![]() ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt 5. des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte: Umsatzrealisierung aus BeförderungsleistungenGründe für die Bestimmung als besonders wichtiger PrüfungssachverhaltDie Umsatzrealisierung von Beförderungsleistungen erfolgt grundsätzlich in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb der Fahrausweise durch die Kunden. Vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen, die zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen nach dem Bilanzstichtag berechtigen, werden zeitanteilig passivisch abgegrenzt. Die Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr-Hannover (GVH) unterliegen zudem einem Poolausgleich unter den am GVH beteiligten Verkehrsträgern. Zur Ermittlung der voraussichtlichen Höhe dieses Poolausgleichs für das Geschäftsjahr 2018 schätzen die gesetzlichen Vertreter den Anteil der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft an den gesamten Tarifeinnahmen im GVH ein. Vor dem Hintergrund der materiellen Bedeutung der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen und der vorhandenen Ermessensspielräume bei der Bestimmung der Höhe des Poolausgleichs erachten wir die Prüfung der Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen im Rahmen unserer Prüfung als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt. Prüferisches VorgehenIm Rahmen unserer Prüfung haben wir den von den gesetzlichen Vertretern der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte verschafft. Wir haben die in der internen Bilanzierungsrichtlinie konkretisierten Bilanzierungsvorgaben unter Berücksichtigung der handelsrechtlichen Vorschriften gewürdigt. Wir haben die Ermittlung der Gesellschaft hinsichtlich der periodengerechten Abgrenzung der Einnahmen aus dem Erwerb von Zeitfahrausweisen anhand der systemseitig erfassten fahrausweisspezifischen Nutzungszeiträume nachvollzogen und die rechnerische Aufteilung analysiert. Wir haben die Berechnungsgrundlage zur Ermittlung der Höhe des Poolausgleichs zu den vertraglichen Regelungen zum Poolausgleich abgestimmt und die Annahmen für den Gesamtpool des GVH und die auf die ÜSTRA entfallenden Fahrgäste beurteilt, indem wir unter anderem die von der Region Hannover geschätzten Tarifeinnahmen im GVH-Verkehrsgebiet für das Jahr 2018 als Prüfungsnachweis eingeholt haben. Weiterhin haben wir bei der Beurteilung der Annahmen die unterjährigen Poolausgleichsabrechnungen für das Geschäftsjahr 2018 sowie die Endabrechnung des Poolausgleichs für das Geschäftsjahr 2017 berücksichtigt. Insgesamt haben sich aus unseren Prüfungshandlungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen keine Einwendungen ergeben. Verweis auf zugehörige AngabenZu den bezüglich der Umsatzrealisierung aus Beförderungsleistungen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang im Abschnitt II.1. "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden". Sonstige InformationenDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Angaben in der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 2 und 5 HGB in Abschnitt 5. des Lageberichts, ferner die für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile "Nachhaltigkeitsbericht" und "Nichtfinanzielle Erklärung gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz", von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen folgenden Bestandteil des Geschäftsberichts, der uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt wird: Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGWir haben die Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 in allen wesentlichen Belangen erfüllt. Wir haben unsere Prüfung nach § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil hierzu zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt wurden sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 16. August 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 31. August 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:
Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Stefan Marks.
Hannover, 8. März 2019 Ernst & Young GmbH Eickhoff, Wirtschaftsprüfer Marks, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 2018I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss 2018 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt. Ergänzend dazu waren die Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Wertpapierhandelsgesetzes zu beachten. In der Bilanz sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung zusammengefasst. Diese Posten werden nachstehend im Anhang gesondert ausgewiesen. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Zum besseren Verständnis wurde das Gliederungsschema nach § 275 Abs. 2 HGB um Zwischenzeilen ergänzt. Um den Besonderheiten des öffentlichen Personennahverkehrs Rechnung zu tragen, wurde im Anlagespiegel der Posten Technische Anlagen und Maschinen weiter untergliedert. Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 3791 eingetragen. II. Erläuterungen zu den Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung1. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich gewährter Skonti und Rabatte bewertet. Vermögensgegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden um planmäßige Abschreibungen gemindert. Bis zum Geschäftsjahr 2013 wurden Investitionszuschüsse offen von den Anschaffungskosten abgesetzt. Ab dem Geschäftsjahr 2014 erfolgt der Ausweis der erhaltenen Investitionszuschüsse in einem Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen. Entsprechend der Nutzungsdauer des bezuschussten Investitionsgutes wird dieser laufzeitadäquat aufgelöst. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Zu deren Ermittlung werden die steuerlichen Abschreibungstabellen herangezogen, soweit die dort genannten Nutzungsdauern innerhalb der Bandbreite der handelsrechtlich zulässigen Nutzungsdauern liegen. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Seit dem 1. Januar 2008 werden bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten mehr als 150 € bzw. seit dem 1. Januar 2018 mehr als 250 € und bis zu 1.000 € betragen, aufgrund untergeordneter Bedeutung als Sammelposten aktiviert und über 5 Jahre abgeschrieben. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und Ausleihungen mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen sind außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert berücksichtigt worden. Sofern Gründe für eine dauerhafte Wertminderung entfallen, erfolgt eine Zuschreibung, jedoch höchstens in Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten. Wertpapiere des Anlagevermögens sind mit dem Nennwert angesetzt. Die unter den Vorräten ausgewiesenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Selbsterstellte Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Fertigungseinzel- und - gemeinkosten, der Materialeinzel- und -gemeinkosten und der Verwaltungsgemeinkosten bewertet. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel werden zu Nennwerten bilanziert. Für erkennbare Einzelrisiken werden Wertabschläge vorgenommen. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Prozentsatz für die Pauschalwertberichtigung auf nicht einzelwertberichtigte Forderungen beträgt wie im Vorjahr 1,0 %. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitguthaben der Mitarbeiter waren entsprechende Mittel in Geldmarktfonds angelegt. Im Rahmen des in 2011 eingeführten Wertkontenmodells bestanden bis Dezember 2016 Anlagen in Tagesgeld, Nullkuponanleihen und Investmentfonds. Um den Mitarbeitern weiterhin eine attraktive Kapitalanlage für das Wertkontenmodell anbieten zu können, ist das Fondmodell per 31.12.2016 auf eine 1-Kontenstrategie umgestellt worden. Dafür wurden die Anlagen in Tagesgeld und Nullkuponanleihen liquidiert. Die Kapitalanlage erfolgt in einem zugelassenen Investmentfond mit konservativer Anlagestrategie. Die betreffenden Vermögensgegenstände sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen und sind als zweckexklusives Deckungsvermögen einzustufen. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt daher zum beizulegenden Zeitwert und es wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zu Grunde liegenden Verpflichtungen aus Wertkonten verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen üblichen Projected Unit Credit Methode. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Weiterhin sind ein Gehaltstrend und eine Rentendynamik berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Des Weiteren werden Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Die Berechnung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Anwendung der nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen üblichen Projected Unit Credit Methode. Für die Abzinsung der sonstigen Rückstellungen wurde der von der deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren bei den Jubiläumsverpflichtungen zu Grunde gelegt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die anderen sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätzen gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Bei den sonstigen Rückstellungen wurde im Übergangszeitpunkt von dem Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 EGHGB Gebrauch gemacht. Diese werden daher unter Anwendung der für sie in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung des HGB (vor BilMoG) geltenden Vorschriften fortgeführt. Bei der Ermittlung der Rückstellung in Höhe von 670 Tsd. € sind analog zum Vorjahr die Vorauszahlungen in Höhe von 1.802 Tsd. € (Vorjahr 1.788 Tsd. €) für die Verpflichtungen aus den bestehenden vertraglichen Risiken gegenüber der Haftpflichtgemeinschaft Deutscher Nahverkehrs- und Versorgungsunternehmen (HDN) in Höhe von 2.472 Tsd. € passivisch abgegrenzt worden. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag passiviert. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Umsatzerlöse aus Beförderungsleistungen werden realisiert, nachdem die Leistung erbracht wurde. Die Umsatzrealisierung von Beförderungsleistungen erfolgt unter der Annahme, dass die Beförderungsleistung grundsätzlich in direktem zeitlichem Zusammenhang mit dem Erwerb der Fahrausweise durch die Kunden erbracht wird. Vor dem Bilanzstichtag erhaltene Einnahmen aus dem Verkauf von Zeitfahrausweisen, die zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen nach dem Bilanzstichtag berechtigen, werden zeitanteilig passivisch abgegrenzt. 2. Angaben zu Posten der BilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in 2018 ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Der Anteilsbesitz ist aus einer gesonderten Aufstellung am Ende des Anhangs ersichtlich. Die Vorräte betreffen vornehmlich Werkstattstoffe einschließlich Ersatzteile. Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 10.183 Tsd. € (Vorjahr: 24.303 Tsd. €) betreffen mit 1.589 Tsd. € (Vorjahr: 3.994 Tsd. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit 7.212 Tsd. € (Vorjahr: 15.044 Tsd. €) Forderungen aus Ergebnisübernahme und mit 1.382 Tsd. € (Vorjahr: 5.264 Tsd. €) Steuererstattungsansprüche. Sämtliche Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 29 Tsd. € (Vorjahr: 28 Tsd. €) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Der Restbetrag in Höhe von 9.479 Tsd. € (Vorjahr: 12.358 Tsd. €) hat eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Darin enthalten ist der wertmäßige Anspruch gegenüber dem Herstellerkonsortium des TW 3000 aus der Herstellerrückvergütung in Höhe von 7.433 Tsd. € (Vorjahr: 10.903 Tsd. €). Im Geschäftsjahr 2018 sind abgegrenzte Zinserträge in Höhe von 1.000 Tsd. € aus dem beendeten Vertragsmodell zur Altersteilzeit aus der Verzinsung der Depots auszuweisen. Die Kapitalrücklage resultiert unverändert mit 23.622 Tsd. € aus Aufgeldern aus der Ausgabe von Anteilen (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB) sowie mit 43.121 Tsd. € aus anderen Zuzahlungen (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen in Höhe von 122.430 Tsd. € (Vorjahr: 81.160 Tsd. €) ergibt sich aus dem ab dem Geschäftsjahr 2014 geänderten Ausweis erhaltener Investitionszuschüsse. Den passivierten Zuschüssen von 132.662 Tsd. € steht eine ratierliche Auflösung von 10.232 Tsd. € gegenüber. Die Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB betragen 119 Tsd. € aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert (Verrechnung des Deckungsvermögens mit Rückstellungen für Wertkonten). Eine Ausschüttungssperre ergibt sich nicht, weil die frei verfügbare Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB 43.121 Tsd. € beträgt. Die auf die Versorgungseinrichtung der ÜSTRA e.V. übertragenen Pensionsverpflichtungen belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf 259.089 Tsd. € (Vorjahr: 241.975 Tsd. €). Das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Kassenvermögen (Deckungskapital) beträgt 141.797 Tsd. € (Vorjahr: 136.273 Tsd. €), so dass sich nach Passivierung von Rückstellungen bei der ÜSTRA in Höhe von 58.055 Tsd. € (Vorjahr: 52.896 Tsd. €) ein Fehlbetrag in Höhe von 59.237 Tsd. € (Vorjahr: 52.806 Tsd. €) ergibt. Der Erfüllungsbetrag für die übertragenen mittelbaren Pensionsverpflichtungen bei einem durchschnittlichen Marktzins in Höhe von 2,40% berechnet auf sieben Geschäftsjahre beträgt 295.794 Tsd. €. Demnach ergäbe sich ein Fehlbetrag in Höhe von 95.942 Tsd. €. Die Pensionsrückstellungen in Höhe von insgesamt 104.450 Tsd. € (Vorjahr: 92.089 Tsd. €) decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und aktiven Mitarbeitern ab; davon sind 58.055 Tsd. € (Vorjahr: 52.896 Tsd. €) zur Reduzierung der Deckungslücke bei der Versorgungseinrichtung der ÜSTRA e.V. zurückgestellt. Der verwendete Rechnungszins für die Abzinsung der ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 betrug 3,29 % p.a. (Vorjahr: 3,74 % p.a.). Weiterhin wurde ein Gehaltstrend von 3,0 % p.a. und eine Rentendynamik von 2,0 % p.a. bzw. 1,0 % p.a. zugrunde gelegt. Der Erfüllungsbetrag für die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen bei einem durchschnittlichen Marktzins in Höhe von 2,40 % berechnet auf einen Durchschnitt der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt 57.858 Tsd. €. Gemäß § 253 Abs. 6 HGB ergibt sich ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 11.520 Tsd. €. Die sonstigen Rückstellungen enthalten u. a. Rückstellungen für Rückerstattungsrisiken (6.590 Tsd. €), für Urlaubs- und Prämienansprüche (5.079 Tsd. €) und für Drohverluste (4.273 Tsd. €). Darüber hinaus sind Verpflichtungen gegenüber dem HDN für zukünftige Umlageverpflichtungen in Höhe von 670 Tsd. € enthalten, die nach Abzug bereits geleisteter Vorauszahlungen verbleiben. Für die Jubiläumsverpflichtungen ergibt sich ein Rechnungszins von 2,40 % p.a. Eine Rückstellung aus Wertkonten ist im Berichtsjahr nicht zu bilden, da sich nach der Saldierung des beizulegenden Zeitwertes des zugehörigen Deckungsvermögens (Finanzanlagen) in Höhe von 11.864 Tsd. € (Vorjahr: 10.762 Tsd. €) mit dem Erfüllungsbetrag der Verpflichtung aus den Wertgutachten in Höhe von 11.844 Tsd. € (Vorjahr: 10.738 Tsd. €) keine Verpflichtung (Vorjahr: 0 Tsd. €) ergibt. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens belaufen sich auf 11.745 Tsd. € (Vorjahr: 10.411 Tsd. €). Bei den sonstigen Rückstellungen wurde von den Wahlrechten des Art. 67 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 EGHGB Gebrauch gemacht. Der Betrag der Überdeckung nach Art. 67 Abs. 1 Satz 4 EGHGB beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 50 Tsd. € (Vorjahr: 68 Tsd. €). Die nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB beibehaltenen Rückstellungen wurden bereits im Geschäftsjahr 2013 in voller Höhe zurückgeführt. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten, die sämtlich nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, stellen sich wie folgt dar: scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren mit 80 Tsd. € (Vorjahr: 109 Tsd. €) aus Steuern und mit 15.505 Tsd. € (Vorjahr: 11.150 Tsd. €) aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren wie im Vorjahr ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine abgegrenzten Zinsaufwendungen (Vorjahr: 37 Tsd. €) enthalten. 3. Angaben zu Posten der Gewinn- und VerlustrechnungVon den Umsatzerlösen in Höhe von 214.264 Tsd. € (Vorjahr: 211.987 Tsd. €) wurden im Inland 214.167 Tsd. € (Vorjahr: 211.910 Tsd. €) erzielt. Auf ausländische Umsätze entfallen 97 Tsd. € (Vorjahr: 77 Tsd. €). Die Umsatzerlöse enthalten 170.051 Tsd. € (Vorjahr: 166.837 Tsd. €) aus Tarifeinnahmen, 5.060 Tsd. € (Vorjahr: 5.492 Tsd. €) aus Ausgleichszahlungen und 2.953 Tsd. € (Vorjahr: 3.390 Tsd. €) aus sonstigen Einnahmen, welche dem Verkehrsbereich zugeordnet sind, sowie 36.200 Tsd. € (Vorjahr: 36.268 Tsd. €) aus dem sonstigen Drittgeschäft. Der Posten Umsatzerlöse enthält aperiodische Erlöse in Höhe von 1.106 Tsd. € (Vorjahr: 1.903 Tsd. €). In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 9.611 Tsd. € (Vorjahr: 5.671 Tsd. €) sind aperiodische Erträge in Höhe von 173 Tsd. € (Vorjahr: 190 Tsd. €) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens, in Höhe von 126 Tsd. € (Vorjahr: 554 Tsd. €) aus der Auflösung von Rückstellungen, in Höhe von 1.511 Tsd. € (Vorjahr: 0 Tsd. €) aus Zuschreibungen des Finanzanlagevermögens, in Höhe von 272 Tsd. € (Vorjahr: 12 Tsd. €) aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen, in Höhe von 14 Tsd. € (Vorjahr: 15 Tsd. €) aus Boni und Rabatten aus Vorjahren und in Höhe von 92 Tsd. € (Vorjahr 2 Tsd. €) aus Schrotterlösen enthalten. Der Personalaufwand betrifft mit 21.902 Tsd. € (Vorjahr: 22.845 Tsd. €) Aufwendungen für die Altersversorgung. Zu den planmäßigen 3.000 Tsd. € wurden in diesem Jahr zusätzlich weitere 2.500 Tsd. € der Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen zugeführt, um die Deckungslücke weiter zu verringern. Die Anpassung auf den beizulegenden Zeitwert des Deckungsvermögens für die Wertkonten führt zu einem Aufwand von 232 Tsd. € (Vorjahr: 147 Tsd. € Ertrag). Der Aufwand aus dem Erfüllungsbetrag der Schulden aus Wertkonten steigt in gleicher Höhe. Die Saldierung dieser Erträge und Aufwendungen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ergibt den Wert Null. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind aperiodische Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen von 104 Tsd. € und 3 Tsd. € für die Erhöhung von Pauschalwertberichtigungen enthalten. Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens in Höhe von 21 Tsd. € (Vorjahr: 143 Tsd. €) betreffen mit 10 Tsd. € (Vorjahr: 119 Tsd. €) verbundene Unternehmen. Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge in Höhe von 1.004 Tsd. € (Vorjahr: 10 Tsd. €) betreffen mit 1 Tsd. € (Vorjahr: 1 Tsd. €) verbundene Unternehmen. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen ausschließlich Dritte. Hierunter sind mit 1.655 Tsd. € (Vorjahr: 1.563 Tsd. €) Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen enthalten. Davon entfallen 1.549 Tsd. € (Vorjahr: 1.452 Tsd. €) auf Altersversorgungsverpflichtungen und 106 Tsd. € (Vorjahr: 111 Tsd. €) auf sonstige Rückstellungen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag resultieren im Wesentlichen aus Steuerbelastungen auf Ausgleichszahlungen. III. Ergänzende Angaben1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse: Bürgschaftsverpflichtungen bestehen in Höhe von 120 Tsd. € (Vorjahr: 120 Tsd. €) für Darlehensverpflichtungen eines Beteiligungsunternehmens. Aufgrund der derzeitigen Geschäftsentwicklung und Liquiditätslage des Beteiligungsunternehmens wird zurzeit von einer Inanspruchnahme nicht ausgegangen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: scroll
Für 2019 sind Investitionen von 111.762 Tsd. € genehmigt. Nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 67.012 Tsd. €. Für die Beschaffung von Stadtbahnen bestehen zum Bilanzstichtag nach Abzug von erwarteten Zuschüssen Verpflichtungen in Höhe von 34.480 Tsd. €, die in den Geschäftsjahren 2019 bis 2020 fällig werden. Im Rahmen der Strombeschaffung wurden, auf Basis geschlossener Rahmenverträge mit der enercity Hannover, bis zum Jahr 2020 die Bezugskonditionen vereinbart. 2. Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6 b Abs. 2 EnWGDie ÜSTRA betreibt auf ihrem Betriebsgelände an den drei Standorten Leinhausen, Glocksee und Mittelfeld Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom und fällt damit in den Anwendungskreis des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG), insbesondere des § 6b EnWG. Die ÜSTRA erzielte im Geschäftsjahr aus der Erzeugung von Strom insgesamt Einspeisevergütungen in Höhe von 168 Tsd. €. Darüber hinaus hat sie im Umfang von 10.996 Tsd. € Strom bezogen. 3. Beteiligungsunternehmen und UnternehmensverbindungenDer Anteilsbesitz ist in einer gesonderten Aufstellung ersichtlich, die dem Anhang als Anlage 2 beigefügt ist. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zur Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH, Hannover. Darüber hinaus bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit den Tochtergesellschaften ÜSTRA Reisen GmbH, Hannover, protec service GmbH, Hannover, und RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover. 4. Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für die OrganeAufsichtsratscroll
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Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer gemäß
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 MitbestG Vorstandscroll
Die Mitglieder des Vorstandes erhalten derzeit Bezüge, die sich zusammensetzen aus:
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Pensionsverpflichtung aus Vorbeschäftigung Die Gesamtbezüge für frühere Mitglieder des Vorstandes und ihrer Hinterbliebenen betragen 688 Tsd. €. Die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betragen 18.097 Tsd. €. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten 44 Tsd. € Sitzungsgelder. 5. Honorar des AbschlussprüfersIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von 80 Tsd. € Honorare für Abschlussprüfungsleistungen und 31 Tsd. € für andere Bestätigungsleistungen der EY Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthalten. 6. GrundkapitalDas Grundkapital beträgt 67.490.528,32 €. Es ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. 7. MutterunternehmenDie ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover ist das Mutterunternehmen, das für den kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU verpflichtend anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften, sowie einen Konzernlagebericht aufstellt. Mutterunternehmen für den größten Konsolidierungskreis ist die Mehrheitsgesellschafterin Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) mit Sitz in Hannover. Die VVG ist eingetragen im Handelsregister Hannover Abt. B unter der Nr. 6692. Der Konzernabschluss der VVG wird nach § 325 HGB beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und dort bekannt gemacht. 8. Mitteilungen nach dem WertpapierhandelsgesetzDie VVG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen enercity AG zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der VVG gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft verfügt. Die ÜSTRA-Aktien sind zum Handel im regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse zu Hamburg, der Niedersächsischen Börse zu Hannover und der Börse Berlin i.S.d. § 32 BörsG zugelassen. Darüber hinaus sind die ÜSTRA-Aktien in den Open Market (einfaches Freiverkehrssegment, Teilbereich Quotation Board) der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen. 9. ArbeitnehmerschaftDie durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 2.091, davon 104 Auszubildende (1.510 gewerbliche Arbeitnehmer und 581 Angestellte). 10. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres 2018 nicht ereignet. 11. Mitteilung zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung am 27. April 2018 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 3. Mai 2018 und auf der Homepage der Gesellschaft unter www.uestra.de dauerhaft zugänglich gemacht. 12. Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hannover, den 7. März 2019 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der Vorstand Dr. Volkhardt Klöppner Denise Hain Anlage 1 zum AnhangEntwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2018scroll
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I = erhaltene Investitionszuschüsse Aufstellung des Anteilsbesitzes der ÜSTRA zum 31. Dezember 2018scroll
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vorläufiger Jahresabschluss 2018 Lagebericht für das Geschäftsjahr 20181. Grundlagen der GesellschaftDie ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (im Folgenden ÜSTRA) gehört mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen zur Spitzengruppe der Nahverkehrsunternehmen in Deutschland. Mit rund 175 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie die leistungsstärkste umweltfreundliche Mobilitätsdienstleisterin für Hannover sowie für den Nahverkehr in Niedersachsen. Mit ihren Bahnen und Bussen fahren mehr als 475.000 Menschen täglich. Mit über 40 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und mehr als 2.000 Beschäftigten befördert die ÜSTRA die Hannoveraner und die Gäste der Stadt tagsüber im 10-Minuten-Takt sicher und zuverlässig in der Innenstadt. Sie ist damit in der Landeshauptstadt Hannover mit ihren Leistungen das Rückgrat einer effizienten und klimaschonenden öffentlichen Mobilität. Dass die Menschen im Großraum Hannover für alle Busse und Bahnen nur einen Fahrschein benötigen und die Verkehrsmittel anhand von aufeinander abgestimmten Fahrplänen verkehren, dafür steht der Verkehrsverbund Großraum-Verkehr Hannover (GVH). Mehrheitsgesellschafter des GVH ist die Region Hannover, welche 51 % der Gesellschaftsanteile hält. Die weiteren 49 % der Gesellschaftsanteile an dieser Kooperation werden zusammen von den Verkehrsunternehmen ÜSTRA, regiobus Hannover GmbH sowie den Eisenbahnunternehmen DB Regio AG, metronom Eisenbahngesellschaft mbH, erixx GmbH und WestfalenBahn GmbH gehalten. Die Region Hannover übt darüber hinaus die Funktion des Aufgabenträgers für den hiesigen Nahverkehr aus. Und das nicht nur für die Landeshauptstadt Hannover, sondern auch für die 21 weiteren Städte und Gemeinden in der Gebietskörperschaft des Großraumes Hannover. Zur langfristigen Unternehmenssicherung hat die ÜSTRA im Mai 2008 einen Partnerschaftsvertrag mit der Region Hannover, dem Betriebsrat sowie der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen. Der Partnerschaftsvertrag stellt den normativen Rahmen zur Umsetzung und Weiterführung der Unternehmensstrategie dar. Zur Gewährleistung einer EU-rechtskonformen Vertragsbeziehung zwischen dem Aufgabenträger Region Hannover und dem Verkehrsunternehmen ÜSTRA, hat die Region Hannover die ÜSTRA auf Grundlage eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) im Sinne der VO (EG) 1370/2007 betraut. Mit Wirkung vom 25. September 2015 erbringt die ÜSTRA auf dieser Rechtsgrundlage die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zur Gewährleistung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehren im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen und Stadtbahnen im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr Hannover. Der ÖDA umfasst alle bis dahin von der ÜSTRA betriebenen Linien (Linienbündel "Stadt Hannover") und hat eine Laufzeit von 22 1/2 Jahren. Er endet am 24. März 2038. Für den gleichen Zeitraum hat die Genehmigungsbehörde, die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), die Liniengenehmigungen für das Linienbündel "Stadt Hannover" erteilt. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und BranchenentwicklungDas preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2018 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 1,5 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit das neunte Jahr in Folge gewachsen, das Wachstum hat aber an Schwung verloren. In den beiden vorangegangenen Jahren war das preisbereinigte BIP jeweils um 2,2 % gestiegen. Eine längerfristige Betrachtung zeigt, dass das deutsche Wirtschaftswachstum im Jahr 2018 über dem Durchschnittswert der letzten zehn Jahre von +1,2 % liegt. Positive Wachstumsimpulse kamen 2018 vor allem aus dem Inland: Sowohl die privaten Konsumausgaben (+1,0 %) als auch die staatlichen Konsumausgaben (+1,1 %) waren höher als im Vorjahr. Die deutschen Ausfuhren stiegen im Jahresdurchschnitt 2018 weiter, aber nicht mehr so stark wie in den Vorjahren: Die preisbereinigten Exporte von Waren und Dienstleistungen waren um 2,4 % höher als 2017. Die Importe nahmen im gleichen Zeitraum mit +3,4 % stärker zu. Somit bremste der Außenbeitrag das deutsche BIP-Wachstum rein rechnerisch leicht (-0,2 Prozentpunkte). Auf der Entstehungsseite des Bruttoinlandsprodukts konnten nahezu alle Wirtschaftsbereiche positiv zur wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2018 beitragen. Erstmals seit fünf Jahren lag dabei die konjunkturelle Dynamik im Produzierenden Gewerbe unter der im Dienstleistungsbereich. Insgesamt stieg die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 1,5 %. Das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte nahm 2018 um 3,2 % zu. Der Anstieg der in jeweiligen Preisen berechneten Konsumausgaben der privaten Haushalte lag mit 2,6 % deutlich unter dem Vorjahresniveau (3,4 %). Die Verbraucherpreise sind im Jahresdurchschnitt um 1,9 % gegenüber 2017 angestiegen. Die Jahresteuerungsrate 2018 lag damit etwas höher als im Vorjahr (2017: +1,8 %), für deren Anstieg maßgeblich die Energiepreise verantwortlich waren. Energieprodukte verteuerten sich 2018 gegenüber 2017 um 4,9 % und damit stärker als ein Jahr zuvor (2017: +3,1 % gegenüber 2016). Am stärksten erhöhten sich 2018 die Preise für leichtes Heizöl (+21,7 %), auch Kraftstoffe verteuerten sich spürbar (+7,8 %). Den starken Verbraucherpreiserhöhungen bei Mineralölprodukten gem. Index standen moderate Preisentwicklungen bei anderen Energieprodukten gegenüber (z.B. Strom +1,3 %). Die Zahl der Erwerbstätigen stieg in 2018 bundesweit um 1,3 % auf 44,83 Millionen. Damit erreichte die Erwerbstätigkeit ihren höchsten Stand seit der Wiedervereinigung. Die Verteilung der Beschäftigten auf den Dienstleistungssektor und das Produzierende Gewerbe blieb 2018 nahezu unverändert. Langfristig betrachtet ist jedoch eine Verschiebung hin zum Dienstleistungssektor erkennbar. Im Jahr 2008 waren 68,0 % der Beschäftigten im Dienstleistungsgewerbe und 31,2 % im Produzierenden Gewerbe angestellt. Aktuell sind es knapp 71 % in einer Dienstleistungsbranche, während ca. 28,5 % der Beschäftigten im Produzierenden Gewerbe tätig waren. Die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen stieg um +4 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Oktober 2017 bis September 2018). Insgesamt ist die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge merklich gegenüber dem Vorjahr gestiegen (+2 %). Infolge dessen ging die Zahl der Arbeitslosen bundesweit im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte auf 5,2 % zurück. Lt. Bundesagentur für Arbeit waren 2018 im Jahresdurchschnitt 2,34 Millionen Menschen ohne Arbeit - 193.000 weniger als 2017. In der Region Hannover waren im Dezember 2018 weniger als 39.000 Menschen arbeitslos gemeldet. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 betrug die Arbeitslosenquote im Bezirk der Agentur für Arbeit Hannover 6,2 % (Vorjahr: 6,8 %). Wachsende Einwohnerzahlen in den Städten lassen die Fahrgastzahlen in Bussen und Bahnen weiter steigen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) rechnet mit 10,38 Milliarden Kundenfahrten im Jahr 2018. Das wäre ein weiterer Rekord, aber nur 0,6 % mehr als 2017, wie der Verband der Deutschen Presse-Agentur (dpa) am 23. Dezember 2018 mitgeteilt hat. Im vergangenen Jahr hatte der Zuwachs bei 1,5 % gelegen, ein Jahr zuvor bei 1,7 %. "Ein Kundenzuwachs ist immer ein gutes Ergebnis. Vor allem, wenn es auf diesem hohen Niveau stattfindet", sagte VDV-Verbandspräsident Ingo Wortmann. Die aktuelle Entwicklung zeigt aber auch, dass der ÖPNV aufgrund von Kapazitätsengpässen und umfangreichen Baumaßnahmen an Grenzen stößt. Auch die Fahrkartenpreise sind in 2018 in Deutschland langsamer gestiegen. Nach einem Plus von 1,8 % im Vorjahr müssen Kunden nun im Schnitt 1,4 % mehr für ein Ticket bezahlen. Im Stadtverkehr kostet der Einzelfahrschein jetzt durchschnittlich 2,65 Euro, die Monatskarte 53,41 Euro. Je nach Wohnort kann sich das aber sehr unterscheiden. So freuten sich die Kunden in Berlin und München z.B. über Nullrunden in 2018. Der Branchenverband sprach von einer maßvollen Preisgestaltung, die sicherstellen solle, dass sich alle Bürger Bus- und Bahnfahren leisten können. "Das ist im Rahmen der Daseinsvorsorge unsere Aufgabe und unser Anspruch", sagte der Präsident des VDV Ingo Wortmann. Im März 2018 wurde der bundesweite Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD unterschrieben. An mehreren Stellen im Abschnitt "Verkehr" dieses Koalitionsvertrags finden sich Formulierungen, die dem öffentlichen Verkehr auf Straßen und Schienen eine zentrale Rolle und entsprechende Unterstützung für die Gestaltung der Mobilität der Zukunft zuschreiben. So soll die erst im Juli 2017 neu angefügte "Versteinerungsklausel", die eine GVFG-Erhöhung erst ab 2025 zulässig macht, wieder gestrichen werden, wofür jedoch eine Änderung des Artikels 125c im Grundgesetz notwendig ist. Die dafür notwendige Gesetzesänderung, die den Weg für die Erhöhung und Dynamisierung der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) freimachen soll, hat das Bundeskabinett im Mai 2018 beschlossen. Vorgesehen ist, dass das GVFG-Bundesprogramm jährlich auf 1 Milliarde Euro bis zum Jahr 2021 erhöht und danach dynamisiert werden soll. Doch die Reform des GVFG-Bundesprogramms stockt. Der Bundesrat hat das Vorhaben am 14. Dezember 2018 an den Vermittlungsausschuss überwiesen, weil die Bundesregierung die GVFG-Reform mit weiteren Grundgesetzänderungen verbunden hat. Hauptstreitpunkt ist die geplante Vorschrift in Artikel 104 b Absatz 2 GVFG in der Fassung des Gesetzesbeschlusses wonach die Länder Bundeshilfen künftig generell zur Hälfte mitfinanzieren müssen. Für die Verkehrsunternehmen, Städte und Kommunen sind diese Mittel jedoch entscheidend für dringend benötigte Investitionen in Neu- und Ausbaumaßnahmen im Nahverkehr. Auch um die Ziele der Bundesregierung für Klimaschutz und Luftreinhaltung im Verkehrssektor zu erreichen, sind solche Fördermittel zur Stärkung des ÖPNV unabdingbar. Dafür ist die Anhebung der GVFG-Mittel ein wichtiger Beitrag, zumal die Branche dringend Planungssicherheit für Investitionen in Neu- und Ausbauvorhaben benötigt, die in der Regel einen langen Planungs- und Genehmigungsvorlauf haben. "Denn am Ende können wir nur mit einer deutlichen Angebots- und Qualitätssteigerung im ÖPNV die Menschen vom Umstieg auf Busse und Bahnen überzeugen", so am 03. Mai 2018 der damalige VDV Präsident Jürgen Fenske. Grundsätzlich sind zusätzliche Investitionsmaßnahmen somit zentrale Voraussetzungen, damit die ÖPNV-Branche auch in den kommenden Jahren Marktanteile hinzugewinnen kann. Insofern ist die Zusage im Koalitionsvertrag, die Mittel aus dem Mobilitätsfonds für Kommunen zu verstetigen, ebenfalls eine wichtige Zeichensetzung. Das im August 2017 beim ersten Dieselgipfel mit der Autoindustrie vereinbarte und im September 2017, beim ersten Gipfeltreffen mit den Kommunen, auf eine Milliarde Euro Fondsvolumen verdoppelte "Sofortprogramm" beinhaltet ein Geflecht verschiedener Förderprogramme, die überwiegend beim BMVI und BMUB aufgehängt sind. Förderfähig sind Maßnahmen aus den Bereichen:
Flankierend zur Bereitstellung notwendiger Finanzmittel hat das Plenum des Bundestags im November 2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen bei Verkehrsprojekten beschlossen. Bauvorhaben im städtischen Nahverkehr blieben im Gesetzesentwurf jedoch unberücksichtigt. Aufgrund deutlich vorgebrachter Kritik des VDV und seiner Mitgliedsunternehmen hat der Bundestag in einem Entschließungsantrag zum Gesetz die Bundesregierung auffordert, die Regelungen zur Planungsbeschleunigung zeitnah auch für das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - und damit auf ÖPNV-Bauvorhaben - zu übernehmen. Einen weiteren Beitrag zur Stärkung des ÖPNV und zur Verringerung von Umwelt- und Verkehrsbelastungen sieht die Koalition in der Steuerbegünstigung von Jobtickets. Am 8. November 2018 hat der Bundestag eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes verabschiedet. Ab 1. Januar 2019 werden deshalb Jobtickets wieder steuerfrei werden, gleichzeitig wurde die Entfernungspauschale für Arbeitnehmer gekürzt. Dies besagt eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes. Mit der Neuregelung wird eine Steuerbegünstigung wieder eingeführt, die im Jahr 1994 geschaffen und zehn Jahre später im Zuge von Einsparungen im Haushalt wieder gestrichen worden war. Als nicht zielführend bewertet die ÖPNV-Branche die Diskussionen zu kostenlosem, also steuerfinanziertem Nahverkehr. Dies sind keine geeigneten, kurzfristigen Lösungen um Verkehrsprobleme zu lösen bzw. ÖPNV-Marktanteile nachhaltig zu steigern. Dafür bedarf es nachhaltiger Finanzierungszusagen von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften in Höhe von ca. zwölf Milliarden Euro pro Jahr (ohne die notwendigen Milliardenbeträge für die Infrastrukturinvestitionen). Kostenloser ÖPNV erzeugt eine zusätzliche Nachfrage, welche ohne ausreichende Fahrzeuge und neue und modernisierte Strecken mit den momentanen Kapazitäten gar nicht befriedigt werden könnte. 2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im Geschäftsjahr 2018In der öffentlichen Wahrnehmung stand 2018 zunächst der Beginn der Tätigkeit des neuen Vorstandes im Fokus. Durch ein dem Aufsichtsrat Anfang Februar 2018 vorgelegtes Bündel an Sofortmaßnahmen wurden die internen Prozesse bei der Beschaffung verbessert, die Compliance-Regeln geschärft und die Rolle der internen Revision gestärkt. Zu den Maßnahmen gehörten unter anderem die Überarbeitung der Beschaffungsrichtlinie des Unternehmens, die Reorganisation des Einkaufs, die Implementierung eines Compliance-Management-Systems und die Installierung eines internen und externen Hinweisgebersystems. Für diese Maßnahmen erhielt der Vorstand die ausdrückliche Unterstützung des Aufsichtsrats. Strategisch wichtige Themen und Ansätze wurden vom Vorstand zu einer Zukunftsoffensive zusammengefasst, die in 2018 breit kommuniziert wurde. Schwerpunkte sind die Beschaffung neuer Stadtbahnen, die Umstellung der gesamten Busflotte im Innenstadtbereich auf Elektromobilität sowie die Sanierung weiterer Liegenschaften. Hierfür gab es auf der Hauptversammlung im August 2018 von den Aktionären positive Resonanz für den Vorstand. Der Mobilitätsmarkt befindet sich im Umbruch, der Individualverkehr (IV) wird öffentlicher, der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) wird individueller. Neue Produkte und Anbieter platzieren sich am Markt, bezüglich des Mobilitätsverhaltens finden Wertewandel statt, die Digitalisierung gewinnt immer mehr an Bedeutung und schlussendlich sind fossile Brennstoffe endlich. In diesem Umfeld entwickeln sich neue Angebote zwischen ÖPNV und Individualverkehr. Um das Unternehmen ÜSTRA auf einen derart veränderten Markt vorzubereiten, hat der Aufsichtsrat im Rahmen einer Beschlussvorlage am 2. März 2018 eine Satzungsänderung zur Erweiterung des Unternehmensgegenstandes vorbereitet. Diese Satzungsänderung wurde dann von der Hauptversammlung im August 2018 beschlossen. Zukünftig kann die ÜSTRA neben dem ÖPNV ergänzende und erweiterte Mobilitätsdienstleistungen sowie sonstige Aktivitäten im Bereich Mobilität einschließlich zugehöriger Konzepte, Technologien und Infrastrukturen anbieten. Die Satzungsänderung steht im Kontext einer geregelten Zusammenarbeit im Geschäftsfeld "Mobilitätskonzepte" innerhalb des VVG-Konzerns. Weiterhin positioniert sich die ÜSTRA als nachhaltig wirtschaftendes Unternehmen, kundenorientierte Dienstleisterin, attraktive Arbeitgeberin, innovatives Unternehmen und Kompetenzträgerin Nahverkehr. Als öffentliches Verkehrsunternehmen sieht sich die ÜSTRA - wie in den Vorjahren - den Grundsätzen der Nachhaltigkeit verpflichtet, und verankert die soziale, wirtschaftliche und ökologische Verträglichkeit in ihren Aktivitäten. Deshalb unterstützt die ÜSTRA u.a. auch die Kampagne "Hannover sauber", die Ende Mai vom Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover gestartet wurde. Hannover als eine schöne Stadt soll noch sauberer werden, weshalb deutliche Verstärkungen beim Reinigungspersonal und der Abfallfahndung sowie schnellere Abholung von wildem Müll Teile des Aktionsplanes sind. Aus dieser Verantwortung heraus steuert die ÜSTRA einen Elektrobus bei, der künftig mit dem Kampagnenmotiv - einem stilisierten Besen mit den Umrissen der Stadt Hannover - werbewirksam unterwegs sein wird. Aber auch bei der Nachrüstung aller U-Bahn-Stationen mit Defibrillatoren zeigte die ÜSTRA ihre Verantwortlichkeit für das gesundheitliche Wohlergehen ihrer Fahrgäste. In den vergangenen Jahren wurden Defibrillatoren immer wieder Gegenstand von Vandalismus, bei denen die Geräte von der Wand gerissen und sinnlos zerstört wurden. Da die Mittel des Projekts finanziell begrenzt waren, konnten zerstörte oder fehlende Defibrillatoren schließlich nicht mehr ersetzt werden - es kam zu Lücken in der Ausstattung der Stationen. Mit einer Zuwendung der ÜSTRA konnten diese Lücken nun wieder geschlossen werden. Hannovers U-Bahn-Stationen sind wieder lückenlos mit Defibrillatoren ausgestattet. Die ÜSTRA als die Kompetenzträgerin für den Nahverkehr in Hannover sieht sich mitverantwortlich für die Umsetzung des 2011 verabschiedeten Verkehrsentwicklungsplans "pro Klima" der Region Hannover und des ebenfalls 2011 beschlossenen "Masterplans Mobilität" der Stadt Hannover. Ziel beider verkehrspolitischer Pläne ist es, die Bürger zu häufigerer Nutzung von Verkehrsmitteln, die dem Umweltverbund zuzurechnen sind, zu bewegen. Somit könnte durch Verbesserungen im ÖPNV ein weiterer deutlicher Beitrag zur Reduzierung der innerstädtischen Schadstoffbelastung erreicht werden. Neue Geschäftsmodelle wie Plattformökonomie und "Mobility-as-a-Service" etablieren sich zunehmend im ÖPNV. So ist der "Mobilitätsshop", mit dem die ÜSTRA Onlinetickets für die Verkehrsunternehmen im GVH anbietet, ein besonders wichtiges Element zur Ansprache von Gelegenheitskunden. Mit direkter Verknüpfung zur Fahrplanauskunft können Kunden im Internet oder per Smartphones Onlinetickets erwerben, die ausgedruckt und auch im Smartphone angezeigt werden können. Mit Onlinetickets für Messe-Fahrtberechtigungen z.B. für die Messen DOMOTEX, CeBIT und Hannover Messe konnte vor allem Ausstellerpersonal erreicht werden. Zusätzlich wurden 2018 zu großen Veranstaltungen, wie dem Maschseefest, "AktionsTickets" in Form von vergünstigten TagesTickets im Mobilitätsshop vermarktet. Mit der Registrierung zum Onlineshop können sich Kunden auch für Carsharing bei stadtmobil anmelden bzw. Taxivertragskunde werden und dadurch Rabatte bei der Taxennutzung erhalten. Allerdings musste das Mobilitätspaket "Hannovermobil" vom Markt genommen werden, da der Bestandteil BahnCard nicht mehr angeboten werden kann - die Deutsche Bahn hat die entsprechende Kooperation gekündigt. Dafür werden die Wahlmöglichkeiten für andere Carsharing-Angebote ausgeweitet. Darüber hinaus werden 2019 der Abschluss von Abo-Verträgen und der Kauf von Monatskarten im Mobilitätsshop ermöglicht werden. Für die Präsenz in digitalen Medien wird das Onlinemarketing immer wichtiger für die ÜSTRA. Mit einer interaktiven Karte bietet die ÜSTRA auf ihrer Internetseite nicht nur Unternehmensinfos und Abfahrtzeiten an, sondern auch Kundenservice, Veranstaltungshinweise und Erlebnisse, um so weitere Fahrtanreize zu vermitteln. In den sozialen Medien ist die ÜSTRA auf facebook, Instagram und Twitter unterwegs. Insbesondere bei Unfällen oder bei Unwetterlagen kann die ÜSTRA aktuelle Informationen mobil und online liefern. Mit dem Newsletter "ÜSTRA Fahrgemeinschaft" präsentiert die ÜSTRA 14-tägig aktuelle Informationen zu Erlebnissen in Hannover und zur Nahverkehrswelt. Ebenfalls 14-tägig gibt es interessante Interviews und spannende Informationen rund um den Nahverkehr und das Unternehmen ÜSTRA in der Radiosendung "Grüne Welle". In Kooperation mit Radio Hannover läuft diese Sendung an jedem zweiten Freitag zwischen 13 und 14 Uhr auf Radio Hannover 100,0. Zahlreiche ÖPNV-Unternehmen bieten ihren Kunden mittlerweile ein WLAN-Angebot an. Auch die ÜSTRA hat ein innovatives und zukunftsorientiertes Konzept für ein vollständiges WLAN-Angebot für Fahrgäste evaluiert. Nicht nur in den Fahrzeugen sondern auch an den Haltestellen könnte den Fahrgästen ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stehen. Politisch findet ein solches Angebot breite Unterstützung. Wegen erheblicher Investitions- und Betriebskosten wurden Förderanträge zum einen bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) und zum anderen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gestellt. Bei beiden Anträgen wird in 2019 mit einer Entscheidung gerechnet. Ein wichtiger Gradmesser für den Unternehmenserfolg der ÜSTRA sind neben den Fahrgastzahlen die Tarifeinnahmen. Auf Ebene des GVH wurde zum 1. Januar 2018 eine Tarifanpassung von durchschnittlich 1,9 % durchgeführt. Damit liegt der GVH im Verbundvergleich - bei einem qualitativ hochwertigen Verkehrsangebot - preislich nach wie vor im unteren Mittelfeld. Durch ein attraktives Tarifangebot sollen Kundenbindung und Neukundengewinnung unterstützt werden. Insbesondere im Tarifangebot für Schüler konnten durch das Angebot der stark rabattierten "SparCard" Fahrgäste gewonnen werden. Die SparCard kostet für die Berechtigten nur 15 Euro zur Nutzung im gesamten Tarifgebiet. Ein Ausgleich der Mindereinnahmen erfolgt durch die Region Hannover. Weiterhin sehr erfolgreich war die Großkundenakquise. Der Absatz in diesem Segment konnte in 2018 um ca. 5,2 % gesteigert werden. Aufgrund flankierender Maßnahmen zur Steuerbegünstigung von Jobtickets ab 1. Januar 2019 wird dieses Segment perspektivisch in 2019 an Bedeutung zunehmen. Bei den Fahrgastzahlen mussten bei der ÜSTRA in 2018 - nach deutlichen Steigerungen in den Vorjahren - zum zweiten Mal in Folge leichte Fahrgastrückgänge verzeichnet werden. Neben der Baustellensituation war auch das nahezu durchgehend fahrradfreundliche Wetter 2018 ursächlich für stagnierende bis leicht rückläufige Fahrgastzahlen. Beim ÖPNV-Kundenbarometer 2018 von Kantar TNS bewerteten die befragten Kunden die ÜSTRA erneut mit der Schulnote "sehr gut". Das gute Ergebnis aus den vergangenen Jahren konnte bestätigt werden. Damit gehörte die ÜSTRA im bundesweiten Vergleich mit 34 Verkehrsunternehmen weiter zur Spitzengruppe. Um mobilitätseingeschränkten Fahrgästen eine durchgängige Beförderungskette mit Bussen und Bahnen anbieten zu können, werden im Stadtbahn- und Busbereich Haltestellen so um- bzw. neugestaltet, dass diesem Personenkreis damit der Zugang zu den Verkehrsmitteln wesentlich erleichtert wird. Der Ausbau von Bushaltestellen in der Landeshauptstadt Hannover erfolgte in Zusammenarbeit mit dieser. In der Innenstadt konnte durch den Bau neuer Hochbahnsteige, unter anderem am Steintor mit barrierefreiem Umstieg zwischen den oberirdischen und unterirdischen Linien, die Zugänglichkeit des Nahverkehrssystems weiter verbessert werden. Die Haltestelle Laatzen wurde mit Hochbahnsteigen und einer doppelten Wendeschleife ausgerüstet. Zum Jahresende wurde der Hochbahnsteig an der Haltestelle Wunstorfer Straße in Betrieb genommen. Durch die neue Anordnung der Haltestellen im Rahmen des Ausbauprojektes 10/17 konnte die Haltestelle Clevertor mit Inbetriebnahme der neuen Hochbahnsteige entfallen und die Anzahl der Haltestellen im Stadtbahnnetz auf 196 reduziert werden. Aktuell verfügt das Stadtbahnnetz über 19 U-Bahn-Stationen und 136 Hochbahnsteige, sodass 79,1 % der Haltestellen barrierefrei sind. 41 Haltestellen sind noch mit Hochbahnsteigen auszustatten. Der Ausbau in den Kommunen der Region schreitet ebenfalls voran und entwickelt sich positiv, sodass die Busse auch dort ihre Zubringerfunktion für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste immer besser erfüllen können. Die Mitnahme von E-Scootern in den Stadtbahnen der ÜSTRA soll weiterhin gewährleistet bleiben. Aufgrund bundesweiter Vorgaben muss die Mitnahme von E-Scootern in Bussen jedoch eingeschränkt werden auf E-Scooter, die für die Mitnahme in Bussen zertifiziert sind und auf Busse, die für die Mitnahme durch entsprechende Einrichtungen geeignet sind. Die Mitnahme von E-Rollstühlen ist weiterhin möglich. Bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge legt die ÜSTRA auf Barrierefreiheit weiterhin großen Wert. Anfang Oktober 2018 erreichte der Stadtbahnwagen TW 3000 mit der Wagennummer 3100 per Tieflader hannoverschen Boden. Nach umfangreichen Tests war das Einhundertste Fahrzeug des Typs TW 3000 im November 2018 betriebsbereit und kann seitdem im Linienbetrieb eingesetzt werden. Eingehende Analysen der Fahrgastzahlenentwicklung und die Erstellung mehrerer Prognosen bei der ÜSTRA haben ergeben, dass der Bedarf an Fahrzeugen bis 2025 bzw. darüber hinaus einen Weiterbetrieb von mindestens 18, bzw. unter Berücksichtigung einer strategischen Fahrzeugreserve, von bis zu 40 Fahrzeugen TW 6000 nötig machen. Aufgrund des Fahrzeugalters wird für den Weiterbetrieb dieses Fahrzeugtyps eine umfangreichere Aufarbeitung notwendig; bis zu gegebener Zeit mit der Ersatzbestellung für die Fahrzeuge TW2000/2500 eine neue Serie Stadtbahnfahrzeuge ("TW4000") aufgelegt wird. Die aufgearbeiteten TW 6000-Fahrzeuge erfüllen die Betriebsvoraussetzungen bis 2028. Bereits in 2016 wurden unter dem Motto "Unsere Vision Null Emission" im Rahmen eines Pilotprojektes und als Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) drei Elektrobusse in Betrieb genommen. Aufgrund des sehr positiv verlaufenen Testbetriebes hat sich die ÜSTRA in 2018 unter dem Motto "ÜSTRA-Elektrobusoffensive, in fünf Jahren innerstädtisch voll elektrisch" entschieden, bis zum Jahr 2023 innerhalb der Umweltzone Hannovers komplett mit 51 Elektrobussen elektrisch zu fahren. Mit 18 Elektro-Gelenkbussen (18 m lang) und 30 Elektro Standardbussen (12 m lang) sollen bis 2023 insgesamt 48 weitere Fahrzeuge angeschafft werden. Alle Fahrzeuge sollen auf den Linien 100/200 (Solobusse), 121 (Gelenkbusse), 128/134 (Solobusse) und 120 (Solo- und Gelenkbusse) eingesetzt werden. Diese Linien wurden ausgewählt, da sie die Innenstadt berühren beziehungsweise die Innenstadt von Hannover queren und überwiegend innerhalb der Umweltzone der Stadt Hannover verlaufen. Auf diesen Innenstadtbuslinien sowie auf den Betriebshöfen Vahrenwald und Mittelfeld wird dazu schrittweise die Ladeinfrastruktur ausgebaut und die Elektrobusflotte erweitert. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Land Niedersachsen über die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) gefördert. Aufgrund der teilweise langen Tagesumläufe für die Fahrzeuge von i.d.R. 200-300km/Tag, vereinzelt auch über 300 km/Tag, ist es derzeit notwendig, die Traktionsbatterien der Fahrzeuge während des Umlaufes nachzuladen ("Opportunity-Charging"), da mit der heute verfügbaren Technik die Batteriekapazität - zumindest bei elektrischer Heizung - für diese Fahrleistungen nicht ausreichend ist. Die Nachladung soll - wie im Pilotprojekt bei der Linie 100/200 getestet - jeweils an den Endpunkten der Linien mittels Stromabnehmer (Pantograph) auf dem Dach des Fahrzeuges an einem Lademast erfolgen. Die Einspeisung der Ladetechnik soll aus der Fahrleitung, aus einem örtlich naheliegenden Gleichrichterwerk oder mit einem Mittelspannungsanschluss des Energieversorgers realisiert werden. Für die Versorgungssicherheit ist es wichtig, einen Energiemix bei der Einspeiseart herzustellen. Des Weiteren sollen die Betriebshöfe in den nächsten Jahren vollständig für die Elektrifizierung der Busflotte ausgerüstet werden. Dafür wird eine neue Stromversorgung durch den örtlichen Energieversorger realisiert. Aufgrund des Betriebskonzeptes ist ein Mischbetrieb von Elektrobussen und Dieselbussen problemlos möglich. Die Mitarbeiter in der Buswerkstatt wurden im Hinblick auf die Umstellung auf das neue Antriebskonzept geschult. Nach der Sanierung des Verwaltungsgebäude Am Hohen Ufer sind weitere Investitionen in Liegenschaften unumgänglich. Aufgrund von Substanzschäden und der durch die neuen Fahrzeuggenerationen notwendigen Anforderungen an bzw. in die aus dem Jahr 1958 stammenden Gebäude der Betriebswerkstatt und des Verwaltungsgebäudes Glocksee inkl. Leitstelle, steht dort ein Neubau an. Des Weiteren ist aufgrund heutiger technischer und energetischer Anforderungen, gesetzlicher Vorschriften und moderner Werkstattabläufe eine Grunderneuerung der Bushalle und der Werkstatt Mittelfeld nötig. Erneut wurde die ÜSTRA in den Bereichen Qualitäts-, Umwelt- und Energiemanagement in 2018 durch ein unabhängiges Zertifizierungsunternehmen erfolgreich auditiert. Das Arbeitsschutzmanagementsystem der ÜSTRA, welches alle 3 Jahre von der Verwaltungsberufsgenossenschaft rezertifiziert wird, ist noch bis zum Jahr 2020 gültig. Im Zusammenhang mit der Abberufung und fristlosen Kündigung der ehemaligen Vorstände André Neiß und Wilhelm Lindenberg sind seit 2018 Verfahren beim Landgericht Hannover rechtshängig. Mit Bescheid vom 15. Februar 2018 hat die LNVG den Zuwendungsbescheid vom 16. Februar 2017 über die Förderung von 11 Hybridbussen für das Programmjahr mit der Begründung eines Verstoßes gegen das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vollständig zurückgenommen. Die ÜSTRA hat gegen den Rücknahmebescheid im Mai 2018 Klage beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht. Nach Klageerwiderung der LNVG steht eine verfahrensleitende Reaktion des Verwaltungsgerichts weiterhin aus. 2.3 MitarbeiterIm Geschäftsjahr 2018 waren bei der ÜSTRA im Jahresdurchschnitt 2.091 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inkl. Auszubildende und Praktikanten) beschäftigt (Vorjahr: 2.088). Die Altersteilzeit hat im Rahmen des Projektes "vitale ÜSTRA 2020" vereinbarte Restrukturierungsmaßnahmen mit sozialverträglichem Personalabbau umgesetzt. Der letzte Teilnehmer der Altersteilzeit hat im Februar 2018 die Passivphase beendet und ist in die reguläre Altersrente gegangen (Vorjahr: 36). Der demografische Wandel ist seit Jahren ein wichtiger Bestandteil, dem sich die Unternehmen stellen müssen. Ältere Beschäftigte haben höhere Abwesenheiten und geringere Gesundheitsstände, als es die jüngeren Beschäftigten haben. Die Herausforderung für die ÜSTRA ist es, dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Zum 31. Dezember 2018 waren 244 Mitarbeiter über 60 Jahre alt, das ist jeder neunte Mitarbeiter. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit liegt bei 16 Jahren. Das in dieser Zeit angeeignete Wissen muss den jüngeren Mitarbeitern vermittelt werden. Hierbei legen wir besonderen Wert auf einen Wissenstransfer von Schlüsselqualifikationen im Unternehmen. In 2018 wurden 183 Mitarbeiter eingestellt, davon waren 31 Auszubildende und Praktikanten (Vorjahr: 158, davon 46 Auszubildende und Praktikanten). Der größte Anteil an Einstellungen lag im Bereich des Fahrdienstes bei 82 neuen Mitarbeitern (Vorjahr: 74). In Zukunft wird der Schwerpunkt auf den Rentenabgängern liegen, da eine Vielzahl von Stellen wiederzubesetzen ist. Die Berufsgruppen mit dem höchsten Wiederbesetzungsbedarf sind der Fahrdienst und die MINT-Berufe. Besonders bei diesen Berufen wird es in Zukunft einen stärkeren Wettkampf um geeignetes Personal geben. Ein wichtiger Aspekt ist es, neben der Positionierung als attraktive Arbeitgeberin, strategische Lösungsansätze, wie unter anderem veränderte Zugangsvoraussetzungen und die Erschließung neuer Zielgruppen am Arbeitsmarkt, zu verwirklichen. Die Berufsausbildung der ÜSTRA ist ein Instrument zur Sicherstellung der Deckung zukünftiger Personalbedarfe. Die berufliche Ausbildung ist aber auch ein soziales Anliegen und Ausdruck der "gesamtgesellschaftlichen" Verantwortung eines kommunalen Unternehmens. Von daher bildet die ÜSTRA auch über Bedarf aus und berücksichtigt dabei insbesondere auch benachteiligte Jugendliche, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, um diesen einen Einstieg in die Berufsausbildung und damit in ein zukünftiges Beschäftigungsverhältnis zu geben. Die Zahl der Auszubildenden und Praktikanten in 2018 betrug im Durchschnitt 104 (Vorjahr: 113). 2.4 Ertrags-, Finanz- und VermögenslageDer Jahresabschluss der ÜSTRA wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) unter Beachtung der ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Geschäftsentwicklung (in Tsd. €)scroll
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ohne Finanzanlagen Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zum Plan günstig verlaufen. Entsprechend stellt sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage dar. 2.4.1 UmsatzentwicklungDie Umsatzerlöse betrugen 214.264 Tsd. € im Geschäftsjahr 2018 (Vorjahr 211.987 Tsd. €). Im Vergleich zum Plan von 214.192 Tsd. € ist ein Anstieg von 72 Tsd. € zu verzeichnen. Die darin enthaltenen Umsatzerlöse aus Verkehrsleistungen (einschließlich Verkehrsmittelwerbung) betrugen 178.064 Tsd. € (Vorjahr: 175.719 Tsd. €). Die Einnahmen aus den vom Fahrgast gezahlten Fahrgeldern sind im Geschäftsjahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um 2.659 Tsd. € bzw. 1,6 % auf 171.111 Tsd. € gestiegen. Die Tarifeinnahmen (inklusive Einnahme-Poolausgleich im GVH für Vorjahre) sind gegenüber dem Vorjahr um 3.214 Tsd. € bzw. 1,9 % auf 170.051 Tsd. € gestiegen. Die zum 1. Januar 2018 durchgeführte Tariferhöhung von durchschnittlich 1,9 % entfaltete damit ihre gewünschte Wirkung. Die Fahrgastzahlen sind um 0,3 % auf 174,4 Millionen (Vorjahr: 174,9 Millionen) zurückgegangen. Die ÜSTRA hat bei ihren Fahrausweisprüfungen in 2018 weniger Schwarzfahrer angetroffen als im Jahr zuvor. Aufgrund von neuen Abläufen wurden in 2018 weniger Fahrgäste kontrolliert. Insgesamt wurden 46.221 Personen (Vorjahr: 63.758) ohne gültigen Fahrausweis angetroffen. Der Anteil der festgestellten Schwarzfahrer an den überprüften Fahrgästen ist mit 1,74 % (Vorjahr: 1,96 %) zurückgegangen. Die Einnahmen aus dem erhöhten Beförderungsentgelt liegen dadurch bedingt mit 1.060 Tsd. € um 555 Tsd. € unter dem Vorjahrswert. Das Unternehmen reagierte damit auf die Kritik von Kontrolleuren und Fahrgästen und wird diese neue Linie für die Zukunft gründlich analysieren. Von den Fahrgästen wurde der insgesamt freundlichere Umgang der Prüfer positiv aufgenommen. Der Ausgleich für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV gemäß § 231 Sozialgesetzbuch IX erfolgt in der Regel bei der ÜSTRA unter Ansatz einer alle zwei Jahre durch Fahrgastzählungen zu erhebenden betriebsindividuellen Schwerbehindertenquote. Der für die Erstattungsleistungen der unentgeltlichen Beförderung schwerbehinderter Personen gesetzlich zugrunde zu legende Anteil von beförderten Fahrgästen mit Schwerbehinderung wird für Niedersachsen für das Jahr 2018 mit 3,05 % prognostiziert. Für das Jahr 2018 wurde die betriebsindividuelle Quote neu erhoben und in Höhe von 3,62 % ermittelt. Da durch die Erhebung nicht nachgewiesen werden kann, dass das Verhältnis zwischen den unentgeltlich beförderten Fahrgästen und den sonstigen Fahrgästen die amtliche Quote um mindestens 1/3 übersteigt, ist die gesetzliche Quote zu verwenden. Somit können für die Berechnung der Ausgleichsleistungen nur 3,05 % in Ansatz gebracht werden (Vorjahr: 3,17 %). Bedingt durch den Rückgang der eingenommenen erhöhten Beförderungsentgelte, welche neben den Tarifeinnahmen die Basis für die Berechnung der Ausgleichsleistungen bilden, sind die Ausgleichsleistungen gegenüber dem Vorjahr um 432 Tsd. € bzw. 7,9 % gesunken. Die sonstigen Umsatzerlöse aus Verkehrsleistungen in Höhe von 1.893 Tsd. € (Vorjahr: 1.776 Tsd. €) betreffen vorrangig Erträge aus der Vermietung von Reklameflächen und Erträge aus Schienenersatzverkehre für Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Umsatzerlöse aus Drittgeschäft betrugen 36.200 Tsd. € (Vorjahr 36.268 Tsd. €). Größte Position sind Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) mit 25.275 Tsd. € (Vorjahr 24.917 Tsd. €). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus vereinbarten Mengenmehrungen und Preissteigerungen. 2.4.2 ErtragslageDie sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 9.611 Tsd. € (Vorjahr: 5.671 Tsd. €, Plan: 6.890 Tsd. €). Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist begründet in der anteiligen Wertaufholung (Zuschreibung) auf die Beteiligungsbuchwerte der HRG (1.000 Tsd. €) und TransTecBau (511 Tsd. €) sowie erhöhten Erträgen aus der Auflösung Sonderposten für Investitionszuschüsse in Höhe von 4.681 Tsd. € (Vorjahr 2.928 Tsd. €). Seit 2014 werden Investitionszuschüsse passivisch in einem Sonderposten für Zuschüsse ausgewiesen und laufzeitadäquat zum bezuschussten Investitionsgut erfolgswirksam aufgelöst. Weitere wesentliche Posten im Jahr 2018 waren Ersatz von Schäden in Höhe von 1.490 Tsd. € (Vorjahr: 1.151 Tsd. €) und 126 Tsd. € Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (Vorjahr: 554 Tsd. €). Im Geschäftsjahr 2018 betrugen die Betriebsaufwendungen 250.832 Tsd. € (Vorjahr: 252.291 Tsd. €, Plan: 252.914 Tsd. €). Der Materialaufwand betrug 65.865 Tsd. € (Vorjahr: 62.260 Tsd. €). Diese Position beinhaltet: 13.504 Tsd. € (Vorjahr: 13.820 Tsd. €) Energiekosten, 13.906 Tsd. € (Vorjahr 9.174 Tsd. €) Nutzungsentgelt für die Nutzung der Infrastrukturanlagen der infra, 12.275 Tsd. € (Vorjahr: 12.746 Tsd. €) Material und Fremdleistungen für die Instandhaltung und Unterhaltung der Fahrzeuge und eigenen Anlagen, 10.111 Tsd. € (Vorjahr 10.139 Tsd. €) Vorleistungen für Drittaufträge sowie 16.080 Tsd. € (Vorjahr: 16.381 Tsd. €) Aufwand für Subunternehmerleistungen im Busbereich und Schienenersatzverkehr. Das Nutzungsentgelt für die Nutzung der Infrastrukturanlagen der infra ist voraussichtlich bis 2018 vertragsgemäß abhängig vom Ergebnis des Unternehmensbereichs Stadtbahn der ÜSTRA. Der Personalaufwand betrug insgesamt 132.323 Tsd. € (Vorjahr: 128.603 Tsd. €). Bedingt durch die tarifliche Steigerung der Entgelte und den Anstieg der Anzahl der Beschäftigten sind die Personalaufwendungen im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Der Rückstellung für mittelbare Pensionsverpflichtungen wurden in 2018 weitere 5.500 Tsd. € (Vorjahr: 7.900 Tsd. €) zugeführt. Zum 31. Dezember 2018 beträgt die Deckungslücke in der Finanzierung der Altersversorgung 59.237 Tsd. € (Vorjahr: 52.806 Tsd. €). Die bilanziellen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände betrugen 24.897 Tsd. € (Vorjahr: 21.961 Tsd. €). Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die Beschaffung und Inbetriebnahme neuer Fahrzeuge zurückzuführen. Der sonstige betriebliche Aufwand betrug 27.296 Tsd. € (Vorjahr: 39.467 Tsd. €). Wesentliche Positionen in diesem Bereich sind Grundstücks- und Gebäudekosten, sonstige Dienstleistungen, Werbung und Information, DV-Kosten sowie allgemeine Verwaltungskosten. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus den Aufwendungen für die Sanierung des Verwaltungsgebäudes Am Hohen Ufer im Vorjahr, welche schwerpunktmäßig in 2017 angefallen sind. Die Erträge aus Beteiligungen und Gewinnabführungen betrugen 1.714 Tsd. € (Vorjahr: 4.610 Tsd. €). In 2018 wurde neben den abgeführten Ergebnissen von protec Service GmbH, RevCon Audit und Consulting GmbH und ÜSTRA Reisen GmbH auf Grundlage der mit der ÜSTRA abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge eine ungeplante Gewinnausschüttung seitens der X-City Marketing Hannover GmbH vereinnahmt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Zinserträge in Höhe von 1.025 Tsd. € (Vorjahr: 152 Tsd. €) im Wesentlichen durch ungeplante Zinserträge aus der Spitzabrechnung eines Rahmenvertrages zur Insolvenzsicherung zum Altersteilzeitmodell aus 2005 erwirtschaftet. Abschreibungen auf Finanzanlagen sind im Geschäftsjahr 2018 wie im Vorjahr nicht angefallen. Die Zinsaufwendungen betrugen 2.074 Tsd. € (Vorjahr: 1.737 Tsd. €), davon entfielen 1.656 Tsd. € (Vorjahr: 1.563 Tsd. €) auf die Aufzinsung von Rückstellungen. Das Geschäftsjahr 2018 schloss vor Verlustübernahme mit einem Jahresfehlbetrag von 25.891 Tsd. € ab (Vorjahr: 31.684 Tsd. €). Im Vergleich zum geplanten Jahresfehlbetrag von 33.875 Tsd. € ist dies eine Verbesserung um 7.984 Tsd. €. Die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen auf höhere Sonstige betriebliche Erträge, Einsparungen im Bereich der Fremdleistungskosten durch die Verschiebung der Aufarbeitung TW 6000 nach 2019 sowie ein erhöhtes Finanzergebnis zurückzuführen. 2.4.3 Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen und betrug zum 31. Dezember 2018 508.659 Tsd. € (Vorjahr: 449.785 Tsd. €). Die einzelnen Bilanzpositionen entwickelten sich dabei wie folgt: Auf der Aktivseite sind die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen auf 403.903 Tsd. € (Vorjahr: 339.746 Tsd. €) gestiegen. Das Investitionsvolumen lag deutlich über den Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen. Die Finanzanlagen sind auf 5.424 Tsd. € (Vorjahr: 6.763 Tsd. €) zurückgegangen. In 2018 wurde planmäßig eine Ausleihung in Höhe von 2.471 Tsd. € an verbundene Unternehmen getilgt und Zuschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 1.511 Tsd. € vorgenommen. Das Vorratsvermögen ist auf 9.796 Tsd. € (Vorjahr: 10.778 Tsd. €) zurückgegangen. Die Forderungen sind auf 20.832 Tsd. € (Vorjahr: 33.567 Tsd. €) gesunken. Die Reduzierung dieser Position im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus einer geringeren Forderungshöhe gegenüber der Konzernmutter VVG aus der bestehenden Verlustübernahme für 2018. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit 9.509 Tsd. € (Vorjahr: 12.386 Tsd. €) ausgewiesen. Der Reduzierung dieser Position ist im Wesentlichen auf die Verrechnung einer Herstellerrückvergütung gegenüber dem Herstellerkonsortium des TW 3000 mit einer Anzahlungsrechnung für die Produktion von weiteren Stadtbahnfahrzeugen zurückzuführen. Die liquiden Mittel sind auf 59.096 Tsd. € (Vorjahr: 46.546 Tsd. €) angestiegen. Gemäß Finanzplan aus 2018 sind davon für den Treuhandfonds 21.100 Tsd. €. an Liquidität reserviert, welche in 2019 zur Auszahlung kommen werden. Auf der Passivseite ist der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen auf 122.430 Tsd. € (Vorjahr: 81.160 Tsd. €) gestiegen. Seit 2014 werden Investitionszuschüsse passivisch ausgewiesen und laufzeitadäquat zum bezuschussten Investitionsgut erfolgswirksam aufgelöst. Im Wesentlichen handelt es sich um Zuschüsse für die Beschaffung neuer Stadtbahnfahrzeuge sowie für die Grunderneuerung der Werkstatt und Bushalle Mittelfeld. Die Rückstellungen sind auf 128.533 Tsd. € (Vorjahr: 114.157 Tsd. €) gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Rückstellungen für Pensionen für mittelbare Verpflichtungen in Höhe von 5.500 Tsd. € und für unmittelbare Verpflichtungen in Höhe von 6.861 Tsd. € zurückzuführen. Zur Finanzierung der Investitionen in Stadtbahnfahrzeuge wurde in 2018 ein neues Darlehen in Höhe von 18.840 Tsd. € aufgenommen. Insgesamt wurden 6.795 Tsd. € getilgt, sodass die Bankdarlehen zum 31. Dezember 2018 mit 42.155 Tsd. € (Vorjahr: 30.110 Tsd. €) valutierten. Die übrigen Verbindlichkeiten sind auf 78.752 Tsd. € (Vorjahr: 87.478 Tsd. €) gesunken. Die Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die stichtagsbezogene Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen. Gegenläufig wirkt sich der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus. 2.4.4 InvestitionenDas Investitionsvolumen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände betrug 89.163 Tsd. € im Geschäftsjahr 2018 (Vorjahr: 85.835 Tsd. €). Investitionszuschüsse wurden im Umfang von 44.454 Tsd. € (Vorjahr: 40.511 Tsd. €) für die Beschaffung von Stadtbahnfahrzeugen, für die Grunderneuerung der Werkstatt und Bushalle Mittelfeld sowie für das Pilotprojekt Elektrobus vereinnahmt. Damit lag das tatsächlich verausgabte Investitionsvolumen deutlich unter den für 2018 geplanten Investitionen in das Anlagevermögen von insgesamt 137.997 Tsd. €, bei einem Eigenanteil von 83.410 Tsd. €. Wesentlicher Grund für diese Planunterschreitung ist die Beschaffung des dritten Loses der neuen Stadtbahnfahrzeuge TW 3000. Die ursprüngliche Planung sah eine Auslieferung der ersten zehn Fahrzeuge aus Los III und die damit verbundene Abwicklung aller Finanzflüsse in 2018 vor. Bedingt durch Verzögerungen in der Inbetriebnahme von neuen Stadtbahnfahrzeugen zum Los II - welche nicht durch die ÜSTRA zu vertreten sind - konnte in 2018 lediglich ein Zulauf der ersten vier Fahrzeuge realisiert werden. Als wesentliche weitere Gründe sind zeitliche Verzögerungen bei der Grunderneuerung der Werkstatt und Bushalle Mittelfeld inklusive der Errichtung von Brandschutzwänden sowie bei der Erneuerung der Verkehrstechnik zu nennen. Die für 2018 geplante Beschaffung von fünf hybridbetriebenen Gelenk-Bussen mit einem Investitionsvolumen von 2.854 Tsd. € hat die ÜSTRA aufgrund eines Strategiewechsels zur Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb nicht umgesetzt. Darüber hinaus verschiebt sich der schrittweise weitere Ausbau der erforderlichen Ladeinfrastruktur auf den Betriebshöfen und Linien in die Folgejahre, damit die ÜSTRA die ihr gebotene Förderkulisse in 2018 nutzen konnte beziehungsweise dies auch künftig kann. Aufgrund derzeit noch nicht beschiedener Förderanträge ist die Umsetzung der Projekte "WLAN für Fahrgäste" sowie "RFID Ortungssystem für Stadtbahnfahrzeuge" nach 2019 beziehungsweise in die Folgejahre verschoben. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit 2018 lag in der Erneuerung der Fahrzeugflotte. Im Berichtsjahr 2018 konnte die Inbetriebnahme von 36 neuen Stadtbahnfahrzeugen realisiert werden. Weitere größere Investitionen wurden für die Grunderneuerung der Werkstatt und Bushalle Mittelfeld, den Ausbau der Infrastruktur auf den Stadtbahnbetriebshöfen und die Erneuerung der Verkehrstechnik getätigt. 3. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den RechnungslegungsprozessDie wesentlichen Merkmale des bei der ÜSTRA bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:
4. Chancen- und Risikobericht4.1 Chancen- und RisikomanagementsystemDie ÜSTRA ist als Verkehrsunternehmen naturgemäß unternehmerischen und branchenspezifischen Risiken ausgesetzt. Die Risikopolitik der ÜSTRA ist risikoavers ausgerichtet und erlaubt die Nutzung sich bietender Geschäftsgelegenheiten, solange die Risiken angemessen und tragbar sind. Das bewusste Eingehen von bestandsgefährdenden Risiken ist nicht zulässig. Die Steuerung von Chancen und Risiken ist integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Folglich besteht das Chancen- und Risikomanagementsystem aus einer Vielzahl von Bausteinen, die systematisch in die gesamte Aufbau- und Ablauforganisation der Gesellschaft und ihrer Konzernunternehmen eingebettet sind. Es besteht keine eigenständige Aufbauorganisation für das Chancen- und Risikomanagement. Es wird vielmehr als originäre Aufgabe jeder Führungskraft sowie der Prozess- und Projektverantwortlichen verstanden. Diese sorgen im Rahmen ihrer Führungsaufgaben auch für die Einbindung der Mitarbeiter in das Chancen- und Risikomanagementsystem. Grundsätzlich wird das Chancen- und Risikomanagementsystem der ÜSTRA im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten konzernweit umgesetzt. Dabei liegt der Fokus auf Gesellschaften, die aus Chancen- und Risikosicht besonders relevant sind. Das zentrale Controlling stellt sicher, dass eine laufende funktions- und prozessübergreifende Erkennung und Bewertung von Chancen und Risiken erfolgt. Es ist verantwortlich für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems und überzeugt sich von dessen Wirksamkeit. Hierbei erstattet es regelmäßig Bericht an den Vorstand. Es entwickelt die risikopolitischen Grundsätze weiter und überwacht deren Einhaltung. Es kommuniziert zudem die Chancen- und Risikopolitik und legt die Dokumentationserfordernisse fest. Die notwendige Überprüfung des Chancen- und Risikomanagementsystems auf seine grundsätzliche Tauglichkeit sowie die Einhaltung der operativen Umsetzung erfolgt durch die interne Revision. Alle wesentlichen, potenziell ergebnis- und bestandsgefährdenden Risiken werden in einer Risikomatrix dokumentiert, die regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird. Chancen und Risiken sind als mögliche Planabweichungen definiert. Für die ÜSTRA - als kommunales Unternehmen - ergeben sich aufgrund der Rahmenbedingungen für die Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen nur begrenzt wesentliche (Markt-) Chancen im Unterschied zu Unternehmen der freien Wirtschaft (beispielsweise Industrie- und Handelsunternehmen). Die Bewertung von Chancen erfolgt grundsätzlich nach den Dimensionen "Chancenpotenzial", "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Standard der realisierten Chancenhandhabung". Als Risiko sind grundsätzlich negative Planabweichungen definiert (Mehraufwendungen und/oder Mindereinnahmen). Mögliche Ergebnisabweichungseffekte werden über den gesamten mittelfristigen Planungshorizont erhoben und summiert - eine Diskontierung erfolgt nicht. Risiken werden hinsichtlich ihres Schadenspotenzials als "relevant", "wesentlich" und "bestandsgefährdend" eingestuft. Relevant sind solche Risiken, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, der sich an zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften des Vorstands orientiert. Als wesentlich gelten Risiken, die für sich genommen bei Realisierung einen Schaden verursachen würden, der die künftige Ertragskraft der ÜSTRA erheblich beeinflusst. Mögliche Interdependenzen zwischen Risiken werden berücksichtigt. Die Bewertung und somit auch die Betrachtung der Risiken erfolgt nach Risikovorsorge. Die Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos erfolgt nach den Kriterien:
Die Risikobedeutung als Ergebnis der beiden Faktoren "Eintrittswahrscheinlichkeit" und "Schadenspotenzial" ist in der folgenden Tabelle dargestellt: scroll
Die im Rahmen des Risikomanagementsystems der ÜSTRA vorgesehenen Maßnahmen zur Früherkennung, Begrenzung und Bewältigung dieser Risiken werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ergänzt. Zur Beherrschung der Risiken sind über adäquate Versicherungslösungen hinaus jeweils risikoindividuelle Bewältigungsmaßnahmen vorgesehen. Eine Risikoanalyse sowie Möglichkeiten zur Begrenzung und Bewältigung von Risiken sind auch in der Strategieentwicklung verankert und fließen in die operative Konzernplanung ein. 4.2 Umfeld und MarktFinanzmittel für Investitionsmaßnahmen, die bis 2006 nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) gefördert wurden, werden seit 2007 durch die Länder verteilt. Den Ländern stehen dazu seit 2007 jährliche Kompensationszahlungen des Bundes in Form von zweckgebundenen Festbeträgen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung. Diese sogenannten Entflechtungsmittel aus dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG) entfallen als solche ab dem Jahr 2020. Die Mittel werden seitens des Bundes zwar weiter an die Länder gezahlt, aber nicht mehr konkret als Entflechtungsmittel, sondern allgemein über die Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen und damit ohne Zweckbindung. Damit die Zuwendungen auch weiterhin auf gesetzlicher Basis abgesichert sind, wurde durch eine Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) eine dauerhafte Fortsetzung der Förderung ermöglicht. Das entsprechende Gesetz zur Verstetigung der Förderung nach dem NGVFG wurde vom Niedersächsischen Landtag im April 2018 beschlossen. Die jährlichen Finanzmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden werden somit auf einen Mindestbetrag von 150 Millionen Euro erhöht. Obwohl zusätzlich die Verteilung der Mittel zugunsten des kommunalen Straßen- und Radwegebaus angepasst wird und der Bereich ÖPNV/Schiene nur noch 50 % statt der bisherigen gesetzlich vorgeschriebenen 60 % der Mittel erhält, geht diese Änderung aufgrund der Mittelsteigerung um insgesamt 26,493 Millionen Euro nicht zulasten des ÖPNV (Steigerung für den Bereich um 0,9 Millionen Euro). Diese Verstetigung der Mittel für den Bereich ÖPNV/Schiene allein reicht allerdings nicht aus, um den angefallenen Sanierungsstau aufzulösen. 4.3 Leistungswirtschaftliche Chancen und RisikenDie ÜSTRA hat sich zum Ziel gesetzt, die Wirtschaftlichkeit durch wachsende Einnahmen sowie interne Optimierungsmaßnahmen weiter zu verbessern. Auf der Einnahmenseite geht die ÜSTRA davon aus, dass die Tarifeinnahmen auch in den Folgejahren ansteigen werden. Hierbei gelten die Grundannahmen, dass die ÜSTRA in den nächsten Jahren im Durchschnitt mit einem Prozent Fahrgastzuwachs pro Jahr sowie mit durchschnittlich zwei Prozent Tarifsteigerungen rechnet. Die Risiken liegen darin, dass es nicht gelingt, einerseits über Kundenbindungsmaßnahmen Kunden langfristig an die ÜSTRA zu binden bzw. mögliche Kundenpotenziale zu erschließen und andererseits die notwendigen Tarifpreisanpassungen mindestens zur Deckung der Aufwandssteigerungen im Verkehrsverbund durchzusetzen. Grundlage für die Feststellung des Nachfragerisikos sind u. a. Untersuchungen zur Tarifergiebigkeit und zur Preiselastizität. Das Tarifanpassungsrisiko besteht darin, dass die ÜSTRA bei der erforderlichen Umsetzung von Tarifanpassungsmaßnahmen von der Zustimmung des GVH, der Genehmigungsbehörde, des Aufgabenträgers Region Hannover und der Konzernmutter VVG abhängig ist. Die bisher beschriebenen Risiken auf der Einnahmenseite werden als niedrig bewertet. Bei der Umsetzung von in der Region Hannover politisch gewünschten Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität geht die ÜSTRA davon aus, dass ein unmittelbarer erfolgswirksamer Ausgleich durch die Region Hannover erfolgt. Dies gilt weiterhin insbesondere für die rabattierte Beförderung von Kindern und Jugendlichen sowie anderen öffentlich diskutierten Vergünstigungsforderungen. Das finanzielle Risiko aus solchen Maßnahmen wird als hoch eingeschätzt. Im Bereich der Landeshauptstadt Hannover genießt der ÖPNV aufgrund entsprechender politischer Beschlüsse Vorrang an den Lichtsignalanlagen. Sollte diese Vorrangschaltung für den ÖPNV zurückgenommen werden, würde der ÖPNV durch die damit verbundene Verlängerung der Reisezeit unattraktiver für die Fahrgäste. Damit wären Einnahmenrückgänge und eine Erhöhung der Betriebskosten durch den höheren Fahrzeugeinsatz bei Verlängerung der Fahrzeiten zu erwarten. Das Risiko wird als hoch eingestuft. Ein Kostenrisiko liegt in der Entwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise. Unsicherheiten aufgrund politischer Spannungen in den wichtigen Öl-Förderländern und Oligopol bedingte Wettbewerbsverzerrungen lassen keine gesicherte Abschätzung der Preisentwicklung der Strom- und Kraftstoffpreise zu. Sollten die Preise, Steuern oder Abgaben entgegen der Planungsprämissen überproportional steigen, würde dies die ÜSTRA mit zusätzlichen Belastungen treffen. Nach erfolgter Ausschreibung in 2016 wurde ein Stromliefervertrag mit der enercity AG geschlossen, welcher der ÜSTRA aktuell bis 2021 Planungssicherheit in Bezug auf den Wirkarbeitspreis für Strom verschafft. Für Steuern und Abgaben wurden aktuell erwartete Preissteigerungen in der Planung hinterlegt, sodass damit das Risiko Strompreisentwicklung nur eine geringe Risikobedeutung hat. Im Hinblick auf die Kraftstoffbeschaffung kann die ÜSTRA aufgrund einer Ausschreibung und der daraus resultierenden Bestellmöglichkeit die Einkaufspreise für Diesel für maximal 12 Monate fixieren. Das Risiko bezüglich der Preisentwicklung für Kraftstoffe wird als mittel bewertet, wobei nach derzeitigem Kenntnisstand aufgrund der im Vergleich zum Oktober 2018 (Planungsstand) gesunkenen Ölpreise ein Risiko erst ab 2022 gesehen wird. Konstruktionsbedingte Mängel an Stadtbahnfahrzeugen, die Abkündigung von Ersatzteilen bzw. Support für technische Anlagen sowie kriminelle Handlungen führen möglicherweise zu erheblichen Mehraufwendungen bei den Instandhaltungsleistungen. Das Risiko wird durch ein vorsorgendes Instandhaltungsmanagement begrenzt. Insgesamt werden die Risiken hieraus als gering bis mittel bewertet. 4.4 PersonalQualifizierte und motivierte Mitarbeiter und Führungskräfte sind ein zentraler Erfolgsfaktor für die ÜSTRA. Risiken bestehen darin, Leistungsträger für offene Stellen im Unternehmen nicht zu finden oder sie nicht halten zu können. Diesem Risiko wird durch intensive Aus- und Weiterbildungsprogramme, frühzeitige Nachfolgeplanung, Gesundheitsmanagement und die Weiterentwicklung einer familienbewussten Personalpolitik entgegengewirkt. Gleichzeitig soll damit eine hohe Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen und die Erhöhung der Mitarbeitermotivation erreicht werden. Die Risiken in diesem Risikofeld werden als mittel bewertet. 4.5 InformationstechnikDer Betrieb, der Vertrieb und die sonstigen Geschäftsabläufe der ÜSTRA hängen vom effizienten und ununterbrochenen Betrieb der Datenverarbeitungs- und Telekommunikationssysteme ab. Die wachsende Vernetzung und die Notwendigkeit einer permanenten Verfügbarkeit stellen immer höhere Anforderungen an die IT-Systeme. Risiken werden durch die kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheitskonzepte und den Einsatz moderner Hard- und Software verringert. Verteilte Rechenzentren und gespiegelte Datenbestände reduzieren das Risiko von Datenverlusten. Die Risiken im Risikofeld Informationstechnik werden als gering bewertet. 4.6 Finanzwirtschaftlicher BereichDurch die finanzielle Einbindung der ÜSTRA in den VVG-Konzern sind finanzwirtschaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht. Die Fortdauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes. Dieser wurde mit dem Jahressteuergesetz 2009 erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. 4.7 Fazit - Beurteilung aus Sicht des VorstandsZum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts sind keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die den Fortbestand einzelner Betriebsbereiche oder gar des gesamten Unternehmens gefährden könnten. Eine Aggregation der wichtigsten Einzelrisiken ist nicht angemessen, da ein gleichzeitiges Eintreten der Einzelrisiken unwahrscheinlich ist. Nach der Überprüfung der derzeitigen Risikosituation kommt der Vorstand zu dem Ergebnis, dass die ÜSTRA ausreichend versichert ist und genügend bilanzielle Vorsorge getroffen hat. 5. Erklärung zur Unternehmensführung5.1 Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" nicht entsprochen wurde und auch künftig nicht entsprochen wird. Diese generelle Abweichung begründet sich durch die besondere Aktionärsstruktur der Gesellschaft (98,38 % der Aktien liegen bei der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover GmbH und damit mittelbar in kommunaler Hand) und den damit verbundenen geringen Streubesitz sowie durch den Umstand, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind vor diesem Hintergrund der Auffassung, dass eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung bereits durch die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere durch das deutsche Aktiengesetz, sichergestellt ist und damit eine Implementierung der Kodex-Empfehlungen bei der Gesellschaft nicht erforderlich ist. 5.2 Angaben zu UnternehmensführungspraktikenDie ÜSTRA wendet eine Reihe von Unternehmensführungspraktiken an, mit denen verschiedene Zielstellungen verbunden sind:
Informationen über das Audit "berufundfamilie" und das Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement sowie der Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA sind auf der Internetseite uestra.de/unternehmen zu finden. 5.3 Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und Zusammensetzung und Arbeitsweise der AufsichtsratsausschüsseDer Vorstand der ÜSTRA besteht laut Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Der Vorstand der ÜSTRA bestand im Geschäftsjahr 2018 und besteht auch gegenwärtig noch aus zwei Mitgliedern. Im operativen Geschäft verantwortet der Vorstandsvorsitzende Herr Dr. Volkhardt Klöppner die Informations- und Kommunikationstechnologie, die kaufmännische Leitung und das Marketing. Das Vorstandsmitglied Frau Denise Hain hat die Funktion der Arbeitsdirektorin inne und ist gleichzeitig zuständig für den Betrieb der Stadtbahnen und Busse, für die Fahrzeuge und die Betriebsanlagen und für den gesamten Personalbereich. Dem Vorstand sind insgesamt sieben Unternehmensbereiche und sieben Stabsbereiche zugeordnet. Der Vorstand stellt die unternehmensinterne Kommunikation in wöchentlichen Vorstandssitzungen sowie zweiwöchentlichen Sitzungen mit den Unternehmensbereichs- und Stabsbereichsleitungen sicher. Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. August 2018 hat beschlossen, die Anzahl der Vorstandsmitglieder von zwei auf drei Personen zu erhöhen. Mit Beschluss vom 14. Dezember 2018 hat der Aufsichtsrat der ÜSTRA Frau Dipl.-Ing. Elke Maria van Zadel mit Wirkung ab dem 1. Juli 2019 zum weiteren Mitglied des Vorstandes der ÜSTRA bestellt. Im Rahmen einer Organisationsplananpassung wird sie zukünftig das Ressort "Technik, IT und Infrastruktur" verantworten. Der Aufsichtsrat besteht nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) aus 20 Mitgliedern, davon je zehn Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Der Aufsichtsrat wählt gemäß Mitbestimmungsgesetz aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden und bestellt gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG und § 9 Abs. 2 der Satzung der ÜSTRA den aus vier Mitgliedern bestehenden Ausschuss "zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgabe" (sog. Vermittlungsausschuss). Im Geschäftsjahr 2018 führten Herr Ulf-Birger Franz den Vorsitz und Herr Christian Bickel den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat. Die Funktion des unabhängigen Finanzexperten im Aufsichtsrat gemäß § 100 Abs. 5 AktG hat im Geschäftsjahr 2018 Herr Eberhard Wicke wahrgenommen. Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat hat darin vier Ausschüsse gebildet und ihre Zuständigkeiten festgelegt: Präsidialausschuss (sechs Mitglieder), Finanz- und Prüfungsausschuss (zugleich Prüfungsausschuss im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG; acht Mitglieder), Verkehrs- und Bauausschuss (acht Mitglieder) sowie Beteiligungsausschuss (zwölf Mitglieder). Alle Ausschüsse sind jeweils paritätisch mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Außerdem hat der Aufsichtsrat in seiner Geschäftsordnung die Möglichkeit geschaffen, aus seiner Mitte für jedes Mitglied eines dieser Aufsichtsratsausschüsse hinsichtlich dessen Mitgliedschaft in diesem Ausschuss einen persönlichen Stellvertreter zu bestellen; Mehrfachvertretung und eine gleichzeitige eigene Ausschussmitgliedschaft des persönlichen Stellvertreters sind zulässig; ein persönlicher Stellvertreter ist jedoch nur dann teilnahme- und stimmberechtigt, wenn das Ausschussmitglied nicht selbst an der Sitzung des betreffenden Ausschusses teilnimmt. Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt. Hierzu werden die Sachverhalte in ausführlichen schriftlichen Unterlagen erläutert. In Vorgesprächen sowie in den Sitzungen der Ausschüsse und des Aufsichtsrats steht der Vorstand für die Erläuterung von Details und zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse außerhalb von Sitzungen, z.B. im schriftlichen Verfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind. Zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand finden regelmäßig Treffen zur Erörterung von aktuellen Fragen statt. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich oder schriftlich über aktuelle Entwicklungen. Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich über seine Arbeit. 5.4 Angaben zur Geschlechterquote im Aufsichtsrat und zu den Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des VorstandsDie ÜSTRA hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil im Unternehmen zu erhöhen. Für das gesamte Unternehmen wird ein Frauenanteil von 22 % bis 2022 angestrebt. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Frauenanteil insgesamt 21,1 % (Vorjahr: 20,3 %). Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unter dem Vorstand hat der Vorstand eine Zielgröße von 14,3 % für den ersten Umsetzungszeitraum beschlossen. Dieser Zielwert entsprach dem Ist-Stand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung. Zum 31. Dezember 2018 betrug der Frauenanteil für diese Ebenen 16,2 % (Vorjahr: 15,4 %). Für den Aufsichtsrat gilt die Regelung des § 96 Abs. 2 AktG. Danach muss sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Seit dem 10. August 2017 gehören sowohl drei Frauen auf die Seite der Arbeitnehmervertreter, als auch auf der Seite der Anteilseignervertreter zum Gremium. Das Mindestanteilsgebot ist damit eingehalten. Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat eine Zielgröße von 30 % bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen. Seit der Bestellung von Frau Denise Hain und Herrn Dr. Volkhardt Klöppner am 8. Dezember 2017 beträgt der Frauenanteil im Vorstand 50 %. Die festgelegte Zielgröße ist damit übererfüllt. 5.5 Gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht gemäß CSR-Richtlinie-UmsetzungsgesetzDie ÜSTRA ist von der Pflicht zur Aufnahme einer nichtfinanziellen Erklärung in ihren Lage- bzw. Konzernlagebericht befreit, da sie unter Anwendung der entsprechenden Befreiungsvorschriften einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht erstellt, der zusammen mit dem Einzel- und Konzernlagebericht im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zudem wird dieser Bericht unter uestra.de/Unternehmen/Nachhaltigkeit/Übersicht/ auf der Internetseite der ÜSTRA zur Verfügung gestellt. 5.6 Angaben zur Diversität in Vorstand und AufsichtsratDie ÜSTRA ist nach den gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, in die Erklärung zur Unternehmensführung eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Bezug auf Aspekte wie beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Berufshintergrund verfolgt wird, sowie der Ziele dieses Diversitätskonzepts, der Art und Weise seiner Umsetzung und der im Berichtsjahr erreichten Ergebnisse aufzunehmen. Falls kein oder noch kein Diversitätskonzept verfolgt wird, ist dies zu erläutern. Die ÜSTRA verfolgt derzeit kein Diversitätskonzept für die zukünftige Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats. Die ÜSTRA ist der Ansicht, dass bestimmte Kriterien wie Alter oder ein bestimmter Bildungs- und Berufshintergrund zu keiner substantiellen Verbesserung der Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats und deren Tätigkeit führen. Für den Frauenanteil im Vorstand und den beiden nachgeordneten Führungsebenen hat die ÜSTRA bereits Zielgrößen festgelegt. Für die Geschlechterquote im Aufsichtsrat gelten bereits die gesetzlichen Mindestquoten. Für die Festlegung darüber hinausgehender Diversitätsanforderungen sieht die ÜSTRA derzeit keine Notwendigkeit. 6. Sonstige Berichte6.1 VergütungsberichtDas Vergütungssystem des Vorstands der ÜSTRA hat feste und erfolgsabhängige Bestandteile. Die Höhe der erfolgsabhängigen Komponente ist abhängig vom Zielerreichungsgrad der jeweiligen Zielvereinbarungsbestandteile; diese setzen sich aus Zielen zur Unternehmensstrategie, finanziellen Zielen, Prozesszielen, Führungs- und Personalzielen sowie Kundenzielen zusammen. Vergütungskomponenten mit langjähriger Anreizwirkung (z.B. Bezugsrechte oder aktienbasierte Vergütungen) und Zusagen für den Fall der Beendigung der Tätigkeit werden dem Vorstand nicht gewährt. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der ÜSTRA geregelt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen eine von der Hauptversammlung festzusetzende Vergütung. 6.2 Übernahmerechtliche Angaben nach § 289 Abs. 4 HGBDas gezeichnete Kapital von 67.490.528,32 € ist eingeteilt in 26.400.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, die jeweils die gleichen Rechte, insbesondere gleichen Stimmrechte, gewähren. Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, welche die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen. Die VVG hat mitgeteilt, dass ihr seit dem 1. Januar 2002 98,38 % der Stimmrechte an der ÜSTRA unmittelbar und 0,01 % durch ihr Tochterunternehmen enercity AG (firmiert seit März 2018 als enercity AG) zustehen. Gleichfalls hat die Landeshauptstadt Hannover Mitteilung gemacht, dass sie seit dem 1. Januar 1995 aufgrund der Zurechnung der von der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH gehaltenen Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 2 WpHG über 98,38 % Stimmrechte an der ÜSTRA verfügt. Die übrigen Aktien der ÜSTRA befinden sich nach Kenntnis des Vorstands im Streubesitz. Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, welche ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. Der Vorstand der ÜSTRA besteht gemäß § 5 der Satzung aus zwei oder mehreren Personen, darunter einem Arbeitsdirektor. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird nach der Satzung der Gesellschaft von der Hauptversammlung bestimmt. Die ordentliche Hauptversammlung vom 16. August 2018 hat beschlossen, die Anzahl der Vorstandsmitglieder von zwei auf drei Personen zu erhöhen. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 84 und 85 AktG (Bestellung und Abberufung des Vorstands). Mit Ausnahme einer gerichtlichen Ersatzbestellung ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern allein der Aufsichtsrat zuständig. Er bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann dabei ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands bestellen. Änderungen der Satzung erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 179 AktG. Jede Satzungsänderung bedarf hiernach neben der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen nach § 133 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit, die mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam. Der Vorstand ist nicht ermächtigt, neue Aktien der ÜSTRA - beispielsweise im Wege der Ausnutzung eines bedingten oder genehmigten Kapitals - auszugeben. Eine Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien besteht ebenfalls nicht. Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels in Folge eines Übernahmeangebots stehen. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder mit Arbeitnehmern getroffen sind. 6.3 Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit (Entgeltbericht)Am 6. Juli 2017 ist das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) in Kraft getreten. Arbeitgeber, die nach §§ 264, 289 HGB berichtspflichtig sind, müssen erstmals mit dem Jahresabschluss 2017 einen Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach § 21 Entgelttransparenzgesetz (Entgeltbericht) erstellen. Der Bericht enthält Angaben über Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Wirkungen, Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer und geschlechterspezifische Angaben zu der durchschnittlichen Gesamtzahl der Beschäftigten sowie zu der durchschnittlichen Zahl der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten. Der Bericht ist für Zwecke der Veröffentlichung als Anlage dem Lagebericht beizufügen, ohne aber formeller Bestandteil des Lageberichts zu werden, und alle fünf Jahre erneut abzugeben. Der Berichtszeitraum des ersten Berichts umfasst entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nur das Kalenderjahr 2016. Die ÜSTRA hat den Entgeltbericht für das Kalenderjahr 2016 zum Zwecke der Veröffentlichung als Anlage zum Lagebericht des Jahresabschlusses 2017 am 19. Juni 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht. 7. PrognoseberichtDer ÖDA bildet den Rahmen für die zukünftige weitere Entwicklung der Gesellschaft und bestimmt das unternehmerische Handeln. Er bedeutet für die Dauer seiner Laufzeit sowohl für den Auftraggeber als auch für die Kunden garantierte Leistungen in der gewohnt guten Qualität. Allerdings ist die ÜSTRA bei der Weiterentwicklung des Verkehrsangebots und bei der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere die Ergebnisentwicklung, stark abhängig von den Beschlüssen der Region Hannover, die gemäß ÖDA oftmals notwendig sind. Den Auswirkungen der Reduzierung staatlicher Ausgleichsleistungen soll mittelfristig durch eine verstärkte Nutzerfinanzierung begegnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass überdurchschnittliche Steigerungsraten bei den Fahrgasteinnahmen realisiert werden können. Derzeit ist allerdings festzustellen, dass die Erlössteigerungen künftig nicht ausreichen, um die Kostensteigerungen zu kompensieren, sodass der Verlust der ÜSTRA weiter ansteigen wird. Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, mit denen die ÜSTRA per ÖDA betraut wurde, erfolgt über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der Versorgung- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) und der ÜSTRA bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Bedingt dadurch weist die ÜSTRA folglich rechnerisch negative Ergebnisse aus. In der Planung für das Geschäftsjahr 2019 geht die ÜSTRA von einem Jahresfehlbetrag von 39,7 Mio. € aus, der über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Muttergesellschaft der ÜSTRA, der VVG, übernommen wird. Bei der Entwicklung der Tarifeinnahmen für das Jahr 2019 wird damit gerechnet, dass die zum 1. Januar 2019 im GVH vorgenommene Tarifanpassung von durchschnittlich 2,25 % vollumfänglich auf die ÜSTRA durchschlägt. Daneben plant die ÜSTRA mit einer Steigerung der Fahrgastzahlen um 1 %. Damit ergibt sich für das Jahr 2019 eine Planung der Tarifeinnahmen in Höhe von 175,7 Mio. €. Insgesamt sind für 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 217,2 Mio. € geplant, die im Wesentlichen die Umsatzerlöse Verkehr (Tarifeinnahmen und Ausgleich für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV) und Erträge für Leistungen aus dem Instandhaltungsvertrag mit der infra beinhalten. Für 2019 wurde mit der Region Hannover als Aufgabenträger für die Gesamtzufriedenheit der Kunden ein Zielwert von 2,45 vereinbart. Für das Jahr 2019 sind Investitionen in Höhe von 111,7 Mio. € geplant, nach Abzug des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 67 Mio. €. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit der nächsten Jahre ist die Erneuerung der Fahrzeugflotte sowie der weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb. Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen über den Verlustausgleich gemäß dem zwischen der VVG und der ÜSTRA bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag führt dazu, dass die ÜSTRA nicht einen ausreichenden Cashflow erwirtschaften kann, um den hohen Investitionsbedarf der Zukunft aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Aus diesem Grund ist auch in den nächsten Jahren die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen geplant. Im Jahr 2019 soll ein Kredit in Höhe von 33,5 Mio. € aufgenommen werden.
Hannover, 8. März 2019 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der, Vorstand Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2018Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und beratend begleitet. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres durch schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftslage unter Berücksichtigung der Risiken der Unternehmenstätigkeit und des damit zusammenhängenden Risikomanagements sowie über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, über die Personalsituation, über den Geschäftsverlauf der Gesellschaft sowie über Investitionsvorhaben und grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik unterrichten lassen. Darüber hinaus hat er vom Vorstand in den Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse unter dem Tagesordnungspunkt „Bericht des Vorstands“ jeweils umfassend Informationen über die das Unternehmen aktuell betreffenden Angelegenheiten erhalten. Detailliert wurden Fragen der künftigen Finanz-, Investitions- und Personalplanung erörtert und – teilweise unter Beteiligung von Referenten – vertieft. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, insbesondere alle Maßnahmen, die nach Gesetz oder Satzung der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, wurden geprüft, ausführlich erörtert und – sofern erforderlich – entschieden. Soweit für Geschäftsführungsmaßnahmen nach Gesetz oder anderen Regelungen eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, hat der Aufsichtsrat dazu ausführliche schriftliche Informationen vom Vorstand erhalten und den vorgelegten Geschäftsführungsmaßnahmen nach ausgiebiger vorheriger Prüfung seine Zustimmung erteilt. Der Aufsichtsrat hat alle Berichte des Vorstands geprüft, in seinen Sitzungen umfassend erörtert und mit dem Vorstand beraten sowie die erforderlichen Entscheidungen getroffen. Zu eigenen Maßnahmen des Aufsichtsrats gemäß § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG (z. B. Einsicht in Bücher und Schriften der Gesellschaft) bestand keine Veranlassung. Die Überprüfung der Geschäftsführung der ehemaligen Vorstandsmitglieder Neiß und Lindenberg durch externe Berater gemäß § 111 Abs. 2 Satz 2 AktG sowie die rechtliche Beratung und Begleitung der Gesellschaft im Zusammenhang mit sämtlichen beschlossenen Maßnahmen betreffend die o.g. ehemaligen Vorstandsmitglieder, die in 2017 durch den Aufsichtsrat beauftragt wurden, dauerten in 2018 weiter an (siehe im Einzelnen unter „Schwerpunkte der Überwachung und Beratung“). Sonderberichte des Vorstands nach § 90 Abs. 3 AktG wurden im Geschäftsjahr 2018 nicht erbeten, da der Aufsichtsrat aufgrund der umfassenden Regelberichterstattung keine Veranlassung dazu sah. Darüber hinaus hielt der Vorsitzende des Aufsichtsrats umfassenden Kontakt zu dem Vorstandsvorsitzenden und dem weiteren Mitglied des Vorstands. In zahlreichen Gesprächen wurden alle wichtigen Ereignisse und Fragen der Geschäftstätigkeit und der Unternehmensstrategie besprochen. Im Berichtsjahr haben der Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrats insgesamt 32 Sitzungen, so im Einzelnen: scroll
abgehalten und dabei auch die Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung des Vorstands geprüft und erörtert. Kein Aufsichtsratsmitglied hat im Berichtsjahr an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsratsplenums teilgenommen. Ein Beschluss außerhalb einer Sitzung, z. B. im schriftlichen Verfahren, wurde im Berichtsjahr nicht gefasst. Schwerpunkte der Überwachung und BeratungSchwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren neben der Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Jahr 2017 die Überwachung der wirtschaftlichen Entwicklung der ÜSTRA und ihrer Töchter im Berichtszeitraum vor allem im Hinblick auf die folgenden Themen:
Deutscher Corporate Governance KodexIm Geschäftsjahr 2018 haben Vorstand und Aufsichtsrat am 27.04.2018 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Abs. 1 AktG unterzeichnet. Aufgrund der Aktionärsstruktur des Unternehmens, des damit verbundenen geringen Streubesitzes und der Tatsache, dass die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ausschließlich einen regionalen Bezug hat, wurde nach eingehender Beratung beschlossen, den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nicht zu folgen. Einwände des Abschlussprüfers gegen die Entsprechenserklärung wurden nicht erhoben. Die aktuelle Entsprechenserklärung kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter uestra.de eingesehen werden. Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2018 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Hannover hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2018 einschließlich Lagebericht über das Geschäftsjahr 2018 sowie den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss zum 31.12.2018 einschließlich Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2018 geprüft und beide mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat eine Vorprüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht, des Konzernabschlusses mit Konzernlagebericht und des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts durchgeführt und in seiner Sitzung am 25.04.2019 zusammen mit dem Vorstand die beiden Prüfungsberichte mit dem Abschlussprüfer erörtert. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Finanz- und Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses empfohlen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, die jeweiligen Prüfungsberichte und den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht seinerseits sorgfältig geprüft und in seiner Sitzung am 26.04.2019 zusammen mit dem Vorstand und in Gegenwart des Abschlussprüfers intensiv erörtert sowie den Bericht des Abschlussprüfers über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung entgegengenommen. Wesentliche Schwächen des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems hat der Abschlussprüfer nicht festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt, keine Einwände gegen den Jahresabschluss mit Lagebericht, den Konzernabschluss mit Konzernlagebericht und den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht erhoben und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 26.04.2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Veränderungen in der Besetzung des AufsichtsratsDie Amtszeit der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat Herr Christian Bickel, Frau Margot Backhaus, Frau Mira Ball, Herr Willi Degener, Herr Metin Dirim, Herr Holger Elix, Herr Hermann Hane, Herr Uwe Köhler, Frau Martina Dierßen und Herr Anton Ploner endete mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der ÜSTRA am 16.08.2018. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des Mindestanteilsgebots sind aufgrund der Arbeitnehmervertreterwahlen Herr Christian Bickel, Frau Mira Ball, Herr Willi Degener, Herr Metin Dirim, Herr Holger Elix, Herr Hermann Hane, Frau Linda Katzmarek, Herr Uwe Köhler, Frau Mira Neumaier und Herr Carsten Oppermann mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16.08.2018 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 – das ist das vierte Geschäftsjahr, das nach ihrer Wahl beginnt (§ 8 Abs. (3) der Satzung) – beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt worden. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ÜSTRA und den ausgeschiedenen Mitgliedern des Aufsichtsrats für die im Geschäftsjahr 2018 geleistete erfolgreiche Arbeit.
Hannover, den 26. April 2019 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Aufsichtsrat der Der Aufsichtsratsvorsitzende gez. Ulf-Birger Franz |
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