JDC Group AGWiesbadenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017scroll
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017scroll
Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2017Aktiva scroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017scroll
Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017scroll
Zusammensetzung des Finanzmittelfondsscroll
Anhang zum Konzernabschluss (IAS/IFRS)Konzern-Anhang der JDC Group AG zum 31. Dezember 20171 ALLGEMEINE ANGABEN 1.1 Übereinstimmungserklärung des Vorstands 2 ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 2.1 Aufstellungsgrundsätze 2.1.1 Erstmalig im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards und Interpretationen 2.1.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards, Interpretationen und Änderungen 2.2 Angaben zur Konsolidierung 2.2.1 Konsolidierungskreis 2.2.2 Konsolidierungsgrundsätze 2.3 Währungsumrechnung 2.4 Immaterielle Vermögenswerte 2.4.1 Geschäfts- oder Firmenwert 2.4.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 2.5 Sachanlagen 2.6 Leasinggegenstände 2.7 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen 2.8 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens 2.9 Finanzinstrumente 2.10 SONSTIGE FINANZINSTRUMENTE 2.10.1 Einstufung der Fristigkeiten zu Vermögenswerten 2.10.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.10.3 Derivative Finanzinstrumente 2.10.4 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.10.5 Finanzielle Verbindlichkeiten 2.11 Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte 2.12 Schulden 2.12.1 Einstufung der Fristigkeiten von Schulden 2.12.2 Sonstige Rückstellungen 2.12.3 Ertragssteuerverbindlichkeiten 2.12.4 Eventualschulden und -forderungen 2.12.5 Aktienoptionen 2.13 Erträge und Aufwendungen 2.13.1 Erträge 2.13.2 Aufwendungen aus Finance-Leasingverhältnissen 2.13.3 Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen 2.13.4 Ertragsteuern 2.13.5 Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich 2.14 Wesentliche Annahmen und Schätzungen 3 ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS 3.1 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 3.1.1 Umsatzerlöse [1] 3.1.2 Andere aktivierte Eigenleistungen/Sonstige betriebliche Erträge [2] 3.1.3 Provisionsaufwendungen [3] 3.1.4 Personalaufwand [4] 3.1.5 Abschreibungen und Wertminderungen [5] 3.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen [6] 3.1.7 Finanzergebnis [7] 3.1.8 Ertragssteuern und sonstige Steuern [8] 3.1.9 Ergebnis je Aktie [9] 3.2 Erläuterungen zur Konzernbilanz 3.2.1 Langfristige Vermögenswerte 3.2.1.1 Immaterielle Vermögenswerte [10] 3.2.1.2 Sachanlagen [11] 3.2.1.3 Langfristige finanzielle Vermögenswerte [12] 3.2.1.4 Langfristige Forderungen und sonstiges Vermögen [13] 3.2.2 Kurzfristiges Vermögen 3.2.2.1 Forderungen und sonstige Vermögenswerte [14] 3.2.2.2 Zahlungsmittel [15] 3.2.3 Eigenkapital 3.2.3.1 Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage [16] 3.2.3.2 Übriges Eigenkapital [17] 3.2.4 Langfristiges Fremdkapital [18] 3.2.5 Rückstellungen [19] 3.2.6 Kurzfristiges Fremdkapital [20] 3.2.7 Änderungen der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit 3.3 Angaben zu Leasingverhältnissen 3.4 Haftungsverhältnisse 3.5 Eventualschulden 3.6 Nahestehende Unternehmen und Personen 3.7 Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 3.8 Eigenkapitalveränderungsrechnung 3.9 Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung 3.10 Segmentberichterstattung 4 WEITERE ANGABEN 4.1 Geschäftsgegenstand und wesentliche Tätigkeiten 4.2 Kapitalmanagement 4.3 Risikomanagement, Finanzderivate und weitere Angaben zum Kapitalmanagement 4.4 Risikomanagementziele und -methoden 4.5 Zusätzliche Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetz 1 ALLGEMEINE ANGABENDer JDC Group-Konzern ist ein diversifiziertes Finanzdienstleistungsunternehmen mit zwei operativen Segmenten Advisortech und Advisory sowie dem Segment Holding. Die Gesellschaft wurde am 06. Oktober 2005 unter der Firma Aragon Aktiengesellschaft in das Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden (HRB 22030) eingetragen. Die Hauptversammlung vom 24.07.2015 beschloss die Umfirmierung in JDC Group AG, diese wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 31.07.2015 vollzogen. Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden. Die Anschrift lautet:
Die Aktien der JDC Group werden im Teilbereich Open Market (Scale) notiert. Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 19. April 2018 aufgestellt und wird diesen am 27. April 2018 zur Veröffentlichung freigeben. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 betrifft das Mutterunternehmen und seine Tochtergesellschaften auf konsolidierter Basis. 1.1 Übereinstimmungserklärung des Vorstands Die Konzernabschlüsse der JDC Group für das Geschäftsjahr 2017 sowie das Vorjahr werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2017 verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), vormals Standing Interpretations Committee (SIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, werden ebenfalls angewendet. Im Folgenden wird einheitlich der Begriff IFRS verwendet. Die JDC Group AG ist kein Mutterunternehmen im Sinne des § 315a Absatz 1 oder 2 HGB, das zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS verpflichtet ist. Die JDC Group AG stellt den IFRS-Konzernabschluss freiwillig gemäß § 315a Absatz 3 HGB auf. Die ergänzend nach § 315a Absatz 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften wurden berücksichtigt. Das Geschäftsjahr 2017 der Konzerngesellschaften umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017. 2 ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN2.1 Aufstellungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzernbilanz, die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Konzern-Kapitalflussrechnung sowie den Konzernanhang. Die Abschlüsse der JDC Group AG und deren Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR), der funktionalen Währung des Konzerns, aufgestellt. Soweit nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde einheitlich für die hier dargestellten Perioden in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Der Konzernabschluss ist auf Basis der historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erstellt mit Ausnahme, dass derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bilanziert sind. 2.1.1 Erstmalig im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards und Interpretationen Die angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen. Die JDC Group AG hat zum 1. Januar 2018 die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten Verlautbarungen des IASB im Geschäftsjahr erstmals angewandt: Änderung IAS 7 Kapitalflussrechnungen: Offenlegungsinitiative Die Änderung verpflichtet Unternehmen, Angaben zu Änderungen ihrer Verbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit zu machen, die sowohl zahlungswirksame als auch zahlungsunwirksame Änderungen umfassen (beispielsweise Gewinne oder Verluste aus der Währungsumrechnung). Aus dieser Änderung ergibt sich keine Auswirkung auf den Konzernabschluss. Änderung IAS 12 Ertragsteuern: Ansatz latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste Mit der Änderung wird klargestellt, dass ein Unternehmen hinsichtlich der Abzugsfähigkeit einer sich künftig umkehrenden abzugsfähigen Differenz, die aufgrund von nicht realisierten Verlusten besteht, berücksichtigen muss, ob Steuergesetze die Quellen für künftig zu versteuerndes Einkommen beschränken, von dem diese abzugsfähige temporäre Differenz abgezogen werden könnte. Des Weiteren enthält die Änderung Leitlinien, wie ein Unternehmen künftig zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln hat und inwieweit dabei die Realisierung von Vermögenswerten über deren Buchwert hinaus berücksichtigt werden kann. Aus dieser Änderung ergibt sich keine Auswirkung auf den Konzernabschluss. Verbesserungen zu IFRS 2014-2016 Änderung an IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen: Klarstellung des Anwendungsbereichs der Angabepflichten gemäß IFRS 12 Mit dieser Änderung wird klargestellt, dass die Angabepflichten in IFRS 12 mit Ausnahme von IFRS 12.B10-B16 auch für Anteile eines Unternehmens an einem Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen (oder Teile seiner Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen), die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden (oder zu einer Veräußerungsgruppe gehören, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird), gelten. Aus dieser Änderung ergibt sich keine Auswirkung auf den Konzernabschluss. 2.1.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards, Interpretationen und Änderungen Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, wenn sie in Kraft treten. IFRS 9 - Finanzinstrumente Im Juli 2014 hat das IASB die finale Fassung von IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht, die IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung sowie alle vorherigen Versionen von IFRS 9 ersetzt. IFRS 9 führt die drei Projektphasen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten „Klassifizierung und Bewertung", „Wertminderung" und „Bilanzierung von Sicherungsgeschäften" zusammen. Die zentralen Anforderungen des finalen IFRS 9 lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Hinsichtlich der finanziellen Vermögenswerte ist das Geschäftsmodell „Halten" das überwiegend genutzte Geschäftsmodell des Konzerns. Somit führt das Geschäftsmodell nicht zu einer Umklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten, die bislang zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden. Insgesamt rechnet der Konzern nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf seine Bilanz und sein Eigenkapital mit Ausnahme des Effekts, der sich aus der Anwendung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 ergibt. Er rechnet mit höheren zu bildenden Risikovorsorgen, die sich nachteilig auf das Eigenkapital auswirken würden. Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden Nach IFRS 15 soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. IFRS 15 sieht dabei ein einheitliches, fünfstufiges Erlösrealisierungsmodell vor, das grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Nutzer des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11, Fertigungsaufträge, und IAS 18, Umsatzerlöse, sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Diese Änderung wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. IFRS 16 - Leasingverhältnisse Der neue Standard IFRS 16 - Leasingverhältnisse löst IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen (IFRIC 4, SIC-15, SIC-27) ab. Für Leasingnehmer erfordert der neue Standard einen vollkommen neuen Ansatz für die bilanzielle Abbildung von Leasingverträgen. War nach IAS 17 für die bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken am Leasingobjekt entscheidend, so ist künftig grundsätzlich jedes Leasingverhältnis vom Leasingnehmer als Finanzierungsvorgang in der Bilanz abzubilden. Der neue Standard enthält zwei Ausnahmen von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung für Leasingnehmer: Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte (z. B. PCs) und kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten). Zu Beginn des Leasingverhältnisses erfasst der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit zur Leistung von Leasingzahlungen (d. h. die Leasingverbindlichkeit) sowie einen Vermögenswert für das gewährte Recht, den Leasinggegenstand während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu nutzen (d. h. das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand). Leasingnehmer müssen den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und den Abschreibungsaufwand für das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand gesondert erfassen. Zudem müssen Leasingnehmer bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z. B. Laufzeitänderung des Leasingverhältnisses oder Änderung künftiger Leasingzahlungen infolge einer Änderung des für die Bestimmung der Leasingzahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vornehmen. Den Betrag der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit werden Leasingnehmer im Allgemeinen als Anpassung des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand erfassen. Für Leasinggeber sind die Bilanzierungsvorschriften weitergehend unverändert geblieben. IFRS 16 verpflichtet Leasingnehmer und Leasinggeber im Vergleich zu IAS 17 zu ausführlicheren Angaben. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Der Konzern prüft derzeit, welche Auswirkungen eine Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss haben wird. IFRS 17 - Versicherungsverträge Im Mai 2017 veröffentlichte das IASB IFRS 17 Versicherungsverträge, einen umfassenden neuen Rechnungslegungsstandard, der Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten in Bezug auf Versicherungsverträge enthält. Mit seinem Inkrafttreten ersetzt IFRS 17 den 2005 veröffentlichten IFRS 4 Versicherungsverträge. IFRS 17 ist unabhängig von der Art des auflegenden Unternehmens auf alle Arten von Versicherungsverträgen (d. h. Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Direktversicherungen und Rückversicherungen) und auf bestimmte Garantien und Finanzinstrumente mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung anzuwenden. Hinsichtlich des Anwendungsbereichs gelten einzelne Ausnahmeregelungen. Das übergeordnete Ziel von IFRS 17 ist es, ein für die Versicherer nützlicheres und einheitlicheres Bilanzierungsmodell zu schaffen. Im Gegensatz zu den Vorschriften von IFRS 4, die weitgehend Bestandsschutz für frühere lokale Bilanzierungsvorschriften gewähren, stellt IFRS 17 ein umfassendes Modell für Versicherungsverträge dar, das alle relevante Aspekte der Bilanzierung abbildet. Den Kern des IFRS 17 bildet das allgemeine Modell, ergänzt durch
IFRS 17 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. IFRS 17 findet auf den Konzern keine Anwendung. Änderung von IFRS 10 und IAS 28 - Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen Die Änderungen befassen sich mit der Unstimmigkeit zwischen den Vorschriften von IFRS 10 und IAS 28 im Zusammenhang mit dem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen, das an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen veräußert oder eingebracht wird. Die Änderungen stellen klar, dass der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten in derartigen Fällen vollständig zu erfassen ist, sofern die Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 darstellen. Alle Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder der Einbringung von Vermögenswerten, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen, sind nur bis zur Höhe des Anteils der nicht verbundenen anderen Investoren an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Das IASB hat den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Änderungen auf unbestimmte Zeit verschoben. Änderung von IFRS 2 - Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen Das IASB hat eine Änderung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung veröffentlicht, die drei Hauptbereiche adressiert: die Auswirkungen von Ausübungsbedingungen auf die Bewertung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Barausgleich; die Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Nettoerfüllungsklauseln bei einer gesetzlichen Pflicht zum Quellensteuereinbehalt; und die Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Barausgleich im Falle einer Modifizierung ihrer Bedingungen, die zu einer Klassifizierung als anteilsbasierte Vergütungstransaktion mit Eigenkapitalausgleich führt. Bei der erstmaligen Anwendung müssen Unternehmen die Änderung anwenden, ohne vorangegangene Berichtsperioden anzupassen. Eine rückwirkende Anwendung ist jedoch zulässig, wenn diese Wahlmöglichkeit für alle drei Änderungsbereiche in Anspruch genommen wird und andere Voraussetzungen erfüllt sind. Die Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Diese Änderung wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. Änderung von IAS 40 - Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie Die Änderung erfolgte, um festzuhalten, dass ein Unternehmen eine Immobilie dann und nur dann in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien übertragen kann, wenn es Belege für eine Nutzungsänderung gibt. Die Nutzungsänderung besteht darin, dass die Immobilie die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfüllt oder nicht mehr erfüllt. Eine Änderung der Absichten der Unternehmensleitung in Bezug auf die Nutzung der Immobilie für sich genommen ist kein Beleg für eine Nutzungsänderung. Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Diese Änderung wird keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben. IFRIC 22 - Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen Das IASB hat am 8. Dezember 2016 IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung und im Voraus gezahlte Gegenleistungen veröffentlicht. IFRIC 22 adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen. Klargestellt wird, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen zu ermitteln ist, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhalten. Maßgeblich für die Ermittlung des Umrechnungskurses für den zugrunde liegenden Vermögenswert, Ertrag oder Aufwand ist danach der Zeitpunkt, zu dem der aus der Vorauszahlung resultierende Vermögenswert bzw. Schuld erstmals erfasst wird. Die Interpretation ist ab dem 1. Januar 2018 anzuwenden. IFRIC Interpretation 23 - Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung Die Interpretation ist auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 anzuwenden, wenn Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen. Sie gilt nicht für Steuern oder Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS 12 fallen, und enthält keine Bestimmungen zu Zinsen und Säumniszuschlägen in Verbindung mit unsicheren steuerlichen Behandlungen. Die Interpretation befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:
Ein Unternehmen muss bestimmen, ob es jede unsichere steuerliche Behandlung separat oder gemeinsam mit einem oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen beurteilt. Dabei sollte der Ansatz gewählt werden, der die bessere Vorhersage im Hinblick auf die Auflösung der Unsicherheit ermöglicht. Die Interpretation tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Es können jedoch bestimmte Übergangserleichterungen in Anspruch genommen werden. Der Konzern wird IFRIC 23 ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens anwenden. Verbesserungen zu IFRS 2014-2016 Am 8. Dezember 2016 veröffentlichte das IASB seine jährlichen Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014-2016. Die beschlossenen Änderungen wirken sich auf drei IFRS Standards aus. Gegenstand der jährlichen Verbesserungen sind nicht vordringliche, aber verbesserungsbedürftige Aspekte in Bereichen, in denen die International Financial Reporting Standards (IFRS) klarer formuliert werden sollten oder Änderungen, die eine gänzliche Überarbeitung eines Standards nicht erforderlich machen. Die Änderungen in Einzelnen:
Die Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, anzuwenden. 2.2 Angaben zur Konsolidierung 2.2.1 Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden neben der JDC Group AG grundsätzlich alle Tochterunternehmen gemäß IFRS 10 einbezogen, an denen die JDC Group AG die Mehrheit der Stimmrechte hält oder bei denen sie anderweitig über die Beherrschungsmöglichkeit verfügt. Die Tochterunternehmen haben mit Ausnahme der Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien/ Österreich, der Jung, DMS & Cie. Finanzservice GmbH, Wien/Österreich, der FiNUM.Private Finance AG, Wien/Österreich sowie der FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wien ihren Sitz im Inland. In den Konzernabschluss werden neben dem Mutterunternehmen die unmittelbaren Tochterunternehmen sowie die Teilkonzerne Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft, FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wiesbaden und FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wien einbezogen. Die folgende Tabelle zeigt den Konsolidierungskreis der JDC Group AG: scroll
Die MEG AG, Kassel wird aufgrund von fehlender Beherrschung nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die FVV GmbH, Wiesbaden, wird aufgrund ihrer Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Eine Liste mit der vollständigen Aufstellung des Anteilsbesitzes der JDC Group AG befindet sich in Anlage 3 zu diesem Anhang und wird beim elektronischen Unternehmensregister hinterlegt. 2.2.2 Konsolidierungsgrundsätze Tochterunternehmen sind Unternehmen, an denen die JDC Group AG entweder direkt oder indirekt über mehr als die Hälfte der Stimmrechte verfügt. Beherrschung in diesem Sinne des IFRS 10 besteht dann, wenn die JDC Group AG ihre Verfügungsgewalt dazu nutzen kann, die Höhe der Rendite zu beeinflussen. Nach IFRS sind sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode abzubilden. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte auf den Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Möglichkeit der Beherrschung durch Erlangung der Verfügungsgewalt und Tragen der Risikobelastung übergeht. Bei der Erwerbsmethode werden der Kaufpreis der erworbenen Anteile mit dem anteiligen Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Maßgeblich sind dabei die Wertverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt wurde. Ein aus der Verrechnung entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Beurteilung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden sofort erfolgswirksam erfasst Beim Erwerb von zusätzlichen Anteilen an Unternehmen, die bereits als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden, wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem anteiligen erworbenen Eigenkapital als Goodwill angesetzt. Bei Beteiligungen von weniger als 100% am Eigenkapital des Tochterunternehmens sind Minderheitenanteile zu berücksichtigen. Bei der Konsolidierung nach der Neubewertungsmethode wird das auf die Fremdgesellschafter entfallende Eigenkapital um die anteiligen stillen Reserven erhöht. Bei der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum Zeitwert im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden in den Folgeperioden entsprechend der Entwicklung der Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert wird der betreffenden Zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet und in den Folgeperioden regelmäßig auf die Werthaltigkeit überprüft und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens werden ab dem Erwerbszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens bleiben bis zum Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens und seinem Buchwert wird zum Zeitpunkt der Veräußerung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst. Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen die JDC Group AG oder eines ihrer Tochterunternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat, ohne die Entscheidungen beherrschend bestimmen zu können. Der Konzernabschluss enthält den gemäß der At-equity-Methode berechneten Anteil des Konzerns an den Gewinnen und Verlusten der assoziierten Unternehmen und zwar von dem Stichtag an, ab dem ein maßgeblicher Einfluss besteht, bis hin zu dessen Aufgabe. Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden beim Erwerb mit ihren anteiligen neu bewerteten Vermögenswerten (zuzüglich etwaiger Goodwills), Schulden und Eventualschulden bilanziert. Der Goodwill aus der Anwendung der At-equity-Methode wird nicht planmäßig abgeschrieben. Die Werthaltigkeit des aus der Anwendung der At-equity-Methode resultierenden Buchwerts der Beteiligung wird geprüft, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen mit diesen Unternehmen werden anteilig eliminiert. Sofern der Anteil des Konzerns an den Verlusten den Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen überschreitet, wird dieser mit Null ausgewiesen. Zusätzliche Verluste werden in dem Umfang durch den Ansatz einer Verbindlichkeit berücksichtigt, in dem die JDC Group AG wirtschaftliche und rechtliche Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen im Namen des assoziierten Unternehmens geleistet hat. Konzerninterne Salden und Transaktionen sowie nicht realisierte Gewinne aus konzerninternen Transaktionen werden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit assoziierten Unternehmen werden im Umfang des Anteils an diesem Unternehmen eliminiert; unrealisierte Verluste werden behandelt wie nicht realisierte Gewinne, allerdings nur dann, wenn keine Anzeichen auf eine Wertminderung des Beteiligungsbuchwertes erkennbar sind. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern nach Maßgabe der IFRS abgegrenzt. 2.3 Währungsumrechnung Fremdwährungsgeschäfte werden mit dem Kurs, der am Tag des Geschäftsvorfalls gültig war, in Euro umgerechnet. Am Bilanzstichtag vorhandene monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Währungsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Am Bilanzstichtag vorhandene nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wurden mit dem Kurs in Euro umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes gültig war. 2.4 Immaterielle Vermögenswerte 2.4.1 Geschäfts- oder Firmenwert Ein Geschäfts- oder Firmenwert kann grundsätzlich durch Kauf von Unternehmensteilen, Erwerb von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entstehen. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich bei Unternehmenszusammenschlüssen unter Anwendung der Vorschriften von IFRS 3 als Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über den erworbenen Anteil am neubewerteten Eigenkapital des erworbenen Unternehmens. Die Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwertes wird mindestens jährlich auf Basis des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittelgenerierenden Einheit getestet und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben („Impairment Only"-Ansatz). Der Werthaltigkeitstest ist zusätzlich immer dann durchzuführen, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass die Zahlungsmittelgenerierende Einheit in ihrem Wert gemindert ist. Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmestichtag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen Einheiten oder Gruppen von Einheiten bereits zugewiesen worden sind. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Goodwill zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Goodwill in Höhe des Differenzbetrags wertgemindert und abzuschreiben. Wertminderungen des Goodwill dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Goodwill, ist die darüber hinausgehende Wertminderung durch anteilige Minderung von Buchwerten der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu erfassen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird anhand ihres Nutzungswert oder beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der Nutzungswert errechnet sich in der Regel unter Anwendung des Discounted-Cashflow Verfahrens (kurz: DCF). Diesen DCF-Berechnungen liegen Prognosen zu Grunde, die auf den vom Vorstand genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider. Cashflows, die über einen Prognosezeitraum von in der Regel 3 Jahren hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten beruht, gehören Annahmen bezüglich der Anzahl der vermittelten Verträge, Rohmarge, Auszahlungen für die operative Geschäftstätigkeit, Wachstumsraten sowie Diskontierungszinssatz. Ergänzend werden externe Informationen in die Cashflow Berechnungen einbezogen. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf der der Geschäfts-oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, und ist nicht größer als ein operatives Segment gemäß IAS 8. Für IAS 36 gelten die operativen Segmente vor Aggregation als Obergrenze einer Gruppe. 2.4.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige von den Konzerngesellschaften erworbene immaterielle Vermögenswerte, zum Beispiel Software und Lizenzen oder Kundenstamm, werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten (zum Beispiel Software-Customizing), abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen (vgl. auch Tz. 3.1.55) ausgewiesen. Selbsterstellte Software wird zu Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die interne Nutzung (oder Vermarktung) des immateriellen Vermögenswertes sichergestellt ist und die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem künftigen wirtschaftlichen Nutzen führt. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen sämtliche direkt der einzelnen Softwareentwicklung zurechenbare Kosten und anteilige Gemeinkosten. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen (vgl. Tz. 3.1.55) ausgewiesen. Forschungsausgaben und Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, sondern werden im Entstehungszeitpunkt verursachungsgerecht als Aufwand erfasst. Die planmäßige Abschreibung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer erfolgt nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Abschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der Nutzbarkeit des immateriellen Vermögenswerts. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt für: Software: scroll
Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden mindestens an jedem Jahresabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen erfasst. Immaterielle Vermögenswerte sind im Wert gemindert, wenn der erzielbare Betrag - der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts - niedrigerer ist als der Buchwert. Im Rahmen der Übernahme der Aktivitäten im Zusammenhang mit Geld.de wurden immaterielle Vermögenswerte (Domain) mit unbestimmter Nutzungsdauer erworben, Abschreibungen hierzu fallen nicht an. 2.5 Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen („Impairment Test") in Übereinstimmung mit dem Anschaffungskostenmodell ausgewiesen. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen, auch die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Gegenstands. Nachträgliche Aufwendungen werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit diesen Ausgaben verbundene wirtschaftliche Nutzen dem betroffenen Vermögenswert zufließen wird und die Kosten zuverlässig bestimmt werden können. Alle anderen Aufwendungen, wie z.B. Erhaltungsaufwendungen, werden aufwandswirksam erfasst. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Die planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Gegenstände. Im Zugangsjahr werden Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig abgeschrieben. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt für: scroll
Mietereinbauten werden entweder über die jeweilige Nutzungsdauer oder die kürzere Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Besteht ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, werden die einzelnen wesentlichen Bestandteile über ihre individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben. Bei Abgang eines Gegenstands des Sachanlagevermögens oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist, wird der Buchwert des Gegenstands ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Restbuchwerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethode der Vermögenswerte werden mindestens an jedem Jahresabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert. 2.6 Leasinggegenstände Leasingverträge werden als „Finance Leases" klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem wirtschaftlichen Eigentum des Leasinggegenstandes verbunden sind, auf den Leasingnehmer übergehen. Alle anderen Leasinggeschäfte sind so genannte „Operating Leases". Im Rahmen von „Finance Leases" zu aktivierende Vermögenswerte werden in Höhe des zu Beginn eines Leasingverhältnisses beizulegenden Zeitwertes bzw. mit dem niedrigeren Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen angesetzt. Dieser Wert wird um kumulierte Abschreibungen und um Wertminderungen („Impairment Test") reduziert. Die korrespondierenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Leasinggeber werden als kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Die zu leistende Leasingzahlung wird nach der Effektivzinsmethode in die Tilgungs- und Zinskomponente aufgeteilt. Die Tilgungskomponente reduziert die Leasingverbindlichkeit, während die Zinskomponente als Zinsaufwendung ausgewiesen wird. Die Tilgung der Leasingverbindlichkeit erfolgt über die Vertragslaufzeit. Die Differenz zwischen den gesamten Leasingverpflichtungen und dem beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes entspricht den Finanzierungskosten, die über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt werden, sodass über die Vertragslaufzeit ein konstanter Zinssatz auf die verbleibende Schuld entsteht. Die Abschreibung des Leasinggegenstandes über die geschätzte Nutzungsdauer wird erfolgswirksam erfasst. Der Leasinggeber in einem Finance Lease setzt eine Forderung in Höhe des Netto-Investitionswerts aus dem Leasingverhältnis. Die Leasingerträge werden in Tilgungen der Leasingforderung und Finanzerträge aufgeteilt. Die Forderung aus dem Leasingverhältnis wird nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben. Trägt der Leasinggeber die wesentlichen Chancen und Risiken (Operating Lease), wird der Leasinggegenstand vom Leasinggeber in der Bilanz angesetzt. Die im Rahmen von Operating Leases von JDC Group selbst geleisteten Miet- und Leasingzahlungen werden linear über die Vertragslaufzeit erfolgswirksam erfasst. 2.7 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden als solche klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertminderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nur dann erfasst, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwerts liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ist die zuvor erfasste Wertminderung rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte erfassten Wertminderungen begrenzt. 2.8 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwertes mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Der erzielbare Betrag von Vermögenswerten ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für Vermögenswerte, denen keine Cashflows unmittelbar zugeordnet werden können, ist der erzielbare Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit zu bestimmen, zu der der Vermögenswert gehört. An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert möglicherweise wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Der entsprechende Wertminderungsbedarf wird aufwandswirksam erfasst. Soweit die Gründe für zuvor erfasste Wertminderungen entfallen sind, werden diese Vermögenswerte zugeschrieben. Eine Wertaufholung erfolgt aber nur insoweit, als der Buchwert eines Vermögenswertes nicht überschritten wird, der sich abzüglich der planmäßigen Abschreibungen ohne Berücksichtigung von Wertminderungen ergeben hätte. Eine Zuschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt nicht. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird in der Regel mit Hilfe eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Dabei werden auf der Grundlage von Finanzplänen Prognosen hinsichtlich des Cashflows angestellt, die über die geschätzte Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erzielt werden. Bei dem verwendeten Abzinsungssatz handelt es sich um einen Zinssatz vor Steuern, der die gegenwärtigen Marktbewertungen über den Zinseffekt und die spezifischen Risiken des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt. Der interne Vorsteuerzinssatz wurde in Höhe von 6,0 % (Vorjahr: 6,0 %) angesetzt. Die ermittelten Cashflows spiegeln die Annahmen des Managements wider. 2.9 Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen, zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder in einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen und derivative Finanzverbindlichkeiten. Finanzinstrumente werden grundsätzlich angesetzt, sobald die JDC Group Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Finanzielle Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dabei sind bei allen finanziellen Vermögenswerten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten zu berücksichtigen. Sofern Marktpreise nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet. Die Finanzanlagen des Konzerns umfassen Beteiligungen, Wertpapiere und Ausleihungen. Beteiligungen beinhalten auch aus Wesentlichkeitsgründen nicht konsolidierte Tochterunternehmen und wurden als „zur Veräußerung verfügbar" klassifiziert. Finanzinstrumente dieser Kategorie sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte und werden, soweit verlässlich bestimmbar, mit ihrem Zeitwert angesetzt. Wertschwankungen zwischen den Bilanzstichtagen werden grundsätzlich erfolgsneutral in die Neubewertungsrücklage eingestellt. Die erfolgswirksame Auflösung der Rücklage erfolgt entweder mit der Veräußerung oder bei Vorliegen einer Wertminderung. Finanzinvestitionen werden als bis zur Endfälligkeit gehalten kategorisiert, wenn es sich um finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen handelt, die das Unternehmen bis zur Endfälligkeit halten will und kann. Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie bis zur Endfälligkeit gehalten werden zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Sinkt der erzielbare Betrag nachhaltig unter den Buchwert, werden außerplanmäßig erfolgswirksame Wertminderungen vorgenommen. Zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Darunter fallen primär derivate Finanzinstrumente, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden sind und damit zwingend als „zu Handelszwecken gehalten" klassifiziert werden müssen. Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte (Financial Assets at Fair Value Trough Profit or Loss) zu designieren, hat die JDC Group bislang keinen Gebrauch gemacht. Die anderen originären finanziellen Vermögenswerte sind als zur Veräußerung verfügbar kategorisiert und werden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die aus der Bewertung resultierenden Gewinne und Verluste werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Dies gilt nicht, wenn es sich um dauerhafte oder wesentliche Wertminderungen sowie um währungsbedingte Wertänderungen von Fremdkapitalinstrumenten handelt, die erfolgswirksam erfasst werden. Erst mit dem Abgang der finanziellen Vermögenswerte werden die im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Wenn für nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente im Einzelfall ein Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden kann, werden diese hilfsweise mit ihren Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht der niedrigere beizulegende Wert anzusetzen ist (IAS 39.46 Buchstabe c). Sonstige langfristige Forderungen werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 2.10 SONSTIGE FINANZINSTRUMENTE 2.10.1 Einstufung der Fristigkeiten zu Vermögenswerten Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche werden als langfristige Vermögenswerte eingestuft. 2.10.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen werden ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls erforderlicher Wertminderungen ausgewiesen. Die Wertminderungen, welche in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden, tragen den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung. Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Bei den Forderungen aus nicht abgerechneten Leistungen handelt es sich um Provisionsforderungen aus Maklerverträgen. Die Erträge werden bei Vertragsabschluss realisiert. Dabei wird allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen. 2.10.3 Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Zinsrisiken, die aus der betrieblichen Tätigkeit sowie aus der Finanzierungs- und Investitionstätigkeit resultieren, abzusichern. Zu Spekulationszwecken werden derivative Finanzinstrumente weder gehalten noch begeben. Derivative Finanzinstrumente, die nicht die Anforderungen eines Sicherungsinstruments erfüllen (Hedge Accounting gemäß IAS 39), sind zwingend als „zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten" einzustufen. Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert werden dann bei Zugang zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und unter dem Posten „Wertpapiere" bei den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen; derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert werden bei den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Liegen keine Marktwerte vor, müssen Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet werden. In den Folgeperioden werden diese entsprechend dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag ausgewiesen, wobei entstehende Gewinne oder Verluste erfolgswirksam erfasst werden. Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert dem Betrag, den die JDC Group bei Beendigung des Finanzinstruments zum Abschlussstichtag entweder erhalten würde oder zahlen müsste. Dieser wird unter Anwendung der zum Abschlussstichtag relevanten Zinssätze, Wechselkurse und Bonitäten der Vertragspartner berechnet. Für die Berechnungen werden Mittelkurse verwendet. Bei zinstragenden derivativen Finanzinstrumenten wird zwischen dem Clean Price und dem Dirty Price unterschieden. Im Unterschied zum Clean Price umfasst der Dirty Price auch die abgegrenzten Stückzinsen. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen dem Full Fair Value bzw. dem Dirty Price. Für die Erfassung der Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte - erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital - ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39 eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, sind die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam zu erfassen. Besteht dagegen eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IAS 39, wird der Besicherungszusammenhang als solcher bilanziert. Nach Art des abgesicherten Grundgeschäfts ist zwischen Fair Value Hedge, Cashflow Hedge und Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation zu unterscheiden. JDC Group setzt derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nur zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden Zinsrisiken ein (Zinsswap); zum Stichtag wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. Die Grundlagen der Bilanzierung eines Cashflow Hedge werden nachfolgend beschrieben. Mittels eines Cashflow Hedge werden künftige Zahlungsströme aus in der Bilanz angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder aus mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktionen gegen Schwankungen abgesichert. Liegt ein Cashflow Hedge vor, wird der effektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments bis zur Erfassung des Ergebnisses aus dem gesicherten Grundgeschäft erfolgsneutral im Eigenkapital (Sicherungsrücklage) erfasst; der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments ist erfolgswirksam zu erfassen. IAS 39 stellt strenge Anforderungen an die Anwendung des Hegde Accounting. Diese werden von der JDC Group wie folgt erfüllt: Bei Beginn einer Sicherungsmaßnahme werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten Finanzinstrument und dem Grundgeschäft als auch Ziel sowie Strategie der Absicherung dokumentiert. Dazu zählt sowohl die konkrete Zuordnung der Absicherungsinstrumente zu den entsprechenden Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten oder (fest vereinbarten) künftigen Transaktionen als auch die Einschätzung des Grades der Wirksamkeit der eingesetzten Absicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsmaßnahmen werden fortlaufend auf ihre Effektivität hin überwacht. Wird ein Hedge ineffektiv, wird er umgehend aufgelöst. 2.10.4 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Barmittel und Bankguthaben, die bei Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Die Bewertung dieser Bestände erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. 2.10.5 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten hat JDC Group von der Anwendung des Wahlrechts, diese bei ihrer erstmaligen bilanziellen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Verbindlichkeiten (Financial Liabilities at Fair Value Through Profit or Loss) zu designieren, bisher keinen Gebrauch gemacht. 2.11 Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, daraufhin untersucht, ob objektive substanzielle Hinweise wie z.B. erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die hohe Wahrscheinlichkeit eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner, der Wegfall eines aktiven Marktes oder bedeutende Veränderungen des ökonomischen oder rechtlichen Umfelds auf eine Wertminderung hindeuten. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand, welcher sich durch einen Vergleich zum Buchwert geringeren beizulegenden Zeitwert begründet, wird erfolgswirksam erfasst. Wurden Wertminderungen der beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten bisher erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst, so sind diese bis zur Höhe der ermittelten Wertminderung aus dem Eigenkapital zu eliminieren und erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umzubuchen. Ergibt sich zu späteren Bewertungszeitpunkten, dass der beizulegende Zeitwert infolge von Ereignissen, die nach dem Zeitpunkt der Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, objektiv gestiegen ist, werden die Wertminderungen in entsprechender Höhe erfolgswirksam zurückgenommen. Wertminderungen, die als zur Veräußerung verfügbare und mit den Anschaffungskosten bilanzierte nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente betreffen, dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Der im Rahmen der Prüfung auf etwaige Wertminderungen zu bestimmende beizulegende Zeitwert von Wertpapieren, die bis zur Endfälligkeit zu halten sind, sowie der beizulegende Zeitwert der mit Anschaffungskosten bewerteten Kredite und Forderungen entsprechen dem Barwert der geschätzten und mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten künftigen Cashflows. Der beizulegende Zeitwert von mit Anschaffungskosten bewerteten nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten ergibt sich als Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, diskontiert mit dem aktuellen Zinssatz, welcher dem speziellen Risiko der Investition entspricht. 2.12 Schulden 2.12.1 Einstufung der Fristigkeiten von Schulden Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steuerschulden werden als langfristige Schulden eingestuft. 2.12.2 Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten entstanden und der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist sowie die Höhe des voraussichtlichen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. Diese Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet und dürfen nicht mit Erstattungen verrechnet werden. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis einer bestmöglichen Schätzung berechnet. Langfristige sonstige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Änderungen der Schätzungen der Höhe oder des zeitlichen Anfalls von Auszahlungen oder Änderungen des Zinssatzes zur Bewertung von Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnlichen Verpflichtungen werden entsprechend der Veränderung des Buchwerts des korrespondierenden Vermögenswerts erfasst. Für den Fall, dass eine Minderung der Rückstellung den Buchwert des korrespondierenden Vermögenswerts überschreitet, ist der überschießende Betrag unmittelbar als Ertrag zu erfassen. 2.12.3 Ertragssteuerverbindlichkeiten Die Ertragssteuerverbindlichkeiten entsprechen der erwarteten Steuerschuld, die aus dem zu versteuernden Einkommen der Periode resultiert. Dabei werden die Steuersätze, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie die Anpassung der geschuldeten Steuern aus vorigen Perioden berücksichtigt. 2.12.4 Eventualschulden und -forderungen Eventualschulden und -forderungen sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist. Eventualschulden sind zudem gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, bei denen der Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, unwahrscheinlich ist oder bei denen der Umfang der Verpflichtung nicht verlässlich geschätzt werden kann. Eventualschulden werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen werden. Eventualforderungen werden nicht angesetzt. Sofern ein Abfluss von wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist, werden im Konzern-Anhang zu Eventualschulden Angaben gemacht. Dies gilt auch für Eventualforderungen, sofern ein Zufluss wahrscheinlich ist. 2.12.5 Aktienoptionen Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden im Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst. Ausübungsbedingungen, die nicht an Marktverhältnisse gebunden sind, werden in den Annahmen zur Anzahl von Optionen berücksichtigt, die für eine Ausübung erwartet werden. Die Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich werden als Verbindlichkeit angesetzt und am Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird sowohl bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente als auch bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit international anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt. Bislang hat die JDC Group von der Ermächtigung durch die Hauptversammlung keinen Gebrauch gemacht. 2.13 Erträge und Aufwendungen 2.13.1 Erträge Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, dessen Höhe verlässlich bestimmbar ist. Für die wesentlichen Ertragsarten des Konzerns bedeutet dies: Erträge aus Dienstleistungsgeschäften sind nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades des Geschäfts am Bilanzstichtag zu erfassen. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäftes nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen wiedererlangt werden können. Abschlusscourtagen aus der Vermittlung von Finanzprodukten werden erfasst, wenn nach dem zugrunde liegenden Vertrag die Vermittlungsleistung erbracht ist. Bestandscourtagen werden nach entstehen des Rechtsanspruchs erfasst, Erträge aus sonstigen Dienstleistungen werden nach Erbringung der Dienstleistung ausgewiesen. Zinsen werden während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag vereinnahmt, Dividenden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung. 2.13.2 Aufwendungen aus Finance-Leasingverhältnissen Aufwendungen aus Finance-Leasingverträgen unterteilen sich in Zinsaufwand und Tilgung der bestehenden Verbindlichkeiten. Der Zinsaufwand wird in jeder Periode nach der Leasinglaufzeit in der Weise zugeordnet, dass sich für die verbleibende Leasingverbindlichkeit ein konstanter Zinssatz ergibt. 2.13.3 Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen Zahlungen aus Operating-Leasingverträgen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst. 2.13.4 Ertragsteuern Ertragsteuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten laufende und latente Steuern. Die laufenden Ertragsteuern entsprechen der erwarteten Steuerschuld, die aus dem zu versteuernden Einkommen der Periode resultiert. Dabei werden die Steuersätze, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie Anpassungen der geschuldeten Steuern aus vorangegangenen Perioden berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Konzernbilanz und dem Steuerbilanzwert angesetzt. Die Bemessung der latenten Steuern erfolgt dabei auf Grundlage der vom Gesetzgeber des Sitzstaates zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres erlassenen Regelungen für die Geschäftsjahre, in denen sich die Differenzen voraussichtlich ausgleichen werden. Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden nur dann angesetzt, sofern ihre Realisierbarkeit in näherer Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Passive latente Steuern werden gebildet bei temporären Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, außer wenn der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Außerdem werden keine latenten Steuern angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Rahmen eines Geschäftsvorfalls resultieren, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, und wenn dadurch weder das handelsrechtliche Periodenergebnis (vor Ertragsteuern) noch das steuerrechtliche Ergebnis beeinflusst wird. Auf temporäre Unterschiede, die aus der Zeitwertbilanzierung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen von Unternehmenserwerben resultieren, werden latente Steuern angesetzt. Latente Steuern werden auf temporäre Unterschiede bei derivativen Geschäfts- oder Firmenwerten nur dann angesetzt, wenn die derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte auch steuerrechtlich geltend gemacht werden können. Steuerliche Verlustvorträge führen zum Ansatz latenter Steueransprüche, wenn ein zukünftiges steuerpflichtiges Einkommen wahrscheinlich zur Verfügung steht, gegen das die Verlustvorträge verrechnet werden können. 2.13.5 Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich IFRS 5 enthält grundsätzlich besondere Bewertungs- und Ausweisvorschriften für zur Aufgabe vorgesehene, nicht fortzuführende Geschäftsbereiche (discontinued operations) und zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (non-current assets held for sale). Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sind mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu bewerten. Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Veräußerung höchstwahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Eine ausschließlich mit Veräußerungsabsicht erworbene Tochtergesellschaft ist gemäß IFRS 5.32a als discontinued operation zu qualifizieren. In der Gewinn- und Verlustrechnung der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode werden die Erträge und Aufwendungen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen separat von den Erträgen und Aufwendungen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen erfasst und als Ergebnis nach Steuern aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich gesondert ausgewiesen. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Für ein Tochterunternehmen, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde, ist die Aufgliederung des Ergebnisses nach Erträgen, Aufwendungen und Steuern im Anhang nicht notwendig. Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, sowie die Vermögenswerte einer als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe sind in der Bilanz getrennt von anderen Vermögenswerten darzustellen. Handelt es sich bei der Veräußerungsgruppe um ein neu erworbenes Tochterunternehmen, das zum Erwerbszeitpunkt die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten erfüllt, ist eine Angabe der Hauptgruppen der Vermögenswerte und Schulden nicht erforderlich. Diese Vermögenswerte und Schulden dürfen miteinander saldiert und als gesonderter Betrag abgebildet werden. 2.14 Wesentliche Annahmen und Schätzungen Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ist von Absatz- und Bewertungsmethoden abhängig und erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den ausgewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbundenen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zu Grunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzungen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben könnten. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Wesentliche Annahmen und Schätzungen betreffen die folgenden Fälle: Die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn diese im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Die internen Entwicklungskosten für selbsterstellte Softwaretools werden mit Eintritt in die Entwicklungsphase aktiviert. Die Abschreibung der aktivierten Aufwendungen beginnt mit Erreichen der Betriebsbereitschaft und erfolgt über eine erwartete Nutzungsdauer von sechs Jahren. Geschäftsanteilsübertragungsverträge im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen enthalten zum Teil Kaufpreisanpassungsklauseln auf der Grundlage zukünftiger Erträge der erworbenen Tochterunternehmen. Die Höhe der Anschaffungskosten dieser Anteile wird im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung auf der Grundlage von Planungsrechnungen bestmöglichst geschätzt. Die tatsächlichen Kaufpreise können von dieser Schätzung abweichen. Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen werden auch Schätzungen vorgenommen, die sich u.a. auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich wird die Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds, Änderungen der gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen, Erwartungen bezüglich des Wachstums der Finanzdienstleistungsbranche, Entwicklung der Rohmarge, Erhöhung der Kapitalkosten, Änderung der künftigen Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln, aktuelle Wiederbeschaffungskosten, in vergleichbaren Transaktionen gezahlte Kaufpreise sowie sonstige Änderungen, die auf eine Wertminderung hindeuten, berücksichtigt. Der erzielbare Betrag und die beizulegenden Zeitwerte werden in der Regel unter Anwendung der DCF-Methode ermittelt, in die angemessene Annahmen einfließen. Die Identifizierung von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hindeuten, die Schätzung von künftigen Cashflows sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten (oder Gruppen von Vermögenswerten) sind mit wesentlichen Einschätzungen verbunden, die das Management hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der erwarteten Cashflows, der zutreffenden Abzinsungssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte zu treffen hat. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit Schätzungen durch das Management verbunden. Zu den verwendeten Methoden zur Ermittlung des Nutzungswert und beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten zählen Methoden auf der Grundlage von Discounted Cashflows und Methoden, die als Basis notierte Marktpreise verwenden. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des Nutzungswert und beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten durch das Management beruht, gehören Annahmen bezüglich der Anzahl der vermittelten Finanzprodukte, Entwicklung der Rohmarge, Stornoquote und Kosten für die Maklerbindung. Diese Schätzungen, einschließlich der verwendeten Methoden, können auf die Ermittlung des Nutzungswert und beizulegenden Zeitwerts sowie letztlich auf die Höhe der Abschreibungen auf den Goodwill wesentliche Auswirkungen haben. Das Management bildet Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen beruhen auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, der Bonität der Kunden sowie auf Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich eintretenden Forderungsverluste den Umfang der vorgenommenen Wertberichtigung übersteigen. Für jedes Besteuerungssubjekt des Konzerns ist die erwartete tatsächliche Ertragsteuer zu berechnen und die temporären Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS-Konzernabschluss und dem steuerrechtlichen Abschluss zu beurteilen. Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese Differenzen grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Konzernabschluss. Das Management muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind verschiedene Faktoren heranzuziehen, wie z.B. Ertragslage der Vergangenheit, operative Planungen, Verlustvortragsperioden, Steuerplanungsstrategien. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung bei aktiven latenten Steuern ist eine erfolgswirksame Abwertung vorzunehmen. Ansatz und Bewertung der Rückstellungen und der Höhe der Eventualschulden sind in erheblichen Umfang mit Einschätzungen durch die JDC Group verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme sowie die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung der jeweiligen Situation. Wenn Verluste aus schwebenden Geschäften drohen, werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheit können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem ist die Ermittlung von Rückstellungen für Steuern, Rechtsrisiken und Stornoreserven mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich auf Grund neuer Informationen ändern. Bei der Einholung neuer Informationen nutzt JDC Group interne und externe Quellen. Änderungen der Schätzungen können sich erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken. Die Umsatzrealisierung noch nicht abgerechneter Vermittlungsleistungen wird auf der Grundlage der erbrachten Vermittlungsleistungen bzw. der Maklererträge der Vorperiode ermittelt. Bei einer Änderung der Schätzungen können sich Unterschiede in Betrag und Zeitpunkt der Umsätze für nachfolgende Perioden ergeben. 3. ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS3.1 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern sind der Segmentberichterstattung zu entnehmen. 3.1.1 Umsatzerlöse [1] Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Abschluss- und Bestandsprovisionen aus Vermittlungsleistungen in den drei Bereichen Versicherungen, Investmentfonds und Beteiligungen/Geschlossene Fonds sowie aus sonstigen Dienstleistungen und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Gesamtumsatz des Berichtsjahres in Höhe von TEUR 84.475 lag 8,2% über dem des Vorjahres (TEUR 78.052). 3.1.2 Andere aktivierte Eigenleistungen / Sonstige betriebliche Erträge [2] scroll
Die anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 832 (Vorjahr: TEUR 594) beinhalten im Wesentlichen die Entwicklung selbstgenutzter Softwarelösungen (Compass, World of Finance, iCRM und das Portal Geld.de), siehe Tz. 3.2.1.1.1 Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.301 (Vorjahr: TEUR 1.979) enthalten im Wesentlichen TEUR 621 (Vorjahr: 578) Erlöse aus Rückstellungsauflösung sowie TEUR 208 (Vorjahr: 348) aus der Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten. 3.1.3 Provisionsaufwendungen [3] Der Posten enthält im Wesentlichen die Provisionen für die selbstständigen Makler und Handelsvertreter. Die Provisionen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 3.705 auf TEUR 59.011 (Vorjahr: TEUR 55.306) analog der Umsatzsteigerung. Den Provisionserlösen aus den Bestandskäufen (Geld.de und AON) in Höhe von TEUR 4.600 (Vorjahr: TEUR 3.345) stehen keine Provisionsaufwendungen gegenüber. 3.1.4. Personalaufwand [4] scroll
Die Personalaufwendungen umfassen im Wesentlichen Gehälter, Bezüge und sonstige Vergütungen an den Vorstand und die Mitarbeiter des JDC Group-Konzerns. Die sozialen Abgaben beinhalten die vom Arbeitgeber zu tragenden gesetzlichen Abgaben (Beiträge zur Sozialversicherung). Die Anzahl der Beschäftigten beträgt im Geschäftsjahr durchschnittlich 239 Mitarbeiter (Vorjahr: 226) vollzeitäquivalent. 3.1.5 Abschreibungen und Wertminderungen [5] scroll
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen ist in den Anlagen 1 und 2 des Anhangs dargestellt. Wertminderungen aus Sachanlagen traten wie im Vorjahr nicht ein. 3.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen [6] scroll
Die Werbekosten beinhalten Aufwendungen für Messen, Kundenveranstaltungen, Druckerzeugnisse und Bewirtungen. Die Fremdleistungen beinhalten Aufwendungen für Agenturen, Fremdarbeiter, Aktienbetreuung und Hauptversammlungen. Die EDV-Kosten beinhalten die Aufwendungen für den allgemeinen IT-Betrieb (Server, Clients, Rechenzentrum), Softwareleasing, Scan-Dienstleistungen und Softwarelizenzen, soweit nicht aktivierbar. Die Raumkosten enthalten die Aufwendungen für Miete, Mietnebenkosten, Energieversorgung und Reinigungskosten. Die Kraftfahrzeugkosten enthalten die Aufwendungen des Fuhrparkes inklusive des KFZ- Leasing. Unter den Gebühren und Versicherungen sind Aufwendungen aus Versicherungspolicen, Beiträge zu Berufsverbänden und Gebühren der BaFin / FMA (Österreich) bilanziert. Die Rechts- und Beratungskosten enthalten die Aufwendungen für juristische Fragestellungen / Rechtsberatung, Steuerberatung, Jahresabschluss und -prüfungskosten sowie allgemeine Buchhaltungskosten. Aufgrund der gegebenen Umsatzstruktur und der darin enthaltenen, nicht steuerbaren Leistungen, hat der JDC Group Konzern eine Vorsteuerabzugsquote von ca. 13%, diese wird aufgrund der laufenden Verschiebungen in der Umsatzstruktur jährlich neu berechnet. 3.1.7. Finanzergebnis [7] scroll
Die Zinsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Zinsen zur Anleihe der Konzerntochter Jung, DMS & Cie. Pool GmbH in Höhe von TEUR 963 (im Vorjahr TEUR 896) Davon: Aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien Das Finanzergebnis ist folgenden Bewertungskategorien gem. IAS 39 zuzuordnen: scroll
3.1.8. Ertragssteuern und sonstige Steuern [8] Der Steueraufwand und -ertrag gliedert sich wie folgt: scroll
Für die Geschäftsjahre 2017 und 2016 weicht der Steueraufwand bei Anwendung des zu erwartenden Steuersatzes von 31,72% (Vorjahr 31,72%) wie folgt von den effektiven Werten ab: scroll
Der effektive Steuersatz beträgt 0,00% (Vorjahr 0,00%). Die bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern entfallen auf folgende Bilanzposten: scroll
Aus der Veränderung der latenten Steuern ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung. scroll
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte für die inländischen Gesellschaften auf der Grundlage des Körperschaftsteuersatzes in Höhe von 15,0% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% und des Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Wiesbaden von 454,0% (kombinierter Ertragssteuersatz: 31,72%). Für die österreichische Gesellschaft wurde der seit 2005 geltende Körperschaftsteuersatz in Höhe von 25,0% angewandt. Die Verminderung der aktiven latenten Steuern resultiert im Wesentlichen aus dem Verbrauch von aktivierten Verlustvorträgen. 3.1.9 Ergebnis je Aktie [9] scroll
Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte keine Dividendenzahlung. 3.2. Erläuterungen zur Konzernbilanz 3.2.1. Langfristige Vermögenswerte Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Konzernanlagespiegel dargestellt (Anlage 1). Die Entwicklung der Nettobuchwerte des Konzernanlagevermögens des Geschäftsjahres ist in der Anlage 2 des Anhangs ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind in der Tz. 3.1.5 des Anhangs dargestellt. 3.2.1.1 Immaterielle Vermögenswerte [10] scroll
3.2.1.1.1 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Hierunter sind im Wesentlichen Versicherungsbestände aus Bestandsübernahmen, Softwarelizenzen über betriebswirtschaftliche Standardsoftware, selbsterstellte Software und Kundenstämme erfasst. Versicherungsbestände werden linear über 15 Jahre, die erworbene Software linear über drei und selbsterstellte Software linear über fünf-sechs Jahre, abgeschrieben. Im Rahmen des Erwerbes der Versicherungsbestände „Geld.de" wurde die Domain geld.de (TEUR 800) erworben. Die Gesellschaft geht bei der Domain von einer andauernden Werthaltigkeit aus, daher erfolgt hierauf keine laufende Abschreibung. Im Geschäftsjahr wurden selbsterstellte Softwaretools in Höhe von TEUR 1.445 (Vorjahr: TEUR 1.276) aktiviert. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um firmenspezifische Softwareanwendungen (Compass, World of Finance, iCRM und Portal Geld.de) zur Unterstützung des Vertriebs von Finanzprodukten. Zum Bilanzstichtag beträgt der Buchwert selbsterstellter Softwaretools TEUR 2.941 (Vorjahr: TEUR 2.768). 3.2.1.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus der Erstkonsolidierung im Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenszusammenschlusses und gliedert sich nach Segmenten wie folgt: scroll
3.2.1.1.3 Wertminderungsaufwendungen Hinsichtlich der Wertminderung für immaterielle Vermögensgegenstände verweisen wir auf die Erläuterung zu 3.1.5. Für weitere Software und Lizenzen liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Wertminderung hindeuteten. Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde ein Werthaltigkeitstest auf den 31. Dezember 2017 durchgeführt. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Advisortech und Advisory wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen vor Ertragsteuern ermittelt. Diese Prognosen wurden aus der vom Management und Aufsichtsrat genehmigten, detaillierten Planungsrechnungen der Konzernunternehmen für das Geschäftsjahr 2018 abgeleitet. Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2020 werden moderate Wachstumsraten (Phase I) angenommen. Für daran anschließende Zeiträume wurde der Zahlungsstrom als ewige Rente prognostiziert (Phase II). Bei einem aus der Zinsstrukturkurve abgeleiteten, risikolosen Basiszinssatz von 0,80% (Vorjahr: 1,10%), einer Marktrisikoprämie von 5,62% (Vorjahr: 5,63%) und unter Berücksichtigung eines Betafaktors der Vergleichsinvestition von 1,1 (Vorjahr: 0,7) errechnet sich ein Diskontierungszinssatz von 6,0% (Vorjahr: 6,0%). Im Diskontierungszinssatz zur Ermittlung des Barwerts aus den ersten Cashflows der ewigen Rente ist ein Wachstumsabschlag von 1,0% (Vorjahr: 1,0 %) berücksichtigt. Ein zusätzlicher, wesentlicher Einflussfaktor auf den Free Cashflow sind die Annahmen zum Umsatzwachstum und der Ergebnisentwicklung der operativen Einheiten. Der Anstieg des Abzinsungssatzes vor Steuern auf 8 % (d.h. + 2%) würde für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten keinen Wertminderungsbedarf bedeuten. Der Rückgang der geplanten EBIT 's in den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten um -20% würde keinen Wertminderungsbedarf ergeben. Eine darüber hinausgehende deutliche Verminderung des geplanten EBT Wachstums könnte dazu führen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Da wesentliche Maßnahmen zur EBT Steigerung bereits eingeleitet sind, hält der Vorstand dieses Szenario jedoch für nicht wahrscheinlich. Zum 31. Dezember 2017 lag die Marktkapitalisierung des Konzerns über dem Buchwert seines Eigenkapitals. 3.2.1.2 Sachanlagen [11] scroll
Im Bilanzposten werden im Wesentlichen PC-Hardware einschließlich Server, Notebooks und Drucker, Geschäftsausstattung, Pkw, Büroeinrichtung und Einbauten in fremden Gebäuden ausgewiesen. Die Entwicklung der Anschaffungskosten, der planmäßigen Abschreibungen und der Buchwerte ist im Konzernanlagespiegel (Anlagen 1 und 2) dargestellt. Im Geschäftsjahr lagen - wie im Vorjahr - keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Wertminderung von Sachanlagen hindeuteten. 3.2.1.3 Langfristige finanzielle Vermögenswerte [12] Die Entwicklung der Finanzanlagen ist im Konzernanlagespiegel (Anlagen 1 und 2) dargestellt. Die zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 sind in der Anlage 4 dargestellt. Die Buchwerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Anteile an der FVV GmbH. Des Weiteren sind in dem Posten Beteiligungen zwei (Vorjahr: zwei) Geschäftsanteile an Gesellschaften mit einer Beteiligungshöhe von 20,0% bis 25,1% ausgewiesen. Da der Einfluss dieser Beteiligungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, wurden diese Beteiligungen nicht nach der at-equity-Methode bewertet. 3.2.1.4 Langfristige Forderungen und sonstiges Vermögen [13] scroll
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Provisionsforderungen aus der Stornoreserve. Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber Vermittlern. 3.2.2 Kurzfristiges Vermögen 3.2.2.1 Forderungen und sonstige Vermögenswerte [14] scroll
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Provisionsforderungen gegen Partnergesellschaften und Poolpartner aus Vermittlungsleistungen. Die übrigen sonstigen Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen Steuererstattungsansprüchen und kurzfristigen Darlehen sowie Forderungen gegenüber Vermittlern. Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft geleistete Auszahlungen für Werbeveranstaltungen im Folgejahr, Versicherungen, Beiträge und Kfz-Steuer. 3.2.2.2 Zahlungsmittel [15] scroll
Die Entwicklung des Finanzmittelfonds im Geschäftsjahr ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt. Im Weiteren verweisen wir auf Tz. 3.9 der Notes. 3.2.3 Eigenkapital Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals der JDC Group AG ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt (vgl. auch Tz. 3.8). scroll
3.2.3.1 Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage [16] Grundkapital und Kapitalrücklage: Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 11.934.971 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vorjahr: 11.934.971) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die Aktien der JDC Group AG sind im Teilbereich des Open Market (Scale) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. WKN: A0B9N3, ISIN: DE000A0B9N37. Zum Abschlussstichtag befinden sich keine eigenen Aktien im Besitz der Gesellschaft. Die Kapitalrücklage resultiert aus der in Vorjahren erfolgten Ausgabe von Anteilen der JDC Group AG über ihrem rechnerischen Wert. In diesem Zusammenhang angefallenen Kosten der Kapitalbeschaffung in Höhe von kumuliert T€ 1.011 wurden von der Kapitalrücklage abgesetzt. Im Geschäftsjahr fand eine Verrechnung des Bilanzverlustes der JDC Group AG in Höhe von TEUR 33.005 mit der Kapitalrücklage statt. Die Kapitalrücklage des Mutterunternehmens unterliegt den Verfügungsbeschränkungen des §150 AktG. Bedingtes Kapital: Das Grundkapital ist um bis zu EUR 5.000.000,- durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/I). Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu EUR 420.000,- durch Ausgabe von bis zu Stück 420.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,- bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2013/II). Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. August 2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 5.967.485,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 5.967.485 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). 3.2.3.2 Übriges Eigenkapital [17] Die Gewinnrücklagen enthalten gesetzliche Rücklagen von Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 544 (Vorjahr: TEUR 61). Zudem beträgt die freie Rücklage TEUR 222. Die anderen Eigenkapitalbestandteile enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Die Entwicklung der Gewinnrücklagen und anderen Eigenkapitalbestandteile ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen. 3.2.4 Langfristiges Fremdkapital [18] scroll
Unter den Anleihen ist eine Unternehmensanleihe der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH aus 2015 bilanziert, der Ausweis erfolgt unter zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist ein Darlehen der FiNUM.Private Finance AG, Wien, begeben durch die Bank Austria, sowie ein weiteres Darlehens der JDC Geld.de GmbH, Wiesbaden, begeben durch die Fintechgroup Bank AG, ausgewiesen. Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen Verbindlichkeiten aus - bis zum Ablauf der Stornohaftung - einbehaltenen Maklerprovisionen. Die Verpflichtung zur Auszahlung der Maklerprovision hat regelmäßig eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen den langfristigen Teil von Darlehensverbindlichkeiten. Unter der Bilanzposition werden ebenfalls die passiven latenten Steuern ausgewiesen, siehe auch Textziffer 3.1.8. Die Zuordnung der einzelnen Positionen zu den Bewertungskategorien des IAS 39 wird in Anlage 4 dargestellt. 3.2.5 Rückstellungen [19] scroll
Unter den Rückstellungen für Stornohaftung wird der auf Basis einer Schätzung ermittelte und daher nicht personell zuordenbare Teil der Stornorisiken aus einem Teilgeschäftsbereich dargestellt. Ferner wird hier eine Rückstellung für die drohende Inanspruchnahme aus Vermögensschäden ausgewiesen. 3.2.6 Kurzfristiges Fremdkapital [20] scroll
In den Steuerrückstellungen sind die erwarteten Abschlusszahlungen zu Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für den Veranlagungszeitraum 2016 und 2017 ausgewiesen sowie drohende Steuernachzahlungen zu Altjahren. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist im Wesentlichen der kurzfristige Anteil des unter 3.2.4 erwähnten Darlehen der Bank Austria ausgewiesen. Das Darlehen der Fintechgroup Bank AG ist endfällig, daher enthält es keinen kurzfristigen Anteil. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Verpflichtungen aus der Stornoreserve mit einer Fälligkeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten u.a. Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer, sowie Umsatzsteuer, kurzfristige Zinsverbindlichkeiten aus der Unternehmensanleihe und Verbindlichkeiten für bereits bezogene Leistungen. 3.2.7 Änderungen der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit scroll
Unter dem Posten "Sonstige" werden Effekte aus der durch den Zeitablauf oder die Prolongation von Darlehen bedingte Umgliederung zwischen dem lang- sowie kurzfristigen Fremdkapital, die Effekte aus aufgelaufenen, aber noch nicht gezahlten Zinsen auf Darlehen sowie die Effekte aus der Bewertung der Anleihe zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode ausgewiesen. 3.3. Angaben zu Leasingverhältnissen Soweit ein Leasingverhältnis nicht als Finanzleasing zu klassifizieren ist, liegt ein Operating Lease vor, bei dem der Leasinggegenstand dem Leasinggeber wirtschaftlich zuzurechnen ist. Bei den von den Konzernunternehmen geschlossenen Leasingverträgen handelt es sich mit Ausnahme eines Nutzungsvertrages über EDV-Hardware um reine Mietverhältnisse, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken übertragen werden. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Operating Lease stellen sich wie folgt dar: scroll
Es bestehen Leasingverhältnisse über Büroräume, Büromaschinen, EDV-Ausstattung und Pkw. Die Verträge haben Restlaufzeiten von 2 bis zu 106 Monaten (Vorjahr: 2 bis 118 Monate) und beinhalten zum Teil Verlängerungs- und Preisanpassungsklauseln. Keiner dieser Mietverträge beinhaltet bedingte Mietzahlungen. Neuerung durch die Einführung von IFRS 16 Die Gesellschaft prüft derzeit die Bilanzierung der Leasingverpflichtungen nach IFRS 16, eine genaue Auswirkung kann noch nicht benannt werden. Es ist von einer Bilanzverlängerung auszugehen. 3.4. Haftungsverhältnisse a) Haftung für Produkte der „Masterliste" Die freien Finanzmakler als Geschäftspartner der Unternehmen des JDC Group-Konzerns haften für ihre Anlageempfehlungen, sofern sie nicht allen gesetzlichen Prüfungs- und Nachforschungspflichten, im Hinblick auf die angebotenen Produkte, Folge geleistet haben. Für ausgewählte Produkte veranlasst die Jung, DMS & Cie. AG diese haftungsbefreienden Prüfungen durch eigene Mitarbeiter und unter Rückgriff auf externe Research-Häuser. Bei Umsätzen in diesen geprüften Produkten, die den so genannten Masterlisten zu entnehmen sind, erfolgt eine automatische, freiwillige Haftungsübernahme durch den Pool, soweit die Umsätze über die Konzernunternehmen abgewickelt werden. b) Haftungsdach Über die Jung DMS & Cie. GmbH, Wien, wird für Finanzmakler, die sich mittels eines Poolpartnervertrages exklusiv binden, über die Jung, DMS & Cie. AG eine weiterreichende Haftung übernommen. Die Jung, DMS & Cie. AG haftet direkt den Kunden des so genannten „Poolpartners" gegenüber für eventuelle Falschberatung. Zum Zwecke der weitgehenden Vermeidung einer Belastung aus dieser Außenhaftung stellt der Poolpartner die Jung, DMS & Cie., Wien, im Innenverhältnis von allen derartigen Ansprüchen frei; darüber hinaus schließt die Jung, DMS & Cie., Wien, für jeden Poolpartner geeignete Vertrauensschadenversicherungen ab. c) Patronatserklärungen Die JDC Group AG hat für ihre Tochterunternehmen gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften und Banken Patronatserklärungen abgegeben. Die Jung, DMS & Cie. AG hat für ihre Tochtergesellschaft Jung, DMS & Cie. Pool GmbH gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften Patronatserklärungen abgegeben. e) Sonstige Haftungsverhältnisse Sonstige Haftungsverhältnisse bestehen zum Berichtszeitpunkt nicht. 3.5 Eventualschulden Bis zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bestehen keine Eventualschulden. 3.6 Nahestehende Unternehmen und Personen Nach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die die JDC Group AG beherrschen oder die von ihr beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der JDC Group einbezogen werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der JDC Group AG hält oder kraft einer vertraglichen Vereinbarung die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der JDC Group AG zu steuern. Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie auf Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der JDC Group AG ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der JDC Group AG kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der JDC Group AG von 20% oder mehr, einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat oder einer anderen Schlüsselposition im Management beruhen. Für die JDC Group AG ergeben sich für das Geschäftsjahr folgende Angabepflichten: Die beiden Vorstände mit ihren Beteiligungsgesellschaften Aragon Holding GmbH und Grace Beteiligungs GmbH sind derzeit die größten Einzelaktionäre mit jeweils rund 21%, 20% halten strategische Investoren und weitere rund 39% befinden sich im Free-Float. Transaktionen mit Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates: scroll
1) Angegeben sind die Gesamtbezüge der Vorstände der JDC Group AG, auch wenn sie von Tochterunternehmen getragen wurden. 3.7 Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse ergeben. 3.8 Eigenkapitalveränderungsrechnung Die Entwicklung des Eigenkapitals des Konzerns auf den Bilanzstichtag ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt, die Bestandteil des Konzernabschlusses ist. Das Eigenkapital verringerte sich aufgrund des Jahresergebnisses um TEUR 1.681 (Vorjahr: Erhöhung um TEUR 5.035) von TEUR 29.713 auf TEUR 28.032. 3.9 Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung Die Finanzlage des Konzerns wird in der Kapitalflussrechnung dargestellt, die Bestandteil des Konzernabschlusses nach IFRS ist. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war mit 3.207 TEUR positiv. In der Kapitalflussrechnung wird die Veränderung des Zahlungsmittelbestands im JDC Group-Konzern während des Geschäftsjahres durch die Zahlungsströme aus operativer Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit dargestellt. Zahlungsunwirksame Vorgänge werden zusammengefasst als Gesamtbetrag ausschließlich im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gezeigt. Finanzmittelfonds Die Zusammensetzung des Zahlungsmittelbestands ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt. Darunter werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten sowie kurzfristige Kontokorrent-Kredite zusammengefasst. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, jederzeit in Liquidität umwandelbare Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. 3.10 Segmentberichterstattung Nach IFRS 8 basiert die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem „Management Approach". Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstruktur sowie der internen Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium („Chief Operating Decision Maker"). Im JDC Group Konzern ist der Vorstand der JDC Group AG verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs der Segmente und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne des IFRS 8. Die JDC Group berichtet über drei Segmente, die entsprechend der Art der angebotenen Produkte und Dienstleistungen eigenständig von segmentverantwortlichen Gremien geführt werden. Die Bestimmung von Unternehmensbestandteilen als Geschäftssegment basiert insbesondere auf der Existenz von ergebnisverantwortlichen Segment Managern, die direkt an das oberste Führungsgremium des JDC Group Konzerns berichten. Der JDC Group Konzern gliedert sich in folgende Geschäftsfelder:
Advisortech Im Segment Advisortech bündelt der Konzern seine Geschäftstätigkeit mit freien Finanzvermittlern. Angeboten werden alle Anlageklassen (Investmentfonds, geschlossene Fonds, Versicherungen und Zertifikate) verschiedener Produktgesellschaften einschließlich der Antragsabwicklung und Provisionsabrechnung sowie verschiedene weitere Serviceleistungen rund um die Anlageberatung von Endkunden. Unterstützung finden die Berater hierbei durch diverse eigenentwickelte Softwareprodukte, wie der digitale Versicherungsordner „allesmeins" und der World of Finance. Advisory Im Segment Advisory sind unsere auf die Beratung und den Vertrieb an Endkunden fokussierten Konzernaktivitäten zusammengefasst. Als unabhängige Finanz- und Investitionsberater bieten wir unseren Kunden eine auf jede Situation individuell angepasste ganzheitliche Beratung zu Versicherungen, Investments und Finanzierung. Holding Im Segment Holding wird die JDC Group AG dargestellt. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung der JDC Group liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS Standards zu Grunde. Die JDC Group beurteilt die Leistung der Segmente unter anderem anhand des Betriebsergebnisses (EBITDA und E- BIT). Die Umsätze und Vorleistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von Marktpreisen verrechnet. Segmentvermögen und -schulden umfassen alle Vermögenswerte und Schulden, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind und deren positive und negative Ergebnisse das Betriebsergebnis bestimmen. Zum Segmentvermögen gehören insbesondere immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Provisionsforderungen und sonstige Forderungen. Die Segmentschulden betreffen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. In den einzelnen Geschäftsfeldern weist der JDC Group-Konzern die folgenden Mitarbeiterzahlen - ohne Vorstände - aus: Mitarbeiter in den einzelnen Segmenten scroll
Geografische Segmentinformationen Der JDC Group-Konzern ist im Wesentlichen in Deutschland und Österreich tätig, sodass bezogen auf den Kundenkreis lediglich ein geografisches Segment (deutschsprachiger Raum der Europäischen Union) besteht. 4. WEITERE ANGABEN4.1 Geschäftsgegenstand und wesentliche Tätigkeiten Der satzungsmäßige Geschäftsgegenstand der JDC Group AG ist der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Finanzdienstleistungsbranche, sowie die Erbringung von Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, insbesondere für die nachstehenden Gesellschaften. Das Mutterunternehmen ist eine Beteiligungsholding, die vorwiegend Mehrheitsbeteiligungen an Vertriebsgesellschaften erwirbt, die sich mit der Platzierung von Finanzprodukten und artverwandten Dienstleistungen beschäftigen. Für die Tochterunternehmen erbringt die Gesellschaft Beratungs- und Managementaufgaben. Geschäftsstrategie ist, die Beteiligungen langfristig in den Konzern einzubinden und durch das Erreichen von Synergieeffekten die Ertragsstärke der jeweiligen Tochterunternehmen zu erhöhen. Im Rahmen der geschaffenen Holdingstruktur erfolgt die strategische Steuerung der Geschäfts- und Finanzpolitik des Konzerns durch die JDC Group AG. Die operative Verantwortung obliegt dagegen den Tochtergesellschaften. Das Mutterunternehmen bildet zudem die Schnittstelle zum Kapitalmarkt. Die Jung, DMS & Cie. AG ist als operative Beteiligungsholding tätig. Geschäftsfeld dieser Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen ist das Betreiben von Einkaufs- und Abwicklungszentralen für freie Finanzvermittler - so genannte Maklerpools -, die für freie Finanzmakler zentrale Funktionen wie Produkteinkauf, Marketing, zentrale Geschäftsabwicklung und Schulung übernehmen. Als Gegenleistung für vorstehende Dienstleistungen behalten die Maklerpools einen Teil der Abschlussprovisionen sowie einen Teil der Abschlussfolgeprovisionen ein. Die Jung, DMS & Cie. AG unterhält mehr als 16.000 Poolpartnerverbindungen und ist einschließlich ihrer Tochterunternehmen zurzeit an den Standorten Wiesbaden, München, Troisdorf und Wien tätig. Die FiNUM.Private Finance AG, Wien sowie die FiNUM.Private Finance AG, Berlin und die FiNUM.Finanzhaus AG, Wiesbaden, richten sich in ihrer Beratung an den Interessen der Endkunden aus. Als unabhängige Finanzberater bieten sie eine individuell angepasste Beratung in Bereich der Versicherungen, Investments und Finanzierung. Die übrigen Konzerngesellschaften mit Sitz in Deutschland sind keine Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG und unterliegen grundsätzlich nicht der Aufsicht der BaFin. Die Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien, ist ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen und unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Österreichs. Die FiNUM.Private Finance AG, Berlin, ist ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen und unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (BaFin) Deutschlands. 4.2 Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement befasst sich mit der bedarfsgerechten Steuerung der Zahlungsmittel im Konzern unter Einbeziehung der Auswahl und Steuerung der Finanzierungsquellen. Ziel ist es, die notwendigen Zahlungsmittel zu den geringsten Kosten zur Verfügung zu stellen. Steuerungskriterien sind hier insbesondere die Soll- und Habenzinsen. Das zu steuernde Volumen an Finanzmitteln liegt in einer Größenordnung von 17 Mio. EUR (Vorjahr: 12 Mio. EUR). Zur Erfüllung dieser Aufgabe steht dem Kapitalmanagement das tägliche und monatliche Berichtswesen mit Soll-Ist-Vergleichen zur Verfügung. 4.3 Risikomanagement, Finanzderivate und weitere Angaben zum Kapitalmanagement Der Erfolg des Konzernunternehmens JDC Group hängt wesentlich von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochterunternehmen und der Beteiligungsgesellschaften ab. Diese ist abhängig von der allgemeinen Entwicklung auf den Finanz- und Kapitalmärkten. Der Erfolg der JDC Group AG ist konkret von den auf dem Markt angebotenen Finanzprodukten abhängig. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass der Markt stagniert oder sich negativ entwickelt und sich die Unternehmen im Konzern deshalb nicht wie erwartet entwickeln. Die relevanten unternehmensbezogenen Risiken sind die folgenden:
Die relevanten marktbezogenen Risiken sind die folgenden:
Die relevanten regulatorischen Risiken sind die folgenden:
Weitere bestands- oder entwicklungsgefährdende Risiken für den Konzern kann der Vorstand aktuell nicht erkennen. 4.4 Risikomanagementziele und -methoden Auf Ebene der JDC Group wurden Risikomanagementziele und -methoden festgelegt und dokumentiert. Zur Systematisierung wurden die folgenden vier Gruppen von Risiken gebildet:
Das Risikomanagement des Konzernunternehmens umfasst zu jedem einzelnen der möglichen Risikofelder die Früherkennung von Risiken, Information und Kommunikation, Risikobewältigung durch Festlegung und Umsetzung entsprechender Gegenmaßnahmen sowie die Dokumentation des Risikomanagementsystems. 4.5 Zusätzliche Angaben nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetz Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist in der Anlage zu diesen Notes enthalten. Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 154 für Abschlussprüferleistungen. Im Jahresdurchschnitt wurden in den Konzernunternehmen 255 Mitarbeiter - ohne Vorstand / Auszubildende / Erziehungsurlaub - (Vorjahr: 226) beschäftigt. Organe der JDC Group Aktiengesellschaft Vorstand
Aufsichtsrat
Die Bezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sind in Tz. 3.6 angegeben. Zur Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 ff. HGB besteht keine Verpflichtung, da die JDC Group AG keine börsennotierte Aktiengesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG ist. scroll
scroll
scroll
scroll
Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2017scroll
1)
Indirekte Beteiligung, Angabe der Quote der dem Tochterunternehmen gehörenden Anteile scroll
1)
indirekte Beteiligung über Jung, DMS & Cie. Pool GmbH
2)
indirekte Beteiligung über FiNUM.Private Finance AG, Berlin
4)
indirekte Beteiligung über Jung, DMS & Cie. AG Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumentenscroll
scroll
scroll
SEGMENTBERICHTERSTATTUNGscroll
scroll
scroll
Konzernlagebericht 20171. GRUNDLAGEN des KONZERNS1.1. GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS Die JDC Group AG steht für moderne Finanzberatung und intelligente Finanztechnologie für Berater und Kunden. Im Geschäftsbereich „Advisortech“ bieten wir über die Jung, DMS & Cie.-Gruppe moderne Beratungs- und Verwaltungstechnologien für unsere Kunden und Berater. Während viele Vertriebe und Vertriebspartner den technologischen Wandel als Problem und die jungen Fintech-Firmen als neue Wettbewerber sehen, begreifen wir den Faktor „Technologie“ als große Chance. Lösungen aus dem Geschäftsbereich „Advisortech“ werden Beratern zukünftig helfen, ihre Kunden noch besser zu betreuen und im Ergebnis mehr Umsatz zu generieren. Im Segment „Advisory“ vermitteln wir über die FiNUM.- Gruppe Finanzprodukte an private Endkunden über freie Berater, Vermittler und Finanzvertriebe. Mit mehr als 16.000 angeschlossenen Vertriebspartnern und einem betreuten Bestand von mehr als 4,5 Mrd. Euro sind wir einer der Marktführer im deutschsprachigen Raum. Folgendes Schaubild zeigt die aktuelle Segmentstruktur der JDC Group und die relevantesten Beteiligungen: ADVISORTECH Jung, DMS & Cie. AG (100 %)*
JDC Geld.de GmbH, Wiesbaden (100%)*
ADVISORY FiNUM.Private Finance AG, Wien (100%)*
FiNUM.Private Finance AG, Berlin (100%)*
FiNUM.Finanzhaus AG, Wiesbaden (100%)*
HOLDING JDC Group AG
[*]
Beteiligungsquote der JDC Group AG zum 31. Dezember 2017 1.2. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Im Geschäftsbereich „Advisortech“ bieten wir über die Jung, DMS & Cie.-Gruppe moderne Beratungs- und Verwaltungstechnologien für unsere Kunden und Berater. In diesem Zusammenhang betreibt die JDC-Group die Entwicklung selbsterstellter Softwarelösungen. Im Geschäftsjahr 2017 wurden in diesem Zusammenhang Eigenleistungen in Höhe von 832 TEUR aktiviert. Im Weiteren verweisen wir auf die diesbezüglichen Ausführungen im Anhang zum Konzernabschluss. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Das Weltwirtschaftswachstum erholte sich im Jahr 2017. Die Industrieländer profitierten per Saldo vom niedrigen Ölpreis und der expansiv ausgerichteten Geldpolitik. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass das Weltwirtschaftswachstum 2017 mit 3,7% um 0,5% höher ausgefallen ist als 2016. Das Wachstum in der Eurozone verbesserte sich um 1,0% im Vergleich zum Vorjahr auf 2,7% im Jahr 2017. In Deutschland wuchs die Wirtschaft auf 2,2% nach 1,9% im Vorjahr. Maßgebend dafür war wie schon im Vorjahr der starke Binnenkonsum.1 2.2 BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN Der Markt für Investmentfonds2 Die deutsche Investmentfondsbranche verwaltete zum 31. Dezember 2017 Gesamtvermögen von 3.001 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 7,1 Prozent im Vergleich zum 31. Dezember 2016 entspricht. Zum 31. Dezember 2017 (in Klammern der Wert zum 31. Dezember 2016) waren 1.022 Milliarden Euro (916 Milliarden Euro) in Publikumsfonds und 1.594 Milliarden Euro (1.482 Milliarden Euro) in Spezialfonds investiert. 385 Milliarden Euro (405 Milliarden Euro) wurden in Vermögen außerhalb von Investmentfonds für institutionelle Anleger verwaltet. Auf die einzelnen Assetklassen teilt sich das Fondsvolumen der Publikumsfonds zum 31. Dezember 2017 (in Klammern der Wert zum 31. Dezember 2016) wie folgt auf:
Die anhaltend niedrigen Zinsen stellen viele Anleger vor Herausforderungen. Das gilt für alle Anlegergruppen, ob institutionelle Investoren wie Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherungsgesellschaften oder private Sparer. In 2017 haben daher insbesondere Aktien-, Renten- und Mischfonds deutliche Zuwächse verzeichnen können. Für 2018 geht die Bundesregierung von einem weiter steigenden Wirtschaftswachstum in Höhe von 2,4% aus. Die aktuelle Entwicklung in Deutschland zeigt einen stabilen privaten Konsum und einen starken Arbeitsmarkt mit den höchsten jemals erreichten Beschäftigtenzahlen. Allerdings verteuern sich die Energiepreise und die Inflation gewinnt an Fahrt. Bei aller Unsicherheit über die Entwicklung der Kapitalmärkte ist davon auszugehen, dass der Markt für Investmentfonds 2018 ein im Vergleich zu den vergangenen Jahren weiterhin positives Umfeld bietet. Der Markt für Versicherungen3 Die Versicherungswirtschaft hält auch 2017 ihren Wachstumskurs bei. Die Branche rechnete über alle Sparten hinweg mit einem Beitragsplus von bis zu 2 Prozent. In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen die Einnahmen um rund 3 Prozent, während in der Lebensversicherung die Beiträge gegenüber dem starken Vorjahr um 0,1 Prozent zurückgingen. Insgesamt verzeichneten die Versicherer ein Plus von 1,7 Prozent auf 197,7 Milliarden Euro. Mit einem moderaten Wachstum rechnet die Branche auch in 2018. Bei den Lebensversicherern und Pensionskassen gingen die Prämieneinnahmen 2016 um rund 0,1 Prozent auf 90,7 Mrd. Euro zurück. Mit 26,1 Milliarden Euro lief vor allem das Neugeschäft mit Einmalbeiträgen besser als erwartet (-0,5 Prozent). Die Einnahmen durch neu abgeschlossene Verträge mit laufenden Beiträgen verringerten sich auf 5,2 Milliarden Euro (-4,6 Prozent). Die Stornoquote dürfte wie im Vorjahr bei 2,8 Prozent liegen. Angesichts der niedrigen Zinsen und der politischen Verunsicherung ist das Ergebnis der Lebensversicherer durchaus respektabel. Bei der Schaden- und Unfallversicherung wuchsen die Einnahmen wie im Vorjahr um 2,9 Prozent auf 68,2 Mrd. Euro. Die ausgezahlten Leistungen nahmen laut Hochrechnung um 3,2 Prozent auf 51 Milliarden Euro zu. Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung nahmen deutlich mehr als im Vorjahr - nämlich 4,3 Prozent - ein. Die Beitragseinnahmen stiegen damit auf 38,8 Mrd. Euro. Wettbewerbsposition In den einzelnen Geschäftssegmenten steht JDC Group mit unterschiedlichen Unternehmen in Konkurrenz. Wettbewerber im Segment ADVISORTECH Im Geschäftsbereich ADVISORTECH vermittelt die JDC Group-Gruppe über die Tochtergesellschaften der JDC-Gruppe (JDC) Finanzprodukte wie Investmentfonds, Alternative Investment-Fonds, strukturierte Produkte, Versicherungen und Finanzierungsprodukte über freie Finanzvermittler (B2B) an Endkunden. Als Maklerpool steht JDC in Wettbewerb mit allen Unternehmen, die über selbstständige Vermittler oben genannte Finanzprodukte an Weitervermittler oder Endkunden vermitteln. Darunter fallen Maklernetzwerke/Maklerpools wie z. B. Fonds Finanz Maklerservice GmbH und BCA AG, aber auch auf Endkunden ausgerichteten Geschäftsbanken, Sparkassen, Volksbanken sowie Finanzvertriebsgesellschaften. Die Markteintrittsbarrieren im Maklerpoolgeschäft sind nach Einschätzung der JDC Group sehr hoch. Es gibt aus der Vergangenheit resultierend eine hohe Zahl an Vermittlungsunternehmen, vor allem Maklernetzwerke/Maklerpools unterschiedlichster Größe und Professionalität. In den letzten Jahren hat sich der Markt für Maklerpools dennoch stark konsolidiert. JDC ist in dieser Konsolidierungsphase gewachsen und hat kleinere, aus dem Markt ausscheidende Mitbewerber, bzw. auch deren Kunden kontinuierlich integriert. Wettbewerber im Segment ADVISORY Im Geschäftsbereich ADVISORY bietet die JDC Group AG über ihre Tochtergesellschaften FiNUM.Private Finance Deutschland, FiNUM.Finanzhaus und FiNUM.Private Finance Österreich die Beratung zu und Vermittlung von Finanzprodukten gegenüber Endkunden (B2C) an. Grundsätzlich stehen sämtliche Gesellschaften in Wettbewerb mit einer Vielzahl von Marktteilnehmer, d.h. neben Finanzvertrieben und Einzelmaklern u.a. auch Ausschließlichkeitsorganisationen von Versicherungen und Banken, aber auch dem Direktvertrieb z.B. über das Internet. Die Hauptwettbewerber der Gesellschaften lassen sich nach der Einschätzung der JDC Group anhand der unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Zielgruppen wie folgt ableiten: FiNUM.Private Finance Deutschland, FiNUM.Finanzhaus und FiNUM.Private Finance Österreich fokussieren sich auf die Beratung anspruchsvoller Privatkunden (sog. Mass-Af- fluent-Markt) in Deutschland und Österreich. Der Geschäftsmix besteht zu nahezu gleichen Teilen aus Vermögensaufbau und Absicherungsgeschäft (Versicherungsgeschäft). Hauptwettbewerber sind demnach Geschäfts- bzw. Privatbanken und große Finanzvertriebsgesellschaften wie z.B. die MLP AG oder die Horbach Wirtschaftsberatung AG. 2.3 GESCHÄFTSVERLAUF KONZERN UND SEGMENTE Die JDC Group AG ist aufgrund ihrer Absatzstärke, zunehmenden Marktrelevanz und Zuverlässigkeit für Produktinitiatoren sowohl aus der Versicherungs- als auch Investmentbranche ein Partner von zunehmender Attraktivität. Gleichzeitig ist die JDC Group AG auch als institutioneller Partner für Finanzvertriebe bzw. Finanzvermittler attraktiv, die im sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld einen starken Partner für die Auslagerung Ihres Backoffice suchen. Damit gewinnt die JDC Group in beiden Segmenten Advisortech und Advisory weiter Marktanteile. Insgesamt blickt der Vorstand aus seiner Sicht auf eine positive Geschäftsentwicklung zurück. Fortschritte in der operativen Entwicklung der Beteiligungen spiegeln sich in einer gegenüber dem Vorjahr verbesserten Ertragslage wieder. Gleichwohl ist das Konzernergebnis noch negativ. Der Konzernumsatz stieg um 8,2 Prozent. Damit liegt das Wachstum aufgrund schwieriger Marktbedingungen und fehlendem Jahresendgeschäft hinter dem prognostizierten Wachstum zurück. Das EBITDA hat sich zwar besser entwickelt als im Vorjahr, aber dennoch hat sich die prognostizierte positive Geschäftsentwicklung für den Gesamtkonzern im Geschäftsjahr nicht so eingestellt wie geplant. Dies liegt vor allem an den Vorlaufkosten für den weiteren Erwerb von Beständen und der Anbindung von Großkunden. Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf die folgenden Darstellungen zur Lage des JDC Group-Konzerns. 2.4 LAGE 2.4.1 WESENTLICHE KENNZAHLEN JDC GROUP-KONZERN Für die Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs sowie zur Steuerung des Gesamtkonzerns und seiner Segmente verwendet der Vorstand des JDC Group-Konzerns als Maßgrößen der Zielerreichung vorrangig die Entwicklung der Umsatzerlöse und des nach Abzug der Provisionsaufwendungen verbleibenden Rohertrages sowie das EBITDA, die mithin als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren anzusehen sind. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind, sind aktuell nicht ersichtlich. Von 2015 bis 2017 entwickelten sich wesentliche Kennzahlen des JDC Group-Konzerns wie folgt: scroll
2.4.2 VERMÖGENSLAGE Das langfristige Vermögen des Konzerns zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 51,4 Mio. Euro (Vorjahr 53,1 Mio. EUR) besteht zu rund 43,8 Mio. Euro (Vorjahr 45,1 Mio. EUR) aus immateriellen Vermögenswerten. Die leichte Verminderung des langfristigen Vermögens des Konzerns resultiert im Wesentlichen aus der Abschreibung von Versicherungsbeständen in Höhe von rund 0,9 Mio. EUR. Das kurzfristige Vermögen hat sich auf 23,7 Mio. Euro (Vorjahr 19,8 Mio. EUR) erhöht. Der wesentliche Grund dafür ist die deutliche Erhöhung der Guthaben bei Kreditinstituten. Die Guthaben bei Kreditinstituten stiegen um 3,5 Mio. EUR auf 6,4 Mio. EUR. Die Bilanzsumme hat sich von 72,9 Mio. EUR im Jahr 2016 auf 75,2 Mio. Euro im Jahr 2017 - im Wesentlichen bedingt durch den Anstieg der Guthaben - erhöht. Das Eigenkapital verringerte sich von 29,7 auf 28,0 Mio. Euro. Dies ergibt sich im Wesentlichen aus dem Jahresergebnis. Insgesamt erhöhte sich das langfristige Fremdkapital von 24,1 Mio. Euro im Vorjahr auf 29,2 Mio. Euro im Berichtsjahr. Im Wesentlichen ist dies durch die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um 2,4 Mio. EUR bedingt. Der Grund ist die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung eines Beteiligungserwerbs im Geschäftsjahr 2018. Das kurzfristige Fremdkapital fiel leicht von 19,1 Mio. Euro auf 17,9 Mio. Euro. Hier enthalten sind 14,0 Mio. EUR aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und 3,7 Mio. EUR aus sonstigen Verbindlichkeiten. Die Eigenkapitalquote im JDC Group-Konzern sank zum Bilanzstichtag auf 37,2 Prozent (Vorjahr: 40,7 Prozent) der Bilanzsumme. Die Verringerung der Eigenkapitalquote im Jahresvergleich resultiert im Wesentlichen aus dem Jahresergebnis im Zusammenhang mit der gestiegenen Bilanzsumme. 2.4.3 FINANZLAGE Die Kapitalflussrechnung zeigt auf, wie sich der Cashflow innerhalb der Berichtsperiode durch Mittelzu- und Mittelabflüsse entwickelte. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit erhöhte sich im Geschäftsjahr signifikant von 1.218 TEUR um 1.989 TEUR auf 3.207 TEUR. Dies resultiert neben Veränderungen im Working Capital unter anderem aus der Erhöhung der Abschreibungen um 498 TEUR und der Erhöhung der zahlungsunwirksamen Positionen um 483 TEUR. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist mit 2.021 TEUR negativ. Der Grund hierfür sind im Wesentlichen Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen in Höhe von 2.035 TEUR. Aus der Finanzierungstätigkeit ergibt sich ein mit 2.237 TEUR positiver Cashflow, der im Wesentlichen aus Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten in Höhe von 2.450 TEUR sowie aus der Veräußerung von bisher von der JDC Group AG selbst gehaltenen Anleihen des Tochterunternehmens JDC Pool in Höhe von 1.621 TEUR resultiert. Gegenläufig wirkten sich Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten in Höhe von 842 TEUR sowie gezahlten Zinsen in Höhe von 992 TEUR aus. Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres betrug 6.331 TEUR. Die Finanzmittelausstattung war im Berichtsjahr stets ausreichend. Die Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität wird über eine monatliche Liquiditätsplanung gesteuert. Im folgenden Jahr wird der Konzern vertragsgemäß teilweise Kredittilgungen vornehmen, die aus einer ausreichenden Liquidität vorgenommen werden können. Der Finanzmittelfonds beinhaltet die in den Zuflüssen aus der Finanzierungstätigkeit dargestellten Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten in Höhe von 2.450 TEUR. Die Kreditaufnahme erfolgte im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung im Geschäftsjahr 2018, so dass sich Anfang 2018 entsprechende Liquiditätsabflüsse ergeben. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag beträgt 37,2% (Vorjahr: 40,7 %) bei einer gegenüber dem Vorjahr um rd. 2,3 Mio. Euro gestiegenen Bilanzsumme. Das mittel- und langfristige Fremdkapital umfasst zum Stichtag 38,9 % der Bilanzsumme bzw. absolut 29,2 Mio. Euro und entfällt mit 14,7 Mio. Euro auf eine Unternehmensanleihe, deren Rückzahlung am 21. Mai 2020 fällig ist. 2.4.4 ERTRAGSLAGE Die operative Entwicklung der Beteiligungen macht Fortschritte. Die Ertragslage des Konzerns hat sich wiederum gegenüber dem Vorjahr deutlich verbessert. Gleichwohl ist das Konzernergebnis noch negativ. Der Konzernumsatz stieg um 8,2 Prozent auf 84,5 Mio. Euro (Vorjahr: 78,1Mio. Euro). Die Provisionsaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr (55,3 Mio. Euro) um 6,7 Prozent auf 59,0 Mio. Euro erhöht. Der resultierende Rohertrag erhöhte sich von 22,8 Mio. Euro im Vorjahr auf 25,5 Mio. Euro im aktuellen Geschäftsjahr. Bezogen auf die Umsatzerlöse beträgt die Marge 30,1% (Vorjahr: 29,1%). Von den übrigen Kosten entfallen 14,4 Mio. Euro (Vorjahr: 13,1 Mio. Euro) auf die Personalkosten und 10,0 Mio. Euro (Vorjahr: 9,5 Mio. Euro) auf die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Im Jahresdurchschnitt waren 232 (Vorjahr: 226) Mitarbeiter beschäftigt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres erhöhten sind investitionsbedingt auf 3,0 Mio. Euro (Vorjahr: 2,5 Mio. Euro). Die größten Positionen innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren Werbekosten mit 1,1 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro), EDV-Kosten mit 2,2 Mio. Euro (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro), Raumkosten mit 1,4 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro), Rechtsund Beratungskosten mit 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,7 Mio. Euro), Sonstige Kosten mit 1,6 Mio. EUR (Vorjahr: 1,8 Mio. Euro). Insgesamt stieg das EBITDA auf 3,2 Mio. Euro (Vorjahr: 2,7 Mio. EUR). Das EBIT entwickelte sich konstant auf 0,2 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sank leicht von -0,7 Mio. EUR auf -0,9 Mio. Euro. 2.4.5 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Segment Advisortech Der Umsatz im Segment Advisortech verbesserte sich auf 66,6 Mio. Euro nach 62,0 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBITDA verbesserte sich deutlich auf 3,3 Mio. EUR nach 2,8 Mio. im Vorjahr. Das EBIT liegt konstant bei 0,8 Mio. Euro. Segment Advisory Der Umsatz im Segment Advisory entwickelte sich ebenfalls positiv. Die Segmenterträge stiegen auf 26,7 Mio. Euro nach 23,4 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBITDA stieg dabei auf 1,2 Mio. EUR nach 1,0 Mio. EUR im Vorjahr. Das EBIT erhöhte sich auf 0,7 Mio. Euro nach 0,5 Mio. Euro im Vorjahr. Segment Holding Der Umsatz im Segment Holding entwickelte sich konstant. Die Segmenterträge fielen leicht von 2,2 Mio. Euro auf 2,1 Mio. Euro. Die Kennzahlen EBITDA und EBIT verkürzten sich auf -1,3 Mio. EUR nach -1,1 Mio. EUR im Vorjahr. 3. PROGNOSE-, CHANCEN - UND RISIKOBERICHT3.1. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Die künftige Geschäftsentwicklung unserer Gesellschaft ist mit allen Chancen und Risiken verbunden, die mit dem Vertrieb von Finanzprodukten und dem Kauf, der Führung und dem Verkauf von Unternehmen zusammenhängen. Das Risikomanagementsystem der JDC Group AG ist darauf ausgerichtet, Risiken frühzeitig zu identifizieren und durch Ableitung geeigneter Maßnahmen diese zu minimieren. Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung eingesetzt. Um mögliche Probleme in den verbundenen Unternehmen und deren Beteiligungen frühzeitig zu erkennen, werden wesentliche Kennziffern monatlich abgefragt und beurteilt. Die JDC Group AG wird über ein monatliches Berichtswesen, welches die wesentlichen Kennzahlen beinhaltet und insbesondere die Liquiditätssituation berücksichtigt, gesteuert. Der Vorstand wird darüber hinaus täglich über den aktuellen Liquiditätsstand informiert. Die relevanten unternehmensbezogenen Risiken sind die folgenden:
Die relevanten marktbezogenen Risiken sind die folgenden:
Die relevanten regulatorischen Risiken sind die folgenden:
Weitere bestands- oder entwicklungsgefährdende Risiken für die Gesellschaft kann der Vorstand aktuell nicht erkennen und ist der Ansicht, dass die identifizierten Risiken überschaubar sind und den Fortbestand des Konzerns nicht gefährden. Die Chancen des Konzerns sieht der Vorstand wie folgt: Viele Finanzvertriebe sind derzeit finanziell geschwächt. Parallel zu schlechten Vertriebsergebnissen in den zurückliegenden Jahren haben sich die regulatorischen Anforderungen deutlich erhöht. Im Ergebnis sind die finanziellen Ressourcen vieler Wettbewerber erschöpft und der Konsolidierungsdruck hat sich erhöht - wovon die großen Marktteilnehmer, unter anderem die JDC Group-Konzernunternehmen, profitieren. Die JDC Group hat im Jahr 2017 einige entscheidende Weichen für die folgenden Jahre gestellt. Im Berichtsjahr konnte durch die Anbindung der Lufthansa Tochter Albatros Versicherungsdienste ein Umsatzvolumen von bis zu jeweils 20 Mio. Euro p.a. in den nächsten 5 Jahren sichergestellt werden. Zudem wurde durch den Erwerb der Assekuranz Herrmann Gruppe mit Wirkung ab 2018 weiteres Umsatz- und Ertragspotential erschlossen. Das alles wird aus Sicht des Vorstands dazu führen, dass sich die Beteiligungen der JDC Group AG und damit auch die JDC Group AG selbst im Geschäftsjahr 2018 insgesamt weiter positiv entwickeln. 3.2. PROGNOSEBERICHT Konjunkturausblick In 2018 dürfte sich das Weltwirtschaftswachstum nach Prognosen des IWF auf 3,9% nochmals beschleunigen. Das bessere konjunkturelle Umfeld könnte die Inflationsrate steigen lassen, insbesondere wegen der ansteigenden Rohstoffpreise. Das Wachstum in der Eurozone wird sich gemäß den Erwartungen des IWF in 2018 auf 2,3% konstant entwickeln. Die Inflationsrate wird deutlich unter 2% erwartet. Für 2018 nimmt der IWF ein Wirtschaftswachstum für Deutschland in Höhe von 2,3% an. Der private Konsum befindet sich dabei weiterhin auf hohem Niveau. Risiken erwachsen allerdings aus den sich verteuernden Energiepreisen. Die Unsicherheit der globalen Prognose bleibt angesichts der zahlreichen Risiken relativ hoch. Die Finanzmärkte könnten deutlich negativer als unterstellt reagieren, wenn der durch die US-Regierung erwartete deutliche Wachstumsschub geringer als erwartet ausfällt oder aber protektionistische Maßnahmen ergriffen werden. Andererseits könnte es im Zuge einer US-Wachstumsbelebung zu einem stärker als unterstellten Anstieg der Zinsen kommen. Dies könnte weltweit negative Auswirkungen auf die Ausgaben der Haushalte und Unternehmen haben. Zudem könnte es zu einer Eskalation geopolitischer Risiken kommen, insbesondere der Konflikte im Nahen Osten. In Europa könnte ein chaotisch verlaufender Brexit und eine ansteigende Inflation erhebliches Störpotenzial für unsere Prognosen entfalten. Allerdings sollten eintretende Risiken keine so große Auswirkungen wie in den Vorjahren haben, da die größere wirtschaftliche Dynamik dämpfend wirken wird. Märkte und Branchenausblick Das Ankaufprogramm der EZB wird voraussichtlich 2018 auslaufen, sodass wir Mitte 2019 mit einem Anstieg der Zinsen rechnen. Die Inflation wird tendenziell ansteigen, nicht zuletzt wegen der sich verteuernden Energiepreise. Damit ist zu erwarten, dass sich zunächst noch viel Liquidität im Markt befindet und den Aktien- und auch Immobilienmarkt weiter beflügeln wird. Wenn die Inflation ansteigen sollte, kann dies Auswirkungen auf die nach wie vor hohe Konsumlaune der Verbraucher haben. Sollten die USA ihre protektionistische Handelspolitik weiter ausweiten, kann dies die wirtschaftliche Dynamik einbremsen. Vielfältige Krisenherde rund um den Globus können die Weltwirtschaftslage negativ beeinflussen. Ausblick für den JDC Group-Konzern Erwartete Geschäftsentwicklung Die Einschätzung des voraussichtlichen Geschäftsverlaufs des JDC Group-Konzerns für 2018 basiert auf den im Konzernlagebericht dargestellten volkswirtschaftlichen Annahmen. Die Ausweitung militärischer und politischer Krisen, nicht zuletzt wegen einer möglichen protektionistischen Handelspolitik der Vereinigten Staaten, kann einen signifikanten Einfluss auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des JDC Group-Konzerns haben. Die Unternehmensplanung ist auf Basis sehr detaillierter Erhebungen und aus Sicht der JDC Group AG realistischer Annahmen entstanden. Für die JDC Group steht in 2018 eine deutliche und nachhaltige Verbesserung des operativen Geschäfts im Vordergrund. Im Jahr 2018 wird der Konzern seinen Focus auf
Im Einzelnen gehen wir davon aus, dass sich der Konzern-Umsatz in 2018 rund 18 Prozent über dem Niveau von 2017 bewegen wird, sich der Rohertrag erhöhen wird und im Konzern ein EBITDA erzielt wird, welches deutlich über dem des abgelaufenen Geschäftsjahres liegen wird. Insgesamt geht der Vorstand daher von einer für den Gesamtkonzern positiven Geschäftsentwicklung aus.
Wiesbaden, 19. April 2018 Dr. Sebastian Grabmaier Ralph Konrad Stefan Bachmann BestätigungsvermerkNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Konzernabschluss zum 31.12.2017 und Konzernlagebericht 2017 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Wir haben den von der JDC Group AG, Wiesbaden, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Münster, 20. April 2018 Dr. Merschmeier + Partner GmbH Jäger, Wirtschaftsprüfer Kortbu, Wirtschaftsprüfer Der Konzernabschluss zum 31.12.2017 wurde am 25. April 2018 vom Aufsichtsrat gebilligt. Bericht des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz, Verwaltungsvorschriften, Satzung sowie der Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Vorstand unterrichtete uns regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftspolitik und -strategie, weitere grundsätzliche Fragen der Unternehmensführung und -kultur sowie der Unternehmensplanung, -koordination und -kontrolle. Außerdem berichtete er über die finanzielle Entwicklung, die Ertragslage, das Risiko-, Liquiditäts- und Kapitalmanagement, über wesentliche Rechtsstreitigkeiten sowie über Geschäfte und Ereignisse, die für die Gesellschaft von erheblicher Bedeutung waren. Bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung waren wir eingebunden. Wichtige Themen und anstehende Entscheidungen wurden zudem in regelmäßigen Gesprächen zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand erörtert. Tätigkeitsbericht Im Geschäftsjahr 2017 fanden insgesamt sechs Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Telefonische Sitzung am 22.02.2017 Der Vorstand berichtete zur aktuellen Geschäftsentwicklung Zur forcierten Erschließung neuer Kunden über online und mobile Portale, beschließt der Aufsichtsrat die Erweiterung des Vorstands um einen Chief Digital Officers. Herr Stefan Bachmann wurde zum weitern Vorstand der Gesellschaft bestellt. Die Präsenz des Aufsichtsrats betrug 83 %. Sitzung am 13.03.2017 Der Aufsichtsrat diskutierte den vorläufigen Jahresabschluss 2016 und analysierte die Planerreichung, die erzielten Kosteneinsparungen und die Personalsituation. Der Vorstand berichtete über die Bestandskäufe AON und Geld.de sowie über weitere Erwerbsmöglichkeiten von Beständen. Weitere Tagesordnungspunkte waren die Großkundenanbindungen insbesondere auch von Neukunden und ein neues Standortkonzept. Die Präsenz des Aufsichtsrats betrug 100 %. Sitzung am 24.04.2017 Gegenstand der Sitzung in Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers war die intensive Befassung mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss 2016 sowie die entsprechende Beschlussfassung. Weitere wichtige Tagesordnungspunkte waren die Fortführung der Themen der vorangegangenen Sitzung sowie die Vorbereitung der Hauptversammlung. Die Präsenz des Aufsichtsrats betrug 100 %. Sitzung am 22.06.2017 Diese Sitzung war geprägt von der Diskussion über die laufende Geschäftsentwicklung, der Entwicklung der Großprojekte sowie regulatorische Themen im Bereich Datenschutz sowie den erweiterten Aufzeichnungspflichten durch die Umsetzung von MI- FID II. Es erfolgte die Beschlussfassung zur variablen Vergütung des Vorstands für das abgelaufene Geschäftsjahr. Die erfolgreiche Umsetzung des Standortkonzeptes und die damit verbundenen Effizienzverbesserungen und Kosteneinsparungen wurden ebenfalls erörtert. Die Präsenz des Aufsichtsrats betrug 80 %. Sitzung am 11.09.2017 Nachfolgend zur Hauptversammlung erfolgte die Neukonstituierung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Jens Harig sowie der Stellvertreter Herr Emmerich G. Kretzenbacher wurden im Amt bestätigt. Neben der Geschäftsentwicklung und der Entwicklung der Großprojekte standen auch neue Wachstumsoptionen zur Diskussion. Es erfolgte die Beschlussfassung zum Erwerb der Assekuranz Hermann und dem Abschluss einer Erwerbsfinanzierung. Der Aufsichtsrat befasste sich mit der Konzernumorganisation im Zusammenhang mit steuerlichen Verbesserungsmöglichkeiten. Es wurde eine Anpassung der Grundlagen für die Ermittlung der variablen Vorstandsvergütung beschlossen, um den erhöhten Abschreibungen im Zusammenhang mit Bestandskäufen Rechnung zu tragen. Die zukünftige Strategie zur umfassenden Kundenbetreuung und Nutzung des vollständigen Produktangebotes war ein weiterer Diskussionspunkt. Die Präsenz des Aufsichtsrats betrug 100 %. Sitzung am 12.12.2017 Der Aufsichtsrat befasste sich mit den aktuellen Geschäftszahlen und der Planung für das nächste Geschäftsjahr 2018. Die Geschäftsplanung für 2018 wurde verabschiedet. Der langjährige Vertragsabschluss mit dem Kunden Albatros wurde als wichtiger Meilenstein für das weitere Wachstum gewürdigt und ist die Basis für weitere aussichtsreiche Großprojekte, die Gegenstand der Aufsichtsratsdiskussion waren. Technologische Veränderungen für die Finanz- und Versicherungswirtschaft waren Teil einer strategischen Diskussion und den daraus resultierenden Beschluss zur Gründung der JDC B-LAB GmbH, Liechtenstein, zur Evaluierung und Einführung von Blockchain- Technologie in die JDC Group. Die Präsenz des Aufsichtsrats betrug 67 %. Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen Zuständigkeit an den Entscheidungen des Vorstands mitgewirkt und sich von der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Im Geschäftsjahr 2017 waren keine Prüfungsmaßnahmen nach § 111 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) erforderlich. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum keine Ausschüsse gebildet. Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat Zum 01.06.2017 wurde Herr Stefan Bachmann zum weiteren Vorstand der Gesellschaft bestellt. Zum 21 .April 2017 hat Herr Alexander Schütz sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Die Hauptversammlung vom 30. Juni 2017 hat Herrn Cristobal Mendez de Vigo y zu Loewenstein zum Mitglied des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, gewählt. Zum 31. Dezember 2017 bestand der Aufsichtsrat satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern: Jens Harig (Vorsitzender), Emmerich G. Kretzenbacher (stellvertretender Vorsitzender), Cristobal Mendez de Vigo y zu Loewenstein, Stefan Schütze, Klemens Hallmann und Jörg Keimer. Herr Stefan Schütze hatte sein Aufsichtsrat zum Ende des Jahres 2017 niedergelegt. Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2017 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Der Jahres-und Konzernjahresabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017 wurden durch den von der Hauptversammlung am 30. Juni 2017 gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, Dr. Merschmeier + Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Bestätigungsvermerke für das Geschäftsjahr 2017 für den Konzern- und Jahresabschluss wurden mit Datum 20. April 2018 / 3. April 2018 gemeinsam durch die Herren Wirtschaftsprüfer Michael Jäger und Werner Kortbuß unterzeichnet. Die genannten Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss selbst geprüft und in der Sitzung am 25. April 2018 in Gegenwart des Abschlussprüfers erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Auch der Beauftragte für Rechnungslegung und Prüfungsfragen hat zu den Ergebnissen seiner Prüfung berichtet. Die Ergebnisse der Prüfungen haben keine Einwendungen ergeben. Auf seine Empfehlung haben wir den Ergebnissen der Prüfungen zugestimmt und den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dank an Vorstand und Mitarbeiter Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der JDC Group AG und des gesamten Konzerns für ihren Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Wiesbaden, den 25. April 2018 Für den Aufsichtsrat Jens Harig, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||