Mensch und Maschine Management AG

Wessling

Jahresabschluss 2023

Bekanntmachung gemäß § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Die ordentliche Hauptversammlung der Mensch und Maschine Management AG vom 22. Juli 2024 hat der Befreiung der Gesellschaft von den handelsrechtlichen Vorschriften zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses (Erster, Dritter und Vierter Unterabschnitt des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches) für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 264 Absatz 3 HGB zugestimmt. Die Gesellschaft ist in den Konzernabschluss der Mensch und Maschine Software SE einbezogen, der im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Gesellschaft und der Mensch und Maschine Software SE ist die Mensch und Maschine Software SE gemäß § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet.

 

Wessling, im Dezember 2024

Mensch und Maschine Management AG

Der Vorstand