ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2017 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft. Die in Abschnitt 5. des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

> entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2017 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und

> vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nicht-prüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1. Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Umsatzrealisierung von Beförderungsleistungen erfolgt grundsätzlich in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb der Fahrausweise durch die Kunden. Vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen, die zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen nach dem Bilanzstichtag berechtigen, werden zeitanteilig passivisch abgegrenzt. Die Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr-Hannover (GVH) unterliegen zudem einem Poolausgleich unter den am GVH beteiligten Verkehrsträgern. Zur Ermittlung der voraussichtlichen Höhe dieses Poolausgleichs für das Geschäftsjahr 2017 schätzen die gesetzlichen Vertreter den Anteil der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft an den gesamten Tarifeinnahmen im GVH ein.

Vor dem Hintergrund der materiellen Bedeutung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen und der vorhandenen Ermessensspielräume bei der Bestimmung der Höhe des Poolausgleichs erachten wir die Prüfung der Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen im Rahmen unserer Prüfung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte verschafft.

Wir haben die in der internen Bilanzierungsrichtlinie konkretisierten Bilanzierungsvorgaben unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Vorschriften gewürdigt.

Wir haben die Ermittlung der Gesellschaft hinsichtlich der periodengerechten Abgrenzung der Einnahmen aus dem Erwerb von Zeitfahrausweisen anhand der systemseitig erfassten fahrausweisspezifischen Nutzungszeiträume nachvollzogen und die rechnerische Aufteilung analysiert. Wir haben die Grundlage für die Berechnungen für den Poolausgleich mit den vertraglichen Regelungen zum Poolausgleich abgestimmt und die Annahmen für den Gesamtpool des GVH und die auf die ÜSTRA entfallenden Fahrgäste beurteilt, indem wir unter anderem die von der Region Hannover geschätzten Tarifeinnahmen im GVH-Verkehrsgebiet für das Jahr 2017 sowie die Nachfrageveränderung im ersten Halbjahr 2017, die von dem GVH berechnet wurden, als Prüfungsnachweise eingeholt haben. Weiterhin haben wir bei der Beurteilung der Annahmen die unterjährigen Poolausgleichsabrechnungen für das Geschäftsjahr 2017 sowie die Endabrechnung des Poolausgleichs für das Geschäftsjahr 2016 berücksichtigt.

Insgesamt haben sich aus unseren Prüfungshandlungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den bezüglich der Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang im Abschnitt 11.1. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden".

2. Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen aus Einzelzusagen/Versorgungsverordnung 2002 und mittelbaren Verpflichtungen aus der Versorgungseinrichtung der üstra e.V.

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Bei der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft bestehen Pensionsverpflichtungen aus Einzelzusagen/Versorgungsverordnung 2002 und mittelbare Verpflichtungen aus der Versorgungseinrichtung der üstra e.V. Die dem Ansatz und der Bewertung zugrunde liegenden Annahmen, insbesondere Diskontierungszinssätze, Fluktuation, Sterbewahrscheinlichkeit sowie die Gehalts- und Rentenentwicklung werden durch die gesetzlichen Vertreter der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft bestimmt und sind ermessensbehaftet.

Vor dem Hintergrund der materiellen Bedeutung, Komplexität der Bewertungsmodelle sowie der ermessensbehafteten Annahmen der gesetzlichen Vertreter, erachten wir die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen aus Einzelzusagen/Versorgungsverordnung 2002 und mittelbaren Verpflichtungen aus der Versorgungseinrichtung der üstra e.V. als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen aus Einzelzusagen/Versorgungsverordnung 2002 und mittelbaren Verpflichtungen aus der Versorgungseinrichtung der üstra e.V. analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte verschafft.

Wir haben Verpflichtungen aus Einzelzusagen/Versorgungsordnung 2002 anhand uns vorgelegter vertraglicher Grundlagen beurteilt. Darüber hinaus haben wir die Bewertungsparameter zur Berechnung der Pensionsrückstellung u. a. durch Vergleich mit marktbezogenen Daten und internen Unternehmensstatistiken analysiert. Zusätzlich haben wir die Qualifikation des vom Vorstand für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen eingesetzten Versicherungsmathematikers und die Eignung der Tätigkeit des Sachverständigen als Prüfungsnachweis beurteilt. Darüber hinaus haben wir die Höhe der mittelbaren Pensionsverpflichtungen anhand des von der Versorgungseinrichtung der üstra e.V. zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Deckungskapitals und der Rückstellungen für Pensionen nachvollzogen und beurteilt, ob die gebildete Rückstellung unter Berücksichtigung des Wahlrechts des Artikels 28 EG-HGB entsprechend bilanziert wurde.

Aus unseren Prüfungshandlungen hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung der Pensionsverpflichtungen aus Einzelzusagen/Versorgungsverordnung 2002 und mittelbaren Verpflichtungen aus der Versorgungseinrichtung der üstra e.V. haben sich keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den Angaben der Gesellschaft im Hinblick auf die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen verweisen wir auf die Angaben im Anhang im Abschnitt 11.2. "Angaben zu Posten der Bilanz".

3. Bilanzierung und Bewertung der Fahrzeuge für den Personenverkehr

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Vor dem Hintergrund der materiellen Bedeutung und der umfangreichen Investitionen der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft in die unter diesem Posten bilanzierten Stadtbahnen vom Typ TW 3000 erachten wir die Bilanzierung und Bewertung der Fahrzeuge für den Personenverkehr als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Bewertung des Sachanlagevermögens analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte verschafft.

Wir haben in Stichproben anhand von Rechnungen Nachweise für die für Zugänge aus Fahrzeugen für den Personenverkehr ausgewiesenen Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie darüber hinaus aus den Abnahmeprotokollen für den Aktivierungszeitpunkt erlangt. Die für die Bemessung der Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern haben wir anhand der Erfahrungen der Vergangenheit mit vergleichbaren Fahrzeugen gewürdigt. Darüber hinaus haben wir die für diese Zugänge ermittelten Abschreibungen rechnerisch überprüft und im Übrigen die gesamte im Geschäftsjahr erfasste Abschreibung anhand des verhältnismäßigen Anteils an den Anschaffungskosten verplausibilisiert.

Aus unseren Prüfungshandlungen hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung der Fahrzeuge aus Personenverkehr haben sich keine Einwendungen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den Angaben der Gesellschaft im Hinblick auf die Fahrzeuge für den Personenverkehr verweisen wir auf die Angaben im Anhang in den Abschnitten 11.1. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", 11.2. "Angaben zu Posten der Bilanz" sowie im Anlagenspiegel.

Sonstige Informationen

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB in Abschnitt 5. des Lageberichts, ferner die für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile "Nach-haltigkeitsbericht" und "Nichtfinanzielle Erklärung gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz", von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen folgenden Bestandteil des Geschäftsberichts, der uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt wird: Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

> wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

> anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-prozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

> identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

> gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

> beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

> ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

> beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

> beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;

> führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Wir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, in allen wesentlichen Belangen erfüllt.

Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weitergehend beschrieben.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 10. August 2017 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 16. Oktober 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

> Gesetzlich vorgeschriebene und nicht gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen in Bezug auf Finanzinformationen sowie Durchführung vereinbarter Untersuchungshandlungen

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Stefan Marks.

 

Hannover, 9. März 2018

Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Eickhoff, Wirtschaftsprüfer

Marks, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2017

Aktiva

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Vorjahr
  Tsd. €
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   4.724.511,74   4.866
II. Sachanlagen   335.021.621,30   272.924
III. Finanzanlagen   6.763.127,68   7.221
      346.509.260,72 285.011
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte        
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe   10.777.933,14   11.007
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände        
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8.978.763,79     8.476
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 24.302.635,38     259
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 285.153,60     398
4. Sonstige Vermögensgegenstände 12.386.112,28     10.262
    45.952.665,05   19.395
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten   46.545.552,59   53.773
      103.276.150,78 84.175
C. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00   116
      0,00 116
      449.785.411,50 369.302

Passiva

       
        Vorjahr
T€
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   67.490.528,32   67.491
II. Kapitalrücklage   66.742.955,56   66.743
      134.233.483,88 134.234
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen     81.159.917,11 44.726
C. Rückstellungen        
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen   92.088.603,10   78.162
2. Sonstige Rückstellungen   22.068.149,77   23.953
      114.156.752,87 102.115
D. Verbindlichkeiten        
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten   30.109.955,00   5.113
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   28.240.045,19   14.184
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen   11.258.618,83   23.264
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht   104.768,08   113
5. Sonstige Verbindlichkeiten   47.874.903,91   43.126
davon aus Steuern: 942.349,81 €
(Vj.: 947.179,39 €)
       
davon i.R.d.soz.Sicherh.: 829.816,39 €
(Vj.: 839.126,11)
       
      117.588.291,01 85.800
E. Rechnungsabgrenzungsposten     2.646.966,63 2.427
      449.785.411,50 369.302

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

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Vorjahr
Tsd. €
1. Umsatzerlöse 211.987.227,58   213.512
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 52.711,25   15
3. Sonstige betriebliche Erträge 5.670.818,97   12.078
Gesamtleistung   217.710.757,80 225.605
4. Materialaufwand      
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 25.339.596,61   25.873
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 36.919.973,68   47.420
    62.259.570,29 73.293
Rohergebnis   155.451.187,51 152.312
5. Personalaufwand      
a) Löhne und Gehälter 88.023.175,34   83.005
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, 40.580.236,88   33.390
davon für Altersversorgung 22.845.108,15 € (Vj.: 16.441.341,51 €)      
    128.603.412,22 116.395
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen   21.960.614,22 20.418
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen   39.467.382,25 29.905
Betriebsergebnis   -34.580.221,18 -14,4068
. Erträge aus Beteiligungen 3.037.292,37   32
9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 1.573.365,06   1.029
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, 142.771,72   167
davon aus verbundenen Unternehmen 118.614,88 € (Vj.: 125.320,46 €)      
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, 9.635,86   74
davon aus verbundenen Unternehmen 610,17 € (Vj.: 711,22 €)      
    4.763.065,01 1.302
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen   1.737.276,14 1.993
    -31.554.432,31 -15.097
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag   1.296,59 1
14. Ergebnis nach Steuern   -31.555.728,90 -15.098
15. Sonstige Steuern   128.849,64 129
16. Erträge aus Verlustübernahme   31.684.578,54 15.227
17. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag   0,00 0

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss 2017 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Ergänzend dazu waren die Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes zu beachten.

In der Bilanz sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Diese Posten werden nachstehend im Anhang gesondert ausgewiesen. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zum besseren Verständnis wurde das Gliederungsschema nach § 275 Abs. 2 HGB um Zwischenzeilen ergänzt.

Um den Besonderheiten des öffentlichen Personennahverkehrs Rechnung zu tragen, wurde im Anlagenspiegel der Posten Technische Anlagen und Maschinen weiter untergliedert.

Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 3791 eingetragen.

II. Erläuterungen zu den Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich gewährter Skonti und Rabatte bewertet. Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden um planmäßige Abschreibungen gemindert. Bis zum Geschäftsjahr 2013 wurden Investitionszuschüsse offen von den Anschaffungskosten abgesetzt. Ab dem Geschäftsjahr 2014 erfolgt der Ausweis der erhaltenen Investitionszuschüsse in einem Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen. Entsprechend der Nutzungsdauer des bezuschussten Investitionsgutes wird dieser laufzeitadäquat aufgelöst.

Die planmäßigen Abschreibungen werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Zu deren Ermittlung werden die steuerlichen Abschreibungstabellen herangezogen, soweit die dort genannten Nutzungsdauern innerhalb der Bandbreite der handelsrechtlich zulässigen Nutzungsdauern liegen. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Seit dem 1. Januar 2008 werden bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150 € und bis zu 1.000 € betragen, aufgrund untergeordneter Bedeutung als Sammelposten aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und Ausleihungen mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen sind außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert berücksichtigt worden. Sofern Gründe für eine dauerhafte Wertminderung entfallen, erfolgt eine Zuschreibung, jedoch höchstens in Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten. Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit dem Nennwert angesetzt.

Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Selbsterstellte Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, der Materialeinzel- und -gemeinkosten und der Verwaltungsgemeinkosten bewertet.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel werden zu Nennwerten bilanziert. Für erkennbare Einzelrisiken werden Wertabschläge vorgenommen. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Prozentsatz für die Pauschalwertberichtigung auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen beträgt wie im Vorjahr 1,0 %.

Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitguthaben der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Geldmarktfonds angelegt. Im Rahmen des in 2011 eingeführten Wertkontenmodells bestanden bis Dezember 2016 Anlagen in Tagesgeld, Nullkuponanleihen und Investmentfonds. Um den Mitarbeitern weiterhin eine attraktive Kapitalanlage für das Wertkontenmodell anbieten zu können, ist das Fondsmodell per 31.12.2016 auf eine 1-Kontenstrategie umgestellt worden. Dafür wurden die Anlagen in Tagesgeld und Nullkuponanleihen liquidiert. Die Kapitalanlage erfolgt in einem zugelassenen Investmentfond mit konservativer Anlagestrategie. Die betreffenden Vermögensgegenstände sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen und sind als zweckexklusives Deckungsvermögen einzustufen. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt daher zum beizulegenden Zeitwert und es wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zu Grunde liegenden Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Wertkonten verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der nach internationalen Rechnungslegungs-grundsätzen üblichen Projected Unit Credit Methode. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Weiterhin sind ein Gehaltstrend und eine Rentendynamik berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet.

Die Berechnung der Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem An-wartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der nach internationalen Rechnungslegungs-grundsätzen üblichen Projected Unit Credit Methode. Für die Abzinsung der sonstigen Rückstellungen wurde der von der deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren bei den Jubiläumsverpflichtungen und bei einer angenommenen Restlaufzeit von einem Jahr bei den Altersteilzeitverpflichtungen zu Grunde gelegt. Diese Restlaufzeit wurde damit der Realität angenähert und entspricht einer mittleren Duration. Der Wert des Vorjahres wurde noch mit einer Restlaufzeit von zwei Jahren berechnet. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde.

Die anderen sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Bei den sonstigen Rückstellungen wurde im Übergangszeitpunkt von dem Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 EGHGB Gebrauch gemacht. Diese werden daher unter Anwendung der für sie in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung des HGB (vor BilMoG) geltenden Vorschriften fortgeführt.

Analog zum Vorjahr sind die Vorauszahlungen in Höhe von 1.788 Tsd. € (Vorjahr 1.727 Tsd. €) für die Verpflichtungen aus den bestehenden vertraglichen Risiken gegenüber der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN) in Höhe von 2.480 Tsd. € passivisch bei der Ermittlung der Rückstellung in Höhe von 692 Tsd. € berücksichtigt worden.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag passiviert.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen werden realisiert, nachdem die Leistung erbracht wurde. Die Umsatzrealisierung von Beförderungsleistungen erfolgt unter der Annahme, dass die Beförderungsleistung grundsätzlich in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb der Fahrausweise durch die Kunden erbracht wird. Vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen, die zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen nach dem Bilanzstichtag berechtigen, werden zeitanteilig passivisch abgegrenzt.

2. Angaben zu Posten der Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in 2017 ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

Der Anteilsbesitz ist aus einer gesonderten Aufstellung am Ende des Anhangs ersichtlich. Die Vorräte betreffen vornehmlich Werkstattstoffe einschließlich Ersatzteile.

Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 24.303 Tsd. € (Vorjahr: 259 Tsd. €) betreffen mit 3.994 Tsd. € (Vorjahr: 222 Tsd. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit 15.044 Tsd. € (Vorjahr: 78 Tsd. €) Forderungen aus Verlustübernahme und mit 5.264 Tsd. € (Vorjahr: - 41 Tsd. €) Steuererstattungsansprüchen. Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 28 Tsd. € (Vorjahr: 30 Tsd. €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Der Restbetrag in Höhe von 12.358 Tsd. € (Vorjahr: 10.232 Tsd. €) hat eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Darin enthalten ist der wertmäßige Anspruch gegenüber dem Herstellerkonsortium des TW 3000 aus der Herstellerrückvergütung in Höhe von 10.903 Tsd. € (Vorjahr: 8.842 Tsd. €). Im Geschäftsjahr 2017 sind keine abgegrenzten Zinserträge (Vorjahr: 6 Tsd. €) und keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Vorjahr: 39 Tsd. €) auszuweisen.

Die Kapitalrücklage resultiert unverändert mit 23.622 Tsd. € aus Aufgeldern aus der Ausgabe von Anteilen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB) sowie mit 43.121 Tsd. € aus anderen Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB).

Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen in Höhe von 81.160 Tsd. € (Vorjahr: 44.726 Tsd. €) ergibt sich aus dem ab dem Geschäftsjahr 2014 geänderten Ausweis erhaltener Investitionszuschüsse. Den Zuschüssen von ursprünglich 86.711 Tsd. € steht eine kumulierte Auflösung von 5.551 Tsd. € gegenüber.

Die Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB betragen 782 Tsd. € aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert (Verrechnung des Deckungsvermögens mit Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen sowie Wertkonten). Eine Ausschüttungssperre ergibt sich nicht, weil Erträge aus Verlustübernahme ausgewiesen werden und weil die frei verfügbare Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB 43.121 Tsd. € beträgt.

Die auf die Versorgungseinrichtung der üstra e.V. übertragenen Pensionsverpflichtungen belaufen sich zum 31. Dezember 2017 auf 241.975 Tsd. € (Vorjahr: 231.813 Tsd. €). Das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Kassenvermögen (Deckungskapital) beträgt 136.273 Tsd. € (Vorjahr: 141.095 Tsd. €), so dass sich nach Passivierung von Rückstellungen bei der ÜSTRA in Höhe von 52.896 Tsd. € (Vorjahr: 45.376 Tsd. €) ein Fehlbetrag in Höhe von 52.806 Tsd. € (Vorjahr: 45.342 Tsd. €) ergibt. Der Erfüllungsbetrag für die übertragenen mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei einem durchschnittlichen Marktzins in Höhe von 2,88% berechnet auf einen Durchschnitt der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt 273.858 Tsd. €. Demnach ergäbe sich ein Fehlbetrag in Höhe von 84.616 Tsd. €.

Die Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt 92.089 Tsd. € (Vorjahr: 78.162 Tsd. €) decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und aktiven Mitarbeitern ab; davon sind 52.896 Tsd. € (Vorjahr: 45.376 Tsd. €) zur Reduzierung der bei der Versorgungseinrichtung der ÜSTRA e.V. vorhandenen Deckungslücke zurückgestellt. Der verwendete Rechnungszins für die Abzinsung der ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2017 betrug 3,74 % p.a. (im Vorjahr: 4,06 % p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 3,0 % p.a. und eine Rentendynamik von 2,0 % p.a. bzw. 1,0 % p.a. zugrunde gelegt. Der Erfüllungsbetrag für die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen bei einem durchschnittlichen Marktzins in Höhe von 2,88 % berechnet auf einen Durchschnitt der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt 50.637 Tsd. €. Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 8.488 Tsd. €.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten u. a. Rückstellungen für Rückerstattungsrisiken (6.134 Tsd. €), für Urlaubs- und Prämienansprüche (4.205 Tsd. €) und für Drohverluste (4.522 Tsd. €). Darüber hinaus sind Verpflichtungen gegenüber der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN) für zukünftige und laufende Umlage-verpflichtungen in Höhe von 692 Tsd. € enthalten, die nach Abzug bereits geleisteter Vorauszahlungen verbleiben.

Für Altersteilzeitverpflichtungen ergibt sich ein Rechnungszins von 1,33 % p.a. sowie ein Gehaltstrend von 3,0 % p.a. Für die Jubiläumsverpflichtungen ergibt sich ein Rechnungszins von 2,88 % p.a.

Der Erfüllungsrückstand aus Altersteilzeitverträgen (Erfüllungsbetrag) zum 31. Dezember 2017 beläuft sich auf 6 Tsd. € (Vorjahr: 1.793 Tsd. €). Nach Verrechnung mit dem beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens (Geldmarktfonds) in Höhe von 6 Tsd. € (Vorjahr: 1.380 Tsd. €) verbleibt keine Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen (Vorjahr: 412 Tsd. €).

Eine Rückstellung aus Wertkonten ist im Berichtsjahr nicht zu bilden, da sich nach der Saldierung des beizulegenden Zeitwertes des zugehörigen Deckungsvermögens (Finanzanlagen) in Höhe von 10.762 Tsd. € (Vorjahr: 8.922 Tsd. €) mit dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtung aus den Wertguthaben in Höhe von 10.738 Tsd. € (Vorjahr: 9.081 Tsd. €) keine Verpflichtung (Vorjahr: 159 Tsd. €) ergibt. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens belaufen sich auf 10.411 Tsd. € (Vorjahr: 8.718 Tsd. €).

Bei den sonstigen Rückstellungen wurde von den Wahlrechten des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 EGHGB Gebrauch gemacht. Der Betrag der Überdeckung nach Art. 67 Abs. 1 Satz 4 EGHGB beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 68 Tsd. € (Vorjahr: 78 Tsd. €). Die nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehaltenen Rückstellungen wurden bereits im Geschäftsjahr 2013 in voller Höhe zurückgeführt.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten, die sämtlich nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, stellen sich wie folgt dar:

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Gesamt Restlaufzeit
bis 1 Jahr
Restlaufzeit
von 1 bis 5 Jahre
Restlaufzeit
über 5 Jahre
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 30.110 5.382 11.304 13.424
(Vorjahr) (5.113) (2.556) (2.556) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 28.240 28.240 0 0
(Vorjahr) (14.184) (14.184) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 11.258 11.258 0 0
(Vorjahr) (23.264) (23.264) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 105 105 0 0
(Vorjahr) (113) (113) (0) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 47.875 29.453 18.422 0
(Vorjahr) (43.126) (16.865) (26.262) (0)
Gesamt 117.588 74.438 29.726 13.424
(Vorjahr) (85.800) (56.982) (28.818) (0)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit 109 Tsd. € (Vorjahr: 30 Tsd. €) aus Steuern und mit 11.150 Tsd. € (Vorjahr: 18.692 Tsd. €) aus Lieferungen und Leistungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von 37 Tsd. € (Vorjahr: 74 Tsd. €) abgegrenzte Zinsaufwendungen enthalten.

3. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Von den Umsatzerlösen in Höhe von 211.987 Tsd. € (Vorjahr: 213.512 Tsd. €) wurden im Inland 211.910 Tsd. € (Vorjahr: 213.390 Tsd. €) erzielt. Auf ausländische Umsätze entfallen 77 Tsd. € (Vorjahr: 122 Tsd. €). Die Umsatzerlöse enthalten 166.837 Tsd. € (Vorjahr: 162.006 Tsd. €) aus Tarifeinnahmen, 5.492 Tsd. € (Vorjahr: 13.319 Tsd. €) aus Ausgleichszahlungen und 3.390 Tsd. € (Vorjahr: 3.623 Tsd. €) aus sonstigen Einnahmen, welche dem Verkehrsbereich zugeordnet sind, sowie 36.268 Tsd. € (Vorjahr: 34.564 Tsd. €) aus dem sonstigen Drittgeschäft. Der Posten Umsatzerlöse enthält aperiodische Erlöse in Höhe von 1.903 Tsd. € (Vorjahr: aperiodische Erlöse 2.170 Tsd. €).

In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 5.671 Tsd. € (Vorjahr: 12.078 Tsd. €) sind aperiodische Erträge in Höhe von 190 Tsd. € (Vorjahr: 102 Tsd. €) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens, in Höhe von 554 Tsd. € (Vorjahr: 3.040 Tsd. €) aus der Auflösung von Rückstellungen, in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 1.368 Tsd. €) aus Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens, in Höhe von 0 Tsd. € (Vorjahr: 600 Tsd. €) aus echtem Schadensersatz im Rahmen der Herstellerrückvergütung, in Höhe von 12 Tsd. € (Vorjahr: 10 Tsd. €) aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen, in Höhe von 15 Tsd. € (Vorjahr: 8 Tsd. €) aus Boni und Rabatten aus Vorjahren und in Höhe von 2 Tsd. € (Vorjahr: 1 Tsd. €) aus Schrotterlösen enthalten.

Der Personalaufwand betrifft mit 22.845 Tsd. € (Vorjahr: 16.441 Tsd. €) Aufwendungen für die Altersversorgung. Zu den planmäßigen 3.000 Tsd. € wurden in diesem Jahr zusätzlich weitere 4.900 Tsd. € der Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen zugeführt, um die Deckungslücke weiter zu verringern. Die Zuschreibung auf den beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens für die Wertkonten führt zu einem Ertrag von 147 Tsd. € (Vorjahr: 91 Tsd. €). Der Aufwand aus dem Erfüllungsbetrag der Schulden aus Wertkonten steigt in gleicher Höhe. Die Saldierung dieser Erträge und Aufwendungen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt den Wert Null . Beträge, die sich aus der Aufzinsung einschließlich Zinssatzänderung der langfristigen Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben, werden seit 2010 im Zinsergebnis ausgewiesen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind aperiodische Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen von 173 Tsd. € und 6 Tsd. € für die Erhöhung von Pauschalwertberichtigungen enthalten.

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen mit 119 Tsd. € (Vorjahr: 125 Tsd. €) verbundene Unternehmen.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit 1 Tsd. € (Vorjahr: 1 Tsd. €) verbundene Unternehmen.

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen ausschließlich Dritte. Hierunter sind mit 1.563 Tsd. € (Vorjahr: 1.755 Tsd. €) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen enthalten. Davon entfallen 1.452 Tsd. € (Vorjahr: 1.461 Tsd. €) auf Altersversorgungsverpflichtungen und 111 Tsd. € (Vorjahr: 293 Tsd. €) auf sonstige Rückstellungen.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultieren im Wesentlichen aus Steuerbelastungen auf Ausgleichszahlungen.

III. Ergänzende Angaben

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse:

Bürgschaftsverpflichtungen bestehen in Höhe von 120 Tsd. € (Vorjahr: 120 Tsd. €) für Darlehensverpflichtungen eines Beteiligungsunternehmens. Aufgrund der derzeitigen Geschäftsentwicklung und Liquiditätslage des Beteiligungsunternehmens wird zurzeit von einer Inanspruchnahme nicht ausgegangen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen:

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Laufzeitende Tsd. €
- Mietvertrag Gehry Tower 31. Mai 2031 6.858
- Mietvertrag Timon Carree 30. Jun 23 508

Für 2018 sind Investitionen von 137.997 Tsd. € genehmigt. Nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 83.410 Tsd. €. Für die Beschaffung von Stadtbahnen bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen in Höhe von 61.138 Tsd. €, die in den Geschäftsjahren 2018 bis 2019 fällig werden. Die Verpflichtung für die Sanierung des Verwaltungssitzes am Hohen Ufer beträgt 3.094 Tsd. € zum 31.12.2017 und wird im Geschäftsjahr 2018 fällig. Im Rahmen der Strombeschaffung wurden, auf Basis geschlossener Rahmenverträge mit der enercity Hannover, bis zum Jahr 2020 die Bezugskonditionen vereinbart.

2. Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6 b Abs. 2 EnWG

Die ÜSTRA betreibt auf ihrem Betriebsgelände an den drei Standorten Leinhausen, Glocksee und Mittelfeld Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und fällt damit in den Anwendungskreis des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz —EnWG), insbesondere des § 6b EnWG. Die ÜSTRA erzielte im Geschäftsjahr aus der Erzeugung von Strom insgesamt Einspeisevergütungen in Höhe von 149 Tsd. €. Darüber hinaus hat sie im Umfang von 11.380 Tsd. € Strom bezogen.

3. Beteiligungsunternehmen und Unternehmensverbindungen

Der Anteilsbesitz ist in einer gesonderten Aufstellung ersichtlich, die dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist.

Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zur Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH, Hannover. Darüber hinaus bestehen Beherrschungs- und Gewinn-abführungsverträge mit den Tochtergesellschaften üstra Reisen GmbH, Hannover, protec service GmbH, Hannover, und RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover.

4. Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe

Aufsichtsrat

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Mitglieder des Aufsichtsrats Beruf, Arbeitgeber Mitglied im Aufsichtsrat / vergleichbaren Kontrollgremium von:
Ulf-Birger Franz (Vorsitz), Hannover Dezement für Wirtschaft, Verkehr und Bildung, Region Hannover ■GVH - Großraum-Verkehr Hannover GmbH (Vorsitz)
    ■HRG - Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG (bis 31.12.2017: stellv. Vorsitz, ab 01.01.2018: Vorsitz)
    ■Entwicklungsgesellschaft Gewerbepark Wunstorf-Süd mbH (bis 31.12.2017: Vorsitz, ab 01.01.2018: stellv. Vorsitz)
    ■Hannover Marketing und Tourismus GmbH
    ■TEWISS - Technik und Wissen GmbH
    ■Gesellschaft für Verkehrsförderung mbH (Vorsitz)
    •regiobus Hannover GmbH (ab 20.06.2017)
Denise Hain1 (stellv. Vorsitz), Hannover (bis 08.12.2017) Vorstand Betrieb & Personal (ab 08.12.2017), Vorsitz Betriebsrat (bis 08.12.2017), ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ■Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (bis 08.12.2017: stellv. Vorsitz)
    ■TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (stellv. Vorsitz) (bis 08.12.2017)
Christian Bickel1 (stellv. Vorsitz), Hannover (ab 20.12.2017) Vorsitz Betriebsrat, ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, (ab 11.12.2017) ■TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (stellv. Vorsitz) (ab 11.12.2017)
Margot Backhaus1, Wennigsen, (ab 08.12.2017) Stadtbahnfahrerin, ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ---
Mira Ball1, Berlin Ltg. Bundesfachgruppe Busse und Bahnen, ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ■Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Willi Degener1, Burgdorf stellv. Vorsitz Betriebsrat, ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ■TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH
Martina Dierßen1, Hannover Justitiarin im Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ---
Metin Dirim1, Hannover Industriemechaniker und Busfahrer, ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ---
Holger Elix1, Friedland, (ab 09.10.2017) Dipl.-Ing. Elektrotechnik, Ltg. Anlagen und Technik, ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ---
Daniel Farnung, Wunstorf, (ab 10.08.2017) Dipl. Volkswirt, Stellv. Leiter Referat Klima-schutz, Klimawandel, Nachhaltigkeit, Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ---
Silke Gardlo, Neustadt am Rbge. Vorsitz SPD Hannover, Ltg. Webportale, Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. ■Sparkasse Hannover AöR
Beate-Renée Gutgesell1, Hannover, (bis 30.09.2017) Volljuristin, Ltg. Rechts- und Grundsatz-angelegenheiten (bis 31.08.2017), Freizeitphase (ab 01.09.2017), ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ---
Hermann Hane1, Braunschweig Landesfachgruppenleiter ÖPNV im Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ■TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH
    ■NETINERA Deutschland GmbH (ab 17.11.2017: stellv. Vorsitz)
Immo Heinzel, Hannover, (bis 10.08.2017) IT-Projektmanager, wissenswerft GmbH (bis 30.10.2017), Edicos consulting software GmbH & Co. KG (ab 01.11.2017) ■TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (bis 10.08.2017)
Claudia Hopfe, Langenhagen, (ab 10.08.2017) Volljuristin, Freie Texterin ---
Frank Jacobs, Hannover, (ab 10.08.2017) Kfm. Angestellter, Wienerberger GmbH ■Union-Boden GmbH
Doris Klawunde, Lehrte, (bis 10.08.2017) Kauffrau, selbständig ---
Bernhard Klockow, Barsinghausen, (bis 10.08.2017) Dipl.-Ing., Ltd. Gewerbedirektor a. D., Land Niedersachsen ---
Uwe Köhler1, Sarstedt freigestellter Betriebsrat, ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ---
Jürgen Mineur, Hannover, (bis 10.08.2017) Dipl.-Ing., Softwareentwickler, selbständig ---
Karlheinz Mönkeberg, Hannover, (bis 10.08.2017) Dipl.-Ing., Rentner ■TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (Vorsitz) (bis 10.08.2017)
    ■regiobus Hannover GmbH
Ernesto Nebot Pomar, Laatzen, (ab 10.08.2017) Organisationsberater, selbstständig ■Aqualaatzium Freizeit GmbH (Vorsitz)
    ■Gasnetzgesellschaft Laatzen-Nord mbH
    ■Gasnetzgesellschaft Laatzen-Süd mbH
    ■Kommunale Infrastruktur Laatzen GmbH
    ■TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (ab 10.08.2017)
Brigitte Nieße, Hannover, (ab 10.08.2017) Architektin, Stadtplanerin, selbstständig ■Zoo Hannover GmbH
Anton Ploner1, Barsinghausen Ltg. Fahrerakademie, ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG ---
Werner Rump, Neustadt a. Rbge., (bis 10.08.2017) Polizeihauptkommissar a.D., Bundespolizeidirektion Hannover ---
Frank Straßburger, Hannover, (ab 10.08.2017) Wissenschaft. Mitarbeiter Kerstin Tack (MdB) ■TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (ab 10.08.2017)
Mike Weidemann, Hannover Kaufmann und Immobilien- verwalter, selbständig ■TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (Vorsitz)
Eberhard Wicke 2, Garbsen Dipl.-Handelslehrer i. R., Land Niedersachsen ---

1 Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 MitbestG

2 Aufsichtsratsmitglied gemäß § 100 Abs. 5 AktG („Finanzexperte")

Vorstand
Mitglieder des Vorstands Ausbildung Mitglied im Aufsichtsrat / vergleichbaren
Kontrollgremium von:
André Neiß (Vorsitz), Hannover (bis 08.12.2017) Dipl.-Betriebswirt ■IVU Traffic Technologies AG
    ■Hannover Region Grundstücksgesell-schaft mbH HRG & Co. - Passerelle - KG (bis 13.12.2017)
    ■Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN) (Vorsitz) (bis 19.12.2017)
    ■Großraum-Verkehr Hannover GmbH (GVH) (stellv. Vorsitz) (bis 14.12.2017)
    ■VDV-Akademie GmbH (bis 18.12.2017)
Wilhelm Lindenberg (Betrieb und Personal), Hannover (bis 08.12.2017) Arbeitswissenschaftler (WA) ■VDV-Akademie e.V. (bis 08.12.2017)
    ■DEVK Deutsche Eisenbahnversicherung Sach- und HUK-Versicherungsverein a. G.
Dr. Volkhardt Klöppner (Vorsitz), Krefeld (ab 08.12.2017) Dipl.-Kaufmann, Dr. rer. pol. ■Hannover Region Grundstücksgesell-schaft mbH HRG & Co. - Passerelle - KG (ab 13.12.2017)
Denise Hain (Betrieb und Personal), Hannover (ab 08.12.2017) Bürokauffrau ■Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (stellv. Vorsitz) (bis 08.12.2017)
    ■TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH (stellv. Vorsitz) (bis 08.12.2017)

Die Mitglieder des Vorstandes erhalten derzeit Bezüge, die sich zusammensetzen aus:

● einer festen jährlichen Grundvergütung

● einer jährlichen Tantieme, deren Höhe sich danach bemisst, inwieweit bestimmte unternehmenserfolgsspezifische und persönliche Ziele erreicht wurden, und

● sonstige Vergütungen (Geldwerte Vorteile)

● Vorsorgeaufwendungen für Ruhestandsbezüge

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Grundvergütung Tantieme Sonstige Vergütung Gesamt Vorsorgeaufwand für Ruhestandsbezüge Pensionsverpflichtungen
Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. € Tsd. €
André Neiß (bis 08.12.17) 268 81 15 364 1.355 4.189
Wilhelm Lindenberg (bis 08.12.17) 235 71 14 320 376 3.215
Dr. Volkhardt Klöppner (ab 08.12.2017) 17 0 0 17 0 0
Denise Hain (ab 08.12.2017) 15 0 0 15 14 87
Gesamt 535 152 29 716 1.745 7.491

Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstandes und ihrer Hinterbliebenen betragen 675 Tsd. €. Die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betragen 8.859 Tsd. €.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten 45 Tsd. € Sitzungsgelder.

5. Honorar des Abschlussprüfers

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 68 Tsd. € Honorare für Abschluss-prüfungsleistungen und 31 Tsd. € für sonstige Bestätigungsleistungen der Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthalten.

6. Grundkapital

Das Grundkapital beträgt 67.490.528,32 €. Es ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien.

7. Mutterunternehmen

Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover ist das Mutterunternehmen, das für den kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften, sowie einen Konzernlagebericht aufstellt. Mutterunternehmen für den größten Konsolidierungskreis ist die Mehrheitsgesellschafterin Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (WG) mit Sitz in Hannover. Die VVG ist eingetragen im Handelsregister Hannover Abt. B unter der Nr. 6692. Der Konzernabschluss der VVG wird nach § 325 HGB beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und dort bekannt gemacht.

8. Mitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz

Die WG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der VVG gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft verfügt.

Die ÜSTRA-Aktien sind zum Handel im regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse zu Hamburg, der Niedersächsischen Börse zu Hannover und der Börse Berlin i.S.d. § 32 BörsG zugelassen. Darüber hinaus sind die ÜSTRA-Aktien in den Open Market (einfaches Freiverkehrssegment, Teilbereich Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen.

9. Arbeitnehmerschaft

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 2.088, davon 113 Auszubildende (1.504 gewerbliche Arbeitnehmer und 584 Angestellte).

10. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres 2017 nicht ereignet.

11. Mitteilung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung am 28. April 2017 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 4. Mai 2017 und auf der Homepage der Gesellschaft unter www.uestra.de dauerhaft zugänglich gemacht.

12. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Hannover, den 8. März 2018

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

- Der Vorstand -

Dr. Volkhardt Klöppner

Denise Hain

Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2017

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  Bruttobuchwerte Stand am 01.01.2017 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12.2017
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
1. entgeltlich erworbene, konzessionsähnliche Rechte          
23.896.580,13 664.612,38 215.475,14 1.832.633,73 26.178.351,10
2. geleistete Anzahlungen          
2.489.561,61 552.162,12 0,00 -1.832.633,73 1.209.090,00
           
  26.386.141,74 1.216.774,50 215.475,14 0,00 27.387.441,10
II. Sachanlagen          
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken          
167.780.142,73 -27.737,63 0,00 382.463,72 168.134.868,82
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen          
82.090.442,75 101.088,83 38.159,17 31.634,61 82.185.007,02
 3. Fahrzeuge für Personenverkehr          
519.824.564,98 38.915.433,45 *) 6.905.385,93 38.859.756,00 590.694.368,50
 4. Maschinen und maschinelle Anlagen          
13.034.005,19 431.189,08 202.076,96 225.697,94 13.488.815,25
5. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung          
86.836.882,95 2.910.315,26 2.665.733,61 1.157.409,27 88.238.873,87
 6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau          
84.954.140,78 40.555.658,75 0,00 -40.656.961,54 84.852.837,99
           
  954.520.179,38 82.885.947,74 9.811.355,67 0,00 1.027.594.771,45
III. Finanzanlagen          
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.599.529,24 0,00 0,00 0,00 6.599.529,24
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.594.685,08 0,00 123.493,96 0,00 2.471.191,12
3. Beteiligungen 8.321.635,69 0,00 0,00 0,00 8.321.635,69
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 753.290,10 0,00 330.913,46 0,00 422.376,64
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6. sonstige Ausleihungen 9.372,94 0,00 3.810,42 0,00 5.562,52
  18.278.513,05 0,00 458.217,84 0,00 17.820.295,21
           
  999.184.834,17 84.102.722,24 10.485.048,65 0,00 1.072.802.507,76
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  Abschreibungen Stand am 01.01.2017 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12.2017
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
1. entgeltlich erworbene, konzessionsähnliche Rechte 484.778,13 │ 0,00 │ 0,00 │ 0,00 │ 484.778,13│
21.035.458,48 1.357.949,30 215.256,55 0,00 22.178.151,23
2. geleistete Anzahlungen 0,00 │ 0,00 │ 0,00 │ 0,00 │ 0,00 │
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
  484.778,13 │ 0,00 │ 0,00 │ 0,00 │ 484.778,13 │
  21.035.458,48 1.357.949,30 215.256,55 0,00 22.178.151,23
II. Sachanlagen          
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 79.428.800,94 │ 0,00 │ 0,00 │ 0,00 │ 79.428.800,94 │
50.132.512,77 1.825.025,21 0,00 0,00 51.957.537,98
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen 40.905.898,39 │ 0,00 │ 0,00 │ 0,00 │ 40.905.898,39 │
28.123.267,26 1.808.465,65 38.159,17 0,00 29.893.573,74
 3. Fahrzeuge für Personenverkehr 225.552.276,54 │ 0,00 │ 25.000,00 │ 0,00 │ 225.527.276,54 │
172.089.294,09 12.517.832,69 6.776.695,27 0,00 177.830.431,51
 4. Maschinen und maschinelle Anlagen 906.794,11 │ 0,00 │ 0,00 │ 0,00 │ 906.794,11 │
8.745.154,25 646.712,35 133.346,62 0,00 9.258.519,98
5. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 28.323.859,42 │ 0,00 │ 3.320,88 │ 0,00 │ 28.320.538,54 │
47.388.921,56 3.804.629,02 2.649.772,16 0,00 48.543.778,42
 6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 │ 0,00 │ 0,00 │ 0,00 │ 0,00 │
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
  375.117.629,40 │ 0,00 │ 28.320,88 │ 0,00 │ 375.089.308,52 │
  306.479.149,93 20.602.664,92 9.597.973,22 0,00 317.483.841,63
III. Finanzanlagen          
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 6.045.167,53 0,00 0,00 0,00 6.045.167,53
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. Beteiligungen 5.012.000,00 0,00 0,00 0,00 5.012.000,00
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
6. sonstige Ausleihungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
  11.057.167,53 0,00 0,00 0,00 11.057.167,53
  375.602.407,53 │ 0,00 │ 28.320,88 │ 0,00 │ 375.574.086,65 │
  338.571.775,94 21.960.614,22 9.813.229,77 0,00 350.719.160,39
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  Nettobuchwerte Stand am 31.12.2017 Vorjahr
 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. entgeltlich erworbene, konzessionsähnliche Rechte    
3.515.421,74 2.376.343,52
2. geleistete Anzahlungen    
1.209.090,00 2.489.561,61
     
  4.724.511,74 4.865.905,13
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken    
36.748.529,90 38.218.829,02
2. Gleisanlagen, Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen    
11.385.534,89 13.061.277,10
 3. Fahrzeuge für Personenverkehr    
187.336.660,45 122.182.994,35
 4. Maschinen und maschinelle Anlagen    
3.323.501,16 3.382.056,83
5. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung    
11.374.556,91 11.124.101,97
 6. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau    
84.852.837,99 84.954.140,78
     
  335.021.621,30 272.923.400,05
III. Finanzanlagen    
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 554.361,71 554.361,71
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 2.471.191,12 2.594.685,08
3. Beteiligungen 3.309.635,69 3.309.635,69
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 422.376,64 753.290,10
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00
6. sonstige Ausleihungen 5.562,52 9.372,94
  6.763.127,68 7.221.345,52
     
  346.509.260,72 285.010.650,70

*) enthalten die nachträgliche Anschaffungskostenreduzierung aus der Energiepönale in Höhe von Tsd.€ 1.732

│ = erhaltene Investitionszuschüsse

Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2017

der ÜSTRA

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Beteiligungsunternehmen Anteil am Kapital Anteile gehalten von Eigenkapital Ergebnis
Tsd. € Tsd. €
unmittelbare Beteiligungen
1 üstra Reisen GmbH, Hannover 100% ÜSTRA 1.645 3) 193 2)3)
2 TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover 100% ÜSTRA 2.286 3) 66 3)
3 protec service GmbH, Hannover 100% ÜSTRA 337 3) 1.066 2)3)
4 RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover 100% ÜSTRA 100 3) 315 2) 3)
5 Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover 100% ÜSTRA 1.047 3) 79 3)
6 X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover 50% ÜSTRA 7.975 3) 1.937 3)
7 TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Hannover 50% ÜSTRA 334 3) 62 3)
8 GVH - Großraum-Verkehr Hannover GmbH, Hannover 33% ÜSTRA 602 4) 346 4)
9 Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. -Passerelle- KG, Hannover 30% ÜSTRA 21.814 1) 1.258 1)
mittelbare Beteiligungen        
10 Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH & Co. -Gebäudeservice- KG, Hannover 100% 9 51 1) 0 1)
11 protec city GmbH 51% 3 25 1) k. A. 5)

1) vorläufiger Jahresabschluss 2017

2) vor Ergebnisabführung aufgrund Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag

3) Jahresabschluss 2017

4) Jahresabschluss 2016

5) keine Angabe, da Jahresabschluss noch nicht vorliegt. In 2017 erfolgte noch kein operatives Geschäft.

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

1. Grundlagen der Gesellschaft

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung

2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2017

2.3 Mitarbeiter

2.4 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

2.4.1 Umsatzentwicklung

2.4.2 Ertragslage

2.4.3 Vermögens- und Finanzlage

2.4.4 Investitionen

3. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

4. Chancen- und Risikobericht

4.1 Chancen- und Risikomanagementsystem

4.2 Umfeld und Markt

4.3 Leistungswirtschaftliche Chancen und Risiken

4.6 Finanzwirtschaftlicher Bereich

4.7 Fazit — Beurteilung aus Sicht des Vorstands

5. Erklärung zur Unternehmensführung

5.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex

5.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

5.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse

5.4 Angaben zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat und zu den Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

5.5 Nichtfinanzielle Erklärung gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

5.6 Angaben zur Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat

6. Sonstige Berichte

6.1 Vergütungsbericht

6.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

6.3 Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit (Entgeltbericht)

7. Prognosebericht

1. Grundlagen der Gesellschaft

Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG (im Folgenden ÜSTRA) ist die umweltfreundliche Mobilitätsdienstleisterin für Hannover und gehört mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen zur Spitzengruppe der Nahverkehrsunternehmen in Deutschland. Mit rund 175 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie die leistungsstärkste Dienstleisterin für den Nahverkehr in Niedersachsen.

Aufgabenträger für den Nahverkehr, nicht nur für die Landeshauptstadt Hannover, sondern auch für die 21 weiteren Städte und Gemeinden in der Gebietskörperschaft des Großraumes Hannover, ist die Region Hannover. In der Landeshauptstadt Hannover ist die ÜSTRA mit ihren Leistungen das Rückgrat einer effizienten und klimaschonenden öffentlichen Mobilität. Mit ihren Bahnen und Bussen fahren mehr als 480.000 Menschen täglich. Mit über 39 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und mehr als 2.000 Beschäftigten befördert die ÜSTRA die Hannoveraner und die Gäste der Stadt tagsüber im 10-Minuten-Takt.

Dass die Menschen im Großraum Hannover für alle Busse und Bahnen nur einen Fahrschein benötigen und die Verkehrsmittel anhand von aufeinander abgestimmten Fahrplänen verkehren, dafür steht der Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH). Die ÜSTRA ist zusammen mit dem Verkehrsunternehmen RegioBus Hannover GmbH sowie den Eisenbahnunternehmen DB Regio AG, metronom Eisenbahngesellschaft mbH, erixx GmbH und WestfalenBahn GmbH Mitgesellschafter dieses Verkehrsverbundes. Zusammen halten sie in Summe 49 % der Gesellschaftsanteile. Mehrheitsgesellschafter des GVH ist die Region Hannover, welche 51 % der Gesellschaftsanteile hält.

Zur langfristigen Unternehmenssicherung hat die ÜSTRA im Mai 2008 einen Partnerschaftsvertrag mit der Region Hannover, dem Betriebsrat sowie der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Der Partnerschaftsvertrag stellt den normativen Rahmen zur Umsetzung und Weiterführung der Unternehmensstrategie dar.

Mit Wirkung vom 25. September 2015 hat die Region Hannover die ÜSTRA auf Grundlage eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) im Sinne der VO (EG) 1370/2007 mit der Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehren im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Stadtbahnen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr Hannover betraut. Der ÖDA umfasst alle bis dahin von der ÜSTRA betriebenen Linien (Linienbündel „Stadt Hannover") und hat eine Laufzeit von 22% Jahren. Er endet am 24. März 2038. Für den gleichen Zeitraum hat die Genehmigungsbehörde, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), die Liniengenehmigungen für das Linienbündel „Stadt Hannover" erteilt.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung

Die deutsche Wirtschaft ist auch in 2017 wieder kräftig gewachsen. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist 2017 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf der Grundlage vorläufiger Zahlen um 2,2 % (Vorjahr: +1,9 %) gestiegen. Dies ist das stärkste Wachstum seit 2011. Die Kauflust der Verbraucher, gestiegene Investitionen und die Nachfrage nach Produkten „Made in Germany" wurden als die „Wachstumsmotoren" identifiziert. Im Export war in 2017 das vierte Rekordjahr in Folge zu verzeichnen. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 2,0 %, die des Staates um 1,4 %. Der Außenhandel konnte im Jahresdurchschnitt weiter zulegen, allerdings sind die Importe stärker als die Exporte gestiegen. Nahezu alle Wirtschaftsbereiche trugen zur wirtschaftlichen Belebung im Jahr 2017 bei. Überdurchschnittlich entwickelten sich die Dienstleistungsbereiche Information und Kommunikation sowie Handel, Verkehr und Gastgewerbe. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte nahm 2017 um 3,9 % zu. Der Anstieg der in jeweiligen Preisen berechneten Konsumausgaben der privaten Haushalte lag mit 3,8 % deutlich über dem Vorjahresniveau. So sind die Verbraucherpreise im Jahresdurchschnitt um 1,8 % und damit stärker als in den vergangenen vier Jahren gestiegen (Vorjahr + 0,5 %). Für diesen deutlichen Anstieg waren maßgeblich die Energiepreise verantwortlich (+ 3,1 %). Aber auch die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich mit + 3,0 % deutlich.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg in 2017 um 1,5 % auf 44,3 Millionen. Den stärksten Anstieg gegenüber dem Vorjahr hatten die Dienstleistungsbereiche zu verzeichnen. In Folge dessen ging die Zahl der Arbeitslosen bundesweit im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Prozentpunkte auf 2,5 Millionen zurück. Die bundesweite Arbeitslosenquote in 2017 betrug 5,7 %.

Im Bezirk der Agentur für Arbeit Hannover ist die Arbeitslosenquote zum Stichtag 31. Dezember 2017 ebenfalls gesunken. Sie lag im Jahresdurchschnitt 2017 bei 6,8 % (Vorjahr: 7,0 %).

Die Fahrgastzahlen im ÖPNV der im Verband der deutschen Verkehrsunternehmen (VDV) zusammengeschlossenen Personenverkehrsunternehmen sind nach vorläufigen Berechnungen im Jahr 2017 um 1,4 % gestiegen (Vorjahr: +1,8 %). Das heißt, dass 10,32 Milliarden Fahrgäste in 2017 in Deutschland mit Bussen und Bahnen gefahren sind. Tendenziell bestätigt sich auch für 2017 der Trend der vergangenen Jahre: Ländliche Busverkehre sind eher rückläufig, Verkehre in Ballungsräumen (hier vor allem die schienengebundenen Verkehre) befinden sich im Aufwind.

Analog zu den Fahrgastzahlen stiegen auch die Fahrgeldeinnahmen der ÖPNV-Unternehmen im letzten Jahr weiter an. Nach Aussage des Präsidenten des VDV ist eine weitere positive Entwicklung bei den Einnahmen von zentraler Bedeutung für die Branche. Es werden immer mehr Kunden befördert, dafür benötigen die Unternehmen mehr Personal und mehr Fahrzeuge und müssen zusätzliches Geld für die Instandhaltung der Fahrzeugflotten und technischen Anlagen ausgeben. Die steigenden Ausgaben durch das wachsende Angebot und die zunehmenden Instandhaltungskosten wirken sich auf den Kostendeckungsgrad im bundesweiten ÖPNV ebenso aus wie Abschreibungen aus Investitionen. Nichts desto trotz stieg der bundesweite Kostendeckungsgrad zuletzt von 76,1 % auf 76,3 %, und damit nach vier Jahren erstmals, wieder leicht an. Trotzdem oder gerade deswegen können bzw. werden häufig dringende Investitionen in den Nahverkehr nicht getätigt. Aufgrund der Ertragslage der Unternehmen verbunden mit der nach wie vor angespannten Haushaltslage der Kommunen, fehlt immer wieder der finanzielle Rahmen für notwendige Investitionen.

Die Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte bedingt bei den Zuschüssen für Investitionen weiterhin rückläufige bzw. stagnierende Tendenzen. Die Bundespolitik hat zwar im vergangenen Jahr beschlossen, die finanziellen Mittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG), welches für größere ÖPNV-Investitionsvorhaben über 50 Millionen Euro bereitstellt und bis Ende 2019 befristet war, über das Jahr 2019 hinaus unbefristet fortzusetzen. Aber aufgrund einer in 2017 beschlossenen sogenannten „Versteinerungsklausel" in Artikel 125c GG verbleibt die Mittelhöhe bis Ende 2024 auf dem heutigen Niveau von jährlich 333 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass das Bundesprogramm bereits heute für 20 Jahre überzeichnet ist und mehrere Großprojekte enthält, welche die Mittel über viele Jahre binden.

Zum anderen werden Finanzmittel für Investitionsmaßnahmen, die bis 2006 nach dem GVFG gefördert wurden, seit 2007 durch die Länder verteilt. Den Ländern stehen dazu seit 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Form von zweckgebundenen Festbeträgen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Diese sogenannten Entflechtungsmittel aus dem EntflechtG entfallen als solche ab dem Jahr 2020. Im Zuge der Neuordnung sind nun die Länder in der Pflicht, ab 2020 zur Verfügung stehende nicht zweckgebundene Mittel aus dem Umsatzsteueraufkommen per Landesgesetz weiterhin zweckgebunden für Ausbau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur bereitzustellen. Damit liegt die Verantwortung, die an Stelle der Entflechtungsmittel zugesagten zusätzlichen Umsatzsteueranteile nicht im allgemeinen Haushalt versickern zu lassen, bei den Bundesländern. Nach derzeitigem Stand plant die Landesregierung Niedersachsens eine entsprechende Anschlussregelung für die Zeit nach 2019 zu erarbeiten.

Angesichts der zur Verfügung stehenden Bundesmittel ist bereits heute absehbar, dass der ÖPNV-Ausbau in den deutschen Ballungsräumen viel zu langsam erfolgen wird, um einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können.

Hier muss die neue Bundesregierung handeln und die Kommunen entsprechend unterstützen.

2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2017

Die ÜSTRA positioniert sich weiterhin als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr. Als öffentliches Verkehrsunternehmen sieht sich die ÜSTRA den Grundsätzen der Nachhaltigkeit verpflichtet, und verankert die soziale, wirtschaftliche und ökologische Verträglichkeit in ihren Aktivitäten. Zur Erreichung der Ziele dieser strategischen Handlungsfelder wurden in 2017 entsprechende Projekte durch- bzw. fortgeführt. Dazu gehören das Projekt Elektrobus, die Beschaffung neuer Stadtbahnfahrzeuge, die Weiterentwicklung des Mobilitätsshops sowie die Stärkung der Arbeitgebermarke ÜSTRA. Belohnt wurde die ÜSTRA Anfang 2017 durch die Verleihung des German Design Awards für die Kampagne „Unsere Vision: Null Emission".

Die ÜSTRA versteht sich als Kompetenzträgerin für den Nahverkehr und sieht sich mitverantwortlich für die Umsetzung des 2011 verabschiedeten Verkehrsentwicklungsplans „pro Klima" der Region Hannover und des ebenfalls 2011 beschlossenen „Masterplans Mobilität" der Stadt Hannover. Ziel beider verkehrspolitischer Pläne ist es, die Bürger zu häufigerer Nutzung von Verkehrsmitteln, die dem Umweltverbund zuzurechnen sind, zu bewegen. Die ÜSTRA strebt eine Steigerung der Fahrgastzahlen von 1% pro Jahr an. Weitere Potentiale sind vorhanden und könnten erschlossen werden. Hierzu bedarf es jedoch der Verbesserung entsprechender Rahmenbedingungen für den ÖPNV, auch durch die öffentliche Hand. Somit könnte durch Verbesserungen im ÖPNV ein weiterer deutlicher Beitrag zur Reduzierung der innerstädtischen Schadstoffbelastung erreicht werden.

Aufgrund der Baustellensituation in der Stadt Hannover waren die Kunden der ÜSTRA in 2017 zahlreichen Umleitungen und Verspätungen durch Staus ausgesetzt, so dass die Attraktivität des Angebotes auf einigen Linien als eingeschränkt bezeichnet werden musste. Anders als in den Vorjahren hatte die Stadt Hannover keinen Bevölkerungszuwachs mehr aufzuweisen. Nach deutlichen Steigerungen der Fahrgastzahlen in den Vorjahren mussten bei der ÜSTRA in 2017 deshalb leichte Rückgänge verzeichnet werden.

Der wichtigste Gradmesser für den Unternehmenserfolg der ÜSTRA sind neben den Fahrgastzahlen die Tarifeinnahmen. Auf Ebene des GVH wurde zum 1. Januar 2017 eine Tarifanpassung von durchschnittlich 1,8 % durchgeführt. Damit liegt der GVH im Verbundvergleich - bei einem qualitativ hochwertigen Verkehrsangebot - preislich nach wie vor im Mittelfeld. Durch ein attraktives Tarifangebot sollen Kundenbindung und Neukundengewinnung unterstützt werden.

Insbesondere beim Tarifangebot des Sozialtarifes verzeichnete der Verkehrsverbund GVH in 2017 wieder hohe Nachfragesteigerungen. Über 20.000 „MobilCards S" pro Monat zeigen, dass bei den Berechtigten weiter ein großer Bedarf für dieses Angebot besteht. Ebenso gab es bei den rabattierten Tickets in diesem Segment beträchtliche Nachfragesteigerungen. Mit 200.000 „TagesEinzelTickets S" pro Monat konnte die Nachfrage gegenüber dem Vorjahr um etwa 15 % gesteigert werden.

Weiterhin sehr erfolgreich war auch die Großkundenakquise, wo die Zusammenarbeit mit dem Unternehmensverband AGA zur Akquisition von kleinen und mittleren Firmen (zwischen 10 und 50 Teilnehmern) geführt hat. In 2017 wurde in Folge einer Kooperation zwischen ÜSTRA und enercity ein SammelBestellerAbo für enercity-Kunden abgeschlossen, mit dem bereits nach wenigen Monaten mehrere Hundert Abonnenten gewonnen werden konnten.

Das Jahr 2017 war ein ganz besonderes in der Geschichte der ÜSTRA. Das Unternehmen konnte sein 125-jähriges Jubiläum feiern. Mehrere Jubiläumsveranstaltungen verankerten die ÜSTRA als Traditionsunternehmen in der Stadtgeschichte. Den Auftakt machte am Himmelfahrtstag, dem 25. Mai, die bislang größte Oldtimerparade vor dem Hauptbahnhof auf dem Ernst-August-Platz. Vor rund 5.000 Zuschauern wurden rund 50 historische Fahrzeuge vom Holzwagen bis zum TW 3000 und vom Pferdeomnibus bis zum Elektrobus präsentiert. Weiter ging es im Jubiläumsjahr mit einer Kuchenverteilaktion am eigentlichen Geburtstag, dem 22. Juni, bei der 1.250 Stücke vom Geburtstagskuchen verteilt wurden. Der Höhepunkt war das große Jubiläumsfest auf dem Opernplatz am 5. August mit Zukunftscafé und Ausschnitten aus der Metropolitan-Show des GOP. Das Varieté hatte 2017 ein ganz besonderes Programm aufgelegt, das mit Stadtbahn-Ausstattung und ÜSTRA-Bezug auf die Bühne gebracht wurde. Eine spektakuläre Lichtshow, die das historische Opernhaus in das ÜSTRA-Grün tauchte, zog am Abend viele tausend Zuschauer an und sorgte für reges Medieninteresse.

Pünktlich zum 125-jährigen Jubiläum frischte die ÜSTRA ihren Markenauftritt auf. Das Erscheinungsbild des Unternehmens wurde mit einem neuen Corporate Design grundlegend überarbeitet und vereinheitlicht, die Wiedererkennung erleichtert und der Bekanntheitswert der Marke verstärkt. Insbesondere die Darstellung in Onlinemedien wurde damit deutlich verbessert. Das Erscheinungsbild der ÜSTRA wurde nach zwanzig Jahren zeitgemäß aktualisiert.

Zum Jubiläum erschien auch die umfangreichste Chronik der ÜSTRA, die es bislang gab. Auf fast 600 Seiten mit über 1.700 Bildern (viele davon bislang unveröffentlicht) wird darin die Geschichte des Nahverkehrs in Hannover wieder lebendig. Die Chronik erzählt nicht nur vom Betrieb und seinen Fahrzeugen, sondern auch die Geschichte der Menschen, die in diesen 125 Jahren bei der ÜSTRA gearbeitet haben.

Beim ÖPNV-Kundenbarometer 2017 von TNS Infratest bewerteten die befragten Kunden die ÜSTRA erneut mit der Schulnote „sehr gut". Damit gehörte die ÜSTRA im bundesweiten Vergleich mit 42 Verkehrsunternehmen zur Spitzengruppe. Das gute Ergebnis aus dem vergangenen Jahr konnte bestätigt werden.

Das im Januar 2017 durch die ÜSTRA eingeführte Alkoholkonsumverbot in Bussen, Bahnen und unterirdischen Stationen hat sich bewährt. Ab dem 1. Januar 2018 gilt auch bei der DB Regio ein Alkoholkonsumverbot, so dass mittlerweile nahezu im gesamten Verbund die gleichen Regeln gelten.

Eine intensive Beteiligung der Verbände von Behinderten und Mobilitätseingeschränkten führte zur Festlegung von eindeutigen Regeln für die Mitnahme von E-Scootern, die ebenfalls zum 1. Januar 2017 in Kraft traten. Der GVH hat damit einen beispielhaften Kompromiss zwischen Sicherheitsanforderungen und Bedürfnissen von Behinderten umgesetzt, der von Verbänden und von der Landesnahverkehrsgesellschaft als Genehmigungsbehörde unterstützt wird.

Ein besonders wichtiges Element zur Ansprache von Gelegenheitskunden ist der „Mobilitätsshop", mit dem die ÜSTRA Online-Tickets für die Verkehrsunternehmen im GVH anbietet. Mit direkter Verknüpfung zur Fahrplanauskunft können Kunden im Internet oder per Smartphones Online-Tickets erwerben, welche ausgedruckt und auch im Smartphone angezeigt werden können. Mit Online-Tickets für Messe-Fahrtberechtigungen z. B. für die Messen DOMOTEX, CeBIT und Hannover Messe konnten vor allem Ausstellerpersonale erreicht werden. Zusätzlich wurden 2017 zu großen Veranstaltungen wie dem Schützenfest oder dem Maschseefest „AktionsTickets" in Form von vergünstigten TagesTickets im Mobilitätsshop vermarktet. Mit der Registrierung zum Online-Shop können sich Kunden auch für Carsharing bei stadtmobil anmelden bzw. Taxi-Vertragskunde werden und dadurch Rabatte bei der Taxennutzung erhalten. Mittelfristig soll das multimodale Angebot im Mobilitätsshop ausgeweitet werden. Neben dem Angebot von Einzel- und TagesTickets soll der Abschluss von Abo-Verträgen im Shop und der Kauf von Monatskarten ermöglicht werden.

Für die Präsenz in digitalen Medien wird das Online-Marketing immer wichtiger für die ÜSTRA. Mit einer interaktiven Karte bietet die ÜSTRA auf Ihrer Internetseite nicht nur Unternehmensinfos und Abfahrtzeiten an, sondern auch Kundenservice, Veranstaltungshinweise und Erlebnisse, um so weitere Fahrtanreize zu vermitteln. In den sozialen Medien ist die ÜSTRA auf facebook, Instagram und Twitter unterwegs. So konnten 2017 bei mehreren Unwetterlagen oder Glatteis aktuelle Informationen mobil und online geliefert werden. Mit dem Newsletter „ÜSTRA Fahrgemeinschaft" präsentiert die ÜSTRA 14-tägig aktuelle Informationen zu Erlebnissen in Hannover und zur Nahverkehrswelt.

Hannover bekommt eine neue Stadtbahn — unter dem Titel „TW 3000" läuft bei der ÜSTRA die größte Neubeschaffung seit der Expo 2000. Insgesamt hat die ÜSTRA bisher 146 neue Stadtbahnfahrzeuge bestellt. Möglich wird diese Investition, weil die Fahrzeuge zu 50 % durch Mittel des Landes Niedersachsen nach dem EntflechtG gefördert werden. So konnten in 2017 weitere 28 neue Stadtbahnfahrzeuge ausgeliefert und in Betrieb genommen werden. Zum 31. Dezember 2017 verfügte die ÜSTRA damit über insgesamt 68 neue Stadtbahnfahrzeuge. Die restlichen Fahrzeuge sollen sukzessive bis 2019 ausgeliefert werden. Für zusätzliche sieben Fahrzeuge ist ein Förderantrag bei der LNVG gestellt worden.

Ein weiteres herausragendes Ereignis in 2017 für den Stadtbahnbetrieb war die Inbetriebnahme des neuen Streckenabschnittes auf den Linien 10 und 17 zum Raschplatz mit den neuen barrierefreien Hochbahnsteigen Hauptbahnhof/Rosenstraße und Hauptbahnhof/ZOB (Projekt 10/17). Die bisherige Streckenführung zum Aegidientorplatz inklusive der Haltestellen Thielenplatz/Schauspielhaus, Hbf./Ernst-August-Platz und Aegidientorplatz (oberirdisch) wurde dafür aufgegeben, wodurch sich die Anzahl der Haltestellen im Stadtbahnnetz auf 197 reduziert hat. Aktuell verfügt das Stadtbahnnetz damit über 19 U-Bahn-Stationen und 133 Hochbahnsteige, so dass 77,2 % der Haltestellen barrierefrei sind. 45 Haltestellen sind noch mit Hochbahnsteigen auszustatten.

Für die Fahrgäste, wie für die ÜSTRA wird es immer wichtiger, dass die strategisch wichtigen Haltestellen vorrangig barrierefrei ausgebaut werden. Fehlt beispielsweise auf einem Streckenabschnitt nur eine Haltestelle im barrierefreien Ausbau, so z. B. auf der Linie 6 die Station „Bahnhof Nordstadt", so hängt hieran der gesamte Einsatz des TW 3000 für diese Linie. Die ÜSTRA spricht sich darum vehement für den vorrangigen barrierefreien Ausbau der Haltestellen aus, um so den Einsatz weiterer TW 3000 zu ermöglichen. In den nächsten vier Jahren kann die Umsetzung des dafür notwenigen Bauprogrammes möglich sein, davon ist die ÜSTRA überzeugt. Im Jahr 2017 wurden die Bauarbeiten an den Hochbahnsteigen „Am Soltekampe„ und „Laatzen" begonnen. Diese sollen im Jahr 2018 fertig gestellt werden.

Um mobilitätseingeschränkten Fahrgästen eine durchgängige Beförderungskette mit Bussen und Bahnen anbieten zu können, wurden auch im Busbereich Haltestellen so um- bzw. neugestaltet, dass ihnen damit der Zugang zu den Bussen wesentlich erleichtert wird. Der Ausbau von etwa 20 Bushaltestellen in der Landeshauptstadt Hannover erfolgte in Zusammenarbeit mit dieser. Der Ausbau in den Kommunen der Region schreitet ebenfalls voran und entwickelt sich positiv, so dass die Busse auch dort ihre Zubringerfunktion für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste immer besser erfüllen können.

Bereits in 2016 wurden unter dem Motto „Unsere Vision: Null Emission" im Rahmen eines Pilotprojektes und als Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) drei Elektrobusse in Betrieb genommenen. Der Einsatz der Fahrzeuge erfolgte auch 2017 noch in der Pilotphase und zwar auf den Linien 100 und 200. Dabei war für die Elektrobusflotte insbesondere für die 2. Jahreshälfte eine stabile Verfügbarkeit zu verzeichnen.

Im Zuge der kontinuierlichen Ersatzbeschaffung wurde die ÜSTRA-Busflotte 2017 um 12 weitere Hybridbusse (7 Solo- und 5 Gelenkbusse) verjüngt. Ein Teil dieser Fahrzeuge wurde vom Land Niedersachsen gefördert. Aufgrund der höheren Beschaffungskosten für solche Antriebsarten sind entsprechende Fördermittel für kommunale Verkehrsunternehmen wie die ÜSTRA unabdingbar. Unterschiedliche Wahrnehmungen im Zusammenhang mit der Kommunikation zur Bewilligung der Fördergelder für elf dieser Fahrzeuge haben dazu geführt, dass die entsprechende Förderung strittig ist. In Folge dessen mussten diese elf Fahrzeuge bis auf weiteres zu 100 % von der ÜSTRA finanziert werden. Für den Fall, dass es zu einer Rücknahme des Zuwendungsbescheides aufgrund von Rechtswidrigkeit kommen sollte, wurde der Directors-and-Officers (D & O)-Versicherung, die die ÜSTRA für seine Organe und leitenden Angestellten abgeschlossen hat, der Vorgang angezeigt.

Die ÜSTRA verfolgt das Ziel, insbesondere die Kommunikation gegenüber dem Kunden schneller, transparenter und verbindlicher zu gestalten. Voraussetzung hierfür ist, dass alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt direkten und schnellen Zugang zu aktuellen Informationen innerhalb des Unternehmens haben. In einem ersten Schritt wurden daher die Fahrdienstpersonale eines Busbetriebshofes mit mobilen Endgeräten (Tablets) ausgestattet. Bei positivem Projektverlauf ist ein Rollout über alle Betriebshöfe der ÜSTRA vorgesehen.

Am 3. Januar 2017 wurde mit dem Abschluss des vertraglich vorgesehen Beendigungsvertrags zur Cross-Border-Leasing (CBL) Transaktion aus 1997 ein umstrittenes Geschäftsmodell abgeschlossen. Damit kann die ÜSTRA fast 20 Jahre nach Vertragsabschluss über die bisher in den beiden CBL-Transaktionen gebundenen Stadtbahnfahrzeuge wieder frei von Rechten Dritter verfügen.

Erneut wurde die ÜSTRA in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt- und Energiemanagement in 2017 durch ein unabhängiges Zertifizierungsunternehmen auditiert. Dabei konnten die Zertifikate für die Normen DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) und DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) erfolgreich auf den aktuellen Stand 2015 umgestellt werden. Weiterhin wurde das Arbeitsschutzmanagementsystem der ÜSTRA von der Verwaltungsberufsgenossenschaft rezertifiziert, das neue Zertifikat ist bis zum Jahr 2020 gültig.

Nach knapp zweijähriger Bauphase konnte am 20. November 2017 mit dem Rückzug in die angestammte Unternehmenszentrale am Hohen Ufer die Sanierung dieses Standortes weitestgehend abgeschlossen werden. In Abstimmung mit der Denkmalpflege, unter Berücksichtigung von Brandschutzauflagen sowie aktueller energetischer Auflagen wurde der Bestandsbau von Dieter Oesterlen transparenter und heller. Es sind funktionale Büros und moderne, offene Kommunikationsbereiche, sowie ein neuer Eventbereich mit angeschlossener(m) Kantine/Bistro entstanden.

Am 8. Dezember 2017 hat der Aufsichtsrat einen neuen Vorstand bestellt. Als neue Vorstände wurde Herr Dr. Volkhardt Klöppner (Vorsitz) und Frau Denise Hain (Personal und Betrieb) bestellt. Die bisherigen Vorstände Herr Andrö Neiß und Herr Wilhelm Lindenberg wurden zeitgleich vom Aufsichtsrat abberufen und mit sofortiger Wirkung von ihren Aufgaben freigestellt.

2.3 Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2017 waren bei der ÜSTRA im Jahresdurchschnitt 2.088 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. Auszubildende und Praktikanten) beschäftigt (Vorjahr: 2.086). Die Zahl der aktiv Beschäftigten ist auf 1.939 gestiegen (Vorjahr: 1.897). Über den Wechsel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Passivphase der Altersteilzeit bzw. durch Erreichen der regulären Altersrente konnten so in den vergangenen Jahren die im Rahmen des Projektes „vitale ÜSTRA 2020" vereinbarten Restrukturierungsmaßnahmen mit sozialverträglichem Personalabbau umgesetzt werden. Im Jahresdurchschnitt 2017 befanden sich 36 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Passivphase der Altersteilzeit (Vorjahr: 79).

Die Berufsausbildung der ÜSTRA ist ein Instrument zur Sicherstellung der Deckung zukünftiger Personalbedarfe. Die berufliche Ausbildung ist aber auch ein soziales Anliegen und Ausdruck der „gesamtgesellschaftlichen" Verantwortung eines kommunalen Unternehmens. Von daher bildet die ÜSTRA auch über Bedarf aus und berücksichtigt dabei insbesondere auch benachteiligte Jugendliche, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, um diesen einen Einstieg in die Berufsausbildung und damit in ein zukünftiges Beschäftigungsverhältnis zu geben. Die Zahl der Auszubildenden und Praktikanten in 2017 betrug im Durchschnitt 113 (Vorjahr: 110).

2.4 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Der Jahresabschluss der ÜSTRA wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Beachtung Aktiengesetzes (AktG) erstellt.

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2017 2016 2015 2014
Grundkapital 67.491 67.491 67.491 67.491
Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände 339.746 277.789 284.000 223.312
Bilanzsumme 449.785 369.302 356.724 317.432
Investitionen* 85.835 21.126 80.716 9.490
Abschreibungen** 21.961 20.418 18.735 16.781
Umsatzerlöse Verkehr 175.719 178.948 168.213 162.681
Personalaufwand 128.603 116.395 111.007 106.825
Jahresfehlbetrag*** -31.685 -15.227 -21.136 -17.642

* ohne Finanzanlagen

** auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

***vor Verlustübernahme durch die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG)

Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2017 im Vergleich zum Plan günstig verlaufen. Entsprechend stellt sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage dar.

2.4.1 Umsatzentwicklung

Die Umsatzerlöse betrugen 211.987 Tsd. € im Geschäftsjahr 2017 (Vorjahr 213.512 Tsd. €). Im Vergleich zum Plan von 209.219 Tsd. € ist ein Anstieg von 2.768 Tsd. € zu verzeichnen.

Die Umsatzerlöse aus Verkehrsleistungen betrugen 175.719 Tsd. € im Geschäftsjahr 2017 (Vorjahr: 178.948 Tsd. €). Im Vergleich zur Planung von 173.221 Tsd. € ist ein Anstieg um 2.498 Tsd. € zu verzeichnen.

Die Einnahmen aus den vom Fahrgast gezahlten Fahrgeldern sind im Geschäftsjahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um 4.576 Tsd. € bzw. 2,8 % auf 168.451 Tsd. € gestiegen.

Die Tarifeinnahmen (inklusive Einnahme-Poolausgleich im GVH für Vorjahre) sind gegenüber dem Vorjahr um 4.831 Tsd. € bzw. 3,0 % auf 166.837 Tsd. € gestiegen. Die zum 1. Januar 2017 durchgeführte Tariferhöhung von durchschnittlich 1,8 % entfaltete damit ihre gewünschte Wirkung. Die Fahrgastzahlen sind um 0,6 % auf 174,9 Millionen (Vorjahr: 176,0 Millionen) zurückgegangen.

Die ÜSTRA hat bei ihren Fahrausweisprüfungen in 2017 weniger Schwarzfahrer angetroffen als im Jahr zuvor. Insgesamt wurden 63.758 Personen (Vorjahr: 71.743) ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Der Anteil der festgestellten Schwarzfahrer an den überprüften Fahrgästen ist mit 1,96 % (Vorjahr: 2,07 %) zurückgegangen. Die Einnahmen aus dem erhöhten Beförderungsentgelt liegen dadurch bedingt mit 1.615 Tsd. € um 255 Tsd. € unter dem Vorjahrswert. Ziel der intensiven Fahrausweisprüfungen ist nicht möglichst viele Schwarzfahrer festzustellen, sondern die Zahlungsmoral der Menschen, die den Nahverkehr in Hannover nutzen, zu stärken.

Das bis 2016 geltende vertraglich geregelte Verfahren für die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr (§ 45 a PBefG) wurde seitens der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) mit Fristsetzung zum 31. Dezember 2016 gekündigt und durch das vom Land Niedersachsen eingebrachte Gesetz zur Sicherung der Ausbildungsverkehre in Niedersachsen und zur landesrechtlichen Ersetzung der Ausgleichsregelung gemäß §§ 45 a, 64 a Personenbeförderungsgesetz abgelöst. Dieses Gesetz regelt die Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG). Darin wird die Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung bei den kommunalen Aufgabenträgern neu geregelt. Der Aufgabenträger (Region Hannover) handelt nach § 7a NNVG in der Form, die Finanzmittel der Schüler- und Ausbildungsverkehre nicht direkt als ertragswirksamen Zuschuss an die ÜSTRA weiterzureichen, sondern eine zweckentsprechende Mittelverwendung über den konzerninternen Verlustausgleich durchzuführen. Damit wird bei der ÜSTRA seit 2017 keine entsprechende Ertragsposition mehr ausgewiesen. Im Vorjahr betrug die direkt an die ÜSTRA gezahlte Ausgleichsleistung noch 8.169 Tsd. €.

Der Ausgleich für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV gemäß § 148 Sozialgesetzbuch IX erfolgt bei der ÜSTRA unter Ansatz einer alle zwei Jahre durch Fahrgastzählungen zu erhebenden betriebsindividuellen Schwerbehindertenquote. Der für die Erstattungsleistungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Personen gesetzlich zugrunde zu legende Anteil von beförderten Fahrgästen mit Schwerbehinderung wird für Niedersachsen für das Jahr 2017 mit 2,92 % prognostiziert. Für das Jahr 2017 kommt die in 2016 ermittelte betriebsindividuelle Quote von 4,14 % abzüglich der Kürzung von 1/3 der amtlichen Quote zum Ansatz. Somit können für die Berechnung der Ausgleichsleistungen 3,17 % in Ansatz gebracht werden (Vorjahr: 3,17 %). Bedingt durch den Anstieg der Tarifeinnahmen, welche die Basis für die Berechnung der Ausgleichsleistungen bilden, sind die Ausgleichsleistungen gegenüber dem Vorjahr um 342 Tsd. € bzw. 6,6 % angestiegen.

Die sonstigen Umsatzerlöse aus Verkehrsleistungen von 1.776 Tsd. € (Vorjahr: 1.754 Tsd. €) betreffen vorrangig Erträge aus der Vermietung von Reklameflächen.

Die sonstigen Umsatzerlöse betrugen 36.268 Tsd. € (Vorjahr 34.564 Tsd. €). Größte Position sind Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) mit 24.917 Tsd. € (Vorjahr 23.730 Tsd. €). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus vereinbarten Mengenmehrungen und Preissteigerungen. Ein weiterer Anstieg bei den sonstigen Umsatzerlösen im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus den Beiträgen und der Kostenbeteiligung des VDV an der VDV-Jahrestagung, die 2017 von der ÜSTRA ausgerichtet wurde. Im Vergleich zum Planwert von 35.999 Tsd. € ist ein Anstieg von 270 Tsd. € bzw. 0,7 % zu verzeichnen.

2.4.2 Ertragslage

Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 5.671 Tsd. € (Vorjahr: 12.078 Tsd. €, Plan: 4.463 Tsd. €). Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist begründet in Sondereffekten des Vorjahres [vorzeitige Beendigung der CBL-Transaktion 1998 und anteilige Wertaufholung (Zuschreibung) auf den Beteiligungsbuchwert der HRG]. Wesentliche Posten im Jahr 2017 waren: Ersatz von Schäden 1.151 Tsd. € (Vorjahr: 2.118 Tsd. €) und Erträge aus der Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse 2.928 Tsd. € (Vorjahr: 1.808 Tsd. €). Seit 2014 werden Investitionszuschüsse passivisch in einem Sonderposten für Zuschüsse ausgewiesen und laufzeitadäquat zum bezuschussten Investitionsgut erfolgswirksam aufgelöst.

Im Geschäftsjahr 2017 betrugen die Betriebsaufwendungen 252.291 Tsd. € (Vorjahr: 240.011 Tsd. €, Plan: 248.596 Tsd. €).

Der Materialaufwand betrug 62.260 Tsd. € (Vorjahr: 73.293 Tsd. €). Diese Position beinhaltet: 13.820 Tsd. € (Vorjahr: 13.537 Tsd. €) Energiekosten, 9.174 Tsd. € (Vorjahr 19.550 Tsd. €) Nutzungsentgelt für die Nutzung der Infrastrukturanlagen der infra, 12.746 Tsd. € (Vorjahr: 13.350 Tsd. €) Material und Fremdleistungen für die Instandhaltung und Unterhaltung der Fahrzeuge und eigenen Anlagen, 10.139 Tsd. € (Vorjahr 10.720 Tsd. €) Vorleistungen für Drittaufträge sowie 16.381 Tsd. € (Vorjahr: 16.137 Tsd. €) Aufwand für Subunternehmerleistungen im Busbereich und Schienenersatzverkehr. Das Nutzungsentgelt für die Nutzung der Infrastrukturanlagen der infra ist vertragsgemäß abhängig vom Ergebnis des Unternehmensbereichs Stadtbahn der ÜSTRA, welches in 2017 geringer als im Vorjahr ausgefallen ist.

Der Personalaufwand betrug insgesamt 128.603 Tsd. € (Vorjahr: 116.395 Tsd. €). Bedingt durch die tarifliche Steigerung der Entgelte und den Anstieg der Anzahl der Beschäftigten sind die Personalaufwendungen im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Der Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen wurden in 2017 weitere 7.900 Tsd. € (Vorjahr: 6.600 Tsd. €) zugeführt. Zum 31. Dezember 2017 beträgt die Deckungslücke in der Finanzierung der Altersversorgung 52.806 Tsd. € (Vorjahr: 45.342 Tsd. €).

Die bilanziellen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände betrugen 21.961 Tsd. € (Vorjahr: 20.418 Tsd. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Beschaffung und Inbetriebnahme neuer Fahrzeuge zurückzuführen.

Der sonstige betriebliche Aufwand betrug 39.467 Tsd. € (Vorjahr: 29.905 Tsd. €). Wesentliche Positionen in diesem Bereich sind Grundstücks- und Gebäudekosten, sonstige Dienstleistungen, Werbung und Information, DV-Kosten sowie allgemeine Verwaltungskosten. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus den Aufwendungen für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes Am Hohen Ufer, welche schwerpunktmäßig in 2017 angefallen sind.

Die Erträge aus Beteiligungen und Gewinnabführungen betrugen 4.611 Tsd. € (Vorjahr: 1.061 Tsd. €). In 2017 wurde neben den abgeführten Ergebnissen von protec Service GmbH, RevCon Audit und Consulting GmbH und üstra Reisen GmbH auf Grundlage der mit der ÜSTRA abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge eine ungeplante Gewinnausschüttung seitens der X-City Marketing Hannover GmbH vereinnahmt.

Im Geschäftsjahr 2017 wurden Zinserträge in Höhe von 152 Tsd. € (Vorjahr: 241 Tsd. €) erwirtschaftet. Der Rückgang der Liquidität zur Finanzierung von Investitionen sowie das weiter sinkende Zinsniveau führen zu einem Rückgang der Zinserträge.

Abschreibungen auf Finanzanlagen sind im Geschäftsjahr 2017 wie im Vorjahr nicht angefallen.

Die Zinsaufwendungen betrugen 1.737 Tsd. € (Vorjahr: 1.993 Tsd. €), davon entfielen 1.563 Tsd. € (Vorjahr: 1.755 Tsd. €) auf die Aufzinsungen von Rückstellungen.

Das Geschäftsjahr 2017 schloss vor Verlustübernahme mit einem Jahresfehlbetrag von 31.685 Tsd. € ab (Vorjahr: 15.227 Tsd. €). Im Vergleich zum geplanten Jahresfehlbetrag von 37.387 Tsd. € ist dies eine Verbesserung um 5.702 Tsd. €. Die Ergebnisverbesserung ist auf höhere Tarifeinnahmen, die ungeplante Gewinnausschüttung der X-City Marketing Hannover GmbH und zum Teil deutliche Kostenunterschreitungen zurückzuführen.

2.4.3 Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen und betrug zum 31. Dezember 2017 449.785 Tsd. € (Vorjahr: 369.302 Tsd. €). Die einzelnen Bilanzpositionen entwickelten sich dabei wie folgt:

Auf der Aktivseite sind die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen auf 339.746 Tsd. € (Vorjahr: 277.790 Tsd. €) gestiegen. Das Investitionsvolumen lag deutlich über den Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen. Die Finanzanlagen sind auf 6.763 Tsd. € (Vorjahr: 7.221 Tsd. €) zurückgegangen. In 2017 wurden planmäßig Ausleihungen an Beteiligungen und verbundene Unternehmen getilgt.

Das Vorratsvermögen ist auf 10.778 Tsd. € (Vorjahr: 11.007 Tsd. €) zurückgegangen. Die Forderungen sind auf 33.567 Tsd. € (Vorjahr: 9.133 Tsd. €) gestiegen. Der Anstieg dieser Position im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus einer Forderung gegenüber der Konzernmutter VVG aus der ausstehenden Verlustübernahme für 2017. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit 12.386 Tsd. € (Vorjahr: 10.262 Tsd. €) ausgewiesen. Der Anstieg dieser Position ist im Wesentlichen auf den Aktivtausch einer Schadenersatz-Forderung für eine Herstellerrückvergütung gegenüber dem Herstellerkonsortium des TW 3000 zurückzuführen. Die liquiden Mittel sind auf 46.546 Tsd. € (Vorjahr: 53.773 Tsd. €) zurückgegangen.

Auf der Passivseite ist der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen auf 81.160 Tsd. € (Vorjahr: 44.726 Tsd. €) gestiegen. Seit 2014 werden Investitionszuschüsse passivisch ausgewiesen und laufzeitadäquat zum bezuschussten Investitionsgut erfolgswirksam aufgelöst. Im Wesentlichen handelt es sich um Zuschüsse für die Beschaffung neuer Stadtbahnfahrzeuge und Busse.

Die Rückstellungen sind auf 114.157 Tsd. € (Vorjahr: 102.115 Tsd. €) gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Rückstellungen für Pensionen für mittelbare Verpflichtungen in Höhe von 7.900 Tsd. € und für unmittelbare Verpflichtungen in Höhe von 6.027 Tsd. € zurückzuführen.

Zur Finanzierung der Investitionen in Stadtbahnfahrzeuge wurde in 2017 ein neues Darlehen in Höhe von 28.260 Tsd. € aufgenommen. Insgesamt wurden 3.263 Tsd. € getilgt, so dass die Bankdarlehen zum 31. Dezember 2017 mit 30.110 Tsd. € (Vorjahr: 5.113 Tsd. €) valutierten. Aufgrund der durchgängig guten Liquiditätslage im operativen Geschäft erfolgte im Geschäftsjahr 2017 keine Inanspruchnahme der bestehenden Kreditlinie von 10.000 Tsd. €.

Die übrigen Verbindlichkeiten sind auf 87.478 Tsd. € (Vorjahr: 80.687 Tsd. €) gestiegen. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf den stichtagsbezogenen Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Gegenläufig wirkt sich der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus. In der Position Sonstige Verbindlichkeiten ist ein Anstieg aufgrund erhaltener Anzahlungen (Zuschüsse) für die in den Jahren 2018 bis 2019 auszuliefernden neuen Stadtbahnfahrzeuge zu verzeichnen.

2.4.4 Investitionen

Das Investitionsvolumen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände betrug 85.835 Tsd. € im Geschäftsjahr 2017 (Vorjahr: 21.162 Tsd. €). Investitionszuschüsse wurden im Umfang von 40.511 Tsd. € (Vorjahr: 5.140 Tsd. €) für die Beschaffung von Stadtbahnfahrzeugen, Hybridbussen, das Pilotprojekt Elektrobus sowie die Grunderneuerung der Werkstatt und Bushalle Mittelfeld vereinnahmt.

Damit lag das tatsächlich verausgabte Investitionsvolumen deutlich unter den für 2017 geplanten Investitionen in das Anlagevermögen von insgesamt 140.737 Tsd. €, bei einem Eigenanteil von 75.193 Tsd. €. Wesentlicher Grund für diese Planunterschreitung ist die Beschaffung des dritten Loses der neuen Stadtbahnfahrzeuge TW3000. Zum einen fiel die erste Anzahlung geringer als geplant aus, zum anderen ist die zweite Anzahlung erst im Jahr 2018 fällig. Weiterer Grund ist die zeitliche Verzögerung bei der Grunderneuerung der Werkstatt und Bushalle Mittelfeld inklusive der Errichtung von Brandschutzwänden sowie beim Projekt Erneuerung Verkehrstechnik.

Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag in der Erneuerung der Fahrzeugflotte. Im Jahr 2017 wurden 28 neue Stadtbahnfahrzeuge beschafft. Ferner wurden zwölf Hybridbusse (davon sieben Solo- und fünf Gelenkbusse) ausgeliefert. Weitere größere Investitionen wurden für die Grunderneuerung der Werkstatt und Bushalle Mittelfeld, den aktivierungsfähigen Anteil der Baukosten sowie die Neuausstattung mit Büromöbeln im Zuge der Sanierung des Verwaltungsgebäudes Am Hohen Ufer, den Ausbau der Infrastruktur auf den Stadtbahnbetriebshöfen, die Erneuerung der Verkehrstechnik und für die Modernisierung und den Ausbau der IT- und Kommunikationssysteme getätigt.

Eine mit dem Herstellerkonsortium vereinbarte Rückvergütung für Energiemehrverbrauch des ersten Loses der neuen Stadtbahnfahrzeuge wurde anschaffungskostenmindernd angesetzt und verringerte so die Anlagenzugänge.

3. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die wesentlichen Merkmale des bei der ÜSTRA bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:

● Es gibt bei der ÜSTRA eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral gesteuert.

● Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Finanz- und Rechnungswesen und Controlling sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet.

● Die im Bereich der Rechnungslegung eingesetzten EDV-Systeme sind durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugte Zugriffe geschützt.

● Im Bereich der eingesetzten Finanzbuchhaltungssysteme wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt.

● Eine einheitliche Rechnungslegung wird insbesondere durch konzernweite Richtlinien (z. B. Bilanzierungsrichtlinien, Zahlungsrichtlinien, Reisekostenrichtlinien, etc.) gewährleistet. Diese werden laufend aktualisiert und bei Bedarf angepasst.

● Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet.

● Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z. B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt.

● Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen wird durchgängig das Vier-Augen-Prinzip angewendet.

● Die Verantwortung für die Einrichtung und Überwachung des Kontroll- und Risikomanagementsystems liegt beim Vorstand. Es ist Bestandteil des Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses im Unternehmen.

● Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden regelmäßig durch die prozessunabhängige interne Revision überprüft.

4. Chancen- und Risikobericht

4.1 Chancen- und Risikomanagementsystem

Die ÜSTRA ist als Verkehrsunternehmen naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Risikopolitik der ÜSTRA ist risikoavers ausgerichtet und erlaubt die Nutzung sich bietender Geschäftsgelegenheiten, solange die Risiken angemessen und tragbar sind. Das bewusste Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken ist nicht zulässig.

Die Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Folglich besteht das Chancen- und Risikomanagementsystem aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen eingebettet sind. Es besteht keine eigenständige Aufbauorganisation für das Chancen- und Risikomanagement. Es wird vielmehr als originäre Aufgabe jeder Führungskraft sowie der Prozess- und Projektverantwortlichen verstanden. Diese sorgen im Rahmen ihrer Führungsaufgaben auch für die Einbindung der Mitarbeiter in das Chancen- und Risikomanagementsystem.

Grundsätzlich wird das Chancen- und Risikomanagementsystem der ÜSTRA im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit umgesetzt. Dabei liegt der Fokus auf Gesellschaften, die aus Chancen- und Risikosicht besonders relevant sind.

Das zentrale Controlling stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Chancen und Risiken erfolgt. Es ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems und überzeugt sich von dessen Wirksamkeit. Hierbei erstattet es regelmäßig Bericht an den Vorstand. Es entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Es kommuniziert zudem die Chancen- und Risikopolitik und legt die Dokumentationserfordernisse fest. Die notwendige Überprüfung des Chancen- und Risikomanagementsystems auf seine grundsätzliche Tauglichkeit sowie die Einhaltung der operativen Umsetzung erfolgt durch die interne Revision. Alle wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikomatrix dokumentiert, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird.

Chancen und Risiken sind als mögliche Planabweichungen definiert.

Für die ÜSTRA — als kommunales Unternehmen — ergeben sich aufgrund der Rahmenbedingungen für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nur begrenzt wesentliche (Markt-)Chancen im Unterschied zu Unternehmen der freien Wirtschaft (beispielsweise Industrie- und Handelsunternehmen).

Die Bewertung von Chancen erfolgt grundsätzlich nach den Dimensionen „Chancenpotenzial", „Eintrittswahrscheinlichkeit" und „Standard der realisierten Chancenhandhabung".

Als Risiko sind grundsätzlich negative Planabweichungen definiert (Mehraufwendungen und/oder Mindereinnahmen). Mögliche Ergebnisabweichungseffekte werden über den gesamten mittelfristigen Planungshorizont erhoben und summiert — eine Diskontierung erfolgt nicht. Risiken werden hinsichtlich ihres Schadenpotenzials als "relevant", "wesentlich" und "bestandsgefährdend" eingestuft. Relevant sind solche Risiken, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, der sich an zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften des Vorstands orientiert. Als wesentlich gelten Risiken, die für sich genommen bei Realisierung einen Schaden verursachen würden, der die künftige Ertragskraft der ÜSTRA erheblich beeinflusst. Mögliche Interdependenzen zwischen Risiken werden berücksichtigt. Die Bewertung und somit auch die Betrachtung der Risiken erfolgt nach Risikovorsorge.

Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos erfolgt nach den Kriterien:

● „Sehr gering" (< 20 %)

● "Gering" (20 % bis < 40 %),

● "Mittel" (40 % bis < 60 %),

● "Hoch" (60 % bis < 80 %),

● "Sehr hoch" (80 % bis 100 %).

Die Risikobedeutung als Ergebnis der beiden Faktoren „Eintrittswahrscheinlichkeit" und „Schadenpotenzial" ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

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Eintrittswahrscheinlichkeit
0-20% 20-40% 40-60% 60-80% 80-100%
Schadenpotenzial     > 20 Mio. € Mittel hoch hoch hoch hoch
1-20 Mio. € Gering mittel mittel hoch hoch
< 1 Mio. € Gering gering mittel mittel mittel

Die im Rahmen des Risikomanagementsystems der ÜSTRA vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein.

4.2 Umfeld und Markt

Bedingt durch die Finanzknappheit der öffentlichen Haushalte sind bei den Zuschüssen für Investitionen weiterhin rückläufige bzw. stagnierende Tendenzen feststellbar. Finanzmittel für Investitionsmaßnahmen, die bis 2006 nach dem GVFG gefördert wurden, werden seit 2007 durch die Länder verteilt. Den Ländern stehen dazu seit 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Form von zweckgebundenen Festbeträgen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Diese sogenannten Entflechtungsmittel aus dem EntflechtG entfallen als solche ab dem Jahr 2020. Die Mittel werden seitens des Bundes zwar weiter an die Länder gezahlt, aber nicht mehr konkret als Entflechtungsmittel, sondern allgemein über die Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen und damit ohne Zweckbindung. Damit sind nun die Länder in der Pflicht, diese Mittel auch weiterhin für die dringenden Investitionen in den kommunalen ÖPNV bereit zu stellen. Nach derzeitigem Stand plant die Landesregierung Niedersachsens eine Anschlussregelung für die Zeit nach 2019 zu erarbeiten.

Bei den Tarifersatzeinnahmen bestehen Planungsunsicherheiten aufgrund von möglichen Änderungen der politischen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Erstattungszahlungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen. Dieses Risiko wird als gering bewertet.

4.3 Leistungswirtschaftliche Chancen und Risiken

Die ÜSTRA hat sich zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftlichkeit durch wachsende Einnahmen sowie interne Optimierungsmaßnahmen weiter zu verbessern.

Auf der Einnahmenseite geht die ÜSTRA davon aus, dass die Tarifeinnahmen auch in den Folgejahren ansteigen werden. Der Anteil, der aus stärkerer Kundennachfrage resultiert, wird vermutlich gegenüber dem Anteil, der aus preislichen und strukturellen Maßnahmen generiert wird, tendenziell sinken. Die Risiken liegen darin, dass es nicht gelingt, einerseits über Kundenbindungsmaßnahmen Kunden langfristig an die ÜSTRA zu binden bzw. mögliche Kundenpotenziale zu erschließen und andererseits die notwendigen Tarifpreisanpassungen mindestens zur Deckung der Aufwandssteigerungen im Verkehrsverbund durchzusetzen. Grundlage für die Feststellung des Nachfragerisikos sind u. a. Untersuchungen zur Tarifergiebigkeit und zur Preiselastizität. Das Tarifanpassungsrisiko besteht darin, dass die ÜSTRA bei der erforderlichen Umsetzung von Tarifanpassungsmaßnahmen von der Zustimmung des GVH, der Genehmigungsbehörde, des Aufgabenträgers Region Hannover und der Konzernmutter WG abhängig ist. Die bisher beschriebenen Risiken auf der Einnahmenseite werden als niedrig bewertet.

Bei der Umsetzung von in der Region Hannover politisch gewünschten Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität geht die ÜSTRA davon aus, dass ein unmittelbarer erfolgswirksamer Ausgleich durch die Region Hannover erfolgt. Dies gilt insbesondere für die zum 1. Januar 2018 eingeführte rabattierte Beförderung von Kindern und Jugendlichen. Das finanzielle Risiko aus solchen Maßnahmen wird als hoch eingeschätzt.

Im Bereich der Landeshauptstadt Hannover genießt der ÖPNV aufgrund entsprechender politischer Beschlüsse Vorrang an den Lichtsignalanlagen. Sollte diese Vorrangschaltung für den ÖPNV zurück genommen werden, würde der ÖPNV durch die damit verbundene Verlängerung der Reisezeit unattraktiver für die Fahrgäste. Damit wären Einnahmenrückgänge und eine Erhöhung der Betriebskosten durch den höheren Fahrzeugeinsatz bei Verlängerung der Fahrzeiten zu erwarten. Das Risiko wird als hoch eingestuft.

Ein Kostenrisiko liegt in der Entwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise. Unsicherheiten aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Förderländern und Oligopol bedingte Wettbewerbsverzerrungen lassen keine gesicherte Abschätzung der Preisentwicklung zu. Sollten die Preise, Steuern oder Abgaben entgegen der Planungsprämissen überproportional steigen, würde dies die ÜSTRA mit zusätzlichen Belastungen treffen. Im Hinblick auf die Preisentwicklung für Kraftstoffe wird das Risiko als mittel bewertet. Nach erfolgter Ausschreibung wurde ein Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Hannover AG geschlossen, welcher der ÜSTRA zumindest bis 2020 Planungssicherheit in Bezug auf den Wirkarbeitspreis für Strom, ohne Steuern und Abgaben verschafft. Damit hat das Risiko Strompreisentwicklung nur eine geringe Risikobedeutung.

Konstruktionsbedingte Mängel an Stadtbahnfahrzeugen und die Abkündigung von Ersatzteilen bzw. Support für technische Anlagen führen möglicherweise zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Instandhaltungsleistungen. Das Risiko wird durch ein vorsorgendes Instandhaltungsmanagement begrenzt. Insgesamt werden die Risiken hieraus als gering bewertet.

4.4 Personal

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter und Führungskräfte sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die ÜSTRA. Risiken bestehen darin, Leistungsträger für offene Stellen im Unternehmen nicht zu finden oder sie nicht halten zu können. Diesem Risiko wird durch intensive Aus- und Weiterbildungsprogramme, frühzeitige Nachfolgeplanung, Gesundheitsmanagement und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik entgegengewirkt. Gleichzeitig soll damit eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen und die Erhöhung der Mitarbeitermotivation erreicht werden. Die Risiken in diesem Risikofeld werden als mittel bewertet.

4.5 Informationstechnik

Der Betrieb, der Vertrieb und die sonstigen Geschäftsabläufe der ÜSTRA hängen vom effizienten und ununterbrochenen Betrieb der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme ab. Die wachsende Vernetzung und die Notwendigkeit einer permanenten Verfügbarkeit stellen immer höhere Anforderungen an die IT-Systeme. Risiken werden durch die kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheitskonzepte und den Einsatz moderner Hard- und Software verringert. Verteilte Rechenzentren und gespiegelte Datenbestände reduzieren das Risiko von Datenverlusten. Die Risiken im Risikofeld Informationstechnik werden als gering bewertet.

4.6 Finanzwirtschaftlicher Bereich

Durch die finanzielle Einbindung der ÜSTRA in den WG-Konzern sind finanzwirtschaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Die Fortdauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes. Dieser wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

4.7 Fazit — Beurteilung aus Sicht des Vorstands

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die den Fortbestand einzelner Betriebsbereiche oder gar des gesamten Unternehmens gefährden könnten. Eine Aggregation der wichtigsten Einzelrisiken ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Nach der Überprüfung der derzeitigen Risikosituation kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass die ÜSTRA ausreichend versichert ist und genügend bilanzielle Vorsorge getroffen hat.

5. Erklärung zur Unternehmensführung

5.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird.

Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und den damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist.

5.2 Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die ÜSTRA wendet eine Reihe von Unternehmensführungspraktiken an, mit denen verschiedene Zielstellungen verbunden sind:

● Die ÜSTRA hat die UITP-Charta für Nachhaltige Entwicklung unterzeichnet und sich damit zum nachhaltigen Handeln verpflichtet. Der Geschäftsbericht für 2017 beinhaltet einen Bericht zu den Aktivitäten des Unternehmens zur Verbesserung der Nachhaltigkeit.

● Die ÜSTRA arbeitet kontinuierlich und systematisch daran, ihre fünf strategischen Handlungsfelder für eine zukunftsorientierte nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und zur Schärfung des Unternehmensprofils im ÖPNV in der Region Hannover weiter zu entwickeln. Die ÜSTRA positioniert sich als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr.

● Der ÖDA sieht vor, die Wirtschaftlichkeit der erbrachten Leistungen regelmäßig im Rahmen eines Benchmarks zu überprüfen und marktfähige Kostenstrukturen zu realisieren. Für die Instandhaltung der Infrastruktur erfolgt dieser Marktvergleich in einem Vier-Jahres-Rhythmus.

● Durch die Unternehmensführung nach dem Management-Prinzip Management by Objectives (MbO) erfolgt eine zielorientierte sowie bereichs- und hierarchieübergreifend abgestimmte Steuerung des Unternehmens. Sie gewährleistet die Konzentration auf Prioritäten und erhöht die Verbindlichkeit getroffener Zielvereinbarungen. Zudem wird dadurch Transparenz über die Unternehmens-, Bereichs- und Gruppenziele geschaffen. Gleichzeitig wird das ergebnisorientierte Arbeiten gefördert. Das Zielvereinbarungssystem soll eine enge Verzahnung mit den strategischen Handlungsfeldern der ÜSTRA sicherstellen sowie die Einhaltung der im ÖDA definierten Zielgrößen gewährleisten.

● Mit dem praktizierten Co-Management wird die frühzeitige und aktive Einbeziehung des Betriebsrats in alle wichtigen unternehmensbezogenen Entscheidungen angestrebt, um Akzeptanz bei strategischen Fragen und Veränderungsnotwendigkeiten zu erhalten.

● Mit der Teilnahme am Audit „berufundfamilie" werden die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Ausbau und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik gefördert. Gleichzeitig wird eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen erreicht.

● Mit dem bei der ÜSTRA praktizierten Gesundheitsmanagement soll die Erhöhung des Gesundheitsstands und die Reduzierung von Abwesenheitszeiten erreicht werden. Zudem werden die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas sowie die Erhöhung der Mitarbeitermotivation angestrebt. Ziel ist auch die Überwindung bzw. Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit.

● Die ÜSTRA setzt das regelmäßige, strukturierte Mitarbeitergespräch als formalisiertes Führungsinstrument zur wechselseitigen Rückmeldung ein; damit soll die Zusammenarbeit und Arbeitsatmosphäre verbessert und weiterentwickelt werden, um den gemeinsamen Erfolg zu sichern.

● 2017 wurde mit dem „Kulturbarometer" zum zweiten Mal eine unternehmensweite Befragung zur Bewertung der Zusammenarbeit von Führungskräften und zugeordneten Teams auf der Grundlage festgelegter Kulturwerte durchgeführt. Das Verfahren umfasst auch die Hinterlegung von Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit und deren konsequente Umsetzungsverfolgung. Die Befragung wird jährlich wiederholt.

● Zur Verbesserung der Erfassung und Auswertung der Daten sowie des Zugriffs der jeweiligen Mitarbeitergruppen, wurde eine neue IT-Anwendung bereitgestellt.

● Zur Stärkung der Attraktivität als Arbeitgeber (Employer Branding) hat sich die ÜSTRA in 2017 einem erneuten Check der Demografieagentur für die niedersächsische Wirtschaft unterzogen und das Zertifikat des Landes Niedersachsen „Demografiefest. Sozialpartnerschaftlicher Betrieb" für weitere zwei Jahre erhalten. Die in diesem Zusammenhang erarbeiteten Maßnahmen haben das Ziel für den demografischen Wandel gerüstet zu sein. Mit den Maßnahmen sollen die Arbeitszufriedenheit und Motivation und damit der Gesundheitsstand erhöht werden.

● Die ÜSTRA hat ein Qualitäts-, Umwelt-, Arbeitsschutz- und Energiemanagementsystem eingeführt und ist nach den Standards DIN EN ISO 9001, DIN EN 13816, DIN EN 15838, DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001 und NFL/ILO-OSH 2001 zertifiziert. Im Rahmen dieser Zertifizierungen wird das integrierte Managementsystem regelmäßig durch unabhängige Zertifizierer überprüft. Ziele dieses Systems sind die Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Steigerung der Kundenzufriedenheit, die Optimierung interner Prozesse und Abläufe sowie des Beschwerdemanagements, die Verbesserung der Energieeffizienz bei Fahrzeugen und Infrastruktur sowie die Reduzierung von Emissionen, umweltrelevanten und gefährlichen Arbeits- und Abfallstoffen und des Wasserverbrauchs.

Informationen über das Audit „berufundfamilie" und das Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement sowie der Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA sind auf der Internetseite uestra.de/unternehmen zu finden.

5.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse

Der Vorstand der ÜSTRA besteht laut Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.

Der Vorstand der ÜSTRA besteht aus zwei Mitgliedern. Im operativen Geschäft verantwortete bis zu seinem Ausscheiden am 8. Dezember 2017 der Vorstandsvorsitzende Andrö Neiß die Informations- und Kommunikationstechnologie, die kaufmännische Leitung und das Marketing. Am 8. Dezember 2017 wurde Herr Dr. Volkhardt Klöppner zum neuen Vorstandsmitglied und Vorstandsvorsitzenden berufen und hat die Verantwortung für die zuvor genannten Unternehmensbereiche übernommen. Das Vorstandsmitglied Wilhelm Lindenberg hatte bis zu seiner Abberufung am 8. Dezember 2017 die Funktion des Arbeitsdirektors inne und war gleichzeitig zuständig für den Betrieb der Stadtbahnen und Busse, für die Fahrzeuge und die Betriebsanlagen und für den gesamten Personalbereich. Am 8. Dezember 2017 wurde Frau Denise Hain zum neuen Vorstandsmitglied berufen. Sie hat seitdem die Funktion der Arbeitsdirektorin inne und verantwortet gleichzeitig die zuvor genannten Unternehmensbereiche. Dem Vorstand sind insgesamt sieben Unternehmensbereiche und acht Stabsbereiche zugeordnet. Der Vorstand stellt die unternehmensinterne Kommunikation in wöchentlichen Vorstandssitzungen sowie in Sitzungen mit den Unternehmensbereichsleitungen sicher.

Der Aufsichtsrat besteht nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus 20 Mitgliedern, davon je zehn Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wählt gemäß Mitbestimmungsgesetz aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden und bestellt gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG und § 9 Abs. 2 der Satzung der ÜSTRA den aus vier Mitgliedern bestehenden Ausschuss „zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgabe" (sog. Vermittlungsausschuss). Im Geschäftsjahr 2017 führten Herr Ulf-Birger Franz den Vorsitz, Frau Denise Hain bis zum 8. Dezember 2017 und Herr Christian Bickel seit dem 20. Dezember 2017 den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat. Die Funktion des unabhängigen Finanzexperten im Aufsichtsrat gemäß § 100 Abs. 5 AktG hat im Geschäftsjahr 2017 Herr Eberhard Wicke wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat hat darin vier Ausschüsse gebildet und ihre Zuständigkeiten festgelegt: Präsidialausschuss (sechs Mitglieder), Finanz-und Prüfungsausschuss (zugleich Prüfungsausschuss im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG; acht Mitglieder), Verkehrs- und Bauausschuss (acht Mitglieder) sowie Beteiligungsausschuss (zwölf Mitglieder). Alle Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt.

Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung die Möglichkeit geschaffen, aus seiner Mitte für jedes Mitglied eines dieser Geschäftsordnungsausschüsse hinsichtlich dessen Mitgliedschaft in diesem Ausschuss einen persönlichen Stellvertreter zu bestellen; Mehrfachvertretung und eine gleichzeitige eigene Ausschussmitgliedschaft des persönlichen Stellvertreters sind zulässig; ein persönlicher Stellvertreter ist jedoch nur dann teilnahme-und stimmberechtigt, wenn das Ausschussmitglied nicht selbst an der Sitzung des betreffenden Ausschusses teilnimmt.

Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt. Hierzu werden die Sachverhalte in ausführlichen schriftlichen Unterlagen erläutert. In Vorgesprächen sowie in den Sitzungen der Ausschüsse und des Aufsichtsrats steht der Vorstand für die Erläuterung von Details und zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse außerhalb von Sitzungen, z. B. im schriftlichen Verfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.

Zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand finden regelmäßig Treffen zur Erörterung von aktuellen Fragen statt. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich über seine Arbeit.

5.4 Angaben zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat und zu den Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Die ÜSTRA hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil im Unternehmen zu erhöhen. Für das gesamte Unternehmen wird ein Frauenanteil von 22 % bis 2022 angestrebt. Zum 31. Dezember 2017 betrug der Frauenanteil insgesamt 20,3 % (Vorjahr: 19,1 %).

Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand hat der Vorstand eine Zielgröße von 14,3 % für den ersten Umsetzungszeitraum beschlossen. Dieser Zielwert entsprach dem Ist-Stand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Zum 31. Dezember 2017 betrug der Frauenanteil für diese Ebenen 15,4 % (Vorjahr:18,4 %).

Für den Aufsichtsrat gilt die Regelung des § 96 Abs. 2 AktG. Danach muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Aufgrund eines Widerspruchs seitens der Arbeitnehmervertreter der ÜSTRA ist der jeweilige Mindestanteil von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Seit der Wahl der Anteilseignervertreter in der Hauptversammlung am 10. August 2017 gehören jeweils der Seite der Arbeitnehmervertreter und der Anteilseignervertreter drei Frauen an. Das Mindestanteilsgebot ist damit eingehalten. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von 0 % bis zum 31. Dezember 2018 beschlossen. Seit der Bestellung von Frau Denise Hain und Herrn Dr. Volkhardt Klöppner am 8. Dezember 2017 beträgt der Frauenanteil im Vorstand 50 %. Die festgelegte Zielgröße ist damit übererfüllt.

5.5 Nichtfinanzielle Erklärung gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Die nichtfinanzielle Erklärung erfolgt außerhalb des Lageberichts in einer gesonderten nichtfinanziellen Konzernerklärung, die zusammen mit dem Einzel- und Konzernlagebericht im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zudem wird diese Erklärung unter https://www.uestra.de/unternehmen/nachhaltigkeit/uebersicht/ auf der Internetseite der ÜSTRA zur Verfügung gestellt.

5.6 Angaben zur Diversität in Vorstand und Aufsichtsrat

Die ÜSTRA ist nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, in die Erklärung zur Unternehmensführung eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund verfolgt wird, sowie der Ziele dieses Diversitätskonzepts, der Art und Weise seiner Umsetzung und der im Berichtsjahr erreichten Ergebnisse aufzunehmen. Falls kein oder noch kein Diversitätskonzept verfolgt wird, ist dies zu erläutern. Die ÜSTRA verfolgt derzeit kein Diversitätskonzept für die zukünftige Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats. Die ÜSTRA ist der Ansicht, dass bestimmte Kriterien wie Alter oder ein bestimmter Bildungs- und Berufshintergrund zu keiner substantiellen Verbesserung der Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats und deren Tätigkeit führen. Für den Frauenanteil im Vorstand und den beiden nachgeordneten Führungsebenen hat die ÜSTRA bereits Zielgrößen festgelegt. Für die Geschlechterquote im Aufsichtsrat gelten bereits die gesetzlichen Mindestquoten. Für die Festlegung darüber hinausgehender Diversitätsanforderungen sieht die ÜSTRA derzeit keine Notwendigkeit.

6. Sonstige Berichte

6.1 Vergütungsbericht

Das Vergütungssystem des Vorstands der ÜSTRA hat feste und erfolgsabhängige Bestandteile. Die Höhe der erfolgsabhängigen Komponente ist abhängig vom Zielerreichungsgrad der jeweiligen Zielvereinbarungsbestandteile; diese setzen sich aus Zielen zur Unternehmensstrategie, finanziellen Zielen, Prozesszielen, Führungs- und Personalzielen sowie Kundenzielen zusammen. Vergütungskomponenten mit langjähriger Anreizwirkung (z. B. Bezugsrechte oder aktienbasierte Vergütungen) und Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit (ausgenommen Versorgungszusagen) werden dem Vorstand nicht gewährt.

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der ÜSTRA geregelt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine von der Hauptversammlung festzusetzende Vergütung.

6.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Das gezeichnete Kapital von 67.490.528,32 € ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen.

Die WG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der ÜSTRA unmittelbar und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen Stadtwerke Hannover AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der ÜSTRA verfügt. Die übrigen Aktien der ÜSTRA befinden sich nach Kenntnis des Vorstands im Streubesitz.

Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, welche ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.

Der Vorstand der ÜSTRA besteht gemäß § 5 der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird nach der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung bestimmt. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG (Bestellung und Abberufung des Vorstands). Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann dabei ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen.

Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf hiernach neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 133 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.

Der Vorstand ist nicht ermächtigt, neue Aktien der ÜSTRA — beispielsweise im Wege der Ausnutzung eines bedingten oder genehmigten Kapitals — auszugeben. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien besteht ebenfalls nicht.

Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen.

Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind.

6.3 Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit (Entgeltbericht)

Am 6. Juli 2017 ist das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft getreten. Arbeitgeber, die nach §§ 264, 289 HGB berichtspflichtig sind, müssen erstmals mit dem Jahresabschluss 2017 einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach § 21 Entgelttransparenzgesetz (Entgeltbericht) erstellen. Der Bericht enthält Angaben über Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen, Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer und geschlechterspezifische Angaben zu der durchschnittlichen Gesamtzahl der Beschäftigten sowie zu der durchschnittlichen Zahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten. Der Bericht ist für Zwecke der Veröffentlichung als Anlage dem Lagebericht beizufügen, ohne aber formeller Bestandteil des Lageberichts zu werden, und alle fünf Jahre erneut abzugeben. Der Berichtszeitraum des ersten Berichts umfasst entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nur das Kalenderjahr 2016.

7. Prognosebericht

Der ÖDA bildet den Rahmen für die zukünftige weitere Entwicklung der Gesellschaft und bestimmt das unternehmerische Handeln. Er bedeutet für die Dauer seiner Laufzeit sowohl für den Auftraggeber als auch für die Kunden garantierte Leistungen in der gewohnt guten Qualität. Allerdings ist die ÜSTRA bei der Weiterentwicklung des Verkehrsangebots und bei der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere die Ergebnisentwicklung, stark abhängig von den Beschlüssen der Region Hannover, die gemäß ÖDA oftmals notwendig sind.

Den Auswirkungen der Reduzierung staatlicher Ausgleichsleistungen soll mittelfristig durch eine verstärkte Nutzerfinanzierung begegnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass überdurchschnittliche Steigerungsraten bei den Fahrgasteinnahmen realisiert werden können. Derzeit ist allerdings festzustellen, dass die Erlössteigerungen künftig nicht ausreichen, um die Kostensteigerungen zu kompensieren, so dass der Verlust der ÜSTRA weiter ansteigen wird.

Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, mit denen die ÜSTRA per ÖDA betraut wurde, erfolgt über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der Versorgung- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) und der ÜSTRA bestehenden Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag. Bedingt dadurch weist die ÜSTRA folglich rechnerisch negative Ergebnisse aus. In der Planung für das Geschäftsjahr 2018 geht die ÜSTRA von einem Jahresfehlbetrag von 33,9 Mio. € aus, der über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Muttergesellschaft der ÜSTRA, der VVG, übernommen wird.

Bei der Entwicklung der Tarifeinnahmen für das Jahr 2018 wird damit gerechnet, dass die zum 1. Januar 2018 im GVH vorgenommene Tarifanpassung von durchschnittlich 1,9 % vollumfänglich auf die ÜSTRA durchschlägt. Die ÜSTRA plant für das Jahr 2018 Tarifeinnahmen in Höhe von 171,0 Mio. €. Generell strebt die ÜSTRA eine Steigerung der Fahrgastzahlen um 1 % pro Jahr an.

Insgesamt sind für 2018 Umsatzerlöse in Höhe von 214,2 Mio. € geplant, die im Wesentlichen die Umsatzerlöse Verkehr (Tarifeinnahmen und Ausgleich für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV) und Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der infra beinhalten.

Im Verkehrsangebot sind insbesondere im Stadtbahnbereich Angebotsausweitungen geplant, die zu einem Anstieg der Betriebsleistungen (Nutz-Zugkilometer und Nutz-Wagenkilometer) führt. So soll die Linie 6 komplett mit 3-Wagenzügen fahren und die Linie 8 in den Nachmittagsstunden bis zur Dragonerstraße verlängert werden. Im Busbereich sind nur geringfügige Änderungen geplant, so dass die Betriebsleistungen auf dem Niveau von 2017 erwartet werden.

Für 2018 wurde mit der Region Hannover als Aufgabenträger für die Gesamtzufriedenheit der Kunden ein Zielwert von 2,45 vereinbart.

Für das Jahr 2018 sind Investitionen in Höhe von 138,0 Mio. € geplant, nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 83,4 Mio. €. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der nächsten Jahre ist die Erneuerung der Fahrzeugflotte.

Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der WG und der ÜSTRA bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag führt dazu, dass die ÜSTRA nicht einen ausreichenden Cashflow erwirtschaften kann, um den hohen Investitionsbedarf der Zukunft aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Aus diesem Grund ist auch in den nächsten Jahren die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen geplant. Im Jahr 2018 soll eine Kreditaufnahme in Höhe von 20,7 Mio. € erfolgen.

 

Hannover, 8. März 2018

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Entgeltbericht der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover

Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit (Entgeltbericht) nach § 21 Entgelttransparenzgesetz

Einleitend wird berichtet, dass die ÜSTRA tarifgebunden ist. Sie wendet den Spartentarifvertrag für Nahverkehrsbetriebe Niedersachsen (TV-N Nds.) an.

1. Herstellung von Entgeltgleichheit

Im Kontext der Herstellung von Entgeltgleichheit (§21 Abs. 1 Okt. 2 EntgTranspG) sind folgende institutionelle Aspekte bzw. Einrichtungen bei der ÜSTRA zu nennen:

Zum einen sind es die sogenannten Personalplanungsteams und zum anderen ist es die Zentrale Bewertungskommission.

In den Personalplanungsteams werden viele personalwirtschaftliche Themen besprochen, u. a. auch Entgeltthemen wie z. B. Höhergruppierungen. Die Teams bestehen aus je einem Vertreter der jeweiligen betroffenen Fachabteilung, der Personalabteilung und des Betriebsrats. Ihre Aufgabe ist es u.a. dabei auch darauf zu achten, dass Anträge geschlechtsneutral entschieden werden.

Die Zentrale Bewertungskommission bewertet Stellen einvernehmlich anhand von Stellenbeschreibungen nach einem abgestimmten Verfahren und nach festgelegten Kriterien. Die Bewertungskommission setzt sich aus je zwei Vertretern der Personalabteilung und des Betriebsrats zusammen.

2. Weitere Maßnahmen (exemplarisch):

Das Steuerteam Chancengleichheit bietet einmal pro Jahr ein Frauenforum an. Hier haben alle interessierten Frauen die Möglichkeit, sich zu konkreten Themen rund um die Arbeitssituation von Frauen in der ÜSTRA untereinander sowie mit Experten auszutauschen, Handlungsfelder aufzuzeigen und Ideen zu entwickeln. Das Steuerteam Chancengleichheit nimmt die Themen aus den Frauenforen auf, bearbeitet sie, entwickelt Handlungsvorschläge und thematisiert diese an den entsprechenden Stellen im Unternehmen.

Im Rahmen der Führungskräftequalifizierung wird das Seminar „Führungsrolle und Führungsverantwortung“ verbindlich für alle Führungskräfte angeboten. Inhalt dieses Seminars ist es u. a. auch Führungskräfte hinsichtlich der Gleichbehandlung und Gleichstellung der Geschlechter zu sensibilisieren.

Darüber hinaus bietet die ÜSTRA seit Jahren Telearbeit als flexible Form der Arbeitsorganisation an, um insbesondere Frauen ein flexibleres Arbeiten zu ermöglichen und so Beruf und Familie besser vereinbaren zu können.

Im Kontext der Personalrekrutierung für Stadtbahn und Stadtbus bietet die ÜSTRA spezielle Schnupperkurse für Frauen an, um diese so an den Beruf heranzuführen und mögliche Hemmschwellen abzubauen.

3. Unternehmenskennzahlen im Kontext des Entgelttransparenzgesetzes

Im Geschäftsjahr 2016 waren bei der ÜSTRA im Jahresdurchschnitt 2.086 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, wobei im Jahresdurchschnitt 389 Frauen und 1.697 Männer beschäftigt waren. Die Zahl der aktiv Beschäftigten betrug durchschnittlich 1.897. Ferner waren durchschnittlich 79 Beschäftigte in der Freizeitphase der Altersteilzeit. Die Zahl der Auszubildenden und Praktikanten betrug im Durchschnitt 110.

Insgesamt waren 315 Beschäftigte im Jahr 2016 durchschnittlich in Teilzeit tätig, davon 97 Frauen und 218 Männer. Die durchschnittliche Teilzeitquote in 2016 lag bei 15,6 %. 1.771 Beschäftigte waren im Jahr 2016 durchschnittlich in Vollzeit tätig, davon 292 Frauen und 1.479 Männer. Somit ist 2016 durchschnittlich rund ein Viertel der Frauen (24,9 %) in Teilzeit beschäftigt. Demgegenüber sind 12,8 % der Männer durchschnittlich in Teilzeit beschäftigt gewesen.

 

Hannover, 27.04.2018

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft

Der Vorstand

gez. Dr. Volkhardt Klöppner

gez. Denise Hain

Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden.

Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftslage unter Berücksichtigung der Risiken der Unternehmenstätigkeit und des damit zusammenhängenden Risikomanagements sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, über die Personalsituation, über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft sowie über Investitionsvorhaben und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik unterrichten lassen. Darüber hinaus hat er vom Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht des Vorstands" jeweils umfassend Informationen über die das Unternehmen aktuell betreffenden Angelegenheiten erhalten.

Detailliert wurden Fragen der künftigen Finanz-, Investitions- und Personalplanung erörtert und - teilweise unter Beteiligung von Referenten - vertieft. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, insbesondere alle Maßnahmen, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden geprüft, ausführlich erörtert und - sofern erforderlich - entschieden. Soweit für Geschäftsführungsmaßnahmen nach Gesetz oder anderen Regelungen eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, hat der Aufsichtsrat dazu ausführliche schriftliche Informationen vom Vorstand erhalten und den vorgelegten Geschäftsführungsmaßnahmen nach ausgiebiger vorheriger Prüfung seine Zustimmung erteilt.

Der Aufsichtsrat hat alle Berichte des Vorstands geprüft, in seinen Sitzungen umfassend erörtert und mit dem Vorstand beraten sowie die erforderlichen Entscheidungen getroffen.

Zu eigenen Maßnahmen des Aufsichtsrats gemäß § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG (z. B. Einsicht in Bücher und Schriften der Gesellschaft) bestand keine Veranlassung. Der Aufsichtsrat hat jedoch gemäß § 111 Abs. 2 Satz 2 externe Berater mit der Überprüfung der Geschäftsführung der ehemaligen Vorstandsmitglieder Neiß und Lindenberg beauftragt (siehe im Einzelnen unter „Schwerpunkte der Überwachung und Beratung"). Sonderberichte des Vorstands nach § 90 Abs. 3 AktG wurden im Geschäftsjahr 2017 zum Thema Verlust von Fördergeldern aufgrund vorzeitigen Maßnahmenbeginns bei der Hybridbusbeschaffung erbeten.

Darüber hinaus hielt der Vorsitzende des Aufsichtsrats umfassenden Kontakt zu dem Vorstandsvorsitzenden und dem weiteren Mitglied des Vorstands. In zahlreichen Gesprächen wurden alle wichtigen Ereignisse und Fragen der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensstrategie besprochen.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017 eine Rechtsanwaltskanzlei mit einer „Sonderprüfung Vergaben" beauftragt.

Eine weitere Rechtsanwaltskanzlei wurde mit der Beratung im Hinblick auf Handlungsmöglichkeiten und eventuelle Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Verlust von Fördergeldern bei der Hybridbusbeschaffung und mit der Beratung und der Begleitung der Gesellschaft im Zusammenhang mit sämtlichen beschlossenen Maßnahmen betreffend den Vorstand der Gesellschaft sowie sich daraus weiter ergebenden Maßnahmen beauftragt.

Im Berichtsjahr haben der Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats insgesamt 31 Sitzungen, so im Einzelnen:

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Verkehrs- und Bauausschuss 4 Sitzungen,
Finanz- und Prüfungsausschuss 5 Sitzungen,
Beteiligungsausschuss 3 Sitzungen,
Präsidialausschuss 9 Sitzungen und
Aufsichtsratsplenum 10 Sitzungen (davon 1 Klausurtagung),

abgehalten und dabei auch die Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands geprüft und erörtert.

Mit Ausnahme von Frau Klawunde (eine von drei Sitzungen bis zu Ihrem Ausscheiden am 08.10.2017) hat kein Aufsichtsratsmitglied im Berichtsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsratsplenums teilgenommen.

Ein Beschluss außerhalb einer Sitzung, z. B. im schriftlichen Verfahren, wurde im Berichtsjahr nicht gefasst.

Schwerpunkte der Überwachung und Beratung

Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren neben der Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Jahr 2016 die Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung der ÜSTRA und ihrer Töchter im Berichtszeitraum vor allem im Hinblick auf die folgenden Themen:

● Abschluss des US-Lease-Verfahrens, Feststellungen der steuerlichen Betriebsprüfung bezüglich Pensionsrückstellungen, die Vernetzungsinitiative des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), das Konzept Krisenmanagement, das CO2-Gutachten der ÜSTRA sowie das Bauprojekt Wedelstraße (Sitzung am 17.02.2017).

● Der Aufsichtsrat hat über das Thema Zwischenausschreibung TW 4000 vs. Aufarbeitung TW 6000 beraten und der Variante Aufarbeitung TW 6000 zugestimmt (Sitzung am 17.02.2017).

● Der Aufsichtsrat hat über die Festlegung von Grundsätzen und Handlungsrahmen für die Aufnahme von Darlehen beraten und diesen zugestimmt (Sitzung am 17.02.2017).

● Sanierung Hohes Ufer (Sitzungen am 17.02.2017, 28.04.2017, 27.10.2017, 08.12.2017).

● Sachstand TW 3000 (Sitzungen am 17.02.2017, 28.04.2017, 20.06.2017, 27.10.2017).

● E-Bus Projekt (Sitzungen am 17.02.2017, 28.04.2017, 07./08.09.2017).

● Der Aufsichtsrat hat sich über das Treuhandmodel zur finanziellen Absicherung unmittelbarer Pensionszusagen informieren lassen und der Umsetzung sowie Zuführung außerplanmäßiger Pensionsverpflichtungen zugestimmt (Sitzungen am 17.02.2017 und 08.12.2017).

● Zwischenbilanz zum Alkoholkonsumverbot, Erneuerung Verkehrstechnik, Projekt zu Dynamischen Fahrgastinformation (DFI), Stromlieferung 2019ff., steuerliche Unbedenklichkeitsprüfung bzgl. § 7a NNVG (vormals § 45a PBefG), Abrechnung der Bonusvereinbarung vom 23.06.2016, Prüfung Rechtsformänderung, ÜSTRA im Bericht „Die besten Arbeitgeber - Focus-Spezial", Frauenquote in der Ausbildung (Sitzung am 28.04.2017).

● Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat sich über Neuerungen im Rahmen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes und der Neufassung des Prüfungsstandards IDW PS 400 betreffend den Bestätigungsvermerk berichten lassen und sich im Rahmen seiner Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrol I- und Risikomanagementsystems der ÜSTRA einschließlich der Internen Revision ausführlich über den Jahresbericht 2016 sowie den Prüfungsplan 2017 der USTRA Internen Revision informieren lassen (Sitzungen am 16.02.2017, 27.04.2017,07.09.2017).

● Der Aufsichtsrat hat sich ausführlich über den Jahresbericht der Internen Revision 2016 informieren lassen (Sitzung am 28.04.2017).

● Der Aufsichtsrat hat der Mittelumschichtung für das Projekt Ersatzbeschaffung Entwerter zugestimmt (Sitzung am 28.04.2017).

● Der Aufsichtsrat hat sich zur Tarifmaßnahme 2017/2018 beraten und ihr zugestimmt (Sitzung am 28.04.2017).

● Der Aufsichtsrat hat sich über den Stand und die weitere Entwicklung der Unternehmensbeteiligungen der Gesellschaft informieren lassen (Sitzung am 28.04.2017).

● Der Aufsichtsrat hat der Kostenerhöhung für das Projekt Sanierung Hohes Ufer zugestimmt (Sitzung am 28.04.2017).

● Der Aufsichtsrat hat im Hinblick auf den Frauenanteil im Vorstand der Festlegung der Zielgröße sowie der Frist der Umsetzung zur ihrer Erreichung zugestimmt und sich über den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes hinsichtlich der Festlegung der Zielgröße sowie der Frist zu ihrer Erreichung informieren lassen (Sitzung am 28.04.2017).

● Der Aufsichtsrat hat der Reinvestition der Herstellerrückvergütung aus dem LOS 1 TW 3000 in zusätzliche Fahrzeuge zugestimmt und sich über den Sachstand der Umsetzung informieren lassen (Sitzungen am 20.06.2017, 07./08.09.2017, 27.10.2017).

● Der Aufsichtsrat hat beschlossen, eine auf Vergaberecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Überprüfung der Auftragsvergabe zur Kampagne „ÜSTRA rockt" sowie weitere stichprobenartige Überprüfungen zur Verifizierung der Vergabepraxis zu beauftragen und hat sich regelmäßig zu dem Thema beraten (Sitzungen am 10.08.2017, 7./8.09.2017, 27.10.2017, 08.12.2017, 20.12.2017).

● Aufarbeitung TW 6000 (Sitzungen am 07./08.09.2017 und 27.10.2017).

● Start MOIA in Hannover, „Neue Marke, Corporate Design, 125 Jahre ÜSTRA", Zukunft Mobilität „Quo vadis ÜSTRA", Investitionen 2018 bis 2027, TW 4000 erste Überlegungen (Sitzung am 07./08.09.2017).

● Verfahren der ÜSTRA gegen die Landesbeauftragte für Datenschutz in Sachen Einsatz von Videotechnik in Stadtbahnen (Sitzungen am 07./08.09.2017 und 03.11.2017).

● Kooperation Mobilitätskonzepte mit enercity (07./08.09.2017 und 08.12.2017).

● Der Aufsichtsrat hat sich über die Planungen für den Neubau des Betriebshofes Glocksee informieren lassen und der Beauftragung von Planungsleistungen zugestimmt (Sitzung am 07./08.09.2017).

● Der Aufsichtsrat hat sich zum Thema Verlust von Fördergeldern aufgrund vorzeitigen Maßnahmenbeginns bei der Hybridbusbeschaffung beraten und eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Beratung im Hinblick auf Handlungsmöglichkeiten und eventuelle Schadensersatzansprüche beauftragt (Sitzungen am 07./08.09.2017, 28.09.2017, 03.11.2017, 20.12.2017).

● Der Aufsichtsrat hat sich über die Mittelfristplanung 2019 bis 2022 informieren lassen und mit seiner Zustimmung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 den künftigen wirtschaftlichen Handlungsrahmen für die Gesellschaft festgelegt (Sitzung am 08.12.2017).

● Der Aufsichtsrat hat sich über das Ergebnis der Prüfung der vom Vorstand zu verantwortenden Compliance-Strukturen und des Compliance-Managements sowie die im Hinblick auf den Vorstand zu treffenden Personalentscheidungen beraten. Sodann hat der Aufsichtsrat beschlossen, die Mitglieder des Vorstands (Herren Andre Neiß und Wilhelm Lindenberg) abzuberufen und jeweils widerruflich von den Verpflichtungen aus den Vorstandsdienstverträgen freizustellen und weitere damit in Zusammenhang stehende Beschlüsse gefasst. Im Anschluss hat der Aufsichtsrat beschlossen, zwei neue Vorstandsmitglieder (Herr Dr. Volkhardt Klöppner und Frau Denise Hain) zu bestellen und Vorstandsdienstverträge mit diesen abzuschließen sowie weitere damit in Zusammenhang stehende Beschlüsse gefasst (Sitzung am 08.12.2017).

● Der Aufsichtsrat hat beschlossen, eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Beratung und der Begleitung der Gesellschaft im Zusammenhang mit sämtlichen beschlossenen Maßnahmen betreffend den Vorstand der Gesellschaft sowie sich daraus weiter ergebenden Maßnahmen zu beauftragen (Sitzung am 08.12.2017)

● Der Aufsichtsrat hat der Verlängerung der Laufzeit des bestehenden Gesellschafterdarlehens bis zum 30.06.2019 für die Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbh HRG & Co. - Passerelle - KG zugestimmt (Sitzung am 20.12.2017).

● Der Aufsichtsrat hat sich über die Pflichtverletzungen der ehemaligen Vorstandsmitglieder beraten und vorsorglich die Beschlüsse betreffend den ehemaligen Vorstand erneut gefasst. Zusätzlich wurde die außerordentliche und fristlose Kündigung des Vorstandsdienstvertrages mit Herrn Neiß, sowie im Hinblick auf Herrn Lindenberg einen Nachtrag über die Beendigung des Vorstandsdienstvertrages beschlossen (Sitzung am 20.12.2017).

● Neuanfang bei der ÜSTRA „Ankommen / Verstehen / Gestalten" (Sitzung am 20.12.2017)

Deutscher Corporate Governance Kodex

Im Geschäftsjahr 2017 haben Vorstand und Aufsichtsrat am 28.04.2017 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Abs. 1 AktG unterzeichnet. Aufgrund der Aktionärsstruktur des Unternehmens, des damit verbundenen geringen Streubesitzes und der Tatsache, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat, wurde nach eingehender Beratung beschlossen, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht zu folgen. Einwände des Abschlussprüfers gegen die Entsprechenserklärung wurden nicht erhoben. Die aktuelle Entsprechenserklärung kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter uestra.de eingesehen werden.

Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017

Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2017 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Hannover hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2017 einschließlich Lagebericht über das Geschäftsjahr 2017 sowie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31.12.2017 einschließlich Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2017 geprüft und beide mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat eine Vorprüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht, des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht und des gesonderten nichtfinanzielle Konzernberichts durchgeführt und in seiner Sitzung am 26.04.2018 zusammen mit dem Vorstand die beiden Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer erörtert.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Finanz- und Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses empfohlen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, die jeweiligen Prüfungsberichte und den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht seinerseits sorgfältig geprüft und in seiner Sitzung am 27.04.2018 zusammen mit dem Vorstand und in Gegenwart des Abschlussprüfers intensiv erörtert sowie den Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung entgegengenommen.

Wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems hat der Abschlussprüfer nicht festgestellt.

Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt, keine Einwände gegen den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht und den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht erhoben und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 27.04.2018 gebilligt.

Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Veränderungen in der Besetzung des Aufsichtsrats

Die Amtszeit der von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Ulf-Birger Franz, Frau Silke Gardlo, Herr Immo Heinzel, Frau Doris Klawunde, Herr Bernhard Klockow, Herr Jürgen Mineur, Herr Karl-Heinz Mönkeberg, Herr Werner Rump, Herr Mike Weidemann und Herr Eberhard Wicke endete mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der ÜSTRA am 10.08. 2017.

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Mindestanteilsgebots sind auf Vorschlag des Aufsichtsrats Herr Daniel Farnung, Herr Ulf-Birger Franz, Frau Silke Gardlo, Herr Frank Jacobs, Frau Brigitte Nieße, Herr Ernesto Nebot Pomar, Herr Frank Straßburger, Herr Mike Weidemann und Herr Eberhard Wicke mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10.08.2017 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 - das ist das vierte Geschäftsjahr, das nach ihrer Wahl beginnt (§ 8 Abs. (3) der Satzung) - beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt worden.

Die Amtszeit des mit Wirkung ab dem 15.09.2016 in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglieds Frau Beate-Renee Gutgesell endete durch wirksame Amtsniederlegung zum Ablauf des 30.09.2017. Mit Wirkung ab dem 09.10.2017 rückte Herr Holger Elix durch gerichtliche Bestellung nach.

Mit Bestellung zum Vorstandsmitglied ist Frau Denise Hain am 08.12.2017 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Mit Wirkung ab dem 08.12.2017 rückte das für Frau Hain gewählte Ersatzmitglied Frau Margot Backhaus in den Aufsichtsrat nach.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ÜSTRA und den ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats für die im Geschäftsjahr 2017 geleistete erfolgreiche Arbeit.

 

Hannover, den 27. April 2018

Aufsichtsrat der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft

Der Aufsichtsratsvorsitzende

gez. Ulf-Birger Franz