![]() ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannoverGesonderter nichtfinanzieller Bericht außerhalb des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024GESONDERTER NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT für das Geschäftsjahr 2024 gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz Der ÜSTRA Konzern kommt mit dem vorliegenden gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht der Pflicht zur Offenlegung nichtfinanzielle Informationen gemäß der geltenden Gesetzgebung zur CSR-Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2024 gemäß §§ 289b, 315b HGB nach. Inhalt der nichtfinanziellen Berichterstattung ist eine Beschreibung von Konzepten für bestimmte nichtfinanzielle Aspekte. Im Folgenden berichten wir über Nachhaltigkeitsthemen, die für ein besseres Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage des Konzerns erforderlich sind sowie über Auswirkungen der Konzerntätigkeit auf die jeweiligen Aspekte. Gemäß § 315b Abs. 1 Satz 3 HGB wird dabei zu einzelnen Aspekten auch auf andere im Konzernlagebericht bzw. im Nachhaltigkeitsbericht enthaltene Stellen mit nichtfinanziellen Angaben verwiesen. Hinweis zu den Inhalten im Nichtfinanziellen Konzernberichts und Nachhaltigkeitsbericht 2024: Im März 2023 gab es einen Cyberangriff auf die ÜSTRA. Dieser Cyberangriff hat bis heute nachhaltige Folgen für das gesamte Unternehmen. Eine wesentliche Auswirkung ist, dass viele Informationsgrundlagen bis heute noch nicht ganz wiederhergestellt werden konnten. Daraus resultiert, dass in Teilen des Nichtfinanziellen Konzernberichts und des Nachhaltigkeitsberichts Themenblöcke fehlen oder auch Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 nicht zur Verfügung gestellt werden können. Nachhaltiges wirtschaftliches, ökologisches und soziales Handeln ist im ÜSTRA Konzern ein wesentliches Grundprinzip der Unternehmensführung und bildet den Gradmesser bei den strategischen Handlungsfeldern (siehe auch Nachhaltigkeitsbericht 2024). Der Vorstand der ÜSTRA hat daher die Nachhaltigkeit ausdrücklich zum festen Bestandteil der Unternehmensentwicklung im gesamten Konzern erklärt. Im Jahr 2023 wurde unter Beteiligung der Unternehmensbereichsleitungen und Stabsbereichsleitungen der Entwurf einen Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Die Nachhaltigkeitsstrategie (siehe Nachhaltigkeitsbericht 2024) ist 2023 final verabschiedet und kommuniziert worden. 2025 wird die Kommunikation in den Unternehmensbereichen weiterverfolgt, um die Mitarbeitenden in den Umsetzungsprozess zu integrieren und eine Möglichkeit der Beteiligung zu schaffen. Nachhaltiges Handeln bedingt ein Zusammenspiel von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit mit sozialer und ökologischer Verantwortung. Als Mobilitätsdienstleisterin für den öffentlichen Nahverkehr gehört es zum Selbstverständnis im ÜSTRA Konzern, dass alle Konzernunternehmen ihre Leistungen wirtschaftlich erbringen, umweltfreundlich denken und handeln und Verantwortung für ihre Kunden sowie für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen. Der ÜSTRA Konzern leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge, sondern auch zum Klima- und Gesundheitsschutz in der Region Hannover. Daher setzen wir konsequent auf neue Technologien, Antriebe und Digitalisierung, um mittel- bis langfristig einen CO 2 - und barrierefreien Nahverkehr zu realisieren. Mit dieser Ausrichtung sind wir ein integraler Bestandteil für die Erreichung der politischen Ziele einer nachhaltigen Mobilität in Region Hannover. Alle Unternehmen im ÜSTRA Konzern bieten wirtschaftliche und kundenorientierte Leistungen in hoher Qualität an. Dies gelingt dauerhaft nur mit zufriedenen und motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Über unser Risikomanagement-System sowie die wesentlichen Risiken, die mit unserer Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen und unseren Dienstleistungen verknüpft sind, berichten wir ausführlich in unserem Chancen- und Risikobericht unter Punkt 4 im Konzernlagebericht. Unsere Berichterstattung (GESONDERTER NICHTFINANZIELLER KONZERNBERICHT gemäß CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und der Nachhaltigkeitsbericht) orientiert sich an den Grundsätzen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Die ÜSTRA hat die UITP-Charta (UITP: Internationaler Verband für Öffentliches Verkehrswesen) unterzeichnet und ist ein zentraler Partner der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover bei der für die Erreichung der im Klimaschutzprogramm Region Hannover und im Masterplan 100 % für den Klimaschutz festgelegten Klimaschutz- und Umweltzielen. Diese ermöglichen eine Gesamtbetrachtung der Auswirkungen der Konzern-Geschäftstätigkeiten im Nachhaltigkeitskontext. Für den ÜSTRA Konzern wurden nach den Anforderungen des HGB die folgenden nichtfinanziellen Aspekte als wesentlich für das Unternehmen identifiziert: scrollen
Weitere neben den im Gesetz genannten nichtfinanziellen Aspekten wurden für die Geschäftstätigkeit des ÜSTRA Konzerns nicht bestimmt. Geschäftsmodell Das Geschäftsmodell des ÜSTRA Konzerns umfasst hauptsächlich Nahverkehrsleistungen mit Stadtbahn- und Buslinien. Daneben werden mit dem Betrieb eines Reiseverkehrs- und Reiseveranstaltungsunternehmens sowie eines Reisebüros weitere Dienstleistungen im Bereich der Verkehrsdienstleistungen erbracht. Eine Konzerngesellschaft ist für die Maschsee-Schifffahrt in der Landeshauptstadt Hannover zuständig. Des Weiteren werden im Konzern Beratungs- und Ingenieurleistungen, Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schutz und der Bewachung von Personen und Objekten sowie der Reinigung von Objekten und Haltestellen angeboten. Schlussendlich werden im Konzern Vermietungsleistungen für den Gehry Tower sowie Prüfungs- und Beratungsleistungen erbracht. Weiterführende Informationen zum Geschäftsmodell des ÜSTRA Konzerns im Sinne des § 289c Abs. 1 HGB finden sich im Konzernanhang zum Konzernlagebericht unter Punkt 2. Die Nachhaltigkeitsstrategie im ÜSTRA Konzern Zur Weiterentwicklung der Nachhaltigkeit hat der Vorstand gemeinsam mit den Führungskräften 2023 eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt. Das Thema "Nachhaltigkeit" ist als zentraler Gradmesser im Konzern verankert. Die dafür notwenigen Arbeitsschritte und Maßnahmen werden zwischen dem Vorstand bzw. der Geschäftsführung, den Betriebsräten und der jeweiligen zweiten Führungsebene abgestimmt. So überprüft jedes Unternehmen im Konzern sein Handeln und Wirken nach den Kriterien der Nachhaltigkeit und richtet es danach aus. Dies ist ein Prozess, der sich auf verschiedenste Aktivitäten im Konzern fokussiert (siehe dazu auch die ÜSTRA Nachhaltigkeitsstrategie im Nachhaltigkeitsbericht). So wird z. B. in der der Risikomanagementrichtlinie bzw. -checkliste als zehntes Risikofeld das Thema "Nachhaltigkeit" aufgeführt, was die Wichtigkeit dieses Handlungsfeldes unterstreicht. Um sicherzustellen, dass die jeweiligen Geschäfts- und Nachhaltigkeitsstrategien aufeinander abgestimmt sind, arbeitet ein Team von Nachhaltigkeitsexperten eng mit den jeweiligen Führungskräften zusammen. Dazu wird auch entlang der Lieferkette geschaut, dass diese sich an einer nachhaltigen Ausrichtung der Geschäftstätigkeit orientiert. Neu hierbei ist die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Hierzu wird im Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA genauer berichtet. Bezüglich des Themas "Demographischer Wandel" und die damit verbundenen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen im Kapitel "Arbeitnehmerbelange" dieses Berichtes. Das Thema Risiken im Hinblick auf die Besetzung offener Stellen im Konzern wird in dem Kapitel 4.2., insbesondere unter 4.2.1.2., des Konzernlageberichts differenzierter erläutert. Weitere wesentliche Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, den Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende Auswirkungen auf den jeweiligen dargestellten Aspekt haben könnten, wurden nicht identifiziert. Konzepte, definierte Ziele bzw. Maßnahmen des Unternehmens zu den jeweiligen Aspekten sind im Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA dokumentiert und schließen punktuell bzw. themenbezogen auch die Konzerntochterunternehmen bzw. Konzernbeteiligungen mit ein. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA. Dort finden Sie auch bedeutsame für das Verständnis der Geschäftstätigkeit des Konzerns relevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren der ÜSTRA. Umweltbelange Die Umweltverträglichkeit der Produkte, Dienstleistungen und Prozesse ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Qualitätsstandards. Thematische Schwerpunkte setzen wir in den Bereichen Klimaschutz und Ressourceneffizienz. Ein schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen und die Verringerung negativer Umweltauswirkungen sind nicht nur für den Erfolg unseres Unternehmens von Interesse, sondern auch für die gesamte Region Hannover. Deshalb leisten alle Unternehmen im ÜSTRA Konzern bereits seit vielen Jahren große Anstrengungen, um die durch sie entstehende Umweltbelastung möglichst gering zu halten. Der Betrieb von Bussen und Stadtbahnen ist energieintensiv, sodass jede Möglichkeit zur Senkung des Energieverbrauchs im Rahmen eines Energiemanagementsystems wiederkehrend erfolgt. Mit dem Masterplan "Stadt und Region Hannover / 100 % für den Klimaschutz" haben sich die Region Hannover und die Stadt Hannover die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 als Ziel gesetzt. Diese Klimaschutzziele von Stadt und Region können nur erreicht werden, wenn auch im ÜSTRA Konzern entsprechende Beiträge geleistet bzw. Verantwortung übernommen wird. So wurde bei der ÜSTRA ein Energiemanagementsystem (EnMS) gemäß der DIN EN ISO 50001 eingeführt. Bei der ÜSTRA Reisen GmbH wurde 2023 eine Bestandsaufnahme Audit Energie durch die Firma Agimus durchgeführt, das Audit diente zur Feststellung, ob die in der ISO 50001:2018 gestellten Anforderungen an ein Energiemanagementsystem erfüllt werden können. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet nun aber ab 2025 Unternehmen mit einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh), ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach ISO 50001 oder nach dem europäischen Umweltmanagement EMAS einzurichten. Hiervon ist die die ÜSTRA Reisen betroffen, und wird 2025 ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 aufbauen und zertifizieren lassen. Im Zuge des Neubaus eines Betriebs- und Werkstattgebäudes Glocksee wird eine DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) Zertifizierung angestrebt. Ziel ist es, mit diesem Bauvorhaben unter Berücksichtigung eines bewussten Umgangs und Einsatzes vorhandener Ressourcen sowie der Minimierung notwendiger Energiebedarfe, ein über den gesamten Lebenszyklus wirtschaftlich sinnvolles Bauvorhaben zu realisieren und damit letztendlich nachhaltiges Bauen und Handeln zu dokumentieren (siehe auch Nachhaltigkeitsbericht). Seit 2015 kommt im ÜSTRA Konzern CO 2 -freier und atomfreier Strom aus europäischen Wasserkraftwerken zum Einsatz. Darüber hinaus wird, durch den Betrieb von Schwungradspeichern im Stadtbahnnetz (Zwischenspeicherung von rückgespeister Bremsenergie), der Fahrstromverbrauch, und somit der CO 2 - Verbrauch, weiter reduziert. Mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen, welche über eine installierte Leistung von über 400 kW Peak verfügen, ist der ÜSTRA Konzern einer der größten Solarstromproduzenten in Hannover. Durch die Verwendung CO 2 -freien Stromes, den Betrieb von Schwungradspeichern sowie der Erzeugung regenerativen Stromes wurde der spezifische CO 2 -Ausstoß je Fahrgastkilometer für den ÜSTRA Konzern signifikant gesenkt (Übersicht des spezifischen Energieverbrauchs befindet sich im Nachhaltigkeitsbericht im Kapitel Ökologie) und ein nicht unerheblicher Beitrag zur Erreichung der Ziele von Stadt und Region geleistet. Alle im Konzern eingesetzten Busse erfüllen die Abgasnorm EEV oder besser. Mit rund 107 Hybridbussen ist in Hannover mittlerweile eine der größten Hybridbusflotten in Deutschland im Einsatz und sorgt so nochmals für eine verbesserte Energie- und Umweltbilanz sowie weniger CO 2 -, Feinstaub- und Lärmemissionen. Dazu tragen auch regelmäßige Schulungen im Rahmen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes zu energiesparendem Fahren im Fahrdienst bei. Aufgrund des sehr positiv verlaufenen Testbetriebes hat sich die ÜSTRA 2021 unter dem Motto "ÜSTRA Elektrobusoffensive" entschieden, bis zum Jahr 2023 innerhalb der Umweltzone Hannovers komplett elektrisch zu fahren. Aktuell verfügt die ÜSTRA bereits über 49 Elektrobusse. Die Elektrobusse haben durch die Steigerung der Wagenkilometer für eine signifikante Senkung des CO 2 -Ausstoßes von 9.191 t im Jahr 2022 auf 7.920 t im Jahr 2023 und nun auf 6.654 t in 2024 geführt. Mit ihrem 10-Punkte-Programm zur Verkehrswende hat die Region Hannover bekräftigt, dass sie weiterhin in den Nahverkehr investieren will. So sollen auch in Hannover in den kommenden Jahren Wasserstoffbusse neben Elektrobussen technologisch zukunftsweisend in einem Pilotprojekt gemeinsam mit der Region Hannover und der regiobus Hannover GmbH getestet werden. Zu weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen im Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA. Baumaßnahmen für den ÖPNV können Auswirkungen auf die Umwelt mit sich bringen, wenn z. B. Grünflächen versiegelt werden, sich der Baumbestand verändert oder mit Lärmzunahme gerechnet werden muss (z.B. bei Neubaustrecken, Stadtbahnverlängerungen). Hierzu werden begleitende Gutachten zu schalltechnischen und umweltfachlichen Untersuchungen durchgeführt. So werden bei der umweltfachlichen Untersuchung schutzbezogene Raumanalysen erstellt, in denen die Schutzgüter, Tiere und Pflanzen, Boden, (Grund-) Wasser, Luft und Klima sowie Landschaft analysiert und baubedingte Beeinträchtigungen erfasst werden. Der landschaftspflegerische Begleitplan zeigt einen Maßnahmenkatalog mit Kompensationsmaßnahmen auf, die im Rahmen der Baumaßnahme umgesetzt werden. Somit werden z. B. neuversiegelte Flächen an anderer Stelle renaturiert oder neue Bäume gepflanzt. Auf dem Betriebshof Buchholz wird 2025 erstmals versucht, Flächen mittels Rasenpflastersteinen zu entsiegeln. Bei schalltechnischen Untersuchungen wird geprüft, ob sich wesentliche Änderungen nach der Verkehrslärmschutzverordnung ergeben und wie diesen entgegengewirkt werden muss. Hierzu werden Immissionsberechnungen sowie Berechnungen der Summenpegel für den prognostizierten Verkehr durchgeführt. Dies kann z. B. durch aktiven Schallschutz (z. B. Einbau von Schienenschmieranlagen oder durch die Wahl geeigneter Oberbauformen für den Gleiskörper) zur Reduzierung der Emissionen oder passiven Schallschutz (z.B. Einbau neuer Schallschutzfenster oder Lärmschutzwände) zur Reduzierung der Immissionen geschehen. Alle diese Maßnahmen verdeutlichen, welche Bedeutung der Baustein "Ökologie" im Handlungsfeld Nachhaltigkeit des ÜSTRA Konzerns hat. Mit ihnen möchte der ÜSTRA Konzern seinen Teil zur Senkung der Treibhausgasemissionen und des Energiebedarfs leisten. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf den Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA. Arbeitnehmerbelange Qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im ÜSTRA Konzern eine wichtige Voraussetzung für einen langfristigen Erfolg. Ziel der Personalarbeit ist es, qualifizierte Mitarbeitende zu identifizieren, zu fördern und dauerhaft an den Konzern zu binden. So werden grundsätzlich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im ÜSTRA Konzern tarifvertraglich bzw. in Anlehnung an tarifvertragliche Regelungen beschäftigt und entlohnt. Mit diversen Projekten zur "Stärkung der Arbeitgebermarke" wird im Sinne einer Personalstrategie sichergestellt, dass auf dem Arbeitsmarkt Fachkräftenachwuchs, Talente sowie qualifiziertes Personal - insbesondere Frauen als Zielgruppe - auch im Wettbewerb gewonnen werden. Ein weiterer Aspekt ist, die Mitarbeitenden durch attraktive Arbeitsbedingungen langfristig an die jeweiligen Unternehmen im ÜSTRA Konzern zu binden. Die ÜSTRA hat sich zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil im Unternehmen zu erhöhen. Bis zum Jahresende 2024 sollte der Frauenanteil auf 21,7 % gesteigert werden. Der Frauenanteil lag zum 31. Dezember 2024 bei 21,8 %. Der ÜSTRA Konzern ermöglicht es den Mitarbeitenden, je nach Unternehmen in unterschiedlicher Ausprägung, durch verschiedene Angebote berufliche und private Anforderungen, im Sinne einer Work-Life-Balance miteinander zu vereinbaren. Dazu gehören u.a. flexible Arbeitszeitgestaltung wie Gleitzeit, verschiedene Teilzeitmodelle und die Möglichkeit von Sabbaticals. Für geeignete Tätigkeiten ist Telearbeit möglich. Des Weiteren unterstützt der ÜSTRA Konzern die Mitarbeitenden bei der Betreuung von Kindern sowie der Pflege von Angehörigen. Jedes Unternehmen im Konzern orientiert sich dabei an den branchenspezifischen Anforderungen und Gegebenheiten. So beteiligen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Projektteams mit Themen der Flexibilisierung von Arbeitszeit, um so zeitgemäße Arbeitszeitstrukturen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, des demografischen Wandels sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen. Konzernweit wird für viele Mitarbeitende moderne auf die jeweilige Tätigkeit abgestimmte Arbeitskleidung angeschafft bzw. bereitgestellt. Im Bereich Sicherheit beinhaltet die Arbeitskleidung zusätzliche Führungs- und Einsatzmittel (u.a. Tierabwehrgel) sowie Schutzwesten gegen Stich- und Schussverletzungen. Berufsausbildung ist ein Instrument zur Sicherstellung der Deckung zukünftiger Personalbedarfe. Die berufliche Ausbildung ist außerdem ein soziales Anliegen und Ausdruck der "gesamtgesellschaftlichen" Verantwortung eines kommunalen Unternehmens. Darum wird im ÜSTRA Konzern zum Teil über Bedarf ausgebildet. Arbeitnehmervertretungen sind im Umfeld des ÜSTRA Konzerns wichtig. So gibt es gem. Betriebsverfassungsgesetz sowohl auf Unternehmens- als auch auf Konzernebene eine Vielzahl von Mitbestimmungsgremien mit gewählten Betriebsräten. Die Mitglieder dieser Gremien vertreten die Interessen der Mitarbeitenden und Sorgen über ihre gesetzlichen Beteiligungs- und Initiativrechte für eine interessengerechte Vertretung der Mitarbeitendenschaft in allen personalrelevanten Fragen und Projekten. Somit wird die Einhaltung von Arbeitnehmendenrechten, z. B. bei der Umsetzung von Umstrukturierungen, sichergestellt. Ein weiterer bedeutender Baustein der Personalstrategie bzw. zur kulturellen Integration ist die Mitarbeitendenbefragung in verschiedenen Unternehmen des ÜSTRA Konzerns. Eine derartige Befragung ist ein wichtiges Instrument, um zu erkennen, wo das Unternehmen derzeit steht, wo es bereits gut ist und wo noch Verbesserungsbedarf besteht, damit die Unternehmen im ÜSTRA Konzern zu noch attraktiveren Arbeitgebenden gemacht werden können. Bei der ÜSTRA gibt es jährlich mindestens eine Befragung. Diese Befragung orientiert sich an den acht Kulturwerten: Verantwortung übernehmen, Fehler zulassen, Vertrauen schaffen, Beteiligung leben, mutig sein, Erfolge gemeinsam feiern, Vorbild sein und Respekt zeigen. Die Ergebnisse der Befragung aus 2024 sind beispielhaft im Nachhaltigkeitsbericht abgebildet. ÜSTRA Konzernunternehmen zeigen sich im Hinblick auf ihre offene und beteiligungsorientierte Kommunikationskultur vorbildlich. Die ÜSTRA wurde dafür bereits 2003 mit dem Public Relations Preis "Silberne Brücke" ausgezeichnet. Das interne Kommunikationsmanagement funktioniert bis heute quer durch die Ebenen, unter Beteiligung der Mitarbeitenden. So entstanden ein Mitarbeitendenmagazin, ein neuer Intranetauftritt, ein Newsservice, die SpeakApp sowie Foren und Infotouren. Seit Januar 2017 gibt es bei der ÜSTRA eine Kulturmanagerin im 2015 geschaffenen Stabsbereich "Kulturentwicklung und interne Kommunikation", seit 2018 auch zertifiziert durch das Frauenhofer Institut. Damit unterstreicht das Unternehmen für sich die Relevanz von Unternehmenskultur als wichtigen Erfolgsfaktor. Viele Unternehmen innerhalb des ÜSTRA Konzerns bieten ihren Mitarbeitenden Modelle zur Altersversorgung an. Diese werden in Form von Direktzusagen oder über eine Pensionskasse angeboten, bzw. unter Beteiligung zusätzlicher Beiträge an der Altersversorgung ihrer Beschäftigten. Für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltumwandlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland wurden u.a. Gruppenverträge abgeschlossen. Mit diesem Angebot können die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorteile bei der arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung über eine Direktversicherung optimal genutzt werden. Das Altersteilzeitgesetz bietet auch den Konzerngesellschaften der ÜSTRA zur Flexibilisierung ihrer betrieblichen Personal- und Nachfolgeplanung ein zusätzliches Instrument zur Gestaltung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand. Diese Möglichkeit wird bei einigen Konzerngesellschaften durch aktuelle Tarifverträge flankiert. Das Thema "Demografischer Wandel" ist im ÖPNV-Segment von erheblicher Bedeutung. Bei der ÜSTRA findet daher der zwischen der ver.di und dem VKA ausgehandelte Tarifvertrag zur "Bewältigung des demografischen Wandels im Nahverkehr" Anwendung. Eine Steuergruppe legt jährlich fest, welche demografiebezogenen Maßnahmen aus dem sogenannten Demografiebudget finanziert werden sollen. Dem Tarifvertrag entsprechend wird jährlich 1 % der Summe der Monatstabellenentgelte (inkl. Jahressonderzahlungen) des Vorvorjahres dem Demografiebudget zugeführt. Unter anderem finanziert die ÜSTRA aus dem Demografiebudget verschiedene Maßnahmen der Gesundheitsförderung, sowie den Arbeitgeberzuschuss zum Modell "Gleitender Übergang in die Rente". Über 60 Jahre alte ÜSTRA Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Rentenanspruch mit einer mindestens 25-jährigen Betriebszugehörigkeit können so zusätzliche freie Tage erwerben. Beschäftigte niedrigerer Entgeltgruppen erhalten dabei einen höheren Zuschuss als Beschäftigte in höheren Entgeltgruppen. Mit diesem Teilzeitmodell möchte die ÜSTRA ihre Beschäftigten unterstützen, Arbeitsaufgaben auch mit zunehmendem Alter bewältigen zu können und die Gesundheit zu erhalten - eben einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Ein betriebliches Gesundheitsmanagement hat die Erhöhung des Gesundheitsstands und die Reduzierung von Abwesenheitszeiten zum Ziel. Außerdem werden die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsklimas sowie die Erhöhung der Mitarbeitendenmotivation angestrebt. Ein weiteres Ziel ist auch die Überwindung bzw. Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit. Bei dauerhaft einseitigen Belastungsmerkmalen wie beispielsweise der Tätigkeit im Fahrdienst, Verlängerung der Lebensarbeitszeit, einhergehend mit einer älter werdenden Belegschaft und kontinuierlicher Arbeitsverdichtung, besitzt ein ganzheitliches Gesundheitsmanagement großen Stellenwert. Die breit aufgestellten Gesundheitsförderungsaktivitäten der ÜSTRA stehen grundsätzlich allen Konzernmitarbeitenden zur Verfügung. Darüber hinaus werden individuelle und zielgruppenspezifische Gesundheitsförder- und Präventionsmaßnahmen bis hin zur kontinuierlichen Optimierung von Arbeitsplatzergonomie und gesundheitsorientierter Arbeitsorganisation angeboten und umfassen damit ein weites Spektrum aufeinander abgestimmter Maßnahmen. Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt liegt auf der Prävention von psychischen Erkrankungen. Neben individuellen Beratungsangeboten zur Stressbewältigung werden Führungskräfteseminare durchgeführt, in denen im Hinblick auf Vermeidung und Umgang mit psychisch erkrankten Mitarbeitenden sensibilisiert wird. Psychisch erkrankte Beschäftigte erhalten Unterstützung durch Mitarbeitendenberatung und Betriebsarzt, z. B. bei der Vermittlung von Therapieplätzen. Da Stressbelastung und daraus resultierende Krankheiten gesamtgesellschaftlich zunehmen und jeden betreffen können, bietet das Gesundheitsmanagement der ÜSTRA neben Einzelberatungen regelmäßig auch Seminare zur Stressprävention und Stressreduktion an. Im Falle einer verminderten Erwerbsfähigkeit decken die vom Gesetzgeber festgelegten Ansprüche die anfallenden Kosten zum Erhalt des Lebensstandards in der Regel nicht. Aus diesem Grund hat die ÜSTRA mit mehreren Versicherern einen Rahmenvertrag zur Berufsunfähigkeit abgeschlossen. Damit haben die Beschäftigten die Möglichkeit einen günstigen Berufsunfähigkeitsschutz abzuschließen. Der Betrag wird direkt vom Bruttoentgelt abgezogen, sodass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge darauf in der Einzahlphase nicht anfallen. Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss für die gesundheitlich stark belasteten Bereiche, wie den Fahrdienst und die Werkstatt. Sozialbelange im Zusammenhang mit dem Unternehmenszweck Öffentlicher Personennahverkehr trägt maßgeblich zur Attraktivität und Lebensqualität von und in Ballungsräumen bei. Allen Verantwortlichen im ÜSTRA Konzern ist allerdings bewusst, dass die Tätigkeit des jeweiligen Unternehmens, bzw. die zu erbringenden Dienstleistungen, auch unbeabsichtigte negative Folgen haben können. Daher ist es wichtig, dass die Vorteile des ÖPNV nicht nur im Bewusstsein der Kunden und Mitarbeitenden, sondern auch bei den Anrainern von Fahrwegen und Infrastruktureinrichtungen, bzw. in der ansässigen Bevölkerung, verankert werden. Die ÜSTRA nimmt im Auftrag von Stadt und Region deren öffentlich-rechtliche Aufgabe im Bereich Daseinsfürsorge/ÖPNV wahr, so dass bereits hierdurch der Unternehmensgegenstand einen wesentlichen Sozialbelang unmittelbar beinhaltet. Auch unterstützt die ÜSTRA die Aktion "Hannover sauber!", eine Initiative der Landeshauptstadt Hannover, dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) und weiteren Unternehmen und Organisationen. Diese Aktion, die Ende Mai 2018 von aha gestartet wurde, basiert auf einem Beschluss der Stadt Hannover von Ende 2017 zu einem "Konzept für Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum". Eine entscheidende Rolle den Nachhaltigkeitsaspekt von Dienstleistungen rund um den ÖPNV im Bewusstsein der Menschen zu verankern, spielen Zertifizierungen. Diese bieten eine glaubwürdige Möglichkeit zu belegen, dass das Unternehmen, bzw. dessen Dienstleistungen in sozialen und ökologischen Fragen weiter gehen als bei den Mitbewerbenden. Aus diesem Grund finden in Unternehmen des ÜSTRA Konzerns Auditierungen in den Bereichen Qualität-, Umwelt- und Energie- sowie Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzmanagement statt. Im Rahmen solcher Zertifizierungen werden auch die Aspekte eines integrierten Managementsystems überprüft. Solche Auditierungen dienen der Gesunderhaltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Steigerung der Kundenzufriedenheit, der Optimierung interner Prozesse und Abläufe sowie des Beschwerdemanagements, der Verbesserung der Energieeffizienz bei Fahrzeugen und Infrastruktur sowie der Reduzierung von Emissionen, umweltrelevanten und gefährlichen Arbeits- und Abfallstoffen und des Wasserverbrauchs. Auch das Zertifikat des Landes Niedersachsen "Demografiefest. Sozialpartnerschaftlicher Betrieb", welches der ÜSTRA verliehen wurde, ist hier ein weiterer Baustein. Mit dem German Design Award 2017 in der Kategorie "Special Mention" wurde das Thema Umweltschutz, welches in Form einer Werbekampagne "Unsere Vision Null Emission" der ÜSTRA transportiert wurde, ausgezeichnet. Und dass das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium die Betriebsgastronomie "Essenszeit" der ÜSTRA mit dem Zertifikat "Betriebliche Esskultur 3.0 - nachhaltig gut essen" gewürdigt hat, zeigt auch in diesem Bereich den ganzheitlichen nachhaltigen Gedanken. "Essenszeit" hat eine unabhängige Expertenjury mit umfangreichen Aktivitäten und Erfolgen (Fleisch, Gemüse, Obst und Backwaren von regionalen Zulieferern; Bezug von Betrieben der landwirtschaftlichen Urproduktion) überzeugt. Nachhaltiger ÖPNV erfordert aber auch das Engagement in lokalen und nationalen Regierungen, Nichtregierungsorganisationen und Handelsverbänden. Deshalb wirken die Unternehmen im ÜSTRA Konzern an verschiedensten Projekten in der Region Hannover, bzw. bundesweit, mit und verdeutlichen damit ihr soziales Engagement, genauer gesagt ihr Engagement zur Reduzierung negativer Umweltauswirkungen. Schon seit Jahren unterstützt die ÜSTRA deshalb auf Verbandsebene deutscher Nahverkehrsunternehmen das Thema Nachhaltigkeit mit seinen verschiedensten Ausprägungen und zeigt auch damit soziales Verantwortungsbewusstsein. So sorgen z.B. die rund 600 Mitgliedsunternehmen des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) mit ihren Leistungen für eine zukunftsfähige Mobilität, in der alle Verkehrsträger ihre Stärken für "das Ganze" ausspielen können. Nur mit einem intelligenten Zusammenspiel aller Verkehrsträger wird es auch in Zukunft möglich sein, für alle Menschen eine umweltschonende Mobilität und die Versorgung mit Gütern sicherzustellen. Als ein Gebot der Menschlichkeit wird es verstanden, Menschen während der kalten Jahreszeit nicht im Freien übernachten zu lassen. Das Unternehmen fühlt sich dem Schutz der Obdachlosen in Hannover verpflichtet und erlaubt deshalb, dass Wohnungslose, die im Umfeld der Stadtbahnstationen im Innenstadtbereich von Hannover im Freien übernachten wollen, in der zentralen Station am Kröpcke nächtigen können. Die Menschen werden auf die geschützte Übernachtungsmöglichkeit hingewiesen und bei Bedarf dorthin geführt. Dieses Angebot macht die ÜSTRA bei Temperaturen um den Gefrierpunkt. Um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch den Einwohnerinnen und Einwohnern der Region Hannover mit geringem Einkommen zu ermöglichen, werden im Tarifgebiet des Großraum-Verkehr Hannover (GVH) vergünstigte Fahrkarten im Sozialtarif für die Benutzung von Bussen und Bahnen angeboten. Seit dem Jahr 2009 gibt es dieses Angebot, welches der GVH in Zusammenarbeit mit der Region Hannover eingeführt hat. Seitdem wird es von einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen intensiv genutzt. Für die Mindereinnahmen erhalten die Verkehrsunternehmen einen Ausgleich durch die Region Hannover, so dass auch damit ein Beitrag zur Nachhaltigkeit im Mobilitätsverhalten im Kontext mit dem Sozialgedanken geleistet wird. Achtung der Menschenrechte Im ÜSTRA Konzern ist die Sicherstellung der Achtung der Menschenrechte fest verankert. Dies betrifft den eigenen Geschäftsbereich genauso wie die Lieferanten unserer Unternehmen. Wir sind der Überzeugung, dass sich nur in einer intakten Umwelt eine dauerhaft intakte Gesellschaft etablieren kann. Und nur in einer intakten Gesellschaft kann wiederum eine nachhaltige Wirtschaft dauerhaft Bestand haben. Deswegen erwarten wir die Einhaltung folgender grundlegender Menschenrechte entlang unserer gesamten Lieferketten: scrollen
Maßgebend bei der Beurteilung sind für uns die Vorgaben gemäß LkSG. Wir verstehen es als unsere Verantwortung für diese definierten Werte im eigenen Geschäftsbereich einzutreten und erwarten selbiges von unseren Partnerinnen und Partnern in der Lieferkette. Um diesem Selbstverständnis gerecht zu werden, setzen wir uns systematisch mit unserem eigenen Unternehmen, unseren Beteiligungen sowie unseren direkten Lieferanten auseinander. Dazu haben wir intern eine menschenrechtsbeauftragte Person benannt, die den Prozess des Risikomanagements steuert. Uns ist es wichtig, Risiken bei der Einhaltung der Menschenrechte sowie Verstöße bei Umweltrechten frühzeitig zu erkennen. Wir haben deshalb ein wirksames Risikomanagement etabliert, das es zulässt, Risiken systematisch zu erfassen. Proaktiv untersuchen wir jährlich sowie anlassbezogen unseren eigenen Geschäftsbereich sowie unsere Lieferanten. Unser unternehmensinternes Risiko- und Lieferantenmanagement analysiert systematisch Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei unseren unmittelbaren Zulieferern. Die Ergebnisse dieses Analyseprozesses fließen in unsere unternehmerischen Entscheidungsprozesse ein und wirken sich auf die Lieferantenauswahl sowie -entwicklung aus. Die Risikoanalyse bildet dabei die Grundlage für die Identifikation angemessener Maßnahmen. Darüber hinaus nutzen wir die Ergebnisse als Grundlage zur Erstellung und, wo erforderlich, Anpassung interner Vorschriften, Prozesse und Schulungen, um den sich verändernden Anforderungen an unsere Sorgfaltsprozesse Rechnung zu tragen. Präventiv treten wir zudem mit unseren Lieferanten in Kontakt. Im Rahmen von vertraglichen Zusicherungen sowie geeigneten Kontrollmechanismen verpflichten wir unsere unmittelbaren Zulieferer zur Erfüllung unserer Erwartungen. Im Falle von festgestellten oder unmittelbar bevorstehenden Verstößen gegen Menschenrechte leiten wir Abhilfemaßnahmen ein. Die Zielerreichung überwachen und dokumentieren wir während des gesamten Prozesses. Wenn sich schwerwiegende Verstöße nicht abwenden oder beseitigen lassen, behalten wir uns die Aufkündigung einer bestehenden Zusammenarbeit vor. Die Analyse der tieferen Lieferkette können wir nicht proaktiv steuern. Bei konkreten Hinweisen zu Verstößen treten wir aber selbstverständlich auch mit mittelbaren Lieferanten in Kontakt und versuchen, kooperativ Lösungsansätze zu finden. Ein angemessenes und wirksames Beschwerdemanagement ist ein wichtiger Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse, um möglichen nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen durch unser Unternehmen und unsere Geschäftsaktivitäten effektiv vorzubeugen und wirksam Abhilfe zu schaffen. Wir betreiben ein Hinweisgebersystem, das internen und externen Interessengruppen sowie allen potenziell Betroffenen weltweit einen vertraulichen Kommunikationskanal bietet, um mögliche Verstöße gegen Menschenrechte und internationale Abkommen zu melden. Unser systematischer Umgang mit Beschwerden und den daraus gewonnenen Erkenntnissen ermöglicht es uns dabei, unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse kontinuierlich zu verbessern. Unseren jährlichen Bericht zum LkSG, unsere Grundsatzerklärung sowie die Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren veröffentlichen wir auf unserer Internetseite unter www.uestra.de/unternehmen/uestra/compliance/. Bekämpfung von Korruption und Bestechung / Compliance Compliance, im klassischen Sinne als "Regeleinhaltung" verstanden, bedeutet für den ÜSTRA Konzern ein werteorientiertes und verantwortungsvolles Handeln. Dies gilt im Umgang miteinander ebenso wie in der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnerinnen und -partnern. Diesem Grundsatz sind Vorstand und Führungskräfte aller Unternehmen im ÜSTRA Konzern ausnahmslos verpflichtet. Neben einer Compliance- Unternehmenserklärung hat der Vorstand einen Verhaltenskodex für die Beschäftigten der ÜSTRA erlassen, dessen Einhaltung somit nicht nur Managementaufgabe, sondern ein von allen Beschäftigten zu tragendes Unternehmensziel ist. Bei der ÜSTRA wird Compliance dezentral durch die Unternehmens- und Stabsbereiche verantwortet. Diese werden bei Bedarf beratend unterstützt durch das Compliance Gremium und die laufende Prüfungstätigkeit der Internen Revision. Seit 2016 ist bei der ÜSTRA ein Compliance Management System (CMS) etabliert. Die Tochterunternehmen bzw. Beteiligungen der ÜSTRA betreiben Compliance eigenverantwortlich. Die wichtigsten Grundsätze zur Compliance-Kultur, Organisation und den damit verbundenen Prozessen sind im Handbuch des CMS vollständig beschrieben und über das Intranet für alle Mitarbeitenden abrufbar. Um den Mitarbeitenden klare Verhaltensregeln zu vermitteln und besonders Interessenkonflikte im Arbeitsalltag von vornherein zu vermeiden, setzt der ÜSTRA Konzern auf regelmäßige Schulungsmaßnahmen. Eine besondere Rolle kommt dabei den Führungskräften zu. Aufgrund ihrer Stellung sind sie besonders verpflichtet, Vorbild für ihre Mitarbeitenden zu sein. Vor diesem Hintergrund besteht für Führungskräfte und Mitarbeitende eine Verpflichtung, an den angebotenen Compliance-Seminaren teilzunehmen. Der Schwerpunkt liegt hier auf dem Bereich der Korruptionsprävention. Damit stärkt die ÜSTRA ihre Präventions- und Kontrollmaßnahmen, zu denen unter anderem das Vier-Augen-Prinzip und die strikte Trennung von Handlungs- und Kontrollsystemen sowie regelmäßige Audits und Revisionsprüfungen gehören. Die Compliance-Kultur des ÜSTRA Konzerns ist durch eine ständige Überprüfung und Verbesserung der Compliance-Prozesse geprägt. Das Hinweisgebersystem der ÜSTRA bietet allen Betroffenen sowie Dritten im Sinne des Hinweisschutzgesetztes (HinSchG) eine angemessene Möglichkeit, auf Compliance- bzw. Rechtsverstöße im Allgemeinen, jedoch auch im Speziellen, zum Beispiel zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken bzw. Verletzungen in der gesamten Lieferkette sowie Datenschutzverletzungen, hinzuweisen. Compliance-Vorfälle lagen 2024 nicht vor. Angaben zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung im ÜSTRA Konzern sowie weitere vorbeugende Maßnahmen finden Sie unter dem Stichwort "Compliance" im Nachhaltigkeitsbericht der ÜSTRA, im Konzernlagebericht unter den Punkten 2.2.1.1 und 5.1 bzw. auf unserer Interseite unter https://www.uestra.de/unternehmen/ueber-uns/compliance/. Angaben des ÜSTRA-Konzerns gem. Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung Grundlagen Im Rahmen des Europäischen Green Deals verfolgt die EU das Ziel, bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr auszustoßen und damit ein klimaneutraler Kontinent zu werden. Um dieses Ziel zu verwirklichen, bedarf es einer Umlenkung von Finanzströmen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, was mit der EU- Taxonomie-Verordnung (im Folgenden EU-Taxonomie) als Rahmenkonzept realisiert werden soll. Auch für den ÜSTRA-Konzern (im folgenden ÜSTRA) als große, kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft, ist die EU-Taxonomie einschlägig und wird, wie bereits in den Vorjahren, gemäß der sich aus der Verordnung ergebenden Anforderungen umgesetzt. Um als "ökologisch nachhaltig" im Sinne der EU-Taxonomie eingestuft zu werden, muss eine Wirtschaftsaktivität verschiedene Kriterien erfüllen. Zunächst muss sie zu mindestens einem von sechs Umweltzielen beitragen ("substantial contribution" / "wesentlicher Beitrag"). In Artikel 9 der EU-Taxonomie-Verordnung werden die folgenden sechs Umweltziele genannt: scrollen
Weiterhin darf die Wirtschaftsaktivität zu keiner erheblichen Beeinträchtigung ("do no significant harm", kurz DNSH) an einem der anderen Umweltziele beitragen und muss die Einhaltung eines sozialen Mindestschutzes ("minimum safeguards" gem. Art. 18 EU-Taxonomie) entsprechend der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den ILO- Kernarbeitsnormen und der Internationalen Menschenrechtscharta sicherstellen. Zur Konkretisierung der Anforderungen für ,, ökologisch nachhaltige" Wirtschaftsaktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie hat die EU-Kommission zu jedem der sechs Umweltziele delegierte Rechtsakte mit technischen Bewertungskriterien für einzelne Wirtschaftsaktivitäten erlassen. Im Hinblick auf die Klassifizierung einer Wirtschaftsaktivität als "ökologisch nachhaltig" im Sinne der EU-Taxonomie ist eine Unterscheidung zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität erforderlich. Als taxonomiefähig gelten ausschließlich jene Wirtschaftsaktivitäten, die in den Delegierten Rechtsakten zu den technischen Bewertungskriterien beschrieben sind; unabhängig davon, ob die jeweilige Wirtschaftsaktivität die darin festgelegten technischen Bewertungskriterien erfüllt. Erst wenn die oben beschriebenen Kriterien kumulativ erfüllt sind, d.h. alle technischen Bewertungskriterien erfüllt sowie der soziale Mindestschutz sichergestellt ist, kann die Wirtschaftsaktivität als taxonomiekonform klassifiziert werden. Laut Art. 8 EU-Taxonomie haben berichtspflichtige Unternehmen drei Kennzahlen zu ermitteln und zu erläutern: scrollen
Vorgehensweise Aufgrund von §289b Abs. 1 i. V. m. §315b HGB und Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung ist die ÜSTRA dazu verpflichtet, Informationen gem. der EU-Taxonomie offenzulegen. Aufbauend auf der initialen Beurteilung der Taxonomiefähigkeit im Geschäftsjahr 2021 sowie der Taxonomiekonformität im Geschäftsjahr 2022 für die ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) wurden im Geschäftsjahr 2023 erstmals die Taxonomiefähigkeit entlang der weiteren vier Umweltziele geprüft und offengelegt. Für das Geschäftsjahr 2024 lag der Fokus nun auf der umfassenden Validierung und Bewertung der Taxonomiekonformität aller sechs Umweltziele gemäß den technischen Bewertungskriterien. Es wurde sichergestellt, dass die aktuellen Anforderungen vollständig integriert sind. Für die oben dargestellte Analyse wurden alle erforderlichen Fachbereiche der ÜSTRA gezielt und direkt eingebunden. Nachweise für die Erfüllung des wesentlichen Beitrags der jeweiligen taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivität zu einem Umweltziel wurden von den Fachbereichen vorgehalten und eine entsprechende Dokumentation zusammengestellt (vgl. Art. 3a, 9, 10, 16 EU- Taxonomie-Verordnung). Resultierend aus dem Unternehmenszweck der ÜSTRA wurden - neben den bereits in den Vorjahren in der EU-Taxonomie ausdefinierten Umweltzielen "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" - keine weiteren Wirtschaftsaktivitäten identifiziert, die taxonomiefähig im Hinblick auf die zusätzlichen vier Umweltziele sind. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte eine erneute Überprüfung dieser Einschätzung unter Berücksichtigung der technischen Bewertungskriterien. Dabei konnte weiterhin keine Erweiterung der taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten festgestellt werden. Für jede taxonomiefähige Wirtschaftsaktivität wurde überprüft und dokumentiert, ob eines der weiteren Umweltziele durch die Wirtschaftsaktivität erheblich beeinträchtigt wird (sog. Do-No-Significant-Harm-Prüfung, DNSH). Dies inkludiert nicht nur die eigene Tätigkeit, sondern auch die Umweltauswirkungen, die durch die Wirtschaftsaktivität während des gesamten Lebenszyklus verursacht werden. Grundlage sind auch hier die Delegierten Rechtsakte, die für die Identifizierung taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten herangezogen werden. In diesen sind für die jeweiligen Wirtschaftsaktivitäten Anforderungen festgelegt, durch die eine Beeinträchtigung eines der Umweltziele identifiziert werden kann (vgl. Art. 3b, 9, 17 EU-Taxonomie-Verordnung). Die Einhaltung des sozialen Mindestschutzes bezogen auf die einzelnen Wirtschaftsaktivitäten wurde durch das Projektteam in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Fachabteilungen eingehend analysiert. Basierend auf den in Artikel 18 der EU-Taxonomie-Verordnung genannten Rahmenwerken sind dabei fünf zentrale Themenbereiche zu berücksichtigen: scrollen
Diese sozialen Kernthemen wurden aus dem Projektteam heraus den entsprechenden Fachabteilungen zugeordnet, in denen dann eine detaillierte Würdigung und Bearbeitung stattfand. Als Grundlage für den Nachweis des Sozialen Mindestschutzes gelten hier u.a. der bei der ÜSTRA geltende Verhaltenskodex, einschlägige Tarifverträge, Verfahrensanweisungen aus dem Konzernhandbuch (z.B. zum Risikomanagement gemäß LkSG) und darüber hinaus weitere Nachweise (z.B. Zertifizierung des Arbeitsschutzmanagementsystems), die von den Fachbereichen identifiziert und die hinsichtlich des sozialen Mindestschutzes überprüft wurden. Es sind keine Hinweise bekannt, die vermuten lassen, dass die Standards zum Mindestschutz von der ÜSTRA nicht eingehalten werden. Im Geschäftsjahr 2024 konnten keine laufenden Verfahren und rechtskräftigen Verurteilungen bzgl. der benannten Kernthemen identifiziert werden. Mit der Umsetzung der Berichtspflichten trägt die ÜSTRA zu einer erhöhten Transparenz auf dem Kapitalmarkt bei und kann damit auf die zunehmenden nachhaltigkeitsbezogenen Informationsbedürfnisse von Investorinnen und Investoren reagieren. Die EU-Taxonomie und die zugehörigen Delegierten Rechtsakte verwenden Formulierungen und Anforderungen, die derzeit noch Auslegungsunsicherheiten beinhalten. Ihre Interpretation durch die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter der ÜSTRA ist im vorliegenden gesonderten Nichtfinanziellen Konzernbericht dargelegt. Der gesonderte Nichtfinanzielle Konzernbericht unterliegt der Freigabe durch Vorstand und Aufsichtsrat der ÜSTRA. Bei der Erfassung von Daten wendet die ÜSTRA große Sorgfalt an. Trotzdem kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass aufgrund der hohen Dynamik in der Regulatorik, die prozessuale Anpassungen erfordert, es temporär zu einzelnen Lücken in der Datenerfassung kommen kann. Werden solche Umstände festgestellt, werden sie schnellstmöglich transparent korrigiert. Etwaige Implikationen aus der im November 2024 veröffentlichten Draft Commission Notice, die die Auslegung und Umsetzung bestimmter rechtlicher Bestimmungen der Delegierten Rechtsakte der EU-Taxonomie thematisiert, wurden für diesen Bericht analysiert und berücksichtigt. Rechnungslegungsmethode und Berechnung der Kennzahlen für die ÜSTRA Rechnungslegungsmethode Die für die Berechnung der Taxonomie-Kennzahlen zugrunde gelegten Werte basieren auf dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024, der gemäß § 315e Abs. 1 HGB nach IFRS aufgestellt wird. Zur Ermittlung der Taxonomie-Kennzahlen berücksichtigt die ÜSTRA die Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) der vollkonsolidierten Konzerngesellschaften. Die AG fungiert dabei als wesentliche Berichtseinheit, da sie sowohl durch ihr Geschäftsmodell als auch durch ihren quantitativen Beitrag maßgeblich zur wirtschaftlichen Gesamtleistung des Konzerns beiträgt. Während die Tochtergesellschaften in die Berechnung des Nenners der Taxonomie-Kennzahlen einbezogen werden, bleiben sie bei der Ermittlung des Zählers unberücksichtigt, da ihr quantitativer Beitrag als nicht wesentlich im Sinne der EU-Taxonomie gilt. Sofern Wirtschaftsaktivitäten der ÜSTRA in Anhang I oder II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 zu den technischen Bewertungskriterien vom 04.06.2021 (Del. VO TB) aufgeführt sind, gelten sie als taxonomiefähig. In Anbetracht des Geschäftsmodells der ÜSTRA ist insbesondere die Wirtschaftsaktivität 6.3 "Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr" von Relevanz. Auf Grundlage der Zuordnung der unternehmerischen Tätigkeiten der ÜSTRA zu den in Anhang I oder II definierten Wirtschaftsaktivitäten wurden sämtliche taxonomiefähigen Aktivitäten identifiziert und anschließend daraufhin überprüft, ob sie die Kriterien der Taxonomiekonformität erfüllen. Die nachfolgende Matrix bietet eine systematische Übersicht, der für die ÜSTRA identifizierten wirtschaftlichen Aktivitäten sowie deren Relevanz in Bezug auf die drei zentralen Taxonomie-Kennzahlen gemäß der EU-Taxonomie. Die Analyse zeigt, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten der ÜSTRA prinzipiell sowohl dem Umweltziel "Klimaschutz" als auch dem Ziel "Anpassung an den Klimawandel" zugeordnet werden könnten. Zur Sicherstellung der methodischen Konsistenz und zur Vermeidung von Doppelzählungen wird der Beitrag der wirtschaftlichen Aktivitäten der ÜSTRA jedoch ausschließlich dem Umweltziel "Klimaschutz" zugewiesen. Diese Zuordnung erfolgt in Übereinstimmung mit den Anforderungen der EU-Taxonomie, welche eine eindeutige und transparente Bewertung der umweltbezogenen Zielbeiträge von Wirtschaftsaktivitäten fordert. Auf Grundlage der Definition aus der EU-Taxonomie kann festgestellt werden, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten der ÜSTRA substanzielle Beiträge zum Klimaschutz leisten, insbesondere durch die Reduktion von Treibhausgasemissionen und die Förderung nachhaltiger Mobilitätslösungen und es sich somit nicht um reine Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel handelt. scrollen
Tabelle 1: Überblick taxonomiefähiger Wirtschaftsaktivitäten Die Analyse des Unternehmensportfolios der ÜSTRA ergab weiterhin, dass keine wirtschaftlichen Aktivitäten gemäß der Delegierten Verordnung 2022/1214 im Zusammenhang mit Kernenergie und fossiles Gas ausgeübt werden. Im Rahmen der Ermittlung der Kennzahlen wurden durch verschiedene Prüfschritte, darunter die Dokumentation der Datengenerierung sowie die Sicherstellung der Abstimmungsfähigkeit mit anderen Finanzinformationen, Doppelzählungen über die wirtschaftlichen Aktivitäten hinweg systematisch ausgeschlossen. Berechnung der Kennzahlen Für das Berichtsjahr 2024 haben sich keine methodischen Änderungen bei der Kennzahlenberechnung gegenüber dem Vorjahr ergeben. Die Investitions- und Betriebskosten, die in Verbindung mit der Wirtschaftsaktivitäten 6.14 "Schieneninfrastruktur" ausgewiesen wurden, dienen der Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebs im Bus- und Stadtbahnbereich. Daher können die Aufwendungen als verbunden mit der umsatzgenerierenden Tätigkeit 6.3. "Personenbeförderung, Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr" angesehen werden (verbundener CapEx und OpEx). Alle Investitions- und Betriebsaufwendungen, die zur Durchführung einer umsatzgenerierenden Tätigkeit dienen, können grundsätzlich automatisch als konform angesehen werden, sobald die Umsatztätigkeit konform ist. Gleichzeitig konnte bei den zwei Tätigkeiten eine Betriebsausgabe oder Investition nicht immer sortenrein nur einer Tätigkeit zugeordnet werden, sodass dieser Ansatz sachgerecht ist und zudem eine Vereinfachung in der Berechnung der Kennzahlen darstellt. Umsatzseitig war keine Konsolidierung der Wirtschaftsaktivitäten möglich, da die Umsätze in 6.14 "Schieneninfrastruktur" mit der Wartung und Instandhaltung der Schieneninfrastruktur generiert werden, diese Umsätze resultieren nicht aus der Tätigkeit 6.3. "Personenbeförderung, Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr". Dies ergibt sich aus der strukturellen Besonderheit der ÜSTRA: Die Infrastruktur für den Stadtbahnverkehr befindet sich nicht im Eigentum der ÜSTRA, sondern gehört ihrer Schwestergesellschaft der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover. Die ÜSTRA tritt hier lediglich als Dienstleisterin auf, beispielsweise durch die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur und generiert damit Umsatz nach 6.14. Umsatz-Kennzahl Die Umsatz-Kennzahl ergibt sich aus dem Verhältnis der Umsatzerlöse aus taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten eines Geschäftsjahres zum gesamten Nettoumsatz dieses Geschäftsjahres. Die EU- Taxonomie-Verordnung definiert den gesamten Nettoumsatz als die nach IAS 1.82 (a) berichteten Umsatzerlöse. Demnach bilden die Konzern-Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2024 von 170.521 Tsd. € den Nenner der Umsatz-Kennzahl und können der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns entnommen werden (s. Gesamtergebnisrechnung). Die in der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Umsatzerlöse des ÜSTRA-Konzerns wurden dahingehend analysiert, ob sie aus taxonomiefähigen oder taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten resultieren. Mittels einer detaillierten Untersuchung der in den Umsatzerlösen enthaltenen Positionen wurden die entsprechenden Umsätze identifiziert. Diese entfallen überwiegend auf Erlöse aus Verträgen mit Kunden gemäß IFRS 15. Die Summen der jeweiligen Umsatzerlöse betragen 157.063 Tsd. € (taxonomiefähig) bzw. 132.356 Tsd. € (taxonomiekonform) für das Geschäftsjahr 2024 und bilden den Zähler. Insgesamt ergeben sich daraus zum einen eine taxonomiefähige Umsatz-Kennzahl von 92,1 % und zum anderen eine taxonomiekonforme Umsatz-Kennzahl von 77,6 %. Die taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsatzerlöse gehen im Wesentlichen auf die Wirtschaftstätigkeit 6.3 "Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr" zurück, wobei zu beachten ist, dass, wie auch schon in den Vorjahren, nur der Anteil als taxonomiekonform klassifiziert werden kann, der auf die Stadtbahnen entfällt. Die Analyse der Wirtschaftstätigkeit 6.3 wurde getrennt für Stadtbahnen und Busse durchgeführt. Während die Stadtbahnen als taxonomiekonform eingestuft werden konnten, erfüllten die von der ÜSTRA eingesetzten Busse weiterhin nicht die erforderlichen Kriterien zur Taxonomiekonformität. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sämtliche eingesetzten Fahrzeugmodelle mindestens eines der technischen Bewertungskriterien nicht erfüllen. Diesel- und Hybridfahrzeuge scheitern bereits an dem Kriterium des wesentlichen Beitrags, welches vorschreibt, dass während des Fahrzeugbetriebs keine direkten Treibhausgasemissionen entstehen dürfen. Darüber hinaus wurden die eingesetzten Elektrobusse geprüft. Obwohl diese alle Anforderungen im Hinblick auf den wesentlichen Beitrag erfüllen, entsprechen sie nicht den Do-No-Significant- Harm-(DNSH)-Kriterien für das Umweltziel "Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung". Hauptgrund hierfür ist, dass die verwendeten Reifen die spezifischen Anforderungen dieses DNSH-Kriteriums nicht erfüllen, in Bezug auf den externen Rollgeräuschwert in Kombination mit dem geforderten Rollwiderstandskoeffizienten. Folglich konnten auch die fortschrittlichen Elektro- und Hybridbusse, auf die die ÜSTRA verstärkt setzt, zum aktuellen Zeitpunkt nicht als taxonomiekonform klassifiziert werden. Darüber hinaus konnte im Berichtsjahr 2024 ein erweiterter Anteil der Umsätze als taxonomiekonform ausgewiesen werden. Während die Wirtschaftstätigkeiten 6.13 "Infrastruktur für persönliche Mobilität, Radverkehrslogistik" und 6.14 "Schieneninfrastruktur für den Personen- und Güterverkehr" im Vorjahr lediglich als taxonomiefähig klassifiziert wurden, erfüllen sie im aktuellen Berichtszeitraum erstmals die Anforderungen der Taxonomiekonformität. Maßgeblich hierfür ist der vollständig erbrachte Nachweis der DNSH-Kriterien in den Bereichen Wasser- und Meeresressourcen, Kreislaufwirtschaft, Umweltverschmutzung und Biodiversität. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten des ÜSTRA-Konzerns, die in die Kennzahlen eingeflossen sind. Die identifizierten Wirtschaftsaktivitäten aus 2024 werden zum Vergleich denen aus 2023 gegenübergestellt. CapEx-Kennzahl Die CapEx-Kennzahl, bzw. der Zähler, gibt gemäß Unterabschnitt 1.1.2.2 des Annex I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 zu Inhalt und Darstellung vom 06.07.2021 (Del. VO I&D) den Anteil der Investitionsausgaben an, der scrollen
Basis der Investitionsausgaben sind die Zugänge an Sachanlagen inklusive Nutzungsrechten nach IFRS 16 und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und etwaigen Neubewertungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts. Für die ÜSTRA waren nur die Investitionsausgaben aus den Zugängen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres relevant. Die Investitionsausgaben (Nenner) betragen für das Geschäftsjahr 2024 31.029 Tsd. €. Damit lag das tatsächlich verausgabte Investitionsvolumen deutlich unter den für 2024 geplanten Investitionen in das Anlagevermögen. Als einer der wesentlichen Treiber der Planungsunterschreitung ist die Beschaffung der Stadtbahnfahrzeuge TW 4000 Los Ib aufzuführen. Anhand der Projektbeschreibung der Zugänge erfolgte eine Analyse bezüglich Taxonomiefähigkeit durch einen Abgleich mit dem Anhang I (Wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz) der Del. VO TB. Darauf basierend wurde auch die Taxonomiekonformität bewertet, indem die einzelnen Aktivitäten in den Fachbereichen auf eine mögliche Taxonomiekonformität überprüft wurden. Die Summe der Zugänge, welche eine taxonomiefähige Investition widerspiegeln, bildet den Zähler der taxonomiefähigen CapEx-Kennzahl in Höhe von 28.281 Tsd. €. Analog bilden die Investitionen, die gleichzeitig taxonomiekonform sind, den Zähler der taxonomiekonformen CapEx-Kennzahl in Höhe von 11.770 Tsd. €. Daraus resultieren für das Geschäftsjahr 2024 eine taxonomiefähige CapEx-Kennzahl von 91,1 % und eine taxonomiekonforme CapEx-Kennzahl von 37,9 %. Die taxonomiekonformen Investitionsausgaben im Zähler des CapEx-KPI entfallen fast ausschließlich auf Zugänge bei Sachanlagen. Beispielsweise fanden im Jahr 2024 Investitionen in den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrobusse statt sowie für Hybridbusbeschaffungen. Im Bereich Stadtbahn wurden dieses Jahr keine signifikanten Investitionen vorgenommen. Die taxonomiekonformen Investitionsausgaben resultieren aus der Wirtschaftsaktivität 6.3 "Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr", wobei aus den erwähnten Gründen lediglich der Bahnbereich als taxonomiekonform klassifiziert wurde. Aus den Gründen, die bereits in Zusammenhang mit der Umsatzkennzahl erläutert wurden, sind im Zusammenhang mit der CapEx-Kennzahl analog lediglich Investitionen für den Stadtbahnbereich als taxonomiekonform auszuweisen. OpEx-Kennzahl Die OpEx-Kennzahl, bzw. der Zähler, geben gemäß Unterabschnitt 1.1.3.2 des Anhang I der Del. VO I&D den Anteil der Betriebsausgaben an, der scrollen
Basis für die Ermittlung der Kennzahl bildet die Summe der Aufwendungen für direkte, nicht aktivierte Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur sowie sämtliche andere direkte Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die notwendig sind, um die Funktionsfähigkeit dieser Vermögenswerte sicherzustellen. Zur Ermittlung der relevanten Betriebsausgaben wurden die Konten und Kostenstellen, welche die entsprechenden Aufwendungen enthalten, identifiziert. Die ermittelten Betriebsausgaben betragen in Summe 30.104 Tsd. € für das Geschäftsjahr 2024 und bilden den Nenner der OpEx-Kennzahl. Der Zähler der OpEx-Kennzahl ergibt sich aus einer Analyse der Konten- Kostenstellen-Kombinationen, auf denen die oben genannten Ausgaben erfasst wurden. Hierbei wurden die mit den Betriebsausgaben in Zusammenhang stehenden Vermögenswerte und Prozesse ermittelt und bezüglich ihrer Taxonomiefähigkeit bzw. -konformität untersucht. In Summe beträgt der Zähler der taxonomiefähigen OpEx-Kennzahl 26.551 Tsd. € und der Zähler der taxonomiekonformen OpEx-Kennzahl 18.349 Tsd. €. Insgesamt ergeben sich für das Geschäftsjahr 2024 OpEx-Kennzahlen von 88,2 % (taxonomiefähig) bzw. 61 % (taxonomiekonform). Die taxonomiekonformen Betriebsausgaben entfallen auf Aufwendungen für Wartung und Reparatur inklusive Reinigungskosten. Die Wirtschaftsaktivität 6.3 "Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr" stellt die wesentliche Komponente des taxonomiefähigen und taxonomiekonformen OpEx dar. Wie bereits beim CapEx und Umsatz gilt auch hier, dass der OpEx in Verbindung mit den Bussen bzw. der Businfrastruktur lediglich als taxonomiefähig ausgewiesen werden kann. Auswertung und Fazit Im Bereich der Umsatzerlöse, Investitions- und Betriebsausgaben wurden auch im Berichtsjahr 2024 Anteile an Taxonomiefähigkeit im Bereich von 88 % bis 92 % erreicht. Die Werte zur Taxonomiekonformität bewegen sich auf ebenfalls hohem Niveau, in einem Bereich von 37 % bis 78 %, was sich auf die Umsatzerlösen, Investitions- und Betriebsausgaben bezieht. Die Lücke zwischen Taxonomiefähigkeit und Taxonomiekonformität ergibt sich aufgrund von Wirtschaftsaktivitäten, die die Kriterien der Taxonomiekonformität nicht erfüllen. Prägnant ist weiterhin der Bereich Bus, der aufgrund der zurzeit an den Bussen montierten Reifen nicht als taxonomiekonform klassifizierbar ist. Die Taxonomiekonformitätskennzahl der Investitionen beträgt im Berichtsjahr 37 %. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahreswert resultiert im Wesentlichen aus der im Berichtszeitraum geringeren Anzahl an bedeutenden Investitionsprojekten im Bereich Stadtbahn. Für das Geschäftsjahr 2025 ist in diesem Segment erneut ein Anstieg des Investitionsvolumens durch die Realisierung geplanter Großprojekte zu erwarten. Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen
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Meldebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen
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Meldebogen: OpEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2024 scrollen
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Nachhaltigkeitsberichterstattung Die jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung sorgt für die Informationsweitergabe nachhaltigkeitsrelevanter Themen und Daten für alle Interessengruppen über den Nichtfinanziellen Konzernbericht hinaus. Den Nachhaltigkeitsbericht finden Sie im Internet auf der Seite der ÜSTRA unter www.uestra.de/unternehmen/nachhaltigkeit/nachhaltigkeitsberichte/.
Hannover, 25.04.2025 ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Der Vorstand gez. Elke Maria van Zadel Denise Hain Regina Oelfke |
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