Lang & Schwarz AktiengesellschaftDüsseldorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Damen und Herren, der Aufsichtsrat der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft hat auch im Geschäftsjahr 2024 auf der Grundlage des Gesetzes, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnung seine Überwachungs- und Beratungsaufgaben mit größter Sorgfalt wahrgenommen. Hierzu gehörten der regelmäßige Informationsaustausch mit dem Vorstand und die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft mit Blick auf ihre Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Einen Schwerpunkt der laufenden Erörterungen bildete die jeweils aktuelle Geschäfts- und Ertragsentwicklung der Geschäftsbereiche und des Konzerns. Dies umfasste auch Strategien zur Sicherstellung einer stabilen Fortentwicklung der geschäftlichen Tätigkeiten und der Ertragsmöglichkeiten für ein weiteres Wachstum der gesamten Lang & Schwarz Gruppe. Der laufende Austausch zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat war stets zielgerichtet und von einem konstruktiven Miteinander geprägt. Für den Konzern der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft war das Marktumfeld im Jahr 2024 deutlich verbessert. Trotz der anhaltenden geopolitischen Konflikte, wie dem fortdauernden Krieg in der Ukraine und dem Krieg im Nahen Osten, war die weltweite Wirtschaft von einer moderaten Erholung geprägt. Das Börsenumfeld war im Jahr 2024 deutlich dynamischer als im Vorjahr. In diesem Marktumfeld konnte der Konzern ein herausragendes Jahresergebnis erzielen. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat Für den Aufsichtsrat war das Geschäftsjahr 2024 erneut in vielfacher Hinsicht arbeitsreich. Über alle Themen, die für den Konzern der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft maßgeblich waren, berieten sich Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend innerhalb wie auch außerhalb von Sitzungen. Regulatorischen und gesetzlichen Anforderungen wurde dabei umfassend Rechnung getragen. Der Aufsichtsrat ließ sich im Berichtszeitraum vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl mündlich als auch schriftlich über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, über den Gang der Geschäfte, die Lage des Konzerns und der einzelnen Konzerngesellschaften einschließlich der Risikolage sowie über das Risiko- und das Compliance-Management berichten. Dort, wo geeignet und sachgerecht, hat sich der Aufsichtsrat auch durch Einbindung von Mitarbeitern der zweiten Führungsebene einen unmittelbaren Eindruck zu den relevanten Themen verschafft. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden Unterlagen zu allen Sitzungen rechtzeitig zur Einarbeitung übersandt. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat war damit stets in der Lage, sich von der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zu überzeugen. Über die Ergebnisentwicklung informierte sich der Aufsichtsrat auch außerhalb der Sitzungen in der Regel monatlich. Im Zuge der turnusmäßigen Sitzungen des Aufsichtsrats erfolgten zudem insbesondere umfassende und detaillierte Berichterstattungen durch den Vorstand zur Vermögens- und Ertragslage, Segmentergebnissen und Handelsvolumen, zu Veränderungen im Personalbereich, der Entwicklung der Aufwendungen sowie weiteren Leistungsindikatoren. Im Hinblick auf die Finanzlage wurde auch die laufende Liquiditätslage im Konzern dargestellt und erläutert. Zusätzlich erfolgte die quartalsweise Risikoberichterstattung mit Angaben u.a. zur Risikotragfähigkeit, der Risikoneigung einschließlich der Auslastung von Limiten im jeweils abgelaufenen Quartal, Kennziffern zu Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und operationellen Risiken und Maßnahmen zur Risikobegrenzung. Im Rahmen der Risikoberichterstattung wurde dem Aufsichtsrat auch zu Anfragen und Auskunftsersuchen von Behörden zum Aufsichtsrecht oder steuerlichen Themen sowie zu Änderungen von rechtlichen oder regulatorischen Rahmenbedingungen berichtet. In diesem Zusammenhang befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der Implementierung der DORA-Vorgaben, der neuen Rechtslage im Zusammenhang mit dem Thema Payment for Orderflow (PFOF), den Anforderungen der CSRD und Taxonomie-Verordnung an eine künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der neuen MiCAR-Regulierung zur Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen in der EU innerhalb eines einheitlichen vollharmonisierten Rechtsrahmens, und ließ sich zu diesen Themen vom Vorstand berichten. Der Aufsichtsrat ließ sich ferner quartalsweise von der Innenrevision zu ihrer Arbeit und den Prüfungsergebnissen berichten. Etwaige Fragen zu den durchgeführten Prüfungen und den Berichten konnte der Aufsichtsrat unmittelbar mit der Innenrevision abstimmen. Unterlagen und Ausführungen wurden durch den Aufsichtsrat kritisch hinterfragt und es wurden - soweit erbeten - zusätzliche Informationen stets unverzüglich durch die Gesellschaft zusammengetragen, zur Verfügung gestellt sowie durch den Vorstand erläuternd ergänzt. Ferner waren die Plan- und Zieleinhaltung regelmäßig Gegenstand der Erörterungen von Aufsichtsrat und Vorstand. Dabei wurden auch Abweichungen der Ergebnisse von Plänen und Zielen im Einzelnen besprochen und gemeinsam analysiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und insbesondere der Vorsitzende standen auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und haben sich über die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Zur effektiven Wahrnehmung seiner Aufgaben griff der Aufsichtsrat in angemessenem Umfang auf die ihm zur Verfügung gestellten finanziellen und personellen Ressourcen zurück. Die Aufsichtsratsmitglieder nahmen zudem das Angebot wahr, an Weiterbildungen teilzunehmen. Organisation der Aufsichtsratsarbeit Der Aufsichtsrat der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft besteht ausschließlich aus Anteilseignervertretern, ihm gehörten im Berichtsjahr Herr Jan Liepe (Vorsitzender), Herr Andreas Willius (stellvertretender Vorsitzender), Herr Gerd Goetz, Herr Thomas Schult (bis zum Ablauf der Hauptversammlung am 4. Juli 2024) und Frau Marion Khüny (seit dem Ablauf der Hauptversammlung am 4. Juli 2024) an. Der Aufsichtsrat der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft ist bewusst klein gehalten, um eine effiziente Arbeitsweise und intensive Diskussionen unter Beteiligung sämtlicher Mitglieder zu ermöglichen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats verfügen über unterschiedliche, einander sinnvoll ergänzende Kompetenzschwerpunkte, wodurch aus Sicht der Gesellschaft eine angemessene fachliche Diversifizierung sichergestellt ist. Sämtliche Aufsichtsratsaufgaben werden daher vom Gesamtaufsichtsrat wahrgenommen. Besondere Ausschüsse wurden vor diesem Hintergrund sowie in Anbetracht der Größe der internen Organisation und des Geschäftsmodells der Lang & Schwarz Gruppe im Jahr 2024 nicht gebildet. Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats Beschlussfassungen durch den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2024 erfolgten ausschließlich in Präsenzsitzungen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr trat der Aufsichtsrat der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft zu insgesamt vier ordentlichen sowie sieben ergänzenden außerordentlichen Sitzungen zusammen, welche als Präsenzsitzungen in Düsseldorf bzw. Mettmann mit Bild- und Tonübertragung (Videokonferenz) bzw. als rein virtuelle Sitzungen durchgeführt wurden. Zudem erfolgte eine konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an die Hauptversammlung. Mit Ausnahme der außerordentlichen Sitzung am 1. Juli 2024, bei der Herr Schult krankheitsbedingt und entschuldigt fehlte, haben an allen Sitzungen jeweils alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat sich in den ordentlichen wie auch außerordentlichen Sitzungen regelmäßig ausführlich mit allen aktuellen Entwicklungen des Lang & Schwarz Konzerns befasst. Hierzu gehörten auch die enge Überwachung und Begleitung des Vorstands beim weiteren Fortgang der nunmehr weitgehend abgeschlossenen steuerstrafrechtlichen Untersuchungen einschließlich der Befassung mit der erforderlich gewordenen Erhöhung der Steuerrückstellung für den Veranlagungszeitraum 2007, über den die Gesellschaft mit Ad-hoc-Mitteilung vom 1. Oktober 2024 berichtet hat. Er hat sich ferner aktiv und umfassend mit den sich aus den steuerstrafrechtlichen Untersuchungen ergebenden, im eigenen Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats liegenden Konsequenzen auseinandergesetzt und die Gesellschafter weiter gerichtlich in dem unverändert andauernden Klageverfahren ihres ehemaligen Vorstandsmitglieds vertreten. Der Aufsichtsrat hat sich zu den steuerstrafrechtlichen Untersuchungen umfassend durch die internen Kontrolleinheiten der Gesellschaft sowie die hinzugezogene spezialisierte Steuerkanzlei berichten lassen. In diesem Zusammenhang band der Aufsichtsrat auch weiter einen eigenen externen Berater ein. Ein besonderes Augenmerk legte der Aufsichtsrat außerdem auf die Implementierung des Kommunikationssystems onelink, welches im Geschäftsjahr 2024 erfolgreich in Betrieb genommen wurde, auf die Weiterentwicklung der Prozesse bei der Geschäftsabwicklung sowie die IT-Sicherheit und den Aufbau eines weiteren Rechenzentrums. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Thema aktienbasierte Vergütung und der Geschäftsaufnahme des gemeinsam mit dem Partner P3 group GmbH betriebenen Joint Ventures P3 finance GmbH. Weitere sitzungsübergreifende Themen waren die künftige Geschäftsentwicklung, die Begründung neuer Kundenbeziehungen, die Investor Relations-Strategie sowie personelle Entwicklungen. Zudem wurden u.a. die nachfolgenden Themen in den ordentlichen Sitzungen behandelt:
In ergänzenden außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen vom 23. Mai, 1. Juli, 25. September, 7. Oktober, 1. November, 10. Dezember und 19. Dezember 2024 wurden insbesondere die Vorstandsbonifizierung und die Anpassung der Vorstandsverträge mit Blick auf die im Jahr 2024 in Kraft getretene Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung sowie die Konzernplanungsrechnung nebst deren Prämissen für das Jahr 2025 behandelt. Des Weiteren erfolgte die Vorlage des Jahresberichts 2024 des Compliance-Beauftragten für den Zeitraum 2023/2024. In der konstituierenden Sitzung am 4. Juli 2024 wurde Herr Liepe erneut zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Willius zu seinem Stellvertreter gewählt. Zuvor waren in der Hauptversammlung am 4. Juli 2024 die Neuwahlen der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt. Jahres- und Konzernabschluss 2024 Die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft wurde als von der Hauptversammlung am 4. Juli 2024 gewählter Abschlussprüfer mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft betraut. Der Prüfungsauftrag wurde vom Aufsichtsrat erteilt. Begleitend zu den Prüfungshandlungen hat sich der Aufsichtsrat im Rahmen der Sitzung am 12./13. November 2024 mit dem Abschlussprüfer zur Durchführung der Prüfung zu einzelnen Prüfungsthemen unter besonderer Beachtung der Prüfungsschwerpunkte der Abschlussprüfung beim Einzelabschluss der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft und beim Konzernabschluss ausgetauscht. Die vom Abschlussprüfer ermittelten Prüfungsschwerpunkte beinhalteten bereits die zentralen Prüfungsthemen aus der Sicht des Aufsichtsrats. Weitergehende Vorgaben des Aufsichtsrats an den Abschlussprüfer sind daher in diesem Jahr nicht erfolgt. Nach Abschluss der Prüfungen erklärte der Abschlussprüfer, dass diese zu keinen Einwendungen geführt haben, und dass der Jahresabschluss nebst Lagebericht und der Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen wurden. Es lagen keine Umstände vor, die eine Befangenheit des Abschlussprüfers hätten verursachen können. Die Abschlüsse sowie die Lageberichte lagen dem gesamten Aufsichtsrat rechtzeitig vor, so dass die Unterlagen eigenen Prüfungen unterzogen wurden und in der Sitzung am 15. Mai 2025 gemeinsam mit dem Abschlussprüfer abschließend besprochen werden konnten. Der Abschlussprüfer erteilte dem Aufsichtsrat dabei umfassende Auskünfte und beantwortete dessen Fragen. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch den Abschlussprüfer zu. Nach dem abschließenden Ergebnis einer eigenen Prüfung waren keine Einwendungen zu erheben und der Aufsichtsrat billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss 2024. Damit ist der Jahresabschluss 2024 der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft nach § 172 AktG festgestellt. Gemeinsam mit dem Vorstand beabsichtigt der Aufsichtsrat, der ordentlichen Hauptversammlung unter Berücksichtigung der Ergebnis- und Finanzlage des Unternehmens die Zahlung einer Dividende von EUR 1,75 je gewinnberechtigter Aktie aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2024 vorzuschlagen. Für den übersteigenden Betrag soll der Hauptversammlung der Vortrag auf neue Rechnung vorgeschlagen werden. Der Aufsichtsrat stimmte in der Sitzung am 15. Mai 2025 zudem dem Inhalt des vorliegenden Berichts zu. Personelle Veränderungen im Aufsichtsrat Die Hauptversammlung hat Frau Marion Khüny, Aufsichtsrätin bei diversen Finanzdienstleistern/Banken, am 4. Juli 2024 in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Thomas Schult ist am 4. Juli 2024 mit Ablauf seiner turnusmäßigen Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Er hatte aus persönlichen Gründen nicht mehr für eine weitere Amtszeit kandidiert. Aufsichtsrat und Vorstand bedauern sein Ausscheiden sehr und danken Herrn Schult für die langjährig geleistete Arbeit, die zum jetzigen Erfolg des Lang & Schwarz Konzerns erheblich beigetragen hat. Dank für die geleistete Arbeit Der gesamte Aufsichtsrat bedankt sich herzlich für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete hervorragende Arbeit des Vorstands und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gesamten Lang & Schwarz Konzern. Meine Kollegen und ich freuen uns auf die weitere vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit.
Düsseldorf, im Mai 2025 Für den Aufsichtsrat Jan Liepe, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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