TUI BLUE DE GmbHHannoverOffenlegung und Mitteilung gem. § 264 III HGBHiermit legen wir gem. § 264 III Nr. 1 i.V.m. § 325 HGB offen, dass die Gesellschafterin TUI Hotel Betriebsgesellschaft mbH, Hannover, durch Beschluss vom 30. September 2023 für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 der Befreiung der TUI BLUE DE GmbH (nachfolgend "Gesellschaft") von der Verpflichtung zur Erweiterung des Jahresabschlusses für das o.a. Geschäftsjahr um einen Anhang und der Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts und der Offenlegung des Jahresabschlusses für das o.a. Geschäftsjahr zugestimmt hat. Die Muttergesellschaft TUI Hotel Betriebsgesellschaft mbH, Hannover, deren sämtliche Geschäftsanteile von der TUI AG, Berlin und Hannover, gehalten werden, ist aufgrund des mit der Gesellschaft geschlossenen Gewinnabführungsvertrages vom 9. April 2013 zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG verpflichtet. Die TUI Beteiligungs GmbH hat am 13. Juli 2004, geändert am 28. November 2013, mit der TUI AG einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen, der die TUI AG zur Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG verpflichtet. Die Gesellschaft wird nach den Vorschriften über die Vollkonsolidierung (§§ 300 ff. HGB) in den Konzernabschluss der TUI AG, Berlin und Hannover, einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Wir teilen gem. § 264 III HGB mit, dass die Gesellschaft von der Möglichkeit der Befreiung von der Verpflichtung zur Erweiterung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 um einen Anhang und der Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts und der Offenlegung des Jahresabschlusses für das o.a. Geschäftsjahr Gebrauch macht.
Hannover, im September 2023 TUI BLUE DE GmbH Die Geschäftsführung Artur Gerber Jano Martin |