rdts Internet Aktiengesellschaft
Trier
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
| A. Anlagevermögen |
557.829,50 |
585.125,50 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II. Sachanlagen |
557.829,00 |
585.125,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.521.373,53 |
1.551.169,41 |
| I. Vorräte |
63.569,68 |
150.555,40 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
666.437,83 |
617.962,99 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
295.802,18 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
791.366,02 |
782.651,02 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
9.525,42 |
9.719,42 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva |
2.088.728,45
|
2.146.014,33 |
Passiva
|
|
31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
| A. Eigenkapital |
459.766,54 |
854.406,89 |
| I. gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II. Gewinnrücklagen |
97.657,87 |
95.624,78 |
| III. Gewinnvortrag |
165.487,11 |
621.260,31 |
| IV. Bilanzgewinn |
146.621,56 |
87.521,80 |
| B. Rückstellungen |
901.382,00 |
774.523,40 |
| C. Verbindlichkeiten |
705.325,91 |
496.030,04 |
| davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
705.325,91 |
136.927,02 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
359.103,02 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten |
6.390,00 |
4.060,00 |
| E. Passive latente Steuern |
15.864,00 |
16.994,00 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva |
2.088.728,45 |
2.146.014,33 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Größenklasse des Unternehmens (§ 267 HGB)
Die Gesellschaft weist zum Abschlusstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können,
wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zu den Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit (§265 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes
vom 25.05.2009 (BGBI I, S.1102) aufgestellt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§ 284 Abs. 2 HGB)
Der Jahresabschluss der rdts AG wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des AG-Gesetzes
zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um
lineare Abschreibungen bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 4 Jahren,
bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt
und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen.
Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 250,00 netto
wurde die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens über Euro 250,00 bis zu einem Wert
von EUR 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und die Poolabschreibung mit 20%
jährlich vorgenommen.
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken
durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko
wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 v. H. auf die Netto-Forderungen
ausreichend Rechnung getragen.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des Kassenbestandes und der Bankguthaben
angesetzt.
Die aktive Rechnungsabgrenzung wurde für entstandene Aufwendungen für das kommende
Wirtschaftsjahr gebildet.
Sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Summe der Rückdeckungsansprüche wurden aus der Versicherungsmitteilung der Provinzial
Rheinland Lebensversicherung AG, 40195 Düsseldorf vom Januar 2020 entnommen und dementsprechend
bewertet.
Die Ermittlung der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen erfolgt gemäß
§ 253 HGB. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbeträgen bilanziert.
Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten
zum höheren Tageswert bewertet. III. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
im wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
IV. Angaben zur Bilanz
Aktiva
Forderungen und Ausleihungen an den Vorstand
Gegenüber dem Vorstand bestanden am 31. Dezember 2019 Forderungen und Ausleihungen
in Höhe von 31.12.2019 € 4.366,10 Passiva Gemäß Gründungsurkunde vom 24.06.1999 beträgt das Grundkapital Euro 50.000,00. Eventualverbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 7, 251 HGB)
Zum Abschlussstichtag bestanden keine nicht in der Bilanz aufgeführten Haftungsverhältnisse.
Verbindlichkeiten an den Vorstand
Gegenüber dem Vorstand bestanden am 31. Dezember 2019 Verbindlichkeiten in Höhe von
| 31.12.2019 |
31.12.2018 |
| € 20.527,94 |
€ 15.732,16 |
Die Ergebnisverwendung wurde bei der Jahreshauptversammlung festgestellt.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Auf eine Darstellung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 326 Satz 2 HGB verzichtet.
V. Sonstige Angaben
Angabe der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB)
Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Geschäftsführung der rdts AG durch die beiden Vorstände:
Thomas Stiren, Trier Raphael Detemple, Trier
Die Vorstände sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Für die Angaben n. § 285 Nr. 9 a und b HGB wird die Befreiungsvorschrift zum Unterlassen
n. § 286 Abs. 4 HGB angewendet.
Im Geschäftsjahr 2019 bestand der Aufsichtsrataus folgenden Mitgliedern:
Bernhard Hügle, Trier (Vorsitzender) Oswald Hentges (Stellvertreter) Prof. Achim Schröder
Die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr beschäftigten Arbeitnehmer beträgt
10.
Trier, den 24.Februar 2021(Unterschrift Vorstand T. Stiren)
(Unterschrift Vorstand R. Detemple)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.02.2021 festgestellt.
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