üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Hannover

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden.

Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftslage unter Berücksichtigung der Risiken der Unternehmenstätigkeit und des damit zusammenhängenden Risikomanagements sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, über die Personalsituation, über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft sowie über Investitionsvorhaben und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik unterrichten lassen.

Darüber hinaus hat er vom Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht des Vorstands“ jeweils umfassend Informationen über die das Unternehmen aktuell betreffenden Angelegenheiten erhalten.

Detailliert wurden Fragen der künftigen Finanz-, Investitions- und Personalplanung erörtert und - teilweise unter Beteiligung von Referenten - vertieft. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, insbesondere alle Maßnahmen, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden geprüft, ausführlich erörtert und - sofern erforderlich - entschieden. Soweit für Geschäftsführungsmaßnahmen nach Gesetz oder anderen Regelungen eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, hat der Aufsichtsrat dazu ausführliche schriftliche Informationen vom Vorstand erhalten und den vorgelegten Geschäftsführungsmaßnahmen nach ausgiebiger vorheriger Prüfung seine Zustimmung erteilt.

Der Aufsichtsrat hat alle Berichte des Vorstands geprüft, in seinen Sitzungen umfassend erörtert und mit dem Vorstand beraten sowie die erforderlichen Entscheidungen getroffen.

Zu Maßnahmen gemäß § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG (zum Beispiel Einsicht in Bücher und Schriften der Gesellschaft) bestand keine Veranlassung. Sonderberichte des Vorstands nach § 90 Abs. 3 AktG wurden im Geschäftsjahr 2014 ebenfalls nicht erbeten, da der Aufsichtsrat aufgrund der umfassenden Regelberichterstattung des Vorstands keine Veranlassung dazu sah.

Darüber hinaus hielt der Vorsitzende des Aufsichtsrats umfassenden Kontakt zu dem Vorstandsvorsitzenden und dem weiteren Mitglied des Vorstands. In zahlreichen Gesprächen wurden alle wichtigen Ereignisse und Fragen der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensstrategie besprochen.

Im Berichtsjahr haben sich der Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats in insgesamt 26 Sitzungen, so im Einzelnen:

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Verkehrs- und Bauausschuss 4 Sitzungen,
Finanz- und Prüfungsausschuss 5 Sitzungen (davon eine Klausurtagung),
Beteiligungsausschuss 4 Sitzungen,
Präsidialausschuss 6 Sitzungen (davon eine außerordentliche Sitzung) und
Aufsichtsratsplenum 7 Sitzungen (davon eine Klausurtagung, eine außerordentliche und eine konstituierende Sitzung),

von der Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands überzeugt.

Ein Beschluss außerhalb einer Sitzung, z. B. im schriftlichen Verfahren, wurde im Berichtsjahr nicht gefasst.

Schwerpunkte der Überwachung und Beratung

Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren neben der Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Jahr 2013 und der wirtschaftlichen Entwicklung der üstra und ihrer Töchter im Berichtszeitraum vor allem die folgenden Themen:

Der Aufsichtsrat hat sich in einer außerordentlichen Sitzung ausführlich über den Stand der Unternehmensentwicklung informieren lassen, darunter auch über den aktuellen Sachstand zu den festgestellten Mängeln der ersten neugelieferten Stadtbahnfahrzeuge und das weitere Vorgehen hierzu; außerdem hat er in dieser Sitzung der Beschaffung von Hybridbussen zugestimmt (Sitzung am 19.06.2014).

Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat sich in einer Klausurtagung im Rahmen seiner Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems der üstra einschließlich der Internen Revision ausführlich über den Verlauf und das befundfreie Ergebnis der Prüfung durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V. (DPR) sowie über den Prüfungsplan 2014 der Internen Revision informieren lassen; außerdem hat er mögliche Schwerpunkte der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses identifiziert; bereits in der Bilanzsitzung war ihm der Jahresbericht 2013 der Internen Revision erläutert worden (Sitzungen am 25.04.2014 und 19.06.2014).

Der Aufsichtsrat hat sich in einer Klausurtagung über die Weiterentwicklung der strategischen und operativen Ausrichtung der üstra, insbesondere über die wirtschaftliche Zukunft der Gesellschaft, die Handlungsfelder Social Media, Multimodale Mobilität und Attraktiver Arbeitgeber sowie über die Umweltziele der üstra und den Sachstand des E-Bus-Projektes informieren lassen (Sitzung am 19./20.06.2014).

Der Aufsichtsrat hat die im Rahmen der Tarifmaßnahme 2015 geplante Änderung der Fahrpreise ausführlich beraten und ihr zugestimmt (Sitzung am 24.07.2014).

Der Aufsichtsrat hat sich anhand einer Informationsvorlage ausführlich über den Stand und die geplante weitere Entwicklung der Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft, insbesondere der üstra Reisen GmbH und der protec service GmbH, informieren lassen (Sitzung am 17.10.2014).

Schließlich hat der Aufsichtsrat mit seiner Zustimmung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 den künftigen wirtschaftlichen Handlungsrahmen für die Gesellschaft festgelegt (Sitzung am 05.12.2014).

Deutscher Corporate Governance Kodex

Im Geschäftsjahr 2014 haben Vorstand und Aufsichtsrat am 25. April 2014 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Abs. 1 AktG unterzeichnet. Aufgrund der Aktionärsstruktur des Unternehmens, des damit verbundenen geringen Streubesitzes und der Tatsache, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat, wurde nach eingehender Beratung beschlossen, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht zu folgen. Einwände des Abschlussprüfers gegen die Entsprechenserklärung wurden nicht erhoben.

Die aktuelle Entsprechenserklärung kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.uestra.de eingesehen werden.

Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014

Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2014 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 einschließlich Lagebericht über das Geschäftsjahr 2014 sowie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 einschließlich Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2014 geprüft und beide mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat eine Vorprüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht und des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht durchgeführt und in seiner Sitzung am 22. April 2015 zusammen mit dem Vorstand die beiden Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer erörtert.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Finanz- und Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses empfohlen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht und die jeweiligen Prüfungsberichte seinerseits sorgfältig geprüft und in seiner Sitzung am 24. April 2015 zusammen mit dem Vorstand und in Gegenwart des Abschlussprüfers intensiv erörtert sowie den Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung entgegengenommen.

Wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems hat der Abschlussprüfer nicht festgestellt.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt, keine Einwände gegen den Jahresabschluss mit Lagebericht und den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht erhoben und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 24. April 2015 gebilligt.

Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats

In der ordentlichen Hauptversammlung am 24.07.2014 wurde das von der Hauptversammlung gewählte Mitglied des Aufsichtsrats Frau Meike Schümer aus dem Aufsichtsrat abberufen und an ihrer Stelle Frau Doris Klawunde mit Wirkung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.

Außerdem rückte aufgrund der Amtsniederlegung des von den Arbeitnehmern gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats Herr Dietmar Kaschube mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.07.2014 für die Dauer seiner restlichen Amtszeit das für ihn gewählte Ersatzmitglied Herr Christian Bickel in den Aufsichtsrat nach.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der üstra und den ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats für die im Geschäftsjahr 2014 geleistete erfolgreiche Arbeit.

 

Hannover, den 24. April 2015

Aufsichtsrat der
üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsratsvorsitzende

gez. Hauke Jagau