgreich auf Einhaltung des ISO-14001:2015-Umweltstandards geprüft worden. TUI Führungskräfte berichten regelmäßig auf verschiedenen Foren und Konferenzen über die wesentlichen Themen der Branche und unsere Lösungsansätze. Nachhaltigkeitsthemen spielen darüber hinaus eine große Rolle bei der Kooperation mit Regierungen in den Destinationen und der Entwicklung unserer Wachstumsstrategie. Nachhaltigkeitsmanagement-Verankerung![]() NACHHALTIGKEITSINDIZESDie TUI AG ist im Nachhaltigkeitsindex FTSE4Good und im Ethibel Investment Register vertreten. 2018 wurde TUI von RobecoSam in das Sustainability Yearbook mit der Auszeichnung "Silver Class" aufgenommen. TUI nahm erneut an der Bewertung durch CDP Climate Change teil. Die Ergebnisse werden Anfang 2019 bekanntgegeben. Im Berichtsjahr haben TUI Gesellschaften eine Vielzahl von Auszeichnungen erhalten. TUI Cruises bekam im Dezember 2017 auf der DRV-Jahrestagung die Auszeichnung EcoTrophea verliehen. Im Januar 2018 wurde TUI fly Belgien mit dem Umweltpreis des Flughafens Brüssel ausgezeichnet, und im März 2018 erzielten TUI fly Deutschland, TUI Cruises, TUI Deutschland, Robinson Club und TUI Magic Life hervorragende Plätze in der Kategorie Nachhaltigkeit bei einer Verbraucherumfrage, durchgeführt von Service Value und Focus. UmweltDie Umweltverträglichkeit der Produkte, Dienstleistungen und Prozesse ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Qualitätsstandards. Thematische Schwerpunkte setzen wir in den Bereichen Klimaschutz und Ressourceneffizienz. Ein schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen sowie die Verringerung negativer Umweltauswirkungen sind nicht nur für den Erfolg unseres Unternehmens von Bedeutung, sondern auch für die zukünftige positive Entwicklung der Reise- und Touristikbranche. Auf lokaler Ebene stehen wir vor weiteren Herausforderungen beim Umweltschutz. So haben Plastikabfälle negative Folgen für die Destinationen und Ökosysteme, vor allem im Meer. Auch wird Trinkwasser in einigen Destinationen in den nächsten Jahren voraussichtlich zu einem kostbaren Gut. Eine dringende globale Herausforderung ist der Kampf gegen den Klimawandel. Das Ziel des Pariser Abkommens zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf weniger als 2 °C über dem vorindustriellem Niveau ist ehrgeizig und erfordert, dass jede Branche rechtzeitig den Übergang in eine energieeffiziente, weniger CO2 -intensive Zukunft vollzieht. Als Branchenführer hat TUI die Verantwortung, den entsprechenden Beitrag zu leisten. CO2 -Emissionen sind eine der signifikantesten Umweltauswirkungen des Tourismus. Die Reise- und Tourismusbranche verursacht etwa 5 % (UNEP 2008) der globalen CO2-Emissionen - davon entfällt die Hälfte auf den Luftverkehr. Daher zielt unsere Strategie "Step lightly" darauf ab, die Umweltauswirkungen unserer Geschäftstätigkeit zu reduzieren, und legt klare und ehrgeizige Ziele für Verbesserungen in den Bereichen Luftverkehr, Kreuzfahrten, Hotels, Büros, Reisebüros und Bodentransport fest. TUI hat konzernweit spezifische Initiativen zur Reduzierung der CO2 -Emissionen umgesetzt - von Treibstoffprogrammen für die Fluggesellschaften und Kreuzfahrtgesellschaften bis hin zu Energieeinsparungen in den Reisebüros sowie der Reduzierung der Zahl gedruckter Kataloge.
Kohlendioxidemissionen (CO2)scroll
Im Geschäftsjahr 2018 stiegen die absoluten Gesamtemissionen der TUI Group gegenüber dem Vorjahr an. Dies resultierte maßgeblich aus dem Wachstum im Bereich Airlines &Flug. Der Anstieg der absoluten CO2 -Emissionen im Segment Hotels um 9,4 % ist auf den Ausbau des eigenen Hotelportfolios zurückzuführen. Der Anstieg der Emissionen im Segment Kreuzfahrten um 4,3 % liegt vornehmlich in der Indienststellung der neuen Mein Schiff 1 von TUI Cruises begründet. Außerdem erfolgte im Geschäftsjahr erstmals eine ganzjährige Betrachtung der Mein Schiff 6. Der starke Rückgang der CO2 -Emissionen im Bereich Verwaltungsgebäude und Reisebüros ist auf Energiesparmaßnahmen in Großbritannien und Deutschland zurückzuführen. Energieverbrauch der Geschäftsbereichescroll
Im Rahmen der Umweltberichterstattung der TUI Group weisen wir auch den Energieverbrauch nach Geschäftsbereichen aus. Der Bereich Airlines &Flug macht mehr als 84 % des gesamten Energieverbrauchs aus. KLIMASCHUTZ UND RESSOURCENEFFIZIENZ DER TUI AIRLINESSchon heute betreiben wir eine der emissionseffizientesten Airlines Europas und bemühen uns kontinuierlich um weitere Verbesserungen. Im November 2017 wurden TUI Airways und TUI fly Deutschland im Airline-Ranking der Klimaschutzorganisation atmosfair mit den Plätzen 1 und 3 im Bereich der emissionseffizientesten Airlines unter den größten 200 Airlines der Welt ausgezeichnet. TUI Airlines haben zahlreiche Maßnahmen eingeleitet, um die CO2 -Effizienz weiter zu steigern. Wir haben folgende Maßnahmen ergriffen, um unsere Effizienzziele zu erreichen:
Wir erwarten, durch Effizienzsteigerungsmaßnahmen und die Flottenerneuerung in den nächsten Jahren weiterhin Fortschritte zu erzielen. Uns ist jedoch bewusst, dass die Erreichung unseres Ziels einer Reduzierung der CO2 -Intensität unserer Geschäftstätigkeit um 10 % bis 2020 eine Herausforderung sein wird. Bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen nach der international anerkannten Norm ISO 14001 nehmen die TUI Airlines eine Vorreiterrolle ein. Im Berichtsjahr waren alle unsere fünf Veranstalterairlines und somit 95 % unserer Flotte nach ISO 14001:2015 zertifiziert. Das TUI "Aviation Environment &Fuel-Team" ist für die Harmonisierung des Treibstoff- und Umweltmanagements unserer Airlines zuständig, das in einer einheitlichen operativen Richtlinie mit Verfahren und Steuerungsinstrumenten festgelegt ist. Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der TUI Group gewährleistet das Team die durchgängige Umsetzung von Initiativen und Projekten. Neue Entwicklungen sowie Updates zu den Ergebnissen werden regelmäßig dem TUI Aviation Board präsentiert, damit rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergriffen werden können. TUI Airlines - Treibstoffverbrauch und resultierende Emissionenscroll
TUI Airlines - CO2-Intensitätscroll
PwC Niederlande hat die Daten in der Tabelle "TUI Airlines - CO2-Intensität" geprüft. Das vollständige Dokument zur Methodik der Kennzahlenermittlung von Airline-CO2-Daten sowie den Prüfungsbericht von PwC finden Sie unter www.tuigroup.com/de-de/nachhaltigkeit/berichterstattung Der spezifische CO2 -Ausstoß unserer Airlines ging im Geschäftsjahr 2018 um 0,1 % zurück. Corsair International als Fernstrecken-Fluglinie transportiert sowohl Passagiere als auch Frachtgut. Der Frachtguttransport führt zu einem höheren Treibstoffverbrauch und CO2 -Ausstoß. Dies drückt sich in der CO2 -Intensität der Airline aus. Der spezifische CO2 -Ausstoß bei der deutschen TUI fly ist auf eine Flottenerweiterung im Zusammenhang mit der Air-Berlin-Insolvenz zurückzuführen. Ergänzend erfolgt der Ausweis der spezifischen Emissionen zusätzlich in CO2 -Äquivalenten (CO2 e). Diese berücksichtigen neben Kohlendioxid (CO2) die weiteren fünf klimawirksamen Treibhausgase laut Kyoto-Protokoll: Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2 O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF6). KLIMASCHUTZ UND RESSOURCENMANAGEMENT IM KREUZFAHRTSEGMENTIn 2018 hat TUI Cruises die neue Mein Schiff 1 in Dienst gestellt. Durch eine Kombination modernster Technologien erzielen die Neubauten der Flotte Treibstoffeinsparungen. Ein intelligentes Energiemanagementsystem, effiziente Klimaanlagen, eine neuartige Belichtungssteuerung und die Nutzung von Abwärme der Motoren tragen zu einer erheblichen Reduzierung des CO2-Fußabdrucks bei. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hat besonders strenge NOx-Grenzwerte für Schiffsneubauten in speziell ausgewiesenen Stickstoffemissionskontrollgebieten (NECAS) vor der nordamerikanischen Küste festgelegt. Der Hauptmotor der neuen Mein Schiff 1 erfüllt sämtliche Vorgaben des Abgasnormwerts TIER III und entspricht somit vollumfänglich diesen Kriterien. + TUI Cruises-Umweltbericht: www.tuicruises.com/nachhaltigkeit/umweltbericht/ Durch neue Abgasnachbehandlungssysteme reduzieren die Neubauten der Flotte auch die Schwefelemissionen um bis zu 99 %. Das Abgasnachbehandlungssystem (Advanced Emission Purification System) ist auf den Schiffen weltweit rund um die Uhr im Einsatz - nicht nur in den Sonderemissionsgebieten in der Nord- und Ostsee, dem Ärmelkanal und Nordamerika, sondern auch in anderen Regionen, die TUI Cruises befährt, wie dem Mittelmeer, dem Orient, der Karibik und Mittelamerika. Im Geschäftsjahr 2018 setzte TUI Cruises ein von der Brancheninitiative Futouris unterstütztes Projekt zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen an Bord fort. Durch Prozessoptimierungen und Schulungen wurden die Lebensmittelabfälle an Bord des Schiffes um 17 % reduziert. Die Ergebnisse sowie konkrete Handlungsansätze werden der Kreuzfahrtbranche zur Verfügung gestellt und kontinuierlich in der gesamten TUI Cruises-Flotte umgesetzt. Alle Hapag-Lloyd-Schiffe verfügen über tributylzinnfreie Unterwasseranstriche, bordeigene Meerwasserentsalzungsanlagen und biologische Kläranlagen für das Abwasser. Der Abfall wird entsprechend internationalen Vorschriften (MARPOL) umweltfreundlich an Bord getrennt und von Fachbetrieben landseitig entsorgt. Das Expeditionsschiff Bremen von Hapag-Lloyd Cruises hat als eines der weltweit ersten Passagierschiffe das "Polar Code"-Zertifikat für das Befahren der Polarregionen erhalten. Um Emissionen in Häfen zu reduzieren, ist die Europa 2 für die Landstromversorgung ausgerüstet, die von entsprechenden Häfen an den Liegeplätzen angeboten wird. Marella Cruises arbeitet im Geschäftsjahr an der Verbesserung von Betriebsprozessen mit Umweltauswirkungen und erweiterte die interne Erfassung und Steuerung von Verbrauchsdaten. Somit konnten der Trinkwasserverbrauch und das Abfallaufkommen sowie die spezifischen CO2 -Emissionen im Vergleich zum Vorjahr gesenkt werden. Marella Cruises setzt auf eine Vielzahl effizienterer Verfahren und Technologien, beispielsweise durch neue Klimatisierungsanlagen. In bestimmten Situationen kann komplett auf einen der Motoren verzichtet werden oder das Schiff driftet, wenn dies die Fahrsituation erlaubt. Dadurch können die Motoren mit ihrer effizientesten Geschwindigkeit laufen und der Bedarf an Energie, der an Bord entsteht, wird reduziert. Kreuzfahrten - CO2-Intensität, Trinkwasser und Abfallscroll
Im Geschäftsjahr 2018 ging der relative CO2 -Ausstoß im Kreuzfahrtsegment um 6,5 % zurück. Dies war vor allem durch das laufende Flottenerneuerungsprogramm, Energieeffizienzmaßnahmen und technologische Verbesserungen bedingt. Pro Nacht und Passagier belief sich die Abfallmenge auf 12,7 Liter -eine Reduzierung um 13,6 % - und der Frischwasserverbrauch auf 110 Liter, ein Rückgang um 31,9 %. Dies war durch die Flottenerneuerung und den Ausbau von Entsalzungsanlagen an Bord bedingt. KLIMASCHUTZ UND RESSOURCENMANAGEMENT DER HOTELSZusammen mit unseren Hotelpartnern arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung unserer Nachhaltigkeitsperformance. Eigene Untersuchungen haben ergeben, dass unsere nachhaltig geführten Hotels ein höheres Maß an Qualität und Kundenzufriedenheit aufweisen. Verträge mit unseren Hotelanbietern beinhalten eine Vertragsklausel, die unsere Partner darauf hinweist, Mindestkriterien im Bereich Nachhaltigkeit einzuhalten und auch eine vom Global Sustainable Tourism Council (GSTC) anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung einzuführen. Wir unterstützen unsere Hotelpartner bei dem Bemühen, diese Kriterien einzuhalten, zum Beispiel indem wir sie auf die Zertifizierung vorbereiten. TUI Hotels waren in 2018 an zahlreichen Nachhaltigkeitsprojekten und -initiativen beteiligt:
Hotels - CO2-Intensität, Wasser* und Abfallscroll
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Einschließlich Wasser für häusliche Nutzung, Pools und Bewässerungszwecke. Ein effektives Abfallmanagementsystem zielt auf einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen und die Verringerung negativer Umweltauswirkungen ab. Zugleich können Kosten durch Recycling gesenkt werden. Unsere Konzern- und Partnerhotels haben verschiedene Maßnahmen zur Abfallreduzierung eingeleitet, beispielsweise durch einen stärkeren Fokus auf den Einkauf bei lokalen Anbietern und die Reduzierung von Verpackungsabfällen durch den Verzicht auf Einzelverpackungen. Die Abfallmenge pro Übernachtung belief sich im Geschäftsjahr 2018 auf 2,2 kg. Wasser ist eine der wertvollsten Ressourcen der Welt. Neben Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs entwickeln unsere Hotels innovative Wege zur Lösung von Problemen mit der Frischwasserversorgung. So stellen Entsalzungsanlagen in Urlaubsländern einen wichtigen Baustein zur Minderung des Drucks auf die Wasserressourcen dar. TIERSCHUTZDie TUI Group überprüft ihre Anbieter gemäß etablierten Tierschutz-Leitlinien. Alle Anbieter von TUI Ausflügen zu Tieren müssen die Leitlinien der ABTA (Global Animal Welfare Guidance for Animals in Tourism) einhalten. Seit 2016 wurden hier mehr als 150 unabhängige Audits durchgeführt. Soweit möglich, unterstützen wir Anbieter bei der Arbeit an Verbesserungsplänen. Eine Reihe von Angeboten wurde aus dem Programm genommen, da sie die Standards nicht erfüllten. Sozialbelange und Zusammenarbeit mit den DestinationenTourismus kann starke positive Effekte entfalten. Er ermöglicht wirtschaftliche Entwicklung und fördert interkulturelle Verständigung und Toleranz. Unsere Strategie "Better Holidays, Better World" soll sicherstellen, dass die Vorteile des Tourismus der lokalen Bevölkerung zugutekommen und die Umwelt und die Menschenrechte entlang unserer Wertschöpfungskette geschützt werden.
NACHHALTIGERE URLAUBSREISENEiner der Schwerpunkte liegt hier auf unseren Hotels - dem zentralen Element des Urlaubserlebnisses. Von den Hotels, die mit uns arbeiten, erwarten wir, dass sie sich zu guten sozialen und ökologischen Praktiken verpflichten. Bei unserer Selbstverpflichtung, nachhaltigere Urlaubsreisen anzubieten, spielen Zertifizierungen eine entscheidende Rolle. Diese bieten den glaubwürdigen Nachweis, dass unsere Hotels bei sozialen und ökologischen Fragen weiter gehen als Mitbewerber. Wir ermutigen unsere Hotels, sich einer vom GSTC (Global Sustainable Tourism Council) anerkannten Zertifizierung zu unterziehen, und setzen uns insbesondere für das Zertifizierungsprogramm Travelife ein. TUI Collection ist ein von TUI entwickeltes exklusives Ausflugsprogramm, das darauf abzielt, Gästen einen authentischen Eindruck von der besuchten Destination zu vermitteln. Jeder Ausflug im Rahmen des Collection-Programms muss bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Es ist nachzuweisen, dass die Bevölkerung vor Ort von dem Ausflug profitiert und dessen Umweltauswirkungen minimiert worden sind. Nachhaltigere Urlaubsreisenscroll
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Hotels mit einer vom Global Sustainable Tourism Council (GSTC) anerkannten Nachhaltigkeitszertifizierung. Im Geschäftsjahr 2018 stieg die Anzahl an Gästen, die in einem nach einem vom GSTC anerkannten Standard zertifizierten Hotel übernachteten, um 11,9 % auf 9,2 Mio. Dieser Anstieg resultiert maßgeblich aus verbesserten und angepassten Berichtsprozessen und einem Anstieg der Anzahl zertifizierter Hotels um 12,1 % auf 1.520 Hotels. Zum Zweck einer besseren Vergleichbarkeit wurde die Anzahl der Hotels im Geschäftsjahr 2017 unter Anwendung des angepassten Berichtsprozesses auf 1.356 aktualisiert (statt 1.220). Im Geschäftsjahr 2018 nahmen 1.177.095 Gäste an Ausflügen des TUI Collection-Programms teil. Dies entspricht einem Zuwachs von 15 % gegenüber dem Vorjahr. KUNDENNACHFRAGEDie Verankerung von Nachhaltigkeit in unserer Marke und die Sensibilisierung unserer Kunden sind wichtige Prioritäten. Wir wollen die Nachfrage nach nachhaltigeren Urlaubsreisen fördern, indem wir aufzeigen, wie diese Reisen zu einem besseren Urlaubserlebnis beitragen, und herausstellen, dass sie positive Veränderungen bewirken können. Unsere Kundenbefragung aus dem Jahr 2017 zeigt, dass immer mehr Kunden Touristikunternehmen in der Verantwortung sehen, ihre Nachhaltigkeitsauswirkungen zu managen und nachhaltigere Urlaubsangebote zu entwickeln. Dieses Ergebnis ist zugleich Bestätigung unserer Strategie "Better Holidays, Better World" und Ansporn für unsere Bemühungen, während der gesamten Urlaubsreise proaktiv mit Kunden über Nachhaltigkeitsthemen zu kommunizieren.
BARRIEREFREIHEITUnser Ziel ist es, möglichst vielen Menschen barrierefreie Reisen anzubieten und Vorreiter bei der Entwicklung neuer Produkte und Prozesse zu sein, die Reisen leichter und angenehmer machen. In 2018 setzten wir die Analyse der von uns angebotenen Produkte fort, um sicherzustellen, dass wir den Anforderungen an barrierefreies Reisen im Rahmen der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie entsprechen, die am 1. Juli 2018 in Kraft getreten ist. Wir werden uns weiterhin darauf fokussieren, die Kunden bei der Urlaubsbuchung diesbezüglich umfassender zu informieren. DIALOGNachhaltiges Tourismusmanagement bindet die Stakeholder in den gastgebenden Ländern aktiv mit ein. Wir arbeiten hierbei eng mit der Bevölkerung, lokalen und nationalen Regierungen, Nichtregierungsorganisationen und Verbänden zusammen, um ein nachhaltiges Destinationsmanagement zu unterstützen. DAS "LAB OF TOMORROW"Der Tourismus spielt für die ägyptische Wirtschaft eine bedeutende Rolle. Im "Lab of Tomorrow", einer gemeinsam mit der deutschen Organisation für Entwicklungszusammenarbeit GIZ durchgeführten Initiative, geht TUI mit Hilfe der TUI Care Foundation die Herausforderungen des Mangels an Fachkräften sowie Bildungs- und Ausbildungsangeboten sowie der niedrigen Erwerbsbeteiligung von Frauen an. In 2018 arbeiteten wir gemeinsam mit den öffentlichen und privaten Projektpartnern an Lösungen für diese Probleme. Gemeinsam untersuchten, entwickelten und testeten wir neue Geschäftsmodelle in kleinem Umfang in Ägypten, um die Konzepte zu erproben. Die untersuchten Themenbereiche umfassen den Aufbau von Kompetenzen im Hotelmanagement und die Verbesserung von Fach- und Berufsbildungsprogrammen für junge Menschen in der Tourismusbranche, um Qualitätsstandards zu verbessern. POSITIVE VERÄNDERUNGEN ANSTOSSENDie TUI Care Foundation ist für uns der wichtigste Kanal für die Verwirklichung unseres Ziels, gemeinnützige Projekte und die positiven Effekte des Tourismus zu unterstützen. + Weitere Informationen über die TUI Care Foundation unter www.tuicarefoundation.com.
Gemeinnützige Projektescroll
Der für Nachhaltigkeitsprojekte und gemeinnützige Projekte im Geschäftsjahr 2018 aufgewandte Betrag belief sich auf 7,8 Mio. €, ein Anstieg um 6,8 % gegenüber dem Vorjahr. Die TUI Care Foundation wurde 2016 als Stiftung unseres Konzerns gegründet, um unsere Projektaktivitäten zu bündeln. Sie ist eine unabhängige, gemeinnützige Stiftung, deren Kuratoren mehrheitlich nicht bei TUI beschäftigt sind. Die TUI Care Foundation baut auf dem Potenzial des Tourismus als Triebfeder für positiven Wandel auf, indem sie Partnerschaften und Projekte unterstützt und initiiert, die der jungen Generation neue Zukunftschancen eröffnen und zu Entwicklung und Wohlstand in Destinationen in aller Welt beitragen. Das Programm "Caring for a Better World" der Stiftung umfasst drei Aktionsbereiche: die Förderung eigenverantwortlicher Handlungskompetenzen junger Menschen, den Schutz von Natur und Umwelt und die Unterstützung der lokalen Gemeinschaften, damit sie von den Vorteilen des Tourismus profitieren können. Beispiele:
Achtung der MenschenrechteDie TUI Group achtet alle international verkündeten Menschenrechte gemäß der Internationalen Menschenrechtscharta und erwartet dies auch von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern. In Bezug auf die Bekämpfung "moderner Sklaverei" mit den Elementen Zwangsarbeit und Menschenhandel haben wir uns besonders engagiert. + Erklärung zum Modern Slavery Act unter www.tuigroug.com/co-en/nust/iuabiiitabmsa Im Einklang mit den geltenden Gesetzen, Übereinkommen und Vorschriften verpflichtet sich TUI zur Achtung der Menschenrechte in sämtlichen Unternehmungen weltweit. Wir haben Richtlinien und Initiativen auf den Weg gebracht, um negative Auswirkungen in Bezug auf die Menschenrechte gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu überwachen, und wir werden -wenn erforderlich - Abhilfemaßnahmen ergreifen. Im September 2014 trat TUI dem UN Global Compact bei, wodurch sich die TUI Group verpflichtet, ihr Handeln an zehn universell anerkannten Prinzipien in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung auszurichten. In 2012 unterzeichnete TUI zudem den Globalen Ethikkodex der UN-Welttourismusorganisation (UNWTO). Wir haben eine Arbeitsgruppe zum Thema Menschenrechte eingesetzt, der Führungskräfte aus verschiedenen Abteilungen angehören und die sich mit der kontinuierlichen Analyse potenzieller Risiken hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte befasst. Wir arbeiten darüber hinaus aktiv im Vorstand des Global Sustainable Tourism Council (GSTC) und im Travelife-Vorstand mit. Beide Organisationen gehen diese Themen durch Nachhaltigkeitszertifizierungsstandards für Hotels an. Die TUI Group hat eine Reihe von Richtlinien sowie speziellen Prozessen für den Bereich Einkauf eingeführt, die sich auf die Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen und moderner Sklaverei fokussieren.
Wir erwarten von unseren Hotelanbietern, sich einer vom Global Sustainable Tourism Council (GSTC) anerkannten Nachhaltigkeitszertifizierung durch Dritte zu unterziehen. Die vom GSTC genehmigten und / oder anerkannten Programme zertifizieren höchste Standards in den Bereichen Menschenrechte, Schutz von Kindern und Gemeinwohl in der Tourismusbranche. Die Zahl der TUI Kunden, die einen Aufenthalt in einem nach einem vom GSTC anerkannten Standard zertifizierten Hotel gebucht haben, ist auf 9,2 Mio. angestiegen. Die Zahl der zertifizierten Hotels hat sich auf 1.520 erhöht. Ein wichtiger Schwerpunkt der Maßnahmen liegt auf der Sensibilisierung aller Geschäftsbereiche für das Thema Menschenrechte. In 2018 haben wir spezifische Schulungen zum Thema "moderne Sklaverei" ausgeweitet, unterstützt durch Informationsmaterial und Videos. In 2018 absolvierten mehr als 4.600 Kollegen eine Schulung bei TUI Destination Experiences zum Thema Kinderschutz. Im Berichtsjahr wurde ein E-Learning-Modul zu "moderner Sklaverei" entwickelt und eingeführt, das bereits von 82 % der Kollegen absolviert wurde. Alle Besatzungsmitglieder der TUI Fluggesellschaften in Großbritannien und den Nordischen Ländern durchlaufen bei ihrer Einarbeitung eine Schulung zum Thema "Gefährdete Kinder &Menschenhandel". Hierbei wird vermittelt, wie Fälle von Menschenhandel erkannt werden können und was in einem solchen Fall zu tun ist. Die TUI Group führt aktuell vergleichbare Schulungen auch in ihren anderen Fluggesellschaften ein. Die TUI Group unterstützt eine Reihe von Projekten und Partnerschaften, um Menschenrechte in unseren Destinationen zu schützen. Wir nehmen an Konferenzen von TUI Hotelpartnern teil, um die Teilnehmer im Hinblick auf das Thema "moderne Sklaverei" zu sensibilisieren, und unterstützen Travelife bei Roadshows. So organisierten wir im April 2018 gemeinsam mit Travelife Seminare für Hoteliers in Thailand, um das Thema zu adressieren und die Zahl der Hotels, die sich um eine Nachhaltigkeitszertifizierung bemühen, weiter zu steigern. In 2018 begründete die TUI Care Foundation die TUI Academy in Hue in Vietnam. Das Projekt bietet Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen, um das Leben benachteiligter Jugendlicher zu verbessern, die auf der Straße arbeiten, darunter eine Berufsausbildung für 350 junge Menschen. Etwa 180 benachteiligte Jugendliche absolvieren ein Ausbildungsprogramm für das Hotellerie- und Gastronomiegewerbe in einem als Sozialbetrieb geführten Ausbildungsrestaurant, das in Hue" gegründet wurde. Unsere MitarbeiterDamit wir als ein führendes Touristikunternehmen am Markt erfolgreich sein können, sind qualifizierte und engagierte Mitarbeiter für TUI ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Um die besten Talente zu rekrutieren, zu entwickeln und langfristig zu halten, haben wir daher mit dem Ziel "The best company to work for" im Jahr 2016 eine nachhaltige HR-Strategie entwickelt, die sich aus fünf strategischen Kernbereichen zusammensetzt: Engagement sowie Leadership, People Development, Organisational Effectiveness und HR Function Development. Innerhalb dieser Bereiche sind insgesamt 15 strategische Projekte ins Leben gerufen worden, welche auch in diesem Berichtsjahr weiter vorangetrieben wurden. Hiermit möchten wir auch unsere Vision "Think Travel. Think TUI." und die Unternehmenswerte "Trusted", "Unique" und "Inspiring" noch stärker im Handeln unserer Mitarbeiter verankern. Über die Strategieumsetzung und den Stand der strategischen Projekte werden Aufsichtsrat und Management regelmäßig informiert. Der Aufbau eines straffen Projekt-Reportings wurde auch in diesem Jahr weiterverfolgt und soll in Zukunft noch stärker forciert werden. Parallel werden durch die Festlegung von KPIs als Steuerungsinstrument zukünftig die Messbarkeit und die Nachhaltigkeit der Projekte umfassender abgebildet werden. Zunehmende Bedeutung erlangt für TUI das Thema digitale Transformation. Dies bezieht sich einerseits auf die veränderte Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen gemäß unseren Kundenanforderungen, andererseits stellt das Thema auch unsere Mitarbeiter vor technische, kulturelle und organisatorische Herausforderungen. Die wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhänge werden komplexer, die technologischen Vernetzungen umfassender. Gleichzeitig bieten sich hieraus Chancen für eine individuellere Lebens- und Arbeitsgestaltung. Diesen Anforderungen und dem permanenten Wandel der Arbeitswelten wollen TUI und der Konzernbetriebsrat aktiv begegnen und die Zukunft gemeinsam gestalten. Mit dem politischen Papier "newWork@TUI", welches in diesem Jahr vereinbart wurde, werden die dafür notwendigen Rahmenbedingungen und Meilensteine auf dem Weg durch die digitale Transformation vorgegeben. Systemtechnisch unterstützen wir unser Ziel, im HR-Bereich digitaler zu werden, mit der Einführung der konzernweiten HR Cloud-Lösung TUI People. Diese wird uns perspektivisch bei der Rekrutierung, Performancebeurteilung, Weiterentwicklung und Bindung unserer Mitarbeiter unterstützen. Damit leistet TUI People einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit unseres Unternehmens und zur persönlichen Entwicklung unserer Mitarbeiter. Im Oktober 2017 wurde das erste von fünf Modulen, "Performance &Talent Management", als Pilot in sieben deutschen Konzerngesellschaften erfolgreich eingeführt. Mit Beginn des neues Geschäftsjahres wird das Modul in weiteren Quellmärkten und deutschen Konzerngesellschaften ausgerollt und unterstützt den gruppenweiten "Great Place to Grow"-Prozess. Darüber hinaus werden in 2019 die weiteren Module sukzessive eingeführt. CARE MOREWir möchten ein attraktiver Arbeitgeber sein, bei dem sich unsere Mitarbeiter mit Leidenschaft und ihrer Persönlichkeit einbringen. Mit "Care More", der vierten Säule von "Better Holidays, Better World", sind unsere Mitarbeiter ein fester und zentraler Bestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Denn sie machen TUI zur Nummer eins der Tourismusbranche und ihre Zufriedenheit, ihr Engagement und ihre persönliche Entwicklung sind für uns eine wichtige Voraussetzung für langfristigen Erfolg. Unser Ziel ist es, das Mitarbeiterengagement bis 2020 auf mehr als 80 Punkte zu steigern, um zu den führenden 25 globalen Unternehmen zu gehören. Dieses Ziel bildet auch den Rahmen für die Umsetzung unserer strategischen HR-Projekte. HR-STRATEGIE-PROJEKTEMITARBEITERBEFRAGUNG TUIGETHERTUIgether ist die Mitarbeiterbefragung der TUI Group, welche in Kooperation mit einem unabhängigen Marktforschungsinstitut durchgeführt wird. Nachdem bereits in den vergangenen drei Jahren Mitarbeiterbefragungen durchgeführt worden sind, ist das Instrument sehr gut etabliert. Daher wurde unter Einbeziehung von Management- und Mitarbeiterfeedback die diesjährige Umfrage als kürzere Pulsversion gestaltet. Die Pulsumfrage bildet als übersichtlicher "Gesundheitscheck" den Übergang zur nächsten Vollbefragung und gibt damit dem Management und den Teams ein Jahr mehr Zeit, die aus den Ergebnissen aus 2017 hervorgegangenen Aktionen weiter zu bearbeiten. Das Hauptmerkmal der Pulsbefragung ist der verkürzte Fragebogen; der Teilnehmerkreis sowie die Berichtsstruktur auf Teamlevel wurden jedoch beibehalten. Für das kommende Jahr ist erneut eine vollumfängliche Mitarbeiterbefragung mit komplettem Fragebogen geplant, um die Veränderungen durch die in 2017 vereinbarten Aktionen detailliert zu evaluieren. Unsere Fokusthemen Engagement, das TUI-Führungsmodell VIBE -Vision, Inspire, Build Teams, Execute - sowie die drei Fragen zur Bewertung des vorangegangenen Follow Up-Prozesses bildeten die Bestandteile der Pulsbefragung. Um auch den Prozess des Mitarbeiterfeedbacks an die Digitalisierung anzupassen, wurde in 2018 zum ersten Mal eine App für die TUIgether-Befragung verwendet. Für die Erprobung der App wurde ein ausgewählter Teilnehmerkreis festgelegt, um die Teilnahme per Mobiltelefon oder Tablet zu testen. Zusätzlich bietet die App den Führungskräften die Möglichkeit, auch die Ergebnisberichte direkt auf das Mobiltelefon oder das Tablet herunterzuladen. Das stellt gerade für Führungskräfte, die viel reisen, einen deutlichen Mehrwert dar. Der Engagement Index der TUI Group liegt in 2018 bei 76, und damit zwei Punkte über der globalen Norm unseres beauftragten Marktforschungsinstituts. Im Vergleich zum Wert der TUI Group in 2017 mit 77 Punkten ist der Wert in 2018 lediglich um einen Punkt gesunken. Auch der Gesamtwert aus dem Führungsindex VIBE ist mit 72 Punkten im Vergleich zu 2017 mit 73 Punkten relativ stabil geblieben. Parallel haben auch die Einzelwerte der vier VIBE-Säulen den Führungskräften geholfen, Fokusthemen für das kommende Jahr festzulegen. Das Ziel einer Rücklaufquote von 80 % haben wir mit der diesjährigen Teilnahmequote von 75 % fast erreicht. Die Philosophie der TUIgether-Mitarbeiterbefragung wird durch eine transparente und strukturierte Kommunikation sowie eine aktive Teilnahme am Follow-up-Prozess untermauert. Hierzu gibt es auf TUI Group Ebene viele Maßnahmen, die diese Vorgehensweise unterstützen. Die Follow-up-Phase beginnt mit einer Ergebnispräsentation im TUI Group Executive Committee. Im Anschluss gibt es die ausdrückliche Erwartung an alle Führungskräfte im Konzern, die Ergebnisse im Team zu teilen und daraus gemeinsam Maßnahmen abzuleiten. TUIgether und die Auseinandersetzung mit den Ergebnissen haben eine große Bedeutung für das TUI Group Executive Committee. Das zeigt auch die Einbindung in die Senior Leadership Team-Konferenzen. Bei diesen Veranstaltungen erfolgt regelmäßig eine Fokussierung auf die Umsetzung der Maßnahmen und Initiativen. Als weiterem Gremium werden auch dem TUI Aufsichtsrat die Ergebnisse und Fortschritte über das Jahr hinweg präsentiert. Die starke Präsenz von TUIgether in diesen wichtigen Gremien verschafft der Befragung die nötige Aufmerksamkeit der Führungsebene, um als Instrument für die Verbesserung der Unternehmensperformance und des Mitarbeiter-Engagements etabliert zu werden. Des Weiteren werden die Ergebnisse von TUIgether über verschiedene Kanäle auch an die Mitarbeiter kommuniziert. Die einzelnen Teamergebnisse stehen den Führungskräften für Diskussionen und Teamworkshops zur Verfügung. Die Gesamtergebnisse werden zudem im TUI Group Intranet veröffentlicht. Über die vergangenen Jahre hat sich auch das Format des "TUIgether Chats" etabliert, bei dem Mitarbeiter mit Mitgliedern des Vorstands in direkten Kontakt treten können. Eine neue Kommunikationsinitiative sind die "TUIgether Heroes". Dabei können lokale Teams oder Mitarbeiter ihre Best Practice-Maßnahmen in Videos und Artikeln mit Kolleginnen und Kollegen im Konzern teilen. Die anhaltende Verbindlichkeit von TUIgether sowie der transparente und verständliche Follow-up-Prozess haben unsere Mitarbeiterbefragung zu einem grundlegenden Feedbackinstrument gemacht, welches kontinuierlich Fortschritte im ganzen Unternehmen vorantreibt. EMPLOYER BRANDINGTUI möchte sich durch die Schaffung einer einheitlichen Arbeitgebermarke als attraktiver Arbeitgeber positionieren und etablieren. Das übergeordnete Ziel unserer HR-Strategie "The best company to work for" bildete dabei den Rahmen für die Entwicklung und Einführung einer Employer Branding-Kampagne. Mit Hilfe dieser Kampagne möchten wir die besten Talente ansprechen und rekrutieren. Wir verändern uns zu einem digitaleren Unternehmen mit mehr Vernetzung und Integration. Dies spiegelt sich auch in der aktiven Nutzung verschiedener digitaler Kanäle sowie dem homogenen Auftritt zur Bewerberansprache wider. Nachdem im letzten Jahr die Kampagne in Deutschland umgesetzt worden war, wurde die Kampagne im aktuellen Geschäftsjahr in weiteren Regionen wie der Western Region und bei TUI Destination Experiences ausgerollt. Weitere Länder folgen in Kürze. ONESHAREOneShare ist ein weiteres strategisches Projekt mit dem Ziel, das Engagement und die Bindung der Mitarbeiter zu steigern. Mit der Teilnahme an diesem Programm haben Mitarbeiter weltweit die Möglichkeit, langfristig Aktien aus einem gemeinsamen Mitarbeiteraktienprogramm zu zeichnen. Dies soll ihnen eine attraktive Investitionsmöglichkeit bieten und gleichzeitig die Identifikation mit TUI stärken. In 2017 mit insgesamt 18 Ländern gestartet, wurde oneShare im Berichtszeitraum erfolgreich in sechs weiteren Ländern ausgerollt. Darüber hinaus gab es in diesem Geschäftsjahr erstmals den zusätzlichen Baustein "Golden Shares". Jeder Teilnehmer erhielt, unabhängig von der jeweiligen Investitionsmenge, zwölf zusätzliche Aktien. In 2018 betrug die Teilnahmequote insgesamt 14,1 % und übertraf somit die Zielgröße von 10 % deutlich. Dieses Ergebnis spiegelt die hohe Attraktivität des Angebotes für unsere Mitarbeiter wider. PEOPLE DEVELOPMENTUnser Erfolg hängt von qualifizierten und engagierten Mitarbeitern ab. Ein Schwerpunkt der TUI HR-Strategie liegt daher im Bereich People Development. Innerhalb dieses Bausteins tragen verschiedene Projekte und Programme dazu bei, Fach- und Führungskräfte vorausschauend zu entwickeln, die Diversität der Belegschaft zu erhöhen und verschiedene Karrierewege zu fördern. "GREAT PLACE TO GROW"Ein wesentlicher Fortschritt im Bereich People Development ist die konzernweite Etablierung des globalen Performance- und Talent Management-Ansatzes "Great Place to Grow", welcher durch die technologische Plattform TUI People unterstützt wird. Kernelement von "Great Place to Grow" ist ein dreistufiger, strukturierter Dialogprozess zwischen Führungskräften und Mitarbeitern, der im ersten Schritt die jährliche Planung individueller Ziele und Entwicklungsmöglichkeiten vorsieht. Ein Zwischen- und ein Enddialog sollen dazu dienen, den jeweiligen Fortschritt zu überprüfen und die aktuelle Entwicklung zu besprechen. Dabei bilden die jeweiligen Aufgaben und Ziele, die individuellen Potenziale sowie die Verankerung der TUI Values in das tägliche Handeln den inhaltlichen Schwerpunkt der Gespräche. Durch klare Richtlinien und Definitionen sichern wir mit "Great Place to Grow" ein einheitliches Verständnis von Performance, Potenzial und Entwicklungsperspektiven, mehr Transparenz und Sichtbarkeit der Fähigkeiten von Potenzialträgern sowie ein gezieltes Nachfolgemanagement. Im Rahmen des "Great Place to Grow"-Jahreszyklus ist zudem die Durchführung von "Talent Calibration Panels" vorgesehen. Diese bringen Führungskräfte und HR zusammen, um die Performance und die Potenzialeinschätzungen der Mitarbeiter in ihren Bereichen zu validieren und zu kalibrieren. Die für den jeweiligen Bereich abgestimmten Ergebnisse sind auch Basis für die Erstellung eines Nachfolgeplans. LEARNING @TUITUI versteht sich als lernende Organisation. Durch regelmäßige Trainings und Learnings zielen wir darauf ab, unsere Mitarbeiter entsprechend dem jeweiligen Bedarf persönlich und fachlich weiterzuentwickeln und optimal auf bestehende und zukünftige Anforderungen vorzubereiten. Um den Austausch zwischen Gesellschaften und Bereichen innerhalb der TUI zu intensivieren und das Lernen von- und miteinander zu fördern, fand in diesem Jahr in dem bereits etablierten Format eine gesellschaftsübergreifende Learning Week unter dem Motto "newWork@TUI - TUI as a Learning Organisation" statt. Dabei wurde inhaltlich ein Schwerpunkt auf das Thema digitale Transformation gelegt, welche auch im Bereich Learning eine zunehmend wichtige Rolle spielt. Neben zahlreichen E-Learnings und Online-Trainings gibt es die TUI Academies, die online gezielte Weiterbildungsangebote für ausgewählte Bereiche zur Verfügung stellen. Auch auf lokaler Ebene bestehen individuelle digitale Lernangebote wie Online-Bibliotheken oder digitale Learning Hubs. Im kommenden Geschäftsjahr wird zudem das Learning-Modul im Rahmen von TUI People eingeführt werden. Mit einer gemeinsamen Plattform, basierend auf neuester Technik, orts- und zeitunabhängigem Zugang sowie qualitativ hochwertigen, personalisierten, innovativen und intuitiven Lernangeboten, möchten wir unsere Mitarbeiter optimal qualifizieren und in der Ausübung ihrer Tätigkeit bestmöglich unterstützen. Des Weiteren können durch die gemeinsame Nutzung von Lernangeboten Synergien geschaffen und die Sicherstellung der Einhaltung spezifisch rechtlicher Anforderungen innerhalb der TUI-Welt gewährleistet werden. NACHFOLGEPLANUNG &NACHWUCHSSICHERUNGEine vorausschauende Nachfolgeplanung ist essentiell für den Erfolg unseres Unternehmens. Um die Nachbesetzung geschäftsrelevanter Funktionen und Schlüsselpositionen anforderungsgerecht sicherzustellen, wurde in diesem Geschäftsjahr eine konkrete Nachfolgeplanung für die oberen Führungsebenen verabschiedet. Diese berücksichtigt kurz-, mittel- sowie langfristige Nachbesetzungen, sodass zu jeder Zeit Handlungsfähigkeit besteht und geeignete personelle Ressourcen vorhanden sind. Über die Nachfolgeplanung erfolgt ein regelmäßiger Bericht an den Aufsichtsrat. Zur Sicherung und Entwicklung eines geeigneten Fach- und Führungskräftenachwuchses führt TUI neben dem konzernweiten "International Graduate Leadership"-Programm zudem global etablierte Programme wie "Global High Performance Leadership", "Perspectives" oder "Horizons" durch. Ebenso finden auch auf lokaler Ebene zusätzliche Maßnahmen statt, um Fach- und Führungskräfte zu entwickeln. INTERNATIONALE KARRIEREN / "GLOBAL 360"Mit dem Ziel, internationale Karrieren zu fördern und die Mitarbeitermobilität innerhalb der TUI Group zu erhöhen, wurde in 2016 das Projekt "Global 60" initiiert. Im Rahmen dieser internationalen Karriereinitiative sollten interessierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch einen Einsatz im Ausland die Möglichkeit bekommen, internationale Arbeitserfahrungen zu sammeln, in andere Kulturen einzutauchen und die TUI Group aus einer anderen Perspektive kennenzulernen. Gleichzeitig sollten auch Führungskräfte bei der Rekrutierung von Talenten ermuntert werden, über die Grenzen des eigenen Marktes hinauszublicken. Im Rahmen der "Global 60 Conference" Ende 2017 diskutierten die Teilnehmer des ersten Jahres zusammen mit dem Vorstand über Vor- und Nachteile internationaler Karrieren und erarbeiteten Empfehlungen für die zukünftige Weiterentwicklung des Programms sowie die Umsetzung in "Business as usual". Ein Ergebnis war die Umbenennung des Programms in "Global 360". Die neue Bezeichnung spiegelt die Internationalität der TUI Group und zugleich die 360-Grad-Sicht der TUI AG auf internationale Karrieren auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Organisation wider. Sie steht auch für die vielfältigen Auswirkungen des Projekts auf die Kultur, die Arbeitsweise und den Erfahrungsaustausch zwischen den Quellmärkten und verschiedenen Bereichen. Somit gilt die Initiative auch als ein Treiber des Kulturwandels bei TUI hin zu einer globaleren Arbeitswelt. In diesem Geschäftsjahr haben sich im Rahmen von "Global 360" insgesamt 44 Mitarbeiter bereit erklärt, an dem Projekt zu partizipieren, um neue berufliche, persönliche und kulturelle Erfahrungen zu sammeln. DIVERSITY @TUIInsgesamt reduzierte sich der Anteil von Frauen an der Gesamtbelegschaft leicht um rund einen Prozentpunkt von 56,6 % auf 55,7 %. Ein wichtiger Schwerpunkt der Aktivitäten im Bereich Diversity liegt auf der Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräfte. Der Anteil der Frauen in Führungspositionen hat sich weiterhin positiv entwickelt. Er erhöhte sich von 34,1 % auf 34,5 %. Auch in unseren deutschen Aufsichtsratsgremien hat sich der Frauenanteil im Berichtszeitraum weiterhin positiv entwickelt. Zum Bilanzstichtag 30. September 2018 konnten wir bei der Gesamtbetrachtung einen Frauenanteil von knapp 42 % vorweisen, der damit rund zwei Prozentpunkte über dem des Vorjahres lag. Frauenanteil![]() Vorjahreswerte in Klammern In Deutschland wurden bereits im Geschäftsjahr 2015 im Rahmen der Selbstverpflichtung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des AktG und des GmbHG konkrete Zielgrößen für die TUI AG, TUI Deutschland und TUI fly festgelegt. Im letzten Geschäftsjahr wurden nahezu alle Zielgrößen erreicht. Für das Jahr 2020 wurden für diese Gesellschaften im Rahmen der Selbstverpflichtung erneut Zielgrößen festgelegt. An den Vorstand erfolgt regelmäßig eine Berichterstattung über den Status quo. → Siehe auch Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance-Bericht auf Seite 112. Maßnahmen, die langfristig auf die Erhöhung der Frauen in Führungsfunktionen abzielen, wurden eingeleitet. Dazu gehört zum Beispiel die Vorgabe von mindestens einer Frau in der Endauswahl bei Neu- oder Nachbesetzungen für Funktionen im so genannten Senior Leadership Team. Frauenanteil in Führungspositionenscroll
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. TUI ermöglicht den Mitarbeitern mit unterschiedlichen attraktiven Angeboten berufliche und private Anforderungen miteinander zu vereinbaren. Dazu gehören u. a. flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit, Teilzeit, Sabbaticals, aber auch mobiles Arbeiten. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mitarbeiter bei der Betreuung von Kindern sowie der Pflege von Angehörigen. Bei allen Aktivitäten orientiert sich TUI an den jeweiligen lokalen Anforderungen und Gegebenheiten. MITARBEITERKENNZAHLENDer Mitarbeiterbestand der TUI Group erhöhte sich im Berichtszeitraum insbesondere aufgrund des Erwerbs der Sparte Destination Management von der Hotelbeds Group um 4,5 %. Mitarbeiter nach Segmentenscroll
HOTELS &RESORTSBedingt durch die Fortführung der Wachstumsstrategie im Segment Hotels &Resorts stieg die Anzahl der Beschäftigten zum Bilanzstichtag um 5,1 % auf 27.643 Mitarbeiter an. Die Inbetriebnahme von neuen Hotelanlagen sowie die Aufnahme von weiteren Destinationen führten zu einem Personalaufbau. Bei der Riu Gruppe stieg die Mitarbeiterzahl leicht um 2,0 % auf 12.336. Der Neueröffnung von Hotels wie zum Beispiel in Tansania standen Schließungen in der Dominikanischen Republik sowie auf St. Martin gegenüber. Die Anzahl der Mitarbeiter bei Robinson erhöhte sich leicht um 1,5 % auf 3.945. Bei den Übrigen Hotels erhöhte sich die Anzahl der Mitarbeiter auf 1.536. Dies basiert im Wesentlichen auf dem weiteren Ausbau der Marke TUI Blue. Bei den Northern Hotels stieg die Anzahl der Mitarbeiter leicht um 2,4 % auf 9.826. KREUZFAHRTENIm Segment Kreuzfahrten stieg die Anzahl der Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 % auf 328 an. Die Erhöhung war in erster Linie auf die Neubauprojekte im Expeditionsbereich sowie einen leichten Aufbau bei Marella Cruises zurückzuführen. ZIELGEBIETSERLEBNISSE (TUI DESTINATION EXPERIENCES)Das Segment Zielgebietserlebnisse verzeichnete zum Bilanzstichtag im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg der Mitarbeiterzahl um 56,5 % auf 8.469. Dies resultiert hauptsächlich aus dem Erwerb der Sparte Destination Management von der Hotelbeds Group. Darüber hinaus stieg die Mitarbeiterzahl durch den organisatorischen Wechsel von Mitarbeitern aus Großbritannien in den Bereich Zielgebietserlebnisse. REGION NORDIm Vergleich zum Vorjahr sank die Mitarbeiterzahl in der Region Nord um 11,9 % auf 12.513. Dies ist im Wesentlichen auf den organisatorischen Wechsel von Mitarbeitern aus Großbritannien in den Bereich Zielgebietserlebnisse zurückzuführen. REGION ZENTRALDie Anzahl der Mitarbeiter blieb in der Region Zentral zum Bilanzstichtag mit 10.389 nahezu auf Vorjahresniveau. In Deutschland und Österreich blieb die Beschäftigtenzahl nahezu konstant. Die Schweiz verzeichnete einen leichten Personalanstieg auf 509 Mitarbeiter. Insbesondere in Polen stieg die Anzahl der Mitarbeiter durch Shop-Neueröffnungen auf 671. REGION WESTDie Mitarbeiterzahl in der Region West ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 % auf 6.595 gestiegen. Insbesondere resultiert dies aus einem Aufbau im Bereich Airline in den Niederlanden und Belgien. Dem gegenüber steht ein Rückgang in Frankreich. ALLE ÜBRIGEN SEGMENTEDie Kategorie "Alle übrigen Segmente" blieb mit 3.609 Mitarbeitern nahezu auf Vorjahresniveau. Im Corporate Center erhöhte sich die Anzahl der Beschäftigten insbesondere durch den Aufbau neuer Funktionen um 9,3 % auf 317 Mitarbeiter. Die Anzahl der Mitarbeiter in den Head Office-Funktionen in UK stieg um 4,5 % auf 299. Im Bereich Future Markets reduzierte sich die Mitarbeiterzahl um 21,1 % auf 359, im Wesentlichen bedingt durch organisatorische Veränderungen in Indien. Mitarbeiter nach Regionen*scroll
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Übersicht über die Mitarbeiter nach Sitz der Gesellschaft. Mit 79 % ist der Großteil unserer Mitarbeiter in Europa beschäftigt. In Großbritannien ging die Anzahl der Mitarbeiter aufgrund des organisatorischen Wechsels in den Bereich Zielgebietserlebnisse auf 17 % zurück. In Deutschland waren rund 15 % aller Mitarbeiter beschäftigt, gefolgt von Spanien mit rund 14 %. Durch den Erwerb der Sparte Destination Management von der Hotelbeds Group sind elf neue Länder hinzugekommen. Dies spiegelt sich vor allem in einem Anstieg der Mitarbeiterzahlen außerhalb Europas wider. Weitere Mitarbeiterkennzahlenscroll
Personalaufwandscroll
Das Vergütungspaket bei der TUI Group enthält verschiedene Bausteine, die sich an länder- und gesellschaftsspezifischen Rahmenbedingungen orientieren. Dabei werden Marktüblichkeit und Angemessenheit berücksichtigt. In Abhängigkeit von der jeweiligen Funktion kann das Vergütungspaket, neben einem fixen Grundgehalt, auch variable Bestandteile beinhalten. Damit sollen die individuellen Leistungen der Mitarbeiter honoriert und gleichzeitig deren nachhaltige Beteiligung an den langfristigen Unternehmenszielen gefördert werden. Aufgrund von Aktienoptionsmöglichkeiten kann das Seniormanagement überdies direkt an der Wertsteigerung des Unternehmens partizipieren. Der Personalaufwand des TUI Konzerns erhöhte sich im Berichtszeitraum um 3,4 % auf 2.436 Mio. €. Der Anstieg der Aufwendungen für Löhne und Gehälter im Vergleich zum Vorjahr resultiert insbesondere aus einer höheren Mitarbeiterzahl in den operativen Bereichen sowie Tarifanpassungen. WEITERE HR-THEMENALTERSVORSORGEInnerhalb der TUI Group bieten viele Konzerngesellschaften ihren Mitarbeitern Altersversorgungsmodelle in Form von Direktzusagen oder über eine Pensionskasse an bzw. beteiligen sich zusätzlich mit Beiträgen an der Altersvorsorge ihrer Beschäftigten. Für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung der Beschäftigten in Deutschland wurden Gruppenverträge mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Mit diesem Angebot können die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile vor allem bei der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung über eine Direktversicherung optimal genutzt werden. ALTERSTEILZEITDas Altersteilzeitgesetz bietet den deutschen Konzerngesellschaften zur Flexibilisierung ihrer betrieblichen Personal- und Nachfolgeplanung ein zusätzliches Instrument zur Gestaltung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand. Diese Möglichkeit wird durch aktuelle Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen teilweise unterstützt und verstärkt genutzt. Die erforderliche Absicherung der im Blockmodell angesparten Wertguthaben gegen eine etwaige Insolvenz des Arbeitgebers zum Auszahlungszeitpunkt betrug zum Bilanzstichtag für 227 Altersteilzeitverträge insgesamt 9,4 Mio. € im Rahmen eines Kapitalanlagemodells. GLOBAL EMPLOYMENTSTATEMENTEin weiterer Meilenstein in diesem Geschäftsjahr ist der Beschluss über die Veröffentlichung eines Global Employment Statement. Dieses zielt auf eine faire und respektvolle Behandlung von Mitarbeitern aller Ebenen sowie die Einhaltung von geltenden Gesetzen und Industriestandards ab. Hiermit möchte TUI in Bezug auf Menschenrechte, Diskriminierungsbekämpfung, Zwangsarbeitsschutz, Kinderarbeitsbekämpfung, Vergütung, Koalitionsfreiheit, Gesundheit und Sicherheit, Diversität sowie Personalentwicklung und Feedbackkultur gruppenweite Bekenntnisse abgeben, die sowohl für die eigenen als auch für Beschäftigte unserer Vertragspartner Geltung erlangen sollen. ARBEITNEHMERVERTRETUNGIm nationalen wie internationalen Umfeld, auf betrieblicher sowie auf überbetrieblicher Ebene gibt es im TUI Konzern eine Vielzahl von Mitbestimmungsgremien wie lokale Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte in den Unternehmen und den Konzernbetriebsrat. Die Mitglieder dieser Gremien vertreten die Interessen der Mitarbeiter in Deutschland. Sie sorgen über ihre gesetzlichen Beteiligungs- und Initiativrechte für eine interessengerechte Vertretung der Mitarbeiter in allen personalrelevanten Fragen und stellen die Einhaltung von Arbeitnehmerrechten sicher. Der Konzernbetriebsrat ist das auf oberster Ebene der betrieblichen Mitbestimmung des Konzerns für die Arbeitnehmer in den deutschen Gesellschaften existierende Gremium. Es setzte sich im Geschäftsjahr aus 28 Vertretern aus 21 Gesellschaften zusammen. Die jeweiligen Gremien verschaffen sich über die Entsendung ihrer Vertreter in den Konzernbetriebsrat einen kontinuierlichen und aktuellen Wissensstand über die strukturellen und operativen Herausforderungen im Konzern. Sie gewährleisten durch ihre Mitbestimmung und die daran anschließende Mitgestaltung umzusetzender Anforderungen und Themen einen hohen Durchdringungsgrad innerhalb der Konzernbelegschaft. In diesem Zusammenhang haben sowohl der Konzernbetriebsrat als auch die lokalen Betriebsräte in Deutschland einen wichtigen Beitrag in der Umsetzung der HR-Strategie durch den Abschluss von begleitenden Betriebsvereinbarungen geleistet. Ein wichtiges Projekt war der Abschluss einer Konzernbetriebsvereinbarung zur Einführung von Langzeitkonten für die deutschen Konzerngesellschaften. Damit wurden Rahmenbedingungen dafür geschaffen, zu einem späteren Zeitpunkt eine bezahlte Freizeit wie z. B. einen vorgezogenen Ruhestand oder ein Sabbatical anzutreten. Im nächsten Schritt soll das Langzeitkontenmodell implementiert werden. Auf europäischer Ebene besteht das TUI Europa Forum auf einen ordnungsgemäßen Informations- und Konsultationsprozess bei grenzüberschreitenden Maßnahmen, die die Interessen der Mitarbeiter in mindestens zwei Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (sowie der Schweiz) betreffen. Das TUI Europa Forum vertritt die Interessen unserer Mitarbeiter in den Auslandsgesellschaften und verantwortet damit eine starke fördernde und integrative Aufgabe. Im Geschäftsjahr konnten 45 Repräsentanten von Arbeitnehmervertretern aus 14 Ländern in das Forum entsandt werden. Die Themen für das TEF in diesem Berichtszeitraum umfassten u. a. die Etablierung eines grenzüberschreitenden Group Occupational Health Management sowie diverse strategisch ausgerichtete Projekte im europäischen Ausland. Security, Health &SafetyAuch im vergangenen Berichtszeitraum hat Group Security, Health &Safety (Group SHS), als Konzernsicherheit der TUI AG, das ganzheitliche und konzernweit geltende Schutzkonzept für Kunden und Mitarbeiter, die Reputation des Unternehmens und seine Vermögenswerte weiterentwickelt. Der regelmäßige Austausch mit den Tochtergesellschaften sowie mit relevanten Fachabteilungen des Konzerns liefert die Basis für ein professionelles und bedarfsgerechtes Sicherheitsmanagement. Dabei handelt Group SHS proaktiv und nachhaltig: Entwicklungen in unseren Destinationen werden fortlaufend beobachtet und analysiert, Maßnahmen zur Reaktion vorbereitet und Sondersituationen bewältigt. Zusammen mit der anschließenden Nachbereitung (Lessons Learnt und Anpassung von Prozessen) wird dieser Zyklus als fortlaufender und ineinandergreifender Prozess gelebt. Im Berichtszeitraum wurden standardisierte, konzernweit anwendbare Mechanismen, wie etwa Leitlinien, operative Handlungsanweisungen und -prozesse, weiterentwickelt und implementiert. Sie stellen eine schnelle und sachgerechte Reaktion auf sicherheitsrelevante Ereignisse sowie die proaktive Abwehr von Gefahren sicher. Beispiele hierfür sind Leitlinien für Sicherheitsmaßnahmen in Hotels &Resorts, bei Geschäftsreisen oder für das Ereignis- und Krisenmanagement. Diese Mechanismen basieren auf einer ganzheitlichen Risikoanalyse, die aktuelle Ereignisse, naturbezogene, gesellschaftliche und politische Entwicklungen in den Zielgebieten, Gesundheitsinformationen sowie sicherheitsrelevante Lageinformationen staatlicher Stellen berücksichtigt. Sie bilden die Grundlage der Beratungsleistung von Group SHS, etwa in Form von Sicherheitsfortbildungen oder Beratungsgesprächen, Maßnahmen oder Planunterlagen. Die Mechanismen gelten gruppenweit und werden auch denjenigen Unternehmen, bei denen die Unternehmenssteuerung nicht der TUI AG obliegt, zur Umsetzung empfohlen. Auf dieser Grundlage wirken die mit Sicherheitsfragen befassten Stellen des gesamten Konzerns in einem Netzwerk unter Koordinierung von Group SHS zusammen. Hierdurch werden eine flächendeckende Betreuung des gesamten Konzerns sowie ein abgestimmtes, koordiniertes und an die Bedürfnisse des jeweiligen Bereichs angepasstes Vorgehen in Sicherheitsfragen gewährleistet. Dieser Standard wird durch regelmäßige Beratungs- und Evaluierungsreisen in die Zielgebiete und unsere Hotels &Resorts sichergestellt. Group SHS hat im Berichtszeitraum 15 Evaluierungsreisen in verschiedene Destinationen durchgeführt. Dabei werden vor Ort nicht nur Erkenntnisse zu den Sicherheitsstandards unserer Hotels erlangt. Der Austausch mit Hotelmanagern sowie mit Vertretern von TUI Destination Experiences und von Sicherheits- und Tourismusbehörden liefert darüber hinaus ein Gesamtbild der entsprechenden Destination und ihrer Herausforderungen für die TUI Group als integrierten Reisekonzern. Durch die Berichterstattung an das Management besteht die Möglichkeit, weitere Maßnahmen anzustoßen und zu orchestrieren. Im Geschäftsjahr 2018 wurden zahlreiche in den Qualitätssicherungsprozess eingebettete Audits durchgeführt. So wurden seitens Group SHS insgesamt ca. 5.400 Safety und Security Audits initiiert. Neben der Beratung in Sicherheitsfragen kommt der konzerninternen Fortbildung und Sensibilisierung unserer Mitarbeiter eine besondere Bedeutung zu. Mitarbeiter der Reisebüros und an Flughafenstationen erhielten zusätzlich eine spezifische, an ihr Tätigkeitsumfeld angepasste Sicherheitsberatung. Die TUI AG verfügt über ein konzernweit geltendes Ereignis- und Krisenmanagementsystem. Dieses kam beispielsweise bei tropischen Stürmen, Erdbeben und Waldbränden sowie bei gesundheitsrelevanten Vorfällen erfolgreich zur Anwendung. Unsere Mechanismen zur Ereignisbewältigung umfassen neben der Lageerhebung und Lageverdichtung vor Ort auch die Frage, wie Gäste und Mitarbeiter betroffen sind und welche Unterstützung erforderlich ist, sowie die Abstimmung mit staatlichen Stellen vor Ort, in Europa und mit weiteren Partnern. 24 / 7-Lagezentren bilden die Basis für eine schnelle und sachgerechte Reaktion auf kritische Ereignisse. Eine entsprechende Berichterstattung stellt sicher, dass das Management über alle wichtigen Ereignisse und Entwicklungen Kenntnis erhält und fortlaufend informiert ist. Compliance / Bekämpfung von Korruption und BestechungAngaben zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung in der TUI Group erfolgen in diesem Geschäftsbericht ab Seite 125 im Rahmen der Corporate Governance-Berichterstattung über Compliance. JAHRESABSCHLUSS DER TUI AGKurzfassung nach HGBErtragslage der TUI AGDer Jahresabschluss der TUI AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt und vom Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft. Er wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Der Jahresabschluss ist im Internet dauerhaft verfügbar unter www.tuigroup.com und kann als Sonderdruck bei der TUI AG angefordert werden. Im vorliegenden Geschäftsbericht ist der Lagebericht der TUI AG mit dem Lagebericht der TUI Group zusammengefasst. Gewinn- und Verlustrechnungder TUI AGscroll
Die Ertragslage der TUI AG als Obergesellschaft des Konzerns bestimmt sich maßgeblich aus den Ergebnissen ihrer Konzerngesellschaften, die direkt über Ergebnisabführungsverträge mit ihr verbunden sind oder ihre Gewinne aufgrund von Beschlüssen an sie ausschütten. UMSATZERLOSE UND SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEDer Anstieg der Umsatzerlöse des Geschäftsjahres resultierte im Wesentlichen aus gestiegenen Lizenzerlösen durch die Einführung eines geänderten Lizenzpreismodells. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge war im Wesentlichen auf gegenüber dem Vorjahr gesunkene Erträge aus Kursgewinnen zurückzuführen. Diesen Erträgen standen Aufwendungen aus Kursverlusten in ähnlicher Höhe gegenüber, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurden. Weiterhin enthielten die sonstigen betrieblichen Erträge insbesondere Erträge aus konzerninternen Weiterbelastungen, denen aus anderen Konzernunternehmen an die TUI AG weiterbelastete Aufwendungen in nahezu identischer Höhe gegenüberstanden, die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gezeigt wurden. AUFWENDUNGENDer Personalaufwand stieg im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 an. Die Aufwendungen für Altersversorgung haben sich im Wesentlichen aufgrund der Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen erhöht. Der Anstieg der Löhne und Gehälter war insbesondere auf Sonderzahlungen und Aktienoptionen aus Mehrjahresvergütungsmodellen für Mitglieder von Leitungsgremien zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassten im Wesentlichen Aufwendungen für den Finanz- und Geldverkehr, Honorare, Gebühren, Dienstleistungen, Zuführungen zu Wertberichtigungen, sonstige Verwaltungskosten sowie Aufwendungen aus Kursverlusten und aus der konzerninternen Verrechnung von Dienstleistungen. Insbesondere die geringeren Aufwendungen aus Kursverlusten führten zu geringeren sonstigen betrieblichen Aufwendungen. BETEILIGUNGSERGEBNISIm abgelaufenen Geschäftsjahr war das Beteiligungsergebnis der TUI AG durch Ausschüttungen der TUI Cruises GmbH und der TUI Travel Holdings über die TUI Travel Ltd. im Rahmen des Erwerbs des TUI Nordics Holding AB geprägt. Darüber hinaus enthielt das Beteiligungsergebnis Erträge aus Ergebnisübernahmen von Hotelunternehmen sowie von Gesellschaften, die dem Zentralbereich zuzuordnen waren. Das Beteiligungsergebnis umfasste weiterhin Aufwendungen aus Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen, die zu einer entsprechenden Minderung des Beteiligungsergebnisses führten. Die Verlustübernahmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr an. ABSCHREIBUNGEN AUF FINANZANLAGENDie Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen betrafen im Berichtsjahr im Wesentlichen eine Tochtergesellschaft, die dem Zentralbereich zuzuordnen ist, sowie eine türkische Hotelbeteiligung. Weiterhin wurden im Geschäftsjahr Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen erfasst. ZINSERGEBNISDer Rückgang des Zinsergebnisses resultierte auch aus einem Anstieg des Zinswaufwands (an verbundene Unternehmen). Dieser Effekt konnte durch die Erhöhung der langfristigen Darlehen an Konzerngesellschaften durch die TUI AG und damit verbundenen Zinserträge nicht vollständig kompensiert werden. STEUERNDie Steuern des abgelaufenen Geschäftsjahres betrafen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie sonstige Steuern. Latente Steuern waren nicht enthalten. JAHRESERGEBNISFür das Geschäftsjahr 2018 ergab sich ein Jahresüberschuss der TUI AG von 983,4 Mio. €. Vermögens- und Finanzlage der TUI AGDie Vermögens- und Finanzlage der TUI AG und ihre Bilanzstrukturen sind durch ihre Funktion als Obergesellschaft des TUI Konzerns geprägt. Die Bilanzsumme erhöhte sich im Geschäftsjahr 2018 um 6,1 % auf 10,4 Mrd. €. Kurzbilanz (HGB-Abschluss)der TUI AGscroll
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENSDas Anlagevermögen bestand am Bilanzstichtag nahezu vollständig aus Finanzanlagen. Der Anstieg der Finanzanlagen ist insbesondere auf die Erwerbe der TUI Nordic Holding AB und der TUI Portugal SA sowie auf die Durchführung von Kapitalerhöhungen bei Tochtergesellschaften zurückzuführen. ENTWICKLUNG DES UMLAUFVERMÖGENSDer Rückgang des Umlaufvermögens um 12,1 % auf 2.359,8 Mio. € entfiel im Wesentlichen auf den Rückgang der Finanzmittel und der Forderungen / Wertpapiere, die im Vorjahr kurzfristig fällige Geldmarktfonds enthielten. ENTWICKLUNG DER KAPITALSTRUKTUR DER TUI AGEIGENKAPITALDas Eigenkapital der TUI AG erhöhte sich um 608,8 Mio. € auf 5.801,5 Mio. €. Das gezeichnete Kapital der TUI AG besteht aus nennwertlosen Stückaktien, die jeweils in gleichem Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt rund 2,56 €. Das gezeichnete Kapital der TUI AG zum Ende des Geschäftsjahres 2018 stieg infolge der Begebung von Belegschaftsaktien. Zum Ende des Geschäftsjahres setzte sich das gezeichnete Kapital damit aus 587.901.304 Aktien zusammen. Die Kapitalrücklage erhöhte sich im Geschäftsjahr 2018 durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien und aktienbasierter Vergütung um insgesamt 5,9 Mio. €. Bei den Gewinnrücklagen handelte es sich ausschließlich um andere Gewinnrücklagen. Es bestanden keine satzungsmäßigen Bestimmungen zur Bildung von Rücklagen. Der Jahresüberschuss betrug 983,4 Mio. €. Unter Berücksichtigung eines Gewinnvortrages von 814,0 Mio. € ergab sich ein Bilanzgewinn von 1.797,4 Mio. €. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres für die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,72 € je Stückaktie zu verwenden und den nach Abzug der Dividendensumme von 423,3 Mio. € verbleibenden Betrag von 1374,1 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen. Die Eigenkapitalquote stieg im Geschäftsjahr 2018 auf 55,9 % (Vorjahr 53,1 %). RÜCKSTELLUNGENDie Rückstellungen nahmen um 100,6 Mio. € auf 361,9 Mio. € ab. Sie setzten sich aus Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 144,5 Mio. € (Vorjahr 136,0 Mio. €), Steuerrückstellungen in Höhe von 122,6 Mio. € (Vorjahr 196,1 Mio. €) und sonstigen Rückstellungen in Höhe von 94,8 Mio. € (Vorjahr 130,4 Mio. €) zusammen. Während die Pensionsrückstellungen im abgelaufenen Geschäftsjahr leicht antiegen, verminderten sich im Vergleich zum Vorjahr die Steuerrückstellungen und die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Personalkosten und übrigen Risiken. VERBINDLICHKEITENDie Verbindlichkeiten der TUI AG betrugen 4.217,4 Mio. € und nahmen um 90,3 Mio. € oder 2,2 % zu. Im Oktober 2016 begab die TUI AG eine unbesicherte Anleihe in Höhe von 300,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum Oktober 2021. Die Einnahmen aus der Begebung dieser Anleihe hat die TUI AG verwendet, um eine im September 2014 begebene, fünfjährige Anleihe vorzeitig zu kündigen und zurückzuzahlen. Im Juli 2018 ist die TUI AG unbesicherte Schuldscheinverbindlichkeiten mit Banken in Höhe von 425,0 Mio. € eingegangen. Diese dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung und haben Laufzeiten zwischen fünf und zehn Jahren. Der Anstieg der Verbindlichkeiten ist im Wesentlichen auf den Geschäftsverkehr der in den Cash Pool einbezogenen Tochtergesellschaften der TUI AG zurückführen. Die Nettofinanzposition (Finanzmittel und Wertpapiere des Umlaufvermögens abzüglich Anleihen und Schuldscheindarlehen) verringerte sich gegenüber dem Vorjahr und war im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 164,3 Mio. € deutlich positiv. KAPITALBEVORRATUNGSBESCHLÜSSEAngaben zu neuen und bestehenden Kapitalbevorratungsbeschlüssen der Hauptversammlungen sind im folgenden Kapitel Übernahmerechtliche Angaben zu finden. TUI AKTIETUI Aktie legt seit dem Zusammenschluss mit TUI Travel um 61 % zuIm Vierjahreszeitraum zeigt das TUI Papier eine deutliche Outperformance. So stieg der Total Shareholder Return (TSR) der Aktie seit der Ankündigung des Zusammenschlusses mit TUI Travel im Juni 2014 um 61 % und entwickelte sich damit deutlich besser als der FTSE 100 (+ 31 %) und der DAX 30 (+ 23 %). In einem von makroökonomischen und geopolitischen Herausforderungen geprägten Marktumfeld konnte die TUI Group die angekündigten Merger-Synergien in Höhe von 100 Mio. € vollständig realisieren, die Transformation zu einem führenden Anbieter von Urlaubsprodukten forcieren und wichtige Digitalisierungsinitiativen anstoßen. Gleichzeitig schüttete der Konzern in diesem Zeitraum rund 1,6 Mrd. € an Dividenden an seine Aktionäre aus (inklusive des Dividendenvorschlags für das Geschäftsjahr 2018) und steigerte zum vierten Mal in Folge sein operatives Ergebnis auf Basis konstanter Wechselkurse um mehr als 10 %. Die Aktienkursentwicklung unterstreicht, dass die TUI Group als ein führender Anbieter mit eigenen Hotel- und Kreuzfahrtprodukten und von attraktiven Urlaubserlebnissen mit seinem eigenen direkten Vertrieb gut positioniert ist. Die Strategie der doppelten Diversifizierung, das heißt unser ausgewogenes Portfolio an Märkten und Destinationen, macht uns robust, lässt uns flexibel auf die unterschiedlichen Marktgegebenheiten reagieren und bildet die Voraussetzung für die weitere Umsetzung der Wachstumsstrategie. TUI Aktie zeigt auch im Geschäftsjahr 2018 deutliche OutperformanceDie TUI Aktie startete mit einem Kurs von 14,53 € in das Geschäftsjahr und konnte, gestützt durch gute Geschäftsjahresergebnisse, weitere Fortschritte bei der Transformation und der Vorstellung der neuen Digitalisierungsstrategie, im weiteren Verlauf deutlich zulegen. Kurz nach dem Kapitalmarkttag für Analysten und Investoren mit einem Themenspezial zum Kreuzfahrtsegment erreichte das Papier am 17. Mai 2018 seinen Geschäftsjahreshöchststand von 20,66 €. Danach prägten externe Herausforderungen das Marktumfeld: Zum einen belasteten die Beeinträchtigungen im Flugverkehr, vor allem infolge der Streiks der französischen Fluglotsen, zum anderen zeigte der ungewöhnlich warme und langanhaltende Sommer in Nordeuropa Auswirkungen auf das Buchungsverhalten der Kunden. Hinzu kamen eingetrübte Ergebnisprognosen anderer Unternehmen der Touristikbranche, die auch bei der TUI Aktie zu Kursreaktionen führten. Darüber hinaus spitzte sich der Handelsstreit zwischen den USA und China sowie der Türkei immer weiter zu, was die Marktteilnehmer an den internationalen Kapitalmärkten zunehmend verunsicherte und unter anderem einen starken Verfall der türkischen Lira nach sich zog. Zum Ende des Geschäftsjahres drehte die TUI Aktie wieder ins Plus und profitierte von guten Buchungszahlen und der Bestätigung der operativen Ergebnisprognose auf Basis konstanter Wechselkurse. Dies stellt einmal mehr die Stärke und Robustheit unseres transformierten Geschäftsmodells in einem herausfordernden Umfeld unter Beweis. So konnte der Total Shareholder Return des TUI Papiers in 2018 insgesamt um 17 % zulegen, während der FTSE 100 lediglich um 6 % anstieg und der DAX 30 rund 5 % einbüßte. Angaben zur TUI Aktie30. September 2018scroll
Kursverlauf der TUI Aktie (GESCHÄFTSJAHR 2018) in %![]() Kursverlauf seit Ankündigung des Zusammenschlusses der TUI AG mit der TUI Travel PLC in %![]() Langfristige Kursentwicklung der TUI Aktie (Xetra)scroll
Notierungen, Indizes und HandelDie TUI Aktie hat ihre Hauptnotiz im Premiumsegment des Main Market der Londoner Börse und notiert in der FTSE-UK-Indexserie einschließlich des FTSE 100, des bedeutendsten britischen Aktienindex. Darüber hinaus ist sie mit einer Zweitnotiz im elektronischen Handelssystem Xetra sowie an der Börse Hannover gelistet. TUI ist zudem im Nachhaltigkeitsindex FTSE4Good gelistet und im Ethibel Investment Register vertreten. 2018 wurde TUI von RobecoSam in das Sustainability Yearbook mit der Auszeichnung ,Silver Class' aufgenommen. TUI nahm erneut an der Bewertung durch CDP Climate Change teil. Die Ergebnisse werden Anfang 2019 bekanntgegeben. Im Geschäftsjahr 2018 betrug das durchschnittliche Handelsvolumen pro Tag an der Londoner Börse rund 1,3 Mio. Stücke, während auf Xetra täglich rund 0,6 Mio. Stücke gehandelt wurden. Bezogen auf alle Handelsplattformen umfasste das tägliche Volumen in Großbritannien rund 3,4 Mio. und in der Euro-Linie ca. 1,8 Mio. Aktien. Somit verzeichnete sowohl die Pfund- als auch die Euro-Linie eine hohe Liquidität für den Handel von institutionellen und privaten Investoren. AnalystenempfehlungenAnalystenempfehlungen (30.9.2018) in %![]() Analysen und Empfehlungen von Finanzanalysten sind Entscheidungsgrundlage für institutionelle sowie private Investoren. Im Berichtsjahr veröffentlichten mehr als 20 Analysten regelmäßig Studien zur TUI Group. Im September 2018 empfahlen 63 % das TUI Papier zum "Kauf", 32 % votierten für "Halten" und ein Analyst empfahl die Aktie zu "Verkaufen". AktionärsstrukturAktionärsstruktur (30.9.2018) in %![]() + Die aktuelle Aktionärsstruktur und die Stimmrechtsmitteilungen nach §33 WpHG online: www.tuigroup.com/de-de/investoren/aktie/ aktionaersstruktur und www.tuigroup.com/de-de/investoren/news Geografische Aktionärsstruktur (30.9.2018) in %![]() Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 befanden sich rund 75 % der TUI Aktien im Streubesitz. Etwa 7 % aller TUI Aktien entfielen auf Privataktionäre, rund 65 % auf institutionelle Investoren sowie Finanzinstitute und etwa 28 % lagen in den Händen von strategischen Investoren. Nach Auswertung des Aktienregisters lagen die Aktien überwiegend bei Investoren im EU-Raum. DividendenpolitikErgebnis- und Dividendenentwicklung der TUI Aktiescroll
Im Rahmen des Zusammenschlusses mit TUI Travel hat die TUI Group eine Dividendenpolitik definiert. Danach steigert sich die Dividende im Einklang mit dem Wachstum des bereinigten EBITA auf Basis konstanter Wechselkurse. Entsprechend wird der Hauptversammlung vorgeschlagen, für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende in Höhe von 0,72 € je Stückaktie an die Aktionäre auszuschütten. Investor RelationsInvestor Relations basiert bei der TUI Group auf einem offenen und kontinuierlichen Dialog sowie einer transparenten Kommunikation mit unseren Privataktionären, institutionellen Investoren, Equity- und Credit-Analysten sowie Kreditgebern. Es sprechen drei Gründe für ein Investment in die TUI Aktie: 1 STARKE STRATEGISCHE POSITION Unser integriertes Geschäftsmodell deckt die gesamte touristische Wertschöpfungskette ab - vom Vertrieb über den Flug, den Aufenthalt im Hotel oder auf dem Kreuzfahrtschiff bis zur Exkursion organisiert von unserer Zielgebietsagentur vor Ort. TUI begleitet ihre Kunden während der gesamten Reise, um die Kundenzufriedenheit und -bindung und damit die Profitabilität zu steigern. Wir sind überzeugt, dass dies ein strategischer Vorteil gegenüber unseren Wettbewerbern ist. 2 STARKES ERGEBNISWACHSTUM TUI agiert in einem Wachstumsmarkt und konnte dank ihrer starken Positionierung das operative Ergebnis in den vergangenen Jahren deutlich steigern. So wuchs das bereinigte EBITA auf Basis konstanter Wechselkurse zum vierten Mal in Folge um mehr als 10 %. Zukünftiges Wachstum erzielen wir durch die weitere Umsetzung der Wachstumsstrategie und die zunehmende Realisierung der Vorteile aus den Digitalisierungsinitiativen. 3 STARKE LIQUIDITÄTSGENERIERUNG Die TUI zeichnet sich durch finanzielle Stabilität und eine hohe operative Cash Conversion* aus. Der Konzern hat eine klare Finanzpolitik definiert, Coverage Ratio und Leverage Ratio in den vergangenen Jahren verbessert und zahlt gleichzeitig eine attraktive Dividende an seine Aktionäre. + Weitere Informationen online: www.tuigroup.com/de-de/investoren Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden in einer Vielzahl von Gesprächen die Wachstumsstrategie des integrierten Touristikkonzerns, die Digitalisierungsinitiativen und die Geschäftsentwicklung in den einzelnen Unternehmensbereichen diskutiert, um eine realistische Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der TUI Group zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang suchte das Führungsteam der TUI den Dialog mit den Investoren auf Roadshows und Konferenzen in London, Dublin, Frankfurt am Main, Berlin, München, Zürich, Wien, Mailand, Madrid, Amsterdam, Brüssel, Paris, Oslo, Kopenhagen, Tokio, New York, Boston, Chicago, Montreal und Toronto. Daneben legt das TUI Investor Relations-Team großen Wert auf den direkten Kontakt mit den Privatanlegern. So präsentierten die IR-Mitarbeiter die TUI Group im Rahmen von Veranstaltungen der Aktionärsvereinigungen und beantworteten hier Fragen dieser Zielgruppe. Eine weitere bedeutende Plattform für den Dialog mit Privataktionären war zudem der IR-Stand auf der Hauptversammlung. Darüber hinaus wendet sich die TUI mit einem umfassenden Informationsangebot auf ihrer Website an Analysten, Investoren sowie private Anleger und hat unter anderem alle Ergebnis-Telefonkonferenzen live übertragen und umfassende Informationen zum Kapitalmarkttag zur Verfügung gestellt. ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABENgemäß § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB und erläuternder BerichtZusammensetzung des gezeichneten KapitalsDas gezeichnete Kapital der TUI AG besteht aus nennwertlosen Stückaktien, die jeweils in gleichem Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der auf die einzelne Aktie rechnerisch entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt rund 2,56 €. Das in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg und Hannover eingetragene gezeichnete Kapital der TUI AG setzte sich zum Ende des Geschäftsjahres 2018 aus 587.901.304 Aktien zusammen (Vorjahr 587.386.900 Aktien) und betrug insgesamt 1.502.945.818,40 €. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFENBeschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der TUI AG nicht bekannt. BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 % DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITENFolgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte erreichen oder überschreiten, sind dem Vorstand der TUI AG gemeldet worden: Alexey Mordashov, Russland, hat uns am 15. Dezember 2016 gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der TUI AG, Hannover, Deutschland, am 12. Dezember 2016 die Schwelle von 20 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 20,01 % (entsprechend 117.484.579 Stimmrechten) betrug. Sämtliche Stimmrechte sind Alexey Mordashov gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Auf Basis der seitdem an die TUI AG gerichteten Mitteilungen gemäß § 19 MAR betrug sein Stimmrechtsanteil an der TUI AG zum 30. September 2018 24,998 %. Aktionärsstruktur (30.9.2018) in %![]() Zum Ende des Geschäftsjahres 2018 befanden sich rund 75 % der TUI Aktien im Streubesitz. Etwa 7 % aller TUI Aktien entfielen auf Privataktionäre, rund 65 % auf institutionelle Investoren sowie Finanzinstitute und etwa 28 % lagen in den Händen von strategischen Investoren. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihenAktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestanden und bestehen nicht. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausübenSoweit die TUI AG im Rahmen ihres Mitarbeiteraktienprogramms Aktien an die Mitarbeiter ausgibt, werden die Aktien den Mitarbeitern (teilweise mit einer unternehmensseitigen Sperrfrist) unmittelbar übertragen. Die begünstigten Mitarbeiter können die ihnen aus den Mitarbeiteraktien zustehenden Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben. Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder und Änderung der SatzungDie Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richten sich nach §§ 84 f. AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG. Satzungsänderungen erfolgen nach den Regelungen der §§ 179 ff. AktG in Verbindung mit § 24 der Satzung der TUI AG. Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe oder zum AktienrückkaufDie Hauptversammlung vom 13. Februar 2018 hat den Vorstand der TUI AG ermächtigt, eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 12. August 2019. Weiterhin hat die Hauptversammlung vom 13. Februar 2018 ein genehmigtes Kapital zur Ausgabe von Belegschaftsaktien über 30,0 Mio. € beschlossen. Der Vorstand der TUI AG ist ermächtigt, dieses genehmigte Kapital bis zum 12. Februar 2023 einmal oder mehrmals durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien gegen Bareinlage zu nutzen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 514.404 neue Belegschaftsaktien ausgegeben, sodass das genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag noch rund 28,7 Mio. € beträgt. Die Hauptversammlung am 9. Februar 2016 hat ein bedingtes Kapital zur Ausgabe von Schuldverschreibungen in Höhe von 150.0 Mio. € beschlossen. Die Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten sowie Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (mit und ohne Laufzeitbegrenzung) ist auf einen Nominalbetrag von 2,0 Mrd. € beschränkt und bis zum 8. Februar 2021 befristet. Weiterhin hat die Hauptversammlung vom 9. Februar 2016 eine Ermächtigung zur Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen um insgesamt höchstens 150,0 Mio. € beschlossen. Diese Ermächtigung hat eine Gültigkeit bis zum 8. Februar 2021. Ebenfalls auf der Hauptversammlung am 9. Februar 2016 ist ein Beschluss zur Schaffung eines genehmigten Kapitals zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen in Höhe von 570,0 Mio. € gefasst worden. Die Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen ist auf 300.0 Mio. € beschränkt. Die Ermächtigung für dieses genehmigte Kapital endet am 8. Februar 2021. Von den Ermächtigungen aus dem Jahr 2016 wurde bisher kein Gebrauch gemacht. → Vergleiche Ziffer (23) Gezeichnetes Kapital im Konzernanhang auf Seite 206 sowie Ziffer (6) gezeichnetes Kapital im Jahresabschluss der TUI AG. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, und die hieraus folgenden WirkungenDie ausstehenden Finanzierungsinstrumente enthalten zum Teil Klauseln für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control). Ein Kontrollwechsel liegt insbesondere dann vor, wenn ein Dritter direkt oder indirekt die Kontrolle über mindestens 50 % oder die Mehrheit der stimmberechtigten Aktien der TUI AG erwirbt. Im Falle eines Kontrollwechsels muss den Gläubigern der Schuldscheindarlehen über 425,0 Mio. € und der festverzinslichen Anleihe über 300,0 Mio. € der Rückkauf angeboten werden. Für die syndizierte Kreditfazilität in Höhe von 1,75 Mrd. €, die zum Bilanzstichtag mit 102,4 Mio. € mittels der Inanspruchnahme von Bankavalen ausgenutzt war, ist im Falle des Kontrollwechsels ein Kündigungsrecht seitens der Kreditgeber vorgesehen. Entsprechendes gilt auch für mehrere bilaterale Avallinien in einem Gesamtvolumen von 85,0 Mio. £, die mit verschiedenen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen wurden und die zum Bilanzstichtag mit 27,3 Mio. £ in Anspruch genommen waren. Darüber hinaus bestehen keine Vereinbarungen in Garantien, Leasing-, Options- und anderen Finanzierungsverträgen, die umfangreiche vorzeitige Rückzahlungsverpflichtungen auslösen könnten, die für die Liquidität des Konzerns von erheblicher Bedeutung wären. Neben den vorgenannten Finanzierungsinstrumenten beinhaltet eine Rahmenvereinbarung zwischen der Familie Riu und der TUI AG eine Klausel für den Fall eines Kontrollwechsels bei der TUI AG. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn eine definierte Hauptversammlungspräsenzmehrheit einer Aktionärsgruppe besteht bzw. wenn ein Drittel der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat einer Aktionärsgruppe zuzurechnen ist. Im Falle des Kontrollwechsels hat die Familie Riu das Recht, von der TUI mindestens 20 % und maximal sämtliche von der TUI gehaltenen Anteile an der RIUSA II S. A. zu erwerben. Eine entsprechende Vereinbarung hinsichtlich eines Kontrollwechsels bei der TUI AG besteht mit der El Chiaty Group. Ein Kontrollwechsel liegt auch hier vor, wenn eine definierte Hauptversammlungspräsenzmehrheit einer Aktionärsgruppe besteht bzw. wenn ein Drittel der Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat einer Aktionärsgruppe zuzurechnen ist. Die El Chiaty Group hat in diesem Fall das Recht, von der TUI jeweils mindestens 15 % und maximal alle von der TUI gehaltenen Anteile an den gemeinsamen Hotelgesellschaften in Ägypten und den Vereinigten Arabischen Emiraten zu erwerben. Für das Joint Venture TUI Cruises GmbH zwischen Royal Caribbean Cruises Ltd. und der TUI AG wurde ebenfalls eine Vereinbarung für den Fall eines Kontrollwechsels bei der TUI AG getroffen. Sie beinhaltet für den Partner das Recht, eine Auflösung des Joint Venture zu verlangen und den Anteil der TUI AG zu einem gegenüber dem Verkaufspreis für den eigenen Anteil reduzierten Kaufpreis zu erwerben. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht. CORPORATE GOVERNANCEAUFSICHTSRAT UND VORSTANDAufsichtsratscroll
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Vertreter der Arbeitnehmer. a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 AktG. b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 AktG. Vorstandscroll
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Alle Angaben beziehen sich auf den 30. September 2018 bzw. auf den Zeitpunkt des Ausscheidens
aus dem Vorstand im Geschäftsjahr 2018. a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 AktG. b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 AktG. CORPORATE GOVERNANCE-BERICHTErklärung zur Unternehmensführung (Teil des Lageberichts)Die Grundsätze verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der TUI AG. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Geschäftsjahr 2018 ausführlich mit Themen der Corporate Governance beschäftigt. Der Vorstand berichtet in diesem Kapitel - zugleich auch für den Aufsichtsrat - gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) bzw. § 289a HGB sowie gemäß Disclosure and Transparency Rules (DTR) 7.2 bzw. Listing Rule (LR) 9.8.7R über die Corporate Governance im Unternehmen. 1. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktGFür die TUI AG als Aktiengesellschaft deutschen Rechts sind Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG verpflichtet, sich zur Anwendung des DCGK zu erklären. + www.dcgk.de/en/code.html WORTLAUT DER ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2018"Vorstand und Aufsichtsrat erklären gemäß § 161 AktG: Seit Abgabe der letzten jährlichen Entsprechenserklärung im Dezember 2017 wurde und wird den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 entsprochen." Ort der Veröffentlichung: + www.tuigroup.com/de-de/investoren/corporate-governance 2. UK Corporate Governance-Erklärung gemäß Ziff. 7.2 DTR bzw. LR 9.8.7RFür die TUI AG als ausländisches Unternehmen mit einem Premium-Listing an der London Stock Exchange sind Vorstand und Aufsichtsrat gemäß Ziff. 7.2 DTR bzw. LR 9.8.7R verpflichtet, sich zur Anwendung des UK Corporate Governance Code (UK CGC) zu erklären. Im Zuge des Zusammenschlusses hatte die TUI AG angekündigt, in praktikablem Maße auch dem UK CGC + https://www.frc.org.uk/getattachment/ca7e94c4-b9a9-49e2-a824-ad76a322873c/UK-Corporate-Governance-Code-April-2016.pdf zu entsprechen. Die Anforderungen beider Kodizes sind in vielerlei Hinsicht ähnlich. Es gibt aber Aspekte, die inkompatibel sind (in manchen Fällen wegen des unterschiedlichen Rechts in Deutschland und im Vereinigten Königreich). Aus diesem Grund wurde in manchen Punkten von den Kodexvorgaben und der so genannten Best Practice in Großbritannien abgewichen. So schreibt das für die TUI AG geltende deutsche Aktiengesetz zwingend ein dualistisches System vor (siehe auch unten den Abschnitt "Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat" auf Seite 120). Dieses dualistische System unterscheidet sich vom monistischen System im Vereinigten Königreich, auf dem der UK CGC beruht. Auch einige Grundsätze zur Zusammensetzung und Arbeitsweise der Organe einer deutschen Aktiengesellschaft unterscheiden sich von denen einer britischen Gesellschaft (z. B. gibt es die Funktion des so genannten Company Secretary nicht). Vorstand und Aufsichtsrat haben daher nachstehend dargelegt, in welchen Bereichen dem UK CGC nicht entsprochen wird, und die Gründe für die Abweichungen erläutert. Überdies haben Vorstand und Aufsichtsrat erklärt, in welchen Bereichen die TUI AG zwar nicht dem Wortlaut des UK CGC entspricht, aber dem Sinn und Zweck der entsprechenden Regelung gerecht wird. Unterüberschriften beziehen sich zur besseren Orientierung der Aktionäre auf die Abschnitte des UK CGC. WORTLAUT DER UK CORPORATE GOVERNANCE-ERKLÄRUNG 2018"Vorstand und Aufsichtsrat erklären gemäß DTR 7.2 bzw. LR 9.8.7R: "Abgesehen von den nachstehend genannten und erläuterten Abweichungen hat die TUI AG die Bestimmungen des UK CGC in der Fassung vom April 2016 einschließlich seiner wesentlichen Grundsätze über den gesamten Berichtszeitraum eingehalten." Ort der Veröffentlichung: + www.tuigroup.com/de-de/investoren/corporate-governance BESTIMMUNG EINES SENIOR INDEPENDENT DIRECTOR (A1.2, A4.1)Nach deutschem Recht und Deutschem Corporate Governance Kodex ist die Funktion eines so genannten Senior Independent Director nicht vorgesehen. Stattdessen können Aktionäre sämtliche Anliegen in der Hauptversammlung ansprechen. In der Hauptversammlung stehen der Vorstand und der Vorsitzende des Aufsichtsrats für Fragen zur Verfügung und beide sind gesetzlich verpflichtet, angemessen zu antworten. Auch außerhalb der Hauptversammlung können sich Aktionäre an den Vorstand, insbesondere an den Vorsitzenden des Vorstands oder den Finanzvorstand sowie zu aufsichtsratsspezifischen Themen an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder einen seiner Stellvertreter, wenden. Sir Michael Hodgkinson, der vor dem Zusammenschluss Deputy Chairman und Senior Independent Director der TUI Travel PLC war, wurde im Februar 2016 erneut zum weiteren stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der TUI AG neben Frank Jakobi gewählt (dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz ein Mitglied des Aufsichtsrats der Arbeitnehmer sein muss). Nachdem Sir Michael Hodgkinson mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Februar 2018 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist, hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 13. Februar 2018 im Anschluss an die Hauptversammlung an seiner Stelle Peter Long zum weiteren stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. AUFTEILUNG DER ZUSTÄNDIGKEITEN - VORSITZENDER DES AUFSICHTSRATS UND VORSITZENDER DES VORSTANDS (A2.1)Die Funktionen des Vorsitzenden des Aufsichtsrats (Prof. Dr. Klaus Mangold) und des Vorsitzenden des Vorstands (Friedrich Joussen) sind nach dem deutschen Aktiengesetz im Rahmen des dualistischen Systems eindeutig getrennt. Es ist nicht erforderlich, darüber hinaus festzulegen, wie die Zuständigkeiten aufgeteilt sind. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Ansicht, dass die TUI AG insofern dem Sinn und Zweck des UK CGC gerecht wird. UNABHÄNGIGKEIT DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER (B1.1)Nach dem UK CGC muss das Board in seinem jährlichen Bericht für jeden Non-Executive Director angeben, ob es ihn als unabhängig im Sinne des UK CGC ansieht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind aufgrund der dem Aufsichtsrat durch das deutsche Aktiengesetz zugewiesenen Aufgaben als Non-Executive Directors im Sinne des UK CGC einzuordnen. Nach dem UK CGC sind Personen unabhängig, wenn sie aufgrund ihrer Persönlichkeit und in ihrem Urteil unabhängig sind und es keine Beziehungen oder Umstände gibt, die ihr Urteil beeinflussen oder beeinflussen könnten. Allerdings bezieht die TUI AG ihre Erklärung bezüglich der Unabhängigkeit nicht auf die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat (für eine genauere Beschreibung von Arbeitnehmer- und Anteilseignervertretern und den zugrunde liegenden Erwägungen siehe unten). Nach Einschätzung des Aufsichtsrats sind sechs seiner neun Mitglieder auf Anteilseignerseite (der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist nach dem UK CGC nicht zu berücksichtigen) unabhängig im Sinn des UK CGC. Die als unabhängig erachteten Anteilseignervertreter sind: Prof. Dr. Edgar Ernst, Valerie Gooding, Janis Kong, Coline McConville, Angelika Gifford und Sir Michael Hodgkinson (bis 13. Februar 2018) bzw. Dr. Dieter Zetsche (ab dem 13. Februar 2018). Zudem war der Vorsitzende des Aufsichtsrats bei seiner Wahl zum Vorsitzenden im Jahr 2011 und seiner Wiederwahl im Februar 2016 unabhängig und ist es immer noch (auch bei seiner Wahl in den Aufsichtsrat im Januar 2010 war Prof. Dr. Klaus Mangold als unabhängig zu erachten). Die nach dem UK CGC als nicht unabhängig angesehenen Aufsichtsratsmitglieder sind Carmen Riu Güell, Alexey Mordashov und Peter Long. Bei seiner Einschätzung hat der Aufsichtsrat insbesondere die nachfolgend genannten Gesichtspunkte berücksichtigt: ANTEILSEIGNER- UND ARBEITNEHMERVERTRETERDer Aufsichtsrat der TUI AG besteht aus zehn Mitgliedern, die von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt werden ("Anteilseignervertreter"), und zehn Mitgliedern, die die Arbeitnehmer der TUI AG vertreten ("Arbeitnehmervertreter"). Das unterscheidet sich von der Praxis in Großbritannien, wo typischerweise nur Aufsichtsratsmitglieder, die Großaktionäre vertreten, als Anteilseignervertreter bezeichnet werden, und nur solche Anteilseignervertreter gelten aufgrund ihrer Verbindung zu einem Großaktionär als nicht unabhängig im Sinn des UK CGC. Bei der TUI AG sind nur die Anteilseignervertreter Carmen Riu Güell (Riu-Hotels, ca. 3,4 % der Stimmrechte) und Alexey Mordashov (ca. 24,998 % der Stimmrechte über die von ihm mehrheitlich kontrollierte Unifirm Ltd.) mit großen Aktionären verbunden oder gleichzeitig Aktionäre. Zudem bestehen Gemeinschaftsunternehmen der TUI AG mit der Riu Hotels S. A. sowie TUI Russia &CIS (wobei Letzteres von Herrn Mordashov mehrheitlich kontrolliert wird) (Näheres dazu auf Seite 108 des Geschäftsberichts). Peter Long war bis zu seiner Wahl in den Aufsichtsrat im Februar 2016 von Dezember 2014 bis Februar 2016 Co-Vorsitzender des Vorstands der TUI AG. Davor war er seit 2007 Mitglied des Vorstands der TUI AG und Chief Executive Officer von TUI Travel PLC. Weder Carmen Riu Güell noch Alexey Mordashov oder Peter Long sind daher als unabhängig im Sinn des UK CGC anzusehen. Sieben der zehn Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats werden von den wahlberechtigten Arbeitnehmern des TUI Konzerns gewählt. Drei Arbeitnehmervertreter werden von einer deutschen Gewerkschaft vorgeschlagen (ver.di). Nach dem UK CGC wären so genannte Directors, die im Konzern angestellt sind oder in den vergangenen fünf Jahren angestellt waren oder die an der betrieblichen Altersvorsorge des Konzerns teilnehmen, grundsätzlich nicht als unabhängig zu erachten. In Großbritannien sind angestellte Directors in der Regel aktuelle oder ehemalige Führungskräfte ("Executives"). Im Gegensatz dazu müssen nach deutschem Recht die von den Mitarbeitern gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Arbeitnehmer des Konzerns sein und von den Arbeitnehmern ohne Einflussnahme von Vorstand oder Aufsichtsrat gewählt werden. Zudem darf der Anstellungsvertrag von Arbeitnehmervertretern nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Die Arbeitnehmervertreter können ferner ebenso wie andere Arbeitnehmer an Altersvorsorgeplänen des Konzerns teilnehmen. Gewerkschaftsvertreter werden zwar von der Gewerkschaft vorgeschlagen und sind bei der Gewerkschaft beschäftigt, sind aber als Arbeitnehmervertreter einzuordnen. Sie können nur von ihrer jeweiligen Gewerkschaft aus dem Aufsichtsrat abberufen werden. Weder Vorstand noch Aufsichtsrat sind an der Bestellung oder Abberufung von Gewerkschaftsvertretern beteiligt. DIE HÄLFTE DES BOARDS SOLLEN UNABHÄNGIGE NON-EXECUTIVE DIRECTORS SEIN (B1.2)Da im Lichte des UK CGC ausschließlich die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat betrachtet werden, ist mit sechs unabhängigen Mitgliedern (ohne den Vorsitzenden des Aufsichtsrats) mehr als die Hälfte der Mitglieder als unabhängig zu erachten. NOMINATION COMMITTEE - ZUSAMMENSETZUNG UND AUFGABEN (B2.1)Die Funktion des Nomination Committee einer typischen britischen Gesellschaft wird in der TUI AG von zwei Ausschüssen des Aufsichtsrats erfüllt: Nach den Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und für seine Ausschüsse (die den "Terms of Reference" einer britischen Kapitalgesellschaft entsprechen) empfiehlt der Nominierungsausschuss dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten als Anteilseignervertreter für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung. Das Präsidium definiert die Anforderungen für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie deren Vergütung und empfiehlt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten. Auf dieser Grundlage bestellt sodann der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Dieses Vorgehen unterscheidet sich von dem in Großbritannien, wo alle so genannten Directors von den Aktionären durch die Hauptversammlung gewählt werden. Allerdings haben die Aktionäre in Deutschland in jeder ordentlichen Hauptversammlung darüber zu entscheiden, ob sie die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr entlasten. Seit der ordentlichen Hauptversammlung 2015 hat die TUI AG das Verfahren bei der Entscheidung über die Entlastung geändert, damit - wie in Großbritannien üblich - über die Entlastung jedes einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds gesondert abgestimmt werden kann. Die TUI AG beabsichtigt, diese Praxis fortzusetzen. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass die TUI AG dem Sinn und Zweck des UK CGC gerecht wird, soweit dies praktikabel ist. Weder nach deutschem Recht noch nach Deutschem Corporate Governance Kodex ist es erforderlich, dass die Mehrheit der Mitglieder des Nominierungsausschusses unabhängig ist. Zwei der vier Mitglieder des Nominierungsausschusses sind entweder selbst Großaktionäre oder mit diesen verbunden (Carmen Riu Güell und Alexey Mordashov) und daher nicht unabhängig im Sinn des UK CGC. Bis zum 13. Februar 2018 waren die verbleibenden beiden Mitglieder, Sir Michael Hodgkinson und Prof. Dr. Klaus Mangold (Vorsitzender des Aufsichtsrats), unabhängig. Am 13. Februar 2018 hat Peter Long Sir Michael Hodgkinson als Mitglied des Nominierungsausschusses ersetzt, sodass nur Prof. Dr. Klaus Mangold im Sinne des UK CGC unabhängig ist. Die TUI AG erfüllt daher nicht die Anforderung des UK CGC, wonach die Mehrheit der Mitglieder des Nominierungsausschusses unabhängig sein soll. Die TUI AG ist aber der Ansicht, dass die aktuelle Besetzung des Nominierungsausschusses eine zuverlässige und auf Erfahrung basierende Vorauswahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite sicherstellt und gleichzeitig eine überschaubare Größe darstellt. Eine Veröffentlichung der Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats, seiner Ausschüsse (einschließlich des Prüfungsausschusses) und des Vorstands ist nach deutschem Recht und dem Deutschen Corporate Governance Kodex nicht vorgesehen. Die TUI AG entspricht daher nicht dieser Anforderung des UK CGC. ABSCHNITT ÜBER DEN NOMINIERUNGSAUSSCHUSS IM GESCHÄFTSBERICHT (B2.4)Zu den Tätigkeiten des Nominierungsausschusses siehe Seite 19, die Teil des Schreibens des Vorsitzenden des Aufsichtsrats an die Aktionäre ist. Die Nachfolgeplanung für Führungskräfte unterhalb der Vorstandsebene betreibt der Vorstand. Das Präsidium ist für die Nachfolgeplanung im Vorstand zuständig. REGELN FÜR DIE BESTELLUNG VON NON-EXECUTIVE DIRECTORS (B3.2)Aufsichtsratsmitglieder werden im Einklang mit den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes und der Satzung der TUI AG bestellt. Die Satzung ist jederzeit auf der Website www.tuigroup.com/de-de/investoren/corporate-governance zugänglich. BERATUNG UND DIENSTE DES COMPANY SECRETARY (B5.2)In deutschen Unternehmen gibt es die Funktion des Company Secretary nicht. Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erhalten aber vom Board Office der TUI AG Beratung oder andere benötigte Dienstleistungen. Das Board Office fungiert dabei als Schnittstelle für Unternehmensangelegenheiten von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern und stellt sicher, dass Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen (das heißt Vorbereitung von Tagesordnungen, Protokollierung der Sitzungen und Sicherstellung der Beachtung der jeweils einschlägigen deutschen und britischen Rechtsvorschriften und Empfehlungen zur Corporate Governance) regelkonform ablaufen. Das Board Office unterstützt ferner den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, den Vorsitzenden des Vorstands, den Finanzvorstand und die Vorsitzenden des Prüfungs- und des Strategieausschusses. Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder können zudem über den Group Director Legal, Compliance &Board Office und das Board Office rechtlichen Rat einholen. Der Aufsichtsrat kann sich darüber hinaus mit Fragen zu sämtlichen Angelegenheiten direkt an den Vorstand wenden. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Ansicht, dass die TUI AG dem Sinn und Zweck des UK CGC gerecht wird. BEWERTUNG DER LEISTUNG DES BOARDS (B6)Die Leistung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds wird vom Aufsichtsrat jährlich mit Blick auf die Jahreserfolgsvergütung bewertet. Im Rahmen dieser Bewertung prüft der Aufsichtsrat auch die individuelle Gesamtleistung als Teil des Gesamtvorstands. Eine externe Leistungsbewertung des Vorstands wird jedoch nicht durchgeführt. Die Effizienz des Aufsichtsrats wird üblicherweise nicht jährlich überprüft. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder dem Aufsichtsratsplenum Rückmeldung geben, wann und wie immer es zweckmäßig oder erforderlich ist. Eine externe Bewertung, die die Arbeit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats einschließt, wird mit Hilfe individueller Interviews und anonymisierter Rückmeldungen vorgenommen. Vorstandsmitglieder können sich am externen Bewertungsverfahren des Aufsichtsrats beteiligen. Die Gesamtergebnisse werden im Aufsichtsratsplenum vorgestellt, und es werden gegebenenfalls zweckmäßige Maßnahmen vorgeschlagen und erörtert. Die letzte externe Prüfung des Aufsichtsrats wurde im Jahr 2015 von Board Consultants International durchgeführt. Board Consultants International hat keine sonstigen Verbindungen zur TUI AG. Zuletzt hat sich der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 8. Februar 2016 mit einem Update zur Effizienzprüfung und mit aus dem Ergebnis der Effizienzprüfung abgeleiteten Maßnahmen befasst. Ende des Jahres 2018 wurde eine interne Effizienzprüfung durchgeführt. Die Durchführung einer Effizienzprüfung mit externer Unterstützung ist für das Jahr 2019 geplant. JÄHRLICHE WIEDERWAHL DURCH DIE AKTIONÄRE IN DER HAUPTVERSAMMLUNG (B7.1)Kein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied wird jährlich neu gewählt. Wie vorstehend bereits erläutert, lässt die TUI AG aber im Hinblick auf den UK CGC und die britische Best Practice über die Entlastung jedes Mitglieds des Vorstands und des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung, die über den Jahresabschluss des jeweils vorangegangenen Geschäftsjahres beschließt, freiwillig im Weg der Einzelentlastung beschließen. Die TUI AG beabsichtigt, diese Praxis so fortzusetzen. Das Ende der Bestelldauer von Mitgliedern des Aufsichtsrats ist der Tabelle "Aufsichtsrat und Vorstand" ab Seite 112 zu entnehmen. Aktuelle Lebensläufe aller Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sind unter www.tuigroup.com/de-de/investoren/corporate-governance veröffentlicht. ZUTREFFENDER, AUSGEWOGENER UND VERSTÄNDLICHER JAHRESABSCHLUSS UND GESCHÄFTSBERICHT (C1.1)Die Aufstellung von Jahresabschluss und Geschäftsbericht einer deutschen Aktiengesellschaft obliegt allein dem Vorstand. Gemäß § 243 Abs. 2 HGB muss der Jahresabschluss klar und übersichtlich sein und einen realistischen Überblick über die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft vermitteln. Das entspricht insoweit den Anforderungen des UK CGC, nach dem Jahresabschluss und Geschäftsbericht zutreffend, ausgewogen und verständlich sein müssen. Der Vorstand ist - obgleich die Bewertung nicht dem Prüfungsausschuss übertragen wurde - vor diesem Hintergrund überzeugt, dass der vorgelegte Geschäftsbericht beiden Anforderungen genügt. EINSETZUNG UND ARBEITSWEISE DES REMUNERATION COMMITTEE (D2), VERGÜTUNG (D1)In der deutschen Governance-Struktur gibt es kein gesondertes Remuneration Committee. Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands wird vom Aufsichtsrat und damit unter Beteiligung der Arbeitnehmervertreter auf Grundlage der Empfehlungen des Präsidiums überprüft und festgesetzt. Zuständigkeit und Aufgaben des Präsidiums werden in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt. Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und der Mitglieder der Ausschüsse des Aufsichtsrats wird von den Aktionären in der Hauptversammlung beschlossen und ist in der Satzung geregelt. Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands enthalten keine Rückforderungs- oder Malusregelungen. Solche Regelungen sind in Deutschland noch nicht weit verbreitet und je nach Ausgestaltung schwer durchsetzbar. Es gibt jedoch verschiedene vertragliche und gesetzliche Bestimmungen, nach denen Vergütungskomponenten verringert oder verwirkt werden können oder die es der TUI AG ermöglichen, gegenüber Mitgliedern des Vorstands Schadensersatz geltend zu machen. Erstens sehen die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands vor, dass die Jahreserfolgsvergütung und der LTIP verwirkt werden, wenn die TUI AG den Dienstvertrag - im Fall der Jahreserfolgsvergütung - vor Ablauf des einjährigen Leistungszeitraums oder, im Fall des LTIP, vor Ablauf des betreffenden Leistungszeitraums außerordentlich fristlos kündigt. Zweitens kann der Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG die Vergütung der Mitglieder des Vorstands unter bestimmten außerordentlichen Umständen im Fall einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der TUI AG herabsetzen. Drittens können Mitglieder des Vorstands im Fall einer Verletzung ihrer Sorgfalts- und Treuepflichten nach deutschem Aktienrecht auf Schadensersatz haften. Sämtliche Details der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Vergütungsbericht ab Seite 128 zu entnehmen. KÜNDIGUNGSFRISTEN FÜR EXECUTIVE DIRECTORS (D1.5)Mitglieder des Vorstands werden entsprechend der üblichen Praxis in Deutschland für drei bis fünf Jahre bestellt. Das entspricht nicht der UK CGC-Empfehlung, der zufolge Kündigungsfristen oder Vertragslaufzeiten ein Jahr oder weniger betragen sollen. Die Dienstverträge enthalten jedoch Höchstgrenzen für die im Fall des Ausscheidens zu zahlenden Beträge. → Anmerkungen im Vergütungsbericht ab Seite 128. DIALOG MIT AKTIONÄREN (E1)In deutschen Unternehmen gehörte es bisher nicht zur üblichen Praxis, dass Mitglieder des Aufsichtsrats für Treffen mit bedeutenden Aktionären zur Verfügung stehen. Allerdings sieht der Deutsche Corporate Governance Kodex nunmehr in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 in Ziffer 5.2 vor, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats in angemessenem Rahmen bereit sein sollte, mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen. Von dieser Möglichkeit haben Aktionäre im Geschäftsjahr 2018 keinen Gebrauch gemacht (siehe unten). Einen Überblick über alle Treffen des Vorstands mit Aktionären, an denen auch Mitarbeiter von Investor Relations teilgenommen haben, gibt nachstehende Tabelle. Dialog mit Aktionärenscroll
Legende: Friedrich Joussen (FJ), Horst Baier (HB), Birgit Conix (BC) Bei den Treffen zwischen Aktionären und Mitgliedern des Vorstands wurden u. a. folgende Schwerpunktthemen erörtert:
Wenn sich der Vorsitzende des Aufsichtsrats, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats (Anteilseignervertreter) oder Mitglieder des Vorstands mit bedeutenden Aktionären oder Investoren treffen, berichten sie über diese Treffen. Überdies werden ein monatlicher Investor Relations-Bericht sowie anlassbezogene Einschätzungen von Brokern an Vorstand und Aufsichtsrat übermittelt. Sie enthalten Updates zur Aktienkursentwicklung, Analysen der Verkäuferseite sowie Rückmeldungen und Einschätzungen von Investoren. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Ansicht, dass die TUI AG insofern dem Sinn und Zweck des UK CGC gerecht wird. HAUPTVERSAMMLUNGSBESCHLUSS ZUM JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS (E2.1)In Deutschland ist es nicht üblich, dass die Hauptversammlung über die Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses beschließt. Die ordentliche Hauptversammlung 2018 beschloss daher nicht über die Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses, und es ist auch nicht beabsichtigt, dass die ordentliche Hauptversammlung 2019 über die Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses beschließt. Der erste Tagesordnungspunkt der ordentlichen Hauptversammlung der TUI AG ist jedoch - wie nach deutschem Recht erforderlich - die Vorlage des Jahres- und Konzernabschlusses. Unter diesem Tagesordnungspunkt wird der Vorstand den Jahres- und Konzernabschluss und der Vorsitzende des Aufsichtsrats insbesondere den Bericht des Aufsichtsrats (einschließlich dieser Erklärung zur UK Corporate Governance) erläutern. Aktionäre werden Gelegenheit haben, ihre Fragen zu stellen. Üblicherweise werden in Hauptversammlungen deutscher Aktiengesellschaften Fragen gestellt, und nach deutschem Recht müssen sie grundsätzlich auch beantwortet werden. Das entspricht der Praxis deutscher Aktiengesellschaften und zudem vollständig dem Deutschen Corporate Governance Kodex. Obwohl es nicht dem UK CGC entspricht, dass die Hauptversammlung keinen Beschluss zu Jahresabschluss und Geschäftsbericht fasst, ist die TUI AG der Ansicht, dass dieses Vorgehen den Aktionären ausreichend Gelegenheit bietet, im Rahmen der Hauptversammlung Fragen zu stellen oder Bedenken zu äußern, die sie möglicherweise in Bezug auf Jahresabschluss und Geschäftsbericht haben, und darauf Antworten zu erhalten. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Ansicht, dass die TUI AG - soweit umsetzbar -dem Sinn und Zweck des UK CGC gerecht wird. VERSENDUNG DER UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG AN DIE AKTIONÄRE (E2.4)Die Hauptversammlung 2018 fand am 13. Februar 2018 statt. Entsprechend den deutschen Rechtsvorschriften wurde die Einberufung der Hauptversammlung 2018 (einschließlich ihrer Agendapunkte und Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat) am 4. Januar 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bis 30 Tage vor der Hauptversammlung hatten die Aktionäre sodann das Recht, zusätzliche Agendapunkte zu beantragen. Nach dem Verstreichen dieser Frist - und im Einklang mit den deutschen Gepflogenheiten -wurde die kombinierte Einladung zur Hauptversammlung mit Erläuterungen am 18. Januar 2018 an die Aktionäre versandt, was zu einer Unterschreitung der Frist von 20 Werktagen nach dem UK CGC führte (obgleich es mehr als die nach deutschem Recht geforderten 21 Tage waren). Die Einberufung der Hauptversammlung wurde außer per Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 4. Januar 2018 auch auf der Website der TUI AG zugänglich gemacht. Da überdies keine zusätzlichen Agendapunkte von Aktionären verlangt wurden, entsprach diese Veröffentlichung auch der Einladung, die letztendlich an die Aktionäre versandt wurde. Darüber hinaus hat die TUI AG ihren Geschäftsbericht für das am 30. September 2017 zu Ende gegangene Geschäftsjahr bereits am 13. Dezember 2017 und somit deutlich früher als 20 Tage vor der Hauptversammlung 2018 veröffentlicht. Einem vergleichbaren Zeitplan wird auch für die Hauptversammlung 2019 gefolgt werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind daher der Ansicht, dass die TUI AG insoweit dem Sinn und Zweck des UK CGC gerecht wird." 3. Weitere Informationen zur Corporate GovernanceARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRATDie TUI AG ist eine Gesellschaft deutschen Rechts. Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechts ist das dualistische Führungssystem. Dieses weist dem Vorstand die Leitung und dem Aufsichtsrat die Kontrolle des Unternehmens zu. Vorstand und Aufsichtsrat der TUI AG arbeiten bei der Steuerung und Überwachung des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen, wobei die Gremien sowohl hinsichtlich der Mitgliedschaft als auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt sind. Beide Organe sind verpflichtet, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Der Vorstand der TUI AG bestand zum Bilanzstichtag 30. September 2018 aus sieben Mitgliedern. Er führt die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung im Interesse des Unternehmens. Die Zuständigkeitsbereiche des Vorstands sind in einer gesonderten Übersicht angegeben. → Zu den Ressorts siehe die Tabellen "Aufsichtsrat und Vorstand" ab Seite 112. Der Aufsichtsrat bestand zum Bilanzstichtag 30. September 2018 nach Gesetz und Satzung aus 20 Mitgliedern. Er berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er ist in Strategie und Planung sowie in alle Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Für bedeutende Geschäftsvorgänge - wie die Festlegung der Jahresplanung, größere Akquisitionen und Desinvestitionen - beinhaltet die Geschäftsordnung für den Vorstand Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Für ihre Arbeit haben sich der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss eine Geschäftsordnung gegeben. Zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen tagen die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer auch getrennt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Strategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung und die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements sowie über die Compliance. Die Arbeit des Vorstands erfolgt auf Grundlage einer vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung. Die TUI AG hat für alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D &O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt abgeschlossen. Der Selbstbehalt beträgt 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung. ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATSZum Bilanzstichtag 30. September 2018 gehörten dem Aufsichtsrat der TUI AG 20 Mitglieder an. Der Aufsichtsrat war im Geschäftsjahr 2018 so zusammengesetzt, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung verfügten. Als Ziele für seine Zusammensetzung hat sich der Aufsichtsrat u. a. umfassende Branchenkenntnisse, eine Mindestanzahl von fünf unabhängigen Mitgliedern auf Anteilseignerseite, mindestens fünf Mitglieder mit internationaler Erfahrung sowie Vielfalt (Diversity) gesetzt (siehe auch die Diversitätskonzepte für Aufsichtsrat und Vorstand ab Seite 123 dieses Berichts). Zwölf Mitglieder des Aufsichtsrats verfügten über große internationale Erfahrung. Aufgrund der unterschiedlichen Erfahrungen der Mitglieder war die Zusammensetzung des Aufsichtsrats insgesamt durch eine große Vielfalt von relevanten Erfahrungen, Fähigkeiten und Branchenkenntnissen geprägt. Dem Aufsichtsrat gehörten auf Anteilseignerseite keine Mitglieder an, die in einer geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zur Gesellschaft, zu deren Vorstand oder Dritten standen, sodass in dieser Hinsicht keine wesentlichen Interessenkonflikte bestanden. Sieben Vertreter der Anteilseigner (einschließlich des Vorsitzenden, welcher nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Zählung berücksichtigt werden kann) waren unabhängig. Die sieben unabhängigen Mitglieder waren Herr Prof. Dr. Edgar Ernst, Frau Angelika Gifford, Frau Valerie Gooding, Sir Michael Hodgkinson (bis 13. Februar 2018), Dr. Dieter Zetsche (ab dem 13. Februar 2018), Frau Janis Kong, Frau Coline McConville und Herr Prof. Dr. Klaus Mangold. Entsprechend den Empfehlungen des DCGK wurden die Vertreter der Anteilseigner bei den Wahlen zum Aufsichtsrat in den entsprechenden Hauptversammlungen (Oktober 2014, Februar 2016, Februar 2018) einzeln für fünf Jahre gewählt. Bei ihrer Wahl zu Mitgliedern des Aufsichtsrats waren lediglich Prof. Dr. Klaus Mangold und Sir Michael Hodgkinson älter als 68 Jahre. Der Aufsichtsrat hielt in beiden Fällen ein Abweichen von seiner Regelaltersgrenze für geboten. Zur Vollendung der Integration und Sicherstellung der Kontinuität in der Arbeit des Gremiums sah der Aufsichtsrat die umfangreiche Erfahrung von Herrn Prof. Dr. Klaus Mangold und Sir Michael Hodgkinson als hilfreich an. Mit Herrn Peter Long ist seit der Hauptversammlung 2016 am 9. Februar 2016 ein ehemaliges Mitglied des Vorstands im Aufsichtsrat vertreten. AUSSCHÜSSE DES AUFSICHTSRATS UND ZUSAMMENSETZUNGZum Bilanzstichtag 30. September 2018 hatte der Aufsichtsrat mit dem Präsidium, dem Prüfungsausschuss, dem Nominierungsausschuss und dem Strategieausschuss vier Ausschüsse zu seiner Unterstützung gebildet. Überdies bestand der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG einzurichtende Ausschuss (Vermittlungsausschuss). Präsidium und Prüfungsausschuss bestehen aus acht Mitgliedern und sind paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner (einschließlich der jeweiligen Ausschussvorsitzenden) und der Arbeitnehmer besetzt. Das Präsidium bereitet insbesondere die Bestellung von Mitgliedern des Vorstands einschließlich der Bedingungen der Anstellungsverträge und der Vorschläge für ihre Vergütung vor. Aufgabe des Prüfungsausschusses ist es, den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion zu unterstützen. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist unabhängiger Finanzexperte und verfügt aus seiner beruflichen Praxis über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Der Nominierungsausschuss ist entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt. Aufgabe seiner vier Mitglieder ist es, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Der Strategieausschuss hat nach der Hauptversammlung 2016 seine Arbeit aufgenommen und soll den Vorstand bei der Erarbeitung und Umsetzung der Unternehmensstrategie intensiv beraten und überwachen. Für den Aufsichtsrat bereitet er die jährliche Strategieklausur vor, hat allerdings keine Befugnisse, für den Aufsichtsrat Entscheidungen zu treffen. Er besteht aus fünf Vertretern der Anteilseigner und einem Vertreter der Arbeitnehmer. INTERESSENKONFLIKTEVorstand und Aufsichtsrat sind dem Unternehmensinteresse der TUI AG verpflichtet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 trat kein Interessenkonflikt auf, der dem Aufsichtsrat offenzulegen war. Kein Mitglied von Aufsichtsrat oder Vorstand hat Organfunktionen bei Wettbewerbern oder Beraterverträge mit diesen. FESTLEGUNGEN NACH §§ 76 ABS. 4 , 111 ABS. 5 AKTGDem Aufsichtsrat gehörten zum Bilanzstichtag sowohl mindestens 30 % weibliche als auch mindestens 30 % männliche Mitglieder an, sodass die Anforderungen gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG erfüllt waren. Weder die Seite der Anteilseigner- noch die der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hat der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 2 AktG widersprochen. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG beschlossen, dass bis zum 31. Oktober 2020 eine Frau Mitglied des Vorstands sein soll. Dieses Ziel war im Berichtszeitraum mit der Zugehörigkeit von Frau Dr. Elke Eller zum Vorstand erreicht und mit der Bestellung von Frau Birgit Conix zum Vorstand seit dem 15. Juli 2018 übererfüllt. Der Vorstand seinerseits hat gemäß § 76 Abs. 4 AktG beschlossen, dass der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands 20 % und in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands 30 % betragen soll. Beide Zielgrößen sollen zum 30. September 2020 erreicht werden. Die TUI AG hat deshalb in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen implementiert, die darauf ausgerichtet sind, den Frauenanteil langfristig und nachhaltig zu steigern. Dazu gehören u. a. die Frauenförderung in Talentprogrammen und die gezielte Ansprache im Stellenbesetzungsprozess. Zudem soll im Besetzungsprozess für Positionen im Senior Leadership Team immer mindestens eine Frau auf der Shortlist sein. Durch diese Maßnahmen konnte in der TUI AG der Frauenanteil zum 30. September 2018 von 18 % auf 24 % auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands gesteigert und damit das Ziel von 20 % übertroffen werden. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands konnte der Frauenanteil mit 24 % konstant gehalten werden. Auf diesen Ebenen ist die Fluktuation allgemein gering. Deshalb kann der Frauenanteil nur langsam erhöht werden. Trotz aller getroffenen Maßnahmen stehen die Eignung und Qualifikation der Kandidaten bei der Besetzung offener Positionen im Vordergrund. AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNGDie Aktionäre der TUI AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Diese beschließt über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. Bei den Abstimmungen gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich teilnehmen können, haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der TUI AG eingesetzten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ihrer Wahl ausüben zu lassen. Den Aktionären ist es außerdem möglich, ihre Stimme im Vorfeld der Hauptversammlung per Internet an die Stimmrechtsvertreter der TUI AG abzugeben. Zudem können sich die Aktionäre für den elektronischen Versand der Hauptversammlungsunterlagen registrieren lassen. Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen werden gemäß aktienrechtlichen Vorschriften veröffentlicht und auf der Website der TUI AG in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Während der Hauptversammlung können die Vorträge des Aufsichtsratsvorsitzenden und des Vorstands zeitgleich im Internet verfolgt werden. RISIKOMANAGEMENTDer verantwortungsbewusste Umgang mit geschäftlichen Risiken gehört zu den Grundsätzen guter Corporate Governance. Dem Vorstand der TUI AG und dem Management im TUI Konzern stehen umfassende konzernübergreifende und unternehmensspezifische Berichts- und Kontrollsysteme zur Verfügung, die die Erfassung, Bewertung und Steuerung dieser Risiken ermöglichen. Die Systeme werden kontinuierlich weiterentwickelt, den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst und von den Abschlussprüfern überprüft. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über bestehende Risiken und deren Entwicklung. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses einschließlich der Berichterstattung, der Wirksamkeit des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Compliance sowie der Abschlussprüfung. Einzelheiten zum Risikomanagement im TUI Konzern sind im Risikobericht dargestellt. Hierin ist der gemäß Handelsgesetzbuch (§§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) geforderte Bericht zum rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystem enthalten. → Risikobericht: Siehe Seite 40. TRANSPARENZDie TUI AG setzt die Teilnehmer am Kapitalmarkt und die interessierte Öffentlichkeit unverzüglich, regelmäßig und zeitgleich über die wirtschaftliche Lage des Konzerns und neue Tatsachen in Kenntnis. Der Geschäftsbericht sowie die Zwischenberichte werden im Rahmen der dafür vorgegebenen Fristen veröffentlicht. Über aktuelle Ereignisse und neue Entwicklungen informieren Pressemeldungen und gegebenenfalls Ad-hoc-Mitteilungen. Die Website www.tuigroup.com bietet darüber hinaus umfangreiche Informationen zum TUI Konzern und zur TUI Aktie. Die geplanten Termine der wesentlichen wiederkehrenden Ereignisse und Veröffentlichungen - wie Hauptversammlung, Geschäftsbericht und Zwischenberichte - sind in einem Finanzkalender zusammengestellt. Der Kalender wird mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf veröffentlicht und ist auf der Website der TUI AG abrufbar. AKTIEN UND AKTIENGESCHÄFTE DER ORGANMITGLIEDERMeldepflichtige Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte von Aktien der TUI AG oder von sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten meldepflichtiger Personen (Directors' Dealings bzw. Managers' Transactions) sind der TUI AG im Geschäftsjahr 2018 von Herrn Alexey Mordashov (über die Unifirm Limited), Herrn Friedrich Joussen und Herrn Ortwin Strubelt bekanntgemacht worden. Einzelheiten können der Website des Unternehmens entnommen werden. Für Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte der Organmitglieder findet - neben entsprechenden gesetzlichen Vorschriften - das von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Group Manual Share Dealings by Restricted Persons Anwendung. Dieses sieht vor allem eine Freigabepflicht für Transaktionen mit Finanzinstrumenten der TUI AG von Mitgliedern des Vorstands, des Aufsichtsrats oder des Group Executive Committee sowie von Personen auf der Insiderliste vor. RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNGDie TUI AG stellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenabschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Jahresabschluss der TUI AG wird gemäß deutschem Handelsrecht (HGB) erstellt. Der Konzernabschluss wird vom Vorstand aufgestellt, vom Abschlussprüfer testiert und vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Zwischenbericht wird vor der Veröffentlichung vom Prüfungsausschuss mit dem Vorstand erörtert. Der Konzern- sowie der Jahresabschluss der TUI AG wurden von dem durch die Hauptversammlung 2018 gewählten Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, geprüft. Die Prüfungen erfolgten nach deutschen Prüfungsvorschriften und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgelegten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung; ergänzend wurden die International Standards on Auditing beachtet. Die Prüfungen umfassten auch das Risikofrüherkennungssystem. Darüber hinaus wurde ein Review gemäß Listing Rule 9.8.10R durchgeführt. → Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers: Siehe Seite 260. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss sowie -lagebericht zum 31. März 2018 wurden einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Mit dem Abschlussprüfer wurde vertraglich vereinbart, dass er den Aufsichtsrat umgehend über auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe sowie über wesentliche Feststellungen und Vorkommnisse während der Prüfung unterrichtet. Hierzu gab es im Rahmen der Prüfungen für das Geschäftsjahr 2018 keinen Anlass. Diversitätskonzepte für die Zusammensetzung des Vorstands und des AufsichtsratsDIVERSITÄTSKONZEPTE FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDSDas Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands berücksichtigt die nachfolgenden Diversitätsaspekte: (a) Alter: Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands enden in der Regel mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (zurzeit 67. Lebensjahr). (b) Geschlecht: Dem Vorstand soll eine Frau angehören. (c) Bildungs- / Berufshintergrund: Die Notwendigkeit verschiedener Bildungs- und Berufshintergründe ergibt sich bereits aus der Pflicht zu ordnungsmäßiger Geschäftsführung nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung. Darüber hinaus soll der Vorstand insgesamt bzw. durch seine einzelnen Mitglieder u. a. über folgende wesentliche Hintergründe verfügen:
MIT DEM DIVERSITÄTSKONZEPT FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDS VERFOLGTE ZIELEDie Regelaltersgrenze soll einerseits amtierenden Mitgliedern des Vorstands ermöglichen, ihre Berufs- und Lebenserfahrung möglichst lange zum Wohle des Unternehmens einbringen zu können. Andererseits soll die Regelaltersgrenze eine regelmäßige Verjüngung des Gremiums unterstützen. Die Einbindung beider Geschlechter in die Vorstandsarbeit ist einerseits Ausdruck der Überzeugung des Aufsichtsrats, dass gemischtgeschlechtliche Teams zu gleichen oder besseren Ergebnissen gelangen als Teams, in denen nur ein Geschlecht repräsentiert ist. Sie ist aber auch die logische Fortsetzung der vom Vorstand im Unternehmen implementierten Maßnahmen zur Geschlechterdiversität (so genannte Gender-Diversity), die auf eine Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen abzielt. Diese Maßnahmen sind nur dann glaubwürdig auf- und umzusetzen, wenn der Vorstand nicht nur aus männlichen Mitgliedern besteht ("Proof of Concept"). Verschiedene Berufs- und Bildungshintergründe sind einerseits notwendig, um die dem Vorstand nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zukommenden Aufgaben und Pflichten ordnungsgemäß erfüllen zu können. Sie sind aber nach Auffassung des Aufsichtsrats andererseits auch Garant unterschiedlicher Blickwinkel auf Herausforderungen und die damit verbundenen Herangehensweisen, wie sie sich im unternehmerischen Alltag stellen. Besonderes Augenmerk kommt der internationalen Managementerfahrung zu. Ohne die Fähigkeit zur und Erfahrung in der Integration, Führung und Motivation globaler Teams ist die Berücksichtigung unterschiedlicher kultureller Hintergründe unter den Führungskräften und in der Belegschaft unmöglich. ART UND WEISE DER UMSETZUNG DES DIVERSITÄTS-KONZEPTS FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG DES VORSTANDSEin wesentlicher Aspekt der Umsetzung des Diversitätskonzepts für die Besetzung des Vorstands ist die Einbindung des Aufsichtsrats in die Unternehmensorganisation, wie sie in Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung vorgesehen ist. Hierdurch ist sichergestellt, dass der Aufsichtsrat die strategische, wirtschaftliche und tatsächliche Situation des Unternehmens kennt. Als Überwacher der Geschäftsführung durch den Vorstand trifft der Aufsichtsrat der TUI AG Entscheidungen für die Bereiche Geschäftsverteilung im Vorstand sowie Besetzung des Vorstands und damit letztlich auch für die Personal- und Nachfolgeplanung im Vorstand. Im Rahmen der Personal- und Nachfolgeplanung tauschen sich das Präsidium des Aufsichtsrats bzw. der Aufsichtsrat selbst regelmäßig mit dem Vorstand oder dessen Mitgliedern über geeignete Nachfolgekandidaten aus dem Konzern für Vorstandsämter (Notfall-, Mittelfrist- und Langfristszenarien) aus. Im Rahmen der Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen oder im Zuge von deren Vorbereitung haben die Mitglieder des Aufsichtsrats die Gelegenheit, so genannte High Potentials aus dem Konzern fachlich und persönlich kennenzulernen. Präsidium und Aufsichtsrat stellen darüber hinaus eigene Erwägungen in den vorgenannten Bereichen an und erörtern diese Erwägungen auch in Abwesenheit des Vorstands. Hierzu gehört auch, dass externe Kandidaten für Vorstandsposten evaluiert und gegebenenfalls in den Auswahlprozess einbezogen werden. Bei alledem fließen auch vorstehend beschriebene Diversitätsaspekte für die Besetzung des Vorstands in die Entscheidungen des Aufsichtsrats ein. Auch lässt der Aufsichtsrat sich aktuell zweimal im Geschäftsjahr vom Vorstand über die Weiterentwicklung und Umsetzung von familienfreundlichen Konzepten (z. B. räumlich und zeitlich flexibles Arbeiten durch Videokonferenzen, Teilzeitmodelle, Kulturwandel) und konkrete Maßnahmen zur Frauenförderung (z. B. mindestens eine Frau in der Endauswahl bei Neu- oder Nachbesetzungen für Funktionen im so genannten Senior LeadershipTeam) berichten. IM GESCHÄFTSJAHR 2018 ERREICHTE ERGEBNISSEMit Wirkung zum 15. Juli 2018 wurde Frau Birgit Conix zum Mitglied des Vorstands bestellt. Damit ist das vom Aufsichtsrat festgelegte Ziel, dass dem Vorstand mindestens eine Frau angehören soll, derzeit übererfüllt. Weiterhin sind durch entsprechende Beschlüsse des Aufsichtsrats und Unterzeichnung der entsprechenden Verträge im Dezember 2017 die Bestellungen von Frau Dr. Elke Eller und Herrn David Burling um jeweils drei weitere Jahre verlängert worden (siehe Übersicht Vorstand auf Seite 114). Nach Auffassung des Aufsichtsrats tragen Frau Conix, Frau Dr. Eller und Herr Burling u. a. durch ihre beruflichen Werdegänge, ihre vielfältige internationale Erfahrung und ihren jeweiligen Berufshintergrund zur Diversität im Vorstand bei. Nähere Informationen zu diesen und allen anderen Mitgliedern des Vorstands können den Lebensläufen auf der Website des Unternehmens und der Kommunikation anlässlich der Entscheidungen des Aufsichtsrats entnommen werden. DIVERSITÄTSKONZEPTE FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATSDas Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats berücksichtigt die nachfolgenden Diversitätsaspekte. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der TUI AG sieht eine Regelaltersgrenze von 68 Jahren bei der Wahl in den Aufsichtsrat vor. Überdies hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung in Ziff. 5.4.1 Satz 3 des DCGK eine Regelgrenze in Bezug auf die Dauer der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat festgelegt. Neben der gesetzlichen Geschlechterquote (§ 96 Abs. 2 Satz 1 AktG) hat sich der Aufsichtsrat weitere Ziele bezüglich seiner Zusammensetzung gegeben, nämlich die Internationalität und die Branchenkenntnisse, welche unterschiedliche Bildungs- und Berufshintergründe mit sich bringen, und die Anzahl der unabhängigen Mitglieder auf Anteilseignerseite. Auch die Geltung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer leistet einen maßgeblichen Beitrag zu einer Vielfältigkeit an Bildungs- und Berufshintergründen im Aufsichtsrat der TUI AG. MIT DEM DIVERSITÄTSKONZEPT FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS VERFOLGTEN ZIELEDer Aufsichtsrat ist überzeugt, dass seine eigene Besetzung in Sachen Diversität ein unternehmensintern und -extern wichtiges Signal ist. Altersgrenze und Regelzugehörigkeitsdauer verfolgen dabei das Ziel, einerseits geeignete Kandidaten zu finden und zu halten. Die Mitglieder des Gremiums müssen dabei über ausreichend Berufserfahrung sowie persönliche Eignung für das Amt verfügen und die notwendigen Zeitressourcen zur Verfügung stellen können. Nach der Einarbeitung in das Geschäftsmodell und die Besonderheiten eines vertikal integrierten Unternehmens misst der Aufsichtsrat der Beständigkeit bei seiner Besetzung im Sinne der kontinuierlichen Begleitung der Unternehmensentwicklung ebenfalls eine bedeutsame Rolle zu. Andererseits soll der Aufsichtsrat sich aber auch regelmäßig mit neuen Ansätzen und Impulsen auseinandersetzen, welche z. B. der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Unternehmen und Geschäftsmodell Rechnung tragen. Zur Erreichung beider Ziele sind die Altersgrenze und die Regelzugehörigkeitsdauer aus Sicht des Aufsichtsrats taugliche Instrumente. Weitere die Zusammensetzung betreffende Ziele (u. a. Internationalität, Branchenkenntnis) reflektieren die Anforderungen an das Beratungs- und Aufsichtsgremium, seine Aufgabe in einem global agierenden Unternehmen mit herausforderndem Wettbewerbsumfeld wahrzunehmen. Dafür sind z. B. multikulturelle und internationale Erfahrungen in der Integration von Unternehmen ebenso wichtig wie die Kenntnisse der Wert- und Erfolgstreiber der Branche. Bei alledem sind die Wirkung und kulturelle Besonderheiten des so genannten Stakeholder-Ansatzes einer sozialen Marktwirtschaft zu berücksichtigen, was durch die Mitbestimmung der Arbeitnehmervertreter auch im Aufsichtsrat sichergestellt wird. ART UND WEISE DER UMSETZUNG DES DIVERSITÄTS-KONZEPTS FÜR DEN AUFSICHTSRATDie Umsetzung der mit dem Diversitätskonzept verfolgten Ziele ist durch die Verankerung seiner Bestandteile in Gesetz und Geschäftsordnung bzw. über das Erfordernis, sich im Rahmen der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zur Corporate Governance im Unternehmen zu erklären, gewährleistet. Für die Anteilseignerseite im Aufsichtsrat stellt zudem der Nominierungsausschuss sicher, dass verpflichtende und freiwillige Ziele in Bezug auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats eingehalten werden. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Effizienzprüfungen unterzieht sich der Aufsichtsrat zudem einer Selbstevaluierung, welche auch Aspekte seiner Zusammensetzung umfasst. IM GESCHÄFTSJAHR 2018 ERREICHTE ERGEBNISSEIm Geschäftsjahr haben sich keine Veränderungen im bestehenden Diversitätskonzept ergeben. Entsprechend der Empfehlung in Ziff. 5.4.1 Satz 2 DCGK (Fassung vom 7. Februar 2017) hat sich der Aufsichtsrat durch Beschluss vom 14. September 2017 ein Kompetenzprofil für die Zusammensetzung des Gesamtgremiums gegeben. Dr. Dieter Zetsche hat seit seiner Wahl zum Mitglied des Aufsichtsrats durch die Hauptversammlung 2018 aufgrund seiner umfangreichen Managementerfahrung aus der Führung eines weltweit agierenden Großkonzerns und seine umfangreiche internationale Erfahrung einen sehr wertvollen Beitrag zur Diversität im Gremium geleistet. Aus Sicht des Aufsichtsrats besteht aktuell kein weiteres Handlungserfordernis in Bezug auf Diversität. So sind auf Anteilseignerseite beide Geschlechter jeweils zur Hälfte repräsentiert und auch bei der Gesamtbetrachtung des Gremiums liegt der Frauenanteil mit 35 % über der gesetzlich geforderten Quote. Mit sechs vertretenen Nationalitäten darf der Aufsichtsrat zudem als international besetzt gelten. Den auf der Website veröffentlichten und jährlich aktualisierten Lebensläufen seiner Mitglieder kann zudem die Vielfalt der Berufs- und Bildungshintergründe der einzelnen Mitglieder des Gremiums entnommen werden. Compliance / Bekämpfung von Korruption und BestechungDas Compliance Management-System der TUI Group ist elementarer Baustein unseres Bekenntnisses zu unternehmerischem, ökologischem und sozialem Handeln und Wirtschaften. Es ist unverzichtbares Element sowohl der Unternehmenskultur in der TUI Group als auch unserer Corporate Governance-Aktivitäten. Strategisches Ziel des Compliance Management-Systems in der TUI Group ist es, Fehlverhalten vorzubeugen und Haftungsrisiken für das Unternehmen, seine gesetzlichen Vertreter, Führungskräfte und Mitarbeiter zu vermeiden und damit gleichzeitig den guten Ruf des Unternehmens zu schützen. COMPLIANCE MANAGEMENT-SYSTEMDas Compliance Management-System der TUI Group ist risikobasiert und baut auf den Säulen Prävention, Aufdeckung und Reaktion auf, die sich wiederum aus einer Vielzahl unternehmensinterner Maßnahmen und Prozesse zusammensetzen: Compliance Management-Prozesse![]() Dabei fokussiert sich das Compliance Management-System der TUI Group auf die Teilrechtsbereiche Korruptionsbekämpfung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Datenschutz und Exportkontrolle und definiert hierfür den Aufbau- und Regelbetrieb des Compliance Management-Systems wie auch die Dokumentation der Rollen, Verantwortlichkeiten und Prozesse in diesen Bereichen. Das Compliance Management-System gilt für die TUI AG sowie alle in- und ausländischen Gesellschaften, an denen die TUI AG direkt oder indirekt Mehrheitsbeteiligungen hält, sowie sonstiger Unternehmensbeteiligungen, sofern und soweit die Unternehmenssteuerung direkt oder indirekt bei der TUI AG liegt (so genannte geführte Konzerngesellschaften). Unternehmensbeteiligungen, bei denen die Unternehmenssteuerung nicht der TUI AG obliegt (so genannte nicht geführte Konzerngesellschaften), wird die Umsetzung des Compliance Management-Systems empfohlen. Das Compliance Management-System entspricht in seiner Konzeption dem Prüfstandard PS 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer. COMPLIANCE-ORGANISATIONDie Compliance-Organisation in der TUI Group unterstützt die Verantwortlichen darin, die Werte und Regularien in die Konzernstruktur hinein zu vermitteln und dort zu verankern. Sie sorgt dafür, dass die Compliance-Anforderungen konzernweit in den verschiedenen Ländern und Kulturkreisen umgesetzt werden. In den dezentralen Einheiten der TUI Group gibt es Ansprechpartner (Head Compliance Officers), die die Vorgaben von Group Legal Compliance umsetzen und unterstützen. Unter der Führung des Chief Legal Compliance Officer nimmt Group Legal Compliance mit den dezentralen Compliance-Beauftragten auf verschiedenen Managementebenen folgende Aufgaben wahr:
Daneben gibt es den Compliance-Ausschuss, der sich unter Vorsitz des Finanzvorstandes aus der Arbeitsdirektorin, den Bereichsleitern Group External Affairs and Communications, Chief Legal Compliance Officer, Group Audit und Vertretern des Konzernbetriebsrates und des TUI Europa Forums zusammensetzt. Das Gremium trifft sich regelmäßig und ad hoc, um den Fortgang der Implementierung des Compliance Management-Systems zu überwachen und sich über die Schlüsselzahlen in diesem Bereich berichten zu lassen. COMPLIANCE-KULTURDie Compliance-Kultur stellt die Grundlage für die Angemessenheit und Wirksamkeit des Compliance Management-Systems dar. Sie ist geprägt durch die Grundeinstellung und Verhaltensweise des Managements sowie durch die Rolle des Aufsichtsorgans. Sie findet ihren Ausdruck in dem Unternehmenswert "Trusted", der an die persönliche Verantwortung der Mitarbeiter und die Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit im Umgang mit Kunden, Stakeholdern und Mitarbeitern appelliert. VERHALTENSKODEX / LIEFERANTENKODEXDer für die gesamte TUI Group gültige Verhaltenskodex ist weiterer Ausdruck der Compliance-Kultur und dient dem Vorstand, den Geschäftsführungen, den Führungskräften sowie den Mitarbeitern gleichermaßen als Leitbild. In ihm sind Mindeststandards festgehalten, die in der täglichen Arbeit und in Konfliktsituationen richtungsweisend sind. Die Korruptionsbekämpfung, das Vermeiden von Interessenkonflikten sowie der angemessene Umgang mit Einladungen und Geschenken sind Regelungsgegenstand des TUI Verhaltenskodex. Ergänzend zum TUI Verhaltenskodex tritt der Verhaltenskodex für Lieferanten hinzu. In ihm sind unsere ethischen, sozialen und rechtlichen Erwartungen an unsere Geschäftspartner detailliert festgehalten. Darüber hinaus werden die Geschäftspartner zur Einhaltung aller auf die Lieferantenbeziehung anwendbaren nationalen und internationalen Antikorruptionsgesetze vertraglich verpflichtet. Die Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern werden damit auf ein solides rechtliches und soziales Fundament gestellt. COMPLIANCE-REGELWERKDaneben werden die im Verhaltenskodex festgelegten Prinzipien in unterschiedlichen Richtlinien und Anweisungen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen ausgestaltet. Hierzu trägt das konzernweite Richtlinienmanagement bei, das die Vorgaben für gruppenweite Richtlinien erarbeitet und die Einbindung der jeweiligen internen Stakeholdergruppen, wie z. B. anderer Fachabteilungen und des Betriebsrats, koordiniert. Die TUI Group soll dadurch ein möglichst vollständiges und verständliches Richtlinienset haben, das zugleich keine Überregulierung anstrebt. Die Compliance-Richtlinien der TUI Group befassen sich u. a. mit dem angemessenen Umgang mit Geschenken und Einladungen, mit dem Thema Datenschutz und mit der Einhaltung von Handelssanktionen. Damit werden allen Beschäftigtengruppen die für ihre tägliche Arbeit notwendigen Leitlinien an die Hand gegeben. COMPLIANCE-RISIKOANALYSEDie thematischen Schwerpunkte des Compliance-Programms lagen in diesem Geschäftsjahr u. a. auf dem Datenschutz, dem Schutz des freien und fairen Wettbewerbs, der Korruptionsprävention und dem Umgang mit Handelssanktionen. Vor allem für diese Themen wird mit Hilfe einer Software eine Risikoanalyse auf der Basis von Selbstauskünften der TUI Group Gesellschaften erstellt, wobei die Risiken nach den Kriterien von Eintrittswahrscheinlichkeit und möglicher Schadenshöhe (einschließlich Reputationsschäden) bewertet wurden. Die Ergebnisse der Selbsteinschätzung werden mit den betroffenen Gesellschaften erörtert und fließen im Anschluss daran in eine unternehmensweite Risikoanalyse ein. Aus den Ergebnissen der Identifizierung der Compliance-Risiken werden entsprechende risikominimierende Maßnahmen abgeleitet, die einerseits in die Jahresplanung des Bereichs Group Legal Compliance einfließen und andererseits mit den verantwortlichen Stellen vereinbart werden. Die Nachverfolgung der Durchführung der Maßnahmen wird automatisiert. Als Teil der Risikoanalyse und -vorsorge ist auch die jährlich durchgeführte Befragung von 1.189 gesetzlichen Vertretern und Führungskräften der TUI Group nach möglichen Interessenskonflikten zu sehen. Hierbei sind Angaben zu machen über Beteiligungen an den Wettbewerbern oder wichtigen Geschäftspartnern der TUI Group sowie weitere Compliance-relevante Fragen. Die im zurückliegenden Geschäftsjahr durchgeführte Befragung wurde von 100 % der Befragten beantwortet. Begründete Anhaltspunkte für Interessenkonflikte gab es dabei nicht. EU-DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG (EU-DSGVO)Das Thema Datenschutz, das für die TUI Group bereits zuvor einen hohen Stellenwert besaß, hat durch das Inkrafttreten der EU-DSGVO zum 25. Mai 2018 weiter an Bedeutung gewonnen. Sowohl auf Gruppenebene als auch auf Ebene der lokalen Gesellschaften sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der aktuellen Datenschutzregelungen angestoßen worden, wie z. B. die strukturierte Koordination aller datenschutzrechtlichen Fachfunktionen im Unternehmen oder auch die Ernennung von Datenschutzbeauftragten in nahezu allen relevanten Gesellschaften der TUI Group (Datenschutz-Governance). Das Ausrollen des Online-Trainings zum Thema Datenschutz in den Gesellschaften der TUI Group war eine der wichtigsten Maßnahmen und startete im Juni 2018. Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres 2018 haben 78 % der adressierten Mitarbeiter diese Schulung absolviert; in einigen Unternehmensteilen läuft das Training noch. COMPLIANCE-SCHULUNGENCompliance-Schulungen sind ein Schlüsselelement des auf die Prävention von Fehlverhalten ausgerichteten TUI Compliance Management-Systems und elementar für die Compliance-Kultur in der TUI Group. Auf der Grundlage eines abgestuften Schulungskonzepts für Führungskräfte und Mitarbeiter wurden unternehmensweit Präsenz- und Online-Schulungen durchgeführt. Damit können Führungskräfte und Mitarbeiter hierarchieübergreifend und ortsunabhängig mit dem Thema Compliance und den zugrunde liegenden Unternehmenswerten vertraut gemacht werden. Im zurückliegenden Geschäftsjahr wurde das Schulungsangebot für neu angestellte Mitarbeiter und Risikogruppen in einigen Unternehmensteilen mit neuen Konzepten ausgebaut und harmonisiert. Darüber hinaus wurden in einzelnen Gesellschaften und Bereichen der TUI thematische Schwerpunktschulungen, z. B. zu den Themen Korruptionsbekämpfung, Wettbewerbsrecht wie auch angemessener Umgang mit Geschenken und Einladungen, durchgeführt, um so risikoorientiert für die jeweiligen Herausforderungen zu sensibilisieren. HINWEISGEBERSYSTEMIn Übereinkunft mit den verschiedenen Interessengruppen bietet die TUI den Führungskräften und Mitarbeitern konzernweit die Möglichkeit, anonym und repressionsfrei Hinweise auf schwerwiegende Verstöße gegen die im TUI Verhaltenskodex verankerten Richtlinien oder Gesetze abzugeben. Dieses Hinweisgebersystem steht Mitarbeitern in derzeit 53 Ländern der Erde zur Verfügung. Hinweisen wird im Interesse aller Stakeholder und des Unternehmens konsequent nachgegangen. Vertraulichkeit und Diskretion stehen dabei an oberster Stelle. Im Geschäftsjahr 2018 wurde eine Kommunikationskampagne durchgeführt, um die Mitarbeiter an das bestehende Hinweisgebersystem zu erinnern. Alle Mitteilungen aus dem Hinweisgebersystem werden von Group Legal Compliance, zum Teil in Abstimmung mit Group Audit, untersucht und aufgearbeitet. Verstößen wird im Interesse aller Interessengruppen und des Unternehmens auf den Grund gegangen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es über die SpeakUp Line insgesamt 70 Meldungen gegeben. Neben der SpeakUp Line nutzen Mitarbeiter auch die Möglichkeit zur direkten Meldung von Verstößen an ihre Vorgesetzten, die jeweils zuständigen Compliance-Kontakte oder über das Compliance-Postfach. Hier gab es weitere 13 Meldungen, denen bei Vorliegen eines Anhaltspunktes zum Verstoß gegen interne Richtlinien oder das Gesetz nachgegangen wurde. Von diesen insgesamt 83 Meldungen lag bei 24 der anfängliche Verdacht eines Compliance-Verstoßes vor, was dann zu Untersuchungen und in der Folge in insgesamt vier Fällen zu Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung geführt hat. Verstöße mit einem erheblichen Schweregrad, die zu einer Veröffentlichung derselben Anlass gegeben hätten, hat es im Geschäftsjahr nicht gegeben. GESCHÄFTSPARTNER-PRÜFUNG(DUE-DILIGENCE-PROZESSE)Nach den Ergebnissen der Compliance-Risikoanalyse ist aufgrund der Tätigkeit in Ländern mit einem hohen Korruptionsindex ein Risiko von Bestechung und Bestechlichkeit gegeben. Daneben ist das Risiko, dass TUI Geschäftspartner Handelssanktionen unterliegen oder in Sanktionslisten aufgenommen werden, nicht auszuschließen. Deshalb führt Group Legal Compliance in regelmäßigen Abständen Überprüfungen eines Teils der TUI Geschäftspartner mit Hilfe einer Software durch. Dabei werden die Namen der Geschäftspartner mit internationalen Sanktions-, Terrorismus- und Gesuchte-Personen-Listen abgeglichen und im Falle einer Übereinstimmung weitere Maßnahmen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung eingeleitet. Im Geschäftsjahr 2018 wurden auf diese Weise 11.286 Geschäftspartner nach Compliance-Kriterien überprüft. Dabei hat die verwendete Software zunächst 9.697 dieser Geschäftspartner als mögliche "Treffer" aufgrund von Namensgleichheit oder Namensähnlichkeit auf Sanktionslisten gemeldet, die dann im Weiteren untersucht wurden. Im Ergebnis wurde in neun Fällen die Geschäftsorganisation, die mit diesen Geschäftspartnern zusammenarbeitet, über die Resultate der Überprüfung informiert, damit weitere Absicherungsmaßnahmen getroffen werden konnten. VergütungsberichtA. EinleitungDer Vergütungsbericht erläutert im Wesentlichen die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der TUI AG sowie die satzungsgemäße Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Vergütungsbericht orientiert sich insbesondere an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), den Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie des deutschen Aktiengesetzes (AktG) und, soweit möglich, den Empfehlungen des UK Corporate Governance Code (UK CGC). Die TUI AG ist als deutsche Aktiengesellschaft auch an der London Stock Exchange (LSE) gelistet. Soweit zwingende Regelungen zur Führungsstruktur und rechtliche Vorgaben einer deutschen Aktiengesellschaft betroffen sind, werden diese in diesem Bericht entsprechend dargestellt und gegebenenfalls in Kontext zum UK CGC gesetzt. B. Vergütung des VorstandsI. BESTÄTIGUNG DES VERGÜTUNGSSYSTEMS DURCH DIE AKTIONÄREIm Geschäftsjahr 2018 wurde für die Mitglieder des Vorstands ein neues Vergütungssystem entwickelt und von den Aktionären der TUI AG in der Hauptversammlung am 13. Februar 2018 rückwirkend zum Beginn des Geschäftsjahres 2018 gebilligt. Das neue Vergütungsmodell findet für sämtliche Mitglieder des Vorstands mit Ausnahme von Herrn Baier Anwendung. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Baier aus dem Vorstand der TUI AG, das ursprünglich gemäß dem zwischen ihm und der Gesellschaft geschlossenen Dienstvertrag für den 8. November 2018 vorgesehen war und einvernehmlich auf das Ende des Geschäftsjahres 2018 vorgezogen wurde, erfolgte für Herrn Baier keine Migration auf das neue Vergütungsmodell. Obgleich das bisherige Vergütungssystem sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt und insbesondere auch zu angemessenen Vergütungen führt, sah der Aufsichtsrat nach erfolgreichem Abschluss der Integration der TUI AG und der vormaligen TUI Travel PLC den Zeitpunkt gekommen, den nächsten Schritt zu machen. Das neue Vergütungssystem beinhaltet Verbesserungen, die sich an den für die TUI AG relevanten Best Practice-Standards sowie an der Strategie des Vorstands für nachhaltiges Wachstum orientieren. Dementsprechend fließen die Empfehlungen des UK CGK sowie eine im Vereinigten Königreich abweichende Marktpraxis in die beschriebenen Positionen ein. Mit Rücksicht darauf und mit Blick auf aktuelle Entwicklungen in der Vergütungsgestaltung in Deutschland wurde ein Vergütungssystem für den Vorstand der TUI AG beschlossen, das beiden Perspektiven Rechnung trägt: Die definierten Leistungskennzahlen sind darauf ausgerichtet, die Interessen aller Stakeholder zu berücksichtigen und Wert für unsere Eigenkapital- und Fremdkapitalgeber zu schaffen. Das neue Vergütungssystem verzichtet dabei vollständig auf die bisherige Möglichkeit des Aufsichtsrats, nach seinem Ermessen eine nicht an konkrete Zielvorgaben oder Kennzahlen gekoppelte Zusatzvergütung zu gewähren. Vielmehr sind die variablen Vergütungsbestandteile an konkrete Zielvorgaben gebunden, die sich eng an dem Ausblick für die Finanzmärkte, der im Rahmen der Geschäftsberichterstattung veröffentlicht wurde und bei Bedarf unterjährig aktualisiert wird, orientieren. Wenngleich es in vielen den UK CGC anwendenden Gesellschaften übliche Praxis ist, stimmen die Aktionäre der TUI AG nicht jährlich über das Vergütungssystem ab. Dies entspricht auch den Gepflogenheiten in den meisten deutschen Aktiengesellschaften und steht im Einklang mit dem AktG. Die zu erreichenden Ziele werden jedoch rückwirkend für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 in diesem Vergütungsbericht näher erläutert, um den Stakeholdern die Möglichkeit zu geben, die dem Vergütungssystem zugrunde liegende Zielerreichung nachzuvollziehen. II. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEAuf Empfehlung des Präsidiums legt der Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 AktG die Vergütung der einzelnen Mitglieder des Vorstands fest. Zudem überprüft der Aufsichtsrat regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand. → Zu weiteren Zuständigkeiten des Präsidiums siehe den Bericht des Aufsichtsrats ab Seite 14. Dabei werden insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigt:
Das Vergütungssystem enthält keine Malus- oder Rückzahlungsklauseln. Clawback- und Malus-Klauseln, die eine nachträgliche Korrektur variabler Vergütung erlauben, sind aus Sicht des Aufsichtsrats zunächst ein grundsätzlich nachvollziehbarer Wunsch von Stakeholdern. Im deutschen Rechtsraum sind solche Klauseln aber nach wie vor weitgehend ungebräuchlich. Lediglich für bestimmte Finanzinstitute sind sie seit kurzem verpflichtend. Es ist daher bisher nicht höchstrichterlich geklärt, welchen Grundsätzen (z. B. Transparenz und Angemessenheit der Rückforderungs- / Malustatbestände) Clawback- und Malusklauseln genügen müssen, damit sie wirksam und durchsetzbar sind. Der Aufsichtsrat hat aus diesen Gründen davon abgesehen, Clawback- und Malus-Klauseln im Rahmen der Überarbeitung des Vergütungssystems in die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands aufzunehmen. Er wird auch zukünftig prüfen, ob Clawback- und Malus-Klauseln aufgenommen werden sollen. Ausdrücklich hervorzuheben ist jedoch, dass das deutsche Recht, hier insbesondere das AktG, bereits hinreichende Möglichkeiten vorhält, etwaige Ersatzansprüche gegenüber Mitgliedern des Vorstands geltend zu machen, sollten diese ihre Sorgfalts- und Treuepflichten außer Acht lassen. III. BEZÜGE DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2018Im Geschäftsjahr 2018 besteht die Vergütung der Mitglieder des Vorstands aus: (1) einer Festvergütung, (2) einer leistungsabhängigen Jahreserfolgsvergütung (JEV), (3) virtuellen Aktien der TUI AG im Rahmen des Long Term Incentive Plan (LTIP), (4) Nebenleistungen und (5) Versorgungsleistungen. Einzelheiten werden nachfolgend dargestellt: 1. FESTVERGÜTUNGZiel und Bezug zur UnternehmensstrategieFür die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie sollen dafür erforderliche hochqualifizierte Vorstandsmitglieder gewonnen und gehalten werden. Die Vergütung soll den Fähigkeiten, der Erfahrung und den Aufgaben des einzelnen Mitglieds des Vorstands entsprechen. VorgehenFür die Festsetzung der Festvergütung berücksichtigt der Aufsichtsrat insbesondere die einschlägigen und vorgenannten allgemeinen Grundsätze. Die Festvergütung wird in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils am Monatsende ausbezahlt. Beginnt oder endet der Dienstvertrag im Verlauf des für die Zahlung der Vergütung maßgeblichen Geschäftsjahres, wird die Festvergütung für dieses Geschäftsjahr zeitanteilig bezahlt. Die Bezüge werden generell überprüft, wenn Dienstverträge von Mitgliedern des Vorstands verlängert werden, und können für die Laufzeit des neuen Dienstvertrags angepasst bzw. neu festgesetzt werden. Die Bezüge können ferner überprüft werden, wenn sich die Aufgaben oder die Verantwortung eines Mitglieds des Vorstands ändern. 2. LEISTUNGSABHÄNGIGE JA HR ES ER FOLGSVERGÜTUNG (JEV)Ziel und Bezug zur UnternehmensstrategieDie JEV soll Mitglieder des Vorstands dazu motivieren, während eines Geschäftsjahres anspruchsvolle und herausfordernde finanzielle, operative und strategische Ziele zu erreichen. Die Ziele spiegeln die Unternehmensstrategie wider und sind darauf gerichtet, den Unternehmenswert zu steigern. VorgehenDie JEV wird auf Grundlage von drei Konzernkennzahlen und der persönlichen Leistung des Mitglieds des Vorstands bemessen. Der Leistungszeitraum ist das Geschäftsjahr der TUI AG. Für jedes Mitglied des Vorstands ist ein individueller Zielbetrag (Zielbetrag) im Dienstvertrag vereinbart. Erfolgsziele sind seit dem 1. Oktober 2018 die Earnings before Taxes (EBT) auf Basis konstanter Wechselkurse, der Return on Invested Capital (ROIC) sowie der Cash flow to the Firm (Cash flow). Die Zielwerte für den einjährigen Leistungszeitraum für die Erfolgsziele EBT, ROIC und Cash flow werden vom Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegt. Die Zielerreichungsgrade errechnen sich wie folgt: 2.1 EARNINGS BEFORE TAXES (EBT)Die bislang maßgebliche Konzernkennzahl EBITA Konzern wurde durch das EBT auf Basis konstanter Wechselkurse ersetzt und gewichtet mit 50 % berücksichtigt. Durch diesen Wechsel der Konzernkennzahlen kann insbesondere auch das Netto-Finanzergebnis in die Berechnung einbezogen werden. Die Bereinigung um Währungseffekte erlaubt es, die tatsächliche Managementleistung ohne Verzerrung durch währungsbedingte Translationseffekte zu messen.
Bei einem Quotienten zwischen 90 % und 100 % wird die Zielerreichung zwischen 50 % und 100 % und bei einem Quotienten zwischen 100 % und 110 % zwischen 100 % und 180 % linear interpoliert. Die Zielerreichung wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 2.2 RETURN ON INVESTED CAPITAL (ROIC) ALS ZUSÄTZLICHE KONZERNKENNZAHLDie neu eingeführte Konzernkennzahl ROIC fließt mit einer Gewichtung von 25 % in die JEV ein. Für den im Rahmen der JEV verwendeten ROIC des TUI Konzerns werden das EBITA Konzern und das durchschnittlich im Geschäftsjahr gebundene verzinsliche Kapital ins Verhältnis gesetzt. Das durchschnittlich gebundene verzinsliche Kapital errechnet sich aus dem Durchschnittswert aus Jahresanfangsbestand und Jahresendbestand des Invested Capital. Das Invested Capital errechnet sich aus dem Eigenkapital (inklusive Anteilen anderer Gesellschafter am Eigenkapital) zuzüglich verzinslicher Schuldpositionen abzüglich zinstragender Vermögenswerte zuzüglich einer saisonalen Anpassung. Durch die auch bei dieser Kennzahl zugrunde liegende Durchschnittsbetrachtung können saisonale Schwankungen und die unterschiedliche Kapitalintensität der geschäftsmodellspezifischen Segmente der TUI AG berücksichtigt und ein Eigenkapitalverzinsungsziel in die einjährige variable Vergütung einbezogen werden.
Bei einer Abweichung zwischen - 3 Prozentpunkte und 0 Prozentpunkte wird die Zielerreichung zwischen 50 % und 100 % und bei einer Abweichung zwischen 0 Prozentpunkte und 3 Prozentpunkte zwischen 100 % und 180 % linear interpoliert. Die Zielerreichung wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 2.3 CASH FLOW ALS ZUSÄTZLICHE KONZERNKENNZAHLAls dritte Konzernkennzahl findet künftig eine Cash Flow-Größe Berücksichtigung, die mit einer Gewichtung von 25 % in die Berechnung einfließt. Der Cash Flow für diese Zwecke errechnet sich aus dem im gebilligten und geprüften Konzernabschluss des TUI Konzerns ausgewiesenen unbereinigten Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (EBITA im gebilligten und geprüften Konzernabschluss des TUI Konzerns) auf Basis konstanter Wechselkurse zuzüglich der Differenz aus Abschreibungen und Zuschreibungen, zuzüglich der Veränderung des so genannten Betriebskapitals ("Working Capital"), abzüglich des Ergebnisses aus nach der Equity Methode bewerteten Unternehmen, zuzüglich der von der TUI AG aus Beteiligungen erhaltenen Dividenden und abzüglich der Nettosach- und Finanzinvestitionen. Zum Working Capital im Sinne der Vorstandsvergütung zählen kurzfristige Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht Finanzmittel ("Cash"), Ertragsteueransprüche oder -verbindlichkeiten oder derivative Finanzinstrumente sind. Weiterhin sind verzinsliche Forderungen und Verbindlichkeiten sowie kurzfristige Rückstellungen für Pensionen nicht enthalten.
Bei einem Quotienten zwischen 90 % und 100 % wird die Zielerreichung zwischen 50 % und 100 % und bei einem Quotienten zwischen 100 % und 110 % zwischen 100 % und 180 % linear interpoliert. Die Zielerreichung wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Wie bislang hängt die JEV außer von der Zielerreichung der vorstehenden Konzernkennzahlen auch von einem individuellen Leistungsfaktor ab. Der Aufsichtsrat legt diesen individuellen Leistungsfaktor der JEV (0,8 bis 1,2) für jedes Mitglied des Vorstands nunmehr orientiert an der Erfüllung von drei Zielkategorien fest: Neben individuellen Leistungszielen fließen Leistungsziele für den Gesamtvorstand und die Stakeholder-Ziele in die Festlegung ein. Der Aufsichtsrat legt die Ziele aus diesen drei Kategorien und deren Gewichtung zueinander für jedes Vorstandsmitglied und für jedes Geschäftsjahr zu Beginn des entsprechenden Geschäftsjahres fest. Der sich aus der Multiplikation der Zielwerte mit dem gewichteten Durchschnitt der Zielerreichungsgrade für das EBT, den ROIC sowie den Cash Flow und dem individuellen Leistungsfaktor ergebende Betrag wird im Monat der Billigung und Prüfung des Konzernabschlusses des TUI Konzerns für das maßgebliche Geschäftsjahr ausbezahlt. Beginnt oder endet der Dienstvertrag im Verlauf des maßgeblichen Geschäftsjahres, bemisst sich der Anspruch auf Zahlung der JEV grundsätzlich zeitanteilig. ObergrenzeInsgesamt ist die jährliche JEV vor Berücksichtigung des individuellen Leistungsfaktors auf 180 % begrenzt. Es besteht folglich eine jährliche und für jedes Mitglied des Vorstands individuelle Obergrenze für die JEV, welche der Darstellung auf Seite 136 zu entnehmen ist. Der Aufsichtsrat ist darüber hinaus gemäß § 87 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 AktG berechtigt, die JEV der Höhe nach zu begrenzen, um außergewöhnlichen Entwicklungen (z. B. Unternehmensübernahmen, Veräußerung von Unternehmensteilen, Hebung stiller Reserven, externe Einflüsse) Rechnung zu tragen. 3. BISHERIGE LEISTUNGSABHÄNGIGE VERGÜTUNG (FINDET FÜR HERRN BAIER ANWENDUNG)Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Baier aus dem Vorstand erfolgte für ihn keine Migration auf das neue Vergütungssystem im Geschäftsjahr 2018. Dementsprechend gelten für Herrn Baier für das Geschäftsjahr 2018 die JEV-Bestimmungen des alten Vergütungssystems fort, die im Folgenden dargelegt sind: VorgehenDie JEV wird auf Grundlage einer Konzernkennzahl und der persönlichen Leistung des Mitglieds des Vorstands bemessen. Der Leistungszeitraum ist das Geschäftsjahr der TUI AG. Für Herrn Baier ist ein individueller Zielbetrag ("Zielbetrag") im Dienstvertrag vereinbart. Erfolgsziel ist seit dem 1. Oktober 2010 das berichtete Konzernergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (EBITA Konzern). Der Zielwert für den einjährigen Leistungszeitraum für das Erfolgsziel EBITA Konzern wird vom Aufsichtsrat jeweils jährlich festgelegt. Zur Leistungsmessung wird der Zielwert mit dem entsprechenden Istwert des EBITA Konzern verglichen, das sich unmittelbar aus dem geprüften Konzernabschluss der TUI AG ergibt, der nach den jeweils gültigen Bilanzierungsvorschriften erstellt wird. Der Zielerreichungsgrad errechnet sich wie folgt:
Zwischen 50 % unter dem Zielwert und dem Zielwert wird der Zielerreichungsgrad zwischen 0 % und 100 % linear interpoliert. Zwischen dem Zielwert und 50 % über dem Zielwert wird der Zielerreichungsgrad entsprechend zwischen 100 % und 187,5 % linear interpoliert. Der Zielerreichungsgrad wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Wie bislang hängt die JEV außer von der Zielerreichung der vorstehenden Konzernkennzahl auch von einem individuellen Leistungsfaktor ab. Der Aufsichtsrat legt diesen individuellen Leistungsfaktor der JEV (0,8 bis 1,2) auch für Herrn Baier nunmehr orientiert an der Erfüllung von drei Zielkategorien fest: Neben individuellen Leistungszielen fließen Leistungsziele für den Gesamtvorstand und die Stakeholder-Ziele in die Festlegung ein. Der Aufsichtsrat hat die Ziele aus diesen drei Kategorien und deren Gewichtung zueinander auch für Herrn Baier wie für die übrigen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018 zu Beginn des Geschäftsjahres festgelegt.. Der sich aus der Multiplikation des Zielwerts mit dem Zielerreichungsgrad für das EBITA Konzern und dem individuellen Leistungsfaktor ergebende Betrag wird im Monat der Feststellung des Jahresabschlusses der TUI AG für das Jahr der Gewährung durch den Aufsichtsrat in bar ausgezahlt. ObergrenzeEs besteht eine jährliche und individuelle Obergrenze für die JEV von Herrn Baier, welche der Darstellung auf Seite 136 zu entnehmen ist. Der Aufsichtsrat ist darüber hinaus gemäß § 87 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 AktG berechtigt, die JEV der Höhe nach zu begrenzen, um außergewöhnlichen Entwicklungen (z. B. Unternehmensübernahmen, Veräußerung von Unternehmensteilen, Hebung stiller Reserven, externe Einflüsse) Rechnung zu tragen. 4. VIRTUELLE AKTIEN IM RAHMEN DES LONG TERM INCENTIVE PLAN (LTIP)4.1 FUNKTIONSWEISE DES NEUEN LONG-TERM INCENTIVE PLAN (LTIP)Ziel und Bezug zur UnternehmensstrategieDer Unternehmenswert und der Wert für die Aktionäre (so genannter Shareholder Value) sollen langfristig gesteigert werden, indem ehrgeizige Ziele festgelegt werden, die eng mit dem Ertrag des Unternehmens, der Aktienkursentwicklung und der Dividende verknüpft sind. VorgehenDer LTIP besteht aus einem auf virtuellen Aktien beruhenden Programm und wird über eine Laufzeit von vier Jahren (Leistungszeitraum) bewertet. Die Gewährung erfolgt in jährlichen Tranchen. Für die Mitglieder des Vorstands ist ein jeweils individueller Zielbetrag (Zielbetrag) im Dienstvertrag festgelegt. Zu Beginn jedes Geschäftsjahres wird dem Zielbetrag entsprechend eine vorläufige Anzahl virtueller Aktien festgelegt. Diese stellt den Ausgangswert für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende des Leistungszeitraums dar. Zur Festlegung dieser Anzahl wird der Zielbetrag durch den durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der dem Beginn des Leistungszeitraums (1. Oktober eines jeden Jahres) vorangegangenen 20 Börsentage geteilt. Ein Zahlungsanspruch entsteht erst mit Ablauf des Leistungszeitraums und ist davon abhängig, ob das entsprechende Erfolgsziel erreicht wurde. 4.1.1 TOTAL SHAREHOLDER RETURN (TSR)Das Erfolgsziel zur Feststellung der Höhe des Auszahlungsbetrags nach Ablauf des Leistungszeitraums ist die Entwicklung des Total Shareholder Return (TSR) der TUI AG relativ zur Entwicklung des TSR des STOXX Europe 600 Travel &Leisure (Index). Der relative TSR wird mit einer Gewichtung von 50 % berücksichtigt. Der Zielerreichungsgrad wird in Abhängigkeit vom TSR-Rang der TUI AG im Vergleich zu den TSR-Werten der Unternehmen des Index über den Leistungszeitraum festgelegt. Zur Ermittlung des relativen TSR der TUI AG werden die jeweils festgestellten TSR-Werte der Vergleichsunternehmen in absteigender Reihenfolge sortiert. Der relative TSR der TUI AG wird als Perzentil (Prozentrang) ausgedrückt. Der TSR stellt dabei die Summe aller Aktienkurssteigerungen plus die im Leistungszeitraum gezahlten Bruttodividenden dar. Für die Feststellung der Entwicklung der TSR-Werte für die TUI AG bzw. den Index wird auf Daten eines anerkannten Datenproviders zurückgegriffen (z. B. Bloomberg, Thomson Reuters). Die Referenz für die Festlegung der Ränge ist die Zusammensetzung des Index am letzten Tag des Bezugszeitraums. Die Werte für diejenigen Unternehmen, die nicht während des gesamten Leistungszeitraums an einer Börse gelistet waren, werden zeitanteilig berücksichtigt. Die Zielerreichung (in Prozent) bestimmt sich für den relativen TSR der TUI AG ausgehend von dem Perzentil wie folgt:
Bei einem Perzentil zwischen dem Median und dem Maximalwert wird die Zielerreichung zwischen 100 % und 175 % linear interpoliert. Der Zielerreichungsgrad wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. 4.1.2 EARNINGS PER SHARE (EPS) ALS ZUSÄTZLICHE KONZERNKENNZAHLZudem wird im LTIP die durchschnittliche Entwicklung der Earnings per Share (EPS) p. a. als weitere Konzernkennzahl mit einer Gewichtung von 50 % berücksichtigt. Die Durchschnittsbetrachtung über den vierjährigen Leistungszeitraum basiert auf einem pro forma bereinigten Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen, wie es schon heute im Geschäftsbericht ausgewiesen wird. Die Zielerreichung für die durchschnittliche Entwicklung der EPS p. a. auf Grundlage der Jahreswerte bestimmt sich wie folgt:
Bei einer durchschnittlichen Steigerung p. a. zwischen 3 % und 5 % wird die Zielerreichung zwischen 25 % und 100 %, bei einer durchschnittlichen Steigerung p. a. zwischen 5 % und 10 % oder darüber wird die Zielerreichung zwischen 100 % und 175 % linear interpoliert. Auch hier wird die Zielerreichung kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Liegt der Vorjahreswert der EPS unter 0,50 €, legt der Aufsichtsrat für jedes darauf folgende Geschäftsjahr in dem Leistungszeitraum neue absolute Zielwerte für die EPS sowie Minimal- und Maximalwerte für die Bestimmung der prozentualen Zielerreichung fest. Der Zielerreichungsgrad (in Prozent) errechnet sich aus dem Durchschnitt der jeweiligen Zielerreichung für die Erfolgsziele relativer TSR der TUI AG und EPS. Zur Ermittlung der finalen Anzahl virtueller Aktien wird der Zielerreichungsgrad zum Datum des Ablaufs des Leistungszeitraums mit der vorläufigen Anzahl virtueller Aktien multipliziert. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch die Multiplikation der finalen Anzahl virtueller Aktien mit dem durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der 20 Börsentage vor Ablauf des Leistungszeitraums (30. September eines jeden Jahres). Der so ermittelte Auszahlungsbetrag wird im Monat der Billigung und Prüfung des Konzernabschlusses des TUI Konzerns für das maßgebliche Geschäftsjahr ausbezahlt. Beginnt oder endet der Dienstvertrag im Verlauf des für die Gewährung des LTIP maßgeblichen Geschäftsjahres, bemisst sich der Anspruch auf Zahlung des LTIP grundsätzlich zeitanteilig. ObergrenzeDie maximale LTIP-Auszahlung wird auf 240 % des individuellen Zielbetrags je Leistungszeitraum begrenzt. Es besteht folglich eine jährliche und für jedes Mitglied des Vorstands individuelle Obergrenze für den LTIP, welche der Darstellung auf Seite 136 zu entnehmen ist. 4.2 FUNKTIONSWEISE DES BISHERIGEN LONG TERM INCENTIVE PLAN (LTIP)Für diejenigen Mitglieder des Vorstands, deren Dienstverträge bereits vor dem Geschäftsjahr 2018 bestanden, gilt das abgelöste Vergütungssystem in Teilen zunächst parallel fort. Dies betrifft lediglich die LTIP-Tranchen, die vor dem Geschäftsjahr 2018 gewährt wurden, jedoch aufgrund des Leistungszeitraums noch nicht im Zufluss berücksichtigt werden. Zudem erfolgte aufgrund des vorgenannten Ausscheidens von Herrn Baier aus dem Vorstand für ihn keine Migration auf das neue Vergütungssystem. Dementsprechend gelten für Herrn Baier auch für das Geschäftsjahr 2018 die LTIP-Bestimmungen des alten Vergütungssystems fort, die im Folgenden dargelegt sind: VorgehenDer LTIP besteht aus einem auf virtuellen Aktien beruhenden Programm und wird über eine Laufzeit von vier Jahren (Leistungszeitraum) bewertet. Die Gewährung erfolgt in jährlichen Tranchen. Für die Mitglieder des Vorstands ist ein jeweils individueller Zielbetrag (Zielbetrag) im Dienstvertrag festgelegt. Zu Beginn jedes Geschäftsjahres wird dem Zielbetrag entsprechend eine vorläufige Anzahl virtueller Aktien festgelegt. Diese stellt den Ausgangswert für die Ermittlung der leistungsabhängigen Auszahlung nach Ende des Leistungszeitraums dar. Zur Festlegung dieser Anzahl wird der Zielbetrag durch den durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der dem Beginn des Leistungszeitraums (1. Oktober eines jeden Jahres) vorangegangenen 20 Börsentage geteilt. Ein Zahlungsanspruch entsteht erst mit Ablauf des Leistungszeitraums und ist davon abhängig, ob das entsprechende Erfolgsziel erreicht wurde. Das Erfolgsziel zur Feststellung der Höhe des Auszahlungsbetrags nach Ablauf des Leistungszeitraums ist die Entwicklung des Total Shareholder Return (TSR) der TUI AG relativ zur Entwicklung des TSR des STOXX Europe 600 Travel &Leisure (Index). Dabei wird der Rang des TSR der TUI AG im Vergleich zu den Unternehmen des Index über den gesamten Leistungszeitraum betrachtet. Der TSR stellt dabei die Summe aller Aktienkurssteigerungen plus die im Leistungszeitraum gezahlten Bruttodividenden dar. Für die Feststellung der Entwicklung der TSR-Werte für die TUI AG bzw. den Index wird auf Daten eines anerkannten Datenproviders zurückgegriffen (z. B. Bloomberg, Thomson Reuters). Die Referenz für die Festlegung der Ränge ist die Zusammensetzung des Index am letzten Tag des Bezugszeitraums. Die Werte für diejenigen Unternehmen, die nicht während des gesamten Leistungszeitraums an einer Börse gelistet waren, werden zeitanteilig berücksichtigt. Der Zielerreichungsgrad wird in Abhängigkeit vom TSR-Rang der TUI AG im Vergleich zu den TSR-Werten der Unternehmen des Index über den Leistungszeitraum festgelegt:
Zwischen dem drittletzten und dem dritten Rang wird die Zielerreichung zwischen 25 % und 175 % entsprechend linear interpoliert. Der Zielerreichungsgrad wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. Zur Ermittlung der finalen Anzahl virtueller Aktien wird der Zielerreichungsgrad zum Datum des Ablaufs des Leistungszeitraums mit der vorläufigen Anzahl virtueller Aktien multipliziert. Der Auszahlungsbetrag ergibt sich durch die Multiplikation der finalen Anzahl virtueller Aktien mit dem durchschnittlichen Xetra-Aktienkurs der TUI AG der 20 Börsentage vor Ablauf des Leistungszeitraums (30. September eines jeden Jahres). Der so ermittelte Auszahlungsbetrag wird im Monat der Feststellung des Jahresabschlusses der TUI AG für das vierte Geschäftsjahr des Leistungszeitraums in bar ausbezahlt. Beginnt oder endet der Dienstvertrag im Verlauf des für die Gewährung des LTIP maßgeblichen Geschäftsjahres, bemisst sich der Anspruch auf Zahlung des LTIP grundsätzlich zeitanteilig. ObergrenzeEs besteht eine jährliche und für jedes Mitglied des Vorstands individuelle Obergrenze für den LTIP, welche der Darstellung auf Seite 136 zu entnehmen ist. 4.3 ENTWICKLUNG DER STÜCKZAHL DER VIRTUELLEN AKTIEN DER AKTIVEN MITGLIEDER DES VORSTANDS IM GESCHÄFTSJAHR 2018scroll
4.4 AUFWAND DER GEWÄHRUNG VIRTUELLER AKTIEN FÜR DEN LTIP DER AKTIVEN MITGLIEDER DES VORSTANDS GEMÄSS IFRS2 IM GESCHÄFTSJAHR 2018Aufwand für die Gewährung virtueller Aktien im Geschäftsjahr 2018 nach IFRS 2scroll
Die Tabelle zeigt die individuellen Anteile am Gesamtaufwand aus der Zuführung zu den gemäß IFRS 2 zeitanteilig zu bildenden Rückstellungen für sämtliche während der Laufzeit der jeweiligen Dienstverträge zu gewährenden LTIP-Tranchen. Für die Ansprüche aus dem LTIP der TUI AG für aktive Vorstandsmitglieder bestehen gemäß IFRS 2 Rückstellungen in Höhe von 16.504,4 Tsd. € (Vorjahr 8.585,0 Tsd. €). Für bereits laufende LTIP-Tranchen bestehen gemäß HGB Rückstellungen in Höhe von 10.709,8 Tsd. € (Vorjahr 4.625,8 Tsd. €). Insgesamt bestehen nach IFRS und nach HGB Verbindlichkeiten in Höhe von 4.079,0 Tsd. € (Vorjahr 1.604,6 Tsd. €). 5. NEBENLEISTUNGENZiel und Bezug zur UnternehmensstrategieDie Nebenleistungen sollen am Markt für hochqualifizierte Mitglieder des Vorstands wettbewerbsfähig sein. VorgehenMitglieder des Vorstands erhalten die folgenden Nebenleistungen:
Die TUI AG gewährt Herrn Joussen, Herrn Baier, Frau Conix, Herrn Ebel, Frau Dr. Eller und Herrn Rosenberger eine Unfallversicherung im üblichen Rahmen und zahlt die entsprechenden Versicherungsbeiträge während der Laufzeit ihrer Dienstverträge. Die Deckungssummen betragen 1.500,0 Tsd. € im Todesfall und 3.000,0 Tsd. € im Fall der Vollinvalidität. Ferner erhalten Herr Joussen, Herr Baier, Frau Conix, Herr Ebel, Frau Dr. Eller und Herr Rosenberger einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Höhe, in der er bei einem abhängig Beschäftigten zu zahlen wäre, maximal jedoch die Hälfte der jeweiligen Versicherungsprämie. Herr Burling bleibt, soweit dies rechtlich zulässig ist, auf Kosten der TUI AG Begünstigter der britischen Risikolebensversicherungs-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungsprogramme. Die TUI AG schließt zudem eine Strafrechtsschutzversicherung ab, die den Mitgliedern des Vorstands für die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren Deckung bietet, wenn diesen eine Handlung oder Unterlassung in Ausübung ihrer Tätigkeit für die TUI AG zugrunde liegt. Zudem schließt die TUI AG für die Mitglieder des Vorstands eine angemessene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ("D&O-Versicherung") ab - für den Fall, dass ein oder mehrere Mitglieder des Vorstands aufgrund von in Ausübung ihrer Tätigkeit begangenen Pflichtverletzungen von einem Dritten oder der Gesellschaft aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlich für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden. Für die D&O-Versicherung gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung. BetragDer Wert des Dienstwagens, der kostenlosen Reisen sowie der Versicherungsleistungen, die ein einzelnes Mitglied des Vorstands jährlich erhält, wird im Rahmen der auf Seite 136 aufgeführten Maximalvergütung als Nebenleistung berücksichtigt. 6. VERSORGUNGSLEISTUNGENZiel und Bezug zur UnternehmensstrategieFür die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie sollen dafür erforderliche hochqualifizierte Mitglieder des Vorstands gewonnen und gehalten werden. Die Versorgungsleistungen sollen am Markt für hochqualifizierte Mitglieder des Vorstands wettbewerbsfähig sein und ihnen im Ruhestand ein entsprechendes Versorgungsniveau bieten. VorgehenVersorgungsleistungen werden in Form von Ruhegehältern an frühere Mitglieder des Vorstands gezahlt, die entweder die vorgesehene Altersgrenze erreicht haben oder dauerhaft arbeitsunfähig sind. Die Mitglieder des Vorstands haben nach Ausscheiden aus dem Vorstand keinen Anspruch auf Übergangsbezüge. Ausgenommen hiervon ist Herr Ebel, dem gemäß einem Altvertrag Übergangsbezüge zustehen. Im Hinblick auf Ruhegehaltsansprüche gelten für Herrn Joussen, Frau Dr. Eller, Herrn Baier, Herrn Ebel und Herrn Rosenberger einerseits und für Frau Conix und Herrn Burling andererseits aufgrund der in Deutschland, Belgien und dem Vereinigten Königreich bestehenden Systeme unterschiedliche Grundsätze. Herr Joussen, Frau Dr. Eller, Herr Baier, Herr Ebel und Herr Rosenberger haben Anspruch auf Ruhegehälter gemäß den Versorgungszusagen für Mitglieder des Vorstands der TUI AG (TUI AG Altersversorgungsplan). Diese Mitglieder des Vorstands erhalten jährlich einen vertraglich vereinbarten Betrag, der auf ein für das jeweilige Mitglied des Vorstands bestehendes Versorgungskonto eingezahlt wird. Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung von Herrn Joussen, Frau Dr. Eller, Herrn Baier und Herrn Ebel werden mit einem in der Versorgungszusage festgelegten Prozentsatz verzinst. Der Zinssatz beträgt 5 % p. a. Die jährliche Verzinsung für Herrn Rosenbergers Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung wird von der Gesellschaft nach billigem Ermessen so festgelegt, dass sie 5 % nicht überschreitet. Die Auszahlung erfolgt nach Wahl des Bezugsberechtigten als Einmal-, Raten- oder Rentenzahlung. Die in den Dienstverträgen vorstehender Mitglieder des Vorstands vereinbarten Beträge sind:
Scheiden Herr Joussen, Frau Dr. Eller, Herr Ebel und Herr Rosenberger vor dem normalen Pensionierungstag wegen dauernder Berufsunfähigkeit aus der TUI AG aus, erhalten sie eine Berufsunfähigkeitsrente bis zur Wiedererlangung der Berufsfähigkeit, längstens bis zum Erreichen des normalen Pensionierungstags. Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten verstorbener Mitglieder des Vorstands erhalten unter bestimmten Bedingungen bis zu ihrem Lebensende oder ihrer Wiederverheiratung eine Hinterbliebenenrente von 60 % des Ruhegehalts. Kinder von verstorbenen Mitgliedern des Vorstands erhalten ein Waisengeld bis maximal zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Halbwaisen erhalten 20 % des Ruhegehalts und Vollwaisen erhalten 25 %. Der Anspruch setzt voraus, dass das Kind die Anforderungen des § 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt. Herr Burling erhält einen festen jährlichen Betrag zum Zwecke der Altersversorgung in Höhe von 225,0 Tsd. € in bar ausgezahlt. Frau Conix erhält einen festen jährlichen Betrag zum Zwecke der Altersversorgung in Höhe von 230,0 Tsd. € in bar ausgezahlt. 7. PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN FÜR DIE AKTUELLEN MITGLIEDER DES VORSTANDS UNTER DEN VERSORGUNGSZUSAGEN DER TUI AGDie Pensionsverpflichtungen für aktive Vorstandsmitglieder nach IAS 19 betrugen zum 30. September 2018 22.061,9 Tsd. € (zum Vorjahresstichtag 19.731,2 Tsd. €). Hiervon entfallen 4.624,3 Tsd. € (zum Vorjahresstichtag 4.501,3 Tsd. €) auf Ansprüche, die Herr Ebel im Rahmen seiner Tätigkeit für den TUI Konzern bis zum 31. August 2006 erdient hat. Die übrigen Ansprüche verteilen sich wie folgt: Ruhegehälter der aktuellen Vorstandsmitglieder unter dem Altersversorgungsplan der TUI AGscroll
Nach handelsrechtlichen Vorschriften betrugen die Pensionsverpflichtungen für aktive Vorstandsmitglieder 18.508,4 Tsd. € (zum Vorjahresstichtag 15.738,4 Tsd. €); hiervon entfallen 3.263,2 Tsd. € (zum Vorjahresstichtag 2.925,0 Tsd. €) auf Ansprüche, die Herr Ebel im Rahmen seiner Tätigkeit im TUI Konzern bis zum 31. August 2006 erdient hat. Die Pensionsverpflichtungen für Anspruchsberechtigte werden -soweit für die Pensionsverpflichtungen in der vorstehenden Tabelle ein Wert ausgewiesen wird - über den Abschluss von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen finanziert. 8. VERGÜTUNGSOBERGRENZENFür die Vergütung der Mitglieder des Vorstands (Vergütungsbestandteile und Gesamtvergütung) für ein Geschäftsjahr gelten folgende Obergrenzen: Vergütungsobergrenzenscroll
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Ganzjahreswerte (zwölf Monate), gegebenenfalls zeitanteilig berechnete Obergrenze
- siehe Darstellung auf Seite 138. 9. LEISTUNGEN FÜR DEN FALL DER VORZEITIGEN BEENDIGUNG DER VORSTANDSTÄTIGKEITDie bei vorzeitiger Beendigung seines Dienstvertrags ohne wichtigen Grund an ein Mitglied des Vorstands zu leistenden Zahlungen sind in den Dienstverträgen von Herrn Joussen und Herrn Baier grundsätzlich auf den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt. In den Dienstverträgen von Frau Conix und Herrn Rosenberger ist vereinbart, dass Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund - im Falle einer vorzeitigen Beendigung während des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Dienstvertrags - nicht den Wert von zwei Jahresvergütungen und, - im Falle einer vorzeitigen Beendigung nach Ablauf des ersten Jahres nach Inkrafttreten dieses Dienstvertrags - nicht den Wert von einer Jahresvergütung überschreiten dürfen (Abfindungs-Cap). In den Dienstverträgen von Herrn Burling, Herrn Ebel und Frau Dr. Eller ist vereinbart, dass Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung ihrer Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund nicht den Wert von einer Jahresvergütung überschreiten dürfen (Abfindungs-Cap). Bei allen Mitgliedern des Vorstands wird nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags abgegolten. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Zieldirektvergütung (feste Vergütung, Zielbetrag der JEV und Zielbetrag des LTIP) des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Zieldirektvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt, soweit sich aus Ziff. 4.2.3 Abs. 4 Satz 3 DCGK nicht ein geringerer Betrag ergibt. Wird der Dienstvertrag außerordentlich gekündigt, erhalten Mitglieder des Vorstands keine Leistungen. Bei vorzeitiger Beendigung des Dienstvertrags werden die JEV und die Zahlungen aus dem LTIP wie folgt geregelt:
Die TUI AG ist berechtigt, die Mitglieder des Vorstands im Zusammenhang mit einer Beendigung des Dienstvertrags, insbesondere nach einer Kündigung dieses Dienstvertrags, unabhängig davon, durch welche Partei diese ausgesprochen wird, oder im Anschluss an den Abschluss eines Aufhebungsvertrags, ganz oder teilweise von der Pflicht zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Vergütung freizustellen. Die Freistellung erfolgt zunächst unwiderruflich für die Dauer etwaiger noch bestehender Urlaubsansprüche, die damit erledigt sind. Im Anschluss daran bleibt die Freistellung bis zur Beendigung des Dienstvertrags aufrechterhalten. Sie ist widerruflich, falls im Zusammenhang mit der Abwicklung des Dienstverhältnisses Fragen bestehen oder eine vorübergehende Tätigkeit aus betrieblichen Gründen notwendig wird. Der Dienstvertrag im Übrigen wird hiervon nicht berührt. Die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands enthalten keine so genannten Change of Control-Klauseln. 10. SONSTIGE LEISTUNGEN FÜR IM GESCHÄFTSJAHR 2018 AUSGESCHIEDENE MITGLIEDER DES VORSTANDSDer Finanzvorstand der TUI AG, Herr Horst Baier, ist mit Ablauf des Geschäftsjahres 2018 aus dem Vorstand der TUI AG ausgeschieden. Der mit Herrn Baier geschlossene Dienstvertrag sah eine Bestellung bis zum 8. November 2018 vor. Aufgrund des Wunsches von Herrn Baier, seine Amtszeit angesichts der bevorstehenden Pensionierung darüber hinaus nicht zu verlängern, wurde im Rahmen des Nachbesetzungsprozesses mit Frau Birgit Conix zum 15. Juli 2018 eine Nachfolgerin ins Amt eingeführt. Gewährleistet werden konnte hierdurch ein geordneter Übergabeprozess, wodurch der Aufsichtsrat und Herr Baier einvernehmlich die Beendigung seiner Tätigkeit zum Ablauf des 30. September 2018 vereinbaren konnten. Für die ursprüngliche Restlaufzeit seines Dienstvertrags erhielt Herr Baier wegen der vorzeitigen Beendigung eine Abfindung in Höhe von insgesamt 234.689,50 € (brutto). Darüber hinaus wird Herr Baier dem Unternehmen als Berater ein Jahr zur Verfügung stehen, wofür er ein monatliches Pauschalhonorar in Höhe von 10 Tsd. € (netto) erhält. Dieses wurde für die Zeit bis zum 8. November 2018 im Rahmen der Berechnung der Abfindung in Abzug gebracht. Beratungsgegenstand sowie Ort und Zeit der Beratertätigkeit sind vertraglich bestimmt. 11. PENSIONSZAHLUNGEN AN AUSGESCHIEDENE MITGLIEDER DES VORSTANDSFür ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene beliefen sich die gesamten Pensionszahlungen im Geschäftsjahr 2018 auf 4.963,6 Tsd. € (Vorjahr 13.497,1 Tsd. €). Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene beliefen sich am Bilanzstichtag bewertet nach IAS 19 auf 63.738,2 Tsd. € (Vorjahr 64.683,5 Tsd. €) - ohne die Ansprüche von Herrn Ebel, 4.624,3 Tsd. € (Vorjahr 4.501,3 Tsd. €), die er im Rahmen seiner Tätigkeit für den TUI Konzern vor dem 31. August 2006 erdient hat. Nach handelsrechtlichen Vorschriften betrugen die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene 56.021,4 Tsd. € (Vorjahr 55.074,1 Tsd. €) - ohne die Ansprüche von Herrn Ebel, 3.263,2 Tsd. € (Vorjahr 2.925,0 Tsd. €), die er im Rahmen seiner Tätigkeit für den TUI Konzern vor dem 31. August 2006 erdient hat. IV. ÜBERBLICK: INDIVIDUELLE VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS1. INDIVIDUELLE VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018 (GEMÄSS § 314 ABS. 1 NR. 6 A HGB)Der in der folgenden Tabelle gezeigte Betrag für den LTIP entspricht dem beizulegenden Zeitwert der LTIP-Tranchen des jeweiligen Mitglieds des Vorstands zum Zeitpunkt der Gewährung gemäß den Vorschriften des HGB über die jeweils gesamte Vertragslaufzeit. Die Werte der Festvergütung und der JEV hingegen spiegeln die Zuflusswerte des Geschäftsjahres 2018 wider. Individuelle Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 (gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 a HGB)scroll
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Inkl. Nebenleistungen (ohne Versicherungen aus Gruppenverträgen). 2. ZIELERREICHUNGDie Multiplikation der Zielbeträge mit den gewichteten Zielerreichungsgraden für das EBT, den ROIC sowie den Cash Flow und dem individuellen Leistungsfaktor ergibt den für die Auszahlung der JEV berücksichtigten Betrag je Mitglied des Vorstands. ![]() Dabei orientieren sich die vom Aufsichtsrat festgelegten Zielwerte des EBT, des ROIC und des Cash Flow der Höhe nach an der operativen Jahresplanung und stehen im Einklang mit der Finanzkommunikation. Das erreichte EBT in Höhe von 1.059,5 Tsd. € und der erreichte Cash Flow in Höhe von 759,8 Tsd. € führen jeweils zu einem mehr als 100 %igen Zielerreichungsgrad. Der Zielwert für den ROIC konnte mit 22,8 % nicht in Gänze erreicht werden, was entsprechend bei der Berechnung der JEV mit einer nicht vollen Zielerreichung berücksichtigt wurde. Insgesamt resultiert aus den drei Kennzahlen eine Übererreichung der festgelegten Zielwerte von 48,8 %. Herr Baier ist in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt, da das neue Vergütungssystem bei ihm nicht mehr umgesetzt wurde. Darüber hinaus wurden vom Aufsichtsrat ambitionierte Ziele für das Geschäftsjahr 2018 sowohl für die individuelle Leistung der Mitglieder des Vorstands als auch für die Leistung des Gesamtvorstands sowie der Stakeholder-Ziele gefasst. Diese Ziele orientierten sich, wie auch die einzelnen Performancekriterien, maßgeblich an der aktuellen strategischen Planung des Unternehmens. Bereits bei der Festlegung wird dafür Sorge getragen, dass diese Ziele präzise definiert sind, Messbarkeitskriterien enthalten oder verifizierbar sind, dabei sowohl eine herausfordernde als auch eine positive, motivierende Dimension enthalten und einen konkreten Zeitpunkt der Zielerfüllung beinhalten. Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen wurden für die Entscheidung des Aufsichtsrats zur Bemessung der individuellen Leistungsfaktoren neben strategischen Zielen in den einzelnen Verantwortungsbereichen der einzelnen Mitglieder des Vorstands u. a. die Entwicklung einer Unternehmens-, Führungs- und Arbeitskultur, die digitale Innovationen in unserem touristischen Geschäft optimal unterstützt, die Etablierung eines Berichtsprozesses über und die Umsetzung von Maßnahmen zur Geschlechterdiversität unterhalb der Vorstandsebene sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Steigerung der hohen Kundenzufriedenheit als individuelle Ziele definiert. Nach intensiver Befassung und ausführlicher Diskussion des Aufsichtsrats wurde für jedes Mitglied des Vorstands jeweils ein individueller Leistungsfaktor bestimmt. Insgesamt führt die Multiplikation der Zielbeträge mit den gewichteten Zielerreichungsgraden für das EBT, den ROIC und den Cash Flow sowie dem individuellen Leistungsfaktor zu einer JEV der Vorstandsmitglieder, die in einem angemessenen Verhältnis zu den Ergebnissen des Geschäftsjahres steht. Auch für den LTIP erfolgte eine Feststellung der Zielerreichung. Für die Auszahlung der LTIP-Tranche 2015 / 18 maßgeblich sind die Bestimmungen des vor dem 1. Oktober 2017 Anwendung findenden Vergütungssystems. ![]() Zugrunde zu legen war bei Gewährung der LTIP-Tranche ein durchschnittlicher Börsenkurs der TUI AG in Höhe von 11,43 €. Zum Ende des Leistungszeitraums lag ein durchschnittlicher Börsenkurs der TUI AG in Höhe von 15,46 € vor. Diese Werte berücksichtigend wurde der Zielerreichungsgrad in Abhängigkeit vom TSR-Rang der TUI AG im Vergleich zu den TSR-Werten der Unternehmen des STOXX Europe 600 Travel &Leisure über den Leistungszeitraum ermittelt, was durch die Interpolation der Zielerreichung zu einem Zielerreichungsgrad von 110,7 % führt. 3. WEITERESDen Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr 2018, wie im Vorjahr, keine Kredite oder Vorschüsse gewährt. Für ihre vom Aufsichtsrat während ihrer Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr 2018 genehmigten Tätigkeiten in gemäß § 125 AktG zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Aufsichtsgremien von Unternehmen, die nicht auf Grundlage einer Beteiligung der TUI AG an diesen Unternehmen ausgeübt wurden, erhielt Frau Dr. Eller 3,1 Tsd. € von der Nord / LB und erwarb dort einen Anspruch in Höhe von 3,0 Tsd. €, der im Dezember 2018 zur Zahlung fällig wird. Zudem erhielt Frau Dr. Eller 0,8 Tsd. € von der K+S AG und erwarb dort einen Anspruch in Höhe von 44,8 Tsd. €. Herr Joussen erhielt für sein Mandat im Aufsichtsrat der SIXT SE im Geschäftsjahr 2018 25,2 Tsd. € und erwarb dort einen Anspruch in Höhe von 74,8 Tsd. €, der nach Ablauf des Geschäftsjahres der SIXT SE zur Zahlung fällig wird. Diese Vergütungen wurden nicht auf die von der TUI AG gezahlte Vorstandsvergütung angerechnet. Mit den beiden nachfolgenden Tabellen werden gemäß Ziff. 4.2.5 Anlage Tabellen 1 und 2 DCGK (gewährte Zuwendungen und Zufluss) die von der TUI AG gewährten Zuwendungen und die Zuflüsse gezeigt. Die Tabelle der "gewährten Zuwendungen" nach DCGK zeigt den jeweils im Geschäftsjahr zugeteilten Betrag. Die Tabelle "Zufluss" für das abgelaufene Geschäftsjahr zeigt die Barauszahlung aus dem LTIP für den Leistungszeitraum "LTIP 2015 - 2018" für Herrn Joussen, Herrn Baier, Herrn Burling und Herrn Ebel. Für die weiteren Mitglieder des Vorstands ergibt sich aufgrund der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Vorstand noch kein Auszahlungsanspruch. 4. GEWÄHRTE ZUWENDUNGENGewährte Zuwendungenscroll
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Co-Vorstandsvorsitzender bis 9. Februar 2016; Mitglied des Vorstands seit 15. Oktober
2012. Die folgende Übersicht über die gewährte Gesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 verdeutlicht die Verteilung der einzelnen Vergütungskomponenten im Verhältnis zueinander. Hervorzuheben ist, dass bei der Gewährung bereits der Anteil der variablen Bestandteile der Vergütung in einem nicht unerheblichen Maße Berücksichtigung findet: Die mehrjährige variable Vergütung erhält mit 35 % der gewährten Gesamtzuwendungen Einzug, die JEV fließt mit 25 % in diese Betrachtung ein. Feststellen lässt sich, dass sich die gewährten Gesamtzuwendungen für die Mitglieder des Vorstands zu 60 % aus variablen Vergütungsbestandteilen zusammensetzen. Zusammensetzung gewährte Gesamtzuwendungen 2018 in %![]() 5. ZUFLUSSZuflussscroll
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Co-Vorstandsvorsitzender bis 9. Februar 2016; Mitglied des Vorstands seit 15. Oktober
2012. Herr Joussen erhielt im Geschäftsjahr 2015 für die LTI P-Tranche 2014 - 2017
eine Vorauszahlung i. H. v. 1.280 Tsd. € und im Geschäftsjahr 2017 daher lediglich
die LTIP-Restzahlung in Höhe von 820 Tsd. €. Auch in der Betrachtung des Gesamtzuflusses wird deutlich, dass der überwiegende Teil des Vergütungszuflusses an die Mitglieder des Vorstands aus variablen Bestandteilen besteht: Die mehrjährige variable Vergütung erhält mit 25 % des Gesamtzuflusses Einzug, die JEV fließt mit 39 % in diese Betrachtung ein. Feststellen lässt sich, dass sich der Gesamtzufluss an die Mitglieder des Vorstands zu 64 % aus variablen Vergütungsbestandteilen zusammensetzt. Zusammensetzung Gesamtzufluss 2018 in %![]() V. ÜBERPRÜFUNG DER ANGEMESSENHEIT DER VORSTANDSVERGÜTUNG UND DES RUHEGEHALTSDer Aufsichtsrat hat nach Ablauf des Geschäftsjahres 2018 die jährliche Überprüfung der Vorstandsvergütung und der Ruhegehälter für das Geschäftsjahr 2018 vorgenommen. Er ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass diese angemessen im Sinne des § 87 Abs. 1 AktG sind. Für die Bewertung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung und des Ruhegehalts nimmt der Aufsichtsrat regelmäßig auch externe Beratung in Anspruch. Hierbei wird aus einer unternehmensexternen Perspektive zum einen das Verhältnis von Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt bewertet (Vertikalvergleich). Neben einer Status-quo-Betrachtung berücksichtigt der Vertikalvergleich auch die Entwicklung der Vergütungsrelationen im Zeitablauf. Zum anderen werden die Vergütungshöhe und -struktur anhand einer Positionierung der TUI AG in einem Vergleichsmarkt, bestehend aus einer Kombination von DAX- und MDAX-Unternehmen, zu denen eine Ähnlichkeit hinsichtlich Unternehmensgröße und Geschäftskomplexität besteht, bewertet (Horizontalvergleich). Der Horizontalvergleich umfasst neben der Festvergütung auch die kurz- und langfristigen Vergütungsbestandteile sowie die Höhe der betrieblichen Altersvorsorge. Für das Geschäftsjahr 2018 wurde das Beratungsunternehmen hkp Deutschland GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens über die Angemessenheit der Vergütungshöhe für Vorstandsmitglieder beauftragt. Der beauftragte und mit der Durchführung der Untersuchung befasste Partner der hkp Deutschland GmbH steht in keinem Abhängigkeitsverhältnis zum Vorstand der TUI AG oder zum Unternehmen. Das Ergebnis des externen Beraters bestätigt die Beurteilung des Aufsichtsrats, dass die Höhe der Vorstandsvergütung mit den Vorgaben des § 87 Abs. 1 AktG sowie den Empfehlungen des DCGK übereinstimmt. VI. BEZÜGE DES AUFSICHTSRATSDie Regelungen und Bezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats ergeben sich aus § 18 der Satzung der TUI AG, die der Öffentlichkeit im Internet dauerhaft zugänglich ist. Die Aufsichtsratsvergütung wird in angemessenen Zeitabständen überprüft. Dabei werden der für die Ausübung des Amts zu erwartende Zeitaufwand und die Praxis in Unternehmen vergleichbarer Größe, Branche und Komplexität berücksichtigt Ziel und Bezug zur UnternehmensstrategieEs sollen hochqualifizierte Mitglieder des Aufsichtsrats gewonnen und gehalten werden. VorgehenDie Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz i hrer Auslagen, zu denen auch die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer gehört, eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zu zahlende Vergütung in Höhe von 90,0 Tsd. € pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, seine Stellvertreter erhalten das Doppelte der festen Vergütung eines Mitglieds des Aufsichtsrats. Für die Mitgliedschaft in den Ausschüssen des Aufsichtsrats (Präsidium, Prüfungsausschuss, Strategieausschuss, nicht aber Nominierungsausschuss) wird zusätzlich eine feste Vergütung in Höhe von 42,0 Tsd. € gezahlt. Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Integration von TUI AG und vormaliger TUI Travel PLC wurde der Integrationsausschuss, wie im Geschäftsbericht 2017 dargelegt, planmäßig im Dezember 2016 aufgelöst, wodurch hierfür auch keine Vergütung mehr gewährt wird. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Dreifache, der Vorsitzende des Strategieausschusses das Doppelte dieser Vergütung. Diese Vergütung wird ebenfalls nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres gezahlt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine sonstigen Vergütungsbestandteile und keine Nebenleistungen. Die Vergütung bezieht sich jeweils auf ein volles Geschäftsjahr. Für Teile eines Geschäftsjahres oder Rumpfgeschäftsjahre wird die Vergütung anteilig gezahlt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und der Ausschüsse erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen, unabhängig von deren Form, ein Sitzungsgeld von 1,0 Tsd. € je Sitzung. Zudem werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (so genannte D&O-Versicherung) einbezogen. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Entsprechend der Empfehlung des DCGK besteht ein Selbstbehalt, in dessen Höhe sich die Aufsichtsratsmitglieder privat versichern können. ObergrenzeDa die sich die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats nicht aus variablen, sondern ausschließlich aus festen Bestandteilen zusammensetzt, entfällt die Notwendigkeit der Festlegung einer maximalen Gesamtvergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats. Am 9. Februar 2016 hat die Hauptversammlung der TUI AG die Umstellung des Vergütungsmodells des Aufsichtsrats auf eine reine Festvergütung sowie eine Anpassung der Höhe der festen Vergütungsbestandteile beschlossen. Das neue Vergütungsmodell fand rückwirkend zum 1. Oktober 2015 Anwendung, wodurch die gemäß den bis zum 9. Februar 2016 geltenden Satzungsbestimmungen gewährte, am langfristigen Erfolg des Unternehmens orientierte variable Vergütung entfiel. Diese variable Vergütung basierte auf dem Durchschnitt der in den Konzernabschlüssen für die jeweils letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahre ausgewiesenen unverwässerten Ergebnisse je Aktie (Gewinn pro Aktie - EPS). Zum Zeitpunkt der Ablösung stand den Mitgliedern des Aufsichtsrats aufgrund des dreijährigen Bemessungszeitraums die in den Geschäftsjahren 2014 und 2015 gewährte langfristige Vergütung noch zu. Diese Ansprüche wurden unter Zugrundelegung von EPS-Planwerten für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 abgelöst. Die Herabsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für vergangene und laufende Geschäftsjahre ist aktienrechtlich unzulässig. Daher war bzw. ist auch nach Ablauf der Geschäftsjahre 2016 und 2017 zu prüfen, ob dies mit der Umstellung des Vergütungsmodells durch Zugrundelegung des EPS-Planwerts für die entsprechenden Geschäftsjahre erfolgt ist. Ergibt sich unter Verwendung der tatsächlich erzielten EPS-Werte eine höhere langfristige variable Vergütung als unter Berücksichtigung der Planwerte, ist die entsprechende Differenz nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das jeweilige Geschäftsjahr entscheidet, an die betroffenen Mitglieder des Aufsichtsrats zu zahlen. Für den im Geschäftsjahr 2014 gewährten Vergütungsbestandteil wurde nach Ablauf der Hauptversammlung 2017 festgestellt, dass der tatsächliche EPS-Wert des Geschäftsjahres 2016 mit 1,78 € über dem bei der Ablösung zugrunde gelegten EPS-Planwert von 0,81 € lag. Der sich daraus ergebende Differenzbetrag wurde den betroffenen Mitgliedern des Aufsichtsrats entsprechend ausgezahlt. Durch eine fehlerhafte Verformelung im Abrechnungsprozess wurde hier jedoch der Brutto-Abrechnungsbetrag als Nettowert in die jeweilige Gutschrift übernommen. Dies hatte zur Folge, dass auf den Brutto-Abrechnungsbetrag ein weiteres Mal Umsatzsteuer berechnet und der somit überhöhte Gesamtbetrag zur Auszahlung gebracht wurde. Eine Korrektur erfolgte zur vereinfachten Abwicklung durch eine Verrechnung mit der Auszahlung der fixen Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2018. Sie ist in den nachfolgenden Tabellen ausgewiesen. Verrechnung zu viel / zu wenig gezahlte variable Aufsichtsratsvergütung für die Geschäftsjahre 2014 und 2015scroll
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Verrechnung zu viel / zu wenig gezahlte variable Aufsichtsratsvergütung für die Geschäftsjahre 2014 und 2015scroll
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Die Abrechnungen für Herrn Shemetov, Herrn Strenger und Herrn Witt unterlagen keiner fehlerhaften Verformelung. Für den im Geschäftsjahr 2015 gewährten Vergütungsbestandteil wurde nach Ablauf der Hauptversammlung 2018 festgestellt, dass der tatsächliche durchschnittliche EPS-Wert der Geschäftsjahre 2015 bis 2017 mit 1,17 € über dem bei der Ablösung zugrunde gelegten durchschnittlichen EPS-Planwert von 0,85 € lag. Der sich daraus ergebende Differenzbetrag wurde den betroffenen Mitgliedern des Aufsichtsrats entsprechend ausgezahlt und ist in den nachfolgenden Tabellen ausgewiesen. Daneben wird für die im Geschäftsjahr 2016 gewährte Vergütung nach Ablauf der Hauptversammlung 2019 geprüft, ob sich unter Anwendung des bis zum 9. Februar 2016 gültigen Vergütungsmodells eine höhere Vergütung als nach dem neuen Modell ergeben hätte. Ist dies der Fall, ist die entsprechende Differenz nach Ablauf der Hauptversammlung 2019 an die Mitglieder des Aufsichtsrats zu zahlen. VII. VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS INSGESAMTVergütung des Aufsichtsrats insgesamtscroll
Erstattet wurden überdies Reisekosten und Auslagen in Höhe von 529,0 Tsd. € (Vorjahr 507,6 Tsd. €). Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich danach zusammen mit dem Reisekosten- und Auslagenersatz auf 4.321,8 Tsd. € (Vorjahr 4.302,2 Tsd. €). VIII. INDIVIDUELLE VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018Individuelle Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018scroll
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Zeitanteilige Darstellung aller Vergütungskomponenten bis zum 13. Februar 2018. Abgesehen von den Arbeitsleistungen, die die Arbeitnehmervertreter im Rahmen ihrer Anstellungsverträge erbrachten, haben die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 keine persönlichen Leistungen, wie z. B. Beratungs- oder Vermittlungsdienstleistungen, für die TUI AG oder deren Tochtergesellschaften erbracht und daher auch keine zusätzliche Vergütung aufgrund solcher Leistungen erhalten. KONZERNABSCHLUSS UND -ANHANGKONZERNABSCHLUSSKonzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.10.2017 bis 30.9.2018der TUI AGscroll
Ergebnis je Aktiescroll
Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1.10.2017 bis 30.9.2018des TUI Konzernsscroll
Konzernbilanz zum 30.9.2018der TUI AGAktiva scroll
Eigenkapitalveränderungsrechnung vom 1.10.2017 bis 30.9.2018des TUI Konzernsscroll
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Kapitalflussrechnungscroll
KonzernanhangErläuterungen zu Grundlagen und Methoden des KonzernabschlussesAllgemeine ErläuterungenDer TUI Konzern ist mit seinen wesentlichen Tochterunternehmen und Beteiligungen in der Touristik tätig. Die TUI AG mit Sitz in Hannover, Karl-Wiechert-Allee 4, ist die Muttergesellschaft des TUI Konzerns und eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Die Gesellschaft ist in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg (HRB 321) und Hannover (HRB 6580) eingetragen. Die Aktien der Gesellschaft werden an der London Stock Exchange und an den Wertpapierbörsen in Hannover und Frankfurt am Main gehandelt. Der vorliegende Konzernabschluss der TUI AG bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2018, das den Zeitraum vom 1. Oktober 2017 bis 30. September 2018 umfasst. Sofern bei Tochtergesellschaften abweichende Geschäftsjahre bestehen, wurden zum Zwecke der Einbeziehung dieser Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss der TUI AG Abschlüsse auf den 30. September erstellt. Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und der Öffentlichkeit auf der Website des Unternehmens (www.tuigroup.com) dauerhaft zugänglich gemacht. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Aufgrund der Verwendung gerundeter Beträge können sich bei Summenbildungen und Prozentangaben geringfügige Rundungsdifferenzen ergeben. Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 11. Dezember 2018 vom Vorstand der TUI AG zur Veröffentlichung freigegeben. Grundlagen der RechnungslegungÜBEREINSTIMMUNGSERKLÄRUNGDer Konzernabschluss der TUI AG zum 30. September 2018 wurde gemäß der Verordnung 1606 / 2002 des Europäischen Parlaments und des Rats in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Darüber hinaus wurden die nach § 315e Abs. 1 HGB in der Fassung, die für das Geschäftsjahr anzuwenden ist, zusätzlich zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Der Bilanzierung und Bewertung sowie den Erläuterungen und Angaben zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 liegen grundsätzlich dieselben Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde, die dem Konzernabschluss 2017 zugrunde lagen. NEU ANGEWENDETE STANDARDSBeginnend mit dem Geschäftsjahr 2018 waren die folgenden durch das IASB überarbeiteten bzw. neu herausgegebenen Standards für den TUI Konzern erstmals verpflichtend anzuwenden. Im Geschäftsjahr 2018 erstmals angewendete Standardsscroll
Going Concern-Berichterstattung nach UK Corporate Governance CodeDer Vorstand schätzt die Ausstattung mit liquiden Mitteln und die langfristige Fremdfinanzierung weiterhin als zufriedenstellend ein. Zum 30. September 2018 bestehen die folgenden wesentlichen Finanzverbindlichkeiten und Kreditlinien:
Die Gewährung der Kreditlinie unterliegt der Einhaltung bestimmter finanzieller Zielgrößen, die zum Bilanzstichtag vollständig eingehalten waren. In diese Zielgrößen fließen u. a. das EBITDA (1.498,5 Mio. €; Vorjahr 1.490,9 Mio. €) sowie das um die langfristigen Mietaufwendungen (721,4 Mio. €; Vorjahr 750,0 Mio. €) erhöhte EBITDAR (2.219,9 Mio. €; Vorjahr 2.240,9 Mio. €) ein. In Übereinstimmung mit der Vorschrift C1.3 des UK Corporate Governance Code bestätigt der Vorstand, dass es aus seiner Sicht angemessen ist, den Konzernabschluss unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufzustellen. Konsolidierungsgrundsätze und -methodenGRUNDSÄTZEIn den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, die von der TUI AG mittelbar oder unmittelbar beherrscht werden. Beherrschung liegt vor, wenn die TUI AG Verfügungsmacht über die maßgeblichen Tätigkeiten hat, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihr Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und sie infolge der Verfügungsmacht die Höhe der variablen Rückflüsse beeinflussen kann. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit dabei auf einer mittelbaren oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit. Soweit der TUI Konzern bei Beteiligungsunternehmen weniger als die Mehrheit der Stimmrechte hält, kann aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen oder Ähnlichem eine Beherrschungsmöglichkeit bestehen, wie z. B. bei der Beteiligung an der RIUSA-II-Gruppe. Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und den Rahmenverträgen mit dem TUI Konzern sowie der erheblichen Bedeutung des Veranstaltergeschäfts für den wirtschaftlichen Erfolg der RIUSA-II-Gruppe ist der TUI Konzern in der Lage, auf die Entscheidungen in Bezug auf die relevantesten Aktivitäten und damit auf die Höhe der Renditen einen bestimmenden Einfluss auszuüben. Insbesondere durch die Dividendenzahlungen und Wertschwankungen der Beteiligung selbst ist der TUI Konzern variablen Renditen aus der RIUSA-II-Gruppe ausgesetzt. Deshalb wird die RIUSA-II-Gruppe vollkonsolidiert, obwohl der TUI Konzern nur 50 % der Kapitalanteile hält. Bei der Beurteilung, ob eine Kontrolle vorliegt, werden die Existenz und Auswirkung substanzieller potenzieller Stimmrechte, die aktuell ausübbar oder umwandelbar sind, berücksichtigt. Die Konsolidierung erfolgt ab dem Zeitpunkt, zu dem die TUI Group die Beherrschung erlangt. Endet die Beherrschung, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus. Basis für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die Einzel- oder Gruppenabschlüsse der TUI AG und ihrer Tochterunternehmen, die nach einheitlichen Bilanzierungs-, Bewertungs- und Konsolidierungsmethoden aufgestellt und in der Regel von Wirtschaftsprüfern geprüft bzw. einer prüferischen Durchsicht unterzogen worden sind. Assoziierte Unternehmen, auf die der TUI Konzern durch seine Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik maßgeblichen Einfluss ausüben kann, werden nach der Equity-Methode bilanziert. In der Regel wird ein maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn die TUI AG direkt oder indirekt einen Stimmrechtsanteil zwischen 20 % und 50 % besitzt. Ebenfalls nach der Equity-Methode bilanziert werden Anteile an Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures). Ein Gemeinschaftsunternehmen liegt vor, wenn der TUI Konzern auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung eine Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem oder mehreren Partnern führt und die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung ausüben, Rechte am Nettovermögen der Gesellschaft besitzen. Zu den Gemeinschaftsunternehmen werden auch Gesellschaften gerechnet, bei denen der TUI Konzern zwar über eine Mehrheit oder Minderheit der Stimmrechte verfügt, bei denen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen die Entscheidungen über die maßgeblichen Aktivitäten jedoch nur einstimmig getroffen werden können. Die Bestimmung der Zeitpunkte, zu denen assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in den Kreis der nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen aufgenommen werden bzw. aus ihm ausscheiden, erfolgt analog zu den für Tochterunternehmen geltenden Grundsätzen. Die Fortschreibung der Equity-Bewertung basiert auf dem letzten verfügbaren Jahresabschluss bzw. auf den Zwischenabschlüssen zum 30. September, sofern die Bilanzstichtage abweichend vom Bilanzstichtag der TUI AG sind. Dies betrifft 35 Unternehmen mit einem Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember, vier Gesellschaften mit einem Geschäftsjahr vom 1. November bis 31. Oktober und zwei Gesellschaften mit einem Geschäftsjahr vom 1. April bis 31. März des Folgejahres. KONSOLIDIERUNGSKREISIn den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2018 wurden insgesamt 285 Tochterunternehmen einbezogen. Die Entwicklung der Anzahl der Gesellschaften seit dem 1. Oktober 2017 ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Entwicklung des Konsolidierungskreises* und der nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaftenscroll
Die unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen der TUI AG sind unter "Sonstige Erläuterungen - Aufstellung des Anteilsbesitzes des TUI Konzerns" aufgeführt. Nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden 57 Tochterunternehmen. Diese Gesellschaften sind auch bei zusammengefasster Betrachtung für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung. Nachfolgend werden die Auswirkungen der Veränderungen des Konsolidierungskreises im Geschäftsjahr 2018 auf die Jahre 2018 und 2017 dargestellt. Während Bilanzwerte von im Geschäftsjahr 2018 entkonsolidierten Gesellschaften zum Stichtagswert der Vorperiode angegeben werden, erfolgt für Posten der Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von zeitanteiligen Effekten ein Ausweis auch für das Geschäftsjahr 2018. Auswirkungen der Zu- und Abgänge des Konsolidierungskreises auf die Konzernbilanzscroll
Auswirkungen der Veränderungen des Konsolidierungskreises auf die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Akquisitionen - DesinvestitionenAKQUISITIONENIm Geschäftsjahr 2018 wurden Gesellschaften und Geschäftsbereiche für eine Gegenleistung von insgesamt umgerechnet 170,2 Mio. € erworben. Die übertragenen Gegenleistungen für sämtliche Erwerbe durch den TUI Konzern umfassen zum Bilanzstichtag Zahlungsmittel in Höhe von 172,9 Mio. €. Zusammenfassende Darstellung der Akquisitionenscroll
Die Erwerbe der Reisebüros in Deutschland und Österreich im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden im Zuge von Asset Deals durchgeführt. Mit der Akquisition der Cruisetour AG, Zürich, Schweiz, und der Croisimonde AG, Zug, Schweiz, wird beabsichtigt, die Marktpräsenz in der Kreuzfahrtsparte im schweizerischen Markt zu erhöhen. Mit dem Erwerb der oben angegebenen Anteile an der Antwun S. A., Luxemburg, wurde auch ihre Tochtergesellschaft, die Nungwi Limited mit Sitz in Sansibar, Tansania, erworben. Die übertragenen Gegenleistungen für den Erwerb der Anteile durch den TUI Konzern umfassen bezahlte Kaufpreise von 24,2 Mio. €. Weiterhin wurden vom früheren Eigentümer Forderungen gegenüber dem erworbenen Unternehmen zu einem Kaufpreis von 14,5 Mio. € übernommen. Die Akquisition dient der Erschließung der Destination Sansibar. Zur Steigerung von Ertragspotenzialen hält die TUI AG nun 100 % an GBH Turizm Ticaret A. S., Istanbul. Die Bewertung des bisher nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmens zum beizulegenden Zeitwert von insgesamt 7,4 Mio. € direkt vor dem Erwerb weiterer Anteile ergab einen Gewinn von 2,1 Mio. €. In diesem Ergebnis ist die Reklassifizierung von Fremdwährungseffekten enthalten. Der Erwerb der Anteile an der Darecko S. A., Luxemburg, umfasst ebenfalls ihre Tochtergesellschaft, die Zanzibar Beach Village Limited, Sansibar, Tansania. In den übertragenen Gegenleistungen sind sowohl bezahlte Kaufpreise in Höhe von 35,0 Mio. € enthalten als auch vom früheren Eigentümer übernommene Schulden in Höhe von 1,3 Mio. €. Mit diesem Erwerb soll ebenso wie mit dem Erwerb der Antwun S. A. die Destination Sansibar erschlossen werden. Zeitwert der Erstkonsolidierungsbilanzen zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierungscroll
Die Bruttobeträge der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Antwun S. A. beliefen sich zum Erwerbszeitpunkt auf 0,8 Mio. €, bei der Darecko S. A. auf 8,0 Mio. €. Wertberichtigungen waren nicht erfolgt. Die Kaufpreisallokation der Antwun S. A. ist in Bezug auf bestimmte Forderungen und Verbindlichkeiten noch vorläufig. Der sich zwischen den übertragenen Gegenleistungen und dem erworbenen, neubewerteten Nettovermögen ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe von zum Erwerbszeitpunkt umgerechnet 21,5 Mio. € wurde als Geschäfts- oder Firmenwert für die vorgenannten Akquisitionen des Geschäftsjahres angesetzt. Diese Geschäfts- oder Firmenwerte entfallen im Wesentlichen auf den Erwerb von Anteilen an Hotelgesellschaften (GBH Turizm Ticaret A. S. in Höhe von 9,1 Mio. € und Darecko S. A. in Höhe von 6,5 Mio. €) sowie den Erwerb der Cruisetour AG und der Croisimonde AG in Höhe von 5,6 Mio. € und stellen einen Teil der zukünftigen Ertragspotenziale dar. Von den im abgelaufenen Geschäftsjahr aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerten sind voraussichtlich 0,5 Mio. € steuerlich abzugsfähig. Mit Abschluss des Kaufvertrags zwischen der HNVR Midco Limited als Verkäufer und der TUI AG hat sich die HNVR Midco Limited verpflichtet, die Anteile an 53 Gesellschaften, die den Geschäftsbereich Destination Management bilden, zu übertragen. Für die Gesamttransaktion sind alle wettbewerbsrechtlichen Zustimmungen erfolgt, sodass hier keine Genehmigungsvorbehalte vorliegen, die der vereinbarten Abwicklung des bestehenden Kaufvertrags entgegenstehen. Aufgrund lokaler rechtlichen Vorgaben sind noch sechs Gesellschaftsübertragungen ausstehend und werden im kommenden Geschäftsjahr finalisiert. Die übertragenen Gegenleistungen zum Bilanzstichtag umfassen zum Geschäftsjahresende einen Kaufpreis von 94,8 Mio. €. Da im Berichtsjahr bereits 97,5 Mio. € gezahlt wurden, ergab sich ein Erstattungsanspruch auf der Grundlage des Kaufvertrags in Höhe von 2,7 Mio. €. Hierfür wurde eine Forderung bilanziert. Der Kaufpreis für die im kommenden Geschäftsjahr abzuschließenden Übertragungen beträgt 29,9 Mio. €. Das Destination Management-Geschäft beinhaltet im Wesentlichen die Erbringung von Dienstleistungen und Freizeitangeboten in den Urlaubsorten sowie Dienstleistungen für die Kreuzfahrtindustrie. Zielsetzung der Akquisition ist, die globale Marktpräsenz im Bereich Aktivitäten und Ausflüge auszubauen sowie operative Synergien zu erzielen und hiermit einer der weltweit führenden Anbieter für Zielgebietsleistungen zu werden. Im Rahmen des Erwerbs des Geschäftsbereichs Destination Management hält die TUI AG nun 50,1 % der Anteile an der ATC-Gruppe (vorher 24,99 %). Die Bewertung des bisher nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmens zum beizulegenden Zeitwert von insgesamt 3,0 Mio. € direkt vor dem Erwerb weiterer Anteile ergab einen Gewinn von 1,5 Mio. €. In diesem Ergebnis ist die Reklassifizierung von Fremdwährungseffekten enthalten. Zeitwert der Erstkonsolidierungsbilanzen des Geschäftsbereichs Destination Management zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierungscroll
Die nicht beherrschenden Anteile wurden zum entsprechenden Anteil der gegenwärtigen Eigentumsinstrumente an den für das identifizierbare Nettovermögen des erworbenen Geschäftsbereichs angesetzten Beträgen bewertet. Die Bruttobeträge der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Geschäftsbereichs Destination Management beliefen sich zum Erwerbszeitpunkt auf 71,4 Mio. €, Wertberichtigungen waren in Höhe von 2,5 Mio. € erfolgt. Der für den Geschäftsbereich Destination Management vorläufig aktivierte Geschäfts- oder Firmenwert beträgt 82,3 Mio. €. Aufgrund der Vorläufigkeit der Ermittlung stellt dieser Geschäfts- oder Firmenwert erwartete Synergien, aber auch aktivierbare immaterielle Vermögenswerte dar. Bei der Akquisition des Geschäftsbereichs Destination Management konnten einzelne Bereiche der erworbenen Vermögenswerte und Schulden zum Bilanzstichtag aufgrund der vorhandenen Informationen noch nicht abschließend bewertet werden. Es wurde von der in IFRS 3 angegebenen Frist von zwölf Monaten für den Abschluss von Kaufpreisallokationen Gebrauch gemacht, die bis zum Ablauf dieser Frist eine vorläufige Zuordnung des Kaufpreises zu den einzelnen Vermögenswerten und Schulden gestattet. Die Angaben sind aufgrund der hohen Komplexität durch die Vielzahl der erworbenen Gesellschaften mit unterschiedlichen Geschäftsfeldern und Währungsgebieten zunächst vorläufig. Zudem sind noch nicht alle Gesellschaften des Geschäftsbereichs erworben. Aufgrund des kurzen Zeitraums seit dem Erwerb konnte die Identifizierung der immateriellen Vermögenswerte zwar abgeschlossen werden, jedoch ist die Bewertung derzeit noch ausstehend. Umsatz- und Ergebnisbeitrag der im Berichtszeitraum erstmals konsolidierten Gesellschaftenscroll
Im vorliegenden Abschluss wurden die Kaufpreisallokationen der im Vorjahr erworbenen 20 Reisebüros entsprechend den Vorschriften des IFRS 3 innerhalb der vorgeschriebenen zwölf Monate ohne wesentliche Auswirkungen auf die Konzernbilanz abgeschlossen. AKQUISITIONEN NACH DEM BILANZSTICHTAGAm 2. Oktober 2018 wurden 100 % der Anteile an der Technologie-Start-up-Gesellschaft Musement S. p. A., Mailand, Italien, und in diesem Zuge vier weitere Gesellschaften zur Stärkung des Wachstumsbereichs TUI Destination Experiences erworben. Mit der Akquisition wurde eine digitale Plattform erworben, die zu den führenden Online-Anbietern für Aktivitäten, Touren und Ausflüge in den Destinationen gehört. Hierdurch soll die Position der TUI Group in diesem Geschäft gestärkt und das Angebot von Urlaubserlebnissen ausgebaut werden. Die übertragene Gegenleistung für den Erwerb der Anteile beträgt 36,2 Mio. €. Weiterhin wurden von den früheren Eigentümern Forderungen gegen das erworbene Unternehmen und Schulden der Gesellschaft übernommen. Weitere Angaben wie etwa die Fair Value-Bewertung der Vermögenswerte und Schulden können aufgrund des kurzen Zeitraums seit Erwerb zum Berichtszeitpunkt noch nicht erfolgen. DESINVESTITIONENIm Geschäftsjahr 2018 wurden drei Hotelgesellschaften der RIUSA-II-Gruppe veräußert. Aus dem Verkauf der Dominicanotel S. A., Puerto Plata, Dominikanische Republik, sowie der Puerto Plata Caribe Beach S. A., Puerto Plata, Dominikanische Republik, wurde ein Abgangsergebnis von 24,3 Mio. € erzielt. Dieser Gewinn beinhaltet einen Teilabgang des Goodwills der RIUSA-II-Gruppe in Höhe von 5,2 Mio. €. Aus dem Verkauf der St. Martin RIUSA II S. A. wurde ein Abgangsergebnis von 8,2 Mio. € erzielt. Dieser Gewinn beinhaltet einen Teilabgang des Goodwills der RIUSA-II-Gruppe in Höhe von 3,4 Mio. €. WÄHRUNGSUMRECHNUNGFremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ausgenommen hiervon sind Gewinne und Verluste, die als qualifizierte Sicherungsgeschäfte zur Absicherung zukünftiger Zahlungsströme (Cash Flow Hedges) im Eigenkapital zu erfassen sind. Jahresabschlüsse sind in der funktionalen Währung der jeweiligen Gesellschaft erstellt. Als funktionale Währung einer Gesellschaft wird die Währung des wirtschaftlichen Umfelds bezeichnet, in dem die Gesellschaft primär tätig ist. Mit Ausnahme von wenigen Gesellschaften stimmt die Funktionalwährung der Tochtergesellschaften mit der Währung des Landes überein, in dem die jeweilige Tochtergesellschaft ihren Sitz hat. Sofern Jahresabschlüsse von Tochtergesellschaften in anderen Funktionalwährungen erstellt werden als dem Euro, der Berichtswährung des Konzerns, erfolgt die Umrechnung von Vermögenswerten und Schulden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag (Stichtagskurs). Diesen Gesellschaften zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwerte und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und ebenso zum Stichtagskurs umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und damit das in der Erfolgsrechnung ausgewiesene Jahresergebnis werden grundsätzlich mit demjenigen Monatsdurchschnittskurs umgerechnet, in dessen Periode der zugehörige Geschäftsvorfall fällt. Differenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen werden erfolgsneutral behandelt und im Konzerneigenkapital als Unterschiede aus der Währungsumrechnung gesondert ausgewiesen. Wenn ein ausländisches Unternehmen oder ein ausländischer Geschäftsbetrieb veräußert wird, werden bislang im sonstigen Ergebnis erfasste Währungsdifferenzen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil des Gewinns bzw. Verlusts aus der Veräußerung erfasst. Umrechnungsdifferenzen bei nichtmonetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam verrechnet werden (z. B. erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Eigenkapitalinstrumente), sind in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Demgegenüber sind Umrechnungsdifferenzen bei nichtmonetären Posten, deren Änderungen ihres beizulegenden Zeitwerts im Eigenkapital berücksichtigt werden (z. B. als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Eigenkapitalinstrumente), innerhalb der Gewinnrücklagen erfasst. Im TUI Konzern gibt es im Berichts- und im Vorjahreszeitraum kein Tochterunternehmen, das seine Geschäfte in einer hochinflationären Volkswirtschaft betreibt. Bei der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Unternehmen, die nach der Equity-Methode bewertet werden, finden für die Fortschreibung des Beteiligungsbuchwerts sowie die Umrechnung der Geschäfts- oder Firmenwerte grundsätzlich die gleichen Grundsätze Anwendung wie bei konsolidierten Tochterunternehmen. NETTOINVESTITION IN EINEN AUSLÄNDISCHEN GESCHÄFTSBETRIEBMonetäre Posten in Form von ausstehenden Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber einem ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Abwicklung in einem absehbaren Zeitraum weder geplant noch wahrscheinlich ist, stellen einen Teil der Nettoinvestition in diesen ausländischen Geschäftsbetrieb dar. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung dieser monetären Posten werden im sonstigen Ergebnis, das heißt erfolgsneutral im Eigenkapital, erfasst. Im TUI Konzern bestehen solche Darlehen insbesondere gegenüber Hotelgesellschaften in Nordafrika. Wechselkurse von für den TUI Konzern bedeutenden Währungenscroll
KONSOLIDIERUNGSMETHODENDie Bilanzierung des Nettovermögens erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Dabei wird zunächst ungeachtet bestehender nicht beherrschender Anteile eine vollständige Zeitwertbewertung aller identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden zum Erwerbszeitpunkt vorgenommen. Anschließend wird die zum Zeitwert bewertete Gegenleistung für den Erwerb des Beteiligungsanteils mit dem auf den erworbenen Anteil entfallenden neu bewerteten Eigenkapital verrechnet. Von dem einzelfallweise ausübbaren Wahlrecht zur Bewertung der nicht beherrschenden Anteile zu ihrem beizulegenden Zeitwert (Full Goodwill-Methode) wurde wie im Vorjahr kein Gebrauch gemacht. Aktive Unterschiedsbeträge aus Unternehmenserwerben werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert und entsprechend den Vorschriften des IFRS 3 als Vermögenswert bilanziert. Passive Unterschiedsbeträge werden zum Zeitpunkt der Entstehung sofort ergebniswirksam aufgelöst, wobei der Effekt der Auflösung als sonstiger Ertrag ausgewiesen wird. Bei Anteilszukäufen nach Kontrollerlangung (Aufstockung der Anteile) werden Unterschiedsbeträge zwischen dem Kaufpreis und dem Buchwert von erworbenen Anteilen direkt im Eigenkapital erfasst. Analog werden die Effekte aus Anteilsverkäufen ohne Kontrollverlust ebenfalls direkt im Eigenkapital gebucht. Kommt es hingegen zu einer Kontrollerlangung bzw. einem Kontrollverlust, findet eine ergebniswirksame Gewinn- oder Verlustrealisierung statt. Diese Ergebniswirkung entsteht bei sukzessiven Unternehmenserwerben (Transaktionen mit Kontrollerlangung), indem der zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt beizulegenden Zeitwert neu bewertet wird. Bei Transaktionen mit Kontrollverlust umfasst der Gewinn oder Verlust nicht nur den Unterschied zwischen den Buchwerten der abgehenden Anteile und der erhaltenen Gegenleistung, sondern auch das Ergebnis aus der Neubewertung der verbleibenden Anteile. Bei Verlust der Beherrschung wird das in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende Ergebnis berechnet als Differenz zwischen dem Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung zuzüglich des Zeitwerts einer eventuell zurückbehaltenen Beteiligung an dem Tochterunternehmen und des anteiligen Buchwerts des Tochterunternehmens. Bis dahin erfolgsneutral erfasste Unterschiede aus der Währungsumrechnung und der Rücklage für Wertänderungen von Finanzinstrumenten werden zum Zeitpunkt der Veräußerung zusätzlich in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei der Veräußerung wird der diesen Tochtergesellschaften zurechenbare Geschäfts- oder Firmenwert in die Bestimmung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Veräußerung einbezogen. Im Konzern werden die wesentlichen assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode bilanziert und zum Zeitpunkt des Erwerbs mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Der Ansatz der Beteiligung des Konzerns an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen umfasst dabei den beim Erwerb jeweils aufgedeckten Geschäfts- oder Firmenwert. Der Anteil des Konzerns an Gewinnen und Verlusten von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird vom Zeitpunkt des Erwerbs an in der Gewinn- und Verlustrechnung (Ergebnis aus der nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen) und der Anteil der erfolgsneutralen Veränderung der Rücklagen in den Gewinnrücklagen des Konzerns erfasst. Die kumulierten Veränderungen nach Erwerb werden im Beteiligungsbuchwert gezeigt. Wenn der Verlustanteil an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen dem ursprünglichen Anteil des Konzerns an diesem Unternehmen inklusive anderer ungesicherter Forderungen entspricht bzw. diesen übersteigt, werden grundsätzlich keine weiteren Verluste erfasst. Darüber hinausgehende Verluste werden nur erfasst, sofern für das assoziierte Unternehmen oder das Gemeinschaftsunternehmen Verpflichtungen eingegangen oder für das Unternehmen Zahlungen geleistet wurden. Abweichungen zwischen den von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und den konzerneinheitlichen Rechnungslegungsvorschriften werden grundsätzlich angepasst. Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen zwischen den konsolidierten Gesellschaften werden eliminiert. Konzerninterne Umsatzerlöse und andere Erträge sowie die entsprechenden Aufwendungen werden eliminiert. Zwischenergebnisse aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden unter Berücksichtigung latenter Ertragsteuern ergebniswirksam zurückgenommen. Zwischenverluste werden jedoch gegebenenfalls als Indikator für die Notwendigkeit der Durchführung eines Wertminderungstests in Bezug auf den übertragenen Vermögenswert betrachtet. Zwischengewinne aus Transaktionen mit nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil des Konzerns an den Unternehmen eliminiert, sofern es sich nicht um Zwischengewinne aus dem üblichen Lieferungs- und Leistungsverkehr handelt. Konzerninterne Lieferungen und Leistungen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Konzernabschluss ist auf Basis des Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenprinzips erstellt. Davon ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, beispielsweise zu Handelszwecken gehaltene oder zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und Derivate sowie das Planvermögen aus extern finanzierten leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen, die zum beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag angesetzt wurden. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss der TUI AG einbezogenen Unternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Die Wertansätze im Konzernabschluss werden unbeeinflusst von steuerlichen Vorschriften allein von der wirtschaftlichen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der Regelungen des IASB bestimmt. ERTRAGSREALISIERUNGDie Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen erfolgt grundsätzlich nach Erbringung der Leistung bzw. Lieferung der Vermögenswerte und damit mit dem Gefahrenübergang. Die von Reisebüros erzielten Provisionserlöse für die Vermittlung von Pauschalreisen werden realisiert, wenn die Reisebüros ihre vertragliche Verpflichtung gegenüber dem Veranstalter erfüllt haben. Dies ist in der Regel bei Zahlung des Kunden, spätestens jedoch bei Abreise gegeben. Die Leistung des Reiseveranstalters besteht im Wesentlichen aus der Organisation und Koordination einer Pauschalreise. Deshalb werden Umsatzerlöse aus der Veranstaltung von Pauschalreisen vollständig bei Reiseantritt realisiert. Die Realisierung von Umsatzerlösen aus einzelnen Reisebausteinen, die durch Kunden direkt bei Flug- oder Hotelgesellschaften oder bei Zielgebietsagenturen gebucht werden, erfolgt zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistung durch den Reisenden. Erlöse für noch nicht beendete Kreuzfahrten werden anteilig gemäß Fertigstellungsgrad am Bilanzstichtag realisiert. Dabei bestimmt sich der Fertigstellungsgrad aus dem Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag vergangenen Reisetage zu den Gesamtreisetagen. GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTE UND SONSTIGE IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Herstellungskosten aktiviert, sofern der Zufluss eines Nutzens für den Konzern wahrscheinlich ist und verlässlich bewertet werden kann. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten und den direkt zurechenbaren Gemeinkosten zusammen. Sofern immaterielle Vermögenswerte nur über einen begrenzten Zeitraum nutzbar sind, erfolgt eine planmäßige lineare Abschreibung über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer. Durch Unternehmenszusammenschlüsse erworbene immaterielle Vermögenswerte - wie Kundenstamm und Markenrechte - werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt und ebenfalls planmäßig linear abgeschrieben. Wirtschaftliche Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswertenscroll
Sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wertminderung anzeigen, wird der fortgeführte Buchwert des immateriellen Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Wertverlusten, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch die Erfassung außerplanmäßiger Wertminderungen Rechnung getragen. Abhängig von der funktionellen Zuordnung des immateriellen Vermögenswerts werden die planmäßigen Abschreibungen und die Wertminderungen in den Umsatzkosten oder den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf ihre Werthaltigkeit überprüft (Impairment-Test). Darüber hinaus erfolgen Überprüfungen, sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine mögliche Wertminderung der Vermögenswerte anzeigen. Innerhalb des TUI Konzerns handelt es sich bei den immateriellen Vermögenswerten mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer ausschließlich um Geschäfts- oder Firmenwerte. Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wird auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) bzw. einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt. Wertminderungen werden vorgenommen, wenn der Buchwert der getesteten Einheiten zuzüglich der zurechenbaren Geschäfts- oder Firmenwerte höher ist als der zukünftig erzielbare Betrag. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (Fair Value less Costs of Disposal) und dem Barwert der künftigen Zahlungsströme der getesteten Einheit bei fortgeführter Nutzung im Unternehmen (Nutzungswert bzw. Value in Use). Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht dem Betrag, der in einer Transaktion zu Marktbedingungen zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Vorzunehmende Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung separat ausgewiesen. SACHANLAGENDas Sachanlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Die Anschaffungskosten umfassen alle Gegenleistungen, die aufgebracht wurden, um einen Vermögenswert zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die Herstellungskosten werden auf Basis von Einzelkosten sowie direkt zurechenbaren Gemeinkosten und Abschreibungen ermittelt. Fremdkapitalkosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten stehen, werden für den Zeitraum bis zur Herstellung des betriebsbereiten Zustands des Vermögenswerts in die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieser Vermögenswerte einbezogen. Der Finanzierungskostensatz ermittelt sich auf Basis der spezifischen Finanzierungskosten bei speziell für die Beschaffung eines qualifizierten Vermögenswerts aufgenommenen Fremdmitteln und ansonsten als gewogener Durchschnitt der Fremdkapitalkosten der aufgenommenen Fremdfinanzierung. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen werden nach der linearen Methode vorgenommen und richten sich nach den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Den nutzungsbedingten planmäßigen Abschreibungen liegen die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern zugrunde. Wirtschaftliche Nutzungsdauern Sachanlagevermögenscroll
Des Weiteren wird die Höhe der planmäßigen Abschreibungen durch die zum Ende der wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Vermögenswerts erzielbaren Restwerte bestimmt. Bei Kreuzfahrtschiffen und deren Hotelbereichen wird bei erstmaliger Bilanzierung von einem Restwert in Höhe von bis zu 35 % der Anschaffungskosten ausgegangen. Die Bestimmung der planmäßigen Abschreibung von Flugzeugrümpfen und -triebwerken bei erstmaliger Bilanzierung erfolgt unter Berücksichtigung eines Restwerts von maximal 5 % der Anschaffungskosten. Zahlungen im Rahmen eines Power by the Hour-Vertrags, die sich auf die nächste Instandhaltung der Komponente beziehen, werden als Anlagen im Bau aktiviert und zum Zeitpunkt der Instandhaltung in die entsprechende Komponente umgebucht. Sowohl wirtschaftliche Nutzungsdauern als auch angenommene Restwerte werden einmal jährlich im Rahmen der Konzernabschlusserstellung überprüft. Die Überprüfung der Restwerte erfolgt auf Basis von vergleichbaren Vermögenswerten am Ende ihrer Nutzungsdauer zum heutigen Zeitpunkt. Vorzunehmende Anpassungen werden als Korrektur der planmäßigen Abschreibungen über die Restnutzungsdauer des Vermögenswerts vorgenommen. Die Anpassung der planmäßigen Abschreibung erfolgt rückwirkend für das gesamte Geschäftsjahr, in dem die Überprüfung stattgefunden hat. Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des erzielbaren Restwerts, sodass dieser den verbliebenen Nettobuchwert des Vermögenswerts übersteigt, werden die planmäßigen Abschreibungen ausgesetzt. Zuschreibungen werden in diesem Fall nicht vorgenommen. Wertverlusten, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch die Erfassung von Wertminderungen Rechnung getragen. Sofern Ereignisse oder Anhaltspunkte vorliegen, die eine Wertminderung anzeigen, wird im Rahmen der dann durchzuführenden Werthaltigkeitstests der Buchwert eines Vermögenswerts mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Erhaltene Investitionszuschüsse werden als Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gezeigt, sofern diese Zuschüsse direkt einzelnen Posten des Sachanlagevermögens zuzuordnen sind. Kann eine direkte Zuordnung nicht vorgenommen werden, so werden die erhaltenen Zuschüsse und Zulagen als passiver Rechnungsabgrenzungsposten unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und entsprechend der Nutzung des Investitionsprojekts aufgelöst. LEASINGVERHÄLTNISSEFINANZIERUNGSLEASINGGemietete Sachanlagen, bei denen der TUI Konzern gemäß den Kriterien des IAS 17 alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt, werden aktiviert. Die Aktivierung erfolgt dabei zum beizulegenden Zeitwert des Vermögenswerts oder zum Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Die Abschreibung erfolgt planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrags. Dabei wird die Abschreibungsmethode herangezogen, die auch für vergleichbare erworbene bzw. hergestellte Vermögenswerte Anwendung findet. Jede Leasingrate wird in einen Zins- und einen Tilgungsanteil aufgeteilt, sodass die Leasingverbindlichkeit konstant verzinst wird. Der Zinsanteil wird ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. FINANZINSTRUMENTEFinanzinstrumente sind vertraglich vereinbarte Ansprüche oder Verpflichtungen, die zu einem Ab- oder Zufluss von finanziellen Vermögenswerten oder zur Ausgabe von Eigenkapitalrechten führen werden. Sie umfassen auch die insbesondere aus originären Vermögenswerten abgeleiteten (derivativen) Ansprüche oder Verpflichtungen. Nach IAS 39 werden Finanzinstrumente in folgende Bewertungskategorien unterteilt: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten (At Fair Value through Profit and Loss), Kredite und Forderungen (Loans and Receivables), zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Available for Sale), bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte (Held to Maturity) sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, die mittels der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Financial Liabilities at Amortised Cost). Finanzinstrumente, welche erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, bestehen im TUI Konzern in Form von derivativen Finanzinstrumenten, die hauptsächlich deshalb als zu Handelszwecken gehalten einzustufen sind (Held for Trading), weil sie nicht die bilanziellen Kriterien als Sicherungsgeschäfte im Rahmen einer Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 erfüllen. Auf eine Ausübung der Fair Value-Option wird verzichtet. Des Weiteren bestehen im TUI Konzern finanzielle Vermögenswerte der Kategorien "Kredite und Forderungen" und "Zur Veräußerung verfügbar". Hingegen bestehen im vorliegenden Abschluss keine bis zur Endfälligkeit gehaltenen finanziellen Vermögenswerte. ORIGINÄRE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND FINANZIELLE VERBINDLICHKEITENOriginäre finanzielle Vermögenswerte werden mit dem Wert zum Handelstag angesetzt, an dem sich der Konzern zum Kauf des Vermögenswerts verpflichtet. Originäre finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz als Kredite und Forderungen oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte kategorisiert. Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet. Für erkennbare Einzelrisiken werden Wertberichtigungen gebildet. Liegt ein objektiver Hinweis auf Wertminderungen vor, wie z. B. erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Gegenpartei, der Verzug von Zahlungen oder nachteilige Veränderungen in den regionalen Branchenbedingungen, die sich erfahrungsgemäß auf die Bonität des Kreditnehmers des Konzerns auswirken, werden Wertberichtigungen in dem Umfang vorgenommen, der der erwarteten Höhe der nicht einbringlichen Zahlungsströme entspricht. Wertminderungen und Wertaufholungen werden dem sachlichen Hintergrund entsprechend in den Umsatzkosten, den Verwaltungsaufwendungen oder den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie im Einzelnen ausdrücklich zugeordnet wurden oder keiner anderen Kategorie finanzieller Vermögenswerte zugewiesen werden konnten. Im TUI Konzern handelt es sich dabei um Anteile an verbundenen, nicht konsolidierten Tochterunternehmen, Beteiligungen und sonstige Wertpapiere. Sie werden den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern nicht die Absicht vorliegt, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden bis zum Abgang der Vermögenswerte erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Zinsen und Dividenden aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden erfolgswirksam vereinnahmt. Liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, erfolgt diese erfolgswirksam. Objektive Hinweise können insbesondere erhebliche finanzielle Schwierigkeiten der Gegenpartei sowie bedeutende Veränderungen des technologischen, marktbezogenen, rechtlichen oder ökonomischen Umfelds sein. Bei gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten ist daneben ein signifikanter oder ein dauerhafter Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Der TUI Konzern geht von einem signifikanten Rückgang aus, wenn der beizulegende Zeitwert um mehr als 20 % unter die Anschaffungskosten sinkt. Als dauerhaft wird ein Rückgang eingestuft, wenn der beizulegende Zeitwert länger als zwölf Monate unter den Anschaffungskosten liegt. Im Fall einer späteren Wertaufholung wird die erfolgswirksam erfasste Wertminderung bei den Eigenkapitalinstrumenten nicht rückgängig gemacht, sondern erfolgsneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Liegt für gehaltene Anteile an Gesellschaften kein auf einem aktiven Markt notierter Marktpreis vor und sind andere Methoden zur Ermittlung eines objektivierbaren Marktwerts nicht anwendbar, werden die Eigenkapitalinstrumente, unter Berücksichtigung eventueller Wertminderungen, zu Anschaffungskosten bewertet. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich als Korrektur zu den Umsatzkosten erfasst. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Verbindlichkeiten, die nicht im Rahmen des normalen Leistungsprozesses anfallen, werden entsprechend dem Charakter der zugrunde liegenden Forderung bzw. Verbindlichkeit entweder unter den sonstigen Erträgen / anderen Aufwendungen oder unter den Finanzaufwendungen / -erträgen oder unter den Verwaltungsaufwendungen ausgewiesen. Eine Ausbuchung der Vermögenswerte erfolgt insbesondere zum Zeitpunkt des Erlöschens bzw. der Übertragung der Rechte auf Zahlungen aus dem Vermögenswert und somit zum Zeitpunkt, zu dem im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen wurden. Die Rechte an einem Vermögenswert erlöschen, wenn die Ansprüche auf den Erhalt der Cash Flows aus dem Vermögenswert ausgelaufen sind. Bei Übertragungen eines finanziellen Vermögenswerts wird entsprechend den Abgangsregelungen nach IAS 39 geprüft, ob eine Ausbuchung zu erfolgen hat. Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn eine Verpflichtung besteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Der erstmalige Ansatz einer originären Verbindlichkeit erfolgt zu deren beizulegendem Zeitwert. Bei aufgenommenen Krediten wird der Nominalbetrag um einbehaltene Disagios und gezahlte Transaktionskosten gekürzt. Die Folgebewertung originärer finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND HEDGINGDerivative Finanzinstrumente werden im Rahmen der Zugangsbewertung zu ihrem beizulegenden Zeitwert am Tag des Vertragsabschlusses bewertet. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zu dem am jeweiligen Bilanzstichtag geltenden beizulegenden Zeitwert. Soweit derivative Finanzinstrumente nicht im Rahmen des Hedge Accounting gemäß IAS 39 Bestandteil einer Sicherungsbeziehung sind, werden sie als zu Handelszwecken gehalten (Held for Trading) klassifiziert. Die Methode zur Erfassung von Gewinnen und Verlusten ist davon abhängig, ob das derivative Finanzinstrument als Sicherungsinstrument klassifiziert wurde und von der Art des abgesicherten Grundgeschäfts. Liegt keine Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 vor, werden die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten sofort erfolgswirksam erfasst. Besteht hingegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird dieser Sicherungszusammenhang als solcher bilanziert. Bei Abschluss der Transaktion werden die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, das Ziel des Risikomanagements sowie die zugrunde liegende Strategie dokumentiert. Darüber hinaus wird zu Beginn der Sicherungsbeziehung fortlaufend überwacht und dokumentiert, ob die in der Sicherungsbeziehung eingesetzten Derivate die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Zahlungsströme der Grundgeschäfte hocheffektiv kompensieren. Der effektive Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die als Cash Flow Hedge für eine Absicherung von Zahlungsströmen bestimmt sind, wird im Eigenkapital erfasst. Der etwaige ineffektive Teil derartiger Wertänderungen wird dagegen ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Im Eigenkapital abgegrenzte Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht und als Ertrag bzw. Aufwand erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Wenn ein Sicherungsgeschäft ausläuft, veräußert wird oder nicht mehr die Kriterien des IAS 39 zur Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllt, verbleibt der bis dahin im Eigenkapital kumulierte Gewinn bzw. Verlust im Eigenkapital und wird erst dann erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die ursprünglich gesicherte zukünftige Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, werden die erfolgsneutral im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne bzw. Verluste sofort ergebniswirksam vereinnahmt. VORRÄTEDie Bewertung für gleichartige Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt nach der Durchschnittsmethode. FINANZMITTELFinanzmittel umfassen Bargeld, Sichteinlagen, andere kurzfristige hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten und Kontokorrentguthaben. Ausgenutzte Kontokorrentkredite werden als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden ausgewiesen. EIGENKAPITALStammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Wandelrechten zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert. EIGENE AKTIENEigene Aktien werden zu Anschaffungskosten, einschließlich direkt zuordenbarer Anschaffungsnebenkosten, als Verringerung des Eigenkapitals ausgewiesen. Beim Erwerb oder Verkauf von Anteilen wird kein Gewinn oder Verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Etwaige Unterschiede zwischen den Einnahmen aus dem Verkauf und den Anschaffungskosten werden in den Rücklagen erfasst. PENSIONSRÜCKSTELLUNGENDie angesetzte Pensionsrückstellung für leistungsorientierte Pläne entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (Defined Benefit Obligation, DBO) am Bilanzstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Übersteigt das Planvermögen eines leistungsorientierten Plans die DBO, wird der übersteigende Betrag als sonstiger Vermögenswert ausgewiesen. Die DBO wird jährlich von unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet. Bei beitragsorientierten Plänen leistet der Konzern aufgrund einer gesetzlichen, einer vertraglichen oder einer freiwilligen Verpflichtung Beiträge an öffentliche oder private Pensionsversicherungspläne. Der Konzern hat über die Zahlung der Beiträge hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENSonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn der Konzern eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, die aus einem vergangenen Ereignis resultiert, und es darüber hinaus wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu einer Vermögensbelastung führen wird und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden konnte. Wenn eine Vielzahl gleichartiger Verpflichtungen besteht, wird die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung auf Basis der Gruppe dieser Verpflichtungen ermittelt. Eine Rückstellung wird auch dann passiviert, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Vermögensbelastung in Bezug auf eine einzelne in dieser Gruppe enthaltene Verpflichtung gering ist. Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wobei ein Vorsteuerzinssatz verwendet wird, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt. Bereits in den Schätzungen zukünftiger Zahlungsströme berücksichtigte Risiken haben keine Auswirkung auf den Abzinsungssatz. Aus der Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam als Zinsaufwendungen erfasst. LATENTE UND TATSÄCHLICHE ERTRAGSTEUERNErwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen werden aktiviert. Unabhängig von der weiterhin bestehenden unbeschränkten Vortragsfähigkeit inländischer Verlustvorträge wird die jährliche Nutzung in Deutschland jedoch durch die Mindestbesteuerung beschränkt. Für ausländische Verlustvorträge bestehen oftmals länderspezifische zeitliche Begrenzungen der Vortragsfähigkeit und Beschränkungen der Nutzung für Gewinne aus der betrieblichen Tätigkeit, die bei der Bewertung entsprechend berücksichtigt werden. Ertragsteuern werden unmittelbar dem Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben, wenn sich die Steuer auf Posten bezieht, die in der gleichen oder einer anderen Periode unmittelbar dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet werden. Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftig zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die temporäre Differenz oder ein noch nicht genutzter steuerlicher Verlust verwendet werden kann. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder gesetzlich verabschiedet worden sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Latente und tatsächliche Ertragsteuerverbindlichkeiten werden mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert, wenn sie in demselben Steuerhoheitsgebiet bestehen und hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig sind. ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNGENBei den im Konzern existierenden anteilsbasierten Vergütungsplänen handelt es sich um Vergütungspläne, die in bar oder auch durch Eigenkapitalinstrumente abgegolten werden. Für Transaktionen mit Barausgleich wird zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch den Anspruchsberechtigten die daraus resultierende Schuld des Konzerns zu ihrem beizulegenden Zeitwert aufwandswirksam angesetzt. Bis zur Begleichung der Schuld wird der beizulegende Zeitwert der Schuld zu jedem Berichtsstichtag neu bemessen und alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst. Für Transaktionen mit Eigenkapitalausgleich wird der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente als Personalaufwand mit einer korrespondierenden direkten Erhöhung des Eigenkapitals erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird zum Zeitpunkt der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente ermittelt und über den Zeitraum verteilt, in dem die Mitarbeiter die Bezugsberechtigung für die Eigenkapitalinstrumente erdienen. Das Vorgehen bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der gewährten Eigenkapitalinstrumente wird unter Ziffer 35 dargestellt. ZUSAMMENFASSUNG AUSGEWÄHLTER BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENIn der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des TUI Konzerns zusammengefasst. Zusammenfassung ausgewählter Bewertungsmethodenscroll
Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und SchätzungenDie Darstellung der im Konzernabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rückstellungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ist von Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen abhängig. Bestehende Unsicherheiten werden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt. Sämtliche Schätzungen und Annahmen basieren auf den Verhältnissen und Beurteilungen am Bilanzstichtag. Bei der Einschätzung der künftigen Geschäftsentwicklung wurde das zu diesem Zeitpunkt als realistisch unterstellte zukünftige wirtschaftliche Umfeld in den Geschäftsfeldern und Regionen, in denen der Konzern tätig ist, berücksichtigt. Trotz sorgfältiger Schätzung kann die tatsächliche Entwicklung von den Schätzwerten abweichen. In solchen Fällen werden die Annahmen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Änderungen von Schätzungen werden grundsätzlich im Geschäftsjahr der Änderung und in den zukünftigen Perioden berücksichtigt. ERMESSENSENTSCHEIDUNGENDie durch das Management bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden getroffenen Ermessensentscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden im TUI Konzern haben können, betreffen im Wesentlichen die folgenden Sachverhalte:
ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGENAnnahmen und Schätzungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden im TUI Konzern haben können, beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden bilanziellen Sachverhalte:
GESCHÄFTS- ODER FIRMENWERTEZum 30. September 2018 beträgt der Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte 2.958,6 Mio. € (Vorjahr 2.889,5 Mio. €). Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer Cash Generating Unit (CGU) für die Durchführung des jährlichen Impairment-Tests erfordert Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der zugrunde liegenden Methodik sowie der Prämissen, die einen erheblichen Einfluss auf den erzielbaren Wert und die Höhe einer möglichen Wertminderung haben können. Diese betreffen insbesondere den der Abzinsung zugrunde liegenden gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz nach Ertragsteuern (WACC), die Wachstumsrate der ewigen Rente sowie die auf der Unternehmensplanung basierenden Prognosen hinsichtlich zukünftiger Zahlungsströme einschließlich der zugrunde liegenden Planungsannahmen. Änderungen dieser Annahmen können einen erheblichen Einfluss auf den erzielbaren Wert und die Höhe einer möglichen Wertminderung haben. UNTERNEHMENSERWERBE UND IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEIm Rahmen der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen sind die identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Dabei werden regelmäßig Cash Flow-basierte Verfahren eingesetzt, die in Abhängigkeit von den zugrunde gelegten Annahmen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere die Einschätzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von immateriellen Vermögenswerten sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Eventualschulden sind mit Unsicherheiten und Annahmen verbunden. Einzelheiten zu den Unternehmenserwerben bzw. den Nutzungsdauern immaterieller Vermögenswerte sind im Abschnitt "Akquisitionen - Desinvestitionen" und im Abschnitt "Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte" des Kapitels "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" dargestellt. SACHANLAGEVERMÖGENDie Bewertung der abnutzbaren Vermögenswerte des Sachanlagevermögens ist mit Schätzungen verbunden. Der Buchwert des Sachanlagevermögens zum 30. September 2018 beträgt 4.899,2 Mio. € (Vorjahr 4.253,7 Mio. €). Zur Überprüfung der Wertansätze wird laufend eingeschätzt, ob ein Anhaltspunkt für eine mögliche Wertminderung gegeben ist. Diese Anhaltspunkte betreffen zahlreiche Bereiche und Faktoren wie z. B. das marktbezogene oder technische Umfeld, aber auch den physischen Zustand. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, muss das Management den erzielbaren Betrag auf der Basis von erwarteten Zahlungsströmen und angemessenen Zinssätzen schätzen. Darüber hinaus beziehen sich wesentliche Annahmen und Schätzungen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern sowie erzielbarer Restwerte von Gegenständen des Sachanlagevermögens. Einzelheiten zu Nutzungsdauern und Restwerten von Gegenständen des Sachanlagevermögens sind im Abschnitt "Sachanlagen" des Kapitels "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" dargestellt. PENSIONSRÜCKSTELLUNGENZum 30. September 2018 beträgt der Buchwert der Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen 994,8 Mio. € (Vorjahr 1.127,4 Mio. €). Für Pensionspläne, deren Fondsvermögen die Verpflichtung übersteigt, werden zum 30. September 2018 sonstige Vermögenswerte in Höhe von 125,1 Mio. € (Vorjahr 57,0 Mio. €) ausgewiesen. Für die Ermittlung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen werden versicherungsmathematische Berechnungen herangezogen, die auf den zugrunde gelegten Annahmen hinsichtlich der Lebenserwartung und des Abzinsungssatzes beruhen. Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens zum Bilanzstichtag beträgt 2.701,1 Mio. € (Vorjahr 2.631,3 Mio. €). Da als Planvermögen klassifizierte Vermögenswerte grundsätzlich nicht zur kurzfristigen Veräußerung bestimmt sind, können sich die Marktwerte des Fondsvermögens bis zur Realisierung signifikant verändern. Detailinformationen zu den versicherungsmathematischen Annahmen sind bei den Erläuterungen zu den bilanzierten Pensionsrückstellungen unter Ziffer 28 beschrieben. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGENZum 30. September 2018 werden sonstige Rückstellungen in Höhe von 1.116,4 Mio. € (Vorjahr 1.151,3 Mio. €) ausgewiesen. Im Rahmen des Ansatzes und der Bewertung von Rückstellungen müssen in erheblichem Umfang Annahmen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit, der Fälligkeit und der Höhe des Risikos getroffen werden. Der Beurteilung, ob eine gegenwärtige Verpflichtung besteht, liegen in der Regel Einschätzungen interner oder externer Sachverständiger zugrunde. Die Höhe der Rückstellungen basiert auf den erwarteten Aufwendungen, die auf Basis der Sachverhaltsbeurteilung im Einzelfall anhand von Erfahrungswerten, Ergebnissen vergleichbarer Sachverhalte bzw. Bandbreiten möglicher Inanspruchnahmen bestimmt oder durch Sachverständige geschätzt werden. Aufgrund der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheit können die tatsächlichen Aufwendungen von den Schätzungen abweichen und damit zu unerwarteten Belastungen führen. Einzelheiten zu den sonstigen Rückstellungen befinden sich bei den Erläuterungen zur Bilanz unter Ziffer 29. LATENTE ERTRAGSTEUERANSPRÜCHEZum 30. September 2018 werden 225,7 Mio. € (Vorjahr 323,7 Mio. €) aktive latente Steuern ausgewiesen. Vor der Saldierung mit passiven latenten Steuern betragen die aktiven latenten Steuern 519,4 Mio. €, wovon 198,3 Mio. € (Vorjahr 198,1 Mio. €) auf Verlustvorträge entfallen, auf die aktive latente Steuern gebildet wurden. Die Einschätzung der Nutzbarkeit aktiver latenter Steuern beruht auf Annahmen hinsichtlich der Fähigkeit der jeweiligen Konzerngesellschaft, ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zu generieren. TUI Group beurteilt deshalb zu jedem Bilanzstichtag, ob die Realisierbarkeit von für die Zukunft erwarteten Steuerersparnisse für den Ansatz aktiver latenter Steuern hinreichend wahrscheinlich ist. Bei der Beurteilung werden u. a. unternehmensinterne Prognosen über die zukünftige steuerliche Ertragssituation der Konzerngesellschaft herangezogen. Ändert sich die Beurteilung der Realisierbarkeit zukünftiger latenter Ertragsteueransprüche, werden gegebenenfalls Wertberichtigungen auf die aktivierten latenten Steuern vorgenommen. Einzelheiten zu den latenten Ertragsteueransprüchen befinden sich bei den Erläuterungen zur Bilanz unter Ziffer 19. TATSÄCHLICHE ERTRAGSTEUERNDer TUI Konzern ist in verschiedenen Ländern ertragsteuerpflichtig. Zur Ermittlung der Ertragsteuerschulden sind wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit, den Zeitpunkt und die Beträge zu zahlender Steuern erforderlich. Es gibt Geschäftsvorfälle und Berechnungen, deren endgültige Besteuerung während des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs nicht abschließend ermittelt werden kann. Rückstellungen oder Eventualverbindlichkeiten für unsichere Steuerpositionen werden unter Berücksichtigung angemessener externer Beratung basierend auf der wahrscheinlichen oder möglichen Höhe der gegebenenfalls eintretenden zusätzlichen Steuerzahlungen angesetzt bzw. angegeben. Die Höhe der Verpflichtung für erwartete Steuerprüfungen basiert auf Schätzungen, ob und in welcher Höhe zusätzliche Ertragsteuern fällig werden. In der Periode der endgültigen Ermittlung der Besteuerung werden getroffene Schätzungen gegebenenfalls korrigiert. ERZIELBARE BETRÄGE DER GELEISTETEN TOURISTISCHEN ANZAHLUNGENDie geleisteten touristischen Vorauszahlungen betragen zum 30. September 2018 insgesamt 877,5 Mio. € (Vorjahr 758,6 Mio. €). Die Beurteilung der erzielbaren Beträge touristischer Vorauszahlungen an Hoteliers erfordert Annahmen über das Volumen des zukünftigen Handels mit den Hoteliers und die Kreditwürdigkeit dieser Hoteliers. Um die Werthaltigkeit der touristischen Vorauszahlungen zu beurteilen, berücksichtigt TUI Group die Finanzstärke der Hoteliers, die Qualität der Hotels sowie die Nachfrage für jedes Hotel und das touristische Zielgebiet während der vergangenen und für kommende Saisons. SegmentberichterstattungErläuterungen zu den SegmentenDie Identifizierung von Geschäftssegmenten erfolgt anhand der internen Organisations- und Berichtsstruktur, die im TUI Konzern primär auf Grundlage der unterschiedlichen Produkte und Dienstleistungen sowie einer geografischen Aufteilung aufgebaut ist. Die einzelnen organisatorischen Einheiten werden unabhängig von ihrer gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsstruktur allein nach wirtschaftlichen Kriterien den Geschäftssegmenten zugeordnet. Die Segmente werden eigenständig von Segmentverantwortlichen geführt, an die regelmäßig separate Finanzinformationen für das jeweilige Segment geliefert werden. Diese berichten regelmäßig innerhalb des Group Executive Committee, welches aus sechs Vorstandsmitgliedern und sechs weiteren Führungskräften besteht. Die rechtsverbindliche Entscheidung über die Verwendung der Ressourcen trifft der Vorstand. Daher wurde der Vorstand des TUI Konzerns als verantwortliche Unternehmensinstanz (Chief Operating Decision Maker, CODM) gemäß IFRS 8 identifiziert. Das Segment Hotels &Resorts umfasst alle eigenen Hotels und Hotelbeteiligungen des TUI Konzerns. Das Segment Kreuzfahrten besteht aus Hapag-Lloyd Cruises und dem Gemeinschaftsunternehmen TUI Cruises sowie dem englischen Kreuzfahrtgeschäft Marella Cruises. Seit dem ersten Quartal 2018 werden die Gesellschaften, die Dienstleistungen in den Zielgebieten erbringen, separat als Segment Zielgebietserlebnisse gezeigt. Hierin ist auch der neu erworbene Geschäftsbereich Destination Management enthalten. Das Segment Region Nord enthält die Veranstalter und Fluggesellschaften in Großbritannien, Irland und den Nordischen Ländern sowie die Beteiligung an dem Veranstaltergeschäft der kanadischen Sunwing und das Gemeinschaftsunternehmen TUI Russia. Außerdem werden in diesem Segment die Veranstalter Crystal Ski und TUI Lakes &Mountains gezeigt, die insbesondere im Winter eine große Rolle für die Auslastung der britischen Flugzeuge spielen. Das Segment Region Zentral umfasst die Veranstalter und Fluggesellschaften in Deutschland sowie die Veranstalter in Österreich, Polen und der Schweiz. Das Segment Region West beinhaltet die Veranstalter und Fluggesellschaften in Belgien und den Niederlanden sowie die Veranstalter in Frankreich. Neben den obigen Segmenten werden außerdem Alle übrigen Segmente ausgewiesen. Hier sind neben den Geschäftstätigkeiten für die neuen Märkte insbesondere die Corporate Center-Funktionen des Konzerns und der Zwischenholdings sowie die Immobiliengesellschaften des Konzerns zusammengefasst. Außerdem sind hier seit dem ersten Quartal 2018 die bislang in dem vormaligen Segment Übrige Touristik gezeigten Gesellschaften, wie die französische Linienfluggesellschaft Corsair, sowie zentrale Funktionen der Touristik, wie Informationstechnologie, enthalten. Erläuterungen zu den SegmentdatenDie angegebenen Segmentdaten basieren auf der regelmäßigen internen Berichterstattung an den Vorstand. Die Ergebniskennzahl bereinigtes EBITA wird für die wertorientierte Unternehmensführung herangezogen und entspricht somit der Konzernsteuerungsgröße im Sinne des IFRS 8. Der TUI Konzern definiert das bereinigte EBITA als EBITA, bereinigt um Abgangsergebnisse von Finanzanlagen, Restrukturierungsaufwendungen nach IAS 37, sämtliche Effekte aus Kaufpreisallokationen, Anschaffungsnebenkosten und bedingten Kaufpreiszahlungen sowie andere Aufwendungen und Erträge aus Einzelsachverhalten. Als Einzelsachverhalte werden hier Erträge und Aufwendungen bereinigt, die aufgrund ihrer Höhe sowie der Häufigkeit ihres Eintritts die Beurteilung der operativen Ertragskraft der Unternehmensbereiche und des Konzerns erschweren oder verzerren. Zu diesen Sachverhalten zählen insbesondere wesentliche Reorganisations- und Integrationsaufwendungen, die nicht die Kriterien nach IAS 37 erfüllen, wesentliche Aufwendungen aus Rechtsstreitigkeiten, Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Flugzeugen sowie andere wesentliche Geschäftsvorfälle mit Einmalcharakter. Das EBITA ist definiert als Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte. Abschreibungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte sind im EBITA enthalten. Nicht im EBITA enthalten sind Bewertungseffekte auf Zinssicherungsinstrumente sowie im Vorjahr Ergebniseffekte aus der Containerschifffahrt, da es sich bei der bis zu ihrem Verkauf am 10. Juli 2017 gehaltenen Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG aus Sicht der TUI AG um eine Finanzinvestition und nicht um eine operative Beteiligung handelte. Neben dieser Steuerungsgröße werden für jedes Segment die internen und externen Umsatzerlöse, Abschreibungen und Wertminderungen auf sonstige immaterielle Vermögenswerte (ohne Geschäfts- oder Firmenwerte), Sachanlagen und Finanzanlagen sowie das Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten Unternehmen angegeben, da diese Beträge in die Bewertung des EBITA einfließen. Geschäftsvorfälle zwischen den Segmenten werden grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen getätigt, wie sie auch bei Geschäften mit fremden Dritten zugrunde liegen. Es gibt keinen externen Kunden, dessen einzelner Anteil an den Umsatzerlösen 10 % oder mehr beträgt. Die Vermögenswerte und Schulden je Segment sind nicht Teil der Berichterstattung an den Vorstand und werden daher in der Segmentberichterstattung nicht angegeben. Die Abschreibungen und Zuschreibungen beziehen sich auf die nach Regionen aufgeteilten langfristigen Vermögenswerte und enthalten nicht die Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten. Die nach Regionen aufgeteilten langfristigen Vermögenswerte beinhalten sonstige immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen sowie nicht als Finanzinstrumente einzustufende sonstige langfristige Vermögenswerte. SegmentkennzahlenUmsatzerlöse nach Segmentenscroll
Bereinigtes EBITA nach Segmentenscroll
Zur besseren Vergleichbarkeit ist im bereinigten EBITA der aufgegebenen Geschäftsbereiche das Ergebnis aus dem Verkauf der Specialist Group im Geschäftsjahr 2017 nicht enthalten. Überleitung zum Ergebnis vor Ertragsteuern der fortzuführenden Geschäftsbereiche des TUI Konzernsscroll
Übrige Segmentinformationenscroll
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Kennzahlen nach Regionenscroll
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungDie operative Ertragslage des TUI Konzerns hat sich auch im Geschäftsjahr 2018 weiter positiv entwickelt. Dieser Anstieg war insbesondere auf die anhaltend gute operative Geschäftsentwicklung im Geschäftsbereich Urlaubserlebnisse zurückzuführen. (1) UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse des Konzerns werden im Wesentlichen aus touristischen Dienstleistungen erzielt. Eine Aufteilung der Umsatzerlöse auf die einzelnen Segmente und Regionen ist in der Segmentberichterstattung dargestellt. (2) Umsatzkosten und VerwaltungsaufwendungenDie Umsatzkosten betreffen die Aufwendungen zur Erbringung der touristischen Dienstleistungen. Neben den anfallenden Aufwendungen für Personal, Abschreibungen, Miete und Leasing gehören hierzu insbesondere sämtliche Kosten des Konzerns im Zusammenhang mit der Vermittlung und Erbringung von Flugdienstleistungen, Hotelübernachtungen und Kreuzfahrten sowie Vertriebskosten. Die Verwaltungsaufwendungen umfassen alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten der Verwaltungsfunktionen entstehen, und setzen sich wie folgt zusammen: Verwaltungsaufwendungenscroll
Die Umsatzkosten und Verwaltungsaufwendungen beinhalten folgende Aufwendungen für Personal, Abschreibungen, Miete, Pacht und Leasing: Personalaufwandscroll
Die Aufwendungen für Altersversorgung enthalten den Dienstzeitaufwand für leistungsorientierte Versorgungszusagen sowie die Beiträge an beitragsorientierte Pensionspläne. Der Anstieg des Personalaufwands im Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr resultiert insbesondere aus einer höheren Mitarbeiterzahl sowie Tarifanpassungen. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Auszubildende) entwickelte sich wie folgt: Mitarbeiter im Geschäftsjahresdurchschnitt (ohne Auszubildende)scroll
Abschreibungenscroll
Der Anstieg der planmäßigen Abschreibungen ist auf den Zugang je eines Kreuzfahrtschiffs im Vorjahr sowie im laufenden Jahr und auf den Zugang von Flugzeugen zurückzuführen. Die Wertminderungen auf das Anlagevermögen betrafen im Vorjahr Hotelanlagen, insbesondere aufgrund von Schäden durch Wirbelstürme in der Karibik, sowie Wertminderungen von Software und übrigem Sachanlagevermögen. Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungenscroll
Stehen die Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen aus operativen Leasingverträgen in unmittelbarem Zusammenhang mit den erzielten Umsatzerlösen, werden diese Aufwendungen unter den Umsatzkosten ausgewiesen. Handelt es sich hingegen um Miet-, Pacht- und Leasingaufwendungen für Verwaltungsgebäude, werden sie entsprechend unter den Verwaltungsaufwendungen gezeigt. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Leasingaufwendungen für Flugzeuge währungsbedingt gesunken. Außerdem sind die Leasingaufwendungen für Kreuzfahrtschiffe aufgrund eines ausgelaufenen Leasingvertrags bei Marella Cruises im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Zur besseren Auslastung der Flugzeugflotte werden Flugzeuge von anderen Konzerngesellschaften genutzt und an fremde Dritte vermietet. Diese Operating Lease-Verträge haben Laufzeiten zwischen sechs Monaten und zwölf Jahren und enden in der Regel automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Die im abgelaufenen Geschäftsjahr in der Gewinn- und Verlustrechnung realisierten Sub-Lease-Erträge sind in der obigen Tabelle dargestellt. (3) Sonstige ErträgeDie sonstigen Erträge des Geschäftsjahres 2018 resultieren hauptsächlich aus der Veräußerung von drei Hotelgesellschaften sowie eines Hotels. Weiterhin wurden Erträge aus dem Verkauf von Flugzeugvermögen erzielt. Die sonstigen Erträge des Vorjahres betrafen hauptsächlich den Verkauf von zwei Tochtergesellschaften sowie einer Beteiligung. Außerdem wurden Erträge aus dem Verkauf von Gewerbegrundstücken der TUI Immobilien Services GmbH, Salzgitter, aus dem Verkauf nicht benötigter Flugzeugersatzteile sowie aus dem Verkauf von Fahrzeugen der Zielgebietsagenturen erzielt. (4) FinanzerträgeFinanzerträgescroll
Der Rückgang der Finanzerträge um 145,5 Mio. € im Geschäftsjahr 2018 resultiert insbesondere aus dem im Vorjahr enthaltenen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG in Höhe von 172,4 Mio. €. Die wesentlichen Effekte, die diesen Rückgang teilweise kompensieren, ergeben sich aus einer Umstellung des Cash Pooling, was zu einer Zunahme der Zinserträge aus Bankguthaben um 13,9 Mio. € führt. (5) FinanzaufwendungenFinanzaufwendungenscroll
Der Anstieg der Finanzaufwendungen im Geschäftsjahr 2018 ergibt sich insbesondere aus einer Erhöhung der Zinsaufwendungen aus Bankverbindlichkeiten. Dieser Anstieg resultiert im Wesentlichen aus einer Umstellung des Cash Pooling und wird durch gegenläufige Zinserträge kompensiert. Die Aufwendungen aus Wechselkursänderungen bei Finanzinstrumenten beinhalten keine Aufwendungen aus Sicherungsgeschäften. (6) Ergebnis aus nach der Equity-Methode bewerteten UnternehmenDas Equity-Ergebnis in Höhe von 297,7 Mio. € (Vorjahr 252,3 Mio. €) enthält das anteilige Jahresergebnis der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Zur Ergebnisentwicklung der wesentlichen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen verweisen wir auf Textziffer 16 "Nach der Equity-Methode bewertete Unternehmen". (7) Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie deutschen Gesellschaften des TUI Konzerns unterliegen unverändert zum Vorjahr einem Gewerbesteuersatz von 15,7 % und einem Körperschaftsteuersatz von 15,0 %. Hinzu kommt ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen. Die angewandten Ertragsteuersätze für ausländische Gesellschaften variieren von 0 % bis zu 35,0 %. Zusammensetzung der Ertragsteuernscroll
Im Geschäftsjahr beinhalten die tatsächlichen Steuererträge in Deutschland einen periodenfremden Steuerertrag. Aufgrund einer gebotenen Neueinschätzung von Steuerrisiken wurden Steuerrückstellungen in Höhe von 52,8 Mio. € aufgelöst. Dem gegenüber stehen periodenfremde Steueraufwendungen für geleistete und potenzielle Steuerzahlungen in Spanien in Höhe von 70,3 Mio. €. Die periodenfremden Aufwendungen aus tatsächlichen Steuern betragen im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 28,7 Mio. € (Vorjahr Ertrag von 4,6 Mio. €). Die latenten Steueraufwendungen entstehen weitestgehend im Ausland. Die gesamten Ertragsteuern im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 191,3 Mio. € (Vorjahr 168,8 Mio. €) leiten sich wie folgt von einem "erwarteten" Ertragsteueraufwand ab, der sich bei Anwendung des gesetzlichen Ertragsteuersatzes der TUI AG als Mutterunternehmen (zusammengefasster Ertragsteuersatz) auf das Ergebnis vor Ertragsteuern ergeben hätte: Überleitung der erwarteten zu den tatsächlichen Ertragsteuernscroll
Im Vorjahr waren die steuerfreien Erträge in hohem Umfang durch den steuerfreien Verkauf der Anteile an der Beteiligung an der Hapag-Lloyd AG beeinflusst. (8) Ergebnis aus aufgegebenen GeschäftsbereichenDas Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen resultiert aus Änderungen von Beträgen, die im direkten Zusammenhang mit der Veräußerung der Hotelbeds Group und der Specialist Group stehen. Beim Verkauf der Hotelbeds Group in 2016 wurde eine Umsatzgarantie zugunsten des Käufers vereinbart und eine entsprechende Verbindlichkeit gebildet. Unterjährig wurde diese auf der Basis der in den vergangenen Perioden von der Hotelbeds Group mit dem TUI Konzern getätigten Umsätze neu bewertet und verminderte sich um 41,4 Mio. €. Mit dem Rückerwerb des Geschäftsbereichs Destination Management von der Hotelbeds Group wurde die Umsatzgarantie beendet. Die übrigen Ergebnisse beziehen sich auf die im Vorjahr veräußerte Specialist Group. Im Vorjahr zeigte das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen die Ergebnisse nach Steuern der Specialist Group einschließlich des Abgangsergebnisses. (9) Anteil der Aktionäre der TUI AG am KonzerngewinnDer auf die Aktionäre der TUI AG entfallende Anteil am Konzerngewinn erhöhte sich von 644,8 Mio. € im Vorjahr auf 732,5 Mio. € im Geschäftsjahr 2018. Der Anstieg ist insbesondere auf die anhaltend gute operative Geschäftsentwicklung im Geschäftsbereich Urlaubserlebnisse zurückzuführen. (10) Anteil nicht beherrschender Gesellschafter am KonzerngewinnDie den nicht beherrschenden Gesellschaftern zustehenden Konzernergebnisse entfallen mit 84,8 Mio. € vornehmlich auf die RIUSA-II-Gruppe im Segment Hotels &Resorts (Vorjahr 115,5 Mio. €). (11) Ergebnis je AktieDas unverwässerte Ergebnis je Aktie wird gemäß IAS 33 als Quotient aus dem den Aktionären der TUI AG zustehenden Konzernjahresüberschuss und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Namensaktien ermittelt. Die durchschnittliche Aktienanzahl ergibt sich aus den Aktien zu Anfang des Geschäftsjahres (587.386.900 Aktien) sowie der zeitanteiligen Berücksichtigung der ausgegebenen Belegschaftsaktien (22.611 neue Aktien). Im Vorjahr wurde der zeitanteilige Effekt der von einem Employee Benefit Trust gehaltenen eigenen Aktien von 2.643.389 Stück hiervon in Abzug gebracht. Diese Aktien wurden zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres veräußert. Ergebnis je Aktiescroll
Verwässertes Ergebnis je Aktiescroll
Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie tritt grundsätzlich dadurch ein, dass sich die durchschnittliche Aktienanzahl durch Hinzurechnung der Ausgabe potenzieller Aktien erhöht. Diese Effekte stammen im abgelaufenen Geschäftsjahr aus Belegschaftsaktien. Die in den Vorjahren bestehenden aktienbasierten Vergütungspläne sind vollständig abgeschlossen. (12) Den sonstigen Ergebnissen zurechenbare SteuernSteuereffekt der sonstigen Ergebnissescroll
Im Berichtsjahr sind latente Ertragsteuern in Höhe von - 0,9 Mio. € (Vorjahr - 2,4 Mio. €) und tatsächliche Ertragsteuern in Höhe von -1,7 Mio. € (Vorjahr - 2,5 Mio. €) erfolgsneutral entstanden, welche direkt im Eigenkapital erfasst wurden. Erläuterungen zur Konzernbilanz(13) Geschäfts- oder FirmenwerteGeschäfts- oder Firmenwertescroll
Der Anstieg des Buchwerts ist im Wesentlichen bedingt durch die Akquisition des Geschäftsbereichs Destination Management mit 82,3 Mio. € im vierten Quartal des Geschäftsjahres. Des Weiteren erhöhte sich der Buchwert durch den Erwerb von Anteilen an Hotelgesellschaften (GBH Turizm Ticaret A. S. in Höhe von 9,1 Mio. € und Darecko S. A. in Höhe von 6,5 Mio. €) sowie den Erwerb der Cruisetour AG und der Croisimonde AG in Höhe von 5,6 Mio. €. Im Vorjahr ergaben sich die Zugänge vornehmlich aus dem Erwerb der Transat France S. A. Der Abgang in Höhe von 8,6 Mio. € resultiert aus der Veräußerung von drei Hotelgesellschaften der RIUSA-II-Gruppe. Detaillierte Angaben zu den Akquisitionen und Desinvestitionen werden unter den Konsolidierungsgrundsätzen und -methoden dargestellt. Gegenläufig wirkt sich die Umrechnung von Geschäfts- oder Firmenwerten, die nicht in der Berichtswährung des TUI Konzerns geführt werden, in Euro aus. Entsprechend den Vorschriften des IAS 21 wurden die den einzelnen Segmenten und Bereichen zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte in der Funktionalwährung der Tochterunternehmen bilanziert und im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses umgerechnet. Differenzen aufgrund von Wechselkursschwankungen zwischen dem Währungskurs zum Erwerbszeitpunkt des Tochterunternehmens und dem Währungskurs zum Bilanzstichtag werden analog zu anderen Differenzen aus der Umrechnung von Jahresabschlüssen ausländischer Tochterunternehmen erfolgsneutral behandelt und gesondert im Eigenkapital ausgewiesen. Währungsdifferenzen verminderten den Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte im Geschäftsjahr 2018 um 26,1 Mio. € (im Vorjahr Verminderung um 38,9 Mio. €). Die Aufteilung der Geschäfts- oder Firmenwerte zu Buchwerten auf die wesentlichen einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (CGU) stellt sich wie folgt dar: Geschäfts- oder Firmenwert nach zahlungsmittelgenerierenden Einheitenscroll
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde zum 30. Juni 2018 eine Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten auf der Ebene einer Gruppe von CGUs durchgeführt. Der erzielbare Betrag wurde bei allen CGUs anhand des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wurde über eine Diskontierung der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse ermittelt. Basis hierfür war neben der Planung für das vierte Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahres die zum 30. September 2018 aufgestellte Mittelfristplanung der betrachteten Einheit, wobei Ertragsteuerzahlungen in Abzug gebracht wurden. Die budgetierten Umsatzerlöse und EBITA-Margen basieren auf Erfahrungen der vergangenen Geschäftsjahre sowie auf den Erwartungen in Bezug auf die künftige Marktentwicklung. Die Diskontierungszinssätze werden als gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensätze unter Einbezug länderspezifischer Risiken auf Basis externer Kapitalmarktinformationen und unter Berücksichtigung von Besonderheiten der CGUs berechnet. Die in die Ermittlung eingehenden Eigenkapitalkostensätze stellen die Renditeerwartungen der Aktionäre dar. Die verwendeten Fremdkapitalkostensätze werden aus den langfristigen Finanzierungskonditionen von Vergleichsunternehmen abgeleitet. Die folgende Tabelle gibt je CGU eine Übersicht über die Parameter, die der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte zugrunde liegen. Dies betrifft den Zeitraum für die Cash Flow-Prognosen, die zur Extrapolation der Cash Flow-Prognosen genutzten Wachstumsraten, die Diskontierungszinssätze und die relevante Bewertungshierarchie nach IFRS 13. Die Tabelle enthält die CGUs, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Die angegebene EBITA-Marge p. a. ist um angemessene Abschläge für zentral anfallende Kosten angepasst. Parameter zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Geschäftsjahr 2018scroll
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Parameter zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Geschäftsjahr 2017scroll
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Die Überprüfung der fortgeführten Geschäfts- oder Firmenwerte zum 30. Juni 2018 führte nicht zur Erfassung einer Wertminderung. Weder eine Erhöhung des WACC um 50 Basispunkte noch eine Verminderung der Wachstumsrate nach Detailplanungszeitraum um 50 Basispunkte hätte zu einer Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten geführt. Gleiches gilt für eine Absenkung des Discounted Free Cash Flow in der ewigen Rente um 10 %. (14) Sonstige immaterielle VermögenswerteDie Entwicklung der einzelnen Posten der sonstigen immateriellen Vermögenswerte im Geschäftsjahr 2018 ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Sonstige immaterielle Vermögenswertescroll
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Bei der selbsterstellten Computersoftware handelt es sich um Computerprogramme für touristische Anwendungen, die ausschließlich konzernintern genutzt werden. Die Transportverträge betreffen Landerechte auf Flughäfen in Großbritannien, die beim Erwerb der First Choice Holidays Plc in 2007 erworben und bewertet wurden. Die Leasingverträge betreffen immaterielle Vermögenswerte aus der Bewertung von Verträgen über die Anmietung von Flugzeugen im Zusammenhang mit dem Erwerb der First Choice Holidays Plc in 2007. Die Vermögenswerte werden entsprechend der Mietdauer ab Beginn des Mietverhältnisses abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen belaufen sich zum 30. September 2018 auf 4,7 Mio. € (Vorjahr 1,9 Mio. €). Die Zugänge zum Konsolidierungskreis betreffen im Wesentlichen den Erwerb des Geschäftsbereichs Destination Management. Wir verweisen diesbezüglich auf den Abschnitt "Akquisitionen". Die Wertminderungen des Vorjahres betreffen eine Buchhaltungssoftware sowie eine Internetplattform im Segment Region Nord. (15) SachanlagenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Sachanlagevermögens im Geschäftsjahr 2018 ist in der folgenden Tabelle dargestellt. Sachanlagenscroll
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Die Zugänge aus Konsolidierungskreisänderungen betreffen im Wesentlichen den Zugang von Hotelgesellschaften. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den Abschnitt "Akquisitionen". Im Geschäftsjahr wurden Anzahlungen in Höhe von 29,2 Mio. € (Vorjahr 33,2 Mio. €) auf den Erwerb von Kreuzfahrtschiffen und 163,0 Mio. € (Vorjahr 252,4 Mio. €) auf den Erwerb von Flugzeugen geleistet. Das Kreuzfahrtschiff Marella Explorer ging im Berichtsjahr mit einem Buchwert von 202,2 Mio. € zunächst als Anlage im Bau zu. Nach Indienststellung wurde das Kreuzfahrtschiff entsprechend umgegliedert. Im Vorjahr wurde unter den Anlagen im Bau mit 228,6 Mio. € der Zugang der Marella Discovery 2 ausgewiesen. Beide Schiffe werden im Segment Kreuzfahrten genutzt. Weitere Zugänge zu den Anlagen im Bau betreffen mit 63,0 Mio. € (Vorjahr 92,1 Mio. €) Investitionen in Hotelanlagen des Segments Hotels &Resorts. Im Berichtsjahr wurden fünf Flugzeuge erworben. Unterjährig wurde eine Hotelanlage in die zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte umgebucht. Die Veräußerung der Anlage erfolgte noch vor dem Geschäftsjahresende. Weiterhin wurden zwei Flugzeugrümpfe als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert und entsprechend umgegliedert. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Fremdkapitalkosten in Höhe von 2,2 Mio. € (Vorjahr 4,0 Mio. €) als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Der zugrunde gelegte Finanzierungskostensatz von aktivierten Fremdkapitalkosten beträgt 3,40 % p. a. für das Geschäftsjahr 2018 und 3,75 % p. a. für das Vorjahr. Der Buchwert des Sachanlagevermögens, das Eigentumsbeschränkungen unterliegt oder als Sicherheit verpfändet ist, beträgt zum Bilanzstichtag 535,2 Mio. € (Vorjahr 553,8 Mio. €). FINANZIERUNGSLEASINGIm Sachanlagevermögen sind auch gemietete Vermögenswerte enthalten, bei denen Konzerngesellschaften über das wirtschaftliche Eigentum an den Vermögenswerten verfügen (Finanzierungsleasing). Zusammensetzung der gemieteten Vermögenswertescroll
Bei Flugzeugfinanzierungsleasingverträgen bestehen Ankaufsrechte für den Leasingnehmer zu festgelegten Restwerten. Die Summe aller in Zukunft zu leistenden Zahlungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen beträgt 1.530,4 Mio. € (Vorjahr 1.420,7 Mio. €). Für die geleasten Vermögenswerte haben Konzerngesellschaften wie im Vorjahr keine Restwertgarantien übernommen. Überleitung der zukünftig zu leistenden Leasingraten zu den Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen scroll
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(16) Nach der Equity-Methode bewertete UnternehmenDie folgende Übersicht stellt diejenigen gemeinsamen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen dar, die für den TUI Konzern wesentlich sind. Sämtliche gemeinsamen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen sind der Anteilsbesitzliste unter Textziffer 47 zu entnehmen. Bei den gemeinsamen Vereinbarungen handelt es sich ausschließlich um Gemeinschaftsunternehmen und nicht um gemeinschaftliche Tätigkeiten im Sinne des IFRS 11. Wesentliche assoziierte und Gemeinschaftsunternehmenscroll
Alle dargestellten Gesellschaften werden nach der Equity-Methode bewertet. Das Geschäftsjahr der Sunwing Travel Group Inc., Toronto, Kanada (Sunwing), entspricht dem Geschäftsjahr des TUI Konzerns, das Geschäftsjahr der obigen Gemeinschaftsunternehmen weicht von dem Geschäftsjahr des TUI Konzerns ab und endet am 31. Dezember. Für die Fortschreibung der Equity-Bewertung zum Bilanzstichtag des TUI Konzerns werden für diese Gesellschaften Zwischenabschlüsse zum 30. September erstellt. WESENTLICHE ASSOZIIERTE UNTERNEHMENIm Jahr 2009 ging Sunwing eine Partnerschaft mit dem TUI Konzern ein. Sunwing ist ein vertikal integriertes Reiseunternehmen, das Veranstaltergeschäft, eine Fluglinie und Reisebüroketten umfasst. Seit der Einbringung der Hotelbetriebs- und -entwicklungsgesellschaft Blue Diamond Hotels &Resorts Inc., St. Michael, Barbados, in Sunwing im September 2016 beinhaltet Sunwing rechtlich auch das Hotelbetriebsgeschäft mit einer Kette von luxuriösen Strandresorts und -hotels in der Karibik und Mexiko. Das Hotelbetriebsgeschäft von Sunwing wird im Segment Hotels &Resorts gezeigt, während das Veranstaltergeschäft im Segment Region Nord dargestellt wird. Die Gesellschaft hat verschiedene Klassen von Aktien. Der TUI Konzern hält 25 % der stimmberechtigten Aktien. WESENTLICHE GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMENDie Riu Hotels S. A. ist eine Hotelgesellschaft, die Hotels im 4- bis 5-Sterne-Segment besitzt und betreibt. Die Hotels der im Jahr 1976 gegründeten Gesellschaft liegen insbesondere in Spanien und Mittelamerika. TUI Cruises GmbH ist ein 2008 mit der US-amerikanischen Reederei Royal Caribbean Cruises Ltd. gegründetes Gemeinschaftsunternehmen. Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg bietet Kreuzfahrten für den gehobenen deutschsprachigen Markt an. TUI Cruises GmbH bedient diesen Markt gegenwärtig mit sechs Schiffen. Togebi Holdings Limited (TUI Russia) ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit der Oscrivia Limited, einer Tochtergesellschaft der Unifirm Limited. Die Unifirm Limited ist eine Tochtergesellschaft der OOO Severgroup, die einem Großaktionär und Aufsichtsratsmitglied der TUI AG gehört. Geschäftsgegenstand dieses in 2009 geformten Gemeinschaftsunternehmens ist die Entwicklung des touristischen Veranstaltergeschäfts, insbesondere in Russland und der Ukraine. Es besitzt Veranstaltertochtergesellschaften und Reisebüroketten in diesen Ländern. Die relevanten Aktivitäten der TUI Russia werden gemeinschaftlich von der TUI Group und der Oscrivia Limited bestimmt, sodass die TUI Russia als Gemeinschaftsunternehmen einzustufen ist. Nach dem Abschlussstichtag wurde durch eine Kapitalerhöhung, an der TUI Group nicht teilgenommen hat, der Anteil des TUI Konzerns auf 10 % reduziert. FINANZINFORMATIONEN ZU ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMENDie folgenden Tabellen enthalten zusammengefasste Finanzinformationen zu den wesentlichen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen. Bei den dargestellten Beträgen handelt es sich um die 100 °%-Beträge aus den vorkonsolidierten Teilkonzernabschlüssen der jeweiligen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen und nicht um den Anteil des TUI Konzerns an diesen Beträgen. Zusammengefasste Finanzinformationen wesentlicher assoziierter Unternehmenscroll
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Ausschließlich aus fortzuführenden Geschäftsbereichen. Zusammengefasste Finanzinformationen wesentlicher Gemeinschaftsunternehmenscroll
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Ausschließlich aus fortzuführenden Geschäftsbereichen. Der TUI Konzern hat im Geschäftsjahr 2018 Dividenden von TUI Cruises in Höhe von 200,0 Mio. € und von den Gemeinschaftsunternehmen insgesamt 227,5 Mio. € vereinnahmt (Vorjahr 117,5 Mio. €, darin 90,0 Mio. € von TUI Cruises). Im Geschäftsjahr 2018 wurden 2,0 Mio. € Dividenden von der Sunwing Travel Group vereinnahmt (Vorjahr keine). Von den assoziierten Unternehmen wurden insgesamt 3,5 Mio. € (Vorjahr 2,0 Mio. €) vereinnahmt. Zusätzlich zu den für den TUI Konzern wesentlichen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen hält die TUI AG Anteile an weiteren nach der Equity-Methode bewerteten assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen, die einzeln betrachtet als nicht wesentlich anzusehen sind. In den folgenden Tabellen ist neben dem Anteil des TUI Konzerns an den dargestellten Ergebnisgrößen der wesentlichen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen auch der aggregierte Betrag des Anteils am Gewinn bzw. Verlust, am sonstigen Ergebnis und am Gesamtergebnis der unwesentlichen assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen dargestellt. Anteilige Finanzinformationen wesentlicher und nicht wesentlicher assoziierter Unternehmenscroll
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Ausschließlich aus fortzuführenden Geschäftsbereichen. Anteilige Finanzinformationen wesentlicher und nicht wesentlicher Gemeinschaftsunternehmenscroll
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Ausschließlich aus fortzuführenden Geschäftsbereichen. Nettovermögenswerte der wesentlichen assoziierten Unternehmenscroll
Überleitung auf den Buchwert der assoziierten Unternehmen in der Konzernbilanzscroll
Nettovermögenswerte der wesentlichen Gemeinschaftsunternehmenscroll
Überleitung auf den Buchwert der Gemeinschaftsunternehmen in der Konzernbilanzscroll
NICHT ERFASSTE VERLUSTE VON GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMENDie nicht erfassten kumulierten Verluste stiegen um 4,5 Mio. € auf 13,0 Mio. €. Sie betreffen das in den Quellmärkten Russland und Ukraine tätige Gemeinschaftsunternehmen TUI Russia. Aufgrund bereits in Vorjahren erfasster anteiliger Verluste war der Buchwert bereits im Geschäftsjahr 2014 vollständig abgeschrieben. Die Erfassung weiterer Verluste hätte zu einer Reduzierung des Buchwerts des Gemeinschaftsunternehmens unter null geführt. RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN ANTEILEN AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN UND GEMEINSCHAFTSUNTERNEHMENZugunsten assoziierter Unternehmen bestehen zum 30. September 2018 Eventualschulden in Höhe von 34,6 Mio. € (Vorjahr 33,9 Mio. €), zugunsten von Gemeinschaftsunternehmen in Höhe von 22,9 Mio. € (Vorjahr 73,2 Mio. €). Gegenüber Gemeinschaftsunternehmen bestehen zudem finanzielle Verpflichtungen aus Investitionen in Höhe von 272,7 Mio. € (Vorjahr 613,2 Mio. €). (17) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige VermögenswerteForderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswertescroll
Altersstruktur der Finanzinstrumente aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswertenscroll
Bei finanziellen Vermögenswerten, die weder überfällig noch wertgemindert sind, geht der Konzern von einer guten Bonität des jeweiligen Schuldners aus.Zum 30. September 2018 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte in Höhe von 96,6 Mio. € (Vorjahr 76,0 Mio. €) wertberichtigt. Der folgenden Übersicht ist eine Fälligkeitsanalyse der Wertberichtigungen zu entnehmen. Altersstrukturanalyse der Wertberichtigungen auf Finanzinstrumente der Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswertescroll
Die Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte entwickelte sich wie folgt. Wertberichtigung auf Vermögenswerte der IFRS-7-Klasse,Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswertescroll
Im Geschäftsjahr 2018 ergaben sich wie im Vorjahr keine wesentlichen Zahlungszuflüsse aus wertgeminderten verzinslichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten. (18) Geleistete touristische AnzahlungenDie geleisteten Anzahlungen betreffen hauptsächlich branchenübliche Vorauszahlungen für zukünftige touristische Leistungen, insbesondere vom Veranstalter geleistete Vorauszahlungen für zukünftig zu beziehende Hotelleistungen. (19) Latente ErtragsteueransprücheBilanzierte aktive und passive latente Steuern nach Sachverhaltenscroll
Von den latenten Ertragsteueransprüchen realisieren sich 218,8 Mio. € (Vorjahr 311,6 Mio. €) in mehr als zwölf Monaten. Von den latenten Ertragsteuerverbindlichkeiten realisieren sich 114,8 Mio. € (Vorjahr 57,3 Mio. €) in mehr als zwölf Monaten. Auf abzugsfähige temporäre Differenzen in Höhe von 191,4 Mio. € (Vorjahr 315,7 Mio. €) werden keine latenten Steueransprüche angesetzt. Keine latenten Steuerverbindlichkeiten wurden für temporäre Differenzen in Höhe von 66,7 Mio. € (Vorjahr 58,6 Mio. €) zwischen dem Nettovermögen und dem steuerlichen Buchwert von Tochterunternehmen angesetzt, da mit einer Umkehr der temporären Differenzen in näherer Zukunft nicht zu rechnen ist. Angesetzte Verlustvorträge und Vortragsfähigkeit nicht angesetzter Verlustvorträgescroll
Verlustvorträge aus deutschen Gesellschaften enthalten den kumulierten Betrag aus Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowie Zinsvorträge aus der Zinsschrankenregelung. Potenzielle Steuerersparnisse in Höhe von insgesamt 925,6 Mio. € (Vorjahr 900,1 Mio. €) wurden nicht aktiviert, da die Nutzung der zugrunde liegenden Verlustvorträge als in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich eingeschätzt wurde. Es ergaben sich im Geschäftsjahr 2018 Steuerminderungen von 6,4 Mio. € (Vorjahr 0,4 Mio. €) aus der Nutzung von Verlustvorträgen, die bislang als nicht realisierbar eingeschätzt wurden und für die somit zum 30. September 2017 kein Vermögenswert für die daraus möglichen Steuerersparnisse angesetzt wurde. Wie im Vorjahr wurden keine Steuerminderungen durch Verlustrückträge realisiert. Entwicklung der aktiven latenten Steuern aus Verlustvorträgenscroll
Der aktivierte latente Steueranspruch aus temporären Differenzen und aus als nutzbar eingeschätzten Verlustvorträgen in Höhe von 1,7 Mio. € (Vorjahr 4,0 Mio. €) ist auch bei Gesellschaften, die im Berichtsjahr oder im Vorjahr Verluste erleiden, durch künftig erwartete zu versteuernde Ergebnisse gedeckt. (20) VorräteVorrätescroll
Im Geschäftsjahr wurden Vorräte in Höhe von 557,8 Mio. € (Vorjahr 541,1 Mio. €) als Aufwand erfasst. (21) FinanzmittelFinanzmittelscroll
Die Finanzmittel unterliegen zum 30. September 2018 mit 199,2 Mio. € Verfügungsbeschränkungen (Vorjahr 261,0 Mio. €). Am 30. September 2016 ist die TUI AG eine Vereinbarung zur langfristigen Schließung der Differenz zwischen den Verpflichtungen und dem Fondsvermögen leistungsorientierter Pensionspläne in Großbritannien eingegangen. Als Sicherheit hierfür waren zum Bilanzstichtag 79,0 Mio. € auf einem Bankkonto hinterlegt. Der TUI Konzern kann über diese Finanzmittel nur verfügen, wenn alternative Sicherheiten gestellt werden. Des Weiteren entfallen 116,5 Mio. € (Vorjahr 116,5 Mio. €) auf erhaltene Barsicherheiten, die im Geschäftsjahr 2013 von belgischen Steuerbehörden vor dem Hintergrund eines langjährigen Rechtsstreits über die Erstattung von Umsatzsteuer für die Jahre 2001 bis 2011 ohne Anerkenntnis einer Schuld bei einem belgischen Tochterunternehmen hinterlegt wurden, um den Zinslauf für beide Parteien zu unterbrechen. Zur Absicherung einer etwaigen Rückzahlung wurde dem belgischen Staat eine Bankgarantie eingeräumt. Aufgrund der Bankgarantie ist die Fähigkeit des TUI Konzerns, über die Finanzmittel zu verfügen, eingeschränkt. Die übrigen Beschränkungen betreffen Finanzmittel, die aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Bestimmungen vorgehalten werden müssen. (22) Zur Veräußerung bestimmte VermögenswerteZum 30. September 2018 werden zwei Flugzeugrümpfe als zur Veräußerung bestimmt ausgewiesen. Im Vorjahr wurden Hotelanlagen mit 5,0 Mio. € und Flugzeugvermögen mit 4,6 Mio. € als zur Veräußerung bestimmt ausgewiesen. (23) Gezeichnetes KapitalDas voll eingezahlte gezeichnete Kapital der TUI AG besteht aus nennwertlosen Stückaktien, die jeweils in gleichem Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der auf eine einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt rund 2,56 €. Da das Grundkapital in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt ist, werden die Aktionärsdaten in einem Aktienregister geführt. Das gezeichnete Kapital der TUI AG ist in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg und Hannover eingetragen. Im Geschäftsjahr wurden 514.404 Belegschaftsaktien ausgegeben. Damit setzt sich das gezeichnete Kapital zum Ende des Geschäftsjahres aus 587.901.304 Aktien (Vorjahr 587.386.900 Aktien) zusammen. Es erhöhte sich um 1,3 Mio. € auf 1.502,9 Mio. €. Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2018 hat den Vorstand der TUI AG ermächtigt, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 12. August 2019. Von der Möglichkeit, eigene Aktien zu erwerben, wurde in Höhe von 1,1 Mio. € Gebrauch gemacht. BEDINGTES KAPITALIn der Hauptversammlung am 9. Februar 2016 wurde ein bedingtes Kapital zur Ausgabe von Schuldverschreibungen in Höhe von 150,0 Mio. € beschlossen. Die Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten sowie Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (mit und ohne Laufzeitbegrenzung) ist auf einen Nominalbetrag von 2,0 Mrd. € beschränkt und bis zum 8. Februar 2021 befristet. Insgesamt verfügt die TUI AG zum 30. September 2018 unverändert zum Vorjahr über ein bedingtes Kapital von 150.0 Mio. €. GENEHMIGTES KAPITALAuf der Hauptversammlung vom 13. Februar 2018 wurde ein genehmigtes Kapital zur Ausgabe von Belegschaftsaktien über 30.0 Mio. € beschlossen. Der Vorstand der TUI AG ist ermächtigt, dieses genehmigte Kapital bis zum 12. Februar 2023 einmal oder mehrmals durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien gegen Bareinlage zu nutzen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 514.404 neue Belegschaftsaktien ausgegeben, sodass das genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag noch rund 28,7 Mio. € beträgt. Die Hauptversammlung vom 9. Februar 2016 hat eine Ermächtigung zur Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen im Umfang von insgesamt höchstens 150,0 Mio. € beschlossen. Diese Ermächtigung hat eine Gültigkeit bis zum 8. Februar 2021. Ebenfalls auf der Hauptversammlung am 9. Februar 2016 ist ein Beschluss zur Schaffung eines genehmigten Kapitals zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen in Höhe von 570,0 Mio. € gefasst worden. Die Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlagen ist auf 300,0 Mio. € beschränkt. Die Ermächtigung für dieses genehmigte Kapital endet am 8. Februar 2021. Damit beträgt zum Bilanzstichtag die Summe der Ermächtigungen für noch nicht genutztes genehmigtes Kapital 748.7 Mio. € (Vorjahr 745,4 Mio. €). (24) KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält Einstellungen aus Aufgeldern. Darüber hinaus sind Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungs- und Optionsrechte zum Erwerb von Aktien der TUI AG erzielt wurden, enthalten. Ebenso wurden Aufgelder infolge der Ausübung von Wandel- und Optionsrechten der Kapitalrücklage zugeführt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erhöhte sich die Kapitalrücklage durch die Ausgabe von Belegschaftsaktien um insgesamt 5,5 Mio. € (Vorjahr 2,8 Mio. €). (25) GewinnrücklagenDie TUI AG hat an ihre Aktionäre im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Dividende von 0,65 € je Stückaktie, insgesamt 381.8 Mio. € (Vorjahr 368,2 Mio. €), gezahlt. Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter verminderten sich im Geschäftsjahr 2018 durch die Gewährung von Dividenden um 53,5 Mio. € (Vorjahr 87,2 Mio. €). Aus der laufenden Bewertung der Ansprüche aus Aktienoptionsplänen, die mit Aktien bedient werden, resultierte im Berichtsjahr eine Verminderung des Eigenkapitals um 0,7 Mio. €. Angaben zu diesen langfristigen Anreizprogrammen werden im Abschnitt "Anteilsbasierte Vergütungen nach IFRS 2" unter Textziffer 35 dargestellt. Die als Erstkonsolidierung dargestellte Veränderung der Anteile nicht beherrschender Gesellschafter im abgelaufenen Geschäftsjahr ist im Wesentlichen auf die nicht beherrschenden Anteile der akquirierten Gesellschaften des Geschäftsbereichs Destination Management in Höhe von 3,0 Mio. € zurückzuführen. Unterschiede aus der Währungsumrechnung enthalten Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen sowie aus der Umrechnung von in fremder Währung geführten Geschäfts- oder Firmenwerten. Des Weiteren sind Umgliederungsbeträge in Höhe von -12,8 Mio. € aus der erfolgswirksamen Realisierung infolge des Verkaufs von zwei Hotelgesellschaften der RIUSA-II-Gruppe enthalten. Der Anteil der Gewinne und Verluste aus Sicherungsinstrumenten, der als effektive Absicherung zukünftiger Zahlungsströme ermittelt wird, wird in Höhe von 429,7 Mio. € (vor Steuern) erfolgsneutral innerhalb der sonstigen Ergebnisse im Eigenkapital erfasst. Eine erfolgswirksame Auflösung dieser Rücklage erfolgt in der gleichen Periode, in der auch das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam oder als nicht mehr wahrscheinlich eingeschätzt wird. Der deutliche Anstieg im Geschäftsjahr 2018 ist hauptsächlich auf Wechselkursänderungen und auf Änderungen der Treibstoffpreise zurückzuführen. Die Neubewertung von Pensionsverpflichtungen (insbesondere versicherungsmathematische Gewinne und Verluste) wird ebenfalls erfolgsneutral innerhalb der sonstigen Ergebnisse im Eigenkapital erfasst. Die gemäß IAS 27 a. F. gebildete Neubewertungsrücklage aus sukzessive durchgeführten Erwerben von Unternehmen wird bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung des jeweiligen Unternehmens weitergeführt. (26) Verwendung BilanzgewinnNach dem Aktiengesetz beschließt die Hauptversammlung über die Verwendung des im handelsrechtlichen Jahresabschluss der TUI AG ausgewiesenen Bilanzgewinns. Der Jahresüberschuss der TUI AG beträgt 983,4 Mio. € (Vorjahr 741,7 Mio. €). Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 814,0 Mio. € (Vorjahr 454,1 Mio. €) ergibt sich ein Bilanzgewinn von 1.797,4 Mio. € (Vorjahr 1.195,8 Mio. €). Der Hauptversammlung soll vorgeschlagen werden, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres für die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,72 € je Stückaktie zu verwenden und den nach Abzug der Dividendensumme von 423,3 Mio. € verbleibenden Betrag von 1.374,1 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen. Die endgültige Dividendensumme hängt von der Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns durch die Hauptversammlung ab. (27) Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am EigenkapitalDie Anteile nicht beherrschender Gesellschafter am Eigenkapital entfallen hauptsächlich auf die RIUSA II S. A. mit Sitz in Palma de Mallorca, Spanien. Der Kapitalanteil der TUI an dieser Hotel-Betriebsgesellschaft beträgt wie im Vorjahr 50,0 %. Das Geschäftsjahr der RIUSA II S. A. weicht von dem Geschäftsjahr des TUI Konzerns ab und endet am 31. Dezember. Dieser Stichtag wurde bei Gründung der Gesellschaft festgelegt. Für die Einbeziehung der RIUSA-II-Gruppe in den Konzernabschluss des TUI Konzerns zum 30. September wird ein Teilkonzernabschluss der RIUSA-II-Gruppe auf den Bilanzstichtag 30. September erstellt. Die dem Segment Hotels &Resorts zugeordnete RIUSA-II-Gruppe betreibt eigene, gepachtete und unter Management-Verträgen betriebene Hotels in touristischen Zielgebieten des TUI Konzerns. Die folgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen zu der RIUSA II S. A., Palma de Mallorca, Spanien, dem Tochterunternehmen, für das wesentliche Anteile nicht beherrschender Gesellschafter bestehen. Es wird der konsolidierte Abschluss des Teilkonzerns dargestellt. Zusammengefasste Finanzinformationen zu der RIUSA II S.A., Palma de Mallorca, Spanien*scroll
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Vorkonsolidierter Teilkonzernabschluss. (28) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenFür die betriebliche Altersversorgung von Mitarbeitern bestehen beitrags- und leistungsorientierte Versorgungszusagen. Die Versorgungszusagen sind dabei abhängig von den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des jeweiligen Landes und basieren in der Regel auf Beschäftigungsdauer und -entgelt der Mitarbeiter. Beitragsorientierte Versorgungszusagen werden immer durch die Zahlung von Prämien an externe Versicherer bzw. Fonds finanziert. In Deutschland besteht eine beitragsorientierte gesetzliche Grundversorgung der Arbeitnehmer, die Rentenzahlungen in Abhängigkeit vom Einkommen und von den geleisteten Beiträgen übernimmt. Daneben bestehen für Gesellschaften des TUI Konzerns weitere branchenspezifische Versorgungseinrichtungen. Mit Zahlung der Beiträge an die staatlichen Rentenversicherungsträger und privatrechtlichen Pensionskassen bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Als eine wesentliche privatrechtliche Pensionskasse betreibt die Aegon Levensverzekering N. V. die beitragsorientierten Pensionspläne für die wesentlichen niederländischen Tochterunternehmen des TUI Konzerns. Die laufenden Beitragszahlungen für beitragsorientierte Pläne werden als Aufwand der Periode erfasst. Im Berichtszeitraum betrug die Summe aller beitragsorientierten Pensionsaufwendungen 80,3 Mio. € (Vorjahr 85,4 Mio. €). Neben diesen beitragsorientierten Versorgungsplänen bestehen im TUI Konzern leistungsorientierte Pensionspläne, die üblicherweise entweder durch die Bildung von Rückstellungen innerhalb des Unternehmens oder durch die Anlage von Finanzmitteln außerhalb des Unternehmens finanziert werden. Innerhalb dieser Gruppe stellt die MER-Pensionskasse VVaG, eine privatrechtliche Pensionskasse, in der deutsche Gesellschaften der Reisebranche organisiert sind, einen gemeinschaftlichen Plan mehrerer Arbeitgeber dar, der als leistungsorientierter Plan zu klassifizieren ist. Die Planteilnehmer und die Arbeitgeber leisten gemäß der Satzung gehaltsabhängige Beiträge an den Plan. Darüber hinaus bestehen keine weiteren satzungsgemäßen Verpflichtungen, eine Nachschusspflicht seitens der Planteilnehmer ist explizit ausgeschlossen. Die eingezahlten Beiträge werden, sofern sie nicht kurzfristig zur Erbringung von Leistungen verwendet werden, entsprechend den Regelungen des Plans angelegt. Diese Anlage geschieht dabei nicht getrennt nach Arbeitgebern, sodass eine Aufteilung des Vermögens auf einzelne Arbeitgeber entsprechend nicht möglich ist. Das Anlagerisiko wird ebenso wie das biometrische Risiko von allen Planteilnehmern gemeinsam getragen. Zudem stellt die Pensionskasse derzeit keine Unterlagen zur Verfügung, die eine Zuordnung eines etwaigen Fehlbetrags oder einer Vermögensüberdeckung und des Anteils des Unternehmens am Pensionsplan ermöglichen würden. Aus diesem Grund ist eine Bilanzierung des Plans als leistungsorientierter Plan nicht möglich und der Plan wird daher nach den Vorgaben des IAS 19 wie ein beitragsorientierter Plan erfasst. Im Geschäftsjahr wurden an die MER-Pensionskasse VVaG Beiträge in Höhe von 5,9 Mio. € (Vorjahr 5,9 Mio. €) geleistet. Für das Folgejahr werden Beiträge in gleicher Höhe erwartet. Als leistungsorientierte Versorgungspläne bilanzierte Pensionspläne bestehen im TUI Konzern insbesondere in Deutschland und in Großbritannien. Die mit Abstand größten Versorgungspläne bestehen bei den britischen Reiseveranstaltern des Konzerns. Diese haben zum Bilanzstichtag einen Anteil von 71,6 % (Vorjahr 72,6 %) an der gesamten Verpflichtung des Konzerns. Die deutschen Pläne machen weitere 23,3 % (Vorjahr 22,5 %) der Verpflichtung aus. Wesentliche Pensionspläne in Großbritannienscroll
Die leistungsorientierten Pläne in Großbritannien sind nahezu ausschließlich über externe Fonds finanziert. Nach britischem Recht besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers, diese Fonds finanziell so auszustatten, dass das Planvermögen die zu leistenden Pensionszahlungen und die Verwaltungskosten des Fonds deckt. Die Pensionsfonds werden von eigenständigen Verwaltern (Trustees) betreut. Die Trustees setzen sich aus unabhängigen Mitgliedern sowie aus Leistungsberechtigten des Plans und Arbeitgebervertretern zusammen. Die Trustees sind zum einen für die Anlage des Fondsvermögens unter Wahrung der Interessen der Planmitglieder verantwortlich, zum anderen verhandeln die Trustees aber auch die Höhe der vom Arbeitgeber zu leistenden Beitragszahlungen an die Fonds, die somit eine Mindestdotierungsverpflichtung gegenüber den Fonds darstellt. Zu diesem Zweck erfolgt alle drei Jahre eine versicherungsmathematische Bewertung durch von den Trustees beauftragte Aktuare. Die jährlich zu leistenden Beiträge an die Fonds zum Ausgleich der Unterdeckung wurden zuletzt im September 2016 festgelegt. Am 21. September 2018 hat TUI Group gegenüber den Mitgliedern die Schließung der wesentlichen Teile des TUI Group UK Pension Trust für die Ansammlung weiterer Ansprüche zum 31. Oktober 2018 bekanntgegeben. Ab dem 1. November 2018 werden damit die Rentensteigerungen auf bestehende Ansprüche aus dem Plan entsprechend den Regeln für ausgeschiedene Rentenanwärter berechnet anstatt wie bisher entsprechend dem pensionsfähigen Gehalt. Als Folge verminderte sich die Versorgungsverpflichtung des TUI Group UK Pension Trust zum 21. September 2018 um 6,3 Mio. €. Dieser Betrag ist ergebniswirksam im Berichtsjahr als negativer nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand aufgrund einer Planänderung erfasst worden. Damit stellen die vereinbarten Zahlungen zum Ausgleich der Unterdeckung zukünftig die wesentlichen Zahlungsverpflichtungen aus den Pensionsplänen in Großbritannien dar. Die leistungsorientierten Pensionszusagen in Deutschland sind im Wesentlichen nicht kapitalgedeckt und die Verpflichtungen bilanziell entsprechend durch die Bildung von Rückstellungen erfasst. Die Zusagen sehen Betriebsrentenzahlungen ab dem Eintritt in das gesetzliche Rentenalter vor. Dabei hängt die Höhe der Rentenzahlung üblicherweise von der Höhe des Entgelts zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Mitarbeiters ab. Die zugesagten Leistungen umfassen regelmäßig auch einen Hinterbliebenenschutz sowie Leistungen bei Invalidität. Leistungen anderer Versorgungsträger wie der MER-Pensionskasse oder von Lebensversicherungen führen dabei teilweise zu einer Begrenzung der Höhe der Betriebsrentenzahlungen. Wesentliche Pensionspläne in Deutschlandscroll
Für leistungsorientierte Pensionszusagen entstand im Konzern in der Berichtsperiode insgesamt ein Aufwand von 77,1 Mio. €. Altersversorgungsaufwand für leistungsorientierte Pensionszusagenscroll
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungszusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Bildung von Rückstellungen erfolgt dabei ausschließlich für leistungsorientierte Versorgungszusagen, bei denen das Unternehmen den Arbeitnehmern einen bestimmten Versorgungsumfang garantiert. Dies umfasst auch Regelungen zu Vorruhestands- und Überbrückungsgeldern. Bilanziell erfasste Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänenscroll
Bei fondsgedeckten Pensionsplänen wird als Rückstellung lediglich die Deckungslücke zwischen dem Planvermögen und dem Anwartschaftsbarwert der Versorgungsverpflichtungen bilanziert. Bestehen bei fondsfinanzierten Pensionszusagen unter Einbeziehung eines Unterschiedsbetrags aufgrund von vergangenen Serviceleistungen eine Überdeckung und zugleich ein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Minderung künftiger Beitragszahlungen gegenüber dem Fonds, erfolgt eine Aktivierung unter Berücksichtigung der in IAS 19 festgelegten Obergrenze. Zum 30. September 2018 sind in den sonstigen Vermögensgegenständen Überdeckungen in Höhe von 125,1 Mio. € (Vorjahr 57,0 Mio. €) ausgewiesen. Entwicklung der Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänenscroll
Entwicklung der Verpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänenscroll
Der Barwert der Versorgungsverpflichtung verminderte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr im Wesentlichen durch Neubewertungseffekte aus Änderungen von Berechnungsparametern insbesondere aufgrund des leicht gestiegenen Zinsniveaus in Großbritannien um 130,9 Mio. € auf 3.570,8 Mio. €. Das Fondsvermögen des TUI Konzerns erhöhte sich im gleichen Zeitraum im Wesentlichen durch eine im September geleistete Einmalzahlung von 50,0 Mio. £ (56,0 Mio. €) im Rahmen der Vereinbarung zum Ausgleich der Unterdeckung in Großbritannien um 69,8 Mio. € und setzt sich wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt zusammen. Zusammensetzung des Fondsvermögens am Bilanzstichtagscroll
Im Fondsvermögen sind zum Bilanzstichtag wie auch im Vorjahr weder direkte Anlagen in Finanzinstrumenten, die von der TUI AG oder einem in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen begeben wurden, noch im Konzernbesitz stehende Immobilien enthalten. Sofern bei fondsgedeckten Plänen Anlagen in Fonds erfolgen, die Marktindizes abbilden, können im anteiligen Umfang Anlagen in eigenen Finanzinstrumenten enthalten sein. Die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen erfolgt durch versicherungsmathematische Berechnungen, denen jeweils länderspezifische Parameter und Annahmen zugrunde liegen. Die leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung erwarteter zukünftiger Entgelt- und Rentensteigerungen nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Versicherungsmathematische Annahmenscroll
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Zur Ermittlung des für die Abzinsung der Pensionsrückstellung anzuwendenden Zinssatzes wird von einem Index für Industrieanleihen ausgegangen, der zur Erfüllung des von IAS 19 geforderten Hochwertigkeitskriteriums (Anleihen mit einem Rating von AA und höher) um bereits herabgestufte und bei Rating-Agenturen unter Beobachtung stehende Titel sowie um nachrangige Anleihen bereinigt wird. Um einen entsprechend breiten Markt abzudecken, wird ein Index zugrunde gelegt, der zum Teil auch auf Anleihen mit kürzerer Laufzeit basiert (z. B. iBoxx € Corporates AA 7-10 für die Euro-Zone). Die sich so ergebende Zinsstruktur wird auf Basis der Zinsstrukturkurven für nahezu risikolose Anleihen unter Berücksichtigung eines angemessenen Risikoaufschlags entsprechend der Laufzeit der Verpflichtung extrapoliert. Neben den genannten Parametern ist als weitere wesentliche Annahme die Lebenserwartung zu nennen. In Deutschland wurden für die Ermittlung der Lebenserwartung die am 20. Juli 2018 veröffentlichten Heubeck-Tafeln 2018 G zugrunde gelegt. Aus der Anpassung der Sterbetafeln resultiert ein Neubewertungseffekt auf die Pensionsverpflichtung von 11,2 Mio. € gegenüber den im Vorjahr verwendeten Heubeck-Tafeln 2005 G. In Großbritannien finden die Basis-Sterbetafeln S2NxA Anwendung, die basierend auf einer von der Continous Mortality Investigation (CMI) durchgeführten Untersuchung von 2017 an für die Zukunft erwartete Steigerungen der Lebenserwartung angepasst werden. Gegenüber den im Vorjahr verwendeten Annahmen aus der CMI 2016 ergibt sich ein Rückgang der Pensionsverpflichtung von 17,1 Mio. € im Berichtsjahr. Die Rentenanpassungsformeln sind stark von den jeweiligen Versorgungssystemen abhängig. So finden sich neben festen Steigerungsraten auch verschiedene inflationsabhängige Rentenanpassungsmechanismen in unterschiedlichen Ländern. Auf Basis des derzeit beobachtbaren tatsächlichen Renteneintrittsalters der Mitarbeiter der deutschen Fluggesellschaft des Konzerns wurde im Berichtsjahr das für die Berechnung der Pensionsverpflichtung zugrunde gelegte erwartete Renteneintrittsalter für die betroffenen Pläne erhöht. Die Pensionsverpflichtung sank aufgrund dieses Neubewertungseffekts um 32,9 Mio. € im Vergleich zu dem Stand unter Verwendung der bislang verwendeten Parameter. Veränderungen bei den genannten wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen würden zu den unten dargestellten Veränderungen des Verpflichtungsumfangs führen. Die Ermittlung der Sensitivität folgt der gleichen Methodik wie die Berechnung der leistungsorientierten Verpflichtung. Die Annahmen wurden dabei jeweils isoliert verändert, in der Realität bestehende Abhängigkeiten der Annahmen voneinander wurden nicht berücksichtigt. Der Effekt aus einer Erhöhung der Lebenserwartung um ein Jahr wird für die Pensionspläne in Deutschland bedingt durch die Verwendung der Heubeck-Tafeln 2018 G mit Hilfe einer Senkung der Sterbewahrscheinlichkeit simuliert. In Großbritannien wird der auf Basis der Sterbetafeln ermittelten Lebenserwartung ein Jahr hinzugefügt. Auswirkungen der Veränderung versicherungsmathematischer Annahmen auf die leistungsorientierte Verpflichtung scroll
Die gewichtete durchschnittliche Duration der leistungsorientierten Verpflichtungen betrug für den Gesamtkonzern 19,0 Jahre (Vorjahr 19,5 Jahre). In Großbritannien lag die gewichtete durchschnittliche Duration bei 19,8 Jahren (Vorjahr 20,7 Jahre), während sie in Deutschland 17,4 Jahre (Vorjahr 16,0 Jahre) betrug. Das Fondsvermögen wird anhand der Marktwerte der angelegten Mittel zum 30. September 2018 bestimmt. Zur Ermittlung der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Zinserträge aus dem Vermögen externer Fonds wird der gleiche Zinssatz wie zur Diskontierung der leistungsorientierten Verpflichtung verwendet. Für das folgende Geschäftsjahr werden von den Gesellschaften des TUI Konzerns Beiträge zu den Pensionsfonds in Höhe von rund 113,5 Mio. € (Vorjahr 183,1 Mio. €) sowie Rentenzahlungen für nicht fondsgedeckte Pläne in Höhe von 32,6 Mio. € (Vorjahr 32,7 Mio. €) erwartet. Der erwartete Beitrag zu den Pensionsfonds umfasst im Wesentlichen die vereinbarte jährliche Zahlung von 81 Mio. GBP, die mit den Trustees zum Abbau der bestehenden Unterdeckung vereinbart ist. Die Zahlungen an die Leistungsempfänger erfolgen bei den fondsgedeckten Pensionsplänen in vollem Umfang aus dem Fondsvermögen, sodass dem TUI Konzern hieraus keine finanziellen Mittel abfließen. Die leistungsorientierten Pensionspläne des TUI Konzerns tragen verschiedene Risiken in sich, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben können. INVESTITIONSRISIKOGerade bei den großen fondsgedeckten Plänen in Großbritannien kommt dem Investitionsrisiko eine besondere Bedeutung zu. Aktien übertreffen Anleihen zwar üblicherweise unter Renditegesichtspunkten, führen aber auch zu einer höheren Volatilität der Bilanzposition und zum Risiko einer kurzfristigen Unterdeckung. Um dieses Risiko zu begrenzen, sind die Trustees gehalten, ein ausgewogenes Investitionsportfolio aufzubauen und die Konzentration von Risiken zu begrenzen. ZINSRISIKODer Rechnungszins beeinflusst insbesondere die nicht durch Fonds gedeckten Pläne in Deutschland, da ein Absinken des Rechnungszinses zu einer Erhöhung des Verpflichtungsumfangs führt. Ein Anstieg des Rechnungszinses bewirkt entsprechend eine Verminderung des Verpflichtungsumfangs. Fondsgedeckte Pläne sind von dieser Entwicklung nicht so stark betroffen, da die im Planvermögen enthaltenen zinstragenden Vermögensgegenstände die Effekte durch ihre Wertentwicklung regelmäßig dämpfen. INFLATIONSRISIKOEin Anstieg der Inflationsrate bewirkt regelmäßig eine höhere Leistungsverpflichtung bei endgehaltsbezogenen Pensionsplänen, da durch die Inflation die Bemessungsgrundlage in Form von Gehaltserhöhungen steigt. Zugleich fallen im Plan vorgesehene inflationsbasierte Rentensteigerungen ebenfalls höher aus. Das Inflationsrisiko wird durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten (Caps und Collars) abgemildert. Darüber hinaus halten die großen Pensionsfonds in Großbritannien inflationsgebundene Vermögenswerte, die das Risiko einer stark steigenden Inflation ebenfalls teilweise senken. LANGLEBIGKEITSRISIKOEine steigende Lebenserwartung erhöht die zu erwartende Leistungsdauer aus der Pensionsverpflichtung. Diesem Risiko wird begegnet, indem die aktuellen Sterblichkeitsdaten bei der Berechnung der Barwerte der Verpflichtung verwendet werden. WÄHRUNGSRISIKOFür den TUI Konzern entsteht ein Währungsrisiko aus den Pensionsplänen, da der überwiegende Teil der Pensionspläne in Großbritannien besteht und entsprechend in Britischen Pfund nominiert ist. Das Risiko ist begrenzt, da sich Währungseffekte auf die Verpflichtung und das Vermögen in großen Teilen aufheben. Es bleibt lediglich das Währungsrisiko auf die vorhandene Über- bzw. Unterdeckung. (29) Sonstige RückstellungenEntwicklung der Rückstellungen im Geschäftsjahr 2018scroll
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Umgliederungen, Übertragungen, Währungsangleichungen und Konsolidierungskreisänderungen. Die Rückstellungen für externe Instandhaltungen betreffen im Wesentlichen vertragliche Verpflichtungen zur Wartung, Überholung und Reparatur von Flugzeugen, Triebwerken und bestimmten Komponenten aus Flugzeugmietverträgen. Die Bewertung dieser Rückstellungen basiert auf den erwarteten Kosten des jeweils nächsten Wartungsereignisses, die unter Berücksichtigung von aktuellen Preisen, erwarteten Preissteigerungen und Datenblättern der Hersteller geschätzt werden. Entsprechend der einzelvertraglichen Regelung und dem Flugzeugmodell erfolgen die Zuführungen ratierlich auf Basis der Flugstunden, der Zahl der Flüge oder der Länge des vollständigen Überholungszyklus. Die Personalrückstellungen enthalten Rückstellungen für Jubiläumsgelder sowie Rückstellungen für anteilsbasierte Vergütungspläne mit Barausgleich gemäß IFRS 2. Angaben zu diesen langfristigen Anreizprogrammen werden unter Textziffer 35, "Anteilsbasierte Vergütungen nach IFRS 2", dargestellt. Die Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen betreffen vorrangig öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zur Beseitigung von Industriealtlasten aus ehemaligen Bergbau- und Hüttenaktivitäten. In den Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden u. a. unvorteilhafte Miet- und Leasingverträge erfasst. Die Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten bestehen für anhängige Rechtsverfahren. Zu weiteren Erläuterungen zu Rechtsstreitigkeiten wird auf Textziffer 33 verwiesen. Restrukturierungsrückstellungen umfassen Abfindungszahlungen an Mitarbeiter sowie Zahlungen für die vorzeitige Kündigung von Mietverhältnissen und betreffen insbesondere Restrukturierungsprojekte in Frankreich und in Schweden, für die detaillierte formale Restrukturierungspläne erstellt und den betroffenen Parteien mitgeteilt wurden. Die zum Bilanzstichtag bestehenden Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 20,9 Mio. € (Vorjahr 27,8 Mio. €) entfallen zum überwiegenden Teil auf Leistungen gegenüber Arbeitnehmern anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In den sonstigen übrigen Rückstellungen ist eine Vielzahl unterschiedlicher Rückstellungen enthalten, von denen jede einzelne Position für sich keinen signifikanten Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des TUI Konzerns hat. Unter anderem sind hier Ausgleichsansprüche von Kunden sowie Rückstellungen für Zinsen enthalten. Die erfolgsneutralen Veränderungen der sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Konsolidierungskreisänderungen, Währungskursdifferenzen sowie Umklassifizierungen. Sofern für die Bewertung einer langfristigen Rückstellung zum Bilanzstichtag der Unterschied zwischen dem Barwert und dem Erfüllungsbetrag der Rückstellung wesentlich ist, muss die Rückstellung gemäß den Vorschriften des IAS 37 mit dem Barwert angesetzt werden. Der für die Abzinsung heranzuziehende Zinssatz sollte die spezifischen Risiken der Rückstellung ebenso berücksichtigen wie zukünftige Preissteigerungen. Die sonstigen Rückstellungen im TUI Konzern enthalten Positionen, auf die dieses Kriterium zutrifft. Die Zuführungen zu den sonstigen Rückstellungen enthalten einen Zinsanteil in Höhe von 2,2 Mio. € (Vorjahr 3,7 Mio. €), der als Zinsaufwand ausgewiesen ist. Fristigkeiten der sonstigen Rückstellungenscroll
(30) FinanzschuldenFinanzschuldenscroll
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Die langfristigen Finanzschulden nahmen zum Bilanzstichtag im Vergleich zum 30. September 2017 um 489,5 Mio. € auf 2.250,7 Mio. € zu. Wesentlicher Grund hierfür ist die Begebung eines Schuldscheindarlehens, welches unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen wird. Das im Juli 2018 platzierte Schuldscheindarlehen hat ein Volumen von 425 Mio. €, aufgeteilt in drei Tranchen mit Laufzeiten von fünf Jahren, sieben Jahren und zehn Jahren. Des Weiteren stiegen die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen, primär aufgrund der Erneuerung und Modernisierung der Flugzeugflotte, an. Überleitung der Finanzschuldenscroll
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Markt- und Buchwert der begebenen Anleihe zum 30.9.2018scroll
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Die im Oktober 2016 begebene festverzinsliche Anleihe im Nennwert von 300,0 Mio. € hat einen Kupon in Höhe von 2,125 % p. a. Die Anleihe hat eine Laufzeit bis zum 26. Oktober 2021. Sie kann ohne Einschränkung jederzeit zum Wert am Tag der Kündigung vorzeitig zurückgezahlt werden, ferner besteht zum 26. Juli 2021 eine Kündigungsoption zu 100 %. (31) Sonstige VerbindlichkeitenSonstige Verbindlichkeitenscroll
(32) HaftungsverhältnisseZum 30. September 2018 bestanden Haftungsverhältnisse in Höhe von 118,7 Mio. € (Vorjahr 156,1 Mio. €). Haftungsverhältnisse sind nicht bilanzierte Eventualverbindlichkeiten, die in Höhe des am Bilanzstichtag geschätzten Erfüllungsbetrags ausgewiesen werden. Die Haftungsverhältnisse zum 30. September 2018 beinhalten vor allem Eventualverbindlichkeiten im Rahmen der Gewährung von Avalen zugunsten von Hotelaktivitäten. Der Rückgang von 37,4 Mio. € im Vergleich zum 30. September 2017 resultiert im Wesentlichen aus der Rückgabe sämtlicher für TUI Cruises GmbH ausgestellten Avale. (33) RechtsstreitigkeitenDie TUI AG und ihre Konzerngesellschaften sind an diversen Gerichts- oder Schiedsverfahren beteiligt oder beteiligt gewesen, die aber keinen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage zum 30. September 2018 sowie zukünftige Berichtsperioden haben, und es sind auch keine Verfahren mit wesentlichen Auswirkungen absehbar. Dies gilt auch für die im Klagewege geltend gemachten Gewährleistungs-, Rückforderungs- und sonstigen Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit in den letzten Jahren erfolgten Verkäufen von Tochtergesellschaften und Geschäftsbereichen. Für alle wahrscheinlichen finanziellen Belastungen aus bestehenden und drohenden Gerichts- oder Schiedsverfahren wurden wie in den vergangenen Jahren in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet, denen zum Teil Leistungen aus Versicherungen gegenüberstehen. (34) Sonstige finanzielle VerpflichtungenFinanzielle Verpflichtungen aus operativen Miet-, Pacht- und Leasingverträgenscroll
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Die Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen betreffen ausschließlich Mietverträge, bei denen die Unternehmen des TUI Konzerns nach den IFRS-Vorschriften nicht der wirtschaftliche Eigentümer der gemieteten Vermögenswerte sind (Operating Lease). Die Grundmietzeit liegt im Durchschnitt bei etwa neun Jahren. Der Anstieg der Verpflichtungen im Vergleich zum 30. September 2017 resultiert insbesondere aus gestiegenen Leasingverpflichtungen für Flugzeuge. Die Leasingzahlungen des Geschäftsjahres wurden durch höhere Leasingverpflichtungen aufgrund der Indienststellung neuer Flugzeuge sowie der Verlängerung von alten Verträgen überkompensiert. Die Hotelverpflichtungen reduzierten sich aufgrund geringerer Verlängerungen der Leasingverträge. Ein weiterer Rückgang resultiert aus Kurseffekten bei in türkischer Lira nominierten Fremdwährungsverpflichtungen. Aus den unkündbaren Sub-Lease-Verträgen für Flugzeuge resultieren die folgenden erwarteten Einzahlungen. Erwartete Mindestleasingeinnahmen aus operativen Leasingverträgenscroll
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Bestellobligo für Investitionen und übrige finanzielle Verpflichtungenscroll
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Das nahezu ausschließlich auf die Touristik entfallende Bestellobligo für Investitionen verminderte sich zum 30. September 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 281,2 Mio. €. Ausschlaggebend hierfür war insbesondere die Auslieferung der Marella Explorer und zusätzlicher Flugzeuge. Weitere Rückgänge resultieren aus Vorauszahlungen für Flugzeuge und Flugzeugequipment, die teilweise durch neue Bestellungen für Kreuzfahrtschiffe und neue Verpflichtungen für Hotelprojekte kompensiert wurden. (35) Anteilsbasierte Vergütungen nach IFRS 2Alle zum 30. September 2018 bestehenden Ansprüche aus aktienbasierten Vergütungsprogrammen mit Ausnahme des Belegschaftsaktienprogramms oneShare werden als Vergütungen mit Barausgleich bilanziert. Die folgenden aktienbasierten Vergütungsprogramme sind am 30. September 2018 bei der TUI Group aktiv. LONG TERM INCENTIVE PLAN MIT ERGEBNIS JE AKTIE - PERFORMANCEFAKTOR (LTIP EPS)Das langfristige Anreizprogramm für Vorstandsmitglieder beruht auf virtuellen Aktien. In jedem Geschäftsjahr beginnt eine neue Periode der Leistungsmessung, die das laufende sowie die drei Folgegeschäftsjahre umfasst. Daraus ergibt sich für jeden Zeitraum der Leistungsmessung eine grundsätzliche Laufzeit von vier Jahren. Für jedes Vorstandsmitglied ist ein individueller Zielbetrag im Dienstvertrag festgelegt, der jeweils einmal am Anfang eines Zeitraums der Leistungsmessung zu Beginn des Geschäftsjahres auf Basis eines durchschnittlichen Aktienkurses der TUI AG in virtuelle Aktien umgerechnet wird ("vorläufige Anzahl virtueller Aktien"). Der durchschnittliche Aktienkurs wird anhand des Börsenkurses der TUI Aktie an den 20 Börsentagen vor Beginn des Geschäftsjahres ermittelt. Der Anspruch aus dem langfristigen Anreizprogramm entsteht nach Ablauf des vierjährigen Leistungszeitraums. Nach Ablauf von vier Geschäftsjahren wird ein Gesamtzielerreichungsgrad ermittelt und mit der vorläufigen Anzahl virtueller Aktien multipliziert. 50 % des Zielerreichungsgrads ergeben sich aus dem von der TUI Group erreichten Rang der Kennzahl "Total Shareholder Return" (TSR) im Vergleich zu den im "Dow Jones Stoxx 600 Travel &Leisure"-Index erfassten Unternehmen. Liegt der TUI Group TSR unter dem Median, beträgt der Zielerreichungsgrad 0 %. Entspricht der TUI Group TSR dem Median, beträgt der Zielerreichungsgrad 100 %. Falls der TUI Group TSR der Maximalwert ist, beträgt der Zielerreichungsgrad 175 %. Die verbleibenden 50 % des Gesamtzielerreichungsgrads werden basierend auf dem durchschnittlichen Wachstums des pro forma bereinigten TUI Group Ergebnisses je Aktie (LTIP-relevante Earnings per Share, EPS) während der vierjährigen Performanceperiode ermittelt. Ein durchschnittliches EPS-Wachstum unter 3 % resultiert in einem Zielerreichungsgrad von 0 %. Ein durchschnittliches EPS-Wachstum von 3 % resultiert in einem Zielerreichungsgrad von 25 %. Ein durchschnittliches EPS-Wachstum von 5 % resultiert in einem Zielerreichungsgrad von 100 % und ein durchschnittliches EPS-Wachstum von mindestens 10 % resultiert in einem Zielerreichungsgrad von 175 %. Zielerreichungsgrade zwischen 3 % und 5 % sowie zwischen 5 % und 10 % werden linear interpoliert. Die durch Multiplikation der Anzahl der vorläufigen virtuellen Aktien mit dem durchschnittlichen Gesamtzielerreichungsgrad der beiden beschriebenen Performancefaktoren ermittelte Anzahl der virtuellen Aktien wird mit dem durchschnittlichen Aktienkurs (20 Börsentage) der TUI AG am Ende des vierjährigen Leistungszeitraums bewertet und der sich daraus ergebende Betrag wird anschließend automatisch in bar ausgezahlt. Die maximalen Auszahlungsbeträge aus dem langfristigen Anreizprogramm sind individuell begrenzt. Bei Erfüllung der oben genannten Bedingungen und nach Ablauf des Leistungszeitraums werden die Rechte automatisch ausgeübt. Werden die Bedingungen nicht erfüllt, verfallen die Rechte. Im Falle des Ausscheidens eines Planteilnehmers aus dem Unternehmen verkürzt sich der Leistungszeitraum auf das Ende des Dienstverhältnisses, soweit der Dienstvertrag nicht aus einem wichtigen, vom Planteilnehmer zu vertretenden Grund oder ohne Grund vom Planteilnehmer gekündigt wird. LONG TERM INCENTIVE PLAN OHNE ERGEBNIS JE AKTIE - PERFORMANCEFAKTOR (LTIP)Der unter LTIP EPS beschriebene EPS-Performancefaktor wurde während des Geschäftsjahres 2018 zum bislang als "Mehrjahreserfolgsvergütung (MEV)" bezeichneten LTIP ohne EPS-Performancefaktor hinzugefügt. Für den Zeitraum vor 2018, und für bestimmte Mitglieder des Vorstands auch in 2018, war dieser LTIP ohne EPS-Performancefaktor aktiv. Die virtuellen Aktien dieses ursprünglichen LTIP bleiben unverändert gültig und werden entsprechend den ursprünglichen Planbedingungen ausübbar. 100 % des Gesamtzielerreichungsgrads des ursprünglichen LTIP werden durch den TUI AG TSR-Performancefaktor festgelegt. PERFORMANCE SHARE PLAN (PSP)Der PSP regelt die aktienbasierte Vergütung für berechtigte Führungskräfte, die nicht dem Vorstand angehören. Die Planbedingungen entsprechen grundsätzlich dem LTIP ohne EPS-Performancefaktor des Vorstands mit einem Leistungszeitraum von drei anstatt vier Jahren. Die Höhe des Zielbetrags und die Häufigkeit der Gewährung richten sich nach den individuellen Arbeitsverträgen. Da der LTIP ohne EPS-Performancefaktor und der laufende PSP grundsätzlich den gleichen Planbedingungen folgen, wird die Entwicklung der ausstehenden tatsächlich zuerkannten virtuellen Aktien dieser Vergütungspläne in der folgenden Tabelle aggregiert dargestellt. Die dem zusätzlichen EPS-Zielerreichungsgrad unterliegenden ausstehenden zuerkannten virtuellen Aktien werden separat gezeigt. Entwicklung der zuerkannten virtuellen Aktien (LTIP EPS, LTIP &PSP)scroll
BELEGSCHAFTSAKTIENPROGRAMM ONESHAREDie TUI AG bietet berechtigten Mitarbeitern im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms oneShare TUI Aktien zu Vorzugskonditionen an. Diese Vorzugskonditionen bestehen aus einem Discount auf den Preis von im Rahmen des Programms während des Investitionszeitraums von zwölf Monaten erworbenen Mitarbeiteraktien (Investment-Aktien) sowie aus dem einmaligen Bezug von kostenlosen Matching-Aktien im Bezugsverhältnis drei zu eins nach zwei Jahren Haltedauer der Investment-Aktien. Die Investment-Aktien werden durch eine Kapitalerhöhung ausgegeben, während die Matching-Aktien am Markt zurückgekauft werden. Die berechtigten Mitarbeiter des Programms entscheiden einmal jährlich über ihre Teilnahme. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine oneShare-Tranche mit einem Investitionszeitraum von zwölf Monaten gestartet. Diese oneShare-2018-Tranche beinhaltet ein zusätzliches Element, die Golden Shares. Jeder Teilnehmer erhielt bei verbindlicher Teilnahme zwölf TUI Aktien, die keinen Halte- oder Veräußerungsbeschränkungen unterliegen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden 59.196 Golden Shares zugeteilt. Da es sich sowohl bei Investment- als auch bei Matching-Aktien um Eigenkapitalinstrumente der TUI AG handelt, wird oneShare gemäß IFRS 2 als aktienbasierter Vergütungsplan mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. Sobald sich alle berechtigten Mitarbeiter bindend für oder gegen die jährliche Teilnahme entschieden haben, wird der beizulegende Zeitwert der gewährten Eigenkapitalinstrumente einmal auf Basis des anteiligen Aktienpreises zum Gewährungszeitpunkt unter Berücksichtigung der diskontierten geschätzten Dividenden ermittelt. Die Entwicklung der Anzahl der erworbenen Investment- und der geschätzten Matching-Aktien sowie die bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten Parameter stellen sich wie folgt dar: Übersicht oneShare-Tranchenscroll
BEENDETE AKTIENBASIERTE VERGÜTUNGSPROGRAMMEDie nachfolgend beschriebenen aktienbasierten Vergütungsprogramme wurden beendet, entsprechend werden keine weiteren Ansprüche gewährt. In der Vergangenheit gewährte Ansprüche sind weiterhin gültig. AKTIENOPTIONSPLAN DER TUI AGDer Aktienoptionsplan für berechtigte Führungskräfte, die nicht dem Vorstand angehören, wurde im Geschäftsjahr 2016 nach der Gewährung einer letzten Tranche im Februar 2016 beendet. Diese letzte Tranche wurde ab Februar 2018 ausübbar. Berechtigten Führungskräften des Konzerns wurden Boni gewährt, die auf Basis eines durchschnittlichen Aktienkurses in virtuelle Aktien der TUI AG umgerechnet wurden. Grundlage der Berechnung der Gewährung von virtuellen Aktien war das Konzernergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (EBITA). Die Umrechnung in virtuelle Aktien erfolgte mit dem durchschnittlichen Börsenkurs der TUI AG Aktie an den 20 Börsentagen, die auf die Aufsichtsratssitzung folgten, die den Jahresabschluss feststellte. Somit erfolgte die Ermittlung der Stückzahl der für ein Geschäftsjahr gewährten virtuellen Aktien erst im Folgejahr. Nach einer Sperrfrist von zwei Jahren kann der Anspruch auf Barzahlung aus diesem Bonus innerhalb von drei Jahren ausgeübt werden. Die Ausübung muss in definierten Zeitfenstern nach wesentlichen Unternehmensnachrichten erfolgen. Bei Ausscheiden aus dem Konzern entfällt die Sperrfrist und die Ansprüche müssen im nächsten Zeitfenster ausgeübt werden. Die Höhe der Barzahlung richtet sich nach dem durchschnittlichen Börsenkurs der TUI Aktie für einen Zeitraum von 20 Börsentagen nach dem Ausübungszeitpunkt. Absolute oder relative Rendite- bzw. Kursziele bestehen nicht. Eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) ist bei außerordentlichen, nicht vorhergesehenen Entwicklungen vereinbart. Da der Ausübungspreis 0,00 € beträgt und das Anreizprogramm keinen Erdienungszeitraum beinhaltet, entspricht der beizulegende Zeitwert dem inneren Wert und daher dem Börsenkurs am Bilanzstichtag. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung ergibt sich dann durch die Anzahl der virtuellen Aktien, multipliziert mit dem jeweiligen Stichtagskurs. Aus dem Aktienoptionsplan sind zum 30. September 2018 40.593 Aktienoptionen (Gegenwert 0,7 Mio. €) ausstehend und ausübbar. Da der Plan beendet ist, wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Aktienoptionen gewährt, es wurden 113.167 Aktienoptionen ausgeübt (Gegenwert 2,0 Mio. €), keine Aktienoption ist verfallen. VERGÜTUNGSPROGRAMME DER EHEMALIGEN TUI TRAVEL PLCDie drei nachfolgend beschriebenen Vergütungspläne wurden im Geschäftsjahr 2016 beendet. Die letzte Tranche wird im Dezember 2018 mit Barausgleich vergütet. Die Aktienoptionen dieser Vergütungsprogramme werden grundsätzlich nur ausübbar, wenn über einen Zeitraum von drei Jahren die jährliche durchschnittliche Rendite des investierten Kapitals (Return on Invested Capital, ROIC) zumindest genauso hoch ist wie die durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Wenn dieses Kriterium erfüllt ist, wird die Anzahl der ausübbaren Optionen in Abhängigkeit von der Erfüllung der folgenden Leistungsbedingungen bestimmt. PERFORMANCE SHARE PLAN (PSP)Bis zu 50 % dieser gewährten Aktienoptionen werden ausübbar durch den Vergleich der Entwicklung der Ergebnisse pro Aktie (Earnings per Share, EPS) zum britischen Einzelhandelspreisindex (UK Retail Price Index). Die Ausübbarkeit von bis zu 25 % der gewährten Optionen (vor dem 1. Oktober 2011 bis zu 50 %>) wird bestimmt durch den Vergleich der Entwicklung der Aktienrendite (Total Shareholder Return, TSR) mit der Rendite anderer kapitalmarktorientierter Reise- und Touristikunternehmen. Weiterhin werden bis zu 25 % der Aktienoptionen ausübbar, wenn die durchschnittliche Rendite des investierten Kapitals (Return on Invested Capital, ROIC) festgelegte Zielvorgaben erreicht. DEFERRED ANNUAL BONUS SCHEME (DABS)Der früheste Ausübungszeitpunkt der gewährten Aktienoptionen ist nach Ablauf von drei Jahren. Bis zu 50 % der gewährten Aktienoptionen werden ausübbar durch den Vergleich der Entwicklung der Ergebnisse pro Aktie (Earnings per Share, EPS) mit dem britischen Einzelhandelspreisindex (UK Retail Price Index). Die Ausübbarkeit von 25 % der gewährten Optionen wird bestimmt durch den Vergleich der Entwicklung der Aktienrendite (Total Shareholder Return, TSR) mit der Rendite anderer kapitalmarktorientierter Reise- und Touristikunternehmen. Weiterhin werden bis zu 25 % der Optionen ausübbar, wenn die durchschnittliche Rendite des investierten Kapitals (Return on Invested Capital, ROIC) bestimmte Zielvorgaben erreicht. DEFERRED ANNUAL BONUS LONG-TERM INCENTIVE SCHEME (DABLIS)Der langfristige Bonusanreizplan (DABLIS) betrifft Führungskräfte (außer dem Vorstand) und verlangt, dass 25 % der jährlichen variablen Vergütung in Aktienoptionen umgewandelt werden. Als zusätzliche Prämie wurden bestimmten Führungskräften weitere Aktienoptionen gewährt. Die maximale Anzahl zusätzlicher Aktien ist auf das Vierfache der aus dem jährlichen Bonus umgewandelten Aktienoptionen beschränkt. Der früheste Ausübungszeitpunkt der gewährten Aktienoptionen ist nach Ablauf von drei Jahren. Bis zu 50 % der Aktienoptionen werden bei Erreichung bestimmter EBITA-Ziele ausübbar. Die Ausübbarkeit von je bis zu 25 % der Aktienoptionen wird bestimmt durch den Vergleich der Entwicklung der Ergebnisse pro Aktie (Earnings per Share, EPS) mit dem britischen Einzelhandelspreisindex (UK Retail Price Index) und der Entwicklung der Aktienrendite (Total Shareholder Return, TSR) mit der Rendite anderer kapitalmarktorientierter Reise- und Touristikunternehmen. Die Entwicklung der auslaufenden Pläne DABLIS und TUI Travel PLC PSP und der beendete DABS werden aggregiert dargestellt. Entwicklung der zuerkannten virtuellen Aktienoptionen (DABS, DABLIS &TUI Travel PLC PSP)scroll
Der gewichtete durchschnittliche Kurs der TUI AG Aktie bei der Ausübung lag bei 15,93 € (Vorjahr 12,32 €). BILANZIERUNG DER AKTIENBASIERTEN VERGÜTUNGSPROGRAMMEAlle zum 30. September 2018 bestehenden Ansprüche aus aktienbasierten Vergütungsprogrammen mit Ausnahme von oneShare werden als Vergütungen mit Barausgleich bilanziert und werden mit einem Ausübungspreis von 0,00 € gewährt. Der Personalaufwand wird den Vorschriften des IFRS 2 entsprechend über den Zeitraum der Leistungserbringung verteilt. Entsprechend den Vorschriften des IFRS 2 müssen alle vertraglich zugesicherten Ansprüche ab dem Zeitpunkt der vertraglichen Gewährung bilanziert werden, unabhängig davon, ob und wann diese später tatsächlich zuerkannt werden. Die gewährten virtuellen Aktien werden ratierlich bei tatsächlich erbrachter Arbeitsleistung zuerkannt. Insgesamt wurde im Geschäftsjahr 2018 ein Personalaufwand aufgrund von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich in Höhe von 18,2 Mio. € (Vorjahr 11,1 Mio. €) erfolgswirksam erfasst. Außerdem wurde insgesamt im Geschäftsjahr 2018 ein Personalaufwand aufgrund von anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente in Höhe von 4,3 Mio. € (Vorjahr 1,9 Mio. €) erfolgswirksam erfasst. Für Ansprüche aus diesen langfristigen Anreizprogrammen bestehen zum 30. September 2018 Rückstellungen in Höhe von 34,2 Mio. € und Verbindlichkeiten in Höhe von 4,1 Mio. € (30. September 2017 32,9 Mio. € Rückstellungen und 1,6 Mio. € Verbindlichkeiten). (36) FinanzinstrumenteRISIKEN UND RISIKOMANAGEMENTGRUNDSÄTZE RISIKOMANAGEMENTDurch seine Geschäftstätigkeit ist der TUI Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen das Marktrisiko (bestehend aus Währungsrisiko, Zinsrisiko und Marktpreisrisiko), das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Die finanzwirtschaftliche Zielsetzung des Konzerns schreibt u. a. vor, dass finanzwirtschaftliche Risiken zu begrenzen sind. Daraus abgeleitet sind konzernweit gültige Richtlinien und Vorschriften, die die Entscheidungsgrundlagen, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für alle Finanztransaktionen verbindlich festlegen. Die Regeln, Kompetenzen und Abläufe sowie die Limits für Transaktionen und Risikopositionen sind in Richtlinien festgelegt. Die Aufgaben von Handel, Abwicklung und Kontrolle sind funktional und organisatorisch getrennt. Die Einhaltung der Richtlinien und Geschäftslimits wird laufend überwacht. Grundlage aller Sicherungsgeschäfte des Konzerns sind grundsätzlich entsprechend bilanzierte oder zukünftige Grundgeschäfte. Für die Erfassung, Bewertung und Berichterstattung sowie die Dokumentation und Prüfung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen der abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte wird anerkannte Standardsoftware eingesetzt. In diesem Zusammenhang erfolgt ein periodischer Abgleich der mit eigenen Systemen ermittelten Marktwerte sämtlicher derivativen Finanzinstrumente mit den Marktwertbestätigungen der externen Vertragspartner. Mindestens einmal pro Jahr werden die Prozesse, die angewendeten Verfahren und die Organisation des Risikomanagements durch die interne Revision und externe Prüfer auf die Einhaltung der Vorgaben geprüft. Im Wesentlichen entstehen im TUI Konzern finanzwirtschaftliche Risiken durch Zahlungsströme in Fremdwährungen, den Bedarf an Treibstoffen (Flugbenzin und Schiffstreibstoffe) und die Finanzierung über den Geld- und Kapitalmarkt. Zur Begrenzung der grundgeschäftsbezogenen Risiken aus Änderungen von Wechselkursen, Marktpreisen und Zinsen setzt TUI Group derivative Finanzinstrumente ein, die nicht an Börsen gehandelt werden. Dabei handelt es sich überwiegend um Festpreisgeschäfte. Daneben werden auch Optionsgeschäfte sowie strukturierte Produkte kontrahiert. Derivative Finanzinstrumente werden nur im Rahmen intern festgelegter Limits und sonstiger Vorschriften abgeschlossen. Der Abschluss dieser Geschäfte erfolgt zu Marktbedingungen mit Adressen aus dem Finanzsektor, deren Kontrahentenrisiko regelmäßig überwacht wird. Umrechnungsrisiken aus der Konsolidierung der nicht in Euro bilanzierenden Konzerngesellschaften (Translationsrisiken) werden nicht abgesichert. MARKTRISIKOAus Marktrisiken resultieren Ergebnis-, Eigenkapital- und Zahlungsstromschwankungen. Details zur Inputkostenvolatilität und zu den hieraus resultierenden Risiken werden im Risikobericht des Lageberichts dargestellt. Zur Reduktion bzw. Eliminierung dieser Risiken hat der TUI Konzern verschiedene Sicherungsstrategien entwickelt, die den Einsatz derivativer Finanzinstrumente beinhalten. Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen in Bezug darauf, welche Auswirkungen hypothetische Änderungen von relevanten Risikovariablen auf das Ergebnis und das Eigenkapital haben. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der originären und derivativen Finanzinstrumente zum Bilanzstichtag bezogen werden. Es ist sichergestellt, dass der jeweilige Bestand zum Bilanzstichtag repräsentativ für das Geschäftsjahr ist. Die nachfolgend beschriebenen Analysen der risikoreduzierenden Tätigkeiten des TUI Konzerns sowie die mit Hilfe der Sensitivitätsanalysen ermittelten Beträge stellen hypothetische und somit risikobehaftete und unsichere Angaben dar. Aufgrund nicht vorhersehbarer Entwicklungen an den weltweiten Finanzmärkten können sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den angeführten Angaben unterscheiden. Die in den Risikoanalysen verwendeten Methoden sind nicht als Prognosen zukünftiger Ereignisse oder Verluste anzusehen, da sich der TUI Konzern ebenfalls Risiken ausgesetzt sieht, die entweder nichtfinanziell oder nicht quantifizierbar sind. Diese Risiken beinhalten hauptsächlich Länder-, Geschäfts- und Rechtsrisiken, welche nicht Bestandteil der folgenden Darstellungen sind. WÄHRUNGSRISIKOAus den operativen Geschäften der Unternehmen des TUI Konzerns entstehen Ein- und Auszahlungen in Fremdwährungen, denen nicht immer Zahlungen in derselben Währung mit gleichem Betrag und gleicher Fristigkeit gegenüberstehen. Unter der Ausnutzung möglicher Nettingeffekte (Aufrechnung von Ein- und Auszahlungen derselben Währung mit gleicher oder ähnlicher Fristigkeit) werden im TUI Konzern geeignete Sicherungsgeschäfte mit externen Kontrahenten abgeschlossen, um die Ergebnismarge vor wechselkursbedingten Schwankungen zu schützen. Im TUI Konzern werden Risiken aus Kursschwankungen gesichert, wobei die größten Sicherungsvolumina auf US-Dollar, Euro und Britisches Pfund entfallen. Der Euro-Raum begrenzt das Währungsrisiko aus Geschäften in den wichtigsten touristischen Zielgebieten auf diejenigen Konzernunternehmen, deren Funktionalwährung nicht der Euro ist. In dem Geschäftsfeld Touristik wirken sich hauptsächlich die Wertänderungen des US-Dollar sowie überwiegend für die Veranstalter aus Großbritannien und den Nordischen Ländern die Wertänderungen des Euro aus. Im touristischen operativen Geschäft fallen US-Dollar-Zahlungen hauptsächlich für den Bezug von Leistungen in nichteuropäischen Destinationen sowie für den Kauf von Flugzeug- und Schiffstreibstoff und für die Anschaffung und Anmietung von Flugzeugen bzw. Kreuzfahrtschiffen an. Die touristischen Gesellschaften sichern mittels Finanzderivaten ihre geplanten Währungsbedarfe. Ziel ist es, zu Beginn der entsprechenden touristischen Saison die jeweiligen geplanten Währungsbedarfe zwischen 80 % und 100 % abzusichern. Hierbei wird den unterschiedlichen Risikoprofilen der operativ tätigen Konzerngesellschaften Rechnung getragen. Die gesicherten Währungsvolumina werden an geänderte Planbedarfe auf Basis der Berichterstattung der Konzerngesellschaften angepasst. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch monetäre originäre und derivative Finanzinstrumente, deren Ausgabewährung von der funktionalen Währung eines Unternehmens abweicht. Wechselkursbedingte Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen funktionalen Währungen innerhalb des TUI Konzerns werden nachfolgend die Sensitivitätsanalysen derjenigen Währungen dargestellt, die als relevante Risikovariable identifiziert wurden. Wenn die jeweiligen funktionalen Währungen, im Wesentlichen der Euro und das Britische Pfund, gegenüber den übrigen Währungen um 10 % auf- oder abgewertet würden, ergäben sich die folgenden Effekte auf die Wertänderungsrücklage und das Ergebnis nach Ertragsteuern. Sensitivitätsanalyse - Währungsrisikenscroll
ZINSRISIKODer TUI Konzern ist Zinsänderungsrisiken aus variabel verzinslichen originären und derivativen Finanzinstrumenten ausgesetzt. Sofern zinsbedingte Zahlungsströme variabel verzinslicher originärer Finanzinstrumente durch derivative Sicherungsgeschäfte in feste Zahlungsströme gewandelt werden und die Ausstattungsmerkmale des Sicherungsgeschäfts mit denen des variabel verzinslichen originären Finanzinstruments übereinstimmen, unterliegen sie keinem Zinsänderungsrisiko. Für festverzinsliche und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Finanzinstrumente besteht kein Zinsänderungsrisiko. Eine Änderung der Marktzinssätze hat im Wesentlichen Auswirkungen auf variabel verzinsliche originäre Finanzinstrumente sowie auf derivative Finanzinstrumente, die zur Reduzierung von zinssatzabhängigen Zahlungsschwankungen kontrahiert wurden. Die folgende Übersicht stellt die Auswirkungen auf das Eigenkapital und das Ergebnis bei einer angenommenen Erhöhung bzw. Herabsetzung des Marktzinsniveaus am Bilanzstichtag um 50 Basispunkte dar. Sensitivitätsanalyse - Zinsrisikoscroll
TREIBSTOFFPREISRISIKODer TUI Konzern ist aufgrund seiner Geschäftstätigkeit Marktpreisrisiken aus der Beschaffung von Treibstoffen für die Flugzeugflotte sowie für die Kreuzfahrtschiffe ausgesetzt. Die touristischen Gesellschaften sichern mittels Finanzderivaten das Preisänderungsrisiko ihrer geplanten Treibstoffverbräuche. Zu Beginn der entsprechenden touristischen Saison beträgt der Zielsicherungsgrad mindestens 80 % des relevanten Bedarfs. Hierbei wird den unterschiedlichen Risikoprofilen der operativ tätigen Konzerngesellschaften, auch unter Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Erhebung von Treibstoffzuschlägen, Rechnung getragen. Die Sicherungsvolumina werden auf Basis der Berichterstattung der Konzerngesellschaften an geänderte Planverbräuche angepasst. Wären die den Treibstoffpreissicherungen zugrunde liegenden Marktpreise am Bilanzstichtag um 10 % höher bzw. niedriger, ergäben sich die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Effekte auf das Eigenkapital bzw. das Ergebnis. Sensitivitätsanalyse - Treibstoffpreisrisikoscroll
SONSTIGES PREISRISIKONeben den finanziellen Risiken, die aus Veränderungen von Wechselkursen, Rohstoffpreisen und Zinssätzen entstehen können, ist der TUI Konzern zum Bilanzstichtag keinen nennenswerten Preisrisiken ausgesetzt. AUSFALLRISIKODas Ausfallrisiko bei den nicht derivativen Finanzinstrumenten ergibt sich aus dem Risiko, dass Vertragspartner ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Das maximale Ausfallrisiko entspricht insbesondere den bilanzierten Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte (einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit positivem Marktwert). Des Weiteren bestehen Ausfallrisiken aufgrund von Haftungszusagen für die Erfüllung von Verbindlichkeiten. Details zu den am Abschlussstichtag bestehenden Haftungszusagen sind unter Textziffer 32 dargestellt. Dabei werden rechtlich durchsetzbare Aufrechnungsmöglichkeiten zwischen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten berücksichtigt. Ausfallrisiken werden bei Vertragsabschluss eingehend geprüft und danach laufend überwacht, damit zeitnah auf eine Verschlechterung der Bonität des Vertragspartners reagiert werden kann. Hierbei sind grundsätzlich die jeweiligen Gesellschaften des TUI Konzerns für ihre Ausfallrisiken verantwortlich. Da der TUI Konzern in unterschiedlichen Geschäftsfeldern und Regionen tätig ist, sind Konzentrationen bedeutender Ausfallrisiken von Forderungen und Kreditansprüchen gegenüber bestimmten Schuldnern oder Schuldnergruppen nicht zu erwarten; dies gilt auch für nennenswerte länderspezifische Konzentrationen von Ausfallrisiken. Zum Bilanzstichtag existieren wie im Vorjahr keine wesentlichen gehaltenen Sicherheiten und sonstigen Kreditverbesserungen, die das maximale Ausfallrisiko reduzieren. Die gehaltenen Sicherheiten bestehen ausschließlich für finanzielle Vermögenswerte der Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte. Dabei handelt es sich grundsätzlich um Sicherheiten für ausgereichte Finanzforderungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr und / oder größer als 1,0 Mio. €. Als Sicherheiten kommen u. a. dingliche Rechte, selbstschuldnerische Bürgschaften, Bankbürgschaften oder Patronatserklärungen zum Einsatz. Das erkennbare Ausfallrisiko einzelner Forderungen wird durch entsprechende Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Darüber hinaus werden auf Erfahrungswerte gestützte Wertberichtigungen auf Portfoliobasis vorgenommen. Hinsichtlich der Altersstrukturanalyse der Klasse Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte wird auf die Angaben unter Textziffer 17 verwiesen. Das Bonitätsmanagement erstreckt sich auch auf die derivativen Finanzinstrumente im TUI Konzern. Bei den abgeschlossenen derivativen Finanzinstrumenten beschränkt sich das maximale Ausfallrisiko auf die Summe aller positiven Marktwerte dieser Instrumente, da bei Nichterfüllung seitens der Vertragspartner Vermögensverluste nur bis zu dieser Höhe entstehen würden. Ausfallrisiken werden durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente mit unterschiedlichen Schuldnern reduziert. Die kontrahentenspezifischen Ausfallrisiken werden bei den derivativen Finanzinstrumenten im Rahmen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt. Unabhängig davon wird das Kontrahentenrisiko laufend überwacht und mittels interner Bankenlimits gesteuert. LIQUIDITÄTSRISIKOLiquiditätsrisiken bestehen in möglichen finanziellen Engpässen und dadurch verursachten erhöhten Refinanzierungskosten. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung der jederzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit und der steten Erfüllung vertraglicher Zahlungsverpflichtungen sowie zur Vermeidung von finanziellen Engpässen ist ein TUI-internes Liquiditätsmanagement etabliert. Hierzu nutzt das Liquiditätsmanagement der TUI Group die Möglichkeiten des physischen und virtuellen Cash Pooling zur effizienteren Liquiditätsbündelung. Darüber hinaus werden Kreditlinien genutzt, um die aus dem touristischen Geschäft resultierenden saisonalen Schwankungen des Liquiditätsbestands zu kompensieren; Kernstück der Kreditlinien ist eine mit Banken syndizierte revolvierende Kreditfazilität im Volumen von 1.535,0 Mio. € als Cash-Linie. Es wurden wie im Vorjahr keine nennenswerten Vermögenswerte als Sicherheiten für Verbindlichkeiten hinterlegt. Darüber hinaus haften die teilnehmenden Konzerngesellschaften gesamtschuldnerisch für finanzielle Verbindlichkeiten im Rahmen des Cash Pooling. In die nachfolgende Analyse der vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zahlungsströme wurden alle zum Bilanzstichtag bestehenden originären finanziellen Verbindlichkeiten einbezogen. Planzahlungen für zukünftige neue Verbindlichkeiten wurden nicht berücksichtigt. Sofern finanzielle Verbindlichkeiten variabel verzinst sind, wurden zur Ermittlung der zukünftigen Zinszahlungen die am Bilanzstichtag maßgeblichen Forward-Zinssätze verwendet. Jederzeit kündbare finanzielle Verbindlichkeiten werden dem frühesten Laufzeitband zugeordnet. In der Analyse der Zahlungsströme aus derivativen Finanzinstrumenten wurden für Fremdwährungssicherungen die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zahlungsströme aller zum Bilanzstrichtag bestehenden Verbindlichkeiten und Forderungen einbezogen. Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von anderen Preisrisiken gehen mit ihren vereinbarten Zahlungsströmen aller zum Bilanzstichtag bestehenden finanziellen Verbindlichkeiten in die Analyse ein. Zahlungsströme Finanzinstrumente - Finanzschulden (30.9.2018)scroll
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Zahlungsströme Finanzinstrumente - Finanzschulden (30.9.2017)scroll
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Zahlungsströme derivativer Finanzinstrumente (30.9.2018)scroll
Zahlungsströme derivativer Finanzinstrumente (30.9.2017)scroll
Zu der Sicherungsstrategie und dem Risikomanagement siehe auch die Ausführungen im Kapitel "Risikobericht" des Lageberichts. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND SICHERUNGSGESCHÄFTESTRATEGIE UND ZIELEDer Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten ist gemäß den Ausführungsbestimmungen des TUI Konzerns erlaubt, wenn ihnen bilanzierte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, vertragliche Ansprüche oder Verpflichtungen (Firm Commitments) bzw. geplante Transaktionen (Forecasted Transactions) zugrunde liegen. Dabei wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach den Regelungen des IAS 39 insbesondere im Rahmen der Sicherung von geplanten Transaktionen angewandt. Sicherungsbeziehungen bestanden im Berichtsjahr zur Absicherung von Zahlungsströmen. Zur Begrenzung der Währungs-, Zins- und Treibstoffpreisrisiken werden derivative Finanzinstrumente in Form von Festpreis- und Optionsgeschäften sowie strukturierten Produkten eingesetzt. SICHERUNGSGESCHÄFTE ZUR ABSICHERUNG VON ZUKÜNFTIGEN ZAHLUNGSSTRÖMENZum 30. September 2018 bestanden Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Zahlungsströmen in Fremdwährung mit Laufzeiten von bis zu vier Jahren (Vorjahr bis zu vier Jahre). Die Laufzeiten der Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Preisrisiken bei Treibstoffen betragen bis zu vier Jahre (Vorjahr bis zu vier Jahre). Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von variablen Zinszahlungsverpflichtungen haben Laufzeiten von bis zu dreizehn Jahren (Vorjahr bis zu vierzehn Jahre). Die Auswirkungen auf das Periodenergebnis erfolgen zum Zeitpunkt des erwarteten Zahlungsmittelzuflusses. Im Falle der Bilanzierung von Derivaten zur Absicherung von Zahlungsströmen wird der effektive Anteil der kumulierten Marktwertänderungen bis zum Eintritt des Grundgeschäfts erfolgsneutral in der Wertänderungsrücklage ausgewiesen und bei Abwicklung des gesicherten Grundgeschäfts erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Aus Fremdwährungssicherungen und derivativen Finanzinstrumenten zur Absicherung von Preisrisiken wurde im Berichtszeitraum ein Aufwand in Höhe von 177,6 Mio. € (Vorjahr Ertrag in Höhe von 371,8 Mio. €) in den Umsatzkosten erfasst. Aus Zinssicherungsgeschäften ist wie im Vorjahr kein Ergebnis entstanden. Aus dem ineffektiven Anteil der Sicherungsgeschäfte zur Absicherung von Zahlungsströmen wurde ein Aufwand in Höhe von 2,5 Mio. € (Vorjahr Aufwand in Höhe von 4,5 Mio. €) erfasst. Nominalwerte der eingesetzten derivativen Finanzinstrumentescroll
Die Nominalwerte entsprechen der Summe aller den Geschäften zugrunde liegenden Kauf- und Verkaufbeträge bzw. den jeweiligen Kontraktwerten der Geschäfte. BEIZULEGENDE ZEITWERTE DER DERIVATIVEN FINANZINSTRUMENTEDie beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten entsprechen grundsätzlich dem Marktwert. Der für alle derivativen Finanzinstrumente ermittelte Marktpreis ist der Preis, der im Zuge eines geordneten Geschäftsvorfalls unter Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts vereinnahmt werden könnte bzw. bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen wäre. Eine Beschreibung der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt im Rahmen der Darstellung der Einstufung der zum Fair Value bewerteten Finanzinstrumente. Positive und negative Zeitwerte der als Forderungen bzw. Verbindlichkeitenausgewiesenen derivativen Finanzinstrumentescroll
Finanzinstrumente, die zwar nach betriebswirtschaftlichen Kriterien zur Sicherung einer Risikoposition abgeschlossen werden, jedoch nicht die Anforderungen des IAS 39 für die Bildung von Sicherungszusammenhängen erfüllen, werden als sonstige derivative Finanzinstrumente ausgewiesen. Hierzu zählen insbesondere Fremdwährungsgeschäfte, die abgeschlossen wurden, um wechselkursinduzierte Wertänderungen von Bilanzposten und Wechselkursschwankungen aus zukünftigen touristischen Aufwendungen abzusichern. FINANZINSTRUMENTE - ZUSÄTZLICHE ANGABENBUCHWERTE UND BEIZULEGENDE ZEITWERTEExistiert für ein Finanzinstrument ein aktiver Markt, vor allem für Aktien und begebene Anleihen, stellt diese Notierung den Markt- oder Börsenpreis am Abschlussstichtag dar. Für nicht börsennotierte Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Schuldscheindarlehen und sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten wird der beizulegende Zeitwert als Barwert der zukünftigen Zahlungsströme unter Berücksichtigung von Zinsstrukturkurven und des jeweils bonitätsabhängigen Kreditrisikoaufschlags (Credit Spread) ermittelt. Bei Finanzmitteln, kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten sowie kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten entspricht der Buchwert aufgrund der kurzen Restlaufzeit näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungsströme unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter, die markt- und partnerbezogene Veränderungen der Konditionen und Erwartungen reflektieren. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen bestehen nicht. Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Klassen und Bewertungskategorien zum 30.9.2018 scroll
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Die Summe enthält Finanzinstrumente mit dem Wertansatz Anschaffungskosten in Höhe
von 27,6 Mio. €. Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Klassen und Bewertungskategorien zum 30.9.2017scroll
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Die Summe enthält Finanzinstrumente mit dem Wertansatz Anschaffungskosten in Höhe
von 43,5 Mio. €. In den als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifizierten Finanzinstrumenten sind Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften in Höhe von 27,6 Mio. € (Vorjahr 43,5 Mio. €) enthalten, für die kein aktiver Markt existiert. Da die künftigen Zahlungsströme dieser nicht börsennotierten Beteiligungen nicht zuverlässig ermittelt werden können, können die Marktwerte nicht mittels eines Bewertungsmodells bestimmt werden. Die Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten ausgewiesen. Im Berichtszeitraum gab es, wie im Vorjahr, keine wesentlichen Abgänge von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften, die zu Anschaffungskosten bewertet wurden. Der TUI Konzern beabsichtigt nicht, die Anteile an diesen Personen- und Kapitalgesellschaften in näherer Zukunft zu veräußern oder auszubuchen. Abweichend zur Darstellung im Vorjahr wurde eine Umsatzgarantie zugunsten des Käufers der Hotelbeds Group mit dem beizulegendem Zeitwert innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Darstellung des Vorjahres wurde angepasst. Aggregation nach Bewertungskategorien des IAS 39 zum 30.9.2018scroll
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Die Summe enthält Finanzinstrumente mit dem Wertansatz Anschaffungskosten in Höhe
von 27,6 Mio. €. Aggregation nach Bewertungskategorien des IAS 39 zum 30.9.2017scroll
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Die Summe enthält Finanzinstrumente mit dem Wertansatz Anschaffungskosten in Höhe
von 43,5 Mio. €. BEWERTUNG ZUM FAIR VALUEDie folgende Übersicht stellt die beizulegenden Zeitwerte der wiederkehrend, nicht wiederkehrend und sonstigen zum Fair Value bilanzierten Finanzinstrumente entsprechend dem zugrunde liegenden Bewertungslevel dar. Die einzelnen Bewertungslevel sind entsprechend den Inputfaktoren wie folgt definiert:
Einstufung der Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten zum 30.9.2018scroll
Einstufung der Fair Value-Bewertung von Finanzinstrumenten zum 30.9.2017scroll
Es wird zum Ende jeder Berichtsperiode geprüft, ob es Gründe für eine Umgliederung in ein oder aus einem Bewertungslevel gibt. Grundsätzlich werden finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten von Level 1 in Level 2 umgegliedert, wenn die Liquidität und die Handelsaktivität nicht länger auf einen aktiven Markt schließen lassen. Dies gilt entsprechend umgekehrt für etwaige Übertragungen von Level 2 in Level 1. Im Berichtszeitraum fanden keine Übertragungen zwischen Level 1 und Level 2 statt. Umgliederungen aus Level 3 in Level 2 oder Level 1 werden vorgenommen, sobald beobachtbare Marktpreisnotierungen für den betroffenen Vermögenswert oder die Schuld verfügbar werden. Die Überprüfung der Bewertungsparameter ergab, dass eine Eingruppierung in Level 2 für die Beteiligung an der peakwork AG nicht mehr gegeben war, da keine beobachtbaren Bewertungsparameter mehr vorlagen. Daneben gab es keine Übertragungen aus der oder in die Bewertungsstufe Level 3. TUI Group erfasst Übertragungen in und aus Level 3 an dem Tag des Ereignisses oder des Anlasses, der bzw. das die Übertragung verursacht hat. FINANZINSTRUMENTE IN LEVEL 1Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, für die ein aktiver Markt verfügbar ist, basiert auf der Marktpreisnotierung am Abschlussstichtag. Ein aktiver Markt ist vorhanden, wenn Preisnotierungen von einer Börse, Händlern, Maklern, Preisdienstleistern oder Regulierungsbehörden leicht und regelmäßig verfügbar sind und diese Preise tatsächliche und regelmäßig stattfindende Markttransaktionen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern wiedergeben. Diese Finanzinstrumente werden dem Level 1 zugeordnet. Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Nominalwerten, multipliziert mit den Kursnotierungen am Abschlussstichtag. Finanzinstrumente des Levels 1 beinhalten vor allem als zur Veräußerung verfügbar klassifizierte Aktien börsennotierter Unternehmen und begebene Anleihen der Klasse der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. FINANZINSTRUMENTE IN LEVEL 2Die beizulegenden Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, z. B. von Over the Counter-Derivaten (OTC-Derivate), werden mittels spezifischer Bewertungstechniken bestimmt. Diese Bewertungstechniken maximieren die Verwendung von beobachtbaren Marktdaten und beruhen so wenig wie möglich auf konzernspezifischen Annahmen. Wenn alle wesentlichen Inputfaktoren zur Zeitwertbestimmung eines Instruments beobachtbar sind, wird das Instrument dem Level 2 zugeordnet. Wenn einer oder mehrere der wesentlichen Inputfaktoren nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen, wird das Instrument dem Level 3 zugeordnet. Folgende spezifische Bewertungstechniken zur Bewertung von Finanzinstrumenten werden eingesetzt:
FINANZINSTRUMENTE IN LEVEL 3Die folgende Tabelle zeigt die Wertentwicklung der wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, die dem Level 3 der Bewertungshierarchie zugeordnet werden. Zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögenswerte im Level 3scroll
Weitere Angaben zum Level 3 werden aus Wesentlichkeitsgründen nicht dargestellt. ERGEBNISEFFEKTESowohl die Effekte aus der erfolgsneutralen Bewertung der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte als auch die effektiven Anteile der Marktwertänderungen von im Rahmen des Cash Flow Hedge Accounting designierten Derivaten sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung aufgeführt. Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 stellen sich wie folgt dar: Nettoergebnisse der Finanzinstrumentescroll
Das übrige Nettoergebnis bei den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten besteht im Wesentlichen aus dem Ergebnis aus Beteiligungen, Veräußerungsgewinnen und -verlusten, Effekten der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sowie Wertberichtigungen. Aus nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten entstanden im Berichtszeitraum 2018 wie auch im Vorjahr keine Provisionsaufwendungen. SALDIERUNGDie folgenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind Gegenstand vertraglicher Aufrechnungsvereinbarungen: Saldierung finanzieller Vermögenswertescroll
Saldierung finanzieller Verbindlichkeitenscroll
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden bilanziell nur dann saldiert, wenn am Abschlussstichtag ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Verrechnung besteht und ein Ausgleich auf Nettobasis beabsichtigt ist. Den Kontrakten auf derivative Finanzinstrumente liegen standardisierte Rahmenverträge für Finanztermingeschäfte (u. a. ISDA Master Agreement, deutscher Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte) zugrunde, die einen bedingten Anspruch auf Verrechnung bei Eintritt bestimmter künftiger definierter Ereignisse begründen. Entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen werden in diesem Fall sämtliche mit der entsprechenden Gegenpartei kontrahierten Derivate mit positivem bzw. negativem Marktwert miteinander verrechnet, sodass eine Nettoforderung oder -schuld in Höhe des Saldos verbleibt. Da dieser bedingte Anspruch auf Saldierung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nicht durchsetzbar ist und somit die Kriterien für eine Saldierung nicht erfüllt sind, werden die derivativen finanziellen Vermögenswerte und Schulden am Abschlussstichtag mit ihren Bruttobeträgen in der Bilanz ausgewiesen. Finanzielle Vermögenswerte und Schulden im Rahmen des Cash Pooling werden saldiert ausgewiesen, wenn ein Anspruch auf Saldierung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr besteht und der Konzern die Absicht hat, einen Ausgleich auf Nettobasis vorzunehmen. (37) KapitalmanagementDas Kapitalmanagement der TUI Group stellt sicher, dass die Ziele und Strategien im Interesse unserer Anteilseigner, Darlehensnehmer, Gläubiger und der übrigen Stakeholder erreicht werden können. Dabei werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:
Wesentliche Steuerungsgrößen im Rahmen des Kapitalmanagements zur Bemessung und Steuerung der obigen Ziele sind der Return on Invested Capital (ROIC), der Schuldendeckungsgrad (Leverage Ratio) und der Zinsdeckungsgrad (Coverage Ratio), die in der unteren Tabelle dargestellt sind. Die Finanzpolitik der TUI Group zielt auf einen Schuldendeckungsgrad des 3,0- bis 2,25-fachen Ergebnisses sowie eine Zinsabdeckung von 5,75- bis 6,75-fachen Zinsen ab. Das Finanz- und Liquiditätsmanagement der TUI Group erfolgt für alle Tochtergesellschaften grundsätzlich zentral durch die TUI AG, die dabei die Rolle als interne Bank des Konzerns wahrnimmt. Der auf Basis des mehrjährigen Finanzplans ermittelte langfristige Finanzierungs- und Refinanzierungsbedarf wird durch den frühzeitigen Abschluss geeigneter Finanzierungsinstrumente gedeckt. Die kurzfristige Liquiditätsreserve wird durch syndizierte Kreditfazilitäten, bilaterale Bankkreditlinien und den Bestand an flüssigen Mitteln gesichert. Außerdem werden im Zuge des konzerninternen Finanzausgleichs die Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzerngesellschaften zur Finanzierung des Geldbedarfs anderer Gesellschaften eingesetzt. Kennzahlen des Kapital-Risikomanagementsscroll
Überleitung auf EBITDARscroll
Erläuterungen zur KapitalflussrechnungIn der Kapitalflussrechnung wird die Entwicklung der Zahlungsströme getrennt nach Mittelzuflüssen und Mittelabflüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Auswirkungen infolge der Veränderungen des Konsolidierungskreises sind dabei eliminiert. Die Kapitalflussrechnung des Vorjahres zeigt die Kapitalflussrechnung des fortzuführenden und des aufgegebenen Bereichs. Der Finanzmittelbestand stieg im Berichtszeitraum um 31,9 Mio. € auf 2.548,0 Mio. €. (38) Mittelzufluss aus der laufenden GeschäftstätigkeitAusgehend vom Konzernergebnis nach Steuern wird der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit nach der indirekten Methode abgeleitet. Aus laufender Geschäftstätigkeit flossen im abgelaufenen Geschäftsjahr 1.150,9 Mio. € zu (Vorjahr 1.583,1 Mio. €). Im Berichtszeitraum sind insgesamt 29,9 Mio. € Zinsen (Vorjahr 17,7 Mio. €) und 226,5 Mio. € Dividenden zugeflossen (Vorjahr 121,7 Mio. €). Ertragsteuerzahlungen führten zu Mittelabflüssen aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 236,0 Mio. € (Vorjahr 146,1 Mio. €). (39) Mittelabfluss aus der InvestitionstätigkeitAus der Investitionstätigkeit sind im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 845,7 Mio. € abgeflossen (Vorjahr 687,7 Mio. €). Darin enthalten sind Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 956,2 Mio. €, darunter 2,2 Mio. € als Fremdkapitalkosten aktivierte Zinsen (Vorjahr 4,0 Mio. €). Aus dem Verkauf von Sachanlagen und immateriellen Anlagen sind dem Konzern 192,4 Mio. € zugeflossen. Von den Auszahlungen in Höhe von 135,6 Mio. € für den Erwerb von konsolidierten Gesellschaften betreffen 135,1 Mio. € die Segmente Destination Experiences und Hotels &Resorts. Aus dem Verkauf von konsolidierten Gesellschaften und einer Beteiligung flossen dem Konzern 94,1 Mio. € zu. Die Auszahlungen in Höhe von 40,4 Mio. € für sonstige Vermögenswerte betreffen den Erwerb von assoziierten Gesellschaften und eines Gemeinschaftsunternehmens sowie die Kapitalerhöhung eines assoziierten Unternehmens, eine Anzahlung auf eine Beteiligung und die Anlage von Zahlungsmitteln in Geldmarktfonds. (40) Mittelabfluss aus der FinanzierungstätigkeitAus der Finanzierungstätigkeit hat sich der Finanzmittelbestand insgesamt um 236,9 Mio. € vermindert (Vorjahr 733.8 Mio. €). Aus der Aufnahme von unbesicherten Schuldscheinverbindlichkeiten sind der TUI AG nach Abzug von Kapitalbeschaffungskosten 422,9 Mio. € zugeflossen. Gesellschaften der TUI Group haben weitere Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 11,3 Mio. € aufgenommen. 162,7 Mio. € flossen für die Tilgung von Finanzverbindlichkeiten ab, darunter 106,5 Mio. € für Finanzierungsleasingverbindlichkeiten (Vorjahr 97,8 Mio. €). Die externe revolvierende Kreditlinie zur Steuerung der Saisonalität der Zahlungsflüsse und der Liquidität des Konzerns wurde zum Stichtag nicht in Anspruch genommen. Für Zinszahlungen sind 110,8 Mio. € verwendet worden, für Dividenden an die Aktionäre der TUI AG 381.8 Mio. € und für Dividenden an Minderheitsaktionäre 53,5 Mio. €. Aus dem im vorigen Geschäftsjahr erfolgten Verkauf der vom Employee Benefit Trust der TUI Travel Ltd. gehaltenen Aktien der TUI AG sind im Oktober 2017 32,7 Mio. € zugeflossen. 1,0 Mio. € wurden für den Kauf von Aktien aufgewandt, die an Mitarbeiter ausgegeben wurden. Aus der Ausgabe von Belegschaftsaktien flossen 6,8 Mio. € zu. (41) Entwicklung des FinanzmittelbestandsDer Finanzmittelbestand umfasst alle flüssigen Mittel, das heißt Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. Der Finanzmittelbestand nahm wechselkursbedingt um 36,4 Mio. € ab (Vorjahr 49,1 Mio. €). Sonstige Erläuterungen(42) Dienstleistungen des KonzernabschlussprüfersDer Konzernabschluss der TUI AG wird von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Seit dem Geschäftsjahr 2017 ist Dr. Hendrik Nardmann der verantwortliche Wirtschaftsprüfer. Für die im Geschäftsjahr 2018 erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses sind insgesamt Aufwendungen in folgender Zusammensetzung erfasst worden: Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfersscroll
(43) Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 314 HGBDie gewährten Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder im Geschäftsjahr betrugen 3.792,8 Tsd. € (Vorjahr 3.794,7 Tsd. €). Für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene beliefen sich die Pensionszahlungen im Geschäftsjahr auf 4.963,6 Tsd. € (Vorjahr 13.497,1 Tsd. €). Die Pensionsverpflichtungen für ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen betrugen am Bilanzstichtag 63.738,2 Tsd. € (Vorjahr 64.683,5 Tsd. €). Sämtliche Angaben für den aktiven Vorstand sowie individualisierte Angaben und weitere Einzelheiten zum Vergütungssystem sind im Vergütungsbericht des Lageberichts enthalten. (44) Inanspruchnahme von BefreiungsvorschriftenNachfolgende vollkonsolidierte inländische Tochtergesellschaften machten im Geschäftsjahr 2018 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch: Inanspruchnahme von Befreiungsvorschriftenscroll
(45) Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und PersonenNeben den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen steht die TUI AG in Ausübung ihrer normalen Geschäftstätigkeit in unmittelbaren oder mittelbaren Beziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen. Nahestehende Unternehmen und Personen, die vom TUI Konzern beherrscht werden oder auf die der TUI Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausüben kann, sind in der Liste des Anteilsbesitzes verzeichnet, die im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht wird. Zum Kreis der nahestehenden Unternehmen und Personen gehören sowohl reine Kapitalbeteiligungen als auch Unternehmen, die Lieferungen oder Leistungen für Unternehmen des TUI Konzerns erbringen. Finanzielle Verpflichtungen aus Bestellobligos bestehen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen insbesondere im Rahmen des Einkaufs von Hotelleistungen. Daneben hat der TUI Konzern Verpflichtungen aus Bestellobligos gegenüber dem nahestehenden Unternehmen TUI Cruises in Höhe von 272,7 Mio. € (Vorjahr 613,2 Mio. €). Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personenscroll
Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personenscroll
Geschäfte mit assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden im Wesentlichen im Geschäftsbereich Touristik abgewickelt. Sie betreffen insbesondere die touristischen Leistungen der Hotelgesellschaften, die von den Veranstaltern des Konzerns in Anspruch genommen werden. Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen sind auf Grundlage internationaler Preisvergleichsmethoden gemäß IAS 24 zu Bedingungen ausgeführt worden, wie sie auch mit konzernfremden Dritten üblich sind. Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personenscroll
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personenscroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinschaftsunternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen in Höhe von 152,7 Mio. € (Vorjahr 168,4 Mio. €). Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird in der Segmentberichterstattung je Segment gesondert genannt. Der russische Unternehmer Alexey Mordashov, Vorstandsvorsitzender der OOO Severgroup, ist seit Februar 2016 Mitglied des Aufsichtsrats der TUI AG und hält am Bilanzstichtag 24,998 % der Aktien an der TUI AG. Das Gemeinschaftsunternehmen Riu Hotels S. A. hält am Bilanzstichtag 3,4 % der Aktien an der TUI AG. An der Riu Hotels S. A. sind Luis Riu Güell und Carmen Riu Güell (Mitglied im Aufsichtsrat der TUI AG) mit 51 % beteiligt. Zum Stichtag wird ein Ausgleichsanspruch der TUI Group an die anderen Gesellschafter der Riu Gruppe in Höhe von 34,3 Mio. € ausgewiesen. Dieser Anspruch resultiert aus von TUI Group geleisteten Zahlungen, die den anderen Gesellschaftern der Riu Gruppe zuzuordnen sind. Der Vorstand und der Aufsichtsrat stellen als Management in den Schlüsselpositionen des Konzerns nahestehende Personen im Sinne des IAS 24 dar, deren Vergütungen gesondert anzugeben sind. Vergütung Vorstand und Aufsichtsratscroll
Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses betreffen die Zuführungen bzw. Auflösungen der Pensionsrückstellungen für im Geschäftsjahr aktive Vorstandsmitglieder. Die genannten Aufwendungen entsprechen nicht der Definition von Vergütungen für Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats nach deutschen Bilanzierungsvorschriften. Die Pensionsrückstellungen für aktive Vorstandsmitglieder betragen zum Bilanzstichtag 22,1 Mio. € (Vorjahr 19,7 Mio. €). Aus dem langfristigen Anreizprogramm bestehen darüber hinaus Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 20,6 Mio. € (Vorjahr 10,2 Mio. €). (46) Noch nicht angewendete International Financial Reporting Standards (IFRS) Neue durch die EU verabschiedete Standards, die erst nach dem 30.9.2018 anzuwenden sindscroll
Keine Relevanz für TUI Group haben die am 3. November 2017 mit Erstanwendungszeitpunkt 1. Januar 2018 in europäisches Recht übernommenen Änderungen an IFRS 4 "Anwendung von IFRS 9 gemeinsam mit IFRS 4" vom 12. September 2016. IFRS 15Die TUI Group wird IFRS 15 erstmals zum 1. Oktober 2018 unter Anwendung der retrospektiven Methode anwenden, das heißt, die Vergleichsperiode wird in Übereinstimmung mit IFRS 15 dargestellt. Die Gewinnrücklagen zum 1. Oktober 2017 werden sich dadurch um einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag verringern. Dieser Rückgang ergibt sich im Wesentlichen aufgrund der folgenden drei Sachverhalte:
Die Effekte aus der Erfassung zusätzlicher Umsatzerlöse und touristischer Aufwendungen am Anfang eines Geschäftsjahres und geringerer Umsatzerlöse und touristischer Aufwendungen am Ende eines Geschäftsjahres werden sich bei konstantem Geschäftsvolumen nahezu vollständig kompensieren. Die neuen Vorschriften werden zu erheblich erweiterten qualitativen und quantitativen Angabepflichten führen. IFRS 9TUI Group hat die Auswirkungen des IFRS 9 "Finanzinstrumente" in einem konzernweiten Projekt geprüft. Insgesamt gehen wir nicht von wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss aus.
Die Überleitung der Buchwerte und der Risikovorsorge von IAS 39 auf IFRS 9 werden wir in einer Überleitungsrechnung darstellen. Wir werden beim Übergang von dem Wahlrecht zur Nichtanpassung der Vorjahresvergleichszahlen Gebrauch machen. IFRS 16Insbesondere die Änderungen der Vorschriften für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer durch IFRS 16 werden wesentliche Auswirkungen auf die Bestandteile des Konzernabschlusses und die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben:
Zur Beurteilung der detaillierten Auswirkungen und zur Implementierung der neuen Vorschriften hat TUI Group ein konzernweites Projekt aufgesetzt. TUI Group hat vorläufig entschieden, von den Anwendungserleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasinggegenstände mit geringem Wert Gebrauch zu machen. Des Weiteren werden wir die neuen Vorschriften nicht auf Leasingverhältnisse über immaterielle Vermögenswerte anwenden. Von der Möglichkeit bei Verträgen, die neben Leasingkomponenten auch Nicht-Leasing-Komponenten enthalten, auf eine Trennung dieser Komponenten zu verzichten, werden wir bei KFZ- und IT-Leasingverhältnissen Gebrauch machen. Daneben beabsichtigen wir, konzerninterne Leasingverhältnisse - der internen Steuerung entsprechend - gemäß IFRS 8 in der Segmentberichterstattung auch zukünftig wie operative Mietverhältnisse nach IAS 17 darzustellen. Die im Rahmen des Implementierungsprojekts gestartete konzernweite detaillierte Auswertung aller externen Leasingverhältnisse ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollständig abgeschlossen. Entsprechendes gilt für die Beurteilung der Auswirkungen der neuen Vorschriften auf die Bilanzierung von Instandhaltungsrückstellungen bei Flugzeugmietverhältnissen. Eine verlässliche Schätzung der quantitativen Effekte ist vor allem deshalb und aufgrund der Vielzahl der konzernexternen und -internen Leasingverhältnisse aktuell noch nicht möglich. TUI Group wird die neuen Vorschriften ab dem 1. Oktober 2019 modifiziert retrospektiv anwenden. Hierbei stehen dem Konzern verschiedene Wahlrechte beim Übergang auf die neuen Vorschriften zur Verfügung, über deren mögliche Ausübung noch keine finalen Entscheidungen getroffen wurden. Der kumulierte Effekt aus der Umstellung wird bei Übergang erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die Vergleichszahlen des dem Erstanwendungszeitpunkt vorangegangenen Geschäftsjahres 2019 werden nicht rückwirkend angepasst. Eine Entscheidung über eine Anerkennung der folgenden Änderungen bzw. der folgenden neuen Standards durch die EU steht derzeit noch aus. Neue noch nicht durch die EU verabschiedete Standards und Interpretationen, die erst nach dem 30.9.2018 anzuwenden sindscroll
Keine Relevanz für TUI Group hat der vom IASB am 18. Mai 2017 neu veröffentlichte IFRS 17, "Versicherungsverträge". (47) Aufstellung des Anteilsbesitzes des TUI Konzernsscroll
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Sparte Destination Management von Hotelbeds. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Hannover, 11. Dezember 2018 Der Vorstand Friedrich Joussen Horst Baier Birgit Conix David Burling Sebastian Ebel Dr. Elke Eller Frank Rosenberger Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die TUI AG, Berlin und HannoverVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der TUI AG, Berlin und Hannover, und ihrer Tochtergesellschaften (des Konzerns) -bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der KonzernGesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der TUI AG, Berlin und Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Konzernabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1 Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte 2 Werthaltigkeit touristischer Vorauszahlungen für Hotelleistungen 3 Werthaltigkeit Aktiver latenter Steuern 4 Spezifische Rückstellungen 5 Abbildung des Erwerbs von Destination Management Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: A Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss) B Prüferisches Vorgehen 1 Werthaltigkeit der Geschäfts- oder FirmenwerteA Im Konzernabschluss der TUI AG werden zum 30. September 2018 unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" insgesamt Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 2.958,6 Mio. € ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich zum 30. Juni des Geschäftsjahres von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (dem so genannten Impairment Test) unterzogen. Die Bewertung erfolgt mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch den Vorstand sowie dem verwendeten Diskontierungszinssatz abhängig. Entsprechend ist die Bewertung mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund ist dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in dem Abschnitt (13) des Konzernanhangs enthalten. B Wir haben uns mit dem Prozess zur Durchführung des Werthaltigkeitstests der Geschäfts- oder Firmenwerte auseinandergesetzt und eine Prüfung der darin enthaltenen rechnungslegungsrelevanten Kontrollen vorgenommen. Speziell haben wir uns von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse überzeugt. Hierzu haben wir unter anderem einen Abgleich dieser Werte mit den aktuellen Budgets aus der vom Vorstand verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Drei-Jahresplanung sowie eine Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen vorgenommen. Da bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. Aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aufgrund der Tatsache, dass die Bewertung auch von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Gesellschaft liegen, haben wir ergänzend die von der Gesellschaft erstellten Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Barwert) beurteilt. 2 Werthaltigkeit geleisteter touristischer Vorauszahlungen für HotelleistungenA Im Konzernabschluss der TUI AG werden zum 30. September 2018 unter dem Bilanzposten "Geleistete touristische Anzahlungen" touristische Vorauszahlungen für Hotelleistungen in Höhe von 366,1 Mio. € bilanziert. Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da die Bewertung dieses betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen des Vorstands basiert. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geleisteten touristischen Anzahlungen ist in dem Abschnitt (18) des Konzernanhangs enthalten. B Wir haben uns mit dem Prozess zur Bewertung der touristischen Vorauszahlungen auseinandergesetzt und eine Prüfung der darin enthaltenen rechnungslegungsrelevanten Kontrollen vorgenommen. Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass die Bewertungsentscheidungen des Vorstands eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Konzernergebnis haben, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch den Vergleich dieser Werte mit Vergangenheitswerten und anhand uns vorgelegter vertraglicher Grundlagen beurteilt. Wir haben die Werthaltigkeit der touristischen Vorauszahlungen insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen in der Türkei und Nordafrika beurteilt. Dies haben wir u. a. unter Berücksichtigung der mit den jeweiligen Hoteliers vereinbarten Tilgungspläne, der Verrechnungsmöglichkeiten mit zukünftigen Übernachtungsleistungen und der abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen vorgenommen. 3 Werthaltigkeit Aktiver latenter SteuernA Im Konzernabschluss der TUI AG werden zum 30. September 2018 unter dem Bilanzposten "Latente Ertragsteueransprüche" insgesamt aktive latente Steuern in Höhe von 225,7 Mio. € ausgewiesen. Die Werthaltigkeit der aktivierten latenten Steuern wird anhand von Prognosen der zukünftigen Ertragssituation bemessen. Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da er in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen des Vorstands abhängig und mit Unsicherheiten behaftet ist. Die Angaben der Gesellschaft zu den aktiven latenten Steuern sind im Konzernanhang in dem Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie in dem Abschnitt (19) enthalten. B Im Rahmen unserer Prüfung der Steuersachverhalte haben wir Steuerspezialisten unseres Hauses eingebunden. Mit deren Unterstützung haben wir die eingerichteten internen Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Steuersachverhalten beurteilt. Die Werthaltigkeit der aktivierten latenten Steuern haben wir auf Basis unternehmensinterner Prognosen über die zukünftige steuerliche Ertragssituation der TUI AG und ihrer wesentlichen Tochtergesellschaften beurteilt. Hierbei haben wir uns auf die vom Vorstand aufgestellte Planung bezogen und die Angemessenheit der verwendeten Planungsgrundlage gewürdigt. Dabei erfolgte unter anderem eine Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen. 4 Spezifische RückstellungenA Im Konzernabschluss der TUI AG werden zum 30. September 2018 unter dem Bilanzposten "Sonstige Rückstellungen" Rückstellungen für Instandhaltungen in Höhe von 669,6 Mio. € sowie Rückstellungen für belastende Verträge aus Hotelleasingverträgen in Höhe von 4,4 Mio. € ausgewiesen. Darüber hinaus werden zum 30. September 2018 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 994,8 Mio. € bilanziert. Aus unserer Sicht sind diese Sachverhalte von besonderer Bedeutung, da sowohl der Ansatz als auch die Bewertung dieser betragsmäßig bedeutsamen Posten in einem hohen Maße auf Einschätzungen und Annahmen des Vorstands basieren. Die Angaben der Gesellschaft zu den Rückstellungen sind in den Abschnitten (28) und (29) sowie in den Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernanhangs enthalten. B Wir haben uns mit dem Prozess zu Ansatz und Bewertung der spezifischen Rückstellungen auseinandergesetzt und eine Prüfung der darin enthaltenen rechnungslegungsrelevanten Kontrollen vorgenommen. Mit der Kenntnis, dass bei geschätzten Werten ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht und dass aus Bewertungsentscheidungen des Vorstands eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Konzernergebnis resultiert, haben wir die Angemessenheit der Wertansätze unter anderem durch den Vergleich dieser Werte mit Vergangenheitswerten und anhand uns vorgelegter vertraglicher Grundlagen beurteilt. Unter anderem haben wir
5 Abbildung des Erwerbs Destination ManagementA TUI hat im Jahr 2018 die Anteile an 47 Gesellschaften der Sparte Destination Management von der HNVR Midco Limited zu einem Kaufpreis von 94,8 Mio. € erworben. Für die Durchführung der endgültigen Verteilung des Kaufpreises auf die erworbenen Vermögenswerte und Schulden steht ein Zeitfenster von zwölf Monaten ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. bis Ende Juli 2019, zur Verfügung. Aus unserer Sicht ist die bilanzielle Abbildung des Erwerbs der Gesellschaften der Sparte Destination Management von besonderer Bedeutung, da sowohl die Identifikation der erworbenen Vermögenswerte und Schulden, ihr Ansatz als auch die Bewertung in einem hohen Maße auf ermessenbehafteten Schätzungen und Annahmen des Vorstands basieren und die verwendeten Bewertungsmodelle sehr komplex sind. Die Angaben zum Erwerb der Gesellschaften der Sparte Destination Management sind im Abschnitt "Akquisitionen" des Konzernanhangs enthalten. B Wir haben die vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf die erworbenen Vermögenswerte und Schulden geprüft. Hierbei haben wir die Fachkenntnisse unserer internen Spezialisten für die Bilanzierung von Unternehmenserwerben einbezogen und die bei der Identifikation von Vermögenswerten und Schulden getroffenen Annahmen beurteilt. Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsachen zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. VERANTWORTUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt und in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss und mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 13. Februar 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. März / 15. April 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2016 / 17 als Konzernabschlussprüfer der TUI AG, Berlin und Hannover, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Prüferische Durchsicht der Erklärung des Vorstands zur Einhaltung des UK Corporate Governance KodexNach Ziffer 9.8.10 R (1) und (2) der Listing Rules in Großbritannien sind wir beauftragt worden, die im Bericht zum UK Corporate Governance Code enthaltene Erklärung des Vorstands nach Ziffer 9.8.6 R (6) der Listing Rules in Großbritannien zur Einhaltung der Vorschriften C.1.1, C.2.1, C.2.3 und C.3.1 bis C.3.8 des UK Corporate Governance Code sowie die in Abschnitt "Fortbestehensprognose (Viability Statement)" des zusammengefassten Lageberichts und im Abschnitt "Going Concern-Berichterstattung nach UK Corporate Governance Code" des Konzernanhangs enthaltene Erklärung des Vorstands nach Ziffer 9.8.6 R (3) der Listing Rules in Großbritannien im Geschäftsjahr 2017 / 18 prüferisch durchzusehen. Im Hinblick darauf haben wir nichts zu berichten. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Hendrik Nardmann. Anlage zum Bestätigungsvermerk: nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des zusammengefassten LageberichtsFolgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
Hannover, den 12. Dezember 2018 Deloitte GmbH Schenk, Wirtschaftsprüfer Dr. Nardmann, Wirtschaftsprüfer JAHRESABSCHLUSSBilanz zum 30.9.2018der TUI AGAktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.10.2017 bis 30.9.2018(Vorjahr 1.10.2016 bis 30.9.2017)scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2018der TUI AGDie TUI AG, Berlin und Hannover, ist zum 30. September 2018 eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gesellschaft ist in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin - Charlottenburg (HRB 321) und Hannover (HRB 6580) eingetragen. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Berücksichtigung des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. In der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung der TUI AG sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst; diese Posten werden mit den erforderlichen Erläuterungen im Anhang gesondert ausgewiesen. Das Geschäftsjahr der TUI AG umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres. Bilanzierung und BewertungDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Gliederung des Vorjahres sind im Geschäftsjahr unverändert beibehalten worden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren und von bis zu fünfzehn Jahren für Markenrechte abgeschrieben. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und entsprechend seiner voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Für Zugänge seit dem Geschäftsjahr 2009/10 kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Ab dem 01.01.2018 werden abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € bis 800 € im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 150 € bis 450 € im Anschaffungszeitraum vom 01.10.2017 bis 31.12.2017 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Bis zum Geschäftsjahr 2015/16 wurde für abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 150 € bis 1.000 € ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Dieser wird über fünf Jahre abgeschrieben. Die den planmäßigen Abschreibungen zugrunde liegenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern orientieren sich an den steuerlichen AfA-Tabellen. Ist den Gegenständen des Anlagevermögens am Bilanzstichtag ein voraussichtlich dauerhaft niedrigerer Wert beizulegen, werden in Höhe der Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie die übrigen Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen ausschließlich bei dauerhafter Wertminderung. Dem Wertaufholungsgebot wird durch Zuschreibungen Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Unverzinsliche langfristige Forderungen werden mit ihrem Barwert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Kursgesicherte Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden unter Berücksichtigung des jeweiligen Sicherungskurses angesetzt. Kurzfristige ungesicherte Währungspositionen sind zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bilanziert. Langfristige ungesicherte Währungsforderungen und -verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Entstehungstag umgerechnet, soweit nicht bei Forderungen ein niedrigerer Stichtagskurs bzw. bei Verbindlichkeiten ein höherer Stichtagskurs zur Anwendung kommt. Soweit Verpflichtungen aus Altersversorgung oder Altersteilzeitguthaben durch insolvenzgeschützte Rückdeckungsversicherungen oder Fondsanlagen gedeckt und somit dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sind, werden die beizulegenden Zeitwerte des Deckungsvermögens mit den dazugehörenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen ausgewiesen. Die Anlagen bei Rückdeckungsversicherungen werden in Höhe des beizulegenden Zeitwertes, der den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht, bewertet. Das Gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Der ausgewiesene Sonderposten mit Rücklageanteil basiert auf der in früheren Geschäftsjahren vor Umstellung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) genutzten Möglichkeit, Buchgewinne zu übertragen, und enthält damit Unterschiedsbeträge zwischen steuer- und handelsrechtlichen Abschreibungen gemäß § 6b EStG. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G vom 20. Juli 2018 von Prof. Dr. Heubeck (Vorjahr Richttafeln 2005 G) bewertet und mit einem Zinssatz von 3,34 % (Vorjahr 3,77 %) abgezinst. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung wird nicht mehr der auf Basis der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre (2,43 %) zugrunde gelegt, sondern der nach § 253 Abs. 2 HGB vorgeschriebene Rechnungszins auf Basis der letzten zehn Jahre, welcher für 2018 3,34 % beträgt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,5 % (Vorjahr 2,5 %) und Rentensteigerungen von 5,25 % alle drei Jahre (Vorjahr 5,25 %) zugrunde gelegt sowie eine alters- und geschlechtsspezifische Fluktuation in Höhe von 0,0 % bis 8,0 % p. a. (Vorjahr 0,0 % bis 8,0 %) unterstellt. Für die Berechnung des Zinssatzes wurde von dem Wahlrecht, eine Restlaufzeit von 15 Jahren anzusetzen, Gebrauch gemacht. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung zu erwartender Kosten- und Preissteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Ermittlung der Jubiläumsrückstellungen erfolgt mit einem Rechnungszinsfuß von 2,43 % p. a. (Vorjahr 2,91 %), einer alters- und geschlechtsspezifischen Fluktuationsrate von 0,0 % bis 8,0 % p. a. (Vorjahr 0,0 % bis 8,0 %) sowie einer jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerung von 2,5 % (Vorjahr 2,5 %). Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt unter Zugrundelegung eines Rechnungszinssatzes von 1,08 % p. a. (Vorjahr 1,53 %) und auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen sowie einer jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerung von 2,5 % (Vorjahr 2,5 %). Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene sowie zukünftige potenzielle Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Die Ermittlung der latenten Steuern bei der TUI AG umfasst auch die Steuerabgrenzungen der ertragsteuerlichen Organtöchter. Der für die Bewertung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz beträgt 31,5 % (Vorjahr 31,5 %) und bezieht sich auf die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Für den sich insgesamt ergebenden Aktivüberhang der latenten Steuern wird von dem Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. Für negative beizulegende Werte derivativer Finanzinstrumente werden Rückstellungen gebildet, soweit für diese Geschäfte keine Bewertungseinheit nach § 254 HGB gebildet wird. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für optionale derivative Finanzinstrumente basiert auf dem Modell von "Black &Scholes". Für Festpreisgeschäfte erfolgt die Bewertung auf Basis ihrer diskontierten Cashflows. Zur Derivatebewertung werden laufzeitadäquate Zins-, Preis- und Volatilitätskurven zum Bilanzstichtag herangezogen. Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt systemgestützt mittels anerkannter IT-Systeme; zur Qualitätssicherung werden für konzernextern abgeschlossene Geschäfte die ermittelten Werte zum Stichtag mit von externen Kontrahenten bereitgestellten Werten abgeglichen und abgestimmt. Es handelt sich bei den eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten ausschließlich um Festpreis- oder optionale Over-The-Counter-(OTC) Geschäfte, für die kein Börsenpreis zu ermitteln ist. Die derivativen Treibstoffpreis-Sicherungsgeschäfte werden per Barausgleich, als Differenz zwischen Markt- und Sicherungspreis, erfüllt. Eine physische Lieferung findet nicht statt. Zur bilanziellen Darstellung der derivativen Treibstoffpreissicherungen werden Bewertungseinheiten gebildet. Die Abbildung erfolgt auf Basis der Einfrierungsmethode. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Der Anlagenspiegel ist dem Anhang als Anlage beigefügt. FINANZANLAGENDie Finanzanlagen sind im Geschäftsjahr insgesamt um 919,9 Mio. € angestiegen. Die Zugänge bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen betreffen insbesondere Erwerbe der TUI Nordic Holding von einer Tochtergesellschaften in Höhe von 838,4 Mio. € sowie die Erwerbe der TUI Portugal in Höhe von 53,4 Mio.€. Weitere Unternehmenserwerbe in Höhe von insgesamt 28,1 Mio.€ sowie Kapitalerhöhungen in Höhe von insgesamt 45,3 Mio. € führten zu einer Erhöhung des Finanzanlagevermögens. Im Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 128,8 Mio.€ vorgenommen. Davon entfallen Abschreibungen in Höhe von insgesamt 54,1 Mio. € auf Anteile an verbundenen Unternehmen. Der Rückgang bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 13,6 Mio. € resultiert neben dem Abgang von Ausleihungen auch aus der Abschreibung auf Ausleihungen, die die Begebung von langfristigen Darlehen an Tochtergesellschaften überkompensieren. Von den ausgewiesenen Wertpapieren des Anlagevermögens dienen 0,5 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €) der gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung der Altersteilzeitverpflichtungen von zwei Tochtergesellschaften. (2) Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen und sonstige Vermögensgegenständescroll
In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind zum jeweiligen Bilanzstichtag in geringem Umfang Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten. Der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultiert insbesondere aus den für Tochtergesellschaften getätigten Kaufpreiszahlungen für Unternehmenserwerbe. Der Zugang bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ist im Wesentlichen auf die Begebung kurzfristiger Darlehen an Hotelgesellschaften zurückzuführen. Anlagen bei Rückdeckungsversicherungen, die der Sicherung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen und zugriffsfrei an den Begünstigten verpfändet sind, werden in Höhe von 47,0 Mio. € (Vorjahr 47,9 Mio. €) mit den ihnen zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Der Anstieg der Sonstigen Vermögensgegenstände resultiert im Wesentlichen aus deutlich gestiegenen Erstattungsansprüchen. (3) Wertpapiere des UmlaufvermögensIm Berichtsjahr wurden keine frei verfügbaren Geldmittel kurzfristig in Geldmarktfonds angelegt (Vorjahr 399,8 Mio. €). (4) Kassenbestand und Guthaben bei KreditinstitutenDer Posten entfällt nahezu ausschließlich auf Guthaben bei Kreditinstituten, die vornehmlich als Sichtguthaben und Tagesgeld angelegt sind. Guthaben bei Kreditinstituten sind im Vergleich zum Vorjahr um 149,7 Mio. € gesunken. Der Zufluss aus der Aufnahme der Schuldscheindarlehen wird durch Abflüsse aus Dividendenzahlungen und Unternehmenserwerben überkompensiert. Von den Guthaben bei Kreditinstituten sind 79,0 Mio. € als Sicherheit für Pensionspläne in Großbritannien hinterlegt. (5) RechnungsabgrenzungspostenRechnungsabgrenzungspostenscroll
Die anderen Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich im Wesentlichen aus im Voraus gezahlten Versicherungsprämien für die Jahre 2019 - 2026 zusammen. Weiterhin enthält der aktive Rechnungsabgrenzungsposten Vorauszahlungen für Dienstleistungen in geringem Umfang. (6) Gezeichnetes KapitalDas gezeichnete Kapital der TUI AG besteht aus nennwertlosen Stückaktien, die jeweils im gleichen Umfang am Grundkapital beteiligt sind. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt rund 2,56 €. Da das Grundkapital in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt ist, werden die Aktionärsdaten in einem Aktienregister geführt. Das gezeichnete Kapital der TUI AG ist in den Handelsregistern der Amtsgerichte Berlin-Charlottenburg und Hannover eingetragen. Im Geschäftsjahr wurden 514.404 Belegschaftsaktien ausgegeben. Damit setzt sich das gezeichnete Kapital zum Ende des Geschäftsjahres aus 587.901.304 Aktien zusammen. Es erhöhte sich um 1,3 Mio. € auf 1.502,9 Mio. €. Die Hauptversammlung vom 13. Februar 2018 hat den Vorstand der TUI AG ermächtigt, eigene Aktien bis zu 5 % des Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung gilt bis zum 12. August 2019. Von der Möglichkeit, eigene Aktien zu erwerben, wurde in Höhe von 1,1 Mio. € Gebrauch gemacht. Insgesamt wurden im August 2018 59.196 Aktien im Rahmen des Belegschaftsaktienprogrammes erworben. BEDINGTES KAPITALIn der Hauptversammlung am 9. Februar 2016 wurde ein bedingtes Kapital zur Ausgabe von Schuldverschreibungen in Höhe von 150,0 Mio. € beschlossen. Die Ermächtigung zur Begebung von Teilschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten sowie Genussrechten und Gewinnschuldverschreibungen (mit und ohne Laufzeitbegrenzung) ist auf einen Nominalbetrag von 2,0 Mrd. € beschränkt und bis zum 8. Februar 2021 befristet. Insgesamt verfügt die TUI AG zum 30. September 2018 über ein bedingtes Kapital 150,0 Mio. €. GENEHMIGTES KAPITALAuf der Hauptversammlung vom 13. Februar 2018 wurde ein genehmigtes Kapital zur Ausgabe von Belegschaftsaktien über 30,0 Mio. € beschlossen. Der Vorstand der TUI AG ist ermächtigt, dieses genehmigte Kapital bis zum 12. Februar 2023 einmal oder mehrmals durch Ausgabe von Belegschaftsaktien gegen Bareinlage zu nutzen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden 514.404 neue Belegschaftsaktien ausgegeben, sodass das genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag noch rund 28,7 Mio. € beträgt. Die Hauptversammlung vom 9. Februar 2016 hat eine Ermächtigung zur Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen um insgesamt höchstens 150,0 Mio. € beschlossen. Diese Ermächtigung hat eine Gültigkeit bis zum 8. Februar 2021. Ebenfalls auf der Hauptversammlung am 9. Februar 2016 ist ein Beschluss zur Schaffung eines genehmigten Kapitals zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen in Höhe von 570,0 Mio. € gefasst worden. Die Ausgabe neuer Aktien gegen Sacheinlage ist auf 300,0 Mio. € beschränkt. Die Ermächtigung für dieses genehmigte Kapital endet am 8. Februar 2021. Damit beträgt zum Bilanzstichtag die Summe der Ermächtigungen für noch nicht genutztes genehmigtes Kapital rund 748,7 Mio. € (Vorjahr rund 745,4 Mio. €). (7) KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält Einstellungen aus Aufgeldern. Darüber hinaus sind Beträge, die bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungs- und Optionsrechte zum Erwerb von Aktien der TUI AG erzielt wurden, enthalten. Ebenso wurden Aufgelder im Falle der Ausübung von Wandel- und Optionsrechten der Kapitalrücklage zugeführt. Im Geschäftsjahr erhöhte sich die Kapitalrücklage durch Ausgabe von Belegschaftsaktien und aktienbasierte Vergütung um insgesamt 5,9 Mio. €. (8) GewinnrücklagenBei den Gewinnrücklagen handelt es sich ausschließlich um andere Gewinnrücklagen. Es bestehen keine satzungsmäßigen Bestimmungen zur Bildung von Rücklagen. (9) BilanzgewinnDer Jahresüberschuss beträgt 983,4 Mio. €. Unter Berücksichtigung eines Gewinnvortrages von 814,0 Mio. € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 1.797,4 Mio. €. Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres für die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,72 € je Stückaktie zu verwenden und den nach Abzug der Dividendensumme von 423,3 Mio. € verbleibenden Betrag von 1.374,1 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen. (10) Sonderposten mit RücklageanteilDer Sonderposten mit Rücklageanteil in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €) umfasst steuerliche Wertberichtigungen aus früheren Jahren, die auf das Anlagevermögen gemäß § 6b EStG vorgenommen wurden. (11) PensionsrückstellungenDer den Anschaffungskosten entsprechende Zeitwert des Planvermögens beläuft sich auf 47,0 Mio. € (Vorjahr 47,9 Mio. €). Die Verrechnung des Vermögens aus Rückdeckungsversicherungen mit dem Bruttowert der Pensionsrückstellungen (191,6 Mio. €) ergibt eine Verpflichtung zum Stichtag in Höhe von 144,6 Mio. €. (12) Übrige RückstellungenÜbrige Rückstellungenscroll
Die Steuerrückstellungen bestehen für in- und ausländische Ertrag- und Umsatzsteuern. Die Minderung der sonstigen Rückstellungen resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung der Rückstellung für Risikoübernahmen im Rahmen der Veräußerung der Hotelbeds Group im Geschäftsjahr 2016. Gegenläufig wirkten sich Zuführungen zu Rückstellungen für den Vorstand, Altlasten und ausstehende Lieferantenrechnungen aus. Schwebende Geschäfte gehen mit den in Tabelle "Vorsorgen für negative Marktwerte in den sonstigen Rückstellungen" dargestellten negativen beizulegenden Zeitwerten in die sonstigen Rückstellungen ein. Darüber hinaus sind zum Bilanzstichtag Rückstellungen für Personalkosten, für betriebliche Risiken und für Beteiligungsrisiken sowie in geringem Umfang für Sicherungsgeschäfte im Auftrag touristischer Gesellschaften bilanziert. Insolvenzgeschützte Wertpapiere des Anlagevermögens zur Sicherung von Altersteilzeitwertguthaben sind mit dem Zeitwert in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €) mit den entsprechenden Rückstellungen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr 0,4 Mio. €) verrechnet. Von den übrigen Rückstellungen haben 55,8 Mio. € (Vorjahr 96,6 Mio. €) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr, 137,6 Mio. € (Vorjahr 212,9 Mio. €) eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren und 24,0 Mio. € (Vorjahr 17,0 Mio. €) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. (13) VerbindlichkeitenVerbindlichkeitenscroll
Im Oktober 2016 hat die TUI AG eine Anleihe in Höhe von 300,0 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum Oktober 2021 begeben. Die jährliche Verzinsung beträgt 2,125 %. In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden im Juli 2018 eingegangene, unbesicherte Schuldscheinverbindlichkeiten mit Banken in Höhe von 425,0 Mio. € ausgewiesen. Die Erlöse aus diesen Schuldscheinen dienen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung. Die Schuldscheine weisen individuell unterschiedliche Laufzeiten zwischen fünf und zehn Jahren auf. Sie sind individuell teilweise variabel (in Abhängigkeit vom EURIBOR) und teilweise festverzinslich. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten zum jeweiligen Bilanzstichtag in geringem Umfang Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Im September 2014 hat die TUI AG eine syndizierte Kreditfazilität abgeschlossen. Die Fazilität weist einen Kreditrahmen von 1,75 Mrd. € (inkl. einer Tranche über 215,0 Mio. € für die Ausstellung von Bankavalen) auf und steht der TUI AG zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung zur Verfügung. Im Zuge von vertraglichen Anpassungen wurde das Enddatum dieser Kreditfazilität bis Juli 2022 verlängert. Die Verzinsung ist variabel und abhängig vom kurzfristigen Zinsniveau (EURIBOR oder LIBOR) zuzüglich einer Marge. Die TUI AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Barkredittranche nicht in Anspruch genommen. Für die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr zum Bilanzstichtag keine Sicherheiten in Form von Pfandrechten oder ähnlichen Rechten gewährt. (14) RechnungsabgrenzungspostenRechnungsabgrenzungsposten scroll
Bei den passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich um vereinnahmte Erträge aus weiterbelasteten Avalund Lizenzgebühren, die das folgende Geschäftsjahr betreffen. (15) Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnissescroll
Die TUI AG hat für Tochterunternehmen und Dritte Bürgschaften und Garantien übernommen, die im Wesentlichen der Abwicklung laufender Geschäfte und der Kreditsicherung dienen. Der Rückgang der Haftungszusagen der TUI AG für verbundene Unternehmen resultiert insbesondere aus der Reduktion einer Garantie für Pensionen in Großbritannien. Aus den von der TUI AG übernommenen Bürgschaften und Garantien werden keine Inanspruchnahmen erwartet, da aufgrund unserer Erfahrungen in der Vergangenheit davon ausgegangen wird, dass die Unternehmen die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten erfüllen werden. (16) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungenscroll
Die Verpflichtungen aus den Miet-, Pacht- und Leasingverträgen enthalten im Wesentlichen künftige Mietzahlungen für das Verwaltungsgebäude. In den übrigen finanziellen Verpflichtungen waren zum Bilanzstichtag im Vorjahr hauptsächlich Verpflichtungen gegenüber Unternehmen aus der IT- und Telekommunikationsbranche enthalten. (17) Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente zum 30.9.2018scroll
Die eingesetzten Treibstoffpreissicherungen betreffen den Bunkerbedarf von Kreuzfahrtschiffen. Vorsorgen für negative Marktwerte in den sonstigen Rückstellungenscroll
Die eingesetzten Treibstoffpreissicherungen (Sicherungsinstrumente) betreffen den Bunkerbedarf von Kreuzfahrtschiffen (Grundgeschäfte) und werden bilanziell als Bewertungseinheiten zusammengefasst. Die prospektive Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen erfolgt anhand der critical terms-match Methode. Die retrospektive Beurteilung der Wirksamkeit erfolgt vierteljährlich durch eine Gegenüberstellung der kumulierten positiven und negativen Wertänderungen von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument. Bei den Treibstoffpreissicherungen standen den negativen Marktwerten (beizulegende Zeitwerte) von 9,0 Mio. € betrags- und fristengleiche Geschäfte mit positiven Marktwerten in gleicher Höhe gegenüber (Bewertungseinheiten). Der Zielsicherungsgrad der Treibstoffpreissicherungen beläuft sich auf ca. 80 % des geplanten Exposures. Die Laufzeit der getätigten Sicherungsgeschäfte beträgt bis zu 48 Monate. Es handelt sich um Mikrohedges. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(18) Umsatzerlöse nach geografischen RegionenUmsatzerlöse nach geografischen Regionenscroll
Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf gestiegene Umsatzerlöse aus Lizenzgebühren zurückzuführen. (19) Sonstige betriebliche ErträgeSonstige betriebliche Erträgescroll
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen insbesondere Erträge aus Kursgewinnen in Höhe von 127,2 Mio. € (Vorjahr 269,3 Mio. €), denen unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wirtschaftliche Kursverluste in Höhe von 130,2 Mio. € (Vorjahr 253,4 Mio. €) gegenüberstehen. Weiterhin betrifft diese Position Erträge aus konzerninternen Weiterbelastungen in Höhe von 86,7 Mio. € (Vorjahr 87,8 Mio. €). Darüber hinaus sind in den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen neben Gewinnen aus Anlagenverkäufen, Erstattungsansprüchen sowie Zuschreibungen auf Finanzanlagen unter anderem Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen für Risikoübernahmen im Rahmen der Veräußerung der Hotelbeds Group im Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 44,4 Mio. € enthalten. (20) MaterialaufwandMaterialaufwandscroll
(21) PersonalaufwandPersonalaufwandscroll
Die Aufwendungen für Altersversorgung haben sich im Wesentlichen aufgrund der Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen erhöht. Der Anstieg der Löhne und Gehälter ist insbesondere auf Sonderzahlungen und Aktienoptionen aus Mehrjahresvergütungsmodellen für Mitglieder von Leitungsgremien zurückzuführen. (22) AbschreibungenAbschreibungenscroll
(23) Sonstige betriebliche AufwendungenSonstige betriebliche Aufwendungenscroll
Der Posten umfasst insbesondere Aufwendungen aus Kursverlusten in Höhe von 130,2 Mio. € (Vorjahr 253,4 Mio. €), denen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen wirtschaftlich Kursgewinne in Höhe von 127,2 Mio. € (Vorjahr 269,3 Mio. €) gegenüberstehen. Weiterhin beinhaltet diese Position Aufwendungen aus konzerninternen Verrechnungen in Höhe von 85,3 Mio. € (Vorjahr 75,2 Mio. €), denen Erträge aus der Weiterbelastung an andere Konzernunternehmen in ähnlicher Höhe gegenüberstehen, die in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden. Darüber hinaus sind insbesondere Aufwendungen für den Finanz- und Geldverkehr, Gebühren, Dienstleistungen, Honorare und sonstige Verwaltungskosten angefallen. (24) BeteiligungsergebnisBeteiligungsergebnisscroll
Zum Anstieg der Erträge aus Beteiligungen haben im Wesentlichen Ausschüttungen der TUI Cruises GmbH und der TUI Travel Holdings über die TUI Travel Ltd. im Rahmen des Erwerbs der TUI Nordic Holding AB beigetragen. In den Erträgen aus Gewinnabführungsverträgen sind Ergebnisübernahmen von Hotelunternehmen sowie dem Zentralbereich zuzurechnende Gesellschaften enthalten. Der Rückgang resultiert insbesondere aus der einmaligen Gewinnabführung der TUI-Hapag Beteiligungs GmbH im Vorjahr. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen hauptsächlich die Leibniz-Service GmbH und die TUI Beteiligungs GmbH. (25) Abschreibungen auf FinanzanlagenIm Geschäftsjahr wurden Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 128,8 Mio. € vorgenommen (Vorjahr 58,1 Mio. €). Die Abschreibungen enthalten im Wesentlichen Abschreibungen auf Anteile an verbunden Unternehmen in Höhe von 54,1 Mio.€ sowie Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen. (26) ZinsergebnisZinsergebnisscroll
Die Entwicklung des Zinsergebnisses ist vornehmlich durch den Anstieg der Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen geprägt. Der Anstieg der Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, dessen Ursache in der Erhöhung von langfristigen Darlehen an Konzerngesellschaften durch die TUI AG liegt, wird durch den Rückgang der sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge kompensiert. In den Zinsaufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensions- und längerfristigen übrigen Rückstellungen in Höhe von insgesamt 19,0 Mio. € (Vorjahr 13,6 Mio. €) enthalten. Darin werden Zinserträge in Höhe von 1,8 Mio. € (Vorjahr 0,6 Mio. €) aus den als Deckungsvermögen dienenden Rückdeckungsversicherungen verrechnet. (27) SteuernSteuernscroll
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultieren per Saldo aus einem periodenfremden Steuerertrag aufgrund gebotener Neueinschätzung von Steuerrisiken sowie aus Vorauszahlungen und Bildung von Rückstellungen für in- und ausländische Ertragsteuern. Latente Steuern sind im Ertragsteueraufwand nicht enthalten. Aus Forderungen und immateriellen Vermögensgegenständen resultiert zunächst eine latente Steuerbelastung, die aber in voller Höhe mit latenten Steuern aus sonstigen Rückstellungen und Pensionsrückstellungen verrechnet wird. Über den Saldierungsbereich hinausgehende aktive Steuerlatenzen aus diesen Bereichen werden in Übereinstimmung mit dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt. PERIODENFREMDE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGEErträge in Höhe von 103,2 Mio. € bzw. Aufwendungen von 87,6 Mio. € sind anderen Geschäftsjahren zuzuordnen; sie sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen enthalten. Die periodenfremden Erträge betreffen insbesondere Erträge aus konzerninternen Verrechnungen für Vorjahre sowie Erträge aus der Auflösung nicht benötigter Rückstellungen und Zuschreibungen auf Finanzanlagen. Die periodenfremden Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Nachbelastungen für konzerninterne Verrechnungen. Sonstige ErläuterungenUnterschiedsbetrag i.S.d. § 253 Abs. 6 HGBDer Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB beträgt im Geschäftsjahr 17,3 Mio. € (Vorjahr 14,8 Mio. €). Die Ausschüttungssperre kommt nicht zur Anwendung, da die frei verfügbaren Rücklagen (2.101,5 Mio. €) den grundsätzlich ausschüttungsgesperrten Betrag übersteigen. Nahestehende PersonenIm Geschäftsjahr bestehen keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden. MitarbeiterDie durchschnittliche Mitarbeiterzahl des Geschäftsjahres beträgt 278 (Vorjahr 252), darunter vierzehn leitende Angestellte (Vorjahr vierzehn). Auszubildende sind in der Angabe nicht enthalten. Bezüge ehemaliger Mitglieder des Vorstands und ihrer HinterbliebenenFrühere Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen bezogen für das Geschäftsjahr insgesamt 5,0 Mio. € (Vorjahr 13,5 Mio. €). Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis sind mit insgesamt 59,3 Mio. € (Vorjahr 58,0 Mio. €) zurückgestellt. Hinsichtlich der individualisierten Angaben und weiteren Einzelheiten zum Vergütungssystem wird auf den Vergütungsbericht im Lagebericht verwiesen. Gesamthonorar AbschlussprüferDer Jahresabschluss der TUI AG wird von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Für die im Geschäftsjahr 2018 erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses sind insgesamt Aufwendungen in der folgenden Zusammenfassung erfasst worden: Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfersscroll
KonzernzugehörigkeitDie TUI AG stellt als Mutterunternehmen des TUI AG Konzerns den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen nach § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) auf. Konzernabschluss und Konzernlagebericht der TUI AG werden nach § 325 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Sie sind im Internet unter www.bundesanzeiger.de sowie unter www.unterneh-mensregister.de unter den Stichworten TUI AG/TUI Aktiengesellschaft erhältlich. Ferner werden sie unter www.tui-group.com/de veröffentlicht. AktionärsstrukturDie TUI AG hat im Geschäftsjahr 2018 bzw. in den Vorjahren Meldungen gemäß § 33 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)1 zu Veränderungen hinsichtlich der von Dritten gehaltenen Stimmrechtsanteile am Aktienkapital erhalten und gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 WpHG veröffentlicht und an das Unternehmensregister übermittelt. Im Folgenden werden Meldungen in verkürzter Form wiedergegeben, die zum 30. September 2018 noch Gültigkeit haben. → Weitere Detailinformationen sind auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht (www.tui-group.com). ALEXEY A. MORDASHOVAlexey A. Mordashov, Russland, hat uns mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der TUI AG am 12. Dezember 2016 die Schwelle von 20 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 20,01 % (117.484.579 Stimmrechte) betrug. Sämtliche Stimmrechte wurden ihm gemäß § 34 WpHG zugerechnet. Nach der Abgabe dieser Meldung hat Alexey A. Mordashov uns gemäß Artikel 19 Marktmissbrauchsverordnung weitere ihm zuzurechnende Aktienerwerbe mitgeteilt. Gegenwärtig beträgt sein Stimmrechtsanteil an der TUI AG ca. 24,998 %. LUIS RIU UND CARMEN RIULuis Riu und Carmen Riu, jeweils Spanien, haben uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TUI AG am 11. Dezember 2014 jeweils den Schwellenwert von 5 % unterschritten hat und nun jeweils 3,72 % (19.854.616 Stimmrechte) beträgt. Diese 3,72 % wurden jedem der beiden aufgrund gemeinsam ausgeübter Kontrolle über die RIU HOTELS S.A. und die SARANJA S.L., jeweils Playa de Palma, Mallorca, Spanien, gemäß § 34 WpHG zugerechnet (bei den jeweils zugerechneten Stimmrechtsanteilen handelt es sich um dieselbe Beteiligung). STANDARD LIFE ABERDEEN PLCDie Standard Life Aberdeen Plc, Edinburgh, UK, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TUI AG am 21. November 2017 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 4,94 % (29.014.890 Stimmrechte) betrug. Sämtliche Stimmrechte wurden ihr gemäß § 34 WpHG zugerechnet. BLACKROCK,INC.Die BlackRock, Inc., Wilmington, DE, USA, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der TUI AG am 23. Juli 2018 5,01 % (29.415.059 Stimmrechte) betrug. Sämtliche Stimmrechte wurden ihr gemäß § 34 WpHG zugerechnet. Außerdem teilte uns die BlackRock, Inc., mit, am 23. Juli 2018 Inhaberin von Instrumenten (Wertpapierleihe) gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG über einem Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,02 % (105.212 Stimmrechte) sowie von Instrumenten (Contract for Difference) gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über einen Stimmrechtsanteil in Höhe von 0,25 % (1.473.484 . Stimmrechte) gewesen zu sein. In Summe wurde uns damit ein Stimmrechtsanteil in Höhe von 5,28 % mitgeteilt. → Weitere Detailinformationen sind auf der Internetseite der TUI AG veröffentlicht (www.tuigroup.com). Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11, Nr. 11a und Nr. 11b HGdes TUI Konzernsscroll
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Mit der Muttergesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag 26 Gesellschaften sind mit Hinweis auf § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB nicht in der Anteilsbesitzliste aufgeführt. Offenlegung der Komplementärstellung im TU I Konzern zum 30. September 2018Angaben gem. § 285 Nr. 11a HGBFIRMA MIT REGISTERSITZClubhotel Kleinarl GmbH &Co KG, Flachau Emder Hapag-Lloyd Reisebüro GmbH &Co. KG, Emden FIRST Reisebüro Güttler GmbH &Co. KG, Dormagen Foban Beteiligungs GmbH &Co. Vermietungs-KG, Pullach Gebeco Gesellschaft für internationale Begegnung und Cooperation mbH &Co. KG, Kiel Hapag-Lloyd Reisebüro Hagen GmbH &Co. KG, Hannover Südwest Presse + Hapag-Lloyd Reisebüro GmbH &Co.KG, Ulm travel-Ba.Sys GmbH &Co KG, Mülheim an der Ruhr TUI-Haus Verwaltung GmbH &Co. Vermietungs-KG, Pullach i. Isartal FIRMA DES KOMPLEMENTÄRS MIT REGISTERSITZClubhotel Kleinarl GmbH, Flachau Emder Hapag-Lloyd Reisebüro Verwaltungs GmbH, Emden FIRST Reisebüro Güttler Verwaltungs GmbH, Hannover Foban Beteiligungs GmbH, Pöcking Gebeco Verwaltungsgesellschaft mbH, Kiel Hapag-Lloyd Reisebüro Hagen Verwaltungs GmbH, Hannover Südwest Presse + Hapag-Lloyd Reisebüro Verwaltungs GmbH, Ulm travel-Ba.Sys Beteiligungs GmbH, Mülheim an der Ruhr TUI-Haus Verwaltung GmbH, Pöcking WährungskurseWährungskursescroll
ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENSEntwicklung des Anlagevermögens vom 1.10.2017 bis zum 30.9.2018der TUI AGscroll
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Corporate Governance BerichtFür unseren Corporate Governance Bericht (Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGB bzw. Erklärung zum Corporate Governance Kodex gem. § 161 AKtG i.V.m. Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex) verweisen wir auf unsere Internetseite www.tuigroup.com/de-de/investoren/finanzberichte-und-praesentationen Als Teil des zusammengefassten Lageberichts der TUI AG und des TUI Konzerns ist der Corporate Governance Bericht auch in unserem Geschäftsbericht der TUI Group 2018 abgedruckt sowie auf der Microsite im Internet verfügbar: http://geschaeftsbericht2018.tuigroup.com VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht der TUI AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hannover, 11. Dezember 2018 Der Vorstand Friedrich Joussen Birgit Conix David Burling Sebastian Ebel Dr. Elke Eller Frank Rosenberger Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die TUI AG, Berlin und HannoverVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der TUI AG, Berlin und Hannover, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht der TUI AG, Berlin und Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 geprüft. Die in der Anlage zum Bestätigungsvermerk genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Prüfung des Jahresabschlusses haben wir unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 30. September 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir mit der Werthaltigkeit der Finanzanlagen aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Jahresabschluss) b) Prüferisches Vorgehen Werthaltigkeit der Finanzanlagena) Unter den Finanzanlagen weist die TUI AG in ihrem handelsrechtlichen Jahresabschluss zum 30. September 2018 einen Betrag in Höhe von 7.998,8 Mio. € aus. Davon entfallen auf Anteile an verbundenen Unternehmen 7.203,0 Mio. € sowie auf Beteiligungen 339,4 Mio. €. Die Finanzanlagen werden mindestens einmal jährlich von der Gesellschaft auf Werthaltigkeit geprüft. Die Bewertung erfolgt mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig. Entsprechend ist die Bewertung mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund ist dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Angaben der Gesellschaft zu Finanzanlagen sind in den Abschnitten "Bilanzierung und Bewertung" und Tz. (1) des Anhangs enthalten. b) Wir haben uns mit dem Prozess zur Überprüfung der Werthaltigkeit der Finanzanlagen auseinandergesetzt und eine Prüfung der darin enthaltenen rechnungslegungsrelevanten Kontrollen vorgenommen. Speziell haben wir uns von der Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse überzeugt. Hierzu haben wir u.a. einen Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der vom Vorstand verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Drei-Jahresplanung sowie eine Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen vorgenommen. Da bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen. SONSTIGE INFORMATIONENDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. VERANTWORTUNG DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 13. Februar 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 26. März/15. April 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2016/2017 als Abschlussprüfer der TUI AG, Berlin und Hannover, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dr. Hendrik Nardmann. ANLAGE ZUM BESTÄTIGUNGSVERMERK: NICHT INHALTLICH GEPRÜFTE BESTANDTEILE DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTSFolgende Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
Hannover, den 12. Dezember 2018 Deloitte GmbH Schenk, Wirtschaftsprüfer Dr. Nardmann, Wirtschaftsprüfer Aufsichtsrat und VorstandAufsichtsratscroll
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Vertreter der Arbeitnehmer. a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 AktG. b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 AktG. Vorstandscroll
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Alle Angaben beziehen sich auf den 30. September 2018 bzw. auf den Zeitpunkt des Ausscheidens
aus dem Vorstand im Geschäftsjahr 2018. a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 AktG. b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 AktG. FünfjahresübersichtBILANZscroll
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGscroll
GEWINNVERWENDUNGscroll
KURSENTWICKLUNG DER TUI AKTIEscroll
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