Basler Aktiengesellschaft

Ahrensburg

Veröffentlichung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss der Basler AG, Ahrensburg, zum 31.12.2008 fehlerhaft ist:

Die Basler AG hat eine in 2005 fehlerhaft vorgenommene Einstufung eines Leasingverhältnisses über ein Verwaltungsgebäude nebst Lager fälschlich nicht korrigiert. Dadurch sind in der Konzernbilanz die Sachanlagen um wenigstens 9,7 Mio. € sowie die Finanzverbindlichkeiten zu niedrig ausgewiesen.

Dies verstößt gegen IAS 17.8, 13, 20 i. V. m. IAS 8.41ff. Danach war das Leasingverhältnis als Finanzierungsleasing einzustufen, weil die wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Leasingnehmer übertragen wurden. Dieser wesentliche Fehler aus einer früheren Berichtsperiode hätte im Konzernabschluss zum 31.12.2008 korrigiert werden müssen.

 

Ahrensburg, im März 2011

Basler AG

Der Vorstand