![]() Basler AGAhrensburgJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 Bericht über die Prüfung des
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| Kurzbezeichnung | vollständige Bezeichnung |
| AAB | Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften |
| AG | Aktiengesellschaft |
| BAB | Besondere Auftragsbedingungen der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
| Basler AG | Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg |
| Basler Asia | Basler Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur |
| Basler China | Basler Vision Technology (Beijing) Co., Ltd., China |
| Basler Inc. | Basler Inc., Exton/USA |
| Basler Taiwan | Basler Vision Technologies Taiwan Inc., Jhubei City/Taiwan |
| DCGK | Deutscher Corporate Governance Kodex |
| DRS | Deutscher Rechnungslegungs Standard |
| ESEF | European Single Electronic Format |
| ESEF-Konformität | Die Entsprechung der geprüften ESEF-Unterlagen in allen wesentlichen Belangen mit den Vorgaben des § 328 Abs. 1 Satz 4 HGB |
| ESEF-Unterlagen | Die für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des geprüften Abschlusses und des geprüften Lageberichts |
| EU-APrVO | Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission |
| HR | Handelsregister |
| IDW | Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf |
| ISA | International Standards on Auditing |
| KAM | Key Audit Matters (besonders wichtige Prüfungssachverhalte) |
| PS | Prüfungsstandard des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. |
Von der Hauptversammlung der
Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg
(im Folgenden auch "Basler AG" oder "Gesellschaft" genannt)
wurden wir am 26. Mai 2020 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2020 bis zum 31. Dezember 2020 gewählt.
Daraufhin beauftragte uns der Prüfungsausschuss der Gesellschaft, den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht, die für Zwecke der Offenlegung
erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im
Folgenden "ESEF-Unterlagen") sowie das Risikofrüherkennungssystem für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 nach den §§ 317 ff. HGB und der Verordnung
(EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über
spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem
Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission (im Folgenden
"EU-APrVO") zu prüfen.
Dieser Bericht ist ausschließlich an die Basler Aktiengesellschaft gerichtet.
Die Gesellschaft ist ein Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 319a Abs.
1 HGB und unterliegt somit ergänzend zu den deutschen handelsrechtlichen Regelungen
unmittelbar den Vorschriften der EU-APrVO.
Unser Prüfungsauftrag wurde entsprechend der bestehenden Auftragsvereinbarung ergänzt
bzw. der gesetzliche Umfang der Abschlussprüfung wurde erweitert. Entsprechende Erläuterungen
dazu befinden sich in Abschnitt "D.II. Auftragserweiterungen".
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind - auch im Verhältnis
zu Dritten - die Besonderen Auftragsbedingungen der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(BAB) sowie die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017 (AAB) maßgebend, die diesem Bericht als Anlage III beigefügt sind.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze für die Berichterstattung der Jahresabschluss der Basler AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Basler AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäfts- ergebnisses und die Lage der Basler AG so dargestellt ist, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwick- lung der Basler AG im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Ahrensburg, den 25. März 2021
Der Vorstand
| Dr. Dietmar Ley | Arndt Bake | Hardy Mehl | Alexander Temme |
| CEO | CMO | CFO/COO | CCO |
Wir haben zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der Basler Aktiengesellschaft,
Ahrensburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 in
den diesem Bericht als Anlage I (Jahresabschluss) und Anlage II (Lagebericht) beigefügten
Fassungen den am 25. März 2021 in Lübeck unterzeichneten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
wie folgt erteilt:
"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg
Wir haben den Jahresabschluss der Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg - bestehend
aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Basler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN"
genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen
Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO")
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS
FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen
sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen
erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir
keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss
und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei
der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert:
Im Jahresabschluss der Basler AG werden Vorräte in Höhe von EUR 15 Mio. (13 % der
Bilanzsumme) ausgewiesen. Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Beurteilung der Werthaltigkeit
und Realisierbarkeit von Vorräten verlangt eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen
der gesetzlichen Vertreter. Diese Ermessensentscheidungen betreffen insbesondere die
Schätzung zukünftiger Verkaufsmengen und Absatzpreise für die Bestimmung der beizulegenden
Werte und die Vornahme von Reichweitenabschlägen. Aufgrund des mit der Vorratsbewertung
verbundenen Grades an Schätzunsicherheit und der betragsmäßigen Höhe des Bilanzpostens
war die Bewertung des Vorratsvermögens für uns im Rahmen unserer Prüfung ein besonders
wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Basler AG zur Bewertung der Vorräte sind in dem Abschnitt "Bilanzierungs-
und Bewertungsgrundsätze und Grundlagen der Währungsumrechnung" auf der ersten Seite
des Anhangs enthalten.
Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter betreffend die Werthaltigkeit
und Realisierbarkeit der Vorräte überprüft. Dazu haben wir für die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie die Waren die im Einklang mit den Anforderungen zutreffende Anwendung
des Niederstwerttests geprüft, indem wir ausgehend vom Beschaffungsmarkt stichprobenartig
Eingangsrechnungen eingesehen haben und die sich daraus ergebenden Preise mit den
angesetzten Preisen verglichen haben. Für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse
haben wir die Kalkulation der zur Stichtagsbewertung herangezogenen Herstellungskosten
kritisch nachvollzogen und die im Einklang mit den Anforderungen zutreffende Anwendung
des Niederstwerttests überprüft. Dazu haben wir die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter
hinsichtlich zukünftiger Verkaufsmengen und -preise anhand von Erfahrungen aus der
Vergangenheit kritisch hinterfragt. Weiterhin haben wir überprüft, ob die Vorräte
unter Berücksichtigung ihrer Reichweiten angemessen wertberichtigt wurden. Zu diesem
Zweck haben wir die Reichweitenanalysen der gesetzlichen Vertreter plausibilisiert
und die im Berichtsjahr verwendeten Bewertungsabschläge mit den Abschlägen aus Vorjahren
verglichen und auf Plausibilität geprüft.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― |
auf die in Abschnitt 9 des Lageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung und den Corporate Governance Bericht, |
| ― |
die in Abschnitt 11 des Lageberichts enthaltene Nichtfinanzielle Erklärung. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht
auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil
noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen
zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses,
der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften
in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses
zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -
falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen.
Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche
Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die
Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren
und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte,
dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und
Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass
wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit
ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen
Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen
erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders
wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk,
es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe
des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt,
ob die in der beigefügten Datei [Bas-ler_JA20_ESEF.zip: 98dbab2c2523001ba135d 921b86646d5a836326fed132b8d56ef8e914f96f0
7f] enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses
und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben
des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen
wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften
erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben
enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei
enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1
HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im
voranstehenden "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS"
enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahres-abschluss und zum beigefügten Lagebericht
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir
keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie
zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen
Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für
Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten
nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist
im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen"
weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an
das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen
an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung
der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des
Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen
zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -
Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat
sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung
der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften
Jahresabschluss und geprüften Lagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen
beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen
als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die
Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― |
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt.
Wir wurden am 1. Juni 2020 vom Prüfungsausschuss beauftragt. Wir sind ununterbrochen
seit dem Geschäftsjahr 2002 als Abschlussprüfer der Basler Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht)
in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Ralf Wißmann."
Aus dem von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufgestellten Lagebericht
heben wir folgende Angaben hervor, die unseres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen
Lage der Gesellschaft sowie der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft mit ihren
wesentlichen Chancen und Risiken von besonderer Bedeutung sind:
| ― |
Nachdem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vorjahr bereits die schlechtesten seit der Finanzkrise 2008/09 waren und sich gegen Ende 2019 eine Erholung auf den Industriegütermärkten abzeichnete, wurde diese durch die eintretende Corona-Pandemie zu Beginn 2020 im Keim erstickt. Das wirtschaftliche Umfeld wurde in 2020 sehr stark durch die Folgen der Corona-Pandemie und durch die Eskalation im Handelskrieg zwischen den USA und China geprägt. Die Corona-Pandemie führte im März zu einer rasanten weltweiten Abkühlung der Nachfrage nach Investitionsgütern für das produzierende Gewerbe. |
| ― |
Aufgrund vielfältiger Maßnahmen hatte die Corona-Pandemie keine nennenswerten Auswirkungen auf die Mitarbeiterproduktivität. |
| ― |
Die Profitabilität lag u. a. aufgrund von coronabedingten Einsparungen sogar deutlich oberhalb der Erwartungen. |
| ― |
Der Umsatz 2020 konnte mit Erlösen in Höhe von EUR 116,8 Mio. gegenüber dem Vorjahr um EUR 13,1 Mio. gesteigert werden. Der Materialaufwand stieg gegenüber Vorjahr von EUR 36,8 Mio. auf EUR 47,2 Mio. Der überproportional hohe Anstieg der Materialkosten im Vergleich zum Umsatz resultiert im Wesentlichen aus der Übernahme des Lagerbestandes der Tochtergesellschaft Silicon Software. |
| ― |
Mit einem Vorsteuerergebnis von EUR 4,8 Mio. (Vorjahr EUR 3,7 Mio.) und einer Vorsteuermarge (Vorsteuerergebnis/ Umsatz) von 4,1 % (Vorjahr 3,9 %) konnte die Basler AG das Geschäftsjahr oberhalb der Erwartungen und mit Steigerung zum Vorjahr trotz sehr widriger Marktbedingungen abschließen. |
| ― |
Das Nachsteuerergebnis erhöhte sich von EUR 3,4 Mio. in 2019 auf EUR 3,9 Mio. in 2020 und entspricht einer Nachsteuerrendite von 3,3 %. |
| ― |
Die liquiden Mittel betrugen zum Geschäftsjahresende EUR 21,5 Mio. (Vorjahr EUR 16,1 Mio.). |
| ― |
Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,2 Mio. auf EUR 75,1 Mio. |
| ― |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Banken erhöhten sich um EUR 7,9 Mio. auf EUR 24,5 Mio. durch getätigte Abrufe aus KFW-Krediten. |
| ― |
Es besteht das Risiko, dass kurzfristig ein Marktwachstum aufgrund der makroökonomischen, geopolitischen und insbesondere der aktuellen Corona-Pandemie weiter ausbleibt. Mittel- und langfristig ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Computer Vision Markt, getrieben durch eine zunehmende Automatisierung und durch neue Anwendungsfelder, positiv entwickeln wird. |
| ― |
Die Wettbewerbsintensität auf dem Markt für Industriekameras erhöhte sich 2020 weiter. Die Wettbewerbslandschaft hat sich insbesondere durch Übernahmen und durch aggressiv investierende chinesische Wettbewerber aus der Videoüberwachungsbranche in den letzten Jahren verändert. Auch die Distributionslandschaft wird sukzessive Teil des Konsolidierungstrends. Regionale Distributoren werden durch überregional agierende Distributoren oder durch Hersteller übernommen. Basler hat gegenüber seinen Wettbewerbern aktuell einen Vorsprung bei Produktportfolio, Marktzugang und Markenbekanntheitsgrad. Basler strebt an, seine Marktposition relativ zum Wettbewerb weiter auszubauen und sich in der Position vom Kamerahersteller zum Vollsortimenter zu wandeln. |
| ― |
Nach zwei sehr schwachen Jahren in Folge geht die Basler AG von einer Stabilisierung des Marktes und einer sukzessiven strukturellen Erholung ab dem Ende der Corona-Pandemie aus. Aufgrund der hohen Unsicherheiten ist derzeit unklar, wann mit dieser zu rechnen ist. Für das kommende Geschäftsjahr wird aus diesem Grund vorerst von einer Stabilisierung mit leichten Besserungstendenzen ausgegangen. |
| ― |
Unter Berücksichtigung der im Lagebericht dargestellten Marktaussichten plant die Basler AG für das Geschäftsjahr 2021 mit Umsatzerlösen innerhalb eines Korridors von ca. EUR 130 Mio. bis EUR 150 Mio. Trotz der aktuellen Marktbedingungen räumt der Vorstand bis auf Weiteres profitablem Umsatzwachstum Priorität gegenüber einer isolierten Optimierung der Profitabilität ein, da die grundlegen Wachstumstrends des Computer Vision Marktes intakt sind. Die Basler AG plant mit einer Vorsteuerrendite innerhalb eines Korridors von 8 % bis 12 %. |
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt
der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In
allen wesentlichen Belangen stellt der Lagebericht die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Wir verweisen auf die im Bestätigungsvermerk (Wiedergabe in Abschnitt B.) im "VERMERK
ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" enthaltenen uneingeschränkten
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht.
Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen
den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
und - sofern einschlägig - den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.
Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in der Buchführung,
im Jahresabschluss und im Lagebericht in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß
abgebildet.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unserer Feststellung
grundsätzlich dazu geeignet, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten
Daten zu gewährleisten.
Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis
zum 31. Dezember 2020 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt. Er entspricht nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen
wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und - sofern einschlägig - den ergänzenden Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrags.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung
und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden
ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen.
Die für Kapitalgesellschaften geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften
sind in allen wesentlichen Belangen beachtet worden. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen
Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung und gibt
die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Der von uns geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum
31. Dezember 2020 ist diesem Bericht als Anlage II beigefügt. Nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der Lagebericht insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Bestätigungsvermerk
(der in Abschnitt B. wiedergegeben ist) im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
UND DES LAGEBERICHTS" unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Lageberichts.
Die gemäß § 312 AktG im Lagebericht wiedergegebene Erklärung stimmt mit dem von uns
geprüften Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht)
überein. Einwendungen gegen den Bericht des Vorstands waren nicht zu erheben. Über
unsere Prüfung haben wir gesondert berichtet.
Gegenstand unserer Abschlussprüfung waren die Buchführung und der nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellende Jahresabschluss - bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020, die für Zwecke der Offenlegung erstellten
elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts und das nach
§ 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Risikofrüherkennungssystem geprüft.
Nach § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB ist im Hinblick auf die Vorgaben nach §§ 289b bis 289e
HGB die Prüfung darauf zu beschränken, ob die nichtfinanzielle Erklärung vorgelegt
wurde. Nach § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289f Abs. 2
und 5 HGB darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.
Gemäß § 317 Abs. 4a HGB hat sich die Prüfung nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand
des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung
zugesichert werden kann.
Zur Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Jahresabschluss
und den Lagebericht verweisen wir auf unsere Berichterstattung im Bestätigungsvermerk
im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS", Abschnitt
"VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS
UND DEN LAGEBERICHT", der in Abschnitt B. wiedergegeben ist. Zur Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für die ESEF-Unterlagen verweisen wir
auf unsere Berichterstattung im Bestätigungsvermerk im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER
FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES JAHRESABSCHLUSSES
UND DES LAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3B HGB", Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen", der ebenfalls in Abschnitt
B. wiedergegeben ist. Ergänzend hierzu verweisen wir auf die Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter, entsprechend § 91 Abs. 2 AktG geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere
ein Überwachungssystem (Risikofrüherkennungssystem) einzurichten, damit den Fortbestand
der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
Gemäß § 318 HGB sind wir auch beauftragt worden, den von der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2020 aufzustellenden Konzernabschluss zu prüfen. Über diese Prüfung erstatten
wir einen gesonderten Bericht.
Gemäß § 313 AktG haben wir auch den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu
verbundenen Unternehmen geprüft. Unser Bericht über diese Prüfung datiert vom 25.
März 2021.
Entsprechend den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex hat uns der Prüfungsausschuss
beauftragt, die entsprechenden Vorgaben des DCGK bei der Durchführung der Abschlussprüfung
zu beachten. Dementsprechend haben wir im Auftragsbestätigungsschreiben an die Vorsitzende
des Prüfungsausschusses vereinbart, dass
| ― |
die Vorsitzende des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden, |
| ― |
der Aufsichtsrat über alle für seine Aufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich unterrichtet wird. |
Wir verweisen auch auf die Berichterstattung im Bestätigungsvermerk im "VERMERK ÜBER
DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" in den Abschnitten "GRUNDLAGE
FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE" und "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS".
Der Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. wiedergegeben. Nachfolgend geben wir
hierzu weitergehende Erläuterungen.
Grundlage unseres risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes ("verwendete Methode"
i. S. von Art. 11 Abs. 2 Buchst. g) EU-APrVO), der auch internationalen Prüfungsstandards
entspricht, ist die Erarbeitung einer Prüfungsstrategie. Die hierzu notwendige Risikobeurteilung
basiert auf der Einschätzung der Lage, der Geschäftsrisiken und des Umfeldes sowie
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gesellschaft. Darüber hinaus
berücksichtigen wir bei dieser Einschätzung unser Verständnis vom Prozess der Aufstellung
des Jahresabschlusses und von den Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die die gesetzlichen
Vertreter als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung
mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende
geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Bei unserer Beurteilung des Risikos wesentlicher falscher Angaben haben wir sowohl
Risiken auf Abschlussebene als auch Risiken auf Aussageebene identifiziert und beurteilt.
Darüber hinaus haben wir diese Risiken in Risikogruppen untergliedert, wobei wir bedeutsame
Risiken, die einer besonderen Berücksichtigung bei der Prüfung bedürfen, und Risiken,
bei denen aussagebezogene Prüfungshandlungen allein zur Gewinnung ausreichender Sicherheit
nicht ausreichen, hervorgehoben haben. Die bedeutsamen Risiken beinhalten aufgrund
berufsständischer Vorgaben auch das Risiko der Außerkraftsetzung von Kontrollmaßnahmen
durch das Management sowie die Umsatzrealisierung.
Entsprechend Art. 10 Abs. 2 Buchst. c) EU-APrVO haben wir auf Basis der zuvor beschriebenen
Risikobeurteilung und Klassifizierung zudem die "bedeutsamsten beurteilten Risiken
wesentlicher falscher Darstellungen" (d. h. die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte)
nach prüferischem Ermessen definiert. Diese besonders wichtigen Prüfungssachverhalte
(sog. Key Audit Matters - kurz: KAM) haben einer besonderen Befassung im Rahmen der
Auftragsdurchführung und einer gesonderten Berichterstattung unterlegen.
Entsprechend diesen Risikoabwägungen und unter Berücksichtigung der gesonderten Berichterstattungspflichten
haben wir die relevanten Prüffelder sowie Prüfungsschwerpunkte auf Abschluss bzw.
Aussageebene festgelegt und das Prüfprogramm entwickelt. In unserem Prüfprogramm wurden
Zeitpunkt, Art und Umfang der jeweiligen Prüfungshandlungen im Einzelnen festgelegt.
Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Aufbau- und
Kontrolltests, aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen
(sonstige aussagebezogene Prüfungshandlungen) für die ausgewählten Prüffelder. Dabei
wurden Wesentlichkeitsaspekte entsprechend der Darstellung in Abschnitt E.I.3. berücksichtigt.
Unseren Prüfungsprozess haben wir in Meilensteine unterteilt, die mit der Akquisitions-
und Auftragsannahme beginnen und sich bis zur Auftragsbeendigung und Archivierung
erstrecken. Wir verweisen insoweit auf die nachstehende grafische Darstellung der
Meilensteine.

Die dargestellten Meilensteine berücksichtigen die vom IDW festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Dementsprechend haben wir zunächst eine
Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
der Gesellschaft durchgeführt (Aufbauprüfung). Auf Basis der Erkenntnisse der Aufbauprüfung
hinsichtlich Ausgestaltung und Implementierung der rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollen haben wir die für die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben
sowie für die Auswahl von Art, Umfang und zeitlicher Einteilung der für die einzelnen
Prüfungsziele durchzuführenden Wirksamkeitsprüfungen - sofern relevant -, analytischen
Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen definiert. Zu allen relevanten Zeitpunkten
des Prüfungsprozesses erfolgte eine den Vorgaben entsprechende Kommunikation mit dem
jeweiligen Aufsichtsorgan. Wir verweisen hierzu auf die nachstehend gesonderte Berichterstattung.
Die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (KAMs) haben wir als Beschreibung der
bedeutsamsten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen zusammen mit unseren prüferischen
Reaktionen auf diese Risiken und ggf. die sich daraus ergebenden Prüfungsfeststellungen
("key observations") in den Bestätigungsvermerk ("VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
UND DES LAGEBERICHTS") aufgenommen.

Zusätzlich zu den von uns festgelegten Schwerpunkten haben wir bei der Durchführung
der Prüfung die folgenden vom Aufsichtsrat festgelegten Schwerpunkte beachtet:
| ― |
Bilanzierung der Anschaffungsnebenkosten der SAP Software |
| ― |
Darstellung der Prognose im Lagebericht |
Alle Prüfungshandlungen erfolgten jeweils mit einer Auswahl von bewusst oder repräsentativ
ausgewählten Elementen. Die Bestimmung der jeweiligen Auswahl erfolgte in Abhängigkeit
von unseren Erkenntnissen über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
sowie von Art und Umfang der Geschäftsvorfälle.
Bei allen Bilanzposten wurden aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt.
Wesentliche Änderungen in der Gewichtung von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen gegenüber
dem Vorjahr haben wir nicht vorgenommen.
An der Inventur der Vorräte haben wir beobachtend teilgenommen, um uns von der ordnungsgemäßen
Aufnahme zu überzeugen.
Im Rahmen der Einzelfallprüfungen haben wir Bestätigungen bzw. Mitteilungen und Auskünfte
Dritter eingeholt von:
| ― |
Kunden |
| ― |
Lieferanten |
sowie von für die Gesellschaft tätigen
| ― |
Kreditinstituten |
| ― |
Rechtsanwälten |
| ― |
Steuerberatern |
Im Rahmen unserer Prüfung des Lageberichts haben wir den Einklang des Lageberichts
mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Gesellschaft beurteilt. Dabei haben wir Prüfungshandlungen zu den
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht
durchgeführt. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise haben wir dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern
zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nachvollzogen und die sachgerechte Ableitung
der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen beurteilt.
Über unsere Risikoanalyse im Rahmen der Prüfungsplanung und über die Prüfung der
internen Kontrollen hinaus haben wir im Rahmen der Prüfung des nach § 91 Abs. 2 AktG
einzurichtenden Risikofrüherkennungssystems die wesentlichen betrieblichen Prozesse
und Funktionsbereiche daraufhin untersucht, ob die Gesellschaft durch organisatorische
Maßnahmen sichergestellt hat, dass bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erfasst
und entsprechende Informationen an die gesetzlichen Vertreter weitergeleitet werden,
sodass diese in geeigneter Weise zeitgerecht reagieren können.
Zu diesem Zweck haben wir die Dokumentation des Risikofrüherkennungssystems der Gesellschaft
durchgesehen bzw. die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Maßnahmen selbst
aufgenommen und dokumentiert sowie geprüft, ob alle wesentlichen Risiken bzw. Risikoarten
zutreffend erfasst, bewertet und angemessen kommuniziert werden.
Im Rahmen der Prüfung der ESEF-Unterlagen haben wir zunächst ein Verständnis von
den für die Prüfung der ESEF-Konformität relevanten internen Kontrollen erlangt. Anschließend
haben wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen beurteilt. Danach haben wir
beurteilt, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften
Abschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen.
Die Gesellschaft hat die Erstellung der ESEF-Unterlagen vollständig auf ein Dienstleistungsunternehmen
ausgelagert. Daher haben wir zusätzlich ein Verständnis erlangt, wie die Gesellschaft
die Dienstleistungen des Dienstleistungsunternehmens zur Erstellung der ESEF-Unterlagen
in Anspruch nimmt.
Zum Abschluss der Prüfung haben wir von den gesetzlichen Vertretern eine schriftliche
Erklärung eingeholt, in der diese mit Datum vom 25. März 2021 die Vollständigkeit
der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise sowie von Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht bestätigt hat. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft erteilten
alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise.
In der schriftlichen Erklärung erklärten die gesetzlichen Vertreter ferner, dass
sie uns gegenüber alle im Rahmen der Prüfung der ESEF-Unterlagen erforderlichen Aufklärungen
und Nachweise erbracht haben. Die gesetzlichen Vertreter erteilten alle von uns für
die Prüfung der ESEF-Unterlagen erbetenen Aufklärungen und Nachweise.
Die Festlegung der quantitativen Wesentlichkeitsgrenzen für die Planung und Durchführung
der Abschlussprüfung für den Abschluss als Ganzes (Jahresabschluss) erfolgte nach
unserem pflichtgemäßen Ermessen. Die Wesentlichkeit kann sich sowohl quantitativ in
einem Grenzwert als auch qualitativ in einer Eigenschaft ausdrücken, die jeweils geeignet
sind, das Entscheidungsverhalten der Rechnungslegungsadressaten zu beeinflussen.
Zur Festlegung der quantitativen Wesentlichkeitsgrenzen haben wir einen Prozentsatz
auf eine geeignete Bezugsgröße angewendet. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses
vor Steuern haben wir die Wesentlichkeit wie folgt festgelegt:
| Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes | TEUR 500 |
Bei der Festlegung der quantitativen Wesentlichkeitsgrenzen haben wir nach pflichtgemäßem
Ermessen auch qualitative Faktoren berücksichtigt:
| ― |
Größe des Unternehmens sowie |
| ― |
absolute Höhe der Bezugsgröße. |
Bei der Beurteilung der Frage, ob sich Feststellungen auf Prüfungsaussagen im Prüfungsbericht
und im Bestätigungsvermerk auswirken, haben wir als Abschlussprüfer zu entscheiden,
ob die nicht korrigierten falschen Angaben einzeln oder insgesamt für bestimmte Arten
von Geschäftsvorfällen, Kontensalden, Angaben im Anhang oder für den Abschluss als
Ganzes wesentlich sind. Bei dieser Würdigung sind auch die Effekte von nicht korrigierten
falschen Angaben aus Vorjahren zu berücksichtigen. Die vorzunehmende Beurteilung schließt
die Frage ein, ob die Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes überschritten wurde.
Die Entscheidung, ob nicht korrigierte falsche Angaben wesentlich sind, umfasst ferner
die Beurteilung der Umstände, unter denen die falschen Angaben aufgetreten sind. Die
Würdigung dieser Umstände kann uns als Abschlussprüfer dazu veranlassen, falsche Angaben
als wesentlich zu beurteilen, selbst wenn sie unterhalb der genannten Wesentlichkeitsgrenze
liegen.
Wir haben die Prüfung in den Monaten Dezember 2020 (Vorprüfung) und in den Monaten
Januar bis März 2021 bis zum 25. März 2021 durchgeführt. Nähere Informationen zum
geplanten Umfang und zeitlichen Ablauf der Prüfung beginnend mit dem Milestone 1 enthält
die nachfolgende Darstellung. Bei dieser haben wir der Übersichtlichkeit halber von
der Darstellung erforderlicher Vor- und Nachbefassungen oder revolvierender Tätigkeiten
abgesehen.

Zu den Schwerpunkten unserer Prüfung verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt
E.I.2. dieses Prüfungsberichts.
Im Folgenden berichten wir über die Kommunikation mit dem Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss
und dem Vorstand:
| Vorstand | Aufsichtsrat/ Prüfungsausschuss | |
| M1 | 11. November 2020 | 2. November 2020 |
| M2 | 11. November 2020 | 2. November 2020 |
| M3 | 11. November 2020 | 15. Dezember 2020 |
| M4 | 11. November 2020 | 15. Dezember 2020 |
| M5 | 1. März 2021 | 26. Februar 2021 |
| M6 | 25. März 2021 | 25. März 2021 |
Im Rahmen der Auftragsanbahnung haben wir dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herrn
Norbert Basler auf dessen Wunsch hin mit Schreiben vom 16. April 2020 unsere Unabhängigkeit
gemäß Art. 6 Abs. 2 Buchst. a) EU-APrVO erklärt.
Mit Schreiben vom 29. Mai 2020 an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses haben wir
die Beauftragung zur Durchführung der Prüfung bestätigt.
Im Auftaktgespräch mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses am 2. November 2020
haben wir nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. b) EU-APrVO und in Ergänzung unserer schriftlichen
Unabhängigkeitserklärung vom 16. April 2020 mögliche Gefahren für unsere Unabhängigkeit
sowie die von uns zur Verminderung dieser Gefahren angewandten Schutzmaßnahmen erörtert.
Darüber hinaus haben wir dem Aufsichtsorgan einen Überblick über den geplanten Umfang
und den geplanten zeitlichen Ablauf der Abschlussprüfung vermittelt und damit das
Aufsichtsorgan bei der Erfüllung seiner eigenen Verantwortung zur Aufsicht über den
Rechnungslegungsprozess unterstützt. Wir haben in diesem Gespräch für die Durchführung
der Abschlussprüfung notwendige Informationen über das Unternehmen und dessen Umfeld
erhalten.
Folgende bedeutsame Sachverhalte haben wir mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
kommuniziert:
| ― |
Form, Zeitpunkte und erwartete Themenbereiche der Kommunikation |
| ― |
den geplanten zeitlichen Ablauf der Abschlussprüfung und die identifizierten bedeutsamen Risiken |
| ― |
Beurteilung der Rechnungslegungspraxis |
| ― |
Festlegung der Wesentlichkeit |
| ― |
Identifizierung des besonders wichtigen Prüfungssachverhalts "Bewertung des Vorratsvermögens" |
| ― |
vom Aufsichtsrat festgelegte Prüfungsschwerpunkte |
Zum Abschluss unserer Prüfung haben wir mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
am 26. Februar 2021 telefonisch folgende Themen besprochen und sie zu folgenden Themen
befragt:
| ― |
Durchführung der Prüfung |
| ― |
Feststellungen bei der Prüfung |
| ― |
Voraussichtliches Ergebnis der Prüfung |
Am 25. März 2021 haben wir die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu Erkenntnissen
zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag befragt.
Gemäß § 171 Abs. 1 Satz 2 AktG haben wir als Abschlussprüfer an den Verhandlungen
des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss und den Lagebericht auf der Bilanzsitzung
am 25. März 2021 teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse unserer Prüfung
berichtet.
Mit dem Vorstand haben wir folgende Sachverhalte kommuniziert:
| ― |
Identifizierung des besonders wichtigen Prüfungssachverhalts "Bewertung des Vorratsvermögens" |
In der Abschlussbesprechung mit dem Finanzvorstand am 1. März 2021 haben wir folgende
Sachverhalte besprochen und den Vorstand zu folgenden Themen befragt:
| ― |
Durchführung der Prüfung |
| ― |
Feststellungen bei der Prüfung |
| ― |
Voraussichtliches Ergebnis der Prüfung |
Am 25. März 2021 haben wir den Finanzvorstand zu Erkenntnissen zu Ereignissen nach
dem Bilanzstichtag befragt.
Der Jahresabschluss war nach den für börsennotierte, große Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfordert im Rahmen der gesetzlichen Wahlrechte
eine Vielzahl von Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen seitens der gesetzlichen
Vertreter der Gesellschaft.
Im Folgenden gehen wir gemäß § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen
einschließlich der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten ein sowie
darauf, welchen Einfluss die Ausnutzung von Ermessensspielräumen insgesamt auf die
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang (Anlage I) gemäß § 284 HGB
beschrieben.
Im Einzelnen heben wir nachfolgend die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie
ausgeübte Bilanzierungswahlrechte sowie die Ausnutzung von Ermessensspielräumen hervor:
| ― |
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten. Neben den Material- und Fertigungseinzelkosten werden auch angemessene Teile der durch die Fertigung veranlassten Gemeinkosten einschließlich Anlagenabschreibungen mit einbezogen. Handelsrechtlich wäre auch der Einbezug von Kosten der allgemeinen Verwaltung, der Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs sowie zeitlich zurechenbare Fremdkapitalzinsen möglich. |
| ― |
Zur Vermeidung von Bewertungsrisiken bei den Vorräten mit geringer Umschlagshäufigkeit und Überbeständen wurde eine Reichweitenanalyse auf der Basis historischer Erfahrungswerte durchgeführt. Bei der Basler AG betragen die auf die Vorräte vorgenommenen Reichweitenabschläge zum 31. Dezember 2020 EUR 1,4 Mio. (Vorjahr EUR 1,0 Mio.). |
| ― |
Die Bewertung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen basiert auf Einschätzungen des Vorstands bezüglich der zukünftigen Geschäftsentwicklung der verbundenen Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen gegen die Basler Inc. von TEUR 4.475 (Vorjahr TEUR 4.440), Basler Asia von TEUR 14.275 (Vorjahr TEUR 13.077) sowie Basler China TEUR 1.972 (Vorjahr TEUR 2.264). Aufgrund der vorliegenden Geschäftsplanungen für die verbundenen Unternehmen geht der Vorstand von einer Werthaltigkeit dieser Forderungen aus. |
| ― |
Die Gesellschaft ist zu 100 % an der Basler Inc., an der Basler Asia, an der Basler China und an der Silicon Software GmbH beteiligt. Die Tochtergesellschaften sind abhängige Konzernunternehmen mit mit der Muttergesellschaft Basler Aktiengesellschaft übereinstimmenden Geschäftsjahren. Es wurden Gewinnausschüttungen auf Grundlage der festgestellten Jahresabschlüsse der Basler Inc. und der Basler Asia beschlossen. Die beschlossenen Gewinnausschüttungen der Basler Asia von TEUR 5.000 und der Basler Inc. von TEUR 2.445 wurden phasengleich im Geschäftsjahr 2020 vereinnahmt. |
Die Gesellschaft hat die Erstellung der ESEF-Unterlagen teilweise auf ein Dienstleistungsunternehmen
ausgelagert.
Bezüglich des Ergebnisses der Beurteilung, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellten
elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts den Vorgaben
des § 328 Abs. 1 HGB in allen wesentlichen Belangen entsprechen, verweisen wir auf
unsere Berichterstattung im Bestätigungsvermerk im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER FÜR
ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES JAHRESABSCHLUSSES
UND DES LAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3B HGB", Abschnitt "Prüfungsurteil", der in Abschnitt
B. wiedergegeben ist.
Im Gegensatz zum Risikomanagementsystem, welches die Gesamtheit aller organisatorischen
Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer
Betätigung umfasst, ist das Risikofrüherkennungssystem i. S. d. § 91 Abs. 2 AktG auf
die Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen und damit auf einen wichtigen
Teilaspekt des Risikomanagements ausgerichtet. Es hat sicherzustellen, dass diejenigen
Risiken und deren Veränderungen erfasst werden, die in der jeweiligen Situation des
Unternehmens dessen Fortbestand gefährden können.
Die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Maßnahmen i. S. d. § 91 Abs. 2 AktG
umfassen die Festlegung von Risikofeldern, die Risikoerfassung und -kommunikation,
die Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben sowie deren Dokumentation. Die
Einhaltung der hierzu ergangenen Anweisungen wird durch ein Überwachungssystem sichergestellt.
Wir haben unsere Prüfung des Risikofrüherkennungssystems unter Beachtung des IDW
PS 340 durchgeführt. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass mit
hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die gesetzlichen Vertreter die
nach § 91 Abs. 2 AktG erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, ob diese zweckentsprechend
sind und ob sie während des gesamten zu prüfenden Zeitraums eingehalten wurden. Eine
Beurteilung der Angemessenheit und Wirtschaftlichkeit der eingeleiteten oder durchgeführten
Handlungen zur Risikobewältigung bzw. der Verzicht auf solche war nicht Gegenstand
unserer Prüfung.
Wir haben zunächst die von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Maßnahmen nach
§ 91 Abs. 2 AktG festgestellt, wobei wir uns auf eine vom Unternehmen erstellte Dokumentation
der Maßnahmen gestützt haben. Darauf aufbauend haben wir zunächst beurteilt, ob durch
die Maßnahmen alle potenziell bestandsgefährdenden Risiken so rechtzeitig erfasst
und kommuniziert werden, dass die Unternehmensleitung in geeigneter Weise reagieren
kann. In einem nächsten Schritt haben wir mittels Funktionstests die Wirksamkeit und
kontinuierliche Anwendung der Maßnahmen im Berichtsjahr geprüft.
Unsere Prüfung hat ergeben, dass die gesetzlichen Vertreter die nach § 91 Abs. 2
AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems,
in geeigneter Weise getroffen haben und dass das Überwachungssystem geeignet ist,
Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Die für die Prüfung verantwortlichen Prüfungspartner sind
| ― |
Herr Andreas Dirks und |
| ― |
Herr Dr. Ralf Wißmann (verantwortlicher Wirtschaftsprüfer). |
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die
anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Des Weiteren erklären wir gemäß Art. 6 Abs. 2 Buchst. a) EU-APrVO, dass die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Prüfungspartner und die Mitglieder der höheren
Führungsebene und das Leitungspersonal, die die Abschlussprüfung durchführen, unabhängig
vom geprüften Unternehmen sind.
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 der Basler Aktiengesellschaft,
Ahrensburg, haben wir in Übereinstimmung mit der EU-APrVO, den gesetzlichen Vorschriften
und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen
des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf, (IDW PS 450 n.
F.) erstattet.
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. dieses Prüfungsberichts
wiedergegeben.
Lübeck, 25. März 2021
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| gez. Dirks Wirtschaftsprüfer | gez. Dr. Wißmann Wirtschaftsprüfer |
Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg (HR-Nr. HRB 4090 AH beim Handelsregister des
Amtsgerichtes Lübeck) Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis
zum 31. Dezember 2020
| 31.12.2020 | Vorjahr | ||
| EUR | TEUR | ||
| A. | ANLAGEVERMÖGEN | ||
| I. | Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. | Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 3.865.586,00 | 1.835 |
| 2. | Geleistete Anzahlungen | 108.887,42 | 843 |
| 3.974.473,42 | 2.678 | ||
| II. | Sachanlagen | ||
| 1. | Grundstücke | 1.531.914,89 | 907 |
| 2. | Technische Anlagen und Maschinen | 3.573.356,00 | 4.039 |
| 3. | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.417.031,50 | 5.368 |
| 4. | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 218.532,23 | 383 |
| 10.740.834,62 | 10.697 | ||
| III. | Finanzanlagen | ||
| 1. | Anteile an verbundenen Unternehmen | 37.225.655,86 | 38.099 |
| 2. | Beteiligungen | 5.000,00 | 5 |
| 37.230.655,86 | 38.104 | ||
| 51.945.963,90 | 51.479 | ||
| B. | UMLAUFVERMÖGEN | ||
| I. | Vorräte | ||
| 1. | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 8.526.714,88 | 9.409 |
| 2. | Unfertige Erzeugnisse | 1.437.842,80 | 1.510 |
| 3. | Fertige Erzeugnisse und Waren | 4.819.383,45 | 4.622 |
| 4. | Geleistete Anzahlungen | 2.742,98 | 175 |
| 14.786.684,11 | 15.716 | ||
| II. | Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.143.553,83 | 4.946 |
| 2. | Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 20.737.287,75 | 20.041 |
| 3. | Sonstige Vermögensgegenstände | 4.513.840,71 | 9.543 |
| 28.394.682,29 | 34.530 | ||
| III. | Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 21.495.821,33 | 16.064 |
| 64.677.187,73 | 66.310 | ||
| C. | RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 957.401,42 | 903 |
| 117.580.553,05 | 118.692 |
| 31.12.2020 | Vorjahr | |||
| EUR | EUR | TEUR | ||
| A | EIGENKAPITAL | |||
| I. | Ausgegebenes Kapital | |||
| 1. | Gezeichnetes Kapital | 10.500.000,00 | 10.500 | |
| 2. | Nennbetrag eigener Anteile | -494.736,00 | 10.005.264,00 | -492 |
| II. | Kapitalrücklage | 26.041.900,40 | 25.850 | |
| III. | Bilanzgewinn | 39.074.097,68 | 37.999 | |
| 75.121.262,08 | 73.857 | |||
| B | RÜCKSTELLUNGEN | |||
| 1. | Steuerrückstellungen | 831.195,96 | 1.070 | |
| 2. | Sonstige Rückstellungen | 4.273.592,94 | 3.726 | |
| 5.104.788,90 | 4.796 | |||
| C | VERBINDLICHKEITEN | |||
| 1. | Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 291.264,11 | 314 | |
| 2. | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 24.545.617,02 | 16.688 | |
| 3. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.281.665,31 | 8.593 | |
| 4. | Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.414.809,10 | 3.191 | |
| 5. | Sonstige Verbindlichkeiten | 2.821.146,53 | 11.253 | |
| - davon aus Steuern: EUR 828.674,99 (Vorjahr: TEUR 765) | ||||
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 227.198,93 (Vorjahr: TEUR 216) | ||||
| 37.354.502,07 | 40.039 | |||
| 117.580.553,05 | 118.692 | |||
| 2020 | Vorjahr | |||
| EUR | EUR | TEUR | ||
| 1. | Umsatzerlöse | 116.829.449,41 | 103.709 | |
| 2. | Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 687.824,12 | -639 | |
| 3. | Andere aktivierte Eigenleistungen | 289.377,08 | 195 | |
| 4. | Sonstige betriebliche Erträge | 1.849.281,69 | 3.095 | |
| - davon aus Währungsumrechnung: EUR 868.248,19 (Vorjahr: TEUR 1.108) | ||||
| 5. | Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 45.807.109,30 | |||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.421.485,66 | 47.228.594,96 | 36.804 | |
| 6. | Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 45.386.531,69 | |||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | ||||
| - davon für Altersversorgung: EUR 4.349.386,94 (Vorjahr: TEUR 4.023) | 7.630.773,62 | 53.017.305,31 | 49.619 | |
| 7. | Abschreibungen | |||
| auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 3.127.011,97 | 2.876 | ||
| 8. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 18.727.835,40 | 20.192 | |
| - davon aus Währungsumrechnung: EUR 860.456,07 (Vorjahr: TEUR 1.007) | ||||
| 9. | Erträge aus Beteiligungen | 7.444.788,52 | 7.225 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 7.444.788,52 (Vorjahr: TEUR 7.225) | ||||
| 10. | Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 190.820,11 | 117 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 141.984,45 (Vorjahr: TEUR 43) | ||||
| 11. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 431.646,02 | 468 | |
| - davon aus Aufzinsung EUR 1.961,99 (Vorjahr: TEUR 20) | ||||
| 12. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 851.650,06 | 312 | |
| 13. | Ergebnis nach Steuern | 3.907.497,21 | 3.431 | |
| 14. | sonstige Steuern | 6.375,16 | 0 | |
| 15. | Jahresüberschuss | 3.901.122,05 | 3.431 | |
| 16. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 35.397.916,91 | 30.651 | |
| 17. | Verrechnung Verkauf/Kauf eigener Aktien | -224.941,28 | 3.917 | |
| 18. | Bilanzgewinn | 39.074.097,68 | 37.999 | |
Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB und 264 ff. HGB
sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG unter Annahme der Unternehmensfortführung
in Euro aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften, für
die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Vorjahresausweis der sonstigen Steuern (2 T€) erfolgte im Vorjahr unter den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Gesellschaft macht vom Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten nach
§ 248 Abs. 2 HGB keinen Gebrauch.
Die planmäßigen Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt
drei bis zehn Jahre.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten
wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Fertigungs- und
Materialgemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Seit 01.01.2018 werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen
250,01 € und 800,00 € im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang
gezeigt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen für die technischen
Anlagen und Maschinen drei bis vierzehn Jahre, für die anderen Anlagen und die Betriebs-
und Geschäftsausstattung drei bis fünfzehn Jahre.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten
bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe sowie Waren wurden zu gleitenden Durchschnittspreisen bewertet.
In die Herstellungskosten unfertiger und fertiger Erzeugnisse wurden neben den unmittelbar
zurechenbaren Kosten auch notwendige Fertigungs- und Materialgemeinkosten und durch
die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht
in die Herstellungskosten einbezogen. Zur Vermeidung von Bewertungsrisiken bei den
Rohstoffen im Zusammenhang mit Überbeständen und Schwergängigkeit wurden ausreichende
Wertberichtigungen vorgenommen. Dabei wurden die Berichtigungen in Höhe von 1,4 Mio.
€ (VJ: 1,0 Mio. €) auf der Basis von durchgeführten detaillierten Reichweitenanalysen
vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften
Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Zur
Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde auf die nicht einzelwertberichtigten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet. Fremdwährungsbeträge
wurden zum Devisenkassamittelkurs sowohl bei der Entstehung als auch zum Bilanzstichtag
umgerechnet. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
sind zum Devisenmittelkurs am Abschlusstag umgerechnet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Der Nennbetrag bei Erwerb eigener Anteile wird offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt.
Der verbleibende Unterschiedsbetrag wird mit den Kapitalrücklagen verrechnet.
Die sonstigen Rückstellungen und Steuerrückstellungen wurden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages berücksichtigt.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag
vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet,
wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich
ermittelt und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen
und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
ermittelt. Insgesamt ergibt sich ein aktiver latenter Steuerüberhang. Von dem Wahlrecht
nach § 274 Abs.1 S. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Ein Ansatz aktiver latenter
Steuern erfolgte nicht.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist separat in der Anlage zum Anhang dargestellt.
Die Abgänge resultieren aus der Durchführung einer Anlageninventur. In den Zugängen
ist eine Anpassung bei den Beteiligungswerten erfolgt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 20.737 T€ (VJ: 20.041 T€) und
entfallen mit 11.422 T€ (VJ: 10.898 T€) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und mit 9.315 T€ (VJ: 9.143 T€) auf sonstige Vermögensgegenstände. In den Forderungen
wurden Verbindlichkeiten in Höhe von 0 T€ (VJ: 618 T€) verrechnet. In den Forderungen
sind 7.445 T€ (VJ: 7.225 T€) aus der phasenkongruenten Gewinnvereinnahmung enthalten.
Insgesamt wurden in 2020 7.445 T€ (VJ: 7.225 T€) Beteiligungserträge gebucht. Des
Weiteren ist ein Darlehen in Höhe von 1.870 T€ (VJ: 1.918 T€) enthalten.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| Personalbereich | 3.328 | 2.740 |
| Drohverluste Finanzinstrumente | 0 | 166 |
| Gewährleistung | 420 | 449 |
| Abschluss und Prüfung | 107 | 107 |
| Steuern | 831 | 1.070 |
| Sonstiges | 419 | 264 |
| Summe | 5.105 | 4.796 |
Auch im Geschäftsjahr 2020 waren keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
durch Sicherungsübereignung der technischen Anlagen, Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung
besichert.
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
| in T€ (Vorjahr) | Gesamtbetrag | < 1 Jahr | > 1 Jahr | davon > 5 Jahre |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 291 (314) |
291 (314) |
0 (0) |
0 (0) |
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 24.546 (16.688) |
3.928 (3.194) |
20.618 (13.494) |
10.198 (3.475) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 8.282 (8.593) |
8.263 (8.593) |
19 (0) |
0 (0) |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.415 (3.191) |
1.415 (3.191) |
0 (0) |
0 (0) |
| Sonst. Verbindlichkeiten | 2.821 (11.253) |
2.200 (8.718) |
621 (2.535) |
0 (0) |
| Summe | 37.355 (40.039) |
16.097 (24.010) |
21.258 (16.029) |
10.198 (3.475) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung.
Im Jahre 1999 bezog die Basler AG ihre Geschäfts- und Fertigungsräume An der Strusbek
60-62 in Ahrensburg. Der Mietvertrag über dieses Gebäude hatte eine Laufzeit bis zum
31.12.2018. Im Rahmen des geplanten Erweiterungsanbaus wurde ein neuer Mietvertrag
geschlossen. Dieser begann am 01.01.2019 und endet am 31.12.2036.
Aus diesem Mietvertrag entstehen der Basler AG folgende finanzielle Verpflichtungen:
| Geschäftsjahr | T€ |
| 2021 | 1.794 |
| ab 2022 p.a. | 1.794 |
Insgesamt bestanden folgende Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Serviceverträgen:
| Geschäftsjahr | T€ |
| 2021 | 1.857 |
| 2022 | 1.819 |
| ab 2023 bis 2038 p.a. | 1.815 |
Das Bestellobligo betrug zum Stichtag 17.900 T€ (VJ: 8.500 T€).
Zur Sicherung eines Kreditgeschäfts gegen Zinserhöhungen hat die Basler AG im Jahr
2011 einen Zinsswap abgeschlossen, welcher in 2020 aufgelöst wurde. Auch andere derivative
Finanzinstrumente bestanden zum 31.12.2020 nicht.
| 31.12.2020 T€ | 31.12.2019 T€ | |
| Nominalwert | 0 | 3.030 |
| Zeitwert | ||
| Positiv | 0 | 0 |
| Negativ | 0 | 166 |
| Aufteilung nach Regionen | 2020 T€ | 2019 T€ |
| Deutschland | 16.685 | 17.008 |
| EMEA | 34.470 | 27.794 |
| Amerika | 17.591 | 16.116 |
| Asien | 48.083 | 42.791 |
| 116.829 | 103.709 |
In den aktivierten Eigenleistungen sind 113 T€ (VJ: 195 T€) für selbsterstellte Fertigungstools
enthalten und 176 T€ (VJ: 0 T€) für Eigenleistungen, die mit der Implementierung eines
Softwaresystems im direkten Zusammenhang stehen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen neben Erträgen aus der Währungsumrechnung
Erträge aus verbundenen Unternehmen von 551 T€ (VJ: 702 T€). In den sonstigen betrieblichen
Aufwendungen sind im Vorjahr rund 3,3 Mio. € einmalige Aufwendungen im Sinne des §
285 Nr. 31 HGB enthalten.
Die Basler AG macht von ihrem Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern gem. § 274
Abs. 1 S. 2 HGB keinen Gebrauch. Für die Position Vorräte und Rückstellungen würden
aktive latente Steuern anfallen. Unter Anwendung des deutschen Körperschaftsteuersatzes
inklusive Solidaritätszuschlag von 15,83 % (VJ: 15,83 %) sowie des anzuwendenden Gewerbesteuersatzes
von 13,37 % (VJ: 13,30 %) ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 29,20 % (VJ: 29,20
%).
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung am 27. Mai 2020 wurde aus dem Bilanzgewinn von
37.999.285,55 € eine Dividendenausschüttung von 0,26 € je Aktie, das entspricht 2.601.368,64
€ vorgenommen. Der verbleibende Betrag wurde in Höhe von 35.397.916,91 € auf neue
Rechnung vorgetragen.
Im Jahr 2020 gehörten dem Vorstand folgende Personen an:
| ― |
Dr. Dietmar Ley, Vorstandsvorsitzender (CEO): zuständig für Forschung und Entwicklung, Organisationsentwicklung und Personal |
| ― |
John P. Jennings, Vorstand Vertrieb (CCO) bis 31.12.2020: zuständig für Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften |
| ― |
Arndt Bake, Vorstand Marketing (CMO): zuständig für das strategische Marketing, das Produktmanagement und New Business |
| ― |
Hardy Mehl, Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO): zuständig für Finanzen, Controlling, SAP und IT, Recht und Patente, Investor Relations, Facility Management, Produktion und Supply-Chain-Management |
Alexander Temme ist ab dem 01.01.2021 als CCO zuständig für Vertrieb, Marktkommunikation
und Tochtergesellschaften.
Zum 1.1.2011 wurde das Vergütungsmodell des Vorstandes durch die Einführung einer
Langfristigkeitsklausel verändert (siehe Vergütungsbericht des Lageberichts). Hiernach
werden die in einem Geschäftsjahr erworbenen variablen Ansprüche über drei Jahre verteilt
ausgezahlt und unterliegen während dieses Zeitraums dem zwischenzeitlichen Risiko
einer substantiellen Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Lage.
Die Gesamtvergütung des Vorstandes (Zufluss) stellt sich wie folgt dar:
| Zufluss (in T€) | Dietmar Ley | John P. Jennings | Arndt Bake | |||
| Funktion | Vorstandsvorsitzender (CEO) |
Vorstand Vertrieb (CCO) |
Vorstand Marketing (CMO) |
|||
| im Vorstand seit | 1998 | 2006 | 2011 | 2011 | ||
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| Festvergütung | 343 | 338 | 256 | 276 | 238 | 234 |
| Nebenleistungen | 20 | 19 | 53 | 68 | 21 | 20 |
| Summe | 363 | 357 | 309 | 344 | 259 | 254 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung aus Bonusbank | 135 | 186 | 148 | 174 | 93 | 128 |
| Summe | 498 | 543 | 457 | 518 | 352 | 382 |
| Vorsorgeaufwand | 1 | 1 | 8 | 8 | 1 | 1 |
| Gesamtvergütung | 499 | 544 | 465 | 526 | 353 | 383 |
| Zufluss (in T€) | Hardy Mehl | Insgesamt | ||
| Funktion | Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO) |
|||
| im Vorstand seit | 2014 | |||
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| Festvergütung | 278 | 273 | 1.115 | 1.121 |
| Nebenleistungen | 22 | 22 | 116 | 129 |
| Summe | 300 | 295 | 1.231 | 1.250 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung aus Bonusbank | 134 | 142 | 510 | 630 |
| Summe | 434 | 437 | 1.741 | 1.880 |
| Vorsorgeaufwand | 1 | 1 | 11 | 11 |
| Gesamtvergütung | 435 | 438 | 1.752 | 1.891 |
Die gewährten Zuwendungen verteilen sich wie folgt:
| Zufluss (in T€) | Dietmar Ley | John P. Jennings | Arndt Bake | |||
| Funktion | Vorstandsvorsitzender (CEO) |
Vorstand Vertrieb (CCO) |
Vorstand Marketing (CMO) |
|||
| im Vorstand seit | 1998 | 2006 | 2011 | |||
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| Festvergütung | 343 | 338 | 256 | 276 | 238 | 234 |
| Nebenleistungen | 20 | 19 | 53 | 68 | 21 | 20 |
| Summe | 363 | 357 | 309 | 344 | 259 | 254 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung zur Bonusbank | 225 | 34 | 189 | 28 | 156 | 246 |
| Summe | 588 | 391 | 498 | 372 | 415 | 278 |
| Vorsorgeaufwand | 1 | 1 | 8 | 8 | 1 | 1 |
| Gesamtvergütung | 589 | 392 | 506 | 380 | 416 | 279 |
| möglicher Minimalbetrag -Reduzierung Bonusbank | -114 | -112 | -85 | -92 | -79 | -78 |
| möglicher Maximalbetrag -Zuführung Bonusbank | 686 | 675 | 513 | 551 | 475 | 468 |
| Zufluss (in T€) | Hardy Mehl | Insgesamt | ||
| Funktion | Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO) |
|||
| im Vorstand seit | 2014 | |||
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| Festvergütung | 278 | 273 | 1.115 | 1.121 |
| Nebenleistungen | 22 | 22 | 116 | 129 |
| Summe | 300 | 295 | 1.231 | 1.250 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung zur Bonusbank | 213 | 28 | 783 | 114 |
| Summe | 513 | 323 | 2.014 | 1.364 |
| Vorsorgeaufwand | 1 | 1 | 11 | 11 |
| Gesamtvergütung | 514 | 324 | 2.025 | 1.375 |
| möglicher Minimalbetrag -Reduzierung Bonusbank | -93 | -92 | -371 | -374 |
| möglicher Maximalbetrag -Zuführung Bonusbank | 556 | 547 | 2.229 | 2.242 |
Die Verträge wurden zum November 2012 für Arndt Bake und John P. Jennings bzw. zum
Januar 2013 für Dr. Dietmar Ley so geändert, dass bei einer Beendigung aufgrund eines
von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grundes keine Zahlungen mehr an
das Vorstandsmitglied erfolgen.
Der Vorstandsvertrag des Chief Commercial Officers (CCO) John Jennings lief zum Jahresende
2020 regulär aus. Herr Jennings hat den Aufsichtsrat gebeten, seinen Vertrag nicht
erneut zu verlängern. Zum Nachfolger von Herrn Jennings im Vorstand hat der Aufsichtsrat
Herrn Alexander Temme berufen.
Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2020 folgende Personen an:
| Norbert Basler | Aufsichtsratsvorsitzender, Vorsitzender des Nominierungsausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses, Unternehmer |
| Dorothea Brandes | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Arbeitnehmervertreterin, Organisationsentwicklerin bei der Basler AG |
| Horst W. Garbrecht | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Mitglied des Nominierungsausschusses, Vorsitzender der Geschäftsführung der Metabowerke GmbH, Vorstand (COO-Europe) der Koki Holdings, Japan |
| Dr. Marco Grimm | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Arbeitnehmervertreter, Fachgruppenleiter der Softwareentwicklung für die Qualitätssicherung bei der Basler AG |
| Prof. Dr. Eckart Kottkamp | Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Mitglied des Nominierungsausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses, Berater |
| Prof. Dr. Mirja Steinkamp | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Fachhochschullehrerin für Wirtschaftsprüfung und Unternehmensrechnung an der NORDAKADEMIE |
Weitere Mandate der Aufsichtsräte im Jahr 2020 entsprechend § 285 Nr. 10 HGB:
| ― |
Mitglied im Aufsichtsrat der Plato AG, Lübeck |
| ― |
Mitglied im Aufsichtsrat Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG, Markranstädt (bis 08.11.2020) |
| ― |
Mitglied im Aufsichtsrat Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe |
| ― |
Stellv. Vorsitzender des Beirats der Zöllner Holding GmbH, Kiel |
| ― |
Mitglied im Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG, Hamburg |
| ― |
Vorsitzender des Beirats der PEP NewCo IV GmbH (LKE Gruppe), Marl |
| ― |
Mitglied des Beirats der Fischerwerke GmbH & Co. KG, Waldachtal |
| ― |
Mitglied im Regionalbeirat Süd und Südwest der Commerzbank AG, Frankfurt am Main |
| ― |
Stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrates Alper & Schetter AG, Neuss |
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Jahr 2020 169,9 T€
(VJ: 147 T€). Erfolgsbezogene Vergütung gab es nicht.
| Fixe Bezüge in T€ | ||
| 2020 | 2019 | |
| Norbert Basler | 58,8 | 51,8 |
| Dorothea Brandes | 15,5 | 14,0 |
| Horst W. Garbrecht | 17,8 | 16,1 |
| Dr. Marco Grimm | 15,5 | 14,0 |
| Prof. Dr. Eckart Kottkamp | 30,8 | 26,6 |
| Prof. Dr. Mirja Steinkamp | 31,5 | 24,5 |
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
| Firmenname | Anteilshöhe in % | Jahresergebnis 2020 (T€) | Eigenkapital per 31.12.2020 (T€) |
| Basler Inc., Exton/USA | 100 | 3.526 | 2.941 |
| Basler Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur | 100 | 6.880 | 6.105 |
| Silicon Software GmbH, Mann-heim/Deutschland | 100 | 140 | 3.873 |
| Basler Vision Technology (Beijing) Co. Ltd., Beijing/China | 100 | 3.971 | 9.399 |
Eine weitere Beteiligung besteht an der Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad
Oldesloe:
| Firmenname | Anteilshöhe in % (31.12.2019) | Eigenkapital (31.12.2019)* |
Ergebnis (2019)* |
| Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe | 14 | 85 T€ | 13 T€ |
*)
Ein Abschluss zum 31.12.2020 lag bis zur Berichterstellung nicht vor.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 10.500.000 € und ist aufgeteilt in 10.500.000
nennwertlose Stückaktien. Die Aktien laufen auf den Inhaber.
Die Hauptversammlung der Basler AG hat am 16. Mai 2019 beschlossen, das Grundkapital
der Gesellschaft von 3,5 Mio. € um 7,0 Mio. € auf 10,5 Mio. € nach den Vorschriften
über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) zu erhöhen. Die
Kapitalerhöhung erfolgte durch Umwandlung der Gewinnrücklagen in Höhe von 7,0 Mio.
€ in Grundkapital.
Um die Gesellschaft auch künftig in die Lage zu versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung
den Erfordernissen entsprechend rasch und flexibel anpassen zu können, wurde über
die Schaffung eines neuen, aufgestockten genehmigten Kapitals beschlossen.
Es besteht ein Aktienrückkaufprogramm. Grundlage des Aktienrückkaufprogramms war
die Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG vom 16. Mai 2019. Diese Ermächtigung
wurde auf der Hauptversammlung vom 26.05.2020 aufgehoben und eine neue Ermächtigung
wurde erteilt. Hiernach kann die Gesellschaft insgesamt eigene Aktien im Umfang von
bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert
geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals
erwerben. Sie darf nicht zum Zwecke des Handelns mit eigenen Aktien genutzt werden.
Die erworbenen Aktien können zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden.
Die Ermächtigung ist gültig bis zum Ablauf des 26.05.2025.
Der Aufsichtsrat der Basler AG hat am 11. März 2020 einen erneuten Beschluss über
den Erwerb weiterer eigener Aktien gefasst und den Kapitalmarkt am selben Tag darüber
unterrichtet.
Im Berichtszeitraum hat das Unternehmen insgesamt 7.559 Stück erworben. Weiterhin
hat das Unternehmen im Mai 5.066 Aktien im Rahmen des vertraglich vereinbarten EarnOuts
an die ehemaligen Gesellschafter der Firma Silicon Software GmbH übertragen. Zum Stichtag
31.12.2020 hält die Gesellschaft 494.736 eigene Aktien, welche 494.736,00 € entsprechen
bzw. 4,71 % des Grundkapitals von 10,5 Mio. Aktien.
Überleitung des Bilanzgewinns:
| (in T€) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| Jahresüberschuss | 3.901 | 3.431 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 35.398 | 30.651 |
| Verrechnung Kauf/Verkauf eigener Aktien | -225 | 3.917 |
| Bilanzgewinn | 39.074 | 37.999 |
Die Hauptversammlung der Basler Aktiengesellschaft hat am 26.05.2020 den Vorstand
ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25.05.2025 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats um bis zu 5.250.000,00 € durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von
insgesamt bis zu 5.250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).
Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch
von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden,
sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats
ein- oder mehrmalig unter besonderen Erfordernissen auszuschließen.
Die durchschnittliche Anzahl der MitarbeiterInnen nach Funktionsbereichen können
der folgenden Tabelle entnommen werden:
| Anzahl | 2020 | 2019 |
| Administration | 89 | 97 |
| Entwicklung | 183 | 179 |
| Produktion & Logistik | 180 | 184 |
| Vertrieb & Marketing | 144 | 136 |
| Gesamt | 596 | 596 |
Die Basler AG, Ahrensburg, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen
aufstellt, ist Mutterunternehmen für die im Anhang unter Nr. 4.5 aufgeführten Tochterunternehmen
im Sinne von § 290 HGB, die damit auch verbundene Unternehmen im Sinne von § 271 Abs.
2 HGB sind. Der Konzernabschluss ist bei der Gesellschaft in Ahrensburg erhältlich
und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Mehrheit der Anteile an der Basler
AG wird durch die Norbert Basler Holding GmbH, Großhansdorf gehalten.
Das Honorar der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teilt sich in die folgenden
Kategorien ein:
| in T€ | 2020 | 2019 |
| Abschlussprüfungsleistungen | 67 | 63 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 9 | 0 |
| Gesamt | 76 | 63 |
Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat es keine Mitteilungen gegeben.
Die Norbert Basler Holding GmbH hat gem. § 26 Abs. 1 WpHG (alte Fassung) am 15.12.2017
mitgeteilt, dass sie mehr als 50 % der Anteile an der Basler AG hält.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance
Kodex ist abgegeben worden und wurde den Aktionären auf der Internet-Seite des Unternehmens
www.basler-web.com/investoren zugänglich gemacht.
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 39.074.097,68 € wie folgt
zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von 0,45 € je Aktie (30% EAT des Konzernergebnisses | 4.502.368,80 |
| Ausschüttung einer Dividende von 0,13 € je Aktie (aufgrund des trotz Corona sehr guten Ergebnisses des Konzerns) | 1.287.176,86 |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen | 0,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 33.284.552,02 |
| Bilanzgewinn | 39.074.097,68 |
Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den Jahresabschluss haben, sind
nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.
Ahrensburg, 25. März 2021
Der Vorstand
| Dr. Dietmar Ley | Arndt Bake | Hardy Mehl | Alexander Temme |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||||
| Stand 01.01.2020 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2020 | |
| (in EUR) | (in EUR) | (in EUR) | (in EUR) | (in EUR) | |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen rechten und Werten | 7.877.891,76 | 2.073.225,99 | -924.509,82 | 838.287,48 | 9.864.895,41 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 842.569,50 | 104.605,40 | 0,00 | -838.287,48 | 108.887,42 |
| 8.720.461,26 | 2.177.831,39 | -924.509,82 | 0,00 | 9.973.782,83 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke | 907.326,02 | 624.588,87 | 0,00 | 0,00 | 1.531.914,89 |
| 2. Technische Anlagen | 11.753.253,42 | 583.087,07 | -907.835,79 | 271.677,17 | 11.700.181,87 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaustattung | 11.257.408,21 | 901.637,48 | -309.644,31 | 102.982,28 | 11.952.383,66 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 382.484,79 | 210.706,89 | 0,00 | -374.659,45 | 218.532,23 |
| 24.300.472,44 | 2.320.020,31 | -1.217.480,10 | 0,00 | 25.403.012,65 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 38.098.716,21 | -873.060,35 | 0,00 | 0,00 | 37.225.655,86 |
| 2. Beteiligungen | 18.197,44 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 18.197,44 |
| 38.116.913,65 | -873.060,35 | 0,00 | 0,00 | 37.243.853,30 | |
| Summe Anlagevermögen | 71.137.847,35 | 3.624.791,35 | -2.141.989,92 | 0,00 | 72.620.648,78 |
| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | |||||
| Stand 01.01.2020 |
Zugänge | Abgänge | 31.12.2020 | 31.12.2020 | Vorjahr | |
| (in EUR) | (in EUR) | (in EUR) | (in EUR) | (in EUR) | (in EUR) | |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen rechten und Werten | 6.042.478,76 | 869.480,47 | -912.649,82 | 5.999.309,41 | 3.865.586,00 | 1.835.413,00 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 108.887,42 | 842.569,50 |
| 6.042.478,76 | 869.480,47 | -912.649,82 | 5.999.309,41 | 3.974.473,42 | 2.677.982,50 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.531.914,89 | 907.326,02 |
| 2. Technische Anlagen | 7.713.954,42 | 1.313.780,26 | -900.908,81 | 8.126.825,87 | 3.573.356,00 | 4.039.299,00 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaustattung | 5.889.552,71 | 943.751,24 | -297.951,79 | 6.535.352,16 | 5.417.031,50 | 5.367.855,50 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 218.532,23 | 382.484,79 |
| 13.603.507,13 | 2.257.531,50 | -1.198.860,60 | 14.662.178,03 | 10.740.834,62 | 10.696.965,31 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 37.225.655,86 | 38.098.716,21 |
| 2. Beteiligungen | 13.197,44 | 0,00 | 0,00 | 13.197,44 | 5.000,00 | 5.000,00 |
| 13.197,44 | 0,00 | 0,00 | 13.197,44 | 37.230.655,86 | 38.103.716,21 | |
| Summe Anlagevermögen | 19.659.183,33 | 3.127.011,97 | -2.111.510,42 | 20.674.684,88 | 51.945.963,90 | 51.478.664,02 |
Die Basler AG mit Sitz in Ahrensburg bei Hamburg (Deutschland) ist Entwickler und
Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für professionelle Anwender. Der überwiegende
Anteil des Umsatzes entfällt auf digitale Kameras, die vor allem in der industriellen
Massenproduktion, in medizinischen Anwendungen, in der Verkehrskontrolle sowie in
der Logistik eingesetzt werden. Darüber hinaus erweitert Basler kontinuierlich sein
Produktangebot und entwickelt sich somit schrittweise zum Komplettanbieter von Bildverarbeitungskomponenten.
Basler Produkte zeichnen sich durch Innovation, hohe Zuverlässigkeit, einfache Integration
und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Zielkunden sind nationale und internationale
Hersteller von Investitionsgütern (OEM-Kunden), die Bildverarbeitungskomponenten in
ihre eigenen Systeme und Geräte integrieren. Die Kunden werden überwiegend durch den
eigenen Direktvertrieb oder über regionale Vertriebspartner (Distributoren) betreut.
Die Komponentenprodukte von Basler sind generisch und in vielen Branchen bzw. Anwendungen
einsetzbar. Sie werden nach erfolgreicher Integration durch den OEM-Kunden im Rahmen
seiner Produktentwicklung (sogenanntes Design-In) fester Bestandteil der jeweiligen
Kunden-Lösung. Da Kunden im Normalfall die Komponentenlieferanten über den Lebenszyklus
des eigenen Produkts nicht wechseln, schließt sich an das Design-In in der Regel eine
mehrjährige, stabile Geschäftsbeziehung an. Basierend auf dem Angebot und der Technologie
von Standardkomponenten bietet Basler zudem kundenspezifische Anpassungen für volumenreiche
OEM-Kunden.
Die Basler AG unterhält Tochtergesellschaften in Deutschland, USA, Singapur, Taiwan,
China, Japan und Korea. Die Tochtergesellschaften werden im Konzernabschluss voll
konsolidiert. Weitere Repräsentanzen bestehen in Polen, dem Vereinigten Königreich,
Finnland, Frankreich, Malaysia und den Niederlanden. In den Tochtergesellschaften
bzw. Repräsentanzen werden überwiegend absatzbezogene Leistungen erbracht. In Singapur
besteht darüber hinaus eine Produktion für die Versorgung des lokalen asiatischen
Marktes.
Externe Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell sind die allgemeine makroökonomische
Lage und die Nachfragesituation in den regionalen Absatzmärkten Asien, Europa und
Nordamerika. Aufgrund seiner Ausrichtung auf Investitionsgüterhersteller ist die Konjunktur
im Maschinen- und Anlagenbau, insbesondere im Bereich Halbleiter und Elektronik, für
die Geschäftsentwicklung von besonderer Bedeutung. Infolge der in den Vorjahren begonnenen
Expansion in Märkte außerhalb der Fabrikautomation, z.B. Medizin- und Verkehrstechnik
sowie Logistik, erschließt sich Basler weiteres Wachstumspotenzial und reduziert die
Zyklizität seines Geschäfts. Basler partizipiert und treibt zugleich die Entwicklung
der Computer Vision Technologie, die durch zunehmende Leistungsfähigkeit, Preisreduktion
und Vernetzung Schritt für Schritt in weitere Anwendungsbereiche hineinwächst.
Basler verfolgt eine eigenfinanzierte, profitable Wachstumsstrategie. Das organische
Wachstum bildet den Schwerpunkt, wird jedoch durch Unternehmenszukäufe ergänzt. Grundlage
der Konzernsteuerung ist ein jährlich ablaufender Strategieprozess, in dem die Ausrichtung
hinsichtlich Zielmärkten, Positionierung, Leistungsprogramm, Technologien, Absatzstrategie
und Finanzkennzahlen festgelegt wird. Die zentralen Leistungsindikatoren zur Steuerung
sind Umsatz und Vorsteuerrendite.
Der Strategieprozess mündet in eine qualitative und quantitative Mittel- und Langfristplanung
sowie in das Budget für das kommende Geschäftsjahr. Aus diesen Planungswerken werden
für die Konzernsteuerung Finanzkennzahlen erstellt und zu einem Balanced-Score-Card-System
(BSC) mit abgeleiteten Scorecards für wesentliche Wertschöpfungsprozesse zusammengefasst.
Die Kennzahlen der BSC und der unterliegenden Scorecards werden monatlich aktualisiert
und im Kreis des Managements besprochen. Auf operativer Ebene gibt es ein sogenanntes
"Daily Management" bzw. "Shopfloor Management", im Rahmen dessen der tägliche Arbeitsfortschritt
und kontinuierliche Verbesserungen gesteuert werden. Abweichungen vom Ziel werden
somit auf unterschiedlichen Hierarchieebenen frühzeitig erkannt und durch Gegen- und
Vorbeugemaßnahmen adressiert.
Um eine hohe Qualität, Robustheit und Zuverlässigkeit der hergestellten Produkte
und der im Unternehmen definierten Wertschöpfungsprozesse zu gewährleisten, verfügt
Basler über ein weltweit implementiertes Qualitätsmanagementsystem (QM-System). Regelmäßig
findet ein Quality Management Review statt, in dem der Vorstand mit den Prozessverantwortlichen
das bestehende Managementsystem auf Wirksamkeit prüft und für eine kontinuierliche
Verbesserung sorgt. Unterjährig wird im Rahmen interner Audits geprüft, ob die Abläufe
in der betrieblichen Praxis mit den Prozessbeschreibungen des QM-Systems im Einklang
stehen. Einmal pro Jahr findet ein externes Audit statt, um zu überprüfen, ob das
QM-System gemäß den Bestimmungen ISO 9001:2015 und ISO 13485:2016 (Medizin Norm) angewendet
wird. Darüber hinaus findet einmal pro Jahr eine Prüfung im Rahmen des internen Kontrollsystems
(IKS) in durch den Aufsichtsrat ausgewählten Unternehmensteilen statt. Durch ein Compliance-System
wird die Einhaltung von Normen, Gesetzen und ethischen Richtlinien gesteuert.
Als Technologieunternehmen ist Basler darauf angewiesen, neue technologische Trends
frühzeitig zu erkennen und schnell in Produktentwicklungen einfließen zu lassen. Da
sich die Bildverarbeitungstechnologie rasch weiterentwickelt, das Unternehmen eine
nachhaltige Wachstumsstrategie verfolgt und bis dato die wesentliche Entwicklungswertschöpfung
in der Basler AG erfolgt, werden pro Jahr im Durchschnitt etwa 17-20 % vom Umsatz
der Basler AG in Forschung und Entwicklung (F&E) investiert. Die F&E-Aktivitäten gliedern
sich wie folgt:
| ― |
Gesteuertes Innovationsmanagement |
| ― |
Vorentwicklung neuer Technologien |
| ― |
Entwicklung neuer Plattform-Architekturen für künftige Produktlinien sowie hierfür notwendiger Fertigungstechnologien |
| ― |
Entwicklung neuer Produktlinien bzw. Produkte auf bestehenden Produktplattformen |
| ― |
Kundenspezifische Anpassungen von Produkten |
| ― |
Pflege bestehender Produkte |
Im Rahmen des Innovationsmanagements werden Innovationsideen nach einem speziellen
Prozess gesammelt, bewertet, getestet und ausgewählt. Das Durchlaufen des Innovationsprozesses
erfolgt nach dem Prinzip "fail fast, learn fast". Im Rahmen des Prozesses werden technologische
sowie kommerzielle Aspekte berücksichtigt, sodass im Erfolgsfall am Ende des Innovationsprozesses
eine qualifizierte Produkt- bzw. Geschäftsidee steht, die durch Anwendung von klassischen
Produktentstehungsprozessen skaliert werden kann.
Die Vorentwicklung untersucht Technologien, die für den Einsatz in künftigen Produkten
sinnvoll erscheinen. Basler ist bestrebt, neue Technologien bereits im Vorfeld von
Plattform- oder Produktentwicklungen möglichst weitgehend zu durchdringen, um potenzielle
Risiken hinreichend analysiert zu haben. Auf diese Weise können anschließende Produktentwicklungen
effizienter und mit höherer Planungstreue ablaufen. Um frühzeitig Kunden- bzw. Markt-Feedback
zu erhalten, werden ausgewählten Kunden neue Technologien bereits während der Vorentwicklungsphase
präsentiert.
Innerhalb der Plattform- und Produktentwicklung waren im Geschäftsjahr 2020 folgende
Vorhaben wesentlich:
| ― |
Entwicklung neuer Plattform-Technologien:
|
||||||||||
| ― |
Produktentwicklung:
|
Auf Innovationen und Vorentwicklungen wird aus Vertraulichkeitsgründen im Rahmen
dieses Berichts nicht näher eingegangen.
Die Kosten (Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen sowie
direkt zurechenbare Gemeinkosten) für F&E blieben mit 20,6 Mio. € (VJ: 20,8 Mio. €)
auf Vorjahresniveau und betrugen 17,6 % vom Umsatz. Durch Neueinstellungen erhöhte
sich die Anzahl der Vollstellen-Äquivalente im Bereich F&E von 169 am 31. Dezember
2019 auf 172 zum 31. Dezember 2020. Insgesamt hatte die Corona-Pandemie keinen nennenswerten
Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit und Produktivität im Bereich R&D. Trotz aller Umstände
konnte die Innovationskraft des Unternehmens aufrechterhalten werden und es wurde
kraftvoll in die mittel- bis langfristige technologische Zukunft von Basler investiert.
In den Aufwendungen sind Leistungen Dritter in Höhe von 362 T€ (VJ: 396 T€) enthalten.
Die Basler AG ist per Geschäftsjahresende 2020 Inhaberin von 84 Patenten und Patentanmeldungen,
davon sind 32 Patente in Kraft und 52 Patentanmeldungen befinden sich im Anmeldeverfahren.
Weiterhin ist Basler Inhaberin von 5 Gebrauchsmustern und 14 Designs.
Die Basler AG ist per Geschäftsjahresende 2020 Inhaberin von 140 Marken. 14 weitere
Marken befinden sich im Anmeldeverfahren. Die Silicon Software GmbH ist per Geschäftsjahresende
2020 Inhaberin von 2 Marken.
Nachdem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vorjahr bereits die schlechtesten
seit der Finanzkrise 2008/09 waren und sich gegen Ende 2019 eine Erholung auf den
Industriegütermärkten abzeichnete, wurde diese durch die eintretende Corona-Pandemie
zu Beginn 2020 im Keim erstickt. Das wirtschaftliche Umfeld wurde in 2020 sehr stark
durch die Folgen der Pandemie und dem weiter anhaltenden Handelskrieg zwischen den
USA und China geprägt. Die Corona-Pandemie führte im März zu einer rasanten weltweiten
Abkühlung der Nachfrage nach Investitionsgütern für das produzierende Gewerbe. In
Folge der ersten Lockdown-Welle sank der Einkaufsmanagerindex im April mit 34,5 %
auf einen sehr niedrigen Stand und drehte dann im dritten Quartal wieder über die
Wachstumsschwelle von 50 % (Quelle: PMI, IHS Markit). Weltweit lag das Wirtschaftswachstum
mit -3,5 % unterhalb der ursprünglichen Erwartungen von 2,4 %. Der Wirtschaftsabschwung
betrug in der Eurozone -7,2 %, in Deutschland -5,8 % und in den USA -3,5 % und lag
ebenso weit entfernt von den ursprünglichen Wachstumsprognosen. Lediglich China konnte
ein Wirtschaftswachstum von 2,7 % verzeichnen, auch wenn dieses weit unter der Prognose
von 5,9 % lag. (Quelle: Berenberg, Wirtschaft und Finanzmärkte, Ausblick 2021).
Der für Basler relevante Markt des Maschinen- und Anlagenbaus entwickelte sich pandemiebedingt
nochmals deutlich schwächer als im Vorjahr und als ursprünglich erwartet. Die Auftragseingänge
in diesem Sektor verzeichneten einen Rückgang von 10 %, während die Umsatzerlöse um
7 % sanken (Quelle: VDMA Statistik Dez. 2020).
Nach einer stabilen Geschäftsentwicklung im Jahr 2019 und Erholungstendenzen zur
Jahreswende strebte Basler für das Geschäftsjahr 2020 ursprünglich ein niedriges einstelliges
Wachstum an. Mit Eintreten der Pandemie wurden die ursprünglichen Pläne jedoch noch
vor Veröffentlichung an die stark veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Trotz guter
Auftragseingänge und Umsätze im Januar und Februar wurden die großen Unsicherheiten
der aufkommenden Pandemie umgehend in der Geschäftsplanung und -aussteuerung reflektiert.
Das Management bremste in dieser Phase aufgrund hoher Unsicherheiten die Geschwindigkeit
von Neueinstellungen und reduzierte die Sachkostenbudgets, ohne wesentliche strategische
Projekte zu schädigen. Durch das außerordentlich hohe Engagement aller Beteiligten
wurde die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt und gleichzeitig
die operative Leistungsfähigkeit der Organisation aufrechterhalten. Die Kommunikation
zwischen Management und Belegschaft sowie die Transparenz über die Geschäftsentwicklung
wurde stark intensiviert. Krisenszenarien wurden vorbereitet, um einen schnellen Kurswechsel
im Falle eines deutlichen Umsatzrückgangs zu gewährleisten. Wider den Erwartungen
blieb die Nachfrage jedoch stark, insbesondere getragen durch Anwendungen in der Konsumgüterelektronik
und Logistikautomation sowie durch die schnellere Pandemie-Erholung Chinas.
Mit Veröffentlichung der Halbjahres-Ergebnisse wurde erstmals ein Ausblick für das
Gesamtjahr gegeben. Zu dieser Zeit ging das Management von einem saisonal bedingten
Abschwung der Nachfrage in Anwendungen für die Konsumgüterelektronik und damit von
einem schwächeren zweiten Halbjahr aus. Das dritte Quartal verlief erwartungsgemäß
schwächer als die erste Jahreshälfte. Im Laufe des vierten Quartals zogen jedoch erneut
die Auftragseingänge und leicht zeitversetzt die Umsätze wieder an. Mit diesen Ergebnissen
konnte Basler in einem sehr schwachen Marktumfeld weitere Marktanteile für sich verbuchen
und seine Marktführerschaft ausbauen. Dieser Erfolg basierte im Wesentlichen auf der
breiten Diversifikation in Branchen und Regionen sowie einem krisenresistenten operativen
Management und hochmotivierten Mitarbeitern. Die besonderen Herausforderungen der
Corona-Pandemie wurden ohne nennenswerte Produktivitätsverluste erfolgreich gemeistert.
Die strategischen Investitionen der letzten Jahre ins Produktportfolio und in Marktzugänge
(insbesondere China) haben in dem Krisenjahr verstärkt ihre Wirkung entfaltet.
Basler schließt das Geschäftsjahr mit hohem Auftragseingangsniveau im vierten Quartal
und startet mit vollen Auftragsbüchern ins neue Geschäftsjahr.
| in Mio. € | 2020 | 2019 | Veränderung |
| Umsatzerlöse | 116,8 | 103,7 | 12,6 % |
| Sonst. Betr. Erträge und Bestandsveränderung | 2,8 | 2,7 | 3,7 % |
| Materialaufwand | -47,2 | -36,8 | 28,3 % |
| Bruttoergebnis | 72,4 | 69,6 | 4,0 % |
| Personalaufwand | -53,0 | -49,6 | 6,9 % |
| Sachaufwand | -21,9 | -23,1 | -5,2 % |
| Erträge aus Beteiligungen | 7,5 | 7,2 | 4,2 % |
| EBIT | 5,0 | 4,1 | 22,0 % |
| Zinsergebnis | -0,2 | -0,4 | -50,0 % |
| EBT | 4,8 | 3,7 | 29,7 % |
| Steuern | -0,9 | -0,3 | 200,0 % |
| EAT | 3,9 | 3,4 | 14,7 % |
Der Umsatz 2020 konnte mit Erlösen in Höhe von 116,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr
um 13,1 Mio. € gesteigert werden. Der Materialaufwand stieg gegenüber Vorjahr von
36,8 Mio. € auf 47,2 Mio. €. Der überproportional hohe Anstieg der Materialkosten
im Vergleich zum Umsatz resultiert im Wesentlichen aus der Übernahme des Lagerbestandes
von unserer Tochtergesellschaft Silicon Software. In 2020 wurden der Vertrieb, die
Supply Chain und Produktion in die Basler AG integriert, um Synergieeffekte zu nutzen.
Die Bruttoergebnismarge reduzierte sich gegenüber Vorjahr von 67,1 % auf 62,0 %.
Wesentliche Einflussfaktoren waren neben der o.a. Teilintegration von Silicon Software
ein geringerer Anteil am Umsatz aus Lizenzgebühren von unserer Tochtergesellschaft
in Singapur, welche 100 % Bruttomarge haben, sowie ein höherer Anteil an Abwertungen/
Verschrottungen als im Vorjahr.
Die Personalkosten stiegen von 49,6 Mio. € im Jahr 2019 auf 53,0 Mio. € im Jahr 2020.
Diese beinhalten eine marktorientierte generelle sowie individuelle Gehaltsanhebungen
und Sonderzuwendungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die durchschnittliche
Beschäftigtenzahl blieb unverändert gegenüber Vorjahr bei 596. Aufgrund der Corona-Pandemie
und den daraus resultierenden Unsicherheiten hinsichtlich der geschäftlichen Entwicklung
wurde der geplante Personalaufbau verschoben. Der Sachaufwand verringerte sich gegenüber
2019 um 1,2 Mio. €. Die deutliche Absenkung wurde hauptsächlich durch geringere Reise-
und Eventaufwendungen aufgrund von Corona-Beschränkungen verursacht. Diese Einsparung
stellt mithin einen Sondereffekt dar. Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden
Jahren das Sachkostenniveau sukzessive wieder auf das Niveau vor der Corona-Pandemie
zurückkehren wird. Einige Kostenarten werden voraussichtlich nachhaltig geringer ausfallen,
dafür ist hingegen davon auszugehen, dass die Sachkosten für Digitalisierung steigen.
Mit einem Vorsteuerergebnis von 4,8 Mio. € (VJ: 3,7 Mio. €) und einer Vorsteuermarge
(Vorsteuerergebnis/ Umsatz) von 4,1 % (VJ: 3,9 %) konnte die Basler AG das Geschäftsjahr
mit Steigerung zum Vorjahr trotz sehr widriger Marktbedingungen abschließen.
Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr 2020 betrug 0,9 Mio. €, was einer Steuerquote
von 18,8 % (VJ: 8,1 %) entspricht.
Das Nachsteuerergebnis erhöhte sich von 3,4 Mio. € in 2019 auf 3,9 Mio. € in 2020
und entspricht einer Nachsteuerrendite von 3,3 %.
Der Auftragsbestand beträgt 12,4 Mio. € (VJ: 8,3 Mio. €). Der Anstieg des Auftragseingangs
im vierten Quartal führte zur Jahreswende zu einem überdurchschnittlich hohen Auftragsbestand
und sichert einen guten Start ins kommende Geschäftsjahr.
Das Liquiditätsmanagement ist darauf ausgerichtet, den Kapitalbedarf so zu decken,
dass die Investitionen für organisches Wachstum über einen positiven freien Cashflow
selbst finanziert werden. Temporäre Spitzenbeträge für Akquisitionen werden teilweise
fremdfinanziert und langfristig über positive freie Cashflows durch Eigenkapital ersetzt.
Dabei werden die Fälligkeitsrisiken, die Bewertungen der Kreditgeber sowie Eigen-
und Fremdkapitalkosten in einem angemessenen Verhältnis ausbalanciert und eine Unabhängigkeit
von Fremdkapitalgebern angestrebt. Darüber hinaus sieht die Dividendenpolitik eine
konstante Ausschüttungsquote von 30 % des Nachsteuerergebnisses vor, sofern keine
besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse diesem entgegenstehen. Im Jahr 2020 wurde
die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 aufgrund der hohen Corona-Risiken auf 20
% des EBT mit großer Zustimmung auf der Hauptversammlung gekürzt. Da die Märkte zwar
stark von Corona betroffen waren, Basler sich jedoch entgegen dem Markt positiv entwickeln
konnte, erwägt das Management die Auszahlung einer Sonderdividende für das gute Geschäftsergebnis
2020.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde aus der laufenden Geschäftstätigkeit ein positiver Cashflow
von 1,7 Mio. € (VJ: -2,8 Mio. €) generiert. Der Cashflow aus Investitionstätigkeiten
betrug in der Berichtsperiode -1,5 Mio. € (VJ: -15,4 Mio. €).
Der freie Cashflow als Saldo des operativen Cashflows und des Cashflows aus Investitionstätigkeiten
summierte sich auf 0,2 Mio. € (VJ: -18,2 Mio. €).
Auf der Finanzierungsseite wurden 2020 Bankverbindlichkeiten in Höhe von 3,2 Mio.
€ getilgt. Zum Bilanzstichtag bestanden nicht in Anspruch genommene Kreditlinien bei
den Hausbanken in Höhe von 9,0 Mio. €.
Unter Berücksichtigung der Dividendenauszahlungen und der Aufnahme von weiteren KfW-Krediten
i.H.v. 11 Mio. € ergibt sich insgesamt ein positiver Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten
in Höhe von 5,2 Mio. € (VJ: 14,3 Mio. €).
Die liquiden Mittel betrugen zum Geschäftsjahresende 21,5 Mio. € (VJ: 16,1 Mio. €).
Die Liquidität war zu jeder Zeit gesichert.
| in Mio. € | 2020 | 2019 | Veränderung |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 4,0 | 2,7 | 44,4 % |
| Sachanlagen | 10,7 | 10,7 | 0,9 % |
| Finanzanlagen | 37,2 | 38,1 | -2,4 % |
| Anlagevermögen | 51,9 | 51,5 | 0,8 % |
| Vorräte | 14,8 | 15,7 | -5,7 % |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 28,4 | 34,5 | -17,7 % |
| Finanzmittelbestand | 21,5 | 16,1 | 33,5 % |
| Umlaufvermögen | 64,7 | 66,3 | -2,4 % |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 1,0 | 0,9 | 11,1 % |
| Summe Aktiva | 117,6 | 118,7 | -0,9 % |
| Eigenkapital | 75,1 | 73,9 | 1,6 % |
| Rückstellungen | 5,1 | 4,8 | 6,3 % |
| Verbindlichkeiten | 37,3 | 40,0 | -6,8 % |
| Summe Passiva | 117,6 | 118,7 | -0,9 % |
Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich gegenüber Vorjahr um 1,3 Mio.
€. Es wurde in Software-Lizenzen investiert im Zusammenhang mit der geplanten Umstellung
unseres ERP-Systems von SAP R/3 auf SAP4 Hana. Das Anlagevermögen erhöhte sich gegenüber
Vorjahr nur leicht um 0,4 Mio. € und betrug 51,9 Mio. €.
Das Umlaufvermögen sank um 2,4 % auf 64,7 Mio. € (VJ: 66,3 Mio. €) im Wesentlichen
aus einem starken Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 1,8 Mio.
€ und der Rückführung von Darlehen, welche die Basler AG dem Leasinggeber als Zwischenfinanzierung
im Rahmen der Erweiterung des Firmengebäudes gewährt hatte.
Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Mio. € auf 75,1 Mio. €.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Banken erhöhten sich um 7,9 Mio.€ auf 24,5 Mio. €
durch getätigte Abrufe aus KfW-Krediten. Die sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten
sich auf 2,8 Mio. € (VJ: 11,3 Mio. €) aufgrund der Auszahlung von Restkaufpreisen
aus getätigten M&A-Transaktionen.
Das Bestellobligo betrug zum Stichtag 17,9 Mio. € (VJ: 8,5 Mio. €). Vorzeitige Zahlungsverpflichtungen
haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht ergeben.
Neben den bereits erwähnten Kennzahlen werden weitere Finanzkennzahlen gemessen und
zum Zwecke der Konzernsteuerung verwendet.
Die Produktivität wird unter anderem anhand des Ergebnisses pro Mitarbeiter/-in (EBITDA
geteilt durch Vollstellenäquivalente) gemessen. Das Ergebnis pro Mitarbeiter/-in stieg
trotz widriger Corona-Bedingungen im Geschäftsjahr 2020 von 11,8 T€ im Vorjahr auf
14,7 T€. Nach einem starken überproportionalen Organisationswachstum der Geschäftsjahre
2018/19 lag der Fokus in 2020 auf Umsatzsteigerung mit gleicher Organisationsgröße.
Darüber hinaus wurden geplante selektive Aufbauten mit dem Aufkommen der Corona-Pandemie
auf das Ende des Geschäftsjahres und das folgende Geschäftsjahr geschoben. Aufgrund
vielfältiger Maßnahmen hatte die Pandemie keine nennenswerten Auswirkungen auf die
Produktivität der Beschäftigten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ohne
Reduktion der Arbeitszeit kraftvoll an der Umsetzung des operativen Geschäfts und
an Zukunftsinvestitionen gearbeitet. Die aktuelle Organisationsgröße ist für einen
rund 10 % höheren Umsatz ausgelegt und das Management wird bis zum absehbaren Erreichen
dieses Umsatzniveaus vorerst nur sehr selektiv zusätzliche Personalkapazitäten aufbauen.
Da ein erheblicher Anteil der Organisation an der Zukunft des Unternehmens arbeitet,
ist dies als antizyklische Investition in die mittelfristige Zukunft des Unternehmens
zu werten, um weitere kraftvolle Schritte in der Transformation vom Kameraanbieter
zum Vollsortimenter zu vollziehen. Im Rahmen des konzernweiten Lean Management-Systems
wird kontinuierlich daran gearbeitet, die Effizienz der Prozesse zu steigern.
| 2020 | 2019 | |
| EBIT | 5,0 | 4,1 |
| Vorräte | 14,8 | 15,7 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3,1 | 4,9 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -8,3 | -8,9 |
| Anlagevermögen | 51,9 | 51,5 |
| Capital employed | 61,5 | 63,2 |
| ROCE (EBIT/ Capital employed) | 8 % | 6 % |
Der ROCE betrug zum Geschäftsjahresende 8 % (VJ: 6 %). Die Steigerung resultiert
aus dem Gewinnanstieg bei verringertem Anlagevermögen.
Für die kommenden Jahre plant das Management trotz erheblicher Zukunftsinvestitionen
mit einer Gesamtkapitalrendite von etwa 10 %. Diese Steuerungskennzahl fließt jedoch
nachrangig gegenüber Umsatzwachstum und Vorsteuerrendite in die Unternehmenssteuerung
ein. Darüber hinaus strebt die Unternehmensleitung eine finanzielle Unabhängigkeit
auch in Zeiten schwacher Konjunktur an und steuert das Unternehmen aus diesem Grund
mit einem verhältnismäßig hohen Finanzmittelbestand.
Das Working Capital (Vorräte plus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen minus
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) betrug zum Geschäftsjahresende 9,6
Mio. € (VJ: 12,0 Mio. €). Die Reduzierung resultiert aus geringeren Vorräten und Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen.
Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/ Bilanzsumme) stieg von 62,3 % im Jahr 2019 auf
63,9 % zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Anstieg der Eigenkapitalquote
ist auf einem Anstieg des Eigenkapitals bei gleichzeitigem Rückgang der Bilanzsumme
zurückzuführen.
Nach einem sehr schwachen Vorjahr und einer sich abzeichnenden Erholung drosselte
die Corona-Pandemie die positive Entwicklung bereits zu Jahresbeginn. Dies führte
zu einem hohen einstelligen Rückgang der Branche im zweiten Jahr in Folge. Gemäß VDMA
(Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau) schrumpfte die deutsche Industrie für
industrielle Bildverarbeitungskomponenten um 7 %. In diesem schwierigen Marktumfeld
konnte die Basler AG mit einer Wachstumsrate von über 12 % weiter Marktanteile gewinnen.
Die Ursache für eine positivere Entwicklung gegenüber der Branche resultierte insbesondere
aus einer besseren regionalen (Asien, China) und vertikalen Präsenz (Elektronik, Logistik)
sowie einer soliden operativen Krisenfestigkeit. Basler konnte ohne nennenswerte Einschränkungen
den Geschäftsbetrieb aufrecht halten und zudem mit voller Kraft in die Zukunft investieren.
Die Geschäftsentwicklung über die Quartale erfolgte in einer verhältnismäßig typischen
Saisonalität. Die erste Jahreshälfte verlief stärker aufgrund eines von Corona unbeeindruckten
Investitionszyklus im Bereich Halbleiter und Elektronik sowie Investitionen in der
Logistik. Gefolgt von einem schwächeren dritten Quartal und dann wieder anziehenden
Auftragseingängen und Umsätzen im vierten Quartal. Insgesamt erzielte die Basler AG
Umsätze von 116,8 Mio. €. Die Bruttomarge war rückläufig, die Personalkosten erhöhten
sich unterproportional zum Umsatz und die Sachkosten sanken insbesondere coronabedingt
um 1,2 Mio. €. Das Vorsteuerergebnis konnte um 1,0 Mio. € gesteigert werden. Auch
in 2020 hielt das Management an seinem Investitionspfad fest, da es sich nach deren
Einschätzung um eine temporäre Marktschwäche und nicht um eine strukturelle Veränderung
handelt.
Durch den konsequenten Wachstumskurs konnte sich Basler im Geschäftsjahr 2020 weitere
Wettbewerbsvorteile erarbeiten. Infolge des kontinuierlichen Ausbaus des Produktportfolios
und der Vertriebs- sowie Marketingorganisation verfügt Basler Ende 2020 über eine
breite Angebotspalette und einen der besten Marktzugänge in seiner Branche. Die Marke
Basler hat einen führenden Bekanntheitsgrad und steht bei Kunden für hohe Zuverlässigkeit,
Einfachheit in der Anwendung und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. In der
VSD-Studie zu "Brand Awareness" wird Basler unter den Top 5 Anbietern von Vision Technology
genannt, was Preis-Leistungs-Verhältnis, Kundensupport und Funktionalität betrifft,
und steht an erster Stelle im Bereich Qualität. Hochmotiviert und kontinuierlich bestrebt,
mehr zu erreichen, nimmt sich der Basler Konzern vor, bei positiver Marktentwicklung
bis 2023 ein Umsatzniveau von rund 250 Mio. € zu erreichen. Neben einem weiteren Ausbau
der starken Marktposition im Bereich der Fabrikautomation sollen benachbarte Marktfelder
wie beispielsweise Medizintechnik, Verkehrstechnik, Logistik und Einzelhandelssysteme
weiter erschlossen und die technologischen Möglichkeiten von Embedded-Vision-Technologie
und 3D-Kameratechnologie nutzbar gemacht werden. Darüber hinaus wird sich Basler weiter
vom Kameralieferanten zum Vollsortimenter für Bildverarbeitungskomponenten wandeln.
Aufgrund der Fortschritte des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie den Potenzialen im
Bereich Markt und Technik fühlt sich das Management-Team in seiner strategischen Ausrichtung
bestätigt und blickt mit Zuversicht und Motivation in die Zukunft.
Es ist das Ziel der Basler AG, ihre Aktionäre am Erfolg zu beteiligen und gleichzeitig
genügend Liquidität vorzuhalten, um den Wachstumskurs des Unternehmens zu finanzieren.
Auf Basis der soliden Geschäftsergebnisse 2020 und der aktuellen Aussichten für das
kommende Geschäftsjahr wird der Hauptversammlung im Mai 2021 die Auszahlung einer
regulären Dividende in Höhe von 0,45 € (VJ: 0,26 €) pro bezugsberechtigter Aktie (entspricht
4,5 Mio. €) vorgeschlagen. Dies entspricht einer üblichen Ausschüttungsquote von 30
%. Darüber hinaus erwägt der Vorstand die Ausschüttung einer Sonderdividende in Höhe
von 0,13 € pro bezugsberechtigter Aktie. Dieses entspricht einer zusätzlichen Ausschüttung
von 1,3 Mio. €. Die Risiken der Corona-Pandemie haben zwar die Branche getroffen,
sich jedoch nicht für den Basler Konzern materialisiert. Die Profitabilität lag u.a.
aufgrund von coronabedingten Einsparungen sogar deutlich oberhalb der Erwartungen.
Hieran möchte der Vorstand die Aktionäre in Form einer Sonderdividende partizipieren
lassen. Sollte die Hauptversammlung diesem Vorschlag zustimmen, würden insgesamt rund
38 % des Konzernjahresüberschusses an die Anteilseigner ausgeschüttet.
Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den vorliegen Abschluss haben,
sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.
Nach zwei durch unterdurchschnittliche Marktentwicklung geprägten Jahren in Folge
geht der Basler Konzern von einer Stabilisierung des Marktes und einer sukzessiven
strukturellen Erholung ab dem Ende der Corona-Pandemie aus. Aufgrund der aktuell weiterhin
hohen Unsicherheiten ist derzeit unklar, wann nachhaltig mit dieser zu rechnen ist.
Nichtsdestotrotz stimmt der Verlauf der letzten Monate den Vorstand grundsätzlich
positiv. Er geht davon aus, dass sich die Fabrikautomationsmärkte ab der zweiten Jahreshälfte
erholen und sich die Ausrüstungsinvestitionen in der Halbleiter- und Elektronikindustrie
sowie in der Logistik bereits in der ersten Jahreshälfte erneut gut entwickeln. Insbesondere
aus der asiatischen Region werden bereits in der ersten Jahreshälfte Wachstumsimpulse
erwartet. Der Vorstand schließt sich den Einschätzungen von Branchenverbänden und
Makroökonomen an, wonach sich die großen Volkswirtschaften in 2021 erholen werden.
Die Berenberg-Bank geht in ihrem Jahresausblick von einem realen BIP-Wachstum für
2021 in Höhe von 4,1 % aus. Der VDMA hat für den Computer Vision-Markt noch keine
Prognose für das Jahr 2021 veröffentlicht, da er aus Vorsichtsgründen den Verlauf
des ersten Quartals abwarten möchte. Der Verband der Hersteller von Maschinen und
Anlagen für die frühzyklische Halbleiterindustrie (SEMI) hingegen geht von einer Erholung
der Konjunktur und einem Marktwachstum für 2021 von 4,3 % gegenüber 2020 aus. (Quelle:
Marktstudie SEMI).
Unter Berücksichtigung der oben ausgeführten Marktaussichten plant die Basler AG
für das Geschäftsjahr 2021 mit Umsatzerlösen innerhalb eines Korridors von ca. 130
bis 150 Mio. €. Trotz der aktuellen Marktbedingungen räumt der Vorstand bis auf Weiteres
profitablem Umsatzwachstum Priorität gegenüber einer isolierten Optimierung der Profitabilität
ein, da die grundlegenden Wachstumstrends des Computer Vision Marktes intakt sind.
Die Basler AG plant mit einer Vorsteuerrendite innerhalb eines Korridors von 8 % bis
12 %.
Die von Basler verfolgte Wachstumsstrategie ist dann umsetzbar, wenn Chancen entschlossen
genutzt und gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um drohende Risiken geeignet
zu minimieren.
Das Chancen- und Risikomanagementsystem von Basler hat zum Ziel,
| ― |
Chancen- und Risiken von Basler systematisch zu erfassen, zu bewerten und Transparenz im Führungskreis zu erzeugen, |
| ― |
Handlungsspielräume zu schaffen, dabei jedoch nicht akzeptable Risiken zu vermeiden oder Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren, |
| ― |
sich innerhalb des Führungskräfte-Teams darüber zu verständigen, in welcher Weise das Unternehmen relevante Risiken in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit begrenzen kann und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. |
Wesentliche Bestandteile des Chancen- und Risikomanagementsystems sind die Risikostrategie,
der Risikoatlas, die Risikomatrix und die Maßnahmen zur Risikobewältigung. Auch im
abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine Risikoinventur durchgeführt. Hierbei wurden
Risiken benannt, nach Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzieller Schadenhöhe quantifiziert
sowie Maßnahmen zur Risikominimierung definiert. Die Summe der identifizierten Risiken
wird der definierten Risikodeckungsmasse (verfügbares Kapital zur Risikoabdeckung)
gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns und der Basler AG wurde nicht
überschritten. Flankiert wird das Risikomanagementsystem durch das interne Kontrollsystem
(IKS), das Compliance Management und das Qualitätsmanagementsystem, welches jährlich
einem externen Audit im Rahmen der DIN EN ISO 9001:2015 unterzogen wird.
Der kumulierte Erwartungswert der zehn größten Risiken (ohne Wachstumsrisiken) beträgt
13,6 Mio. €. Der Erwartungswert ist die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert
mit der möglichen Auswirkung. Durch das aktive Management werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten
der Risiken reduziert. Die Risikotragfähigkeit von Basler wird mit 68,9 Mio. € beziffert.
Gegenstand dieser Kategorie ist das Geschäftsmodell, die Aufbau- und Ablauforganisation,
die IT und Kommunikation, die Informationsbeschaffung und das Personal.
Das Unternehmen ist funktional organisiert. Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege
sollen die Flexibilität und den Austausch der Mitarbeiter untereinander selbst bei
zunehmendem Wachstum erhalten. Im Rahmen eines ganzheitlichen Lean Management-Ansatzes
ist das Unternehmen anhand von wesentlichen Wertströmen ausgerichtet und arbeitet
kontinuierlich daran, diese in ihrer Effizienz zu steigern. Darüber hinaus gibt es
einen Strategy-Deployment-Prozess, der das Herunterbrechen der Unternehmensstrategie
bis auf Arbeitsebene sicherstellt.
Als Technologieunternehmen ist die Basler AG in einem hohen Maße abhängig vom Know-how
und dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es wird kontinuierlich daran
gearbeitet, innovationsfördernde Strukturen, Abläufe, Verhaltensweisen und Kulturelemente
trotz zunehmender Unternehmensgröße weiterzuentwickeln. Es wird eine Organisation
angestrebt, die in der Lage ist, das Bestandsgeschäft weiter zu optimieren und sich
gleichzeitig agil und innovativ in neue Technologie- und Marktfelder zu begeben.
Die Basler AG ist nicht tarifgebunden und bezieht sich in Entgeltfragen auch nicht
auf bestehende Tarifverträge. Die deutschen Standorte haben eine transparente Entgeltsystematik,
welche die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelt. Diese Gehaltssystematik
beruht auf Eckstellenbeschreibungen, welche personenunabhängig erstellt und von einem
externen Institut bewertet werden. Damit ist eine geschlechtsneutrale und personenunabhängige
Eingruppierung gewährleistet.
In Zeiten der Corona-Pandemie wurde die Organisation und die Kultur auf eine harte
Probe gestellt. Auch wenn pandemische Risiken bisher nicht als potenzielles Risiko
erfasst waren, wurde erfolgreich auf die pandemische Ausbreitung von Corona reagiert.
Office-Tätigkeiten wurden binnen 14 Tagen vollständig ins Homeoffice transferiert.
Produktionsabläufe wurden unter Wahrung eines besonderen Infektionsschutzes neugestaltet
und die Lieferfähigkeit mit nur moderaten Lieferzeiterhöhungen aufrechterhalten. Die
Kommunikation vom Management an die Belegschaft wurde auf zweiwöchentliche Videonachrichten
umgestellt und die Transparenz der Geschäftsentwicklung nochmals erhöht. In dieser
Extremsituation zeigte sich die hohe Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
mit dem Unternehmen, ihre Loyalität und ihr Teamgeist. Die kontinuierliche Pflege
und das aktive Weiterentwickeln der Unternehmenskultur in den letzten Jahren war ein
Schlüsselerfolgsfaktor, um robust durch diese unvorhergesehene Krise zu gehen. Diese
Erfahrung bestätigt die Überzeugung des Managements, den Kurs der vergangenen Jahre
in Bezug auf Unternehmenskultur und Führungskultur fortzuführen, um Basler auch zukünftig
stark und resilient in Krisensituationen zu machen.
Dem Forderungsausfallrisiko wird durch ein Kredit- und Forderungsmanagement begegnet,
in dessen Rahmen größere Kunden einer laufenden Bonitätsprüfung unterzogen und dem
Rating entsprechend Kreditlimits im System hinterlegt werden. Bei Überschreitung der
Kreditlimits erfolgt eine Prüfung und weitere Waren werden ggf. nicht ausgeliefert.
Ausstehende Forderungen unterliegen einem dreistufigen Mahnverfahren. Ausfallrisiken
wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden
im Konzern trotz Corona-Pandemie Einzelwertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen
lediglich in Höhe von 9 T€ (VJ: 6 T€) gebucht.
Die Steuerung der Liquidität erfolgt in Zusammenarbeit von Rechnungswesen, Controlling,
Vertrieb und Strategischem Einkauf. Basierend auf der Vierjahresplanung und dem Budget
für das laufende Geschäftsjahr erfolgt eine Liquiditätsplanung, welche regelmäßig
aktualisiert wird und Bestandteil der monatlichen Berichterstattung ist. Auf dieser
Grundlage kann der Liquiditätsbedarf rechtzeitig erkannt und ggf. frühzeitig finanziert
werden. Zum Bilanzstichtag bestehen nicht ausgeschöpfte Kreditlinien bei Banken i.H.v.
9 Mio. €.
Basler als mittelständisches Technologieunternehmen mit hohen F&E-Ausgaben sowie
positiven Ratings hat die Möglichkeit, sich über zinsgünstige KfW-Mittel zu finanzieren.
Als besondere Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie wurden, verteilt über das Jahr
2020, genehmigte Kreditlinien in Höhe von 11 Mio. € gezogen. Darüber hinaus wurde
aus Vorsichtsgründen die Ausschüttungsquote für die Dividende von 30 % auf 20 % reduziert.
Basler hat aktuell eine hohe Eigenkapitalquote, einen hohen Kassenbestand und weist
ein Nettovermögen aus. Das Basler Management sieht aktuell kein Liquiditätsrisiko.
Grundsätzlich besteht das Risiko einer gewissen Abhängigkeit von Zulieferern technologischer
Komponenten. Auf der Seite der Zulieferer wird das Risiko durch den Aufbau stabiler
langfristiger Geschäftsbeziehungen, regelmäßige Lieferantenaudits und die laufende
Beobachtung der Beschaffungsmärkte reduziert. Soweit technisch möglich und ökonomisch
sinnvoll, wird eine Second Source aufgebaut. Weiterhin sind Prozesse und Systeme implementiert,
um die kurzfristige Verfügbarkeit und Liefertermintreue von Zukaufkomponenten sicherzustellen.
Insgesamt wird die Situation auf dem Beschaffungsmarkt für Halbleiter- und Elektronikkomponenten
trotz handelspolitischer Spannungen, weiterer Zusammenschlüsse und dem Risiko von
Allokation und Naturkatastrophen generell als mittleres Risiko bewertet. Diesem Risiko
wird mit professionellem Supply Chain Management, erhöhten Lagerbeständen von kritischen
Bauteilen, einem breiten Produktportfolio sowie dem weiteren Ausbau der Markführerschaft
bzw. einer Verbesserung der Verhandlungsposition begegnet.
Bezugnehmend auf die außerordentliche Situation der Corona-Pandemie traten insbesondere
zu Beginn des Jahres und zum Jahreswechsel Risiken in den Lieferketten ein. Durch
Lockdowns und verstärkten Infektionsschutz stiegen Lieferzeiten, verringerten sich
Liefermengen bis hin zum temporären Lieferabriss. Das Supply Chain Management System
des Basler Konzerns war jedoch in der Lage, diese Stresssituation ohne wesentliche
Auswirkungen auf seine Kunden abzufedern.
Auch wenn das Supply Chain Management System von Basler bis zur Finalisierung dieses
Berichtes die Lieferfähigkeit sichergestellt hat, entsteht durch die besondere Pandemie-Situation
verbunden mit einer derzeitigen Übernachfrage nach Elektronik- und Halbleiterkomponenten
aktuell ein deutlich erhöhtes Risiko auf den Beschaffungsmärkten sowie in der Produktions-
und Lieferkette. Getrennte Produktionswerke und Wertschöpfungsketten in Ahrensburg
und Singapur dämpfen das Risiko strukturell. Darüber hinaus wird dieser besonderen
Situation mit intensivem Kontakt zu Lieferanten, langen Bestellhorizonte sowie soliden
Lagerbeständen begegnet.
Es besteht das Risiko, dass kurzfristig ein Marktwachstum aufgrund der makroökonomischen,
geopolitischen und insbesondere der aktuellen Corona-Pandemie weiter ausbleibt. Mittel-
und langfristig ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Computer Vision Markt,
getrieben durch eine zunehmende Automatisierung und durch neue Anwendungsfelder, positiv
entwickeln wird. Die von Verbänden und Marktforschungsinstituten abgegebenen Prognosen
gehen von einem nachhaltigen Wachstum im einstelligen Prozentbereich bei Anwendungen
in der industriellen Massenproduktion und von zweistelligem prozentualem Wachstum
in neueren Absatzmärkten, wie z. B. der Verkehrstechnik, der Logistik oder der Medizintechnik
aus. Da Basler kontinuierlich sein Produktportfolio erweitert und die Diversifizierung
in neue Anwendungsmöglichkeiten vorantreibt, wird das Geschäftsmodell als skalierbar
und zukunftssicher eingestuft.
Das Kamerageschäft in Investitionsgütermärkten hat durch seinen breiten Branchen-
und Kundenportfoliomix sowie durch seinen Design-In-Charakter eine verhältnismäßig
geringe Volatilität. Infolge der Fokussierung von Basler auf die Volumensegmente des
Marktes für Bildverarbeitungskomponenten in Verbindung mit dem aktiven Bearbeiten
neuer Anwendungsfelder nimmt der Umsatzanteil mit Kunden außerhalb der industriellen
Massenproduktion langfristig zu und verbessert so die Risikostruktur des Umsatzes.
Durch immer neu entstehende Anwendungsfelder für Bildverarbeitung und das Fehlen
substituierender Technologien wird der Markt für Kameratechnik in der Investitionsgüterindustrie
auf absehbare Zeit aller Voraussicht nach weiter kontinuierlich wachsen. Temporär
kommt es in einzelnen Zielmärkten jedoch regelmäßig zu Nachfrageschwankungen. Dies
gilt besonders für Investitionsgütermärkte in der Halbleiter- und Elektronikindustrie.
Die höhere Dynamik der asiatischen Märkte erhöht tendenziell die Volatilität des
Geschäftes und erfordert eine höhere Anpassungsfähigkeit der Aufbau- und Ablauforganisation.
Zudem wird in den kommenden Jahren eine zunehmende Lokalisierung erforderlich sein,
um eine enge Nähe zu den Hauptabsatzmärkten zu gewährleisten. Aufgrund des relativ
hohen Umsatzanteils von China birgt der Handelskonflikt zwischen China und den USA
ein nachhaltiges Risiko.
Die Wettbewerbsintensität auf dem Markt für Industriekameras erhöhte sich 2020 weiter.
Die Wettbewerbslandschaft hat sich insbesondere durch Übernahmen und durch aggressiv
investierende chinesische Wettbewerber aus der Videoüberwachungsbranche in den letzten
Jahren verändert. Auch die Distributionslandschaft wird sukzessive Teil des Konsolidierungstrends.
Regionale Distributoren werden durch überregional agierende Distributoren oder durch
Hersteller übernommen. Basler hat gegenüber seinen Wettbewerbern aktuell einen Vorsprung
bei Produktportfolio, Marktzugang und Markenbekanntheitsgrad. Basler strebt an, seine
Marktposition relativ zum Wettbewerb weiter auszubauen und sich in der Position vom
Kamerahersteller zum Vollsortimenter zu wandeln. Das Wettbewerbsumfeld ist nach wie
vor fragmentiert und geprägt von vielen kleinen Nischenanbietern. Die fünf größten
Wettbewerber von Basler sind: Teledyne DALSA (Kanada), FLIR (USA), TKH Group/Allied
Vision (Deutschland), Toshiba-Teli (Japan) und IDS-Imaging (Deutschland). Zu Jahresbeginn
2021 kündigte Teledyne DALSA eine Übernahme von FLIR an. Bei erfolgreicher Umsetzung
würde Teledyne DALSA seine Produktpalette in Richtung Mainstream Technologien ausweiten
und in Bezug auf Bildverarbeitungskomponenten umsatzseitig in etwa zu Basler aufschließen.
Insgesamt entstünde das weltweit größte Vision Unternehmen allerdings mit wesentlichem
Fokus im Bereich Sensoren/Halbleiter für High-End-Anwendungen in der Forschung und
Militärtechnik. Die seit einigen Jahren in den Markt eingetretenen chinesischen Wettwerber
HIK Vision und Dahua rangieren zwar aktuell auf einem deutlich geringeren Umsatzniveau
mit Bildverarbeitungskomponenten, sie wachsen jedoch überproportional und werden vom
Management der Basler AG aufgrund ihrer Finanzkraft, Kompetenz und ihres aggressiven
Auftretens insbesondere in China als sehr ernst zu nehmende Wettbewerber eingestuft.
Dem Risiko der Marktpreis- und Margenerosion wird mit robusten und innovativen Produkten
begegnet. Ein schlankes Produktdesign, die Nutzung von Plattformarchitekturen ebenso
wie Lean Manufacturing sind wesentliche Erfolgsfaktoren für die Wettbewerbsfähigkeit
und die Differenzierungskraft des Unternehmens. Darüber hinaus werden durch die Volumenstrategie
Wettbewerbsvorteile über Skaleneffekte erzielt. Zunehmend ergeben sich auch durch
die Positionierung als Vollsortimenter bessere Möglichkeiten zur Differenzierung durch
gut aufeinander abgestimmte Einzelkomponenten und eine zusätzliche Beratungsleistung.
Der direkte Marktzugang in bedeutenden Absatzregionen (USA, China, Deutschland) führt
zudem zu relativen Wettbewerbsvorteilen und zur Stärkung der Bruttoerlöse.
Eine feindliche Übernahme der Basler AG kann bei der heutigen Aktionärsstruktur mit
der Norbert Basler Holding GmbH als mehrheitlichem Anteilseigner nahezu ausgeschlossen
werden. Die Aktionärsstruktur wird gleichwohl laufend auf Verschiebungen überprüft.
Weiterhin hält die Basler AG zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahrs eigene Anteile
in Höhe von 494.736 Aktien.
Das Risiko, dass sich politische Ereignisse katastrophal auf das Geschäft auswirken,
ist aufgrund der regionalen Diversifizierung des Kamerageschäftes in fast 60 Länder,
wovon über 20 Länder zur OECD gehören, überschaubar. Mögliche Erstreiheneffekte eines
Brexits auf die Erträge von Basler werden aufgrund des begrenzten Absatzes sowie alternativer
Lieferketten gering eingeschätzt. Die Risiken aus dem Handelskonflikt zwischen den
USA und China sind aufgrund der Größe dieser Absatz- sowie Beschaffungsmärkte deutlich
höher. Kurzfristig könnte die Unsicherheit zu weiterhin zögerlichem Verhalten bei
Ausrüstungsinvestitionen führen und damit die Nachfrage nach Bildverarbeitungskomponenten
für ebendiese Ausrüstungsgüter negativ beeinflussen. Erhöhte Zolltarife könnten Kunden
langfristig zu einem Wechsel zu lokalen Lieferanten, sofern vorhanden, motivieren.
Basler hat mit einem zweiten Produktionsstandort in Singapur sowie einer eigenen Vertriebsgesellschaft
in China und in den USA weiterhin dieses Risiko minimiert. Darüber hinaus bestehen
Risiken in der Verwendung amerikanischer oder chinesischer Technologiekomponenten
von Unternehmen, die aktuell oder potenziell durch Handelsbeschränkungen betroffen
sind. Aktuell ist Basler hiervon nicht betroffen.
Der Gefahr rechtlicher Risiken wird durch entsprechende Versicherungen vorgebeugt.
Die Rechtsabteilung wird in Vertragsverhandlungen sowie in Change-Prozesse eingebunden.
Zusätzlich werden in schwierigen Fällen externe Spezialisten auf dem Gebiet der Rechts-
und Steuerberatung hinzugezogen. Im Rahmen des Risikomanagementsystems und im Zuge
schützenswerter Informationen wurde sich darüber hinaus mit dem Thema Geschäftsschädigung
durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Derzeit gibt es keine Anzeichen
für kriminelle Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit.
Weiterhin besteht das Risiko von Patentverletzungen. Dem begegnet Basler durch ein
mehrstufiges Prüfungsverfahren in dem Entwicklungsprozess. Die Prüfung erfolgt durch
die Rechtsabteilung.
Der Aufbau und die Pflege der Marke Basler sind unabdingbare Bestandteile der Wettbewerbsfähigkeit
und werden entsprechend rechtlich geschützt. Der Name und das Logo von Basler sowie
wesentliche Produktnamen sind eingetragene und geschützte Marken.
Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor ist eine zeit- sowie zielgerechte Produktentstehung.
Die implementierten Prozesse und Planungsinstrumente in der Produktentstehung werden
laufend überprüft und den Bedürfnissen entsprechend angepasst, sodass Entwicklungsprozesse
im Rahmen üblicher Abweichungen termin- und budgetgetreu abgeschlossen werden können.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden zwei neue Produktplattformen zum Abschluss gebracht und
erste Produkte wurden bereits auf dieser Basis erfolgreich entwickelt. Die erhöhten
technologischen Risiken einer Plattformentwicklung wurden damit erfolgreich gemanagt.
Im Bereich 3D ToF und Embedded Vision ist Basler derzeit einer der Pioniere und arbeitet
im technologischen Grenzbereich, insofern sind diese Entwicklungen mit erhöhten Technologie-
und Marktrisiken verbunden.
Im Design-In-Geschäft ist die kontinuierliche Entwicklung und das Gewinnen von Kundenprojekten
eine wesentliche Voraussetzung für eine langfristige Umsatzentwicklung. Zur Steigerung
der Transparenz und des Potenzials des sogenannten Sales Funnels hat Basler in 2019
ein mehrjähriges Programm zur Steigerung der Effizienz der Vertriebsprozesse gestartet.
In 2020 wurden weitere Meilensteine in diesem Prozess erreicht und die Pipeline an
neuen Projekten unterstützt das angestrebte langfristige Wachstum von 15 % im Jahr.
Die Produktion entspricht durch die ISO-Zertifizierung und dem Lean Management-Ansatz
modernen Standards und ist organisatorisch darauf ausgerichtet, Schwankungen im Auftragseingang
zu bewältigen sowie eine angemessene Kapazitätsauslastung von Beschäftigten und Maschinen
umsetzen zu können. Die maximale Maschinenkapazität betrug 2020 rund 750.000 Einheiten
(Kalkulation basierend auf 3-Schicht-Betrieb). Damit ist Basler sehr gut auf die Nachfrage
der kommenden Jahre vorbereitet. Aufgrund historischer Erfahrungen und einer gewissen
Intransparenz sowie hoher Volatilität insbesondere in den asiatischen Märkten nimmt
das Management zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit bewusst überschaubare Leerkosten
in Kauf.
Die produktive Rekrutierung und Einarbeitung von neuen Kolleginnen und Kollegen sind
in der aktuellen Arbeitsmarktsituation eine große Herausforderung und stellen damit
ein wachstumsbegrenzendes Risiko dar. Diesem Risiko wird durch ein professionelles
Personalmarketing, standardisiertes Onboarding, einer offenen Unternehmenskultur sowie
Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfolgreich begegnet, die Personalfluktuation
minimiert.
Die erfolgreiche Integration von akquirierten Unternehmen stellt Basler vor operative
Herausforderungen. Sie werden durch ein dezidiertes Projekt- sowie Change-Management
begleitet. Die Post-Merger-Integrationsprozesse von Silicon Software GmbH und von
Basler China wurden trotz beschränkter Reisemöglichkeiten in 2020 erfolgreich vorangebracht.
Als Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für die Investitionsgüterindustrie
schätzt der Vorstand das unternehmensstrategische Risiko unverändert als gering ein.
Diese Einschätzung beruht auf dem Umstand, dass es gegenwärtig keine flächendeckende
Ersatztechnologie für Kameras gibt und maschinelles Sehen sowohl in der Industrie-/Fabrikautomation
als auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Verkehrstechnik, der Medizintechnik,
der Logistik oder bei Systemanbietern für den stationären Einzelhandel zunehmend wichtiger
wird. Da die Bildverarbeitungskomponenten von Basler typischerweise in Maschinen und
Geräten integriert werden und über den Lebenszyklus der Gerätegeneration aufgrund
hoher Wechselhürden der Kunden meist gesetzt sind, ergibt sich darüber hinaus ein
recht stabiles sowie planbares Geschäft, wenngleich zu erwähnen ist, dass die Planbarkeit
mit zunehmendem asiatischem Projektgeschäft abgeschwächt wird.
Die Wachstumsstrategie von Basler fußt sowohl auf der Verbreiterung des Produktportfolios
als auch auf dem Erschließen neuer Absatzmärkte und Anwendungsfelder. Hierdurch strebt
Basler eine überdurchschnittliche Entwicklung des Unternehmens im Vergleich zum Markt
an. Durch die Diversifikation in neue Anwendungsfelder reduziert sich die ohnehin
gering ausgeprägten Abhängigkeiten von einzelnen Vertikalmärkten weiter kontinuierlich.
Der asiatische Absatzmarkt - im Besonderen China - wird aller Voraussicht nach mittelfristig
weiterhin die höchsten Wachstumsraten aufweisen. Aufgrund des guten Marktzugangs,
insbesondere durch die Gründung von Basler China, der Übernahme der Vertriebsorganisation
des ehemaligen Distributors und der Ausrichtung des Produktportfolios ist Basler sehr
gut positioniert, diesen Trend für sich zu nutzen. Der Chance überproportionaler Wachstumsraten
steht das Risiko einer zunehmenden Abhängigkeit von relativ wettbewerbsintensiven
und zyklischen asiatischen Märkten gegenüber. Es ist zu erwarten, dass finanzstarke
chinesische Konkurrenten und die weitere Konsolidierung der westlichen Konkurrenten
die Wettbewerbsintensität zukünftig weiter steigern wird. In diesem Spannungsfeld
ist das Management bestrebt, durch eine ausgewogene Investitionspolitik ein nachhaltiges
profitables Wachstum für sicherzustellen.
Das Risiko einer weiteren konjunkturellen Abschwächung infolge der Corona-Pandemie
besteht temporär fort. Diesem Risiko begegnet der Vorstand mit einer Liquiditätspolitik,
die auf einem soliden Kassenbestand sowie einer hohen Eigenkapitalquote basiert. Darüber
hinaus verfolgt er einen positiven Free Cashflow und eine ausgewogene Balance zwischen
langfristig wirkenden Wachstumsinvestitionen und kurzfristiger Profitabilität.
Vorgänge von besonderer Bedeutung außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes,
welche nicht im Lagebericht beschrieben sind, waren nicht zu verzeichnen.
Der Vorstand der Basler AG ist verantwortlich für die Erstellung und die Richtigkeit
des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts. Diese werden durch die Einbindung der
Rechnungslegungsprozesse der Basler Gruppe und das konzernweite Qualitätsmanagement-System
sichergestellt. Die Prozesse sind grundsätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie
einer strikten Funktionstrennung aufgesetzt. Unterstützt werden sie durch das konzernweite
SAP-System bzw. in China durch das ERP-System Yonyou mit einem dezidierten Berechtigungskonzept,
in dem alle Einzelabschlüsse der Basler Gruppe nach konzerneinheitlichen Regeln erstellt
werden. Soweit einbezogene Gesellschaften nach anderen Rechnungslegungsstandards und
mit anderen ERP-Systemen Einzelabschlüsse erstellen, gelten die konzerneinheitlichen
Regelungen für die Handelsbilanz II (IFRS Standards), welche zentral im Konzernrechnungswesen
bearbeitet werden.
In diesem System sind die Bilanzierungsgrundsätze sowie Kontrollen zur Überwachung
der Prozess- und Datenqualität für eine automatisierte Abschlusserstellung hinterlegt.
Die Abschlussprozesse sind weitestgehend automatisiert und werden durch geeignete
EDV-gestützte Workflows gesteuert. Sowohl unterstützt durch Stichprobenprüfungen,
plausibilisierende und manuelle Kontrollen als auch durch die eingesetzte Software,
wird die Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten der Rechnungslegung regelmäßig
überprüft.
Der Aufsichtsrat und insbesondere der Prüfungsausschuss der Basler AG befassen sich
im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung,
des Risikomanagements sowie der Prüfungsaufträge und Prüfungsschwerpunkte.
Aufgrund des hohen Exportanteils von Basler erfolgt ein großer Teil der Zahlungsströme
in Fremdwährung. Aus Umsatzerlösen abzüglich Materialeinkäufen und sonstiger Kosten
in jeweiliger Fremdwährung entstanden insbesondere Nettozuflüsse in CNY, USD sowie
JPY. Grundsätzlich werden überschüssige Fremdwährungsguthaben in EUR getauscht. Zudem
werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zukunft entstehende Fremdwährungsüberschüsse
über Devisentermingeschäfte abgesichert, deren Laufzeit in der Regel zwölf Monate
nicht übersteigt. Dadurch sollen Währungsrisiken aus Wechselkursschwankungen minimiert
werden.
Derivative Geschäfte werden nicht zu spekulativen Zwecken eingesetzt, sondern dienen
lediglich der Minimierung der Fremdwährungsrisiken. Zum Bilanzstichtag bestanden keine
derivativen Geschäfte in Fremdwährungen.
Basler schließt derivative Geschäfte ausschließlich mit seinen Hausbanken ab. Das
Risiko eines Ausfalls der Kontrahenten sieht der Vorstand als sehr gering an.
Der Vorstand der Basler AG besteht aus vier Mitgliedern mit folgenden Ressortaufteilungen:
Dr. Dietmar Ley verantwortet die Bereiche Forschung & Entwicklung sowie Personal und
Organisationsentwicklung; Alexander Temme seit 1.1.2021 (bis 31.12.2020 John Jennings)
die Bereiche Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften. Arndt Bake ist
für Innovation, Digitalisierung, New Business, Marketing und Hardy Mehl für Produktion,
Einkauf und Logistik, Finanzen, Controlling, Recht, Investor Relations, Facility,
IT verantwortlich.
Die Satzung der Basler AG sieht für die Ernennung und Abberufung von Vorständen folgende
Regelung vor:
"Die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, der Widerruf ihrer Bestellung sowie
der Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Dienstverträgen mit den Mitgliedern
des Vorstands erfolgen durch den Aufsichtsrat. Dasselbe gilt für die Bestellung eines
Vorstandsmitglieds zum Vorsitzenden und weiterer Mitglieder des Vorstands zu stellvertretenden
Vorsitzenden."
Die Satzung der Basler AG kann nur durch die Hauptversammlung und dort nur mit drei
Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals geändert werden.
Das Grundkapital der Basler AG in Höhe von 10,5 Mio. € ist eingeteilt in 10,5 Mio.
nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.
Die Norbert Basler Holding GmbH hält per 31.12.2020 5.530.152 Aktien und somit 52,67
% der Stimmrechte an der Basler AG.
Die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Ausgabe oder des Rückkaufs eigener
Aktien sind in der Satzung wie folgt geregelt:
"Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 26.05.2025 das Grundkapital der Gesellschaft
mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 5.250.000 neuen auf den
Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig
um insgesamt bis zu Euro 5.250.000 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären ein Bezugsrecht
zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge
vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um die neuen Aktien
der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen
oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft
oder ihr verbundene Unternehmen anbieten zu können. Der Ausschluss des Bezugsrechts
durch den Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 v.H. des Grundkapitals in Höhe von Euro 10.500.000,00
nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenkurs der bereits börsennotierten
Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages
nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG).
Börsenkurs ist der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft
im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines
Nachfolgesystems der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der
Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag
festzulegen."
Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 26.05.2025 eigene Aktien im Umfang
von bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung
kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke
ausgeübt werden; sie kann aber auch von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft
stehenden Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten durchgeführt werden.
Der Erwerb darf nach Wahl der Gesellschaft (i) über die Börse oder (ii) mittels eines
an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots bzw. einer
an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe
von Verkaufsangeboten oder (iii) durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches
Tauschangebot gegen Aktien eines im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Unternehmens
bzw. durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die so erworbenen Aktien
und die bereits früher erworbenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu
verwenden.
Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen
und die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Gewährung
von Aktien an sonstige Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung
und Mitarbeiter von mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen
zu verwenden, soweit diese Personen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
zu deren Bezug berechtigt sind.
Der Vorstand wird zudem ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen und
die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung
von Wandel- und Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus durch die Gesellschaft
oder von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen
ausgegebenen Wandel-, Teilschuld- oder Optionsschuldverschreibungen mit Wandel- oder
Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten zu verwenden.
Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen, wie
diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden.
Der Vorstand wird die Hauptversammlung bezüglich des Erwerbs eigener Aktien und deren
Verwendung jeweils unterrichten. Weitere Sachverhalte nach § 315 Abs. 4 HGB liegen
nicht vor.
Die Erklärung zur Unternehmensführung (289f HGB), Entsprechungserklärung zum Corporate
Governance Kodex, Erläuterungen zu Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung
der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie auf der Internetseite (www.baslerweb.com/Inves-toren)
unter dem Punkt Investoren Corporate Governance.
Bei den nachfolgenden Angaben zur Vergütung der Organe der Basler AG handelt es sich
um Angaben nach § 289a Abs. 2 HGB sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate
Governance Kodex.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen
zusammen. Die Mitglieder des Vorstands haben auf Basis der mit ihnen geschlossenen
Dienstverträge einen Anspruch auf eine fixe und eine jährliche variable Vergütung
sowie auf Nebenleistungen. Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand sowie
die Angemessenheit der Vergütung werden regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft und
festgelegt.
Die Gesellschaft gewährt allen Mitgliedern des Vorstands aus ihren Vorstandsverträgen
weitere Leistungen, die z.T. als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert
werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung
von Unfallversicherungsschutz. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die Laufzeiten der Verträge der Mitglieder des Vorstands sind an die Laufzeit der
Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Die Verträge der Vorstandsmitglieder
sehen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Den Mitgliedern des Vorstands ist
es vertraglich untersagt, während der Dauer von eineinhalb Jahren nach Ausscheiden
Leistungen an oder für einen Wettbewerber zu erbringen.
Das Vergütungssystem für den Vorstand soll folgende Aspekte adressieren:
| ― |
Langfristige Perspektive |
| ― |
Ertragsstärke |
| ― |
Wachstum |
| ― |
Eigenkapitalstärke |
| ― |
Leistungsorientierung |
| ― |
Effizienz in der Umsetzung |
| ― |
Transparenz für alle Beteiligten |
Daraus resultieren folgende Anforderungen an das Vergütungssystem:
| ― |
Individuelle und angemessene Vergütung |
| ― |
Ausrichtung auf langfristige Unternehmensentwicklung |
| ― |
Aufteilung in fixe und variable Bestandteile |
| ― |
Mehrjährige Bemessungsgrundlage |
| ― |
Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen |
| ― |
Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken |
| ― |
Relevante und anspruchsvolle Ziele und Kennzahlen |
| ― |
Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele |
| ― |
Begrenzung der variablen Vergütung |
| ― |
Aufsichtsrat soll auf außerordentliche Entwicklungen reagieren können |
Mit jedem einzelnen Vorstand wird bei Vertragsabschluss bzw. Vertragserneuerung ein
individuelles Zielgehalt vereinbart. Dessen Höhe ist dabei u. a. abhängig von:
| ― |
Aufgaben und Verantwortung |
| ― |
Leistung |
| ― |
Marktgegebenheiten |
| ― |
Wirtschaftlicher Lage der Gesellschaft |
| ― |
Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens |
| ― |
Externem Vergleichsumfeld |
| ― |
Interner Vergütungsstruktur |
Für alle Vorstände wird ein gleicher prozentualer Anteil vom Zielgehalt definiert,
der als Basis für die Berechnung der variablen Vergütung dient. Die Höhe des variablen
Anteils berücksichtigt die sonstigen Regelungen im Unternehmen, die Vergleichbarkeit
im Markt und die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex.
Für die Vorstände der Basler AG wird der variable Anteil auf 25 % vom Zielgehalt
festgelegt.
Die strategische Zielsetzung eines profitablen Wachstumsunternehmens und die grundsätzliche
Entscheidung für eine eigenkapitalstarke Unternehmensfinanzierung führen zur Bemessung
des Unternehmenserfolgs nach Profitabilität und Wachstum.
Als geeignete Kennzahl für Profitabilität wird hier das Ergebnis vor Ertragsteuern
(EBT) im Verhältnis zum Umsatz angesehen.
Profitabilität = EBT/Umsatz
Als geeignete Kennzahl für Wachstum wird die prozentuale Steigerung der Umsatzerlöse
gegenüber dem Vorjahr angesehen.
Umsatzwachstum = (Aktueller Umsatz/ Vorjahresumsatz) -1
Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Erwartungswerte
als Zielvorgaben vereinbart. Die Zielvorgabe für die Profitabilität orientiert sich
dabei an der langfristigen Rentabilitätserwartung und soll über die Jahre eine große
Konstanz aufweisen. Die Umsatzerwartung berücksichtigt auch mittel- und kurzfristigere
Einflüsse und wird daher von Jahr zu Jahr stärker schwanken.
Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Toleranzbreiten
vereinbart, die den Bereich des normalen Geschäftsverlaufes beschreiben. Die Toleranz
soll so bemessen sein, dass ihr unterer Eckwert den Übergang von einem grundsätzlich
befriedigenden zu einem unbefriedigenden Ergebnis markiert. Umgekehrt beschreibt der
obere Eckwert die Grenze zwischen einer guten und einer sehr guten Leistung.
Als Maß für die Zielerreichung dienen lineare Funktionen bezüglich Profitabilität
und Wachstum: Diese Funktionen zeigen jeweils eine 100%ige Zielerreichung, wenn die
nach dem Jahresabschluss festgestellten Werte für Profitabilität und Wachstum gerade
den Erwartungswerten entsprechen. Sie zeigen eine 0%ige Zielerreichung, wenn die Erwartungswerte
um die Toleranzbreite unterschritten werden. Sie werden negativ, wenn die Abweichungen
nach unten noch größer ausfallen.
Profitabilität und Wachstum sind gleichermaßen wichtige Zielsetzungen. Im Zweifelsfall
überwiegt die Forderung nach Profitabilität dem stetigen Wachstum. Ausbleibende Profitabilität
soll daher nicht unbegrenzt durch Wachstum kompensiert werden können, sodass der Erfüllungsgrad
für das Wachstumsziel bei 400 % begrenzt wird. Die Erfüllungsgrade werden mit 50 %
zu 50 % ausgeglichen gewichtet. Die Addition beider entsprechend gewichteten Erfüllungsgrade
für Profitabilität und Wachstum ergibt das Maß für die Gesamt-Zielerreichung im Geschäftsjahr.
Die eingeforderte Begrenzung des variablen Vergütungsteils wird bei -100 % und bei
+400 % vorgenommen.
Die Gesamt-Zielerreichung (-100 % bis +400 %) wird mit dem oben definierten variablen
Anteil des Zielgehalts (25 % des vereinbarten Zielgehalts) multipliziert und ergibt
damit den in € bemessenen Bonusanspruch des jeweiligen Vorstandsmitglieds für das
abgelaufene Geschäftsjahr. Demgemäß kann der Bonusanspruch zwischen -25 % des Zielgehalts
(Malus) und 75 % des Zielgehalts betragen.
Der so errechnete Bonusanspruch kommt nicht direkt zur Auszahlung. Um die geforderte
Langfristigkeit und mehrjährige Bemessungsgrundlage darzustellen, werden die Ansprüche
mittels einer Bonus-Bank verzögert ausgezahlt und unterliegen dabei dem zwischenzeitlichen
Risiko einer substanziellen Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung
der Performanz. Für jeden Vorstand wird ein gesondertes Konto für dessen Bonusansprüche
geführt.
Der für das vergangene Geschäftsjahr errechnete Bonus oder Malus wird auf das individuelle
Konto gebucht. Unter Berücksichtigung eines alten Saldos ergibt sich ein aktueller
Kontostand. Sofern dieser Kontostand positiv ist, kommt ein Drittel des Saldos zur
Auszahlung. Zwei Drittel werden auf neue Rechnung vorgetragen und im nächsten Jahr
berücksichtigt. Negative Salden müssen durch positive Salden oder Bonuseinzahlungen
kompensiert werden, bevor Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen können.
Um einen besonderen Leistungsanreiz für den Vorstand zu schaffen und diesen zu motivieren,
langfristig an der Wertsteigerung des Unternehmens zu arbeiten, hat der Aufsichtsrat
beschlossen, einen Teil des Bonus in Aktien zu wandeln. Ab 2019 und befristet bis
einschließlich 2020 wird ein individuell fixierter prozentualer Anteil des etwaigen
zukünftigen Anspruchs auf variable Vergütung oberhalb der 100 % der Zielerreichung
in Aktien gewährt. Für 2020 wird ein Teil der variablen Vergütung in Aktien in ein
fiktives Aktiendepot einfließen. Ein Drittel des Bestandes wird jährlich effektiv
geliefert und an die jeweiligen Vorstände übertragen. Details hierzu sind dem Anhang
zu entnehmen.
Im Jahr 2020 hat der Aufsichtsrat einen neuen Aktienplan für die Jahre 2021 bis einschließlich
2024 beschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Geschäftsjahr, wenn der
Aufsichtsrat nicht vor Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs dessen Beendigung beschließt.
Der neue Aktienplan sieht vor, dass 50 % der variablen Vergütung oberhalb der 100
%-Zielerreichung in Aktien gewährt und in die Bonus-Bank eingestellt werden. Die effektive
Lieferung der Aktien erfolgt analog der Auszahlung in bar zu einem Drittel aus dem
Bonustopf bzw. dem virtuellen Aktiendepot.
Die Gesamtvergütung setzt sich aus dem Fixgehalt (75 % des Zielgehalts) und der Auszahlung
aus der Bonus-Bank zusammen.
Werden die vereinbarten Ziele bezüglich Profitabilität und Wachstum über mehrere
Jahre im Mittel erfüllt, so ergibt sich eine tatsächliche Gesamtvergütung in Höhe
des Zielgehalts. Werden die Ziele nachhaltig deutlich verfehlt, so kommt auf Dauer
lediglich das Fixgehalt zur Auszahlung (75 % des Zielgehalts).
Im Falle einer mehrjährigen und signifikanten Übererfüllung der Profitabilitäts-
und Wachstumsziele ergibt sich allmählich eine Gesamtvergütung von maximal 175 % des
Zielgehalts.
Hinsichtlich der Angaben zu den Empfehlungen nach Ziff. 4.2.5 Abs. 3 Satz 2 DCGK
(Deutsche Corporate Governance Kodex) verweisen wir auf den Anhang.
Ein Vergütungsmodell wird nie alle Eventualitäten realer Einflüsse abbilden können.
Es soll so einfach wie möglich sein und wird daher bei außergewöhnlichen und unvorhersehbaren
Rahmenbedingungen versagen müssen.
Im Falle gravierender Krisen (z. B. Weltwirtschaftskrise 2008/2009) oder auch bei
nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung abbildbaren Erfolgen des Vorstands (z. B.
strategische Erfolge oder Abwenden bedrohlicher Situationen) bietet ein solches Vergütungsmodell
keine befriedigenden Ergebnisse.
Um diese systembedingten Nachteile eines geforderten Vergütungssystems zu mildern,
behält sich der Aufsichtsrat der Basler AG zwei Möglichkeiten vor, in das System einzugreifen:
| ― |
Verzögerte Auszahlung aus der Bonus-Bank |
| ― |
Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank |
Im Fall außergewöhnlich schwieriger Umstände, insbesondere auch wenn die Auszahlung
von Boni im Hinblick auf die Beanspruchung von Belegschaft oder Gesellschaftern unangemessen
erscheint, kann der Aufsichtsrat beschließen, anstehende Auszahlungen aus der Bonus-Bank
auszusetzen oder zu verschieben. Der grundsätzliche Anspruch der Vorstände auf Auszahlung
bleibt dabei bestehen.
Im Fall ausgesprochen guter, deutlich über allen Erwartungen liegender Leistungen
des Vorstands, insbesondere auch dann, wenn sich diese nicht unbedingt in der GuV
abbilden, kann der Aufsichtsrat beschließen, Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank vorzunehmen.
Diese Sonderzuweisungen stehen dann ebenso wie die regulären Boni im mehrjährigen
Risiko, bevor sie über Jahre verteilt zur Auszahlung kommen. Die Sonderzuweisungen
können individuell für jeden Vorstand beschlossen werden. Sie sind pro Jahr auf maximal
50 % des Jahreszielgehalts beschränkt. Somit begrenzt sich die Vorstandsvergütung
bei außerordentlichen Ergebnissen auf maximal 225 % (175 % + 50 %) des Zielgehalts.
Endet die Vorstandsbestellung mit einem negativen Saldo in der Bonus-Bank des jeweiligen
Vorstands, so wird dieser vom Unternehmen ausgeglichen. Im Gegenzug sehen die Anstellungsverträge
im Falle eines positiven Saldos vor, dass dieser zunächst in der Bonus-Bank verbleibt
und damit dem Minderungsrisiko in den Folgejahren, analog zu den Anspruchsberechnungen
der verbleibenden Unternehmensvorstände in diesen Jahren, unterliegt. Der Bonus-Bank
werden nach Ausscheiden des Vorstands aber keine neuen positiven Ansprüche zugeführt.
Die Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen zu den für die verbleibenden Vorstände
gültigen Regelterminen. Dabei kommt an den beiden auf das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds
folgenden Regelterminen jeweils ein Drittel des bei Auszahlung bestehenden Saldos
zur Auszahlung und am dritten Regeltermin wird der dann bestehende Restsaldo ausgezahlt.
Unabhängig vom Vergütungssystem ist vereinbart, dass Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung
der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund auf den Wert von zwei Jahresvergütungen
begrenzt sind und grundsätzlich nicht mehr als die Summe der Ansprüche während der
Restlaufzeit des Anstellungsvertrages betragen können.
Das von der Hauptversammlung 2011 beschlossene Vergütungsmodell für den Vorstand
erfüllt damit die Forderungen des Corporate Governance Kodex nach:
| ― |
Individueller und angemessener Vergütung |
| ― |
Ausrichtung auf langfristige Unternehmensentwicklung |
| ― |
Aufteilung in fixe und variable Bestandteile |
| ― |
Mehrjähriger Bemessungsgrundlage |
| ― |
Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen |
| ― |
Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken |
| ― |
Relevanten und anspruchsvollen Zielen und Kennzahlen |
| ― |
Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele |
| ― |
Begrenzung der variablen Vergütung |
| ― |
Eingriffsmöglichkeiten für den Aufsichtsrat bei außerordentlichen Entwicklungen |
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung festgelegt. Dabei werden
der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie die Leitung des
Prüfungsausschusses mit angemessenen Zuschlägen berücksichtigt. Eine erfolgsorientierte
Vergütung ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats in Übereinstimmung mit der Empfehlung
des DCGK nicht vorgesehen. Für die Mitgliedschaft im Nominierungs- bzw. Prüfungsausschuss
werden zusätzliche Vergütungen geleistet. Die Gesamtvergütung ist dem Anhang zu entnehmen.
Der Basler Konzern ist gemäß dem Gesetz zur "Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung
der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
für das Geschäftsjahr 2020 zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet.
Dieser Berichtspflicht gemäß §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB wird durch
den vorliegenden zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht nachgegangen.
Die gemachten Angaben gelten hierbei generell für den gesamten Konzern. Der Konzern
umfasst den im Geschäftsbericht beschriebenen Konsolidierungskreis (siehe Konzernanhang
(IFRS) im Geschäftsbericht 2020, Kapitel Grundlagen der Konsolidierung). Konzepte,
die nur auf einzelne Bereiche oder Standorte zutreffen, werden als solche gekennzeichnet.
Basler orientierte sich bei der Berichterstellung an den Richtlinien der Global Reporting
Initiative (GRI Standards), welche als Rahmenwerk für die Identifikation wesentlicher
Themen nach "GRI 101: Grundlagen" und für die Beschreibung der Managementansätze nach
"GRI 103: Managementansatz" berücksichtigt wurden.
Die Weiterentwicklung konzernweit einheitlicher ESG-Standards (ESG=Environment, Social,
Governance) wurde erst kürzlich beschlossen. Der Basler Konzern wird in naher Zukunft
ein Rahmenwerk auswählen, das passgenau für die künftige Nachhaltigkeitsstrategie
ist und in Anlehnung dieses Standards weitere Tätigkeiten in 2021 aufnehmen.
Die Identifikation wesentlicher nichtfinanzieller Themen im Sinne des § 289c Abs.
3 HGB erfolgte in einem mehrstufigen Prozess unter Beteiligung von Geschäftsführung
und Fachabteilungen. Die Ausarbeitung des Gesamtkonzepts erfolgte über eine Wesentlichkeitsanalyse,
die unter Beteiligung der Geschäftsführung in einem kleinen Projektteam aufgestellt
wurde. Anschließend wurden die Fachabteilungen hinzugezogen und die unter die jeweiligen
Verantwortlichkeiten fallenden Themen detailliert ausgearbeitet. Für diesen Bericht
sind diejenigen Themen relevant, die große Bedeutung für Geschäftstätigkeit, -verlauf
und -lage der Basler AG, sowie wesentliche Auswirkungen auf die nichtfinanziellen
Aspekte haben. Auf Grundlage dieser Anforderungen wurden die folgenden Berichtsinhalte
ausgewählt:
| Nichtfinanzieller Aspekte | Sachverhalte, die gem. § 289c Abs. 3 HGB als wesentlich definiert sind |
| Arbeitnehmerbelange | Arbeitssicherheit, Bindung & Qualifizierung von Mitarbeitern, Vielfalt & Chancengleichheit |
| Soziale Belange | Gesellschaftliche Verantwortung |
| Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Schutz der Menschenrechte im Unternehmen, Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Unternehmen und in der Lieferkette |
| Umweltbelange | Betriebliches Umweltmanagement |
Im Zuge des nichtfinanziellen Berichts sind gemäß § 289c Abs. 3 HGB wesentliche Risiken
berichtspflichtig, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf
den Konzern haben könnten. Basler hat zur systematischen Erfassung von Risiken ein
internes Risikomanagementsystem implementiert. Die Ergebnisse des Risikomanagements
von Basler werden gesondert im Kapitel Chancen- und Risikobericht des Konzernlageberichts
beschrieben.
Entscheidende Faktoren für die über 30-jährige Unternehmensentwicklung sind eine
werteorientierte Unternehmenskultur, Identifikation von Chancen und Risiken, Wandlungsfähigkeit
beizubehalten. Die Leidenschaft, kundenorientierte Innovationen voranzutreiben macht
das Unternehmen nachhaltig zukunftsfähig. Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit
sind wesentliche Markenwerte, für die Basler bei Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten,
Partnern und anderen Stakeholdern steht.
Die Mission des Unternehmens ist es, Computer Vision Technologie für Applikationen
zu entwickeln, die die Lebensqualität steigern. So kommen Bildverarbeitungskomponenten
von Basler beispielsweise in Produktionsprozessen zur Minimierung von Verschwendung,
in der Halbleiter- und Elektronikproduktion, in der Medizintechnik zur Früherkennung
von Krebserkrankungen, in der Intralogistik für eine schnellere Bestellabwicklung
in Webshops, bei Recycling von Wertstoffen oder in der Lebensmittelkontrolle zum Einsatz.
Weitere Erläuterungen zum Geschäftsmodell der Basler AG sind im Lagebericht unter
Punkt 1.1 abgebildet.
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis für
den Erfolg der Basler AG. Aus diesem Grund legt das Management der Basler AG besonderen
Wert darauf, seinen Beschäftigten ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten sowie durch
Aus- und Weiterbildung die passende Qualifizierung für anspruchsvolle Tätigkeiten
sicherzustellen. Die Grundlage hierfür bildet ein sicheres Arbeitsumfeld in administrativen
sowie gewerblichen Bereichen.
Die Basler AG gewährleistet die Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Um das Wohlergehen der Beschäftigten sicherzustellen, werden die gesetzlichen Vorgaben
des Arbeitsschutzes befolgt. Sie sind im Arbeitssicherheitshandbuch schriftlich festgehalten
und im Intranet für alle zugänglich. Weiterhin findet eine jährliche Schulung zur
Arbeitssicherheit im gewerblichen Bereich statt. Aufgrund der Produktionsinfrastruktur
der Basler AG, die auf diverse Maschinen und z. T. auf Reinraumbedingungen angewiesen
ist, bilden Betriebsanweisungen zur Luftreinhaltung und Schallminimierung zentrale
Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Diese Vorgaben werden, zum Beispiel, durch den Einsatz
von Luftumwälzungsanlagen in Produktionshallen umgesetzt. Zudem existieren die gesetzlich
vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen in Form eines zentralen Brandmeldesystems, Feuerschutzwände,
Rauchentlüftungsanlagen sowie Sprinkleranlagen.
Zur Erkennung möglicher Gefährdungen sowie zur Identifizierung von Handlungsbedarf
und zur Ableitung von Maßnahmen, finden regelmäßige Begehungen des Betriebsgeländes
sowie des Gebäudes durch einen externen Arbeitssicherheitsdienst statt. Hierbei werden
unter anderem Gefahrgutlagerung, Emissionen und Feinstaub innerhalb von Gebäuden,
sowie weitere Gefahren für die Gesundheit der Mitarbeiter überprüft. Regelmäßige Messungen
der Raumluft im Fertigungsbereich dienen der Überwachung der Luftqualität. Zur Vermeidung
erhöhter Staubbelastung werden zusätzliche Messungen und Reinigungsmaßnahmen vorgenommen.
Um das Bewusstsein der Belegschaft zur Vermeidung von Gefahren zu erhöhen und dauerhaft
zu sichern, werden Erstunterweisungen sowie regelmäßige Unterweisungen zum Arbeits-,
Gesundheits- und Brandschutz durchgeführt. Ein Teil der Beschäftigten wird speziell
für die Erste Hilfe sowie als Sicherheitsbeauftragte oder Brandschutz- und Evakuierungshelfer
ausgebildet und regelmäßig geschult.
Außerdem arbeitet die Basler AG mit dem Fürstenberg Institut zusammen, welches das
Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf Prävention von Stressfaktoren beim Gesundheitsmanagement
unterstützt.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht im Unternehmen kostenloses Obst und Mineralwasser
zur Verfügung und die Basler AG bezuschusst deren Mittagessen in der betriebseigenen
Kantine in Ahrensburg.
Die Corona-Pandemie stellte auch den Basler Konzern 2020 vor große Herausforderungen
unter anderem in Bezug auf die Arbeitssicherheit. Die Vermeidung der Übertragbarkeit
von Viren auf die Beschäftigten hatte zu jeder Zeit oberste Priorität. Durch eine
Vielfalt an Maßnahmen wurde erfolgreich das gesamte Team geschützt und zugleich der
Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. Neben strengen Hygiene-Vorschriften wurden Produktions-
und Büroarbeitsplätze strikt voneinander getrennt. Für den Großteil der Bürotätigkeiten
wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter binnen zwei Wochen in die Lage versetzt,
von zu Hause zu arbeiten.
Durch die implementierten Maßnahmen und Prozesse erzielt die Basler AG einen hohen
Grad an Sicherheit ihrer Belegschaft.
Die Krankenquote der Basler AG betrug in 2020 4,72 % (Vorjahr: 6,06 %). Im abgelaufenen
Geschäftsjahr wurde lediglich ein Corona-Krankheitsfall bei Basler bekannt.
Das Gewinnen und Halten qualifizierter Führungs- und Fachkräfte zur erfolgreichen
Umsetzung der Wachstumsstrategie des Unternehmens und der kontinuierlichen Weiterentwicklung
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die Zufriedenheit der Beschäftigten hat einen sehr hohen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit
und Betriebszugehörigkeit und damit auf den Erfolg des Unternehmens. Von wesentlicher
Bedeutung ist in diesem Zusammenhang eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die Basler AG strebt deshalb an, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter besonders zu fördern. Neben diversen Teilzeitmodellen, flexiblen Arbeitszeiten
und -orten bietet die Basler AG eine Notfall- und Sonderzeitenbetreuung für Kinder
der Beschäftigten an. Diese kann im firmeneigenen Kinderbetreuungsraum oder zu Hause
in Anspruch genommen werden. Die Basler AG trägt seit 2011 das Zertifikat der Hertie-Stiftung
"Familienfreundliches Unternehmen". Regelmäßige Audits bestätigen der Basler AG eine
starke Durchdringung und kulturelle Verankerung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Weiterhin bietet das Unternehmen für die Beschäftigten der Basler AG die Möglichkeit
von Sabbaticals.
Um geeignete Nachwuchskräfte zu finden, aber auch um das soziale Engagement für die
Region Ahrensburg zu bestätigen, legt die Basler AG großen Wert auf die eigene Ausbildung
junger Menschen. In 2020 betrug die Zahl der Auszubildenden 24.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Personalpolitik des Basler Konzerns ist
die kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch interne
und externe Schulungen, Lehrgänge, "On-the-Job-Training" oder durch Selbststudium.
Einmal jährlich werden Entwicklungsgespräche mit den Beschäftigten des Konzerns geführt
(bisher noch mit Ausnahme der neu akquirierten Unternehmen Basler China und Silicon
Software), in denen Entwicklungsziele zwischen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin und
Führungskraft vereinbart werden. Der Fortschritt wird regelmäßig überprüft.
Aufgrund der implementierten Maßnahmen konnte die Basler AG die angemessene Qualifikation
seiner Mitarbeitenden und ein attraktives Arbeitsumfeld gewährleisten. Darüber hinaus
wurden neue Mitarbeitende hierdurch gewonnen. Die Mitarbeiterzufriedenheit spiegelt
sich unter anderem in der niedrigen Fluktuationsrate von 2,07 % (VJ: 1,13 %) wider.
2020 waren durchschnittlich 857 (VJ: 853) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt, davon
sind 37,67 % (Vorjahr: 36,85 %) weiblich. Auf Vollstellen-Äquivalente umgerechnet
belief sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 807 (Vorjahr: 806).
Der Aufwand für Weiterbildung des Basler Konzerns betrug 394 T€ im Geschäftsjahr
2020 (Vorjahr: 680 T€), dieser wurde temporär durch die Corona-Pandemie negativ beeinflusst.
Um ein attraktives, effektives und faires Arbeitsumfeld zu bieten, werden Vielfalt
und Chancengleichheit unterstützt.
Aufsichtsrat und Vorstand haben im März 2018 (vor den Akquisitionen von Silicon Software
und Basler China) beschlossen, dass eine Frauenquote von 30 % bei Bereichsleitungen
sowie auch auf Abteilungsleitungs-Ebene der Basler AG spätestens bis Ende 2021 erreicht
werden soll.
Die Belegschaft des Unternehmens ist durch eine Vielfalt an Herkunftsländern und
Kulturen geprägt. Um die Integration von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verschiedener
Nationalitäten und Generationen zu fördern werden Sprachkurse angeboten. Es findet
in vielen Bereichen intensiver Austausch über Video-Konferenzen sowie Besuche in den
Niederlassungen statt. Es werden Projekte mit internationaler Beteiligung aufgesetzt
und durch Social Events unterstützt. Ein Großteil der Kommunikation des Unternehmens
wird in deutscher und englischer Sprache abgebildet.
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen
und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
hat der Aufsichtsrat Ziele für die Erreichung von Geschlechterquoten in Aufsichtsrat
und Vorstand festzulegen. Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung im März 2018 beschlossen,
dass bis auf Weiteres in Aufsichtsrat und Vorstand zwar eine Erhöhung der Frauenquote
angestrebt wird, diese jedoch nicht zwingend erreicht werden muss.
Das Unternehmen bietet ein spezielles Förderprogramm (High Potential Programm) an,
um talentierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Führungsaufgaben zu qualifizieren.
Im Programmdurchlauf 2020 wurde der Schwerpunkt des international aufgelegten Programms
auf die Förderung von Frauen in Führungspositionen gelegt.
Mit Prof. Dr. Mirja Steinkamp sowie Dorothea Brandes beträgt die Frauenquote im Aufsichtsrat
der Basler AG zurzeit über 30 %. Der Vorstand besteht aktuell aus vier männlichen
Vertretern.
In der Konzernzentrale in Ahrensburg wird dem Thema Arbeit und Integration eine hohe
Bedeutung beigemessen. Es gibt einen Betriebsrat sowie eine Behindertenvertretung.
Der barrierefreie Ausbau des Unternehmens wird konsequent vorangetrieben.
Aufgrund von Integrationsmaßnahmen und hoher Internationalität verfügt der Basler
Konzern über eine hohe Diversität in der weltweiten Belegschaft, wobei das Unternehmen
bestrebt ist, sukzessive die Wertschöpfungstiefe in den Auslandsgesellschaften zu
steigern und sich von einer internationalen zu einer globalen Firma zu wandeln. Durch
die Nutzung digitaler Tools konnte die internationale Zusammenarbeit und damit die
Diversität im Denken und Handeln trotz Covid-19 weiter gesteigert werden.
Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands ist die Bereichsleitung bzw. die
leitenden Angestellten und darunter folgt die Abteilungsleitung. Zum 31.12.2020 waren
bei der Basler AG 27,27 % weibliche leitende Angestellte sowie 20,00 % Abteilungsleiterinnen
beschäftigt. Für den Konzern wurden noch keine Zielgrößen definiert. Die Zielgrößen
zur Förderung der Teilhabe von Frauen in Führungspositionen wurden zum Ende des Berichtszeitraums
noch nicht erreicht. Diese Entwicklung ist den M&A-Transaktionen kleinerer Unternehmen
in den vergangenen zwei Jahren geschuldet, bei denen überwiegend Männer in Führungspositionen
tätig sind. Die Möglichkeiten im Rahmen des organischen Wachstums über den kurzen
Zeitraum waren nicht ausreichend, um diesen Effekt zu kompensieren. Darüber hinaus
wurden in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie Neueinstellungen eingebremst und der Management-Fokus
auf die Sicherheit und Stabilität der Organisation gelegt.
Das spezielle Förderprogramm (High Potential Programm), welches sich auf den gesamten
Basler Konzern bezieht, konnte auch im Covid-19 geprägten Jahr 2020 durchgeführt werden.
Es wird beabsichtigt, die Hälfte der Programmplätze mit Frauen zu besetzen und sich
auch inhaltlich unter anderem mit der Frage Diversität und Führung auseinander zu
setzen. Ziel ist es, geeignete Führungskräfte zu identifizieren und zu fördern und
den Anteil von Frauen in Führungspositionen langfristig zu erhöhen. Im vergangenen
Jahr wurden für das High Potential Programm vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
ausgewählt, darunter befanden sich zwei Frauen und zwei Männer.
Gewinnerin des jährlich ausgeschriebenen Innovationswettbewerbs war 2020 erstmals
eine Mitarbeiterin aus der Niederlassung in Ahrensburg. Unternehmensweit hatten sich
20 Beschäftigte beworben, von denen drei weiblich waren.
Die Basler AG trägt gesellschaftliche Verantwortung. Dies gilt insbesondere für den
Standort der Konzernzentrale in Ahrensburg, da dort die Mehrheit der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter beschäftigt ist.
Ziel der Basler AG ist es, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung
vor Ort zu fördern und die Interessen lokaler Anspruchsgruppen zu berücksichtigen.
Dem Konzern fällt als einem der größten Arbeitgeber am Standort Ahrensburg eine zentrale
Rolle für die lokale Wirtschaft und Gesellschaft zu. Diese nimmt er in unterschiedlichen
Bereichen extern und intern wahr.
So bietet die Hauptniederlassung in Ahrensburg Workshops an Schulen an, um das Interesse
für die unterschiedlichen Berufsfelder des Konzerns zu wecken und als lokaler Arbeitgeber
bereits frühzeitig auf sich aufmerksam zu machen. Die Basler AG, Ahrensburg, nimmt
jährlich am Girls Day teil, richtet Hackathons für Nachwuchsprogrammierer aus, unterstützt
Flüchtlingsprojekte vor Ort sowie weitere soziale Projekte wie "Wi mook dat" oder
"Kinder helfen Kindern" mit der Teilnahme am "Hamburger Commercial Bank Run" im Sommer
2019.
Dr. Dietmar Ley, CEO des Unternehmens, ist ehrenamtlich im Hochschulrat der Hochschule
für angewandte Wissenschaften in Hamburg sowie im Vorstand des Fachverbands Robotik
und Automation des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA tätig.
Weiterhin engagiert sich Dr. Klaus-Henning Noffz als Vorsitzender des Vorstands der
Fachabteilung Industrielle Bildverarbeitung des VDMA.
Durch ihr gesellschaftliches Engagement fördert die Basler AG die lokale Wirtschaft.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Nachwuchsarbeit.
Auch 2020 waren all diese Aktionen fest im Terminplan der Basler AG vorgesehen, aber
viele davon mussten leider aufgrund von Corona abgesagt werden.
Ziel dieses Konzeptes ist die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen sowie Korruption
und Bestechung in den Geschäftsbeziehungen der Basler AG.
Die Konformität der Geschäftstätigkeiten des Konzerns mit gesetzlichen Vorgaben und
Menschenrechten sowie die Ablehnung von Korruption und Bestechung sind für die Basler
AG selbstverständlich. Daher hat der Konzern einen "Code of Conduct" erarbeitet, der
in der Konzernzentrale bereits eingeführt und geschult wurde und im kommenden Geschäftsjahr
weiter ausgerollt wird.
Die Basler AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen, soweit bereits geschult, nehmen
auf Basis der Unternehmenswerte am fairen Wettbewerb teil. Hierbei wird auf Integrität,
Vertrauen sowie respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander, intern und extern,
Wert gelegt. Die Basler Gruppe übernimmt Verantwortung, indem sie die Folgen unternehmerischer
Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer
und ökologischer Hinsicht bedenkt und einen angemessenen Interessensausgleich herbeiführen.
Die Basler Gruppe respektiert daher im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, der Umsetzung
ihrer Strategie und der Erreichung ihrer Ziele geltendes Recht und erwartet das Gleiche
von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ihren Geschäftspartnern. Die Unternehmenskultur
wird von dem verantwortungsbewussten und ethischen Handeln jeder Mitarbeiterin und
jedes Mitarbeiters getragen.
Ungesetzliches Verhalten kann erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Bereits
der Anschein einer Rechtsverletzung kann die Marktposition der Basler Gruppe beeinträchtigen.
Die Konsequenzen des eigenen Handelns sind daher auch daran zu messen, wie sie sich
auf den Ruf der Basler Gruppe als vertrauenswürdiger Geschäftspartner und die Integrität
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Geschäftsführung auswirken.
Jedes Handeln muss daher auf einem klaren Verständnis der rechtlichen Vorschriften,
der unternehmensinternen Vorschriften und gemeinsamen Wertvorstellungen beruhen. Alle
Organe, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Basler Gruppe sind verpflichtet,
diesen Code of Conduct einzuhalten. Dabei kommt insbesondere den Organen und Führungskräften
Vorbildfunktion zu. Gleichzeitig haben sie die Aufgabe, die Einhaltung des Code of
Conduct durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzufordern und sie dabei zu unterstützen.
Dieser Code of Conduct beschreibt den Rahmen dafür, wie die vorstehend genannten
Grundsätze bei der täglichen Arbeit umzusetzen sind. Die Regeln des Code of Conduct
erleichtern die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und interner Regelungen. Sie können
jedoch keine vollständige Sammlung der Pflichten aller Rechtsordnungen, in denen das
Unternehmen tätig ist, darstellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher verpflichtet,
sich in Zweifelsfällen kompetenten Rat einzuholen. Dafür stehen die Führungskräfte
und Fachabteilungen zur Verfügung.
(Auszug aus dem Code of Coduct der Basler AG)
Für folgende Themen gibt der Basler Code of Conduct Handlungsanweisungen:
| ― |
Einhaltung der Gesetze |
| ― |
Integrität und Unternehmensführung (Arbeitssicherheit, Belästigung, Diskriminierung, fairer Umgang, Meinungsfreiheit, Datenschutz) |
| ― |
Verhalten im Wettbewerb (Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit, Einladungen, Geschenke, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Handelskontrollen, Außenhandelsrecht, Insiderhandel) |
| ― |
Arbeitsbedingungen |
| ― |
Umweltschutz |
| ― |
Schutz von Unternehmensvermögen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse |
Die Schulungen in den Auslandsniederlassungen zum "Code of Conduct" konnten nicht
wie geplant 2020 vorangebracht und mussten aufgrund von Covid-19 zeitlich nach hinten
verschoben werden.
Für das Geschäftsjahr 2020 sind der Basler AG weder Fälle von Korruption und Bestechung,
noch Verstöße gegen Menschenrechte im Unternehmen bekannt geworden.
Basler nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den nachfolgenden
Generationen an und ergreift Maßnahmen, um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren
und verantwortungsvoll mit Ressourcen umzugehen. Näheres regelt die Erklärung der
Basler AG zur Umweltpolitik.
Die Basler AG möchte einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten und diesen kontinuierlich
weiterentwickeln.
Als zentrale und kontinuierliche Maßnahme gilt die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für ein umweltbewusstes Handeln bei der Arbeit und im Alltag.
Der Betrieb der Produktionsstätten und Verwaltungsgebäude benötigt Energie. Dies
verursacht neben Kosten auch klimaschädliche Emissionen in Form von CO2 und anderen
Klimagasen. Auch wenn die Herstellung von Kameras im Branchenvergleich verhältnismäßig
wenig energieintensiv ist, wird Basler wegen der gesamtgesellschaftlichen Relevanz
des Themas in der neuen ESG-Strategie einen Schwerpunkt auf die Verringerung des CO2-Abdrucks
des Unternehmens legen.
Den Strom bezieht die Basler AG von den Stadtwerken in Ahrensburg, dieser wird bereits
zu 100 % aus erneuerbaren Energien erzeugt. Durch eine permanente Wartung der technischen
Anlagen sowie bei Erneuerung der Verwendung neuster Technologien und Umweltstandards
wird gewährleistet, dass diese eine möglichst hohe Energieeffizienz aufweisen, wie
z. B. durch die Umrüstung bestehender Leuchten in vielen Bereichen auf LED. Weiterhin
wird der sich augenblicklich in der Umsetzung befindliche Anbau des Firmengebäudes
in Ahrensburg nach den neusten technischen Standards ausgeführt.
In der Produktion verwendet die Basler AG nur Gefahrstoffe (z. B. Lötpaste), soweit
dies notwendig ist. Vor der Verwendung dieser Stoffe wird eine Substitutionsprüfung
durchgeführt, d. h. es wird geprüft, ob es umweltverträglichere Alternativen gibt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Basler AG sowie der anderen deutschen Standorte
sortieren den Müll, welcher innerhalb der Büroräume und Produktionsflächen entsteht.
Metallschrott, Platinen und Kunststoffe werden in gesondert gekennzeichneten Abfallbehältern
gesammelt und von zertifizierten Fachbetrieben entsorgt.
Dank modernster Videokonferenzsysteme kann die Kommunikation mit den Tochterunternehmen
oder auch Kunden und Lieferanten effizienter gestaltet und so gleichzeitig Dienstreisen
verringert werden.
Weiterhin hat die Basler AG in Ahrensburg im Sommer 2020 erneut an der Ahrensburger
Aktion "Stadtradeln" teilgenommen. Ziel dieser Aktion ist es, für mehr Klimaschutz
und Lebensqualität in den Kommunen privat und beruflich möglichst viele Kilometer
mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Die Basler AG erfüllt die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Emissionen, Energieverbrauch
und Gefahrgut und stellt - wo möglich und notwendig - auf neueste Technologien um.
Weiterhin wurde 2020 der Grundstein für eine unternehmensweite ESG-Strategie mit dem
Schwerpunkt der langfristigen Reduktion des CO2-Abdrucks beschlossen. Diese wird 2021
umgesetzt und in kommenden Berichten sukzessive näher erläutert.
In 2020 hat der Basler Konzern einmal mehr bewiesen, dass der Erfolg des Unternehmens
auch mit weniger Reisetätigkeit und der Abbildung vieler Meetings über digitale Tools
sichergestellt werden kann. Auch wenn sich dieser niedrige Stand nach der erfolgreichen
Bekämpfung von Covid-19 sicher nicht auf Dauer wird fortsetzen lassen.
Gemäß § 312 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz (AktG) hat Basler einen Bericht über die Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung
des Vorstands: "Wir erklären, dass die Basler AG, Ahrensburg, bei den im Bericht über
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Personen aufgeführten Rechtsgeschäften
nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt
waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat und wir nicht benachteiligt wurden.
Andere Maßnahmen i.S. des § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden."
Ahrensburg, 25. März 2021
| Dr. Dietmar Ley | Arndt Bake | Hardy Mehl | Alexander Temme |
Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben
aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können.
Wir verwenden in diesem Prüfungsbericht den Ausdruck "Gesellschaftsvertrag" im Sinne
eines übergeordneten Begriffs und differenzieren daher nicht nach Satzung und Gesellschaftsvertrag
(vgl. § 2 AktG).
Verweise auf Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie auf andere Gesetze
beziehen sich, soweit nicht anders gekennzeichnet, auf die für das geprüfte Geschäftsjahr
geltende Fassung.
| Kurzbezeichnung | vollständige Bezeichnung |
| AAB | Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften |
| AG | Aktiengesellschaft |
| Basler AG | Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg |
| Basler Asia | Basler Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur |
| Basler China | Basler Vision Technology (Beijing) Co. Ltd., Peking/China |
| Basler Inc. | Basler Inc., Exton/USA |
| Basler Taiwan | Basler Vision Technologies Taiwan Inc., Jhubei City/Taiwan |
| BAB | Besondere Auftragsbedingungen der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft |
| DRS | Deutscher Rechnungslegungs Standard |
| ESEF | European Single Electronic Format |
| ESEF-Konformität | Die Entsprechung der geprüften ESEF-Unterlagen in allen wesentlichen Belangen mit den Vorgaben des § 328 Abs. 1 Satz 4 HGB |
| ESEF-Unterlagen | Die für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des geprüften Abschlusses und des geprüften Lageberichts |
| EU-APrVO | Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission |
| HR | Handelsregister |
| IAS | International Accounting Standard(s) |
| IDW | Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf |
| IFRS | International Financial Reporting Standard(s) |
| ISA | International Standards on Auditing |
| KAM | Key Audit Matters (besonders wichtige Prüfungssachverhalte) |
| PIE | Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß § 319a Abs. 1 HGB |
| PS | Prüfungsstandard des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. |
Von der Hauptversammlung der
Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg
(im Folgenden auch "Basler AG" oder "Gesellschaft" genannt)
wurden wir am 26. Mai 2020 zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gewählt.
Daraufhin beauftragte uns der Prüfungsausschuss des Mutterunternehmens, den Konzernabschluss
und den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember
2020 sowie die für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden "ESEF-Unterlagen") nach
den §§ 317 ff. HGB und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung
bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG
der Kommission (im Folgenden "EU-APrVO") zu prüfen. Der Begriff "Konzern" umfasst
im Weiteren die Basler AG und alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften.
Dieser Bericht ist ausschließlich an die Basler Aktiengesellschaft gerichtet.
Die Basler Aktiengesellschaft ist ein Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S.
d. § 319a Abs. 1 HGB und unterliegt somit ergänzend zu den deutschen handelsrechtlichen
Regelungen unmittelbar den Vorschriften der EU-APrVO.
Unser Prüfungsauftrag wurde entsprechend der bestehenden Auftragsvereinbarung ergänzt
bzw. der gesetzliche Umfang der Abschlussprüfung wurde erweitert. Entsprechende Erläuterungen
dazu befinden sich in Abschnitt "D.II. Auftragserweiterungen".
Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind - auch im Verhältnis
zu Dritten - die Besonderen Auftragsbedingungen der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(BAB) sowie die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2017 (AAB) maßgebend, die diesem Bericht als Anlage III beigefügt sind.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze für die Berichterstattung der Konzernabschluss der Basler AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen- des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermit- telt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Ent- wicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Ahrensburg, den 25. März 2021
Der Vorstand
| Dr. Dietmar Ley | Arndt Bake | Hardy Mehl | Alexander Temme |
| CEO | CMO | CFO/COO | CCO |
Wir haben zu dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht der Basler Aktiengesellschaft,
Ahrensburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 in
den diesem Bericht als Anlage I (Konzernabschluss) und Anlage II (Konzernlagebericht)
beigefügten Fassungen den am 25. März 2021 in Lübeck unterzeichneten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk wie folgt erteilt:
"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg
Wir haben den Konzernabschluss der Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg, und ihrer
Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember
2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung,
der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang,
einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Basler Aktiengesellschaft für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Die unter
"SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir
in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und |
| ― |
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt
hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO")
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS
FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung
mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir
keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend
und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss
und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem
pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 waren. Diese Sachverhalte
wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei
der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes
Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:
1. Bewertung des Vorratsvermögens
2. Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte (inkl. Geschäfts- oder Firmenwert)
Im Konzernabschluss der Basler Aktiengesellschaft werden Vorräte in Höhe von EUR
20 Mio. (11 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert
aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die
Beurteilung der Werthaltigkeit und Realisierbarkeit von Vorräten verlangt eine Vielzahl
von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Diese Ermessensentscheidungen
betreffen insbesondere die Schätzung zukünftiger Verkaufsmengen und Absatzpreise für
die Bestimmung des Nettoveräußerungswerts sowie die Vornahme von Reichweitenabschlägen.
Aufgrund des mit der Vorratsbewertung verbundenen Grades an Schätzunsicherheit und
der betragsmäßigen Höhe des Bilanzpostens war die Bewertung des Vorratsvermögens für
uns im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Basler Aktiengesellschaft zur Bewertung der Vorräte sind in den Abschnitten
3.8 und 12 des Konzernanhangs enthalten.
Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter betreffend die Werthaltigkeit
und Realisierbarkeit der Vorräte überprüft. Dazu haben wir die Vorgehensweise der
gesetzlichen Vertreter zur Ermittlung der Nettoveräußerungswerte gewürdigt und uns
von der Angemessenheit dieser Vorgehensweise überzeugt. Für die unfertigen und fertigen
Erzeugnisse haben wir die Kalkulation der zur Stichtagsbewertung herangezogenen Herstellungskosten
kritisch nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Erwartungen der gesetzlichen
Vertreter hinsichtlich der zukünftigen Verkaufsmengen und der Absatzpreise anhand
von Erfahrungen aus der Vergangenheit kritisch hinterfragt. Weiterhin haben wir überprüft,
ob die Vorräte unter Berücksichtigung ihrer Reichweiten angemessen wertberichtigt
wurden. Zu diesem Zweck haben wir die Reichweitenanalysen der gesetzlichen Vertreter
plausibilisiert und die im Berichtsjahr verwendeten Bewertungsabschläge mit den Abschlägen
aus Vorjahren verglichen und auf Plausibilität geprüft.
Zum 31. Dezember 2020 weist die Gesellschaft im Konzernabschluss "Immaterielle Vermögenswerte"
(inklusive Geschäfts- oder Firmenwert) in Höhe von EUR 65 Mio. (34 % der Bilanzsumme)
aus. Davon entfallen auf die aktivierten Entwicklungskosten EUR 34 Mio. und auf den
Geschäfts- oder Firmenwert EUR 27 Mio. Die Buchwerte der eigenen Entwicklungen des
Konzerns werden zu jedem Abschlussstichtag auf Anhaltspunkte für eine eingetretene
Wertminderung überprüft. Sind Anhaltspunkte für eine Wertminderung erkennbar, wird
der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt, um den Umfang eines eventuellen
Wertminderungsaufwands festzustellen. Aktivierte noch nicht abgeschlossene eigene
Entwicklungen und der Geschäfts- oder Firmenwert werden zudem jährlich einem Werthaltigkeitstest
(Impairmenttest) unterzogen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit verlangt eine Vielzahl
von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Grundlage der Beurteilung
sind die Barwerte der künftig erwarteten Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit, der die Entwicklungskosten und der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet
wurden. Die unterstellten künftigen Zahlungsströme ergeben sich aus von den gesetzlichen
Vertretern erstellten Planungsrechnungen. Hierbei werden auch Erwartungen über die
zukünftige Marktentwicklung berücksichtigt. Die Barwerte werden unter Verwendung von
Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Sie sind in hohem Maße abhängig davon, wie
die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie
von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Aufgrund der mit Ermessensentscheidungen
und Schätzungen verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe der Bilanzposten
war die Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten und des Geschäfts- oder
Firmenwertes für uns im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Basler Aktiengesellschaft zu den aktivierten Entwicklungskosten sind
in den Abschnitten 3.10 und 3.17, zu dem Geschäfts- oder Firmenwert in den Abschnitten
3.1 und 3.10 des Konzernanhangs enthalten.
Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zur Werthaltigkeit der aktivierten
Entwicklungskosten und des Geschäfts- oder Firmenwertes überprüft. Zunächst haben
wir die Angemessenheit der für die Werthaltigkeitstests angewendeten Bewertungsverfahren
beurteilt. Anschließend haben wir die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen kritisch
hinterfragt und plausibilisiert. Dazu haben wir den Planungsprozess aufgenommen, die
Planungstreue beurteilt und die vorliegenden Planungen unter Berücksichtigung des
wirtschaftlichen Marktumfeldes auf Konsistenz hin überprüft. Da bereits geringe Veränderungen
des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des
ermittelten erzielbaren Betrags der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit
haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes unsere Bewertungsspezialisten
hinzugezogen, die die Angemessenheit der verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämien
und Betafaktoren, anhand von Marktdaten überprüft haben. Darüber hinaus wurde mittels
Verwendung von Checklisten die Vollständigkeit der nach IAS 36 geforderten Anhangangaben
einschließlich der Sensitivitätsanalyse nachvollzogen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen
verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― |
auf die in Abschnitt 9 des Konzernlageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht, |
| ― |
die in Abschnitt 11 des Konzernlageberichts enthaltene Nichtfinanzielle Konzernerklärung, |
| ― |
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken
sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung,
die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses,
der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs.
1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen
entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung
eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten
oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür
verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht
die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs
oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in
allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die
Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses
des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen
Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss
sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile
zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür,
dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets
aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren
und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte,
dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und
Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― |
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― |
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten
Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich
etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass
wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit
ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen
werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen
Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen
erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses
für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders
wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk,
es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe
des Sachverhalts aus.
Wir haben gemäß § 317 Abs. 3b HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt,
ob die in der beigefügten Datei [Bas-ler_KA20_ESEF.zip: 9fcaecc912c2419d982150fd 67088d29315edbd35a67c33a9336a177e88c6d99]
enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den
Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format")
in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen
Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen
des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder
auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen noch auf andere in der oben
genannten Datei enthaltene Informationen.
Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten beigefügten Datei
enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses
und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328
Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere
im voranstehenden "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS"
enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 hinaus geben wir
keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie
zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.
Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten beigefügten Datei enthaltenen
Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung
mit § 317 Abs. 3b HGB unter Beachtung des Entwurfs des IDW Prüfungsstandards: Prüfung
der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen
und Lageberichten nach § 317 Abs. 3b HGB (IDW EPS 410) durchgeführt. Unsere Verantwortung
danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung
der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat
die Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Qualitätssicherungsstandards:
Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1)
angewendet.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung
der ESEF- Unterlagen mit den elektronischen Wieder-gaben des Konzernabschlusses und
des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die
Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen
zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -
Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat
sind.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind zudem verantwortlich für die Einreichung
der ESEF-Unterlagen zusammen mit dem Bestätigungsvermerk und dem beigefügten geprüften
Konzernabschluss und geprüften Konzernlagebericht sowie weiteren offenzulegenden Unterlagen
beim Betreiber des Bundesanzeigers.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen
als Teil des Rechnungslegungsprozesses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die
Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes
Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher- beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d. h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt. |
| ― |
beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. |
| ― |
beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht. |
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. Mai 2020 als Abschlussprüfer gewählt.
Wir wurden am 1. Juni 2020 vom Prüfungsausschuss beauftragt. Wir sind ununterbrochen
seit dem Geschäftsjahr 2002 als Konzernabschlussprüfer der Basler Aktiengesellschaft
tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile
mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nach Artikel
11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Ralf Wißmann."
Aus dem von den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens aufgestellten Konzernlagebericht
heben wir folgende Angaben hervor, die unseres Erachtens für die Beurteilung der wirtschaftlichen
Lage des Konzerns sowie der zukünftigen Entwicklung des Konzerns mit ihren wesentlichen
Chancen und Risiken von besonderer Bedeutung sind:
| ― |
Nachdem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vorjahr bereits die schlechtesten seit der Finanzkrise 2008/2009 waren und sich gegen Ende 2019 eine Erholung auf den Industriegütermärkten abzeichnete, wurde diese durch die eintretende Corona-Pandemie zu Beginn 2020 im Keim erstickt. Das wirtschaftliche Umfeld wurde in 2020 sehr stark durch die Folgen der Corona-Pandemie und durch die Eskalation im Handelskrieg zwischen den USA und China geprägt. Die Corona-Pandemie führte im März zu einer rasanten weltweiten Abkühlung der Nachfrage nach Investitionsgütern für das produzierende Gewerbe. |
| ― |
Aufgrund vielfältiger Maßnahmen hatte die Corona Pandemie keine nennenswerten Auswirkungen auf die Mitarbeiterproduktivität. |
| ― |
Die Profitabilität lag u. a. aufgrund von Corona-bedingten Einsparungen sogar deutlich oberhalb der Erwartungen. |
| ― |
Der für Basler relevante Markt des Maschinen- und Anlagenbaus entwickelte sich Pandemiebedingt nochmals deutlich schwächer als im Vorjahr und als ursprünglich erwartet. Die Auftragseingänge in diesem Sektor verzeichneten einen Rückgang von 10 %, während die Umsatzerlöse um 7 % sanken. |
| ― |
Der Konzern Basler erzielte einen Umsatz von EUR 170,5 Mio. und eine Vorsteuerrendite von 12 %. Die Auftragseingänge wuchsen sogar um 9 % von EUR 166,5 Mio. auf EUR 181,6 Mio. Mit diesen Ergebnissen konnte Basler in einem sehr schwachen Marktumfeld weitere Marktanteile für sich verbuchen und ihre Marktführerschaft ausbauen. Mit einem Umsatzwachstum von insgesamt 5 % entwickelte sich das Geschäft von Basler deutlich besser als im Durchschnitt der Branche von -7 %. |
| ― |
Mit einem Vorsteuerergebnis von EUR 20,4 Mio. (Vorjahr EUR 16,9 Mio.) und einer Vorsteuerrendite (Vorsteuerergebnis/Umsatz) von 12,0 % (Vorjahr 10,5 %) konnte Basler das Geschäftsjahr trotz widriger Marktbedingungen oberhalb der Prognose und mit Steigerung zum Vorjahr abschließen. |
| ― |
Die liquiden Mittel betrugen zum Geschäftsjahresende EUR 47,9 Mio. (Vorjahr EUR 35,2 Mio.). Die Liquidität war zu jeder Zeit gesichert. |
| ― |
Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 11,9 Mio. auf EUR 114,9 Mio. Diese Eigenkapitalerhöhung resultiert aus dem Konzernjahresüberschuss abzüglich der Ausschüttung einer Dividende von EUR 2,6 Mio. |
| ― |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Banken erhöhten sich um EUR 5,6 Mio. auf EUR 25,2 Mio. durch getätigte Abrufe aus KfW-Krediten in Höhe von EUR 11 Mio. abzüglich regulärer Tilgungen. |
| ― |
Es besteht das Risiko, dass sich das erwartete Marktwachstum kurzfristig aufgrund der makroökonomischen, geopolitischen und insbesondere der aktuellen Corona Pandemie weiter verzögert. Mittel- und langfristig ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Computer Vision Markt, getrieben durch eine zunehmende Automatisierung und durch neue Anwendungsfelder, positiv entwickeln wird. Die von Verbänden und Marktforschungsinstituten abgegebenen Prognosen gehen von einem nachhaltigen Wachstum im einstelligen Prozentbereich bei Anwendungen in der industriellen Massenproduktion und von zweistelligem prozentualem Wachstum in neueren Absatzmärkten, wie z. B. der Verkehrstechnik, der Logistik oder der Medizintechnik, aus. Da Basler kontinuierlich sein Produktportfolio erweitert und die Diversifizierung in neue Anwendungsmöglichkeiten vorantreibt, wird das Geschäftsmodell als skalierbar und zukunftssicher eingestuft. |
| ― |
Nach zwei durch unterdurchschnittliche Marktentwicklung geprägten Jahren in Folge geht der Basler Konzern von einer Stabilisierung des Marktes und einer sukzessiven strukturellen Erholung ab dem Ende der Corona-Pandemie aus. Aufgrund der aktuell weiterhin hohen Unsicherheiten ist derzeit unklar, wann mit dieser zu rechnen ist. Für das kommende Geschäftsjahr wird aus diesem Grund vorerst von einer Stabilisierung mit leichten Besserungstendenzen ausgegangen. |
| ― |
Unter Berücksichtigung der im Konzernlagebericht dargestellten Marktaussichten sieht das Management gute Chancen bereits in 2021 wieder zu einer zweitstelligen Wachstumsrate zurück zu kehren. Für das Geschäftsjahr 2021 plant der Vorstand aktuell mit Umsatzerlösen innerhalb eines Korridors von EUR 190 Mio. bis EUR 210 Mio. Je nach Geschäftsverlauf strebt der Konzern eine Vorsteuerrendite zwischen 12 % bis 14 % an. |
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt
der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns.
In allen wesentlichen Belangen stellt der Konzernlagebericht die Chancen und Risiken
der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Wir verweisen auf die im Bestätigungsvermerk (Wiedergabe in Abschnitt B.) im "VERMERK
ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" enthaltenen uneingeschränkten
Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen sind im Konzernanhang
(Anlage I) dargestellt.
Die Abgrenzung des Konsolidierungskreises erfolgte unter Beachtung des Stetigkeitsgrundsatzes.
Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen im Konsolidierungskreis ergeben.
Im Rahmen der Konzernabschlussprüfung können sich die betrachteten Teilbereiche von
den im Konzernanhang aufgeführten einbezogenen Tochterunternehmen unterscheiden. Die
Festlegung der im Konzernabschluss zusammengeführten Teilbereiche wird maßgeblich
von der Konzernstruktur beeinflusst. Teilbereiche sind beispielsweise rechtlich selbstständige
Einheiten, aber auch rechtlich unselbstständige Einheiten oder Einheiten, die nach
sonstigen Kriterien definiert sind, z. B. nach Funktionen, Prozessen, Produkten oder
nach geografischen Standorten.
Die notwendigen Anpassungen der Abschlüsse an die im Konzern geltenden Bilanzierungs-
und Bewertungsrichtlinien sind ordnungsgemäß vorgenommen worden.
Der von uns geprüfte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis
zum 31. Dezember 2020 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt. Er entspricht nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen
wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend
nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie - sofern
einschlägig - den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags des Mutterunternehmens.
Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie Konzerngesamtergebnisrechnung
wurden ordnungsgemäß aus den Rechnungslegungsinformationen der einbezogenen Teilbereiche
abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss
übernommen. Die angewandten Konsolidierungsmethoden entsprechen in allen wesentlichen
Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind; die Konsolidierungsmaßnahmen
wurden ebenso wie die Fremdwährungsumrechnung sachgerecht vorgenommen. Die Konsolidierungsbuchungen
wurden zutreffend fortgeführt. Die im Konzernanhang enthaltenen Angaben sind in allen
wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend. Die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung
und die Konzernkapitalflussrechnung sind in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß
aufgestellt worden.
Das konzernweite rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem ist nach unserer
Feststellung grundsätzlich dazu geeignet, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten
Daten im Konzern zu gewährleisten.
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Konzernabschluss insgesamt in Übereinstimmung
mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs.
1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
Der von uns geprüfte Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020
bis zum 31. Dezember 2020 ist diesem Bericht als Anlage II beigefügt. Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse vermittelt der Konzernlagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen
steht der Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den
deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der
im Bestätigungsvermerk (der in Abschnitt B. wiedergegeben ist) im "VERMERK ÜBER DIE
PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unter "SONSTIGE INFORMATIONEN"
genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.
Unsere Prüfung umfasste den Prozess der Konzernabschlussaufstellung, einschließlich
der Beurteilung der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen
und der konzernweiten rechnungslegungsbezogenen Kontrollen und der Rechnungslegungsinformationen
der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche einschließlich der Überleitung
der Rechnungslegungsinformationen der Teilbereiche auf die für den Konzernabschluss
geltenden Vorschriften.
Gegenstand unserer Prüfung waren ferner der Konzernabschluss, bestehend aus Konzernbilanz
zum 31. Dezember 2020, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzerngesamtergebnisrechnung,
Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung sowie Konzernkapitalflussrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 und dem Konzernanhang einschließlich
einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden. Darüber hinaus war der
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
Gegenstand unserer Prüfung. Ferner haben wir die für Zwecke der Offenlegung erstellten
elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geprüft.
Nach § 317 Abs. 2 Satz 4 HGB ist im Hinblick auf die Vorgaben nach §§ 315b und 315c
HGB die Prüfung darauf zu beschränken, ob die nichtfinanzielle Konzernerklärung vorgelegt
wurde. Nach § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist auch die Prüfung der Angaben nach § 315d HGB
darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.
Gemäß § 317 Abs. 4a HGB hat sich die Prüfung nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand
des Mutterunternehmens oder eines anderen Konzernunternehmens oder die Wirksamkeit
und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführungen zugesichert werden kann.
Zur Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Konzernabschluss
und den Konzernlagebericht verweisen wir auf unsere Berichterstattung im Bestätigungsvermerk
im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS",
Abschnitt "VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN
KONZERNABSCHLUSS UND DEN KONZERNLAGEBERICHT", der in Abschnitt B. wiedergegeben ist.
Zur Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für die ESEF-Unterlagen
verweisen wir auf unsere Berichterstattung im Bestätigungsvermerk im "VERMERK ÜBER
DIE PRÜFUNG DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES
KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3B HGB", Abschnitt
"Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen",
der ebenfalls in Abschnitt B. wiedergegeben ist. Ergänzend hierzu verweisen wir auf
die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter, entsprechend § 91 Abs. 2 AktG geeignete
Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem (Risikofrüherkennungssystem)
einzurichten, damit den Fortbestand des Mutterunternehmens gefährdende Entwicklungen
früh erkannt werden.
Entsprechend den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex hat uns der Prüfungsausschuss
beauftragt, die entsprechenden Vorgaben des DCGK bei der Durchführung der Abschlussprüfung
zu beachten. Dementsprechend haben wir im Auftragsbestätigungsschreiben an die Vorsitzende
des Prüfungsausschusses vereinbart, dass
| ― |
die Vorsitzende des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt wurden, |
| ― |
der Aufsichtsrat über alle für seine Aufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich unterrichtet wird. |
Der Prüfungsausschuss hat zudem Prüfungsschwerpunkte mit uns abgestimmt, die wir
im Abschnitt E.I.2. Beschreibung des Prüfungsprozesses, erläutern.
Wir verweisen auch auf die Berichterstattung im Bestätigungsvermerk im "VERMERK ÜBER
DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" in den Abschnitten
"GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE" und "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE
PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS". Der Bestätigungsvermerk
ist in Abschnitt B. wiedergegeben. Nachfolgend geben wir hierzu weitergehende Erläuterungen.
Grundlage unseres risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes ("verwendete Methode"
i. S. von Art. 11 Abs. 2 Buchst. g) EU-APrVO), der auch internationalen Prüfungsstandards
entspricht, ist die Erarbeitung einer Prüfungsstrategie. Die hierzu notwendige Risikobeurteilung
basiert auf der Einschätzung der Lage, der Geschäftsrisiken und des Umfeldes sowie
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Konzerns. Darüber hinaus
berücksichtigen wir bei dieser Einschätzung unser Verständnis vom Prozess der Aufstellung
des Konzernabschlusses und von den Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die die gesetzlichen
Vertreter des Mutterunternehmens als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung
eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen
Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen
im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Bei unserer Beurteilung des Risikos wesentlicher falscher Angaben haben wir sowohl
Risiken auf Abschlussebene als auch Risiken auf Aussageebene identifiziert und beurteilt.
Darüber hinaus haben wir diese Risiken in Risikogruppen untergliedert, wobei wir bedeutsame
Risiken, die einer besonderen Berücksichtigung bei der Prüfung bedürfen, und Risiken,
bei denen aussagebezogene Prüfungshandlungen allein zur Gewinnung ausreichender Sicherheit
nicht ausreichen, hervorgehoben haben. Die bedeutsamen Risiken beinhalten aufgrund
berufsständischer Vorgaben auch das Risiko der Außerkraftsetzung von Kontrollmaßnahmen
durch das Management sowie die Umsatzrealisierung. Dabei wurden auch Feststellungen
aus den Abschlussprüfungen einzelner einbezogener Gesellschaften bzw. Teilbereiche
berücksichtigt.
Entsprechend Art. 10 Abs. 2 Buchst. c) EU-APrVO haben wir auf Basis der zuvor beschriebenen
Risikobeurteilung und Klassifizierung zudem die "bedeutsamsten beurteilten Risiken
wesentlicher falscher Darstellungen" (d. h. die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte)
nach prüferischem Ermessen definiert. Diese besonders wichtigen Prüfungssachverhalte
(sog. Key Audit Matters - kurz: KAM) haben einer besonderen Befassung im Rahmen der
Auftragsdurchführung und einer gesonderten Berichterstattung unterlegen.
Entsprechend diesen Risikoabwägungen und unter Berücksichtigung der gesonderten Berichterstattungspflichten
haben wir die Wesentlichkeit für den Konzernabschluss als Ganzes festgelegt sowie
die bedeutsamen Teilbereiche identifiziert und zum Zwecke der Reaktion auf die beurteilten
Risiken die Art der Tätigkeit, die in Bezug auf die Rechnungslegungsinformationen
der einbezogenen Teilbereiche sowie in Bezug auf den Konsolidierungsprozess und das
konzernweite rechnungslegungsbezogene Kontrollsystem durchzuführen sind, festgelegt.
Dazu haben wir die relevanten Prüffelder sowie Prüfungsschwerpunkte auf Abschluss-
bzw. Aussageebene festgelegt und das Prüfprogramm entwickelt. In unserem Prüfprogramm
wurden Zeitpunkt, Art und Umfang der jeweiligen Prüfungshandlungen im Einzelnen festgelegt.
Haben Teilbereichsprüfer die Rechnungslegungsinformationen von Teilbereichen auf
unsere Anforderung einer prüferischen Tätigkeit unterzogen, haben wir uns vorab ein
Verständnis über diese Teilbereichsprüfer verschafft, insbesondere darüber, ob die
maßgeblichen Berufspflichten einschließlich der Unabhängigkeitsanforderung beachtet
werden, die Teilbereichsprüfer über die notwendige fachliche Kompetenz verfügen und
wir in erforderlichem Umfang in die Tätigkeit der Teilbereichsprüfer eingebunden werden
können.
Bei von anderen Abschlussprüfern geprüften Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss
einbezogenen Teilbereiche haben wir uns von der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer
überzeugt und deren fachliche Kompetenz und berufliche Qualifikation beurteilt, soweit
die Ergebnisse der Abschlussprüfungen für Zwecke der Konzernabschlussprüfung verwertet
wurden.
Die Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Aufbau- und
Kontrolltests, aussagebezogene analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen
(sonstige aussagebezogene Prüfungshandlungen) für die ausgewählten Prüffelder. Dabei
wurden Wesentlichkeitsaspekte entsprechend der Darstellung in Abschnitt E.I.3. berücksichtigt.
Unsere Prüfung umfasste den Prozess der Konzernabschlussaufstellung, einschließlich
der Beurteilung der Abgrenzung des Konsolidierungskreises und der getroffenen Konsolidierungsmaßnahmen,
sowie die konzernweiten rechnungslegungsbezogenen Kontrollen und die Rechnungslegungsinformationen
der in den Konzernabschluss einbezogenen Teilbereiche.
Unseren Prüfungsprozess haben wir in Milestones unterteilt, die mit der Akquisition
und Auftragsannahme beginnen und sich bis zur Auftragsbeendigung und Archivierung
erstrecken. Wir verweisen insoweit auf die grafische Darstellung der Milestones in
diesem Abschnitt.
Wir haben als Konzernabschlussprüfer festgelegt, welche Arten von Tätigkeiten für
bedeutsame Teilbereiche, unter Berücksichtigung der Teilbereichswesentlichkeit, von
den Teilbereichsprüfern oder durch das Konzernprüfungsteam durchzuführen sind.
| Prüfung der Rechnungslegungsinformationen des Teilbereichs | Prüfung einzelner Aspekte, die im Zusammenhang mit bedeutsamen Risiken stehen | festgelegte Prüfungshandlungen im Hinblick auf bedeutsame Risiken | |
| Basler AG | X | ||
| Basler Asia | X | ||
| Basler Inc. | X | ||
| Basler China | X |
Die Teilbereichsprüfer legen eigenverantwortlich fest, inwieweit sie aussagebezogene
Prüfungshandlungen oder Systemprüfungen durchführen.
Wir haben uns für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Verwertung der
Ergebnisse anderer Abschlussprüfer bzw. anderer Prüfungsgesellschaften vorliegen,
von deren Unabhängigkeit überzeugt und deren fachliche Kompetenz und berufliche Qualifikation
beurteilt. Wir haben von den anderen Abschlussprüfern bzw. anderen Prüfungsgesellschaften
eine Bestätigung hinsichtlich ihrer Unabhängigkeit erhalten.

Die dargestellten Milestones berücksichtigen die vom IDW festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Dementsprechend haben wir zunächst eine
Prüfung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
im Konzern durchgeführt (Aufbauprüfung). Auf Basis der Erkenntnisse der Aufbauprüfung
hinsichtlich Ausgestaltung und Implementierung der rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollen im Konzern haben wir die für die Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher
Angaben sowie für die Auswahl von Art, Umfang und zeitlicher Einteilung der für die
einzelnen Prüfungsziele durchzuführenden Wirksamkeitsprüfungen - sofern relevant -,
analytischen Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen definiert. Zu allen relevanten
Zeitpunkten des Prüfungsprozesses erfolgte eine den Vorgaben entsprechende Kommunikation
mit dem jeweiligen Aufsichtsorgan. Wir verweisen hierzu auf die nachstehend gesonderte
Berichterstattung.
Die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (KAM) haben wir als Beschreibung der
bedeutsamsten Risiken wesentlicher falscher Darstellungen zusammen mit unseren prüferischen
Reaktionen auf diese Risiken und ggf. die sich daraus ergebenden Prüfungsfeststellungen
("key observations") in den Bestätigungsvermerk ("VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES
UND DES KONZERNLAGEBERICHTS") aufgenommen.

Darüber hinaus, haben wir als weiteren Schwerpunkt unserer Prüfung festgelegt:
| ― |
Ordnungsmäßigkeit der Erlösrealisation |
Zusätzlich zu den von uns festgelegten Schwerpunkten haben wir bei der Durchführung
der Prüfung die folgenden vom Aufsichtsrat festgelegten Schwerpunkte beachtet:
| ― |
Werthaltigkeit Goodwill und Entwicklungskosten: Dieser Schwerpunkt stellt gleichzeitig einen KAM dar. |
| ― |
Darstellung der Prognose im Lagebericht |
Alle Prüfungshandlungen erfolgten jeweils mit einer Auswahl von bewusst oder repräsentativ
ausgewählten Elementen. Die Bestimmung der jeweiligen Auswahl erfolgte in Abhängigkeit
von unseren Erkenntnissen über das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem
sowie von Art und Umfang der Geschäftsvorfälle.
Im Rahmen der Abschlussprüfung wurden von anderen Abschlussprüfern bzw. anderen Prüfungsgesellschaften,
die nicht zu unserem Netzwerk gehören, Prüfungsarbeiten durchgeführt.
Sofern einzelne Abschlüsse von in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften
bzw. Teilbereichen durch andere Abschlussprüfer geprüft wurden, haben wir die Verwertbarkeit
dieser Abschlussprüfungen für Zwecke der Konzernabschlussprüfung beurteilt und, sofern
relevant, die Arbeit dieser Prüfer nach Maßgabe des § 317 Abs. 3 Satz 2 HGB verwertet.
Im Rahmen unserer Prüfung des Konzernlageberichts haben wir den Einklang des Konzernlageberichts
mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Konzerns beurteilt. Dabei haben wir Prüfungshandlungen zu den von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht
durchgeführt. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise haben wir dabei
insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern
des Mutterunternehmens zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nachvollzogen und die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen beurteilt.
Im Rahmen der Prüfung der ESEF-Unterlagen haben wir zunächst ein Verständnis von
den für die Prüfung der ESEF-Konformität relevanten internen Kontrollen erlangt. Anschließend
haben wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen beurteilt. Danach haben wir
beurteilt, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften
Abschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen. Ferner haben wir beurteilt,
ob die Auszeichnung (Tagging) der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie eine
angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.
Die Gesellschaft hat die Erstellung der ESEF-Unterlagen vollständig auf ein Dienstleistungsunternehmen
ausgelagert. Daher haben wir zusätzlich ein Verständnis erlangt, wie die Gesellschaft
die Dienstleistungen des Dienstleistungsunternehmens zur Erstellung der ESEF-Unterlagen
in Anspruch nimmt.
Zum Abschluss der Prüfung haben wir von den gesetzlichen Vertretern des Mutterunternehmens
eine schriftliche Erklärung eingeholt, in der diese mit Datum vom 25. März 2021 die
Vollständigkeit der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise sowie von Konzernabschluss
und Konzernlagebericht bestätigt haben. Die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens
erteilten alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise. Die von den gesetzlichen
Vertretern der einbezogenen Tochterunternehmen bzw. von deren Abschlussprüfern erbetenen
Aufklärungen und Nachweise wurden ebenfalls uneingeschränkt erteilt.
In der schriftlichen Erklärung erklärten die gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens
ferner, dass sie uns gegenüber alle im Rahmen der Prüfung der ESEF-Unterlagen erforderlichen
Aufklärungen und Nachweise erbracht haben. Die gesetzlichen Vertreter erteilten alle
von uns für die Prüfung der ESEF-Unterlagen erbetenen Aufklärungen und Nachweise.
Die Festlegung der quantitativen Wesentlichkeitsgrenzen für die Planung und Durchführung
der Abschlussprüfung für den Abschluss als Ganzes (Konzernabschluss) erfolgte nach
unserem pflichtgemäßen Ermessen. Die Wesentlichkeit kann sich sowohl quantitativ in
einem Grenzwert als auch qualitativ in einer Eigenschaft ausdrücken, die jeweils geeignet
sind, das Entscheidungsverhalten der Rechnungslegungsadressaten zu beeinflussen.
Zur Festlegung der quantitativen Wesentlichkeitsgrenzen haben wir einen Prozentsatz
auf eine geeignete Bezugsgröße angewendet. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses
vor Steuern haben wir die Wesentlichkeit wie folgt festgelegt:
| Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes | TEUR | 1.000 |
| Teilbereichswesentlichkeiten | ||
| Basler AG | TEUR | 500 |
| Basler Asia | TEUR | 700 |
| Basler China | TEUR | 600 |
| Basler Inc. | TEUR | 275 |
Bei der Festlegung der quantitativen Wesentlichkeitsgrenzen haben wir nach pflichtgemäßem
Ermessen auch qualitative Faktoren berücksichtigt:
| ― |
Größe des Konzerns sowie |
| ― |
absolute Höhe der Bezugsgröße. |
Bei der Beurteilung der Frage, ob sich Feststellungen auf Prüfungsaussagen im Prüfungsbericht
und im Bestätigungsvermerk auswirken, haben wir als Abschlussprüfer zu entscheiden,
ob die nicht korrigierten falschen Angaben einzeln oder insgesamt für bestimmte Arten
von Geschäftsvorfällen, Kontensalden, Angaben im Konzernanhang oder für den Abschluss
als Ganzes wesentlich sind. Bei dieser Würdigung sind auch die Effekte von nicht korrigierten
falschen Angaben aus Vorjahren zu berücksichtigen. Die vorzunehmende Beurteilung schließt
die Frage ein, ob die Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes überschritten wurde.
Die Entscheidung, ob nicht korrigierte falsche Angaben wesentlich sind, umfasst ferner
die Beurteilung der Umstände, unter denen die falschen Angaben aufgetreten sind. Die
Würdigung dieser Umstände kann uns als Abschlussprüfer dazu veranlassen, falsche Angaben
als wesentlich zu beurteilen, selbst wenn sie unterhalb der genannten Wesentlichkeitsgrenze
liegen.
Wir haben die Prüfung in den Monaten Dezember 2020 (Vorprüfung) und in den Monaten
Februar und März 2021 bis zum 25. März 2021 durchgeführt. Nähere Informationen zum
geplanten Umfang und zeitlichen Ablauf der Prüfung beginnend mit dem Milestone 1 enthält
die nachfolgende Darstellung. Bei dieser haben wir der Übersichtlichkeit halber von
der Darstellung erforderlicher Vor- und Nachbefassungen oder revolvierender Tätigkeiten
abgesehen.

Zu den Schwerpunkten unserer Prüfung verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt
E.1.2. dieses Prüfungsberichts.
Im Folgenden berichten wir über die Kommunikation mit dem Prüfungsausschuss und dem
Vorstand:
| Vorstand | Aufsichtsrat/ Prüfungsausschuss | |
| M1 | 11. November 2020 | 2. November 2020 |
| M2 | 11. November 2020 | 2. November 2020 |
| M3 | 11. November 2020 | 15. Dezember 2020 |
| M4 | 11. November 2020 | 15. Dezember 2020 |
| M5 | 1. März 2021 | 26. Februar 2021 |
| M6 | 24. März 2021 | 24. März 2021 |
Im Rahmen der Auftragsanbahnung haben wir dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herrn
Norbert Basler auf dessen Wunsch hin mit Schreiben vom 16. April 2020 unsere Unabhängigkeit
gemäß Art. 6 Abs. 2 Buchst. a) EU-APrVO erklärt.
Mit Schreiben vom 29. Mai 2020 an die Vorsitzende des Prüfungsausschusses haben wir
die Beauftragung zur Durchführung der Prüfung bestätigt.
Im Auftaktgespräch mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses am 2. November 2020
haben wir nach Art. 6 Abs. 2 Buchst. b) EU-APrVO und in Ergänzung unserer schriftlichen
Unabhängigkeitserklärung vom 16. April 2020 mögliche Gefahren für unsere Unabhängigkeit
sowie die von uns zur Verminderung dieser Gefahren angewandten Schutzmaßnahmen erörtert.
Darüber hinaus haben wir dem Aufsichtsorgan einen Überblick über den geplanten Umfang
und den geplanten zeitlichen Ablauf der Abschlussprüfung vermittelt und damit das
Aufsichtsorgan bei der Erfüllung seiner eigenen Verantwortung zur Aufsicht über den
Rechnungslegungsprozess unterstützt. Wir haben in diesem Gespräch für die Durchführung
der Abschlussprüfung notwendige Informationen über das Unternehmen und dessen Umfeld
erhalten.
Folgende bedeutsame Sachverhalte haben wir mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
am 15. Dezember 2020 kommuniziert:
| ― |
Form, Zeitpunkte und erwartete Themenbereiche der Kommunikation |
| ― |
den geplanten zeitlichen Ablauf der Abschlussprüfung und die identifizierten bedeutsamen Risiken |
| ― |
Beurteilung der Rechnungslegungspraxis |
| ― |
Festlegung der Wesentlichkeit |
| ― |
Identifizierung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte |
Vom Aufsichtsrat wurden die in Abschnitt E.I.2. "Beschreibung des Prüfungsprozesses"
genannten Prüfungsschwerpunkte festgelegt.
Zum Abschluss unserer Prüfung haben wir mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
am 26. Februar 2021 telefonisch folgende Themen besprochen und sie zu folgenden Themen
befragt:
| ― |
Durchführung der Prüfung |
| ― |
Feststellungen bei der Prüfung |
| ― |
Voraussichtliches Ergebnis der Prüfung |
Am 24. März 2021 haben wir die Vorsitzende des Prüfungsausschusses zu Erkenntnissen
zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag befragt.
Gemäß § 171 Abs. 1 Satz 2 AktG werden wir als Abschlussprüfer an den Verhandlungen
des Aufsichtsrats über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht teilnehmen
und über die wesentlichen Ergebnisse unserer Prüfung berichten. Die Bilanzsitzung
findet nach Erteilung des Bestätigungsvermerks und Vorlage dieses Prüfungsberichts
statt.
Mit dem Vorstand haben wir am 11. November 2020 folgende Sachverhalte kommuniziert:
| ― |
Identifizierung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte |
In der Abschlussbesprechung mit dem Finanzvorstand am 1. März 2021 haben wir folgende
Sachverhalte besprochen und den Vorstand zu folgenden Themen befragt:
| ― |
Durchführung der Prüfung |
| ― |
Feststellungen bei der Prüfung |
| ― |
Voraussichtliches Ergebnis der Prüfung |
Am 24. März 2021 haben wir den Finanzvorstand zu Erkenntnissen zu Ereignissen nach
dem Bilanzstichtag befragt.
Der Konzernabschluss war nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den
ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert im Rahmen zulässiger Wahlrechte
eine Vielzahl von Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen seitens der gesetzlichen
Vertreter des Mutterunternehmens. Im Folgenden gehen wir gemäß § 321 Abs. 2 Satz 4
HGB auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Konzernanhang (Anlage I) beschrieben.
Im Einzelnen heben wir nachfolgend die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
hervor:
Eigene Entwicklungskosten werden grundsätzlich im Rahmen eines standardisierten Beurteilungsprozesses
auf ihre Aktivierungsfähigkeit entsprechend den IFRS-Rechnungslegungsvorschriften
beurteilt. Entwicklungskosten werden nach Fertigstellung über eine - am Produktlebenszyklus
orientierte - Nutzungsdauer von grundsätzlich drei bis sechs Jahren linear abgeschrieben.
Zum 31. Dezember 2020 waren Entwicklungskosten von EUR 33,6 Mio. (Vorjahr EUR 31,5
Mio.) aktiviert. Die Abschreibungen auf eigene Entwicklungskosten betrugen im Berichtsjahr
EUR 8,5 Mio., davon außerplanmäßig EUR 1,3 Mio. (Vorjahr EUR 7,1 Mio., davon außerplanmäßig
EUR 0,2 Mio.). Die Nutzungsdauern der Entwicklungsprojekte werden regelmäßig überprüft
und gegebenenfalls an die gegebenen Marktverhältnisse angepasst. Die Werthaltigkeit
der aktivierten Entwicklungskosten wird bei Entwicklungen in Arbeit regelmäßig und
bei bereits in Betrieb genommenen Entwicklungen bei Vorliegen von Anhaltspunkten für
eine Wertminderung im Rahmen eines Impairmenttests nach IAS 36 überprüft.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß den Bestimmungen des IFRS 3. Dabei sind sämtliche
Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen mit den beizulegenden Zeitwerten
anzusetzen. Das so ermittelte anteilige Eigenkapital wird dem Beteiligungsbuchwert
gegenübergestellt. Danach verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Firmenwert
aktiviert und einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 bzw. IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben.
Stattdessen werden sie im Sinne von IAS 36 einmal jährlich sowie bei Vorliegen von
Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test)
im Rahmen einer Discounted-Cashflow-Ermittlung unterzogen und gegebenenfalls auf ihren
erzielbaren Betrag abgewertet.
Die Vorräte werden zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen
Erzeugnisse umfassen die direkt zuordenbaren Material- und Fertigungskosten sowie
angemessene Teile der Produktionsgemeinkosten. Im Rahmen der Bewertung der Vorräte
wurden zum Bilanzstichtag Wertminderungen von insgesamt EUR 1,4 Mio. (Vorjahr EUR
1,0 Mio.) vorgenommen.
Die Gesellschaft hat die Erstellung der ESEF-Unterlagen vollständig auf ein Dienstleistungsunternehmen
ausgelagert.
Bezüglich des Ergebnisses der Beurteilung, ob die für Zwecke der Offenlegung erstellten
elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts den
Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB in allen wesentlichen Belangen entsprechen, verweisen
wir auf unsere Berichterstattung im Bestätigungsvermerk im "VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG
DER FÜR ZWECKE DER OFFENLEGUNG ERSTELLTEN ELEKTRONISCHEN WIEDERGABEN DES KONZERNABSCHLUSSES
UND DES KONZERNLAGEBERICHTS NACH § 317 ABS. 3B HGB", Abschnitt "Prüfungsurteil", der
in Abschnitt B. wiedergegeben ist.
Die für die Prüfung verantwortlichen Prüfungspartner sind
Herr Andreas Dirks und
Herr Dr. Ralf Wißmann (verantwortlicher Wirtschaftsprüfer)
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Geschäftsjahr über die Prüfungstätigkeit
hinaus Steuerberatungsleistungen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Unterabsatz 2 Buchstabe
a Ziffer i und iv bis vii der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 erbracht, die allein oder
kumuliert keine direkten oder nur unwesentliche Auswirkungen auf den geprüften Konzernabschluss
haben.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die
anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Des Weiteren erklären wir gemäß Art. 6 Abs. 2 Buchst. a) EU-APrVO, dass die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Prüfungspartner und die Mitglieder der höheren
Führungsebene und das Leitungspersonal, die die Abschlussprüfung durchführen, unabhängig
vom geprüften Unternehmen sind.
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 der Basler Aktiengesellschaft,
Ahrensburg, haben wir in Übereinstimmung mit der EU-APrVO, den gesetzlichen Vorschriften
und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen
des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Düsseldorf (IDW PS 450 n.
F.), erstattet.
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt B. dieses Prüfungsberichts
wiedergegeben.
Lübeck, 25. März 2021
BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| gez. Dirks Wirtschaftsprüfer | gez. Dr. Wißmann Wirtschaftsprüfer |
Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
| in T€ | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| A. | Langfristige Vermögenswerte | |||
| I. | Immaterielle Vermögenswerte | 10 | 37.346 | 34.506 |
| II. | Geschäfts- oder Firmenwert | 3.10, 10 | 27.474 | 27.474 |
| III. | Sachanlagen | 10 | 12.125 | 12.601 |
| IV. | Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 3.9, 17 | 17.151 | 18.041 |
| V. | Übrige Finanzanlagen | 29 | 5 | 5 |
| VI. | Latente Steueransprüche | 11 | 879 | 846 |
| 94.980 | 93.473 | |||
| B. | Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| I. | Vorräte | 12 | 20.034 | 20.945 |
| II. | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13 | 19.471 | 19.388 |
| III. | Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 14 | 2.198 | 4.578 |
| IV. | Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 14 | 1.413 | 1.625 |
| V. | Steuererstattungsansprüche | 15 | 4.176 | 6.025 |
| VI. | Bankguthaben und Kassenbestände | 16 | 47.860 | 35.177 |
| 95.152 | 87.738 | |||
| 190.132 | 181.211 | |||
| in T€ | Anhang | 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| A. | Eigenkapital | 18 | ||
| I. | Gezeichnetes Kapital | 10.005 | 10.008 | |
| II. | Kapitalrücklagen | 22.590 | 22.398 | |
| III. | Gewinnrücklagen | 87.091 | 74.809 | |
| IV. | Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals | -4.778 | -4.234 | |
| 114.908 | 102.981 | |||
| B. | Langfristige Schulden | |||
| I. | Langfristige Finanzmittel | |||
| 1. | Langfristige verzinsliche Bankverbindlichkeiten | 19 | 21.121 | 14.362 |
| 2. | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 638 | 2.634 | |
| 3. | Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 17 | 11.366 | 13.743 |
| II. | Langfristige Rückstellungen | 20 | 1.080 | 880 |
| III. | Latente Steuerschulden | 11 | 9.710 | 9.351 |
| 43.915 | 40.970 | |||
| C. | Kurzfristige Schulden | |||
| I. | Andere Finanzverbindlichkeiten | 19 | 4.110 | 5.282 |
| II. | Kurzfristige Rückstellungen | 20 | 5.644 | 5.131 |
| III. | Kurzfristige sonstige finanzielle Schulden | |||
| 1. | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.072 | 10.588 | |
| 2. | Übrige kurzfristige finanzielle Schulden | 4.394 | 10.844 | |
| 3. | Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 17 | 3.437 | 3.178 |
| IV. | Kurzfristige Steuerschulden | 2.652 | 2.237 | |
| 31.309 | 37.260 | |||
| 190.132 | 181.211 | |||
Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
| in T€ | Anhang | 01.01. - 31.12.2020 |
01.01. - 31.12.2019 |
| Umsatzerlöse | 4, 24 | 170.459 | 161.961 |
| Währungsergebnis | 3.1 | -51 | -425 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | -81.738 | -79.519 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 88.670 | 82.017 | |
| Sonstiger Ertrag | 5 | 1.133 | 831 |
| Vertriebs- und Marketingkosten | -30.565 | -31.540 | |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -17.391 | -15.816 | |
| Forschung und Entwicklung | |||
| Vollkosten | -23.705 | -23.104 | |
| Aktivierung Entwicklungen | 10.497 | 12.312 | |
| Abschreibung auf Entwicklungen | -8.455 | -7.129 | |
| Forschung und Entwicklung | 6 | -21.663 | -17.921 |
| Andere Aufwendungen | -121 | -551 | |
| Operatives Ergebnis | 20.063 | 17.020 | |
| Finanzerträge | 7 | 1.120 | 956 |
| Finanzaufwendungen | 7 | -769 | -1059 |
| Finanzergebnis | 351 | -103 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 20.414 | 16.917 | |
| Ertragsteuern | 8 | -5.305 | -4.045 |
| Konzernjahresüberschuss | 15.109 | 12.872 | |
| Davon entfallen auf | |||
| Gesellschafter des Mutterunternehmens | 15.109 | 12.872 | |
| Nicht beherrschende Gesellschafter | 0 | 0 | |
| Durchschnittliche Anzahl der Aktien (Stück) | 9.4 | 10.005.420 | 9.942.657 |
| Ergebnis pro Aktie verwässert = unverwässert (Euro) | 9.4 | 1,51 | 1,29 |
Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
| in T€ | Anhang | 01.01. - 31.12.2020 |
01.01. - 31.12.2019 |
| Konzernjahresüberschuss | 15.109 | 12.872 | |
| Direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis aus Währungsumrechnungsdifferenzen (unter bestimmten Bedingungen zukünftig in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern) | 18.3 | -759 | 46 |
| Erfolgsneutrale Anpassung IFRS 15 (nicht nachträglich in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umzugliedern) | 3.12 | 215 | -1.180 |
| Sonstiges Ergebnis | -544 | -1.134 | |
| Gesamtergebnis | 14.565 | 11.738 | |
| Davon entfallen auf | |||
| Gesellschafter des Mutterunternehmens | 14.565 | 11.738 | |
| Nicht beherrschende Gesellschafter | 0 | 0 |
Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
| Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals |
||||||
| in T€ | Anhang | Gezeichnetes Kapital | Kapital- rücklage |
Gewinn- rücklagen |
Eigenkapital- differenz aus Währungs- umrechnung |
Erfolgsneutrale Anpassung Finanzierungs- leasing / IFRS 15 |
| Eigenkapital 01.01.2019 | 3.206 | 5.286 | 70.133 | 492 | -3.592 | |
| Gesamtergebnis | 12.872 | 46 | -1.180 | |||
| Aktienverkauf | 3.5 | 130 | 16.784 | 3.908 | ||
| Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | 3.5 | 6672 | 328 | -7.000 | ||
| Dividendenauschüttung * | 18.4 | -5.104 | ||||
| Eigenkapital 31.12.2019 | 10.008 | 22.398 | 74.809 | 538 | -4.772 | |
| Gesamtergebnis | 15.109 | -759 | 215 | |||
| Aktienrückkauf/Aktienverkauf | 3.5 | -3 | 192 | -225 | ||
| Dividendenauschüttung ** | 18.4 | -2.602 | ||||
| Eigenkapital 31.12.2020 | 10.005 | 22.590 | 87.091 | -221 | -4.557 | |
| Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals |
||
| in T€ | Summe der sonstigen Bestandteile des Eigenkapitals |
Gesamt |
| Eigenkapital 01.01.2019 | -3.100 | 75.525 |
| Gesamtergebnis | -1.134 | 11.738 |
| Aktienverkauf | 20.822 | |
| Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | 0 | |
| Dividendenauschüttung * | -5.104 | |
| Eigenkapital 31.12.2019 | -4.234 | 102.981 |
| Gesamtergebnis | -544 | 14.565 |
| Aktienrückkauf/Aktienverkauf | -36 | |
| Dividendenauschüttung ** | -2.602 | |
| Eigenkapital 31.12.2020 | -4.778 | 114.908 |
*
0,51 € je Stückaktie (Ausschüttung in 2019 für 2018)
**
0,26 € je Stückaktie (Ausschüttung in 2020 für 2019)
Konzernabschluss nach IFRS für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
| in T€ | Anhang | 01.01. - 31.12.2020 |
01.01. - 31.12.2019 |
| Betriebliche Tätigkeit | |||
| Jahresüberschuss des Konzerns | 15.109 | 12.872 | |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) latenter Steuern | 11 | 326 | 644 |
| Zinsaufwendungen / Zinserträge | 844 | 1.014 | |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 9.1 | 14.508 | 12.944 |
| Zahlungsunwirksame Veränderung des Eigenkapitals | 18.3 | -759 | 46 |
| Abnahme (-) / Zunahme (+) der Rückstellungen | 20 | 1.128 | -53 |
| Verlust (+) / Gewinn (-) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | -4 | -45 | |
| Abnahme (+) / Zunahme (-) der Vorräte | 12 | 911 | 88 |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) erhaltener Anzahlungen | 13 | 142 | 520 |
| Zunahme (-) / Abnahme (+) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13 | -83 | -1.141 |
| Zunahme (-) / Abnahme (+) der sonstigen Aktiva | 4.565 | -7.833 | |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 503 | 3.197 | |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) der sonstigen Passiva | 128 | 2.492 | |
| Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit | 37.318 | 24.745 | |
| Investitionstätigkeit | |||
| Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen | -14.993 | -19.982 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens | 183 | 135 | |
| Auszahlungen für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel | -8.492 | -14.503 | |
| Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit | -23.302 | -34.350 | |
| Finanzierungstätigkeit | |||
| Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten | -5.287 | -1.425 | |
| Einzahlungen / Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingverbindlichkeiten | -3.412 | -2.082 | |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten | 11.040 | 1.755 | |
| Zinsauszahlungen | -844 | -1.014 | |
| Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien | 0 | 20.822 | |
| Auszahlung für den Erwerb eigener Aktien * | -228 | 0 | |
| Auszahlung für Dividende | 18.4 | -2.602 | -5.104 |
| Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit | -1.333 | 12.952 | |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands in des Geschäftsjahres | 12.683 | 3.347 | |
| Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahres | 35.177 | 31.830 | |
| Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres | 47.860 | 35.177 | |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestands am Ende des Geschäftsjahres | |||
| Bankguthaben und Kassenbestände | 16 | 47.860 | 35.177 |
| Auszahlungen für Steuern | -3.438 | -5.983 |
Die Basler Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt weltweit Investitionsgüter
der Vision Technology (der Technologie des maschinellen Sehens). Die Basler Aktiengesellschaft
hat ihren Hauptsitz in 22926 Ahrensburg (Deutschland), An der Strusbek 60-62 (Amtsgericht
Lübeck HRB 4090 AH). Sie unterhält Tochtergesellschaften in Singapur, Taiwan, USA,
China, Japan, Südkorea, Kanada und Deutschland sowie Vertriebs- und Service-Niederlassungen
in Finnland, Polen, Niederlande, Frankreich, Malaysia und dem Vereinigten Königreich.
Entwicklung und Produktion erfolgen am Hauptsitz in Deutschland. In der Tochtergesellschaft
in Singapur wurde im Juli 2014 eine zweite Produktionslinie eröffnet.
Der Konzernabschluss der Basler AG wurde nach den International Financial Reporting
Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den
ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Alle vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und zum Zeitpunkt
der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses geltenden und von der Basler AG
angewendeten IFRS wurden von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der
EU übernommen. Im Folgenden wird daher für diese in Europäisches Recht übernommenen
und von der Basler AG angewandten Verlautbarungen einheitlich der Begriff "IFRS" verwendet.
Alle Angaben, soweit nicht anders angegeben, sind in Tausend Euro (T€). Das Geschäftsjahr
entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wird unter der Going-Concern-Prämisse
aufgestellt.
Die seit dem 1. Januar 2020 anzuwendenden Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept
in diversen IFRS-Standards sowie die Änderungen an IAS 1, IAS 8, IFRS 9, IAS 39, IFRS
7 und IFRS 3 haben derzeit keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Basler
AG.
Folgende in EU-Recht übernommene IFRS wurden bis zum 31. Dezember 2020 herausgegeben,
sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden, sofern von einem
Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung kein Gebrauch gemacht wird:
| Änderung/Standard | Datum der Veröffentlichung |
Datum der Übernahme in EU-Recht | Anwendungszeitpunkt |
| Änderung an IFRS 16: Covid-19-be-zogene Mietkonzessionen | 28. Mai 2020 | 9. Oktober 2020 | 1. Juni 2020 |
| Änderungen an IFRS 4 Versicherungsverträge: Verlängerung der befristeten Freistellung von der Anwendung von IFRS 9 | 25. Juni 2020 | 15. Dezember 2020 | 1. Januar 2021 |
Nachfolgende Standards sowie Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards,
die ebenfalls vom IASB herausgegeben wurden, sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember
2020 noch nicht verpflichtend anzuwenden. Die Anwendung dieser Regelungen setzt voraus,
dass sie im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens der EU ("Endorsement") angenommen
werden:
| Änderung/Standard | Datum der Veröffentlichung |
Datum der Übernahme in EU-Recht | Anwendungszeitpunkt |
| IRFS 17 Versicherungsverträge sowie Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge | 18. Mai 2017/ 25. Juni 2020 | offen | 1. Januar 2023 |
| Änderung an IAS 1 Darstellung des Abschlusses: Klassifizierung von Schulden als lang- oder kurzfristig zzgl. Änderungen an IAS 1-Ver-schiebung des Erstanwendungszeitpunkts | 23. Januar 2020/ 15. Juli 2020 | offen | 1. Januar 2023 |
| Annual Improvements, Zyklus 20182020 | 14. Mai 2020 | offen | 1. Januar 2022 |
| Änderungen an • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Querverweise auf das Rahmenkonzept • IAS 16 Sachanlagen: Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung • IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen: Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung | 14. Mai 2020 | H2/2021 | 1. Januar 2022 |
| Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16: Reform der Referenzzinssätze Phase 2 | 27. August 2020 | Q4/2020 | 1. Januar 2021 |
Die neuen Standards werden voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen für den
Basler Konzern haben.
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS ist es
erforderlich, dass das Management über den Ausweis und die Höhe von Vermögenswerten
und Schulden und die Offenlegung der Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum
Zeitpunkt des Konzernabschlusses sowie über die ausgewiesene Höhe der im Berichtszeitraum
ausgewiesenen Umsätze und Aufwendungen Schätzungen und Annahmen abgibt. Die tatsächlichen
Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Wesentliche Schätzunsicherheiten
ergeben sich bei der Bewertung der Sachanlagen bezüglich der Nutzungsdauern sowie
bei der Bewertung der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte bezüglich der
Nutzungsdauern und der erwarteten Umsätze. Weiterhin liegen Unsicherheiten bei latenten
Steuern auf Verlustvorträge, bei Rückstellungen sowie bei den Annahmen für Wertminderungstests
vor. Die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte ergeben sich aus
der Entwicklung des Anlagevermögens. Der Vorstand ist der Auffassung, dass der Buchwert
der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte trotz möglicherweise niedriger
Umsätze in voller Höhe realisiert wird.
Alle wesentlichen Tochterunternehmen, die von der Basler AG gemäß IFRS 10 direkt
oder indirekt beherrscht werden, sind in den Konzernabschluss einbezogen. Eine Übersicht
zu den Tochtergesellschaften und Beteiligungen befindet sich unter Textziffer IV.
29.
Die zu konsolidierenden Abschlüsse der Basler AG als Muttergesellschaft und der einbezogenen
Tochtergesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
aufgestellt. Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse
werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.
Die funktionale Währung der Tochterunternehmen ist die Währung des jeweiligen Landes,
mit Ausnahme der Basler Asia Pte. Ltd., die in Euro bilanziert. Infolgedessen werden
die entsprechenden Aktiva und Passiva zum Bilanzstichtag mit dem geltenden Stichtagskurs
in Euro umgerechnet.
Erträge und Aufwendungen werden zum durchschnittlichen Wechselkurs des Berichtszeitraums
konvertiert. Kumulierte Wechselkursgewinne und -verluste werden als separater Bestandteil
des Eigenkapitals ausgewiesen. Dadurch hat sich im Geschäftsjahr das Eigenkapital
um 759 T€ verringert (VJ: um 46 T€ erhöht).
Bilanzpositionen in ausländischer Währung in den Einzelabschlüssen werden zum Stichtagskurs
des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Dabei entstanden im Geschäftsjahr 2020 Erträge
von 2.011 T€ (VJ: 1.427 T€) und Aufwendungen von 2.062 T€ (VJ: 1.852 T€). Das Währungsergebnis
wird als Position Währungsergebnis im Bruttoergebnis vom Umsatz ausgewiesen.
Für Vorgänge innerhalb der Europäischen Union werden die dort geltenden festen Umrechnungskurse
in Euro verwendet. Weitere wichtige Umrechnungskurse stellen sich wie folgt dar:
| Stichtagskurse per | Durchschnittskurse | |||
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | 2020 | 2019 | |
| US-Dollar | 1,1227 | 1,123 | 1,142 | 1,120 |
| Neuer Taiwan-Dollar | 34,523 | 33,650 | 33,594 | 34,593 |
| Chinesischer Yuan | 8,023 | 7,821 | 7,875 | 7,736 |
Quelle: Kurse Europäische Zentralbank, außer Neuer Taiwan Dollar, der über den täglichen
Interbank Kassakurs ermittelt wird.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß den Bestimmungen des IFRS 3. Dabei sind sämtliche
Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen mit den beizulegenden Zeitwerten
anzusetzen. Das so ermittelte anteilige Eigenkapital wird dem Beteiligungsbuchwert
gegenübergestellt. Danach verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts-
oder Firmenwert aktiviert und einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS
36 unterzogen.
Alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne
und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert. Auf
ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern gemäß IAS 12 abgegrenzt.
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen
dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann.
Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder noch zu erhaltenden
Gegenleistung bewertet. Skonti, Rabatte sowie Umsatzsteuer oder ähnliche Abzüge bleiben
unberücksichtigt. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgend
aufgelisteter Ansatzkriterien voraus.
Die Ertragserfassung erfolgt für Waren und Erzeugnisse, wenn die mit dem Eigentum
an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken
auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der Waren
und Erzeugnisse ein.
Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen für langfristige Passiva entstanden sind
(unter Verwendung der Effektivzinsmethode). Zinserträge werden in der Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen.
Die laufenden Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für laufende und frühere
Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde
bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden
die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Laufende Steueransprüche und Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der
Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche
gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen
Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Laufende Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst
werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode
auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines
Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst,
mit Ausnahme von:
| ― |
latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und |
| ― |
latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. |
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch
nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften
in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen
verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch
nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden
können, mit Ausnahme von:
| ― |
latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und |
| ― |
latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. |
Der Buchwert der latenten Ertragsteueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft
und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes
zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch
zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche
werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich
geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten
Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die
in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt
wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und
Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen
werden berücksichtigt, sofern am Bilanzstichtag materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen
im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst
werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet,
wenn im Konzern ein Anspruch gegenüber der gleichen Steuerbehörde besteht.
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Entwicklungsaufwendungen werden erfasst, wenn
hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das
Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen
werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie
mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen
für einen Vermögenswert reduzieren direkt dessen Buchwert und werden aufgrund der
reduzierten Abschreibung als Ertrag erfasst. Der Ausweis in der GuV erfolgt als Bruttoausweis
unter den sonstigen Erträgen.
Erhält der Konzern nichtmonetäre Zuwendungen, werden der Vermögenswert und die Zuwendung
zum Nominalwert erfasst und, soweit möglich, in gleichen jährlichen Raten über die
geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam aufgelöst.
Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst
und direkt vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die
Einziehung von eigenen Anteilen werden nicht erfolgswirksam erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge
zwischen dem Buchwert und der Gegenleistung werden in der anderen Kapitalrücklage
bzw. in der Gewinnrücklage erfasst.
Forderungen und sonstiges Finanzvermögen werden am Erfüllungstag zu Anschaffungskosten
aktiviert. Sollte die Einbringbarkeit einer Forderung durch eine Illiquidität eines
Kunden gefährdet sein, so werden Einzelwertberichtigungen in voller Höhe auf diese
vorgenommen. Soweit der Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Schulden angesetzt
oder angegeben wird, ermittelt sich dieser grundsätzlich aus dem Markt- oder Börsenwert.
Sollte kein aktiver Markt bestehen, so wird der Zeitwert auf Grundlage von anerkannten
finanzmathematischen Methoden ermittelt.
IFRS 9 legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten,
finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen
Verträgen fest. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten wurden im Geschäftsjahr
2020 nicht identifiziert. Diese wären als separater Posten in der Gesamtergebnisrechnung
auszuweisen. Die Basler AG hält wie in Vorjahren eine Beteiligung an der Beruf und
Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe. Diese Beteiligung wird auf Grund der gehaltenen
20% vom Eigenkapital in Höhe von 5 T€ als nicht wesentlich eingestuft.
Forderungen und sonstiges Finanzvermögen werden am Erfüllungstag zu Anschaffungskosten
aktiviert. Sollte die Einbringbarkeit einer Forderung durch eine Illiquidität eines
Kunden gefährdet sein, so werden Einzelwertberichtigungen in voller Höhe auf diese
vorgenommen. Aufgrund der geringen Forderungsausfälle (2016-2020 konzernweit insgesamt
12 T€ auf einen Umsatz in Höhe von 730.163 T€) wird keine Wertberichtigung nach IFRS
9 vorgenommen.
IFRS 9 enthält drei grundsätzliche Kategorien zur Klassifizierung von finanziellen
Vermögenswerten:
| ― |
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, |
| ― |
zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) sowie |
| ― |
zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL). |
Es wird auf Punkt 21 verwiesen.
Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente zur Steuerung seiner Zins- und
Wechselkursrisiken ab. Darunter befinden sich Devisentermingeschäfte und Devisenoptionsgeschäfte.
Derivate werden erstmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden
Zeitwert angesetzt und anschließend zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert
bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder
Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument
im Rahmen des Hedge Accounting designiert und effektiv. Hier hängt der Zeitpunkt der
erfolgswirksamen Erfassung der Bewertungsergebnisse von der Art der Sicherungsbeziehung
ab. Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwertes von Derivaten, die
sich für Cashflow Hedges eignen und als solche designiert worden sind, wird im Gesamtergebnis
unter dem Posten Rücklage für Sicherungsgeschäfte erfasst. Der auf den gegebenenfalls
ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst
und im Posten sonstige Erträge/sonstige Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesen.
Unter den Vorräten sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren sowie unfertige
und fertige Erzeugnisse ausgewiesen, soweit diese nicht einem Kundenauftrag zugeordnet
werden können.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
und Nettoveräußerungswert bewertet.
Kosten, die angefallen sind, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in
ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, werden wie folgt bilanziert:
| ― |
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren: gleitende Durchschnitte |
| ― |
Fertige und unfertige Erzeugnisse: direkt zuordenbare Material- und Fertigungskosten bzw. Leistungen sowie angemessene Teile der Produktionsgemeinkosten basierend auf der normalen Kapazität der Produktionsanlagen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten |
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare
Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten
Vertriebskosten.
Die Bewertung von Sachanlagen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen.
Die dabei zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen der voraussichtlichen Nutzungszeit
der Vermögenswerte im Unternehmen. Restwerte sind bei der Berechnung der Abschreibung
aufgrund von Unwesentlichkeit vernachlässigt worden. Neubewertungen des Sachanlagevermögens
werden nicht vorgenommen.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen
folgende Nutzungsdauern zugrunde:
| Vermögenswert | Nutzungsdauer in Jahren |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 bis 8, 10 bis 11, 13 und 14 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 |
| Parkhäuser | 20 |
| Geschäfts- und Bürogebäude | 38 bis 40 |
Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der Sachanlagen überprüft, ob es
Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung gibt. Für Einzelheiten wird auf
3.17 verwiesen.
Die Nutzungsdauern für nach IFRS 16 bilanzierte Vermögenswerte richten sich nach
den jeweils zu erwartenden vertraglichen Nutzungsdauern des Leasinggegenstandes. Die
Abschreibung der Nutzungsrechte erfolgt linear über den kürzeren Zeitraum von Leasinglaufzeit
und wirtschaftlicher Nutzungsdauer des identifizierten Vermögenswerts. Für weitere
Einzelheiten wird auf 3.12 verwiesen.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Software, werden
zu Anschaffungskosten aktiviert und über ihre planmäßige Nutzungsdauer amortisiert.
Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert
aktiviert, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:
| ― |
die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht, |
| ― |
die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen und ihn zu nutzen, |
| ― |
dass der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird, |
| ― |
die Verfügbarkeit von Ressourcen für Zwecke der Fertigstellung des Vermögenswerts und |
| ― |
die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuzurechnenden Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können. |
Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz unter Anwendung des Herstellkostenmodells,
d. h. zu Herstellkosten abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen,
bilanziert. Die Amortisation beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab
dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Die Amortisation erfolgt
linear über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist.
Folgende Nutzungsdauern werden dabei angenommen:
| Vermögenswert | Nutzungsdauer in Jahren |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 3 bis 6 |
| Software, entgeltlich erworbene Produktentwicklungen | 3 bis 7 |
Die Amortisationsaufwendungen der aktivierten Entwicklungskosten sind in der Konzern-Gewinn-
und Verlustrechnung im Aufwand "Forschung und Entwicklung", die der Software und entgeltlich
erworbener Produktentwicklungen in den Vertriebs- und Marketingkosten sowie in den
allgemeinen Verwaltungskosten enthalten.
Während der Entwicklungsphase wird mindestens jährlich und auf besondere Veranlassung
hin ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Für Einzelheiten wird auf 3.17 verwiesen.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 bzw. IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben.
Stattdessen werden sie im Sinne von IAS 36 einmal jährlich sowie bei Vorliegen von
Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test)
unterzogen und gegebenenfalls auf ihren erzielbaren Betrag abgewertet. Dabei wird
der Fair value less costs to sell (FVLCS) zu Grunde gelegt.
Gemäß IAS 36.80 ist der Goodwill zu der CGU (Cash Generating Unit) zuzuordnen, die
vermutlich von den Synergieeffekten des Unternehmenszusammenschlusses profitiert.
Die betreffende CGU darf nicht größer sein als ein operatives Segment. Nach unten
(aus Sicht der Unternehmenshierarchie) wird die niedrigste konzerninterne Berichtsebene
genannt, bei der der Goodwill systematisch überwacht wird. Bei Basler ist dies der
Konzern mit seinem gesamten Geschäft, womit der Goodwill auf Unternehmensebene getestet
wird.
Bei Vorliegen von Abwertungsbedarf wird zunächst ein eventuell vorhandener Geschäfts-
oder Firmenwert der betroffenen Cash-Generating Unit wertberichtigt. Ein eventuell
verbleibender Restbetrag wird anteilig auf die anderen Vermögenswerte der jeweiligen
Cash-Generating Unit auf Grundlage der Restbuchwerte zum Abschlussstichtag jedes einzelnen
Vermögenswertes verteilt. Entfällt der Grund für eine im Vorjahr erfasste Wertminderung,
erfolgt, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, eine Wertaufholung bis höchstens
auf den fortgeführten Buchwert.
Die der Discounted-Cashflow-Ermittlung zu Grunde liegenden Wachstumsraten im Detailplanungszeitraum
2021 - 2024 der externen Umsatzerlöse liegen bei 4 % - 15 % (Vj.: 15 %), die der Ergebnisse
vor Steuern (EBT) bei 22 % - 38 % (Vj.: 21 % - 50 %). Die Wachstumsraten basieren
auf den Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf der Einschätzung der zukünftigen Nachfrage
und wurden in unserer Detailplanung berücksichtigt. Für die Cashflows nach dem Planungszeitraum
wird eine Wachstumsrate von 1 % berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgte unter Berücksichtigung
eines einheitlichen risikoäquivalenten Kapitalisierungszinssatzes (Weighted Average
Cost of Capital, WACC) von 10,0 % (Vj.: 10,5 %), welcher auf Marktdaten basiert und
unternehmensspezifische Risikofaktoren berücksichtigt. Durch Sensitivitätsanalysen
wurde festgestellt, dass auch bei innerhalb eines realistischen Rahmens abweichenden
wesentlichen Annahmen kein Wertminderungsbedarf bei Geschäfts- oder Firmenwerten vorliegt.
Bei der Quantifizierung der Sensitivitätsanalyse wurden eine Minderung des zukünftigen
Ergebnisses EBT um 10 % angenommen, da eine Veränderung bis zu dieser Höhe nach vernünftigem
Ermessen möglich ist. Größere Veränderungen sind aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit
nicht wahrscheinlich. Die durchgeführten Impairment-Tests haben keinerlei Hinweise
auf einen Wertberichtigungsbedarf ergeben.
Der Bilanzposten umfasst den Kassenbestand sowie kurzfristige Einlagen mit einer
Restlaufzeit bis zu drei Monaten.
Unter IFRS 16 sind nunmehr grundsätzlich alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen
vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers anzusetzen.
Die bislang unter IAS 17 vorzunehmende Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und
Operating Leasing-Verträgen entfällt damit.
Zum 1. Januar 2019 wurde der IFRS 16 das erste Mal angewendet. Die erstmalige Anwendung
erfolgte zum 1. Januar 2019 nach der modifizierten retrospektiven Methode. Für Leasingverhältnisse
die nicht Immobilien, von geringem Wert und für kurzfristige Vereinbarungen mit einer
Laufzeit von zwölf Monaten sind, wird die Anwendungserleichterung des IFRS 16.5 in
Anspruch genommen und der Aufwand auf systematischer Basis über die Laufzeit erfasst.
Leasingverhältnisse, die spätestens am 31. Dezember 2020 endeten, wurden unabhängig
von der ursprünglichen Vertragslaufzeit als kurzfristige Leasingverhältnisse bilanziert.
Für diese Verträge werden für die künftigen Verpflichtungen der Leasingzahlungen
Verbindlichkeiten passiviert. Zugleich werden Nutzungsrechte am zugrundeliegenden
Vermögenswert, welche dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich anfänglicher
direkter Kosten, Vorauszahlungen und Rückbaukosten sowie abzüglich erhaltener Anreizzahlungen
entspricht, aktiviert.
Die Folgebilanzierung erfolgt nach der Effektivzinsmethode, der anzuwendende Zins
wurde länderspezifisch ermittelt. Während der Laufzeit der Leasingverhältnisse werden
die Leasingverbindlichkeiten ähnlich den bislang geltenden Regelungen nach IAS 17
für Finanzierungs-Leasing-Verhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während
das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird.
Als Leasingnehmer bilanziert die Basler AG nach dem sogenannten Nutzungsrechtsmodell
("right-of-use model") gem. IFRS 16.22 Leasingverhältnisse ungeachtet der wirtschaftlichen
Eigentumsverhältnisse an dem betreffenden Leasingobjekt zu Beginn ihrer Laufzeit.
Nutzungsrechte und Verbindlichkeiten werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen. Wenn
Ereignisse oder veränderte Umstände eine Wertminderung vermuten lassen, erfolgt eine
Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36.
Fremdkapitalkosten werden auf qualifizierte Vermögenswerte gemäß IAS 23 aktiviert.
Sie werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre
vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereitstehen, zu den Herstellungskosten dieser
Vermögenswerte hinzugerechnet. Erwirtschaftete Erträge aus der zwischenzeitlichen
Anlage speziell aufgenommenen Fremdkapitals bis zu dessen Ausgabe für qualifizierende
Vermögenswerte werden von den aktivierbaren Fremdkapitalkosten abgezogen. Alle anderen
Fremdkapitalkosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Finanzielle Schulden sind zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Darunter
fallen die Bankverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sowie
die übrigen Finanzverbindlichkeiten.
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn die Basler AG eine gegenwärtige (gesetzliche
oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss
von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich
und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der
Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung
erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter
Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der
Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich
der Erstattung ausgewiesen.
Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen
mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der für die Schuld spezifische Risiken widerspiegelt.
Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen
als Finanzaufwendungen erfasst.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall
zwischen Markteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts
eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt
unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode
geschätzt worden ist.
Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er
auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von
der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert den
Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:
| ― |
Eingangsparameter der Stufe 1 sind notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann. |
| ― |
Eingangsparameter der Stufe 2 sind andere Eingangsparameter als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt beobachtbar sind oder indirekt aus anderen Preisen abgeleitet werden können. |
| ― |
Eingangsparameter der Stufe 3 sind für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Parameter. |
Die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte werden zu jedem Berichtsstichtag
(31. Dezember) auf Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung überprüft (impairment-test).
Sind derartige Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes
geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Sofern
der erzielbare Betrag auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes nicht geschätzt werden
kann, wird die Ermittlung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU)
durchgeführt, zu der der jeweilige Vermögenswert zugeordnet ist. Die Verteilung erfolgt
bei der Basler AG auf Ebene der Produktfamilien als CGU.
Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht genutzt werden können, wird ein
Wertminderungstest mindestens jährlich und bei Anhaltspunkten einer Wertminderung
(triggering events) durchgeführt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus
beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten (fair value less costs to sell) und
dem Nutzungswert (value in use). Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten
zukünftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser berücksichtigt
dabei sowohl die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert (time value) des Geldes
als auch die den Vermögenswert betreffenden Risiken, sofern diese nicht bereits in
der Schätzung der Zahlungsströme Berücksichtigung gefunden haben. Den Berechnungen
liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen.
Der beizulegende Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten wird anhand eines angemessenen
Bewertungsmodells ermittelt, dass sich nicht von der Berechnung des Nutzungswerts
unterscheidet. Sofern der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes dessen Buchwert
unterschreitet, wird der Buchwert auf den erzielbaren Betrag wertgemindert. Der Wertminderungsaufwand
wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Für den Fall, dass sich der Wertminderungsaufwand wieder aufholen sollte, wird der
Buchwert des Vermögenswertes auf den neu ermittelten erzielbaren Betrag erhöht. Dabei
ist die Wertobergrenze der Zuschreibung in Höhe des ursprünglichen Buchwerts des Vermögenswerts
bzw. der CGU zu beachten. Eine Wertaufholung wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht genutzt werden können, erfolgt
die Überprüfung der Werthaltigkeit auf Ebene der Produktfamilien als CGU. Der erzielbare
Betrag wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen
ermittelt. Die Cashflow-Prognosen basieren auf vom Management für einen Detailzeitraum
von vier Jahren genehmigten Finanzplänen. Der Planungshorizont bildet die Annahmen
für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen ab. Dabei geht der Konzern von einem
Umsatzwachstum im unteren zweistelligen Prozentbereich für 2020 und Folgejahre aus.
Bei der Bruttogewinnmarge wird von einem leichten Rückgang ausgegangen. Nach dem Detailplanungszeitraum
anfallende Cashflows werden nicht berücksichtigt. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete
Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 10,0 % (Vj.: 10,5 %). Der Anstieg zum Vorjahr resultiert
im Wesentlichen aus Unsicherheiten in der makroökonomischen Gesamtlage und einer damit
kalkulierten Marktrisikoprämie. Der Abzinsungssatz basiert auf dem Konzept der durchschnittlichen
gewichteten Kapitalkosten.
Bei der Berechnung sowohl des Nutzungswerts als auch des beizulegenden Zeitwerts
abzgl. Veräußerungskosten (mittels DCF-Verfahren) bestehen Schätzungsunsicherheiten
für die zugrundeliegenden Annahmen, besonders hinsichtlich bei:
| ― |
Rohertragsmargen |
| ― |
Diskontierungsfaktor (Zinssatz) |
| ― |
Umsatzwachstumsrate |
Ab einem Diskontierungszinssatz in Höhe von 13,0% bzw. einem zu erwartenden Rückgang
der geplanten Umsatzerlöse um 3,8% würde es zu einer Abwertung eines bestimmten immateriellen
Vermögenswertes kommen.
Liegen im Laufe eines Geschäftsjahres Anhaltspunkte für eine Abwertung der Sachanlagen
vor, so werden diese untersucht und ggf. eine Wertberichtigung vorgenommen.
Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse entfallen nahezu ausschließlich auf das Geschäft mit Kameras und
Framegrabbern. Wir verweisen auf die Aufgliederung unter Punkt 24.
Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt
über Güter oder Dienstleistungen erlangt. Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt
zeitpunkt- oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert Ermessensentscheidungen. Der Umsatz
wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung
gemessen. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten
aus Verträgen mit Kunden:
| in T€ | 2020 | 2019 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19.490 | 18.993 |
| Vertragsverbindlichkeiten | -248 | -395 |
| Vertragsforderungen | 229 | 0 |
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen die verlängerte Gewährleistung, die als "service-type-warranty"
eine gesonderte Leistungsverpflichtung darstellt und über den Gewährleistungszeitraum
von drei Jahren abzugrenzen ist.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden 65 T€ (VJ: 71 T€) als Vertragsverbindlichkeiten bei
den Umsatzerlösen abgegrenzt. Mit Erfüllung der Vertragsverbindlichkeiten werden in
entsprechender Höhe Umsatzerlöse realisiert.
Die Vertragsforderungen betreffen noch nicht abgerechnete zeitraumsbezogene Dienstleistungen
aus Kundenverträgen.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden 229 T€ (VJ: 0 T€) als Vertragsforderungen bei den Umsatzerlösen
abgegrenzt.
Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| in T€ | 2020 | 2019 |
| Mieterträge | 3 | 12 |
| Fördermittel für Forschung und Entwicklung | 170 | 25 |
| Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen | 233 | 113 |
| Sonstiges | 727* | 681 |
| 1.133 | 831 |
*
darin enthalten 238 T€ Corona-Zuschüsse Asia
Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
| in T€ | 2020 | 2019 |
| Vollkosten Forschung und Entwicklung | 23.705 | 23.104 |
| Aktivierung von eigenen Entwicklungskosten | -10.497 | -12.312 |
| Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungen | 8.455 | 7.129 |
| 21.663 | 17.921 |
| in T€ | 2020 | 2019 |
| Periodenfremder Ertrag aus Anpassung Earn Out | 922 | 752 |
| Marktpreisbewertung derivativer Finanzinstrumente | 78 | 182 |
| Sonstiger Zinsertrag | 119 | 88 |
| Zinsertrag Abzinsung | 1 | -64 |
| Finanzertrag | 1.120 | 956 |
| Zinsaufwand für Finanzierungsleasing | -397 | -441 |
| Zinsaufwand aus Bankkrediten | -354 | -428 |
| Periodenfremder Aufwand aus Anpassung EarnOut | -49 | -210 |
| Zinsaufwand aus derivativen Finanzinstrumenten | -81 | -149 |
| Sonstiger Zinsaufwand | -19 | 21 |
| Aktivierung von Zinsen gem. IAS 23 | 132 | 148 |
| Finanzaufwand | -769 | -1.059 |
| 351 | -103 |
Der gemäß IAS 23 berücksichtigte durchschnittliche Finanzierungskostensatz lag in
2020 bei 1,04 % (VJ: 1,23 %).
Als Ertragsteuern sind sowohl die laufenden (gezahlten oder geschuldeten) Steuern
auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.
Ein eventueller Ertrag wird mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen.
| in T€ | 2020 | 2019 |
| Laufende Steuern aus konsolidierten Unternehmen | 4.658 | 2.953 |
| Latente Steuern aus konsolidierten Unternehmen | 342 | 1.029 |
| Sonstige Steuern | 305 | 63 |
| Steueraufwand | 5.305 | 4.045 |
Ermittlung latenter Steueraufwand:
| in T€ | 2020 | 2019 |
| Latenter Steueraufwand oder -ertrag aus Verlustvorträgen (laufend) | -816 | -318 |
| Latenter Steueraufwand oder -ertrag aus temporären Differenzen | 1.158 | 1.347 |
| Latenter Steueraufwand | 342 | 1.029 |
Die Ermittlung der effektiven Steuerlast, die unter Anwendung des deutschen Körperschaftsteuersatzes
inklusive Solidaritätszuschlag von 15,83 % (VJ: 15,83 %) sowie des anzuwendenden Gewerbesteuersatzes
von 13,37 % (VJ: 13,37 %) einen Gesamtsteuersatz von 29,20 % (VJ: 29,20 %) ergibt,
gestaltet sich wie folgt:
| Steuerliche Überleitungsrechnung (in T€) | 2020 | 2019 |
| Jahresüberschuss vor Ertragsteuern | 20.414 | 16.917 |
| Anzuwendender Steuersatz | 29,20 % | 29,20 % |
| Erwarteter Steueraufwand/-ertrag | 5.961 | 4.940 |
| Überleitung: | ||
| Effekt aus abweichenden Steuersätzen | -1.542 | -885 |
| Steuereffekt aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen und steuerfreien Erträgen | -120 | 920 |
| Effekt aus konzerninternen Verkäufen | -112 | 777 |
| Auswirkung Vorjahre auf Grund einer Betriebsprüfung | 0 | -1.459 |
| Ausländische Quellensteuer | 830 | 0 |
| Sonstiges | 288 | -248 |
| Laufender Steueraufwand /-ertrag | 5.305 | 4.045 |
| Konzernsteuerquote | 25,99% | 23,91 % |
Per 31. Dezember bestanden folgende steuerliche Verlustvorträge:
| in T€ | 2020 | 2019 |
| Deutschland, Körperschaftsteuer | 4.197 | 1.252 |
| Deutschland, Gewerbesteuer | 3.509 | 893 |
Die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland gelten auf unbestimmte Zeit. Aufgrund
der gesetzlichen Lage können von den Verlustvorträgen maximal 1.000 T€ zuzüglich 60
% des übersteigenden steuerlichen Gewinns pro Jahr genutzt werden.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden außerplanmäßige Wertberichtigungen auf aktivierte Produktentwicklungen
von 1.340 T€ (VJ: 240 T€) vorgenommen. Bei den Abschreibungen handelte es sich um
auslaufende Produkte bzw. solche, bei denen nicht mehr mit einem ausreichenden Nutzenzufluss
gerechnet wurde. Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf die aktivierten Entwicklungen
wurden unter den anderen Aufwendungen ausgewiesen.
Die planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen sind in folgenden Bereichen enthalten:
| in T€ | 2020 | 2019 |
| Umsatzkosten | 1.604 | 1.804 |
| Forschung und Entwicklung | 8.455 | 7.129 |
| Vertriebs- und Marketingkosten | 1.339 | 1.151 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 2.454 | 2.233 |
| Andere Aufwendungen | 657 | 627 |
| 14.508 | 12.944 |
| in T€ | 2020 | 2019 |
| Löhne und Gehälter | 58.385 | 55.308 |
| Soziale Abgaben | 10.232 | 10.319 |
| 68.617 | 65.627 |
Die Aufwendungen für die beitragsorientierten Altersversorgungssysteme betrugen 4.741
T€ (VJ: 4.400 T€). Die Mitarbeiter im Konzern sind im Wesentlichen in der gesetzlichen
Rentenversicherung pflichtversichert und unterliegen damit einem staatlichen, beitragsorientierten
Plan.
| in T€ | 2020 | 2019 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | 61.094 | 60.630 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.421 | 579 |
| 62.515 | 61.209 |
Im Jahr 2019 fielen für Garantieleistungen Kosten in Höhe von 688 T€ (VJ: 614 T€)
an.
| 2020 | 2019 | |
| Ergebnis (verwässert = unverwässert) in T€ | 15.109 | 12.872 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien | 10.005.420 | 9.942.657 |
| Ergebnis pro Aktie (verwässert = unverwässert) (€) | 1,51 | 1,29 |
Die Berechnung der durchschnittlichen Anzahl der ausstehenden Aktien erfolgte nach
zeitanteiliger Gewichtung unter Berücksichtigung der erworbenen eigenen Anteile. Das
Grundkapital der Basler AG belief sich zum 31. Dezember 2020 auf 10,5 Mio. € und ist
eingeteilt in 10,5 Mio. nennwertlose Stückaktien zu je einem Euro, die auf den Inhaber
lauten.
| Anzahl Aktien | |
| Im Umlauf befindliche Aktien am 1.1.2020 | 10.007.757 |
| Verkäufe | 5.066 |
| Käufe | -7.559 |
| Im Umlauf befindliche Aktien am 31.12.2020 | 10.005.264 |
Das Bestellobligo für Sachanlagen betrug zum 31. Dezember 2020 1.801 T€ (VJ: 679
T€).
Für den Abschluss von wesentlicher Bedeutung gemäß IAS 38.122b sind die folgenden
immateriellen Vermögensgegenstände am Abschlussstichtag:
| Beschreibung des immateriellen Vermögensgegenstandes (in T€) | Buchwert 31.12.2020 (Vorjahr) | Nutzungsdauer in Jahren (Vorjahr) |
| Neue Kameraplattformen Mainstream/Upper-Mainstream | 13.434 (8.968) | 5 (5) |
| Entwicklung Kamera-Module für den Einsatz mit Embedded-Prozessoren | 4.514 (1.378) | 3 (3) |
| Kamera-Entwicklung und Verbesserung 3D TOF-Technologie | 2.770 (2.540) | 3 (3) |
Der Posten "Geschäfts- und Firmenwert" zum 31. Dezember 2020 betrifft aktive Unterschiedsbeträge
aus der Erstkonsolidierung einbezogener Tochterunternehmen.
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die
folgenden aktiven und passiven latenten Steuern:
| Latente Steueransprüche (in T€) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| Vorräte | 67 | 893 |
| Finanzierungsleasing | 25 | 0 |
| Verlustvortrag | 1.133 | 318 |
| Umsatzrealisierung | 6 | 115 |
| Finanzinstrumente | 0 | 48 |
| Beteiligung | 45 | 45 |
| Sonstige | 898 | 44 |
| Saldierung | -1.295 | -617 |
| 879 | 846 |
| latente Steuerschulden (in T€) | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| Aktivierte Entwicklungen | 8.743 | 7.979 |
| PPA Aktivierte Entwicklungen | 935 | 1.168 |
| Finanzierungsleasing | 728 | 356 |
| Sachanlagen | 84 | 218 |
| Beteiligung | 405 | 150 |
| PPA KD-Auftragsbestand | 0 | 59 |
| Sonstige | 110 | 38 |
| Saldierung | -1.295 | -617 |
| 9.710 | 9.351 |
Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 8.935 | 9.927 |
| Halbfertige Erzeugnisse | 1.472 | 1.556 |
| Fertige Erzeugnisse | 6.988 | 6.592 |
| Handelswaren | 2.639 | 2.870 |
| 20.034 | 20.945 |
Die Vorräte unterlagen zum 31. Dezember 2020 einem Reichweitenabschlag in Höhe von
1.396 T€ (VJ: 955 T€).
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 19.471 T€ (VJ: 19.388
T€) sind 19.471 T€ (VJ: 19.388 T€) innerhalb eines Jahres fällig.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 6,7 T€ (VJ: 2 T€)
wertberichtigt. Wertberichtigungen werden vorgenommen, soweit die Einbringbarkeit
einer Forderung, z. B. durch Insolvenz, gefährdet ist. Die erforderlichen Wertberichtigungen
liegen seit Jahren unterhalb von 10 T€. Wesentliche Forderungsausfälle waren in den
vergangenen Jahren aufgrund des Kreditmanagements nicht zu verzeichnen. Insofern wurde
aus Wesentlichkeitsgründen auf eine Wertberichtigung nach dem lifetime expected loss
verzichtet.
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie
folgt dar:
| in T€ | Buchwert zum 31.12. | Davon zum 31.12. nicht überfällig | Davon bis 60 Tage überfällig | Davon über 61 Tage überfällig |
| 2020 | 19.471 | 14.655 | 2.864 | 1.952 |
| 2019 | 19.388 | 15.290 | 1.463 | 2.635 |
Trotz der Corona Pandemie konnte keine Verschlechterung des Zahlungsverhaltens der
Kunden bei Basler feststellt werden. Es gab auch dementsprechend in 2020 und Vorjahren
keine Einzelwertberichtigungen. Die Summe der erhaltenen Anzahlungen beträgt 1.129
T€ (VJ: 986 T€). Das maximale Ausfallrisiko entspricht den in der Bilanz angesetzten
Buchwerten (gegebenenfalls abzüglich der zum Bilanzstichtag berücksichtigten Wertberichtigungen)
jedes finanziellen Vermögenswertes. Die Zeitwerte weichen nicht wesentlich von den
Buchwerten ab.
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| Derivative Finanzinstrumente | 765 | 0 |
| Übrige sonst. kurzfr. Vermögenswerte | 1.433 | 0 |
| Darlehensgewährung an Dritte | 0 | 4.578 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 2.198 | 4.578 |
| Abgegrenzte Aufwendungen | 1.320 | 1.245 |
| Geleistete Anzahlungen | 93 | 380 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 1.413 | 1.625 |
| Summe | 3.611 | 6.203 |
Die Zeitwerte weichen nicht wesentlich von den Buchwerten ab. Das maximale Ausfallrisiko
entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten jedes finanziellen Vermögenswertes.
Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte sind nicht durch Wertberichtigungen
vermindert. Es bestehen keine überfälligen Forderungen, für die ein Wertberichtigungsbedarf
besteht.
Die Steuererstattungsansprüche betreffen Vorsteuer mit 463 T€ (VJ: 1.073 T€) und
die Rückforderung von vorausbezahlten Steuern auf Einkommen und Ertrag mit 3.713 T€
(VJ: 4.952 T€).
Die Zeitwerte weichen nicht wesentlich von den Buchwerten ab. Das maximale Ausfallrisiko
entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten jedes finanziellen Vermögenswertes.
Die liquiden Mittel setzen sich aus Bankguthaben und Kassenbeständen in Höhe von
47.860 T€ (VJ: 35.177 T€) zusammen.
Den Nutzungsrechten von 17.151 T€ stehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 Leasingverbindlichkeiten
mit einem Barwert von 14.803 T€ gegenüber. Der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeit
beträgt 3.437 T€. In den Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse sind
im Wesentlichen Zahlungen für Software in Höhe von ca. 1,7 Mio. € (VJ: 1,2 Mio. €)
und für geringwertiges Leasing 0,4 Mio. € (VJ: 0,3 Mio. €) enthalten.
Die Zahlungsverpflichtungen weisen die folgende Fälligkeitsstruktur auf:
| in T€ | Mindestleasing- zahlungen |
Enthaltener Zinsanteil |
Barwerte | |||
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| Fälligkeit bis 1 Jahr | 3.679 | 3.450 | 245 | 272 | 3.433 | 3.178 |
| Fälligkeit über 1 Jahr bis 2 Jahre | 3.555 | 3.373 | 174 | 216 | 3.379 | 3.157 |
| Fälligkeit über 2 Jahre bis 3 Jahre | 2.875 | 3.259 | 124 | 159 | 2.750 | 3.100 |
| Fälligkeit über 3 Jahre bis 4 Jahre | 2.542 | 2.787 | 274 | 118 | 2.266 | 2.669 |
| Fälligkeit über 4 Jahre bis 5 Jahre | 749 | 2.507 | 68 | 385 | 680 | 2.122 |
| Fälligkeit über 5 Jahre | 2.384 | 2.845 | 116 | 150 | 2.268 | 2.695 |
| Summe | 15.783 | 18.221 | 1.002 | 1.300 | 14.776 | 16.921 |
Nach Ablauf der Grundmietzeiten existieren marktübliche Verlängerungsoptionen, deren
Ausübung mehr als wahrscheinlich ist. Leasingverhältnisse mit einem Wert kleiner 12
T€ werden grundsätzlich im Rahmen der Anwendungserleichterungen nicht als Finanzierungsleasing
klassifiziert, diese bestehen zum Stichtag nicht.
Bei der Bewertung des Barwertes wurden folgende Zinssätze zu Grunde gelegt:
| Land | Zins in % (Vj.) |
| Deutschland | 2,7 (2,7) |
| USA | 4,5 (4,5) |
| Singapore | 4,0 (2,7) |
| China | 5,3 (5,3) |
| Taiwan | 3,0 (3,0) |
| Japan | 3,0 (2,7) |
| Korea | 3,0 (3,0) |
Die Zinsen stammen aus dem jeweiligen Leasingvertrag bzw. von Berechnungen ansässiger
Finanzinstitute, womit etwaige Länderrisiken sowie Laufzeiten des jeweiligen Leasingvertrages
berücksichtigt werden.
Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt 10.500 T€ (VJ: 10.500
T€) und ist aufgeteilt in 10.500.000 (VJ: 10.500.000) ausgegebene nennwertlose Stückaktien.
Die Aktien lauten auf den Inhaber.
Die Basler AG hält zum Bilanzstichtag 494.736 (VJ: 492.243) eigene Aktien.
Die Hauptversammlung der Basler AG hat am 16. Mai 2019 beschlossen, das Grundkapital
der Gesellschaft von 3.500 T€ um 7.000 T€ auf 10.500 T€ nach den Vorschriften über
die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung
erfolgte durch Umwandlung der Gewinnrücklagen in Höhe von 7.000 T€.
Um die Gesellschaft auch künftig in die Lage zu versetzen, ihre Eigenkapitalausstattung
den Erfordernissen entsprechend rasch und flexibel anpassen zu können, wurde über
die Schaffung eines neuen, aufgestockten genehmigten Kapitals beschlossen.
Die Hauptversammlung der Basler Aktiengesellschaft hat am 26. Mai 2020 den Vorstand
ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. Mai 2025 mit Zustimmung
des Aufsichtsrats um bis zu 5.250 T€ durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt
bis zu 5.250.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien)
gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020). Den Aktionären
steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht
der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmalig auszuschließen.
Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung
übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Die Vor- und Nachsteuerergebnisse der Bestandteile stellen sich wie folgt dar:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 | ||||
| vor Steuern | Steuern | Netto | vor Steuern | Steuern | Netto | |
| Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften | -759 | 0 | -759 | 46 | 0 | 46 |
| Gesamt | -759 | 0 | -759 | 46 | 0 | 46 |
Aufgrund hoher Wechselkursschwankungen in USD und CNY ist die Währungsumrechnung
ausländischer Tochtergesellschaften gestiegen.
Am 29. Mai 2020 wurde eine Dividende i. H. v. 0,26 € pro Aktie (gesamte Dividende
2.602 T€) ausbezahlt.
Von den Finanzverbindlichkeiten entfallen auf langfristige verzinsliche Bankverbindlichkeiten
21.121 T€ (VJ: 14.362 T€). Darüber hinaus werden unter den anderen Finanzverbindlichkeiten
derivative Finanzverbindlichkeiten von 0 T€ (VJ: 166 T€) und der kurzfristige Tilgungsanteil
der Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 4.110 T€ (VJ: 5.116 T€) ausgewiesen.
Die beizulegenden Zeitwerte der oben genannten Finanzverbindlichkeiten, der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten weichen
nicht wesentlich von den ausgewiesenen Buchwerten ab.
Eine Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten
gemäß IAS 7 ist separat dargestellt.
| in T€ | 01.01.2020 | Zuführung | Inanspruch- nahme |
Auflösung | Zinsen | Währungs- differenzen |
| Langfristige Rückstellungen | ||||||
| Personalkosten | 880 | 201 | 0 | 0 | -1 | 0 |
| Langfristige Rückstellungen | 880 | 201 | 0 | 0 | -1 | 0 |
| Kurzfristige Rückstellungen | ||||||
| Personalkosten | 3.854 | 9.242 | -8.521 | 0 | 0 | -62 |
| Provisionen | 0 | 29 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gewährleistung | 684 | 7 | -38 | -174 | 0 | 0 |
| Rechts- und Beratungskosten | 154 | 108 | -107 | -4 | 0 | -3 |
| Sonstige | 439 | 503 | -410 | -55 | 0 | -3 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 5.131 | 9.889 | -9.076 | -233 | 0 | -68 |
| Gesamt | 6.011 | 10.090 | -9.076 | -233 | -1 | -68 |
| in T€ | 31.12.2020 |
| Langfristige Rückstellungen | |
| Personalkosten | 1.080 |
| Langfristige Rückstellungen | 1.080 |
| Kurzfristige Rückstellungen | |
| Personalkosten | 4.513 |
| Provisionen | 29 |
| Gewährleistung | 479 |
| Rechts- und Beratungskosten | 148 |
| Sonstige | 474 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 5.643 |
| Gesamt | 6.723 |
Die Rückstellungen für Personalkosten sind hauptsächlich für variable Gehälter für
das Berichtsjahr gebildet worden. Die kurzfristigen Rückstellungen werden voraussichtlich
innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen.
Als international tätiges Unternehmen ist Basler diversen Marktrisiken ausgesetzt.
Zur Verringerung des Fremdwährungsrisikos in China setzt Basler überwiegend Devisentermingeschäfte
ein. Da diese Geschäfte zur Absicherung operativer Grundgeschäfte dienen, liegen sämtliche
Laufzeiten unter einem Jahr.
| CNY | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| Nominalwert in T€ | 765 | 0 |
| Fremdwährungsbetrag in TCNY | 6.134 | 0 |
| Zeitwert in T€ | ||
| - Positiv | 306 | 0 |
| - Negativ | 0 | 0 |
Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet.
| 31.12.2020 | 31.12.2019 | |
| Nominalwert in T€ | 0 | 3.030 |
| Zeitwert in T€ | ||
| - Positiv | 0 | 0 |
| - Negativ | 0 | 166 |
Die Finanzinstrumente werden nach IFRS 7 in folgende Bewertungsklassen unterteilt.
| Kategorie | Bedeutung | Bewertung | |
| AfS | Available for sale | zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | fair value (erfolgsneutral gegen Eigenkapital) |
| FAHfT | Financial Assets Held for Trading | finanzielle Vermögenswerte zu Handelszwecken gehalten | fair value (erfolgswirksam über Gewinn- und Verlustrechnung) |
| FLAC | Financial Liabilties Measured at Amortised Cost | finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| FVTPL | At Fair Value Through Profit or Loss | erfolgswirksam zum Marktwert | fair value (erfolgswirksam über Gewinn- und Verlustrechnung) |
| HtM | Held to Maturity | bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
Die Buchwerte der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2020 (VJ: 31. Dezember 2019)
stellen sich wie folgt dar:
| 31.12.2020 (31.12.2019) | |||||
| in T€ | Bewertungskategorie gem. IFRS 9 |
Buchwert | Fortgeführte Anschaffungs- kosten |
Marktwert, erfolgs- wirksam |
Zeitwert |
| Aktiva | |||||
| Übrige Finanzanlagen | FVTPL | 5 (5) | 5 (5) | ||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 5 (5) | 5 (5) | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Fortgeführte Anschaffungskosten |
19.471 (19.388) |
19.471 (19.388) |
||
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 19.471 (19.388) |
19.471 (19.388) |
|||
| Derivative Vermögenswerte (kurzfristig) | FVTPL | 765 (0) |
765 (0) | ||
| Übrige sonstige kurzfristige Vermögenswerte | Fortgeführte Anschaffungskosten |
1.434 (4.578) |
1.434 (4.578) |
||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 2.199 (4.578) |
2.199 (4.578) |
|||
| Liquide Mittel | Fortgeführte Anschaffungskosten |
47.860 (35.177) |
47.860 (35.177) |
||
| Bankguthaben und Kassenbestände | 47.860 (35.177) |
47.860 (35.177) |
|||
| 69.535 (59.148) |
|||||
| Passiva | |||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 21.121 (14.362) |
21.121 (14.362) |
||
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | Beizulegender Zeitwert |
11.366 (13.743) |
11.366 (13.743) |
||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 32.487 (28.204) |
32.487 (28.204) |
|||
| Andere Finanzverbindlichkeiten | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
4.110 (5.116) |
4.110 (5.116) |
||
| Kurzfristige derivative Verbindlichkeiten | Beizulegender Zeitwert |
0 (166) |
0 (166) | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
11.072 (10.588) |
11.072 (10.588) |
||
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | Beizulegender Zeitwert |
3.437 (3.178) |
3.437 (3.178) |
||
| Übrige kurzfristige finanzielle Schulden | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
3.266 (9.209) |
3.266 (9.209) |
||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 21.885 (28.255) |
21.885 (28.255) |
|||
| 54.372 (56.459) |
|||||
Die Bewertungsstufen der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente
sind im Folgenden dargestellt:
| 31.12.2020 (31.12.2019) (in T€) | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
| Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Marktwert, erfolgswirksam" | ||||
| Kurzfristige derivative Vermögenswerte | 0 (0) | 765 (0) | 0 (0) | 765 (0) |
| Gesamt | 0 (0) | 0 (0) | 0 (0) | 765 (0) |
| Finanzielle Schulden der Kategorie "Marktwert, erfolgswirksam" | ||||
| Kurzfristige derivative Verbindlichkeiten | 0 (0) | 0 (166) | 0 (0) | 0 (166) |
| Gesamt | 0 (0) | 0 (166) | 0 (0) | 0 (166) |
Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts derivativer Instrumente wird von Discounted-Cashflow-Analysen
unter Verwendung der entsprechenden Zinsstrukturkurven für die Laufzeit der Instrumente
bei Derivaten ohne optionale Komponenten sowie von Optionspreismodellen bei Derivaten
mit optionalen Komponenten Gebrauch gemacht. Devisentermingeschäfte werden bewertet
aufgrund notierter Terminkurse und Zinsstrukturkurven, die aus notierten Marktzinsen
im Hinblick auf die Fälligkeiten der Verträge abgeleitet werden. Zinsswaps werden
bewertet mit dem Barwert der geschätzten künftigen Zahlungsströme. Die Diskontierung
erfolgte mit den einschlägigen Zinsstrukturkurven, welche aus notierten Zinssätzen
abgeleitet wurden. Wesentliche nicht beobachtbare Eingangsparameter liegen nicht vor.
Außer für das dargestellte Instrument erachtet Basler die Buchwerte für finanzielle
Vermögenswerte und Schulden als gute Näherung an den beizulegenden Wert.
Zur Erfassung von Wertminderungen sowie Nettogewinnen/-verlusten der ausgewiesenen
finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf die
Kapitel 7 und 13.
Basler führt ständige Überprüfungen der Kreditwürdigkeit seiner Kunden mit Hilfe
von internen und externen Bewertungen durch. Außerdem wird das Risiko bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen dadurch abgeschwächt, dass das Unternehmen über einen
diversifizierten Kundenstamm verfügt. Weiterhin gibt es einen genau definierten Verfolgungsprozess
für ausstehende Forderungen.
Es wird eine durch das ERP-System unterstützte Kreditliniensystematik mit dokumentierten
Eskalationsstufen zur weiteren Begrenzung des Risikos genutzt. Bezüglich der Angabe
des maximalen Ausfallrisikos verweisen wir auf unsere Angaben unter den Kapitel 13,
14 und 15.
Sämtliche zum Bilanzstichtag ausgewiesenen längerfristigen finanziellen Verbindlichkeiten
werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und unterliegen aufgrund der bestehenden
Festzinsvereinbarungen keinem Zinsänderungsrisiko im Sinne von IFRS 7.
Eine Analyse der Sensitivität aller Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten
der Gesellschaften der Basler Gruppe zum Bilanzstichtag hinsichtlich eines um jeweils
10 % fallenden bzw. steigenden Stichtagskurs ergäbe folgende Ergebnisauswirkung (in
T€):
| Land | Stichtagskurs +10% | Stichtagskurs -10% |
| USD | 361 | -361 |
| JPY | 55 | -55 |
| SGD | 26 | -26 |
| CNY | 1.058 | -1.058 |
| 1.500 | -1.500 |
Dabei wurden die wesentlichen Fremdwährungen berücksichtigt.
Basler steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Erträge der Unternehmensbeteiligten
durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Weiterhin
ist aber sicherzustellen, dass Basler genügend Reserven auch für ein kurzfristiges
Wachstum hat. Dieses Ziel wird mit der Kennzahl Finanzierungsreserve gesteuert.
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| Liquide Mittel | 47.860 | 35.177 |
| Freie Bankenlinien | 9.600 | 20.800 |
| Summe | 57.460 | 55.977 |
Eine Änderung in dieser Strategie zum Vorjahr fand nicht statt.
Basler standen am Stichtag Kreditlinien in Höhe von 9.600 T€ (VJ: 20.800 T€) davon
0 T€ (VJ: 11.800 T€) zweckgebundene Darlehenszusagen zur Verfügung. Die Verfügbarkeit
der Kreditlinien bzw. die Gewährung von Bankdarlehen ist teilweise an die Einhaltung
bestimmter Finanzkennzahlen geknüpft. Wie in Vorjahren hat Basler die Vereinbarungen
stets eingehalten.
Die folgende Fälligkeitsanalyse der finanziellen Schulden (vertraglich vereinbarte,
undiskontierte Zahlungen) zeigen den Einfluss auf die Liquiditätssituation des Konzerns:
| in T€ (Vorjahr) | Gesamtbetrag | < 1 Jahr | > 1 Jahr | davon > 5 Jahre |
| Bankverbindlichkeiten | 25.231 (19.478) |
4.110 (5.298) |
21.121 (14.180) |
10.198 (3.610) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.072 (10.588) |
11.072 (10.588) |
0 (0) |
0 (0) |
| Übrige kurzfristige finanzielle Schulden und Steuerschulden | 7.046 (12.097) |
7.046 (12.097) |
0 (0) |
0 (0) |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 14.803 (16.921) |
3.437 (3.178) |
11.366 (13.743) |
2.268 (2.695) |
Entsprechend der längst möglichen Tilgungszeit ergäben sich folgende Fälligkeiten
der derivativen Finanzinstrumente:
| in T€ | bis 1 Jahr | 2-5 Jahre | Über 5 Jahre | Summe |
| 2020 | 765 | 0 | 0 | 765 |
| 2019 | 1.212 | 1.818 | 0 | 3.030 |
Innerhalb der internen Berichterstattung werden keine Segmente unterschieden oder
nach solchen gesteuert. Die Planung und Allokation von Ressourcen erfolgt konzernweit
ausschließlich für das Kamerageschäft, so dass nur ein Segment vorliegt.
Baslers Kunden sind weltweit tätig. In der folgenden Aufstellung der Umsätze nach
Regionen wird als Zielland das Installationsland des Produktes verwendet. Sollte dies
nicht bekannt sein, wird das letzte bekannte Lieferland verwendet.
| in T€ | 2020 | 2019 |
| Deutschland | 16.577 | 20.211 |
| EMEA | 32.994 | 29.845 |
| Amerika | 26.049 | 23.382 |
| Asien | 94.839 | 88.523 |
| Gesamt | 170.459 | 161.961 |
In 2020 und 2019 hatte kein Kunde einen Umsatzanteil größer als 10 %.
Die langfristigen Vermögenswerte der Basler Gruppe sind in folgenden Ländern gelegen:
| in T€ | 31.12.2020 | 31.12.2019 |
| Deutschland | 88.855 | 86.972 |
| USA | 317 | 436 |
| Asien | 4.929 | 5.220 |
| 94.101 | 92.628 |
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter nach Funktionsbereichen können der folgenden
Tabelle entnommen werden:
| Anzahl (FTE*) | 2020 | 2019 |
| Produktion | 206 (197) |
212 (203) |
| Vertrieb und Marketing | 301 (287) |
293 (283) |
| Entwicklung | 213 (200) |
208 (196) |
| Administration | 137 (123) |
140 (124) |
| 857 (807) |
853 (806) |
Das Honorar der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teilt sich in die folgenden
Kategorien ein:
| in T€ | 2020 | 2019 |
| Abschlussprüfungsleistungen | 67 | 63 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| Sonstige Leistungen | 9 | 0 |
| 76 | 63 |
Im Geschäftsjahr 2020 gab es mit Ausnahme der Vorstandsvergütungen und Aufsichtsratsbezüge
keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen.
52,67 % der Aktien / Stimmrechte an der Basler AG werden von der Norbert Basler Holding
GmbH gehalten, die wiederum zu 100 % von der Basler-Beteiligungs-GmbH & Co. KG gehalten
wird.
Im Jahr 2020 gehörten dem Vorstand folgende Personen an:
| ― |
Dr. Dietmar Ley, Vorstandsvorsitzender (CEO): zuständig für Forschung und Entwicklung, Organisationsentwicklung und Personal |
| ― |
John P. Jennings, Vorstand Vertrieb (CCO) bis 31.12.2020: zuständig für Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften |
| ― |
Arndt Bake, Vorstand Marketing (CMO): zuständig für das strategische Marketing, das Produktmanagement und New Business |
| ― |
Hardy Mehl, Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO): zuständig für Finanzen, Controlling, SAP und IT, Recht und Patente, Investor Relations, Facility Management, Produktion und Supply-Chain-Management |
Ab 1.1.2021 ist Alexander Temme als CCO zuständig für Vertrieb, Marktkommunikation
und Tochtergesellschaften.
Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2020 folgende Personen an:
| Norbert Basler | Aufsichtsratsvorsitzender, Vorsitzender des Nominierungsausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses, Unternehmer |
| Dorothea Brandes | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Arbeitnehmervertreterin, Organisationsentwicklerin bei der Basler AG |
| Horst W. Garbrecht | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Mitglied des Nominierungsausschusses, Vorsitzender der Geschäftsführung der Metabowerke GmbH, Vorstand (COO-Europe) der Koki Holdings, Japan |
| Dr. Marco Grimm | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Arbeitnehmervertreter, Fachgruppenleiter der Softwareentwicklung für die Qualitätssicherung bei der Basler AG |
| Prof. Dr. Eckart Kottkamp | Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Mitglied des Nominierungsausschusses, Mitglied des Prüfungsausschusses, Berater |
| Prof. Dr. Mirja Steinkamp | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin, Fachhochschullehrerin für Wirtschaftsprüfung und Unternehmensrechnung an der NORDAKADEMIE |
Weitere Mandate der Aufsichtsräte im Jahr 2020 entsprechend § 285 Nr. 10 HGB:
| ― |
Mitglied im Aufsichtsrat der Plato AG, Lübeck |
| ― |
Mitglied im Aufsichtsrat der Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG, Markranstädt (bis 8. November 2020) |
| ― |
Mitglied im Aufsichtsrat der Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe |
| ― |
Stellv. Vorsitzender des Beirats der Zöllner Holding GmbH, Kiel |
| ― |
Mitglied im Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG, Hamburg |
| ― |
Vorsitzender des Beirats der PEP NewCo IV GmbH (LKE Gruppe), Marl |
| ― |
Mitglied des Beirats der Fischerwerke GmbH & Co. KG, Waldachtal |
| ― |
Mitglied im Regionalbeirat der Süd und Südwest der Commerzbank AG, Frankfurt am Main |
| ― |
Stellvertr. Vorsitzende des Aufsichtsrates der Alper & Schetter AG, Neuss |
Zum 1. Januar 2011 wurde das Vergütungsmodell des Vorstandes durch die Einführung
einer Nachhaltigkeitsklausel verändert (siehe Vergütungsbericht des Lageberichts).
Hiernach werden die in einem Geschäftsjahr erworbenen variablen Ansprüche über drei
Jahre verteilt ausgezahlt und unterliegen während dieses Zeitraums dem zwischenzeitlichen
Risiko einer substantiellen Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung
der Lage.
Die Gesamtvergütung des Vorstandes (Zufluss) stellt sich wie folgt dar:
| Zufluss (in T€) | Dietmar Ley | John P. Jennings | Arndt Bake | |||
| Funktion | Vorstandsvorsitzender (CEO) |
Vorstand Vertrieb (CCO) |
Vorstand Marketing (CMO) |
|||
| im Vorstand seit | 1998 | 2006 | 2011 | |||
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| Festvergütung | 343 | 338 | 256 | 276 | 238 | 234 |
| Nebenleistungen | 20 | 19 | 53 | 68 | 21 | 20 |
| Summe | 363 | 357 | 309 | 344 | 259 | 254 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung aus Bonusbank |
135 | 186 | 148 | 174 | 93 | 128 |
| Summe | 498 | 543 | 457 | 518 | 352 | 382 |
| Vorsorgeaufwand | 1 | 1 | 8 | 8 | 1 | 1 |
| Gesamtvergütung | 499 | 544 | 465 | 526 | 353 | 383 |
| Zufluss (in T€) | Hardy Mehl | Insgesamt | ||
| Funktion | Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO) |
|||
| im Vorstand seit | 2014 | |||
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| Festvergütung | 278 | 273 | 1.115 | 1.121 |
| Nebenleistungen | 22 | 22 | 116 | 129 |
| Summe | 300 | 295 | 1.231 | 1.250 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung aus Bonusbank |
134 | 142 | 510 | 630 |
| Summe | 434 | 437 | 1.741 | 1.880 |
| Vorsorgeaufwand | 1 | 1 | 11 | 11 |
| Gesamtvergütung | 435 | 438 | 1.752 | 1.891 |
Die gewährten Zuwendungen verteilen sich wie folgt:
| Zufluss (in T€) | Dietmar Ley | John P. Jennings | Arndt Bake | |||
| Funktion | Vorstandsvorsitzender (CEO) |
Vorstand Vertrieb (CCO) |
Vorstand Marketing (CMO) |
|||
| im Vorstand seit | 1998 | 2006 | 2011 | |||
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| Festvergütung | 343 | 338 | 256 | 276 | 238 | 234 |
| Nebenleistungen | 20 | 19 | 53 | 68 | 21 | 20 |
| Summe | 363 | 357 | 309 | 344 | 259 | 254 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung zur Bonusbank | 225 | 34 | 189 | 28 | 156 | 246 |
| Summe | 588 | 391 | 498 | 372 | 415 | 278 |
| Vorsorgeaufwand | 1 | 1 | 8 | 8 | 1 | 1 |
| Gesamtvergütung | 589 | 392 | 506 | 380 | 416 | 279 |
| möglicher Minimalbetrag -Reduzierung Bonusbank | -114 | -112 | -85 | -92 | -79 | -78 |
| möglicher Maximalbetrag -Zuführung Bonusbank | 686 | 675 | 513 | 551 | 475 | 468 |
| Zufluss (in T€) | Hardy Mehl | Insgesamt | ||
| Funktion | Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO) |
|||
| im Vorstand seit | 2014 | |||
| 2020 | 2019 | 2020 | 2019 | |
| Festvergütung | 278 | 273 | 1.115 | 1.121 |
| Nebenleistungen | 22 | 22 | 116 | 129 |
| Summe | 300 | 295 | 1.231 | 1.250 |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Mehrjährige variable Vergütung / Auszahlung zur Bonusbank | 213 | 28 | 783 | 114 |
| Summe | 513 | 323 | 2.014 | 1.364 |
| Vorsorgeaufwand | 1 | 1 | 11 | 11 |
| Gesamtvergütung | 514 | 324 | 2.025 | 1.375 |
| möglicher Minimalbetrag -Reduzierung Bonusbank | -93 | -92 | -371 | -374 |
| möglicher Maximalbetrag -Zuführung Bonusbank | 556 | 547 | 2.229 | 2.242 |
Im Falle einer regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit wird ein positiver Saldo
der noch verbleibenden erfolgsbezogenen Bezüge in den nächsten drei Jahren gleichverteilt
ausgezahlt. Sollte es zu einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit kommen,
so sind eventuelle Zahlungen auf den Wert von zwei Jahresvergütungen bzw. auf nicht
mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages begrenzt.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Jahr 2020 169,9 T€
(VJ: 147 T€). Erfolgsbezogene Vergütung gab es nicht.
| Fixe Bezüge in T€ | ||
| 2020 | 2019 | |
| Norbert Basler | 58,8 | 51,8 |
| Dorothea Brandes | 15,5 | 14,0 |
| Horst W. Garbrecht | 17,8 | 16,1 |
| Dr. Marco Grimm | 15,5 | 14,0 |
| Prof. Dr. Eckart Kottkamp | 30,8 | 26,6 |
| Prof. Dr. Mirja Steinkamp | 31,5 | 24,5 |
Folgende Unternehmen werden zusätzlich zu der Basler AG in den Konzernabschluss durch
Vollkonsolidierung aufgrund der Mehrheit der Stimmrechte einbezogen:
| Firma | Anteilshöhe in % |
| Basler Inc., Exton/USA | 100 |
| Basler Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur | 100 |
| Basler Korea, Jungwongu/Korea | 100 |
| Basler Japan KK, Minato-ku/Japan | 100 |
| Basler Vision Technologies Taiwan Inc., Jhubei City/Taiwan | 100 |
| Silicon Software GmbH, Mannheim/Deutschland | 100 |
| Basler Vision Technology (Beijing) Co. Ltd., Beijing/China | 100 |
Eine weitere Beteiligung besteht an der Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad
Oldesloe:
| Firmenname | Anteilshöhe in % (31.12.2020) |
Eigenkapital (31.12.2019)* |
Ergebnis (2019)* |
| Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe | 14 | 85 T€ | 13 T€ |
*)
Ein Abschluss zum 31.12.2020 lag bis zur Berichterstellung nicht vor.
Weitere Beteiligungsverhältnisse bestehen nicht.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate
Governance Kodex ist abgegeben worden und wurde den Aktionären auf der Internetseite
des Unternehmens https://www.bas-lerweb.com/de/unternehmen/investoren/corporate-governance/erklaerung-zum-kodex/
zugänglich gemacht.
Der Abschluss wird voraussichtlich am 25. März 2021 vom Aufsichtsrat zur Veröffentlichung
freigegeben.
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn des Mutterunternehmens in Höhe von 39.074.097,68
€ wie folgt zu verwenden:
| Ausschüttung einer Dividende von € 0,45 je Aktie (30% EAT des Konzernergebnisses) | 4.502.368,80 |
| Ausschüttung einer Dividende von € 0,13 je Aktie (aufgrund des trotz Corona sehr guten Ergebnisses des Konzerns) | 1.287.176,86 |
| Einstellung in die Gewinnrücklagen | 0,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 33.284.552,02 |
| Bilanzgewinn | 39.074.097,68 |
Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben, sind
nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.
Ahrensburg, 25. März 2021
Der Vorstand
| Dr. Dietmar Ley | Arndt Bake | Hardy Mehl | Alexander Temme |
Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember
2020
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
| in T€ | Stand 01.01.2020 |
Zugänge | Umbuchung en | Abgänge | Währungs- differenzen |
31.12.2020 |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 9.480 | 1.626 | 637 | -923 | -16 | 10.804 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 54.633 | 294 | 21.699 | -1 | 0 | 76.625 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 17.732 | 10.335 | -21.699 | 0 | 0 | 6.368 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 453 | 0 | 453 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 82.298 | 12.255 | 184 | -924 | -16 | 93.797 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 27.474 | 0 | -7 | 0 | 0 | 27.467 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 5.551 | 777 | -118 | -117 | -9 | 6.084 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 12.752 | 662 | 305 | -938 | -21 | 12.760 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.110 | 817 | 163 | -321 | -18 | 9.751 |
| Anlagen in Bau | 389 | 481 | -645 | 0 | -2 | 223 |
| Summe Sachanlagen | 27.802 | 2.737 | -295 | -1.376 | -50 | 28.818 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | ||||||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 2.278 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.278 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 30.399 | 1.294 | 118 | -313 | -142 | 31.356 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 32.677 | 1.294 | 118 | -313 | -142 | 33.634 |
| Übrige Finanzanlagen | ||||||
| Übrige Finanzanlagen | 18 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 18 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18 |
| Summe Anlagevermögen | 170.269 | 16.286 | 0 | -2.613 | -208 | 183.734 |
| Abschreibungen | ||||||
| in T€ | Stand 01.01.20 |
Zugänge | Außerplanmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres |
Abgänge | Umbuchungen | Währungs- differenzen |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 6.884 | 1.115 | 0 | -913 | 8 | -6 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 40.908 | 7.115 | 1.340 | 0 | 0 | 0 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 47.792 | 8.230 | 1.340 | -913 | 8 | -6 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 0 | 0 | -8 | 1 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 1.737 | 382 | 41 | -117 | -26 | -6 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 8.237 | 1.524 | 3 | -930 | 0 | -14 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.227 | 948 | 6 | -310 | 0 | -9 |
| Anlagen in Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 15.201 | 2.854 | 50 | -1.357 | -26 | -29 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | ||||||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 14.635 | 2.034 | 0 | -164 | 26 | -48 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 14.635 | 2.034 | 0 | -164 | 26 | -48 |
| Übrige Finanzanlagen | ||||||
| Übrige Finanzanlagen | 13 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 13 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Anlagevermögen | 77.641 | 13.118 | 1.390 | -2.434 | 0 | -82 |
| Abschreibungen | Nettobuchwerte | ||
| in T€ | Stand 31.12.20 | 31.12.2020 | Vorjahr |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 7.088 | 3.716 | 2.596 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 49.363 | 27.262 | 13.725 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 0 | 6.368 | 17.732 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 0 | 0 | 453 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 56.451 | 37.346 | 34.506 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | -7 | 27.474 | 27.474 |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 2.011 | 4.073 | 3.814 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 8.820 | 3.940 | 4.515 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.862 | 3.889 | 3.883 |
| Anlagen in Bau | 0 | 223 | 389 |
| Summe Sachanlagen | 16.693 | 12.125 | 12.601 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | |||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 0 | 2.278 | 2.278 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 16.483 | 14.873 | 15.764 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 16.483 | 17.151 | 18.042 |
| Übrige Finanzanlagen | |||
| Übrige Finanzanlagen | 13 | 5 | 5 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 13 | 5 | 5 |
| Summe Anlagevermögen | 89.633 | 94.101 | 92.628 |
Konzernabschluss nach IFRS für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember
2019
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
| in T€ | Stand 01.01.2019 |
Zugänge | Umbuchung en | Abgänge | Währungs- differenzen |
31.12.2019 |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 12.741 | 1.643 | -4.815 | -83 | -6 | 9.480 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 45.101 | 0 | 9.595 | -63 | 0 | 54.633 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 9.950 | 12.459 | -4.677 | 0 | 0 | 17.732 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 0 | 556 | -103 | 0 | 0 | 453 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 67.792 | 14.658 | 0 | -146 | -6 | 82.298 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 12.740 | 14.734 | 0 | 0 | 0 | 27.474 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 3.771 | 1.784 | 0 | -7 | 3 | 5.551 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 11.413 | 1.284 | 196 | -142 | 1 | 12.752 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8.096 | 1.435 | 173 | -602 | 8 | 9.110 |
| Anlagen in Bau | 173 | 585 | -369 | 0 | 0 | 389 |
| Summe Sachanlagen | 23.453 | 5.088 | 0 | -751 | 12 | 27.802 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | ||||||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 2.278 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.278 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 22.480 | 7.934 | 0 | -15 | 0 | 30.399 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 24.758 | 7934 | 0 | -15 | 0 | 32677 |
| Übrige Finanzanlagen | ||||||
| Übrige Finanzanlagen | 18 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 18 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18 |
| Summe Anlagevermögen | 128.761 | 42.414 | 0 | -912 | 6 | 170.269 |
| Abschreibungen | ||||||
| in T€ | Stand 01.01.19 |
Zugänge | Außerplanmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres |
Abgänge | Umbuchungen | Währungs- differenzen |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 6.228 | 1.100 | 0 | -443 | 0 | -1 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 33.263 | 6.889 | 240 | 316 | 200 | 0 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 200 | 0 | 0 | 0 | -200 | 0 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 39.691 | 7.989 | 240 | -127 | 0 | -1 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 1.343 | 399 | 0 | -8 | 0 | 3 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 6.805 | 1.515 | 56 | -141 | 0 | 2 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.744 | 898 | 0 | -417 | 0 | 2 |
| Anlagen in Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 12.892 | 2.812 | 56 | -566 | 0 | 7 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | ||||||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 12.787 | 1.848 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 12.787 | 1.848 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Übrige Finanzanlagen | ||||||
| Übrige Finanzanlagen | 13 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 13 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Anlagevermögen | 65.383 | 12.649 | 296 | -693 | 0 | 6 |
| Abschreibungen | Nettobuchwerte | ||
| in T€ | Stand 31.12.19 | 31.12.2019 | Vorjahr |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 6.884 | 2.596 | 6.513 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 40.908 | 13.725 | 11.838 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 0 | 17.732 | 9.750 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 0 | 453 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögenswerte | 47.792 | 34.506 | 28.101 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 27.474 | 12.740 |
| Sachanlagen | |||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 1.737 | 3.814 | 2.428 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 8.237 | 4.515 | 4.608 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.227 | 3.883 | 3.352 |
| Anlagen in Bau | 0 | 389 | 173 |
| Summe Sachanlagen | 15.201 | 12.601 | 10.561 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | |||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 0 | 2.278 | 2.278 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 14.635 | 15.764 | 9.693 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 14.635 | 18.042 | 11.971 |
| Übrige Finanzanlagen | |||
| Übrige Finanzanlagen | 13 | 5 | 5 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 13 | 5 | 5 |
| Summe Anlagevermögen | 77.641 | 92.628 | 63.378 |
| Schulden | ||||
| in TEUR | Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten |
Übrige andere finanzielle Verbindlichkeiten |
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing |
|
| Bilanz zum 1. Januar 2020 | 19.478 | 13.478 | 16.921 | |
| Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten | ||||
| Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten | -5.287 | -5.287 | ||
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten | -3.412 | -3.412 | ||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten | 11.040 | 11.040 | ||
| Zinsauszahlungen | -844 | -844 | ||
| Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien | 0 | |||
| Auszahlung für den Erwerb eigener Aktien | -228 | |||
| Auszahlung für Dividende | -2.602 | |||
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | -1.333 | 4.909 | 0 | -3.412 |
| Nicht zahlungswirksame Änderungen (and. Bereichen des CF zuzurechnen) | 844 | -8.446 | 1.294 | |
| Bilanz zum 31. Dezember 2020 | 25.231 | 5.032 | 14.803 | |
| Eigenkapital | ||||
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital/Kapital- rücklage |
Andere Rücklagen |
Gewinn- rücklage |
Gesamt |
| Bilanz zum 1. Januar 2020 | 70.037 | 119.914 | ||
| Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten | ||||
| Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten | -5.287 | |||
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten | -3.412 | |||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten | 11.040 | |||
| Zinsauszahlungen | -844 | |||
| Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien | 0 | 0 | ||
| Auszahlung für den Erwerb eigener Aktien | -228 | -228 | ||
| Auszahlung für Dividende | -2.602 | -2.602 | ||
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 | -2.830 | -1.333 |
| Nicht zahlungswirksame Änderungen (and. Bereichen des CF zuzurechnen) | 15.327 | 9.019 | ||
| Bilanz zum 31. Dezember 2020 | 82.534 | 127.600 | ||
Die Basler AG mit Sitz in Ahrensburg bei Hamburg (Deutschland) und die anderen Unternehmen
des Konzerns (im Folgenden auch "Basler-Konzern" oder "Basler") sind Entwickler und
Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für professionelle Anwender. Der überwiegende
Anteil des Umsatzes entfällt auf digitale Kameras, die vor allem in der industriellen
Massenproduktion, in medizinischen Anwendungen, in der Verkehrskontrolle sowie in
der Logistik eingesetzt werden. Darüber hinaus erweitert der Basler Konzern kontinuierlich
sein Produktangebot und entwickelt sich somit schrittweise zum Komplettanbieter von
Bildverarbeitungskomponenten. Basler Produkte zeichnen sich durch Innovation, hohe
Zuverlässigkeit, einfache Integration und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis
aus. Zielkunden sind nationale und internationale Hersteller von Investitionsgütern
(OEM-Kunden), die Bildverarbeitungskomponenten in ihre eigenen Systeme und Geräte
integrieren. Die Kunden werden überwiegend durch den eigenen Direktvertrieb oder über
regionale Vertriebspartner (Distributoren) betreut. Die Komponentenprodukte von Basler
sind generisch und in vielen Branchen bzw. Anwendungen einsetzbar. Sie werden nach
erfolgreicher Integration durch den OEM-Kunden im Rahmen seiner Produktentwicklung
(sogenanntes Design-In) fester Bestandteil der jeweiligen Kunden-Lösung. Da der Kunde
im Normalfall die Komponentenlieferanten über den Lebenszyklus seines eigenen Produkts
nicht wechselt, schließt sich an das Design-In in der Regel eine mehrjährige, stabile
Geschäftsbeziehung an. Basierend auf dem Angebot und der Technologie von Standardkomponenten
bietet Basler zudem kundenspezifische Anpassungen für volumenreiche OEM-Kunden.
Die Basler AG unterhält Tochtergesellschaften in Deutschland, USA, Singapur, Taiwan,
China, Japan und Korea. Die Tochtergesellschaften werden im Konzernabschluss voll
konsolidiert. Weitere Repräsentanzen bestehen in Polen, dem Vereinigten Königreich,
Finnland, Frankreich, Malaysia und den Niederlanden. In den Tochtergesellschaften
bzw. Repräsentanzen werden überwiegend absatzbezogene Leistungen erbracht. In Singapur
besteht darüber hinaus eine Produktion für die Versorgung des lokalen asiatischen
Marktes.
Externe Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell des Konzerns sind die allgemeine
makroökonomische Lage und die Nachfragesituation in den regionalen Absatzmärkten Asien,
Europa und Nordamerika. Aufgrund seiner Ausrichtung auf Investitionsgüterhersteller
ist die Konjunktur im Maschinen- und Anlagenbau, insbesondere im Bereich Halbleiter
und Elektronik, für die Geschäftsentwicklung des Konzerns von besonderer Bedeutung.
Infolge der in den Vorjahren begonnenen Expansion in Märkte außerhalb der Fabrikautomation,
z.B. Medizin- und Verkehrstechnik sowie Logistik, erschließt sich Basler weiteres
Wachstumspotenzial und reduziert die Zyklizität seines Geschäfts. Basler partizipiert
und betreibt zugleich die Entwicklung der Computer Vision Technologie, die durch zunehmende
Leistungsfähigkeit, Preisreduktion und Vernetzung Schritt für Schritt in weitere Anwendungsbereiche
hineinwächst.
Basler verfolgt eine eigenfinanzierte, profitable Wachstumsstrategie. Das organische
Wachstum bildet den Schwerpunkt, wird jedoch durch Unternehmenszukäufe ergänzt. Grundlage
der Konzernsteuerung ist ein jährlich ablaufender Strategieprozess, in dem die Ausrichtung
hinsichtlich Zielmärkten, Positionierung, Leistungsprogramm, Technologien, Absatzstrategie
und Finanzkennzahlen festgelegt wird. Die zentralen Leistungsindikatoren zur Steuerung
sind Umsatz und Vorsteuerrendite (Vorsteuerergebnis/Umsatz). Darüber hinaus wird die
ökonomische Wertsteigerung über die Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE) und
der freie Cashflow zur Steuerung des Konzerns herangezogen.
Der Strategieprozess mündet in eine qualitative und quantitative Mittel- und Langfristplanung
sowie in das Budget für das kommende Geschäftsjahr. Aus diesen Planungswerken werden
für die Konzernsteuerung Leistungsindikatoren erstellt und zu einem Balanced-Score-Card-System
(BSC) mit abgeleiteten Scorecards für wesentliche Wertschöpfungsprozesse zusammengefasst.
Die Kennzahlen der BSC und der unterliegenden Scorecards werden monatlich aktualisiert
und im Kreis des Managements besprochen. Auf operativer Ebene gibt es ein sogenanntes
"Daily Management" bzw. "Shopfloor Management", im Rahmen dessen der tägliche Arbeitsfortschritt
und kontinuierliche Verbesserungen gesteuert werden. Abweichungen vom Ziel werden
somit auf unterschiedlichen Hierarchieebenen frühzeitig erkannt und durch Gegen- und
Vorbeugemaßnahmen adressiert.
Um eine hohe Qualität, Robustheit und Zuverlässigkeit der hergestellten Produkte
und der im Unternehmen definierten Wertschöpfungsprozesse zu gewährleisten, verfügt
Basler über ein weltweit implementiertes Qualitätsmanagementsystem (QM-System). Regelmäßig
findet ein Quality Management Review statt, in dem der Vorstand mit den Prozessverantwortlichen
das bestehende Managementsystem auf Wirksamkeit prüft und für eine kontinuierliche
Verbesserung sorgt. Unterjährig wird im Rahmen interner Audits geprüft, ob die Abläufe
in der betrieblichen Praxis mit den Prozessbeschreibungen des QM-Systems im Einklang
stehen. Einmal pro Jahr findet ein externes Audit statt, um zu überprüfen, ob das
QM-System gemäß den Bestimmungen ISO 9001:2015 und ISO 13485:2016 (Medizin Norm) angewendet
wird. Darüber hinaus findet einmal pro Jahr eine Prüfung durch die interne Revision
in durch den Aufsichtsrat ausgewählten Unternehmensteilen statt. Durch ein Compliance-Management-System
wird die Einhaltung von Normen, Gesetzen und ethischen Richtlinien gesteuert.
Als Technologieunternehmen ist Basler darauf angewiesen, neue technologische Trends
frühzeitig zu erkennen und schnell in Produktentwicklungen einfließen zu lassen. Da
sich die Bildverarbeitungstechnologie rasch weiterentwickelt und das Unternehmen eine
nachhaltige Wachstumsstrategie verfolgt, werden pro Jahr im Durchschnitt etwa 13-15
% vom Umsatz in Forschung und Entwicklung (F&E) investiert. Die F&E-Aktivitäten gliedern
sich wie folgt:
| ― |
Gesteuertes Innovationsmanagement |
| ― |
Vorentwicklung neuer Technologien |
| ― |
Entwicklung neuer Plattform-Architekturen für künftige Produktlinien sowie hierfür notwendiger Fertigungstechnologien |
| ― |
Entwicklung neuer Produktlinien bzw. Produkte auf bestehenden Produktplattformen |
| ― |
Kundenspezifische Anpassungen von Produkten |
| ― |
Pflege bestehender Produkte |
Im Rahmen des Innovationsmanagements werden Innovationsideen nach einem speziellen
Prozess gesammelt, bewertet, getestet und ausgewählt. Das Durchlaufen des Innovationsprozesses
erfolgt nach dem Prinzip "fail fast, learn fast". Im Rahmen des Prozesses werden technologische
sowie kommerzielle Aspekte berücksichtigt, sodass im Erfolgsfall am Ende des Innovationsprozesses
eine qualifizierte Produkt- bzw. Geschäftsidee steht, die durch Anwendung von klassischen
Produktentstehungsprozessen skaliert werden kann.
Die Vorentwicklung untersucht Technologien, die für den Einsatz in künftigen Produkten
sinnvoll erscheinen. Basler ist bestrebt, neue Technologien bereits im Vorfeld von
Plattform- oder Produktentwicklungen möglichst weitgehend zu durchdringen, um potenzielle
Risiken hinreichend analysiert zu haben. Auf diese Weise können anschließende Produktentwicklungen
effizienter und mit höherer Planungstreue ablaufen. Um frühzeitig Kunden- bzw. Markt-Feedback
zu erhalten, werden ausgewählten Kunden neue Technologien bereits während der Vorentwicklungsphase
präsentiert.
Innerhalb der Plattform- und Produktentwicklung waren im Geschäftsjahr 2020 folgende
Vorhaben wesentlich:
| ― |
Entwicklung neuer Plattform-Technologien:
|
||||||||||
| ― |
Produktentwicklung:
|
Auf Innovationen und Vorentwicklungen wird aus Vertraulichkeitsgründen im Rahmen
dieses Berichts nicht näher eingegangen.
Die Kosten (Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen sowie
direkt zurechenbare Gemeinkosten) für F&E erhöhten sich leicht gegenüber dem Vorjahr
von 23,1 Mio. € auf 23,7 Mio. € und betrugen 13,9 % vom Umsatz. Durch Neueinstellungen
erhöhte sich die Anzahl der Vollstellen-Äquivalente im Bereich F&E von 196 am 31.
Dezember 2019 auf 200 zum 31. Dezember 2020. Insgesamt hatte die Corona-Pandemie keinen
nennenswerten Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit und Produktivität im Bereich R&D.
Trotz aller Umstände konnte die Innovationskraft des Unternehmens aufrechterhalten
werden und es wurde kraftvoll in die mittel- bis langfristige technologische Zukunft
von Basler investiert.
In den Aufwendungen sind Leistungen Dritter in Höhe von 362 T€ (VJ: 396 T€) enthalten.
Die aktivierten Investitionen in eigene Entwicklungen betrugen 10,6 Mio. € (VJ: 12,5
Mio. €). Die Höhe der Abschreibungen auf eigene Entwicklungen betrug 8,5 Mio. € (VJ:
7,1 Mio. €).
Die Basler AG ist per Geschäftsjahresende 2020 Inhaberin von 84 Patenten und Patentanmeldungen,
davon sind 32 Patente in Kraft und 52 Patentanmeldungen befinden sich im Anmeldeverfahren.
Weiterhin ist die Basler AG Inhaberin von 5 Gebrauchsmustern und 14 Designs.
Die Silicon Software GmbH ist per Geschäftsjahresende 2020 Inhaberin von 2 Patenten,
die beide erteilt sind.
Die Basler AG ist per Geschäftsjahresende 2020 Inhaberin von 140 Marken. 14 weitere
Marken befinden sich im Anmeldeverfahren. Die Silicon Software GmbH ist per Geschäftsjahresende
2020 Inhaberin von 2 Marken.
Nachdem die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vorjahr bereits die schlechtesten
seit der Finanzkrise 2008/09 waren und sich gegen Ende 2019 eine Erholung auf den
Industriegütermärkten abzeichnete, wurde diese durch die eintretende Corona-Pandemie
zu Beginn 2020 im Keim erstickt. Das wirtschaftliche Umfeld wurde in 2020 sehr stark
durch die Folgen der Corona-Pandemie und dem weiter anhaltenden im Handelskrieg zwischen
den USA und China geprägt. Die Corona-Pandemie führte im März zu einer rasanten weltweiten
Abkühlung der Nachfrage nach Investitionsgütern für das produzierende Gewerbe. In
Folge der ersten Lockdown-Welle sank der Einkaufsmanagerindex im April mit 34,5 %
auf einen sehr niedrigen Stand und drehte dann im dritten Quartal wieder über die
Wachstumsschwelle von 50 % (Quelle: PMI, IHS Markit). Weltweit lag das Wirtschaftswachstum
mit -3,5 % unterhalb der ursprünglichen Erwartungen von 2,4 %. Der Wirtschaftsabschwung
betrug in der Eurozone -7,2 %, in Deutschland -5,8 % und in den USA -3,5 % und lag
ebenso weit entfernt von den ursprünglichen Wachstumsprognosen. Lediglich China konnte
ein Wirtschaftswachstum von 2,7 % verzeichnen, auch wenn dieses weit unter der Prognose
von 5,9 % lag. (Quelle: Berenberg, Wirtschaft und Finanzmärkte, Ausblick 2021).
Der für Basler relevante Markt des Maschinen- und Anlagenbaus entwickelte sich Pandemie-bedingt
nochmals deutlich schwächer als im Vorjahr und als ursprünglich erwartet. Die Auftragseingänge
in diesem Sektor verzeichneten einen Rückgang von 10 %, während die Umsatzerlöse um
7 % sanken. (Quelle: VDMA Statistik Dez. 2020).
Nach einer stabilen Geschäftsentwicklung im Jahr 2019 und Erholungstendenzen zur
Jahreswende strebte Basler für das Geschäftsjahr 2020 ursprünglich ein niedriges einstelliges
Wachstum an. Mit Eintreten der Pandemie wurden die ursprünglichen Pläne jedoch noch
vor Veröffentlichung an die stark veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Trotz guter
Auftragseingänge und Umsätze im Januar und Februar wurden die großen Unsicherheiten
der aufkommenden Pandemie umgehend in der Geschäftsplanung und -aussteuerung reflektiert.
Ende März veröffentlichte die Basler AG ihre Prognose für das erste Halbjahr. Diese
wies einen Umsatzkorridor von 70-78 Mio. € und eine Vorsteuerrendite von 6-10 % aus.
Das Management bremste in dieser Phase aufgrund hoher Unsicherheiten die Geschwindigkeit
von Neueinstellungen und reduzierte die Sachkostenbudgets, ohne wesentliche strategische
Projekte zu schädigen. Durch das außerordentlich hohe Engagement aller Beteiligten
wurde die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt und gleichzeitig
die operative Leistungsfähigkeit der Organisation aufrechterhalten. Die Kommunikation
zwischen Management und Belegschaft sowie die Transparenz über die Geschäftsentwicklung
wurde stark intensiviert. Krisenszenarien wurden vorbereitet, um einen schnellen Kurswechsel
im Falle eines deutlichen Umsatzrückgangs zu gewährleisten. Wider die Erwartungen
blieb die Nachfrage jedoch stark. Insbesondere getragen durch Anwendungen in der Konsumgüterelektronik
und der Logistikautomation sowie durch die schnellere Pandemie-Erholung Chinas erhöhte
Basler am 26. Mai 2020 seine Prognose und schloss das erste Halbjahr mit 88,9 Mio.
€ Umsatz und 14 % Vorsteuerrendite sogar oberhalb dieser erhöhten Prognose ab.
Mit Veröffentlichung der Halbjahres-Ergebnisse wurde erstmals ein Ausblick für das
Gesamtjahr gegeben. Zu diesem Zeitpunkt ging das Management von einem saisonal bedingten
Abschwung der Nachfrage in Anwendungen für die Konsumgüterelektronik und damit von
einem schwächeren zweiten Halbjahr aus. Der Ausblick für das Gesamtjahr sah einen
Umsatz zwischen 155-165 Mio. € und einer Vorsteuerrendite im Bereich von 8 %-10 %
vor. Das dritte Quartal verlief erwartungsgemäß schwächer als die erste Jahreshälfte.
Im Laufe des vierten Quartals zogen jedoch die Auftragseingänge und leicht zeitversetzt
die Umsätze wieder an. Die Jahresprognose wurde mit der Q3-Berichterstattung auf das
obere Ende des vorher kommunizierten Korridors konkretisiert, am 8. Dezember 2020
nochmals erhöht und schließlich am oberen Ende dieses nachjustierten Korridors erfüllt.
Der Konzern Basler erzielte einen Umsatz von 170,5 Mio. € und eine Vorsteuerrendite
von 12 %. Die Auftragseingänge wuchsen sogar um 9 % von 166,5 Mio. € auf 181,6 Mio.
€. Mit diesen Ergebnissen konnte Basler in einem sehr schwachen Marktumfeld weitere
Marktanteile für sich verbuchen und ihre Marktführerschaft ausbauen. Mit einem Umsatzwachstum
von insgesamt 5 % entwickelte sich das Geschäft von Basler deutlich besser als im
Durchschnitt der Branche von -7 %. (Quelle: VDMA Statistik Dez. 2020). Dieser Erfolg
basierte im Wesentlichen auf der breiten Diversifikation nach Branchen und Regionen
sowie einem krisenerprobten operativen Management und hoch motivierten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern. Die besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie wurden ohne
nennenswerte Produktivitätsverluste erfolgreich gemeistert. Die strategischen Investitionen
der letzten Jahre in Produktportfolio und Marktzugänge (insbesondere China) haben
im Krisenjahr 2020 verstärkt ihre positive Wirkung entfaltet.
Basler schließt das Geschäftsjahr 2020 mit hohem Auftragseingangsniveau im Q4 und
einem positiven Book-to-Bill Verhältnis von 1,07 % ab. Damit startet das Unternehmen
mit vollen Auftragsbüchern ins neue Geschäftsjahr.
| in Mio. € | 2020 | 2019 | Veränderung | in % |
| Umsatzerlöse | 170,5 | 162 | 8,5 | 5% |
| Währungsergebnis | -0,1 | -0,4 | 0,3 | -75% |
| Kosten der umgesetzten Leistung | -81,7 | -79,5 | -2,2 | 3% |
| Bruttoergebnis | 88,7 | 82,1 | 6,6 | 8% |
| Sonstiger betrieblicher Ertrag | 1,1 | 0,8 | 0,3 | 38% |
| Aufwendungen | -69,7 | -65,9 | -3,8 | 6% |
| Operatives Ergebnis | 20,1 | 17 | 3,1 | 18% |
| Finanzergebnis | 0,3 | -0,1 | 0,4 | >100% |
| Ergebnis vor Ertragssteuern | 20,4 | 16,9 | 3,5 | 21% |
| Steuern | -5,3 | -4 | -1,3 | 33% |
| Konzernjahresüberschuss | 15,1 | 12,9 | 2,2 | 17% |
Der Umsatz 2020 konnte mit Erlösen in Höhe von 170,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr
um 8,5 Mio. € gesteigert werden. Der Materialaufwand stieg entsprechend von 79,5 Mio.
€ im Jahr 2019 auf 81,7 Mio. €. Die Bruttomarge (Bruttoergebnis/Umsatz) erhöhte sich
gegenüber dem Vorjahr von 50,7 % auf 52,0 %. Maßgeblich hierfür waren im Vergleich
zum Vorjahr das Ausbleiben von außerordentlichen Effekten aus M&A-Transaktionen, ein
besserer Auslastungsgrad in der Produktion und überdurchschnittliche Erfolge bei Verhandlungen
mit Schlüssellieferanten. Der generelle Preisverfall und im Besonderen der Preisdruck
im chinesischen Markt konnte durch die genannten Effekte erfolgreich überkompensiert
werden.
Die Personalkosten entwickelten sich von 65,6 Mio. € im Jahr 2019 auf 68,6 Mio. €
im Jahr 2020. Diese beinhalten eine marktorientierte generelle sowie individuelle
Gehaltsanhebungen und die Erhöhung der Beschäftigtenzahl. Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl
stieg in 2020 nur sehr moderat von 853 auf 857 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach
dem starken Aufbau der Vorjahre wurde in 2020 verstärkt auf die Integration der akquirierten
Unternehmen und die Produktivitätssteigerung des bestehenden Teams fokussiert. Darüber
hinaus wurden aufgrund der Corona-Pandemie ursprünglich geplante Neueinstellungen
in die zweite Jahreshälfte und zum Teil ins Jahr 2021 verschoben. Der Sachaufwand
verringerte sich gegenüber 2019 um 1,8 Mio. € auf 15,7 Mio. €. Die deutliche Absenkung
wurde hauptsächlich durch geringere Reise- und Eventaufwendungen aufgrund von Corona-Beschränkungen
verursacht. Diese Einsparung stellt mithin einen Sondereffekt dar. Es ist davon auszugehen,
dass in den kommenden Jahren das Sachkostenniveau sukzessive wieder auf das Niveau
vor der Corona-Pandemie zurückkehren wird. Einige Kostenarten werden voraussichtlich
nachhaltig geringer ausfallen. Im Gegenzug ist davon auszugehen, dass die Sachkosten
für Digitalisierung steigen.
Mit einem Vorsteuerergebnis von 20,4 Mio. € (VJ: 16,9 Mio. €) und einer Vorsteuerrendite
(Vorsteuerergebnis/Umsatz) von 12,0 % (VJ: 10,5 %) konnte Basler das Geschäftsjahr
trotz widriger Marktbedingungen oberhalb der Prognose und mit Steigerung zum Vorjahr
abschließen.
Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr 2020 betrug 5,3 Mio. €, was einer Steuerquote
von 26,0 % (VJ: 23,7 %) entspricht.
Das Nachsteuerergebnis erhöhte sich von 12,9 Mio. € im Jahr 2019 auf 15,1 Mio. €
und entspricht einer Nachsteuerrendite von 8,9 %.
Der Auftragsbestand zum Geschäftsjahresende beträgt 32,4 Mio. € (VJ: 27,7 Mio. €).
Der Anstieg des Auftragseingangs im vierten Quartal führte zur Jahreswende zu einem
überdurchschnittlich hohen Auftragsbestand und sichert einen guten Start ins kommende
Geschäftsjahr.
Das Liquiditätsmanagement im Konzern ist darauf ausgerichtet, den Kapitalbedarf so
zu decken, dass Investitionen für organisches Wachstum über einen positiven freien
Cashflow selbst finanziert werden. Temporäre Spitzenbeträge für Akquisitionen werden
teilweise fremdfinanziert und langfristig über positive freie Cashflows durch Eigenkapital
ersetzt. Dabei werden die Fälligkeitsrisiken, die Bewertungen der Kreditgeber sowie
Eigen- und Fremdkapitalkosten in einem angemessenen Verhältnis ausbalanciert und eine
Unabhängigkeit von Fremdkapitalgebern angestrebt. Darüber hinaus sieht die Dividendenpolitik
eine konstante Ausschüttungsquote von 30 % des Nachsteuerergebnisses vor, sofern keine
besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse diesem entgegenstehen. Im Jahr 2020 wurde
die Dividende für das Geschäftsjahr 2019 aufgrund der hohen Corona-Risiken auf 20
% des EBT mit großer Zustimmung auf der Hauptversammlung gekürzt. Da die Märkte zwar
stark von Covid-19 betroffen waren, Basler sich jedoch entgegen dem Markt positiv
entwickeln konnte, erwägt das Management die Auszahlung einer Sonderdividende für
das Geschäftsergebnis 2020.
Im Geschäftsjahr 2020 wurde aus der betrieblichen Tätigkeit ein positiver Cashflow
von 37,3 Mio. € (VJ: 24,7 Mio. €) generiert. Der Cashflow aus Investitionstätigkeiten
betrug in der Berichtsperiode -23,3 Mio. € (VJ: -34,4 Mio. €).
Der freie Cashflow als Saldo des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und des Cashflows
aus Investitionstätigkeiten summierte sich auf 14,0 Mio. € (VJ: -9,6 Mio. €).
Auf der Finanzierungsseite wurden 2020 Bankverbindlichkeiten in Höhe von 5,3 Mio.
€ getilgt. Zum Bilanzstichtag bestanden nicht in Anspruch genommene Kreditlinien bei
den Hausbanken in Höhe von 9 Mio. €.
Unter Berücksichtigung der Dividendenauszahlungen und der Aufnahme von weiteren KfW-Krediten
i.H.v. 11 Mio. € ergab sich insgesamt ein Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten in
Höhe von -1,3 Mio. € (VJ: 13,0 Mio. €).
Die liquiden Mittel betrugen zum Geschäftsjahresende 47,9 Mio. € (VJ: 35,2 Mio. €).
Die Liquidität war zu jeder Zeit gesichert.
| in Mio. € | 2020 | 2019 | Veränderung | in % |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 64,8 | 62,0 | 2,8 | 5% |
| Sachanlagen | 12,1 | 12,3 | -0,2 | -2% |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 17,2 | 18,4 | -1,2 | -7% |
| Latente Steueransprüche | 0,9 | 0,8 | 0,1 | |
| Langfristige Vermögenswerte | 95,0 | 93,5 | 1,5 | 2% |
| Vorräte | 20,0 | 20,9 | -0,9 | -4% |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19,5 | 19,4 | 0,1 | 1% |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 7,7 | 12,2 | -4,5 | -37% |
| Bankguthaben und Kassenbestände | 47,9 | 35,2 | 12,7 | 36% |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 95,1 | 87,7 | 7,4 | 8% |
| Summe Aktiva | 190,1 | 181,2 | 8,8 | 5% |
| Eigenkapital | 114,9 | 103,0 | 11,9 | 12% |
| Langfristige verzinsliche Bankverbindlichkeiten | 21,1 | 14,4 | 6,7 | 47% |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 11,4 | 13,8 | -2,4 | -17% |
| Sonstige langfristige Schulden | 1,7 | 3,4 | -1,7 | -50% |
| Latente Steuern | 9,7 | 9,4 | 0,3 | 3% |
| Langfristige Schulden | 43,9 | 41,0 | 2,9 | 7% |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 4,1 | 5,3 | -1,2 | -23% |
| Kurzfristige Rückstellungen | 5,6 | 5,1 | 0,5 | 10% |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 3,4 | 3,2 | 0,2 | 6% |
| Sonstige kurzfristige Schulden | 18,2 | 23,6 | -5,4 | -23% |
| kurzfristige Schulden | 31,3 | 37,2 | -5,9 | -16% |
| Summe Passiva | 190,1 | 181,2 | 8,9 | 5% |
Die Immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich auf 64,8 Mio. € (VJ: 62,0 Mio.
€) durch die Aktivierungen abzgl. Abschreibungen von eigenen Entwicklungen um 2,8
Mio. € gegenüber dem Vorjahr.
Die Investitionen in Sachanlagen beliefen sich auf 2,7 Mio. € (VJ: 5,1 Mio. €) und
entfielen im Wesentlichen auf sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung, Umbauten
von Büroflächen und der Herrichtung des Grundstückes für den geplanten Anbau an das
Firmengebäude.
Die Vorräte sanken leicht um 0,9 Mio. € gegenüber Vorjahresniveau. Abwertungsrisiken
bestehen nicht.
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sanken auf 7,7 Mio. € (VJ: 12,2 Mio. €),
insbesondere aus der Rückführung von Darlehen, welche die Basler AG dem Leasinggeber
als Zwischenfinanzierung im Rahmen der Erweiterung des Firmengebäudes gewährt hatte.
Die Bankguthaben und Kassenbestände wiesen einen um 12,7 Mio. € höheren Saldo aus
als im Vorjahr.
Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 11,9 Mio. € auf 114,9 Mio.
€. Diese Eigenkapitalerhöhung resultiert aus dem Konzernjahresüberschuss abzüglich
der Ausschüttung einer Dividende von 2,6 Mio. €.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Banken erhöhten sich um 5,6 Mio. € auf 25,2 Mio.
€ durch getätigte Abrufe aus KfW-Krediten i.H.v. 11 Mio. € abzüglich regulären Tilgungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten sich auf 2,8 Mio. € (VJ: 11,3 Mio. €)
aufgrund der Auszahlung von Restkaufpreisen aus getätigten M&A-Transaktionen.
Die sonstigen kurzfristigen Schulden reduzierten sich um 23 % im Wesentlichen aufgrund
der Auszahlung von Restkaufpreisen aus getätigten M&A-Transaktionen.
Das Bestellobligo betrug zum Stichtag 19,0 Mio. € (VJ: 12,6 Mio. €). Vorzeitige Zahlungsverpflichtungen
haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht ergeben.
Neben den bereits erwähnten Kennzahlen werden weitere Leistungsindikatoren gemessen
und zum Zwecke der Konzernsteuerung verwendet.
Die Produktivität im Basler Konzern wird unter anderem anhand des Ergebnisses pro
Mitarbeiter/-in (EBITDA geteilt durch Vollstellenäquivalente) gemessen. Das Ergebnis
pro Mitarbeiter/-in stieg trotz widriger Corona-Bedingungen im Geschäftsjahr 2020
von 37,2 T€ im Vorjahr auf 42,8 T€. Nach einem starken überproportionalen Organisationswachstum
der Geschäftsjahre 2018/19 lag der Fokus in 2020 auf Umsatzsteigerung durch Produktivitätssteigerung
bzw. mit gleicher Organisationsgröße. Darüber hinaus wurden geplante selektive Aufbauten
mit dem Aufkommen der Corona-Pandemie auf das Ende des Geschäftsjahres und das folgende
Geschäftsjahr geschoben. Aufgrund vielfältiger Maßnahmen hatte die Corona Pandemie
keine nennenswerten Auswirkungen auf die Produktivität der Beschäftigten. Alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter haben ohne Reduktion der Arbeitszeit kraftvoll an der Umsetzung des
operativen Geschäfts und an Zukunftsinvestitionen gearbeitet. Die aktuelle Organisationsgröße
ist für rund 180 Mio. € Umsatz ausgelegt und das Management wird bis zum absehbaren
Erreichen dieses Umsatzniveaus vorerst nur sehr selektiv zusätzliche Personalkapazitäten
aufbauen. Da ein erheblicher Anteil der Organisation an der Zukunft des Unternehmens
arbeitet, ist dies als antizyklische Investition in die mittelfristige Zukunft des
Unternehmens zu werten, um weitere kraftvolle Schritte in der Transformation vom Kameraanbieter
zum Vollsortimenter zu vollziehen. Im Rahmen des konzernweiten Lean Management-Systems
wird kontinuierlich daran gearbeitet, die Effizienz der Prozesse zu steigern.
Die Bruttoergebnismarge (Bruttoergebnis/Umsatz) erhöhte sich von 50,7 % im Vorjahr
auf 52,0 %. Im Vergleich zum Vorjahr blieben akquisitionsbedingte Sondereffekte aus,
der höhere Auslastungsgrad führte zu geringen Gemeinstückkosten und es wurden überdurchschnittliche
Einsparungen in der Materialbeschaffung erzielt. Die Folgen eines kontinuierlichen
Preiswettbewerbs, der insbesondere in China zunimmt, konnten durch die voran aufgeführten
Maßnahmen und Effekte in 2020 überkompensiert werden. Das Management ist bestrebt,
die Bruttomarge langfristig im Bereich von 50 % zu halten, um die Unternehmensstrategie
mit hoher Innovationskraft vorantreiben zu können. Oberhalb von 50 % wird bis auf
Weiteres dem Gewinn von Marktanteilen Vorrang gegenüber der Optimierung des Bruttomarge
eingeräumt.
| in Mio. € | 2020 | 2019 |
| EBIT | 20,1 | 17,0 |
| Vorräte | 20,0 | 20,9 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19,5 | 19,4 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -11,1 | -10,6 |
| Anlagevermögen | 95,0 | 93,5 |
| Capital employed | 123,4 | 123,2 |
| ROCE (EBIT/ Capital employed) | 16% | 14% |
Der ROCE betrug zum Geschäftsjahresende 16 % (VJ: 14 %). Die Steigerung resultiert
aus dem Gewinnanstieg bei fast gleich gebliebenem eingesetzten Kapital.
Für die kommenden Jahre plant das Management trotz erheblicher Zukunftsinvestitionen
mit einer Gesamtkapitalrendite von etwa 20 %. Diese Steuerungskennzahl fließt jedoch
nachrangig gegenüber Umsatzwachstum und Vorsteuerrendite in die Unternehmenssteuerung
ein. Darüber hinaus strebt die Unternehmensleitung eine finanzielle Unabhängigkeit
auch in Zeiten schwacher Konjunktur an und steuert das Unternehmen aus diesem Grund
mit einem verhältnismäßig hohen Finanzmittelbestand.
Das Working Capital (Vorräte plus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen minus
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) betrug zum Geschäftsjahresende 28,4
Mio. € (VJ: 29,7 Mio. €). Die Reduzierung resultiert aus der Erhöhung der Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen. Für die kommenden Jahre strebt der Basler Konzern
ein Working Capital Niveau im Bereich von 17-19 % vom Umsatz an. Zur Erreichung dieses
Ziels werden Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Working Capital durch
ein interdisziplinäres Team abgeleitet und umgesetzt.
Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/ Bilanzsumme) stieg von 56,8 % im Jahr 2019 auf
60,4 % zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres.
Nach einem sehr schwachen Marktumfeld im Vorjahr und einer sich abzeichnenden Erholung
drosselte die Corona-Pandemie die positive Entwicklung des Computer Vision Marktes
bereits zu Jahresbeginn ab. Dies führte zu einem hohen einstelligen Rückgang der Branchenkennzahlen
im zweiten Jahr in Folge. Gemäß VDMA (Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau)
schrumpfte die deutsche Industrie für industrielle Bildverarbeitungskomponenten um
7 %. In diesem schwierigen Marktumfeld konnte Basler mit einer Wachstumsrate von 5
% weitere Marktanteile gewinnen. Das Management erhöhte zweimal im Laufe des Jahres
seine Prognose und Basler schloss das Geschäftsjahr am oberen Ende des Korridors zuverlässig
ab. Die Ursache für eine positivere Entwicklung gegenüber der Branche resultierte
insbesondere aus einer besseren Präsenz in den Regionalmärkten China und Süd-Ostasien,
einer starken Position in der Elektronik- und Logistikbranche, einer geringen Abhängigkeit
von der Automobilindustrie sowie einer soliden operativen Krisenfestigkeit. Basler
konnte ohne nennenswerte Einschränkungen den Geschäftsbetrieb aufrecht halten und
zudem mit voller Kraft weiter in die Zukunft investieren. Die Geschäftsentwicklung
über die Quartale hinweg erfolgte in einer verhältnismäßig typischen Saisonalität.
Die erste Jahreshälfte verlief stärker aufgrund eines von Corona unbeeindruckten Investitionszyklus
im Bereich Halbleiter und Elektronik sowie Investitionen in der Logistik. Die zweite
Jahreshälfte war geprägt von einem schwächeren dritten Quartal und wieder anziehenden
Auftragseingängen und Umsätzen im vierten Quartal. Insgesamt erzielte der Basler Konzern
Umsätze von 170,5 Mio. € und Auftragseingänge von 181,6 Mio. €. Die Bruttomarge konnte
gesteigert werden, die Personalkosten entwickelten sich in etwa proportional zum Umsatz
und die Sachkosten sanken insbesondere Corona-bedingt um 1,8 Mio. €. Sowohl das Vorsteuerergebnis
als auch die Vorsteuerrendite konnten gegenüber Vorjahr auf 20,4 Mio. € und 12 % gesteigert
werden. Die Vorsteuerrendite lag damit auf der langfristig angestrebten Marke von
ca. 12 %, die eine ausgewogene Balance zwischen kurzfristiger Profitabilität und nachhaltigem
Wachstum vorsieht. Das Management ist bestrebt, das Unternehmen bei Erholung des Marktes
auf ein Vorsteuerrendite-Niveau von rund 12 % zu halten und zu einem Umsatzwachstum
von durchschnittlich 15 % zurückzuführen. Auch in 2020 hielt das Management an seinem
Investitionspfad fest, da es sich nach deren Einschätzung um eine temporäre Marktschwäche
und nicht um eine strukturelle Veränderung handelt. Durch den konsequenten Wachstumskurs
konnte sich Basler im Geschäftsjahr 2020 weitere Wettbewerbsvorteile erarbeiten. Infolge
des kontinuierlichen Ausbaus des Produktportfolios und der Vertriebs- sowie Marketingorganisation
verfügt Basler Ende 2020 über eine breite Angebotspalette und einen der besten Marktzugänge
in seiner Branche. Die Marke Basler hat einen führenden Bekanntheitsgrad und steht
bei Kunden für hohe Zuverlässigkeit, Einfachheit in der Anwendung und ein sehr gutes
Preis-Leistungs-Verhältnis. In der VSD-Studie zu "Brand Awareness" wird Basler unter
den Top 5 Anbietern von Vision Technology genannt, was Preis-Leistungs-Verhältnis,
Kundensupport und Funktionalität betrifft, und steht an erster Stelle im Bereich Qualität.
Hochmotiviert und kontinuierlich bestrebt, mehr zu erreichen, nimmt sich der Basler
Konzern vor, bei positiver Marktentwicklung bis 2023 ein Umsatzniveau von rund 250
Mio. € zu erreichen. Neben einem weiteren Ausbau der starken Marktposition im Bereich
der Fabrikautomation sollen benachbarte Marktfelder wie beispielsweise Medizintechnik,
Verkehrstechnik, Logistik und Einzelhandelssysteme weiter erschlossen und die technologischen
Möglichkeiten von Embedded Vision Technologie und 3D Kameratechnologie nutzbar gemacht
werden. Darüber hinaus wird sich Basler weiter vom Kameralieferanten zum Vollsortimenter
für Bildverarbeitungskomponenten wandeln. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
wird vom Management als zufriedenstellend beurteilt. Aufgrund der Fortschritte des
abgelaufenen Geschäftsjahres sowie den Potenzialen im Bereich Markt und Technik fühlt
sich das Management-Team in seiner strategischen Ausrichtung bestätigt und blickt
mit Zuversicht und Motivation in die Zukunft.
Es ist das Ziel der Basler AG, ihre Aktionäre am Erfolg zu beteiligen und gleichzeitig
genügend Liquidität vorzuhalten, um den Wachstumskurs des Unternehmens zu finanzieren.
Auf Basis der soliden Geschäftsergebnisse 2020 und der aktuellen Aussichten für das
kommende Geschäftsjahr wird der Hauptversammlung im Mai 2021 die Auszahlung einer
regulären Dividende in Höhe von 0,45 € (VJ: 0,26 €) pro bezugsberechtigter Aktie (entspricht
4,5 Mio. €) vorgeschlagen. Dies entspricht einer üblichen Ausschüttungsquote von 30
%. Darüber hinaus erwägt der Vorstand die Ausschüttung einer Sonderdividende in Höhe
von 0,13 € pro bezugsberechtigter Aktie. Dieses entspricht einer zusätzlichen Ausschüttung
von 1,3 Mio. €. Die Risiken der Corona-Pandemie haben zwar die Branche getroffen,
sich jedoch nicht für den Basler Konzern materialisiert. Die Profitabilität lag u.a.
aufgrund von Corona-bedingten Einsparungen sogar deutlich oberhalb der Erwartungen.
Hieran möchte der Vorstand die Aktionäre in Form einer Sonderdividende partizipieren
lassen. Sollte die Hauptversammlung diesem Vorschlag zustimmen, würden insgesamt rund
38 % des Konzernjahresüberschusses an die Anteilseigner ausgeschüttet.
Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben, sind
nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.
Nach zwei durch unterdurchschnittliche Marktentwicklung geprägten Jahren in Folge
geht der Basler Konzern von einer Stabilisierung des Marktes und einer sukzessiven
strukturellen Erholung ab dem Ende der Corona-Pandemie aus. Aufgrund der aktuell weiterhin
hohen Unsicherheiten ist derzeit unklar, wann nachhaltig mit dieser zu rechnen ist.
Nichtsdestotrotz stimmt der Verlauf der letzten Monate den Vorstand grundsätzlich
positiv. Er geht davon aus, dass sich die Fabrikautomationsmärkte ab der zweiten Jahreshälfte
erholen und sich die Ausrüstungsinvestitionen in der Halbleiter- und Elektronikindustrie
sowie in der Logistik bereits in der ersten Jahreshälfte erneut gut entwickeln. Insbesondere
aus der asiatischen Region werden bereits in der ersten Jahreshälfte Wachstumsimpulse
erwartet. Der Vorstand schließt sich den Einschätzungen von Branchenverbänden und
Makroökonomen an, wonach sich die großen Volkswirtschaften in 2021 erholen werden.
Die Berenberg-Bank geht in ihrem Jahresausblick von einem realen BIP-Wachstum für
2021 in Höhe von 4,1 % aus. Der VDMA hat für den Computer Vision-Markt noch keine
Prognose für das Jahr 2021 veröffentlicht, da er aus Vorsichtsgründen den Verlauf
des ersten Quartals abwarten möchte. Der Verband der Hersteller von Maschinen und
Anlagen für die frühzyklische Halbleiterindustrie (SEMI) hingegen geht von einer Erholung
der Konjunktur und einem Marktwachstum für 2021 von 4,3 % gegenüber 2020 aus. (Quelle:
Marktstudie SEMI).
Unter Berücksichtigung der oben ausgeführten Marktaussichten sieht das Management
gute Chancen bereits in 2021 wieder zu einer zweitstelligen Wachstumsrate zurück zu
kehren. Für das Geschäftsjahr 2021 plant der Vorstand aktuell mit Umsatzerlösen innerhalb
eines Korridors von 190 Mio. € bis 210 Mio. €. Je nach Geschäftsverlauf strebt der
Konzern eine Vorsteuerrendite zwischen 12 % bis 14 % an.
Die von Basler verfolgte Wachstumsstrategie ist dann umsetzbar, wenn Chancen entschlossen
genutzt und gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um drohende Risiken geeignet
zu minimieren.
Das Chancen- und Risikomanagementsystem von Basler hat zum Ziel,
| ― |
Chancen- und Risiken von Basler systematisch zu erfassen, zu bewerten und Transparenz im Führungskreis zu erzeugen, |
| ― |
Handlungsspielräume zu schaffen, dabei jedoch nicht akzeptable Risiken zu vermeiden oder Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren, |
| ― |
sich innerhalb des Führungskräfte-Teams darüber zu verständigen, in welcher Weise das Unternehmen relevante Risiken in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit begrenzen kann und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. |
Wesentliche Bestandteile des Chancen- und Risikomanagementsystems sind die Risikostrategie,
der Risikoatlas, die Risikomatrix und die Maßnahmen zur Risikobewältigung. Auch im
abgelaufenen Geschäftsjahr wurde eine Risikoinventur durchgeführt. Hierbei wurden
Risiken benannt, nach Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzieller Schadenhöhe quantifiziert
sowie Maßnahmen zur Risikominimierung definiert. Die Summe der identifizierten Risiken
wird der definierten Risikodeckungsmasse (verfügbares Kapital zur Risikoabdeckung)
gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wurde nicht überschritten.
Flankiert wird das Risikomanagementsystem durch das interne Kontrollsystem (IKS),
dem Compliance Management, und dem Qualitätsmanagementsystem, welches jährlich einem
externen Audit im Rahmen der DIN EN ISO 9001:2015 unterzogen wird.
Der kumulierte Erwartungswert der zehn größten Risiken (ohne Wachstumsrisiken) beträgt
14 Mio. €. Der Erwartungswert ist die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert
mit der möglichen Auswirkung. Durch das aktive Management werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten
der Risiken reduziert. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wird mit 69 Mio. € beziffert.
Die Darstellung der Risiken erfolgt nach der Nettobetrachtung.
Gegenstand dieser Kategorie ist das Geschäftsmodell, die Aufbau- und Ablauforganisation,
die IT und Kommunikation, die Informationsbeschaffung und das Personal.
Das Unternehmen ist funktional organisiert. Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege
sollen die Flexibilität und den Austausch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untereinander
selbst bei zunehmendem Wachstum erhalten. Im Rahmen eines ganzheitlichen Lean Management
Ansatzes ist das Unternehmen anhand von wesentlichen Wertströmen ausgerichtet und
arbeitet kontinuierlich daran, diese in ihrer Effizienz zu steigern. Darüber hinaus
gibt es einen Strategy-Deployment-Prozess, der das Herunterbrechen der Unternehmensstrategie
bis auf Arbeitsebene sicherstellt.
Als Technologieunternehmen ist Basler in einem hohen Maße abhängig vom Know-how und
dem Engagement seiner Beschäftigten. Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, innovationsfördernde
Strukturen, Abläufe, Verhaltensweisen und Kulturelemente trotz zunehmender Unternehmensgröße
weiter zu entwickeln. Es wird eine Organisation angestrebt, die in der Lage ist, das
Bestandsgeschäft weiter zu optimieren und sich gleichzeitig agil und innovativ in
neue Technologie- und Marktfelder zu begeben.
Basler ist nicht tarifgebunden und bezieht sich in Entgeltfragen auch nicht auf bestehende
Tarifverträge. Die deutschen Standorte haben eine transparente Entgeltsystematik,
welche die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelt. Diese Gehaltssystematik
beruht auf Eckstellenbeschreibungen, welche personenunabhängig erstellt und von einem
externen Institut bewertet werden. Damit ist eine geschlechtsneutrale und personenunabhängige
Eingruppierung gewährleistet.
In Zeiten der Corona-Pandemie wurde die Organisation und die Kultur auf eine harte
Probe gestellt. Auch wenn pandemische Risiken bisher nicht als potenzielles Risiko
erfasst waren, wurde erfolgreich auf die pandemische Ausbreitung von Corona reagiert.
Office Tätigkeiten wurden binnen 14 Tagen vollständig ins Homeoffice transferiert.
Produktionsabläufe wurden unter Wahrung eines besonderen Infektionsschutzes neugestaltet
und die Lieferfähigkeit mit nur moderaten Lieferzeiterhöhungen aufrechterhalten. Die
Kommunikation vom Management an die Belegschaft wurde auf zweiwöchentliche Videonachrichten
umgestellt und die Transparenz der Geschäftsentwicklung nochmals erhöht. In dieser
Extremsituation zeigte sich die hohe Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
mit dem Unternehmen, ihre Loyalität und ihr Teamgeist. Die kontinuierliche Pflege
und das aktive Weiterentwickeln der Unternehmenskultur in den letzten Jahren war ein
Schlüsselerfolgsfaktor, um robust durch diese unvorhergesehene Krise zu gehen. Diese
Erfahrung bestätigt die Überzeugung des Managements den Kurs der vergangenen Jahre
in Bezug auf Unternehmenskultur und Führungskultur fortzuführen, um Basler auch zukünftig
stark und resilient in Krisensituationen zu machen.
Dem Forderungsausfallrisiko wird durch ein Kredit- und Forderungsmanagement begegnet,
in dessen Rahmen größere Kunden einer laufenden Bonitätsprüfung unterzogen und dem
Rating entsprechend Kreditlimits im System hinterlegt werden. Bei Überschreitung der
Kreditlimits erfolgt eine Prüfung und weitere Waren werden ggf. nicht ausgeliefert.
Ausstehende Forderungen unterliegen einem dreistufigen Mahnverfahren. Ausfallrisiken
wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Im Geschäftsjahr 2020 wurden
im Konzern trotz Corona-Pandemie Einzelwertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen
lediglich in Höhe von 9 T€ (VJ: 6 T€) gebucht.
Die Steuerung der Liquidität erfolgt in Zusammenarbeit von Rechnungswesen, Controlling,
Vertrieb und Strategischem Einkauf. Basierend auf der Vierjahresplanung und dem Budget
für das laufende Geschäftsjahr erfolgt eine Liquiditätsplanung, welche regelmäßig
aktualisiert wird und Bestandteil der monatlichen Berichterstattung ist. Auf dieser
Grundlage kann der Liquiditätsbedarf rechtzeitig erkannt und ggf. frühzeitig finanziert
werden. Zum Bilanzstichtag bestehen nicht ausgeschöpfte Kreditlinien bei Banken i.H.v.
9 Mio. €.
Der Basler Konzern als mittelständisches Technologieunternehmen mit hohen F&E-Ausgaben
sowie positiven Ratings hat die Möglichkeit, sich über zinsgünstige KfW-Mittel zu
finanzieren.
Als besondere Maßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie wurden, verteilt über das Jahr
2020, genehmigte Kreditlinien in Höhe von 11 Mio. € gezogen. Darüber hinaus wurde
aus Vorsichtsgründen die Ausschüttungsquote für die Dividende von 30 % auf 20 % reduziert.
Basler hat aktuell eine hohe Eigenkapitalquote, einen hohen Kassenbestand und weist
ein Nettovermögen aus. Das Basler Management sieht aktuell kein Liquiditätsrisiko.
Grundsätzlich besteht das Risiko einer gewissen Abhängigkeit von Zulieferern technologischer
Komponenten. Auf der Seite der Zulieferer wird das Risiko durch den Aufbau stabiler
langfristiger Geschäftsbeziehungen, regelmäßige Lieferantenaudits und die laufende
Beobachtung der Beschaffungsmärkte reduziert. Soweit technisch möglich und ökonomisch
sinnvoll, wird eine Second Source aufgebaut. Weiterhin sind Prozesse und Systeme implementiert,
um die kurzfristige Verfügbarkeit und Liefertermintreue von Zukaufkomponenten sicherzustellen.
Insgesamt wird die Situation auf dem Beschaffungsmarkt für Halbleiter- und Elektronikkomponenten
trotz handelspolitischer Spannungen, weiterer Zusammenschlüsse und dem Risiko von
Allokation und Naturkatastrophen generell als mittleres Risiko bewertet. Diesem Risiko
wird mit professionellem Supply Chain Management, erhöhten Lagerbeständen von kritischen
Bauteilen, einem breiten Produktportfolio sowie dem weiteren Ausbau der Markführerschaft
bzw. einer Verbesserung der Verhandlungsposition begegnet.
Bezugnehmend auf die außerordentliche Situation der Corona-Pandemie traten insbesondere
zu Beginn des Jahres und zum Jahreswechsel Risiken in den Lieferketten ein. Durch
Lockdowns und verstärkten Infektionsschutz stiegen Lieferzeiten, verringerten sich
Liefermengen bis hin zum temporären Lieferabriss. Das Supply Chain Management System
des Basler Konzerns war jedoch in der Lage, diese Stresssituation ohne wesentliche
Auswirkungen auf seine Kunden abzufedern.
Auch wenn das Supply Chain Management System von Basler bis zur Finalisierung dieses
Berichtes die Lieferfähigkeit sichergestellt hat, entsteht durch die besondere Pandemie-Situation
verbunden mit einer derzeitigen Übernachfrage nach Elektronik- und Halbleiterkomponenten
aktuell ein deutlich erhöhtes Risiko auf den Beschaffungsmärkten sowie in der Produktions-
und Lieferkette. Getrennte Produktionswerke und Wertschöpfungsketten in Ahrensburg
und Singapur dämpfen das Risiko strukturell. Darüber hinaus wird dieser besonderen
Situation mit intensivem Kontakt zu Lieferanten, langen Bestellhorizonte sowie soliden
Lagerbeständen begegnet.
Es besteht das Risiko, dass sich das erwartete Marktwachstum kurzfristig aufgrund
der makroökonomischen, geopolitischen und insbesondere der aktuellen Corona-Pandemie
weiter verzögert. Mittel- und langfristig ist jedoch davon auszugehen, dass sich der
Computer Vision Markt, getrieben durch eine zunehmende Automatisierung und durch neue
Anwendungsfelder, positiv entwickeln wird. Die von Verbänden und Marktforschungsinstituten
abgegebenen Prognosen gehen von einem nachhaltigen Wachstum im einstelligen Prozentbereich
bei Anwendungen in der industriellen Massenproduktion und von zweistelligem prozentualen
Wachstum in neueren Absatzmärkten, wie z. B. der Verkehrstechnik, der Logistik oder
der Medizintechnik, aus. Da Basler kontinuierlich sein Produktportfolio erweitert
und die Diversifizierung in neue Anwendungsmöglichkeiten vorantreibt, wird das Geschäftsmodell
als skalierbar und zukunftssicher eingestuft.
Das Kamerageschäft in Investitionsgütermärkten hat durch seinen breiten Branchen-
und Kundenportfoliomix sowie durch seinen Design-In-Charakter eine verhältnismäßig
geringe Volatilität. Infolge der Fokussierung von Basler auf die Volumensegmente des
Marktes für Bildverarbeitungskomponenten in Verbindung mit dem aktiven Bearbeiten
neuer Anwendungsfelder nimmt der Umsatzanteil mit Kunden außerhalb der industriellen
Massenproduktion langfristig zu und verbessert so die Risikostruktur des Umsatzes.
Durch immer neu entstehende Anwendungsfelder für Bildverarbeitung und das Fehlen
substituierender Technologien wird der Computer Vision Markt in der Investitionsgüterindustrie
auf absehbare Zeit aller Voraussicht nach weiter kontinuierlich wachsen. Temporär
kommt es in einzelnen Zielmärkten jedoch regelmäßig zu Nachfrageschwankungen. Dies
gilt besonders für Investitionsgütermärkte in der Halbleiter- und Elektronikindustrie.
Die höhere Dynamik der asiatischen Märkte erhöht tendenziell die Volatilität des
Geschäftes des Basler Konzerns und erfordert eine höhere Anpassungsfähigkeit der Aufbau-
und Ablauforganisation. Zudem wird in den kommenden Jahren eine zunehmende Lokalisierung
erforderlich sein, um eine ausreichende Nähe der Wertschöpfung zu den Hauptabsatzmärkten
zu gewährleisten. Aufgrund des relativ hohen Umsatzanteils von China birgt der Handelskonflikt
zwischen China und den USA ein nachhaltiges Risiko.
Die Wettbewerbsintensität auf dem Markt für Industriekameras erhöhte sich 2020 weiter.
Die Wettbewerbslandschaft hat sich insbesondere durch Übernahmen und durch aggressiv
investierende chinesische Wettbewerber aus der Videoüberwachungsbranche in den letzten
Jahren verändert. Auch die Distributionslandschaft wird sukzessive Teil des Konsolidierungstrends.
Regionale Distributoren werden durch überregional agierende Distributoren oder durch
Hersteller übernommen. Der Basler Konzern hat gegenüber seinen Wettbewerbern aktuell
einen Vorsprung bei Produktportfolio, Marktzugang und Markenbekanntheitsgrad. Basler
strebt an, seine Marktposition relativ zum Wettbewerb weiter auszubauen und sich in
der Position vom Kamerahersteller zum Vollsortimenter zu wandeln. Das Wettbewerbsumfeld
ist nach wie vor fragmentiert und geprägt von vielen kleinen Nischenanbietern. Die
fünf größten Wettbewerber von Basler sind: Teledyne DALSA (Kanada), FLIR (USA), TKH
Group/Allied Vision (Deutschland), Toshiba-Teli (Japan) und IDS-Imaging (Deutschland).
Zu Jahresbeginn 2021 kündigte Teledyne DALSA eine Übernahme von FLIR an. Bei erfolgreicher
Umsetzung würde Teledyne DALSA seine Produktpalette in Richtung Mainstream-Technologien
ausweiten und in Bezug auf Bildverarbeitungskomponenten umsatzseitig in etwa zu Basler
aufschließen. Insgesamt entstünde das weltweit größte Vision Unternehmen allerdings
mit wesentlichem Fokus im Bereich Sensoren/Halbleiter für High-End-Anwendungen in
der Forschung und Militärtechnik. Die vor einigen Jahren in den Computer Vision Markt
eingetretenen chinesischen Wettwerber HIK Vision und Dahua rangieren zwar aktuell
noch auf einem geringeren Umsatzniveau mit Bildverarbeitungskomponenten als Teile
des etablierten Wettbewerbs, wachsen jedoch überproportional schnell und werden vom
Management des Basler Konzerns aufgrund ihrer Finanzkraft, Kompetenz und ihres aggressiven
Auftretens insbesondere in China als sehr ernst zu nehmende Wettbewerber eingestuft.
Dem Risiko der Marktpreis- und Margenerosion wird mit robusten und innovativen Produkten
begegnet. Ein schlankes Produktdesign, die Nutzung von Plattformarchitekturen ebenso
wie Lean Manufacturing sind wesentliche Erfolgsfaktoren für die Wettbewerbsfähigkeit
und die Differenzierungskraft des Unternehmens. Darüber hinaus werden durch die Volumenstrategie
Wettbewerbsvorteile über Skaleneffekte erzielt. Zunehmend ergeben sich auch durch
die Positionierung als Vollsortimenter bessere Möglichkeiten zur Differenzierung durch
gut aufeinander abgestimmte Einzelkomponenten und eine zusätzliche Beratungsleistung.
Der direkte Marktzugang in den bedeutenden Absatzregionen (USA, China, Deutschland)
führt zudem zu relativen Wettbewerbsvorteilen und zur Stärkung der Bruttoerlöse.
Eine feindliche Übernahme der Basler AG kann bei der heutigen Aktionärsstruktur mit
der Norbert Basler Holding GmbH als mehrheitlichem Anteilseigner nahezu ausgeschlossen
werden. Die Aktionärsstruktur wird gleichwohl laufend auf Verschiebungen überprüft.
Weiterhin hält die Basler AG zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahrs eigene Anteile
in Höhe von 494.736 Aktien.
Das Risiko, dass sich politische Ereignisse katastrophal auf das Geschäft auswirken,
ist aufgrund der regionalen Diversifizierung des Kamerageschäftes in fast 60 Länder,
wovon über 20 Länder zur OECD gehören, überschaubar. Mögliche Erstreiheneffekte eines
Brexits auf die Erträge von Basler werden aufgrund des begrenzten Absatzes sowie alternativer
Lieferketten gering eingeschätzt. Die Risiken aus dem Handelskonflikt zwischen USA
und China sind aufgrund der Größe dieser Absatz- sowie Beschaffungsmärkte deutlich
höher. Kurzfristig könnte die Unsicherheit zu weiterhin zögerlichem Verhalten bei
Ausrüstungsinvestitionen führen und damit die Nachfrage nach Bildverarbeitungskomponenten
für ebendiese Ausrüstungsgüter negativ beeinflussen. Erhöhte Zolltarife könnten Kunden
langfristig zu einem Wechsel zu lokalen Lieferanten, sofern vorhanden, motivieren.
Basler hat mit einem zweiten Produktionsstandort in Singapur sowie einer eigenen Vertriebsgesellschaft
in China und in den USA weiterhin dieses Risiko minimiert. Darüber hinaus bestehen
Risiken in der Verwendung amerikanischer oder chinesischer Technologiekomponenten
von Unternehmen, die aktuell oder potenziell durch Handelsbeschränkungen betroffen
sind. Aktuell ist Basler hiervon nicht betroffen.
Der Gefahr rechtlicher Risiken wird durch entsprechende Versicherungen vorgebeugt.
Die Rechtsabteilung wird in Vertragsverhandlungen sowie in Change-Prozesse eingebunden.
Zusätzlich werden in schwierigen Fällen externe Spezialisten auf dem Gebiet der Rechts-
und Steuerberatung hinzugezogen. Im Rahmen des Risikomanagementsystems und im Zuge
schützenswerter Informationen wurde sich darüber hinaus mit dem Thema Geschäftsschädigung
durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Derzeit gibt es keine Anzeichen
für kriminelle Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit.
Weiterhin besteht das Risiko von Patentverletzungen. Dem begegnet Basler durch ein
mehrstufiges Prüfungsverfahren in dem Entwicklungsprozess. Die Prüfung erfolgt durch
die Rechtsabteilung.
Der Aufbau und die Pflege der Marke Basler sind unabdingbare Bestandteile der Wettbewerbsfähigkeit
und werden entsprechend rechtlich geschützt. Der Name und das Logo von Basler sowie
wesentliche Produktnamen sind eingetragene und geschützte Marken.
Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor ist eine zeit- sowie zielgerechte Produktentstehung.
Die implementierten Prozesse und Planungsinstrumente in der Produktentstehung werden
laufend überprüft und den Bedürfnissen entsprechend angepasst, sodass Entwicklungsprozesse
im Rahmen üblicher Abweichungen termin- und budgetgetreu abgeschlossen werden können.
Im Geschäftsjahr 2020 wurden zwei neue Produktplattformen zum Abschluss gebracht und
erste Produkte wurden bereits auf dieser Basis erfolgreich entwickelt. Die erhöhten
technologischen Risiken einer Plattformentwicklung wurden damit erfolgreich gemanagt.
Im Bereich 3D ToF und Embedded Vision ist Basler derzeit einer der Pioniere und arbeitet
im technologischen Grenzbereich, insofern sind diese Entwicklungen mit erhöhten Technologie-
und Marktrisiken verbunden.
Im Design-In Geschäft ist die kontinuierliche Entwicklung und das Gewinnen von Kundenprojekten
eine wesentliche Voraussetzung für eine langfristig positive Umsatzentwicklung. Zur
Absicherung eines nachhaltigen Umsatzwachstums hat Basler in 2019 ein mehrjähriges
Programm zur Steigerung der Effizienz der Vertriebsprozesse gestartet. In 2020 wurden
wichtige Meilensteine in diesem Prozess erreicht. Die in ihrem Umfang zunehmende Pipeline
an neuen Projekten unterstützt das angestrebte langfristige Wachstum von 15 % im Jahr.
Die Produktion entspricht durch die ISO-Zertifizierung und den Lean Management-Ansatz
modernen Standards und ist organisatorisch darauf ausgerichtet, Schwankungen im Auftragseingang
zu bewältigen sowie eine angemessene Kapazitätsauslastung von Beschäftigten und Maschinen
umsetzen zu können. Die maximale Maschinenkapazität betrug 2020 rund 900.000 Einheiten
(Kalkulation basierend auf 3-Schicht-Betrieb). Mit einer aktuellen Ausbringungsmenge
von gut 400.000 Einheiten ist Basler damit kapazitiv sehr gut auf die Nachfrage der
kommenden Jahre vorbereitet. Aufgrund historischer Erfahrungen und einer gewissen
Intransparenz sowie hoher Volatilität insbesondere in den asiatischen Märkten, nimmt
das Management zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit bewusst überschaubare Leerkosten
in Kauf.
Die produktive Rekrutierung und Einarbeitung von neuen Kolleginnen und Kollegen sind
in der aktuellen Arbeitsmarktsituation eine große Herausforderung und stellen damit
ein wachstumsbegrenzendes Risiko dar. Diesem Risiko wird durch ein professionelles
Personalmarketing, standardisiertes Onboarding, einer offenen Unternehmenskultur sowie
Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie erfolgreich begegnet, die Personalfluktuation
minimiert.
Die erfolgreiche Integration von akquirierten Unternehmen stellt Basler vor operative
Herausforderungen. Sie werden durch ein dezidiertes Projekt- sowie Change-Management
begleitet. Die Post-Merger-Integrationsprozesse von Silicon Software GmbH und von
Basler China wurden trotz beschränkter Reisemöglichkeiten in 2020 erfolgreich vorangebracht.
Als Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für die Investitionsgüterindustrie
schätzt der Vorstand das unternehmensstrategische Risiko unverändert als gering ein.
Diese Einschätzung beruht auf dem Umstand, dass es gegenwärtig keine flächendeckende
Ersatztechnologie für Computer Vision gibt und maschinelles Sehen sowohl in der Industrie-/Fabrikautomation
als auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Verkehrstechnik, der Medizintechnik,
der Logistik oder bei Systemanbietern für den stationären Einzelhandel zunehmend wichtiger
wird. Da die Bildverarbeitungskomponenten von Basler typischerweise in Maschinen und
Geräten integriert werden und über den Lebenszyklus der Gerätegeneration aufgrund
hoher Wechselhürden der Kunden meist beibehalten werden, ergibt sich grundsätzlich
ein recht gut planbares Geschäft. Der zunehmende Anteil von Projektgeschäft aus den
asiatischen Märkten reduziert im Gegenzug die Planbarkeit teilweise.
Die Wachstumsstrategie von Basler fußt sowohl auf der Verbreiterung des Produktportfolios
als auch auf dem Erschließen neuer Absatzmärkte und Anwendungsfelder. Hierdurch strebt
Basler eine überdurchschnittliche Entwicklung des Unternehmens im Vergleich zum Markt
an. Durch die Diversifikation in neue Anwendungsfelder reduzieren sich die ohnehin
gering ausgeprägten Abhängigkeiten von einzelnen Vertikalmärkten weiter kontinuierlich.
Der asiatische Absatzmarkt - im Besonderen China - wird aller Voraussicht nach mittelfristig
weiterhin die höchsten Wachstumsraten aufweisen. Aufgrund des guten Marktzugangs,
insbesondere durch die Gründung von Basler China, der Übernahme der Vertriebsorganisation
des ehemaligen Distributors und der Ausrichtung des Produktportfolios ist Basler sehr
gut positioniert, diesen Trend für sich zu nutzen. Der Chance überproportionaler Wachstumsraten
steht das Risiko einer zunehmenden Abhängigkeit von relativ wettbewerbsintensiven
und zyklischen asiatischen Märkten gegenüber. Es ist zu erwarten, dass finanzstarke
chinesische Konkurrenten und die weitere Konsolidierung der westlichen Konkurrenten
die Wettbewerbsintensität zukünftig weiter steigern wird. In diesem Spannungsfeld
ist das Management des Basler Konzerns bestrebt, durch eine ausgewogene Investitionspolitik
ein nachhaltiges profitables Wachstum für den Konzern sicherzustellen.
Das Risiko einer weiteren konjunkturellen Abschwächung infolge der Corona-Pandemie
besteht temporär fort. Diesem Risiko begegnet der Vorstand mit einer Liquiditätspolitik,
die auf einem soliden Kassenbestand sowie einer hohen Eigenkapitalquote basiert. Darüber
hinaus verfolgt er einen positiven Free Cashflow und eine ausgewogene Balance zwischen
langfristig wirkenden Wachstumsinvestitionen und kurzfristiger Profitabilität.
Vorgänge von besonderer Bedeutung außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes,
welche nicht im Lagebericht beschrieben sind, waren nicht zu verzeichnen.
Der Vorstand der Basler AG ist verantwortlich für die Erstellung und die Richtigkeit
des Konzernjahresabschlusses sowie des Konzernlageberichts. Diese werden durch die
Einbindung der Rechnungslegungsprozesse der Basler Gruppe und das konzernweite Qualitätsmanagement-System
sichergestellt. Die Prozesse sind grundsätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie
einer strikten Funktionstrennung aufgesetzt. Unterstützt werden sie durch das konzernweite
SAP-System bzw. in China durch das ERP-System Yonyou mit einem dezidierten Berechtigungskonzept,
in dem alle Einzelabschlüsse der Basler Gruppe nach konzerneinheitlichen Regeln erstellt
werden. Soweit einbezogene Gesellschaften nach anderen Rechnungslegungsstandards und
mit anderen ERP-Systemen Einzelabschlüsse erstellen, gelten die konzerneinheitlichen
Regelungen für die Handelsbilanz II (IFRS Standards), welche zentral im Konzernrechnungswesen
bearbeitet werden.
In diesem System sind die Bilanzierungsgrundsätze sowie Kontrollen zur Überwachung
der Prozess- und Datenqualität für eine automatisierte Abschlusserstellung hinterlegt.
Die Abschlussprozesse sind weitestgehend automatisiert und werden durch geeignete
EDV-gestützte Workflows gesteuert. Sowohl unterstützt durch Stichprobenprüfungen,
plausibilisierende und manuelle Kontrollen als auch durch die eingesetzte Software,
wird die Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten der Rechnungslegung regelmäßig
überprüft.
Der Aufsichtsrat und insbesondere der Prüfungsausschuss der Basler AG befassen sich
im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung,
des Risikomanagements sowie der Prüfungsaufträge und Prüfungsschwerpunkte.
Aufgrund des hohen Exportanteils von Basler erfolgt ein großer Teil der Zahlungsströme
in Fremdwährung. Aus Umsatzerlösen abzüglich Materialeinkäufen und sonstiger Kosten
in jeweiliger Fremdwährung entstanden insbesondere Nettozuflüsse in CNY, USD sowie
JPY. Grundsätzlich werden überschüssige Fremdwährungsguthaben in EUR getauscht. Zudem
werden mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zukunft entstehende Fremdwährungsüberschüsse
über Devisentermingeschäfte abgesichert, deren Laufzeit in der Regel zwölf Monate
nicht übersteigt. Dadurch sollen Währungsrisiken aus Wechselkursschwankungen minimiert
werden.
Derivative Geschäfte werden nicht zu spekulativen Zwecken eingesetzt, sondern dienen
lediglich der Minimierung der Fremdwährungsrisiken. Zum Bilanzstichtag bestanden keine
derivativen Geschäfte in Fremdwährungen.
Basler schließt derivative Geschäfte ausschließlich mit seinen Hausbanken ab. Das
Risiko eines Ausfalls der Kontrahenten sieht der Vorstand als sehr gering an.
Der Vorstand der Basler AG besteht aus vier Mitgliedern mit folgenden Ressortaufteilungen:
Dr. Dietmar Ley verantwortet die Bereiche Forschung & Entwicklung sowie Personal und
Organisationsentwicklung; Alexander Temme seit 1.1.2021 (bis 31.12.2020 John Jennings)
die Bereiche Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften. Arndt Bake ist
für Innovation, Digitalisierung, New Business, Marketing und Hardy Mehl für Produktion,
Einkauf und Logistik, Finanzen, Recht, Investor Relations, Facility, IT verantwortlich.
Die Satzung der Basler AG sieht für die Ernennung und Abberufung von Vorständen folgende
Regelung vor:
"Die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, der Widerruf ihrer Bestellung sowie
der Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Dienstverträgen mit den Mitgliedern
des Vorstands erfolgen durch den Aufsichtsrat. Dasselbe gilt für die Bestellung eines
Vorstandsmitglieds zum Vorsitzenden und weiterer Mitglieder des Vorstands zu stellvertretenden
Vorsitzenden."
Die Satzung der Basler AG kann nur durch die Hauptversammlung und dort nur mit drei
Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals geändert werden.
Das Grundkapital der Basler AG in Höhe von 10,5 Mio. € ist eingeteilt in 10,5 Mio.
nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.
Die Norbert Basler Holding GmbH, die wiederum zu 100 % von der Basler-Beteiligungs-GmbH
& Co. KG gehalten wird, hält per 31.12.2020 5.530.152 Aktien und somit 52,67 % der
Stimmrechte an der Basler AG.
Die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Ausgabe oder des Rückkaufs eigener
Aktien sind in der Satzung wie folgt geregelt:
"Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 26.05.2025 das Grundkapital der Gesellschaft
mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 5.250.000 neuen auf den
Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig
um insgesamt bis zu Euro 5.250.000 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären ein Bezugsrecht
zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge
vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um die neuen Aktien
der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen
oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft
oder ihr verbundene Unternehmen anbieten zu können. Der Ausschluss des Bezugsrechts
durch den Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 v.H. des Grundkapitals in Höhe von Euro 10.500.000,00
nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenkurs der bereits börsennotierten
Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages
nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG).
Börsenkurs ist der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft
im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines
Nachfolgesystems der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der
Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag
festzulegen."
Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 26.05.2025 eigene Aktien im Umfang
von bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung
kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke
ausgeübt werden; sie kann aber auch von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft
stehenden Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten durchgeführt werden.
Der Erwerb darf nach Wahl der Gesellschaft (i) über die Börse oder (ii) mittels eines
an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots bzw. einer
an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe
von Verkaufsangeboten oder (iii) durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches
Tauschangebot gegen Aktien eines im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Unternehmens
bzw. durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die so erworbenen Aktien
und die bereits früher erworbenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu
verwenden.
Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen
und die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Gewährung
von Aktien an sonstige Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung
und Mitarbeiter von mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen
zu verwenden, soweit diese Personen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
zu deren Bezug berechtigt sind.
Der Vorstand wird zudem ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen und
die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung
von Wandel- und Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus durch die Gesellschaft
oder von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen
ausgegebenen Wandel-, Teilschuld- oder Optionsschuldverschreibungen mit Wandel- oder
Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten zu verwenden.
Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats
ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen, wie
diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden.
Der Vorstand wird die Hauptversammlung bezüglich des Erwerbs eigener Aktien und deren
Verwendung jeweils unterrichten. Weitere Sachverhalte nach § 315a HGB liegen nicht
vor.
Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, Entsprechungserklärung zum Corporate
Governance Kodex, Erläuterungen zu Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung
der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie auf der Internetseite (www.baslerweb.com/Inves-toren)
unter dem Punkt Investoren Corporate Governance.
Bei den nachfolgenden Angaben zur Vergütung der Organe der Basler AG handelt es sich
um Angaben nach § 315a Abs. 2 HGB sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate
Governance Kodex.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen
zusammen. Die Mitglieder des Vorstands haben auf Basis der mit ihnen geschlossenen
Dienstverträge einen Anspruch auf eine fixe und eine jährliche variable Vergütung
sowie auf Nebenleistungen. Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand sowie
die Angemessenheit der Vergütung werden regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft und
festgelegt.
Die Gesellschaft gewährt allen Mitgliedern des Vorstands aus ihren Vorstandsverträgen
weitere Leistungen, die z.T. als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert
werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung
von Unfallversicherungsschutz. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die Laufzeiten der Verträge der Mitglieder des Vorstands sind an die Laufzeit der
Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Die Verträge der Vorstandsmitglieder
sehen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Den Mitgliedern des Vorstands ist
es vertraglich untersagt, während der Dauer von eineinhalb Jahren nach Ausscheiden
Leistungen an oder für einen Wettbewerber zu erbringen.
Das Vergütungssystem für den Vorstand soll folgende Aspekte adressieren:
| ― |
Langfristige Perspektive |
| ― |
Ertragsstärke |
| ― |
Wachstum |
| ― |
Eigenkapitalstärke |
| ― |
Leistungsorientierung |
| ― |
Effizienz in der Umsetzung |
| ― |
Transparenz für alle Beteiligten |
Daraus resultieren folgende Anforderungen an das Vergütungssystem:
| ― |
Individuelle und angemessene Vergütung |
| ― |
Ausrichtung auf langfristige Unternehmensentwicklung |
| ― |
Aufteilung in fixe und variable Bestandteile |
| ― |
Mehrjährige Bemessungsgrundlage |
| ― |
Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen |
| ― |
Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken |
| ― |
Relevante und anspruchsvolle Ziele und Kennzahlen |
| ― |
Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele |
| ― |
Begrenzung der variablen Vergütung |
| ― |
Aufsichtsrat soll auf außerordentliche Entwicklungen reagieren können |
Mit jedem einzelnen Vorstand wird bei Vertragsabschluss bzw. Vertragserneuerung ein
individuelles Zielgehalt vereinbart. Dessen Höhe ist dabei u. a. abhängig von:
| ― |
Aufgaben und Verantwortung |
| ― |
Leistung |
| ― |
Marktgegebenheiten |
| ― |
Wirtschaftlicher Lage der Gesellschaft |
| ― |
Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens |
| ― |
Externem Vergleichsumfeld |
| ― |
Interner Vergütungsstruktur |
Für alle Vorstände wird ein gleicher prozentualer Anteil vom Zielgehalt definiert,
der als Basis für die Berechnung der variablen Vergütung dient. Die Höhe des variablen
Anteils berücksichtigt die sonstigen Regelungen im Unternehmen, die Vergleichbarkeit
im Markt und die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex.
Für die Vorstände der Basler AG wird der variable Anteil auf 25 % vom Zielgehalt
festgelegt.
Die strategische Zielsetzung eines profitablen Wachstumsunternehmens und die grundsätzliche
Entscheidung für eine eigenkapitalstarke Unternehmensfinanzierung führen zur Bemessung
des Unternehmenserfolgs nach Profitabilität und Wachstum.
Als geeignete Kennzahl für Profitabilität wird hier das Ergebnis vor Ertragsteuern
(EBT) im Verhältnis zum Umsatz angesehen.
Profitabilität = EBT / Umsatz
Als geeignete Kennzahl für Wachstum wird die prozentuale Steigerung der Umsatzerlöse
gegenüber dem Vorjahr angesehen.
Umsatzwachstum = (Aktueller Umsatz/Vorjahresumsatz) -1
Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Erwartungswerte
als Zielvorgaben vereinbart. Die Zielvorgabe für die Profitabilität orientiert sich
dabei an der langfristigen Rentabilitätserwartung und soll über die Jahre eine große
Konstanz aufweisen. Die Umsatzerwartung berücksichtigt auch mittel- und kurzfristigere
Einflüsse und wird daher von Jahr zu Jahr stärker schwanken.
Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Toleranzbreiten
vereinbart, die den Bereich des normalen Geschäftsverlaufes beschreiben. Die Toleranz
soll so bemessen sein, dass ihr unterer Eckwert den Übergang von einem grundsätzlich
befriedigenden zu einem unbefriedigenden Ergebnis markiert. Umgekehrt beschreibt der
obere Eckwert die Grenze zwischen einer guten und einer sehr guten Leistung.
Als Maß für die Zielerreichung dienen lineare Funktionen bezüglich Profitabilität
und Wachstum: Diese Funktionen zeigen jeweils eine 100 %ige Zielerreichung, wenn die
nach dem Jahresabschluss festgestellten Werte für Profitabilität und Wachstum gerade
den Erwartungswerten entsprechen. Sie zeigen eine 0 %ige Zielerreichung, wenn die
Erwartungswerte um die Toleranzbreite unterschritten werden. Sie werden negativ, wenn
die Abweichungen nach unten noch größer ausfallen.
Profitabilität und Wachstum sind gleichermaßen wichtige Zielsetzungen. Im Zweifelsfall
überwiegt die Forderung nach Profitabilität dem stetigen Wachstum. Ausbleibende Profitabilität
soll daher nicht unbegrenzt durch Wachstum kompensiert werden können, sodass der Erfüllungsgrad
für das Wachstumsziel bei 400 % begrenzt wird. Die Erfüllungsgrade werden mit 50 %
zu 50 % ausgeglichen gewichtet. Die Addition beider entsprechend gewichteten Erfüllungsgrade
für Profitabilität und Wachstum ergibt das Maß für die Gesamt-Zielerreichung im Geschäftsjahr.
Die eingeforderte Begrenzung des variablen Vergütungsteils wird bei -100 % und bei
+400 % vorgenommen.
Die Gesamt-Zielerreichung (-100 % bis +400 %) wird mit dem oben definierten variablen
Anteil des Zielgehalts (25 % des vereinbarten Zielgehalts) multipliziert und ergibt
damit den in € bemessenen Bonusanspruch des jeweiligen Vorstandsmitglieds für das
abgelaufene Geschäftsjahr. Demgemäß kann der Bonusanspruch zwischen -25 % des Zielgehalts
(Malus) und 75 % des Zielgehalts betragen.
Der so errechnete Bonusanspruch kommt nicht direkt zur Auszahlung. Um die geforderte
Langfristigkeit und mehrjährige Bemessungsgrundlage darzustellen, werden die Ansprüche
mittels einer Bonus-Bank verzögert ausgezahlt und unterliegen dabei dem zwischenzeitlichen
Risiko einer substanziellen Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung
der Performanz. Für jeden Vorstand wird ein gesondertes Konto für dessen Bonusansprüche
geführt.
Der für das vergangene Geschäftsjahr errechnete Bonus oder Malus wird auf das individuelle
Konto gebucht. Unter Berücksichtigung eines alten Saldos ergibt sich ein aktueller
Kontostand. Sofern dieser Kontostand positiv ist, kommt ein Drittel des Saldos zur
Auszahlung. Zwei Drittel werden auf neue Rechnung vorgetragen und im nächsten Jahr
berücksichtigt. Negative Salden müssen durch positive Salden oder Bonuseinzahlungen
kompensiert werden, bevor Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen können.
Um einen besonderen Leistungsanreiz für den Vorstand zu schaffen und diesen zu motivieren,
langfristig an der Wertsteigerung des Unternehmens zu arbeiten, hat der Aufsichtsrat
beschlossen, einen Teil des Bonus in Aktien zu wandeln. Ab 2019 und befristet bis
einschließlich 2020 wird ein individuell fixierter prozentualer Anteil des etwaigen
zukünftigen Anspruchs auf variable Vergütung oberhalb der 100 % der Zielerreichung
in Aktien gewährt. Für 2020 wird ein Teil der variablen Vergütung in Aktien in ein
fiktives Aktiendepot einfließen. Ein Drittel des Bestandes wird jährlich effektiv
geliefert und an die jeweiligen Vorstände übertragen.
Im Jahr 2020 hat der Aufsichtsrat einen neuen Aktienplan für die Jahre 2021 bis einschließlich
2024 beschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Geschäftsjahr, wenn der
Aufsichtsrat nicht vor Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs dessen Beendigung beschließt.
Der neue Aktienplan sieht vor, dass 50 % der variablen Vergütung oberhalb der 100
% Zielerreichung in Aktien gewährt und in die Bonusbank eingestellt werden. Die effektive
Lieferung der Aktien erfolgt analog der Auszahlung in bar zu einem Drittel aus dem
Bonustopf bzw. dem virtuellen Aktiendepot.
Die Gesamtvergütung setzt sich aus dem Fixgehalt (75 % des Zielgehalts) und der Auszahlung
aus der Bonus-Bank zusammen.
Werden die vereinbarten Ziele bezüglich Profitabilität und Wachstum über mehrere
Jahre im Mittel erfüllt, so ergibt sich eine tatsächliche Gesamtvergütung in Höhe
des Zielgehalts. Werden die Ziele nachhaltig deutlich verfehlt, so kommt auf Dauer
lediglich das Fixgehalt zur Auszahlung (75 % des Zielgehalts).
Im Falle einer mehrjährigen und signifikanten Übererfüllung der Profitabilitäts-
und Wachstumsziele ergibt sich allmählich eine Gesamtvergütung von maximal 175 % des
Zielgehalts.
Hinsichtlich der Angaben zu den Empfehlungen nach Ziff. 4.2.5 Abs. 3 Satz 2 DCGK
(Deutsche Corporate Governance Kodex) verweisen wir auf den Konzernanhang.
Ein Vergütungsmodell wird nie alle Eventualitäten realer Einflüsse abbilden können.
Es soll so einfach wie möglich sein und wird daher bei außergewöhnlichen und unvorhersehbaren
Rahmenbedingungen versagen müssen.
Im Falle gravierender Krisen (z. B. Weltwirtschaftskrise 2008/2009) oder auch bei
nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung abbildbaren Erfolgen des Vorstands (z. B.
strategische Erfolge oder Abwenden bedrohlicher Situationen) bietet ein solches Vergütungsmodell
keine befriedigenden Ergebnisse.
Um diese systembedingten Nachteile eines geforderten Vergütungssystems zu mildern,
behält sich der Aufsichtsrat der Basler AG zwei Möglichkeiten vor, in das System einzugreifen:
| ― |
Verzögerte Auszahlung aus der Bonus-Bank |
| ― |
Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank |
Im Fall außergewöhnlich schwieriger Umstände, insbesondere auch wenn die Auszahlung
von Boni im Hinblick auf die Beanspruchung von Belegschaft oder Gesellschaftern unangemessen
erscheint, kann der Aufsichtsrat beschließen, anstehende Auszahlungen aus der Bonus-Bank
auszusetzen oder zu verschieben. Der grundsätzliche Anspruch der Vorstände auf Auszahlung
bleibt dabei bestehen.
Im Fall ausgesprochen guter, deutlich über allen Erwartungen liegender Leistungen
des Vorstands, insbesondere auch dann, wenn sich diese nicht unbedingt in der GuV
abbilden, kann der Aufsichtsrat beschließen, Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank vorzunehmen.
Diese Sonderzuweisungen stehen dann ebenso wie die regulären Boni im mehrjährigen
Risiko, bevor sie über Jahre verteilt zur Auszahlung kommen. Die Sonderzuweisungen
können individuell für jeden Vorstand beschlossen werden. Sie sind pro Jahr auf maximal
50 % des Jahreszielgehalts beschränkt. Somit begrenzt sich die Vorstandsvergütung
bei außerordentlichen Ergebnissen auf maximal 225 % (175 % + 50 %) des Zielgehalts.
Endet die Vorstandsbestellung mit einem negativen Saldo in der Bonus-Bank des jeweiligen
Vorstands, so wird dieser vom Unternehmen ausgeglichen. Im Gegenzug sehen die Anstellungsverträge
im Falle eines positiven Saldos vor, dass dieser zunächst in der Bonus-Bank verbleibt
und damit dem Minderungsrisiko in den Folgejahren, analog zu den Anspruchsberechnungen
der verbleibenden Unternehmensvorstände in diesen Jahren, unterliegt. Der Bonus-Bank
werden nach Ausscheiden des Vorstands aber keine neuen positiven Ansprüche zugeführt.
Die Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen zu den für die verbleibenden Vorstände
gültigen Regelterminen. Dabei kommt an den beiden auf das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds
folgenden Regelterminen jeweils ein Drittel des bei Auszahlung bestehenden Saldos
zur Auszahlung und am dritten Regeltermin wird der dann bestehende Restsaldo ausgezahlt.
Unabhängig vom Vergütungssystem ist vereinbart, dass Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung
der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund auf den Wert von zwei Jahresvergütungen
begrenzt sind und grundsätzlich nicht mehr als die Summe der Ansprüche während der
Restlaufzeit des Anstellungsvertrages betragen können.
Das von der Hauptversammlung 2011 beschlossene neue Vergütungsmodell für den Vorstand
erfüllt damit die Forderungen des Corporate Governance Kodex nach:
| ― |
Individueller und angemessener Vergütung |
| ― |
Ausrichtung auf langfristige Unternehmensentwicklung |
| ― |
Aufteilung in fixe und variable Bestandteile |
| ― |
Mehrjähriger Bemessungsgrundlage |
| ― |
Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen |
| ― |
Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken |
| ― |
Relevanten und anspruchsvollen Zielen und Kennzahlen |
| ― |
Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele |
| ― |
Begrenzung der variablen Vergütung |
| ― |
Eingriffsmöglichkeiten für den Aufsichtsrat bei außerordentlichen Entwicklungen |
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung festgelegt. Dabei werden
der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat sowie die Leitung des
Prüfungsausschusses mit angemessenen Zuschlägen berücksichtigt. Eine erfolgsorientierte
Vergütung ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats in Übereinstimmung mit der Empfehlung
des DCGK nicht vorgesehen. Für die Mitgliedschaft im Nominierungs- bzw. Prüfungsausschuss
werden zusätzliche Vergütungen geleistet. Die Gesamtvergütung ist dem Anhang zu entnehmen.
Der Basler Konzern ist gemäß dem Gesetz zur "Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung
der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
für das Geschäftsjahr 2020 zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet.
Dieser Berichtspflicht gemäß §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB wird durch
den vorliegenden zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht nachgegangen.
Die gemachten Angaben gelten hierbei generell für den gesamten Konzern. Der Konzern
umfasst den im Geschäftsbericht beschriebenen Konsolidierungskreis (siehe Konzernanhang
(IFRS) im Geschäftsbericht 2020, Kapitel Grundlagen der Konsolidierung). Konzepte,
die nur auf einzelne Bereiche oder Standorte zutreffen, werden als solche gekennzeichnet.
Basler orientierte sich bei der Berichterstellung an den Richtlinien der Global Reporting
Initiative (GRI Standards), welche als Rahmenwerk für die Identifikation wesentlicher
Themen nach "GRI 101: Grundlagen" und für die Beschreibung der Managementansätze nach
"GRI 103: Managementansatz" berücksichtigt wurden.
Die Weiterentwicklung konzernweit einheitlicher ESG-Standards (ESG = Environment,
Social, Governance) wurde erst kürzlich beschlossen. Der Basler Konzern wird in naher
Zukunft ein Rahmenwerk auswählen, das passgenau für die künftige Nachhaltigkeitsstrategie
ist und in Anlehnung dieses Standards weitere Tätigkeiten in 2021 aufnehmen.
Die Identifikation wesentlicher nichtfinanzieller Themen im Sinne des § 289c Abs.
3 HGB erfolgte in einem mehrstufigen Prozess unter Beteiligung von Geschäftsführung
und Fachabteilungen. Die Ausarbeitung des Gesamtkonzepts erfolgte über eine Wesentlichkeitsanalyse,
die unter Beteiligung der Geschäftsführung in einem kleinen Projektteam aufgestellt
wurde. Anschließend wurden die Fachabteilungen hinzugezogen und die unter die jeweiligen
Verantwortlichkeiten fallenden Themen detailliert ausgearbeitet. Für diesen Bericht
sind diejenigen Themen relevant, die große Bedeutung für Geschäftstätigkeit, -verlauf
und -lage der Basler AG, sowie wesentliche Auswirkungen auf die nichtfinanziellen
Aspekte haben. Auf Grundlage dieser Anforderungen wurden die folgenden Berichtsinhalte
ausgewählt:
| Nichtfinanzieller Aspekte | Sachverhalte, die gem. § 289c Abs. 3 HGB als wesentlich definiert sind |
| Arbeitnehmerbelange | Arbeitssicherheit, Bindung & Qualifizierung von Mitarbeitern, Vielfalt & Chancengleichheit |
| Soziale Belange | Gesellschaftliche Verantwortung |
| Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Schutz der Menschenrechte im Unternehmen, Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Unternehmen und in der Lieferkette |
| Umweltbelange | Betriebliches Umweltmanagement |
Im Zuge des nichtfinanziellen Berichts sind gemäß § 289c Abs. 3 HGB wesentliche Risiken
berichtspflichtig, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf
den Konzern haben könnten. Basler hat zur systematischen Erfassung von Risiken ein
internes Risikomanagementsystem implementiert. Die Ergebnisse des Risikomanagements
von Basler werden gesondert im Kapitel Chancen- und Risikobericht des Konzernlageberichts
beschrieben.
Entscheidende Faktoren für die über 30-jährige Unternehmensentwicklung sind eine
werteorientierte Unternehmenskultur, Identifikation von Chancen und Risiken, Wandlungsfähigkeit
beizubehalten. Die Leidenschaft, kundenorientierte Innovationen voranzutreiben macht
das Unternehmen nachhaltig zukunftsfähig. Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit
sind wesentliche Markenwerte, für die Basler bei Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten,
Partnern und anderen Stakeholdern steht.
Die Mission des Unternehmens ist es, Computer Vision Technologie für Applikationen
zu entwickeln, die die Lebensqualität steigern. So kommen Bildverarbeitungskomponenten
von Basler beispielsweise in Produktionsprozessen zur Minimierung von Verschwendung,
in der Halbleiter- und Elektronikproduktion, in der Medizintechnik zur Früherkennung
von Krebserkrankungen, in der Intralogistik für eine schnellere Bestellabwicklung
in Webshops, bei Recycling von Wertstoffen oder in der Lebensmittelkontrolle zum Einsatz.
Weitere Erläuterungen zum Geschäftsmodell der Basler AG sind im Lagebericht unter
Punkt 1.1 abgebildet.
Qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis für
den Erfolg der Basler AG. Aus diesem Grund legt das Management der Basler AG besonderen
Wert darauf, seinen Beschäftigten ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten sowie durch
Aus- und Weiterbildung die passende Qualifizierung für anspruchsvolle Tätigkeiten
sicherzustellen. Die Grundlage hierfür bildet ein sicheres Arbeitsumfeld in administrativen
sowie gewerblichen Bereichen.
Die Basler AG gewährleistet die Sicherheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Um das Wohlergehen der Beschäftigten sicherzustellen, werden die gesetzlichen Vorgaben
des Arbeitsschutzes befolgt. Sie sind im Arbeitssicherheitshandbuch schriftlich festgehalten
und im Intranet für alle zugänglich. Weiterhin findet eine jährliche Schulung zur
Arbeitssicherheit im gewerblichen Bereich statt. Aufgrund der Produktionsinfrastruktur
der Basler AG, die auf diverse Maschinen und z. T. auf Reinraumbedingungen angewiesen
ist, bilden Betriebsanweisungen zur Luftreinhaltung und Schallminimierung zentrale
Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Diese Vorgaben werden, zum Beispiel, durch den Einsatz
von Luftumwälzungsanlagen in Produktionshallen umgesetzt. Zudem existieren die gesetzlich
vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen in Form eines zentralen Brandmeldesystems, Feuerschutzwände,
Rauchentlüftungsanlagen sowie Sprinkleranlagen.
Zur Erkennung möglicher Gefährdungen sowie zur Identifizierung von Handlungsbedarf
und zur Ableitung von Maßnahmen, finden regelmäßige Begehungen des Betriebsgeländes
sowie des Gebäudes durch einen externen Arbeitssicherheitsdienst statt. Hierbei werden
unter anderem Gefahrgutlagerung, Emissionen und Feinstaub innerhalb von Gebäuden,
sowie weitere Gefahren für die Gesundheit der Mitarbeiter überprüft. Regelmäßige Messungen
der Raumluft im Fertigungsbereich dienen der Überwachung der Luftqualität. Zur Vermeidung
erhöhter Staubbelastung werden zusätzliche Messungen und Reinigungsmaßnahmen vorgenommen.
Um das Bewusstsein der Belegschaft zur Vermeidung von Gefahren zu erhöhen und dauerhaft
zu sichern, werden Erstunterweisungen sowie regelmäßige Unterweisungen zum Arbeits-,
Gesundheits- und Brandschutz durchgeführt. Ein Teil der Beschäftigten wird speziell
für die Erste Hilfe sowie als Sicherheitsbeauftragte oder Brandschutz- und Evakuierungshelfer
ausgebildet und regelmäßig geschult.
Außerdem arbeitet die Basler AG mit dem Fürstenberg Institut zusammen, welches das
Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf Prävention von Stressfaktoren beim Gesundheitsmanagement
unterstützt.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steht im Unternehmen kostenloses Obst und Mineralwasser
zur Verfügung und die Basler AG bezuschusst deren Mittagessen in der betriebseigenen
Kantine in Ahrensburg.
Die Corona-Pandemie stellte auch den Basler Konzern 2020 vor große Herausforderungen
unter anderem in Bezug auf die Arbeitssicherheit. Die Vermeidung der Übertragbarkeit
von Viren auf die Beschäftigten hatte zu jeder Zeit oberste Priorität. Durch eine
Vielfalt an Maßnahmen wurde erfolgreich das gesamte Team geschützt und zugleich der
Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. Neben strengen Hygiene-Vorschriften wurden Produktions-
und Büroarbeitsplätze strikt voneinander getrennt. Für den Großteil der Bürotätigkeiten
wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter binnen zwei Wochen in die Lage versetzt,
von zu Hause zu arbeiten.
Durch die implementierten Maßnahmen und Prozesse erzielt die Basler AG einen hohen
Grad an Sicherheit ihrer Belegschaft.
Die Krankenquote der Basler AG betrug in 2020 4,72 % (Vorjahr: 6,06 %). Im abgelaufenen
Geschäftsjahr wurde lediglich ein Corona-Krankheitsfall bei Basler bekannt.
Das Gewinnen und Halten qualifizierter Führungs- und Fachkräfte zur erfolgreichen
Umsetzung der Wachstumsstrategie des Unternehmens und der kontinuierlichen Weiterentwicklung
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Die Zufriedenheit der Beschäftigten hat einen sehr hohen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit
und Betriebszugehörigkeit und damit auf den Erfolg des Unternehmens. Von wesentlicher
Bedeutung ist in diesem Zusammenhang eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die Basler AG strebt deshalb an, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter besonders zu fördern. Neben diversen Teilzeitmodellen, flexiblen Arbeitszeiten
und -orten bietet die Basler AG eine Notfall- und Sonderzeitenbetreuung für Kinder
der Beschäftigten an. Diese kann im firmeneigenen Kinderbetreuungsraum oder zu Hause
in Anspruch genommen werden. Die Basler AG trägt seit 2011 das Zertifikat der Hertie-Stiftung
"Familienfreundliches Unternehmen". Regelmäßige Audits bestätigen der Basler AG eine
starke Durchdringung und kulturelle Verankerung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Weiterhin bietet das Unternehmen für die Beschäftigten der Basler AG die Möglichkeit
von Sabbaticals.
Um geeignete Nachwuchskräfte zu finden, aber auch um das soziale Engagement für die
Region Ahrensburg zu bestätigen, legt die Basler AG großen Wert auf die eigene Ausbildung
junger Menschen. In 2020 betrug die Zahl der Auszubildenden 24.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Personalpolitik des Basler Konzerns ist
die kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch interne
und externe Schulungen, Lehrgänge, "On-the-Job-Training" oder durch Selbststudium.
Einmal jährlich werden Entwicklungsgespräche mit den Beschäftigten des Konzerns geführt
(bisher noch mit Ausnahme der neu akquirierten Unternehmen Basler China und Silicon
Software), in denen Entwicklungsziele zwischen Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin und
Führungskraft vereinbart werden. Der Fortschritt wird regelmäßig überprüft.
Aufgrund der implementierten Maßnahmen konnte die Basler AG die angemessene Qualifikation
seiner Mitarbeitenden und ein attraktives Arbeitsumfeld gewährleisten. Darüber hinaus
wurden neue Mitarbeitende hierdurch gewonnen. Die Mitarbeiterzufriedenheit spiegelt
sich unter anderem in der niedrigen Fluktuationsrate von 2,07 % (VJ: 1,13 %) wider.
2020 waren durchschnittlich 857 (VJ: 853) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt, davon
sind 37,67 % (Vorjahr: 36,85 %) weiblich. Auf Vollstellen-Äquivalente umgerechnet
belief sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 807 (Vorjahr: 806).
Der Aufwand für Weiterbildung des Basler Konzerns betrug 394 T€ im Geschäftsjahr
2020 (Vorjahr: 680 T€), dieser wurde temporär durch die Corona-Pandemie negativ beeinflusst.
Um ein attraktives, effektives und faires Arbeitsumfeld zu bieten, werden Vielfalt
und Chancengleichheit unterstützt.
Aufsichtsrat und Vorstand haben im März 2018 (vor den Akquisitionen von Silicon Software
und Basler China) beschlossen, dass eine Frauenquote von 30 % bei Bereichsleitungen
sowie auch auf Abteilungsleitungs-Ebene der Basler AG spätestens bis Ende 2021 erreicht
werden soll.
Die Belegschaft des Unternehmens ist durch eine Vielfalt an Herkunftsländern und
Kulturen geprägt. Um die Integration von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen verschiedener
Nationalitäten und Generationen zu fördern werden Sprachkurse angeboten. Es findet
in vielen Bereichen intensiver Austausch über Video-Konferenzen sowie Besuche in den
Niederlassungen statt. Es werden Projekte mit internationaler Beteiligung aufgesetzt
und durch Social Events unterstützt. Ein Großteil der Kommunikation des Unternehmens
wird in deutscher und englischer Sprache abgebildet.
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen
und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
hat der Aufsichtsrat Ziele für die Erreichung von Geschlechterquoten in Aufsichtsrat
und Vorstand festzulegen. Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung im März 2018 beschlossen,
dass bis auf Weiteres in Aufsichtsrat und Vorstand zwar eine Erhöhung der Frauenquote
angestrebt wird, diese jedoch nicht zwingend erreicht werden muss.
Das Unternehmen bietet ein spezielles Förderprogramm (High Potential Programm) an,
um talentierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Führungsaufgaben zu qualifizieren.
Im Programmdurchlauf 2020 wurde der Schwerpunkt des international aufgelegten Programms
auf die Förderung von Frauen in Führungspositionen gelegt.
Mit Prof. Dr. Mirja Steinkamp sowie Dorothea Brandes beträgt die Frauenquote im Aufsichtsrat
der Basler AG zurzeit über 30 %. Der Vorstand besteht aktuell aus vier männlichen
Vertretern.
In der Konzernzentrale in Ahrensburg wird dem Thema Arbeit und Integration eine hohe
Bedeutung beigemessen. Es gibt einen Betriebsrat sowie eine Behindertenvertretung.
Der barrierefreie Ausbau des Unternehmens wird konsequent vorangetrieben.
Aufgrund von Integrationsmaßnahmen und hoher Internationalität verfügt der Basler
Konzern über eine hohe Diversität in der weltweiten Belegschaft, wobei das Unternehmen
bestrebt ist, sukzessive die Wertschöpfungstiefe in den Auslandsgesellschaften zu
steigern und sich von einer internationalen zu einer globalen Firma zu wandeln. Durch
die Nutzung digitaler Tools konnte die internationale Zusammenarbeit und damit die
Diversität im Denken und Handeln trotz Covid-19 weiter gesteigert werden.
Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands ist die Bereichsleitung bzw. die
leitenden Angestellten und darunter folgt die Abteilungsleitung. Zum 31.12.2020 waren
bei der Basler AG 27,27 % weibliche leitende Angestellte sowie 20,00 % Abteilungsleiterinnen
beschäftigt. Für den Konzern wurden noch keine Zielgrößen definiert. Die Zielgrößen
zur Förderung der Teilhabe von Frauen in Führungspositionen wurden zum Ende des Berichtszeitraums
noch nicht erreicht. Diese Entwicklung ist den M&A-Transaktionen kleinerer Unternehmen
in den vergangenen zwei Jahren geschuldet, bei denen überwiegend Männer in Führungspositionen
tätig sind. Die Möglichkeiten im Rahmen des organischen Wachstums über den kurzen
Zeitraum waren nicht ausreichend, um diesen Effekt zu kompensieren. Darüber hinaus
wurden in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie Neueinstellungen eingebremst und der Management-Fokus
auf die Sicherheit und Stabilität der Organisation gelegt.
Das spezielle Förderprogramm (High Potential Programm), welches sich auf den gesamten
Basler Konzern bezieht, konnte auch im Covid-19 geprägten Jahr 2020 durchgeführt werden.
Es wird beabsichtigt, die Hälfte der Programmplätze mit Frauen zu besetzen und sich
auch inhaltlich unter anderem mit der Frage Diversität und Führung auseinander zu
setzen. Ziel ist es, geeignete Führungskräfte zu identifizieren und zu fördern und
den Anteil von Frauen in Führungspositionen langfristig zu erhöhen.
Im vergangenen Jahr wurden für das High Potential Programm vier Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter ausgewählt, darunter befanden sich zwei Frauen und zwei Männer.
Gewinnerin des jährlich ausgeschriebenen Innovationswettbewerbs war 2020 erstmals
eine Mitarbeiterin aus der Niederlassung in Ahrensburg. Unternehmensweit hatten sich
20 Beschäftigte beworben, von denen drei weiblich waren.
Die Basler AG trägt gesellschaftliche Verantwortung. Dies gilt insbesondere für den
Standort der Konzernzentrale in Ahrensburg, da dort die Mehrheit der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter beschäftigt ist.
Ziel der Basler AG ist es, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung
vor Ort zu fördern und die Interessen lokaler Anspruchsgruppen zu berücksichtigen.
Dem Konzern fällt als einem der größten Arbeitgeber am Standort Ahrensburg eine zentrale
Rolle für die lokale Wirtschaft und Gesellschaft zu. Diese nimmt er in unterschiedlichen
Bereichen extern und intern wahr.
So bietet die Hauptniederlassung in Ahrensburg Workshops an Schulen an, um das Interesse
für die unterschiedlichen Berufsfelder des Konzerns zu wecken und als lokaler Arbeitgeber
bereits frühzeitig auf sich aufmerksam zu machen. Die Basler AG, Ahrensburg, nimmt
jährlich am Girls Day teil, richtet Hackathons für Nachwuchsprogrammierer aus, unterstützt
Flüchtlingsprojekte vor Ort sowie weitere soziale Projekte wie "Wi mook dat" oder
"Kinder helfen Kindern" mit der Teilnahme am "Hamburger Commercial Bank Run" im Sommer
2019.
Dr. Dietmar Ley, CEO des Unternehmens, ist ehrenamtlich im Hochschulrat der Hochschule
für angewandte Wissenschaften in Hamburg sowie im Vorstand des Fachverbands Robotik
und Automation des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA tätig.
Weiterhin engagiert sich Dr. Klaus-Henning Noffz als Vorsitzender des Vorstands der
Fachabteilung Industrielle Bildverarbeitung des VDMA.
Durch ihr gesellschaftliches Engagement fördert die Basler AG die lokale Wirtschaft.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Nachwuchsarbeit.
Auch 2020 waren all diese Aktionen fest im Terminplan der Basler AG vorgesehen, aber
viele davon mussten leider aufgrund von Corona abgesagt werden.
Ziel dieses Konzeptes ist die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen sowie Korruption
und Bestechung in den Geschäftsbeziehungen der Basler AG.
Die Konformität der Geschäftstätigkeiten des Konzerns mit gesetzlichen Vorgaben und
Menschenrechten sowie die Ablehnung von Korruption und Bestechung sind für die Basler
AG selbstverständlich. Daher hat der Konzern einen "Code of Conduct" erarbeitet, der
in der Konzernzentrale bereits eingeführt und geschult wurde und im kommenden Geschäftsjahr
weiter ausgerollt wird.
Die Basler AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen, soweit bereits geschult, nehmen
auf Basis der Unternehmenswerte am fairen Wettbewerb teil. Hierbei wird auf Integrität,
Vertrauen sowie respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander, intern und extern,
Wert gelegt. Die Basler Gruppe übernimmt Verantwortung, indem sie die Folgen unternehmerischer
Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer
und ökologischer Hinsicht bedenkt und einen angemessenen Interessensausgleich herbeiführen.
Die Basler Gruppe respektiert daher im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, der Umsetzung
ihrer Strategie und der Erreichung ihrer Ziele geltendes Recht und erwartet das Gleiche
von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ihren Geschäftspartnern. Die Unternehmenskultur
wird von dem verantwortungsbewussten und ethischen Handeln jeder Mitarbeiterin und
jedes Mitarbeiters getragen.
Ungesetzliches Verhalten kann erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Bereits
der Anschein einer Rechtsverletzung kann die Marktposition der Basler Gruppe beeinträchtigen.
Die Konsequenzen des eigenen Handelns sind daher auch daran zu messen, wie sie sich
auf den Ruf der Basler Gruppe als vertrauenswürdiger Geschäftspartner und die Integrität
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Geschäftsführung auswirken.
Jedes Handeln muss daher auf einem klaren Verständnis der rechtlichen Vorschriften,
der unternehmensinternen Vorschriften und gemeinsamen Wertvorstellungen beruhen. Alle
Organe, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Basler Gruppe sind verpflichtet,
diesen Code of Conduct einzuhalten. Dabei kommt insbesondere den Organen und Führungskräften
Vorbildfunktion zu. Gleichzeitig haben sie die Aufgabe, die Einhaltung des Code of
Conduct durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzufordern und sie dabei zu unterstützen.
Dieser Code of Conduct beschreibt den Rahmen dafür, wie die vorstehend genannten
Grundsätze bei der täglichen Arbeit umzusetzen sind. Die Regeln des Code of Conduct
erleichtern die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und interner Regelungen. Sie können
jedoch keine vollständige Sammlung der Pflichten aller Rechtsordnungen, in denen das
Unternehmen tätig ist, darstellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher verpflichtet,
sich in Zweifelsfällen kompetenten Rat einzuholen. Dafür stehen die Führungskräfte
und Fachabteilungen zur Verfügung.
(Auszug aus dem Code of Coduct der Basler AG)
Für folgende Themen gibt der Basler Code of Conduct Handlungsanweisungen:
| ― |
Einhaltung der Gesetze |
| ― |
Integrität und Unternehmensführung (Arbeitssicherheit, Belästigung, Diskriminierung, fairer Umgang, Meinungsfreiheit, Datenschutz) |
| ― |
Verhalten im Wettbewerb (Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit, Einladungen, Geschenke, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Handelskontrollen, Außenhandelsrecht, Insiderhandel) |
| ― |
Arbeitsbedingungen |
| ― |
Umweltschutz |
| ― |
Schutz von Unternehmensvermögen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse |
Die Schulungen in den Auslandsniederlassungen zum "Code of Conduct" konnten nicht
wie geplant 2020 vorangebracht und mussten aufgrund von Covid-19 zeitlich nach hinten
verschoben werden.
Für das Geschäftsjahr 2020 sind der Basler AG weder Fälle von Korruption und Bestechung,
noch Verstöße gegen Menschenrechte im Unternehmen bekannt geworden.
Basler nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und den nachfolgenden
Generationen an und ergreift Maßnahmen, um die Emission von Treibhausgasen zu reduzieren
und verantwortungsvoll mit Ressourcen umzugehen. Näheres regelt die Erklärung der
Basler AG zur Umweltpolitik.
Die Basler AG möchte einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten und diesen kontinuierlich
weiterentwickeln.
Als zentrale und kontinuierliche Maßnahme gilt die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für ein umweltbewusstes Handeln bei der Arbeit und im Alltag.
Der Betrieb der Produktionsstätten und Verwaltungsgebäude benötigt Energie. Dies
verursacht neben Kosten auch klimaschädliche Emissionen in Form von CO2 und anderen
Klimagasen. Auch wenn die Herstellung von Kameras im Branchenvergleich verhältnismäßig
wenig energieintensiv ist, wird Basler wegen der gesamtgesellschaftlichen Relevanz
des Themas in der neuen ESG-Strategie einen Schwerpunkt auf die Verringerung des CO2-Abdrucks
des Unternehmens legen.
Den Strom bezieht die Basler AG von den Stadtwerken in Ahrensburg, dieser wird bereits
zu 100 % aus erneuerbaren Energien erzeugt. Durch eine permanente Wartung der technischen
Anlagen sowie bei Erneuerung der Verwendung neuster Technologien und Umweltstandards
wird gewährleistet, dass diese eine möglichst hohe Energieeffizienz aufweisen, wie
z. B. durch die Umrüstung bestehender Leuchten in vielen Bereichen auf LED. Weiterhin
wird der sich augenblicklich in der Umsetzung befindliche Anbau des Firmengebäudes
in Ahrensburg nach den neusten technischen Standards ausgeführt.
In der Produktion verwendet die Basler AG nur Gefahrstoffe (z. B. Lötpaste), soweit
dies notwendig ist. Vor der Verwendung dieser Stoffe wird eine Substitutionsprüfung
durchgeführt, d. h. es wird geprüft, ob es umweltverträglichere Alternativen gibt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Basler AG sowie der anderen deutschen Standorte
sortieren den Müll, welcher innerhalb der Büroräume und Produktionsflächen entsteht.
Metallschrott, Platinen und Kunststoffe werden in gesondert gekennzeichneten Abfallbehältern
gesammelt und von zertifizierten Fachbetrieben entsorgt.
Dank modernster Videokonferenzsysteme kann die Kommunikation mit den Tochterunternehmen
oder auch Kunden und Lieferanten effizienter gestaltet und so gleichzeitig Dienstreisen
verringert werden.
Weiterhin hat die Basler AG in Ahrensburg im Sommer 2020 erneut an der Ahrensburger
Aktion "Stadtradeln" teilgenommen. Ziel dieser Aktion ist es, für mehr Klimaschutz
und Lebensqualität in den Kommunen privat und beruflich möglichst viele Kilometer
mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Die Basler AG erfüllt die gesetzlichen Vorgaben bezüglich Emissionen, Energieverbrauch
und Gefahrgut und stellt - wo möglich und notwendig - auf neueste Technologien um.
Weiterhin wurde 2020 der Grundstein für eine unternehmensweite ESG-Strategie mit dem
Schwerpunkt der langfristigen Reduktion des CO2-Abdrucks beschlossen. Diese wird 2021
umgesetzt und in kommenden Berichten sukzessive näher erläutert.
In 2020 hat der Basler Konzern einmal mehr bewiesen, dass der Erfolg des Unternehmens
auch mit weniger Reisetätigkeit und der Abbildung vieler Meetings über digitale Tools
sichergestellt werden kann. Auch wenn sich dieser niedrige Stand nach der erfolgreichen
Bekämpfung von Covid-19 sicher nicht auf Dauer wird fortsetzen lassen.
Gemäß § 312 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz (AktG) hat Basler einen Bericht über die Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung
des Vorstands: "Wir erklären, dass die Basler AG, Ahrensburg, bei den im Bericht über
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Personen aufgeführten Rechtsgeschäften
nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt
waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat und wir nicht benachteiligt wurden.
Andere Maßnahmen i.S. des § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden."
Ahrensburg, 25. März 2021
| Dr. Dietmar Ley | Arndt Bake | Hardy Mehl | Alexander Temme |
Sehr geehrte Damen und Herren,
im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Deutschem
Corporate Governance Kodex, Satzung und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats obliegenden
Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands überwacht und beratend
begleitet. Dabei hat der Vorstand den Aufsichtsrat monatlich schriftlich und mündlich
über die wirtschaftliche Lage der Basler AG, ihrer ausländischen Tochtergesellschaften
und der Unternehmensbereiche informiert und mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden die
geschäftliche und wirtschaftliche Situation ausführlich erörtert.
Im Geschäftsjahr 2020 fanden vier turnusmäßige Aufsichtsratssitzungen statt: am 27.03.2020,
am 26.05.2020, am 14.09.2020 und am 09.12.2020. An den Sitzungen haben immer alle
Mitglieder des Gremiums teilgenommen - Herr Jennings trat aufgrund der Zeitverschiebung
zwischen Deutschland und den USA immer mittags den Sitzungen per MS Teams bei. Aufgrund
von Covid-19 sowie den damit verbundenen Reisebeschränkungen, wurden alle Aufsichtsratssitzungen
2020 digital abgehalten, nur die Sitzung am 14. September fand als Präsenzveranstaltung
statt - Hr. Jennings trat dieser ebenfalls ab mittags online bei.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Grundlage
hierfür ist eine offene und vertrauensvolle Diskussion. Der Vorstand hat die strategische
Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat abgestimmt und ihm in regelmäßigen
Abständen über den Stand der Umsetzung berichtet. In für das Unternehmen wesentliche
Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat eingebunden. Der Vorstand
hat den Aufsichtsrat regelmäßig über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der
Geschäftsentwicklung und der Risikolage informiert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
hält mit dem Vorsitzenden des Vorstands regelmäßigen Kontakt und wurde von diesem
über aktuelle Entwicklungen und außergewöhnliche Ereignisse informiert und hat dies
entsprechend an die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats weitergetragen. Der Aufsichtsrat
hat den Geschäften zugestimmt, die nach Gesetz und Satzung seiner Zustimmung unterliegen.
Hierzu gehören Entscheidungen und Maßnahmen, die für die Vermögens-, Finanz- oder
Ertragslage des Unternehmens von grundlegender Bedeutung sind.
Wichtige Themen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr im Aufsichtsrat behandelt wurden,
waren u. a.:
| ― |
Beratung und Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und der Vorschläge für die Hauptversammlung |
| ― |
Dividende für das Geschäftsjahr 2019 inklusive des Vorschlags für die Hauptversammlung |
| ― |
Konjunkturelle und marktspezifische Entwicklungen |
| ― |
Situation der relevanten Märkte und Position der Basler AG in diesen Märkten |
| ― |
Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie |
| ― |
New Business Development |
| ― |
M&A-Aktivitäten |
| ― |
Abschließende Integration des Machine Vision Geschäfts von MVLZ, China in Basler China |
| ― |
Abschließende Integration der Silicon Software GmbH |
| ― |
Weiterentwicklung der Unternehmensorganisation |
| ― |
Erweiterung der Betriebsimmobilie in Ahrensburg |
| ― |
Investitionen |
| ― |
Liquidität und Working Capital |
| ― |
Unternehmenssteuern |
| ― |
Investor Relations |
| ― |
Aktienrückkaufprogramm |
| ― |
Konzernplanung und -budget für das Geschäftsjahr 2021 |
| ― |
Vierjahresplanung Konzern 2021-2024 |
| ― |
Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems (IKS) |
| ― |
Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des Risiko-Management-Systems (RMS) |
| ― |
Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des Compliance-Management-Systems (CMS) |
| ― |
Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen |
| ― |
Anpassung des Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte |
| ― |
Nachhaltigkeitsberichterstattung |
| ― |
Verpflichtung und Änderungen zum Corporate Governance Kodex |
| ― |
Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer |
| ― |
Personelle Entwicklung des Vorstands |
| ― |
Vorstandsvergütung |
| ― |
Effizienz der Aufsichtsratsarbeit |
| ― |
Geschäftsordnung Aufsichtsrat |
| ― |
Personelle Entwicklung des Aufsichtsrats |
| ― |
Satzungsfragen |
| ― |
Auswirkungen der Corona-Pandemie |
Die von der Hauptversammlung am 26.05.2020 zum Abschlussprüfer gewählte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
wurde durch die Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat der Basler AG,
Frau Dr. Mirja Steinkamp, mit Schreiben vom 29.05.2020 mit der Durchführung der Prüfung
des Jahresabschlusses beauftragt. An der Sitzung des Aufsichtsrats am 25.03.2021,
in der über den vorgelegten Jahresabschluss und die wesentlichen Prüfungsergebnisse
beraten wurde, hat der Abschlussprüfer teilgenommen.
Die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31.12.2020, der Lagebericht der Basler AG
sowie der Konzernabschluss zum 31.12.2020 und der Konzernlagebericht sind vom Abschlussprüfer,
der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft, für mit Gesetz und Satzung übereinstimmend
befunden und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Der Aufsichtsrat nahm das Ergebnis der Prüfungen zustimmend zur Kenntnis.
Der Aufsichtsrat prüfte seinerseits den Jahresabschluss und den Konzernabschluss,
den Lagebericht und den Konzernlagebericht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Einwände wurden nicht erhoben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss der Basler AG gebilligt und damit festgestellt.
Gemäß Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat regelmäßig die Effizienz seiner
Arbeit überprüft und gesteigert. Weiterhin hat der Aufsichtsrat die für seine Aufgaben
erforderlichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahrgenommen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats üben keine Berater- oder Organtätigkeiten bei Kunden,
Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern aus. Im abgelaufenen Geschäftsjahr
sind somit keine Interessenskonflikte mit dem Mandat aufgetreten.
Der nach § 312 AktG aufgestellte Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen
Unternehmen wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk
versehen:
"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
| ― |
die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und |
| ― |
bei den im Berichtsjahr aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." |
Auch von diesem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend
Kenntnis genommen. Er erklärt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung,
dass gegen die Ausführungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
keine Einwendungen zu erheben sind.
Die Basler AG hat die mit der Corona-Pandemie einhergehenden außergewöhnlichen Herausforderungen
gut gemeistert und sich als robust erwiesen.
Die Pandemie wird die Welt, die Gesellschaft und auch die Basler AG noch lange Zeit
beschäftigen. Für das Jahr 2020 können wir aber dankbar feststellen, dass die Corona-bedingten
Herausforderungen bis hierher erfolgreich bewältigt, Bedrohungen abgewendet und entstandene
Chancen ergriffen wurden: Durch konsequentes Hygiene-Management und die Flexibilität
aller Beteiligten konnten gravierende gesundheitliche Auswirkungen auf die Belegschaft
vermieden werden. In einem rückläufigen Markt wurden Marktanteile erkämpft und ein
über den Planungen liegendes Wachstum generiert. Die Zielvorgabe für die Profitabilität
wurde ebenfalls übertroffen. Noch wichtiger aber dürfte sein, dass sich das Unternehmen
alle in der Vergangenheit erarbeiteten Zukunftschancen erhalten konnte, da trotz der
Pandemie keine Abstriche bei der Technologie-, Markt- und Strategieentwicklung vorgenommen
werden mussten. Parallel ging der strategiegetriebene Umbau des Unternehmens zu einem
Bildverarbeitungs-Vollsortimenter ungebremst weiter.
Unter dem Strich hat sich das Unternehmen als reaktionsschnell, flexibel und robust
erwiesen -ein Ergebnis und eine Bestätigung der seit langem gelebten Gleichzeitigkeit
von moderner, wertebasierter Unternehmenskultur und solider, vorsichtiger Kaufmannschaft.
Auf Basis seiner kulturellen, finanziellen und kapazitiven Reserven hat das Basler
Team Großartiges geleistet. Der Mut, die Identifikation mit dem Unternehmen, die Leistungsbereitschaft
und der große Fleiß aller Beteiligten waren und sind herausragend.
Der Aufsichtsrat verbindet seinen großen Dank an alle bei Basler tätigen Menschen
mit der Hoffnung, dass die Zukunft möglichst bald wieder unter normaleren Umständen
gestaltet werden kann. Gleichzeitig sind wir sicher, dass die gemachten Erfahrungen
gleichermaßen wertvoll und hilfreich dafür sind.
Ahrensburg, 25. März 2021
Für den Aufsichtsrat
| Norbert Basler | Prof. Dr. Eckart Kottkamp |
| Vorsitzender des Aufsichtsrats | Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| Horst W. Garbrecht | Prof. Dr. Mirja Steinkamp |
| Aufsichtsrat | Aufsichtsrätin |
| Dorothea Brandes | Dr. Marco Grimm |
| Aufsichtsrätin | Aufsichtsrat |