üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Hannover

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009

Lagebericht

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist geprägt durch die seit Herbst 2008 anhaltende Wirtschafts- und Finanzkrise. Im Jahr 2009 ist die deutsche Wirtschaft zum ersten Mal seit sechs Jahren geschrumpft. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 5,0 % niedriger als im Jahr zuvor (+1,3 %). Die einzigen positiven Impulse kamen 2009 von den Konsumausgaben: Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 0,4 %, die staatlichen sogar deutlich um 2,7 % gegenüber dem Vorjahr. Bei einer Differenzierung der Konsumausgaben privater Haushalte im Inland nach Verwendungszwecken zeigt sich jedoch, dass lediglich für Verkehr und Nachrichtenübermittlung deutlich mehr ausgegeben wurde als im Vorjahr. Hierzu zählen auch die privaten Kraftfahrzeugkäufe, die durch die sogenannte Abwrackprämie kräftig gestiegen sind. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte nahm 2009 lediglich um 0,4 % zu, das ist die kleinste Zuwachsrate seit der Wiedervereinigung. Anders als in den beiden Vorjahren stiegen 2009 die in jeweiligen Preisen berechneten Konsumausgaben der privaten Haushalte mit 0,5 % etwas stärker als das verfügbare Einkommen. Die Zahl der Erwerbstätigen blieb mit 40,2 Millionen relativ stabil, dennoch kam es in einzelnen Wirtschaftsbereichen zu einem deutlichen Personalabbau. Hiervon waren insbesondere das Produzierende Gewerbe (ohne Baugewerbe) und der Wirtschaftsbereich Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleister betroffen. Die Zahl der Erwerbslosen stieg um 5,4 % auf 3,3 Millionen.

Die Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) der im Verband der deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) zusammengeschlossenen Personenverkehrsunternehmen sind nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2009 um 1,0 % gestiegen (2008: +1,3 %). Das heißt, dass in 2009 rund 9,7 Milliarden Fahrgäste in Deutschland mit Bussen und Bahnen gefahren sind. Tendenziell bestätigt sich auch für 2009 der Trend der vergangenen Jahre: ländliche Busverkehre sind eher rückläufig, Verkehre in Ballungsräumen (hier vor allem die schienengebundenen Verkehre) befinden sich im Aufwind. Der Branche gelang es im siebten Jahr in Folge, Fahrgastzuwächse zu realisieren.

Der ÖPNV blieb somit bislang im Wesentlichen von krisenbedingten Rückgängen bei den Fahrgastzahlen und den Fahrgeldeinnahmen verschont. Ein weiterer Anstieg der Arbeitslosenzahlen kann sich allerdings im Nahverkehr bei den Pendlerzahlen auswirken.

Unsicherheiten bleiben insbesondere bei der Preisentwicklung von Energie und Treibstoffen aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Förderländern und oligopolbedingter Wettbewerbsverzerrungen bestehen.

Hinzu kommen die Kürzungen von öffentlichen Finanzmitteln – besonders der Regionalisierungsmittel, aber auch der Ausgleichszahlungen im Ausbildungsverkehr und der Erstattungszahlungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen –, welche die positive Entwicklung der gesamten Nahverkehrsbranche negativ beeinflussen.

1.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2009

Entsprechend der Zielsetzung von Aufsichtsrat und Vorstand, die nachhaltige marktorientierte Entwicklung des Unternehmens voranzutreiben und die üstra als vitales integriertes Verkehrsunternehmen in der Region Hannover zu behaupten, hat die üstra die Unternehmensstrategie im Jahr 2005 unter der Überschrift „vitale üstra 2020“ anhand folgender Kernpunkte definiert:

Die üstra ist Partner der Region Hannover, d.h. die üstra fühlt sich gegenüber den Zielen der Region und zur Stärkung der Attraktivität der Region Hannover verpflichtet.

Die üstra konzentriert ihre Aktivitäten auf die Region Hannover.

Die üstra versteht sich als integriertes Verkehrsunternehmen, das bedeutet, dass sie ihre Leistungen im Personennahverkehr über die gesamte Wertschöpfungstiefe erbringt.

Die üstra stellt Kundenorientierung heraus, um die Bedürfnisse der Kunden optimal zu bedienen.

Die üstra arbeitet wirtschaftlich und in wettbewerbsfähigen Strukturen.

Die üstra sorgt für Risikominimierung im Beteiligungsportfolio.

Zur langfristigen Unternehmenssicherung hat die üstra im Mai 2008 einen Partnerschaftsvertrag mit der Region Hannover, dem Betriebsrat sowie der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Der Partnerschaftsvertrag stellt den normativen Rahmen zur Umsetzung und Weiterführung der Unternehmensstrategie „vitale üstra 2020“ dar. Der Vertrag bedeutet Zukunftssicherung für die üstra sowie die Entscheidung für Wirtschaftlichkeit und Marktorientierung. Neben seinen primär wirtschaftlichen Elementen adressiert der Partnerschaftsvertrag, dass der ÖPNV einen wichtigen Beitrag für die Lebensqualität in der Region Hannover leistet und ein wichtiger Standortfaktor für die Wirtschaft ist. Mit diesem Partnerschaftsvertrag haben die Beteiligten den Rahmen für einen wirtschaftlichen ÖPNV geschaffen, dessen primäre Ziele darin liegen, den Kunden der üstra einen attraktiven ÖPNV zu bieten und einen substanziellen Beitrag zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Verkehrs zu ermöglichen.

Um diese Ziele umzusetzen, hat die üstra ein modulares Gesamtkonzept über die gesamte Wertschöpfungskette eines Verkehrsunternehmens aufgelegt. Schwerpunkte bilden die Einnahmensteigerung, Optimierung des Verkehrsangebotes, Kostenreduzierung und Absicherung der betrieblichen Altersversorgung. Damit soll ein wirtschaftliches, leistungsfähiges und attraktives Verkehrsangebot für die Kunden in der Region Hannover sichergestellt werden.

Parallel dazu erfolgt die weitere Umsetzung der in 2005 neu ausgerichteten Beteiligungsstrategie, indem die Aktivitäten im Beteiligungsportfolio entsprechend der Unternehmensstrategie - besonders im Hinblick auf die Konzentration auf das Kerngeschäft und die Region Hannover - ausgerichtet werden. In diesem Zusammenhang wurde die zum üstra-Konzern gehörende Beteiligung an der Wolters Linienverkehrsbetriebe GmbH mit Wirkung zum 31. Dezember 2009 im Rahmen eines strukturierten Bieterverfahrens veräußert. Des Weiteren hat die üstra im Geschäftsjahr 2009 ihr Aktienpaket an der IVU Traffic Technologies AG veräußert. Der üstra ist es gelungen, in den letzten fünf Jahren die Anzahl der Beteiligungen von 44 auf 12 zu reduzieren, damit ist die Neuausrichtung des Beteiligungsportfolios weitgehend umgesetzt.

Wie in den Vorjahren wurde die Infrastruktur für das ÖPNV-Angebot weiter attraktiv und nachfragegerecht ausgebaut und die Nutzerfinanzierung vorangetrieben. Durch Effizienzsteigerung wurde zu einer nachhaltigen wettbewerbsorientierten Entwicklung des Unternehmens beigetragen.

Die 2007 gestartete Klimaschutzkampagne wurde 2008/2009 mit einer Abonnentengewinnungsaktion erfolgreich fortgesetzt. Unter dem Motto „Abo fahren und das Klima hat gut lachen!“ konnten rund 1.600 Abonnenten gewonnen werden. Im Herbst 2009 folgte im Rahmen des GVH die Kampagne „carvario“, die sich vor allem an Autobesitzer richtete. Im November 2009 konnten 500 Autofahrer ihren Führerschein für einen Monat gegen eine MobilCard für den ÖPNV umtauschen. Ab Dezember wurden Neuabonnenten mit attraktiven Prämien wie einem Zuschuss zum ADAC-Fahrsicherheitstraining geworben.

Hannover bekommt eine neue Stadtbahn – unter dem Arbeitstitel „TW 3000“ bereitet die üstra die größte Neuanschaffung seit der Expo vor. Ab 2012 sollen die 50 neuen Stadtbahnen angeschafft werden. Im Geschäftsjahr 2009 wurde das Präqualifikationsverfahren durchgeführt und die Ausschreibung gestartet. Möglich wird diese Investition, weil die Fahrzeuge zu 50 % durch Fördermittel des Landes Niedersachsen nach dem Entflechtungsgesetz (EntFlG) gefördert werden.

Weitere wesentliche Themenschwerpunkte im Geschäftsjahr 2009 waren:

Im Bereich Kundenbindung/-gewinnung:

Weiterführung des Erneuerungsprogramms für Haltestellenmasten und Witterungsschutzdächer an Bushaltestellen;

Inbetriebnahme von zwei neuen Hochbahnsteigen auf der B-Strecke (Linien 1, 2 und 8);

Übernahme des üstra-Infomobils durch die üstra-Azubis und Betrieb als Juniorfirma. Mit einem emissionsarmen Elektrofahrzeug sind sie bei Veranstaltungen und auf Wochenmärkten präsent.

Fortführung des Projekts Fahrgastbegleitservice inklusive der finanziellen Absicherung des Projektes für weitere zwei Jahre in Kooperation mit dem JobCenter der Region Hannover;

Abschluss des Erneuerungsprogramms für Fahrkartenautomaten, insgesamt wurden an den Stadtbahnhaltestellen 318 neue Geräte installiert. Neben Tickets zum sofortigen Fahrtantritt können die Kunden an den neuen Fahrkartenautomaten auch alle GVH-MobilCards erhalten. Diese Möglichkeit wird von den Kunden stark genutzt. Die Kundenresonanz ist positiv.

Kampagne für mehr Zivilcourage „Zivilcourage hat viele Gesichter – Zeig Deins“ gemeinsam mit dem Niedersächsischen Innenministerium;

Einführung des GVH-Sozialtarifs im Oktober 2009. Einkommensschwachen Beziehern von Sozialleistungen wird eine preisgünstige Möglichkeit geboten, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.

Im Bereich der Ertragssteigerung wurde eine Tarifanpassung von durchschnittlich 4,0 % im Dezember 2008 und von durchschnittlich 1,99 % im Dezember 2009 auf Ebene des Verkehrsverbundes Großraum-Verkehr Hannover (GVH) durchgeführt.

Im Bereich Investitionen/Finanzierung:

Inbetriebnahme von 19 weiteren neuen schadstoffarmen Omnibussen (acht Solobusse vom Typ Solaris Urbino 12 und elf Gelenkbusse vom Typ MAN, die bereits die EEV-Norm erfüllen);

Ausrüstung der Dachfläche des Bus-Depot-Süd mit einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung;

Sicherung der Stadtbahnfinanzierung durch Betrauung und Finanzierungszusage durch die Region Hannover;

Sicherung der Busfinanzierung durch Verlängerung der Betrauung und Finanzierungszusage durch die Region Hannover.

Im Bereich Prozesse:

Erfolgreiches Rezertifizierungsaudit Qualitätsmanagement und Überwachungsaudit Umweltmanagement.

1.3 Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2009 waren bei der üstra im Jahresdurchschnitt 1.886 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 1.866). Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Beschäftigten gestiegen. Die für 2010 geplante Stadtbahnverlängerung nach Misburg/Nord und die konsequente Umsetzung der im Spartentarifvertrag vorgesehenen Faktorisierung von Zeitzuschlägen führen insbesondere im Fahrdienst zu zusätzlichem Personalbedarf. In 2009 wurde mit der Ausbildung der neuen Fahrerinnen und Fahrer begonnen.

Gleichzeitig setzt die üstra ihren Restrukturierungskurs im Rahmen des Projektes „vitale üstra 2020“ fort. Mit wenigen Ausnahmen kann der daraus resultierende Personalabbau sozialverträglich über den Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Passivphase der Altersteilzeit bzw. durch Erreichen der regulären Altersrente umgesetzt werden. Im Durchschnitt befanden sich 56 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Passivphase der Altersteilzeit (Vorjahr: 35).

Im Zuge der Nachfolgeplanung für ausscheidende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzt die üstra verstärkt auf die bedarfsorientierte Berufsausbildung und erhöhte somit die Anzahl der Auszubildenden. Die Zahl der Auszubildenden betrug im Durchschnitt 72 (Vorjahr: 64).

1.4 Geschäftsentwicklung

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Geschäftsentwicklung (in Tsd. €)
  2009 2008 2007 2006
Grundkapital 67.491 67.491 67.491 67.491
Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände 136.272 142.274 140.170 145.828
Bilanzsumme 254.018 244.119 243.722 239.980
Investitionen* 12.795 17.010 13.434 14.178
Abschreibungen** 18.598 14.219 18.794 18.864
Umsatzerlöse 172.316 165.300 155.353 152.053
Personalaufwendungen 116.136 107.399 121.707 95.656

* ohne Finanzanlagen

** ohne Abschreibungen auf erhaltene Investitionszuschüsse und auf Finanzanlagen

2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

2.1 Umsatzentwicklung

Die Erlöse aus Verkehrsleistungen (einschließlich Fahrplanverkauf und Verkehrsmittelwerbung) betrugen 172.316 Tsd. € im Geschäftsjahr 2009 (Vorjahr: 165.300 Tsd. €).

Die Einnahmen aus den vom Fahrgast gezahlten Fahrgeldern stiegen im Geschäftsjahr 2009 gegenüber dem Vorjahr um 8.984 Tsd. € bzw. + 7,6 % auf 127.734 Tsd. €.

Der Anstieg der Tarifeinnahmen (inklusive Poolausgleich des Verkehrsverbundes für das Vorjahr) um 9.218 Tsd. € auf 126.064 Tsd. € resultierte im Wesentlichen aus der Tarifanpassung zum 14. Dezember 2008 von durchschnittlich 4,0 %, die damit ihre gewünschte Wirkung entfaltete. Gegenläufig entwickelten sich die Fahrgastzahlen, die im Vergleich zum Vorjahr von 157,1 Millionen auf 154,3 Millionen Fahrgäste in 2009 (- 1,7 %) zurückgegangen sind. Für die gegenläufige Entwicklung von Tarifeinnahmen und Fahrgastzahlen gibt es zwei Erklärungsansätze. Zum Einen verkauft die üstra mehr Fahrausweise zu Lasten der Verbundpartner. Dieser Effekt führt zu einer deutlichen Verbesserung der Kasseneinnahmen im laufenden Jahr, im Gegenzug wird voraussichtlich der Poolausgleich im kommenden Jahr in ähnlichem Umfang zurückgehen. Zum Anderen ist der (gezählte) Rückgang der Fahrgastzahlen mit großer Wahrscheinlichkeit auf geringere Fahrtenhäufigkeiten im Bereich der Cards zurückzuführen.

Die üstra hat im Jahr 2009 ihre intensive Fahrausweisprüfung fortgeführt. Mit der hohen Prüfquote zeigen die Kontrollen ein positives Ergebnis. In 2009 wurden 11,8 % weniger Schwarzfahrer als im Vorjahr festgestellt, wodurch die Einnahmen aus erhöhten Beförderungsentgelten um 12,3 % auf 1.670 Tsd. € zurückgingen. Insgesamt kontrollierte die üstra 3,4 Millionen der rund 154,3 Millionen Fahrgäste und hat 74.155 Personen ohne gültigen Fahrausweis festgestellt. Der Anteil der festgestellten Schwarzfahrer an den überprüften Fahrgästen ist dabei in 2009 von 2,61 % in 2008 auf jetzt 2,16 % gesunken.

Im Bereich der Ausgleichsleistungen für die Auszubildenden- und Schwerbehindertenbeförderung sind in den Jahren 2004 bis 2006 bereits massive Reduzierungen eingetreten. Auf Grundlage des Haushaltsbegleitgesetzes aus dem Jahr 2004 („Koch-Steinbrück-Papier“) wurde bis zum Jahr 2006 der Ausgleichsanspruch für Leistungen im Ausbildungsverkehr im Vergleich zum Jahr 2004 um pauschal 12 % gekürzt. Auf Grundlage der in 2006 erfolgten Gesetzesänderung für den Ausgleich von rabattierten Beförderungen im Ausbildungsverkehr (§ 45 a PBefG) hat das Land Niedersachsen vertreten durch die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) die gesetzlich festgelegte Ermittlung der Ausgleichsleistungen durch ein vertraglich geregeltes Verfahren ersetzt. Die üstra hat im Jahr 2007 mit der LNVG einen entsprechenden Vertrag geschlossen, der rückwirkend ab 2006 eine weitere Minderung der Ausgleichsleistungen von jährlich 1 % für die Jahre 2006 bis 2010 vorsieht. Somit sind die Ausgleichsleistungen im Vergleich zum Vorjahr um 91 Tsd. € auf 8.350 Tsd. € zurückgegangen.

Der für die Erstattungsleistungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Personen gesetzlich zugrunde zu legende Anteil von beförderten Fahrgästen mit Schwerbehinderung betrug in Niedersachsen für das Jahr 2009 voraussichtlich 2,80 %. Die üstra konnte demgegenüber durch Fahrgastzählungen im Jahr 2008 eine Schwerbehindertenquote von 3,58 % nachweisen. Im Jahr 2009 wurde auf die Ermittlung einer neuen betriebsindividuelle Quote verzichtet und die Quote des Jahres 2008 angesetzt. Bedingt durch die deutlich höheren Tarifeinnahmen, welche die Basis für die Berechnung der Ausgleichsleistungen bilden, stiegen die Ausgleichsleistungen bereinigt um periodenfremde Effekte gegenüber dem Vorjahr um 202 Tsd. € bzw. 4,6 % auf 4.544 Tsd. € an.

Die üstra erhielt von der Region Hannover im Geschäftsjahr 2009 im Rahmen der Finanzierungszusage für den Busverkehr einen Zuschuss von 29.942 Tsd. € (Vorjahr:

31.923 Tsd. €). Davon resultierten 91 Tsd. € aus einer Nachzahlung für das Jahr 2008 aufgrund des gestiegenen erstattungsfähigen Kostensatzes. Die Höhe des Zuschusses der Region orientiert sich maximal an den Kosten eines durchschnittlichen, gut geführten Unternehmens abzüglich der dem Busbereich zuzuordnenden Umsatzerlöse und wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer bescheinigt.

Die sonstigen Umsatzerlöse von 1.822 Tsd. € (Vorjahr: 1.827 Tsd. €) liegen auf Vorjahresniveau und betreffen vorrangig Werbeeinnahmen.

2.2 Ertragslage

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 48.959 Tsd. € (Vorjahr: 49.471 Tsd. €). Im Wesentlichen sind im Jahr 2009 in dieser Position enthalten: 36.867 Tsd. € (Vorjahr:

40.177 Tsd. €) Erträge aus vertraglichen Leistungen gegenüber Dritten insbesondere Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover mbH (infra), 2.362 Tsd. € (Vorjahr: 3.154 Tsd. €) Erträge aus der Auflösung und dem Verbrauch von Rückstellungen, 1.152 Tsd. € (Vorjahr 1.000 Tsd. €) Ersatz von Schäden und 5.117 Tsd. € (Vorjahr: 1.265 Tsd. €) Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens. Die letzte Position beinhaltet auch die Verkaufserlöse aus dem Verkauf der Wolters Linienverkehrsbetriebe GmbH und aus dem Verkauf des Aktienpaketes an der IVU Traffic Technologies AG.

Im Geschäftsjahr 2009 betrugen die Gesamtaufwendungen 222.108 Tsd. € (Vorjahr: 215.358 Tsd. €).

Der Materialaufwand betrug 41.185 Tsd. € (Vorjahr: 47.369 Tsd. €). Der starke Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist auf den zum Jahresende 2008 ausgelaufenen Leasingvertrag für Stadtbahnfahrzeuge zurückzuführen. Vertragsgemäß hat die üstra die Fahrzeuge zum 31. Dezember 2008 zurück gekauft, im Vorjahr sind dafür noch 5.518 Tsd. € Leasingkosten angefallen. Im Jahr 2009 sind in dieser Position enthalten: 14.098 Tsd. € (Vorjahr: 13.298 Tsd. €) Energiekosten, 13.841 Tsd. € (Vorjahr: 15.392 Tsd. €) Material und Fremdleistungen für die Instandhaltung der Fahrzeuge und eigenen Anlagen sowie 13.142 Tsd. € (Vorjahr: 13.160 Tsd. €) Aufwand für Subunternehmerleistungen im Busbereich.

Die Personalaufwendungen betrugen insgesamt 116.136 Tsd. € (Vorjahr: 107.399 Tsd. €). Die üstra hat im Jahr 2009 gemäß den Absprachen mit der Region Hannover 8.000 Tsd. € Sonderdotierung an die Versorgungseinrichtung für die Finanzierung der Altersversorgung gezahlt (Vorjahr: 14.000 Tsd. €), sowie weitere 13.325 Tsd. € der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen zur Reduzierung der Deckungslücke der Versorgungseinrichtung zugeführt. Zum 31. Dezember 2009 beträgt die Deckungslücke in der Finanzierung der Altersversorgung 30,9 Mio. € (Vorjahr: 51,2 Mio. €). Den Pensions- und Altersteilzeitrückstellungen wurden weitere 2.073 Tsd. € (Vorjahr: 3.838 Tsd. €) zugeführt. Der Pensionssicherungsverein (PSVaG) hat aufgrund der gestiegenen Zahl von Insolvenzen in Deutschland bedingt durch die Wirtschaftskrise und des damit gestiegenen Schadenvolumens beim PSVaG seinen Beitrag im Jahr 2009 deutlich erhöht. Betrug der Beitragssatz in den vergangenen fünf Jahren im Durchschnitt 3,3 Promille, so ist er im Jahr 2009 auf 14,2 Promille angestiegen, somit stiegen die Aufwendungen bei der üstra auf 2.340 Tsd. € (Vorjahr: 292 Tsd. €). Bedingt durch den zusätzlichen Personalbedarf und die tarifliche Steigerung der Entgelte sind die Personalkosten für die aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen.

Der sonstige betriebliche Aufwand betrug 46.188 Tsd. € (Vorjahr: 46.211 Tsd. €) und lag damit auf dem Niveau des Vorjahres. Neben den Aufwendungen für das Kerngeschäft laufen in dieser Position auch die Vorleistungen für Drittaufträge und hier im Wesentlichen für Leistungen im Rahmen des Instandhaltungsvertrages mit der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover mbH (infra) auf.

Die bilanziellen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände liegen mit 18.599 Tsd. € (Vorjahr: 14.379 Tsd. €) deutlich über dem Vorjahresniveau. Die kontinuierliche Beschaffung neuer Busse und die Aktivierung von zurück gekauften Stadtbahnfahrzeugen aus einem Leasinggeschäft führten im Vergleich zum Vorjahr zu steigenden Abschreibungen. Die Anpassung von Nutzungsdauern führte zudem im Geschäftsjahr 2009 zu zusätzlichen Abschreibungen von 3.769 Tsd. €.

Die Erträge aus Beteiligungen und Gewinnabführungen bewegten sich mit 1.078 Tsd. € (Vorjahr: 1.098 Tsd. €) auf dem Vorjahresniveau. Im Wesentlichen wurden die abgeführten Ergebnisse von protec service GmbH, RevCon Audit und Consulting GmbH und üstra Reisen GmbH auf Grundlage der mit der üstra abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge vereinnahmt.

Im Geschäftsjahr 2009 wurden Zinserträge in Höhe von 1.243 Tsd. € (Vorjahr: 3.632 Tsd. €) erwirtschaftet. Die Finanzmarktkrise zeigt hier eine deutliche Auswirkung, denn trotz der durchgängig guten Liquiditätslage konnten am Markt nur geringe Zinssätze erzielt werden.

Abschreibungen auf Finanzanlagen wurden im Umfang von 4 Tsd. € (Vorjahr: 1.450 Tsd. €) vorgenommen.

Die Zinsaufwendungen betrugen 1.449 Tsd. € (Vorjahr: 1.595 Tsd. €).

Das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in 2009 betrug 102 Tsd. € (Vorjahr: 1.142 Tsd. €).

Außerordentliche Aufwendungen sind im Geschäftsjahr 2009 nicht angefallen (Vorjahr: 700 Tsd. €).

Das Geschäftsjahr 2009 schloss vor Ergebnisabführung mit einem Ergebnis nach Steuern von 0 Tsd. € ab (Vorjahr: 41 Tsd. €).

2.3 Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme zeigte gegenüber dem 31. Dezember 2008 einen Anstieg um 9.899 Tsd. € auf 254.018 Tsd. €. Die einzelnen Bilanzpositionen entwickelten sich dabei wie folgt:

Auf der Aktivseite sind die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen auf 136.272 Tsd. € (Vorjahr: 142.274 Tsd. €) zurückgegangen. Dem Investitionsvolumen von 12.795 Tsd. € (Vorjahr: 17.010 Tsd. €) stehen Abschreibungen von 18.599 Tsd. € gegenüber. Die Finanzanlagen sind durch den Verkauf der IVU-Aktien auf 6.231 Tsd. € (Vorjahr: 7.313 Tsd. €) zurückgegangen.

Das Vorratsvermögen lag mit 11.705 Tsd. € (Vorjahr: 11.880 Tsd. €) auf dem Vorjahresniveau. Die Forderungen sind auf 14.525 Tsd. € (Vorjahr: 13.245 Tsd. €) gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Forderungen gegen die Muttergesellschaft Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH zurückzuführen, im Vorjahr bestand hier ein passivischer Verrechnungssaldo. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit 10.032 Tsd. € (Vorjahr: 6.818 Tsd. €) ausgewiesen. Die Erhöhung der Insolvenzsicherung der Altersteilzeit und der Ausweis der vorausbezahlten Beiträge für die Umlageverpflichtung der Haftpflichtversicherung führten im Wesentlichen zu dem starken Anstieg dieser Position. Die liquiden Mittel erhöhten sich auf 75.252 Tsd. € (Vorjahr: 62.585 Tsd. €).

Auf der Passivseite sind die Rückstellungen auf 77.822 Tsd. € (Vorjahr: 60.853 Tsd. €) angestiegen, was im Wesentlichen auf die Erhöhung der Rückstellungen für Pensionen und Altersteilzeit zurückzuführen ist.

Die Kreditverbindlichkeiten wurden planmäßig weiter zurückgeführt. Die Bankdarlehen valutierten zum 31. Dezember 2009 mit 23.008 Tsd. € (Vorjahr: 26.076 Tsd. €), dies entspricht einer Rückführung um 3.068 Tsd. €. Aufgrund der durchgängig guten Liquiditätslage erfolgte im Geschäftsjahr 2009 keine weitere Inanspruchnahme von Krediten.

Die übrigen Verbindlichkeiten sind auf 12.695 Tsd. € (Vorjahr: 16.500 Tsd. €) zurückgegangen.

2.4 Investitionen

Das Investitionsvolumen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände betrug im Geschäftsjahr 2009 12.795 Tsd. € (Vorjahr: 17.010 Tsd. €).

Die Schwerpunkte der Investitionstätigkeit lagen in der Modernisierung der Busflotte durch die Beschaffung weiterer 19 neuer Busse, der Ausrüstung der Dachfläche des Bus-Depot-Süd mit einer Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung, dem Abschluss des Erneuerungsprogramms für Fahrkartenautomaten und in der Modernisierung und dem Ausbau der IT-Systeme.

3. Nachtragsbericht

Der Aufsichtsrat der üstra hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2010 die Verträge mit den Vorständen André Neiß (Vorsitzender) und Wilhelm Lindenberg (Betrieb und Personal) um weitere fünf Jahre bis 2015 verlängert.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres 2009 nicht ereignet.

4. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die wesentlichen Merkmale des bei der üstra bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:

Es gibt bei der üstra eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral gesteuert.

Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Finanz- und Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet.

Die im Bereich der Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme sind durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt.

Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt.

Eine einheitliche Rechnungslegung wird insbesondere durch konzernweite Richtlinien (z.B. Bilanzierungsrichtlinien, Zahlungsrichtlinien, Reisekostenrichtlinien etc.) gewährleistet. Diese werden laufend aktualisiert und bei Bedarf angepasst.

Die am Rechungslegungsprozess beteiligten Abteilungen und Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet.

Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z.B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt.

Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet.

Die Verantwortung für die Einrichtung und Überwachung des Kontroll- und Risikomanagementsystems liegt beim Vorstand. Es ist Bestandteil des Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses im Unternehmen.

Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmäßig durch die prozessunabhängige interne Revision überprüft.

5. Risikobericht

5.1 Risikomanagementsystem

Die üstra ist als Verkehrsunternehmen naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Risikopolitik der üstra ist risikoavers ausgerichtet und erlaubt die Nutzung sich bietender Geschäftsgelegenheiten, solange die Risiken angemessen und tragbar sind. Das bewusste Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken ist nicht zulässig.

Die Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Folglich besteht das Risikomanagementsystem aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft bzw. ihrer Konzernunternehmen eingebettet sind. Es besteht keine eigenständige Aufbauorganisation für das Risikomanagement. Es wird vielmehr als originäre Aufgabe jeder Führungskraft sowie der Prozess- und Projektverantwortlichen verstanden. Diese sorgen im Rahmen ihrer Führungsaufgaben auch für die Einbindung der Mitarbeiter in das Risikomanagementsystem.

Das zentrale Controlling stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Risiken erfolgt. Es ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems und überzeugt sich von dessen Wirksamkeit. Hierbei erstattet es regelmäßig Bericht an den Vorstand. Es entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Es kommuniziert zudem die Risikopolitik und legt die Dokumentationserfordernisse fest. Die notwendige Überprüfung des Risikomanagement-Systems auf seine grundsätzliche Tauglichkeit sowie die Einhaltung der operativen Umsetzung erfolgt durch die interne Revision. Alle wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikomatrix dokumentiert, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird.

Als Risiko sind grundsätzlich negative Planabweichungen definiert (Mehraufwendungen und/oder Mindereinnahmen). Mögliche Ergebnisabweichungseffekte werden über den gesamten mittelfristigen Planungshorizont erhoben und summiert – eine Diskontierung erfolgt nicht. Risiken werden als "relevant", "wesentlich" und "bestandsgefährdend" eingestuft. Relevant sind solche Risiken, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, der sich an zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften des Vorstands orientiert. Als wesentlich gelten Risiken, die für sich genommen bei Realisierung einen Schaden verursachen würden, der die künftige Ertragskraft der üstra erheblich beeinflusst. Mögliche Interdependenzen zwischen Risiken werden berücksichtigt. Die Bewertung und somit auch die Betrachtung der Risiken erfolgt nach Risikovorsorge.

Die im Rahmen des Risikomanagementsystems der üstra vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein.

Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat das Risiko-Früherkennungssystem der üstra im Rahmen der Jahresabschlussprüfung untersucht. Es entspricht den an ein solches System gestellten Anforderungen.

5.2 Umfeld und Markt

Am 3. Dezember 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat vor der Bundestagswahl 2009 das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nicht mehr entsprechend novelliert. Aufgrund des Zusammenspiels von vergabe- und beihilferechtlichen Aspekten der Verordnung mit genehmigungsrechtlichen Regelungen des PBefG bestehen wegen der fehlenden Anpassung nicht unerhebliche Rechtsunsicherheiten.

Mit der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 des Bundes wurde auch das Regionalisierungsgesetz und damit ein zentrales Instrument zur Finanzierung des Personennahverkehrs geändert. Die dem Land Niedersachsen auferlegten Kürzungen von Finanzmitteln wurden in gleicher Höhe an die Aufgabenträger weitergegeben. Sollten diese Kürzungen tatsächlich realisiert werden, sind negative Auswirkungen auch auf ÖPNV-Leistungen beispielsweise durch Reduzierung von Verkehrsleistungen zu erwarten. Eine Rücknahme des Verkehrsangebots könnte zu weiteren Rückgängen bei den Fahrgastzahlen führen und würde den positiven Trend in der Entwicklung der Einnahmen voraussichtlich gefährden.

Aufgrund der Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte sind bei den Zuschüssen für Investitionen weiterhin rückläufige Tendenzen feststellbar. Finanzmittel für Investitionsmaßnahmen, die bis 2006 nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert wurden, werden seit 2007 durch die Länder verteilt. Den Ländern stehen dazu seit 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Form von zweckgebundenen Festbeträgen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung, wobei zum 31. Dezember 2013 eine Überprüfung der Notwendigkeit sowie der Höhe dieser Kompensationszahlungen vorgesehen ist. Ab dem 1. Januar 2014 unterliegen diese Zahlungen nur noch einer allgemeinen „investiven Zweckbindung“, wodurch die derzeitige spezielle Zweckbindung zu Gunsten des Verkehrssektors entfällt und z.B. Fahrzeugbeschaffungen künftig deutlich schwieriger zu finanzieren sein dürften. Für das Jahr 2019 ist das Auslaufen dieser Finanzhilfen vorgesehen.

5.3 Leistungswirtschaftliche Risiken

Auf der Einnahmenseite geht die üstra davon aus, dass die Tarifeinnahmen auch in den Folgejahren ansteigen werden. Der Anteil, der aus stärkerer Kundennachfrage resultiert, wird vermutlich gegenüber dem Anteil, der aus preislichen und strukturellen Maßnahmen generiert wird, tendenziell sinken. Das Risiko liegt darin, dass es nicht gelingt, einerseits über Kundenbindungsmaßnahmen mögliche Kundenpotenziale zu erschließen und andererseits die notwendigen Tarifpreisanpassungen im Verkehrsverbund durchzusetzen. Grundlage für die Feststellung des Nachfragerisikos sind u. a. Untersuchungen zur Tarifergiebigkeit und zur Preiselastizität. Der ÖPNV blieb bislang im Wesentlichen von krisenbedingten Rückgängen bei den Fahrgastzahlen und den Fahrgeldeinnahmen verschont. Ein weiterer Anstieg der Arbeitslosenzahlen kann sich allerdings im Nahverkehr bei den Pendlerzahlen auswirken. Das Tarifanpassungsrisiko besteht darin, dass die üstra bei der erforderlichen Umsetzung von Tarifanpassungsmaßnahmen von der Zustimmung des Verkehrsverbundes Großraum-Verkehr Hannover (GVH), der Genehmigungsbehörde, der Region Hannover und der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) abhängig ist.

Ein Kostenrisiko liegt in der Entwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise. Unsicherheiten aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Förderländern und oligopolbedingte Wettbewerbsverzerrungen lassen keine gesicherte Abschätzung der Preisentwicklung zu. Sollten die Preise entgegen der Planungsprämissen jedoch überproportional steigen, würde dies die üstra mit zusätzlichen Belastungen in den nächsten fünf Jahren von ca. 17,0 Mio. € treffen. Nach erfolgter Ausschreibung wurde ein neuer Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Hannover AG geschlossen, der für die Jahre 2010 bis 2012 einen Festpreis beinhaltet. Für das Jahr 2013 besteht eine Verlängerungsoption. Dies verschafft der üstra zumindest für diese drei bis vier Jahre Planungssicherheit in Bezug auf die Kosten für Strom.

Konstruktionsbedingte Mängel an Stadtbahnfahrzeugen und die Abkündigung von Ersatzteilen, insbesondere der Leistungselektronik, führen möglicherweise zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Instandhaltungsleistungen. Der mögliche Mehraufwand wird auf ca. 2,4 Mio. € geschätzt. Das Risiko wird durch ein vorsorgendes Instandhaltungs-management begrenzt.

5.4 Personal

Die Altersversorgungsverpflichtungen aus der Subsidiärhaftung der üstra für Altersversorgungszusagen der Versorgungseinrichtung wurden in der Vergangenheit durch Ausübung eines Bilanzierungswahlrechts nicht passiviert. Da das Kassenvermögen der Versorgungseinrichtung deutlich geringer ist als der versicherungsmathematische Teilwert der Altersversorgungsverpflichtungen, besteht in der Altersversorgung eine erhebliche Deckungslücke. Zum 31. Dezember 2009 betrug die Deckungslücke 30,9 Mio. €. Die Region Hannover und die üstra haben gemeinsam die verschiedenen Möglichkeiten zur Abdeckung der Lücke in der Altersversorgung geprüft. Im Ergebnis wurden in den Jahren 2007 bis 2009 insgesamt 42 Mio. € ergebniswirksam von der üstra an die Versorgungseinrichtung gezahlt. Darüber hinaus hat die üstra im Jahr 2009 in Abstimmung mit der Region Hannover der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen zur Reduzierung der Deckungslücke der Versorgungseinrichtung weitere 13,3 Mio. € zugeführt.

5.5 Informationstechnik

Der Betrieb, Vertrieb und die sonstigen Geschäftsabläufe der üstra hängen vom effizienten und ununterbrochenen Betrieb der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme ab. Die wachsende Vernetzung und die Notwendigkeit einer permanenten Verfügbarkeit stellen immer höhere Anforderungen an die IT-Systeme. Risiken werden durch kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheitskonzepte und den Einsatz moderner Hard- und Software verringert. Verteilte Rechenzentren und gespiegelte Datenbestände reduzieren das Risiko von Datenverlusten.

5.6 Finanzwirtschaftlicher Bereich

Die üstra hat in den Jahren 1997 und 1998 für insgesamt 108 Stadtbahnfahrzeuge sogenannte US-Cross-Border-Lease Transaktionen abgeschlossen. Die Risiken aus diesen Transaktionen werden seither im Rahmen des Risikomanagements kontinuierlich überwacht. Ausgelöst durch die Finanzmarktkrise ergeben sich für die üstra aus diesen Transaktionen bei einer weiteren Verschlechterung der Bonität oder wegen einer etwaigen Insolvenz der an den beiden Transaktionen beteiligten Banken Risiken. Diesen Risiken wird durch die Einräumung von Austauschrechten der beteiligten Banken oder durch Stellung von zusätzlichen Sicherheiten vertraglich begegnet. Die Kosten hierfür können nach heutiger Abschätzung den von üstra in den Jahren 1997 und 1998 erhaltenen Finanzierungsvorteil deutlich übersteigen. Im Falle einer außerplanmäßigen, vorzeitigen Vertragsbeendigung können wesentliche Währungs- und Zinsänderungsrisiken auftreten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos wird als sehr gering eingeschätzt.

Durch die finanzielle Einbindung der üstra in den VVG-Konzern sind finanzwirtschaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Die Fortdauer des Gewinnabführungs- und Beherrschungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes. Dieser wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, trotzdem ist eine Gefährdung des steuerlichen Querverbundes auch zukünftig nicht auszuschließen.

5.7 Fazit

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind uns keine operativen Risiken bekannt, die zu einer Gefährdung einzelner Betriebsbereiche oder gar des gesamten Unternehmens führen könnten.

Nach der Überprüfung der derzeitigen Risikosituation kommen wir zu dem Ergebnis, dass wir ausreichend versichert sind und genügend bilanzielle Vorsorge getroffen haben.

6. Erklärung zur Unternehmensführung

6.1 Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der üstra erklären gemäß

§ 161 AktG, dass den Empfehlungen der “Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird.

Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und den damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist.

6.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Das Unternehmen wendet eine Reihe von Unternehmensführungspraktiken an, mit denen verschiedene Zielstellungen verbunden sind.

Im Rahmen des Partnerschaftsvertrags mit der Region Hannover, ver.di und dem Betriebsrat hat sich die üstra verpflichtet, die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen jährlich im Rahmen eines Benchmarks zu überprüfen und marktfähige Kostenstrukturen zu realisieren. Für die Instandhaltung der Infrastruktur erfolgt dieser Marktvergleich in einem Vier-Jahres-Rhythmus.

Durch das Management by Objectives (MbO) erfolgt eine zielorientierte, bereichs- und hierarchieübergreifend abgestimmte Steuerung des Unternehmens. Es gewährleistet die Konzentration auf Prioritäten und erhöht die Verbindlichkeit. Zudem wird eine Transparenz über die Unternehmens-, Bereichs- und Gruppenziele geschaffen. Gleichzeitig wird das ergebnisorientierte Arbeiten gefördert.

Mit dem praktizierten Co-Management wird die frühzeitige und aktive Einbeziehung des Betriebsrates in allen wichtigen unternehmensbezogenen Entscheidungen angestrebt, um Akzeptanz bei strategischen Fragen und Veränderungsnotwendigkeiten zu erhalten.

Mit der Teilnahme am Audit berufundfamilie wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik gefördert. Gleichzeitig wird eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen erreicht.

Mit dem bei der üstra praktizierten Gesundheitsmanagement soll die Erhöhung des Gesundheitsstands und die Reduzierung von Abwesenheitszeiten erreicht werden. Zudem wird die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas sowie die Erhöhung der Mitarbeitermotivation angestrebt. Ziel ist auch die Überwindung bzw. Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit.

Die üstra hat ein Qualitäts- und Umweltmanagementsystem eingeführt und ist nach den Standards DIN EN ISO 9001, DIN EN 13816, A61/VA-02 und DIN EN ISO 14001 zertifiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierungen wird das Qualitäts- und Umweltmanagementsystem regelmäßig durch unabhängige Gutachter überprüft. Ziele dieses Systems sind die Steigerung der Kundenzufriedenheit, die Optimierung interner Prozesse und Abläufe, das Beschwerdemanagement, die Verbesserung der Energieeffizienz bei Fahrzeugen und Infrastruktur sowie die Reduzierung von Emissionen, umweltrelevanten und gefährlichen Arbeits- und Abfallstoffen und des Wasserverbrauchs.

Informationen über das Audit berufundfamilie sowie das Umwelt- und Qualitätsmanagement der üstra sind auf der Internetseite www.uestra.de zu finden.

6.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen

Der Vorstand der üstra besteht laut der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.

Der Vorstand der üstra besteht aus zwei Mitgliedern. Im operativen Geschäft verantwortet der Vorstandsvorsitzende André Neiß die Informations- und Kommunikationstechnologie, die kaufmännische Leitung und das Marketing. Wilhelm Lindenberg hat die Funktion des Arbeitsdirektors inne und ist gleichzeitig zuständig für den Betrieb von Stadtbahn- und Busverkehren, für die Betriebsanlagen und den gesamten Personalbereich. Den Vorständen sind insgesamt sieben Unternehmensbereiche und acht Stabsstellen zugeordnet. Der Vorstand stellt die unternehmensinterne Kommunikation in wöchentlichen Vorstandssitzungen, in wöchentlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichsleitern sowie in monatlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichsleitern und den Stabsbereichsleitern sicher.

Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern, davon je zehn Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes wählt der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat hat vier Ausschüsse gebildet: Präsidial-, Finanz-, Verkehrs- und Bauausschuss sowie den Beteiligungsausschuss. In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sind die Zuständigkeiten der Ausschüsse festgelegt.

Mitglieder des Präsidialausschusses sind die Herren Hauke Jagau (Vorsitzender), Peter Reißaus (stellvertretender Vorsitzender), Hermann Hane und Eberhard Wicke.

Mitglieder des Verkehrs- und Bauausschusses sind die Damen und Herren Dietmar Kaschube (Vorsitzender), Karl-Heinz Mönkeberg (stellvertretender Vorsitzender), Dieter Katzmarek, Peter Kimmel, Uwe Köhler, Renate Michael, Jürgen Mineur (seit 8. Mai 2009), Paul Pawelski, Dieter Thiedke und Ralf Borchers (bis 30. April 2009).

Mitglieder des Beteiligungsausschusses sind die Damen und Herren Petra Rudszuck (Vorsitzende), Peter Reißaus (stellvertretender Vorsitzender), Hermann Hane, Hauke Jagau, Dietmar Kaschube, Dieter Katzmarek, Wolfgang Lößner, Jürgen Mineur (seit 8. Mai 2009), Jörg-Friedrich Onnasch, Serdar Saris, Dieter Thiedke, Eberhard Wicke und Ralf Borchers (bis 30. April 2009).

Der Finanzausschuss setzt sich zusammen aus den Damen und Herren Walter Richter (Vorsitzender), Martina Dierßen (stellvertretende Vorsitzende), Wolfgang Lößner, Jürgen Mineur (seit 8. Mai 2009), Petra Rudszuck, Gunnar Straßburger, Eberhard Wicke und Ralf Borchers (bis 30. April 2009).

Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt. Hierzu werden die Sachverhalte in ausführlichen schriftlichen Unterlagen erläutert. In Vorgesprächen, den Sitzungen der Ausschüsse und des Aufsichtsrats steht der Vorstand für die Erläuterung von Details und zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Verfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.

Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich über seine Arbeit.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

7. Sonstige Berichte

7.1 Vergütungsbericht

Das Vergütungssystem des Vorstands der üstra hat feste und erfolgsabhängige Bestandteile. Die Höhe der erfolgsabhängigen Komponente ist abhängig vom Zielerreichungsgrad der jeweiligen Zielvereinbarungsbestandteile; diese setzen sich aus Zielen zur Unternehmensstrategie, finanziellen Zielen, Prozesszielen, Führungs- und Personalzielen sowie Kundenzielen zusammen. Vergütungskomponenten mit langjähriger Anreizwirkung (z.B. Bezugsrechte oder aktienbasierte Vergütungen) und Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit (ausgenommen Versorgungszusagen) werden dem Vorstand nicht gewährt.

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der üstra geregelt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine von der Hauptversammlung festzusetzende Vergütung.

7.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Das gezeichnete Kapital von 67.490.528,32 € ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen.

Die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) hat mitgeteilt, dass ihr am 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der üstra und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie am 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der üstra verfügt. Die übrigen Aktien der üstra befinden sich nach Kenntnis des Vorstands in Streubesitz.

Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, welche ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

Der Vorstand der üstra besteht gemäß § 5 der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird nach der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung bestimmt. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG (Bestellung und Abberufung des Vorstands). Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann dabei ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen.

Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf hiernach neben der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen nach § 133 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.

Der Vorstand ist nicht ermächtigt, neue Aktien der üstra – beispielsweise im Wege der Ausnutzung eines bedingten oder genehmigten Kapitals – auszugeben. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien besteht ebenfalls nicht.

Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind.

8. Prognosebericht

Im Rahmen des abgeschlossenen Partnerschaftsvertrages mit der Region Hannover streben die Vertragspartner im Jahr 2010 die Direktvergabe der Verkehrsdienste an die üstra als internen Betreiber nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an. Die Region Hannover hat die Absicht der Direktvergabe für die Busverkehrsleistungen ab 2010 bereits im Juli 2008 im EU-Amtsblatt angekündigt.

Vor dem Hintergrund der knapper werdenden öffentlichen Finanzierungsmittel und der durch die Liberalisierung des Verkehrsmarktes entstehenden Veränderungen sowie der europäischen Vorgaben verfolgt die üstra weiterhin das Ziel, den schon in den Vorjahren eingeleiteten Um- und Restrukturierungsprozess im Jahr 2010 fortzusetzen. Den Auswirkungen der deutlichen Reduzierung staatlicher Ausgleichsleistungen soll mittelfristig durch eine verstärkte Nutzerfinanzierung begegnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass überdurchschnittliche Steigerungsraten bei den Fahrgasteinnahmen realisiert werden können und auf der Aufwandsseite weitere Restrukturierungspotenziale umgesetzt werden.

Allerdings bestehen Planungsunsicherheiten aufgrund von:

Kürzung der Regionalisierungsmittel zur Finanzierung von Nahverkehrsleistungen;

Kürzung der Nahverkehrsleistungen aufgrund der angespannten finanziellen Lage des Aufgabenträgers;

Kürzung der Ausgleichszahlungen für rabattierte Ausbildungsverkehre nach Ende der bestehenden vertraglichen Finanzierung;

Kürzung der Erstattungszahlungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen;

Kürzung von Investitionsförderung (GVFG-Programm)

Bei der Entwicklung der Tarifeinnahmen für das Jahr 2010 wird damit gerechnet, dass die zum 13. Dezember 2009 vorgenommene Tarifanpassung von durchschnittlich 1,99 % in gleichem Maß auf die üstra durchschlägt. Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird für 2010 allerdings mit einem leichten Nachfragerückgang von

0,5 % gerechnet. Unter Berücksichtigung der beiden vorgenannten Effekte plant die üstra für das Jahr 2010 Tarifeinnahmen in Höhe von 125,6 Mio. €. Mit der geplanten Direktvergabe der Busverkehrsleistungen soll die bisherige Finanzierung von einer direkten Zuschusszahlung auf eine Finanzierung über den Verlustausgleich umgestellt werden. Dadurch bedingt gehen die Umsatzerlöse um ca. 30,0 Mio. € zurück und die üstra weist zukünftig rechnerisch einen Fehlbetrag vor Ergebnisabführung aus.

Die nächsten zwei Jahre sind geprägt durch die weitere Umsetzung des geplanten Restrukturierungsprogramms zur Erreichung der im Partnerschaftsvertrag vereinbarten Ziele; dazu sind nachhaltige Aufwandsreduzierungen vorgesehen.

In der Planung für das Geschäftsjahr 2010 geht die üstra von einem Jahresfehlbetrag von 21,2 Mio. € aus, der über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Muttergesellschaft der üstra, der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG), ausgeglichen wird. Auf Grundlage der vorliegenden Mittelfristplanung geht die üstra für das Geschäftsjahr 2011 von einem Jahresfehlbetrag von 20,6 Mio. € aus.

Die üstra wird ihren Verschuldungsgrad weiterhin planmäßig abbauen. Die Bankdarlehen (zum Stichtag 31. Dezember 2009 23,0 Mio. €) sollen bis 2014 auf circa 10,2 Mio. € zurückgeführt werden.

Für das Jahr 2010 sind Investitionen in Höhe von 55,7 Mio. € geplant; nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 35,8 Mio €. Im Jahr 2011 liegt das vorgesehene Investitionsvolumen in der gleichen Größenordnung. In den nächsten Jahren liegt der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit in der Erneuerung der Fahrzeugflotte.

 

üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Bilanz

Aktiva

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  31.12.2009
31.12.2008
A. Anlagevermögen    
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.208.151,72 3.079.251,24
II. Sachanlagen 133.064.170,64 139.194.378,29
III. Finanzanlagen 6.231.011,23 7.313.278,95
  142.503.333,59 149.586.908,48
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte    
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 11.704.918,27 11.880.008,54
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände    
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.205.478,79 9.353.622,82
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 5.005.577,99 3.505.323,69
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 314.020,13 386.457,84
4. sonstige Vermögensgegenstände 10.032.123,86 6.818.293,07
  24.557.200,77 20.063.697,42
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 75.252.097,91 62.584.666,67
  111.514.216,95 94.528.372,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 4.065,00
  254.017.550,54 244.119.346,11

Passiva

   
  31.12.2009
31.12.2008
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 67.490.528,32 67.490.528,32
II. Kapitalrücklage 66.742.955,56 66.742.955,56
  134.233.483,88 134.233.483,88
B. Rückstellungen    
1. Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflichtungen 32.363.812,22 17.480.162,00
2. Steuerrückstellungen 250.000,00 250.000,00
3. Sonstige Rückstellungen 45.208.448,35 43.122.957,80
  77.822.260,57 60.853.119,80
C. Verbindlichkeiten    
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 23.008.134,70 26.075.886,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.648.766,83 9.737.549,13
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.572.595,53 3.893.795,69
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 156.997,83 63.822,41
5. sonstige Verbindlichkeiten 3.316.767,25 2.805.122,98
  35.703.262,14 42.576.176,21
D. Rechnungsabgrenzungsposten 6.258.543,95 6.456.566,22
  254.017.550,54 244.119.346,11

Gewinn- und Verlustrechnung

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  2009
2008
1. Umsatzerlöse 172.315.890,87 165.300.161,71
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 66.398,08 43.313,51
3. Sonstige betriebliche Erträge 48.959.259,43 49.471.217,13
4. Gesamtleistung 221.341.548,38 214.814.692,35
5. Materialaufwand    
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 23.193.650,81 22.522.000,58
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 17.991.641,72 24.847.032,45
  41.185.292,53 47.369.033,03
6. Rohergebnis 180.156.255,85 167.445.659,32
7. Personalaufwand    
a) Löhne und Gehälter 70.455.411,25 70.432.292,15
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 45.680.717,66 36.966.726,43
  116.136.128,91 107.399.018,58
8. a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 18.598.263,53 14.218.462,40
b) Aufwendungen aus verrechneten Investitionszuschüssen 773,20 160.074,49
  18.599.036,73 14.378.536,89
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 46.187.567,70 46.211.008,10
10. Erträge aus Beteiligungen 31.651,17 26.143,74
11. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 1.046.676,13 1.072.097,05
12. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 234.748,89 320.721,79
13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.008.273,49 3.311.007,05
14. Abschreibungen auf Finanzanlagen 3.729,00 1.450.000,00
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.448.886,73 1.594.506,06
16. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 102.256,46 1.142.559,32
17. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 700.264,72
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.317,69 2.488,80
19. Sonstige Steuern 100.938,77 398.498,29
20. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn 0,00 41.307,51
21. Jahresüberschuss/Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften erstellt. Ergänzend dazu waren die Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes zu beachten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Soweit Vermerke wahlweise bei den Posten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen sind, werden diese im Anhang aufgeführt.

Das im Art. 66 Abs. 3 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) kodifizierte Wahlrecht zur vorzeitigen Erstanwendung der ab dem Geschäftsjahr 2010 anzuwendenden neuen Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wird nicht ausgeübt.

II. Erläuterungen zu den Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet worden (Skonti und Rabatte werden gekürzt). Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden um planmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 2 HGB gemindert. Investitionszuschüsse werden offen von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Ab dem 1. Januar 2008 werden bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten mehr als 150 € und bis zu 1.000 € betragen, aufgrund der Neuregelung durch das Unternehmenssteuerreformgesetz als Sammelposten aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden soweit erforderlich bei dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Ausleihungen werden mit dem Rückzahlungsbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten unter Berücksichtigung des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet. Die Pauschalwertberichtigung erfolgte wie auch im Vorjahr mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit in Höhe von 1 % auf den um Einzelwertberichtigungen bereinigten Nettoforderungsbestand. Zur Vereinfachung der Darstellung wurden wie im Vorjahr gleichartige Forderungen und Verbindlichkeiten, für die eine Aufrechnungslage gegeben ist, saldiert.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind mit dem Teilwert bilanziert. Die Bewertung erfolgte auf der Grundlage der Richttafeln 2005 G von Prof. K. Heubeck. Der Rechnungszins beträgt 6 % p.a. Als Bewertungsendalter wurden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung des RV Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen, die grundsätzlich nach Ablauf von drei Monaten aber innerhalb eines Jahres nachgeholt werden, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 920 Tsd. € (Vorjahr: 1.792 Tsd. €).

Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag passiviert.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

2. Angaben zu Posten der Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird gesondert dargestellt.

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 655 Tsd. € (Vorjahr: 1.072 Tsd. €) Ansprüche aus Gewinnabführung, mit 2.525 Tsd. € (Vorjahr: 2.482 Tsd. €) Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen und mit 1.826 Tsd. € (Vorjahr: - 49 Tsd. €) Steueransprüche. Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 8.415 Tsd. € (Vorjahr: 5.771 Tsd. €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Der Restbetrag in Höhe von 1.617 Tsd. € hat eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Darin enthalten sind abgegrenzte Zinserträge in Höhe von 146 Tsd. € (Vorjahr: 206 Tsd. €).

Die Kapitalrücklage resultiert mit 23.622 Tsd. € aus Aufgeldern aus der Ausgabe von Anteilen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB) sowie mit 43.121 Tsd. € aus anderen Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB).

Die auf die Versorgungseinrichtung der üstra e.V. übertragenen Pensionsverpflichtungen belaufen sich gem. § 6a EStG zum 31. Dezember 2009 auf 166.279 Tsd. €. Das Kassenvermögen (Deckungskapital) beträgt 122.086 Tsd. €, so dass sich nach Passivierung einer Rückstellung in Höhe von 13.325 Tsd. € ein Fehlbetrag in Höhe von 30.868 Tsd. € (Vorjahr: 51.189 Tsd. €) ergibt.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten u. a. Rückstellungen für die Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern aus Urlaubsansprüchen (2.923 Tsd. €), aus Altersteilzeit (21.296 Tsd. €), für Anlagen-Nutzung (3.425 Tsd. €), für Sanierungsmaßnahmen (2.040 Tsd. €), für Drohverluste (3.032 Tsd. €) sowie für Verpflichtungen aus Rückerstattungsrisiken (7.500 Tsd. €).

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten, die nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, stellen sich wie folgt dar:

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  Gesamt
Tsd. €
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Tsd. €
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Tsd. €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 23.008 2.556 10.226
(Vorjahr) -26.076 -3.068 -12.782
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.649 7.649 0
(Vorjahr) -9.737 -9.737 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.572 1.572 0
(Vorjahr) -3.894 -3.894 0
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 157 157 0
(Vorjahr) -64 -64 0
Sonstige Verbindlichkeiten 3.317 2.575 0
(Vorjahr) -2.805 -2.128 -677
Gesamt 35.703 14.509 10.226
(Vorjahr) -42.576 -18.891 -13.459

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit 0 Tsd. € (Vorjahr: 5.518 Tsd. €) aus Rückzahlung der Verlustausgleichsansprüche, mit 0 Tsd. € (Vorjahr: 41 Tsd. €) aus abzuführenden Gewinnansprüchen, mit – 2 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) aus erhaltenen Gewinnansprüchen, mit 1.524 Tsd. € (Vorjahr: 2.100 Tsd. €) aus Lieferungen und Leistungen und mit 50 Tsd. € (Vorjahr: - 3.766 Tsd. €) aus Steuern.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen:

Verbindlichkeiten aus Steuern

753 Tsd. € (Vorjahr: 795 Tsd. €)

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

766 Tsd. € (Vorjahr: 1.417 Tsd. €)

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von 431 Tsd. € (Vorjahr: 488 Tsd. €) abgegrenzte Zinsaufwendungen enthalten.

3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrec h nung

Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich im Inland erzielt.

Aufgrund einer Finanzierungszusage der Region Hannover hat die Region einen Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen gezahlt. Einnahmen hieraus in Höhe von 29.942 Tsd. € (Vorjahr: 31.923 Tsd. €) wurden den Umsatzerlösen zugeordnet.

Der Posten Umsatzerlöse enthält aperiodische Erträge in Höhe von 2.456 Tsd. € (Vorjahr: 4.164 Tsd. €).

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten 1 Tsd. € Investitionszuschüsse. In gleicher Höhe werden Aufwendungen aus verrechneten Investitionszuschüssen offen ausgewiesen. Außerdem sind aperiodische Erträge in Höhe von 5.117 Tsd. € (Vorjahr: 1.265 Tsd. €) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens, in Höhe von 76 Tsd. € (Vorjahr 161 Tsd. €) aus Schrotterlösen, in Höhe von 129 Tsd. € (Vorjahr: 200 Tsd. €) aus Boni und Rabatten aus Vorjahren, in Höhe von 71 Tsd. € (Vorjahr: 188 Tsd. €) aus der Auflösung von Wertberichtigungen und in Höhe von 2.119 Tsd. € (Vorjahr: 2.859 Tsd. €) aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten.

Der Personalaufwand betrifft mit 31.156 Tsd. € (Vorjahr: 22.949 Tsd. €) Aufwendungen für die

Altersversorgung.

Die Abschreibungen auf Sachanlagen enthalten im Berichtsjahr Mehrabschreibungen in Höhe von 3.769 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) aufgrund von Nutzungsdaueranpassungen.

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen mit 227 Tsd. € (Vorjahr: 313 Tsd. €) verbundene Unternehmen.

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge betreffen mit 28 Tsd. € (Vorjahr: 17 Tsd. €) verbundene Unternehmen.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen entfallen im Berichtsjahr mit 4 Tsd. € auf sonstige Ausleihungen (Vorjahr: 1.450 Tsd. € auf Beteiligungen).

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen nicht verbundene Unternehmen.

Die außerordentlichen Aufwendungen im Vorjahr betreffen ausschließlich den Verschmelzungsverlust aus der rückwirkenden Verschmelzung der intalliance AG auf die üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft zum 1. Januar 2008.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultieren aus Körperschaftsteuer für Ausgleichszahlungen.

In den sonstigen Steuern ist im Vorjahr eine Rückstellungsdotierung für umsatzsteuerliche Risiken im Zusammenhang mit einer steuerlichen Außenprüfung in Höhe von 250 Tsd. € enthalten.

III. Ergänzende Angaben

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse:

Bürgschaftsverpflichtungen bestehen in Höhe von 1.500 Tsd. € (Vorjahr: 5.335 Tsd. €).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen:

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  Laufzeitende Tsd. €
- Mietvertrag Gehry Tower 31. Mai 2031 9.630

Für 2010 sind Investitionen von 55.684 Tsd. € genehmigt. Nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 35.853 Tsd. €.

2. Beteiligungsunternehmen und Unternehmensverbindungen

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes erfolgt in einer besonderen Aufstellung nach § 287 HGB.

3. Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe

Aufsichtsrat

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Mitglieder des Aufsichtsrats Beruf, Arbeitgeber Mitglied im Aufsichtsrat / vergleich-baren Kontrollgremium von:
Hauke Jagau
(Vorsitzender),
Laatzen
Regionspräsident, Region Hannover ▪ Kreissiedlungsgesellschaft Hannover mbH (Vorsitzender)
    ▪ Sparkasse Hannover AöR (bis 30.04.2009: stellv. Vorsitzender; ab 01.05.2009: Vorsitzender)
    ▪ Provinzial Lebensversicherung Hannover AöR (ab 01.01.2009)
    ▪ Hannover Holding für Wirtschaftsförderung, Marketing und Tourismus GmbH (bis 31.12.2009: Vorsitzender; ab 01.01.2010: stellv. Vorsitzender)
    ▪ Hannover Marketing und Tourismus GmbH
    ▪ Theater für Niedersachsen GmbH (stellv. Vorsitzender)
    ▪ Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH
    ▪ Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH und als Konzernmandate i. S. v. § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG:
    ▪ Zoo Hannover GmbH (Vorsitzender)
    ▪ Zoo Hannover Service GmbH (Vorsitzender)
Peter Reißaus 1
(stellv. Vorsitzender),
Ronnenberg
Busfahrer, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ▪ Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH
    ▪ TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (stellv. Vorsitzender)
Ralf Borchers,
Hannover
(bis 30.04.2009)
Diplom-Ökonom / Referent, Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ---
Martina Dierßen 1, Hannover
(ab 13.01.2009)
Justitiarin, ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Niedersachsen-Bremen ---
Hermann Hane 1,
Braunschweig
Leiter Fachgruppe ÖPNV im Fachbereich Verkehr, ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Landesbezirk Niedersachsen-Bremen ▪ Braunschweiger Verkehrs AG
    ▪ TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH
Dietmar Kaschube 1,
Hannover
DV-Betreuer, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ---
Dieter Katzmarek 1,
Hannover
Betriebsschlosser, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ---
Peter Kimmel,
Springe
▪ Richter am Bundesverwaltungsgericht a. D., Bundesrepublik Deutschland ▪ Rechtsanwalt, selbständig ▪ Stadtwerke Springe GmbH
Uwe Köhler 1,
Sarstedt
Busfahrer, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ---
Wolfgang Lößner 1,
Hannover
Betriebsschlosser, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ▪ TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH
Renate Michael 1,
Hannover
Gewerkschaftssekretärin im Fachbereich Verkehr, ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bezirk Hannover/Leine – Weser ▪ Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH
Jürgen Mineur,
Hannover
(ab 08.05.2009)
Diplom-Ingenieur, Softwareentwickler, selbständig ---
Karlheinz Mönkeberg,
Hannover
Diplom-Ingenieur, Rentner ▪ Technologie Centrum Hannover GmbH
    ▪ TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (Vorsitzender)
Jörg-Friedrich Onnasch,
Wedemark
Rechtsanwalt, selbständig ---
Paul Pawelski,
Hannover
Kaufmännischer Angestellter, Rentner ▪ Abfallentsorgungsgesellschaft Region Hannover mbH
    ▪ TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH
Walter Richter,
Hannover
▪ Geschäftsführer, Union Boden GmbH ▪ Geschäftsführer, EXPO Grund GmbH ▪ Spar- und Bauverein e. G. (Vorsitzender)
    ▪ Niedersächsische Bauträger-Gesellschaft mbH (Vorsitzender)
    ▪ Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. – Passerelle – KG
Petra Rudszuck,
Hannover
Diplom-Pädagogin, Landeshauptstadt Hannover ▪ Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH
    ▪ TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH
Serdar Saris,
Hannover
Leiter Jugend- und Drogenberatungszentrum Hannover, STEP gGmbH ---
Gunnar Straßburger 1,
Hannover
Leiter U-/ Stadtbahn, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ---
Dieter Thiedke 1,
Langenhagen
Busfahrer, üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ---
Eberhard Wicke,
Garbsen
Diplom-Handelslehrer i. R., Land Niedersachsen ▪ Sparkasse Hannover AöR

Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 MitbestG

Vorstand

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Mitglieder des Vorstands Ausbildung Mitglied im Aufsichtsrat / vergleichbaren Kontrollgremium von:
André Neiß (Vorsitzender),
Hannover
Dipl.-Betriebswirt ▪ IVU Traffic Technologies AG
    ▪ Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. – Passerelle – KG
    ▪ Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN)
Wilhelm Lindenberg
(Betrieb und Personal),
Hannover
Arbeitswissenschaftler (WA) ---

Die Mitglieder des Vorstandes erhalten derzeit Bezüge, die sich zusammensetzen aus:

einer festen jährlichen Grundvergütung

einer jährlichen Tantieme, deren Höhe sich danach bemisst, inwieweit bestimmte unternehmenserfolgsspezifische und persönliche Ziele erreicht wurden, und

sonstige Vergütungen (Geldwerte Vorteile)

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  Grundvergütung
Tsd. €
Tantieme
Tsd. €
Sonstige Vergütung
Tsd. €
Gesamt
Tsd. €
André Neiß 200 60 17 277
Wilhelm Lindenberg 185 56 14 255
Gesamt 385 116 31 532

Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstandes und ihrer Hinterbliebenen betragen 634 Tsd. €. Die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betragen 7.051 Tsd. €.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten 38 Tsd. € Sitzungsgelder.

4. Aufwand Prüfungsgesellschaft

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 152 Tsd. € Honorare für die Jahresabschlussprüfung und 87 Tsd. € für Steuerberatungsleistungen sowie 74 Tsd. € für sonstige Leistungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG und deren verbundene Unternehmen enthalten.

5. Grundkapital

Das Grundkapital beträgt 67.490.528,32 €. Es ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

6. Mutterunternehmen

Mutterunternehmen ist die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG); der Sitz ist in Hannover. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister Hannover Abt. B unter der Nr. 6692. Der Konzernabschluss der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH wird nach § 325 HGB beim Betreiber des Elektronischen Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht.

7. Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Die VVG hat mitgeteilt, dass ihr am 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie am 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der VVG gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft verfügt.

8. Arbeitnehmerschaft

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1.886, davon 72 Auszubildende (1.400 gewerbliche Arbeitnehmer und 486 Angestellte).

9. Mitteilung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine nach § 161 AktG vorgesehene Erklärung am 24. April 2009 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 30. April 2009 und unter der Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

10. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hannover, den 15. Februar 2010

üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

André Neiß

Wilhelm Lindenberg

Entwicklung des Anlagevermögens

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  Bruttobuchwerte
  Stand am
01.01.2009
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
Stand am
31.12.2009
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
 
         
1. konzessionsähnliche Rechte 16.283.794,29 1.183.834,75 132.390,27 316.993,77 17.652.232,54
 
         
2. geleistete Anzahlungen 1.057.970,78 192.073,00 0,00 -681.570,38 568.473,40
 
17.341.765,07 1.375.907,75 132.390,27 -364.576,61 18.220.705,94
 
         
II. Sachanlagen          
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten          
auf fremden Grundstücken 163.335.256,22 1.553.263,10 310.737,22 0,00 164.577.782,10
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und          
Sicherungsanlagen 75.442.672,76 554.119,12 45.779,12 411.272,66 76.362.285,42
 
         
3. Fahrzeuge für Personenverkehr 447.871.571,97 5.437.709,00 5.042.766,96 3.182.791,96 451.449.305,97
 
         
4. Maschinen und maschinelle Anlagen 10.278.455,05 741.006,68 163.223,95 84.999,00 10.941.236,78
5. andere Anlagen,          
Betriebs- und Geschäftsausstattung 76.286.243,31 1.937.945,12 14.950.299,56 8.985.320,40 72.259.209,27
 
         
6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 13.243.243,04 1.194.864,83 0,00 -12.299.807,41 2.138.300,46
 
786.457.442,35 11.418.907,85 20.512.806,81 364.576,61 777.728.120,00
 
         
III. Finanzanlagen          
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 14.490.505,40 0,00 7.760.976,16 0,00 6.729.529,24
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 5.126.806,52 200.000,00 1.857.520,84 0,00 3.469.285,68
3. Beteiligungen 8.350.879,69 0,00 0,00 0,00 8.350.879,69
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 1.500.000,00 0,00 1.500.000,00 0,00 0,00
5. sonstige Ausleihungen 245.537,04 0,00 101.552,89 0,00 143.984,15
 
29.713.728,65 200.000,00 11.220.049,89 0,00 18.693.678,76
 
833.512.936,07 12.994.815,60 31.865.246,97 0,00 814.642.504,70
 
         
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  Abschreibungen
  Stand am
01.01.2009
  Zugänge
  Abgänge
  Umbuchungen
  Stand am
31.12.2009
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände                    
 
511.087,49 I 0,00 I 0,00 I 0,00 I 511.087,49 I
1. konzessionsähnliche Rechte 13.751.426,34   882.430,66   132.390,27   0,00   14.501.466,73  
 
0,00 I 0,00 I 0,00 I 0,00 I 0,00 I
2. geleistete Anzahlungen 0,00   0,00   0,00   0,00   0,00  
 
511.087,49 I 0,00 I 0,00 I 0,00 I 511.087,49 I
 
13.751.426,34   882.430,66   132.390,27   0,00   14.501.466,73  
II. Sachanlagen                    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten 77.622.465,79 I 0,00 I 0,00 I 0,00 I 77.622.465,79 I
auf fremden Grundstücken 36.129.570,12   5.854.914,14   201.024,82   0,00   41.783.459,44  
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und 40.961.577,52 I 773,20 I 32.339,31 I 0,00 I 40.930.011,41 I
Sicherungsanlagen 17.021.242,73   1.524.791,03   13.439,81   0,00   18.532.593,95  
 
226.115.760,94 I 0,00 I 166.697,10 I 0,00 I 225.949.063,84 I
3. Fahrzeuge für Personenverkehr 172.845.535,79   6.228.306,46   4.876.069,86   0,00   174.197.772,39  
 
1.318.953,18 I 0,00 I 0,00 I 0,00 I 1.318.953,18 I
4. Maschinen und maschinelle Anlagen 6.345.751,78   638.790,87   163.223,95   0,00   6.821.318,70  
5. andere Anlagen, 27.170.307,16 I 0,00 I 304.339,50 I 0,00 I 26.865.967,66 I
Betriebs- und Geschäftsausstattung 41.731.899,05   3.469.030,37   14.558.586,42   0,00   30.642.343,00  
 
0,00 I 0,00 I 0,00 I 0,00 I 0,00 I
6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00   0,00   0,00   0,00   0,00  
 
373.189.064,59 I 773,20 I 503.375,91 I 0,00 I 372.686.461,88 I
 
274.073.999,47   17.715.832,87   19.812.344,86   0,00   271.977.487,48  
III. Finanzanlagen                    
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 13.806.143,18   0,00   7.760.975,65   0,00   6.045.167,53  
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 1.726.806,52   0,00   1.726.806,52   0,00   0,00  
3. Beteiligungen 6.417.500,00   0,00   0,00   0,00   6.417.500,00  
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 450.000,00   0,00   450.000,00   0,00   0,00  
5. sonstige Ausleihungen 0,00   3.729,00   3.729,00   0,00   0,00  
 
22.400.449,70   3.729,00   9.941.511,17   0,00   12.462.667,53  
 
373.700.152,08 I 773,20 I 503.375,91 I 0,00 I 373.197.549,37 I
 
310.225.875,51   18.601.992,53   29.886.246,30   0,00   298.941.621,74  
scroll
  Nettobuchwerte
  Stand am
31.12.2009
31.12.2008
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
 
   
1. konzessionsähnliche Rechte 2.639.678,32 2.021.280,46
 
   
2. geleistete Anzahlungen 568.473,40 1.057.970,78
 
   
 
3.208.151,72 3.079.251,24
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten    
auf fremden Grundstücken 45.171.856,87 49.583.220,31
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und    
Sicherungsanlagen 16.899.680,06 17.459.852,51
 
   
3. Fahrzeuge für Personenverkehr 51.302.469,74 48.910.275,24
 
   
4. Maschinen und maschinelle Anlagen 2.800.964,90 2.613.750,09
5. andere Anlagen,    
Betriebs- und Geschäftsausstattung 14.750.898,61 7.384.037,10
 
   
6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.138.300,46 13.243.243,04
 
   
 
133.064.170,64 139.194.378,29
III. Finanzanlagen    
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 684.361,71 684.362,22
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.469.285,68 3.400.000,00
3. Beteiligungen 1.933.379,69 1.933.379,69
4. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 1.050.000,00
5. sonstige Ausleihungen 143.984,15 245.537,04
 
6.231.011,23 7.313.278,95
 
   
 
142.503.333,59 149.586.908,48

I = verrechnete Investitionszuschüsse

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Beteiligungsunternehmen Anteil am Kapital Eigenkapital
Tsd. €
Ergebnis
Tsd. €
unmittelbare Beteiligungen          
üstra Reisen GmbH, Hannover 100% 310   -- 2)
intalliance rail GmbH, Hannover 100% 127 1) -2 1)
TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover 100% 1.455 304
protec service GmbH, Hannover 100% 337 1) -- 2)
RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover 100% 100   -- 2)
Gehry-Tower Objekt- gesellschaft mbH, Hannover 100% 829 1) -57 1)
X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover 50% 6.797 1) 1.276 1)
TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungs- gesellschaft mbH, Hannover 50% 274 1) 27 1)
Hannover Region Grundstücks- gesellschaft mbH HRG & Co. -Passerelle- KG, Hannover 30% 18.681 1) -1.268 1)
mittelbare Beteiligungen          
Mitteldeutsche Verkehrsconsult GmbH, Magdeburg 50% 158 1) 1 1)

1) vorläufiger Jahresabschluss 2009
2) Ergebnisabführung

Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftslage unter Berücksichtigung der Risiken der Unternehmenstätigkeit und des damit zusammenhängenden Risikomanagement sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, über die Personalsituation, über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft sowie über Investitionsvorhaben und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik unterrichten lassen. Detailliert wurden Fragen der künftigen Finanz-, Investitions- und Personalplanung erörtert und – teilweise unter Beteiligung von Referenten – vertieft. Soweit für Geschäftsführungsmaßnahmen nach Gesetz oder anderen Regelungen eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, hat der Aufsichtsrat dazu ausführliche schriftliche Informationen vom Vorstand erhalten und den vorgelegten Geschäftsführungsmaßnahmen nach ausgiebiger vorheriger Prüfung seine Zustimmung erteilt. Der Aufsichtsrat hat alle Berichte des Vorstands geprüft, in seinen Sitzungen umfassend erörtert und mit dem Vorstand beraten sowie die erforderlichen Entscheidungen getroffen. Zu Maßnahmen gemäß § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG (zum Beispiel Einsicht in Bücher und Schriften der Gesellschaft) bestand keine Veranlassung. Sonderberichte des Vorstands nach § 90 Abs. 3 AktG wurden im Geschäftsjahr 2009 ebenfalls nicht erbeten, da der Aufsichtsrat aufgrund der umfassenden Regelberichterstattung des Vorstands dazu keine Veranlassung sah.

Darüber hinaus hielt der Vorsitzende des Aufsichtsrats umfassenden Kontakt zu dem Vorstandsvorsitzenden und dem weiteren Mitglied des Vorstands. In zahlreichen Gesprächen konnten alle wichtigen Ereignisse und Fragen der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensstrategie besprochen werden.

Im Berichtsjahr haben sich der Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats in insgesamt 22 Sitzungen, so im Einzelnen:

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Verkehrs- und Bauausschuss 4 Sitzungen,
Finanzausschuss 4 Sitzungen,
Beteiligungsausschuss 3 Sitzungen,
Präsidialausschuss 5 Sitzungen und
Aufsichtsrat 6 Sitzungen
  (davon eine Klausurtagung und eine außerordentliche Sitzung),

von der Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands überzeugt. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, insbesondere alle Maßnahmen, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden geprüft, ausführlich erörtert und – sofern erforderlich – entschieden.

Schwerpunkte der Überwachung und Beratung

Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtrats im Berichtsjahr waren neben der Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2008 und der wirtschaftlichen Entwicklung der üstra und ihrer Töchter im Berichtszeitraum vor allem die Finanzierung des Stadtbahnverkehrs, der Verkauf von Tochtergesellschaften im Rahmen der Umsetzung der Beteiligungsstrategie, die Tarifmaßnahme zum 13.12.2009 sowie die Umsetzung der Anforderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und die aktualisierte Risikoeinschätzung zu den bestehenden US-Cross-Border-Lease Transaktionen.

Besonders hervorzuheben sind dabei die folgenden Beschlussfassungen:

In der Sitzung am 24. April 2009 hat der Aufsichtsrat dem Verkauf der Wolters Linienverkehrsbetriebe GmbH im Rahmen der Umsetzung der Beteiligungsstrategie und dabei der Konzentration auf die Region Hannover zugestimmt.

In seiner Sitzung am 02. Oktober 2009 hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit den Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf das Unternehmen befasst.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Im Geschäftsjahr 2009 haben Vorstand und Aufsichtsrat am 24. April 2009 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Abs. 1 AktG unterzeichnet. Aufgrund der Aktionärsstruktur des Unternehmens, des geringen Streubesitzes und der Tatsache, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft einen rein nationalen Bezug hat, wurde nach eingehender Beratung beschlossen, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht zu folgen. Einwände des Abschlussprüfers gegen die Entsprechenserklärung wurden nicht erhoben. Die aktuelle Entsprechenserklärung kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.uestra.de eingesehen werden.

Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009

Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2009 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 einschließlich Lagebericht über das Geschäftsjahr 2009 sowie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 einschließlich Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2009 geprüft und beide mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht und die beiden Prüfungsberichte seinerseits sorgfältig geprüft und in seiner Sitzung am 30. April 2010 zusammen mit dem Vorstand und in Gegenwart des Abschlussprüfers intensiv erörtert.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht sowie die beiden Prüfungsberichte erhoben und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 30. April 2010 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der üstra für die im Geschäftsjahr 2009 geleistete erfolgreiche Arbeit.

 

Hannover, den 30. April 2010

Aufsichtsrat der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsratsvorsitzende

Hauke Jagau

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Hannover, den 15. Februar 2010

PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Norbert Versen, Wirtschaftsprüfer

ppa. Jörg Gropengießer, Wirtschaftsprüfer