Formycon AGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz zum 31. Dezember 2014Aktiva
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss:Die Gesellschaft ist zum 31.12.2014 eine kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB), sie ist keine Gesellschaft i.S.d. Vorschrift des § 264 d HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:Es wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
III. Angaben zur Bilanz:1. Anlagevermögen: Die Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände, der Sachanlagen sowie der Finanzanlagen sind im Anlagenspiegel dargestellt. 2. Umlaufvermögen: a) Das Vorratsvermögen umfasst ausschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. b) Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Umsatzsteuererstattungsansprüche. c) Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind kurzfristig. d) Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. 3. Das Eigenkapital beläuft sich zum 31.12.2014 auf:
Die Eigenkapitalveränderungsrechnung zeigt folgendes Bild:
4. Rückstellungen: Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
5. Verbindlichkeiten: Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Steuern (T€ 429) und Mietkaufverträgen (T€ 533) ausgewiesen. 6. Eventualverbindlichkeiten: Eventualverbindlichkeiten bestanden zum 31.12.2014 in Höhe der vertragsgemäß noch zu leistenden künftigen Leasingraten von € 164.593,56. IV. Kapitalflussrechnung:
V. Sonstige Angaben:Im Geschäftsjahr 2014 wurden im Durchschnitt 39 Mitarbeiter beschäftigt. Die Vorstandsmitglieder sind darin nicht enthalten. Hiervon waren 4 Mitarbeiter in der Verwaltung, 35 im Bereich Forschung- und Entwicklung tätig. Dem Vorstand gehörten folgende Mitglieder an:
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Mitglieder an:
Folgende Mitglieder des Aufsichtsrates sind Mitglieder in anderen Aufsichtsgremien:
Angaben über die im Geschäftsjahr 2014 gezahlten Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes unterbleiben gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten im Geschäftsjahr 2014 € 22.500,00 als Gesamtbezüge im Sinne des § 314 Nr. 6 HGB. Angaben über die Höhe der Aufwendungen für die Jahresabschlussprüfung unterbleiben. VI. Angaben gem. §160 AktG:Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 8.626.683,00 € und ist eingeteilt in 8.626.683 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.10.2013 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 2.10.2018 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 2.427.801,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 2.427.801 neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013/II). Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2013/II und ihrer Durchführung mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2013/II entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2013/II oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 423.912,00 € durch Ausgabe von bis zu 423.912 Stück auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2010). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die aufgrund der durch die Hauptversammlung vom 22. Oktober 2010 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung im Rahmen des Aktienoptionsplans 2010 ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur in-soweit durchgeführt, wie von den Bezugsrechten aus Aktienoptionen Gebrauch gemacht wird und die Gesellschaft die Bezugsrechte aus Aktienoptionen nicht im Wege einer Barzahlung ablöst oder durch Gewährung eigener Aktien erfüllt. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2010 zu ändern. Das Grundkapital ist um bis zu 3.450.673,00 €, eingeteilt in bis zu 3.450.673 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Wandlung/Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss vom 30. Juni 2014 bis zum 29. Juni 2019 ausgegeben werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sei zur Wandlung/Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung/Optionsausübung erfüllen. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. bei Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Anpassungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt im Falle der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen nach Ablauf des Ermächtigungszeitraumes sowie im Falle der Nichtausnutzung des Bedingten Kapitals 2014 nach Ablauf der Fristen für die Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten bzw. für die Erfüllung von Wandlungs- bzw. Optionspflichten. Es wurden insgesamt 191.000 Bezugsrechte für Aktienoptionen an Mitarbeiter und Vorstände gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG betreffend das Bedingte Kapital ausgegeben. VII. Angaben zu Unternehmen, an denen die Gesellschaft Anteile von mehr als 20 % innehat:
Planegg, den 4. April 2015 Formycon AG Dr. Brockmeyer Dr. Combé Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss der Formycon AG zum 31.12.2014 wurde in der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 genehmigt und damit festgestellt. |
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