United Internet AG

Montabaur

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Angepasster Gewinnverwendungsvorschlag

Seit der Einberufung der Hauptversammlung am 20. April 2020 hat sich die Zahl der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien verändert. Der Vorstand und der Aufsichtsrat passen daher den Gewinnverwendungsvorschlag bei unveränderter Ausschüttung von € 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie an und schlagen nunmehr vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2019 in Höhe von EUR 2.628.975.271,16 wie folgt zu verwenden:

scroll
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je für das abgela Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigter Stückaktie (insg. 187.230.863 dividendenberechtigte Stückaktien) ufene EUR 93.615.431,50
Einstellung in die andere Gewinnrücklage EUR 300.000.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 2.235.359.839,66

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 6.769.137 zum Tag der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

 

Montabaur, 19. Mai 2020

United Internet AG

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

ISIN DE 0005089031

WKN 508 903

Die ordentliche Hauptversammlung vom 20. Mai 2020 hat beschlossen, den im festgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2019 in Höhe von EUR 2.628.975.271,16 wie folgt zu verwenden:

scroll
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,50 je für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 dividendenberechtigter Stückaktie (insg. 187.230.863 dividendenberechtigte Stückaktien) EUR 93.615.431,50
Einstellung in die andere Gewinnrücklage EUR 300.000.000,00
Vortrag auf neue Rechnung EUR 2.235.359.839,66

Der Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt die 6.769.137 zum Tag der Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hautversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

 

Montabaur, 20. Mai 2020

United Internet AG

Der Vorstand