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In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist im Posten „Sonstige betriebliche Erträge"
ein Betrag in Höhe von 1,6 Mio. € enthalten, der in dieser Höhe nicht im Geschäftsjahr
2015 entstanden ist. Der Ertrag resultiert aus einer am 27. Februar 2014 vom herrschenden
Unternehmen der Turbon AG unentgeltlich eingeräumten Option zum Kauf von Aktien der
Embatex AG und entspricht dem von der Turbon AG ermittelten beizulegenden Zeitwert
dieser Option im Oktober 2015, als die Turbon AG die Beherrschung über die Embatex
AG erlangte. Obgleich die Embatex AG noch im Geschäftsjahr 2014 eingeleitete Sanierungs-maßnahmen
abschließen konnte, die Ertragslage des Unternehmens sich positiv entwickelte und
der Vorstand der Embatex AG eine nachhaltige Verbesserung der Ertragslage erwartete,
was einen nicht unwesentlichen beizulegenden Zeitwert der Option zum 31. Dezember
2014 nahelegte, wurde der im Oktober 2015 ermittelte beizulegende Zeitwert der Option
vollständig im Geschäftsjahr 2015 als Ertrag erfasst. Dies verstößt gegen IAS 1.27
i.V.m. IAS 39.46, wonach die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Prinzip
der Periodenabgrenzung aufzustellen ist und ein Ertrag aus einem erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert zu bewertenden Derivat in einem Geschäftsjahr nur in der Höhe
erfasst werden darf, wie er im Geschäftsjahr entstanden ist.
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