Other Capital Market Information | 11 February 2009 13:48


Turbon AG: Veröffentlichung gemäß § 30e WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Turbon AG / Rechtsänderung bei Wertpapieren nach § 30e Abs. 1, Nr. 1 WpHG

Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung nach § 30e Abs. 1,
Nr. 1 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------


Bekanntmachung nach § 30e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
über die Einziehung von Aktien 

Die außerordentliche Hauptversammlung der Turbon AG, Hattingen vom 05.
Februar 2009 hat beschlossen, die Stück 170.000 eigenen auf den Inhaber
lautende Stückaktien der Gesellschaft, die aufgrund einer Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 5. Juli 2001 erworben wurden, im Wege der Einziehung
ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrages der
übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft nach §§ 237 Absatz 4
Satz 1, Absatz 3 Ziffer 3 AktG einzuziehen.

Die Einziehung wurde am 09.02.2009 durch den Vorstand veranlasst.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert Euro 10.333.208,93
und ist nunmehr in Stück 3.642.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien
eingeteilt.
 
Hattingen, im Februar 2009
Der Vorstand

11.02.2009  Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
---------------------------------------------------------------------------
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Turbon AG
              Ruhrdeich 10
              45525 Hattingen
              Deutschland
Internet:     www.turbon.de
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
---------------------------------------------------------------------------