Other Capital Market Information | 11 February 2009 13:48
Turbon AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1,
Nr. 1 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory
AG.
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Bekanntmachung nach § 30e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
über die Einziehung von Aktien
Die außerordentliche Hauptversammlung der Turbon AG, Hattingen vom 05.
Februar 2009 hat beschlossen, die Stück 170.000 eigenen auf den Inhaber
lautende Stückaktien der Gesellschaft, die aufgrund einer Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 5. Juli 2001 erworben wurden, im Wege der Einziehung
ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der
übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft nach §§ 237 Absatz 4
Satz 1, Absatz 3 Ziffer 3 AktG einzuziehen.
Die Einziehung wurde am 09.02.2009 durch den Vorstand veranlasst.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert Euro 10.333.208,93
und ist nunmehr in Stück 3.642.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien
eingeteilt.
Hattingen, im Februar 2009
Der Vorstand
11.02.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: Turbon AG
Ruhrdeich 10
45525 Hattingen
Deutschland
Internet: www.turbon.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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