üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannoverKonzernabschluss zum 31. Dezember 2009KonzernlageberichtDer Konsolidierungskreis des Konzerns der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (üstra) hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert. Der üstra-Konzern ist in drei Sparten gegliedert. Die wirtschaftlich höchste Bedeutung kommt der Sparte „Verkehrs- und Transportleistungen“ zu. Innerhalb dieser Sparte wird die üstra als wirtschaftlich mit Abstand bedeutendste Einheit als separates Segment betrachtet. Die Sparte „Beratungs- und Ingenieurleistungen“ enthält die Geschäftstätigkeit der TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (TransTec-Bau). Die Sparte „Sonstige Dienstleistungen“ umfasst die Aktivitäten der protec service GmbH (protec). 1. KonzernentwicklungDie gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist geprägt durch die seit Herbst 2008 anhaltende Wirtschafts- und Finanzkrise. Im Jahr 2009 ist die deutsche Wirtschaft zum ersten Mal seit sechs Jahren geschrumpft. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 5,0 % niedriger als im Jahr zuvor (+1,3 %). Die einzigen positiven Impulse kamen 2009 von den Konsumausgaben: Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 0,4 %, die staatlichen sogar deutlich um 2,7 % gegenüber dem Vorjahr. Bei einer Differenzierung der Konsumausgaben privater Haushalte im Inland nach Verwendungszwecken zeigt sich jedoch, dass lediglich für Verkehr und Nachrichtenübermittlung deutlich mehr ausgegeben wurde als im Vorjahr. Hierzu zählen auch die privaten Kraftfahrzeugkäufe, die durch die so genannte Abwrackprämie kräftig gestiegen sind. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte nahm 2009 lediglich um 0,4 % zu, das ist die kleinste Zuwachsrate seit der Wiedervereinigung. Anders als in den beiden Vorjahren stiegen 2009 die in jeweiligen Preisen berechneten Konsumausgaben der privaten Haushalte mit 0,5 % etwas stärker als das verfügbare Einkommen. Die Zahl der Erwerbstätigen blieb mit 40,2 Millionen relativ stabil, dennoch kam es in einzelnen Wirtschaftsbereichen zu einem deutlichen Personalabbau. Hiervon waren insbesondere das Produzierende Gewerbe (ohne Baugewerbe) und der Wirtschaftsbereich Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleister betroffen. Die Zahl der Erwerbslosen stieg um 5,4 % auf 3,3 Millionen. 1.1 Verkehrs- und Transportleistungen Die Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) der im Verband der deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) zusammengeschlossenen Personenverkehrsunternehmen sind nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2009 um 1,0 % gestiegen (2008: +1,3 %). Das heißt, dass in 2009 rund 9,7 Milliarden Fahrgäste in Deutschland mit Bussen und Bahnen gefahren sind. Tendenziell bestätigt sich auch für 2009 der Trend der vergangenen Jahre: ländliche Busverkehre sind eher rückläufig, Verkehre in Ballungsräumen (hier vor allem die schienengebundenen Verkehre) befinden sich im Aufwind. Der Branche gelang es im siebten Jahr in Folge, Fahrgastzuwächse zu realisieren. Der ÖPNV blieb somit bislang im Wesentlichen von krisenbedingten Rückgängen bei den Fahrgastzahlen und den Fahrgeldeinnahmen verschont. Ein weiterer Anstieg der Arbeitslosenzahlen kann sich allerdings im Nahverkehr bei den Pendlerzahlen auswirken. Unsicherheiten bleiben insbesondere bei der Preisentwicklung von Energie und Treibstoffen aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Förderländern und oligopolbedingter Wettbewerbsverzerrungen bestehen. Hinzu kommen die Kürzungen von öffentlichen Finanzmitteln – besonders der Regionalisierungsmittel, aber auch der Ausgleichszahlungen im Ausbildungsverkehr und der Erstattungszahlungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen –, welche die positive Entwicklung der gesamten Nahverkehrsbranche negativ beeinflussen. Entsprechend der Zielsetzung von Aufsichtsrat und Vorstand, die nachhaltige marktorientierte Entwicklung des Unternehmens voranzutreiben und die üstra als vitales integriertes Verkehrsunternehmen in der Region Hannover zu behaupten, hat die üstra die Unternehmensstrategie im Jahr 2005 unter der Überschrift „vitale üstra 2020“ anhand folgender Kernpunkte definiert:
Zur langfristigen Unternehmenssicherung hat die üstra im Mai 2008 einen Partnerschaftsvertrag mit der Region Hannover, dem Betriebsrat sowie der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Der Partnerschaftsvertrag stellt den normativen Rahmen zur Umsetzung und Weiterführung der Unternehmensstrategie „vitale üstra 2020“ dar. Der Vertrag bedeutet Zukunftssicherung für die üstra sowie die Entscheidung für Wirtschaftlichkeit und Marktorientierung. Neben seinen primär wirtschaftlichen Elementen adressiert der Partnerschaftsvertrag, dass der ÖPNV einen wichtigen Beitrag für die Lebensqualität in der Region Hannover leistet und ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft ist. Mit diesem Partnerschaftsvertrag haben die Beteiligten den Rahmen für einen wirtschaftlichen ÖPNV geschaffen, dessen primäre Ziele darin liegen, den Kunden der üstra einen attraktiven ÖPNV zu bieten und einen substanziellen Beitrag zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Verkehrs zu ermöglichen. Um diese Ziele umzusetzen, hat die üstra ein modulares Gesamtkonzept über die gesamte Wertschöpfungskette eines Verkehrsunternehmens aufgelegt. Schwerpunkte bilden die Einnahmensteigerung, Optimierung des Verkehrsangebotes, Kostenreduzierung und Absicherung der betrieblichen Altersversorgung. Damit soll ein wirtschaftliches, leistungsfähiges und attraktives Verkehrsangebot für die Kunden in der Region Hannover sichergestellt werden. Parallel dazu erfolgt die weitere Umsetzung der in 2005 neu ausgerichteten Beteiligungsstrategie, indem die Aktivitäten im Beteiligungsportfolio entsprechend der Unternehmensstrategie – besonders im Hinblick auf die Konzentration auf das Kerngeschäft und die Region Hannover – ausgerichtet werden. In diesem Zusammenhang wurde die zum üstra Konzern gehörende Beteiligung an der Wolters Linienverkehrsbetriebe GmbH mit Wirkung zum 31. Dezember 2009 im Rahmen eines strukturierten Bieterverfahrens veräußert. Des Weiteren hat die üstra im Geschäftsjahr 2009 ihr Aktienpaket an der IVU Traffic Technologies AG veräußert. Der üstra ist es gelungen, in den vergangenen fünf Jahren die Anzahl der Beteiligungen von 44 auf 12 zu reduzieren, damit ist die Neuausrichtung des Beteiligungsportfolios weitgehend umgesetzt. Wie in den Vorjahren wurde die Infrastruktur für das ÖPNV-Angebot weiter attraktiv und nachfragegerecht ausgebaut und die Nutzerfinanzierung vorangetrieben. Durch Effizienzsteigerung wurde zu einer nachhaltigen wettbewerbsorientierten Entwicklung des Unternehmens beigetragen. Die 2007 gestartete Klimaschutzkampagne wurde 2008/2009 mit einer Abonnentengewinnungsaktion erfolgreich fortgesetzt. Unter dem Motto „Abo fahren und das Klima hat gut lachen!“ konnten rund 1.600 Abonnenten gewonnen werden. Im Herbst 2009 folgte im Rahmen des Großraum-Verkehr Hannover (GVH) die Kampagne „carvario“, die sich vor allem an Autobesitzer richtete. Im November 2009 konnten rund 500 Autofahrer ihren Führerschein für einen Monat gegen eine MobilCard für den ÖPNV umtauschen. Ab Dezember wurden Neuabonnenten mit attraktiven Prämien wie einem Zuschuss zum ADAC-Fahrsicherheitstraining geworben. Hannover bekommt eine neue Stadtbahn – unter dem Arbeitstitel „TW 3000“ bereitet die üstra die größte Neuanschaffung seit der Expo vor. Ab 2012 sollen die 50 neuen Stadtbahnen angeschafft werden. Im Geschäftsjahr 2009 wurde das Präqualifikationsverfahren durchgeführt und die Ausschreibung gestartet. Möglich wird diese Investition, weil die Anschaffung der Fahrzeuge nach dem Entflechtungsgesetz (EntFlG) zu 50 % durch Fördermittel des Landes Niedersachsen gefördert werden. 1.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen In der Sparte Beratungs- und Ingenieurleistungen lag der Schwerpunkt der Tätigkeiten der TransTec-Bau einerseits auf den Baumaßnahmen für Hochbahnsteige (Peiner Straße, Dorfstraße) und der Fortführung der Bauaktivitäten für die Streckenverlängerung nach Misburg-Nord sowie des Baus von Aufzügen (Werderstraße, Königsworther Platz und Raschplatz) und andererseits auf der Fertigstellung der Planungen und Genehmigungsunterlagen der Projekte, die in 2010 ff. baulich umgesetzt werden sollen. Die planerischen Schwerpunkte lagen auf der Streckenverlängerung nach Misburg/Meyers-Garten und auf der Planung von Hochbahnsteigen (Kantplatz, Uhlhornstraße, Misburger Straße und Benno-Ohnesorg-Brücke, Herrenhäuser Markt und Bahnhof Leinhausen). Außerdem wurde mit Machbarkeitsstudien zu Hochbahnsteigen begonnen (Leibniz Universität, Schneiderberg und Appelstraße). Für das Projekt „D-Innenstadt“ wurden in mehreren Sitzungen von Arbeitskreis und Lenkungskreis, unter Federführung der Region Hannover, weitere Planungsschritte festgelegt, die inzwischen abgeschlossen sind. Eine Entscheidung, ob eine oberirdische oder unterirdische Lösung weiterverfolgt wird, ist im Jahr 2010 zu erwarten. Neben den genannten Aufträgen, die im Auftrage der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) erfolgen, wurden auch mehrere Maßnahmen für die üstra, die Landeshauptstadt Hannover, die Gemeinde Isernhagen und die Region Hannover als Auftraggeber bearbeitet. Im überregionalen Bereich erfolgt das Engagement der TransTec-Bau weiterhin im Rahmen der strategischen Möglichkeiten. Die Projekte in Bielefeld und Braunschweig wurden nach jeweils mehreren Jahren abgeschlossen. Das Projekt in Köln wird zurzeit fortgesetzt. In Frankfurt hat sich die Nachfragesituation verstärkt, so dass im zurückliegenden Jahr gleich mehrere neue Aufträge akquiriert werden konnten, wie die Verkehrsanlagenplanung von mehreren Hochbahnsteigen. In Magdeburg wurde die Planung bzw. die Bauoberleitung und -überwachung für mehrere Straßen- und Gleisbaumaßnahmen (Wiener Straße, Leipziger Straße, Pfeifferstraße, Albert-Vater-Straße) durchgeführt. Die Kooperation der TransTec-Bau mit dem Unternehmensbereich Anlagen und Technik der üstra wurde weiter vorangetrieben. Der Umzug der TransTec-Bau an den Standort des üstra-Bereiches im Verwaltungsgebäude Glocksee erfolgte im April 2009. 1.3 Sonstige Dienstleistungen Die Branche der unternehmensbezogenen Dienstleistungen, zu denen das breite Dienstleistungsportfolio der protec zählt, hat sich nach einer gesamtwirtschaftlich abnehmenden Entwicklung im Jahr 2008 gemäß Umfrage der IHK Niedersachsen im 4. Quartal 2009 stabilisiert. Jedoch hatte keine der gesamtwirtschaftlichen Parameter 2009 Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der protec. Im Gegenteil, das Unternehmen konnte den Umsatz erneut deutlich steigern. Wesentliche Kunden und Aufträge waren konjunkturell nicht tangiert. Der Kapitalmarkt wurde wiederholt nicht in Anspruch genommen. Lediglich bei der Tagesgeldanlage kam es wegen des niedrigen Zinsniveaus zu geringeren Zinserträgen im Vergleich zum Vorjahr. Die protec erzielte in 2009 mit 11.790 Tsd. € den höchsten Umsatz in ihrer Geschichte. Die Umsatzsteigerung ist auf die Geschäftsbereiche Sicherheit, Veranstaltungsschutz und Parkraumbewirtschaftung zurückzuführen. Während die nachhaltig positive Geschäftsentwicklung der protec auch in 2009 außerhalb der verbundenen Unternehmen generiert wurde, gingen im Produktbereich ÖPNV die Umsätze zurück, wovon besonders der Fahrausweisprüfdienst betroffen war. Im Drittgeschäft sorgten Auftragserweiterungen sowie etliche Neuaufträge für Umsatzzuwächse. Neben den daraus generierten Deckungsbeiträgen führten Kosteneinsparungen zum Ergebniszuwachs. Der noch bis Ende 2008 problematisch gesehene Auftrag für die Parkraumbewirtschaftung Klinikum Region Hannover konnte umsatzseitig nachhaltig ausgebaut werden. Alle vier Geschäftsbereiche Sicherheit, Facility Management, Veranstaltungsschutz und Parkraumbewirtschaftung erzielten positive Ergebnisse. Die Produktivitätssteigerung setzte sich fort. Jedoch blieben die Geschäftsbereiche Sicherheit und Facility Management trotz Umsatzzuwächsen hinter den Ertragserwartungen zurück. Hohe Krankenstände und deren Sozialkosten sowie ausfallinduzierte zusätzliche Fremdleistungskosten reduzierten das Ergebnis. 2. Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf2.1 Erfolgsentwicklung Der üstra-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2009 ein operatives Ergebnis von 18.594 Tsd. € nach 7.142 Tsd. € im Vorjahr. Diese Ergebnisverbesserung resultiert wesentlich aus dem positiven Verlauf des operativen Geschäfts der üstra. Dazu trugen auf der Ebene der üstra im Wesentlichen höhere Umsatzerlöse und geringere planmäßige Abschreibungen auf Anlagenwerte bei, wodurch sich das operative Ergebnis der üstra im Geschäftsjahr 2009 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum mit 17.607 Tsd. € deutlich besser darstellt (Vorjahr: 6.303 Tsd. €). Das operative Ergebnis der TransTec-Bau betrug im Geschäftsjahr 2009 379 Tsd. € und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr (207 Tsd. €) deutlich verbessert, was auf einen höheren Rohertrag zurückzuführen ist. Die protec erzielte im Geschäftsjahr 2009 ein operatives Ergebnis von 608 Tsd. €, das leicht unter dem vergleichbaren Vorjahreswert von 632 Tsd. € liegt. Ursache für den Ergebnisrückgang im Vergleich zum Vorjahr sind im Wesentlichen rückläufige Roherträge im Bereich Facility Management und zusätzliche personalbezogene Aufwendungen. Im Einzelnen haben sich die Komponenten des operativen Ergebnisses wie folgt entwickelt: scroll
Die Umsatzerlöse stiegen im Geschäftsjahr 2009 gegenüber dem Vorjahr um 8.072 Tsd. € auf 180.008 Tsd. € an. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Umsatzzuwachs bei der üstra von 7.016 Tsd. € auf 172.316 Tsd. €. Der Zuwachs war insbesondere auf die um 9.218 Tsd. € auf 126.064 Tsd. € gestiegenen Tarifeinnahmen zurückzuführen. Hierdurch wurden die um 1.981 Tsd. € auf 29.942 Tsd. € gesunkenen Erlöse aus der Finanzierungszusage für den Busverkehr und die um 1,7 % rückläufigen Fahrgastzahlen überkompensiert. Die Tarifanpassung zum 14. Dezember 2008 von durchschnittlich 4,0 % entfaltete damit ihre gewünschte Wirkung. Einen Anstieg der Außenumsätze hatten ebenfalls die TransTec-Bau um 34 Tsd. € auf 3.409 Tsd. € und die protec um 1.023 T€ auf 4.283 Tsd. € zu verzeichnen. Die protec erzielte den höchsten Umsatz in ihrer Geschichte, der vornehmlich aus dem Geschäft mit nicht verbundenen Unternehmen resultierte. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im üstra-Konzern im Geschäftsjahr 2009 auf 48.148 Tsd. € (Vorjahr: 46.952 Tsd. €) an. Ursächlich für den primär auf der Ebene der üstra entfallenden Anstieg um 1.196 Tsd. € sind Einmaleffekte aus dem Abgang von Finanzanlagen (4.831 Tsd. €), denen geringere Erträge aus der Weiterberechnung von Kosten an Dritte gegenüberstanden (-3.307 Tsd. €). Der Materialaufwand reduzierte sich geringfügig um 326 Tsd. € auf 44.586 Tsd. €, wobei die Verminderung mit 265 Tsd. € überwiegend auf der Ebene der üstra zu Buche schlug. Dabei wurde der Anstieg der Energiekosten um 808 Tsd. € auf 14.106 Tsd. € durch einen Rückgang der Material- und Fremdleistungen für die Instandhaltung der Fahrzeuge und eigenen Anlagen überkompensiert. Der Personalaufwand im üstra-Konzern betrug im Geschäftsjahr 2009 105.498 Tsd. € (Vorjahr: 104.700 Tsd. €) und betraf mit 97.293 Tsd. € (Vorjahr: 97.045 Tsd. €) hauptsächlich die üstra. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr bei der üstra resultiert im Wesentlichen aus der tariflichen Anhebung der Löhne und Gehälter, während sich die zusätzlichen Personalkosten in Zusammenhang mit den Bemühungen der üstra um Altersteilzeitlösungen im Rahmen eines sozialverträglichen Personalabbaus gegenüber dem Vorjahr reduziert haben. Allerdings hat ein signifikanter Anstieg des Pensionssicherungsbeitrags für das Jahr 2009, der den im Zuge der Wirtschaftskrise drastisch erhöhten Insolvenzschadensfällen geschuldet ist, dazu geführt, dass die Beiträge gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1.988 Tsd. € auf 2.280 Tsd. € gestiegen waren. Die Personalplanung sieht weiterhin im Wesentlichen die Nichtwiederbesetzung von bestimmten Stellen vor, die durch Frühverrentung bzw. Verrentung vakant werden. Diese Maßnahmen führten im Vergleich zum Vorjahr zu einem weiteren Stellenabbau. Der gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnende Rückgang der Abschreibungen auf abnutzbare Anlagenwerte von 24.174 Tsd. € auf 17.854 Tsd. € ist darauf zurückzuführen, dass im Vorjahr angefallene Abschreibungen von 4.139 Tsd. € auf ein Stadtbahnwagenkontingent, das im Rahmen eines Finanzierungsleasinggeschäfts gehalten wurde, mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit entfallen sind und darüber hinaus insgesamt wesentliche Teile des Sachanlagevermögens bereits in den Vorjahren vollständig abgeschrieben wurden. Ferner erfolgte im Geschäftsjahr eine retrograde Anpassung der Abschreibungsverläufe in Folge einer differenzierten Betrachtung von Nutzungsdauern bestimmter Gebäudebestandteile. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des üstra-Konzerns von 41.625 Tsd. € (Vorjahr: 37.959 Tsd. €) betrafen überwiegend die üstra. Der deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultierte maßgeblich aus einer deutlich höheren Pachtzahlung für die Nutzung der Infrastrukturanlagen an die infra, die unter Einbeziehung des handelsrechtlichen Ergebnisses des Stadtbahnbereichs der üstra berechnet wird. Der Rückgang des Finanzergebnisses auf 540 Tsd. € gegenüber dem Vorjahr (2.343 Tsd. €) resultiert im Wesentlichen aus um 2.439 Tsd. € auf 1.244 Tsd. € rückläufigen Zinserträgen, was im Zusammenhang mit dem allgemein niedrigen Zinsniveau für Festgeldanlagen bei Banken steht. Ferner hat die Verminderung der Zinsaufwendungen in Höhe von 1.460 Tsd. € (Vorjahr: 1.743 Tsd. €) durch die planmäßige Tilgung von Bankdarlehen bei der üstra entlastend gewirkt. Außerdem stieg das Beteiligungsergebnis an, das im Vorjahr noch durch eine Aktienkurs induzierte Abschreibung auf die in 2009 verkauften Aktien belastet war. Die nahezu ausschließlich auf latente Steuern entfallenden Ertragsteuern reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr auf -57 Tsd. € (Vorjahr: -107 Tsd. €). Dabei resultierte der Steuertrag im Berichtsjahr sowie auch im Vorjahr vornehmlich aus der Neubewertung von Verlustvorträgen bei der TransTec-Bau. Das Geschäftsjahr 2009 schloss mit einem Jahresergebnis von 19.190 Tsd. € ab (Vorjahr: 9.592 Tsd. €). 2.2 Investitionen und Finanzierung Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008 erhöhte sich die Bilanzsumme von 274.009 Tsd. € auf 282.343 Tsd. €. Die Veränderung ist wesentlich durch die folgenden Sachverhalte bedingt: Auf der Aktivseite der Konzernbilanz wirkten sich die im üstra-Konzern getätigten Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von insgesamt 13.299 Tsd. € aus, die im Geschäftsjahr 2009 bei der üstra besonders den Zugang von neuen Bussen (5.401 Tsd. €) und einer Photovoltaikanlage (1.324 Tsd. €) und bei der protec besonders den Zugang von Parkschrankenanlagen (237 Tsd. €) betrafen. Diesen standen Abschreibungen in Höhe von 17.854 Tsd. € gegenüber. Unter Berücksichtigung weiterer Abgänge haben sich die beiden Vermögenspositionen um 5.673 Tsd. € gegenüber dem Vorjahr vermindert. Die Finanzanlagen gingen durch den Verkauf von Aktien gegenüber dem Vorjahr um 1.032 Tsd. € auf 14.936 Tsd. € zurück. Darüber hinaus kam es im Saldo zu positiven Ergebnisbeiträgen aus assoziierten Unternehmen (265 Tsd. €). Das Vorratsvermögen bewegte sich mit 11.935 Tsd. € nahezu auf dem Stand zum 31. Dezember 2008 (11.894 Tsd. €). Auch die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und langfristigen Fertigungsaufträgen lagen mit 13.873 Tsd. € auf dem Niveau vom Vorjahr (13.971 Tsd. €). Der Liquiditätsbestand stieg um 12.304 Tsd. € auf 76.847 Tsd. € an. Dabei wirkt sich aus, dass die im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit erwirtschafteten Mittel von 27.642 Tsd. € die im Rahmen der Investitionstätigkeit per Saldo benötigten Mittel von 6.445 Tsd. € deutlich überstiegen. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte stiegen um 2.834 Tsd. € auf 4.362 Tsd. € an. Hiervon entfiel ein Teilbetrag von 1.821 Tsd. auf den Verrechnungssaldo aus dem Organschaftsverhältnis mit der Muttergesellschaft, der im Vorjahr aufgrund zu erstattender Ergebnisausgleichszahlungen unter den Verbindlichkeiten auszuweisen war. Bei den Passiva kam es entsprechend dem im Geschäftsjahr 2009 erwirtschafteten Ergebnis zu einer Erhöhung des Eigenkapitals um 19.190 Tsd. € auf 123.274 Tsd. €. Während sich das kurzfristige Fremdkapital um 2.004 Tsd. € auf 32.251 Tsd. € insgesamt geringfügig reduzierte, war beim langfristigen Fremdkapital ein deutlicher Rückgang um 8.851 Tsd. € auf 126.818 Tsd. € festzustellen. Im langfristigen Bereich wirkte sich im Wesentlichen der deutliche Rückgang der Pensionsrückstellung mit 4.784 Tsd. € auf 81.155 Tsd. € aus. Das Planvermögen hatte sich erhöht, da die üstra im Jahr 2009 gemäß den Absprachen mit der Region Hannover eine Sonderdotierung von 8.000 Tsd. € (Vorjahr: 14.000 Tsd. €) an die Versorgungseinrichtung für die Finanzierung der Altersversorgung gezahlt hat. Eine weitere Sonderzuweisung zum Planvermögen in Höhe von 13.325 Tsd. € ist durch üstra im Geschäftsjahr 2010 vorgesehen und in deren handelsrechtlichem Abschluss des Jahres 2009 bereits berücksichtigt. Der Rückgang des übrigen langfristigen Fremdkapitals resultierte vornehmlich aus der planmäßigen Abwicklung der bestehenden Altersteilzeit- und Vorruhestandsverhältnisse sowie der aufgenommenen Finanzverbindlichkeiten. 3. NachtragsberichtDer Aufsichtsrat der üstra hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2010 die Verträge mit den Vorständen André Neiß (Vorsitzender) und Wilhelm Lindenberg (Betrieb und Personal) um weitere fünf Jahre bis 2015 verlängert. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres 2009 nicht ereignet. 4. Risikobericht4.1 Risikomanagement- und internes Kontrollsystem Die üstra ist als Verkehrsunternehmen naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Risikopolitik der üstra ist risikoavers ausgerichtet und erlaubt die Nutzung sich bietender Geschäftsgelegenheiten, solange die Risiken angemessen und tragbar sind. Das bewusste Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken ist nicht zulässig. Die Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Folglich besteht das Risikomanagementsystem aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft bzw. ihrer Konzernunternehmen eingebettet sind. Es besteht keine eigenständige Aufbauorganisation für das Risikomanagement. Es wird vielmehr als originäre Aufgabe jeder Führungskraft sowie der Prozess- und Projektverantwortlichen verstanden. Diese sorgen im Rahmen ihrer Führungsaufgaben auch für die Einbindung der Mitarbeiter in das Risikomanagementsystem. Das zentrale Controlling stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Risiken erfolgt. Es ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems und überzeugt sich von dessen Wirksamkeit. Hierbei erstattet es regelmäßig Bericht an den Vorstand. Es entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Es kommuniziert zudem die Risikopolitik und legt die Dokumentationserfordernisse fest. Die notwendige Überprüfung des Risikomanagementsystems auf seine grundsätzliche Tauglichkeit sowie die Einhaltung der operativen Umsetzung erfolgt durch die interne Revision. Alle wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikomatrix dokumentiert, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird. Als Risiko sind grundsätzlich negative Planabweichungen definiert (Mehraufwendungen und/oder Mindereinnahmen). Mögliche Ergebnisabweichungseffekte werden über den gesamten mittelfristigen Planungshorizont erhoben und summiert – eine Diskontierung erfolgt nicht. Risiken werden als "relevant", "wesentlich" und "bestandsgefährdend" eingestuft. Relevant sind solche Risiken, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, der sich an zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften des Vorstands orientiert. Als wesentlich gelten Risiken, die für sich genommen bei Realisierung einen Schaden verursachen würden, der die künftige Ertragskraft der üstra erheblich beeinflusst. Mögliche Interdependenzen zwischen Risiken werden berücksichtigt. Die Bewertung und somit auch die Betrachtung der Risiken erfolgt nach Risikovorsorge. Die im Rahmen des Risikomanagementsystems der üstra vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein. Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat das Risikofrüherkennungssystem der üstra im Rahmen der Jahresabschlussprüfung untersucht. Es entspricht den an ein solches System gestellten Anforderungen. Die TransTec-Bau und die protec sind in das Risikofrüherkennungssystem der üstra eingebunden. Die wesentlichen Merkmale des bei der üstra bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:
4.2 Verkehrs- und Transportleistungen Am 3. Dezember 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat vor der Bundestagswahl 2009 das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nicht mehr entsprechend novelliert. Aufgrund des Zusammenspiels von vergabe- und beihilferechtlichen Aspekten der Verordnung mit genehmigungsrechtlichen Regelungen des PBefG bestehen wegen der fehlenden Anpassung nicht unerhebliche Rechtsunsicherheiten. Mit der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 des Bundes wurde auch das Regionalisierungsgesetz und damit ein zentrales Instrument zur Finanzierung des Personennahverkehrs geändert. Die dem Land Niedersachsen auferlegten Kürzungen von Finanzmitteln wurden in gleicher Höhe an die Aufgabenträger weitergegeben. Sollten diese Kürzungen tatsächlich realisiert werden, sind negative Auswirkungen auch auf ÖPNV-Leistungen beispielsweise durch Reduzierung von Verkehrsleistungen zu erwarten. Eine Rücknahme des Verkehrsangebots könnte zu weiteren Rückgängen bei den Fahrgastzahlen führen und würde den positiven Trend in der Entwicklung der Einnahmen voraussichtlich gefährden. Aufgrund der Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte sind bei den Zuschüssen für Investitionen weiterhin rückläufige Tendenzen feststellbar. Finanzmittel für Investitionsmaßnahmen, die bis 2006 nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert wurden, werden seit 2007 durch die Länder verteilt. Den Ländern stehen dazu seit 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Form von zweckgebundenen Festbeträgen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung, wobei zum 31. Dezember 2013 eine Überprüfung der Notwendigkeit sowie der Höhe dieser Kompensationszahlungen vorgesehen ist. Ab dem 1. Januar 2014 unterliegen diese Zahlungen nur noch einer allgemeinen „investiven Zweckbindung“, wodurch die derzeitige spezielle Zweckbindung zu Gunsten des Verkehrssektors entfällt und z. B. Fahrzeugbeschaffungen künftig deutlich schwieriger zu finanzieren sein dürften. Für das Jahr 2019 ist das Auslaufen dieser Finanzhilfen vorgesehen. Auf der Einnahmenseite geht die üstra davon aus, dass die Tarifeinnahmen auch in den Folgejahren ansteigen werden. Der Anteil, der aus stärkerer Kundennachfrage resultiert, wird vermutlich gegenüber dem Anteil, der aus preislichen und strukturellen Maßnahmen generiert wird, tendenziell sinken. Das Risiko liegt darin, dass es nicht gelingt, einerseits über Kundenbindungsmaßnahmen mögliche Kundenpotenziale zu erschließen und andererseits die notwendigen Tarifpreisanpassungen im Verkehrsverbund durchzusetzen. Grundlage für die Feststellung des Nachfragerisikos sind u. a. Untersuchungen zur Tarifergiebigkeit und zur Preiselastizität. Der ÖPNV blieb bislang im Wesentlichen von krisenbedingten Rückgängen bei den Fahrgastzahlen und den Fahrgeldeinnahmen verschont. Ein weiterer Anstieg der Arbeitslosenzahlen kann sich allerdings im Nahverkehr bei den Pendlerzahlen auswirken. Das Tarifanpassungsrisiko besteht darin, dass die üstra bei der erforderlichen Umsetzung von Tarifanpassungsmaßnahmen von der Zustimmung des Verkehrsverbundes Großraum-Verkehr Hannover (GVH), der Genehmigungsbehörde, der Region Hannover und der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) abhängig ist. Ein Kostenrisiko liegt in der Entwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise. Unsicherheiten aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Förderländern und oligopolbedingte Wettbewerbsverzerrungen lassen keine gesicherte Abschätzung der Preisentwicklung zu. Sollten die Preise entgegen der Planungsprämissen jedoch überproportional steigen, würde dies die üstra mit zusätzlichen handelsrechtlichen Belastungen in den nächsten fünf Jahren von ca. 17,0 Mio. € treffen. Nach erfolgter Ausschreibung wurde ein neuer Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Hannover AG geschlossen, der für die Jahre 2010 bis 2012 einen Festpreis beinhaltet. Für das Jahr 2013 besteht eine Verlängerungsoption. Dies verschafft der üstra zumindest für diese drei bis vier Jahre Planungssicherheit in Bezug auf die Kosten für Strom. Konstruktionsbedingte Mängel an Stadtbahnfahrzeugen und die Abkündigung von Ersatzteilen, insbesondere der Leistungselektronik, führen möglicherweise zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Instandhaltungsleistungen. Der mögliche Mehraufwand wird auf ca. 2,4 Mio. € geschätzt. Das Risiko wird durch ein vorsorgendes Instandhaltungsmanagement begrenzt. Der Betrieb, Vertrieb und die sonstigen Geschäftsabläufe der üstra hängen vom effizienten und ununterbrochenen Betrieb der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme ab. Die wachsende Vernetzung und die Notwendigkeit einer permanenten Verfügbarkeit stellen immer höhere Anforderungen an die IT-Systeme. Risiken werden durch kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheitskonzepte und den Einsatz moderner Hard- und Software verringert. Verteilte Rechenzentren und gespiegelte Datenbestände reduzieren das Risiko von Datenverlusten. Die üstra hat in den Jahren 1997 und 1998 für insgesamt 108 Stadtbahnfahrzeuge sogenannte US-Cross-Border-Lease Transaktionen abgeschlossen. Die Risiken aus diesen Transaktionen werden seither im Rahmen des Risikomanagements kontinuierlich überwacht. Ausgelöst durch die Finanzmarktkrise ergeben sich für die üstra aus diesen Transaktionen bei einer weiteren Verschlechterung der Bonität oder wegen einer etwaigen Insolvenz der an den beiden Transaktionen beteiligten Banken Risiken. Diesen Risiken wird durch die Einräumung von Austauschrechten der beteiligten Banken oder durch Stellung von zusätzlichen Sicherheiten vertraglich begegnet. Die Kosten hierfür können nach heutiger Abschätzung den von üstra in den Jahren 1997 und 1998 erhaltenen Finanzierungsvorteil deutlich übersteigen. Im Falle einer außerplanmäßigen, vorzeitigen Vertragsbeendigung können wesentliche Währungs- und Zinsänderungsrisiken auftreten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos wird als sehr gering eingeschätzt. Durch die finanzielle Einbindung der üstra in den VVG-Konzern sind finanzwirtschaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Die Fortdauer des Gewinnabführungs- und Beherrschungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes. Dieser wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, trotzdem ist eine Gefährdung des steuerlichen Querverbundes auch zukünftig nicht auszuschließen. 4.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen Für bekannte oder zu erwartende Risiken wurden u. a. Rückstellungen für Honorarrisiken, Gewährleistungsverpflichtungen und sonstige Rückstellungen gebildet. Die Rückstellung für Honorarrisiken berücksichtigt das Risiko, dass die TransTec-Bau aufgrund der Honorardeckung durch die HOAI Leistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen hat, die einen höheren Aufwand erfordern bzw. nur zum Teil abgerechnet werden können. Ferner wird durch die Rückstellung das Risiko erwarteter Kostenüberschreitungen bei Einzelprojekten berücksichtigt. Zuführungen zu den Rückstellungen aus Gewährleistungsverpflichtungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich. Die TransTec-Bau hat seit 1995 alle Neubaumaßnahmen im Bereich der Stadtbahninfrastruktur, besonders die zur EXPO 2000, der üstra und infra planerisch durchgeführt und baulich umgesetzt. Dabei sind Fördergelder nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) als wesentlicher Bestandteil der Finanzierung eingesetzt. Mit der Übertragung der Infrastrukturanlagen durch die üstra auf infra zum 1. Juli 2001 sind grundsätzlich auch die Rechte und Pflichten aus den Förderzusagen nach GVFG und die daraus resultierenden Risiken an die infra übergegangen. Mögliche Risiken für die TransTec-Bau im Zuge der Prüfung von geförderten Baumaßnahmen nach dem GVFG können weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Die TransTec-Bau ist über das Beteiligungscontrolling der üstra in das Risikofrüherkennungssystem der üstra einbezogen. Des Weiteren besteht ein dokumentiertes internes Kontrollsystem als Bestandteil des Qualitätsmanagement-Systems zur Risikovorsorge und Qualitätssicherung. Der TÜV-Nord hat ein Rezertifizierungsaudit nach ISO 9001 durchgeführt und das Qualitätsmanagement-System der TransTec-Bau bestätigt. Um die Zukunft des Unternehmens als anerkannter Ingenieurdienstleister zu sichern, wurden Organisationsänderungen zur Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung vorgenommen. Insbesondere durch die Einführung von Projektreviews ist die Kommunikation stark verbessert und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess eingeleitet worden. 4.4 Sonstige Dienstleistungen Als Hauptrisiken der protec im Verlauf des Geschäftsjahres 2010 werden eventuelle intersegmentäre Umsatzausfälle aus der Geschäftsbeziehung zur üstra gesehen, da hier einige Aufträge zur Verlängerung anstehen. Während des Jahres 2009 wurde die H1N1-Grippe von der WHO auf Stufe 6 Pandemie gehoben. Die Szenarien ließen zur Jahresmitte einen Belegschaftsausfall wegen Krankheit oder Quarantäne von bis zu 30 % möglich erscheinen. Entsprechende Ausfallrisiken und Kosten der Gegenmaßnahmen waren nicht in den normalen geschäftlichen Planungen enthalten gewesen und beinhalteten ein nicht unerhebliches Risiko. Eine große Chance zur Einhaltung der Wirtschaftspläne der protec und damit ein verhältnismäßig sicherer Ausgleich zu den negativen Planabweichungen mit der üstra blieb das Potenzial auf dem Drittmarkt. Die Chance einer Zunahme der kerngeschäftsnahen Dienstleistungen für die üstra hat sich allerdings nicht ergeben. Es ist vorerst nicht mit einer zusätzlichen Inanspruchnahme der protec im Konzern zu rechnen. 4.5 Fazit Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind uns keine operativen Risiken bekannt, die zu einer Gefährdung einzelner Betriebsbereiche oder gar des gesamten Konzerns führen könnten. Nach der Überprüfung der derzeitigen Risikosituation kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir ausreichend versichert sind und genügend bilanzielle Vorsorge getroffen haben. 5. Erklärung zur Unternehmensführung5.1 Erklärung zum Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der üstra erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der “Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird. Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und den damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist. 5.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Das Unternehmen wendet eine Reihe von Unternehmensführungspraktiken an, mit denen verschiedene Zielstellungen verbunden sind.
Informationen über das Audit Beruf und Familie sowie das Umwelt- und Qualitätsmanagement der üstra sind auf der Internetseite www.uestra.de zu finden. 5.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen Der Vorstand der üstra besteht laut der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Vorstand der üstra besteht aus zwei Mitgliedern. Im operativen Geschäft verantwortet der Vorstandsvorsitzende André Neiß die Informations- und Kommunikationstechnologie, die kaufmännische Leitung und das Marketing. Wilhelm Lindenberg hat die Funktion des Arbeitsdirektors inne und ist gleichzeitig zuständig für den Betrieb von Stadtbahn- und Busverkehren, für die Betriebsanlagen und den gesamten Personalbereich. Den Vorständen sind insgesamt sieben Unternehmensbereiche und acht Stabsstellen zugeordnet. Der Vorstand stellt die unternehmensinterne Kommunikation in wöchentlichen Vorstandssitzungen, in wöchentlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichsleitern sowie in monatlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichsleitern und den Stabsbereichsleitern sicher. Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern, davon je zehn Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes wählt der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat hat vier Ausschüsse gebildet: Präsidial-, Finanz-, Verkehrs- und Bauausschuss sowie den Beteiligungsausschuss. In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sind die Zuständigkeiten der Ausschüsse festgelegt. Mitglieder des Präsidialausschusses sind die Herren Hauke Jagau (Vorsitzender), Peter Reißaus (stellvertretender Vorsitzender), Hermann Hane und Eberhard Wicke. Mitglieder des Verkehrs- und Bauausschusses sind die Damen und Herren Dietmar Kaschube (Vorsitzender), Karl-Heinz Mönkeberg (stellvertretender Vorsitzender), Dieter Katzmarek, Peter Kimmel, Uwe Köhler, Renate Michael, Jürgen Mineur (seit 8. Mai 2009), Paul Pawelski, Dieter Thiedke und Ralf Borchers (bis 30. April 2009). Mitglieder des Beteiligungsausschusses sind die Damen und Herren Petra Rudszuck (Vorsitzende), Peter Reißaus (stellvertretender Vorsitzender), Hermann Hane, Hauke Jagau, Dietmar Kaschube, Dieter Katzmarek, Wolfgang Lößner, Jürgen Mineur (seit 8. Mai 2009), Jörg-Friedrich Onnasch, Serdar Saris, Dieter Thiedke, Eberhard Wicke und Ralf Borchers (bis 30. April 2009). Der Finanzausschuss setzt sich zusammen aus den Damen und Herren Walter Richter (Vorsitzender), Martina Dierßen (stellvertretende Vorsitzende), Wolfgang Lößner, Jürgen Mineur (seit 8. Mai 2009), Petra Rudszuck, Gunnar Straßburger, Eberhard Wicke und Ralf Borchers (bis 30. April 2009). Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt. Hierzu werden die Sachverhalte in ausführlichen schriftlichen Unterlagen erläutert. In Vorgesprächen, den Sitzungen der Ausschüsse und des Aufsichtsrats steht der Vorstand für die Erläuterung von Details und zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Verfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind. Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich über seine Arbeit. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen. 6. Sonstige Berichte6.1 Vergütungsbericht Das Vergütungssystem des Vorstands der üstra hat feste und erfolgsabhängige Bestandteile. Die Höhe der erfolgsabhängigen Komponente ist abhängig vom Zielerreichungsgrad der jeweiligen Zielvereinbarungsbestandteile; diese setzen sich aus Zielen zur Unternehmensstrategie, finanziellen Zielen, Prozesszielen, Führungs- und Personalzielen sowie Kundenzielen zusammen. Vergütungskomponenten mit langjähriger Anreizwirkung (z. B. Bezugsrechte oder aktienbasierte Vergütungen) und Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit (ausgenommen Versorgungszusagen) werden dem Vorstand nicht gewährt. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der üstra geregelt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine von der Hauptversammlung festzusetzende Vergütung. 6.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB Das gezeichnete Kapital der üstra von 67.490.528,32 € ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen. Die VVG hat mitgeteilt, dass ihr am 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der üstra und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie am 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der üstra verfügt. Die übrigen Aktien der üstra befinden sich nach Kenntnis des Vorstands in Streubesitz. Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, welche ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. Der Vorstand der üstra besteht gemäß § 5 der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird nach der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung bestimmt. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG (Bestellung und Abberufung des Vorstands). Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann dabei ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf hiernach neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 133 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam. Der Vorstand ist nicht ermächtigt neue Aktien der üstra – beispielsweise im Wege der Ausnutzung eines bedingten oder genehmigten Kapitals – auszugeben. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien besteht ebenfalls nicht. Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind. 7. Prognosebericht7.1 Verkehrs- und Transportleistungen Im Rahmen des abgeschlossenen Partnerschaftsvertrages mit der Region Hannover streben die Vertragspartner im Jahr 2010 die Direktvergabe der Verkehrsdienste an die üstra als internen Betreiber nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an. Die Region Hannover hat die Absicht der Direktvergabe für die Busverkehrsleistungen ab 2010 bereits im Juli 2008 im EU-Amtsblatt angekündigt. Vor dem Hintergrund der knapper werdenden öffentlichen Finanzierungsmittel und der durch die Liberalisierung des Verkehrsmarktes entstehenden Veränderungen sowie der europäischen Vorgaben verfolgt die üstra weiterhin das Ziel, den schon in den Vorjahren eingeleiteten Um- und Restrukturierungsprozess im Jahr 2010 fortzusetzen. Den Auswirkungen der deutlichen Reduzierung staatlicher Ausgleichsleistungen soll mittelfristig durch eine verstärkte Nutzerfinanzierung begegnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass überdurchschnittliche Steigerungsraten bei den Fahrgasteinnahmen realisiert werden können und auf der Aufwandsseite weitere Restrukturierungspotenziale umgesetzt werden. Allerdings bestehen Planungsunsicherheiten aufgrund von:
Bei der Entwicklung der Tarifeinnahmen für das Jahr 2010 wird damit gerechnet, dass die zum 13. Dezember 2009 vorgenommene Tarifanpassung von durchschnittlich 1,99 % in gleichem Maß auf die üstra durchschlägt. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird für 2010 allerdings mit einem leichten Nachfragerückgang von 0,5 % gerechnet. Unter Berücksichtigung der beiden vorgenannten Effekte plant die üstra für das Jahr 2010 Tarifeinnahmen in Höhe von 125,6 Mio. €. Mit der geplanten Direktvergabe der Busverkehrsleistungen soll die bisherige Finanzierung von einer direkten Zuschusszahlung auf eine Finanzierung über den Verlustausgleich umgestellt werden. Dadurch bedingt gehen die Umsatzerlöse um ca. 30,0 Mio. € zurück und die üstra weist zukünftig rechnerisch einen Fehlbetrag vor Ergebnisabführung aus. Die nächsten zwei Jahre sind geprägt durch die weitere Umsetzung des geplanten Restrukturierungsprogramms zur Erreichung der im Partnerschaftsvertrag vereinbarten Ziele; dazu sind nachhaltige Aufwandsreduzierungen vorgesehen. In der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2010 geht die üstra von einem Jahresfehlbetrag von 21,2 Mio. € aus, der über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Muttergesellschaft der üstra, der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG), ausgeglichen wird. Auf Grundlage der vorliegenden handelsrechtlichen Mittelfristplanung geht die üstra für das Geschäftsjahr 2011 von einem Jahresfehlbetrag von 20,6 Mio. € aus. Die üstra wird ihren Verschuldungsgrad weiterhin planmäßig abbauen. Die Bankdarlehen (zum Stichtag 31. Dezember 2009 23,0 Mio. €) sollen bis 2014 auf ca. 10,2 Mio. € zurückgeführt werden. Für das Jahr 2010 sind bei der üstra Investitionen in Höhe von 55,7 Mio. € geplant; nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 35,8 Mio. €. Im Jahr 2011 liegt das vorgesehene Investitionsvolumen in der gleichen Größenordnung. In den nächsten Jahren liegt der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit in der Erneuerung der Fahrzeugflotte. 7.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen Im Hinblick auf die Auftragslage in der Region Hannover werden sich neben den bereits erteilten Aufträgen zum Ausbau der Stadtbahninfrastruktur die direkten Anfragen aus den verschiedenen Verwaltungen in der Region Hannover weiter fortsetzen. Die Kooperation mit dem Unternehmensbereich Anlagen & Technik (BA) der üstra wird nach dem Umzug der TransTec-Bau in das nun gemeinsame Gebäude weiter vorangetrieben mit dem Ziel, weitere Synergien insbesondere in den Prozessabläufen zu generieren. Überregional wird sich ein neuer Schwerpunkt in Frankfurt entwickeln, dessen Umfang noch nicht abschließend eingeschätzt werden kann. Bereits jetzt ist die TransTec-Bau aus Kapazitätsgründen auf die Unterstützung von Subunternehmern angewiesen, um die vereinbarten Leistungen vollständig erbringen zu können. Die getroffenen Entscheidungen zur Weiterentwicklung der TransTec-Bau und auch die laut Wirtschaftsplan bereits zu 85 % gesicherte Auftragslage mit einem Volumen von ca. 2,7 Mio. € unterstreichen eine positive Fortführungsperspektive der Gesellschaft, wobei ein Großteil der Aufträge eine Laufzeit über das Jahr 2010 hinaus hat. Für das kommende Jahr und für den Mittelfristplanungszeitraum sind weiterhin positive Ergebnisse geplant, die die Zukunft der TransTec-Bau sicherstellen werden. 7.3 Sonstige Dienstleistungen Die Entwicklung aller Geschäftsbereiche der protec für das Geschäftsjahr 2010 wird unter der Beachtung des 4. Quartals 2009 und der anhaltend angespannten Wirtschaftslage weiterhin schwierig bleiben. Hinzu kommt der extreme, nur mit wenigen Tagen Vorlauf vorhersehbare Wintereinbruch zu Beginn 2010, der noch im Februar seit langem nicht dagewesene Schnee- und Eismengen mit sich brachte. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für protec als Dienstleister für den Winterdienst der üstra sind noch nicht absehbar, werden aber aufgrund der bestehenden Pauschalvereinbarungen deutliche Ertragseinbrüche in den betroffenen Monaten nach sich ziehen. Auch sieht zu Beginn des Jahres 2010 der Plan der üstra vor, dass der bei protec zugekaufte Teil des Fahrausweisprüfdienstes reduziert werden soll. Zum wiederholten Mal steht der Fußball-Bundesligist Hannover 96 unter der Wahrscheinlichkeit des Abstiegs in die 2. Liga. Auch hier wären deutliche Umsatzrückgänge nicht zu vermeiden. Ein Anpassungskonzept für den Spielbetrieb in der 2. Liga ist bereits erarbeitet. Mit Einrichtung eines Vertriebes über alle Geschäftsbereiche werden aber die Chancen einer zusätzlichen Umsatzentwicklung verbessert. Auch dies wird eine geeignete Gegensteuerung sein, die wirtschaftlichen Effekte der genannten Belastungen und Risiken in 2010 abzufangen. So werden in 2010 wie in den Vorjahren gute Chancen gesehen, mehr Potenzial bei den nicht konzerngebundenen Umsätzen für die protec zu nutzen. Über diese als Belastungen der Geschäftsentwicklung 2010 beschriebenen Einflüsse hinaus sind keine Ereignisse oder Vorkommnisse von besonderer Bedeutung bekannt.
Hannover, den 16. März 2010 üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Der Vorstand gez. André Neiß gez. Wilhelm Lindenberg KonzernbilanzAKTIVA scroll
Konzern-Gesamtergebnisrechnungscroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungscroll
Konzern-Kapitalflussrechnungscroll
Konzernanhang1. Allgemeine Informationen zur RechnungslegungDa Aktien der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (üstra) mit Sitz in Hannover, Am Hohen Ufer 6, zum Börsenhandel zugelassen sind, wird der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 gemäß § 315a Abs. 1 HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board, London, (IASB) unter Berücksichtigung der Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt. Im Konzernabschluss finden alle derzeit gültigen Standards und Interpretationen des IASB und des IFRIC Beachtung, sofern sie für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 obligatorisch sind. Die erstmals verbindliche Anwendung des IFRS 8 hat zu einer Neukonzeption der bislang nach IAS 14 erfolgten Segmentberichterstattung (vgl. Abschnitt 8) geführt, verbunden mit einem An-stieg der berichteten Segmente von drei auf vier und einer Veränderung des bei der Ermittlung des Segmentergebnisses angewandten Wertmaßstabs, dem entsprechend der internen Berichterstattung die deutschen handelsrechtlichen Gewinnermittlungsgrundsätze zu Grunde liegen. Bei der Darstellung der berichteten Informationen wurde von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung einer verbindlich erst für die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnenden Geschäftsjahre zu beachtenden Ergänzung des IFRS 8 Gebrauch gemacht, nach der von einem Ausweis des Segmentvermögens abzusehen ist, wenn diese Vermögensgröße intern nicht regelmäßig an die verantwortliche Unternehmensinstanz berichtet wird. Auswirkungen auf die übrigen Bestandteile des Konzernabschlusses resultieren aus der veränderten Segmenterstattung nicht. Die veränderten Vorschriften zur Darstellung des Abschlusses (Neuauflage des IAS 1) haben auf den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009, abgesehen von der Umbenennung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in Konzern-Gesamtergebnisrechnung keine wesentliche Bedeutung. Da in dem vorliegenden Konzernabschluss und auch in dem Konzernabschluss des Vorjahres keine sonstigen Ergebnisbestandteile ausgewiesen werden, die außerhalb des Jahresgewinns zu zeigen wären, sind die vorgesehenen Ergänzungen zur Gesamtergebnisrechnung ohne Relevanz. Nur sehr eingeschränkte Auswirkungen haben die Ergänzungen der Ausweisvorschriften zu den Finanzinstrumenten (IFRS 7), die unter anderem eine an den Methoden der Wertermittlung ausgerichtete dreistufige Klassifizierung der zum beizulegenden Zeitwert kategorisierten Finanzinstrumente verlangen. Hieraus ergeben sich lediglich geringfügige Ergänzungen der Vorjahresangaben. Die übrigen erstmals verbindlich anzuwendenden Änderungen bestehender Standards und die neuen Interpretationen des IFRIC sind für den Konzernabschluss 2009 der üstra ohne Bedeutung. Empfehlungen zur vorzeitigen Anwendung neuer Standards, von Änderungen bestehender Standards und Interpretationen werden, abgesehen von der oben angeführten Ausnahme zur Segmentberichterstattung, nicht umgesetzt. Dementsprechend sind insbesondere folgende Regelungen nicht zur Anwendung gekommen: scroll
Die Neufassungen und Änderungen bestehender Standards sowie die neu eingeführten Interpretationen haben nach gegenwärtigen Erkenntnissen auf den Eigenkapital- und Ergebnisausweis im Konzernabschluss der üstra keine besonderen Auswirkungen. Der vorliegende Konzernabschluss, der vom Vorstand am 16. März 2010 aufgestellt wurde, ist gemäß § 171 Abs. 1 AktG vom Aufsichtsrat der üstra zu prüfen. Sofern der Aufsichtsrat den Konzernabschluss in seiner Bilanzsitzung am 30. April 2010 billigt, wird der Abschluss anschließend zur Veröffentlichung freigegeben. 2. KonsolidierungskreisDer Konzernabschluss umfasst die Einzelabschlüsse der üstra und ihrer Tochtergesellschaften, deren Finanz- und Geschäftspolitik die üstra zur Erzielung eigenen wirtschaftlichen Nutzens bestimmen kann. Dies wird regelmäßig angenommen, wenn der üstra unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zusteht, es sei denn, die Ausübung der Stimmrechte wird aufgrund bestehender vertraglicher Regelungen dauerhaft beschränkt. Nicht einbezogen werden Tochtergesellschaften, die einzeln und insgesamt für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind. Gemeinschaftsunternehmen werden nicht quotal konsolidiert, sondern wie die assoziierten Unternehmen in Anwendung der Equity-Methode bilanziert, soweit nicht eine Einbeziehung nach dieser Methode für die Ermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist. Die nach den vorstehenden Grundsätzen erfolgte Klassifizierung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften stellt sich damit im Einzelnen wie folgt dar: scroll
1)
vorläufiger Jahresabschluss 2009 Die protec service GmbH nimmt in Hinblick auf die Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse die Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. Der Kreis der konsolidierten Unternehmen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Der Kreis der unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen ist gegenüber dem Vorjahr ebenfalls unverändert. Deren Vermögens- und Ertragslage stellt sich wie folgt dar: scroll
3. Konsolidierungsmethoden (einschließlich Equity-Methode)Bei Mutter-Tochter-Beziehungen, die bereits vor dem 1. Januar 2004, dem Übergangszeitpunkt auf die Rechnungslegung nach den IFRS, Bestand hatten, wurde von dem Wahlrecht des IFRS 1 Gebrauch gemacht, das bisher angewandte Verfahren der Kapitalkonsolidierung (Buchwertmethode) beizubehalten. Dies gilt auch in Hinblick auf die im Rahmen dieses Verfahrens praktizierte offene Verrechnung aktivischer, als Geschäfts- und Firmenwert klassifizierter Unterschiedsbeträge mit der Kapitalrücklage. Auch im Falle des Abgangs eines erworbenen Unternehmens wird die Verrechnung nicht rückgängig gemacht. Somit bleiben diese Geschäfts- und Firmenwerte bei der Bestimmung des Veräußerungsgewinns oder -verlustes außer Ansatz. Alle maßgeblichen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen (Schuldenkonsolidierung) sowie Aufwendungen und Erträge, die aus Leistungsbeziehungen dieser Unternehmen zueinander stammen (Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung) werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Neben den assoziierten Unternehmen werden auch Gemeinschaftsunternehmen unter Anwendung der Equity-Methode bewertet. Die Equity-Bewertung basiert auf den zum jeweiligen Bilanzstichtag aufgestellten Einzelabschlüssen dieser Gesellschaften. Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode liegt durchweg vor dem 1. Januar 2004. Wie bei der Kapitalkonsolidierung wurden daher in Ausübung des Wahlrechts nach IFRS 1 die unter Anwendung der Buchwertmethode ermittelten und als Geschäfts- und Firmenwerte angesehenen aktivischen Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert der Beteiligung im Einzelabschluss und dem anteilig auf die üstra entfallenden Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens sowie deren Verrechnung mit der Kapitalrücklage aufrechterhalten. Sie bleiben bei der Ermittlung eines etwaigen Veräußerungsgewinns bzw. -verlustes unberücksichtigt. Weitere im Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS bestehende Unterschiedsbeträge zwischen dem nach den IFRS ermittelten Eigenkapitalanteil der üstra und deren Eigenkapitalanteil nach dem HGB wurden erfolgsneutral mit dem Ergebnisvortrag verrechnet. Damit entspricht der Wertansatz der „at equity“ bewerteten Beteiligungen im Konzernabschluss dem anteilig auf die üstra entfallenden Eigenkapital dieser Gesellschaften. 4. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenRückwirkende Anpassungen Entgeltumwandlung Im Konzern wurden in den Vorjahren zur Umwandlung in zusätzliche Versorgungsansprüche gegen die üstra bestimmte und deshalb einbehaltene Vergütungsbestandteile der Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) als Verbindlichkeiten gegenüber den betreffenden Arbeitnehmern passiviert. Gleichzeitig reflektieren jedoch die im Konzern bestehenden und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen bewerteten Pensionsrückstellungen die sich aus der Entgeltumwandlung ergebenden Versorgungansprüche in vollem Umfang. Daher wurden die kurzfristigen sonstigen Verpflichtungen nach IAS 8.42 rückwirkend angepasst. Die entstehende Verminderung der kurzfristigen sonstigen Verpflichtungen um insgesamt 676 Tsd. € entfällt mit 537 Tsd. € auf Zeiträume, die vor Beginn der Vorjahresvergleichsperiode (1. Januar 2008) abgeschlossen waren, und mit 139 Tsd. € auf das Vorjahr. Folglich wurden der Personalaufwand des Vorjahrs in der Gesamtergebnisrechnung um 139 Tsd. € reduziert und der bis zum Beginn des Vorjahres verursachte Anpassungsbedarf von 537 Tsd. € erfolgsneutral mit dem Ergebnisvortrag zum 1. Januar 2008 verrechnet. Zu Vergleichszwecken sind die angepassten Bilanzwerte zum 1. Januar 2008 in einer weiteren Vergleichsspalte in der Bilanz zum 31. Dezember 2009 gegenübergestellt. Des Weiteren wird auf die Angaben zu den einzelnen Posten unter den Textziffern 14, 20, 23 und 28 in den Abschnitten 6 und 7 verwiesen. Abschreibungen auf Sachanlagen In den Vorjahren wurden die Anschaffungskosten einzelner bedeutsamer Gebäudeteile nicht separat ermittelt. Eine differenzierte, dem Komponentenansatz entsprechende Betrachtung der Nutzungsdauern und der Abschreibungsverläufe der einzelnen Teile ist daher unterblieben. Bei der gebotenen Differenzierung zeigt sich jedoch, dass insbesondere für technische Gebäudeteile eine von den übrigen Teilen der betreffenden Gebäude abweichende Nutzungsdauerannahme notwendig ist, die mit regelmäßig 20 Jahren erheblich geringer zu veranschlagen ist als die der übrigen Teile (in der Regel 50 Jahre). Die Abschreibungsverläufe wurden daher retrograd angepasst. Gegenüber dem bisher unterstellten einheitlichen Abschreibungsverlauf ergeben sich für die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossenen Geschäftsjahre bei den Grundstücken und Bauten Mehrabschreibungen von 4.264 Tsd. €, von denen ein Teilbetrag von 3.960 Tsd. € bis zum Beginn des Vorjahres aufgelaufen ist und daher mit dem Ergebnisvortrag zum 1. Januar 2008 verrechnet wurde, während der auf das Vorjahr selbst entfallende Teilbetrag von 304 Tsd. € zu einer entsprechenden Anpassung des in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Vorjahresbetrages der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien geführt hat. Die vorgenommenen Anpassungen sind ebenfalls in die gegenübergestellten Bilanzwerte zum 1. Januar 2008 eingeflossen. Zudem ist die Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2008 zu Vergleichszwecken sowohl in der angepassten wie auch in der nicht angepassten, mit dem Vorjahresabschluss übereinstimmenden Version dargestellt. Gleichfalls wird auf die Textziffern 14, 24 und 28 in den Abschnitten 6 und 7 verwiesen. Ausweisabweichungen Anders als im Vorjahr werden die Forderungen aus langfristigen Fertigungsaufträgen im Rahmen der Darstellung des Finanzmanagements (Abschnitt 5) in die Berichterstattung nach IFRS 7 einbezogen und unter Anpassung des Vorjahresausweis (465 Tsd. €) in der Klasse der unverzinslichen Forderungen ausgewiesen, weil der Forderungscharakter dieses Postens dominiert. Ebenfalls einbezogen wurden die kurzfristigen, nicht mit Altersversorgungsplänen in Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern, die als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten kategorisiert und für weitere Analysezwecke innerhalb der unverzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten erfasst sind. Daher wurde eine Anpassung des Vorjahresausweises beider Klassen um jeweils 5.111 Tsd. € vorgenommen. Auswirkungen auf die Konzernbilanz und die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ergeben sich nicht. Schätzungen, Schätzunsicherheiten, bedeutende Ermessensentscheidungen Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern und die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Die der jeweiligen Schätzung zu Grunde liegenden wesentlichen Annahmen sind bei den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz erläutert. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Abweichungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. In den nachfolgend dargestellten Bereichen wurden besonders ermessensbehaftete Annahmen über die Festlegung wesentlicher Parameter getroffen, die einen erheblichen Einfluss auf die durch den Konzernabschluss vermittelte Vermögens- und Ertragslage der üstra haben. Rückstellungen für Pensionen Die Festlegung des Diskontierungssatzes für die Pensionsverpflichtungen von 5,4 % im Rahmen der Ermittlung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2009 hat die Geschäftsführung in Abstimmung mit ihrem Mutterunternehmen vorgenommen. Je nach angewandter Ermittlungsmethodik und der damit verbundenen Gewichtung der Anleihen von Finanzinstituten, deren Renditen weiterhin höhere Risikozuschläge aufweisen, ergeben sich zum 31. Dezember 2009 deutlich voneinander abweichende Zinssätze. Entsprechend der vertretenen methodischen Ansätze, die von einer vollständigen Eliminierung der Anleihen dieser Institute aus den Referenzindizes bis hin zur unveränderten Gewichtung nach Maßgabe ihres Anteils am Anleihemarkt reichen, ergibt sich für einen Mischbestand hinsichtlich des Diskontierungszinssatzes ein breites Schätzintervall von etwa 5,2 % bis 6,0 %. Hätte sich die üstra an der oberen Grenze des Schätzintervalls orientiert, wäre der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen um schätzungsweise 12 Mio. € geringer. Auf das im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2009 ausgewiesene Ergebnis und das Eigenkapital hätte eine abweichende Festlegung des Zinssatzes aufgrund des angewandten Korridorverfahrens keine Auswirkung. Da der für die Bestimmung des Anwartschaftsbarwerts zu Grunde gelegte Zinssatz im Folgejahr bei der Ermittlung des Zinsanteils des Pensionsaufwands herangezogen würde, wäre bei Anwendung eines Zinssatzes von 6,0 % mit einem leicht höherer Aufwand im Folgejahr zu rechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Auswirkungen aus einer Anhebung des Zinssatzes durch den Basiseffekt – die Verwendung des höheren Zinssatzes führt zu einem niedrigeren Anwartschaftsbarwert – teilweise kompensiert würde. Fahrzeuge für den Personennahverkehr Die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Fahrzeuge für den Personenverkehr hängt in hohem Maße vom technologischen Wandel sowie auch der Entwicklung wesentlicher Betriebskostenkomponenten (insbesondere Energiepreise) ab. Die Geschäftsführung geht nach Beobachtung der Marktentwicklung für das Berichtsjahr davon aus, dass die für Stadtbahnwagen und Busse getroffenen Annahmen in Hinblick auf die Nutzungsdauern von in der Regel 30 Jahren (Stadtbahnwagen) bzw. 12 Jahren (Busse) weiterhin aufrechterhalten werden können. Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, sofern der Zufluss eines verlässlich schätzbaren Nutzens für den Konzern wahrscheinlich ist und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuverlässig bemessen werden können. Die Herstellungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte werden auf Basis direkt zurechenbarer Kosten ermittelt. Unentgeltlich zugewendete Verkehrskonzessionen werden nicht angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Sämtliche immaterielle Vermögenswerte weisen bestimmbare Nutzungsdauern auf, die zwischen drei und fünf Jahren liegen. Erhaltene Investitionszuschüsse sind von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der bezuschussten Vermögenswerte abgesetzt. Nach IAS 36 überprüft der Konzern zu jedem Bilanzstichtag die Buchwerte seiner Vermögenswerte, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf bei diesen Vermögenswerten gibt. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang des eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter dessen Restbuchwert, werden außerplanmäßige Abschreibungen nach IAS 36 auf diesen Wert vorgenommen. Dabei gilt als beizulegender Wert der Barwert der aus der künftigen Nutzung im Unternehmen erwarteten Mittelzuflüsse oder ein höherer Nettoveräußerungswert abzüglich Veräußerungskosten. Sachanlagen Neben den im Eigentum der Konzernunternehmen stehenden Vermögenswerten enthalten die Sachanlagen auch im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen genutzte Vermögenswerte, die nach IAS 17 dem Leasingnehmer zuzurechnen sind. Leasingverhältnisse werden dann als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingbedingungen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasing klassifiziert. Die Bewertung der Sachanlagen basiert auf den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Dabei werden Skonti und Rabatte gekürzt. Erhaltene Investitionszuschüsse werden offen mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der bezuschussten Vermögenswerte verrechnet. Als Anschaffungskosten der im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen gehaltenen Vermögenswerte gilt der Barwert der Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses, wenn nicht der Verkehrswert der geleasten Anlagen im Einzelfall niedriger ist. Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind um planmäßige Abschreibungen, die nach der linearen Methode vorgenommen werden, gemindert. Den linearen Abschreibungen liegen bei den einzelnen Posten der Sachanlagen folgende Nutzungsdauern zu Grunde: scroll
Die Abschreibung geleaster Anlagen erfolgt über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses, wenn diese die Nutzungsdauer des Leasinggegenstands unterschreitet. Ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2008 werden zugehende geringwertige Anlagenwerte mit einem Einzelwert von 150,00 € bis zu 1.000,00 € zunächst als Sammelposten aktiviert und über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Liegt der beizulegende Wert eines Vermögenswerts unter dessen Restbuchwert, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 nach den vorstehend für die immateriellen Vermögenswerte erläuterten Grundsätzen vorgenommen. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien Vermietete bzw. für Zwecke der Wertsteigerung gehaltene Immobilien werden analog den unter den Sachanlagen ausgewiesenen Grundstücken und Bauten mit den fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Oberhalb der fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten liegende Zeitwerte bleiben außer Ansatz. Gemischt genutzte Immobilien werden, sofern der eigenbetrieblich genutzte Anteil 10 % der Nutzfläche nicht übersteigt, als Finanzinvestition angesehen. Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen sind mit dem auf den Konzern entfallenden Eigenkapitalanteil bilanziert. Die von diesen Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr erwirtschafteten Ergebnisse werden, soweit anteilig auf den Konzern entfallend, ergebniswirksam (Ergebnis aus assoziierten Unternehmen) dem Beteiligungsbuchwert zugeschrieben. Erhaltene Gewinnausschüttungen vermindern den Beteiligungsbuchwert und fließen nicht in das Konzernergebnis ein. Übrige Finanzanlagen Die Ein- und Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt zum jeweiligen Erfüllungstag. Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Erkennbaren Ausfallrisiken bei den Ausleihungen wird durch aufwandswirksam erfasste Wertberichtigungen Rechnung getragen. Sie werden angesetzt, soweit der auf der Basis des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelte Barwert des künftig erwarteten Mittelzuflusses unter dem Buchwert des betreffenden Vermögenswertes liegt. Nicht marktgängige Beteiligungswerte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Börsennotierte Aktien sind als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte kategorisiert. Damit gehen Wertänderungen des Bestands, die zeitlich nach dem Bilanzstichtag des Vorjahrs oder – bei einem Zugang im laufenden Geschäftsjahr - nach dem Zugangszeitpunkt eingetreten sind, in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Steuerabgrenzungsposten Die aktiven latenten Steuern bzw. die latenten Steuerschulden resultieren aus temporären Abweichungen zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz in Hinblick auf die Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden. Darüber hinaus ergeben sich aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen, aus denen in der Zukunft Steuerentlastungseffekte erwartet werden. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur insoweit aktiviert, als vorliegende Unternehmensplanungsrechnungen eine Nutzung durch verrechnungsfähige zu versteuernde Differenzen oder durch zu erwartende ausreichende steuerliche Gewinne in künftigen Perioden erwarten lassen. Die Bildung und Auflösung der Steuerabgrenzungsposten erfolgt erfolgswirksam, sofern sie nicht mit Vermögenswerten und Schulden in Zusammenhang stehen, die im Rahmen eines Unternehmenserwerbs erfolgsneutral zugehen oder im Rahmen einer Unternehmensveräußerung erfolgsneutral abgehen. Der bei der Berechnung der latenten Steuern einheitlich angewandte Steuersatz von 32 % wurde aus den gegenwärtig gültigen Ertragssteuersätzen abgeleitet. Aktive und passive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden saldiert, wenn sie gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und laufende Steueransprüche mit laufenden Steuerverbindlichkeiten aufgerechnet werden können. Bezogen auf Vermögenswerte und Schulden sowie auf etwaige steuerliche Verluste der üstra und ihrer Tochtergesellschaft protec service GmbH werden keine latenten Steuern angesetzt, da auf der Grundlage des bestehenden Organschaftsverhältnisses die steuerlichen Ergebnisse dieser Gesellschaften sowie die Steuerbasis der Vermögenswerte und Schulden der nicht zum Konzern der üstra gehörenden Organträgerin Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH zuzurechnen sind und keine Steuerumlagen seitens der Organträgerin erhoben werden. Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungs-/ Herstellungskosten, die nach der Durchschnittsmethode ermittelt werden, bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungspreis angesetzt. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte Forderungen aus langfristigen Fertigungsaufträgen umfassen die bis zum Bilanzstichtag entsprechend dem Leistungsfortschritt realisierten Auftragserlöse, soweit sich das Ergebnis des jeweiligen Auftrags verlässlich schätzen lässt. Dabei wird der Leistungsfortschritt regelmäßig als Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten ermittelt. Ist das Ergebnis eines Auftrags dagegen nicht verlässlich schätzbar, werden Auftragserlöse nur in Höhe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten vereinnahmt, soweit diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einbringlich sind. Auftragskosten werden in der Periode ihrer Entstehung, erwartete Verluste aus einem Fertigungsauftrag sofort als Aufwand erfasst. Die Erfassung bzw. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt zum jeweiligen Erfüllungstag. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Geldleistungsforderungen einschließlich der unterhaltenen Bankguthaben werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Dabei sind einzeln erkennbare Ausfallrisiken sowie das allgemeine Kreditrisiko durch entsprechende erfolgswirksam erfasste Wertminderungen berücksichtigt, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Die Höhe der Wertminderung bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert mit dem Effektivzinssatz im Entstehungszeitpunkt. Ansprüche auf die Nutzung bestimmter Ressourcen und auf die Erbringung von Versicherungsleistungen sowie sonstiger Dienstleistungen, die durch bereits erbrachte Geldleistungen erworben wurden und in der Folgeperiode realisiert werden, sind nach den für immaterielle Vermögenswerte geltenden Grundsätzen zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls reduziert um Wertminderungsabschläge sowie um Aufwendungen, die auf bereits erhaltene Teilleistungen entfallen, bilanziert. Pensionsrückstellungen Der Bewertung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen einschließlich der Pensionszusagen der Unterstützungseinrichtung, für deren Erfüllung die üstra einzustehen hat, liegt gemäß IAS 19 das Anwartschaftsbarwertverfahren (so genannte Projected Unit Credit Methode) zu Grunde. Dabei wird der Wertansatz der Verpflichtungen um den beizulegenden Zeitwert des von der Unterstützungseinrichtung gehaltenen Planvermögens reduziert. Aus nicht erwarteten Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts und der Erträge aus der Anlage des Planvermögens sowie aus veränderten versicherungsmathematischen Annahmen resultierende versicherungsmathematische Gewinne und Verluste erhöhen bzw. mindern den Wertansatz der Pensionsverpflichtungen. Sie werden mit Beginn des Folgejahres über die durchschnittliche Restlebensarbeitszeit der von dem Versorgungsplan begünstigten Arbeitnehmer verteilt, soweit sie einen Korridor von 10 % des Anwartschaftsbarwerts überschreiten. Übrige Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen bestehende ungewisse Verpflichtungen aus einem Ereignis in der Vergangenheit, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine wirtschaftliche Belastung des Konzerns nach sich ziehen. Ihre Bemessung ergibt sich aus der bestmöglichen Schätzung der Ausgaben durch den Vorstand. Die Rückstellungen werden abgezinst, sofern deren Barwert aufgrund eines erst in fernerer Zukunft zu erwartenden Ressourcenabflusses wesentlich niedriger ist. Übriges Fremdkapital Finanzverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, nach Abzug von Transaktionskosten, im Folgenden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Finanzverbindlichkeiten werden innerhalb des kurzfristigen Fremdkapitals ausgewiesen, soweit die Begleichung der Verbindlichkeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen wird. Die Leasingverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen entsprechen dem Barwert der Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses oder dem niedrigeren Verkehrswert der geleasten Anlagen abzüglich der bereits im Rahmen der Leasingzahlungen geleisteten Tilgungsanteile. Dabei werden die Tilgungsanteile sowie die auf die Finanzierungskosten entfallenden Anteile der Ratenzahlungen so ermittelt, dass über die Laufzeit des Leasingverhältnisses der auf die jeweils verbleibende Restschuld angewandte Zinssatz konstant bleibt. Tilgungsanteile sowie abgegrenzte Zinsen, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden, sind innerhalb des kurzfristigen Fremdkapitals ausgewiesen. Kurzfristig fällige Leistungen an Beschäftigte aufgrund bereits erbrachter Arbeitsleistungen sowie mit solchen Leistungen in Zusammenhang stehende Beiträge und Abgaben sind in Höhe der zu zahlenden Beträge, angesammelte Ansprüche auf zu vergütende Abwesenheiten aufgrund von Resturlaub und geleisteter Mehrarbeit in Höhe der erwarteten Kosten passiviert. Bereits erhaltene Vorauszahlungen für nach dem Bilanzstichtag zu erbringende Leistungen werden unter den sonstigen Verpflichtungen abgegrenzt. Hierzu zählt auch ein bereits vereinnahmter Barwertvorteil aus einer so genannten Cross-Border-Lease-Transaktion über insgesamt 55 Stadtbahnwagen, die vermietet und anschließend zurückgemietet wurden. Ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach werden die Cross-Border-Lease-Transaktionen nicht als Leasingverhältnis nach IAS 17 angesehen, da die wesentlichen Risiken und Chancen sowie die mit Bezug auf die Nutzung der Stadtbahnwagen bestehenden Rechte durch die getroffenen Vereinbarungen nicht transferiert worden sind. Aufgrund der gegebenen Verfügungsbeschränkungen des Konzerns erfolgt die ertragswirksame Erfassung des Barwertvorteils linear über die Laufzeit der Verträge. Gewinnrealisierung Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenen Gegenleistung bewertet. Umsatzsteuern und Erlösschmälerungen sind abgesetzt. Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen werden angesetzt, nachdem die Leistung erbracht wurde. Dabei kommt für Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen die Annahme zum Tragen, dass die Beförderungsleistung grundsätzlich in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb der Fahrausweise durch die Kunden steht. Vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen, die zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen nach dem Bilanzstichtag berechtigen, werden passivisch abgegrenzt. Für Bestellerentgelte und sonstige Abgeltungs- und Ausgleichszahlungen, die das tarifliche Beförderungsentgelt ergänzen, gelten die Realisationsgrundsätze entsprechend. Bei Umsatzerlösen aus langfristigen Fertigungsaufträgen kommt die Percentage-of-Completion-Methode (siehe oben) zur Anwendung. Miet- und Zinserträge werden periodengerecht abgegrenzt. Mieteinnahmen aus Operating-Leasing werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst. Die Abgrenzung der Zinserträge erfolgt auf der Grundlage der ausstehenden Darlehenssumme und des vereinbarten Zinssatzes. Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Ausschüttungsanspruchs im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Gesellschafter vereinnahmt, Ansprüche aus Gewinnabführungsverträgen mit nicht konsolidierten Tochtergesellschaften werden erfasst, wenn das Geschäftsjahr der abführenden Gesellschaft vor dem oder zeitgleich mit dem Geschäftsjahr der üstra endet und der Ergebnisanspruch durch einen vorliegenden Jahresabschluss dieser Gesellschaft konkretisiert ist. Ergebnisabführung Ansprüche auf Verlustausgleich sowie Verpflichtungen zur Gewinnabführung, basierend auf dem mit der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, werden als Einlagen der bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft behandelt und fließen nicht in das Jahresergebnis des Konzerns ein. Die Ergebnisausgleichsansprüche bzw. -verpflichtungen werden erfasst, wenn der auszugleichende Verlust bzw. der abzuführende Gewinn durch den vorliegenden handelsrechtlichen Jahresabschluss der üstra bestimmt ist. 5. FinanzrisikomanagementKapitalstruktur Der Konzern weist die folgende Kapitalstruktur auf: scroll
Im Hinblick auf das Eigenkapital verfolgt der Konzern, basierend auf dem mit der Muttergesellschaft bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, eine Strategie der nominellen Kapitalerhaltung, gemessen am gezeichneten Kapital sowie der sich nach deutschem Handelsrecht ergebenden Kapitalrücklage der üstra. Eigenkapitalveränderungen im Konzernabschluss ergeben sich folglich insoweit, als die zum Ausgleich des handelsrechtlichen Ergebnisses der üstra geleisteten Einlagen der Muttergesellschaft bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft von dem sich nach den IFRS ergebenden Ergebnis abweichen und Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen während der Konzernzugehörigkeit Ergebnisse thesaurieren. Die Fremdkapitalaufnahme des Konzerns orientiert sich vor allem am zyklischen Investitionsbedarf im operativen Geschäft, der nur zum Teil durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert wird. In einer Phase größerer Investitionsvorhaben kommt es deshalb regelmäßig zu einem Anstieg, in den Amortisationsperioden zu einer Absenkung des Verschuldungsgrads. Die auf die Aufrechterhaltung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages und damit auf die nominelle Kapitalerhaltung ausgerichteten Mindestkapitalanforderungen externer Finanzmittelgeber wurden eingehalten. Weitere Strategien eines Austarierens mit Bezug auf das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital im Sinne einer an kapitalmarkttheoretischen Erwägungen ausgerichteten Unternehmensführung werden gegenwärtig nicht verfolgt. Kapitalstrukturrisiken, die zu einer Gefährdung der Fortführung des Konzerns führen könnten, werden durch den Ergebnisausgleichsmechanismus gedämpft. Kategorisierung der Finanzinstrumente scroll
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Über bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sowie über erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten verfügt der Konzern nicht. Es existieren ebenfalls keine Kredite und Forderungen, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte eingestuft worden sind. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte beziehen sich ausnahmslos auf nicht marktgängige Beteiligungswerte. Sicherungsverhältnisse bestehen nicht. Ergebnisbeiträge aus Finanzinstrumenten scroll
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Die in vorstehender Tabelle als Wertminderungsaufwand erfassten Ergebnisbeiträge beziehen sich auf neu gebildete Wertberichtigungen für identifizierte Forderungsausfallrisiken sowie Aufwendungen aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen wurden gegengerechnet. In die Nettogewinne und Nettoverluste fließen neben Buchgewinnen und -verlusten aus dem Abgang der Vermögenswerte auch die Marktwertänderungen des ruhenden Vermögens ein, sofern dieses erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Beizulegender Zeitwert In der folgenden Tabelle sind die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente je betrachteter Klasse zusammengefasst: scroll
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Der angegebene Zeitwert der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte wird unmittelbar durch die Börsenkursnotierung der Wertpapiere bestimmt. Sie sind deshalb der Stufe 1 zugeordnet. Bei den unverzinslichen Krediten und Forderungen und den unverzinslichen Verbindlichkeiten unterbleibt eine gesonderte Ermittlung der beizulegenden Werte, weil die Buchwerte der Klassen aufgrund der vornehmlich kurzen Restlaufzeiten eine vernünftige Annäherung des beizulegenden Werts darstellen. Der beizulegende Wert der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte ist in Anbetracht der fehlenden Marktgängigkeit der Beteiligungswerte nicht verlässlich ermittelbar. Innerhalb der verzinslichen Kredite und Forderungen wird bei den kurzfristigen innerhalb eines Jahres fälligen Geldanlagen angenommen, dass deren Buchwerte die Zeitwerte angemessen approximieren. Der Zeitwert einer längerfristigen Ausleihung wurde im Berichtsjahr auf der Basis der vertraglich festgelegten Zins- und Tilgungsleistungen sowie eines die Duration dieser Zahlungen und die Bonität erstklassiger Industrieunternehmen reflektierenden Zinssatzes von 3,9 % bestimmt. Beim Finanzierungsleasing und den ausschließlich Bankdarlehen umfassenden verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten werden die Zeitwerte auf der Grundlage einer Zahlungsstromanalyse der enthaltenen Einzelposten ermittelt, wobei die Zahlungen unter Anwendung laufzeitadäquater, die beobachtbaren aktuellen Marktgegebenheiten des Bilanzstichtags widerspiegelnder Zinssätze diskontiert werden. Die angewandten Zinssätze reflektieren die Fremdkapitalkosten von Unternehmen erstklassiger Bonität und betragen 4,7 % (Vorjahr: 5,8 %) bei den Finanzierungsleasingverhältnissen und 3,3 % (Vorjahr: 5,4 %) bei den Bankdarlehen. Liquiditätsrisiko Die folgende Tabelle zeigt die aus den finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns im Zeitablauf resultierenden Auszahlungsströme nach Maßgabe der zu Grunde liegenden vertraglichen Fälligkeitsvereinbarungen. Der angegebene Zinssatz reflektiert den gewichteten durchschnittlichen Effektivzins. scroll
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Den Liquiditätsabflüssen aus der Bedienung vorstehender Verbindlichkeiten stehen Finanzmittelbestände und erwartete, auf den vertraglich vereinbarten Fälligkeiten basierende Mittelzuflüsse aus den vorhandenen finanziellen Vermögenswerten gegenüber, die in der nachstehenden Übersicht zusammengefasst sind. Der angegebene Zinssatz approximiert wiederum den gewichteten durchschnittlichen Effektivzins. scroll
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Weitere Kreditlinien bestehen nicht. Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten des Vorjahres handelt es sich um Wertpapiere ohne Fälligkeitsvereinbarungen, die zum aktuellen Börsenkurs veräußert werden können. Eine Eingliederung in die Laufzeitbandbreiten unterbleibt daher. Das Liquiditätsmanagement ist so angelegt, dass der in den kurzfristigen Laufzeitbandbreiten mobilisierbare Liquiditätszufluss erheblich über den zu erwartenden Liquiditätsabflüssen aus der Begleichung der Verbindlichkeiten liegt. Der kurzfristige Liquiditätsüberhang basiert vornehmlich auf konzeptionell kurzfristigen Geldanlagen in Form von Termin- und Tagesgeldern, während Darlehensaufnahmen auf der Grundlage von Festzinsvereinbarungen und langen Laufzeiten getroffen werden, um die zu Grunde liegenden Investitionen auf eine gesicherte Finanzierungs- und Kalkulationsbasis zu stellen. Aufgrund der Divergenz in den Zinsbindungsfristen ist der Konzern einem Zinsstrukturrisiko ausgesetzt, da die Prolongationen der kurzfristigen Anlagen auf der Basis aktueller Marktzinsverhältnisse vorgenommen werden. Deshalb können bei konstanten Zahlungsmittelabflüssen aus der Bedienung der Verbindlichkeiten die künftigen Zahlungsströme aus den Mittelanlagen schwanken. Eine signifikante Absenkung des Marktzinsniveaus hätte jedoch keine erhebliche Auswirkung auf der Liquiditätssituation des Konzerns. Kreditrisiko Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Schuldverschreibungen und sonstige Gläubigerpapiere, die dem Risiko unterliegen, dass der jeweilige Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, sind in dieser Klasse gegenwärtig nicht enthalten. Verzinsliche Kredite und Forderungen Die verzinslichen Kredite und Forderungen entfallen ganz überwiegend auf Geldanlagen bei inländischen Kreditinstituten. Dabei werden die einzelnen Anlagen gestreut. Der Buchwert der Klasse von insgesamt 76.957 Tsd. € (Vorjahr: 66.270 Tsd. €) spiegelt das maximale Kreditausfallrisiko wider. In geringem Umfang im Bestand enthaltene Ausleihungen an Mitarbeiter von 159 Tsd. € (Vorjahr: 261 Tsd. €) sind in der Regel grundpfandrechtlich gesichert. Darüber hinaus ist in der Klasse eine Ausleihung von 3.315 Tsd. € (Vorjahr: 3.400 Tsd. €) an ein nicht konsolidiertes Beteiligungsunternehmen enthalten, die mit einem Anspruch auf Abtretung des Eigentums an den mit dem Darlehen finanzierten Objekten besichert ist. Die Ausleihung wird planmäßig bedient, das Objekt planmäßig genutzt. Hinweise auf eine Wertbeeinträchtigung bestehen nicht. Überfällige, aber dennoch nicht wertgeminderte Forderungen weist die Klasse nicht auf. Unverzinsliche Kredite und Forderungen Da Entgelte für die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in wesentlichem Umfang im Voraus vereinnahmt werden, sind die mit dem operativen Geschäft verbundenen Adressenausfallrisiken insgesamt als von eher untergeordneter Bedeutung anzusehen. Größere Einzelforderungen richten sich in der Regel gegen Personen, die der öffentlichen Hand nahe stehen und von zweifelsfreier Bonität sind. Das Forderungsmanagement bei den übrigen breit gestreuten Debitoren mit privatwirtschaftlichem Hintergrund – die größte Einzelforderung beläuft sich auf 236 Tsd. € (Vorjahr: 615 Tsd. €) – besteht im Wesentlichen in der Festlegung von Kreditlinien und einem konsequenten Mahnwesen. Besondere Sicherungsinstrumente wie Factoring unter Einschluss des Delkredererisikos oder Kreditversicherungen werden daher nicht verwandt. Der Buchwert der unverzinslichen Forderungen von 21.546 Tsd. € (Vorjahr: 16.968 Tsd. €) spiegelt folglich das maximale Forderungsausfallrisiko der Klasse wider. Die allgemein eingeräumten Zahlungsziele sind abhängig von der Art der fakturierten Leistung. Fakturierungen von Leistungen des Verkehrs- und Transportsegments im Rahmen des Fahrkartenverkaufs sowie von sonstigen Dienstleistungen sind im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von vierzehn Tagen versehen. Bei Werkstattleistungen, Beratungs- und Ingenieurleistungen sowie bei Ausgleichsansprüchen gegen die öffentliche Hand bzw. der öffentlichen Hand nahe stehenden Personen bestehen dagegen unterschiedliche, teilweise von Nebenbedingungen abhängige Fälligkeitsabreden. Die zum Bilanzstichtag überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen weisen die folgende Altersstruktur auf: scroll
Auf die vorstehend dargestellten Forderungen wurden zu den Bilanzstichtagen keine Wertberichtigungen gebildet, da keine wesentlichen negativen Veränderungen in der Kreditwürdigkeit der Schuldner festgestellt wurden und mit einer Tilgung der ausstehenden Beträge gerechnet wird. Wertgeminderte Forderungen werden in Form einer Kombination von standardisierten und individuellen Analysetechniken identifiziert. Dabei gelten grundsätzlich Forderungen als vollständig wertgemindert, wenn sie ohne entsprechende Fälligkeitsabrede nach einem Jahr nicht beglichen worden sind. Sofern sich in Zusammenhang mit eingeleiteten Inkassobemühungen die Bonität eines Schuldners als zweifelhaft herausstellt oder der Konzern Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners erlangt, wird nach individuellen Erfordernissen auch zu einem früheren Zeitpunkt über Einzelwertberichtigungen Vorsorge getroffen. Darüber hinaus wird eine Pauschalwertberichtigung von 1 % auf den nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand gebildet. Insgesamt haben sich die Wertberichtigungskonten wie folgt entwickelt: scroll
Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten Die üstra hat Bürgschaften zugunsten von Gläubigern nicht konsolidierter Beteiligungsgesellschaften abgegeben. Die maximale Ausfallrisikoposition entspricht dem Bürgschaftsvolumen zum Bilanzstichtag von 1,5 Mio. € (Vorjahr: 5,3 Mio. €). Marktrisiken Der Konzern ist den im Folgenden erläuterten Zinsrisiken und Börsenpreisrisiken ausgesetzt. Wechselkursrisiken bestehen aufgrund der Inlandsbezogenheit des Geschäfts dagegen nicht. Finanzderivate, deren risikobegrenzende oder -verstärkende Wirkungen zu berücksichtigen wären, werden nicht eingesetzt. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte Marktrisiken beinhaltende Positionen wurden zum Bilanzstichtag nicht eingegangen. Die im Vorjahr noch gehaltenen Aktien eines einzelnen Unternehmens, die für das Jahr 2008 eine historische Volatilität auf Jahresbasis von 66,8 % aufwiesen, wurden im Berichtsjahr veräußert. Verzinsliche Kredite und Forderungen Die kurzfristigen Geldanlagen unterliegen einem Zinsrisiko, das sich primär auf die zukünftig generierten Zinszahlungen bezieht, während der Einfluss des Risikos auf den Zeitwert der Anlage zu vernachlässigen ist. Würde sich bei dem gegebenen kurzfristigen Anlagevolumen (73.483 Tsd. €; Vorjahr: 62.608 Tsd. €) das Zinsniveau um 100 Basispunkte verändern, ergäbe sich eine gleichgerichtete Auswirkung für das Jahresergebnis sowie auch für das Eigenkapital von insgesamt (735 Tsd. €; Vorjahr: 626 Tsd. €). Die in geringerem Umfang darüber hinaus in der Klasse enthaltenen längerfristigen, mit einer Festzinsabrede ausgestatteten Ausleihungen mit einem Buchwert von insgesamt 3.474 Tsd. € (Vorjahr: 3.662 Tsd. €) sind dagegen einem Zeitwertrisiko ausgesetzt, das im Falle eines Zinsanstiegs um 100 Basispunkte zu einem Wertverlust von 193 Tsd. € und im Falle eines Zinsrückgangs in gleicher Höhe zu einem Wertanstieg von 209 Tsd. € führen würde. Das Jahresergebnis und das Eigenkapital des Konzerns werden durch derartige Zeitwertänderungen jedoch nicht beeinflusst, weil die Ausleihungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. Finanzierungsleasing Der Zeitwert der Finanzierungsleasingverbindlichkeiten schwankt durch eine Änderung des Marktzinsniveaus. Bei einem um 100 Basispunkte höheren Zinsniveau in den relevanten Laufzeitbereichen fiele der Zeitwert der Leasingverbindlichkeiten um etwa 389 Tsd. € (Vorjahr: 357 Tsd. €), während umgekehrt mit einer Absenkung der Zinsen in dieser Größenordnung ein Anstieg des Zeitwerts der Verbindlichkeiten um etwa 444 Tsd. € (Vorjahr: 408 Tsd. €) verbunden wäre. Da die Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ergäben sich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis sowie auf das Eigenkapital des Konzerns. Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten Wie bei den Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing führt auch bei den Bankdarlehen wegen der bestehenden Festzinsvereinbarungen eine Veränderung des für die jeweilige Restlaufzeit maßgebenden Zinssatzes zu einer gegenläufigen Veränderung des Zeitwertes der Bankdarlehen, die wegen des nicht gegebenen Zeitwertbezugs des Wertansatzes ebenfalls keine Auswirkung auf das Jahresergebnis und das Eigenkapital des Konzerns hätte. Stiegen die relevanten Marktzinssätze um 100 Basispunkte an, wäre damit bei dem zum Abschlussstichtag gegebenen Verschuldungsstand eine Reduktion des Zeitwerts um etwa 987 Tsd. € (Vorjahr: 1.038 Tsd. €) verbunden, wohingegen der Zeitwert bei einer Reduktion der Zinsen um 100 Basispunkte um etwa 1.054 Tsd. € (Vorjahr: 1.112 Tsd. €) zunähme. 6. Angaben zu Posten der Konzernbilanz(1) Immaterielle Vermögenswerte Die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte und deren Entwicklung sind in separaten Anlagenspiegeln für die Geschäftsjahre 2009 und 2008 dargestellt. Inhaltlich handelt es sich bei dem Posten im Wesentlichen um erworbene Software mit bestimmbarer Nutzungsdauer. Die Abschreibungen des Geschäftsjahrs von 910 Tsd. € (Vorjahr: 2.074 Tsd. €) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien“ ausgewiesen. (2) Sachanlagen Hinsichtlich der Aufgliederung und Entwicklung der Sachanlagen wird gleichfalls auf die separaten Anlagenspiegel verwiesen. Pfandrechte oder sonstige Sicherungsinstitute zugunsten Dritter bestehen nicht. Verfügungsbeschränkungen gelten für die im Rahmen der Cross-Border-Lease-Transaktionen gehaltenen 55 Stadtbahnwagen sowie für die im Wege eines Finanzierungsleasingverhältnisses gehaltenen Sachanlagen, deren Nettobuchwerte sich auf folgende Posten verteilen: scroll
Aus Investitionsmaßnahmen, die für das Folgejahr geplant sind, entstehen dem Konzern Belastungen in Höhe des nicht durch Investitionszuwendungen gedeckten Eigenanteils, der sich planungsgemäß auf 35.853 Tsd. € (Vorjahr: 18.591 Tsd. €) belaufen wird. (3) Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien Die Entwicklung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien ist in den Anlagenspiegeln separiert dargestellt. Bei der Veräußerung der einzig verbliebenen Finanzimmobilie zu Beginn des Vorjahres wurde ein Verkaufserlös von 470 Tsd. € erzielt. (4) Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Der Ausweis der unter der Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen von 9.003 Tsd. € (Vorjahr: 8.738 Tsd. €) betrifft Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Die der üstra zuzurechnenden Anteile an den Jahresüberschüssen dieser Gesellschaften von 645 Tsd. € (Vorjahr: 856 Tsd. €) werden im Anlagenspiegel innerhalb der Zugänge, entsprechende Anteile an Jahresfehlbeträgen dieser Gesellschaften von 380 Tsd. € (Vorjahr: 200 Tsd. €) innerhalb der Abgänge ausgewiesen. (5) Übrige Finanzanlagen scroll
Die Ausleihungen bestehen aus Darlehen an ein Beteiligungsunternehmen und an Belegschaftsmitglieder. Die Anteile an den nicht konsolidierten Tochtergesellschaften bzw. an nicht nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften sind nicht börsennotiert. Der Ansatz der Wertpapiere im Vorjahr entspricht deren Kurswert zum Bilanzstichtag. (6) Aktive latente Steuern / Latente Steuerschulden Die Steuerabgrenzungssachverhalte sowie die daraus resultierenden Steuerabgrenzungsposten haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die latenten Steuern beziehen sich sämtlich auf konsolidierte Tochtergesellschaften, die außerhalb des steuerlichen Organschaftsverbundes der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH stehen. Dagegen weist die üstra als steuerliche Organgesellschaft der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH nebst ihren im Organkreis befindlichen Tochtergesellschaften nach der formellen Betrachtungsweise aufgrund fehlender Steuerumlagen keine Steuerlatenzen nach IAS 12 aus. Im Berichtsjahr wurden auf alle bestehenden steuerlichen Verlustvorträge aktive latente Steuern gebildet. Im Vorjahr ist ein körperschaftsteuerlicher Verlustvortrag in Höhe eines Teilbetrags von 150 Tsd. € hinsichtlich der Bildung latenter Steuern unberücksichtigt geblieben, da insoweit die Erzielung verrechenbarer positiver steuerpflichtiger Einkommen in zukünftigen Perioden nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden konnte. Abzugsfähige temporäre Differenzen, für die keine latenten Steuern aktiviert sind, bestehen nicht. Nach den zu Grunde liegenden Ergebnisprognosen wird davon ausgegangen, dass aktive latente Steuern in Höhe eines Teilbetrags von 175 Tsd. € (Vorjahr: 137 Tsd. €) erst jenseits eines Zeitraums von zwölf Monaten – gerechnet vom Bilanzstichtag – wirksam werden. (7) Vorräte Bei den Vorräten von 11.935 Tsd. € (Vorjahr: 11.894 Tsd. €) handelt es sich um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die ganz überwiegend von der üstra gehalten werden. Im Berichtsjahr sind Abschreibungen von 584 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) zur Anpassung an einen niedrigeren Nettoveräußerungswert entstanden, die der Überalterung einzelner Vorratspositionen Rechnung tragen. (8) Forderungen aus langfristigen Fertigungsaufträgen scroll
Von den Forderungen aus langfristigen Fertigungsaufträgen haben 149 Tsd. € (Vorjahr: 184 Tsd. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. (9) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 13.499 Tsd. € (Vorjahr: 13.506 Tsd. €) sind um Wertberichtigungen von 597 Tsd. € (Vorjahr: 652 Tsd. €) reduziert, die Unsicherheiten in Hinblick auf den Bestand einzelner Forderungen sowie erkennbare Bonitätsrisiken abdecken. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben 0 Tsd. € (Vorjahr: 16 Tsd. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. (10 ) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Posten von 76.847 Tsd. € (Vorjahr: 64.543 Tsd. €) umfasst neben dem Kassenbestand Bankeinlagen in Form von Sichtguthaben und kurzfristigen Termingeldanlagen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten. (11) Sonstige finanzielle Vermögenswerte Von den sonstigen finanziellen Vermögenswerten von 4.362 Tsd. € (Vorjahr: 1.528 Tsd. €) sind 712 Tsd. € (Vorjahr: 75 Tsd. €) nach mehr als einem Jahr fällig. Bestehenden Ausfallrisiken wird durch die gebildeten Einzelwertberichtigungen von 89 Tsd. € (Vorjahr: 96 Tsd. €) begegnet. (12) Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital der üstra beträgt zum 31. Dezember 2009 unverändert 67.490.528,32 €. Die auf den Inhaber lautenden 26.400.000 Stückaktien sind eingeteilt in: scroll
Die in den Sammelurkunden über jeweils 10 Aktien verbrieften 400.000 Stück sind zum amtlichen Handel an der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover zugelassen. (13) Kapitalrücklage Die in der Kapitalrücklage verrechneten Sachverhalte ergeben sich wie folgt: scroll
Die Neubewertungsrücklage steht in Zusammenhang mit einem sukzessiven Unternehmenserwerb, bei dem eine bis zum Erwerbszeitpunkt bereits gehaltene und nach der Equity-Methode bewertete Minderheitsbeteiligung an dem erworbenen Unternehmensteil im Rahmen der Erstkonsolidierung neu bewertet wurde. (14) Ergebnisvortrag scroll
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Die vorgenommenen Anpassungen werden im Rahmen der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt 4) im Einzelnen erläutert. (15) Pensionsrückstellungen Die auf leistungsorientierten Versorgungszusagen basierende betriebliche Altersversorgung umfasst neben Einzelzusagen an Vorstände, leitende Angestellte und deren Hinterbliebene auf tariflichen und sonstigen betrieblichen Vereinbarungen beruhende Pensionszusagen. Die auf betrieblichen Vereinbarungen beruhenden Pensionszusagen der üstra sind im Wesentlichen von der Versorgungseinrichtung der üstra e.V erteilt worden. Wegen der Subsidiärhaftung des Trägerunternehmens für Versorgungsverpflichtungen der Unterstützungskasse besteht für die üstra insoweit eine mittelbare Verpflichtung, als die Verbindlichkeiten der Unterstützungskasse deren Vermögen übersteigen. Die Versorgungsleistungen der Unterstützungseinrichtung, die ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der deutschen Rentenversicherung oder unter bestimmten Bedingungen auch als vorgezogene Altersrente geleistet werden, sind teils abhängig vom Endgehalt vor dem Ruhestandseintritt, teils basieren sie auf einem Bausteinprinzip, mittels dem über die Dauer der Betriebszugehörigkeit sukzessiv Rentenansprüche aus den versorgungsrelevanten Jahresbezügen des jeweiligen Kalenderjahrs abgeleitet werden. Neben der Altersrente erstrecken sich die Versorgungsleistungen auch auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, wobei die Witwenrente 60 % und Halbwaisen- bzw. Vollwaisenrenten 12 % bzw. 20 % der Altersrente des jeweiligen Mitarbeiters betragen. Das Bausteinprinzip kommt gleichfalls zur Anwendung, soweit Mitarbeiter laufendes Arbeitsentgelt gegen eine zusätzliche Versorgungszusage umwandeln. Bei der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen wurden folgende versicherungsmathematische Bewertungsparameter zugrunde gelegt: scroll
Darüber hinaus wurden Annahmen zur Fluktuation getroffen, die nicht auf konzernbezogenen Erhebungen, sondern auf branchenübergreifenden Fluktuationsstatistiken beruhen. Dabei kommen alters- und geschlechtsspezifische jährliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten in einer Bandbreite von 0,0 % bis 12,5 % zum Tragen. Die Überleitung vom Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Pensionsrückstellungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Mit 17.824 Tsd. € (Vorjahr: 15.957 Tsd. €) entfällt der Anwartschaftsbarwert auf Direktzusagen, die nicht kapitalgedeckt sind. Der darüber hinausgehende Teilbetrag von 187.291 Tsd. € (Vorjahr: 179.310 Tsd. €) reflektiert den über die Versorgungseinrichtung der üstra abgewickelten Anteil der betrieblichen Altersversorgung, der in vorstehend dargestelltem Umfang durch Kassenvermögen der Versorgungseinrichtung finanziert wird. Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: scroll
Die Entwicklung des beizulegenden Wertes des Planvermögens stellt sich wie folgt dar: scroll
Das Planvermögen ist wie folgt strukturiert: scroll
Die erwarteten Erträge aus Vermögensanlagen leitet die Gesellschaft unmittelbar aus den abgeschlossen Mietverträgen, den bereits kontrahierten Zinskonditionen sowie den im Prognosezeitpunkt gegebenen Renditeverhältnissen für festverzinsliche Wertpapiere und Festgeldanlagen ab. Danach wurde für die Jahre 2009 und 2008 eine Gesamtrendite von 3,9 % bzw. 3,6 % erwartet, basierend auf einer Rendite für Schuldinstrumente von 4,3 % (Vorjahr: 3,7 %) und für Immobilien von 3,0 % (Vorjahr: 3,4 %). Der tatsächlich erzielte Nettovermögensertrag auf das Planvermögen beläuft sich auf 3.479 Tsd. € (Vorjahr: 8.155 Tsd. €). Von dem Vermögensertrag des Vorjahres entfiel ein Teilbetrag von 2.949 Tsd. € auf eine Neubewertung von Immobilienvermögen. Die Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen, des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens sowie der erfahrungsbedingten Wertanpassungen stellt sich im Zeitablauf wie folgt dar: scroll
Die üstra geht davon aus, dass im Jahr 2010 dem Planvermögen etwa 19.465 Tsd. € zugeführt werden. (16) Übrige Rückstellungen scroll
Die Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestandsvereinbarungen beziehen sich auf Abfindungs- und Aufstockungsleistungen, die aus dem Eintritt von Mitarbeitern in den vorzeitigen Ruhestand resultieren. Darüber hinaus umfassen die Rückstellungen Verpflichtungen aus Erfüllungsrückständen, die aus der Vollzeittätigkeit der Arbeitnehmer in der ersten Phase der Altersteilzeit erwachsen. Die Bemessung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen basiert auf den bestehenden Vertragsverhältnissen. Anders als im Vorjahr waren über die abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen hinaus keine weiteren Potenzialverpflichtungen zu berücksichtigen, da die gesetzlichen und tarifvertraglichen Anspruchsgrundlagen, die Arbeitnehmern die Option zum Abschluss eines Altersteilzeitverhältnisses einräumen, im Jahr 2009 ausgelaufen sind. Bei der Bewertung der Verpflichtungen ist ein an der Duration orientierter Diskontierungszinssatz von 3,0 % (Vorjahr: 5,0 %) zur Anwendung gekommen, der aus der Rendite erstklassiger Unternehmensanleihen abgeleitet wurde. Zu Sicherungszwecken gehaltene und an die jeweiligen Arbeitnehmer verpfändete Geldmarktfondsanteile sind als Planvermögen mit ihrem Zeitwert von 7.704 Tsd. € (Vorjahr: 5.697 Tsd. €) verrechnet. Die Rückstellung für Rückerstattungsrisiken reflektiert bereits drohende Rückforderungsansprüche in Hinblick auf erhaltene Investitionszuwendungen. Mit der Rückstellung für Sanierungsverpflichtungen wird der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Beseitigung von Bodenverunreinigungen auf dem Gelände eines Betriebshofs Rechnung getragen. Die Rückstellung für Gewährleistungsrisiken umfasst mögliche Verpflichtungen aus der Erbringung von Beratungs- und Ingenieurleistungen. Die Erfüllungszeitpunkte sind gegenwärtig nicht konkretisierbar. Daher wurde auch von einer Abzinsung der zurückgestellten Beträge abgesehen. Mit der Rückstellung für Risiken aus schwebenden Geschäften werden mögliche Abrechnungsrisiken sowie drohende Verluste aus Kostenüberschreitungen für Beratungs- und Ingenieurleistungsaufträge abgedeckt. Es ist zu erwarten, dass die den kurzfristigen Rückstellungen zu Grunde liegenden Verpflichtungen überwiegend erst nach Ablauf eines Jahres – gerechnet vom Bilanzstichtag – zu erfüllen sind. (17) Finanzverbindlichkeiten scroll
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt zu tilgen: scroll
Die Darlehen der Kreditinstitute sind durchweg mit Festzinsvereinbarungen ausgestattet, die sich auf den Zeitraum bis zur planmäßigen Volltilgung der Darlehen erstrecken. Kreditsicherheiten wurden nicht gewährt. (18) Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing scroll
Die Finanzierungsleasingverhältnisse des Konzerns beinhalten eine Immobilie einschließlich des zugehörigen Mobiliars sowie Kopiergeräte. Das mit Bezug auf die Kopiergeräte bestehende Leasingverhältnis ist im Berichtsjahr planmäßig ausgelaufen. Zum 31. Dezember 2009 verbleiben noch Grundmietzeiten von 3 bis 5 (Mobiliar) und 21 (Immobilie) Jahren. Bedingte Mietabreden bestehen nur insoweit, als die Mietzinsraten für die Immobilie in Anbetracht der Laufzeit des Mietverhältnisses an einen Preisindex gekoppelt sind. Eine Kauf- bzw. Mietverlängerungsoption mit Bezug auf die Immobile besteht nicht. Alle Leasingverpflichtungen lauten auf Euro. Aus Untermietverhältnissen erwartet der Konzern auf der Basis der vereinbarten Vertragsmindestlaufzeiten in künftigen Perioden Einnahmen von mindestens 295 Tsd. €. (19) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 15.540 Tsd. € (15.207 Tsd. €) umfassen neben den bereits in Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen auch Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen von 6.065Tsd. € (Vorjahr: 2.598 Tsd. €). (20) Sonstige Verpflichtungen scroll
Hinsichtlich der Einzelheiten zur Anpassung der Entgeltumwandlung wird auf die Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Abschnitt 4 verwiesen. Gegenstand der Cross-Border-Lease-Transaktion ist die Vermietung und anschließende Rückmietung von Stadtbahnwagenkontingenten. Sowohl die Eigentums- wie auch die Nutzungsrechte an den Fahrzeugen liegen weiterhin bei der üstra. Aus der sofortigen Begleichung der sich aus der Vermietung und Rückmietung ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen ist der üstra ein Barwertvorteil entstanden, der in Anbetracht der fortbestehenden Verfügungsbeschränkungen über die Vertragslaufzeiten abgegrenzt wird. Die arbeitnehmerbezogenen Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus der laufenden Abrechnung von Löhnen und Gehältern sowie den mit den Beschäftigungsverhältnissen verbundenen Abgaben. Darüber hinaus werden entstandene Erfüllungsrückstände für ausstehenden Urlaub und Überstunden und für ausstehende Abschlusszahlungen aus Ziel- und Tantiemevereinbarungen fasst. In die sonstigen kurzfristigen Verpflichtungen des Vorjahres ist der passivische Abrechnungssaldo aus dem Organschaftsverhältnis mit der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH von 1.725 Tsd. € eingeflossen. Eventualverbindlichkeiten In den zurückliegenden Jahren wurden im Rahmen der Finanzierung von Sachanlageninvestitionen erhebliche Investitionszuwendungen des Bundes und des Landes Niedersachsen vereinnahmt. Die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme sowie die Ordnungsmäßigkeit der Verwendung dieser Zuwendungen sind Gegenstand noch ausstehender Verwendungsnachweisprüfungen. Durch Bildung einer Rückstellung von 3.000 Tsd. € wurden konkret identifizierbaren Rückerstattungsrisiken Rechnung getragen. Ob und inwieweit darüber hinaus noch weitere Sachverhalte vorgetragen werden, aus denen Rückforderungsansprüche abgeleitet werden könnten, lässt sich gegenwärtig nicht verlässlich absehen. 7. Angaben zu Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung(21) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse von 180.008 Tsd. € (Vorjahr: 171.936 Tsd. €) werden im Rahmen der Segmentberichterstattung nach Dienstleistungsgruppen aufgegliedert. Erlöse aus dem Absatz von Sachgütern wurden nicht erzielt. Auf langfristige Fertigungsaufträge entfallen Erlöse in Höhe von 3.912 Tsd. € (Vorjahr: 3.913 Tsd. €). (22) Sonstige betriebliche Erträge scroll
Die zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus bestehenden Operating-Leasingverhältnissen fallen – gerechnet vom Bilanzstichtag - in folgenden Zeitspannen an: scroll
Von der Gesamtsumme der zukünftig erwarteten Mindestleasingzahlungen entfallen 295 Tsd. € (Vorjahr: 418 Tsd. €) auf Untermietverhältnisse in Zusammenhang mit der Weitervermietung von Teilflächen der im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses genutzten Immobilie. (23) Personalaufwand Im Personalaufwand von 105.498 Tsd. € (Vorjahr: 104.700 Tsd. €) sind folgende Aufwendungen für Altersversorgung enthalten: scroll
Der angegebene Vorjahreswert des Personalaufwands wurde durch rückwirkende Anpassung um 139 Tsd. € reduziert. Es wird auf die Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Abschnitt 4 verwiesen. (24) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien in Höhe von 17.854 Tsd. € (Vorjahr: 24.174 Tsd. €) entfallen auf planmäßige Abschreibungen. Wegen einer rückwirkend erfolgten Anpassung ist der angegebenen Vorjahreswert im Vergleich zu dem im Vorjahresabschluss ausgewiesenen Betrag um 304 Tsd. € höher. Einzelheiten hierzu sind in Abschnitt 4 erläutert. (25) Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Posten sonstige betriebliche Aufwendungen von 41.625 Tsd. € (Vorjahr: 37.959 Tsd. €) enthält Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von 9.596 Tsd. € (Vorjahr 2.288 Tsd. €). Zum Bilanzstichtag hatte der Konzern offene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen, die sich wie folgt zusammensetzen: scroll
Die Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen betreffen im Wesentlichen Mieten für Schieneninfrastruktureinrichtungen, Geschäftsräume, Büroausstattungsgegenstände und Dienstfahrzeuge. In der Regel weisen die Verträge feste Grundmietzeiten auf. Der auf die Schieneninfrastruktureinrichtungen bezogene Nutzungsvertrag enthält neben einer festen jährlichen Mietrate eine bedingte Vergütungskomponente, die an einen etwaigen, durch den Stadtbahnverkehr erzielten Jahresgewinn anknüpft. (26) Finanzergebnis scroll
(27) Ertragsteuern scroll
Bei der Analyse der Ertragsteuern ist zu berücksichtigen, dass das auf der Ebene der üstra entstehende Ergebnis sowie das Ergebnis der protec service GmbH aufgrund des bestehenden Organschaftsverhältnisses dem Organträger zugerechnet wird. Hiervon ausgenommen ist lediglich die auf Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter der üstra zu entrichtende Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag. Im Übrigen unterliegen die entstehenden Ergebnisse der inländischen Ertragsbesteuerung, wobei auf der Grundlage der geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen für die Berechnung des laufenden Steueraufwands ein Steuersatz von insgesamt 32 % für Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zum Tragen kommt. Der Ansatz aktiver und passiver latenter Steuern zum 31. Dezember 2009 und im Vorjahr basiert ebenfalls auf einem Steuersatz von 32 %. Die Ertragsteuern lassen sich wie folgt abstimmen: scroll
(28) Jahresergebnis / Ergebnis je Aktie Aus den Jahresergebnissen und der gegenüber dem Vorjahr unveränderten Zahl der Aktien lässt sich das Ergebnis je Aktie wie folgt ableiten: scroll
Die Anpassungen werden zusammenfassend in der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Abschnitt 4 erläutert. 8. SegmentberichterstattungGeschäftssegmentbildung Abweichend gegenüber dem Vorjahr basiert die Segmentberichterstattung für das Berichtsjahr 2009 erstmals auf den Regelungen des IFRS 8, die eine Neukonzeption der Segmentberichterstattung und eine entsprechende Anpassung der zu Vergleichszwecken gegenüber gestellten Segmentinformationen für das Vorjahr erforderlich gemacht haben. Wesentliche Grundlage für die Darstellung der Segmentinformationen ist die regelmäßige interne Berichterstattung an die Entscheidungsträger und die in dieser Berichterstattung vorzufindende Struktur der Finanzinformationen. Entsprechend den Organisationsgrundlagen des Konzerns folgen die intern berichteten Segmente der Art der Dienstleistungen sowie dem regulatorischen Umfeld, während geografische Aspekte keine Bedeutung haben. Von hervorgehobener Bedeutung für die Lage des Konzerns ist die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die Muttergesellschaft üstra, so dass deren Geschäftsaktivitäten und Ergebnisse Gegenstand separater Analysen in der internen Berichterstattung sind. Anders als im Vorjahr stellt sich die Rechtseinheit üstra demzufolge als eigenständiges Geschäftssegment dar, das aus dem Segment der übrigen Verkehrs- und Transportleistungen herausgelöst wurde. Eine Zusammenfassung der sich danach ergebenden Geschäftssegmente für Zwecke der Berichterstattung im vorliegenden Konzernabschluss wurde nicht vorgenommen. Damit steigt die Anzahl der berichteten Segmente im Vergleich zum Konzernabschluss des Vorjahres von drei auf vier. Beschreibung der berichteten Segmente üstra Im Segment „üstra“ wird über den Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die üstra berichtet. Die Nahverkehrsleistungen umfassen den Betrieb von Stadtbahn- und Buslinien. Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen Das Segment bezieht sich auf die Verkehrs- und Transportleistungen, die von den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der üstra ausgeführt werden. Hierunter fallen überwiegend die von der üstra Reisen GmbH erbrachten Subunternehmerleistungen im Rahmen der Durchführung des Buslinienverkehrs, die als intersegmentäre Leistungen an üstra ausgewiesen werden. Im Vorjahr umfasste das Segment darüber hinaus die außerhalb der Region Hannover erbrachten Busverkehrsleistungen der Unternehmen der Wolters-Gruppe, die sukzessiv in den Jahren 2008 und 2009 veräußert wurden und auf deren im Geschäftsjahr 2009 erzielten Ergebnisse der Konzern keinen Zugriff mehr hat. Beratungs- und Ingenieurleistungen Die TransTec Bauplanungs- und Management Gesellschaft Hannover mbH betreibt das Segment Beratungs- und Ingenieurleistungen, das hauptsächlich die Planung und Baubetreuung sowie -steuerung von Stadtbahnbauprojekten beinhaltet. Hieraus werden Honorarumsätze generiert. Darüber hinaus gehende Bautätigkeit, bei der die Gesellschaft als Generalunternehmer Bauarbeiten – im Wege der öffentlichen Ausschreibung – in eigenem Namen und für eigene Rechnung an Subunternehmen vergeben und anschließend dem Auftraggeber weiterbelastet hat, ist im Wesentlichen auf die Endabwicklung der in den Vorjahren eingeleiteten Projekte konzentriert. Sonstige Dienstleistungen Das Segment sonstige Dienstleistungen umfasst die Tätigkeit der protec service GmbH, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz und der Bewachung von Personen und Objekten erbringt. Ferner gehen in das Segment die Vermietungsleistungen der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH sowie die Prüfungs- und Beratungsleistungen der RevCon Audit Consulting GmbH ein, die nahezu ausschließlich gegenüber der üstra erbracht werden und sich damit als intersegmentäre Aktivitäten darstellen. Enthalten sind überdies die Ergebnisse aus Werbe- und Vermarktungsaktivitäten sowie aus Vermietungsaktivitäten, die von nicht mehrheitlich durch den Konzern gehaltene Beteiligungen ausgeübt werden. Segmentinformationen scroll
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Die Segmentergebnisse enthalten sämtliche Erträge und Aufwendungen, die in das Jahresergebnis nach Steuern, jedoch vor Ergebnisabführung einfließen. Nicht in das Ergebnis des Segments „üstra“ einbezogen sind die Bestandteile des Beteiligungsergebnisses der üstra, da die zu Grunde liegenden Aktivitäten in den Ergebnissen der jeweiligen Segmente reflektiert werden. Die Festlegung der Segmentergebnisgröße wie auch die zur Ermittlung der Segmentergebnisse herangezogenen Wertmaßstäbe berücksichtigen die internen Steuerungs- und Berichtspraktiken. Da die interne Berichterstattung keine Informationen zum Segmentvermögen und zu den Segmentschulden enthält und Angaben hierüber auch nicht auf andere Weise dem Konzernvorstand vorgelegt werden, unterbleibt eine Bestimmung des Segmentvermögens und der Segmentschulden gleichfalls in diesem Konzernabschluss. Bei der Ermittlung der an den Konzernvorstand übermittelten Segmentergebnisse kommen grundsätzlich die für die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften zu Grunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Tragen, die erheblich von den für den Konzernabschluss geltenden IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen abweichen. Folglich divergieren der Gesamtbetrag der Segmentergebnisse und das auf Konzernabschlussebene ausgewiesene Jahresergebnis deutlich. Weiterhin gehen in die Segmentberichterstattung Ergebnisbestandteile jener Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ein, die unter Wesentlichkeitserwägungen im Konzernabschluss nicht konsolidiert bzw. nach den für assoziierte Unternehmen geltenden Regelungen anteilig erfasst werden. Die sich hieraus ergebenden Überleitungsposten umfassen im Wesentlichen folgende Sachverhalte: Langfristige Auftragsfertigung Im Konzernabschluss werden die Auftragserlöse aus der Auftragsfertigung der TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH entsprechend dem Leistungsfortschritt erfasst, wohingegen die Umsatzerlöse aus solchen Aufträgen und die Gewinne hieraus in der Segmentberichterstattung erst nach Abschluss eines Auftrags realisiert werden. Nutzungsdaueranpassungen Für Stadtbahnwagen und Busse der üstra wird in der IFRS-Rechnungslegung von einer längeren wirtschaftlichen Nutzbarkeit ausgegangen, so dass sich die verrechneten Abschreibungen sowie die Aufwendungen und Erträge aus Veräußerungsvorgängen von den handelsrechtlichen Segmentergebnisbestandteilen unterscheiden. Korrektur Anlagenabschreibungen In der Segmentberichterstattung wurden die aus der Neujustierung von Abschreibungsverläufen resultierenden, bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen zusätzlichen Abschreibungen in laufender Rechnung als außerplanmäßige Abschreibung berücksichtigt (3.769 Tsd. € im Segment üstra), wohingegen die Anpassung im Konzernabschluss retrospektiv über eine Korrektur des Vortrags erfolgt ist. Vorratsbewertung Abweichend zur Segmentberichterstattung nach handelsrechtlichen Wertmaßstäben werden im IFRS-Abschluss keine rein beschaffungsmarktinduzierten Niederstwertabschreibungen vorgenommen. Pensionsverpflichtungen Anders als in der handelsrechtlichen Rechnungslegung werden im Konzernabschluss die mittelbar über die Versorgungseinrichtung zugerechneten Pensionsverpflichtungen vollständig angesetzt. Darüber hinaus bestehen Unterschiede in der Bewertungsmethodik (Teilwertverfahren im Handelsrecht, Anwartschaftsbarwertverfahren in IFRS-Rechnungslegung) sowie in der Zugrundelegung von Bewertungsparametern (Diskontierungssatz, Berücksichtigung zukünftiger Einkommens- und Rentensteigerungen in der IFRS-Rechnungslegung). Im Zeitablauf kommt es deshalb zu deutlichen Abweichungen bei der jährlichen Dotierung der Pensionsrückstellungen. Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen Es handelt sich um Ergebnisverschiebungen, die im Wesentlichen aus dem Nichtansatz von Aufwandsrückstellungen und der restriktiveren Bilanzierung von Verpflichtungsrückstellungen im IFRS-Konzernabschluss resultieren. Ferner führen die Einbeziehung künftiger Ereignisse in der IFRS-Rechnungslegung sowie unterschiedliche Abzinsungspraktiken zu Bewertungsabweichungen. Finanzierungsleasing Sofern Miet-, Pacht-, Leasing-, oder sonstige Nutzungsverhältnisse nach den Regelungen der IFRS als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert worden sind, werden die geleasten Gegenstände im Konzernabschluss aktiviert und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit passiviert. An die Stelle der im Segmentergebnis unmittelbar aufwandswirksam verrechneten Leasingraten treten in diesen Fällen mittelbare Leasingaufwendungen in Form von Abschreibungen und Zinsaufwendungen. Dementsprechend kommt es zu einer unterschiedlichen Periodisierung des gesamten Leasingaufwands. Bewertung von Finanzinstrumenten Der Überleitungsposten betrifft maßgeblich die in der IFRS-Rechnungslegung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere, die im Konzernabschluss – abweichend zu der Bewertung des Segmentergebnisses – auch über die ursprünglichen Anschaffungskosten hinausgehend aufgewertet werden und damit eine andere Bewertungshistorie aufweisen. Latente Steuern Aktivische Steuerüberhänge werden in der Segmentberichterstattung nicht berücksichtigt. Konzernabschlussspezifika Bei dem Überleitungsposten zu den Segmenterlösen handelt es sich um Außenumsätze der im Konzernabschluss nicht konsolidierten üstra Reisen GmbH. Im Vorjahr sind darüber hinaus die Außenumsätze der ebenfalls nicht in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften der Wolters-Gruppe in der Überleitung enthalten. Vergleichbare Sachverhalte schlagen sich auch in dem gleichlautenden Überleitungsposten zum Segmentergebnis nieder. Darüber hinaus ist in der Vorjahresangabe zu diesem Posten ein Verschmelzungsverlust von 700 Tsd. € enthalten, resultierend aus der konzerninternen Verschmelzung der bis dahin vollkonsolidierten intalliance AG auf die üstra. Angaben auf Konzernebene Die Umsatzerlöse mit externen Kunden (Außenumsätze) gliedern sich nach der Art der erbrachten Leistungen wie folgt: scroll
Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns sind ausschließlich inlandsbezogen. Umsatzerlöse mit externen Kunden in Drittländern werden nicht getätigt. Über langfristige Vermögenswerte, die außerhalb Deutschlands liegen, verfügt der Konzern nicht. Der Konzern hat Umsatzerlöse mit einem einzelnen Auftraggeber von 29.942 Tsd. € (Vorjahr: 31.923 Tsd. €) getätigt, die dem Segment „üstra“ zuzurechnen sind. 9. Sonstige AngabenArbeitnehmerschaft Im üstra-Konzern waren während des Geschäftsjahres 2009 im Jahresdurchschnitt 2.460 Mitarbeiter beschäftigt, von denen 1.886 Mitarbeiter im Verkehrs- und Transportbereich, 35 Mitarbeiter im Bereich Beratungs- und Ingenieurleistungen und 539 Mitarbeiter im Bereich sonstige Dienstleistungen tätig waren. Nahe stehende Personen Organbezüge Die Vergütung des Vorstands setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge umfassen den im Rahmen der Bildung von Pensionsrückstellungen berücksichtigten Dienstzeitaufwand. Aktienkursbezogene Vergütungen werden nicht gewährt. Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene betragen 634 Tsd. €. Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis beträgt 8.950 Tsd. €. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten 38 Tsd. € Sitzungsgelder. Beziehungen zur Muttergesellschaft Oberste Muttergesellschaft und gleichzeitig herrschende Gesellschafterin der üstra ist die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH, Hannover. Die Beziehungen zur Gesellschafterin beschränken sich auf die typischerweise im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorzunehmenden organschaftlichen Steuerverrechnungen sowie auf die Durchführung der Ergebnisabführung. Darüber hinausgehende operative Geschäftsbeziehungen werden nicht unterhalten. In die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind die bestehenden Verrechnungsbeziehungen wie folgt eingeflossen: scroll
Sonstige Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen Die sonstigen Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen, die nicht konsolidiert werden, sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt: scroll
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Bei den mit nahe stehenden Personen getätigten Umsätzen handelt es sich um Beratungs- und Ingenieurleistungen, die an die Betreiberin des Schienennetzes erbracht werden, sowie um Dienstleistungen, die mit der Durchführung des Bus- und Stadtbahnwagenverkehrs in Zusammenhang stehen. Bei der Preisgestaltung der umfangreichen Verrechnungsbeziehungen aus der Erbringung von Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen sind sowohl das Selbstkostenprinzip wie auch an den Marktverhältnissen orientierte Vergütungsmodelle zur Anwendung gelangt. Die mit sonstigen verbundenen Unternehmen generierten Dienstleistungserträge resultieren vornehmlich aus der Erbringung von Instandhaltungsleistungen an die Betreiberin des Schienennetzes. Die von sonstigen verbundenen Unternehmen bezogenen Leistungen beziehen sich hauptsächlich auf die Beschaffung von Energie. Für die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten, die sämtlich im Zahlungswege auszugleichen sind, wurden keine Sicherungsabreden getroffen. Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen wegen eines Ausfallrisikos sind nicht angefallen. Ferner unterhält der Konzern Beziehungen zur Versorgungseinrichtung der üstra, die in erster Linie die Einlage liquider Mittel in das Kassenvermögen betreffen. Die im Berichtsjahr zugeführten Einlagen von 14.260 Tsd. € (Vorjahr: 21.100 Tsd. €) führen zu einer entsprechenden Reduktion der Pensionsrückstellungen und haben somit keine Ergebnisauswirkungen. Darüber hinaus bestehen mit der Versorgungseinrichtung laufende Geschäftsbeziehungen, im Wesentlichen aus der Anmietung von Räumlichkeiten und aus der Weiterbelastung von Kostenanteilen, aus denen im Geschäftsjahr Aufwendungen von 224 Tsd. € (Vorjahr: 271 Tsd. €) und Erträge von 45 Tsd. € (Vorjahr: 51 Tsd. €) erwachsen sind. Der aktivische Verrechnungssaldo beläuft sich zum 31. Dezember 2009 auf 5 Tsd. € (Vorjahr: 29 Tsd. €). Verkehrskonzessionen Die üstra hat Konzessionen inne, die zeitlich befristete Genehmigungen für den Betrieb von Bus- und Stadtbahnlinien nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) darstellen. Rechte und Pflichten, die sich für die üstra aus den Konzessionen ergeben, regeln das PBefG und die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften. So ist die üstra nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die genehmigten Linienbetriebe aufzunehmen und während der Laufzeit der Konzession aufrechtzuerhalten. Fahrpläne, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, die dem Zustimmungsvorbehalt der Genehmigungsbehörde unterliegen, sind als Auflagen von der üstra zu beachten. Für den Betrieb von Stadtbahnlinien besitzt die üstra 15 Konzessionen mit unterschiedlichen Restlaufzeiten. Die jeweiligen Laufzeiten enden zwischen dem 24. September 2015 und dem 31. März 2026. Für den Betrieb von Buslinien besitzt die üstra 43 Konzessionen, die ganz überwiegend im Jahr 2017 auslaufen. Zuwendungen der öffentlichen Hand Neben den vorstehend genannten Verkehrskonzessionen erhält die üstra weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand, insbesondere in Form von Investitionszuschüssen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bzw. dem Niedersächsischen Finanzierungsgesetz (NFG) sowie auf der Grundlage von Einzelvereinbarungen mit Gebietskörperschaften gewährt werden. Hinsichtlich der bezuschussten Investitionen sind regelmäßig Bindefristen zu beachten, deren Verletzung entsprechende Rückforderungsansprüche der Zuwendungsgeber auslöst. Aufwand Abschlussprüfer In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 182 Tsd. € Honorare für die Abschlussprüfungen, 90 Tsd. € für Steuerberatungsleistungen sowie 78 Tsd. € für sonstige Leistungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG und deren verbundene Unternehmen enthalten. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Der Aufsichtsrat der üstra hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2010 die Verträge mit den Vorständen André Neiß (Vorsitzender) und Wilhelm Lindenberg (Betrieb und Personal) um weitere fünf Jahre bis 2015 verlängert. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Abschluss des Geschäftsjahrs nicht ereignet. Mitteilung zum Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der üstra haben eine nach § 161 AktG vorgesehene Erklärung am 24. April 2009 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 30. April 2009 und unter der Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Hannover, den 16. März 2010 üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Der Vorstand gez. André Neiß gez. Wilhelm Lindenberg Entwicklung der Anlagenwertescroll
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* = verrechnete Investitionszuschüsse Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2008 auf angepasster Basisscroll
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* = verrechnete Investitionszuschüsse ** = davon € 720.000,00 aus Abwertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteter Anteile Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2008 auf nicht angepasster Basisscroll
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* = verrechnete Investitionszuschüsse ** = davon € 720.000,00 aus Abwertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteter Anteile Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover, aufgestellten Konzernabschluss bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hannover, den 16. März 2010 PricewaterhouseCoopers Norbert Versen, Wirtschaftsprüfer ppa. Jörg Gropengießer, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2009Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftslage unter Berücksichtigung der Risiken der Unternehmenstätigkeit und des damit zusammenhängenden Risikomanagement sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, über die Personalsituation, über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft sowie über Investitionsvorhaben und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik unterrichten lassen. Detailliert wurden Fragen der künftigen Finanz-, Investitions- und Personalplanung erörtert und – teilweise unter Beteiligung von Referenten – vertieft. Soweit für Geschäftsführungsmaßnahmen nach Gesetz oder anderen Regelungen eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, hat der Aufsichtsrat dazu ausführliche schriftliche Informationen vom Vorstand erhalten und den vorgelegten Geschäftsführungsmaßnahmen nach ausgiebiger vorheriger Prüfung seine Zustimmung erteilt. Der Aufsichtsrat hat alle Berichte des Vorstands geprüft, in seinen Sitzungen umfassend erörtert und mit dem Vorstand beraten sowie die erforderlichen Entscheidungen getroffen. Zu Maßnahmen gemäß § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG (zum Beispiel Einsicht in Bücher und Schriften der Gesellschaft) bestand keine Veranlassung. Sonderberichte des Vorstands nach § 90 Abs. 3 AktG wurden im Geschäftsjahr 2009 ebenfalls nicht erbeten, da der Aufsichtsrat aufgrund der umfassenden Regelberichterstattung des Vorstands dazu keine Veranlassung sah. Darüber hinaus hielt der Vorsitzende des Aufsichtsrats umfassenden Kontakt zu dem Vorstandsvorsitzenden und dem weiteren Mitglied des Vorstands. In zahlreichen Gesprächen konnten alle wichtigen Ereignisse und Fragen der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensstrategie besprochen werden. Im Berichtsjahr haben sich der Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats in insgesamt 22 Sitzungen, so im Einzelnen: scroll
von der Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands überzeugt. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, insbesondere alle Maßnahmen, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden geprüft, ausführlich erörtert und – sofern erforderlich – entschieden. Schwerpunkte der Überwachung und Beratung Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtrats im Berichtsjahr waren neben der Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2008 und der wirtschaftlichen Entwicklung der üstra und ihrer Töchter im Berichtszeitraum vor allem die Finanzierung des Stadtbahnverkehrs, der Verkauf von Tochtergesellschaften im Rahmen der Umsetzung der Beteiligungsstrategie, die Tarifmaßnahme zum 13.12.2009 sowie die Umsetzung der Anforderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und die aktualisierte Risikoeinschätzung zu den bestehenden US-Cross-Border-Lease Transaktionen. Besonders hervorzuheben sind dabei die folgenden Beschlussfassungen:
Deutscher Corporate Governance Kodex Im Geschäftsjahr 2009 haben Vorstand und Aufsichtsrat am 24. April 2009 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Abs. 1 AktG unterzeichnet. Aufgrund der Aktionärsstruktur des Unternehmens, des geringen Streubesitzes und der Tatsache, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft einen rein nationalen Bezug hat, wurde nach eingehender Beratung beschlossen, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht zu folgen. Einwände des Abschlussprüfers gegen die Entsprechenserklärung wurden nicht erhoben. Die aktuelle Entsprechenserklärung kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.uestra.de eingesehen werden. Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2009 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 einschließlich Lagebericht über das Geschäftsjahr 2009 sowie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 einschließlich Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2009 geprüft und beide mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht und die beiden Prüfungsberichte seinerseits sorgfältig geprüft und in seiner Sitzung am 30. April 2010 zusammen mit dem Vorstand und in Gegenwart des Abschlussprüfers intensiv erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht sowie die beiden Prüfungsberichte erhoben und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 30. April 2010 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der üstra für die im Geschäftsjahr 2009 geleistete erfolgreiche Arbeit.
Hannover, den 30. April 2010 Aufsichtsrat der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der Aufsichtsratsvorsitzende Hauke Jagau |
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