üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannoverJahresabschluss zum 31. Dezember 2016Lagebericht für das Geschäftsjahr 20161. Grundlagen der Gesellschaft 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung 2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2016 2.3 Mitarbeiter 2.4 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.4.1 Umsatzentwicklung 2.4.2 Ertragslage 2.4.3 Vermögens- und Finanzlage 2.4.4 Investitionen 3. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess 4. Chancen- und Risikobericht 4.1 Chancen- und Risikomanagementsystem 4.2 Umfeld und Markt 4.3 Leistungswirtschaftliche Chancen und Risiken 4.4 Personal 4.5 Informationstechnik 4.6 Finanzwirtschaftlicher Bereich 4.7 Fazit – Beurteilung aus Sicht des Vorstands 5. Erklärung zur Unternehmensführung 5.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex 5.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken 5.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse 5.4 Angaben zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat und zu den Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands 6. Sonstige Berichte 6.1 Vergütungsbericht 6.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB 7. Prognosebericht 1. Grundlagen der Gesellschaft Die üstra ist die umweltfreundliche Mobilitätsdienstleisterin für Hannover. Mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen gehört die üstra zur Spitzengruppe der deutschen Nahverkehrsunternehmen. Mit rund 176 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie die leistungsstärkste Dienstleisterin für den Nahverkehr in Niedersachsen. Die Region Hannover als Körperschaft ist der Aufgabenträger für den Nahverkehr, nicht nur für die Landeshauptstadt Hannover, sondern für das gesamte Gebiet der Region Hannover. Die üstra ist mit ihren Leistungen das Rückgrat einer effizienten und klimaschonenden öffentlichen Mobilität in der Landeshauptstadt. Mit ihren Bahnen und Bussen fahren mehr als 480.000 Menschen täglich. Mit über 39 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und rund 2.000 Beschäftigten befördert die üstra die Hannoveraner und die Gäste der Stadt tagsüber im 10-Minuten-Takt. Die üstra kooperiert im Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH). Mehrheitsgesellschafter des GVH ist die Region Hannover, welche 51 % der Gesellschaftsanteile hält. Die beteiligten Verkehrsunternehmen halten in Summe 49 % der Gesellschaftsanteile am GVH. Gesellschafter auf Seiten der Verkehrsunternehmen sind neben der üstra die regiobus Hannover GmbH, die DB Regio AG, die metronom Eisenbahngesellschaft mbH, die erixx GmbH und die WestfalenBahn GmbH. Der GVH sorgt für ein abgestimmtes Verkehrsnetz und ein einheitliches Tarifsystem. Zur langfristigen Unternehmenssicherung hat die üstra im Mai 2008 einen Partnerschaftsvertrag mit der Region Hannover, dem Betriebsrat sowie der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Der Partnerschaftsvertrag stellt den normativen Rahmen zur Umsetzung und Weiterführung der Unternehmensstrategie „vitale üstra 2020“ dar. Mit Wirkung vom 25. September 2015 hat die Region Hannover die üstra auf Grundlage eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) im Sinne der VO (EG) 1370/2007 mit der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehren im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Stadtbahnen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr Hannover betraut. Der ÖDA umfasst alle bis dahin von der üstra betriebenen Linien (Linienbündel „Stadt Hannover“) und hat eine Laufzeit von 22½ Jahren. Er endet am 24. März 2038. Für den gleichen Zeitraum hat die Genehmigungsbehörde, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), die Liniengenehmigungen für das Linienbündel „Stadt Hannover“ erteilt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung Die deutsche Wirtschaft befand sich im Jahr 2016 weiter im Aufschwung. Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 1,9 % (Vorjahr: +1,7 %). Der Wachstumsmotor der deutschen Wirtschaft lag im Inland. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 2,0 %, die des Staates sogar um 4,2 %. Dieser kräftige Anstieg ist unter anderem auf die hohe Zuwanderung von Schutzsuchenden und die daraus resultierenden Kosten zurück zu führen. Auch die Investitionen legten zu. Der Außenhandel hat das Wachstum dagegen leicht gebremst, die Importe stiegen stärker als die Exporte. Alle Wirtschaftsbereiche trugen zur wirtschaftlichen Belebung im Jahr 2016 bei. Überdurchschnittlich entwickelte sich dabei der Baubereich. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte nahm 2016 um 2,8 % zu. Der Anstieg der in jeweiligen Preisen berechneten Konsumausgaben der privaten Haushalte lag mit 2,6 % auf dem Vorjahresniveau. Die Verbraucherpreise sind im Jahresdurchschnitt um 0,5 % gestiegen. Der Zuwachs war damit höher als im Vorjahr (+ 0,3 %). Die geringe Jahresteuerungsrate wurde im Wesentlichen durch die Preisentwicklung für Energie geprägt. Energie insgesamt verbilligte sich um 5,4 % vor allem infolge der Preisentwicklung für Mineralölprodukte. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise lag die Jahresteuerungsrate bei +1,2 %. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg um 1,0 % auf 43,4 Millionen. Der stärkste Anstieg der Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorjahr war in den Dienstleistungsbereichen zu verzeichnen. Die Zahl der Arbeitslosen ging im Jahresdurchschnitt um 3,7 Prozentpunkte auf 2,7 Millionen zurück, die Arbeitslosenquote betrug 6,1 %. Im Bezirk der Agentur für Arbeit Hannover lag die Arbeitslosenquote zum Stichtag 31. Dezember 2016 bei 7,0 % (Vorjahr: 7,4 %). Die Fahrgastzahlen im ÖPNV der im Verband der deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) zusammengeschlossenen Personenverkehrsunternehmen sind nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2016 um 1,8 % gestiegen (Vorjahr: +0,5 %). Das heißt, dass 10,18 Milliarden Fahrgäste in 2016 in Deutschland mit Bussen und Bahnen gefahren sind. Tendenziell bestätigt sich auch für 2016 der Trend der vergangenen Jahre: Ländliche Busverkehre sind eher rückläufig, Verkehre in Ballungsräumen (hier vor allem die schienengebundenen Verkehre) befinden sich im Aufwind. Analog zu den Fahrgastzahlen stiegen auch die Fahrgeldeinnahmen der ÖPNV-Unternehmen im letzten Jahr weiter an. Trotzdem nahm der Kostendeckungsgrad im Branchendurchschnitt leicht ab. Inzwischen muss wesentlich mehr Geld in die Erneuerung der Fahrzeuge und Infrastruktur investiert werden. Nach Aussage des Präsidenten des VDV liegt dies am wachsenden Sanierungsstau im deutschen ÖPNV und an der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen, die einfach weniger Spielräume für Verkehrsinvestitionen haben als noch vor einigen Jahren. Dies lässt befürchten, dass die spezifischen Kosten der Nahverkehrsunternehmen in stärkerem Maße als die allgemeinen Verbraucherpreise der privaten Haushalte steigen werden. Die Bundespolitik hat im vergangenen Jahr einige richtungsweisende Entscheidungen in Sachen ÖPNV-Finanzierung getroffen. So wurde die Aufstockung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr, die Weiterführung des Bundes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) für große ÖPNV-Ausbaumaßnahmen und die zusätzlichen Investitionsprogramme für finanzschwache Kommunen beschlossen. Allerdings sollen die GVFG-Mittel bis mindestens 2025 auf dem derzeitigen Niveau eingefroren werden. Damit würde es seit 1997 keine Erhöhung dieser Mittel geben. Ein weiterer Baustein der bisherigen Finanzierung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden sind die sogenannten Entflechtungsmittel aus dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG). Diese fallen als solche ab dem Jahr 2020 weg. Die Mittel werden seitens des Bundes zwar weiter an die Länder gezahlt, aber nicht mehr konkret als Entflechtungsmittel, sondern allgemein über die Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen und ohne Zweckbindung. Damit sind nun die Länder in der Pflicht, diese Mittel auch weiterhin für die dringenden Investitionen in den kommunalen ÖPNV bereit zu stellen. Nach derzeitigem Stand ist in Niedersachsen noch keine Anschlussregelung für die Zeit nach 2019 vorgesehen. 2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2016 Die üstra positioniert sich weiterhin als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr. Als öffentliches Verkehrsunternehmen sieht sich die üstra den Grundsätzen der Nachhaltigkeit verpflichtet und verankert die soziale, wirtschaftliche und ökologische Verträglichkeit in ihren Aktivitäten. Zur Erreichung der Ziele dieser vorgenannten fünf strategischen Handlungsfelder wurden in 2016 entsprechende Projekte durchgeführt, wie z.B. das Pilotprojekt Elektrobus, die Beschaffung neuer Stadtbahnfahrzeuge, die Weiterentwicklung des Mobilitätsshops sowie die Stärkung der Arbeitgebermarke üstra. Die üstra versteht sich als Kompetenzträgerin für den Nahverkehr und sieht sich mitverantwortlich für die Umsetzung des 2011 verabschiedeten Verkehrsentwicklungsplans „pro KIima“ der Region Hannover und des ebenfalls 2011 beschlossenen „Masterplans Mobilität“ der Stadt Hannover. Ziel beider verkehrspolitischen Pläne ist es, die Bürger zu immer häufigerer Nutzung von Verkehrsmitteln, die dem Umweltverbund zuzurechnen sind, zu bewegen. Die üstra strebt eine Steigerung der Fahrgastzahlen um mindestens 1 % pro Jahr an. Noch höhere Zuwächse sind möglich, wenn die öffentliche Hand die Rahmenbedingungen für den ÖPNV weiter verbessert. So kann ein deutlicher Schritt zur Reduzierung der Schadstoffbelastung durch den Verkehr erreicht werden. 2016 war im Hinblick auf die Fahrgastzahlen ein sehr erfolgreiches Jahr für die üstra. Mit 176,0 Millionen Fahrgästen wurden 3,8 % mehr Fahrgäste als im Vorjahr gezählt. Neben demographischen Faktoren (Bevölkerungszuwachs in den Jahren 2015 und 2016 u.a. durch Flüchtlinge) ist das gute Verkehrsangebot Garant für den Markterfolg gewesen. Der wichtigste Gradmesser für den Unternehmenserfolg der üstra sind neben den Fahrgastzahlen die Tarifeinnahmen. Auf Ebene des GVH wurde zum 1. Januar 2016 eine Tarifanpassung von durchschnittlich 2,2 % durchgeführt. Der GVH liegt im Verbündevergleich bei einem qualitativ hochwertigen Verkehrsangebot preislich eher im Mittelfeld. Durch ein attraktives Tarifangebot sollen Kundenbindung und Neukundengewinnung unterstützt werden. Besonders nachgefragt war in 2016 das Tarifangebot im Sozialtarif „MobilCard S“. Über 19.000 MobilCards S pro Monat im GVH zeigen, dass bei den Berechtigten ein großer Bedarf für dieses Angebot besteht. Gegenüber 2015 entspricht das einer Nachfragesteigerung um etwa 25 %. Auch bei den Tickets im Sozialtarif gab es beträchtliche Nachfragesteigerungen. Durch den Wegfall der Wertmarke S zum 1. Januar 2016 wurde die Nutzung der TagesTickets S wesentlich einfacher und günstiger. Gegenüber dem Vorjahr konnte die Nachfrage in diesem Segment um etwa 70 % gesteigert werden. Einen großen Anteil an der Nachfragesteigerung im Sozialtarif hat der Bevölkerungszuwachs in Hannover ab dem zweiten Halbjahr 2015, insbesondere durch Zuwanderung von Schutzsuchenden. Diese Gruppe muss für Sprach- und Integrationskurse mobil sein, verfügt aber nicht über eine eigene motorisierte Alternative. Die üstra hat auf die Situation mit einem Flüchtlingsbeauftragten reagiert, der auf Institutionen, Einrichtungen und Verbände zugeht, die in der Flüchtlingsbetreuung tätig sind. Auch mit gezieltem Informationsmaterial hat die üstra dazu beigetragen, für diese Gruppe den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln zu erleichtern. Aber auch in anderen Segmenten verzeichnete die üstra Nachfragesteigerungen. Das betrifft insbesondere den Bereich Großkunden, wo die Zusammenarbeit mit dem Unternehmensverband AGA zur Akquisition von kleinen und mittleren Firmen (zwischen 10 und 50 Teilnehmern) sehr erfolgreich war. Auch bei den MobilCards für „Senioren“ konnte die Nachfrage im Abo durch gezielte Marketingmaßnahmen gesteigert werden, obwohl zum 1. Januar 2016 die Altersgrenze von 60 auf 63 angehoben worden war. Nur bei Berücksichtigung der sich wandelnden Anforderungen des Marktes und der Kunden kann die üstra langfristig erfolgreich sein. Bei der Beurteilung von Stärken und Schwächen und bei der Entwicklung neuer Angebote (z. B. Automaten, Fahrzeuge) beteiligt die üstra ihre Kunden und insbesondere Vertreter von mobilitätseingeschränkten Personen. Seit 1998 führt die üstra regelmäßig repräsentative Telefonbefragungen ihrer Kunden durch. Mit dieser „Kundenzufriedenheitsbefragung“ kann die üstra Fehlentwicklungen erkennen, Wirkungen von Angebotsänderungen messen und die Umsetzung von Zielgrößen verfolgen. Beim ÖPNV-Kundenbarometer 2016 von TNS Infratest Ende August bewerteten die befragten Kunden die üstra erneut mit der Schulnote „sehr gut“. Damit gehörte die üstra im bundesweiten Vergleich mit 42 Verkehrsunternehmen zur Spitzengruppe und konnte das gute Ergebnis aus dem vergangenen Jahr bestätigen. Die Gesamtzufriedenheit als ein wesentlicher nichtfinanzieller Leistungsindikator zur Steuerung des Unternehmens betrug 2,45. Damit wurde die Zielvorgabe erreicht. Bestnoten erreichte die üstra auch bei einer Befragung der Landeshauptstadt zur Lebensqualität in Hannover, deren Ergebnisse im März 2016 vorgestellt wurden. Von 24 Lebensbereichen in Hannover schnitt der Öffentliche Personennahverkehr am besten ab. 93 Prozent der Befragten waren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zufrieden oder sehr zufrieden. Im Vergleich zur letzten Erhebung aus dem Jahr 2011 bedeutete dies nochmal eine Steigerung von sieben Prozentpunkten. Eine von der üstra im Sommer 2016 durchgeführte Kundenbefragung hat ergeben, dass insgesamt 83 Prozent der Fahrgäste dafür sind, das Trinken von Alkohol in den Fahrzeugen der üstra zu verbieten. Die Mehrheit hatte dabei erklärt, sich bei einem solchen Verbot sicherer in Bus und Bahn zu fühlen. Die üstra reagierte darauf mit einem Alkoholkonsumverbot in Bussen, Bahnen und unterirdischen Stationen ab dem 1. Januar 2017. Auch diese Entscheidung erfuhr große Aufmerksamkeit in der Presse. Eine intensive Beteiligung der Verbände von Behinderten und Mobilitätseingeschränkten führte zur Festlegung von eindeutigen Regeln für die Mitnahme von E-Scootern, die ebenfalls zum 1. Januar 2017 in Kraft traten. Ein besonders wichtiges Projekt zur Ansprache von Gelegenheitskunden war die Erweiterung des „Mobilitätsshops“, mit dem die üstra für die Verkehrsunternehmen im GVH Online-Tickets anbietet. Mit direkter Verknüpfung zur Fahrplanauskunft können Kunden im Internet oder per Smartphones Online-Tickets erwerben, die ausgedruckt, aber auch im Smartphone angezeigt werden können. Gleichzeitig können sich Kunden bei der Registrierung zum Online-Shop auch für Carsharing bei stadtmobil anmelden oder Taxi-Vertragskunde werden und dadurch Rabatte bei der Taxennutzung erhalten. Anfang 2016 wurde im Mobilitätsshop, der auf uestra.de, gvh.de und in der GVH-App erreichbar ist, neben der ÖPNV-Auskunft und dem Ticketkauf auch Routing für andere Verkehrsmittel, die Taxenbestellung und Buchung von Carsharing-Fahrzeugen eingeführt. Das Tarifangebot im Online-Shop wurde im Dezember 2015 durch das KurzstreckenTicket und durch das Angebot einer Messe-Fahrtberechtigung für die Messen DOMOTEX, CeBIT und HannoverMesse ergänzt. Mittelfristig soll das multimodale Angebot im Mobilitätsshop ausgeweitet werden. Neben dem Angebot von Einzel- und TagesTickets soll der Abschluss von Aboverträgen im Shop und der Kauf von Monatskarten ermöglicht werden. Im konventionellen Vertrieb hat die üstra 2016 die Betreuung von 30 Service- und Vorverkaufsstellen im Regionsgebiet von der regiobus übernommen. Für die Kunden, die ihre Tickets im Vorverkauf erwerben, bedeutet das einheitlichen Service im GVH bei allen Verbundinformationen und im Ticketerwerb. Für die Präsenz in digitalen Medien wird das Online-Marketing immer wichtiger für die üstra. Mit einer interaktiven Karte bietet die üstra auf Ihrer Internetseite nicht nur Unternehmensinfos und Abfahrtzeiten, sondern auch Kundenservice, Veranstaltungshinweise und Erlebnisse, um Fahrtanreize zu vermitteln. In Kooperation mit dem Veranstaltungsmagazin Stadtkind und der Firma HACON sind die Auskünfte zu Fahrten und Angeboten der üstra seit Anfang 2016 auch in der App „MyHannover“ verfügbar. Die üstra hat ihre direkte Kundenansprache mit ihrem Newsletter „üstra Fahrgemeinschaft“ und einem Infodienst für Verkehrsmeldungen intensiviert. Auch die sozialen Medien werden intensiv genutzt, neben Facebook und Twitter ist die üstra jetzt auch auf Instagram vertreten. Mit ihrem Infomobil ist die üstra fast täglich an verschiedenen Orten in Hannover präsent. Einmal pro Woche ist das Infomobil in Langenhagen, Laatzen, Altwarmbüchen und Ronnenberg im Einsatz, alle 14 Tage in Rethen. Freitags und an Wochenenden kommen zusätzliche Einsätze bei Veranstaltungen und besonderen Aktionen hinzu. Nachdem die Deutsche Messe AG 2015 die KombiTicketvereinbarung mit dem GVH nicht verlängert hatte, hat die üstra ihr Informations- und Vertriebsangebot für die großen Messen in Hannover verstärkt. Mit dem Angebot von „MesseCards“ zu den Großmessen Domotex, CeBIT und HannoverMesse, die für die Dauer der jeweiligen Messe als ÖPNV-Fahrberechtigung herausgegeben wurden, konnte der Fahrkartenerwerb für das Ausstellerpersonal deutlich erleichtert werden. Insbesondere der Vertrieb über den Mobilitätsshop war sehr erfolgreich. In 2016 wurden die Hochbahnsteige Krepenstraße, Goetheplatz und Großer Hillen in Betrieb genommen. Damit sind diese Haltestellen jetzt barrierefrei ausgebaut. Insgesamt sind damit 76 % der Haltestellen barrierefrei, 47 Haltestellen sind noch mit Hochbahnsteigen auszustatten. Für die Fahrgäste, wie für die üstra wird es immer wichtiger, dass die strategisch wichtigen Haltestellen vorrangig barrierefrei ausgebaut werden. Fehlt beispielsweise nur noch eine Haltestelle für den barrierefreien Ausbau, z.B. auf der Linie 6 die Station „Bahnhof Nordstadt“, so hängt hieran der gesamte Einsatz des TW 3000 für diese Linie. Die üstra spricht sich darum vehement für den vorrangigen Ausbau der Stationen aus, die den Einsatz der TW 3000 ermöglichen. In den nächsten vier Jahren sollte dies – davon ist die üstra überzeugt – möglich sein. Auch im Busbereich wurden in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Hannover etwa 20 Haltestellen neu gestaltet und damit der Zugang von Mobiltätseingeschränkten zu unseren Bussen wesentlich erleichtert. Hannover bekommt eine neue Stadtbahn – unter dem Titel „TW 3000“ läuft bei der üstra die größte Neubeschaffung seit der Expo. Insgesamt hat die üstra bisher 100 neue Stadtbahnfahrzeuge bestellt. Möglich wird diese Investition, weil die Fahrzeuge zu 50 % durch Mittel des Landes Niedersachsen nach dem EntflechtG gefördert werden. Für weitere 46 Fahrzeuge ist ein Förderantrag bei der LNVG gestellt worden, welcher zwischenzeitlich auch positiv beschieden wurde. Damit kann auch diese Bestellung ausgelöst werden. In 2016 wurden neun weitere neue Stadtbahnfahrzeuge ausgeliefert. Zum 31. Dezember 2016 verfügte die üstra damit über insgesamt 40 neue Stadtbahnfahrzeuge. Die restlichen Fahrzeuge sollen sukzessive bis 2019 ausgeliefert werden. Unter dem Motto „Unsere Vision: Null Emission“ hat die üstra Anfang April 2016 einen Testbetrieb mit drei Elektrobussen gestartet. Auf dem August-Holweg-Platz in Ricklingen feierte die üstra zusammen mit Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, vielen Hannoveranerinnen und Hannoveranern sowie zahlreichen weiteren geladenen Gästen den Start der üstra Busse in die Elektromobilität. Der zunächst vorgesehene Testbetrieb erfolgt auf den Linien 100 und 200, die als Ringlinien durch Hannovers Innenstadt führen. Die Länge der Linien beträgt jeweils 16 km mit insgesamt 42 Haltestellen und einer Fahrzeit von ca. 53 Minuten. Durch ihre kreisförmige Linienführung, kurze Haltestellenabstände und einen einzigen gemeinsamen Endpunkt am August-Holweg-Platz bieten die sogenannten „Erlebnislinien“ optimale Testbedingungen. Am Endpunkt wurden zwei Lademasten installiert, und auch auf dem Betriebshof Vahrenwald wurden entsprechende Lademöglichkeiten geschaffen. Durch die Nutzung des Stroms aus dem Stadtbahnnetz benötigt der Betrieb mit den Elektrobussen keine eigenen Unterwerke zur Stromversorgung, so kann auch die Energierückspeisung, die bei Bremsvorgängen der Stadtbahn entstehen durch den Elektrobus aufgenommen werden. Breiten Raum in der Berichterstattung der hannoverschen Medien nahm ab Mitte Februar 2016 der sogenannte Bonusstreit mit der Region Hannover ein. Dabei ging es um die Bonuszahlungen an die Mitarbeiter der üstra für 2014. Das Thema hielt sich über Wochen in den Medien und wurde teilweise äußerst kontrovers behandelt. Anfang Juni wurde die Kontroverse mit einer Vereinbarung zwischen dem Vorstand der üstra und der Region Hannover beigelegt. Eine Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität der üstra als Arbeitgeberin und zur Erhöhung der Präsenz bei potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern war die bundesweit beachtete Kampagne „üstra rockt“, bei der üstra-Mitarbeiter einen Männerrock als Dienstkleidung tragen. Mit dieser Kampagne, die auch in 2016 fortgesetzt wurde, sollen in erster Linie Frauen angesprochen werden, weil diese Zielgruppe bislang im Fahrdienst und in den technischen Berufen deutlich unterrepräsentiert ist. Hintergrund ist, dass die üstra bis zum Jahr 2022 rund 600 feststehende Personalabgänge durch Neueinstellungen kompensieren muss und gleichzeitig den Frauenanteil erhöhen möchte. Die üstra hat in den Jahren 1997 und 1998 für insgesamt 108 Stadtbahnfahrzeuge sogenannte US-Cross-Border-Lease Transaktionen (CBL-Transaktionen) abgeschlossen. In 2016 hat der Investor ein Angebot zur vorzeitigen Beendigung der Transaktionsverträge der CBL-Transaktionen 1998 gemacht. Die üstra hat dies angenommen und mit den Vertragsparteien einen Beendigungsvertrag zur vorzeitigen Beendigung abgeschlossen. Die CBL-Transaktion 1998 wurde damit sechs Jahre früher als vertraglich vorgesehen und wie vorgesehen ohne weitere Zuzahlung beendet. Am 3. Januar 2017 wurde wie vertraglich vorgesehen der Beendigungsvertrag zur planmäßigen Beendigung der CBL-Transaktion 1997 geschlossen. Damit kann die üstra fast 20 Jahre nach Vertragsabschluss über die bisher in den beiden CBL-Transaktionen gebundenen Stadtbahnfahrzeuge wieder frei von Rechten Dritter verfügen. Im Oktober 2016 kehrte der Stadtbahn-Prototyp „TW 601“ inklusive großem überregionalen Presseecho nach 41 Jahren zurück nach Hannover. Zuvor hatten die hannoversche Medienlandschaft sowie die üstra die Rückholungs-Aktion des Fördervereins STRASSENBAHN HANNOVER e.V. bereits über mehrere Wochen öffentlich dokumentiert und begleitet. Der Förderverein hatte über mehrere Jahre Spenden für die Rückholung des TW 601 gesammelt und konnte das Fahrzeug im Oktober 2016 dann an seiner früheren Wirkungsstätte in Hannover präsentieren. Bereits 1970 war der Stadtbahnwagen-Prototyp erstmals nach Hannover ausgeliefert wurden. Seinerzeit sollten im Zuge des U-Bahn-Baus mit zwei Wagen, mit dem Nummern 600 und 601, Erkenntnisse für die spätere Serienbestellung gewonnen werden. Schon vor Aufnahme des Stadtbahnbetriebes im Herbst 1975 wurden die beiden Prototypen jedoch abgestellt und der TW 601 nach Kanada gebracht. 1988 wurde der TW 601 dann an einen Oldtimer-Verein in Edmonton abgegeben, wo er seitdem auf einer touristischen Straßenbahnlinie eingesetzt wurde. Zurück ging es im Herbst 2016 zunächst auf einem Tieflader von Edmonton nach Baltimore, von dort per Schiff über den Atlantik nach Bremerhaven und dann wieder per Tieflader nach Hannover. 11.000 Kilometer mussten so zurückgelegt werden - die längste Strecke, die je eine hannoversche Bahn am Stück bewältigt hat. Im Jahr 2016 wurde die üstra erneut in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt- und Energiemanagement durch ein unabhängiges Zertifizierungsunternehmen erfolgreich auditiert. Das Arbeitsschutzmanagementsystem der üstra wurde im Jahr 2014 rezertifiziert und ist noch bis zum Jahr 2017 gültig. 2.3 Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2016 waren bei der üstra im Jahresdurchschnitt 2.086 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr: 2.024). Die Zahl der aktiv Beschäftigten ist auf 1.897 gestiegen (Vorjahr: 1.812). Mit wenigen Ausnahmen konnten in den vergangenen Jahren die Restrukturierungsmaßnahmen mit Personalabbau im Rahmen des Projektes „vitale üstra 2020“ sozialverträglich über den Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Passivphase der Altersteilzeit bzw. durch Erreichen der regulären Altersrente umgesetzt werden. Im Durchschnitt befanden sich 79 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Passivphase der Altersteilzeit (Vorjahr: 118). Die Zahl der Auszubildenden und Praktikanten betrug im Durchschnitt 110 (Vorjahr: 94). Die Berufsausbildung der üstra ist ein Instrument zur Sicherstellung der Deckung zukünftiger Personalbedarfe. Die berufliche Ausbildung ist aber auch ein soziales Anliegen und Ausdruck der „gesamtgesellschaftlichen“ Verantwortung eines kommunalen Unternehmens. Von daher bildet die üstra auch über Bedarf aus und berücksichtigt dabei insbesondere auch benachteiligte Jugendliche, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, um diesen einen Einstieg in die Berufsausbildung und damit in ein zukünftiges Beschäftigungsverhältnis zu geben. Dabei kooperiert die üstra mit Pro Beruf. Wie im Vorjahr hat die üstra auch in 2016 die Möglichkeit der „Teilzeitausbildung für junge Frauen“ in Kooperation mit Sina – Soziale Integration Neue Arbeit angeboten. 2.4 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Der Jahresabschluss der üstra wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Mit Inkrafttreten des BilRUG haben sich wesentliche Änderungen in den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften ergeben, die spätestens für die nach dem 31. Dezember 2015 beginnenden Geschäftsjahre anzuwenden sind. Für die üstra wirkt sich das BilRUG insbesondere im Hinblick auf die geänderte Definition der Umsatzerlöse und der damit in direktem Bezug stehenden Aufwendungen aus, was zu einem veränderten Ausweis einzelner Positionen im Vergleich zum Vorjahr führt. Durch die Darstellung in einer 3-Spalten-Gewinn- und Verlustrechnung ist trotz BilRUG ein eingeschränkter Vergleich möglich. scroll
* ohne Finanzanlagen ** auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen *** vor Verlustübernahme durch VVG Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2016 im Vergleich zum Plan günstig verlaufen. Entsprechend stellt sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage dar. 2.4.1 Umsatzentwicklung Bedingt durch die geänderte Definition der Umsatzerlöse im BilRUG werden im Jahr 2016 Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 213.512 Tsd. € ausgewiesen. Im Vergleich zum Plan von 205.915 Tsd. € bedeutet dies einen Anstieg von 7.597 Tsd. €. Im Vorjahr waren hier nur die Umsatzerlöse aus Verkehrsleistungen (168.213 Tsd. €) ausgewiesen. Die Umsatzerlöse aus Verkehrsleistungen betrugen 178.948 Tsd. € im Geschäftsjahr 2016 (Vorjahr: 168.213 Tsd. €). Im Vergleich zur Planung von 171.132 Tsd. € ist ein Anstieg um 7.816 Tsd. € zu verzeichnen. Die Einnahmen aus den vom Fahrgast gezahlten Fahrgeldern sind im Geschäftsjahr 2016 gegenüber dem Vorjahr um 11.064 Tsd. € bzw. 7,2 % auf 163.875 Tsd. € gestiegen. Die Tarifeinnahmen (inklusive Einnahme-Poolausgleich im GVH für Vorjahre) sind gegenüber dem Vorjahr um 10.768 Tsd. € bzw. 7,1 % auf 162.006 Tsd. € gestiegen. Die zum 1. Januar 2016 durchgeführte Tariferhöhung von durchschnittlich 2,2 % entfaltete damit ihre gewünschte Wirkung. Die Fahrgastzahlen sind um 3,8 % auf 176,0 Millionen (Vorjahr: 169,6 Millionen) gestiegen. Die üstra hat bei ihren Fahrausweisprüfungen in 2016 weniger Schwarzfahrer angetroffen als im Jahr zuvor. Insgesamt wurden 71.743 Personen (Vorjahr: 73.474) ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Der Anteil der festgestellten Schwarzfahrer an den überprüften Fahrgästen ist mit 2,07 % (Vorjahr: 2,14 %) zurückgegangen. Die Einnahmen aus dem erhöhten Beförderungsentgelt liegen mit 1.869 Tsd. € um 296 Tsd. € über dem Vorjahrswert. Die Erhöhung der Einnahmen ist im Wesentlichen auf die Erhöhung des erhöhten Beförderungsentgelts von 40 € auf 60 € je Fall zum 1. Juli 2015 zurück zu führen. Ziel der intensiven Fahrausweisprüfungen ist nicht möglichst viele Schwarzfahrer festzustellen, sondern die Zahlungsmoral der Menschen, die den Nahverkehr in Hannover nutzen, zu stärken. Auf Grundlage der in 2006 erfolgten Gesetzesänderung für den Ausgleich von rabattierten Beförderungen im Ausbildungsverkehr (§ 45a PBefG) hat das Land Niedersachsen, vertreten durch die LNVG, im Jahr 2007 die gesetzlich festgelegte Ermittlung der Ausgleichsleistungen durch ein vertraglich geregeltes Verfahren ersetzt. Im Jahr 2012 hat die üstra eine Ergänzungsvereinbarung mit der LNVG geschlossen, mit der die bisherige Regelung ohne die bis 2011 geltende Minderung von jährlich 1 % des Ausgleichsbetrages fortgeführt wird. Als neue Obergrenze je Unternehmen wurde der beihilferechtlich maximal zulässige Ausgleichsbetrag, der sich aktuell aus der Anwendung der durch einen Gutachter neu ermittelten Sollkostensätze ergeben würde, festgelegt. Somit beträgt die Ausgleichsleistung im Jahr 2016 wie im Vorjahr 8.169 Tsd. €. Der Ausgleich für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV gemäß § 148 Sozialgesetzbuch IX erfolgt bei der üstra unter Ansatz einer alle zwei Jahre durch Fahrgastzählungen zu erhebenden betriebsindividuellen Schwerbehindertenquote. Der für die Erstattungsleistungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Personen gesetzlich zugrunde zu legende Anteil von beförderten Fahrgästen mit Schwerbehinderung wird für Niedersachsen für das Jahr 2016 mit 2,90 % prognostiziert. Die für das Jahr 2016 ermittelte betriebsindividuelle Quote beträgt 4,14 % abzüglich der Kürzung von 1/3 der amtlichen Quote. Somit können für die Berechnung der Ausgleichsleistungen 3,17 % in Ansatz gebracht werden (Vorjahr: 3,54 %). Bedingt durch den Rückgang der betriebsindividuellen Schwerbehindertenquote sind die Ausgleichsleistungen gegenüber dem Vorjahr um 329 Tsd. € bzw. 6,0 % zurückgegangen. Die sonstigen Umsatzerlöse aus Verkehrsleistungen von 1.754 Tsd. € (Vorjahr: 1.753 Tsd. €) betreffen vorrangig Erträge aus der Vermietung von Reklameflächen. Die sonstigen Umsatzerlöse betrugen 34.564 Tsd. €. Größte Position sind Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) mit 23.730 Tsd. €. Im Vorjahr wurden diese Leistungen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. 2.4.2 Ertragslage Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 12.078 Tsd. € (Vorjahr: 39.323 Tsd. €, Plan: 4.662 Tsd. €). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist begründet in der geänderten Definition der Umsatzerlöse und dem damit verbundenen geänderten Ausweis bestimmter Erlöspositionen. Die vorzeitige Beendigung der CBL-Transaktion 1998 führte zu ungeplanten Erträgen von 3.898 Tsd. € aus der Auflösung des Barwertvorteils und der Auflösung der Drohverlustrückstellung für eine Nachbesicherungspflicht. Die üstra hält einen Anteil von 30 % an der Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. -Passerelle- KG, Hannover (HRG). Aufgrund der anhaltenden positiven Ertragslage der HRG, die sich auch in den erwarteten Ergebnissen und Planungen für die Folgejahre zeigt, wurde bei der üstra eine anteilige Wertaufholung (Zuschreibung) von 1.368 Tsd. € auf den Beteiligungsbuchwert der HRG vorgenommen. Weitere wesentliche Posten im Jahr 2016 waren: Ersatz von Schäden 2.118 Tsd. € (Vorjahr: 999 Tsd. €) und Erträge aus der Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse 1.808 Tsd. € (Vorjahr: 813 Tsd. €). Seit 2014 werden Investitionszuschüsse passivisch in einem Sonderposten für Zuschüsse ausgewiesen und laufzeitadäquat zum bezuschussten Investitionsgut erfolgswirksam aufgelöst. Im Geschäftsjahr 2016 betrugen die Betriebsaufwendungen 240.011 Tsd. € (Vorjahr: 227.993 Tsd. €, Plan: 241.725 Tsd. €). Der Materialaufwand betrug 73.294 Tsd. € (Vorjahr: 42.672 Tsd. €). Nach BilRUG sind in dieser Position ab 2016 auch die Vorleistungen für Drittaufträge (10.720 Tsd. €) und das Nutzungsentgelt für die Nutzung der Infrastrukturanlagen der infra (19.550 Tsd. €) auszuweisen, welche im Vorjahr noch unter dem sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen wurden. Des Weiteren beinhaltet diese Position: 13.537 Tsd. € (Vorjahr: 13.804 Tsd. €) Energiekosten, 13.350 Tsd. € (Vorjahr: 13.117 Tsd. €) Material und Fremdleistungen für die Instandhaltung und Unterhaltung der Fahrzeuge und eigenen Anlagen sowie 16.137 Tsd. € (Vorjahr: 15.751 Tsd. €) Aufwand für Subunternehmerleistungen im Busbereich. In diesen Positionen ist im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen nur die allgemeine Preissteigerung zu verzeichnen. Der Personalaufwand betrug insgesamt 116.395 Tsd. € (Vorjahr: 111.007 Tsd. €). Bedingt durch die tarifliche Steigerung der Entgelte und den Anstieg der Anzahl der Beschäftigten sind die Personalaufwendungen im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Der Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen wurden in 2016 weitere 6.600 Tsd. € (Vorjahr: 3.000 Tsd. €) zugeführt. Zum 31. Dezember 2016 beträgt die Deckungslücke in der Finanzierung der Altersversorgung 45.342 Tsd. € (Vorjahr: 54.129 Tsd. €). Die bilanziellen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände betrugen 20.418 Tsd. € (Vorjahr: 18.735 Tsd. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Beschaffung und Inbetriebnahme neuer Fahrzeuge zurückzuführen. Der sonstige betriebliche Aufwand betrug 29.905 Tsd. € (Vorjahr: 55.579 Tsd. €). Im Vorjahr wurden in dieser Position noch die Vorleistungen für Drittaufträge und das Nutzungsentgelt für die Nutzung der Infrastrukturanlagen der infra ausgewiesen, welche in 2016 gemäß BilRUG im Materialaufwand ausgewiesen werden. Wesentliche Positionen in diesem Bereich sind Grundstücks- und Gebäudekosten, sonstige Dienstleistungen, Werbung und Information, DV-Kosten sowie allgemeine Verwaltungskosten. Die Erträge aus Beteiligungen und Gewinnabführungen betrugen 1.061 Tsd. € (Vorjahr: 1.321 Tsd. €). Im Wesentlichen wurden in 2016 die abgeführten Ergebnisse von protec Service GmbH, RevCon Audit und Consulting GmbH und üstra Reisen GmbH auf Grundlage der mit der üstra abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge vereinnahmt. Im Geschäftsjahr 2016 wurden Zinserträge in Höhe von 241 Tsd. € (Vorjahr: 269 Tsd. €) erwirtschaftet. Die Finanzierung der in 2016 getätigten Investitionen erfolgte im Wesentlichen durch den Einsatz eigener liquider Mittel und durch Investitionszuschüsse. Der damit verbundene Rückgang der Liquidität sowie das weiter sinkende Zinsniveau führen zu einem Rückgang der Zinserträge. Abschreibungen auf Finanzanlagen sind im Geschäftsjahr 2016 wie im Vorjahr nicht angefallen. Die Zinsaufwendungen betrugen 1.993 Tsd. € (Vorjahr: 2.149 Tsd. €), davon entfielen 1.755 Tsd. € (Vorjahr: 1.817 Tsd. €) auf die Aufzinsungen von Rückstellungen. Das Geschäftsjahr 2016 schloss vor Verlustübernahme mit einem Jahresfehlbetrag von 15.227 Tsd. € ab (Vorjahr: 21.136 Tsd. €). Im Vergleich zum geplanten Jahresfehlbetrag von 32.754 Tsd. € ist dies eine Verbesserung um 17.528 Tsd. €. Die Ergebnisverbesserung ist auf höhere Tarifeinnahmen, die vorzeitige Auflösung der CBL-Transaktion 1998, der anteiligen Wertaufholung (Zuschreibung) auf den Beteiligungsbuchwert der HRG und zum Teil deutliche Kostenunterschreitungen zurückzuführen. 2.4.3 Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen und betrug zum 31. Dezember 2016 369.302 Tsd. € (Vorjahr: 356.724 Tsd. €). Die einzelnen Bilanzpositionen entwickelten sich dabei wie folgt: Auf der Aktivseite sind die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen auf 277.789 Tsd. € (Vorjahr: 284.000 Tsd. €) zurückgegangen. Das Investitionsvolumen lag unter den Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Umsetzung einzelner Investitionsmaßnahmen wurde in 2016 nicht so viel investiert, wie geplant. Die Finanzanlagen sind auf 7.221 Tsd. € (Vorjahr: 6.349 Tsd. €) gestiegen. Aufgrund der anhaltenden positiven Ertragslage der HRG wurde bei der üstra eine anteilige Wertaufholung (Zuschreibung) von 1.368 Tsd. € auf den Beteiligungsbuchwert der HRG vorgenommen. Ferner wurden in 2016 planmäßig Ausleihungen an Beteiligungen und verbundene Unternehmen getilgt. Das Vorratsvermögen ist auf 11.007 Tsd. € (Vorjahr: 11.228 Tsd. €) zurückgegangen. Die Forderungen sind auf 9.133 Tsd. € (Vorjahr: 7.765 Tsd. €) gestiegen. Der Anstieg dieser Position im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus dem stichtagsbedingten Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit 10.262 Tsd. € (Vorjahr: 659 Tsd. €) ausgewiesen. Der Anstieg dieser Position ist im Wesentlichen auf den Aktivtausch einer Schadenersatz-Forderung für eine Energiepönale gegenüber dem Herstellerkonsortium des TW 3000 zurückzuführen. Die liquiden Mittel sind auf 53.773 Tsd. € (Vorjahr: 46.723 Tsd. €) gestiegen. Auf der Passivseite ist der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen auf 44.726 Tsd. € (Vorjahr: 38.232 Tsd. €) gestiegen. Seit 2014 werden Investitionszuschüsse passivisch ausgewiesen und laufzeitadäquat zum bezuschussten Investitionsgut erfolgswirksam aufgelöst. Im Wesentlichen handelt es sich um Zuschüsse für die Beschaffung neuer Stadtbahnfahrzeuge. Aufgrund von bestehenden Rückerstattungsrisiken wurden 3.463 Tsd. € des Sonderposten für Zuschüssen und Zulagen in die sonstigen Rückstellungen umgegliedert. Die Rückstellungen sind auf 102.115 Tsd. € (Vorjahr: 93.175 Tsd. €) gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Rückstellungen für Pensionen für mittelbare Verpflichtungen in Höhe von 6.600 Tsd. € zurückzuführen. Die Kreditverbindlichkeiten wurden planmäßig weiter zurückgeführt. Die Bankdarlehen valutierten zum 31. Dezember 2016 mit 5.113 Tsd. € (Vorjahr: 7.669 Tsd. €), dies entspricht einer Tilgung um 2.556 Tsd. €. Aufgrund der durchgängig guten Liquiditätslage erfolgte im Geschäftsjahr 2016 keine Inanspruchnahme der bestehenden Kreditlinie von 10.000 Tsd. €. Die übrigen Verbindlichkeiten sind auf 80.687 Tsd. € (Vorjahr: 78.935 Tsd. €) zurückgegangen. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf den stichtagsbezogenen Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen. Gegenläufig wirkt sich die Umbuchung von erhaltenen Anzahlungen (Zuschüsse) in den Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen aus. 2.4.4 Investitionen Das Investitionsvolumen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände betrug 21.162 Tsd. € im Geschäftsjahr 2016 (Vorjahr: 80.716 Tsd. €). Investitionszuschüsse wurden im Umfang von 5.140 Tsd. € (Vorjahr: 32.389 Tsd. €) für die Beschaffung von Stadtbahnfahrzeugen, das Pilotprojekt Elektrobus sowie die Grunderneuerung der Werkstatt und Bushalle Mittelfeld vereinnahmt. Damit lag das tatsächlich verausgabte Investitionsvolumen deutlich unter den für 2016 geplanten Investitionen in das Anlagevermögen von insgesamt 38.921 Tsd. €, bei einem Eigenanteil von 29.405 Tsd. €. Wesentlicher Grund für diese Planunterschreitung sind zeitliche Verzögerungen bei der Auslieferung der neuen Stadtbahnfahrzeuge, bei der Grunderneuerung der Werkstatt und Bushalle Mittelfeld und bei der Beschaffung von Hybridbussen. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag in der Erneuerung der Fahrzeugflotte. Im Jahr 2016 wurden neun neue Stadtbahnfahrzeuge beschafft. Ferner wurden drei Elektrobusse für den Testbetrieb ausgeliefert. Weitere größere Investitionen wurden für die Grunderneuerung der Werkstatt und Bushalle Mittelfeld, den Ausbau der Infrastruktur auf den Stadtbahnbetriebshöfen und für die Modernisierung und den Ausbau der IT- und Kommunikationssysteme getätigt. Eine mit dem Herstellerkonsortium vereinbarte Pönale für Energiemehrverbrauch des ersten Loses der neuen Stadtbahnfahrzeuge wurde anschaffungskostenmindernd angesetzt und minderte so die Anlagenzugänge. 3. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Die wesentlichen Merkmale des bei der üstra bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:
4. Chancen- und Risikobericht 4.1. Chancen- und Risikomanagementsystem Die üstra ist als Verkehrsunternehmen naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Risikopolitik der üstra ist risikoavers ausgerichtet und erlaubt die Nutzung sich bietender Geschäftsgelegenheiten, solange die Risiken angemessen und tragbar sind. Das bewusste Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken ist nicht zulässig. Die Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Folglich besteht das Chancen- und Risikomanagementsystem aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen eingebettet sind. Es besteht keine eigenständige Aufbauorganisation für das Chancen- und Risikomanagement. Es wird vielmehr als originäre Aufgabe jeder Führungskraft sowie der Prozess- und Projektverantwortlichen verstanden. Diese sorgen im Rahmen ihrer Führungsaufgaben auch für die Einbindung der Mitarbeiter in das Chancen- und Risikomanagementsystem. Grundsätzlich wird das Chancen- und Risikomanagementsystem der üstra im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit umgesetzt. Dabei liegt der Fokus auf Gesellschaften, die aus Chancen- und Risikosicht besonders relevant sind. Das zentrale Controlling stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Chancen und Risiken erfolgt. Es ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems und überzeugt sich von dessen Wirksamkeit. Hierbei erstattet es regelmäßig Bericht an den Vorstand. Es entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Es kommuniziert zudem die Chancen- und Risikopolitik und legt die Dokumentationserfordernisse fest. Die notwendige Überprüfung des Chancen- und Risikomanagementsystems auf seine grundsätzliche Tauglichkeit sowie die Einhaltung der operativen Umsetzung erfolgt durch die interne Revision. Alle wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikomatrix dokumentiert, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird. Chancen und Risiken sind als mögliche Planabweichungen definiert. Für die üstra – als kommunales Unternehmen – ergeben sich aufgrund der Rahmenbedingungen für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nur begrenzt wesentliche (Markt-) Chancen im Unterschied zu Unternehmen der freien Wirtschaft (beispielsweise Industrie- und Handelsunternehmen). Die Bewertung von Chancen erfolgt grundsätzlich nach den Dimensionen „Chancenpotenzial“, „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Standard der realisierten Chancenhandhabung“. Als Risiko sind grundsätzlich negative Planabweichungen definiert (Mehraufwendungen und/oder Mindereinnahmen). Mögliche Ergebnisabweichungseffekte werden über den gesamten mittelfristigen Planungshorizont erhoben und summiert – eine Diskontierung erfolgt nicht. Risiken werden hinsichtlich des Schadenpotentials als "relevant", "wesentlich" und "bestandsgefährdend" eingestuft. Relevant sind solche Risiken, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, der sich an zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften des Vorstands orientiert. Als wesentlich gelten Risiken, die für sich genommen bei Realisierung einen Schaden verursachen würden, der die künftige Ertragskraft der üstra erheblich beeinflusst. Mögliche Interdependenzen zwischen Risiken werden berücksichtigt. Die Bewertung und somit auch die Betrachtung der Risiken erfolgt nach Risikovorsorge. Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos erfolgt nach den Kriterien:
Die Risikobedeutung als Ergebnis der beiden Faktoren „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „Schadenpotential“ ist in der folgenden Tabelle dargestellt: scroll
Die im Rahmen des Risikomanagementsystems der üstra vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein. 4.2 Umfeld und Markt Aufgrund der Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte sind bei den Zuschüssen für Investitionen weiterhin rückläufige Tendenzen feststellbar. Finanzmittel für Investitionsmaßnahmen, die bis 2006 nach dem GVFG gefördert wurden, werden seit 2007 durch die Länder verteilt. Den Ländern stehen dazu seit 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Form von zweckgebundenen Festbeträgen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Diese sogenannten Entflechtungsmittel aus dem EntflechtG fallen als solche ab dem Jahr 2020 weg. Die Mittel werden seitens des Bundes zwar weiter an die Länder gezahlt, aber nicht mehr konkret als Entflechtungsmittel, sondern allgemein über die Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen und damit ohne Zweckbindung. Damit sind nun die Länder in der Pflicht, diese Mittel auch weiterhin für die dringenden Investitionen in den kommunalen ÖPNV bereit zu stellen. Nach derzeitigem Stand ist in Niedersachsen noch keine Anschlussregelung für die Zeit nach 2019 vorgesehen. Bei den Tarifersatzeinnahmen bestehen Planungsunsicherheiten aufgrund von möglichen Änderungen der politischen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Erstattungszahlungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen. Dieses Risiko wird als gering bewertet. 4.3 Leistungswirtschaftliche Chancen und Risiken Die üstra hat sich zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftlichkeit durch wachsende Einnahmen sowie interne Einsparmaßnahmen weiter zu verbessern. Auf der Einnahmenseite geht die üstra davon aus, dass die Tarifeinnahmen auch in den Folgejahren ansteigen werden. Der Anteil, der aus stärkerer Kundennachfrage resultiert, wird vermutlich gegenüber dem Anteil, der aus preislichen und strukturellen Maßnahmen generiert wird, tendenziell sinken. Die Risiken liegen darin, dass es nicht gelingt, einerseits über Kundenbindungsmaßnahmen Kunden langfristig an die üstra zu binden bzw. mögliche Kundenpotenziale zu erschließen und andererseits die notwendigen Tarifpreisanpassungen mindestens zur Deckung der Aufwandssteigerungen im Verkehrsverbund durchzusetzen. Grundlage für die Feststellung des Nachfragerisikos sind u. a. Untersuchungen zur Tarifergiebigkeit und zur Preiselastizität. Der ÖPNV blieb bislang im Wesentlichen von krisenbedingten Rückgängen bei den Fahrgastzahlen und den Fahrgeldeinnahmen verschont. Ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen kann sich allerdings im Nahverkehr bei den Pendlerzahlen und im Freizeit- und Einkaufsverkehr auswirken. Das Tarifanpassungsrisiko besteht darin, dass die üstra bei der erforderlichen Umsetzung von Tarifanpassungsmaßnahmen von der Zustimmung des GVH, der Genehmigungsbehörde, des Aufgabenträgers Region Hannover und der Konzernmutter VVG abhängig ist. Die bisher beschriebenen Risiken auf der Einnahmenseite werden als niedrig bewertet. Bei der Umsetzung von in der Region Hannover politisch gewünschten Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität geht die üstra davon aus, dass ein unmittelbarer erfolgswirksamer Ausgleich durch die Region Hannover erfolgt. Dies gilt insbesondere für die beabsichtigte massiv rabattierte Beförderung von Kindern und Jugendlichen. Das finanzielle Risiko aus solchen Maßnahmen wird als hoch eingeschätzt. Im Bereich der Landeshauptstadt Hannover genießt der ÖPNV aufgrund entsprechender politischer Beschlüsse Vorrang an den Lichtsignalanlagen. Sollte diese Vorrangschaltung für den ÖPNV zurück genommen werden, würde der ÖPNV durch die damit verbundene Verlängerung der Reisezeit unattraktiver für die Fahrgäste. Damit wären Einnahmenrückgänge und eine Erhöhung der Betriebskosten durch den höheren Fahrzeugeinsatz bei Verlängerung der Fahrzeiten zu erwarten. Das Risiko wird als hoch eingestuft. Ein Kostenrisiko liegt in der Entwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise. Unsicherheiten aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Förderländern und oligopolbedingte Wettbewerbsverzerrungen lassen keine gesicherte Abschätzung der Preisentwicklung zu. Sollten die Preise entgegen der Planungsprämissen überproportional steigen, würde dies die üstra mit zusätzlichen Belastungen treffen. Im Hinblick auf die Preisentwicklung für Kraftstoffe wird das Risiko als mittel bewertet. Nach erfolgter Ausschreibung wurde ein Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Hannover AG geschlossen, welcher der üstra zumindest bis 2018 Planungssicherheit in Bezug auf die Beschaffungskosten für Strom, ohne Steuern und Abgaben verschafft und somit nur eine geringe Risikobedeutung hat. Konstruktionsbedingte Mängel an Stadtbahnfahrzeugen und die Abkündigung von Ersatzteilen bzw. Support für technische Anlagen führen möglicherweise zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Instandhaltungsleistungen. Das Risiko wird durch ein vorsorgendes Instandhaltungsmanagement begrenzt. Insgesamt werden die Risiken hieraus als gering bewertet. 4.4 Personal Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und Führungskräfte sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die üstra. Risiken bestehen darin, Leistungsträger für offene Stellen im Unternehmen nicht zu finden oder sie nicht halten zu können. Diesem Risiko wird durch intensive Aus- und Weiterbildungsprogramme, frühzeitige Nachfolgeplanung, Gesundheitsmanagement und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik entgegengewirkt. Gleichzeitig soll damit eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen und die Erhöhung der Mitarbeitermotivation erreicht werden. Die Risiken in diesem Risikofeld werden als mittel bewertet. 4.5 Informationstechnik Der Betrieb, der Vertrieb und die sonstigen Geschäftsabläufe der üstra hängen vom effizienten und ununterbrochenen Betrieb der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme ab. Die wachsende Vernetzung und die Notwendigkeit einer permanenten Verfügbarkeit stellen immer höhere Anforderungen an die IT-Systeme. Risiken werden durch die kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheitskonzepte und den Einsatz moderner Hard- und Software verringert. Verteilte Rechenzentren und gespiegelte Datenbestände reduzieren das Risiko von Datenverlusten. Die Risiken im Risikofeld Informationstechnik werden als gering bewertet. 4.6 Finanzwirtschaftlicher Bereich Durch die finanzielle Einbindung der üstra in den VVG-Konzern sind finanzwirtschaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Die Fortdauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes. Dieser wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. 4.7 Fazit – Beurteilung aus Sicht des Vorstands Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die den Fortbestand einzelner Betriebsbereiche oder gar des gesamten Unternehmens gefährden könnten. Eine Aggregation der wichtigsten Einzelrisiken ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Nach der Überprüfung der derzeitigen Risikosituation kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass die üstra ausreichend versichert ist und genügend bilanzielle Vorsorge getroffen hat. 5. Erklärung zur Unternehmensführung 5.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der “Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird. Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und den damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist. 5.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken Die üstra wendet eine Reihe von Unternehmensführungspraktiken an, mit denen verschiedene Zielstellungen verbunden sind:
Informationen über das Audit „berufundfamilie“ und das Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement sowie der Nachhaltigkeitsbericht wie auch die Angaben zu Unternehmensführungspraktiken der üstra sind auf der Internetseite uestra.de/unternehmen zu finden. 5.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse Der Vorstand der üstra besteht laut Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Vorstand der üstra besteht aus zwei Mitgliedern. Im operativen Geschäft verantwortet der Vorstandsvorsitzende André Neiß die Informations- und Kommunikationstechnologie, die kaufmännische Leitung und das Marketing. Das Vorstandsmitglied Wilhelm Lindenberg hat die Funktion des Arbeitsdirektors inne und ist gleichzeitig zuständig für den Betrieb der Stadtbahnen und Busse, für die Fahrzeuge und die Betriebsanlagen und für den gesamten Personalbereich. Dem Vorstand sind insgesamt sieben Unternehmensbereiche und sieben Stabsbereiche zugeordnet. Der Vorstand stellt die unternehmensinterne Kommunikation in wöchentlichen Vorstandssitzungen sowie in wöchentlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichsleitungen sicher. Der Aufsichtsrat besteht nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus 20 Mitgliedern, davon je zehn Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wählt gemäß Mitbestimmungsgesetz aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden und bestellt gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG und § 9 Abs. 2 der Satzung der üstra den aus vier Mitgliedern bestehenden Ausschuss „zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgabe“ (sog. Vermittlungsausschuss). Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat hat darin vier Ausschüsse gebildet und ihre Zuständigkeiten festgelegt: Präsidialausschuss (sechs Mitglieder), Finanz- und Prüfungsausschuss (zugleich Prüfungsausschuss im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG; acht Mitglieder), Verkehrs- und Bauausschuss (acht Mitglieder) sowie Beteiligungsausschuss (zwölf Mitglieder). Alle Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung die Möglichkeit geschaffen, aus seiner Mitte für jedes Mitglied eines dieser Geschäftsordnungsausschüsse hinsichtlich dessen Mitgliedschaft in diesem Ausschuss einen persönlichen Stellvertreter zu bestellen; Mehrfachvertretung und eine gleichzeitige eigene Ausschussmitgliedschaft des persönlichen Stellvertreters sind zulässig; ein persönlicher Stellvertreter ist jedoch nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn das Ausschussmitglied nicht selbst an der Sitzung des betreffenden Ausschusses teilnimmt. Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt. Hierzu werden die Sachverhalte in ausführlichen schriftlichen Unterlagen erläutert. In Vorgesprächen sowie in den Sitzungen der Ausschüsse und des Aufsichtsrats steht der Vorstand für die Erläuterung von Details und zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse außerhalb von Sitzungen, z.B. im schriftlichen Verfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind. Zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand finden regelmäßig Treffen zur Erörterung von aktuellen Fragen statt. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen. Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich über seine Arbeit. 5.4 Angaben zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat und zu den Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Die üstra hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil im Unternehmen zu erhöhen. Für das gesamte Unternehmen wird ein Frauenanteil von 22,0 % bis 2022 angestrebt. Zum 31. Dezember 2016 betrug der Frauenanteil insgesamt 19,1 %, im Kerngeschäft lag der Frauenanteil bei 18,1 %. Neben dieser freiwilligen Zielsetzung gilt es gemäß dem „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ auch entsprechende Ziele für die Führungspositionen festzulegen und zu erreichen. Für den Aufsichtsrat gilt die Regelung des § 96 Abs. 2 AktG. Danach muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Aufgrund eines Widerspruchs der Seite der Arbeitnehmervertreter der üstra ist der jeweilige Mindestanteil von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Vorhergehende Wahlbeschlüsse bleiben hiervon unberührt und bestehende Mandate können bis zu ihrem regulären Ende wahrgenommen werden. Den zehn Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat der üstra gehören derzeit nur zwei statt mindestens drei Frauen an, da Neuwahlen zum Aufsichtsrat seit dem 1. Januar 2016 nicht anstanden. Es wird jedoch angestrebt, den gesetzlichen Mindestanteil mit der nächsten Umbesetzung im Aufsichtsrat zu erfüllen. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von 0 % für die erste Umsetzungsfrist am 30. Juni 2017 beschlossen. Eine Erhöhung des Frauenanteils im Vorstand ist bis zum Ablauf der ersten Umsetzungsfrist nicht realisierbar, da die Vertragslaufzeiten der bestehenden Vorstandsverträge erst nach dieser Frist enden. Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand hat der Vorstand eine Zielgröße von 14,3 % für die erste Umsetzungsfrist beschlossen. Dieser Zielwert entsprach dem Ist-Stand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Zum 31. Dezember 2016 betrug der Frauenanteil für diese Ebenen 18,4 %. In 2016 ist es der üstra gelungen, ungeplant frei gewordene Stellen und neue Stellen in diesen Ebenen überwiegend mit Frauen zu besetzen. 6. Sonstige Berichte 6.1 Vergütungsbericht Das Vergütungssystem des Vorstands der üstra hat feste und erfolgsabhängige Bestandteile. Die Höhe der erfolgsabhängigen Komponente ist abhängig vom Zielerreichungsgrad der jeweiligen Zielvereinbarungsbestandteile; diese setzen sich aus Zielen zur Unternehmensstrategie, finanziellen Zielen, Prozesszielen, Führungs- und Personalzielen sowie Kundenzielen zusammen. Vergütungskomponenten mit langjähriger Anreizwirkung (z.B. Bezugsrechte oder aktienbasierte Vergütungen) und Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit (ausgenommen Versorgungszusagen) werden dem Vorstand nicht gewährt. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der üstra geregelt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine von der Hauptversammlung festzusetzende Vergütung. 6.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB Das gezeichnete Kapital von 67.490.528,32 € ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen. Die VVG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der üstra unmittelbar und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der üstra verfügt. Die übrigen Aktien der üstra befinden sich nach Kenntnis des Vorstands im Streubesitz. Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, welche ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. Der Vorstand der üstra besteht gemäß § 5 der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird nach der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung bestimmt. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG (Bestellung und Abberufung des Vorstands). Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann dabei ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf hiernach neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 133 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam. Der Vorstand ist nicht ermächtigt, neue Aktien der üstra – beispielsweise im Wege der Ausnutzung eines bedingten oder genehmigten Kapitals – auszugeben. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien besteht ebenfalls nicht. Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind. 7. Prognosebericht Die üstra setzt den eingeschlagenen Weg der Restrukturierung und Effizienzsteigerung zur Einhaltung der im ÖDA vereinbarten Ziele weiter fort und berücksichtigt sich daraus ergebene nachhaltige Aufwandsreduzierungen im Wirtschaftsplan. Dabei sind die bisher festgestellten Restrukturierungspotenziale bei der üstra weitgehend realisiert worden. Den Auswirkungen der Reduzierung staatlicher Ausgleichsleistungen soll mittelfristig durch eine verstärkte Nutzerfinanzierung begegnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass überdurchschnittliche Steigerungsraten bei den Fahrgasteinnahmen realisiert werden können. Derzeit ist allerdings festzustellen, dass die Erlössteigerungen künftig nicht ausreichen, um die Kostensteigerungen zu kompensieren, so dass der Verlust der üstra weiter ansteigen wird. Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, mit denen die üstra per ÖDA betraut wurde, erfolgt über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der Versorgung- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) und der üstra bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Bedingt dadurch weist die üstra folglich rechnerisch negative Ergebnisse aus. Zum 1. Januar 2017 ist die Verantwortung für die Gewährung der finanziellen Ausgleichsleistungen für die Schülerbeförderung auf die kommunalen Aufgabenträger übertragen worden. Konkret heißt dies: Die ehemaligen § 45a PBefG-Mittel werden nicht mehr direkt an die Verkehrsunternehmen gezahlt, sondern die Aufgabenträger erhalten diese Mittel nach § 7a Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG). Die Region Hannover als Aufgabenträger hat mitgeteilt, dass sie die Ausgleichsleistungen für Schüler- und Ausbildungsverkehre, die die üstra bis 2016 direkt von der LNVG erhalten hat, nicht direkt als ertragswirksamen Zuschuss an die üstra weitereichen wird, sondern diesen mittelbar über den ÖDA und damit über den Verlustausgleich finanziert. In 2016 betrug die Höhe der Ausgleichsleistung 8,2 Mio. €. Dies geschieht vorbehaltlich einer steuerlichen Prüfung. Das führt bei der üstra zu einem weiteren Anstieg des Verlustes. In der Planung für das Geschäftsjahr 2017 geht die üstra von einem Jahresfehlbetrag von 37,4 Mio. € aus, der über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Muttergesellschaft der üstra, der VVG, übernommen wird. Bei der Entwicklung der Tarifeinnahmen für das Jahr 2017 wird damit gerechnet, dass die zum 1. Januar 2017 im GVH vorgenommene Tarifanpassung von durchschnittlich 1,8 % vollumfänglich auf die üstra durchschlägt. Die üstra plant für das Jahr 2017 Tarifeinnahmen in Höhe von 163,9 Mio. €. Generell strebt die üstra eine Steigerung der Fahrgastzahlen um mindestens 1 % pro Jahr an. Aufgrund von umfangreichen Baumaßnahmen im Innenstadtbereich und den damit verbundenen Umleitungen von Stadtbahn- und Buslinien wird für 2017 mit negativen Auswirkungen auf die Fahrgastzahlen gerechnet. Damit wird nur ein leichter Anstieg der Fahrgastzahlen um 0,2 % auf ca. 176,4 Mio. erwartet. Insgesamt sind für 2017 Umsatzerlöse in Höhe von 209,2 Mio. € geplant, die im Wesentlichen die Umsatzerlöse Verkehr (Tarifeinnahmen und Ausgleich für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV) und Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der infra beinhalten. Im Verkehrsangebot sind nur geringfügige Änderungen geplant, so dass die Betriebsleistungen (Nutz-Wagenkilometer) auf dem Niveau von 2016 erwartet werden. Für 2017 wurde mit der Region Hannover als Aufgabenträger für die Globalkundenzufriedenheit ein Zielwert von 2,45 vereinbart. Für das Jahr 2017 sind Investitionen in Höhe von 140,7 Mio. € geplant, nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 75,2 Mio. €. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der nächsten Jahre ist die Erneuerung der Fahrzeugflotte. Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der VVG und der üstra bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag führt dazu, dass die üstra nicht einen ausreichenden Cashflow erwirtschaften kann, um den hohen Investitionsbedarf der Zukunft aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Aus diesem Grund ist ein Investitionspakt zwischen Aufgabenträger und der üstra zur Finanzierung der für die Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen notwendigen Investitionen unerlässlich. Die üstra ist derzeit in Gesprächen mit der Region, um die Finanzierung zukünftiger Investitionen abzustimmen. Für 2017 ist erstmals seit der EXPO-Zeit wieder die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen in Höhe von 47,1 Mio. € geplant. Weitere Kredite sollen in den Jahren 2018 und 2019 aufgenommen werden. Es soll ein Gesamtvolumen von 112,2 Mio. € aufgenommen werden. Der ÖDA bildet den Rahmen für die zukünftige weitere Entwicklung der Gesellschaft und bestimmt das unternehmerische Handeln. Er sorgt für die Dauer seiner Laufzeit für ein volles Auftragsbuch. Allerdings ist die üstra bei der Weiterentwicklung des Verkehrsangebots und bei der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere die Ergebnisentwicklung stark abhängig von den Beschlüssen der Region Hannover, die gemäß ÖDA oftmals notwendig sind.
Hannover, 22. März 2017 üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Der Vorstand Bilanz zum 31. Dezember 2016Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2016I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss 2016 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt. Ergänzend dazu waren die Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes zu beachten. Das am 23.07.2015 in Kraft getretene Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) ist auf das nach dem 31.12.2015 beginnende Geschäftsjahr verpflichtend anzuwenden. Sich daraus ergebende Änderungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung durch eine 3-Spalten-Darstellung (Berichtsjahr / Vorjahr nach Anwendung BilRUG / Vorjahr (alt)) nachvollziehbar. In der Bilanz sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Diese Posten werden nachstehend im Anhang gesondert ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zum besseren Verständnis wurde das Gliederungsschema nach § 275 Abs. 2 HGB um Zwischenzeilen ergänzt. Um den Besonderheiten des öffentlichen Personennahverkehrs Rechnung zu tragen, wurde im Anlagespiegel der Posten Technische Anlagen und Maschinen weiter untergliedert. Die üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 3791 eingetragen. II. Erläuterungen zu den Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich gewährter Skonti und Rabatte bewertet. Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden um planmäßige Abschreibungen gemindert. Bis zum Geschäftsjahr 2013 wurden Investitionszuschüsse offen von den Anschaffungskosten abgesetzt. Ab dem Geschäftsjahr 2014 erfolgt der Ausweis der erhaltenen Investitionszuschüsse in einem Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen. Entsprechend der Nutzungsdauer des bezuschussten Investitionsgutes wird dieser laufzeitadäquat aufgelöst. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Zu deren Ermittlung werden die steuerlichen Abschreibungstabellen herangezogen, soweit die dort genannten Nutzungsdauern innerhalb der Bandbreite der handelsrechtlich zulässigen Nutzungsdauern liegen. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Seit dem 1. Januar 2008 werden bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150 € und bis zu 1.000 € betragen, aufgrund untergeordneter Bedeutung als Sammelposten aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und Ausleihungen mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen sind außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert berücksichtigt worden. Sofern Gründe für eine dauerhafte Wertminderung entfallen, erfolgt eine Zuschreibung, jedoch höchstens in Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten. Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit dem Nennwert angesetzt. Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Selbsterstellte Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, der Materialeinzel und -gemeinkosten und der Verwaltungsgemeinkosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Für erkennbare Einzelrisiken werden Wertabschläge vorgenommen. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Prozentsatz für die Pauschalwertberichtigung auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen beträgt wie im Vorjahr 1,0 %. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitguthaben der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Geldmarktfonds angelegt. Im Rahmen des in 2011 eingeführten Wertkontenmodells bestanden bis Dezember 2016 Anlagen in Tagesgeld, Nullkuponanleihen und Investmentfonds. Um den Mitarbeitern weiterhin eine attraktive Kapitalanlage für das Wertkontenmodell anbieten zu können, ist das Fondmodell per 31.12.2016 auf eine 1-Kontenstrategie umgestellt worden. Dafür wurden die Anlagen in Tagesgeld und Nullkuponanleihen liquidiert. Die künftige Kapitalanlage erfolgt in einem zugelassenen Investmentfond mit konservativer Anlagestrategie. Die betreffenden Vermögensgegenstände sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen und sind als zweckexklusives Deckungsvermögen einzustufen. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt daher zum beizulegenden Zeitwert und es wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zu Grunde liegenden Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Wertkonten verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen üblichen Projected Unit Credit Methode. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen zehn Geschäftsjahre (Vorjahr nach alter Gesetzgebung: sieben Geschäftsjahre) bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB wird unter den Personalaufwendungen ausgewiesen. Weiterhin sind ein Gehaltstrend und eine Rentendynamik berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Die Berechnung der Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen üblichen Projected Unit Credit Methode. Für die Abzinsung der sonstigen Rückstellungen wurde der von der deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren bei den Jubiläumsverpflichtungen und bei einer angenommenen Restlaufzeit von zwei Jahren bei den Altersteilzeitverpflichtungen zu Grunde gelegt. Diese Restlaufzeit wurde damit der Realität angenähert und entspricht einer mittleren Duration. Der Wert des Vorjahres wurde noch mit einer Restlaufzeit von 15 Jahren berechnet. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die anderen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Bei den sonstigen Rückstellungen wurde im Übergangszeitpunkt von dem Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 EGHGB Gebrauch gemacht. Diese werden daher unter Anwendung der für sie in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung des HGB (vor BilMoG) geltenden Vorschriften fortgeführt. Analog zum Vorjahr sind die Vorauszahlungen in Höhe von 1.727 Tsd. € (Vorjahr 1.638 Tsd. €) für die Verpflichtungen aus den bestehenden vertraglichen Risiken gegenüber HDN in Höhe von 2.346 Tsd. € passivisch bei der Ermittlung der Rückstellung in Höhe von 619 Tsd. € berücksichtigt worden. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag passiviert. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 2. Angaben zu Posten der Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in 2016 ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich, der dem Anhang als Anlage 1 beigefügt ist. Der Anteilsbesitz ist aus einer gesonderten Aufstellung ersichtlich, der dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist. Die Vorräte betreffen vornehmlich Werkstattstoffe einschließlich Ersatzteile. Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 259 Tsd. € (Vorjahr: 478 Tsd. €) betreffen mit 222 Tsd. € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: 479 Tsd. €) und mit 78 Tsd. € Forderungen aus Gewinnabführung (Vorjahr: 46 Tsd. €), die mit 41 Tsd. € Steuererstattungsverpflichtungen (Vorjahr: 48 Tsd. €) saldiert werden. Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 30 Tsd. € (Vorjahr: 2 Tsd. €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Der Restbetrag in Höhe von 10.232 Tsd. € (Vorjahr: 657 Tsd. €) hat eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Darin enthalten ist der wertmäßige Anspruch gegenüber Vossloh-Kiepe aus der Energiepönale in Höhe von 8.842 Tsd. € sowie abgegrenzte Zinserträge in Höhe von 6 Tsd. € (Vorjahr: 10 Tsd. €) und eine Forderung gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 39 Tsd. €. Die Kapitalrücklagen resultieren unverändert mit 23.622 Tsd. € aus Aufgeldern aus der Ausgabe von Anteilen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB) sowie mit 43.121 Tsd. € aus anderen Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen in Höhe von 44.726 Tsd. € (Vorjahr: 38.232 Tsd. €) ergibt sich aus dem ab dem Geschäftsjahr 2014 geänderten Ausweis erhaltener Investitionszuschüsse. Den Zuschüssen von 47.349 Tsd. € steht eine ratierliche Auflösung von 2.623 Tsd. € gegenüber. Die Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB betragen TEUR 636 aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert (Verrechnung des Deckungsvermögens mit Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sowie Wertkonten). Eine Ausschüttungssperre ergibt sich nicht, weil Erträge aus Verlustübernahme ausgewiesen werden und weil die frei verfügbare Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB TEUR 43.121 beträgt. Die auf die Versorgungseinrichtung der üstra e.V. übertragenen Pensionsverpflichtungen belaufen sich zum 31. Dezember 2016 auf 231.813 Tsd. € (Vorjahr: 233.250 Tsd. €). Das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Kassenvermögen (Deckungskapital) beträgt 141.095 Tsd. € (Vorjahr: 139.952 Tsd. €), so dass sich nach Passivierung von Rückstellungen bei der üstra in Höhe von 45.376 Tsd. € (Vorjahr: 39.169 Tsd. €) ein Fehlbetrag in Höhe von 45.342 Tsd. € (Vorjahr: 54.129 Tsd. €) ergibt. Der Erfüllungsbetrag für die übertragenen mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei einem durchschnittlichen Marktzins in Höhe von 3,32% berechnet auf sieben Geschäftsjahre beträgt 257.361 Tsd. €. Demnach ergäbe sich ein Fehlbetrag in Höhe von 70.809 Tsd. €. Die Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt 78.162 Tsd. € (Vorjahr: 70.023 Tsd. €) decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und aktiven Mitarbeitern ab; davon sind 45.376 Tsd. € (Vorjahr: 39.169 Tsd. €) zur Reduzierung der Deckungslücke bei der Versorgungseinrichtung der üstra e.V. zurückgestellt. Der verwendete Rechnungszins für die Abzinsung der ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2016 betrug 4,06 % p.a. (im Vorjahr: 4,00 % p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 3,0 % p.a. und eine Rentendynamik von 2,0 % p.a. bzw. 1,0 % p.a. zugrunde gelegt. Der Erfüllungsbetrag für die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen bei einem durchschnittlichen Marktzins in Höhe von 3,32 % berechnet auf sieben Geschäftsjahre beträgt 38.459 Tsd. €. Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 5.672 Tsd. €. Der Unterschiedsbetrag wird in den Personalaufwendungen ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen enthalten u. a. Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit (412 Tsd. €), für Rückerstattungsrisiken (10.116 Tsd. €), für Urlaubs- und Prämienansprüche (4.177 Tsd. €) und für Drohverluste (3.086 Tsd. €). Darüber hinaus sind Verpflichtungen gegenüber dem Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN) für zukünftige Umlageverpflichtungen in Höhe von 619 Tsd. € enthalten, die nach Abzug bereits geleisteter Vorauszahlungen verbleiben. Für Altersteilzeitverpflichtungen ergibt sich ein Rechnungszins von 1,74 % p.a. sowie ein Gehaltstrend von 3,0 % p.a. Für die Jubiläumsverpflichtungen ergibt sich ein Rechnungszins von 3,32 % p.a.. Der Erfüllungsrückstand aus Altersteilzeitverträgen (Erfüllungsbetrag) zum 31. Dezember 2016 beläuft sich auf 1.793 Tsd. € (Vorjahr: 4.649 Tsd. €). Nach Verrechnung mit dem beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens (Geldmarktfonds) in Höhe von 1.380 Tsd. € (Vorjahr: 3.533 Tsd. €) verbleibt eine Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen von 412 Tsd. € (Vorjahr: 1.116 Tsd. €). Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögensgegenstände belaufen sich auf 948 Tsd. € (Vorjahr: 3.120 Tsd. €). Eine Rückstellung aus Wertkonten ist im Berichtsjahr zu bilden, da sich nach der Saldierung des beizulegenden Zeitwertes des zugehörigen Deckungsvermögens (Finanzanlagen) in Höhe von 8.922 Tsd. € (Vorjahr: 7.449 Tsd. €) mit dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtung aus den Wertgutachten in Höhe von 9.081 Tsd. € (Vorjahr: 7.449 Tsd. €) eine Verpflichtung in Höhe von 159 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) ergibt. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens belaufen sich auf 8.718 Tsd. € (Vorjahr: 7.012 Tsd. €). Bei den sonstigen Rückstellungen wurde von den Wahlrechten des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 EGHGB Gebrauch gemacht. Der Betrag der Überdeckung nach Art. 67 Abs. 1 Satz 4 EGHGB beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 78 Tsd. € (Vorjahr: 93 Tsd. €). Die nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehaltenen Rückstellungen wurden bereits im Geschäftsjahr 2013 in voller Höhe zurückgeführt. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten, die sämtlich nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit 30 Tsd. € (Vorjahr: 609 Tsd. € aus Ansprüchen) aus Steuern, die mit saldierten Verpflichtungen und Ansprüchen in Höhe von 4.543 Tsd. € (Vorjahr: 1.176 Tsd. €) aus Ergebnisabführungen und 18.692 Tsd. € (Vorjahr: 15.934 Tsd. €) aus Lieferungen und Leistungen saldiert worden sind. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen: scroll
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von 74 Tsd. € (Vorjahr: 110 Tsd. €) abgegrenzte Zinsaufwendungen enthalten. Auswirkungen aufgrund des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) ergeben sich für die Bilanzaufstellung im Vergleich zum Vorjahr nicht. 3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Auswirkungen aufgrund des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) ergeben sich für die Gewinn- und Verlustrechnung im Vergleich zum Vorjahr in den Positionen Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen. Für eine bessere Nachvollziehbarkeit sind die sich daraus ergebenden Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung durch eine 3-Spalten-Darstellung ausgewiesen. Von den Umsatzerlösen in Höhe von 213.512 Tsd. € (Vorjahr: 168.212 Tsd. €) wurden im Inland 213.390 Tsd. € (Vorjahr: 168.212 Tsd. €) erzielt. Auf ausländische Umsätze entfallen 122 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €). Die Umsatzerlöse enthalten 162.006 Tsd. € (Vorjahr: 151.238 Tsd. €) aus Tarifeinnahmen, 13.319 Tsd. € (Vorjahr: 13.648 Tsd. €) aus Ausgleichszahlungen und 3.623 Tsd. € (Vorjahr: 3.326 Tsd. €) aus sonstigen Einnahmen, welche dem Verkehrsbereich zugeordnet sind. Sowie erstmalig 34.564 Tsd.€ aus dem sonstigen Drittgeschäft gemäß BilRUG. Der Posten Umsatzerlöse enthält aperiodische Erlöse in Höhe von 2.170 Tsd. € (Vorjahr: aperiodische Erlöse 479 Tsd. €). Von den sonstigen betrieblichen Erträgen wurden als wesentliche Posten 19.758 Tsd. € (Vorjahr: 18.930 Tsd. €) als Erträge lt. Instandhaltungsvertrag mit der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH, sowie 8.821 Tsd. € (Vorjahr: 8.192 Tsd. €) übrige weiterberechnete Leistungen und Kosten an verbundene Unternehmen, 3.853 Tsd. € (Vorjahr: 4.804 Tsd. €) weiterberechnete Leistungen und Kosten an Dritte, 1.853 Tsd. € (Vorjahr: 1.749 Tsd. €) an Grundstückserträgen in die Umsatzerlöse umgegliedert. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind aperiodische Erträge in Höhe von 102 Tsd. € (Vorjahr: 373 Tsd. €) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens, in Höhe von 3.040 Tsd. € (Vorjahr: 639 Tsd. €) aus der Auflösung von Rückstellungen, in Höhe von 1.368 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) aus Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens, in Höhe von 600 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) aus echtem Schadensersatz im Rahmen der Energiepönale, in Höhe von 10 Tsd. € (Vorjahr: 16 Tsd. €) aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen, in Höhe von 8 Tsd. € (Vorjahr: 53 Tsd. €) aus Boni und Rabatten aus Vorjahren und in Höhe von 1 Tsd. € (Vorjahr 2 Tsd. €) aus Schrotterlösen enthalten. Beim Materialaufwand wurden von den sonstigen betrieblichen Aufwendungen als wesentliche Posten 4.016 Tsd. € (Vorjahr: 3.963 Tsd. €) Material für Fremdaufträge, davon entfallen 105 Tsd. € (Vorjahr: 7 Tsd. €) auf verbundene Unternehmen in die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und 19.550 Tsd. € (Vorjahr: 15.487 Tsd. €) Vergütung Anlagennutzungsvertrag gegenüber der Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH sowie 6.713 Tsd. € (Vorjahr: 7.026 Tsd. €) Fremdleistungen für Fremdaufträge, davon entfallen 4.045 Tsd. € (Vorjahr: 4.360 Tsd. €) auf verbundene Unternehmen in die Aufwendungen für bezogene Leistungen umgegliedert. Der Personalaufwand betrifft mit 16.441 Tsd. € (Vorjahr: 14.792 Tsd. €) Aufwendungen für die Altersversorgung. Zu den planmäßigen 3.000 Tsd. € wurden in diesem Jahr zusätzlich weitere 3.600 Tsd. € der Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen zugeführt, um die Deckungslücke weiter zu verringern. Die Zuschreibung auf den beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens für die Wertkonten führt zu einem Ertrag von 91 Tsd. € (Vorjahr: 76 Tsd. €). Der Aufwand aus dem Erfüllungsbetrag der Schulden aus Wertkonten steigt in gleicher Höhe. Die Saldierung dieser Erträge und Aufwendungen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt den Wert Null. Beträge, die sich aus der Aufzinsung einschließlich Zinssatzänderung der langfristigen Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben, werden seit 2010 im Zinsergebnis ausgewiesen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind aperiodische Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen von 26 Tsd. € und 13 Tsd. € für die Erhöhung von Pauschalwertberichtigungen enthalten. Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen mit 125 Tsd. € (Vorjahr: 132 Tsd. €) verbundene Unternehmen. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit 1 Tsd. € (Vorjahr: 1 Tsd. €) verbundene Unternehmen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen ausschließlich Dritte. Hierunter sind mit 1.755 Tsd. € (Vorjahr: 1.817 Tsd. €) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen enthalten. Davon entfallen 1.461 Tsd. € (Vorjahr: 1.663 Tsd. €) auf Altersversorgungsverpflichtungen und 293 Tsd. € (Vorjahr: 154 Tsd. €) auf sonstige Rückstellungen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultieren im Wesentlichen aus Steuerbelastungen auf Ausgleichszahlungen. III. Ergänzende Angaben 1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Haftungsverhältnisse: Bürgschaftsverpflichtungen bestehen in Höhe von 120 Tsd. € (Vorjahr: 120 Tsd. €) für Darlehensverpflichtungen eines Beteiligungsunternehmens. Aufgrund der derzeitigen Geschäftsentwicklung und Liquiditätslage des Beteiligungsunternehmens wird zurzeit von einer Inanspruchnahme nicht ausgegangen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: scroll
Für 2017 sind Investitionen von 140.737 Tsd. € genehmigt. Nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 75.194 Tsd. €. Für die Beschaffung von Stadtbahnen bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen in Höhe von 30.475 Tsd. €, die in den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 fällig werden. Für die Beschaffung von Bussen bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen in Höhe von 5.273 Tsd. €, die im Geschäftsjahr 2017 fällig werden. Die Verpflichtung für die Sanierung des Verwaltungssitzes am Hohen Ufer beträgt 7.182 Tsd. € zum 31.12.2016 und werden im Geschäftsjahr 2017 fällig. Für die Strombeschaffung wurden bereits Verträge mit der enercity Contracting GmbH, Hannover, bis zum Jahr 2018 zu festen Konditionen geschlossen. Die üstra hat in den Jahren 1997 und 1998 für insgesamt 108 Stadtbahnfahrzeuge sogenannte US-Cross-Border-Lease Transaktionen abgeschlossen. In 2016 hat der Investor ein Angebot zur vorzeitigen Beendigung der Transaktionsverträge der CBL-Transaktionen 1998 gemacht. Die üstra hat dies angenommen und mit den Vertragsparteien einen Vertrag zur vorzeitigen Beendigung abgeschlossen. Der US-Lease 1998 wurde damit sechs Jahre früher als vertraglich vorgesehen und ohne weitere Zuzahlung beendet. Damit ist auch das Risiko aus der drohenden Nachbesicherungspflicht aufgrund der Verschlechterung der an der Transaktion beteiligten Deutschen Bank AG entfallen. Die Rückstellung in Höhe von 2.471 Tsd. € wurde im Berichtsjahr aufgelöst. Zum 31. Dezember 2016 befanden sich noch 4 Stadtbahnfahrzeuge in der Transaktion aus dem Jahr 1997, welche am 3. Januar 2017 beendet wurde. 2. Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6 b Abs. 2 EnWG Die üstra betreibt auf ihrem Betriebsgelände an den drei Standorten Leinhausen, Glocksee und Mittelfeld Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und fällt damit in den Anwendungskreis des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG), insbesondere des § 6b EnWG. Die üstra erzielte im Geschäftsjahr aus der Erzeugung von Strom insgesamt Einspeisevergütungen in Höhe von 162 Tsd. €. Darüber hinaus hat sie im Umfang von 11.176 Tsd. € Strom bezogen. 3. Beteiligungsunternehmen und Unternehmensverbindungen Der Anteilsbesitz ist in einer gesonderten Aufstellung ersichtlich, die dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zur Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH, Hannover. Darüber hinaus bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit den Tochtergesellschaften üstra Reisen GmbH, Hannover, protec service GmbH, Hannover, und RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover. 4. Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe Aufsichtsrat scroll
Vorstand scroll
1 Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 MitbestG 2 Aufsichtsratsmitglied gemäß § 100 Abs. 5 AktG („Finanzexperte“) Die Mitglieder des Vorstandes erhalten derzeit Bezüge, die sich zusammensetzen aus:
scroll
Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstandes und ihrer Hinterbliebenen betragen 672 Tsd. €. Die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betragen 8.965 Tsd. €. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten 46 Tsd. € Sitzungsgelder. 5. Honorar des Abschlussprüfers In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 93 Tsd. € Honorare für Abschlussprüfungsleistungen und 34 Tsd. € für andere Bestätigungsleistungen und 14 Tsd. € für sonstige Leistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthalten. 6. Grundkapital Das Grundkapital beträgt 67.490.528,32 €. Es ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. 7. Mutterunternehmen Die üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover ist das Mutterunternehmen, das für den kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften, sowie einen Konzernlagebericht aufstellt. Mutterunternehmen für den größten Konsolidierungskreis ist die Mehrheitsgesellschafterin Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) mit Sitz in Hannover. Die VVG ist eingetragen im Handelsregister Hannover Abt. B unter der Nr. 6692. Der Konzernabschluss der VVG wird nach § 325 HGB beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und dort bekannt gemacht. 8. Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz Die VVG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der VVG gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft verfügt. Die üstra-Aktien sind zum Handel im regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse zu Hamburg, der Niedersächsischen Börse zu Hannover und der Börse Berlin i.S.d. § 32 BörsG zugelassen. Darüber hinaus sind die üstra-Aktien in den Open Market (einfaches Freiverkehrssegment, Teilbereich Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. 9. Arbeitnehmerschaft Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 2.086, davon 110 Auszubildende (1.501 gewerbliche Arbeitnehmer und 585 Angestellte). 10. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres 2016 nicht ereignet. 11. Mitteilung zum Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung am 11. Mai 2016 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 17. Mai 2016 und auf der Homepage der Gesellschaft unter www.uestra.de dauerhaft zugänglich gemacht. 12. Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hannover, den 22. März 2017 üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der Vorstand André Neiß Wilhelm Lindenberg Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2016scroll
scroll
scroll
*) enthalten die nachträglichen Anschaffungskostenreduzierung aus der Energiepönale in Höhe von Tsd.€ 6.926 **) Zuschreibung HRG I = erhaltene Investitionszuschüsse Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2016der üstra AGscroll
1) vorläufiger Jahresabschluss 2016 2) vor Ergebnisabführung aufgrund Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag 3) Jahresabschluss 2016 4) Jahresabschluss 2015 Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2016Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftslage unter Berücksichtigung der Risiken der Unternehmenstätigkeit und des damit zusammenhängenden Risikomanagements sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, über die Personalsituation, über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft sowie über Investitionsvorhaben und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik unterrichten lassen. Darüber hinaus hat er vom Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht des Vorstands“ jeweils umfassend Informationen über die das Unternehmen aktuell betreffenden Angelegenheiten erhalten. Detailliert wurden Fragen der künftigen Finanz-, Investitions- und Personalplanung erörtert und - teilweise unter Beteiligung von Referenten - vertieft. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, insbesondere alle Maßnahmen, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden geprüft, ausführlich erörtert und - sofern erforderlich - entschieden. Soweit für Geschäftsführungsmaßnahmen nach Gesetz oder anderen Regelungen eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, hat der Aufsichtsrat dazu ausführliche schriftliche Informationen vom Vorstand erhalten und den vorgelegten Geschäftsführungsmaßnahmen nach ausgiebiger vorheriger Prüfung seine Zustimmung erteilt. Der Aufsichtsrat hat alle Berichte des Vorstands geprüft, in seinen Sitzungen umfassend erörtert und mit dem Vorstand beraten sowie die erforderlichen Entscheidungen getroffen. Zu Maßnahmen gemäß § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG (zum Beispiel Einsicht in Bücher und Schriften der Gesellschaft) bestand keine Veranlassung. Sonderberichte des Vorstands nach § 90 Abs. 3 AktG wurden im Geschäftsjahr 2016 ebenfalls nicht erbeten, da der Aufsichtsrat aufgrund der umfassenden Regelberichterstattung des Vorstands keine Veranlassung dazu sah. Darüber hinaus hielt der Vorsitzende des Aufsichtsrats umfassenden Kontakt zu dem Vorstandsvorsitzenden und dem weiteren Mitglied des Vorstands. In zahlreichen Gesprächen wurden alle wichtigen Ereignisse und Fragen der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensstrategie besprochen. Im Berichtsjahr haben sich der Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats in insgesamt 30 Sitzungen, so im Einzelnen: scroll
von der Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands überzeugt. Kein Aufsichtsratsmitglied hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsratsplenums teilgenommen. Ein Beschluss außerhalb einer Sitzung, z.B. im schriftlichen Verfahren, wurde im Berichtsjahr nicht gefasst. Schwerpunkte der Überwachung und Beratung Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren neben der Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Jahr 2015 und der wirtschaftlichen Entwicklung der üstra und ihrer Töchter im Berichtszeitraum vor allem die folgenden Themen:
Deutscher Corporate Governance Kodex Im Geschäftsjahr 2016 haben Vorstand und Aufsichtsrat am 11.05.2016 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Abs. 1 AktG unterzeichnet. Aufgrund der Aktionärsstruktur des Unternehmens, des damit verbundenen geringen Streubesitzes und der Tatsache, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat, wurde nach eingehender Beratung beschlossen, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht zu folgen. Einwände des Abschlussprüfers gegen die Entsprechenserklärung wurden nicht erhoben. Die aktuelle Entsprechenserklärung kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.uestra.de eingesehen werden. Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2016 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2016 einschließlich Lagebericht über das Geschäftsjahr 2016 sowie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31.12.2016 einschließlich Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2016 geprüft und beide mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat eine Vorprüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht und des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht durchgeführt und in seiner Sitzung am 27.04.2017 zusammen mit dem Vorstand die beiden Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Finanz- und Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses empfohlen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht und die jeweiligen Prüfungsberichte seinerseits sorgfältig geprüft und in seiner Sitzung am 28.04.2017 zusammen mit dem Vorstand und in Gegenwart des Abschlussprüfers intensiv erörtert sowie den Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung entgegengenommen. Wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems hat der Abschlussprüfer nicht festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt, keine Einwände gegen den Jahresabschluss mit Lagebericht und den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht erhoben und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 28.04.2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats Aufgrund der mit Ablauf des 14.09.2016 wirksamen Amtsniederlegung des als Arbeitnehmervertreter gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Gunnar Straßburger, rückte für die restliche Dauer dessen Amtszeit, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, mit Wirkung ab dem 15.09.2016 das für ihn gewählte Ersatzmitglied Frau Beate-Renée Gutgesell in den Aufsichtsrat nach. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der üstra und den ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats für die im Geschäftsjahr 2016 geleistete erfolgreiche Arbeit.
Hannover, den 28. April 2017 Aufsichtsrat der Der Aufsichtsratsvorsitzende gez. Ulf-Birger Franz Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Nach § 6b Abs. 5 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie für die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, hat zu keinen Einwendungen geführt.
Hannover, den 23. März 2017 KPMG AG Luther, Wirtschaftsprüfer Tretow, Wirtschaftsprüferin |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||