Aragon AktiengesellschaftWiesbadenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Konzern-Gewinn- und Verlustrechnungscroll
Vorjahreswerteteilweise angepasst. KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNGscroll
KONZERN-BILANZAktiva scroll
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNGscroll
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KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2013scroll
Vorjahreswerteteilweise angepasst. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds scroll
Konzern-Anhang zum 31. Dezember 2013der Aragon AG
1 ALLGEMEINE ANGABENDer Aragon Konzern (kurz: Aragon) ist ein diversifiziertes Finanzdienstleistungsunternehmen mit zwei operativen Segmenten Broker Pools und Financial Consulting sowie Holding. Die Gesellschaft wurde am 06. Oktober 2005 unter der Firma Aragon Aktiengesellschaft in das Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden (HRB 22030) eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden. Die Anschrift lautet:
Die Aktien der Aragon werden im Teilbereich Open Market (Entry Standard) notiert. Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 29. April 2014 aufgestellt und wird diesen am 30. April 2014 zur Veröffentlichung freigeben. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 betrifft das Mutterunternehmen und seine Tochtergesellschaften auf konsolidierter Basis. 1.1 Übereinstimmungserklärung des Vorstands Die Konzernabschlüsse der Aragon für das Geschäftsjahr 2013 sowie das Vorjahr werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2013 verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), vormals Standing Interpretations Committee (SIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, werden ebenfalls angewendet. Im Folgenden wird einheitlich der Begriff IFRS verwendet. Die Aragon AG ist kein Mutterunternehmen im Sinne des § 315a Absatz 1 oder 2 HGB, das zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS verpflichtet ist. Die Aragon AG stellt den IFRS-Konzernabschluss freiwillig gemäß § 315a Absatz 3 HGB auf. Die ergänzend nach § 315a Absatz 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften wurden berücksichtigt. Das Geschäftsjahr 2013 der Konzerngesellschaften umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013. 2 ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN2.1 Aufstellungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzernbilanz, die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Konzern-Kapitalflussrechnung sowie den Konzernanhang. Die Abschlüsse der Aragon AG und deren Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR), der funktionalen Währung des Konzerns, aufgestellt. Soweit nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde einheitlich für die hier dargestellten Perioden in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Der Konzernabschluss ist auf Basis der historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erstellt mit Ausnahme, dass
2.1.1 Erstmalig im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards und Interpretationen Die angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen. Die Aragon hat zum 1. Januar 2013 die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten Verlautbarungen des IASB im Geschäftsjahr erstmals angewandt:
Änderung von IAS 1 – Darstellung von Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses Die Änderung des IAS 1 führt zu einer geänderten Gruppierung von Posten, die im sonstigen Ergebnis dargestellt werden. Posten, die zu einem späteren Zeitpunkt in das Periodenergebnis umgegliedert werden (darunter Gewinne aus der Absicherung einer Nettoinvestition, Umrechnungsdifferenzen aus der Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe, Verluste und Gewinne aus der Absicherung von Cashflows und aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten), sind getrennt von den Positionen auszuweisen, bei denen keine Umgliederung erfolgen wird (darunter versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen und Effekte aus der Neubewertung von Grundstücken und Gebäuden). Die Änderung betrifft lediglich die Darstellung und wirkt sich nicht auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns aus. Die Änderung ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen. Aus dieser Änderung ergaben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Anhangangaben des Konzerns. IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer (2011) Der IASB hat den IAS 19 umfassend überarbeitet. Die vorgenommenen Anpassungen reichen von grundlegenden Änderungen, bspw. betreffend Ermittlung von erwarteten Erträgen aus dem Planvermögen und Aufhebung der Korridormethode, bis zu einfachen Klarstellungen und Umformulierungen. Die Änderung ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Aus dieser Änderung ergaben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Anhangangaben des Konzerns. Änderung von IFRS 1 – Darlehen der öffentlichen Hand Die Änderung schreibt vor, dass Erstanwender die Vorschriften des IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand prospektiv auf Darlehen der öffentlichen Hand, die zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS bestehen, anwenden müssen. Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, die Vorschriften des IFRS 9 (bzw. IAS 39) und IAS 20 rückwirkend auf Darlehen der öffentlichen Hand anzuwenden, wenn die hierfür notwendigen Informationen zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung dieser Darlehen vorlagen. Diese Ausnahmeregelung erlaubt es Erstanwendern, auf eine retrospektive Bewertung von Darlehen der öffentlichen Hand, deren Zinssatz unter dem Marktzins liegt, zu verzichten. Die Änderung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Aus dieser Änderung ergaben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Anhangangaben des Konzerns. Änderung von IFRS 7 — Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten Gemäß dieser Änderung muss ein Unternehmen Informationen zu Aufrechnungsrechten und damit verbundenen Vereinbarungen (z. B. Sicherungsvereinbarungen) offenlegen. Auf diese Weise würden Abschlussadressaten Informationen erhalten, mit deren Hilfe die Auswirkung der Verrechnungsverträge auf die Finanzlage von Unternehmen beurteilt werden können. Die neuen Angaben sind für alle bilanzierten Finanzinstrumente erforderlich, die im Rahmen von IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung saldiert wurden. Die Angaben gelten ebenso für angesetzte Finanzinstrumente, die einklagbaren Globalverrechnungsverträgen oder ähnlichen Vereinbarungen unterliegen, unabhängig davon, ob sie gemäß IAS 32 saldiert werden. Die Änderung ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Aus dieser Änderung ergaben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Anhangangaben des Konzerns. IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Der Standard legt einheitliche Richtlinien für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts fest. Der Standard regelt nicht die Frage, wann Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind oder bewertet werden können, sondern gibt Leitlinien vor, wie der beizulegende Zeitwert unter IFRS sachgerecht zu ermitteln ist. Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Verbesserungen zu IFRS – Zyklus 2009-2011 Die Änderung aus diesem Projekt sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Die Änderungen aus dieser Verlautbarung haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
IFRIC 20 Kosten der Abraumbeseitigung während des Abbaubetriebs im Tagebau IFRIC 20 betrifft die Bilanzierung von Abraumbeseitigungskosten, die während der Produktionsphase im Tagebergbau anfallen. Die Interpretation regelt die Bilanzierung des Nutzens aus der Abraumaktivität. Die Interpretation ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Aus dieser Änderung ergaben sich keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Anhangangaben des Konzerns. 2.1.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards, Interpretationen und Änderungen Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, wenn sie in Kraft treten. IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (überarbeitet 2011) Mit der Verabschiedung des IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen und IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen wurde IAS 28 in Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen umbenannt und sein Regelungsbereich, der sich bislang auf die assoziierten Unternehmen beschränkte, auf die Anwendung der Equity-Methode auf Gemeinschaftsunternehmen ausgeweitet. Die Änderung wurde von der EU im Dezember 2012 übernommen. Der überarbeitete Standard ist erstmals in der EU für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Änderung von IAS 32 – Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden Die Änderung stellt die Formulierung „hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Rechtsanspruch auf Verrechnung“ klar. Des Weiteren präzisiert sie die Anwendung der Saldierungskriterien des IAS 32 auf Abwicklungssysteme (wie z. B. zentrale Clearingstellen), die einen Bruttoausgleich vornehmen, bei dem die einzelnen Geschäftsvorfälle nicht gleichzeitig stattfinden. Der überarbeitete Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, und wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. IFRS 9 Finanzinstrumente (2010), IFRS 9 Finanzinstrumente (2009) IFRS 9 (2009) führt neue Anforderungen für die Einstufung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte ein. Nach IFRS 9 (2009) werden finanzielle Vermögenswerte auf Grundlage des Geschäftsmodells, in dessen Rahmen sie gehalten werden, und der Eigenschaften ihrer vertraglichen Cashlows eingestuft und bewertet. IFRS 9 (2010) führt ergänzende Veränderungen in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten ein. Derzeit läuft ein Projekt des IASB zur Durchführung begrenzter Änderungen hinsichtlich der Einstufungs- und Bewertungsanforderungen des IFRS 9 und hinsichtlich der Einführung neuer Anforderungen in Bezug auf die Wertminderung finanzieller Vermögenswerte und die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. IFRS 9 (2010) und (2009) sind erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 2015 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden, wobei eine frühzeitige Anwendung zulässig ist. Es wird erwartet, dass die Anwendung dieser Standards Auswirkungen auf die finanziellen Vermögenswerte, nicht jedoch auf die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns haben wird. IFRS 10 Konzernabschlüsse, IAS 27 Einzelabschlüsse IFRS 10 ersetzt die Bestimmungen des bisherigen IAS 27 Konzern- und Einzelabschlüsse zur Konzernrechnungslegung und beinhaltet Fragestellungen, die bislang in SIC–12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften geregelt wurden. IFRS 10 begründet ein einheitliches Beherrschungskonzept, welches auf alle Unternehmen einschließlich der Zweckgesellschaften Anwendung findet. Die mit IFRS 10 eingeführten Änderungen erfordern gegenüber der bisherigen Rechtslage erhebliche Ermessensausübung des Managements bei der Beurteilung der Frage, über welche Unternehmen im Konzern Beherrschung ausgeübt wird und ob diese daher im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschuss einzubeziehen sind. Nach den Ergebnissen der vorläufigen Analyse wird IFRS 10 keine Auswirkungen auf die Einstufung derzeit vom Konzern gehaltener Beteiligungen haben. Der Standard ist in der EU für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, anzuwenden. IFRS 11 Gemeinschaftliche Vereinbarungen IFRS 11 ersetzt IAS 31 Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Unternehmen - Nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen. Mit IFRS 11 wird das bisherige Wahlrecht zur Anwendung der Quotenkonsolidierung bei Gemeinschaftsunternehmen aufgehoben. Diese Unternehmen werden künftig allein At-Equity in den Konzernabschluss einbezogen. Dieser Standard ist erstmals in der EU für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen und wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen Der Standard regelt einheitlich die Angabepflichten für den Bereich der Konzernrechnungslegung und konsolidiert die Angaben für Tochterunternehmen, welche bislang in IAS 27 geregelt waren, die Angaben für gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen (bislang IAS 31 bzw. IAS 28) sowie für strukturierte Unternehmen. Der Standard definiert darüber hinaus eine Reihe neuer Angaben, welche allerdings keine Auswirkungen auf Abschluss des Konzerns haben werden. Der Standard ist erstmals in der EU für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Investmentgesellschaften (Änderung von IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) Die Änderung gilt für Berichtsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, und befreit Unternehmen, welche gemäß IFRS 10 die Definitionskriterien einer Investmentgesellschaft erfüllen, von der Konsolidierungspflicht. Die Investmentgesellschaften müssen stattdessen die Anteile an ihren Tochtergesellschaften künftig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerten. Diese Änderung ist für den Konzern irrelevant, weil keine seiner Konzerngesellschaften die Definitionsmerkmale einer Investmentgesellschaft gemäß IFRS 10 erfüllt. Diese Änderung wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Änderungen an IAS 36 Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte Die Änderungen stellen eine Korrektur von Angabevorschriften dar, die im Zusammenhang mit IFRS 13 weiter als beabsichtigt geändert wurden. Dabei geht es um wertgeminderte Vermögenswerte, bei denen der erzielbare Betrag dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten entspricht. Derzeit ist der erzielbare Betrag unabhängig vom Vorliegen einer Wertminderung anzugeben. Die Korrektur grenzt die Angabevorschrift nunmehr auf tatsächliche Wertminderungsfälle ein, weitet die notwendigen An-gaben in diesen Fällen aber aus. Die Änderung ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Voraussichtlich werden die Änderungen außer im Einzelfall möglicher zusätzlicher Angaben keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben werden. Änderung von IAS 39 – Novation von Derivaten und Fortführung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften Die Änderung ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Fortführung der Sicherungsbilanzierung in Fällen, in denen als Sicherungsinstrument designierte Derivate aufgrund gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Bestimmungen auf eine zentrale Clearingstelle übertragen werden (Novation). Die Änderung ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Diese Änderung wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. IFRIC 21 Abgaben Die Interpretation bestimmt, dass ein Unternehmen, welches in einem bestimmten Markt tätig wird, dann eine Schuld für die Abgaben an die für diesen Markt zuständigen Behörden anzusetzen hat, wenn die Geschäftstätigkeit, welche die betreffende Abgabe verursacht, stattfindet. Bei einer Abgabe, welche vom Erreichen bspw. eines Mindestvolumens abhängig ist, stellt die Interpretation klar, dass eine Schuld erst beim Erreichen dieses Mindestvolumens passiviert werden darf. Die Interpretation ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Der Konzern erwartet keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung von IFRIC 21 auf seinen Konzernabschluss. Verbesserungen zu IFRS – Zyklus 2010-2012 Die Änderungen aus diesem Projekt sind erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine Übernahme durch die EU ist noch nicht erfolgt.
2.2 Angaben zur Konsolidierung 2.2.1 Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden neben der Aragon AG grundsätzlich alle Tochterunternehmen gemäß IAS 27 einbezogen, an denen die Aragon AG die Mehrheit der Stimmrechte hält oder bei denen sie anderweitig über die Kontrollmöglichkeit verfügt. Beherrschung im Sinne des IAS 27 ist dann gegeben, wenn die Möglichkeit besteht, die Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens zu bestimmen, um aus dessen Tätigkeit Nutzen zu ziehen. Die Tochterunternehmen haben mit Ausnahme der Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien/ Österreich, der Jung, DMS & Cie. Maklerservice GmbH, Wien/Österreich, der FiNUM.Private Finance AG, Wien/Österreich sowie der FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wien ihren Sitz im Inland. In den Konzernabschluss werden neben dem Mutterunternehmen die unmittelbaren Tochterunternehmen sowie die Teilkonzerne BIT – Beteiligungs- und Investitions- Treuhand AG (kurz: BIT AG), Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft, Compexx Finanz AG, Clarus Holding GmbH, Finum Private Finance Holding GmbH, Wiesbaden und FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wien einbezogen. Im Geschäftsjahr 2013 wurden vier weitere inländische Gesellschaften in den Konsolidierungskreis der Aragon AG einbezogen (Vorjahr: zwei inländische Gesellschaften). Die folgende Tabelle zeigt den Konsolidierungskreis der Aragon AG: scroll
Mit Wirkung zum 08. August 2013 wurde die JDC Finanz GmbH, Wiesbaden gegründet. Die Jung, DMS & Cie. AG hält 100% der Anteile. Die Gesellschaft wurde zum 01. August 2013 erstkonsolidiert. Mit Wirkung zum 05. Dezember 2013 wurde die cplus Beteiligungs GmbH, Regensburg gegründet. Die Gesellschaft wurde zum 01. Dezember 2013 erstkonsolidiert. Mit Wirkung zum 05. Dezember 2013 wurde die cplus GmbH, Regensburg gegründet. Die Gesellschaft wurde zum 01. Dezember 2013 erstkonsolidiert. Mit Wirkung zum 25. Juli 2013 wurde die FiNUM.Finanzhaus AG, Wiesbaden gegründet. Die Gesellschaft wurde zum 01. August 2013 erstkonsolidiert. Mit Wirkung zum 01. Oktober 2013 wurde die BIT IT, Neuwied veräußert. Die Gesellschaft wurde zum 01. Oktober 2013 entkonsolidiert. Die MEG AG, Kassel wird aufgrund von fehlender Beherrschung nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die FVV GmbH, Wiesbaden (ehemals: FFCM Verwaltungs GmbH, Wiesbaden) und die FFCM Verwaltungs GmbH & Co. KG, Wiesbaden werden aufgrund ihrer Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Eine Liste mit der vollständigen Aufstellung des Anteilsbesitzes der Aragon AG befindet sich in Anlage 3 zu diesem Anhang und wird beim elektronischen Unternehmensregister hinterlegt. 2.2.2 Konsolidierungsgrundsätze Tochterunternehmen sind Unternehmen, an denen die Aragon AG entweder direkt oder indirekt über mehr als die Hälfte der Stimmrechte verfügt. Beherrschung in diesem Sinne besteht dann, wenn die Aragon AG die Möglichkeit hat, die Finanz- und Geschäftspolitik zu bestimmen. Nach IFRS sind sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode abzubilden. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte auf den Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Möglichkeit der Beherrschung in Bezug auf Entscheidungen über die finanziellen und operativen Handlungen des erworbenen Unternehmens auf die Erwerberin übergeht. Bei der Erwerbsmethode werden der Kaufpreis der erworbenen Anteile mit dem anteiligen Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Maßgeblich sind dabei die Wertverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt wurde. Ein aus der Verrechnung entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Beurteilung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden sofort erfolgswirksam erfasst. Beim Erwerb von zusätzlichen Anteilen an Unternehmen, die bereits als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden, wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem anteiligen erworbenen Eigenkapital als Goodwill angesetzt. Bei Beteiligungen von weniger als 100% am Eigenkapital des Tochterunternehmens sind Minderheitenanteile zu berücksichtigen. Bei der Konsolidierung nach der Neubewertungsmethode wird das auf die Fremdgesellschafter entfallende Eigenkapital um die anteiligen stillen Reserven erhöht. Bei der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum Zeitwert im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden in den Folgeperioden entsprechend der Entwicklung der Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert wird der betreffenden Zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet und in den Folgeperioden regelmäßig auf die Werthaltigkeit überprüft und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens werden ab dem Erwerbszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens bleiben bis zum Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens und seinem Buchwert wird zum Zeitpunkt der Veräußerung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst. Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen die Aragon AG oder eines ihrer Tochterunternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat, ohne die Entscheidungen beherrschend bestimmen zu können. Der Konzernabschluss enthält den gemäß der At-equity-Methode berechneten Anteil des Konzerns an den Gewinnen und Verlusten der assoziierten Unternehmen und zwar von dem Stichtag an, ab dem ein maßgeblicher Einfluss besteht, bis hin zu dessen Aufgabe. Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden beim Erwerb mit ihren anteiligen neu bewerteten Vermögenswerten (zuzüglich etwaiger Goodwills), Schulden und Eventualschulden bilanziert. Der Goodwill aus der Anwendung der At-equity-Methode wird nicht planmäßig abgeschrieben. Die Werthaltigkeit des aus der Anwendung der At-equity-Methode resultierenden Buchwerts der Beteiligung wird geprüft, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen mit diesen Unternehmen werden anteilig eliminiert. Sofern der Anteil des Konzerns an den Verlusten den Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen überschreitet, wird dieser mit Null ausgewiesen. Zusätzliche Verluste werden in dem Umfang durch den Ansatz einer Verbindlichkeit berücksichtigt, in dem die Aragon AG wirtschaftliche und rechtliche Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen im Namen des assoziierten Unternehmens geleistet hat. Konzerninterne Salden und Transaktionen sowie nicht realisierte Gewinne aus konzerninternen Transaktionen werden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit assoziierten Unternehmen werden im Umfang des Anteils an diesem Unternehmen eliminiert; unrealisierte Verluste werden behandelt wie nicht realisierte Gewinne, allerdings nur dann, wenn keine Anzeichen auf eine Wertminderung des Beteiligungsbuchwertes erkennbar sind. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern nach Maßgabe der IFRS abgegrenzt. 2.3 Währungsumrechnung Fremdwährungsgeschäfte werden mit dem Kurs, der am Tag des Geschäftsvorfalls gültig war, in Euro umgerechnet. Am Bilanzstichtag vorhandene monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Währungsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Am Bilanzstichtag vorhandene nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wurden mit dem Kurs in Euro umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes gültig war. 2.4 Immaterielle Vermögenswerte 2.4.1 Geschäfts- oder Firmenwert Ein Geschäfts- oder Firmenwert kann grundsätzlich durch Kauf von Unternehmensteilen, Erwerb von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entstehen. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich bei Unternehmenszusammenschlüssen unter Anwendung der Vorschriften von IFRS 3 als Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über den erworbenen Anteil am neubewerteten Eigenkapital des erworbenen Unternehmens. Die Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwertes wird mindestens jährlich auf Basis des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittelgenerierenden Einheit getestet und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben („Impairment Only“-Ansatz). Der Werthaltigkeitstest ist zusätzlich immer dann durchzuführen, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass die Zahlungsmittelgenerierende Einheit in ihrem Wert gemindert ist. Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmestichtag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen Einheiten oder Gruppen von Einheiten bereits zugewiesen worden sind. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Goodwill zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Goodwill in Höhe des Differenzbetrags wertgemindert und abzuschreiben. Wertminderungen des Goodwill dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Goodwill, ist die darüber hinausgehende Wertminderung durch anteilige Minderung von Buchwerten der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu erfassen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird anhand ihres beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten errechnet sich in der Regel unter Anwendung des Discounted-Cashflow Verfahrens (kurz: DCF). Diesen DCF-Berechnungen liegen Prognosen zu Grunde, die auf den vom Vorstand genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider. Cashflows, die über einen Prognosezeitraum von in der Regel 3 Jahren hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten beruht, gehören Annahmen bezüglich der Anzahl der vermittelten Verträge, Rohmarge, Auszahlungen für die operative Geschäftstätigkeit, Wachstumsraten sowie Diskontierungszinssatz. Ergänzend werden externe Informationen in die Cashflow Berechnungen einbezogen. Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, und ist nicht größer als ein operatives Segment gemäß IAS 8. Für IAS 36 gelten die operativen Segmente vor Aggregation als Obergrenze einer Gruppe. 2.4.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige von den Konzerngesellschaften erworbene immaterielle Vermögenswerte, zum Beispiel Software und Lizenzen oder Kundenstamm, werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten (zum Beispiel Software-Customizing), abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen (vgl. auch Tz. 3.1.6) ausgewiesen. Selbsterstellte Software wird zu Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die interne Nutzung (oder Vermarktung) des immateriellen Vermögenswertes sichergestellt ist und die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem künftigen wirtschaftlichen Nutzen führt. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen sämtliche direkt der einzelnen Softwareentwicklung zurechenbare Kosten und anteilige Gemeinkosten. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen (vgl. Tz. 3.1.6) ausgewiesen. Forschungsausgaben und Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, sondern werden im Entstehungszeitpunkt verursachungsgerecht als Aufwand erfasst. Die planmäßige Abschreibung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer erfolgt nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Abschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der Nutzbarkeit des immateriellen Vermögenswerts. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt für: scroll
Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden mindestens an jedem Jahresabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen erfasst. Immaterielle Vermögenswerte sind im Wert gemindert, wenn der erzielbare Betrag – der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts – niedrigerer ist als der Buchwert. 2.5 Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen („Impairment Test“) in Übereinstimmung mit dem Anschaffungskostenmodell ausgewiesen. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen, auch die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Gegenstands. Nachträgliche Aufwendungen werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit diesen Ausgaben verbundene wirtschaftliche Nutzen dem betroffenen Vermögenswert zufließen wird und die Kosten zuverlässig bestimmt werden können. Alle anderen Aufwendungen, wie z.B. Erhaltungsaufwendungen, werden aufwandswirksam erfasst. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Die planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Gegenstände. Im Zugangsjahr werden Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig abgeschrieben. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt für: scroll
Mietereinbauten werden entweder über die jeweilige Nutzungsdauer oder die kürzere Lauf-zeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Besteht ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, werden die einzelnen wesentlichen Bestandteile über ihre individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben. Bei Abgang eines Gegenstands des Sachanlagevermögens oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist, wird der Buchwert des Gegenstands ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Restbuchwerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethode der Vermögenswerte werden mindestens an jedem Jahresabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert. 2.6 Leasinggegenstände Leasingverträge werden als „Finance Leases“ klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem wirtschaftlichen Eigentum des Leasinggegenstandes verbunden sind, auf den Leasingnehmer übergehen. Alle anderen Leasinggeschäfte sind so genannte „Operating Leases“. Im Rahmen von „Finance Leases“ zu aktivierende Vermögenswerte werden in Höhe des zu Beginn eines Leasingverhältnisses beizulegenden Zeitwertes bzw. mit dem niedrigeren Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen angesetzt. Dieser Wert wird um kumulierte Abschreibungen und um Wertminderungen („Impairment Test“) reduziert. Die korrespondierenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Leasinggeber werden als kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Die zu leistende Leasingzahlung wird nach der Effektivzinsmethode in die Tilgungs- und Zinskomponente aufgeteilt. Die Tilgungskomponente reduziert die Leasingverbindlichkeit, während die Zinskomponente als Zinsaufwendung ausgewiesen wird. Die Tilgung der Leasingverbindlichkeit erfolgt über die Vertragslaufzeit. Die Differenz zwischen den gesamten Leasingverpflichtungen und dem beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes entspricht den Finanzierungskosten, die über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt werden, sodass über die Vertragslaufzeit ein konstanter Zinssatz auf die verbleibende Schuld entsteht. Die Abschreibung des Leasinggegenstandes über die geschätzte Nutzungsdauer wird erfolgswirksam erfasst. Der Leasinggeber in einem Finance Lease setzt eine Forderung in Höhe des Netto-Investitionswerts aus dem Leasingverhältnis. Die Leasingerträge werden in Tilgungen der Leasingforderung und Finanzerträge aufgeteilt. Die Forderung aus dem Leasingverhältnis wird nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben. Trägt der Leasinggeber die wesentlichen Chancen und Risiken (Operating Lease), wird der Leasinggegenstand vom Leasinggeber in der Bilanz angesetzt. Die im Rahmen von Operating Leases von Aragon selbst geleisteten Miet- und Leasingzahlungen werden linear über die Vertragslaufzeit erfolgswirksam erfasst. 2.7 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden als solche klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertminderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nur dann erfasst, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwerts liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ist die zuvor erfasste Wertminderung rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte erfassten Wertminderungen begrenzt. 2.8 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwertes mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Der erzielbare Betrag von Vermögenswerten ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für Vermögenswerte, denen keine Cashflows unmittelbar zugeordnet werden können, ist der erzielbare Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit zu bestimmen, zu der der Vermögenswert gehört. An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert möglicherweise wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Der entsprechende Wertminderungsbedarf wird aufwandswirksam erfasst. Soweit die Gründe für zuvor erfasste Wertminderungen entfallen sind, werden diese Vermögenswerte zugeschrieben. Eine Wertaufholung erfolgt aber nur insoweit, als der Buchwert eines Vermögenswertes nicht überschritten wird, der sich abzüglich der planmäßigen Abschreibungen ohne Berücksichtigung von Wertminderungen ergeben hätte. Eine Zuschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt nicht. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird in der Regel mit Hilfe eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Dabei werden auf der Grundlage von Finanzplänen Prognosen hinsichtlich des Cashflows angestellt, die über die geschätzte Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erzielt werden. Bei dem verwendeten Abzinsungssatz handelt es sich um einen Zinssatz vor Steuern, der die gegenwärtigen Marktbewertungen über den Zinseffekt und die spezifischen Risiken des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt. Der interne Vorsteuerzinssatz wurde in Höhe von 6,3 % (Vorjahr: 5,5 %) angesetzt. Die ermittelten Cashflows spiegeln die Annahmen des Managements wider und werden durch externe Informationsquellen abgesichert. 2.9 Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen, zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder in einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen und derivative Finanzverbindlichkeiten. Finanzinstrumente werden grundsätzlich angesetzt, sobald die Aragon Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei sind bei allen finanziellen Vermögenswerten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten zu berücksichtigen. Sofern Marktpreise nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet. Die Finanzanlagen des Konzerns umfassen Beteiligungen, Wertpapiere und Ausleihungen. Beteiligungen beinhalten auch aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidierte Tochterunternehmen und wurden als „zur Veräußerung verfügbar" klassifiziert. Finanzinstrumente dieser Kategorie sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte und werden, soweit verlässlich bestimmbar, mit ihrem Zeitwert angesetzt. Wertschwankungen zwischen den Bilanzstichtagen werden grundsätzlich erfolgsneutral in die Neubewertungsrücklage eingestellt. Die erfolgswirksame Auflösung der Rücklage erfolgt entweder mit der Veräußerung oder bei Vorliegen einer Wertminderung. Finanzinvestitionen werden als bis zur Endfälligkeit gehalten kategorisiert, wenn es sich um finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen handelt, die das Unternehmen bis zur Endfälligkeit halten will und kann. Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie bis zur Endfälligkeit gehalten werden zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sinkt der erzielbare Betrag nachhaltig unter den Buchwert, werden außerplanmäßig erfolgswirksame Wertminderungen vorgenommen. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Darunter fallen primär derivate Finanzinstrumente, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden sind und damit zwingend als „zu Handelszwecken gehalten“ klassifiziert werden müssen. Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte (Financial Assets at Fair Value Through Profit or Loss) zu designieren, hat die Aragon bislang keinen Gebrauch gemacht. Die anderen originären finanziellen Vermögenswerte sind als zur Veräußerung verfügbar kategorisiert und werden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die aus der Bewertung resultierenden Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Dies gilt nicht, wenn es sich um dauerhafte oder wesentliche Wertminderungen sowie um währungsbedingte Wertänderungen von Fremdkapitalinstrumenten handelt, die erfolgswirksam erfasst werden. Erst mit dem Abgang der finanziellen Vermögenswerte werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente im Einzelfall ein Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden diese hilfsweise mit ihren Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht der niedrigere beizulegende Wert anzusetzen ist (IAS 39.46 Buchstabe c). Sonstige langfristige Forderungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 2.10 SONSTIGE FINANZINSTRUMENTE 2.10.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen werden ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls erforderlicher Wertminderungen ausgewiesen. Die Wertminderungen, welche in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden, tragen den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung. Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Bei den Forderungen aus nicht abgerechneten Leistungen handelt es sich um Provisionsforderungen aus Maklerverträgen. Die Erträge werden bei Vertragsabschluss realisiert. Dabei wird allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen. 2.10.2 Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Zinsrisiken, die aus der betrieblichen Tätigkeit sowie aus der Finanzierungs- und Investitionstätigkeit resultieren, abzusichern. Zu Spekulationszwecken werden derivative Finanzinstrumente weder gehalten noch begeben. Derivative Finanzinstrumente, die nicht die Anforderungen eines Sicherungsinstruments erfüllen (Hedge Accounting gemäß IAS 39), sind zwingend als „zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten“ einzustufen. Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert werden dann bei Zugang zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und unter dem Posten „Wertpapiere“ bei den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen; derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert werden bei den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Liegen keine Marktwerte vor, müssen Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet werden. In den Folgeperioden werden diese entsprechend dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag ausgewiesen, wobei entstehende Gewinne oder Verluste erfolgswirksam erfasst werden. Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert dem Betrag, den die Aragon bei Beendigung des Finanzinstruments zum Abschlussstichtag entweder erhalten würde oder zahlen müsste. Dieser wird unter Anwendung der zum Abschlussstichtag relevanten Zinssätze, Wechselkurse und Bonitäten der Vertragspartner berechnet. Für die Berechnungen werden Mittelkurse verwendet. Bei zinstragenden derivativen Finanzinstrumenten wird zwischen dem Clean Price und dem Dirty Price unterschieden. Im Unterschied zum Clean Price umfasst der Dirty Price auch die abgegrenzten Stückzinsen. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen dem Full Fair Value bzw. dem Dirty Price. Für die Erfassung der Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte – erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital – ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, sind die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam zu erfassen. Besteht dagegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert. Nach Art des abgesicherten Grundgeschäfts ist zwischen Fair Value Hedge, Cashflow Hedge und Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation zu unterscheiden. Aragon setzt derzeit derivative Finanzinstrumente lediglich zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden Zinsrisiken ein (Zinsswap). Die Grundlagen der Bilanzierung dieses Cashflow Hedge werden nachfolgend beschrieben. Mittels eines Cashflow Hedge werden künftige Zahlungsströme aus in der Bilanz angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder aus mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktionen gegen Schwankungen abgesichert. Liegt ein Cashflow Hedge vor, wird der effektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments bis zur Erfassung des Ergebnisses aus dem gesicherten Grundgeschäft erfolgsneutral im Eigenkapital (Sicherungsrücklage) erfasst; der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments ist erfolgswirksam zu erfassen. IAS 39 stellt strenge Anforderungen an die Anwendung des Hedge Accounting. Diese werden von der Aragon wie folgt erfüllt: Bei Beginn einer Sicherungsmaßnahme werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten Finanzinstrument und dem Grundgeschäft als auch Ziel sowie Strategie der Absicherung dokumentiert. Dazu zählt sowohl die konkrete Zuordnung der Absicherungsinstrumente zu den entsprechenden Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten oder (fest vereinbarten) künftigen Transaktionen als auch die Einschätzung des Grades der Wirksamkeit der eingesetzten Absicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsmaßnahmen werden fortlaufend auf ihre Effektivität hin überwacht. Wird ein Hedge ineffektiv, wird er umgehend aufgelöst. 2.10.3 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Barmittel und Bankguthaben, die bei Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Die Bewertung dieser Bestände erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. 2.10.4 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten hat Aragon von der Anwendung des Wahlrechts, diese bei ihrer erstmaligen bilanziellen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten (Financial Liabilities at Fair Value Through Profit or Loss) zu designieren, bisher keinen Gebrauch gemacht. 2.11 Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, daraufhin untersucht, ob objektive substanzielle Hinweise wie z.B. erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die hohe Wahrscheinlichkeit eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner, der Wegfall eines aktiven Marktes oder bedeutende Veränderungen des ökonomischen oder rechtlichen Umfelds auf eine Wertminderung hindeuten. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand, welcher sich durch einen Vergleich zum Buchwert geringeren beizulegenden Zeitwert begründet, wird erfolgswirksam erfasst. Wurden Wertminderungen der beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten bisher erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst, so sind diese bis zur Höhe der ermittelten Wertminderung aus dem Eigenkapital zu eliminieren und erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umzubuchen. Ergibt sich zu späteren Bewertungszeitpunkten, dass der beizulegende Zeitwert infolge von Ereignissen, die nach dem Zeitpunkt der Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, objektiv gestiegen ist, werden die Wertminderungen in entsprechender Höhe erfolgswirksam zurückgenommen. Wertminderungen, die als zur Veräußerung verfügbare und mit den Anschaffungskosten bilanzierte nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente betreffen, dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Der im Rahmen der Prüfung auf etwaige Wertminderungen zu bestimmende beizulegende Zeitwert von Wertpapieren, die bis zur Endfälligkeit zu halten sind, sowie der beizulegende Zeitwert der mit Anschaffungskosten bewerteten Kredite und Forderungen entsprechen dem Barwert der geschätzten und mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten künftigen Cashflows. Der beizulegende Zeitwert von mit Anschaffungskosten bewerteten nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten ergibt sich als Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, diskontiert mit dem aktuellen Zinssatz, welcher dem speziellen Risiko der Investition entspricht. 2.12 Schulden 2.12.1 Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten entstanden und der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist sowie die Höhe des voraussichtlichen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. Diese Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet und dürfen nicht mit Erstattungen verrechnet werden. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis einer bestmöglichen Schätzung berechnet. Langfristige sonstige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Änderungen der Schätzungen der Höhe oder des zeitlichen Anfalls von Auszahlungen oder Änderungen des Zinssatzes zur Bewertung von Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnlichen Verpflichtungen werden entsprechend der Veränderung des Buchwerts des korrespondierenden Vermögenswerts erfasst. Für den Fall, dass eine Minderung der Rückstellung den Buchwert des korrespondierenden Vermögenswerts überschreitet, ist der überschießende Betrag unmittelbar als Ertrag zu erfassen. 2.12.2 Ertragsteuerverbindlichkeiten Die Ertragsteuerverbindlichkeiten entsprechen der erwarteten Steuerschuld, die aus dem zu versteuernden Einkommen der Periode resultiert. Dabei werden die Steuersätze, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie die Anpassung der geschuldeten Steuern aus vorigen Perioden berücksichtigt. 2.12.3 Eventualschulden und –forderungen Eventualschulden und –forderungen sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist. Eventualschulden sind zudem gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, bei denen der Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, unwahrscheinlich ist oder bei denen der Umfang der Verpflichtung nicht verlässlich geschätzt werden kann. Eventualschulden werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen werden. Eventualforderungen werden nicht angesetzt. Sofern ein Abfluss von wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist, werden im Konzern-Anhang zu Eventualschulden Angaben gemacht. Dies gilt auch für Eventualforderungen, sofern ein Zufluss wahrscheinlich ist. 2.12.4 Aktienoptionen Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden im Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst. Ausübungsbedingungen, die nicht an Marktverhältnisse gebunden sind, werden in den Annahmen zur Anzahl von Optionen berücksichtigt, die für eine Ausübung erwartet werden. Die Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich werden als Verbindlichkeit angesetzt und am Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird sowohl bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente als auch bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit international anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt. Bislang hat die Aragon von der Ermächtigung durch die Hauptversammlung keinen Gebrauch gemacht. 2.13 Erträge und Aufwendungen 2.13.1 Erträge Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, dessen Höhe verlässlich bestimmbar ist. Für die wesentlichen Ertragsarten des Konzerns bedeutet dies: Erträge aus Dienstleistungsgeschäften sind nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades des Geschäfts am Bilanzstichtag zu erfassen. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäftes nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen wiedererlangt werden können. Abschlusscourtagen aus der Vermittlung von Finanzprodukten werden erfasst, wenn nach dem zugrunde liegenden Vertrag die Vermittlungsleistung erbracht ist. Bestandscourtagen werden nach entstehen des Rechtsanspruchs erfasst, Erträge aus sonstigen Dienstleistungen werden nach Erbringung der Dienstleistung ausgewiesen. Zinsen werden während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag vereinnahmt, Dividenden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung. 2.13.2 Aufwendungen aus Finance-Leasingverhältnissen Aufwendungen aus Finance-Leasingverträgen unterteilen sich in Zinsaufwand und Tilgung der bestehenden Verbindlichkeiten. Der Zinsaufwand wird in jeder Periode nach der Leasinglaufzeit in der Weise zugeordnet, dass sich für die verbleibende Leasingverbindlichkeit ein konstanter Zinssatz ergibt. 2.13.3 Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen Zahlungen aus Operating-Leasingverträgen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst. 2.13.4 Ertragsteuern Ertragsteuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten laufende und latente Steuern. Die laufenden Ertragsteuern entsprechen der erwarteten Steuerschuld, die aus dem zu versteuernden Einkommen der Periode resultiert. Dabei werden die Steuersätze, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie Anpassungen der geschuldeten Steuern aus vorangegangenen Perioden berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Konzernbilanz und dem Steuerbilanzwert angesetzt. Die Bemessung der latenten Steuern erfolgt dabei auf Grundlage der vom Gesetzgeber des Sitzstaates zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres erlassenen Regelungen für die Geschäftsjahre, in denen sich die Differenzen voraussichtlich ausgleichen werden. Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden nur dann angesetzt, sofern ihre Realisierbarkeit in näherer Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Passive latente Steuern werden gebildet bei temporären Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, außer wenn der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Außerdem werden keine latenten Steuern angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Rahmen eines Geschäftsvorfalls resultieren, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, und wenn dadurch weder das handelsrechtliche Periodenergebnis (vor Ertragsteuern) noch das steuerrechtliche Ergebnis beeinflusst wird. Auf temporäre Unterschiede, die aus der Zeitwertbilanzierung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen von Unternehmenserwerben resultieren, werden latente Steuern angesetzt. Latente Steuern werden auf temporäre Unterschiede bei derivativen Geschäfts- oder Firmenwerten nur dann angesetzt, wenn die derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte auch steuerrechtlich geltend gemacht werden können. Steuerliche Verlustvorträge führen zum Ansatz latenter Steueransprüche, wenn ein zukünftiges steuerpflichtiges Einkommen wahrscheinlich zur Verfügung steht, gegen das die Verlustvorträge verrechnet werden können. 2.13.5 Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich IFRS 5 enthält grundsätzlich besondere Bewertungs- und Ausweisvorschriften für zur Aufgabe vorgesehene, nicht fortzuführende Geschäftsbereiche (discontinued operations)und zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (non-current assets held for sale). Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sind mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu bewerten. Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Veräußerung höchstwahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Eine ausschließlich mit Veräußerungsabsicht erworbene Tochtergesellschaft ist gemäß IFRS 5.32a als discontinued operation zu qualifizieren. In der Gewinn- und Verlustrechnung der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode werden die Erträge und Aufwendungen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen separat von den Erträgen und Aufwendungen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen erfasst und als Ergebnis nach Steuern aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich gesondert ausgewiesen. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Für ein Tochterunternehmen, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde, ist die Aufgliederung des Ergebnisses nach Erträgen, Aufwendungen und Steuern im Anhang nicht notwendig. Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, sowie die Vermögenswerte einer als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe sind in der Bilanz getrennt von anderen Vermögenswerten darzustellen. Handelt es sich bei der Veräußerungsgruppe um ein neu erworbenes Tochterunternehmen, das zum Erwerbszeitpunkt die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten erfüllt, ist eine Angabe der Hauptgruppen der Vermögenswerte und Schulden nicht erforderlich. Diese Vermögenswerte und Schulden dürfen miteinander saldiert und als gesonderter Betrag abgebildet werden. 2.14 Wesentliche Annahmen und Schätzungen Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ist von Absatz- und Bewertungsmethoden abhängig und erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den ausgewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbundenen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zu Grunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzungen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben könnten. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Wesentliche Annahmen und Schätzungen betreffen die folgenden Fälle: Die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn diese im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Die internen Entwicklungskosten für selbsterstellte Softwaretools werden mit Eintritt in die Entwicklungsphase aktiviert. Die Abschreibung der aktivierten Aufwendungen beginnt mit Erreichen der Betriebsbereitschaft und erfolgt über eine erwartete Nutzungsdauer von sechs Jahren. Geschäftsanteilsübertragungsverträge im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen enthalten zum Teil Kaufpreisanpassungsklauseln auf der Grundlage zukünftiger Erträge der erworbenen Tochterunternehmen. Die Höhe der Anschaffungskosten dieser Anteile wird im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung auf der Grundlage von Planungsrechnungen bestmöglichst geschätzt. Die tatsächlichen Kaufpreise können von dieser Schätzung abweichen. Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen werden auch Schätzungen vorgenommen, die sich u.a. auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich wird die Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds, Änderungen der gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen, Erwartungen bezüglich des Wachstums der Finanzdienstleistungsbranche, Entwicklung der Rohmarge, Erhöhung der Kapitalkosten, Änderung der künftigen Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln, aktuelle Wieder-beschaffungskosten, in vergleichbaren Transaktionen gezahlte Kaufpreise sowie sonstige Änderungen, die auf eine Wertminderung hindeuten, berücksichtigt. Der erzielbare Betrag und die beizulegenden Zeitwerte werden in der Regel unter Anwendung der DCF-Methode ermittelt, in die angemessene Annahmen einfließen. Die Identifizierung von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hindeuten, die Schätzung von künftigen Cashflows sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten (oder Gruppen von Vermögenswerten) sind mit wesentlichen Einschätzungen verbunden, die das Management hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der erwarteten Cashflows, der zutreffenden Abzinsungssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte zu treffen hat. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit Schätzungen durch das Management verbunden. Zu den verwendeten Methoden zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten zählen Methoden auf der Grundlage von Discounted Cashflows und Methoden, die als Basis notierte Marktpreise verwenden. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten durch das Management beruht, gehören Annahmen bezüglich der Anzahl der vermittelten Finanzprodukte, Entwicklung der Rohmarge, Stornoquote und Kosten für die Maklerbindung. Diese Schätzungen, einschließlich der verwendeten Methoden, können auf die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts sowie letztlich auf die Höhe der Abschreibungen auf den Goodwill wesentliche Auswirkungen haben. Unter den finanziellen Vermögenswerten werden Minderheitsanteile ausgewiesen. Zur Ermittlung von Wertminderungen werden, soweit verfügbar, Informationen der Beteiligungsgesellschaft verwendet. Künftige nachteilige Veränderungen der Marktbedingungen oder schlechte operative Ergebnisse dieser Beteiligungsunternehmen könnten zu Verlusten führen oder eine Realisierung des Buchwerts der Beteiligungen unmöglich machen. Das Management bildet Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen beruhen auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, der Bonität der Kunden sowie auf Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich eintretenden Forderungsverluste den Umfang der vorgenommenen Wertberichtigung übersteigen. Für jedes Besteuerungssubjekt des Konzerns ist die erwartete tatsächliche Ertragsteuer zu berechnen und die temporären Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS-Konzernabschluss und dem steuerrechtlichen Abschluss zu beurteilen. Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese Differenzen grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Konzernabschluss. Das Management muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind verschiedene Faktoren heranzuziehen, wie z.B. Ertragslage der Vergangenheit, operative Planungen, Verlustvortragsperioden, Steuerplanungsstrategien. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung bei aktiven latenten Steuern ist eine erfolgswirksame Abwertung vorzunehmen. Ansatz und Bewertung der Rückstellungen und der Höhe der Eventualschulden sind in erheblichen Umfang mit Einschätzungen durch die Aragon verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme sowie die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung der jeweiligen Situation. Wenn Verluste aus schwebenden Geschäften drohen, werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheit können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem ist die Ermittlung von Rückstellungen für Steuern, Rechtsrisiken und Stornoreserven mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich auf Grund neuer Informationen ändern. Bei der Einholung neuer Informationen nutzt Aragon interne und externe Quellen. Änderungen der Schätzungen können sich erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken. Die Umsatzrealisierung noch nicht abgerechneter Vermittlungsleistungen wird auf der Grundlage der erbrachten Vermittlungsleistungen bzw. der Maklererträge der Vorperiode ermittelt. Bei einer Änderung der Schätzungen können sich Unterschiede in Betrag und Zeitpunkt der Umsätze für nachfolgende Perioden ergeben. 2.15 Angaben zu Fehlern vergangener Perioden Im Bereich der passiven latenten Steuern wurden 633 TEUR gem. IAS 8 in das Vorjahr umgegliedert. Der Grund war die Nachholung einer Ansatzdifferenz im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände. Im Vorjahr erhöht sich der Ansatz der passiven latenten Steuern von TEUR 936 auf TEUR 1.569. Zudem wird das kurzfristige Vermögen im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR -322 auf TEUR 11.909 verringert und die sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR -459 auf TEUR 7.176 verringert. Der Grund sind Forderungen, die bereits im vorangegangenen Wirtschaftsjahr hätten wertberichtigt werden müssen. Das Konzernergebnis 2012 vermindert sich von TEUR -12.107 auf TEUR -13.521. Die anderen Eigenkapitalbestandteile vermindern sich von TEUR -10.551 auf TEUR -11.965. Die Bilanzsumme verringert sich von TEUR 94.046 auf TEUR 93.265. 3 ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS3.1 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern sind der Segmentberichterstattung zu entnehmen. 3.1.1 Provisionserlöse [1] Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Abschluss- und Bestandsprovisionen aus Vermittlungsleistungen in den drei Bereichen Versicherungen, Investmentfonds und Beteiligungen/Geschlossene Fonds sowie aus sonstigen Dienstleistungen und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Bereinigt um die im Vorjahr enthaltenen Umsätze der Clarus AG in Höhe von TEUR 10.009 sinkt der Gesamtumsatz nur um 1,2%. Insgesamt sinkt der Gesamtumsatz um 10,4 % auf TEUR 96.811. Dafür sind im Wesentlichen die etwas niedrigeren Umsätze im Versicherungsgeschäft verantwortlich. Positiv zu verzeichnen sind die Steigerungen der Umsätze im Bereich Investmentfonds um 5,1% auf TEUR 25.257 sowie im Bereich Beteiligungen/Geschlossene Fonds um 5,5% auf TEUR 10.213. 3.1.2 Andere aktivierte Eigenleistungen [2] Die anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 537 (Vorjahr: TEUR 693) wurden im Wesentlichen durch die Entwicklung selbstgenutzter Softwarelösungen (Compass, World of Finance, ATWOF und iCRM) erzielt (siehe Tz. 3.2.1.1.1 Software und Lizenzen). 3.1.3 Sonstige betriebliche Erträge [3] Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 2.402 (Vorjahr: TEUR 7.589) betreffen im Wesentlichen periodenfremde Erträge von TEUR 616, Erträge aus Restbuchwerten bei Anlagenabgängen TEUR 440, sonstige Erlöse TEUR 431 und Erträge aus verjährten Verbindlichkeiten TEUR 318. 3.1.4 Provisionsaufwendungen [4] Der Posten enthält im Wesentlichen die Provisionen für die selbstständigen Makler und Handelsvertreter. Die Aufwendungen verringerten sich analog zu den Provisionserlösen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 7.598 auf TEUR 76.074 (Vorjahr: TEUR 83.672). 3.1.5 Personalaufwand [5] scroll
Die Personalaufwendungen umfassen im Wesentlichen Gehälter, Bezüge und sonstige Vergütungen an den Vorstand und die Mitarbeiter des Aragon-Konzerns. Die sozialen Abgaben beinhalten die vom Arbeitgeber zu tragenden gesetzlichen Abgaben (Beiträge zur Sozialversicherung). Unter Bereinigung der im letzten Jahr enthaltenen Personalkosten der Clarus AG in Höhe von 1,6 Mio. EUR verringern sich die Personalkosten um 0,43 Mio. EUR oder 2,8%. Die Anzahl der Beschäftigten beträgt im Geschäftsjahr durchschnittlich 251 Mitarbeiter (Vorjahr: 368). 3.1.6 Abschreibungen und Wertminderungen [6] scroll
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen ist in den Anlagen 1 und 2 des Anhangs dargestellt. Wertminderungen aus Sachanlagen traten wie im Vorjahr nicht ein. 3.1.7 Betriebliche Aufwendungen [7] scroll
In den übrigen Kosten sind Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 1.532 (Vorjahr: TEUR 1.799), Forderungsverluste TEUR 762 (Vorjahr: TEUR 831), Verkaufsförderung SRQ TEUR 412 (Vorjahr: TEUR 434), periodenfremde Aufwendungen TEUR 271 (Vorjahr: TEUR 620) sowie nicht abzugsfähige Vorsteuer in Höhe von TEUR 397 (Vorjahr: 491 TEUR) enthalten. 3.1.8 Finanzergebnis [8] scroll
Die Verminderung der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus einem verbesserten Zinsergebnis. Im laufenden Geschäftsjahr wurde ein Darlehen bei der BW Bank in Höhe von 6 Mio. EUR abgelöst. Davon: Aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien Das Finanzergebnis ist folgenden Bewertungskategorien gem. IAS 39 zuzuordnen: scroll
Die mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten enthalten Zinsaufwendungen für einen Zinsswap in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 435). 3.1.9 Ertragssteuern und sonstige Steuern [9] Der Steueraufwand und -ertrag gliedert sich wie folgt: scroll
Für die Geschäftsjahre 2013 und 2012 weicht der Steueraufwand bei Anwendung des zu erwartenden Steuersatzes von 31,23% (Vorjahr 31,23%) wie folgt von den effektiven Werten ab: scroll
Der effektive Steuersatz beträgt 0,00% (Vorjahr 0,00%). Die bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern entfallen auf folgende Bilanzposten: scroll
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte für die inländischen Gesellschaften auf der Grundlage des Körperschaftsteuersatzes in Höhe von 15,0% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% und des Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Wiesbaden von 440,0% (kombinierter Ertragssteuersatz: 31,23%). Für die österreichische Gesellschaft wurde der seit 2005 geltende Körperschaftsteuersatz in Höhe von 25,0% angewandt. Die Verminderung der aktiven latenten Steuern resultiert im Wesentlichen aus dem Verbrauch von aktiven latenten Steuern. 3.1.10 Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen [10] Im aktuellen Berichtsjahr wurde kein Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsjahr ausgewiesen. 3.1.11 Ergebnis je Aktie [11] Im Geschäftsjahr 2013 erfolgte keine Dividendenzahlung. scroll
3.2 Erläuterungen zur Konzernbilanz 3.2.1 Langfristige Vermögenswerte Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Konzernanlagespiegel dargestellt (Anlage 1). Die Entwicklung der Nettobuchwerte des Konzernanlagevermögens des Geschäftsjahres ist in der Anlage 2 des Anhangs ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind in der Tz. 3.1.6 des Anhangs dargestellt. 3.2.1.1 Immaterielle Vermögenswerte [12] 3.2.1.1.1 Konzessionen und Lizenzen Der Posten Konzessionen und Lizenzen enthält im Wesentlichen Softwarelizenzen über betriebswirtschaftliche Standardsoftware, Kundenstämme sowie eine CRM Datenbank mit einem Buchwert von TEUR 7.101 (Vorjahr: TEUR 7.955). Diese Software wird linear über drei bis sechs Jahre abgeschrieben. Im Geschäftsjahr wurden selbsterstellte Softwaretools in Höhe von TEUR 537 (Vorjahr: TEUR 693) aktiviert. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um firmenspezifische Softwareanwendungen (Compass, World of Finance, ATWOF, und iCRM) zur Unterstützung des Vertriebs von Finanzprodukten. Zum Bilanzstichtag beträgt der Buchwert selbsterstellter Softwaretools TEUR 2.728 (Vorjahr: TEUR 2.376). 3.2.1.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus der Erstkonsolidierung im Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenszusammenschlusses sowie im Geschäftsjahr 2013 erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert und einem Abgang von Geschäfts- und Firmenwert durch Entkonsolidierung. scroll
Überleitungsrechnung für den Geschäfts- oder Firmenwert gemäß IFRS 3.75: scroll
Die Veränderung des Firmenwerts ergeben sich aus dem Erwerb der FiNUM.Finanzhaus AG sowie der JDC Finanz GmbH. Die Minderung des Firmenwerts resultiert aus der Entkonsolidierung der BIT IT GmbH. 3.2.1.1.3 Wertminderungsaufwendungen Hinsichtlich der Wertminderung für immaterielle Vermögensgegenstände verweisen wir auf die Erläuterung zu 3.1.6. Für weitere Software und Lizenzen liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Wertminderung hindeuteten. Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde ein Werthaltigkeitstest auf den 31. Dezember 2013 durchgeführt. Der Berechnung wurden geschätzte Free Cashflows vor Ertragsteuern zugrunde gelegt. Die Ermittlung der Cashflows erfolgte auf der Grundlage von detaillierten Planungsrechnungen der Konzernunternehmen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016 (Phase I). Für daran anschließende Zeiträume wurde der Zahlungsstrom als ewige Rente prognostiziert (Phase II). Bei einem aus der Zinsstrukturkurve abgeleiteten, risikolosen Basiszinssatz von 2,37% (Vorjahr: 1,64%), einer Marktrisikoprämie von 2,56% (Vorjahr: 4,65%) und unter Berücksichtigung eines Betafaktors der Vergleichsinvestition von 1,1 (Vorjahr: 0,99) errechnet sich ein Diskontierungszinssatz von 4,9% (Vorjahr: 6,3%). Im Diskontierungszinssatz zur Ermittlung des Barwerts aus den ersten Cashflows der ewigen Rente ist ein Wachstumsabschlag von 1,0% (Vorjahr: 1,0 %) berücksichtigt. Ein zusätzlicher Einflussfaktor auf den Free Cashflow sind die Annahmen zum Umsatzwachstum der operativen Einheiten. 3.2.1.2 Sachanlagen [13] Im Bilanzposten werden im Wesentlichen PC-Hardware einschließlich Server, Notebooks und Drucker, Geschäftsausstattung, Pkw, Büroeinrichtung und Einbauten in fremden Gebäuden ausgewiesen. Die Entwicklung der Anschaffungskosten, der planmäßigen Abschreibungen und der Buchwerte ist im Konzernanlagespiegel (Anlagen 1 und 2) dargestellt. Im Geschäftsjahr lagen – wie im Vorjahr – keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Wertminderung von Sachanlagen hindeuteten. 3.2.1.3 Finanzielle und sonstige langfristige Vermögenswerte [14] Die Entwicklung der Finanzanlagen und sonstigen langfristigen Vermögenswerte ist im Konzernanlagespiegel (Anlagen 1 und 2) dargestellt. Die zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 sind in der Anlage 4 dargestellt. Die Buchwerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Anteile an der FVV GmbH (ehemals: FFCM Verwaltungs GmbH). Des Weiteren sind in dem Posten Beteiligungen drei (Vorjahr: fünf) Geschäftsanteile an Gesellschaften mit einer Beteiligungshöhe von 20,0% bis 25,0% ausgewiesen. Da der Einfluss dieser Beteiligungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, wurden diese Beteiligungen nicht nach der at-equity-Methode bewertet. Der beizulegende Zeitwert einzelner Wertpapiere kann vorübergehend unter den Buchwert sinken. Soweit keine Bonitätsrisiken bestehen, werden diese Wertpapiere jedoch nicht wertgemindert. 3.2.1.4 Langfristige Forderungen und sonstige Vermögenswerte [15] scroll
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Provisionsforderungen aus der Stornoreserve und langfristigen Vertragsbeziehungen. 3.2.2 Kurzfristige Vermögenswerte 3.2.2.1 Forderungen und sonstige Vermögenswerte [16] scroll
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Provisionsforderungen gegen Partnergesellschaften und Poolpartner aus Vermittlungsleistungen sowie die Stornoreserve. Die übrigen sonstigen Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus Mietkautionen, Steuererstattungsansprüchen und kurzfristigen Darlehen. Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft geleistete Abschlagszahlungen für Werbeveranstaltungen im Folgejahr, Versicherungen, Beiträge und Kfz-Steuer. scroll
3.2.2.2 Zahlungsmittel [17] scroll
Die Entwicklung des Finanzmittelfonds im Geschäftsjahr ist der Konzern-Kapitalflussrechnung Tz. 3.9 zu entnehmen. 3.2.3 Eigenkapital Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Aragon AG ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt (vgl. auch Tz. 3.8). 3.2.3.1 Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage [19] scroll
Grundkapital und Kapitalrücklage: Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 10.849.974 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vorjahr: 7.233.316) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die Aktien der Aragon AG sind im Teilbereich des Open Market (Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. WKN: A0B9N3, ISIN: DE000A0B9N37. Bedingtes Kapital: Das Grundkapital ist um bis zu EUR 5.000.000,- durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/I). Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu EUR 420.000,– durch Ausgabe von bis zu Stück 420.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,- bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/II). Genehmigtes Kapital Mit Beschluss des Vorstandes der Aragon AG wurde am 21. März 2013 eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages um 3.616.658 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro beschlossen. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 23. Juni 2013 diesem Vorstandsbeschluss zugestimmt. Mit weiterer Beschlussfassung vom 5. Juli 2013 wurden die erforderlichen Satzungsänderungen beschlossen. In der Hauptversammlung 2013 wurde ein neues genehmigtes Kapital (genehmigtes Kapital 2013) geschaffen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. August 2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 5.424.987,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 5.424.987 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013). 3.2.3.2 Gewinnrücklage und Ergebnisvortrag [20] Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden sowie erfolgsneutrale Bewegungen aus Marktbewertung von Wertpapieren oder Cash Flow Hedge. Die Entwicklung der Gewinnrücklagen einschließlich Ergebnisvortrag ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen. Die Gewinnrücklagen enthalten gesetzliche Rücklagen von Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 61. Die Rücklage für die Marktbewertung von Wertpapieren beträgt TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 161). Zudem beträgt die freie Rücklage TEUR 222. Zum Abschlussstichtag befinden sich keine eigenen Aktien im Besitz der Gesellschaft. 3.2.3.3 Minderheitenanteile [21] An folgenden Konzernunternehmen sind fremde Aktionäre beteiligt: scroll
Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten Eine Übersicht über die Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Werte nach Bewertungskategorien entnehmen Sie bitte der Anlage 4. 3.2.4 Langfristiges Fremdkapital [22] scroll
Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen Verbindlichkeiten aus – bis zum Ablauf der Stornoreserve – einbehaltenen Maklerprovisionen. Die Verpflichtung zur Auszahlung der Maklerprovision hat regelmäßig eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen den langfristigen Teil von Kaufpreisverbindlichkeiten. Außerdem bestehen Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4.991 (Vorjahr: TEUR 6.439). 3.2.5 Rückstellungen [23] scroll
Unter den Rückstellungen für Stornohaftung wird der auf Basis einer Schätzung ermittelte und daher nicht personell zuordenbare Teil der Stornorisiken aus einem Teilgeschäftsbereich dargestellt. Ferner wird hier eine Rückstellung für die Inanspruchnahme aus Vermögensschäden ausgewiesenen, die aus einbehaltenen Beiträgen der angeschlossenen Vermittler finanziert wird. 3.2.6 Kurzfristiges Fremdkapital [24] scroll
In den Steuerrückstellungen sind im Wesentlichen die erwarteten Abschlusszahlungen zu Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für den Veranlagungszeitraum 2012 und 2013 ausgewiesen. Die anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Verpflichtungen aus der Stornoreserve mit einer Fälligkeit bis zu einem Jahr. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten enthalten u.a. Kaufpreisverpflichtungen, kurzfristige Darlehen und Verbindlichkeiten für bereits bezogene Leistungen. 3.2.7 Schulden in Verbindung mit zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten [25] scroll
3.3 Angaben zu Leasingverhältnissen Soweit ein Leasingverhältnis nicht als Finanzleasing zu klassifizieren ist, liegt ein Operating Lease vor, bei dem der Leasinggegenstand dem Leasinggeber wirtschaftlich zuzurechnen ist. Bei den von den Konzernunternehmen geschlossenen Leasingverträgen handelt es sich mit Ausnahme eines Nutzungsvertrages über EDV-Hardware um reine Mietverhältnisse, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken übertragen werden. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Operating Lease stellen sich wie folgt dar: scroll
Es bestehen Leasingverhältnisse über Büroräume, Büromaschinen, EDV-Ausstattung und Pkw. Die Verträge haben Restlaufzeiten von 2 bis zu 71 Monaten (Vorjahr: 2 bis 71 Monate) und beinhalten zum Teil Verlängerungs- und Preisanpassungsklauseln. Keiner dieser Mietverträge beinhaltet bedingte Mietzahlungen. Aufgrund der bestehenden Verträge wurden im Geschäftsjahr Zahlungen in Höhe von TEUR 1.542 (Vorjahr: TEUR 1.489) aufwandswirksam erfasst. 3.4 Haftungsverhältnisse a) Haftung für Produkte der „Masterliste" Die freien Finanzmakler als Geschäftspartner der Unternehmen des Aragon-Konzerns haften für ihre Anlageempfehlungen, sofern sie nicht allen gesetzlichen Prüfungs- und Nachforschungspflichten, im Hinblick auf die angebotenen Produkte, Folge geleistet haben. Für ausgewählte Produkte veranlasst die Jung, DMS & Cie. AG diese haftungsbefreienden Prüfungen durch eigene Mitarbeiter und unter Rückgriff auf externe Research-Häuser. Bei Umsätzen in diesen geprüften Produkten, die den so genannten Masterlisten zu entnehmen sind, erfolgt eine automatische, freiwillige Haftungsübernahme durch den Pool, soweit die Umsätze über die Konzernunternehmen abgewickelt werden. b) Haftungsdach Über die Jung DMS & Cie. GmbH, Wien, wird für Finanzmakler, die sich mittels eines Pool-partnervertrages exklusiv binden, über die Jung, DMS & Cie. AG eine weiterreichende Haftung übernommen. Die Jung, DMS & Cie. AG haftet direkt den Kunden des so genannten „Poolpartners“ gegenüber für eventuelle Falschberatung. Zum Zwecke der weitgehenden Vermeidung einer Belastung aus dieser Außenhaftung stellt der Poolpartner die Jung, DMS & Cie., Wien, im Innenverhältnis von allen derartigen Ansprüchen frei; darüber hinaus schließt die Jung, DMS & Cie., Wien, für jeden Poolpartner geeignete Vertrauensschadenversicherungen ab. c) Patronatserklärungen Die Aragon AG hat für ihre Tochterunternehmen gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften Patronatserklärungen abgegeben. Die Jung, DMS & Cie. AG hat für ihre Tochtergesellschaft Jung, DMS & Cie. Pool GmbH gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften Patronatserklärungen abgegeben. e) Sonstige Haftungsverhältnisse Sonstige Haftungsverhältnisse bestehen zum Berichtszeitpunkt nicht. 3.5 Eventualschulden Bis zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bestehen keine Eventualschulden. 3.6 Nahestehende Unternehmen und Personen Nach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die die Aragon AG beherrschen oder die von ihr beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der Aragon einbezogen werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der Aragon AG hält oder kraft einer vertraglichen Vereinbarung die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der Aragon AG zu steuern. Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie auf Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Aragon AG ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der Aragon AG kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der Aragon AG von 20% oder mehr, einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat oder einer anderen Schlüsselposition im Management beruhen. Für die Aragon AG ergeben sich für das Geschäftsjahr folgende Angabepflichten: Die Angermayer, Brumm & Lange Unternehmensgruppe GmbH (kurz: ABL), Frankfurt, hielt bis zum 10. Juli 2013 Anteile an der Aragon AG in Höhe von 41%. Jetzt sind die beiden Vorstände mit ihren Beteiligungsgesellschaften Aragon Holding GmbH und Grace Beteiligungs GmbH größte Einzelaktionäre mit jeweils 23%. Die AXA Konzern AG, Köln, hält zum Ende des Berichtsjahrs 18% an der Aragon AG. Die Superior Finanzbeteiligungen GmbH, Hamburg hält zum Ende Berichtsjahrs 9% an der Gesellschaft. Die Credit Suisse hält jetzt 5% der Anteile an der Aragon AG. Die Citigroup Financial Products Inc. hält 7% an der Aragon. Darüber hinaus wurde ein Vertrag über eine privilegierte Vertriebspartnerschaft geschlossen. Die Aragon AG hat innerhalb des Beteiligungszeitraums mit der Angermayer, Brumm & Lange Unternehmensgruppe GmbH keine Dienstleistungen abgerechnet. Mit Folgenden mit der Angermayer, Brumm & Lange Unternehmensgruppe GmbH verbundenen Unternehmen wurden im Beteiligungszeitraum Rechtsgeschäfte getätigt: Die Patriarch Multimanager GmbH hat der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH Vertriebsvergütungen und Werbekosten in Höhe von TEUR 49 weiterbelastet. Die Jung, DMS & Cie. AG hat an die Patriarch Multimanager GmbH Aufwendungen in Höhe von TEUR 1 weiterbelastet. Transaktionen mit Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates: scroll
1) Angegeben sind die Gesamtbezüge der Vorstände der Aragon AG, auch wenn sie von Tochterunternehmen getragen wurden. 3.7 Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse ergeben. 3.8 Eigenkapitalveränderungsrechnung Die Entwicklung des Eigenkapitals des Konzerns auf den Bilanzstichtag ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt, die Bestandteil des Konzernabschlusses ist. Die Erhöhung des Eigenkapitals des Konzerns im Geschäftsjahr um TEUR 1.109 (Vorjahr: TEUR -12.668) resultiert im Wesentlichen aus einer Kapitalerhöhung im Berichtsjahr sowie dem Jahresergebnis. 3.9 Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung Die Finanzlage des Konzerns wird in der Kapitalflussrechnung dargestellt, die Bestandteil des Konzernabschlusses nach IFRS ist. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war mit 5,6 Mio. EUR negativ. In der Kapitalflussrechnung wird die Veränderung des Zahlungsmittelbestands im Aragon-Konzern während des Geschäftsjahres durch die Zahlungsströme aus operativer Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit dargestellt. Zahlungsunwirksame Vorgänge werden zusammengefasst als Gesamtbetrag ausschließlich im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gezeigt. Finanzmittelfonds Die Zusammensetzung des Zahlungsmittelbestands ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt. Darunter werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten zusammengefasst. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, jederzeit in Liquidität umwandelbare Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. 3.10 Segmentberichterstattung Nach IFRS 8 basiert die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem „Management Approach“. Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstruktur sowie der internen Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium („Chief Operating Decision Maker“). Im Aragon Konzern ist der Vorstand der Aragon AG verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs der Segmente und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne des IFRS 8. Die Aragon berichtet über drei Segmente, die entsprechend der Art der angebotenen Produkte und Dienstleistungen eigenständig von segmentverantwortlichen Gremien geführt werden. Die Bestimmung von Unternehmensbestandteilen als Geschäftssegment basiert insbesondere auf der Existenz von ergebnisverantwortlichen Segment Managern, die direkt an das oberste Führungsgremium des Aragon Konzerns berichten. Der Aragon-Konzern gliedert sich in folgende Geschäftsfelder:
Broker Pools Im Segment Broker Pools bündelt der Konzern seine Geschäftstätigkeit mit freien Finanzvermittlern. Angeboten werden alle Anlageklassen (Investmentfonds, geschlossene Fonds, Versicherungen und Zertifikate) verschiedener Produktgesellschaften einschließlich der Antragsabwicklung und Provisionsabrechnung sowie verschiedene weitere Serviceleistungen rund um die Anlageberatung von Endkunden. Financial Consulting Im Segment Financial Consulting sind unsere auf die Beratung und den Vertrieb an Endkunden fokussierten Konzernaktivitäten zusammengefasst. Als unabhängige Finanz- und Investitionsberater bieten wir unseren Kunden eine auf jede Situation individuell angepasste ganzheitliche Beratung zu Versicherungen, Investments und Finanzierung. Holding Im Segment Holding werden die Beteiligung an der Aragon IT Service GmbH und der Aragon AG gezeigt. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung der Aragon liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS Standards zu Grunde. Die Aragon beurteilt die Leistung der Segmente unter anderem anhand des Betriebsergebnisses (EBIT). Die Umsätze und Vorleistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von Marktpreisen verrechnet. Segmentvermögen und –schulden umfassen alle Vermögenswerte und Schulden, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind und deren positive und negative Ergebnisse das Be-triebsergebnis bestimmen. Zum Segmentvermögen gehören insbesondere immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Provisionsforderungen und sonstige Forderungen. Die Segmentschulden betreffen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. In den einzelnen Geschäftsfeldern weist der Aragon-Konzern die folgenden Mitarbeiterzahlen – ohne Vorstände – aus: Mitarbeiter in den einzelnen Segmenten scroll
Geografische Segmentinformationen Der Aragon-Konzern ist ausschließlich in Deutschland und Österreich tätig, sodass bezogen auf den Kundenkreis lediglich ein geografisches Segment (deutschsprachiger Raum der Europäischen Union) besteht. 4 WEITERE ANGABEN4.1 Geschäftsgegenstand und wesentliche Tätigkeiten Der satzungsmäßige Geschäftsgegenstand der Aragon AG ist der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Finanzdienstleistungsbranche, sowie die Erbringung von Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, insbesondere für die nachstehenden Gesellschaften. Das Mutterunternehmen ist eine Beteiligungsholding, die vorwiegend Mehrheitsbeteiligungen an Vertriebsgesellschaften erwirbt, die sich mit der Platzierung von Finanzprodukten und artverwandten Dienstleistungen beschäftigen. Für die Tochterunternehmen erbringt die Gesellschaft Beratungs- und Managementaufgaben. Geschäftsstrategie ist, die Beteiligungen langfristig in den Konzern einzubinden und durch das Erreichen von Synergieeffekten die Ertragsstärke der jeweiligen Tochterunternehmen zu erhöhen. Im Rahmen der geschaffenen Holdingstruktur erfolgt die strategische Steuerung der Geschäfts- und Finanzpolitik des Konzerns durch die Aragon AG. Die operative Verantwortung obliegt dagegen den Tochtergesellschaften. Das Mutterunternehmen bildet zudem die Schnittstelle zum Kapitalmarkt. Die Konzernunternehmen der Aragon AG sind ausschließlich im Bereich der Finanzdienstleistungen tätig. Der Konzern hat sein Segment Financial Consulting im Berichtsjahr verschlankt. Im Dezember hat die Aragon AG ihre Anteile an der inpunkto AG unter aufschiebenden Bedingungen verkauft. Die Jung, DMS & Cie. AG ist als operative Beteiligungsholding tätig. Geschäftsfeld dieser Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen ist das Betreiben von Einkaufs- und Abwicklungszentralen für freie Finanzvermittler – so genannte Maklerpools –, die für freie Finanzmakler zentrale Funktionen wie Produkteinkauf, Marketing, zentrale Geschäftsabwicklung und Schulung übernehmen. Als Gegenleistung für vorstehende Dienstleistungen behalten die Maklerpools einen Teil der Abschlussprovisionen sowie einen Teil der Abschlussfolgeprovisionen ein. Die Jung, DMS & Cie. AG unterhält mehr als 21.000 Poolpartnerverbindungen und ist einschließlich ihrer Tochterunternehmen zurzeit an den Standorten Wiesbaden, Grünwald und Wien tätig. Die BIT AG hat im Wesentlichen das gleiche Geschäftsmodell wie die Jung, DMS & Cie. AG und ihre Tochtergesellschaften, allerdings ist die BIT AG spezialisiert auf die Abwicklung von Geschlossenen Fonds und erweitert damit die Angebotspalette des Konzerns in seiner Breite und Tiefe. Die compexx Finanz-Gruppe, die FiNUM.Private Finance AG, Wien sowie die FiNUM.Private Finance AG, Berlin GmbH und die FiNUM.Finanzhaus GmbH richten sich in ihrer Beratung an den Interessen der Endkunden aus. Als unabhängige Finanzberater bieten sie eine individuell angepasste Beratung in Bereich der Versicherungen, Investments und Finanzierung. Die übrigen Konzerngesellschaften mit Sitz in Deutschland sind keine Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG und unterliegen grundsätzlich nicht der Aufsicht der BaFin. Die Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien, ist ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen und unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Österreichs. Die FiNUM.Private Finance AG, Berlin, ist ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen und unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (BaFin) Deutschlands. 4.2 Risikomanagement, Finanzderivate und weitere Angaben zum Kapitalmanagement Der Erfolg des Konzernunternehmens Aragon hängt wesentlich von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochterunternehmen und der Beteiligungsgesellschaften ab. Diese ist abhängig von der allgemeinen Entwicklung auf den Finanz- und Kapitalmärkten. Der Erfolg der Aragon AG ist konkret von den auf dem Markt angebotenen Finanzprodukten abhängig. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass der Markt stagniert oder sich negativ entwickelt und sich die Unternehmen im Konzern deshalb nicht wie erwartet entwickeln. Die relevanten unternehmensbezogenen Risiken sind die folgenden:
Die relevanten marktbezogenen Risiken sind die folgenden:
Weitere bestands- oder entwicklungsgefährdende Risiken für den Konzern kann der Vorstand aktuell nicht erkennen. 4.3 Risikomanagementziele und -methoden Auf Ebene der Aragon wurden Risikomanagementziele und -methoden festgelegt und dokumentiert. Zur Systematisierung wurden die folgenden vier Gruppen von Risiken gebildet: 1. Strategische Risiken, unter anderem betreffend:
2. Finanzielle Risiken, unter anderem betreffend:
3. Operative Risiken, unter anderem betreffend:
4. Externe Risiken, unter anderem betreffend:
Finanzderivate werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt. Im Berichtsjahr kamen für Finanzierungen Zinsswaps zum Einsatz. Das Risikomanagement des Konzernunternehmens umfasst zu jedem einzelnen der möglichen Risikofelder die Früherkennung von Risiken, Information und Kommunikation, Risikobewältigung durch Festlegung und Umsetzung entsprechender Gegenmaßnahmen sowie die Dokumentation des Risikomanagementsystems. 4.4 Zusätzliche Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetz Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist in der Anlage 6, S. 61 ff. zu diesem Anhang beigefügt. Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 124 für Abschlussprüferleistungen. Im Jahresdurchschnitt wurden in den Konzernunternehmen 251 Mitarbeiter – ohne Vorstand – (Vorjahr: 368) beschäftigt. Organe der Aragon AktiengesellschaftVorstand
Aufsichtsrat
Die Bezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sind in Tz. 3.6 angegeben. Zur Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 ff. HGB besteht keine Verpflichtung, da die Aragon AG keine börsennotierte Aktiengesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG ist. Entwicklung des Konzernanlagevermögens zum 31.12.2013scroll
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Entwicklung der Nettobuchwerte des Konzernanlagevermögens zum 31.12.2013scroll
Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2013scroll
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1) Indirekte Beteiligung, Angabe der Quote der dem Tochterunternehmen gehörenden Anteile 1) indirekte Beteiligung über Jung, DMS & Cie. Pool GmbH 2) indirekte Beteiligung über FiNUM.Private Finance AG, Berlin Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumentenscroll
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Segmentberichterstattungscroll
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Konzernlagebericht 2013GRUNDLAGEN DES KONZERNS GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNSDie Aragon AG ist ein unabhängiger Finanzdienstleister mit mehreren Tochtergesellschaften, die mit jeweils eigenem Profil, eigener Strategie und eigener Marke in Deutschland, Österreich und Osteuropa in der Beratung und Vermittlung von Finanzprodukten durch rund 18.000 freien Finanzvermittlern mit rund 975.000 Endkunden erfolgreich tätig sind. Die Aktivitäten der Aragon AG sind nach Zielgruppen und Dienstleistungen in die zwei operativen Geschäftsbereiche „Broker Pools“ und „Financial Consulting“ unterteilt. Zusätzlich sind im Geschäftsbereich „Holding“ die Beteiligung an der Aragon IT Service GmbH, Troisdorf, und der Aragon AG, Wiesbaden, zusammengefasst. Folgendes Schaubild zeigt die aktuelle Segmentstruktur der Aragon und die relevantesten Beteiligungen: ![]() WIRTSCHAFTSBERICHT GESAMTSWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGENDie Weltwirtschaft kommt wieder in Schwung. Im Jahr 2013 reicht es zwar erst für ein Wachstum der Wirtschaftsleistung von 2,8 Prozent – so wenig wie seit 2008 nicht mehr. Im kommenden Jahr beschleunigt sich die Weltwirtschaft dann aber um 3,7 Prozent. Diese Belebung fußt auf die wieder stärker wachsenden etablierten Industrieländer in Europa und den USA. Die aufstrebenden Schwellenländer –allen voran die BRICS-Nationen – die 2013 einen gehörigen Wachsdämpfer erlitten haben, nehmen 2014 wieder Schwung auf. Nach erheblichen Konsolidierungsbemühungen in den USA und Europa greifen die gerade auf Wettbewerbsfähigkeit orientierten Reformen allmählich immer stärker. Hatten sich die Bremswirkungen der Schuldenkrise in Europa zum Ende 2012 und zum Jahresauftakt 2013 hartnäckiger gezeigt als vielfach gedacht, belebt sich die Wirtschaft gerade in Europa mittlerweile zusehends. Alle Krisenstaaten weisen mittlerweile eine positive Leistungsbilanz auf – gleiches gilt seit vier Jahren auch wieder für die EU als Ganzes. Der Schwung dürfte ausreichen, um die Eurozone 2014 mit knapp einem Prozent Wachstum aus der Rezession zu befreien. In Japan treiben die „Abenomics“ mit billigem Geld und Konjunkturprogrammen die Konjunktur zumindest kurzfristig an. Allerdings droht dieser Effekt bald wieder zu verpuffen, da er bislang nicht mit durchgreifenden Strukturreformen unterlegt ist. BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGENDer Markt für Investmentfonds 1 Die deutsche Investmentfondsbranche verwaltete zum 31. Dezember 2013 Gesamtvermögen von 2.105,00 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 3,3 Prozent im Vergleich zum 31. Dezember 2012 entspricht. Zum 31. Dezember 2013 (in Klammern der Wert zum 31. Dezember 2012) waren 715,9 Milliarden Euro (729,7 Milliarden Euro) in Publikumsfonds und 1.070,5,0 Milliarden Euro (981,6 Milliarden Euro) in Spezialfonds investiert. 318,4 Milliarden Euro (325,4 Milliarden Euro) wurden in Vermögen außerhalb von Investmentfonds für institutionelle Anleger verwaltet. Auf die einzelnen Assetklassen teilt sich das Fondsvolumen der Publikumsfonds zum 31. Dezember 2013 (in Klammern der Wert zum 31. Dezember 2012) wie folgt auf: Aktienfonds: 266,2 Milliarden Euro (234,6 Milliarden Euro) Rentenfonds: 163,4 Milliarden Euro (224,4 Milliarden Euro) Geldmarktfonds: 10,0 Milliarden Euro (11,7 Milliarden Euro) Offene Immobilienfonds: 81,2 Milliarden Euro (82,1 Milliarden Euro) Gemischte und sonstige Fonds: 195,1 Milliarden Euro (156,9 Milliarden Euro) 1 Alle Daten der folgenden Beschreibung des Marktes für Investmentprodukte wurden – wenn nicht anders kenntlich gemacht – der BVI Jahrespressekonferenz vom 6. Februar 2014 entnommen. Das Jahr 2013 war das erste Jahr nach der Finanz- und Schuldenkrise. Nun gehen führende Marktexperten 2014 von einem weiter steigenden Wirtschaftswachstum aus. Die aktuelle Entwicklung in Deutschland zeigt einen stabilen privaten Konsum und eine positive Grundstimmung des Geschäftsklimas. Der DAX ist seit Jahresbeginn 2013 bis heute liquiditätsgetrieben um ca. 23 Prozent gestiegen. Zuletzt mehren sich allerdings die Anzeichen, dass die liquiditätsgetriebene Notenbankpolitik bald beendet sein könnte. Derzeit finden Mischfonds deutlichen Zulauf durch die Anleger; Rentenfonds verzeichnen deutliche Abgänge. Bei aller Unsicherheit über die Entwicklung der Kapitalmärkte ist davon auszugehen, dass der Markt für Investmentfonds 2014 für Aragon ein im Vergleich zu den vergangenen Jahren positiveres Umfeld bietet. Der Markt für Beteiligungen 2 Der Markt für Beteiligungen in Form von geschlossenen Fonds hat sich im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr deutlicher schlechter entwickelt. Die Höhe des platzierten Eigenkapitals betrug laut dem Branchenverband bsi Bundesverband für Sachwerte und Investmentvermögen in 2013 4,2 Milliarden Euro. Das sind 6,6 Prozent weniger als im Vorjahr (Vorjahr: 4,5 Mrd. EUR). 2013 war ein Jahr der Veränderung und der Übergänge. Das Geschäft mit dem Publikum hat deutlich gelitten unter der immer noch anhaltenden Vertrauenskrise der Privatanleger, die Unsicherheit durch die neue Regulierung sowie dem Umstand, dass die Anbieter mit Inkrafttreten des KAGB mehr mit der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und ihrem Zulassungsantrag beschäftigt waren, als Produkte zu machen und zu vertreiben. Erfreulich ist der Anstieg der Investitionen durch professionelle Anleger. Unternehmen ist es gelungen, das zweite Standbein zu stärken. Dabei muss aber klar gesagt werden, dass sich dieser Zuwachs nur auf wenige Häuser verteilt. Der Wettbewerbsdruck ist in diesem Segment extrem hoch. Es besteht die Hoffnung, dass sich aus der Gleichung Sachwert plus Regulierung die Chance auf Marktwachstum ergibt. Für das Jahr 2014 ist vor allem im freien Vertrieb mit einem weiterhin schwierigen Umfeld für den Absatz von geschlossenen Fonds zu rechnen. Der Markt für Versicherungen 3 Die deutschen Versicherer konnten die Beiträge im Geschäftsjahr 2013 um insgesamt 3 Prozent auf 187,1 Mrd. Euro steigern. Einen wichtigen Anteil daran hatten Rentenversicherungen, die gegen Einmalbeitrag abgeschlossen wurden. Die Beitragseinnahmen in der Lebensversicherung wuchsen um 4 Prozent auf 90,8 Mrd. Euro. Die privaten Krankenversicherer erzielten 2013 einen Beitragszuwachs von 0,7 Prozent auf 35,9 Mrd. Euro. Die Schaden- und Unfallversicherer verzeichneten einen Beitragsanstieg von 3 Prozent auf 60,4 Mrd. Euro. 2 Alle Daten der folgenden Beschreibung des Marktes für Beteiligungen wurden – wenn nicht anders kenntlich gemacht – der Pressemitteilung 02/2014 des bsi Bundesverband für Sachwerte und Investmentvermögen e.V. sowie der Branchenzahlen vom 18.2.2014 entnommen. 3 Alle Daten der folgenden Beschreibung des Markte für Versicherungen wurden – wenn nicht anders kenntlich gemacht – de Pressemitteilung des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vom 12.3.2014 entnommen. Trotz anhaltend niedriger Zinsen und einer weiter sinkenden Sparquote bei den Deutschen erzielte die Branche damit ein respektables Geschäftsergebnis. Für 2014 rechnet die Branche mit einem etwas moderaterem Beitragswachstum.“ Bei Lebensversicherern, Pensionskassen und Pensionsfonds fielen die Einmalbeiträge erneut hoch aus; mit einem Plus von 14,2 Prozent zum Vorjahr lagen sie bei 25,7 Mrd. Euro. Dagegen gingen die laufenden Beiträge im Neugeschäft um 13,1 Prozent auf 5,3 Mrd. Euro zurück. Rund 75 Prozent der Einmalbeiträge flossen in Rentenversicherungen. Ein Großteil der Verträge dürfte mit dem Ziel der längerfristigen Vorsorge abgeschlossen worden sein. Das Neugeschäft in der Lebensversicherung zeigte ein zweigeteiltes Bild: Verträge gegen laufenden Beitrag liefen vergleichsweise schwach, das Geschäft gegen Einmalbeitrag legte deutlich zu. Neben den anhaltenden Niedrigzinsen ist dafür auch die Bevölkerungsalterung verantwortlich. Die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer sind inzwischen Mitte vierzig bis fünfzig Jahre alt. Sie tragen wesentlich zum Wachstum des Geschäfts gegen Einmalbeitrag bei. Dagegen ist der Pillenknick der 70er-Jahre im Neugeschäft gegen laufenden Beitrag angekommen. Weniger Kunden im Alter zwischen Mitte 20 und Mitte 40 schließen Vorsorgeverträge ab. Diese Verschiebung der Nachfrage wird sich vermutlich auch in den kommenden Jahren fortsetzen. Besonders erfreulich ist der weitere Rückgang der Stornoquote. Sie weist mit 3,32 Prozent den niedrigsten Wert seit über 20 Jahren auf (Vorjahr: 3,48 Prozent). Dies ist im aktuell schwierigen Umfeld als Vertrauensbeweis der Kunden in ihre Lebensversicherung zu werten. Ziel der Branche bleibt es, die Stornoquote noch weiter abzusenken. Lebensversicherungskunden haben im vergangenen Jahr Leistungen in Höhe von voraussichtlich 80 Milliarden Euro erhalten. Das bedeutet einen Anstieg der Leistungsauszahlungen um knapp 5 Prozent. Pro Tag zahlten die Lebensversicherer 2013 damit knapp 220 Mio. Euro an ihre Kunden aus. Der Gesamtbestand der Lebensversicherungen einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds bleibt mit 91,8 Mio. Verträgen auf hohem Niveau (2012: 93,0 Mio.). Die Beitragseinnahmen der privaten Krankenversicherungsunternehmen haben sich 2013 um 0,7 Prozent auf 35,9 Milliarden Euro erhöht. 33,8 Milliarden Euro entfallen davon auf die Krankenversicherung. Das entspricht einem Plus von 0,6 Prozent. In der Pflegeversicherung beträgt der Zuwachs 1,7 Prozent verglichen mit dem Vorjahr. Die ausgezahlten Versicherungsleistungen haben bis zum Jahresende eine Höhe von 24,3 Milliarden Euro erreicht. Das sind 4,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Auf die Krankenversicherung entfallen dabei 23,4 und auf die Pflegeversicherung 0,9 Milliarden Euro. Einzeln betrachtet, stiegen die Versicherungsleistungen in der Krankenversicherung um 4,1 Prozent und in der Pflegeversicherung um 8,4 Prozent. Schaden- und Unfallversicherer: erfreuliches Wachstum der Beitragseinnahmen, Rekordleistungen infolge der Naturereignisse. Die Beitragseinnahmen in der Schaden- und Unfallversicherung stiegen laut vorläufigem Ergebnis um 3 Prozent auf 60,4 Milliarden Euro. Alle Sparten – bis auf die Unfall- und die Transportversicherung – verzeichneten 2013 ein Beitragswachstum. Weitaus stärker als die Einnahmen stiegen allerdings die Leistungen: voraussichtlich um 11,6 Prozent auf 49,4 Milliarden Euro. Nie zuvor leisteten die Schaden- und Unfallversicherer in Deutschland soviel für ihre Kunden. Grund waren die vielen Wetterextreme mit einer Schadendimension in Höhe von 7 Mrd. Euro innerhalb weniger Monate für die Versicherer. 2013 war ohne Zweifel ein außergewöhnliches Schadenjahr. Die Schaden- und Unfallversicherer haben bewiesen, dass sie Leistungen in dieser Dimension für ihre Kunden schultern können. In sehr kurzer Zeit wurden über zwei Millionen versicherte Schäden für Naturgefahren zur Zufriedenheit der Kunden reguliert. Kunden in den Hochwassergebieten haben den Versicherern in einer repräsentativen Umfrage eine schnelle, kompetente und unkomplizierte Schadenregulierung bescheinigt. Wegen der Stürme und Hagelunwetter zahlten die Kraftfahrtversicherer in der Teilkaskoversicherung fast 34 Prozent mehr an ihre Kunden als im Jahr zuvor, in der Vollkaskoversicherung rund 17 Prozent mehr. Die Leistungen der Wohngebäudeversicherer stiegen 2013 sogar um ganze 45 Prozent. Aber auch in der Sparte Industrie/Gewerbe/Landwirtschaft verzeichnen die Sachversicherer einen Leistungsanstieg von 24 Prozent. Aufgrund der Naturereignisse erwarten die Schaden- und Unfallversicherer für 2013 einen versicherungstechnischen Verlust von 1,4 Milliarden Euro. Die Schaden-Kosten-Quote (Combined ratio nach Abwicklung) lag bei 102 Prozent. Wettbewerbsposition In den einzelnen Geschäftssegmenten steht Aragon mit unterschiedlichen Unternehmen in Konkurrenz. Wettbewerber im Segment Broker Pools Im Geschäftsbereich Broker Pools vermittelt die Aragon-Gruppe über die Tochtergesellschaften JDC und BIT Finanzprodukte wie Investmentfonds, Geschlossene Fonds, strukturierte Produkte, Versicherungen und Finanzierungsprodukte über freie Finanzvermittler (B2B) an Endkunden. Als Maklerpools stehen JDC und BIT in Wettbewerb mit allen Unternehmen, die über selbstständige Vermittler oben genannte Finanzprodukte an Weitervermittler oder Endkunden vermitteln. Darunter fallen Maklernetzwerke/Maklerpools wie z. B. Fonds Finanz Maklerservice GmbH und BCA AG, aber auch auf Endkunden ausgerichteten Geschäftsbanken, Sparkassen, Volksbanken sowie Finanzvertriebsgesellschaften. Die Markteintrittsbarrieren im Maklerpoolgeschäft sind nach Einschätzung der Aragon inzwischen hoch. Es gibt aus der Vergangenheit resultierend eine hohe Zahl an Vermittlungsunternehmen, vor allem Maklernetzwerke/Maklerpools unterschiedlichster Größe und Professionalität. In den letzten Jahren hat sich der Markt für Maklerpools dennoch stark konsolidiert. JDC ist in dieser Konsolidierungsphase gewachsen und hat kleinere, aus dem Markt ausscheidende Mitbewerber, bzw. auch deren Kunden kontinuierlich integriert. Wettbewerber im Segment Financial Consulting Im Geschäftsbereich Financial Consulting bietet die Aragon Aktiengesellschaft über ihre Tochtergesellschaften Compexx Finanz AG und der FiNUM.Private Finance Deutschland, FiNUM Finanzhaus und FiNUM.Private Finance Österreich die Beratung zu und Vermittlung von Finanzprodukten gegenüber Endkunden (B2C) an. Grundsätzlich stehen sämtliche Gesellschaften in Wettbewerb mit einer Vielzahl von Marktteilnehmer, d.h. neben Finanzvertrieben und Einzelmaklern u.a. auch Ausschließlichkeitsorganisationen von Versicherungen und Banken, aber auch dem Direktvertrieb z.B. über das Internet. Die Hauptwettbewerber der Gesellschaften lassen sich nach der Einschätzung der Aragon anhand der unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Zielgruppen wie folgt ableiten: Compexx ist als Allfinanzvertrieb in der Form eines strukturierten Vertriebs auf den klassischen Massenmarkt fokussiert. Primärer Fokus ist die Vermittlung von Altersvorsorgeprodukten. Hierbei steht die Compexx im direkten Wettbewerb vor allem zu anderen Strukturvertrieben wie der Telis Finanz AG, der Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft oder dem Allgemeiner Wirtschaftsdienst Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH. FiNUM.Private Finance Deutschland, FiNUM Finanzhaus und FiNUM.Private Finance Österreich fokussieren sich auf die Beratung anspruchsvoller Privatkunden (sog. Mass-Affluent-Markt) in Deutschland und Österreich. Der Geschäftsmix besteht zu nahezu gleichen Teilen aus Vermögensaufbau und Absicherungsgeschäft (Versicherungsgeschäft). Hauptwettbewerber sind demnach Geschäfts- bzw. Privatbanken und große Finanzvertriebsgesellschaften wie z.B. die MLP AG oder die Horbach Wirtschaftsberatung AG. GESCHÄFTSVERLAUF KONZERN UND SEGMENTEDie Aragon AG ist aufgrund ihrer Absatzstärke, zunehmenden Marktrelevanz und Zuverlässigkeit für Produktinitiatoren sowohl aus der Versicherungs- als auch Investmentbranche ein Partner von hoher Attraktivität. Gleichzeitig ist die Aragon AG auch als institutioneller Partner für Finanzvertriebe bzw. Finanzvermittler attraktiv, die im sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld einen starken Partner suchen. LAGEWesentliche Kennzahlen ARAGON-Konzern Von 2011 bis 2013 entwickelten sich wesentliche Kennzahlen des Aragon-Konzerns wie folgt: scroll
Vermögenslage Das langfristige Vermögen des Konzerns zum 31. Dezember 2013 in Höhe von 51,5 Mio. Euro (Vorjahr 52,8 Mio. EUR) besteht zu rund 39,7 Mio. Euro (Vorjahr 39,7 Mio. EUR) aus immateriellen Vermögenswerten. Die Verminderung des langfristigen Vermögens des Konzerns resultiert im Wesentlichen aus einer Minderung der langfristigen Forderungen um 0,7 Mio. EUR sowie einer Minderung der aktiven latenten Steuern um 0,2 Mio. EUR. Das kurzfristige Vermögen hat sich auf 27,0 Mio. Euro (Vorjahr 27,9 Mio. EUR) reduziert. Der wesentliche Grund dafür ist die signifikante Verminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4,4 Mio. EUR und der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände um 2,9 Mio. EUR. Die Guthaben bei Kreditinstituten liegen konstant bei 7,8 Mio. EUR. Die Bilanzsumme hat sich von 93,2 Mio. EUR im Jahr 2012 auf 78,2 Mio. Euro im Jahr 2013 durch die Entkonsolidierung der Aktiva und Passiva der inpunkto AG stark vermindert. Das Eigenkapital ist leicht von 33,9 auf 35,0 Mio. Euro gestiegen. Dies ergibt sich aus einer Kapitalerhöhung in Höhe von 9,0 Mio. EUR sowie dem Jahresergebnis. Das langfristige Fremdkapital enthält Verbindlichkeiten gegenüber Banken in Höhe von 0,4 Mio. EUR. Insgesamt reduzierte sich das langfristige Fremdkapital von 21,8 Mio. Euro im Vorjahr auf 18,5 Mio. Euro im Berichtsjahr. Im Wesentlichen ist dies durch die Umgliederung von 6,0 Mio. EUR in die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bedingt. Insgesamt haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten im Berichtsjahr um 5,8 Mio. EUR verringert. Das kurzfristige Fremdkapital sinkt von 32,2 Mio. Euro auf 24,6 Mio. Euro. Hier enthalten sind 15,7 Mio. EUR aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und 7,7 Mio. EUR aus sonstigen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten gegenüber Banken bestehen in Höhe von 0,6 Mio. EUR nach 6,5 Mio. EUR in 2012. Die Eigenkapitalquote im Aragon-Konzern steigt zum Bilanzstichtag auf 44,8 Prozent (Vorjahr 36,3 Prozent) der Bilanzsumme. Die Steigerung der Eigenkapitalquote im Jahresvergleich resultiert zum einen aus der Kapitalerhöhung im Berichtsjahr und zum anderen aus der gesunkenen Bilanzsumme. Finanzlage Die Kapitalflussrechnung zeigt auf, wie sich der Cashflow innerhalb der Berichtsperiode durch Mittelzu- und Mittelabflüsse entwickelte. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesserte sich im Geschäftsjahr signifikant von minus 12.779 TEUR um 7.225 TEUR auf minus 5.554 TEUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus einer Verbesserung des Periodenergebnisses um 7.932 TEUR. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist mit 4.101 TEUR positiv. Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen von 1.985 TEUR stehen dabei im Wesentlichen aus Einzahlungen aus der Veräußerung von konsolidierten Unternehmen in Höhe von 6.040 TEUR entgegen. Aus der Finanzierungstätigkeit ergibt sich ein mit 1.422 TEUR positiver Cashflow, der aus Einzahlungen zum Eigenkapital im Rahmen der Kapitalerhöhung resultiert. Gegenläufig wirkten sich insbesondere Auszahlungen für die Tilgung von Krediten aus. Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres betrug 8.070 TEUR . Die Finanzmittelausstattung war im Berichtsjahr ausreichend. Die Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität wird über eine monatliche Liquiditätsplanung gesteuert. Im folgenden Jahr wird der Konzern vertragsgemäß teilweise Kredittilgungen vornehmen, die auch vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise aus einer ausreichenden Liquidität vorgenommen werden können. Ertragslage Die Gesellschaft hat im Zuge des Management-Buy-Outs das Ziel, wieder zu einem profitablen Vertriebsunternehmen zu werden. Die operative Entwicklung der Beteiligungen kostet zunächst Geld. Dies wirkt sich auch auf die Ertragslage des Konzerns aus. Im Berichtsjahr hat sich die Ertragslage daher nochmals negativ entwickelt. Der Konzernumsatz sinkt um 10,4 Prozent (Vorjahr: +3,2 Prozent) von 108,0 auf 96,8 Mio. Euro. Die Provisionsaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr (83,7 Mio. Euro) um 9,1 Prozent auf 76,1 Mio. Euro verringert. Von den übrigen Kosten entfallen 14,8 Mio. Euro (Vorjahr 16,8 Mio. Euro) auf die Personalkosten und 13,0 Mio. Euro (Vorjahr 19,9 Mio. Euro) auf die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Im Jahresdurchschnitt waren 251 (Vorjahr 368) Mitarbeiter beschäftigt. Die größten Positionen innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren die Abschreibungen mit 2,0 Mio. Euro (Vorjahr 2,0 Mio. Euro), Werbekosten mit 1,6 Mio. Euro (Vorjahr 2,5 Mio. Euro), EDV-Kosten mit 1,7 Mio. Euro (Vorjahr 2,2 Mio. Euro), Rechts- und Beratungskosten mit 1,5 Mio. Euro (Vorjahr 1,8 Mio. Euro), Sonstige Kosten mit 2,6 Mio. EUR (Vorjahr 5,3 Mio. Euro). Insgesamt steigerte sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von -7,2 Mio. EUR um rund 1,7 Mio. Euro auf -5,5 Mio. Euro. Segmentberichterstattung Segment Broker Pools Der Umsatz im Segment Broker Pools verbesserte sich leicht auf 72,3 Mio. Euro nach 69,5 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBIT verbesserte sich deutlich von 0,1 Mio. Euro im Vorjahr auf 0,7 Mio. Euro. Segment Financial Consulting Der Umsatz im Segment Financial Consulting entwickelte sich negativ. Die Segmenterträge verringerten sich auf 26,5 Mio. Euro nach 40,4 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBIT verbessert sich allerdings von -1,7 Mio. Euro im Vorjahr auf -1,0 Mio. Euro. Segment Holding Das Ergebnis im Segment Holding entwickelte sich ebenfalls negativ. Die Segmenterträge verringerten sich auf 0,7 Mio. Euro nach 2,9 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBIT verringert sich auf -3,9 Mio. Euro nach -2,5 Mio. EUR im Vorjahr. NACHTRAGSBERICHTNach dem Bilanzstichtag haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse ergeben. PROGNOSE-, CHANCEN - UND RISIKOBERICHTCHANCEN- UND RISIKOBERICHT Die künftige Geschäftsentwicklung unseres Konzerns ist mit allen Chancen und Risiken verbunden, die mit dem Vertrieb von Finanzprodukten und dem Kauf, der Führung und dem Verkauf von Unternehmen zusammenhängen. Das Risikomanagementsystem der Aragon AG ist darauf ausgerichtet, Risiken frühzeitig zu identifizieren und durch Ableitung geeigneter Maßnahmen diese zu minimieren. Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung eingesetzt. Um mögliche Probleme in den verbundenen Unternehmen und deren Beteiligungen frühzeitig zu erkennen, werden wesentliche Kennziffern monatlich abgefragt und beurteilt. Die Aragon AG steuert den Konzern über ein monatliches Berichtswesen, welches die wesentlichen Kennzahlen beinhaltet und insbesondere die Liquiditätssituation berücksichtigt. Der Vorstand wird darüber hinaus täglich über den aktuellen Liquiditätsstand informiert. Die relevanten unternehmensbezogenen Risiken sind die folgenden:
Die relevanten marktbezogenen Risiken sind die folgenden:
Die relevanten regulatorischen Risiken sind die folgenden:
Weitere bestands- oder entwicklungsgefährdende Risiken für den Konzern kann der Vorstand aktuell nicht erkennen. Die Chancen des Konzerns sieht der Vorstand zum einen in der Marktentwicklung und zum anderen in der Aragon selbst. Im Nachlauf zur Finanzkrise 2009 sind nun viele Finanzvertriebe finanziell geschwächt. Parallel zu schlechten Vertriebsergebnissen in diesen Jahren haben sich die regulatorischen Anforderungen deutlich erhöht. Im Ergebnis sind die finanziellen Ressourcen vieler Wettbewerber erschöpft und der Konsolidierungsdruck hat sich erhöht – wovon die großen Marktteilnehmer , unter anderem die Aragon Unternehmen, profitieren. Auf der anderen Seite hat Aragon im Jahr 2013 die wesentlichen Weichen für die folgenden Jahre gestellt. Die defizitären Beteiligungen wurden verkauft, der Vorstand verschlankt, ein weitreichendes Kostensenkungsprogramm wurde beschlossen und befindet sich in der Umsetzung. Der Aufsichtsrat der Aragon wurde nahezu komplett neu besetzt und an der Spitze nun vom ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Dresdner Bank Herrn Dr. Herbert Walter geführt. Aragon hat das schwierige Marktumfeld also dazu genutzt, sich neu aufzustellen und dabei eine gute Ausgangsposition für die folgenden Jahre erarbeitet. Das alles wird aus Sicht des Vorstands dazu führen, dass sich die Konzerngesellschaften und damit auch die Aragon AG in den Geschäftsjahren 2014 wieder positiv entwickeln. PROGNOSEBERICHT Konjunkturausblick Für das Jahr 2014 geht die Bundesregierung von einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland von 1,8 Prozent aus. Dies unterstellt, dass der Finanzsektor stabil bleibt und insbesondere im Euro-Raum keine negativen Entwicklungen aufkommen. Zuletzt haben sich auch die Wirtschaftsdaten der gesamten Euro-Zone deutlich verbessert. Die ehemaligen Krisenländer erholen sich langsam. Das Wirtschaftswachstum 2014 der Euro-Zone wird aber voraussichtlich deutlich unterhalb des Wachstums Deutschlands liegen. Märkte und Branchenausblick Die Belastung der Märkte durch die EU-Schuldenkrise sollte sich in 2014 weiter verringern. So hat beispielsweise Griechenland vor wenigen Wochen seine erste Emission neuer Bundesanleihen erfolgreich durchgeführt. Die davon ausgehenden Risiken bleiben jedoch präsent. Sollte sich die Konjunktur im Euroraum entgegen den Erwartungen nicht erholen, könnte die Krise erneut aufflammen. Gleiches gilt für den Fall politischer Turbulenzen – insbesondere eine befürchtete Annexion der Ukraine. Vor diesem Hintergrund, aber auch aufgrund der nur verhaltenen konjunkturellen Erholung und der niedrigen Inflation, wird die Geldpolitik der EZB weiterhin expansiv bleiben. Die anhaltend niedrigen Zinsen sind neben den guten Unternehmensgewinnen in Deutschland ein Grund für die immer noch anhaltende Aktienhausse. Damit wird die Anlage in Unternehmen auch für die privaten Anleger und damit die Kunden unserer Vermittler wieder interessant. Allerdings war diese eigentlich positive Entwicklung überschattet von diversen Anlageskandalen, die den deutschen Vermittlermarkt erschüttert haben. Zu nennen sind hier mit aufsteigender Relevanz die betrügerischen Insolvenzen der S&K Gruppe (Frankfurt), der Infinus Gruppe (Dresden) und schließlich das Scheitern des Windkraftunternehmens Prokon. In Summe hatten diese drei Unternehmen rund 2 Mrd. Euro Anlegergelder über Vermittler eingesammelt. Wie viel dieser Anlegergelder nun unwiederbringlich verloren sind, ist heute noch ungewiss. Die Auswirkungen auf die Psyche der Anleger und damit die Absatzentwicklung ist jedoch auch ohne konkrete Schadensumme schon jetzt spürbar: Die jüngsten Entwicklungen haben zu einer erheblichen Kaufzurückhaltung der Kunden geführt und viele Vermittler in ihrem Geschäft zurückgeworfen. Endkunden nutzen vorhandenes Kapital nun oft lieber für Konsum als für langfristiges Sparen, weil sie ihren Ersparnissen bei Niedrigzinsen, Kapitalmarktrisiken und Inflation nach Steuern oft keine positive Rendite mehr zutrauen. Dies gilt für den Investmentfonds- und den Versicherungsabsatz gleichermaßen. Und so fließt vorhandene Liquidität lieber in den Umbau der eigenen Immobilie oder das neue Auto als auf das Fondsdepot. Für die Aragon steht in 2014 eine deutliche und nachhaltige Verbesserung des operativen Geschäfts im Vordergrund. Wegen der anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen auf der Ertragsseite steht auch 2014 eine weitere Kostenoptimierung auf der Agenda. Ausblick für den Aragon KonzernErwartete Geschäftsentwicklung Die folgende Einschätzung des voraussichtlichen Geschäftsverlaufs des Aragon Konzerns für 2014 basiert auf den im Konzernlagebericht dargestellten volkswirtschaftlichen Annahmen. Eine erneute Verschärfung der EU-Schuldenkrise oder die Ausweitung politischer Krisen kann einen signifikanten Einfluss auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Aragon Konzerns haben. Die Unternehmensplanung ist auf Basis sehr detaillierter Erhebungen und aus Sicht der Aragon AG realistischer Annahmen entstanden. Im Einzelnen gehen wir davon aus, dass sich der Konzern-Umsatz in 2014 auf einem ähnlichen Niveau wie 2013 bewegen wird. Die Personal- und Sachaufwendungen werden sich durch bereits eingeleitete Kostensenkungsmaßnahmen deutlich um mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr verringern. Insgesamt geht der Vorstand daher von einer für den Gesamtkonzern positiven Geschäftsentwicklung aus. Erklärung des Vorstands Die Aragon Aktiengesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.
Wiesbaden, 29. April 2014
Dr. Sebastian Grabmaier Ralph Konrad BestätigungsvermerkNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Konzernabschluss zum 31.12.2013 und Konzernlagebericht 2013 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Wir haben den von der Aragon Aktiengesellschaft, Wiesbaden, aufgestellten Konzernabschluss – bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang – sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Vorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 der Aragon Aktiengesellschaft, Wiesbaden, den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Münster, 29. April 2014 A.A.S. Assurance & Advisory Services GmbH Jäger, Wirtschaftsprüfer Kortbuß, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesSehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, der Aufsichtsrat hat sich im für die gesamte Finanzindustrie schwierigen Geschäftsjahr 2013 intensiv mit der Entwicklung der Gesellschaft befasst. Er hat dabei die gesetzlichen und die satzungsgemäßen Verpflichtungen in vollem Umfang wahrgenommen. Im Geschäftsjahr 2013 erfolgten Neubesetzungen im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Veränderungen im Aufsichtsrat und im Vorstand Herr Dr. Christian Waigel wurde gerichtlich mit Wirkung vom 09. Januar 2013 zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Folgende Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft haben im Berichtsjahr 2013 ihr Mandat niedergelegt: Am 28. Februar 2013 Herr Peter Brumm und am 06. Februar 2013 Herr Harald Petersen. In der Hauptversammlung am 28. Juli 2013 wurden Herr Dr. Christian Waigel, Frau Anne Connelly, Herr Emmerich G. Kretzenbacher und Herr Jens Harig bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr beschließt, zu weiteren Aufsichtsräten der Gesellschaft gewählt. Zum 31. Dezember 2013 bestand der Aufsichtsrat satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern: Dr. Herbert Walter (Vorsitzender), Dr. Christian Waigel (stellvertretender Vorsitzender), Anne Connelly, Jens Harig, Emmerich G. Kretzenbacher und Stefan Schütze. Tätigkeitsbericht Der Aufsichtsrat beriet den Vorstand bei der Leitung der Gesellschaft und überwachte die Geschäftsführung auf Grundlage sowohl mündlicher als auch schriftlicher Berichterstattung. Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2013 zu fünf ordentlichen Sitzungen zusammen und fasste nach eingehenden Beratungen die notwendigen Beschlüsse. Im schriftlichen Umlaufverfahren wurden Beschlüsse über ein kurzfristig zu behandelndes Thema gefasst. Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand regelmäßig quartalsweise schriftlich über den Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens und des Konzerns informieren. Die Berichterstattung erfolgte zu aktuellen Plan- und Erwartungszahlen für die Gesellschaft und den Konzern insgesamt wie zu einzelnen Geschäftsfeldern. Die Quartalsberichte und der Halbjahresabschluss stellten eine weitere wichtige Informationsquelle für den Aufsichtsrat dar. Der Aufsichtsrat ließ sich die Ergebniserwartung für 2013 und die operative Planung für 2014 vom Vorstand vorstellen. Weitere Schwerpunkte der Berichterstattung waren die Veränderungen im Gesellschafterkreis und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft. Darüber hinaus berichtete der Vorstand über Inhalte und erwartete Auswirkungen gesetzgeberischer bzw. regulatorischer Vorhaben auf Bundes- oder EU-Ebene, wie z. B. Basel III oder das Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz). Im Übrigen war Gegenstand der Besprechung eine Optimierung der gesamten Wertschöpfungskette im Konzern mit dem Ziel der Verbesserung von Effizienz und Ergebnisqualität. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde überdies vom Vorstand seit seiner Bestellung laufend über wichtige Entwicklungen und anstehende Entscheidungen sowie über die Risikolage im Unternehmen und innerhalb des Konzerns unterrichtet. Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen Zuständigkeit an den Entscheidungen des Vorstands mitgewirkt und sich von der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Im Geschäftsjahr 2013 waren keine Prüfungsmaßnahmen nach § 111 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) erforderlich. Die Präsenz bei den Sitzungen lag im Geschäftsjahr 2013 bei 100 %. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben an allen Sitzungen teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum keine Ausschüsse gebildet. Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2013 Die Buchführung, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie die entsprechenden Lageberichte sind von der A.A.S. Assurance & Advisory Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Haus Sentmaring 9, 48151 Münster geprüft worden. Der Aufsichtsratsvorsitzende erteilte den Auftrag zur Prüfung. Da die Prüfungen keinen Anlass zur Beanstandung gegeben haben, erteilte die A.A.S. Assurance & Advisory Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Haus Sentmaring 9, 48151 Münster jeweils uneingeschränkte Bestätigungsvermerke. Die Prüfungsberichte wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern ausgehändigt und im Rahmen der Bilanzaufsichtsratssitzung ausführlich am 29. April 2014 unter Beteiligung der Wirtschaftsprüfer erörtert. Die Abschlussprüfer werden auch an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen. Der vom Vorstand erstellte Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen wurde gleichfalls von der A.A.S. Assurance & Advisory Services GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Haus Sentmaring 9, 48151 Münster geprüft und mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: „Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir,
Der Aufsichtsrat hat
– jeweils zum 31. Dezember 2013 aufgestellt – geprüft und erhebt hiergegen sowie gegen die im Abhängigkeitsbericht wiedergegebene Bestätigung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat sich damit jeweils dem Urteil der Abschlussprüfer angeschlossen und den Jahres- und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dank an Vorstand und Mitarbeiter Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Aragon Aktiengesellschaft und des gesamten Aragon Konzerns für ihren Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Für den Aufsichtsrat
Wiesbaden, den 29. April 2014
Dr. Herbert Walter, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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