ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannoverHalbjahresfinanzbericht nach WpHG für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 30.06.2022Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni
2022
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| Anhang | 30.06.2022 | 31.12.2021 | |
| Verweis | Tsd.€ | Tsd.€ | |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 5.905 | 5.977 | |
| Sachanlagen | (6.1) | 291.910 | 304.489 |
| Übrige Finanzanlagen | 18.050 | 17.502 | |
| Anlagenwerte | 315.865 | 327.968 | |
| Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen und Joint Ventures | (6.2) | 25.875 | 19.987 |
| 341.740 | 347.955 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | (6.3) | 50.889 | 53.674 |
| Vorräte | 14.513 | 13.844 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 11.614 | 10.699 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 62.170 | 54.585 | |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | 0 | 8.073 | |
| 139.186 | 140.875 | ||
| 480.926 | 488.830 |
PASSIVA
| Anhang | 30.06.2022 | 31.12.2021 | |
| Verweis | Tsd.€ | Tsd.€ | |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 67.491 | 67.491 | |
| Kapitalrücklage | 435.539 | 415.468 | |
| Ergebnisvortrag | -283.396 | -269.866 | |
| Sonstige Ergebnisbestandteile | -62.147 | -126.822 | |
| 157.487 | 86.271 | ||
| Langfristiges Fremdkapital | |||
| Pensionsrückstellungen | (6.4) | 194.923 | 259.342 |
| Übrige Rückstellungen | (6.5) | 26.492 | 20.588 |
| Finanzverbindlichkeiten | (6.6) | 41.922 | 33.512 |
| Sonstige Verpflichtungen | (6.7) | 23.047 | 22.917 |
| 286.384 | 336.359 | ||
| Kurzfristiges Fremdkapital | |||
| Übrige Rückstellungen | (6.5) | 76 | 156 |
| Finanzverbindlichkeiten | (6.6) | 4.716 | 4.926 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 14.095 | 33.511 | |
| Sonstige Verpflichtungen | (6.7) | 18.169 | 23.106 |
| Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten | 0 | 4.501 | |
| 37.056 | 66.200 | ||
| 480.926 | 488.830 |
| Anhang | 1.1.-30.06.2022 | 1.1.-30.6.2021 | |
| Verweis | € | Tsd.€ | |
| Umsatzerlöse | (6.8) | 85.667 | 78.791 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (6.9) | 37.050 | 10.420 |
| Materialaufwand | 35.711 | 30.836 | |
| Personalaufwand | 72.910 | 78.699 | |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 10.824 | 11.906 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 17.112 | 15.750 | |
| Operatives Ergebnis | -13.840 | -47.981 | |
| Ergebnis aus Joint Venture und Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 619 | 131 | |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 10 | 24 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 361 | 381 | |
| Übriges Finanzergebnis | -351 | -357 | |
| Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und Ertrag | -13.572 | -48.206 | |
| Ertragsteuern | -43 | 28 | |
| Halbjahresergebnis | -13.529 | -48.234 | |
| davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens | -13.529 | -48.234 | |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| In den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umzugliederndes sonstiges Ergebnis | |||
| Neubewertungen im Zusammenhang mit | |||
| Pensionsverpflichtungen | (6.4) | 64.675 | 19.491 |
| Sonstiges Ergebnis | 64.675 | 19.491 | |
| Gesamtergebnis | 51.146 | -28.743 | |
| davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens | 51.146 | -28.743 | |
| Unverwässertes und verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | 1,94 | -1,09 |
| (Tsd. €) | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Ergebnisvortrag |
Rücklage für Pensions-
verpflichtungen |
Anteilseigner des Mutterunternehmens
Summe |
| Stand 1. Januar 2021 | 67.491 | 349.445 | -226.187 | -206.955 | -16.206 |
| Jahresergebnis | -43.680 | -43.680 | |||
| Sonstiges Ergebnis | 80.133 | 80.133 | |||
| Gesamtergebnis | -43.680 | 80.133 | 36.453 | ||
| Verlustübernahme | 66.023 | 66.023 | |||
| Stand 31. Dezember 2021 | 67.491 | 415.468 | -269.867 | -126.822 | 86.270 |
| Stand 1. Januar 2022 | 67.491 | 415.468 | -269.867 | -126.822 | 86.270 |
| Jahresergebnis | -13.529 | -13.529 | |||
| Sonstiges Ergebnis | 64.675 | 64.675 | |||
| Gesamtergebnis | -13.529 | 64.675 | 51.146 | ||
| Verlustübernahme | 20.071 | 20.071 | |||
| Stand 30. Juni 2022 | 67.491 | 435.539 | -283.396 | -62.147 | 157.487 |
| Verweis | 1.1. - 30.6.2021 | ||
| Anhang | Tsd. € | Tsd. € | |
| Halbjahresergebnis | -13.529 | -48.234 | |
| Abschreibungen (+) auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 10.824 | 11.906 | |
| Abnahme(-) / Zunahme (+) der Rückstellungen | (6.4, 6.5) | 6.079 | 8.045 |
| Aktivierte Eigenleistungen(-) | -92 | -303 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge(-) / Aufwendungen (+) | -1.481 | 5.741 | |
| Saldo der Gewinne(-) und Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | 1.981 | 2.726 | |
| Saldo der erhaltenen Zinserträge (-) und gezahlten Zinsaufwendungen (+) | 351 | 357 | |
| Saldo der Erträge(-) und Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen | -743 | -131 | |
| Sonstige Beteiligungserträge | 0 | 0 | |
| Zahlungsmittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit vor Veränderungen des Nettoumlaufvermögens | 3.390 | -19.893 | |
| Zunahme(-) / Abnahme der Vorräte, der Forderungen und sonstiger Vermögenswerte, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit bzw. dem Finanzmittelfonds zuzuordnen sind | -3.283 | 21.179 | |
| Zunahme / Abnahme(-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Verpflichtungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | (6.5) | -18.641 | 26.214 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -18.534 | 27.500 | |
| Investitionen(-) in das immaterielle Anlagevermögen | (6.2) | -287 | -543 |
| Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen | 5 | 0 | |
| Investitionen(-) in das Sachanlagevermögen | (6.2) | -257 | -2.305 |
| Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | 5.538 | 101 | |
| Auszahlungen aus dem Abgang von Tochterunternehmen (abzüglich des abgegangenen Liquditätsbestands) | -2.719 | -89 | |
| Termingelder mit einer Laufzeit von über 3 Monaten | (6.2) | -9.000 | 0 |
| Investitionen(-) in das Finanzanlagevermögen | -213 | 61 | |
| Erhaltene Zinsen | 10 | 24 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -6.923 | -2.751 | |
| Ergebnisausgleichszahlungen und Einzahlungen der Unternehmenseigner | (6.10) | 26.346 | 20.874 |
| Einzahlung (+)/Auszahlungen für die Tilgung(-) von Finanzkrediten | (6.6) | -2.594 | -3.705 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten | (6.6) | 10.794 | 0 |
| Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten im Sinne des IFRS 16 | -1.143 | -967 | |
| Gezahlte Zinsen | -361 | -380 | |
| (davon aus IFRS 16.151 Tsd. €) | |||
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 33.042 | 15.822 | |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | 7.585 | 40.571 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 54.585 | 34 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 62.170 | 40.605 | |
| Finanzmittelfonds: | |||
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten / | |||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 62.170 | 40.605 | |
| Finanzmittelfonds | 62.170 | 40.605 |
1. Allgemeine Informationen zur Rechnungslegung
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA) mit Sitz in Hannover/Deutschland, Am Hohen Ufer 6, stellt im Einklang mit §115 WpHG und den Vorschriften des IAS 34 "Zwischenberichterstattung" einen verkürzten Konzern-Zwischenabschluss für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2022 auf, da die Aktien zum Börsenhandel zugelassen sind. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board, London (IASB), soweit diese in der EU anzuwenden sind. Auf eine prüferische Durchsicht des Zwischenabschlusses wurde verzichtet. Der verkürzte Konzern-Zwischenabschluss enthält nicht alle für einen Konzernabschluss zum Geschäftsjahresende erforderlichen Informationen und Angaben und ist daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 zu lesen.
Der vorliegende Konzern-Zwischenabschluss der ÜSTRA und ihrer Tochtergesellschaften für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2022 wurde zusammen mit dem Konzern- Zwischenlagebericht durch Zeichnung des Vorstands der ÜSTRA vom 29. September 2022 zur Veröffentlichung freigegeben.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben. Die Einzelabschlüsse der konsolidierten Unternehmen sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.
Von hervorgehobener Bedeutung für die Lage des Konzerns ist die Durchführung ÖPNV in der Region Hannover durch die Muttergesellschaft ÜSTRA basierend auf dem Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA), sodass deren Geschäftsaktivitäten und Ergebnisse bedeutende Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Die Rechtseinheit "ÜSTRA" stellt demzufolge ein eigenständiges Geschäftssegment dar. Daneben bestehen die Segmente "Beratungs- und Ingenieurleistungen", dass bis zum 31. Mai 2022 die Geschäftstätigkeit der TransTecBau beinhaltete sowie "Sonstige Dienstleistungen", das bis zum 31. Mai 2022 auch die RevCon enthielt.
Das Segment der "übrigen Verkehrs- und Transportleistungen" entfällt seit Ende 2021, aufgrund der Veränderungen im Konsolidierungskreises im Vorjahr. Die Einteilung der Segmente ist ansonsten im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Auch die Geschäftsentwicklung des ersten Halbjahres 2022 der ÜSTRA wird weiterhin maßgeblich durch die Auswirkungen der Pandemie beeinflusst. Neue Einflüsse ergeben sich aus der Einführung des 9-Euro-Tickets und der kritischen Lage in Osteuropa, die die ökonomischen Rahmenbedingungen im Jahr 2022 unvorhergesehen für die ÜSTRA ändern. Die Auswirkungen der Kriegssituation bilden sich in allgemeinen Preissteigerungen ab, wobei der Bereich der Energiekosten am stärksten betroffen ist. Bestehende Verträge mit den Lieferanten mildern die Situation für 2022 teilweise ab. Insbesondere konnte der Dieselpreis bereits bis April 2023 fixiert werden, sodass hier mit einem stabilen Preis kalkuliert werden kann. Beim Strompreis besteht aktuell noch eine Preisbindung bis 31.12.2022. Das Ausschreibungsverfahren für die kommenden Perioden ab 2023 läuft bereits, jedoch hat sich die Preisentwicklung dramatisch verändert, sodass in jedem Fall mit Preissteigerungen zu rechnen ist, diese jedoch derzeit nicht verlässlich bestimmt werden können. Es besteht weiterhin ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG), Hannover.
In den anderen Segmenten "Beratungs- und Ingenieurleistungen" und "Sonstige Dienstleistungen" ergaben sich bis jetzt keine gravierenden Auswirkungen.
2. Bilanzierungs-, Bewertungs-, Berechnungs- und Konsolidierungsmethoden
Für die Aufstellung des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses wurden die für die Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 angewandten Rechnungslegungsmethoden unverändert übernommen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 sind eine Reihe neuer oder überarbeiteter Standards und Interpretationen verbindlich anzuwenden; diese haben jedoch keinen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss:
| IFRS/IFRIC | Bezeichnung |
| Änderungen an IAS 37 | Belastende Verträge - Kosten der Vertragserfüllung |
| IFRS-Standards | Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Standards 2018-2020 |
| Änderungen an IAS 16 | Sachanlagen: Erträge vor der geplanten Nutzung |
| Änderungen an IFRS 3 | Verweis auf das Rahmenkonzept |
Neue, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Standards, deren Anwendungszeitpunkt erst nach dem Bilanzstichtag liegt, wurden nicht vorzeitig angewendet. Der Konzern erwartet voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
3. Konsolidierungskreis
Der Kreis vollkonsolidierter Unternehmen hat sich gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 um zwei Unternehmen reduziert.
Die Region Hannover (RH) als Aufgabenträger für den ÖPNV ist an die beiden Unternehmen ÜST- RA und regiobus Hannover GmbH (regiobus), Hannover, herangetreten mit der Bitte, die Zusammenarbeit zu stärken. Daraus ist ein Kooperationsprojekt entstanden. Ziel ist es, insbesondere eine gemeinsame Außendarstellung zu gewährleisten, eine Vereinfachung und Optimierung der Prozesse für den Kunden zu erreichen und die Qualität des Kundenerlebnisses zu steigern.
Der Lenkungskreis des Projektes hat in diesem Zusammenhang die Veräußerung von jeweils 10 % der Geschäftsanteile an den beiden 100 %-igen ÜSTRA Tochterunternehmen TransTecBau und der RevCon an die regiobus empfohlen.
Mit Beschluss vom 10. Dezember 2021 ist der Aufsichtsrat der Empfehlung der RH nachgekommen und beschloss jeweils 10 % der Anteile der TransTecBau und RevCon an die regiobus zu verkaufen.
Der Gesellschaftsvertrag sieht in wesentlichen Teilen für die Gesellschafterbeschlüsse ein Einstimmigkeitserfordernis vor, sodass der regiobus über die 10 %-ige Beteiligung hinausgehend für die wesentlichen Entscheidungen ein maßgebender Einfluss eingeräumt wurde, sodass sich hieraus eine gemeinsame Beherrschung ergibt. Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen sind die Voraussetzungen des IFRS 10 nicht erfüllt, sodass die TransTecBau und die RevCon ab dem Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile nicht mehr vollkonsolidiert werden. Die Veräußerung der 10 %-igen Geschäftsanteile der Tochterunternehmen TransTecBau und RevCon an die regiobus wurde im Mai 2022 vollzogen, sodass die beiden Gesellschaften den Kreis der vollkonsolidierten Unternehmen zum 31. Mai 2022 verlassen haben.
Das Nettovermögen - bestehend aus Vermögensgegenständen und Schulden - hat sich zum 31. Mai 2022 durch den Abgang um 1.969 Tsd. € verringert, dem gegenüber steht ein Veräußerungslös von 4.879 Tsd. €, der in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird. Andererseits wurden die Beteilungen (TransTecBau und RevCon) als Joint Venture stichtagsbedingt betrachtet zu einem Zeitwert in Höhe von 6.703 Tsd. € eingebucht.
| in TEUR | 2022 |
| Langfristige Vermögenswerte | |
| Immaterielle Vermögenswerte | -92 |
| Sachanlagen | -2.488 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |
| Vorräte | -6 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | -2.055 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -3.464 |
| Sonstiges Aktiva | |
| Latente Steuern | -148 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | -65 |
| Langfristiges Fremdkapital | |
| Rückstellungen | 3.142 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 49 |
| Sonstige Verpflichtungen | 2.514 |
| Sonstiges Aktiva | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 44 |
| Netto-Vermögenswerte und -Schulden | -2.569 |
| In Zahlungsmitteln erhaltenes Entgelt | 745 |
| Veräußerter Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten | -3.464 |
| Netto-Zuflüsse an Zahlungsmitteln | -2.719 |
Auswirkungen der Veräußerung der TransTecBau und RevCon auf die Bilanzposten des Konzerns:
| Bewertungstechnik | Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren |
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Abgezinste Cashflows:
Die abgezinsten Cashflows berücksichtigen den Barwert der erwarteten Netto-Cashflows, die die Gesellschaft erzeugt, unter Einbeziehung der geplanten Wachstumsrate; die erwarteten Netto-Cashflows werden mit einem risikobereinigten Abzinsungssatz abgezinst. |
TransTecBau:
- Die geplanten Umsatzerlöse basieren auf einer Einzelbewertung der jeweiligen Projektverträge. Die wesentliche Planungsprämisse der mittelfristigen Umsatzplanung stellt der Nahverkehrsplan der Region Hannover dar. Das Drittgeschäft soll lediglich auf einem reduzierten Niveau fortgeführt werden. - WACC (gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten) 5,4 % angenommen RevCon: - Die Umsatzplanung erfolgt detailliert auf Basis des bestehenden Rahmenvertrags mit ÜSTRA sowie den weiteren Leistungen innerhalb des ÜSTRA-Konzerns bzw. der WG. Die Planung erfolgt vor Berücksichtigung möglicher Synergien aus der geplanten Transaktion. - Zudem werden die Leistungen mit Dritten auf Basis von Verträgen und Vereinbarungen sowie eines geringen noch zu akquirierenden Anteils geplant. - WACC 5,4 % angenommen |
Da die Buchwerte der Abgangsgruppe unter dem beizulegenden Zeitwert der Beteiligungen liegen, ergaben sich keine Wertminderungen. Zudem ergaben sich keine Veräußerungskosten, die zum Ansatz gebracht werden müssten.
Aufgrund der weiterhin bestehenden 90 % Beteiligung werden diese beiden Gesellschaften seit dem 1. Juni 2022 als Joint Venture unter Anwendung der At-Equity Methode bilanziert.
Der Konsolidierungskreis stellt sich zusammenfassend zum 30. Juni 2022 wie folgt dar:
| Nr. | Name und Sitz der Konzerngesellschaft Hauptgeschäftstätigkeit | Kapital-/ Stimmrechtsanteil | Anteile gehalten von |
| Konsolidierte Tochterunternehmen | |||
| 1 | Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover Grundstücksvermietung | 100 % | ÜSTRA |
| Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen | |||
| Joint Venture | |||
| 2 | ÜSTRA Reisen GmbH, Hannover | 90 % | ÜSTRA |
| 3 | protec service GmbH, Hannover | 90 % | ÜSTRA |
| 4 | TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover Baumanagement | 90 % | ÜSTRA |
| 5 | RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover Revisions und Beratungsdienstleistungen | 90 % | ÜSTRA |
| Assoziierte Unternehmen | |||
| 6 | Fahrgastmedien, Hannover GmbH, Hannover Fahrgastfernsehen | 90 % | ÜSTRA |
| 7 | X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover Vermietung von Werbeflächen | 50 % | ÜSTRA |
| 8 | Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. - Passerelle - KG, Hannover Grundstücksgesellschaft | 30 % | ÜSTRA |
| Nicht nach der Equity-Methode einbezogene Beteiligungen | |||
| 9 | TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Hannover Reiseverkehrsdienstleitungen | 50 % | ÜSTRA |
| 10 | GVH - Großraum-Verkehr Hannover GmbH, Hannover Nahverkehrsdienstleitungen | 33 % | ÜSTRA |
| 11 | FM Hannover GmbH, Hannover Sicherheitsdienstleistungen | 30 % | Nr. 3 |
4. Konsolidierungsmethoden (einschließlich Equity-Methode)
Bei Mutter-Tochter-Beziehungen, die bereits vor dem 1. Januar 2004, dem Übergangszeitpunkt auf die Rechnungslegung nach IFRS, Bestand hatten, wurde von dem Wahlrecht des IFRS 1 Gebrauch gemacht, das bisher angewandte Verfahren der Kapitalkonsolidierung (Buchwertmethode) beizubehalten. Dies gilt auch im Hinblick auf die im Rahmen dieses Verfahrens praktizierte offene Verrechnung aktivischer, als Geschäfts- und Firmenwert klassifizierter Unterschiedsbeträge mit der Kapitalrücklage. Auch im Falle des Abgangs eines erworbenen Unternehmens wird die Verrechnung nicht rückgängig gemacht. Somit bleiben diese Geschäfts- und Firmenwerte bei der Bestimmung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts außer Ansatz.
Alle maßgeblichen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen (Schuldenkonsolidierung) sowie Aufwendungen und Erträge, die aus Leistungsbeziehungen dieser Unternehmen zueinander stammen (Aufwands- und Ertragskonsolidierung), werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Assoziierte Unternehmen, bei denen der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt, sowie Joint Venture werden unter Anwendung der Equity-Methode bewertet. Die Equity-Bewertung basiert auf den zum jeweiligen Bilanzstichtag aufgestellten Einzelabschlüssen dieser Gesellschaften. Wie bei der Kapitalkonsolidierung wurden daher, in Ausübung des Wahlrechts nach IFRS 1, die unter Anwendung der Kapitalanteilsmethode ermittelten und als Geschäfts- und Firmenwerte angesehenen aktivischen Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert der Beteiligung im Einzelabschluss und dem anteilig auf die ÜSTRA entfallenden Eigenkapital des Beteiligungsunternehmens sowie deren Verrechnung mit der Kapitalrücklage aufrechterhalten. Sie bleiben bei der Ermittlung eines etwaigen Veräußerungsgewinns bzw. -verlusts unberücksichtigt. Weitere im Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS bestehende Unterschiedsbeträge zwischen dem nach den IFRS ermittelten Eigenkapitalanteil der ÜSTRA und deren Eigenkapitalanteil nach dem HGB wurden erfolgsneutral mit dem Ergebnisvortrag verrechnet. Damit entspricht der Wertansatz der "at equity" bewerteten Beteiligungen im Konzernabschluss dem anteilig auf die ÜSTRA entfallenden Eigenkapital dieser Gesellschaften.
5. Segmentinformationen
| 1. Januar bis 30. Juni 2022 | ÜSTRA | Sonstige Verkehrs- und Transportleistungen | Beratungs- und Ingenieurleistungen | |||
| 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | |
| Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | |
| Segmenterlöse | ||||||
| Gesamtumsätze | 83.407 | 75.804 | 0 | 5.372 | 2.917 | 3.651 |
| Intersegmentumsätze | -116 | -1.172 | 0 | -4.850 | -356 | -318 |
| Außenumsätze | 83.291 | 74.632 | 0 | 522 | 2.561 | 3.333 |
| Überleitungen | ||||||
| Abweichende Wertmaßstäbe des | ||||||
| Konzernabschlusses / Auftragsfertigung | ||||||
| Konzernumsatzerlöse | ||||||
| Segmentergebnis | -86 | 0 | -56 | -45 | -1.092 | -881 |
| Überleitungen: | ||||||
| Segmentergebnis | ||||||
| a) Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses Auftragsfertigung | ||||||
| Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen | ||||||
| Pensionsverpflichtungen | ||||||
| Unterschiedsbetrag unter Anwendung des IFRS 16 | ||||||
| Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen | ||||||
| Latente Steuern | ||||||
| b) Konzernabschlussspezifika | ||||||
| c) Ertragsteuern | ||||||
| d) Verlustübernahme | ||||||
| e) Veränderung des Konsoldierungskreises | ||||||
| Halbjahresergebnis | ||||||
| 1. Januar bis 30. Juni 2022 | Sonstige Dienstleistungen | Gesamtbetrag | ||
| 2022 | 2021 | 2022 | 2021 | |
| Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | |
| Segmenterlöse | ||||
| Gesamtumsätze | 608 | 4.592 | 86.932 | 89.419 |
| Intersegmentumsätze | -567 | -4.048 | -1.039 | -10.388 |
| Außenumsätze | 41 | 544 | 85.893 | 79.031 |
| Überleitungen | ||||
| Abweichende Wertmaßstäbe des | ||||
| Konzernabschlusses / Auftragsfertigung | -226 | -240 | ||
| Konzernumsatzerlöse | 85.667 | 78.791 | ||
| Segmentergebnis | 426 | 784 | -808 | -142 |
| Überleitungen: | ||||
| Segmentergebnis | -808 | -142 | ||
| a) Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses Auftragsfertigung | -11 | -79 | ||
| Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen | -361 | -119 | ||
| Pensionsverpflichtungen | 9.981 | 3.629 | ||
| Unterschiedsbetrag unter Anwendung des IFRS 16 | -1.008 | -647 | ||
| Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen | -6.096 | -6.485 | ||
| Latente Steuern | 74 | 32 | ||
| 2.578 | -3.669 | |||
| b) Konzernabschlussspezifika | -65 | 385 | ||
| c) Ertragsteuern | -43 | 28 | ||
| d) Verlustübernahme | -20.071 | -48.368 | ||
| e) Veränderung des Konsoldierungskreises | 4.879 | 3.588 | ||
| Halbjahresergebnis | -13.529 | -48.234 | ||
Die für die vorstehende Segmentberichterstattung maßgebenden Segmentierungs- und Bemessungsgrundlagen sind gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2021 unverändert. Durch die Veräußerung der TransTecBau und RevCon werden ihre Geschäftstätigkeiten im Segment "Beratungs- und Ingenieurleistungen" und "Sonstige Dienstleistungen" bis zum 31.Mai 2022 geführt.
Bei der Ermittlung der Segmentergebnisse in der internen Berichterstattung kommen grundsätzlich die für die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Konzerngesellschaften zu Grunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Tragen, die erheblich von den für den Konzernabschluss geltenden IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen abweichen. Folglich divergieren der Gesamtbetrag der Segmentergebnisse und das auf Konzernabschlussebene ausgewiesene Halbjahresergebnis. Weiterhin gehen in die Segmentberichterstattung Ergebnisbestandteile jener Beteiligungsgesellschaften ein, die unter Wesentlichkeitserwägungen im Konzernabschluss nach den für assoziierte Unternehmen geltenden Regelungen anteilig erfasst werden. Die sich hieraus ergebenden Überleitungsposten umfassen im Wesentlichen folgende Sachverhalte:
Auftragsfertigung
Im Konzernabschluss werden die Auftragserlöse aus der Auftragsfertigung der TransTecBau entsprechend dem Leistungsfortschritt erfasst. Der Ausweis erfolgte unter den Vertragsvermögenswerten (Forderungen aus Fertigungsaufträgen), wohingegen die Umsatzerlöse aus solchen Aufträgen und die Gewinne hieraus in der Segmentberichterstattung erst nach Abschluss eines Auftrags realisiert werden.
Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen
Für Stadtbahnwagen und Busse der ÜSTRA wird in der IFRS-Rechnungslegung von einer längeren wirtschaftlichen Nutzbarkeit ausgegangen, sodass sich die verrechneten Abschreibungen sowie die Aufwendungen und Erträge aus Veräußerungsvorgängen von den handelsrechtlichen Segmentergebnisbestandteilen unterscheiden.
Pensionsverpflichtungen
Anders als in der handelsrechtlichen Rechnungslegung werden im Konzernabschluss die mittelbar über die Versorgungseinrichtung zugerechneten Pensionsverpflichtungen vollständig angesetzt. Darüber hinaus bestehen Unterschiede im zugrunde gelegten Diskontierungssatz. Im Zeitablauf kommt es deshalb zu Abweichungen bei der jährlichen Dotierung der Pensionsrückstellungen.
IFRS 16
In den Einzelabschlüssen der Gesellschaften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung der Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen unter den Posten Materialaufwand und Sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Seit dem 1. Januar 2019 werden im Konzernabschluss stattdessen Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Das Nutzungsrecht wird über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben.
Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen
Es handelt sich um Ergebnisverschiebungen, die im Wesentlichen aus der restriktiveren Bilanzierung von Verpflichtungsrückstellungen im IFRS-Konzernabschluss resultieren. Ferner führen die Einbeziehung künftiger Ereignisse in der IFRS-Rechnungslegung sowie unterschiedliche Abzinsungspraktiken zu Bewertungsabweichungen.
Latente Steuern
Aktivische und passivische Steuerüberhänge werden in der Segmentberichterstattung nicht berücksichtigt.
Konzernabschlussspezifika
Bei dem Überleitungsposten zu den Segmenterlösen handelt es sich im Wesentlichen um Außenumsätze der im Konzernabschluss nicht konsolidierten Tochterunternehmen. Vergleichbare Sachverhalte schlagen sich auch in dem gleichlautenden Überleitungsposten zum Segmentergebnis nieder.
Verlustübernahme
Die im Einzelabschluss der ÜSTRA gezeigte Verlustübernahme im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG wird im Konzernabschluss als Einstellung in die Kapitalrücklage ausgewiesen.
Änderung des Konsoldierungskreises
Effekte aus der Änderung des Konsolidierungskreises resultieren aus den Anteilsverkäufen der Anteile an TransTecBau (Segment "Beratungs- und Ingenieurleistungen") und RevCon (Segment "Sonstige Dienstleistungen"). Wir verweisen auch auf den Abschnitt 3. Aufgrund des Verkaufs von 10 % der Anteile TransTecBau und RevCon ergab sich aus Konzernsicht ein Ertrag in Höhe von 4.879 Tsd. €.
6. Angaben zu einzelnen Sachverhalten in der Berichtsperiode
Zusätzliche Erläuterungen zu Finanzinstrumenten
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Klassifizierung und Methoden der Ausbuchung sind identisch zum 31. Dezember 2021.
i. Ansatz und Bewertung
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.
Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht zu FVTPL (beizulegenden Zeitwert) bewertet wird, werden die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb bzw. seine Ausgabe zurechenbar sind, hinzugerechnet bzw. abgezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als ein solches designiert wird. Für den Konzern ist lediglich der Ansatz der fortgeführten Anschaffungskosten einschlägig.
Gewinne und Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten stellen im wesentlichen Zinsaufwendungen aus Darlehen dar und werden im Zinsergebnis erfolgswirksam erfasst.
ii. Wertminderungen
Für die Bemessung von Wertminderungen wendet der Konzern ein Modell an, mit dem die erwarteten Kreditausfälle finanzieller Vermögenswerte ermittelt werden. Ausgangspunkt des Modells ist die Analyse der tatsächlichen historischen Ausfallraten, die bei gegebener Relevanz unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen und der Einflüsse aktueller Veränderungen im makroökonomischen Umfeld angepasst werden. COVID-19 und auch die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen (z.B. stark gestiegene Energiepreise und Inflation) haben im Berichtszeitraum zu keinen höheren Ausfällen geführt. Der Konzern geht auch für die Zukunft davon aus, dass sich keine Auswirkungen ergeben. Grundsätzlich erforderten diese Annahmen Ermessensentscheidungen.
Das Wertminderungsmodell wird auf finanzielle Vermögenswerte angewendet, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden - mit Ausnahme von als Finanzanlagen gehaltenen Dividendenpapieren - sowie auf vertragliche Vermögenswerte.
Grundsätzlich sind gem. IFRS 9 erwartete Verluste auf Basis eines 3-stufigen Ansatzes zu ermitteln (allgemeiner Ansatz). In den Anwendungsbereich fallen Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte, die hieraus erwarteten Verluste sind jedoch für den Konzern von untergeordneter Bedeutung. Für die kurzfristigen Termingeldanlagen besteht eine Einlagensicherung.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte hat der Konzern den vereinfachten Ansatz angewendet und die Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste (expected credit losses) bemessen.
Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität
Der Konzern schätzt zu jedem Abschlussstichtag ein, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auftreten. Der Konzern stuft einen finanziellen Vermögenswert als in der Bonität beeinträchtigt ein, wenn er über 360 Tage überfällig ist.
Der Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn der finanzielle Vermögenswert mindestens 360 Tage überfällig ist und entsprechende Informationen über einen wahrscheinlichen Ausfall vorliegen.
Abschreibung
Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Im Konzern ist dies der Fall, wenn davon auszugehen, dass aus einem Insolvenzverfahren keinerlei Rückflüsse zu erwarten sind.
In folgender Tabelle werden die Buchwerte, Wertansätze nach IFRS 9 und beizulegenden Zeitwerte zum 30. Juni 2022/31. Dezember 2021 dargestellt:
| Übrige Finanzanlagen | Übrige Finanzanlagen | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||||
| 30.06.2022 | 31.12.2021 | 30.06.2022 | 31.12.2021 | 30.06.2022 | 31.12.2021 | |
| Tsd € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd € | |
| zu fortgeführten Anschaffungskosten | 179 | 187 | 0 | 0 | 11.614 | 11.614 |
| Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert | 452 | 109 | 17.419 | 17.206 | 0 | 0 |
| (davon marktgängige Kapitalanlagen) | (17.419) | (17.206) | ||||
| Buchwert, entspricht dem beizulegenden Zeitwert | 631 | 296 | 17.419 | 17.206 | 11.614 | 11.614 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittelaquivalente | Sonstige finanzielle Vermögenswerte | Summe | Summe | |||
| 30.06.2022 | 31.12.2021 | 30.06.2022 | 31.12.2021 | 30.06.2022 | 31.12.2021 | |
| Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. 0 € | Tsd € | |
| zu fortgeführten Anschaffungskosten | 62.170 | 54.585 | 50.866 | 53.644 | 124.829 | 120.030 |
| Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert | 0 | 0 | 0 | 0 | 17.871 | 17.315 |
| (davon marktgängige Kapitalanlagen) | (17.419) | (17.206) | ||||
| Buchwert, entspricht dem beizulegenden Zeitwert | 62.170 | 54.585 | 50.066 | 53.644 | 142.700 | 137.346 |
Über erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten verfügt der Konzern nicht. Es existieren ebenfalls keine finanziellen Vermögenswerte, die als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert eingestuft worden sind. Sicherungsverhältnisse bestehen nicht.
Die ÜSTRA hält Kapitalanlagen, unter anderem in verpfändeten Fondsanteilen (zum Zwecke der Sicherung der Wertkonten), deren beizulegender Zeitwert durch die auf einem aktiven Markt veröffentlichten Marktpreise (FVTPL) bestimmt wird (Stufe 1), sowie Termingeldanlagen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt. Der Konzern geht davon aus, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute und insbesondere auf Grundlage eines Einlagensicherungsfonds ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.
Die Buchwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte stellen einen angemessenen Näherungswert für die beizulegenden Zeitwerte dar.
Beizulegender Zeitwert
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie gem. IFRS 13 eingeordnet, basierend auf dem Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
| • |
Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise; |
| • |
Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist; |
| • |
Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist. |
Im Geschäftsjahr haben keine Umgruppierungen zwischen den Stufen stattgefunden.
Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.
Im Konzern werden lediglich Fondsanteile zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Für alle anderen Vermögenswerte und Schulden entspricht der Buchwert näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
Kreditrisiko
Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Finanzanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Flüssigen Mittel und sonstigen finanzielle Vermögenswerte des Konzerns.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte
Im Konzern werden Wertberichtigungen im Wesentlichen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte gebildet. Für Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte sind die erwarteten Verluste hingegen von untergeordneter Bedeutung.
Da Entgelte für die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in wesentlichem Umfang im Voraus vereinnahmt werden, sind die mit dem operativen Geschäft verbundenen Adressenausfallrisiken insgesamt als nicht signifikant anzusehen. Größere Einzelforderungen richten sich in der Regel gegen Personen, die der öffentlichen Hand nahestehen und von zweifelsfreier Bonität sind. Bei den übrigen breit gestreuten Debitoren mit privatwirtschaftlichem Hintergrund besteht das Forderungsmanagement im Wesentlichen in der Festlegung von Kreditlinien und einem konsequenten Mahnwesen. Diese Forderungen entfallen im Wesentlichen auf Forderungen aus der Leistungserbringung der TransTecBau und der ÜSTRA Reisen gegenüber fremden Dritten. Eine gesonderte Besicherung durch Versicherungen o. ä. erfolgt indes nicht.
Die allgemein eingeräumten Zahlungsziele sind abhängig von der Art der fakturierten Leistung. Fakturierungen von Leistungen des Verkehrs- und Transportsegments im Rahmen des Fahrkartenverkaufs sowie von sonstigen Dienstleistungen sind im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen versehen. Bei Werkstattleistungen, Beratungs- und Ingenieurleistungen sowie bei Ausgleichsansprüchen gegen die öffentliche Hand bzw. der öffentlichen Hand nahestehenden Personen bestehen dagegen unterschiedliche, teilweise von Nebenbedingungen abhängige Fälligkeitsabreden.
Ausfallsgefährdete Forderungen werden in Form einer Kombination von standardisierten und individuellen Analysetechniken identifiziert. Im Wesentlichen werden Verkehrs- und Transportleistungen erbracht, hier erwirbt der Kunde durch Zahlung sein Ticket. Risiken im darüber hinaus gehenden Forderungsbestand wird durch die Bildung einer portfoliobasierten Wertberichtigung Rechnung getragen. Der Konzern wendet den vereinfachten Wertminderungsansatz gemäß IFRS 9 an, somit werden die über die Vertragslaufzeit erwarteten Kreditverluste berücksichtigt. Ausgangspunkt des Wertminderungsmodells ist eine Analyse der tatsächlichen historischen Ausfallraten. Diese historischen Ausfallraten werden bei gegebener Relevanz unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen und der Einflüsse aktueller Veränderungen im makroökonomischen Umfeld angepasst. Aufgrund äußerst geringer, bonitätsbedingter Forderungsausfälle in der Vergangenheit wird der erwartete Kreditverlust derzeit für das Gesamtportfolio an Forderungen des Konzerns ermittelt. Die historischen Ausfallraten werden aber regelmäßig analysiert, um bei Bedarf eine differenzierte Vorgehensweise für unterschiedliche Portfolios anzuwenden. Auf dieser Grundlage wurde, wie auch im Vorjahr, eine portfoliobasierte Wertberichtigung von 1 % erfasst (89 Tsd. €).
Überdies werden Wertberichtigungen im Rahmen individueller Würdigungen vorgenommen. Ein wesentliches Kriterium ist in diesem Zusammenhang die Überfälligkeit. Dabei gelten grundsätzlich Forderungen als in ihrer Bonität beeinträchtigt, wenn sie ohne entsprechende Fälligkeitsabrede nach einem Jahr nicht beglichen worden sind. Sofern sich in Zusammenhang mit eingeleiteten Inkassobemühungen die Bonität eines Schuldners als zweifelhaft herausstellt oder der Konzern Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners erlangt, gilt der Schuldner als ausgefallen und es werden nach individuellen Erfordernissen auch zu einem früheren Zeitpunkt individuelle Wertberichtigungen gebildet.
(1) Anlagevermögen
Im Berichtsjahr haben sich die Sachanlagen im Wesentlichen durch die planmäßige Abschreibung verringert. Dem gegenüber standen Zugänge zu den geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von 2.229 Tsd. €.
Zum Stichtag sind Nutzungsrechte im Sinne des IFRS 16 im Sachanlagevermögen von 21.868 Tsd. € (31. Dezember 2021: 22.775 Tsd. €) aktiviert. Ein wesentlicher Teil der Nutzungsrechte entfällt auf den Flächennutzungsvertrag. Der Flächennutzungsvertrag setzt sich aus einer jährlich fixen Vergütung von 1.000 Tsd. € und einer an das Spartenergebnis Stadtbahn geknüpften, variablen Komponente zusammen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor seinem Auslaufen schriftlich gekündigt wird. Aktuell ist keine Kündigung geplant. Daher geht der Konzern von einer Laufzeit von 20 Jahren aus, was der Restlaufzeit des ÖDA entspricht. Gemäß IFRS 16.38 (b) i.V.m. 16.27 (b) sind die variablen Leasingzahlungen im Fall der ÜSTRA nicht bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen und werden weiterhin in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der das eingetretene Ereignis die Zahlung auslöst.
(2) Joint Venture
Im Berichtszeitraum wurden, wie unter Abschnitt 3 beschrieben, jeweils 10 % der Anteile der TransTecBau und RevCon an die regiobus mit Wirkung zum 31. Mai 2022 veräußert. Hieraus ergab sich aus Konzernsicht unter Beachtung der Fair-Value-Bewertung ein Ertrag aus der Entkonsolidierung von 4.879 Tsd. €, welcher in den sonstigen betrieblichen Erträgen gezeigt wird - wobei auf die TransTecBau 2.910 Tsd. € und auf die RevCon 1.969 Tsd. € entfallen. Gleichzeitig wurden 6.703 Tsd. € Anteile an Joint Venture Unternehmen (TransTecBau und RevCon) eingebucht.
Die Folgebewertung erfolgt unter Anwendung der At-Equity-Methode.
(3) Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 50.889 Tsd. € (Vorjahr: 53.674 Tsd. €) enthalten Termingelder mit einer Restlaufzeit von über drei Monaten in Höhe von 29.000 Tsd. € (Vorjahr: 20.000 Tsd. €).
(4) Pensionsrückstellungen
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Wie auch bereits im Vorjahr, wurden die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck berücksichtigt. Die weiteren bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Bewertungsparameter entsprechen mit Ausnahme des Diskontierungszinssatzes von 3,30 % (31. Dezember 2021: 1,30 %) denen zum 31. Dezember 2021. Zum 30. Juni 2022 ergibt sich ein Gesamtverpflichtungsumfang von 396.162 Tsd. € (31. Dezember 2021: 454.592 Tsd. €). Das vom Verpflichtungsumfang abgesetzte Planvermögen, das im Wesentlichen aus Schuldinstrumenten, Immobilien und Bankguthaben besteht, wird zum 30. Juni 2022 mit 201.240 Tsd. € (31. Dezember 2021: 195.250 Tsd. €) bewertet. Somit ergibt sich eine Netto-Pensionsverpflichtung von 194.923 Tsd. € (31. Dezember 2021: 259.342 Tsd. €). Die verbleibenden Dienstzeitaufwendungen von 3.719 Tsd. € (Vergleichszeitraum: 8.798 Tsd. €) und Zinsaufwendungen von 2.823 Tsd. € (Vergleichszeitraum: 1.818 Tsd. €) sind im Personalaufwand enthalten. Aus der Anpassung des Diskontierungszinssatzes reduziert sich die Pensionsverpflichtung. Der Ausweis aus der Neubewertung (einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste) der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen, da auf den Konzern nicht anwendbar) und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen) werden sofort in der Bilanz und in der Periode, in welcher sie anfallen, in einer Rücklage für Pensionsverpflichtungen im sonstigen Ergebnis (debitorisch oder kreditorisch) der Pensionsverpflichtungen erfolgt im sonstigen Ergebnis in Höhe von 64.675 Tsd. €.
(5) Übrige Rückstellungen
Der Posten besteht überwiegend aus Rückstellungen für Vorruhestandsvereinbarungen und drohende Verluste. Die übrigen Rückstellungen befinden sich mit 26.568 Tsd. € über dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2021: 20.744 Tsd. €).
(6) Kurz- und Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Im ersten Halbjahr 2022 erfolgte ein weiterer Abruf aus dem bestehenden Commerzbank-Darlehen in Höhe von 10.794 Tsd. €. Zudem erfolgten planmäßige Tilgungen von 2.594 Tsd. €.
(7) Kurz- und Langfristiges sonstige Verpflichtungen
Die sonstigen Verpflichtungen enthalten Verpflichtungen aus der Passivierung von Leasingverbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind.
Die Leasingverbindlichkeiten betragen zum 30. Juni 2022 22.428 Tsd. € (31. Dezember 2021: 23.235 Tsd. €), davon kurzfristige Leasingverpflichtungen 910 Tsd. €.
(8) Umsatzerlöse
| 1.1. bis 30.06.2022 | 1.1. bis 30.06.2021 | |
| Tsd. € | Tsd. € | |
| Verkehrs- und Transportleistungen | 83.291 | 75.154 |
| Beratungs- und Ingenieurleistungen | 2.336 | 3.093 |
| Sonstige Dienstleistungen | 41 | 544 |
| 85.668 | 78.791 |
Die Umsatzerlöse mit externen Kunden (Außenumsätze) gliedern sich nach der Art der erbrachten Leistungen wie folgt:
| 1.1. bis 30.06.2022 | 1.1. bis 30.06.2021 | |
| Tsd. € | Tsd. € | |
| Linien- und Gelegenheitsverkehr | 64.871 | 56.407 |
| Erträge aus Instandhaltungsvertrag | 11.901 | 11.403 |
| Erträge aus weiterberechneten Kosten | 4.917 | 5.610 |
| Bautechnische Planungs- und Beratungsleistungen | 2.561 | 3.333 |
| Mieten und Pachten | 726 | 971 |
| Unternehmensbezogene Dienstleistungen | 41 | 544 |
| Reklameflächenvermietung | 650 | 524 |
| 85.667 | 78.791 |
Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns sind ausschließlich inlandsbezogen. Umsatzerlöse mit externen Kunden in Drittländern werden nicht getätigt. Über langfristige Vermögenswerte, die außerhalb Deutschlands liegen, verfügt der Konzern nicht.
Sämtliche Umsatzerlöse werden zeitraumbezogen erbracht.
(9) Sonstige betriebliche Erträge
Der Konzern hat Zuwendungen aus dem ÖPNV-Rettungsschirm in Höhe von 25.668 Tsd. € erhalten. Des Weiteren hat der Konzern Zuwendungen zur Kompensation des "9 Euro - Tickets" in Höhe von 3.082 Tsd. € erhalten.
(10) Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen
Beziehungen zur Muttergesellschaft
Die Beziehungen zur Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG), Hannover, beschränken sich unverändert auf die typischerweise im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorzunehmenden organschaftlichen Steuerverrechnungen sowie auf die Ergebnisabführung. Die ÜSTRA hat von der WG Abschlagszahlungen auf das für das Geschäftsjahr 2022 erwartete handelsrechtliche Jahresergebnis in Höhe von 26.346 Tsd. € (Vergleichszeitraum: 20.874 Tsd. €) erhalten.
Sonstige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen
Aus der Erbringung von Leistungen des Segments "Beratungs- und Ingenieurleistungen" an die infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra), Betreiberin des Schienennetzes, wurden Umsatzerlöse in Höhe von 3.045 Tsd. € (Vergleichszeitraum: 3.372 Tsd. €) erzielt.
Daneben wurden Umsatzerlöse in Höhe von 11.901 Tsd. € (Vergleichszeitraum: 11.403 Tsd. €) aus dem mit der infra geschlossenen Instandhaltungsvertrag erzielt, der die Inspektion, die Wartung sowie die Instandsetzung der Schieneninfrastrukturanlagen umfasst.
Für die Nutzung der Schieneninfrastruktur bestehen zwischen ÜSTRA und der Schwestergesellschaft infra gegenseitige Leistungsbeziehungen. Die für den Betrieb der Stadtbahnen notwendigen Schieneninfrastrukturanlagen stehen nicht im Eigentum der ÜSTRA. Diese werden von der infra zur Nutzung für den Fahrbetrieb im Personennahverkehr überlassen. Im Anlagen-Nutzungsvertrag hat sich die ÜSTRA gegenüber der infra verpflichtet, zuzüglich zu einem Fixbetrag von 1.000 Tsd. €, welcher quartalsweise in Höhe von 250 Tsd. € gezahlt wird einen Betrag von 50,0 % des in der Sparte Stadtbahn erwirtschafteten Gewinns nach Feststellung des Jahresabschlusses an die infra als Pacht zu zahlen. Im Berichtszeitraum sind im Rahmen des mit der infra bestehenden Anlagennutzungsvertrags Nutzungsentgelte in Höhe von 500 Tsd. € gezahlt worden. Die Aufwendungen verteilen sich auf Abschreibungen auf das Right of use in Höhe von 433 Tsd. € und Zinsaufwand in Höhe von 110 Tsd. €.
Unverändert werden innerhalb des Konzernverbunds der VVG Energiebeschaffungen getätigt, die zu einem entsprechenden Materialaufwand in Höhe von 5.978 Tsd. € (Vergleichszeitraum: 5.171 Tsd. €) führen.
Ferner unterhält der Konzern Beziehungen zur Versorgungseinrichtung der ÜSTRA e.V., die in erster Linie die Einlage liquider Mittel in das Kassenvermögen betreffen. Die im Berichtszeitraum zugeführten und zur Deckung des Liquiditätsbedarfs für die laufenden Pensionszahlungen bestimmten Bareinlagen in Höhe von 5.597 Tsd. € (Vergleichszeitraum: 5.279 Tsd. €) führen zu einer entsprechenden Reduktion der Pensionsrückstellungen und haben damit keine Ergebnisauswirkungen. Darüber hinaus bestehen zur Versorgungseinrichtung laufende Geschäftsbeziehungen aus der Anmietung von Räumlichkeiten und der Weiterbelastung von Kostenanteilen, die sich hinsichtlich des Umfangs und der Bedingungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2021 nicht wesentlich verändert haben.
7. Ereignisse nach Ende der Zwischenberichtsperiode
Es haben keine Ereignisse nach Ende der Zwischenberichtsperiode stattgefunden.
Hannover, den 29. September 2022
ÜSTRA
Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft
Der Vorstand
gez. Elke van Zadel
gez. Denise Hain
gez. Regina Oelfke
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Hannover, den 29. September 2022
ÜSTRA
Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft
Der Vorstand
gez. Elke van Zadel
gez. Denise Hain
gez. Regina Oelfke