![]() Turbon AGHattingenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Inhaltsverzeichnis scroll
Zusammengefasster Lagebericht des Konzerns und der Turbon AG für das Geschäftsjahr 2018Allgemeine AngabenRechtliche Unternehmensstruktur Die Turbon AG ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Unternehmenssitz ist Hattingen. In der rechtlichen Unternehmensstruktur gab es im Geschäftsjahr 2018 keine Veränderungen. In den Konzernabschluss wurden neben der Turbon AG 26 weitere Gesellschaften einbezogen. Nähere Angaben zum Konsolidierungskreis finden sich im Anhang zum Konzernabschluss. Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit Die Turbon Gruppe befindet sich in einer 2017 begonnenen Phase der Neuausrichtung und zwar weg von einer Struktur eng miteinander verbundener Unternehmen, die sich nahezu ausschließlich mit der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von schriftbildendem Druckerzubehör beschäftigten, hin zu einer Struktur mit der Turbon AG als Holding deren Führung Investmententscheidungen (vorrangig bezüglich Investitionen in Unternehmen) aufgrund der Abwägung von Chancen und Risiken treffen soll. Im Jahr 2018 und auch im begonnenen Jahr 2019 lag der Fokus unserer Arbeit innerhalb der Turbon AG allerdings noch stark auf der Initiierung, Durchsetzung und Begleitung des zur Wiederherstellung eines nachhaltig erfolgreichen Geschäftsmodelles notwendigen Restrukturierungs- und Entschuldungsprozesses, insbesondere im Bereich Laser Cartridges. Zwar ist es im genannten Zeitraum auch gelungen mit den Investitionen im Segment Turbon Electric und in Dubai (SegmentTurbon Printing) erste Erfolge bei der Neuausrichtung zu erzielen, die Restrukturierungsmaßnahmen standen allerdings in 2018 durchgängig im Mittelpunkt unserer Arbeiten. Ab der zweiten Jahreshälfte 2019 soll der Fokus dann auf dem Wiederaufbau liegen. Geplant ist, dass bis dahin auch noch die verbleibenden aus dem Laser Cartridge Geschäft stammenden aber auch auf der Holding lastenden Bankschulden getilgt werden und gleichzeitig das Geschäft mit Laser Cartridges die Verlustzone verlassen wird. Die Geschäftstätigkeit der Beteiligungen der Turbon AG verteilt sich zurzeit im Wesentlichen auf zwei Segmente. Im Segment Turbon Printing liegt nach wie vor ein wesentlicher Schwerpunkt in der Entwicklung, der Produktion und dem Vertrieb von schriftbildendem Druckzubehör. Der größte Teil des Umsatzes in diesem Bereich entfällt dabei auf Toner Cartridges für den Einsatz in Laser-Druckern (Laser Cartridges), daneben werden aber auch InkJet Cartridges für den Einsatz in Tintenstrahl-Druckern angeboten. Des Weiteren werden Dienstleistungen rund um den Computerdrucker erbracht, wobei hier ein Schwerpunkt im Bereich der sogenannten Managed Print Services (MPS) liegt. Schließlich werden bedruckte und unbedruckte Papierrollen für Kassensysteme und Bankautomaten, Bank-Schecks und Durchschlagsformulare hergestellt und vertrieben. Kunden für diese Produkte sind insbesondere Banken, Handelsketten und Dienstleistungsunternehmen (z.B. Hotels) im arabischen Raum. Neben dem Segment Turbon Printing wächst das Segment Turban Electric heran, in welchem wir alle Aktivitäten zusammenfassen, die die Entwicklung und Herstellung von elektrischen und elektronischen Baugruppen sowie Geräten betreffen. Zurzeit sind wir hier an zwei Unternehmen die schwerpunktmäßig im Bereich der Kabelkonfektionierung tätig sind und an zwei Unternehmen, die sich schwerpunktmäßig mit der Entwicklung und Herstellung von Hard- und Software im Bereich elektronischer Baugruppen und Geräte beschäftigen, beteiligt. Während die Turbon Gruppe im Segment Turbon Printing in Europa, Asien und im mittleren Osten tätig ist, konzentriert sich das Geschäft im Segment Turbon Electric zurzeit vor allem auf Europa mit Schwerpunkt in den deutschsprachigen Ländern. Ergänzend hinzu kommt das Segment Holding und Sonstige, das alle Aktivitäten der Holding sowie die Aktivitäten (z.B. Vermietung), die nicht den Segmenten Turbon Printing und Turbon Electric zugeordnet werden können, zusammenfasst. Während die Konzernstruktur und die Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe wie schon oben beschrieben bis zum Jahr 2017 auf einer von der Holding unterstützten, engen Zusammenarbeit der verschiedenen Gruppenunternehmen bei der Erfüllung der notwendigen diversen Aufgaben zur Herstellung und dem Vertrieb der Toner Cartridges basierte, werden in der zukünftigen Struktur sogenannte Cash Generating Units (CGUs) als einzelne Unternehmen oder im kleineren Verbund nebeneinander und, soweit möglich und sinnvoll, unabhängig voneinander agieren. Ausschließlich da wo wirtschaftlich sinnvoll werden Ressourcen und Standorte (z.B. Produktionsstandort Rumänien) auch weiterhin CGU- und teilweise auch segmentübergreifend genutzt. Die Turbon AG fungiert dabei als Holding des Turbon Konzerns. Ihre wesentlichen Aufgaben umfassen vor allem die Auswahl der Beteiligungen (CGUs) sowie deren Steuerung und Koordination auf Basis eines detaillierten und zeitnah verfügbaren Reportings/Controllings. Charakteristika der zukünftigen Holdingstruktur sind:
Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit gemäß § 315 Abs. 5 i.V.m. § 298 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und einen zusammengefassten Lagebericht für den Turbon Konzern und die Turbon AG erstellt. Da der Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Risiken der zukünftigen Entwicklung der Turbon AG und des Turbon Konzerns weitgehend übereinstimmen, beziehen sich die folgenden Ausführungen, soweit nicht anders benannt, auf den Turbon Konzern. Steuerungssystem Als Steuerungsgröße und finanzieller Leistungsindikator für den Turbon Konzern dient das Ergebnis vor Steuern (EBT). Nebenbedingung ist der Umsatz als Voraussetzung zur Ergebniserzielung. Die maßgebliche Steuerungsgröße für die Turbon AG ist das EBT. Entwicklung von Gesamtwirtschaft und BrancheWirtschaftliches Umfeld 2018 Rahmenbedingungen Unsere regionalen Absatzmärkte lagen in Europa sowie Asien (inklusive des arabischen Raums) und Afrika. Nachdem das US Geschäft in 2018 aufgegeben wurde, verbleiben als einzige Kunden in den USA die veräußerten vormaligen US-amerikanischen Gruppenunternehmen, die aus Rumänien mit Laser Cartridges beliefert werden. Das durch den Internationalen Währungsfond (IWF) ermittelte Wachstum des Bruttoinlandsprodukts für 2018 war in den Ländern der Euro-Zone und Großbritannien durchweg rückläufig und lag bei 1,8 % bzw. 1,4 %. In 2017 lag das Wirtschaftswachstum noch bei 2,4 % bzw. 1,8 %. Im Mittleren Osten/Nordafrika lag das Wirtschaftswachstum mit 2,4 % leicht über Vorjahr (2,2 %), aber deutlich unter den Erwartungen zu Jahresbeginn (3,6 %). In Asien wurde ein Wirtschaftswachstum von 0,9 % (Japan) bis 6,5 % („Emerging and Developing Asia") ermittelt. Prognostiziert waren 2,2 % bzw. 1,5 %. In den USA lag das Wirtschaftswachstum bei 2,9 % und damit über dem Vorjahr (2,2 %) und den Erwartungen im Januar 2017 (2,7 %).1 2 Im Markt für schriftbildendes Druckerzubehör war der Absatz von wiederaufbereiteten Toner Cartridges für den Einsatz in Laser Druckern auch in 2018 weiter rückläufig. Folge hiervon sind Überkapazitäten in unserer Branche mit entsprechenden Auswirkungen. Positiv festzustellen ist, dass Laser Drucker weiterhin die führende Druckertechnologie im erfolgsentscheidenden Bürobereich sind. Der für die Turbon Gruppe zweite bedeutende Markt, elektrische und elektronische Baugruppen, weist deutliche Wachstumsraten auf. Es ist festzustellen, dass die Outsourcing-Bestrebungen von den Kunden zu den Elektronikdienstleistern insbesondere aufgrund der erforderlichen Spezialisierung weiter anhalten. Dies wird noch einmal durch den Megatrend Digitalisierung verstärkt. Nahezu alle Branchen haben die Bedeutung dieses Themas erkannt, stehen aber noch am Anfang der Umsetzung und der Auswirkungen dieses Prozesses auf die verschiedenen Branchen. Wir beobachten zum Beispiel, dass Produkte, die in der Vergangenheit rein mechanisch betrieben wurden, nun mit Sensoren oder einem elektronischen Bedienfeld ausgestattet werden. Für diese Entwicklung gibt es zahlreiche weitere Beispiele. Hierdurch wird der Bedarf an elektrischen und elektronischen Lösungen in den kommenden Jahren weiter zunehmen und zu einem überproportionalen Marktwachstum führen. Darüber hinaus erlaubt es das von der Turbon Electric angebotene Dienstleistungs- und Produktportfolio den wachsenden Bedarf an Systemlösungen / Baugruppen aus einer Hand abzudecken. Dies ist für Kunden zunehmend von Bedeutung, die mit wachsender Komplexität durch die Digitalisierung der Produkte eine Paketlösung wünschen. Das Marktumfeld wird es uns weiter ermöglichen, über die Kombination aus organischem Wachstum und der Übernahme von bzw. der Beteiligung an kleineren Marktteilnehmern deutlich überdurchschnittlich (im Vergleich zum Markt) zu wachsen. Hierbei kommt uns auch zugute, dass der Markt insgesamt noch stark fragmentiert ist und eine hohe Anzahl kleinerer und mittelgroßer Unternehmen, mit einem Umsatz von weniger als 10 Mio. € verzeichnet.
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International Monetary Fund: World Economic Outlook Update, January 2018: Brighter
Prospects, Optimistic Markets, Challenges Ahead, S.8 (https://www.imforg/en/Publications/WEO/Issues/2018/01/11/world-economic-outlook-update-january-2018). Marktentwicklung Insgesamt gehen wir weiterhin davon aus, dass die Märkte im Segment Turbon Printing sich rückläufig entwickeln, während die Märkte im Segment Turbon Electric weiter wachsen werden. Der übergeordnete Grund hierfür ist für beide Segmente derselbe, die zunehmende Digitalisierung. Diese führt im Segment Turbon Printing über die weiter fortschreitende Veränderung im erfolgsentscheidenden Bürobereich bei der Kommunikation und der Aufbewahrung von Dokumenten (Cloud statt Ordner) zu einem Bedarfsrückgang für schriftbildendes Druckerzubehör. Im Segment Turbon Electric führt die Digitalisierung, durch den zunehmenden Anspruch an die Leistungsfähigkeit und das Leistungsspektrum von Maschinen, Fahrzeugen und sonstigen technischen Geräten aller Art (Stichworte: Internet der Dinge, Industrie 4.0), über die zur Erfüllung dieser Anforderungen notwendige Elektrifizierung zu einem anhaltend zunehmenden Bedarf an elektrischen und elektronischen Baugruppen. Geschäftsverlauf und Vergleich mit prognostiziertem VerlaufBeim Studium und der Beurteilung der folgenden Zahlen und weiteren Informationen ist zu beachten, dass die dem Bericht zugrunde liegenden Konzern Gewinn- und Verlustrechnungen für die Jahre 2018 und 2017 gemäß IFRS 5 aufgestellt worden sind. Durch Veräußerung aller US Unternehmen zum 31.08.2018 hatte die Turbon AG diesen Geschäftsbereich (USA) aufgegeben. Folglich war bei der Aufstellung der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung IFRS 5 anzuwenden. Das Ziel hierbei ist dem Adressaten der Informationen ein besseres Bild hinsichtlich der zukünftigen Geschäftstätigkeit des Konzerns zu liefern, da sich die Ergebnisrechnung des Berichtsjahres der Geschäftsaufgabe bereits auf die zukünftige Gruppenstruktur bezieht. Um einen sinnvollen Vergleich zum Vorjahr zu ermöglichen, werden auch die Vorjahreszahlen (im vorliegenden Fall 2017) angepasst. Im Verlauf der Analyse nennen wir, dort wo sinnvoll, als ergänzende Informationen auch die Werte, die sich bei Nichtanwendung des IFRS 5 errechnen. Entwicklung in den Regionen Der konsolidierte Umsatz betrug im Geschäftsjahr 2018 bei Anwendung von IFRS 5 und damit bei Herausrechnung des durch Veräußerung zum 31.08.2018 aufgegebenen Geschäftes in den USA 65,2 Millionen Euro nach 72,8 Millionen Euro im Vorjahr. Bei Nichtanwendung von IFRS 5 hätte der Konzernumsatz in 2018 74,2 Millionen Euro betragen (2017: 89,2 Millionen Euro). Die Prognose zu Jahresbeginn (ohne Anwendung des IFRS 5, also inklusive der Umsätze der inzwischen veräußerten US Unternehmen) ging noch von einem Umsatz in Höhe von 82,0 bis 93,0 Millionen Euro aus3 und wurde im Verlauf des Jahres bis auf 75,0 Millionen Euro korrigiert.4 In Europa betrug der Umsatz in 2018 44,5 Millionen Euro (Vorjahr 61,1 Millionen Euro), wobei die neuen Beteiligungen im Segment Electric (SE-TEC und CPL) ab den jeweiligen Erwerbszeitpunkten im ersten Quartal 2018 erstmals in den Konsolidierungskreis der Turbon Gruppe einbezogen wurden. Das Geschäft in den USA wurde durch Veräußerung zum 31.08.2018 wie berichtet aufgegeben. Entsprechend der Regel des IFRS 5 ist es daher für das Gesamtjahr 2018 nicht mehr in den Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Die ehemaligen Gruppenunternehmen in den USA sind aber weiterhin Kunden der Turbon Rumänien (TRO) für Laser Cartridges. Der Umsatz der TRO mit den US-Unternehmen in 2018 betrug 5,0 Millionen Euro. Hinzu kamen 0,8 Millionen Euro Umsatz insbesondere der Turbon AG mit den ehemaligen Töchtern u.a. für Lizenzen und Serviceleistungen. In 2017 betrug der Umsatz mit den US-Unternehmen insgesamt 6,9 Millionen Euro. Für 2019 planen wir mit einem Umsatz in die USA von über 6,0 Millionen Euro. Der US Umsatz in 2017 ohne Anwendung der IFRS 5, also der durch die seinerzeitigen US Töchter in 2017 erzielte Umsatz, betrug 23,3 Millionen Euro. In Asien und Afrika stieg der Umsatz im Geschäftsjahr 2018 auf 14,9 Millionen Euro (Vorjahr 4,7 Millionen Euro). Grund für diesen Anstieg ist die Einbeziehung der IPS/Dubai in den Konzernabschluss für das gesamte Jahr 2018. In der Konzern-umsatzberechnung des Jahres 2017 war die IPS entsprechend des Erwerbszeitpunktes Dezember nur für einen Zeitraum von knapp zwei Wochen enthalten.
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Geschäftsbericht der Turbon AG 2017, S. 8, http://www.turbon.de/media/38974/turbon_gb2017_deutsche_boerse_neu.pdf. Ertragslage Der konsolidierte Umsatz im Geschäftsjahr 2018 betrug 65,2 Millionen Euro nach 72,8 Millionen Euro im Vorjahr. Die Bruttomarge im Geschäftsjahr 2018 lag mit 18,4 % deutlich unter dem Vorjahreswert von 23,2 %. Neben den geringeren Umsätzen sind für die deutliche Verringerung insbesondere Einmalaufwendungen (Personalabbau sowie Vorrats- und Forderungsabschreibungen) im Zuge der Restrukturierungsarbeiten verantwortlich. Der Gesamtbetrag dieser Einmalaufwendungen war in den Herstellkosten des Umsatzes mit 1,1 Millionen Euro enthalten und reduzierte die Bruttomarge um 1,7 Prozentpunkte. Die Vertriebskosten lagen bei 8,7 Millionen Euro (Vorjahr 9,5 Millionen Euro) und die Verwaltungskosten bei 6,3 Millionen Euro (Vorjahr 6,3 Millionen Euro). Für 2019 erwarten wir Reduktionen bei beiden Aufwandspositionen. Aufgrund von Kündigungsfristen, Abfindungszahlungen und anderen Einmalaufwendungen ergeben sich zwischen den Zeitpunkten der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen und den tatsächlichen Auswirkungen im Zahlenwerk nennenswerte zeitliche Verschiebungen. Die in den Vertriebs- und Verwaltungskosten enthaltenen Einmalaufwendungen betrugen 0,4 Millionen Euro. Die saldierten sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen betrugen in 2018 minus 3,0 Millionen Euro und in 2017 plus 2,6 Millionen Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Einmalaufwendungen in Höhe von 2,0 Millionen Euro sowie aus diversen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Produktionsequipment sowie auf eine Minderheitsbeteiligung (zusammengefasst als sogenannte Special Situations) in Höhe von 2,3 Millionen Euro zusammen. Im Vorjahr waren in der Position sonstige betriebliche Erträge Einmalerträge aus der Fair Value Bewertung des im Dezember 2017 durch die IPS erworbenen Geschäftsbetriebes der Interactive Printer Solutions-Sparte von NCR Corporation in Höhe von 3,8 Millionen Euro enthalten. Das Finanzergebnis betrug minus 0,9 Millionen Euro (Vorjahr minus 0,8 Millionen Euro). Die Zinsaufwendungen entfielen auf Darlehen (0,6 Millionen Euro), auf Zinsaufwendungen für das Gebäude Hattingen (0,2 Millionen Euro) sowie auf im Rahmen der Rückstellungsbildung für Pensionszusagen zu kalkulierende Zinsaufwendungen (0,1 Millionen Euro). Die folgenden Ergebniszahlen EBIT und Ergebnis vor Steuern sind stark von den Ergebnissen des aufgegebenen Geschäftsbereiches (in den USA) bzw. deren Herausrechnung beeinflusst, das heißt, die in den Jahren 2017 und 2018 erwirtschafteten Verluste in den USA werden bei der Ermittlung des EBIT und des Ergebnisses vor Steuern nicht berücksichtigt. In 2018 betrug das Ergebnis des aufgegebenen Geschäftsbereiches USA minus 1,6 Millionen und für 2017 errechnet sich ein Wert von minus 5,0 Millionen Euro. Hierdurch ergibt sich die „kuriose" Situation, dass sich beide Ergebniszahlen des Jahres 2017 durch die Anwendung von IFRS 5 deutlich ins Positive drehen, nachdem sie ohne dessen Anwendung noch deutlich negativ ausfielen. Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) betrug minus 6,1 Millionen Euro (Vorjahr plus 3,7 Millionen Euro). Das Ergebnis vor Steuern lag bei minus 7,0 Millionen Euro (Vorjahr plus 2,9 Millionen Euro). Die Prognose zu Jahresbeginn ging noch von einem insgesamt positiven Vorsteuerergebnis aus und wurde im Laufe des Jahres aufgrund von Sondereinflüssen (Restrukturierungsaufwendungen und umfangreiche Sonderabschreibungen) bis auf minus 7,5 Millionen Euro korrigiert. Die Prognosezahlen bezogen sich noch auf die Unternehmensstruktur inklusive des aufgegebenen Geschäftsbereiches USA. Im Geschäftsjahr 2018 errechnet sich auf Konzernebene ein Steuerertrag in Höhe von 1,0 Million Euro. Dieser ergibt sich aus dem Ertragssteueraufwand in den Einzelgesellschaften in Höhe von insgesamt 0,5 Millionen Euro, sonstigen Steuererstattungen in Höhe von 0,1 Millionen Euro und der Auflösung von passiven latenten Steuern, die im Wesentlichen im Zusammenhang mit abgeschriebenen oder veräußerten Vermögenswerten gebildet wurden, in Höhe von 1,4 Millionen Euro. Im Vorjahr errechnete sich ein Steueraufwand von 0,1 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung des Steuerertrages und des oben erläuterten Ergebnisses des aufgegebenen Geschäftsbereiches USA ergibt sich in 2018 ein Konzernjahresfehlbetrag von minus 7,4 Millionen Euro (Vorjahr minus 3,7 Millionen Euro). Geschäftsverlauf Segmente Alle nachfolgenden Zahlen sind unter Anwendung von IFRS 5 errechnet, das heißt unter Nichtberücksichtigung der Zahlen des aufgegebenen Geschäftsbereichs in den USA. Auf das Segment Turbon Printing entfielen in 2018 Umsätze in Höhe von 53,1 Millionen Euro (81,4 % des Gesamtumsatzes). In 2017 entfielen mit 69,0 Millionen Euro 94,8 % der Umsätze auf diesen Bereich. Der Anteil der in den vorgenannten Zahlen enthaltenen Laser Cartridge Umsätze betrug dabei in 2018 33,0 Millionen Euro und in 2017 58,6 Millionen Euro. Das EBIT im SegmentTurbon Printing betrug in 2018 minus 4,3 Millionen Euro und das Ergebnis vor Steuern minus 4,9 Millionen Euro. Die Zahlen beinhalten Einmalaufwendungen aus dem Bereich Laser Cartridges (Abfindungen und weitere personalbezogene Aufwendungen, Abschreibungen auf Vorräte und andere Abschreibungen sowie Beratungsaufwendungen) in Höhe von insgesamt 2,6 Millionen Euro. In 2017 lag das EBIT im Segment Turbon Printing bei plus 3,8 Millionen Euro und das Ergebnis vor Steuern bei plus 3,5 Millionen Euro. In diesen Werten enthalten sind dabei die schon erläuterten Einmalerträge aus der Fair Value Bewertung des im Dezember 2017 durch die IPS erworbenen Geschäftsbetriebes der Interactive Printer Solutions-Sparte von NCR Corporation in Höhe von 3,8 Millionen Euro.
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Geschäftsbericht der Turbon AG 2017, S. 8, http://www.turbon.de/media/38974/turbon_gb2017_deutsche_boerse_neu.pdf. Auf das Segment Turbon Electric entfielen in 2018 Umsätze in Höhe von 11,6 Millionen Euro (17,8 % des Gesamtumsatzes). In 2017 entfielen mit 3,0 Millionen Euro 4,1 % der Umsätze auf diesen Bereich. Das EBIT im Segment Turbon Electric betrug in 2018 1,0 Million Euro und das Ergebnis vor Steuern 0,9 Millionen Euro. In 2017 lag das EBIT im Segment Turbon Electric bei minus 0,1 Millionen Euro und das Ergebnis vor Steuern bei minus 0,1 Millionen Euro. Im Segment Holding und Sonstige wurden in 2018 Umsätze in Höhe von 0,6 Millionen Euro erzielt (0,9 % des Gesamtumsatzes). Diese Umsätze stammen aus der Vermietung der mit Wirkung zum 1.9.2018 veräußerten Immobilie in Meerbusch. In 2017 betrugen diese Umsätze 0,8 Millionen Euro (1,1 % des Gesamtumsatzes). Das EBIT im Segment Holding und Sonstige betrug in 2018 minus 2,8 Millionen Euro und das Ergebnis vor Steuern minus 3,1 Millionen Euro. Die Zahlen beinhalten zahlreiche Sondereinflüsse (aufgrund von sog. Special Situations: Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Finanzanlagen sowie Anlagevermögen) in Höhe von insgesamt 2,3 Millionen Euro. In 2017 war das EBIT im Segment Holding und Sonstige ausgeglichen und das Ergebnis vor Steuern lag bei minus 0,4 Millionen Euro. Das Segment Holding und Sonstige fasst alle Aktivitäten der Holding sowie die Aktivitäten (z.B. Vermietung), die nicht den Segmenten Turbon Printing und Turbon Electric zugeordnet werden können, zusammen. Insgesamt war die Ertragslage des Jahres 2018 des Konzerns nicht zufriedenstellend. Durch die wesentliche Verbesserung der Kostenstruktur im Segment Turbon Printing und eine Fortsetzung des profitablen Wachstums im Segment Turbon Electric sowie insbesondere auch die deutliche Reduktion der Finanzverschuldung wird ab 2019 eine deutliche Verbesserung der Ertragslage des Konzerns erwartet. Das Ergebnis je Aktie der fortgeführten Geschäftsbereiche in Höhe von minus 1,76 Euro (Vorjahr plus 0,39 Euro) ist aus dem Konzernergebnis, das den Aktionären der Turbon AG zuzurechnen ist (minus 5,8 Millionen Euro; Vorjahr plus 1,3 Millionen Euro) bezogen auf die Zahl der durchschnittlich ausgegebenen Aktien (3.294.903; Vorjahr 3.294.903) ermittelt. Wie im Vorjahr entspricht das unverwässerte Ergebnis je Aktie dem verwässerten Ergebnis je Aktie. Das der Berechnung zugrunde gelegte Konzernergebnis ermittelt sich aus dem auf die Aktionäre der Turbon AG entfallenden Konzernergebnis in Höhe von minus 7,4 Millionen Euro (Vorjahr minus 3,7 Millionen Euro), wobei der Verlust aus den aufgegebenen Geschäftsbereichen in Höhe von minus 1,6 Millionen Euro (Vorjahr minus 5,0 Millionen Euro) bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird. Das Ergebnis je Aktie des aufgegebenen Geschäftsbereichs beträgt minus 0,49 Euro (Vorjahr minus 1,51 Euro). Das Ergebnis vor Steuern im Einzelabschluss der Turbon AG in 2018 vor Abschreibungen auf Beteiligungswerte betrug minus 1,6 Millionen Euro. In diesem Ergebnis enthalten sind Zinszahlungen an Tochterunternehmen der Turbon AG in Höhe von 0,4 Millionen Euro. Nach der Durchführung von Werthaltigkeits-Tests hinsichtlich der von der Turbon AG gehaltenen Beteiligungen ergab sich ein Abschreibungsbedarf in Höhe von 17,3 Millionen Euro. Das endgültige Ergebnis vor Steuern der Turbon AG nach Abschreibungen auf die Beteiligungswerte betrug minus 18,9 Millionen Euro und der Jahresfehlbetrag lag bei 18,7 Millionen Euro. Die Abschreibungen sind weder zahlungswirksam noch beeinflussen sie das Konzernergebnis. Vermögenslage Während sich die Umbauarbeiten im Jahr 2018 in der Ertragsrechnung mit hohen Verlusten auswirkten, führten Sie gleichzeitig zu einer zum 31.12.2018 deutlich verbesserten Bilanzstruktur. Die deutliche Reduzierung des gebundenen Kapitals resultierte in einer verringerten Verschuldung und führte so zu verbesserten Bilanzrelationen und einer höheren Eigenkapitalquote. Im Einzelnen: Die Bilanzsumme zum 31.12.2018 verringerte sich um über zwanzig Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahresstichtag (71,9 Millionen Euro) und betrug noch 51,5 Millionen Euro. In dieser Summe noch enthalten sind insgesamt 2,1 Millionen Euro inzwischen veräußerte Vermögenswerte, davon mit 1,8 Millionen Euro eine Immobilie in Thailand. Das Anlagevermögen betrug am 31.12.2018 insgesamt noch 26,8 Millionen Euro nach 38,9 Millionen Euro zum Vorjahres-stichtag. Die Werte verteilen sich wie folgt: Aufgrund der erläuterten Abwertungen und durch die Veräußerung der US Unternehmen verringerten sich die immateriellen Vermögenswerte von 12,5 Millionen Euro am 31.12.2017 auf 6,8 Millionen Euro am 31.12.2018. Bei den verbliebenen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Kundenstämme und Markenrechte in Höhe von 2,5 Millionen Euro (alles Segment Turbon Printing) und 4,2 Millionen Euro an Firmenwerten, die sich mit 2,4 Millionen Euro auf das Segment Turbon Printing und 1,8 Millionen Euro auf das Segment Turbon Electric verteilen. Das in Sachanlagen investierte Vermögen betrug am 31.12.2018 noch 16,7 Millionen Euro (Vorjahr 19,5 Millionen Euro). In den 16,7 Millionen Euro sind mit einem Gesamtwert von 13,9 Millionen Euro die Immobilien in Hattingen, Oltenita (Rumänien), Dubai (VAE) und Bangkok (Thailand) enthalten. Der verbleibende Betrag von 2,8 Millionen Euro verteilt sich auf Produktionsmaschinen, technisches Equipment und Büroausstattung an den verschiedenen Standorten. Die Immobilie in Meerbusch wurde wie berichtet in 2018 veräußert. Bei den nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen in Höhe von 0,9 Millionen Euro handelt es sich um die Beteiligung (49,8 %) an der BTW Beteiligungs GmbH in Feldkirchen/ Österreich, die die ehemalige Embatex Immobilie hält und vermietet. Bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen handelt es sich sowohl bei den langfristigen (2,3 Millionen Euro) als auch bei den kurzfristigen (1,0 Millionen Euro) Vermögenswerten um ein Darlehen an die ehemaligen Tochterunternehmen der Turbon AG in den USA, welches vereinbarungsgemäß in monatlichen Raten in Höhe von 0,1 Millionen US-Dollar getilgt wird. Die aktiven latenten Steuern betrugen am 31.12.2018 0,8 Millionen Euro (Vorjahr 1,1 Millionen Euro) und stammen aus der Turbon AG und zwar als Steuerbuchungen im Zusammenhang mit der Passivierung der Pensionsverpflichtungen (Pensionsrückstellungen). Das Vorratsvermögen konnte trotz der Erstkonsolidierung der SE-TEC weiter deutlich reduziert werden und betrug am 31.12.2018 noch 11,7 Millionen Euro (Vorjahr 16,1 Millionen Euro). Auf den Bereich Laser Cartridges entfielen dabei am 31.12.2018 noch 5,3 Millionen Euro, auf die weiteren Bereiche im Segment Turbon Printing 2,7 Millionen Euro und auf das Segment Turbon Electric 3,7 Millionen Euro. Die Maßnahmen zur weiteren Reduktion im Bereich Laser Cartridges aber auch im Segment Turbon Electric dauern an bzw. sind eingeleitet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich zum 31.12.2018 um fast 5,2 Millionen Euro auf 5,5 Millionen Euro (Vorjahr 10,8 Millionen Euro). Diese Reduktion hängt insbesondere mit der Veräußerung der US Unternehmen zusammen. Die Inanspruchnahme der Factoring-Finanzierung betrug am 31.12.2018 1,7 Millionen Euro (Vorjahr 3,1 Millionen Euro). Die sonstigen Vermögenswerte erhöhten sich zum 31.12.2018 auf 1,9 Millionen Euro (Vorjahr 1,4 Millionen Euro). Große Einzelpositionen sind hier 0,7 Millionen Euro Steuererstattungsansprüche und 0,8 Millionen Euro sogenannter aktiver Rechnungsabgrenzungsposten, hiervon alleine 0,6 Millionen Euro bei der IPS in Dubai insbesondere aufgrund von in Dubai üblichen Vorauszahlungen aller Art. Die flüssigen Mittel schließlich verringerten sich zum 31.12.2018 auf 1,7 Millionen Euro (Vorjahr 3,4 Millionen Euro) und verteilen sich mit 0,7 Millionen Euro auf Beteiligungen, die die Turbon AG zu 100% hält und 1,0 Million Euro auf Beteiligungen, die die Turbon AG mehrheitlich gemeinsam mit Minderheitsanteilseignern hält. Aufgrund der hohen Verluste im Jahre 2018 reduzierte sich das Eigenkapital zum 31.12.2018 auf 18,8 Millionen Euro (Vorjahr 24,0 Millionen Euro), wobei die Anteile anderer Gesellschafter 2,3 Millionen Euro betrugen (Vorjahr 1,4 Millionen Euro). Aufgrund der deutlichen Reduktion des gebundenen Kapitals und damit der Bilanzsumme und der Verschuldung erhöhte sich die Eigenkapitalquote am 31.12.2018 trotzdem auf 36,5 % (Vorjahr 33,4 %). Das auf die Aktionäre der Turbon AG entfallende Eigenkapital je Aktie betrug am 31.12.2018 4,99 Euro (Vorjahr 6,86 Euro). Die im Umlauf befindlichen Aktien der Turbon AG zum Bilanzstichtag 31.12.2018 beliefen sich wie zum Vorjahresstichtag auf 3.294.903 Stück. Die Bilanzsumme der Turbon AG verringerte sich insbesondere aufgrund der an anderer Stelle beschriebenen Abschreibungen auf Beteiligungsbuchwerte zum 31. Dezember 2018 auf EUR 43,6 Mio. (Vorjahr EUR 73,4 Mio.). Das Eigenkapital verringerte sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 5,7 Mio. (Vorjahr EUR 23,7 Mio.). Die Eigenkapitalquote entspricht 13,1 % (Vorjahr 32,3 %). Die Aktivseite ist geprägt durch die Anteile an verbundenen Unternehmen, denen hohe Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen gegenüber stehen. Die Verbindlichkeiten insgesamt verringerten sich zum 31.12.2018 auf 32,7 Millionen Euro nach 47,9 Millionen Euro zum 31.12.2017. Die Pensionsrückstellungen zum 31.12.2018 betrugen 4,5 Millionen Euro (Vorjahr 4,8 Millionen Euro). Pensionsverpflichtungen bestehen bei der Turbon AG (3,7 Millionen Euro), der Keytec (GB) Ltd, der Turbon Products GmbH (vormalige Embatex) sowie der Greentec Werbe- und Bürotechnik GmbH. Die passiven latenten Steuern betrugen zum 31.12.2018 1,9 Millionen Euro (Vorjahr 3,9 Millionen Euro) und resultieren zum überwiegenden Teil aus Steuerbuchungen auf Konzernebene im Zusammenhang mit den sich durch die Anwendung der IFRS Regeln errechnenden unterschiedlichen (lokale versus Konzernebene) Buchwerten aufgrund längerer Abschreibungszeiträume von Immobilien im Konzern. Die langfristigen übrigen Rückstellungen beliefen sich auf 0,3 Millionen Euro (Vorjahr 1,4 Millionen Euro). Der deutliche Rückgang resultiert aus der Veräußerung der US Unternehmen. Die Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lagen mit 7,6 Millionen Euro um 8,9 Millionen Euro unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr 16,5 Millionen Euro). Diese Reduktion setzt sich zusammen aus Tilgungen in Höhe von 9,4 Millionen Euro sowie einer Erhöhung durch Erstkonsolidierung in Höhe von 0,5 Millionen Euro. Alle Bankverbindlichkeiten zum 31.12.2018 waren kurzfristig. Mittlerweile wurde das nach 22,5 Jahren Ende Juni 2019 auslaufende Darlehen für die Immobilie in Hattingen erneuert (10 Jahre Laufzeit). Dem Darlehensbetrag in Höhe von 4,0 Millionen Euro (Stand 30.06.2019) steht ein Buchwert der Immobilie in Höhe von 8,3 Millionen Euro (Stand 31.12.2018) gegenüber. Daneben bestanden zum 31.12.2018 kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und nahestehenden Personen in Höhe von insgesamt 6,0 Millionen Euro (Vorjahr 6,3 Millionen Euro). Hierin enthalten ist ein in US Dollar gewährtes Darlehen der HBT Holdings GmbH an die IPS in Dubai in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Weitere Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der HBT Holdings GmbH oder Herrn Brückmann-Turbon bestanden zum Stichtag bei der Berolina (0,6 Millionen Euro), der Turbon Thailand (0,5 Millionen Euro) und der Turbon AG (0,4 Millionen Euro). Daneben wurden auch Darlehen von Mitgesellschaftern in drei Tochtergesellschaften gewährt. Dabei handelt es sich um ein Darlehen an die IPS (ebenfalls in US Dollar) von Herrn Shankar Ganapathi, welches zum Stichtag 0,6 Millionen Euro betrug. Des Weiteren ein Darlehen an die KP Electrics von Herrn Franz Pfeiffer, welches zum Stichtag noch 0,4 Millionen Euro betrug und ein Darlehen an die SE-TEC von Herrn Olaf Segler in Höhe von 0,1 Millionen Euro. Weiterhin entfallen 0,75 Millionen Euro auf eine mit dem Verkäufer Herrn Olaf Segler abgeschlossenen Earn-Out-Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung an der SE-TEC. Die Earn-Out-Vereinbarung ist neben der Barkomponente und den Aktien der Turbon AG Bestandteil des Kaufpreises. Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten zum 31.12.2018 betrugen 0,2 Millionen Euro (Vorjahr 0,0 Million Euro). Die kurzfristigen Steuerverbindlichkeiten am 31.12.2018 betrugen 0,1 Millionen Euro (Vorjahr 0,2 Millionen Euro). Die kurzfristigen Rückstellungen beliefen sich am Stichtag auf 2,7 Millionen Euro (Vorjahr 4,2 Millionen Euro). Diese setzen sich zusammen aus marktorientierten Rückstellungen in Höhe von 1,7 Millionen Euro, personalbezogenen Rückstellungen in Höhe von 0,5 Millionen Euro und sonstigen Rückstellungen in Höhe von 0,5 Millionen Euro. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betrugen am 31.12.2018 6,8 Millionen Euro (Vorjahr 7,7 Millionen Euro). Die sonstigen Verbindlichkeiten betrugen am 31.12.2018 2,5 Millionen Euro (Vorjahr 3,0 Millionen Euro). Hierin enthalten sind Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 1,1 Millionen Euro sowie Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern und im Zusammenhang mit der sozialen Sicherung in Höhe von 0,8 Millionen Euro. Die Verbindlichkeiten, die sich am 31.12.2018 direkt den zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten zuordnen lassen, betrugen 0,3 Millionen Euro. Finanzlage Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2018 bei plus 0,4 Millionen Euro (Vorjahr 5,0 Millionen Euro). Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit lag bei plus 7,0 Millionen Euro. Hierin enthalten waren die Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Verkauf der Immobilie Meerbusch in Höhe von 5,4 Millionen Euro sowie dem Verkauf des USA Geschäfts in Höhe von 2,8 Millionen Euro sowie Zahlungsmittelabflüsse aus dem Erwerb der Beteiligung an der SE-TEC GmbH im März 2018 in Höhe von 0,8 Millionen Euro. Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit zeigte einen Mittelabfluss von 9,1 Millionen Euro. Hierin enthalten sind die Tilgungen von Bankdarlehen in Höhe von insgesamt 9,4 Millionen Euro. Weitere Ausführungen zur Kapitalflussrechnung finden sich im Anhang unter den sonstigen Angaben. Die Finanzierung der Turbon AG erfolgt durch Eigenkapital und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie in geringem Umfang durch Bankdarlehen. Die Finanzlage im Konzern konnte in 2018 aufgrund der deutlichen Reduktion des gebundenen Kapitals und dem daraus resultierenden deutlichen Abbau der Finanzverschuldung wesentlich verbessert werden und ist inzwischen wieder zufriedenstellend. Die Zahlungsfähigkeit ist im Konzern und bei der Turbon AG jederzeit gegeben. Investitionen Die Investitionen in das Anlagevermögen betrugen in 2018 insgesamt 3,3 Millionen Euro (Vorjahr 6,8 Millionen Euro). Diese resultierten im Wesentlichen aus dem Erwerb der Beteiligung (50 % plus 1 Anteil) an der SE-TEC GmbH bzw. durch das im Zuge dieses Erwerbs in die Konzernbilanz übernommene Anlagevermögen im Wert von insgesamt 2,4 Millionen Euro. Der höhere Vorjahreswert resultierte im Wesentlichen aus der Übernahme des Geschäftsbetriebes der Interactive Printer Solutions-Sparte in Dubai und, in diesem Zusammenhang, des Erwerbs des Anlagevermögens von der NCR. Investitionen und Desinvestitionen bei der Turbon AG betreffen nahezu ausschließlich den Erwerb der oben genannten Beteiligung sowie Erwerbe aus konzerninternen Umstrukturierungen sowie den Verkauf des USA-Geschäfts. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Im Segment Turbon Printing müssen wir in allen Produktbereichen weiterhin mit insgesamt rückläufigen Umsätzen kalkulieren, erwarten aber, nachdem die aufwendigen Restrukturierungen im Laser Cartridge Geschäft deutlich fortgeschritten sind, für 2019 auch für das Gesamtsegment wieder die Rückkehr in die Gewinnzone. Sowohl bei den Papierprodukten (IPS) als auch bei den Managed Print Services (Berolina) arbeiten wir nach wie vor profitabel und versuchen in den Unternehmen jetzt weitere Produkte zu etablieren um die Rückgänge bei den Hauptproduktgruppen zu kompensieren. Bei der IPS bedeutet das, insbesondere durch eine enge Zusammenarbeit mit der Turbon Thailand, den Laser Cartridge Verkauf im arabischen und auch asiatischen Raum zu forcieren. Bei der Berolina geht ein zusätzlicher Fokus auf den Vertrieb von Softwarelösungen im Bereich Dokumentenmanagement. Beide Unternehmen werden die von der HBT Holdings zur Finanzierung des laufenden Geschäftes gewährten Darlehen in 2019 weiter reduzieren. Der Bereich Herstellung und Vertrieb von wiederaufbereiteten Laser Cartridges (TPG, TRO) hat wie ausführlich berichtet zwei sehr schwierige Jahre hinter sich. Mittlerweile ist die Neuaufstellung organisatorisch abgeschlossen und im Zuge weiterer Kostensparmaßnahmen in der ersten Jahreshälfte 2019 sind wir zuversichtlich, ab der zweiten Jahreshälfte 2019 wieder profitabel arbeiten zu können. Zudem werden die auf dem Laser Cartridge Geschäft lastenden Bankverbindlichkeiten im dritten Quartal insgesamt getilgt sein. Auch das sollte die zukünftige Arbeit in diesem Bereich wesentlich erleichtern. Im Segment Turbon Electric erwarten wir weiteres organisches Wachstum und in der Folge auch steigende Ergebniszahlen. Die Verschuldung der Beteiligungen in diesem Bereich ist zwar gering aber das Management des sogenannten Working Capitals muss trotzdem verbessert werden und steht daher zurzeit neben dem Umsatzwachstum oben auf der Agenda. Sofern sich eine attraktive Möglichkeit ergibt, planen wir in 2019 zumindest eine weitere Beteiligung in diesem Segment einzugehen. Auch hierzu wird ein verbesserter Cash Flow benötigt. Durch die Restrukturierungsmaßnahmen und die damit verbundenen Kostenreduktionen und den Schuldenabbau stellt sich die wirtschaftliche Lage der Turbon AG und ihrer Beteiligungen sowie des Konzerns heute im Vergleich zum Vorjahr wesentlich verbessert dar. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Berichtszeitraums eingetreten sind, und ihre erwarteten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, werden im Anhang dargestellt und erläutert. Prognosebericht Für unsere wichtigsten Absatzmärkte in Europa prognostiziert der Internationale Währungsfond ein weiter rückläufiges Wachstum auf niedrigem Niveau von nur noch 1,6 % für 2019. In der Region Mittlerer Osten / Nordafrika sieht der IWF das Wachstum für 2019 bei stabilen 2,4 % und für Asien wird mit einer Wachstums-Spannbreite von 1,1 % (Japan) und 6,3 % („Emerging and Developing Asia") gerechnet. Für die USA wird ein Wachstum von 2,7 % erwartet.7 Wir planen für 2019 im Segment Turbon Printing insgesamt mit rückläufigen Umsätzen aber, aufgrund der zahlreichen Einmalaufwendungen in 2018, mit gegenüber dem Vorjahr deutlich verbesserten Ergebniszahlen. Insgesamt planen wir im Segment Turbon Printing für 2019 mit einem Umsatz in Höhe von 47,0 bis 50,0 Millionen Euro und streben dabei zumindest ein ausgeglichenes Ergebnis vor Steuern an. Im Segment Turbon Electric planen wir sowohl eine Steigerung der Umsätze als auch eine Ergebnissteigerung. In Zahlen ausgedrückt, planen wir für das Segment mit einem Umsatz von 13,0 bis 15,0 Millionen Euro und einem Ergebnis vor Steuern von 1,5 Millionen Euro. Bei der Turbon AG planen wir für 2019 aufgrund von Erträgen aus der Weiterbelastung von Management-Fees und Lizenzen in Höhe von 0,5 Millionen Euro und Dividendenzahlungen aus Tochterunternehmen mindestens mit einem ausgeglichenen Ergebnis vor Steuern. Im dritten Segment Holding und Sonstige sind neben allen Einnahmen (überwiegend aus der Gruppe) und den Aufwendungen der Holding (Turbon AG) alle Einnahmen und Aufwendungen aus der Vermietung der Immobilie in Hattingen zusammengefasst. Diese Immobilie wird zu ca. 50 % noch für den eigenen Bedarf genutzt (insbesondere Logistik- und Verwaltungstätigkeiten). Im laufenden Jahr 2019 haben wir mit der Vermietung von freien Flächen an Dritte begonnen und gehen davon aus, dass aus der Vermietung der Immobilie ab dem kommenden Jahr 2020 ein positiver Ergebnisbeitrag erzielt werden kann. Die Holding (Turbon AG) selbst wird nur über Dividendeneinnahmen von Gruppenunternehmen, die im Rahmen der Konsolidierung aber zu eliminieren sind, die Aufwendungen übertreffende Einnahmen erzielen können. Das bedeutet, dass auf Konzernebene aus der Holdingtätigkeit immer mit einem negativen Ergebnisbeitrag im Segment Holding und Sonstige kalkuliert werden muss. Schließlich werden wir in 2019 einen Einmalertrag aus dem im März des laufenden Jahres getätigten Immobilienverkauf in Thailand erzielen, der diesem Segment zuzuordnen ist. Der Einmalertrag beläuft sich auf 0,5 Millionen Euro und könnte sich noch erhöhen, sofern es gelingt auch weitere zukünftig nicht mehr genutzte Immobilien am Standort Thailand zu veräußern. Das Ergebnis vor Steuern dieses dritten Segmentes wird sich in 2019 daher, in Abhängigkeit der durch den Verkauf der Immobilien in Thailand erzielten Ergebnisse, zwischen minus 1,0 und 0 Millionen Euro bewegen. Im Konzern planen wir für 2019 daher auf Basis der vorgenannten Segmentzahlen vorsichtig mit einem Umsatz von 60,0 bis 65,0 Millionen Euro und einem Ergebnis vor Steuern zwischen 0,5 und 1,5 Millionen Euro. Des Weiteren erwarten wir, dass wir die verbleibenden Bankschulden, mit Ausnahme des langfristigen Darlehens für die Immobilie in Hattingen, zurückzahlen und die von verbundenen Unternehmen und nahestehenden Personen gewährten Darlehen nennenswert reduzieren werden. Auf dieser Basis sollte der Erwerb einer weiteren Mehrheitsbeteiligung im Segment Electric gut finanzierbar sein. Eine solche Akquisition würde sich dann ab dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung auf die Umsatz-und Ergebniszahlen auswirken. Personal Der Turbon Konzern beschäftigte im Jahr 2018 durchschnittlich 948 Mitarbeiter (Vorjahr 1.105 Mitarbeiter). Am 31.12.2018 lag die Zahl der Mitarbeiter bei 796 (Vorjahresstichtag 1.050). Hinzu kommen 20 indirekt über Dienstleistungsunternehmen beschäftigte Mitarbeiter (Vorjahresstichtag 294). In der Turbon AG wurden sowohl im Durchschnitt als auch zum Jahresende 6 Mitarbeiter beschäftigt. Wir danken allen Beschäftigten der Turbon Gruppe für die gute Mitarbeit im abgelaufenen Jahr. Unser Dank gilt auch den Arbeitnehmervertretungen für die jederzeit kooperative Zusammenarbeit. Risiken- und ChancenberichtDie Unternehmen der Turbon Gruppe werden mit Chancen und Risiken konfrontiert, die sich auf die Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaften, den Gewinn, den Cash-Flow, aber auch auf immaterielle Werte wie die Reputation auswirken können. Das Risikomanagement-System der Turbon Gruppe soll zum einen der Turbon AG ermöglichen, frühzeitig relevante Entwicklungen in ihren jeweiligen Beteiligungen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und zum anderen der Unternehmensleitung der jeweiligen Beteiligung oder der entsprechenden CGU, die in ihrer Einheit potentiellen Chancen und Risiken systematisch zu erfassen und zu bewerten. Das Risikomanagement ist daher ein wichtiger Bestandteil des gesamten Managementinformationssystems und dient in dieser Funktion nicht nur der Risikovermeidung, sondern auch dem Aufzeigen von Chancen für die Unternehmensgruppe. Das Beteiligungscontrolling-System der Holding (Turbon AG) stellt den Ausgangspunkt und Kern des operativen Risikoüberwachungs-Systems dar. Wesentliche Bestandteile sind das monatliche Berichtswesen aus den Beteiligungsgesellschaften für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und das monatliche Profitcenter-Reporting, welches einen detaillierten Einblick in die wirtschaftlichen Vorgänge bei den Gesellschaften ermöglicht, sowie die umfassenden Quartals- und die von unseren Wirtschaftsprüfern geprüften Jahresberichte. Die monatlichen Berichte sollen zeitnah zur Verfügung stehen, sodass Risiken schnell identifiziert werden können und damit eine frühzeitige Reaktion auf potenzielle Fehlentwicklungen möglich ist. Hierzu gehört auch der Soll-Ist-Abgleich der gemeldeten Zahlen mit den Budgets und Zielvorgaben durch die Holding. Die Auswertung der Informationen wird unterstützt durch den regelmäßigen Austausch von Informationen durch den direkten Zugriff auf Ansprechpartner in den Beteiligungsgesellschaften, welche sich bei der Erkennung und Bewertung von Risiken aktiv engagieren. Weitere Bestandteile des internen Risikomanagements sind das wöchentliche Cash und Forderungen-/Verbindlichkeits-Reporting,- sowie das monatliche detaillierte Reporting der Vorräte. Im Rahmen eines „Legal Controlling" werden in den Beteiligungen abzuschließende und außergewöhnliche, das heißt, nicht im Tagesgeschäft anfallende Verträge und Vereinbarungen einer zusätzlichen zentralen Kontrolle unterzogen. Grundsätzlich sollen mit der neuen Holding Struktur über selbständige CGUs die Interdependenzen zwischen den einzelnen Unternehmen reduziert werden, so dass somit auch die Auswirkungschlagend gewordener Risiken auf die einzelnen CGUs begrenzt werden können. Hier insbesondere auch durch Finanzierung auf Unternehmensebene ohne Involvierung der Turbon AG. Dies wirkt sich auch auf die bisher etablierten Planungs-, Steuerungs- und Berichtsprozesse aus. Hierbei soll das Chancen- und Risiko-Management stärker dezentralisiert und in den jeweiligen Beteiligungen über einen Bottom-Up-Ansatz weiter ausgebaut werden. Aufgrund ihres internationalen Betätigungsfeldes sind die Turbon AG und deren Beteiligungen einer Vielzahl verschiedener Risiken ausgesetzt. Um die finanziellen Auswirkungen eines möglichen Schadens gering zu halten, werden — soweit verfügbar und wirtschaftlich sinnvoll — Versicherungen abgeschlossen. Umfang und Höhe dieser Versicherungen werden laufend überprüft und gegebenenfalls angepasst. Aus Sicht der Turbon AG können sich die im Folgenden beschriebenen Risiken in den jeweiligen Beteiligungen oder CGUs auswirken, müssen aber aufgrund der neuen Führungsstruktur nicht automatisch direkt auf die Turbon AG übergreifen. Indirekt haben diese Risiken natürlich über die Beteiligungserträge und -bewertungen auch immer eine Auswirkung auf die Turbon AG. Die für die Turbon Gruppe wesentlichen Risiken werden in den folgenden Abschnitten beschrieben, wobei deren Reihenfolge keine Wertung der Eintrittswahrscheinlichkeit oder des potenziellen Schadensausmaßes beinhaltet. Beschaffungsmarktrisiken und -chancen Die Produktionsleistungen können durch Lieferunterbrechungen oder Qualitätsmängel bei Rohmaterialien beeinträchtigt werden. Sollte es uns in solchen Fällen nicht gelingen, mit der Produktion auf einen anderen Standort auszuweichen oder die Nachfrage aus Vorräten zu bedienen, könnte es zu einem Umsatzrückgang kommen. Weiterhin gibt es in Teilen der für die Beteiligungen der Turbon AG relevanten Beschaffungsmärkte große Preisfluktuationen (z.B. weltweiter Papiermarkt) oder auch Knappheiten aufgrund Nachfrageüberhängen (z.B. Markt für elektronische Komponenten). Die Sicherung der Versorgung mit Rohmaterialien wird daher soweit möglich über enge Kooperationen mit Lieferanten und über den parallelen Bezug von verschiedenen Lieferanten gesichert. Gleichzeitig werden langfristige Lieferverpflichtungen mit gleichlaufenden Beschaffungsverträgen abgesichert. Absatzrisiken und -chancen Generell besteht das Risiko, dass sich Preisreduzierungen nicht durch ein entsprechendes Mengenwachstum kompensieren lassen. Ein generelles Absatzrisiko ist die Konzentration auf eine relativ kleine Anzahl von Großkunden. Die zurzeit im Segment Turbon Printing (Bereich Laser Cartridges) bestehenden Probleme resultieren aus einem solchen Risiko bzw. dem Verlust des Großkunden, der dieses Risiko verkörperte. Die deutlichen Veränderungen in der Unternehmensstruktur sind die Konsequenz hieraus. Insbesondere durch die getätigten Akquisitionen und die damit einhergehende Diversifizierung des Geschäfts der Turbon Gruppe wurde diese Abhängigkeit über die Hinzugewinnung zusätzlicher neuer Kunden inzwischen nennenswert verringert. Im Ergebnis gibt es innerhalb der Turbon Gruppe, mit Ausnahme der ehemaligen Gruppenunternehmen in den USA, heute Kunden der TRO für Laser Cartridges, keinen einzelnen Kunden oder eine zusammengehörende Kundengruppe mit einem Umsatzanteil von über 10 %. Auch bei der Betrachtung der einzelnen Beteiligungen bzw. CGUs ist festzustellen, dass kein Kunde mehr als 15 % des jeweiligen Umsatzes der Beteiligung auf sich konzentriert. Auch ein weiteres Risiko im Bereich des Absatzes, die Konzentration auf einen Produktbereich, wurde im Zuge der Diversifizierung der Turbon Gruppe deutlich verringert. Die Turbon Gruppe erzielte 2017 noch 80 % ihres nach IFRS 5 ermittelten Gesamtumsatzes mit Laser Cartridges mit entsprechenden Risiken im Falle von Nachfragerückgängen oder Kundenverlusten. Durch den erfolgten Umbau, und natürlich auch durch den Umsatzrückgang mit Laser Cartridges insgesamt, betrug der Umsatzanteil von Laser Cartridges im Jahr 2018 noch 46 %. Mit dem geplanten Umsatz-Wachstum im Segment Turbon Electric wird der Anteil der Laser Cartridge am Gesamtumsatz weiter sinken. Regional betrachtet sind die Beteiligungen der Turbon AG mit ihren Absatzmärkten in Europa, Naher Osten/Afrika und Asien weiter breit aufgestellt. Mit der Aufgabe des Geschäftsbereiches in den USA wird diese Region zukünftig einen deutlich geringeren Umsatzanteil aufweisen. Forderungsausfallrisiken Forderungsausfallrisiken managen wir durch Bonitätsanalysen unseres Kundenportfolios auf der Grundlage einer strikten Forderungsmanagement-Richtlinie. Diese beinhaltet, dass die Kundenforderungen — wo sinnvoll und möglich — über eine Warenkreditversicherung abgesichert sind beziehungsweise andere Sicherheiten (Bürgschaften, Vorauskasse) bereitgestellt werden müssen. Für alle im Rahmen von Factoringverein-barungen verkauften Forderungen trägt der Factor das Ausfallrisiko zu 100 %. Allerdings müssen wir zunehmend feststellen, dass in bestimmten Absatzmärkten entsprechende Absicherungen nicht oder nur sehr begrenzt zur Verfügung stehen, oder dass in einzelnen Märkten aufgrund der Kundenstruktur und kurzfristiger Zahlungsziele Warenkreditversicherungen nicht immer wirtschaftlich sinnvoll erscheinen. Insbesondere im Segment Electric sind kürzere Zahlungsziele die Regel, wodurch die Forderungen gegenüber den einzelnen Kunden entsprechend niedriger sind und so das Ausfallrisiko der Höhe nach begrenzen. Generell wird eine sorgfältige Chancen-Risiko-Abwägung vorgenommen und, insbesondere in Abhängigkeit von der erzielbaren Gewinnmarge, festgelegt, bis zu welchem Betrag Kunden, auch ungesicherte Limite eingeräumt werden können. Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken Eine ausreichende Versorgung mit Liquidität ist für die Turbon AG und deren Beteiligungen ein zentrales Ziel des Finanzmanagements sowie der formulierten Zielvorgaben. Im Zuge der weitgehenden Entschuldung der Turbon AG wird die zukünftige Finanzierung der Turbon Gruppe neu aufgestellt. Die Finanzierung des operativen Geschäfts der Beteiligungen unter Einbeziehung der Turbon AG durch Schuldbeitritte oder Garantien wird zukünftig stark reduziert. Stattdessen werden sich die einzelnen Beteiligungen und CGUs eigenständig, das heißt im Rahmen ihrer Schuldentragfähigkeit, finanzieren. Die Kreditaufnahme bei der Turbon AG beschränkt sich zukünftig auf die Finanzierung von eigenen Investitionen (z.B. Akquisitionen). Im Rahmen unseres Risiko-Mangements werden aktuelle Liquiditätsinformationen über den tatsächlichen Finanzstatus und über zu erwartende Zahlungsströme der einzelnen Beteiligungen zentral zur Verfügung gestellt und ausgewertet. Damit ist ein gruppenweiter Überblick über die Liquiditätssituation und -entwicklung stets auf aktuellem Stand. Teile der derzeitig bestehenden Finanzierung unterliegen sogenannten Covenants bezüglich Eigenkapital, Zinsdeckung und Verschuldungsgrad. In den Jahren 2017 und 2018 wurden diese Covenants nicht eingehalten. Wir stehen im engen Austausch mit den uns finanzierenden Banken und informieren diese regelmäßig im Detail über die geplanten und schon durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen sowie über unsere Maßnahmen zur Generierung liquider Mittel. Alle fälligen Kredite wurden in 2018 und im ersten Quartal 2019 pünktlich getilgt. Entsprechendes ist für die zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch zur Tilgung offenen 2,2 Millionen Euro mit der Commerzbank vereinbart. Die letzte Tilgungsrate ist hier Anfang August 2019 fällig. Die Finanzierung der Immobilie in Hattingen durch die Unicredit wurde inzwischen in ein 4,0 Millionen Euro (Stand 30. Juni 2019) Tilgungsdarlehen mit 10-jähriger Laufzeit überführt. Weitere Ausführungen zu Zinsänderungsrisiken und deren Absicherung finden sich im Anhang unter „Risiken aus Finanzierungsinstrumenten". Operative Risiken durch den Verlust von Sachanlagevermögen oder Betriebsunterbrechungen Brände, Naturkatastrophen oder andere Störungen in den Produktionsstätten der Turbon Gruppe könnten erhebliche Schäden und Verluste verursachen. Durch entsprechende bauliche Maßnahmen und strikte organisatorische Vorgaben wird dieses Risiko soweit wie möglich minimiert. Für den Fall eines tatsächlichen Schadens hat die Turbon Gruppe Versicherungen in angemessener Höhe abgeschlossen. Risiken aus Pensionsverpflichtungen Aktien-, Renten-, Immobilien- und sonstige Märkte unterliegen Wertveränderungen, durch die auch das Planvermögen des Pensionsfonds der Keytec UK beeinflusst werden kann. Zudem können sich Änderungen in den Renditeerwartungen sowie sich ändernde Rahmenbedingungen auf die Berechnung der Pensionsverpflichtungen auswirken und zu einer Erhöhung oder Verringerung dieser Verpflichtungen führen. Währungsrisiken und -chancen Da die Turbon Gruppe einen Teil ihres Geschäfts auf der Beschaffungs- wie der Absatzseite in Fremdwährungen tätigt, können Währungsschwankungen den Umsatz und das Ergebnis beeinflussen. Die wichtigste Fremdwährung im Konzern ist der US-Dollar (inklusive an den US-Dollar gebundene Währungen wie z.B. die Währung der Vereinigten Arabischen Emirate Dinar). Gemeinsam mit den Einzelgesellschaften werden die Rahmenbedingungen für externe Währungsabsicherung regelmäßig überprüft. Zurzeit gibt es im Konzern keine Absicherungsgeschäfte. In den Einzelgesellschaften wird soweit möglich versucht über entsprechende Steuerungsgrößen (z.B. Lieferantenwahl) ein möglichst umfangreiches „Natural Hedging" zu erreichen und somit die Währungsrisiken zu limitieren. Euro-Position in den Bilanzen von Beteiligungen in Nicht-Euro-Ländern können im Konzern ebenfalls zu Währungsgewinnen oder-verlusten führen. Auch hier wird versucht über Natural Hedging die Netto-Positionen möglichst klein zu halten, eine Absicherung von Euro Positionen über entsprechende Sicherungsgeschäfte erfolgt aber nicht. Circa 35 % der geplanten Umsätze in der Turbon Gruppe werden nicht in Euro sondern anderen Währungen erzielt. Daher wirkt sich ein Abschwächen des Euros erst einmal positiv auf die Umsatzentwicklung (in Euro) aus. Da aber auch immer Ausgaben in Fremdwährungen anfallen, schlägt sich die entsprechende Entwicklung nur bedingt auf die Ergebnisse durch. Beim Erstarken des Euros gilt das zuvor gesagte jeweils mit umgekehrten Vorzeichen. Insgesamt hielt die Turbon Gruppe am 31.12.2018 nennenswerte Vermögenswerte in US- Dollar, an den US-Dollar gebundenen Währungen und im Thailändischen Baht. Bei Abschwächen dieser Währungen vermindern sich diese Vermögenswerte in Euro. Bei den Verbindlichkeiten ist die Auswirkung gegenläufig. Weitere Ausführungen zu Währungsrisiken und deren Absicherung finden sich im Anhang unter „Risiken aus Finanzierungsinstrumenten". Rechtliche Risiken Rechtliche Risiken können für die Turbon Gruppe aus Gesetzen, Gesetzesänderungen und/oder der darauf aufbauenden Rechtsprechung sowie rechtlichen Auseinandersetzungen mit Dritten resultieren. Dazu gehören Risiken aus den Bereichen Patentrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Produkthaftung, Steuerrecht, Umwelt- und Abfallrecht sowie allen anderen Rechtsgebieten. In diesen Bereichen arbeiten wir eng mit externen Beratern und gegebenenfalls behördlichen Stellen zusammen. In den letzten Jahren kam es im Segment Printing vermehrt zu Klagen von OEMs gegen Hersteller von kompatiblem Druckerzubehör, welche insbesondere vermeintliche Patent oder Schutzrechtsverletzungen betrafen. Auch Unternehmen der Turbon Gruppe waren in Rechtsstreitigkeiten dieser Art involviert, wobei diese in der Vergangenheit immer durch Vergleichsvereinbarungen beigelegt wurden. Aktuell ist weiterhin ein laufendes Verfahren aus dem Jahre 2016 anhängig. Alle in diesem Zusammenhang zu erwartenden Aufwendungen wurden in Abstimmung mit unseren Rechtsberatern berechnet und in Abstimmung mit unseren Wirtschaftsprüfern in entsprechende bilanzielle Rückstellungen überführt. Weiterhin nehmen die Beteiligungsunternehmen sowie die Turbon AG in verschiedenen Angelegenheiten (Vertragsrecht, Arbeitsrecht) rechtliche Beratung in Anspruch. Steuerliche Risiken Die Turbon Gruppe ist steuerlichen Risiken derart ausgesetzt, dass steuerliche Außenprüfungen und Neuveranlagungen zu Nachzahlungen führen können. Die zunehmende Komplexität nationaler und internationaler Steuervorschriften führt zu erhöhten Anforderungen an die Organisation der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit und ihrer Dokumentation im Hinblick auf steuerliche Auswirkungen. Wir sind in diesem Bereich auf die Hinzuziehung von externen Experten angewiesen. Standortrisiken Generell ist die Turbon Gruppe durch ihre internationale Ausrichtung verschiedenen, durch die jeweiligen Standorte bedingten Risiken ausgesetzt. Diese reichen von politischen Risiken bis zu dem Umstand, dass durch Marktveränderungen nötige Anpassungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen (Arbeitsrecht, Mietverträge) nicht schnell und/oder nur verbunden mit hohen Einmalaufwendungen durchgeführt werden können. Bilanzielle Bewertungsrisiken Bilanzielle Bewertungsrisiken können im Turbon Konzern, bei der Turbon AG und auch bei den Beteiligungsunternehmen insoweit bestehen, dass bestimmte Annahmen für die aktuelle Bewertung von Bilanzposten durch Vorgänge in der Zukunft nicht eintreffen. Die in den letzten zwei Geschäftsjahren erfolgten außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte (Goodwill, Markenrechte und Kundenstämme) in Höhe von insgesamt 4,6 Millionen Euro zeigen, in welch signifikanter Höhe diese Risiken eintreten können. Gleiches gilt für die Beteiligungsbuchwerte auf Einzelebene der Turbon AG, die in den letzten zwei Geschäftsjahren im Umfang von insgesamt 30,3 Millionen EUR abgewertet werden mussten. Alle Anpassungen waren nötig, weil sich die in den Budgets getroffenen Annahmen zu Umsatz- und Ertragsentwicklung als deutlich zu optimistisch herausgestellt hatten. Die Erfahrung ist zum Anlass genommen worden, die von den Beteiligungen gelieferten Budgets in Zukunft noch kritischer zu hinterfragen. Auch dieses ist, neben zahlreichen anderen, ein wichtiger Grund für die deutliche Trennung der Führungsfunktionen der Holding und der operativen Bereiche, im Zuge der Neustrukturierung der Gruppe. Gesamtrisiko Zusammenfassend ist festzustellen, dass den gesetzlichen Vorschriften in vollem Umfang entsprochen wird. Die eingesetzten Instrumente zum Risikomanagement reichen aus, um bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu erkennen. Zurzeit sind keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken erkennbar. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess (Bericht gem. §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB)In Ergänzung zu den oben bereits getroffenen Aussagen zum Risikomanagement der Turbon AG können die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess wie folgt beschrieben werden: Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem erstreckt sich auf die Abteilungen Rechnungswesen und Controlling, deren Verantwortungsbereiche innerhalb des Kontrollsystems eindeutig zugeordnet sind. Das Kontrollsystem erfasst alle erforderlichen Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, um die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu sichern und die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Neben manuellen Prozesskontrollen in Form des „Vier-Augen-Prinzips" sind auch automatische IT-Prozesskontrollen ein wesentlicher Teil der integrierten Kontrollmaßnahmen. Der Vorstand ist für die Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen verantwortlich. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die finanzielle Gesamtlage der Turbon AG und des Konzerns. Der Aufsichtsrat überwacht die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems. Vereinbarungsgemäß berichtet der Abschlussprüfer unverzüglich dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich aus der Abschlussprüfung ergeben. Die Turbon AG gibt die Bilanzierungsrichtlinien zur Regelung von einheitlichen Bilanzierungsgrundsätzen vor. Zusätzlich geben die Konzernrichtlinien konkrete Anweisungen, wie der Konzernverrechnungsverkehr abgebildet, abgerechnet und entsprechende Salden abgestimmt werden. Die Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften werden mithilfe von IT-gestützten Arbeitsabläufen erfasst. Diese beinhalten u.a. ein Berechtigungskonzept und Prüfroutinen. Das Reporting an die Konzernzentrale erfolgt mit Hilfe einer datenbankgestützten Managementinformationssoftware. Die Einzelabschlüsse werden anschließend in ein zentrales Konsolidierungssystem eingelesen. Auf Konzernebene wird innerhalb der Abteilung Finanzen und Controlling die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der vorgelegten Einzelabschlüsse überprüft. Nichtfinanzielle Konzernerklärung der Turbon AGDie vorliegende Nichtfinanzielle Konzernerklärung der Turbon AG berichtet über wesentliche nichtfinanzielle Themen für das Geschäftsjahr 2018. Die Konzernstruktur wird im Abschnitt „Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit" beschrieben. Geschäftsmodell Die Turbon Gruppe befindet sich in einer 2017 begonnenen Phase der Neuausrichtung und zwar weg von einer Struktur eng miteinander verbundener Unternehmen, die sich nahezu ausschließlich mit der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von schriftbildendem Druckerzubehör beschäftigten, hin zu einer Struktur mit der Turbon AG als Holding deren Führung Investmententscheidungen (vorrangig bezüglich Investitionen in Unternehmen) aufgrund der Abwägung von Chancen und Risiken treffen soll. Die Geschäftstätigkeit der Beteiligungen der Turbon AG verteilt sich zurzeit im Wesentlichen auf zwei Segmente. Im Segment Turbon Printing liegt nach wie vor ein wesentlicher Schwerpunkt in der Entwicklung, der Produktion und dem Vertrieb von schriftbildendem Druckzubehör. Der größte Teil des Umsatzes in diesem Bereich entfällt dabei auf Toner Cartridges für den Einsatz in Laser-Druckern, daneben werden aber auch Ink Jet Cartridges für den Einsatz in Tintenstrahl-Druckern angeboten. Des Weiteren werden Dienstleistungen rund um den Computerdrucker erbracht, wobei hier ein Schwerpunkt im Bereich der sogenannten Managed Print Services (MPS) liegt. Schließlich werden bedruckte und unbedruckte Papierrollen für Kassensysteme und Bankautomaten, Bank-Schecks und Durchschlagsformulare hergestellt und vertrieben. Kunden für diese Produkte sind insbesondere Banken, Handelsketten und Dienstleistungsunternehmen (z.B. Hotels) im arabischen Raum. Neben dem Segment Turbon Printing wächst das Segment Turban Electric heran, in welchem wir alle Aktivitäten zusammenfassen, die die Entwicklung und Herstellung von elektrischen und elektronischen Baugruppen sowie Geräten betreffen. Zurzeit sind wir hier an zwei Unternehmen die im Bereich der Kabelkonfektionierung tätig sind und an zwei Unternehmen, die sich schwerpunktmäßig mit der Entwicklung und Herstellung von Hard- und Software im Bereich elektronischer Baugruppen und Geräte beschäftigen, beteiligt. Während die Turbon Gruppe im Segment Turbon Printing in Europa, Asien und im mittleren Osten tätig ist, konzentriert sich das Geschäft im Segment Turbon Electric zurzeit vor allem auf Europa mit Schwerpunkt in den deutschsprachigen Ländern. Ergänzend hinzu kommt das Segment Holding und Sonstige, das alle Aktivitäten der Holding sowie die Aktivitäten (z.B. Vermietung), die nicht den Segmenten Turbon Printing und Turbon Electric zugeordnet werden können, zusammenfasst. Während die Konzernstruktur und die Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe bis zum Jahr 2017 auf einer von der Holding unterstützten engen Zusammenarbeit der verschiedenen Gruppenunternehmen bei der Erfüllung der notwendigen diversen Aufgaben zur Herstellung und dem Vertrieb der Toner Cartridges basierte, werden in der zukünftigen Struktur sogenannte Cash Generating Units (CGUs) als einzelne Unternehmen oder im kleineren Verbund nebeneinander und, soweit möglich und sinnvoll, unabhängig voneinander agieren. Ausschließlich da wo wirtschaftlich sinnvoll werden Ressourcen und Standorte (z.B. Produktionsstandort Rumänien) auch weiterhin CGU- und teilweise auch segment-übergreifend genutzt. Die Turbon AG fungiert dabei als Holding des Turbon Konzerns. Ihre wesentlichen Aufgaben umfassen vor allem die Auswahl der Beteiligungen (CGUs) sowie deren Steuerung und Koordination auf Basis eines detaillierten und zeitnah verfügbaren Reportings/Controllings. Die Beteiligungsgesellschaften der Turbon AG nehmen ihre Verantwortung zu den einzelnen Aspekten des Themenkomplexes Nachhaltigkeit über Zieldefinition, Maßnahmenentwicklung und Bewertung eigenständig wahr. Die Turbon AG unterstützt die Beteiligungen hierbei in beratender Funktion. Bei der Turbon AG selbst beschränkt sich der Ressourcenverbrauch im Wesentlichen auf die zur Durchführung der Verwaltungstätigkeit benötigte Nutzung von Energie, Büromaterialien und Geschäftsausstattung. Die nachfolgend erläuterten einzelnen Aspekte der Nachhaltigkeit betreffen daher vorranging die Beteiligungsgesellschaften der Turbon AG. Umweltbelange Die Beteiligungsgesellschaften der Turbon AG berücksichtigen die Umweltbelange im Produktions- und Distributionsbereich und in allen übrigen Prozessen mindestens im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Ressourcen/ Wasser/ Energie Die Verwendung der eigenen Ressourcen im nicht anlagenintensiven Produktionsprozess wird von unseren Gesellschaften im Detail kontrolliert. Es findet nahezu keine (Ressourcen)-zerstörende Produktion statt und die Unternehmen sind kontinuierlich bestrebt, den Einsatz von Wasser und Energie im Produktions- und Distributionsprozess zu optimieren. An unserem Produktionsstandort für elektronische Baugruppen und Geräte in Magdeburg beziehen wir einen Großteil der eingesetzten Energie aus Solarstrom. Produktionsprozess Bei der Wiederaufbereitung von Toner Cartridges für den Einsatz in Laser-Druckern werden die zunächst eingesammelten gebrauchten Leerkartuschen repariert und wieder einsatzfähig gemacht. Aus Kosten- und Umweltgründen ist dabei ein vorrangiges Ziel die Wiederverwendung von Teilen der gebrauchten Cartridge. Auf diese Weise wird die Zahl der nicht wieder aufbereiteten Cartridge-Teile gering gehalten. Nicht wiederverwertbare Teile werden nicht entsorgt, sondern nach Materialien getrennt gesammelt und entsprechend unserem „Zero Waste"- Grundsatz über den Verkauf an Rohmaterialhändler einer stofflichen Wiederverwertung im Wirtschaftskreislauf zugeführt. So wird die Verschwendung wertvoller Rohstoffe vermieden. Die Herstellung, der Vertrieb sowie Entsorgung und Recycling von Elektro-/Elektronikartikeln und Lampen ist durch internationale und landesspezifische Gesetze und Auflagen streng geregelt. Die allgemeine WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) und die EU-Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) schaffen dabei einen international gültigen Rahmen. Die konkrete Umsetzung wird auf Landesebene individuell geregelt. Die Umsetzung dieser Richtlinien wird durch die einzelnen betroffenen Gesellschaften vor Ort sichergestellt. Am Standort Dubai produzieren wir bedruckte und unbedruckte Papierrollen für Kassensysteme und Bankautomaten, Bank-Schecks und Durchschlagsformulare. Hierbei beziehen wir das für die Produktion erforderliche Papier soweit möglich von FSC- zertifizierten Papiermühlen. Das FSC-Logo signalisiert dem Verbraucher, dass es sich um Papier aus Holz handelt, das aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft stammt. Vergeben wird das FSC-Logo von der gemeinnützigen Organisation Forest Stewardship Council. Papier, das als Verschnitt in der Produktion anfällt, wird dem Recycling-Prozess zugeführt. Schwerpunkt im Segment Turbon Electric ist die Entwicklung und Herstellung elektronischer Baugruppen und Geräte in Deutschland sowie die Kabelkonfektionierung für industrielle Kunden in Tschechien und in Rumänien. Weiterhin entwickeln wir im Bereich Elektronik für unsere Kunden individuell spezialisierte Soft- und Hardware. Die Elektronikfertigung unserer Beteiligung in Magdeburg erfolgt auf der Grundlage der RoHS (Restriction of Hazardous Substances) - Richtlinien. RoHS ist eine EU- Richtlinie, die der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten dient und die Verwendung bzw. das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen regelt. Weiterhin schließen wir mit unseren Kunden Vereinbarungen über die Vermeidung von Konfliktmaterialien ab. Konfliktmaterialien können zum Beispiel Tantal, Zinn, Wolfram oder auch Gold sein, wenn diese aus einer Region stammen, in welcher die Erlöse aus dem Verkauf dieser Stoffe zur Finanzierung bewaffneter Konflikte verwendet werden könnten. Durch den überwiegenden Einsatz lösungsmittelfreier Flussmittel, die in den Lötprozessen in unserer Elektronikfertigung eingesetzt werden, tragen wir dazu bei, Umweltbelastungen möglichst gering zu halten. Transport und Verpackung Bezüglich des Transports ist festzustellen, dass Veränderungen auf der Nachfragerseite dazu führen, dass die zu versendenden Einheiten an unsere Kunden im Durchschnitt kleiner werden. Wurden in der Vergangenheit die Waren noch stärker als Pallettenware verteilt, sind dies nun zunehmend kleinere Einheiten, wie z.B. Pakete. Grund hierfür ist unter anderem, dass Händler verstärkt keine oder wesentlich kleinere eigene Läger unterhalten. Die Übernahme solcher logistischen Serviceleistungen wirkt sich für die Umwelt eher positiv aus, da insgesamt, über beide Ebenen betrachtet, ein Versandweg entfällt. Eine Verstärkung dieses Trends wird auch für die kommenden Jahre erwartet. Dies führt unmittelbar dazu, dass der hierfür erforderliche Verpackungsaufwand auf unserer Distributionsebene zunimmt, dann auf der nächsten aber entfallen kann. Bei den Verpackungen ist festzuhalten, dass sämtliche Turbon-Verpackungen dem ISTA-Verpackungsstandard entsprechen. Die Kartonagen werden unter Verwendung von Recycling-Material hergestellt und sämtliche Füllmaterialien - Pappe oder Kunststoffbeutel — sind recyclingfähig und somit umweltfreundlich. Durch eine kontinuierliche Überprüfung unserer Distributionsstrukturen gewährleisten wir eine optimierte Nutzung der verwendeten Ressourcen. So haben wir nicht nur innerhalb des traditionellen Bereichs Transport, Lagerhaltung und Verteilung, da wo es Sinn macht, zentralisiert, sondern haben dies auch bereichsübergreifend optimiert. Im Ergebnis konnten wir durch eine Reorganisation der Distribution die Standorte mit Distributionsaktivitäten und somit den damit verbundenen Transportaufwand reduzieren. Die beschriebenen Vorgehensweisen bei der Produktion, Transportleistungen und Verpackungsarbeiten entsprechen dem was unter Berücksichtigung der erzielbaren Marktpreise kostenmäßig möglich ist. Benchmark sind dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen, die da möglichst übertroffen werden sollen. Den Aufbau eines Kennzahlensystems planen wir zurzeit nicht. Im Segment Turbon Electric setzen wir, wo möglich, sowohl in der Kabelkonfektion als auch in der Leiterplattenbestückung wiederverwendbare Transportbehälter ein. Im Bereich der Leiterplattenbestückung erarbeiten wir hierfür mit den Kunden individuelle Verpackungskonzepte mit der Zielsetzung einen möglichst hohen Anteil von Mehrwegverpackungen einzusetzen. Arbeitnehmerbelange / Geschlechtergleichstellung Turbon setzt sich für Vielfalt, Chancengleichheit und Gleichbehandlung ein. Die kulturelle Vielfalt ist angesichts der internationalen Aufstellung der Turbon Gruppe ein Erfolgsfaktor. Das Verständnis und die Wertschätzung für andere Kulturen, sowie die Integration von Mitarbeitern aus anderen Ländern sind wesentliche Voraussetzungen für ein, wie die Turbon Gruppe, international ausgerichtetes Unternehmen. Die Chancengleichheit von Frauen und Männern ist bei Turbon selbstverständlich. Die Besetzung von Führungspositionen orientiert sich ausschließlich an den Anforderungen der entsprechenden Funktion. Wir fühlen uns für das Wohlergehen unserer Mitarbeiter verantwortlich und fördern und fordern gleichzeitig auch verantwortungsvolles Handeln unserer Mitarbeiter gegenüber der Gesellschaft und den Geschäftspartnern. Sozialbelange Mit Recycling4smile kooperieren wir mit der gemeinnützigen Organisation „Rote Nasen", welche sich für kranke Menschen engagiert. Es ist ein internationales Recyclingprogramm, bei dem wir für jede recycelbare Kartusche /Tintenpatrone einen Betrag im Namen des Sammlers an die „Roten Nasen" vergüten. Achtung der Menschenrechte Die Turbon Gruppe verpflichtet sich zur Einhaltung der internationalen Menschenrechte. Turbon lehnt Kinder- und Zwangsarbeit strikt ab. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion, Alter, Herkunft, Behinderung oder sexueller Orientierung wird in jeder Form abgelehnt. An allen unseren Standorten ist uns die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich und die Schaffungen von Bedingungen die über die sozialen Standards hinausgehen ein besonderes Anliegen. Wir unterstützen unsere Mitarbeiter neben den gesetzlich vorgeschriebenen Löhnen daher auch durch freiwillige soziale Leistungen. Bekämpfung von Korruption und Bestechung Als globales Unternehmen ist die Turbon Gruppe weltweit tätig. Turbon verurteilt Korruption jeglicher Art einschließlich Bestechung sowie jede andere Form von Wirtschaftskriminalität. Turbon verfolgt das Ziel, Korruption und Bestechung im Konzern zu verhindern (Null- Toleranz-Ansatz). Im Berichtsjahr wurden weder Korruptions-Verdachtsfälle noch bestätigte Korruptionsvorfälle identifiziert. Wesentliche Risiken Zur Früherkennung von Risiken beobachtet Turbon die Entwicklung der Märkte, der Lieferanten und der Kunden. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat über Einschätzung der sich ergebenden Chancen und Risiken und deren mögliche finanzielle Auswirkungen. Darüber hinaus informiert der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Risikosituation, relevante Compliance-Themen, den Stand wesentlicher Rechtsstreitigkeiten und sonstige Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Bezüglich der wirtschaftlichen Aspekte nehmen wir auch ausführlich im Risiken- und Chancenbericht Stellung. Zertifikate Die Beteiligungen der Turbon Gruppe überprüfen ihre Strukturen, Abläufe und Prozesse in den jeweiligen Unternehmen regelmäßig durch Dritte. Die Produktionsstandorte sind auf die Einhaltung der Produktionsstandards ausgerichtet. Die Einhaltung der Qualitätsstandards ist entsprechend zertifiziert. Hier ist es für uns wichtig, dass wir einerseits übergreifenden Standards entsprechen, andererseits branchen- und produktspezifischen Anforderungen gerecht werden. Die Produktionsstätten in Thailand und Rumänien sind nach ISO 9001:2015 (bescheinigt die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems, in dem alle Herstellungs- und Prüfprozesse formalisiert werden und somit eine gleichbleibende Qualität gewährleistet wird) und ISO 14001:2015 (beinhaltet die Zuständigkeiten und Abläufe des betrieblichen Umweltschutzes und dient der Sicherung einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit der betrieblichen Prozesse und Produkte, sowie einem verantwortungsbewussten Umgang der Mitarbeiter mit vorhandenen Ressourcen) zertifiziert. Die Produktionsstandorte für Kabelkonfektion in Znaim (Tschechien) und Fertigung elektronischer Baugruppen in Magdeburg sind ebenso wie der Produktionsstandort in Dubai nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Daneben haben wir eine Reihe von weiteren Zertifizierungen mit eher regionalem oder branchenspezifischem (zur Einhaltung von Industriestandards) Charakter. Dies gewährleistet eine gleichbleibende Qualität der Produkte. Neben den Unternehmenszertifizierungen verfügen wir noch über zahlreiche Produktzertifizierungen, wie z.B. Blauer Engel oder Nordic Swan (dieses Umweltzeichen ist nur solchen Herstellern vorbehalten, die nachweisen können, dass ihre Produktionsmethoden den strengen, von der Zertifizierungsstelle geforderten Umweltauflagen entsprechen). Weitere BerichtselementeAbhängigkeitsbericht Der Vorstand hat einen Abhängigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2018 über alle Beziehungen der Gesellschaft zur Aktionärsgruppe HBT Holdings GmbH / Holger Brückmann-Turbon erstellt. Die Aktionärsgruppe Holger Brückmann-Turbon / HBT Holdings GmbH, Hattingen/Deutschland hält seit dem 14.03.2018 eine Beteiligung von 67,93 % an den Stimmrechten der Turbon AG. Der Vorstand erklärt am Schluss des Berichts, dass die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft mit der Aktionärsgruppe Holger Brückmann-Turbon / HBT Holdings GmbH nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dabei nicht benachteiligt wurde. Es sind keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen worden. Übernahmerechtliche Angaben gemäß §§ 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB Am 31.12.2018 war das gezeichnete Kapital der Turbon AG in Höhe von 10.333 Tsd. Euro aufgeteilt in 3.294.903 auf den Inhaber lautende nennwertlose, stimmberechtigte Stückaktien. Es bestehen keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Die Aktionärsgruppe Holger Brückmann-Turbon / HBT Holdings GmbH, Hattingen/Deutschland hält seit dem 14.3.2018 eine Beteiligung von 67,93 % (vorher 70,97 %) an den Stimmrechten der Turbon AG. Sonderrechte von Aktionären, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Die Regelungen zur Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern der Turbon AG ergeben sich aus den §§ 84 ff. AktG. Die Satzung enthält diesbezüglich keine weiteren Regelungen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt gemäß § 7 der Satzung der Aufsichtsrat. Dieser kann auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen sowie ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands ernennen. Satzungsänderungen sind in den §§ 133,179 AktG geregelt. Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, wurde gemäß § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG an den Aufsichtsrat delegiert. Der Vorstand ist gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 16. Juni 2016 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 15. Juni 2021 das Grundkapital durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.583.302,23 Euro (25 % des Grundkapitals) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital/2016). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in den folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen:
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Zeitpunkt der Gewinnberechtigung für die neuen Aktien sowie die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital/2016 und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals durch Ausübung des Genehmigten Kapitals/2016 und nach Ablauf der Ermächtigungsfristen zu ändern. Es gibt keine Vereinbarungen der Turbon AG, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen. Entschädigungsvereinbarungen oder ähnliches mit Arbeitnehmern bzw. Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines Übernahmeangebotes existieren nicht. Erklärung zur Unternehmensführung/ Corporate GovernanceDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Die auf der Internetseite von Turbon (http://turbon-group.com/de/investor-relations/corporate-governance.aspx) in der Rubrik Investor Relations / Corporate Governance veröffentlichte Erklärung enthält die Entsprechenserklärung, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Angaben zur Festlegung von Zielgrößen gemäß §§ 76 Abs. 4,111 Abs. 5 AktG. Vergütungsbericht Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus fixen und variablen Bestandteilen zusammen. Herr Brückmann-Turbon, der seit dem 1. Oktober 2017 dem Vorstand vorsteht, erhält keine Vorstandsvergütung der Turbon AG. Neben seiner Vorstandstätigkeit führt Herr Brückmann-Turbon seine beratende Tätigkeit beim thailändischen Tochterunternehmen weiter fort und erhält hierfür eine monatliche Vergütung von zurzeit 1.100 Euro, hierbei handelt es sich (umgerechnet in die lokale Währung) um den Mindestbetrag zur Erlangung eines Arbeitsvisums. Daneben kann Herr Brückmann-Turbon das ihm vom thailändischen Unternehmen zur Verfügung gestellte Fahrzeug auch für private Fahrten nutzen. Weitere Vergütungen erhält Herr Brückmann-Turbon nicht. Die folgenden Ausführungen treffen demnach nur auf die anderen Vorstandsmitglieder zu. Als fixe Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder eine feste Grundvergütung pro Jahr. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder im Wesentlichen Zuschüsse zur Sozialversicherung, einen Kfz-Kostenzuschuss bzw. einen Firmenwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit sowie Beiträge zur Unfallversicherung im üblichen Rahmen. Als variable Vergütung erhalten die Vorstandsmitglieder wie in den Vorjahren die Möglichkeit, einen Jahresbonus, der sich an Ergebnis und Cash-Flow im Konzern orientiert, zu verdienen. Die Gewährung eines Jahresbonus setzt zunächst voraus, dass ein für das Geschäftsjahr festgelegter Ergebnisbetrag überschritten wird. Ein über dem festgelegten Ergebnisbetrag erzieltes Jahresergebnis wird in einem nächsten Schritt um die Veränderung von Vorräten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fortgeschrieben, um so das zweite Kriterium, den Cash-Flow, zu ermitteln. Der Jahresbonus wird berechnet, indem das erzielte Jahresergebnis mit einem definierten Prozentsatz multipliziert wird. Dieser Prozentsatz vermindert sich in Staffeln, sofern der Cash-Flow niedriger als das erzielte Jahresergebnis ist. Der Jahresbonus der Mitglieder des Vorstands entfällt komplett, wenn kein Mindest-Ergebnisbetrag oder kein positiver Cash-Flow erreicht wird. Aufgrund der in 2018 erzielten Ergebniszahlen ist für 2018 keine variable Vergütung an die Vorstandsmitglieder zu zahlen. Ein zweites Bonusprogramm für nachhaltiges Wirtschaften soll erst ab 2020, nach dem Abschluss der Neuausrichtung der Unternehmensgruppe, wieder vereinbart werden. Bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund überschreitet die Höhe einer eventuellen Abfindung weder zwei Jahresvergütungen noch die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages. Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands für den Fall eines Übernahmeangebots. Der ausführliche Vergütungsbericht für Vorstand und Aufsichtsrat sowie die auf die einzelnen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder entfallenden Beträge sind im Anhang unter „Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats" angegeben. Der Turbon AG sind keine meldepflichtigen Erwerbs- und Veräußerungsgeschäfte von Aktien der Turbon AG oder von sich darauf beziehenden Finanzierungsinstrumenten durch Organmitglieder (Directors Dealings) bekannt. Der Gesamtbesitz der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats an Aktien der Turbon AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente lag am 31.12.2018 bei 69,39 % der ausgegebenen Aktien. Anteile der HBT Holdings GmbH (67,93 %) sind Herrn Holger Brückmann-Turbon nach § 22 Abs. 1 S.1 Nr.1 WpHG zuzurechnen. Vorausschauende Aussagen Dieser Bericht enthält bestimmte, in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft und des Konzerns wesentlich von der hier gegebenen Einschätzung abweichen. Der Vorstand hat den gemeinsamen Lagebericht Anfang April und den Anhang im Laufe des April aufgestellt. Der Aufsichtsrat hat Ende April einen Entwurf des Konzern- und des Jahresabschlusses der Turbon AG erhalten und geprüft. Der Aufsichtsrat hat zwei Positionen aus dem Beteiligungsergebnis im Jahresabschluss der Turbon AG nicht akzeptiert (Buchung einer Dividende der thailändischen Tochtergesellschaft und Bewertung der rumänischen Tochtergesellschaft) und den Vorstand Anfang Mai gebeten, diese Positionen zu überprüfen und gegebenfalls zu ändern. Der Vorstand hat die Einwendungen des Aufsichtsrates geprüft und beide Positionen am 6. Mai 2019 im Jahresabschluss angepasst. Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergaben sich nicht. Aus diesem Grund tragen der Konzernabschluss und der Jahresabschluss das Datum 6. Mai 2019. Versicherung der Mitglieder des vertretungsberechtigten OrgansNach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht des Konzerns und der Turbon AG der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft sowie des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Hattingen, 6. Mai 2019
Der Vorstand Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018Zusammensetzung des Aufsichtsrates Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der Aufsichtsrat hat - wie in der Vergangenheit - einen Personalausschuss gebildet, der aus zwei Mitgliedern besteht. Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2018 insgesamt zu sechs Sitzungen zusammen. An diesen Sitzungen nahmen jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teil mit Ausnahme der Sitzung vom 27. April 2018, an der ein Mitglied des Aufsichtsrates entschuldigt nicht teilgenommen hat. Der Personalausschuss kam im Berichtszeitraum zu einer Sitzung zusammen. Der Aufsichtsrat hat die Führung der Geschäfte durch den Vorstand im Rahmen der ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zugewiesenen Pflichten laufend überwacht und den Vorstand beraten. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig schriftlich und mündlich über den Gang der Geschäfte, die strategische Weiterentwicklung sowie die jeweils aktuelle Lage des Konzerns und insbesondere die Maßnahmen zur Restrukturierung sowie ihren Fortgang. Auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands hat der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung sowie die für das Unternehmen wichtigen Entscheidungen und Vorgänge ausführlich erörtert. Abweichungen destatsächlichen von dem geplanten Geschäftsverlauf wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und im Aufsichtsrat eingehend behandelt. Wesentliche Themen im Aufsichtsrat Im Geschäftsjahr 2018 prägten zunächst die Befassung mit der rückläufigen Entwicklung des Geschäfts im Bereich des traditionellen Transaktionsgeschäfts mit wiederaufbereiteten Laser Toner Cartridges und die Begleitung der erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen in diesem Bereich die Tätigkeit des Aufsichtsrates. Damit einher ging die Rückführung der Bankverbindlichkeiten. In der Budgetsitzung vom 9. Februar 2018 hat der Aufsichtsrat zunächst die Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Jahr 2017 sowie die Aussichten für das Geschäftsjahr 2018 und insbesondere die Entwicklung und Aussicht im traditionellen Geschäft mit Laser Cartridges in den USA diskutiert. In der Bilanzsitzung vom 27. April 2018 hat sich der Aufsichtsrat zunächst über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses der Turbon AG sowie des Konzernabschlusses der Turbon-Gruppe von dem bestellten Abschlussprüfer, BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, berichten lassen. Der Aufsichtsrat hat einzelne Aspekte, wie z.B. die im Vergleich zu Vorjahren deutlich geringere Liquidität per Jahresende mit dem Abschlussprüfer und dem Vorstand diskutiert und sodann mit dem Vorstand diskutiert, dass es keinen Dividendenvorschlag geben soll. In der Bilanzsitzung hat der Aufsichtsrat die grundlegende Umgestaltung des europäischen Teils des traditionellen Transaktionsgeschäfts mit wiederaufbereiteten Laser Toner Cartridges eingehend erörtert und anschließend genehmigt. In diesem Zusammenhang wurde die Umstrukturierung der thailändischen Gesellschaft mit der Konsequenz einer deutlichen Reduktion der Produktionskapazität vorgestellt, diskutiert und entschieden. Schließlich hat sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung auch mit der Akquisition der Mehrheit an der SE-TEC GmbH beschäftigt und die Akquisition genehmigt. Im Vordergrund der Sitzung vom 18. Mai 2018 standen der Quartalsabschluss per 31. März 2018, die Begleitung der Umstrukturierung des europäischen Teils des traditionellen Transaktionsgeschäfts mit wiederaufbereiteten Laser Toner Cartridges sowie die Begleitung der weiteren Umstrukturierung des US-amerikanischen Teils des traditionellen Transaktionsgeschäfts mit wiederaufbereiteten Laser Toner Cartridges durch Zusammenführung der Aktivitäten der International Laser Group mit den Aktivitäten von Turbon USA. In der Sitzung vom 17. August 2018 hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Stand der Umstrukturierung des europäischen Teils des traditionellen Transaktionsgeschäfts mit wiederaufbereiteten Laser Toner Cartridges befasst und insbesondere die Veräußerung des US-amerikanischen Geschäfts an die HBT Holdings GmbH, die aus Sicht der Gesellschaft den Endpunkt einer langwierigen und schwierigen, im Ergebnis aber erfolglosen Restrukturierung markierte. Die Sitzung vom 23. November 2018 diente insbesondere dazu, die vom Vorstand vorgestellte Planung für 2019 eingehend zu diskutieren und zu prüfen. Damit stand auch im Zusammenhang eine Diskussion über den Stand der verschiedenen Restrukturierungsaktivitäten. Corporate Governance Die Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission „Deutscher Corporate Governance Kodex" nach § 161 AktG wurde im November 2018 abgegeben und auf der Internet-Seite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB und der Bericht nach Ziffer 3.10 des Corporate Governance Kodex wurden im April 2018 abgegeben und sind auf der Internet-Seite der Gesellschaft zugänglich gemacht. Jahresabschlüsse von AG und Konzern, Abschlussprüfung Die von der Hauptversammlung 2018 zum Abschlussprüfer gewählte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, hat den Jahresabschluss der Gesellschaft, den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht und den Konzernabschluss unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgelegten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Zum bestehenden Risikofrüherkennungssystem stellte der Abschlussprüfer fest, dass der Vorstand die nach§ 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, getroffen hat und die eingesetzten Instrumente zum Risikomanagement ausreichen, bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu erkennen. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der mit dem Lagebericht zusammengefasste Konzernlagebericht und der Konzernabschluss lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig vor. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats erst Ende Juni 2019 vor. Begründet wurde die späte Vorlage der Prüfungsberichte durch den Abschlussprüfer im Wesentlichen mit vermeintlichen Verzögerungen der Informationsbereitstellung durch das Unternehmen. Der Aufsichtsrat hat diese Behauptungen eingehend geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Prüfung von Seiten des Unternehmens nicht schlechter, sondern in Teilen sogar besser vorbereitet und durchgeführt worden ist, als in Vorjahren. Trotz intensiven Austauschs mit dem verantwortlichen Abschlussprüfer und seinen Kollegen ist dem Aufsichtsrat bis heute nicht bekannt, aus welchem Grund die Abschlussprüfung in diesem Jahr so anders und schlechter verlaufen ist, als in Vorjahren. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat mehrfach einen erheblichen Mehraufwand geltend gemacht, der trotz mehrfacher mündlicher und schriftlicher Nachfragen und Aufforderungen bis heute nicht nachvollziehbar belegt ist. Es wurde ein Mehraufwand von mehr als EUR 120.000 behauptet; das ursprünglich geschätzte Honorar betrug EUR 73.000. Die Vornahme weiterer Prüfungshandlungen wurde vom Ausgleich von Anzahlungsanforderungen und Rechnungen abhängig gemacht. Der Aufsichtsrat hat erwogen, bei Gericht einen Antrag auf Abberufung der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Bestellung eines anderen Abschlussprüfers zu stellen. Der Ausgang eines solchen Verfahrens war nicht verlässlich vorhersehbar und hätte noch weitergehende Verzögerungen bedeutet. Ein neuer Abschlussprüfer hätte die Prüfung von vorn beginnen müssen. Der Aufsichtsrat hat die Rechnungslegungsunterlagen eingehend geprüft und seine Prüfung anhand der vom Vorstand vorgelegten Unterlagen im April begonnen. Nach Prüfung des vom Vorstand vorgelegten Konzern- und Jahresabschlusses hat der Aufsichtsrat Anfang Mai Einwendungen gegen einzelne Posten des Beteiligungsergebnisses im Jahresabschluss erhoben, das zu diesem Zeitpunkt bereits vom Abschlussprüfer geprüft und nicht beanstandet worden war. Der Vorstand hat die Einwendungen umgehend geprüft und der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter dem 6. Mai 2019 einen um diese Posten geänderte Unterlagen vorgelegt. Der Abschlussprüfer hat diese Änderungen geprüft und bestätigt. Die Prüfung durch den Aufsichtsrat hat sich auch auf die Vollständigkeit und den Inhalt der nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB vorgeschriebenen Angaben erstreckt. In seiner Bilanzsitzung am 24. Juli 2019 hat der Aufsichtsrat im Beisein des Abschlussprüfers, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen berichtete, die Abschlussunterlagen ausführlich besprochen. Der Abschlussprüfer beantwortete die Fragen, die sich auch auf den Rechnungslegungsprozess, das Interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem bezogen. Der Aufsichtsrat hat sich nach seiner eigenen Prüfung dem Ergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen und keine weiteren Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt, womit der Jahresabschluss festgestellt ist. Der Vorstand hat für das Geschäftsjahr 2018 einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit der uneingeschränkten Bestätigung versehen, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Der Aufsichtsrat hat den Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft. Er hat sich weiterhin vom Abschlussprüfer über dessen Ergebnis der Prüfung berichten lassen. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Nach eigener Prüfung hat der Aufsichtsrat ebenfalls keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit.
Hattingen, 24. Juli 2019
Für den Aufsichtsrat Holger Stabenau, Vorsitzender Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva scroll
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2018Das Eigenkapital wird unter Punkt (8) im Anhang erläutert. scroll
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Das Eigenkapital wird unter Punkt (8) im Anhang erläutert. Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
Die Kapitalflussrechnung wird im Anhang unter den sonstigen Angaben erläutert. AnhangAllgemeine AngabenDie Geschäftstätigkeit der Beteiligungen der Turbon AG verteilt sich zurzeit im Wesentlichen auf zwei Segmente. Im Segment Turbon Printing liegt nach wie vor ein wesentlicher Schwerpunkt in der Entwicklung, der Produktion und dem Vertrieb von schriftbildendem Druckzubehör. Das Segment Turbon Electric fasst alle Aktivitäten zusammen, die die Entwicklung und Herstellung von elektrischen und elektronischen Baugruppen sowie Geräten betreffen. Das ergänzende dritte Segment Holding und Sonstige fasst alle Aktivitäten der Holding sowie die Aktivitäten (z. B. Vermietung), die nicht den Segmenten Turbon Printing und Turbon Electric zugeordnet werden können, zusammen. Die Turbon AG als Konzernobergesellschaft ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Essen (HRB 15780) eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Hattingen. Die Anschrift lautet: Turbon AG, Ruhrdeich 10, 45525 Hattingen, Deutschland. Das Mutterunternehmen der Turbon AG und zugleich oberstes Mutterunternehmen ist die HBT Holdings GmbH, Hattingen. Der Vorstand der Turbon AG hat den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht des Konzerns und der Turbon AG (Konzernlagebericht) zum 31. Dezember 2018 am 6. Mai 2019 aufgestellt und zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24. Juli 2019 zur Billigung vorgelegt. Grundlagen der Rechnungslegung Der Konzernabschluss der Turbon AG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften wurde nach den am Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie von der Europäischen Union (EU) anerkannt sind und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS), sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC). Alle am Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen sind angewandt worden. Somit entspricht der Konzernabschluss der Turbon AG den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind. Auf eine vorzeitige Anwendung der noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards wird verzichtet. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden in Tausend Euro (Tsd. Euro) angegeben, soweit nicht besonders darauf hingewiesen wird. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und dass sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben. Vermögenswerte und Schulden werden ihren Fristigkeiten entsprechend in lang- und kurzfristiges Vermögen beziehungsweise Schulden unterteilt. Als kurzfristig werden solche Vermögenswerte und Schulden angesehen, die innerhalb eines Jahres fällig sind. Entsprechend IAS 12 werden latente Steuern als langfristige Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Going-Concern-Prämisse aufgestellt. Es sind keine Sachverhalte bekannt, die Zweifel an der Fortführungsfähigkeit des Konzerns aufwerfen. Das Geschäftsjahr der Turbon AG und ihrer in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Die im Konzernabschluss der Turbon AG zum 31. Dezember 2018 angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden mit Ausnahme der durch neue bzw. geänderte Standards erforderlichen Anpassungen beibehalten. Änderung der Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie folgende Übersicht zeigt die im laufenden Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendenden neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen: scroll
IFRS 9: Finanzinstrumente IFRS 9 „Finanzinstrumente" gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen und ersetzt IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung". IFRS 9 führt einen neuen Ansatz zur Klassifizierung der Finanzinstrumente in die folgenden drei Kategorien ein:
IFRS 9 ist rückwirkend anzuwenden, jedoch ist die Angabe von Vergleichsinformationen nicht erforderlich. Die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind im Allgemeinen bis auf wenige Ausnahmen prospektiv anzuwenden. Die Turbon Gruppe hat IFRS 9 erstmals zum 1. Januar 2018 angewandt. Die Vorjahreszahlen werden gemäß den Übergangsvorschriften von IFRS 9 nicht angepasst. Auftretende Effekte aus der Erstanwendung des IFRS 9 werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 werden im Folgenden dargestellt: Die folgende Tabelle beschreibt die Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten auf die drei Bewertungskategorien des IFRS 9 zum 1. Januar 2018: scroll
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Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, wenn diese im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung darin besteht, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen und wenn diese Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Im Wesentlichen sind dies in der Turbon Gruppe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bankguthaben und Kassenbestände sowie einzelne Kredite an nahestehende Unternehmen. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden entsprechend der Effektivzinsmethode ermittelt. Alle weiteren finanziellen Vermögenswerte werden grundsätzlich erfolgswirksam zum Fair Value bewertet. IFRS 9 gewährt das Wahlrecht Änderungen im beizulegenden Zeitwert alternativ im sonstigen Ergebnis auszuweisen. Die Turbon Gruppe macht von diesem Wahlrecht Gebrauch und bewertet Finanzanlagen, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert. IFRS 9 führt als Wertminderungsmodell das Konzept der sogenannten erwarteten Kreditausfälle ein. Das Wertminderungsmodell des IFRS 9 ist auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die den Kategorien „Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)" und „Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVOCI)" zugeordnet sind. Konkret erfolgt die Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle nach Maßgabe historischer und künftig erwarteter Ausfallwahrscheinlichkeiten. In Abhängigkeit vom Grad der Überfälligkeit ergeben sich hierdurch unterschiedliche Risikoklassen. Eine Risikovorsorge ist bereits vor Eintritt von Ausfallereignissen zu erfassen. Ausfallrisiken betreffen in der Turbon Gruppe vor allem die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Zur Ermittlung der erwarteten Forderungsausfälle werden sowohl Erfahrungen aus tatsächlichen Ausfällen der Vergangenheit als auch Informationen über erwartete regionale Entwicklungen herangezogen. Darüber hinaus werden Einzelrisiken berücksichtigt. Bei konkreten Anzeichen für eine wahrscheinliche Wertminderung, wie z. B. eine Insolvenz, wird eine Wertberichtigung gebildet. Aufgrund der im Allgemeinen langjährigen Geschäftsbeziehungen zu den Kunden sind entsprechende Informationen zur Beurteilung der Werthaltigkeit vorhanden. Für zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte wird in der Turbon Gruppe eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste erfasst. Dabei wird für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen das vereinfachte Wertberichtigungsmodell angewandt und Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemessen. Die Kreditverluste werden auf Basis einer Einzelbetrachtung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen unter Berücksichtigung deren Überfälligkeiten ermittelt. Für alle anderen finanziellen Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IFRS 9-Wertberichtigungsmodells werden 12-Monats-Kreditverluste bemessen, solange sich das Ausfallrisiko eines Finanzinstruments seit erstmaligem Ansatz nicht wesentlich erhöht hat. Erhöht sich das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswertes signifikant, werden ebenfalls Wertberichtigungen in Höhe der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste erfasst. Hierzu wird quartalsweise geprüft, ob sich das Kreditrisiko seit erstmaligem Ansatz wesentlich erhöht hat. Ist das Kreditrisiko gering, wird davon ausgegangen, dass es sich nicht wesentlich erhöht hat. Ein finanzieller Vermögenswert wird weiterhin direkt abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass er ganz oder teilweise realisierbar ist. Aus der Erstanwendung des Wertminderungsmodells gemäß IFRS 9 haben sich für die Turbon Gruppe keine Umstellungseffekte ergeben. Die Turbon Gruppe bilanziert zurzeit keine Sicherungsbeziehungen, daher resultieren diesbezüglich aus der Anwendung von IFRS 9 keine Auswirkungen. Insgesamt hat die erstmalige Anwendung des IFRS 9 zum 1. Januar 2018 keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Turbon Gruppe. IFRS 15: Erlöse aus Verträgen mit Kunden IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden" ersetzt die Erlösvorschriften in IAS 18 „Umsatzerlöse" und IAS 11 „Fertigungsaufträge. Für die Ermittlung der Umsatzrealisierung wurde ein fünfstufiges Erlösrealisierungsmodell entwickelt, welches grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Nach IFRS 15 werden Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der Übertragung von Gütern und Dienstleistungen auf Kunden in der Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der das Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung dieser Güter und Dienstleistungen rechnen kann. IFRS 15 wurde in der Turbon Gruppe entsprechend dem modifiziert retrospektiven Ansatz zum 1. Januar 2018 erstmals angewandt. Die Bilanzierungs- und Ausweismethoden des Vorjahres wurden nicht angepasst und entsprechen weiterhin den Regelungen des IAS 18. In der Turbon Gruppe werden Umsätze aus dem Vertrieb der Produkte, aus der Erbringung von Dienstleistungen sowie aus Vermietung realisiert. Die Umsätze aus dem Vertrieb der Produkte stellen einen wesentlichen Anteil der Umsätze in der Turbon Gruppe dar. Die Umsatzrealisierung erfolgt bei Übergang der maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Kunden. Der Zeitpunkt des Übergangs bestimmt sich nach den mit dem Kunden vereinbarten Lieferbedingungen, welche in der Regel nach den international anerkannten Incoterms vertraglich festgelegt werden. Des Weiteren ist der Umsatz aus der Erbringung von Dienstleistungen für die Turbon Gruppe von Bedeutung. Dienstleistungen werden entweder als Baustein eines Service-Vertrags (einzeln oder im Rahmen eines Managed Print Service Vertrags) oder auch als einzeln stehenden Leistung erbracht. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt entweder zu dem Zeitpunkt zu dem die Leistung erbracht wird oder linear über den Zeitraum des Service-Vertrags. Den Umsätzen aus Vermietung liegen längerfristige Mietverträge zugrunde. Der Umsatz wird entsprechend periodisch abgegrenzt bzw. erfolgt die Rechnungsstellung sukzessive nach erbrachter Leistung. Die Umsatzrealisierung bei Verträgen mit Kunden erfolgt in der Turbon Gruppe damit in der Regel zu dem Zeitpunkt, an dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Fall. Die Lieferung gilt als abgeschlossen, wenn entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen die mit dem Eigentum verbundene Verfügungsgewalt auf den Käufer übergegangen sind, das Entgelt vertraglich festgelegt ist und die Erfüllung der Forderung wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse bemessen sich nach der Höhe der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung. IFRS 15 erfordert mehr Angaben im Konzernabschluss als die Vorgängerstandards. Insgesamt führt die Erstanwendung von IFRS 15 in der Turbon Gruppe keinen Änderungen bei der Erlösrealisierung im Vergleich zur bisherigen Vorgehensweise. Aus der Anwendung der übrigen neuen oder überarbeiteten IFRS Standards und Interpretationen haben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Sie werden jedoch teilweise zu zusätzlichen Angaben führen. Neue RechnungslegungsvorschriftenDie folgende Übersicht zeigt die im laufenden Geschäftsjahr veröffentlichten, aber noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen, da diese entweder durch die EU noch nicht übernommen wurden oder noch nicht anzuwenden sind: scroll
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Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder ab dem 1. Januar 2019 beginnen. IFRS 16: Leasingverhältnisse Der neue Standard IFRS 16 „Leasingverhältnisse" ersetzt den derzeitigen IAS 17 „Leasingverhältnisse" sowie die dazugehörigen Interpretationen. Neben der Aufhebung der Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verhältnissen führen die geänderten Regelungen für Leasingnehmer dazu, dass sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind, es sei denn, die Laufzeit des Leasingverhältnisses ist kurzfristig oder es handelt sich um geringwertige Vermögenswerte. Der neue Standard ist anzuwenden auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Erstanwendung von IFRS 16 wird Turbon modifiziert retrospektiv durchführen. Derzeit werden die Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Turbon Gruppe weiter analysiert. Turbon erwartet eine Erhöhung der Bilanzsumme aus der erstmaligen Aktivierung von Nutzungsrechten sowie Passivierung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von ungefähr 2,0 Millionen Euro bis 2,5 Millionen Euro. Wesentliche Auswirkungen auf das Ergebnis vor Zinsen und Steuern werden durch IFRS 16 nicht erwartet, da statt der Miet- und Leasingzahlungen zusätzliche Abschreibungen erfasst werden. Das Ergebnis vor Steuern wird sich im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 0,1 bis 0,2 Millionen Euro verschlechtern. Dies resultiert aus der Verschlechterung des Finanzergebnisses aufgrund eines zusätzlichen Zinsaufwands. KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss sind neben der Turbon AG vierzehn inländische (fünf Zugänge und drei Abgänge) und zwölf ausländische (ein Zugang und fünf Abgänge) Gesellschaften einbezogen, bei denen die Turbon AG die Beherrschung ausübt. Die Gesellschaft erlangt die Beherrschung, wenn sie Verfügungsmacht über das Beteiligungsunternehmen ausüben kann, schwankende Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist, und die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann. Die Gesellschaft nimmt eine Neubeurteilung vor, ob sie ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der oben genannten drei Kriterien der Beherrschung verändert haben. Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Turbon AG die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft verloren geht, in den Konzernabschluss einbezogen. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmen entsprechend vom tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzern-Ergebnis erfasst. Die in den Konzernabschluss einbezogenen sowie die wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für den Konzernabschluss nicht einbezogenen Tochterunternehmen sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes aufgeführt. scroll
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Folgende inländische Tochtergesellschaften machen im Geschäftsjahr 2018 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB Gebrauch: Ruhrdeich Objekt Meerbusch GmbH & Co. KG, Hattingen Die Interactive Printer Solutions FZCO, Jebel Ali Free Zone/ Dubai/VAE, hält an der Interactive Printer Solutions Trading LLC., Dubai/VAE und der Interactive Printer Solutions WLL., Manama/Bahrain, jeweils 49% der Anteile. Beide Unternehmen werden in den Konzernabschluss einbezogen, da die entsprechenden Voraussetzungen des IFRS 10.6 vorliegen. Im Rahmen der Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit hat sich der Konsolidierungskreis durch folgende Erwerbe geändert: Mit Wirkung zum 28. Februar 2018 erwarb die Turbon Cabling Technologies GmbH, Hattingen, (TCT) 51% der Anteile an der CPL Connector Productions GmbH, Nordheim (CPL-alt). Gegenstand der CPL Connector Productions GmbH, Nordheim, ist die Produktion und der Vertrieb von Kabeln und Leitungen sowie sonstigen elektrotechnischen und elektronischen Bauelementen. Es wurde ein Kaufpreis von 13 Tausend Euro vereinbart, der durch die Übertragung von Zahlungsmitteln erbracht wurde. Zum Erwerbszeitpunkt waren bei der CPL Connector Productions GmbH, Nordheim, langfristige Vermögenswerte in Höhe von 44 Tausend Euro, kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 559 Tausend Euro (davon Vorräte 399 Tausend Euro, Forderungen 149 Tausend Euro und sonstige Vermögenswerte 11 Tausend Euro) sowie langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 13 Tausend Euro und kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 584 Tausend Euro erstmalig angesetzt worden. Die CPL Connector Productions GmbH, Nordheim, trug im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 1,4 Millionen Euro zum Umsatz der Turbon Gruppe bei. Das Ergebnis nach Steuern betrug minus 0,1 Millionen Euro. Wenn der Erwerbszeitpunkt der CPL Connector Productions GmbH, Nordheim zu Beginn des Geschäftsjahres gewesen wäre, hätte die Gesellschaft für das gesamte Jahr 2018 in Höhe von 1,8 Millionen zum Umsatz der Turbon Gruppe beigetragen. Das Ergebnis nach Steuern hätte minus 0,1 Millionen Euro betragen. Die nicht beherrschenden Anteile der CPL Connector Productions GmbH, Nordheim, wurden mit dem anteiligen identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet und betragen 6 Tausend Euro. Im vierten Quartal 2018 wurde die strategische Entscheidung einer Trennung der Produktions- und Vertriebsfunktion der CPL Connector Productions GmbH, Nordheim, getroffen. Im Zuge der Umsetzung dieser Entscheidung hat die neu gegründete CPL Handelsgesellschaft mbH, Hattingen, (CPL-neu) im April 2019 alle Kunden der CPL-alt erworben. An der CPL-neu hält die TCT 70% der Anteile. Die restlichen Anteile hält die CPL-alt. Die ursprünglich von der TCT gehaltenen 51% Anteile an der CPL-alt wurden im Zuge der Neustrukturierung an den Miteigentümer der Gesellschaft zurück veräußert. Mit Wirkung zum 14. März 2018 erwarb die Turbon AG, Hattingen, 50% der Anteile plus einen Anteil an der Turbon Electric Technologies GmbH, Möser. Der Kaufpreis betrug 0,8 Millionen Euro, die durch die Übertragung von Zahlungsmitteln erbracht wurden plus 100.000 Aktien der Turbon AG, Hattingen. Diese Aktien wurden von der HBT Holdings GmbH, Hattingen, in die Turbon AG, Hattingen, eingebracht. Die Einbringung erfolgte zweckgebunden zur Erfüllung der Kaufpreisverpflichtung. Zusätzlich wurde eine weitere bedingte, das heisst von der Erreichung bestimmter Ergebnisziele (EBT) in den Jahren 2018 bis 2022 abhängige Kaufpreiszahlung vereinbart. Die bedingte Kaufpreiszahlung beträgt maximal 0,75 Millionen Euro und erfolgt in 5jährlichen Teilzahlungen. Die Turbon Electric Technologies GmbH, Möser, hält 100% der Anteile an der SE-TEC GmbH, Lostau, und diese wiederum 100% der Anteile an der DEMEL Elektronik GmbH, Konstanz. Die Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2018 und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018 wurden von der Akquisition der Anteile an der Turbon Electric Technologies GmbH, Möser, unwesentlich beeinflusst. scroll
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Zum Erwerbszeitpunkt waren bei der SE-TEC GmbH, Lostau, langfristige Vermögenswerte in Höhe von 0,9 Millionen Euro, kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 3,0 Millionen Euro (davon Vorräte 2,1 Millionen Euro, Forderungen 0,7 Millionen Euro und Zahlungsmittel 41 Tausend Euro) sowie langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 0,8 Millionen Euro und kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 1,1 Millionen Euro erstmalig angesetzt worden. Die SE-TEC GmbH, Lostau, trug im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 5,2 Millionen Euro zum Umsatz der Turbon Gruppe bei. Das Ergebnis nach Steuern betrug 0,7 Millionen Euro. Wenn der Erwerbszeitpunkt der SE-TEC GmbH, Lostau zu Beginn des Geschäftsjahres gewesen wäre, hätte die Gesellschaft für das gesamte Jahr 2018 in Höhe von 6,6 Millionen zum Umsatz der Turbon Gruppe beigetragen. Das Ergebnis nach Steuern hätte 0,7 Millionen Euro betragen. Zum Erwerbszeitpunkt waren bei der DEMEL Elektronik GmbH, Konstanz, langfristige Vermögenswerte in Höhe von 7 Tausend Euro, kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 0,3 Millionen Euro (davon Vorräte 274 Tausend Euro, Forderungen 22 Tausend Euro, sonstige Vermögenswerte 15 Tausend Euro und Zahlungsmittel 1 Tausend Euro) sowie kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 0,2 Millionen Euro erstmalig angesetzt worden. Die DEMEL Elektronik GmbH, Konstanz, trug im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 1,1 Millionen Euro zum Umsatz der Turbon Gruppe bei. Das Ergebnis nach Steuern betrug 0,2 Millionen Euro. Wenn der Erwerbszeitpunkt der DEMEL Elektronik GmbH, Konstanz zu Beginn des Geschäftsjahres gewesen wäre, hätte die Gesellschaft für das gesamte Jahr 2018 in Höhe von 1,2 Millionen zum Umsatz der Turbon Gruppe beigetragen. Das Ergebnis nach Steuern hätte 0,2 Millionen Euro betragen. Die nicht beherrschenden Anteile des Teilkonzerns Turbon Electric, bestehend aus der Turbon Electric Technologies GmbH, Möser, der SE-TEC GmbH, Lostau, und der DEMEL Elektronik GmbH, Konstanz, wurden mit dem anteiligen identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet und betragen 1,1 Millionen Euro. Der Firmenwert in Höhe von 1,6 Millionen Euro aus dem Erwerb der Anteile an der Turbon Electric Technologies GmbH, Möser, begründet sich aus zukünftig erwarteten Gewinnen der Turbon Electric bzw. deren Beteiligungen. Der Firmenwert ist steuerlich nicht wirksam. Mit Wirkung zum 31. August 2018 hat die Turbon AG, Hattingen, sämtliche Anteile an der Turbon International Inc., Cherry Hill (NJ)/USA zu einem Kaufpreis von 2,8 Millionen Euro verkauft. Die Turbon International Inc., Cherry Hill (NJ)/USA hält 100 % der Anteile an der Turbon USA Inc., Cherry Hill (NJ)/USA und 100% der Anteile an der Turbon America Inc., Cherry Hill (NJ)/ USA. Zum Veräußerungszeitpunkt waren bei den drei Gesellschaften insgesamt langfristige Vermögenswerte in Höhe von 3,8 Millionen Euro (davon immaterielle Vermögenswerte 3,4 Millionen Euro und materielle Vermögenswerte 0,4 Millionen Euro), kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 5,8 Millionen Euro (davon Vorräte 1,7 Millionen Euro, Forderungen 4,0 Millionen Euro und Zahlungsmittel 24 Tausend Euro) sowie langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 2,2 Millionen Euro und kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 4,9 Millionen Euro angesetzt. Der Jahresfehlbetrag der drei Gesellschaften in Höhe von minus 1,6 Millionen Euro ist im Ergebnis aufgegebener Geschäftsbereiche enthalten. KonsolidierungsmethodenDer Konzernabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten Abschlüssen der Turbon AG und der einbezogenen Tochterunternehmen. Wertansätze, die auf steuerlichen Vorschriften beruhen, werden nicht in den Konzernabschluss übernommen. Die Einzelabschlüsse der verbundenen Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten gegen das anteilige, neubewertete Eigenkapital zum Zeitpunkt des Erwerbs der einzelnen Unternehmen. Positive Unterschiedsbeträge werden, soweit sie nicht stillen Reserven bzw. stillen Lasten zugeordnet werden konnten, als Firmenwerte erfasst. Negative Unterschiedsbeträge werden nach erneuter Prüfung als Ertrag direkt erfolgswirksam erfasst. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden bei Anfall erfolgswirksam erfasst. Alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie unrealisierte Zwischenergebnisse aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert. Auf die ergebniswirksamen Konsolidierungsvorgänge werden Abgrenzungen für latente Steuern vorgenommen. WährungsumrechnungNicht monetäre Posten in fremder Währung zum Bilanzstichtag werden in den Einzelabschlüssen der Gesellschaften mit dem Kurs, der am Tag der Erstverbuchung galt, bewertet. Monetäre Posten werden mit dem Kurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Kursgewinne und -verluste aus der Bewertung von monetären Bilanzposten in einer anderen Währung als Euro werden ergebniswirksam in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. Erträgen berücksichtigt. Im Konzernabschluss werden die Vermögenswerte und Schulden aller Abschlüsse von Tochterunternehmen, die in fremder Währung aufgestellt sind, zum Tageskurs der Europäischen Zentralbank am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung kommen Durchschnittskurse zur Anwendung. Unterschiede aus der Währungsumrechnung werden erfolgsneutral über die Konzern-Gesamtergebnisrechnung mit dem kumulierten sonstigen Ergebnis verrechnet bzw. in dieses eingestellt. Bei der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden alle angesammelten Umrechnungsdifferenzen, die dem Konzern aus diesem Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind, in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetrieb entstehender Firmenwert sowie Anpassungen an die beizulegenden Werte der identifizierten Vermögenswerte oder Schulden werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Resultierende Umrechnungsdifferenzen werden im kumulierten sonstigen Ergebnis als Gewinne und Verluste aus der Umrechnung des Abschlusses eines ausländischen Geschäftsbetriebs erfasst. Die Wechselkurse der Währungen haben sich wie folgt verändert: scroll
Bilanzierungs- und BewertungsmethodenSeparat, d.h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über ihre Nutzungsdauer von überwiegend 3 bis 15 Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibungen aus diesen Vermögenswerten sind den Herstellungskosten des Umsatzes, den Vertriebskosten und den Verwaltungskosten zugeordnet. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten angesetzt und gem. IAS 38.108 einem jährlichen Impairment-Test auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unterzogen. Die Wertminderungen aus diesen Vermögenswerten sind unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die erwartete Nutzungsdauer sowie die Abschreibungsmethode werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und sämtliche Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, werden im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden diese Vermögenswerte genauso wie einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibung und etwaiger kumulierter Wertminderungen angesetzt. Die aus der Kapitalkonsolidierung abgeleiteten Geschäfts- oder Firmenwerte werden entsprechend IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben. Bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwerte werden einmal jährlich und darüber hinaus bei Vorliegen von Anzeichen für Wertminderungen auf den wirtschaftlichen Nutzen und auf Wertminderungen überprüft (Impairment-Test) und im Falle einer eingetretenen Wertminderung auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Die Bewertung des beweglichen Sachanlagevermögens erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten. Die Abschreibungen aus diesen Vermögenswerten sind den Herstellungskosten des Umsatzes, den Vertriebskosten und den Verwaltungskosten zugeordnet. Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen sowie Zinsen auf Fremdkapital werden als laufender Aufwand erfasst. Das Sachanlagevermögen wird linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben, sofern nicht durch Änderungen in dem erwarteten künftigen Nutzenverlauf eine Anpassung der Methode geboten ist. Den planmäßigen Abschreibungen liegen konzerneinheitlich folgende Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Liegen bei der Bewertung des beweglichen Sachanlagevermögens Indizien für eine Wertminderung vor, wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Ergebnisse von Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden unter Anwendung der Equity-Methode gemäß IAS 28 einbezogen. Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden mit historischen Anschaffungskosten bilanziert und im Nachgang des Erwerbs entstehende Änderungen des Konzernanteils am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens angepasst sowie um Wertminderungen der einzelnen Anteile verringert. Entspricht oder übersteigt der Anteil an den Verlusten eines assoziierten Unternehmens den Wert des Beteiligungsbuchwertes dieses Unternehmens, werden keine Verlustanteile erfasst, es sei denn es bestehen entsprechende Verpflichtungen. Die in den Finanzanlagen ausgewiesenen Unternehmensanteile enthalten die wegen ihrer Unwesentlichkeit nicht konsolidierten Tochterunternehmen. Da die Finanzanlagen jedoch nicht zu Handelszwecken gehalten werden, werden künftige Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgsneutral erfasst. Die nicht an einem aktiven Markt gehandelten Ausleihungen werden als originäre Forderungen bei Zugang mit ihrem beizulegenden Zeitwert, der regelmäßig dem Nennwert der Forderung bzw. dem ausgereichten Kreditbetrag entspricht, bewertet. Unverzinsliche und niedrigverzinsliche langfristige Kredite und Forderungen werden zum Barwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Finanzinstrumente beruhen auf Verträgen, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Die Bilanzierung erfolgt bei üblichem Kauf oder Verkauf am Erfüllungstag, d.h. an dem Tag, an dem der Vermögenswert geliefert wird. IFRS 9 unterteilt finanzielle Vermögenswerte in folgende Kategorien:
Die Bewertungskategorien des IFRS 9 ersetzen die bisherigen Bewertungskategorien des IAS 39. Der Abgang von Finanzinstrumenten erfolgt grundsätzlich bei Zahlung oder — im Falle von Kundenforderungen — durch Verkauf. Vorräte sind solche Vermögenswerte, die zum Verkauf bestimmt sind (Fertige Erzeugnisse und Waren), sich noch in der Herstellung befinden (Unfertige Erzeugnisse) oder die im Zuge der Herstellung von Produkten verbraucht werden (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe). Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Nettoveräußerungs-werten. Die Herstellungskosten entsprechen den produktionsorientierten Vollkosten und werden auf Basis der normalen Kapazität ermittelt. Sie enthalten neben den direkt zuordenbaren Kosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich fertigungsbedingter Abschreibungen. Sofern sich am Abschlussstichtag niedrigere Nettoveräußerungswerte ergeben (Lower of cost or net realizable value), werden diese angesetzt. Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, wird die daraus resultierende Wertaufholung als Minderung des Materialaufwandes und somit in den Herstellungskosten des Umsatzes erfasst. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögenswerte werden bis auf derivative Finanzinstrumente mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Erforderliche Wertberichtigungen orientieren sich an Erfahrungen aus der Vergangenheit und aktuellen Erwartungen für die Zukunft, die fortlaufend auf ihre Aktualität zu überprüfen sind. Die Wertansätze von Forderungen werden grundsätzlich über ein Wertberichtigungskonto korrigiert. Ertragsteueransprüche werden mit ihrem Barwert angesetzt. Flüssige Mittel umfassen Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten; sie werden zu ihren Nominalwerten bzw. zu den jeweiligen Stichtagskursen in Euro umgerechnet. Aktive latente Steuern auf abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge werden insoweit aktiviert, als es wahrscheinlich ist, dass hierfür ein zu versteuerndes Ergebnis zukünftig verfügbar sein wird und es damit hinreichend sicher erscheint, dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Passive latente Steuern werden gebildet auf zukünftig noch zu versteuernde temporäre Differenzen. Der Berechnung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, sofern diese gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen. Die Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern aufgrund von Steuersatzänderungen werden ergebniswirksam ausgewiesen. Werden Gewinne und Verluste direkt im Eigenkapital erfasst, so gilt dies ebenfalls für die darauf abgegrenzten aktiven und passiven latenten Steuern. Die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern, die aus zeitlichen Unterschieden und Verlustvorträgen resultieren, unterliegt unternehmensindividuellen Prognosen, u. a. über die zukünftige Ertragssituation in der betreffenden Konzerngesellschaft. Als Zeitraum für diese Prognose werden üblicherweise die dem Geschäftsjahr folgenden 5 Jahre unterstellt. Die sonstigen Eigenkapitalposten beinhalten die erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen aus der Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen, aus der Bewertung von Derivaten im Zusammenhang mit Sicherungsgeschäften (Cashflow-Hedges) und von veräußerbaren Finanzinstrumenten sowie aus den im Geschäftsjahr erfassten versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aus Leistungen an Arbeitnehmer. Pensionsverpflichtungen beruhen auf leistungsorientierten Versorgungszusagen für Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenen-leistungen. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwert-verfahren (Projected-Unit-Credit-Method) für leistungsorientierte Altersversorgungspläne. Bei der Ermittlung der Rückstellungen werden aktuelle Kapitalmarktzinssätze, die am Stichtag aktuellen bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sowie auch künftige erwartete Steigerungen von Gehältern, Löhnen und Renten erfasst. Der Dienstzeitaufwand ist Bestandteil des Personalaufwandes, Zinsanteile der Zuführung werden im Zinsergebnis erfasst. Bei dem mit dem Barwert der leistungsorientierten Versorgungszusagen verrechneten Planvermögen handelt es sich um Rückdeckungsversicherungen sowie britische Pensionsfonds, die einen Teil der Ansprüche aus den Versorgungszusagen abdecken. Die Rückdeckungsversicherungen sind dem jeweils Berechtigten einzeln verpfändet, die Verrechnung mit dem Barwert der Verpflichtung erfolgt zum Zeitwert. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden, wie schon in den Vorjahren, außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung in das kumulierte sonstige Ergebnis im Eigenkapital unter Berücksichtigung latenter Steuern erfasst und sind damit direkt in der Konzernbilanz enthalten. Die im kumulierten sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen werden nicht mehr in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die bilanzierten Pensionsrückstellungen entsprechen dem Barwert der zum Bilanzstichtag erdienten Ansprüche (Defined benefit obligation). Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die zu den Beträgen berechtigten. Gemäß IAS 37 „Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen" werden die Rückstellungen gebildet, soweit eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Alle als kurzfristig ausgewiesenen Rückstellungen weisen eine Fälligkeit innerhalb eines Jahres auf. Alle langfristig ausgewiesenen Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Rückstellungen sind mit dem wahrscheinlichsten Erfüllungsbetrag anzusetzen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, bspw. aufgenommene Kredite, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, werden gemäß Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bilanz angesetzt. Umsatzerlöse aus der Lieferung von Waren werden gemäß IFRS 15 erfasst, wenn die maßgeblichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum der Waren verbunden sind, auf den Kunden übergegangen sind. Die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden und der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens aus dem Verkauf ist hinreichend wahrscheinlich. Umsatzerlöse werden nicht ausgewiesen, wenn wesentliche Risiken bezüglich des Erhalts der Gegenleistung oder einer möglichen Warenrückgabe bestehen. Umsätze aus Vermietungen werden linear über den Mietzeitraum erfasst. Umsätze aus Dienstleistungen werden in Höhe derjenigen Beträge realisiert, mit deren Erzielung aufgrund bestehender Verträge mit Dritten gerechnet werden kann. Die Realisierung erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung erbracht wurde. Die Umsätze werden grundsätzlich nach Abzug von Umsatzsteuern und anderen Steuern sowie nach Abzug von Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti oder Rabatten zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung ausgewiesen. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung in Höhe von 1,0 Millionen Euro (Vorjahr 0,6 Millionen Euro) werden als Aufwand erfasst. Mietzahlungen aus operate Leasingverhältnissen werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eher dem zeitlichen Nutzenverlauf für den Leasingnehmer. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge werden dem operativen Ergebnis zugerechnet und periodengerecht erfasst. Zinsen werden nach der Effektivzinsmethode periodengerecht erfasst. Ertragsteuern werden gemäß IAS 12 nach der Verbindlichkeitenmethode bilanziert. Als Ertragsteuern werden die steuerlichen Aufwendungen und Erstattungen erfasst, die vom Einkommen und vom Ertrag abhängig sind. Laufende Steuern werden für die geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zum Zeitpunkt ihrer Verursachung erfasst. Einzelne zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte, Veräußerungsgruppen (Disposal Groups) und nichtfortgeführte Aktivitäten (Discontinued Operations): Ein einzelner langfristiger Vermögenswert wird als zur Veräußerung vorgesehen eingestuft, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Der Konzern weist Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als Veräußerungsgruppe aus, wenn diese als Gruppe in einer Transaktion verkauft oder auf andere Weise abgegeben werden sollen und insgesamt die in IFRS 5 „Non-current Assets held for Sale and Discontinued Operations" definierten Kriterien erfüllen. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppe werden in der Bilanz gesondert in den Zeilen „Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" und „Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" ausgewiesen. Die Aufwendungen und Umsätze einer Veräußerungsgruppe sind bis zur Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten enthalten, es sei denn, die Veräußerungsgruppe qualifiziert sich für die Berichterstattung als eine „Nicht fortgeführte Aktivität" (Discontinued Operation). Der Konzern weist die Ergebnisse einer Veräußerungsgruppe, die die Voraussetzungen für eine sogenannte Komponente des Konzerns (Component of the Group) erfüllt, als nicht fortgeführte Aktivitäten aus, wenn diese einen wesentlichen Geschäftszweig repräsentiert oder sämtliche Aktivitäten einer geografischen Region beinhaltet. Ergebnisse aus nicht fortgeführten Aktivitäten werden in der Periode berücksichtigt, in der sie anfallen, und gesondert in der Gewinn- und Verlustrechnung als „Nicht fortgeführte Aktivitäten (nach Steuern)" ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung der Vorperiode wird entsprechend angepasst, indem die Ergebnisse der Komponente des Konzerns in den nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen werden. In der Kapitalflussrechnung werden die Cashflows der nicht fortgeführten Aktivitäten getrennt von den Cashflows der fortgeführten Aktivitäten dargestellt und der Ausweis der Vorperiode wird entsprechend angepasst. Bei erstmaliger Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden langfristige Vermögenswerte zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, eine planmäßige Abschreibung wird nicht mehrvorgenommen. Eine Veräußerungsgruppe wird zunächst nach den für sie einschlägigen IFRS-Standards bewertet und danach wird der sich daraus ergebende Buchwert der Gruppe dem Nettozeitwert gegenübergestellt, um den niedrigeren anzusetzenden Wert zu bestimmen. Wertminderungen aufgrund der erstmaligen Einstufung als zur Veräußerung gehalten werden ebenso wie spätere Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen bis zur Höhe des kumulierten Wertminderungsaufwands in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wesentliche Ermessensentscheidungen und SchätzungenDie Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den IFRS verlangt Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf den Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen haben. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung von Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, der Wertminderung von Geschäfts- und Firmenwerten, der Verkäuflichkeit unserer Produkte, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuereffekte. Zu den Rückstellungen verweisen wir auf die Erläuterungen zur Bilanz unter den Textziffern 10 und 11. KapitalmanagementDer Turbon Konzern verfolgt grundsätzlich das Ziel, eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erwirtschaften. Als Steuerungsgröße dient künftig als vorrangiges Ziel das Ergebnis vor (EBT). Nebenbedingungen sind der Umsatz, als Voraussetzung zur Ergebniserzielung und bilanziell die Höhe und die Länge der Kapitalbindung im Verhältnis zu den durch die Kapitalbindung, als Investition in langfristige und kurzfristige Vermögensbestandteile definiert, erzielbaren Gewinne. Erläuterungen zur Konzern-Bilanz(1) Anlagevermögen Entwicklung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2017scroll
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Entwicklung für die Zeit vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2018scroll
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Immaterielle Vermögenswerte Für Geschäfts- oder Firmenwerte wurden Wertminderungsprüfungen auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten vorgenommen. Dies erfolgte durch Vergleich der Nutzungswerte mit den Buchwerten. Im Rahmen dieser Tests wurde die Werthaltigkeit der Firmenwerte nachgewiesen. Soweit möglich sind Beteiligungen zu zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zusammengefasst. Unter Laser Cartridge Europe wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr erstmalig die zahlungsmittelgenerienden Einheiten EAG (Embatex GmbH) und EBP (EBP AG) zu der zahlungsmittelgenerienden Einheit Laser Cartridge Europe zusammengefasst. Dies erfolgte vor dem Hintergrund der Zusammenlegung der europäischen Vertriebsaktivitäten in diesem Bereich unter der Turbon Products GmbH, Feldkirchen/Österreich. Berolina fasst die im Servicebereich (MPS) tätigen Gesellschaften der Berolina Gruppe zusammen. In der zahlungsmittelgenerierenden Einheit TCT sind die Beteiligungen im Bereich Kabelkonfektionierung enthalten. Die im Geschäftsjahr 2018 neu hinzugekommene zahlungsmittelgenerierende Einheit TET umfasst die Unternehmen aus dem Segment Electric, die sich schwerpunktmäßig mit der Entwicklung und Herstellung von Hard- und Software im Bereich elektronischer Baugruppen und Geräten befassen. Den Wertminderungstests lagen nachfolgende Parameter zugrunde: scroll
Die jeweiligen erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden durch Nutzungswertberechnungen auf Grundlage von Zahlungsstromprognosen aus von der Geschäftsführung bewilligten Finanzbudgets für den Zeitraum von fünf Jahren unter Zugrundelegung einer jährlichen Wachstumsrate von 0% - 3% bestimmt. Diese beruhen auf Annahmen konzerninterner Einschätzungen über künftige Verkaufspreise und -mengen, Konjunkturzyklen und Wechselkurse. Die angenommenen Wachstumsraten im Terminal Value übersteigen jeweils nicht die erwarteten Wachstumsraten der Detailplanungszeiträume. Die Geschäftsleitung ist der Ansicht, dass keine vernünftigerweise denkbare Veränderung der Grundannahmen, auf denen die Bestimmung der erzielbaren Beträge basiert, dazu führen würde, dass die kumulierten Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten deren kumulierte erzielbare Beträge übersteigen. Die Firmenwerte in Höhe von 4,2 Millionen Euro (Vorjahr 4,7 Millionen Euro) teilen sich wie folgt auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf: scroll
Im Vorjahreswert war weiterhin die inzwischen verkaufte zahlungsmittelgenerierende Einheit USA mit einem Wert in Höhe von 2,2 Mio. Euro enthalten. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgte bereits im Rahmen der Erstellung des Halbjahresabschlusses eine Abwertung des Firmenwertes USA in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Dies erfolgte vor dem Hintergrund der Ergebnisverfehlungen im ersten Quartal 2018 und der daraufhin revidierten zukünftigen Ergebniserwartungen. Der Wertminderungsaufwand wurde unter dem Ergebnis aufgegebener Geschäftsbereiche erfasst und betraf das Segment Printing. Der restliche Firmenwert USA in Höhe von 0,6 Millionen Euro ist bei der Entkonsolidierung der amerikanischen Tochtergesellschaften abgegangen. Am 31. Dezember 2018 betrug der Wert der immateriellen Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer unter Berücksichtigung von 2,2 Millionen Euro aufgelaufener Abschreibungen 2,6 Millionen Euro (Vorjahr 8,0 Millionen Euro). Bei den immateriellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Kundenstämme, Lizenzen und Markenrechte. Der verbleibende Amortisationszeitraum der immateriellen Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer beträgt bis zu 6 Jahre. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie Mit Wirkung zum 1. September 2018 wurde die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie (Objekt in Meerbusch) verkauft. Das Objekt wurde bis zum Verkauf zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert und linear abgeschrieben. Die Mieteinnahmen aus der Netto-Kaltmiete dieser Investition betrugen bis zum 31. August 2018 0,4 Millionen Euro (Vorjahr 0,7 Millionen Euro). Neben den Abschreibungen in Höhe von 0,3 Millionen Euro (Vorjahr 0,3 Millionen Euro) (Nutzungsdauer 50 Jahre) betrugen die diesem Objekt direkt zurechenbaren Aufwendungen für Instandhaltung sowie Grundbesitzabgaben im Geschäftsjahr 2018 0,1 Millionen Euro (Vorjahr 0,1 Millionen Euro). (2) Vorräte scroll
Auf das Vorratsvermögen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr Anpassungen auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert in Höhe von 0,9 Millionen Euro (Vorjahr 1,9 Millionen Euro) vorgenommen. Die Anpassungen entfielen dabei in Höhe von 0,8 Millionen Euro auf Vorräte im Bereich Laser Cartridge (Vorjahr 1,8 Millionen Euro). (3) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Am 31. Dezember 2018 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,7 Millionen Euro (Vorjahr 3,1 Millionen Euro) im Rahmen einer Factoringvereinbarung finanziert. Die Wertberichtigungen entwickelten sich wie folgt: scroll
Überfällige, nicht wertberichtigte Forderungen bestehen zum Abschlussstichtag in folgender Höhe: scroll
Der Großteil der überfälligen Forderungen wurde jeweils in den ersten 3 Monaten des neuen Geschäftsjahres ausgeglichen. (4) Ausleihungen an verbundene Unternehmen Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus einem Darlehen in Höhe von 3,1 Millionen Euro, das aufgrund des Ausscheidens der amerikanischen Tochtergesellschaften aus dem Konsolidierungskreis erstmalig im Konzern auszuweisen ist. Dieses Darlehen wird vereinbarungsgemäß in monatlichen Raten zu jeweils 0,1 Millionen USD getilgt. (5) Sonstige Vermögenswerte Zusammensetzung der sonstigen Vermögenswerte: scroll
Die Ansprüche aus Steuern beinhalten überwiegend Forderungen aus Umsatzsteuer. Die oben aufgeführte Position „Abgrenzungsposten" beinhaltet die Abgrenzung aus Dienstleistungs- bzw. Wartungsverträgen, Versicherungen und Mieten. Von den sonstigen Vermögenswerten haben 22 Tausend Euro (Vorjahr 85 Tausend Euro) eine Fristigkeit von mehr als 12 Monaten. Überfällige, nicht wertberichtigte sonstige Vermögenswerte bestehen zum Abschlussstichtag in folgender Höhe: scroll
(6) Ertragsteueransprüche Die Ansprüche aus Ertragsteuern resultieren im Wesentlichen aus Überzahlungen gegenüber dem sich errechnenden Aufwand sowie aus einbehaltenen Kapitalertragsteuern. (7) Flüssige Mittel Unter den flüssigen Mitteln sind kurzfristige, frei verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestände ausgewiesen. (8) Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte Zum 31. Dezember 2018 sind neben einer Immobilie der Turbon Thailand Co. Ltd., Samutprakarn/Thailand, (1,8 Millionen Euro) auch die Vermögenswerte der CPL Connector Productions GmbH, Nordheim, (0,3 Millionen Euro) zur Veräußerung vorgesehen. Aufgrund der Reduzierung der Aktivitäten in Thailand wurde in 2018 entschieden Immobilien in Thailand zu verkaufen. Die in 2018 begonnenen Verhandlungen mit dem Käufer wurden mit dem Verkauf im ersten Quartal 2019 abgeschlossen. Die Immobilien sind dem Segment Holding und Sonstige zugeordnet. Die Veräußerung der Anteile an der CPL Connector Productions GmbH, Nordheim, die dem Segment Electric zugeordnet waren, steht im Zusammenhang mit der im vierten Quartal 2018 eingeleiteten Neustrukturierung der CPL Beteiligung. Im Zuge dieser Umstrukturierung hält die Turbon Cabling Technologies GmbH, Hattingen, jetzt 70 % der Anteile an der CPL-neu. Die restlichen Anteile hält die CPL-alt. Die ursprünglich von der TCT gehaltenen 51% Anteile an der CPL-alt wurden im ersten Quartal 2019 an den Miteigentümer der Gesellschaft zurück veräußert. (9) Eigenkapital Das Grundkapital der Turbon AG beträgt 10,3 Millionen Euro (Vorjahr 10,3 Millionen Euro) und ist in 3.294.903 (Vorjahr 3.294.903) auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Kapitalrücklage stammt fast ausschließlich aus dem Agio der in 1991 durchgeführten Kapitalerhöhung. Die Veränderung der Kapitalrücklage im abgelaufenen Geschäftsjahr resultiert aus der Einbringung eines Aktienpakets durch die HBT Holdings GmbH, Hattingen, im Zusammenhang mit der Erwerb der Anteile an der SE-TEC GmbH, Lostau. Die einzelnen Bestandteile des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2017 und 2018 ergeben sich aus der Eigenkapitalveränderungsrechnung auf Seite 28/ 29 dieses Konzernabschlusses. (10) Rückstellungen für Pensionen a) Beitragsorientierte Pläne Für Mitarbeiter von Konzerngesellschaften in Deutschland, Österreich, Großbritannien und Rumänien bestehen beitragsorientierte Pläne im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber in Höhe des jeweils gültigen Beitragssatzes (0,00 % - 10,25 %) einzuzahlen hat (Arbeitgeberanteil). Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 wurde in der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung ein Betrag in Höhe von 0,3 Millionen Euro (Vorjahr 1,0 Millionen Euro) als Aufwand erfasst. b) Leistungsorientierte Pläne Die unmittelbaren und mittelbaren Verpflichtungen umfassen solche aus bereits laufenden Pensionen und Anwartschaften für zukünftig zu zahlende Pensionen und Altersruhegelder. Die betriebliche Altersversorgung erfolgt im Konzern auch leistungsorientiert. Die entsprechenden Aufwendungen sind sofern nicht unmittelbar mit dem Eigenkapital verrechnet - in den Kosten der Funktionsbereiche enthalten. Die Aufzinsung der in den Vorjahren erworbenen Versorgungsansprüche und die Erträge aus Vermögensanlagen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Nicht realisierte versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus der Neubewertung der Pensionsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung latenter Steuern im kumulierten sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Die Pensionsverpflichtungen für die leistungsorientierten Altersversorgungspläne werden gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) nach der Projected-Unit-Credit-Method berechnet. In Deutschland liegen der Kalkulation die Heubeck'schen Richttafeln 2018 G (Vorjahr Heubeck'schen Richttafeln 2005 G) zugrunde. In Österreich dienen die AVÖ 2018-P (Vorjahr AVÖ 2008-P) und die Generationentafel für Arbeitgeber/Angestellte als Grundlage für die Berechnung und in Großbritannien die Sterbetafel S2PA. Die zu erwartenden Versorgungsleistungen werden über die gesamte Beschäftigungsdauer der Mitarbeiter verteilt. Die Bewertung erfolgt unter folgenden Annahmen: scroll
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Die Intervalle resultieren aus den in den unterschiedlichen Ländern verwendeten Parametern. Diese Parameter gelten auch im Folgejahr für die Berechnung der Kosten für die im Berichtsjahr erworbenen Versorgungsansprüche, der Aufzinsung der in den Vorjahren erworbenen Versorgungsansprüche und der erwarteten Erträge aus den Vermögensanlagen. Lohn-/Gehaltstrends sowie Fluktuation wurden mit 0,0 % angesetzt, da es sich bei den pensionsberechtigten Personen fast ausschließlich um nicht aktive Anwärter sowie Rentner handelt. Die Anwartschaftsbarwerte der Versorgungsverpflichtungen und die Marktwerte des Fondsvermögens haben sich in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 wie folgt entwickelt: scroll
Der versicherungsmathematische Gewinn (-) /Verlust (+) in Höhe von minus 0,4 Millionen Euro (Vorjahr plus 0,1 Millionen Euro) resultiert in Höhe von minus 0,3 Millionen Euro (Vorjahr plus 0,1 Millionen Euro) aus der Änderung finanzieller Annahmen und in Höhe von minus 0,1 Millionen Euro (Vorjahr 0 Millionen Euro) aus der Änderung demographischer Annahmen. Das Planvermögen hat sich in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 wie folgt entwickelt: scroll
Der nicht angesetzte Überschuss des Planvermögens über die Verpflichtung hat sich wie folgt entwickelt: scroll
Das Planvermögen setzt sich zur Abdeckung der Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern der englischen Tochtergesellschaft aus überwiegend festverzinslichen Wertpapieren zusammen (8,8 Millionen Euro, Vorjahr 9,5 Millionen Euro). Der Gesamtaufwand der Versorgungszusagen setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die im Eigenkapital erfasste Rücklage für versicherungs-mathematische Gewinne oder Verluste veränderte sich vor Berücksichtigung latenter Steuern im Berichtsjahr um minus 48 Tausend Euro (Vorjahr 154 Tausend Euro). Die Pensionsrückstellung leitet sich wie folgt ab: scroll
Vorsorgepläne und Verpflichtungen werden in regelmäßigen Abständen bewertet. Für alle bedeutenden Einrichtungen werden jährlich versicherungsmathematische Bewertungen durchgeführt. Die Annahmen über die künftige Sterblichkeit beruhen auf veröffentlichten Statistiken und Sterbetafeln. Die folgenden derzeitigen Lebenserwartungen liegen den Werten der leistungsorientierten Verpflichtung zum Abschlussstichtag zugrunde. scroll
Für das kommende Geschäftsjahr erwartet der Konzern, in die leistungsorientierten Pläne einen Beitrag in Höhe von 0,1 Millionen Euro (Vorjahr 0,1 Millionen Euro) zu leisten. IAS 19 verlangt Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf die leistungsorientierte Verpflichtung zeigen: scroll
Die Annahmen zur Sensitivitätsanalyse basieren auf historisch abgeleiteten bzw. als realisitisch betrachteten Szenarien. Die vorstehende Sensitivitätsanalyse dürfte jedoch nicht repräsentativ für die tatsächliche Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung sein, da es unwahrscheinlich ist, dass Abweichungen von den getroffenen Annahmen isoliert voneinander auftreten, da die Annahmen teilweise zueinander in Beziehung stehen. (11) Übrige Rückstellungen Die Entwicklung der übrigen Rückstellungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Die marktorientierten Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Produkte anfallen, sowie Rückstellungen für Boni und Rabatte. Die Verpflichtungen aus dem Personalbereich betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Abfindungen und Urlaubsrückstellungen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Rechts- und Beratungskosten sowie Rückstellungen für Abschlussprüfung. Die als kurzfristig eingestuften Rückstellungen werden voraussichtlich innerhalb des nachfolgenden Geschäftsjahres in Anspruch genommen. (12) Finanzverbindlichkeiten Die unter den Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Darlehen enthalten die für die Immobilie Hattingen sowie weiterer zur Working Capital Finanzierung aufgenommenen Kredite. Im Vorjahr bestand für eine in 2018 zurückgezahlte Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 4,0 Millionen Euro eine Buchgrundschuld auf das Objekt Meerbusch. Die Zinsen für Bankdarlehen und andere Finanzverbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, belaufen sich im Geschäftsjahr 2018 auf 0,4 Millionen Euro (Vorjahr 0,7 Millionen Euro). (13) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen Weitere Ausführungen zu den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen und Unternehmen erfolgen unter dem Punkt „Beziehungen zu verbundenen/nahestehenden Unternehmen und Personen" im Abschnitt „Sonstige Angaben". (14) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten scroll
Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungIm Geschäftsjahr 2018 wurde im Rahmen der Neuausrichtung des Turbon-Konzerns der Verkauf bzw. die Einstellung der Geschäftstätigkeit aller zum Geschäftsbereich USA-Geschäft gehörenden Gesellschaften eingeleitet und abgeschlossen. Die amerikanischen Tochtergesellschaften Turbon International Inc., Cherry Hill (NJ)/USA, Turbon America Inc., Cherry Hill (NJ)/USA, und Turbon USA Inc., Cherry Hill (NJ)/USA, wurden zum 31. August 2018 veräußert und der Geschäftsbetrieb der Agoura Hills Group Inc., Calabasas (CA)/USA (ehemals International Laser Group Inc., Cherry Hill (NJ)/USA), wurde zum 30. April 2018 eingestellt. Aus diesem Grund wurde der Geschäftsbereich USA-Geschäft als nicht fortgeführter Geschäftsbereich im Sinne des IFRS 5 klassifiziert, sodass die Aufwendungen, Erträge und Cashflows aus diesem Geschäftsbereich als Erträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen gesondert ausgewiesen wurden. Mit Wirkung zum 31. August 2018 erfolgte die Entkonsolidierung der dem Geschäftsbereich USA-Geschäft zugehörigen veräußerten Tochtergesellschaften. Somit werden in der aktuellen Berichtsperiode bis zum Abgang des USA-Geschäfts alle Aufwendungen und Erträge separat in der Gewinn- und Verlustrechnung und alle Cashflows separat in der Kapital-nussrechnung ausgewiesen und der Vorperiodenausweis entsprechend angepasst. Da nach der Veräußerung weiterhin von den fortzuführenden Geschäftsbereichen Verkäufe und Leistungen an den aufgegebenen Geschäftsbereich getätigt werden, sind die vor der Veräußerung erzielten Erlöse aus Verkäufen und Leistungen bei den fortzuführenden Geschäftsbereichen enthalten. Aufgrund der Bilanzierung aufgegebener Geschäftsbereiche nach IFRS 5.34 erfolgte eine Anpassung der Vorjahreszahlen der Gewinn- und Verlustrechnung, wie im Folgenden dargestellt. Die entsprechenden Detailinformationen und Anhangangaben wurden ebenfalls angepasst. scroll
Die Änderungen nach IFRS 5 resultieren aus der Veräußerung der amerikanischen Tochtergesellschaften Turbon International Inc., Cherry Hill (NJ)/USA,Turbon America Inc., Cherry Hill (NJ)/USA und Turbon USA Inc., Cherry Hill (NJ)/USA. Segmentberichterstattung Die Segmentberichterstattung wurde im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der Neuausrichtung der Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe angepasst. Die Unterteilung erfolgte in die Segmente Turbon Printing, Turbon Electric sowie Holding und Sonstige. Das Segment Turbon Printing umfasst neben der Entwicklung, der Produktion sowie dem Vertrieb von schriftbildenden Druckerzubehör auch Dienstleistungen im Bereich der sogenannten Managed Print Services sowie die Herstellung und den Vertrieb von bedruckten und unbedruckten Papierrollen für Kassensysteme und Bankautomaten. Das Segment Turbon Electric fasst alle Aktivitäten zusammen, die die Entwicklung und Herstellung von elektrischen und elektronischen Baugruppen sowie Geräten betreffen. Das ergänzende Segment Holding und Sonstige fasst alle Aktivitäten der Holding sowie die Aktivitäten (z. B. Vermietung), die nicht den Segmenten Turbon Printing und Turbon Electric zugeordnet werden können, zusammen. Die Vorjahresangaben wurden entsprechend angepasst. scroll
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Informationen über geografische Gebiete scroll
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Der Außenumsatz Europa beinhaltet 30,0 Millionen Euro (Vorjahr 26,9 Millionen Euro) Außenumsatz in Deutschland. In den langfristigen Vermögenswerten Europa sind langfristige Vermögenswerte von Gesellschaften mit Sitz in Deutschland in Höhe von 12,4 Millionen Euro (Vorjahr 17,8 Millionen Euro) enthalten. Die Zuordnung der Außenumsätze zu den einzelnen geografischen Gebieten erfolgt nach der Maßgabe der Entstehung des Umsatzes. Die Zuordnung der langfristigen Vermögenswerte erfolgt nach dem jeweiligen Sitz der Gesellschaft. Die angewandten Rechnungslegungsmethoden sind für alle Segmente identisch. Die in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen langfristigen Vermögenswerte enthalten die immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie. Innenumsätze erfolgten unverändert zu Konditionen, wie sie unter fremden Dritten üblich sind. (15) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen mit 53,1 Millionen Euro (Vorjahr 69,0 Millionen Euro) auf das Segment Turbon Printing sowie mit 11,6 Millionen Euro (Vorjahr 3,0 Millionen Euro) auf das Segment Turbon Electric. Im Segment Holding & Sonstige wurden 0,6 Millionen Euro (Vorjahr 0,8 Millionen Euro) erlöst. (16) Herstellungskosten des Umsatzes In den Herstellungskosten des Umsatzes sind folgende Aufwendungen enthalten: scroll
Die sonstigen Aufwendungen enthalten planmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,4 Millionen Euro (Vorjahr 1,5 Millionen Euro). Weiterhin sind in den Herstellungskosten des Umsatzes insgesamt Einmalaufwendungen für Personalabbau sowie Forderungs- und Vorratsabschreibungen im Zuge der Restrukturierung in Höhe von 1,1 Millionen Euro enthalten. (17) Vertriebskosten und Allgemeine Verwaltungskosten Zu den allgemeinen Verwaltungskosten zählen alle Aufwendungen des abgelaufenen Geschäftsjahres, die mit Verwaltungsleistungen im Zusammenhang stehen. Dazu zählen u.a. Kosten des Verwaltungspersonals, Prüfungskosten, Kosten der Verwaltungsgebäude sowie sonstige Kosten, die nicht zu den Vertriebskosten zählen. Zu den Vertriebskosten zählen alle Aufwendungen des abgelaufenen Geschäftsjahres, die mit dem Verkauf, der Lagerhaltung oder dem Transport verkaufsfähiger Produkte im Zusammenhang stehen. Dazu zählen u. a. Personalkosten, Frachtkosten, Messe- und Reisekosten sowie Verpackungskosten. Die Vertriebskosten sanken um 0,8 Millionen Euro auf 8,7 Millionen Euro (Vorjahr 9,5 Millionen Euro). Darin enthalten sind planmäßige Abschreibungen in Höhe von 0,6 Millionen Euro (Vorjahr 0,6 Millionen Euro). Die in den Vertriebskosten enthaltenen Einmalaufwendungen im Zuge der Restrukturierung betrugen 0,1 Millionen Euro. Die allgemeinen Verwaltungskosten lagen bei 6,3 Millionen Euro (Vorjahr 6,3 Millionen Euro). Darin enthalten sind planmäßige Abschreibungen in Höhe von 1,0 Millionen Euro (Vorjahr 0,9 Millionen Euro). Die in den allgemeinen Verwaltungskosten enthaltenen Einmalaufwendungen im Zuge der Restrukturierung betrugen 0,3 Millionen Euro. Für 2019 erwarten wir eine Reduktion bei beiden Aufwandspositionen. Aufgrund von Kündigungsfristen, Abfindungszahlungen u.ä. ergeben sich zwischen den Zeitpunkten der Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen und den tatsächlichen Auswirkungen im Zahlenwerk nennenswerte zeitliche Verschiebungen. (18) Gewinn- oder Verlustanteil von assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden Diese Position beinhaltet die anteiligen Ergebnisse der BTW Beteiligungs GmbH (BTW), Feldkirchen/Österreich, und der Emstar Iberia S.L., Barcelona/Spanien. Die Beteiligungen an der TAM Solutions Inc., Cherry Hill (NJ)/USA, und der Internet of Printing B.V., Zeewolde/Niederlande, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr abgegangen. Die Turbon AG ist unmittelbar mit 49,8% am Kapital der BTW beteiligt. Die zusammenfassenden Finanzinformationen stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Beteiligung an der TAM Solutions Inc., besteht zum 31. Dezember 2018 nicht mehr. Die zusammenfassenden Finanzinformationen stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Turbon AG ist mittelbar über die Turbon Products GmbH (ehem. EMBATEX GmbH) mit 50% am Kapital der Emstar Iberia S.L. beteiligt. Die zusammenfassenden Finanzinformationen stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Beteiligung an der Internet of Printing B.V. besteht zum 31. Dezember 2018 nicht mehr. Auf die Angabe der zusammenfassenden Finanzinformationen wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet. (19) Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen Die saldierten sonstigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen betrugen in 2018 minus 3,0 Millionen Euro und in 2017 plus 2,6 Millionen Euro. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Einmalaufwendungen in Höhe von 0,8 Millionen Euro sowie aus diversen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Produktionsequipment sowie auf eine Minderheitsbeteiligung (zusammengefasst als sogenannte Special Situations) in Höhe von 2,3 Millionen Euro zusammen. Im Vorjahr waren in der Position sonstige betriebliche Erträge Einmalerträge aus der Fair Value Bewertung des im Dezember 2017 durch die IPS erworbenen Geschäftsbetriebes der Interactive Printer Solutions-Sparte von NCR Corporation in Höhe von 3,8 Millionen Euro enthalten. Der Saldo aus Währungsgewinnen und -verlusten beträgt (-0,1 Millionen Euro, Vorjahr -0,5 Millionen Euro). (20) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Als Ertragsteuern werden die in den einzelnen Ländern erfassten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen bzw. deren Veränderungen ausgewiesen. Die Ertragsteuern (Aufwand = -, Ertrag = +) einschließlich der latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Zuordnung der latenten Steuerabgrenzungen: scroll
Die latenten Steuern resultieren aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen Steuerbilanzen und den Wertansätzen nach IFRS. Latente Steuerforderungen und latente Steuerverbindlichkeiten werden saldiert, wenn sie gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und die Voraussetzungen nach IAS 12.71 erfüllen. Die steuerlichen Verlustvorträge bestanden zum 31.12.2018 im Wesentlichen bei der Turbon Products GmbH, Feldkirchen/ Österreich. Latente Steuern auf Verlustvorträge wurden nur insoweit aktiviert, als damit gerechnet wird, dass diese genutzt werden können. Als Zeitraum für diese Prognose werden üblicherweise die dem Geschäftsjahr folgenden 5 Jahre unterstellt. Aus Unternehmenserwerben ergaben sich weder latente Steueransprüche noch latente Steuerverbindlichkeiten. Die Verlustvorträge betreffen nationale Ertragsteuern und entwickelten sich wie folgt: scroll
Die nicht angesetzten Verlustvorträge verfallen nicht vor dem Ablauf von 5 Jahren. Die Überleitung vom rechnerischen zum tatsächlichen Steueraufwand zeigt die folgende Tabelle: scroll
Das rechnerische Steuerergebnis wird anhand des durchschnittlichen inländischen Steuersatzes von 32,9% (Vorjahr 32,9%) gemäß dem deutschen Steuerrecht ermittelt. Der durchschnittliche ausländische Steuersatz beträgt 19,0% (Vorjahr 24,4%). Die Veränderung des ausländischen Steuersatzes resultiert aus der als Folge der Veräußerung Nichtmehreinbeziehung der amerikanischen Tochtergesellschaften in die Berechnung. (21) Ergebnis aufgegebener Geschäftsbereiche Das Ergebnis aufgegebener Geschäftsbereiche umfasst alle Erträge und Aufwendungen aus dem laufenden Geschäftsjahr der zum 31. August 2018 veräußerten amerikanischen Tochtergesellschaften Turbon International Inc., Cherry Hill (NJ)/USA, Turbon America Inc., Cherry Hill (NJ)/USA, und Turbon USA Inc., Cherry Hill (NJ)/USA. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Zusammensetzung des Ergebnisses aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen: scroll
(22) Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie der fortgeführten Geschäftsbereiche in Höhe von minus 1,76 Euro (Vorjahr 0,39 Euro) ist aus dem Konzernergebnis, das den Aktionären der Turbon AG zuzurechnen ist (minus 5,8 Millionen Euro; Vorjahr 1,3 Millionen Euro) bezogen auf die Zahl der durchschnittlich ausgegebenen Aktien (3.294.903; Vorjahr 3.294.903) ermittelt. Wie im Vorjahr entspricht das unverwässerte Ergebnis je Aktie dem verwässerten Ergebnis je Aktie. Sämtliche ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt. Das der Berechnung zugrunde gelegte Konzernergebnis ermittelt sich aus dem auf die Aktionäre der Turbon AG entfallenden Konzernergebnis in Höhe von minus 7,4 Millionen Euro (Vorjahr minus 3,7 Millionen Euro) wobei der Verlust aus den aufgegebenen Geschäftsbereiche in Höhe von minus 1,6 Millionen Euro (Vorjahr minus 5,0 Millionen Euro) bei der Berechnung nicht berücksichtigt wird. Das Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert) des aufgegebenen Geschäftsbereichs beträgt minus 0,49 Euro (Vorjahr minus 1,51 Euro). (23) Sonstige Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Der Personalaufwand teilt sich wie folgt auf: scroll
Im Jahresdurchschnitt ergaben sich im Konzern die folgenden Mitarbeiterzahlen: scroll
Im Jahresdurchschnitt waren im aufgegebenen Geschäftsbereich 51 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr 132). Sonstige AngabenBerichterstattung zu Finanzinstrumenten Finanzinstrumente werden unterschieden in originäre und derivative Finanzinstrumente. Wie oben schon beschrieben erfolgt die Bilanzierung und Bewertung der Finanzinstrumente nach IFRS 9 nach folgenden Bewertungskategorien:
Originäre Finanzinstrumente Die geschätzten Marktwerte der originären Finanzinstrumente stellen nicht notwendigerweise die Werte dar, die das Unternehmen bei einer tatsächlichen Transaktion unter aktuellen Marktbedingungen realisieren würde. Marktübliche Käufe und Verkäufe werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Auf der Aktivseite werden die Finanzanlagen, Forderungen, sonstige Vermögenswerte (ohne Abgrenzungsposten) und flüssige Mittel den originären Finanzinstrumenten zugerechnet. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, sofern dieser verlässlich bestimmbar ist. Alle übrigen finanziellen Vermögenswerte werden mit fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Die originären Finanzinstrumente umfassen auf der Passivseite im Wesentlichen die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten. Die festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten werden mit ihren Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Bei variabel verzinsten Verbindlichkeiten entsprechen die Buchwerte annähernd ihren Marktwerten, da die Zinssätze auf variablen Zinssätzen basieren, die sich an den Marktzinssätzen orientieren. Der Bestand an originären Finanzinstrumenten wird in der Bilanz ausgewiesen, die Höhe der finanziellen Vermögenswerte entspricht dem maximalen Ausfallrisiko. Bei den finanziellen Vermögenswerten werden Risiken durch Wertberichtigungen erfasst, soweit solche Risiken erkennbar sind. Die beizulegenden Zeitwerte ergeben sich aus den Börsenkursen oder werden mit anerkannten Bewertungsmethoden ermittelt. Finanzielle Vermögenswerte werden nach IFRS 9 ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Derivative Finanzinstrumente Die derivativen Finanzinstrumente umfassen Devisentermingeschäfte. Die Marktwerte ergeben sich aus Bewertungsmodellen, deren wesentliche Inputfaktoren auf beobachtbare Marktdaten zurückzuführen sind bzw. aus entsprechenden Quotierungen von Kreditinstituten am Bilanzstichtag. Das Nominalvolumen entspricht der Summe aller den Geschäften zugrunde liegenden Kauf- und Verkaufsbeträge. In der Turbon AG sind Devisentermingeschäfte mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten abgeschlossen. Hedge Accounting gemäß IAS 39 (bis 31.12.2017) bzw. IFRS 9 (ab 1.1.2018) wird angewendet bei Währungsderivaten zur Sicherung zukünftiger Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie bei Zinsderivaten mit dem Ziel, Volatilitäten in der Gewinn- und Verlustrechnung zu mindern. Fair Value Hedges dienen zur Absicherung gegen das Risiko von Marktwertschwankungen. Zum Stichtag 31.12.2018 und 31.12.2017 erfolgte im Turbon Konzern kein Fair Value Hedge Accounting. Gleiches gilt für Net Investment Hedge Accounting zur Sicherung der Netto-Aktiva ausländischer Beteiligungen. Cash-Flow Hedges dienen der Absicherung gegen Risiken aus variablen Zahlungsströmen. Zur Begrenzung des Währungsrisikos werden Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos werden Zinssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Da die Sicherungsbeziehungen Cash-Flow Hedge Accounting angewendet. Zum Stichtag 31.12.2018 erfolgte im Turbon Konzern kein Cash-Flow Hedge Accounting. Die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten lassen sich in Bewertungskategorien mit den folgenden Buchwerten untergliedern: scroll
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Kassakäufe / -verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich am Handelstag bilanziert. Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 stellen sich wie folgt dar: scroll
Risiken aus Finanzinstrumenten Als international tätiges Unternehmen ist der Turbon Konzern bei seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Kredit-, Liquiditäts - und Marktrisiken ausgesetzt. Marktrisiken resultieren insbesondere aus Marktpreisen und Währungskursen. Diese Risiken werden durch ein systematisches Risikomanagement begrenzt. Auch die Konzernunternehmen unterliegen einem strikten Risikomanagement. Interne Richtlinien geben einen eng mit dem Vorstand gesteckten Handlungsrahmen, Verantwortlichkeiten und Kontrollen verbindlich vor. Zur Absicherung von Währungsrisiken aus dem operativen Geschäft sowie von Risiken aus Finanzierungsvorgängen werden fallweise derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Ausführliche Angaben zu Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, sowie zu den Zielen und Prozessen des Risikomanagements enthält das Kapitel „Risiko- und Chancenbericht" im Konzernlagebericht. Kreditrisiken In unserem Vertriebsgeschäft sind wir Kreditrisiken ausgesetzt, weil Kunden möglicherweise ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Wir begrenzen dieses Risiko durch regelmäßige Bonitätsanalysen unseres Kundenportfolios auf der Grundlage einer Forderungsmanagement-Richtlinie. Diese beinhaltet, dass alle Kundenforderungen über 20 Tsd. Euro nach Möglichkeit über eine Warenkreditversicherung abgesichert beziehungsweise andere Sicherheiten vorhanden sein müssen. Über Warenkreditversicherungen ist ein großer Teil der Forderungen abgesichert. Es kann jedoch in Einzelfällen dazu kommen, dass Limite nicht für eine vollumfängliche Absicherung von Kundenbeziehungen ausreichen. Es werden dann strenge, vergangenheitsbezogene Erfahrungswerte mit den betroffenen Kunden herangezogen, um das Ausfallrisiko zu minimieren. Darüber hinaus können im Rahmen einer Factoringvereinbarung Forderungsverkäufe bis zu einer vereinbarten Linie erfolgen, für die dann der Factor das Ausfallrisiko zu 100 % trägt. Überfällige Forderungen werden gegebenenfalls im Rahmen der Einzelwertberichtigung einer Wertminderung unterzogen. Das maximale Ausfallrisiko ist durch den Buchwert begrenzt. Bei derivativen Finanzinstrumenten ist der Turbon Konzern einem Kreditrisiko ausgesetzt, das durch die Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarung seitens seiner Vertragspartner entsteht. Dieses Risiko wird dadurch minimiert, dass Geschäfte nur mit Kreditinstituten erstklassiger Bonität abgeschlossen werden. Liquiditätsrisiken Ein Liquiditätsrisiko besteht, wenn die Liquiditätsreserven nicht ausreichen, um unsere finanziellen Verpflichtungen fristgerecht zu erfüllen. Im Rahmen unseres Risiko-Mangements werden aktuelle Liquiditätsinformationen über den tatsächlichen Finanzstatus und über zu erwartende Zahlungsströme der einzelnen Beteiligungen zentral zur Verfügung gestellt und ausgewertet. Damit ist ein gruppenweiter Überblick über die Liquiditätssituation und -entwicklung stets auf aktuellem Stand. Aus den finanziellen Verbindlichkeiten resultieren in den nächsten Monaten und Jahren voraussichtlich die folgenden (nicht diskontierten) Zahlungen: scroll
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Teile der derzeitig bestehenden Finanzierung unterliegen sogenannten Covenants bezüglich Eigenkapital, Zinsdeckung und Verschuldungsgrad. In den Jahren 2017 und 2018 wurden diese Covenants nicht eingehalten. Wir stehen im engen Austausch mit den uns finanzierenden Banken und informieren diese regelmäßig im Detail über die geplanten und schon durchgeführten Restrukturierungsmaßnahmen sowie über unsere Maßnahmen zur Generierung liquider Mittel. Alle fälligen Kredite wurden in 2018 und im ersten Quartal 2019 pünktlich getilgt. Entsprechendes ist für die zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch zur Tilgung offenen 2,2 Millionen Euro mit der Commerzbank vereinbart. Die letzte Tilgungsrate ist hier Anfang August 2019 fällig. Die Finanzierung der Immobilie in Hattingen durch die Unicredit wurde in 2019 in ein 4,0 Millionen Euro (Stand 30. Juni 2019 nach planmäßiger Tilgung) Tilgungsdarlehen mit 10-jähriger Laufzeit überführt. Marktrisiken Der Turbon Konzern ist Marktrisiken im Wesentlichen aufgrund von Änderungen der Wechselkurse (Währungsrisiko) und der Zinsen (Zinsänderungsrisiko) ausgesetzt. Währungsrisiken Im Turbon Konzern erfolgen Einnahmen und Ausgaben auch in Fremdwährung. Auf Konzernebene werden im zentralen Währungsmanagement Netto-Positionen für die wichtigsten Währungen gebildet und gegebenenfalls über Devisentermingeschäfte mit externen Kontrahenten (Kreditinstituten) abgesichert. Da die jeweilige Sicherungsbeziehung als hochwirksam eingestuft wird, wird nach den Vorgaben des IFRS 9 ein Cash-Flow Hedge bilanziert. Die darauf entfallenden beizulegenden Zeitwerte, die sich aus der Bewertung zu Marktpreisen ergeben, sind in der folgenden Tabelle dargestellt und unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst worden. Die abgesicherten Zahlungsströme treten in den nächsten 12 Monaten ein. Zum Stichtag 31.12.2018 wurde kein Devisentermingeschäft bilanziert. scroll
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Der Ausweis der beizulegenden Zeitwerte erfolgt in der Bilanz in den sonstigen Vermögenswerten bzw. sonstigen Verbindlichkeiten. Die Marktwerte ergeben sich aus Bewertungsmodellen, deren wesentliche Inputfaktoren auf beobachtbare Marktdaten zurückzuführen sind. Das kumulierte sonstige Ergebnis hat sich durch Veränderungen der beizulegenden Marktwerte von Derivaten, die als Cash-Flow Hedges designiert sind, in 2017 um einen Betrag von plus 51 Tausend Euro auf 0 Tausend Euro verändert (Vorjahr minus 51 Tausend Euro). Im Berichtsjahr sind von den zunächst als erfolgsneutral im kumulierten sonstigen Ergebnis erfassten Marktwertänderungen von Derivaten, die als Cash-Flow Hedges designiert waren, 2 Tausend Euro (Vorjahr 17 Tausend Euro) realisiert worden. Dieser Betrag entfällt vollständig auf als Umsatzerlöse designierte Sicherungsbeziehungen. Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche die Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf das Ergebnis zeigen. Währungsrisiken im Sinne von IFRS 7 entstehen durch nicht auf Euro lautende Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen einer jeweils 10-prozentigen Änderung der Währungsrisikopositionen auf das Eigenkapital des Turbon Konzerns: scroll
Zinsänderungsrisiken Um Zinsänderungsrisiken zu reduzieren, schließt der Turbon Konzern Zinssicherungsgeschäfte ab. Zur Absicherung des Zinsrisikos aus bestehenden Bankdarlehen hat der Turbon Konzern Zinsswaps mit gleichlaufender Laufzeit abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert, der sich aus der Bewertung zu Marktpreisen ergibt, beträgt zum Bilanzstichtag 0 Millionen Euro (Vorjahr -0,2 Millionen Euro) und ist unter Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst worden, da die Swaps in das Hedge Accounting einbezogen wurden. Haftungsverhältnisse Garantieerklärungen wurden im Rahmen der Pensionsverpflichtungen für ehemalige Mitarbeiter der Tochtergesellschaft Keytec (GB) Ltd., Exeter (Devon)/Großbritannien, in Höhe von 1,7 Millionen Euro (Vorjahr 1,7 Millionen Euro) und für Leasingverpftichtungen der ehemaligen Beteiligung TAM Solutions Inc., Cherry Hill (NJ)/USA, in Höhe von 2,6 Millionen Euro (Vorjahr 3,4 Millionen Euro) abgegeben. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen durch das jeweilige Unternehmen können nach unseren Erkenntnissen in allen Fällen erfüllt werden, mit einer Inanspruchnahme ist daher nicht zu rechnen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die künftigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen (inklusive Anpassung IFRS 5) aus Miet-, Pacht- und Leasingzahlungen haben bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit der Operate-Leasing-Verträge folgende Fälligkeit: scroll
Im Wesentlichen handelt es sich bei den abgeschlossenen Operate-Leasing-Verträgen um Mietverträge für Gebäude. Im Zusammenhang mit dem Mietvertrag für das Gebäude in Hattingen wurde der Turbon AG ein Ankaufsrecht eingeräumt. Im Geschäftsjahr 2018 sind Miet-, Pacht- und Leasingzahlungen für fortgeführte Geschäftsbereiche in Höhe von 1,5 Millionen Euro (Vorjahr 1,3 Millionen Euro) als Aufwand erfasst worden. Die künftigen finanziellen Verpflichtungen aus Zahlungen in den Pensionsfonds der AXMINSTER (Pensions) Ltd. werden im Abstand von drei Jahren neu verhandelt. Für die Geschäftsjahre 2017 - 2019 erfolgt keine Zahlung in den Pensionsfonds. Kapitalflussrechnung Die nach der indirekten Methode aufgestellte Kapitalfluss-rechnung ist auf Seite 30/ 31 dargestellt. Diese Darstellung umfasst sowohl für das aktuelle Geschäftsjahr als auch für das vorherige Geschäftsjahr die Veränderungen die den fortgeführten Geschäftsbereichen und die Veränderungen die den aufgegebenen Geschäftsbereichen zuzuordnen sind. Es wird unterschieden zwischen Veränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit. Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit lag im Geschäftsjahr 2018 bei 0,4 Millionen Euro (Vorjahr 5,0 Millionen Euro). Davon entfallen 3,9 Millionen Euro auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche (Vorjahr 0,6 Millionen Euro). Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit lag bei plus 7,0 Millionen Euro (Vorjahr minus 4,1 Millionen Euro). Davon sind minus 0,1 Millionen Euro den aufgegebenen Geschäftsbereichen zuzuordnen (Vorjahr minus 0,1 Millionen Euro). Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit zeigte einen Mittelabfluss von 9,1 Millionen Euro (Vorjahr minus 0,4 Millionen Euro). Davon entfallen minus 1,0 Millionen Euro auf die aufgegebenen Geschäftsbereiche (Vorjahr minus 0,7 Millionen Euro). Der Finanzmittelfond am Ende der Periode lag bei 1,7 Millionen Euro (Vorjahr 3,4 Millionen Euro). Der Finanzmittelfonds der aufgegebenen Geschäftsbereiche betrug am Ende der Periode 0 Euro (Vorjahr 0,1 Millionen Euro). Der Finanzmittelfonds besteht aus Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbeständen. scroll
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Beziehungen zu verbundenen/nahestehenden Unternehmen und Personen Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der Turbon AG und ihren in den Konzernabschluss einbezogen Tochterunternehmen, die verbundenen bzw. nahestehende Personen und Unternehmen sind, wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangangabe nicht erläutert. Der Turbon Konzern unterhielt folgende Geschäftsbeziehungen zu verbundenen/nahestehenden Unternehmen und Personen aus in der Vergangenheit abgeschlossenen Liefer- und Leistungsbeziehungen: scroll
Die erbrachten Lieferungen und Leistungen an nahestehende Unternehmen entfielen im Wesentlichen die Lieferungen von Turbon Romania S.R.L., Oltenita/Rumänien, an Turbon USA Inc., Cherry Hill (NJ)/USA, ab dem Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile von der Turbon AG an die HBT Holdings GmbH. Die erhaltenden Lieferungen und Leistungen von nahestehenden Unternehmen entfielen im Wesentlichen auf geleistete Mietzahlungen für die Immobilie in Feldkirchen/Österreich, Zinsen auf Darlehen und durch die HBT Holdings GmbH, Hattingen, durch ihren Mitarbeiter Herrn Vogel für Turbon erbrachte Beratungsleistungen. Seit dem 1. Mai 2018 ist Herr Vogel direkt bei einer Tochtergesellschaft der Turbon AG, Hattingen, beschäftigt. Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen resultieren aus den genannten erbrachten Lieferungen und Leistungen an nahestehende Unternehmen sowie aus einer Ausleihung an die Embatex Iberia. Seit August 2013 besteht ein Darlehen gegenüber der in 2018 von der HBT Holdings GmbH, Hattingen, erworbenen Clarity Imaging Solutions Inc., Cherry Hill (NJ)/ USA. Weiterhin wurden alle entsprechend der Vereinbarung im Kaufvertrag bei den an die HBT Holdings GmbH, Hattingen, verkaufen US-Gesellschaften gegenüber der Turbon AG, Hattingen, und deren Beteiligungen bestehenden Verbindlichkeiten, die nicht aus Lieferungen und Leistungen der Turbon Romania resultieren, in ein Darlehen umgewandelt. Der somit bestehende gesamte Darlehensbetrag wird seit Januar 2019 in monatlichen Raten in Höhe von 0,1 Millionen US-Dollar getilgt. Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen enthalten ein in US Dollar gewährtes Darlehen der HBT Holdings GmbH, Hattingen, an die Interactive Printer Solutions FZCO, Jebel Ali Free Zone/ Dubai/VAE, in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Weitere Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der HBT Holdings GmbH, Hattingen, bestanden zum Stichtag bei der berolina Schriftbild GmbH & Co. KG, Zossen, (0,6 Millionen Euro) und der Turbon AG, Hattingen, (0,4 Millionen Euro). Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen enthalten Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Herrn Brückmann-Turbon an die Turbon Thailand Co. Ltd., Samutprakarn/Thailand, (0,5 Millionen Euro) sowie weitere Darlehen von Mitgesellschaftern in drei Tochtergesellschaften. Dabei handelt es sich um ein Darlehen an die Interactive Printer Solutions FZCO, Jebel Ali Free Zone/Dubai/VAE, (ebenfalls in US Dollar) von Herrn Shankar Ganapathi, welches zum Stichtag 0,6 Millionen Euro betrug, ein Darlehen an die KP Electrics s.r.o., Znojmo/Tschechien, von Herrn Franz Pfeiffer, welches zum Stichtag noch 0,4 Millionen Euro betrug und ein Darlehen an die SE-TEC GmbH, Lostau, von Herrn Olaf Segler in Höhe von 0,1 Millionen Euro. Weiterhin entfallen 0,75 Millionen Euro auf eine mit dem Verkäufer Herrn Olaf Segler abgeschlossenen Earn-Out-Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Erwerb der Beteiligung an der Turbon Electric Technologies GmbH, Möser. Die Earn-Out-Vereinbarung ist neben der Barkomponente und den Aktien der Turbon AG, Hattingen, Bestandteil des Kaufpreises. Die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu Bedingungen wie unter fremden Dritten. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands Die Gesamtbezüge des Vorstands in Höhe von 0,7 Millionen Euro (Vorjahr 0,7 Millionen Euro) teilen sich für das Berichtsjahr wie folgt auf die einzelnen Vorstandsmitglieder auf: scroll
Ein Teil der gewährten Zuwendungen (Festvergütung und Nebenleistung) von Herrn McCouaig wird von den in 2018 an die HBT Holdings GmbH, Hattingen, veräußerten Unternehmen in den USA getragen. Dieser Teil ist in den oben angegebenen Beträgen nicht enthalten. Die einjährige variable Vergütung ist grundsätzlich für den Vorstand unbegrenzt. Unter Anwendung der Kriterien der Bonusvereinbarungen wird für das Geschäftsjahr 2018 kein Bonus an die Vorstandsmitglieder gezahlt. Sämtliche Zahlungen an den Vorstand sind kurzfristig fällig. Im Jahr 2018 sind die Vergütungen wie folgt zugeflossen: scroll
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Ein Teil der Vergütung (Festvergütung und Nebenleistung) von Herrn McCouaig wird von den in 2018 an die HBT Holdings GmbH, Hattingen, veräußerten Unternehmen in den USA getragen. Dieser Teil ist in den oben angegebenen Beträgen nicht enthalten. Die laufenden Zahlungen an zwei ehemalige aus dem Unternehmen ausgeschiedene Vorstandsmitglieder betrugen im Jahr 2018 insgesamt 0,1 Millionen Euro (Vorjahr 0,1 Millionen Euro). Die Pensionsrückstellungen für ehemalige und aktive Vorstände betrugen am 31. Dezember 2018 3,6 Millionen Euro (Vorjahr 3,7 Millionen Euro). Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 18 der Satzung geregelt. Die Mitglieder erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen, zu denen auch die Mehrwertsteuer gehört, eine jährliche Vergütung von 6.136 Euro. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieser Vergütung. Die Gesellschaft schließt für die Mitglieder des Aufsichtsrats eine angemessene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sogenannte Directors and Officers-Versicherung) ab. Die insoweit anfallenden Versicherungsbeträge übernimmt die Gesellschaft. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats in Höhe von 45 Tausend Euro (Vorjahr 45 Tausend Euro) teilen sich für das Berichtsjahr wie folgt auf: scroll
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Erklärung zum Corporate Governance Kodex Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Turbon AG zugänglich gemacht worden. Meldungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr.8 AktG i.V. m. § 33 Abs. 1 WpHG Im Geschäftsjahr 2018 wurden der Gesellschaft folgende Stimmrechtsmitteilungen übermittelt. Herr Olaf Segler, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.3.2018 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Turbon AG, Hattingen, Deutschland, am 19.3.2018 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,03 % (das entspricht 100.000 Stimmrechten) betragen hat. Stimmrechtsmitteilungen aus den Vorjahren, mit denen der Gesellschaft Über- oder Unterschreitungen der Meldeschwellen mitgeteilt wurden, lauten wie folgt: Die HBT Holdings GmbH, Hattingen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.06.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Turbon AG, Hattingen, Deutschland, am 11.06.2014 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 73,88 % (das entspricht 2.434.380 Stimmrechten) betragen hat. Herr Holger Brückmann-Turbon, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.06.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Turbon AG, Hattingen, Deutschland am 11.06.2014 die Schwelle von 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 74,76 % (das entspricht 2.463.380 Stimmrechten) betragen hat. 67,93 % der Stimmrechte (das entspricht 2.238.380 Stimmrechten) sind Herrn Brückmann-Turbon gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr.1 WpHG zuzurechnen. 67,05 % der zugerechneten Stimmrechte werden über die HBT Holdings GmbH als kontrolliertem Unternehmen gehalten. Honorare des Abschlussprüfers Für die im Geschäftsjahr erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Jahres- und Konzernabschlusses, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden: scroll
Nachtragsbericht Die im vierten Quartal 2018 eingeleitete Neustrukturierung der CPL Beteiligung wurde im April 2019 abgeschlossen. Im Zuge dieser Umstrukturierung hat die neu gegründete CPL Handelsgesellschaft mbH, Hattingen, alle Kunden der CPL-alt erworben. An der CPL-neu hält die TCT 70% der Anteile. Die restlichen Anteile hält die CPL-alt. Die ursprünglich von der TCT gehaltenen 51% Anteile an der CPL-alt wurden im ersten Quartal 2019 an den Miteigentümer der Gesellschaft zum Kaufpreis von 1 Euro zurück veräußert. Zum Veräußerungszeitpunkt waren bei der Gesellschaft insgesamt Vermögenswerte in Höhe von 0,4 Millionen Euro sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 0,5 Millionen Euro angesetzt. Wie unter Punkt 8 bereits erläutert wurde der Verkauf einer Immobilie in Thailand im ersten Quartal 2019 abgeschlossen. Der Kaufpreis betrug umgerechnet 2,3 Millionen Euro. Ergebnisverwendung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust der Turbon AG des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 20,4 Millionen Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Konzernabschluss Die Turban AG ist ein Mutterunternehmen und stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis auf. Die HBT Holdings GmbH, Hattingen, stellt den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis auf, der elektronisch im Bundesanzeiger offengelegt wird. Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands Aufsichtsrat Sofern Mitglieder des Aufsichtsrats neben Kontrollfunktionen in der Turbon AG Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen bekleiden, sind diese nachstehend erwähnt (Stand 31.12.2018):
Vorstand
Der Abschluss wurde am 28. Juni 2019 vom Vorstand genehmigt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Nach Veröffentlichung kann der Abschluss nicht mehr geändert werden.
Hattingen, den 6. Mai 2019
Der Vorstand Holger Brückmann-Turbon Michael Pages Simon John McCouaig Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Turbon AG, Hattingen Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Turbon AG, Hattingen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) — bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalnussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Turbon AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die unter „Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüfer-verordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt “Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzern-Abschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert:
1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte Sachverhalt Im Konzernabschluss der Turbon AG werden unter dem Bilanzposten „Immaterielle Vermögenswerte" Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von TEUR 4.229 ausgewiesen, die 8,2 % der Konzernbilanzsumme ausmachen. Die Turbon AG führt mindestens einmal jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen einen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) zur Prüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte durch. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte erfordert wesentliche Schätzungen der gesetzlichen Vertreter über künftige Umsatzentwicklungen und Ergebnismargen und daraus resultierende Zahlungsmittelüberschüsse sowie Annahmen zur Festlegung der verwendeten Diskontierungszinssätze und ist daher — auch vor dem Hintergrund der 2018 nicht erreichten Umsatz- und Ergebnisziele - mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Die jeweiligen erwarteten erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden durch Nutzungswertberechnungen auf Grundlage von Zahlungsstromprognosen aus vom Vorstand erstellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Finanzbudgets bestimmt. Diese beruhen auf Einschätzungen über künftige Verkaufspreise und -mengen, Konjunkturzyklen und Wechselkurse. Aufgrund der absoluten und relativen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte für den Konzernabschluss der Turbon AG und den mit der Bewertung verbundenen erheblichen Unsicherheiten liegt ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt vor. Die Angaben der Turbon AG zu den Geschäfts- oder Firmenwerten bzw. zum Werthaltigkeitstest sind in dem Abschnitt Konsolidierungskreis des Konzernanhangs enthalten. Prüferische Reaktion Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die angewandte Methode der Werthaltigkeitsüberprüfung und die Abgrenzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit den Erfordernissen des IAS 36 abgestimmt. Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten Kapitalkosten beurteilt. Die Angemessenheit der bei der Bewertung unterstellten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir unter anderem durch Abgleich mit den aktuellen Budgets aus der vom Vorstand erstellten sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation gewürdigt. Dabei haben wir auch anhand einer Analyse der Plan-Ist-Abweichungen in der Vergangenheit einschließlich des Jahres 2017 die Planungstreue der gesetzlichen Vertreter beurteilt und die daraus gewonnenen Erkenntnisse bei der Plausibilisierung der Planung berücksichtigt. Des Weiteren haben wir unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten die rechnerische Richtigkeit des Bewertungsmodells nachvollzogen. Durch Sensitivitätsanalysen haben wir die Auswirkung von realistisch erscheinenden Veränderungen der Annahmen zu Wachstumsraten und geplanten Ergebnissen analysiert. Die zur Festlegung der Diskontierungssätze herangezogenen Annahmen haben wir unter Hinzuziehung unserer Bewertungsspezialisten durch Abgleich mit markt- und branchenspezifischen Richtwerten und Ermittlungsmethoden auf Angemessenheit geprüft. Auch das Berechnungsschema zur Ermittlung der Diskontierungssätze haben unsere Bewertungsspezialisten unter Hinzuziehung der am Markt beobachtbaren Parameter einer Peer Group (vergleichbare Unternehmen) nachvollzogen. 2. Aufgabe des Geschäftsbereichs USA-Geschäft Sachverhalt Im Geschäftsjahr 2018 wurde im Rahmen der Neuausrichtung des Turbon-Konzerns der Verkauf bzw. die Einstellung der Geschäftstätigkeit aller zum Geschäftsbereich USA-Geschäft gehörenden Gesellschaften eingeleitet und abgeschlossen. Die amerikanischen Tochtergesellschaften Turbon International Inc., Cherry Hill (NJ)/USA,Turbon America Inc., Cherry Hill (NJ)/USA, und Turbon USA Inc., Cherry Hill (NJ)/USA, wurden zum 31. August 2018 veräußert und der Geschäftsbetrieb der Agoura Hills Group Inc., Calabasas (CA)/USA (ehemals International Laser Group Inc., Cherry Hill (NJ)/USA), wurde zum 30. April 2019 eingestellt. Aus diesem Grund wurde der Geschäftsbereich USA-Geschäft als aufgegebener Geschäftsbereich im Sinne des IFRS 5 klassifiziert, sodass die Aufwendungen, Erträge und Cashflows aus diesem Geschäftsbereich als Erträge aus aufgegebenen Geschäftsbereichen gesondert ausgewiesen wurden. Mit Wirkung zum 31. August 2018 erfolgte die Entkonsolidierung der dem Geschäftsbereich USA-Geschäft zugehörigen veräußerten Tochtergesellschaften. Die Bewertung der dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordneten und stillgelegten Vermögenswerte führte zu außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von TEUR 1.601. Das Ergebnis der Entkonsolidierung der veräußerten Tochtergesellschaften beläuft sich auf TEUR 0. Aufgrund der Komplexität und der wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Die Angaben zu dem aufgegebenen Geschäftsbereich sind im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" sowie im Abschnitt „21. Ergebnis aufgegebener Geschäftsbereiche" des Konzernanhangs enthalten. Prüferische Reaktion und Erkenntnisse Zur Würdigung der sachgerechten bilanziellen Behandlung der Aufgabe des Geschäftsbereichs USA-Geschäft haben wir uns im Rahmen unserer Prüfung unter anderem mit den Regelungen des zugrundeliegenden Verkaufsvertrags für die veräußerten Tochtergesellschaften auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang haben wir die Erfüllung der Voraussetzungen zur Klassifizierung als aufgegebener Geschäftsbereich im Sinne des IFRS 5, die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte des eingestellten Geschäftsbetriebs der Agoura Hills Group, Inc. sowie die Entkonsolidierung der dem Geschäftsbereich USA-Geschäft zugehörigen veräußerten Tochtergesellschaften nachvollzogen und beurteilt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass der Ausweis und die bilanzielle Abbildung der Veräußerung der Anteile an den zu dem Geschäftsbereich USA-Geschäft gehörenden Tochtergesellschaften und der Einstellung der Geschäftstätigkeit der Agoura Hills Group Inc., Calabasas (CA)/USA (ehemals International Laser Group Inc., Cherry Hill (NJ)/USA) nachvollziehbar dokumentiert und die erfassten Ergebniseffekte sachgerecht ermittelt wurden. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäss Artikel 10 EU-APRVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. August 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Dezember 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1991 als Konzernabschlussprüfer der Turbon AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dieter Barhold.
Essen, 8. Juli 2019 BDO AG gez. Fritz, Wirtschaftsprüfer gez. Barhold, Wirtschaftsprüfer |
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