üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannoverKonzernabschluss zum 31. Dezember 2011 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und KonzernlageberichtKonzernlagebericht für das Geschäftsjahr 20111. Konzernentwicklung 1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 1.2 Verkehrs- und Transportleistungen 1.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen 1.4 Sonstige Dienstleistungen 2. Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf 2.1 Erfolgsentwicklung 2.2 Vermögens- und Finanzlage 3. Nachtragsbericht 4. Chancen- und Risikobericht 4.1 Risikomanagement- und internes Kontrollsystem 4.2 Verkehrs- und Transportleistungen 4.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen 4.4 Sonstige Dienstleistungen 4.5 Fazit 5. Erklärung zur Unternehmensführung 5.1 Erklärung zum Corporate Governance Kodex 5.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken 5.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen 6. Sonstige Berichte 6.1 Vergütungsbericht 6.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB 7. Prognosebericht 7.1 Verkehrs- und Transportleistungen 7.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen 7.3 Sonstige Dienstleistungen Der Konsolidierungskreis des Konzerns der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover (üstra), hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert. Der üstra Konzern ist in drei Sparten gegliedert. Die wirtschaftlich höchste Bedeutung kommt der Sparte „Verkehrs- und Transportleistungen“ zu. Innerhalb dieser Sparte wird die üstra als wirtschaftlich mit Abstand bedeutendste Einheit als separates Segment betrachtet. Die Sparte „Beratungs- und Ingenieurleistungen“ enthält die Geschäftstätigkeit der TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover (TransTecBau). Die Sparte „Sonstige Dienstleistungen“ umfasst die Aktivitäten der protec service GmbH, Hannover (protec). 1. Konzernentwicklung 1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die deutsche Wirtschaft ist im Jahr 2011 wieder kräftig gewachsen. Auch im zweiten Jahr nach der Wirtschaftskrise setzte sich der konjunkturelle Aufholprozess der deutschen Wirtschaft fort. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 3,0 % (Vorjahr: +3,6 %). Der wirtschaftliche Aufschwung fand dabei hauptsächlich in der ersten Jahreshälfte statt. Die Wachstumsimpulse kamen 2011 vor allem aus dem Inland. Maßgeblichen Anteil an diesem Anstieg hatten insbesondere die privaten Konsumausgaben, sie legten preisbereinigt mit +1,5 % so stark zu wie zuletzt vor fünf Jahren. Zudem wurde auch in 2011 deutlich mehr investiert als im Vorjahr. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte nahm 2011 um 3,3 % zu. Der Anstieg der in jeweiligen Preisen berechneten Konsumausgaben der privaten Haushalte fiel mit 3,7 % etwas höher aus. Die Verbraucherpreise sind im Jahresdurchschnitt um 2,3 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Damit lag die Jahresteuerungsrate deutlich höher als in den beiden Vorjahren. Für den deutlichen Anstieg waren vor allem die Energiepreise verantwortlich. Der konjunkturelle Aufschwung wirkte sich auch positiv auf den Arbeitsmarkt aus. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg um 1,3 % auf über 41,0 Millionen. Dabei hat die Erwerbstätigkeit in fast allen Wirtschaftsbereichen zugelegt. Die Zahl der Erwerbslosen ging um 15,1 % auf 2,5 Millionen zurück. Im Bezirk der Agentur für Arbeit Hannover lag die Arbeitslosenquote bei 8,7 % (Vorjahr: 9,4 %). 1.2 Verkehrs- und Transportleistungen Die Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) der im Verband der deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) zusammengeschlossenen Personenverkehrsunternehmen sind nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2011 um 0,7 % gestiegen (2010: +0,8 %). Das heißt, dass in 2011 rund 9,74 Milliarden Fahrgäste in Deutschland mit Bussen und Bahnen gefahren sind. Tendenziell bestätigt sich auch für 2011 der Trend der vergangenen Jahre: Ländliche Busverkehre sind eher rückläufig, Verkehre in Ballungsräumen (hier vor allem die schienengebundenen Verkehre) befinden sich im Aufwind. Allein in den letzten zehn Jahren konnten die ÖPNV-Unternehmen fast zehn Prozent Fahrgäste dazugewinnen. Unsicherheiten bleiben insbesondere bei der Preisentwicklung von Energie und Treibstoffen aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Förderländern und obligopolbedingter Wettbewerbsverzerrungen bestehen. Mit Sorge werden die Perspektiven der ÖPNV-Finanzierung betrachtet. Laut VDV kann der seit Jahren festzustellende Rückgang der Mitfinanzierung des ÖPNV aus öffentlichen Kassen von der Branche nicht kompensiert werden. Dies kann die positive Entwicklung der gesamten Nahverkehrsbranche negativ beeinflussen. Entsprechend der Zielsetzung von Vorstand und Aufsichtsrat, die nachhaltige marktorientierte Entwicklung des Unternehmens voranzutreiben und die üstra als vitales integriertes Verkehrsunternehmen in der Region Hannover zu behaupten, führte die üstra die im Jahr 2005 unter der Überschrift „vitale üstra 2020“ gestartete Unternehmensstrategie und den damit verbundenen Um- und Restrukturierungsprozess auch im Jahr 2011 fort. Neben dem notwendigen Restrukturierungsprozess hat die üstra in 2011 die Unternehmensentwicklung stärker in den Fokus gerückt. Unter Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der üstra hat der Vorstand ein Projekt aufgelegt zur Entwicklung von strategischen Handlungsfeldern für eine zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und zur Schärfung des Unternehmensprofils im ÖPNV in der Region Hannover. Es gilt, für die Herausforderungen der Zukunft gerüstet zu sein, wie beispielsweise für den demographischen Wandel. Als öffentliches Verkehrsunternehmen sieht es die üstra als ihre Aufgabe an, dem Klimawandel zu begegnen und ihren Beitrag zur Verringerung der Emissionen zu leisten. Die üstra hat sich bereits im Jahr 2008 als Vollmitglied der Charta des Internationalen Verbandes für Öffentliches Verkehrswesen (UITP) verpflichtet, eine nachhaltige Entwicklung, nämlich die soziale, wirtschaftliche und ökologische Verträglichkeit, in ihren Aktivitäten zu verankern. Wie in den Vorjahren wurde die Infrastruktur für das ÖPNV-Angebot weiter attraktiv und nachfragegerecht ausgebaut. So wurden auf der C-Strecke (Linien 4 und 5) drei weitere Hochbahnsteige errichtet. Mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen können mobilitätseingeschränkte Fahrgäste diese stufenlos erreichen, wodurch der Zugang zum Stadtbahnnetz deutlich erleichtert wird. Die Nutzerfinanzierung wird weiter vorangetrieben. Auf Ebene des Verkehrsverbundes Großraum-Verkehr Hannover (GVH) wurde eine Tarifanpassung von durchschnittlich 2,5 % im Dezember 2010 und von durchschnittlich 2,43 % im Dezember 2011 durchgeführt. Die üstra versteht sich als Kompetenzträger für den Nahverkehr und wird auch so wahrgenommen. Das Unternehmen beteiligte sich an der Entwicklung des 2011 verabschiedeten Verkehrsentwicklungsplans „pro KIima“ der Region Hannover und des „Masterplans Mobilität“ der Stadt Hannover. Ziel ist ein deutlicher Zuwachs des Umweltverbundes bei der Verkehrsmittelwahl. Die üstra strebt dabei unter Zugrundelegung von Rahmenbedingungen, die durch die öffentliche Hand zu realisieren sind, einen Marktanteil von 25 % an allen durchgeführten Wegen bis zum Jahr 2025 an (zurzeit ca. 18 %). Damit kann ein deutlicher Schritt zur Reduzierung der CO2-Belastung durch den Verkehr erreicht werden. Hannover bekommt eine neue Stadtbahn – unter dem Arbeitstitel „TW 3000“ bereitet die üstra die größte Neuanschaffung seit der Expo 2000 vor. Im April 2011 erfolgte nach einem entsprechenden Ausschreibungsverfahren die Bestellung von zunächst 50 neuen Stadtbahnfahrzeugen. Die Auslieferung der Fahrzeuge wird ab Herbst 2013 erwartet. Möglich wird diese Investition, weil die Fahrzeuge zu 50 % durch Mittel des Landes Niedersachsen nach dem Entflechtungsgesetz (EntFlG) gefördert werden. Das gesamte Investitionsvolumen für die 50 Stadtbahnfahrzeuge beträgt 125 Mio. €. Die Busabstellhalle und die Werkstatt am Standort Vahrenwald bedürfen einer Grundsanierung. Die entsprechenden Arbeiten wurden im ersten Halbjahr 2011 begonnen und sollen in 2013 beendet sein. Diese Maßnahme wird vom Land Niedersachsen aus Mitteln des ÖPNV-Konjunkturprogramms 2010-2014 zur Förderung von Grunderneuerungen an ortsfesten Verkehrsanlagen des ÖPNV gefördert. Am 18. September 2011 wurden im Rahmen eines großen Stadtteilfestes in der Südstadt insgesamt zehn neue Hybridbusse in Betrieb genommen. Der Einsatz der modernen Hybridbusse trägt zur weiteren Reduzierung der CO2-Emissionen bei. Die Beschaffung der Hybridbusse wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Rahmen des Konjunkturprogramms II finanziell gefördert. 1.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen Der Schwerpunkt der Tätigkeiten der TransTecBau lag im Geschäftsjahr 2011 weiterhin in Hannover. Im Auftrag der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH, Hannover (infra), wurden die Hochbahnsteige Bahnhof Leinhausen und Herrenhäuser Markt sowie die Umsteigeanlage Misburger Straße in Betrieb genommen. Ferner wurden die Planungen und Genehmigungsunterlagen der Projekte fertiggestellt, die in 2012 ff. baulich umgesetzt werden sollen. Die Planungsaktivitäten umfassten die Streckenverlängerung nach Misburg-Zentrum sowie eine Reihe von Hochbahnsteigen (Schwarzer Bär, Leibniz Universität, Schneiderberg, Appelstraße, Großer Hillen, Saarbrücker Straße und Hainhölzer Markt) und Aufzügen (Markthalle/Landtag). Ferner wurden Machbarkeitsstudien zu Hochbahnsteigen abgeschlossen (Hogrefestraße und Weizenfeldstraße) bzw. weitergeführt (Laatzen). Die Planungen an der Verlängerungsstrecke nach Hemmingen wurden wieder aufgenommen (Abschnitt Westerfeld). Für die Grunderneuerungsmaßnahmen der üstra wurden die Ausführungsplanungen weitgehend abgeschlossen. Für das Projekt „D-Innenstadt“ wurden Planungen für Hoch- und Niederflurvarianten der oberirdischen Lösung erstellt, aber noch nicht abgeschlossen. Eine Systementscheidung wird im Jahr 2012 erwartet. Im überregionalen Bereich wurden die bestehenden Planungsaufträge weiter bearbeitet. Dies umfasst in Frankfurt am Main die Planungen für den barrierefreien Ausbau von Stadtbahnstrecken, in Magdeburg mehrere Straßen- und Gleisbaumaßnahmen und in Düsseldorf die Wehrhahnlinie, deren Umsetzung sich durch äußere Einflüsse jedoch zeitlich weiter verschoben hat. Ferner wurde die Planung des sechsstreifigen Ausbaus der BAB 7 zwischen dem Autobahndreieck Walsrode und der Anschlussstelle Bad Fallingbostel weitergeführt. 1.4 Sonstige Dienstleistungen Nachdem die Geschäftslage der protec im vergangenen Jahr durch hohe Winterdienstaufwendungen für die üstra negativ geprägt war, erwies sich die Umsatz- und Ertragslage von protec im Berichtszeitraum besser als im Vorjahr und Plan. Die protec hat in 2011 den höchsten Umsatz in ihrer Geschichte erzielt. Die Auftragseingänge in allen Geschäftsbereichen lagen deutlich über den geplanten Werten. Erhebliche Zuwächse gab es in der Zusammenarbeit mit Hannover 96 über alle Teilaufträge aufgrund der deutlich höheren Spielanzahl (Europa League) im Vergleich zu den Vorjahren. Ferner stieg die Anzahl der Aufträge mit Unternehmen mit kommunaler Nähe an. Aber auch bei den Innenumsätzen war ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr und den Planungen zu verzeichnen, die besonders die Businnenreinigung und die Haltestellenreinigung betrafen. Dadurch konnten die Umsatzrückgänge im Bereich des Fahrausweisprüfdienstes überkompensiert werden. Durch den milden Winter zum Ende des Jahres 2011 wurden weniger als die geplanten Arbeitsstunden und Leistungszukäufe zur Schneeräumung und Enteisung bei den Haltestellen und Stationen im Auftrag der üstra eingesetzt. Um den Personal- und Fremdleistungseinsatz für die üstra, aber auch für Dritte nachhaltig zu optimieren, wurde ein Prozesssicherungssystem an Haltestellen und Fahrzeugen in Betrieb genommen. Ferner wurden die für den Winterdienst geplanten Investitionen umgesetzt. 2. Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf 2.1 Erfolgsentwicklung Der üstra Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2011 ein negatives operatives Ergebnis von - 16.117 Tsd. € nach - 1.365 Tsd. € im Vorjahr. Das operative Geschäft der üstra wies bei den vom Fahrgast gezahlten Fahrgeldern erneut deutliche Steigerungsraten auf. Dieser positive Trend wurde jedoch überlagert durch geringere Umsatzerlöse, die im Wesentlichen durch den seit dem 1. Juli 2010 weggefallenen Betrauungszuschuss durch die strukturelle Änderung der Finanzierung des Busverkehrs bedingt sind, die sich in 2011 vollumfänglich auswirkte. Dadurch fiel das operative Ergebnis der üstra im Geschäftsjahr 2011 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum mit - 16.530 Tsd. € deutlich schlechter aus (Vorjahr: - 2.709 Tsd. €). Das operative Ergebnis der TransTecBau war im Geschäftsjahr 2011 negativ und betrug 260 Tsd. € (Vorjahr: +1.189 Tsd. €). Der Rückgang resultiert insbesondere aus positiven Bewertungseffekten des Vorjahres bei der Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad, der sogenannten Percentage of Completion-Methode. Die protec erzielte im Geschäftsjahr 2011 ein operatives Ergebnis von 673 Tsd. €, das damit deutlich über dem vergleichbaren Vorjahreswert von 155 Tsd. € lag. Ursache für den Ergebnisanstieg im Vergleich zum Vorjahr sind im Wesentlichen gestiegene Roherträge im Bereich Facility Management, hauptsächlich bedingt durch im Vergleich zum Vorjahr wesentlich geringeren Aufwendungen beim Winterdienst. Im Einzelnen haben sich die Komponenten des operativen Ergebnisses wie folgt entwickelt: scroll
Die Umsatzerlöse fielen im Geschäftsjahr 2011 gegenüber dem Vorjahr um 12.069 Tsd. € auf 156.003 Tsd. €. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Umsatzrückgang bei der üstra um 11.074 Tsd. € auf 148.225 Tsd. €. Grund dafür ist eine grundlegende Veränderung der Finanzierung des Busverkehrs, die seit dem 1. Juli 2010 wirksam ist. Mit Wirkung zum 1. Juli 2010 hat die Region Hannover für die Busverkehrsleistungen der üstra die Betrauung und Finanzierungszusage mittels eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO (EG) 1370/2007 erteilt. Im Unterschied zu der bis dahin bestehenden Betrauung mit Finanzierungszusage erfolgt der Ausgleich für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen nicht mehr als erfolgswirksame Zahlung, sondern im Rahmen der vertragsgemäßen Verlustübernahme durch die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH, Hannover (VVG). Die Höhe der Ausgleichszahlung der Region orientiert sich maximal an den Kosten eines durchschnittlich, gut geführten Unternehmens abzüglich der dem Busbereich zuzuordnenden Umsatzerlöse und wird jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer bescheinigt. Im Jahr 2011 erfolgte die Spitzabrechnung der Finanzierungszusage für das erste Halbjahr 2010, die eine Nachzahlung seitens der Region Hannover von 845 Tsd. € ergab. Die Einnahmen aus den vom Fahrgast gezahlten Fahrgeldern stiegen im Geschäftsjahr 2011 gegenüber dem Vorjahr um 1.560 Tsd. € bzw. um + 1,2 % auf 132.973 Tsd. €. Die darin enthaltenen Tarifeinnahmen (inklusive Poolausgleich des Verkehrsverbundes für das Vorjahr) stiegen um 1.764 Tsd. € auf 131.530 Tsd. € an. Somit entfaltete die zum 12. Dezember 2010 durchgeführte Tariferhöhung von durchschnittlich 2,5 % ihre gewünschte Wirkung. Die Fahrgastzahlen sind im Vergleich zum Vorjahr um 2,1 % auf 156,1 Millionen zurückgegangen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Jahr 2010 durch die besonderen winterlichen Witterungsverhältnisse beeinflusst war, die viele Menschen zu einem Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr bewegt haben dürften. Gegenüber der im Jahr 2009 festgestellten Anzahl an beförderten Fahrgästen ist jedoch eine Steigerung um +1,2 % zu verzeichnen. Während bei protec ein Anstieg des Außenumsatzes um 525 Tsd. € auf 4.795 Tsd. € zu verzeichnen war, ging bei TransTecBau der Außenumsatz um 1.521 Tsd. € auf 2.983 Tsd. € zurück, was auf die Bewertung der langfristigen Auftragsfertigung zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im üstra Konzern im Geschäftsjahr 2011 auf 44.383 Tsd. € (Vorjahr: 44.155 Tsd. €) an. Ursächlich für den primär auf die TransTecBau entfallenden Anstieg sind um 239 Tsd. € höhere Erträge insbesondere aus der Auflösung von Gewährleistungsrückstellungen. Auf der Ebene der üstra standen den höheren Erträgen aus der Weiterberechnung von Kosten an Dritte von 25.370 Tsd. € (Vorjahr: 23.354 Tsd. €) für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag der üstra mit der infra geringere sonstige Erträge von 3.644 Tsd. € (Vorjahr: 5.893 Tsd. €) durch im Vorjahr erzielte Einmaleffekte gegenüber. Der Materialaufwand ging leicht um 264 Tsd. € auf 45.291 Tsd. € zurück. Während sich auf der Ebene der üstra ein leichter Anstieg auf 43.279 Tsd. € (Vorjahr: 43.166 T€) zeigte, ging der Materialaufwand bei TransTecBau auf 448 Tsd. € (Vorjahr: 618 Tsd. €) und bei protec auf 2.615 Tsd. € (Vorjahr: 2.761 Tsd. €) zurück. Bei der üstra konnte im Bereich der Energiekosten der Wirkarbeitspreis für Strom durch Ausübung von Verlängerungsoptionen mittelfristig auf dem derzeitigen Niveau gehalten werden. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Rückgang des Stromverbrauchs zu verzeichnen, was auf die besonders winterlichen Witterungsverhältnisse im Jahr 2010 zurückzuführen ist. Im Bereich Diesel/Erdgas führt der deutliche Preisanstieg im Vergleich zum Vorjahr zu höheren Aufwendungen. Der Personalaufwand im üstra Konzern betrug im Geschäftsjahr 2011 105.743 Tsd. € (Vorjahr: 105.561 Tsd. €) und betraf mit 96.141Tsd. € (Vorjahr: 96.459 Tsd. €) hauptsächlich die üstra.Bedingt durch die tarifliche Steigerung der Entgelte sind die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen.Bei TransTecBau und protec kam es ebenfalls zu einem Anstieg des Personalaufwandes im Vergleich zum Vorjahr. Bei TransTecBau stieg der Personalaufwand von 2.131 Tsd. € auf 2.449 Tsd. € infolge der Auftragserweiterung im überregionalen Bereich an. Bei protec war der Anstieg der Personalkosten von 6.971 Tsd. € auf 7.153 Tsd. € unter anderem die Folge der tariflichen Steigerungen der Entgelte. Die Abschreibungen auf abnutzbare Anlagewerte fielen gegenüber dem Vorjahr leicht auf 17.740 Tsd. € (Vorjahr: 18.128 Tsd. €). Die Abschreibungen weisen weiterhin einen im historischen Vergleich niedrigen Umfang auf, der das in den letzten Jahren moderate, deutlich unterhalb der verrechneten Abschreibungen liegende Investitionsvolumen widerspiegelt. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen des üstra Konzerns auf 47.729 Tsd. € (Vorjahr: 44.347 Tsd. €) betraf überwiegend die üstra und war im Wesentlichen auf die höhere Pachtzahlung für die Nutzung der Infrastrukturanlagen der infra in Höhe von 11.754 Tsd. € (Vorjahr: 9.425 Tsd. €) zurückzuführen, die unter Einbeziehung des handelsrechtlichen Ergebnisses des Stadtbahnbereichs der üstra berechnet wird. Ferner wirkte sich in den gegenüber dem Vorjahr um 1.015 Tsd. € auf 19.220 Tsd. € gestiegenen Vorleistungen für Dritte das durch die infra an die üstra beauftragte höhere Bauvolumen aus. Bei dem Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Beteiligungsunternehmen war gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von 1.144 Tsd. € auf 626 Tsd. € zu verzeichnen. Der Anstieg des übrigen Finanzergebnisses auf 853 Tsd. € gegenüber dem Vorjahr (250 Tsd. €) resultiert im Wesentlichen aus einem Anstieg der Zinserträge auf 1.434 Tsd. € (Vorjahr: 889 Tsd. €). Aufgrund der längeren Anlagezeiten von Termingeldern konnten höhere Zinsen erzielt werden. Das übrige Beteiligungsergebnis stieg gegenüber dem Vorjahr von 463 Tsd. € auf 592 Tsd. € an. Bei den nahezu ausschließlich auf latente Steuern entfallenden Ertragsteuern handelt es sich im Geschäftsjahr 2011 um einen Ertrag in Höhe von 56 Tsd. € nach einem Steueraufwand in Höhe von 365 Tsd. € im Vorjahr. Dabei resultierte der Steuerertrag im Berichtsjahr vornehmlich aus Bewertungsunterschieden bei den Fertigungsaufträgen der TransTecBau. Das Geschäftsjahr 2011 schloss mit einem Jahresergebnis von - 14.583 Tsd. € ab (Vorjahr: - 336 Tsd. €). 2.2 Vermögens- und Finanzlage Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 erhöhte sich die Bilanzsumme von 298.862 Tsd. € auf 320.835 Tsd. €. Die Veränderung ist wesentlich durch die folgenden Sachverhalte bedingt: Auf der Aktivseite der Konzernbilanz haben sich die im üstra Konzern getätigten Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte von insgesamt 59.505 Tsd. € deutlich ausgewirkt. Dies betraf im Geschäftsjahr 2011 bei der üstra besonders den Zugang von 20 neuen schadstoffarmen Omnibussen und 10 Hybridbussen (11.477 Tsd. €) sowie die erste Anzahlung für die Beschaffung von 50 neuen Stadtbahnwagen (37.500 Tsd. €). Diesen standen Abschreibungen in Höhe von 17.740 Tsd. € gegenüber. Unter Berücksichtigung von weiteren Zugängen und Zuschüssen haben sich die beiden Vermögenspositionen insgesamt um 40.099 Tsd. € gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Finanzanlagen stiegen gegenüber dem Vorjahr von 17.749 Tsd. € auf 66.783 Tsd. € an, was im Wesentlichen aus der mittelfristigen Anlage von freien liquiden Mitteln für die Stadtbahnbeschaffung in festverzinsliche Wertpapiere resultiert (45.000 Tsd. €). Die unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen erhöhten sich aufgrund des positiven Ergebnisbeitrages der X-City Marketing Hannover GmbH um 626 Tsd. € auf 8.973 Tsd. €. Das Vorratsvermögen betrug 10.469 Tsd. € und lag damit unter dem Stand zum 31. Dezember 2010 (10.803 Tsd. €). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Fertigungsaufträgen lagen mit 7.767 Tsd. € leicht über dem Niveau des Vorjahres (7.509 Tsd. €). Die seitens VVG zu leistende Ergebnisausgleichszahlung führt zu einem Anstieg der sonstigen finanziellen Vermögenswerte um 12.166 Tsd. € auf 18.406 Tsd. €. Der Liquiditätsbestand fiel um 79.879 Tsd. € auf 12.643 Tsd. €. Der Rückgang resultiert bei der üstra aus der Anlage von freien liquiden Mitteln in Höhe von 45.000 Tsd. € als festverzinsliche Wertpapiere sowie aus der ersten geleisteten Anzahlung für die Stadtbahnbeschaffung von 37.500 Tsd. €. Bei den Passiva kam es zu einem Rückgang des Eigenkapitals um 792 Tsd. € auf 124.876 Tsd. €. Dabei hat sich der Umstand ausgewirkt, dass der dem Betrag nach durch den Einzelabschluss der üstra bestimmte Verlustausgleich von 13.832 Tsd. € zu einer Einlage des Mutterunternehmens in die Kapitalrücklage führte und darüber hinaus das erwirtschaftete Jahresergebnis von -14.583 Tsd. € innerhalb des Ergebnisvortrags ausgewiesen wurde. Der Anstieg des langfristigen Fremdkapitals um 290 Tsd. € auf 135.599 Tsd. € resultierte vornehmlich aus den erstmals bilanzierten Verpflichtungen für Wertkonten. Gegenläufig entwickelten sich die Altersteilzeitverpflichtungen durch ihre planmäßige Abwicklung sowie die Finanzverbindlichkeiten, die sich durch die planmäßige Tilgung von Bankdarlehen bei der üstra verminderten. Aufgrund der durchgängig guten Liquiditätslage erfolgte im Geschäftsjahr 2011 keine weitere Inanspruchnahme von Krediten. Gegenläufig wirkte sich im Wesentlichen der Anstieg der Pensionsrückstellung um 2.267 Tsd. € auf 85.626 Tsd. € aus. Der Anstieg des kurzfristigen Fremdkapitals von 37.885 Tsd. € auf 60.360 Tsd. € ist im Wesentlichen auf die Passivierung von im Berichtsjahr erhaltenen Fördermitteln von 21.484 Tsd. € zurückzuführen, die im Wesentlichen in Höhe von 18.750 Tsd. € die Zuschüsse für die erste Anzahlung der neuen 50 Stadtbahnwagen TW 3000 betreffen. 3. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres 2011 nicht ereignet. 4. Chancen- und Risikobericht 4.1 Risikomanagement- und internes Kontrollsystem Die üstra als Verkehrsunternehmen und ihre Konzernunternehmen sind naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Risikopolitik des üstra Konzerns ist risikoavers ausgerichtet und erlaubt die Nutzung sich bietender Geschäftsgelegenheiten, solange die Risiken angemessen und tragbar sind. Das bewusste Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken ist nicht zulässig. Die Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Konzernführung. Folglich besteht das Risikomanagementsystem aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft bzw. ihrer Konzernunternehmen eingebettet sind. Es besteht keine eigenständige Aufbauorganisation für das Risikomanagement. Es wird vielmehr als originäre Aufgabe jeder Führungskraft sowie der Prozess- und Projektverantwortlichen verstanden. Diese sorgen im Rahmen ihrer Führungsaufgaben auch für die Einbindung der Mitarbeiter in das Risikomanagementsystem. Das zentrale Controlling stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Risiken erfolgt. Es ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems und überzeugt sich von dessen Wirksamkeit. Hierbei erstattet es regelmäßig Bericht an den Vorstand. Es entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Es kommuniziert zudem die Risikopolitik und legt die Dokumentationserfordernisse fest. Die notwendige Überprüfung des Risikomanagementsystems auf seine grundsätzliche Tauglichkeit sowie die Einhaltung der operativen Umsetzung erfolgt durch die interne Revision. Alle wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikomatrix dokumentiert, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird. Als Risiko sind grundsätzlich negative Planabweichungen definiert (Mehraufwendungen und/oder Mindereinnahmen). Mögliche Ergebnisabweichungseffekte werden über den gesamten mittelfristigen Planungshorizont erhoben und summiert – eine Diskontierung erfolgt nicht. Risiken werden als "relevant", "wesentlich" und "bestandsgefährdend" eingestuft. Relevant sind solche Risiken, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, der sich an zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften des Vorstands orientiert. Als wesentlich gelten Risiken, die für sich genommen bei Realisierung einen Schaden verursachen würden, der die künftige Ertragskraft des üstra Konzerns erheblich beeinflusst. Mögliche Interdependenzen zwischen Risiken werden berücksichtigt. Die Bewertung und somit auch die Betrachtung der Risiken erfolgt nach Risikovorsorge. Die im Rahmen des Risikomanagementsystems des üstra Konzerns vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein. Die TransTecBau und die protec sind in das Risikofrüherkennungssystem der üstra eingebunden. Die wesentlichen Merkmale des bei der üstra bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungs- und Konzernrechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:
4.2 Verkehrs- und Transportleistungen Am 3. Dezember 2009 ist die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat bisher das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nicht entsprechend novelliert. Aufgrund des Zusammenspiels von vergabe- und beihilferechtlichen Aspekten der Verordnung mit genehmigungsrechtlichen Regelungen des PBefG bestehen wegen der fehlenden Anpassung nicht unerhebliche Rechtsunsicherheiten. Mit der Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 des Bundes wurde auch das Regionalisierungsgesetz und damit ein zentrales Instrument zur Finanzierung des Personennahverkehrs geändert. Die dem Land Niedersachsen auferlegten Kürzungen von Finanzmitteln wurden in gleicher Höhe an die Aufgabenträger weitergegeben. Bei weiteren Kürzungen sind negative Auswirkungen auch auf ÖPNV-Leistungen beispielsweise durch Reduzierung von Verkehrsleistungen zu erwarten. Eine Rücknahme des Verkehrsangebots könnte zu Rückgängen bei den Fahrgastzahlen führen und würde den positiven Trend in der Entwicklung der Einnahmen voraussichtlich gefährden. Aufgrund der Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte sind bei den Zuschüssen für Investitionen weiterhin rückläufige Tendenzen feststellbar. Finanzmittel für Investitionsmaßnahmen, die bis 2006 nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert wurden, werden seit 2007 durch die Länder verteilt. Den Ländern stehen dazu seit 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Form von zweckgebundenen Festbeträgen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung, wobei zum 31. Dezember 2013 eine Überprüfung der Notwendigkeit sowie der Höhe dieser Kompensationszahlungen vorgesehen ist. Ab dem 1. Januar 2014 unterliegen diese Zahlungen nur noch einer allgemeinen „investiven Zweckbindung“, wodurch die derzeitige spezielle Zweckbindung zu Gunsten des Verkehrssektors entfällt und beispielsweise Fahrzeugbeschaffungen künftig deutlich schwieriger zu finanzieren sein dürften. Für das Jahr 2019 ist das Auslaufen dieser Finanzhilfen vorgesehen. Auf der Einnahmenseite geht die üstra davon aus, dass die Tarifeinnahmen auch in den Folgejahren ansteigen werden. Der Anteil, der aus stärkerer Kundennachfrage resultiert, wird vermutlich gegenüber dem Anteil, der aus preislichen und strukturellen Maßnahmen generiert wird, tendenziell sinken. Das Risiko liegt darin, dass es nicht gelingt, einerseits über Kundenbindungsmaßnahmen mögliche Kundenpotenziale zu erschließen und andererseits die notwendigen Tarifpreisanpassungen im Verkehrsverbund durchzusetzen. Grundlage für die Feststellung des Nachfragerisikos sind u. a. Untersuchungen zur Tarifergiebigkeit und zur Preiselastizität. Der ÖPNV blieb bislang im Wesentlichen von krisenbedingten Rückgängen bei den Fahrgastzahlen und den Fahrgeldeinnahmen verschont. Ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen kann sich allerdings im Nahverkehr bei den Pendlerzahlen und im Freizeit- und Einkaufsverkehr auswirken. Das Tarifanpassungsrisiko besteht darin, dass die üstra bei der erforderlichen Umsetzung von Tarifanpassungsmaßnahmen von der Zustimmung des Verkehrsverbundes Großraum-Verkehr Hannover (GVH), der Genehmigungsbehörde, des Aufgabenträgers Region Hannover und der Konzernmutter VVG abhängig ist. Ein Kostenrisiko liegt in der Entwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise. Unsicherheiten aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Förderländern und oligopolbedingte Wettbewerbsverzerrungen lassen keine gesicherte Abschätzung der Preisentwicklung zu. Sollten die Preise entgegen der Planungsprämissen überproportional steigen, würde dies die üstra mit zusätzlichen Belastungen treffen. Nach erfolgter Ausschreibung wurde ein Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Hannover AG geschlossen, der für die Jahre 2010 bis 2014 einen Festpreis beinhaltet. Dies verschafft der üstra zumindest für die nächsten drei Jahre Planungssicherheit in Bezug auf die Kosten für Strom. Konstruktionsbedingte Mängel an Stadtbahnfahrzeugen und die Abkündigung von Ersatzteilen, insbesondere der Leistungselektronik und des Betriebsfunks, führen möglicherweise zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Instandhaltungsleistungen. Das Risiko wird durch ein vorsorgendes Instandhaltungsmanagement begrenzt. Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und Führungskräfte sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die üstra. Risiken bestehen darin, keine geeigneten Leistungsträger für offene Stellen bei der üstra zu finden oder diese nicht halten zu können. Diesem Risiko wird durch intensive Aus- und Weiterbildungsprogramme, frühzeitige Nachfolgeplanung, Gesundheitsmanagement und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik entgegen gewirkt. Gleichzeitig soll damit eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen und die Erhöhung der Mitarbeitermotivation erreicht werden. Der Betrieb, Vertrieb und die sonstigen Geschäftsabläufe der üstra hängen vom effizienten und ununterbrochenen Betrieb der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme ab. Die wachsende Vernetzung und die Notwendigkeit einer permanenten Verfügbarkeit stellen immer höhere Anforderungen an die IT-Systeme. Risiken werden durch kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheitskonzepte und den Einsatz moderner Hard- und Software verringert. Verteilte Rechenzentren und gespiegelte Datenbestände reduzieren das Risiko von Datenverlusten. Zur Sicherung von Mitarbeiteransprüchen aus Personalverpflichtungen hat die üstra Anlagen in Wertpapiere getätigt, die dabei vorrangig der Insolvenzsicherung dieser Verpflichtungen dienen. Die üstra verfolgt dabei eine konservative Anlagestrategie und wählt zur Vermeidung von Zins- und Ausfallrisiken ausschließlich möglichst wertstabile Wertpapieranlagen von Emittenten erster Bonität aus. Die üstra hat in den Jahren 1997 und 1998 für insgesamt 108 Stadtbahnfahrzeuge sogenannte US-Cross-Border-Lease Transaktionen abgeschlossen. Die Risiken aus diesen Transaktionen werden seither im Rahmen des Risikomanagements kontinuierlich überwacht. Ausgelöst durch die Finanzmarktkrise ergeben sich für die üstra aus diesen Transaktionen bei einer weiteren Verschlechterung der Bonität oder wegen einer etwaigen Insolvenz der an den beiden Transaktionen beteiligten Banken Risiken. Diesen Risiken wird durch die Einräumung von Austauschrechten der beteiligten Banken oder durch Stellung von zusätzlichen Sicherheiten vertraglich begegnet. Die Kosten hierfür können nach heutiger Abschätzung den von der üstra in den Jahren 1997 und 1998 erhaltenen Finanzierungsvorteil deutlich übersteigen. Im Falle einer außerplanmäßigen, vorzeitigen Vertragsbeendigung können wesentliche Währungs- und Zinsänderungsrisiken auftreten. Zum 31. Dezember 2011 befanden sich noch 85 Stadtbahnfahrzeuge in den Transaktionen. Durch die finanzielle Einbindung der üstra in den VVG-Konzern sind finanzwirtschaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Die Fortdauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes. Dieser wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. 4.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen Für bekannte oder zu erwartende Risiken wurden unter anderem Rückstellungen für Honorarrisiken, Gewährleistungsverpflichtungen und sonstige Rückstellungen gebildet. Die Rückstellung für Honorarrisiken wurde erhöht. Sie berücksichtigt das Risiko, dass die TransTecBau aufgrund der Honorardeckung durch die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) Leistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen hat, die einen höheren Aufwand erfordern bzw. nur zum Teil abgerechnet werden können. Ferner wird durch die Rückstellung das Risiko erwarteter Kostenüberschreitungen bei Einzelprojekten berücksichtigt. Die gebildeten Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen aus Vorjahren konnten reduziert werden. Zuführungen waren im Geschäftsjahr nicht erforderlich. Die TransTecBau hat seit 1995 alle Neubaumaßnahmen im Bereich der Stadtbahninfrastruktur der üstra und infra, besonders die zur Weltausstellung Expo 2000, planerisch durchgeführt und baulich umgesetzt. Dabei sind Fördergelder nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) als wesentlicher Bestandteil der Finanzierung eingesetzt worden. Mit der Übertragung der Infrastrukturanlagen durch die üstra auf die infra zum 1. Juli 2001 sind grundsätzlich auch die Rechte und Pflichten aus den Förderzusagen nach GVFG und die daraus resultierenden Risiken an die infra übergegangen. Mögliche Risiken für die TransTecBau im Zuge der Prüfung von geförderten Baumaßnahmen nach dem GVFG können weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Die TransTecBau ist über das Beteiligungscontrolling der üstra in das Risikofrüherkennungssystem der üstra einbezogen. Des Weiteren besteht ein dokumentiertes internes Kontrollsystem als Bestandteil des Qualitätsmanagement-Systems zur Risikovorsorge und Qualitätssicherung. Der TÜV-Nord hat ein Rezertifizierungsaudit nach ISO 9001 durchgeführt und das Qualitätsmanagement-System der TransTecBau bestätigt. Um die Zukunft des Unternehmens als anerkannter Ingenieurdienstleister zu sichern, wurden Organisationsänderungen zur Effizienzsteigerung und Qualitätssicherung vorgenommen. Insbesondere durch die Einführung von Projektreviews und eindeutigen Regelungen zur CAD-Bearbeitung wurde die Kommunikation stark verbessert und ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess eingeleitet. Chancen bietet die gute Auftragslage von TransTecBau. 4.4 Sonstige Dienstleistungen Vertragsverlängerungsrisiken für die zukünftig auslaufenden Verträge betreffen sowohl Verträge aus Geschäftsbeziehungen mit der üstra als auch mit Drittkunden. Die Vertragsverlängerungsrisiken, die in 2011 auslaufende Verträge betreffen, haben sich reduziert. Die bestehenden Geschäftsbeziehungen mit Hannover 96 werden fortgeführt. Wirtschaftlichen Risiken bei protec als Dienstleister für den Winterdienst der üstra sind für den kommenden Winter nicht auszuschließen. Zusätzlich besteht das Risiko der bedarfsgerechten Stellenbesetzung mit qualitativem Personal aufgrund des rückläufigen Arbeitskräfteangebots auf dem Arbeitsmarkt. Chancen ergeben sich auch weiterhin ausschließlich durch das Geschäftsvolumen mit nicht konzerngebundenen Unternehmen. 4.5 Fazit Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind dem Vorstand keine operativen Risiken bekannt, die zu einer Gefährdung einzelner Betriebsbereiche oder gar des gesamten üstra Konzerns führen könnten. Nach der Überprüfung der derzeitigen Risikosituation kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass der üstra Konzern ausreichend versichert ist und genügend bilanzielle Vorsorge getroffen hat. 5. Erklärung zur Unternehmensführung 5.1 Erklärung zum Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der üstra erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der “Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird. Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der VVG und damit mittelbar in kommunaler Hand) und den damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist. 5.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Der üstra Konzern wendet eine Reihe von Unternehmensführungspraktiken an, mit denen verschiedene Zielstellungen verbunden sind:
Informationen über das Audit berufundfamilie, das Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement sowie der ausführliche Nachhaltigkeitsbericht der üstra sind auf der Internetseite www.uestra.de zu finden. 5.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen Der Vorstand der üstra besteht laut Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Vorstand der üstra besteht aus zwei Mitgliedern. Im operativen Geschäft verantwortet der Vorstandsvorsitzende André Neiß die Informations- und Kommunikationstechnologie, die kaufmännische Leitung und das Marketing. Das Vorstandsmitglied Wilhelm Lindenberg hat die Funktion des Arbeitsdirektors inne und ist gleichzeitig zuständig für den Betrieb von Stadtbahn- und Busverkehren, für die Betriebsanlagen und für den gesamten Personalbereich.Dem Vorstand sind insgesamt sieben Unternehmensbereiche und sieben Stabsbereiche zugeordnet. Der Vorstand stellt die unternehmensinterne Kommunikation in wöchentlichen Vorstandssitzungen, in wöchentlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichsleitungen sowie in monatlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichsleitungen und den Stabsbereichsleitungen sicher. Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern, davon je zehn Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes wählt der Aufsichtsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat hat darin vier Ausschüsse gebildet – Präsidialausschuss, Finanz- und Prüfungsausschuss, Verkehrs- und Bauausschuss sowie Beteiligungsausschuss – und ihre Zuständigkeiten festgelegt. Der Finanz- und Prüfungsausschuss ist Prüfungsausschuss im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG. Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung die Möglichkeit geschaffen, aus seiner Mitte für jedes Mitglied eines Ausschusses hinsichtlich dessen Mitgliedschaft in diesem Ausschuss einen persönlichen Stellvertreter zu bestellen, wobei eine gleichzeitige eigene Ausschussmitgliedschaft des persönlichen Stellvertreters und Mehrfachvertretung zulässig sind. Ein persönlicher Stellvertreter ist jedoch nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn das Ausschussmitglied nicht selbst an der Sitzung des betreffenden Ausschusses teilnimmt. Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt. Hierzu werden die Sachverhalte in ausführlichen schriftlichen Unterlagen erläutert. In Vorgesprächen sowie in den Sitzungen der Ausschüsse und des Aufsichtsrats steht der Vorstand für die Erläuterung von Details und zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse außerhalb von Sitzungen, z.B. im schriftlichen Verfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind. Zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand finden regelmäßig Treffen zur Erörterung von aktuellen Fragen statt. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen. Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich über seine Arbeit. 6. Sonstige Berichte 6.1 Vergütungsbericht Das Vergütungssystem des Vorstands der üstra hat feste und erfolgsabhängige Bestandteile. Die Höhe der erfolgsabhängigen Komponente ist abhängig vom Zielerreichungsgrad der jeweiligen Zielvereinbarungsbestandteile. Diese setzen sich aus Zielen zur Unternehmensstrategie, finanziellen Zielen, Prozesszielen, Führungs- und Personalzielen sowie Kundenzielen zusammen. Vergütungskomponenten mit langjähriger Anreizwirkung (z. B. Bezugsrechte oder aktienbasierte Vergütungen) und Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit (ausgenommen Versorgungszusagen) werden dem Vorstand nicht gewährt. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der üstra geregelt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine von der Hauptversammlung festzusetzende Vergütung. 6.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB Das gezeichnete Kapital von 67.490.528,32 € ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen. Die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der üstra unmittelbar und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der üstra verfügt. Die übrigen Aktien der üstra befinden sich nach Kenntnis des Vorstands im Streubesitz. Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, welche ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. Der Vorstand der üstra besteht gemäß § 5 der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird nach der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung bestimmt. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG (Bestellung und Abberufung des Vorstands). Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann dabei ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf hiernach neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 133 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam. Der Vorstand ist nicht ermächtigt, neue Aktien der üstra – beispielsweise im Wege der Ausnutzung eines bedingten oder genehmigten Kapitals – auszugeben. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien besteht ebenfalls nicht. Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind. 7. Prognosebericht Die nächsten Jahre sind im üstra Konzern geprägt durch die weitere Umsetzung des geplanten Restrukturierungsprogramms zur Erreichung der im Partnerschaftsvertrag zwischen der üstra auf der einen Seite und der Region Hannover, dem Betriebsrat und der Gewerkschaft ver.di auf der anderen Seite vereinbarten Ziele. In diesem Zusammenhang sind weiterhin nachhaltige Aufwandsreduzierungen vorgesehen. Im Hinblick auf das Konzernergebnis geht die üstra in der handelsrechtlichen Planung für das Geschäftsjahr 2012 von einem Jahresfehlbetrag von 19,7 Mio. € aus, der im handelsrechtlichen Jahresabschluss über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Muttergesellschaft der üstra, der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH, ausgeglichen wird. Auf Grundlage der vorliegenden Mittelfristplanung geht die üstra in ihrem handelsrechtlichen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 von einem Jahresfehlbetrag von 23,3 Mio. € aus. Der üstra Konzern wird seinen Verschuldungsgrad weiterhin planmäßig abbauen. Die Bankdarlehen, die ausschließlich auf der Ebene der üstra bestehen und zum Stichtag 31. Dezember 2011 17,9 Mio. € betragen, sollen bis 2016 auf 5,1 Mio. € zurückgeführt werden. Für das Jahr 2012 sind im üstra Konzern Investitionen in Höhe von 24,3 Mio. € geplant, nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 23,1 Mio. €. Im Jahr 2013 liegt das vorgesehene Investitionsvolumen bei 60,9 Mio. €, nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 37,7 Mio. €. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der nächsten Jahre ist die Erneuerung der Fahrzeugflotte bei der üstra. Darüber hinaus ergeben sich auf der Basis der in diesem Bericht beschriebenen Geschäftsentwicklung unter Abwägung der Risiko- und Chancenpotenziale die folgenden Prognosen: 7.1 Verkehrs- und Transportleistungen Vor dem Hintergrund der knapper werdenden öffentlichen Finanzierungsmittel und der durch die Liberalisierung des Verkehrsmarktes entstehenden Veränderungen sowie der europäischen Vorgaben verfolgt die üstra weiterhin das Ziel, den schon in den Vorjahren eingeleiteten Um- und Restrukturierungsprozess im Jahr 2012 fortzusetzen. Den Auswirkungen der deutlichen Reduzierung staatlicher Ausgleichsleistungen soll mittelfristig durch eine verstärkte Nutzerfinanzierung begegnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass überdurchschnittliche Steigerungsraten bei den Fahrgasteinnahmen realisiert werden können und auf der Aufwandsseite weitere Restrukturierungspotenziale umgesetzt werden. Allerdings bestehen folgende Planungsunsicherheiten:
Bei der Entwicklung der Tarifeinnahmen der üstra für das Jahr 2012 wird damit gerechnet, dass die zum 11. Dezember 2011 vorgenommene Tarifanpassung von durchschnittlich 2,43 % in gleichem Maß auf die üstra durchschlägt. Durch weitere Marketingaktionen rechnet die üstra mit einer leicht positiven Nachfrageentwicklung. Unter Berücksichtigung der beiden vorgenannten Effekte plant die üstra für das Jahr 2012 Tarifeinnahmen in Höhe von 136,8 Mio. €. Die geplante Steigerung der Tarifeinnahmen wird die erwartete Kostensteigerungen im Bereich der Energiekosten und bei den Abschreibungen nicht kompensieren können, so dass mit einem weiter steigenden Verlust der üstra gerechnet wird. 7.2 Beratungs- und Ingenieurleistungen Im Hinblick auf die Auftragslage der TransTecBau in der Region Hannover werden sich neben den bereits erteilten Aufträgen zum Ausbau der Stadtbahninfrastruktur die direkten Anfragen aus den verschiedenen Verwaltungen in der Region Hannover weiter fortsetzen. Überregional hat sich ein neuer Schwerpunkt in Frankfurt am Main entwickelt, dessen Umfang noch nicht abschließend eingeschätzt werden kann. Bereits jetzt ist die TransTecBau aus Kapazitätsgründen auf die Unterstützung von Subunternehmern angewiesen, um die vereinbarten Leistungen vollständig erbringen zu können. Die getroffenen Entscheidungen zur Weiterentwicklung der TransTecBau und auch die laut Wirtschaftsplan bereits zu 90 % gesicherte Auftragslage mit einem Volumen von 3,8 Mio. € unterstreichen eine positive Fortführungsperspektive der Gesellschaft, wobei ein Großteil der Aufträge eine Laufzeit über das Jahr 2012 hinaus hat. Für das kommende Jahr und für den Mittelfristplanungszeitraum sind weiterhin positive Ergebnisse geplant, die die Zukunft der TransTecBau sicherstellen werden. 7.3 Sonstige Dienstleistungen Für die Geschäftsentwicklung der protec wird unter Fortschreibung der bekannten Marktgegebenheiten und Rahmenbedingungen davon ausgegangen, dass das sehr erfolgreich verlaufene Geschäftsjahr 2011 nur schwer zu wiederholen sein wird. In den Planansätzen für 2012 wurde davon ausgegangen, dass die rückläufige Entwicklung im Fahrausweisprüfdienst für die üstra anhält und sich das hohe Niveau des Drittgeschäfts nicht erneut einstellt. Bis einschließlich Februar 2012 gab es keine nennenswerten Winterdiensteinsätze, was sich positiv auf das Ergebnis auswirkt.
Hannover, den 27. März 2012 üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der Vorstand gez. André Neiß gez. Wilhelm Lindenberg Konzernbilanz zum 31. Dezember 2011AKTIVA scroll
* Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 ab (zu Einzelheiten siehe Abschnitt 2.3.1 im Anhang). Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011scroll
* Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 ab (zu Einzelheiten siehe Abschnitt 2.3.1 im Anhang). Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnungscroll
* Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 ab (zu Einzelheiten siehe Abschnitt 2.3.1 im Anhang). Konzern-Kapitalflussrechnungscroll
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20111. Allgemeine Informationen 2. Rechnungslegungsmethoden 2.1 Konsolidierung 2.1.1 Konsolidierungskreis 2.1.2 Konsolidierungsmethoden (einschließlich Equity-Methode) 2.2 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden 2.2.1 Immaterielle Vermögenswerte 2.2.2 Sachanlagen 2.2.3 Leasingverhältnisse 2.2.4 Übrige Finanzanlagen 2.2.5 Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen .. 2.2.6 Steuerabgrenzungsposten 2.2.7 Vorräte 2.2.8 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2.2.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.2.10 Pensionsrückstellungen 2.2.11 Übrige Rückstellungen 2.2.12 Übriges Fremdkapital 2.2.13 Gewinnrealisierung 2.2.14 Zuwendungen der öffentlichen Hand 2.2.15 Ergebnisabführung 2.3 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden 2.3.1 Anpassung der Darstellung von Kapitalanlagen 2.3.2 Neue und überarbeitete Standards 2.4 Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards 2.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen 2.5.1 Ermessensentscheidungen 2.5.2 Schätzungen und Annahmen 3. Finanzrisikomanagement 3.1 Kapitalstruktur 3.2 Kategorisierung der Finanzinstrumente 3.3 Ergebnisbeiträge aus Finanzinstrumenten 3.4 Beizulegender Zeitwert 3.5 Liquiditätsrisiko 3.6 Kreditrisiko 3.6.1 Verzinsliche Kredite und Forderungen 3.6.2 Unverzinsliche Kredite und Forderungen 3.6.3 Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 3.7 Zinsrisiken 3.7.1 Verzinsliche Kredite und Forderungen 3.7.2 Finanzierungsleasing und Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten 4. Angaben zu Posten der Konzernbilanz 5. Angaben zu Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung 6. Segmentberichterstattung 6.1 Geschäftssegmentbildung 6.2 Beschreibung der berichteten Segmente 6.2.1 üstra 6.2.2 Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen 6.2.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen 6.2.4 Sonstige Dienstleistungen 6.3 Segmentinformationen 6.4 Angaben auf Konzernebene 7. Sonstige Angaben 7.1 Arbeitnehmerschaft 7.2 Nahe stehende Personen 7.2.1 Organbezüge 7.2.2 Beziehungen zur Muttergesellschaft 7.2.3 Sonstige Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen 7.3 Verkehrskonzessionen 7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand 7.5 Für das Geschäftsjahr berechnetes Honorar des Abschlussprüfers nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB 7.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 7.7 Mitteilung zum Corporate Governance Kodex 7.8 Versicherung der gesetzlichen Vertreter Anlage 1 Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2011 Anlage 2 Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2010 1. Allgemeine Informationen Der Konzernabschluss der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (üstra) zum 31. Dezember 2011 ist in Anwendung von § 315a Abs. 1 HGB nach den Vorschriften der am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board, London, (IASB) unter Berücksichtigung der Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) aufgestellt worden. Die üstra ist ein Unternehmen mit Sitz in Hannover / Deutschland, Am Hohen Ufer 6. Die Aktien der üstra sind zum Börsenhandel zugelassen. Die Hauptaktivitäten der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden als „Konzern“ bezeichnet) werden in der Segmentberichterstattung beschrieben (Abschnitt 6 des Konzernanhangs). Informationen über ihr oberstes Mutterunternehmen werden im Abschnitt 7 des Konzernanhangs dargestellt. Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 27. März 2012 aufgestellt und zur Weitergabe an den Aufsichtsrat zur Prüfung gemäß § 171 Abs. 1 AktG freigegeben. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen. Es besteht keine Absicht zur Aufgabe von Geschäftsbereichen, so dass sich alle Angaben auf fortzuführende Geschäftsbereiche beziehen. 2. Rechnungslegungsmethoden 2.1 Konsolidierung 2.1.1 Konsolidierungskreis Der Konzernabschluss umfasst die Einzelabschlüsse der üstra und ihrer Tochtergesellschaften, deren Finanz- und Geschäftspolitik die üstra zur Erzielung eigenen wirtschaftlichen Nutzens bestimmen kann. Eine Beherrschung wird regelmäßig angenommen, wenn der üstra unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zusteht, es sei denn, die Ausübung der Stimmrechte wird aufgrund bestehender vertraglicher Regelungen dauerhaft beschränkt. Nicht einbezogen werden Tochtergesellschaften, die einzeln und insgesamt für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind. Die erfolgte Klassifizierung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: scroll
1) vorläufiger handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 2) vor Ergebnisabführung aufgrund Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag 3) gemäß Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 nach HGB Die protec service GmbH (protec) nimmt in Hinblick auf die Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse die Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch. Der Kreis der konsolidierten Unternehmen hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Auf die Konsolidierung der oben aufgeführten nicht konsolidierten Tochterunternehmen und der nicht nach der Equity-Methode einbezogenen Beteiligungen wurde aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten verzichtet, da diese Unternehmen individuell und kumuliert für den Konzern von untergeordneter Bedeutung sind. Der Kreis der unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen ist gegenüber dem Vorjahr ebenfalls unverändert. Die Vermögens- und Ertragslage dieser Beteiligungen stellt sich wie folgt dar: scroll
2.1.2 Konsolidierungsmethoden (einschließlich Equity-Methode) Bei Mutter-Tochter-Beziehungen, die bereits vor dem 1. Januar 2004, dem Übergangszeitpunkt auf die Rechnungslegung nach den IFRS, Bestand hatten, wurde von dem Wahlrecht des IFRS 1 Gebrauch gemacht, das bisher angewandte Verfahren der Kapitalkonsolidierung (Buchwertmethode) beizubehalten. Dies gilt auch im Hinblick auf die im Rahmen dieses Verfahrens praktizierte offene Verrechnung aktivischer, als Geschäfts- und Firmenwert klassifizierter Unterschiedsbeträge mit der Kapitalrücklage. Auch im Falle des Abgangs eines erworbenen Unternehmens wird die Verrechnung nicht rückgängig gemacht. Somit bleiben diese Geschäfts- und Firmenwerte bei der Bestimmung des Veräußerungsgewinns oder -verlustes außer Ansatz. Nach dem 1. Januar 2004 erfolgten keine Erwerbsvorgänge von Tochterunternehmen. Alle maßgeblichen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen (Schuldenkonsolidierung) sowie Aufwendungen und Erträge, die aus Leistungsbeziehungen dieser Unternehmen zueinander stammen (Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung), werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Assoziierte Unternehmen, bei denen der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt, werden unter Anwendung der Equity-Methode bewertet. Die Equity-Bewertung basiert auf den zum jeweiligen Bilanzstichtag aufgestellten Einzelabschlüssen dieser Gesellschaften. Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Equity-Methode liegt durchweg vor dem 1. Januar 2004. Wie bei der Kapitalkonsolidierung wurden daher in Ausübung des Wahlrechts nach IFRS 1 die unter Anwendung der Kapitalanteilsmethode ermittelten und als Geschäfts- und Firmenwerte angesehenen aktivischen Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert der Beteiligung im Einzelabschluss und dem anteilig auf die üstra entfallenden Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens sowie deren Verrechnung mit der Kapitalrücklage aufrechterhalten. Sie bleiben bei der Ermittlung eines etwaigen Veräußerungsgewinns bzw. -verlustes unberücksichtigt. Weitere im Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS bestehende Unterschiedsbeträge zwischen dem nach den IFRS ermittelten Eigenkapitalanteil der üstra und deren Eigenkapitalanteil nach dem HGB wurden erfolgsneutral mit dem Ergebnisvortrag verrechnet. Damit entspricht der Wertansatz der „at equity“ bewerteten Beteiligungen im Konzernabschluss dem anteilig auf die üstra entfallenden Eigenkapital dieser Gesellschaften. 2.2 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden 2.2.1 Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Unentgeltlich zugewendete Verkehrskonzessionen werden nicht angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode vorgenommen. Sämtliche immaterielle Vermögenswerte weisen bestimmbare Nutzungsdauern auf, die zwischen drei und fünf Jahren liegen. Erhaltene Investitionszuschüsse sind von den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte abgesetzt. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstichtag die Abschreibungsdauer sowie die Abschreibungsmethode. Darüber hinaus werden nach IAS 36 die Buchwerte der Vermögenswerte dahingehend überprüft, um festzustellen, ob Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf bei diesen Vermögenswerten bestehen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter dessen Restbuchwert, werden außerplanmäßige Abschreibungen nach IAS 36 auf diesen Wert vorgenommen. Dabei gilt als erzielbarer Betrag der Barwert der aus der künftigen Nutzung im Unternehmen erwarteten Mittelzuflüsse oder ein höherer Nettoveräußerungswert abzüglich Veräußerungskosten. 2.2.2 Sachanlagen Die Sachanlagen enthalten neben den im Eigentum der Konzernunternehmen stehenden Vermögenswerten auch im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen genutzte Vermögenswerte, die nach IAS 17 dem Leasingnehmer zuzurechnen sind. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und / oder kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Dabei werden die Anschaffungskosten um Skonti und Rabatte gekürzt. Erhaltene Investitionszuschüsse werden mit den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte verrechnet. Die planmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden linear ermittelt. Diesen Abschreibungen liegen bei den einzelnen Posten folgende Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Liegt der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts unter dessen Restbuchwert, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 nach den vorstehend für die immateriellen Vermögenswerte erläuterten Grundsätzen vorgenommen. 2.2.3 Leasingverhältnisse Leasingverhältnisse werden auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung beurteilt. Sie werden dann als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn durch die Leasingbedingungen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasing klassifiziert. Als Anschaffungskosten der im Rahmen von Finanzierungsleasingverhältnissen gehaltenen Vermögenswerte gilt der Verkehrswert der geleasten Anlagen, wenn nicht der Barwert der Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses niedriger ist. Die Abschreibung geleaster Anlagen erfolgt über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses, wenn diese die Nutzungsdauer des Leasinggegenstands unterschreitet. 2.2.4 Übrige Finanzanlagen Die Ein- und Ausbuchung der finanziellen Vermögenswerte erfolgt zum jeweiligen Erfüllungstag. Die üstra legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit der erstmaligen Kategorisierung fest. Wertpapiere in Form von Schuldscheindarlehen und Ausleihungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Erkennbaren Ausfallrisiken bei den Wertpapieren und Ausleihungen wird durch aufwandswirksam erfasste Wertberichtigungen Rechnung getragen. Sie werden angesetzt, soweit der auf der Basis des ursprünglichen Effektivzinssatzes ermittelte Barwert des künftig erwarteten Mittelzuflusses unter dem Buchwert des betreffenden Vermögenswertes liegt. Als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte werden einerseits Beteiligungswerte und andererseits verpfändete Fondsanteile klassifiziert. Die nicht marktgängigen Beteiligungswerte werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuften verpfändeten Fondsanteile werden nach der erstmaligen Bewertung in den folgenden Perioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden als sonstiges Ergebnis in der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte erfasst. Wenn ein solcher Vermögenswert ausgebucht wird, wird der kumulierte Gewinn oder Verlust in die sonstigen betrieblichen Erträge umgegliedert. Wenn ein Vermögenswert wertgemindert ist, wird der kumulierte Verlust erfolgswirksam in die Finanzaufwendungen umgegliedert und aus der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte ausgebucht. 2.2.5 Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen sind mit dem auf den Konzern entfallenden Eigenkapitalanteil bilanziert. Die von diesen Unternehmen im jeweiligen Geschäftsjahr erwirtschafteten Ergebnisse werden, soweit anteilig auf den Konzern entfallend, ergebniswirksam (Ergebnis aus assoziierten Unternehmen) dem Beteiligungsbuchwert zugeschrieben. Erhaltene Gewinnausschüttungen vermindern den Beteiligungsbuchwert und fließen nicht in das Konzernergebnis ein. Für Gemeinschaftsunternehmen wird ebenfalls die Equity-Methode angewendet. 2.2.6 Steuerabgrenzungsposten Bezogen auf Vermögenswerte und Schulden sowie auf etwaige steuerliche Verluste der üstra und ihrer Tochtergesellschaft protec werden keine latenten Steuern angesetzt, da auf der Grundlage des bestehenden Organschaftsverhältnisses die steuerlichen Ergebnisse dieser Gesellschaften sowie die Steuerbasis der Vermögenswerte und Schulden der nicht zum Konzern der üstra gehörenden Organträgerin Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG), Hannover, zuzurechnen sind und keine Steuerumlagen seitens der Organträgerin erhoben werden. Daneben resultieren die aktiven latenten Steuern bzw. die latenten Steuerschulden aus temporären Abweichungen zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz im Hinblick auf die Wertansätze von Vermögenswerten und Schulden konsolidierter Tochterunternehmen außerhalb des vorgenannten Organschaftsverhältnisses. Dieses betrifft die TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (TransTecBau), Hannover. Darüber hinaus ergeben sich aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen der TransTecBau, aus denen in der Zukunft Steuerentlastungseffekte erwartet werden. Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur insoweit aktiviert, als vorliegende Unternehmensplanungsrechnungen eine Nutzung durch verrechnungsfähige zu versteuernde Differenzen oder durch zu erwartende ausreichende steuerliche Gewinne in künftigen Perioden erwarten lassen. Die Bildung und Auflösung der Steuerabgrenzungsposten erfolgt erfolgswirksam. Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand des einheitlich angewandten Steuersatzes von 32 % bemessen, der in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen wird. Dabei werden die steuerlichen Regelungen und Steuersätze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten. Aktive und passive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden saldiert, wenn sie gegenüber derselben Steuerbehörde bestehen und laufende Steueransprüche mit laufenden Steuerverbindlichkeiten aufgerechnet werden können. 2.2.7 Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten, die nach der Durchschnittsmethode ermittelt werden, bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungspreis angesetzt. 2.2.8 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte Die Erfassung bzw. Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte erfolgt im Zeitpunkt, zu dem die üstra Vertragspartei wird, zum jeweiligen Erfüllungstag. Die üstra legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit der erstmaligen Kategorisierung fest. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Geldleistungsforderungen einschließlich der unterhaltenen Bankguthaben werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Dabei sind einzeln erkennbare Ausfallrisiken sowie das allgemeine Kreditrisiko durch entsprechende erfolgswirksam erfasste Wertminderungen berücksichtigt, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen oder der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen Cashflows hinweisen. Die Höhe der Wertminderung bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert mit dem Effektivzinssatz im Entstehungszeitpunkt. Forderungen aus Fertigungsaufträgen, die die TransTecBau betreffen, umfassen die bis zum Bilanzstichtag entsprechend dem Leistungsfortschritt realisierten Auftragserlöse, soweit sich das Ergebnis des jeweiligen Auftrags verlässlich schätzen lässt. Dabei wird der Leistungsfortschritt regelmäßig als Verhältnis der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten zu den geschätzten gesamten Auftragskosten ermittelt. Ist das Ergebnis eines Auftrags dagegen nicht verlässlich schätzbar, werden Auftragserlöse nur in Höhe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Auftragskosten vereinnahmt, soweit diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit einbringlich sind. Auftragskosten werden in der Periode ihrer Entstehung, erwartete Verluste aus einem Fertigungsauftrag sofort als Aufwand erfasst. Ansprüche auf die Nutzung bestimmter Leistungen, die durch bereits erbrachte Geldleistungen erworben wurden und in der Folgeperiode realisiert werden, sind nach den für immaterielle Vermögenswerte geltenden Grundsätzen zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls reduziert um Wertminderungsabschläge sowie um Aufwendungen, die auf bereits erhaltene Teilleistungen entfallen, bilanziert. 2.2.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben sowie kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten. Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. 2.2.10 Pensionsrückstellungen Der Bewertung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionszusagen einschließlich der Pensionszusagen der Unterstützungseinrichtung, für deren Erfüllung die üstra einzustehen hat, liegt gemäß IAS 19 das Anwartschaftsbarwertverfahren (so genannte Projected Unit Credit-Methode) zugrunde. Der Wertansatz der Verpflichtungen wird um den beizulegenden Zeitwert des von der Unterstützungseinrichtung gehaltenen Planvermögens reduziert. Nicht erwartete Veränderungen des Anwartschaftsbarwerts, der Erträge aus der Anlage des Planvermögens sowie veränderte versicherungsmathematische Annahmen führen zu versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten. Diese erhöhen bzw. mindern den Wertansatz der Pensionsverpflichtungen. Sie werden mit Beginn des Folgejahres über die durchschnittliche Restlebensarbeitszeit der von dem Versorgungsplan begünstigten Arbeitnehmer verteilt, soweit sie einen Korridor von 10 % des Anwartschaftsbarwerts überschreiten. Das Planvermögen ist vor dem Zugriff von Gläubigern des Konzerns geschützt und kann nicht direkt an den Konzern gezahlt werden. Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Für die gesetzliche Rentenversicherung als beitragsorientierten Pensionsplan fallen die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge an, die sich im Geschäftsjahr 2011 auf 7.946 Tsd. € belaufen. 2.2.11 Übrige Rückstellungen Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen bestehende ungewisse Verpflichtungen aus vergangenen Ereignissen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine wirtschaftliche Belastung des Konzerns nach sich ziehen. Ihre Bemessung ergibt sich aus der bestmöglichen Schätzung der Verpflichtung durch den Vorstand. Die Rückstellungen werden diskontiert, sofern deren Barwert aufgrund eines erst in Zukunft zu erwartenden Ressourcenabflusses wesentlich niedriger ist. 2.2.12 Übriges Fremdkapital Finanzverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz im Zeitpunkt, zu dem die üstra Vertragspartei wird, zum beizulegenden Zeitwert nach Abzug von Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die Leasingverbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen, die das Objekt Gehry Tower betreffen, entsprechen dem Barwert der Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses oder dem niedrigeren Verkehrswert der geleasten Anlagen abzüglich der bereits im Rahmen der Leasingzahlungen geleisteten Tilgungsanteile. Leasingzahlungen werden derart in Finanzierungsaufwendungen und Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass sich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingverbindlichkeit ergibt. Tilgungsanteile sowie abgegrenzte Zinsen, die innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden, sind innerhalb des kurzfristigen Fremdkapitals ausgewiesen. Kurzfristig fällige Leistungen an Beschäftigte aufgrund bereits erbrachter Arbeitsleistungen sowie mit solchen Leistungen in Zusammenhang stehende Beiträge und Abgaben sind in Höhe der zu zahlenden Beträge passiviert. Für angesammelte Ansprüche auf zu vergütende Abwesenheiten aufgrund von Resturlaub und geleisteter Mehrarbeit erfolgt die Passivierung in Höhe der erwarteten Kosten. Bereits erhaltene Vorauszahlungen für nach dem Bilanzstichtag zu erbringende Leistungen werden unter den sonstigen Verpflichtungen abgegrenzt. Hierzu zählt auch ein bereits vereinnahmter Barwertvorteil aus einer so genannten Cross-Border-Lease-Transaktion über insgesamt 55 Stadtbahnwagen, die vermietet und anschließend zurückgemietet wurden. Ihrem wirtschaftlichen Gehalt nach werden die Cross-Border-Lease-Transaktionen nicht als Leasingverhältnis nach IAS 17 angesehen, da die wesentlichen Risiken und Chancen sowie die mit Bezug auf die Nutzung der Stadtbahnwagen bestehenden Rechte durch die getroffenen Vereinbarungen nicht transferiert worden sind. Aufgrund der gegebenen Verfügungsbeschränkungen des Konzerns erfolgt die ertragswirksame Realisation des Barwertvorteils linear über die Laufzeit der Verträge (insgesamt 21 Jahre; bis 2019). 2.2.13 Gewinnrealisierung Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung bewertet. Umsatzsteuern und Erlösschmälerungen sind abgesetzt. Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen und sonstigen Dienstleistungen werden angesetzt, nachdem die Leistung erbracht wurde. Dabei kommt für Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen die Annahme zum Tragen, dass die Beförderungsleistung grundsätzlich in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb der Fahrausweise durch die Kunden steht. Vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen, die zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen nach dem Bilanzstichtag berechtigen, werden passivisch abgegrenzt. Für Bestellerentgelte und sonstige Abgeltungs- und Ausgleichszahlungen, die das tarifliche Beförderungsentgelt ergänzen, gelten die Realisationsgrundsätze entsprechend. Bei Umsatzerlösen aus Fertigungsaufträgen kommt die Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad, die sogenannte Percentage-of-Completion-Methode zur Anwendung, was die TransTecBau betrifft. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt nach Maßgabe der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Auftragskosten als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Auftragskosten. Miet- und Zinserträge werden periodengerecht abgegrenzt. Mieteinnahmen aus Operating-Leasing werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst. Die Abgrenzung der Zinserträge erfolgt auf der Grundlage der ausstehenden Darlehenssumme und des vereinbarten Zinssatzes. Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst. Ansprüche aus Gewinnabführungsverträgen mit nicht konsolidierten Tochtergesellschaften werden erfasst, wenn das Geschäftsjahr der abführenden Gesellschaft vor dem oder zeitgleich mit dem Geschäftsjahr der üstra endet und der Ergebnisanspruch durch einen vorliegenden Jahresabschluss dieser Gesellschaft konkretisiert ist. 2.2.14 Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden von den Anschaffungskosten der bezuschussten Vermögenswerte abgesetzt und werden mittels des reduzierten Abschreibungsbetrags über die Lebensdauer des Vermögenswertes im Gewinn oder Verlust erfasst. 2.2.15 Ergebnisabführung Ansprüche auf Verlustausgleich sowie Verpflichtungen zur Gewinnabführung, basierend auf dem mit der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, werden als Einlagen der bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft behandelt und fließen nicht in das Jahresergebnis des Konzerns ein; Einlagen werden in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Ergebnisausgleichsansprüche bzw. -verpflichtungen werden erfasst, wenn der auszugleichende Verlust bzw. der abzuführende Gewinn durch den vorliegenden handelsrechtlichen Jahresabschluss der üstra bestimmt ist. 2.3 Änderungen der Rechnungslegungsmethoden Die angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen mit der folgenden Ausnahme den im Vorjahr angewandten Methoden. 2.3.1 Anpassung der Darstellung von Kapitalanlagen Der Konzern hat seine Rechnungslegungsmethode hinsichtlich der Darstellung von Kapitalanlagen zur Insolvenzsicherung für Altersteilzeitverträge neu gewürdigt. Bislang erfolgte eine Saldierung der Kapitalanlagen, die an den jeweiligen Arbeitnehmer zwecks Insolvenzsicherung der Erfüllungsrückstände aus Altersteilzeitverträgen verpfändet sind, mit der jeweiligen Rückstellung. Im Jahr 2011 entschied der Konzern, seine bisherige Rechnungslegungsmethode zu ändern und die Kapitalanlagen und Rückstellungen unsaldiert auszuweisen. Veränderungen in der Bewertung dieser Kapitalanlagen sind im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Der Konzern ist der Ansicht, dass diese Methode stärker die gängige Praxis widerspiegelt. Die Änderungen wurden rückwirkend in Übereinstimmung mit IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler vorgenommen und führten zur Anpassung der Finanzinformationen des Vorjahres. Aufgrund der Änderung der Rechnungslegungsmethode wurden folgende Anpassungen bei den Finanzinformationen vorgenommen: scroll
Auf das Ergebnis je Aktie (verwässert / unverwässert) hat die Anpassung keine Auswirkung. 2.3.2 Neue und überarbeitete Standards Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 sind die folgenden neuen und überarbeiteten Standards und Interpretationen verbindlich anzuwenden: scroll
Hieraus haben sich keine Auswirkungen auf die bestehenden Rechnungslegungsmethoden und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben. Die Änderungen in IAS 24 betreffen die Einführung eines Befreiungswahlrechts für die Angabe von Transaktionen mit bestimmten öffentlichen Stellen sowie mit Unternehmen, die von diesen öffentlichen Stellen beherrscht, gemeinschaftlich geführt oder maßgeblich beeinflusst werden. Weiterhin wurde die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person geändert. Der Konzern fällt grundsätzlich unter das Befreiungswahlrecht, hat davon aber keinen Gebrauch gemacht. Durch die geänderte Definition hat sich der Kreis der nahe stehenden Unternehmen nicht verändert. 2.4 Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Empfehlungen zur vorzeitigen Anwendung neuer Standards, von Änderungen bestehender Standards und Interpretationen werden nicht umgesetzt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, wenn sie in Kraft treten. scroll
* EU-Endorsement (Anerkennung für Rechtsverbindlichkeit) bisher noch nicht erfolgt. Die Neufassungen und Änderungen bestehender Standards sowie die neu eingeführten Interpretationen haben nach gegenwärtigen Erkenntnissen auf den Eigenkapital- und Ergebnisausweis im Konzernabschluss der üstra außer dem im Folgenden dargestellten Sachverhalt keine besonderen Auswirkungen: Die Änderungen des IAS 19 führen dazu, dass die bisher im Konzern angewandte Korridormethode zur Behandlung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste entfällt. Zum Bilanzstichtag, 31. Dezember 2011 belaufen sich die versicherungsmathematischen noch nicht angesetzten Verluste auf 16.450 Tsd. €, die zu einer Minderung des Eigenkapitals zum Umstellungszeitpunkt führen würde. 2.5 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Ende der Berichtsperiode ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte und Schulden sowie die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ergebnisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen. Die der jeweiligen Schätzung zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen sind bei den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz erläutert. Die Annahmen und Schätzungen basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses bekannt waren. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Abweichungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. In den nachfolgend dargestellten Bereichen wurden besonders ermessensbehaftete Annahmen über die Festlegung wesentlicher Parameter getroffen, die einen erheblichen Einfluss auf die durch den Konzernabschluss vermittelte Vermögens- und Ertragslage der üstra haben. 2.5.1 Ermessensentscheidungen Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen - Konzern als Leasinggeber Der Konzern hat Leasingverträge mit der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH (GTO) zur Vermietung von Immobilien abgeschlossen. Dabei wurde anhand einer Analyse der Vertragsbedingungen festgestellt, dass alle mit dem Eigentum an diesen Immobilien verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken im Konzern verbleiben. Daher bilanziert der Konzern diese Vermögenswerte in den Sachanlagen und behandelt die Verträge als Operating-Leasingverhältnisse. 2.5.2 Schätzungen und Annahmen Fahrzeuge für den Personennahverkehr Die wirtschaftliche Nutzbarkeit der Fahrzeuge für den Personenverkehr (68.287 Tsd. €; Vorjahr: 66.888 Tsd. €) hängt in hohem Maße vom technologischen Wandel sowie auch der Entwicklung wesentlicher Betriebskostenkomponenten (insbesondere Energiepreise) ab. Der Vorstand geht nach Beobachtung der Marktentwicklung für das Berichtsjahr davon aus, dass die für Stadtbahnwagen und Busse getroffenen Annahmen in Hinblick auf die Nutzungsdauern von in der Regel 30 Jahren (Stadtbahnwagen) bzw. 12 Jahren (Busse) weiterhin aufrechterhalten werden können. Rückstellungen für Pensionen Der Diskontierungssatz für die Pensionsverpflichtungen (85.626 Tsd. €; Vorjahr: 83.359 Tsd. €) im Rahmen der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2011 wurde in Höhe von 4,6 % (Vorjahr: 5,3 %) ermittelt. Je nach angewandter Ermittlungsmethodik und der damit verbundenen Gewichtung der Anleihen von Finanzinstituten, deren Renditen weiterhin höhere Risikozuschläge aufweisen, ergeben sich zum 31. Dezember 2011 teils voneinander abweichende Zinssätze. Entsprechend der vertretenen methodischen Ansätze, die von einer vollständigen Eliminierung der Anleihen dieser Institute aus den Referenzindizes bis hin zur unveränderten Gewichtung nach Maßgabe ihres Anteils am Anleihemarkt reichen, ergibt sich für einen Rentnerbestand hinsichtlich des Diskontierungszinssatzes ein Schätzintervall von etwa 4,2 % bis 4,9 % (Vorjahr: 5,25 % bis 5,4 %). Auf das im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2011 ausgewiesene Ergebnis und das Eigenkapital hätte eine abweichende Festlegung eines höheren Zinssatzes innerhalb des Schätzintervalls aufgrund des angewandten Korridorverfahrens keine wesentliche Auswirkung gehabt. Eine weitere Absenkung des Zinssatzes um 0,5 % würde zu einer Erhöhung des Anwartschaftsbarwertes um 17.030 Tsd. € führen. Solch eine weitere Absenkung könnte dazu führen, dass die nicht erfassten versicherungsmathematischen Verluste die Grenzen des Korridorverfahrens (hier: 10% des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung vor Abzug des Planvermögens) übersteigen, so dass in den Folgejahren eine anteilige Erfassung von versicherungsmathematischen Verlusten erforderlich wäre. Weitergehende Aufgliederungen und Erläuterungen zu den getroffenen Annahmen und Schätzungen werden in den Erläuterungen zu den Angaben zu den Posten der Konzernbilanz in Abschnitt 4 dargestellt. 3. Finanzrisikomanagement 3.1 Kapitalstruktur Der Konzern weist die folgende Kapitalstruktur auf: scroll
Im Hinblick auf das Eigenkapital verfolgt der Konzern, basierend auf dem mit der Muttergesellschaft bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, eine Strategie der nominellen Kapitalerhaltung, gemessen am gezeichneten Kapital (67.491 Tsd. €) sowie der sich nach deutschem Handelsrecht ergebenden Kapitalrücklage (66.743 Tsd. €) der üstra. Eigenkapitalveränderungen im Konzernabschluss ergeben sich folglich insoweit, als die zum Ausgleich des handelsrechtlichen Ergebnisses von der üstra geleisteten Einlagen der Muttergesellschaft bzw. Ausschüttungen an die Muttergesellschaft von dem sich nach den IFRS ergebenden Ergebnis abweichen und Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen während der Konzernzugehörigkeit Ergebnisse thesaurieren. Die Fremdkapitalaufnahme des Konzerns orientiert sich vor allem am zyklischen Investitionsbedarf im operativen Geschäft, der nur zum Teil durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert wird. In einer Phase größerer Investitionsvorhaben kommt es deshalb regelmäßig zu einem Anstieg, in den Amortisationsperioden zu einer Absenkung des Verschuldungsgrads. Weitere Strategien eines Austarierens in Bezug auf das Verhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital im Sinne einer an kapitalmarkttheoretischen Erwägungen ausgerichteten Unternehmensführung werden gegenwärtig nicht verfolgt. Kapitalstrukturrisiken, die zu einer Gefährdung der Fortführung des Konzerns führen könnten, bestehen aufgrund des Ergebnisausgleichsmechanismus nicht. Wir verweisen auch auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts. 3.2 Kategorisierung der Finanzinstrumente scroll
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Aufgrund der in Abschnitt 2.3.1 beschriebenen Anpassung der Darstellung stellt sich die Kategorisierung der übrigen Finanzanlagen wie folgt dar: scroll
Über bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sowie über erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten verfügt der Konzern nicht. Es existieren ebenfalls keine Kredite und Forderungen, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte eingestuft worden sind. Sicherungsverhältnisse bestehen nicht. Die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte beziehen sich zum einen auf nicht marktgängige Beteiligungswerte, für die kein geregelter Markt vorliegt und deren Veräußerung derzeit nicht geplant ist. Hierunter fallen definitionsgemäß alle Beteiligungen der üstra, die nicht in den Konzernabschluss einbezogen sind. Zum anderen hält die üstra Kapitalanlagen, insbesondere in verpfändeten Fondsanteilen (zum Zwecke der Sicherung von Altersteilzeit und Wertkonten), deren beizulegender Zeitwert durch die auf einem aktiven Markt veröffentlichten Marktpreise bestimmt wird. Innerhalb der finanziellen Vermögenswerte werden die Kredite und Forderungen sowie die nicht marktgängigen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten und die marktgängigen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. In der Bilanz werden in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten darüber hinaus Forderungen gegen Arbeitnehmer in Höhe von 25 Tsd. € (Vorjahr: 34 Tsd. €) ausgewiesen. In den kurzfristigen sonstigen Verpflichtungen werden darüber hinaus insbesondere erhaltene, noch nicht verrechnete Zuschüsse in Höhe von 21.484 Tsd. € (Vorjahr: 599 Tsd. €), arbeitnehmerbezogene Verbindlichkeiten (6.397 Tsd. €; Vorjahr: 5.598 Tsd. €) sowie erhaltene Anzahlungen (1.756 Tsd. €; Vorjahr: 1.746 Tsd. €) ausgewiesen. 3.3 Ergebnisbeiträge aus Finanzinstrumenten scroll
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Die in vorstehender Tabelle als Wertminderungsaufwand erfassten Ergebnisbeiträge beziehen sich auf neu gebildete Wertberichtigungen für identifizierte Forderungsausfallrisiken sowie Aufwendungen aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen. Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen wurden in vorstehender Tabelle saldiert. In die Nettogewinne und Nettoverluste fließen Buchgewinne und -verluste aus dem Abgang der Vermögenswerte ein. Darüber hinaus wurden im sonstigen Ergebnis die Wertänderungen der von der üstra gehaltenen Kapitalanlagen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2011 belief sich der Ergebnisbeitrag auf - 41 Tsd. € (Vorjahr: 461 Tsd. €). 3.4 Beizulegender Zeitwert In der folgenden Tabelle sind die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente je betrachteter Klasse zusammengefasst: scroll
Bei den unverzinslichen Krediten und Forderungen, den Forderungen aus Auftragsfertigung und den unverzinslichen Verbindlichkeiten kommt der beizulegende Wert dem Buchwert aufgrund der vornehmlich kurzen Laufzeiten sehr nahe, so dass eine gesonderte Ermittlung der beizulegenden Werte unterbleibt. Der Buchwert stellt eine vernünftige Annäherung des beizulegenden Werts dar. Innerhalb der verzinslichen Kredite und Forderungen wird bei den kurzfristigen, innerhalb eines Jahres fälligen Geldanlagen angenommen, dass deren Buchwerte die Zeitwerte angemessen abbilden. Die Zeitwerte längerfristiger Ausleihungen, die GTO und HRG Passerelle betreffen, wurden im Berichtsjahr auf der Basis der vertraglich festgelegten Zins- und Tilgungsleistungen sowie die Duration dieser Zahlungen und die Bonität erstklassiger Industrieunternehmen reflektierender Zinssätze von 2,9 % bzw. 2,1 % (Vorjahr: 3,7 % bzw. 2,3 %) bestimmt. Der beizulegende Zeitwert der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte wird nach der folgenden Hierarchie bestimmt: Sofern verfügbar, erfolgt die Bewertung auf der Grundlage von Börsenpreisen auf aktiven Märkten (Stufe 1). Der beizulegende Zeitwert von Finanzinstrumenten, die auf keinem aktiven Markt gehandelt werden, wird unter Anwendung geeigneter Bewertungsverfahren ermittelt. Demnach werden zunächst Verfahren herangezogen, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind (Stufe 2). Sofern dies nicht möglich ist, erfolgt die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts nach Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 3), wie Discounted-Cashflow-Methoden und andere Bewertungsmodelle. Der beizulegende Wert der nicht marktgängigen Beteiligungswerte innerhalb der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte ist in Anbetracht der fehlenden Marktgängigkeit der Beteiligungswerte nicht verlässlich ermittelbar. Der beizulegende Zeitwert der marktgängigen Kapitalanlagen wurde auf der Grundlage von Börsenpreisen gemäß Stufe 1 ermittelt. Beim Finanzierungsleasing, die den Gehry-Tower betreffen, und den ausschließlich Bankdarlehen umfassenden verzinslichen finanziellen Verbindlichkeiten, die das KfW-Darlehen der üstra betreffen, werden die Zeitwerte auf der Grundlage einer Zahlungsstromanalyse der enthaltenen Einzelposten ermittelt. Dabei werden die Zahlungen unter Anwendung laufzeitadäquater Zinssätze diskontiert. Die angewandten Zinssätze reflektieren die Fremdkapitalkosten von Unternehmen erstklassiger Bonität und betragen 3,8 % (Vorjahr: 4,5 %) bei den Finanzierungsleasingverhältnissen und 2,6 % (Vorjahr: 3,4 %) bei den Bankdarlehen. 3.5 Liquiditätsrisiko Die folgende Tabelle zeigt die aus den finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns im Zeitablauf resultierenden Auszahlungsströme nach Maßgabe der zugrunde liegenden vertraglichen Fälligkeitsvereinbarungen. Der angegebene Zinssatz reflektiert den gewichteten durchschnittlichen Effektivzins. scroll
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Den Liquiditätsabflüssen aus der Bedienung vorstehender Verbindlichkeiten stehen Finanzmittelbestände und erwartete, auf den vertraglich vereinbarten Fälligkeiten basierende Mittelzuflüsse aus den vorhandenen finanziellen Vermögenswerten gegenüber, die in der nachstehenden Übersicht zusammengefasst sind. scroll
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Kreditlinien bestehen nicht. Das Liquiditätsmanagement ist so angelegt, dass der in den kurzfristigen Laufzeitbandbreiten mobilisierbare Liquiditätszufluss erheblich über den zu erwartenden Liquiditätsabflüssen aus der Begleichung der Verbindlichkeiten liegt. Der kurzfristige Liquiditätsüberhang basiert vornehmlich auf konzeptionell kurzfristigen Geldanlagen in Form von Termin- und Tagesgeldern, während Darlehensaufnahmen auf der Grundlage von Festzinsvereinbarungen und langen Laufzeiten getroffen werden, um die zugrunde liegenden Investitionen auf eine gesicherte Finanzierungs- und Kalkulationsbasis zu stellen. Aufgrund der Divergenz in den Zinsbindungsfristen ist der Konzern einem Zinsstrukturrisiko ausgesetzt, da die Prolongationen der kurzfristigen Anlagen auf der Basis aktueller Marktzinsverhältnisse vorgenommen werden. Deshalb können bei konstanten Zahlungsmittelabflüssen aus der Bedienung der Verbindlichkeiten die künftigen Zahlungsströme aus den Mittelanlagen schwanken. Eine signifikante Absenkung des Marktzinsniveaus hätte jedoch keine erhebliche Auswirkung auf die Liquiditätssituation des Konzerns. 3.6 Kreditrisiko 3.6.1 Verzinsliche Kredite und Forderungen Die verzinslichen Kredite und Forderungen entfallen ganz oder überwiegend auf Geldanlagen bei inländischen Kreditinstituten und betreffen im Wesentlichen die üstra. Dabei werden die einzelnen Anlagen gestreut. Der Buchwert der Klasse von insgesamt 59.738 Tsd. € (Vorjahr: 93.431 Tsd. €) spiegelt das maximale Kreditausfallrisiko wider. In geringem Umfang im Bestand enthaltene Ausleihungen an Mitarbeiter von 73 Tsd. € (Vorjahr: 91 Tsd. €) sind in der Regel grundpfandrechtlich gesichert. Darüber hinaus sind in der Klasse Ausleihungen von 4.234 Tsd. € (Vorjahr: 4.326 Tsd. €) an Beteiligungsunternehmen (GTO sowie Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle – KG (HRG Passerelle)) enthalten. Für die Ausleihung an GTO in Höhe von 3.113 Tsd. € (Vorjahr: 3.226 Tsd. €) besteht eine Sicherung durch einen Anspruch auf Abtretung des Eigentums an den mit dem Darlehen finanzierten Objekten. Diese Ausleihung wird planmäßig bedient, das Objekt planmäßig genutzt. Hinweise auf Wertbeeinträchtigungen bestehen nicht. Überfällige, aber dennoch nicht wertgeminderte verzinsliche Kredite und Forderungen bestehen nicht. 3.6.2 Unverzinsliche Kredite und Forderungen Da Entgelte für die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in wesentlichem Umfang im Voraus vereinnahmt werden, sind die mit dem operativen Geschäft verbundenen Adressenausfallrisiken insgesamt als von eher untergeordneter Bedeutung anzusehen. Größere Einzelforderungen richten sich in der Regel gegen Personen, die der öffentlichen Hand nahe stehen und von zweifelsfreier Bonität sind. Das Forderungsmanagement bei den übrigen breit gestreuten Debitoren mit privatwirtschaftlichem Hintergrund – die größte Einzelforderung beläuft sich auf 379 Tsd. € (Vorjahr: 191 Tsd. €) – besteht im Wesentlichen in der Festlegung von Kreditlinien und einem konsequenten Mahnwesen. Besondere Sicherungsinstrumente werden daher nicht verwandt. Der Buchwert der unverzinslichen Kredite und Forderungen von 27.688 Tsd. € (Vorjahr: 16.000 Tsd. €) spiegelt folglich das maximale Forderungsausfallrisiko auf unverzinsliche Kredite und Forderungen wider. Die allgemein eingeräumten Zahlungsziele sind abhängig von der Art der fakturierten Leistung. Fakturierungen von Leistungen des Verkehrs- und Transportsegments im Rahmen des Fahrkartenverkaufs sowie von sonstigen Dienstleistungen sind im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von vierzehn Tagen versehen. Bei Werkstattleistungen, Beratungs- und Ingenieurleistungen sowie bei Ausgleichsansprüchen gegen die öffentliche Hand bzw. der öffentlichen Hand nahe stehenden Personen bestehen dagegen unterschiedliche, teilweise von Nebenbedingungen abhängige Fälligkeitsabreden. Die zum Bilanzstichtag überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen weisen die folgende Altersstruktur auf: scroll
Auf die vorstehend dargestellten Forderungen, die im Wesentlichen die üstra betreffen, wurden zu den Bilanzstichtagen keine Wertberichtigungen gebildet, da keine wesentlichen negativen Veränderungen in der Kreditwürdigkeit der Schuldner festgestellt wurden und mit einer Tilgung der ausstehenden Beträge gerechnet wird. Der Anstieg in der Kategorie „90 bis 180 Tage“ beruht insbesondere auf zwei Forderungen in Höhe von 1.170 Tsd. € aus Abrechnungen gegenüber öffentlichen Körperschaften. Wertgeminderte Forderungen werden in Form einer Kombination von standardisierten und individuellen Analysetechniken identifiziert. Dabei gelten grundsätzlich Forderungen als vollständig wertgemindert, wenn sie ohne entsprechende Fälligkeitsabrede nach einem Jahr nicht beglichen worden sind. Sofern sich in Zusammenhang mit eingeleiteten Inkassobemühungen die Bonität eines Schuldners als zweifelhaft herausstellt oder der Konzern Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners erlangt, wird nach individuellen Erfordernissen auch zu einem früheren Zeitpunkt über Einzelwertberichtigungen Vorsorge getroffen. Risiken in den darüber hinaus gehenden Forderungsbestand wird durch die Bildung einer Portfolio-basierten Wertberichtigung Rechnung getragen. Insgesamt haben sich die Wertberichtigungskonten der Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte wie folgt entwickelt: scroll
3.6.3 Unverzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten Die üstra hat Bürgschaften zugunsten von Gläubigern nicht konsolidierter Beteiligungsgesellschaften abgegeben, die die X-CITY MARKETING Hannover GmbH (1.500 T€) und die HRG Passerelle (120 T€) betreffen. Die maximale Ausfallrisikoposition entspricht dem Bürgschaftsvolumen zum Bilanzstichtag von 1.620 Tsd. € (Vorjahr: 1.620 Tsd. €). Aufgrund der guten Geschäftsentwicklung und der Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaften wird zurzeit nicht von einer Inanspruchnahme ausgegangen. 3.7 Zinsrisiken Der Konzern ist insbesondere den im Folgenden erläuterten Zinsrisiken ausgesetzt. Marktrisiken beinhaltende Posten lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Wechselkursrisiken bestehen aufgrund der Inlandsbezogenheit des Geschäfts nicht. Finanzderivate, deren risikobegrenzende oder -verstärkende Wirkungen zu berücksichtigen wären, werden nicht eingesetzt. Die nachfolgenden Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der zum 31. Dezember 2011 bestehenden Verhältnisse und unter der Prämisse konstant bleibender weiterer Faktoren erstellt. 3.7.1 Verzinsliche Kredite und Forderungen Die kurzfristigen Geldanlagen unterliegen einem Zinsrisiko, das sich primär auf die zukünftig generierten Zinszahlungen bezieht, während der Einfluss des Risikos auf den Zeitwert der Anlage zu vernachlässigen ist. Würde sich bei dem gegebenen kurz- und mittelfristigen Anlagevolumen (55.431 Tsd. €; Vorjahr: 89.000 Tsd. €) das Zinsniveau um 100 Basispunkte verändern, ergäbe sich eine gleichgerichtete Auswirkung für das Jahresergebnis sowie auch für das Eigenkapital von insgesamt 554 Tsd. € (Vorjahr: 890 Tsd. €). Die in geringerem Umfang darüber hinaus in der Klasse enthaltenen längerfristigen Ausleihungen (GTO und HRG Passerelle) mit einem Buchwert von insgesamt 4.234 Tsd. € (Vorjahr: 4.326 Tsd. €) sind dagegen einem Zeitwertrisiko ausgesetzt, das im Falle eines Zinsanstiegs um 100 Basispunkte zu einem Wertverlust von 194 Tsd. € (Vorjahr: 222 Tsd. €) und im Falle eines Zinsrückgangs in gleicher Höhe zu einem Wertanstieg von 206 Tsd. € (Vorjahr: 238 Tsd. €) führen würde. Das Jahresergebnis und das Eigenkapital des Konzerns werden durch derartige Zeitwertänderungen jedoch nicht beeinflusst, weil die Ausleihungen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden. 3.7.2 Finanzierungsleasing und Verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten Der Zeitwert der Finanzierungsleasingverbindlichkeiten und der Bankdarlehen schwankt durch eine Änderung des Marktzinsniveaus. Der Zeitwert der Leasingverbindlichkeiten fiele bei einem um 100 Basispunkte höheren Zinsniveau in den relevanten Laufzeitbereichen um etwa 378 Tsd. € (Vorjahr: 373 Tsd. €), während umgekehrt mit einer Absenkung der Zinsen in dieser Größenordnung ein Anstieg des Zeitwerts der Verbindlichkeiten um etwa 428 Tsd. € (Vorjahr: 425 Tsd. €) verbunden wäre. Stiegen bei den Bankdarlehen die relevanten Marktzinssätze um 100 Basispunkte an, wäre bei dem zum Abschlussstichtag gegebenen Verschuldungsstand eine Reduktion des Zeitwerts der Bankdarlehen um etwa 639 Tsd. € (Vorjahr: 786 Tsd. €) verbunden, wohingegen der Zeitwert bei einer Reduktion der Zinsen um 100 Basispunkte um etwa 675 Tsd. € (Vorjahr: 835 Tsd. €) zunähme. Da die Verbindlichkeiten nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ergäben sich keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis sowie auf das Eigenkapital des Konzerns. 4. Angaben zu Posten der Konzernbilanz (1) Immaterielle Vermögenswerte Die Aufgliederung der immateriellen Vermögenswerte und deren Entwicklung ist in separaten Anlagenspiegeln für die Geschäftsjahre 2011 und 2010 dargestellt. Inhaltlich handelt es sich bei dem Posten im Wesentlichen um erworbene Software mit bestimmbarer Nutzungsdauer. Im Geschäftsjahr 2011 ist insbesondere bei der üstra ein Betriebshofmanagementsystem mit Anschaffungskosten von 908 Tsd. € zugegangen, das über fünf Jahre abgeschrieben wird. Die Abschreibungen des Geschäftsjahrs von 1.053 Tsd. € (Vorjahr: 971 Tsd. €) werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in dem Posten „Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen“ ausgewiesen. (2) Sachanlagen Hinsichtlich der Aufgliederung und Entwicklung der Sachanlagen wird gleichfalls auf die separaten Anlagenspiegel verwiesen. In den Zugängen sind aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 62 Tsd. € (Vorjahr: 35 Tsd. €) enthalten. Pfandrechte oder sonstige Sicherungsinstitute zugunsten Dritter bestehen nicht. Verfügungsbeschränkungen gelten für die im Rahmen der Cross-Border-Lease-Transaktionen gehaltenen 85 Stadtbahnwagen sowie für die im Wege eines Finanzierungsleasingverhältnisses (vgl. Angabe (17)) gehaltenen Sachanlagen, deren Nettobuchwerte sich auf folgende Posten verteilen: scroll
Aus Investitionsmaßnahmen, die für das Folgejahr geplant sind, entstehen dem Konzern Belastungen in Höhe des nicht durch Investitionszuwendungen gedeckten Eigenanteils, der sich planungsgemäß auf 23.078 Tsd. € (Vorjahr: 42.356 Tsd. €) belaufen wird. Für die Beschaffung von Stadtbahnen bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen in Höhe von 43.750 Tsd. €, die in 2013 und 2014 fällig werden. (3) Übrige Finanzanlagen scroll
Im Berichtsjahr wurden 45.000 Tsd. € in ein amortisierendes Schuldscheindarlehen der Deutschen Pfandbriefbank AG mit einer Verzinsung von 2,9% investiert. Die Laufzeit erstreckt sich über den Zeitraum bis zum 23. Dezember 2014. Eine Rückzahlung erfolgt zu vertraglich festgelegten Beträgen. Die marktgängigen Kapitalanlagen umfassen insbesondere Fondsanteile und bestehen in Höhe von 12.219 Tsd. € (Vorjahr: 11.002 Tsd. €) zur Absicherung der Erfüllungsrückstände aus Altersteilzeitverträgen. Weitere Kapitalanlagen in Höhe von 2.929 Tsd. € bestehen im Rahmen eines Wertkontenmodells für Arbeitnehmer. Sämtliche Fondsanteile sind von der üstra verpfändet worden. Die Ausleihungen bestehen wie im Vorjahr aus Darlehen an zwei Beteiligungsunternehmen, nämlich an GTO und HRG Passerelle, sowie an Belegschaftsmitglieder. Die Anteile an den nicht konsolidierten Tochtergesellschaften bzw. an nicht nach der Equity-Methode einbezogenen Gesellschaften sind nicht börsennotiert und bestehen unverändert zum Vorjahr. (4) Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen Der Ausweis der unter der Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen von 8.973 Tsd. € (Vorjahr: 8.347 Tsd. €) betrifft Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Die dem Konzern zuzurechnenden Anteile an den Jahresüberschüssen und Jahresfehlbeträgen dieser Gesellschaften belaufen sich im Saldo auf 626 Tsd. € (Vorjahr: 1.144 Tsd. €). Im Geschäftsjahr hat die üstra von assoziierten Unternehmen keine Gewinnausschüttungen (Vorjahr: 1.800 Tsd. €) erhalten. (5) Aktive latente Steuern / Latente Steuerschulden Die Steuerabgrenzungssachverhalte sowie die daraus resultierenden Steuerabgrenzungsposten haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die latenten Steuern beziehen sich sämtlich auf konsolidierte Tochtergesellschaften, die außerhalb des steuerlichen Organschaftsverbundes der VVG stehen. Dagegen weist die üstra als steuerliche Organgesellschaft der VVG nebst ihren im Organkreis befindlichen Tochtergesellschaften nach der formellen Betrachtungsweise aufgrund fehlender Steuerumlagen keine Steuerlatenzen nach IAS 12 aus. Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr auf alle bestehenden steuerlichen Verlustvorträge aktive latente Steuern gebildet, sofern diese bei Tochtergesellschaften, die außerhalb des steuerlichen Organschaftsverbundes der VVG bestehen. Abzugsfähige temporäre Differenzen, für die keine latenten Steuern aktiviert sind, bestehen nicht. Nach den zugrunde liegenden Ergebnisprognosen wird davon ausgegangen, dass die auf steuerliche Verlustvorträge entfallenden aktiven latenten Steuern vollständig in Höhe von 39 Tsd. € (Vorjahr: 108 Tsd. €) innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten – gerechnet vom Bilanzstichtag – wirksam werden. (6) Vorräte Bei den Vorräten von 10.469 Tsd. € (Vorjahr: 10.803 Tsd. €) handelt es sich um Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die im Wesentlichen von der üstra gehalten werden. Im Berichtsjahr sind Abschreibungen von 347 Tsd. € (Vorjahr: 365 Tsd. €) zur Anpassung an einen niedrigeren Nettoveräußerungswert entstanden, die der Überalterung einzelner Vorratspositionen Rechnung tragen. (7) Forderungen aus Fertigungsaufträgen scroll
Von den Forderungen aus Fertigungsaufträgen haben 935 Tsd. € (Vorjahr: 1.097 Tsd. €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. (8) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 7.097 Tsd. € (Vorjahr: 6.286 Tsd. €) sind um Wertberichtigungen von 438 Tsd. € (Vorjahr: 453 Tsd. €) reduziert, die Unsicherheiten in Hinblick auf den Bestand einzelner Forderungen sowie erkennbare Bonitätsrisiken abdecken. Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. (9) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Der Posten in Höhe von 12.643 Tsd. € (Vorjahr: 92.522 Tsd. €) umfasst neben dem Kassenbestand Bankeinlagen in Form von Sichtguthaben und kurzfristigen Termingeldanlagen mit einer Ursprungslaufzeit von bis zu drei Monaten. (10) Sonstige finanzielle Vermögenswerte Von den sonstigen finanziellen Vermögenswerten von 18.406 Tsd. € (Vorjahr: 6.240 Tsd. €) sind 632 Tsd. € (Vorjahr: 600 Tsd. €) nach mehr als einem Jahr fällig. Dieser Posten umfasst insbesondere die Verlustausgleichsforderung gegen die VVG in Höhe von 13.832 Tsd. € (Vorjahr: 2.269 Tsd. €). Bestehenden Ausfallrisiken wird durch die gebildeten Einzelwertberichtigungen von 76 Tsd. € (Vorjahr: 83 Tsd. €) begegnet. (11) Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital zum 31. Dezember 2011 der üstra beträgt unverändert 67.490.528,32 € und ist voll eingezahlt. Die auf den Inhaber lautenden 26.400.000 Stückaktien sind eingeteilt in: scroll
Die Höhe des Grundkapitals sowie die Anzahl der Stückaktien sind im Geschäftsjahr und im Vorjahr unverändert geblieben. Wie im Vorjahr sind die in den Sammelurkunden über jeweils 10 Aktien verbrieften 400.000 Stück zum amtlichen Handel an der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover zugelassen. (12) Kapitalrücklage Die in der Kapitalrücklage verrechneten Sachverhalte gliedern sich wie folgt: scroll
Die Erhöhung der Kapitalrücklage resultiert aus der Übernahme des laufenden Verlustes der üstra in Höhe von 13.832 Tsd. € im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG. Die Einstellungen aus Verlustübernahmen in den Vorjahren erfolgten ebenfalls im Rahmen des vorgenannten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG. (13) Ergebnisvortrag und sonstige Ergebnisbestandteile scroll
In der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (- 166 Tsd. €; Vorjahr: - 125 Tsd. €) werden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts (- 41 Tsd. €) von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten erfasst. (14) Pensionsrückstellungen Die auf leistungsorientierten Versorgungszusagen basierende betriebliche Altersversorgung umfasst neben Einzelzusagen an Vorstände, leitende Angestellte und deren Hinterbliebene auf tariflichen und sonstigen betrieblichen Vereinbarungen beruhende Pensionszusagen. Die auf betrieblichen Vereinbarungen beruhenden Pensionszusagen von der üstra sind im Wesentlichen von der Versorgungseinrichtung der üstra e.V. erteilt worden. Wegen der Subsidiärhaftung des Trägerunternehmens für Versorgungsverpflichtungen der Unterstützungskasse besteht für die üstra insoweit eine mittelbare Verpflichtung, als die Verbindlichkeiten der Unterstützungskasse deren Vermögen übersteigen. Die Versorgungsleistungen der Unterstützungseinrichtung, die ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der deutschen Rentenversicherung oder unter bestimmten Bedingungen auch als vorgezogene Altersrente geleistet werden, sind teils abhängig vom Endgehalt vor dem Ruhestandseintritt, teils basieren sie auf einem Bausteinprinzip, mittels dem über die Dauer der Betriebszugehörigkeit sukzessiv Rentenansprüche aus den versorgungsrelevanten Jahresbezügen des jeweiligen Kalenderjahrs abgeleitet werden. Neben der Altersrente erstrecken sich die Versorgungsleistungen auch auf Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten, wobei die Witwenrente 60 % und Halbwaisen- bzw. Vollwaisenrenten 12 % bzw. 20 % der Altersrente des jeweiligen Mitarbeiters betragen. Das Bausteinprinzip kommt gleichfalls zur Anwendung, soweit Mitarbeiter laufendes Arbeitsentgelt gegen eine zusätzliche Versorgungszusage umwandeln. Bei der Berechnung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen wurden folgende versicherungsmathematische Bewertungsparameter zugrunde gelegt: scroll
Darüber hinaus wurden Annahmen zur Fluktuation getroffen, die nicht auf konzernbezogenen Erhebungen, sondern auf branchenübergreifenden Fluktuationsstatistiken beruhen. Dabei kommen alters- und geschlechtsspezifische jährliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten wie im Vorjahr in einer Bandbreite von 0,05 bis 12,5 Prozent zum Tragen. Die Überleitung vom Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen auf die im Konzernabschluss ausgewiesenen Pensionsrückstellungen stellt sich wie folgt dar: scroll
Mit 22.127 Tsd. € (Vorjahr: 18.764 Tsd. €) entfällt der Anwartschaftsbarwert auf Direktzusagen, die nicht kapitalgedeckt sind. Der darüber hinausgehende Teilbetrag von 209.334 Tsd. € (Vorjahr: 190.174 Tsd. €) reflektiert den über die Versorgungseinrichtung der üstra e. V. abgewickelten Anteil der betrieblichen Altersversorgung, der in vorstehend dargestelltem Umfang durch Kassenvermögen der Versorgungseinrichtung finanziert wird. Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsverpflichtungen hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: scroll
Die Entwicklung des beizulegenden Wertes des Planvermögens stellt sich wie folgt dar: scroll
Das Planvermögen ist wie folgt strukturiert: scroll
Im Planvermögen sind von Unternehmen des üstra Konzerns selbstgenutzte Immobilien mit einem beizulegenden Zeitwert von 2.922 Tsd. € (Vorjahr: 3.443 Tsd. €) enthalten. Die erwarteten Erträge aus Vermögensanlagen leitet die Gesellschaft unmittelbar aus den abgeschlossen Mietverträgen, den bereits kontrahierten Zinskonditionen sowie den im Prognosezeitpunkt gegebenen Renditeverhältnissen für festverzinsliche Wertpapiere und Festgeldanlagen ab. Danach wurde für die Jahre 2011 und 2010 eine Gesamtrendite von 3,5 % bzw. 3,8 % erwartet, basierend auf einer Rendite für Schuldinstrumente von 4,3 % (Vorjahr: 4,2 %) und für Immobilien von 2,1 % (Vorjahr: 2,8 %). Der tatsächlich erzielte Nettovermögensertrag auf das Planvermögen beläuft sich auf 4.607 Tsd. € (Vorjahr: 4.394 Tsd. €). Die Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts der Pensionsverpflichtungen, des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens sowie der erfahrungsbedingten Wertanpassungen stellt sich im Zeitablauf wie folgt dar: scroll
Die üstra geht davon aus, dass im Jahr 2012 dem Planvermögen etwa 6.540 Tsd. € (Vorjahr: 6.390 Tsd. €) zugeführt werden. (15) Übrige Rückstellungen scroll
Die Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestandsvereinbarungen beziehen sich in Höhe von 22.733 Tsd. € (Vorjahr: 24.047 Tsd. €) auf Abfindungs- und Aufstockungsleistungen, die aus dem Eintritt von Mitarbeitern in den vorzeitigen Ruhestand resultieren. Darüber hinaus umfassen die Rückstellungen Verpflichtungen aus Erfüllungsrückständen, die aus der Vollzeittätigkeit der Arbeitnehmer in der ersten Phase der Altersteilzeit erwachsen. Die Bemessung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen basiert auf den bestehenden Vertragsverhältnissen. Bei der Bewertung der Verpflichtungen ist ein an der durchschnittlichen Laufzeit orientierter Diskontierungszinssatz von 2,5 % (Vorjahr: 3,0 %) zur Anwendung gekommen, der aus der Rendite erstklassiger Unternehmensanleihen abgeleitet wurde. Darüber hinaus ist in den Rückstellungen für Altersteilzeit- und Vorruhestandsvereinbarungen ein Betrag von 2.934 Tsd. € für ein Wertkontenmodell enthalten. Die in den Jahren 2008 bis 2010 gewährten Erfolgsprämien wurden demnach in die individuellen Wertkonten überführt und nach Wahl des Mitarbeiters durch die üstra Kapitalanlagen zugeführt. Die angesparten Wertguthaben werden zur bezahlten Freistellung des Mitarbeiters verwendet. Die entsprechenden Kapitalanlagen werden unter sonstigen Finanzanlagen ausgewiesen. Die Rückstellung für Rückerstattungsrisiken reflektiert drohende Rückforderungsansprüche in Hinblick auf erhaltene Investitionszuwendungen. Wir verweisen auf die Ausführungen zu den Eventualverbindlichkeiten. Mit der Rückstellung für Sanierungsverpflichtungen wird der öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zur Beseitigung von Bodenverunreinigungen auf dem Gelände eines Betriebshofs Rechnung getragen. Die Rückstellung für Gewährleistungsrisiken umfasst wahrscheinliche Verpflichtungen aus der Erbringung von Leistungen der TransTecBau. Die Erfüllungszeitpunkte sind gegenwärtig nicht konkretisierbar, so dass von einer Abzinsung der zurückgestellten Beträge abgesehen wurde. Mit der Rückstellung für Risiken aus schwebenden Geschäften werden Abrechnungsrisiken sowie drohende Verluste aus Kostenüberschreitungen für Beratungs- und Ingenieurleistungsaufträge abgedeckt. Die Inanspruchnahme der kurzfristigen Rückstellungen wird innerhalb des folgenden Geschäftsjahres, bei den langfristigen Rückstellungen über einen längeren Zeitraum, erwartet, wobei die Rückstellungen für Altersteilzeit auch den Anteil des Jahres 2012 enthalten. (16) Finanzverbindlichkeiten scroll
Die Verbindlichkeiten sind wie folgt zu tilgen: scroll
Das KfW-Darlehen bei der üstra ist durchweg mit Festzinsvereinbarungen ausgestattet, die sich auf den Zeitraum bis zur planmäßigen Volltilgung des Darlehens erstreckt. Weitere Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten lagen nicht vor. Kreditsicherheiten wurden nicht gewährt. (17) Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing scroll
Die Finanzierungsleasingverhältnisse des Konzerns beinhalten eine Immobilie (Gehry-Tower) einschließlich des zugehörigen Mobiliars. Zum 31. Dezember 2011 verbleiben noch Grundmietzeiten von ein bis vier (Mobiliar) und 19 (Immobilie) Jahren. Bedingte Mietabreden bestehen nur insoweit, als die Mietzinsraten für die Immobilie in Anbetracht der Laufzeit des Mietverhältnisses an einen Preisindex gekoppelt sind. Eine Kauf- bzw. Mietverlängerungsoption mit Bezug auf die Immobile besteht nicht. Alle Leasingverpflichtungen lauten auf Euro. Aus Untermietverhältnissen erwartet der Konzern auf der Basis der vereinbarten Vertragsmindestlaufzeiten in künftigen Perioden Einnahmen von mindestens 291 Tsd. €. Der Nettobuchwert der Immobilie einschließlich des zugehörigen Mobiliars beträgt zum Bilanzstichtag 2.084 Tsd. € (Vorjahr: 2.223 Tsd. €). (18) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 21.131 Tsd. € (Vorjahr: 16.830 Tsd. €) umfassen neben den bereits in Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen auch Abgrenzungen für ausstehende Rechnungen von 2.127 Tsd. € (Vorjahr: 2.166 Tsd. €). (19) Sonstige Verpflichtungen scroll
Gegenstand der Cross-Border-Lease-Transaktion ist die Vermietung und anschließende Rückmietung von Stadtbahnwagenkontingenten. Sowohl die Eigentums- wie auch die Nutzungsrechte an den Fahrzeugen liegen weiterhin bei der üstra. Aus der sofortigen Begleichung der sich aus der Vermietung und Rückmietung ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen ist der üstra ein Barwertvorteil in Höhe von 9.987 Tsd. € entstanden, der in Anbetracht der fortbestehenden Verfügungsbeschränkungen über die Vertragslaufzeiten abgegrenzt wird und sich zum Stichtag auf 3.804 Tsd. € (Vorjahr: 4.280 Tsd. €) beläuft. Die arbeitnehmerbezogenen Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus der laufenden Abrechnung von Löhnen und Gehältern sowie den mit den Beschäftigungsverhältnissen verbundenen Abgaben. Darüber hinaus werden entstandene Erfüllungsrückstände für ausstehenden Urlaub und Überstunden und für ausstehende Abschlusszahlungen aus Ziel- und Tantiemevereinbarungen erfasst. Die erhaltenen Zuschüsse für Investitionen in den Folgejahren enthalten insbesondere Zuschüsse für die Anschaffung neuer Stadtbahnen in Höhe von 18.750 Tsd. €, die im Anschaffungszeitpunkt mit den Anschaffungskosten der Vermögenswerte verrechnet werden. (20) Eventualverbindlichkeiten In den zurückliegenden Jahren wurden im Rahmen der Finanzierung von Sachanlageninvestitionen erhebliche Investitionszuwendungen des Bundes und des Landes Niedersachsen vereinnahmt. Die Rechtmäßigkeit der Inanspruchnahme sowie die Ordnungsmäßigkeit der Verwendung dieser Zuwendungen ist Gegenstand noch ausstehender Verwendungsnachweisprüfungen. Durch Bildung einer Rückstellung von 3.000 Tsd. € wurden konkret identifizierbaren Rückerstattungsrisiken Rechnung getragen. Ob, wann und inwieweit darüber hinaus noch weitere Sachverhalte vorgetragen werden, aus denen Rückforderungsansprüche abgeleitet werden könnten, lässt sich gegenwärtig nicht verlässlich absehen. 5. Angaben zu Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung (21) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse von 156.003 Tsd. € (Vorjahr: 168.072 Tsd. €) werden im Rahmen der Segmentberichterstattung nach Dienstleistungsgruppen aufgegliedert. Erlöse aus dem Absatz von Sachgütern wurden nicht erzielt. Auf Fertigungsaufträge entfallen Erlöse in Höhe von 3.183 Tsd. € (Vorjahr: 4.718 Tsd. €). (22) Sonstige betriebliche Erträge scroll
Die Erträge aus weiterberechneten Kosten resultieren insbesondere aus Serviceverträgen für allgemeine Instandhaltung sowie projekt- und schadensbezogenen Sachverhalten mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH, Hannover (infra). Die zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus bestehenden Operating-Leasingverhältnissen fallen - gerechnet vom Bilanzstichtag - in folgenden Zeitspannen an: scroll
Von der Gesamtsumme der zukünftig erwarteten Mindestleasingzahlungen entfallen wie im Vorjahr 291 Tsd. € auf Untermietverhältnisse in Zusammenhang mit der Weitervermietung von Teilflächen der im Rahmen eines Finanzierungsleasingverhältnisses genutzten Immobilie (Gehry-Tower). (23) Personalaufwand Im Personalaufwand von 105.743 Tsd. € (Vorjahr: 105.561 Tsd. €) sind folgende Aufwendungen für Altersversorgung enthalten: scroll
(24) Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von 17.740 Tsd. € (Vorjahr: 18.128 Tsd. €) entfallen ausschließlich auf planmäßige Abschreibungen. (25) Sonstige betriebliche Aufwendungen Der Posten sonstige betriebliche Aufwendungen von 47.729 Tsd. € (Vorjahr: 44.347 Tsd. €) enthält Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen in Höhe von 13.364 Tsd. € (Vorjahr 10.918 Tsd. €). Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen Vorleistungen für Leistungen im Rahmen des Instandhaltungsvertrages zwischen der üstra und der infra. Zum Bilanzstichtag hatte der Konzern offene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen, die sich wie folgt zusammensetzen: scroll
Die Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen betreffen im Wesentlichen Mieten für Schieneninfrastruktureinrichtungen, Geschäftsräume, Büroausstattungsgegenstände und Dienstfahrzeuge. In der Regel weisen die Verträge feste Grundmietzeiten auf. Der auf die Schieneninfrastruktureinrichtungen bezogene Nutzungsvertrag enthält neben einer festen jährlichen Mietrate eine bedingte Vergütungskomponente, die an einen etwaigen, durch den Stadtbahnverkehr erzielten Jahresgewinn anknüpft. (26) Finanzergebnis scroll
(27) Ertragsteuern scroll
Bei der Analyse der Ertragsteuern ist zu berücksichtigen, dass das auf der Ebene der üstra entstehende Ergebnis sowie das Ergebnis der protec aufgrund des bestehenden Organschaftsverhältnisses dem Organträger zugerechnet wird. Hiervon ausgenommen ist lediglich die auf Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter von der üstra zu entrichtende Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag. Im Übrigen unterliegen die entstehenden Ergebnisse der inländischen Ertragsbesteuerung, wobei auf der Grundlage der geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen für die Berechnung des laufenden Steueraufwands wie im Vorjahr ein Steuersatz von insgesamt 32 % für Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zum Tragen kommt. Der Ansatz aktiver und passiver latenter Steuern zum 31. Dezember 2011 und im Vorjahr basiert ebenfalls auf einem Steuersatz von 32 %. Die Ertragsteuern lassen sich wie folgt abstimmen: scroll
(28) Gesamtergebnis / Ergebnis je Aktie Aus den Gesamtergebnissen und der gegenüber dem Vorjahr unveränderten Zahl der Aktien lässt sich das Ergebnis je Aktie wie folgt ableiten: scroll
6. Segmentberichterstattung 6.1 Geschäftssegmentbildung Wesentliche Grundlage für die Darstellung der Segmentinformationen ist die regelmäßige interne Berichterstattung an die Entscheidungsträger und die in dieser Berichterstattung vorzufindende Struktur der Finanzinformationen. Entsprechend den Organisationsgrundlagen des Konzerns folgen die intern berichteten Segmente der Art der Dienstleistungen sowie dem regulatorischen Umfeld, während geografische Aspekte keine Bedeutung haben. Von hervorgehobener Bedeutung für die Lage des Konzerns ist die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die Muttergesellschaft üstra, so dass deren Geschäftsaktivitäten und Ergebnisse Gegenstand separater Analysen in der internen Berichterstattung sind. Die Rechtseinheit üstra stellt demzufolge ein eigenständiges Geschäftssegment neben dem Segment der übrigen Verkehrs- und Transportleistungen dar. Daneben bestehen die Segmente Beratungs- und Ingenieurleistungen sowie Sonstige Dienstleistungen. Die Einteilung der Segmente ist somit im Vergleich zum Vorjahr unverändert. 6.2 Beschreibung der berichteten Segmente 6.2.1 üstra Im Segment „üstra“ wird über den Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die üstra berichtet. Die Nahverkehrsleistungen umfassen den Betrieb von Stadtbahn- und Buslinien. 6.2.2 Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen Das Segment bezieht sich auf die Verkehrs- und Transportleistungen, die von den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der üstra ausgeführt werden. Hierunter fallen überwiegend die von der üstra Reisen GmbH erbrachten Subunternehmerleistungen im Rahmen der Durchführung des Buslinienverkehrs, die als intersegmentäre Leistungen an die üstra ausgewiesen werden. Enthalten sind überdies die Ergebnisse der TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH. 6.2.3 Beratungs- und Ingenieurleistungen Die TransTecBau betreibt das Segment Beratungs- und Ingenieurleistungen, das hauptsächlich die Planung und Baubetreuung sowie -steuerung von Stadtbahnbauprojekten beinhaltet. Hieraus werden Honorarumsätze generiert. Darüber hinaus gehende Bautätigkeit, bei der die Gesellschaft als Generalunternehmer Bauarbeiten in eigenem Namen und für eigene Rechnung an Subunternehmen vergeben und anschließend dem Auftraggeber weiterbelastet hat, ist im Wesentlichen auf die Endabwicklung der in den Vorjahren eingeleiteten Projekte konzentriert. 6.2.4 Sonstige Dienstleistungen Das Segment Sonstige Dienstleistungen umfasst die Tätigkeit der protec, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz und der Bewachung von Personen und Objekten erbringt. Ferner gehen in das Segment die Vermietungsleistungen der GTO sowie die Prüfungs- und Beratungsleistungen der RevCon Audit und Consulting GmbH ein, die nahezu ausschließlich gegenüber der üstra erbracht werden und sich damit als intersegmentäre Aktivitäten darstellen. Enthalten sind überdies die Ergebnisse aus Werbe- und Vermarktungsaktivitäten der X-CITY MARKETING Hannover GmbH sowie aus Vermietungsaktivitäten der HRG Passerelle, die nicht mehrheitlich durch den Konzern gehalten werden. Aus den Gesamtergebnissen und der gegenüber dem Vorjahr unveränderten Zahl der Aktien lässt sich das Ergebnis je Aktie wie folgt ableiten: scroll
6.3 Segmentinformationen scroll
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Die Segmentergebnisse enthalten sämtliche Erträge und Aufwendungen, die in das Jahresergebnis nach Steuern, jedoch vor Ergebnisabführung einfließen. Nicht in das Ergebnis des Segments „üstra“ einbezogen sind die Bestandteile des Beteiligungsergebnisses der üstra, da die zugrunde liegenden Aktivitäten in den Ergebnissen der jeweiligen Segmente reflektiert werden. Die Festlegung der Segmentergebnisgröße wie auch die zur Ermittlung der Segmentergebnisse herangezogenen Wertmaßstäbe berücksichtigen die internen Steuerungs- und Berichtspraktiken. Da die interne Berichterstattung keine Informationen zum Segmentvermögen und zu den Segmentschulden enthält und Angaben hierüber auch nicht auf andere Weise dem Konzernvorstand vorgelegt werden, unterbleibt eine Bestimmung des Segmentvermögens und der Segmentschulden gleichfalls in diesem Konzernabschluss. Bei der Ermittlung der an den Konzernvorstand übermittelten Segmentergebnisse kommen grundsätzlich die für die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (HGB) zum Tragen, die erheblich von den für den Konzernabschluss geltenden IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen abweichen. Folglich divergieren der Gesamtbetrag der Segmentergebnisse und das auf Konzernabschlussebene ausgewiesene Jahresergebnis deutlich. Weiterhin gehen in die Segmentberichterstattung Ergebnisbestandteile jener Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ein, die unter Wesentlichkeitserwägungen im Konzernabschluss nicht konsolidiert bzw. nach den für assoziierte Unternehmen geltenden Regelungen anteilig erfasst werden. Die sich hieraus ergebenden Überleitungsposten umfassen im Wesentlichen folgende Sachverhalte: Auftragsfertigung Im Konzernabschluss werden die Auftragserlöse aus der Auftragsfertigung der TransTecBau entsprechend dem Leistungsfortschritt erfasst, wohingegen die Umsatzerlöse aus solchen Aufträgen und die Gewinne hieraus in der Segmentberichterstattung erst nach Abschluss eines Auftrags realisiert werden. Nutzungsdaueranpassungen Für Stadtbahnwagen und Busse der üstra wird in der IFRS-Rechnungslegung von einer längeren wirtschaftlichen Nutzbarkeit ausgegangen, so dass sich die verrechneten Abschreibungen sowie die Aufwendungen und Erträge aus Veräußerungsvorgängen von den handelsrechtlichen Segmentergebnisbestandteilen unterscheiden. Vorratsbewertung Abweichend zur Segmentberichterstattung nach handelsrechtlichen Wertmaßstäben werden im IFRS-Abschluss keine rein beschaffungsmarktinduzierten Niederstwertabschreibungen vorgenommen. Pensionsverpflichtungen Anders als in der handelsrechtlichen Rechnungslegung werden im Konzernabschluss die mittelbar über die Versorgungseinrichtung zugerechneten Pensionsverpflichtungen vollständig angesetzt. Darüber hinaus bestehen Unterschiede im zugrundegelegten Diskontierungssatz. Im Zeitablauf kommt es deshalb zu Abweichungen bei der jährlichen Dotierung der Pensionsrückstellungen. Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen Es handelt sich um Ergebnisverschiebungen, die im Wesentlichen aus der restriktiveren Bilanzierung von Verpflichtungsrückstellungen im IFRS-Konzernabschluss resultieren. Ferner führen die Einbeziehung künftiger Ereignisse in der IFRS-Rechnungslegung sowie unterschiedliche Abzinsungspraktiken zu Bewertungsabweichungen. Finanzierungsleasing Sofern Miet-, Pacht-, Leasing- oder sonstige Nutzungsverhältnisse nach den Regelungen der IFRS als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert worden sind, werden die geleasten Gegenstände im Konzernabschluss aktiviert und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit passiviert. An die Stelle der im Segmentergebnis unmittelbar aufwandswirksam verrechneten Leasingraten treten in diesen Fällen mittelbare Leasingaufwendungen in Form von Abschreibungen und Zinsaufwendungen. Dementsprechend kommt es zu einer unterschiedlichen Periodisierung des gesamten Leasingaufwands. Latente Steuern Aktivische und passivische Steuerüberhänge werden in der Segmentberichterstattung nicht berücksichtigt. Konzernabschlussspezifika Bei dem Überleitungsposten zu den Segmenterlösen handelt es sich um Außenumsätze der im Konzernabschluss nicht konsolidierten Tochterunternehmen. Vergleichbare Sachverhalte schlagen sich auch in dem gleichlautenden Überleitungsposten zum Segmentergebnis nieder. Verlustübernahme Die im Einzelabschluss der üstra gezeigte Verlustübernahme im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG wird im Konzernabschluss als Einstellung in die Kapitalrücklage ausgewiesen. 6.4 Angaben auf Konzernebene Die Umsatzerlöse mit externen Kunden (Außenumsätze) gliedern sich nach der Art der erbrachten Leistungen wie folgt: scroll
Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns sind ausschließlich inlandsbezogen. Umsatzerlöse mit externen Kunden in Drittländern werden nicht getätigt. Über langfristige Vermögenswerte, die außerhalb Deutschlands liegen, verfügt der Konzern nicht. Der Konzern hat Umsatzerlöse in Höhe von 845 Tsd. € (Vorjahr: 13.525 Tsd. €) mit einem einzelnen Auftraggeber, der Region Hannover, getätigt. Die Finanzierung des Busverkehrs ist dem Segment „üstra“ zugeordnet. Es handelt sich um die bis zum 1. Juli 2010 bestehende Vergütung für die Erbringung der Busverkehrsleistungen. 7. Sonstige Angaben 7.1 Arbeitnehmerschaft Bei in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen waren während des Geschäftsjahres 2011 im Jahresdurchschnitt 2.598 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.576) beschäftigt, von denen 1.933 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.914) im Verkehrs- und Transportbereich, 43 Mitarbeiter (Vorjahr: 37) im Bereich Beratungs- und Ingenieurleistungen und 622 Mitarbeiter (Vorjahr: 625) im Bereich sonstige Dienstleistungen tätig waren. 7.2 Nahe stehende Personen 7.2.1 Organbezüge Die Vergütung des Vorstands setzt sich wie folgt zusammen: scroll
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Die Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge stellen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar und umfassen den im Rahmen der Bildung von Pensionsrückstellungen berücksichtigten Dienstzeitaufwand für den aktuellen Vorstand. Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte eine Änderung der Zusagen, indem das Alter für den Eintritt des Versorgungsfalls angehoben und die Indexierung der Anpassung des Ruhegeldes neugefasst wurde. Aktienkursbezogene Vergütungen werden nicht gewährt. Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene betragen 654 Tsd. € (Vorjahr: 643 Tsd. €). Der Anwartschaftsbarwert der Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis beträgt 9.163 Tsd. € (Vorjahr: 9.049 Tsd. €). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten wie im Vorjahr 41 Tsd. € Sitzungsgelder. 7.2.2 Beziehungen zur Muttergesellschaft Oberste Muttergesellschaft und gleichzeitig herrschende Gesellschafterin der üstra ist die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH. Die Beziehungen zur Gesellschafterin beschränken sich auf die typischerweise im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorzunehmenden organschaftlichen Steuerverrechnungen sowie auf die Durchführung der Ergebnisabführung. Darüber hinausgehende operative Geschäftsbeziehungen werden nicht unterhalten. In die Bilanz und die Gesamtergebnisrechnung sind die bestehenden Verrechnungsbeziehungen wie folgt eingeflossen: scroll
Aufgrund der Umstellung des Finanzierungsweges des Busverkehrs seit dem 1. Juli 2010 ergab sich für 2011 eine erhöhte Verlustausgleichsverpflichtung. 7.2.3 Sonstige Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen Die sonstigen Geschäftsbeziehungen zu nahe stehenden Personen, die nicht konsolidiert werden, sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst dargestellt: scroll
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Bei den mit nahe stehenden Personen getätigten Umsätzen handelt es sich um Beratungs- und Ingenieurleistungen, die an die Betreiberin des Schienennetzes (infra) erbracht werden, sowie um Dienstleistungen, die mit der Durchführung des Bus- und Stadtbahnwagenverkehrs in Zusammenhang stehen. Die mit sonstigen verbundenen Unternehmen generierten Dienstleistungserträge resultieren vornehmlich aus der Erbringung von Instandhaltungsleistungen an die Betreiberin des Schienennetzes (infra). Bei der Preisgestaltung der umfangreichen Verrechnungsbeziehungen aus der Erbringung von Dienstleistungen und der Überlassung von Ressourcen sind sowohl das Selbstkostenprinzip wie auch an den Marktverhältnissen orientierte Vergütungsmodelle zur Anwendung gelangt. Die von sonstigen verbundenen Unternehmen bezogenen Leistungen beziehen sich hauptsächlich auf die Beschaffung von Energie bei der Stadtwerke Hannover AG. Für die ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten, die sämtlich im Zahlungswege auszugleichen sind, wurden keine Sicherungsabreden getroffen. Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Forderungen wegen eines Ausfallrisikos sind nicht angefallen. Ferner unterhält der Konzern Beziehungen zur Versorgungseinrichtung der üstra e. V., die in erster Linie die Einlage liquider Mittel in das Kassenvermögen betreffen. Die im Berichtsjahr zugeführten Einlagen von 6.390 Tsd. € (Vorjahr: 6.140 Tsd. €) führen zu einer entsprechenden Reduzierung der Pensionsrückstellungen und haben somit keine Ergebnisauswirkungen. Darüber hinaus bestehen mit der Versorgungseinrichtung laufende Geschäftsbeziehungen, im Wesentlichen aus der Anmietung von Räumlichkeiten und aus der Weiterbelastung von Kostenanteilen. Hieraus sind im Geschäftsjahr Aufwendungen von 190 Tsd. € (Vorjahr: 222 Tsd. €) und Erträge von 56 Tsd. € (Vorjahr: 52 Tsd. €) erwachsen. Der aktivische Verrechnungssaldo beläuft sich zum 31. Dezember 2011 auf 7 Tsd. € (Vorjahr: 25 Tsd. €). 7.3 Verkehrskonzessionen Die üstra hat Konzessionen inne, die zeitlich befristete Genehmigungen für den Betrieb von Bus- und Stadtbahnlinien nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) darstellen. Rechte und Pflichten, die sich für die üstra aus den Konzessionen ergeben, regeln das PBefG und die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften. So ist die üstra nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die genehmigten Linienbetriebe aufzunehmen und während der Laufzeit der Konzessionen aufrechtzuerhalten. Fahrpläne, Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, die dem Zustimmungsvorbehalt der Genehmigungsbehörde unterliegen, sind als Auflagen der üstra zu beachten. Für den Betrieb von Stadtbahnlinien besitzt die üstra wie im Vorjahr 15 Konzessionen mit unterschiedlichen Restlaufzeiten. Die jeweiligen Laufzeiten enden zwischen dem 24. September 2015 und dem 31. März 2026. Für den Betrieb von Buslinien besitzt die üstra 43 Konzessionen, die überwiegend im Jahr 2017 auslaufen. 7.4 Zuwendungen der öffentlichen Hand Neben den vorstehend genannten Verkehrskonzessionen erhält die üstra weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand, insbesondere in Form von Investitionszuschüssen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bzw. dem Niedersächsischen Finanzierungsgesetz (NFG) sowie auf der Grundlage von Einzelvereinbarungen mit Gebietskörperschaften gewährt werden. Hinsichtlich der bezuschussten Investitionen sind regelmäßig Bindefristen zu beachten, deren Verletzung entsprechende Rückforderungsansprüche der Zuwendungsgeber auslöst. Im Berichtsjahr wurden Zuwendungen in Höhe von EUR 22,1 Mio vereinnahmt. 7.5 Für das Geschäftsjahr berechnetes Honorar des Abschlussprüfer s nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 95 Tsd. € Honorare für die Abschlussprüfungen und 15 Tsd. € für andere Bestätigungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthalten. 7.6 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach dem Abschluss des Geschäftsjahrs nicht ereignet. 7.7 Mitteilung zum Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der üstra haben eine nach § 161 AktG vorgesehene Erklärung am 29. April 2011 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 12. Mai 2011 und auf der Homepage der Gesellschaft unter www.uestra.de dauerhaft zugänglich gemacht. 7.8 Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Hannover, den 27. März 2012 üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der Vorstand gez. André Neiß gez. Wilhelm Lindenberg Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2011scroll
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* = verrechnete Investitionszuschüsse Entwicklung der Anlagenwerte zum 31. Dezember 2010 (angepasst**)scroll
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* = verrechnete Investitionszuschüsse ** = Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 ab (zu Einzelheiten siehe Abschnitt 2.3.1 im Anhang). Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den von der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover, aufgestellten Konzernabschluss --bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang-- sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Hannover, den 27. März 2012 KPMG AG Hauptmann, Wirtschaftsprüfer Müller, Wirtschaftsprüferin |
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