JDC Group AGWiesbadenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
KONZERN-BILANZ zum 31. Dezember 2018Aktiva scroll
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018scroll
Anhang zum Konzernabschluss (IAS/IFRS)Konzern-Anhangder JDC Group AG zum 31. Dezember 2018scroll
1 ALLGEMEINE ANGABENDer JDC Group-Konzern ist ein diversifiziertes Finanzdienstleistungsunternehmen mit zwei operativen Segmenten Advisortech und Advisory sowie dem Segment Holding. Die Gesellschaft wurde am 06. Oktober 2005 unter der Firma Aragon Aktiengesellschaft in das Handelsregister beim Amtsgericht Wiesbaden (HRB 22030) eingetragen. Die Hauptversammlung vom 24.07.2015 beschloss die Umfirmierung in JDC Group AG, diese wurde mit Eintragung im Handelsregister vom 31.07.2015 vollzogen. Sitz der Gesellschaft ist Wiesbaden. Die Anschrift lautet: Kormoranweg 1 65201 Wiesbaden Bundesrepublik Deutschland Die Aktien der JDC Group werden im Teilbereich Open Market (Scale) notiert. Der Vorstand hat den Konzernabschluss am 18. April 2019 aufgestellt und wird diesen am 26. April 2019 zur Veröffentlichung freigeben. Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 betrifft das Mutterunternehmen und seine Tochtergesellschaften auf konsolidierter Basis. 1.1 Übereinstimmungserklärung des Vorstands Die Konzernabschlüsse der JDC Group für das Geschäftsjahr 2018 sowie das Vorjahr werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2018 verbindlichen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), vormals Standing Interpretations Committee (SIC), wie sie in der EU anzuwenden sind, werden ebenfalls angewendet. Im Folgenden wird einheitlich der Begriff IFRS verwendet. Die JDC Group AG ist kein Mutterunternehmen im Sinne des § 315e Absatz 1 oder 2 HGB, das zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach IFRS verpflichtet ist. Die JDC Group AG stellt den IFRS-Konzernabschluss freiwillig gemäß § 315e Absatz 3 HGB auf. Die ergänzend nach § 315e Absatz 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften wurden berücksichtigt. Das Geschäftsjahr 2018 der Konzerngesellschaften umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018. 2 ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN2.1 Aufstellungsgrundsätze Der Konzernabschluss umfasst die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die Konzern-Gesamtergebnisrechnung, die Konzernbilanz, die Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Konzern-Kapitalflussrechnung sowie den Konzernanhang. Die Abschlüsse der JDC Group AG und deren Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR), der funktionalen Währung des Konzerns, aufgestellt. Die JDC B-LAB GmbH mit Sitz in Liechtenstein wird in CHF bilanziert und zum Stichtagskurs umgerechnet. Soweit nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet. Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde einheitlich für die hier dargestellten Perioden in Übereinstimmung mit den nachfolgenden Konsolidierungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Der Konzernabschluss ist auf Basis der historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erstellt mit Ausnahme, dass derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bilanziert sind. 2.1.1 Erstmalig im Geschäftsjahr anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen von Standards und Interpretationen Die angewandten Rechnungslegungsmethoden entsprechen grundsätzlich den im Vorjahr angewandten Methoden mit nachfolgend aufgelisteten Ausnahmen. Die JDC Group AG hat zum 1. Januar 2018 die nachfolgend aufgelisteten neuen und überarbeiteten Verlautbarungen des IASB im Geschäftsjahr erstmals angewandt: IFRS 9 – Finanzinstrumente IFRS 9 Finanzinstrumente ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der neue Standard vereint alle drei Aspekte der Bilanzierung von Finanzinstrumenten: Klassifizierung und Bewertung, Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften. Die JDC Group AG hat für den neuen Standard IFRS 9 von dem Wahlrecht zur vereinfachten Erstanwendung Gebrauch gemacht. Der kumulierte Effekt aus der rückwirkenden Anwendung der neuen Vorschrift ist erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst worden. Vergleichszahlen der Vorjahresperioden wurden nicht angepasst. Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 zum 1. Januar 2018 stellen sich wie folgt dar: scroll
Im Einzelnen führt die Erstanwendung des IFRS 9 bei der JDC Group AG zu einem eigenkapitalmindernden Effekt nach latenten Steuern in Höhe von 321 T€. Die Art dieser Änderungen wird nachfolgend erläutert: (a) Klassifizierung und Bewertung Nach IFRS 9 werden Schuldinstrumente bei der Folgebewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Die Klassifizierung basiert auf zwei Kriterien: dem Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung der Vermögenswerte und der Frage, ob die vertraglichen Cashflows der Instrumente ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Die Beurteilung des Geschäftsmodells des Konzerns erfolgte am 1. Januar 2018, dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung. Die Beurteilung, ob vertragliche Cashflows aus Schuldinstrumenten ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, erfolgte auf der Grundlage der Fakten und Umstände, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung der Vermögenswerte bestanden. Die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern. Im Folgenden werden die Änderungen bei der Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte des Konzerns erläutert: • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte, die zum 31. Dezember 2017 als Forderungen klassifiziert wurden, werden gehalten, um vertragliche Cashflows zu vereinnahmen, und führen zu Cashflows, die ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen darstellen. Diese Posten werden ab dem 1. Januar 2018 als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Vermögenswerte klassifiziert und bewertet. Die Minderungen der Buchwerte resultieren aus der neu errechneten Risikovorsorge. • Für Eigenkapitalbeteiligungen, die aus Gründen der Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogenen sind und bereits unter IAS 39 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wurden, wird zum 1. Januar 2018 von den Vereinfachungen gemäß IFRS 9.B5.2.3 Gebrauch gemacht und die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten fortgeführt. • Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Verbindlichkeiten unter IAS 39 werden unter IFRS 9 weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns ergaben sich keine Änderungen der Klassifizierung und Bewertung. Nachfolgend wird eine Überleitung der nach IAS 39 berichteten Werte auf die nach IFRS 9 anzusetzenden Werte dargestellt. scroll
Aus Gründen der Wesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogene Beteiligungen wurden bereits unter IAS 39 zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zum 1. Januar 2018 wird von den Vereinfachungen gemäß IFRS 9.B5.2.3 Gebrauch gemacht und die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten fortgeführt. Andere Vermögensgegenstände und Schulden erfüllen unter IFRS 9 das Zahlungsstrom-kriterium und werden weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. (b) Wertminderung Die erstmalige Anwendung von IFRS 9 hat die Bilanzierung von Wertminderungsaufwendungen bei finanziellen Vermögenswerten des Konzerns grundlegend geändert: An die Stelle des nach IAS 39 praktizierten Modells der eingetretenen Verluste ist ein zukunftsgerichtetes Modell der erwarteten Kreditverluste getreten. Nach IFRS 9 muss der Konzern bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert gehalten werden, und bei Vertragsvermögenswerten eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste erfassen. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 erfasste der Konzern einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand für seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Dies führte zum 1. Januar 2018 zu einer Minderung der Gewinnrücklagen um T€ 321. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung des Schlusssaldos der Wertberichtigungen nach IAS 39 auf den Eröffnungssaldo der Wertberichtigungen nach IFRS 9: scroll
IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden IFRS 15 ersetzt IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Umsatzerlöse sowie die damit zusammenhängenden Interpretationen und gilt, bis auf wenige Ausnahmen, für alle Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Der Standard führt ein fünfstufiges Modell für die Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden ein. Dabei sind Erlöse in Höhe der Gegenleistung zu erfassen, die ein Unternehmen im Austausch für die Übertragung zugesagter Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden voraussichtlich erhalten wird. IFRS 15 verlangt von Unternehmen, bei der Anwendung jeder Stufe des Modells auf Verträge mit ihren Kunden Ermessensentscheidungen zu treffen und alle relevanten Fakten und Umstände zu berücksichtigen. Der Standard regelt darüber hinaus die Bilanzierung der zusätzlichen Kosten für die Anbahnung eines Vertrags und der Kosten, die direkt mit der Erfüllung eines Vertrags im Zusammenhang stehen. Schließlich enthält der Standard umfangreiche An-gabevorschriften. Der kumulierte Effekt der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 ist zum Zeitpunkt der Erstanwendung als Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts der Gewinnrücklagen zu erfassen. Die Erstanwendung von IFRS 15 hatte keine wesentlichen Auswirkungen zum 1. Januar 2018. Nachstehend sind die für jeden einzelnen betroffenen Abschlussposten aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 resultierenden Beträge zum 31. Dezember 2018 und für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 dargestellt. Die Erstanwendung von IFRS 15 hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis oder die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit des Konzerns. Im Einzelnen hat die Erstanwendung folgende Auswirkungen: Im laufenden Jahr wurde eine Aktivierung von Vertragsanbahnungskosten in den immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 166 TEUR vorgenommen. Die Abschreibung wurde in Höhe von 12 TEUR vorgenommen bei einer Nutzungsdauer von 7 Jahren. Zudem wurden passive latente Steuern in Höhe von 49 TEUR gebildet. Die Gründe für die Änderungen in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und in der Gewinn-und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 sind nachstehend erörtert. Die aktivierten Vertragsanbahnungskosten beziehen sich auf die direkt zuordenbaren externen Kosten, die zu einem Abschluss von Versicherungsverträgen führen. Gemäß einer durchschnittlichen Haltedauer von 7 Jahren werden die Vermögenswerte abgeschrieben. 2.1.2 Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Standards, Interpretationen und Änderungen Bis zum Datum der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards werden nachfolgend aufgeführt. Der Konzern beabsichtigt, diese Standards anzuwenden, wenn sie in Kraft treten. IFRS 16 – Leasingverhältnisse Der neue Standard IFRS 16 - Leasingverhältnisse löst IAS 17 sowie die zugehörigen Interpretationen (IFRIC 4, SIC-15, SIC-27) ab. Für Leasingnehmer erfordert der neue Standard einen vollkommen neuen Ansatz für die bilanzielle Abbildung von Leasingverträgen. War nach IAS 17 für die bilanzielle Abbildung von Leasingverhältnissen beim Leasingnehmer die Übertragung wesentlicher Chancen und Risiken am Leasingobjekt entscheidend, so ist künftig grundsätzlich jedes Leasingverhältnis vom Leasingnehmer als Finanzierungsvorgang in der Bilanz abzubilden. Der neue Standard enthält zwei Ausnahmen von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung für Leasingnehmer: Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte (z. B. PCs) und kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten). Zu Beginn des Leasingverhältnisses erfasst der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit zur Leistung von Leasingzahlungen (d. h. die Leasingverbindlichkeit) sowie einen Vermögenswert für das gewährte Recht, den Leasinggegenstand während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu nutzen (d. h. das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand). Leasingnehmer müssen den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und den Abschreibungsaufwand für das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand gesondert erfassen. Zudem müssen Leasingnehmer bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z. B. Laufzeitänderung des Leasingverhältnisses oder Änderung künftiger Leasingzahlungen infolge einer Änderung des für die Bestimmung der Leasingzahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vornehmen. Den Betrag der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit werden Leasingnehmer im Allgemeinen als Anpassung des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand erfassen. Für Leasinggeber sind die Bilanzierungsvorschriften weitergehend unverändert geblieben. IFRS 16 verpflichtet Leasingnehmer und Leasinggeber im Vergleich zu IAS 17 zu ausführlicheren Angaben. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Umstellung auf IFRS 16, beginnend ab dem 1. Januar 2019, wird nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz vorgenommen. Die Vergleichszahlen der Vorjahres-perioden werden nicht angepasst. Die Analyse zur Erstanwendung des IFRS 16 hat ergeben, dass IFRS 16 voraussichtlich folgende Auswirkungen auf die Bestandteile des Konzernabschlusses und die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wird: Durch die Erstanwendung des IFRS 16 zum 01.01.2019 erhöht sich das Sachanlagevermögen um ca. TEUR 500 sowie die sonstigen Verbindlichkeiten um ca. TEUR 540. Für die Jahre 2019 – 2021 beträgt der Zinsaufwand ca. TEUR 37. In der Kapitalflussrechnung ergibt sich eine Verschiebung vom Cashflow aus laufender Tätigkeit in den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe der zu erwartenden Zinsen. Änderungen an IFRS 3 – Definition eines Geschäftsbetriebes Die eng umrissenen Änderungen an die IFRS 3 zielen darauf ab, die Probleme zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. Die Probleme resultieren daraus, dass die Bilanzierungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte, Erwerbskosten und latenten Steuern beim Erwerb eines Geschäftsbetriebes anders sind als beim Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten. Die Änderungen sind erstmals ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden. Ein EU-Endorsement steht noch aus. Änderungen an IFRS 9 – Vorfälligkeitsmerkmale, die zu einer negativen Entschädigung führen Gemäß IFRS 9 kann ein Schuldinstrument zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wenn die vertraglich vereinbarten Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (sog. SPPI-Kriterium) und das Schuldinstrument im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, das dieser Einstufung entspricht. Die Änderungen an IFRS 9 stellen klar, dass ein finanzieller Vermögenswert das SPPI-Kriterium ungeachtet dessen erfüllt, welches Ereignis oder welcher Umstand die vorzeitige Beendigung des Vertrags bewirkt und welche Vertragspartei das angemessene Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags zahlt oder erhält. Die Änderungen sind erstmals am 1. Januar 2019 rückwirkend anzuwenden. Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Änderungen an IAS 19 – Plananpassungen, Plankürzungen oder Planabgeltungen Die Änderungen an IAS 19 betreffen die Bilanzierung von Plananpassungen, -kürzungen oder -abgeltungen, die während einer Berichtsperiode vorgenommen werden. Sie präzisieren, dass ein Unternehmen nach einer im Verlauf eines Geschäftsjahres erfolgten Plananpassung, -kürzung oder -abgeltung Folgendes zu ermitteln hat: • den laufenden Dienstzeitaufwand für den nach der Plananpassung, -kürzung oder - abgeltung verbleibenden Teil der Berichtsperiode unter Verwendung der versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Neubewertung der Nettoschuld (des Nettovermögens) aus leistungsorientierten Plänen verwendet werden. Dabei bildet die Nettoschuld (bzw. das Nettovermögen) die im Rahmen des Plans gewährten Leistungen und das Planvermögen nach dem Eintrittszeitpunkt des Ereignisses ab. • den Nettozinsaufwand für den nach der Plananpassung, -kürzung oder -abgeltung verbleibenden Teil der Berichtsperiode unter Verwendung der Nettoschuld (des Nettovermögens) aus leistungsorientierten Plänen, die (das) den im Rahmen des Plans gewährten Leistungen und dem Planvermögen nach dem Eintrittszeitpunkt des Ereignisses entspricht, und den Abzinsungssatz, der bei der Neubewertung dieser Nettoschuld (dieses Nettovermögens) zur Anwendung kommt Die Änderungen stellen auch klar, dass zunächst jeder etwaige nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand oder Gewinn/Verlust aus einer Planabgeltung zu ermitteln ist, ohne dabei die Auswirkungen der Vermögenswert-obergrenze zu berücksichtigen. Der so bestimmte Betrag ist erfolgswirksam zu erfassen. In einem nächsten Schritt sind die Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze nach der Plananpassung, -kürzung oder -abgeltung zu ermitteln. Jede Abweichung in Bezug auf diese Auswirkungen ist abzüglich der in den Nettozinsen berücksichtigten Beträge im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Die Änderungen an IAS 19 sind auf Plananpassungen, -kürzungen oder -abgeltungen anzuwenden, die zu oder nach Beginn des ersten Geschäftsjahres stattfinden, das am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnt. Ein EU-Endorsement steht noch aus. Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Änderungen an IAS 28 – langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Die Änderungen konkretisieren, dass ein Unternehmen IFRS 9 auf langfristige Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden hat, auf die die Equity-Methode nicht angewendet wird, die jedoch de facto Teil der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen sind (langfristige Anteile). Diese Klarstellung ist relevant, da sie impliziert, dass das in IFRS 9 vorgesehene Modell in Bezug auf erwartete Kreditverluste auf solche langfristige Anteile anwendbar ist. Die Änderungen präzisieren weiterhin, dass ein Unternehmen bei Anwendung von IFRS 9 keine Verluste des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens oder Wertminderungsverluste aus der Nettoinvestition berücksichtigt, die als Anpassungen der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen erfasst werden, die sich aus der Anwendung von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen ergeben. Die Änderungen sind erstmals am 1. Januar 2019 rückwirkend anzuwenden. Da der Konzern nicht über solche langfristigen Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen verfügt, werden sich die Änderungen nicht auf den Konzernabschluss auswirken. IFRS 17 – Versicherungsverträge Im Mai 2017 veröffentlichte das IASB IFRS 17 Versicherungsverträge, einen umfassenden neuen Rechnungslegungsstandard, der Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten in Bezug auf Versicherungsverträge enthält. Mit seinem Inkrafttreten ersetzt IFRS 17 den 2005 veröffentlichten IFRS 4 Versicherungsverträge. IFRS 17 ist unabhängig von der Art des auflegenden Unternehmens auf alle Arten von Versicherungsverträgen (d. h. Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Direktversicherungen und Rückversicherungen) und auf bestimmte Garantien und Finanzinstrumente mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung anzuwenden. Hinsichtlich des Anwendungsbereichs gelten einzelne Ausnahmeregelungen. Das übergeordnete Ziel von IFRS 17 ist es, ein für die Versicherer nützlicheres und einheitlicheres Bilanzierungsmodell zu schaffen. Im Gegensatz zu den Vorschriften von IFRS 4, die weitgehend Bestandsschutz für frühere lokale Bilanzierungsvorschriften gewähren, stellt IFRS 17 ein umfassendes Modell für Versicherungsverträge dar, das alle relevante Aspekte der Bilanzierung abbildet. Den Kern des IFRS 17 bildet das allgemeine Modell, ergänzt durch • eine spezifische Variante für Verträge mit direkter Überschussbeteiligung (variable fee approach: Ansatz der variablen Vergütung) und • ein vereinfachtes Modell (premium allocation approach: Ansatz der Prämienallokation), in der Regel für kurzfristige Verträge. IFRS 17 ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Ein EU-Endorsement steht noch aus. IFRS 17 findet auf den Konzern keine Anwendung. Änderung von IFRS 10 und IAS 28 – Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen Die Änderungen befassen sich mit der Unstimmigkeit zwischen den Vorschriften von IFRS 10 und IAS 28 im Zusammenhang mit dem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen, das an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen veräußert oder eingebracht wird. Die Änderungen stellen klar, dass der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten in derartigen Fällen vollständig zu erfassen ist, sofern die Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 darstellen. Alle Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder der Einbringung von Vermögenswerten, die keinen Geschäftsbetrieb darstellen, sind nur bis zur Höhe des Anteils der nicht verbundenen anderen Investoren an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Das IASB hat den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Änderungen auf unbestimmte Zeit verschoben. IFRIC Interpretation 23 – Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung Die Interpretation ist auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 anzuwenden, wenn Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen. Sie gilt nicht für Steuern oder Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS 12 fallen, und enthält keine Bestimmungen zu Zinsen und Säumniszuschlägen in Verbindung mit unsicheren steuerlichen Behandlungen. Die Interpretation befasst sich insbesondere mit folgenden Themen: • Entscheidung, ob ein Unternehmen unsichere steuerliche Behandlungen einzeln beurteilen sollte • Annahmen, die ein Unternehmen in Bezug auf die Überprüfung steuerlicher Behandlungen durch die Steuerbehörden trifft • Bestimmung des zu versteuernden Gewinns (steuerlichen Verlusts), der Steuerbemessungsgrundlagen, der nicht genutzten steuerlichen Verluste, der nicht genutzten Steuergutschriften und der Steuersätze • Berücksichtigung von Änderungen der Tatsachen und Umstände Ein Unternehmen muss bestimmen, ob es jede unsichere steuerliche Behandlung separat oder gemeinsam mit einem oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen beurteilt. Dabei sollte der Ansatz gewählt werden, der die bessere Vorhersage im Hinblick auf die Auflösung der Unsicherheit ermöglicht. Die Interpretation tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Es können jedoch bestimmte Übergangserleichterungen in Anspruch genommen werden. Der Konzern wird IFRIC 23 ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens anwenden. Jährliche Verbesserungen (Zyklus 2015–2017) Die Verbesserungen beziehen sich auf folgende Standards: • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Die Änderungen präzisieren, dass ein Unternehmen, das die Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinschaftliche Tätigkeit darstellt, die Regelungen für einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss anzuwenden hat, darin eingeschlossen die Neubewertung zuvor gehaltener Anteile an den Vermögenswerten und Schulden der gemeinschaftliche Tätigkeit zum beizulegenden Zeitwert. Dabei bewertet der Erwerber seinen gesamten zuvor gehaltenen Anteil an der gemeinschaftlichen Tätigkeit neu. Ein Unternehmen wendet diese Änderungen auf Unternehmenszusammenschlüsse an, bei denen der Erwerbszeitpunkt auf den Beginn eines Geschäftsjahres, das am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnt, oder einen Zeitpunkt danach fällt. Diese Änderungen wirken sich auf künftige Unternehmenszusammenschlüsse des Konzerns aus. • IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen Eine Partei, die an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit beteiligt ist, jedoch nicht an deren gemeinschaftlicher Führung, könnte die gemeinschaftliche Führung über eine solche gemeinschaftliche Tätigkeit, deren Aktivität einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 darstellt, erlangen. Die Änderungen präzisieren, dass die zuvor gehaltenen Anteile an dieser gemeinschaftlichen Tätigkeit nicht neu zu bewerten sind. Ein Unternehmen hat diese Änderungen auf Transaktionen anzuwenden, bei denen es die gemeinschaftliche Führung zu Beginn des ersten Geschäftsjahres, das am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnt, oder danach erlangt. Diese Änderungen finden derzeit für den Konzern keine Anwendung, könnten jedoch auf Transaktionen in der Zukunft anwendbar werden. • IAS 12 Ertragsteuern Die Änderungen konkretisieren, dass die ertragsteuerlichen Folgen von Dividenden unmittelbarer mit vergangenen Transaktionen oder Geschäftsvorfällen, die ausschüttungsfähige Gewinne erzeugt haben, als mit Ausschüttungen an Anteilseigner verknüpft sind. Daher bilanziert ein Unternehmen die ertragsteuerlichen Folgen von Dividenden in der Gewinn- und Verlustrechnung, im sonstigen Ergebnis oder im Eigenkapital, je nachdem, wo das Unternehmen diese vergangenen Transaktionen oder Geschäftsvorfälle ursprünglich erfasst hat. Diese Änderungen sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Erstmals wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf die ertragsteuerlichen Folgen von Dividenden an, die zu oder nach Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode erfasst wurden. Da die aktuelle Vorgehensweise des Konzerns mit diesen Änderungen in Einklang steht, rechnet der Konzern nicht mit Auswirkungen auf seinen Konzernabschluss. • IAS 23 Fremdkapitalkosten Die Änderungen präzisieren, dass ein Unternehmen Fremdkapitalmittel, die ursprünglich aufgenommen wurden, um einen qualifizierten Vermögenswert zu entwickeln, als Teil der allgemeinen Fremdmittel zu behandeln hat, wenn die gesamten Aktivitäten, die zur Vorbereitung dieses Vermögenswerts für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf erforderlich sind, im Wesentlichen abgeschlossen sind. Ein Unternehmen hat diese Änderungen auf Fremdkapitalkosten anzuwenden, die am oder nach Beginn des Geschäftsjahres auftreten, in dem das Unternehmen die Änderungen erstmals anwendet. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Da die aktuelle Vorgehensweise des Konzerns mit diesen Änderungen in Einklang steht, rechnet er nicht mit Auswirkungen auf seinen Konzernabschluss. Ein EU-Endorsement der jährlichen Verbesserungen (Zyklus 2015–2017) steht noch aus. 2.2 Angaben zur Konsolidierung 2.2.1 Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden neben der JDC Group AG grundsätzlich alle Tochterunternehmen gemäß IFRS 10 einbezogen, an denen die JDC Group AG die Mehrheit der Stimmrechte hält oder bei denen sie anderweitig über die Beherrschungsmöglichkeit verfügt. Die Tochterunternehmen haben mit Ausnahme der Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien/ Österreich, der Jung, DMS & Cie. Finanzservice GmbH, Wien/Österreich, der FiNUM.Private Finance AG, Wien/Österreich, der FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wien, sowie der JDC B-LAB GmbH, Triesen, ihren Sitz im Inland. In den Konzernabschluss werden neben dem Mutterunternehmen die unmittelbaren Tochterunternehmen sowie die Teilkonzerne Jung, DMS & Cie. Aktiengesellschaft, FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wiesbaden und FiNUM.Private Finance Holding GmbH, Wien einbezogen. Die folgende Tabelle zeigt den Konsolidierungskreis der JDC Group AG: scroll
Die MEG AG, Kassel wird aufgrund von fehlender Beherrschung nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die FVV GmbH, Wiesbaden, wird aufgrund ihrer Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Eine Liste mit der vollständigen Aufstellung des Anteilsbesitzes der JDC Group AG befindet sich in Anlage 3 zu diesem Anhang und wird beim elektronischen Unternehmensregister hinterlegt. 2.2.2 Konsolidierungsgrundsätze Tochterunternehmen sind Unternehmen, an denen die JDC Group AG entweder direkt oder indirekt über mehr als die Hälfte der Stimmrechte verfügt. Beherrschung in diesem Sinne des IFRS 10 besteht dann, wenn die JDC Group AG ihre Verfügungsgewalt dazu nutzen kann, die Höhe der Rendite zu beeinflussen. Nach IFRS sind sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode abzubilden. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte auf den Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Der Erwerbszeitpunkt stellt den Zeitpunkt dar, an dem die Möglichkeit der Beherrschung durch Erlangung der Verfügungsgewalt und Tragen der Risikobelastung übergeht. Bei der Erwerbsmethode werden der Kaufpreis der erworbenen Anteile mit dem anteiligen Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden und Eventualschulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Maßgeblich sind dabei die Wertverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt wurde. Ein aus der Verrechnung entstehender positiver Unterschiedsbetrag wird als derivativer Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) aktiviert. Ein negativer Unterschiedsbetrag wird nach erneuter Beurteilung der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden sofort erfolgswirksam erfasst. Beim Erwerb von zusätzlichen Anteilen an Unternehmen, die bereits als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden, wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem anteiligen erworbenen Eigenkapital als Goodwill angesetzt. Bei Beteiligungen von weniger als 100% am Eigenkapital des Tochterunternehmens sind Minderheitenanteile zu berücksichtigen. Bei der Konsolidierung nach der Neubewertungsmethode wird das auf die Fremdgesellschafter entfallende Eigenkapital um die anteiligen stillen Reserven erhöht. Bei der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum Zeitwert im Rahmen der Erstkonsolidierung aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden in den Folgeperioden entsprechend der Entwicklung der Vermögenswerte und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert wird der betreffenden Zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet und in den Folgeperioden regelmäßig auf die Werthaltigkeit überprüft und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens werden ab dem Erwerbszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens bleiben bis zum Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Beherrschung durch das Mutterunternehmen endet. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös aus der Veräußerung des Tochterunternehmens und seinem Buchwert wird zum Zeitpunkt der Veräußerung in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des Tochterunternehmens erfasst. Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert. Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen die JDC Group AG oder eines ihrer Tochterunternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat, ohne die Entscheidungen beherrschend bestimmen zu können. Der Konzernabschluss enthält den gemäß der At-equity-Methode berechneten Anteil des Konzerns an den Gewinnen und Verlusten der assoziierten Unternehmen und zwar von dem Stichtag an, ab dem ein maßgeblicher Einfluss besteht, bis hin zu dessen Aufgabe. Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden beim Erwerb mit ihren anteiligen neu bewerteten Vermögenswerten (zuzüglich etwaiger Goodwills), Schulden und Eventualschulden bilanziert. Der Goodwill aus der Anwendung der At-equity-Methode wird nicht planmäßig abgeschrieben. Die Werthaltigkeit des aus der Anwendung der At-equity-Methode resultierenden Buchwerts der Beteiligung wird geprüft, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Geschäftsvorfällen mit diesen Unternehmen werden anteilig eliminiert. Sofern der Anteil des Konzerns an den Verlusten den Buchwert der Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen überschreitet, wird dieser mit Null ausgewiesen. Zusätzliche Verluste werden in dem Umfang durch den Ansatz einer Verbindlichkeit berücksichtigt, in dem die JDC Group AG wirtschaftliche und rechtliche Verpflichtungen eingegangen ist oder Zahlungen im Namen des assoziierten Unternehmens geleistet hat. Konzerninterne Salden und Transaktionen sowie nicht realisierte Gewinne aus konzerninternen Transaktionen werden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Nicht realisierte Gewinne aus Transaktionen mit assoziierten Unternehmen werden im Umfang des Anteils an diesem Unternehmen eliminiert; unrealisierte Verluste werden behandelt wie nicht realisierte Gewinne, allerdings nur dann, wenn keine Anzeichen auf eine Wertminderung des Beteiligungsbuchwertes erkennbar sind. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern nach Maßgabe der IFRS abgegrenzt. 2.3 Währungsumrechnung Fremdwährungsgeschäfte werden mit dem Kurs, der am Tag des Geschäftsvorfalls gültig war, in Euro umgerechnet. Am Bilanzstichtag vorhandene monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung werden zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Währungsdifferenzen, die sich aus der Umrechnung ergeben, werden erfolgswirksam erfasst. Am Bilanzstichtag vorhandene nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden in fremder Währung, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wurden mit dem Kurs in Euro umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes gültig war. 2.4 Immaterielle Vermögenswerte 2.4.1 Geschäfts- oder Firmenwert Ein Geschäfts- oder Firmenwert kann grundsätzlich durch Kauf von Unternehmensteilen, Erwerb von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entstehen. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich bei Unternehmenszusammenschlüssen unter Anwendung der Vorschriften von IFRS 3 als Überschuss der Anschaffungskosten der Beteiligung über den erworbenen Anteil am neubewerteten Eigenkapital des erworbenen Unternehmens. Die Werthaltigkeit eines Geschäfts- oder Firmenwertes wird mindestens jährlich auf Basis des erzielbaren Betrags der Zahlungsmittelgenerierenden Einheit getestet und bei vorliegender Wertminderung außerplanmäßig auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben („Impairment Only“-Ansatz). Der Werthaltigkeitstest ist zusätzlich immer dann durchzuführen, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass die Zahlungsmittelgenerierende Einheit in ihrem Wert gemindert ist. Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmestichtag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen Einheiten oder Gruppen von Einheiten bereits zugewiesen worden sind. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Goodwill zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Goodwill in Höhe des Differenzbetrags wertgemindert und abzuschreiben. Wertminderungen des Goodwill dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Goodwill, ist die darüber hinausgehende Wertminderung durch anteilige Minderung von Buchwerten der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu erfassen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird anhand ihres Nutzungswertes oder beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der Nutzungswert errechnet sich in der Regel unter Anwendung des Discounted-Cashflow Verfahrens (kurz: DCF). Diesen DCF-Berechnungen liegen Prognosen zu Grunde, die auf den vom Vorstand genehmigten Finanzplänen beruhen und auch für interne Zwecke verwendet werden. Der gewählte Planungshorizont spiegelt die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen wider. Cashflows, die über einen Prognosezeitraum von in der Regel 3 Jahren hinausgehen, werden anhand geeigneter Wachstumsraten berechnet. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten beruht, gehören Annahmen bezüglich der Anzahl der vermittelten Verträge, Rohmarge, Auszahlungen für die operative Geschäftstätigkeit, Wachstumsraten sowie Diskontierungszinssatz. Ergänzend werden externe Informationen in die Cashflow Berechnungen einbezogen. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, stellt die niedrigste Ebene innerhalb des Konzerns dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird, und ist nicht größer als ein operatives Segment gemäß IAS 8. Für IAS 36 gelten die operativen Segmente vor Aggregation als Obergrenze einer Gruppe. 2.4.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige von den Konzerngesellschaften erworbene immaterielle Vermögenswerte, zum Beispiel Software und Lizenzen oder Kundenstamm, werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten (zum Beispiel Software-Customizing), abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen (vgl. auch Tz. 3.1.5) ausgewiesen. Selbsterstellte Software wird zu Herstellungskosten aktiviert, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die interne Nutzung (oder Vermarktung) des immateriellen Vermögenswertes sichergestellt ist und die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem künftigen wirtschaftlichen Nutzen führt. Die aktivierten Entwicklungskosten umfassen sämtliche direkt der einzelnen Softwareentwicklung zurechenbare Kosten und anteilige Gemeinkosten. Selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte werden abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen (vgl. Tz. 3.1.5) ausgewiesen. Forschungsausgaben und Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert, sondern werden im Entstehungszeitpunkt verursachungsgerecht als Aufwand erfasst. Die planmäßige Abschreibung von sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer erfolgt nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Abschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der Nutzbarkeit des immateriellen Vermögenswerts. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt für: Software: scroll
Die Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden mindestens an jedem Jahresabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen erfasst. Immaterielle Vermögenswerte sind im Wert gemindert, wenn der erzielbare Betrag – der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert des Vermögenswerts – niedrigerer ist als der Buchwert. Im Rahmen der Übernahme der Aktivitäten im Zusammenhang mit Geld.de wurden immaterielle Vermögenswerte (Domain) mit unbestimmter Nutzungsdauer erworben, Abschreibungen hierzu fallen nicht an. 2.5 Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen („Impairment Test“) in Übereinstimmung mit dem Anschaffungskostenmodell ausgewiesen. Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert in den beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen, auch die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Gegenstands. Nachträgliche Aufwendungen werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit diesen Ausgaben verbundene wirtschaftliche Nutzen dem betroffenen Vermögenswert zufließen wird und die Kosten zuverlässig bestimmt werden können. Alle anderen Aufwendungen, wie z.B. Erhaltungsaufwendungen, werden aufwandswirksam erfasst. Fremdkapitalkosten werden nicht aktiviert. Die planmäßige Abschreibung auf Sachanlagen erfolgt nach der linearen Methode über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer der Gegenstände. Im Zugangsjahr werden Vermögenswerte des Sachanlagevermögens zeitanteilig abgeschrieben. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt für: scroll
Mietereinbauten werden entweder über die jeweilige Nutzungsdauer oder die kürzere Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben. Besteht ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen Nutzungsdauern, werden die einzelnen wesentlichen Bestandteile über ihre individuellen Nutzungsdauern abgeschrieben. Bei Abgang eines Gegenstands des Sachanlagevermögens oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist, wird der Buchwert des Gegenstands ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. Die Restbuchwerte, die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethode der Vermögenswerte werden mindestens an jedem Jahresabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert. 2.6 Leasinggegenstände Leasingverträge werden als „Finance Leases“ klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem wirtschaftlichen Eigentum des Leasinggegenstandes verbunden sind, auf den Leasingnehmer übergehen. Alle anderen Leasinggeschäfte sind so genannte „Operating Leases“. Im Rahmen von „Finance Leases“ zu aktivierende Vermögenswerte werden in Höhe des zu Beginn eines Leasingverhältnisses beizulegenden Zeitwertes bzw. mit dem niedrigeren Barwert der künftigen Mindestleasingzahlungen angesetzt. Dieser Wert wird um kumulierte Abschreibungen und um Wertminderungen („Impairment Test“) reduziert. Die korrespondierenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Leasinggeber werden als kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Die zu leistende Leasingzahlung wird nach der Effektivzinsmethode in die Tilgungs- und Zinskomponente aufgeteilt. Die Tilgungskomponente reduziert die Leasingverbindlichkeit, während die Zinskomponente als Zins-aufwendung ausgewiesen wird. Die Tilgung der Leasingverbindlichkeit erfolgt über die Vertragslaufzeit. Die Differenz zwischen den gesamten Leasingverpflichtungen und dem beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes entspricht den Finanzierungskosten, die über die Laufzeit des Leasing-verhältnisses erfolgswirksam verteilt werden, sodass über die Vertragslaufzeit ein konstanter Zinssatz auf die verbleibende Schuld entsteht. Die Abschreibung des Leasinggegenstandes über die geschätzte Nutzungsdauer wird erfolgswirksam erfasst. Der Leasinggeber in einem Finance Lease setzt eine Forderung in Höhe des Netto-Investitionswerts aus dem Leasingverhältnis. Die Leasingerträge werden in Tilgungen der Leasingforderung und Finanzerträge aufgeteilt. Die Forderung aus dem Leasingverhältnis wird nach der Effektivzinsmethode getilgt und fortgeschrieben. Trägt der Leasinggeber die wesentlichen Chancen und Risiken (Operating Lease), wird der Leasinggegenstand vom Leasinggeber in der Bilanz angesetzt. Die im Rahmen von Operating Leases von JDC Group selbst geleisteten Miet- und Leasingzahlungen werden linear über die Vertragslaufzeit erfolgswirksam erfasst. 2.7 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden als solche klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Vermögenswerte werden mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet. Diese Vermögenswerte werden nicht mehr planmäßig abgeschrieben. Wertminderungen werden für diese Vermögenswerte grundsätzlich nur dann erfasst, wenn der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten unterhalb des Buchwerts liegt. Im Fall einer späteren Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ist die zuvor erfasste Wertminderung rückgängig zu machen. Die Zuschreibung ist auf die zuvor für die betreffenden Vermögenswerte erfassten Wertminderungen begrenzt. 2.8 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Vermögenswerten des Sachanlagevermögens Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwertes mit dem erzielbaren Betrag ermittelt. Der erzielbare Betrag von Vermögenswerten ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Für Vermögenswerte, denen keine Cashflows unmittelbar zugeordnet werden können, ist der erzielbare Betrag für die zahlungsmittelgenerierende Einheit zu bestimmen, zu der der Vermögenswert gehört. An jedem Abschlussstichtag wird überprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert möglicherweise wertgemindert ist. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, ist der erzielbare Betrag des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu bestimmen. Der entsprechende Wertminderungsbedarf wird aufwandswirksam erfasst. Soweit die Gründe für zuvor erfasste Wertminderungen entfallen sind, werden diese Vermögenswerte zugeschrieben. Eine Wertaufholung erfolgt aber nur insoweit, als der Buchwert eines Vermögenswertes nicht überschritten wird, der sich abzüglich der planmäßigen Abschreibungen ohne Berücksichtigung von Wertminderungen ergeben hätte. Eine Zu-schreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes erfolgt nicht. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird in der Regel mit Hilfe eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Dabei werden auf der Grundlage von Finanzplänen Prognosen hinsichtlich des Cashflows angestellt, die über die geschätzte Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit erzielt werden. Bei dem verwendeten Abzinsungssatz handelt es sich um einen Zinssatz vor Steuern, der die gegenwärtigen Marktbewertungen über den Zinseffekt und die spezifischen Risiken des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt. Der interne Vorsteuerzinssatz wurde in Höhe von 6,0 % (Vorjahr: 6,0 %) angesetzt. Die ermittelten Cashflows spiegeln die Annahmen des Managements wider. 2.9 Finanzinstrumente Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen, zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder in einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing-verhältnissen und derivative Finanzverbindlichkeiten. Finanzinstrumente werden grundsätzlich angesetzt, sobald die JDC Group Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FVOCI) oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVPL) bewertet klassifiziert. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides. Die JDC Group tätigt Käufe finanzieller Vermögenswerte ausschließlich mit dem Ziel vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen. Damit werden Veräußerungen vor dem Laufzeitende in der Regel ausgeschlossen und sämtliche finanzielle Vermögenswerte unter dem Geschäftsmodell „Halten“ eingeordnet. Die Kategorie „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)“ hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: • Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und • die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. Die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie und sonstige Forderungen, die unter den sonstigen Vermögenswerten erfasst wurden. Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind. Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL). Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern wendet den vereinfachten Ansatz (Loss Rate-Ansatz) an. Hierbei werden historische Ausfallraten für definierte Portfolien mit gleichen Risikocharakteristika ermittelt. Kriterien für die Portfoliobildung sind gleichartig ausgestaltete Vertragsbedingungen der Vermögenswerte und vergleichbare Kontrahenteneigenschaften. Die erwarteten Verluste werden auf Basis historischer Verluste geschätzt. Die Ausbuchung eines Finanzinstruments wird dann vorgenommen, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, zum Beispiel nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlicher Entscheidung. Finanzielle Verbindlichkeiten sind nach ihrem erstmaligen Ansatz grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Gewinne oder Verluste werden bei Ausbuchung sowie im Rahmen von Amortisationen im Gewinn und Verlust erfasst. 2.10 SONSTIGE FINANZINSTRUMENTE 2.10.1 Einstufung der Fristigkeiten zu Vermögenswerten Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn scroll
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft. Latente Steueransprüche werden als langfristige Vermögenswerte eingestuft. 2.10.2 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen werden ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls erforderlicher Wertminderungen ausgewiesen. Die Wertminderungen, welche in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden, tragen den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung. Konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Bei den Forderungen aus nicht abgerechneten Leistungen handelt es sich um Provisionsforderungen aus Maklerverträgen. Die Erträge werden bei Vertragsabschluss realisiert. Dabei wird allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen. 2.10.3 Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Zinsrisiken, die aus der betrieblichen Tätigkeit sowie aus der Finanzierungs- und Investitionstätigkeit resultieren, abzusichern. Zu Spekulationszwecken werden derivative Finanzinstrumente weder gehalten noch begeben. Derivative Finanzinstrumente, die nicht die Anforderungen eines Sicherungsinstruments erfüllen (Hedge Accounting), sind zwingend als „zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten“ einzustufen. Derivative Finanzinstrumente mit positivem Marktwert werden dann bei Zugang zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst und unter dem Posten „Wertpapiere“ bei den kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesen; derivative Finanzinstrumente mit negativem Marktwert werden bei den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Liegen keine Marktwerte vor, müssen Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet werden. In den Folgeperioden werden diese entsprechend dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag ausgewiesen, wobei entstehende Gewinne oder Verluste erfolgswirksam erfasst werden. Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert dem Betrag, den die JDC Group bei Beendigung des Finanzinstruments zum Abschlussstichtag entweder erhalten würde oder zahlen müsste. Dieser wird unter Anwendung der zum Abschlussstichtag relevanten Zinssätze, Wechselkurse und Bonitäten der Vertragspartner berechnet. Für die Berechnungen werden Mittelkurse verwendet. Bei zinstragenden derivativen Finanzinstrumenten wird zwischen dem Clean Price und dem Dirty Price unterschieden. Im Unterschied zum Clean Price umfasst der Dirty Price auch die abgegrenzten Stückzinsen. Die angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen dem Full Fair Value bzw. dem Dirty Price. Für die Erfassung der Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte – erfolgswirksame Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder erfolgsneutrale Erfassung im Eigenkapital – ist entscheidend, ob das derivative Finanzinstrument in eine wirksame Sicherungsbeziehung eingebunden ist oder nicht. Liegt kein Hedge Accounting vor, sind die Veränderungen der beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente sofort erfolgswirksam zu erfassen. Besteht dagegen eine wirksame Sicherungsbeziehung, wird der Be-sicherungszusammenhang als solcher bilanziert. Nach Art des abgesicherten Grundgeschäfts ist zwischen Fair Value Hedge, Cashflow Hedge und Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation zu unterscheiden. JDC Group setzt derivative Finanzinstrumente grundsätzlich nur zur Absicherung der aus operativen Tätigkeiten, Finanztransaktionen und Investitionen resultierenden Zinsrisiken ein (Zinsswap); zum Stichtag wurden keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. Die Grundlagen der Bilanzierung eines Cashflow Hedge werden nachfolgend beschrieben. Mittels eines Cashflow Hedge werden künftige Zahlungsströme aus in der Bilanz angesetzten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten oder aus mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden geplanten Transaktionen gegen Schwankungen abgesichert. Liegt ein Cash-flow Hedge vor, wird der effektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments bis zur Erfassung des Ergebnisses aus dem gesicherten Grundgeschäft erfolgsneutral im Eigenkapital (Sicherungsrücklage) erfasst; der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstruments ist erfolgswirksam zu erfassen. IFRS 9 stellt strenge Anforderungen an die Anwendung des Hegde Accounting. Diese werden von der JDC Group wie folgt erfüllt: Bei Beginn einer Sicherungsmaßnahme werden sowohl die Beziehung zwischen dem als Sicherungsinstrument eingesetzten Finanzinstrument und dem Grundgeschäft als auch Ziel sowie Strategie der Absicherung dokumentiert. Dazu zählt sowohl die konkrete Zuordnung der Absicherungsinstrumente zu den entsprechenden Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten oder (fest vereinbarten) künftigen Transaktionen als auch die Einschätzung des Grades der Wirksamkeit der eingesetzten Absicherungsinstrumente. Bestehende Sicherungsmaßnahmen werden fortlaufend auf ihre Effektivität hin überwacht. Wird ein Hedge ineffektiv, wird er umgehend aufgelöst. 2.10.4 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Barmittel und Bankguthaben, die bei Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten haben. Die Bewertung dieser Bestände erfolgt mit den fortgeführten Anschaffungskosten. 2.10.5 Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten werden bei allen finanziellen Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ebenfalls angesetzt. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei den finanziellen Verbindlichkeiten hat JDC Group von der Anwendung des Wahlrechts, diese bei ihrer erstmaligen bilanziellen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Verbindlichkeiten zu designieren, bisher keinen Gebrauch gemacht. 2.11 Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, daraufhin untersucht, ob objektive substanzielle Hinweise wie z.B. erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die hohe Wahrscheinlichkeit eines Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner, der Wegfall eines aktiven Marktes oder bedeutende Veränderungen des ökonomischen oder rechtlichen Umfelds auf eine Wertminderung hindeuten. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand, welcher sich durch einen Vergleich zum Buchwert geringeren beizulegenden Zeitwert begründet, wird erfolgswirksam erfasst. Wurden Wertminderungen der beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten bisher erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst, so sind diese bis zur Höhe der ermittelten Wertminderung aus dem Eigenkapital zu eliminieren und erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umzubuchen. Ergibt sich zu späteren Bewertungszeitpunkten, dass der beizulegende Zeitwert infolge von Ereignissen, die nach dem Zeitpunkt der Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, objektiv gestiegen ist, werden die Wertminderungen in entsprechender Höhe erfolgswirksam zurückgenommen. Wertminderungen, die als zur Veräußerung verfügbare und mit den Anschaffungskosten bilanzierte nicht börsennotierte Eigenkapitalinstrumente betreffen, dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Der im Rahmen der Prüfung auf etwaige Wertminderungen zu bestimmende beizulegende Zeitwert von Wertpapieren, die bis zur Endfälligkeit zu halten sind, sowie der beizulegende Zeitwert der mit Anschaffungskosten bewerteten Kredite und Forderungen entsprechen dem Barwert der geschätzten und mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz diskontierten künftigen Cashflows. Der beizulegende Zeitwert von mit Anschaffungskosten bewerteten nicht börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten ergibt sich als Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, dis-kontiert mit dem aktuellen Zinssatz, welcher dem speziellen Risiko der Investition entspricht. Durch die Einführung des IFRS 9 werden die möglichen Ausfälle von Forderungen und sonstigen Vermögenswerten in drei Stufen eingeteilt, wobei die JDC Group von den möglichen Erleichterungen Gebrauch macht und die Stufen 2 und 3 zusammenfasst. In Stufe 2 und 3 werden für alle Forderungen und sonstige Vermögenswerte die erwarteten Ausfälle über die Gesamtlaufzeit geschätzt. Für die Schätzung wurden die durchschnittlichen Ausfälle der letzten fünf Jahre ermittelt. Für 2018 bedeutet dies ein erwartetes Ausfallrisiko von 7% der Forderungen in Stufe 2 und 3. 2.12 Schulden 2.12.1 Einstufung der Fristigkeiten von Schulden Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn: scroll
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft. Latente Steuerschulden werden als langfristige Schulden eingestuft. 2.12.2 Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn aufgrund eines Ereignisses in der Vergangenheit eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem Dritten entstanden und der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist sowie die Höhe des voraussichtlichen Rückstellungsbetrags zuverlässig schätzbar ist. Diese Rückstellungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet und dürfen nicht mit Erstattungen verrechnet werden. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis einer bestmöglichen Schätzung berechnet. Langfristige sonstige Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Änderungen der Schätzungen der Höhe oder des zeitlichen Anfalls von Auszahlungen oder Änderungen des Zinssatzes zur Bewertung von Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnlichen Verpflichtungen werden entsprechend der Veränderung des Buchwerts des korrespondierenden Vermögenswerts erfasst. Für den Fall, dass eine Minderung der Rückstellung den Buchwert des korrespondierenden Vermögenswerts überschreitet, ist der überschießende Betrag unmittelbar als Ertrag zu erfassen. 2.12.3 Pensionsrückstellungen Die Altersversorgung erfolgt im Konzern auf Basis von leistungs- und beitragsorientierten Altersversorgungsplänen. Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen („Defined Contribution Plans“) zahlt die JDC aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen beziehungsweise auf freiwilliger Basis Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger. Nach Zahlung der Beiträge bestehen für JDC keine weiteren Leistungsverpflichtungen mehr. Verpflichtungen für Beiträge zu beitragsorientierten Plänen werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Vorausgezahlte Beiträge werden als Vermögenswert erfasst, soweit ein Anrecht auf Rückerstattung oder Verringerung künftiger Zahlungen entsteht. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen („Defined Benefit Plans“) erfolgt nach dem gemäß IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode). Die Versorgungszusagen sind teilweise über Rückdeckungsversicherungen finanziert. Nahezu alle Rückdeckungsversicherungen erfüllen die Voraussetzungen für Planvermögen, sodass in der Bilanz nach IAS 19 eine Saldierung der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen mit den entsprechenden Pensionsrückstellungen erfolgt. Die Nettoverpflichtung des Konzerns im Hinblick auf leistungsorientierte Pläne wird für jeden Plan separat berechnet, indem die künftigen Leistungen geschätzt werden, welche die Arbeitnehmer in der laufenden Periode und in früheren Perioden erdient haben. Dieser Betrag wird abgezinst und der beizulegende Zeitwert eines etwaigen Planvermögens hiervon abgezogen. Für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen bedient sich die JDC versicherungsmathematischer Berechnungen von Aktuaren, um die Auswirkungen künftiger Entwicklungen auf die aus diesen Plänen zu erfassenden Aufwendungen und Erträge sowie Verpflichtungen und Ansprüche abzuschätzen. Diese Berechnungen beruhen auf Annahmen in Bezug auf den Diskontierungssatz, die Sterblichkeit sowie künftige Rentensteigerungen. Beim Rechnungszins zur Diskontierung der nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erbringenden Leistungen orientiert sich die JDC an den Zinssätzen von erstrangigen, festverzinslichen Unternehmensanleihen. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Neubewertung umfasst die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, den Ertrag aus Planvermögen (ohne Zinsen) und die Auswirkung der etwaigen Vermögensobergrenze (ohne Zinsen). Der Konzern ermittelt die Nettozinsaufwendungen (Erträge) auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen für die Berichtsperiode mittels Anwendung des Abzinsungssatzes, der für die Bewertung der leistungsorientierten Verpflichtung zu Beginn der jährlichen Berichtsperiode verwendet wurde. Dieser Abzinsungssatz wird auf die Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen zu diesem Zeitpunkt angewendet. Dabei werden etwaige Änderungen berücksichtigt, die infolge der Beitrags- und Leistungszahlungen im Verlauf der Berichtsperiode bei der Nettoschuld (Vermögenswert) aus leistungsorientierten Versorgungsplänen eintreten. Nettozinsaufwendungen und andere Aufwendungen für leistungsorientierte Pläne werden im Gewinn oder Verlust erfasst. 2.12.4 Ertragssteuerverbindlichkeiten Die Ertragssteuerverbindlichkeiten entsprechen der erwarteten Steuerschuld, die aus dem zu versteuernden Einkommen der Periode resultiert. Dabei werden die Steuersätze, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie die Anpassung der geschuldeten Steuern aus vorigen Perioden berücksichtigt. 2.12.5 Eventualschulden und -forderungen Eventualschulden und -forderungen sind mögliche Verpflichtungen oder Vermögenswerte, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist. Eventualschulden sind zudem gegenwärtige Verpflichtungen, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, bei denen der Abfluss von Ressourcen, die wirtschaftlichen Nutzen verkörpern, unwahrscheinlich ist oder bei denen der Umfang der Verpflichtung nicht verlässlich geschätzt werden kann. Eventualschulden werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wenn sie im Rahmen eines Unternehmenserwerbs übernommen werden. Eventualforderungen werden nicht angesetzt. Sofern ein Abfluss von wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist, werden im Konzern-Anhang zu Eventualschulden Angaben gemacht. Dies gilt auch für Eventualforderungen, sofern ein Zufluss wahrscheinlich ist. 2.12.6 Aktienoptionen Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden im Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand erfasst. Ausübungsbedingungen, die nicht an Marktverhältnisse gebunden sind, werden in den Annahmen zur Anzahl von Optionen berücksichtigt, die für eine Ausübung erwartet werden. Die Verpflichtungen aus aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich werden als Verbindlichkeit angesetzt und am Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Aufwendungen werden über den Erdienungszeitraum erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird sowohl bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente als auch bei aktienbasierten Vergütungstransaktionen mit international anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt. Bislang hat die JDC Group von der Ermächtigung durch die Hauptversammlung keinen Gebrauch gemacht. 2.13 Erträge und Aufwendungen 2.13.1 Erträge Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern ein wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird, dessen Höhe verlässlich bestimmbar ist. Für die wesentlichen Ertragsarten des Konzerns bedeutet dies: Erträge aus Dienstleistungsgeschäften sind nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades des Geschäfts am Bilanzstichtag zu erfassen. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäftes nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen wiedererlangt werden können. Abschlusscourtagen aus der Vermittlung von Finanzprodukten werden erfasst, wenn nach dem zugrunde liegenden Vertrag die Vermittlungsleistung erbracht ist. Bestandscourtagen werden nach entstehen des Rechtsanspruchs erfasst, Erträge aus sonstigen Dienstleistungen werden nach Erbringung der Dienstleistung ausgewiesen. Zinsen werden während des Zeitraums der Kapitalüberlassung nach der Effektivzinsmethode als Ertrag vereinnahmt, Dividenden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung. 2.13.2 Aufwendungen aus Finance-Leasingverhältnissen Aufwendungen aus Finance-Leasingverträgen unterteilen sich in Zinsaufwand und Tilgung der bestehenden Verbindlichkeiten. Der Zinsaufwand wird in jeder Periode nach der Leasinglaufzeit in der Weise zugeordnet, dass sich für die verbleibende Leasingverbindlichkeit ein konstanter Zinssatz ergibt. 2.13.3 Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen Zahlungen aus Operating-Leasingverträgen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst. 2.13.4 Ertragsteuern Ertragsteuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten laufende und latente Steuern. Die laufenden Ertragsteuern entsprechen der erwarteten Steuerschuld, die aus dem zu versteuernden Einkommen der Periode resultiert. Dabei werden die Steuersätze, die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie Anpassungen der geschuldeten Steuern aus vorangegangenen Perioden berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Konzernbilanz und dem Steuerbilanzwert angesetzt. Die Bemessung der latenten Steuern erfolgt dabei auf Grundlage der vom Gesetzgeber des Sitzstaates zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres erlassenen Regelungen für die Geschäftsjahre, in denen sich die Differenzen voraussichtlich ausgleichen werden. Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen werden nur dann angesetzt, sofern ihre Realisierbarkeit in näherer Zukunft hinreichend gesichert erscheint. Passive latente Steuern werden gebildet bei temporären Differenzen aus Anteilen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen, außer wenn der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Umkehrung zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht umkehren wird. Außerdem werden keine latenten Steuern angesetzt, wenn diese aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld im Rahmen eines Geschäftsvorfalls resultieren, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt, und wenn dadurch weder das handelsrechtliche Periodenergebnis (vor Ertragsteuern) noch das steuerrechtliche Ergebnis beeinflusst wird. Auf temporäre Unterschiede, die aus der Zeitwertbilanzierung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen von Unternehmenserwerben resultieren, werden latente Steuern angesetzt. Latente Steuern werden auf temporäre Unterschiede bei derivativen Geschäfts- oder Firmenwerten nur dann angesetzt, wenn die derivativen Geschäfts- oder Firmenwerte auch steuerrechtlich geltend gemacht werden können. Steuerliche Verlustvorträge führen zum Ansatz latenter Steueransprüche, wenn ein zukünftiges steuerpflichtiges Einkommen wahrscheinlich zur Verfügung steht, gegen das die Verlustvorträge verrechnet werden können. 2.13.5 Ergebnis aus aufgegebenem Geschäftsbereich IFRS 5 enthält grundsätzlich besondere Bewertungs- und Ausweisvorschriften für zur Aufgabe vorgesehene, nicht fortzuführende Geschäftsbereiche (discontinued operations) und zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte (non-current assets held for sale). Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte langfristige Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen sind mit dem niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu bewerten. Langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Veräußerung höchstwahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort veräußerbar ist. Eine ausschließlich mit Veräußerungsabsicht erworbene Tochtergesellschaft ist gemäß IFRS 5.32a als discontinued operation zu qualifizieren. In der Gewinn- und Verlustrechnung der Berichtsperiode sowie der Vergleichsperiode werden die Erträge und Aufwendungen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen separat von den Erträgen und Aufwendungen aus fortzuführenden Geschäftsbereichen erfasst und als Ergebnis nach Steuern aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich gesondert ausgewiesen. Als zur Veräußerung gehalten klassifizierte Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Für ein Tochterunternehmen, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurde, ist die Aufgliederung des Ergebnisses nach Erträgen, Aufwendungen und Steuern im Anhang nicht notwendig. Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten eingestuft werden, sowie die Vermögenswerte einer als zur Veräußerung gehalten eingestuften Veräußerungsgruppe sind in der Bilanz getrennt von anderen Vermögenswerten darzustellen. Handelt es sich bei der Veräußerungsgruppe um ein neu erworbenes Tochterunternehmen, das zum Erwerbszeitpunkt die Kriterien für eine Einstufung als zur Veräußerung gehalten erfüllt, ist eine Angabe der Hauptgruppen der Vermögenswerte und Schulden nicht erforderlich. Diese Vermögenswerte und Schulden dürfen miteinander saldiert und als gesonderter Betrag abgebildet werden. 2.14 Wesentliche Annahmen und Schätzungen Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ist von Absatz- und Bewertungsmethoden abhängig und erfordert, dass Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet werden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten auswirken. Die nachstehend aufgeführten wesentlichen Schätzungen und zugehörigen Annahmen sowie die mit den ausgewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verbundenen Unsicherheiten sind entscheidend für das Verständnis der zu Grunde liegenden Risiken der Finanzberichterstattung sowie der Auswirkungen, die diese Schätzungen, Annahmen und Unsicherheiten auf den Konzernabschluss haben könnten. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Wesentliche Annahmen und Schätzungen betreffen die folgenden Fälle: Die Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen ist mit Schätzungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zum Erwerbszeitpunkt verbunden, wenn diese im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden. Ferner ist die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte zu schätzen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen des Managements. Die internen Entwicklungskosten für selbsterstellte Softwaretools werden mit Eintritt in die Entwicklungsphase aktiviert. Die Abschreibung der aktivierten Aufwendungen beginnt mit Erreichen der Betriebsbereitschaft und erfolgt über eine erwartete Nutzungsdauer von sechs Jahren. Geschäftsanteilsübertragungsverträge im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen enthalten zum Teil Kaufpreisanpassungsklauseln auf der Grundlage zukünftiger Erträge der erworbenen Tochterunternehmen. Die Höhe der Anschaffungskosten dieser Anteile wird im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung auf der Grundlage von Planungsrechnungen bestmöglichst geschätzt. Die tatsächlichen Kaufpreise können von dieser Schätzung abweichen. Im Rahmen der Ermittlung der Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen werden auch Schätzungen vorgenommen, die sich u.a. auf Ursache, Zeitpunkt und Höhe der Wertminderung beziehen. Eine Wertminderung beruht auf einer Vielzahl von Faktoren. Grundsätzlich wird die Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds, Änderungen der gegenwärtigen Wettbewerbsbedingungen, Erwartungen bezüglich des Wachstums der Finanzdienstleistungsbranche, Entwicklung der Rohmarge, Erhöhung der Kapitalkosten, Änderung der künftigen Verfügbarkeit von Finanzierungsmitteln, aktuelle Wiederbeschaffungskosten, in vergleichbaren Transaktionen gezahlte Kaufpreise sowie sonstige Änderungen, die auf eine Wertminderung hindeuten, berücksichtigt. Der erzielbare Betrag und die beizulegenden Zeitwerte werden in der Regel unter Anwendung der DCF-Methode ermittelt, in die angemessene Annahmen einfließen. Die Identifizierung von Anhaltspunkten, die auf eine Wertminderung hindeuten, die Schätzung von künftigen Cashflows sowie die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten (oder Gruppen von Vermögenswerten) sind mit wesentlichen Einschätzungen verbunden, die das Management hinsichtlich der Identifizierung und Überprüfung von Anzeichen für eine Wertminderung, der erwarteten Cashflows, der zutreffenden Abzinsungssätze, der jeweiligen Nutzungsdauern sowie der Restwerte zu treffen hat. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit Schätzungen durch das Management verbunden. Zu den verwendeten Methoden zur Ermittlung des Nutzungswertes und beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten zählen Methoden auf der Grundlage von Discounted Cashflows und Methoden, die als Basis notierte Marktpreise verwenden. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des Nutzungswertes und beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten durch das Management beruht, gehören Annahmen bezüglich der Anzahl der vermittelten Finanzprodukte, Entwicklung der Rohmarge, Stornoquote und Kosten für die Maklerbindung. Diese Schätzungen, einschließlich der verwendeten Methoden, können auf die Ermittlung des Nutzungswertes und beizulegenden Zeitwerts sowie letztlich auf die Höhe der Abschreibungen auf den Goodwill wesentliche Auswirkungen haben. Das Management bildet Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigungen beruhen auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, der Bonität der Kunden sowie auf Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich eintretenden Forderungsverluste den Umfang der vorgenommenen Wertberichtigung übersteigen. Für jedes Besteuerungssubjekt des Konzerns ist die erwartete tatsächliche Ertragsteuer zu berechnen und die temporären Differenzen aus der unterschiedlichen Behandlung bestimmter Bilanzposten zwischen dem IFRS-Konzernabschluss und dem steuerrechtlichen Abschluss zu beurteilen. Soweit temporäre Differenzen vorliegen, führen diese Differenzen grundsätzlich zum Ansatz von aktiven und passiven latenten Steuern im Konzernabschluss. Das Management muss bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern Beurteilungen treffen. Zur Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der künftigen Nutzbarkeit von aktiven latenten Steuern sind verschiedene Faktoren heranzuziehen, wie z.B. Ertragslage der Vergangenheit, operative Planungen, Verlustvortragsperioden, Steuerplanungsstrategien. Weichen die tatsächlichen Ergebnisse von diesen Schätzungen ab oder sind diese Schätzungen in künftigen Perioden anzupassen, könnte dies nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Kommt es zu einer Änderung der Werthaltigkeitsbeurteilung bei aktiven latenten Steuern ist eine erfolgswirksame Abwertung vorzunehmen. Ansatz und Bewertung der Rückstellungen und der Höhe der Eventualschulden sind in erheblichen Umfang mit Einschätzungen durch die JDC Group verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme sowie die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung der jeweiligen Situation. Wenn Verluste aus schwebenden Geschäften drohen, werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheit können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem ist die Ermittlung von Rückstellungen für Steuern, Rechtsrisiken und Stornoreserven mit erheblichen Schätzungen verbunden. Diese Schätzungen können sich auf Grund neuer Informationen ändern. Bei der Einholung neuer Informationen nutzt JDC Group interne und externe Quellen. Änderungen der Schätzungen können sich erheblich auf die künftige Ertragslage auswirken. Die Umsatzrealisierung noch nicht abgerechneter Vermittlungsleistungen wird auf der Grundlage der erbrachten Vermittlungsleistungen bzw. der Maklererträge der Vorperiode ermittelt. Bei einer Änderung der Schätzungen können sich Unterschiede in Betrag und Zeitpunkt der Umsätze für nachfolgende Perioden ergeben. 3 ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS3.1 Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse nach Geschäftsfeldern sind der Segmentberichterstattung zu entnehmen. 3.1.1 Umsatzerlöse [1] Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Abschluss- und Bestandsprovisionen aus Vermittlungsleistungen in den drei Bereichen Versicherungen, Investmentfonds und Beteiligungen/Geschlossene Fonds sowie aus sonstigen Dienstleistungen und setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Der Gesamtumsatz des Berichtsjahres in Höhe von TEUR 95.029 lag 12,5% über dem des Vorjahres (TEUR 84.475). 3.1.2 Andere aktivierte Eigenleistungen / Sonstige betriebliche Erträge [2] scroll
Die anderen aktivierten Eigenleistungen in Höhe von TEUR 741 (Vorjahr: TEUR 832) beinhalten im Wesentlichen die Entwicklung selbstgenutzter Softwarelösungen (Compass, World of Finance, iCRM und das Portal Geld.de), siehe Tz. 3.2.1.1.1 Konzessionen und gewerbliche Schutzrechte. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.056 (Vorjahr: TEUR 1.301) enthalten im Wesentlichen TEUR 445 (Vorjahr: 621) Erlöse aus Rückstellungsauflösung sowie TEUR 352 (Vorjahr: 208) aus der Ausbuchung verjährter Verbindlichkeiten. 3.1.3 Provisionsaufwendungen [3] Der Posten enthält im Wesentlichen die Provisionen für die selbstständigen Makler und Handelsvertreter. Die Provisionen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 8.269 auf TEUR 67.280 (Vorjahr: TEUR 59.011) analog der Umsatzsteigerung. 3.1.4 Personalaufwand [4] scroll
Die Personalaufwendungen umfassen im Wesentlichen Gehälter, Bezüge und sonstige Vergütungen an den Vorstand und die Mitarbeiter des JDC Group-Konzerns. Die sozialen Abgaben beinhalten die vom Arbeitgeber zu tragenden gesetzlichen Abgaben (Beiträge zur Sozialversicherung). Die Anzahl der Beschäftigten beträgt im Geschäftsjahr durchschnittlich 262 Mitarbeiter (Vorjahr: 232) vollzeitäquivalent. 3.1.5 Abschreibungen und Wertminderungen [5] scroll
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen ist in den Anlagen 1 und 2 des Anhangs dargestellt. Aufgrund der Erstanwendung des IFRS 15 wurden Kosten für Verträge mit Kunden in einer Höhe von TEUR 166 aktiviert und über einen Zeitraum vom 7 Jahren abgeschrieben. Wertminderungen aus Sachanlagen traten wie im Vorjahr nicht ein. 3.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen [6] scroll
Die Werbekosten beinhalten Aufwendungen für Messen, Kundenveranstaltungen, Druckerzeugnisse und Bewirtungen. Die Fremdleistungen beinhalten Aufwendungen für Agenturen, Fremdarbeiter, Aktienbetreuung und Hauptversammlungen. Die EDV-Kosten beinhalten die Aufwendungen für den allgemeinen IT-Betrieb (Server, Clients, Rechenzentrum), Softwareleasing, Scan-Dienstleistungen und Softwarelizenzen, soweit nicht aktivierbar. Die Raumkosten enthalten die Aufwendungen für Miete, Mietnebenkosten, Energieversorgung und Reinigungskosten. Die Kraftfahrzeugkosten enthalten die Aufwendungen des Fuhrparkes inklusive des KFZ-Leasing. Unter den Gebühren und Versicherungen sind Aufwendungen aus Versicherungspolicen, Beiträge zu Berufsverbänden und Gebühren der BaFin / FMA (Österreich) bilanziert. Die Rechts- und Beratungskosten enthalten die Aufwendungen für juristische Fragestellungen / Rechtsberatung, Steuerberatung, Jahresabschluss und -prüfungskosten sowie allgemeine Buchhaltungskosten. Aufgrund der gegebenen Umsatzstruktur und der darin enthaltenen, nicht steuerbaren Leistungen, hat der JDC Group Konzern eine Vorsteuerabzugsquote von ca. 13%, diese wird aufgrund der laufenden Verschiebungen in der Umsatzstruktur jährlich neu berechnet. Aus der Bewertung nach IFRS 9 ergeben sich Aufwendungen aus Wertberichtigungen TEUR 199 (Vorjahr: TEUR 5). 3.1.7 Finanzergebnis [7] scroll
Die Zinsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Zinsen zur Anleihe der Konzerntochter Jung, DMS & Cie. Pool GmbH in Höhe von TEUR 1.011 (im Vorjahr TEUR 963) Davon: Aus Finanzinstrumenten der Bewertungskategorien Das Finanzergebnis ist folgenden Bewertungskategorien gem. IFRS 9 zuzuordnen: scroll
3.1.8 Ertragssteuern und sonstige Steuern [8] Der Steueraufwand und -ertrag gliedert sich wie folgt: scroll
Für die Geschäftsjahre 2018 und 2017 weicht der Steueraufwand bei Anwendung des zu erwartenden Steuersatzes von 31,72% (Vorjahr 31,72%) wie folgt von den effektiven Werten ab: scroll
Der effektive Steuersatz beträgt 0,00% (Vorjahr 0,00%). Die bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern entfallen auf folgende Bilanzposten: scroll
Aus der Veränderung der latenten Steuern ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung. scroll
Die Berechnung der latenten Steuern erfolgte für die inländischen Gesellschaften auf der Grundlage des Körperschaftsteuersatzes in Höhe von 15,0% zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% und des Gewerbesteuerhebesatzes der Stadt Wiesbaden von 454,0% (kombinierter Ertragssteuersatz: 31,72%). Für die österreichische Gesellschaft wurde der seit 2005 geltende Körperschaftsteuersatz in Höhe von 25,0% angewandt. Die Verminderung der aktiven latenten Steuern resultiert im Wesentlichen aus dem Verbrauch von aktivierten Verlustvorträgen. 3.1.9 Ergebnis je Aktie [9] scroll
Im Geschäftsjahr 2018 erfolgte keine Dividendenzahlung. 3.2 Erläuterungen zur Konzernbilanz 3.2.1 Langfristige Vermögenswerte Die Zusammensetzung und Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Konzernanlagespiegel dargestellt (Anlage 1). Die Entwicklung der Nettobuchwerte des Konzernanlagevermögens des Geschäftsjahres ist in der Anlage 2 des Anhangs ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind in der Tz. 3.1.5 des Anhangs dargestellt. 3.2.1.1 Immaterielle Vermögenswerte [10] scroll
3.2.1.1.1 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Hierunter sind im Wesentlichen Versicherungsbestände aus Bestandsübernahmen, Softwarelizenzen über betriebswirtschaftliche Standardsoftware, selbsterstellte Software und Kundenstämme erfasst. Versicherungsbestände werden linear über 15 Jahre, die erworbene Software linear über drei und selbsterstellte Software linear über fünf-sechs Jahre, abgeschrieben. Im Rahmen des Erwerbes der Versicherungsbestände „Geld.de“ im Jahr 2016 wurde die Domain geld.de (TEUR 800) erworben. Die Gesellschaft geht bei der Domain von einer andauernden Werthaltigkeit aus, daher erfolgt hierauf keine laufende Abschreibung. Im Geschäftsjahr wurden selbsterstellte Softwaretools in Höhe von TEUR 1.942 (Vorjahr: TEUR 1.445) aktiviert. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um firmenspezifische Softwareanwendungen (Compass, World of Finance, iCRM und Portal Geld.de) zur Unterstützung des Vertriebs von Finanzprodukten. Zum Bilanzstichtag beträgt der Buchwert selbsterstellter Softwaretools TEUR 3.720 (Vorjahr: TEUR 2.941). 3.2.1.1.2 Geschäfts- oder Firmenwert Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus der Erstkonsolidierung im Zeitpunkt des jeweiligen Unternehmenszusammenschlusses und gliedert sich nach Segmenten wie folgt: scroll
3.2.1.1.3 Wertminderungsaufwendungen Hinsichtlich der Wertminderung für immaterielle Vermögensgegenstände verweisen wir auf die Erläuterung zu 3.1.5. Für weitere Software und Lizenzen liegen keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Wertminderung hindeuteten. Für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde ein Werthaltigkeitstest auf den 31. Dezember 2018 durchgeführt. Ein möglicher Wertminderungsbedarf ergibt sich aus der wertmäßigen Gegenüberstellung des Buchwerts der CGU bzw. der Gruppe von CGUs einschließlich des ihr zugeordneten Geschäfts oder Firmenwerts zu ihrem erzielbaren Betrag. Übersteigen die Buchwerte den erzielbaren Betrag, ist eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Der erzielbare Betrag ist dabei das Maximum aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Advisortech und Advisory wurde auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen vor Ertragsteuern ermittelt. Diese Prognosen wurden aus der vom Management und Aufsichtsrat genehmigten, detaillierten Planungsrechnungen der Konzernunternehmen für das Geschäftsjahr 2019 abgeleitet. Für die Geschäftsjahre 2020 bis 2021 werden moderate Wachstumsraten (Phase I) angenommen. Für daran anschließende Zeiträume wurde der Zahlungsstrom als ewige Rente prognostiziert (Phase II). Der Abzinsungsfaktor (Kapitalisierungszinssatz) für die Konzerngesellschaften wird auf Basis des Capital-Asset-Pricing-Modells ermittelt. Die der Ermittlung des Kapitalisierungszins-satzes zugrundeliegenden Annahmen, einschließlich des risikofreien Basiszinssatzes, der Marktrisikoprämie und des Betafaktors, werden auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen bzw. Kapitalmarktdaten ermittelt. Bei einem aus der Zinsstrukturkurve abgeleiteten, risikolosen Basiszinssatz von 0,21% (Vorjahr: 0,80%), einer Marktrisikoprämie von 6,07% (Vorjahr: 5,17%) und unter Berücksichtigung eines Betafaktors der Vergleichsinvestition von 0,95 (Vorjahr: 1,01) errechnet sich ein Kapitalisierungszinssatz von 6,0% (Vorjahr: 6,0%). Im Kapitalisierungszinssatz zur Ermittlung des Barwerts aus den ersten Cashflows der ewigen Rente ist ein Wachstumsabschlag von 1,0% (Vorjahr: 1,0 %) berücksichtigt. Ein zusätzlicher, wesentlicher Einflussfaktor auf den Free Cashflow sind die Annahmen zum Umsatzwachstum und der Ergebnisentwicklung der operativen Einheiten. Der Anstieg des Abzinsungssatzes vor Steuern auf 8 % (d.h. + 2%) würde für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten keinen Wertminderungsbedarf bedeuten. Der Rückgang der geplanten EBIT ´s in den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten um -20% würde keinen Wertminderungsbedarf ergeben. Eine darüber hinausgehende deutliche Verminderung des geplanten EBT Wachstums könnte dazu führen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Da wesentliche Maßnahmen zur EBT Steigerung bereits eingeleitet sind, hält der Vorstand dieses Szenario jedoch für nicht wahrscheinlich. Für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Advisortech und Advisory wurde der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten ebenfalls bestimmt. Im Geschäftsjahr waren, wie im Vorjahr, keine Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte erforderlich. Zum 31. Dezember 2018 lag die Marktkapitalisierung des Konzerns über dem Buchwert seines Eigenkapitals. 3.2.1.2 Sachanlagen [11] scroll
Im Bilanzposten werden im Wesentlichen PC-Hardware einschließlich Server, Notebooks und Drucker, Geschäftsausstattung, Pkw, Büroeinrichtung und Einbauten in fremden Gebäuden ausgewiesen. Die Entwicklung der Anschaffungskosten, der planmäßigen Abschreibungen und der Buchwerte ist im Konzernanlagespiegel (Anlagen 1 und 2) dargestellt. Im Geschäftsjahr lagen – wie im Vorjahr – keine Anhaltspunkte vor, die auf eine Wertminderung von Sachanlagen hindeuteten. 3.2.1.3 Langfristige finanzielle Vermögenswerte [12] Die Entwicklung der Finanzanlagen ist im Konzernanlagespiegel (Anlagen 1 und 2) dargestellt. Die zusätzlichen Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 sind in der Anlage 4 dargestellt. Die Buchwerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Anteile an der FVV GmbH. Des Weiteren sind in dem Posten Beteiligungen zwei (Vorjahr: zwei) Geschäftsanteile an Gesellschaften mit einer Beteiligungshöhe von 25,1% bis 30,0% ausgewiesen. Da der Einfluss dieser Beteiligungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist, wurden diese Beteiligungen nicht nach der at-equity-Methode bewertet. 3.2.1.4 Langfristige Forderungen und sonstiges Vermögen [13] scroll
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Provisionsforderungen aus der Stornoreserve. Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber Vermittlern. 3.2.2 Kurzfristiges Vermögen 3.2.2.1 Forderungen und sonstige Vermögenswerte [14] scroll
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Provisionsforderungen gegen Partnergesellschaften und Poolpartner aus Vermittlungsleistungen. Die übrigen sonstigen Vermögenswerte resultieren im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber Vermittlern. Aufgrund der Erstanwendung des IFRS 9 wurden zu den Forderungen übrigen Forderungen Risikovorsorge für erwartete Verluste in Höhe von 7% gebildet, hierdurch reduzierten sich die übrigen Forderungen um T€ 420 (31.12.2017 T€ 321). Die aktive Rechnungsabgrenzung betrifft geleistete Auszahlungen für Werbeveranstaltungen im Folgejahr, Versicherungen, Beiträge und Kfz-Steuer. 3.2.2.2 Zahlungsmittel [15] scroll
Die Entwicklung des Finanzmittelfonds im Geschäftsjahr ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt. Im Weiteren verweisen wir auf Tz. 3.9 der Notes. 3.2.3 Eigenkapital Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals der JDC Group AG ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt (vgl. auch Tz. 3.8). scroll
3.2.3.1 Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage [16] Grundkapital und Kapitalrücklage: Das Grundkapital der Gesellschaft ist in 13.128.461 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vorjahr: 11.934.971) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die Aktien der JDC Group AG sind im Teilbereich des Open Market (Scale) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. WKN: A0B9N3, ISIN: DE000A0B9N37. Zum Abschlussstichtag befinden sich keine eigenen Aktien im Besitz der Gesellschaft. Die Kapitalrücklage resultiert aus der in Vorjahren erfolgten Ausgabe von Anteilen der JDC Group AG über ihrem rechnerischen Wert. In diesem Zusammenhang angefallenen Kosten der Kapitalbeschaffung in Höhe von kumuliert T€ 1.409 wurden von der Kapitalrücklage abgesetzt. Die Kapitalrücklage des Mutterunternehmens unterliegt den Verfügungsbeschränkungen des §150 AktG. Bedingtes Kapital: Das Grundkapital ist um bis zu EUR 5.500.000,- durch Ausgabe von bis zu 5.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/I). Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu EUR 420.000,- durch Ausgabe von bis zu Stück 420.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,- bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/II). Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. August 2021 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.773.995,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 4.773.995 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). 3.2.3.2 Übriges Eigenkapital [17] Die Gewinnrücklagen enthalten gesetzliche Rücklagen von Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 445 (Vorjahr: TEUR 766). Im Rahmen der Erstanwendung IFRS 9 wurden TEUR 321 zum 01.01.2018 gegen die Gewinnrücklage verrechnet. Weitere Auswirkungen des IFRS entnehmen Sie bitte dem Gliederungspunkt 3.8. Die anderen Eigenkapitalbestandteile enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Die Entwicklung der Gewinnrücklagen und anderen Eigenkapitalbestandteile ist der Eigenkapitalveränderungsrechnung zu entnehmen. 3.2.4 Langfristiges Fremdkapital [18] scroll
Unter den Anleihen ist eine Unternehmensanleihe der Jung, DMS & Cie. Pool GmbH aus 2015 bilanziert, der Ausweis erfolgt unter zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist ein Darlehen der FiNUM.Private Finance AG, Wien, begeben durch die Bank Austria, ausgewiesen. Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen Verbindlichkeiten aus – bis zum Ablauf der Stornohaftung – einbehaltenen Maklerprovisionen. Die Verpflichtung zur Auszahlung der Maklerprovision hat regelmäßig eine Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen den langfristigen Teil von Darlehensverbindlichkeiten. Unter der Bilanzposition werden ebenfalls die passiven latenten Steuern ausgewiesen, siehe auch Textziffer 3.1.8. Die Zuordnung der einzelnen Positionen zu den Bewertungskategorien des IFRS 9 wird in Anlage 4 dargestellt. 3.2.5 Rückstellungen [19] scroll
Unter den Rückstellungen für Stornohaftung wird der auf Basis einer Schätzung ermittelte und daher nicht personell zuordenbare Teil der Stornorisiken aus einem Teilgeschäftsbereich dargestellt. Ferner wird hier eine Rückstellung für die drohende Inanspruchnahme aus Vermögensschäden ausgewiesen. 3.2.6 Kurzfristiges Fremdkapital [20] scroll
Unter den Pensionsrückstellungen wird der kurzfristige, innerhalb eines Jahres zur Auszahlung fällige Teil dargestellt. In den Steuerrückstellungen sind die erwarteten Abschlusszahlungen zu Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für den Veranlagungszeitraum 2017 und 2018 ausgewiesen sowie drohende Steuernachzahlungen zu Altjahren. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist im Wesentlichen der kurzfristige Anteil des unter 3.2.4 erwähnten Darlehen der Bank Austria ausgewiesen sowie ein weiteres Darlehen der JDC Geld.de GmbH, Wiesbaden, begeben durch die Fintechgroup Bank AG. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Verpflichtungen aus der Stornoreserve mit einer Fälligkeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten u.a. Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer, sowie Umsatzsteuer, kurzfristige Zinsverbindlichkeiten aus der Unternehmensanleihe und Verbindlichkeiten für bereits bezogene Leistungen. 3.2.7 Änderungen der Schulden aus der Finanzierungstätigkeit scroll
Unter dem Posten "Sonstige" werden Effekte aus der durch den Zeitablauf oder die Prolongation von Darlehen bedingte Umgliederung zwischen dem lang- sowie kurzfristigen Fremdkapital, die Effekte aus aufgelaufenen, aber noch nicht gezahlten Zinsen auf Darlehen sowie die Effekte aus der Bewertung der Anleihe zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode ausgewiesen. 3.3 Angaben zu Leasingverhältnissen Soweit ein Leasingverhältnis nicht als Finanzleasing zu klassifizieren ist, liegt ein Operating Lease vor, bei dem der Leasinggegenstand dem Leasinggeber wirtschaftlich zuzurechnen ist. Bei den von den Konzernunternehmen geschlossenen Leasingverträgen handelt es sich mit Ausnahme eines Nutzungsvertrages über EDV-Hardware um reine Mietverhältnisse, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken übertragen werden. Die künftigen Mindestleasingzahlungen aus Operating Lease stellen sich wie folgt dar: scroll
Es bestehen Leasingverhältnisse über Büroräume, Büromaschinen, EDV-Ausstattung und Pkw. Die Verträge haben Restlaufzeiten von 2 bis zu 106 Monaten (Vorjahr: 2 bis 118 Monate) und beinhalten zum Teil Verlängerungs- und Preisanpassungsklauseln. Keiner dieser Mietverträge beinhaltet bedingte Mietzahlungen. In Bezug auf die Einführung des IFRS 16 ab dem 01.01.2019 verweisen wir auf Kapitel 0 3.4 Haftungsverhältnisse a) Haftung für Produkte der „Masterliste" Die freien Finanzmakler als Geschäftspartner der Unternehmen des JDC Group-Konzerns haften für ihre Anlageempfehlungen, sofern sie nicht allen gesetzlichen Prüfungs- und Nachforschungspflichten, im Hinblick auf die angebotenen Produkte, Folge geleistet haben. Für ausgewählte Produkte veranlasst die Jung, DMS & Cie. AG diese haftungsbefreienden Prüfungen durch eigene Mitarbeiter und unter Rückgriff auf externe Research-Häuser. Bei Umsätzen in diesen geprüften Produkten, die den so genannten Masterlisten zu entnehmen sind, erfolgt eine automatische, freiwillige Haftungsübernahme durch den Pool, soweit die Umsätze über die Konzernunternehmen abgewickelt werden. b) Haftungsdach Über die Jung DMS & Cie. GmbH, Wien, wird für Finanzmakler, die sich mittels eines Pool-partnervertrages exklusiv binden, über die Jung, DMS & Cie. AG eine weiterreichende Haftung übernommen. Die Jung, DMS & Cie. AG haftet direkt den Kunden des so genannten „Poolpartners“ gegenüber für eventuelle Falschberatung. Zum Zwecke der weitgehenden Vermeidung einer Belastung aus dieser Außenhaftung stellt der Poolpartner die Jung, DMS & Cie., Wien, im Innenverhältnis von allen derartigen Ansprüchen frei; darüber hinaus schließt die Jung, DMS & Cie., Wien, für jeden Poolpartner geeignete Vertrauensschadenversicherungen ab. c) Patronatserklärungen Die JDC Group AG hat für ihre Tochterunternehmen gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften und Banken Patronatserklärungen abgegeben. Die Jung, DMS & Cie. AG hat für ihre Tochtergesellschaft Jung, DMS & Cie. Pool GmbH gegenüber verschiedenen Versicherungsgesellschaften Patronatserklärungen abgegeben. e) Sonstige Haftungsverhältnisse Sonstige Haftungsverhältnisse bestehen zum Berichtszeitpunkt nicht. 3.5 Eventualschulden Bis zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bestehen keine Eventualschulden. 3.6 Nahestehende Unternehmen und Personen Nach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die die JDC Group AG beherrschen oder die von ihr beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der JDC Group einbezogen werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der JDC Group AG hält oder kraft einer vertraglichen Vereinbarung die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der JDC Group AG zu steuern. Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie auf Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der JDC Group AG ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der JDC Group AG kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der JDC Group AG von 20% oder mehr, einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat oder einer anderen Schlüsselposition im Management beruhen. Für die JDC Group AG ergeben sich für das Geschäftsjahr folgende Angabepflichten: Die beiden Vorstände mit ihren Beteiligungsgesellschaften Aragon Holding GmbH und Grace Beteiligungs GmbH sind derzeit die größten Einzelaktionäre mit jeweils rund 19%, 12% halten Mitglieder des Aufsichtsrates und weitere rund 50% befinden sich im Free-Float. Transaktionen mit Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates: scroll
1) Angegeben sind die Gesamtbezüge der Vorstände der JDC Group AG, auch wenn sie von Tochterunternehmen getragen wurden. 3.7 Besondere Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse ergeben. 3.8 Eigenkapitalveränderungsrechnung Die Entwicklung des Eigenkapitals des Konzerns auf den Bilanzstichtag ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt, die Bestandteil des Konzernabschlusses ist. scroll
3.9 Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung Die Finanzlage des Konzerns wird in der Kapitalflussrechnung dargestellt, die Bestandteil des Konzernabschlusses nach IFRS ist. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war mit 1.574 TEUR positiv. In der Kapitalflussrechnung wird die Veränderung des Zahlungsmittelbestands im JDC Group-Konzern während des Geschäftsjahres durch die Zahlungsströme aus operativer Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit dargestellt. Zahlungsunwirksame Vorgänge werden zusammengefasst als Gesamtbetrag ausschließlich im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gezeigt. Finanzmittelfonds Die Zusammensetzung des Zahlungsmittelbestands ist in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellt. Darunter werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten sowie kurzfristige Kontokorrent-Kredite zusammengefasst. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, jederzeit in Liquidität umwandelbare Finanzinvestitionen, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Zusätzliche Angaben zu Unternehmenserwerben im Geschäftsjahr Der Konzern hat im Januar 2018 sämtliche Anteile der Assekuranz Herrmann GmbH sowie Wilhelm Herrmann Assekuranz Makler GmbH (nachfolgend: Assekuranz Herrmann Gruppe) erworben. Die JDC Group AG erwirbt dabei den Versicherungsbestand der Assekuranz Herrmann Gruppe, vor allem in den Lebens-, Kranken- sowie Sachversicherungen. Mit dem Erwerb geht auch die bestehende Vertriebsstruktur auf den JDC Group-Konzern über. Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und übernommen Schulden der Assekuranz Hermann Gruppe auf Grundlage einer vorläufigen Kaufpreisallokation und die Zahlungsmittelabflüsse stellen sich wie folgt dar: scroll
3.10 Segmentberichterstattung Nach IFRS 8 basiert die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem „Management Approach“. Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der konzerninternen Organisations- und Managementstruktur sowie der internen Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium („Chief Operating Decision Maker“). Im JDC Group Konzern ist der Vorstand der JDC Group AG verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs der Segmente und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne des IFRS 8. Die JDC Group berichtet über drei Segmente, die entsprechend der Art der angebotenen Produkte und Dienstleistungen eigenständig von segmentverantwortlichen Gremien geführt werden. Die Bestimmung von Unternehmensbestandteilen als Geschäftssegment basiert insbesondere auf der Existenz von ergebnisverantwortlichen Segment Managern, die direkt an das oberste Führungsgremium des JDC Group Konzerns berichten. Der JDC Group Konzern gliedert sich in folgende Geschäftsfelder: scroll
Advisortech Im Segment Advisortech bündelt der Konzern seine Geschäftstätigkeit mit freien Finanzvermittlern. Angeboten werden alle Anlageklassen (Investmentfonds, geschlossene Fonds, Versicherungen und Zertifikate) verschiedener Produktgesellschaften einschließlich der Antragsabwicklung und Provisionsabrechnung sowie verschiedene weitere Serviceleistungen rund um die Anlageberatung von Endkunden. Unterstützung finden die Berater hierbei durch diverse eigenentwickelte Softwareprodukte, wie der digitale Versicherungsordner „allesmeins“ und der World of Finance. Advisory Im Segment Advisory sind unsere auf die Beratung und den Vertrieb an Endkunden fokussierten Konzernaktivitäten zusammengefasst. Als unabhängige Finanz- und Investitionsberater bieten wir unseren Kunden eine auf jede Situation individuell angepasste ganzheitliche Beratung zu Versicherungen, Investments und Finanzierung. Holding Im Segment Holding wird die JDC Group AG dargestellt. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung der JDC Group liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS Standards zu Grunde. Die JDC Group beurteilt die Leistung der Segmente unter anderem anhand des Betriebsergebnisses (EBITDA und EBIT). Die Umsätze und Vorleistungen zwischen den Segmenten werden auf Basis von Marktpreisen verrechnet. Segmentvermögen und -schulden umfassen alle Vermögenswerte und Schulden, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind und deren positive und negative Ergebnisse das Betriebsergebnis bestimmen. Zum Segmentvermögen gehören insbesondere immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Provisionsforderungen und sonstige Forderungen. Die Segmentschulden betreffen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. In den einzelnen Geschäftsfeldern weist der JDC Group-Konzern die folgenden Mitarbeiterzahlen (vollzeitäquivalent) aus: Mitarbeiter in den einzelnen Segmenten scroll
Geografische Segmentinformationen Der JDC Group-Konzern ist im Wesentlichen in Deutschland und Österreich tätig, sodass bezogen auf den Kundenkreis lediglich ein geografisches Segment (deutschsprachiger Raum der Europäischen Union) besteht. 4 WEITERE ANGABEN4.1 Geschäftsgegenstand und wesentliche Tätigkeiten Der satzungsmäßige Geschäftsgegenstand der JDC Group AG ist der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere aus dem Bereich der Finanzdienstleistungsbranche, sowie die Erbringung von Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, insbesondere für die nachstehenden Gesellschaften. Das Mutterunternehmen ist eine Beteiligungsholding, die vorwiegend Mehrheitsbeteiligungen an Vertriebsgesellschaften erwirbt, die sich mit der Platzierung von Finanzprodukten und artverwandten Dienstleistungen beschäftigen. Für die Tochterunternehmen erbringt die Gesellschaft Beratungs- und Managementaufgaben. Geschäftsstrategie ist, die Beteiligungen langfristig in den Konzern einzubinden und durch das Erreichen von Synergieeffekten die Ertragsstärke der jeweiligen Tochterunternehmen zu erhöhen. Im Rahmen der geschaffenen Holdingstruktur erfolgt die strategische Steuerung der Geschäfts- und Finanzpolitik des Konzerns durch die JDC Group AG. Die operative Verantwortung obliegt dagegen den Tochtergesellschaften. Das Mutterunternehmen bildet zudem die Schnittstelle zum Kapitalmarkt. Die Jung, DMS & Cie. AG ist als operative Beteiligungsholding tätig. Geschäftsfeld dieser Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen ist das Betreiben von Einkaufs- und Abwicklungs-zentralen für freie Finanzvermittler – so genannte Maklerpools –, die für freie Finanzmakler zentrale Funktionen wie Produkteinkauf, Marketing, zentrale Geschäftsabwicklung und Schulung übernehmen. Als Gegenleistung für vorstehende Dienstleistungen behalten die Maklerpools einen Teil der Abschlussprovisionen sowie einen Teil der Abschlussfolgeprovisionen ein. Die Jung, DMS & Cie. AG ist einschließlich ihrer Tochterunternehmen zurzeit an den Standorten Wiesbaden, München, Troisdorf und Wien tätig. Die FiNUM.Private Finance AG, Wien sowie die FiNUM.Private Finance AG, Berlin und die FiNUM.Finanzhaus AG, Wiesbaden, richten sich in ihrer Beratung an den Interessen der Endkunden aus. Als unabhängige Finanzberater bieten sie eine individuell angepasste Beratung in Bereich der Versicherungen, Investments und Finanzierung. Die übrigen Konzerngesellschaften mit Sitz in Deutschland sind keine Finanzdienstleistungsinstitute im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG und unterliegen grundsätzlich nicht der Aufsicht der BaFin. Die Jung, DMS & Cie. GmbH, Wien, ist ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen und unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) Österreichs. Die FiNUM.Private Finance AG, Berlin, ist ein konzessioniertes Wertpapierdienstleistungsunternehmen und unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (BaFin) Deutschlands. 4.2 Kapitalmanagement Das Kapitalmanagement befasst sich mit der bedarfsgerechten Steuerung der Zahlungsmittel im Konzern unter Einbeziehung der Auswahl und Steuerung der Finanzierungsquellen. Ziel ist es, die notwendigen Zahlungsmittel zu den geringsten Kosten zur Verfügung zu stellen. Steuerungskriterien sind hier insbesondere die Soll- und Habenzinsen. Das zu steuernde Volumen an Finanzmitteln liegt in einer Größenordnung von 20 Mio. EUR (Vorjahr: 17 Mio. EUR). Zur Erfüllung dieser Aufgabe steht dem Kapitalmanagement das tägliche und monatliche Berichtswesen mit Soll-Ist-Vergleichen zur Verfügung. 4.3 Risikomanagement, Finanzderivate und weitere Angaben zum Kapitalmanagement Der Erfolg des Konzernunternehmens JDC Group hängt wesentlich von der wirtschaftlichen Entwicklung der Tochterunternehmen und der Beteiligungsgesellschaften ab. Diese ist abhängig von der allgemeinen Entwicklung auf den Finanz- und Kapitalmärkten. Der Erfolg der JDC Group AG ist konkret von den auf dem Markt angebotenen Finanzprodukten abhängig. Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass der Markt stagniert oder sich negativ entwickelt und sich die Unternehmen im Konzern deshalb nicht wie erwartet entwickeln. Die relevanten unternehmensbezogenen Risiken sind die folgenden: scroll
Weitere bestands- oder entwicklungsgefährdende Risiken für den Konzern kann der Vorstand aktuell nicht erkennen. 4.4 Risikomanagementziele und -methoden Auf Ebene der JDC Group wurden Risikomanagementziele und -methoden festgelegt und dokumentiert. Zur Systematisierung wurden die folgenden vier Gruppen von Risiken gebildet: 1. Strategische Risiken, unter anderem betreffend: - Know-how, - Mitarbeiter: Gewinnung, Führung und Motivation, - Marktbedeutung, - M & A-Maßnahmen, - Ressourcenallokation und - Kommunikation. 2. Finanzielle Risiken, unter anderem betreffend: - mittel- und langfristige Finanzierung, - kurzfristige Liquiditätsversorgung, - Finanzderivate, - Umsatzsteuerrisiken und - Veruntreuung. 3. Operative Risiken, unter anderem betreffend: - Projekt- und Akquisitionsrisiken und - Vertragsrisiken. 4. Externe Risiken, unter anderem betreffend: - IT-Sicherheit, - Finanzmarktverfassung sowie - rechtliche, praktische und gesellschaftsrechtliche Veränderungen. Das Risikomanagement des Konzernunternehmens umfasst zu jedem einzelnen der möglichen Risikofelder die Früherkennung von Risiken, Information und Kommunikation, Risikobewältigung durch Festlegung und Umsetzung entsprechender Gegenmaßnahmen sowie die Dokumentation des Risikomanagementsystems. 4.5 Zusätzliche Angaben nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetz Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist in der Anlage zu diesen Notes enthalten. Das von dem Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 130 für Abschlussprüferleistungen. Im Jahresdurchschnitt wurden in den Konzernunternehmen 262 Mitarbeiter (Vorjahr: 232) – Vollzeitäquivalent - beschäftigt. Organe der JDC Group Aktiengesellschaft Vorstand scroll
Aufsichtsrat Herr Jens Harig Herr Emmerich Kretzenbacher Herr Klemens Hallmann Jörg Keimer Christobal Mendez de Vigo y zu Loewenstein Die Bezüge des Vorstands und Aufsichtsrats sind in Tz. 3.6 angegeben. Zur Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitgliedes nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 ff. HGB besteht keine Verpflichtung, da die JDC Group AG keine börsennotierte Aktiengesellschaft im Sinne des § 3 Abs. 2 AktG ist. scroll
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Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2018 scroll
1) Indirekte Beteiligung, Angabe der Quote der dem Tochterunternehmen gehörenden Anteile scroll
1) indirekte Beteiligung über Jung, DMS & Cie. Pool GmbH 2) indirekte Beteiligung über FiNUM.Private Finance AG, Berlin 3) Daten vom 31.12.2017 4) Daten vom 30.09.2018 Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 9 scroll
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*) Das Management hat festgestellt, dass die beizulegenden Zeitwerte aller Positionen mit Ausnahme der begebenen Anleihe ihren Buchwerten nahezu entsprechen. Der Fair-Value der Anleiheverbindlichkeiten wurde aus dem Börsenkurs zum Berichtsstichtag der Anleihe abgeleitet. Segmentberichterstattung scroll
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Konzernlagebericht 20181. GRUNDLAGEN DES KONZERNS 1.1. GESCHÄFTSMODELL DES KONZERNS Die JDC Group AG steht für moderne Finanzberatung und intelligente Finanztechnologie für Berater und Kunden. Im Geschäftsbereich „Advisortech“ bieten wir über die Jung, DMS & Cie.-Gruppe moderne Beratungs- und Verwaltungstechnologien für unsere Kunden und Berater. Während viele Vertriebe und Vertriebspartner den technologischen Wandel als Problem und die jungen Fintech-Firmen als neue Wettbewerber sehen, begreifen wir den Faktor „Technologie“ als große Chance. Lösungen aus dem Geschäftsbereich „Advisortech“ werden Beratern zukünftig helfen, ihre Kunden noch besser zu betreuen und im Ergebnis mehr Umsatz zu generieren. Im Segment „Advisory“ vermitteln wir über die FiNUM.-Gruppe Finanzprodukte an private Endkunden über freie Berater, Vermittler und Finanzvertriebe. Mit mehr als 16.000 angeschlossenen Vertriebspartnern und einem betreuten Bestand von mehr als 4,5 Mrd. Euro sind wir einer der Marktführer im deutschsprachigen Raum. Folgendes Schaubild zeigt die aktuelle Segmentstruktur der JDC Group und die relevantesten Teilkonzerne und Beteiligungen: scroll
[*] Beteiligungsquote der JDC Group AG zum 31. Dezember 2018 1.2. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG Im Geschäftsbereich „Advisortech“ bieten wir über die Jung, DMS & Cie.-Gruppe moderne Beratungs- und Verwaltungstechnologien für unsere Kunden und Berater. In diesem Zusammenhang betreibt die JDC-Group die Entwicklung selbsterstellter Softwarelösungen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden in diesem Zusammenhang Eigenleistungen in Höhe von 741 TEUR aktiviert. Im Weiteren verweisen wir auf die diesbezüglichen Ausführungen im Anhang zum Konzernabschluss. 2. WIRTSCHAFTSBERICHT 2.1 GESAMTWIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Das Weltwirtschaftswachstum war recht stabil im Jahr 2018. Die Industrieländer profitierten per Saldo vom niedrigen Ölpreis und der expansiv ausgerichteten Geldpolitik. In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies, dass das Weltwirtschaftswachstum 2018 mit 3,7 Prozent auf Vorjahresniveau bleibt. Das Wachstum in der Eurozone verschlechterte sich um 0,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 1,8 Prozent im Jahr 2018. In Deutschland stieg die Wirtschaftsleistung um 1,5 Prozent und verlangsamte sich damit im Vergleich zum Vorjahr (VJ: 2,2 Prozent). Maßgebend dafür war wie schon im Vorjahr der starke Binnenkonsum. 1 2.2 BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN Der Markt für Investmentfonds2 Die deutsche Investmentfondsbranche verwaltete zum 31. Dezember 2018 Gesamtvermögen von 2.954 Milliarden Euro, was einem Rückgang von 1,6 Prozent im Vergleich zum 31. Dezember 2017 entspricht. Zum 31. Dezember 2018 (in Klammern der Wert zum 31. Dezember 2017) waren 974 Milliarden Euro (1.022 Milliarden Euro) in Publikumsfonds und 1.619 Milliarden Euro (1.593 Milliarden Euro) in Spezialfonds investiert. 361 Milliarden Euro (385 Milliarden Euro) wurden in Vermögen außerhalb von Investmentfonds für institutionelle Anleger verwaltet. Auf die einzelnen Assetklassen teilt sich das Fondsvolumen der Publikumsfonds zum 31. Dezember 2018 (in Klammern der Wert zum 31. Dezember 2017) wie folgt auf: — Aktienfonds: 337,4 Milliarden Euro (394,0 Milliarden Euro) — Rentenfonds: 202,6 Milliarden Euro (213,8 Milliarden Euro) — Geldmarktfonds: 21,6 Milliarden Euro (9,3 Milliarden Euro) — Offene Immobilienfonds: 98,2 Milliarden Euro (89,2 Milliarden Euro) — Gemischte und sonstige Fonds: 313,7 Milliarden Euro (315,7 Milliarden Euro) 1 Alle Daten der folgenden Beschreibung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden – wenn nicht anders kenntlich gemacht – dem Begleitmaterial zur Pressekonferenz des statistischen Bundesamts vom 15. Januar 2019 sowie Stellungnahmen des IWF im Januar 2019 entnommen. 2 Alle Daten der folgenden Beschreibung des Marktes für Investmentprodukte wurden – wenn nicht anders kenntlich gemacht – der BVI Jahrespressekonferenz vom 06. Februar 2019 entnommen. Die anhaltend niedrigen Zinsen stellen viele Anleger vor Herausforderungen. Das gilt für alle Anlegergruppen, ob institutionelle Investoren wie Altersvorsorgeeinrichtungen und Versicherungsgesellschaften oder private Sparer. In 2018 haben daher insbesondere Geldmarktfonds und Immobilienfonds deutliche Zuwächse verzeichnen können. Für 2019 geht die Bundesregierung von einem weiter steigenden Wirtschaftswachstum in Höhe von 1,0 Prozent aus. Die aktuelle Entwicklung in Deutschland zeigt einen stabilen privaten Konsum und einen starken Arbeitsmarkt mit den höchsten jemals erreichten Beschäftigtenzahlen. Allerdings verteuern sich die Energiepreise und die Inflation gewinnt an Fahrt. Bei aller Unsicherheit über die Entwicklung der Kapitalmärkte ist davon auszugehen, dass der Markt für Investmentfonds 2019 ein im Vergleich zu den vergangenen Jahren weiterhin positives Umfeld bietet. Der Markt für Versicherungen3 Die Versicherungswirtschaft hält auch 2018 ihren Wachstumskurs bei. Die Branche rechnete über alle Sparten hinweg mit einem Beitragsplus von rund 2 Prozent. In der Schaden- und Unfallversicherung stiegen die Einnahmen um rund 3 Prozent und in der Lebensversicherung um 1,4%. Insgesamt verzeichneten die Versicherer ein Plus von 2,1 Prozent auf 202,2 Milliarden Euro. Mit einem moderaten Wachstum rechnet die Branche auch in 2019. Bei den Lebensversicherern und Pensionskassen stiegen die Prämieneinnahmen 2018 um rund 1,4 Prozent auf 91,9 Mrd. Euro. Mit 27,2 Milliarden Euro lief vor allem das Neugeschäft mit Einmalbeiträgen besser als erwartet (+3,7 Prozent). Die Einnahmen durch neu abgeschlossene Verträge mit laufenden Beiträgen stieg sich auf 5,3 Milliarden Euro (+1,9 Prozent). Die Stornoquote liegt bei 2,6 Prozent. Angesichts der niedrigen Zinsen und der politischen Verunsicherung ist das Ergebnis der Lebensversicherer durchaus respektabel. Bei der Schaden- und Unfallversicherung wuchsen die Einnahmen wie im Vorjahr um 3,3 Prozent auf 70,6 Mrd. Euro. Die ausgezahlten Leistungen nahmen laut Hochrechnung um 6,8 Prozent auf 53,5 Milliarden Euro zu. Die Unternehmen der Privaten Krankenversicherung nahmen mehr als im Vorjahr – nämlich 1,7 Prozent – ein. Die Beitragseinnahmen stiegen damit auf 39,7 Mrd. Euro. 3 Alle Daten der folgenden Beschreibung des Marktes für Versicherungen wurden – wenn nicht anders kenntlich gemacht – der Internet-seite des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) entnommen. Wettbewerbsposition In den einzelnen Geschäftssegmenten steht JDC Group mit unterschiedlichen Unternehmen in Konkurrenz. Wettbewerber im Segment ADVISORTECH Im Geschäftsbereich ADVISORTECH vermittelt die JDC Group-Gruppe über die Tochtergesellschaften der JDC-Gruppe (JDC) Finanzprodukte wie Investmentfonds, Alternative Investment-Fonds, strukturierte Produkte, Versicherungen und Finanzierungsprodukte über freie Finanzvermittler (B2B) an Endkunden. Als Maklerpool steht JDC in Wettbewerb mit allen Unternehmen, die über selbstständige Vermittler oben genannte Finanzprodukte an Weitervermittler oder Endkunden vermitteln. Darunter fallen Maklernetzwerke/Maklerpools wie z. B. Fonds Finanz Maklerservice GmbH und BCA AG, aber auch auf Endkunden ausgerichteten Geschäftsbanken, Sparkassen, Volksbanken sowie Finanzvertriebsgesellschaften. Die Markteintrittsbarrieren im Maklerpoolgeschäft sind nach Einschätzung der JDC Group sehr hoch. Es gibt aus der Vergangenheit resultierend eine hohe Zahl an Vermittlungsunternehmen, vor allem Maklernetzwerke/Maklerpools unterschiedlichster Größe und Professionalität. In den letzten Jahren hat sich der Markt für Maklerpools dennoch stark konsolidiert. JDC ist in dieser Konsolidierungsphase gewachsen und hat kleinere, aus dem Markt ausscheidende Mitbewerber, bzw. auch deren Kunden kontinuierlich integriert. Wettbewerber im Segment ADVISORY Im Geschäftsbereich ADVISORY bietet die JDC Group AG über ihre Tochtergesellschaften FiNUM.Private Finance Deutschland, FiNUM.Finanzhaus und FiNUM.Private Finance Österreich die Beratung zu und Vermittlung von Finanzprodukten gegenüber Endkunden (B2C) an. Grundsätzlich stehen sämtliche Gesellschaften in Wettbewerb mit einer Vielzahl von Marktteilnehmer, d.h. neben Finanzvertrieben und Einzelmaklern u.a. auch Ausschließlichkeitsorganisationen von Versicherungen und Banken, aber auch dem Direktvertrieb z.B. über das Internet. Die Hauptwettbewerber der Gesellschaften lassen sich nach der Einschätzung der JDC Group anhand der unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Zielgruppen wie folgt ableiten: FiNUM.Private Finance Deutschland, FiNUM.Finanzhaus und FiNUM.Private Finance Österreich fokussieren sich auf die Beratung anspruchsvoller Privatkunden (sog. Mass-Affluent-Markt) in Deutschland und Österreich. Der Geschäftsmix besteht zu nahezu gleichen Teilen aus Vermögensaufbau und Absicherungsgeschäft (Versicherungsgeschäft). Hauptwettbewerber sind demnach Geschäfts- bzw. Privatbanken und große Finanzvertriebsgesellschaften wie z.B. die MLP AG oder die Horbach Wirtschaftsberatung AG. 2.3 GESCHÄFTSVERLAUF KONZERN UND SEGMENTE Die JDC Group AG ist aufgrund ihrer Absatzstärke, zunehmenden Marktrelevanz und Zuverlässigkeit für Produktinitiatoren sowohl aus der Versicherungs- als auch Investmentbranche ein Partner von zunehmender Attraktivität. Gleichzeitig ist die JDC Group AG auch als institutioneller Partner für Finanzvertriebe bzw. Finanzvermittler attraktiv, die im sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld einen starken Partner für die Auslagerung Ihres Backoffice suchen. Insgesamt blickt der Vorstand aus seiner Sicht auf eine gemischte Geschäftsentwicklung zurück. Die Ertragslage war im Berichtsjahr von einmaligen Sondereffekten belastet. Das Konzernergebnis ist mit TEUR -4.343 (Vorjahr TEUR -1.681) negativ. Der Konzernumsatz stieg gleichwohl um 12,5 Prozent. Der Umsatzanstieg beruht dabei im Wesentlichen auf dem Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Albatros Versicherungsdienste GmbH. Damit liegt das Wachstum aber hinter dem prognostizierten Wachstum von rd. 18%. Entgegen der erwarteten deutlichen Verbesserung hat sich das EBITDA aufgrund von Kosten für den Erwerb von Beständen und Personalaufwendungen zur Anbindung von Großkunden schlechter entwickelt als im Vorjahr. Damit hat sich die prognostizierte positive Geschäftsentwicklung für den Gesamtkonzern im Geschäftsjahr nicht so eingestellt wie geplant. Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf die folgenden Darstellungen zur Lage des JDC Group-Konzerns. 2.4 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE 2.4.1 WESENTLICHE KENNZAHLEN JDC GROUP-KONZERN Für die Beurteilung des wirtschaftlichen Erfolgs sowie zur Steuerung des Gesamtkonzerns und seiner Segmente verwendet der Vorstand des JDC Group-Konzerns als Maßgrößen der Zielerreichung vorrangig die Entwicklung der Umsatzerlöse und des nach Abzug der Provisionsaufwendungen verbleibenden Rohertrages sowie das EBITDA, die mithin als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren anzusehen sind. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind, sind aktuell nicht ersichtlich. Von 2016 bis 2018 entwickelten sich wesentliche Kennzahlen des JDC Group-Konzerns wie folgt: scroll
2.4.2 VERMÖGENSLAGE Das langfristige Vermögen des Konzerns zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 53,1 Mio. Euro (Vorjahr 51,4 Mio. EUR) besteht zu rund 46,1 Mio. Euro (Vorjahr 43,8 Mio. EUR) aus immateriellen Vermögenswerten. Die Erhöhung des langfristigen Vermögens des Konzerns resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb von Kundenstämmen im Rahmen der Erstkonsolidierung der Assekuranz Herrmann Gruppe in Höhe von rund 2,8 Mio. EUR. Das kurzfristige Vermögen hat sich auf 32,5 Mio. Euro (Vorjahr 23,7 Mio. EUR) erhöht. Der wesentliche Grund dafür ist die deutliche Erhöhung der Guthaben bei Kreditinstituten. Die Guthaben bei Kreditinstituten stiegen um 5,4 Mio. EUR auf 11,8 Mio. EUR. Die Bilanzsumme hat sich von 75,2 Mio. EUR im Jahr 2017 auf 85,5 Mio. Euro im Jahr 2018 – im Wesentlichen bedingt durch eine Kapitalerhöhung - erhöht. Das Eigenkapital erhöhte sich von 28,0 auf 33,3 Mio. Euro. Dies ergibt sich im Wesentlichen aus der Kapitalerhöhung und dem Jahresergebnis. Insgesamt verminderte sich das langfristige Fremdkapital von 29,2 Mio. Euro im Vorjahr auf 27,0 Mio. Euro im Berichtsjahr. Im Wesentlichen ist dies durch die Umgliederung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 2,5 Mio. EUR in das kurzfristige Fremdkapital bedingt. Das kurzfristige Fremdkapital stieg von 17,9 Mio. Euro auf 25,2 Mio. Euro. Hier enthalten sind 17,5 Mio. EUR aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und 4,7 Mio. EUR aus sonstigen Verbindlichkeiten. Die Eigenkapitalquote im JDC Group-Konzern stieg zum Bilanzstichtag auf 39,0 Prozent (Vorjahr: 37,2 Prozent) der Bilanzsumme. Die Erhöhung der Eigenkapitalquote im Jahresvergleich resultiert im Wesentlichen aus der Kapitalerhöhung. 2.4.3 FINANZLAGE Die Kapitalflussrechnung zeigt auf, wie sich der Cashflow innerhalb der Berichtsperiode durch Mittelzu- und Mittelabflüsse entwickelte. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit verminderte sich im Geschäftsjahr von 3.207 TEUR um 1.633 TEUR auf 1.574 TEUR. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem laufenden Ergebnis. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist mit 4.925 TEUR negativ. Der Grund hierfür sind im Wesentlichen höhere Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte im Vergleich zum Vorjahr sowie Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen von 2.153 TEUR. Aus der Finanzierungstätigkeit ergibt sich ein mit 8.821 TEUR positiver Cashflow, der im Wesentlichen aus den Einzahlungen aus einer Kapitalerhöhung in Höhe von 9.986 TEUR resultiert. Gegenläufig wirkten sich insbesondere gezahlten Zinsen in Höhe von 1.073 TEUR aus. Der Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres betrug 11.801 TEUR. Die Finanzmittelausstattung war im Berichtsjahr stets ausreichend. Die Sicherstellung der kurzfristigen Liquidität wird über eine monatliche Liquiditätsplanung gesteuert. Im folgenden Jahr wird der Konzern vertragsgemäß teilweise Kredittilgungen vornehmen, die aus einer ausreichenden Liquidität vorgenommen werden können. Die Eigenkapitalquote zum Stichtag beträgt 39,0 % (Vorjahr: 37,2 %) bei einer gegenüber dem Vorjahr um rd. 10 Mio. Euro gestiegenen Bilanzsumme. Das mittel- und langfristige Fremdkapital umfasst zum Stichtag 31,6 % der Bilanzsumme bzw. absolut 27,0 Mio. Euro und entfällt mit 14,8 Mio. Euro auf eine Unternehmensanleihe, deren Rückzahlung am 21. Mai 2020 fällig ist. 2.4.4 ERTRAGSLAGE Die operative Entwicklung der Beteiligungen hat sich im Berichtsjahr nicht so dargestellt wie geplant. Der Umsatz konnte aufgrund der Anbindung von Großkunden und Erwerb von Beständen deutlich gesteigert werden, gleichwohl ist das Konzernergebnis negativ. Der Konzernumsatz stieg um 12,5 Prozent auf 95,0 Mio. Euro (Vorjahr: 84,5 Mio. Euro). Die Provisionsaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr (59,0 Mio. Euro) um 14,1 Prozent auf 67,3 Mio. Euro erhöht. Der resultierende Rohertrag erhöhte sich von 25,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 27,7 Mio. Euro im aktuellen Geschäftsjahr. Bezogen auf die Umsatzerlöse beträgt die Marge 29,2% (Vorjahr: 30,1%). Von den übrigen Kosten entfallen 16,6 Mio. Euro (Vorjahr: 14,4 Mio. Euro) auf die Personalkosten und 11,5 Mio. Euro (Vorjahr: 10,0 Mio. Euro) auf die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Im Jahresdurchschnitt (Vollzeitäquivalent) waren 262 (Vorjahr: 232) Mitarbeiter beschäftigt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres erhöhten sind investitionsbedingt auf 3,2 Mio. Euro (Vorjahr: 3,0 Mio. Euro). Die größten Positionen innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren Werbe- und Reisekosten mit 1,3 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro), EDV-Kosten mit 3,1 Mio. Euro (Vorjahr: 2,2 Mio. Euro), Raumkosten mit 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,4 Mio. Euro) und Rechts- und Beratungskosten mit 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 1,5 Mio. Euro). Insgesamt verminderte sich das EBITDA auf 1,5 Mio. Euro (Vorjahr: 3,2 Mio. EUR). Das EBIT sank ebenfalls auf -1,7 Mio. Euro (Vorjahr: 0,2 Mio. Euro). Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sank von -0,9 Mio. EUR auf -3,0 Mio. Euro. 2.4.5 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG Segment Advisortech Der Umsatz im Segment Advisortech verbesserte sich deutlich auf 76,9 Mio. Euro nach 66,6 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBITDA verringerte sich auf 2,7 Mio. EUR nach 3,3 Mio. im Vorjahr. Das EBIT liegt bei 0,1 Mio. Euro nach 0,8 Mio. Euro im Vorjahr. Segment Advisory Der Umsatz im Segment Advisory entwickelte sich leicht rückläufig. Die Segmenterträge verringerten sich auf 26,3 Mio. Euro nach 26,7 Mio. Euro im Vorjahr. Das EBITDA blieb relativ konstant auf 1,1 Mio. EUR nach 1,2 Mio. EUR im Vorjahr. Das EBIT verringerte sich leicht auf 0,6 Mio. Euro nach 0,7 Mio. Euro im Vorjahr. Segment Holding Der Umsatz im Segment Holding entwickelte sich konstant. Die Segmenterträge fielen leicht von 2,1 Mio. Euro auf 1,9 Mio. Euro. Die Kennzahlen EBITDA und EBIT verkürzten sich auf -2,4 Mio. EUR nach -1,3 Mio. EUR im Vorjahr. 3. PROGNOSE-, CHANCEN - UND RISIKOBERICHT 3.1. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT Die künftige Geschäftsentwicklung des Konzerns ist mit allen Chancen und Risiken verbunden, die mit dem Vertrieb von Finanzprodukten und dem Kauf, der Führung und dem Verkauf von Unternehmen zusammenhängen. Das Risikomanagementsystem der JDC Group AG ist darauf ausgerichtet, Risiken frühzeitig zu identifizieren und durch Ableitung geeigneter Maßnahmen diese zu minimieren. Finanzinstrumente werden ausschließlich zur Absicherung eingesetzt. Um mögliche Probleme in den verbundenen Unternehmen und deren Beteiligungen frühzeitig zu erkennen, werden wesentliche Kennziffern monatlich abgefragt und beurteilt. Die JDC Group AG wird über ein monatliches Berichtswesen, welches die wesentlichen Kennzahlen beinhaltet und insbesondere die Liquiditätssituation berücksichtigt, gesteuert. Der Vorstand wird darüber hinaus täglich über den aktuellen Liquiditätsstand informiert. Die relevanten unternehmensbezogenen Risiken sind die folgenden: scroll
Weitere bestands- oder entwicklungsgefährdende Risiken für die Gesellschaft kann der Vorstand aktuell nicht erkennen und ist der Ansicht, dass die identifizierten Risiken überschaubar sind und den Fortbestand des Konzerns nicht gefährden. Die Chancen des Konzerns sieht der Vorstand wie folgt: Viele Finanzvertriebe sind derzeit finanziell geschwächt. Parallel zu schlechten Vertriebsergebnissen in den zurückliegenden Jahren haben sich die regulatorischen Anforderungen deutlich erhöht. Im Ergebnis sind die finanziellen Ressourcen vieler Wettbewerber erschöpft und der Konsolidierungsdruck hat sich erhöht – wovon die großen Marktteilnehmer, unter anderem die JDC Group-Konzernunternehmen, profitieren. Die JDC Group hat im Jahr 2018 einige entscheidende Weichen für die folgenden Jahre gestellt. Im Berichtsjahr wurde durch den Erwerb von Kundenstämmen der Assekuranz Herrmann Gruppe weiteres Umsatz- und Ertragspotential erschlossen. Zudem wurden Kooperationsverhandlungen mit der Bavaria Wirtschaftsagentur GmbH und der comdirect vermeldet. Im Jahr 2019 wurden mit der RheinLand Versicherungs AG und der Sparda-Bank Baden-Württemberg exklusive Kooperationsverträge geschlossen. Zudem hat die Jung, DMS & Cie. in 2019 den Investmentpool KOMM Invest GmbH übernommen. Das alles wird aus Sicht des Vorstands dazu führen, dass sich die Beteiligungen der JDC Group AG und damit auch die JDC Group AG selbst im Geschäftsjahr 2019 insgesamt wieder positiv entwickeln. 3.2. PROGNOSEBERICHT Konjunkturausblick In 2019 dürfte sich das Weltwirtschaftswachstum nach Prognosen des IWF auf 3,5 Prozent verlangsamen. Das gute konjunkturelle Umfeld könnte die Inflationsrate steigen lassen, insbesondere wegen der ansteigenden Rohstoffpreise. Das Wachstum in der Eurozone wird gemäß den Erwartungen des IWF in 2019 auf 1,6 Prozent sinken. Die Inflationsrate wird deutlich unter 2 Prozent erwartet. Für 2019 nimmt der IWF ein Wirtschaftswachstum für Deutschland in Höhe von 1,3 Prozent an. Der private Konsum befindet sich dabei weiterhin auf hohem Niveau, geht aber langsam zurück. Der Arbeitsmarkt befindet sich nach wie vor auf hohem Niveau. Risiken erwachsen aus den sich verteuernden Energiepreisen. Die Unsicherheit der globalen Prognose bleibt angesichts der zahlreichen Risiken relativ hoch. Die Finanzmärkte könnten deutlich negativer als unterstellt reagieren, wenn der durch die US-Regierung erwartete deutliche Wachstumsschub geringer als erwartet ausfällt oder aber protektionistische Maßnahmen ergriffen werden. Andererseits könnte es im Zuge einer US-Wachstumsbelebung zu einem stärker als unterstellten Anstieg der Zinsen kommen. Dies könnte weltweit negative Auswirkungen auf die Ausgaben der Haushalte und Unternehmen haben. In Europa besteht immer noch das Risiko eines ungeregelten Brexits und dies kann ein erhebliches Störpotenzial für unsere Prognosen entfalten. Märkte und Branchenausblick Es ist zu erwarten, dass sich weiterhin viel Liquidität im Markt befindet und den Aktien- und auch Immobilienmarkt weiter beflügeln wird. Allerdings kann ein ungeregelter Brexit mit den an den Kapitalmärkten noch nicht eingepreisten Wirkungen negative Auswirkungen auf die Konsumlaune der Verbraucher haben. Sollten die USA ihre protektionistische Handelspolitik weiter ausweiten, kann dies die wirtschaftliche Dynamik einbremsen. Vielfältige Krisenherde rund um den Globus können die Weltwirtschaftslage negativ beeinflussen. Ausblick für den JDC Group-Konzern Erwartete Geschäftsentwicklung Die Einschätzung des voraussichtlichen Geschäftsverlaufs des JDC Group-Konzerns für 2019 basiert auf den im Konzernlagebericht dargestellten volkswirtschaftlichen Annahmen. Die Ausweitung politischer Krisen, nicht zuletzt wegen einer weiterhin protektionistischen Handelspolitik der Vereinigten Staaten sowie eines ungeregelten Brexits, kann einen signifikanten Einfluss auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des JDC Group-Konzerns haben. Die Unternehmensplanung ist auf Basis sehr detaillierter Erhebungen und aus Sicht der JDC Group AG realistischer Annahmen entstanden. Für die JDC Group steht in 2019 eine deutliche und nachhaltige Verbesserung des operativen Geschäfts im Vordergrund. Im Jahr 2019 wird der Konzern seinen Focus auf scroll
Im Einzelnen gehen wir davon aus, dass sich der Konzern-Umsatz in 2019 rund 15 Prozent über dem Niveau von 2018 bewegen wird, sich der absolute Rohertrag erhöhen wird und im Konzern ein EBITDA erzielt wird, welches deutlich über dem des abgelaufenen Geschäftsjahres liegen wird. Insgesamt geht der Vorstand daher von einer für den Gesamtkonzern positiven Geschäftsentwicklung aus.
Wiesbaden, 18. April 2019
Dr. Sebastian Grabmaier Ralph Konrad Stefan Bachmann Bestätigungsvermerk Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Konzernabschluss zum 31.12.2018 und Konzernlagebericht 2018 folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die JDC Group AG, Wiesbaden Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der JDC Group AG, Wiesbaden, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2018, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalfluss-rechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der JDC Group AG, Wiesbaden, für das Geschäftsjahr vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse scroll
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen scroll
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus scroll
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, 18. April 2019 Dr. Merschmeier + Partner GmbH (Jäger) Wirtschaftsprüfer (Kortbuß) Wirtschaftsprüfer Der Konzernabschluss zum 31.12.2018 wurde am 23. April 2019 vom Aufsichtsrat gebilligt. Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorsitzenden des Vorstands sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets informiert über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die Rentabilität der Gesellschaft und den Gang der Geschäfte sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns. Soweit für Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung aufgrund Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, diskutierten und verabschiedeten die Mitglieder des Aufsichtsrats die Beschlussvorlagen in den Sitzungen. Die in den Berichten des Vorstands geschilderte wirtschaftliche Lage und die Entwicklungsperspektiven des Konzerns und der Tochtergesellschaften sowie Fragen der Unternehmensführung und der Unternehmensplanung waren Gegenstand eingehender Erörterungen ebenso wie die Berichte über das Risiko-, Liquiditäts- und Kapitalmanagement, über wesentliche Rechtsstreitigkeiten und Geschäfte und Ereignisse, die für die Gesellschaft von erheblicher Bedeutung waren. Tätigkeitsbericht Im Geschäftsjahr 2018 fanden insgesamt sieben Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Die durchschnittliche Teilnahmequote bei den Sitzungen des Aufsichtsrats betrug im Geschäftsjahr 2018 mehr als 94 Prozent. Im Vordergrund der Beratungen des Aufsichtsrats standen Fragen der Strategie und der Geschäftsentwicklung sowie die Auswirkungen aus den Veränderungen des regulatorischen Umfelds (MIFID II). Zwei besondere Schwerpunkte der Aufsichtsratstätigkeit, mit denen sich der Aufsichtsrat jeweils in mehreren Sitzungen befasst hat, sind hervorzuheben: zum einen die Weiterentwicklung des organischen und anorganischen Wachstums - auch über die Prüfung weiterer Akquisitionen. Hierzu wurde u.a. vorbereitend eine Kapitalerhöhung durchgeführt. Zum anderen IT- und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung von Effizienz- und Produktivität zur erfolgreichen Umsetzung der gewonnen Großprojekte und Verbesserung der Ertragslage. Sitzung am 12. März 2018 Der Vorstand berichtete zur aktuellen Geschäftsentwicklung und den weiteren Ausbau des Blockchain Labs in Liechtenstein und die mögliche Emission von Token. Mit dem Abschluss der Standortschließung in Leipzig wird der Geschäftsbereich Geld.de erfolgreich auf den Standort Dresden fokussiert. Die Präsenz des Aufsichtsrats bei dieser Sitzung betrug 100 %. Sitzung am 25. April 2018 Gegenstand der Sitzung in Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers war die intensive Befassung mit dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss 2017 sowie die entsprechende Beschlussfassung. Weitere wichtige Tagesordnungspunkte waren die Umstrukturierung der Marketingprozesse sowie die Berichterstattung des Vorstands zum aktuellen Stand der Wachstumsprojekte mit Großkunden. Die Präsenz des Aufsichtsrats betrug 80 %. Sitzung am 21.Juni 2018 Diese Sitzung war geprägt von der Diskussion über die laufende Geschäftsentwicklung und die Entwicklung der Großprojekte. Neben der Vorbereitung der Hauptversammlung diskutierte der Aufsichtsrat intensiv die aktuellen Chancen und Risiken eines ICO des JDC B-Lab im aktuellen Marktumfeld. Die Präsenz des Aufsichtsrats in dieser Sitzung betrug 80 %. Sitzungen am 23. / 24. August 2018 In zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen hat der Aufsichtsrat sich mit der 10%-Kapitalerhöhung der Gesellschaft befasst und hat die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Die Präsenz des Aufsichtsrats in diesen Sitzungen betrug jeweils 100 %. Sitzung am 17. September 2018 Der Vorstand stellte das neue IT-System (iCRM4AII) vor, dass ein wesentlicher Schritt für den JDC Konzern ist, da mit der Harmonisierung der IT-Systemlandschaft erhebliche Ineffizienzen beseitigt werden. Die Geschäftsentwicklung in Österreich ist leicht rückläufig, dennoch bleibt der Ergebnisbeitrag positiv aufgrund der verbesserten Margen. Neben den Wachstumschancen in Projekten mit weiteren potenziellen Großkunden berichtet der Vorstand über aktuelle Akquisitionsmöglichkeiten und die bisherigen Erfolge der Bestandskäufe. Die Präsenz des Aufsichtsrats betrug 100 %. Sitzung am 11.Dezember 2018 Der Aufsichtsrat befasste sich mit den aktuellen Geschäftszahlen und dem Wachstum über Großkunden, wodurch sich bereits jetzt das Geschäftsvolumen (Antragszahlen) um mehr als 50% gesteigert hat. Weitere Kunden stehen vor dem Abschluss. Der Aufsichtsrat diskutierte ausführlich die Prämissen der Planung für das nächste Geschäftsjahr 2019. Es sind weitere Investitionen in den Ausbau der IT zur Steigerung der Produktivität erforderlich, um das Wachstum kosteneffizient zu bewältigen und eine Anstieg der Personalkosten zu vermeiden. Die Geschäftsplanung für 2019 wurde verabschiedet.. Teil der Tagesordnung war auch die Vorstellung eines mögliche Erwerbs eines Unternehmens im Bereich des Investmentpoolgeschäfts. Eine Beschlussfassung erfolgte noch nicht. Die Präsenz des Aufsichtsrats betrug 100 % bei dieser Sitzung. Insgesamt hat der Aufsichtsrat im Rahmen seiner gesetzlichen und satzungsgemäßen Zuständigkeit an den Entscheidungen des Vorstands mitgewirkt und sich von der Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung überzeugt. Im Geschäftsjahr 2018 waren keine Prüfungsmaßnahmen nach § 111 Absatz 2 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) erforderlich. Der Aufsichtsrat hat im Berichtszeitraum keine Ausschüsse gebildet. Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat Die Hauptversammlung vom 24. August 2018 hat eine Satzungsänderung beschlossen. In der Folge besteht der Aufsichtsrat satzungsgemäß nur noch aus fünf statt bisher sechs Mitgliedern. Herr de Vigo y zu Loewenstein hat aus persönlichen Gründen sein Aufsichtsratsmandat zum 1. September 2018 niedergelegt. Der Aufsichtsrat ist mit vier aktiven Mitgliedern weiterhin beschlussfähig, so dass eine Nachbesetzung im Zuge der nächsten Hauptversammlung geplant ist. Zum 31. Dezember 2018 bestand der Aufsichtsrat aus vier Mitgliedern: Jens Harig (Vorsitzender), Emmerich G. Kretzenbacher (stellvertretender Vorsitzender), Klemens Hallmann und Jörg Keimer. Im Berichtsjahr gab es keine Veränderungen im Vorstand. Jahres- und KonzerZusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten nabschlussprüfung 2018 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Der Jahres- und Konzernjahresabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 wurden durch den von der Hauptversammlung am 24. August 2018 gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, Dr. Merschmeier + Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Bestätigungsvermerke für das Geschäftsjahr 2018 für den Konzern- und Jahresabschluss wurden mit Datum 18. April / 08. April 2019 gemeinsam durch die Herren Wirtschaftsprüfer Michael Jäger und Werner Kortbuß unterzeichnet. Die genannten Unterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden den Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat hat die Unterlagen zum Jahres- und Konzernabschluss selbst geprüft und in der Sitzung am 23. April 2019 in Gegenwart des Abschlussprüfers erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Auch der Beauftragte für Rechnungslegung und Prüfungsfragen hat zu den Ergebnissen seiner Prüfung berichtet. Die Ergebnisse der Prüfungen haben keine Einwendungen ergeben. Auf seine Empfehlung haben wir den Ergebnissen der Prüfungen zugestimmt und den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dank an Vorstand und Mitarbeiter Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der JDC Group AG und des gesamten Konzerns für ihren Einsatz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr. Für den Aufsichtsrat
Wiesbaden, den 23. April 2019
Jens Harig, Vorsitzender des Aufsichtsrats |
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