üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Hannover

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2011

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden.

Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftslage unter Berücksichtigung der Risiken der Unternehmenstätigkeit und des damit zusammenhängenden Risikomanagements sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, über die Personalsituation, über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft sowie über Investitionsvorhaben und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik unterrichten lassen. Darüber hinaus hat er vom Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht des Vorstands" jeweils umfassend Informationen über die das Unternehmen aktuell betreffenden Angelegenheiten erhalten.

Detailliert wurden Fragen der künftigen Finanz-, Investitions- und Personalplanung erörtert und — teilweise unter Beteiligung von Referenten — vertieft. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, insbesondere alle Maßnahmen, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden geprüft, ausführlich erörtert und — sofern erforderlich — entschieden. Soweit für Geschäftsführungsmaßnahmen nach Gesetz oder anderen Regelungen eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, hat der Aufsichtsrat dazu ausführliche schriftliche Informationen vom Vorstand erhalten und den vorgelegten Geschäftsführungsmaßnahmen nach ausgiebiger vorheriger Prüfung seine Zustimmung erteilt.

Der Aufsichtsrat hat alle Berichte des Vorstands geprüft, in seinen Sitzungen umfassend erörtert und mit dem Vorstand beraten sowie die erforderlichen Entscheidungen getroffen.

Zu Maßnahmen gemäß § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG (zum Beispiel Einsicht in Bücher und Schriften der Gesellschaft) bestand keine Veranlassung. Sonderberichte des Vorstands nach § 90 Abs. 3 AktG wurden im Geschäftsjahr 2011 ebenfalls nicht erbeten, da der Aufsichtsrat auf Grund der umfassenden Regelberichterstattung des Vorstands keine Veranlassung dazu sah.

Darüber hinaus hielt der Vorsitzende des Aufsichtsrats umfassenden Kontakt zu dem Vorstandsvorsitzenden und dem weiteren Mitglied des Vorstands. In zahlreichen Gesprächen wurden alle wichtigen Ereignisse und Fragen der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensstrategie besprochen.

Im Berichtsjahr haben sich der Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats in insgesamt 26 Sitzungen, so im Einzelnen:

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Verkehrs- und Bauausschuss 6 Sitzungen (davon zwei außerordentliche Sitzungen),
Finanz- und Prüfungsausschuss 6 Sitzungen (davon eine Klausurtagung und eine außerordentliche Sitzung),
Beteiligungsausschuss 3 Sitzungen,
Präsidialausschuss 5 Sitzungen und
Aufsichtsratsplenum 6 Sitzungen (davon eine Klausurtagung und eine außerordentliche Sitzung),

von der Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands überzeugt. Kein Aufsichtsratsmitglied hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.

Ein Beschluss außerhalb einer Sitzung, z. B. im schriftlichen Verfahren, wurde im Berichtsjahr nicht gefasst.

Schwerpunkte der Überwachung und Beratung

Schwerpunkte der überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtrats im Berichtsjahr waren neben der Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Jahr 2010 und der wirtschaftlichen Entwicklung der üstra und ihrer Töchter im Berichtszeitraum vor allem die folgenden Themen:

Der Aufsichtsrat hat sich ausführlich über die geplante Nachfolgeregelung für die vertragliche Vereinbarung über die Ausgleichszahlungen im Schülerverkehr informieren lassen (Sitzung am 18.02.2011).

Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat sich in einer Klausurtagung ausführlich über das Risikomanagementsystem der üstra sowie über die Arbeit der Innenrevision informieren lassen; dabei wurden der Jahresbericht 2010 der Revision sowie die Prüfungsweise hinsichtlich des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems erläutert (Sitzung am 18.03.2011).

Der Aufsichtsrat hat die zum 11.12.2011 geplante Änderung der Fahrpreise ausführlich beraten und ihr zugestimmt (Beschlussfassung am 29.04.2011).

Der Aufsichtsrat hat sich in einer Klausurtagung über die erzielten Restrukturierungserfolge im Rahmen des Partnerschaftsvertrags „vitale üstra 2020" informieren lassen (Sitzung am 26./27.05.2011).

Der Aufsichtsrat hat sich in einer Klausurtagung mit der geplanten Sanierung des Hauptverwaltungsgebäudes des Unternehmens beschäftigt und sich die wirtschaftlichen und energetischen Folgen ausführlich erläutern lassen; in der Herbstsitzung hat er die vorgesehene Durchführung ausführlich beraten und ihr zugestimmt (Sitzung am 26./27.05.2011, Beschlussfassung am 07.10.2011).

Der Aufsichtsrat hat sich darüber hinaus in mehreren Sitzungen mit der geplanten Neuordnung des Verkehrsverbundes beschäftigt (Sitzungen am 07.10.2011 und 09.12.2011).

Schließlich hat der Aufsichtsrat mit seiner Zustimmung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 den künftigen wirtschaftlichen Handlungsrahmen für die Gesellschaft festgelegt (Beschlussfassung am 09.12.2011).

Deutscher Corporate Governance Kodex

Im Geschäftsjahr 2011 haben Vorstand und Aufsichtsrat am 29. April 2011 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Abs. 1 AktG unterzeichnet. Auf Grund der Aktionärsstruktur des Unternehmens, des damit verbundenen geringen Streubesitzes und der Tatsache, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat, wurde nach eingehender Beratung beschlossen, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht zu folgen. Einwände des Abschlussprüfers gegen die Entsprechenserklärung wurden nicht erhoben. Die aktuelle Entsprechenserklärung kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.uestra.de eingesehen werden.

Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011

Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2011 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 einschließlich Lagebericht über das Geschäftsjahr 2011 sowie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 einschließlich Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2011 geprüft und beide mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat eine Vorprüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht und des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht durchgeführt und in seiner Sitzung am 26. April 2012 zusammen mit dem Vorstand die beiden Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Finanz- und Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses empfohlen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss mit Lagebericht und den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht seinerseits sorgfältig geprüft und in seiner Sitzung am 27. April 2012 zusammen mit dem Vorstand und in Gegenwart des Abschlussprüfers intensiv erörtert sowie den Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung entgegengenommen. Wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems hat der Abschlussprüfer nicht festgestellt.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Jahresabschluss mit Lagebericht und den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht erhoben und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 27. April 2012 gebilligt.

Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der üstra für die im Geschäftsjahr 2011 geleistete erfolgreiche Arbeit.

 

Hannover, den 27. April 2012

Aufsichtsrat der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsratsvorsitzende

Hauke Jagau