TUI Group Services GmbH

Hannover

Offenlegung und Mitteilung gem. § 264 III HGB

Hiermit legen wir gem. § 264 III Nr. 1 i.V.m. § 325 HGB offen, dass die Gesellschafterin TUI AG, Hannover, durch Beschluss vom 5. September 2023 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 der Befreiung der TUI Group Services GmbH (nachfolgend "Gesellschaft") von der Verpflichtung zur Erweiterung des Jahresabschlusses für das o.a. Geschäftsjahr um einen Anhang und der Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts und der Offenlegung des Jahresabschlusses für das o.a. Geschäftsjahr zugestimmt hat.

Die Muttergesellschaft TUI AG, Hannover, ist aufgrund des mit der Gesellschaft geschlossenen Gewinnabführungsvertrages vom 29. April 1992, geändert am 28. November 2013, zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG verpflichtet.

Die Gesellschaft wird nach den Vorschriften über die Vollkonsolidierung (§§ 300 ff. HGB) in den Konzernabschluss der TUI AG, Berlin und Hannover, einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

Wir teilen gem. § 264 III HGB mit, dass die Gesellschaft von der Möglichkeit der Befreiung von der Verpflichtung zur Erweiterung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 um einen Anhang und der Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts und der Offenlegung des Jahresabschlusses für das o.a. Geschäftsjahr Gebrauch macht.

 

Hannover, im September 2023

TUI Group Services GmbH

Die Geschäftsführung