Mensch und Maschine Management AGWesslingJahresabschluss 2023Bekanntmachung gemäß § 264 Abs. 3 HGB zum Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023Die ordentliche Hauptversammlung der Mensch und Maschine Management AG vom 22. Juli
2024 hat der Befreiung der Gesellschaft von den handelsrechtlichen Vorschriften zur
Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses (Erster, Dritter und Vierter
Unterabschnitt des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches)
für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 264 Absatz 3 HGB zugestimmt. Die Gesellschaft ist
in den Konzernabschluss der Mensch und Maschine Software SE einbezogen, der im elektronischen
Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen
der Gesellschaft und der Mensch und Maschine Software SE ist die Mensch und Maschine
Software SE gemäß § 302 AktG zur Verlustübernahme verpflichtet.
Wessling, im Dezember 2024 Mensch und Maschine Management AG Der Vorstand |