JDC Group AGWiesbadenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016scroll
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016scroll
Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2016Aktiva scroll
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016scroll
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016scroll
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds scroll
Konzern-Anhang (IAS/IFRS)der JDC Group AG zum 31. Dezember 20161 ALLGEMEINE ANGABEN
2 ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
3 ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS
4 WEITERE ANGABEN
1 ALLGEMEINE ANGABENDer JDC Group-Konzern ist ein diversifiziertes Finanzdienstleistungsunternehmen mit zwei operativen Segmenten Advisortech und Advisory sowie dem Segment Holding. Die Gesellschaft wurde am 06. Oktober 2005 unter der Firma Aragon Aktiengesellschaft in das Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden (HRB 22030) eingetragen. Die Hauptversammlung vom 24.07.2015 beschloss die Umfirmierung in JDC Group AG, diese wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 31.07.2015 vollzogen. Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden. Die Anschrift lautet: Kormoranweg 1 Die Aktien der JDC Group werden im Teilbereich Open Market (Scale) notiert. Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 20. April 2017 aufgestellt und wird diesen am 27. April 2017 zur Veröffentlichung freigeben. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 betrifft das Mutterunternehmen und seine Tochtergesellschaften auf konsolidierter Basis. 1.1 Übereinstimmungserklärung des Vorstands Die Konzernabschlüsse der JDC Group für das Geschäftsjahr 2016 sowie das Vorjahr werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2016 verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), vormals Standing Interpretations Committee (SIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, werden ebenfalls angewendet. Im Folgenden wird einheitlich der Begriff IFRS verwendet. Die JDC Group AG ist kein Mutterunternehmen im Sinne des § 315a Absatz 1 oder 2 HGB, das zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS verpflichtet ist. Die JDC Group AG stellt den IFRS-Konzernabschluss freiwillig gemäß § 315a Absatz 3 HGB auf. Die ergänzend nach § 315a Absatz 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften wurden berücksichtigt. Das Geschäftsjahr 2016 der Konzerngesellschaften umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016. 2 ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN2.1 Aufstellungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzernbilanz, die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Konzern-Kapitalflussrechnung sowie den Konzernanhang. Die Abschlüsse der JDC Group AG und deren Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR), der funktionalen Währung des Konzerns, aufgestellt. Soweit nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde einheitlich für die hier dargestellten Perioden in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Der Konzernabschluss ist auf Basis der historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erstellt mit Ausnahme, dass derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bilanziert sind. 2.1.1 Erstmalig im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards und Interpretationen Die angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen. Die JDC Group AG hat zum 1. Januar 2016 die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten Verlautbarungen des IASB im Geschäftsjahr erstmals angewandt: Änderungen an IFRS 11 - Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit Der geänderte IFRS 11 schreibt vor, dass der Erwerber eines Anteils an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, bei der es sich um einen Geschäftsbetrieb handelt, die relevanten Grundsätze für die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden hat. Die Änderungen stellen auch klar, dass ein bislang gehaltener Anteil an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit bei Erwerb eines weiteren Anteils an derselben gemeinschaftlichen Tätigkeit nicht neu bewertet wird, sofern die gemeinschaftliche Führung beibehalten wird. Diese Änderungen sollen keine Anwendung finden, wenn die Parteien (einschließlich des berichtenden Unternehmens), die sich die gemeinschaftliche Führung teilen, unter der gemeinsamen Beherrschung durch dasselbe oberste beherrschende Unternehmen stehen. Die Änderungen betreffen sowohl den erstmaligen Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit als auch den Erwerb weiterer Anteile an derselben gemeinschaftlichen Tätigkeit und sind prospektiv anzuwenden. Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzern, da er in der Berichtsperiode keine Anteile an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit erworben hat. Änderungen an IAS 16 und IAS 38 - Klarstellung zulässiger Abschreibungsmethoden Die Änderungen präzisieren den in IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte enthaltenen Grundsatz, dass der Umsatz den Betrieb eines Geschäftsbetriebs (zu dem ein Vermögenswert gehört) und nicht den Verbrauch wirtschaftlichen Nutzens eines Vermögenswertes widerspiegelt. Infolgedessen kann eine umsatzabhängige Methode nicht für die Abschreibung von Sachanlagen herangezogen werden, sondern lediglich - und dies auch nur in sehr begrenzten Fällen - für die Abschreibung von immateriellen Vermögenswerten. Diese Änderungen sind prospektiv anzuwenden und haben keine Auswirkungen auf den Konzern, da er keine umsatzabhängige Methode für die Abschreibung seiner langfristigen Vermögenswerte verwendet. Änderung von IAS 1 - Offenlegungsinitiative Die Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses stellen eher eine Klarstellung als eine wesentliche Änderung der bestehenden Anforderungen von IAS 1 dar. Die Änderungen präzisieren Folgendes:
Außerdem stellen die Änderungen klar, welche Vorschriften für die Darstellung zusätzlicher Zwischensummen in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis gelten. Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Änderung an IAS 27 - Equity-Methode in Einzelabschlüssen Die Änderung lässt zu, dass Unternehmen die Equity-Methode zur Bilanzierung von Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in Einzelabschlüssen anwenden. Unternehmen, die bereits nach IFRS bilanzieren und sich für eine Umstellung auf die Equity-Methode in ihren Einzelabschlüssen entscheiden, müssen diese Änderung rückwirkend anwenden. Aus dieser Änderung ergibt sich keine Auswirkung auf den Konzernabschluss. Verbesserungen zu IFRS 2012-2014 Die Verbesserungen umfassen im Einzelnen:
Der Abgang von Vermögenswerten (oder Veräußerungsgruppen) erfolgt im Allgemeinen durch Veräußerung oder durch Ausschüttung an Eigentümer. Die Änderung stellt klar, dass der Wechsel von einer dieser Abgangsmethoden zu einer anderen nicht als neuer Veräußerungsplan, sondern als Fortführung des ursprünglichen Plans anzusehen ist. Es kommt somit zu keiner Unterbrechung in der Anwendung der Vorschriften von IFRS 5. Diese Änderung ist prospektiv anzuwenden.
Die Änderung stellt klar, dass ein Dienstleistungsvertrag (servicing contract), der eine Gebühr beinhaltet, ein anhaltendes Engagement (continuing involvement) an einem finanziellen Vermögenswert darstellen kann. Ein Unternehmen hat anhand der Leitlinien von IFRS 7 zum anhaltenden Engagement die Art der Gebühr und der Vereinbarung zu beurteilen, um einzuschätzen, ob die Angaben erforderlich sind. Die Beurteilung, welche Dienstleistungsverträge ein anhaltendes Engagement darstellen, muss rückwirkend vorgenommen werden. Die erforderlichen Angaben müssen jedoch nicht für Berichtsperioden gemacht werden, die vor dem Geschäftsjahr beginnen, in dem das Unternehmen die Änderungen erstmals anwendet.
Mit dieser Änderung wird klargestellt, dass die Beurteilung der Markttiefe für erstrangige festverzinsliche Unternehmensanleihen auf Ebene der Währung, auf welche die Anleihe lautet, erfolgt, wohingegen das Emissionsland nicht relevant ist. Wenn für erstrangige festverzinsliche Unternehmensanleihen in dieser Währung kein liquider Markt existiert, sind die Marktrenditen für Staatsanleihen heranzuziehen. Diese Änderung ist prospektiv anzuwenden.
Die Änderung stellt klar, dass Pflichtangaben des Zwischenabschlusses entweder im Zwischenabschluss selbst zu machen sind oder durch Aufnahme eines Querverweises auf die Stelle im Zwischenbericht, an der die entsprechenden Angaben erfolgen (z. B. Lagebericht oder Risikobericht). Diese anderen Informationsteile im Zwischenbericht müssen für Adressaten in gleicher Weise und zum gleichen Zeitpunkt wie der Zwischenabschluss verfügbar sein. Diese Änderung ist rückwirkend anzuwenden. Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. 2.1.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards, Interpretationen und Änderungen Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, wenn sie in Kraft treten. IFRS 9 - Finanzinstrumente IFRS 9 Finanzinstrumente enthält Vorschriften für den Ansatz, die Bewertung und Ausbuchung sowie für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Der IASB hat die finale Fassung des Standards im Zuge der Fertigstellung der verschiedenen Phasen seines umfassenden Projekts zu Finanzinstrumenten am 24. Juli 2014 veröffentlicht. Damit kann die bisher unter IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorgenommene Bilanzierung von Finanzinstrumenten nunmehr vollständig durch die Bilanzierung unter IFRS 9 ersetzt werden. Die nunmehr veröffentlichte Version von IFRS 9 ersetzt alle vorherigen Versionen. Die zentralen Anforderungen des finalen IFRS 9 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Gesellschaft kann eine verlässliche Abschätzung der Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 9 erst vornehmen, wenn eine detaillierte Analyse durchgeführt wurde. IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden Nach IFRS 15 soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. IFRS 15 sieht dabei ein einheitliches, fünfstufiges Erlösrealisierungsmodell vor, das grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Gesellschaft kann eine verlässliche Abschätzung der Auswirkungen aus der Anwendung von IFRS 15 erst vornehmen, wenn eine detaillierte Analyse durchgeführt wurde. Neuer Standard IFRS 16 - Leasingverhältnisse Der neue Standard IFRS 16 - Leasingverhältnisse löst IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen ab. Für Leasingnehmer erfordert der neue Standard einen vollkommen neuen Ansatz für die bilanzielle Abbildung von Leasingverträgen. War nach IAS 17 für die bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken am Leasingobjekt entscheidend, so ist künftig grundsätzlich jedes Leasingverhältnis vom Leasingnehmer als Finanzierungsvorgang in der Bilanz abzubilden. Für Leasinggeber sind die Bilanzierungsvorschriften weitergehend unverändert geblieben. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Der Konzern prüft derzeit, welche Auswirkungen eine Anwendung von IFR 16 auf den Konzernabschluss haben wird. Änderung von IFRS 10 und IAS 28 - Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen Die Änderungen befassen sich mit der Unstimmigkeit zwischen den Vorschriften von IFRS 10 und IAS 28 im Zusammenhang mit dem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen, das an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen veräußert oder eingebracht wird. Die Änderungen stellen klar, dass der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten in derartigen Fällen vollständig zu erfassen ist, sofern die Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 darstellen. Alle Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder der Einbringung von Vermögenswerten, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen, sind nur bis zur Höhe des Anteils der nicht verbundenen anderen Investoren an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Das IASB hat den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Änderungen auf unbestimmte Zeit verschoben. Offenlegungsinitiative - Änderung von IAS 7 Die Änderung von IAS 7 Geldflussrechnungen ist Teil der Offenlegungsinitiative des IASB und verpflichtet Unternehmen Angaben zu machen, die es Abschlussadressaten ermöglichen, sowohl zahlungswirksame als auch zahlungsunwirksame Änderungen der Schulden, die aus der Finanzierungstätigkeit resultieren, nachzuvollziehen. Bei erstmaliger Anwendung der Änderung sind keine Vergleichsinformationen für vorherige Berichtsperioden erforderlich. Diese Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Der Konzern geht zur Zeit davon aus, dass sich keine wesentliche Auswirkungen ergeben. Änderung von IAS 12 - Ansatz latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste Mit der Änderung wird klargestellt, dass ein Unternehmen bezogen auf eine sich künftig umkehrende abzugsfähige Differenz berücksichtigen muss, ob Steuergesetze die Quellen für künftig zu versteuerndes Einkommen beschränken, von dem diese abzugsfähige temporären Differenzen abgezogen werden könnte. Des Weiteren enthält die Änderung Leitlinien, wie ein Unternehmen künftig zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln hat und inwieweit dabei die Realisierung von Vermögenswerten über deren Buchwert hinaus berücksichtigt werden kann. Diese Änderung ist rückwirkend anzuwenden. Ein Unternehmen kann jedoch im Jahr der erstmaligen Anwendung die hieraus resultierenden Veränderungen vollständig in den Gewinnrücklagen (oder ggf. in einem anderen Eigenkapitalbestandteil) der Eröffnungsbilanz der frühesten dargestellten Vergleichsperiode erfassen. Eine Aufteilung zwischen den Gewinnrücklagen und den anderen Eigenkapitalbestandteilen wäre in diesem Fall nicht vorzunehmen. Sofern ein Unternehmen von dieser Erleichterung Gebrauch macht, hat es dies anzugeben. Diese Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen die Änderung auf eine frühere Periode an, so hat es dies anzugeben. Diese Änderung wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Änderung von IFRS 2 - Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen Das IASB hat eine Änderung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung veröffentlicht, die drei Hauptbereiche adressiert: die Auswirkungen von Ausübungsbedingungen auf die Bewertung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Barausgleich; die Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Nettoerfüllungsklauseln bei einer gesetzlichen Pflicht zum Quellensteuereinbehalt; und die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Barausgleich im Falle einer Modifizierung ihrer Bedingungen, die zu einer Klassifizierung als anteilsbasierte Vergütungstransaktion mit Eigenkapitalausgleich führt. Bei der erstmaligen Anwendung müssen Unternehmen die Änderung anwenden, ohne vorangegangene Berichtsperioden anzupassen. Eine rückwirkende Anwendung ist jedoch zulässig, wenn diese Wahlmöglichkeit für alle drei Änderungsbereiche in Anspruch genommen wird und andere Voraussetzungen erfüllt sind. Die Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Diese Änderung wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Änderung IAS 40 - Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie Die Änderung erfolgte, um festzuhalten, dass ein Unternehmen eine Immobilie dann und nur dann in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien übertragen kann, wenn es Belege für eine Nutzungsänderung gibt. Die Nutzungsänderung besteht darin, dass die Immobilie die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllt oder nicht mehr erfüllt. Eine Änderung der Absichten der Unternehmensleitung in Bezug auf die Nutzung der Immobilie für sich genommen ist kein Beleg für eine Nutzungsänderung. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet. IFRIC 22 - Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen Das IASB hat am 8. Dezember 2016 IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen veröffentlicht. IFRIC 22 adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen. Klargestellt wird, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen zu ermitteln ist, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhalten. Maßgeblich für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrunde liegenden Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand ist danach der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert bzw. Schuld erstmals erfasst wird. Die Interpretation ist ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden. Verbesserungen zu IFRS 2014-2016 Am 8. Dezember 2016 veröffentlichte das IASB seine jährlichen Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014-2016. Die beschlossenen Änderungen wirken sich auf drei IFRS Standards aus. Gegenstand der jährlichen Verbesserungen sind nicht vordringliche, aber verbesserungsbedürftige Aspekte in Bereichen, in denen die International Financial Reporting Standards (IFRS) klarer formuliert werden sollten oder Änderungen, die eine gänzliche Überarbeitung eines Standards nicht erforderlich machen. Die Änderungen in Einzelnen:
Die Änderungen an IFRS 12 ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2017, die Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen anzuwenden. 2.2 Angaben zur Konsolidierung 2.2.1 Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden neben der JDC Group AG grundsätzlich alle Tochterunternehmen gemäß IFRS 10 einbezogen, an denen die JDC Group AG die Mehrheit der Stimmrechte hält oder bei denen sie anderweitig über die Beherrschungsmöglichkeit verfügt. Die Tochterunternehmen haben mit Ausnahme der Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien/Österreich, der Jung, DMS & Cie. Finanzservice GmbH (vormals Jung, DMS & Cie. Maklerservice GmbH), Wien/Österreich, der FiNUM.Private Finance AG, Wien/Österreich sowie der FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wien ihren Sitz im Inland. In den Konzernabschluss werden neben dem Mutterunternehmen die unmittelbaren Tochterunternehmen sowie die Teilkonzerne Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft, FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wiesbaden und FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wien einbezogen. Die folgende Tabelle zeigt den Konsolidierungskreis der JDC Group AG: scroll
Die MEG AG, Kassel wird aufgrund von fehlender Beherrschung nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die FVV GmbH, Wiesbaden, wird aufgrund ihrer Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Eine Liste mit der vollständigen Aufstellung des Anteilsbesitzes der JDC Group AG befindet sich in Anlage 3 zu diesem Anhang und wird beim elektronischen Unternehmensregister hinterlegt. 2.2.2 Konsolidierungsgrundsätze Tochterunternehmen sind Unternehmen, an denen die JDC Group AG entweder direkt oder indirekt über mehr als die Hälfte der Stimmrechte verfügt. Beherrschung in diesem Sinne des IFRS 10 besteht dann, wenn die JDC Group AG ihre Verfügungsgewalt dazu nutzen kann, die Höhe der Rendite zu beeinflussen. Nach IFRS sind sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode abzubilden. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte auf den Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Möglichkeit der Beherrschung durch Erlangung der Verfügungsgewalt und Tragen der Risikobelastung übergeht. Bei der Erwerbsmethode werden der Kaufpreis der erworbenen Anteile mit dem anteiligen Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Maßgeblich sind dabei die Wertverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt wurde. Ein aus der Verrechnung entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Beurteilung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden sofort erfolgswirksam erfasst. Beim Erwerb von zusätzlichen Anteilen an Unternehmen, die bereits als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden, wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem anteiligen erworbenen Eigenkapital als Goodwill angesetzt. Bei Beteiligungen von weniger als 100% am Eigenkapital des Tochterunternehmens sind Minderheitenanteile zu berücksichtigen. Bei der Konsolidierung nach der Neubewertungsmethode wird das auf die Fremdgesellschafter entfallende Eigenkapital um die anteiligen stillen Reserven erhöht. Bei der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum Zeitwert im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden in den Folgeperioden entsprechend der Entwicklung der Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert wird der betreffenden Zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet und in den Folgeperioden regelmäßig auf die Werthaltigkeit überprüft und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens werden ab dem Erwerbszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens bleiben bis zum Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens und seinem Buchwert wird zum Zeitpunkt der Veräußerung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst. Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen die JDC Group AG oder eines ihrer Tochterunternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat, ohne die Entscheidungen beherrschend bestimmen zu können. Der Konzernabschluss enthält den gemäß der At-equity-Methode berechneten Anteil des Konzerns an den Gewinnen und Verlusten der assoziierten Unternehmen und zwar von dem Stichtag an, ab dem ein maßgeblicher Einfluss besteht, bis hin zu dessen Aufgabe. Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden beim Erwerb mit ihren anteiligen neu bewerteten Vermögenswerten (zuzüglich etwaiger Goodwills), Schulden und Eventual-schulden bilanziert. Der Goodwill aus der Anwendung der At-equity-Methode wird nicht planmäßig abgeschrieben. Die Werthaltigkeit des aus der Anwendung der At-equity-Methode resultierenden Buchwerts der Beteiligung wird geprüft, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen mit diesen Unternehmen werden anteilig eliminiert. Sofern der Anteil des Konzerns an den Verlusten den Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen überschreitet, wird dieser mit Null ausgewiesen. Zusätzliche Verluste werden in dem Umfang durch den Ansatz einer Verbindlichkeit berücksichtigt, in dem die JDC Group AG wirtschaftliche und rechtliche Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen im Namen des assoziierten Unternehmens geleistet hat. Konzerninterne Salden und Transaktionen sowie nicht realisierte Gewinne aus konzerninternen Transaktionen werden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit assoziierten Unternehmen werden im Umfang des Anteils an diesem Unternehmen eliminiert; unrealisierte Verluste werden behandelt wie nicht realisierte Gewinne, allerdings nur dann, wenn keine Anzeichen auf eine Wertminderung des Beteiligungsbuchwertes erkennbar sind. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern nach Maßgabe der IFRS abgegrenzt. 2.3 Währungsumrechnung Fremdwährungsgeschäfte werden mit dem Kurs, der am Tag des Geschäftsvorfalls gültig war, in Euro umgerechnet. Am Bilanzstichtag vorhandene monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Währungsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Am Bilanzstichtag vorhandene nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wurden mit dem Kurs in Euro umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes gültig war. 2.4 Immaterielle Vermögenswerte 2.4.1 Geschäfts- oder Firmenwert Ein Geschäfts- oder Firmenwert kann grundsätzlich durch Kauf von Unternehmensteilen, Erwerb von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entstehen. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich bei Unternehmenszusammenschlüssen unter Anwendung der Vorschriften von IFRS 3 als Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über den erworbenen Anteil am neubewerteten Eigenkapital des erworbenen Unternehmens. Die Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwertes wird mindestens jährlich auf Basis des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittelgenerierenden Einheit getestet und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben („Impairment Only"-Ansatz). Der Werthaltigkeitstest ist zusätzlich immer dann durchzuführen, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass die Zahlungsmittelgenerierende Einheit in ihrem Wert gemindert ist. Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmestichtag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen Einheiten oder Gruppen von Einheiten bereits zugewiesen worden sind. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Goodwill zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Goodwill in Höhe des Differenzbetrags wertgemindert und ab-zuschreiben. Wertminderungen des Goodwill dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Goodwill, ist die darüber hinausgehende Wertminderung durch anteilige Minderung von Buchwerten der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu erfassen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird anhand ihres Nutzungswert oder beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten errechnet sich in der Regel unter Anwendung des Discounted-Cashflow Verfahrens (kurz: DCF). Diesen DCF-Berechnungen liegen Prognosen zu Grunde, die auf den vom Vorstand genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider. Cashflows, die über einen Prognosezeitraum von in der Regel 3 Jahren hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten beruht, gehören Annahmen bezüglich der Anzahl der vermittelten Verträge, Rohmarge, Auszahlungen für die operative Geschäftstätigkeit, Wachstumsraten sowie Diskontierungszinssatz. Ergänzend werden externe Informationen in die Cashflow Berechnungen einbezogen. Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, und ist nicht größer als ein operatives Segment gemäß IAS 8. Für IAS 36 gelten die operativen Segmente vor Aggregation als Obergrenze einer Gruppe. 2.4.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige von den Konzerngesellschaften erworbene immaterielle Vermögenswerte, zum Beispiel Software und Lizenzen oder Kundenstamm, werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten (zum Beispiel Software-Customizing), abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen (vgl. auch Tz. 3.1.55) ausgewiesen. Selbsterstellte Software wird zu Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die interne Nutzung (oder Vermarktung) des immateriellen Vermögenswertes sichergestellt ist und die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem künftigen wirtschaftlichen Nutzen führt. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen sämtliche direkt der einzelnen Softwareentwicklung zurechenbare Kosten und anteilige Gemeinkosten. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen (vgl. Tz. 3.1.55) ausgewiesen. Forschungsausgaben und Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, sondern werden im Entstehungszeitpunkt verursachungsgerecht als Aufwand erfasst. Die planmäßige Abschreibung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer erfolgt nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Abschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der Nutzbarkeit des immateriellen Vermögenswerts. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt für: scroll
Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden mindestens an jedem Jahresabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen erfasst. Immaterielle Vermögenswerte sind im Wert gemindert, wenn der erzielbare Betrag - der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts - niedrigerer ist als der Buchwert. Im Rahmen der Übernahme der Aktivitäten im Zusammenhang mit Geld.de wurden immaterielle Vermögenswerte (Domain) mit unbestimmter Nutzungsdauer erworben, Abschreibungen hierzu fallen nicht an. 2.5 Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen („Impairment Test") in Übereinstimmung mit dem Anschaffungskostenmodell ausgewiesen. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen, auch die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Gegenstands. Nachträgliche Aufwendungen werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit diesen Ausgaben verbundene wirtschaftliche Nutzen dem betroffenen Vermögenswert zufließen wird und die Kosten zuverlässig bestimmt werden können. Alle anderen Aufwendungen, wie z.B. Erhaltungsaufwendungen, werden aufwandswirksam erfasst. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Die planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Gegenstände. Im Zugangsjahr werden Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig abgeschrieben. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt für: scroll
Mietereinbauten werden entweder über die jeweilige Nutzungsdauer oder die kürzere Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Besteht ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, werden die einzelnen wesentlichen Bestandteile über ihre individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben. Bei Abgang eines Gegenstands des Sachanlagevermögens oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist, wird der Buchwert des Gegenstands ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Restbuchwerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethode der Vermögenswerte werden mindestens an jedem Jahresabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert. 2.6 Leasinggegenstände Leasingverträge werden als „Finance Leases" klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem wirtschaftlichen Eigentum des Leasinggegenstandes verbunden sind, auf den Leasingnehmer übergehen. Alle anderen Leasinggeschäfte sind so genannte „Operating Leases". Im Rahmen von „Finance Leases" zu aktivierende Vermögenswerte werden in Höhe des zu Beginn eines Leasingverhältnisses beizulegenden Zeitwertes bzw. mit dem niedrigeren Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen angesetzt. Dieser Wert wird um kumulierte Abschreibungen und um Wertminderungen („Impairment Test") reduziert. Die korrespondierenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Leasinggeber werden als kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Die zu leistende Leasingzahlung wird nach der Effektivzinsmethode in die Tilgungs- und Zinskomponente aufgeteilt. Die Tilgungskomponente reduziert die Leasingverbindlichkeit, während die Zinskomponente als Zinsaufwendung ausgewiesen wird. Die Tilgung der Leasingverbindlichkeit erfolgt über die Vertragslaufzeit. Die Differenz zwischen den gesamten Leasingverpflichtungen und dem beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes entspricht den Finanzierungskosten, die über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt werden, sodass über die Vertragslaufzeit ein konstanter Zinssatz auf die verbleibende Schuld entsteht. Die Abschreibung des Leasinggegenstandes über die geschätzte Nutzungsdauer wird erfolgswirksam erfasst. Der Leasinggeber in einem Finance Lease setzt eine Forderung in Höhe des Netto-Investitionswerts aus dem Leasingverhältnis. Die Leasingerträge werden in Tilgungen der Leasingforderung und Finanzerträge aufgeteilt. Die Forderung aus dem Leasingverhältnis wird nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben. Trägt der Leasinggeber die wesentlichen Chancen und Risiken (Operating Lease), wird der Leasinggegenstand vom Leasinggeber in der Bilanz angesetzt. Die im Rahmen von Operating Leases von JDC Group selbst geleisteten Miet- und Leasingzahlungen werden linear über die Vertragslaufzeit erfolgswirksam erfasst. 2.7 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden als solche klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertminderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nur dann erfasst, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwerts liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ist die zuvor erfasste Wertminderung rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte erfassten Wertminderungen begrenzt. 2.8 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwertes mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Der erzielbare Betrag von Vermögenswerten ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für Vermögenswerte, denen keine Cashflows unmittelbar zugeordnet werden können, ist der erzielbare Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit zu bestimmen, zu der der Vermögenswert gehört. An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert möglicherweise wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Der entsprechende Wertminderungsbedarf wird aufwandswirksam erfasst. Soweit die Gründe für zuvor erfasste Wertminderungen entfallen sind, werden diese Vermögenswerte zugeschrieben. Eine Wertaufholung erfolgt aber nur insoweit, als der Buchwert eines Vermögenswertes nicht überschritten wird, der sich abzüglich der planmäßigen Abschreibungen ohne Berücksichtigung von Wertminderungen ergeben hätte. Eine Zuschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt nicht. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird in der Regel mit Hilfe eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Dabei werden auf der Grundlage von Finanzplänen Prognosen hinsichtlich des Cashflows angestellt, die über die geschätzte Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erzielt werden. Bei dem verwendeten Abzinsungssatz handelt es sich um einen Zinssatz vor Steuern, der die gegenwärtigen Marktbewertungen über den Zinseffekt und die spezifischen Risiken des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt. Der interne Vorsteuerzinssatz wurde in Höhe von 6,0 % (Vorjahr: 6,0 %) angesetzt. Die ermittelten Cashflows spiegeln die Annahmen des Managements wider. 2.9 Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen, zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder in einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen und derivative Finanzverbindlichkeiten. Finanzinstrumente werden grundsätzlich angesetzt, sobald die JDC Group Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei sind bei allen finanziellen Vermögenswerten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten zu berücksichtigen. Sofern Marktpreise nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet. Die Finanzanlagen des Konzerns umfassen Beteiligungen, Wertpapiere und Ausleihungen. Beteiligungen beinhalten auch aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidierte Tochterunternehmen und wurden als „zur Veräußerung verfügbar" klassifiziert. Finanzinstrumente dieser Kategorie sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte und werden, soweit verlässlich bestimmbar, mit ihrem Zeitwert angesetzt. Wertschwankungen zwischen den Bilanzstichtagen werden grundsätzlich erfolgsneutral in die Neubewertungsrücklage eingestellt. Die erfolgswirksame Auflösung der Rücklage erfolgt entweder mit der Veräußerung oder bei Vorliegen einer Wertminderung. Finanzinvestitionen werden als bis zur Endfälligkeit gehalten kategorisiert, wenn es sich um finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen handelt, die das Unternehmen bis zur Endfälligkeit halten will und kann. Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie bis zur Endfälligkeit gehalten werden zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sinkt der erzielbare Betrag nachhaltig unter den Buchwert, werden außerplanmäßig erfolgswirksame Wertminderungen vorgenommen. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Darunter fallen primär derivate Finanzinstrumente, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden sind und damit zwingend als „zu Handelszwecken gehalten" klassifiziert werden müssen. Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte (Financial Assets at Fair Value Trough Profit or Loss) zu designieren, hat die JDC Group bislang keinen Gebrauch gemacht. Die anderen originären finanziellen Vermögenswerte sind als zur Veräußerung verfügbar kategorisiert und werden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die aus der Bewertung resultierenden Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Dies gilt nicht, wenn es sich um dauerhafte oder wesentliche Wertminderungen sowie um währungsbedingte Wertänderungen von Fremdkapitalinstrumenten handelt, die erfolgswirksam erfasst werden. Erst mit dem Abgang der finanziellen Vermögenswerte werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente im Einzelfall ein Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden diese hilfsweise mit ihren Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht der niedrigere beizulegende Wert anzusetzen ist (IAS 39.46 Buchstabe c). Sonstige langfristige Forderungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 2.10 SONSTIGE FINANZINSTRUMENTE 2.10.1 Einstufung der Fristigkeiten zu Vermögenswerten Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche werden als langfristige Vermögenswerte eingestuft. 2.10.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen werden ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls erforderlicher Wertminderungen ausgewiesen. Die Wertminderungen, welche in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden, tragen den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung. Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Bei den Forderungen aus nicht abgerechneten Leistungen handelt es sich um Provisionsforderungen aus Maklerverträgen. Die Erträge werden bei Vertragsabschluss realisiert. Dabei wird allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen. 2.10.3 Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Zinsrisiken, die aus der betrieblichen Tätigkeit sowie aus der Finanzierungs- und Investitionstätigkeit resultieren, abzusichern. Zu Spekulationszwecken werden derivative Finanzinstrumente weder gehalten noch begeben. Derivative Finanzinstrumente, die nicht die Anforderungen eines Sicherungsinstruments erfüllen (Hedge Accounting gemäß IAS 39), sind zwingend als „zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten" einzustufen. Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert werden dann bei Zugang zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und unter dem Posten „Wertpapiere" bei den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen; derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert werden bei den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Liegen keine Marktwerte vor, müssen Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet werden. In den Folgeperioden werden diese entsprechend dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag ausgewiesen, wobei entstehende Gewinne oder Verluste erfolgswirksam erfasst werden. Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert dem Betrag, den die JDC Group bei Beendigung des Finanzinstruments zum Abschlussstichtag entweder erhalten würde oder zahlen müsste. Dieser wird unter Anwendung der zum Abschlussstichtag relevanten Zinssätze, Wechselkurse und Bonitäten der Vertragspartner berechnet. Für die Berechnungen werden Mittelkurse verwendet. Bei zinstragenden derivativen Finanzinstrumenten wird zwischen dem Clean Price und dem Dirty Price unterschieden. Im Unterschied zum Clean Price umfasst der Dirty Price auch die abgegrenzten Stückzinsen. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen dem Full Fair Value bzw. dem Dirty Price. Für die Erfassung der Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte - erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital - ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, sind die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam zu erfassen. Besteht dagegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert. Nach Art des abgesicherten Grundgeschäfts ist zwischen Fair Value Hedge, Cashflow Hedge und Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation zu unterscheiden. JDC Group setzt derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nur zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden Zinsrisiken ein (Zinsswap); zum Stichtag wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. Die Grundlagen der Bilanzierung eines Cashflow Hedge werden nachfolgend beschrieben. Mittels eines Cashflow Hedge werden künftige Zahlungsströme aus in der Bilanz angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder aus mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktionen gegen Schwankungen abgesichert. Liegt ein Cashflow Hedge vor, wird der effektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments bis zur Erfassung des Ergebnisses aus dem gesicherten Grundgeschäft erfolgsneutral im Eigenkapital (Sicherungsrücklage) erfasst; der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments ist erfolgswirksam zu erfassen. IAS 39 stellt strenge Anforderungen an die Anwendung des Hegde Accounting. Diese werden von der JDC Group wie folgt erfüllt: Bei Beginn einer Sicherungsmaßnahme werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten Finanzinstrument und dem Grundgeschäft als auch Ziel sowie Strategie der Absicherung dokumentiert. Dazu zählt sowohl die konkrete Zuordnung der Absicherungsinstrumente zu den entsprechenden Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten oder (fest vereinbarten) künftigen Transaktionen als auch die Einschätzung des Grades der Wirksamkeit der eingesetzten Absicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsmaßnahmen werden fortlaufend auf ihre Effektivität hin überwacht. Wird ein Hedge ineffektiv, wird er umgehend aufgelöst. 2.10.4 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Barmittel und Bankguthaben, die bei Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Die Bewertung dieser Bestände erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. 2.10.5 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten hat JDC Group von der Anwendung des Wahlrechts, diese bei ihrer erstmaligen bilanziellen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten (Financial Liabilities at Fair Value Through Profit or Loss) zu designieren, bisher keinen Gebrauch gemacht. 2.11 Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, daraufhin untersucht, ob objektive substanzielle Hinweise wie z.B. erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die hohe Wahrscheinlichkeit eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner, der Wegfall eines aktiven Marktes oder bedeutende Veränderungen des ökonomischen oder rechtlichen Umfelds auf eine Wertminderung hindeuten. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand, welcher sich durch einen Vergleich zum Buchwert geringeren beizulegenden Zeitwert begründet, wird erfolgswirksam erfasst. Wurden Wertminderungen der beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten bisher erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst, so sind diese bis zur Höhe der ermittelten Wertminderung aus dem Eigenkapital zu eliminieren und erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umzubuchen. Ergibt sich zu späteren Bewertungszeitpunkten, dass der beizulegende Zeitwert infolge von Ereignissen, die nach dem Zeitpunkt der Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, objektiv gestiegen ist, werden die Wertminderungen in entsprechender Höhe erfolgswirksam zurückgenommen. Wertminderungen, die als zur Veräußerung verfügbare und mit den Anschaffungskosten bilanzierte nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente betreffen, dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Der im Rahmen der Prüfung auf etwaige Wertminderungen zu bestimmende beizulegende Zeitwert von Wertpapieren, die bis zur Endfälligkeit zu halten sind, sowie der beizulegende Zeitwert der mit Anschaffungskosten bewerteten Kredite und Forderungen entsprechen dem Barwert der geschätzten und mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten künftigen Cash-flows. Der beizulegende Zeitwert von mit Anschaffungskosten bewerteten nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten ergibt sich als Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, diskontiert mit dem aktuellen Zinssatz, welcher dem speziellen Risiko der Investition entspricht. 2.12 Schulden 2.12.1 Einstufung der Fristigkeiten von Schulden Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steuerschulden werden als langfristige Schulden eingestuft. 2.12.2 Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten entstanden und der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist sowie die Höhe des voraussichtlichen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. Diese Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet und dürfen nicht mit Erstattungen verrechnet werden. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis einer bestmöglichen Schätzung berechnet. Langfristige sonstige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Änderungen der Schätzungen der Höhe oder des zeitlichen Anfalls von Auszahlungen oder Änderungen des Zinssatzes zur Bewertung von Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnlichen Verpflichtungen werden entsprechend der Veränderung des Buchwerts des korrespondierenden Vermögenswerts erfasst. Für den Fall, dass eine Minderung der Rückstellung den Buchwert des korrespondierenden Vermögenswerts überschreitet, ist der überschießende Betrag unmittelbar als Ertrag zu erfassen. 2.12.3 Ertragssteuerverbindlichkeiten Die Ertragssteuerverbindlichkeiten entsprechen der erwarteten Steuerschuld, die aus dem zu versteuernden Einkommen der Periode resultiert. Dabei werden die Steuersätze, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie die Anpassung der geschuldeten Steuern aus vorigen Perioden berücksichtigt. 2.12.4 Eventualschulden und -forderungen Eventualschulden und -forderungen sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist. Eventualschulden sind zudem gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, bei denen der Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, unwahrscheinlich ist oder bei denen der Umfang der Verpflichtung nicht verlässlich geschätzt werden kann. Eventualschulden werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen werden. Eventualforderungen werden nicht angesetzt. Sofern ein Abfluss von wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist, werden im Konzern-Anhang zu Eventualschulden Angaben gemacht. Dies gilt auch für Eventualforderungen, sofern ein Zufluss wahrscheinlich ist. 2.12.5 Aktienoptionen Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden im Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst. Ausübungsbedingungen, die nicht an Marktverhältnisse gebunden sind, werden in den Annahmen zur Anzahl von Optionen berücksichtigt, die für eine Ausübung erwartet werden. Die Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich werden als Verbindlichkeit angesetzt und am Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird sowohl bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente als auch bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit international anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt. Bislang hat die JDC Group von der Ermächtigung durch die Hauptversammlung keinen Gebrauch gemacht. 2.13 Erträge und Aufwendungen 2.13.1 Erträge Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, dessen Höhe verlässlich bestimmbar ist. Für die wesentlichen Ertragsarten des Konzerns bedeutet dies: Erträge aus Dienstleistungsgeschäften sind nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades des Geschäfts am Bilanzstichtag zu erfassen. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäftes nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen wiedererlangt werden können. Abschlusscourtagen aus der Vermittlung von Finanzprodukten werden erfasst, wenn nach dem zugrunde liegenden Vertrag die Vermittlungsleistung erbracht ist. Bestandscourtagen werden nach entstehen des Rechtsanspruchs erfasst, Erträge aus sonstigen Dienstleistungen werden nach Erbringung der Dienstleistung ausgewiesen. Zinsen werden während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag vereinnahmt, Dividenden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung. 2.13.2 Aufwendungen aus Finance-Leasingverhältnissen Aufwendungen aus Finance-Leasingverträgen unterteilen sich in Zinsaufwand und Tilgung der bestehenden Verbindlichkeiten. Der Zinsaufwand wird in jeder Periode nach der Leasinglaufzeit in der Weise zugeordnet, dass sich für die verbleibende Leasingverbindlichkeit ein konstanter Zinssatz ergibt. 2.13.3 Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen Zahlungen aus Operating-Leasingverträgen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst. 2.13.4 Ertragsteuern Ertragsteuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten laufende und latente Steuern. Die laufenden Ertragsteuern entsprechen der erwarteten Steuerschuld, die aus dem zu versteuernden Einkommen der Periode resultiert. Dabei werden die Steuersätze, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie Anpassungen der geschuldeten Steuern aus vorangegangenen Perioden berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Konzernbilanz und dem Steuerbilanzwert angesetzt. Die Bemessung der latenten Steuern erfolgt dabei auf Grundlage der vom Gesetzgeber des Sitzstaates zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres erlassenen Regelungen für die Geschäftsjahre, in denen sich die Differenzen voraussichtlich ausgleichen werden. Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden nur dann angesetzt, sofern ihre Realisierbarkeit in näherer Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Passive latente Steuern werden gebildet bei temporären Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, außer wenn der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Außerdem werden keine latenten Steuern angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Rahmen eines Geschäftsvorfalls resultieren, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, und wenn dadurch weder das handelsrechtliche Periodenergebnis (vor Ertragsteuern) noch das steuerrechtliche Ergebnis beeinflusst wird. Auf temporäre Unterschiede, die aus der Zeitwertbilanzierung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen von Unternehmenserwerben resultieren, werden latente Steuern angesetzt. Latente Steuern werden auf temporäre Unterschiede bei derivativen Geschäfts- oder Firmenwerten nur dann angesetzt, wenn die derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte auch steuerrechtlich geltend gemacht werden können. Steuerliche Verlustvorträge führen zum Ansatz latenter Steueransprüche, wenn ein zukünftiges steuerpflichtiges Einkommen wahrscheinlich zur Verfügung steht, gegen das die Verlustvorträge verrechnet werden können. 2.13.5 Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich IFRS 5 enthält grundsätzlich besondere Bewertungs- und Ausweisvorschriften für zur Aufgabe vorgesehene, nicht fortzuführende Geschäftsbereiche (discontinued operations) und zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (non-current assets held for sale). Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sind mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu bewerten. Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Veräußerung höchstwahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Eine ausschließlich mit Veräußerungsabsicht erworbene Tochtergesellschaft ist gemäß IFRS 5.32a als discontinued operation zu qualifizieren. In der Gewinn- und Verlustrechnung der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode werden die Erträge und Aufwendungen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen separat von den Erträgen und Aufwendungen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen erfasst und als Ergebnis nach Steuern aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich gesondert ausgewiesen. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Für ein Tochterunternehmen, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde, ist die Aufgliederung des Ergebnisses nach Erträgen, Aufwendungen und Steuern im Anhang nicht notwendig. Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, sowie die Vermögenswerte einer als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe sind in der Bilanz getrennt von anderen Vermögenswerten darzustellen. Handelt es sich bei der Veräußerungsgruppe um ein neu erworbenes Tochterunternehmen, das zum Erwerbszeitpunkt die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten erfüllt, ist eine Angabe der Hauptgruppen der Vermögenswerte und Schulden nicht erforderlich. Diese Vermögenswerte und Schulden dürfen miteinander saldiert und als gesonderter Betrag abgebildet werden. 2.14 Wesentliche Annahmen und Schätzungen Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ist von Absatz- und Bewertungsmethoden abhängig und erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den ausgewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbundenen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zu Grunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzungen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben könnten. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Wesentliche Annahmen und Schätzungen betreffen die folgenden Fälle: Die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn diese im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Die internen Entwicklungskosten für selbsterstellte Softwaretools werden mit Eintritt in die Entwicklungsphase aktiviert. Die Abschreibung der aktivierten Aufwendungen beginnt mit Erreichen der Betriebsbereitschaft und erfolgt über eine erwartete Nutzungsdauer von sechs Jahren. Geschäftsanteilsübertragungsverträge im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen enthalten zum Teil Kaufpreisanpassungsklauseln auf der Grundlage zukünftiger Erträge der erworbenen Tochterunternehmen. Die Höhe der Anschaffungskosten dieser Anteile wird im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung auf der Grundlage von Planungsrechnungen bestmöglichst geschätzt. Die tatsächlichen Kaufpreise können von dieser Schätzung abweichen. Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen werden auch Schätzungen vorgenommen, die sich u.a. auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich wird die Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds, Änderungen der gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen, Erwartungen bezüglich des Wachstums der Finanzdienstleistungsbranche, Entwicklung der Rohmarge, Erhöhung der Kapitalkosten, Änderung der künftigen Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln, aktuelle Wiederbeschaffungskosten, in vergleichbaren Transaktionen gezahlte Kaufpreise sowie sonstige Änderungen, die auf eine Wertminderung hindeuten, berücksichtigt. Der erzielbare Betrag und die beizulegenden Zeitwerte werden in der Regel unter Anwendung der DCF-Methode ermittelt, in die angemessene Annahmen einfließen. Die Identifizierung von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hindeuten, die Schätzung von künftigen Cashflows sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten (oder Gruppen von Vermögenswerten) sind mit wesentlichen Einschätzungen verbunden, die das Management hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der erwarteten Cashflows, der zutreffenden Abzinsungssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte zu treffen hat. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit Schätzungen durch das Management verbunden. Zu den verwendeten Methoden zur Ermittlung des Nutzungswert und beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten zählen Methoden auf der Grundlage von Discounted Cashflows und Methoden, die als Basis notierte Marktpreise verwenden. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des Nutzungswert und beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten durch das Management beruht, gehören Annahmen bezüglich der Anzahl der vermittelten Finanzprodukte, Entwicklung der Rohmarge, Stornoquote und Kosten für die Maklerbindung. Diese Schätzungen, einschließlich der verwendeten Methoden, können auf die Ermittlung des Nutzungswert und beizulegenden Zeitwerts sowie letztlich auf die Höhe der Abschreibungen auf den Goodwill wesentliche Auswirkungen haben. Das Management bildet Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen beruhen auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, der Bonität der Kunden sowie auf Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich eintretenden Forderungsverluste den Umfang der vorgenommenen Wertberichtigung übersteigen. Für jedes Besteuerungssubjekt des Konzerns ist die erwartete tatsächliche Ertragsteuer zu berechnen und die temporären Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS-Konzernabschluss und dem steuerrechtlichen Abschluss zu beurteilen. Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese Differenzen grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Konzernabschluss. Das Management muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind verschiedene Faktoren heranzuziehen, wie z.B. Ertragslage der Vergangenheit, operative Planungen, Verlustvortragsperioden, Steuerplanungsstrategien. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung bei aktiven latenten Steuern ist eine erfolgswirksame Abwertung vorzunehmen. Ansatz und Bewertung der Rückstellungen und der Höhe der Eventualschulden sind in erheblichen Umfang mit Einschätzungen durch die JDC Group verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme sowie die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung der jeweiligen Situation. Wenn Verluste aus schwebenden Geschäften drohen, werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheit können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem ist die Ermittlung von Rückstellungen für Steuern, Rechtsrisiken und Stornoreserven mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich auf Grund neuer Informationen ändern. Bei der Einholung neuer Informationen nutzt JDC Group interne und externe Quellen. Änderungen der Schätzungen können sich erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken. Die Umsatzrealisierung noch nicht abgerechneter Vermittlungsleistungen wird auf der Grundlage der erbrachten Vermittlungsleistungen bzw. der Maklererträge der Vorperiode ermittelt. Bei einer Änderung der Schätzungen können sich Unterschiede in Betrag und Zeitpunkt der Umsätze für nachfolgende Perioden ergeben. 2.15 Angaben zu Anpassungen der Vorjahreswerte Die Gesellschaft hat im Bereich der Umsatzerlöse eine Neuzuordnung vorgenommen, zur Verbesserung der Aussagefähigkeit wurden die Vorjahreswerte teilweise angepasst. Nähere Erläuterungen befinden sich im Teil 3 der Notes. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden auf Ihre Fristigkeit hin untersucht, als Ergebnis wurde nun ein Teil der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit > 1 Jahr in der Berichtsperiode in die langfristigen Forderungen umgegliedert. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde das Vorjahr entsprechend angepasst. 3 ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS3.1 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern sind der Segmentberichterstattung zu entnehmen. 3.1.1 Umsatzerlöse [1] Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Abschluss- und Bestandsprovisionen aus Vermittlungsleistungen in den drei Bereichen Versicherungen, Investmentfonds und Beteiligungen/Geschlossene Fonds sowie aus sonstigen Dienstleistungen und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Gesamtumsatz des Berichtsjahres in Höhe von TEUR 78.052 lag 3,1% über dem des Vorjahres (TEUR 75.700). 3.1.2 Andere aktivierte Eigenleistungen/Sonstige betriebliche Erträge [2] scroll
Die anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 594 (Vorjahr: TEUR 665) beinhalten im Wesentlichen die Entwicklung selbstgenutzter Softwarelösungen (Compass, World of Finance, iCRM und allesmeins), siehe Tz. 3.2.1.1.1 Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.389 (Vorjahr: TEUR 2.440) enthalten im Wesentlichen TEUR 414 (Vorjahr: 522) Erlöse aus Verrechnungen und TEUR 296 (Vorjahr: TEUR 34) periodenfremde Erträge. 3.1.3 Provisionsaufwendungen [3] Der Posten enthält im Wesentlichen die Provisionen für die selbstständigen Makler und Handelsvertreter. Die Provisionen verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.373 auf TEUR 55.306 (Vorjahr: TEUR 56.679) bei steigendem Umsatz. Den Provisionserlösen aus den Bestandskäufen (Geld.de und AON) in Höhe von TEUR 3.345 (Vorjahr: TEUR 0) stehen keine Provisionsaufwendungen gegenüber. 3.1.4 Personalaufwand [4] scroll
Die Personalaufwendungen umfassen im Wesentlichen Gehälter, Bezüge und sonstige Vergütungen an den Vorstand und die Mitarbeiter des JDC Group-Konzerns. Die sozialen Abgaben beinhalten die vom Arbeitgeber zu tragenden gesetzlichen Abgaben (Beiträge zur Sozialversicherung). Die Anzahl der Beschäftigten beträgt im Geschäftsjahr durchschnittlich 226 Mitarbeiter (Vorjahr: 212). 3.1.5 Abschreibungen und Wertminderungen [5] scroll
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen ist in den Anlagen 1 und 2 des Anhangs dargestellt. Wertminderungen aus Sachanlagen traten wie im Vorjahr nicht ein. 3.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen [6] scroll
Die Werbekosten beinhalten Aufwendungen für Messen, Kundenveranstaltungen, Druckerzeugnisse und Bewirtungen. Die Fremdleistungen beinhalten Aufwendungen für Agenturen, Fremdarbeiter, Aktienbetreuung und Hauptversammlungen. Die EDV-Kosten beinhalten die Aufwendungen für den allgemeinen IT-Betrieb (Server, Clients, Rechenzentrum), Softwareleasing, Scan-Dienstleistungen und Softwarelizenzen, soweit nicht aktivierbar. Die Raumkosten enthalten die Aufwendungen für Miete, Mietnebenkosten, Energieversorgung und Reinigungskosten. Die Kraftfahrzeugkosten enthalten die Aufwendungen des Fuhrparkes inklusive des KFZ-Leasing. Unter den Gebühren und Versicherungen sind Aufwendungen aus Versicherungspolicen, Beiträge zu Berufsverbänden und Gebühren der BaFin/FMA (Österreich) bilanziert. Die Rechts- und Beratungskosten enthalten die Aufwendungen für juristische Fragestellungen/Rechtsberatung, Steuerberatung, Jahresabschluss und -prüfungskosten sowie allgemeine Buchhaltungskosten. Aufgrund der gegebenen Umsatzstruktur und der darin enthaltenen, nicht steuerbaren Leistungen, hat der JDC Group Konzern eine Vorsteuerabzugsquote von ca. 13%, diese wird aufgrund der laufenden Verschiebungen in der Umsatzstruktur jährlich neu berechnet. 3.1.7 Finanzergebnis [7] scroll
Die Zunahme der Zinsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus der Ausgabe einer Anleihe der Konzerntochter Jung, DMS & Cie. Pool GmbH im Jahr 2015, welche im Berichtsjahr erstmalig mit 12 Zinsmonaten, TEUR 896 (Vorjahr: TEUR 546) enthalten ist. Davon: Aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien Das Finanzergebnis ist folgenden Bewertungskategorien gem. IAS 39 zuzuordnen: scroll
3.1.8 Ertragssteuern und sonstige Steuern [8] Der Steueraufwand und -ertrag gliedert sich wie folgt: scroll
Für die Geschäftsjahre 2016 und 2015 weicht der Steueraufwand bei Anwendung des zu erwartenden Steuersatzes von 31,72% (Vorjahr 31,23%) wie folgt von den effektiven Werten ab: scroll
Der effektive Steuersatz beträgt 0,00% (Vorjahr 0,00%). Die bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern entfallen auf folgende Bilanzposten: scroll
Aus der Veränderung der latenten Steuern ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung. scroll
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte für die inländischen Gesellschaften auf der Grundlage des Körperschaftsteuersatzes in Höhe von 15,0% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% und des Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Wiesbaden von 454,0% (kombinierter Ertragssteuersatz: 31,72%). Für die österreichische Gesellschaft wurde der seit 2005 geltende Körperschaftsteuersatz in Höhe von 25,0% angewandt. Die Verminderung der aktiven latenten Steuern resultiert im Wesentlichen aus dem Verbrauch von aktivierten Verlustvorträgen. 3.1.9 Ergebnis je Aktie [9] scroll
Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte keine Dividendenzahlung. 3.2 Erläuterungen zur Konzernbilanz 3.2.1 Langfristige Vermögenswerte Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Konzernanlagespiegel dargestellt (Anlage 1). Die Entwicklung der Nettobuchwerte des Konzernanlagevermögens des Geschäftsjahres ist in der Anlage 2 des Anhangs ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind in der Tz. 3.1.5 des Anhangs dargestellt. 3.2.1.1 Immaterielle Vermögenswerte [10] scroll
3.2.1.1.1 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Hierunter sind im Wesentlichen Versicherungsbestände aus Bestandsübernahmen, Softwarelizenzen über betriebswirtschaftliche Standardsoftware, Kundenstämme und eine CRM Datenbank erfasst. Der deutliche Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb zweier Versicherungsbestände in Höhe von TEUR 13.340. Die Versicherungsbestände werden linear über 15 Jahre, die erworbene Software linear über drei und selbsterstellte Software linear über fünf-sechs Jahre, abgeschrieben. Im Rahmen des Erwerbes der Versicherungsbestände „Geld.de" wurde die Domain geld.de (TEUR 800) erworben. Die Gesellschaft geht bei der Domain von einer andauernden Werthaltigkeit aus, daher erfolgt hierauf keine laufende Abschreibung. Im Geschäftsjahr wurden selbsterstellte Softwaretools in Höhe von TEUR 1.276 (Vorjahr: TEUR 886) aktiviert. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um firmenspezifische Softwareanwendungen (Compass, World of Finance, iCRM und allesmeins) zur Unterstützung des Vertriebs von Finanzprodukten. Zum Bilanzstichtag beträgt der Buchwert selbsterstellter Softwaretools TEUR 2.768 (Vorjahr: TEUR 2.517). 3.2.1.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus der Erstkonsolidierung im Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenszusammenschlusses und gliedert sich nach Segmenten wie folgt: scroll
3.2.1.1.3 Wertminderungsaufwendungen Hinsichtlich der Wertminderung für immaterielle Vermögensgegenstände verweisen wir auf die Erläuterung zu 3.1.6. Für weitere Software und Lizenzen liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Wertminderung hindeuteten. Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde ein Werthaltigkeitstest auf den 31. Dezember 2016 durchgeführt. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Advisortech und Advisory wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen vor Ertragsteuern ermittelt. Diese Prognosen wurden aus der vom Management und Aufsichtsrat genehmigten, detaillierten Planungsrechnungen der Konzernunternehmen für das Geschäftsjahr 2016 abgeleitet. Für die Geschäftsjahre 2017 bis 2018 werden moderate Wachstumsraten (Phase I) angenommen. Für daran anschließende Zeiträume wurde der Zahlungsstrom als ewige Rente prognostiziert (Phase II). Bei einem aus der Zinsstrukturkurve abgeleiteten, risikolosen Basiszinssatz von 1,10% (Vorjahr: 1,10%), einer Marktrisikoprämie von 5,63% (Vorjahr: 5,63%) und unter Berücksichtigung eines Betafaktors der Vergleichsinvestition von 0,7 (Vorjahr: 0,7) errechnet sich ein Diskontierungszinssatz von 6,0% (Vorjahr: 6,0%). Im Diskontierungszinssatz zur Ermittlung des Barwerts aus den ersten Cashflows der ewigen Rente ist ein Wachstumsabschlag von 1,0% (Vorjahr: 1,0 %) berücksichtigt. Ein zusätzlicher, wesentlicher Einflussfaktor auf den Free Cashflow sind die Annahmen zum Umsatzwachstum und der Ergebnisentwicklung der operativen Einheiten. Der Anstieg des Abzinsungssatzes vor Steuern auf 8 % (d.h. + 2%) würde für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten keinen Wertminderungsbedarf bedeuten. Der Rückgang der geplanten EBIT "s in den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten um -20% würde keinen Wertminderungsbedarf ergeben. Eine darüber hinausgehende deutliche Verminderung des geplanten EBT Wachstums könnte dazu führen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Da wesentliche Maßnahmen zur EBT Steigerung bereits eingeleitet sind, hält der Vorstand dieses Szenario jedoch für nicht wahrscheinlich. Zum 31. Dezember 2016 lag die Marktkapitalisierung des Konzerns über dem Buchwert seines Eigenkapitals. 3.2.1.2 Sachanlagen [11] scroll
Im Bilanzposten werden im Wesentlichen PC-Hardware einschließlich Server, Notebooks und Drucker, Geschäftsausstattung, Pkw, Büroeinrichtung und Einbauten in fremden Gebäuden ausgewiesen. Die Entwicklung der Anschaffungskosten, der planmäßigen Abschreibungen und der Buchwerte ist im Konzernanlagespiegel (Anlagen 1 und 2) dargestellt. Im Geschäftsjahr lagen - wie im Vorjahr - keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Wertminderung von Sachanlagen hindeuteten. 3.2.1.3 Langfristige finanzielle Vermögenswerte [12] Die Entwicklung der Finanzanlagen ist im Konzernanlagespiegel (Anlagen 1 und 2) dargestellt. Die zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 sind in der Anlage 4 dargestellt. Die Buchwerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Anteile an der FVV GmbH. Des Weiteren sind in dem Posten Beteiligungen zwei (Vorjahr: drei) Geschäftsanteile an Gesellschaften mit einer Beteiligungshöhe von 20,0% bis 25,1% ausgewiesen. Da der Einfluss dieser Beteiligungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, wurden diese Beteiligungen nicht nach der at-equityMethode bewertet. 3.2.1.4 Langfristige Forderungen und sonstiges Vermögen [13] scroll
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Provisionsforderungen aus der Stornoreserve. Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber Vermittlern. 3.2.2 Kurzfristiges Vermögen 3.2.2.1 Forderungen und sonstige Vermögenswerte [14] scroll
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Provisionsforderungen gegen Partnergesellschaften und Poolpartner aus Vermittlungsleistungen. Die übrigen sonstigen Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus Mietkautionen, Steuererstattungsansprüchen und kurzfristigen Darlehen. Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft geleistete Auszahlungen für Werbeveranstaltungen im Folgejahr, Versicherungen, Beiträge und Kfz-Steuer. 3.2.2.2 Zahlungsmittel [15] scroll
Die Entwicklung des Finanzmittelfonds im Geschäftsjahr ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt. Im Weiteren verweisen wir auf Tz. 3.9 der Notes. 3.2.3 Eigenkapital Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals der JDC Group AG ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt (vgl. auch Tz. 3.8). Im Berichtsjahr wurde eine Kapitalerhöhung in Höhe von 1.084.997 Aktien zu einem Nennwert von EUR 1,00 durchgeführt. Aus dieser Kapitalerhöhung flossen der Gesellschaft Mittel in Höhe von TEUR 6.250 zu. scroll
3.2.3.1 Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage [16] Grundkapital und Kapitalrücklage: Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 11.934.971 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vorjahr: 10.849.974) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die Aktien der JDC Group AG sind im Teilbereich des Open Market (Scale) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. WKN: A0B9N3, ISIN: DE000A0B9N37. Bedingtes Kapital: Das Grundkapital ist um bis zu EUR 5.000.000,- durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/I). Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu EUR 420.000,- durch Ausgabe von bis zu Stück 420.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,- bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/II). Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. August 2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 5.967.485,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 5.967.485 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). 3.2.3.2 Übriges Eigenkapital [17] Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Die Entwicklung der Gewinnrücklagen einschließlich Ergebnisvortrag ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen. Die Gewinnrücklagen enthalten gesetzliche Rücklagen von Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 61. Zudem beträgt die freie Rücklage TEUR 222. Zum Abschlussstichtag befinden sich keine eigenen Aktien im Besitz der Gesellschaft. 3.2.4 Langfristiges Fremdkapital [18] scroll
Unter den Anleihen ist eine Unternehmensanleihe der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH aus 2015 bilanziert, der Ausweis erfolgt unter zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist ein Darlehen der FiNUM.Private Finance AG, Wien, begeben durch die Bank Austria, ausgewiesen. Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen Verbindlichkeiten aus - bis zum Ablauf der Stornoreserve - einbehaltenen Maklerprovisionen. Die Verpflichtung zur Auszahlung der Maklerprovision hat regelmäßig eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen den langfristigen Teil von Darlehensverbindlichkeiten. Unter der Bilanzposition werden ebenfalls die passiven latenten Steuern ausgewiesen, siehe auch Textziffer 3.1.88. Die Zuordnung der einzelnen Positionen zu den Bewertungskategorien des IAS 39 wird in Anlage 4 dargestellt. 3.2.5 Rückstellungen [19] scroll
Unter den Rückstellungen für Stornohaftung wird der auf Basis einer Schätzung ermittelte und daher nicht personell zuordenbare Teil der Stornorisiken aus einem Teilgeschäftsbereich dargestellt. Ferner wird hier eine Rückstellung für die drohende Inanspruchnahme aus Vermögensschäden ausgewiesen. 3.2.6 Kurzfristiges Fremdkapital [20] scroll
In den Steuerrückstellungen sind die erwarteten Abschlusszahlungen zu Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für den Veranlagungszeitraum 2015 und 2016 ausgewiesen sowie drohende Steuernachzahlungen zu Altjahren. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist im Wesentlichen der kurzfristige Anteil des unter 3.2.4 erwähnten Darlehen der Bank Austria ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Verpflichtungen aus der Stornoreserve mit einer Fälligkeit bis zu einem Jahr. Die bilanzierten Kaufpreisverbindlichkeiten betreffen noch ausstehende Raten aus dem Kauf von Versicherungsbeständen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten u.a. Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer, sowie Umsatzsteuer, kurzfristige Zinsverbindlichkeiten aus der Unternehmensanleihe und Verbindlichkeiten für bereits bezogene Leistungen. 3.3 Angaben zu Leasingverhältnissen Soweit ein Leasingverhältnis nicht als Finanzleasing zu klassifizieren ist, liegt ein Operating Lease vor, bei dem der Leasinggegenstand dem Leasinggeber wirtschaftlich zuzurechnen ist. Bei den von den Konzernunternehmen geschlossenen Leasingverträgen handelt es sich mit Ausnahme eines Nutzungsvertrages über EDV-Hardware um reine Mietverhältnisse, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken übertragen werden. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Operating Lease stellen sich wie folgt dar: scroll
Es bestehen Leasingverhältnisse über Büroräume, Büromaschinen, EDV-Ausstattung und Pkw. Die Verträge haben Restlaufzeiten von 2 bis zu 118 Monaten (Vorjahr: 2 bis 61 Monate) und beinhalten zum Teil Verlängerungs- und Preisanpassungsklauseln. Keiner dieser Mietverträge beinhaltet bedingte Mietzahlungen. Aufgrund der bestehenden Verträge wurden im Geschäftsjahr Zahlungen in Höhe von TEUR 1.535 (Vorjahr: TEUR 1.282) aufwandswirksam erfasst. Neuerung durch die Einführung von IFRS 16 Die Gesellschaft prüft derzeit die Bilanzierung der Leasingverpflichtungen nach IFRS 16, eine genaue Auswirkung kann noch nicht benannt werden. Es ist von einer Bilanzverlängerung auszugehen. 3.4 Haftungsverhältnisse a) Haftung für Produkte der „Masterliste" Die freien Finanzmakler als Geschäftspartner der Unternehmen des JDC Group-Konzerns haften für ihre Anlageempfehlungen, sofern sie nicht allen gesetzlichen Prüfungs- und Nachforschungspflichten, im Hinblick auf die angebotenen Produkte, Folge geleistet haben. Für ausgewählte Produkte veranlasst die Jung, DMS & Cie. AG diese haftungsbefreienden Prüfungen durch eigene Mitarbeiter und unter Rückgriff auf externe Research-Häuser. Bei Umsätzen in diesen geprüften Produkten, die den so genannten Masterlisten zu entnehmen sind, erfolgt eine automatische, freiwillige Haftungsübernahme durch den Pool, soweit die Umsätze über die Konzernunternehmen abgewickelt werden. b) Haftungsdach Über die Jung DMS & Cie. GmbH, Wien, wird für Finanzmakler, die sich mittels eines Poolpartnervertrages exklusiv binden, über die Jung, DMS & Cie. AG eine weiterreichende Haftung übernommen. Die Jung, DMS & Cie. AG haftet direkt den Kunden des so genannten „Poolpartners" gegenüber für eventuelle Falschberatung. Zum Zwecke der weitgehenden Vermeidung einer Belastung aus dieser Außenhaftung stellt der Poolpartner die Jung, DMS & Cie., Wien, im Innenverhältnis von allen derartigen Ansprüchen frei; darüber hinaus schließt die Jung, DMS & Cie., Wien, für jeden Poolpartner geeignete Vertrauensschadenversicherungen ab. c) Patronatserklärungen Die Die JDC Group AG hat für ihre Tochterunternehmen gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften Patronatserklärungen abgegeben. Die Jung, DMS & Cie. AG hat für ihre Tochtergesellschaft Jung, DMS & Cie. Pool GmbH gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften Patronatserklärungen abgegeben. e) Sonstige Haftungsverhältnisse Sonstige Haftungsverhältnisse bestehen zum Berichtszeitpunkt nicht. 3.5 Eventualschulden Bis zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bestehen keine Eventualschulden. 3.6 Nahestehende Unternehmen und Personen Nach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die die JDC Group AG beherrschen oder die von ihr beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der JDC Group einbezogen werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der JDC Group AG hält oder kraft einer vertraglichen Vereinbarung die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der JDC Group AG zu steuern. Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie auf Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der JDC Group AG ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der JDC Group AG kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der JDC Group AG von 20% oder mehr, einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat oder einer anderen Schlüsselposition im Management beruhen. Für die JDC Group AG ergeben sich für das Geschäftsjahr folgende Angabepflichten: Die beiden Vorstände mit ihren Beteiligungsgesellschaften Aragon Holding GmbH und Grace Beteiligungs GmbH sind derzeit die größten Einzelaktionäre mit jeweils rund 21%, 20% halten strategische Investoren und weitere rund 39% befinden sich im Free-Float. Transaktionen mit Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates: scroll
Angegeben sind die Gesamtbezüge der Vorstände der JDC Group AG, auch wenn sie von Tochterunternehmen getragen wurden. 3.7 Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse ergeben. 3.8 Eigenkapitalveränderungsrechnung Die Entwicklung des Eigenkapitals des Konzerns auf den Bilanzstichtag ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt, die Bestandteil des Konzernabschlusses ist. Die Erhöhung des Eigenkapitals des Konzerns im Geschäftsjahr um TEUR 5.035 (Vorjahr: Verminderung TEUR -1.728) resultiert aus der durchgeführten Kapitalerhöhung mit einem Zufluss zum Eigenkapital in Höhe von TEUR 6.250 vermindert um das Jahresergebnis von TEUR -1.214. 3.9 Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung Die Finanzlage des Konzerns wird in der Kapitalflussrechnung dargestellt, die Bestandteil des Konzernabschlusses nach IFRS ist. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war mit 1.218 TEUR positiv. In der Kapitalflussrechnung wird die Veränderung des Zahlungsmittelbestands im JDC Group-Konzern während des Geschäftsjahres durch die Zahlungsströme aus operativer Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit dargestellt. Zahlungsunwirksame Vorgänge werden zusammengefasst als Gesamtbetrag ausschließlich im Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit gezeigt. Finanzmittelfonds Die Zusammensetzung des Zahlungsmittelbestands ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt. Darunter werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten sowie kurzfristige Kontokorrent-Kredite zusammengefasst. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, jederzeit in Liquidität umwandelbare Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Die Angaben nach IAS 7.40 im Zusammenhang mit dem Erwerb von wesentlichen Unternehmensteilen im Geschäftsjahr 2016 sind nachfolgend tabellarisch dargestellt: scroll
Die Konzerntochter JDC Geld.de GmbH erwarb im Mai 2016 die Online-Plattform „geld.de" von der Unistergruppe. Inhalt der Erwerbstransaktion mit verschiedenen Konzerngesellschaften der Unister-Gruppe sind neben der Internet-Domain auch Marke und die Technologie. Die JDC Group hat weiterhin rund 195.000 Verträge übernommen, aus denen Bestandprovisionen zufließen. 3.10 Segmentberichterstattung Nach IFRS 8 basiert die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem „Management Approach". Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstruktur sowie der internen Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium („Chief Operating Decision Maker"). Im JDC Group Konzern ist der Vorstand der JDC Group AG verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs der Segmente und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne des IFRS 8. Die JDC Group berichtet über drei Segmente, die entsprechend der Art der angebotenen Produkte und Dienstleistungen eigenständig von segmentverantwortlichen Gremien geführt werden. Die Bestimmung von Unternehmensbestandteilen als Geschäftssegment basiert insbesondere auf der Existenz von ergebnisverantwortlichen Segment Managern, die direkt an das oberste Führungsgremium des JDC Group Konzerns berichten. Der JDC Group Konzern gliedert sich in folgende Geschäftsfelder:
Advisortech Im Segment Advisortech bündelt der Konzern seine Geschäftstätigkeit mit freien Finanzvermittlern. Angeboten werden alle Anlageklassen (Investmentfonds, geschlossene Fonds, Versicherungen und Zertifikate) verschiedener Produktgesellschaften einschließlich der Antragsabwicklung und Provisionsabrechnung sowie verschiedene weitere Serviceleistungen rund um die Anlageberatung von Endkunden. Unterstützung finden die Berater hierbei durch diverse eigenentwickelte Softwareprodukte, wie der digitale Versicherungsordner „allesmeins" und der World of Finance. Advisory Im Segment Advisory sind unsere auf die Beratung und den Vertrieb an Endkunden fokussierten Konzernaktivitäten zusammengefasst. Als unabhängige Finanz- und Investitionsberater bieten wir unseren Kunden eine auf jede Situation individuell angepasste ganzheitliche Beratung zu Versicherungen, Investments und Finanzierung. Holding Im Segment Holding wird die JDC Group AG dargestellt. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung der JDC Group liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS Standards zu Grunde. Die JDC Group beurteilt die Leistung der Segmente unter anderem anhand des Betriebsergebnisses (EBITDA und EBIT). Die Umsätze und Vorleistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von Marktpreisen verrechnet. Segmentvermögen und -schulden umfassen alle Vermögenswerte und Schulden, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind und deren positive und negative Ergebnisse das Betriebsergebnis bestimmen. Zum Segmentvermögen gehören insbesondere immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Provisionsforderungen und sonstige Forderungen. Die Segmentschulden betreffen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. In den einzelnen Geschäftsfeldern weist der JDC Group-Konzern die folgenden Mitarbeiterzahlen - ohne Vorstände - aus: Mitarbeiter in den einzelnen Segmenten scroll
Geografische Segmentinformationen Der JDC Group-Konzern ist im Wesentlichen in Deutschland und Österreich tätig, sodass bezogen auf den Kundenkreis lediglich ein geografisches Segment (deutschsprachiger Raum der Europäischen Union) besteht. 4 WEITERE ANGABEN4.1 Geschäftsgegenstand und wesentliche Tätigkeiten Der satzungsmäßige Geschäftsgegenstand der JDC Group AG ist der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Finanzdienstleistungsbranche, sowie die Erbringung von Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, insbesondere für die nachstehenden Gesellschaften. Das Mutterunternehmen ist eine Beteiligungsholding, die vorwiegend Mehrheitsbeteiligungen an Vertriebsgesellschaften erwirbt, die sich mit der Platzierung von Finanzprodukten und artverwandten Dienstleistungen beschäftigen. Für die Tochterunternehmen erbringt die Gesellschaft Beratungs- und Managementaufgaben. Geschäftsstrategie ist, die Beteiligungen langfristig in den Konzern einzubinden und durch das Erreichen von Synergieeffekten die Ertragsstärke der jeweiligen Tochterunternehmen zu erhöhen. Im Rahmen der geschaffenen Holdingstruktur erfolgt die strategische Steuerung der Geschäfts- und Finanzpolitik des Konzerns durch die JDC Group AG. Die operative Verantwortung obliegt dagegen den Tochtergesellschaften. Das Mutterunternehmen bildet zudem die Schnittstelle zum Kapitalmarkt. Die Jung, DMS & Cie. AG ist als operative Beteiligungsholding tätig. Geschäftsfeld dieser Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen ist das Betreiben von Einkaufs- und Abwicklungszentralen für freie Finanzvermittler - so genannte Maklerpools -, die für freie Finanzmakler zentrale Funktionen wie Produkteinkauf, Marketing, zentrale Geschäftsabwicklung und Schulung übernehmen. Als Gegenleistung für vorstehende Dienstleistungen behalten die Maklerpools einen Teil der Abschlussprovisionen sowie einen Teil der Abschlussfolgeprovisionen ein. Die Jung, DMS & Cie. AG unterhält mehr als 16.000 Poolpartnerverbindungen und ist einschließlich ihrer Tochterunternehmen zurzeit an den Standorten Wiesbaden, München, Troisdorf und Wien tätig. Die FiNUM.Private Finance AG, Wien sowie die FiNUM.Private Finance AG, Berlin GmbH und die FiNUM.Finanzhaus GmbH richten sich in ihrer Beratung an den Interessen der Endkunden aus. Als unabhängige Finanzberater bieten sie eine individuell angepasste Beratung in Bereich der Versicherungen, Investments und Finanzierung. Die übrigen Konzerngesellschaften mit Sitz in Deutschland sind keine Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des § 1 Abs. la KWG und unterliegen grundsätzlich nicht der Aufsicht der BaFin. Die Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien, ist ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen und unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Österreichs. Die Fi-NUM. Private Finance AG, Berlin, ist ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen und unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (BaFin) Deutschlands. 4.2 Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement befasst sich mit der bedarfsgerechten Steuerung der Zahlungsmittel im Konzern unter Einbeziehung der Auswahl und Steuerung der Finanzierungsquellen. Ziel ist es, die notwendigen Zahlungsmittel zu den geringsten Kosten zur Verfügung zu stellen. Steuerungskriterien sind hier insbesondere die Soll- und Habenzinsen. Das zu steuernde Volumen an Finanzmitteln liegt in einer Größenordnung von 12 Mio. EUR (Vorjahr: 9 Mio. EUR). Zur Erfüllung dieser Aufgabe steht dem Kapitalmanagement das tägliche und monatliche Berichtswesen mit Soll-Ist-Vergleichen zur Verfügung. 4.3 Risikomanagement, Finanzderivate und weitere Angaben zum Kapitalmanagement Der Erfolg des Konzernunternehmens JDC Group hängt wesentlich von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochterunternehmen und der Beteiligungsgesellschaften ab. Diese ist abhängig von der allgemeinen Entwicklung auf den Finanz- und Kapitalmärkten. Der Erfolg der JDC Group AG ist konkret von den auf dem Markt angebotenen Finanzprodukten abhängig. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass der Markt stagniert oder sich negativ entwickelt und sich die Unternehmen im Konzern deshalb nicht wie erwartet entwickeln. Die relevanten unternehmensbezogenen Risiken sind die folgenden:
Die relevanten marktbezogenen Risiken sind die folgenden:
Die relevanten regulatorischen Risiken sind die folgenden:
Weitere bestands- oder entwicklungsgefährdende Risiken für den Konzern kann der Vorstand aktuell nicht erkennen. 4.4 Risikomanagementziele und -methoden Auf Ebene der JDC Group wurden Risikomanagementziele und -methoden festgelegt und dokumentiert. Zur Systematisierung wurden die folgenden vier Gruppen von Risiken gebildet: 1. Strategische Risiken, unter anderem betreffend:
2. Finanzielle Risiken, unter anderem betreffend:
3. Operative Risiken, unter anderem betreffend:
4. Externe Risiken, unter anderem betreffend:
Das Risikomanagement des Konzernunternehmens umfasst zu jedem einzelnen der möglichen Risikofelder die Früherkennung von Risiken, Information und Kommunikation, Risikobewältigung durch Festlegung und Umsetzung entsprechender Gegenmaßnahmen sowie die Dokumentation des Risikomanagementsystems. 4.5 Zusätzliche Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetz Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist in der Anlage zu diesen Notes enthalten. Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 144 für Abschlussprüferleistungen. Im Jahresdurchschnitt wurden in den Konzernunternehmen 226 Mitarbeiter - ohne Vorstand - (Vorjahr: 212) beschäftigt. Organe der JDC Group Aktiengesellschaft Vorstand Herr Dr. Sebastian Josef Grabmaier Herr Ralph Konrad Aufsichtsrat Herr Jens Harig Herr Emmerich Kretzenbacher Herr Alexander Schütz Herr Stefan Schütze Herr Klemens Hallmann Herr Jörg Keimer Die Bezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sind in Tz. 3.6 angegeben. Zur Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 ff. HGB besteht keine Verpflichtung, da die JDC Group AG keine börsennotierte Aktiengesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG ist. scroll
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Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2016scroll
1)
Indirekte Beteiligung, Angabe der Quote der dem Tochterunternehmen gehörenden Anteile scroll
1)
indirekte Beteiligung über Jung, DMS & Cie. Pool GmbH Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumentenscroll
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Vorjahreswerte teilweise angepasst Segmentberichterstattung scroll
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Konzernlagebericht 20161. GRUNDLAGEN DES KONZERNS1.1. GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS Die JDC Group AG steht für moderne Finanzberatung und intelligente Finanztechnologie für Berater und Kunden. Im Geschäftsbereich „Advisortech" bieten wir über die Jung, DMS & Cie.-Gruppe moderne Beratungs- und Verwaltungstechnologien für unsere Kunden und Berater. Während viele Vertriebe und Vertriebspartner den technologischen Wandel als Problem und die jungen Fintech-Firmen als neue Wettbewerber sehen, begreifen wir den Faktor „Technologie" als große Chance. Lösungen aus dem Geschäftsbereich „Advisortech" werden Beratern zukünftig helfen, ihre Kunden noch besser zu betreuen und im Ergebnis mehr Umsatz zu generieren. Im Segment „Advisory" vermitteln wir über die FiNUM.-Gruppe Finanzprodukte an private Endkunden über freie Berater, Vermittler und Finanzvertriebe. Mit mehr als 16.000 angeschlossenen Vertriebspartnern, rund 1,2 Mio. Endkunden, einem betreuten Bestand von mehr als 4,5 Mrd. Euro und rund 1,4 Mrd. Produktabsatz pro Jahr sind wir einer der Marktführer im deutschsprachigen Raum. Folgendes Schaubild zeigt die aktuelle Segmentstruktur der JDC Group und die relevantesten Beteiligungen: scroll
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Beteiligungsquote der JDC Group AG zum 31. Dezember 2016 In Umsetzung der eingeschlagenen Fintech-Strategie im Segment Advisortech hat die JDC Group im Geschäftsjahr 2016 in einem Asset-Deal die Online-Vergleichsplattform „Geld.de" erworben. Inhalt der „Geld.de"-Erwerbstransaktion mit verschiedenen Konzerngesellschaften der Unister-Gruppe war neben der Internet-Domain und den Kundenbeziehungen auch Marke und Technologie. 1.2. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Im Geschäftsbereich „Advisortech" bieten wir über die Jung, DMS & Cie.-Gruppe moderne Beratungs- und Verwaltungstechnologien für unsere Kunden und Berater. In diesem Zusammenhang betreibt die JDC-Group die Entwicklung selbsterstellter Softwarelösungen. Im Geschäftsjahr 2016 wurden in diesem Zusammenhang Eigenleistungen in Höhe von 594 TEUR aktiviert. Im Weiteren verweisen wir auf die diesbezüglichen Ausführungen im Anhang zum Konzernabschluss. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Das Weltwirtschaftswachstum schwächte sich im Jahr 2016 leicht ab. Die Industrieländer profitierten per Saldo noch vom niedrigen Ölpreis und der expansiv ausgerichteten Geldpolitik. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass das Weltwirtschaftswachstum 2016 mit 3,1% um 0,1% niedriger ausgefallen ist als 2015. Das Wachstum in der Eurozone verminderte sich auf 1,7% nach 2,0 % im Vorjahr. In Deutschland wuchs die Wirtschaft auf 1,9% nach 1,7% im Vorjahr. Maßgebend dafür war wie schon im Vorjahr der starke Binnenkonsum.1 2.2 BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN Der Markt für Investmentfonds 2 Die deutsche Investmentfondsbranche verwaltete zum 31. Dezember 2016 Gesamtvermögen von 2.801 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 7,7 Prozent im Vergleich zum 31. Dezember 2015 entspricht. Zum 31. Dezember 2016 (in Klammern der Wert zum 31. Dezember 2015) waren 915 Milliarden Euro (883 Milliarden Euro) in Publikumsfonds und 1.482 Milliarden Euro (1.339 Milliarden Euro) in Spezialfonds investiert. 403 Milliarden Euro (378 Milliarden Euro) wurden in Vermögen außerhalb von Investmentfonds für institutionelle Anleger verwaltet.
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Alle Daten der folgenden Beschreibung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen
wurden- wenn nicht anders kenntlich gemacht - dem Begleitmaterial zur Pressekonferenz
des statistischen Bundesamts vom 12. Januar 2017 sowie Stellungsnahmen des IWF im
Januar 2017. Auf die einzelnen Assetklassen teilt sich das Fondsvolumen der Publikumsfonds zum 31. Dezember 2016 (in Klammern der Wert zum 31. Dezember 2015) wie folgt auf: Aktienfonds: 340,5 Milliarden Euro (322,8 Milliarden Euro) Rentenfonds: 194,9 Milliarden Euro (190,9 Milliarden Euro) Geldmarktfonds: 10,7 Milliarden Euro (12,3 Milliarden Euro) Offene Immobilienfonds: 87,7 Milliarden Euro (83,7 Milliarden Euro) Gemischte und sonstige Fonds: 281,9 Milliarden Euro (273,4 Milliarden Euro) Die anhaltend niedrigen Zinsen stellen viele Anleger vor Herausforderungen. Das gilt für alle Anlegergruppen, ob institutionelle Investoren wie Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherungsgesellschaften oder private Sparer. In 2016 haben daher insbesondere Aktien-, Renten- und Mischfonds deutliche Zuwächse verzeichnen können. Für 2017 geht die Bundesregierung von einem weiter steigenden Wirtschaftswachstum in Höhe von 1,4% aus. Die aktuelle Entwicklung in Deutschland zeigt einen stabilen privaten Konsum und einen starken Arbeitsmarkt mit den höchsten jemals erreichten Beschäftigtenzahlen. Allerdings verteuern sich die Energiepreise und die Inflation gewinnt an Fahrt. Bei aller Unsicherheit über die Entwicklung der Kapitalmärkte ist davon auszugehen, dass der Markt für Investmentfonds 2017 ein im Vergleich zu den vergangenen Jahren weiterhin positives Umfeld bietet. Der Markt für Versicherungen3 Die Versicherungswirtschaft hält auch 2016 ihren Wachstumskurs bei. Die Branche rechnet über alle Sparten hinweg mit einem Beitragsplus von mindestens einem Prozent. In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen die Einnahmen um rund 2 Prozent, während in der Lebensversicherung die Beiträge gegenüber dem starken Vorjahr um 0,5 Prozent zurückgingen. Insgesamt verzeichneten die Versicherer ein Plus von 0,2 Prozent auf 194,2 Milliarden Euro. Mit einem moderaten Wachstum rechnet die Branche auch in 2017. Bei den Lebensversicherern und Pensionskassen gingen die Prämieneinnahmen 2016 um rund 2,2 Prozent auf 90,7 Mrd. Euro zurück. Die Einnahmen aus laufenden Beiträgen fielen um 0,5 Prozent auf 64,3 Mrd. Euro. Die Einmalanlagen fielen um 6,1 Prozent auf 26,3 Mrd. Euro. Angesichts der niedrigen Zinsen und der politischen Verunsicherung ist das Ergebnis der Lebensversicherer durchaus respektabel. Bei der Schaden- und Unfallversicherung wuchsen die Einnahmen um 2,9 Prozent auf 66,3 Mrd. Euro und somit stärker als im Vorjahr. Vor allem die beiden größten Bereiche Kraftfahrt- und Sachversicherung entwickelten sich erfreulich: In der Kfz-Versicherung stiegen die Beiträge um 2,5 Prozent auf 25,9 Mrd. Euro. Die Einnahmen in der Sachversicherung stiegen um 3,7 Prozent auf 18,7 Mrd. Euro. Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung nahmen 1,1 Prozent mehr als im Vorjahr ein, nämlich 37,2 Mrd. Euro. Wettbewerbsposition In den einzelnen Geschäftssegmenten steht JDC Group mit unterschiedlichen Unternehmen in Konkurrenz. Wettbewerber im Segment ADVISORTECH Im Geschäftsbereich ADVISORTECH vermittelt die JDC Group-Gruppe über die Tochtergesellschaften der JDC-Gruppe (JDC) Finanzprodukte wie Investmentfonds, Alternative Investment-Fonds, strukturierte Produkte, Versicherungen und Finanzierungsprodukte über freie Finanzvermittler (B2B) an Endkunden. Als Maklerpool steht JDC in Wettbewerb mit allen Unternehmen, die über selbstständige Vermittler oben genannte Finanzprodukte an Weitervermittler oder Endkunden vermitteln. Darunter fallen Maklernetzwerke/Maklerpools wie z. B. Fonds Finanz Maklerservice GmbH und BCA AG, aber auch auf Endkunden ausgerichteten Geschäftsbanken, Sparkassen, Volksbanken sowie Finanzvertriebsgesellschaften. Die Markteintrittsbarrieren im Maklerpoolgeschäft sind nach Einschätzung der JDC Group sehr hoch. Es gibt aus der Vergangenheit resultierend eine hohe Zahl an Vermittlungsunternehmen, vor allem Maklernetzwerke/Maklerpools unterschiedlichster Größe und Professionalität. In den letzten Jahren hat sich der Markt für Maklerpools dennoch stark konsolidiert. JDC ist in dieser Konsolidierungsphase gewachsen und hat kleinere, aus dem Markt ausscheidende Mitbewerber, bzw. auch deren Kunden kontinuierlich integriert. Wettbewerber im Segment ADVISORY Im Geschäftsbereich ADVISORY bietet die JDC Group AG über ihre Tochtergesellschaften FiNUM.Private Finance Deutschland, FiNUM.Finanzhaus und FiNUM.Private Finance Österreich die Beratung zu und Vermittlung von Finanzprodukten gegenüber Endkunden (B2C) an. Grundsätzlich stehen sämtliche Gesellschaften in Wettbewerb mit einer Vielzahl von Marktteilnehmer, d.h. neben Finanzvertrieben und Einzelmaklern u.a. auch Ausschließlichkeitsorganisationen von Versicherungen und Banken, aber auch dem Direktvertrieb z.B. über das Internet. Die Hauptwettbewerber der Gesellschaften lassen sich nach der Einschätzung der JDC Group anhand der unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Zielgruppen wie folgt ableiten: FiNUM.Private Finance Deutschland, FiNUM.Finanzhaus und FiNUM.Private Finance Österreich fokussieren sich auf die Beratung anspruchsvoller Privatkunden (sog. Mass-Affluent-Markt) in Deutschland und Österreich. Der Geschäftsmix besteht zu nahezu gleichen Teilen aus Vermögensaufbau und Absicherungsgeschäft (Versicherungsgeschäft). Hauptwettbewerber sind demnach Geschäfts- bzw. Privatbanken und große Finanzvertriebsgesellschaften wie z.B. die MLP AG oder die Horbach Wirtschaftsberatung AG. 2.3 GESCHÄFTSVERLAUF KONZERN UND SEGMENTE Die JDC Group AG ist aufgrund ihrer Absatzstärke, zunehmenden Marktrelevanz und Zuverlässigkeit für Produktinitiatoren sowohl aus der Versicherungs- als auch Investmentbranche ein Partner von zunehmender Attraktivität. Gleichzeitig ist die JDC Group AG auch als institutioneller Partner für Finanzvertriebe bzw. Finanzvermittler attraktiv, die im sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld einen starken Partner für die Auslagerung Ihres Backoffice suchen. Damit gewinnt die JDC Group in beiden Segmenten Advisortech und Advisory weiter Marktanteile. Insgesamt blickt der Vorstand aus seiner Sicht auf eine positive Geschäftsentwicklung zurück. Fortschritte in der operativen Entwicklung der Beteiligungen spiegeln sich in einer gegenüber dem Vorjahr verbesserten Ertragslage wieder. Gleichwohl ist das Konzernergebnis noch negativ. Der Konzernumsatz stieg um 3,1 Prozent. Damit liegt das Wachstum aufgrund schwieriger Marktbedingungen hinter dem prognostizierten Wachstum zurück. Allerdings hat sich die prognostizierte positive Geschäftsentwicklung für den Gesamtkonzern im Geschäftsjahr eingestellt. Dies liegt vor allem an dem Erwerb von Versicherungsbeständen. Aus den Beständen flossen dem Konzernergebnis 3,3 Mio. EUR zu, denen kein Provisionsaufwand gegenübersteht. Der Erwerb der Bestände führte im Jahresverlauf zu einer Erhöhung der Abschreibung in Höhe von 0,6 Mio. EUR. In Vorbereitung der Erwerbe wurden auch einmalig 0,5 Mio. EUR Rechts- und Beratungskosten bilanziert. Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf die folgenden Darstellungen zur Lage des JDC Group-Konzerns. 2.4 LAGE 2.4.1 WESENTLICHE KENNZAHLEN JDC GROUP-KONZERN Von 2014 bis 2016 entwickelten sich wesentliche Kennzahlen des JDC Group-Konzerns wie folgt: scroll
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Zahlen für 2014 und 2015 teilweise angepasst 2.4.2 VERMÖGENSLAGE Das langfristige Vermögen des Konzerns zum 31. Dezember 2016 in Höhe von 53,1 Mio. Euro (Vorjahr 39,5 Mio. EUR) besteht zu rund 45,1 Mio. Euro (Vorjahr 31,2 Mio. EUR) aus immateriellen Vermögenswerten. Die deutliche Erhöhung des langfristigen Vermögens des Konzerns resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung von Kundenstämmen aus dem Erwerb von Beständen in Höhe des Restbuchwertes von 13,3 Mio. EUR. Das kurzfristige Vermögen hat sich auf 19,8 Mio. Euro (Vorjahr 26,3 Mio. EUR) vermindert. Der wesentliche Grund dafür ist die Reduzierung der sonstigen Vermögensgegenstände um 6,0 Mio. EUR aufgrund der Auflösung einer Geldanlage. Die Guthaben bei Kreditinstituten sanken um 2,4 Mio. EUR auf 2,9 Mio. EUR. Die Bilanzsumme hat sich von 65,8 Mio. EUR im Jahr 2015 auf 72,9 Mio. Euro im Jahr 2016 - im Wesentlichen bedingt durch den Erwerb von Versicherungsbeständen im Anlagevermögen - erhöht. Das Eigenkapital stieg von 24,7 auf 29,7 Mio. Euro. Dies ergibt sich im Wesentlichen aus einer Barkapitalerhöhung sowie dem Jahresergebnis. Insgesamt reduzierte sich das langfristige Fremdkapital leicht von 25,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 24,1 Mio. Euro im Berichtsjahr. Im Wesentlichen ist dies durch die Reduzierung der langfristigen sonstigen Verbindlichkeiten um 1,5 Mio. EUR bedingt. Der Grund ist eine Umgliederung eines Darlehens in das kurzfristige Fremdkapital. Das kurzfristige Fremdkapital stieg von 15,6 Mio. Euro auf 19,1 Mio. Euro. Hier enthalten sind 12,8 Mio. EUR aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und 6,0 Mio. EUR aus sonstigen Verbindlichkeiten. Die Eigenkapitalquote im JDC Group-Konzern stieg zum Bilanzstichtag auf 40,7 Prozent (Vorjahr: 37,5 Prozent) der Bilanzsumme. Die Erhöhung der Eigenkapitalquote im Jahresvergleich resultiert im Wesentlichen aus einer Barkapitalerhöhung. 2.4.3 FINANZLAGE Die Kapitalflussrechnung zeigt auf, wie sich der Cashflow innerhalb der Berichtsperiode durch Mittelzu- und Mittelabflüsse entwickelte. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erhöhte sich im Geschäftsjahr signifikant von minus 647 TEUR um 1.865 TEUR auf 1.218 TEUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Abschreibungen um 943 TEUR sowie der Verbesserung des Ergebnisses um 514 TEUR. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist mit 9.400 TEUR negativ. Der Grund hierfür sind im Wesentlichen Auszahlungen für den Erwerb von sonstigen Geschäftseinheiten in Höhe von 10.482 TEUR sowie darüber hinaus Investitionen in immaterielle Vermögenswerte; gegenläufig wirkten sich Einzahlungen aus Finanzmittelanlagen von TEUR 6.000 aus. Aus der Finanzierungstätigkeit ergibt sich ein mit 5.773 TEUR positiver Cashflow, der im Wesentlichen aus Einzahlung in das Eigenkapital in Höhe von 6.250 TEUR resultiert. Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres betrug 2.908 TEUR. Die Finanzmittelausstattung war im Berichtsjahr stets ausreichend. Die Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität wird über eine monatliche Liquiditätsplanung gesteuert. Im folgenden Jahr wird der Konzern vertragsgemäß teilweise Kredittilgungen vornehmen, die aus einer ausreichenden Liquidität vorgenommen werden können. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag beträgt 40,7% (Vorjahr: 37,5 %) bei einer gegenüber dem Vorjahr um rd. 7,1 Mio. Euro gestiegenen Bilanzsumme. Das mittel- und langfristige Fremdkapital umfasst zum Stichtag 33,1 % der Bilanzsumme bzw. absolut 24,1 Mio. Euro und entfällt mit 12,9 Mio. Euro auf eine Unternehmensanleihe, deren Rückzahlung am 21. Mai 2020 fällig ist. 2.4.4 ERTRAGSLAGE Die operative Entwicklung der Beteiligungen macht Fortschritte. Die Ertragslage des Konzerns hat sich wiederum gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Gleichwohl ist das Konzernergebnis noch negativ. Der Konzernumsatz stieg um 3,1 Prozent auf 78,1 Mio. Euro (Vorjahr: 75,7 Mio. Euro). Die Provisionsaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr (56,7 Mio. Euro) um 2,5 Prozent auf 55,3 Mio. Euro verringert. Von den übrigen Kosten entfallen 13,1 Mio. Euro (Vorjahr: 12,1 Mio. Euro) auf die Personalkosten und 9,5 Mio. Euro (Vorjahr: 9,1 Mio. Euro) auf die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Im Jahresdurchschnitt waren 226 (Vorjahr 212) Mitarbeiter beschäftigt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres erhöhten sind investitionsbedingt auf 2,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro). Die größten Positionen innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren Werbekosten mit 0,8 Mio. Euro (Vorjahr: 0,7 Mio. Euro), EDV-Kosten mit 1,8 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro), Raumkosten mit 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. Euro), Rechts- und Beratungskosten mit 1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,9 Mio. Euro), Sonstige Kosten mit 1,0 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. Euro). Insgesamt stieg das EBITDA auf 2,7 Mio. Euro (Vorjahr: 1,3 Mio. EUR) und das EBIT auf 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: -0,3 Mio. Euro). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stieg von -1,0 Mio. EUR um rund 0,3 Mio. Euro auf -0,7 Mio. Euro. 2.4.5 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Segment Advisortech Der Umsatz im Segment Advisortech verbesserte sich auf 62,0 Mio. Euro nach 61,4 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBITDA verbesserte sich deutlich auf 2,8 Mio. EUR nach 0,8 Mio. im Vorjahr. Auch das EBIT legte signifikant zu von -0,3 Mio. Euro im Vorjahr auf 0,8 Mio. Euro. Segment Advisory Der Umsatz im Segment Advisory entwickelte sich ebenfalls positiv. Die Segmenterträge stiegen auf 23,4 Mio. Euro nach 22,0 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBITDA sank dabei leicht auf 1,0 Mio. EUR nach 1,1 Mio. EUR im Vorjahr. Das EBIT reduzierte sich von 0,6 Mio. Euro im Vorjahr auf 0,5 Mio. Euro. Segment Holding Der Umsatz im Segment Holding entwickelte sich positiv. Die Segmenterträge stiegen von 1,8 Mio. Euro auf 2,2 Mio. Euro. Die Kennzahlen EBITDA und EBIT verkürzten sich auf -1,1 Mio. EUR nach -0,6 Mio. EUR im Vorjahr. 3. NACHTRAGSBERICHTNach dem Bilanzstichtag haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse ergeben. 4. PROGNOSE-, CHANCEN - UND RISIKOBERICHT4.1. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Die künftige Geschäftsentwicklung unserer Gesellschaft ist mit allen Chancen und Risiken verbunden, die mit dem Vertrieb von Finanzprodukten und dem Kauf, der Führung und dem Verkauf von Unternehmen zusammenhängen. Das Risikomanagementsystem der JDC Group AG ist darauf ausgerichtet, Risiken frühzeitig zu identifizieren und durch Ableitung geeigneter Maßnahmen diese zu minimieren. Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung eingesetzt. Um mögliche Probleme in den verbundenen Unternehmen und deren Beteiligungen frühzeitig zu erkennen, werden wesentliche Kennziffern monatlich abgefragt und beurteilt. Die JDC Group AG wird über ein monatliches Berichtswesen, welches die wesentlichen Kennzahlen beinhaltet und insbesondere die Liquiditätssituation berücksichtigt, gesteuert. Der Vorstand wird darüber hinaus täglich über den aktuellen Liquiditätsstand informiert. Die relevanten unternehmensbezogenen Risiken sind die folgenden:
Die relevanten marktbezogenen Risiken sind die folgenden:
Die relevanten regulatorischen Risiken sind die folgenden:
Weitere bestands- oder entwicklungsgefährdende Risiken für die Gesellschaft kann der Vorstand aktuell nicht erkennen und ist der Ansicht, dass die identifizierten Risiken überschaubar sind und den Fortbestand des Konzerns nicht gefährden. Die Chancen des Konzerns sieht der Vorstand wie folgt: Viele Finanzvertriebe sind derzeit finanziell geschwächt. Parallel zu schlechten Vertriebsergebnissen in den zurückliegenden Jahren haben sich die regulatorischen Anforderungen deutlich erhöht. Im Ergebnis sind die finanziellen Ressourcen vieler Wettbewerber erschöpft und der Konsolidierungsdruck hat sich erhöht - wovon die großen Marktteilnehmer, unter anderem die JDC Group-Konzernunternehmen, profitieren. Auf der anderen Seite hat JDC Group im Jahr 2015 die wesentlichen Weichen für die folgenden Jahre gestellt. Die JDC Group hat das Jahr 2015 für eine Neupositionierung genutzt und sich stärker auf den Bereich Finanztechnologie (Fintech) positioniert. In diesem Rahmen wurde mit den Tochtergesellschaften die neue Technologie „allesmeins" - eine APP, die einen digitalen Versicherungsordner abbildet, entwickelt und 2016 in den Markt eingeführt. Mit dem Erwerb der Versicherungsbestände und dem Erwerb der Geld.de Plattform ist die JDC Group sowohl technologisch als auch ertragsseitig sehr gut für die Zukunft aufgestellt. Das alles wird aus Sicht des Vorstands dazu führen, dass sich die Beteiligungen der JDC Group AG und damit auch die JDC Group AG selbst im Geschäftsjahr 2017 insgesamt weiter positiv entwickeln. 4.2. PROGNOSEBERICHT Konjunkturausblick In 2017 dürfte sich das Weltwirtschaftswachstum nach Prognosen des IWF auf 3,4% moderat beschleunigen. Die Inflationsrate allerdings wird steigen, insbesondere wegen der ansteigenden Rohstoffpreise. Das Wachstum in der Eurozone wird sich gemäß der Erwartungen des IWF in 2017 auf 1,3% verlangsamen. Die anstehenden Wahlen in den großen EU-Ländern und die damit verbundene Unsicherheit werden dafür als Grund genannt. Für 2017 nehmen die Bundesregierung und der IWF ein Wirtschaftswachstum für Deutschland in Höhe von 1,4% an. Der private Konsum befindet sich dabei weiterhin auf hohem Niveau. Risiken erwachsen allerdings aus den sich verteuernden Energiepreisen. Die Unsicherheit unserer globalen Prognose bleibt angesichts der zahlreichen Risiken relativ hoch. Die Finanzmärkte könnten deutlich negativer als unterstellt reagieren, wenn der durch die neue US-Regierung erwartete deutliche Wachstumsschub geringer als erwartet ausfällt oder aber protektionistische Maßnahmen ergriffen werden. Andererseits könnte es im Zuge einer US-Wachstumsbelebung zu einem stärker als unterstellten Anstieg der Zinsen kommen. Dies könnte weltweit negative Auswirkungen auf die Ausgaben der Haushalte und Unternehmen haben. Zudem könnte es zu einer Eskalation geopolitischer Risiken kommen, insbesondere der Konflikte im Nahen Osten. In Europa könnte ein chaotisch verlaufender Brexit, eine aufflammende Diskussion über den weiteren Kurs der Geldpolitik und die Zukunft der Eurozone erhebliches Störpotenzial für unsere Prognosen entfalten. Außerdem könnte ein Wiederaufkommen der Flüchtlingskrise die politische Uneinigkeit in der Europäischen Union weiter verschärfen. Märkte und Branchenausblick Die EZB hält an ihrem umfangreiches Ankaufprogramms, das Anleihen der Zentralregierungen der EWU-Mitgliedsstaaten, von Emittenten mit Förderauftrag und Europäischen Institutionen umfasst weiter fest. Die Inflation wird tendenziell ansteigen, nicht zuletzt wegen der sich verteuernden Energiepreise. Damit ist zu erwarten, dass sich weiterhin sehr viel Liquidität im Markt befindet und den Aktien- und auch Immobilienmarkt weiter beflügeln wird. Wenn die Inflation ansteigen sollte, kann dies Auswirkungen auf die nach wie vor hohe Konsumlaune der Verbraucher haben. Auch ist die Frage wie lange die EZB ihre lockere Geldpolitik weiter verfolgt, zumal die USA eindeutig eine andere Geldpolitik eingeschlagen haben. Vielfältige Krisenherde rund um den Globus können die Weltwirtschaftslage negativ beeinflussen. Für die JDC Group steht in 2017 eine deutliche und nachhaltige Verbesserung des operativen Geschäfts im Vordergrund. Im Jahr 2017 wird der Konzern seinen Focus auf die Optimierung interner Prozesse, den Erwerb von Maklerbeständen und den weiteren Ausbau der Fintech Strategie legen. Ausblick für den JDC Group-Konzern Erwartete Geschäftsentwicklung Die Einschätzung des voraussichtlichen Geschäftsverlaufs des JDC Group-Konzerns für 2017 basiert auf den im Konzernlagebericht dargestellten volkswirtschaftlichen Annahmen. Eine wiederholte Verschärfung der Flüchtlingskrise in Europa oder die Ausweitung politischer Krisen, nicht zuletzt wegen einer möglichen protektionistischen Handelspolitik der Vereinigten Staaten, kann einen signifikanten Einfluss auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des JDC Group-Konzerns haben. Die Unternehmensplanung ist auf Basis sehr detaillierter Erhebungen und aus Sicht der JDC Group AG realistischer Annahmen entstanden. Im Einzelnen gehen wir davon aus, dass sich der Konzern-Umsatz in 2017 rund 15 Prozent über dem Niveau von 2016 bewegen wird und im Konzern ein EBITDA erzielt wird, der deutlich über dem des abgelaufenen Geschäftsjahres liegen wird. Insgesamt geht der Vorstand daher von einer für den Gesamtkonzern positiven Geschäftsentwicklung aus.
Wiesbaden, 20. April 2017 Dr. Sebastian Grabmaier Ralph Konrad BestätigungsvermerkNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Konzernabschluss zum 31.12.2016 und Konzernlagebericht 2016 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Wir haben den von der JDC Group AG, Wiesbaden, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Vorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Münster, 21. April 2017 Dr. Merschmeier + Partner GmbH Jäger, Wirtschaftsprüfer Kortbuß, Wirtschaftsprüfer Der Konzernabschluss wurde am 24. April 2017 vom Aufsichtsrat gebilligt. Brief des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, es ist dem Vorstand im Berichtsjahr 2016 gelungen, wesentliche Fortschritte bei der Entwicklung des Konzerns hin zu einem leistungsstarken Technologieunternehmen der Finanzwirtschaft zu erzielen. So bildete die erfolgreich platzierte Kapitalerhöhung die Basis für die Zukäufe, die Wachstum und technologische Weiterentwicklung stärken. Der Aufsichtsrat nimmt seine Verantwortung ernst und wird auch zukünftig den Fortschritt in der Umsetzung der kommunizierten Strategie- und Wachstumsplanung überwachen und den Vorstand in angemessener Weise dabei unterstützen. Besondere Aufmerksamkeit werden wir auch weiterhin dem Risikomanagement, dem Vergütungssystem sowie der Finanzplanung widmen. Die konsequente Umsetzung regulatorischer Vorgaben bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Als Gremium sehen wir uns dazu sehr gut aufgestellt. Die durch die Hauptversammlung beschlossene Satzungsänderung machte die Verstärkung des Aufsichtsrats im vergangenen Jahr durch die Herrn Alexander Schütz, Herrn Klemens Hallmann und Herrn Jörg Keimer möglich. Wir sind sehr froh, dass die weiteren Mitglieder ihre reiche Erfahrung und ihr umfangreiches Netzwerk in den Dienst der Gesellschaft stellen wollen. Unsere Gesellschaft wird weiterhin von unserem langjährig erfahrenen Vorstand geleitet; es gab im Berichtsjahr keine Veränderungen. Nachfolgend erhalten Sie weitere, detaillierte Informationen darüber, wie der Aufsichtsrat im vergangenen Geschäftsjahr seinen Überwachungspflichten nachgekommen ist und den Vorstand in vielen Angelegenheiten intensiv beraten hat. Im Einzelnen zum Berichtsjahr: Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz, Verwaltungsvorschriften, Satzung sowie der Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Vorstand unterrichtete uns regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftspolitik und -strategie, weitere grundsätzliche Fragen der Unternehmensführung und -kultur sowie der Unternehmensplanung, -koordination und -kontrolle. Außerdem berichtete er über die finanzielle Entwicklung, die Ertragslage, das Risiko-, Liquiditäts- und Kapitalmanagement, über wesentliche Rechtsstreitigkeiten sowie über Geschäfte und Ereignisse, die für die Gesellschaft von erheblicher Bedeutung waren. Bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung waren wir eingebunden. Wichtige Themen und anstehende Entscheidungen wurden zudem in regelmäßigen Gesprächen zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand erörtert. Tätigkeitsbericht Im Geschäftsjahr 2016 fanden insgesamt sechs Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Sitzung am 08.03.2016 Der Aufsichtsrat diskutierte den vorläufigen Jahresabschluss 2015 und analysierte die Planerreichung, die erzielten Kosteneinsparungen und die Personalsituation. Weitere Themen waren die Möglichkeiten eines Bestanderwerbs und die Einführung der neuen App „allesmeins". Sitzung am 31.03.2016 Hauptgegenstand der Diskussion dieser Sitzung war der bevorstehende Bestandserwerb von Geld.de und der damit im Zusammenhang stehenden Verträge und weiteren Rahmenbedingungen. Sitzung am 25.04.2016 In der Jahreshauptsitzung befasste sich der Aufsichtsrat in Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers intensiv mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss 2015. Ein weiterer wichtiger Tagesordnungspunkt war der Stand der Umsetzung des Bestandserwerbs Geld.de und die Diskussion über die Erwerbsmöglichkeit eines weiteren Großbestands von AON. Zudem wurden die notwendigen Kapitalmaßnahmen, wie die dann durchgeführte Kapitalerhöhung besprochen. Sitzung am 12.07.2016 Diese Sitzung war neben der Diskussion der laufenden Geschäftsentwicklung und zum Stand der Integration der Bestandszukäufe geprägt von organisatorischen Themen wie der Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung und der Wahl des Börsensegments für die Zukunft. Sitzung am 10.10.2016 Der Aufsichtsrat kam nach der ordentlichen Hauptversammlung zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Herr Kretzenbacher wurde zum Beauftragten für Rechnungslegung und Prüfungsfragen bestellt, Herr Harig wurde zum Beauftragten für Investitions- und Finanzierungsfragen bestellt. Weiterhin befasst sich der Aufsichtsrat mit dem Status der Integration der Zukäufe und der IT-Projekte sowie weiteren Geschäftsopportunitäten im Großkundensegment. Sitzung am 14.12.2016 Der Aufsichtsrat befasste sich mit dem zu erwartenden Jahresergebnis der Gesellschaft und des Konzerns und der Planung für das nächste Geschäftsjahr 2017. Gegenstandspunkt der Diskussion waren neben der laufenden Geschäftsentwicklung auch die strategischen Projekte zur Stärkung des Wachstums. Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen Zuständigkeit an den Entscheidungen des Vorstands mitgewirkt und sich von der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Im Geschäftsjahr 2016 waren keine Prüfungsmaßnahmen nach § 111 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) erforderlich. Die Präsenz bei den Sitzungen lag im Geschäftsjahr 2016 bei 100 %. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum keine Ausschüsse gebildet. Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat Veränderungen im Vorstand gab es nicht. Zum 31. Dezember 2016 bestand der Aufsichtsrat satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern: Jens Harig (Vorsitzender), Emmerich G. Kretzenbacher (stellvertretender Vorsitzender), Alexander Schütz, Stefan Schütze, Klemens Hallmann und Jörg Keimer. Herr Stefan Schütze hatte sein Aufsichtsrat zum 9. März 2016 niedergelegt. Für ihn wurde Herr Alexander Schütz am 30. März 2016 gerichtlich bestellt. Die Hauptversammlung vom 31. August 2016 hat die Erweiterung des Aufsichtsrats auf sechs Mitglieder beschlossen und dann die Herren Stefan Schütze, Klemens Hallmann und Jörg Keimer zu weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2016 Der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der wurden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Der Jahres- und Konzernjahresabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2016 wurden durch den von der Hauptversammlung am 31. August 2016 gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, Dr. Merschmeier + Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Bestätigungsvermerke für das Geschäftsjahr 2016 für den Konzern- und Jahresabschluss wurden jeweils mit Datum 21. April 2017 gemeinsam durch die Herren Wirtschaftsprüfer Werner Kortbuß und Michael Jäger unterzeichnet. Die genannten Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss selbst geprüft und in der Sitzung am 24. April 2017 in Gegenwart des Abschlussprüfers erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Auch der Beauftragte für Rechnungslegung und Prüfungsfragen hat zu den Ergebnissen seiner Prüfung berichtet. Die Ergebnisse der Prüfungen haben keine Einwendungen ergeben. Auf seine Empfehlung haben wir den Ergebnissen der Prüfungen zugestimmt und den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dank an Vorstand und Mitarbeiter Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der JDC Group AG und des gesamten Konzerns für ihren hohen Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Wiesbaden, den 24. April 2017 Für den Aufsichtsrat Jens Harig, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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